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InformationsZentrum
Beton GmbH WU-Bauwerke aus Beton sicher planen und ausführen
Fachtagung
Bauaufsichtliche Regelungen für
Fugenabdichtungen
Dr.-Ing. K. Herrmann
Materialprüfanstalt für das Bauwesen
Abteilung Bauwerkserhaltung und -abdichtung
Folie 1
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Beton GmbH WU-Bauwerke aus Beton sicher planen und ausführen
Fachtagung
WU-Betonkonstruktion – „Weiße Wanne“
„Konstruktionen aus Beton mit hohem
Wassereindringwiderstand gegen
drückendes Wasser mit
entsprechendem Bewehrungsanteil
und Fugensicherungssystem“
Die Betonkonstruktion übernimmt die
lastabtragende Funktion und die
Funktion der
Wasserundurchlässigkeit
Folie 2
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Fachtagung
Fugenarten
Folie 3
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Fachtagung
Feuchteschäden in der Praxis
Folie 4
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Fachtagung
Feuchteschäden in der Praxis
Folie 5
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Fachtagung
Feuchteschäden in der Praxis
Folie 6
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Fachtagung
Schadensursachen
Bauprodukte
von untergeordneter Bedeutung
Planungsfehler
Falsche planerische Anwendung der ausgewählten Fugenabdichtung
fehlende Detailplanung für das Fugensicherungssystem
(insbesondere für Versprünge, Übergange und Kreuzungsbereiche
von Blockfugen und Arbeitsfugen)
Kombination unterschiedlicher Fugenabdichtungen, die im
Übergangsbereich nicht ausreichend wasserdicht sind
nicht Regelwerk konforme Planung
falsche Annahme des Bemessungswasserstandes (Feuchtelastfall)
Ausführung
nicht fachgerechter Einbau der Fugenbänder
nicht ausreichende oder fehlende Überwachung der Ausführung
Folie 7
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Fachtagung
Bauaufsichtliche Regelungen
Folie 8
Die Verwendbarkeit
von Fugenabdichtungen für WU-Beton-
Konstruktionen muss in Deutschland nachgewiesen
und die für das Inverkehrbringen und für die
Anwendung festgelegten bauaufsichtlichen
Regelungen dafür eingehalten werden
DIBt: Deutsches Institut
für Bautechnik in Berlin
P-1234/231
Hersteller
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Fachtagung
Kennzeichnung von Fugenabdichtungen
Folie 9
Geregelte Bauprodukte
Fugenbänder nach DIN 7865
Fugenbänder nach DIN 18541
Nicht geregelte Bauprodukte
Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern
Quellbänder
beschichtete Fugenbleche
außenliegende streifenförmige Abdichtungen
Thermoplastische Werksfugenbänder
weitere nicht aufgeführte Abdichtungen
(neue innovative Produkte)
Produkte für Übergänge von Flächenabdich-
tungen nach DIN 18195 an WUBKO
Fugenbleche (unbeschichtet - nicht direkt bauaufsichtlich geregelt)
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Sachsen
Schleswig-
Holstein
Thüringen
Baden-
Württemberg
Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-
Vorpommern
Nordrhein-
Westfalen
Saarland
Sachsen-
anhalt Rheinland-
Pfalz
Gesetzeszuständigkeit für das
Bauordnungsrecht
fällt in den Regelungsbereich der
Länder
Musterbauordnung (MBO) (www.is-argebau.de)
Niedersachsen
Bauordnungen der Länder
(LBO)
Rechtsgrundlage: Bauordnungsrecht
Folie 10
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Fachtagung
Bauordnungsrecht
Grundgedanke: „vorbeugende Gefahrenabwehr“
......
Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn sie
„gebrauchstauglich“ sind und die von der obersten
Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung
als Technische Baubestimmungen eingeführten
technischen Regeln beachtet werden
......
(Bauprodukte: §3; §17 bis §25 MBO)
Folie 11
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Fachtagung
Bauordnungsrecht/Technische Baubestimmungen
Was sind „Technische Baubestimmungen“?
Technische Regeln für die Planung, Bemessung und
Konstruktion:
nationale oder europäische Normen (DIN bzw. DIN EN)
Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e.V. in Berlin
Richtlinien, Merkblätter bzw. Prüfgrundsätze
Herausgeber:
- Behörden (z.B. Deutsches Institut für Bautechnik oder
oberste Bauaufsichtsbehörden)
- technisch-wissenschaftliche Vereinigungen
(z.B. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, Deutscher
Beton-und Bautechnik Verein)
Folie 12
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Fachtagung
Bauordnungsrecht/ öffentliche Bekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung bauaufsichtlich
relevanter Technischer Baubestimmungen erfolgt:
durch die in Einvernehmen mit den
obersten Bauaufsichtsbehörden vom
Deutschen Institut für Bautechnik
(DIBt) herausgegebene
Bauregelliste
durch die Bauaufsichtsbehörden der
Länder in einer Liste der
Technischen Baubestimmungen
Länderbeschluss
Fugenabdichtungen
Folie 13
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Fachtagung
Bauregelliste (BRL)
Kostenfreier Download der BRL und
Aktualisierung der
Bauregelliste B Teil 1 2015/1
(wegen EuGH-Urteil)
unter:
www.dibt.de
Aktuelle Ausgabe: 04. Dezember 2014
Anmerkung zum EuGH-Urteil:
Die Bauprodukte zur
Fugenabdichtung sind davon nicht
betroffen, da diese nicht über
europäische Normen geregelt sind.
Folie 14
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Fachtagung
Verwendbarkeit von Bauprodukten gemäß BRL
Geregelte Bauprodukte
Europäisch
harmonisierte
Normen nach
Bauprodukten-
richtlinie
Technische
Regeln
BRL A Teil 1
Konformitäts-
nachweis
Verwendung
* für CE-gekennzeichnete Produkte unter Beachtung nationaler Anwendungsregeln (siehe LTB)
abP (P) abZ (Z) ZiE
Nicht geregelte Bauprodukte
Ohne technische Baubestimmungen oder
allgemein anerkannte Regeln der Technik;
Beurteilung nach allgemein anerkannten
Prüfverfahren BRL A Teil 2
Unter-
geordnete
Produkte
Liste C
Verwendbarkeitsnachweis
Übereinstimmungsnachweis (ÜH, ÜHP,ÜZ)
Abweichung
Europäisch
technische
Zulassungen (ETA Leitlinien;
CUAP-Verfahren)
BRL B Teil 1
Kennzeichnung
Bauprodukte für die Fugenabdichtung in WUBKO
Ü
Folie 15
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Fachtagung 16
Bauregelliste A Teil 1 (geregelte Produkte)
Abschnitt 10 „Bauprodukte für die Bauwerksabdichtung und Dachabdichtung“
ÜH - Übereinstimmungserklärung des Herstellers
P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
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Fachtagung
Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte)
Abschnitt 1 „Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein
anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der
Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient.
P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des
Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle
Folie 17
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Fachtagung
Fugenabdichtungen nach BRL
Abdichtungen für Arbeitsfugen
Folie 18
2.53
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Fachtagung
Fugenabdichtungen nach BRL
Abdichtungen für Arbeitsfugen
Folie 19
2.53
InformationsZentrum
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Fachtagung
Fugenabdichtungen nach BRL
Abdichtungen für Arbeitsfugen
Folie 20
2.53
InformationsZentrum
Beton GmbH WU-Bauwerke aus Beton sicher planen und ausführen
Fachtagung
Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL
Abdichtungen für Arbeitsfugen
Folie 21
2.53
InformationsZentrum
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Fachtagung
Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL
Abdichtungen für Arbeitsfugen
Folie 22
2.53
InformationsZentrum
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Fachtagung
Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL
Folie 23
Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und
Stoßfugen (PG FBB Teil 1)
2.53
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Fachtagung
Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte)
Abschnitt 1 „Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein
anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der
Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient.
P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des
Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle
Folie 24
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Fachtagung
Klassifizierung von Fugenabdichtungen nach BRL
Folie 25
Abdichtungen für Sollrissquerschnitte und
Stoßfugen (PG FBB Teil 1)
Bewegungsfugen PG FBB Teil 2
Normalentflammbare Fugenabdichtungen für Bewegungsfugen in Bauteilen aus
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und
nichtdrückendes Wasser und gegen Bodenfeuchtigkeit, die nicht den Produkten
10.23 und 10.24 in Bauregelliste A Teil 1 und nicht der lfd.
Nr. 2.53 zugeordnet werden können
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Fachtagung
Bauregelliste A Teil 2 (nicht geregelte Produkte)
Abschnitt 2 „Bauprodukte, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein
anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die
hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren
beurteilt werden können.
P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des
Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle
Folie 26
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Fachtagung
Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
die zur Abdichtung der Fugen in „WU-Beton-Konstruktionen“
eingesetzt werden und die nicht über Stoffnormen (DIN-Normen)
geregelt sind oder von diesen wesentlich abweichen.
Bewegungsfugen
Folie 27
Arbeitsfugen
WU-Beton-Konstruktionen / Kombinationsabd.
Sollrissfugen
Übergänge
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Anschluss an wasserundurchlässige Bodenplatten aus Beton über
adhäsive Verbindung; abP erforderlich:
Quelle: Grundvorlage KMB-Richtlinie
Schutzschicht
z.B. KMB oder FLK
WU-Bodenplatte
(WUB-KO)
15
cm
Hohlkehle
Mauerwerk
oder Beton
DIN EN 206, DIN 1045
z.B. WU-Richtlinie
0,3 m
k
10
-4 m
/s
3
,0 m
abP für Übergänge nach BRL
Folie 28
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Fugenabdichtungen nach BRL
Folie 29
Abdichtungen im
Übergang
PG ÜBB
BRL A, Teil 2, lfd Nr. 2.48
Übergänge von
Abdichtungen auf Bauteile
aus Beton mit hohem
Wassereindringwiderstand
(WU-Beton)
Übergänge von
Wandabdichtungen
auf WU-Beton-Bodenplatten
Übergänge von
Wandabdichtungen
auf angrenzende Wände aus
WU-
Beton
abP für Übergänge bei
den Lastfällen:
aufstauendes Sickerwasser
und drückendes Wasser bis
3 m WS (KMB)
drückendes Wasser bis max.
10 m WS (für alle anderen
Abdichtungsbauweisen)
kein abP
für den Lastfall Bodenfeuchte
und nichtdrückendes Wasser
und
bei Anschlussbändern mit
Geometrie nach DIN 18541
(einbetonierter Bereich)
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Übergang – Hautabdichtung an WUB-KO
Prinzipielle Anschlussmöglichkeiten für den Übergang
einer „DIN 18195 Bauwerksabdichtung“ an eine WUB-KO
adhäsive Verbindungen
Anschlussband (Profilband mit Sperrankern
auf thermoplastischer oder elastomerer Basis)
Klemmschienen oder Klemmflansche
Los-Festflanschkonstruktionen (Doppelflansche)
mit Klemmfugenband auf thermoplas-
tischer oder elastomerer Basis)
Folie 30
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Fachtagung
Kennzeichnung von Fugenabdichtungen
Folie 31
Geregelte Bauprodukte
Fugenbänder nach DIN 7865
Fugenbänder nach DIN 18541
Nicht geregelte Bauprodukte
Injektionsschläuche in Kombination mit Füllgütern
Quellbänder
beschichtete Fugenbleche
außenliegende streifenförmige Abdichtungen
Thermoplastische Werksfugenbänder
weitere nicht aufgeführte Abdichtungen
(neue innovative Produkte)
Produkte für Übergänge von Flächenabdich-
tungen nach DIN 18195 an WUBKO
Übereinstimmungserklärung
des Herstellers (ÜH) = Ü
bei wesentl. Abweichung: abP + Ü
Übereinstimmungs-
erklärung des Her-
stellers nach vorheri-
ger Prüfung des Bau-
produktes durch eine
anerkannte Prüfstelle
(ÜHP)
abP + Ü
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Kennzeichnung von Fugenabdichtungen
Folie 32
Nicht geregelte Bauprodukte
(Fugenbleche) Bleche müssen DIN EN 10051 oder DIN EN 10088-2
entsprechen (Kennzeichnung nach Norm bzw.
Werksprüfzeugnis)
Ausnahme: Fugenbleche (kein abP und keine Ü-
Kennzeichnung, da Stoffnormen nicht
harmonisiert)
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Der Buchstabe Ü und die Angaben müssen deutlich lesbar sein.
Abmessungen: Breite 4,5 cm; Verhältnis Breite:Höhe = 1 : 1,33
Kennzeichnung: Bauprodukt, Verpackung oder Lieferschein
(keine Mindestgröße vorgegeben)
§24 Abs.4 MBO Übereinstimmungszeichen (ÜH; ÜHP)
Muster-Übereinstimungszeichen-Verordnung (ÜZVO),
Name des Herstellers
Grundlage des Über-
einstimmungsnachweises
- DIN 7865 oder DIN 18541
oder
- abP Nr. P-xxxx/xxxx
Folie 33
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Fachtagung
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
Das abP ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein
Bauprodukt oder eine Bauart die bauaufsichtlich gestellten
Anforderungen für die vorgesehene Verwendung bzw.
Anwendung erfüllt.
Es handelt sich somit um einen Verwendbarkeitsnachweis
für ein Bauprodukt oder eine Bauart.
Der Verwendbarkeitsnachweis über ein abP ist für alle
Abdichtungsprodukte erforderlich, für die es keine
allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die
von den geregelten Produkten abweichen.
Nicht gergelte Bauprodukte
Folie 34
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Fachtagung
! Verwendung nur in Arbeitsfugen !
Die Verwendbarkeit in Sollrissfugen wird gesondert genannt
– wenn zulässig!
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Folie 35
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abP- Inhalt
1 Gegenstand und Verwendungsbereich
2 Anforderungen an das Bauprodukt
2.1 Zusammensetzung, Eigenschaften und Kennwerte
2.2 Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung
2.3 Ausführung
3 Übereinstimmungsnachweis
3.1 Allgemeines
3.2 Erstprüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte
Prüfstelle
3.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
4 Übereinstimmungszeichen
5 Rechtsgrundlage
6 Allgemeine Hinweise
Anlagen (Ausführungsanweisung, Kennwerte)
Folie 36
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Bedeutung des abP
Das abP ist ein bauaufsichtlicher Nachweis dafür, dass ein Bauprodukt
die bauaufsichtlich gestellten Anforderungen an die Produkteigen-
schaften für die vorgesehene Verwendung erfüllt
(Verwendbarkeitsnachweis)
Das abP für ein Abdichtungsprodukt regelt:
- die Produkteigenschaften;
- die werksmäßige Herstellung
- die Verwendung als Abdichtung
- Kennzeichnung
Der Hersteller des Produktes ist verpflichtet vor der Verwendung den
bauaufsichtlichen Nachweis zu führen, das Produkt gemäß den
Regelungen im abP herzustellen und mit dem Ü-Zeichen zu
kennzeichnen.
Folie 37
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Fachtagung
Bedeutung des abP
Nur mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnete Produkte dürfen gehandelt
und verwendet werden.
Das abP muss an der Verwendungsstelle vorliegen und die
Bestimmungen sind zu beachten (Hersteller bzw. Vertreiber müssen
dem Verwender eine Kopie zur Verfügung stellen und müssen ihn auf
die bestehenden Regelungen hinweisen)
Ein aufgrund eines abP bauaufsichtlich verwendbares Produkt erfüllt
bei einer Ausschreibung nach WU-Richtlinie die dann privatrechtlich
vereinbarten Regeln der Technik, da die Fugenabdichtungen den
Regelungen der Richtlinie entsprechen.
!! Achtung: Ist nicht immer so. Eine WU-Konstruktion nach den ZTV-Ing.
sieht die Verwendung von Produkten mit abP nicht vor. Für diesen Fall wäre
die Anwendung des Produktes gesondert privatrechtlich zu vereinbaren !!
Folie 38
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Bedeutung des abP
Die Herstellung und Verwendung von Produkten ohne abP stellt einen
Verstoß gegen die Bauordnung der Länder dar, wenn hierfür gemäß
Bauregelliste ein abP gefordert ist. Ein Verstoß kann als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Das abP stellt den Verwendbarkeitsnachweis für das Bauprodukt dar.
Die Funktionfähigkeit des gesamten Fugensicherungsystems ist damit
noch nicht sichergestellt; hier sind der Planer und die ausführende
Firma gefragt.
Folie 39
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Fachtagung
abP- Inhalt
www.abp-fugenabdichtungen.de
Folie 40
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Fachtagung
abP- Inhalt
www.abp-fugenabdichtungen.de
Folie 41
InformationsZentrum
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Fachtagung
Regelwerke für die Ausführung
Folie 42
DAfStb-Richtlinie
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
(WU-Richtlinie) und
Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie
Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton
(Heft 555)
ZTV-ING Zusätzliche Technische Vertragsbedin-
gungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
Teil 5 Tunnelbau, Abschnitt 1 bis 5
DB AG Richtlinie 853 „Eisenbahntunnel planen, bauen
und instandhalten, Abdichtung und Entwässerung;
Deutsche Bahn Netz AG
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DAfStb-Richtlinie
Richtlinie regelt Anforderungen an die
Gebrauchstauglichkeit von wasserundurchlässigen
Bauwerken aus Beton.
Die bauaufsichtlichen Regelungen für
Fugenabdichtungen wurden berücksichtigt.
Folie 43
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DAfStb-Richtlinie - Inhalt
1 Anwendungsbereich
2 Verweisungen
3 Begriffe
4 Aufgaben der Planung
5 Festlegungen
6 Anforderungen
7 Entwurf
8 Berechnung und Bemessung
9 Bewehrungs- und Konstruktionsregeln
10 Fugenabdichtungen
11 Ausführung
12 Dichten von Rissen und Instandsetzung
von Fehlstellen
Folie 44
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DAfStb-Richtlinie - Fugenabdichtungen
10 Fugenabdichtungen 10.1 Anwendungsregeln
(1) Als Fugenabdichtung dürfen nur Bauprodukte verwendet
werden, für die durch einen Verwendbarkeitsnachweis
nachgewiesen ist, dass die für den Verwendungszweck
maßgebenden Anforderungen erfüllt sind. Dabei sind die
Regelungen gemäß Bauregelliste A Teil 1 u. 2 zu
berücksichtigen.
!! bauaufsichtlichen Regelungen sind in der WU-
Richtlinie umgesetzt !!
Bauprodukte die den bestehenden bauaufsichtlichen
Bestimmungen nicht entsprechen, dürfen nicht
eingebaut werden
d.h.
Folie 45
InformationsZentrum
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Prüfgrundsätze
PG-FBB Teil 1: „Abdichtungen für Arbeitsfugen und
Sollrissquerschnitte“; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton
(FBB) mit hohem Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes
Wasser und Bodenfeuchtigkeit; Ausgabe Mai 2008
Prüfplan FBB Teil 2: „Abdichtungen für Bewegungsfugen“; Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für
Fugenabdichtungen in Bauteilen aus Beton (FBB) mit hohem
Wassereindringwiderstand gegen drückendes und nicht drückendes Wasser und
Bodenfeuchtigkeit; Fassung 2012
PG ÜBB: „Übergänge“ Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für „Übergänge von Bauwerksabdichtungen“ auf
Bauteile aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand; Ausgabe September 2010.
kurz vor Veröffentlichung
Veröffentlicht – Download
über www.dibt.de; Ref. III
Abdichtungen
internes Arbeitspapier
Folie 46
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Fachtagung
Zusammensetzung – AK Fugenabdichtungen
Vertreter des Unterausschuss des DAfStb für
wasserundurchlässige (WU) Bauwerke
anerkannte Prüfstellen
DIBt
bei Beratungsbedarf - Bauprodukthersteller
- ext.Sachverständige
Arbeitskreis „Allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis für Fugenabdichtungen in Bauteilen
aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand“
Deutsche Bauchemie
Folie 47
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Inhaltsverzeichnis Prüfgrundsätze (Beispiel PG FBB Teil 1)
0 Vorbemerkung
1 Geltungsbereich
2 Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis
3 Identifizierende Prüfungen
4 Prüfung der für die Funktion maßgebenden Produkteigenschaften
5 Funktionsprüfung von Arbeitsfugenabdichtungen
6 Funktionsprüfung von Sollrissabdichtungen
7 Bewertungskriterien
8 Sonstige Fugenabdichtungen
9 Verarbeitungsrichtlinien und Musterprüfzeugnis
10 Normen und Richtlinien
Anhang 1 Arten von Fugenabdichtungen
Anhang 2 Mindestumfang von Prüfungen für die werkeigene Produktionskontrolle
Anhang 3 Prüfumfang Verwendbarkeitsnachweis
Anhang 4 Zusammensetzung Beton / Mörtel für Prüfkörper
Anhang 5 Skizzen Prüfkörper
Prüfgrundlage: Prüfgrundsätze
Folie 48
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49
Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung
Arbeitsfugen: w=0,25 mm
Sollrißfugen-Elementw.: w=0,5 mm
Sollrissfugen Ortbeton: 1,0 mm
Folie 49
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Prüfgrundsätze -Funktionsprüfung
maxVr= 20 mm
Sicherheit: Faktor: 5
Bewegungsfugen
Klemm- und
flansch
Folie 50
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Ausführung gemäß abP
Folie 51
Thermoplastische Werksfugenbänder
Fugenbandbreiten < 240 mm:
ohne Funktionsprüfung erfolgt Abminderung
der zulässigen Wasserdruckhöhe
mit Funktionsprüfung wird der zulässige Wasserdruck auf der Grundlage
der Prüfung mit einem Sicherheitsbeiwert von 2,5 festgelegt, maximal
aber 20 m WS