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WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 2
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ...................................................................................................................................... 4
Tabellenverzeichnis ........................................................................................................................................... 4
Zusammenfassung ............................................................................................................................................ 5
A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis ............................................................................. 7
A.1 Geschäftstätigkeit .................................................................................................................... 7
A.2 Versicherungstechnische Leistung .......................................................................................... 9
A.3 Anlageergebnis ...................................................................................................................... 11
A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten......................................................................................... 11
A.5 Sonstige Angaben .................................................................................................................. 12
B. Governance-System ............................................................................................................... 13
B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System .................................................................... 13
B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit................... 18
B.3 Risikomanagement-System einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und
Solvabilitätsbeurteilung..................................................................................................................... 20
B.4 Internes Kontrollsystem ........................................................................................................ 24
B.5 Funktion der Internen Revision ............................................................................................. 26
B.6 Versicherungsmathematische Funktion ................................................................................ 27
B.7 Outsourcing ........................................................................................................................... 28
B.8 Sonstige Angaben .................................................................................................................. 29
C. Risikoprofil ............................................................................................................................. 30
C.1 Versicherungstechnisches Risiko ........................................................................................... 31
C.2 Marktrisiko ............................................................................................................................ 34
C.3 Kreditrisiko ............................................................................................................................ 36
C.4 Liquiditätsrisiko ..................................................................................................................... 37
C.5 Operationelles Risiko ............................................................................................................. 38
C.6 Andere wesentliche Risiken .................................................................................................. 39
C.7 Sonstige Angaben .................................................................................................................. 40
D. Bewertung für Solvabilitätszwecke ...................................................................................... 41
D.1 Vermögenswerte ................................................................................................................... 43
D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen ............................................................................. 48
D.3 Sonstige Verbindlichkeiten .................................................................................................... 55
D.4 Alternative Bewertungsmethoden ........................................................................................ 57
D.5 Sonstige Angaben .................................................................................................................. 57
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 3
E. Kapitalmanagement .............................................................................................................. 58
E.1 Eigenmittel ............................................................................................................................ 58
E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung ............................................... 60
E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der
Solvenzkapitalanforderung ............................................................................................................... 62
E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten internen Modellen ... 62
E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und Nichteinhaltung der
Solvenzkapitalanforderung ............................................................................................................... 62
E.6 Sonstige Angaben .................................................................................................................. 62
Anhang ........................................................................................................................................... 63
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 4
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Governance-System ............................................................................................................... 13 Abbildung 2: Organigramm der Würzburger Versicherungs-AG 2017 ............................................. 14 Abbildung 3: Gesamtrisikoprofil der Würzburger Versicherungs-AG (SCR 2017) .......................... 60
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bruttobeiträge 2017 ....................................................................................................................... 9 Tabelle 2: Bruttobeiträge Feuer- und andere Sachversicherungen .................................................... 10 Tabelle 3: Bruttobeiträge Allgemeine Haftpflichtversicherung .......................................................... 10 Tabelle 4: Anlageergebnis .............................................................................................................................. 11 Tabelle 5: Miet- und Leasingverträge ......................................................................................................... 11 Tabelle 6: Sonstige Erträge und Aufwendungen ..................................................................................... 11 Tabelle 7: v.t. Risiko Kranken ......................................................................................................................... 31 Tabelle 8: v.t. Risiko nicht-leben (Schaden) ............................................................................................... 32 Tabelle 9: Marktrisiken ................................................................................................................................... 35 Tabelle 10: Ausfallrisiko ................................................................................................................................. 37 Tabelle 11: Vermögenswerte ........................................................................................................................ 42 Tabelle 12: Segmentierung LoBs – HGR ..................................................................................................... 51 Tabelle 13: Best Estimate VT Nicht-Leben n.A.d. Schadenversicherung ............................................ 53 Tabelle 14: Best Estimate VT Leben und Kranken n.A.d. Lebensversicherung ................................. 54 Tabelle 15: Sonstige Verbindlichkeiten ...................................................................................................... 55 Tabelle 16: Eigenmittel ................................................................................................................................... 59 Tabelle 17: prozentualer Anteil der Risiken am SCR ............................................................................... 60 Tabelle 18: Risiken gemäß Solvency II 2017 .............................................................................................. 61
Zusammenfassung
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 5
Zusammenfassung
Die Würzburger Versicherungs-AG legt für das Geschäftsjahr 2017 den Bericht über Solvabilität und Finanzlage (Solvency and Financial Condition Report, kurz SFCR) vor. Dieser Bericht ist Teil des narrativen (beschreibenden) Berichtswesens, welcher Versicherungsunternehmen im Zuge von Solvency II erstellen müssen. Der Bericht über Solvabilität und Finanzlage richtet sich an die Öffentlichkeit und ist jährlich zu veröffentlichen. Seine inhaltliche Struktur und die zu berichtenden Informationen sind aufsichtsrechtlich vorgegeben, beispielsweise in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10. Oktober 2014.
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis
Bei der Würzburger Versicherungs-AG erfolgte zum 01.05.2017 ein Vorstandswechsel. Damit kam es auch zu einer Änderung in der Geschäftsorganisation und in den Verantwortungsbereichen des Unternehmens.
Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2017 Änderungen in der Einteilung und Zuordnung der Geschäftsbereiche nach Solvency-II Anforderungen vorgenommen. Diese Schritte waren nötig, damit die Zuordnung der Geschäftsbereiche an die aufsichtsrechtlichen Definitionen der Lines Of Business angepasst wird.
Spartenübergreifend stieg das versicherungstechnische Ergebnis brutto um 1.583 TEUR auf 6.770 TEUR. Ursächlich hierfür war die Entwicklung im Geschäftsbereich der Feuer- und Sachversicherung.
Das Kapitalanlageergebnis erhöhte sich um 389 TEUR auf 1.007 TEUR.
Die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 03/2018) hat 138 Tarifvarianten von 15 Versicherungen für Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen getestet. Voller Stolz können wir bekanntgeben, dass wir erneut vierfacher Testsieger mit unseren TravelSecure© Angeboten geworden sind. Mit dem Tarif „Topschutz“ bei Einmalverträgen für Familien und Einzelpersonen und mit dem Tarif „Jahresreisekarte Basispaket“ bei Jahresverträgen für Familien und Einzelpersonen - jeweils ohne Selbstbeteiligung - sind wir als jeweils „Bester Versicherer“ bewertet worden.
Weitere Ausführungen zur Geschäftstätigkeit und zum Geschäftsergebnis sind in Kapitel A dargestellt.
Governance-System
Die Würzburger Versicherungs-AG verfügt über ein angemessenes und wirksames Governance-System. Ein besonderes Augenmerk hat sie hierbei auf die Zuverlässigkeit und Eignung der handelnden Personen gelegt. Eine hervorgehobene Bedeutung haben die vier Schlüsselfunktionen unter Solvency II.
Die aktuelle Aufbau- und Ablauforganisation wird in der Gesamtbetrachtung als angemessen bewertet; sie unterstützt die Ziele der Geschäfts- und Risikostrategie.
Die Überprüfung des Governance-Systems erfolgt mindestens jährlich, wobei Umfang und Häufigkeit durch die Geschäftsleitung festgelegt werden.
Weitere Erläuterungen zum Governance-System werden im Kapitel B vorgestellt.
Zusammenfassung
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 6
Risikoprofil
Das Risikoprofil der Würzburger Versicherungs-AG wird im Berichtsjahr insbesondere durch Risiken aus Versicherungstechnik und den Kapitalanlagen beeinflusst. Daneben können auch aus dem Geschäftsbetrieb operationelle und strategische sowie Reputationsrisiken entstehen. Die durchgeführten Stresstests und Sensitivitätsanalysen für wesentliche Risiken und Ereignisse haben ergeben, dass die Ausstattung mit Eigenmitteln auch in diesen Situationen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen deutlich übertrifft.
Die Würzburger Versicherungs-AG hält ihre risikostrategischen Zielvorgaben klar ein und verfügt über ein gut funktionierendes und zielgerichtetes Risikomanagement-System. Das Risikomanagement liefert regelmäßig Informationen zur Risikosituation und unterstützt damit den Vorstand bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die zur Erreichung der strategischen Unternehmensziele erforderlich sind.
Wesentliche Änderungen am Risikoprofil haben sich im Zeitablauf nicht ergeben.
Detaillierte Informationen zum Risikoprofil werden in Kapitel C dargestellt.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
Die Solvabilitätsübersicht enthält auf der Aktivseite die zu Marktwerten angesetzte Vermögenswerte und auf der Passivseite die zu Marktwerten angesetzte Verpflichtungen. Die Bewertung der Vermögenswerte, versicherungstechnischen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt dabei unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Wir erläutern die wesentlichen Unterschiede in der Bilanzierung nach Solvency II und Handelsgesetzbuch (HGB) inklusive deren Grundlagen, Methoden und zugrunde liegenden Annahmen in Kapitel D.
Kapitalmanagement
Die Eigenmittel und die Solvenzquote der Würzburger Versicherungs-AG unterliegen einer regelmäßigen Überwachung durch die Geschäftsleitung. Durch die gezielte Überwachung, Steuerung und Planung soll sichergestellt werden, dass die Kapitalanforderungen auch bei starken unterjährigen Schwankungen eingehalten werden.
Zum Stichtag stehen insgesamt anrechenbare Eigenmittel in Höhe von 25.792 TEUR zur Deckung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement, SCR) zur Verfügung. Die Solvenzkapitalanforderung beträgt 11.827 TEUR.
Die aufsichtsrechtlich geforderten Berechnungen für die Würzburger Versicherungs-AG erfolgen nach der Standardformel. Ein internes Modell, ein partiell internes Modell oder unternehmensspezifische Parameter kommen nicht zur Anwendung.
Die Solvenzquote, das Verhältnis von Eigenmitteln zu Solvenzkapital, beträgt 218,08%. Die Quote für die Mindestkapitalanforderung (Minimum Capital Requirement, MCR) liegt bei 586,32%.
Weitere Informationen zum Kapitalmanagement des Unternehmens werden in Kapitel E dargestellt.
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Geschäftstätigkeit
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 7
A. Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis
A.1 Geschäftstätigkeit
Die Würzburger Versicherungs-AG -im Folgenden auch „Gesellschaft“, „Würzburger“ oder „WV“ genannt- mit Sitz in Würzburg ist im Handelsregister Würzburg (HRB 3500) eingetragen und wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) gemäß dem deutschen Aktiengesetz betrieben.
Des Weiteren ist sie Mitglied der Industrie- und Handelskammer Würzburg.
Die Würzburger Versicherungs-AG unterliegt der aufsichtsrechtlichen Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn.
Für die Prüfung des Geschäftsjahres 2017 der Würzburger Versicherungs-AG wurde die Kohlhepp Gesellschaft für Beratung und Revision mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Hauptsitz in Hamburg als Abschlussprüfer bestellt. Die Kontaktdaten der BaFin und des Abschlussprüfers sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Finanzaufsicht Wirtschaftsprüfer
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Kohlhepp Gesellschaft für Beratung und Revision mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Postfach 1253 53002 Bonn Fon: 0228 / 4108 - 0 Fax: 0228 / 4108 - 1550 E-Mail: [email protected] De-Mail: [email protected]
Kleine Reichenstraße 1 20457 Hamburg Fon: +49 (0)40 - 30 37 638-25 Fax: +49 (0)40 - 30 37 638-29 E-Mail: [email protected]
An der Gesellschaft sind gemäß Eintragung im Aktienregister am 31. Dezember 2017 die Herren Prof. Dr. Ronald Frohne und Dr. Klaus Dimmer als Anteilseigner gleichberechtigt beteiligt.
Das Geschäftsjahr der Würzburger Versicherungs-AG entspricht dem Kalenderjahr, also vom 01.01. bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Die Gesellschaft ist seit über 25 Jahren mit innovativen Produkten und maßgeschneiderten Angeboten erfolgreich am Markt tätig. Sie ist spezialisiert auf die Konzeption und Abwicklung von Produkten mit hohem Kundennutzen für ausgewählte Risikolagen des Privatkunden. Dabei wird großer Wert auf schnelle und effiziente Abläufe gelegt.
Unsere Produktpolitik orientiert sich primär an den Wünschen und Vorstellungen unserer Vermittler. Wir legen Wert auf persönliche Nähe für das Finden von zielgerichteten Lösungen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir fundiert, schnell und flexibel auf Kundenwünsche und
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Geschäftstätigkeit
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 8
veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Dafür stehen unsere motivierten Mitarbeiter unseren Partnern persönlich zur Verfügung. Sie denken und arbeiten in schlanken, effizienten Organisationsstrukturen, die auf Schnelligkeit und Qualität ausgerichtet sind.
Wir arbeiten als Nischenanbieter und konzentrieren uns dabei auf ausgewählte Produktsegmente und sind sowohl Anbieter für Nischen-Zielgruppen als auch für Nischenprodukte, welche für große Versicherungsunternehmen eher eine untergeordnete Rolle spielen.
Nischen können über Kunden-, Produktgruppen oder Vertriebssegmente definiert sein. Auf diese Nischen sind die Strategien für Produkte, Vertrieb, Personal und Technik ausgerichtet.
Wir konnten unsere Marktposition erfreulicherweise weiter ausbauen. Die Geschäftsentwicklung der Würzburger Versicherungs-AG nahm im letzten Geschäftsjahr insgesamt einen weiterhin positiven Verlauf.
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Versicherungstechnische Leistung
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 9
A.2 Versicherungstechnische Leistung
Nachfolgend stellen wir die Beitragsentwicklung der wesentlichen Geschäftsbereiche dar. Die folgende Tabelle zeigt die gebuchten Bruttobeiträge des Geschäftsjahres 2017 gesamt:
Sparten gebuchte Bruttobeiträge in TEUR
Anteile in %
Anstieg zum Vorjahr in %
Krankheitskostenversicherung nAd SV (KV-Zusatzversicherung Zahn, Brille, Krebs; AKV; sonst. Reiseversicherung)
15.525 29% 9%
Einkommensersatzversicherung (Einzel-, Gruppen,- Luftfahrt-versicherung)
9.325 17% 4%
Sonstige Fahrzeugversicherung (Maschinen- und Transportversicherung)
1.626 3% 10%
Feuer- und andere Sachversicherungen (Glas, Sturm, verbundene Hausrat, Einbruch/ Diebstahl, verbundene Wohngebäude, Reiseversicherung)
17.548 32% 17%
Allgemeine Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht, Betriebs- und Berufshaftpflicht)
697 1% -39%
Verschiedene finanzielle Verluste (Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, sonstige Vermögensschäden)
9.621 18% 1%
Gesamt 54.342 100%
Tabelle 1: Bruttobeiträge 2017
Im Geschäftsjahr 2017 beliefen sich die gesamten gebuchten Bruttobeiträge unserer Gesellschaft auf 54.342 TEUR. Insbesondere die Feuer- und Sachversicherungen sowie die Allgemeine Haftpflichtversicherung prägten im Berichtsjahr die Beitragsentwicklung im selbst abgeschlossenen Geschäft.
Nachfolgend stellen wir die Beitragsentwicklung der wesentlichen Geschäftsbereiche dar. Die Beiträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 4.056 TEUR.
Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen in der Krankheitskostenversicherung nach Art der Schadenversicherung im Vergleich zum Vorjahr um 1.295 TEUR.
Die Einkommensersatzversicherung verzeichnete im Berichtsjahr einen leichten Beitragszuwachs um 4% (+ 380 TEUR).
In den sonstigen Fahrzeugversicherungen (Maschinen- und Transportversicherung) verbuchte unsere Gesellschaft einen Beitragsanstieg um 145 TEUR auf 1.626 TEUR.
Die Beiträge in der Feuer- und Sachversicherung wuchsen im Geschäftsjahr am stärksten um 17% auf 17.548 TEUR. Dies ist vor allem auf die starken Untersparten verbundene Wohngebäudeversicherung mit Feuer (+ 5%), Reiseabbruchversicherung (+ 22%), Reisepakete (+ 22%), Reiserücktrittskostenversicherung (+ 13%) sowie Reisegepäckversicherung (+ 14%) zurückzuführen.
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Versicherungstechnische Leistung
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 10
In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung sanken die Beitragseinnahmen auf um 449 TEUR auf 697 TEUR. Zurückzuführen ist dies auf die Entwicklung der starken Untersparte Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Diese wurde im Geschäftsjahr 2017 nicht mehr geführt und der Bestand auslaufen gelassen. Insgesamt gab es in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung somit einen Vertragszahlenrückgang um 9%.
In den verschiedenen finanziellen Verlusten beliefen sich die Beitragseinnahmen auf 9.621 TEUR mit einem leichten Plus von 1%.
In den folgenden Tabellen werden die beiden stärksten Wertveränderungen bei den Bruttobeiträgen nochmals detaillierter für die Feuer- und anderen Sachversicherungen sowie die Allgemeine Haftpflichtversicherung dargestellt:
Feuer- und andere Sach- versicherungen
31.12.2016 in TEUR
31.12.2017 in TEUR
Anstieg zum Vorjahr in %
sonst Feuerversicherung 18 17 -6%
Einbruch/ Diebstahl 42 40 -6%
Leitungswasser 2 1 -6%
Glas 141 132 -6%
Sturm 1 1 -6%
Hausrat 1.030 1.012 -2%
Wohngebäude 854 900 5%
übrige techn. Sachvers. 126 96 -24%
Reiseversicherung 12.868 15.348 19%
Summe 15.082 17.548
Tabelle 2: Bruttobeiträge Feuer- und andere Sachversicherungen
Allgemeine Haftpflicht- versicherung
31.12.2016 in TEUR
31.12.2017 in TEUR
Anstieg zum
Vorjahr in %
PHV 737 705 -4%
Betriebl. Beruf-Haft ,5 1 24%
Luftfahrt-Haft 408 -8 -102%
Summe 1.146 697 -39%
Tabelle 3: Bruttobeiträge Allgemeine Haftpflichtversicherung
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Anlageergebnis
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 11
A.3 Anlageergebnis
Das Kapitalanlageergebnis des Berichtsjahres beträgt 1.007 TEUR und verzeichnet somit einen Anstieg um 389 TEUR zum Vorjahr.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Erträge des Anlagegeschäfts, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Vermögenswertklassen dar:
Anlageergebnis Solvency II TEUR netto
2016
Solvency II TEUR netto
2017
Staatsanleihen 79 -1
Unternehmensanleihen 58 402
Organismen für gemeinsame Anlagen 232 544
Strukturierte Schuldtitel 224 50
Barmittel und Einlagen 24 13
Gesamt 618 1.007
Tabelle 4: Anlageergebnis
A.4 Entwicklung sonstiger Tätigkeiten
Bei der Würzburger Versicherungs-AG existieren finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Am 31.12.2017 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 105 TEUR.
Eventualverbindlichkeiten Summe in TEUR
2016
Summe in TEUR
2017
Miet- und Leasingverträge 590 105
Tabelle 5: Miet- und Leasingverträge
Der Rückgang von finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen im Vergleich zum Vorjahr resultiert sich im wesentlich durch die Veränderung in den Mietverträgen.
Für das Berichtsjahr sind neben den Sachverhalten aus den vorhergehenden Abschnitten folgende sonstigen wesentliche Einnahmen und Aufwendungen zu nennen:
Sonstige wesentlichen Erträge
und Aufwendungen
Summe in TEUR
2016
Summe in TEUR
2017
sonstige Aufwendungen -238 -300
sonstige Erträge 48 25
Tabelle 6: Sonstige Erträge und Aufwendungen
Geschäftstätigkeit und Geschäftsergebnis Sonstige Angaben
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 12
Somit stehen sonstige Erträge in Höhe von 25 TEUR, 300 TEUR an sonstigen Aufwendungen im Geschäftsjahr gegenüber (im Vorjahr 48 TEUR bzw. 238 TEUR).
Dabei sind in der Position Erträge unter anderem Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen enthalten, während die Position Aufwendungen neben Beiträgen an verschiedene Fachverbände sowie Spenden auch Abschluss- und Prüfungskosten sowie Vergütungen und Kosten für den Aufsichtsrat beinhaltet.
A.5 Sonstige Angaben
Alle wesentlichen und relevanten zu berichtenden Informationen über die Geschäftstätigkeit und Leistungen der Würzburger Versicherungs-AG sind bereits in den anderen Abschnitten des Kapitels A enthalten.
Governance-System Allgemeine Angaben zum Governance-System
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 13
B. Governance-System Für eine effektive Unternehmenssteuerung und -überwachung ist ein funktionierendes und wirksames Governance-System von elementarer Bedeutung. Deshalb verfügt unsere Gesell-schaft über ein Governance-System, welches die unternehmensindividuelle Geschäftstätigkeit (Art, Umfang und Komplexität) sowie das zugrunde liegende Risikoprofil in angemessener Form berücksichtigt. Eine angemessene und transparente Organisationsstruktur mit klar definierten Organen, Strukturen und Zuständigkeiten sind für das Governance-System daher unumstritten. Vor allem die vier Schlüsselfunktionen (unabhängige Risiko-Kontroll-Funktion, Interne Revision, Compliance sowie die versicherungsmathematische Funktion) haben eine hervorgehobene Bedeutung.
Abbildung 1: Governance-System
B.1 Allgemeine Angaben zum Governance-System
Struktur des Verwaltungs-, Managements- und Aufsichtsorgan
Vorstand: Aufgaben und Verantwortlichkeit
Der Vorstand leitet die Gesellschaft und legt Ziele und Strategien fest. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden. Zudem ist er angehalten, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien eingehalten werden und ist für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen verantwortlich. Gemäß der aktuellen Satzung des Unternehmens besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Des Weiteren bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder.
Der Vorstand der Würzburger Versicherungs-AG setzt sich derzeit aus zwei Personen zusammen:
Herrn Dr. Klaus Dimmer (Vorstandsvorsitzender)
Herrn Pavel Berkovitch (seit dem 01.05.2017 Mitglied des Vorstands)
Jedes Vorstandsmitglied führt im Rahmen der Beschlüsse des Gesamtvorstands das ihm zugewiesene Ressort in eigener Verantwortung.
Governance-System Allgemeine Angaben zum Governance-System
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 14
Abbildung 2: Organigramm der Würzburger Versicherungs-AG 2017
Bei der Würzburger Versicherungs-AG war im Berichtsjahr der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Dimmer intern verantwortliche Person für die Schlüsselfunktion unabhängige Risikocontrolling-Funktion (URCF) und zuständig für die Funktionsbereiche Personal/ Assistenz, Marketing/ Vertrieb, Kapitalanlagen, Versicherungstechnik, Produktmanagement, Kundenservice sowie Schaden- / Leistungsabrechnung. Der weitere Vorstand Herr Berkovitch war verantwortliche Person für die Funktionsbereiche Rechnungswesen, Kapitalanlagen-Controlling, Mathematik/ Solvency II, IT sowie für die Schlüsselfunktionen Interne Revision, Compliance und versicherungsmathematische Funktion.
Die Geschäftsordnung regelt die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderlichen Beschlussmehrheiten. Der Gesamtvorstand entscheidet in allen Fällen, in denen nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands eine Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand vorgeschrieben ist. Vorstandssitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Finanz- und Ertragslage, die Planung und Zielerreichung sowie die bestehenden Chancen und Risiken.
Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Einige dieser Zustimmungsvorbehalte sind gesetzlich, andere sind in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. So bedürfen gewisse Maßnahmen und Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats, welche in der aktuellen Geschäftsordnung niedergeschrieben sind.
Governance-System Allgemeine Angaben zum Governance-System
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Aufsichtsrat: Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und berät ihn bei der Leitung der Gesellschaft. Dies umfasst unter anderem die Prüfung der Abschlussunterlagen und die Befassung mit der Risikostrategie und der Risikosituation. Darüber hinaus fallen auch die folgenden Themen in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats:
Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,
Festsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder,
Bestellung des Abschlussprüfers.
Der Aufsichtsrat setzt sich aktuell aus folgenden drei Mitgliedern zusammen:
Herrn Prof. Dr. Ronald Frohne (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Herrn Dr. Karl Mayr (stv. Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Herrn Andreas Schnarr (Arbeitnehmervertreter)
Der Aufsichtsrat tritt regelmäßig, mindestens viermal pro Jahr, zu ordentlichen Sitzungen zusammen. Nach Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen anberaumt. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder, aus denen er gemäß der Satzung der Gesellschaft insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnehmen. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Hauptversammlung
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt für einen Zeitraum, der mit der Annahme der Wahl beginnt und mit dem Schluss der zweiten, auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung endet. Eine Wiederwahl ist statthaft. Die Hauptversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder und beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzgewinns, über Kapitalmaßnahmen und die Zustimmung zu Unternehmensverträgen, ferner über die Vergütung des Aufsichtsrats und über Satzungsänderungen der Gesellschaft. Jedes Jahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt, in der Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegen. Für besondere Fälle kann eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.
Allgemeine Beschreibung der Schlüsselfunktionen
Unter Solvency II sind folgende vier Schlüsselfunktionen definiert, die von Versicherungsunternehmen einzurichten sind:
Risikomanagement-Funktion (URCF)
Compliance-Funktion
Interne Revision
Versicherungsmathematische Funktion (VMF)
Governance-System Allgemeine Angaben zum Governance-System
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 16
Die dargestellten Schlüsselfunktionen sind - nach Solvency II - Bestandteil des Systems der drei Verteidigungslinien („three lines of defence“).
Dieses System bezieht sich auf die Annahme oder Ablehnung von Risiken. Die erste Linie ist die operative Geschäftseinheit und für die erste Akzeptanz oder Ablehnung eines Risikos verantwortlich. In der zweiten Linie führen die Risikomanagement-Funktion, die Versicherungsmathematische Funktion und die Compliance-Funktion ein regelmäßiges Monitoring sowie die Steuerung aller Risiken auf aggregierter Ebene durch. Die Revision überprüft in der dritten Verteidigungslinie regelmäßig das gesamte Governance-System sowie alle weiteren Aktivitäten im Unternehmen.
Personen, die als Inhaber einer Schlüsselfunktion anzusehen sind, unterliegen, ebenso wie Vorstand und Aufsichtsrat, speziellen Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit.
An manchen Stellen überschneiden sich die Themen der vier Schlüsselfunktionen. Daher haben wir feste Schnittstellen zwischen den Schlüsselfunktionen definiert, um doppelte Zuständigkeiten und Tätigkeiten zu vermeiden. Hierzu gehören beispielsweise Aufgabenabgrenzungen, Unterstützungstätigkeiten und eine wechselseitige Berichterstattung der jeweiligen Funktion.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schlüsselfunktionen finden sich jeweils wie folgt in den eigenen Abschnitten dieses Berichts:
Risikomanagement-Funktion (URCF) Abschnitt B.3 (Risikomanagement-System
einschließlich der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung)
Compliance-Funktion Abschnitt B.4 (Internes Kontrollsystem)
Interne Revision Abschnitt B.5 (Funktion der Internen Revision)
Versicherungsmathematische Funktion (VMF) Abschnitt B.6
(Versicherungsmathematische Funktion)
Wesentliche Änderungen des Governance-Systems im Berichtszeitraum
Zum 01.05.2017 hat sich, bedingt durch den Vorstandwechsel, die Geschäftsorganisation der Würzburger Versicherungs-AG geändert. Siehe hierzu auch das bereits vorgestellte Organigramm auf Seite 14.
Weitere wesentliche Änderungen des Governance-Systems hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
Angaben zur Vergütungsleitlinien und -praktiken
Das Vergütungssystem unserer Gesellschaft basiert auf den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen. Grundsätzlich ist unser Vergütungssystem so aufgebaut, dass es
so ausgestaltet ist, dass die in der Strategie des Unternehmens niedergelegten Ziele zu
erreichen sind,
negative Anreize vermeidet, insbesondere Interessenkonflikte und das Eingehen
unverhältnismäßig hoher Risiken, und die wesentlichen Risiken und deren Zeithorizont
angemessen berücksichtigt.
Governance-System Allgemeine Angaben zum Governance-System
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 17
Die Gesellschaft hat eine Vergütungsrichtlinie, die im Unternehmen umgesetzt ist und von Vorstand und Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft wird.
Ein wichtiger Grundsatz ist die angemessene und leistungsorientierte Vergütung der Mitarbeiter, welche mit der Geschäfts- und Risikostrategie in Einklang steht. Sie wird jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst.
Variable Vergütungen spielen bei uns eine sehr untergeordnete Rolle, da es nur in einer Abteilung variable Vergütungen - welche über eine monatliche Zielvorgabe gesteuert werden - für die Beschäftigten gibt.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung der Würzburger Versicherungs-AG festgelegt. Daneben erhalten die Aufsichtsratsmitglieder die in Ausübung ihres Amtes getätigten Aufwendungen ersetzt.
Die Vorstände erhalten neben dem festen Gehalt gegebenenfalls eine variable Vergütung. Über die Art der Ermittlung der variablen Vergütung und ob überhaupt eine variable Vergütung gezahlt wird, entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat definiert die Kriterien, die für die Bestimmung der Bonushöhe herangezogen werden sollen. Wichtigste Voraussetzung ist hierbei ein positives Geschäftsergebnis der Gesellschaft.
Eine Zusatzrenten- oder Vorruhestandsregelung für die Mitglieder des Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgans, sowie für die intern verantwortlichen Personen für die Schlüsselfunktionen gibt es bei der Würzburger Versicherungs-AG nicht.
Informationen über wesentliche Transaktionen
Im Berichtszeitraum hat es keine wesentlichen Transaktionen mit Anteilseignern, Personen, die maßgeblichen Einfluss auf unser Unternehmen ausüben, sowie mit Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat gegeben.
Angemessenheit des Governance-Systems
Wir verfügen über eine Organisation, die einen wirksamen Betrieb unseres Governance-Systems ermöglicht und unterstützt:
Angemessene und transparente Organisationsstruktur (Geschäftsorganisation)
- Festlegung von Aufgaben, Verantwortlichkeit von Berichtslinien - Angemessene Trennung der Zuständigkeiten - Festlegung ablauforganisatorischer Regelungen - Dokumentation der Aufbau- und Ablauforganisation
Interne Überprüfung der Geschäftsorganisation gem. § 23 Abs. 2
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Aufstellen von schriftlichen Leitlinien, Überprüfung auf Notwendigkeit der
Aktualisierung und Maßnahmen zur Einhaltung
Angemessene Interaktion von Vorstand und Aufsichtsrat mit Führungskräften und
Schlüsselfunktionen
Einrichtung von Schlüsselfunktionen
Erstellen und Implementierung von Notfallplänen
Governance-System Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit
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Der Vorstand hat sich durch seine jährliche Überprüfung nach der Vorgabe des VAG davon überzeugt, dass die Würzburger Versicherungs-AG über angemessene Organisationstrukturen verfügt.
B.2 Anforderungen an die fachliche Qualifikation und persönliche
Zuverlässigkeit
Das Versicherungsaufsichtsgesetz fordert von allen Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben, dass sie besondere Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen.
Zur Sicherstellung der persönlichen Zuverlässigkeit ist von den Mitgliedern des Aufsichtsrates, des Vorstandes und den Inhabern der Schlüsselfunktionen u.a. ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Es wird im Vorfeld der Beantragung der Genehmigung oder der Anzeige sowie laufend sichergestellt, dass die spezifischen Anforderungen des Unternehmens an Fähigkeiten, Kenntnisse und Fachkunde der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen innehaben, erfüllt werden.
Zudem werden fachliche Qualifikation und persönliche Zuverlässigkeit auch von der BaFin überwacht.
Alle Personen, die unser Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselfunktionen im Unternehmen verantwortlich innehaben (Schlüsselpersonen), müssen jederzeit die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (fitness) und persönliche Zuverlässigkeit (properness) im Einklang mit den Rechtsvorschriften erfüllen.
Im Einzelnen berücksichtigen wir insbesondere folgende Kriterien, wenn wir die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit beurteilen:
Vorstand
Die Würzburger Versicherungs-AG formuliert ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich Versicherungswirtschaft und Leitungserfahrung als wichtige Voraussetzung für die fachliche Eignung eines Vorstandes. Diese Kenntnisse können durch ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Studium oder entsprechende Aus- oder Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft nachgewiesen werden.
Die Leitungserfahrung kann aus der Arbeit als Führungskraft gewonnen worden sein, wenn die Aufgabe direkt unterhalb der Leitungsebene angesiedelt war oder größere Organisationseinheiten gelenkt wurden. Die Leitungsspanne, d.h. die Zahl der Mitarbeiter auf die sich die Aufgabe bezieht, ist für die Würzburger Versicherungs-AG nur von untergeordneter Bedeutung. Wichtig ist vor allem, dass ein Vorstandsmitglied in bisherigen Tätigkeiten bereits Projekte, Maßnahmen und Arbeitsabläufe geplant, organisiert, kontrolliert und dabei die Befähigung nachgewiesen hat, Mitarbeiter zu leiten, Aufgaben zu koordinieren, zu delegieren und zu überwachen. Als Indikator für die Erfüllung dieser Voraussetzung kann eine mehrjährige leitende Tätigkeit bei einem Versicherer mit vergleichbarer Größenordnung herangezogen werden.
In Ergänzung zu den genannten Fähigkeiten, die die einzelne Person im Aufsichts- oder Leitungsgremium nachweisen muss, sind weitere Kenntnisse oder Erfahrungen erforderlich,
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um das Unternehmen erfolgreich zu führen. Dazu zählen Erfahrungen und Kenntnisse in folgenden fünf Themenbereichen:
Versicherungs- und Finanzmärkte
Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell der Würzburger
Governance-System
Finanzanalyse und versicherungsmathematische Aspekte
regulatorischer Rahmen und regulatorische Anforderungen
Diese Kenntnisse können durch die berufliche Tätigkeit oder durch Weiterbildung erworben worden sein.
Für jedes Mitglied der Geschäftsleitung ist die komplette Abdeckung der Themen obligatorisch.
In die Beurteilung der fachlichen Eignung des einzelnen Vorstandsmitgliedes sind mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder einzubinden bzw. es ist deren verbindliches Votum einzuholen. Auch hier ist bereits im Auswahlverfahren darauf zu achten, dass die fachliche Eignung erfüllt ist und die Kriterien, anhand derer sie beurteilt wurde, zu dokumentieren sind. Die Kenntnisse gelten für jedes einzelne Mitglied.
Um eine Kontrollfunktion zu ermöglichen und wegen der individuell bestehenden Gesamtverantwortung für das Unternehmen ist die Anwendung der Vorgaben jeweils einzeln erforderlich.
Vor der Bestellung durch den Aufsichtsrat ist die geforderte Genehmigung der BaFin einzuholen.
Die laufende Bewertung der fachlichen Qualifikation findet durch den regelmäßigen Austausch der Vorstände untereinander statt. Sollte sich Weiterbildungsbedarf zeigen, wird dies bilateral abgestimmt und es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Ähnlich wie der Aufsichtsrat erfüllt auch der Vorstand die definierten Anforderungen in vollem Umfang.
Aufsichtsrat
Die Aufsichtsratsmitglieder müssen über ausreichende Sachkunde verfügen, um die Kontrollfunktion und die Beurteilung und Überwachung der Unternehmensleitung durchführen zu können.
Dies setzt voraus, dass grundlegende Kenntnisse bzw. ein grundlegendes Verständnis für die wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Versicherungsunternehmen und die Fähigkeit, die anfallenden Geschäftsvorgänge beurteilen zu können, vorhanden sind. Eine Leitungsfunktion oder eine frühere Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft kann zwar zur Beurteilung hilfreich sein, ist aber nicht Voraussetzung.
Bei der Vergabe von Aufsichtsratsmandaten ist die Eignung über einen Lebenslauf der betroffenen Person und die persönliche Einschätzung durch die ihn bestellenden Anteilseigner
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schriftlich zu dokumentieren. Insbesondere ist zu dokumentieren, worin konkret die fachliche Qualifikation der Person besteht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats führen jährlich bzw. bei Neubestellung eines Aufsichtsratsmitglieds eine Selbsteinschätzung für definierte relevante Themenfelder durch.
Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates verfügen in vollem Umfang über die geforderten fachlichen und persönlichen Eigenschaften. Sie begleiten die Gesellschaft seit vielen Jahren und haben über die Ausübung ihrer Kontrollfunktion und vor allem durch viele Diskussionen und Ideen auch sehr am Erfolg der Würzburger Versicherungs-AG mitgearbeitet.
Schlüsselfunktionen
Die intern verantwortlichen Personen für die Schlüsselfunktionen Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF), Compliance-Funktion, Interne Revision und Versicherungsmathematische Funktion (VMF) müssen über ausreichend fachliche Kenntnisse verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können und um ein solides und vorsichtiges Management zu gewährleisten. Des Weiteren ist die Berufserfahrung in der Versicherungsbranche erforderlich.
Die Beurteilung der fachlichen Qualifikation der intern verantwortlichen Personen für die Schlüsselfunktionen obliegt dem Vorstand, der anhand des Lebenslaufes und der individuellen fachlichen Leistung entscheidet, ob die betreffende Person für die Schlüsselfunktion geeignet ist. Hierzu werden die genannten Kriterien herangezogen, eine Eignung kann sich auch beispielweise durch Weiterbildungen und Berufserfahrung statt eines Studiums ergeben.
Die BaFin muss der Bestellung der Person als intern verantwortliche Person für die Schlüsselfunktion zustimmen, was auch erfolgt ist.
Die laufende Bewertung und Überwachung der fachlichen Qualifikation der Inhaber der Schlüsselfunktionen erfolgt über den direkten Austausch mit dem Vorstand.
B.3 Risikomanagement-System einschließlich der unternehmenseigenen
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
Damit die Würzburger Versicherungs-AG ihren Versicherungsnehmern umfassenden Versicherungsschutz bieten kann, stellt die Übernahme von Risiken den Kern unseres Geschäfts dar. Ein ausgeprägtes Risikobewusstsein ist somit eine unabdingbare Voraussetzung. Hierfür hat das Unternehmen Verfahren und Instrumente entwickelt, die zur Identifikation, Bewertung und Bewältigung von Risiken eingesetzt werden.
Aber nicht nur Risiken, sondern auch die Wahrnehmung von Chancen spielt eine wichtige Rolle.
Wesentliche Festlegungen zur Ausgestaltung des Risikomanagements in der Gesellschaft sind über interne Leitlinien und spezifische Regelungen der Würzburger Versicherungs-AG verbindlich definiert.
Das Steuerungssystem muss gewährleisten, dass die Risiken, die die Zielerreichung gefährden, schneller erkannt und auch bei der Risikobewertung entsprechend eingestuft, gesteuert und kontrolliert werden können. Dazu wird eine Vielzahl von Risikosteuerungsmaßnahmen
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eingesetzt. Sie zielen auf Vermeiden, Vermindern oder Überwälzen des jeweiligen Risikos. Ausgangspunkt für die Steuerung sind die identifizierten und bewerteten Risiken.
Risikostrategie
Die Risikostrategie ist eine wichtige Grundlage für die strategische und operative Planung. Daher wird sie jährlich vom Vorstand geprüft und verabschiedet. Zusätzlich wird die Strategie mit dem Aufsichtsrat besprochen.
In der Risikostrategie wird die Risikoobergrenze auf Basis der Risikotragfähigkeit der Würzburger Versicherungs-AG definiert. Anhand fester Schwellenwerte (Grenzen / Limits) können wir die Einhaltung der Risikoobergrenzen überwachen.
Risikomanagement-Prozess
Der Risikomanagement-Prozess umfasst alle organisatorischen Regelungen und Maßnahmen von der Risikoidentifikation bis zur Berichterstattung an den Aufsichtsrat und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Erreichung der Ziele aus der Geschäftsstrategie bzw. die daraus abgeleiteten Jahresplanungen und der Umfang der möglichen Zielverfehlung kann durch eine Vielzahl von Risiken beeinflusst werden. Das Risikomanagement der Würzburger Versicherungs-AG muss sicherstellen, dass diese Risiken rechtzeitig identifiziert, analysiert, bewertet und rechtzeitig Maßnahmen ableitet werden.
Ein ordnungsgemäßes Risikomanagement sieht vor, alle Risiken im Unternehmen konsistent zu definieren, sowie strukturiert und systematisch zeitnah aufzunehmen, zu klassifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit einzuordnen. Hierfür sind folgende Schritte nötig:
Risikoidentifikation: dies erfolgt in den Geschäftsprozessen über geeignete Systeme
und Kennzahlen.
Risikoanalyse und -bewertung: diese erfolgen im zuständigen Fachbereich, um so eine
quantitative und qualitative Bewertung zu erhalten.
Risikoüberwachung: hier unterscheiden wir zwischen Risiken, die wir entweder quanti-
tativ oder qualitativ bewerten.
Risikolimitierung: ausgehend von der definierten Risikoobergrenze werden risiko-
reduzierende Maßnahmen beschlossen und bei Bedarf umgesetzt.
Risikoberichterstattung: sie ist einerseits eine rechtliche Anforderung, andererseits
informiert die interne Risikoberichterstattung den Aufsichtsrat regelmäßig über die
Risikolage in den einzelnen Risikokategorien.
Das Risikomanagement bei der Würzburger Versicherungs-AG umfasst somit folgende Eckpfeiler:
Permanente Beobachtung und Analyse des Verlaufs der einzelnen Accounts, der
Produkte und der Sparten, Abwicklung, Schließquoten, Neuproduktion,
Stornoverhalten etc.
Laufende Beobachtung der Kapitalanlagen und regelmäßige Berichte zu den Risiken
der Kapitalanlagen an die Vorstände
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Quartalsweiser Check der aktuellen Zahlen hinsichtlich des Niveaus der Zielerfüllung
bzw. des Umfang möglicher Verfehlungen
Laufende Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Zielgrößen
Genau definierter Underwriting-Prozess für neue Produkte
Definition und Überwachung des Abrechnungsprozesses bei Agenturinkasso
Interne Revision
Jährliche Inventur und Bewertung der identifizierten Risiken des Unternehmens
Angemessenes, eher konservatives Rückversicherungsprogramm
Wesentliche Festlegungen zur Ausgestaltung des Risikomanagements in der Gesellschaft sind über interne Leitlinien und spezifische Regelungen der Würzburger Versicherungs-AG verbindlich definiert. Die Konkretisierung des Risikomanagementsystems ist im Risikohandbuch festgehalten, das jährlich überprüft wird. Bedingt durch unsere Größe sind wesentliche Aufgaben des Risikomanagements im Vorstand angesiedelt.
Die zu Beginn der Aufzählung aufgeführte quantitative Analyse wird durch den für das Risikocontrolling verantwortlichen Vorstand durchgeführt. Bei der Vorbereitung bzw. der Durchführung sind verschiedene Abteilungen bzw. einzelne Personen eingebunden.
Unsere Risikoberichterstattung verfolgt das Ziel, den Vorstand sowie den Aufsichtsrat systematisch und zeitnah über Risiken und deren potenzielle Auswirkungen zu informieren sowie die Risikokultur zu stärken.
Die Risikoberichterstattung ist so gestaltet, dass den unternehmensindividuellen Besonderheiten und Risiken, der Art und dem Umfang der Geschäftstätigkeit und auch der Komplexität des Unternehmensmodells Rechnung getragen wird.
Der Vorstand führt jährlich eine Einschätzung bzw. Bewertung der Gesamtrisikolage des Unternehmens durch. Dazu werden für jedes identifizierte Risiko Bewertungskriterien entwickelt anhand derer eine Bewertung des Risikos durchgeführt wird.
Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung
Die Würzburger Versicherungs-AG führt jährlich eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment - ORSA) durch. Diese Beurteilung ist Teil des Governance-Prozesses und verpflichtet die Unternehmen zur Prüfung der Sicherstellung des Solvabilitätsbedarfs im Laufe des Jahres, vor dem Hintergrund eines sich möglicherweise ändernden Risikoprofils. Die Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung bildet die Basis für ein ganzheitliches Risikomanagementsystem und ist ein integraler Bestandteil der Geschäfts- und Risikostrategie der Würzburger Versicherungs-AG.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind bei der ORSA-Durchführung vor allem folgende Aspekte einzubeziehen:
Beurteilung des unternehmerischen Gesamtsolvabilitätsbedarfs unter
Berücksichtigung von Risikoprofil, Risikotoleranzschwellen und Geschäftsstrategie
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Beurteilung der kontinuierlichen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen
Kapitalanforderungen und der Anforderungen an die versicherungstechnischen
Rückstellungen
Beurteilung der Signifikanz der Abweichung des Risikoprofils von den Annahmen, die
der Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen zugrunde liegen.
Es werden dabei folgende Ziele verfolgt:
Sicherstellung und Einhaltung des Solvabilitätsbedarfs im Zeitablauf unter
Einbeziehung des Risikoprofils und der Geschäftsstrategie des Unternehmens
Analyse und Bewertungen des Risikoprofils bzw. seiner Veränderung im Zeitablauf mit
ihren Auswirkungen auf die unternehmensindividuelle Risikoposition, die
Risikotoleranzschwellen und den sich daraus möglicherweise ergebenden Änderungen
bei den Solvenzanforderungen.
Überprüfung, ob mögliche Veränderungen des Risikoprofils einen wesentlichen
Einfluss auf die Annahmen bei der Berechnung des Solvabilitätsbedarfs nach der
Standardformel nach sich ziehen.
Die Beurteilung wird von der Schlüsselfunktionen Unabhängige Risikocontrollingfunktion
(URCF) durchgeführt und im gesamten Vorstand ausführlich diskutiert und erläutert. Dabei
wird sie durch die Abteilungen Rechnungswesen und Mathematik / Solvency II unterstützt.
Der Aufsichtsrat der Würzburger Versicherungs-AG erhält die ORSA-Informationen im Rahmen
einer Überwachungsfunktion.
Die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung ist als Prozess innerhalb des
Unternehmens verankert und setzt an den ermittelten Jahreswerten für den
Gesamtsolvabilitätsbedarf und dem vorliegenden Risikoprofil an.
Mittels Hochrechnung bzw. Heranziehen der Quartalsschätzungen auf den aktuellen
Zeitpunkt werden diese Werte projiziert bzw. die aktuelle Situation ermittelt.
Über eine Risikoanalyse werden des Weiteren materielle Risiken und ihr Einfluss auf das
Risikoprofil ermittelt und abgeschätzt. Ergeben sich größere Risiken, mit signifikantem Einfluss
auf das Risikoprofil, so werden sie separat untersucht und bewertet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen strategischen Ausrichtung, der Zeichnungspolitik und der
Bestandsentwicklung werden Szenario-Analysen für die Entwicklung des
versicherungstechnischen Risikos und seines Komponenten durchgeführt.
Auch die weiteren Bestimmungsgrößen der Solvenzkapitalanforderungen, wie Marktrisiko,
operationelles Risiko, Ausfallrisiko und latente Steuern werden entsprechend über eine
Projektion analysiert. Die Abhängigkeit der Eigenmittel von dieser prognostizierten
Entwicklung ist ebenfalls in die Analyse einzubeziehen.
Die durchgeführten Analysen und deren Ergebnisse sind entsprechend dokumentiert.
Der ORSA umfasst somit alle Prozesse und Verfahren zur Identifikation, Bewertung,
Überwachung, und Steuerung von kurz- und langfristigen Risiken einschließlich der
Berichterstattung.
Governance-System Internes Kontrollsystem
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Es wird zwischen einem regelmäßigen und nicht regelmäßigen ORSA unterschieden. Der
regelmäßige ORSA findet mindestens einmal jährlich während des Geschäftsjahres statt. Der
nicht regelmäßige ORSA ist anlassbezogen durchzuführen, wenn sich das Risikoprofil des
Unternehmens wesentlich verändert hat.
Die Ursachen solcher wesentlichen Veränderungen können in Art und Umfang der Risiken oder
auch in der Bewertung des Risikoprofils liegen.
Unsere Risikoberichterstattung verfolgt das Ziel, systematisch und zeitnah über Risiken und
deren potenzielle Auswirkungen zu informieren, die Risikokultur zu stärken sowie eine gute
unternehmensinterne Kommunikation über alle wesentlichen Risiken als
Entscheidungsgrundlage sicherzustellen.
Die regelmäßige Berichterstattung zum Risikomanagement verfolgt dabei das Ziel, zu
gewährleisten, dass der Vorstand über Risiken laufend informiert ist und gegebenenfalls
steuernd eingreifen kann. Auch der Aufsichtsrat wird regelmäßig anlassunabhängig über die
Risikolage informiert.
Über wesentliche Änderungen in der Risikoposition ist der Vorstand sofort zu informieren.
Wichtiger Teil des ORSA-Prozesses ist zudem ein mittelfristiges Kapitalmanagement. Es
verfolgt das Ziel, die jederzeitige Bedeckung der sich im Zeitablauf ergebenden bzw. geplanten
Kapitalanforderungen zu gewährleisten.
Um die Funktionsfähigkeit eines Risikomanagement-Systems zu gewährleisten, ist es also
notwendig, dass innerhalb des Unternehmens eine geeignete Aufbauorganisation mit
eindeutig festgelegten Aufgaben, Rechten und Verantwortlichkeiten existiert.
Nachfolgend sind daher die wesentlichen Funktionen bzw. Funktionsträger dargestellt, welche
für einen ordnungsgemäßen Ablauf und die Wirksamkeit des Risikomanagements
verantwortlich sind.
B.4 Internes Kontrollsystem
Beschreibung des Internen Kontrollsystems (IKS)
Das interne Kontrollsystem ist Bestandteil des Governance-Systems und umfasst alle vom Vorstand der Würzburger Versicherungs-AG angeordneten Vorgänge, Methoden und Kontrollmaßnahmen zur:
ordnungsgemäßen Durchführung der Geschäftstätigkeit
Sicherung der Vermögenswerte
Sicherung einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Rechnungslegung
Verhinderung und Aufdeckung von Vermögensschädigungen
Einhaltung unternehmensinterner Vorgaben und Gesetze
ordnungsgemäßen Berichterstattung
Erreichung der Unternehmensziele und
Governance-System Internes Kontrollsystem
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Umsetzung der Risikostrategie
Bei der Würzburger Versicherungs-AG ist ein integriertes internes Kontrollsystem eingerichtet,
welches aus verschiedenen Elementen besteht, die in den Fachbereichen etabliert sind, um die
Einhaltung interner und externer Anforderungen sicherzustellen und potenzielle Vermögens-
und Reputationsschäden zu vermeiden.
Neben den Kontrollen in den Fachbereichen gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen
Geschäftsleitung und Führungskräften aller Abteilungen, der der Identifikation und Lösung
von unternehmensweiten und abteilungsübergreifenden Schwachstellen dient.
Die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird sowohl durch die
Interne Revision, nachgelagert und prozessunabhängig, als auch durch die Compliance-
Funktion, präventiv und prozessbegleitend, beurteilt.
Das interne Kontrollsystem baut dabei auf dem Modell der drei Verteidigungslinien auf, das
sich mit der Steuerung von Risiken in verschiedenen Unternehmensbereichen beschäftigt. Die
erste sogenannte Verteidigungslinie wird von den operativen Fachbereichen und Abteilungen
gebildet. Hier werden die Risiken identifiziert, bewertet, gesteuert und überwacht, die im
operativen Tagesgeschäft auftreten. Dies geschieht mittels verschiedener
Kontrollmaßnahmen für die Risiken im jeweiligen Bereich.
Auf der darüber angeordneten sogenannten zweiten Verteidigungslinie existieren drei
Überwachungsfunktionen, die auch Schlüsselfunktionen genannt werden. Die Compliance-
Funktion, die Unabhängige Risikokontrollfunktion sowie die Versicherungsmathematische
Funktion überwachen auf dieser übergeordneten Ebene eine angemessene Ausgestaltung des
IKS in den operativen Bereichen.
Auf der dritten der sogenannten Verteidigungslinien überprüft die Interne Revision als vierte
Schlüsselfunktion prozessunabhängig und nachgelagert die Angemessenheit und Wirksamkeit
des Governance-Systems und damit auch des internen Kontrollsystems.
Dieser Ansatz für das IKS stellt sicher, dass Risiken frühzeitig identifiziert, analysiert, bewertet
und dokumentiert und mittels angemessener und wirksamer Kontrollen gesteuert werden.
Umsetzung der Compliance-Funktion
Gemäß § 29 Abs. 1 VAG ist die Compliance-Funktion eine Funktion, die die Überwachung der
Einhaltung der Anforderungen zur Aufgabe hat.
Bei der Würzburger Versicherungs-AG ist die Compliance-Funktion als Stabsstelle organisiert,
die unterhalb des Vorstandes angesiedelt und nur diesem gegenüber weisungsgebunden ist.
Sie berichtet direkt an den Vorstand und nimmt ihre Aufgaben unabhängig und objektiv wahr.
Das bedeutet, dass sie keine operativen Aufgaben im Unternehmen ausführt. Des Weiteren
hat sie Zugang zu allen relevanten Informationen und Mitarbeitern und ist befugt, potenzielle
Compliance-Verstöße zu verfolgen. Im Modell der drei Verteidigungslinien, ist die Compliance-
Funktion auf der zweiten Verteidigungslinie angesiedelt und damit als Überwachungsfunktion
im Governance-System installiert.
Die Compliance-Funktion hat folgende Aufgabengebiete:
Governance-System Funktion der Internen Revision
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Überwachungsaufgaben: Die Compliance-Funktion überwacht die Einhaltung der
rechtlichen Anforderungen an die Würzburger Versicherungs-AG.
Beratungsaufgaben: Die Compliance-Funktion berät den Vorstand in Bezug auf die
Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen von Solvency II und die Einhaltung
unternehmensinterner Leitlinien, die in diesem Zusammenhang entwickelt wurden. Sie
gibt Ratschläge für die organisatorische Gestaltung der Abläufe und Prozesse im
Hinblick auf die Compliance-Erfordernisse.
Risikokontrollaufgaben: Die Compliance-Funktion identifiziert und beurteilt das Risiko,
das mit der Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben verbunden ist. Dazu zählen aus Sicht
der Würzburger folgende Risiken:
- Wesentliche finanzielle Verluste
- Rechtliche und aufsichtsbehördliche Sanktionen
- Reputationsverluste
Frühwarnaufgaben: Die Compliance-Funktion beurteilt auch die Auswirkung von
möglichen Änderungen im Rechtsumfeld für das Unternehmen. Dies bezieht sich auf
alle Rechtsänderungen, die den Versicherungsbetrieb betreffen. Hier gilt es relevante
Rechtsgebiete zu identifizieren.
Die Compliance-Funktion erstellt einen jährlichen Compliance-Bericht für den Vorstand, in dem die aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen und die Aktivitäten im Bereich Compliance sowie die wesentlichen Sachverhalte mit Compliance-Relevanz dargestellt werden.
B.5 Funktion der Internen Revision
Gemäß § 30 VAG überprüft die Interne Revision die gesamte Geschäftsorganisation und
insbesondere das interne Kontrollsystem auf Angemessenheit und Wirksamkeit.
Die Interne Revision der Würzburger Versicherungs-AG ist als Stabsstelle organisiert, die
unterhalb des Vorstands angesiedelt und nur diesem gegenüber weisungsgebunden ist. Die
Interne Revision berichtet direkt an den Vorstand und ist unabhängig und objektiv, das
bedeutet, dass sie keine operativen Aufgaben im Unternehmen wahrnimmt. Dadurch werden
Interessenskonflikte vermieden, die auftreten würden, wenn Bereiche von der Internen
Revision geprüft werden würden, in denen sie selbst tätig war oder ist.
Der Internen Revision steht ein vollständiges und uneingeschränktes, aktives und passives
Informationsrecht zur Ausübung ihrer Tätigkeit zu.
Der Revisionsplan beinhaltet die mittelfristige Planung der Prüfungen. Neben diesen
Prüfungen besteht die Möglichkeit, je nach Notwendigkeit, weitere Prüfungsthemen im
Zeitablauf aufzunehmen. Über jede Prüfung der Internen Revision muss zeitnah ein
schriftlicher Bericht erstellt werden, der zunächst mit den geprüften Fachbereichen
abzustimmen und dann an den Vorstand weiterzuleiten ist. In diesem werden Maßnahmen
und Umsetzungsverantwortliche festgelegt, die geeignet sind, die festgestellten Mängel zu
beseitigen. Im Rahmen des Follow-Up-Prozesses wird die Umsetzung der Maßnahmen von der
Internen Revision überwacht.
Governance-System Versicherungsmathematische Funktion
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Die Interne Revision hat als Funktion auf der dritten Verteidigungslinie eine Prüfungsaufgabe,
die die gesamte Geschäftsorganisation, einschließlich Schlüsselfunktionen und internes
Kontrollsystem, umfasst.
B.6 Versicherungsmathematische Funktion
Die Versicherungsmathematische Funktion (VMF) wird sowohl in Artikel 48 der Solvency-II-Richtlinien als auch in § 31 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gefordert und ist bei der Würzburger Versicherungs-AG im Vorstand eingerichtet. Die Berechnung und die Validierung der versicherungstechnischen Rückstellungen sind personell und prozessual getrennt und sind mit den folgenden Aufgaben betraut, welche sich aus dem Aufsichtsrecht ergeben:
Koordinierung der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach
Solvency II
Gewährleistung zur Angemessenheit der verwendeten Daten, Annahmen, Methoden
und Modelle zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen
Information an den Vorstand über die Angemessenheit der versicherungstechnischen
Rückstellungen
Stellungnahme zur Angemessenheit der Zeichnungs- und Annahmepolitik
Stellungnahme zur Angemessenheit zur Rückversicherungspolitik und -vereinbarungen
(mindestens) jährliche Berichterstellung an den Vorstand, welcher alle wesentlichen
Aufgaben und Erkenntnisse der VMF dokumentiert
in diesem Zuge auch Beratung des Vorstands im Hinblick auf die Aufgaben der
Versicherungsmathematischen Funktion
Die VMF ist von Personen auszuüben, die über angemessene Kenntnisse der Finanz- und Versicherungsmathematik verfügen. Auch müssen die Personen über eine angemessene Kenntnis von fachlichen und weiteren Standards zur Ausübung der Tätigkeit verfügen.
Die VMF bei der Würzburger Versicherungs-AG verfügt über ausreichende Ressourcen und notwendige fachliche Eignung, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Alle Mitarbeiter, die (Teil-) Aufgaben der VMF übernehmen, erfüllen ebenfalls die Anforderungen an die fachliche Qualifikation.
Die Stellungnahme der versicherungsmathematischen Funktion gegenüber dem Vorstand erfolgt jährlich in einem Bericht, der die wesentlichen durchgeführten Aufgaben und Ergebnisse beschreibt und Hinweise dokumentiert. Zudem erfolgt eine Stellungnahme zur allgemeinen Zeichnungs- und Annahmepolitik und zur Angemessenheit der Rückversicherungspolitik des Unternehmens. Bei wesentlichen Mängeln oder bei konkreten Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Versicherungstechnischen Rückstellungen berichtet die Versicherungsmathematische Funktion ad hoc an den Vorstand.
Governance-System Outsourcing
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B.7 Outsourcing
Unser grundsätzliches Ziel ist es, alle im unserem Unternehmen benötigten wichtigen
Funktionen und Aufgaben intern abzuwickeln und so wenig wie möglich auszugliedern.
Unsere Produktpolitik, unsere Aufbau- und Ablauforganisation und unser Vertriebsansatz
orientieren sich an diesem Ziel. Wir entwickeln und vermarkten keine Produkte, für die wir ein
so spezifisches Fachwissen bei der Antrags- oder Schadenregulierung benötigen, das wir
aufgrund der Besonderheiten intern nicht aufbauen können oder wollen bzw. das wir nur im
Auftrag des externen Dienstleisters anbieten. Wir sehen im Outsourcing nicht unerhebliche
Risiken, denen wir mit entsprechenden Regelungen begegnen. Neben den rechtlichen
Vorgaben im Rahmen von Solvency II gibt es weitere interne Vorgaben für ein mögliches
Outsourcing bei der Würzburger Versicherungs-AG.
Beim Outsourcing sind gemäß den Vorgaben aus Solvency II folgende Anforderungen zu
erfüllen:
Die Qualität des Governance-Systems der Würzburger Versicherungs-AG darf nicht
wesentlich beeinflusst werden
Das operationelle Risiko darf nicht übermäßig gesteigert werden
Die Möglichkeit der Aufsichtsbehörden, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen
Verpflichtungen des Unternehmens zu überwachen darf nicht beeinträchtigt werden
Die kontinuierliche und zufriedenstellende Dienstleistung für die Versicherungsnehmer
darf nicht gefährdet werden
Eine angemessene Einbindung in das Risikomanagement und in das interne
Kontrollsystem des Versicherers ist sicherzustellen.
Bei unserer internen Bewertung des Outsourcings sind folgende weitere Kriterien von Bedeutung:
Der elektronische Datentransfer zwischen dem Dienstleister und der Würzburger
Versicherungs-AG muss vorliegen.
Eine Rücknahme der ausgelagerten Aufgaben muss auch auf unser Verlangen hin
kurzfristig möglich und umsetzbar sein.
Eine unbedingte Notwendigkeit des Outsourcings aufgrund von prozessualen
Gegebenheiten muss vorliegen. Das wäre z.B. der Fall, wenn ohne Outsourcing
wichtige Teile des Abwicklungsprozesses neu aufgebaut oder aufwändig erweitert
werden müssten oder den Gesamtprozess stören oder gefährden würden.
Der Dienstleister muss im deutschen / europäischen Rechtsraum ansässig sein.
Es ist für die laufenden Aktivitäten und auch für neue Auslagerungsüberlegungen eine
detaillierte Risikoanalyse durchzuführen. Bei den laufenden Aktivitäten ist regelmäßig
der Nutzen den Risiken und Kosten gegenüberzustellen. Bei allen neuen Überlegungen
muss der Nutzen deutlich über den Risiken liegen. Die Entscheidung trifft immer der
Vorstand.
Governance-System Sonstige Angaben
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In folgenden Bereichen oder bei folgenden Prozessen bei der Würzburger Versicherungs-
AG werden Aktivitäten ganz oder teilweise und dauerhaft ausgelagert:
Die ausgelagerten Aktivitäten sind Teil eines Prozesses, der nur mit großen
Qualitätseinbußen aufgebrochen werden könnte (z.B. Inkasso bei Annexprodukten).
Dienstleistungen, die wir technisch und auch rechtlich nicht darstellen können
(Zahlungsverfahren per Kreditkarte oder PayPal, Notrufhotline des Assisteurs)
Nutzung von externen Dienstleistern für spezielle Verwaltungstätigkeiten
(Gehaltsabrechnung)
Vergabe von Einzelvollmachten für Vertragsverwaltung, Inkasso oder
Schadenregulierung
Spezifische Zwänge zum Outsourcing (Vermittlerbeziehung)
B.8 Sonstige Angaben
Angemessenheit der Geschäftsorganisation
Die Würzburger Versicherungs-AG ist ein Versicherungsunternehmen, das sich auf wenige
Sparten des Privatkundengeschäftes in Deutschland konzentriert. Wir entwickeln und
vertreiben keine komplexen Produkte und verfügen nicht über einen eigenen Außendienst,
sondern arbeiten erfolgreich mit unabhängigen Vermittlern zusammen.
Da wir aus den genannten Gründen über ein gering ausgeprägtes Risikoprofil im Sinne der
Statuten von Solvency II verfügen, legen wir Wert auf eine einfache und flexible
Geschäftsorganisation, die Mehrwerte schafft, ohne unnötig Ressourcen zu binden. Dies ist
aus unserer Sicht durch die aktuelle Geschäftsorganisation gegeben.
Sonstige Angaben
Alle wesentlichen Informationen zu Kapitel B „Governance-System“ sind den vorhergehenden
Abschnitten zu entnehmen. Für das Berichtsjahr hat unsere Gesellschaft keine weiteren
wesentlichen Angaben zu machen.
Risikoprofil Sonstige Angaben
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C. Risikoprofil Das Risikoprofil umfasst alle Risiken, denen das Unternehmen im Planungshorizont ausgesetzt ist. Das reicht von den Risiken aus dem versicherungstechnischen Geschäft (versicherungstechnische Risiken, Kapitalanlagen), über strategische Risiken, Reputationsrisiken, Risiken aus dem Governance-System, operationelle Risiken oder auch Risiken aus sonstigen Vereinbarungen. Für die regulatorische Betrachtung wird die Solvabilitätskapitalanforderung gemäß der von EIOPA vorgegebenen Solvency-II-Standardformel berechnet.
Die operative Umsetzung des Risikomanagements umfasst die Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken. Dazu gehört auch die daraus abgeleitete Risiko-berichterstattung.
Die Steuerung erfolgt anhand der in der Risikostrategie definierten qualitativen und quantitativen Größen. Mit unseren erwähnten Risikomanagement-Prozessen stellen wir sicher, dass wir sämtliche Risiken kontinuierlich überwachen und bei Limit-Verletzungen bzw. Veränderungen des Risikoprofils Gegenmaßnahmen einleiten können.
Die Risikoberichterstattung informiert den Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage. Bei signifikanten Veränderungen der Risikosituation erfolgt eine sofortige Berichterstattung an den Vorstand und Aufsichtsrat der Würzburger.
Exponierung unseres Risikoprofils
Dieses Kapitel beschreibt das Risikoprofil unserer Gesellschaft und umfasst folgende Risikokategorien:
Versicherungstechnisches Risiko
Marktrisiko
Kreditrisiko
Liquiditätsrisiko
Operationelles Risiko
Wesentliche Risikominderungstechniken
Ein wichtiger Teil der Risikostrategie ist die Rückversicherungspolitik, die sich im gewählten Rückversicherungsprogramm wiederfindet und einen umfassenden Schutz gegen starke Schwankungen bei der Schadenfrequenz und auch der Schadenhöhe liefert. Unsere Rückver-sicherungspartner verfügen ausschließlich über gute bis beste Bonität (mind. S&P Rating: A).
Die passive Rückversicherung stellt das wichtigste Instrument zur Reduzierung des versicherungstechnischen Risikos dar. Vor allem zwei Risiken spielen bei der Gestaltung der Rückversicherung eine wichtige Rolle:
Mangelnde Eignung des gewählten Rückversicherungsprogramms
Probleme bei der Bonität der ausgewählten Rückversicherer
Risikoprofil Versicherungstechnisches Risiko
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 31
Durch den Kauf von Rückversicherungen, wirkt sich dies auf die Eigenmittel und die Solvenzkapitalanforderung aus.
Auch kann der Rückversicherungsvertrag einen großen Einfluss auf die Risikomarge in der Solvenzbilanz haben, ohne sich wesentlich auf die anderen Teile der Solvenzbilanz auszuwirken. Dadurch erhöhen sich die Eigenmittel, was dementsprechend zu einer höheren Solvenzquote nach Rückversicherung führt.
C.1 Versicherungstechnisches Risiko
Das versicherungstechnische Risiko beschreibt die Gefahr einer unerwarteten nachteiligen Veränderung des Wertes der Versicherungsverbindlichkeiten in der Solvenzbilanz.
Ursachen für diese Abweichung können durch Zufall, Irrtum oder Änderung der der Kalkulation zugrunde liegenden Annahmen (z.B. Biometrie, Schadenhöhen, Auszahlungsdauer oder Kosten für die Schadenregulierung) begründet sein.
Das versicherungstechnische Risiko wird separat für die Geschäftsbereiche Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung (kurz: Kranken) und Nichtlebensversicherung (kurz: Schaden) berechnet.
Die versicherungstechnischen Risiken stellen in der Berechnung für Solvency II mit ca. 13.429 TEUR den größten Bereich dar.
Hierbei lassen sich folgende Teile unterscheiden:
Prämienrisiko (erhaltene Beiträge zur Erfüllung vertraglichen Verpflichtungen sind
nicht ausreichend)
Reserverisiko (gebildeten Schadenrückstellungen reichen nicht aus, um alle
berechtigten Ansprüche zu erfüllen)
Stornorisiko
Katastrophenrisiko (Naturkatastrophen und Man-made)
Das versicherungstechnische Risiko der beiden Segmente Krankenversicherung (AKV + Unfall) und Nichtlebensversicherung (Schadenversicherung: restlichen Sparten) lässt sich somit in folgende Teilbereiche zerlegen:
Kranken 31.12.2016 in TEUR
31.12.2017 in TEUR
Prämien- und Reserverisiko 4.339 4.565
Stornorisiko 724 858
Diversifikation -664 -778
Summe 4.399 4.645
Tabelle 7: v.t. Risiko Kranken
Risikoprofil Versicherungstechnisches Risiko
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Nicht-Leben (Schaden) 31.12.2016 in TEUR
31.12.2017 in TEUR
Prämien- und Reserverisiko 11.771 8.428
Stornorisiko 1.385 803
Katastrophenrisiko 648 997
Diversifikation -1.774 -1.461
Summe 12.030 8.768
Tabelle 8: v.t. Risiko nicht-leben (Schaden)
Der Rückgang im versicherungstechnischen Risiko Schaden wird durch das Prämienrisiko
getrieben. Das Reserverisiko mildert diesen Effekt etwas ab. Die Verminderung der
Solvenzanforderung von 12.030 TEUR auf 8.768 TEUR wird insgesamt durch die neue
zutreffend strukturierte Segmentierung getragen.
Im Bereich des versicherungstechnischen Risikos Kranken fanden dagegen keinerlei
Änderungen in der Segmentierung statt. Durch das verminderte Stornorisiko und den Anstieg
im Prämien- und Reserverisiko verringern sich auch die Diversifikationseffekte, so dass die
Solvenzanforderung einen Anstieg um 6% zeigt.
Die Würzburger Versicherungs-AG beugt möglichen Auswirkungen eines zeitgleichen Eintritts von Naturkatastrophen durch einen adäquaten Rückversicherungsschutz vor. Weiterhin werden zur Steuerung und Reduzierung der Risiken vor allem Schadenanalysen, Naturkatastrophenmodellierungen, selektives Underwriting und die regelmäßige Überwachung des Schadenverlaufs herangezogen.
Prämienrisiko
Das Prämienrisiko bildet das Risiko von Schwankungen des jährlichen Schadenaufwandes und damit auch der Geschäftsergebnisse ab. Es betrachtet nur die zukünftigen Zahlungen bzw. noch eintretenden Schadenereignisse, deren Eintrittszeitpunkt, Umfang und Häufigkeit unbekannt sind.
Wesentliche Berechnungsgrößen sind das Volumenmaß und eine auf Marktdaten beruhende Standardabweichung.
Das Prämienrisiko erfasst Abweichungen der vollständigen Abwicklung eines Schadens entstehenden Schadenaufwendungen von den bei der Kalkulation des Beitrags angesetzten Schätzungen. In der Modellierung werden Naturgefahrenereignisse – aufgrund der Art der Ereignisse - separat behandelt. Die Quantifizierung des Prämienrisikos erfolgt im Rahmen des Standardmodells mit der dort vorgegebenen Methode.
Den größten Anteil am Prämienrisiko ist im Segment Schaden aufgrund der hohen Risiken aus Naturgefahren zu finden.
Die Rückversicherungsstrategie ist darauf ausgerichtet, die Risiken aus Groß- und Kumulrisiken wirksam zu begrenzen und damit im Sinne wert- und risikoorientierten Ergebnissteuerung die Volatilität von Ergebnisgrößen sowie das benötigte Risikokapital zu verringern. Durch unsere im Wesentlichen traditionellen Rückversicherungsprogramme reduzieren wir Risiken auf den strategisch definierten Selbstbehalt.
Risikoprofil Versicherungstechnisches Risiko
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Zur Ermittlung des Rückversicherungsbedarfs wird in regelmäßigen Abständen die Brutto- / Netto-Exponierung der Versicherungsbestände analysiert. Besonderen Fokus legen wir hierbei auf den Bereich der Groß- und Kumulrisiken und leiten daraus Handlungsfelder für die Steuerung der Rückversicherungsstruktur ab.
Reserverisiko
Das Reserverisiko beschreibt das Risiko eines Verlustes der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich auf den Betrag der Schadenabwicklung auswirken.
Das angemessene Verhältnis von Prämieneinnahmen und Schadenzahlungen wird durch die risikogerechte, kundenorientierte Produkt- und Tarifpolitik sowie eine ertragsorientierte Zeichnungspolitik gesichert.
Stornorisiko
Über das Stornorisiko wird die Unsicherheit bezüglich des Fortbestehens der Versicherungsverträge abzubilden versucht. Im Modell werden dazu Stornoschocks durchgeführt. Wir beobachten laufend das Stornoverhalten der wichtigen Produkte oder Accounts. Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass sich das Stornoverhalten unseres Portefeuilles im Zeitablauf verändert hat oder deutlich anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt und daher halten wir die Vorgehensweise im Standardmodell für adäquat.
Katastrophenrisiko
Wir betrachten zur Bestimmung des Katastrophenrisikos folgende zwei Untermodule, das Naturgefahrenrisiko und das Man-made-Risiko.
Naturkatastrophenrisiko
Für die NatCat-Berechnung nach dem Standardmodell werden die Versicherungssummen pro versicherter Gefahr, Segment und Cresta-Zone ermittelt. Sie wird in Deutschland aus den ersten zwei Stellen der Postleitzahl ermittelt. Im Bestand der Würzburger ist das versicherte Objekt in der Regel mit PLZ erfasst. Für versicherte Objekte, für die keine Postleitzahl des Risiko-Ortes erfasst ist, wird hilfsweise die PLZ der VN-Adresse verwendet. Es existiert eine regionale Konzentration des Geschäfts auf die PLZ 50-53.
Die Quantifizierung des Risikos ist Szenario basiert. Die Ermittlung erfolgt über die Versicherungssummen der einzelnen Naturgefahren pro Risikozone nach Abzug der Rückversicherung.
Man Made-Risiko
Bei den von Menschen verursachten Katastrophen gehen wir als relevantes Szenario von einem lokalen Schadenereignis aus, z.B. durch einen Flugzeugabsturz, der in einem festgelegten Radius die bei uns versicherten Risiken beschädigt. Wir ermitteln dazu über Kumulanalysen die relevanten Szenarien.
Zur Beurteilung des versicherungstechnischen Risikos wurden verschiedene Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Die untersuchten Szenarien sind von der Gesellschaft problemlos verkraftbar.
Wesentliche Änderungen der Geschäfts- oder Zeichnungspolitik mit einem Einfluss auf das versicherungstechnische Risiko wurden nicht vorgenommen.
Risikoprofil Marktrisiko
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Weitere relevante Risiken im Hinblick auf das versicherungstechnische Risiko
Die vom Vorstand im Rahmen des Risikoberichts jährlich durchgeführte Risikoanalyse und Risikobewertung wurde weitergeführt. Es sind keine neuen relevanten Risiken hinzugekommen. Bei den vorhandenen Risiken sind keine neuen Erkenntnisse für die Risikobewertung des Unternehmens aufgetaucht.
C.2 Marktrisiko
Das Marktrisiko umfasst sowohl Schwankungen der Kapitalanlagen auf der Aktivseite, als auch Auswirkungen auf die versicherungstechnischen Risiken auf der Passivseite aufgrund der Entwicklung der Kapitalmärkte und ökonomischer Bilanzierung (Diskontierung der Reserven, Bewertung mit Wechselkursen).
Das Marktrisiko ergibt sich also aus der Höhe und der Volatilität der Marktpreise von Finanzinstrumenten, die den Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beeinflussen.
Die Kapitalanforderungen für die Teilbereiche Zins, Aktien, Spread und Marktrisikokonzentrationen sind szenariobasiert aufgebaut und werden entsprechend berechnet.
Die wichtigsten Komponenten des ermittelten Marktrisikos sind das Spreadrisiko und die Marktrisikokonzentration. Das Spreadrisiko ist die systematische und marktinduzierte Veränderung des sog. Spreads, also des Preises im Vergleich zur risikolosen Anleihe, die sich aus den Veränderungen der Bonität aufgrund allgemeiner Marktveränderungen und des Zinses ergeben kann. Das Risiko lässt sich nicht durch Diversifikation vermindern.
Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht
Die Kapitalanlage erfolgt im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht. Somit wird in allen Prozessen, mittels derer die Anlagestrategie entwickelt, angenommen, umgesetzt und überwacht wird, mit der erforderlichen Vorsicht agiert wird. Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen über eine hohe Kompetenz für eine umsichtige Vermögensverwaltung.
Der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht bedeutet insbesondere auch, dass ausschließlich in Vermögenswerte und Instrumente investiert wird, deren Risiken die Würzburger Versicherungs-AG hinreichend identifizieren, bewerten, überwachen, steuern und kontrollieren kann. Maßgebliche Kriterien für unsere Anlageentscheidungen sind Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität sowie eine angemessene Mischung und Streuung des gesamten Portfolios.
Wir analysieren deshalb monatlich die Entwicklung der stillen Reserven bei den Kapitalanlagen und führen entsprechende Stresstests durch, um die Veränderung bei den stillen Reserven bei entsprechenden Schocks beim Zins bzw. den Aktien oder auch bei einem Anstieg der Zinsen um 100 Basispunkte bewerten zu können. Die Ergebnisse zeigen, dass bei Eintritt dieser Szenarien die Ziel-Solvabilitätslage weiterhin in ausreichendem Umfang gewährleistet ist.
Risikoprofil Marktrisiko
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Die quantitative Bewertung zum Jahresende 2016 und zum 31.12.2017 ergab für das Marktrisiko folgendes Ergebnis:
TEUR 31.12.2016 31.12.2017
Marktrisiko 2.835 4.029
Tabelle 9: Marktrisiken
Dem Marktrisiko steht ein Kapitalanlagevolumen von 41.244 TEUR gegenüber. Der Anstieg des Marktrisikos um 42% zum Vorjahr liegt an der Erhöhung des Zinsänderungsrisikos (+170%), des Aktienrisikos (+49%), des Spreadrisikos (+35%) sowie des Fremdwährungsrisikos.
Das Fremdwährungsrisiko ist in diesem Geschäftsjahr zum ersten Mal ausgewiesen worden. Dies liegt an der diesjährigen durchgeführten Fondsdurchschau.
Des Weiteren wirkt sich die erstmalig durchgeführte Fonddurchschau auch auf das veränderte Zinsänderungsrisiko aus.
Auch die Anpassung und Optimierung der Datenqualität lässt eine bessere und detailliertere Berechnung des Marktrisikos und seinen Unterrisiken zu.
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko entsteht durch die Volatilität der risikofreien Zinskurve. Das Konzentrationsrisiko bezüglich Zinsänderung der Verpflichtungen wird durch eine geeignete Kapitalanlagestrategie reduziert.
Währungskursrisiko
Das Währungskursrisiko entsteht durch die Volatilität der Wechselkurse zwischen den Fremdwährungen und der Euro-Währung. Dieses Risiko kann einzeln für die Kapitalanlagen als auch für die versicherungstechnischen Verbindlichkeiten bestimmt werden.
Das Fremdwährungsrisiko wird im Rahmen von zwei Schockszenarien ermittelt:
Auswirkung eines Fremdwährungskursrückgangs (= Fallen des jeweiligen
Wechselkurses)
Auswirkung eines Fremdwährungskursanstiegs (= Steigen des jeweiligen
Wechselkurses)
Die von uns durchgeführte Fondsdurchschau (Look-through-approach) beinhaltet die von Solvency II vorgesehenen Verfahren zur Ermittlung des Marktrisikokapitals von Investmentfonds (collective investment funds). Die resultierenden Solvenzkapitalanforderungen für Investmentfonds stellen aus Sicht der Versicherungsunternehmen ein wichtiges Kriterium zur Beurteilung der Attraktivität der jeweiligen Fonds dar.
Jedoch wirkt sich das Fremdwährungsrisiko mit einem Anteil von 5% an den Gesamt-Kapitalanforderungen des Marktrisikos für die Würzburger Versicherungs-AG nach der Durchschau kaum aus, da wir nur kaum schwankungssensitive Fonds-Anlagen halten.
Risikoprofil Kreditrisiko
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Anlagerisiko
Unsere sehr konservative Anlagepolitik hat sich bewährt. Die Anlagestrategie wird regelmäßig im Vorstand und mit dem Aufsichtsrat diskutiert.
Derzeit haben wir über die aufgebauten stillen Reserven in Höhe von 1.340 TEUR - welche stillen Lasten in Höhe von 97 TEUR gegenüberstehen - ein Polster aufgebaut, welches ausreicht, einen Zinsanstieg von 100 Basispunkten auszugleichen. Weiterhin haben wir durch Umschichtung aus festverzinslichen längerfristigen Anleihen in kürzer laufende Schuldscheindarlehen die Auswirkungen des Zinsanstiegs abzufedern versucht. Das Engagement in Aktien halten wir weiterhin für sinnvoll und haben es daher ausgebaut.
Kreditrisiko
Die Risiken in Bezug auf Ratingänderung, Ausfall und Schwankung der Spreads wird in der Kategorie Migration-, Ausfall- und Spreadrisiko gemessen. Hier wird zwischen einer unabhängigen Risikomessung und den Konzentrationseffekten durch fest definierte Abhängigkeitsstrukturen zwischen Ländern, Sektoren und Branchen differenziert.
C.3 Kreditrisiko
Das Kreditrisiko im Sinne der regulatorisch vorgegeben Struktur des Berichtswesens trägt möglichen Verlusten Rechnung, die sich aus einem unerwarteten Ausfall oder der Verschlechterung der Bonität von Gegenparteien und Schuldnern ergeben (Forderungsausfallrisiko), soweit diese nicht bereits im Marktrisiko enthalten sind.
Ein schlechtes Rating ist beispielsweise ein Indiz für eine schlechte Bonität bzw. für eine hohe Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kontrahenten. Das Kreditrisiko umfasst damit sowohl das Migrationsrisiko (Verschlechterung des Ratings des Kontrahenten) als auch das Ausfallrisiko (Auswirkungen von Verlusten aufgrund unerwarteter Ausfälle von Gegenparteien).
Somit wird beim Gegenparteiausfallrisiko grundsätzlich zwischen den beiden folgenden Exposure-Typen unterschieden:
Typ 1: Rückversicherungsverträge, finanzielle Absicherungsinstrumente, Bankguthaben
Typ 2: Außenstände von Vermittlern, Hypothekendarlehen, Forderungen an
Versicherungsnehmern (Beitragsrückstände)
Die Bewertung erfolgt anhand des Solvency II - Standardmodells. Bei der Auswahl der Kapitalanlagen ist die Bewertung des Ausfallrisikos Teil des Entscheidungsprozesses. Bei der Auswahl der Rückversicherer und ebenso bei deren laufender Bewertung werden neben den aktuellen Bewertungen durch die Ratingagenturen auch weitere Quellen zu deren Bewertung herangezogen. Exzellente Bonitäten sind für uns von hoher Bedeutung.
Risikoprofil Liquiditätsrisiko
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Für das Berichtsjahr ergibt sich für die Würzburger Versicherungs-AG folgende Verteilung auf die beiden Exposure-Typen:
31.12.2016
in TEUR 31.12.2017
in TEUR
Anteil von Elementen des Ausfallrisikos am BSCR 2017
Typ 1 816 711
Typ 1 79%
Typ 2 271 230
Typ 2 26%
Diversifikation -52 -44
Diversifikation -5%
Summe 1.035 896
Ausfallrisiko 7,21%
Tabelle 10: Ausfallrisiko
Insgesamt lässt sich sagen, dass für die Würzburger Versicherungs-AG das Ausfallrisiko mit sieben Prozent zum Basis-SCR (BSCR) nur eine geringe Rolle spielt. Das Basis-SCR bezeichnet die Solvenzkapitalanforderung vor Hinzunahme operationeller Risiken und vor der risikomindernden Wirkung latenter Steuern.
In den Aufteilungen der beiden Typ-Klassen ist sichtbar, dass wir weiterhin ein sehr großes Augenmerk auf die Reduzierung der Außenstände durch unsere Vermittler aber auch auf die Minimierung entstehender Beitragsrückstände durch Versicherungsnehmer legen.
C.4 Liquiditätsrisiko
Unter den Liquiditätsrisiken verstehen wir die Gefahr, nicht rechtzeitig in der Lage zu sein, Kapitalanlagen und andere Vermögenswerte in liquide Mittel umzuwandeln, um unseren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können. Die Exponierung ist dabei von der Höhe der Verpflichtungen abhängig. So könnten etwa wegen Illiquidität der Märkte Bestände nicht oder nur mit Verzögerungen veräußert oder offene Positionen nicht oder nur mit Kursabschlägen geschlossen werden.
Das Liquiditätsrisiko ist nach der Solvency-II-Standardformel nicht zu modellieren. Es kann insbesondere in Wechselwirkungen mit versicherungstechnischen Risiken entstehen (ins-besondere durch hohe Schadenzahlungen) und wird durch das Risikomanagement ausreichend gesteuert.
Das Management bei der Würzburger Versicherungs-AG basiert auf kurz-, mittel- und langfristigen Planungen aller relevanten Zahlungsströme und wird bei Bedarf oder bei Änderungen in kurzen Zeitabständen aktualisiert. Die jeweiligen Zahlungsströme sind entsprechend ihrer Quellen genau aufgelistet und es erfolgt eine Planung auf dieser Detailebene. Die Bankdaten werden täglich aktualisiert.
Bei der Kapitalanlageentscheidung werden entsprechende Überlegungen zur Liquidität berücksichtigt. Grundsätzlich sollen alle unsere Kapitalanlagen eine hohe Liquidität besitzen. Die Überlegungen zur Liquidität der Kapitalanlagen und Überlegungen zum Stress des Liquiditätsniveaus werden zusammen mit der Kapitalanlagepolitik dargestellt.
Risikoprofil Operationelles Risiko
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C.5 Operationelles Risiko
Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr von Verlusten aufgrund von unangemessenen Prozessen, Technologieversagen, menschlichen Fehlern oder externen Ereignissen. Wesentliche Risikotreiber operationeller Risiken sind Fehler in Prozessen mit überwiegend manuellen Tätigkeiten bei mitunter großvolumigem Geschäft.
Das operationelle Risiko wird im Standardmodell nicht risikosensitiv ermittelt, sondern pauschal. Es errechnet sich aus den verdienten Bruttobeiträgen der vorherigen 12 Monate.
Die wichtigsten operationellen Risiken sind
Betrugsrisiken
Beschäftigungspraxis- und Arbeitsplatzsicherheitsrisiken
Sachschadenrisiken
Geschäftsunterbrechungs- und Systemausfallrisiken
Prozessmanagementrisiken
Zur Begrenzung einzelner operationeller Risiken wird u.a. wie folgt vorgegangen:
Beschäftigungspraxis- und Arbeitsplatzsicherheitsrisiken:
Den qualitativen Aspekten der Personalarbeit sowie den Aus- und
Fortbildungsprogrammen für Fach- und Führungskräfte wird ein hoher Stellenwert
eingeräumt. Hiermit sollen sonstige operationelle Risiken, die z.B. in einer möglicherweise
eingeschränkten Verfügbarkeit von Personal liegen könnten, entgegengewirkt werden.
Geschäftsunterbrechungs- und Systemausfallrisiken:
Der Ausfall von EDV-Systeme ist eines der typischen IT-Risiken. Durch Notfallpläne sowie
ständigem Backup wollen wir diese Gefahr minimieren.
Prozessmanagementrisiken:
Diese sind vor allem im Internen Steuerungs- und Kontrollsystem zu finden. Durch
Prozessdokumentationen, Arbeitsanweisungen und weiteren Maßnahmen werden
wesentliche Risiken und Kontrollen identifiziert, bewertet und gegeben falls
Handlungsmaßnahmen eingeleitet. Das kann dazu führen, dass bestehende Kontrollen
angepasst und/oder neue/zusätzliche Verbesserungsmaßnahmen vom
Risikoverantwortlichen eingeleitet werden.
Die Steuerung des operationellen Risikos erfolgt über die Definition und Kontrolle von Prozessen. Die wesentlichen Prozesse sind in der Ablauforganisation beschrieben und dokumentiert. Diese Prozesse werden jährlich auf ihre Gültigkeit und Aktualität überprüft. In die Analyse werden eigene Erfahrungen und auch Erkenntnisse aus Szenarien, die am Markt diskutiert oder sich auch realisiert haben einbezogen.
Risikoprofil Andere wesentliche Risiken
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C.6 Andere wesentliche Risiken
Neben den bereits erwähnten Risiken gibt es noch weitere nicht messbare Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen ständig ausgesetzt ist und die es zu berücksichtigen gilt:
Strategische Risiken
Strategische Risiken entstehen aus falschen Geschäftsentscheidungen und der schlechten Umsetzung von bereits getroffenen Entscheidungen.
Um diese zu vermeiden, verzahnt die Würzburger Versicherungs-AG die strategischen Entscheidungsprozesse sowie das Risikomanagement eng miteinander.
Durch die Veränderungen der Kundenstruktur („Demografie“) und des Kaufverhaltens („Inter-net“) ergeben sich vielfältige strategische Risiken. Aber auch durch Veränderungen bei den Wettbewerbern ergeben sich weitere Risiken, welche sich dabei insbesondere auf aktuelle und zukünftige Erfolgspotenziale (Risiko des „künftig entgangenen Gewinns“) beziehen und in Wechselwirkung zu anderen Risikokategorien stehen.
Da sich strategische Risiken sowohl über einen längeren Zeitraum (z.B. aufgrund von Wettbewerbsthemen) als auch plötzlich realisieren (z.B. Rechtsrisiken), müssen sie ständig beobachtet werden und sind dann (in Teilen) in der Planung zu berücksichtigen. Denn bei Realisation solcher Risiken haben sie eine tendenziell mehrjährige Auswirkung auf das Unter-nehmen.
Reputationsrisiken
Reputationsrisiken sind Risiken, die sich aus einer möglichen Beschädigung des Rufs des Unternehmens ergeben. Diese können infolge negativer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (z.B. bei Kunden, Geschäftspartnern, Behörden) entstehen.
Unser Unternehmensleitbild („anders aus Überzeugung“) führt insbesondere bei den Kunden und Vermittlern (zu Recht) zu einer besonders hohen Erwartungshaltung an unsere Produkte und deren Qualität.
Derzeit sind hier keine signifikanten Risiken zu erkennen.
Rechtliche Risiken
Einzelne Gerichtsurteile können nicht nur rechtliche Folgen für unsere Gesellschaft haben, sondern können sich in diesem Zuge auch auf unsere Reputation auswirken.
Deshalb beurteilt und bewertet die Würzburger Versicherungs-AG bei laufenden Prozessen zeitnah mögliche daraus resultierende Verpflichtungen. Bei Identifikation möglicher Aufwendungen wirken wir durch die Bildung von angemessenen Rückstellungen umgehend entgegen.
Sonstige Risiken
Die Würzburger Versicherungs-AG ist als Nischenanbieter in einem grundsätzlich eng umkämpften Versicherungsmarkt tätig, was neben Chancen auch entsprechende Risiken beinhaltet. Unsere Vertriebs- und Marketingaktivitäten sind darauf ausgerichtet, die Stärken eines kleinen Versicherers zu den Partnern zu tragen.
Eine regelmäßige Überprüfung der Argumentationen ist erforderlich und wird durchgeführt. Ebenfalls sehen wir ein strenges Kostenmanagement als sehr wichtig an. Wir analysieren
Risikoprofil Sonstige Angaben
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 40
regelmäßig die Struktur unseres Portefeuilles und versuchen, die Abhängigkeit von einzelnen Vermittlern oder Produkten und die damit verbundenen Risiken zu bewerten.
Von besonderer Bedeutung für strategische Risiken und Reputationsrisiko ist das dynamische Umfeld der Geschäftstätigkeit. Eine Bewertung der wichtigen externen Faktoren aus dem technologischen, sozialen, politischen oder ökonomischen Umfeld erfolgt in regelmäßigen Abständen im Vorstand unter Einbindung der Führungskräfte.
Derzeit sind keine relevanten Risiken erkennbar.
C.7 Sonstige Angaben
Alle wesentlichen Informationen zu Kapitel C „Risikoprofil“ sind den vorhergehenden Abschnitten zu entnehmen. Für das Berichtsjahr hat unsere Gesellschaft keine weiteren wesentlichen Angaben zu machen.
Bewertung für Solvabilitätszwecke
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D. Bewertung für Solvabilitätszwecke
Vermögenswert Solvency II
in TEUR 31.12.2016
Solvency II in TEUR
31.12.2017
HGB in TEUR
31.12.2017
Differenz 2017 zu 2016
in TEUR
Geschäft- oder Firmenwert - -
Abgegrenzte Abschlusskosten - -
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 241
Latente Steueransprüche 883 192 -692
Überschuss bei den Altersversorgungs- leistungen
Immobilien und Sachanlagen für den Eigenbedarf
382 306 306 -75
Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge)
28.044 33.102 31.843 5.059
Immobilien (außer zur Eigennutzung)
Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen
Aktien
Aktien – notiert
Aktien – nicht notiert
Anleihen 20.580 25.332 24.828 4.752
Staatsanleihen 1.540 1.525 1.421 -16
Unternehmensanleihen 16.588 21.435 21.133 4.847
Strukturierte Schuldtitel 2.452 2.373 2.274 -79
Besicherte Wertpapiere
Organismen für gemeinsame Anlagen
6.453 7.770 7.015 1.318
Derivate
Einlagen außer Zahlungsmittel- äquivalenten
1.011 -1.011
Sonstige Anlagen
Vermögenswerte für index- und fonds- gebundene Verträge
Darlehen und Hypotheken
Darlehen und Hypotheken an Privat- personen
Sonstige Darlehen und Hypotheken
Bewertung für Solvabilitätszwecke
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Policendarlehen
Einforderbare Beträge aus Rückver- sicherungsverträgen von:
2.092 4.767 5.015 2.675
Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebens- versicherung betriebenen KV
1.548 4.074 4.099 2.526
Nichtlebensversicherungen außer KV
944 1.538 2.491 594
Nach Art der Nichtlebens- versicherung betriebenen KV
605 2.537 1.607 1.932
Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebe- nen Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen
544 693 917 149
Nach Art der Lebensversicherung betriebenen Kranken- versicherungen
544 693 917 149
Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen
Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden
Depotforderungen
Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern
1.742 1.532 1.532 -210
Forderungen gegenüber Rück- versicherern
366 38 38 -328
Forderungen (Handel, nicht Versicherung)
24 14 14 -10
Eigene Anteile (direkt gehalten)
In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente
5.878 8.142 8.142 2.264
Sonstige nicht an anderer Stelle aus- gewiesene Vermögenswerte
243 201 201 -42
Vermögenswerte insgesamt 39.652 48.294 47.332 8.642
Tabelle 11: Vermögenswerte
Bewertung für Solvabiltätszwecke Vermögenswerte
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 43
Eine (Handels-)Bilanz stellt die Vermögensverhältnisse eines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung dar.
Eine Solvabilitätsübersicht hingegen gibt Auskunft, inwieweit die Verpflichtungen, die das Versicherungsunternehmen eingegangen ist, unter gewissen Risikoannahmen durch Vermögenswerte bedeckt sind.
Um aus einer Handelsbilanz eine Solvabilitätsübersicht zu erhalten, sind gewisse Umbewertungen von Positionen nötig.
Die Tabelle zeigt die wesentlichen Vermögenswerte unter Angabe ihrer Wertansätze in der Solvenzbilanz und der Finanzberichterstattung nach HGB per 31. Dezember 2017.
Neben den erwähnten Unterschieden in der Bewertung einzelner Vermögenswerte unterscheidet sich zusätzlich die Struktur der Solvenzbilanz von der handelsrechtlichen Bilanz. Eine direkte Gegenüberstellung aller Bilanzpositionen ist aus diesem Grund nicht vollständig möglich. Trotz identischer Bewertung können sich die Werte innerhalb der einzelnen Positionen somit aufgrund unterschiedlicher Grundgesamtheiten unterscheiden.
D.1 Vermögenswerte
Nachfolgend erläutern wir (getrennt für jede Klasse von Vermögensgegenständen) die wesentlichen Unterschiede zur Bewertung nach HGB und Solvency II im Jahresabschluss und gegen auf die Entwicklung zum Vorjahr ein.
Geschäfts- oder Firmenwert
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Geschäft- oder Firmenwert - - -
Wir weisen keinen Geschäfts- oder Firmenwert in der Solvenzbilanz und Handelsbilanz aus.
Abgrenzende Abschlusskosten
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Abgegrenzte Abschlusskosten - - -
Abschlusskosten werden bei der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen berücksichtigt und somit nicht in der Solvenzbilanz aktiviert.
Der Ausweis mit null in der HGB Bilanz folgt gemäß § 248 Abs. 1 Nr. 3 HGB: Die Aktivierung von Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen ist im handelsrechtlichen Abschluss verboten.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Vermögenswerte
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Immaterielle Vermögenswerte
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 241 0
Die Würzburger Versicherungs-AG wies zum Bilanzstichtag nach Solvency II keine immateriellen Vermögenswerte aus, da kein aktiver Markt hierfür bestand. Nur wenn Transaktionen in ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Umfang stattfinden und somit laufend Kursinformationen zur Verfügung stehen gilt ein Markt als aktiv.
Nach HGB erfolgt die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Latente Steueransprüche
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Latente Steueransprüche 883 192 -692
Unter Solvency II werden (nach Artikel 15 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35) aktive latente Steuern dann bilanziert, wenn Aktivposten in der ökonomischen Bilanz niedriger oder Passivposten höher anzusetzen sind als in der Steuerbilanz und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Ebenso werden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt.
Zum 31. Dezember 2017 bestanden bei der Würzburger Versicherungs-AG keinerlei steuerliche Verlustvorträge oder Steuergutschriften im Sinne des HGBs.
Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Immobilien und Sachanlagen für den Eigenbedarf
382 306 306 -75
Diese Position weist Betriebs- und Geschäftsausstattung und andere Sachanlagen aus.
Nach HGB erfolgt die Bewertung sowohl der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und Bauten als auch der Sachanlagen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die zulässigen Abschreibungen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von beizulegenden niedrigeren Wertansätzen. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode mit einer Nutzungsdauer von drei bis 20 Jahre.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Vermögenswerte
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 45
Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung und andere Sachanlagen wird der unter HGB ermittelte Wert in die Solvenzbilanz übernommen.
Zwar wurden im Geschäftsjahr 2017 verschiedene Anschaffungen getätigt, jedoch überwog die Abschreibung der einzelnen Anlagen, so dass sich die Bilanzposition auf 75 TEUR zum Vorjahr verringerte.
Anleihen
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Anleihen 20.580 25.332 24.828 4.752
Staatsanleihen 1.540 1.525 1.421 -16
Unternehmensanleihen 16.588 21.435 21.133 4.847
Strukturierte Schuldtitel 2.452 2.373 2.274 -79
An Börsen notierte Anleihen werden in der Solvenzbilanz mit der jeweiligen Preisnotierung zum Bilanzstichtag an der Börse notiert - soweit wir diese als aktiven Markt einstufen.
In der Position Staats- und Unternehmensanleihen sind Kapitalanlagen, wie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten.
In dieser Position sind in der Solvenzbilanz Anteilige noch nicht fällige Zinsforderungen enthalten. In der HGB-Bilanz weisen wir diese als Zinsforderungen aus.
Auslaufende Papiere wurden durch neue ersetzt. Diese Maßnahme erklärt die Differenzen zum Vorjahr.
Organismen für gemeinsame Anlagen
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Organismen für gemeinsame Anlagen
6.453 7.770 7.015 1.318
Bei den Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) wird das Kapital der Anleger gesammelt und nach dem Grundsatz der Risikostreuung in ein Portfolio verschiedener Vermögenswerte angelegt.
Nach HGB bewerten wir Organismen für gemeinsame Anlagen zum gemilderten Niederstwertprinzip.
Bewertungsunterschiede können sich demnach aus den unterschiedlichen Ansätzen ergeben. Per 31. Dezember 2017 ergaben sich wertmäßig jedoch keine nennenswerten Differenzen.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Vermögenswerte
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Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Einlagen außer Zahlungsmittel- äquivalenten
1.011 -1.011
Während in der Solvenzbilanz Einlagen mit dem Rückzahlungskurs bewertet werden, werden sie nach HGB mit den Nominalbeträgen angesetzt.
Jedoch haben für das Geschäftsjahr 2017 keine Buchungen auf dieser Position stattgefunden, so dass kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist.
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Einforderbare Beträge aus Rückver- sicherungsverträgen von:
2.092 4.767 5.015 2.675
Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebens- versicherung betriebenen KV
1.548 4.074 4.099 2.526
Nichtlebensversicherungen außer KV
944 1.538 2.491 594
Nach Art der Nichtlebens- versicherung betriebenen KV
605 2.537 1.607 1.932
Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebe- nen Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen
544 693 917 149
Nach Art der Lebensversicherung betriebenen Kranken- versicherungen
544 693 917 149
Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen
Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden
Hier sind die Rückversicherungsanteile an den versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB ausgewiesen. Diese Positionen werden in Kapitel D.2 detailliert beschrieben. Unter den dort zu findenden Nettopositionen versteht man stets die Rückstellung nach Abzug einforderbarer Beträge aus Rückversicherungsverträgen.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Vermögenswerte
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Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern
1.742 1.532 1.532 -210
Unter dieser Position weisen wir in der Solvenzbilanz unsere Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern aus dem selbstabgeschlossenen Geschäft aus.
Wie bereits in Kapitel C.3 Kreditrisiko erwähnt, wollen wir Außenstände von Vermittlern sowie Beitragsrückstände der Versicherungsnehmer weiter minimieren. Die oben stehende Tabelle zeigt, dass die Würzburger Versicherungs-AG dieses Vorhaben umsetzt und ein deutlicher Abwärtstrend zu sehen ist.
Forderungen gegenüber Rückversicherern
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Forderungen gegenüber Rück- versicherern
366 38 38 -328
Diese Position beinhaltet Abrechnungsforderungen aus dem aktiven Rückversicherungsgeschäft.
Nach HGB werden die Forderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft mit den Nominalbeträgen aktiviert. Der HGB-Wert kann hier als eine gute Darstellung für den Solvabilität II-Wert betrachtet werden und wird daher nicht neu bewertet.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente
5.878 8.142 8.142 2.264
In der Bilanzposition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden Bargeld, Sichteinlagen und andere finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten ausgewiesen.
Wir bewerten diese Positionen (hauptsächlich Bargeldbestände und laufende Guthaben bei Kreditinstituten) mit ihrem Nominalbetrag.
Nach HGB bewerten wir diese ebenfalls mit dem Nominalbetrag.
Daher ergeben sich wertmäßig keine Unterschiede zwischen der Solvabilitätsübersicht und dem HGB-Wert.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Versicherungstechnische Rückstellungen
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Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Sonstige nicht an anderer Stelle aus- gewiesene Vermögenswerte
243 201 201 -42
In der Solvenzbilanz werden unter dieser Position alle weiteren Vermögensgegenstände ausgewiesen, die nicht den oben genannten Positionen zuordenbar sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Vermögensgegenstände, wie die Betriebs- und Geschäftsausstattung und vorausgezahlte Versicherungsleistungen.
Die folgenden HGB-Konten
Abgegrenzte Zinsen und Mieten
Rechnungsabgrenzungsposten
Forderungen aus Rückdeckungsversicherung und
Geleistete Anzahlungen
werden als „sonstige Forderungen“ klassifiziert und in der Regel mit ihrem vollen Nominalbetrag nach HGB bewertet. Eine Neubewertung ist somit nicht von Nöten und der Solvabilität-II-Wert entspricht dem HGB-Wert exakt.
Andere nichtaufgeführte Vermögenswerte
Andere hier nichtaufgeführte Vermögenswert-Positionen sind bei der Würzburger Versicherungs-AG nicht vorhanden.
D.2 Versicherungstechnische Rückstellungen
Die größten Bewertungsdifferenzen zwischen der Solvency II-Bilanz und der HGB-Bilanz ergeben sich auf der Passivseite bei den Rückstellungen. Sie resultieren aus den unterschiedlichen Ansätzen der beiden Varianten. So sind nach den HGB-Vorgaben die Rückstellungen für bekannte Versicherungsfälle einzeln zu bewerten und zudem mit ihrem zum Bilanzstichtag gemäß den Bewertungsprinzipien des HGB ermittelten nominellen Wert anzusetzen. Die Bewertungen gehen von einer Fortführung des Unternehmens aus.
Die Marktwertbetrachtung unter Solvency II basiert auf einer marktkonsistenten Bewertung und unterscheidet zwischen der Schaden- und der Prämienrückstellung bzw. danach, ob die Versicherungsfälle bereits eingetreten sind oder noch nicht. Da keine Marktpreise für die Rückstellungen vorliegen, werden die Barwerte der zukünftigen Zahlungsströme als sog. Best Estimates unter Heranziehung einer risikolosen Zinskurve errechnet. Um das Risiko eines Abweichens vom errechneten Erwartungswert zu berücksichtigen wird zusätzlich eine sogenannte Risikomarge ermittelt und in der Summe ergibt sich der Gesamtwert für diese Position.
Die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt bei der Würzburger Versicherungs-AG konform zu den Solvency II-Vorschriften:
Bewertung für Solvabiltätszwecke Versicherungstechnische Rückstellungen
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Um jederzeit sämtliche Versicherungsverpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Anspruchsberechtigten nachkommen zu können, werden in der Solvenzbilanz versicherungstechnische Rückstellungen gebildet. Diese werden dabei auf vorsichtige, verlässliche und objektive Art und Weise berechnet.
Anders gesagt, entsprechen die versicherungstechnischen Rückstellungen dem aktuellen Betrag, den Versicherungsunternehmen zahlen müssten, wenn sie ihre Versicherungsverpflichtungen unverzüglich auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen würden.
Der Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen entspricht also der Summe aus dem Best Estimate und der zugehörigen Risikomarge.
Best Estimate
Der Best Estimate einer versicherungstechnischen Rückstellung berechnet sich als Barwert der künftigen Zahlungsströme unter Verwendung der maßgeblichen risikofreien Zins-Struktur-Kurve. Für die Projektion aller künftigen Zahlungsströme werden alle ein- und ausgehenden Zahlungsströme berücksichtigt, die zur Abrechnung der Versicherungsverbindlichkeiten während ihrer Laufzeit benötigt werden.
Hierbei unterscheidet man den Best Estimate nach dem Geschäft nach Art der Schadenversicherung und dem Geschäft nach Art der Lebensversicherung:
Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung
Schadenrückstellung: Die Schadenrückstellungen werden mit dem sogenannten Chain-Ladder-Verfahren - sowohl zahlungs- als auch aufwandsbasiert - verwendet. Das Chain-Ladder-Verfahren hat sich als Standardverfahren zur aktuariellen Reservierung etabliert und projiziert den zukünftigen Verlauf der Schadenaufwendungen auf Basis der aktuellen Zahlungs- bzw. Aufwandsstände. Die Schadenrückstellungen bedecken somit also die Verpflichtungen aus bereits eingetretenen oder verursachten Schäden zu Verträgen, die vor dem oder zum Bilanzstichtag bestanden haben inkl. noch nicht anerkannter bzw. unbekannter Rentenfälle. Prämienrückstellung: Die Prämienrückstellungen beziehen sich auf zukünftige Schadenereignisse, welche durch bestehende Vertragsverpflichtungen innerhalb der Vertragsgrenzen gedeckt sind. Die Zahlungsstromprojektionen enthalten Schadenaufwendungen, Kosten sowie zukünftige Beitragseinnahmen. Zur Berechnung der Prämienrückstellung werden zunächst spartenindividuell die zukünftigen Beitragseingänge innerhalb der Vertragsgrenzen modelliert. Anschließend werden, unter Annahme von Schaden- bzw. Kostenquoten sowie des Zahlungsmusters, die zukünftigen Schäden und Kosten modelliert.
Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung)
Für die Ermittlung dieses Best Estimate werden Methoden aus der Lebensversicherung angewandt. Der Berechnung des Best Estimate liegt ein deterministisches Projektionsmodell zugrunde, welches die zukünftigen Zahlungsströme aus dem Bestand bestimmt.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Versicherungstechnische Rückstellungen
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Risikomarge
Die Risikomarge ist der Betrag, den ein Versicherungsunternehmen über den Erwartungswert der versicherungstechnischen Verpflichtungen hinaus verlangen würde, um diese zu übernehmen.
Die Risikomarge ist also ein Aufschlag, der sich gedanklich daraus ergibt, dass ein übernahmewilliger Vertragspartner nicht nur die Aufwendungen in Höhe des besten Schätzer für Prämien und Schaden zu tragen hat, sondern dass er ferner auch die Opportunitätskosten zu tragen hat, die ihm daraus entstehen, dass er das in den Schadenportfolio inhärente Risiko mit ökonomischem Kapital unterlegen muss.
Die Berechnung der Risikomarge erfolgt gemäß Artikel 37 der delegierten Verordnung 2015/35 der Kommission. Das genaue Vorgehen entspricht der Stufe 3 Vereinfachungsmethode 2, gemäß Leitlinie 62 der Leitlinie zur Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen.
Zuordnung der Segmentierung
Wie bereits eingangs erwähnt, wurden im Geschäftsjahr 2017 Änderungen in der Segmentierung vorgenommen. Diese Schritte waren nötig, um den Definitionen der Lines Of Business gerecht zu werden. Dabei wurde mit dem Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, dass Reiseversicherungen, welche ehemals in dem Solvency II Segment „verschiedene finanzielle Verluste“ (LoB 12) gegliedert waren nun in das Segment „Feuer- und andere Sachversicherungen“ (LoB 7) aufgenommen werden.
Des Weiteren wurden die Sparten Maschinen- und Transportversicherung aus dem Segment „Feuer- und Sachversicherungen“ (LoB 7) in das Segment „Sonstige Fahrzeugversicherung“ (LoB 5) übertragen.
Die folgende Tabelle illustriert die neue Einteilung der Segmentierung von Solvency II („Lines Of Business“ - LoBs) der homogenen Risikogruppen („homogeneous groups of risks“ - HGR):
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Tabelle 12: Segmentierung LoBs – HGR
Bewertungsunterschiede zwischen HGB und Solvency II
Die wesentlichen Unterschiede zwischen der HGB- und der Solvency-II-Reservierung basieren auf:
den unterschiedlichen Bewertungsmethoden:
Die HGB-Reservierung erfolgt sicherheitsorientiert nach den Grundsätzen der
kaufmännischen Vorsicht. Die Solvency-II-Reservierung erfolgt auf Basis anerkannter
aktuarieller Methoden, welche keine Risikomargen (im Sinne der kaufmännischen
Vorsicht) enthalten. Das Versicherungsaufsichtsgesetz gibt hier den rechtlichen
Rahmen vor.
Für das gesamte Geschäft gilt, dass in Solvency II der Ausweis nach der Bruttomethode
erfolgt. Das bedeutet, dass auf der Passivseite der Bilanz die versicherungstechnischen
Rückstellungen vor Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von
Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge dargestellt werden.
Der Ausweis in HGB erfolgt hingegen nach der Nettomethode. Das heißt, dass auf der
Passivseite der Anteil des Rückversicherers von dem entsprechenden Bruttobetrag
subtrahiert wird.
Des Weiteren gehen die Schwankungsrückstellungen unter Solvency II in den
Eigenmitteln auf.
LoB-Nr.
Solvency II Segment (LOB) – Geschäftsbereich
Segmente- Versicherungsart
1 Krankheitskostenversicherung Heilbehandlungskostenversicherung
2 Einkommensersatzversicherung Unfallversicherung
5 Sonstige Fahrzeugversicherung Maschinen- und Transportversicherung
7 Feuer- und andere Sachversicherungen
Hausratversicherung Sonstige Sachversicherung Verbundene Wohngebäudeversicherung Reiseversicherung
8 Allgemeine Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung
12 Verschiedene finanzielle Verluste Sonstige finanzielle Verluste
Bewertung für Solvabiltätszwecke Versicherungstechnische Rückstellungen
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 52
der unter Solvency II geforderten Diskontierung der versicherungstechnischen
Rückstellungen.
der unterschiedlichen Zuordnung der Rentendeckungsrückstellungen für anerkannte
Rentenfälle:
Während im HGB-Abschluss auch die Rentendeckungsrückstellungen für anerkannte
Renten unter die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle fallen,
sind unter Solvency II diese Rentendeckungsrückstellungen grundsätzlich wie
Verpflichtungen nach Art der Lebensversicherung zu behandeln und mit den für die
Lebensversicherung vorgesehenen Methoden zu berechnen.
Des Weiteren muss gemäß den Solvency II-Vorschriften eine Aufteilung nach
Rentendeckungsrückstellungen nach Art der Lebensversicherung (Haftpflicht- und
Kraftfahrthaftpflichtrenten) und nach Rentendeckungsrückstellungen nach Art der
Krankenversicherung (Unfallrenten) erfolgen.
der Risikomarge: diese wurde mit Solvency II eingeführt und existiert in der HGB-Bilanz
nicht.
Die folgenden Tabellen vergleichen die versicherungstechnischen Rückstellungen je Segment in der Solvenzbilanz und dem HGB-Ansatz. Hierbei sind die folgenden drei Größen Best Estimate Schaden bzw. Prämien-Rückstellungen sowie die Risikomarge von Bedeutung. In den Rückstellungen nach HGB sind die Schwankungsrückstellungen nicht berücksichtigt.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Versicherungstechnische Rückstellungen
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 53
Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung
VT NL Best Estimate
und Risikomarge in TEUR
Kra
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ste
Segmentierung nach Solvency II
1 2 5 7 8 12
HG
B
BE gesamt Brutto 6.980 4.772 111 5.608 2.757 654
So
lve
ncy
II
BE Schaden Rst Brutto 2.013 2.739 273 1.431 1.165 305
Netto 2.027 1.623 270 1.305 216 305
BE Prämien Rst Brutto 2.082 -699 176 2.994 12 -1.906
Netto 2.093 -2.145 81 2.093 -103 -1.906
BE gesamt Brutto 4.095 2.040 449 4.426 1.177 -1.601
Netto 4.121 -522 351 4.051 113 -1.601
Risikomarge Netto 201 167 62 274 15 325
v.t. Rst. gemäß Solvency II
Brutto 4.296 2.207 510 4.700 1.193 -1.276
Netto 4.321 -355 412 4.325 128 -1.276
Tabelle 13: Best Estimate VT Nicht-Leben n.A.d. Schadenversicherung
Bewertung für Solvabiltätszwecke Versicherungstechnische Rückstellungen
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Versicherungstechnische Rückstellungen – Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung)
VT Leben und Kranken Best Estimate und Risikomarge
Brutto in TEUR
2016
Netto in TEUR
2016
Brutto in TEUR
2017
Netto in TEUR
2017
Best Estimate 1.156 612 1.500 807
davon ZÜB - -
Forderungen aus Rückver- sicherung und SPV vor Anpassung aufgrund erwarteten Ausfalls
545 - 695 -
RückV ohne SPV und finite Rückversicherung
545 - 695 -
SPV - -
finite Rückversicherung - -
Forderungen aus Rückver- sicherung und SPV nach Anpassungen aufgrund erwarteten Ausfalls
544 - 693 -
Risikomarge 25 - 11 -
Tabelle 14: Best Estimate VT Leben und Kranken n.A.d. Lebensversicherung
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
- - - -
SchwankungsRückstellungen - - - -
Sonstige vt Rst brutto - - - -
Die oben genannten Bewertungsunterschiede des Best Estimate zwischen HGB und Solvency II sind in dieser Tabelle klar sichtbar.
Bewertung für Solvabiltätszwecke Sonstige Verbindlichkeiten
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D.3 Sonstige Verbindlichkeiten
Dieser Abschnitt enthält eine Darstellung und Erläuterung der sonstigen Verbindlichkeiten. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen sonstigen Verbindlichkeiten unter Angabe ihrer Wertansätze in der Solvenzbilanz und der Finanzberichterstattung nach HGB per 31. Dezember 2017.
Vermögenswert Solvency II
in TEUR 31.12.2016
Solvency II in TEUR
31.12.2017
HGB in TEUR
31.12.2017
Differenz in TEUR
2016 zu 2017
Eventualitätsverbindlichkeiten
Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen
1.052 2.334 2.317 1.282
Rentenzahlungsverpflichtungen
Depotverbindlichkeiten
Latente Steuerschulden 4.546 3.482 -1.063
Derivate
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern
413 574 574 161
Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern
230 230 230
Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)
824 741 741 -83
Nachrangige Verbindlichkeiten
Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten
0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten gesamt 6.835 7.361 3.862 527
Tabelle 15: Sonstige Verbindlichkeiten
Bewertung für Solvabiltätszwecke Sonstige Verbindlichkeiten
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 56
Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen
1.052 2.334 2.317 1.282
Diese Bilanzposition enthält neben Steuerrückstellungen auch weitere sonstige Rückstellungen.
Der nach HGB angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung unter Beachtung des Grundsatzes vorsichtiger kaufmännischer Bewertung dar.
Jedoch wurden dieses Jahr die Unterpositionen Jubiläum und Archivierung in der Solvency II Bilanz mit der Zinsstrukturkurve diskontiert, während sie in HGB mit einer sieben-Jahres Zinskurve diskontiert wurden.
Dieser Berechnungsunterschied zeichnet sich minimal in der Gegenüberstellung von HGB und Solvency II aus.
Latente Steuerschulden
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Latente Steuerschulden 4.546 3.482 -1.063
Die latenten Steuerschulden per 31. Dezember 2017 resultierten überwiegend aus den zeitlich begrenzten Unterschieden in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen. In der Solvenzbilanz sind die versicherungstechnischen Rückstellungen gegenüber dem Ansatz nach Steuergesetzgebung deutlich geringer.
Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Nicht-Ansetzung der Schwankungsrückstellung nach HGB. Nähere Einzelheiten zur Bilanzierung passiver latenter Steuern finden sich im Abschnitt D.1 unter „Latente Steueransprüche“.
Während im Geschäftsjahr in der Solvenzbilanz Latente Steuerschulden ausgewiesen wurden, gab es aus HGB-Sicht keine Bewegung auf dieser Position.
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern
413 574 574 161
Bewertung für Solvabiltätszwecke Alternative Bewertungsmethoden
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 57
Unter dieser Position weisen wir in der Solvenzbilanz unsere Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft aus.
Während die Würzburger Versicherungs-AG im Jahr 2016 Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern in Höhe von 213 TEUR sowie Verbindlichkeiten gegenüber Vermittlern in Höhe von 200 TEUR zu verzeichnen hatte, wuchsen diese nun auf 379 TEUR für Versicherungsnehmer und sanken auf 195 TEUR für Vermittler.
Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)
TEUR Solvency II 31.12.2016
Solvency II 31.12.2017
HGB 31.12.2017
Differenz 2016 zu 2017
Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)
824 741 741 -83
Verbindlichkeiten aus L&L 824 17 17 -807
Sonstige vt Rst brutto 724 724 724
In der Solvenzbilanz weisen wir unter der Position „Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)“ insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sowie sonstige versicherungstechnische Rückstellungen brutto aus.
Für diese Bilanzposition wird der unter HGB ermittelte Wert in die Solvenzbilanz übernommen.
D.4 Alternative Bewertungsmethoden
Wir haben im Berichtsjahr keine alternativen Bewertungsmethoden angewendet.
D.5 Sonstige Angaben
Alle wesentlichen Informationen zu Kapitel D „Bewertung für Solvabilitätszwecke“ sind den vorhergehenden Abschnitten zu entnehmen. Für das Berichtsjahr hat unsere Gesellschaft keine weiteren wesentlichen Angaben zu machen.
Kapitalmanagement Eigenmittel
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 58
E. Kapitalmanagement
E.1 Eigenmittel
Struktur, Höhe und Qualität der Eigenmittel
Die Eigenmittel werden in drei Klassen („Tiers“) unterteilt. Die Einstufung der Eigenmittelbestandteile ist davon abhängig, wie sie verfügbar sind, um Verluste abzufangen. Des Weiteren wird auch zwischen Basiseigenmittelbestandteilen und ergänzenden Eigenmittelbestandteilen unterschieden.
Basiseigenmittelbestandteile werden in „Tier 1“ eingestuft, wenn sie eine ständige Verfügbarkeit aufweisen. Das bedeutet, dass sie verfügbar oder bei Bedarf einforderbar sind, um Verluste unter der Prämisse der Unternehmensfortführung sowie im Falle der Liquidation vollständig aufzufangen.
Im Falle der Liquidation sind „Tier 1“-Eigenmittelbestandteile verfügbar, um Verpflichtungen gegenüber Anspruchsberechtigten aus (Rück-) Versicherungsverträgen zu begleichen. Die Inhaber der Eigenmittelbestandteile werden nachrangig bedient (Nachrangigkeit).
„Tier 2“ - Basiseigenmittelbestandteile weisen hingegen die Eigenschaft der Nachrangigkeit auf, sind aber nicht ständig verfügbar. Ergänzende Eigenmittelbestandteile können als „Tier 2“ eingestuft werden, wenn sie die Eigenschaft der ständigen Verfügbarkeit und der Nachrangigkeit weitgehend aufweisen.
Alle sonstigen Basiseigenmittelbestandteile und ergänzenden Eigenmittelbestandteile werden als „Tier 3“ klassifiziert.
Nach Solvency II betragen die Eigenmittel für Solvabilitätszwecke 25.792 TEUR. Sie ergeben sich als Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten der Solvency-II-Bilanz.
Diese Basiseigenmittel für Tier 1 umfassen neben den beiden analogen Positionen der HGB-Bilanz, das gezeichneten Kapital von 2.046 TEUR und der Kapitalrücklage von 3.045 TEUR, den weiteren für den Solvency II Ansatz anrechenbaren Betrag als Ausgleichsrücklage von 20.701 TEUR.
Alle Eigenmittel der Würzburger Versicherungs-AG fallen in die Klasse Tier 1.
Die Würzburger Versicherungs-AG hat intern in ihrer Risikomanagementleitlinie eine Eigenmittelbedeckung in Höhe von 150% als Mindestzielquote definiert. Damit kann auch die zu erwartende unterjährige Volatilität der SCR-Bedeckungsquote abgefedert und eine jederzeitige Bedeckung des SCR-Bedarfs mit Eigenmitteln sichergestellt werden.
Kapitalmanagement Eigenmittel
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Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 59
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Eigenmittel per 31.12.2017:
Basiseigenmittel Total in TEUR
Tier 1 nicht
gebunden in TEUR
Tier 1 gebunden
in TEUR
Tier 2
in TEUR
Tier 3
in TEUR
Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile)
2.046 2.046 - -
Auf Grundkapital entfallendes Emmissionsagio
3.045 3.045 - -
Überschussfonds - - -
Vorzugsaktien -
Ausgleichsrücklagen 20.701 20.701 - - -
Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueran- sprüche
- - -
Sonstige oben nicht aufge- führte Eigenmittelbestand- teile, die von der Aufsichts- behörde als Basiseigen- mittel genehmigt wurden
Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen
25.792 25.792
Tabelle 16: Eigenmittel
Die Summe der Tier 1-Eigenmittel in Höhe von 25.792 TEUR stand vollständig zur Deckung der Solvenzkapitalanforderungen zur Verfügung.
Der Meldebogen S.23.01.01 Eigenmittel zeigt die einzelnen Eigenmittelbestandteile zum 31.12.2017 in einer Übersicht.
In unserer derzeitigen Geschäftsstrategie sehen wir zurzeit keine Notwendigkeit Eigenmittel zurückzuzahlen oder neue Eigenmittel aufzunehmen.
Unterschiede zwischen dem Überschuss in der Solvenzbilanz und dem Eigenkapital nach HGB
Die Höhe des Grundkapitals ist in der HGB-Bilanz und der Solvenzbilanz identisch.
Wesentliche Unterschiede ergeben sich aus den bereits in Kapitel D ausgeführten Bewertungsunterschieden einzelner Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten. In Summe führen dann zu einer deutlichen Abweichung zwischen den Gewinnrücklagen nach HGB und der Ausgleichsrücklage in der Solvenzbilanz.
Kapitalmanagement Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 60
E.2 Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung
Zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderungen verwendet unsere Gesellschaft die Standard Formel.
Der folgende Abschnitt zeigt die Aufteilung der Solvenzkapitalanforderungen auf die einzelnen Risikokategorien. Im Geschäftsjahr 2017 stellt sich das Risikoprofil nach Risikokategorien für das SCR wie folgt dar:
Abbildung 3: Gesamtrisikoprofil der Würzburger Versicherungs-AG (SCR 2017)
Jahr Anteil am
SCR 2016
Anteil am SCR
2017
Marktrisiko 19,44% 32,42%
Ausfallrisiko 7,10% 7,21%
v.t. Risiko Nicht-Leben 82,49% 70,55%
v.t. Risiko Kranken 30,17% 37,51%
Diversifikation -39,20% -47,69%
Basis Solvency Capital Requirement (BSCR)
100% 100%
Intangible Asset Risk 0,00% 0,00%
Operationelles Risiko 11,37% 14,36%
Latente Steuern -17,16% -19,71%
Solvenzkapitalanforderung 94,21% 94,65%
Tabelle 17: prozentualer Anteil der Risiken am SCR
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
1,2
1,4
1,6
Kapitalmanagement Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 61
Der Basis SCR (BSCR) setzt sich aus dem Marktrisiko, dem Ausfallrisiko, den versicherungstechnischen Risiken aus Nicht-Leben und Kranken sowie der zugehörigen Diversifikation zusammen.
Für die Solvenzkapitalanforderung kommen zusätzlich zum BSCR noch immaterielle und operationelle Risiken sowie latente Steuern hinzu.
Die in der Abbildung gelb markierten Balken zeigen auf negative Werte, welche dann vom Gesamtwert der roten Balken abgezogen werden müssen, um so die Solvenzkapitalanforderung (schwarzer Balken) zu erhalten.
Die folgende Tabelle zeigt die Aufschlüsselung des Betrages der Solvenzkapitalanforderung nach Risikokategorien am Ende des Berichtszeitraums:
Jahr 31.12.2016 in TEUR
31.12.2017 in TEUR
Marktrisiko 2.835 4.029
Ausfallrisiko 1.035 896
v.t. Risiko Nicht-Leben 12.030 8.768
v.t. Risiko Kranken 4.399 4.661
Diversifikation -5.716 -5.927
Basis Solvency Capital Requirement (BSCR)
14.583 12.427
Intangible Asset Risk 0 0
Operationelles Risiko 1.486 1.612
Latente Steuern -2.243 -2.212
Solvenzkapitalanforderung 13.825 11.827
Basiseigenmittel 24.790 25.792
Solvenzkapitalanforderung (SCR) 13.825 11.827
SCR Bedeckungsquote 179,31% 218,08%
Mindestkapitalanforderung (MCR) 4.382 4.399
MCR Bedeckungsquote 565,73% 586,32%
Tabelle 18: Risiken gemäß Solvency II 2017
Die Solvenzkapitalanforderung ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.999 TEUR gesunken.
Ursächlich hierfür sind der Rückgang der versicherungstechnischen Risiken Nicht-Leben sowie die Minderung des Forderungsausfallrisikos.
Die Würzburger Versicherungs-AG besitzt zum 31.12.2017 vorhandene Eigenmittel in Höhe von 27.792 TEUR. Weitere Details hierzu sind in Kapitel E.1. dargestellt.
Kapitalmanagement Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 62
Zusammen mit der regulatorischen Solvenzkapitalanforderung in Höhe von 11.827 TEUR ergibt sich damit eine regulatorische Bedeckungsquote von 218,08% und damit ein Steigerung um 38,77 Prozentpunkte.
Die Eingabedaten, die unsere Gesellschaft bei der Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendet hat sind in Anhang I S.28.01.01 angegeben.
Der endgültige Betrag der Solvabilitätskapitalanforderung unterliegt derzeit noch der aufsichtlichen Prüfung.
E.3 Verwendung des durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko bei
der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung
Die Würzburger Versicherungs-AG hat keinen Gebrauch von der Option gemacht, die Verwendung eines durationsbasierten Untermoduls Aktienrisiko zuzulassen. Folglich wendet unsere Gesellschaft das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko nicht an.
E.4 Unterschiede zwischen der Standardformel und etwa verwendeten
internen Modellen
Da die Würzburger Versicherungs-AG kein Internes Modell verwendet, entfallen die Angaben hierzu.
E.5 Nichteinhaltung der Mindestkapitalanforderung und
Nichteinhaltung der Solvenzkapitalanforderung
Wir hielten im Berichtszeitraum sowohl die Mindestkapitalanforderung als auch die Solvenzkapitalanforderung ein.
E.6 Sonstige Angaben
Alle wesentlichen Informationen zu Kapitel E „Kapitalmanagement“ sind den vorhergehenden Abschnitten zu entnehmen. Für das Berichtsjahr hat unsere Gesellschaft keine weiteren wesentlichen Angaben zu machen.
Anhang
WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG
Bericht über Solvabilität und Finanzlage 31.12.2017 63
Anhang Quantitative Reporting Templates (QRT) für das Berichtsjahr 2017
Dieser Anhang enthält die folgenden für unsere Gesellschaft relevanten QRT gemäß Art. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015 / 2452 der Kommission vom 2. Dezember 2015:
S.02.01.02 (Bilanz)
S.05.01.02 (Prämien, Forderungen, Aufwendungen nach Geschäftsbereichen)
S.12.01.02 (Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung)
S.17.01.02 (Versicherungstechnische Rückstellungen – Nichtlebensversicherung)
S.19.01.21 (Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen)
S.23.01.01 (Eigenmittel)
S.25.01.21 Solvenzkapitalanforderung – für Unternehmen, die die Standardformel verwenden
S.28.01.01 (Mindestkapitalanforderung – nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit)