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Workshop 6:
Brutto und netto. Alltagsökonomische Zugänge zum Thema
Steuern
Kajo Burkard/Ludger Hillmann
Brutto und netto. Alltagsökonomische
Zugänge zum Thema Steuern
1. Das Thema im Unterricht
2. Steuern im Wirtschaftskreislauf
3. Kleine Steuerkunde
4. Das Mysterium des Kassenbons. Die Mehrwertsteuer (Kl.8)
5. Vom Brutto zum Netto. Betrachtungen einer
Gehaltsabrechnung (Klasse 8)
6. Ist unsere Einkommensteuer fair? Progressive Besteuerung
und kalte Progression - mit einem Exkurs in die
Mathematik (Klasse 10)
Die fachliche Relevanz des Themas “Steuern“
Dimensionen der Politik Dimensionen der Ökonomie
Polity: z.B. Vorgaben des GG zu
Steuerbewilligung, Bund-Länder-
Beziehungen Kreditaufnahme
Makroökonomie: Einfluss auf
Gesamtnachfrage und –angebot,
BIP, Konjunktur
Policy: Ziele der Finanzpolitik Mikroökonomie: v.a.
Anreizwirkungen auf private
Haushalte und Unternehmen
Politics: Aufstellung und Abstim-
mung der Haushalte im födera-
len System
Betriebswirtschaft: Auswirkun-
gen auf Standortentscheidungen
oder die betriebliche Kosten- und
Ergebnisrechnung
Basiskenntnisse im Themenfeld „Steuern“
• Ansatzpunkte und Arten der Besteuerung
• Einnahmenseite und Ausgabenseite der
öffentlichen Haushalte
• Weg des Staatshaushalts vom
Regierungsentwurf bis zur Verabschiedung
• Finanzbeziehungen im politischen Mehr-
ebenensystem
• Ursachen, Formen und Folgen der
Staatsverschuldung
Einsichten in grundlegende Zusammenhänge
• Der moderne Sozial- und Wohlfahrtsstaat bedarf zur Erfüllung seiner Aufgaben einer angemessenen finanziellen Ausstattung bedarf.
• Finanzpolitische Entscheidungen haben teils beabsichtigte, teils nicht intendierte Folgen sowohl für Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt als auch für das Leben eines jeden Einzelnen.
• Unter den Bedingungen der europäischen Integration müssen neue Formen gefunden werden, um das Prinzip „no taxation withoutrepresentation“ sicherzustellen.
Steuern im Wirtschaftskreislauf
Tran
sfer
s an
die U
nter
nehm
en
Konsu
mau
sgab
en d
es
Staat
es
BruttoinvestitionenAbschreibungen
Staat
PrivateHaushalteUnternehmen
Vermögens-änderungs-
kontoAusland
Forderungen
Löhne und Gewinne
Konsumausgaben der Privaten Haushalte
ExporteImporte
Sparen derPrivaten
Haushalte
Steue
rn d
er
Unt
erne
hmen
Verbindlichkeiten
Transfers an die Privaten Haushalte
Löhne des Staates
Steuern der
Privaten Haushalte
Tr
SH
CH
Ibr
DM X
TU
C STZ
YST
H
Y UH
T
H
KST
Konto des Staates
Soll = Ausgaben, Abflüsse
Z = Subventionen (an
Unternehmen)
Tr = Transferzahlungen
CST = Staatskonsum
YST, H= Löhne und Gehäl-
ter der Staatsbe-
diensteten
Haben = Einnahmen, Zuflüsse
TH = direkte Steuern der priv. H
TU = direkte und indi-rekte Steuern d. U
BzSV = Beiträge zur So-zialversicherung
-------------------------Saldo = Kreditaufnahme des
Staates
Kleine Steuerkunde: 1. Begriffliches
• Steuern = öffentlich-rechtliche Abgaben, deren Aufkommen nicht zweckgebunden ist und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen
• Gebühren und Beiträge = aufgabenbezogene und zweckgebunden verwendete öffentlich-rechtliche Abgaben
Kleine Steuerkunde: 2. Steuersystematik
1. Wirtschaftliche Belastung direkte und indirekte
Steuern; Steuerträger und
Steuerschuldner
2. Bemessungsgrundlagen Besitz-, Verkehrs- und
Verbrauchssteuern
3. Verwaltungshoheit (Steuer-
beitreibung) und
Ertragshoheit (Verwendung)
Bund, Länder, Gemeinden
Steuersystematik: wirtschaftliche Belastung
„Steuerspirale“ 2012: Der Beitrag der Steuerarten zu den
Steuereinnahmen des Gesamtstaats in Höhe von 552 Mrd. €
Steuersystematik: Verwaltungs- und Ertragshoheit
Verwaltungshoheit:
Steuerbeitreibung
Ertragshoheit:
Steuerverwendung
Bundessteuern
(z.B. Tabaksteuer)werden von den Haupt-zollämtern erhoben
Erträge stehen aus-schließlich dem Bund zu
Gemeinschafts-
steuern (z.B. Ein-kommensteuer)
werden im Bundes-auftrag von den Finanzämtern erhoben
Erträge fließen Bund und Ländern zu
Ländersteuern (z.
B. Erbschaftsteuer)
werden von den Finanzämtern erhoben
Erträge stehen exklusiv den Ländern zu
Gemeindesteuern
(z.B. Gewerbesteuer)
Festsetzung durch die Gemeinden
Erträge stehen exklusiv den Kommunen zu
Einnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts 2012 (in Mio. €)
Öffentlicher Gesamthaushalt 1 171 701
- Bund 337 915
- EU-Anteile 25 251
- Länder 316 559
- Gemeinden/Gemeindeverbände 197 770
- Sozialversicherung 536 541
„Steuern im Wirtschaftsunterricht der Sek. I“
Aus der Arbeit des WPK Wirtschaft + Informatik
am Alten Gymnasium Oldenburg I
Jahrgang 8
Birgit Lau:Das Mysterium des Kassenbons.
Die Mehrwertsteuer
veröffentlicht in: UWP 6 / 2012
EXTRO
Fruchtjoghurt 0,49 A
Smarties 1,79 A
Halbfettmargarine 1,69 A
Zeitung 1,10 A
Shampoo 2,22 B
Active Sport Duschgel 0,88 B
SUMME EUR 8,17
BAR EUR 10,00
Rückgeld EUR 1,83
MwSt % MwSt ohne MwSt mit MwSt
A 7% 0,33 4,74 5,07
B 16% 0,43 2,67 3,10
06.12.06
EXTRO
Fruchtjoghurt 0,49 A
Smarties 1,79 A
Halbfettmargarine 1,69 A
Zeitung 1,10 A
Shampoo 2,28 B
Active Sport Duschgel 0,90 B
SUMME EUR 8,25
BAR EUR 10,00
Rückgeld EUR 1,75
MwSt MwSt ohne MwSt mit MwSt
A 7% 0,33 4,74 5,07
B 19% 0,51 2,67 3,18
06.01.07
Kassenbon 1 Kassenbon 2
EXTRO
Kaffee 3,79 A
Katzenfutter 1,20 A
Mineralwasser 4,99 B
Seife 0,65 B
SUMME EUR 10,63
BAR EUR 11,00
Rückgeld EUR 0,37
MwSt % MwSt ohne MwSt mit MwSt
A 7%
B 19%
08.01.2007
Auf den dritten Kassenbon hat
Leonie Kakao verschüttet, so
dass man einige Zahlen nicht
mehr erkennen kann.
Berechne die fehlenden Werte!
Kassenbon 3
MwSt
%
Preis mit MwSt
(Bruttopreis = 100
% + Mehrwert-
steuersatz)
Preis ohne MwSt
(Nettopreis = 100%)
MwSt
A 7%
4,99 €
(100 % + 7%)
4,66 €
(= 4,99 : 107) x 100
0,33 €
B 19% 5,64 €
(100 % + 19 %)
4,74 €
(= 5,64: 119) x 100
0,90 €
MwSt
Steuerschuldner Steuerträger
Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug
von� an Preis in €(Brutto-preis)
Entgelt in €(Netto-preis)
MwSt(19%)
Vor-steuer in €
an das Finanzamt abzuführender Betrag (in €)
Sägewerk-Möbelfabrik
1500,- 1260,50 239,50 0,00 239,50
Möbelfabrik-Großhändler
2100,- 1764,71 335,29 239,50 95,79
Großhändler-Einzelhändler
2400,- 2016,81 383,19 335,29 47,90
Einzelhändler -Endverbraucher
2800,- 2352,94 447,06 383,19 63,87
„Steuern im Wirtschaftsunterricht der Sek. I“
Aus der Arbeit des WPK Wirtschaft + Informatik
am Alten Gymnasium Oldenburg II
Jahrgang 8
Birgit Lau:Vom Brutto zum Netto.
Betrachtungen einer Gehaltsabrechnung
veröffentlicht in: UW 41 / 2010
Anna Schmidts Gehaltsabrechnung
Daten, die für die Berechnung des Nettogehalts von Bedeutung sind (Stand 2010):
• Bruttolohn 3004,- €• unverheiratet, keine Kinder (Steuerklasse 1)• Kirchenmitglied• 19,9% Rentenversicherung, davon 50 %
Arbeitnehmeranteil• 2,8% Arbeitslosenversicherung, davon 50 %
Arbeitnehmeranteil• 1,95% Pflegeversicherung (Beitragszuschlag für
Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt und nach dem 31. Dezember 1939 geboren sind, von 0,25 Prozent)
• 14,0 % Krankenversicherung, davon 50 % Arbeitnehmeranteil (zusätzlich 0,9% für Arbeitnehmer!)
Ausschnitt aus der Lohnsteuertabelle 2010
Lohnsteuerklasse I (ledig, keine Kinder)
Bruttolohn 3004,- €
- Lohnsteuer 484,25 €
- Solidaritätszuschlag 26,63 €
- Kirchensteuer 43,58 €
- Rentenversicherung 298,90 €
- Krankenversicherung 237,32 €
- Pflegeversicherung 36,80 €
- Arbeitslosenversicherung 42,06 €
Summe der Abzüge:
1169,54 €
Nettolohn = Auszahlungsbetrag 1834,46 €
Anna Schmidts Gehaltsabrechnung
Gesine Meyers Gehaltsabrechnung
Daten, die für die Berechnung des Nettogehalts von Bedeutung sind (Stand 2010):
• Bruttolohn: 3004,- €• einzige Verdienerin einer Familie mit zwei kleinen
Kindern (eine zweijährige Tochter und ein 6 Monate alter Sohn, ihr Mann studiert noch und betreut die Kinder)
• Steuerklasse 3, Kinderfreibetrag 2• 184 € Kindergeld pro Kind -> kein Bestandteil des
Nettolohns, sondern ein Transfereinkommen
Gesine Meyers Gehaltsabrechnung
Lohnsteuerklasse III/2 (verheiratet, 2 Kinder)
Bruttolohn 3004,- €
- Lohnsteuer 247,- €
- Solidaritätszuschlag 0,00 €
- Kirchensteuer 0,60 €
- Rentenversicherung 298,90 €
- Krankenversicherung 237,32 €
- Pflegeversicherung 29,29 €
- Arbeitslosenversicherung 42,06 €
Summe der Abzüge: 855,17 €
Nettolohn 2148,83 €
Auszahlungsbetrag = 2516,83 €+ Kindergeld 368,- €
Quelle: www.destatis.de
„Steuern im Wirtschaftsunterricht der Sek. I“
Aus der Arbeit des WPK Wirtschaft + Informatik
am Alten Gymnasium Oldenburg III
Jahrgang 9 / 10
Ludger Hillmann:Ist unsere Einkommensteuer fair?
Eine Wirtschaftsnachricht wird entschlüsselt
veröffentlicht in: UWP 2 / 2012
„Steuern im Wirtschaftsunterricht der Sek. I“
Aus der Arbeit des WPK Wirtschaft + Informatik
am Alten Gymnasium Oldenburg III
Jahrgang 9 / 10
Ludger Hillmann:Ist unsere Einkommensteuer fair?
Eine Wirtschaftsnachricht wird entschlüsselt
veröffentlicht in: UWP 6 / 2012
Moderne Besteuerungsprinzipien
(nach dem Gabler Wirtschaftslexikon)
1) fiskalisch-budgetäre Prinzipien zielen auf eine ausreichende
finanzielle Bedarfsdeckung und deckungspolitische Anpassungs-
fähigkeit des Steuersystems
2) ethisch-soziale Prinzipien zielen auf eine sozial gerechte Steuer-
erhebung, insbesondere durch das Leistungsfähigkeitsprinzip
(Besteuerung entsprechend Einkommen, Vermögen etc.):
3) wirtschaftspolitische Prinzipien zielen auf Vermeidung gesamt-
wirtschaftlicher Wohlfahrtsverluste durch steuerbedingte Fehl-
allokationen, aber auch auf die konjunktur- und wachstums-
politische Flexibilität des Steuersystems
4) steuertechnische Prinzipien zielen auf die Systemhaftigkeit,
Transparenz, Praktikabilität, Stetigkeit und Bequemlichkeit der
Besteuerung (vgl. A. Smith)
Klassische Besteuerungsprinzipien nach Adam Smith
Adam Smith stellte 1776 vier Grundsätze auf, nach denen Steuern erhoben werden sollten:
Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Proportionalität): Die Bürger sollen Steuern im Verhältnis zu den Fähigkeiten und insbesondere zu den Einkommensverhältnissen zahlen. Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen
Bestimmtheit der Besteuerung: Zahlungstermin, -art und –betrag sollen jedermann klar und deutlich sein, Vermeidung von Willkür bei der Steuererhebung
Bequemlichkeit der Besteuerung hinsichtlich der Steuerzahlungstermine und Steuerzahlungsmodalitäten. Die Steuer soll zu der Zeit und in der Weise erhoben werden, die dem Bürger am bequemsten ist.
Billigkeit der Besteuerung (Wohlfeilheit der Steuererhebung): Minimierung der Steuererhebungskosten, die Kosten der Steuererhebung sollen möglichst gering sein.
Steuerarten
1. Flat Tax
Mit Flat Tax (kurz für Flat-Rate Tax) oder Einheitssteuer = einstufiger
Einkommensteuertarif. Der Grenzsteuersatz ist konstant, wodurch Eingangs- und
Spitzensteuersatz identisch sind.
Das Konzept der flat-rate tax wurde 1920 von Dennis Milner vorgeschlagen. In unserer
Zeit haben Robert Hall und Alvin Rabushka wieder eine flat tax ins Gespräch gebracht.
Die Einheitssteuer ist in der Regel konzeptionell mit dem weitgehenden Wegfall von
Subventionen und Steuervergünstigungen verbunden, um auch bei einem niedrigen
Steuersatz ausreichende Steuereinnahmen zu erzielen.
Der mittelalterliche „Zehnt“ kann als Flat Tax angesehen werden.
Zehntabgabe von Bauern bei einem Grundherren http://de.wikipedia.org/wiki/Zehnt, 15.04.12
Steuerarten
2. Drei-Stufen-Modell (Kirchhof-Modell)
Kirchhof empfiehlt in seinem Modell eine pauschale Besteuerung von 25 % auf alle
Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne und Kapitalerträge wie Zinsen, Mieten, Dividenden. Als
steuerfreies Existenzminimum sollen 10.000 Euro pro Kopf und Jahr angesetzt werden, dazu je 8.000
Euro Kinderfreibetrag. Für kleinere Einkommen zwischen 10.000 und 15.000 Euro soll der Steuersatz
als Ausnahme von der Regel bei 15 % liegen, für die nächsten 5.000 Euro gelten 20 %.
Vgl.: http://www.allmystery.de/i/t3f6f4b_kirchhof-modell.gif, Stand: 19.03.2014
Beispielrechnung:
Wie hoch liegt die Einkommensteuer bei
einem zu versteuernden Einkommen (zvE)
von 40.000 €?
zvE(40.000) = 10.000 € * 0 % +
(15.000 € – 10.000 €) * 15 % +
(20.000 € – 15.000 €) * 20 % +
(40.000 € – 20.000 €) * 25 % =
6.750 €
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Arten_der_Steuerprogression.jpg, Stand: 17.03.2014
Steuerarten
3. Progressive Besteuerung
Die Einkommensteuer wird nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit erhoben.
Das bedeutet: Wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines
Einkommens als Steuer abgeben, weil er als „leistungsfähiger“ gilt.
Bei der Einkommensteuer hat sich der Gesetzgeber für einen progressiven Steuertarif entschieden: Mit steigendem Einkommen nimmt der Durchschnitts-
steuersatz zu. Als Bemessungsgrundlage dient das „zu versteuernde Einkommen“. Es errechnet sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich von
Freibeträgen, Sonderausgaben und Werbungskosten.
Nach § 32 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt für das Jahr 2012 folgender
Einkommensteuertarif für Ledige:
Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt
jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen (zvE)
1. bis 8.004 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2. von 8.005 Euro bis 13.469 Euro: (912,17 * y + 1.400) * y;
3. von 13.470 Euro bis 52.881 Euro: (228,74 * z + 2.397) * z + 1.038;
4. von 52.882 Euro bis 250.730 Euro: 0,42 * x – 8.172;
5. von 250.731 Euro an: 0,45 * x – 15.694. [„Reichensteuer“]
"y" ist ein Zehntausendstel des 8.004 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag
abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
"z" ist ein Zehntausendstel des 13.469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag
abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
"x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. Der sich
ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
Formel für die Berechnung der Einkommensteuer
≤−
≤≤−
≤≤+−
⋅
+
−⋅
≤≤−
⋅
+
−⋅
≤
=
x 250.731für 694.1545,0
730.250 52.882für 172.842,0
881.52 13.470für 038.1000.10
469.13397.2
000.10
469.1374,228
469.138005für 000.10
8004400.1
000.10
800417,912
004.8für ,0
)(
x
xx
xxx
xxx
x
xESt
Ab welchem Einkommen muss der erste Euro als Steuer an das Finanzamt abgeführt werden?
zvE: Einkommensteuer8.005 € 0,1400091217 € (Eingangssteuersatz: 14 %)
8.006 € 0,2800364868 €
8.007 € 0,4200820953 €
8.008 € 0,5601459472 €
8.009 € 0,7002280425 €
8.010 € 0,8403283812 €
8.011 € 0,9804469633 €
8.012 € 1,1205837890 €
Ein Euro ist auf das ganze Einkommen von 8.012 € bezogen ergibt aber nur einen
persönlichen Steuersatz von 0,0125 % (gerundet). Das ist der so genannte
Durchschnittssteuersatz, der auch als effektiver Steuersatz bezeichnet wird
1
Folie 40
1 ; 20.03.2014
Durch Einsetzen lässt sich die Einkommensteuer so für jedes zu versteuernde
Einkommen x genau berechnen:
≤−
≤≤−
≤≤+−
⋅
+
−⋅
≤≤−
⋅
+
−⋅
≤
=
x 250.001für 694.1545,0
730.250 52.882für 172.842,0
881.52 13.470für 038.1000.10
469.13397.2
000.10
469.1374,228
469.138005für 000.10
8004400.1
000.10
800417,912
004.8für ,0
)(
x
xx
xxx
xxx
x
xESt
Beispiel: Steuerbelastung bei einem zu versteuerndem Einkommen von 40.000 €:
ESt (40.000) = 038.1000.10
469.13000.40397.2
000.10
469.13000.4074,228 +
−⋅
+
−⋅ ≈ 9.007,57
Durch Einsetzen lässt sich die Einkommensteuer so für jedes zu versteuernde
Einkommen x genau berechnen:
≤−
≤≤−
≤≤+−
⋅
+
−⋅
≤≤−
⋅
+
−⋅
≤
=
x 250.001für 694.1545,0
730.250 52.882für 172.842,0
881.52 13.470für 038.1000.10
469.13397.2
000.10
469.1374,228
469.138005für 000.10
8004400.1
000.10
800417,912
004.8für ,0
)(
x
xx
xxx
xxx
x
xESt
Beispiel: Steuerbelastung bei einem zu versteuerndem Einkommen von 40.000 €:
ESt (40.000) = 038.1000.10
469.13000.40397.2
000.10
469.13000.4074,228 +
−⋅
+
−⋅ ≈ 9.007,57
Da der fällige Steuerbetrag auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden ist, hat
eine Einkommensteuer in Höhe von 9.007 Euro zu zahlen.
Die Steuerschuld liegt 2.257 € höher als im Kirchhof-Modell
Ermittlung der persönlichen Steuersätze(für Ledige, Steuerklasse 1)
Jahreseinkommen (in €) Fälliger Steuerbetrag (in €) Persönlicher Steuersatz (in %)
7.500
12.000
50.000
75.000
150.000
300.000
Ermittlung der persönlichen Steuersätze(für Ledige, Steuerklasse 1)
Jahreseinkommen (in €) Fälliger Steuerbetrag (in €) Persönlicher Steuersatz (in %)
7.500 0 0,00
12.000 750 5,88
50.000 12.738 25,48
75.000 23.328 31,10
150.000 54.828 36,55
300.000 119.306 39,77
http://www.kleeberg-online.de/images/steuerkurve-2013.png, Stand: 24.02.2014
Der Durchschnittssteuersatz gibt das Verhältnis des zu zahlenden Steuerbetrags zum
insgesamt zu versteuernden Einkommen an.
Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz ein
zusätzlich verdienter Euro besteuert wird.
Wie wirkt die „kalte Progression“?
Dazu ein Beispiel:
Ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 € zahlt eine
Einkommensteuer von 5.558 €. Das entspricht einer Durchschnittsbelastung von 18,53 %.
Netto verbleiben 24.442 €
Bei einem Einkommenszuwachs von 3 % erhöht sich das zu versteuernde Einkommen auf
30.900 €. Es wird eine Einkommensteuer in Höhe von 5.844 Euro (entspricht einer Durch-
schnittsbelastung von 18,91 %) fällig. Netto verbleiben ihm 25.056 €.
Von den 900 €, die er also mehr erhält, werden 286 € Steuern einbehalten, sodass sich der
Lohn nur um 614 € erhöht hat. Dies entspricht aber einem Einkommenszuwachs in Höhe von
2,51 %
Wenn das Preisniveau auch um 3 Prozent steigt (Inflation), gleicht der Einkommenszuwachs
die Inflation nur nominal aus. Da aber ein höheres Einkommen erzielt wurde, steigt die
Durchschnittssteuerbelastung (progressiver Tarif). Damit sinkt das real verfügbare
Einkommen.
Liegt die Inflationsrate über 2,51%, sinkt der Reallohn.
Liegt die Inflationsrate unter 2,51%, steigt der Reallohn.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article125274709/Kalte-Progression-schroepft-Buerger-um-56-Milliarden.html, Stand: 27.02.2014
Wie lässt sich die „kalte Progression“ vermeiden?
Der 2012 im Bundesrat an der Frage der Gegenfinanzierung gescheiterte Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor:
- Anhebung des Grundfreibetrags in den Jahren 2013 und
2014 um insgesamt 350 Euro auf dann 8.354 Euro pro
Jahr
- Änderung des Tarifverlaufs der Einkommensteuer in der
Weise, dass die Steuersätze künftig erst bei einem
höheren Einkommen greifen (Ausnahme: „Reichensteuer“)
Auch die Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition 2013 brachte keine Einigung.