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Befragung zu den Lohn- undArbeitsbedingungen imDetailhandel im Kanton Bern
Studie im Auftrag des becoBerner Wirtschaft für die KantonaleArbeitsmarktkommission (KAMKO)
Rüschlikon, Oktober 2009
Heinz RütterPhilipp Wegmüller
22IMPRESSUM
Auftraggeber
beco Berner Wirtschaft, Fachbereich Arbeitsmarkt, Münsterplatz 3, 3011 Bern,für die Kantonale Arbeitsmarktkommission KAMKOZuständig: Anton Bolliger, Fachbereichsleiter Arbeitsmarkt, beco Berner Wirtschaft
Auftragnehmer
Rütter + Partner, Sozioökonomische Forschung und Beratung
Projekt
Befragung zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen im Detailhandel im Kanton Bern
Projektleitung
Dr. Heinz Rütter, Rütter + Partner
Mitarbeitende
Philipp Wegmüller, Rütter + Partner
Kontakt
Rütter + Partner, Sozioökonomische Forschung und BeratungWeingartenstr. 5, CH-8803 Rüschlikon, +41 (0)44 724 27 70, [email protected]
3
Inhaltsübersicht
Zusammenfassung 4
1. Zielsetzung und Methodik 6
2. Ergebnisse zu den Lohnverhältnissen im Detailhandel 10
2.1 Durchschnittslohn im urbanen Raum 10
2.2 Übersicht über Lohnverhältnisse in den einzelnen Bereichen 12
3. Erkenntnisse bezüglich NAV Detailhandel Kanton Bern 18
4. Fazit 28
Anhang I - Allgemeine Ergebnisse der Unternehmensbefragung 30
Anhang II - Detaillierte Ergebnisse Lohnverhältnisse 43
Fragebogen
4
Ergebnisse auf einen BlickDie Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO) hat die Lohn- und Arbeitsbedingungen imDetailhandel im Kanton Bern mittels einer Befragung vertieft untersuchen lassen, um ihre Auf-gaben im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung wahrzunehmen.
Die Untersuchung beschränkt sich auf den urbanen Raum und differenziert zwischen den fünf Be-reichen Food, Non-Food, Mode/Textilien, Elektronik und „Andere“. Insgesamt sind rund 430Arbeitsstätten befragt worden. Die Rücklaufquote beläuft sich auf 36.2%.
Ergebnisse Lohnverhältnisse
Der Durchschnittslohn im Monat Juni 2009 betrug im Detailhandel nach Bereichen gewichtet undhochgerechnet für den urbanen Raum des Kantons Bern rund 4'700 CHF. Die tiefsten Durch-schnittslöhne weisen die Bereiche Food (4'390 CHF) und Mode/Textilien (rund 4'480 CHF) auf,gefolgt vom Bereich Andere (4'820 CHF). Am höchsten liegen die Löhne im Bereich Non-Food(4'970 CHF) und Elektronik (5'010 CHF).
Insgesamt unterschreiten 90 verschiedene Arbeitsstätten mindestens einmal die Lohnrichtliniendes NAV Detailhandel. Dies sind 58% aller 155 teilnehmenden Arbeitsstätten.
Bei den Monatslöhnen weisen 21, im Stundenlohn 15 der je total 30 untersuchten Alters- undBildungskategorien Werte unter dem NAV-Richtlohn auf.
Insgesamt wurden 886 Lohnangaben erfasst, 516 im Monatslohn und 370 im Stundenlohn. Dabeikam es in den 6 Kategorien der Lohnrichtlinien des NAV Detailhandel zu 174 Unterschreitungen;90 Mal im Monats- und 84 Mal im Stundenlohn. Dies entspricht 19.6% aller Lohnangaben.
Zusammenfassung
5
Die in der Umfrage erfassten höchsten und tiefsten Löhne sowie die entsprechenden Medianwertestellen die Grundlagen bereit für die Definition der im Detailhandel des Kantons Bern berufs- undortsüblichen Löhne.
Teilweise gibt es grosse Lohnunterschiede zwischen den verschiedenen Bereichen und auchzwischen den Alters- und Bildungskategorien. Die Medianwerte des höchsten und tiefsten Lohnesliegen relativ nahe beisammen.
Allgemeine Ergebnisse Arbeitsbedingungen
Die Hälfte der in der Befragung erfassten Arbeitnehmer ist Vollzeit beschäftigt, je 25% arbeitenTeilzeit I oder II. Un-/Angelernte sind mehr teilzeitlich angestellt als Arbeitnehmer mit Berufslehre.Ältere als 25 arbeiten weniger Vollzeit als Jüngere.
Insgesamt regeln 81 Arbeitsstätten (52.3%) ihre arbeitsvertraglichen Verhältnisse ausschliesslichmit schriftlichen Einzelarbeitsverträgen. 48 Arbeitsstätten (31%) verwenden ausschliesslich denGesamtarbeitsvertrag (GAV). Mehr als zwei Drittel der befragten Arbeitsstätten kennen den NAVDetailhandel des Kantons Bern. Angewendet wird er jedoch nur vereinzelt durch kleineUnternehmen.
Insgesamt arbeiten gut drei Viertel der Arbeitnehmer im Monatslohn.Von den un/-angelernten Arbeitnehmern arbeiten weniger als die Hälfte im Monatslohn.
70% der Arbeitsstätten haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 oder 42 Stunden pro Woche.
Knapp 40% der Arbeitsstätten geben 5 Wochen oder mehr Ferien.
Zusammenfassung
6
1. Zielsetzung und Methodik
7
Zielsetzung der Studie
Die Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO) hat den gesetzlichen Auftrag, den Arbeitsmarktim Kanton Bern zu beobachten. Dabei ist es auch Aufgabe der KAMKO, die Einhaltung der alsorts- und berufsüblich erachteten Löhne durchzusetzen. Der Ausschuss der KAMKO hat be-schlossen, die Arbeitsmarktbeobachtung zu intensivieren und die Lohn- und Arbeitsbedingungenim Detailhandel im Kanton Bern mittels einer Befragung vertieft untersuchen zu lassen. Dabei sollsich die Untersuchung auf den urbanen Raum beschränken.
Die Studie hat folgende Zielsetzung
Die Untersuchung soll darüber Aufschluss geben, welche Lohn- und Arbeitsbedingungen imDetailhandel zur Anwendung kommen und wie sich diese zu den Bestimmungen des Normal-arbeitsvertrags verhalten.
Die Befragung soll der KAMKO im Weiteren die Wahrnehmung der Aufgaben ermöglichen, die ihrim Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung nach Artikel 360a/b des Obligationenrechts übertragensind. Diese sind im Wesentlichen:
Unterbietung der orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
Durchführen des Verständigungsverfahrens im Einzelfall
Beurteilen der wiederholten Missbräuchlichkeit
Zielsetzung
8Methodik
Räumliche AbgrenzungAls Befragungsraum wird der urbane Raumdes Kantons Bern definiert. Dieser ergibt sichdurch die Zentralitätsstruktur des KantonsBern und beschränkt sich auf die Zentren mitwirtschaftspolitischer Steuerung.
Im urbanen Raum sind insgesamt 19'158Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Detailhandelbeschäftigt. Dies sind 61% der VZÄ desgesamten Detailhandels im Kanton Bern.
Gliederung in Bereiche
Die Untersuchung differenziert zwischenfolgenden 5 Bereichen:
FoodNon-FoodMode/TextilienElektronikAndere
Anhand der NOGA-Klassifizierung derBetriebszählung 2005 wurden die einzelnenSubgruppen des Detailhandels diesen fünfBereichen zugeordnet.
Befragungsmethode
Die Untersuchung wurde mit einerschriftlichen Befragung durchgeführt.
Im Zentrum der Umfrage stehen die einzelnenArbeitsstätten (AS) und nicht die Unterneh-men als solche.
Der urbane Raum deckt 53% (3'217) der imDetailhandel tätigen Arbeitsstätten desKantons Bern ab.
Stichprobe
Anhand des Betriebs- und Unternehmens-registers BUR des BFS wurde einegeschichtete Stichprobe gezogen:
Vollerhebung der 13 grössten Arbeitsstättenpro Bereich.
Stichprobe von 75 weiteren Unternehmen proBereich.
Insgesamt wurden somit 440 (14%) der 3'217im Detailhandel tätigen Arbeitsstätten im ur-banen Raum des Kantons Bern angeschrie-ben, wobei effektiv 428 zum Detailhandel undentsprechend zur Stichprobe zählen.
9Methodik
Auswertung
In Kapitel 2 präsentiert der vorliegendeBericht die Ergebnisse der Umfrage zu denLohnverhältnissen im Detailhandel desKantons Bern. Dabei wird unterschiedenzwischen:
Monats- und Stundenlohn
Fünf Bereichen
Sechs Bildungs- und Alterskategorien
In Kapitel 3 werden die Lohnangaben mit denLohnrichtlinien des NAV Detailhandel ver-glichen. Dabei wird der Vergleich auch nacharbeitsvertraglichen Verhältnissen vorge-nommen.
Anhang I zeigt die allgemeinen Ergebnisseder Umfrage:
Rücklaufquote und Anzahl erfassteBeschäftigte und Vollzeitäquivalente (VZÄ)
Beschäftigungsgrade
Weitere Anstellungsbedingungen
Anhang II enthält die detaillierten Ergebnisseder Umfrage zu den Löhnen.
Angaben zu den Löhnen
Befragt wurden die Arbeitsstätten zu denjeweils tiefsten und höchsten Monats- undStundenlöhnen in den 6 Alters- und Bildungs-kategorien.
Zudem wurden die Mediane und Mittelwertedieser Lohnangaben ermittelt. Der Median istdie statistische Mitte aller von den Arbeits-stätten pro Kategorie genannten Werte. DerMittelwert entspricht dem arithmetischenMittel.
Die Monatslöhne sind inklusive Anteil 13.Monatslohn erfasst.
Die Stundenlöhne sind exklusive Anteil 13.Monatslohn und exklusive Ferienlohnanteilausgewiesen.
10
2. Ergebnisse zu den Lohnverhältnissen im Detailhandel
2.1 Durchschnittslohn im urbanen Raum
11Durchschnittslohn aller Beschäftigten (VZÄ) pro Arbeitsstätte nach Bereichen
Durchschnittslohn liegt beirund 4'700 CHF
Der Durchschnittslohn proVollzeitbeschäftigtem ist imBereich Food am Niedrigstenund im Bereich Elektronik amhöchsten.
Der Durchschnittslohn liegt nurim Bereich Elektronik knappüber 5'000 CHF.
Gewichtet man die Bereiche mitder relativen Anzahl VZÄ imurbanen Raum Bern (BZ 2005,BFS), dann kann man denDurchschnittslohn des Detail-handels Ende Monat Juni 2009im urbanen Raum Bern berech-nen. Dieser beträgt rund 4'700CHF.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Durchschnittslohn*Gewichteter
Durchschnitts-lohn
Anteil VZÄ im urbanen Raum
CHF in % CHF
- Food 4'391 30%
- Non-Food 4'972 22%
- Mode/Textilien 4'483 15%
- Elektronik 5'007 11%
- Andere 4'822 22%
4'695
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
- Bruttolohnsumme der Beschäftigten geteilt durch Anzahl vollzeitäquivalenter Beschäftigter (VZÄ)
- Gewichtung ergibt sich durch Anteile an VZÄ der Bereiche im urbanen Raum (BZ2005)
Durchschnittslohn Juni 2009 im urbanen Raum
12
2. Ergebnisse zu den Lohnverhältnissen im Detailhandel
2.2 Übersicht über Lohnverhältnisse in den einzelnen Bereichen
13
Ergebnisse der Lohnverhältnisse im Überblick
Das Ziel der Studie ist es, Grundlagen für die Definition der im Detailhandel des Kantons Bernberufs- und ortsüblichen Löhne bereitzustellen. Die folgenden Tabellen liefern:
Angaben zu der Spannweite zwischen tiefsten und höchsten Löhnen in den fünf BereichenFood, Non-Food, Mode/Textilien, Elektronik und „Andere“ differenziert nach Alters- undBildungsgruppen.
Die Medianwerte der tiefsten und höchsten Löhne.
Übersicht über Lohnverhältnisse in den einzelnen Bereichen
14Spannweite der Monatslöhne nach Bereichen und Alters- und Bildungskategorien
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Lohnangaben pro Arbeitsstätte
Grosse Bandbreiten, insbesondere bei 3-jähriger Berufslehre 25Die Bandbreiten zwischen höchstem und tiefstem Lohn sind generell sehr gross. Am Grössten sindsie bei der 3-jährigen Berufslehre 25 Jahre, am Geringsten bei den Un-/Angelernten < 25 Jahre.
Bei den Un-/Angelernten < 25 Jahre liegt der tiefste Lohn bei 3'200 CHF, bei jenen 25 Jahre bei3'087 CHF (beide Werte im Bereich Mode/Textilien).
Bei der 2-jährigen Berufslehre < 25 Jahre beträgt der tiefste Lohn 3'300 CHF, bei 25 Jahre sogarnur 3'200 CHF (beide Mode/Textilien). Bei der 3-jährigen Berufslehre < 25 Jahre wurde ein tiefsterLohn von 3'360 CHF (Non-Food), bei 25 Jahre von 2'800 CHF (Andere) ermittelt.
Monatslohn*
in CHF Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum
Bereich
- Food 3'660 4'600 3'660 5'695 3'800 6'500 3'749 6'013 3'700 5'000 2'580 17'500
- Non-Food 3'500 4'706 4'718 6'354 3'400 4'589 3'700 4'515 3'360 8'991 3'900 14'100
- Mode/Textilien 3'200 3'485 3'087 7'580 3'300 4'613 3'200 6'400 3'470 4'550 3'200 15'000
- Elektronik 3'790 6'145 4'008 5'527 3'400 5'890 4'000 5'100 3'500 9'800 3'700 15'964
- Andere 3'500 3'575 3'300 4'983 k.A. k.A. 3'640 6'400 3'600 11'100 2'800 16'500
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV * inkl. Anteil 13. Monatslohn
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
<25 25 <25 <2525 25
15Mediane der Monatslöhne nach Bereichen und Alters- und Bildungskategorien
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner, Basis: Lohnangaben pro Arbeitsstätte
Medianwerte der tiefsten und höchsten Löhne liegen relativ nahe beisammenBei den Un-/Angelernten (< 25 und 25 Jahre) liegen die Medianwerte der tiefsten und höchstenLöhne maximal 13% auseinander, bei der 2-jährigen Berufslehre 13%.
Bei der 3-jährigen Berufslehre < 25 Jahre beträgt die Abweichung ebenfalls maximal nur 18%. Beider Kategorie 25 Jahre ist sie indessen deutlich grösser (83%).
Die Tabelle zeigt jedoch auch, dass die zugrunde liegende Zahl von Lohnangaben (N) zum Teil sehrgering ist, da die befragten Arbeitsstätten nicht in allen Kategorien Mitarbeiter beschäftigen.
Mediane
Monatslohn*
in CHF Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst
Bereich
- Food 4'120 4'333 4'117 4'615 4'198 4'279 4'198 4'534 4'145 4'145 4'441 5'221 N Arbeitsstätten 15 15 23 23 8 8 22 22 10 10 29 28
- Non-Food 3'600 4'054 5'950 5'950 3'506 3'506 3'900 4'250 4'000 4'230 5'052 5'762 N Arbeitsstätten 5 5 3 3 3 3 5 5 10 10 22 22
- Mode/Textilien 3'342 3'392 3'864 3'864 3'485 3'791 4'004 4'158 3'700 3'860 4'300 6'340 N Arbeitsstätten 2 2 8 8 9 9 22 22 11 11 19 18
- Elektronik 3'800 4'000 4'158 4'600 4'143 4'642 4'100 4'300 4'058 4'804 4'499 8'230 N Arbeitsstätten 3 3 5 5 4 4 5 5 10 10 16 16
- Andere 3'538 3'538 3'582 3'700 k.A. k.A. 5'604 6'033 4'340 4'344 4'730 7'300 N Arbeitsstätten 2 2 6 6 - - 6 6 11 11 22 22
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
25
- Wenn Anzahl Arbeitsstätten (N) in einer Kategorie gleich 1, dann ist der minimale Lohn gleich dem maximalen Lohn, somit sind auch die Mediane gleich gross
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
<25 25 <25 25 <25
16Spannweite der Stundenlöhne nach Bereichen und Alters- und Bildungskategorien
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Lohnangaben pro Arbeitsstätte
Spannweite zwischen tiefstem und höchstem Stundenlohn meist kleiner als 100% Am Grössten sind die Spannweiten bei der 3-jährigen Berufslehre ≥ 25 Jahre. Bei den Un-/Angelernten < 25 Jahre liegt der tiefste Stundenlohn bei 15.60 CHF (Food), bei jenen≥ 25 Jahre bei 18.00 CHF (Mode/Textilien und Andere).
Bei der 2-jährigen Berufslehre < 25 Jahre wurde ein tiefster Lohn von 13.55 CHF (Mode/Textilien ),bei ≥ 25 Jahre von 18.00 CHF (Andere) angegeben. Bei der 3-jährigen Berufslehre < 25 Jahre beläuftsich der tiefste Lohn auf 20.25 CHF (Mode/Textilien), bei ≥ 25 Jahre auf 20.00 CHF (Food).
Stundenlohn*
in CHF Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum Minimum Maximum
Bereich- Food 15.58 23.00 18.90 28.60 20.30 20.70 19.15 25.80 20.30 22.50 20.00 29.75 - Non-Food 17.00 21.95 18.50 27.05 24.29 26.00 19.50 27.00 26.00 27.85 24.00 37.10 - Mode/Textilien 17.00 22.00 18.00 33.00 13.55 26.60 18.55 27.00 20.25 26.60 20.25 31.24 - Elektronik 21.00 23.60 21.00 25.00 23.60 23.60 27.80 27.80 36.00 36.00 24.10 31.40 - Andere 18.00 26.00 18.00 29.90 20.50 20.50 18.00 25.50 26.95 29.00 21.35 55.00
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
3-jährige Berufslehre<25 ≥25 <25 ≥25 <25 ≥25
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre
17Mediane der Stundenlöhne nach Bereichen und Alters- und Bildungskategorien
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner; Basis: Lohnangaben pro Arbeitsstätte
Auch bei Stundlöhnen liegen Medianwerte der tiefsten und höchsten Löhne nahe beisammenBei den Un-/Angelernten (< 25 und 25 Jahre) liegen die Medianwerte der tiefsten und höchstenLöhne maximal 14% auseinander, bei den 2-jährigen Berufslehre 12%. Bei der 3-jährigen Berufslehrewurde eine maximale Abweichung von 28% festgestellt.
Auch beim Stundenlohn ist die zugrunde liegende Zahl von Lohnangaben (N) zum Teil sehr gering,da die befragten Arbeitsstätten nicht in allen Kategorien Mitarbeiter beschäftigen. Dies erklärt zumTeil die geringen Unterschiede der beiden Medianwerte.
Mediane
Stundenlohn*
in CHF Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst Median tiefst Median höchst
Bereich
- Food 20.70 20.70 21.00 21.00 20.70 20.70 21.10 21.10 20.70 20.70 21.85 21.85 N Arbeitsstätten 22 22 28 27 3 3 25 24 5 5 21 20
- Non-Food 19.08 18.00 20.50 21.95 24.64 25.14 20.50 21.05 26.30 26.30 27.00 27.00 N Arbeitsstätten 6 5 7 7 2 2 4 4 3 3 5 5
- Mode/Textilien 19.80 20.31 20.60 21.10 20.42 20.68 21.10 21.60 20.42 23.42 22.50 27.35 N Arbeitsstätten 10 9 14 14 6 6 15 15 2 2 8 9
- Elektronik 21.00 23.60 24.64 24.64 23.60 23.60 27.80 27.80 36.00 36.00 28.50 28.50 N Arbeitsstätten 1 1 4 4 1 1 1 1 1 1 3 3
- Andere 18.80 21.50 22.55 22.85 20.50 20.50 18.80 21.10 27.98 27.98 28.30 36.10 N Arbeitsstätten 6 5 14 14 1 1 5 5 2 2 12 12
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
- Wenn Anzahl Arbeitsstätten (N) in einer Kategorie gleich 1, dann ist der minimale Lohn gleich dem maximalen Lohn, somit sind auch die Mediane gleich gross
<25 25<25 25 <25 25
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
18
3. Erkenntnisse bezüglich NAV Detailhandel
19
Ergebnisse bezüglich Richtlöhnen NAV Kanton BernBei den Monatslöhnen weisen 21 von total 30 Alters- und Bildungskategorien Werte unter demNAV-Richtlohn auf (vgl. Anhang II).
Bei den Stundenlöhnen verzeichnen 15 von total 30 Alters- und Bildungskategorien Werte unterdem NAV-Richtlohn (vgl. Anhang II).
Insgesamt wurden von den 155 teilnehmenden Arbeitsstätten 886 Angaben zu den tiefsten undhöchsten Löhnen gemacht, 516 (58.2%) im Monatslohn und 370 (41.8%) im Stundenlohn. Dabeiwird 174 Mal ein tieferer Monats- oder Stundenlohn ausbezahlt, als dies die Lohnrichtlinien desNAV Detailhandel vorsehen. Dies entspricht 19.6% aller Lohnangaben. 90 Mal werden dieRichtlöhne im Monatslohn und 84 Mal im Stundenlohn unterschritten. Der Anteil Unterschreitungengemessen an den Lohnangaben ist beim Stundenlohn mit 22.7% höher als beim Monatslohn mit17.4%.
Für den Monatslohn gibt es im Bereich Mode/Textilien, für den Stundenlohn im Bereich Food ammeisten Unterschreitungen.
Insgesamt unterschreiten 90 verschiedene Arbeitsstätten mindestens einmal die Lohnrichtliniendes NAV Detailhandel. Dies sind 58% aller 155 teilnehmenden Arbeitsstätten.
Arbeitsstätten, die ihre Arbeitsverhältnisse nur mit schriftlichen Einzelarbeitsverträgen regeln,unterschreiten insgesamt 84 Mal die Lohnrichtlinien des NAV Detailhandels. Davon sind 55Unterschreitungen der Richtlöhne für die Monatslöhne und 29 für die Stundenlöhne.
Insgesamt werden 61 Unterschreitungen bei Arbeitsstätten registriert, bei denen die Beschäftigtenausschliesslich mit einem GAV angestellt sind, wovon 41 Unterschreitungen bei Stundenlöhnen.
Erkenntnisse bezüglich NAV Detailhandel
20
Unterschreitung der Lohnrichtlinien des NAV Detailhandel im Monatslohnnach Bereichen und Alters- und Bildungskategorien
Lohnrichtlinien 90 Malunterschritten
Von den erfassten Arbeits-stätten wurden insgesamt 516Angaben zum Monatslohngemacht. Dabei kam es in deneinzelnen Kategorien insge-samt 90 Mal zu Unterschrei-tungen der Lohnrichtlinien desNAV Detailhandels (17.4%).
Im Bereich Mode/Textilien gibtes die meisten Unterschrei-tungen (37 Mal), im BereichElektronik die wenigsten.
Es wurden weniger Unter-schreitungen bei der Alters-gruppe unter 25 Jahrenfestgestellt.
Am meisten Unterschreitungengibt es bei der Kategorie 25;3-jährige Berufslehre.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Unterschreitung NAV
MONATSLOHN*<25 25 <25 25 <25 25 TOTAL
Lohnrichtlinie NAV* 3'413 3'905 3'526 4'073 3'640 4'241
Bereich
- Food - 1 - 4 - 10 15
- Non-Food - - 2 3 2 6 13
- Mode/Textilien 1 4 6 14 4 8 37
- Elektronik - - 1 2 2 5 10
- Andere - 5 - 2 1 7 15
TOTAL 1 10 9 25 9 36 90 Anzahl N Lohnangaben 40 74 31 94 81 196 516
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
3-jährige Berufslehreun-/angelernt 2-jährige Berufslehre
21
Unterschreitung der Lohnrichtlinien des NAV Detailhandel im Stundenlohn nach Bereichen und Alters- und Bildungskategorien
Lohnrichtlinien 84 Malunterschritten
Von den erfassten Arbeits-stätten wurden insgesamt 370Angaben zum Stundenlohngemacht. Dabei kam es in deneinzelnen Kategorien insge-samt 84 Mal zu Unterschrei-tungen der Lohnrichtlinien desNAV Detailhandels (22.7%).
Am meisten Unterschreitungengibt es im Bereich Food (41Mal) gefolgt vom BereichMode/Textilien (24 Mal).
Keine Unterschreitungen gibtes im Bereich Elektronik.
Bei den Alters- und Bildungs-gruppen ist die Situation ähnlichwie im Monatslohn. Bei denüber 25-jährigen werden dieLohnrichtlinien häufiger unter-schritten als bei den unter 25-jährigen.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Unterschreitung NAV
STUNDENLOHN*<25 25 <25 25 <25 25 TOTAL
Lohnrichtlinie NAV* 17.70 20.26 18.29 21.13 18.88 22.00
Fokusbereich
- Food 1 8 - 18 - 14 41
- Non-Food 3 3 - 3 - - 9
- Mode/Textilien 3 6 1 10 - 4 24
- Elektronik - - - - - - -
- Andere - 5 - 4 - 1 10
TOTAL 7 22 1 35 - 19 84 Anzahl N Lohnangaben 93 96 16 78 16 71 370
3-jährige Berufslehre2-jährige Berufslehreun-/angelernt
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
22
Anzahl Arbeitsstätten, die die Lohnrichtlinien des NAV Detailhandel unterschreitennach Art der Entlöhnung
Insgesamt 90 Arbeitsstättenunterschreiten die Lohnricht-linien.
Insgesamt unterschreiten 90Arbeitsstätten die Lohnricht-linien des NAV Detailhandelsmindestens einmal.
Insgesamt unterschreiten 40Arbeitsstätten ausschliesslichdie Lohnrichtlinien für denMonatslohn, 29 Arbeitsstättenausschliesslich jene für denStundenlohn.
Am meisten Arbeitsstättenunterschreiten einmal dieLohnrichtlinien. Es gibt jedochauch einige Arbeitsstätten, diemehr als 3 Mal (bzw. mehr alsin 3 Kategorien) die Lohnricht-linien unterschreiten.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Unterschreitung NAV
Anzahl Arbeitsstätten1 Mal 2 Mal 3 Mal 4 Mal 5 Mal > 5 Mal TOTAL
- Nur im Monatslohn 26 14 - - - - 40
- Nur im Stundenlohn 17 9 3 - - - 29
- In beiden Kategorien - 5 8 4 1 3 21
TOTAL 43 28 11 4 1 3 90
Anzahl Arbeitsstätten, die 1 oder mehr Mal die Lohnrichtlinie des NAV Detailhandel unterschreiten
23Arbeitsvertragliche Verhältnisse
Am meisten schriftlicheEinzelarbeitsverträge
Insgesamt regeln 52% derArbeitsstätten ihre arbeits-vertraglichen Verhältnisseausschliesslich mit schriftlichenEinzelarbeitsverträgen. Unter-nehmen aller Grössenklassenverwenden dieses Instrument.
Hauptsächlich sind es die grös-seren Arbeitgeber, welche dieBeschäftigten mit einem GAVanstellen. Dies wird deutlich,wenn man die Arbeitsverhältnissenach VZÄ gewichtet. Der Anteilder ausschliesslich mit GAVBeschäftigten ist 13 Prozent-punkte grösser (44% gegenüber31% der Arbeitsstätten)
Was den NAV des Kantons Bernbetrifft, zeigt sich, dass 67% derBefragten Arbeitsstätten denVertrag kennen. Angewendetwird er jedoch nur vereinzeltdurch kleine Unternehmen.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
1%
3%
52%5%
31%
8%
1%
Mündliche Abmachungen
Mündliche Abmachungen und schriftl. Einzelarbeitsverträge
Schriftliche Einzelarbeitsverträge
GAV und schriftl. Einzelarbeitsverträge
GAV
NAV mit schriftl. Einzelarbeitsverträgen
NAV und mündliche Abmachungen
0.3%
1%
48%
3%
44%
3%
0.4%
Nach Arbeitsstätten Gewichtet mit Vollzeit-äquivalenten (VZÄ)
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Kenntnisse des NAV
Nein33%
Ja67%
24
Unterschreitungen der Lohnrichtlinien des NAV Detailhandelnach arbeitsvertraglichen Verhältnissen
Am meisten Unterschreitungen bei Beschäftigten mit schriftlichen Einzelarbeitsverträgen
Von den 174 Unterschreitungen der Lohnrichtlinien des NAV Detailhandels entfallen 84 auf Arbeits-stätten, welche ihre arbeitsvertraglichen Verhältnisse nur mit schriftlichen Einzelarbeitsverträgen regeln.
Auffallend ist, dass 61 Unterschreitungen bei Arbeitsstätten registriert werden, bei welchen die Beschäf-tigten ausschliesslich einem GAV unterstellt sind.
Insgesamt gibt es 1.12 Unterschreitungen pro Arbeitsstätte. Überdurchschnittliche Unterschreitungenpro Arbeitsstätte weisen die Arbeitsstätten mit GAV auf, unterdurchschnittlich ist die Zahl bei Arbeits-stätten mit NAV. Arbeitsstätten mit nur schriftlichen Einzelarbeitsverträgen verzeichnen gut eineUnterschreitung pro Arbeitsstätte.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Arbeitsvertragliche Verhältnisse
absolut in % absolut in % absolut in %
- Mündliche Abmachungen 1 0.6% 6 0.3% 1 0.6%
- Mündliche Abmachungen und schriftliche Einzelarbeitsverträge 4 2.6% 24 1.0% 7 4.0%
- Schriftliche Einzelarbeitsverträge 81 52.3% 1'118 48.0% 84 48.3%
- GAV und schriftl. Einzelarbeitsverträge 8 5.2% 72 3.1% 11 6.3%
- GAV 48 31.0% 1'034 44.4% 61 35.1%
- NAV mit schriftl. Einzelarbeitsveträgen 12 7.7% 67 2.9% 10 5.7%
- NAV und mündliche Verträge 1 0.6% 7 0.4% - 0.0%
TOTAL 155 100% 2'328 100% 174 100%
-
1.12
1.04
1.38
1.27
0.83
Nach arbeitsvetraglichen Verhältnissen
Anzahl Arbeitsstätten Anzahl VZÄ
Anzahl Unterschreitungen
1.00
1.75
Anzahl Unterschreitungen
pro Arbeitsstätte
25
Anzahl der Unterschreitungen der Lohnrichtlinien desNAV Detailhandel nach arbeitsvertraglichen Verhältnissen
Arbeitstätten, die ihre arbeitsvertraglichen Verhältnisse nur mit schriftlichen Einzelarbeits-verträgen regeln, unterschreiten am meisten die Lohnrichtlinien des NAV Detailhandels
43 Arbeitsstätten unterschreiten 1 Mal die Lohnrichtlinien des NAV Detailhandel. Davon haben 23 (53%)ausschliesslich schriftliche Einzelarbeitsverträge.
19 Arbeitsstätten unterschreiten 3 oder mehrmals die Lohnrichtlinien des NAV Detailhandels.
Am meisten Unterschreitungen gibt es bei den Arbeitsstätten, die nur schriftliche Einzelarbeitsverträgehaben (84 Mal), gefolgt von Arbeitsstätten, die ausschliesslich mit einem GAV arbeiten (61 Mal).
Arbeitsstätten, die mit dem NAV Detailhandel des Kantons Bern arbeiten, unterschreiten trotzdeminsgesamt 10 Mal die Lohnrichtlinien.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Unterschreitung NAV
Nach Arbeitsverträgen1 Mal 2 Mal 3 Mal 4 Mal 5 Mal > 5 Mal
- Mündliche Abmachungen 1 - - - - - 1
- Mündliche Abmachungen und schriftliche Einzelarbeitsverträge - 1 - - 1 - 7
- Schriftliche Einzelarbeitsverträge 23 13 4 2 - 2 84
- GAV und schriftl. Einzelarbeitsverträge 1 2 - - - 1 11
- GAV 12 10 7 2 - - 61
- NAV mit schriftl. Einzelarbeitsveträgen 6 2 - - - - 10
- NAV und mündliche Abmachunge - - - - - - -
TOTAL Arbeitsstätten 43 28 11 4 1 3
TOTAL Unter-schreitungen
Anzahl Arbeitsstätten, nach arbeitsvertraglichen Verhältnissen, die die Lohnrichtlinien des NAV Detailhandel X-Mal unterschreiten
26
Anzahl Unterschreitungen der Lohnrichtlinien des NAV Detailhandelnach arbeitsvertraglichen Verhältnissen im Monats- und Stundenlohn
Für Monatslohn 55 Unter-schreitungen bei Arbeits-stätten mit nur schriftlichenEinzelarbeitsverträgen
Die Lohnrichtlinien für denMonatslohn werden am meistenvon Arbeitsstätten unterschrit-ten, welche ihre Anstellungennur mit schriftlichen Einzel-arbeitsverträgen regeln.
Die Lohnrichtlinien für denStundenlohn werden amhäufigsten von Arbeitsstättenunterschritten, welche aus-schliesslich einen GAVanwenden.
Arbeitsstätten, die mit dem NAVDetailhandel arbeiten, weiseninsgesamt 10 Unterschreitun-gen auf, 6 im Monats- und 4 imStundenlohn.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Unterschreitung NAV
Anzahl Unterschreitungen
- Mündliche Abmachungen
- Mündliche Abmachungen und schriftliche Einzelarbeitsverträge
- Schriftliche Einzelarbeitsverträge
- GAV und schriftl. Einzelarbeitsverträge
- GAV
- NAV mit schriftl. Einzelarbeitsveträgen
- NAV und mündlichen Abmachungen
TOTAL
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
90 84 174
** exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
6 4 10
- - -
4 7 11
20 41 61
4 3 7
55 29 84
Anzahl Unterschreitungen nach arbeitsverträglichen Verhältnissen und Art der Entlöhnung
1 - 1
Monatslohn* Stundenlohn** Total
27Unterschreitungen des Richtlohn NAV nach einzelnen Wirtschaftszweigen des Detailhandels
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Anzahl Arbeitsstätten
die unterschreiten
Anzahl Unterschrei-
tungen
Unterschrei- tungen pro
Arbeitsstätten
Anzahl Arbeitsstätten
die unterschreiten
Anzahl Unterschrei-
tungen
Unterschrei- tungen pro
Arbeitsstätten
• DH m. Bekleidung und Zub. oaS 8 25 3.1 • DH m. Büromasch. und -einrich. 1 2 2.0
• Grosse Supermärkte 1000-2499m2 7 19 2.7 • DH m. Geschenkart., Souvenirs 1 2 2.0
• Kleine Supermärkte 400-999 m2 8 15 1.9 • DH mit Büchern 1 2 2.0
• DH mit Schuhen 4 13 3.3 • DH mit Computern und Software 2 2 1.0
• DH mit Sportartikeln 5 8 1.6 • DH mit Fahrrädern 1 2 2.0
• DH mit pharma. Produkten 5 7 1.4 • DH mit Gebrauchtwaren ang 1 2 2.0
• DH mit Damenbekleidung 4 6 1.5 • DH mit Teppichen 1 2 2.0
• DH m. Brot, Back- u. Süsswaren 5 5 1.0 • Verbrauchermärkte >2500m2 1 2 2.0
• DH m. Schreib-, Papeteriewaren 2 5 2.5 • Versandhandel 1 2 2.0
• DH mit Textilien 1 5 5.0 • DH Brillen u. andere Sehhilfen 1 1 1.0
• DH mit Zeitungen; Kioske 2 5 2.5 • DH Lederwaren u. Reiseartikeln 1 1 1.0
• Grosse Geschäfte 100-399m2 4 5 1.3 • DH m. Radio- u. Fernsehgeräten 1 1 1.0
• Sonst. DH Wa. Nichtnahrungsm. 3 5 1.7 • DH mit el. Haushaltgeräten 1 1 1.0
• Warenhäuser 2 5 2.5 • DH mit Fleisch und Fischwaren 1 1 1.0
• DH mit fotografischen Artikeln 3 4 1.3 • DH mit Herrenbekleidung 1 1 1.0
• DH mit Blumen und Pflanzen 2 3 1.5 • DH mit Musikinstrumenten 1 1 1.0
• DH mit Möbeln 2 3 1.5 • DH mit Ton- und Bildträgern 1 1 1.0
• Kleine Geschäfte <100 m2 1 3 3.0 • DH mit Uhren und Schmuck 1 1 1.0
• Sonst. DH (nicht Vk.räumen) 1 3 3.0 TOTAL 90 174 1.9
• Tankstellen 2 3 1.5
Unterschreitungen des Richtlohn NAV nach einzelnen Wirtschaftszweigen des Detailhandels
Quelle: Unternehmensbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
28
4. Fazit
29Fazit
Fazit
Da die Unternehmen nicht verpflichtetwerden konnten, an der Befragung teilzu-nehmen, lag der Rücklauf bei gut 36%. Auf-grund der Methodik der Stichprobe wurdetrotzdem für alle Bereiche eine Rücklauf-quote erreicht, die repräsentative Aussagenzu den Lohn- und Arbeitsverhältnissen imKanton Bern zulässt.
Bezüglich Einhaltung der NAV-Richtlöhne hatdie Befragung genügend Relevanz fürkünftige Entscheidungen der KAMKOhervorgebracht.
Die Umfrage zeigt, dass insgesamt 90 bzw.58% der 155 teilnehmenden Arbeitsstättendie Richtlöhne gemäss NAV in einzelnenoder mehreren Alters- und Berufskategorienunterschreiten.
Von den insgesamt 886 Lohnangaben sind174 (19.6 %) tiefer als die Lohnrichtlinien desNAV Detailhandels. Relativ gibt es mehrUnterschreitungen im Stundenlohn (22.7%)als im Monatslohn (17.4%).
Die in der Umfrage erfassten höchsten undtiefsten Löhne sowie die entsprechendenMedianwerte stellen die Grundlagen bereit fürdie Definition der im Detailhandel des Kant-ons Bern berufs- und ortsüblichen Löhne.
Teilweise gibt es grosse Lohnunterschiedezwischen den verschiedenen Bereichen undauch zwischen den Alters- und Bildungs-kategorien. Die Medianwerte der höchstenund tiefsten Lohnangaben der Arbeitsstättenpro Bildungs- und Alterskategorie liegenrelativ nahe beisammen.
30
Anhang IAllgemeine Ergebnisse der Unternehmensbefragung
31Grundgesamtheit Urbaner Raum
Überdurchschnittlicher Anteilder Beschäftigung im BereichFood
Die Arbeitsstätten sind imurbanen Raum gleichmässigauf die 5 Bereiche verteilt, mitAusnahme des BereichsElektronik, auf den nur 12% derArbeitsstätten entfällt.
Am meisten Arbeitsstättenfinden sich im Bereich Andere.Dort spielen anzahlmässiginsbesondere der Detailhandelmit pharmazeutischenProdukten, die Kioske undTankstellen eine Rolle.
Gemessen an der Vollzeit-äquivalenten Beschäftigung(VZÄ) ist der Bereich Food amgrössten.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Betriebszählung 2005, BFS
19%
21%
21%
12%
27%
Food Non-Food Mode/Textilien Elektronik Andere
30%
22%15%
11%
22%
19'1583'217
Arbeitsstätten Vollzeitäquivalente (VZÄ)
32Rücklaufquote der Befragung nach Bereichen
Höchste Rücklaufquote imBereich Food
Von den 428 Arbeitsstättenhaben 155 auf die Studiegeantwortet, was insgesamteiner Rücklaufquote von 36.2%entspricht.
Der Rücklauf war im BereichFood am höchsten (53.5%) undim Bereich Elektronik amniedrigsten (25.3%).
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Andere
Elektronik
Mode/Textilien
Non-Food
Food
Insgesamt
0 10 20 30 40 50 60
36.2
53.5
34.9
35.6
25.3
31.4
in %
n=46
n=27
n=21
n=31
n=30
n=155%
%
%
%
%
%
33In Stichprobe erfasste Beschäftigte und Vollzeitäquivalente nach Bereichen
Im Bereich Food sind ammeisten Vollzeitäquivalenteund Beschäftigte erfasst
Dazu hat auch beigetragen,dass dort die Rücklaufquote amhöchsten war. Der BereichElektronik weist am wenigstenBeschäftigte auf.
Der Anteil der Zahl Vollzeit-äquivalente an der Gesamtbe-schäftigtenzahl liegt im Schnittbei 72%. Im Bereich Elektronikist dieser Anteil mit 86% höher.Dies bedeutet, dass dort mehrMitarbeiter vollzeitlich tätig sind.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Betriebszählung 2005, BFS; VZÄ = Vollzeitäquivalente Beschäftigung
Andere
Elektronik
Mode/Textilien
Non-Food
Food
0 200 400 600 800 1'000 1'200 1'400 1'600
15481094
588424
388272
254218
471320
BeschäftigteVollzeitäquivalente (VZÄ)
Total Beschäftigte: 3'249Total VZÄ: 2'328
34Anteil in Stichprobe erfasster Vollzeitäquivalente an Grundgesamtheit nach Bereichen
Höchste Beschäftigungs-mässige Repräsentativität imBereich Food
Ausgangspunkt zur Berech-nung der beschäftigungs-mässigen Repräsentativität sinddie in der Betriebszählung 2005angegebenen Vollzeitäqui-valente (VZÄ) für die fünfBereiche im urbanen Raum.
Im Bereich Food wurde diegrösste Repräsentativitäterreicht.
Im Bereich Elektronik undAndere fehlen die Angabeneiniger der 13 grössten Arbeits-stätten (z.B. Fust), was zueinem kleinen Deckungsgradbeitrug.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Erfasste Vollzeitäquivalente
Andere
Elektronik
Mode/Textilien
Non-Food
Food
Insgesamt
0 10 20 30 40 50
12.2
18.7
10.3
9.6
10.4
7.5
in %
%
%
%
%
%
%
35Beschäftigungsgrade nach Bereichen
Elektronik mit wenig Teilzeit
Es wird unter folgendenBeschäftigungsgradenunterschieden:
Vollzeit: 90-100%
Teilzeit I: 50-89%Teilzeit II: 1-49%
Insgesamt sind mehr als dieHälfte der ArbeitnehmendenVollzeit angestellt. Jeweils einViertel der Angestellten arbeitetTeilzeit I oder II.
Auffällig ist, dass im BereichElektronik deutlich mehrArbeitnehmer Vollzeit arbeitenals in den übrigen Bereichen.
Im Vergleich dazu ist der Anteilder Beschäftigten mit Teilzeit IIim Bereich Andere relativ hoch.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Erfasste Beschäftigte
Andere
Elektronik
Mode/Textilien
Non-Food
Food
Insgesamt
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
51% 24% 25%
42% 31% 27%
47% 30% 23%
47% 26% 27%
75% 10% 15%
44% 22% 34%
Vollzeit Teilzeit I Teilzeit II
in %
36Beschäftigungsgrade nach Bildungs- und Altersgruppen
Mehr Teilzeitarbeit bei Un/-Angelernten
Es ist auffällig, dass un-/ange-lernte Arbeitnehmer allgemeinmehr Teilzeit arbeiten alsArbeitnehmer mit einer Berufs-lehre.
Weiter ist zu sehen, dassArbeitnehmer unter 25 Jahrenhäufiger Vollzeit arbeiten alsjene über 25. Dies könntedamit zusammenhängen, dassim Detailhandel überdurch-schnittlich viele Frauenarbeiten. Diese reduzieren ihreArbeitszeit nach der Geburt desersten Kindes.
Die Arbeitnehmer mit einer 3-jährigen Berufslehre arbeitenmehr Vollzeit als die anderen.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Erfasste Beschäftigte
≥25
<25
≥25
<25
≥25
<25
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
38% 13% 49%
26% 38% 36%
59% 22% 19%
32% 32% 36%
74% 13% 13%
58% 23% 19%
Vollzeit Teilzeit I Teilzeit II
Un-/angelernt
2-jährgeBerufslehre
3-jährgeBerufslehre
in %
37Anstellungsbedingungen in den Bereichen
Drei Viertel im Monatslohn
Insgesamt sind von den total3'135 in der Befragung er-fassten Beschäftigten 2'212(70.6%) im Monatslohn und und923 (29.4%) im Stundenlohnangestellt.
Durchschnittlich arbeiten dreiViertel der Beschäftigten imMonatslohn und ein Viertel imStundenlohn
In den Bereichen Food,Mode/Textilien und Anderearbeiten mehr Leute imStundenlohn als bei Non-Foodund Elektronik.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Erfasste Beschäftigte
Andere
Elektronik
Mode/Textilien
Non-Food
Food
Insgesamt
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
73% 27%
66% 34%
84% 16%
66% 34%
85% 15%
66% 34%
Monatslohn Stundenlohn
in %
38Anstellungsbedingungen in den Bildungs- und Altersgruppen
Un/-Angelernte hauptsächlichim Stundenlohn
Es ist ersichtlich, dass die un/-angelernten Arbeitnehmer - wieerwartet - überdurchschnittlichviel im Stundenlohn arbeiten.
Andererseits sind Arbeitnehmermit einer 3-jährigen Berufslehrevorwiegend im Monatslohnangestellt. Es gibt auch einengrossen Unterschied zuArbeitnehmern mit einer 2-jährigen Berufslehre. Von ihnenarbeiten mehr als ein Viertel imStundenlohn.
Bei den Arbeitnehmern mitBerufslehre sind die über 25-jährigen häufiger im Stunden-lohn angestellt als die unter 25-jährigen.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Erfasste Beschäftigte
≥25
<25
≥25
<25
≥25
<25
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
37% 63%
45% 55%
73% 27%
55% 45%
90% 10%
82% 18%
Monatslohn Stundenlohn
Un-/angelernt
2-jährgeBerufslehre
3-jährgeBerufslehre
in %
3913. Monatslohn für Angestellte im Monatslohn nach Bereichen
13. Monatslohn ist Standard
Praktisch allen Angestellten imMonatslohn wird ein 13.Monatslohn bezahlt.
Nur im Bereich Elektronik gibtes 15% der Angestellten, diekeinen 13. Monatslohnerhalten.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Angaben der Arbeitsstätten gewichtet mit Beschäftigten
Andere
Elektronik
Mode/Textilien
Non-Food
Food
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
99% 1%
93% 7%
93% 7%
85% 15%
99% 1%
Ja Nein
in %
4013. Monatslohn für Angestellte im Stundenlohn nach Bereichen
Hoher Anteil mit 13. Monats-lohn im Bereich Food
Ein 13. Monatslohn wird in denBereichen Mode/Textilien undElektronik nur von 50% derArbeitsstätten bezahlt. EinViertel der Angestellten in denBereichen Non-Food oderAndere erhalten keinen 13.Monatslohn.
Wie im Monatslohn erhaltenauch im Stundenlohn fast alleArbeitnehmer im Bereich Foodden 13. Monatslohn.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+PartnerBasis: Angaben der Arbeitsstätten gewichtet mit Beschäftigten
Andere
Elektronik
Mode/Textilien
Non-Food
Food
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
98% 2%
75% 25%
49% 51%
44% 56%
78% 22%
Ja Nein
in %
41Ferienregelung und -entschädigung
5 Wochen oder mehr Ferien
53% der Angestellten erhalten 5oder mehr Wochen Ferien. EinFünftel der Arbeitnehmer erhal-ten die von OR 329a vorge-schriebenen 4 Wochen Ferien.
Arbeitsstätten mit anteilsmässighoher Beschäftigung gebenüberdurchschnittlich häufig 5oder mehr Wochen Ferien.
Bei den Angestellten im Stun-denlohn ist es so, dass rund dreiViertel 10.64% Ferienentschä-digung erhalten.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Anstellungsbedingungen
Ferienregelung N % %
42 27% 20%
52 34% 27%
61 39% 53%
155 100% 100%
Ferienentschädigung für Angestellte im Stundenlohn
- 8.33% 43 36% 15%
- 10.64% 58 48% 74%
- Andere % 19 16% 11%
TOTAL 120 100% 100%
TOTAL
Anzahl Arbeitsstätten
Gewichtet mit Anzahl VZÄ
- Gesetzliche Regelung nach OR 329a (4 bzw. 5 Wochen)
- wie a), aber 5. Ferienwoche ab dem 50. Altersjahr
- 5 Wochen oder mehr
42Arbeits- und Pausenzeit
41 Stunden Woche üblich
70% der Arbeitsstätten habeneine wöchentliche Arbeitszeitvon 41 oder 42 Stunden.
Gewichtet man die Resultatemit der Anzahl VZÄ, so zeigtsich, dass knapp zwei Drittelder Beschäftigten eine 41Stunden Woche haben.
Eine wöchentliche Arbeitszeitvon mehr als 43 Stunden ist nurselten üblich.
Insgesamt wird bei gut derHälfte der Arbeitsstätten diePausenzeit bezahlt.
In den Bereichen Food undNon-Food bezahlen weniger alsdie Hälfte der Arbeitsstättendie Pausenzeiten.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Arbeitszeit N % %
- 40 13 8% 7%
- 41 50 32% 64%- 42 59 38% 19%- 43 24 15% 6%- 44 5 3% 2%- 45 4 3% 1%TOTAL 155 100% 100%
Pausenzeiten ausbezahlt JA NEIN
- Food in % 45% 55%- Non-Food in % 49% 51%- Mode/Textilien in % 72% 28%- Elektronik in % 70% 30%- Andere in % 99% 1%Durchschnitt urbaner Raum in % 54% 46%
Anzahl Arbeitsstätten
Gewichtet mit Anzahl VZÄ
Std./Woche
Std./Woche
Std./Woche
Std./Woche
Std./Woche
Std./Woche
43
Anhang II
Detaillierte Ergebnisse Lohnverhältnisse
44
Ergebnisse der Lohntabellen im Überblick
Monatslöhne
Im Bereich Mode/Textilien liegen die Mittelwerte der tiefsten Löhne in allen Kategorien ausser 25Jahre; 3-jährige Berufslehre tiefer als die übrigen Bereiche. Den tiefsten Mittelwert für die Kategorie25 Jahre; 3-jährige Berufslehre weist der Bereich Food auf.
Nur in den beiden Bereichen Mode/Textilien und Andere sind die Mittelwerte mit zunehmenderBerufsbildung durchwegs ansteigend.
Stundenlöhne
In allen Bereichen zeigen sich steigende Mittelwerte der tiefsten Stundenlöhne mit zunehmendemAlter und Berufsbildung.
Der Bereich Mode/Textilien hat in drei von sechs Bildungs- und Alterskategorien den tiefstenMittelwert. Den tiefsten Mittelwert für die Kategorie 25 Jahre; 3-jährige Berufslehre weist der BereichFood auf.
Ergebnisse der Lohntabellen im Überblick
45Richtlöhne gemäss NAV Detailhandel für Monats- und Stundenlöhne
Lohnrichtlinien gemäss NAVDetailhandel
Die Monats-Richtlöhne belau-fen sich je nach Alters- undBerufskategorie zwischen 3'410und 4'241 CHF.
Die Stunden-Richtlöhne liegenin der Bandbreite von 17.70 bis22.00 CHF/Std.Quelle: NAV Kanton Bern
Lohnrichtlinie NAV<25 25 <25 25 <25 25
CHF CHF CHF CHF CHF CHF
Lohnrichtlinie Monatslohn (inklusive Anteil 13. Monatslohn)
3'413 3'905 3'526 4'073 3'640 4'241
Lohnrichtlinie Stundenlohn(exkl. Anteil 13. Monatslohn,exkl. Ferienlohnanteil)
17.70 20.26 18.29 21.13 18.88 22.00
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
46Monatslöhne im Bereich Food
2'580 CHF als Minimum
Im Bereich Food liegt dasMinimum in der Kategorie 25Jahre; 3-jährige Berufslehre. Esbeträgt 2'580 CHF.
Die Mittelwerte der tiefstenLöhne sind weitgehendhomogen und liegen bei rund4'200 CHF. Dies wird auchdurch den Median bestätigt.
Es gibt in insgesamt 3Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Food
MONATSLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 3'660 3'660 3'800 3'749 3'700 2'580
- Maximum 4'388 5'300 4'496 5'328 4'600 5'950
- Mittelwert 4'134 4'182 4'185 4'262 4'095 4'412
- Median 4'120 4'117 4'198 4'198 4'145 4'441
Höchster Lohn
- Minimum 4'008 4'000 4'116 3'930 3'750 3'226
- Maximum 4'600 5'695 6'500 6'013 5'000 17'500
- Mittelwert 4'275 4'751 4'550 4'612 4'247 5'907
- Median 4'333 4'615 4'279 4'534 4'145 5'221
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Es gibt Arbeitsstätten, welche IV-Bezüger beschäftigen. Dort ist der minimale tiefste Lohn 1'300.- CHF
* inklusive Anteil 13. Monatslohn
47Monatslöhne im Bereich Non-Food
3'360 CHF als Minimum
Im Bereich Non-Food weist dieKategorie <25; 3-jährigeBerufslehre den tiefstenMonatslohn auf.
Die Mittelwerte variieren stark.Es gibt für diesen Bereichgrosse Unterschiede, nament-lich auch zwischen den beidenAlterskategorien.
Es gibt in insgesamt 4Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Non-Food
MONATSLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 3'500 4'718 3'400 3'700 3'360 3'900
- Maximum 4'706 6'354 4'589 4'515 5'416 6'500
- Mittelwert 3'885 5'674 3'832 4'042 4'152 4'882
- Median 3'600 5'950 3'506 3'900 4'000 5'052
Höchster Lohn
- Minimum 3'567 5'800 3'400 3'700 3'450 4'100
- Maximum 4'706 6'354 4'589 4'515 8'991 14'100
- Mittelwert 4'125 6'035 3'832 4'112 4'666 6'909
- Median 4'054 5'950 3'506 4'250 4'230 5'762
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
48Monatslöhne im Bereich Mode/Textilien
3'087 CHF als Minimum
Die Un-/Angelernten haben indiesem Bereich die tiefstenMittelwerte.
Auch das Minimum der tiefenLöhne liegt in der Kategorie un-/angelernt; 25 Jahre.
Die Mittelwerte liegen ausserfür die Beschäftigten mit 3-jähriger Berufslehre; 25 Jahreunter 4'000 CHF.
Es gibt in allen KategorienUnterschreitungen des NAVRichtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Mode/Textilien
MONATSLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 3'200 3'087 3'300 3'200 3'470 3'200
- Maximum 3'485 4'170 3'940 4'973 3'900 7'053
- Mittelwert 3'342 3'761 3'565 3'995 3'695 4'532
- Median 3'342 3'864 3'485 4'004 3'700 4'300
Höchster Lohn
- Minimum 3'300 3'087 3'300 3'200 3'451 3'200
- Maximum 3'485 7'580 4'613 6'400 4'550 15'000
- Mittelwert 3'392 4'208 3'760 4'397 3'918 6'609
- Median 3'392 3'864 3'791 4'158 3'860 6'340
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
49Monatslöhne im Bereich Elektronik
3'400 CHF als Minimum
Die Mittelwerte liegen fürdiesen Bereich alle zum Teildeutlich über 4'000 CHF undvariieren nur wenig zwischenden Alters- undBildungskategorien.
Jedoch ist der minimale tiefsteLohn bei 3'400 CHF.
Es gibt in insgesamt 4Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Elektronik
MONATSLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 3'790 4'008 3'400 4'000 3'500 3'700
- Maximum 6'145 5'527 5'890 4'600 6'145 6'126
- Mittelwert 4'578 4'463 4'394 4'190 4'233 4'654
- Median 3'800 4'158 4'143 4'100 4'058 4'499
Höchster Lohn
- Minimum 3'800 4'225 3'400 4'000 3'500 4'200
- Maximum 6'145 5'527 5'890 5'100 9'800 15'964
- Mittelwert 4'648 4'730 4'644 4'380 5'218 8'750
- Median 4'000 4'600 4'642 4'300 4'804 8'230
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
50Monatslöhne im Bereich Andere
2'800 CHF als Minimum
In diesem Bereich liegt dasMinimum bei 2'800 CHF in derKategorie 25; 3-jährigeBerufslehre.
Die Mittelwerte sind hierunterschiedlich und gehen von3'538 CHF bis 5'175 CHF.
Es gibt in insgesamt 4Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Andere
MONATSLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 3'500 3'300 k.A. 3'640 3'600 2'800
- Maximum 3'575 4'604 k.A. 6'300 4'638 7'590
- Mittelwert 3'538 3'733 k.A. 5'175 4'169 4'813
- Median 3'538 3'582 k.A. 5'604 4'340 4'730
Höchster Lohn
- Minimum 3'500 3'300 k.A. 3'900 3'670 4'333
- Maximum 3'575 4'983 k.A. 6'400 11'100 16'500
- Mittelwert 3'538 3'835 k.A. 5'744 5'066 8'272
- Median 3'538 3'700 k.A. 6'033 4'344 7'300
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* inkl. Anteil 13. Monatslohn
51Stundenlöhne im Bereich Food
15.58 CHF/Std. als Minimum
Im Bereich Food findet man dasabsolute Minimum in derKategorie <25; un/-angelernt.
Die Mittelwerte und Medianeliegen alle über 20.00 CHF/Std..
Es gibt in insgesamt 4Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Food
STUNDENLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 15.58 18.90 20.30 19.15 20.30 20.00
- Maximum 23.00 28.60 20.70 25.80 22.50 29.75
- Mittelwert 20.54 21.59 20.57 21.65 20.92 22.81
- Median 20.70 21.00 20.70 21.10 20.70 21.85
Höchster Lohn
- Minimum 16.50 18.90 20.30 19.15 20.30 20.70
- Maximum 23.00 28.60 20.70 25.80 22.50 29.75
- Mittelwert 20.54 21.59 20.57 21.65 20.92 22.81
- Median 20.70 21.00 20.70 21.10 20.70 21.85
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
52Stundenlöhne im Bereich Non-Food
17.00 CHF/Std. als Minimum
Im Bereich Non-Food findetman das Minimum der tiefstenLöhne in der Kategorie <25;un/-angelernt. Der Mittelwert fürdiese Kategorie liegt unter20.00 CHF/Std..
Die Mittelwerte für dieseKategorie streuen stark.
Es gibt in insgesamt 3Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Non-Food
STUNDENLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 17.00 18.50 24.29 19.50 26.00 24.00
- Maximum 21.50 26.62 25.00 27.00 27.00 37.10
- Mittelwert 19.13 21.68 24.64 21.88 26.43 28.29
- Median 19.08 20.50 24.64 20.50 26.30 27.00
Höchster Lohn
- Minimum 17.15 18.50 24.29 20.00 26.00 24.00
- Maximum 21.95 27.05 26.00 27.00 27.85 37.10
- Mittelwert 19.24 22.56 25.14 22.28 26.72 28.29
- Median 18.00 21.95 25.14 21.05 26.30 27.00
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
53Stundenlöhne im Bereich Mode/Textilien
13.55 CHF/Std. als Minimum
Im Bereich Mode/Textilien sind13.55 CHF/Std. das Minimum.Es liegt in der Kategorie <25;2-jährige Berufslehre.
Die Mittelwerte für <25-Jährigebei knapp 20.00 CHF/Std., beiden 25-Jährigen bei gut 21.00CHF/Std.
Es gibt in insgesamt 5Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Mode/Textilien
STUNDENLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 17.00 18.00 13.55 18.55 20.25 20.25
- Maximum 20.60 26.70 21.20 26.50 20.60 27.50
- Mittelwert 19.19 21.15 19.20 21.43 20.42 23.65
- Median 19.80 20.60 20.42 21.10 20.42 22.50
Höchster Lohn
- Minimum 18.00 18.50 13.55 19.05 20.25 20.25
- Maximum 22.00 33.00 26.60 27.00 26.60 31.24
- Mittelwert 20.09 22.18 20.28 22.62 23.42 26.55
- Median 20.31 21.10 20.68 21.60 23.42 27.35
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
54Stundenlöhne im Bereich Elektronik
21.00 CHF/Std. als Minimum Im Bereich Elektronik sind
21.00 CHF/Std. das Minimum.Es steht in der Kategorie un/-angelernt.
Die Mittelwerte liegendemzufolge alle bei 21.00CHF/Std. und höher.
Im Bereich Elektronik gibt es inkeiner Kategorie Unterschrei-tungen des NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Elektronik
STUNDENLOHN* <25 ≥25 <25 ≥25 <25 ≥25CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn- Minimum 21.00 21.00 23.60 27.80 36.00 24.10 - Maximum 21.00 219.70 23.60 27.80 36.00 30.65 - Mittelwert 21.00 72.50 23.60 27.80 36.00 27.75 - Median 21.00 24.64 23.60 27.80 36.00 28.50
Höchster Lohn- Minimum 23.60 23.60 23.60 27.80 36.00 24.10 - Maximum 23.60 25.00 23.60 27.80 36.00 31.40 - Mittelwert 23.60 73.15 23.60 27.80 36.00 28.00 - Median 23.60 24.64 23.60 27.80 36.00 28.50
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
55Stundenlöhne im Bereich Andere
18.00 CHF/Std. als Minimum
In der Kategorie <25;un-/angelernt findet man einenStundenlohn von 18.00CHF/Std. Dies ist in dergesamten Stichprobe dasMinimum.
Für die Beschäftigten mit 3-jähriger Berufslehre liegen dieMittelwerte deutlich über 25.00CHF/Std. In der Kategorie <25;un-/ angelernt liegt der Mittel-wert bei 18.00 CHF/Std.
Es gibt in insgesamt 3Kategorien Unterschreitungendes NAV Richtlohnes.
Quelle: Unternehmungsbefragung Aug./Sept. 2009, Rütter+Partner
Andere
STUNDENLOHN*<25 25 <25 25 <25 25
CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv CHFv
Tiefster Lohn
- Minimum 18.00 18.00 20.50 18.00 26.95 21.35
- Maximum 26.00 29.90 20.50 23.00 29.00 52.60
- Mittelwert 20.12 22.85 20.50 19.94 27.98 31.32
- Median 18.80 22.55 20.50 18.80 27.98 28.30
Höchster Lohn
- Minimum 18.78 18.78 20.50 18.78 26.95 21.35
- Maximum 26.00 29.90 20.50 25.50 29.00 55.00
- Mittelwert 21.94 23.50 20.50 21.72 27.98 37.38
- Median 21.50 22.85 20.50 21.10 27.98 36.10
= Lohn unter Richtlohn gemäss NAV
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
Hinweis: Bei Unternehmen, die bei einzelnen Kategorien nur einen Mitarbeiter haben, entspricht das Minimum des tiesten Lohnes gleichzeitig auch dem Minimum des höchsten Lohnes
* exkl. Anteil 13. Monatslohn, exkl. Ferienlohnanteil
Befragung zu den Lohn- und Arbeitsbedingungen im Detailhandel im Kanton Bern
Einleitende Bemerkungen
1) Der Fragebogen richtet sich an die angeschriebene Arbeitsstätte/Filiale . Machen Sie bitte alle Angaben nur für diese Arbeitsstätte/Filiale , auch wenn sie Teil eines Unternehmens mit mehreren Filialen ist.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens:
2) Sie werden unter anderem gebeten, Angaben zu sechs vordefinierten Kategorien zu machen. Diese umfassen die drei Qualifikationsklassen un-/angelernt , 2-jährige sowie 3-jährige Berufslehre - je für die beiden Altersgruppen unter und über 25 Jahre . Machen Sie bitte nur Angaben für diejenigen Kategorien, in denen Sie auch Beschäftigte angestellt haben.3) Die anzugebenden Daten beziehen sich auf den Monat Juni 2009.
4) Alle Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz und werden streng vertraulich behandelt.
Bei allfälligen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Heinz Rütter, [email protected] Wegmüller, [email protected]
Tel. 044 724 27 70
Rütter + PartnerSozioökonomische Forschung und BeratungWeingartenstrasse 58803 Rüschlikon
Einleitende BemerkungenAllgemeine Angaben zur Arbeitsstätte
1) In welchem Bereich des Detailhandels ist Ihre Arbeitsstätte hauptsächlich tätig? Bitte kreuzen Sie den für Ihre Arbeitsstätte am besten zutreffenden Bereich an und spezifizieren Sie unten.
Food (Lebensmittel und Getränke, convenience food etc.)
Non-Food (Warenhäuser, Möbel- und Fachmärkte, Blumen, Brillen, Uhren und Schmuck etc.)
Mode, Textilien (Textilien, Schuhe, Bekleidung, Sportartikel etc.)
Elektronik (Hard- und Software, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Büromaschinen etc.)
Andere Bereiche (Tankstellen, Kioske, Apotheken, Drogerien, Geschenkartikel etc.)
Spezifikation des Tätigkeitsbereichs:
Name
Kontaktperson
Telefon- -
E-Mail-Adresse
Bitten senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens Donnerstag, 20. August 2009 mit beiliegendembereits frankiertem Antwortcouvert an Rütter+Partner zurück. - BESTEN DANK
Vorname
CH-
1250367677125036767712503676771250367677
Total Beschäftigte................................. ..........................................................................................
2) Wieviele Beschäftigte arbeiteten im Juni 2009 insgesamt in Ihrer Arbeitsstätte (inkl. Teilzeit) und wie teilen sich diese nach Beschäftigungsgrad auf?
Vollzeit (90-100%).............................................................................................................................
Teilzeit I (50-89%).............................................................................................................................
Teilzeit II (< 50%)..............................................................................................................................
3) Wievielen Vollzeitstellen entspricht umgerechnet die totale Beschäftigtenzahl von Frage 2 (auf eine Kommastelle gerundet, z.B. 4.6)?
Anzahl Vollzeitstellen
Arbeitsverhältnisse
4) Wie viele Beschäftigte waren im Juni 2009 in den folgenden sechs Kategorien tätig und wie teilen sich diese nach Beschäftigungsgrad auf?
Teilzeit II (< 50%)
Teilzeit I (50-89%)
Vollzeit (90-100%)
Total Beschäftigte
5) Wie sind die Arbeitsverhältnisse in Ihrer Arbeitsstätte geregelt? Zutreffendes bitte ankreuzen, Mehrfachnennungen möglich.
6) Kennen Sie den Normalarbeitsvertrag des Kantons Bern ?
Ja Nein
7) Wie viele Stunden beträgt die vereinbarte betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit?
Anzahl Stunden
Lohn und Arbeitszeiten sind in einem Zusatz geregelt.
Sie haben mündliche Abmachungen über Lohn und Arbeitszeit
Sie haben schriftliche Einzelarbeitsverträge
Sie haben einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Sie arbeiten mit dem Normalarbeitsvertrag (NAV) des Kantons Bern.}falls zutreffend, weiter mit Frage 7
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
< 25 > 25 < 25 > 25 < 25 > 25- - -
9664367674966436767496643676749664367674
9) Zahlt Ihre Arbeitsstätte für Beschäftigte im Monatslohn bzw. im Stundenlohn einen 13. Monatslohn ? Zutreffendes bitte ankreuzen.
10) Wie lautet Ihre Ferienregelung ? Zutreffendes bitte ankreuzen.
a) gesetzliche Regelung nach OR 329a (4 bzw. 5 Wochen)
b) wie a), aber 5. Ferienwoche auch ab dem 50. Altersjahr
c) 5 Wochen oder mehr, nämlich:
Detaillierte Lohnangaben
Die nachfolgenden Lohnangaben stehen im Zentrum dieser Befragung. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Für die sechs vordefinierten Beschäftigtenkategorien sind die jeweils tiefsten und höchsten Löhne separat für Beschäftigte im Monats- und im Stundenlohn anzugeben.
- Die Angaben sollen aus der Lohnabrechung von Juni 2009 hervorgehen.
- Bitte beachten Sie die Berechnungshinweise bei den Fragen 11 und 12.
11) Beschäftigte im Monatslohn: Geben Sie bitte die Anzahl Beschäftigte sowie den tiefsten und höchsten Monatslohn der Beschäftigten in den sechs Kategorien an.
- inklusive Arbeitnehmeranteil Sozialbeiträge (AHV, IV, BVG etc.) und Anteil 13. Monatslohn
Für die Angaben des Brutto-Monatslohns gilt:
- muss auf einen Beschäftigungsgrad von 100% umgerechnet werden
- exklusive Gratifikationen, Provisionen und Prämien
höchster Monatslohn in CHF
tiefster Monatslohn in CHF
Anzahl Beschäftigte
ArbeitsverhältnisseLohnverhältnisse
8) Wie viele Beschäftigte waren im Juni 2009 in Ihrer Arbeitsstätte insgesamt im Monatslohn und im Stundenlohn angestellt? (nicht einzubeziehen: Betriebsinhaber und Familienmitglieder ohne Arbeitsvertrag; Auszubildende und Praktikanten sowie über ein Stellenvermittlungsbüro bezahltes Personal)
Beschäftigteim Monatslohn
Wochen
Beschäftigteim Stundenlohn
Beschäftigte im Monatslohn:
Beschäftigte im Stundenlohn:
Ja Nein
Ja Nein
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
< 25 > 25 < 25 > 25 < 25 > 25- - -
6039367677603936767760393676776039367677
12) Beschäftigte im Stundenlohn: Geben Sie bitte die Anzahl Beschäftigte sowie den tiefsten und höchsten Stundenlohn der Beschäftigten in den sechs Kategorien an. (Zwei Kommastellen, z.B. 20.60 CHF)
- inklusive Arbeitnehmeranteil Sozialbeiträge (AHV, IV, BVG etc.)
Für die Angaben des Stundenlohns gilt:
- exklusive Ferienentschädigung, Anteil 13. Monatslohn, Überstundenanteil, Gratifikationen, Provisionen und Prämien
13) Wie viel Prozent Ferienentschädigung kommen zum Stundenlohn in Frage 12 hinzu? Zutreffendes bitte ankreuzen.
14) Werden die Pausenzeiten der Beschäftigten bezahlt?
Ja Nein
15) Geben Sie bitte im Folgenden den Durchschnittslohn für alle Beschäftigte ihrer Arbeitsstätte für den Monat Juni 2009 an.
Berechnung: Bruttolohnsumme der Beschäftigten geteilt durch Anzahl vollzeitäquivalente Beschäftigte (Monatslöhne inkl. 1/12 des 13. Monatslohnes)
CHFDurchschnittslohn Juni 2009 pro Vollzeitbeschäftigten
Besten Dank für Ihre Teilnahme an der Befragung!
8.33% (4 Wochen)
10.64% (5 Wochen)
anderer Prozentsatz, nämlich: %
höchster Stundenlohn in CHF
tiefster Stundenlohn in CHF
Anzahl Beschäftigte
un-/angelernt 2-jährige Berufslehre 3-jährige Berufslehre
< 25 > 25 < 25 > 25 < 25 > 25- - -
5742367677574236767757423676775742367677