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Ausgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 UNFALLGEFAHR Steigende Unfallzahlen in Haus und Garten. Seiten 4 + 5 3 HEIMARBEIT Absicherung für Nebentätig- keit und Homeoffice . 6 UNWETTERSCHÄDEN Der richtige Versicherungs- schutz für Ihren Garten. 8 EXPERTENTIPP Wissenswertes zur § 57a Pickerlüberprüfung. Kundenzeitung der EFM Versicherungsmakler AG | Schutzgebühr € 1,20 JOURNAL

Ausgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 JOURNALAusgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 UNFALLGEFAHR Steigende Unfallzahlen in Haus und Garten. Seiten 4 + 53HEIMARBEIT Absicherung für Nebentätig-keit

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Page 1: Ausgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 JOURNALAusgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 UNFALLGEFAHR Steigende Unfallzahlen in Haus und Garten. Seiten 4 + 53HEIMARBEIT Absicherung für Nebentätig-keit

Ausgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020

UNFALLGEFAHRSteigende Unfallzahlen in

Haus und Garten.

Seiten 4 + 5

3HEIMARBEITAbsicherung für Nebentätig-keit und Homeoffice . 6

UNWETTERSCHÄDENDer richtige Versicherungs-schutz für Ihren Garten. 8

EXPERTENTIPPWissenswertes zur § 57a Pickerlüberprüfung.

Kundenzeitung der EFM Versicherungsmakler AG | Schutzgebühr € 1,20

JOURNAL

Page 2: Ausgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 JOURNALAusgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 UNFALLGEFAHR Steigende Unfallzahlen in Haus und Garten. Seiten 4 + 53HEIMARBEIT Absicherung für Nebentätig-keit

Seit der Corona-Krise haben viele von uns mehr Erfah-rung damit, als uns lieb ist:

HEIMARBEIT. Doch was für viele in Zeiten der Krise ein Muss ist, ist für zahlreiche Österreicher ein selbst gewähltes Arbeitsmodell. Worauf Sie beim VERSICHERUNGSSCHUTZ achten müssen, wenn Sie NEBEN-BERUFLICH bzw. von zu Hause aus tätig sind, informieren wir Sie auf Seite 3.

Wussten Sie, dass ein Großteil der Unfälle zu Hause, im Garten bzw. in der Freizeit passieren? Und dass in diesen Fällen die gesetzliche Unfallver-sicherung nicht zahlt? Wir klären Sie auf den Seiten 4 und 5 zum Thema UNFALLGEFAHR zu Hause und in der Freizeit auf. Auf Seite 5 erfahren Sie auch was es mit der 72-STUNDEN-REGEL im Zusammenhang mit Wasser-schäden auf sich hat.

Der Frage, welche Versicherung bei UNWETTERSCHÄDEN im Garten zahlt, gehen wir auf Seite 6 nach.

Auf Seite 7 informiert Sie unser KLIENTENANWALT über die OBLIE-GENHEITEN von Versicherungsnehmern in der Eigenheim- und Haushalts-versicherung.

Last but not least lesen Sie in unserem EXPERTENTIPP auf Seite 8 was Sie über die § 57a BEGUTACHTUNG, also die Pickerlüberprüfung, wissen sollten.

Viel Spaß beim Lesen!

Vorstände der EFM Versicherungsmakler AG

IMPRESSUMHerausgeber & Medieninhaber: EFM Versicherungsmakler AG, Keplerstr. 105/4, 8020 Graz; Tel.: 0316/720003; E-Mail: [email protected]; www.efm.at/impressum; GISA-Zahl: 18938548; Redaktion, Text, Grafik: Mag. Doris Koch; Titelbild: © shutterstock.com; stockfour; Fotos: www.shutterstock.com; Druck: Druckhaus Scharmer. Erscheinungsart: 3 x pro Jahr. Hinweis: Allen Artikeln, Empfehlungen, Charts und Tabellen liegen Informationen zugrunde, welche die Redaktion für vertrauenswürdig hält, eine Haftung für deren Richtigkeit kann die Redaktion jedoch nicht übernehmen. Jeglicher Haftungsanspruch muss daher grundsätzlich abgelehnt werden.

2 IN EIGENER SACHE

EDIT INHALT

3 HEIMARBEIT

4+5 UNFALLVERSICHERUNG

7KLIENTENANWALTRechte & Pflichten des Versicherungsnehmers

8 EXPERTENTIPP§ 57a Pickerlüberprüfung

6 UNWETTERSCHÄDEN

Josef Graf Peter Schernthaner Franz Meingast

5 WASSERSCHÄDENWas besagt die 72-Stunden-Regel

EFM - MIT ÜBER 50 STANDORTEN DIE NR. 1 IN ÖSTERREICH

Page 3: Ausgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 JOURNALAusgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020 UNFALLGEFAHR Steigende Unfallzahlen in Haus und Garten. Seiten 4 + 53HEIMARBEIT Absicherung für Nebentätig-keit

3AKTUELL HEIMARBEITWelche Versicherungen sind bei Nebentätigkeiten wichtig und sinnvoll?

D as Hobby zum Beruf machen? Selbstgemachtes verkaufen, eine Dienstleistung anbieten oder

Kosmetikprodukte von zu Hause aus vermit-teln. Mit dem Hobby Geld zu verdienen oder als Zuverdienst von zu Hause aus tätig zu sein, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wer jedoch selbstständig, nebenberuflich oder aber auch in Anstellung im Homeoffice arbei-tet sollte einiges beachten, um nicht nur recht-lich, sondern auch versicherungstechnisch auf der richtigen Seite zu sein.

Produkthaftung, Schadener-satz, Gewerbeberechtigung

Häkelhauben, Schnullerketten, Dekoar-tikel aus Holz, Marmeladen, Seifen - wer Produkte verkauft sollte auch für die Man-gelfreiheit dieser einstehen. Verkauft man privat an privat entfällt die sogenannte Gewährleistung in den meisten Fällen. Den-noch ist es ratsam sein Angebot genau zu beschreiben und auf Fehler oder Mängel hinzuweisen. Tut man dies nicht, hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz.

Je nach Tätigkeit kann eine Gewerbebe-rechtigung notwendig sein. Tätigkeiten, die „im Vergleich zu den anderen häuslichen Tätigkeiten dem Umfang nach untergeord-net sind“, fallen sie unter „häusliche Neben-beschäftigung“ und man benötigt keine Gewerbeberechtigung. Dies kann z.B. sein: Kekse backen, Kränze binden, einfache Holzarbeiten, … In den meisten Fällen ist je-doch eine Gewerbeberechtigung notwen-dig, etwa für Herstellung und Verkauf von Kleidung, Pflanzenkosmetik oder Marmela-den. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer.

Die Sache mit der SteuerWer als Zuverdienst selbstständig tätig

ist sollte sich steuerlich genau informieren. Ab einem gewissen Freibetrag muss das zusätzliche Einkommen in der Steuererklä-rung angegeben und steuerlich geltend gemacht werden. Auch hier ist die Wirt-schaftskammer oder ein Steuerberater er-ster Ansprechpartner.

Richtig versichert?Wer von zu Hause aus arbeitet oder sein

Hobby gewerbsmäßig ausübt sollte sich im Vorfeld nicht nur um die rechtlichen Fragen kümmern, sondern sich auch Gedanken um den richtigen Versicherungsschutz machen. Je nach Tätigkeit und Arbeitsumfeld sind gewisse Versicherungen ein Soll oder Muss:

HaftpflichtversicherungDiese empfiehlt sich generell bei jeder

selbstständig ausgeführten Tätigkeit. Ein wichtiger Grund für eine Haftpflichtversi-cherung ist beispielsweise die Abwehrde-ckung gegen ungerechtfertigte Schadener-satzansprüche. Diese übernimmt sämtliche Kosten (Rechtsanwalt, Gerichtskosten, ...) um ungerechtfertigte Schadensersatzforde-rungen, die gegen Sie gerichtet sind, abzu-wehren. Die dazu erforderlichen Handlun-gen übernimmt ebenfalls der Versicherer.

Für bestimmte Gewerbe, wie etwa Mas-sage, Physiotherapie oder psychologische Beratungen sowie gesundheitliche Berufe ist eine Pflichtversicherung vorgeschrie-ben. Weiters sind gewisse Aktivitäten nicht in der Privat- oder Sporthaftpflicht (welche im Rahmen der Haushaltsversicherung in-kludiert ist) mitversichert. Hierfür ist ein ge-sonderter Versicherungsschutz notwendig. Dazu zählen etwa das Fliegen mit bestimm-

ten Drohnenarten oder das Fahren mit Mo-torbooten. Auch eine Tierhalterhaftpflicht für Hunde, Pferde etc. muss gesondert ab-geschlossen werden.

RechtsschutzversicherungIm nebenberuflichen oder geringfü-

gigen Bereich kann es zu Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder einem Sozialversiche-rungsträger kommen. Mitunter wird die Geringfügigkeit einer Tätigkeit angezwei-felt und es werden (evtl. ungerechtfertigte) Nachzahlungen von Steuern und Abgaben gefordert. Eine Rechtsschutzversicherung bietet hier Rechtsbeistand. Auch Scha-densersatzansprüche, welche man durch- setzen möchte, oder Kosten für den Bei-stand in einem Strafverfahren sind über eine Rechtsschutzversicherung versichert.

UnfallversicherungEgal ob privat, im Beruf, selbstständig,

geringfügig beschäftigt oder nebenberuf-lich tätig: Eine Unfallversicherung macht immer Sinn und mit nur einem Vertrag sind Sie in allen Lebensbereichen versichert, auch im Ausland.

Sprechen Sie mit Ihrem EFM Versiche-rungsmakler, er berät Sie gerne umfassend und individuell!

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P ass auf dich auf! gibt man seinen Liebsten oft mit auf den Weg, wenn sie das Haus verlassen und bei-

spielsweise mit dem Auto unterwegs sind oder gar eine längere Fahrt antreten. Tatsächlich ist die Unfallgefahr für denjenigen der zu Hau-se bleibt wesentlich höher!

Ob Stürze von der Leiter, Ausrutschen am nassen Boden oder Verbrühungen durch heißes Wasser: Vier von zehn Unfällen (39 %) in Österreich passieren in den eigenen vier Wänden, im Garten oder in der näheren Wohnumgebung*. Die häufigsten Unfallur-sachen sind Ablenkung und Unachtsamkeit. Rund 800 Personen verletzten sich dabei täglich im Haushalt, das sind mehr als im Straßenverkehr. Während die Anzahl der tödlichen Unfälle im Straßenverkehr und bei der Arbeit zurückgegangen ist, gab es in den Bereichen Haushalt, Freizeit und Sport in den letzten zehn Jahren einen Anstieg von 16 %, bei den Senioren sind es sogar 20 %.

Großteil der Unfälle von der ge-setzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle die während der Arbeit, der Schule, dem Kindergarten (und da auch nur im letzten verpflichtenden Jahr) oder auf dem direkten Weg dorthin oder von dort nach Hause passieren. Damit sind dreiviertel der Unfälle nicht gedeckt! Vielen Österreichern ist gar nicht bewusst, dass sie bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt nicht finanziell abgesichert sind. Die medi-zinische Erstversorgung ist zwar in allen Fäl-

len durch die Krankenversicherung gewähr-leistet, Leistungen bei langfristigen Folgen (z.B. Unfallrente) nach einem Freizeitunfall erbringt aber nur eine private Unfallversi-cherung. Kinder, die noch nicht in den Kin-dergarten oder in die Schule gehen, sowie Pensionisten und Hausfrauen und -männer verfügen über gar keine gesetzliche Unfall-versicherung, sind aber laut KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) besonders unfallge-fährdet. Vor allem in diesen Fällen ist eine private Absicherung besonders wichtig. Ein guter Versicherungsschutz kostet dabei nicht viel mehr als ein Abo eines Stream-ingportales, kann aber im Fall der Fälle die Existenz der ganzen Familie sichern.

Leistungen der privaten Un-fallversicherung

Die private Unfallversicherung sorgt für finanzielle Unterstützung bei bleibenden Schäden. Zentraler Baustein ist dabei übli-cherweise eine monatliche Rente bei dau-ernder Invalidität. Zusätzlich gibt es noch zahlreiche weitere Leistungen, wie die Übernahme von Such- und Bergungsko-sten, Krankenhaustaggeld, Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen oder die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall.

Die Unterschiede zwischen den einzel-nen Unfallversicherungen sind teilweise sehr groß. Lassen Sie sich daher von Ihrem EFM Versicherungsmakler unabhängig be-raten.

Am häu�gsten verletzte Körperteile nach

Stürzen im Haushalt

Handgelenk 12%

Fussgelenk, Knöchel 11%

Oberschenkel 8%

Unterschenkel 8%

Schulter 7%

VERSICHERUNG

UNTERSCHÄTZTE UNFALLGEFAHR800 Österreicher verletzen sich täglich in ihrer Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in diesen Fällen nicht!

*Bereich Haushalt, Freizeit, Sport

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5VERSICHERUNG

Ausgabe 1 | Frühjahr/Sommer 2020

59 % aller Haushaltsunfälle betre�en Frauen

83 % aller Unfälle beim Heimwerken passieren Männern

Badezimmer

7 %

Spielplatz

1 %

Küche

11 %

Wohn- & Schlafzimmer

32 %

Parkplatz & Zufahrt

9 %

sonstiger Wohnbereich

innen

9 %

sonstiger Wohnbereich

außen

4 %

66 % aller Unfälle bei Kindern unter 5 Jahren passieren zu Hause (im Straßenverkehr: 3 %)

88 % der zu Hause tödlich Verunglückten sind älter als 65 Jahre

UNFÄLLE ZU HAUSE

Quelle: www.kfv.at

Treppe

10 %

Garten

17 %

WASSERSCHÄDENWas Sie über die 72-Stunden-Regel wissen sollten.

D er Sommer steht vor der Tür und somit auch die Hauptreisezeit des Jahres. Wieder zurück vom Urlaub

oder dem Wochenendtrip freut man sich auf ein gemütliches Zuhause. Umso größer ist der Schock, wenn man bei der Rückkehr Haus oder Wohnung unter Wasser vorfindet.

Ein Wasserrohrbruch, ein geplatzter Waschmaschinenschlauch oder ein Hei-zungsleck - grundsätzlich sind Leitungswas-serschäden in der Eigenheim- und Haus-haltsversicherung gedeckt, solange diese nicht eigenverschuldet sind. Die meisten Versicherungsverträge beinhalten jedoch die sogenannte 72-Stunden-Regelung. Ver-lässt man das Haus bzw. die Wohnung län-ger als 72 Stunden am Stück, so muss man Vorkehrungen gegen eventuelle Wasser-

schäden treffen. Ist man also über das Wo-chenende nicht zu Hause oder verreist für längere Zeit, muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden, um der Regel gerecht zu werden. Wird das nicht gemacht, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.

Ihr EFM Versicherungsmakler informiert Sie gerne darüber, wie streng die einzelnen Versicherungen diese Regelung handha-ben. Einige Gesellschaften bestehen nur im Winter auf das Abdrehen des Hauptwasser-hahns.

PRÄVENTION VON WASSERSCHÄDEN

Unser Tipp: Mit einem motorbetrie-benen Kugelhahn mit Elektronik kann die Wasserzufuhr beim Verlassen des Hauses bewusst abgesperrt werden. Mittels Taster, beispielsweise neben der Eingangstüre, wird der Hauptwasserhahn bequem und einfach abgedreht. Die Gefahr eines Wasser-leitungsschadens wird damit gebannt und die 72-Stunden-Regelung eingehalten.

Mehr Infos dazu unter:www.winkler-heizung.at www.welat-armaturen.com

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6 HAUS & GARTEN

EFM - MIT ÜBER 50 STANDORTEN DIE NR. 1 IN ÖSTERREICH

Blitz und Donner, Hagel, Sturm und Starkregen sind bei uns im Sommer leider keine Seltenheit. Während wir

uns im Haus in Sicherheit bringen können, ist der Garten oder Balkon den Naturgewalten ungeschützt ausgesetzt. Wie können Sie Ihren Garten und Ihr Inventar schützen? Was tun, wenn der Schaden groß ist? Und wann zahlt die Versicherung?

„Das Wetter spielt verrückt!“ ist mittler-weile leider nicht mehr einfach so daher gesagt. Starkregen, orkanartige Stürme und faustgroße Hagelkörner können großen Schaden an Haus und Garten anrichten. Die richtige Versicherung ist daher ein wichtiger Baustein der Schadensvorsorge. Unwetter-schäden sind grundsätzlich im Rahmen der Eigenheim- und Haushaltsversicherung, bis zu einer im Vertrag festgelegten Ver-sicherungssumme, versichert. Abgedeckt sind dabei Schäden durch Sturm, Hagel sowie Regen, Schmelzwasser und Schnee-druck. Häufig werden diese Schäden unter dem Begriff Sturmschadenversicherung zusammengefasst.

Bewegliche Gegenstände, z.B. Garten-möbel und Geräte auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten, die auch bestim-mungsgemäß dort verwendet und be-lassen werden, sind üblicherweise in der Haushaltsversicherung versichert. Schäden an Balkongeländern, Terrassengeländern, Topf- und Terrassenpflanzen sind in den

meisten Eigenheim-Produkten gedeckt. Gartenpflanzen (Bäume, Hecken, Sträucher) müssen oft zusätzlich versichert werden. Auch Außenanlagen wie Hochbeete, Pools, Whirlpools, Teiche, und Gartenhäuschen müssen in der Regel extra in die Polizze eingeschlossen werden. Grundstücksein-friedungen, also Gartenzäune und -mauern, sind ebenfalls nicht in jeder Polizze auto-matisch versichert. Auch die Einschränkung der Deckung auf einzelne Schadenursachen (z.B. Unwetterschäden) ist möglich.

Achtung bei MietwohnungenVorsicht ist geboten, wenn Sie Mieter

einer Wohnung mit kleinem Garten sind. Fälschlicherweise nehmen viele Mieter an, dass Gartenmöbel und -geräte automatisch in ihrer Haushaltsversicherung versichert sind. Bei vielen Polizzen ist das aber nicht der Fall. Gartenmöbel und -geräte müssen meist extra eingeschlossen bzw. im Rahmen eines sogenannten Gartenbündels versi-chert werden.

Balkon & Terrasse Unterschiedliche Bedingungen gelten

auch für Balkon und Terrasse. Oftmals sind etwa Kübelpflanzen auf dem Balkon in der Haushaltsversicherung mitversichert, ste-hen die selben Pflanzen hingegen auf einer Terrasse besteht möglicherweise kein Versi-cherungsschutz.

Vorsorgen & Schaden minimierenBei drohendem Unwetter oder Sturm

sollten Sie potenzielle Schadenquellen be-seitigen, alle frei beweglichen Gegenstände soweit wie möglich in Sicherheit bringen oder befestigen, Fenster, Balkon- und Ter-rassentüren schließen und Markisen einfah-ren. Viele Versicherungen bieten mittlerwei-le Unwetterwarnungen per SMS an, welche zeitgerecht über drohende Unwetter in Ih-rer Region informieren und es Ihnen ermög-lichen rechtzeitig zu reagieren. In jedem Fall haben Sie als Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, die Auswirkungen des Schadens möglichst gering zu halten.

Die Unterschiede zwischen den Ver-sicherungen, vor allem was genau in wel-chem Ausmaß gedeckt ist, sind groß. Fra-gen Sie Ihren EFM Versicherungsmakler – er berät Sie gerne und kann Sie detailliert über Ihren persönlichen Versicherungsschutz in-formieren.

UNWETTERSCHÄDENSind Unwetterschäden im Garten, am Balkon und auf der Terrasse versichert?

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W er Werte schafft, der ist auch be-strebt, diese so gut als möglich abzusichern. Da wir nicht alle

Eventualitäten vorhersehen können und auf viele Ereignisse keinen Einfluss haben, bietet es sich natürlich an, dass wir für unsere Hab-seligkeiten einen entsprechenden Versiche-rungsschutz erwirken.

Wer sein Haus oder seine Wohnung samt Inhalt absichern will, der greift zur Ei-genheim- und Haushaltsversicherung. Der Versicherungsschutz der Eigenheimversi-cherung erstreckt sich auf das Gebäude und seine Anbauteile und die Haushaltsversi-cherung schützt den Wohnungsinhalt.

Wie bei jeder Versicherung treffen den Versicherungsnehmer auch bei der Eigen-heim- und Haushaltsversicherung Sorg-faltspflichten, sogenannte Obliegenheiten. In den meisten Fällen hat der Versiche-rungsnehmer einen Informationsvorsprung gegenüber dem Versicherer, er kennt das zu versichern-de Gebäude und dessen S c h w a c h s t e l -len und hat als erster Kenntnis davon, wenn etwas passiert. Die Versiche-rungsver träge sehen daher Obliegenheiten des Versiche-rungsnehmers vor dem Eintritt eines Ver-sicherungsfalles und nach dem Eintritt des Versicherungsfalles vor. Bevor es zu einem Schadensfall gekommen ist, also im We-sentlichen zum Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses, hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, den Versicherer über alle Umstände aufzuklären, die für die Übernahme der Gefahr durch den Versicherer von Bedeu-tung sind. In der Praxis bedeutet dies, dass man dem Versicherer Informationen gibt, aus denen dieser das Risiko eines Versiche-rungsfalles errechnen kann. Neben dem Er-richtungsjahr des Gebäudes sind z.B. auch dessen Bauart oder seine Ausstattung von Bedeutung. Der Versicherer selbst fragt für gewöhnlich bei Vertragsabschluss, ob dem Versicherungsnehmer Gefahrenumstände bekannt sind. Wenn Sie einen Versiche-rungsmakler haben, dann geht dieser mit Ihnen alles Punkt für Punkt durch, sodass nichts übersehen wird und Sie Ihrer Ver-

pflichtung gegenüber dem Versicherer vollumfänglich nachkommen.

Nach Abschluss des Vertrages dürfen Sie nichts tun, was die vom Versicherer über-nommene Gefahr erhöhen würde. Wer etwa seine bestehende Hobbybrauerei im Keller in eine gewerbliche Ginbrennerei umfunk-tioniert, erhöht nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes nicht nur den Alkoholgehalt im Keller, sondern auch die damit verbun-dene Gefahr für den Versicherer.

Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten führt dazu, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann und im Falle eines Scha-dens auch keine Leistung erbringen muss.

Die meisten Eigenheim- und Haushalts-versicherungsverträge sehen auch „Sicher-heitsvorschriften“ vor, welche vom Versi-cherungsnehmer bestimmte Handlungen fordern, die den Eintritt des Versicherungs-falles vermeiden sollen. Dazu gehört z.B.

das Absperren und Entleeren von Wasserlei-tungen im Win-ter, wenn sich der Versicherungs-nehmer über einen längeren Zeitraum nicht im Gebäude auf-

hält oder das Schließen der Fenster um ei-nen Einbruch zu verhindern. Auch sich aus dem Gesetz oder behördlichen Auflagen ergebende Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Dabei ist z.B. an behördliche Vorgaben zur Ausführung einer Heizungs-anlage zu denken.

Der Verstoß gegen die vereinbarten Sicherheitsvorschriften kann ebenfalls zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen bzw. kann dieser entsprechend den Vertrag kündigen, wenn er von der Verletzung einer Sicherheitsvorschrift erfährt.

Nach Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, dem Versicherer den Schadenseintritt umgehend zu melden und ihm sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um den Ver-sicherungsfall entsprechend beurteilen zu können. Also: „Was ist passiert und wie hoch ist der Schaden?“. Grundsätzlich gilt, dass man nach einem versicherten Schaden nicht sofort alle Schäden beseitigen sollte, damit der Versicherer alles dokumentieren kann.

Gerade Schäden am Gebäude oder am Wohnungsinhalt können kostspielig sein, sodass man als Versicherungsnehmer natür-lich verhindern möchte, dass der Versicherer leistungsfrei wird. Wenn Sie darauf achten, dass Sie die Ihnen auferlegten Obliegen-heiten einhalten, so müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wichtig ist auch, dass Sie sich im Falle von Veränderungen an Ihrem Eigenheim bzw. im Falle eines Schadens an Ihren Versicherungsmakler wenden, damit dieser Sie entsprechend unterstützen kann.

7KLIENTENANWALT

KLIENTENANWALTIhre Pflichten als Versicherungsnehmer

Bei einem Verstoß gegen Obliegen-heiten kann der Versicherer vom Ver-trag zurücktreten und im Schadensfall die Leistung verweigern.

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EFM Vorstand (Vor- und Nachname)

warme Jahreszeit

Versicherung für Gartenmöbel, Trampolin

Heimarbeit

EFM - Mit über ... Standorten die Nr. 1 in Österreich

Versicherungstipp

§ 57a Begutachtung

Rechtsanwaltskanzlei in Graz

Anzahl der Freizeitunfalle pro Tag

Ausbreitung des Schadens verhindern

Blitz und Donner

M it der § 57a Überprüfung, weit-läufig als „Pickerl“ bekannt, wird die Verkehrs- und Betriebs-

sicherheit sowie die Umweltbelastung eines Fahrzeuges nach aktuellem Stand der Technik überprüft. Diese Überprüfung dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Was und wie genau überprüft wird, ist vom Gesetzgeber vorgegeben. In dafür zugelassenen Fachwerkstätten werden fol-gende Fahrzeugkomponenten überprüft: Bremsanlage und Lenkung, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung, Umweltverträg-lichkeit, Fahrgestell und Karosserie, Fenster, Spiegel, Beleuchtung, elektrische Systeme, vorgeschriebene Ausstattung.

Laut Statistik Austria betrifft jeder dritte Mangel die Bremsanlage, gefolgt von der Lichtanlage und den Reifen.

Änderung des Überprüfungszeit-raums

Vor Mai 2018 war es möglich den „Pickerl- termin“, also den in der Plakette gestanzten Monat, um 4 Monate zu überziehen. Das ist nun nicht mehr möglich. Seit Mai 2018 gibt es diese Nachfrist für viele Kfz und Anhänger nicht mehr. Laut neuer Regelung muss das Fahrzeug spätestens im Monat, der auf der Plakette gelocht ist, begutachtet werden. Aber auch bis zu drei Monate vor dem ge-lochten Monat kann man die Überprüfung durchführen lassen. Betroffen von der neuen Regelung sind folgende Fahrzeuge:

• Taxis, Rettungs- und Krankentrans-portfahrzeuge

• LKWs über und auch unter 3,5 t Höchstzulassungsgewicht

• Omnibusse

• Anhänger über 3,5 t Höchstzulas-sungsgewicht

• Zugmaschinen, selbstfahrende Ar-beitsmaschinen, Transportkarren mit Bauartgeschwindigkeit über 40 km/h

Änderungen für MotorräderFür Motorräder gilt seit 1. März 2020 ein

neues Begutachtungsintervall von 3-2-1. Wie Pkws müssen nun auch neu zugelassene Zweiräder künftig erstmals nach drei, an-schließend nach zwei und erst dann jährlich zur § 57a Überprüfung. Diese Neuregelung betrifft auch bereits vor dem 1. März 2020 erstmals zugelassene Fahrzeuge. Gilt für ein solches jetzt eine längere Frist als auf dem Pickerl ersichtlich, kann der Zulassungsbe-sitzer bei der Zulassungsstelle (nicht jedoch bei § 57a-Prüfstellen) ein Pickerl mit dem Geltungszeitraum nach der neuen Regelung verlangen.

MIT ÜBER 50 STANDORTEN DIE NR. 1 IN ÖSTERREICH

8 INTERN

EXPERTENTIPPWissenswertes zur § 57a Überprüfung

KREUZ WORT RÄTSEL

Lösungswort bis 30. Juni 2020 an [email protected] senden und gewinnen.Ihre Teilnahme an dem Gewinnspiel kann jederzeit, ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Teilen Sie uns dies über [email protected] mit. Ihre Daten werden ausschließlich zur Verständigung, im Falles eines Gewinns, verwendet. Mit der Teilnahme erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinie der EFM Versicherungsmakler AG einverstanden.

TIPP!Alle Lösungen finden Sie in diesem Heft.

Zu gewinnen!

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