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Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft in München e.V. (BWV München) Dozentin Daniela Jüttner (Stand 2011 / 11) Teil 3: Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen von privaten Haftpflichtrisiken (RBE- Privat) Haftpflicht

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Teil 3: Risikobeschreibungen, Besondere Bedingungen und Erläuterungen von privaten Haftpflichtrisiken (RBE-Privat)

Haftpflicht

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1 Versichertes Risiko und versicherte Personen

Versichert ist

•Die gesetzliche Haftpflicht•Des VN als Privatperson•Aus den Gefahren des täglichen Lebens, NICHT jedoch aus den Gefahren eines Betriebes oder Berufes

Nicht versichert sind

•Verantwortliche Tätigkeiten in Vereinen •Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen

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1 Versichertes Risiko und versicherte Personen

Mitversicherte Personen – sofern es sich nicht um eine Versicherung von Einzelpersonen handelt – sind

•Der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner/Lebensgefährte in häusl. Gemeinschaft•Unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv-, Pflegekinder)

Sofern es sich um volljährige Kinder handelt, sind diese nur mitversichert, solange sie sich noch in Schul- oder innerhalb von 12 Monaten anschließender Berufsausbildung befinden bzw. den Grundwehr- oder Zivildienst, auch freiwilliger Art, leisten oder aufgrund einer Behinderung unter Betreuung im gemeinsamen Haushalt stehen.

•Im Haushalt des VN lebende unverheiratete pflegebedürftige (mind. Pflegestufe 1) Angehörige•Minderjährige Personen, die bis zu einem Zeitraum von einem Jahr in den Familienverbund eingegliedert werden (z.B. Austauschschüler), sofern nicht eine anderweitige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist (=Subsidiärdeckung)

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2 Haushalt und Familie

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht

•Als Familien- und Haushaltsvorstand•Als gerichtlich bestellter Betreuer von Angehörigen•Als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen (bis max. 50.000 € je Fall und Jahr) inkl. Schadensersatz aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)•Der im Haushalt beschäftigten Personen gegen Dritte aus dieser Tätigkeit•Der Personen, die gefälligkeitshalber oder aufgrund Arbeitsvertrag Wohnung, Haus, Garten betreuen oder den Streudienst übernehmen•Aus der Beaufsichtigung von bis zu fünf zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kinder. Mitversichert sind auch die gesetzl. Haftpflicht-ansprüche der zu betreuenden Kinder gegen die Aufsichtsperson.•Für Schäden an ärztlich verordneten medizinischen Hilfsmitteln (bis max. 5.000 € je Fall, 10.000 € pro Jahr)

Übernahme von Schäden durch deliktunfähige Kinder nur auf Wunsch des VN bis max. 5.000 € je Fall, 10.000 € pro Jahr

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3 Haus und Wohnung

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber einer in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU gehören, gelegenen

• Wohnung inkl. Ferien- und Wochenendwohnungen, auch mehrere.• Einfamilienhauses• Ferien- und Wochenendhaus, auch mehrere,

sofern sie vom VN ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden

•Aus der Verletzung von diesbezüglichen Pflichten (z.B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streupflichten)•Aus der Vermietung einer Einliegerwohnung/Räume inkl. Carports, Garagen•Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000 € je Bauvorhaben•Als früherer Besitzer bei z.B. Einsturz des Gebäudes•Der Zwangs- oder Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft

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3 Haus und Wohnung

• Des Nießbrauchers, denen der VN den Nießbrauch am versicherten Grundstück eingeräumt hat (Subsidiärdeckung)

• Aus dem Besitz und Unterhalt einer Photovoltaikanlage einschl. Abgabe von Energie an Dritte, jedoch nicht gewerblich.

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3 Haus und Wohnung

Mitversichert

•Ist die durch VN vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Pächter in dieser Eigenschaft (z.B. Streu- und Reinigungspflichten)•Sind Sachschäden inkl. daraus entstandener Vermögensschäden durch häusliche Abwasser•Sind Mietsachschäden (Beschädigung von Wohnräumen) inkl. daraus entstandener Vermögensschäden an privat gemieteten Räumen bis 500.000 € je Fall, 1.000.000 € je Versicherungsjahr, jedoch nicht

• Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung • Schäden an Heizungs- und Warmwasseranlagen • Glasschäden, die der VN gesondert versichern kann

•Sind Mietsachschäden am Inventar der Reiseunterkunft bis 50.000 € je Fall, 100.000 € je Versicherungsjahr, jedoch nicht

• Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung• Schäden an Heizungs- und Warmwasseranlagen

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3 Haus und Wohnung

• Ist der Schlüsselverlust von fremden Schlüsseln, die im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder privat überlassen wurden und daraus entstehende Vermögensschäden bis 15.000 € je Fall, 30.000 € je Jahr

• Kosten für notwendiges Schlossauswechseln• Vorübergehende Sicherungsmaßnahmen

• Nicht gedeckt sind Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie Schlüssel zu beweglichen Sachen wie PKWs

• Nicht gedeckt sind Folgenschäden (z.B. Diebe räumen die Wohnung aus)

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4 Freizeit und Sport

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht

•Als Radfahrer•Aus der Ausübung von Sport (außer Jagd, Pferde- und KFZ-Rennen sowie Radrennen mit Radsportlizenz)•Aus dem Besitz und Gebrauch von Windsurfbrettern•Aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder strafbaren Handlungen•Aus dem elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung wegen Datenveränderung beim Austausch, Übermittlung, Bereitstellung von Daten und Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch

• Obliegenheit VN: Nutzung aktueller Virenscanner/Firewall• Sublimit 1.000.000 € je Fall und Jahr• Eingeschlossen ist die gesetzl. Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen

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5 Tiere

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht

•Als Halter oder Hüter (subsidiär) von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen

• Nicht jedoch von Hunden, Pferden, wilden Tieren etc.

inkl. Flurschäden anlässlich Weidehaltung von privat gehaltenem Kleinvieh

(z.B. Schafe, Ziegen)•Als Reiter von Pferden und als Fahrer von Pferde-Fuhrwerken, sofern die Pferde nicht VN oder mitversicherten Personen gehören (subsidiär)

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter/Tiereigentümer

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6 Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge

Für Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge gilt die kleine Benzinklausel:

Die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines der genannten Fahrzeuge ist nicht mitversichert.

Unter 6 wieder mit eingeschlossen werden Haftpflichtansprüche, die durch das Be- und Entladen des selbstgenutzten Kraftfahrzeuges entstehen, sofern die Forderung des Geschädigten 500 € nicht übersteigt.

Grundsätzlich mitversichert sind Schäden, die nicht durch den versicherten Personenkreis der Kfz-Haftpflicht also z.B. durch einen gelegentlichen Beifahrer entstehen.

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7 Auslandsaufenthalte

Für Auslandsaufenthalte innerhalb Europas und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören sowie für vorübergehende weltweite Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr gilt die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen eingeschlossen.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von Wohnungen und Häusern weltweit.

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9 Fortsetzung der Versicherung nach Tod des VN

Für mitversicherte Personen besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Hauptfälligkeit fort. Wird dann die Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.

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10 Forderungsausfallversicherung - falls gesondert vereinbart -

Der Versicherer gewährt mit dieser besonders zu vereinbarenden Zusatzdeckung Versicherungsschutz für den VN oder eine mitversicherte Person, wenn diese einen Schaden durch einen Dritten erleidet und die Schadenersatzforderung (gesetzlicher Haftpflichtanspruch privatrechtlichen Inhalts) nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger keine PHV besitzt und auch nicht über ausreichendes Vermögen verfügt.

Merkmale:•Gleicher Versicherungsumfang wie die eigene PHV ohne Mietsachschäden und ohne Vorsorgeversicherung•Schädiger muss festen Wohnsitz in Europa oder EU-Gebiet haben•Erfolglose Zwangsvollstreckung•Leistung subsidiär, also nur, wenn kein anderer den Schaden trägt•Der titulierte Schadenersatzanspruch muss mind. 2.500 EUR betragen•Anwalts- und Prozesskosten sowie die Kosten für die erfolglose Zwangsvollstreckung werden nicht übernommen.

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11 Gefälligkeitshandlung

• Der VR leistet auf Wunsch des VN auch bei Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis (jedoch nur mit Subsidiärdeckung).

• Maximiert auf 15.000 € je Versicherungsfall, 30.000 EUR je Versicherungsjahr

• SB von 150 € je Sachschaden

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Unterschiede AHB / RBE-Privat

AHB

7.6 Miete, Leihe, Pacht ausgeschlossen

7.17 ausgeschlossen sind Anfeindungen, Schikane…

7.4 ausgeschlossen sind Ansprüche von Versicherten des gleichen Vertrages untereinander

4.3 Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken mit Vertragsdauer unter einem Jahr

RBE-Privat

2.7 gilt nicht für med. Hilfsmittel3.5 und 3.6 gilt nicht für Mietsachschäden 3.7 gilt nicht für Schlüsselverlust

2.3 Diskriminierungstatbestände gem. AGG mitversichert

3.2 Haftpflichtansprüche untereinander bei der Vermietung von Einlieger-wohnung/Raum der selbstbewohnten Wohnung eingeschlossen

3.2 Zeitliche Begrenzung Vorsorge findet beim Bauherren keine Anwendung

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Unterschiede AHB / RBE-Privat

AHB

7.3 Über die gesetzl. Haftpflicht hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.15 Ausschluss Haftung wegen Austausch/Übermittlung/Bereitstellung von elektronischen Daten

7.9 Ausschluss Auslandsrisiko

1 und 5.1 Gefälligkeitshandlungen werden nicht geleistet, da keine gesetzliche Haftpflichtgrundlage

RBE-Privat

3.3 gilt nicht für vertraglich übernommene gesetzl. Haftpflicht

4.5 Elektronischer Datenaustausch, Internet eingeschlossen.

7 Einschluss Auslandrisiko

11 Gefälligkeitshandlungen auf Wunsch des VN

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