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Vorwort
Dieser Beitrag basiert auf der Schriften-reihe des Informationsdienstes frneuzeitliches Bauen e.V., Bonn
d-extrakt Arbeitsheft 11Belichtung von Wohn- und
Arbeitsrumen im Dachgescho.
Diese Verffentlichung bercksichtigtdie nicht unerheblichen Vernderungenauf Grund der Neuausgabe DIN 5034Teil 1, Okt. 99; Teil 3 und 4, Sept. 94;Teil 5, Jan. 93.
Das Thema gliedert sich in mehrere Ab-schnitte, wobei in den ersten elf Kapi-teln die Unterschiede zwischen denLandesbauordnungen und derDIN 5034 Tageslicht in Innenrumenaufgezeigt sind. Ferner werden ein-fache Regeln und Empfehlungen zumErzielen einer psychisch und physio-logisch richtigen Belichtung gegeben.Siehe Bild 1 Dachflchenfenster brin-gen eine grozgige Belichtung.
Im Anhang findet sich ein ausfhrlichesBerechnungsbeispiel, in dem mit Hilfedes Tageslichtquotienten die richtigeBelichtung und damit Fenstergrebestimmt wird.
Belichtung von Wohn- und Arbeitsrumen im Dachgescho
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
01. Mindestbelichtung: Vorschriften der Landes-bauordnungen
01.1 Was will die Landesbauordnung?01.2 Notwendige Fenster
02. Belichtung nach DIN 5034 Tageslicht inlnnenrumen
02.1 Was will DIN 5034 Tageslicht in Innenrumen?02.2 Wie wird die Belichtung von Aufenthaltsrumen
gemessen?02.2.1 Was ist ein Tageslichtquotient?02.2.2 Wo sind Mepunkte fr die Belichtungs-
messung?02.3 Welche Helligkeit in Aufenthaltsrumen?02.3.1 Wohnrume02.3.2 Arbeitsrume02.4 Besonnung fr Aufenthaltsrume?02.5 Sichtverbindung nach auen
03. Die Fensteroberkante ist entscheidend fr die Lichtmenge
04. Die Fensterunterkante Ist entscheidend frden Ausblickkomfort
05. Die Fensterlnge ist abhngig von der Dach-neigung
06. Die Fensteranordnung ist wichtig fr aus-geglichene Helligkeit
07. Planungsempfehlungen fr Fenster in Senkrechtrumen
08. Planungsempfehlungen fr Fenster im Dachgescho
09. Drei Fenstersysteme Ihre Vor- und Nach-teile
10. Fensterinnenfutter und Lichteinfall
11. Farbe von Fensterinnenfutter und Raum-ausstattung
12. Anhang12.1 Ausfhrliches Berechnungsbeispiel mit
graphischen Hilfsmitteln
12.1.1 Situationsbeschreibung des Berechnungs-beispiels
12.1.2 Errechnung der Hhen- und Breitenwinkel12.1.3 Errechnung des Himmelslichtanteils DHr12.1.4 Errechnung des Auenreflexionsanteils DVr12.1.5 Ermittlung des Innenreflexionsanteils DRr
12.1.6 Tageslichtquotient D: Ergebnis ermittelt mit graphischen Hilfsmitteln
12.2 Ausfhrliches Berechnungsbeispiel mit Formeln der Integralrechnung
12.3 Warum ist eine psychisch richtige Belich-tung erforderlich?
12.4 Sonderfall Geneigtes Dach12.5 Himmelslichtdiagramm und Himmelslicht-
anteil12.5.1 Auenreflexionsanteil und Verbauung12.5.2 Innenreflexionsanteil und Reflexionsgrade12.6 Minderungsfaktoren12.6.1 Minderungsfaktor t fr Transmissionsgrad12.6.2 Minderungsfaktor k1 fr Konstruktionsteile12.6.3 Minderungsfaktor k2 fr Verschmutzung12.6.4 Korrekturfaktor k3 fr nicht senkrechten Licht-
einfall12.7 Sonnenschutz und Blendung12.8 Fenstersysteme im Belichtungsvergleich
13. Stichwortverzeichnis
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Einleitung
Die Belichtung von Aufenthaltsrumenwird in den jeweiligen Landesbauord-nungen durch Mindestforderungen alsnotwendige Fenster definiert und bein-haltet keine Unterschiede fr Dachfl-chenfenster und senkrecht stehendeFenster. Auch wird nicht unterschiedennach freiliegenden oder verschattetenHusern. (Siehe Punkt 1 Mindest-belichtung: Vorschriften der Landesbau-ordnungen)
Anforderungen wie das psychischeWohlbefinden der Bewohner oderderen Wunsch nach mehr Helligkeit frhhere Sehaufgaben berlassen dieLandesbauordnungen weiterfhrendenoder ergnzenden Manahmen bzw.technischen Richtlinien.
Die wichtigste Richtlinie ist dieDIN 5034 Tageslicht in Innen-rumen.
Mit ihrer Hilfe lassen sich ausfhrlicheLichtberechnungen fr Wohn- undArbeitsrume durchfhren. Dabeiknnen Aufenthaltsrume senkrechteWnde haben, oder, wie Wohnungenunter dem geneigten Dach, schrgeWnde. Auch werden Licht abhaltendeoder Licht verschluckende natrlicheHindernisse wie Bume oder Stru-cher, Berge und die freie Sicht versper-rende Gebude bercksichtigt.
Wenn umfangreiche Berechnungenvermieden werden sollen, kann mitHilfe einfacher Planungsempfehlungendie Belichtung festgelegt werden.
Diejenigen, die sich eingehender mitder Belichtung befassen wollen, findenim Anhang ein ausfhrliches Berech-nungsbeispiel und nhere Erluterun-gen.
DIN 5034, Teil 4, bietet vereinfachteBestimmungen von Mindestfenster-gren fr Wohnrume, die aber frAufenthaltsrume unter dem geneigtenDach nur bedingt anzuwenden sind,weil darin nur Tabellen fr Raumhhenab 2,40 m enthalten sind.
(Siehe Punkte 7 und 8: Planungsemp-fehlungen fr Fenster in Senkrechtru-men fr Fenster im Dachgescho)
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DIN 5034 Tageslicht in Innenrumenbesteht aus 6 Teilen:
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 2: Grundlagen
Teil 3: Berechnung
Teil 4: Vereinfachte Bestimmung vonMindestfenstergren frWohnrume
Teil 5: Messung
Teil 6: Vereinfachte Bestimmung zweckmiger Abmessungenvon Oberlichtffnungen in Dachflchen
1. Mindestbelichtung:Vorschriften der Landesbau-ordnungen
1.1 Was will die Landesbauord-nung?
Die Landesbauordnung sorgt fr eine
Mindestbelichtung von Aufent-haltsrumen.
1.2 Notwendige Fenster
Die Gesetzestexte der Bauordnungender Lnder sind inhaltlich hnlich,werden aber unter verschiedenenParagraphen aufgefhrt.
Auch weicht das lichte Ma der Fen-sterffnung in den einzelnen Lndernteilweise voneinander ab.
(Siehe Tabelle Notwendige Fenster)
Tabelle: Notwendige Fenster Lichtes Ma der Fensterffnung (nach Landesbauordnung)Stellvertretend fr alle anderen Landesbauordnungen wird hier als Gesetzestext die BrandenburgischeBauordnung (BbgBO) zitiert.
Lichtes Ma der Fensterffnung
Bundesland mindestens mindestens Fensterma als..... Anteil ...... %der Raum- der Raum-grundflche grundflche
Baden-Wrttemberg 1/10 10,0 % Rohbauma
Bayern 1/8 12,5 % Rohbauma
Berlin ausreichend ausreichend
Brandenburg 1/8 12,5 % Rohbauma
Bremen 1/10 10,0 % Rohbauma
Hamburg 1/8 12,5 % Rohbauma
Hessen 1/10 10,0 % Rohbauma
Mecklenburg-Vorp. 1/8 12,5 % Rohbauma
Niedersachsen 1/8 12,5 % Rohbauma
Nordrhein-Westfalen 1/8 12,5 % Rohbauma
Rheinland-Pfalz 1/10 10,0 % Rohbauma
Saarland 1/10 10,0 % Rohbauma
Sachsen 1/8 12,5 % Rohbauma
Sachsen-Anhalt 1/8 12,5 % Rohbauma
Schlesw.-Holst. 1/8 12,5 % Rohbauma
Thringen 1/8 12,5 % Rohbauma
Die Brandenburgische Bauordnung legtin 48 Abs. 2 Aufenthaltsrume fest:
2) Aufenthaltsrume mssen unmittel-bar ins Freie fhrende und senkrechtstehende Fenster von solcher Zahl undBeschaffenheit haben, dass die Rumeausreichend mit Tageslicht beleuchtetund belftet werden knnen (notwen-dige Fenster).
Das Rohbauma der Fensterffnungenmuss mindestens ein Achtel derGrundflche des Raumes betragen; eingeringeres Ma kann gestattet werden,wenn wegen der LichtverhltnisseBedenken nicht bestehen. GeneigteFenster sowie Oberlichte anstelle vonFenstern knnen gestattet werden,wenn keine Bedenken wegen desBrandschutzes bestehen.
Im Gegensatz zu Rumen mit senk-rechten Wnden ist die Nutzflche (sieist ein Teil der Raumgrundflche) beiRumen im Dachgescho kleiner. Daswird von den Landesbauordnungenauch bercksichtigt. Siehe Bild 2 ZurBerechnung der Fenstergre mage-bende Raumgrundflche.
So bestimmt z. B. Art. 45 Abs. 4 Bay-BO (Bayerische Bauordnung) Auf-enthaltsrume:
(4) Das lichte Ma der Fensterffnun-gen von Aufenthaltsrumen mussmindestens ein Achtel der Nutzflchedes Raums betragen; hierbei sind dieRohbaumae zugrundezulegen.
Fr Aufenthaltsrume im Dachraumist von der Nutzflche auszugehen, diesich bei einer angenommenen allseitigsenkrechten Umschlieung von 1,50 mHhe ergibt. Die Fensterffnungen
mssen grer sein, wenn das wegender Art der Benutzung des Aufenthalts-raums oder wegen der Licht-verhltnisse erforderlich ist. KleinereFenster-ffnungen sind zugelassen,wenn wegen der Lichtverhltnissekeine Bedenken bestehen.
Da die Landesbauordnungen lediglichstatische Werte fr Fensterffnungenvorschreiben, sollte der Planer eine frden Bewohner gnstigere Ermittlungs-art anwenden.
2. Belichtung nach DIN 5034Tageslicht in Innenrumen
Wenn Fenstergren nach den Vor-schriften der Landesbauordnung ge-whlt werden, ist fr die Mindest-belichtung gesorgt.
Bercksichtigt aber werden wederschlechte Lichtverhltnisse, wie siedurch gegenberliegende Huser,Bume oder andere Lichthindernisseentstehen, noch die unterschiedlichenLichtmengen verschiedener Fenster-systeme, noch die berechtigten
Wnsche der Bewohner nach mehrLicht.
So stellt diese Aktualisierung des d-extrakt Arbeitsheftes 11 Belichtungvon Wohn- und Arbeitsrumen imDachgescho Vergleiche an.
Unter Ziffer 9 Drei Fenstersysteme Ihre Vor- und Nachteile sind fr Dach-flchenfenster, Dachgaube und Giebel-fenster die Vor- und Nachteile auf-geschlsselt.
Unter Ziffer 12.8 Fenstersysteme imBelichtungsvergleich wird die Be-
lichtung ein und desselben Raumesdurch Dachflchenfenster, Dachgaubenoder Giebelfenster nach DIN 5034miteinander verglichen.
2.1 Was will DIN 5034 Tageslicht inlnnenrumen?
DIN 5034 will
fr alle Bewohner eine psychisch und physiologisch richtige Innen-raumbeleuchtung schaffen,
nicht nur den direkten Lichteinfall in Aufenthaltsrume, sondern auchLichtminderungen durch Licht-hindernisse bercksichtigen wie Verbauungen, Lichtdurchlssigkeit von Glas-
scheiben und deren Ver-schmutzung,
dunkle oder helle lnnenwnde, Decken, Bden wie auch Raumausstattung und deren
Lichtsteigerungen durch Refle-xion, oder deren Lichtminde-rung durch