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Bedarfsgemeinschaften
zusammenführen -
Synergien nutzen
01 .03 .2019
Projekt zur Betreuung der gesamten Bedarfsgemeinschaft im
Bereich des Sonderteams „Selbständigenbetreuung“
Zielgerichtete Betreuung der gesamten Bedarfsgemeinschaft mit
dem Ziel der Beendigung der Hilfebedürftigkeit
Enge Begleitung der selbständigen Neukundinnen und Neu-
kunden unter Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft
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Inhaltsverzeichnis
1. Beschreibung des Projektes
1.1 Projektkurzübersicht
1.2 Ausgangslage, Motivation und Nutzen
1.3 Projektbeschreibung
1.4 Projektziele
1.5 Rahmenbedingungen
1.5.1 Organisatorische Rahmenbedingungen
1.6 Schnittstellen
1.7 Geplante Ausbaustufen
1.7.1 Pilotprojekt
1.7.2 Evaluation
2. Operative Umsetzung „Betreuung der gesamten Bedarfsgemeinschaft
mit einem selbständigen eLb
2.1 Kundengruppe STA und erwerbsfähige STC Kunden/Kundinnen
2.1.1 STA
2.1.2 STC
2.2 Operatives Vorgehen
2.2.1 Identifikation der Kundinnen/Kunden
2.2.2 Übernahme der Kundinnen/Kunden
2.2.3 Umsetzung
2.2.4 Beendigung der Projektteilnahme
2.2.5 Neukunden/Neukundinnen bei bestehender, hauptberuflicher
Selbständigkeit
2.2.6 Kundengruppe Gründungswillige
3. Projektleitung / Projektdokumentation und Kommunikation
3
1. Beschreibung des Projektes
1.1 Projektkurzübersicht
Beratung und Betreuung der Selbständigen und der mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft
lebenden, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) im Alter über 25 Jahre. Dabei sind
die besonderen Gegebenheiten jeder einzelnen Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen
und darauf die Strategie zur Minimierung und Beendigung der Hilfebedürftigkeit der gesam-
ten Bedarfsgemeinschaft abzustimmen. Somit kann die Eigenverantwortlichkeit der Bedarfs-
gemeinschaft im gemeinsamen Gespräch erklärt und verdeutlicht werden.
1.2 Ausgangslage, Motivation und Nutzen
Das Konzept Selbständigenbetreuung im Jobcenter Berlin Pankow regelt Strategie und Ver-
fahren verbindlich für die zwei Selbständigenteams Leistungsgewährung und Vermittlung.
Herzstück ist die Verzahnung der Prozesse zwischen beiden Teams. Das Konzept bildet die
Grundlage für eine geordnete Aufgabenerfüllung und soll eine einheitliche Betreuung der
Zielgruppen Selbstständige und Gründungswillige sicherstellen.
Bisher wurde die Betreuung/Beratung der selbständigen eLb ohne Betrachtung der nicht
selbständigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft durchgeführt und der Fokus lag auf der
Beendigung der Hilfsbedürftigkeit durch den selbständigen eLb.
Dabei blieben Ressourcen des mit in der Bedarfsgemeinschaft lebenden eLb aufgrund ge-
trennter Zuständigkeiten im Rahmen der Arbeitsvermittlung ungenutzt.
Nicht selten ist die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung oder einer Teilzeitbeschäftigung des
nicht selbständigen eLb als ausreichend zur Deckung der Lebenshaltungskosten innerhalb
der Bedarfsgemeinschaft anzusehen.
Ziel der gemeinsamen Betreuung ist es, dem nicht selbständigen eLb die Notwendigkeit der
Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung darzulegen und geeignete Unterstützung anzu-
bieten.
Dem nicht selbständigen eLb soll das zwingende Erfordernis zu Unterstützung des selbstän-
dig Tätigen verdeutlicht werden. Nur die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung des
nicht selbständigen eLb bewahrt die Möglichkeit, dass der hautberuflich selbständige eLb
seine Selbständigkeit ohne weitere Verpflichtungen, z. B. zur Annahme einer zusätzlichen
Nebenbeschäftigung, weiterhin ausbauen/ausüben kann.
In den Bedarfsgemeinschaften lebende, nicht selbständige, eLb entzogen sich oftmals auf-
grund von Arbeitsverträgen mit dem eigenen Partner/der eigenen Partnerin, welche im ne-
benberuflichen Bereich angesiedelt waren, der weiteren Vermittlung. Die Notwendigkeit des
Personaleinsatzes wäre jedoch aufgrund der erwiesenermaßen schlechten betriebswirt-
schaftlichen Situation des Selbständigen in Frage zu stellen. Hier sollten die mithelfenden
Familienangehörigen unentgeltlich beschäftigt werden, wenn für sie keine anderen Arbeits-
perspektiven in Aussicht stehen. Ziel ist es, die strategischen Lohnzahlungen unter Nutzung
der Freibeträge für eine weitere Person der Bedarfsgemeinschaft perspektivisch zu vermei-
den und für die mithelfenden Familienangehörigen berufliche Alternativen zu finden.
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Entwicklung der Kundenzahlen im Team Selbständige
Seit Gründung des Sonderteams 2015 sank die Anzahl der selbständig Tätigen um ca. 50%.
Diese guten Ergebnisse konnten nur aufgrund der Spezialisierung und der fachkompetenten
Beratung und Begleitung der Kundinnen und Kunden erzielt werden.
Die sich daraus ergebenden Kapazitäten sollen genutzt werden, um durch die Übernahme
der gesamten Bedarfsgemeinschaft den Weg aus der Hilfsbedürftigkeit zu ebnen.
In der Grafik ist die Entwicklung der Anzahl der zu betreuenden Kundinnen/Kunden seit An-
fang des Jahres 2017 dargestellt. Mit der Durchführung des Projektes wird im Zeitraum
01.03.2019 - 30.09.2019 mit einem Kundenzuwachs von 100 gerechnet. Bei Verstetigung
des Projektes kann davon ausgegangen werden, dass bis Ende 2019 nochmals ca. 50 - 100
Kundinnen/Kunden zusätzlich im Team betreut werden.
Derzeit werden im Team der Selbständigenbetreuung 340 selbständige eLb mit einem Über-
schuss größer/gleich 600,00 € betreut, bei welchen durch die Bedarfsgemeinschaft ein er-
gänzender Anspruch gegeben ist.
Innerhalb des Projektes ist in einem ersten Schritt bei diesen Bedarfsgemeinschaften anzu-
setzen.
1.3 Projektbeschreibung
Ansatzpunkt des Projektes ist die Betreuung der gesamten Bedarfsgemeinschaft in dem, im
Mai 2015 eingerichteten, spezialisierten Team im Bereich der Arbeitsvermittlung.
Hinsichtlich der Leistungsbearbeitung für die hauptberuflich selbständig Tätigen ist dies seit
Gründung der Spezialistenteams bereits der Fall.
2255
1998
15851431
13191419
1519
663581
467394 393
0
500
1000
1500
2000
2500
Entwicklung der Kundenanzahl Team 765
Kundenanzahl gesamt davon alo
5
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist eine Bedürftigkeitsleistung,
finanziert aus Steuermitteln, für alle jene Erwerbsfähige, die ihren Lebensunterhalt nicht oder
nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können. Gemäß § 2 Sozialgesetzbuch Zweites
Buch (SGB II) müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendi-
gung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit ausschöpfen und ihre Arbeitskraft zur Sicher-
stellung des Lebensunterhalts einsetzen, insbesondere durch die Aufnahme einer Erwerbs-
tätigkeit.
Selbstständige, deren Einkommen und Vermögen den Lebensunterhalt der Kundin/des Kun-
den und der mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichend
sicherstellen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem
SGB II.
Aufbauend auf dem Konzept zur effektiven Betreuung von Selbständigen im Jobcenter Berlin
Pankow vom 01.09.2017 und unter Berücksichtigung der Ressourcen der gesamten Bedarfs-
gemeinschaft ist die Überwindung der Hilfebedürftigkeit das erklärte Ziel.
Dies ist durch eine zielgerichtete und effektive Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft
unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Ressourcen umzusetzen.
Dies erfolgt durch:
Erfassen und Nutzen der in der Bedarfsgemeinschaft gegebenen Ressourcen zur
Beendigung der Hilfsbedürftigkeit durch Integration des nicht selbständigen eLb.
Ermitteln des ergänzenden Anspruchs der Bedarfsgemeinschaft auf Leistungen
nach dem SGB II.
Verfügbarkeit des nicht selbständigen eLb für den allg. AM prüfen.
Qualifizierte Beratung des nicht selbständigen eLb der Bedarfsgemeinschaft hin-
sichtlich Arbeitsmarkt unter Ausnutzung der Förderinstrumentarien nach dem
SGB II i.V. mit Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Erarbeitung von individuellen Chancen und realistischen Perspektiven am Ar-
beitsmarkt.
Analyse des Arbeitsmarktes, der Arbeitsbedingungen und Anforderungen an Ar-
beitnehmer/-innen in verschiedenen Branchen und Berufen mit dem Ziel einer
möglichen Qualifizierung.
Nicht wirtschaftlich tragfähige Selbständigkeiten schnell und rechtzeitig erkennen,
um eine Strategie zu entwickeln und umzusetzen, die eine nachhaltige Integration
in den Arbeitsmarkt ermöglicht.
Hilfestellung bei fehlender Tragfähigkeit der Selbstständigkeit, um die hauptberuf-
liche Selbstständigkeit neu zu gestalten bzw. geordnet wieder aufzugeben/abzu-
wickeln.
Erarbeitung von individuellen Chancen und realistischen Perspektiven am Ar-
beitsmarkt sowohl für den selbständig Tätigen als auch für den nicht selbständi-
gen eLb.
Begrenzte Beratungsressourcen effizient einsetzen und wirtschaftlich tragfähige
Gründungsvorhaben / bestehende Selbständigkeiten mit Entwicklungspotential
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schnell erkennen und fachkompetent sowie effizient in die (erneute) nachhaltig
tragfähige Selbständigkeit begleiten.
Vorteile/Vorteilsübersetzung zur Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft
Im Rahmen der gemeinsamen Beratung der eLb in 765 wird deutlich hervorgehoben, welche
Möglichkeiten dem selbständigen eLb gegeben sind, wenn diese/r die volle Unterstützung
des nicht selbständigen eLb, z. B. durch Aufnahme einer Beschäftigung, erfährt.
Bei Arbeitsaufnahme des nicht selbständigen eLb, ist es dem selbständigen eLb
möglich, die Selbständigkeit ohne zusätzliche Verpflichtungen weiter auszuüben.
Wegfall der Hilfsbedürftigkeit und damit verbunden eigenverantwortliches, unter-
nehmerisches Handeln ohne Rechenschaftslegung gegenüber dem Grundsiche-
rungsträger.
Wegfall der Hilfsbedürftigkeit und damit die Möglichkeit der Bildung von Rückla-
gen.
Wegfall der Hilfebedürftigkeit und damit eigenverantwortliche Entscheidung zu
Zeiten der Ortsabwesenheit/Urlaub.
Arbeitsaufnahme des nicht selbständigen eLb und damit verbundenes eigenes
Einkommen und Erhöhung des Selbstwertgefühls (ich werde wieder gebraucht,
ich bin was wert).
Arbeitsaufnahme des nicht selbständigen eLb und damit verbunden ein weiterer
Freibetrag auf Einkommen aus Erwerbsfähigkeit, welcher den finanziellen Spiel-
raum der BG erhöht.
1.4 Projektziele
Basierend auf dem Konzept für die Betreuung der selbständigen eLb und deren nicht selb-
ständige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften über 25 lassen sich folgende Ziele ableiten:
Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Vermittlung in ein abhängiges Arbeitsverhältnis
des nicht selbständigen eLb.
Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch (zusätzliche) Aufnahme einer abhängigen Be-
schäftigung des selbständigen eLb.
Überwindung der Hilfebedürftigkeit durch Gewinnsteigerung unter Betrachtung der be-
triebswirtschaftlichen Situation (Umsatz und Ertrag, wirtschaftliche Kennziffern, Perso-
nal/Organisation, zeitlicher Einsatz, Zielgruppen/Einzugsbereiche, Besonderheiten des
Unternehmens, Struktur, Wettbewerbssituation, Marketingstrategie, Investitions- und
Rentabilitätsentwicklung, Liquiditätsplanung).
Erstellung einer Betriebszielplanung zur planmäßigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit.
Senkung der passiven Leistungen durch Steigerung der anrechenbaren Gewinne, wenn
eine Überwindung der Hilfebedürftigkeit nicht möglich ist.
Zugang in die Hilfebedürftigkeit durch professionelle und gemeinsame Beratung der
Fachbereiche Markt und Integration und Leistungsgewährung nur auf den Kreis der wirk-
lich hilfebedürftigen Selbständigen einschränken (Vermeidung anspruchsbegründender
Prognosen).
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Erstberatung unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit auch
in die Vergangenheit hinein.
Prüfung der Nachweise der laufenden Geschäftstätigkeit (letzter Jahresabschluss/Ein-
kommenssteuererklärung + BWA, Inventar (Material- bzw. Warenbestand), Liste Anlage-
vermögen, Aufstellung offener Forderungen und Verbindlichkeiten, Arbeitsverträge des
zurzeit beschäftigten Personals, laufende Miet-, Leasing- und Ratenkaufverträge zur Op-
timierung der Geschäftstätigkeit.
Prüfung der Aktivitäten zur Vermeidung der Antragstellung.
Erfassen der in der Bedarfsgemeinschaft liegenden Ressourcen (z. B Vermittelbarkeit
des nicht selbständig eLb).
1.5 Rahmenbedingungen
1.5.1 Organisatorische Rahmenbedingungen
Die für die STA und STC Kundinnen und Kunden zuständigen Vermittlungsfachkräfte werden
aktiv in die Umsetzung des Projektes eingebunden. Dabei wird die Differenzierung STA und
STC wie nachfolgend vorgenommen. (näheres siehe 2.2)
Kunden-
gruppe
Interne Kennung Zielrichtung
A
STA - positive Entscheidung und Befürwor-
tung des Gründungsvorhabens
- positive Prognose für Fortsetzung der
hauptberuflichen Selbständigkeit
C
STC - Einkommen reicht für den Selbständi-
gen, nicht aber für die gesamte BG zur
Deckung des Lebensunterhalts
- durch abhängige Beschäftigung wäre
kein höheres Einkommen zu erzielen
- Unterstützung der Selbständigkeit we-
gen bestehender multipler Vermitt-
lungshemmnisse
Existenz-
gründer
Ohne - Gründungswillige im Beratungsprozess
im Bereich der Selbständigenbetreu-
ung und/oder der Maßnahme WidS,
Anmeldung und Aufnahme der Selb-
ständigkeit steht bevor
Eine enge Zusammenarbeit mit den Vermittlungsfachkräften der Basisteams ist zur ziel-
gerichteten Umsetzung des Projektes unumgänglich.
Bei Verstetigung des Projektes wäre eine Prüfung der Personaldecke zu tätigen.
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Bei STB Kunden, bei denen keine (weitere) Befürwortung bzw. Fortsetzung der Selbständig-
keit gegeben ist, ist ein Wechsel der primären Integrationsstrategie angezeigt und die Ein-
mündung auf dem 1. Arbeitsmarkt vorrangig.
Eine Vorteilsübersetzung dem nicht selbständig eLb gegenüber kann somit nicht verdeutlicht
werden, eine Übernahme in das Projekt „Bedarfsgemeinschaften zusammenführen“ ist nicht
angezeigt.
1.6 Schnittstellen
Sichtung des Bewerberprofils des, in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht selb-
ständigen eLb durch die Vermittlungsfachkraft 765. Dies erfolgt zur Prüfung der Vo-
raussetzungen für eine Übernahme in das Team 765 durch Zuordnung des jeweiligen
SAV als Bewerberbetreuer/in.
Dokumentation des Grundes der Zuordnung als Bewerberbetreuer/in und des Ergeb-
nisses hinsichtlich einer möglichen Übernahme durch 765 und diesbezügliche Wie-
dervorlage für die zuständige Vermittlungsfachkraft des Basisteams zur Kenntnis.
Absprache mit den Basis Vermittlungsfachkräften zur Übernahme des nicht selbstän-
digen eLb durch 765 und bei Bedarf Vereinbarung eines Tandemgespräches.
Bezüglich der Zusammenarbeit zwischen den Spezialistenteams 765 und 755 wird auf das
bestehende Konzept zur effektiven Betreuung von Selbständigen im Jobcenter Berlin Pan-
kow vom 12.09.2017 verwiesen
Voraussetzungen Übernahme siehe Punkt Operatives Vorgehen.
1.7 Geplante Ausbaustufen
1.7.1 Pilotprojekt
Die Betreuung der hauptberuflichen Selbständigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemein-
schaft lebenden nicht selbständigen eLb startet ab 01.03.2019 als Pilotprojekt.
Dabei werden in einem zeitlichen Rahmen von 6 Monaten 15 nicht selbständige eLb durch
jeden/jede STA Vermittler/Vermittlerin (derzeit 6) in die Betreuung übernommen.
Im Rahmen des Pilotprojektes ist zum einen die Wirksamkeit der Beratung und Vermittlung
der hauptberuflich Selbständigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
nicht selbständigen eLb zu ermitteln und zu dokumentieren, um daraus eine mögliche Ver-
stetigung ableiten zu können.
Dies erfolgt durch:
Erfassung der genutzten Förderinstrumente
Dokumentation der Vermittlungsvorschläge
Ermittlung der Senkung passiver Leistungen
Statistische Erfassung der Abmeldungen aus dem Leistungsbezug
Zum anderen ist die personelle Realisierbarkeit (z. B durch Prüfung der Personaldecke) zu
ermitteln.
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1.7.2 Evaluation
Das Projekt wird in regelmäßigen Abständen ausgewertet und Zwischenresultate erhoben.
Dies geschieht auch mit dem Ziel, das laufende Projekt anzupassen und zu optimieren
Bei einer Verstetigung des Projektes nach 6 Monaten wäre die stetige Übernahme der nicht
selbstständig eLb gemäß den Übernahmekriterien zu prüfen und zu vollziehen.
2. Operative Umsetzung Betreuung der gesamten Bedarfsgemeinschaft mit einem
selbständigen eLb
2.1 Kundengruppe STA und erwerbsfähige STC-Kundinnen/Kunden
Das Projekt zielt auf STA und erwerbsfähige STC Kundinnen/Kunden und die mit ihnen in
der Bedarfsgemeinschaft lebenden eLb ab.
Mit dem Ziel, die Beratung und Betreuung der Selbständigen und der mit ihnen in der Be-
darfsgemeinschaft lebenden nichtselbständigen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu
professionalisieren und eine einheitliche Strategie in der Betreuung sicherzustellen, ist eine
Kundendifferenzierung unerlässlich.
Die Kundinnen und Kunden werden wie folgt differenziert und betreut:
2.1.1 STA:
Hauptberuflich selbständige eLb mit Befürwortung des Gründungsvorhabens bzw. po-
sitive Entscheidung zur Fortsetzung der Selbständigkeit.
Hauptberuflich selbständig Tätige, welche durch Ihren erwirtschafteten Gewinn grund-
sätzlich den eigenen Bedarf decken können, jedoch Potenzial zur Erhöhung der Ge-
winne und somit Beendigung der Hilfsbedürftigkeit der gesamten Bedarfsgemein-
schaft gegeben ist.
2.1.2 STC:
Hauptberuflich selbständig Tätige, deren Einkommen den eigenen, jedoch nicht den
Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft deckt.
Hauptberuflich selbständig Tätige, die durch eine abhängige Beschäftigung höchst-
wahrscheinlich kein höheres Einkommen erzielen werden.
2.2 Operatives Vorgehen
2.2.1 Identifikation der Kundinnen/Kunden
Durch die für die STA und die erwerbsfähigen STC Kunden/Kundinnen zuständige Vermitt-
lungsfachkraft 765 wird anhand der, durch die zuständige Leistungsgewährung zur Verfü-
gung gestellten Unterlagen, eine Prüfung der Einkommenssituation der Bedarfsgemeinschaft
und deren ergänzenden Leistungsanspruch erfolgen.
Rücksprache mit den Basis Arbeitsvermittlern/-vermittlerinnen zur Vermittelbarkeit des nicht-
selbständigen eLb ist zu führen. Dabei ist abzuklären, in wie fern der nichtselbständige eLb
dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht (Vermittlungshemmnisse).
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Ausschlusskriterien zur Übernahme in 765 sind zu hinterfragen/zu ermitteln (z.B. Erwerbs-
unfähigkeit, Elternzeit, Langzeit-Arbeitsunfähigkeit usw.).
2.2.2 Übernahme
Entscheidung seitens der Vermittlungsfachkraft 765 zur Übernahme des nichtselbständigen
eLb in die Betreuung durch das Spezialistenteam 765 ist zu treffen. Dies soll in der Regel
erfolgen, wenn eingeschätzt wird, dass die Vermittlung des nicht selbstelbständigen eLb in-
nerhalb einer angemessenen Zeit (innerhalb von maximal 12 Monate) realisierbar ist und zur
Beendigung der Hilfsbedürftigkeit führt.
2.2.3 Umsetzung
Einladung des selbständigen und des in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, nicht selbstän-
digen, eLb zur gemeinsamen Beratung ist zu veranlassen.
Motivation und Ziele der Bedarfsgemeinschaft zur Aufrechterhaltung der Selbständigkeit sind
in Erfahrung zu bringen. Bereitschaft zur Unterstützung der Selbständigkeit durch den nicht-
selbständigen eLb und das Verständnis für überdurchschnittliche Arbeitszeiten des selbstän-
dig Tätigen sind abzuklären. (Lässt die fam. Situation z. B Wochenendarbeit zu und ist ein
diesbezügliches Verständnis gegeben).
Ist Unterstützung und Verständnis durch die Familie sichergestellt. Welche Aktivitäten unter-
nimmt der nichtselbständige eLb um zur Verbesserung des Familieneinkommens beizutra-
gen und somit die Hilfebedürftigkeit beenden zu können.
Die Eigenverantwortlichkeit der Bedarfsgemeinschaft zur Minimierung und Beendigung der
Hilfebedürftigkeit ist im gemeinsamen Gespräch zu verdeutlichen.
Die Rahmenbedingungen werden besprochen und geklärt und Handlungsstrategien auf die
gesamte Bedarfsgemeinschaft abgestimmt.
Zielorientierte Unterstützung und Förderung der Integration der nicht selbständigen eLb der
Bedarfsgemeinschaft unter Ausnutzung marktorientierter Förderinstrumentarien nach dem
SGB II i.V. mit dem SGB III.
Aufgrund der Tatsache, dass mit einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft im Rahmen der
Integrationsstrategie Maßnahmen zu vereinbaren sind, die Auswirkungen auf die Bedarfsge-
meinschaft haben sollen, ist stets auf einen gemeinsamen Beratungstermin hinzuwirken.
Verankerung der Festlegungen zur Zusammenarbeit mit der gesamten Bedarfsgemein-
schaft. Leistungen für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können Teil der gemein-
samen Integrationsstrategie sein und sind daher in die Eingliederungsvereinbarung aufzu-
nehmen.
(Punkt 6 der Eingliederungsvereinbarung “6. Leistungen für andere Mitglieder in der Be-
darfsgemeinschaft: Unterstützung und Förderung der Integration in ein abhängiges Arbeits-
verhältnis durch ......)
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2.2.4 Beendigung der Projektteilnahme
Rückgabe des nicht selbständigen eLb an das jeweilige Basisteam ist unter nachfolgend be-
nannten Bedingungen zu vollziehen.
Perspektivwechsel für den selbständig tätigen eLb der Bedarfsgemeinschaft
Veränderungen in den vermittlungsrelevanten Rahmenbedingungen des nicht selbstän-
digen eLb (z.B. Inanspruchnahme Elternzeit, gesundheitliche Einschränkungen, Erwerbs-
minderung).
Im Rahmen des Pilotprojektes für die ersten 6 Monate ist vorrangig die Übernahme/Umstel-
lung nichtselbständiger eLb angezeigt, welche durch die Aufnahme einer Nebenbeschäfti-
gung oder versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung die Hilfsbedürftigkeit zeitnah been-
den können.
Bei Verstetigung dieses Projektes werden die Kriterien der Übernahme in Bezug auf den
erwirtschafteten Überschuss nochmals angepasst. Ziel ist die Beendigung/Verringerung des
Leistungsbezuges und somit eine Mitteleinsparung.
In wie weit diese erforderlichen Handlungsansätze Auswirkungen auf die Ausübung der Selb-
ständigkeit haben, ist im weiteren Beratungsprozess individuell abzuklären.
2.2.5 Kundengruppe Neukunden/Neukundinnen bei bestehender hauptberuflicher
Selbständigkeit
Bei Erstanträgen mit einem/einer selbständig tätigen Antragsteller/in erfolgt die Zuordnung
des nicht selbständigen eLb vorerst zu den Basisteams.
Entscheidung zur Übernahme des nicht selbständigen eLb in die gemeinsame Betreuung im
Team 765 trifft Vermittlungsfachkraft 765 nach Festlegung der Zuordnung des selbständig
Tätigen zu STA/STC und Feststellung des ergänzenden Anspruchs auf Leistungen nach dem
SGB II.
Auf das bestehende Konzept zur Betreuung Selbständiger wird verwiesen.
2.2.6 Kundengruppe Gründungswillige
Nach Eingang des Fragebogens zum Gründungsvorhaben bei der IFK der Basisteams und
unter Berücksichtigung des Übergabeprotokolls zu den vermittlerischen Aktivitäten erfolgt die
Kontaktaufnahme der IFK mit der IFK-765 zur geplanten Übergabe und Vereinbarung eines
gemeinsamen Termins mit dem/der Gründungswilligen.
Hier ist auf eine Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft hinzuwirken, um die in der
Bedarfsgemeinschaft gegebenen Ressourcen zur Beendigung der Hilfsbedürftigkeit durch
die geplante Existenzgründung und die Integration des nicht selbständigen eLb ermitteln zu
können.
Motivation und Ziele der Bedarfsgemeinschaft bezüglich der Existenzgründung.
Bereitschaft zur Unterstützung der Selbständigkeit durch nicht selbständigen eLb der BG
und das Verständnis zu überdurchschnittlichen Arbeitszeiten des/der Gründungswilligen.
Prüfung der familiären Situation (z. B ist Wochenendarbeit realisierbar und ist ein diesbe-
zügliches Verständnis gegeben).
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Welche Aktivitäten unternimmt der nichtselbständige eLb, um zur Verbesserung des Fa-
milieneinkommens und somit zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit beitragen zu können.
Das bestehende Konzept zur Betreuung Selbständiger ist zu beachten.
3. Projektleitung/ Nachhaltung des Projektes
Projektleitung: Monika Schilsky, Team 765
Projektbeginn zum 01.03.2019
Erfahrungsaustausch innerhalb des Teams ab Projektbeginn im Abstand von 2 Monaten und
Erstellung eines Zwischenberichtes.
Zwischenbericht an BL76 und 765A.
Erstellung eines Berichtes nach Ende des Pilotprojektes.
Abschlussbericht an BL76 und 765A zur Prüfung der Verstetigung.
Dokumentation der Ergebnisse über eine Excel Tabelle.
lfd.
Nr.
Kd.-Nr. Über-
nahme
aus Ba-
sis
Höhe An-
spruch
BG
MAT/MAG FbW VVs Integra-
tion
Einspa-
rung pas-
siver
Leistun-
gen
Ende
HB
zu-
rück
an Ba-
sis
Bemerkungen
13
Verfügung
1. Das Projekt wird ab 01.03.2019 umgesetzt.
2. Das Projekt ist durch alle Führungskräfte IB in den nächsten Dienstbe-
sprechungen zu kommunizieren. V.: BL u. TL I&B T.: DB IB am 17.12.18 erledigt
3. Zur Sicherstellung einer fortlaufenden Aktualisierung der Projektinhalte hat
eine halbjährliche Wiedervorlage zu erfolgen V.: BL76 und TL 765 T.: lfd. WV Ende Dezember jeden Jahres
1. MA an 7L, BL und TL
2. Einstellen in JC-Ablage unter:
\\Dst.baintern.de\dfs\955\Ablagen\D95504-MeinJC\05_IuB\5.3_Zielgrup-pen\5.3.7_Selbständige\190101Projekt
3. BGF-z.d.A. II- 1222
Berlin, den Hieb
14