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Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert (in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht), dargestellt an den Passauer Urbaren Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie des Fachbereiches Pädagogik der Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg vorgelegt von Martin Hofbauer aus Passau Hamburg 2005

Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und

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Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und

Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14.

Jahrhundert

(in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht),

dargestellt an den Passauer Urbaren

Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie

des Fachbereiches Pädagogik der Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg

vorgelegt von

Martin Hofbauer

aus Passau

Hamburg 2005

Erstgutachter: Prof. Dr. phil. Klaus Arnold Zweitgutachter: Prof. Dr. phil. Rainer Postel Tag der mündlichen Prüfung: 21.06.2005

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Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1 1. Die historische Ausgangssituation 1 1.1. Bistum, Hochstift und Stadt Passau. Die Stadt als Bischofssitz 1 1.2. Das Bistum Passau und die Kolonisationsträger 4 1.2.1. Bistum und Hochstift 4 1.2.2. Weltliche Herrschaftsträger 6 2. Die Passauer Urbare des 13. und 14. Jahrhunderts und ihre Edition 12 2.1. Die Anlage der Passauer Urbare 12 2.2. Der Bearbeiter der Passauer Urbare: Adam Maidhof 15 2.3. Die Struktur der Passauer Urbare 16 2.3.1. Das Urbar des 13. Jahrhunderts 16 2.3.2. Das Urbar des 14. Jahrhunderts 19 3. Aufbau und Zielsetzung der Arbeit 20 3.1. Die Quellenlage 20 3.2. Die Frage nach den zwei Urbaren 23 3.3. Zielsetzung der Untersuchung 25 4. Der methodische Aufbau der Arbeit 26 4.1. Die Lokalisierung der Ortsnamen 26 4.2. Die Kartenarbeit und deren Interpretation 33 4.3. Zusammenfassung 34 5. Zeittafel zur Geschichte von Stadt, Bistum und Hochstift Passau 36 II. Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert in geographischer Hinsicht 38 1. Besitz des Hochstifts Passau in Bayern 38 1.1. Stadt und Landkreis Passau 40 1.2. Altlandkreis Wegscheid 43 1.3. Altlandkreis Wolfstein 47 1.4. Altlandkreis Vilshofen 53 1.5. Altlandkreis Griesbach im Rottal 59 1.6. Altlandkreis Pfarrkirchen 62 1.7. Altlandkreis Altötting 69

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1.8. Altlandkreis Eggenfelden 72 1.9. Altlandkreis Landau an der Isar 77 1.10. Altlandkreise Dingolfing, Straubing, Bogen und Regensburg 81 1.11. Altlandkreise Deggendorf, Regen und Grafenau 84 2. Besitz des Hochstifts Passau in Österreich 91 2.1. Besitz des Hochstifts Passau in Oberösterreich 94 2.1.1. Politischer Bezirk Schärding 97 2.1.1.1. Gerichtsbezirk Engelhartszell 97 2.1.1.2. Gerichtsbezirk Raab 101 2.1.1.3. Gerichtsbezirk Schärding 106 2.1.2. Politischer Bezirk Ried im Innkreis 110 2.1.2.1. Gerichtsbezirk Obernberg 111 2.1.2.2. Gerichtsbezirk Ried im Innkreis 119 2.1.3. Politischer Bezirk Braunau am Inn 127 2.1.3.1. Gerichtsbezirk Braunau am Inn 128 2.1.3.2. Gerichtsbezirk Mattighofen 130 2.1.3.3. Gerichtsbezirk Mauerkirchen 131 2.1.3.4. Gerichtsbezirk Wildshut 134 2.1.4. Politischer Bezirk Grieskirchen 136 2.1.4.1. Gerichtsbezirk Grieskirchen 136 2.1.4.2. Gerichtsbezirk Haag am Hausruck 138 2.1.4.3. Gerichtsbezirk Peuerbach 141 2.1.5. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Eferding 143 2.1.6. Politischer Bezirk Linz – Land 164 2.1.6.1. Gerichtsbezirk Enns 164 2.1.6.2. Gerichtsbezirk Linz – Land 167 2.1.6.3. Gerichtsbezirk Neuhofen an der Krems 180 2.1.7. Politischer Bezirk Wels 181 2.1.8. Politischer Bezirk Vöcklabruck 183 2.1.9. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Gmunden 186 2.1.10. Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems 189 2.1.11. Politischer Bezirk Steyr 190 2.1.12. Politischer Bezirk Rohrbach 191 2.1.12.1. Gerichtsbezirk Aigen im Mühlkreis 191 2.1.12.2. Gerichtsbezirk Lembach im Mühlkreis 193 2.1.12.3. Gerichtsbezirk Neufelden 200

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2.1.12.4. Gerichtsbezirk Rohrbach in Oberösterreich 205 2.1.13. Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung 208 2.1.13.1. Gerichtsbezirk Leonfelden 208 2.1.13.2. Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung 209 2.1.14. Politischer Bezirk Freistadt 214 2.1.14.1. Gerichtsbezirk Freistadt 214 2.1.14.2. Gerichtsbezirk Pregarten 216 2.1.15. Politischer Bezirk Perg 217 2.1.15.1. Gerichtsbezirk Grein 217 2.1.15.2. Gerichtsbezirk Mauthausen 219 2.1.15.3. Gerichtsbezirk Perg 220 2.1.16. Landeshauptstadt Linz 221 2.2. Besitz des Hochstifts Passau im österreichischen Bundesland Salzburg 227 2.2.1. Politischer Bezirk Salzburg-Umgebung 229 2.2.1.1. Gerichtsbezirk Neumarkt am Wallersee 229 2.2.1.2. Gerichtsbezirk Oberndorf bei Salzburg 233 2.2.1.3. Gerichtsbezirk Salzburg 234 2.2.1.4. Zusammenfassung 234 2.3. Besitz des Hochstifts Passau in Niederösterreich 235 2.3.1. Politischer Bezirk Amstetten 238 2.3.1.1. Gerichtsbezirk Amstetten 238 2.3.1.2. Gerichtsbezirk Haag 248 2.3.1.3. Gerichtsbezirk St. Peter in der Au 249 2.3.1.4. Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs 251 2.3.2. Politischer Bezirk Melk 257 2.3.2.1. Gerichtsbezirk Mank 259 2.3.2.2. Gerichtsbezirk Melk 260 2.3.2.3. Gerichtsbezirk Ybbs an der Donau 274 2.3.3. Politischer Bezirk Sankt Pölten 279 2.3.3.1. Gerichtsbezirk Herzogenburg 281 2.3.3.2. Gerichtsbezirk Neulengbach 285 2.3.3.3. Gerichtsbezirk Sankt Pölten 290 2.3.4. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Scheibbs 314 2.3.5. Politischer Bezirk Lilienfeld 321 2.3.6. Politischer Bezirk Wien Umgebung 322 2.3.7. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Mödling 327

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2.3.8. Politischer Bezirk Baden 328 2.3.9. Politischer Bezirk Bruck an der Leitha 329 2.3.10. Politischer Bezirk Gänserndorf 332 2.3.11. Politischer Bezirk Mistelbach an der Zaya 336 2.3.12. Politischer Bezirk Korneuburg 344 2.3.13. Politischer Bezirk Tulln 347 2.3.14. Politischer Bezirk Hollabrunn 355 2.3.15. Politischer Bezirk Horn 357 2.3.16. Politischer Bezirk Waidhofen an der Thaya 360 2.3.17. Politischer Bezirk Krems an der Donau 361 2.3.17.1. Gerichtsbezirk Krems an der Donau 362 2.3.17.2. Gerichtsbezirk Langenlois 369 2.3.17.3. Gerichtsbezirk Spitz 371 2.3.18. Bundeshauptstadt und Bundesland Wien 372 III. Zusammenfassung – Das Bild der Grundherrschaft 376 1. Der Herrschaftsraum 376 2. Die Strukturformen des Besitzes 378 2.1. Das Lehen 378 2.2. Die areae – kleinere landwirtschaftliche Nutzflächen 379 2.3. curia / Meierhof 380 2.4. bonum / Gut 381 2.5. villa / Meierhof bzw. Dorf 382 2.6. Besondere landwirtschaftliche Lehensobjekte 382 2.6.1. ager und pratum / Acker und Wiese 382 2.6.2. Der Weinbau (Weinzurllehen) 383 2.6.3. Die Schwaighöfe 384 2.6.4. Schüssellehen 384 3. Die hochstiftischen Lehensinhaber 386 4. Die Bauern 390 5. Handwerk und handwerkliche Produkte 391 6. Die „Stift“ – Dienstleistungen und Abgaben 395 6.1. Die Rechnungseinheiten 395 6.2. Die Hand- und Spanndienste 396 6.3. Die dinglichen Leistungen 398 6.3.1. Die landwirtschaftlichen Produkte 398 6.3.1.1. Der Viehstand 398 6.3.1.2. Die Tierprodukte 399

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6.3.1.3. Die Getreide- und Fruchtsorten 400 6.3.1.4. Holz und Wald 402 7. Der Zehnt 405 8. Ausblick 406 Abkürzungsverzeichnis 408 Zeichenerklärung zur Karte 410 Quellen- und Literaturverzeichnis 412 1. Quellen 412 2. Literatur 413 3. Hilfsmittel 432 4. Lexikon des Mittelalters 433 Band 2 – Statistisch-topographische Zusammenstellung In der Anlage drei Kartenblätter

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I. Einleitung

1. Die historische Ausgangssituation 1.1. Bistum, Hochstift und Stadt Passau. Die Stadt als Bischofssitz Die Struktur der mittelalterlichen Gesellschaft kennzeichnet ihre typische Form, die auf der personalen Beziehung beruht. Sie gilt Historikern daher als „Personenverbandsstaat“ im Gegensatz zum modernen Flächenstaat, in dem – ungeachtet der politischen Form – Legislative und Exekutive in einem geschlossenen, territorialen Raum Geltung besitzen. Die Stadt Passau kann hierfür als typisches Beispiel gelten.1 Als Zentrum eines umfangreichen Bistums verfügte der Bischof im Raum der Stadt über Grund und Boden sowie über Menschen, die keiner weiteren Herrschaft unterstanden. Über beide – Land und Leute – übte das Bistum Herrschaft aus als Hochstift, das die gesamte Verwaltung von Menschen und Liegenschaften zusammenfaßte.2

1 Die Rechtsverhältnisse sind ausführlich dargestellt von: Boshof, Egon: Die Stadt im Früh- und Hochmittelalter. Unter der Herrschaft der Bischöfe. In: Geschichte der Stadt Passau. Im Auftrag des Vereins für Ostbairische Heimatforschung. Hrsg. von Egon Boshof, Walter Hartinger, Maximilian Lanzinner u. a. Regensburg 1999. S. 63–96. Hier vor allem S. 63–81. 2 Hier wird der Grundherrschaftsbegriff von Otto Brunner zugrundegelegt, wonach – zusammengefaßt – das Kennzeichen der mittelalterliche Grundherrschaft die Herrschaft über Land und Leute ist. Brunner, Otto: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter. Unveränderter reprographischer Nachdruck der 5. Auflage, Wien 1965. Darmstadt 1973. – Allgemein zur mittelalterlichen Agrargeschichte und zur Grundherrschaftsforschung, die als ein Teil der Agrargeschichte zu verstehen ist: Rösener, Werner: Agrarwirtschaft, Agrarverfassung und ländliche Gesellschaft im Mittelalter. München 1992 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte. Band 13). – Rösener, Werner: Einführung in die Agrargeschichte. Darmstadt 1997 (Die Geschichtswissenschaft. Einführungen in Gegenstand, Methoden und Ergebnisse ihrer Teildisziplinen und Grundwissenschaften). – Henning, Friedrich-Wilhelm: Deutsche Agrargeschichte des Mittelalters. 9. bis 15. Jahrhundert. Stuttgart 1994 (Deutsche Agrargeschichte. Begründet von Günther Franz. Hrsg. von Friedrich-Wilhelm Henning). – Rösener, Werner (Hrsg.): Strukturen der Grundherrschaft im frühen Mittelalter. 2. Auflage. Göttingen 1993 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band 92). – Rösener, Werner (Hrsg.): Grundherrschaft und bäuerliche Gesellschaft im Hochmittelalter. Göttingen 1995 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band 115). – Patze, Hans (Hrsg.): Die Grundherrschaft im späten Mittelalter. 2 Teilbände. Sigmaringen 1983 (Vorträge und Forschungen. Hrsg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte. Band 27). – Rösener, Werner: Grundherrschaft im Wandel. Untersuchungen zur Entwicklung geistlicher Grundherrschaften im südwestdeutschen Raum vom 9. bis 14. Jahrhundert. Göttingen 1991 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band 102). – Agrargeschichte. Positionen und Perspektiven. Hrsg. von Werner Trossbach und Clemens Zimmermann. Mit Beiträgen von Peter Blickle, Ulrike Gleixner, Barbara Krug-Richter u. a. Stuttgart 1998 (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte. Hrsg. von Peter Blickle und David Sabean. Band 44). Darin vor allem: Blickle, Peter: Deutsche Agrargeschichte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. S. 7–32. Und: Rösener, Werner: Problem der Erforschung der ländlichen Gesellschaft des Mittelalters. S. 93–105. – Rösener, Werner: Bauern im Mittelalter. 3. Auflage. München 1987. – Mitterauer, Michael: Warum

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Herrschaftsträger des Hochstifts war der jeweilige Bischof. Er war also nicht nur geistliches Oberhaupt der ihm vom Papst bzw. auch vom Kaiser übertragenen geistlichen Gewalt, sondern gleichermaßen Herr im weltlichen Bereich. Die schweren Auseinandersetzungen zwischen Kaisertum und Papsttum – beginnend im Investiturstreit – trugen schließlich zur Klärung der Verhältnisse bei. Herrschaftsträger war in Passau aber auch der bayerische Herzog, denn als Erbe der Agilolfinger und als Lehensträger des deutschen Königs bzw. römischen Kaisers verfügte er über Reichsgut in der Stadt und deren Umfeld. Noch heute weist die Grabengasse in Passau auf die ehemalige Grenze von Hochstift und Herzogtum hin, die durch Graben und Stadtmauer getrennt waren.3 Um die Situation noch weiter zu verwirren, war der östliche Teil der Landzunge, auf der Passau liegt, ursprünglich der selbständige Herrschaftsbereich des Frauenklosters Niedernburg. Schon im 10. Jahrhundert erscheint es als Reichsabtei mit umfangreichem Landbesitz, der von Passau bis an die böhmische Grenze reichte. Für das Hochstift Passau erschien dies als ein unhaltbarer Zustand, denn Niedernburg beherrschte damit nicht nur den einträglichen Saumpfad nach Böhmen, sondern auch die Salzlände am heutigen Innkai, die Salzstadel an der Ortsspitze und die Überfahrtsrechte vom rechten Donauufer zur Ilzstadt und damit zum Ausgangspunkt des Goldenen Steiges.4 Erst 1161 gelang es dem Passauer Bischof, seine Interessen durchzusetzen: Friedrich I. Barbarossa (1152–1190) übereignete dem Passauer Bischof Konrad5 die Abtei Niedernburg mit allen ihren reichen Besitzungen, vor allem im

Europa? Mittelalterliche Grundlagen eines Sonderwegs. 4. Auflage. München 2004. S. 17–69. – Franz, Günther: Geschichte des deutschen Bauernstandes vom frühen Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. 2. Auflage. Stuttgart 1976. – Franz, Günther (Hrsg.): Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter. 2. Auflage. Darmstadt 1974 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe. Band 31). – Zur Situation in Bayern die älteren, aber in weiten Bereichen immer noch gültigen Werke: Dollinger, Philippe: Der bayerische Bauernstand vom 9. bis zum 13. Jahrhundert. Hrsg. von Franz Irsigler. Vom Verfasser autorisierte Übersetzung aus dem Französischen von Ursula Irsigler. München 1982. – Lütge, Friedrich: Die Bayerische Grundherrschaft. Untersuchungen über die Agrarverfassung Altbayerns im 16.–18. Jahrhundert. Stuttgart 1949. 3 Die Grabengasse, von der Ludwigsstraße zum Unteren Sand, benannt nach dem einstigen Stadtgraben vor der ältesten Wehrmauer der Altstadt, die vom Inn bis zur Donau reichte und den unter bayerischer Herrschaft stehenden Neumarkt von der Bischofsstadt trennte. Vgl.: Adreßbuch der Stadt Passau. Ausgabe 1970. Passau 1970. S. 50. 4 Oswald, Josef (Hrsg.): Alte Klöster in Passau und Umgebung. Geschichtliche und kunstgeschichtliche Aufsätze von Max Heuwieser, Rudolf Guby und Josef Oswald. Passau 1950. S. 18–23. 5 Konrad, Sohn des hl. Leopold, Markgraf von Österreich, 1148/49–1164, gestorben als Erzbischof von Salzburg 1168. Handbuch des Bistums Passau. Stand 1.4.1981. Hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Passau. Passau 1981. S. 27. – Zur Situation der Passauer Kirche im 12. Jahrhundert vgl. das grundlegende Werk: Zurstraßen, Annette: Die Passauer Bischöfe des

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sogenannten Nordwald, dem späteren „Land der Abtei“.6 Die Äbtissin wurde zur Dechantin herabgestuft. Zunächst behielt sich der Kaiser die Vogteirechte vor. Kaiser Heinrich VI. (1190–1197) bestätigte 1193 die Entscheidung Barbarossas und verzichtete darüber hinaus auf die Vogtei. Damit war vom Hochstift aus gesehen wenigstens die Landzunge ostwärts des Domhügels in bischöflicher Hand. Deren westlicher Teil aber blieb fest in den Händen des Herzogs und kein bayerischer Fürst war jemals geneigt, diese für ihn günstige Position aufzugeben. Im Gegenteil: Sie wurde noch weiter ausgebaut. Bischof Altmann (1065–1091)7 von Passau, einer der entschiedensten Vertreter der gregorianischen Reformpartei im 11. Jahrhundert, hatte nämlich auf hochstiftischem Besitz westlich des bayerischen Neumarktes zwischen 1067 und 1073 ein Kloster gegründet, das er Regularkanonikern nach der sogenannten Regel des heiligen Augustinus übereignete.8 Im erbitterten Streit Bischof Altmanns mit Heinrich IV. (1056–1106) mußte der Bischof als Parteigänger des Gegenkönigs Rudolf von Schwaben seine Stadt verlassen, und nur die königstreuen Chorherren konnten in der Neugründung verbleiben. Altmann starb fern seiner Bischofsstadt.9 Der vom König eingesetzte Graf Ulrich übte die Vogtei über das Chorherrenstift aus. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts gelang es schließlich den Wittelsbachern, also den bayerischen Herzögen, die Vogtei an sich zu ziehen. Die Stellung des Bischofs gestaltete sich selbst in seiner Bischofsstadt Passau nicht problemlos. Unangefochten blieb der Bischof in seiner kirchlichen

12. Jahrhunderts. Studien zu ihrer Klosterpolitik und zur Administration des Bistums (Vorarbeiten zu den Regesten der Passauer Bischöfe). Passau 1989. Hier: S. 105–118. 6 Breinbauer, Josef: Otto von Lonsdorf. Bischof von Passau 1254–1265. Köln, Weimar, Wien 1992 (Passauer Historische Forschungen. Band 6) (Passau, Univ. Diss., 1990). S. 156–159. 7 Boshof, Egon: Bischof Altmann, St. Nikola und die Kanonikerreform. Das Bistum Passau im Investiturstreit. In: Tradition und Entwicklung. Gedenkschrift für J. Riederer. Hrsg. von Karl-Heinz Pollok. Passau 1981 (Schriften der Universität Passau). S. 317–345. – Lechner, Gregor M.: Sankt Altmann. Bischof von Passau. Leben und Wirken. Hrsg. vom Benediktinerstift Göttweig/NÖ zum 900. Todesjahr seines Gründerbischofs. Göttweig 1991. – Acht, Stephan: Die Bischöfe Altmann von Passau, Adalbero von Würzburg und Erzbischof Gebhard von Salzburg als Wegbereiter des regulierten Kanonikertums in Bayern. In: Die Augustinerchorherren in Bayern. Zum 25-jährigen Wiedererstehen des Ordens. Katalog zur Ausstellung in der Bischöflichen Zentralbibliothek Regensburg. 12. November bis 23. Dezember 1999. Hrsg. von Paul Mai. Regensburg 1999 (Bischöfliches Zentralarchiv und Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg. Kataloge und Schriften. Band 16). S. 19–24. 8 Rehberger, Karl: Altmann und die Chorherren. In: Der heilige Altmann, Bischof von Passau. Sein Leben und sein Werk. Festschrift zur 900-Jahr-Feier 1965. Hrsg. von der Abtei Göttweig, Niederösterreich. Göttweig 1965. S. 23–33; ebd., S. 28: „Die Gründung des Stiftes erfolgte wahrscheinlich 1067. Die erste gesicherte Nachricht ist das Privileg Papst Alexanders II. vom 3. März 1073.“ 9 Zedinek, Wilhelm Felix: Altmanns Lebenslauf. In: Der heilige Altmann, Bischof von Passau. Sein Leben und sein Werk. Festschrift zur 900-Jahr-Feier 1965. Hrsg. von der Abtei Göttweig, Niederösterreich. Göttweig 1965. S. 119–128. – „Am 8. August 1091 wird der rastlose Bischof in seinem Markhof Zeiselmauer, wo das Bistum Passau begütert war, von einem Fieber hinweggerafft.“ Ebd., S. 125. – Bestattet liegt er in seiner Lieblingsgründung Stift Göttweig.

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Funktion. Dem weltlichen Herrschaftsträger war aber sein Verwaltungszentrum Passau vom Umland abgeschnürt und in Krisen- und Kriegszeiten nur auf dem Wasserweg zu erreichen. Zu allem Überfluß riegelte nämlich die Grafschaft Neuburg am Inn, deren Gebiet sich vom linken Ufer des Inns zum rechten Ufer der Donau in einem weiten Bogen erstreckte, das Gebiet völlig ab. Die Grafschaft war geschlossen Eigentum der Grafen von Formbach, deren eigentliche Interessen dem Herzogtum Österreich galten.10 Daher blieb auch die Landeshoheit der Grafschaft trotz allen bayerischen Versuchen, sie zu annektieren, stets bei Österreich,11 selbst dann noch, als es 1730 dem Hochstift Passau endlich gelang, die Grafschaft Neuburg anzukaufen.12 1.2. Das Bistum Passau und die Kolonisationsträger 1.2.1. Bistum und Hochstift Als Bonifatius 739 im Auftrag des Papstes die bayerische Kirchenprovinz organisierte, wurden auch die Grenzen der Bistümer in etwa abgesteckt. Demnach reichte das Bistum Passau im Nordwesten vom Arber im Bayerischen Wald zur Isar- und Salzachmündung im Westen, im Süden grenzte das Bistum Salzburg den Einfluß Passaus ab, im Osten aber bildete die Ostgrenze des bayerischen Herzogtums zwangsläufig die Bistumsgrenze. Diese Ostgrenze aber blieb in Bewegung. Östlich der Enns siedelten vor allem Slawen, und auch deren östliche Nachbarn, die Ungarn, strebten nach Westen.13 Von Passau aus setzte etwa um das Jahr 800 eine rege Missionstätigkeit ein, die auch andere bayerische Bistümer wie Regensburg, Freising und Salzburg nachzog.14 Missionierung bedeutete zugleich auch Neubesiedlung, und in diesem Fall könnte man sagen: Bajuwarisierung. Die Grenzen schoben sich langsam nach Osten vor. Dort aber hatten sich in der weiten pannonischen

10 Hofbauer, Josef: Die Grafschaft Neuburg am Inn. Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern. Heft 20. Kommission für bayerische Landesgeschichte. München 1969. S. 13–17 und Kartenbeilage. 11 Hofbauer, Grafschaft Neuburg, S. 129. 12 Der Erwerb der Grafschaft Neuburg am Inn erfolgte unter Joseph Dominikus Graf von Lamberg (1723–1761), Fürstbischof von Passau. Zur Person vgl.: Mader, Franz: Tausend Passauer. Biographisches Lexikon zu Passaus Stadtgeschichte. Passau 1995. S. 133–134. 13 Heuwieser, Max: Geschichte des Bistums Passau. Band 1. Die Frühgeschichte. Von der Gründung bis zum Ende der Karolingerzeit. Passau 1939 (Veröffentlichungen des Instituts für Ostbairische Heimatforschung in Passau. Hrsg. von Max Heuwieser. Band 20). S. 98–113 und S. 190–196. – Hartmann, Peter Claus: Bayerns Weg in die Gegenwart. Vom Stammesherzogtum zum Freistaat heute. Regensburg 1989. S. 53. – Bosl, Karl: Geschichte Bayerns. Band 1. Vorzeit und Mittelalter. München 1952. S. 36–38. 14 Heuwieser, Geschichte, S. 206–211. – Hartmann, Weg, S. 57. – Bosl, Geschichte, S. 47.

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Ebene während des 10. Jahrhunderts die aus dem Don- und Dnjepr-Gebiet verdrängten magyarischen Stämme festgesetzt. Aus der Pußta heraus unternahmen diese Steppennomaden ihre Vorstöße nach dem Westen, zunächst mit großem Erfolg, denn den wendigen Reitertrupps konnten die schwerfälligen bayerischen Abteilungen nicht wirksam entgegentreten. Die Gebiete von Nieder- und Oberösterreich und Bayern waren zum Einfallstor ungarischer Abteilungen geworden, die dabei ganze Landstriche verheerten. Am Ende des 9. Jahrhunderts kam es zu ersten kriegerischen Auseinandersetzungen. 907 beschloß dann der bayerische Heerbann, dem ein Ende zu setzen. Fast der gesamte waffenfähige Adel beteiligte sich, auch Bischöfe und Äbte. Bei Pressburg kam es zur Schlacht. Das bayerische Kontingent, das kaum beritten war, ließ sich in die Ebene locken und wurde dort von den ungarischen Reitern völlig aufgerieben.15 Das gesamte östliche Kolonisationswerk war damit zusammengebrochen, die Grenze zu Ungarn bildete wieder die Enns. Es folgten 40 Jahre, die von häufigen Kriegs- und Beutezügen ungarischer Reiterscharen, aber auch von friedlicheren Perioden geprägt waren. Einen Schlußstrich setzte die denkwürdige Schlacht von 955 auf dem Lechfeld. Das ungarische Reiterheer hatte sich möglicherweise mit der Belagerung Augsburgs übernommen. Diese Art entsprach nicht ihrer ursprünglichen Kampfweise, die Belagerungen weitgehend vermied. Doch entscheidend war die Umrüstung auf schnelle Reiterabteilungen, die vor allem der bayerische Herzog Arnulf (907–937) mit enteignetem Klostergut eingeleitet hatte.16 Es ist verständlich, wenn er sich damit bei den klösterlichen Geschichtsschreibern den Beinamen „der Böse“ einhandelte.17 Aber sein Weg erwies sich in dieser Situation als erfolgreich. Nach der Niederlage der Ungarn 955 auf dem Lechfeld18 änderte das bislang weitgehend nomadisch lebende Reitervolk der Ungarn seine Lebensgewohnheiten grundlegend, wurde seßhaft und nahm in den folgenden Jahrzehnten rasch das Christentum an.19

15 Spindler, Max (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Geschichte. Band 1. Das alte Bayern. Das Stammesherzogtum bis zum Ausgang des 12. Jahrhunderts. 2., überarbeitete Auflage. München 1981. S. 274–277. 16 Aus Sicht des Reiches sind natürlich die jahrelangen Bemühungen des ostfränkisch-deutschen Königs Heinrich I. für die Aufstellung von bewaffneten Reiterabteilungen und das gemeinsame Vorgehen beinahe aller ostfränkisch-deutschen Stämme unter Otto I. auf dem Lechfeld zu berücksichtigen. 17 Brunner, Karl: Herzogtümer und Marken. Vom Ungarnsturm bis ins 12. Jahrhundert. Wien 1994 (Österreichische Geschichte 907–1156. Hrsg. von Herwig Wolfram). S. 54. – Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 209. – Kurt Reindel weist in der 2. Auflage des Handbuchs der bayerischen Geschichte in Anlehnung an Alois Schmid darauf hin, daß das Verhältnis zwischen Herzog Arnulf und der bayerischen Kirche wahrscheinlich besser war, als es bisher von der Forschung angenommen wurde. Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 282. 18 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 295. 19 Zu diesem vorhergehenden Abschnitt vgl.: Kellner, Georg Maximilian: Die Ungarneinfälle im Bild der Quellen bis 1150. Von der „Gens detestanda“ zur „Gens ad fidem Christi conversa“.

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Unmittelbar nach 955 wurden das christliche Missionswerk und der bayerische Siedlungsausbau nach Osten wieder aufgenommen. Bald endete die Passauer Diözese an der Leitha. Insbesondere Bischof Pilgrim (971–991) hatte sich, wenngleich auch mit zweifelhaften Mitteln, hohe Ziele gesetzt. Das Bistum Passau erklärte er zum Nachfolger eines „sagenhaften“ Erzbistums Lorch, einmal um das Erzbistum Salzburg zum einfachen Bistum herabzusetzen, andererseits um mit dieser Behauptung Ungarn der Passauer Kirchenprovinz einzuverleiben. Beides mißlang.20 1.2.2. Weltliche Herrschaftsträger Aus der bisherigen Darstellung könnte der Eindruck entstehen, das Bistum Passau hätte die Führungsrolle bei der Missionierung und dem Siedlungsausbau ausgeübt. Doch auch die übrigen bayerischen Bistümer hatten großen Anteil an diesem Werk. Die Hauptlast aber trug im 10. und 11. Jahrhundert der bayerische Adel. Mit seinen zahlreichen Klostergründungen schufen diese Geschlechter die Basis für die kulturellen Zentren, ohne die die gesamte Missions- und Siedlungsarbeit ohne Erfolg geblieben wäre. Zahlreiche Burgen sicherten die Neuerwerbungen. Nur einige Geschlechter seien herausgehoben. Die Grafen von Bogen Zwischen Regensburg und Osterhofen, nur wenig von Passau entfernt, erstreckt sich entlang der Donau der Gäuboden, seiner Fruchtbarkeit wegen auch die „Kornkammer Bayerns“ genannt. Das Gebiet durchzog von Regensburg (Castra Regina) über Straubing (Sorviodurum) und Künzing (Quintanis) nach Passau (Castra Batava bzw. Boiotro) die alte Römerstraße, die den Limes und die westlichen römischen Provinzen mit dem Osten, mit Noricum und Pannonien, verband. Bei Straubing, jedoch nördlich der Donau, hatten nach der bayerischen Landnahme auf einem in die Ebene vorspringenden steilen Berg die einst

München 1997 (Studia Hungarica. Schriften des Ungarischen Instituts München. Band 46) (München, Diss., 1996). Vor allem S. 76–90, S. 98–105 und S. 161–180. – Bayern – Ungarn. Tausend Jahre. Aufsätze zur Bayerischen Landesausstellung 2001. Vorträge der Tagung „Bayern und Ungarn im Mittelalter und in der frühen Neuzeit“ in Passau 15. bis 18. Oktober 2000. Hrsg. von Herbert W. Wurster, Manfred Treml und Richard Loibl. Passau 2001. Darin vor allem folgende Aufsätze: István Fodor: Das Ungarnbild aus der Sicht der Archäologie. S. 19–33. – Maximilian Georg Kellner: Das Ungarnbild in den frühen mittelalterlichen Textquellen. S. 35–42. – Gabriel Adriányi: Die Rolle Salzburgs, Passaus und Regensburgs bei der Christianisierung Ungarns. S. 55–64 – Martin Eggers: Bayern, Pannonien und die Magyaren. S. 65–76. – Charles R. Bowlus: Der Weg vom Lechfeld. Die Kriegführung der Magyaren. S. 77–90. – In den angeführten Werken finden sich umfangreiche Hinweise auf weitere neuere und ältere Literatur. 20 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 448.

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mächtigen Grafen von Bogen21 ihre Stammburg erbaut. Heute steht an gleicher Stelle die Kirche der Marienwallfahrt auf dem Bogenberg.22 Diese Grafen von Bogen bauten, da das Altsiedelland um Regensburg und Straubing als Königs- oder Herzogsgut bereits fest in der Hand der Landesherrn war, im 12. Jahrhundert ihre Macht vor allem durch Rodung und Neubesiedlung des Nordwaldes aus. Kultureller Mittelpunkt wurden ihre Hausklöster Windberg23 und Oberaltaich.24 Als die Grafen von Bogen 1242 ausstarben, traten die bayerischen Herzöge das Erbe der Bogener an. Damals wurde auch das Rauten-, genauer das „geweckte“ Wappen der Grafen von den bayerischen Herzögen übernommen. Siedlungszentren der Bogener Grafschaft waren Viechtach, Eschlkam25 und Neukirchen beim Hl. Blut.26 Die Grafen von Bogen wie ihre Erben, die bayerischen Herzöge, waren aber zu keiner Zeit bereit, auch nur Teile ihres Herrschaftsgbietes abzutreten. Deshalb endete an der Bogener Einflußsphäre auch das Herrschaftsgebiet des Hochstifts Passau. Die Witigonen Die Witigonen,27 durch Adalbert Stifters Roman „Witiko“28 auch über die Grenzen Bayerns und Österreichs hinaus bekannt, entstammten ebenfalls einem bayerischen Adelsgeschlecht, nämlich den Schönhering-Blankenbergern. Ihr Hauptaugenmerk richtete sich vor allem auf das Gebiet jenseits des Hauptkamms des Böhmerwaldes, dorthin, wo auch die böhmischen Přemysliden Macht und Einfluß entwickelten. Mit bayerischen Siedlern gründeten sie die Orte Rosenberg29 oder Neuhaus30 und wählten Krummau31 zu ihrem

21 Die Anfänge der Grafen von Bogen-Windberg. Studientagung zum 850. Todestag des Grafen Albert I. 17.–18. Januar 1997. Hrsg. von der Prämonstratenser-Abtei Windberg. Windberg 1999 (Windberger Schriftenreihe. Hrsg. von Thomas Handgrätinger. Band 4). – Piendl, Max: Die Grafen von Bogen. Genealogie, Besitz- und Herrschaftsgeschichte. In: Jahresbericht des Historischen Vereins für Straubing. Band 57. Straubing 1954. S. 25–79. 22 Lechner, Gregor M. OSB: Das Bogenberger Gnadenbild der „Maria in der Hoffnung“. In: Maria allerorten ... . Landshut 1999. S. 112–122. 23 Die Anfänge der Grafen von Bogen-Windberg. Windberg 1999. 24 Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands. Band 7. Bayern. Hrsg. von Karl Bosl. 3. Auflage. Stuttgart 1981. S. 541–542. 25 Krämer, Karl B.: Landkreis Kötzting – Bayerischer Wald. Hrsg. von der Landkreisverwaltung Kötzting. Kötzting 1964. S. 270–274. 26 Krämer, Landkreis, S. 232–236. 27 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 430–431. 28 Zahlreiche Ausgaben, z. B.: Stifter, Adalbert: Gesammelte Werke. 6 Bände. Hrsg. von Dietmar Grieser. Band 3. Witiko I. München 1982. Band 4. Witiko II. München 1982. 29 Tschechisch ‚Rožmberk nad Vltavou’ im ehemaligen Bezirk Kaplitz an der oberen Moldau. Vgl.: Hemmerle, Rudolf: Sudetenland-Lexikon. Mannheim 1984 (Deutsche Landschaften. Band 4). S. 375. 30 Tschechisch ‚Jindřichův Hradec’, Bezirksstadt in Südböhmen. Vgl.: Hemmerle, Sudetenland-Lexikon, S. 317. 31 Tschechisch ‚Krumlov’, bedeutendste Stadt des Böhmerwaldes an der „Jungen Moldau“. Die Schreibweise des Ortsnamens variiert zwischen Krummau (= die krumme Aue) und Krumau (angeglichen an das tschechische Krumlov). Vgl.: Hemmerle, Sudetenland-Lexikon, S. 252–253.

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Herrschaftsmittelpunkt. Dieses Geschlecht setzte dem hochstiftischen Siedlungsausbau am Nordwaldkamm eine Grenze. Die Kuenringer Diese scheinen ursprünglich aus Sachsen zu stammen. Als Lehensträger König Heinrichs IV. erwarben sie sich große Verdienste um den Siedlungsausbau im österreichischen Waldviertel und im Mühlviertel.32 Das Mühlviertel, ein geographisch nicht klar abgrenzbarer Raum – ähnlich dem Waldviertel oder auch dem Weinviertel, die beide östlich anschließen – liegt nördlich von Linz und umfaßt das gesamte heutige oberösterreichische Gebiet nördlich der Donau, während Waldviertel und Weinviertel bereits zu Niederösterreich zählen. Die Kuenringer erbauten die Burgen Aggstein33 und Dürnstein an der Donau.34 Die Burg Kuenring35 wurde zu ihrem Stammsitz. Und da auch ihre Liegenschaften in Niederösterreich beträchtliche Ausmaße erreichten, vor allem in der Wachau und nördlich davon bis ins Waldviertel, gründeten sie dort ihr Hauskloster Zwettl.36 Als babenbergische Ministerialen ließen sie keinen Zweifel aufkommen, daß ihnen ihr Lehensherr wichtiger war als der Bischof von Passau. Die Herren von Perg und Machland Sie waren beheimatet im oberösterreichischen Machland37 und gründeten dort, südlich der Donau, die Klöster Säbnich-Waldhausen und Erla.38 Ihre Verwandtschaft sowohl mit den Grafen von Formbach am Inn als auch den Babenbergern führte dazu, daß ihr Besitz, als das Geschlecht 1148/49 ausstarb, an die Babenberger fiel. Die Vogtei über die Klöster St. Florian,39 Melk40 und Klosterneuburg41 vor den Toren Wiens, aber auch über Besitzungen des

32 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 431. – Mit weiterführenden Angaben zur Literatur. 33 Aggstein, Dorf mit Ruine Aggstein. Politischer Bezirk (künftig: PB) und II. Gerichtsbezirk (künftig: GB) Melk. 34 Dürnstein, Stadt mit Ruine Dürnstein. PB und II. GB Krems an der Donau. 35 Kuenring, Burg der Kuenringer abgegangen. Befand sich in Kuenring (auch Kühnring), Dorf, PB Horn, Niederösterreich (NÖ). 36 Zwettl, Dorf mit Zisterzienserstift Zwettl. PB und GB Zwettl, NÖ. 37 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 432. 38 Erla, Kloster, gegründet 1050 durch Otto von Machland. – Tellenbach, Gerd: Die bischöflich passauischen Eigenklöster und ihre Vogteien. Berlin 1928 (Historische Studien. Band 173). S. 41ff. 39 Augustiner-Chorherrenstift Sankt Florian in der Gemeinde Sankt Florian (Markt), PB Linz-Land, II. GB Linz-Land, Oberösterreich (OÖ). 40 Benediktinerstift Melk im Stadtgebiet Melk, PB Melk, II. GB Melk, NÖ. 41 Augustiner-Chorherrenstift Klosterneuburg im Stadtgebiet von Klosterneuburg, PB Wien Umgebung, I. GB Klosterneuburg.

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Hochstifts Passau, wurde zum bedeutenden Machtzuwachs für die Babenberger.42 Die Liste der Geschlechter, die vom Ende des 10. Jahrhunderts an die Kolonisation vorantrieben bzw. wiederaufnahmen, ist beinahe beliebig fortzuführen. Selbst im Handbuch der Bayerischen Geschichte43 sind nur die einflußreichsten Familien verzeichnet.44 Noch aber ist das bedeutendste Geschlecht nicht genannt, die eigentlichen Rivalen des Hochstifts Passau, nämlich die Babenberger. Die Babenberger (Neubabenberger) 45 Nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 galt es zunächst, die Ostgrenze der Ostmark zu sichern.46 Burggraf Burkhard von Nürnberg übernahm die Aufgabe, und es gelang ihm bis 970, die Grenze an die Traisen nach Osten vorzuschieben. Als aber 976 die ostfränkischen Babenberger das Markgrafenamt übernahmen, drängten sie, die Grenzen über das Tullner Feld und den Wienerwald hinaus bis an March und Leitha vorzuverlegen. 20 Jahre später, 996, fällt dann zum ersten Mal der neue Name „Ostarrichi – Österreich“ im Zusammenhang mit dem Geschlecht der Babenberger.47 Ihr erster Vertreter Luitpold I. war ursprünglich Graf im Donaugau, also in Ostbayern, sein Bruder Bertold Graf auf dem bayerischen Nordgau, einem Gebiet, das mit Einschränkung der heutigen Oberpfalz entspricht. Zu seinem Herrschaftsbereich zählte auch die Grafschaft im Volkfeld und im Radenzgau, beide im heutigen Oberfranken.48 Diese Machtstellung ermöglichte es Luitpold, mit

42 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 432. – Dort weiterführende Literaturangaben. 43 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 430–432. 44 „(...) ein dicht gestaffeltes Netz von Burgen mit dienstmännischen Burgbesatzungen fungierte als Rückgrat einer neuen Krongutverwaltung (Zum Ausbau unter Kaiser Heinrich III.).“ Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 339. 45 Die folgenden Ausführungen stützen sich u. a. auf: Brunner, Herzogtümer, S. 82–84 und S. 168–174. – Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 305–307 (Die bayerische Mark an der Donau unter den Babenbergern). – Maidhof, Adam (Hrsg.): Die Passauer Urbare. Band 1. Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert. Passau 1933 (Veröffentlichungen des Instituts für Ostbairische Heimatforschung in Passau. Hrsg. von Max Heuwieser. Band 1). Einleitung S. LXXX–XCVI. – Görlich, Ernst Joseph. Felix Romanik: Geschichte Österreichs. Innsbruck, Wien, München 1970. – Bosl, Geschichte, Band 1, S. 58–60. – Hubensteiner, Benno: Bayerische Geschichte. Staat und Volk. Kunst und Kultur. München 1980. S. 54–59 (Bayern und der Osten). – Grundlegend: Lechner, Karl: Die Babenberger. Markgrafen und Herzoge von Österreich 976–1246. 3., durchgesehene Auflage. Wien, Köln, Graz 1985 (Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Band 23). – Zauner, Alois: Oberösterreich zur Babenbergerzeit. In: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs. Band 7. 1960. S. 207–251. 46 Peter Claus Hartmann spricht davon, daß damit eine „zweite Welle bayerischer Siedlungstätigkeit einsetzen“ konnte. Hartmann, Weg, S. 60. 47 Brunner, Herzogtümer, S. 171. 48 Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 301–302.

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„Rückendeckung“ ans Werk zu gehen. Noch aber war seine Funktion in der Ostmark die eines Exekutivorgans, verwaltete er doch als Markgraf lediglich Reichsgut. Aus dieser Verwaltungsaufgabe entwickelte sich durch konsequentes und zielsicheres Vorgehen eine selbständige Herrschaft. Bereits in der Zeit von 985–987 hatte sich Luitpold in der Burg Melk sein Herrschaftszentrum als Sitz ausgebaut. Die Herrschaft war anfangs noch vergleichsweise klein, aber sie erreichte 991 bereits die Höhen des Wienerwaldes und konnte früheres Kolonisationsgut, das jenseits dieses Mittelgebirgszuges lag und die Ungarnstürme überstanden hatte, wiederbeleben. Die alten Kolonisationsträger, die Bistümer Salzburg, Regensburg, Eichstätt und Passau, wurden ebenfalls wieder aktiv, gleich wie die Klöster, die früher bereits für die Kolonisation in diesem Raum tätig waren: Niederaltaich, Tegernsee und Herrieden. Es liegt nahe, daß nach anfänglichen Erfolgen im kolonisatorischen Ausbau die Einflußbereiche aller Beteiligten abgesteckt werden mußten. Vor allem ging es auch um das Verhältnis von bayerischem Herzogtum und Ostmark, war doch diese Ostmark bislang ein Teil Bayerns. In Verhandlungen zwischen dem bayerischen Herzog Heinrich dem Zänker und Luitpold I. wurden dann die Interessen zwischen Herzogtum und Markgrafschaft geklärt. Wichtig in diesem Zusammenhang war, daß der Markgraf bereits als selbständiger Verhandlungspartner auftrat. Zugleich wurden mit dieser Einigung die Ansprüche des Passauer Bischofs Pilgrim auf ein Erzbistum Passau ausgeräumt. Das Ende des 10. Jahrhunderts verlief für die bayerische Machtposition im Reich generell nicht günstig. In Kärnten entwickelte sich eine ähnliche Bewegung wie in der Ostmark unter den Babenbergern. Hier waren es die Otakare, die ursprünglich aus der Chiemseegegend stammten und bereits reiche Besitzungen in der Ostmark aufwiesen, vor allem zwischen Steyr und Enns sowie im Salzkammergut. Sie hatten auch die Vogteien z. B. über das Nonnenkloster zu Traunkirchen,49 ferner über die Stifte Kremsmünster,50 Lambach51 und Gleink inne.52 Darüber hinaus waren sie Lehensträger der Bistümer Würzburg, Bamberg und auch Passau. Beim Ausbau ihrer Machtstellung gingen sie planmäßig vor; vor allem über die Vogteirechte und die Kirchenlehen weiteten sie ihre Machtposition aus. Nachdem sich bereits 976

49 Traunkirchen, Gemeinde Gmunden, PB und GB Gmunden, OÖ. Traunkirchen am Traunsee, gegründet um 734, ursprünglicher Name Altmünster. 50 Kremsmünster, Markt, PB Kirchdorf an der Krems, III. GB Kremsmünster, OÖ. Benediktinerstift Kremsmünster. 51 Lambach, Markt, PB Wels, I. GB Lambach, OÖ mit Benediktinerstift Lambach. 52 Gleink, IX. Bezirk der Stadt Steyr, OÖ.

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Kärnten (Karantanien) als selbständiges Herzogtum von Bayern getrennt hatte,53 übernahmen die Otakare 1050 auch die Herrschaft über die Steiermark. In der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts schien die Ostmark unter den Babenbergern wieder in großer Gefahr, denn 1030 war erneut der Krieg mit den Ungarn entbrannt, und schon 1031 mußten weite Striche des Kolonisationslandes jenseits der Traisen geräumt und das Tullner Feld wie das Wiener Becken aufgegeben werden.54 Zehn Jahre später, 1042–1045, gewann Kaiser Heinrich III. das Verlorene wieder zurück.55 Im Friedensschluß mit König Aba wurde Ungarn gezwungen, das Gebiet westlich von March und Leitha endgültig abzutreten. Als Pufferzone zwischen der Ostmark und Ungarn wurde die sogenannte Neumark eingeschoben und durch kaiserliche Schenkungen wurden Adel und Kirche angeregt, die Neukolonisation voranzutreiben. Auch das Hochstift Passau wurde 1055 und 1065 mit umfangreichen Zuwendungen bedacht.56 Das blieben aber auch die letzten größeren Schenkungen deutscher Könige an das Hochstift, denn der aufbrechende Investiturstreit stürzte die Passauer Bischöfe mit hinein in die Auseinandersetzung mit den deutschen Königen, insbesondere Heinrich IV. Symptomatisch ist das Beispiel Bischof Altmanns, der seine unbeugsame Treue zum Papst mit dem Exil büßte, wo er auch starb.57 Für die Babenberger geriet der Investiturstreit nicht zum Nachteil. Auf königliche bzw. kaiserliche Gunst angewiesen, waren sie in den jahrelangen Auseinandersetzungen meist treue Anhänger der kaiserlichen Partei. Vor allem Markgraf Ernst (1055–1075)58 wurde dafür mit reichen Schenkungen um Raab an der Thaya belohnt. Auch Markgraf Luitpold II. (Leopold II.) (1075–1095)59 war zunächst treuer Parteigänger der kaiserlichen Seite, wechselte allerdings seine Haltung, wenn es ihm nötig schien. Doch seine Position war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.60 Entscheidenden Nutzen zogen die Babenberger aus der vom Investiturstreit ausgelösten Schwächung der kaiserlichen Macht, die sich hauptsächlich auf die

53 Bosl, Geschichte, S. 59. 54 PU I., S. LXXXIV. 55 Görlich/Romanik, Geschichte, S. 59. 56 PU I., S. LXXXV. 57 Eingehende Ausführungen zur Stellung Altmanns im Investiturstreit finden sich in der Festschrift: Der heilige Altmann – Bischof von Passau. Sein Leben und sein Werk. Festschrift zur 900–Jahr–Feier 1965. Hrsg. von der Abtei Göttweig, Niederösterreich. Göttweig 1965. Hervorzuheben ist die Abhandlung von Josef Oswald: St. Altmanns Leben und Wirken nach der Göttweiger Überlieferung Vita Altmanni. S. 142–166. – Die Vita entstand etwa 1135–1140 von einem unbekannten Mönch der Abtei Göttweig nach schriftlichen Vorlagen und Berichten von Zeitgenossen Altmanns. Die Schrift spiegelt das subjektive Urteil der Mönchsgemeinde. 58 Görlich/Romanik, Geschichte, S. 59. 59 Ebd., S. 61. 60 Röhrig, Floridus: Altmann und die Babenberger. In: Altmann, Festschrift, S. 34–38.

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Auseinandersetzung mit Rom konzentrieren mußte und auf den Beistand der Reichsministerialität angewiesen war. Durch kaiserliche Zugeständnisse entwickelten sich die Reichsministerialität und ihre Vertreter hin zur Dynastie, ein Exekutivorgan zur selbständigen Herrschaft. Es ist den Babenbergern zuzuschreiben, daß sie konsequent das Ziel verfolgten, aus der Markgrafschaft ein selbständiges Herzogtum auszubauen. 115661 war dann mit der Erhebung zum Herzogtum dieses Ziel erreicht.62 Für das Hochstift Passau hatte sich die Situation dahingehend verschlechtert, daß es künftig in seinem Ostteil mit einem Landesherrn zu tun hatte, der nicht mehr als Reichsministeriale die Rechte eines oft fernen oder schwachen Kaisers zu vertreten hatte, sondern jetzt seine eigenen Interessen verfolgte. Die ersten massiven Probleme ergaben sich, als am Ende des 12. Jahrhunderts der österreichische Herzog versuchte, ein österreichisches Bistum Wien einzurichten. Das Vorhaben mußte scheitern, denn in dieser Zeit, in der sich die Herrschaftsverhältnisse erst ausbildeten, war ein eigenständiges Bistum Wien noch nicht zu begründen. Aber Idee und Ziel standen fest und wurden auch in der Folgezeit zu realisieren versucht. 1469 wurde schließlich das Bistum Wien als Tochterbistum von Passau gegründet, 1729 zum Erzbistum erhoben. 1784 verzichtete schließlich der Passauer Fürstbischof Joseph Graf von Auersberg auf alle Bischofsrechte in Österreich. Das Erzbistum Wien wurde erweitert, das kleine Bistum Wiener-Neustadt nach St. Pölten verlegt und die Diözese Linz errichtet. Am Ende des 18. Jahrhundert war damit das Hochstift Passau auch als Bistum aus dem alten Herzogtum Österreich verdrängt.63

2. Die Passauer Urbare des 13. und 14. Jahrhunderts und ihre Edition 2.1. Die Anlage der Passauer Urbare Der urbarielle Besitz – Grundbesitz, Rechte und Einnahmen – des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert ist in den sogenannten Passauer Urbaren zusammengefaßt. Sie liegen in einer Edition von Adam Maidhof aus dem Jahre 1933 vor. Ein zweiter Band befaßt sich mit den Urbaren des Passauer Domkapitels vom 12. bis zum 16. Jahrhundert und wurde 1939 ediert. Der dritte

61 Privilegium Minus = „Kleiner Freiheitsbrief“. Vgl.: Lechner, Babenberger, S. 155–170. 62 Görlich/Romanik, Geschichte, S. 68–69. 63 Handbuch des Bistums Passau. Stand 1958. S. 8.

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Band, ebenfalls von 1939, bietet als Registerband ein Personen- und Ortsnamensregister sowie ein Wort- und Sachregister.64 Schon ein erster Blick in den über 850 Seiten umfassenden Band 1 macht deutlich, daß beinahe jedes urbarielle Ordnungsprinzip fehlt. Weder wird eine geographische Anlage der aufgeführten Objekte berücksichtigt, noch eine alphabetische. Die Urbare erwecken den Eindruck einer bunten Sammlung von Einzelaufzeichnungen unterschiedlichster Verfasser, die manchmal mehr, meist aber eher wenig Zeit zur Niederschrift aufwandten. Vieles scheint aus kurzen Notizen zusammengestellt zu sein. Nur in Ansätzen wurde versucht, wenigstens großräumig vorzugehen. Nicht selten geht die Lückenhaftigkeit so weit, daß die einzelnen Objekte nicht in ihrer Gänze beschrieben sind, sondern nur nach jeweiligen Abgabeformen wie Käsediensten, Vogthafer und ähnlichen Verpflichtungen. Charakter und Inhalt der hochstiftischen Urbare beschrieb Adam Maidhof sehr eingehend. Den folgenden Ausführungen dienen sie als Grundlage:65 Ein Vergleich der beiden Hauptgruppen66 der Passauer Urbare zeigt schon auf den ersten Blick große Unterschiede in Form und Inhalt. Sie sind zum größten Teil begründet in der allgemeinen Wandlung der Form der Urbarsaufzeichnungen in der Zeit vom 13. zum 14. Jahrhundert. Die Urbare des 13. Jahrhunderts lassen noch kein gesichertes Schema erkennen. Die äußere und inhaltliche Form der Urkunden und Traditionen tritt noch deutlich zu Tage. Daher finden sich in diesen Aufzeichnungen immer wieder Urkundenkopien bzw. Reste von Traditionen, Aufzeichnungen über verpfändete Güter oder auch über ledig gewordenen Besitz, die zwar Rückschlüsse auf die Besitzverhältnisse zulassen, der Form nach aber nicht zu den Urbaren gehören.67 Der subjektive Charakter verschiedener Teile der Aufzeichnungen ist ebenfalls feststellbar. Da eine offizielle Weisung, was Form und Inhalt betrifft, offensichtlich nicht gegeben war, lag die Ausführung der Aufzeichnung im Ermessen der jeweiligen hochstiftischen Beamten.

64 Maidhof, Adam (Hrsg.): Die Passauer Urbare. Band 1. Die Urbare des Hochstifts im 13. und 14. Jahrhundert. Passau 1933. Band 2. Die Urbare des Passauer Domkapitels vom 12. bis 16. Jahrhundert. Passau 1939. Band 3. Registerband zu den Urbaren des Hochstifts und des Domkapitels. Passau 1939 (Veröffentlichungen des Instituts für Ostbairische Heimatforschung in Passau. Hrsg. von Max Heuwieser. Nr. 1, 17, 19). 65 PU I., S. LVII–LXV. 66 Zum einen die Urbare des 13. Jahrhunderts, zum anderen die Urbare des 14. Jahrhunderts. 67 PU I., S. 10. Beispiel: Herrschaft und Hofmark Obernberg: „Item Johinbruche per negligentiam officialium perdimus homines (...), quos liber de Hagenow captivavit et fugavit de provincia sancte ecclesie Pataviensis.“ – „Ferner [Besitz] in Johinbruche [Brücke über die Mattig bei St. Johann – PU I., S. 10, Anm. 55] verloren wir durch die Nachlässigkeit unserer Amtmänner die Hörigen (...), die der freie Herr von Hagenau gefangengesetzt und vom Gebiet der heiligen Passauer Kirche vertrieben hat.“

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Was den Inhalt betrifft, so ist generell zu sagen, daß die Urbare des 13. Jahrhunderts kaum vollständige Einträge über Umfang und Größe des hochstiftischen Besitzes an den jeweiligen Orten bieten. Vielfach handelt es sich nur um Register, die Inhaber, Besitzart oder Abgabeform unerwähnt lassen. Häufig wird lediglich eine Gesamtsumme vermerkt, aus der nur mit Einschränkungen auf die Zahl der Anwesen geschlossen werden kann. Grenzbeschreibungen der Güter und Besitzungen fehlen gänzlich. Insgesamt gibt es nach Form und Inhalt der einzelnen Aufzeichnungen zahlreiche Variationsmöglichkeiten. Warum sich die bischöfliche Zentralverwaltung mit dieser uneinheitlichen und lückenhaften Form begnügte, ist nur zu vermuten. Vielleicht genoß die Verwaltung vor Ort großes Vertrauen und man gab sich mit den angelieferten Einkünften zufrieden. Eine Nachprüfung wurde – nach den vorliegenden Quellen – nicht gefordert und erfolgte wohl auch nicht. Schon ein erster Blick in die Urbare des 14. Jahrhunderts hingegen läßt eine detailliertere Aufzeichnung erkennen. Sie war schon deswegen notwendig geworden, weil sich in der Zeit vom 13. zum 14. Jahrhundert die Wirtschaftsform wesentlich geändert hatte. Die Agrarwirtschaft wurde durch die sich ausbreitende Geldwirtschaft zurückgedrängt; das bedeutete in diesem Fall, die Grundherrschaft legte zunehmend mehr Wert auf finanzielle Einnahmen als auf angelieferte Agrar- und Wirtschaftsprodukte. Damit ging auch die Selbstbewirtschaftung der Grundherrschaft zurück, und die einzelnen Siedlungsstellen wurden in unterschiedlichen Leiheformen an Grundholden ausgegeben: zur Freistift, zum Leibgeding oder zum Erbrecht (Näheres hierzu später). Daher wurde eine differenziertere urbarielle Aufzeichnung nötig. Es mußte Klarheit geschaffen werden über Zahl und Umfang der Besitzobjekte, wie auch über die damit verbundene Rechtsform und die daraus resultierenden Einkünfte. Indem sich das Erbrecht mehr und mehr durchsetzte, hatten auch die betroffenen Erbrechter großes Interesse an der schriftlichen Festlegung der sie betreffenden Rechtsverhältnisse. Obwohl sich die Passauer Urbare des 13. bzw. 14. Jahrhunderts hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit stark unterscheiden, blieb das zugrundeliegende Schema prinzipiell gleich. Eine geographische oder alphabetische Ordnung der Siedlungsstellen wird nicht angestrebt, sondern die Beschreibung erfolgt lediglich in zusammengehörigen Grundbesitzkomplexen, die eine Verwaltungseinheit darstellen.

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2.2. Der Bearbeiter der Passauer Urbare: Adam Maidhof Bevor der strukturelle Aufbau der Edition der hochstiftischen Urbare dargelegt wird, scheint es angebracht, in Kürze auf den Herausgeber selbst einzugehen.68 Über sein Leben69 ist bislang nicht viel geschrieben und bekannt: Daten im Philologenjahrbuch, in Jahresberichten seiner Schule, dem Humanistischen Gymnasium Passau – heute Gymnasium Leopoldinum70 – und mündliche Berichte von ehemaligen Schülern Maidhofs, das sind die wenigen verfügbaren Quellen. Adam Georg Maidhof wurde am 20. April 1885 zu Wenighösbach bei Aschaffenburg in Unterfranken geboren. Er entstammte einer bäuerlichen Familie. 1898–1905 besuchte er das Humanistische Gymnasium in Aschaffenburg und anschließend studierte er von 1905–1909 Altphilologie an den Universitäten Würzburg und München mit dem Schwerpunkt Byzantinistik. 1909 legte er die erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt ab und erwarb die Lehrbefähigung für klassische Sprachen, Deutsch und Geschichte. Während seines Seminarjahres am Alten Gymnasium in Würzburg 1909–1910 promovierte er an der Universität in München mit einer ausgezeichneten Dissertation über die griechische Koine.71 Anschließend unterrichtete er an privaten Stellen in Hameln und in Dresden sowie von 1911 bis Juli 1914 am deutsch-griechischen Lyzeum in Smyrna/Türkei. Mit Unterstützung staatlicher Stipendien führte er gleichzeitig Forschungsreisen im gesamten vorderen Orient durch. Seit dem 1.9.1914 war Maidhof Lehrer am Humanistischen Gymnasium in Passau und wurde dort am 1.7.1928 zum Gymnasialprofessor ernannt. Seit 1921 war er gleichzeitig Lehrbeauftragter für Historische Hilfswissenschaften an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Passau. Neben seiner Unterrichtstätigkeit war Maidhof ständig mit wissenschaftlichen Themen beschäftigt. Bei seiner Lehrtätigkeit an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Passau machte er stadtgeschichtliche Quellen zum Gegenstand seiner Seminarübungen. Der systematische Ausbau der Ergebnisse führte zur ersten, grundlegenden Arbeit Maidhofs: „Das Passauer Stadtrecht“, das 1927 in der Reihe „Veröffentlichungen des Vereins für

68 Karnbaum, Anton (Bearbeiter): Jahrbuch der Lehrer der höheren Schulen Bayerns. 9. Jahrgang. Schuljahr 1939/40. München 1939. S. 26 (Nr. 506). 69 Mader, Franz: Tausend Passauer. Biographisches Lexikon zu Passaus Stadtgeschichte. Passau 1995. S. 148–149. 70 Das Humanistische Gymnasium Leopoldinum Passau. Festschrift zum 350. Jubiläum 1962. Hrsg. vom Gymnasium Leopoldinum. Passau 1962. S. 194–195. 71 Koine = Die hellenistische Weltsprache.

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ostbairische Heimatforschung“ als Band 3 in Passau erschien.72 Diese Beschäftigung mit dem Quellenbestand zur Geschichte der Stadt führte ihn dazu, sich auch mit Hochstift und Domkapitel auseinanderzusetzen. Nachdem etwa um die gleiche Zeit der Passauer Theologe und Historiker Max Heuwieser die Passauer Traditionen kritisch bearbeitete und edierte,73 lag die Beschäftigung mit den Urbaren des Hochstifts nahe. Diese Untersuchung nahm Maidhof über ein Jahrzehnt in Anspruch, bis sie mit der Edition den Abschluß fand. In drei Bänden wurde dieses schwierige Material für weitere Untersuchungen aufbereitet, doch steht bisher eine umfassende und systematische Auswertung dieser Quellen aus.74 2.3. Die Struktur der Passauer Urbare 2.3.1. Das Urbar des 13. Jahrhunderts75 Aus dem 13. Jahrhundert ist kein Gesamturbar überliefert. Lediglich zwei Teilurbare liegen vor, das Teilurbar ‚A’ und das Teilurbar ‚B’.76

72 Maidhof, Adam: Das Passauer Stadtrecht. Ein Beitrag zur bairisch-österreichischen Rechts- und Kulturgeschichte. Passau 1927 (Veröffentlichungen des Instituts für ostbairische Heimatforschung. Band 3). 73 Heuwieser, Max (Hrsg.): Die Traditionen des Hochstifts Passau. 2. Neudruck der Ausgabe München 1930. Aalen 1988 (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte. Hrsg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Neue Folge Band 6). 74 Wie ehemalige Schüler berichten, war Adam Maidhof ein äußerst akribischer Lehrer mit ungewöhnlichem Sprachduktus, der seine Schüler zu komikartiger Nachahmung reizte. Seine Korrektheit wirkte auf Außenstehende unterkühlt. Maidhof wurde von seinen Schülern weder geliebt noch abgelehnt. Andererseits trug er den durchaus wohlwollenden Spitz- bzw. Übernamen: der „Moarl“ (niederbayerische Dialektform für Maier). Seine politische Einstellung war patriotisch, aber anscheinend nicht nationalsozialistisch. So erzog er auch seine Schüler. Als Ende April 1945 die Amerikaner schon einige Tage lang vor Passau standen und die Stadt vom Bayerischen Wald aus beschossen, wurde Maidhof noch zum Volkssturm einberufen. Er bekam eine Armbinde, die ihn als Volkssturmmann auswies, einen Karabiner mit ein paar Schuß Munition und den Befehl, den Übergang über die Donau zu verteidigen. Obwohl die Brücke durch Sprengung bereits zerstört war, blieb Maidhof auf seinem Posten. Die amerikanischen Panzer rollten aber bereits vom Westen her kommend durch die Stadt, noch vorhandene SS-Einheiten hatten sich abgesetzt und auch der NS-Bürgermeister war geflohen. Adam Maidhof – selbst äußerst kurzsichtig – hatte von diesen Ereignissen wohl gar nichts mitbekommen, und so versuchte er bei der Annäherung der Panzer in ein Haus zu flüchten. Ein amerikanischer Soldat legte die Flucht des Bewaffneten nach seinen Erfahrungen aus und traf Maidhof tödlich. Ein tragisches Schicksal eines Mannes, dem seine Verbundenheit mit Passau, aber auch seine Charaktereigenschaft zum Verhängnis geworden waren. Mündliche Auskunft von Dr. Josef Hofbauer. 75 PU I., S. 1–399. 76 BHStA München, Handschriftenliterale (HL) Passau 2 und HL Passau 3. – Die folgenden Abschnitte über die Urbare des 13. und des 14. Jahrhunderts basieren vor allem auf: PU I., S. XI–LVII. – Wetzel, Johannes: Die Urbare der bayerischen Klöster und Hochstifte vom Anfang des 11. Jahrhunderts bis 1350. München 1995 (München, Diss. phil., 1976). S. 69–71.

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Beim Handschriftenliterale77 Passau 2 handelt es sich um einen Pergamentkodex aus 88 Blättern. Die Handschrift gliedert sich in drei Teile. Folio 2–14 enthalten das Teilurbar A. Die Eintragungen stammen von einer Hand und sind dem Anschein nach in einem Zug nach einer Vorlage entstanden. Die Folien 15–78 bilden den zweiten Teil dieser Handschrift, ein Kopialbuch des Hochstifts. Der dritte Teil, Folio 79–88, ist ein Teilurbar des Passauer Domkapitels, das in der vorliegenden Arbeit nicht behandelt wird. Dieses Teilurbar stammt ebenfalls aus dem 13. Jahrhundert. Das Handschriftenliterale Passau 3 umfaßt insgesamt 228 Pergamentblätter und enthält mit Folio 8–37 das zweite Teilurbar B des Hochstifts, ebenfalls aus dem 13. Jahrhundert. Die Folien 39–228 enthalten ein Kopialbuch aus dem 13. Jahrhundert, ein Kopialbuch aus dem 14. bis 15. Jahrhundert und verschiedene andere Aufzeichnungen aus dem 15. Jahrhundert. Der Eintrag erfolgte nach Vorlagen, zum großen Teil von einer Hand und in sehr übersichtlicher Anordnung. Für eventuelle Nachträge wurde Platz freigehalten, der von einer Zeile bis zu zwei Seiten reicht. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß noch ein Handschriftenliterale Passau 11 existiert. Es enthält aber lediglich eine unwesentlich überarbeitete Aufzeichnung aus dem 14. Jahrhundert von einer etwa 1265 angefertigten Abschrift des Teilurbars B. Beide Teilurbare, A und B, sind in ihrem Grundstock etwa um 1250 angelegt worden und zwar – wie bereits gesagt – nach Vorlagen, die kurz vorher durch Neuaufnahme erstellt worden waren. Beide Teilurbare (A und B) verzeichnen größtenteils dieselben Gebiete, nur weist Teilurbar B mehr Besitzungen auf. Außerdem unterscheiden sie sich durch veränderte Gliederung und Anordnung der Angaben.78 Die Urbare sind nicht nach einheitlichen Gesichtspunkten angelegt. Die Besitzungen sind teilweise in Ämtern79 und in Hofmarken80 zusammengefaßt, teilweise werden in loser Reihenfolge jedoch nur Objekte oder Abgabeformen 77 Handschriftenliterale (HL) – so die Bezeichnung für die Überlieferung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München. 78 PU I., S. XXIV–XXXIV. 79 Dollinger, Bauernstand, S. 133–137. – Peters, Inge-Maren: Artikel „Amt – Ämter und spätmittelalterliche Landesherrschaft“. In: LexMA, Band 1, Sp. 551–553. – „Amt, ursprünglich (seit der ersten Hälfte des 13. Jh.) der Sprengel eines niederen Landgerichts oder eines Niedergerichts, dessen Verwalter, der Amtmann, nach und nach Verwaltungsbefugnisse erhielt, so daß sich Gerichtssprengel und Verwaltungsbezirk (...) deckten.“ Haberkern, Eugen. Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit. Mit einem Geleitwort von Hermann Oncken. 2 Bände. 7. Auflage. Tübingen 1987. Band 1. S. 36. 80 Dollinger, Bauernstand, S. 67–68. – Fried, Pankraz: Artikel „Hofmark“. In: LexMA, Band 5, Sp. 74. – „Hofmark (hofmarchia) in Bayern seit dem 11. Jahrhundert ein Komplex von Grundstücken und Gebäuden, die von einem Fronhof [Maierhof] abhängig waren, dessen meist adeliger Inhaber (Hofmarksherr) die niedere Gerichtsbarkeit besaß.“ Haberkern/Wallach, Hilfswörterbuch, Band 1, S. 290.

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aufgeführt wie Burgrecht, Weingärten, Vogthafer, Eierdienste usw. Insgesamt läßt sich weder eine einheitliche geographische noch eine stringente inhaltliche Gliederung feststellen. Daneben finden sich noch Aufstellungen über Lehensgüter, verpfändeten Besitz und auch über Inwärtseigen. Darunter versteht man in Bayern – wie auch in Österreich – etwa seit dem 11. Jahrhundert das freie Eigentum eines Lehensnehmers, das im Bereich der gleichen Herrschaft verkauft, getauscht oder auch verschenkt werden konnte.81 Diese Eintragungen sind im Grunde genommen keine urbariellen Bestandteile, da aus ihnen dem Hochstift keine Einkünfte zuflossen, aber sie ermöglichen Rückschlüsse auf den hochstiftischen Besitz. Auch die Eintragungsform ist sehr unterschiedlich. Häufig werden Besitzart und Einnahmen nur summarisch genannt,82 oder die genannte Gesamtsumme weicht von der Addition der einzelnen Posten ab.83 Auch die Namen der Inhaber bäuerlicher Lehen fehlen nicht selten.84 Oder es werden lediglich summarisch die dem Hochstift zustehenden Leistungen aufgeführt.85 Anzahl der Güter sowie Rechte und Besitzart sind oft nur aus Rückschlüssen zu gewinnen, wobei im Einzelfall eine große Unsicherheit bestehen bleibt. Andererseits liegen Listen vor ohne Hinweis auf Art und Höhe der Abgaben,86 oder es wird nur die Abgabenart angegeben ohne Bezeichnung der Höhe.87 Daneben finden sich aber auch Aufzeichnungen, die ausführlich Besitzkategorie, Abgabenart und Abgabenhöhe sowie die Namen der Inhaber aufführen.88

81 Inwärtseigen wurden dabei ausschließlich an Ministerialen der eigenen Grundherrschaft ausgegeben. Dollinger, Bauernstand, S. 98. 82 Z. B.: PU I., S. 521: „Item nota: dominus episcopus habet in Ruesdorf 8 laneos et in Superiori Pergarn 5 laneos et in Inferiori Pergarn 3 laneos (...). Item quilibet de habentibus predictis laneos colit (...).“ – „Ferner: Der Herr Bischof besitzt in Rührsdorf [an der Donau bei Mautern] 8 bäuerliche Zinslehen und in Oberbergern 5 und in Unterbergern 3 Zinslehen (...). Jeder Inhaber eines dieser Zinsgüter bewirtschaftet (...).“ 83 Z. B.: PU I., S. 645: In Manglham in der Gemeinde Gmünd (ehemalige Grafschaft Windberg) besitzt das Hochstift 10 Lehen. Als Gesamtaufstellung der Einnahmen wird vermerkt: „Summa: 10 mod. avene, 5 sol. ovorum, 20 pedes porcorum, 10 pulli.“ Das Ergebnis aus den Einzelposten ergibt jedoch z w a n z i g Maß Hafer, 150 Eier (5 x 30), 20 Schweinefüße und 10 Hühner. Woraus die Abweichung bezüglich des Hafers resultiert, ist nicht erkennbar. 84 Z. B.: PU I., S. 171–179 (Inwärtseigen bei der Hofmark St. Pölten) oder S. 711–715. 85 Z. B.: PU I., S. 168: „Item ibidem de 7 molendinis 3 tal. et 27 den. et 20 anseres et 40 pullos et 13 caseos et 13 sol. ovorum.“ – „Ferner von 7 Mühlen daselbst [St. Pölten] 3 Talente und 27 Pfennige [3 x 240 den. + 27 den. = 747 den.], 20 Gänse, 40 Hühner, 13 Käse und 13 Schilling Eier [13 x 30 = 390].“ 86 Z. B.: PU I., S. 295–296: „In Saltzweg 1 curia.“ (S. 295). 87 Betroffen sind vor allem die Verzeichnisse bezüglich des Zehnts, z. B.: PU I., S. 679 (Zehnt von Straßwalchen). 88 Z. B.: PU I., S. 478: „Item molendinum in civitate, quod dicitur Gerwermul, tenetur molere et pistare domino episcopo et familie sue, quando est in civitate; quando autem per integrum annum non esset in civitate, tunc tenetur servire 1 mod. siliginis.“ – „Ferner die Mühle in der Stadt [St. Pölten], genannt die Gerbermühle, ist verpflichtet, für den Herrn Bischof und seine Familie zu mahlen und Brot zu backen, wenn er in der Stadt ist; wenn er aber während des

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Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Teilurbare A und B sind zwar sehr umfangreich, geben aber keine differenzierte, abgerundete Auskunft über die Besitzverhältnisse und Einkünfte des Hochstifts im 13. Jahrhundert.89 Sie verschaffen nur einen, wenngleich sehr breiten Überblick und waren der Zentralverwaltung in Passau sehr wohl dienlich, denn diese benötigte offenbar lediglich einen generellen Überblick über die Zustände und Verhältnisse in den einzelnen Regionen. Mit Detailfragen hätte man sich in Passau ohnehin nicht abgegeben, das überließ man der Verwaltung vor Ort. 2.3.2. Das Urbar des 14. Jahrhunderts90 Das Urbar des 14. Jahrhunderts stammt aus dem Jahr 1324 und ist im Original nicht mehr erhalten. Es liegen lediglich Kopien in zwei Handschriften vor.91 Die beiden Stadtbrände in Passau im 17. Jahrhundert vernichteten wohl zu viele Archivalien.92 Die eine Kopie – HL Passau 10 – ist eine Abschrift auf Pergament, umfaßt 64 Blätter und wurde 1333 angefertigt. Die Handschrift stammt von zwei Schreibern und ist in übersichtlicher Form aufgebaut. Die zweite Abschrift – HL Passau 11 – heute aufbewahrt in der Bayerischen Staatsbibliothek in München,93 liegt in einer Handschrift von 57 Pergamentblättern vor. Sie wurde frühestens 1331 angelegt. Der Eintrag erfolgte von einer Hand und weist dieselbe übersichtliche Form wie HL Passau 10 auf. Die Urbartexte der beiden Kopien sind einheitlich nach Ämtern und Hofmarken gegliedert und beginnen mit hochstiftischem Besitz im heutigen Niederösterreich. Dann folgen Liegenschaften in Oberösterreich und schließlich Objekte und Einkünfte aus Niederbayern. Bei aller Ausführlichkeit handelt es

ganzen Jahres sich nicht in der Stadt aufhält, dann hat [der Müller] ein Maß Roggen zu entrichten.“ 89 Fragen nach den sozialen Verhältnissen auf dem Land oder nach der rechtlich-wirtschaftlichen Stellung der Frau können mit diesem Quellenbestand nur eingeschränkt beantwortet werden. Im Gegensatz dazu bieten die Traditionen des Hochstifts Passau vom 8. bis zum 12./13. Jahrhundert aufgrund der oftmals umfangreicheren Angaben eine günstigere Ausgangsbasis. 90 PU I., S. 401–848. 91 BHStA München, HL Passau 10 bzw. Bayerische Staatsbibliothek München clm 1106. – Zur Anlagezeit der Handschrift vgl. PU I., S. XL–XLIX. 92 Der erste große Stadtbrand in Passau ereignete sich am 27.4.1662. 890 Gebäude wurden zerstört, darunter auch der Dom, 200 Menschen kamen um. „Außerdem gingen damals ungeheuere Werte verloren, Archivalien, Bücher, Kunstgegenstände, Gold und Silber.“ Der Wiederaufbau war noch nicht abgeschlossen, da suchte eine weitere Katastrophe, der sogenannte zweite Stadtbrand vom 29.7.1680, die Stadt heim. Auch die bischöfliche Residenz wurde dabei erneut zerstört. – Hartmann, Peter Claus: Jahrhundert der Katastrophen und des Neuaufbaus 1598–1712. In: Geschichte der Stadt Passau. Im Auftrag des Vereins für Ostbairische Heimatforschung. Hrsg. von Egon Boshof, Walter Hartinger, Maximilian Lanzinner u. a. 2. Auflage. Regensburg 2003. S. 165–186. Vor allem der Abschnitt: Die großen Stadtbrände von 1662 und 1680. S. 177–179. – Zitat: Ebd., S. 178. 93 Bayerische Staatsbibliothek München, clm 11006.

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sich in beiden Fällen um kein Gesamturbar, denn große Teile des Besitzes in Bayern – speziell Nieder- und Oberbayern – und der Besitz im Salzburger Land fehlen. Das Urbar von 1324 ist nach Einzelaufzeichnungen, die im Zeitraum zwischen 1321 und 1324 erhoben wurden, zusammengestellt. Bischof Albert I., Prinz von Sachsen (1320–1342), veranlaßte wegen der überholten älteren Urbare eine Neuaufnahme. Die Einzelaufzeichnungen wurden dann von den jeweils zuständigen Beamten in den Ämtern und Hofmarken aufgenommen und in der Verwaltungszentrale zusammengesetzt. Diese beiden Urbare in ihren vier Abschriften, für das 13. Jahrhundert HL Passau 294 und HL Passau 3,95 für das 14. Jahrhundert HL Passau 1096 und HL Passau 11,97 bilden den Grundstock des Quellenmaterials für Maidhofs Arbeit:98 – „(...) eine hervorragende Edition“, so urteilt Johannes Wenzel in seiner Abhandlung über die bayerischen Klöster und Hochstifte.99 Dieses kurze Urteil erfaßt treffend die Qualität der vorliegenden Ausgabe Maidhofs. 3. Aufbau und Zielsetzung der Arbeit Das methodische Vorgehen dieser Arbeit wird von zwei Faktoren bestimmt: 1. Von der Quellenlage und 2. Von der Zielsetzung der Bearbeitung 3.1. Die Quellenlage Urbare kann man gleichsam als Verwaltungsinstrumente der Grundherrschaft bezeichnen. Grundherrschaft ist „nur eine besondere, an Bodenbesitz (Herreneigentum am Boden = eigentliche Grundherrschaft) anknüpfende Form der grundsätzlich personalen Herrschaft.“100 Da der Grundherr den größten Teil seines Landbesitzes nicht selbst bewirtschaftete, gab er an Andere Grund und Boden zur Bewirtschaftung aus. Lediglich das Salland stand unter

94 PU I., S. XI–XV. 95 PU I., S. XV–XXXIV, speziell S. XV–XXIV. 96 PU I., S. XL–XLIII. 97 PU I., S. XLIX–LIII. 98 Das Stemma auf S. LVI (PU I.) verdeutlicht die Beziehungen der einzelnen Handschriften zueinander. 99 Wenzel, Urbare, S. 69. 100 Rößler/Franz, Band 1, S. 374. (Stichwort Grundherrschaft).

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Eigenbewirtschaftung der Herrschaft selbst. Es war den Fronhöfen zugeordnet, die von einem beamteten Vertreter verwaltet und bewirtschaftet wurden. Im Untersuchungsraum werden diese Amtleute meist Meier genannt, ihre Höfe daher Meierhöfe.101 Das Salland102 war aber im Verhältnis zur gesamten Herrschaft in der Regel nur klein und schmolz im Zuge der zunehmenden Ablösung der Naturalwirtschaft durch die zunehmende Geldwirtschaft zudem mehr und mehr zusammen. Das Einkommen des Grundherrn entwickelte sich folglich weg von den Naturalabgaben hin zum Geldzins. Im Gebiet des Hochstifts Passau existierten noch beide Abgabeformen, wenn auch die Tendenz zur Geldwirtschaft im 13. und 14. Jahrhundert deutlich erkennbar ist. Grundherrschaften mit großer Streulage waren durch diese Entwicklung gezwungen, den Güterbestand wie auch die entsprechenden Einnahmen und die bestehenden Rechte schriftlich zu fixieren. Im niederbayerisch-österreichischen Raum wurden diese „Lagerbücher“ grundsätzlich „Urbare“ genannt.103 Erst der weitere verwaltungstechnische Ausbau führte dann zur Entwicklung von „Salbüchern“, die zwar inhaltlich den gleichen Zweck erfüllten, aber systematischer angelegt sind. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts war diese Technik weitgehend ausgereift. Für den Passauer Raum kann gelten, daß der Weg von den Passauer Traditionen, den frühen Sammlungen von Schenkungsurkunden, über die Passauer Urbare hin zu den Salbüchern führt. Die Urbare des Hochstifts Passau aus dem 13. und 14. Jahrhundert weisen zum einen noch Charakterzüge der Traditionen auf, zum anderen zeigen sie bereits Ansätze der Salbücher. Zur Gestaltung des neuzeitlichen Grundbuches und des Katasters war es gleichwohl noch ein weiter Weg.104 Trotz der Lückenhaftigkeit ihrer Angaben zählen die Urbare zu den ausführlichsten mittelalterlichen Quellen, die Einblicke in Einzeltatsachen geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gewähren, und auch die

101 Dabei gab es eine Entwicklung von den Meiern, die ursprünglich „im Auftrag eines Grundherrn eine Villikation verwalteten“, hin zu denjenigen „Leiheninhaber[n], die die größten Hofstellen, die curiae, bewirtschaften.“ Dollinger, Bauernstand, S. 390–393. Hier: S. 390. 102 Dollinger, Bauernstand, S. 115–118 und S. 123–127. 103 Zu den Urbaren: Hägermann, Dieter: Artikel „Urbar“. In: LexMA, Band 8, Sp. 1286–1289. – Bünz, Enno: Urbare und verwandte Quellen zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte. In: Maurer, Michael (Hrsg.): Aufriß der Historischen Wissenschaften. In sieben Bänden. Band 4: Quellen. Stuttgart 2002. S. 168–189. – In den beiden letztgenannten Werken weitere einschlägige Literaturhinweise. – Siehe außerdem: Dollinger, Bauernstand, S. 24–29. – Beck, Friedrich. Eckart Henning (Hrsg.): Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Köln, Weimar, Wien 2003. S. 53–73. – Goetz, Hans-Werner: Proseminar Geschichte. Mittelalter. 2. Auflage. Stuttgart 2000 (UTB. Band 1719). S. 202–208. 104 Hammer, Erwin: Die Geschichte des Grundbuches in Bayern. München 1960 (Bayerische Heimatforschung. Im Auftrag des Generaldirektors der staatlichen Archive Bayerns. Hrsg. von Karl Puchner. Band 13). Besonders S. 51–55.

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politischen Ereignisse spiegeln sich nicht selten in den Angaben.105 Urbare waren notwendig geworden, um der Zentralverwaltung eine übersichtliche Beschreibung des Besitzstandes und der daraus resultierenden Einnahmen zu gewährleisten. Eine zweite, vielleicht wesentlichere Ursache für die Anlage dieser Urbare lag in der politischen Entwicklung des 12. und 13. Jahrhunderts. Die südöstlichen Gebiete des mittelalterlichen Bayern, die heute vor allem Niederösterreich (und Teile Oberösterreichs) umfassen, entwickelten sich von Kolonisationsgebieten zu selbständigen Herrschaften, deren Zugehörigkeit sich erst klären mußte. Als 1156 die Babenberger ihre Selbständigkeit erreicht hatten, war es eine ihrer ersten Aufgaben, sich gegen die altbayerischen Hochstifte Salzburg, Regensburg, Bamberg und besonders Passau sowie gegen die altbayerischen Klöster, die den Siedlungsausbau betrieben hatten, durchzusetzen und die Interessen abzuklären. Auch galt es, die weltlichen Herrschaftsträger, hier also den Adel, in den eigenen Herrschaftsbereich einzubinden. Als mit Herzog Friedrich dem Streitbaren 1246 der letzte Babenberger gestorben war, entbrannte ein heftiger Streit um sein Erbe,106 der das ganze Land in Unruhe und Not stürzte. Ottokar II. von Böhmen107 versuchte nämlich, seine Ansprüche durchzusetzen, zunächst mit großem Erfolg. Um einen Überblick über seine in Österreich erworbenen Einkünfte zu gewinnen, ließ er in den Jahren 1265 bis 1267 ein Rentenbuch anlegen.108 Ottokar II. scheiterte allerdings an Rudolf von Habsburg, der ihn wegen seiner Opposition gegen die Königswahl ächtete.109 Nach einem wechselvollen Spiel von Erfolg und Mißerfolg unterlag schließlich Ottokar II. am 26. August 1278 in der Schlacht auf dem Marchfeld.110 Er selbst fiel; sein Leichnam wurde in der Stephanskirche aufgebahrt und dann in die Königsgruft in Prag übergeführt.111 Rudolf von Habsburg hatte gesiegt; sein Haus leitete fortan die Geschicke Österreichs bis zur Revolution von 1918.112

105 Rößler/Franz, Sachwörterbuch, Band 2, S. 1318. 106 Görlich/Romanik, Geschichte, S. 76–79. 107 Žemlička, Josef: Artikel „Otakar II. Přemysl“. In: LexMA, Band 6, Sp. 1553–1554. 108 Görlich/Romanik, Geschichte, S. 80. 109 Dopsch, Heinz. Karl Brunner. Maximilian Weltin: Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Wien 1999 (Österreichische Geschichte 1122–1278. Hrsg. von Herwig Wolfram). S. 471–476. 110 Ebd., S. 476–480. 111 Görlich/Romanik, Geschichte, S. 84. 112 Die besondere Bedeutung des Ausgangs der Schlacht lag zum einen im Aufstieg der Habsburger zu einer bedeutenden Königs- und Großdynastie, zum anderen in der „Entstehung eines neuen Donaureiches, in dem nicht Böhmen, sondern die österreichischen Länder das machtpolitische Zentrum bilden sollten.“ Krieger, Karl-Friedrich: Die Habsburger im Mittelalter. Von Rudolf I. bis Friedrich III. Stuttgart, Berlin, Köln 1994 (Urban-Taschenbücher. Band 452). S. 50. – So auch zitiert in: Krieger, Karl-Friedrich: Rudolf von Habsburg. Darmstadt 2003 (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance. Hrsg. von Peter Herde). S. 153.

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Wie schon Ottokar eine urbarielle Bestandsaufname veranlaßt hatte, so war schließlich auch der Bischof von Passau gezwungen, seinen Güterbestand zu dokumentieren, um nach außen hin seinen Besitz zu belegen und im Innern seines Hochstifts die Berechnung der Einkünfte zu ermöglichen. 3.2. Die Frage nach den zwei Urbaren Die beiden Urbare des Hochstifts, das Urbar des 13. Jahrhunderts und das des 14. Jahrhunderts, stellen die ersten zusammenfassenden Gesamtbeschreibungen der Grundherrschaft des Hochstifts Passau dar. Vorausgegangen waren die Passauer Traditionen, die von Max Heuwieser 1930 der historischen Forschung vorgelegt wurden.113 Diese Traditionen vermitteln zwar das Bild der Besitzerwerbung durch Stiftungen, Kauf oder Tausch;114 sie lassen jedoch nur einen großräumigen Einblick in die differenzierte Besitzstruktur dieser Grundherrschaft zu. Die Urbare wurden zu einem Zeitpunkt erstellt, als das Hochstift Passau unter der Leitung tatkräftiger Bischöfe wie Rudiger von Radeck (1233–1250)115, Berthold Graf von Pietengau (1250–1254)116 und schließlich Otto von Lonsdorf (1254–1265)117 stand. Auch unter Bischof Petrus, dem Domherrn von Breslau (1265–1280),118 fielen dem Hochstift im Bezirk Berg in Oberösterreich weitere Einnahmequellen zu, ferner im Jahr 1276 von Rudolf von Habsburg das Recht, Stadtbefestigungen in Eferding, St. Pölten, Mautern und Amstetten zu errichten.119 Doch hatte das Hochstift Passau am Ende des 13. Jahrhunderts seine größte Machtstellung erreicht. Unter Bischof Bernhard von Prambach (1285–1313)120 und seinen unmittelbaren Nachfolgern konnten noch einige Ankäufe bzw. Rückkäufe getätigt werden, so daß der hochstiftische Besitz auf

113 Heuwieser, Max (Hrsg.): Die Traditionen des Hochstifts Passau. 2. Neudruck der Ausgabe München 1930. Aalen 1988 (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte. Hrsg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Neue Folge Band 6). 114 Für meine Magisterarbeit bildeten sie die Grundlage: Hofbauer, Martin: Die Ausbildung der Grundherrschaft des Hochstifts Passau in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, dargestellt an den Traditionen des Hochstifts Passau (8.–12. Jahrhundert). Hamburg 1995 (Universität der Bundeswehr. Maschinenschriftliche Magisterarbeit). 115 Handbuch des Bistums Passau, Verzeichnis der Bischöfe von Passau S. 27–29. – Rudiger von Radeck (Bergheim), seit 1215 Bischof von Chiemsee, 1233–1250 Bischof von Passau, gestorben 1258. Ebd., S. 27. 116 Ebd., S. 28. 117 Zu Bischof Otto von Lonsdorf die maßgebende Untersuchung: Breinbauer, Josef: Otto von Lonsdorf. Bischof von Passau. 1254–1265. Köln, Weimar, Wien 1992 (Passauer Historische Forschungen. Band 6). 118 Ebd., S. 28. – PU I., S. XCII. 119 PU I., S. XCII. 120 Handbuch des Bistums Passau, S. 28.

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hohem Niveau verharrte, doch unter Bischof Gottfried II. von Weißeneck (1342–1362),121 vor allem aber unter Bischof Georg I., Graf von Hohenlohe (1390–1423)122 ging viel hochstiftischer Besitz durch Verpfändung und Verkauf verloren.123 Die Passauer Urbare des 13. und 14. Jahrhunderts vermitteln also das Bild einer Grundherrschaft auf ihrem Kulminationspunkt. Damit ist die Frage nach dem Untersuchungszeitpunkt geklärt. Die Frage, warum zwei Urbare herangezogen werden, die zeitlich vergleichsweise so nahe beieinander liegen, erklärt sich aus ihrer Entstehung. Diese Urbare sind der erste Ansatz urbarieller Aufzeichnungen, die gleichwohl noch der auslaufenden Form der Traditionen verhaftet sind. Sie entstanden nicht auf eine terminmäßige Weisung der Herrschaft, sondern offensichtlich über einen längeren Zeitabschnitt, je nach Bedarf und Vermögen. Allein die jahrelangen Auseinandersetzungen mit Ottokar II. beeinträchtigten den inneren Ausbau einer Herrschaft in dieser Region, wie auch die Informationsmöglichkeiten zur Erfassung der Rechte und Einkünfte. Die beiden Urbare bilden ihrem Inhalt nach weniger eine Beschreibung der fortlaufenden Entwicklung des hochstiftischen Besitzes als vielmehr eine strukturelle Einheit. Daß sie in der Edition als Urbare des 13. Jahrhunderts und des 14. Jahrhunderts überschrieben sind, könnte dahingehend verstanden werden, daß zwei in sich selbständige zeitliche Querschnitte vorliegen. Treffender und dem Sachverhalt angemessener wird man jedoch eher von einem einzigen Urbar sprechen müssen, dessen Entstehung sich über einen Zeitraum von über einem Jahrhundert hinzog. Daß dadurch Überschneidungen, Doppelungen, aber auch Diskontinuitäten inbegriffen sind, ist verständlich, denn jedes Objekt und jede Organisationsform ist im zeitlichen Verlauf dem Strukturwandel unterworfen.124 Abschließend bleibt festzuhalten: Formal gesehen liegen zwei Urbare vor, die jeweils aus verschiedenen Unterlagen zusammengestellt sind, wobei diese Teilbereiche wieder aus unterschiedlichen Zeitabschnitten stammen, so daß sich die Entstehung jedes Urbars über einen mehr oder weniger langen Zeitraum erstreckt. Die jeweilige Überschrift: „Urbar des 13. Jahrhunderts“ und „Urbar des 14. Jahrhunderts“ ist im wesentlichen als Ordnungsprinzip zu sehen. Inhaltlich bilden beide Urbare eine Einheit. Nur zusammen beschreiben sie die

121 Ebd., S. 28. 122 Ebd., S. 28. 123 PU I., S. XCIV–XCV. 124 Um bei der Auswertung der Passauer Urbare eine besitzgeschichtlich notwendige Differenzierung zu erreichen, die zum einen die Überschneidungen und Doppelungen zu vermeiden sucht, zum anderen die fortlaufende Entwicklung über einhundert Jahre berücksichtigt, wird in der konkreten Umsetzung eine durchlaufende Trennung in die Urbare des 13. Jahrhunderts und die des 14. Jahrhunderts vorgenommen.

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Besitzstruktur des Hochstifts Passau am Ausgang des Mittelalters, und sie ergänzen sich gegenseitig. Wenn auch die urbariellen Aufzeichnungen trotz ihres beträchtlichen Umfangs in mancher Hinsicht lückenhaft erscheinen und viele Fragen offen lassen, so sind durch diesen Quellenbestand doch erstmals die wirtschaftliche Struktur und die flächenmäßige Ausdehnung der Grundherrschaft dieses Hochstifts real greifbar. 3.3. Zielsetzung der Untersuchung Der Quellenbestand, den diese Urbaraufzeichnungen umfassen, ermöglicht eine Auswertung in verschiedener Hinsicht. Da die Quelle Menschen unterschiedlicher sozialer Schichten, Wohn- und Arbeitsstätten verschiedener Formen sowie landwirtschaftliche und gewerbliche Produkte in großer Mannigfaltigkeit verzeichnet, liegt es zunächst nahe, diesen sozialen und wirtschaftlichen Aspekt in den Vordergrund zu rücken. Vor allem in der abschließenden Zusammenfassung ist diesen Möglichkeiten der Auswertung Rechnung getragen. Die wichtigste Frage bliebe allerdings offen, die nach der räumlichen Verteilung des Besitzes. In einem Bistum, das vom heutigen Niederbayern bis an die Grenzen Ungarns reichte, war der weltliche Besitz zwar mit bedeutenden Zentren und Verdichtungen, aber doch im Großen und Ganzen erheblich auf kleine und kleinste Einheiten verteilt. Aus diesen Gründen erschien es als vordringliche Aufgabe, die räumliche Struktur des hochstiftischen Besitzes herauszuarbeiten. Damit wird auch dem Irrtum entgegengearbeitet, die Größe des Bistums sei identisch mit seinem Urbarbesitz. Die Bistumsgrenze ist lediglich die äußere Umgrenzung eines Gebietes, in dem das Hochstift auch Vermögen besaß, aus dem es finanziellen Nutzen zog. Mit der geistlichen Gewalt eines Bischofs berührt sich der Urbarbesitz nur insofern, als die Erträgnisse dem Bischof zur freien Verfügung standen, da er kirchliche Obrigkeit und weltlicher Grundherr in einer Person war. Die Intention der Untersuchung besteht folglich darin: 1. den Urbarbesitz des Hochstifts Passau zu erfassen und im Rahmen der modernen Verwaltungsstrukturen zusammenzustellen; 2. dieses umfangreiche Material nach der räumlichen Verteilung, nach Art und Umfang des Besitzes und der dem Hochstift zustehenden Rechte – also nach der Struktur der Passauer Grundherrschaft – und nach den Veränderungen vom 13. zum 14. Jahrhundert hin – also in seiner Entwicklung – zu untersuchen und zu bewerten; 3. die gewonnenen Ergebnisse zusammenfassend kartographisch darzustellen.

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4. Der methodische Aufbau der Arbeit 4.1. Die Lokalisierung der Ortsnamen Eine grundlegende Aufgabe liegt in der Lokalisierung der Ortsnamen, also der Zuordnung der in der Quelle verzeichneten Namensformen zu den heutigen Ortsnamen. Zur Lokalisierung des hochstiftischen Besitzes im heutigen Bayern wurde das vom Bayerischen Statistischen Landesamt herausgegebene Amtliche Ortsverzeichnis herangezogen. Die Zuordnung der genannten Orte folgt dem Schema der politischen Gliederung des Landes: Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk. Da immer wieder gleiche Ortsnamen auftauchen und die Variationsbreite der Schreibformen erheblich ist, gestaltet sich die geographische Zuordnung als komplizierte Arbeit. Schon ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies: Penzling, Kirchdorf in der Gemeinde Aholming im Altlandkreis Vilshofen, Regierungsbezirk Niederbayern125 erscheint in seiner historischen Namensform als Penzeling, Pentzelinge, Pentzling, Penzlinge, Pentzlinge und Petzlinge. Es wird in den Urbaren insgesamt siebenmal genannt, mit sechs verschiedenen Schreibweisen, also nur einmal an zwei Stellen in der gleichen Form. Die Ortsnennung erstreckt sich dabei über das gesamte erste Drittel der Urbare, nämlich von Seite 35 bis 310.126 Diese Notizen sind nun in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht von gleichem Inhalt und Gehalt, so daß alle erfaßt und systematisch zusammengestellt werden müssen, denn nur so ergibt sich die Struktur der hochstiftischen Grundherrschaft für diesen konkreten Ort. Als Beispiel mag wieder das genannte Penzling dienen. Die verschiedenen Nennungen ergeben folgendes Bild: 1. PU I., S. 35:

Im Raum Penzling befinden sich 2 Meierhöfe, die zusammen 68 Maß Weizen, 5 Talente weniger 45 Denare (1200 Denare – 45 Denare = 1155 Denare), 50 Maß Hafer und 2 Schweine liefern.

2. PU I., S. 44: Ähnliche Angaben. Als Abgaben sind zu entrichten: 60 Maß Weizen, 40 Maß Hafer, 4 ½ Talente plus 45 Denare (= 1080 Denare + 45 Denare = 1125 Denare).

125 Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand am 1. Oktober 1964. Mit statistischen Angaben aus der Volkszählung 1961. Hrsg. vom Bayerischen Statistischen Landesamt. Heft 260 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1964. Sp. 477. 126 PU III., S. 36.

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3. PU I., S. 48: Von Aholming und Penzling aus wurde Rodung im Raum von Bischofsmais im Bayerischen Wald betrieben.

4. PU I., S. 56: Einkünfte von 17 bäuerlichen Anwesen in bzw. um Penzling.

5. PU I., S. 286: Aholming, Gergweis und Penzling sind zur Abgabe von insgesamt 200 Mark (Talente = Pfund) verpflichtet.

6. PU I., S. 291: Im Raum Aholming–Penzling eignete sich Burkhard von Weiher hochstiftischen Besitz an.

7. PU I., S. 310: Die zwei Huben von Penzling wurden an die Herren von Tenning (bei Dingolfing) zu Lehen vergeben.

Im Band 2 dieser Arbeit, im sogenannten statistischen Teil, sind schließlich alle Orte nach diesem Prinzip als Grundlage für jede weiterführende Untersuchung zusammengestellt. Die gleiche Vorgehensweise gilt für Österreich. Auch Österreich veröffentlichte 1965 auf dem Stand von 1961 die amtlichen Daten für alle Bundesländer in ähnlicher Form wie Bayern, allerdings in dem für Österreich eigenen Verwaltungsaufbau, der von der bayerischen Form abweicht.127 Danach wird jedes Bundesland eingeteilt in Politische Bezirke (PB), diese wiederum in Gerichtsbezirke (GB). Je nach Größe des Politischen Bezirks kann dieser zugleich einziger Gerichtsbezirk sein oder auch in mehrere Gerichtsbezirke aufgegliedert werden. Für die österreichischen Politischen Bezirke gibt es in Bayern keine Entsprechung, während die Gerichtsbezirke der Größe nach den bayerischen Altlandkreisen ähneln. Die Politischen Bezirke sind Verwaltungsbezirke, die Gerichtsbezirke Sprengel der Bezirksgerichte. Die nächste Einheit ist die Gemeinde, die kleinste politische Verwaltungseinheit in Österreich, die sich wiederum aus Ortschaften aufbaut. Unter Ortschaft „wird eine Gesamtheit von Häusern verstanden, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung bzw. Orientierungsnummerierung zusammengefaßt ist.“ Um den topographischen Charakter der Ortschaften zu kennzeichnen,

127 Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961. Nach dem Gebietsstand vom 1. Jänner 1964. Hrsg. vom Österreichischen Statistischen Zentralamt. Wien 1965.

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werden den Ortsnamen Bezeichnungen wie Stadt, Dorf, Weiler usw. beigefügt.128 Der Aufzählung der Politischen Bezirke jedes österreichischen Bundeslandes wird die politische Gliederung „Städte mit eigenem Statut“ vorausgestellt, die auch als „Statutarstädte“ bezeichnet werden. Die Bedeutung dieser Städte erklärt sich so: „Statutarstädte (Städte mit eigenem Statut) sind Gemeinden, welche außer der Gemeindeverwaltung auch die Agenden der Bezirksverwaltungsbehörde selbst besorgen.“129 Die bedeutendste Stadt Österreichs ist natürlich Wien, Bundeshauptstadt und Bundesland zugleich. Die Stadt gliedert sich in 23 Gemeindebezirke, die zugleich auch Gerichtsbezirke sind.130 Niederösterreich verzeichnet vier Statutarstädte, nämlich Krems an der Donau, Sankt Pölten, Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt, Oberösterreich drei, nämlich Linz, Steyr und Wels. Im österreichischen Bundesland Salzburg erreicht lediglich Salzburg selbst die Bedeutung einer Statutarstadt.131 In den übrigen österreichischen Bundesländern wie Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg konnte das Hochstift Passau keinen Besitz nachweisen. Die Lokalisierung der in den Urbaren erwähnten Ortsnamen, also der historischen Namensformen, wurde von Adam Maidhof in Band 3, dem Registerband, in akribischer Weise vorgenommen. Die Nachprüfung ergab so gut wie keine fehlerhaften Zuordnungen. Die alphabetische Anordnung der Ortsnamen im Registerteil Maidhofs ermöglicht aber weder eine Vorstellung von der räumlichen Verteilung des hochstiftischen Besitzes noch von der Qualität, also Art und Umfang, des hochstiftischen Besitzes. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen. Auf S. 46 des Registerbandes, rechte Spalte, werden folgende Orte aufgeführt:132 „(...) Pysdorf (PB Groß-Enzerdorf, Niederösterreich) Pistoris molendinum (PB Sankt Pölten, Niederösterreich) Piesenham (PB Ried im Innkreis, Oberösterreich) Piesing (PB Haag am Hausruck, Oberösterreich) Pisling (Altlandkreis Wegscheid, Niederbayern) (...)“ Schon dieses verhältnismäßig einfache Beispiel zeigt, daß durch die Zusammenstellung in der Art eines Registers zwar ein äußerst hilfreiches Mittel

128 Ortsverzeichnis von Österreich, S. IX–X. 129 Ortsverzeichnis von Österreich, S. VIII–IX. 130 Ortsverzeichnis von Österreich, S. W 1–W 3, Skizze. 131 Ortsverzeichnis von Österreich, für Niederösterreich S. 5; für Oberösterreich S. 91; für Salzburg S. 161. 132 PU III., S. 46. – Um dem Leser die räumliche Vorstellung zu erleichtern, wird lediglich die größere Verwaltungseinheit dem Ortsnamen beigefügt.

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für die folgende Methode der Quellenbearbeitung gegeben ist, die aber eine unter grundherrschaftlich-geographischen Aspekten angelegte Untersuchung und damit auch die räumliche Vorstellung gar nicht beabsichtigte. Diese ist nur mit Hilfe der modernen, verwaltungstechnisch orientierten politischen Einteilung der Länder in Landkreise und Gemeinden in Bayern, in Österreich in die oben besprochenen Politischen Bezirke, Gerichtsbezirke usw. möglich, so, wie sie das Amtliche Ortsverzeichnis von Bayern bzw. das Ortsverzeichnis von Österreich vorgeben. Auf diese Weise entsteht ein geographisch orientiertes, klares Bild der räumlichen Ausdehnung sowie der Art und des Umfangs (inneren Beschaffenheit) einer Grundherrschaft. Das hieraus entstehende Kartenbild stellt eines der wesentlichen Ergebnisse der vorliegenden Arbeit dar. Inhaltlich aufschlußreich, verleitet es jedoch – bei alleiniger Verwendung – zu einer weitgehenden Fehleinschätzung. Daß eine Grundherrschaft an einem bestimmten Ort Besitz nachweisen kann, sagt noch nichts über dessen innere Beschaffenheit und Qualität aus. Und gerade diese Punkte stellen, gemeinsam mit der räumlichen Verteilung, die entscheidenden Kriterien dar: Handelt es sich z. B. an einem Ort um eine curia, also um einen Meierhof, den das Hochstift Passau dort besitzt und von dem es – mit weiteren abhängigen Höfen – umfangreiche Abgaben erhält, oder lediglich um das Recht, ein Drittel des Zehnts zu beziehen? Das Herrschaftsbild, das die geographische Lage der einzelnen Besitzungen und Rechte vermittelt, und die methodische Untersuchung der Qualität des Besitzes ergänzen sich und führen zusammengenommen zur Beantwortung der obigen Fragestellung. Voraussetzung für eine solche zweigliedrige Arbeit ist die Erhebung aller Einzeldaten, die bei den jeweils in den Urbaren genannten Orten zur Verfügung stehen. Ein Beispiel soll diese Vorgehensweise wie auch das konkrete Ergebnis verdeutlichen: Gaishofen, ein Kirchdorf in der Gemeinde Otterskirchen, Altlandkreis Vilshofen, Niederbayern. Der dort befindliche hochstiftische Besitz war im 13. Jahrhundert drei Verwaltungseinrichtungen zugeteilt, nämlich der Grafschaft und Hofmark Windberg, dem Lehen des Grafen von Vichtenstein und der Masse des vom Grafen von Vichtenstein erworbenen Besitzes. Bei der Auswertung der verstreuten Urbarsnotizen ergibt sich folgendes Bild: Gaishofen, Kirchdorf, Gemeinde Otterskirchen, Altlandkreis Vilshofen, Niederbayern. Für das 13. Jahrhundert: 1. Grafschaft und Hofmark Windberg:

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3 Huben in Gaeizhofen133 2. Vom Lehen des Grafen von Fichtenstein und seinem Amt: In Gaeizhofen 13 ½ Huben134 3. Vichtensteinsche Güter zu Gaishofen:

Bei Geizhoven 14 Huben, die von Graf Gebhard um 70 Talente (= 16000 Denare) an den Bischof verkauft worden waren. Jede Hube gibt 1 Fuhre Bier, 1 Maß Roggen und 3 von ihnen dienen 3 Schweine.135

4. Herrschaft Vichtenstein selbst: In Geizhoven 14 Huben136

Erst die vier Urbarnotizen in ihrer Gesamtheit ergeben ein relativ anschauliches Bild von Art und Umfang des hochstiftischen Besitzes, wenn auch die Aussagen wie im vorliegenden Beispiel häufig nicht eindeutig sind. So wird letztendlich offen bleiben müssen, ob die unter 2. genannten 13 ½ Huben identisch sind mit den unter 3. und 4. genannten Besitzungen. In jedem Falle kann eine Einschätzung der Größe, des Umfangs und der inneren Ausgestaltung eines Besitzes nur dann sinnvoll erfolgen, wenn alle hierfür relevanten Urbarnotizen zusammengestellt werden. Ein zweites Beispiel unterstreicht diese Aussage. Es handelt sich dabei um ein urbarielles Recht aus dem 14. Jahrhundert, das für den Gesamtbesitz kaum ins Gewicht fällt. In Meinhartsdorf in der Gemeinde Sasendorf (PB Mistelbach an der Zaya, III. GB Poysdorf) bezieht das Hochstift lediglich 6 Denare (Pfennige) vom Besitz einer Wiese: Meinhartsdorf im Gehay (bei Zendorf), Gemeinde Sasendorf. Für das 14. Jahrhundert: Reichnisse von Gütern der Hofmark Sankt Pölten und der Umgebung der Stadt:

Von 1 Wiese bei Meinhartsdorf, 6 Denare137 Diese beiden unterschiedlichen Beispiele von Art und Umfang des Besitzes an einem Ort belegen die Notwendigkeit der umfassenden und differenzierten Aufnahme aller zur Verfügung stehenden Daten aus den Urbaren des Hochstifts Passau. In der vorgelegten Arbeit finden sich diese im Band 2: In mehreren Tausend Einzelnotizen ist hier der hochstiftische Besitz zusammengestellt. Diese umfangreiche Auflistung bildet die Grundlage sowohl für die anschließende Übertragung der wesentlichen Ergebnisse in das Kartenbild wie

133 PU I., S. 61. 134 PU I., S. 63–64. 135 PU I., S. 116. 136 PU I., S. 125. 137 PU I., S. 763.

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auch für den hier vorliegenden Band 1, der die ausführende Beschreibung und die systematische Auswertung enthält. Auch der österreichische Teil des Passauer Hochstiftsbesitzes wurde demnach in der gleichen Form zusammengestellt, wie dies für die in Bayern gelegenen Besitzungen geschah. Der umfangreiche Band 2 der vorliegenden Arbeit ist das Ergebnis. Der Band umfaßt den gesamten Urbarbesitz des Hochstifts Passau in Niederbayern, in Ober- und Niederösterreich und im Salzburger Land im 13. und 14. Jahrhundert, gegliedert nach den modernen politischen Verwaltungseinheiten. Diese strukturierte Bestandsaufnahme bildet die Grundlage sowohl für die in Band 1 dargelegten Ausführungen, wie auch für die Arbeit an der Karte, die versucht, in anschaulicher und übersichtlicher Form das Bild dieser Grundherrschaft kartographisch festzuhalten. Somit ergibt sich auch hier eine Dreigliederung: Lokalisation der Orte, Darstellung der wesentlichen Ergebnisse in der Karte und interpretierende Beschreibung und Auswertung. Vor der Anlage dieser Zusammenstellung war allerdings die Frage zu klären, auf welchen verwaltungstechnisch-topographischen Unterlagen die Arbeit erstellt werden soll. Dies betraf vor allem die bayerischen Gebiete, denn durch die Gebietsreform in Bayern anfang der Siebziger Jahre wurden Landkreis- und Gemeindegrenzen nicht unwesentlich verändert. Österreich kennt keine Gebietsreform, jedenfalls nicht in diesem Ausmaß. Veränderungen beschränken sich in der Regel auf Eingemeindungen in der Bannmeile größerer Städte wie Linz und Wien. Nun liegen aus beiden Ländern – Österreich und Bayern – je ein Amtliches Ortsverzeichnis vor, aus Österreich von 1965 (Stand 1961)138 und aus Bayern von 1964 (Stand ebenfalls 1961).139 Das zeitlich nächste und bisher auch letzte Amtliche Ortsverzeichnis von Bayern wurde 1991 vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (früher Bayerisches Statistisches Landesamt) herausgegeben, allerdings auf dem Stand von 1987.140 Für Österreich hat sich in den letzten Jahrzehnten nichts wesentlich geändert. Das war ausschlaggebend, daß die beiden fast gleichzeitigen Amtlichen

138 Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961. Nach dem Gebietsstand vom 1. Jänner 1964. Hrsg. vom Österreichischen Statistischen Zentralamt. Wien 1965. 139 Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand am 1. Oktober 1964. Mit statistischen Angaben aus der Volkszählung 1961. Hrsg. vom Bayerischen Statistischen Landesamt. Heft 260 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1964. 140 Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand 25. Mai 1987. Hrsg. vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung. Heft 450 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1991.

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Ortsverzeichnisse von Bayern und Österreich von etwa 1965 als Grundlage gewählt wurden. Entscheidend aber war nicht zuletzt die folgende Überlegung: In der Zeit etwa seit 1880 gewann die bayerische Geschichte wie auch die Regionalgeschichte in breiteren Bevölkerungsschichten an Bedeutung. Zwar hatte die Gründung der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1759 einen neuen Abschnitt in der Entwicklung der Geschichtswissenschaft und der Geschichtsschreibung angekündigt,141 aber erst 100 Jahre später erschien das Werk, das bahnbrechend für die Regionalgeschichte wurde, die vierbändige „Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern.“142 Diese Arbeit war nach folgenden Abschnitten gegliedert: Naturkunde, Volkskunde, Betriebsamkeit (Landwirtschaft, Bergwesen, usw.), Volksbildung und Unterricht und schließlich Geschichte: Abriß der Ortsgeschichten, gegliedert nach Landgerichten und unmittelbaren Städten und mit knappen Darstellungen der mittelalterlichen Gaue und Grafschaften.143 Dem Werk ist ein 5. Band beigefügt, allerdings als selbständige Arbeit, 1867/68 erschienen als „Topographisch-statistisches Handbuch des Königreichs Bayern“ mit einem alphabetischen Ortslexikon.144 Der Herausgeber Wilhelm Heinrich Riehl bezeichnet es als „das erste umfassende Handbuch einer topographisch geordneten Statistik Bayerns.“145 Mit diesen beiden Werken war der regional ausgerichteten Forschung der künftige Weg aufgezeigt. Führend in der Erforschung blieben dabei aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen für die weiteren Jahrzehnte das „Bildungsbürgertum“, also Lehrer und höhere Beamte, die Pfarrgeistlichkeit, aber auch Ärzte und Apotheker.146 Im Mittelpunkt ihrer Arbeiten standen die Ortsgeschichte bzw. die Geschichte kleinerer Herrschaften. Alle diese Publikationen orientierten sich, wie auch die Edition der Urbare des Hochstifts Passau von Adam Maidhof, die vielbändige Sammlung der

141 Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 571. 142 „Bavaria. Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern bearbeitet von einem Kreis bayerischer Gelehrter, herausgegeben und mit Unterstützung Sr. Maj. des Königs von Bayern Maximilian II., 4 Bände in je 2 Abteilungen, 1860–1867 mit Karte des Königreichs Bayern diesseits des Rheins in 15 Blättern 1:25000, 1860, dazu ein Blatt bayer. Pfalz (Redaktionelle Leitung W.[ilhelm] H.[einrich] Riehl unter Mithilfe von F.[elix] Dahn, über 40 Autoren [...], Gliederung in elastischer Handhabung, räumlich nach den 8 bayerischen Regierungsbezirken.“ – Vgl.: Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 574. 143 Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 574. 144 Topographisch-statistisches Handbuch des Königreichs Bayern nebst alphabetischem Ortslexikon. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von J. Heyberger, Ch. Schmitt und W. Wachter. München 1867/68. 145 Zitiert nach: Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 574. 146 So verfaßte z. B. die erste zuverläßige Stadtgeschichte von Passau der Arzt und Historiker Dr. Alexander Erhard (1801–1874). – Vgl. Mader, 1000 Passauer, S. 58.

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Kunstdenkmäler von Bayern147, der Topographische Atlas Bayerns148 oder auch – bis heute – der Historische Atlas von Bayern149 an der bis etwa 1970 geltenden Zuordnung der Orte zu den jeweiligen Gemeinden und Landkreisen. Daher wurde dieses verwaltungstechnische Gliederungssystem des Landes Bayern auch hier beibehalten. 4.2. Die Kartenarbeit und deren Interpretation Das Ergebnis der Bestandsaufnahme des Passauer hochstiftischen Besitzes im topographischen Teil (Band 2) sowie der Auswertung im vorliegenden Teil der Arbeit (Band 1) wird veranschaulicht durch mehrere Karten. Da sich der grundherrschaftliche Einfluß über ein Gebiet von der nordwestlichen Grenze Niederbayerns bis zum heutigen ungarischen Staatsgebiet erstreckt, mußte ein Kartenmaßstab gewählt werden, in dem zum einen auch noch kleinere Siedlungsteile gut erkennbar sind, zum anderen die Größe der Karten und die Anzahl der Kartenblätter der praktischen Anwendung nicht hinderlich werden. Auch das Angebot der Kartenverlage spielte eine Rolle. Die amtlichen Kartenwerke für Bayern bilden z. B. nur Karten im Maßstab 1:2.500 bzw. 1:5.000 ab (die sog. Grundkarte oder Flurkarte), die topographischen Karten 1:25.000 und 1:50.000 und schließlich die Übersichtskarte zum Katasterkartenwerk 1:100.000. Die sog. Straßen- und Verwaltungskarte 1:250.000 scheidet – da zu stark verkleinert – für grundherrschaftliche und siedlungsgeschichtliche Zwecke aus.150 Ähnlich gestaltet sich die Situation für Österreich. Nach verschiedenen Proben erwies sich hier die sog. Generalkarte von Österreich im Maßstab 1:200.000151 als die brauchbarste. Ihr Maßstab ermöglichte die Verwendung von lediglich drei Karten für dieses langgestreckte Gebiet, und selbst kleinere Orte sind noch exakt genug an der rechten Stelle zu lokalisieren, was von Karten in diesem Maßstab nicht ohne weiteres zu erwarten

147 Die Kunstdenkmäler von Bayern. Hrsg. im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Regionalbezirk Niederbayern. Hrsg. im Auftrag des Landesamtes für Denkmalpflege von Felix Mader. Band 1–21, 1912–1929 (Gegliedert in Bezirksämter = Landkreise). 148 Topographischer Atlas Bayerns. Hrsg. vom Bayerischen Landesvermessungsamt. Kartenwahl und Interpretation von Hans Fehn. München 1968. 149 Historischer Atlas von Bayern. In Verbindung mit der Bayerischen Archivverwaltung und dem Bayerischen Landesvermessungsamt. Hrsg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Teil Altbayern. – Bis zur erschienen Bearbeitung der Stadt Landshut (1978) 43 Bände. 150 Topographischer Atlas von Bayern, S. 300–308. 151 Generalkarte Österreich 1:200.000. Offizielle Straßenkarte des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Club. Hrsg. Mairs Geographischer Verlag Stuttgart in Zusammenarbeit mit Freytag-Berndt und Artaria KG Wien. Wien o. J.

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ist. Darüber hinaus reicht das Kartenblatt 3 im Westen bis in die Gegend von Straubing und im Salzburger Land bis an den Wolfgangsee, so daß auch diese entfernteren Gebiete des hochstiftischen Besitzes erfaßt sind. Bei der Konzeption der Untersuchung war ursprünglich geplant, die topographischen Ergebnisse von Band 2 dieser Arbeit unmittelbar und lückenlos in die Karte zu übertragen. Es zeigte sich aber bald, daß es nicht möglich ist, alle Einzelheiten in der Karte ersichtlich darzustellen. Da mit dem statistisch-topographischen Teil (Band 2) ohnehin die Besitzverhältnisse vollständig und bis ins Detail erfaßt sind, erscheint die ursprünglich beabsichtigte Kartenkonzeption auch nicht mehr notwendig. Daher wurden für die Passauer Grundherrschaft übergeordnete Besitzkategorien (kleinerer oder großer Besitz) gewählt. Das Schema ist aus der Legende zu den Karten ersichtlich. Selbst diese Vereinfachung ermöglichte aufgrund der differenzierten Grundherrschaft des Hochstifts Passau noch keine praktikable Anwendung. Aus diesem Grund wurden die eingetragenen Besitzverhältnisse auf Transparent- bzw. Weißpapier herausgearbeitet. Jede Karte im Maßstab 1:200.000 kann somit als Basiskarte verwendet werden, wenn weitere Informationen über naturräumliche und physische Grundlagen, Struktur der Landschaft, die Siedlungsform, politische und kulturelle Gegebenheiten usw. gewünscht sind. Um für den Leser eine schnelle Orientierung zu erleichtern, sind die Flußläufe wie auch die Verwaltungsmittelpunkte in die Karten eingezeichnet. Das Besitzbild des Hochstifts Passau war nach seiner Fertigstellung auch für den Bearbeiter überraschend, denn trotz der lange währenden Beschäftigung mit dem statistisch-topographischen Teil, dem Kern dieser Arbeit, war das Herrschaftsbild des Passauer Hochstifts im Spätmittelalter vor der Kartenarbeit weitgehend unklar geblieben. 4.3. Zusammenfassung Zusammenfassend ist die Vorgehensweise der Arbeit so zu beschreiben: Die Lokalisierung der Ortsangaben der beiden Urbare bildet die Grundlage. Die Zusammenstellung der Daten in Band 2 der Untersuchung stellt das Besitz- und Herrschaftsbild des Hochstifts Passau in den verschiedenen Orten bzw. politischen Verwaltungseinheiten dar. Die Karten veranschaulichen das Herrschaftsbild im großräumigen Bereich und integrieren den Besitz in die naturräumlichen Gegebenheiten. Band 1 bietet die Auswertung und Beschreibung der Informationen, faßt die Ergebnisse zusammen und arbeitet im abschließenden Kapitel „Das Bild der Grundherrschaft“ die wesentlichen

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Ergebnisse hinsichtlich der geographischen Struktur, der sozialen und der wirtschaftlichen Faktoren im 13. und 14. Jahrhundert im Untersuchungszeitraum heraus.

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5. Zeittafel zur Geschichte von Stadt, Bistum und Hochstift Passau 1. Jh. v. Chr. Keltisches Oppidum Boiodurum auf der Landzunge

zwischen Donau und Inn 90 n. Chr. Römisches Kastell an Stelle von Boiodurum in der Rosenau 150 n. Chr. Zweites römisches Kastell (Batavis) 453 n. Chr. Boiotro und Sankt Severin in der heutigen Innstadt 739 Bistumsorganisation des Bonifatius; Vivilo erster

nachweisbarer Bischof von Passau (739–745?) 796/804 Nach dem Sieg Karls des Großen über die Awaren

Ausweitung des Bistums bis zur Raab 874 Weitere Ausdehnung bis zur March 900 ca. Trennung der Vermögensverwaltung des Hochstifts und des

Domkapitels 896–955 Auseinandersetzungen mit den Ungarn. Die Enns wird

Landesgrenze 971–991 Bischof Pilgrim. Versuch der Unterstellung der neuen

Bistümer in Mähren und Ungarn. Passau erstrebt Metropolitansitz (Lorcher Fälschung)

977 Streit Heinrichs II. von Bayern mit Otto II.; Passau zerstört 999 Kaiser Otto III. verleiht Bischof Christian (991–1013) das

Markt-, Zoll- und Bannrecht in der Stadt 1010 Schenkung Heinrichs II. an die königliche Abtei

Niedernburg: Grundherrschaft im Ilzgau und „Böhmischer Zoll“ vom Handel über den „Goldenen Steig“

1043 Ostgrenze an der Leitha 1065–1091 Bischof Altmann. Führer der päpstlichen Partei im

Investiturstreit 1143 Bau der ersten Innbrücke in Passau (Bischof Reginbert) 1217 Bischof Ulrich (1215–1221) gewinnt Landesherrschaft über

Kloster Niedernburg und Ilzgau (Land der Abtei) 1219 Bischof Ulrich (1215–1221) erbaut die Feste Oberhaus 1225 Erstes Stadtrecht unter Bischof Gebhard 1254–1265 Bischof Otto von Lonsdorf 1278 Bau der ersten Donaubrücke (Bischof Peter) 1298 Stadterhebung Passaus 1367 Wahl des Bürgermeisters durch Bürger

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1367 Kriegerische Auseinandersetzung zwischen Bischof Albert von Winkel und Bürgern. Niederlage der Passauer an der Erlau

14. Jh. Bau der Feste Niederhaus 1469 Abtrennung des Bistums Wien unter Bischof Ulrich von

Nussdorf (1451–1479) 1487 Verkauf der Herrschaft Rannariegel an Österreich 16. Jh. Unter Bischof Wolfgang von Salm (1540–1555) und Bischof

Wolfgang von Closen (1555–1561) Ausbreitung der Reformation im Bistum Passau. Gegenreformation durch Franziskaner und Jesuiten

1563 Übertritt des Grafen Joachim von Ortenburg zum Protestantismus

1662 und 1680 Stadtbrände 1728 Exemtion des Bistums Passau von Salzburg, Abtretung

großer Gebiete um den Wienerwald an das Erzbistum Wien.

1730 Kauf der Grafschaft Neuburg am Inn durch Kardinal (seit 1737) Joseph Dominikus Graf von Lamberg (1723–1761)

1765 Rückkauf der Herrschaft Rannariegel durch Leopold Ernst Graf von Firmian (1763–1783, seit 1772 Kardinal)

1779 Das Innviertel an Österreich abgetreten (Kaiser Joseph II.) 1783 Abtrennung des Bistums Linz 1784 Abtrennung des Bistums St. Pölten, 1469 als Bistum

Wiener-Neustadt gegründet (Verlegung) 1784 Verzicht auf Diözesanrechte in Österreich unter Bischof

Joseph Franz Anton Graf von Auersperg (1783–1795, seit 1789 Kardinal)

1803 Säkularisation unter Bischof Leopold Leonhard Raymund Graf v. Thun (1796–1826)

1817/1821 Passau Suffraganbistum von München und Freising. Verlust der in Österreich gelegenen Teile. Salzburger Pfarreien jenseits der Salzach Bayern eingegliedert

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II. Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert in geographischer Hinsicht

1. Besitz des Hochstifts Passau in Bayern Ein Blick auf die Karten verdeutlicht folgenden Sachverhalt:152 Das Hochstift Passau erwarb seinen Besitz in Bayern zu einem Zeitpunkt, als Grund und Boden nach der Landnahme bereits verteilt waren; die Passauer Kirche hat ihre wirtschaftliche Organisation also zu einem späteren Zeitpunkt erfahren. Daher zeigt sich ihr Besitz auch in großer Streulage, die sich über das gesamte ostbayerische Gebiet erstreckt. Die Ostgrenze ist gekennzeichnet von den Flüssen Inn und Salzach, hinauf bis in die Gegend von Altötting, die Westgrenze bildet eine gedachte Linie Altötting - Dingolfing und von hier weiter nach Regensburg. Weiter bildet die Donau flußabwärts die Begrenzung etwa bis Bogen, erreicht dann in Richtung Nordosten die Region von Regen, Grafenau und Wolfstein und schwenkt, von einigen Ausläufern abgesehen, in einem Bogen von Wolfstein über Waldkirchen in die Gegend von Wegscheid zur Donau ein. Im folgenden bildet flußabwärts die Donau die Grenze. Damit sind die äußersten Punkte hochstiftischen Besitzes in Bayern im 13. und 14. Jahrhundert skizziert. Natürlich war nicht dieses gesamte Gebiet in hochstiftischem Besitz. Allgemein kann festgehalten werden: Je weiter sich innerhalb dieses Raumes der Einfluß von Passau entfernt, umso dünner wird die Streulage. Dieses Ergebnis gilt speziell für das 14., weniger für das 13. Jahrhundert. Daneben ist noch festzustellen, daß die südlichen und südwestlich gelegenen späteren Landkreise153 größeren Besitz aufweisen als die nördlichen und nordwestlichen; vom Landkreis Wolfstein abgesehen, der im Land der Abtei liegt.

152 Die der Arbeit beiliegenden Karten als Anlage. Sowohl das Kartenbild wie der umfangreiche statistisch-topographische Teil stellen die Basis dieser vorliegenden Ausführungen dar und zeigen das detaillierte Bild der hochstiftischen Besitzlage im genannten Zeitraum. 153 Zur Gebietsreform der Landkreise und kreisfreien Städte grundlegend: Gebietsreform Bayern. Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte. Hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium des Innern. München 1972. – Zur Neugliederung des – für diese Arbeit wesentlichen – Regierungsbezirks Niederbayern: Ebd., S. 15–18. – Zur Begründung und den historischen Voraussetzungen für die Reform vor allem: Ebd., S. 43–50. – Neben der Gebietsreform der Landkreise in Bayern, die im Jahr 1972 das Land in 71 neue große Landkreise und 25 kreisfreie Städte aufteilte, gab es auch eine Gebietsreform der bayerischen Gemeinden: Gebietsreform Bayern. Gemeinden in der Reform. Verzeichnis der Gemeinden nach dem Stand vom 1. Juli 1972. Hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium des Innern. München 1972.

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Das Kartenbild zeigt darüber hinaus, daß gemeinsame Feststellungen für das 13. und das 14. Jahrhundert schwer möglich sind. Die Besitzentwicklung ist in beiden Jahrhunderten unterschiedlich verlaufen. Der grundherrschaftliche Besitz des 13. Jahrhunderts zeigt folgende Konturen: Das Kartenbild demonstriert eine breite und auf den ersten Blick vergleichsweise einheitliche Streuung des Besitzes über den gesamten beschriebenen Raum. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch Konzentrationspunkte erkennen, eine Verdichtung in und um Passau, dann im nördlich anschließenden Gebiet entlang dem alten Handelsweg, dem „Goldenen Steig“, in der Gegend von Röhrnbach-Waldkirchen und westlich davon um Perlesreut. Im Südosten konnte das Hochstift bereits im 13. Jahrhundert seine Position (im Grenzgebiet der beiden Altlandkreise Wolfstein und Wegscheid) mit dem Kern um Hauzenberg ausbauen. Schließlich war es dem Hochstift schon früh gelungen, sich am linken Ufer der Donau, in nicht zu großem Abstand vom Strom, durchzusetzen, doch etwa die Hälfte der beiden Landkreise war im 13. Jahrhundert von der hochstiftischen Siedlungstätigkeit noch unberührt. Eine weitere frühe Konzentration bischöflicher Herrschaft in entgegengesetzter Richtung stellt die Region um Aigen am Inn dar und weiter südwestlich davon um Marktl bei Altötting. Ausgedehnteren Besitz verzeichnet das Hochstift im 13. Jahrhundert auch um Pfarrkirchen an der Rott. Das nördlich anschließende Gebiet zwischen Rott und Isar zeigt eine breite Streuung hochstiftischen Besitzes. Dabei konnte das Hochstift vornehmlich zu beiden Seiten der Wasserläufe Kohlbach und Vils seine Position vorteilhaft sichern. Nordwestlich der Isar verliert es rasch an Einfluß, und nur um Straubing und im Landkreis Regensburg sind noch einige Objekte Passauer Besitzes zu erkennen. Das gleiche Bild zeigt sich nördlich der Donau im Raume zwischen Bogen und Hofkirchen bei Vilshofen. Auch hier ist das Netz der Besitzungen äußerst weitmaschig und von einem hochstiftischen Besitzkomplex kann nicht gesprochen werden. Anders die Situation in der Umgebung von Vilshofen: Hier läßt sich eine neue und starke Konzentration Passauer Besitzungen nachweisen, die im Landstrich nördlich der Donau mit seinen Ausläufern bis an die alte Landkreisgrenze von Passau reicht. Die Situation im 14. Jahrhundert unterscheidet sich trotz vieler Gemeinsamkeiten von der des 13. Jahrhunderts in vielen Punkten. Grundsätzlich festzustellen ist, daß nur ein Bruchteil der im 13. Jahrhundert genannten Orte auch im 14. Jahrhundert belegt ist. Dies ließe vermuten, daß das Hochstift in dieser Zeit viel an Besitz und Einfluß eingebüßt hätte. Zum Teil mag dies richtig sein, denn die Grundtendenz ist tatsächlich ein kontinuierlicher

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Schrumpfungsprozeß durch die Jahrhunderte. Die Entwicklung vollzog sich vermutlich jedoch nicht so rasch, wie dies aus den Quellen zu vermuten wäre; danach hätte das Hochstift in kaum 100 Jahren mehr als die Hälfte seines Besitzes eingebüßt. Ein Vergleich der beiden Quellenverzeichnisse bestätigt scheinbar diese Ansicht. Doch die Urbare des 14. Jahrhunderts weisen vermutlich Lücken auf, denn bei Orten mit hochstiftischem Besitz im 13. Jahrhundert fehlen oft Belege für das 14. Jahrhundert, obwohl sie später und bis zur Säkularisation wieder als hochstiftisch bekannt sind. Dies gilt z. B. für die Gemeinden Hutthurm, Straßkirchen, Haselbach, Neukirchen vorm Wald, München, Nirsching usw. Das Gesamtbild hat sich im 14. Jahrhundert vor allem dahingehend gewandelt, daß zwar die im 13. Jahrhundert erkennbaren Konzentrationspunkte in ihrer Mehrzahl erhalten geblieben sind, der Streubesitz über das flache Land hin aber nicht mehr belegt ist. Auch einige der Schwerpunkte hochstiftischer Herrschaft scheinen nicht mehr zu existieren. So ist im 14. Jahrhundert der Besitz um Marktl nicht mehr belegt, ferner der einst beträchtliche Besitz an den Ufern der Vils und der Komplex um Vilshofen. Generell ist nordwestlich der Vils keine hochstiftische Liegenschaft mehr verzeichnet. Nördlich der Donau hat das Hochstift nur mehr Besitz bei der Stadt Deggendorf und im Bereich der Altlandkreise Regen, Grafenau und Deggendorf behaupten können. Sogar der Komplex um den Ort Pfarrkirchen hatte eine Veränderung erfahren. War im 13. Jahrhundert der Besitz, der bis Birnbach herabreichte, noch um die Ufer der Rott gruppiert, so konzentrierte er sich im 14. Jahrhundert in den Gemeinden Gangerbauer, Postmünster und Neukirchen. Er weicht also vom Flußufer ab und verlagert sich mehr ins Hügelland. Die beigefügte Karte zeigt die Verteilung hochstiftischen Besitzes auf die verschiedenen bayerischen Altlandkreise. Die Streuung innerhalb der Landkreise konnte im Kartenbild nicht berücksichtigt werden. Besonders ausgeprägt ist sie bei allen Landkreisen mit mittlerer hochstiftischer Besitzlage, wie bei Griesbach im Rottal oder Pfarrkirchen; beide weisen jeweils Schwerpunkte auf, kommen aber im ganzen gesehen nicht über ein Mittelmaß hinaus. 1.1. Stadt und Landkreis Passau Die unmittelbare Umgebung von Passau zählt, wie zu erwarten, zu den stärksten Einflußgebieten des Hochstifts, wobei keine gleichmäßige Verteilung festzustellen ist. Sowohl die Besitzungen des 13. wie die des 14. Jahrhunderts

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konzentrieren sich im wesentlichen auf das Gebiet östlich der Ilz und an der Grenze zu den Altlandkreisen Wolfstein und Wegscheid. Westlich der Ilz ist nur Streubesitz zu verzeichnen. Der südlich der Donau gelegene Teil des Altlandkreises Passau zeigt eine andere Entwicklung. Hier lag vor den Toren der Stadt die österreichische Grafschaft Neuburg am Inn, ein alter Zankapfel zwischen Bayern und Österreich.154 Sie macht im wesentlichen den südlichen Teil des Landkreises Passau aus. Allerdings liegen innerhalb der ehemaligen Landkreisgrenzen auch Teile des ehemaligen bayerischen Landgerichts Griesbach.155 Diese Grafschaft Neuburg am Inn konnte das Hochstift dann um die Mitte des 18. Jahrhunderts käuflich erwerben; die Landeshoheit blieb allerdings bei Österreich. Für das Hochstift dürfte dieser Umstand kein besonderes Problem bedeutet haben, denn der österreichische Einfluß auf den Passauer Bischofsstuhl war ohnehin ausgeprägt. Der Kauf der Grafschaft war aber für das Hochstift insofern von großer Bedeutung, als nun die Möglichkeit entstand, um die Bischofsstadt herum ein geschlossenes Territorium auszubilden, wie es im sogenannten Land der Abtei156 bereits vollzogen war. Bisher hatte das Hochstift lediglich in der südlichsten Ecke des Altlandkreises schon früh Ansätze zu ausgedehnten Besitzerwerbungen gezeigt. In der Gegend von Sulzbach157 war, wie die topographische Beschreibung ausführt, ein beträchtliches Zentrum entstanden, das allerdings nicht gehalten werden konnte. Der Umfang des Besitzes wird aus der Höhe des Pfandes deutlich, das für die Hofmark Sulzbach am Inn immerhin 300 Talente, umgerechnet 72 000 Denare, ausmachte. Dabei bezog sich dieses wohl nicht einmal auf den gesamten Besitz am Ort.158 Das gleiche gilt für den Besitz in Holzheim (= Holzham), in der Gemeinde Vornbach am Inn159. Hier sind für das 13. Jahrhundert immerhin 29 Huben

154 Hofbauer, Josef: Die Grafschaft Neuburg am Inn. Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern. Heft 20. Kommission für bayerische Landesgeschichte. München 1969. 155 Blickle, Renate: Landgericht Griesbach. Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern. Heft 19. Kommission für bayerische Landesgeschichte. München 1970. 156 Heider, Joseph: Regesten des Passauer Abteilandes. München 1934 (Veröffentlichungen des Instituts für ostbairische Heimatforschung in Passau. Band 3). 157 Heuwieser, Max (Hrsg.): Die Traditionen des Hochstifts Passau. 2. Neudruck der Ausgabe München 1930. Aalen 1988 (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte. Hrsg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Neue Folge Band 6). Nr. 5. S. 5–6. Into schenkt seinen Hof zu Sulzbach, den er von Herzog Otilo erhalten hatte. Passau, 8. August 754. 158 PU I., S. 289–293. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz in Niederbayern. S. 292. „Item hofmarchiam in Sultzpach tenuit obligatam pro 300 tal. Patav(iensibus).” Ferner PU I., S. 292, Anm. 101. 159 Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern. Gebietsstand am 1. Oktober 1964. Mit statistischen Angaben aus der Volkszählung 1961. Hrsg. vom Bayerischen Statistischen Landesamt. Heft 260 der Beiträge zur Statistik Bayerns. München 1964. S. 406: „Holzham, Weiler, 17 Einwohner, 3 Wohngebäude, zur Pfarrei und Schule Sulzbach am Inn.“

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gemeldet.160 Die Bezeichnung Holzham scheint sich zu dieser Zeit auf den gesamten Landstrich bezogen zu haben, der nicht zum Kloster Vornbach161 gehörte und an der Waldgrenze lag, denn der Ort selbst hat nach dem Amtlichen Ortsverzeichnis von Bayern, Gebietsstand 1964, nur drei Wohngebäude. Jede Hube hatte als Scharwerksverpflichtung 24 Fuhren Holz zu liefern; es wird sich folglich um Waldanrainer gehandelt haben. Auch im nördlichen Teil des Landkreises Passau, dem eigentlichen Zentrum hochstiftischer Herrschaft östlich der Ilz, ist keine einheitliche Form zu erkennen. Alter Besitz erstreckt sich entlang des Goldenen Steiges162 mit den Gemeinden Salzweg, Straßkirchen, Hutthurm und München. Diese sind im 13. Jahrhundert gut belegt, nicht jedoch im 14. Jahrhundert. Weiter nach Osten folgt eine zweite Reihe von Gemeinden, die in beiden Güterbeschreibungen ausreichend belegt sind: Kellberg, Donauwetzdorf, Büchlberg und Prag. Eine dritte Gruppe von Gemeinden entlang der Landkreisgrenze ist wiederum nur im 13. Jahrhundert, nicht jedoch im 14. Jahrhundert zu erkennen. Notizen hierüber scheinen Zufälligkeitscharakter zu tragen. Das Beispiel Kellberg mag hierfür als Beispiel dienen: Im Urbar des 13. Jahrhunderts sind aus dieser Gemeinde zehn Orte163, im 14. Jahrhundert ist ein Ort genannt und bei diesem letztgenannten handelt es sich lediglich um ein Lehensbekenntnis164. Auffallend ist auch, daß der Hauptort Kellberg selbst nicht in den beiden Urbaren erwähnt ist. Die Pfarrei Kellberg nahm allerdings insofern eine Sonderstellung ein, als sie von Bischof Konrad (1148/49–1164)165, dem Sohn des hl. Leopold, des Markgrafen von Österreich, schon früh an das Leprosenhaus in Passau166 geschenkt worden war.167

160 PU I., S. 68. Amt Passau : „Apud Holzheim site sunt 29 mansaricie, que solvunt 138 mod. avene“. 161 Oswald, Josef (Hrsg.): Alte Klöster in Passau und Umgebung. Geschichtliche und kunstgeschichtliche Aufsätze von Max Heuwieser, Rudolf Guby und Josef Oswald. Passau 1950. S. 161–186. 162 Praxl, Paul: Der Goldene Steig. Ein Heimatbüchlein. Passau 1959. – Praxl, Paul: Das Alter des Goldenen Steigs. In: OGM 3 (1959), S. 112–123. – Praxl, Paul: Zur Geschichte des Goldenen Steigs. Ein Forschungsbericht. In: VHVNB 97 (1971), S. 100–112. – Praxl, Paul: „Die soumer wol geladen.“ Mittelalterlicher Saumtransport. In: OGM. XLI/1999. S. 69–74. 163 PU I., S. 83–84 (Land der Abtei). 164 PU I., S. 87–88. Lehensinhaber Seybot der Ploch und sein Vetter. (S. 87). 165 Handbuch des Bistums Passau. Stand 1.4.1981. Hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Passau. Passau 1981. S. 18–19. 166 Zum Leprosenhaus in Passau-Innstadt: Ott, Gabriel Maria: Das Bürgertum der geistlichen Residenzstadt Passau in der Zeit des Barock und der Aufklärung. Passau 1961. S. 300–301. Zu den frühen sozialen Einrichtungen im Bereich der Stadtgrenzen Passaus zählte neben dem Spital St. Johann (gegründet um 1200), dem Spital St. Gertraud in Passau-Innstadt (gegründet 1301), dem Siechenhaus St. Elisabeth (gegründet angeblich um 1352), dem Spital zum Heiligen Geist (gegründet 1347) auch das Leprosenhaus in Passau-Innstadt (gegründet 1160). Vgl. Erhard, Alexander: Geschichte der Stadt Passau, Band 2, Passau 1864. S. 234. – Erhard, Alexander: Geschichte und Topographie der Umgebung von Passau bzw. des ehemaligen Fürstbisthums Passau und des Landes der Abtei mit Ausschluß der Stadt Passau und der weiter unten in Österreich gelegenen fürstbischöflichen Besitzungen. In: VHVNB 35 (1899), S. 1–225.

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Die Besitzverhältnisse stellen sich nach den Passauer Urbaren innerhalb des Altlandkreises Passau folgendermaßen dar:

Stadt und Landkreis Passau

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Grafschaft und Hofmark Windberg:

Aicha v. Wald, Haselbach 7 Lehen im Land der Abtei, ledig nach der

Herrin von Germannsberg: Salzweg

1. Steuer der „Gotteshäuserer“ 1333: Büchlberg, Prag

2. Land der Abtei: Büchlberg, Donauwetzdorf, Hutthurm, Kellberg,

München, Nirsching, Oberdiendorf, Prag, Raßberg, Salzweg, Straßkirchen,

Thyrnau, Wotzdorf

2. Verschiedene Lehensbekenntnisse: Donauwetzdorf, Kellberg, Salzweg

3. Hörige der Passauer Kirche: Eholfing 3. Rentgütleramt: Neuburg am Inn, Passau

4. Amt „enhalb der Prukk“: Heining, Innstadt Passau

5. Von Burkhard v. Weiher angeeigneter Besitz in Niederbayern: Neukirchen v.

Wald, Sulzbach

6. Amt Passau: Passau, Sulzbach, Vornbach

7. Übertragungen von Lehen im Land der Abtei an Pilgrim von Tannberg: Raßberg

1.2. Altlandkreis Wegscheid Wie Teile des Altlandkreises Passau, so zählte auch der Altlandkreis Wegscheid zum Kerngebiet des sogenannten Landes der Abtei168, wenngleich in den frühen

– 37 (1901), S. 185–343. – 38 (1902), S. 197–302. – 39 (1903), S. 225–306. – 40 (1904), S. 131–286. – 41 (1905), S. 67–254. 167 Zinnhobler, Rudolf: Die Passauer Bistumsmatrikeln für das westliche Offizialat. Band I. Einleitung. Die Archidiakonate Passau und Interamnes. Passau 1978 (Neue Veröffentlichungen des Instituts für Ostbairische Heimatforschung. Band 31a). S. 135. Anm. 1. 168 Zum Land der Abtei: PU I., S. 73, Anm. 573. – Heider, Josef: Regesten des Passauer Abteilandes. München 1934 (Veröffentlichungen des Instituts zur Erforschung des deutschen

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Jahrhunderten der Siedlungsausbau in diesem Raume wenig entwickelt war.169 Das Siedlungsgebiet des 13. und 14. Jahrhunderts erfaßte einen vergleichsweise schmalen Streifen entlang der Grenzlinie der Altlandkreise Passau und Wegscheid und reichte donauabwärts bis an die heutige österreichische Grenze. Gottsdorf stellte den Endpunkt des hochstiftischen Herrschaftsbereiches dar, soweit er bayerisches Gebiet betrifft. Nördlich der Donau erstreckte sich das frühe Siedlungsgebiet etwa bis zur Linie Windpassing, Schaibing, Untergriesbach und schließlich im 14. Jahrhundert bis zur Gemeinde Wildenranna.170 Für den Raum nördlich dieser Linie werden in den genannten Quellen keine Aussagen über Besitzungen gemacht. Der hochstiftische Einfluß im Gebiet des Altlandkreises Wegscheid setzt sich aus verschiedenen Herrschaftsgebieten zusammen. Im Südwesten und Süden liegt zunächst das eben genannte alte hochstiftische Zentrum um Untergriesbach und Obernzell. Im Norden schließt die Herrschaft Jandelsbrunn an, die aber erst 1765 an Passau kam. Das Gericht Jandelsbrunn reichte mit nicht unwesentlichen Teilen auch in den Altlandkreis Wolfstein hinein. Die

Volkstums im Süden und Südosten in München und des Instituts für ostbairische Heimatforschung in Passau. Band 3). – Veit, Ludwig: Passau. Das Hochstift. München 1978 (Historischer Atlas von Bayern. Hrsg. von der Kommission für Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Teil Altbayern. Heft 35). Speziell S. 9–66. – Als eine wesentliche materielle Grundlage des Landes der Abtei gilt die königliche Schenkung an die Abtei Niedernburg, die sich in einer Urkunde König Heinrichs II. vom 28. April 1010 findet. Zur quellekritischen Auseinandersetzung und zur Frage nach Art und Umfang dieses Besitzes vgl. Veit, Ludwig: Das Diplom König Heinrichs II. über die Schenkung der „Portio silvae, quae vocatur Nortwalt“ an die Abtei Niedernburg in Passau. In: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums. Hrsg. vom Germanischen Nationalmuseum und dem Forschungsinstitut für Realienkunde. Berlin, Nürnberg 1965. S. 7–32. – Strnadt, Julius: Das Land im Norden der Donau. In: Archiv für österreichische Geschichte. Hrsg. von der Historischen Kommission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Band 94. 1. Teil. Wien 1906. S. 83–310. Hier: S. 205–207. – Heuwieser, Max: Die Grenzen des Fürstentums Passau (Land der Abtei) im Jahr 1593. In: Der Bayerische Wald. Jg. 4 (1906). S. 86–88, S. 102–104, 127–129, 155–158, 185–187, 209–213. – Eine kurze Zusammenfassung vor allem der kunstgeschichtlich bedeutsamen Bauwerke und Ausstattungsstücke des Klosters Niedernburg: Wurster, Herbert W.: Kloster Niedernburg in Passau. 2., neu bearbeitete Auflage. Regensburg 2002. 169 In diesem Sinne auch Julius Strnadt, der in seiner Atlasabhandlung schreibt: „Die Kirche Passau hatte in den früheren Jahrhunderten hauptsächlich in den ebenen fruchtbaren Gegenden Niederbayerns Besitz erworben; die Bestrebungen der Bischöfe waren geraume Zeit darauf gerichtet, die Herrschaft über die Stadt [Passau] zu gewinnen, die Waldrodungen ließen sie lange außeracht.“ Strnadt, Julius: Inviertel [sic!] und Mondseeland. In: Archiv für Österreichische Geschichte. Hrsg. von der Historischen Kommission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Band 99. Wien 1912. S. 427–1069 (Abhandlungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. Teil 9). Hier: S. 647. Dieses Zitat erstmals abgedruckt in: Archiv für österreichische Geschichte. Band 94. S. 274–275. 170 Die östlichen Teile des Wegscheider Berglandes wurden – nach Armin Ratusny – erst im 14. Jahrhundert besiedelt oder blieben von einer weitreichenden planmäßigen Besiedlung gänzlich ausgespart. Die Gründe hierfür scheinen ungünstige naturräumliche Gegebenheiten wie die schlechte Bodenqualität und die ungünstigen Geländeverhältnisse gewesen zu sein. Ratusny, Armin: Mittelalterlicher Landesausbau im Mühlviertel / Oberösterreich. Formen, Verlauf und Träger der Besiedlung vom 12. bis zum 15. Jahrhundert. Passau 1994 (Passauer Schriften zur Geographie. Hrsg. von der Universität Passau durch Klaus Rother und Herbert Popp. Band 12). S. 86.

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geographische Lage dieses Amtes ist von Haider detailliert dargestellt worden.171 In Richtung Süden berührte die Herrschaft Wildenranna bei Untergriesbach den alten hochstiftischen Bereich, während das bayerische Landgericht Wegscheid parallel zur Herrschaft Wildenranna senkrecht nach Norden bis in die Gegend von Waldkirchen reichte. Haider nennt das Gericht von Jandelsbrunn und die im Süden anschließende Herrschaft Wildenranna, während in der von Joseph Haas im Jahre 1720 erstellten Karte172 beide Herrschaften zusammengenommen sind und als „Rannaridlisch“ bezeichnet werden. Die östliche Grenze des Landgerichtes Wegscheid stellt im wesentlichen auch die spätere Landkreisgrenze und damit die Landesgrenze Deutschlands zu Österreich dar. Hier an der Grenze zu Österreich und nördlich davon bis zur heutigen Tschechischen Republik liegt das zentrale Rodungs- und Siedlungsgebiet der Bischöfe von Passau. Hier haben sie sich ihr Territorium in eigener Leistung geschaffen: das Land der Abtei.173 Die angefügte Tabelle stellt die Gestalt der bischöflichen Verwaltung heraus, wie sie in den Urbaren dokumentiert ist. Die Herrschaftsgebiete des 13. und 14. Jahrhunderts sind bei näherer Betrachtung doch recht unterschiedlich. Der im 13. Jahrhundert genannte Besitz gehörte ausschließlich dem Land der Abtei zu und es scheint damals noch keine weitere verwaltungsmäßige Organisation bestanden zu haben. Bedeutende Teile waren allerdings an Ministerialen zu Lehen vergeben, so an die Herrin von Germannsberg174 oder an Pilgrim von Tannberg.175 Eine Weiterentwicklung ist im 14. Jahrhundert festzustellen. Es fehlt aber eine generelle Beschreibung des Landes der Abtei, denn die Steuer, die die sogenannten „Gotteshäuserer“ zu entrichten hatten, war nicht auf alle Orte und Grundholden ausgeweitet.176

171 Heider, Joseph: Regesten des Passauer Abteilandes. München 1934. 172 Der Landkreis Wolfstein. Hrsg. vom Landkreis Wolfstein. Wolfstein 1968. Karte von 1720. S. 50–51. 173 Über die Rodungsarbeit der Bischöfe: Unertl, Auguste: Chronik von Waldkirchen. Waldkirchen 1902. – Praxl, Paul: Wolfstein und die Freyung. Zur Siedlungsgeschichte des Landkreises Wolfstein. In: OGM 1967, S. 210–224. – Tausendjähriges Waldkirchen. In: Die Stadt Waldkirchen. Herausgegeben im Jahr der Stadterhebung, Waldkirchen 1972. – Zu den Argumenten, die für eine Besiedlung des Raumes um Waldkirchen, Perlesreut und Röhrnbach im Verlauf des 11. Jahrhunderts sprechen: Veit, Passau, S. 27. 174 Herrin von Germannsberg. PU I., S. 295–296. Lehen im Land der Abtei (ledig nach der Herrin von Germannsberg). 175 Pilgrim von Tannberg. PU I., S. 353–354. Übertragungen von Lehen. 1. Im Land der Abtei. 176 PU I., S. 655 : „Notandum, quod anno domini 1333 mandante domino episcopo, quod stewra inponeretur hominibus, qui dicuntur gotzhawsarii in Abacia.“ – homo (homines) = Lehensmann, Lehensinhaber. – Bei den Gotteshäuserern handelt es sich um eine Gruppe von Gütern, „die ursprünglich als Lehen ausgegeben waren, schließlich nach ihrem Heimfall zu einem eigenen grundherrschaftlichen Komplex zusammengefaßt wurden.“ Veit, Passau, S. 89–91. Zitat: S. 91.

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In diesen Quellen taucht auch zum erstenmal neben dem Land der Abtei die Herrschaft Jochenstein177 auf. Vermutlich ist aus einem früher an hochstiftische Ministerialen ausgegebenen Lehen durch Heimfall ein Amt gebildet worden.178 Der Raum um Obernzell179 gehörte schon früh zum Hochstift, nicht aber der Ort selbst.180 Im Gegensatz dazu steht Hauzenberg181, das schon im 13. Jahrhundert als hochstiftischer Besitz im Lande der Abtei bezeugt ist. Im Gesamtüberblick zeigt die Organisation trotz aller Umwege vor allem im östlichen Teil des Landkreises eine zielstrebige Entwicklung. Das Land der Abtei stand dabei als ein Komplex im Zentrum.

Altlandkreis Wegscheid 13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Land der Abtei:

Ederlsdorf, Gottsdorf, Hauzenberg, Jahrsdorf, Lämmersdorf, Oberötzdorf, Raßreuth, Schaibing, Untergriesbach,

Windpassing

1. Steuer der „Gotteshäuserer“ 1333: Ederlsdorf, Lämmersdorf, Schaibing,

Windpassing

2. Lehen im Land der Abtei, ledig nach der Herrin von Germannsberg: Raßreuth

2. Herrschaft Jochenstein: Gottsdorf, Lämmersdorf, Wildenranna

3. Übertragung von Lehen im Land der Abtei an Pilgrim von Tannberg: Schaibing,

Untergriesbach

3. Verschiedene Lehensbekenntnisse, Herren von Wesen:

Windpassing

177 Herrschaft Jochenstein. PU I., S. 687–690. 178 Ludwig Veit sieht in den Jochensteinern ehemalige Griesbacher Ministerialen. Veit, Passau, S. 233. 179 Miller, Richard: Beiträge zur Geschichte des Marktes Obernzell. Passau 1963 (Neue Veröffentlichungen des Instituts für ostbairische Heimatforschung. Hrsg. von Josef Oswald. Band 9). S. 10–12. – Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands. Band 7. Bayern. Hrsg. von Karl Bosl. 3. Auflage. Stuttgart 1981. S. 556. 180 Das Patrozinium von St. Margarethen in Obernzell verweist auf die Formbacher bzw. auf die von diesen abhängigen Griesbacher. Veit, Passau, S. 459. 181 Über die frühesten Belege in den schriftlichen Quellen und die Nennung in den Passauer Urbaren: Miller, Richard: Geschichte des Marktes und der Pfarrei Hauzenberg. Passau 1953 (Neue Veröffentlichungen des Instituts für ostbairische Heimatforschung. Band 2). S. 13–15. – Vgl. auch: Reitzenstein, Wolf-Armin Freiherr von: Lexikon bayerischer Ortsnamen. Herkunft und Bedeutung. München 1986. S. 170.

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1.3. Altlandkreis Wolfstein Zum eigentlichen Kern des Landes der Abtei zählte auch der spätere Altlandkreis Wolfstein.182 Er bietet siedlungs- und herrschaftsgeschichtlich ein vergleichbares Bild mit dem benachbarten Altlandkreis Wegscheid. Der Schwerpunkt der frühen Besiedlung liegt im südlichen und südwestlichen Teil entlang der alten Straßen ins Böhmische. Der gesamte Osten und auch der Norden dieses Gebietes sind in den Urbaren des 13. und 14. Jahrhunderts noch nicht genannt. Doch sind Siedlungsansätze zu diesem Zeitpunkt nicht auszuschließen. Da der gesamte Herrschafts- und Siedlungsausbau in dieser Region des Landes der Abtei im wesentlichen mit dem alten Straßenzug, dem Goldenen Steig, besser den Goldenen Steigen, im Zusammenhang steht, sei kurz darauf eingegangen.183 Unter „Goldener Steig“ versteht man allgemein die mittelalterlichen Handelsstraßen, die vom Süden her über das Waldgebirge des Bayerischen Waldes und des Böhmerwaldes nach Böhmen führten. Schon der Name dieser Saumpfade verweist auf die Bedeutung, die ihnen in wirtschaftlicher Hinsicht zukam. Städte, die am Beginn oder am Ende dieser Handelswege lagen, waren besonders begünstigt. Passau stellte einen Angelpunkt dar.184 Hier war es vor allem das Salz aus Reichenhall185 und Hallein186, mit dessen Transport,

182 Der Landkreis Wolfstein. Hrsg. vom Landkreis Wolfstein. Wolfstein 1968. – Veit, Passau, S. 286–290. 183 Hierzu auch: Veit, Passau, S. 289. 184 Aber auch andere Städte und Märkte profitierten vom Salzhandel in diesem Raum, wofür als Beispiel gelten mag: Maier, Ludwig: Vilshofen und der bayerische Salzhandel. In: Vilshofener Jahrbuch. Hrsg. vom Kultur- und Geschichtsverein Vilshofen. Band 2. Vilshofen 1993. S. 27–34. 185 Reichenhall (Salzgewinnung): PU I., S. 378, Anm. 842 und 843. – Pfisterer, Herbert: Bad Reichenhall in seiner bayerischen Geschichte. 2. Auflage. München 1988. – Wanderwitz, Lutz Heiner: Studien zum mittelalterlichen Salzwesen in Bayern. Schriftenreihe zur Bayerischen Landesgeschichte. München 1984. – Wanderwitz, Lutz Heiner: Die frühen wittelsbachischen Herzöge und das bayerische Salzwesen (1180–1347). In: Wittelsbach und Bayern. Band 1. Die Zeit der frühen Herzöge. Von Otto I. zu Ludwig dem Bayern. Hrsg. von Hubert Glaser. München, Zürich 1980. S. 338–348. – Über den umfangreichen Bedarf an Holz für die Sudpfannen und die Auswirkungen auf die Wälder in der Umgebung von Reichenhall vgl.: Bülow, Götz von: Die Sudwälder von Reichenhall. Ihr ursprüngliches Waldbild und ihre Bestockungsentwicklung unter der Wirkung des Massenholzbedarfes der Reichenhaller Saline während der letzten 800 Jahre salinarisch-forstlichen Betriebes. München 1962 (Mitteilungen aus der Staatsforstverwaltung Bayerns. Hrsg. vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Heft 33). – Ein älterer Aufsatz, der einen Vergleich zwischen den beiden Salinen Reichenhall und Hallein vornimmt: Klein, Herbert: Zur älteren Geschichte der Salinen Hallein und Reichenhall. In: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Hermann Aubin. Band 38. Wiesbaden 1949. S. 305–333. 186 Hallein (Salzgewinnung): Dopsch, Heinz (Hrsg.): Geschichte Salzburgs – Stadt und Land. Band 1. Salzburg 1984. – Salzabbau wurde in den Ostalpen bereits seit prähistorischer Zeit betrieben, wie die bekannten Fundstätten Dürrnberg bei Hallein und Hallstatt belegen. Vgl. Stöllner, Thomas: Der prähistorische Salzbergbau am Dürrnberg bei Hallein I. Forschungsgeschichte, Forschungsstand, Forschungsanliegen. Mit Beiträgen von Claus Dobiat,

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Umschlag und Verkauf Bürger und Bischöfe ihren Handel trieben.187 Das Hochstift selbst hatte schon im 13. Jahrhundert Rechte in Reichenhall.188 In den Passauer Salzstadeln wurde das Salz eingelagert. Große Mengen wurden in der Stadt umgeschlagen. Schneider berichtet, daß nach dem Mautbuch von 1401 etwa 108 000 Doppelzentner Salz nach Passau gingen. Der überwiegende Teil dieser Ware wurde von Passau zu Lande weiterbefördert, ein nicht unerheblicher Teil ging in das südliche Böhmen.189 Der älteste Saumpfad führte von Passau aus über Wallern nach Prachatitz. Von diesem Hauptweg zweigten die Steige190 nach Winterberg bzw. nach Bergreichenstein ab.191 Schneider berichtet, daß in der Blütezeit des Handels wöchentlich etwa 1300–1400 Saumpferde auf dieser „Straße“ ihre Frachten transportierten. Auf dem Rückweg führten die Säumer u. a. Getreide und Hopfen, Wolle und Häute mit. Neben Salz wurden auch andere Waren aus dem Süden ins Böhmische geschafft. Dieser Handel, der in seinen Wurzeln in die vorgeschichtliche Zeit Gustav Langer, Andreas Schäfer und Johann-Franz Schatteiner. Rahden/Westfalen 1999 (Dürrnberg-Forschungen. Band 1. Abteilung Bergbau). 187 Weißes Gold. Passau, vom Reichtum einer europäischen Stadt. Hrsg. von Herbert W. Wurster, Max Brunner, Richard Loibl und Alois Brunner. Unter Mitarbeit von Winfried Helm. Katalog zur Ausstellung von Stadt und Diözese Passau im Oberhausmuseum Passau vom 6. Mai bis 1. Oktober 1995. Passau 1995. – Für den Handel mit Böhmen über den Bayerischen Wald und den Böhmerwald vgl. vor allem die Aufsätze von Paul Praxl (Die böhmische Maut in Passau, S. 227–236) und František Kubů und Petr Zavřel (Tschechische Forschungen zum Goldenen Steig und zum Salzhandel Passau – Böhmen, S. 237–244). – Daneben existierte ein ausgedehnter Handel entlang der Donau in Richtung Österreich. Vgl. hierzu den Aufsatz von Siegfried Haider (Passau und der Salzhandel nach Österreich, S. 221–226). 188 PU I., S. 377–378: „Hee sunt possessiones ecclesie in Hall“. – Bischof Altmann von Passau übergab bereits im 11. Jahrhundert eine Pfannstätte in „Halle“ an das Kloster St. Nikola bei Passau. Auch Göttweig wurde vermutlich von demselben Bischof mit einer Salzpfanne in Reichenhall ausgestattet. Dies beweist, daß das Hochstift Passau bereits früher in Reichenhall begütert war. Vgl. PU I., S. 378, Anm. 842–843. Und: Gruber-Groh, Birgit: Bad Reichenhall. München 1995 (Historischer Atlas von Bayern. Hrsg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Teil Altbayern. Heft 57). S. 73. – Wie zersplittert der oberherrliche Besitz in Reichenhall war, vermittelt folgende Zahl. Im ausgehenden Hochmittelalter lassen sich 52 kirchliche Institutionen und zahlreiche hochadelige Häuser als Anteilseigner in der Saline von Reichenhall nachweisen. Wanderwitz, Heinrich: Die technische Entwicklung der Saline in Reichenhall im Mittelalter. In: Salz – Arbeit und Technik. Produktion und Distribution in Mittelalter und Früher Neuzeit. Hrsg. von Christian Lamschus. Lüneburg 1989. S. 235–242. Hier: S. 235. 189 Schneider, Reinfried: Passau. Werden, Antlitz und Wirksamkeit der Dreiflüssestadt. Passau 1944. S. 47. – Der Handel mit Salz nach Norden in Richtung Böhmen erreichte in der Mitte des 16. Jahrhunderts seinen größten Umfang. Hartinger, Walter: Passau und das Salz. In: Hartinger, Walter (Hrsg.): Passau und das Salz. Begleitband zur Ausstellung des Lehrstuhls für Volkskunde der Universität Passau und des Oberhausmuseums Passau 8.–26. Oktober 1990. Mit Beiträgen von Thomas Faulhaber, Walter Hartinger, Raimund L. Maier und Gabi Zirnbauer. Passau 1990 (Passauer Studien zur Volkskunde. Hrsg. von Walter Hartinger. Band 2). S. 7–51. Hier: S. 29. 190 Hier wird im Plural von Steigen gesprochen, da damit der realen historischen Wegefächerung (Alternativrouten) Rechnung getragen wird. Über den Goldenen Steig allgemein: Praxl, Paul: Der Goldene Steig. 2. Auflage. Grafenau 1983. 191 Der Weg nach Bergreichenstein führte über Röhrnbach und Freyung, der Weg nach Winterberg über Hinterschmiding und Obermoldau. Über den Verlauf des Hauptsteiges mit seinen Abzweigungen: Hartinger, Passau, S. 30. – Schneider, Passau, S. 48.

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zurückreicht, hatte eine nachhaltige Wirkung auf den Siedlungsausbau ausgeübt. Es kommt daher nicht von ungefähr, wenn viele der im 13. Jahrhundert genannten Orte mit einem der Salzwege in Zusammenhang stehen: über Röhrnbach, Kumreut und Freyung führten die Wege nach Bergreichenstein bzw. Winterberg; Harsdorf und Oberndorf liegen nicht weit von der Straße entfernt; Schiefweg, Böhmzwiesel und Fürholz waren Haltepunkte auf dem Weg nach Prachatitz. Abseits davon liegen lediglich die Rodungssiedlungen Waldenreut und Perlesreut. Daß die Siedlungen am Goldenen Steig teilweise in frühe Zeit zurückreichen, stellt Schneider übersichtlich zusammen.192 Hutthurm193 ist 1067 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, Schiefweg194 1256. In Waldkirchen195 ist bereits um das Jahr 1000 eine Kirche nachgewiesen. Böhmzwiesel wird ebenfalls 1256 erstmals genannt, ebenso Grainet196 und Fürholz197. In Röhrnbach werden für das 12. und frühe 13. Jahrhundert in Traditionsnotizen der Passauer Domkirche zahlreiche Namen aus dem Gebiet von Röhrnbach bezeugt,198 und in Freyung199 erhielten im gleichen Zeitraum die Siedler Zehntfreiheit. In

192 Schneider, Passau, S. 49. – Über das Alter dieser Handelsrouten und die Argumentation, die für ein Entstehen im 10. Jahrhundert sprechen: Praxl, Paul: Das Alter des Goldenen Steiges. In: Ostbairische Grenzmarken. Band 3 (1959). S. 112–123. 193 Hutthurm: Bayerisches Hauptstaatsarchiv München, HL Passau 3, fol. 123v. Es handelt sich dabei um ein Kopialbuch aus dem 13. Jahrhundert. Wetzel, Johannes: Die Urbare der bayerischen Klöster und Hochstifte vom Anfang des 11. Jahrhunderts bis 1350. München 1995 (München, Univ. Diss., 1976). S. 69. – Weitere frühe Belege von Hutthurm: Von Reitzenstein, Lexikon, S. 184. – Hutthurm gehörte zum sogenannten Altsiedelland. Veit, Passau, S. 27. 194 Schiefweg: Älterer Besitz des Klosters Niedernburg. Vgl. nächste Anmerkung. 195 Waldkirchen: Veit, Passau, S. 406: „Der Ort Waldkirchen und die unmittelbare Nachbarschaft dürften im 11. Jahrhundert besiedelt worden sein.“ Waldkirchen ist sicher eine Gründung des Klosters Niedernburg in Passau. – Handbuch der Historischen Stätten. Band 7. S. 784–785. – Von Reitzenstein, Lexikon, S. 390. 196 Zu Grainet vgl. die aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammende aber in weiten Teilen überholte Abhandlung: Fisch, Joseph: Historisch-topographisch-statistische Mitteilungen über den Pfarrbezirk Grainet. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern. Band 5. Landshut 1856. S. 123–166. Vor allem: S. 139 und S. 151–154. 197 Fürholz: U. a. bei Fürholz verlief um 1200 die nördliche Siedlungsgrenze. Bezeichnend ist dabei der Ortsname von Fürholz, „das ´vor dem Holz´, dem unbesiedelten Wald liegt. Fürholz ist überdies das nördlichste Straßendorf am Goldenen Steig.“ Veit, Passau, S. 289. – Fisch, Mitteilungen, S. 159–160. 198 Heuwieser, Traditionen, S. 550. – Vgl. hierzu: Praxl, Paul: Zur ältesten Geschichte Röhrnbachs. In: Alois Anderle. Karl Heinz Paulus. Paul Praxl u. a.: Der Markt Röhrnbach in Vergangenheit und Gegenwart. Röhrnbach 1990. S. 37–57. Hier: S. 40. Nach Paul Praxl irrt Reinfried Schneider, wenn dieser in Röhrnbach im 11. Jahrhundert einen Kirchort sieht. Dieser Irrtum geht auf einen auf das Jahr 1074 datierten, aber im 13. Jahrhundert gefälschten Stiftungsbrief Bischof Altmanns von Passau zurück. Darin wird eine Kirche Röhrnbach genannt, bei der es sich jedoch um das Pfarrdorf Röhrenbach bei Horn in Niederösterreich handelt. Praxl, Geschichte, S. 46. – Veit, Passau, S. 27. Der Raum um Perlesreut, Waldkirchen und Röhrnbach wurde aller Wahrscheinlichkeit nach bereits im Laufe des 11. Jahrhunderts vom Kloster Niedernburg aus besiedelt. Er grenzt an das Altsiedelland um Hutthurm. 199 Freyung: Die Rodung dieses Gebiets um Freyung scheint erst nach dem Übergang des Klosters Niedernburg an das Hochstift Passau 1193 in Angriff genommen worden zu sein. Bis dahin war der Raum von dichtem Wald bedeckt: „nemus ex antiquo inhabitabile“ „Der Wald ist von alters her unbewohnbar“ (Urkunde Bischof Manegolds von Passau 1209). Zitiert nach: Veit,

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Schmieding sind im 13. Jahrhundert zwei Schmieden für die Säumer bezeugt und Kreuzberg200 erhielt um die Mitte des 14. Jahrhunderts Marktfreiheit. Diese Orte gehörten folglich zu den Siedlungen, die in der ersten Siedlungsperiode angelegt worden waren. Sie sind auch im Urbar des 13. Jahrhunderts erfaßt. Der zweite Siedlungsausbau in diesem Waldgebiet erfolgte den Quellen entsprechend nach dem 14. Jahrhundert. Die Zeit bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts war von mancherlei Katastrophen und wirtschaftlicher Not gekennzeichnet. Wahrscheinlich erfolgte erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts - sonst fände sich ein Niederschlag in den Urbaren - die Errichtung einer neuen Verwaltungsorganisation, die allerdings auf dem Bisherigen aufbaute. Zum Mittelpunkt wurde die an der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert erbaute Burg Wolfstein201. Sie bildete den Ausgangspunkt für den weiteren Siedlungsausbau und diente als Zentrum der Verwaltung der nördlichen Territorien des Landes der Abtei. Im Süden des Landkreises bestand schon seit der Mitte des 13. Jahrhunderts das Pfleggericht Fürsteneck,202 zu dem neben dem Land zwischen den beiden Ohen vor allem der Markt Perlesreut gehörte. Waldkirchen, der ältere Hauptort des Landeskreises, besaß ein eigenes Gericht. Die übrigen Teile des Landkreises unterstanden dem sogenannten Landgericht der Abtei auf Oberhaus. Unter Fürstbischof Urban von Trenbach (1561–1598)203 wurde dazwischen das neue Landgericht Leoprechting204 eingeschoben, dem erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch Röhrnbach zugewiesen wurde. Schließlich entwickelte sich die Verwaltungsorganisation im Land der Abtei zu

Passau, S. 288. – In diese Richtung zielt auch die Bedeutung des Ortsnamens. Es handelte sich um einen Rechtsbegriff, „der sich auf die Zins- und Zehntfreiheit für neue Siedler bezieht.“ Von Reitzenstein, Lexikon, S. 143. – Aufgrund der Bedeutung dieses Ortes für die Passauer Bischöfe erteilten diese den Bewohnern von Freyung und Umgebung mehrfach Freiheitsrechte wie den Freiheitsbrief von 1444. Hartinger, Walter: „... wie von alters herkommen ...“. Dorf-, Hofmarks-, Ehehaft- und andere Ordnungen in Ostbayern. Band 3. Nachträge, Ehehaft-Gewerbe (Bader, Schmiede, Wirte) und andere Detail-Ordnungen. Passau 2002 (Passauer Studien zur Volkskunde. Hrsg. von Walter Hartinger. Band 20). S. 43–48. 200 Kreuzberg erhielt 1354 das Marktrecht und eine eigene Gerichtsbarkeit. Veit, Passau, S. 288. 201 Wolfstein: Der Landkreis Wolfstein, Wolfstein 1968, S. 36ff. – Handbuch der Historischen Stätten. Band 7. S. 830–831. 202 Fürsteneck, Pfleggericht. PU I., S. 706, Anm. 2207. – Veit, Passau, S. 211–228. Das Pfleggericht Fürsteneck wurde erst unter Bischof Urban von Trenbach 1593 organisiert, ursprünglich Sprengel der Pfarrei Perlesreut. 203 Schematismus des Bistums Passau. Hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Passau. Passau 1979. S. 28. – Oswald, Josef: Die Bischöfe von Passau. In: Ostbairische Grenzmarken. Passauer Jahrbuch für Geschichte und Kunst. Band 5. Passau 1961. S. 21. 204 Leoprechting (im Altlandkreis Passau): Veit, Passau, S. 169–211. Leoprechting ist 1297 erstmals belegt, das Wasserschloß 1342. Das Pfleggericht wurde ebenfalls von Bischof Urban von Trenbach (1561–1598) organisiert aus dem Anfall umfangreicher Grundherrschaften, wie der Watzmannsdorfer, der Buchberger und anderer.

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der Form, wie sie Joseph Haas in seiner Karte des Hochstifts Passau beschreibt.205 Der Raum des Altlandkreises Wolfstein war damals in fünf Ämter eingeteilt, das Oberamt Wolfstein, das Unteramt Wolfstein, das Amt Fürsteneck, das Amt Röhrnbach und das Amt Waldkirchen. Diese fünf Ämter gehören zu den drei Landgerichten Wolfstein, Fürsteneck und Leoprechting. Der Verwaltungssitz der beiden Wolfsteiner Ämter ist Wolfstein selbst mit dem Markt Freyung. Zum Amt Fürsteneck zählt auch der Markt Perlesreut, Verwaltungssitz ist Fürsteneck. Von Leoprechting werden die Ämter Waldkirchen und Röhrnbach verwaltet, der Markt Waldkirchen ist ausgenommen. Die Entwicklung der Ämterorganisation im Altlandkreis Wegscheid zeigt im wesentlichen ein gleiches Bild. Im 13. Jahrhundert wird das gesamte Gebiet nur als „Land der Abtei“ bezeichnet. Gesonderte Vermerke wie „Geledigter Besitz“206 oder „Lehen im Lande der Abtei, ledig nach der Herrin von Germannsberg“207 usw. beziehen sich nur auf Abteiland, das an Ministeriale vergeben war. Von einer durchgegliederten Ämterorganisation ist auch in den Quellen des 14. Jahrhunderts nichts zu spüren. Es überwiegen die Vermerke über die sogenannten „Gotteshäuserer“.208 Unter den Diensten der Schlösser und Hofmarken ist lediglich Fürsteneck namentlich verzeichnet. Ein Wort bleibt zu den sogenannten „Künischen Dörfern im Landkreis Wolfstein“209 zu sagen, zu Rosenberg,210 Jandelsbrunn,211 Hinterwollaberg,212 Hintereben, Heindlschlag, Grund und Assberg. Ihr Ursprung reicht in die Mitte des 13. Jahrhunderts zurück, als dem Herrn von Rannariedl,213 einem

205 Der Landkreis Wolfstein, S. 50. – Veit, Passau, S. 94. Die Karte verdeutlicht den hochstiftischen Grundbesitz um 1500, wie er sich nach der Ausbauarbeit seit dem 11. Jahrhundert entwickelte. Allerdings sind die Urbarsuntertanen des Klosters Niedernburg und der Herrschaft Rannariedel nicht aufgenommen. 206 Geledigter Besitz. PU I., S. 279 (betrifft Niederbayern und Oberösterreich). 207 PU I., S. 295–296. Lehen im Land der Abtei (ledig nach der Herrin von Germannsberg). 208 PU I., S. 655–657. Steuer der „Gotteshäuserer“ im Land der Abtei im Jahre 1333. 209 Zu diesem Abschnitt über die Künischen Dörfer: Haertel, Friedl: Die sieben künischen Dörfer im Landkreis Wolfstein. Grafenau 1963. S. 48–49 (urbarielle Aufzeichnung). 210 Rosenberg (im Altlandkreis Wolfstein). Rosenberg wird aufgrund seines Namens mit dem Geschlecht der Witigonen in Verbindung gebracht, die in Rosenberg in Südböhmen eine Hauptburg ihres Geschlechts hatten. Veit, Passau, S. 267. 211 Jandelsbrunn (im Altlandkreis Wolfstein). Veit, Passau, S. 265. Pfleggericht Jandelsbrunn seit 1765. Ursprünglicher Verwaltungsmittelpunkt war die Burg Rannariedl. 1268 an das Hochstift verpfändet, 1348 an die Lehensherrschaft des Hochstifts übergegangen. 212 Hinterwollaberg (im Altlandkreis Wolfstein). Wollaberg, wenige Kilometer südwestlich von Hinterwollaberg, steht im Zusammenhang mit dem niederbayerischen Adelsgeschlecht der Waller. Albero der Waller taucht in Zusammenhang mit Rodungsarbeiten im Auftrag Bischof Ottos von Lonsdorf (1254–65) im Gebiet „oberhalb Passaus“ auf. Veit, Passau, S. 268. 213 Rannariedl (im II. GB. Lembach im Mühlkreis, OÖ).

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Falkensteiner,214 dieses noch unbesiedelte Gebiet im „Oberen Vorstwald“ zugesprochen wurde. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts verkauften die Inhaber der Herrschaft - vier Brüder - ihre Anteile an den Bischof von Passau, der damit alleiniger Herr der Burg Rannariedl wurde. Die spätere Verpfändung an Heinrich von Schauenburg leitete den Übergang dieses hochstiftischen Besitzes an Österreich ein, der nach wechselvoller Geschichte im Jahre 1506 abgeschlossen wurde. Der Landshuter Erbfolgekrieg (1503–1506) hatte Bayern auch diese kleine Herrschaft gekostet, die nun wie ein Fremdkörper im hochstiftischen Gebiet steckte. Diese Situation dauerte bis 1765. Erst nach langwierigen Verhandlungen mit Österreich wurde dem Hochstift Passau endlich die Landeshoheit über Rannariedl zugesprochen, einschließlich der sieben künischen Dörfer. Damit war es dem Bischof von Passau gelungen, sein Territorium abzurunden, doch schon 40 Jahre später erwies sich alles Bemühen als erfolglos. Die Säkularisation zog einen Schlußstrich zum Vorteil für Bayern. Den Bischöfen von Passau verdankt es aber Bayern, wenn die heutigen Landesgrenzen so weit nordöstlich verlaufen, wie sie nun Realität sind.215

Altlandkreis Wolfstein

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Land der Abtei:

Außernbrünst, Böhmzwiesel, Freyung, Fürholz, Harsdorf, Karlsbach, Kumreut,

Oberndorf, Perlesreut, Ratzing, Röhrnbach, Schiefweg,

Unterhöhenstetten, Waldkirchen, Wilhelmsreut

1. Steuer der Gotteshäuserer 1333: Außernbrünst, Böhmzwiesel, Karlsbach, Kumreut, Niederperlesreut, Oberndorf,

Ratzing, Ringelai, Schiefweg, Unterhöhenstetten, Wilhelmsreut

2. Lehen im Land der Abtei, ledig nach der Herrin von Germannsberg:

Außernbrünst, Böhmzwiesel, Karlsbach, Perlesreut, Waldenreut, Waldkirchen,

Oberndorf

2. Dienste der Schlösser und Hofmarken des Hochstifts Passau:

Fürsteneck

3. Verzicht des Heinrich von Reute auf Güter nördlich der Donau:

Fürholz

3. Verschiedene Lehensbekenntnisse, Orte aus dem Land der Abtei:

Ringelai, Röhrnbach, Waldenreut,

214 Die Falkensteiner waren bischöfliche Ministeriale und sind seit 1218 zu belegen. Veit, Passau, S. 250. 215 Vgl. zu diesem Abschnitt: Veit, Passau, S. 265–274. Dort auch Angaben zu weiterführender Literatur.

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Karlsbach, Kumreut, Oberndorf

4. Geledigter Besitz: Harsdorf

1.4. Altlandkreis Vilshofen Der Raum des Altlandkreises Vilshofen erfuhr im Wechsel der Geschichte seine verschiedenartigen Schicksale. Die Untersuchungen von Karl Wild vermitteln einen guten Einblick.216 Wie das Kartenbild zeigt, lag der Schwerpunkt des hochstiftischen Besitzes nach dem Urbar des 13. Jahrhunderts im nordöstlichen Teil des Landkreises, vor allem in Siedlungen der Gemeinden Otterskirchen, Kirchberg, Rathsmannsdorf, Windorf und Albersdorf. Nach Nordwesten zu nimmt der Besitz allmählich ab. Im südlich der Donau gelegenen Teil des Landkreises zeigt der hochstiftische Besitz eine breite Streuung. Einige größere Liegenschaften sind entlang der Vils zu erkennen. Nördlich des Flusses fehlen sie. Umfangreichere Güter sind dann erst wieder in der nordwestlichen Ecke des Landkreises festzustellen. In Richtung Deggendorf war das Hochstift nicht begütert. Überraschend ist, daß im 14. Jahrhundert in diesem Raum kein einziger Ort in hochstiftischem Besitz bezeugt ist. Das Kartenbild zeigt auch, daß außer diesem genannten Gebiet das Hochstift seinen Einfluß nicht weiter ausbauen konnte.217 Entscheidend für diese Entwicklung war der Streit des Bischofs von Passau um das Erbe der 1158 ausgestorbenen Grafen von Formbach.218 Zwar war es dem Bischof zunächst gelungen, die Grafschaft Windberg an sich zu ziehen,219 aber bereits 1230

216 Wild, Karl: Wie Vilshofen Stadt wurde. In: Festschrift zur 750 Jahrfeier der Stadt Vilshofen. 1206–1956. Vilshofen 1956. S. 7–45. 217 In diesem Raum waren „die Grafen von Bogen und die Bischöfe von Bamberg [...] die mächtigsten Herrschaftsträger, die Bischöfe von Passau, das Kloster Niederaltaich wie die Grafen von Ortenburg und die Edlen von Chambe-Hals standen hinter ihnen zurück. Trotzdem wird die intensive Erfassung dieses Raumes durch verschiedene Herrschaftsträger für alle Anlaß gewesen sein, danach zu streben, den eigenen Herrschaftsbereich möglichst stark und attraktiv auszubauen.“ Wurster, Herbert W.: Die Kirche von Künzing, das Kloster Niederaltaich und die Grafen von Bogen. In: Die Anfänge der Grafen von Bogen-Windberg. Studientagung zum 850. Todestag des Grafen Albert I. 17.–18. Januar 1997. Windberg 1999 (Windberger Schriftenreihe. Hrsg. von Thomas Handgrätinger. Band 4). S. 101–125. Hier: S. 118. – Eine ältere, kurze Abhandlung über die Grafen von Bogen: Strnadt, Inviertel [sic!], S. 631–636. 218 Handbuch der Historischen Stätten. Band 7. S. 103 (Max Piendl: Stichwort Bogen). 219 König Philipp von Schwaben bestätigte 1207 dem Passauer Bischof Manegold den Kauf der Burg Windberg und übergab ihm zudem eine nicht näher benannte Grafschaft, die wenig später in der Auseinandersetzung mit den Grafen von Bogen um diese mit Windberg in Zusammenhang gebracht wurde. Veit, Passau, S. 66.

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zwang Albert IV.,220 der letzte Graf von Bogen, den Bischof, ihm einen großen Teil der Grafschaft als Lehen zu übertragen.221 Bei der Fülle an Macht, die der Bogener Graf ausübte, kam diese Lehensübertragung einem Verzicht des Passauer Bischofs gleich.222 Nach dem Aussterben der Grafen von Bogen 1242 gelang es schließlich den Wittelsbachern, das Bogener Erbe anzutreten.223 Dem Passauer Bischof verblieb lediglich der südöstliche Teil der Windberger Gütermasse, wie sich im Urbar des 13. Jahrhunderts zeigt.224 Eine ähnlich wechselvolle Geschichte erlebte auch die Stadt Vilshofen.225 Die dortige Siedlung erscheint von Anfang an im Besitz der Bischöfe, die den Ort zu Lehen an die Grafen von Ortenburg vergeben hatten.226 Diese gründeten in der folgenden Zeit auf dem linken Vilsufer einen Markt, den sie ummauerten und mit einer Burg ausstatteten. 1241 nahm der bayerische Herzog den Ortenburgern den Markt weg. Graf Heinrich II. von Ortenburg floh nach Passau und übergab

220 Über Graf Albert IV. mit einer recht negativen Gesamteinschätzung seines persönlichen Charakters und seiner Handlungen vgl. die ältere, aufgrund des verarbeiteten Quellenmaterials und Detailreichtums immer noch lesenswerte Abhandlung: Braunmüller, Benedikt: Die bescholtenen Grafen von Bogen. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern. Band 19. Landshut 1876. S. 3–66. Hier: S. 45–65. – Eine, dem Grafen von Bogen wohlwollend-neutralere Haltung nimmt ein: Piendl, Max: Die Grafen von Bogen. Genealogie, Besitz- und Herrschaftsgeschichte. In: Jahresbericht des Historischen Vereins für Straubing. Band 57. Straubing 1954. S. 25–79. 221 Zum Verlauf der mehrere Jahre dauernden Auseinandersetzung zwischen dem Bogener Grafen und dem Passauer Bischof vgl.: Braunmüller, Grafen, S. 54–56. 222 Vgl. Veit, Passau, S. 67–68. Mit weiterführenden Hinweisen auf die ältere Literatur. 223 „Als 1242 der Bogener Erbfall eintrat, kam wirklich die gesamte mächtige Grafschaft Bogen an die Wittelsbacher. Damit wurden sie nun endlich zu bedeutenden Territorialherrn auch im östlichen bayerischen Donauraum bis vor die Tore Vilshofens.“ Schmid, Alois: Der Einbau des Raumes Vilshofen in den Territorialstaat der frühen Wittelsbacher. In: Vilshofener Jahrbuch. Hrsg. vom Kultur- und Geschichtsverein Vilshofen. Band 1. Vilshofen 1992. S. 15–28. Hier: S. 22. – Über diesen Sachverhalt und die Einordnung in die grundherrschaftlichen Verhältnisse im niederbayerischen Donauraum östlich von Isar und Regen: Loibl, Richard: Der Herrschaftsraum der Grafen von Bogen östlich von Isar und Regen. In: Die Anfänge der Grafen von Bogen-Windberg. Studientagung zum 850. Todestag des Grafen Albert I. 17.–18. Januar 1997. Windberg 1999 (Windberger Schriftenreihe. Hrsg. von Thomas Handgrätinger. Band 4). S. 85–100. Hier: S. 92–94. 224 Die wesentliche Bedeutung der Auseinandersetzungen um die Grafschaft Windberg lag in folgendem Sachverhalt. Zum einen entwickelte sich ein vergleichsweise geschlossenes Territorium des Hochstifts Passau östlich der Ilz, auf der anderen Seite stand die bogensche Grafschaft. Mit dem Vertrag von 1230 war im Westen (nördlich der Donau) der Ausbildung eines Passauer Territoriums eine Grenze gesetzt, die auch in der folgenden Zeit nicht mehr zu Gunsten der Passauer weiter nach Westen verschoben werden konnte. Piendl, Grafen, S. 49–52. 225 Scharrer, Franz Seraph: Chronik der Stadt Vilshofen von 791 bis 1848. Vilshofen 1897. Besonders S. 3–46. – Wild, Vilshofen, S. 7–45. – Wurster, Herbert W.: Vilshofen und sein Umland. Von den Anfängen bis 1200. In: Vilshofener Jahrbuch. Hrsg. vom Kultur- und Geschichtsverein Vilshofen. Band 2. Vilshofen 1993. S. 15–26. – Handbuch der Historischen Stätten, Band 7, S. 730–731. 226 Herbert W. Wurster führt dagegen an, daß sich keine entsprechenden zeitgenössischen Belege finden lassen. Daher ist seiner Ansicht nach „zu erwägen, ob die Ortenburger ihren Besitz zu Vilshofen nicht unter Ausnutzung ihrer Macht als Vögte über den Passauer Kirchenbesitz erwarben. Als solche konnten sie eben gerade über unbesiedeltes und unbebautes Land leicht verfügen.“ Wurster, Vilshofen, S. 20–21.

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den strittigen Markt an den Bischof.227 Vilshofen schien hochstiftisch zu werden; der Herzog aber erkannte diesen Vertrag nicht an und setzte sich gegen den Bischof durch.228 Damit wurde Vilshofen zum Mittelpunkt wittelsbachischer Herrschaft in Ostbayern mit Sitz eines umfangreichen Landgerichtes.229 Für das Hochstift war Vilshofen verloren. Der Unmut des Bischofs schlägt sich im Urbar des 13. Jahrhunderts in dem Vermerk nieder, Vilshofen zähle mit allem, was dazugehört, zu dem vom Bayernherzog angeeigneten Besitz.230 Das fast völlige Fehlen hochstiftischen Besitzes auch südlich von Vilshofen - kleinere Realien ausgenommen - erklärt sich ebenfalls aus der herrschaftsgeschichtlichen Lage. Hier hatten die Grafen von Ortenburg ihren Sitz, und östlich davon reichte die Grafschaft Neuburg bis nahe an die Wolfach.231 Eine Sonderstellung nimmt der hochstiftische Einfluß im Nordwesten des Landkreises ein. Hier handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um frühe Erwerbungen. In Oberpöring z. B. stiftet schon Bischof Altmann an Sankt Nikola in Passau.232 Ähnlich in Aholming: Auch dort sind frühe hochstiftische Besitzrechte zu erkennen. Sie sind im Urbar des 13. Jahrhunderts festgelegt. Während also die Besitzungen nördlich der Donau als spätere Erwerbungen anzusprechen sind, zählen diese Güter zur frühen Ausstattung des Hochstifts. Das Urbar des 13. Jahrhunderts kennt eine Reihe von Verwaltungskomplexen, die dem Hochstift unterstanden; es zeigt jedoch auch, daß der bayerische

227 Scharrer, Chronik, S. 4. 228 Wegen der gewaltsamen Wegnahme ortenburgischer Güter, deren Oberlehnsherr der Passauer Bischof war, kam es in den folgenden Jahrzehnten zu langandauernden Auseinandersetzungen zwischen dem bayerischen Herzog und den Passauer Bischöfen. 1262 kam es schließlich zu einer Einigung, die dem Bischof Otto von Lonsdorf mehr zwangsweise aufgenötigt als freiwillig angeboten wurde. Darin erkannte der Bischof alle Erwerbungen des bayerischen Landesherrn an, worunter auch die Stadt Vilshofen fiel. Damit konnten die Besitzungen an der unteren Vils nicht in das Passauer Hochstift eingebaut werden. Diese blieben zu weiten Teilen auf die Gebiete nördlich der Donau beschränkt. „Der Vertrag von 1262 stellt also im Grunde eine Interessenabgrenzung zwischen Herzog und Bischof dar, die dann auf Jahrhunderte hin Gültigkeit behalten sollte.“ Schmid, Einbau, S. 22–23. Zitat: S. 23. 229 Jungmann-Stadler, Franziska: Landkreis Vilshofen. Der historische Raum der Landgerichte Vilshofen und Osterhofen. Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern. Heft 29. München 1972. S. 85. – Scharrer, Chronik, S. 4–5. 230 PU I., S. 283–288 und Anm. 64: „Hee sunt possessiones, in quibus dux Bawarie iniuriatur ecclesie Pataviensi.“ S. 285: „Item oppidum in Vilshoven cum suis attinenciis.“ – Max Spindler kommentierte diese Entwicklung mit den Worten: „Es war ein einziger großer Beutezug, den Herzog Otto im fünften Jahrzehnt des Jahrhunderts gegen die Passauer Kirche unternahm.“ Spindler, Max: Die Anfänge des bayerischen Landesfürstentums. München 1937 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte. Band 26). Neudruck: Aalen 1973. S. 70. 231 Diepolder, Gertrud: Oberbayerische und niederbayerische Adelsherrschaften im wittelsbachischen Territorialstaat des 13.-15. Jahrhunderts. Ansätze zum Vergleich der historischen Struktur von Ober- und Niederbayern. In: ZBLG 25 (1962). S. 33–70. – Landkreis Vilshofen. Das Bild des Landkreises Vilshofen aufgenommen von R. Hilmer, dargestellt von K. Wild. Vilshofen 1966. – Tyroller, Franz: Ortenburgs Größe und Niedergang. In: OGM 13 (1924). S. 1–9 und S. 37–44. 232 MB 4, S. 292; PU I., S. 286, Anm. 70.

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Herzog fest entschlossen war, seine Position auf Kosten der übrigen Herrschaften, nicht zuletzt des Hochstifts, auszubauen. Das Urbar gibt Aufschluß:233 „Das sind die Besitzungen, in denen der Herzog der Passauer Kirche Unrecht tut“. Man bestand auf alten Rechten, die ohne gesetzliche Grundlage entfremdet worden seien. Das Vorgehen Bayerns erfolgte gleichwohl unter dem Deckmantel des Rechts. Natürlich tat der Herzog nicht - ähnlich dem später genannten Burkhard von Weiher - dem Hochstift in plumper und räuberischer Weise Gewalt an. Im Gegenteil: Es wurde der Versuch unternommen, Rechte geltend zu machen. Vor allem waren es die ständigen finanziellen Schwierigkeiten der Bischöfe - aufgenötigt durch Kriege und Händel - die mißgesinnten Pfandinhabern die Möglichkeit boten, Pfänder nicht mehr herauszugeben. Der Stärkere entschied im Zweifelsfalle die Lage für sich. Die große Streulage des Besitzes brachte den Bischof zudem in eine ungünstige Situation. Aufgrund der weiten Streuung wurde die Besitzgier vieler Nachbarn geweckt. Es dürfte im politischen Spiel des Lavierens schwierig geworden sein, ohne größeren Schaden den wechselseitigen Begehrlichkeiten zu begegnen. Ein deutliches Beispiel hierfür bietet der schon genannte Burkhard von Weiher.234 Seine Haltung dem Hochstift gegenüber beschreibt der Verfasser des Urbars kritischer als die des Herzogs. Heißt es dort noch iniuriatur = „tut Unrecht“, so wird die Handlungsweise des Herrn von Weiher als occupavit = „er nahm in Beschlag“ im Sinne von „überfallen“, bezeichnet. Mit der Verwendung des Perfekts wird die Schaffung vollendeter Tatsachen ausgedrückt. Burkhard war somit als Rechtsbrecher bezeichnet, während dem Herzog noch zugebilligt wurde, nur gegenwärtig widerrechtlich gehandelt zu haben. Dabei scheint der Herr von Weiher einen echten Anlaß für seine Haltung gehabt zu haben. Burkhard, ein Lehensträger des Bischofs, hatte diesem beträchtliche Mittel geliehen.235 Er konnte der Lage der Dinge entsprechend nicht sicher sein, seine Ansprüche irgendwann befriedigt zu sehen. Zudem besaß er gute Beziehungen zum Herzogshaus. Aus diesem Grund konnte er es sich auch leisten, selbst für die Erfüllung bischöflicher Verpflichtungen zu sorgen.236 233 PU I., S. 283–288. 234 PU I., S. 289, Anm. 84 mit ausführlichen Angaben zur Person. – Burkhard von Weiher taucht in Passauer Urkunden zwischen 1248 und 1253 mehrfach als Zeuge auf: Boshof, Egon (Bearbeiter): Die Regesten der Bischöfe von Passau. Band II. 1206–1254. München 1999 (Regesten zur bayerischen Geschichte. Hrsg. von Kommission für bayerische Landesgeschichte. Band 2). Hier: Regest Nr. 1904 (S. 228), Nr. 1929 (S. 237–238), Nr. 2009 (S. 266) und Nr. 2013 (S. 267–268). 235 PU I., S. 289. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz in Niederbayern. „Hec sunt bona seu possessiones, quas dominus Burch(ardus) de Weir occupavit.“ PU I., S. 289, Anm. 84. – MB 29 II, S. 89f. 236 Die Erfahrung, durch die Belehnung von Adeligen im Lauf der Zeit große Besitzverluste zu erleiden, machte nicht nur das Hochstift Passau, sondern praktisch alle anderen Hochstifte und

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Dem Beispiel dieser beiden mächtigen Herren folgten andere.237 Auch minder mächtige Herren wagten sich an die hochstiftische Gütermasse heran, wie der Herr von Pleinting238, der violenter occupavit, also noch einen Grad schärfer ausgedrückt, einen Zehnthof in Hofkirchen „mit Gewalt in Beschlag nahm“. Und im Raume Vilshofen-Osterhofen ist der Pholinger genannt239, der sich gewaltsam 14 Huben aneignete und Berthold von Pörndorf, der den Zehnt in Aholming widerrechtlich einzog.240 Um Vilshofen-Hengersberg war es wieder der Herzog, der sich vogteilicher Rechte bemächtigte.241 Angesichts seiner Macht drückt sich der Schreiber wieder vorsichtiger aus: tenet = „er hält besetzt“; das violenter wird großzügig verschwiegen. Aus dem Dargestellten könnte der Eindruck entstehen, der gesamte Besitz des Hochstifts im Landkreis Vilshofen hätte zu dieser Zeit in Frage gestanden. Die lange Reihe von Ämtern und Herrschaften zeigt hingegen, daß andere Besitzrechte unangefochten blieben. Darunter fallen die sogenannten „Vichtensteinischen Güter“,242 die Güter, die aus der „Grafschaft und Hofmark Windberg“243 an das Hochstift gekommen waren, und die Güter, die zu den Hofmarken Rotenberch,244 Seebach245 und Ellenbrechtskirchen246 zählten. Von diesen Herrschaften lagen Teile auch im Bereich des heutigen Landkreises Vilshofen.

Klöster im deutschsprachigen Raum. Eine Ausnahme scheinen die Zisterzienserklöster zu sein, die verhältnismäßig selten Verleihungen an Adelige vornahmen. Geldner, Ferdinand: Langheim. Wirken und Schicksal eines fränkischen Zisterzienser-Klosters. 2., erweiterte Auflage. Lichtenfels 1990. S. 124. 237 Zusammengestellt in PU I., S. 293–295: Von anderen angeeigneter Besitz in Niederbayern. 1. um Pfarrkirchen (S. 293–294), 2. um Vilshofen-Osterhofen (S. 294), 3. um Vilshofen-Hengersberg (S. 295). 238 PU I., S. 294: „Item Leopoldus de Pleintinge tenet curiam decimalem in Hofchirch(en).“ 239 PU I., S. 294 und S. 294, Anm. 120: „Item Pholingarius in hofmarchia Sepach 14 mansos occupat violenter.“ Seebach, Altlandkreis Deggendorf. 240 PU I., S. 294 und S. 295, Anm. 124: „Item Berhtoldus de Perendorf occupat decimam in Ahalminge.“ Aholming, Altlandkreis Vilshofen. 241 PU I., S. 295: „Item dux Bawarie circa Hiltkersperge tenet (...), advocatiam ville in Hofchirch(en), advocatiam in Reichenbach, in Pleimtingen advocatiam super 8 feoda.“ Hiltkersperge = Hilgartsberg, Altlandkreis Vilshofen. Hofchirch(en) = Hofkirchen, Altlandkreis Vilshofen. Reichenbach = Gemeinde Iggensbach, Altlandkreis Deggendorf. Pleimtinge = Pleinting, Altlandkreis Vilshofen. 242 Die Vichtensteinische Gütermasse ist zusammengestellt in PU I., S. 121–130: „Isti sunt redditus in Viehtenstein.“ Vichtenstein, PB Schärding, I. GB Engelhartszell, OÖ. – Über die Geschichte der Herrschaft: PU I., S. 121, Anm. 1038. 243 Grafschaft und Hofmark Windberg. PU I., S. 60–66. Eingeteilt in: „Hii sunt redditus in Windberge“ (S. 60–62). „Hec sunt inculta in officio Windberge“ (S. 62–64). „Hec sunt occupata in officio Windberge“ (S. 64–66). 244 Hofmark Rotenberch. PU I., S. 49–55 und S. 49, Anm. 443. Lage ungesichert, wahrscheinlich im Altlandkreis Griesbach im Rottal im Raum von Birnbach–Griesbach. 245 Hofmark Seebach. PU I., S. 47–49 und S. 47, Anm. 436. Seebach, Altlandkreis Deggendorf. 246 Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen. PU I., S. 33–43 und S. 33, Anm. 342. Ellenbrechtskirchen – nach Maidhof – Seemannskirchen, Gemeinde Mamming, Altlandkreis Dingolfing.

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Insgesamt überwiegt die Tendenz, daß das Hochstift in den von Passau weiter entfernt liegenden Besitzungen immer mehr an Einfluß verlor und aus ihnen schließlich ganz verdrängt wurde. Dagegen konnte es seine Rechte im näheren Bereich behaupten.

Landkreis Vilshofen

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Von Burkhard von Weiher angeeigneter

Besitz: Aholming, Albersdorf, Haidenburg,

Pleinting

2. Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen:

Aholming, Gergweis, Wisselsing

3. Einkünfte „obhalb Passau“: Otterskirchen, Walchsing, Aholming,

Vilshofen

4. Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz:

Pleinting, Vilshofen, Aholming, Albersdorf, Gergweis, Hilgartsberg, Hofkirchen,

Oberpöring

5. Hofmark Rotenberch: Aidenbach, Aunkirchen, Söldenau,

Walchsing

6. Grafschaft und Hofmark Windberg: Albersdorf, Kirchberg, Otterskichen, Rathsmannsdorf, Windorf, Zeitlarn

7. Von anderen angeeigneter Besitz in Niederbayern um Vilshofen-Hengersberg:

Alkofen, Hofkirchen

8. Lehen der Wallerer in Niederbayern: Altenmarkt, Neusling, Walchsing,

Wallerfing

9. Vichtensteinische Güter, Lehensgüter zu Gaishofen:

Rathsmanndorf, Garham, Kirchberg,

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Otterskirchen

10. Amt Gergweis mit Roßbach: Gergweis

11. Besitz um Osterhofen: Oberpöring

12. Hofmark Seebach: Oberpöring, Wallerfing

1.5. Altlandkreis Griesbach im Rottal Die folgenden Landkreise sind hinsichtlich der hochstiftischen Besitzlage durch eine wesentlich geringere Gütermasse gekennzeichnet als dies in den vorausgegangenen Gebieten der Fall war. Doch sind auch hier im 13. Jahrhundert Konzentrationspunkte von teilweise erheblicher Größe festzustellen.247 Für den nördlichen Teil des Altlandkreises Griesbach ist im älteren Urbar lediglich die Burg Rotenberch belegt, deren Lage nicht gesichert ist.248 Hinzu kommen noch ½ Hube in Zachdorf, Gemeinde Reutern aus der Masse der Vichtensteinischen Güter249 und 1 Meierhof in Birnbach.250 Anders ist die Situation im südlichen Teil des Landkreises. Im Bereich der Rott weisen vor allem die Gemeinden Bayerbach,251 Hubreit,252 Pattenham253 und Rotthalmünster254 umfangreichere Liegenschaften auf. Günstige Ansätze für einen erfolgreichen Ausbau lassen vor allem die Besitzungen in Huckenham255 und Sankt Veit256 – jeweils ein Meierhof – erkennen. Der Schwerpunkt hochstiftischen Besitzes liegt im Süden des Landkreises unmittelbar am Inn, im Raum Aigen am Inn und Egglfing mit kleineren Besitzungen bei Kirchham und Malching. Hier kann tatsächlich von

247 Vom 8. bis zum 13. Jahrhundert sind im Gebiet des Altlandkreises Griesbach im Rottal drei Herrschaftsträger belegt, erstens der bayerische Herzog bzw. der deutsche König, zweitens eine vielschichtige Gruppe des Adels und drittens Hochstift und Domkapitel von Passau. Blickle, Griesbach, S. 18 und S. 31–48. 248 PU I., S. 49 und S. 49, Anm. 443. 249 PU I., S. 117: „Item apud Zohensunsdorf Heinr(icus) in Riute (habet) ½ hubam in feodo.“ 250 Heute Bad Birnbach, Landkreis Rottal-Inn. PU I., S. 50, Hofmark Rotenberch. 251 Bayernbach, Altlandkreis Griesbach im Rottal. Z. B. „in Hukkenheim 1 villicatio“ (PU I., S. 49), Huckenham, „in Sancto Vito 1 villicatio“ (PU I., S. 49), Sankt Veit, „in Plaeichenbach 1 molendinum“ (PU I., S. 49), Bleichenbach. 252 Hubreit. Z. B. „Item in Hoveriwt proprietas, que solvit 60 den.“ (PU I., S. 54) = Hofreith, Weiler, Gemeinde Hubreith, Altlandkreis Griesbach im Rottal. 253 Pattenham, Altlandkreis Griesbach im Rottal. PU I., S. 55: „Item in Patenheim 1 huba.“ 254 Rotthalmünster. PU I., S. 56: „Item in Munstewer decima“ 255 PU I., S. 49. 256 PU I., S. 49.

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Siedlungskomplexen gesprochen werden, denn im 13. Jahrhundert meldet das Urbar für Ufhovin,257 den ursprünglichen Ortsnamen von Aigen am Inn, 13 Huben, und 100 Jahre später zählt der Ort 30 halbe Huben, eine Viertelhube, drei Höfe und ein Lehen. Diese Notiz ist für die wirtschaftsgeschichtliche Entwicklung aufschlußreich. Im genannten Zeitraum erfolgte anscheinend ein Siedlungsausbau insofern, als systematisch Hofteilungen vorgenommen wurden. Die Verdoppelung der Anzahl der Höfe stellt also nicht in erster Linie eine Erweiterung der Siedlungsfläche durch Neugewinnung von Siedlungsland dar, sondern erklärt sich aus der Aufgliederung des bereits vorhandenen Siedlungslandes. Noch deutlicher wird diese Entwicklung im Ort Egglfing.258 Hier werden für das 13. Jahrhundert neun Huben genannt, für das 14. Jahrhundert genau 18 halbe Huben. Dem freien Entscheiden der Grundholden war also nur wenig Spielraum gelassen, der entscheidende Faktor war und blieb die Grundherrschaft. Beide Orte, Aigen am Inn und Egglfing, waren der Herrschaft Obernberg zugerechnet.259 Die hochstiftischen Besitzungen im Altlandkreis Griesbach sind im 13. Jahrhundert einer Reihe von Herrschaften bzw. Ämtern eingegliedert, an erster Stelle der „Herrschaft und Hofmark Obernberg“.260 Sie wird an anderer Stelle ausführlicher behandelt. Die Herrschaft erfaßte vor allem die Besitzungen unmittelbar am Inn. Dieses Amt überschneidet sich mit dem Verwaltungsmittelpunkt der Burg Reding. Sie lag im heutigen Dorf Reding, Gemeinde Mittich.261 Diese Herrschaft hatte das Hochstift erst um die Mitte des 13. Jahrhunderts von den Ortenburgern gegen die Herrschaft Rotenberch eingetauscht.262 Die Lage läßt alten Formbacher Besitz erkennen. Überhaupt scheint der Untergang dieses hochadeligen Geschlechts eine mannigfaltige Ausbildung von neuen Herrschaften ermöglicht zu haben. Auffallend ist, daß das hochstiftische Urbar auch die Hofmark Rotenberch führt. Wenn sie durch Tausch an die Ortenburger gelangt war, wie konnte sie noch im hochstiftischen Verzeichnis erscheinen?

257 PU I., S. 6 („Item in Ufhovin“) und S. 6, Anm. 32. PU I., S. 635–636 („Hic nota in Aufhoven“). In beiden Fällen Herrschaft und Hofmark Obernberg am Inn, OÖ. 258 Egglfing am Inn, Altlandkreis Griesbach im Rottal. PU I., S. 5–6 und Anm. 29 (S. 5): „In Ekkolvinge (Ekkolfinge)“. PU I., S. 634: „Nota primo Ekolfingen (...)“ 259 Obernberg am jenseitigen Innufer, PB Ried im Innkreis, I. GB Obernberg am Inn, OÖ. 260 PU I., S. 5–10. Herrschaft und Hofmark Obernberg. PU I., S. 634–642. Herrschaft Obernberg am Inn. 261 Sitz der Herren von Reding südlich des Zusammenflusses von Rott und Inn. Von der Mitte des 11. bis Ende des 12. Jahrhunderts verschiedentlich erwähnt in den Urkunden der Klöster Vornbach am Inn und St. Nikola in Passau, ferner in Passauer Urkunden als nobiles bzw. domini. Blickle, Griesbach, S. 39. 262 PU I., S. 55–56 und Anm. 470. Feste Reding (Roetinge). Reding, Altlandkreis Griesbach im Rottal.

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Die Erklärung liegt in der Geschichte der Herrschaft. Rotenberch bot, wie manch anderer Besitz, Möglichkeiten zu langwierigen Mißdeutungen, die ausgiebig genutzt wurden. Tatsächlich dürfte es oft auch schwierig gewesen sein, die Rechtslage eindeutig zu klären. Jedenfalls fiel im Jahre 1262 die Hofmark Rotenberch wieder an den Bischof zurück, und auch die Feste Reding verblieb ihm. Die sogenannten „Vichtensteinischen Güter“ sind ebenfalls im Landkreis Griesbach vertreten. Es verwundert, wenn Besitzungen dieser heute österreichischen Burg an der Donau östlich von Passau in dieser Region verstreut lagen.263 Doch auch in diesem Fall sind die Spuren der Formbacher zu erkennen. Um 1250 hatte nämlich Graf Konrad von Wasserburg und Vichtenstein aus dem Geschlecht der Formbacher seine Besitzungen zu Grafendorf264 und Gaishofen265 an das Hochstift Passau abgetreten. Diese sogenannten „Vichtensteinischen Güter“ sind im Passauer Urbar eingeteilt in die „Verpfändeten Güter an der Vils“266 mit dem Mittelpunkt Grafendorf und in die „Güter zu Gaishofen“267 bei Kirchberg im Altlandkreis Vilshofen. Dabei handelt es sich um einen Komplex von 14 Huben. Hinzu kommt als dritter Teil das Verzeichnis der „Lehensgüter von Gaishofen“.268 Hier werden auch die beiden Orte Zachsdorf in der Gemeinde Reutern und Grub in der Gemeinde Poigham, beide im Landkreis Griesbach, genannt. Ihre Lokalisation ist allerdings nicht gesichert, denn alle übrigen in diesem Abschnitt genannten Siedlungen liegen im östlichen Teil des Landkreises Griesbach.269 Schließlich bleibt noch die Aktivität des Mannes zu nennen, der in den hochstiftischen Urbaren immer wieder als „Schwarzes Schaf“ auftritt, Burkhard von Weiher. Es wurde schon erwähnt, als er sich im Gefolge des bayerischen Herzogs an der bischöflichen Gütermasse bereicherte.270 Daß er es auch schaffte, sich in die verwickelten Transaktionen im Zusammenhang mit der Feste Reding und der Hofmark Rotenberch einzuschalten, spricht für seinen ausgeprägten Geschäftssinn. Im Jahre 1255 ist nämlich Burkhard von Weiher plötzlich im Besitz Rotenberchs, wenngleich nicht

263 Vichtenstein, PB Schärding, I. GB Engelhartszell, OÖ. Vichtensteinische Güter. PU I., S. 114–131 und S. 121, Anm. 1038. 264 Entweder Grafendorf, Weiler, Gemeinde Ruppertskirchen, Altlandkreis Eggenfelden oder Obergrafendorf, Pfarrdorf, Gemeinde Thanndorf, Altlandkreis Eggenfelden. 265 Gaishofen, Gemeinde Otterskirchen, Altlandkreis Vilshofen. 266 PU I., S. 114–115: „Hec sunt obligata aput Vilsam.“ 267 PU I., S. 116: „Aput Geizhoven sunt 14 hube (...)“ 268 PU I., S. 116–118: „Ista sunt predia infeodata aput Geizhoven.“ 269 PU I., S. 117 und S. 117, Anm. 1007–1009. 270 PU I., S. 289. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz in Niederbayern.

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lange. Nach seinem Tod fiel die Burg an die Ortenburger, von denen sie Herzog Heinrich von Niederbayern etwa um 1259/60 kaufte.271 Burkhard von Weiher ist vermutlich bald nach 1255 gestorben. Was bezweckte Burkhard mit diesem anscheinend zu Unrecht erworbenen hochstiftischen Besitz? Daß er ihn auf die Dauer nicht halten konnte, mußte ihm klar sein. Vermutlich hatte er dem Bischof große Summen vorgestreckt, die er verloren glaubte, wenn er sich nicht der Pfänder versicherte.

Altlandkreis Griesbach im Rottal

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft und Hofmark Obernberg:

Aigen am Inn, Egglfing 1. Herrschaft Obernberg am Inn: Aigen am Inn, Egglfing, Kirchham

2. Hofmark Rotenberch: Bayerbach, Birnbach, Hubreith, Malching,

Sachsenham, Untertattenbach

3. Feste Reding: Hubreith, Kirchham, Malching, Mittich,

Pattenham, Rotthalmünster

4. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz:

Sachsenham

5. Vichtensteinische Güter: Poigham

1.6. Altlandkreis Pfarrkirchen Reichen grundherrschaftlichen Besitz wies das Hochstift im Altlandkreis Pfarrkirchen auf. Wie im Landkreis Griesbach gab es auch hier vielversprechende Ansätze, eine ansehnliche grundherrschaftliche Position aufzubauen, doch gegen die wittelsbachische Hausmachtpolitik konnte das vergleichsweise schwache Bistum nicht aufkommen. Die „Macht“ des Passauer Bischofs darf nicht deswegen überschätzt werden, weil sein Einfluß z. B. über Wien hinausreichte. Es wird sich zeigen, daß seine Rechte oft fragwürdig waren

271 PU I., S. 49–50 und S. 49–50, Anm. 443. PU I., S. 55, Anm. 470.

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und auf einer schmalen Machtbasis standen, so daß sie eher eine Belastung denn einen Vorteil darstellten. Im Altlandkreis Pfarrkirchen konzentrierte sich hochstiftischer Einfluß an einer einzigen Stelle, während in den übrigen Teilen kaum Streubesitz festzustellen ist. Diese Konzentration erfolgte im Raume Pfarrkirchen und Postmünster272 bis etwa Walburgskirchen und flußabwärts bis in die Gegend von Hirschbach und Anzenkirchen. Auch hier lagen die hochstiftischen Besitzungen im fruchtbaren Tal der Rott und nicht verstreut auf den Höhenzügen. Aus diesem Grunde ist anzunehmen, daß Besitzrechte schon früh erworben wurden. In diese Richtung weist auch die Besitzhäufung um Postmünster. Am Ort bestand schon vor den Ungarnstürmen des beginnenden 9. Jahrhunderts ein Kloster,273 das Eigenkloster eines gewissen Poso, von dem das monasterium seinen Namen erhielt: Posomünster = Postmünster. Nach den Ungarneinfällen war es abgegangen. Auffallend ist nun die Konzentration hochstiftischen Besitzes im 13. Jahrhundert in diesem Raum; es lag nahe, daß der Besitz eines abgegangenen Klosters der Kirche verblieb, in diesem Falle also dem Hochstift Passau.274 Wie das Urbar des 13. Jahrhunderts zeigt, war der Bischof jedoch nicht mehr in vollständigem Besitz der alten Liegenschaften; es waren die Ministerialen von Postmünster, die vermehrt dieses Gebiet in Anspruch nahmen. Als erster ist Otto von Postmünster bezeugt.275 Sein Besitz ist nach dem Urbar aufgegliedert in Lehensbesitz südlich der Rott,276 Lehensbesitz nördlich der Rott,277 272 Ursprünglich war das Kloster wohl nach dem Fluß Rott benannt, später erhielt es den Namen des Gründers – Pos(s)o. Reitzenstein, Wolf-Armin Freiherr von: Ortsnamen mit ´Münster` in Bayern. Kult und Grundherrschaft. In: Ortsnamen und Siedlungsgeschichte. Akten des Symposiums in Wien vom 28.–30. September 2000. Hrsg. von Peter Ernst, u. a. Heidelberg 2002. S. 149–164. Hier: S. 152. – Im Jahr 802 taucht ein Zeuge mit diesem Namen in einer Passauer Schenkungsurkunde auf. Heuwieser, Traditionen, S. 46. – Hartmann, Maximilian: Kirchen im Rottal. 1. Pfarrkirchen. In: OGM 7 (1964/65). S. 163–165. – Eder, Erich; Adolf Hochholzer: Der Landkreis Rottal-Inn. Passau 1975. S. 233–236. – Pfarrkirchen im ursprünglichen Zusammenhang mit dem im 9. Jahrhundert erloschenen Kloster Posomünster – Postmünster. Die Kirche Pharrachiricha war Mittelpunkt des vom Kloster aus betreuten Kirchensprengels. Um 1250 wird Pfarrkirchen als forum bezeichnet. Pfarrkirchen ist heute der Sitz der Verwaltung des Landkreises Rottal-Inn (vormals Altlandkreise Pfarrkirchen und Eggenfelden). 273 Wieselhuber, Joseph: Geschichte von Postmünster. Pfarrkirchen 1926. S. 5–6. – Hartmann, Maximilian: Kirchen im Rottal. In: OGM 7 (1964/65). S. 165–166. – Hochholzer, Adolf: Grundlinien einer politischen Geschichte. In: Erich Eder und Adolf Hochholzer. Der Landkreis Rottal-Inn. Hrsg. im Auftrag des Kreistages. Passau 1975. S. 32–45. Hier: S. 35. 274 Über den Übergang der Besitzungen an die Passauer Kirche: Wieselhuber, Postmünster, S. 6–7. 275 PU I., S. 362–365. Besitz des Ministerialen Otto von Postmünster: „Otto miles dictus de Possenmunster.“ – Belegt ist Otto von Postmünster z. B. in einer Urkunde von 1227, in der er in einem Rechtsstreit zwischen dem Passauer Bischof Gebhard (1221/1222–1232) und dem Pfalzgrafen Rapoto II. von Ortenburg als Teilnehmer eines Schiedsgerichtsverfahren auf der Seite der Passauer erwähnt wird. Boshof, Regesten, Nr. 1554, S. 102–103. 276 PU I., S. 362–363. 277 PU I., S. 363–364: „Ex illa parte de Rote sum infeodatus ab ecclesia Pat(aviensi)“

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Eigenbesitz278 und Erblehen.279 Im einleitenden Satz gibt er die Erklärung ab, die vielleicht der Bischof als Lehensherr seinen Ministerialen abverlangte, um sie an die Abhängigkeit ihrer Lehen zu erinnern:280 „Ich, der miles281 Otto, genannt von Possenmünster, noch im vollen Besitz meiner geistigen Kräfte, gebe, da ich glaube, den Weg allen Fleisches zu gehen, durch folgende Urkunde die Lehen kund, mit denen ich von der Passauer Kirche belehnt worden bin ...“282 Es handelt sich also um ein Lehensbekenntnis in testamentarischer Form. Eine zweite Linie derer von Postmünster war ebenfalls im Besitz hochstiftischer Lehen. Ihre Güter sind zusammengefaßt im Lehensbekenntnis Heinrichs und seines Sohnes Ottokars.283 Maidhof vermutet, daß diese Lehen später an Otto von Postmünster zurückgefallen sind, jedenfalls nach dem Aussterben der Linie Heinrichs.284 Neben den Herren von Postmünster waren in diesem Raum auch andere Geschlechter mit hochstiftischen Lehen ausgestattet. Zu nennen ist der pfalzgräfliche Marschall von Eisenbuch. Eisenbuch ist heute ein Weiler in der

278 PU I., S. 364: „Hec sunt predia mea propria, que ab ecclesia Pataviensi (habeo).“ 279 PU I., S. 364–365: „Hec omnia habeo ab ecclesia Patavi(ensi) a me et heredibus meis in perpetuum possidenda.“ 280 PU I., S. 365. 281 Zur Bedeutung des Begriffs miles: Adam Maidhof bietet für diese Stelle eine Übersetzung mit „unfreier Ritter“ und „Vasall“ an. PU III., S. 372. – Aber auch weitergehende bzw. andere Bedeutungsinhalte sind bei diesem Wort möglich, so z. B. beim Mittellateinischen Glossar: Krieger, Ritter, Lehnsmann, Vasall. Mittellateinisches Glossar. Hrsg. von Edwin Habel und Friedrich Gröbel. Mit einer Einführung von Heinz-Dieter Heimann. Paderborn, München, Wien, Zürich 1989 (Uni-Taschenbücher. Band 1551). Sp. 241. – Doch ist auch in die Richtung von „Reiterkrieger“ zu denken. Mündliche Auskunft von Prof. Dr. Klaus Arnold. – Zu einem wissenschaftlichen Definitionsversuch von miles und Ritter sowie den literarisch dominierten Vorstellungen und den verfassungsrechtlichen und sozialen Aspekten vgl. Englisch, Ernst. Karl Vocelka: Das europäische Rittertum des Hoch- und Spätmittelalters. Lebensform, Aufstieg und Krise einer Elite. In: Die Ritter. Burgenländische Landesausstellung 1990. Burg Güssing. 4. Mai – 28. Oktober 1990. Eisenstadt 1990 (Burgenländische Forschungen. Sonderband 8). S. 12–30. Hier besonders S. 13–14. – Josef Fleckenstein teilt den Begriff miles in einen engeren und einen weiteren Bereich ein: „Es gibt offensichtlich mehrere Ritterbegriffe (...): einen engeren, der die große Zahl der freien und unfreien milites mit der mittleren Schicht der nobiles zusammenfaßt – und einen weiteren, der auch den hohen Adel, die principes, mit einbezieht.“ Fleckenstein, Josef: Über den engeren und den weiteren Begriff von Ritter und Rittertum (miles und militia). In: Person und Gemeinschaft im Mittelalter. Festschrift Karl Schmid zum 65. Geburtstag. Hrsg. von Gerd Althoff. Sigmaringen 1988. S. 379–392. Hier: S. 381. – Zur Ergänzung sei auch auf die Symbolik und Allegorie des Ritterbegriffs bzw. der Ritterfigur hingewiesen. Dinzelbacher, Peter: Miles Symbolicus. Mittelalterliche Beispiele geharnischter Personifikationen. In: Symbole des Alltags – Alltag der Symbole. Festschrift für Harry Kühnel zum 65. Geburtstag. Hrsg. von Gertrud Blaschitz, Helmut Hundsbichler, Gerhard Jaritz und Elisabeth Vavra. Graz 1992. S. 49–85. 282 PU I., S. 362: „Ego Otto miles dictus de Possenmunster, adhuc sane mentis existens et incolomis, dum me viam universe carnis opinabar <ingressurum>, beneficia, per que a Patav(iensi) ecclesia sum infeodatus, presenti littera feci annotari (...).“ 283 PU I., S. 305 und S. 305, Anm. 213: „Hoc feodum (...) habuit Heinr(icus) et postmodum filius suus Otthacharus (...).“ 284 PU I., S. 305–308, wenn man die ausgetanen Lehen des Heinrich von Hove hinzurechnet.

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Gemeinde Endlkirchen im Landkreis Altötting.285 Genannt wird auch Heinrich, der Marschall des Pfalzgrafen Rapoto von Ortenburg. Der Besitz dieses Geschlechts im Raume Pfarrkirchen war beträchtlich: zwei Meierhöfe, 21 Huben, eine Viertelhube und 32 Lehen. Wesentlich geringere Lehen besaßen Rapoto Gäumann und seine Ehefrau Adelheid.286 Er dürfte Ministeriale des Klosters Niederalteich gewesen sein. Dort tritt das Geschlecht unter der Namensform Giumannus auf.287 Rapoto und seine Ehefrau besaßen in der Gegend von Pfarrkirchen 11 hochstiftische Huben. Umfangreich waren dagegen die Zehntrechte des Klosters Metten im Raume Gangerbauer,288 Reichenberg289 und Schalldorf.290 Postmünster nahm im 13. Jahrhundert eine Sonderstellung ein; der umfangreiche Komplex erscheint in den Passauer Urbaren unter zwei verschiedenen Rubriken: unter dem „Amt Passau“291 und als „Lehen derer von Postmünster“.292 Ein Teil der Liegenschaften blieb also eng mit dem bischöflichen Stuhl verknüpft. Über sie übten die Ministerialen die Verwaltung aus, die Einkünfte aber gingen unmittelbar nach Passau. Es handelt sich dabei um die „curia in Possenmunster cum omnibus sibi attinenciis“, „den Hof in Postmünster mit allen seinen Zugehörungen“. Den Mittelpunkt dieses ausgebauten Herrschaftszentrums bildete also der Hof (curia). Hinzu kommen 20 Huben, darunter eine Zeitlhube, eine Forsthube, die Hube des Amtmannes usw. Auffallend sind noch die sechs Boten oder Nachrichtenträger, die „bini et bini per vices suas discurrendo servientes“, „die zwei zu zwei wechselweise durch Botengänge dienen“.293 Es ist also anzunehmen, daß hier ein Besitzkomplex bestand, mit dem der Bischof von Passau über den normalen grundherrschaftlichen Einfluß hinaus Verbindung hatte. Aus diesem Grund dürfte auch der Ort dem Amt Passau eingegliedert gewesen sein. Diesem Amt unterstanden grundsätzlich nur größere Komplexe: neben dem schon genannten Postmünster auch Sulzbach am Inn294, die Huben um Holzham in

285 PU I., S. 338–340: „Hec tenet marschalcus palatini, qui dicitur de Issenpuch“ (= Eisenbuch). – PU I., S. 305, Anm. 213. PU I., S. 294, Anm. 116. 286 PU I., S. 329–330: „Ista habet in feudo ab ecclesia Patav(iensi) Rapoto dictus Gaeuman et Alheidis de Ecclesia sancte Marie, uxor eius.“ 287 PU I., S. 329, Anm. 426. 288 Gangerbauer, Altlandkreis Pfarrkirchen. 289 Reichenberg, Altlandkreis Pfarrkirchen. – Herzog Heinrich XIII. von Niederbayern erwarb 1259 die Burg Reichenberg mit anderen Kraiburg-Ortenburgischen Besitzungen. Einrichtung des „Viztumsamtes an der Rott“. Eder; Hochholzer, Landkreis Rottal-Inn, S. 237. 290 Schalldorf, Dorf, Gemeindeort, Altlandkreis Pfarrkirchen. – Zehntrechte. PU I., S. 343–346: „Hee sunt ville in quibus Metmenses in episcopatu Patavien(si) recipiunt decimam.“ 291 PU I., S. 67–70: „De officio Patavien(si).“ 292 PU I., S. 340–346. 293 PU I., S. 67. 294 PU I., S. 67–68: „Item in Sulzbach curtis (...). Item ibidem 10 mansi (...).“

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der Gemeinde Vornbach,295 Besitzungen zwischen Donau und Inn vor den Toren der Stadt Passau,296 das Gebiet extrans Danubium, wohl am linken Ufer der Donau,297 und eine Reihe von Mühlen und Sägen.298 Im Kern handelt es sich um alten Besitz, der wohl genutzt wurde, um dem unmittelbaren Verbrauch am bischöflichen Hofe in Passau zu dienen. Darauf deuten auch sonst nicht übliche Abgaben hin wie ½ Packlast Öl (sagina olei),299 Rinderhäute (corii boum), Bocksrücken (tergora hircina) oder Ziegenrücken (tergora caprina). Hinzu kommen große Holzlieferungen z. B. um Holzham, von jeder Hube 24 Fuhren,300 Dienste der Fischer, die Schiffsmaut usw.301 Neben diesem dem Bischof unmittelbar unterstellten Besitz in Postmünster befand sich im oberen Teil des Ortes der Allodialbesitz des Ministerialen Otto, wo er auch „residierte“ und sein Haus zum Herrschaftssitz auszubauen bestrebt war. Dies legt er deutlich und unmißverständlich in seiner Lehenserklärung fest:302 „De illis attinenciis est 1 curia, in qua personaliter resideo et cuius redditus solvunt(ur) ad meam mensam“. „Unter diesen Zugehörungen ist ein Hof, in dem ich persönlich wohne und dessen Einkünfte meinem Tisch zufließen.“ Neben diesem Lehensbesitz, den Otto in dieser Urkunde noch als solchen anerkennt, dessen Erträge er aber ausschließlich selbst nutzte, bestand er auf Anerkennung seines Allodialbesitzes,303 also seines ihm frei zur Verfügung stehenden angestammten Besitzes, den er sich unter keinen Umständen streitig machen lassen wollte: „In parte superiori ville Possemunster allodium meum, in quo struxi Turrim.“304 „Im oberen Teil des Dorfes Postmünster liegt mein Allod, auf dem ich einen Turm erbaut habe.“ Die Besitzrechte bzw. die Nutzungsrechte weisen also eine beinahe verwirrende Komplexität auf. Es wundert daher nicht, wenn nach dem Tode Ottos um die einzelnen Liegenschaften Streitigkeiten ausbrachen.305 295 PU I., S. 68: „Aput Holzheim site sunt 29 mansaricie (...).“ 296 PU I., S. 69: „extrans Danubium“. PU I., S. 69, Anm. 563. „In Chazlarewalde“, Keßlawald bei Engelszell, OÖ. „Item apud Immencelle“, Inzell an der Donau bei Eferding, OÖ. 297 PU I., S. 69. 298 PU I., S. 69: „Item de molendinis Patavien(sibus).“ 299 PU I., S. 69. Maidhof gibt als Traglast für ein Saumtier etwa 3 Zentner = 150 kg an (PU III., S. 380). 300 PU I., S. 68: „Aput Holzheim (...) de unoquoque [de 29 mansaricie] manso 24 karradas lignorum.“ 301 PU I., S. 69. 302 PU I., S. 362. 303 Allodialbesitz = Eigengut, im Gegensatz zum Lehen. 304 PU I., S. 362. – Um 1220 erbaute Otto von Postmünster auf dem Hügel über Postmünster das Schloß Thurnstein. Im 17. Jahrhundert erfolgte ein Umbau: Hartmann, Kirchen, S. 165. 305 Wieselhuber, Postmünster, S. 31–32.

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Die gesamte Situation hochstiftischen Einflusses im Landkreis Pfarrkirchen bietet ein vielfältiges und kompliziertes Gebilde. Wie kaum in einem anderen Gebiet liegt eine erstaunliche Mannigfaltigkeit der Besitz- und Herrschaftsformen und –rechte vor, die allerdings in den meisten Fällen das 13. Jahrhundert nicht überdauerten. Fast alles war zu Lehen ausgegeben, und die Inhaber dieser Lehen waren selbst meist mächtig oder hatten wenigstens mächtigen Beistand, der sie befähigte, Lehen einzuziehen. So besaß z. B. auch der bayerische Pfalzgraf Rapoto III. von Ortenburg Lehen um Pfarrkirchen: vier Meierhöfe (curie), drei Huben und zwei Mühlen.306 Das scheint nicht viel zu sein, die Kürze einer Notiz kann aber täuschen. Was unter einer curia307 zu verstehen ist, kann sehr unterschiedlich sein. Meist handelt es sich um große bis sehr große Höfe mit umfangreichen attinentiis, also mit einer Reihe zugehöriger Anwesen. Nach dem Urbar des 13. Jahrhunderts waren diese Güter angeblich frei geworden und wieder an den Bischof zurückgefallen. Im Urbar des 14. Jahrhunderts aber werden sie nicht mehr genannt. Wenn nicht eine Lücke im Urbar vorliegt, dann hatten sie wohl endgültig den Besitzer zu Ungunsten des Hochstifts gewechselt. Auch das folgende Beispiel zielt in diese Richtung. Wieder ist es Burkhard von Weiher, der im bischöflichen Urbarsbesitz sich als Wolf im Schafstall gebärdet.308 Er bereicherte sich vor allem an Besitzungen des 1248 verstorbenen Pfalzgrafen im Raume Pfarrkirchen-Reichenberg.309 In Pfarrkirchen behauptete er den gesamten Markt für sich und bei Reichenberg auch das einstige Erbe der Herren von Rott.310 Schließlich bleiben noch die „Lehen der Jahrstorfer“ in der Gegend von Postmünster zu nennen.311 Sie waren damals an den Herrn von Steinbüchl in der Gemeinde Schalldorf verpfändet.312 Daß das Hochstift Verpfändungen kleinerer Lehen durch deren Inhaber zuließ, wirft kein günstiges Licht auf die bischöfliche Verwaltung. Es handelt sich vor allem um Besitz südlich der Rott in den Gemeinden Gangerbauer, Neuhofen, Neukirchen bei Pfarrkirchen und Untergrasensee.

306 PU I., S. 348: „Item hec sunt bona, que inceperunt vacare domino episcopo per mortem palatini.“ Graf Rapoto III. von Ortenburg, Pfalzgraf von Bayern, gestorben 1248. PU I., S. 349, Anm. 612. 307 Curia = Fronhof, Hof, Meierhof oder Hofstelle. 308 PU I., S. 289–293: „Hec sunt bona seu possessiones, quas dominus Burch(ardus) de Weir occupavit.“ 309 Reichenberg: Ortsteil von Pfarrkirchen. 310 PU I., S. 292–293. Rott, Dorf, Gemeinde Reichenberg bei Pfarrkirchen, Altlandkreis Pfarrkirchen. 311 Lehen der Jahrsdorfer. PU I., S. 346–347: „Hec exposuerunt illi de Janstorph illi, qui dicitur Steinpuhel.“ 312 Steinbüchl, Weiler, Gemeinde Schalldorf, Altlandkreis Pfarrkirchen.

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Insgesamt scheint es dem Hochstift südwestlich von Pfarrkirchen aber doch gelungen zu sein, Reste des alten Besitzes zu behaupten, wie die Quellen des 14. Jahrhunderts deutlich machen. Alles übrige ging im Laufe der Zeit verloren.

Altlandkreis Pfarrkirchen

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Hofmark Rotenberch:

Anzenkirchen, Asenham, Hirschbach 1. Amt Rabensham im Rottal:

Gangerbauer, Neukirchen, Postmünster, Walburgskirchen

2. Von Otto von Postmünster ausgegebene Lehen:

Dietersburg, Pfarrkirchen, Reichenberg, Schalldorf

3. Besitz des Ministerialen Otto von Postmünster:

Dietersburg, Gangerbauer, Pfarrkirchen, Postmünster, Reichenberg, Schnelldorf,

Untergrasensee

4. Besitz des pfalzgräflichen Marschalls von Eisenbuch:

Gangerbauer, Neuhofen, Neukirchen, Pfarrkirchen, Postmünster, Reichenberg,

Schalldorf, Walburgskirchen

5. Nach Heinrich und seinem Sohn Ottokar von Postmünster-Thurnstein

erledigte Lehen: Gangerbauer, Neuhofen, Neukirchen bei

Pfarrkirchen, Schalldorf

6. Dörfer, in denen das Kloster Metten den Zehnt bezieht: Gangerbauer,

Reichenberg, Schalldorf

7. Seitens der Jahrstorfer verpfändete Güter bei Postmünster:

Gangerbauer, Neuhofen, Neukirchen bei Pfarrkirchen, Untergrasensee

8. Von Heinrich von Hove (= Postmünster) ausgetane Lehen:

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Neuhofen, Pfarrkirchen, Reichenberg, Schalldorf

9. Lehen des Rapoto Gäumann und seiner Ehefrau Adelheid:

Neuhofen, Schalldorf

10. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz:

Pfarrkirchen, Reichenberg

11. Amt Passau: Postmünster

12. Nach dem Pfalzgrafen erledigte Lehen östlich von Postmünster:

Reichenberg, Untergrasensee

13. Einkünfte „oberhalb Passau“: Walburgskirchen

1.7. Altlandkreis Altötting Der Altlandkreis Altötting zählt zu den Regionen mit geringem hochstiftischen Besitz, der zudem nur auf das 13. Jahrhundert beschränkt bleibt. Dieser in drei Ämter aufgeteilte Besitz ist leicht zu überschauen. An erster Stelle ist die schon genannte Hofmark Rotenberch313 zu nennen. Ihr Schwergewicht lag im Rottal in der Gegend um Birnbach. Daher kommt es wohl auch, daß Adam Maidhof das Schloß oder die Burg - unsicher bleibt, worum es sich handelt - zwischen Bleichenbach314 und Sankt Veit315 sucht. In dieser Gegend findet sich jedoch keinerlei Hinweis, der auf eine einstige Burg oder einen Markt dieses Namens schließen ließe. Die nächsten Ruinenreste einer Burganlage liegen in Neudeck316 und in Leithen.317 Daneben gab es in dieser Gegend eine ganze Reihe von kleineren Edelsitzen, von deren Gebäulichkeiten heute nichts mehr zu sehen ist, wie z. B. in Luderbach.318 Keiner der Ortsnamen aber läßt darauf schließen, daß hier ein „Rotenberch“ abgegangen wäre.

313 Hofmark Rotenberch. Siehe PU I., S. 49, Anm. 443. Güterliste und Einkünfte. PU I., S. 49–55. 314 Bleichenbach. Dorf, Gemeinde Asenham, Altlandkreis Pfarrkirchen. PU I., S. 49–50: „In Plaeichenbach 1 molendinum, 1 villicatio, ½ mansus, ½ villicatio.“ 315 Sankt Veit, Altlandkreis Griesbach im Rottal. PU I., S. 49: In Sancto Vito 1 villicatio. 316 Neudeck, Gemeinde Asenham, Altlandkreis Pfarrkirchen, mit Resten einer Burganlage. 317 Leithen (beim heutigen Bahnhof von Bad Birnbach), Gemeinde Asenham, Altlandkreis Pfarrkirchen, mit Resten einer Bauanlage auf einem Bergkegel. 318 Luderbach, Gemeinde Bayerbach, Altlandkreis Griesbach im Rottal.

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Auch die zweite von Maidhof erwähnte mögliche Lokalisation erscheint fragwürdig. Er vermutet, daß es sich bei diesem Rotenberch vielleicht auch um die Ruine bei Bergham, genannt Rotenbergham in der Gemeinde Sachsenham im Altlandkreis Griesbach handeln könnte. Das Stephanspatrozinium der Kirche scheine in diese Richtung zu weisen.319 Es wäre aber auch denkbar, daß größere und heute als ein Komplex erscheinende Siedlungen wie Bad Birnbach aus zwei Teilen, die ursprünglich durch einen Bach, durch eine sumpfige Niederung usw. getrennt waren, im Laufe der Zeit zusammengewachsen waren, wobei einer der beiden Ortsnamen abgegangen ist. Der Besitz der Hofmark Rotenberch reichte, wie die Urbare zeigen, bis in den Altlandkreis Altötting. Vor allem in den Gemeinden Erlbach, Perach, Piering, Schützing und Stammham sind Liegenschaften zu verzeichnen. Ihre Größe ist beträchtlich. Insgesamt sind es 4 ½ Lehen in Erlach von unbestimmtem Ausmaß.320 Perach meldet ein Eigen, das immerhin 12 ½ Talente erbringt.321 Hinzu kommen zwei Meierhöfe, einer in Niedergottsau, Gemeinde Piering, der zweite im Kirchdorf Bergham, Gemeinde Schützing. Welche Ausmaße diese Meierhöfe annehmen können, zeigt eine kurze Notiz: Zum Meierhof Perchheim zählen nicht weniger als 100 homines, also (im vorliegenden Fall) 100 Hörige.322 Vermutlich handelt es sich um einen besonders großen Hof. Für Stammham ist von 60 homines die Rede.323 Ob auch sie einem Meierhof zuzurechnen sind, ist nicht sicher. Der Besitz der Pfarreien Haiming und Stammham zusammen war sehr umfangreich. Beide umfassen insgesamt 105 Huben324, deren Einzellage aber nicht genannt wird. Das Kartenbild verfälscht also gerade hier die reale Situation, denn es wird nur ein Ort gekennzeichnet, während viele Siedlungsstellen inbegriffen sein müssen. Die Verwaltung dieser Besitzungen geschah von Stammham aus. Im Urbar des 14. Jahrhunderts ist von diesem Besitz nicht mehr die Rede.

319 PU I., S. 49, Anm. 443. – Maidhof geht stets von einer Burg aus. Das Grundwort –berg im Ortsnamen kann sich auch auf eine Burg beziehen. Wichtiger ist jedoch die Bezeichnung hofmarchia. Eine Hofmark kann auch gestreuten Besitz umfassen. Wesentlich ist der Kern der Siedlung, der sich meist um einen Herrensitz gruppiert. Wo liegt nun dieser Kern? Rotenbergham scheidet aus und erst recht der Raum um Sankt Veit. Diese Hofmark Rotenberch verbirgt sich aller Wahrscheinlichkeit nach hinter einem heute geläufigen Ortsnamen, der aber einen älteren verdrängte. 320 PU I., S. 53–54 und S. 53, Anm. 459. 321 PU I., S. 53. 322 Homo – homines. PU III., S. 359. Zur Bedeutung von homo und homines (Plural) vgl. auch: Diefenbach, Laurentius: Glossarium Latino-germanicum mediae et infimae aetatis e codicibus manuscriptis et libris impressis. Frankfurt 1857. Unveränderter Nachdruck. Darmstadt 1973. S. 279. – PU I., S. 53: „Item in Percheim 1 villicatio, cui attinent 100 homines.“ 323 PU I., S. 54. 324 PU I., S. 260–262 und die entsprechenden Anmerkungen: „In parrochia Stamheim, in qua antiquum castrum Stamhaim, et in parrochia Haimhingen sunt 105 hube (...).“

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Als drittes Amt bzw. als dritter hochstiftischer Besitzkomplex gilt schließlich die Hofmark Haiming,325 ebenfalls ein Besitz von beträchtlichem Ausmaß. Der Meierhof (curia)326 wird sogar als maior bezeichnet. Zum Hof gehören 30 predia.327 Dieser Begriff ist schwierig wiederzugeben. Einmal wird darunter ein Grundstück verstanden, das dann, wenn es im Bereich eines Dorfes lag, nicht dem Flurzwang unterworfen war, hier wenig wahrscheinlich.328 Im Passauer Urbar wird predium meist allgemein für Landgut gesetzt, das an Grundholden ausgegeben war. Es sind also hier vermutlich 30 Bauernanwesen von unterschiedlicher Größe zu verstehen. Der Hinweis auf weitere 62 Zehnthäuser deckt sich damit. Alle diese Güter entrichteten zusammen 30 Pfund Passauer Pfennige,329 das sind immerhin 7 200 Denare, eine beachtliche Summe. Zur Hofmark Haiming gehören noch Besitzungen in Oberösterreich.330

Altlandkreis Altötting

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Hofmark Rotenberch:

Erlbach, Perach, Piering, Schützing, Stammham

2. Urbar der Pfarreien Stammham und

325 Haiming, Altlandkreis Altötting. Stammham, Altlandkreis Altötting. PU I., S. 324–325: „Isti sunt redditus hofmarchie in Haiminge (...).“ 326 PU I., S. 324: „Curia maior sita in villa Haiminge cum 30 prediis et 62 domus decimales.“ 327 Predium – predia: Ein in Art und Größe nicht näher bezeichnetes Gut, oftmals jedoch von kleinerem Umfang (Zinsobjekt). PU III., S. 331. – Vgl. auch: Georges, Karl Ernst: Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch. Aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hilfsmittel. Unveränderter Nachdruck der 8., verbesserten und vermehrten Auflage von Heinrich Georges. Band 2. Hannover 1995. Sp. 1841. – Daß ein predium auch einen Grundbesitz von beträchtlichem Ausmaß umfassen konnte, zeigt folgendes Beispiel. An der Wende zum 12. Jahrhundert wurde am Ostrand des mittleren Schwarzwaldes das Kloster Alpirsbach gegründet. Als materielle Ausstattung erhielt es ein predium, dessen größte Ost-West-Ausdehnung ca. 12 km und die Nord-Süd-Ausdehnung rund 9 km betrug. Insgesamt ergab sich eine Fläche von etwa 50 qkm. Harter, Hans: Predium Alpirsbach dictum. Der Ort der Klostergründung und seine Besitzer. In: Alpirsbach. Zur Geschichte von Kloster und Stadt. Band 1. Hrsg. vom Landesdenkmalamt Baden-Württemberg. Stuttgart 2001. S. 33–66. Hier: S. 44. Vgl. auch: Ebd., S. 35, Anm. 16. 328 Bei Diefenbach finden sich sowohl Bedeutungen in Richtung „Eigengut“ und „Eigenacker“ als auch in Richtung „Lehen“, „ausgegebener, verliehener Acker, von dem Zinsen empfangen werden“. Vgl. Diefenbach, Glossarium, S. 453. – Haberkern, Eugen. Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit. Mit einem Geleitwort von Hermann Oncken. 2 Bände. 7. Auflage. Tübingen 1987. Hier: Stichwort Beunde, Band 1. S. 72. Unter dem Stichwort Beunde findet sich der Begriff pr[a]edium. 329 1 Pfund Pfennige = 240 Pfennige. PU III., S. 327, Stichwort phunt, auch libra pondus, talentum. 330 PU I., S. 324–325. Hofmark Haiming (OB). Besitzungen neben Haiming in Eisengratzham (Gemeinde Sankt Veit, PB Braunau am Inn, GB Mauerkirchen) und Imolkam (nach Maidhof, S. 325, Anm. 401) Polling (OB).

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Haiming: Haiming, Stammham

3. Hofmark Haiming: Haiming

1.8. Altlandkreis Eggenfelden Im Altlandkreis Eggenfelden liegen die hochstiftischen Besitzungen vor allem im nördlichen Teil, wenige südlich der Rott. Lediglich in der Gemeinde Hirschhorn sind einige Liegenschaften verzeichnet. Nördlich der Rott konnte das Hochstift vor allem im Kohlbachtal früh Besitz konzentrieren. Schon im 13. Jahrhundert war der Einfluß recht beträchtlich, und er erhielt sich auch im 14. Jahrhundert. Für diese Zeit ist allerdings lückenhafter Quellenbestand anzunehmen. Hinsichtlich der Herrschafts- und Ämterorganisation weist der Landkreis eine ähnlich reiche und vielfältige Gliederung auf, wie sie schon beim Altlandkreis Pfarrkirchen zu beobachten war; es handelt sich in etwa um die gleichen Lehensträger und Organisationsformen. Für das 13. Jahrhundert sind es vor allem die Herren von Postmünster, die hier vielfältigen Einfluß ausübten. Heinrich von Hove (= Postmünster-Thurnstein)331 besitzt Liegenschaften in den Gemeinden Hirschhorn und Schönau, in der Gemeinde Hirschhorn eine Hube, fünf Zehnthäuser und eine Wiese, die er an Rüdiger von Putting ausgegeben hatte.332 Für Pörndorf333 wird berichtet, daß Chunradus, der Sohn des Wernhardus von Perendorf eine Hube besitzt in eadem villa.334 Es bleibt dabei unklar, ob sich dieses eadem (= nämlichen) auf de Perendorf bezieht oder auf Arlidorf (= Adldorf) im Satz vorher. Trifft dies zu, dann ist hochstiftischer Besitz in Pörndorf zu streichen. Neben Heinrich von Hove (Postmünster-Thurnstein) wird auch Otto von Postmünster als Lehensinhaber genannt.335 Sein Besitz war umfangreicher als der Heinrichs. So besitzt Otto z. B. Liegenschaften in Hirschhorn,336 in Jägerndorf,337 in Kohlstorf,338 in Ruppertskirchen339 und Unterhöft;340 dabei

331 Heinrich von Hove = Heinrich von Postmünster-Thurnstein. PU I., S. 305–308. 332 PU I., S. 307 und S. 307, Anm. 239: „Item Rudigerus de Puotinge habet 1 huben et 5 domos decimales et pratum.“ 333 Pörndorf, Altlandkreis Eggenfelden, Niederbayern. 334 PU I., S. 307: „Item Chunr(adus), filius Wenhardi de Perendorf, per hubam in eadem villa.“ 335 PU I., S. 347–348: „Hec habentur in feodo a domino Ottone de Possmunster.“ 336 Hirschhorn, Altlandkreis Eggenfelden, Niederbayern. 337 Jägerndorf, Altlandkreis Eggenfelden, Niederbayern.

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handelt es sich um keine allzu großen Objekte. Insgesamt zählt Otto an bedeutenderen Realien drei Höfe, eine Hube und vier Zehnthäuser, alles in allem nicht sehr viel. Hierzu wäre unter Umständen noch der Besitz des Poppenbergers (Popenpergarius)341 zu zählen. In diesem Zusammenhang sei auf eine Unklarheit verwiesen, die die Aussage einer Quellennotiz nicht selten verwischt, daß nämlich eine Person in unterschiedlichen Verhältnissen zu einem Lehensherrn stehen konnte. Es handelt sich selbstverständlich nur um Leute, die überhaupt aufgrund ihrer sozialen Stellung befähigt waren, als Lehensträger fungieren zu können. In der Regel sind es Angehörige der Gruppe der nobiles im weitesten Sinn oder wenigstens der liberi, also Freie. Drei Positionen sind möglich: 1. Lehensinhaber sind mit ihrem gesamten „Besitz“ Lehensleute des

gleichen Herrn, also ohne Allodialbesitz. 2. Ein vir nobilis erhält zu seinem freien Allodialbesitz, also seinem

angestammten Besitz, ein Lehen eines Herrn. 3. Ein Lehensinhaber besitzt Lehen verschiedener Lehensherren. Im Falle Poppenberger ist nicht klar, in welche der drei Gruppen er einzuordnen ist, denn auch die Beschreibung seiner Position als miles kann ganz allgemein als Standesbezeichnung angesehen werden. Wenn also die Quelle berichtet: „Popenpergarius miles qui captivus est, tenet curiam in Hoerhpruk,“ „Poppenbergarius miles, der derzeit gefangen ist, hat einen Hof in Hoerhpruk“342, dann sagt die Stelle zunächst nur, daß Poppenberger vom Hochstift in Hoerhpruk einen Hof zu Lehen innehat. Offen bleibt, ob dieses Lehen in Hoerhpruk auch der Wohnsitz des Poppenbergers war oder ob er seinen Wohnsitz noch in Poppenberg bei Hirschhorn hatte und dieses hier zitierte Lehen zusätzlich nutzen konnte. Poppenberger konnte also Lehensmann des Bischofs sein, deswegen, weil er ein Lehen Ottos von Postmünster als Afterlehen343 besaß; er konnte auch Lehensmann sein, weil schon sein eigentlicher Wohnsitz ein Lehen des Bischofs war, und dieser Poppenberger konnte beispielsweise auch als Lehensmann des bayerischen Herzogs ein Lehen des Passauer Bischofs inne haben. So bleibt gerade bei diesen kleineren

338 Kohlstorf, Altlandkreis Eggenfelden, Niederbayern. 339 Ruppertskirchen, Altlandkreis Eggenfelden, Niederbayern. 340 Unterhöft, Altlandkreis Eggenfelden, Niederbayern. 341 PU I., S. 348: „Popenpergarius miles, qui captivus est, tenet curiam.“ 342 PU I., S. 348 und S. 349, Anm. 609, abgegangener Ort bei Pfarrkirchen. 343 Afterlehen: Vgl. Haberkern/Wallach, Hilfswörterbuch, Band 1, S. 29. – Allgemein zum Lehnswesen: Ganshof, Francois Louis: Was ist das Lehnswesen? Aus dem Französischen übersetzt von Ruth und Dieter Groh. 7., gegenüber der 6. unveränderten deutschen Auflage. Darmstadt 1989. Hier vor allem: S. 65–185.

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Lehensinhabern unklar, wie weit ihr Lehen jeweils reichte und von wem sie gegebenenfalls weitere innehatten. Gleiche Fragen treten auch bei bedeutenderen Lehensleuten des Bischofs auf. Weil sie aber in den Quellen besser belegt sind, klärt sich manche Frage. Neben den Herren von Postmünster ist auch das Kloster Metten mit Zehntrechten in diesem Gebiet vertreten.344 Es handelt sich um Einkünfte vor allem im Raume Pfarrkirchen-Reichenberg, Gangerbauer und auch im Gebiet von Arnstorf. Zu den Herrschaften, die mit Liegenschaften in früher genannten Landkreisen bereits aufgetreten sind, zählten der „Pfalzgräfliche Marschall von Eisenbuch“,345 die „Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen“346 und die „Lehen des Rapoto Gäumann und seiner Ehefrau Adelheid“347. Auch „Vichtensteinsche Güter“348 begegnen und die „Eingriffe des Burkhard von Weiher“ in den hochstiftischen Besitz fehlen nicht.349 Neu tritt eine Reihe anderer Namen auf: Da werden genannt die Lehen des „Ebo von Hainberg“ bei Arnstorf,350 ein kleiner Besitz, den Ebo vom Hochstift zu Lehen hatte: ½ Hube und die Zehnten von zwei Feldern (campus).351 Ob dieser Ebo nun auch hochstiftischer Lehensinhaber von Hainberg war, geht aus dieser Quelle nicht hervor. Dieser Ebo ist im Urbar nicht weiter nachzuweisen. Zu nennen ist ferner Albert Wallerer, ein bayerischer Ministeriale, auch er ein Lehensträger des Hochstifts: „Ego Albertus Wallarius sum beneficiatus hiis beneficiis a domino meo episcopo Pataviensi.“ „Ich Albertus Wallarius, bin belehnt mit diesen Lehen von meinem Herrn, dem Passauer Bischof.“352 Es handelt sich um insgesamt zwei Huben und zwei Lehen, für die er 60 Denare zu entrichten hatte. Schließlich bleiben noch zwei Gruppen hochstiftischer Güter

344 Die Zehntrechte sind zusammengefaßt in: PU I., S. 343–346: „Hee sunt ville, in quibus Metmenses in episcopatu Patavien(si) recipiunt decimam.“ 345 PU I., S. 338–340. Besitz des pfalzgräflichen Marschalls von Eisenbuch (besonders um Pfarrkirchen, Niederbayern) 346 PU I., S. 33–45. Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen. 347 PU I., S. 329–330. Lehen des Rapoto Gäumann und seiner Ehefrau Adelheid (besonders um Pfarrkirchen). 348 PU I., S. 114–120. Vichtensteinsche Güter. 349 PU I., S. 289–293. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz in Niederbayern. 350 PU I., S. 330. Lehen des Ebo von Hainberg (bei Arnstorf, Niederbayern). 351 Campus = Feld, Schlag. Besonders gebraucht für den Wechsel im Anbau im Rahmen der Dreifelderwirtschaft. PU III., S. 334. – Vgl. auch: Georges, Handwörterbuch, Band 1, Sp. 948. – Im Sinne eines kultivierten und von Bauern bewirtschafteten Landes: Du Cange: Glossarium mediae et infimae latinitatis. Unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1883–1887. Band 2. Graz 1954. S. 68. 352 PU I., S. 281–282: „Hec sunt feuda, quibus infeudati sunt Wallarii a domino episcopo Pataviensi.“

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zu erwähnen, die Güter zu Radlsbach353 und das „Amt Gergweis354 mit Rossbach“.355 In beiden Fällen folgt einer kurzen Gesamtaufstellung die Einzelbeschreibung. Nach dem Urbar356 umfaßt das Amt Radelsbach fünf Meierhöfe, 13 Huben und eine Mühle. Der Besitz scheint damals nicht zu Lehen vergeben gewesen zu sein, ähnlich das „Amt Gergweis mit Roßbach“. Das Urbar enthält keine Einzelbeschreibung sondern nur die Gesamtzusammenstellung.357 Gezählt werden 13 Huben, zwei Mühlen, eine Taverne und ein Krebslehen. Der Inhaber hatte so viele Krebse zu liefern, als ihm zu fangen jeweils erlaubt wurde (oder: wie der Fang erlaubte).358 Die hochstiftischen Besitzungen des 14. Jahrhunderts sind entweder schlecht belegt oder fast verloren. In zwei Ämtern ist zusammengefaßt, was das Hochstift zu dieser Zeit noch beanspruchte. Das erste dieser beiden Ämter, das „Amt Minihof“, umfaßte den Besitz um Arnstorf. Das Urbar gibt jeweils nur die Ortslage an und die Abgabenhöhe.359 Die Hofgröße läßt sich nur abschätzen. Es ergibt sich folgende Aufstellung: ein Hof entrichtet 240 Denare, eine Hube etwa 150 Denare, ein Gut (bonum) 80–100 Denare, ein Zinslehen (laneum) 50 Denare und darunter. Diese Abgaben setzen voraus, daß die Güter nicht erweitert oder geschmälert worden waren. Die Gesamtsituation der hochstiftischen Besitzlage im Bereich des Altlandkreises Eggenfelden ist nicht so schlecht, wie man zunächst vermutet, jedoch mit einer Einschränkung: Ohne die zahlreichen Besitzungen im Kohlbachtal wäre das Hochstift nur schwach vertreten. Obwohl sich das Hochstift dort schon früh festsetzen konnte, war die Besitzlage so ungünstig, daß keine starke hochstiftisch-grundherrschaftliche Position ausgebaut werden konnte.

Altlandkreis Eggenfelden

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Von Otto von Postmünster ausgetane

Lehen: Hirschhorn

1. Amt Minihof: Hainberg, Mitterhausen, Münchsdorf,

Ruppertskirchen, Thanndorf

353 Ober- (Unter-) Radlsbach, Gemeinde Thanndorf, Altlandkreis Eggenfelden. PU I., S. 46–47. Güter zu Radlsbach. 354 Gergweis, Altlandkreis Vilshofen, Niederbayern. PU I., S. 57–58. Amt Gergweis mit Rossbach. 355 Roßbach, Altlandkreis Eggenfelden. 356 PU I., S. 46–47. 357 PU I., S. 57–58. Einkünfte „oberhalb Passau“. Amt Gergweis mit Roßbach. 358 PU I., S. 57: „Item de beneficio cancrorum, quantum captura permiserit.“ 359 PU I., S. 693. Amt Minihof: „Hic annotantur redditus ecclesie Pata(viensis) in Munichofen.“

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2. Von Heinrich von Hove (Postmünster-Thurnstein) ausgetane Lehen:

Hirschhorn, Pörndorf, Schönau II

2. Pentzling und Aholming: Thanndorf

3. Besitz des Ministerialen Otto von Postmünster:

Jägerndorf, Kohlstorf, Ruppertskirchen, Unterhöft, Hirschhorn

4. Zehnte des Klosters Metten: Kohlstorf, Unterhöft

5. Besitz des pfalzgräflichen Marschalls von Eisenbuch:

Linden, Unterhausbach

6. Güter zu Radlsbach: Hainberg, Mitterhausen, Münchsdorf,

Ruppertskirchen, Thanndorf

7. Lehen des Ebo von Hainberg bei Arnstorf:

Hainberg, Ruppertskirchen

8. Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen:

Malgersdorf, Ruppertskirchen

9. Lehen des Rapoto Gäumann und seiner Ehefrau Adelheid: Mariakirchen, Schönau II

10. Amt Gergweis und Roßbach: Roßbach

11. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz:

Thanndorf, Untergrafendorf

12. Vichtensteinsche Güter, verpfändet: Untergrafendorf

13. Herrschaft Vichtenstein selbst: Untergrafendorf

14. Lehen der Wallerer: Unterhöft, Wolfsegg

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1.9. Altlandkreis Landau an der Isar Auf den ersten Blick scheint es, als hätten sich im Raum des Altlandkreises Landau an der Isar keine Schwerpunkte hochstiftischen Besitzes herausgebildet. Güter bzw. Rechte liegen scheinbar gleichmäßig, mit beträchtlichen Zwischenräumen, über das gesamte Gebiet verteilt. Bei genauerer Untersuchung ergibt sich, daß es auch hier die Flüsse Vils und Isar waren, an denen sich schon früh hochstiftischer Besitz nachweisen läßt. Dabei handelt es sich nicht um ähnliche Güterhäufungen, wie bei den Passau näher gelegenen Gegenden. Die Urbare zeigen zudem, daß der Besitz rasch wieder verloren ging. Für das 14. Jahrhundert liegt z. B. keine einzige Notiz vor, die auf irgendwelche Rechte oder Liegenschaften deutete. Im Urbar des 13. Jahrhunderts treten vielfach die schon bekannten Herrschaften als Rechts- und Lehensträger auf: Hier sind in erster Linie die Herren von Postmünster-Thurnstein zu finden, Heinrich von Hove sowie Otto von Postmünster; nur sind ihre Besitzungen hier nicht mehr so umfangreich. Heinrich verfügte über eine Hube in der Gemeinde Oberhausen,360 ½ Hube in der Gemeinde Adldorf und Rechte über einen Zehnten.361 Bei Otto von Postmünster liegt die Situation nicht wesentlich anders. Er besitzt in der Gemeinde Adldorf eine Hube an der Vils und den Zehnt von fünf Häusern,362 ferner Zehntrechte in Wallersdorf;363 letztere belaufen sich auf insgesamt 30 Schaff Roggen und Weizen nach Landauer Maß. Diese Notiz bezüglich des Maßes zeigt, daß hier mit Bayern als benachbarter Macht zu rechnen war. Es folgt eine weitere Reihe von Lehen derer von Postmünster. Es handelt sich um Besitz, über den teils Otto, teils Heinrich von Postmünster verfügten und der von ihnen wieder zu Lehen ausgegeben war.364 Im Altlandkreis Landau an der Isar sind es vor allem Zehntrechte in Adldorf und eine Hube.365 Hinzu kommt der Zehnt von Wolfsdorf in der Gemeinde Frammering, der 50 Schaff Roggen und Weizen und sieben Maß Gerste und Hafer ausmachte. Dieser Zehnt war an den Bürger Schefpecke von Landau für 40 Pfund ( = 9 600 Denare) verpfändet.366 Hinzuzuzählen sind auch noch die Zehntrechte des Klosters Metten,367 u. a.

360 PU I., S. 308 und S. 308, Anm. 246: „Item fratres de Sumerhousen in Hezendorf habent hubam.“ 361 PU I., S. 307 und S. 307, Anm. 232: „Item Chunr(adus) de Arlidorf per decimam.“ 362 PU I., S. 364 und S. 364, Anm. 716: „In Arldorf hubam iuxta Vilsam solventem 6 sol.“ 363 PU I., S. 364: „Decimam in Walenstorf solventem 30 scaph. [= Schaff] tritici et siliginis mensure de Landaw.“ 364 PU I., S. 340–342. 365 PU I., S. 341: „Item decimam in Arlndorf tenet Reinhalmus de Prunne et hubam, (...).“ 366 PU I., S. 341 und S. 341, Anm. 529. 367 PU I., S. 343–346: „Hec sunt ville, in quibus Metmenses (...) recipiunt decimam.“

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diejenigen von Adldorf und Indersbach.368 Über die Höhe der Erträgnisse werden keine Angaben gemacht. Ähnlich liegen die Besitzverhältnisse anderer Herrschaften innerhalb dieses Raumes. Die Wallerer besaßen den nicht näher angegebenen Zehnt in Exing369 und ein Lehen in Ganackersberg in der Gemeinde Kammern.370 Die Jahrstorfer haben zwar ihren Sitz in Dornach, Altlandkreis Landau, sie besaßen aber auch hochstiftische Lehen, die sie nach dem Urbar des 13. Jahrhunderts verpfändet hatten;371 ob sie auch in Dornach bzw. Jahrsdorf selbst hochstiftische Lehen besaßen, ist nicht ersichtlich. Das umfangreichste der hochstiftischen Ämter, die in den Altlandkreis Landau hereinragten, waren „Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen“.372 Der Komplex war gegen Ende des 12. Jahrhunderts vom Hochstift erworben worden.373 Es handelt sich um eine relativ große Herrschaft, die die hochstiftische Position in diesem Raum stärkte. Innerhalb des Altlandkreises Landau an der Isar lagen folgende Besitzungen: zwei Meierhöfe in Berg,374 1 ½ Huben in Wisselsdorf,375 zwei Meierhöfe in Pezlungesperg bei Landau an der Isar,376 ein Weinberg in Niederhöcking377 und andere kleinere Liegenschaften. Als weiterer, wenn auch wesentlich kleinerer Komplex, kann Aufhausen an der Vils gelten. Nähere Angaben gibt das Urbar nicht. Es steht lediglich zu lesen, daß „villa in Uoffhusen circa Vilsam“,378 also „ein Meierhof in Aufhausen an der Vils“ mit seinen Zugehörungen der Passauer Kirche gehöre, die ihn zu Lehen ausgegeben habe. Der Begriff villa379 ist nicht immer eindeutig, zum einen wird er im Sinne von Meierhof gebraucht, zum anderen in der Bedeutung Dorf. Die Formulierung „villa in“ läßt annehmen, daß es sich in diesem Fall um einen Ortsteil handelt, also um einen Meierhof als Verwaltungsmittelpunkt, sonst wäre der Zusatz „cum suis attinentiis“ = „mit allem was dazugehört“ oder „mit seinen Zugehörungen“ nicht

368 PU I., S. 343. 369 PU I., S. 281. Oexingen, Oezingen = Exing, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 370 PU I., S. 282: „Item feudum in Kundachersperge“. Ganackersberg, Gemeinde Kammern, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 371 PU I., S. 346–347. Seitens der Jahrstorfer verpfändete Güter nächst Postmünster. 372 PU I., S. 33–45. 373 PU I., S. 33, Anm. 342. – MB 28 b, S. 261ff. 374 PU I., S. 39. Pillungersperge = Berg, Gemeinde Adldorf, Altlandkreis Landau an der Isar. 375 PU I., S. 34 und S. 39: „In Wissendorf 1 hubam.“ Wisselsdorf, Gemeinde Kammern, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 376 PU I., S. 34 und S. 34, Anm. 345. Abgegangener Ort. 377 PU I., S. 38: „Item vinea in Hekkingen.“ Nieder-, Oberhökking, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 378 PU I., S. 45. Aufhausen, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 379 Das Wort villa lässt, ohne nähere Angabe oder quellenkritische Interpretation, die Bedeutung von Dorf, Weiler und Meierhof zu. Vgl. PU III., S. 388. – Ursprünglich bezeichnete villa ein Landgut bzw. einen Meierhof. Vgl. Georges, Handwörterbuch, Band 2, Sp. 3488–3489. – Vgl. auch Diefenbach, Glossarium, S. 619.

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notwendig. Dieser Zusatz wird allerdings auch als Formel verwendet. Meierhöfe können im Bereich des Hochstifts 50 und mehr Hörige umfassen. Als letzter unbestrittener Besitz des Hochstifts ist schließlich noch der Reutzehnt in der Pfarrei Hartkirchen nächst der Vils zu nennen.380 Ihn hob dazumal Heinrich von Ramstorf381 im Namen des Hochstifts ein. Ausdrücklich vermerkt aber das Urbar, daß ihm dieser Zehnt nicht zu Lehen vergeben war.382 Wie Passau zu diesem Reutzehnt kam, geht aus der Quelle nicht hervor. Anscheinend hatte es sich an der Rodungsarbeit aktiv beteiligt. In Österreich treten Reutzehnte in hochstiftischem Besitz häufiger auf. Schließlich bleiben noch die strittigen Besitzungen zu streifen. Wieder waren es der bayerische Herzog und ihm Nahestehende, die sich nach Meinung des Hochstifts unrechtmäßig Besitz aneigneten. Die gefährdeten Objekte waren nicht groß. Unter dem Kapitel „Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz“383 werden auch andere Persönlichkeiten erwähnt, die sich an hochstiftischem Gut bereicherten, z. B. die Söhne Alberts von Aufhausen, die eine Hube in Wisselsdorf, Gemeinde Kammern für sich beanspruchten.384 Vor allem aber war es der Herzog selbst, der hochstiftischen Besitz einzog, z. B. die Zehntrechte in Gneiding, Gemeinde Ettling.385 Diese machten etwa 40 Maß Getreide aus, für das Hochstift eine erhebliche Einbuße. Ausschlaggebend war auch der Versuch der Abrundung bayerischen Besitzes in und um Landau an der Isar. Hier zog der Herzog die Güter der Thambacher bei Landau ein.386 Der Besitz hatte etwa einen Wert von 20 Talenten ( = 4 800 Denare), ferner das Patronatsrecht über die Kirche in Landau387 und die Neubruchzehnten im Gebiet von Landau, die auf etwa 100 Maß Getreide geschätzt wurden.388 Die Herzöge waren nicht gewillt, in und bei ihrer Stadt andere Herrschaften zu dulden. Im Urbar des 14. Jahrhunderts weist dann auch nichts mehr darauf hin, daß das Hochstift Passau im Raum Landau an der Isar irgendwelchen Einfluß geltend machen konnte. 380 PU I., S. 334. Reutzehnt in der Pfarrei Hartkirchen nächst der Vils. PU I., S. 335, Anm. 472. Hartkirchen, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 381 Ramsdorf, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 382 PU I., S. 334: „(...) et non habet eam aliquatenus titulo feudali.“ 383 PU I., S. 289–293. 384 PU I., S. 293: „Item hubam in Wisendorf occupant pueri Alberti de Aufhusen.“ PU I., S. 294, Anm. 114. 385 PU I., S. 286: „Item decimas in Peren et Gneutinge estimatas ad 80 mod.“ Peren = Pöring (Ober-, Nieder-). Oberpöring, Altlandkreis Vilshofen, Niederbayern. Niederpöring, Altlandkreis Vilshofen, Niederbayern. Gneutinge = Gneiding, Gemeinde Ettling, Altlandkreis Landau an der Isar, Niederbayern. 386 PU I., S. 287: „Item dux Bawarie occupat proprietates Gotscalci de Tannpach aput Landowe in der Awe ad 20 tal. (...)“ 387 PU I., S. 287: „Item ius patronatus ecclesie in Landowe.“ PU I., S. 287, Anm. 72. 388 PU I., S. 287: „Item decimas novalium circa Landowe et partes illas estimatas ad 100 mod.“

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Altlandkreis Landau an der Isar

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Von Heinrich von Hove ausgetane

Lehen: Adldorf, Oberhausen

2. Lehen derer von Postmünster-Thurnstein:

Adldorf, Frammering

3. Zehnt des Klosters Metten: Adldorf, Indersbach

4. Besitz des Ministerialen Otto von Postmünster:

Adldorf, Wallersdorf

5. Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen:

Waibling, Wallersdorf, Adldorf, Großköllnbach, Kammern, Landau an der

Isar, Niederhöcking

6. Aufhausen an der Vils: Aufhausen

7. Von den Jahrstorfern verpfändete Güter:

Dornach

8. Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz:

Ettling, Landau an der Isar

9. Lehen der Waller in Niederbayern: Exing, Kammern

10. Reutzehnt in der Pfarrei Hartkirchen nächst der Vils:

Hartkirchen

11. Von anderen (Herren von Aufhausen) angeeigneter Besitz:

Kammern

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1.10. Altlandkreise Dingolfing, Straubing, Bogen und Regensburg Im folgenden Abschnitt werden wegen des dort geringen hochstiftischen Besitzes vier Altlandkreise zusammengefaßt. Es sind die an der Randzone des Passauer Einflusses liegenden Altlandkreise Dingolfing, Straubing, Bogen und Regensburg, Bogen und Straubing mit geringstem Besitz. Rechte und Liegenschaften in größerem Umfang sind auch im Gebiet der beiden anderen Altlandkreise nicht nachgewiesen. Dem Güterstand entsprechend ist auch die Anzahl der Ämter bzw. Herrschaften in diesem Raum keineswegs beträchtlich. An Bedeutung steht die „Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen“389 an erster Stelle. Deren Besitz liegt mit Schwerpunkt im Altlandkreis Dingolfing und ist zudem auch in Alburg390 mit insgesamt 13 Huben vertreten.391 Hinzu kommen noch weitere 16 ½ Huben, die unter der Rubrik, „Einkünfte ‚oberhalb Passaus’“392 genannt werden. Eine Forsthube (mansus et pertinentia forestarii) muß ebenfalls hinzugerechnet werden. Alle Huben entrichten zusammen 137 Maß Weizen und 33 Schweine, jedes im Wert von 60 Denaren. Auf jede Hube trafen also zwei Schweine393 und für jede einzelne Hube acht Maß Weizen. Hinzuzurechnen sind noch ein Maß von der Forsthube und vier Maß, die eine Wiese erbrachte.394 Bei diesem Beispiel geht die Rechnung aus den Einzelposten und der Gesamtsumme auf, was nicht immer der Fall ist. Oftmals ist die Summe, die sich aus den Einzelberechnungen ergibt, nicht in Übereinstimmung zu bringen mit der im Urbar genannten Gesamtsumme. Der überwiegende Teil der zur „Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen“ gehörigen Güter lag im späteren Altlandkreis Dingolfing: in der Gemeinde Gottfrieding ein Meierhof,395 ein zweiter Meierhof (ein Inwärtseigen) in der Gemeinde Griesbach396 sowie zwei Huben in Pilberskofen in der Gemeinde Mamming.397 Diese Liegenschaften waren im 13. Jahrhundert „gewaltsam entfremdet“. Der nämliche Vorgang wiederholt sich ständig: Güter werden vom Hochstift zu Lehen vergeben oder verpfändet. Nach einer gewissen Zeit wird die

389 PU I., S. 33–45. 390 Alburg, Altlandkreis Straubing. 391 PU I., S. 34 und S. 34, Anm. 348: „In Alburch 9 mansus. Insuper in eadem villa 4 mansus (...).“ 392 PU I., S. 56–59. 393 PU I., S. 56: „(...) in officio (Ahalminge in) Alburch siti sunt 16 ½ mansus et pertinentia forestarii.“ „Reddit autem predictorum quilibet mansus 2 porcos 60 den. valentes.“ 394 PU I., S. 56: „Item ibidem [Alburch = Alburg bei Straubing] de quodam prato 4 mod. tritici.“ 395 PU I., S. 33: „In Utenchoven 1 villicatio.“ Ottenkofen, Gemeinde Gottfrieding, Altlandkreis Dingolfing, Niederbayern. 396 PU I., S. 38: „Item villicatio in Grizpach aput Wartam, que inwertaigen est.“ Griesbach, Pfarrdorf und Gemeindeort, Altlandkreis Dingolfing, Niederbayern. 397 PU I., S. 37: „Item in Pilverchoven 2 hube, quas ille de Gunzchoven violenter occupat.“

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alte Zugehörigkeit vom Lehensinhaber nicht mehr anerkannt, das Gut wird zu einem strittigen Objekt. Kann der Konkurrent des Hochstifts gleichlaufende Interessen des Herzogs erkennen, dann ist dieser Besitz für das Hochtstift meist verloren. Schließlich bleibt der Besitz in der Gemeinde Mosthenning zu erwähnen. Dort besaß das Hochstift die Hofmarksgerechtigkeit,398 aber auch sie war kein unbestrittenes Recht mehr. Nach dem bischöflichen Urbar war sie verpfändet. Die Pfandinhaber behaupteten zwar, sie hätten diese zu Lehen, aber nach der Handschrift P4 des Urbars hatten sie Linhardus und Haenslinus gewaltsam (violenter) besetzt. Dagegen befanden sich am Ort noch als unbestrittener Besitz zwei Meierhöfe, vier Huben und zwei Weingärten.399 Konzentriert im Altlandkreis Regensburg waren die unter dem Amt „Aufhausen bei Regensburg“ zusammengefaßten Güter.400 Sie lagen in den Gemeinden Aufhausen, Petzkofen und Oberhinkofen. In Aufhausen handelt es sich um sechs Huben, in Petzkofen um acht Huben und in Oberhinkofen um 6 ½ Huben.401 In ihren Leistungen an das Hochstift Passau zeigen diese Güter zunächst keinen Sonderstatus. Sie entrichten wie andere hochstiftische Untertanen auch ihre Naturalabgaben und ihre Gelddienste. Darüber hinaus waren sie aber noch zu Lieferungen von Eisen verpflichtet: „Item ibidem solvuntur 150 masse ferri“402 = „Ferner werden ebenda geliefert 150 Massel Eisen403“. Nachdem massa im Mittellatein „Haufen“ bedeutet, könnte es sich um

398 PU I., S. 38: „Item hofmarchiam in Tenen occupat Linhardus et Haenslinus violenter.“ (P4). Tenen = Thenning (Moos-, Thürn-). Moosthenning, Altlandkreis Dingolfing, Niederbayern. 399 PU I., S. 33: „In Tenen 2 villicationes et 4 mansus et 2 vineas.“ 400 PU I., S. 70–71. Aufhausen bei Regensburg: „Hii sunt redditus in Ufhusin.“ – PU I., S. 71, Anm. 569 und Anm. 572. Ufhusin = Aufhausen, Altlandkreis Regensburg, Oberpfalz. 401 PU I., S. 70: „In Ufhusin 6 hube, in Pecechoven 8 hube, in Hunchoven 6 ½ hube.“ Pecechoven = Petzkofen, Altlandkreis Regensburg – Hunchoven = Hinkofen (Nieder-, Ober-). Oberhinkofen, Kirchdorf und Gemeindeort, Altlandkreis Regensburg, Oberpfalz. – Niederhinkofen, Gemeinde Irnkofen, Altlandkreis Regensburg, Oberpfalz. 402 PU I., S. 71. 403 Massa ferri = Massel Eisen. Adam Maidhof versteht darunter eine Quantitätsbezeichnung für den Eisenzins. Vgl. PU III., S. 370. – Fritz Verdenhalven gibt für den bayerischen Raum unter dem Eintrag „Maßel“ ein Hohlmaß von rund 4,6 Litern an, ohne dabei aber Quellenbelege und Hinweise auf die zeitliche Gültigkeit zu geben. Vgl. Verdenhalven, Fritz: Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet. Neustadt an der Aisch 1968. S. 35. – Es finden sich aber auch andere Angaben. So kann im österreichischen Raum ein „Maßl“ ein vergleichsweise kleines Hohlmaß von 0,96 Litern bedeuten, während für den bayerischen Raum unter „Maßel“ ein Holzmaß von unterschiedlichem Umfang verstanden wird. Vgl. Lexikon der Maße und Gewichte. Zusammengestellt von Gerhard Hellwig. Gütersloh 1979/1982. S. 155. – Insgesamt kann festgehalten werden, daß das Maßwesen – egal ob es sich um Hohl-, Flächen-, Längen- oder Trockenmaße, um Gewichtseinheiten oder um Geld- und Münzeinheiten handelt – im Mittelalter sehr vielfältig und für unser Verständnis überaus kompliziert war. Dem – dem heutigen Verständnis nach naheliegenden – Wunsch, bei entsprechenden Angaben in den Quellen ein exaktes Maß im System der heutigen Normen anzugeben, verbietet sich meist aufgrund der historischen Realität und den daraus erwachsenden Schwierigkeiten heutiger Forschung, für die unterschiedlichen Räume und für die jeweiligen Zeiten dieses herauszuarbeiten.

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Eisenbarren bestimmter Form gehandelt haben. Vermutlich wurde in der Gegend Eisen gewonnen.404 Eisengewinnung in kleinerem Ausmaß war schon in der Eisenzeit über das ganze bayerische Hügelland verbreitet.405 Möglich ist auch, daß sich besondere Verarbeitungsstätten wie Schmiede usw. am Ort befanden. Das Urbar macht hierüber keine Angaben. Selbst in Regensburg meldet das Hochstift Passau Besitz. Dort hatte es schon früh die ersten Liegenschaften erworben, wie verschiedene Quellen zeigen.406 Im Urbar des 13. Jahrhunderts wird von Häusern (domatibus)407 in Regensburg berichtet: Die Gesamteinnahmen betrugen 12 Schillinge, also 360 Denare. Aus der Höhe der zu entrichtenden Summe lassen sich keine Rückschlüsse ziehen. Vermutlich sind in diesen Häusern Stadthöfe bzw. Absteigequartiere für den Bischof bzw. seine Beamten zu sehen. Wie hier hatte der bayerische Herzog auch anderswo versucht, seinen Einfluß auszubauen. Daß er auf die vom Hochstift abgelegenen und verstreuten Besitzungen sein besonderes Interesse richtete, zeigt folgendes Beispiel: Im 13. Jahrhundert war Degenberg in der Gemeinde Schwarzach als einzige Liegenschaft im Altlandkreis Bogen hochstiftisch. Der Ort wurde vom Herzog unrechtmäßig eingezogen „mit allem was dazugehört“.408 Im 14. Jahrhundert ist hier von Hochstiftsbesitz nichts mehr bekannt. Das gleiche Resultat ergibt sich für alle vier der in diesem Abschnitt zusammengefaßten Landkreise: Im 14. Jahrhundert war der gesamte Besitzstand bereits verloren. So schrumpfte schon früh der wirtschaftliche Einfluß zunehmend. 404 Zur Eisengewinnung im Gebiet um Regensburg: „Die Schürfgebiete waren (...) das niederbayerische Berggebiet an der Grenze nach Böhmen und, wenn auch nur vorübergehend, Gebiete um Regensburg.“ Spindler, Max: Handbuch der Bayerischen Geschichte. Hrsg. von Andreas Kraus. Band 2. Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. 2., überarbeitete Auflage. München 1988. S. 759. 405 Insgesamt bestehen nach wie vor für die Erzgewinnung und die Eisenverhüttung von der vor- und frühgeschichtlichen Zeit bis zum späten Mittelalter für das gesamte nördliche und östliche Ostbayern große Unklarheiten. Einzelne Arbeiten konzentrieren sich auf die südliche Frankenalb mit einem Schwerpunkt auf dem Michelsberg bei Kelheim sowie auf einige weitere punktuelle archäologische Grabungen. Großflächige Untersuchungen von archäologischer Seite fehlen weitgehend. Gesichert ist hingegen das früheste eisenschaffende Wirken in Ostbayern beim oppidum Manching bei Ingolstadt in der La Tène-Zeit. Für das Ende des Hochmittelalters lassen sich in der Oberpfalz überall Bergwerke und Eisenhütten nachweisen, die in dieser Zeit ihre größte Streuung über das Land erreichten. Mit der Einführung des Wasserrades seit dem 13. Jahrhundert kam es zu einer zunehmenden Konzentration der Hütten an den Flußläufen. Zahn, Ulf: Neuere Untersuchungen zur mittelalterlichen Eisengewinnung auf der südlichen Frankenalb. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern. Band 109. Landshut 1979. S. 139–153. Hier vor allem: S. 139–141. – Vgl. hierzu auch die ältere Untersuchung: Ress, Franz Michael: Geschichte und wirtschaftliche Bedeutung der Oberpfälzer Eisenindustrie von den Anfängen bis zur Zeit des 30-jährigen Krieges. Regensburg 1950 (Clausthal, Diss., 1950). S. 11–17. 406 PU I., S. 71 und S. 71, Anm. 572. 407 PU I., S. 71: „Item de domatibus Ratispone sitis.“ 408 PU I., S. 283–285. Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz. Hier: S. 285: „Item Degenberch cum suis attinenciis.“

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Altlandkreise Dingolfing, Straubing, Bogen und Regensburg

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen:

Gottfrieding (Altlandkreis Dingolfing), Griesbach (Altlandkreis Dingolfing), Mamming (Altlandkreis Dingolfing),

Moosthenning (Altlandkreis Dingolfing), Alburg (Altlandkreis Straubing)

2. Einkünfte „oberhalb Passau“: Alburg (Altlandkreis Straubing)

3. Aufhausen bei Regensburg: Aufhausen (Altlandkreis Regensburg), Petzkofen (Altlandkreis Regensburg)

4. Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz:

Schwarzach (Altlandkreis Bogen)

1.11. Altlandkreise Deggendorf, Regen und Grafenau Diese drei Altlandkreise bieten ein vielschichtiges Bild hochstiftischer Herrschaft. Hier zeigt sich deutlich, wie viele Kräfte und Herrschaften zusammenwirkten, die Struktur zu entwickeln, wie sie sich aus der beigefügten Zusammenstellung ergibt. Zum Teil sind auch hier die gleichen Menschen und die nämlichen Herrschaftsgebilde genannt, die bereits erwähnt wurden, zusätzlich begegnen aber auch neue Namen. Die Lage der hochstiftischen Besitzungen ist so zu skizzieren: Im Altlandkreis Deggendorf liegt der Besitz an der Donau. Der Altlandkreis Regen weist nur in seinem südlichen Teil Passauer Besitz auf und im Altlandkreis Grafenau befinden sich die hochstiftischen Güter an der Straßenverbindung von Perlesreut (Altlandkreis Wolfstein) nach Deggendorf. Die Hauptorte mit hochstiftischem Besitz sind Schönberg, Innernzell und Schöfweg. In erster Linie waren es Teile der einstigen „Grafschaft und Hofmark Windberg“,409 zu der die meisten Passauer Besitzungen gehörten. Auch hier handelt es sich nicht mehr

409 PU I., S. 60–66. Grafschaft und Hofmark Windberg.

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um unbestrittene Rechte. In Nabin410 besaß das Hochstift das ganze Dorf, es war jedoch gewaltsam entfremdet,411 ähnlich die Hube in Trupolding, Gemeinde Schwanenkirchen412 und die Hube in Oberdorf, Gemeinde Seebach,413 Altlandkreis Deggendorf. Unbestritten scheinen dagegen die zu Windberg gehörigen Güter im Altlandkreis Grafenau gewesen zu sein. Elf Lehen befanden sich in Hilgenreit, Gemeinde Innernzell.414 Das gleiche Urbar berichtet auch, daß diese Güter samt Hofmark an Burkhard von Weiher um 48 000 Denare verpfändet worden waren.415 Es stellt sich die Frage, warum das Hochstift immer wieder Pfandschaften ausgeben mußte. Eine Notiz gibt eine Erklärung: „Item sunt ibidem 7 ville devastate.“ „Ferner sind dort (bei Grafenau) sieben verwüstete – oder wüstgefallene – Dörfer“.416 Zu diesen Wüstungen gehörten auch die zehn Lehen zu Freundorf, 12 Lehen zu Schöfweg und sieben Lehen zu Haunstein.417 Sie sind wohl im Zusammenhang mit den allgemeinen politischen Wirren der damaligen Zeit zu sehen. Im Streit um die Machtansprüche Ottokars von Böhmen war auch das Hochstift Passau viele Jahre verwickelt. Der sogenannte Babenbergische Erbfall418 nach dem Tod Friedrichs des Streitbaren am 15. Juni 1246 hatte die machtpolitischen Interessen Vieler geweckt, und in wechselnden Bündnissen vermochten es die beteiligten Mächte, ihren Vorteil zu erringen. Die Absetzung Bischof Rüdigers von Passau 1250 und die Einsetzung Bertholds von Sigmaringen im gleichen Jahr als Administrator des Bistums

410 Nabin, Weiler und Gemeindeort, Altlandkreis Deggendorf, Niederbayern. 411 PU I., S. 65: „Item Sturine tenet violenter villam Nabinge.“ 412 PU I., S. 64: „Item in Druchpoltinge huba, quam tenet Swikkerus de Vôrstte violenter occupatam.“ Druchpoltinge = Trupolding, Gemeinde Schwanenkirchen, Altlandkreis Deggendorf. 413 PU I., S. 64: „Hec sunt occupata in officio Windberge: „Item Positori [die Setzer] 1 huba in Oberndorf.“ Oberndorf = Oberdorf, Gemeinde Seebach, Altlandkreis Deggendorf, Niederbayern. 414 PU I., S. 66 und S. 66, Anm. 548. Güter bei Grafenau: „Hec sunt bona episcopi Pataviensis ecclesie: In Hiltguntraeut 11 feoda.“ Hilguntraeut = Hilgenreith, Gemeinde Innernzell, Altlandkreis Grafenau. 415 PU I., S. 290: „Item hofmarchiam Windberge tenet obligatam pro 125 marcis argenti.“ Windberge = Wimberg, Gemeinde Albersdorf, Altlandkreis Vilshofen. 416 PU I., S. 66. – Im Rahmen der von der Forschung vertretenen Ansicht einer allgemeinen Agrarkrise im Spätmittelalter gehen Adolf Sandberger und Pankraz Fried davon aus, daß im bayerischen Raum allgemein für das Spätmittelalter von keiner nachhaltigen Wüstungstendenz gesprochen werden kann. Eine regionale Bevölkerungsabnahme – vor allem im 14. Jahrhundert – konnte innerhalb eines halben Jahrhunderts wieder aufgeholt werden. Spindler, Handbuch, Band 2. 2. Auflage, S. 750–751. – Auch nach Wilhelm Abel ist im heutigen niederbayerischen Raum südlich der Donau das Ausmaß der Wüstungen als gering einzuschätzen. Für den Bayerischen Wald, also das Gebiet nördlich der Donau und den damit hier interessierenden Raum um Grafenau, liegen aber bisher keine ausreichenden Unterlagen vor, um eine konkrete Aussage treffen zu können. Abel, Wilhelm: Wüstungen in historischer Sicht. In: Wüstungen in Deutschland. Ein Sammelbericht. Hrsg. von Wilhelm Abel. Frankfurt am Main 1967 (Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie. Sonderheft 2). S. 1–15. Hier vor allem: S. 4. 417 PU I., S. 66. 418 Spindler, Handbuch, Band 2. 2. Auflage, S. 48–49.

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hatten ein übriges getan, Macht und Gewalt auszuspielen.419 Die Benachteiligten der Auseinandersetzungen waren das einfache Volk; das Land verarmte, und es fehlte das Geld, den Bauern Unterstützung zu geben, um den Wiederaufbau voranzutreiben. Erst geraume Zeit später scheint es möglich geworden zu sein, die Güter wiederherzustellen.420 Im 14. Jahrhundert ist der Besitz zu Schöfweg und Freundorf wieder genannt, zusammen mit nicht strittigen Gütern wie z. B. sechs Lehen in Gmünd, Gemeinde Innernzell,421 sieben Lehen in Lungdorf422 und in Ort ebenfalls sieben Lehen.423 Weitere sind aus der Zusammenstellung zu ersehen. Noch andere Herrschaften sind mit Besitz in diesem Raum zu nennen: Die „Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen“ besaß in der Gemeinde Niederalteich geringe Zehntrechte.424 In Binderberg beanspruchte das Hochstift zwei Lehen,425 von denen nicht bekannt ist, zu welchem Amt sie gezählt werden. Es wird lediglich eine Urkunde zitiert, in der von einer Übergabe dieser beiden Güter die Rede ist. In der Gemeinde Schönberg war auch die „Hofmark

419 Handbuch des Bistums Passau, Stand 1981, S. 22: Rüdiger von Bergheim (Radek) (1233–1250). Berthold, Graf von Pietengau (Peiting) (1250–1254). Er verpfändete um 3000 Mark Silber Passauer Lehen in Österreich an Herzog Ottokar. Unter Bischof Berthold wurde der österreichisch-böhmische Einfluß auf das Hochstift Passau eingeleitet. 420 Neben der einschlägigen Literatur von Wilhelm Abel zu Wüstungsprozessen und Agrarkrisen, die teilweise jedoch erst auf die Entwicklung seit der Mitte des 14. Jahrhunderts eingeht und für die vorliegende Untersuchung nur bedingt heranzuziehen ist, bietet Rainer Braun am Beispiel des Benediktinerklosters Michelsberg eine interessante Detaildarstellung zum Wüstungsproblem und den möglichen Ursachen in der dortigen Grundherrschaft. Braun, Rainer: Das Benediktinerkloster Michelsberg 1015–1525. Band 1. Eine Untersuchung zur Gründung, Rechtsstellung und Wirtschaftsgeschichte. Kulmbach 1978 (Die Plassenburg. Schriften für Heimatforschung und Kulturpflege in Ostfranken. Band 39). S. 239–274. – Abel, Wilhelm: Die Wüstungen des ausgehenden Mittelalters. 2. Auflage. Stuttgart 1955 (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte. Band 1). – Abel, Wilhelm: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. 2. Auflage. Hamburg 1966. – Abel, Wilhelm: Einige Bemerkungen zum Land-Stadtproblem im Spätmittelalter. Anläßlich einer Neuauflage meines Buches über die Wüstungen des ausgehenden Mittelalters. Göttingen 1976 (Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. I. Philologisch-historische Klasse. Jahrgang 1976. Nr.1). – Eine kurze Paraphrase der sog. Kriegstheorie, Fehlsiedlungstheorie und Agrarkrisentheorie nach Wilhelm Abel bietet: Reutner, Richard: Die Öd- und Einöd-Namen in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. Etymologie, Verbreitung und siedlungshistorische Aussage. Wien 1992 (Wien, maschinenschriftliche Mag.-Arbeit, 1992). S. 28–29. 421 PU I., S. 643: „Item in Gmunde 6 feoda: Ulricus, Hainricus, Ortwinus, Hertwicus, Hartliebus, Mueterploz.“ 422 PU I., S. 647: „Item Hainricus Usel habet 8 feoda in eodem predio: 1 in Gmunde et 7 in Lugdorf.“ Gmunde = Gmünd, Gemeinde Innernzell, Altlandkreis Grafenau, Niederbayern. Lugdorf = Lungdorf, Gemeinde Innernzell, Altlandkreis Grafenau, Niederbayern. 423 PU I., S. 642–643: „Item in Ort 7 feoda.“ Ort = Ort, Gemeinde Innernzell, Altlandkreis Grafenau, Niederbayern. 424 PU I., S. 45: „ (...) decimam in Obernwerde“. Obernwerde, abgegangener Ort bei Niederalteich. Vgl. PU I., S. 45, Anm. 415. 425 PU I., S. 354: „ (...) et 2 beneficia in Pinitenperge“. Pinitenperge = Binderberg, Gemeinde Iggensbach, Altlandkreis Deggendorf, Niederbayern.

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Rotenberch“ begütert. Sie besaß dort eine Frau mit sechs Kindern und zwei zu ihrer Familie Gehörigen (einen Kellermeister und dessen Bruder).426 Hier tritt auch eine Familie auf, die einst in der Hochstiftsverwaltung eine wichtigere Rolle gespielt hatte, die „Herren von Reute“.427 Das Urbar berichtet, daß Heinrich von Reute auf Güter nördlich der Donau verzichtete, nicht freiwillig, sondern als Gegenleistung für ungerechte Handlungsweisen. Es handelt sich u. a. um Besitzungen in Lungendorf in der Gemeinde Innernzell und Güter aus der Gegend von Waldkirchen.428 Zu nennen ist auch die „Hofmark Seebach“ mit 19 Lehen und einem Meierhof.429 Viel dürfte für das Hochstift nicht geblieben sein; das gleiche Urbar vermerkt, daß sowohl der Herzog430 wie auch Heinrich Pholinger ziemlich alle Güter in Beschlag genommen hatten.431 Doch im gleichen Jahrhundert wurden diese Rechte dem Hochstift wieder zurückgegeben. Wieviel wirklich dem Bischof in den folgenden Jahrhunderten verblieb, kann aus den Urbaren nicht ersehen werden. Das Hochstift mußte jedenfalls große Einbußen hinnehmen. Dies geht auch aus verschiedenen Zusammenstellungen des widerrechtlich dem Hochstift entfremdeten Besitzes hervor. Widersacher sind abermals der Herzog von Bayern, Burkhard von Weiher und der oben genannte Heinrich Pholinger. Der Herzog hatte sich vor allem um bischöflichen Besitz im Landkreis Deggendorf bemüht, so in der Gemeinde Iggensbach um die Vogteirechte in Reichenbach.432 In Seebach zog er die gesamte Hofmark mit allen Zugehörungen ein,433 und in der Gemeinde Taiding nahm er den Waldzehnt im Gebiet von Weißenstein in Beschlag, der etwa auf 80 Maß Getreide zu veranschlagen war.434 Alles zusammen für das Hochstift eine bedeutende Einbuße. Burkhard von Weiher, der bayerische Vasall, stand dem nicht nach; auch er betätigte sich im selben Raum zum Nachteil für das Hochstift. In Iggensbach hielt er einen Hof besetzt,435 und in der Pfarrei Schwanenkirchen behauptete er zwei Drittel des Zehnts für sich.436 In der Gemeinde Innernzell im Altlandkreis 426 PU I., S. 54: „Isti sunt homines non divisi: Chunigundis de Mitternah cum 6 pueris. Eberhardus celerarius et Pernhardus frater suus.“ 427 PU I., S. 334 und S. 334, Anm. 467. 428 PU I., S. 334: „(...) pro recompensatione dampnorum, que idem H(einricus) intulit ecclesie nostre Patav(iensi).“ 429 PU I., S. 47–49: Hofmark Seebach. S. 47: „In eadem villa 19 feoda et 1 villicatio.“ 430 PU I., S. 283 und S. 283–284, Anm. 54: „Item hofmarchia in Sebach cum suis attinenciis.“ 431 PU I., S. 294 und S. 294, Anm. 120: „Item Pholingarius in hofmarchia Sepach 14 mansos occupat violenter.“ 432 PU I., S. 295: „Item dux Bawarie (...) tenet (...) advocatiam in Reichenbach.“ 433 PU I., S. 283. 434 PU I., S. 282 und S. 283, Anm. 53: „Item [in] decima nemoris in Weîzenstein et in partibus illis estimata ad 80 mod.“ 435 PU I., S. 290: „Item curiam in Itenspach (...) occupavit.“ 436 PU I., S. 290: „Item (...) cum 2 partibus decime per totam parrochiam (...) occupavit.“

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Grafenau hatte er schließlich durch Verpfändung auf Lebenszeit den Ort Hilgenreith in seine Hand gebracht,437 doch waren die Bedingungen für das Hochstift günstig. Beim Tode Burkhards sollten diese Liegenschaften frei und ohne weitere Verpflichtungen an das Hochstift zurückfallen. Das Urbar des 14. Jahrhunderts bringt von all diesen Besitzungen nur mehr Belege für einen kleinen Rest. Erhalten sind einmal zwei Lehensbekenntnisse. Daß überhaupt derartige Urkunden in das Urbar aufgenommen werden mußten, zeugt vom Verlust urbarieller Aufzeichnungen. Beide Lehensbekenntnisse stammen aus dem Gebiet des Altlandkreises Grafenau. Im ersten bekennt Seybot der Ploch, er habe vom Bischof vier Zehnthäuser in Haselbach, Gemeinde Nendlnach zu Lehen,438 im zweiten bezeugt Christel der Heuraus, er habe vom Bischof zwei Höfe in Rentpoldenreut, Gemeinde Heinrichsreit als Lehen inne.439 Diese Besitzungen wurden noch zum Land der Abtei gezählt. Größer ist die hochstiftische Gütermasse, die unter der Rubrik „Einkünfte um Grafenau in der Grafschaft Windberg“ zusammengefaßt ist.440 Die in den Altlandkreisen Grafenau und Deggendorf befindlichen Passauer Besitzungen stellen aber nur die Ausläufer des eigentlichen Komplexes dar. Daher liegen sie vereinzelt und zerstreut. In der Gemeinde Schöfweg, Altlandkreis Grafenau, verzeichnet das Hochstift zehn Lehen in Freundorf441 und das gesamte Dorf Schöfweg.442 In der Gemeinde Innernzell besitzt es einen Meierhof in Assach (abgegangen).443 Er war damals nicht bewohnt. Im Ort Hilgenreith befanden sich elf hochstiftische Lehen,444 die einzeln aufgeführt werden. Ferner wird für Sauning (abgegangen) ein Meierhof gemeldet, der ebenfalls nicht vergeben war bzw. wüst lag.445 Sieben Lehen befanden sich in Schlag,446 ein kleinerer Meierhof in Purchartsraeut (abgegangen),447 sechs Lehen in Gmünd,448 sieben Lehen in Lungdorf,449 zehn Lehen in Manglham450 und sieben Lehen in Ort.451

437 PU I., S. 290: „Item Hiltguntsrîwt tenet obligatum ab ecclesia pro 200 tal. Patav(iensis) monete.“ 438 PU I., S. 87: „So han ich Seybot der Ploch (...) vier zehenthaus datz Hoselpach.“ 439 PU I., S. 87: „So han ich Christel der Heuraus (...) zu lehen zwen hoff zu Rempotenzreut.“ 440 PU I., S. 642–648. Einkünfte um Grafenau in der Grafschaft Windberg. 441 PU I., S. 645–646. 442 PU I., S. 647: „Item villa, que dicitur Schefweg“ 443 PU I., S. 647: „Item villa, que dicitur Assach.“ Vgl. PU I., S. 647, Anm. 1559. 444 PU I., S. 644: „Item in Hilcunreut 11 feoda.“ 445 PU I., S. 648: „Item villa, que dicitur Sauning, etiam vacat.“ PU I., S. 648, Anm. 1561. 446 PU I., S. 646: „Item in Slog 7 feoda.“ 447 PU I., S. 647: „(...) 1 villam (parvam), que dicitur Purchharistreut, que non colitur“ (= der nicht bewirtschaftet ist). 448 PU I., S. 643–644: „Item in Gmunde 6 feoda.“ 449 PU I., S. 647: „Item Hainr(icus) Usel habet (...) 7 [feoda] in Lugdorf.“ 450 PU I., S. 645: „Item in Mangelhaim 10 feoda.“ 451 PU I., S. 642–643: „Item in Ort 7 feoda.“

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Zur Grafschaft Windberg wurden die Besitzungen in der Gemeinde Oberaign gerechnet: in Kerschbaum zwei Lehen452 und weitere zwei Lehen in Dietmannsberg.453

Altlandkreise Deggendorf, Regen und Grafenau

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen:

Niederalteich (Altlandkreis Deggendorf)

1. Lehensbekenntnisse, Orte aus dem Lande der Abtei:

Nendlnach (Altlandkreis Grafenau), Heinrichsreit (Altlandkreis Grafenau)

2. Übertragung von Lehen: Iggensbach (Altlandkreis Deggendorf)

2. Einkünfte um Grafenau in der Grafschaft Windberg:

Schöfweg (Altlandkreis Grafenau), Oberaign (Altlandkreis Deggendorf),

Innernzell (Altlandkreis Grafenau)

3. Von Burkhard von Weiher angeeigneter Besitz:

Iggensbach (Altlandkreis Deggendorf), Innernzell (Altlandkreis Deggendorf)

4. Vom bayerischen Herzog angeeigneter Besitz:

Iggensbach (Altlandkreis Deggendorf), Seebach (Altlandkreis Deggendorf), Taiding (Altlandkreis Deggendorf)

5. Grafschaft und Hofmark Windberg: Nabin (Altlandkreis Deggendorf), Schwanenkirchen (Altlandkreis

Deggendorf), Seebach (Altlandkreis Deggendorf), Innernzell (Altlandkreis Grafenau), Schöfweg (Altlandkreis

Grafenau)

6. Verzicht des Heinrich von Reute auf Güter nördlich der Donau:

Innernzell (Altlandkreis Grafenau)

7. Hofmark Seebach:

452 PU I., S. 647: Item in Cherspaum (...) 2 feoda et sunt novalia (...).“ 453 PU I., S. 647: „(...) 2 feoda in Dietmarspering.“

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Seebach (Altlandkreis Deggendorf), Stephansposching (Altlandkreis

Deggendorf), Bischofsmais (Altlandkreis Regen)

8. Von anderen angeeigneter Besitz: Seebach (Altlandkreis Deggendorf)

9. Hofmark Rotenberch: Schönberg (Altlandkreis Grafenau)

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2. Besitz des Hochstifts Passau in Österreich Der Schwerpunkt des hochstiftisch-passauischen Besitzes lag schon seit früher Zeit im heutigen Österreich. Seit die Ungarngefahr im 10. Jahrhundert beseitigt war,454 stieß das Hochstift immer weiter nach Osten vor. Allenthalben boten sich große Möglichkeiten, den geistlichen Einfluß455 wie die weltliche Macht auszubauen. Dieses Bestreben blieb nicht unangefochten. Auch hier war es der Landesfürst, der den Ausdehnungsversuchen Schranken setzte. So erfuhr das Hochstift in seinen österreichischen Besitzungen das gleiche Los wie in Bayern. Die Auswirkungen der landesherrlichen Eindämmungspolitik waren hier jedoch härter, denn in Österreich lag das Hauptgewicht des passauischen Besitzes.456

454 Eine differenzierte Einschätzung über die sechs Jahrzehnte dauernde Ungarngefahr des ausgehenden 9. und des 10. Jahrhunderts bietet Wilhelm Störmer: 1. Die Verluste des bayerischen Adels bei der Schlacht von Preßburg gegen die Ungarn im Jahr 907 müssen sehr hoch und in ihrer Auswirkung für das innere Gefüge des bayerischen Adels erheblich gewesen sein. 2. Die bayerischen Einflußmöglichkeiten sowohl des Adels als auch der Kirche wurden entlang der Donau und in Pannonien weitgehend beseitigt; die Enns wurde wieder die (Reichs-)Grenze. 3. Im Vergleich zum Adel und zu den Bischofskirchen waren es vor allem die Klöster, die den größten Schaden aufgrund der Ungarnkriege davontrugen. 4. Eine totale Entvölkerung der östlich der Enns liegenden Gebiete kann es gleichwohl – wie teilweise in der älteren Literatur vermutet – nicht gegeben haben. Reste der lokalen Machthaber sowie größere Teile der Bevölkerung blieben vermutlich zurück. Außerdem konnte eine Zerstörung der Infrastruktur nicht im Interesse der Ungarn liegen. 5. Somit konnten nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 die bayerischen Kirchen – allen voran Freising und Passau – zügig an die Wiederherstellung der alten Positionen in Niederösterreich gehen. Störmer, Wilhelm: Fragen zum bayerisch-ostfränkischen Kirchenbesitz im karolinger- und ottonenzeitlichen Niederösterreich. Funktionen des Kirchenbesitzes und Wechselbeziehungen zwischen Kirche und Adel im Grenzland. In: Die bayerischen Hochstifte und Klöster in der Geschichte Niederösterreichs. Vorträge und Diskussionen des siebten Symposions des Niederösterreichischen Instituts für Landeskunde. Waidhofen an der Ybbs. 7.–9. Juli 1986. Hrsg. von Helmuth Feigl. In Zusammenarbeit mit Ernst Bezemek, Wolfgang May und Willibald Rosner. Wien 1989 (Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Hrsg. von Helmuth Feigl. Band 11). S. 137–155. Hier: S. 145–147. – Auch: Störmer, Wilhelm: Die Herkunft Bischof Pilgrims von Passau (971–991) und die Nibelungen-Überlieferung. In: Ostbairische Grenzmarken 16 (1974). S. 62–67. – Boshof, Egon: Die Reorganisation des Bistums Passau nach den Ungarnstürmen. In: Das Christentum im bairischen Raum. Von den Anfängen bis ins 11. Jahrhundert. Hrsg. von Egon Boshof und Hartmut Wolf. Köln, Weimar, Wien 1994 (Passauer historische Forschungen. Band 8). S. 463–483. In seinem Aufsatz geht Egon Boshof im ersten Teil (S. 462–465) auf die Auswirkungen der Ungarnüberfälle auf die Kirche von Passau ein. Er stellt dabei genügend Anhaltspunkte fest, „die die Annahme schwerer Schädigungen der Passauer Kirche durch die Ungarnstürme rechtfertigen.“ (S. 465). Im zweiten wesentlichen Teil (S. 465–480) behandelt Egon Boshof die Reorganisationsbemühungen innerhalb des Bistums Passau sowie die weitreichenden Pläne einer umfassenden Ungarnmission mit dem hochgesteckten Ziel, das Bistum Passau aus dem Metropolitanverband Salzburgs auszugliedern und die Einrichtung einer eigenen Erzdiözese zu erreichen. 455 Über die Passauer Bistumsorganisation am Beispiel des Archidiakonates Lorch vor allem im Hoch- und Spätmittelalter: Zinnhobler, Rudolf: Lorch und die Passauer Bistumsorganisation. In: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs. Hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv in Linz. Band 11. Linz 1974. S. 51–66. 456 Nicht nur die Passauer Kirche kämpfte um die Wahrung von Besitz und Rechten auf babenbergischem Gebiet, auch Freising und Regensburg standen in zahlreichen

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Ein grundlegender Unterschied zur bayerischen Entwicklung sei vorweg herausgestellt. Alle Güter, die das Hochstift in Bayern verlor, gingen in weltlichen Besitz über, vor allem in den Besitz oder jedenfalls den Einflußbereich des Herzogs. Nur die frühen Stiftungen an die Klöster blieben der Kirche erhalten. Nicht so in Österreich: Hier verlor die Passauer Kirche die überwiegende Mehrheit an die Bistümer, die in ihrem alten Sprengel neu errichtet wurden.457 Es könnte daraus der Eindruck entstehen, die österreichischen Herrschaftsinhaber hätten sich Passau gegenüber toleranter erwiesen; ein falscher Eindruck. In Bayern war die Kirche schon unter Bonifatius voll organisiert,458 während in Österreich nach der politischen Loslösung des Landes von Bayern im Jahre 1156459 allmählich eine eigene Kirchenorganisation

Auseinandersetzungen mit den österreichischen Herzögen. Vgl. Fichtenau, Heinrich: Von der Mark zum Herzogtum. Grundlagen und Sinn des „Privilegium Minus“ für Österreich. 2. Auflage. München 1965 (Österreich Archiv. Schriftenreihe des Arbeitskreises für Österreichische Geschichte). S. 26–27. – Seit dem 15. Jahrhundert verschärfte sich der Druck auf Bistum und Hochstift Passau. Die österreichischen – wie auch die bayerischen – Landesherren strebten zusehends danach, „die Kirche in ihren jeweiligen Ländern ihrer Kontrolle oder gar Herrschaft zu unterwerfen.“ Wurster, Herbert W.: Von der Reformation bis zur Säkularisation. Strasbourg 2002 (Das Bistum Passau und seine Geschichte. Band 3). S. 5. 457 Bistum Wien 1469/ Erzbistum Wien 1722, Linz und Sankt Pölten 1784/85. – Ein Problem für Österreich bestand nach 1156 darin, daß es über keine eigene Kirchenorganisation verfügte und die vorhanden Einteilung bayerisch geprägt war. Zudem besaßen die bayerischen Bistümer – und nicht nur sie – umfangreichen Besitz in Österreich. So versuchten die Babenberger seit dem 12. Jahrhundert, direkt oder indirekt Einfluß auf die Bischofssitze und die Bischöfe selbst zu nehmen. Außerdem wurde eine kontinuierliche Arrondierungspolitik betrieben. Seit dem 13. Jahrhundert ging es auch um die Gründung eines eigenen österreichischen Bistums. Vgl. Fichtenau, Mark, S. 24–27. – Zu den Bestrebungen der österreichischen Herzöge zur Schaffung einer eigenen kirchlichen Landeshoheit seit dem Spätmittelalter vgl. die grundlegende Untersuchung von: Srbik, Heinrich von: Die Beziehungen von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters. 1904 (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs. Band 1). 458 Das Schreiben, in dem Papst Gregor III. „die von Bonifatius vorgenommene Weihe von drei Bischöfen in Bayern und die Einteilung des Landes in vier Sprengel“ bestätigt: Kanonische Errichtung des Bistums Passau, 739 Oktober 23 (Quelle Nr. 4). In: Passau. Quellen zur Stadtgeschichte. Im Auftrag des Vereins für Ostbairische Heimatforschung hrsg. von Egon Boshof, Walter Hartinger, Anton Landersdorfer u. a. Regensburg 2004. S. 32–34. Zitat: S. 32. – Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 166–168. – Bauerreiß, Romuald: Kirchengeschichte Bayerns. Band 1. 2. Auflage. St. Ottilien 1958. S. 59ff. – Zur Gründung des Bistums Passau im Rahmen der bayerischen Bistumsorganisation vgl.: Heuwieser, Geschichte, S. 90–113. – Zur Situation der katholischen Kirche in Bayern um die Mitte des 8. Jahrhunderts und die Entwicklung der Diözesen vgl.: Wurster, Herbert W.: Die bayerische Kirchengeschichte des 8. Jahrhunderts und die Erstnennung von Altötting 748. Altötting 1999 (Oettinger Heimatblätter. Band 1). S. 7–16. – Hierzu auch: Koller, Heinrich: Die bairische Kirchenorganisation des 8. Jahrhunderts. Ansätze, Konzepte, Verwirklichung. In: Das Christentum im bairischen Raum. Von den Anfängen bis ins 11. Jahrhundert. Hrsg. von Egon Boshof und Hartmut Wolf. Köln, Weimar, Wien 1994 (Passauer historische Forschungen. Band 8). S. 273–289. – Einen kurzen, zusammenfassenden Überblick über die Situation der Kirche in Bayern allgemein bietet: Störmer, Wilhelm: Die Baiuwaren. Von der Völkerwanderung bis Tassilo III. München 2002. S. 106–115. 459 Einen prägnanten Überblick über Inhalt und historischen Kontext – insbesondere auch über das Verhältnis zwischen Bayern und Österreich – bietet immer noch: Fichtenau, Heinrich: Von der Mark zum Herzogtum. Grundlagen und Sinn des „Privilegium Minus“ für Österreich. 2. Auflage. München 1965 (Österreich Archiv. Schriftenreihe des Arbeitskreises für Österreichische

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geschaffen werden mußte. Dies erfolgte unter größeren Schwierigkeiten, hatten sich doch die alten bayerischen Bistümer in diesem Raum bereits fest etabliert.460 Es ist das Verdienst der österreichischen Herrscherhäuser, der Babenberger und der Habsburger, diese Kraft geweckt und zur Entfaltung gebracht zu haben, wenn auch unter Ausschaltung alter Besitzrechte. Zur Ausstattung dieser neuen Bistümer wurde auch Passauer Kirchengut benötigt. Es blieb der Kirche erhalten, es wechselte allerdings seinen Herrn, auch zum Vorteil für das österreichische Herzogtum, denn der bayerische Einfluß wurde auf diese Weise zurückgedrängt. Der Passauer Besitz im heutigen Österreich konzentrierte sich im wesentlichen auf Ober- und Niederösterreich und auf Teile des Landes Salzburg. Die Besitzverteilung war sehr unterschiedlich. Dichtere Komplexe wechselten mit solchen, die beinahe frei von hochstiftischem Einfluß waren. Es lassen sich ohnehin kaum Ansätze erkennen, die die Ausbildung eines eigenen hochstiftischen Territoriums erwarten ließen. Der Besitz war überwiegend Streubesitz. Mittelpunkte lagen vornehmlich im Bereich der späteren Bischofssitze, so um Sankt Pölten, um Wien und um Linz. Aber auch hier waren herzoglicher und passauischer Einfluß stark ineinander verzahnt. Die größere Masse hochstiftischen Besitzes lag in Oberösterreich entlang der heutigen bayerischen Landesgrenze. Zentren bildeten die Gebiete um Ried im Innkreis und Schärding. Östlich daran anschließend folgt eine von Nordosten nach Südwesten verlaufende Zone mit geringerem hochstiftischem Einfluß, die sich um Linz verstärkt, aber südlich, östlich und nördlich der

Geschichte). – Das Land entlang der Donau gehörte jahrhundertlang zum Herzogtum Bayern und auch die Siedler stammten zum überwiegenden Teil aus dem bairischen Stamm. Zudem zeichnete es sich durch Fruchtbarkeit des Bodens und die verkehrsgünstige Lage aus, was wiederum die Gründung von Märkten und Städten begünstigte. Vgl. Fichtenau, Mark, S. 19–20. – Lechner, Karl: Die Babenberger. Markgrafen und Herzöge von Österreich 976–1246. 3., durchgesehene Auflage. Wien, Köln, Graz 1985 (Veröffentlichungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Band 23). S. 155–170. – Zur 800-Jahr-Feier der Erhebung Österreichs zum Herzogtum u. a.: Mayer, Theodor: Das österreichische Privilegium minus. In: Staat und Land. Festgabe zum 60jährigen Bestand des Oberösterreichischen Landesarchivs und zum Gedenken an die 800. Wiederkehr der Erhebung Österreichs zum Herzogtum. Graz 1957 (Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs. Hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv. Band 5). S. 9–60. – Über die libertas affectandi, also dem Recht des ersten Herzogs von Österreich – Heinrich Jasomirgott – und dessen Gemahlin – der byzantinischen Prinzessin Theodora – bei einem zu erwartenden kinderlosen Tod die Nachfolge im Herzogtum nach eigenem Ermessen frei zu regeln: Appelt, Heinrich: Die libertas affectandi des Privilegium minus. In: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Hrsg. von der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs. Band 25. Horn 1972. S. 135–140. – Eine solche Gewährung von Sonderrechten, um die es sich zweifellos handelt, konnte erst „nach zähem politischem Ringen“ erreicht werden. Das erzielte Ergebnis weist auf die konkrete machtpolitische Situation und die starke Stellung des österreichischen Herzogs im Reich hin. Ebd., S. 140. 460 Die Absicht der Babenberger, in Wien ein österreichisches Landesbistum zu errichten, erregte vor allem den Widerstand der Passauer Bischöfe. Spindler, Handbuch, Band 2, 2. Auflage, S. 668. – Auch: Lechner, Babenberger, S. 200–203.

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oberösterreichischen Landeshauptstadt wieder abschwächt, bis sie im nordwestlichen Teil Niederösterreichs gänzlich ausläuft. Umfangreiche Besitzungen sind abermals zu erkennen in Niederösterreich mit dem Zentrum Sankt Pölten. Stärkere Ausläufer reichen nach Norden bis nahe an die tschechische Grenze, nach Süden bis in die Gegend von Scheibbs und nach Osten über Tulln nach Wien. Insgesamt schwindet mit der Entfernung von den Ballungszentren hochstiftischen Besitzes auch der Einfluß. Eine überall vorhandene Gleichförmigkeit ist nicht zu erkennen. Ferner ergibt sich, daß in bestimmten Gerichtsbezirken kaum hochstiftische Liegenschaften festzustellen sind, während an bestimmten, begrenzten Punkten überraschend größere Häufungen auftreten. Die folgende Einzelbeschreibung der betreffenden Länder, der Politischen Bezirke wie der Gerichtsbezirke gibt nähere Auskunft.

2.1. Besitz des Hochstifts Passau in Oberösterreich Schon aus der langen gemeinsamen Geschichte, die beträchtliche Gebiete Oberösterreichs mit Bayern verband,461 ist zu erwarten, daß die Entwicklung des hochstiftischen Besitzes in Oberösterreich in etwa parallel verläuft mit der Entwicklung in Bayern. Ein erster Blick auf die Karte zeigt aber die Schwierigkeiten, diesen weit verstreuten Besitz zu verwalten. Es war bereits in Bayern problematisch, sich dem Zugriff mächtiger Nachbarn gegenüber zu behaupten. Viel hochstiftischer Besitz ging im Laufe der Zeit verloren. Andererseits war es dem Hochstift gelungen, im sogenannten „Land der Abtei“ ein Territorium aufzubauen, wodurch manche Verluste in den

461 Zur allgemeinen historischen Entwicklung von Oberösterreich vgl.: Haider, Siegfried: Geschichte Oberösterreichs. München 1987 (Geschichte der österreichischen Bundesländer. Hrsg. von Johann Rainer). S. 42–149. – Pfeffer, Franz: Das Land ob der Enns. Zur Geschichte der Landeseinheit Oberösterreichs. Linz 1958 (Veröffentlichungen zum Atlas von Oberösterreich (Oberösterreichischer Heimatatlas). Hrsg. vom Institut für Landeskunde von Oberösterreich. Band 3). – Über die gemeinsame geschichtliche Entwicklung des Innviertels, die unterschiedlichen politischen Kräfte in diesem Raum und das Ringen von Bayern und Österreich um dieses Land am Inn vgl. Litschel, Rudolf Walter: Spannungsfeld im Herzen Europas. Das Innviertel in der Geschichte. In: Das Innviertel. Oberösterreichs bayerisches Erbe. Beiträge von Franz Engl, Gottfried Glechner, Rudolf Walter Litschel, u. a. Linz 1983. S. 33–47. – Erst mit dem Frieden von Teschen am 13. Mai 1779 wurde das Innviertel endgültig an Österreich angegliedert. Ebd., S. 37–40. – Aus der Sicht der Ortsnamensforschung vgl. das ältere Werk: Schiffmann, Konrad: Das Land ob der Enns. Eine altbaierische Landschaft in den Namen ihrer Siedlungen, Berge, Flüsse und Seen. München, Berlin 1922. S. 45–186.

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Randgebieten ausgeglichen werden konnten. Fast möchte es scheinen, als ob dieser Verlust dem Land der Abtei und den im Umkreis von Passau gelegenen Herrschaftskomplexen zum Vorteil gereicht hätte; denn auf diese Weise war die Grundherrschaft gezwungen, sich auf den inneren Ausbau ihrer Herrschaft zu konzentrieren. Und so leistete das Hochstift Passau mit seinem „Land der Abtei“ einen wesentlichen Beitrag zur Grenzgestaltung im Südosten Deutschlands. Die Grenze zu Tschechien würde heute sicher anders verlaufen, wäre diese Herrschaftskonzentration nicht geschehen. Es war keine Politik der Gewalt, der Eroberung, die die Bischöfe betrieben. Es war die siedelnde und die rodende Hand der Bauern unter bischöflicher Leitung, die dieses Werk vollbrachte, das, wie auch die gesamte bayerische Kolonisationsarbeit, im wesentlichen friedlich vonstatten ging.462 Im Raume Oberösterreichs wirkte Passau mehr für den inneren Ausbau des Landes. Dies zeigt sich am Wechsel der Schwerpunkte hochstiftischen Besitzes. Seine Zentren liegen einmal in den alten, frühen Siedlungsgebieten, an den oberösterreichischen Nebenflüssen des Inns, wie der Pram und der Antiesen. Andererseits zeigt sich, wie sich bischöfliche Besitzungen an den Höhenzügen emporarbeiten, am Hausruck oder im Mühlviertel. Aber bis an die heutige österreichisch-tschechische Grenze stieß das Hochstift nur selten vor. Hier war die Grenzbildung ausschließlich vom Adel bewerkstelligt worden. Dies trifft auch für das Gebiet um Rohrbach und Aigen im Mühlviertel zu, obwohl hier Passau tatsächlich die spätere tschechische Grenze erreichte. Dieses Ergebnis ist indes nicht zu vergleichen mit dem im Bayerischen Wald. Im Land der Abtei setzte die Siedlungsarbeit erst spät ein, während die Passauer Urbare bereits im 13. Jahrhundert im Mühlviertel umfangreiche Erwerbungen erkennen lassen. Hier ist Passau vermutlich in ein Gebiet vorgestoßen, das bereits von der Siedlungsarbeit anderer Herrschaften erfaßt war. An allen übrigen Abschnitten lag der hochstiftische Besitz in einem größeren Abstand von der heutigen tschechischen Grenze.

462 Neben den kirchlichen Trägern von Rodungs- und Kolonisationstätigkeiten stehen die zahlreichen adeligen Träger. Bei der Erforschung ihres Anteils am inneren und äußeren Landesausbau stellt sich aber ein Quellenproblem. So taucht der Adel im Raum zwischen der Donau im Norden und dem Salzkammergut im Süden, der Salzach-Inn-Linie im Westen und der Traun im Osten in den schriftlichen Quellen nur bei Rechtsgeschäften mit kirchlichen Institutionen auf. Meist wird darin nur mitgeteilt, was an die Kirche(n) verschenkt, vertauscht oder verkauft wurde. Damit ergibt sich sozusagen „nur das Negativbild des Besitzes adeliger Gruppen.“ – Grundlegend zur Rodungs- und Siedlungstätigkeit und zur Herrschaft des Adels im bezeichneten Raum: Störmer, Wilhelm: Adelige Träger von Rodung, Siedlung und Herrschaft im Raum zwischen Salzach – Inn und Enns während des 8. und frühen 9. Jahrhunderts. In: Die Anfänge des Klosters Kremsmünster. Symposion 15.–18. Mai 1977. Hrsg. von Siegfried Haider. Linz 1978 (Ergänzungsband zu den Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs. Band 2). S. 145–167. – Zitat: Ebd., S. 148.

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Umreißt man den hochstiftischen Einflußbereich, ergibt sich für das 13. wie auch für das 14. Jahrhundert folgendes Bild: Die Westgrenze bilden Inn und Salzach; das ganze Gebiet um den Weilhart bleibt ausgespart. Die Mattig ist in etwa der Grenzfluß des Hochstifts. Passau dringt jedoch nicht unerheblich die Mattig aufwärts vor und kommt auf diese Weise im 14. Jahrhundert an die Grenzen des Flachgaues östlich von Oberndorf bei Salzburg heran. Das Hochstift erreicht somit beinahe die Salzach. Am Fluß selbst ist dagegen kein Passauer Besitz festzustellen. Die Süd- und Ostgrenze der bischöflich-passauischen Grundherrschaft verläuft ungefähr am Alpennordrand auf der Höhe Obernberg bei Salzburg, Vöcklabruck, Gmunden am Traunsee, Grünberg an der Steyr, über die Stadt Steyr und dann die oberösterreichische Landesgrenze ennsaufwärts bis an die Donau, die sie etwa gegenüber von Mauthausen erreicht. Der gesamte Passauer Besitz südlich der Donau trägt einen mehr oder minder einheitlichen Charakter. Die Verteilung scheint ziemlich ebenmäßig zu sein, trotz der vorhandenen Konzentrationspunkte. Im ganzen sind keine größeren Lücken festzustellen, ausgenommen die, die in der Natur des Landes selbst begründet sind. Das Gebiet nördlich der Donau zeigt ein anderes Bild. Hier konzentriert sich der hochstiftische Besitz im Mühlviertel in zwei mehr oder minder starken Komplexen, die durch ein besitzfreies Gebiet voneinander getrennt sind. Dadurch wird das Land in drei Abschnitte gegliedert, die eine ausgesprochene Nord-Süd-Orientierung aufweisen. Der erste Komplex bildet sich um den Politischen Bezirk (PB) Rohrbach mit seinen Gerichtsbezirken (GB) Lembach und Neufelden im Süden und im Norden Aigen im Mühlkreis. Dieses Gebiet weist sowohl im 13. wie auch im 14. Jahrhundert reichen hochstiftischen Besitz auf. Im Osten schließt das Gebiet mit dem Verwaltungsmittelpunkt Urfahr-Umgebung als PB und dem zugehörigen unmittelbar nördlich gelegenen GB Bad Leonfelden an. In diesem gesamten Raum ist kaum hochstiftischer Besitz zu beobachten, einige kleinere Liegenschaften ausgenommen. Das weiter östlich gelegene anschließende Gebiet im Flußbereich der Aist mit ihren Quellflüssen Waldaist und Feldaist und der Gusen, bezeichnet durch den PB Freistadt mit dem GB Pregarten, weist wieder hochstiftische Besitzungen auf, doch in geringerem Maß. Das gleiche gilt für den Landstrich entlang der Donau mit dem PB Perg und den GBen Mauthausen und Grein. Alles in allem ist dieser Besitz nördlich der Donau nur gering im Vergleich mit dem südlich des Stromes.

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Die Quellenlage für die folgende Besitzbeschreibung ist der in Bayern ähnlich. Auch hier gilt grundsätzlich die Beobachtung, daß die Quellen für das 13. Jahrhundert umfangreicher erhalten sind, für das 14. Jahrhundert weniger, doch scheinen sie sich zu ergänzen. Die beiden Urbare müssen also im Zusammenhang gesehen werden; verschiedentlich zeigen die Eintragungen die fortschreitende Entwicklung auf, nicht selten jedoch läßt erst das Urbar des 14. Jahrhunderts Passauer Besitz des 13. Jahrhunderts vermuten. Dies war mit ein Grund für Adam Maidhof, beide Urbare gemeinsam zu edieren. Die folgende Einzelbeschreibung orientiert sich - wie in Bayern - an der politischen Gliederung des Landes um 1960. Sie verfolgt dabei die Richtung von Passau nach dem Osten und faßt immer die zu einem Politischen Bezirk gehörigen Gerichtsbezirke zusammen, um die Übersicht zu erleichtern. 2.1.1. Politischer Bezirk Schärding Der PB Schärding umfaßt die Gerichtsbezirke Engelhartszell, Raab und Schärding. Jeder PB ist nämlich auch Sitz eines GB. Diese Anmerkung mag für österreichische Leser eine Selbstverständlichkeit sein, nichtösterreichischen weniger. Dieses Gebiet stellt eines der wesentlichen Kerngebiete hochstiftischen Besitzes in beiden Güterbeschreibungen dar. Schon im 13. Jahrhundert finden sich zahlreiche Belege vor allem für den Raum Engelhartszell und Schärding. Im 14. Jahrhundert wird der Besitz an bereits genannten Orten meist bestätigt. Auch neue Liegenschaften kommen hinzu. 2.1.1.1. Gerichtsbezirk Engelhartszell Der GB Engelhartszell umfaßt im wesentlichen das Gebiet des sogenannten Sauwaldes.463 Der einstige Mittelpunkt war nicht Engelhartszell, wie man heute vermuten könnte, sondern Vichtenstein,464 das alte Formbacher Schloß hoch

463 Sauwald: Waldgebiet südlich und südöstlich der Burg Vichtenstein, Oberösterreich. Die höchst Erhebung ist der Haugstein (876m). 464 Vichtenstein, Burg: Erstmals 1097 schriftlich belegt als Besitz der Grafen von Formbach, seit 1144 auf dem Erbweg Besitz der Hallgrafen von Wasserburg, 1218 an das Hochstift Passau verpfändet. Nach längeren Rechtsstreitigkeiten seit 1254 endgültig im Besitz des Hochstifts Passau bis zur Säkularisation 1803. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. Hrsg. von Karl Lechner. Stuttgart 1985. S. 127.

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über dem Flußlauf der Donau. Wie das bayerische Neuburg am Inn465 gehörte die Burg zum zentralen Besitz des einst mächtigen Grafengeschlechts. Als Vichtenstein durch Heirat an die Wasserburger gelangte, sank seine Bedeutung zu einer Nebenburg des Geschlechts ab.466 Ein Herrensitz wurde so zum bloßen Besitz; die Folge war, daß schon um 1218 die Burg Vichtenstein und alles, was zu ihr gehörte, an den Passauer Bischof verpfändet und kaum 10 Jahre später verkauft wurde. Kein Widerspruch half, den Kauf rückgängig zu machen, der Bischof behielt Burg und Herrschaft in seiner Hand. Damit öffnete sich ihm der Weg nach dem Osten, also donauabwärts. Von Passau aus nach Süden war ebenfalls wegen der Formbacher Grafschaft Neuburg am Inn der Weg für einen Herrschaftsausbau verstellt. Das Hochstift bekam die Grafschaft erst 1730 in seinen Besitz. In den folgenden Jahrzehnten gelang ein Herrschaftsauf- und -ausbau nur mehr bedingt und wurde mit der Säkularisation 1803/6 endgültig hinfällig.467 Das Urbar des 13. Jahrhunderts gibt einen Einblick in Umfang und Lage der Besitzungen der Herrschaft Vichtenstein. Sie befanden sich nicht nur in Reichweite der Burg, also in Österreich; sie erstreckten sich auch auf Gebiete im heutigen Bayern. So berichtet das Urbar unter der Rubrik „Vichtensteinsche Güter“468 von „Verpfändetem Besitz an der Vils“469 und von Gütern bei Gaishofen im Altlandkreis Vilshofen470. Sie umfaßten insgesamt nur 14 Huben. Hinzu kommen allerdings noch die Lehensgüter bei Gaishofen.471 Teile der vichtensteinischen Gütermasse waren im 13. Jahrhundert an Hugo von Safferstetten472 verpfändet, vor allem bei und östlich von Schärding.473 Hinzu kommen noch die Güter zu Dittenbach474 und Langendorf475 bei Eferding, verpfändet an Heinrich von Lauffenbach.476 Die Hauptmasse stellen aber die Güter dar, die unter „Herrschaft Vichtenstein selbst“477 zusammengefaßt sind.

465 Hofbauer, Grafschaft Neuburg. – Boshof, Egon: Die Anfänge der Neuburg am Inn. In: Schönere Heimat. Erbe und Auftrag. Hrsg.: Bayerischer Landesverein für Heimatpflege. Sonderheft 8 / 1991. S. 2–4. – Hofbauer, Josef: Die Grafschaft Neuburg am Inn. In: Schönere Heimat. Sonderheft 8 / 1991. S. 5–6. 466 PU I., S. 121, Anm. 1038. 467 Erwerb der Grafschaft Neuburg am Inn 1730 durch den Fürstbischof Joseph Dominikus Graf von Lamberg für rund 515 000 Gulden. Der Verkäufer Carl Joseph Graf von Lamberg-Sprinzenstein, ein Verwandter des Fürstbischofs, hatte die Burg und Herrschaft Vichtenstein erst 1719 um 440 000 Gulden erworben. Hofbauer, Grafschaft Neuburg, S. 129. 468 PU I., S. 114–131. 469 PU I., S. 114–115. 470 PU I., S. 116. 471 PU I., S. 116–118: „Ista sunt predia infeodata apud Geizhoven.“ 472 Über Hugo von Safferstetten: PU I., S. 119, Anm. 1021. 473 PU I., S. 118–120: Pfandbesitz des Hogo von Safferstetten bei und östlich von Schärding. 474 PU I., S. 120: „Aput Everdinge in Tuotenbach.“ 475 PU I., S. 120: „Similiter hubam in Langendorf.“ 476 PU I., S. 120. 477 PU I., S. 121–130: „Isti sunt redditus in Viehtenstein.“

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Die Angaben sind gerade für diesen wichtigen Komplex dürftig. Vielfach ist lediglich die Abgabenhöhe genannt, somit läßt sich die Hofgröße nur in etwa ermitteln. Den Abschluß des vichtensteinischen Urbars bilden die „An Poppo von Repoching478 einst verliehenen Güter“.479 Dieser hatte sie schon zur Zeit Konrads von Wasserburg zu Lehen, also bevor die Herrschaft Vichtenstein an das Hochstift Passau gekommen war. Mit dem Verkauf der Herrschaft wurde Poppo dann Ministeriale des Bischofs. Im GB Engelhartszell ist die „Herrschaft Vichtenstein selbst“ natürlich am umfangreichsten belegt. Es handelt sich um Besitzungen in den Gemeinden Esternberg, Kopfing, Sankt Aegidi, Sankt Roman und Vichtenstein. Auch Güter Poppos von Repoching sind in diesem Raum zu verzeichnen, so in der Gemeinde Esternberg, in Kopfing, Sankt Roman und Vichtenstein. Es handelt sich also in etwa um die nämlichen Gemeinden, die auch den Kern der vichtensteinschen Güter ausmachten. Die Güter zu Langendorf sind lediglich mit einer Hube vertreten.480 Neben der Herrschaft Vichtenstein verzeichnete auch das „Amt Passau“481 im 13. Jahrhundert größeren Besitz im GB Engelhartszell. Meist handelt es sich um alten Besitz, ähnlich wie in Postmünster oder in Sulzbach am Inn in Bayern. Im sogenannten Chazlarewalde,482 einem Ausläufer des Passauerwaldes zu beiden Seiten des Keßlbaches befanden sich 16 Huben, 1 Drechslerhube und 1 Lehen, alles in allem für dieses Waldgebiet ein ansehnlicher Besitz.483 Auffallend ist, daß auch das Land der Abtei aufgrund herrschaftlicher Verflechtungen ins Österreichische herüberreichte. Nach dem Urbar besaß die in Bayern öfter genannte Herrin von Germannsberg 1 Hof (curia) zu Oberesternberg,484 also im GB Engelhartszell. Das 14. Jahrhundert zeigt ein ähnliches Bild: Im Mittelpunkt steht die „Herrschaft Vichtenstein“.485 Die Herrschaft ist eingeteilt in 3 Ämter, das „Amt Gigering“486, das „Amt Ober-Keßla“487 und das „Amt Nieder-Keßla.“488 Zum Amt Nieder-Keßla

478 PU I., S. 130, Anm. 1176. 479 PU I., S. 130–131. Einstige Güter des Poppo von Repoching bei Vichtenstein. 480 PU I., S. 120. 481 PU I., S. 67–69. 482 Chazlarewald = Keßlawald bei Engelszell, Oberösterreich (OÖ). PU I., S. 69 und S. 69, Anm. 564. 483 PU I., S. 69: „In Chazlarewalde sunt 16 mansi et 1 Huba torni et 1 beneficium, quod solvit vasa, urnas et sextaria.“ 484 PU I., S. 296. 485 PU I., S. 611–633. 486 PU I., S. 611–614: „In officio de Gugring.“ (f. 55’). PU I., S. 611, Anm. 1281. Gigering, abgegangener Ort bei Achleiten. 487 PU I., S. 614–623: „In officio superioris Chezzla.“ 488 PU I., S. 624–633: „In offizio inferioris Chezzla.“

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gehören vor allem Liegenschaften in den Gemeinden Engelhartszell, Sankt Aegidi und Esternberg, zum Amt Ober-Keßla Besitzungen in der Gemeinde Sankt Roman und Vichtenstein. Das Amt Gigering ist vertreten mit Liegenschaften in den Gemeinden Kopfing im Innkreis und Sankt Roman. Die Besitzungen sind meist sehr ausgedehnt. Neben der „Herrschaft Vichtenstein“ sind mit Besitzungen im GB Engelhartszell noch vertreten die „Herrschaft Wesen“489 in der Gemeinde Waldkirchen am Wesen und die „Herrschaft Jochenstein“490 mit Besitz in der Gemeinde Engelhartszell. Schließlich sind noch Güter bezeugt in der „Steuerliste vom Jahre 1331“.491 Mit Ausnahme der Herrschaft Wesen handelt es sich nur um wenige Güter. In Wesen492 hatte das Hochstift schon früh Besitz erworben;493 die Herren von Wesen waren bis zu ihrem Aussterben im Jahre 1322 Ministerialen des Hochstifts Passau. Die Güter kamen dann zeitweise als Lehen an die Herren von Waldeck.494 Aus dieser Zeit stammt auch das vorliegende Urbar.495 Im GB Engelhartszell befand sich Wesener Besitz lediglich in der Gemeinde Waldkirchen am Wesen, dafür in gehäufter Form. Der übrige Teil des hochstiftischen Amtes lag im GB Peuerbach, also außerhalb des PB Schärding am Inn.

PB Schärding I. GB Engelhartszell

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Amt Passau: Engelhartszell

1. Herrschaft Vichtenstein, Amt Nieder-Keßla:

Engelhartszell, Sankt Aegidi, Esternberg

2. Herrschaft Vichtenstein selbst: Esternberg, Kopfing, Sankt Aegidi, Sankt

Roman, Vichtenstein

2. Herrschaft Jochenstein: Engelhartszell

3. Einstige Güter des Poppo von Repoching:

Esternberg, Kopfing, Sankt Roman, Vichtenstein

3. Herrschaft Vichtenstein, Amt Gigering: Kopfing im Innkreis, Sankt Roman

489 PU I., S. 694–696. 490 PU I., S. 687–690: „Redditus castri in Johenstain.“ PU I., S. 687, Anm. 2040. 491 PU I., S. 703–704: „Hec est stewra recepta sub anno domini 1331.“ 492 PU I., S. 694–696 und S. 694, Anm. 2106: Einstige Burg in G Waldkirchen am Wesen. 493 MB 29 b, S. 248. 494 Über die Herren von Waldeck: PU I., S. 694, Anm. 2105. 495 PU I., S. 694–696.

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4. Lehen im Land der Abtei, ledig nach der Herrin von Germannsberg:

Esternberg

4. Steuergefälle vom Jahre 1331: Sankt Aegidi

5. Vichtensteinische Güter, Besitz zu Dittenbach und Langendorf:

Sankt Roman

5. Herrschaft Vichtenstein, Amt Ober-Keßla:

Sankt Roman, Vichtenstein

6. Herrschaft Wesen: Waldkirchen am Wesen

2.1.1.2. Gerichtsbezirk Raab Der Gerichtsbezirk Raab liegt im wesentlichen südlich des Sauwaldes. Auch in seinem Bereich weist das Hochstift Passau bereits im 13. Jahrhundert Besitzungen auf. Sie sind ihrer Bedeutung nach nicht mit denen zu vergleichen, wie sie z. B. im GB Engelhartszell verzeichnet sind. Meist handelt es sich um mittlere Besitzgrößen. Sie liegen ausschließlich im unmittelbaren Bereich von Raab und sind fast durchwegs im 13. wie auch im 14. Jahrhundert belegt. In diesem Raum sind - wie überall - Güter an Ministerialen ausgegeben. Eine umfangreiche Gütermasse hatte Ulrich von Antiesenberg vom Hochstift zu Lehen.496 Sie konzentrierte sich auf das oberösterreichische Innviertel. Insgesamt zählte Ulrich 5 Höfe (curia), 18 Huben, 7 Halbhuben, 2 Viertelhuben, 1 Mühle, 1 Weinberg, 1 Weingericht, 2 Lehen und 1 Forst. Von diesen Besitzungen lagen nur die Liegenschaften von Andorf im GB Raab, nämlich 1 Lehen und 2 Halblehen. Weit gestreut war der „Pfandbesitz Hugos von Safferstetten“.497 Die größere Masse an Gütern lag vor allem im unmittelbaren Raum von Schärding. Der GB Raab wird nur gestreift. Lediglich in den Gemeinden Enzenkirchen ist 1 Hube,498 in Sankt Willibald 1/3 Hube499 und 1 Mühle in Raab500 gemeldet. Der Pfandbesitz dieses Mannes ist nicht sehr umfangreich. Insgesamt umfaßte er 3 ½ Meierhöfe, 6 Huben, 5 Halbhuben, 1 Drittelhube und 1 Mühle.501 Auch die unter dem Urbarsteil „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“502 (am Hausruck) zusammengefaßten Güter des 13. Jahrhunderts reichen in den GB Raab herein. Was sind „Inwärtseigen“? In Bayern und in Österreich versteht 496 PU I., S. 314–316: „Hec sunt bona Ulrici de Antesenperg.“ PU I., S. 315, Anm. 324. 497 PU I., S. 118–120. 498 PU I., S. 118: „In Adelnberge 1 huba.“ Adlberg, Gemeinde Enzenkirchen. 499 PU I., S. 120: „In Wanprehtestorf tercia pars hube.“ Wamprechtsham, Gemeinde St. Willibald. 500 PU I., S. 120: „(...) villicatio dimida (...) cum molendino.“ 501 PU I., S. 118–120. Über die Geschichte dieser Güter: PU I., S. 119, Anm. 1021. 502 PU I., S. 11–23:

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man darunter das freie Eigentum eines Ministerialen. Es steht im Gegensatz zum Dienstlehen, denn der Besitzer eines Inwärtseigen kann darüber frei verfügen. Er kann es vertauschen, er kann es verkaufen oder was er sonst mit diesem Eigentum tun will. Entscheidend ist, daß das Gut innerhalb der Herrschaft bleibt.503 In diesem Urbarsabschnitt „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“ sind keine Ministerialen genannt; es handelt sich lediglich um das Güterverzeichnis eines Amtes: „Haec sunt beneficia, que iure proprietatis ad dominum episcopum spectare videntur“.504 „Das sind die Lehen, die dem Eigentumsrecht nach offensichtlich zum Herrn Bischof gehören.“ Dieser hochstiftische Besitz um Obernberg war umfangreich und von großer Streuung. Teile davon lagen in der Gemeinde Dorf, GB Raab: eine villa, also ein Meierhof in Pimingsdorf.505 Dieses Wort villa bereitet in der Übertragung stets Schwierigkeiten. In jedem Fall ist zu entscheiden, ob villa als „Dorf“ im heutigen Sprachverständnis oder als „Meierhof“ zu interpretieren ist. Die Übersetzung ist deswegen erschwert, da „Dorf“ im ursprünglichen Sinn „einzelnes größeres Gehöft“ bedeutet, wie es der Meierhof ja auch darstellt.506

503 Dollinger, Bauernstand, S. 98. – Haberkern/Wallach, Hilfswörterbuch, Band 1, S. 309. – Zum Wesen der Inwärtseigen gehörte auch, daß sie in der Hand ihrer Lehenträger erblich waren. Zauner, Alois: Vöcklabruck und der Attergau. Band 1. Stadt und Grundherrschaft in Oberösterreich bis 1620. Wien, Köln, Graz 1971 (Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv. Band 12). S. 386. 504 PU I., S. 11. 505 PU I., S. 15: „Villa una in Pudungestorf“ (= Pimingsdorf, Gemeinde Dorf). 506 Dorf: Rösener, Werner u. a.: Artikel „Dorf“. In: LexMA, Band 3, Sp. 1266–1312. Hier vor allem: Sp. 1266–1283. – Mhd. dorf, ahd. dorf, älter thorf usw. „Die Bedeutung schwankt mit den wechselnden Wohnweisen; sie kann im Mhd. und Nordd. ausbiegen zu „Gehöft“.“ Kluge, Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 18. Auflage. Bearbeitet von Walter Mitzka. Berlin 1960. S. 139. – In einer Untersuchung über die Ortsnamen und die Besiedlung im westlichen Ostarichi im Frühmittelalter geht Hans Krawarik davon aus, daß die meisten Altsiedlungen in diesem Bereich ursprünglich große Gutshöfe waren. Erst in der Folgezeit entwickelten sie sich durch Teilung zu Weilern und Dörfern. Dieser Prozeß hatte auch Auswirkungen auf die Namensform der alten –dorf-Siedlungen. Krawarik, Hans: Ortsnamen und Besiedlung im westlichen Ostarrichi. In: Ortsnamen und Siedlungsgeschichte. Akten des Symposiums in Wien vom 28.–30. September 2000. Hrsg. von Peter Ernst, u. a. Heidelberg 2002. S. 191–200. Hier: S. 194. – Zur Definition von „Dorf“: Bei der Definition von Dorf stößt man auf zahlreiche Schwierigkeiten, da in der Geschichtswissenschaft und in den Nachbardisziplinen unterschiedliche Ansätze verfolgt werden. In der älteren Forschung wurde das Augenmerk auf eine gewisse Mindestgröße einer Siedlung gerichtet. In der jüngeren Forschung gelten dagegen mehr qualitative und funktionale Merkmale als Kriterium. Demnach ergibt das bloße Vorhandensein mehrerer Bauernhöfe nicht zwangsläufig ein Dorf. Es sind zusätzliche Zusammenhänge zwischen den einzelnen Wirtschaftbetrieben vor Ort notwendig, so daß die Siedlungseinheit von den Bewohnern als Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft erfahren wird. Bei diesem Dorftyp spricht man vom sogenannten Haufendorf mit Gewannflur und Allmende, das nach siedlungsgeschichtlichen Forschungen der letzten Jahrzehnte erst im Hochmittelalter entstand. In der Rechtsgeschichte wird auf die Entwicklung der Dorfgenossenschaft und der

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Bei villa = Dorf oder Meierhof handelt es sich nicht um verschiedene Siedlungsformen; beide können im wesentlichen gleich aussehen. Im Mittelpunkt steht also nicht die Frage nach der Siedlungsform, sondern nach der Rechtsform des Besitzes. Der Meierhof war im 13. Jahrhundert in der Regel noch nicht zu Lehen vergeben, sondern stellt den Mittelpunkt grundherrschaftlicher Bewirtschaftung dar. Spricht man aber von villa im Sinne von Dorf, dann handelt es sich um einen in viele Einzelteile aufgesplitterten und zu Lehen vergebenen Besitzkomplex. Zu einem Meierhof gehörten oft viele bäuerliche Siedlungsstellen, die besitzrechtlich eng mit dem zentralen Hof verbunden waren. Der beamtete Meier verwaltete ihn. Unter dem Aspekt der Siedlungsgeschichte betrachtet gleicht folglich der „Meierhof“ dem heutigen Dorf. Die zahlreichen Menschen, die zu einem Meierhof gehörten, lebten nicht alle in diesem Gebäude. Viele der Leibeigenen, vor allem so weit sie eigene Familien bildeten, wohnten in eigenen Siedlungsstellen und übten dort unter Umständen auch ihr Gewerbe aus, wie Schmiede,507 Bader508 oder Müller509. Auch die übrigen leibeigenen Handwerker werden viel Zeit in eigener oder herrschaftlicher Werkstatt gearbeitet haben. Daher mußte gerade ein Meierhof mit zugehörigen Gewerben die Basis eines Dorfes werden. Notwendig war nur die Änderung des rechtlichen Status in eine allmähliche Verselbständigung im Zusammenhang mit der Entwicklung der Geldwirtschaft. Die Ausgabe von Grund und Boden zu Lehen an Leibeigene – wenn auch unter Belastung durch Dienstleistungsverpflichtungen (Scharwerk,510 Robot511), Sachdiensten und Gelddiensten – brachte eine erste Lösung von der Herrschaft. Der weitere Prozeß dauerte Jahrhunderte und führte letztendlich, aber nicht linear zur endgültigen „Bauernbefreiung“. Der rechtliche Anspruch auf

Dorfgemeinde seit dem Hochmittelalter der spezifische Blick gerichtet. Rösener, Werner: Stadt-Land-Beziehungen im Mittelalter. In: Dorf und Stadt. Ihre Beziehungen vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Hrsg. von Clemens Zimmermann. Frankfurt am Main 2001. S. 35–54. Hier: S. 38–39. 507 Hägermann, Dieter. Karl-Heinz Ludwig: Artikel „Schmied, Schmiede“. In: LexMA, Band 7, Sp. 1505–1506. 508 Sander, Sabine: Artikel „Bader und Barbiere“. In: Reith, Reinhold (Hrsg.): Lexikon des alten Handwerks. Vom späten Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert. 2., durchgesehene Auflage. München 1991. S. 17–22. – Allgemein zu diesem Bereich: Irsigler, Franz. Arnold Lasotta: Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker. Randgruppen und Außenseiter in Köln 1300–1600. Köln 1984 (Aus der Kölner Stadtgeschichte. Hrsg. in Zusammenarbeit mit dem Kölnischen Stadtmuseum von Heiko Steuer). S. 97–119. 509 Bayerl, Günter: Artikel „Müller“. In: Reith, Lexikon, S. 167–172. 510 Scharwerk: Spindler, Handbuch, Band 2, 2. Auflage, S. 740. 511 Robot: Bei der Robot handelt es sich sowohl um Dienstleistungsverpflichtungen zum Bau und zur Ausbesserung von Burgen und Befestigungswerken als auch um solche zur Bewirtschaftung der herrschaftlichen Meierhöfe. Im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit kam es zu einer zunehmenden Ablösung der Dienstverpflichtungen durch Geldzahlungen. In diesen Fällen sprach man von einer Robotsteuer. Zauner, Vöcklabruck, S. 428–434.

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die Arbeitskraft abhängiger Menschen, die nicht im eigenen Familienverband eingegliedert waren, konnte nicht aufrechterhalten werden. Im 19. Jahrhundert vollzog sich ein weiterer Schritt. Er führte dazu, daß auch Knechte und Mägde, die von der „Bauernbefreiung“ kaum Nutzen gezogen hatten, ihre Abhängigkeit abschüttelten. Die Wurzeln dieses von vielen Unwägbarkeiten erfüllten Prozesses sind bereits im 13. Jahrhundert zu suchen. Diese Lösung der Dienstbotenschaft, in Bayern der „Ehalten“,512 vom Hof betrifft den gesamten bäuerlichen Bereich, zeigt sich aber auch in der Dienstbotenschaft des städtischen Bürgertums. Das Dorf513 zeigt eine unterschiedliche Entwicklung im Vergleich zur ländlichen Siedlungsform des Weilers. Unterschiedlich ist vor allem die Ausgangsposition. Frühe Dorfsiedlungen514 sind von der Herrschaft geprägt. Daher sind „Hofmarken“ unter ihnen nicht selten. Handwerk und Gewerbe nehmen eine bedeutende Stellung ein. Der Weiler bietet ein anderes Bild. Sein Ursprung liegt in der Hofteilung begründet. Durch Teilung entstehen nur neue Höfe, aber kaum gewerbliche Siedungen. Eine villa kann also Basis für eine Dorfentwicklung wie für die Entwicklung eines Weilers sein. Entscheidend ist der Wille der Herrschaft. Sie konnte kein Interesse daran haben, in jedem Falle die gleiche Entwicklung eintreten zu lassen. Die technische Ausbildung der Gewerbe ließ dies ebenfalls nicht zu, denn eine Überzahl gleicher Betriebe hätte die Existenzgrundlage der Berufe gefährdet. Ein Müller, ein Schmied oder ein Bader sind nicht in jeder bäuerlichen Siedlung nötig. So wird bei der Auflösung der Meierhöfe die Grundherrschaft regelnd eingegriffen haben. Sicher hat sich auch auf natürlichem Wege eine Lösung ergeben. Es ist also nicht so, daß ausschließlich Meierhöfe zur Entwicklung von Weilern führten. Ein Weiler kann durch Teilung der Flur des Meierhofes entstehen, meist aber wird der Weiler auf der Grundlage eines ursprünglichen, relativ freien bäuerlichen Besitzes gewachsen sein, wobei Hofteilung und Rodung, also weitere Urbarmachung von bisher ungenutztem Land, Hand in Hand gingen.

512 Ehalten: Vgl. Spindler, Handbuch, Band 2, 2. Auflage, S. 643. – Stutzer, Dietmar: Unterbäuerliche gemischte Sozialgruppen Bayerns und ihre Arbeits- und Sozialverhältnisse. In: Wittelsbach und Bayern. Band II / 1. Um Glauben und Reich. Kurfürst Maximilian I. Hrsg. von Hubert Glaser. München 1980 (Beiträge zur Bayerischen Geschichte und Kunst 1573–1657). S. 264–268. 513 Zur Entwicklung der Dörfer in salischer Zeit vgl.: Wand, Norbert: Das Dorf der Salierzeit. Ein Lebensbild. Publikationen zur Ausstellung „Die Salier und ihr Reich“. Veranstaltet vom Land Rheinland-Pfalz in Speyer 1991. Sigmaringen 1991 (Römisch-Germanisches Zentralmuseum. Forschungsinstitut für Vor- und Frühgeschichte). 514 Da sich das Bild eines Dorfes vom Spätmittelalter bis teilweise über das 19. Jahrhundert hinaus kaum änderte, interessieren im Rahmen der Dorfforschung vor allem die Frühformen von Dorfanlagen und deren weitere Entwicklung. Wand, Dorf, S. 7.

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Meierhöfe sind über den gesamten hochstiftischen Besitz verteilt, in Österreich mehr als in Bayern, wohl wegen der großen Distanz zum Herrschaftszentrum Passau. Doch kamen auch nahe Komplexe, wie die Herrschaft Vichtenstein, nicht ohne Meierhöfe aus. Das Amt, die „Herrschaft Vichtenstein selbst“, reicht noch in den GB Raab herein, allerdings nur mehr am Rande. Es handelt sich dabei um eine ½ Hube in Brüning, Gemeinde Raab;515 und am selben Ort ist noch ½ Hube penitus inculte516, also überhaupt unbewirtschaftet. Dieses inculte517 kann jedoch auch im Sinne von „nicht zur Stift vergeben“, „unbestiftet“ gebraucht werden. Es darf deshalb aus diesem Wort nicht zwangsläufig auf eine Verödung eines Bereichs geschlossen werden.518 Ebenfalls zur „Herrschaft Vichtenstein selbst“ gehört eine Dreiviertelhube in Ruprechtsberg in der G Enzenkirchen519 Alle Besitzungen, die im 14. Jahrhundert aus dem GB Raab gemeldet sind, gehören zur Herrschaft Vichtenstein, Amt Gigering. Leider sind in diesem Urbarsteil nur Abgabenform und Abgabenhöhe angegeben, nicht jedoch die Form des Besitzes. Daher könnte nur aus den Abgaben auf den Besitz geschlossen werden, was mit Fehlschlüssen verbunden wäre.

PB Schärding, II. GB Raab

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Güter des Ulrich von Antiesenberg im

o. ö. Innviertel: Andorf

1. Herrschaft Vichtenstein, Amt Gigering: Andorf, Diersbach, Enzenkirchen, Zell an

der Pram, Raab

2. Inwärtseigen des Amtes Obernberg: Dorf

3. Pfandbesitz des Hugo von Safferstetten:

Enzenkirchen, Sankt Willibald, Raab

4. Herrschaft Vichtenstein selbst: Enzenkirchen, Raab-Andorf

515 PU I., S. 121: „Prunninge ½ huba.“ 516 PU I., S. 126. 517 incultus = unbebaut, öd, unbestiftet. PU III., S. 361. – Im klassischen Latein im Sinne von unangebaut, öde, unkultiviert. Vgl. Georges, Handwörterbuch, Band 2, Sp. 178–179. – Vgl. auch Diefenbach, Glossarium, S. 293. 518 Die Unterscheidung in „unbewirtschaftet“ und „nicht zu Stift vergeben“ kommt bezüglich der Einnahmen faktisch auf das Gleiche heraus, bezüglich der Besiedlung jedoch nicht. 519 PU I., S. 121: „Ruprehtsperge ½ huba et quarta pars.“

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2.1.1.3. Gerichtsbezirk Schärding Der PB Schärding ist zugleich auch GB. Schärding erscheint früh in den Quellen des Hochstifts Passau.520 Die erste Nennung fällt in das Jahr 804.521 Hier ist in eindeutiger Form von einer Schenkung an das Hochstift Passau die Rede. Die Entwicklung des Ortes während der bischöflich-passauischen Periode ist klar zu verfolgen. Es gelang den Bischöfen jedoch nicht, die gesamte Siedlung in ihre Hand zu bringen. Sie übten lediglich verschiedene grundherrliche Rechte aus. Im übrigen waren es die Grafen von Formbach, die die führende Rolle spielten. Im Jahre 1158 starb dieses Geschlecht im Mannesstamm aus. Jetzt stand die Frage offen, wohin die Entwicklung führen werde. Da die Andechser das Erbe der Formbacher antraten, war der Weg für die Zukunft gewiesen. Schärding wurde bayerisch. Die Stadt blieb es bis zum Jahre 1816, doch vermutlich nicht ganz freiwillig. Das Grafengeschlecht der Formbacher war stets nach der Ostmark hin orientiert. Dort lagen auch seine Hauptbesitzungen. Bis 1156 spielte dies keine besondere Rolle, doch durch die Verselbständigung der Ostmark änderte sich die Situation. Jetzt lagen Teile des Formbacher Herrschaftsbereiches in zwei konkurrierenden politischen Herrschaften. Der Streit um das Erbe mußte sich somit verschärfen. Die Oberhand behielt in diesem Raum der bayerische Herzog, die geschichtlichen Wurzeln blieben zunächst lediglich unterschwellig vorhanden. Erst Jahrhunderte später brachen sie durch und so gelangte schließlich die Stadt Schärding endgültig an Österreich. Das Hochstift Passau konnte von Anfang an seine Ansprüche nicht geltend machen. Der bayerische Herzog war wohl zu keinem Zeitpunkt bereit, dem Bischof diese wichtige strategische und wirtschaftliche Position abzutreten. So blieb der Bischof in diesem Raume zwar vielfach Grundherr; davon hatte der Herzog keinen Nachteil. Landesherrliche Rechte konnte das Hochstift nicht ausbilden. Schärding war nur zu einem Mittelpunkt bischöflicher Verwaltung geworden und blieb dies auch bis zur Säkularisation. Das Herrschafts- und Verwaltungsbild im 13. und 14. Jahrhundert ist vielfältig. Es treten Lehensinhaber auf, die bereits bekannt sind: Hugo von Safferstetten, Ulrich von Antiesenberg, Poppo von Repoching und natürlich der Bayernherzog, der wieder in einem wenig günstigen Licht erscheint. Auch das bischöfliche „Amt enhalb der Pruck“522 fehlt nicht. „Enhalb“ = enthalb, also jenseits der Brücke in

520 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. Hrsg. von Herbert Knittler: S. 255–264 (Franz Engl). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 105–107. 521 Heuwieser, Traditionen, Nr. 59. 522 PU I., S. 106.

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Passau - von der bischöflichen Residenz auf dem Domhügel aus gesehen - mit Sitz in der Innstadt-Passau.523 Meist handelt es sich um hochstiftischen Besitz in der Nähe der Stadt bzw. innerhalb der Grenzen des heutigen Stadtbereichs. 3 Huben (mansi) sind in Ingling verzeichnet.524 Der Weiler gehört zur Gemeinde Schardenberg. Heute staut an dieser Stelle ein Kraftwerk den Inn. Genannt werden ferner 9 Huben in Riute525 und 1 Hube in Untriwe.526 Der Ort ist abgegangen oder nicht zu lokalisieren. Mäßig groß ist der Besitz der hochstiftischen Herrschaft Vichtenstein im GB Schärding. Da sind 3 Huben in der G Brunnenthal527, 1 ½ Huben in der G Münzkirchen528, 1 ½ Huben in der G Schärding529 und 1 Hube in Reitern, G Schardenberg530. Poppo von Repoching besaß seine Güter in der Nähe der Burg Vichtenstein531, vor allem – soweit es den GB Schärding betrifft – in der Gemeinde Münzkirchen. Ähnlich ist es beim Pfandbesitz des Hugo von Safferstetten532. Dessen Güter lagen bei und östlich von Schärding, so in der G Brunnenthal, in der G Sankt Florian und in der G Schärding am Inn: zahlenmäßig wenige Güter, allerdings sehr ertragreiche. So entrichtet, um ein Beispiel zu nennen, der Meierhof zum Fest Allerheiligen in Schärding 12 nichtgemästete Schweine und 2 gemästete, 12 Gänse, 24 Hühner und das übliche Maß an Hülsenfrüchten.533 Der Vergleich der Abgaben mit denen anderer Objekte zeigt, daß dieser Meierhof wohl die Größe von 7 Huben besaß oder richtiger, daß zu diesem Hof 7 Huben gehörten, denn eine Hube hatte in der Regel 2 Schweine zu dienen. Für diesen Urbarsteil gilt, daß an der Anzahl der abzugebenden Schweine in etwa Umfang und Größe eines Meierhofes abzuschätzen sind. Die Güter Ulrichs von Antiesenberg sind konzentriert in der G Eggerding und in der G Mayrhof534. In Eggerding werden 1 Hof, 10 Huben und 1 Forst gezählt535, in Mayrhof 2 ½ Huben536. Darüber hinaus reichten dessen Güter auch in die

523 Veit, Passau, S. 318–320. 524 PU I., S. 106: „Item in Inlinken 3 mansi.“ 525 PU I., S. 106: „Item in Riute 9 mansi.“ 526 PU I., S. 106: „Item in Untriwe 1 mansus.“ 527 PU I., S. 124: „Hallegravenperge 3 hube.“ Maidhof lokalisiert den Ort mit Haraberg, Gemeinde Brunnental, OÖ. PU I., S. 119, Anm. 1029. 528 PU I., S. 122: „Altenpuche ½ huba“ Und: PU I., S. 125: „In Altenbuche et Zeilperge 1 huba.“ 529 PU I., S. 124: „In maechinge 1 ½ huba.“ Nach Maidhof abgegangen oder aufgegangen in Schärding. PU I., S. 119, Anm. 1028. 530 PU I., S. 122: „Riutarn 1 huba.“ 531 PU I., S. 130–131. 532 PU I., S. 118–120. 533 PU I., S. 118: „(...) solvit 12 porcos minus pastos et 2 pastos et 12 anseres et 24 pullos et legumina.“ 534 PU I., S. 314–316: „Hec sunt bona Ulrici de Antesenperg.“ 535 PU I., S. 315–316. 536 PU I., S. 315–316.

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Gegend von Obernberg. Sie liegen aber außerhalb der Grenze des GB Schärding und werden später genannt. Schließlich bleibt noch der hochstiftische Besitz zu nennen, den der Bayernherzog sich angeeignet hatte.537 Es ist verständlich, daß er sich gerade in und um Schärding bemühte, alle Rechte und Liegenschaften in seine Hand zu bekommen. Andererseits konnte er sich nur auf diese Weise gegenüber den Wünschen der benachbarten Ostmark mit Erfolg widersetzen. Für das Hochstift bildete die Spannung zwischen den beiden Herrscherhäusern eine große Belastung, denn es hatte, wie übrigens die betroffenen Klöster der Umgebung auch, den Nachteil auf seiner Seite. Die folgende Urbarsnotitz ist hierfür lediglich ein Beispiel:538 „Item per castrum Schaerdinge occupavit possessiones nostras et aliarum ecclesiarum.“ „Ebenso besetzte er (der Herzog) unsere beim Kastrum Schärding gelegenen Besitzungen und die anderer Kirchen.“ Die Stelle vermittelt eine Vorstellung von der Art und Weise bayerischen Handelns. Daß der Herzog erfolgreich war, zeigt das Urbar des 14. Jahrhunderts, wo Schärding nicht mehr erwähnt ist. Auch die Verwaltungsorganisation hochstiftischen Besitzes hatte sich wesentlich vereinfacht. Nur mehr drei Ämter werden genannt: das Amt Schardenberg539 und die Herrschaft Vichtenstein mit den Ämtern Oberkeßla und Gigering.540 Hinzu kommen noch die sogenannten „Steuergefälle vom Jahre 1331“.541 Das Urbar des Amtes Schardenberg542 stellt nur eine Teilaufzeichnung des Besitzes und der Abgaben dar, nämlich der Haferdienste. Es werden folglich nur die Orte und Güter genannt, von denen derartige Leistungen eingebracht werden konnten, ein Zeichen für die Lückenhaftigkeit der Passauer Urbare. Die Anzahl der Güter läßt sich aus der Anzahl der angegebenen Personennamen ermitteln. Ein Rückschluß auf die Hofgröße ist kaum möglich. Drei Kategorien von Gütergrößen sind gegeben, Güter mit Abgaben in Höhe von 1 ½ Maß Hafer, von 2 Maß und von 3 Maß Hafer. Die Anwesen werden, wenn überhaupt eine Bezeichnung verwendet wird, einfach als bona, also als „Lehensgüter“ benannt.

537 Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz. PU I., S. 283–288. 538 PU I., S. 288 und S. 288, Anm. 78. 539 PU I., S. 606–610: „Hic annotatur servicium in Schertenperig.“ 540 PU I., S. 611–633. 541 PU I., S. 703–704. 542 PU I., S. 606–610.

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Besitz hatte das Amt Schardenberg in der G Brunnenthal543, umfangreicheren in der G Freinberg (15–18 Güter)544. In der G Münzkirchen gehörten zum Amt Schardenberg 3 Güter545 und die G Rainbach im Innkreis weist 4 Bestände auf546. Diese Güter sind zu den kleineren zu rechnen. Das Zentrum des Besitzes des Amtes Schardenberg lag in der Gemeinde selbst: insgesamt werden 34 Gemeindeorte mit zusammen etwa 60 Gütern547 gezählt. Diese Zahl ist aber nicht gesichert, da z. B. bei Angaben von zwei Personennamen nicht feststeht, ob es sich um zwei Besitzer ein und desselben Gutes handelt oder tatsächlich um zwei Inhaber zweier Güter. Trotzdem zeigt das Gesamtbild eine überwiegende Konzentration hochstiftischen Besitzes. Auch in die G Wernstein reicht das Amt Schardenberg. Beide Gemeinden sind ja Nachbargemeinden. Gezählt werden 5 Orte mit zusammen 9 Gütern.548 Unbedeutender sind die übrigen Ämter und Herrschaften. Das Amt Oberkeßla der Herrschaft Vichtenstein besitzt Liegenschaften in der G Freinberg549 an zwei Orten und ausgedehnteren Besitz in der G Münzkirchen. Auch dieser läßt sich nicht näher beschreiben, da wie oben meist nur die Abgabenhöhe verzeichnet ist. Die Güter im Amt Gigering der Herrschaft Vichtenstein fallen nicht ins Gewicht. Im GB Schärding war es nur die Einöde Palmansdorf in der G Münzkirchen. Schließlich sind noch die sogenannten „Steuergefälle vom Jahre 1331“ zu nennen.550 Es handelt sich hierbei um eine Zusammenstellung der Steuergefälle für ganze Ämter. Diese Steuer wurde bereits regelmäßig erhoben; sie war ursprünglich von der Zustimmung der verschiedenen Herrschaftsträger eines Landes abhängig. In Notzeiten wurde aber diese Steuer den Grundholden erlassen.551 An wen die Beträge entrichtet werden mußten, ob ans Hochstift oder an den Landesherrn, darüber gibt das Urbar keine Auskunft. Im Jahre 1331 hatte das Amt Schardenberg aber keine Erhebungen, in anderen Jahren 30 Pfund, das sind 7 500 Denare. Anscheinend war damals dieses Gebiet von Krieg oder anderen Erschütterungen heimgesucht worden.

543 PU I., S. 609. Die Einzelanwesen sind in der statistisch-topographischen Zusammenstellung aufgeführt. Dies gilt ebenso für alle weiteren Angaben. 544 PU I., S. 606, S. 608, S. 610. 545 PU I., S. 609. 546 PU I., S. 609. 547 PU I., S. 606–610. 548 PU I., S. 608–610. 549 PU I., S. 622. 550 PU I., S. 703–704. 551 PU I., S. 703: „(...) quam [stewra] tamen aliis annis non est inponenda, quia alicubi fuit gwerra, alicubi non.“

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PB Schärding, III. GB Schärding

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Pfandbesitz des Hugo von

Safferstetten: Brunnenthal, Sankt Florian am Inn,

Schärding

1. Amt Schardenberg: Brunnenthal, Freinberg, Münzkirchen, Rainbach im Innkreis, Schardenberg,

Wernstein am Inn

2. Herrschaft Vichtenstein selbst: Brunnenthal, Münzkirchen, Schärding,

Schardenberg

2. Herrschaft Vichtenstein, Amt Oberkeßla:

Freinberg, Münzkirchen

3. Güter des Ulrich von Antiesenberg: Eggerding, Mayrhof

3. Herrschaft Vichtenstein, Amt Gigering: Münzkirchen

4. Einstige Güter des Poppo von Repoching bei Vichtenstein:

Münzkirchen

4. Steuergefälle vom Jahre 1331: Schardenberg

5. Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz:

Schärding

6. Amt „enhalb der Pruck“: Schardenberg

2.1.2. Politischer Bezirk Ried im Innkreis Wie der PB Schärding so stellt auch der PB Ried im Innkreis einen Schwerpunkt hochstiftischen Besitzes in Oberösterreich dar. Dieses Gebiet gehörte ebenfalls zur einstigen Gütermasse der Grafen von Formbach bzw. der Andechser und kam noch 1248 an Bayern.552 Erst 1816 wurde es abgetrennt, und seither sind die Stadt und das zugehörige Land oberösterreichisch.553 Der PB Ried im Innkreis gliedert sich in die Gerichtsbezirke Obernberg am Inn und Ried im Innkreis. Beide zeigen im Süden wie auch im Westen eine klare natürliche Begrenzung, im Süden durch den Hausruck und im Westen durch den Inn. An diese Grenze hält sich in etwa auch der hochstiftische Einfluß. Im Süden überschreitet er jedenfalls den Hausruck nicht. Nur die Westgrenze war – entsprechend der politischen Situation – bei Obernberg durch den Inn nicht

552 Hofbauer, Grafschaft Neuburg am Inn, S. 49. 553 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. Hrsg. von Herbert Knittler: S. 239–252 (Max Bauböck).

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festgelegt. Die verschiedenen einschlägigen Ämter zu Obernberg faßten Besitzungen diesseits und jenseits des Inns zusammen. 2.1.2.1. Gerichtsbezirk Obernberg Der Markt Obernberg am Inn kam schon früh an das Hochstift Passau.554 Bereits 1199 erbaute an dieser Stelle Bischof Wolfger die Burg. Sie galt gleichsam als vorgeschobener Posten und sollte die hochstiftischen Ansprüche absichern. Zugleich war es ihre Aufgabe, den Einfluß auf die Innschiffahrt zu gewährleisten. Dem Hochstift gelang es im Laufe der Zeit, die Landeshoheit über Obernberg auszuüben, ein Recht, das den Interessen der bayerischen Herzöge zuwiderlaufen mußte. Trotzdem konnten die Passauer Bischöfe ihre Rechte bis zum Ende des 18. Jahrhunderts behaupten. Erst mit dem Frieden von Teschen vom 13. Mai 1779 nahm eine für Passau ungünstige Entwicklung ihren Anfang. Damals kam das Innviertel an Österreich, die passauischen Besitzungen blieben jedoch zunächst unangetastet. Dessenungeachtet versuchte Österreich, diese Besitzungen seinem Herrschaftsbereich einzugliedern; 1782 kam es dann zum Besitzwechsel. Durch Vertrag fielen die beiden Herrschaften Vichtenstein und Obernberg am Inn an die Habsburger. Wohl schien es so, als könnten in der Zeit der napoleonischen Wirren die Grenzen noch einmal revidiert werden; der Wiener Kongreß zog schließlich im Jahre 1815 eine endgültige Grenze, die bis heute ihren Bestand hat. Hochstiftischer Besitz im GB Obernberg ist schon für das 13. Jahrhundert reichlich bezeugt. Im Mittelpunkt stehen die Liegenschaften, die zur „Herrschaft und Hofmark Obernberg“555 gerechnet wurden. In der G Gurten zählten zu diesem Amt 2 Huben556, in der Gemeinde Sankt Georgen bei Obernberg am Inn ebenfalls 2 Huben557 und in der Gemeinde Senftenbach 3 Lehen und 1 Mühle.558 Diese Angaben dürfen nicht den Eindruck erwecken, als handle es sich damit um den gesamten Umfang dieses Amtes. Aufgeführt sind nur die Liegenschaften im GB Obernberg am Inn. Der Schwerpunkt des Amtes lag in Bayern in der Gegend von Egglfing und Aigen am Inn. In der Beschreibung des Altlandkreises Griesbach im Rottal sind sie bereits einbezogen.

554 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 84. Mit weiterführenden Literaturangaben. – PU I., S. 5, Anm. 28. Mit weiteren Literaturangaben. 555 PU I., S. 5–10: „Isti sunt redditus hofmarchie in Obernperge“ (nach P3 f 10). 556 PU I., S. 9: „Item aput Ucintal 1 huba solvit ½ tal. Item aliud ibidem solvit 40 den.“ 557 PU I., S. 9: Item in Luchelinspach 1 huba solvit ½ tal. Item aliud ibidem solvit 40. den.“ 558 PU I., S. 9: „Item aput Senftinbach 1 beneficium (...) 40 den., (...) 1 beneficium (...) 30 den., (...) tercium beneficium (...) 60 den., (...) molendinum (...) 60 den.“

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Den Kern dieses Besitzkomplexes bildet der Ort Obernberg selbst, für den ein eigenes Urbar erstellt wurde.559 Im Urbar von Obernberg am Inn, nämlich der „Herrschaft und Hofmark Obernberg“, sind alle die Einkünfte zusammengeschrieben, die dem Hochstift aus dem Marktrecht zuflossen.560 Dieses zweite Urbar gibt eine detaillierte Aufstellung aller Rechte und Liegenschaften. Sie sind im statistisch-topographischen Teil dieser Arbeit in zusammenfassender Form ausgewertet.561 Der Ort war im 13. Jahrhundert bedeutend. Die Ortsflur war unter etwa 70 Personen aufgeteilt, so daß unter Berücksichtigung der Gewerbebetriebe und der Größe der Familien 400–500 Menschen sich errechnen. Die Zahl kann größer gewesen sein, kaum kleiner. Das Urbar gibt auch einen guten Einblick in das wirtschaftliche Geschehen, in die Arbeits- und Berufswelt. Genaue Untersuchungen werden allerdings problematisch. Ein Teil der bischöflichen Untertanen ist nämlich – wie in anderen Quellen auch – nur mit dem Taufnamen bezeichnet, ein anderer Teil nur mit dem Familiennamen und eine weitere Gruppe mit Tauf- und Familiennamen. Unter den Familiennamen befinden sich manche, die als ursprüngliche Berufsnamen zu werten sind. Es ist dabei zweifelhaft, ob die Berufe zur Zeit der Abfassung des Urbars von deren Trägern noch ausgeübt wurden, sicher von einem Teil. Andere Berufsnamen treten aber in diesem Ort so häufig auf, daß sie anscheinend schon als Familiennamen zu werten sind. Ein Beispiel mag dies erläutern. Nach dem Urbar sind im 13. Jahrhundert folgende Leute mit calcifex = Schuster bezeichnet. Seite Name Besitz 356 Alber Calcifex ½ iugerum 356 Pilgrimus Calcifex ½ iugerum 357 Ortliebus Calcifex 1 iugerum 357 Ortliebus Calcifex 2 iugera 358 Ortliebus Calcifex 1 iugerum 358 Albero Calcifex 2 iugera 360 Albero Calcifex 1 area et ortus 360 Anwicus Calcifex 1 ortulus 360 Ortolfus Calcifex 1 area

559 PU I., S. 355–362. Urbar von Obernberg am Inn (OÖ): „Hec sunt iugera circa purchstallum in Obernperge, que serviunt domino episcopo certis temporibus.“ – iugera: Morgen, als Flächenmaß. Certis temporibus: zu den festgelegten Terminen. 560 PU I., S. 5–10. Herrschaft und Hofmark Obernberg. 561 PU I., S. 355–362.

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Nimmt man an, daß mit dem gleichen Namen jeweils ein und dieselbe Person gemeint ist, dann befanden sich in Obernberg zu dieser Zeit 5 Schuhmacher, nimmt man jede Notiz einzeln, dann wären es 9 gewesen. Neben den Ämtern „Herrschaft und Hofmark Obernberg“562 und dem „Urbar von Obernberg“563 spielen im 13. Jahrhundert auch die in einem eigenen Register zusammengestellten sogenannten „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“564 eine nicht zu unterschätzende Rolle. Sie konzentrieren sich vor allem auf die Gemeinden Geinberg, Gurten, Senftenbach und Weilbach. Alle 4 Gemeinden berühren mit ihren Grenzen einander. Sie liegen etwas südöstlich von Obernberg. In der Gemeinde Geinberg besaß das Hochstift nur 2 Lehen. Konzentriert sind die Inwärtseigen in der Gemeinde Gurten. Das Urbar verzeichnet 1 Meierhof und etwa 6 Lehen. Auch die Gemeinde Senftenbach meldet größeren Besitz. Zu den Inwärtseigen zählen der Markt Senftenbach selbst und 4 weitere Lehen am Fluß.565 Hinzu kommen noch einige kleinere Liegenschaften innerhalb der Gemeindegrenzen.566 Schließlich ist noch die Gemeinde Weilbach mit Einzelgütern von nicht sehr großem Ausmaß zu nennen.567 Bei den in der Folge genannten hochstiftischen Besitzungen handelt es sich um Güter, die an hochstiftische Ministerialen ausgegeben oder bereits erledigt waren, an erster Stelle die Güter Heinrichs von Mörschwang.568 Mörschwang war im 13. Jahrhundert Sitz hochstiftischer Ministerialen der Herren von Mörschwang.569 Die Güter dieses Geschlechts kamen im Jahre 1258, soweit sie um Mörschwang selbst bzw. in Bayern lagen, unter Heinrich (II.) von Mörschwang durch Tausch gegen Liegenschaften in Niederösterreich an das Hochstift Passau.570 Die Urbarseintragungen sind in zwei größere Abschnitte gegliedert, in die bona culta571 und die bona inculta572, also in die bewirtschafteten Güter und die nicht bewirtschafteten, also die öde gelegenen oder nicht zu Lehen vergebenen

562 PU I., S. 5–10. 563 PU I., S. 355–362. 564 PU I., S. 11–23: „Hec sunt beneficia, que iure proprietatis ad dominum episcopum spectare videntur.“ 565 PU I., S. 13. „Item forum, quod dicitur Semftenpach, et 4 beneficia iuxta eandem ripam.“ 566 PU I., S. 12. 567 PU I., S. 12. 568 PU I., S. 349–352: „Hec sunt bona culta Heinr(ici) de Merswanch.“ 569 PU I., S. 349, Anm. 619: Heinrich II. von Mörschwang, urkundlich 1224–1263. 570 MB 29b, S. 118 f. – Vgl. auch: Meindl, Konrad: Geschichte der ehemals hochfürstlich-passauischen freien Reichsherrschaft des Marktes und der Pfarre Obernberg am In [sic!]. Band 1. Linz 1875. S. 61–62. 571 PU I., S. 349–351. 572 PU I., S. 351–352.

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Güter. Das Verhältnis der bewirtschafteten Güter zu den öde gelegenen ergibt die Statistik:

Art der Güter bewirtschaftet unbewirtschaftet (nicht zu Lehen

vergeben) Höfe (curiae) 4 4

Meierhöfe (villicationes) 2 - Huben (hubae) - 3

Halbhuben - 10 Kleinere Anwesen (area) 2 -

Mühlen 1 1 Obstgarten 1 -

Beide Gruppen halten sich ungefähr das Gleichgewicht. In den villicationes ist ja immer ein größerer oder kleinerer Komplex von Gütern zu sehen, der den unbewirtschafteten Huben bzw. Halbhuben entsprechen könnte. Die Ursache für die bona inculta dürfte in der großen Unsicherheit und Gefährdung der bäuerlichen Bevölkerung im 13. Jahrhundert zu sehen sein.573 Der Bischof scheint aber einen raschen Wiederaufbau angestrebt zu haben. Zwei Notizen weisen darauf hin. So bemerkt das Urbar, daß der Hof in Aichaeh574 vom Bischof errichtet worden war. Er wird jedoch noch unter den nicht bewirtschafteten Gütern genannt, wohl deswegen, weil von ihm noch keine Abgaben erhoben wurden. Die ersten Jahre nach der Erbauung oder Erneuerung war ein Gut als „Starthilfe“ abgabenfrei. Der zweite Hof – ebenfalls unter den inculta geführt – trägt den Vermerk culta est und den Zusatz illam absolvi, also „ihn habe ich befreit“ (= von den Abgaben).575 Anscheinend lag

573 Siehe: Meindl, Geschichte, Band 2, S. 9. – Zu den zahlreichen Fehden und Kriegszügen, die von den unterschiedlichen Beteiligten in diesem Raum in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts geführt wurden und denen die Bevölkerung weitgehend schutzlos ausgesetzt war vgl. Meindl, Geschichte, Band 1, S. 43–55. – Bei diesen Raub- und Kriegszügen ist gleichwohl zu bemerken, daß sie sich, trotz aller Grausamkeit, die sich in den Quellen widerspiegelt, über ein halbes Jahrhundert verteilten und daß meist nur einzelne Regionen, teilweise sogar nur einzelne Ortschaften und Plätze betroffen wurden. Man kann sozusagen von regional begrenzten Schneisen sprechen, die der Krieg in die Landschaft schlug. Auf der anderen Seite darf aber die negative psychologische Wirkung eines aus der Sicht der Bevölkerung beinahe nicht enden wollenden Kriegszustandes nicht außer Acht gelassen werden, der eine kontinuierliche Wirtschafttätigkeit sicherlich behinderte. 574 PU I., S. 351: „Curia in Aichaeh, illam institui.“ 575 PU I., S. 351: „Curia in Weier culta est, illam absolvi.“

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dem Urbarschreiber ein älteres Verzeichnis vor, das er kopieren konnte; die neue Sachlage gab er durch seine Zusätze an. Die Güter Heinrichs von Mörschwang lagen, so weit sie im GB Obernberg am Inn sich befanden, in den Gemeinden Mörschwang, Sankt Georgen bei Obernberg und Senftenbach. Den Mittelpunkt stellte die Gemeinde Mörschwang selbst dar. Eine Zusammenstellung dieses Besitzkomplexes ergibt ungefähr folgendes Bild:576 Es werden gezählt: 3 Meierhöfe, 5 Höfe, 2 ganze Huben und 7 Halbhuben, 2 Mühlen, 1 Halblehen und 2 Häusl. Dieses Siedlungsbild täuscht etwas, da gerade bei den Meierhöfen eine mehr oder weniger große Anzahl zugehöriger kleinerer Anwesen angenommen werden muß. Daher ist die Zahl der Siedlungsstellen vermutlich größer als hier in der Aufstellung. Überraschend ist die starke Durchgliederung des Siedlungslandes um Mörschwang. Den 7 Halbhuben stehen 2 ganze Huben gegenüber und auch die kleineren Anwesen, die areae, fehlen nicht. Mörschwang war Herrschaftssitz, und an diesen Orten war die wirtschaftliche Nutzung intensiver. Darauf deuten auch die 2 Mühlen in seinem Bereich. Die beiden restlichen Gemeinden zeigen nur mehr geringen Besitz aus dem Erbe derer von Mörschwang. In Sankt Georgen bei Obernberg wird von 1 Hof (curia) berichtet.577 Er war nicht bewirtschaftet. Und in der Gemeinde Senftenbach werden 1 Hube und 2 Halbhuben gezählt,578 alle unbewirtschaftet oder nicht vergeben. Als weiterer Ministeriale des Hochstifts Passau im Bereich des heutigen GB Obernberg ist Ulrich von Antiesenberg579 genannt. Er war schon im Gerichtsbezirk Schärding mit Besitzungen aufgetreten, in Antiesenberg aber befand sich der Stammsitz seines Geschlechts. Daher ist eine gewisse Besitzkonzentration nicht zu verwundern. Es wird berichtet von 2 Höfen (curie), 1 Weingarten, 2 Weinlehen mit besonderer Ausstattung für die Weinkultur (sellehen), 2 weiteren Lehen, 1 Mühle, allerdings nicht unmittelbar am Ort, und 1 Hube, ebenfalls etwas entfernt. In dieser Reihe sind schließlich noch die einstigen Güter des Ludwig von Hagenau580 zu nennen. Das Schloß Hagenau581 steht unmittelbar am Inn, etwas flußabwärts von Braunau. Die Lage des heutigen Ortes läßt auch die Bedeutung für die Salzschifffahrt auf dem Inn erkennen. Dieser günstigen Position war sich

576 Vor allem: PU I., S. 349 und S. 350 577 PU I., S. 351: „Curia in Weilbach.“ 578 PU I., S. 351. 579 PU I., S. 314–316: „Hec sunt bona Ulrici de Antesenperg.“ 580 PU I., S. 31–33: Durch Ludwig von Hagenau abgetretene Güte und Leute. 581 Hagenau, Gemeinde Sankt Peter am Hart mit Schloß Hagenau.

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Ludwig von Hagenau bewußt,582 und so lag er ständig im Streit mit dem Bischof. Den Niederschlag dieser Differenzen stellt der erhaltene Urbarseintrag dar.583 Man hört aus dem Text den Unmut des bischöflichen Schreibers geradezu heraus, aber auch die Befriedigung, daß diesem aufsässigen Hagenauer endlich das Handwerk gelegt ist: „Das ist die Buße, durch die Ludwig von Hagenau für die zugefügten Ungerechtigkeiten mit der Passauer Kirche wieder ausgesöhnt wurde“.584 Diese satisfactio, diese Buße, die Ludwig zu leisten hatte, dürfte für ihn eine schwere Belastung gewesen sein. Er verlor 10 Meierhöfe, 12 Lehen und 1 Mühle.585 Hinzu kommen noch 32 homines, die Kinder miteingerechnet.586 Wer sind diese homines? Maidhof sieht in ihnen generell „Hörige“587, und er setzt sie gleich mit mancipia oder mit proprii. Diese Auffassung wird sicher in vielen Fällen richtig sein. So berichtet das Urbar der Herrschaft und Hofmark Obernberg588, daß ein gewisser Otto Phnurro durch Einziehung von Abgaben seines Vogtes homines aus dem Amt vertrieben hatte. In diesem Fall handelt es sich ohne Zweifel um bäuerliche Hörige, von denen nur der Bischof kraft seines Eigentumsrechtes Abgaben einzufordern berechtigt war. Daß es neben dieser rechtlosen Gruppe von Menschen auch andere mit Rechten im beschränkten Umfang gegeben hatte, läßt das Verzeichnis des Ludwig von Hagenau erkennen. Die Liste der genannten homines führt nämlich ein Phnurro an. Es ist zwar nicht sicher, ob er verwandt ist mit dem oben genannten Namensvettern. Aber dieser Friedrich Phnurro tritt verschiedentlich als Zeuge auf; ein Hinweis, daß in ihm nicht ein gemeiner Höriger zu sehen ist. Folglich gab es innerhalb der Gruppe der homines eine deutliche Differenzierung hinsichtlich ihrer persönlichen und sozialen Stellung.589 Die Verwaltungsform, in der sich der hochstiftische Besitz in diesem Raum im 14. Jahrhundert darstellt, ist gut überschaubar. Auch hier ist der bekannte Schrumpfungsprozeß zu beobachten. Der meiste im GB Obernberg gelegene hochstiftische Besitz ist im Urbar der „Herrschaft Obernberg am Inn“590 582 MB 12, S. 396. – MGH SS 17, S. 378. 583 PU I., S. 31: „Hec est satisfactio, per quam Ludwicus de Hagenow est Pataviensi ecclesie reformatus pro iniuriis irrogatis.“ 584 PU I., S. 31. 585 PU I., S. 31–32. 586 PU I., S. 32: „Preterea dedit nobis homines subnotatos.“ 587 PU III., S. 359 (Stichwort homines) 588 PU I., S. 9 (P3 f 10´): „Item Otto Phnurro per advocati exactionem fugavit homines de provincia.“ 589 Homo und homines (Plural): Bei Diefenbach werden unter den homines neutral „Menschen“ bzw. „Leute“ verstanden. Vgl. Diefenbach, Glossarium, S. 279. – Bei Habel/Gröbel liegt die Betonung hingegen – wie auch bei den Passauer Urbaren oft so zutreffend – eher in einem Abhängigkeitsverhältnis: Lehnsmann, Vasall, Untergebener, Untertan. Vgl. Habel/Gröbel, Glossar, Sp. 178. 590 PU I., S. 634–642.

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zusammengefaßt. Betroffen sind die heutigen Gemeinden Gurten, Mörschwang, Obernberg am Inn, Sankt Georgen am Inn und Senftenbach. In der Gemeinde Gurten ist nur 1 Hube genannt.591 In Mörschwang sind die Besitzungen wesentlich umfangreicher. Angaben über die Anzahl der Liegenschaften können nicht ermittelt werden, da häufig nur die Gesamtabgabe der Huben und Höfe, Lehen usw. bekannt ist.592 Übersichtlicher zeigt sich die Lage in der Gemeinde Sankt Georgen bei Obernberg am Inn. Gesichert ist der Besitz von 2 Höfen593 und 1 Hube.594 Der Inhaber dieser Hube entrichtete seine Abgaben und Dienste dem Pfarrer. In Oberaichet595 bezog das Hochstift runde 20 Metzen Roggen; das entspricht in etwa der Abgabenhöhe eines Hofes. Da Besitz in Oberaichet im 13. Jahrhundert nicht anderweitig bezeugt ist, läßt sich ebenfalls kein Schluß auf die Besitzgröße ziehen. Von ähnlichem Umfang dürfte auch der Besitz in der Gemeinde Senftenbach gewesen sein, doch fehlen wieder nähere Angaben. Der Schwerpunkt lag, ähnlich dem 13. Jahrhundert, in der Gemeinde Obernberg selbst. Für den Ort fehlen aber im 14. Jahrhundert zusammenfassende Angaben. Das Urbar „Herrschaft Obernberg am Inn“ ist ein Gesamturbar des Amtes und nicht des Ortes. Die Angaben über Einkünfte und Rechte in Obernberg sind verstreut im Urbar zu finden, vor allem an seinem Ende. Und auch hier fehlen Einzelangaben. Da heißt es z. B.: „Hic nota iugera circumiacentia castro in Obernpering: qualiscumque tenet sive burgensis castri vel fori aut rurensis, tenetur dare ad granarium 1 modium tritici ...“596 „Verzeichnis der im Bereich des Kastrums Obernberg gelegenen Joche597: In welcher Form auch immer einer - sei er als Bewohner des Kastrums, des Marktes oder des umliegenden Landes - ein Joch besitzt, ist er verpflichtet, zum Kasten 1 Maß Weizen zu geben ...“ Dem Urbarschreiber ging es folglich nicht darum, alle Einzelgrundstücke dieser Personengruppe festzuhalten; er fixiert schriftlich, daß jeder ohne Unterschied verpflichtet war, für 1 Joch die bestimmte Abgabe zu entrichten. Die summarische Angabe erfolgte nicht aus Bequemlichkeit. Heinrich von Helychenpach,598 der dieses Urbar verfaßte, hatte Mühe genug, seiner Aufgabe

591 PU I., S. 638. 592 PU I., S. 639–640. 593 PU I., S. 640. 594 PU I., S. 638: „Item in Laeuchleinspach 1 huba solvit plebano.“ 595 PU I., S. 640. 596 PU I., S. 642. 597 iuger, iugerum = Joch bzw. Morgen Landes (als Flächenmaß). Im hier betrachteten Raum der Arbeit ist mehrheitlich der Begriff Joch zu verwenden. PU III., S. 364. 598 PU I., S. 634.

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gerecht zu werden. Er war gehalten, bei den Amtleuten Auskunft einzufordern. Von diesen scheint jeder seine eigene Methode der „Buchführung“ besessen zu haben. Dies klingt aus dem einleitenden Abschnitt durch: „Im Namen des Herrn, Amen. Im Jahre 1322 am Tag des hl. Polykarp (26. Januar) zur Zeit des verehrungswürdigen Vaters in Christo, des Herrn Albert, des Bischofs von Passau, wurde diese kurze Niederschrift (notula) in Obernberg über alle der Burg zugehörigen Besitzungen erstellt durch Heinrich von Helychenpach nach den Unterlagen aller zugehörigen Amtsleute (officialium), die sie damals in ihren Amtsstuben benützten“.599 Daraus geht hervor, daß zwar für die einzelnen Teilbereiche des späteren Amtes Unterlagen vorhanden waren, daß aber die Gesamtzusammenstellung erst 1322 erfolgte. So erklärt sich auch das Fehlen der Obernberger Urbarsbeschreibungen in dieser notula. Man sah es am Sitz des Verwaltungszentrums nicht als notwendig an, die differenzierte Beschreibung in dieses neue Aktenstück einzuarbeiten. Die einzelnen Teilämter lassen sich aber in der notula erkennen. Da sind einmal die Besitzungen um Aigen am Inn in Bayern.600 Diese Güter stellen die Kernmasse des hochstiftischen Besitzes des Amtes Obernberg dar. Dann folgen die obernbergischen Güter rechts des Inns, also auf der österreichischen Seite.601 Der kurze Abschnitt über die Inwärtseigen berichtet nur von den Holzlieferungen für die bischöfliche Küche bzw. für die Brücke in Obernberg.602 Schließlich folgt die Angabe über das Amt um Merswanch, das damals Heinrich von Albrechtsham innehatte.603 Den Abschluß der Amtsbeschreibung bildet die nota in Ratenperg, also die Aufzeichnung über Amt Rottenberg.604 Die einzelnen Ämter scheinen sehr selbständig gewesen zu sein, jedenfalls fehlte es der bischöflichen Kanzlei in Passau an Möglichkeiten, die Verwaltung dieser Besitzungen genau zu überwachen. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn so viele Irrungen um fremde und eigene Lehen entstanden. Neben der Herrschaft Obernberg reichte im 14. Jahrhundert mit einem Ausläufer auch noch die große Herrschaft Mattsee605 in den GB Obernberg. Ihr Zentrum

599 PU I., S. 634: „In nomine domini, amen. Anno domini 1322 in die (sancti) Policarpi tempore reverendi in Christo patris domini Alberti episcopi Pat(aviensis) facta est hec notula in Obernperig per Heinricum de Helychenpach secundum informationem omnium officialium tunc temporis in officinis existentium et ad predictum castrum pertinentium, ut infra patebit.“ 600 PU I., S. 634–636: „Primo nota redditus, qui vulgariter nominantur in dem Aigen.“ 601 PU I., S. 636–639: Hic nota redditus ex ista parte Eni circa Obernperig.“ 602 PU I., S. 639: „Hic nota inwerdaigen.“ 603 PU I., S. 639–641: „(...) officium circa Merswanch, quod H(einricus) de Albrechstain tenet.“ 604 PU I., S. 641–642: „Hic nota in Ratenperg.“ Rottenberg, Gemeinde Mörschwang. 605 Urbar der Herrschaft Mattsee. PU I., S. 664–686. Der ungewöhnlich große Umfang des Urbars der Herrschaft Mattsee hat seinen Grund in der differenzierten Aufschlüsselung der Einnahmen z. B. redditus denariorum, servitium porcorum, servitium pullorum et ovorum usw.

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lag um Mattsee.606 Im GB Obernberg besaß sie in der Gemeinde Geinberg 1 Hof607, über den das Hochstift nur die Vogtei ausübte, und 1 Hube mit den gleichen Rechten.

PB Ried im Innkreis, I. GB Obernberg am Inn

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Güter des Ulrich von Antiesenberg:

Antiesenhofen 1. Herrschaft Obernberg am Inn:

Gurten, Mörschwang, Obernberg am Inn, Sankt Georgen bei Obernberg am Inn,

Senftenbach

2. Inwärtseigen des Amtes Obernberg: Geinberg, Gurten, Senftenbach, Weilbach

2. Herrschaft Mattsee: Geinberg

3. Herrschaft und Hofmark Obernberg: Gurten, Obernberg am Inn, Sankt Georgen bei Obernberg am Inn,

Senftenbach

4. Güter Heinrichs von Mörschwang: Mörschwang, Sankt Georgen bei Obernberg am Inn, Senftenbach

5. Erledigte Lehen des Ludwig von Hagenau:

Mühlheim am Inn, Weilbach

2.1.2.2. Gerichtsbezirk Ried im Innkreis Aus den Passauer Traditionen ergibt sich608, daß an der Antisen, die zwischen Schärding und Obernberg in den Inn mündet, schon früh hochstiftischer Besitz

606 Zu Mattsee: Spatzenegger, Hans: Zur 1200jährigen Geschichte des Stiftes Mattsee. In: Mattsee 777–1977. Festschrift zur 1200-Jahr-Feier des Stiftes Mattsee. Hrsg. vom Kollegiatstift Mattsee. Salzburg 1977. S. 13–37. Hier besonders: S. 17–22. – Spatzenegger, Hans: 1200 Jahre Mattsee. Die Frühzeit als Benediktinerkloster. In: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige. Band 88. St. Ottilien 1977. S. 285–292. – Houben, Hubert: Zu den Mönchslisten des Klosters Mattsee aus der Karolingerzeit. In: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige. Band 90. St. Ottlilien 1979. S. 449–457. – Eine kurze Beschreibung vor allem der kunstgeschichtlich bedeutsamen Bauwerke und Ausstattungsstücke bietet u. a.: Unfried, Josef Norbert. Werner Konrad Jaggi: Stift Mattsee. München, Zürich 1958. 607 PU I., S. 686. 608 Vgl.: Hofbauer, Martin: Die Ausbildung der Grundherrschaft des Hochstifts Passau in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, dargestellt an den Traditionen des

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lag.609 Nach dem Kartenbild war der Oberlauf des Flusses, also die Gegend um Ried im Innkreis, besonders bevorzugt, der Ort selbst jedoch blieb ausgespart. Die Herren von Ried gehörten nie zum Hochstift Passau; sie standen in enger Beziehung zum Kloster Reichersberg.610 Ried war, wie Schärding auch, Jahrhunderte hindurch eine bayerische Stadt und wurde von den bayerischen Herzögen als vorgeschobener Posten angesehen.611 Mit dem Frieden von Teschen 1779 kam die Stadt an Österreich und seit dem Wiener Kongreß wurde diese Entscheidung als endgültig angesehen.612 Obwohl der Passauer Besitz um Ried umfangreich war, richtete das Hochstift Passau kein eigenes Amt Ried (oder eines mit ähnlichem Namen) ein. Die gesamte Verwaltung blieb nach Obernberg hin ausgerichtet. Dies gilt sowohl für das 13. wie auch für das 14. Jahrhundert. Obernberg und Schärding nahmen die dominierende Stellung im Passauer Ämtersystem ein. Die Ämter und Herrschaften des 13. Jahrhunderts sind bereits bekannt. Die umfangreichste Gütermasse verzeichnet das Urbar der „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“.613 Hier lag ihr Schwerpunkt. Das Urbar selbst ist dürftig gehalten. Es macht über die Ortsnamen und die Güterbezeichnungen hinaus selten weitere Angaben. Eine Untergliederung liegt nicht vor. Inwärtseigen finden sich in einer ganzen Reihe von Gemeinden im GB Ried im Innkreis. In Andrichsfurt werden 2 Huben genannt.614 Eine Häufung hochstiftischer Liegenschaften ist in der Gemeinde Eberschwang festzustellen.615 Es handelt sich um etwa 22 Huben, 5 Halbhuben, 10 Höfe, 29 Lehen, 1 Mühle und 2 Dörfer, alles in allem also eine Besitzkonzentration, wie sie im 13. Jahrhundert selten zu beobachten ist. Die Zahlenangaben sind jedoch auch in diesem Fall etwas ungenau, da in zwei Fällen nur die Siedlung insgesamt verzeichnet ist, ohne daß eine Aufschlüsselung erfolgt wäre.616 Weiteren Besitz verzeichnet das Hochstift in der Gemeinde Eitzing, nämlich 1

Hochstifts Passau (8.–12. Jahrhundert). Hamburg 1995 (Maschinenschriftliche Magisterarbeit). S. 37. 609 Z. B.: Heuwieser, Traditionen, Nr. 28, S. 23–25; Nr. 29, S. 25. 610 Ried im Innkreis: Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 95–96. – Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. Hrsg. von Herbert Knittler: S. 239–252 (Max Bauböck). 611 Vgl. Litschel, Spannungsfeld, S. 33–34. 612 Über das Abkommen von München vom 14. April 1816, die endgültige Sicherung des Innviertels für Österreich und die Entwicklung dorthin: Litschel, Spannungsfeld, S. 40–46. 613 PU I., S. 11–23. 614 PU I., S. 21: „Item duo [beneficia in] Geinpach.“ Gainbach, Gemeinde Andrichsfurth. 615 Etwa PU I., S. 16–18. 616 PU I., S. 17. Talheim und Morzzinge: „Item tota villa in Talhaim preter 1 hubam, que est episcopi Babinbergen(sis).“

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Hof,617 in der Gemeinde Hohenzell 2 Lehen,618 ferner die Kirche in Wippenheim im Innkreis, den Wald (silva) in Pueche619 und noch ein weiteres Lehen.620 Größer ist der hochstiftische Besitz auch in der Gemeinde Lohnsburg nicht. Hier besitzt der Bischof 3 Lehen,621 in der Gemeinde Mehrnbach dagegen 13 Lehen, 1 Meierhof und 1 Hube.622 In der Gemeinde Mettmach nennt das Urbar 3 Lehen, 1 Meierhof und 2 Huben623 und in Neuhofen im Innkreis 4 ½ Huben, 2 Höfe und 17 Lehen.624 Die Zahl der Lehen ist allerdings ungenau, denn für zwei Orte sind zusammen 14 Lehen genannt, für Hauping625 in der Gemeinde Neuhofen im Innkreis und für Mühring in der G Eberschwang. Pramet zählt insgesamt 6 hochstiftische Lehen und 1 Hube,626 in Ried im Innkreis ist dagegen nur ½ Hube gemeldet.627 1 Meierhof und 1 Hof werden in der Gemeinde Sankt Marienkirchen am Hausruck erwähnt628 und 4 Lehen und 2 Huben in Schildorn.629 Schließlich verbleiben noch die beiden Gemeinden Waldzell und Wippenham, Waldzell mit 2 Huben und 1 Meierhof630 und Wippenham mit 1 Meierhof, 3 Lehen und 1 Kirche.631 Insgesamt weist also dieses Amt innerhalb des GB Ried den beträchtlicheren Besitz auf. Er wird von den anderen hochstiftischen Herrschaften bzw. Ämtern nicht erreicht. Herrschaft und Hofmark Obernberg632 zum Beispiel ist nur mit Besitz in 2 Gemeinden verzeichnet. In der Gemeinde Mehrnbach gehört zum Amt der Zehnt der Kirche zu Mehrnbach,633 der insgesamt 600 Denare und 10 Schweine beträgt. Wenn für jedes Lehen im Durchschnitt 30 Denare Zehnt zu entrichten waren, dann gehörten zur Kirche in Mehrnbach etwa 20 Lehen, die dem Hochstift zugehörig waren.

617 PU I., S. 14: „Item curia 1 in Stulvussperge“ (= Stimpflberg, Gemeinde Eitzing). 618 PU I., S. 13 und S. 16. 619 PU I., S. 12: „Ecclesia (tota) in Wippenhaim et omnia sibi adtinentia et silva in Pueche.“ 620 PU I., S. 23: „Niuraetinge totum.“ Neurating, Gemeinde Wippenham. 621 PU I., S. 13: „Lauterbach 1 beneficium, Vazzern 2 beneficia.“ Vazzern = Fossing, Gemeinde Lohnsburg. 622 Z. B.: PU I., S. 8, S. 13. 623 Z. B.: PU I., S. 13. 624 Z. B.: PU I., S. 13. 625 PU I., S. 13: „Item Murringe et Heppinge sunt 14 beneficia, que comparata sunt aput dominos de Hegelwerde pro 100 marcis argenti.“ 626 Z. B.: PU I., S. 14. 627 PU I., S. 14: „in Riede ½ mansum.“ 628 Z. B.: PU I., S. 16: „curia 1 iuxta silvam Puehe.“ 629 PU I., S. 14. 630 PU I., S. 15. 631 PU I., S. 12 und S. 23. 632 PU I., S. 5–10. 633 PU I., S. 8: „Item in Merinpach decimator tenetur dare de prediis 20 sol. (...).“ decimator: Zehentner, Zehenteinnehmer (in dessen Hof der Zehnt zusammengeführt wurde). PU III., S. 342. teneri: gehalten, verpflichtet sein. PU III., S. 343. – Vgl. PU I., S. 8, Anm. 39.

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Wesentlich größer war der Besitz in der Gemeinde Wippenham. Hier verzeichnete das Hochstift immerhin 14 ½ Huben und 1 Mühle.634 Der Besitz scheint aber dem Augustinerchorherrenstift Höglwörth gehört zu haben und war vermutlich dem Hochstift als Lehen zugebracht worden. Von diesen Rechten ist im 14. Jahrhundert nicht mehr die Rede. Zu nennen sind noch die beiden hochstiftischen Ministerialen Ludwig von Hagenau und Heinrich von Mörschwang. In der Gemeinde Mettmach mußte Ludwig von Hagenau 2 Leibeigene an das Hochstift abtreten635 und in der Gemeinde Tumeltsham eine Frau mit ihren 3 Kindern.636 Heinrich von Mörschwang besaß lediglich 1 Hof in Weyer.637 Dieser Hof wurde schon einmal erwähnt. Er nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als er zu den zahlreichen bona inculta gezählt wird, die der Bischof von Passau von Heinrich von Mörschwang eingetauscht hatte. Der Hof war aber vom Bischof wiederhergestellt worden, denn es ist besonders vermerkt, daß er ihn befreit hatte von den fälligen Diensten und Leistungen. Es wird deutlich, daß zum Zeitpunkt der Abfassung des Urbars oder jedenfalls bald darauf der Wiederaufbau des brachliegenden Besitzes begonnen hatte. Auch im GB Ried im Innkreis zeigt das Urbar des 14. Jahrhunderts im Verwaltungsaufbau eine einfache Struktur. Drei Ämter bzw. Herrschaften sind es, deren Liegenschaften in den GB Ried im Innkreis hereinreichen, die „Herrschaft Obernberg am Inn“,638 die „Herrschaft Mattsee“639 und die „Herrschaft Vichtenstein – Amt Gigering.640 Die Herrschaft Obernberg nimmt erwartungsgemäß die führende Stelle ein. In der Gemeinde Kirchheim im Innkreis gehörten ihr ein Lehen und eine Mühle zu.641 In der Gemeinde Mehrnbach ist die Besitzbasis breiter.642 Genaue Angaben sind nicht möglich, da bei verschiedenen Liegenschaften wieder nur die Abgabenhöhe genannt ist. Insgesamt handelt es sich um 4 Orte in dieser Gemeinde mit wahrscheinlich je 1 Objekt. Die Gemeinde Neuhofen im Innkreis verzeichnet alles in allem nur 2 Lehen,643 und in der Gemeinde Waldzell

634 PU I., S. 10: „Item in Wippinheim de predio Werdensium 14 ½ hube solvunt de antiquis redditibus 70 mod. avene et 14 porcos et molendinum ibidem solvit 1 mod. siliginis.“ 635 PU I., S. 33: „Item filios Haertwici de Pochenpach, videlicet Wernhardum, Chunonem.“ 636 PU I., S. 33: „Item Alheidim de Eschriede cum 3 pueris.“ Eschriede = Eschlried, Gemeinde Tumelsham. – Vgl. PU I., S. 33, Anm. 340. 637 PU I., S. 351. 638 PU I., S. 634–642. 639 PU I., S. 664–686. 640 PU I., S. 611–614. 641 PU I., S. 637: „Item in Grub de molendino et feodo.“ 642 PU I., S. 637f. 643 PU I., S. 638.

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gehören zur hochstiftischen Herrschaft Obernberg Zehntrechte in Waldzell644 und 1 Gut.645 Schließlich bleibt noch die Gemeinde Wippenham zu erwähnen. Ihr Anteil an der Besitzmasse der Herrschaft Obernberg ist größer: etwa 3 ganze Huben und 2 Halbhuben.646 Auch in diesem Fall sind die Angaben unvollständig. Bereits genannt ist die Herrschaft Vichtenstein mit ihrem Amt Gigering. Sie meldet nur 2 Güter in Petersham, Gemeinde Taiskirchen im Innkreis.647 Die Herrschaft Mattsee wurde ebenfalls schon genannt. Bereits im GB Obernberg war sie mit geringen Liegenschaften auszumachen, im GB Ried im Innkreis treten diese aber gehäuft auf. Vor allem in den Gemeinden Mettmach, Neuhofen im Innkreis und Waldzell sind bereits größere Besitzungen zu melden, wenn auch das eigentliche Zentrum noch nicht erreicht ist. Die Herrschaft Mattsee gehörte zu den großen des Hochstiftes648, ging diesem aber dann durch eigene Schuld verloren. Es sind immer wieder dieselben Ursachen, die zum wirtschaftlichen Niedergang führten. Die zu lockere, geradezu leichtsinnige Buchführung unterer Verwaltungsorgane führte dazu, daß die „Zentrale“ in Passau keinen genauen Überblick über die Besitzungen besaß. Daher fehlen auch Gesamturbare, und die einzelnen Teilurbare sind ungenau und lückenhaft. Immer wieder muß ein Urbarschreiber vermerken, über bestimmte Besitzverhältnisse wisse er nicht Bescheid. Man war zu gleichgültig und die Hand des Bischofs offensichtlich zu locker. Die zweite Ursache geht unmittelbar zu Lasten der Bischöfe. Deren ständige Verschuldung zwang sie zu häufigen und langdauernden Verpfändungen, so daß die ursprünglichen Rechte in Vergessenheit gerieten oder willentlich vergessen wurden. Es soll hier über die Passauer Bischöfe des 13. und 14. Jahrhunderts kein allzu hartes Urteil gefällt werden, denn sie waren vielfach in Auseinandersetzungen verwickelt, denen sie sich kaum entziehen konnten. Diese brachten für das Hochstift schwere finanzielle Belastungen mit sich und nicht wieder gut zu machenden Schaden.649 So ging auch die Herrschaft Mattsee dem Hochstift verloren.650

644 PU I., S. 637: „(...) decimam in Waltczelle, que datur ad granarium episcopi secundum provisionem officialis.“ Granarium = Kornspeicher. 645 PU I., S. 638. 646 PU I., S. 637 und S. 638. 647 PU I., S. 614: „Item in Petershaim de 2 prediis 24 den., 2 pullos.“ 648 Über die Entwicklung des hochstiftischen Besitzes zu Mattsee: PU I., S. 664, Anm. 1680. 649 Über die Verpfändungen an das Hochstift Salzburg vgl. PU I., S. 664, Anm. 1680. – Richter, MIÖG, 1. Ergänzungsband, S. 693f. 650 1398 kaufte das Erzstift Salzburg die Herrschaft Mattsee samt Straßwalchen vom Bistum Passau, nachdem es schon 1359 in seinen Pfandbesitz übergegangen war. Zauner, Vöcklabruck, S. 75.

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Das Urbar dieser Herrschaft aus dem 14. Jahrhundert ist sehr unvollkommen.651 Es gliedert sich nach den verschiedenen Diensten und Abgaben an das Passauer Hochstift. Das Urbar beginnt mit den Pfennigdiensten (redditus denariorum),652 dann folgen die Schweinedienste (servicium porcorum),653 die Hühner- und Eierdienste (servicium pullorum et ovorum),654 die Roggen- und Haferdienste (servicium siliginis et avene)655 und schließlich die Aufzeichnungen über den Vogthafer (pabulum, quod dicitur vogthaber).656 Die anschließenden Aufzeichnungen über die Einnahmen sind nach zentralen Orten, vor allem den Pfarrorten zusammengestellt. Als erstes werden die Dienste in Straßwalchen657 genannt, anschließend die Zehnten von Straßwalchen,658 Mattsee,659 der Pfarrei Obertrum,660 der Pfarrei Mattsee,661 der Pfarrei Lochen662 und der Pfarrei Jeging.663 Es folgt die Aufzeichnung des sogenannten Weihnachtsweiset,664 der fälligen Gerichtshühner,665 des Mahlpfennigs666 und bestimmter Vogteirechte.667 Den Abschluß bilden einige spezielle grundherrschaftliche Rechte.668 Hier liegt kein Urbar im eigentlichen Sinne vor, denn es fehlen die Bezeichnung des Gutes, die Beschreibung der Flur bzw. die Angaben der fälligen Dienste. Es hätte zu weit geführt, alle diese verschiedenen, oft sehr kleinen Abgaben im topographisch-statistischen Teil zusammenzustellen. Es wurde nur Wert darauf gelegt, jeden im Urbar genannten Ort wenigstens einmal festzuhalten, um so einen Überblick über die Besitzverteilung zu vermitteln. Soweit die Herrschaft Mattsee in den GB Ried im Innkreis reicht, ist im 14. Jahrhundert in drei Gemeinden Hochstiftsbesitz nachzuweisen, nämlich in den Gemeinden Mettmach, Neuhofen im Innkreis und Waldzell. Über die drei Güter zu Mettmach übte das Hochstift lediglich Vogteirechte aus.669 Ähnlich sind die

651 PU I., S. 664–686. Herrschaft Mattsee: „Redditus castri in Matzse.“ 652 PU I., S. 664–666. 653 PU I., S. 666–667. 654 PU I., S. 667–670. 655 PU I., S. 670–671. 656 PU I., S. 672–676. 657 PU I., S. 676–678: „Redditus in Strazwalich(en).“ – Zu Straßwalchen: Voithofer, Sepp: Straßwalchen. Geschichte unserer Heimat. Straßwalchen 1988. Vor allem S. 54–56. 658 PU I., S. 678–680: „Hic notatur decima in Strazwalichen.“ 659 PU I., S. 680–681: „Hic notatur decima in Matzse.“ 660 PU I., S. 681–682: „[Decima] in parrochia in Drum“ (= Obertrum). 661 PU I., S. 683: „[Decima] in parrochia Matzse“ (= Mattsee). 662 PU I., S. 683–684: „[Decima] in parrochia Lohen“ (= Lochen). 663 PU I., S. 684: „[Decima] in parrochia Uging.“ Uging = Jeging, Pfarrdorf. 664 PU I., S. 684–685: „Hic notantur weinachtweiset.“ Gereicht in simulae = Semmeln, Weißbrote. 665 PU I., S. 685: „Hic notantur gerichthuner.“ Hühner als Abgabe für den Richter. 666 PU I., S. 685: „Hic notantur malphenning.“ Gebühr für Verpflegung von Beamten. 667 PU I., S. 685–686: „Hic notatur ius advocatie.“ 668 PU I., S. 686: 1. „Hic notantur hube solventes vogtphenning et werichartphenning.“ 2. „Hic notantur medie hube, que solvunt werichartphenning et vogtphenning.“ 669 PU I., S. 685.

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Vermögensverhältnisse in der Gemeinde Neuhofen im Innkreis. Dort verzeichnet die Herrschaft Mattsee nur Vogteirechte in Göbrechtsham670 wie in Waldzell die Vogteirechte über vier Güter in Steitzing,671 einem Ort der Gemeinde. Hier erscheint es angebracht, die Besitzdichte näher darzustellen. Die Besitzstreuung ergibt sich aus dem Kartenbild, die Dichte ist hingegen in einer Karte nur unvollkommen darzustellen, denn bei der außerordentlichen Weitläufigkeit hochstiftischen Besitzes kann mit einer im kleinen Maßstab gehaltenen Karte nicht mehr gearbeitet werden. Schon die Karte 1 : 200 000 ist wohl die genaueste, die gerade noch zu Grunde gelegt werden kann. Dieser Maßstab (1 : 200 000) macht es auch notwendig, die Arbeit auf Gemeindeebene aufzubauen, da nur mehr Gemeindeorte mit ihren Unterteilungen in die Karte eingetragen sind. Im nachfolgenden Beispiel soll an zwei Gemeinden gezeigt werden, wie sich die Besitzverteilung darstellte und im Wandel der Zeit veränderte. Herausgegriffen werden die Gemeinde Mehrnbach und die Gemeinde Eberschwang:

Gemeinde Mehrnbach672

Zeit Hochstiftisches Amt Besitzart 13.

Jahrhundert Inwärtseigen des Amtes

Obernberg Herrschaft und Hofmark

Obernberg

1 Meierhof, 1 Hube, 13 Lehen

Zehntrechte

14. Jahrhundert

Herrschaft Obernberg am Inn 2 Höfe, 1 Lehen, Zehntrechte

Für die Gemeinde Mehrnbach ist also in beiden Urbaren hochstiftischer Besitz bezeugt. Während aber im 13. Jahrhundert immerhin 15 verschiedene Objekte belegt sind, wissen die Quellen des 14. Jahrhunderts nur von dreien zu berichten. Wenn die Zahlenangaben auch ungenau sein mögen, so tritt doch die allgemeine Verlusttendenz zutage. Mit den Aufzeichnungen über Zehntrechte scheint es besser ausgesehen zu haben. In der Gemeinde Mehrnbach sind für beide Zeitabschnitte diese Rechte

670 PU I., S. 686. Ius advocacie über das Gut oder die Güter in Gopprechtshaim. 671 PU I., S. 686: „In Steutzing 4 bona.“ 672 Im Gegensatz zu den anderen Tabellen dieses Typs werden hier die einzelnen hochstiftischen Ämter und die Besitzart zur Veranschaulichung unterschieden.

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zu belegen. Im 13. Jahrhundert gehört zur Herrschaft und Hofmark Obernberg der Zehnt der Kirchen in Mehrnbach, der sich jährlich auf 600 Denare und 10 Schweine beläuft und auch im 14. Jahrhundert belegt ist.

Gemeinde Eberschwang673

Zeit Hochstiftisches Amt Besitzart 13.

Jahrhundert Inwärtseigen des Amtes

Obernberg 19 Lehen, 21 Huben, 5

Halbhuben, 7 Höfe, 1 Mühle, 2 Meierhöfe

14. Jahrhundert

- -

Anders stellt sich die hochstiftische Besitzlage in der Gemeinde Eberschwang dar. Für das 13. Jahrhundert sind überraschend viele Liegenschaften und Einkünfte in dieser Gemeinde nachzuweisen. Insgesamt handelt es sich um etwa 35 verschiedene Objekte, unter denen die Huben den dominierenden Platz einnehmen. Auch 2 Meierhöfe sind genannt. Im 14. Jahrhundert aber ist kein einziges Objekt in dieser Gemeinde erwähnt. Vielleicht zeigt sich an diesem Beispiel auch die Lückenhaftigkeit des Quellenmaterials, denn es liegt keine Nachricht vor, daß vor der Abfassung des Urbars aus dem 14. Jahrhundert die im 13. Jahrhundert bezeugten Besitzungen veräußert worden wären. In der Zusammenstellung ergibt sich folgendes Bild für den GB Ried:

PB Ried im Innkreis, II. GB Ried im Innkreis

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Inwärtseigen des Amtes Obernberg:

Andrichsfurt, Eberschwang, Eitzing, Hohenzell, Kirchheim im Innkreis,

Lohnsburg, Mehrnbach, Mettmach, Neuhofen im Innkreis, Pramet, Ried im

Innkreis, Sankt Marienkirchen am Hausruck, Schildorn, Waldzell,

Wippenham

1. Herrschaft Obernberg am Inn: Kirchheim im Innkreis, Mehrnbach,

Neuhofen im Innkreis, Waldzell, Wippenham

673 Im Gegensatz zu den anderen Tabellen dieses Typs werden hier das hochstiftische Amt und die Besitzart zur Veranschaulichung unterschieden.

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2. Herrschaft und Hofmark Obernberg: Mehrnbach, Wippenham

2. Herrschaft Mattsee: Mettmach, Neuhofen im Innkreis, Waldzell

3. Durch Ludwig von Hagenau abgetretener Besitz:

Mettmach, Tumeltsham

3. Herrschaf Vichtenstein, Amt Gigering: Taiskirchen im Innkreis

4. Güter Heinrichs von Mörschwang: Sankt Marienkirchen am Hausruck

2.1.3. Politischer Bezirk Braunau am Inn Der PB Braunau am Inn674 stellt für den Einflußbereich des Hochstifts Passau nur mehr ein Randgebiet dar. Die Mattig bildet im wesentlichen die Grenze, und darüber hinaus finden sich nur mehr vereinzelte hochstiftische Liegenschaften. Nur in der Gegend des Klosters Mattsee häufen sich Passauer Güter und Rechte; diese liegen jedoch außerhalb des PB Braunau am Inn. Auch östlich der Mattig gelang es dem Hochstift nicht gleichmäßig, sich durchzusetzen. Der gesamte Bereich des Kobernausser Waldes wurde z. B. nicht erfaßt. Rechte an diesem Wald, also mehr oder weniger Nutzungsrechte, sind damit nicht gemeint. In Richtung auf den Attersee zu fehlt überhaupt jeder Passauer Besitz. Der PB Braunau am Inn ist heute in 4 Gerichtsbezirke unterteilt: GB Braunau am Inn, GB Mattighofen, GB Mauerkirchen und GB Wildshut. Letzterer wurde vom Hochstift kaum mehr berührt. Die meisten passauischen Besitzungen weist der GB Mauerkirchen auf, doch auch er hält keinem Vergleich mit Gerichtsbezirken wie Schärding am Inn oder Obernberg am Inn stand – um nur diese beiden zu nennen. Charakteristisch ist auch, daß diese Besitzungen im PB Braunau am Inn schnell und stark im Schwinden begriffen waren. Es zeigt sich hier ein ähnliches Bild, wie es aus Bayern bereits bekannt ist, daß nämlich Streubesitz, je weiter er vom Zentrum entfernt ist, umso schneller den Besitzer gewechselt hat. Anders verhält es sich bei größeren Komplexen, wie sie sich in Niederösterreich herausgebildet hatten. Und selbst dort ist die gleiche Entwicklung eingetreten, wenn auch mit Verzögerung.

674 Österreichisches Städtebuch. Die Städte Oberösterreichs. Hrsg. von Alfred Hoffmann: S. 93–106 (Artikel: Braunau am Inn – Politischer Bezirk Braunau am Inn. Franz Engl).

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2.1.3.1. Gerichtsbezirk Braunau am Inn Der GB Braunau am Inn liegt am äußersten Rand des hochstiftischen Einflußbereiches. Dem Hochstift war es bis zum 13. Jahrhundert noch gelungen, in diesem Bereich Herrschaft aufzubauen, aber bereits im 14. Jahrhundert hatte sich jegliches Bemühen als vergeblich erwiesen. Bereits die Eintragungen des 13. Jahrhunderts lassen erkennen, wie problematisch der Besitz in dieser Gegend geworden war. Außer dem Widersacher des Hochstifts, Ludwig von Hagenau,675 tritt in den Quellen nur mehr der bayerische Herzog auf und dieser in seiner bekannten Rolle, nämlich als Usurpator hochstiftischen Besitzes. Letzten Endes war es jedesmal der Herzog, der im Hintergrund stand oder selbst aktiv wurde. Jedenfalls ließ er keine Gelegenheit verstreichen, seinen Einfluß auf Kosten des Hochstifts zu stärken. So geschah es z. B. auch mit dem Erbe des Hagenauers. Nach dem Tod Ludwigs von Hagenau zog Herzog Otto II. auch die hochstiftischen Lehen, die Ludwig besessen hatte, ein.676 Der Besitz Ludwigs ist in den Passauer Urbaren unter zwei Kapiteln zusammengestellt. Da ist zum einen der Abschnitt: „Durch Ludwig von Hagenau abgetretene Güter und Leute.“677 Diese Besitzungen hat er nun nicht freiwillig dem Hochstift übertragen: „Hec est satisfactio, per quam Ludwicus de Hagenow est Pataviensi ecclesie reformatus pro iniuriis irrogatis.“678 „Das ist die Genugtuung, mit der Ludwig von Hagenau für das zugefügte Unrecht Ersatz leistet.“ Diese Buße war erheblich, schon allein was die Sachwerte betrifft, wie die folgende Tabelle zeigt: Ort Art des Besitzes Einnahmen

Talente Schillinge Imelcheim679 molendinum, villicatio 3 Pollinge680 villicatio, 2 feoda 4 Hausleutinge681 2 villicationes 6 Gerharstorf682 1 villicatio 4 Gerhartsdorf et Einhousen683

4 predia 14

675 PU I., S. 29, Anm. 304. 676 PU I., S. 283: „Hee sunt possessiones, in quibus dux Bawarie iniuriatur ecclesie Pataviensi.“ 677 PU I., S. 31–33. 678 PU I., S. 31. 679 PU I., S. 31. 680 PU I., S. 32. 681 PU I., S. 32. 682 PU I., S. 32.

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Percheim684 5 villicationes keine Angaben Hinzu kommt noch eine curia, also 1 Hof in Puche,685 der als Entschädigung an das Kloster Ranshofen gegeben wurde. Die zweite Gruppe des Hagenauer Besitzes fiel nach dem Tod Ludwigs an das Hochstift. Sie ist zusammengefaßt in dem Abschnitt: „Erledigte Lehen des Ludwig von Hagenau.“686 Diese von Maidhof gewählte Überschrift verkürzt jedoch den Vorgang und läßt den Eindruck entstehen, als wäre das Hochstift tatsächlich in den Genuß dieser Realien gelangt. Daß dies nicht der Fall ist, zeigt die Überschrift im Original: „Hec sunt feoda ad Pataviensem ecclesiam devoluta ex obitu Ludwici nobilis de Hagenowe, que dux Bawarie occupat violenter.“687 „Das sind die Lehen, die durch den Tod des Edlen Ludwig von Hagenau an die Passauer Kirche gekommen waren, die aber der Herzog von Bayern mit Gewalt besetzt.“ Es stellt sich die Frage, was eigentlich dem Hochstift als unbestrittener Besitz zugestanden wurde. Es zeigt sich, wie sehr der in einem grundherrschaftlichen Urbar verzeichnete Besitz oft nur subjektiv beanspruchtes Recht darstellt; denn die nämlichen Realien können mit gleichem „Recht und Anspruch“ im Urbar einer anderen Herrschaft auftreten. Im vorliegenden Fall, also dem Nachlaß des Hagenauers, sind Rechte des Hochstifts jedenfalls gegeben. Der angesprochene Besitz lag konzentriert; fast alle diese Güter im GB Braunau am Inn waren in der Gemeinde Sankt Peter am Hart, zunächst 5 Höfe.688 Erledigt und von Bayern eingezogen waren die Burg Hagenau mit allem, was dazugehört,689 die Vogtei und Zehntrechte in Meinharting690 und 2 Meierhöfe.691 Lediglich in der Gemeinde Mining lagen noch Lehen, die infolge des Todes Ludwigs von Hagenau frei geworden waren. Der Besitz war für einen Edelfreien beträchtlich. In dieser Gemeinde allein zählte er zu seinen Liegenschaften den gesamten Ort Mining692 mit allem, was dazugehört, nämlich 2 Höfe, 3 Meierhöfe

683 PU I., S. 32. 684 PU I., S. 32. 685 PU I., S. 32. 686 PU I., S. 29–31. 687 PU I., S. 29. 688 PU I., S. 32. 689 PU I., S. 29: „Situs antiqui castri in Hagenowe cum omnibus attinentiis.“ 690 PU I., S. 31: „Item advocatia in Meinhartinge et hominum censualium eiusdem.“ 691 PU I., S. 30. 692 PU I., S. 31: „Item Nider Muninge cum omnibus pertinentiis.“

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und 1 Urfahr693. Von diesem gesamten Besitz ist im 14. Jahrhundert nichts mehr zu erkennen, der bayerische Herzog hatte sich behauptet.

PB Braunau am Inn I. GB Braunau am Inn

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Erledigte Lehen des Ludwig von

Hagenau: Mining, Sankt Peter am Hart

2. Durch Ludwig von Hagenau abgetretene Güter und Leute:

Sankt Peter am Hart

3. Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz:

Sankt Peter am Hart

2.1.3.2. Gerichtsbezirk Mattighofen Ähnlich wie im GB Braunau am Inn zeigt sich die Situation im GB Mattighofen. Hier ist es die Herrschaft Mattsee, die den Kern des Besitzes im 13.694 und vor allem auch im 14. Jahrhundert695 ausmacht. Diese Herrschaft ist schon in früheren Gerichtsbezirken als hochstiftisches Eigentum aufgetreten, allerdings nur mit Streubesitz. Mit der Annäherung an das Stammkloster verdichtet sich auch der Besitz. Die Güter der Herrschaft sind im 13. und im 14. Jahrhundert bezeugt. Für das 13. Jahrhundert werden genannt die Gemeinden Lochen, Munderfing und Palting. Lochen stellt den Schwerpunkt dar mit insgesamt etwa 20 Gütern.696 In der Gemeinde Munderfing sind 3 ganze Huben, 2 Halbhuben und 1 Hof belegt697 und in der G Palting 2 Huben und 1 Mühle.698 Im 14. Jahrhundert sieht das Bild nicht wesentlich anders aus. Auch in diesem Urbar sind dieselben Gemeinden genannt; hinzu kommt aber noch eine ganze Reihe weiterer, nämlich Auerbach, Feldkirchen bei Mattighofen, Jeging, Perwang und Pischelsdorf am Engelbach.

693 Urfahr = Überfahrtsrecht über einen Fluß. PU III., S. 387. 694 PU I., S. 1–3: „Isti sunt redditus episcopales Patavien(sis) ecclesie apud Matse.“ 695 PU I., S. 664–686: „Redditus castri in Matzse.“ 696 PU I., S. 2–3. 697 PU I., S. 1–2. 698 PU I., S. 3.

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Die Rechte auf den genannten Gütern sind sehr unterschiedlich, so daß eine quantitative Zusammenstellung das Bild leicht verfälschen würde. Trotzdem wird klar, welche Bedeutung die Herrschaft Mattsee für das Hochstift hatte. Am Beispiel Lochen zeigt sich dies deutlich:

Besitz der Herrschaft Mattsee in der G. Lochen

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert Besitz: 17 Huben, 1 nicht bezeichnetes

Gut, 1 Mühle Gesamtzahl: 19

Besitz: 19 Huben, 21 Güter ohne genaue Bezeichnung, 1 Forst Gesamtzahl: 40 (+ 1)

Doch, wie bereits erwähnt sind die hochstiftischen Rechte an den einzelnen Gütern sehr unterschiedlich. Manche scheinen Urbarbesitz zu sein, auf anderen besitzt das Hochstift lediglich Zehntrechte. Trotz dieser Unsicherheit gibt die Zusammenstellung einen Einblick in die Dichte des herrschaftlichen Besitzes von Mattsee.

PB Braunau am Inn II. GB Mattighofen

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft Mattsee:

Lochen, Munderfing, Palting 1. Herrschaft Mattsee:

Auerbach, Feldkirchen bei Mattighofen, Jeging, Lochen, Munderfing, Palting, Perwang, Pischelsdorf am Engelbach

2.1.3.3. Gerichtsbezirk Mauerkirchen Von den zum PB Braunau am Inn gehörigen Gerichtsbezirken weist der GB Mauerkirchen den umfangreichsten hochstiftischen Besitz auf. Vor allem im 13. Jahrhundert ist hier eine ganze Reihe von Ämtern und Herrschaften genannt. Meist sind es Verwaltungseinheiten, die schon irgendwann einmal aufgetreten sind. Da ist Ludwig von Hagenau mit seinen zwangsweise abgetretenen Gütern wie auch mit den erledigten Lehen, die der bayerische Herzog begehrte. In der Gemeinde Burgkirchen verlor er durch Abtretung 4 Lehen und 1 Hörigen (homo),699 in der Gemeinde Helpfau-Uttendorf ebenfalls 1 Hörigen,700 in Polling

699 PU I., S. 32. 700 PU I., S. 32: „Ulricum de Haeuzinge.“

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im Innkreis 2 Meierhöfe, 2 Lehen und 1 Mühle701 und schließlich in der G Weng im Innkreis 2 Meierhöfe und 1 Hof.702 Zu den erledigten Lehen Ludwigs gehören in der G Aspach Zehntrechte in Steinberg und Zehnte und Lehen zwischen Wieselberg und Steinberg.703 Genauere Angaben fehlen. In der G Burgkirchen besaß Ludwig von Hagenau 1 Meierhof mit den zugehörigen Zehnthäusern und 1 Hube,704 in der G Moosbach insgesamt 2 Meierhöfe, 2 Lehen und 1 Hube, sowie die Vogtei über die Kirche von Moosbach.705 In der G Roßbach wird 1 Meierhof genannt706 und 1 weiterer Meierhof in der G Sankt Veit im Innkreis.707 Schließlich werden noch 2 Meierhöfe in der G Weng im Innkreis verzeichnet.708 Als weiterer hochstiftischer Ministeriale, der allerdings große Teile seines oberösterreichischen Besitzes vertauscht hatte, ist Heinrich von Mörschwang genannt.709 Ihn hatte es damals schon nach Wien gezogen, denn er hatte als hochstiftischer Ministeriale seinen Stammsitz aufgegeben und sich dafür Besitz und weitere Einkünfte in der Gegend von Wien und Sankt Pölten eingehandelt.710 Im GB Mauerkirchen lag nur ein geringer Teil seines ursprünglichen Besitzes. Genannt sind lediglich 2 Höfe in der G Altheim.711 Bei den folgenden Besitzungen handelt es sich nicht mehr um Güter von Ministerialen, sondern um hochstiftische Ämter selbst. Den geringsten Besitz meldet das Amt Mattsee.712 Hier übte das Hochstift die Vogtei über eine Reihe von Gütern aus. Die Zahlenangaben sind unvollständig. Umfangreicher sind die hochstiftischen Besitzungen, die die „Herrschaft und Hofmark Obernberg“,713 die „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“714 und die „Hofmark Haiming in Oberbayern“715aufweisen. Letztere wurde bei der Behandlung des hochstiftischen Besitzes in Bayern ausführlicher besprochen. Ihr Schwerpunkt lag in Bayern, der Besitz reichte jedoch über den Inn hinaus. In der G Polling im

701 PU I., S. 31 und S. 32. 702 PU I., S. 32. 703 PU I., S. 31: „Item super Zwiselberch omnia predia et decimationes usque in Steinperch.“ 704 PU I., S. 32. 705 PU I., S. 30f. 706 PU I., S. 31. 707 PU I., S. 30: „Item villa in Eisengrimsheim.“ – PU I., S. 30, Anm. 311 (St. Veit im Innkreis). 708 PU I., S. 31: „Item 2 villicationes in Purchstal cum omnibus pertinentiis.“ 709 PU I., S. 349–352. Die Güter Heinrichs von Mörschwang im oberösterreichischen Innviertel. – PU I., S. 349, Anm. 619. 710 PU I., S. 349, Anm. 619. 711 PU I., S. 352. 712 PU I., S. 1–3. 713 PU I., S. 5–10. 714 PU I., S. 11–23. 715 PU I., S. 324–325.

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Innkreis gehörte zu Haiming 1 Meierhof716 und in der G Sankt Veit im Innkreis ebenfalls 1 Meierhof.717 Bedeutender ist der hochstiftische Besitz der „Herrschaft und Hofmark Obernberg“ im GB Mauerkirchen. Genannt werden die Gemeinden Altheim, Burgkirchen und Polling im Innkreis. In der G Altheim lagen 2 Lehen und 1 öde Hube.718 In der G Burgkirchen gehörten zur Herrschaft Obernberg die Brücke über die Mattig bei Sankt Johann719 und schließlich in der G Polling im Innkreis 1 Hube und 1 Höriger.720 Einen gewissen Höhepunkt stellt auch hier der Besitz dar, der unter dem Abschnitt „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“ zusammengefaßt ist. In der Gemeinde Altheim werden 6 Güter gezählt,721 in der G Aspach 5 Lehen722 und von Berg (Tainsperch = Teinsberg)723 alles gerodete und ungerodete Land, ferner von der G Burgkirchen 3 Lehen.724 Eine Reihe anderer Gemeinden beherbergen ebenfalls verstreute Inwärtseigen, so die G Moosbach 1 Lehen,725 die G Polling im Innkreis 5 Lehen, 1 ½ Huben, 1 Dorf und eine Reihe weiterer zahlenmäßig nicht erfaßter Lehen,726 die G Roßbach 10 Lehen am Bach und bei der Kirche,727 die G Treubach das ganze Dorf Obertreubach728 und 3 Lehen in der G Weng im Innkreis.729 Das 14. Jahrhundert zeigt auch für den GB Mauerkirchen eine wesentlich vereinfachte Verwaltungsform. Der gesamte aufgezeichnete Besitz ist zu 2 Ämtern zusammengefaßt, in der „Herrschaft Mattsee“730 und in der „Herrschaft Obernberg am Inn“.731 Eine Zusammenstellung des in jeder Gemeinde vorliegenden Besitzes des entsprechenden Amtes in statistischer Form ist nicht möglich, da in vielen Fällen nur die Abgabenhöhe angegeben ist und nicht die Besitzform. Die entsprechenden Gemeinden enthält die beigefügte Übersicht.

716 PU I., S. 325: „(...) et villa dicta Hymilkheim.“ 717 PU I., S. 325: „(...) villa dicta Eisengrensheim.“ 718 PU I., S. 9–10. 719 PU I., S. 10: „Item Johinbruche.“ 720 PU I., S. 9–10. 721 PU I., S. 23. 722 PU I., S. 22. 723 PU I., S. 11: „In monte, qui dicitur Tainsperch, omnia sive culta sive inculta adtinent dominum episcopum.“ – PU I., S. 11, Anm. 64. 724 PU I., S. 23. 725 PU I., S. 23. 726 PU I., S. 12 und S. 22. 727 PU I., S. 11. 728 PU I., S. 22: „Superius Treubach villa.“ 729 PU I., S. 22–23. 730 PU I., S. 664–686. 731 PU I., S. 634–642.

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PB Braunau am Inn, III. GB Mauerkirchen

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft und Hofmark Obernberg:

Altheim, Burgkirchen, Polling im Innkreis 1. Herrschaft Mattsee:

Altheim, Aspach, Burgkirchen, Mauerkirchen, Polling im Innkreis,

Treubach, Weng im Innkreis

2. Inwärtseigen des Amtes Obernberg: Altheim, Aspach, Burgkirchen, Moosbach, Polling im Innkreis, Roßbach, Treubach,

Weng im Innkreis

2. Herrschaft Obernberg am Inn: Altheim, Polling im Innkreis, Weng im

Innkreis

3. Güter des Heinrich von Mörschwang: Altheim

4. Herrschaft Mattsee: Aspach

5. Erledigte Lehen des Ludwig von Hagenau:

Aspach, Burgkirchen, Moosbach, Roßbach, Sankt Veit im Innkreis, Weng

im Innkreis

6. Durch Ludwig von Hagenau abgetretene Güter und Leute:

Burgkirchen, Helpfau-Uttendorf, Polling im Innkreis, Weng im Innkreis

7. Hofmark Haiming, Oberbayern: Pulling im Innkreis, Sankt Veit im Innkreis

2.1.3.4. Gerichtsbezirk Wildshut Der Gerichtsbezirk Wildshut, der ebenfalls zum PB Braunau am Inn gehört, wird vom Hochstift Passau kaum mehr berührt. In dieser südwestlichsten Ecke Oberösterreichs an der Grenze zum Bundesland Salzburg hin war es Passau nicht mehr gelungen, sich festzusetzen. Die Waldgebiete im Südwesten von Oberösterreich, der Hausruck, der Kobernausser Wald und schließlich der Weilhart-Forst, der einen Großteil des Gerichtsbezirkes Wildshut ausmacht, schirmen wie eine Wand den südlich davon gelegenen Teil Österreichs vor dem Passauer Einfluß ab. Dort war es das Erzbistum Salzburg, das seine Macht zur

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Geltung brachte. Nur die Herrschaft Mattsee lag südlich dieser Zone; in diesem Fall lag aber auch eine besondere Entwicklung vor.732 Eine einzige Gemeinde ist es, die die Urbare sowohl des 13. wie auch des 14. Jahrhunderts nennen, allerdings nicht mit den gleichen Objekten, nämlich die Gemeinde Eggelsberg im 13. Jahrhundert im Bereich der „Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen“.733 Das Zentrum dieser Herrschaft war, wie schon erwähnt, im Landkreis Dingolfing in Bayern. In Tramertshausen in der G Eggelsberg besaß sie ebenfalls einen nicht näher beschriebenen Besitz, der allerdings bereits im 13. Jahrhundert strittig war. Es nimmt daher nicht wunder, wenn im 14. Jahrhundert davon nichts mehr bekannt ist. Die Quelle berichtet:734

„Otto von Planchenpach735 hat Trasemshausen widerrechtlich in seinen Besitz gebracht und alles, was dort Wernhardus und sein Bruder besaßen, und die Güter in Weilhart, nämlich Lehen und Hörige. In gleicher Weise besitzt er ebendort widerrechtlich das Erbe (patrimonium) Diepolds, des Lehensmannes (militis) von Mattsee und seiner Erben.“ Die Notiz zeigt, daß die eingezogenen Liegenschaften nicht nebensächlich gewesen sein können. Sie waren aber zu weit vom Herrschaftszentrum entfernt. Neben der Herrschaft Ellenbrechtskirchen weist in dieser Gemeinde Eggelsberg die Herrschaft Mattsee Besitz auf, jedoch liegen keine genauen Angaben über Zahl und Größe der Objekte vor; es sind nur die Gesamterträgnisse verzeichnet, die von der Kirche in Eggelsberg selbst insgesamt 60 Maß Getreide verschiedener Art und ein Talent ausmachen.736 Im 14. Jahrhundert werden zwei weitere Orte in der genannten Gemeinde genannt.737 Es fehlen auch in diesen Fällen Angaben über Zahl und Größe des Besitzes. Diese Rechte an der Herrschaft Mattsee blieben dem Hochstift erhalten, da es sich um einen komplexen Besitz handelte, der nicht so leicht einverleibt werden konnte. Auch war die Rechtslage hier eindeutiger.

732 PU I., S. 1, Anm. 1. Zum Erwerb der Herrschaft Mattsee durch das Hochstift Passau. 733 PU I., S. 33–45. 734 PU I., S. 44: „Item Otto de Planchenpach occupat Trasemshausen et quicquit habuerunt Wernhardus et fratres sui ibidem et in Weilhart in prediis et hominibus. Similiter detinet ibidem patrimonium Diepoldi, militis de Matse, et heredum suorum.“ 735 Blankenbach, Gemeinde Ranshofen. PU I., S. 44, Anm. 408, 409 (Trametshausen) und 410 (Weilhart, Forst). 736 PU I., S. 3: „Item in ecclesia in Ekkolffesperge 15 mod. tritici et 15 mod. siliginis et 30 mod. avene et tal.“ 737 PU I., S. 672.

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PB Braunau am Inn, IV. GB Wildshut

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen:

Eggelsberg

1. Herrschaft Mattsee: Eggelsberg

2. Herrschaft Mattsee: Eggelsberg

2.1.4. Politischer Bezirk Grieskirchen Im Falle des PB Grieskirchen738 mit seinen drei Gerichtsbezirken Grieskirchen, Haag am Hausruck und Peuerbach zeigt sich für den Passauer Besitz eine ähnliche Situation, wie sie schon beim PB Braunau am Inn zu sehen war, nämlich die große Streulage. Ließen die am Inn im Bereich von Passau gelegenen Besitzungen des Hochstifts durch ihre Häufung den Versuch erkennen, nach Möglichkeit ein Territorium auszubilden, so kann von einem solchen Vorhaben hier nicht die Rede sein. Damit soll nicht gesagt sein, daß keine Schwerpunkte festzustellen wären. Diese liegen vor allem im Bereich der Flüsse Trattnach und Innbach. Eine ausgeprägtere Konzentration wie in anderen Bereichen ist hingegen nicht festzustellen. Zur Quellenlage ist generell noch hinzuzufügen: Auch für diese Gerichtsbezirke bieten die Urbare des 14. Jahrhunderts die dürftigsten Unterlagen. Für die Gerichtsbezirke Grieskirchen und Haag am Hausruck liegen überhaupt keine Nachrichten vor, lediglich für Peuerbach finden sich Aufzeichnungen. 2.1.4.1. Gerichtsbezirk Grieskirchen Der GB Grieskirchen weist im 13. Jahrhundert relativ viel hochstiftischen Besitz auf. Er ist in den entsprechenden Urbaren zusammengefaßt unter den bischöflichen Verwaltungseinrichtungen: „Lehensbesitz nächst der Enns“,739

738 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. Hrsg. von Herbert Knittler: S. 181–191 (Ernst Huber). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 45–46. 739 PU I., S. 145–146: „Hec spectant ad redditus episcopi et sunt infeodata citra et ultra Anasum.“

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„Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding“740 und „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“.741 Aber schon für das erste Amt, dem „Lehensbesitz nächst der Enns“ fehlen nähere Angaben. Sowohl beim Ort Grieskirchen wie auch bei Wallern an der Trattnach vermerkt der Schreiber des Urbars, daß er die genaueren Besitzverhältnisse nicht kenne.742 Da sich auch das 14. Jahrhundert darüber ausschweigt, bleibt unbekannt, was das Hochstift in diesem Raume genau beanspruchte. Umfangreicher sind die „Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding“ belegt. In der G Hofkirchen an der Trattnach besaß das Hochstift etwa 3 Höfe, 15 Lehen und 2 Mühlen.743 Zwei hochstiftische Lehen befanden sich in der G Kematen am Innbach,744 4 in der G Meggenhofen745 und 2 in der G Michaelnbach.746 Schließlich kommt noch hinzu der Meierhof in Obertrattnach747 in der G Taufkirchen an der Trattnach und 1 Lehen in Dietensam748 in der gleichen Gemeinde. Hochstiftische Inwärtseigen des Amtes Obernberg befinden sich ebenfalls in den meisten dieser Gemeinden. Lediglich Taufkirchen an der Trattnach wird nicht genannt, an seine Stelle rückt Sankt Georgen bei Grieskirchen mit 1 Hof „beim hl. Georg“.749 Für das 14. Jahrhundert finden sich – wie bereits vermerkt – keinerlei Angaben.

PB Grieskirchen, I. GB Grieskirchen

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Lehensbesitz nächst der Enns:

Grieskirchen, Wallern a.d. Trattnach

2. Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding:

Hofkirchen an der Trattnach, Kematen am

740 PU I., S. 26–29: „Hee sunt proprietates ecclesie Pataviensis, que dicuntur inwertaigen infra Hausrukke et Everdinge.“ 741 PU I., S. 11–23: „Hec sunt beneficia, que iure proprietatis ad dominum episcopum spectare videntur.“ 742 PU I., S. 146: „De aliis, que sunt circa (...) ignoratur.“ Dazu in PU I., S. 146, Anm. f: „adhuc minime nobis constat“. 743 PU I., S. 26. 744 PU I., S. 27. 745 PU I., S. 27. 746 PU I., S. 27: „In Michaelpach et Grube 2 beneficia.“ 747 PU I., S. 27: „Curia Hertnidi de Draettna.“ 748 PU I., S. 27: „Item in Dietensheim 1 beneficium Oederii.“ 749 PU I., S. 16: „Item curia 1 ad Sanctum Georgium.“

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Innbach, Meggenhofen, Michaelnbach, Taufkirchen a.d. Trattnach

3. Inwärtseigen des Amtes Obernberg: Hofkirchen a.d. Trattnach, Kematen am Innbach, Meggenhofen, Michaelnbach,

Sankt Georgen bei Grieskirchen

2.1.4.2. Gerichtsbezirk Haag am Hausruck Auch der GB Haag am Hausruck weist wie der GB Grieskirchen für das 13. Jahrhundert vor allem Besitz der hochstiftischen Ämter „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“750 und „Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding“751 auf. Auffallend ist, daß jedes der beiden Ämter Besitzungen in den gleichen Gemeinden, nicht selten sogar in den gleichen Orten zeigt. Gleichzeitig werden andere Orte der nämlichen Gemeinden in keinem der hochstiftischen Ämter genannt. Den heutigen Betrachter mutet die Tatsache, daß zwei Ämter der nämlichen Grundherrschaft Besitz an ein und demselben Ort haben, deshalb sonderbar an, weil wir vor allem den Flächenstaat, das Territorium im Blick haben. Die mittelalterlichen Territorien zeigten hingegen eine vielschichtige Struktur. Aufgrund des Besitzwechsels der verschiedenen Grundherrschaften entstanden diese oft verzweigten und ineinandergreifenden Ämterformen. Der Besitz konzentriert sich vor allem im Gebiet südlich und südöstlich von Haag am Hausruck, reicht aber über den Hausruck selbst nicht hinaus. Was südlich dieses Mittelgebirgszuges an hochstiftischem Gebiet liegt, zählt zum PB Vöcklabruck. Typisch ist die starke Konzentration des Besitzes in den einzelnen Gemeinden. Wenn schon Besitz gemeldet ist, dann in gehäufter Form. Die Inwärtseigen des Amtes Obernberg liegen vor allem in den Gemeinden östlich des Innbaches, so z. B. in der Gemeinde Gaspoltshofen. Im 13. Jahrhundert wird dort eine Anzahl von Höfen (curiae) gemeldet.752 Unter ihnen sind größere Komplexe zu verstehen, zu denen eine Reihe von abhängigen bäuerlichen Anwesen gehören konnte, wie folgende Notiz zeigt: „Ebenso der Hof (curia) in Perchaim und alles was dazugehört.“753 Genauere Angaben über Ausmaß und Umfang werden nicht gemacht. Da jedoch bei anderen ähnlichen Besitzungen mit der Bezeichnung curia der obige Zusatz fehlt, ist möglicherweise zu schließen, daß diese Höfe der Größe nach 750 PU I., S. 11–23. 751 PU I., S. 26–29. 752 PU I., S. 20: Z. B. „curia in Perchaim“, item Vaeutinge 1 curia“, „curia in Werinherstorf“. 753 PU I., S. 20: „Item curia in Perchaim et omnia sibi attinentia.“

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von erheblichem Unterschied waren. Die Differenzierung der Hofgrößen war im 13. Jahrhundert ohnehin stark fortgeschritten. Gering war der Besitz in der Gemeinde Aistersheim; 1 Hube754 und ½ Meierhof755 zählen zum Besitz des Hochstifts, so weit er dieses Amt betrifft. Wieder umfangreicher sind die hochstiftischen Liegenschaften in der Gemeinde Geboltskirchen.756 Verzeichnet sind Huben und Lehen (beneficia). Über letztere fehlen Größenangaben, wie auch Angaben über die Summe und die Form der Dienste, aus denen auf die Größe der Güter zu schließen wäre. Der Markt Haag am Hausruck nimmt eine gewisse Sonderstellung ein. Die Notiz des hochstiftischen Urbars beleuchtet trotz ihrer Kürze die Entstehung dieses Marktes, die planvolle Gründung. Hier handelt es sich nicht um gewachsene Rechte einer bäuerlichen Siedlung, sondern um die planvolle Ausstattung eines Ortes unter bestimmter Zielsetzung. Die Stelle im Urbar lautet: „Ebenso [zählten zu den Inwärtseigen des Amtes Obernberg] der ganze Meierhof (tota villa) in Huntezzen und der Ort, wo Herr Gundachrus den Markt (forum) errichtet hatte.“757 Dieser Herr Gundachrus entstammte einem steirischen Ministerialengeschlecht, das sowohl den Markt Haag am Hausruck wie auch die Burg Starhemberg errichtete, nach der sich das Geschlecht seit dem Ende des 13. Jahrhunderts benannte.758 Die Burg lag auf passauischem Grund, kann also nur im Einvernehmen mit dem Bischof errichtet worden sein. Sicherlich dachte dieser daran, von hier aus seine nicht unwesentlichen Besitzungen gegen fremde Ansprüche abzusichern. Wie die weitere Entwicklung zeigt, hatte dieses Vorhaben vollen Erfolg. Noch im 18. Jahrhundert stellte das Amt Starhemberg in Oberösterreich eine wesentliche Stütze hochstiftischen Besitzes in Oberösterreich dar. Freilich war diese Entwicklung nicht geradlinig verlaufen. Ursprünglich passauisch, gerieten Markt und Burg in die Hand des Landesfürsten, und erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts konnte das Hochstift den alten Besitz wieder zurückerwerben. Auch in diesem Falle waren es ständige finanzielle Schwierigkeiten der Bischöfe, die zur Entfremdung geführt hatten.

754 PU I., S. 21: „Item in Monte in beneficium.“ 755 PU I., S. 20: „½ villa in Petichinhaim.“ 756 PU I., S. 20. 757 PU I., S. 21: „Item tota villa in Huntezzen et locus, ubi dominus Gundachrus forum construxerat.“ Huntezzen = Hundassing, Gemeinde Haag am Hausruck. Zu Haag am Hausruck PU I., S. 21, Anm. 200. 758 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 46.

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Über Größe und Umfang des Besitzes zu Haag am Hausruck ist im Urbar nichts ausgesagt. Es wird nicht einmal der Name erwähnt, sondern nur von dem Ort gesprochen, an dem der Markt errichtet worden war.759 Weitere Inwärtseigen des Amtes Obernberg befinden sich schließlich noch in der Gemeinde Pram,760 ausschließlich Lehen und 1 Hof und verschiedene Lehen in der Gemeinde Weibern.761 Zum Amt „Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding“ ist im GB Haag am Hausruck ein geringerer Besitzstand zu verzeichnen. Zwei Orte mit insgesamt 9 Lehen werden in der G Aistersheim762 aufgeführt und 3 Lehen in der G Gaspoltshofen.763 4 Lehen aus der Gemeinde Geboltskirchen zählen ebenfalls zu diesem Amt,764 das auch Besitzrechte im Markt Haag am Hausruck beanspruchte.765 Wieder sind also an ein und demselben Ort zwei verschiedene Ämter der gleichen Grundherrschaft mit Liegenschaften ausgestattet. Möglicherweise besaß der oben genannte Gundachrus766 nur Teile des hochstiftischen Besitzes, während ein anderer Teil vom Hochstift unmittelbar verwaltet und damit in einem eigenen Güterregister geführt wurde. Obwohl sich später die grundherrschaftliche Situation änderte, fand eine „Verwaltungsvereinfachung“ von Seiten des Hochstifts nicht statt. Schließlich gehörten zum Amt noch 1 Hof (curia) in der G Weibern und 1 Mühle.767 Weitere Besitzungen sind nicht zu verzeichnen.

PB Grieskirchen, II. GB Haag am Hausruck

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Inwärtseigen des Amtes Obernberg:

Aistershaim, Gaspoltshofen, Geboltskirchen, Haag am Hausruck,

Pram, Weibern

2. Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding:

Aistershaim, Gaspoltshofen,

759 PU I., S. 21: „(...) ubi dominus Gundachrus forum construxerat.“ 760 PU I., S. 15. 761 PU I., S. 20–21. 762 PU I., S. 26–27. 763 PU I., S. 29. 764 PU I., S. 27. 765 PU I., S. 29. „Item castrum in Storchenberch, situm est in Foro.“ Foro = Haag am Hausruck. 766 PU I., S. 21: „(...) ubi dominus Gundachrus forum construxerat.“ – PU I., S. 21, Anm. 200. 767 PU I., S. 27: „Curia Hertnidi de Draettna et molendinum.“ Draettna = Trattnach, Gemeinde Weibern (oder Weilern).

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Geboltskirchen, Haag am Hausruck, Weibern

2.1.4.3. Gerichtsbezirk Peuerbach Von den beiden bisher genannten Gerichtsbezirken des PB Grieskirchen unterscheidet sich der GB Peuerbach768 aufgrund seiner stärkeren verwaltungsmäßigen Gliederung hochstiftischen Besitzes innerhalb seiner Grenzen. Auch für das 14. Jahrhundert finden sich hier Belege für hochstiftische Güter. Charakteristisch ist die breitere Streuung der Liegenschaften, die sich darin zeigt, daß die einzelnen Gemeinden nur geringeren Besitz aufweisen,769 daß die Anzahl der betroffenen Gemeinden jedoch groß ist. Immerhin sind von den 10 Gemeinden des heutigen Gerichtsbezirkes 8 mit Passauer Einfluß ausgewiesen. Der überwiegende Teil dieser Güter und Rechte befindet sich im näheren Bereich von Peuerbach, das selbst aber nicht zu Passau gehörte. Für das 13. Jahrhundert enthalten 5 hochstiftische Teilurbare Nachweise über Rechte. An erster Stelle wird unter den „Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding“770 die Gemeinde Bruck-Waasen mit 2 Lehen genannt.771 Zur „Herrschaft Vichtenstein selbst“772 gehörten in der G. Natternbach ½773 und in der G Waizenkirchen 2 ½ Huben.774 Das Verzeichnis der sogenannten „Vichtensteinschen Güter“775 berichtet ebenfalls von Diensten in dieser Gemeinde.776 Hinzu kommen noch Liegenschaften der „Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“,777 nämlich 4 Lehen,778 und auch das „Urbar des Amtes

768 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 87 (Peuerbach). – Brandstetter, Elisabeth: Die Haus- und Hofnamen des ehemaligen Gerichtsbezirkes Peuerbach in OÖ. Ausgenommen die Ortsgemeinde Kallham. Wien 1969 (Wien, Univ. Diss., 1969). Vgl. vor allem den allgemeinen historischen Hintergrund und die zusammenfassenden Bemerkungen zu den verschiedenen Grundherrschaften in diesem Bereich: S. 38–58. 769 Neben dem Hochstift Passau waren es vor allem das Kloster St. Nikola bei Passau, das Kloster Vornbach, die Herren von Wels und Lambach und die Grafen von Formbach – nach deren Aussterben die Grafen von Schaunberg –, die in dieser Region grundherrschaftlichen Besitz hatten. Brandstetter, Peuerbach, S. 50. – Da die Ausbildung der Grundherrschaften „nicht das Ergebnis einer planmäßigen Besiedlung“, sondern „sich aus Erwerbungen, Tausch, Heirat und Schenkungen“ zusammensetzte, gehörten oft „die Häuser ein und derselben Ortschaft verschiedenen Grundherrschaften an.“ Brandstetter, Peuerbach, S. 53. 770 PU I., S. 26–29. 771 PU I., S. 27. 772 PU I., S. 121–130 und PU I., S. 121, Anm. 1038. 773 PU I., S. 121. 774 PU I., S. 124. 775 PU I., S. 114–120. 776 PU I., S. 120. 777 PU I., S. 132–140: „Isti sunt redditus hofmarchie in Ebilsperch.“ Und: PU I., S. 140–142. 778 PU I., S. 136: „Item ibidem (Polsingen) 4 feoda.“

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Ebelsberg“779 berichtet von 5 verpfändeten Gütern.780 Weiterer Besitz ist für das 13. Jahrhundert nicht bezeugt. Im Urbar des 14. Jahrhunderts ist für die „Herrschaft Vichtenstein“781 ebenfalls in der G Natternbach Besitz nachzuweisen, nämlich 1 Gut, das zur Zeit der Abfassung des betreffenden Urbars öde lag.782 Nachweise für einen Besitz zu Waizenkirchen fehlen. Dagegen ist die „Herrschaft Wesen“783 in drei Gemeinden dieses Gerichtsbezirkes vertreten. Verschiedene Einkünfte von nicht näher beschriebenen Gütern und Rechten bezog sie aus Orten der G Eschenau im Hausruckkreis784 und der G Neukirchen am Walde.785 Ferner befand sich 1 Lehen in der G Stegen.786 In diesem Raum treten auch zum ersten mal Einkünfte des Hochstiftes Passau auf, die als ‘Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn’787 bezeichnet werden. Es handelt sich um spezielles Kathedralvermögen, das zweckgebunden war. Demnach bezog Passau von den genannten Kirchen ganz bestimmte Abgaben, von der Kirche zu Natternbach 2 Pfund788 und von der Kirche zu Peuerbach 720 Denare, also 3 Pfund.789

PB Grieskirchen, III. GB Peuerbach

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Inwärtseigen zwischen Hausruck und

Eferding: Bruck-Waasen

1. Herrschaft Wesen: Eschenau im Hausruckkreis, Neukirchen

am Walde, Stegen

2. Herrschaft Vichtenstein selbst: Natternbach, Waizenkirchen

2. Herrschaft Vichtenstein: Natternbach

3. Vichtensteinische Güter: Waizenkirchen

3. Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn:

779 PU I., S. 366–376: „Ad officium in Ebelsperch.“ Zu Markt und Schloß Ebelsberg: PU I., S. 366, Anm. 737. 780 PU I., S. 372: „Ibidem eidem (domino Heinrico de Hartheim) in Tutenpach 5 hube.“ 781 PU I., S. 611–633. 782 PU I., S. 613: „Item de Perndorf ein oed.“ 783 PU I., S. 694–696: „Daz sind die guet, die der von Waldekk dem pischolf von Pazzaw hat ingeantwurt zue Wesen.“ 784 PU I., S. 694–695. 785 PU I., S. 695. 786 PU I., S. 694. 787 PU I., S. 704–706: „Nota, que ecclesie solvant kathedratikum.“ und „Infrascripte ecclesie solvere tenentur cathedraticum.“ – Für den Begriff Kathedraticum finden sich in der Quelle die Schreibweise mit „C“ und mit „K“. Adam Maidhof wählt für seine Überschrift dieses Urbarabschnitts die Schreibweise mit „K“, der auch hier gefolgt wird. 788 PU I., S. 705: „Natrnpach 2 libr.“ 789 PU I., S. 705: „Pevrbach 3 libr.“

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Natternbach, Peuerbach

4. Herrschaft und Hofmark Ebelsberg: Waizenkirchen

5. Urbar des Amtes Ebelsberg, verpfändete und besetzte Güter:

Waizenkirchen

2.1.5. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Eferding Der PB und zugleich GB Eferding, benannt nach dem Hauptort, erstreckt sich über die fruchtbare Beckenlandschaft im Bereich von Donau und Mündung des Innbaches in den Strom. Es ist nicht verwunderlich, daß in diesem geschichtsträchtigen Gebiet das Hochstift Passau sich einen Pfeiler seiner Herrschaft bzw. Grundherrschaft in Oberösterreich sichern wollte. Gerade am Beispiel von Eferding wird besonders deutlich, daß Passau überall dort, wo sich altes bayerisches Siedlungsland von der Landnahme her in Ober- und Niederösterreich befand, frühe Besitzungen und Rechte beanspruchte und auch nachweisen konnte. Meist handelt es sich dabei auch um einstige Stützpunkte römischer Macht und römischer Kultur, wie das gerade bei Eferding der Fall ist; reiche Funde aus der Römerzeit zeigen dies.790 Die älteste urkundliche Erwähnung des Jahres 1111 weist die Siedlung als bischöflich-passauisches Eigentum aus.791 So ist es nicht zu verwundern, wenn sich um diesen Kern eine starke Konzentration Passauer Besitzrechte an Grund und Boden entwickelte, vor allem in der heutigen G Alkoven792 und in

790 Zur Geschichte von Eferding: Wutzel, Otto: Bevölkerung, Recht und Verfassung der Stadt Eferding in Oberösterreich vom 12. bis in das 16. Jahrhundert. Linz 1946 (Linz, Univ. Diss., 1946). – Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. Hrsg. von Herbert Knittler: S. 107–118 (Manfred Brandl). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 29. 791 Nach Otto Wutzel reicht die erste schriftliche Erwähnung bereits in das Jahr 1067 und weist Eferding dort ebenfalls als Stadt der Passauer Bischöfe aus. Wutzel, Otto (Hrsg.): Die Rechtsquellen der Stadt Eferding. Graz, Köln 1954 (Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen. Hrsg. von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Dritte Abteilung. Fontes Iuris. Band 2). S. X. – 1222 stattete der Passauer Bischof Eferding mit dem Stadtrecht aus. Dies steht möglicherweise im Zusammenhang mit dem Ankauf von Freistadt 1213 durch den österreichischen Herzog, der diesen Ort anschließend mit umfangreichen Privilegien ausstattete und versuchte, den Handel nach Norden in Richtung Böhmen durch die Anlage weiterer Handelswege auszubauen. Demnach hätte sowohl die passauische als auch die österreichische Seite versucht, den Einfluß auf den den Böhmerwald überquerenden Handelsweg auszudehnen. Ratusny, Landesaubau, S. 117–118 und S. 117, Anm. 267. 792 An den Orten, an denen das Hochstift Passau urbarielle Besitzungen und Rechte aufzuweisen hatte, waren oftmals auch andere Herrschaften vertreten. Am Beispiel Alkoven

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Eferding793 selbst. Zusammengefaßt ist der hochstiftische Besitz in der G Alkoven im Verzeichnis der „Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“,794 im Verzeichnis der „Inwärtseigen des Amtes Ebelsberg“795 und im sogenannten „Urbar des Amtes Ebelsberg“.796 Der Markt Ebelsberg erscheint somit als Mittelpunkt hochstiftischer Verwaltung. Nach Maidhof ist die Möglichkeit nicht auszuschließen, daß Ebelsberg bereits im 10. Jahrhundert an das Hochstift Passau gekommen war,797 und es blieb mit Unterbrechungen bis zur Säkularisation beim Hochstift. Den Besitz im einzelnen festzulegen ist schwierig. Auf die Problematik des Quellenbestandes wurde bereits verschiedentlich hingewiesen. Läßt man die möglichen Fehlerquellen unberücksichtigt, so ergibt sich ein überraschendes Bild. Die „Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“ verzeichnet für das 13. Jahrhundert in der G Alkoven 13 Güter unterschiedlicher Größe,798 das Verzeichnis der Inwärtseigen kennt etwa 17 Güter799 und das Urbar des Amtes Ebelsberg nennt etwa 6 Höfe bzw. Meierhöfe.800 Insgesamt ergeben sich also für das 13. Jahrhundert über 36 Güter. Darüber hinaus werden in den Urbaren des 13. Jahrhunderts in dieser Gemeinde noch Güter erwähnt, die im „Verzeichnis der Güter zwischen Enns und Donau“801 genannt sind und nach Otto von Tegernbach ledig geworden waren. Hinzu kommt noch Besitz aus dem sogenannten „Lehensbesitz nächst der Enns“.802 Wesentlich übersichtlicher sind aus dem Urbar des 14. Jahrhunderts die hochstiftischen Besitzverhältnisse herauszuarbeiten. Für die G Alkofen kommt

waren dies nachweislich im 12. Jahrhundert neben dem Hochstift Passau das Kloster St. Nikola und das Kloster Kremsmünster. Julius Strnadt zeigt für den Bereich zwischen der wilden In (bei Eferding) und der Traun für die einzelnen Ortschaften die unterschiedlichen Herrschaften im 12. Jahrhundert auf. Weiter schreibt er: „In diesem Landstriche fand schon im 12. Jahrhunderte eine weitgehende Zersplitterung des Besitzes statt, die sich aus der Fruchtbarkeit des Bodens erklärt. In das Eigentum teilten sich die Herren von Schaunberg, Wilhering-Wachsenberg, von Haunsperg, von Perge und andere Voll- und Gemeinfreie, die steyrischen Otakare, das Hochstift Passau, die Klöster Mondsee, Kremsmünster, Niederaltaich, St. Florian, Göttweig, Garsten, Erlakloster, Wilhering, Nonnberg, Traunkirchen, St. Nikola.“ Strnadt, Julius: Hausruck und Attergau. In: Archiv für Österreichische Geschichte. Hrsg. von der Historischen Kommission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Band 99. Wien 1908. S. 1–396 (Abhandlungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. Teil 7). Hier: S. 98–108. Zitat: S. 98. 793 Der Besitz von Eferding bot zudem eine Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten im österreichischen Raum. Wutzel, Rechtsquellen, S. X. 794 PU I., S. 132–140. 795 PU I., S. 143–144. 796 PU I., S. 366–376. 797 PU I., S. 132–133, Anm. 1191. 798 PU I., S. 132–140. 799 PU I., S. 143–144. 800 PU I., S. 366–376. 801 PU I., S. 144: „Hec sunt, que nobis ceperunt vacare de morte Ottone de Tegernbach.“ 802 PU I., S. 145–146: „Hec spectant ad redditus episcopi et sunt infeodata citra et ultra Anasum.“

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überhaupt nur das Amt „Herrschaft Ebelsberg“803 in Frage. Die an sich ausführlichen Angaben beschränken sich in den meisten Fällen auf die Bezeichnung der entsprechenden Güter bzw. deren Inhaber, Angaben über die Form des Besitzes fehlen häufig, so daß die Anlage einer statistischen Übersicht nicht möglich ist. Doch wird aus den vorhandenen Angaben ersichtlich, daß das Hochstift im 14. Jahrhundert in dieser Gemeinde über 20 größere Anwesen verfügte. Die Besitzrechte waren aber sehr unterschiedlich. Das zweite und eigentliche Zentrum hochstiftischer Herrschaft im PB und GB Eferding befand sich in Eferding selbst; doch ist gerade für diesen Ort schwer zu ermitteln, was im einzelnen das Hochstift als seinen Besitz beanspruchen konnte. Für das 13. Jahrhundert fehlen z. B. detaillierte Angaben über die Einzelobjekte. Die einschlägige Notiz in den Passauer Urbaren erwähnt lediglich die Gesamteinnahmen des Amtes, für den Ort Eferding selbst erfolgt keine Angabe. Vom Amt Eferding bezog das Hochstift jährlich etwa 160 Maß Roggen und vom nämlichen Gericht etwa 40 Pfund Hafer.804 Eine zweite Notiz gibt an, daß im Jahre 1256 vom Gericht Eferding der Stadtrichter einen Betrag von 30 Talenten Wiener Pfennige an das Hochstift entrichtete.805 Damit sind die Angaben erschöpft. Umfangreiche Angaben bringt hingegen das Urbar des 14. Jahrhunderts.806 Es ist in zwei Teile aufgegliedert. In einem ersten Abschnitt erfolgt eine Zusammenstellung aller Einkünfte aus dem ius civile,807 die am Tage des hl.

803 PU I., S. 583–599. 804 PU I., S. 132: „De officio in Eferdinge solvuntur 160 mod. siliginis et avene. De iudicio vero secundum statum temporis (solvuntur 40 libr. vel paulo plus vel paulo minus). 805 PU I., S. 395: „Item notandum, quod anno domini 1256 in Vigilia beati Laurentii locavimus iudicium in Everdinge Franconi pro 30 tal. Wien(nensium) per annum.“ Zu Otto Franc PU I., S. 396, Anm. 1015. – Otto Franc stellt in der Eferdinger Stadt- und Verfassungsgeschichte eine bedeutende Persönlichkeit dar. 1254 ist er als erster Stadtrichter dort bezeugt. In der Literatur wird er als „kraftvolle Persönlichkeit“ (Otto Wutzel) beschrieben; aufgrund der Anmaßung weitgehender Rechte kam es zur Auseinandersetzung mit dem Passauer Bischof, die letztlich in einem Vergleich endete. Wutzel, Bevölkerung, S. 58–59. – Zum Betrag: 240 d = 1 tal.; 30 tal. = 7200 d. (Wiener Pfennige). Der Wiener Pfennig wurde seit 1193/94 in Wien geprägt und war von 1200 bis zum Ende des 14. Jahrhunderts nicht nur in Österreich, sondern auch in Ostbayern im Umlauf. Berghaus, Peter: Artikel „Wiener Pfennig“. In: LexMA, Band 9, Sp. 90. – Grundlegend zum Wiener Pfennig: Koch, Bernhard: Der Wiener Pfennig. Ein Kapitel aus der Periode der regionalen Pfennigmünze. Wien 1983 (Numismatische Zeitschrift. Hrsg. von der Österreichischen Numismatischen Gesellschaft. Band 97). – Zum Wertverhältnis des Wiener Pfennigs zum Passauer Pfennig: In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts wurde ein Passauer Pfennig mit 5/6 Wiener bzw. ein Wiener mit 6/5 Passauer Pfennigen verrechnet. In den folgenden Jahrzehnten kam es zu einer allmählichen Angleichung der beiden Pfennige. Im 14. Jahrhundert schließlich war der Passauer Pfennig zum Wiener Pfennig geworden, so daß in den Urkunden dieser Zeit beide Pfennige gleichwertig nebeneinander standen. Koch, Wiener Pfennig, S. 38. 806 PU I., S. 600–603. 807 PU I., S. 600–603. – ius civile = 1. Burgrecht, Bergrecht (erbliche Leihe von Grundstücken und der daraus erwachsende Zins). 2. Jährliche Rente aus liegenden Gütern, besonders Häusern: PU III., S. 364.

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Andreas (30.11.)808 von den genannten Personen und deren Besitzungen an das Hochstift zu entrichten waren: „Hic annotatur ius civile de domibus, areis et agris in Everdinge; servitium autem datur in die sancte Andree.“809 Im zweiten Abschnitt handelt es sich um ein Verzeichnis in der nämlichen Form. Die hier genannten Dienste waren aber am Tage der Epiphanie (6.1.) zu entrichten: „Istud servitium servitur in Epiphania domini.“810 Das Siedlungs- und Herrschaftsbild, das sich hieraus ergibt, ist sehr differenziert und vermittelt einen informativen Einblick in die Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau an diesem Ort. Um die Struktur eines Siedlungskomplexes aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu verdeutlichen, werden die Aufzeichnungen über das ius civile in Eferding mit den Diensten zum Sankt Andreastag und zum Tag der Epiphanie tabellarisch zusammengestellt. Die Taufnamen der genannten Personen werden jedoch nicht aufgeführt, nur die Familiennamen bzw. Berufsbezeichnungen – sie gelten wohl als Familiennamen811 – werden in die Tabelle übernommen, um das ortsansässige Gewerbe herauszustellen. Familiennamen, die sich von Ortsbezeichnungen ableiten, werden nur dann aufgeführt, wenn sonst keine Berufsbezeichnung angegeben ist. 808 Apostel Andreas, 30. November. Grotefend, Hermann: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. Hrsg. von Theodor Ulrich. 13. Auflage, bearbeitet von Jürgen Asch. Hannover 1991. S. 33. 809 PU I., S. 600: „Hier wird verzeichnet das ius civile von den Häusern, Hausstellen und Äckern in Eferding; die Dienste werden gereicht am Tag des hl. Andreas.“ 810 PU I., S. 603–606. „Dieser Dienst wird gereicht am Fest Epiphanie.“ 811 An dieser Stelle sei auf die am Archiv des Bistums Passau entstehende Historische Bevölkerungsdatenbank der Diözese Passau vor 1900 verwiesen. Der Schwerpunkt dürfte zwar langfristig in der Neuzeit des 18. und 19. Jahrhunderts liegen, aber die angeführten Beispiele scheinen anzudeuten, daß auch für die Zeit des ausgehenden Mittelalters in Zukunft interessante Schlüsse gezogen werden können, die nicht nur für den niederbayerischen Raum, sondern auch für die angrenzenden Länder Geltung besitzen. Wurster, Herbert W. Wolfgang Fronhöfer. Isabel Maier: Familiennamen Niederbayerns. Neue Wege der Forschung und neue Erkenntnisse. In: Altbairischer Volks- und Heimatkalender auf das Jahr 2004. Passau 2004. S. 105–107.

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Ius civile in Eferding (1324) Seite Besitzer Art des Besitzes Dienste

(in den.) 1. Servitium am Tag des hl. Andreas (30. November) 600 Achleiter d ag ar 30 Fuerer 2 Cultellator ar 4 Gladiator o 2 ½ Chamerarinna d 3 ½ Sutor A. o 2 Sutor W. o 2 Wasner d 5 Nauta d 5

Carnifex ag o 3 Lawer d 5 Waetzinger o 2 Weidenholtzerin ar 5 de Lintz ar 2

Cultellator d 3 Chaeterlo d 1 Textor d 1

Engelhartsceller d 6 601 Heinzel ag ar 6

Engelmarus d ar 7 ½ Acheindorfer d 2 ½ Ovenkins ½ Sutor ½ de Paungarten ag 1 Ruffus d o 15 Schaeubel o 5

Tutenpechinna ar Sutor ar 3 ½ de Lapide ar 5 Gols ar 3 Plasenprein ar 3

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Wolchauf ar 2 de Freihaim ag 2 Gaterer d 3 uf dem Stab d 2 ½ Nadler ar 5 Goels d 5 Pellifex d 4 Zwelifschillinger d ar 7 gener Waecingeri d 3 (von Heinzel) 602 Cultellator d o 7 Neunmarchter H. 3 o 18 Sutor Chuntzlo o 2 Sutor Christanus o 2 Lutifigulus d 5 Sutor Sidlo d 1 Gresinginna d 2 Waetzinger Ullo d o 10 Saureiter d o 7 Wesch d 3 Textor Ortlo d 1 Neunmarchter M. o 5 Guntherinna d ar 4 Rechsherinn 5 Puchaimer d 5 Guphin d 1 Francho o 1 Huter d o 1 ½ Campanator ar 3 Mospergerin ar 2 Sartor ar 5 Freiheimer ar 2 Pernhartinna ar 2 Sutor H. ar 5 Raeutinger d ag 4 de Puchaim ar 5 Faber o 2 ½ 603 Pistor ag ar 13 im Paungarten 2ar p

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de Watzenchirchen d o 8 Mulhaimerinna ar 1

Pistor ag 1 de Erdprust ag 1 Speckaer d o 5 ½

Oder ar 7 Oder antiquus 2ar 9 Bonus d ag 5 ½ Purchartin ar o m 64 2. Servitium am Fest Epiphanie (6. Januar) 603 Hartheimer ar 10 Oder in foro d ag ar 11 ½

Herisinger d ag 7 Wernherinna ar 2 Lanchseitt d 5 604 Textor ar 4 Zeirer ar 5 Nadlaer, alt d ar o 8 ½ Oderinna ag 2 Waetzingarius antiquus ag 11 Julbek ar 3 ½ der Unend ar o 6 Ricinger ar 2 ½ Milichpuhel ag ar o mac 11 ½ Pellifex ar 5 Sutor H. ar 3 Lawerinna ar 3 Schonaekel ar 3 Kaiser ar 5 Gaterer ag 1 Metleffel d 2 Plaetwirtin ar h(?) 2 ½

Carnifex 2d 2ag mac 19 ½ Sutor D. ar 6 Sartor D. ar 2 Soleator ar 5

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Nauta o 5 Gladiator ar 5 Prodel 2ar 6 605 Weidenholtzer ar 5 Nadlaer Sidlo ag ar 8 Schrimph ar 2

Maler ar 2 ½ der Schot ar 10 Chaeser ar 5 Swaeblo ag ar 10 Pistor d 12

Zoto ag ar 12 Stebek 2ag 2ar 14 ½ Wasner ag 8 Weidenholtzerin ag 22 Wacherspek ag 14 Sutro Sidlo ag 1 Waetzinger ar 5 Maler o ½ Sutor A. ag ar 6 ½ Zolneri filius ar 1 Bonus H. ar 4o 10 ½ Schifer d 10 Pistor ar 5 Molendinator D. ar 5 Imperdorfarii d 2 de Schownberch, D. d 1 606 Aystershaimarii ar 5 Curia in In c 360 Furter ar 5 Heimpechinna d 5 balneum b 2 Legende: Abkürzung lateinische Bezeichnung deutsche Bezeichnung ag ager Acker ar area Kleineres Anwesen, etwas Grund und Boden b balneum Badstube

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c curia (Meier-)Hof d domus Haus (Sitz) h hospitale Hospital für Arme, Alte, Kranke und Fremde m molendinum Mühle mac macellum Fleischbank o ortus (= hortus) Obstgarten p pratum Wiese Trotz ihres Umfangs erscheint eine derartige Zusammenstellung angebracht. Es trifft nicht gerade häufig zu, daß Quellen in dieser Form und Genauigkeit vorliegen.812 Die 2. Spalte beschränkt sich auf die Wiedergabe der Familiennamen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, daß diese in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts noch nicht voll ausgebildet waren. Die verschiedenen Formen lassen dies erkennen. So ist in manchen Fällen nicht sicher, ob die Angabe eines Berufes tatsächlich auf die Ausübung dieses Gewerbes schließen läßt, oder ob bereits aus der Berufsangabe ein Familienname entstanden ist. Doch wurde dieser Entwicklungsstand als gegeben angenommen, um die Übersicht zu vereinfachen. Andererseits wäre es denkbar, aus den Familiennamen auf die Wirtschaftsgeschichte eines Raumes Rückschlüsse zu ziehen. In der 3. bis 7. Spalte ist die Art des Besitzes zusammengefaßt. In der Tabelle wurde die lateinische Bezeichnung der Objekte übernommen, da diese treffender und kürzer ist. Die Legende zur Tabelle erläutert die Begriffe. Aus der letzten Spalte schließlich sind die Dienste in Geld zu ersehen. Vergleicht man die Namen der Leute, die zum Andreastag ihren Dienst zu leisten hatten mit denen, bei denen Verpflichtungen am Fest der Erscheinung des Herrn (Epiphanie) fällig waren, dann zeigt sich, daß es sich meist um verschiedene Namen handelt. Es ergibt sich daraus folgendes Gesamtbild: 1. Servitium in Eferding am Tag des hl. Andreas (30. November) (Summe) d ag ar o p m mac h c b 34 10 30 21 1 1 - - - -

812 Die Zusammenstellung bringt in ihrer 1. Spalte jeweils die Seitenangabe der Quellennotiz in den Passauer Urbaren von Adam Maidhof.

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2. Servitium in Eferding am Fest der Erscheinung des Herrn (6. Januar) (Summe) d ag ar o p m mac h c b 12 18 40 9 - - 2 1 1 1 Servitium in Eferding (Summe insgesamt) d ag ar o p m mac h c b 46 28 70 30 1 1 2 1 1 1 Die größte Bedeutung unter diesen zahlreichen Objekten ist wohl den Häusern (d = domus) und vor allem dem Meierhof (c = curia) in In813 zuzusprechen. Letzterer aber lag nicht am Ort selbst. Er diente wohl dazu, neben den rein finanziellen Einnahmen die Versorgung der bischöflichen Verwaltung mit den notwendigen Naturalien zu gewährleisten. Der hohe Betrag, der bei der curia genannt ist, läßt erkennen, daß zum Hof eine ganze Reihe anderer bäuerlicher Siedlerstellen gehörte, wobei die curia etwa als Sammelstelle – wohl in der Form einer kleinen Herrschaft – zu sehen ist. Überhaupt bietet der gesamte Besitz des Hochstifts in Eferding ein abgerundetes Bild: Die curia sorgte für die Naturalien, soweit das Hochstift ihrer bedurfte. Die finanziellen Einnahmen und somit die wirtschaftliche Basis der Herrschaft wurden von den Bürgern814 der Stadt erhoben. Doch auch für die Bürger und weiteren Einwohner war gesorgt. Ein Hospital (h = hospitale) betreute Alte und Kranke, in der Badstube (b = balneum) konnten die Eferdinger ihren hygienischen Ansprüchen genügen. 2 Fleischbänke (mac = macellum) versorgten die Bevölkerung mit Fleischwaren und ein Mühlenbetrieb lieferte das nötige Mehl. Schließlich war offenbar jeder Bürger Eferdings mit privatem Besitz ausgestattet. Verzeichnet ist zum einen der Grund und Boden eines Jeden.

813 In = Inn, Dorf, Gemeinde Fraham, Gerichtsbezirk Eferding. Möglicherweise ist auch der Innbach, ein Nebenfluß der Donau, gemeint. PU I., S. 606, Anm. 1229. 814 Die Nennung unter dem Begriff ius civile kennzeichnet die angesprochenen Personen als Bürger von Everding. Darüber hinaus haben sicher weitere Einwohner in Everding ohne Bürgerrecht gelebt, zu denken sei nur an Knechte und Dienstmägde auf den angrenzenden Bauernstellen und an die Bediensteten in den Handwerksbetrieben. – Vgl. PU III., S. 364. – Im Schiedsspruch einer Streitsache zwischen den Grafen von Schaunberg und dem Bischof von Passau aus dem Jahre 1359 wird ebenfalls von den in Eferding wohnenden Bürgern gesprochen, die Steuern zahlen und Wachdienste leisten, und denen in der Urkunde spezifische Rechte zugesprochen wurden: 1359 Mai 13, Schaumberg. In: Wutzel, Rechtsquellen, Nr. 5, S. 3.

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Genannt wird der Acker (ag = ager), das Ackerland, das einem Bürger aus hochstiftischem Besitz zur Nutzung übergeben war. Diese Flurstücke waren von unterschiedlicher Größe, doch wirklich groß ist keines zu nennen. Die Äcker waren kaum zum Anbau von Getreide geeignet, sondern aus ihnen bezog der Inhaber seinen Bedarf vor allem an Kraut, Rüben und Hülsenfrüchten. Daß es sich nur um kleinere Flurstücke gehandelt haben kann, geht daraus hervor, daß anscheinend manche Inhaber von Äckern nicht „behaust“ waren, also keine eigenen Häuser besaßen. Wo diese Leute wohnten, ist aus der Quelle nicht ersichtlich. Ein Teil von ihnen übte ein Gewerbe aus, so Sidlo als Schuster (Sutor), und auch Bäcker und Metzger waren vorhanden, um nur diese Beispiele zu nennen. Bei ihnen kann es sich nur um Leute handeln, die in ihrem Handwerk in einem Betrieb arbeiteten, wo sie auch wohnten, oder sie betrieben selbst ein Geschäft, das aber dem Hochstift direkt unterstand und somit in einem Urbar nicht genannt wird. Die meisten Einwohner Eferdings besaßen hingegen selbst Anwesen, eine area (ar). Darunter ist ein Haus mit etwas Grund und Boden zu verstehen. In kleineren Orten Niederbayerns und Oberösterreichs beherrschten diese bis in die jüngste Zeit noch das Ortsbild vor allem der Märkte. Auch diese areae waren von unterschiedlicher Größe, wobei jedoch zu jedem eine bestimmte Grundausstattung gehörte, die nicht zu umfangreich gewesen sein dürfte; wahrscheinlich war dies nur ein mehr oder minder großer Gemüse- und Krautgarten, denn bereits ein Obstgarten (o = ortus = hortus) ist gesondert erwähnt. Von den insgesamt etwa 120 Häusern zu Beginn des 14. Jahrhunderts in Eferding besaßen nur 30 einen Obstgarten, also etwa jedes vierte. Außerdem bleiben noch die Häuser (d = domus) selbst zu nennen. Deren Inhaber sind wohl als die eigentlich einflußreicheren Bürger der Stadt anzunehmen. Woraus sie ihre Einkünfte bezogen, geht aus dem Urbar nicht hervor. Diese Leute dürften aber sehr unterschiedlichen sozialen Schichtungen zugehört haben. Teils waren es einflußreichere Handwerker,815 zum Teil sind es auch Angehörige des niederen Adels aus der Umgebung, die sich in der Stadt gleichsam eine „Zweitwohnung“ leisteten.816 Da nirgends von einer kaufmännischen Tätigkeit die Rede ist, dürften auch Angehörige dieses Standes unter die Hausbesitzer zu rechnen sein. Überhaupt gab es neben der landwirtschaftlichen Tätigkeit vielfältige andere Berufs- und

815 Otto Wutzel geht in seiner Dissertation davon aus, daß – im Gegensatz zu Reichsstädten, landesfürstlichen Städten und anderen – in Eferding gerade die Handwerker die wirtschaftliche Basis der Stadt stellten und als Bürger anzusehen sind. Einige von Ihnen waren auch im Stadtrat tätig und stiegen bis in die Stadtrichterwürde empor. Wutzel, Bevölkerung, S. 56–57. 816 Vgl. auch: Wutzel, Bevölkerung, S. 57–58.

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Beschäftigungsformen;817 man denke an die große Menge von Menschen, die im mittelalterlichen Transportwesen818 ihren Erwerb fanden, oder die mit Dienstleistungen an den Herrschaftshöfen und in den Bürgerhäusern beschäftigt waren. Über sie wird im Urbar nichts berichtet. Schließlich bleibt noch ein Wort zu den Einnahmen selbst zu sagen. Nimmt man den bereits genannten Hof (curia) aus, so sind die jeweiligen Beträge als sehr bescheiden zu bezeichnen. Nicht selten handelt es sich nur um einen Pfennig, der zu entrichten war, so daß in diesen Fällen beinahe nur von einem Rekognitionszins gesprochen werden kann. Es ist hingegen zu berücksichtigen, daß es sich dabei nur um die Verpflichtung handelt, die aus dem „ius civile“ erwuchs. Die Untertanen hatten noch manch anderes zu leisten, das Hochstift war hingegen maßvoll in seinen Forderungen. Alles in allem sind es 1124 Denare, die jährlich aus diesem Recht in die bischöfliche Kasse flossen. Es ist anzunehmen, daß allein schon die Verwaltung diesen Betrag aufbrauchte. Nach diesen Ausführungen über den Ort Eferding ist zur Besitzbeschreibung des Gerichtsbezirkes zurückzukehren. In seinem Bereich wird zum ersten Mal ein Mann aus der Gruppe der homines des Hochstifts819 erwähnt, nämlich Ulricus de Harthaim. Es ist hier nicht ein generelles Verzeichnis dieses homines angelegt, sondern es werden nur zwei Gruppen herausgegriffen. homines des Hochstifts: „Isti sunt homines sancti Stephani, qui contraxerunt sub alieno domino.“820 „Dies sind die homines des hl. Stephanus, die einen Vertrag geschlossen haben mit einer anderen Herrschaft.“ „Isti sunt, qui non contraxerunt alienaliter.“821

817 Albert J. A. Müller untersuchte am Beispiel der Stadt Linz die unterschiedlichen Handwerks- und Gewerbeberufe. Für das Jahr 1504 konnte er 49 unterschiedliche Berufe nachweisen, so z. B.: Weber, Fischer, Schuster, Kramer, Fleischhauer, Bäcker, Goldschmied, Lederer, Sattler, Schmied, Hafner, Scherer, Tischler, Schlosser, Bader, Schleifer, Apotheker, Barbier, Beutler, Bogner, Taschner, Totengräber, Tuchmacher, Glockengießer, Handschuster, Maurer, Wagner, Zimmermann oder Zinngießer u. a.: Müller, Albert J. A.: Die Bürger von Linz bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Prosopographie und soziale Strukturierungen. Graz 1987 (Graz, Univ. Diss., 1987). S. 40. 818 So bildeten z. B. in der Stadt Linz im Jahr 1504 die im Transportgewerbe beschäftigten Faßzieher mit 12,5 % mit Abstand die größte Gruppe im Vergleich zu allen anderen nachgewiesenen Berufen und den darin Arbeitenden. An zweiter Stelle folgten die Weber mit einem Anteil von 5,7 % und danach die Fischer und Schuster mit je 5,1 %. Die Faßzieher scheinen in unterschiedlich großen Räumen und Entfernungen tätig gewesen zu sein und waren – nach Müller – als reine „Dienstleister“ tätig. Zudem gehörten sie zu einer ökonomisch besser gestellten Gruppe. Müller, Bürger, S. 40 und S. 44–45. – Zum mittelalterlichen Transportwesen in Oberösterreich allgemein: Hoffmann, Alfred: Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich. Band 1. Von der Frühzeit bis zum Jahre 1848 (Wirtschaftsgeschichte des Landes Oberösterreich. Hrsg. von Vinzenz Kotzina. Band 1). S. 64–66. 819 PU I., S. 271–274: „Homines des Hochstifts (besonders in der Riedmark) 820 PU I., S. 271–273. 821 PU I., S. 273–274.

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„Diese sind es, die keinen Vertrag geschlossen haben mit einer anderen Herrschaft.“ Schon Maidhof scheint sich bei der Edition der Passauer Urbare nicht im Klaren gewesen zu sein, wie diese beiden Sätze zu verstehen sind, denn gegen seine Gewohnheit verzichtet er auf einen Kommentar. Drei Problembereiche stecken in diesen kurzen Sätzen: 1. Wen bezeichnet der Begriff homo bzw. homines? 2. Wie ist contrahere (contraxerunt = Perfekt) zu verstehen? 3. Welchen Rechtsfall bezeichnet der Ausdruck sub alieno domino bzw.

alienaliter? Es ist sinnvoll, mit der Interpretation des Zeitworts zu beginnen. Contrahere ist in seiner Grundbedeutung als ‘zusammenziehen’822 zu verstehen und nach Georges823 auch im Sinne von ‘eingehen, abschließen’, da es sich in dieser Urbarsnotiz um ein Rechtsgeschäft handelt. Daher ist die Formulierung zu wählen „einen Vertrag (ein Rechtsgeschäft) abschließen“. Der Ausdruck „sub alieno domino“ bzw. „alienaliter“ verweist auf die Partner, die an diesem Rechtsgeschäft beteiligt sind. Wenn es „unter einem fremden Herrn“ abgeschlossen werden kann, dies aber im Urbar eigens vermerkt wird, dann setzt dies voraus, daß ein solches Rechtsgeschäft normalerweise mit dem eigenen Herrn abgeschlossen wird, daß dies hingegen nicht zwangsläufig der Fall zu sein braucht. Homines können auch mehreren Herren verpflichtet sein.824 Daraus ergibt sich die nächste Frage, wer denn diese homines waren. Maidhof übersetzt in seinem Registerband den Begriff als „Hörige“ ganz allgemein und setzt sie gleich mit mancipium bzw. proprii und anderen vergleichbaren sozialen Gruppen.825 Diese Interpretation geht zu weit, denn aus dem Inhalt der Quellen ergibt sich, daß diese Leute Rechtsgeschäfte abschließen konnten, also nicht rechtlos waren; sie schlossen Verträge sowohl mit dem eigenen Herrn wie auch mit fremden Herren. Ihre rechtliche und soziale Stellung scheint aber nicht einheitlich gewesen zu sein. Im Urbar werden z. B. die ersten beiden der genannten Personengruppe

822 Georges, Handwörterbuch, Band 1, Sp. 1630. – Diefenbach, Glossarium, S. 147. 823 Contrahere = (eine geschäftliche Verbindung) eingehen, abschließen: Georges, Handwörterbuch, Band 1, Sp. 1631. – Vgl. auch: Stowasser, Der kleine. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Bearbeitet von Michael Petschenig. München 1971. S. 138. 824 Es ergibt sich also bisher: Ein homo schließt einen Vertrag ab, der unter seinem Herrn möglich ist, der unter bestimmten Umständen auch mit einem anderen Herrn festgelegt werden kann. In jedem Fall stehen sich homo und dominus gegenüber. 825 PU III., S. 359: „homines Hörige, s. auch mancipium, proprii, holden.“

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als Dominus Karolus bzw. Dominus Wolvingus826 bezeichnet. Die überwiegende Mehrheit der homines muß dagegen auf dieses Attribut verzichten, wird nur nach ihrem Wohnsitz benannt, z. B. Rudolfus de Gusen.827 Andere dagegen tragen bereits eine Art Familiennamen wie Ernestus dictus Chras828 oder in vollzogener Form Rugerus Chras.829 Offensichtlich liegt hier eine Rangstufung vor. Es ist also ziemlich sicher, daß diese homines sich von den Hörigen allgemein gesehen durch einen bestimmten Grad an Freiheit unterscheiden. Die graduelle Abstufung ist aber stark differenziert und reicht von Personen, die sich der nobilitas nähern und als domini bezeichnet werden bis zu einer Schicht, die man wohl als gehobene Bauern bezeichnen könnte. Eine ähnliche Abstufung liegt auch bei der zweiten Gruppe vor, also bei den Menschen, die non contraxerunt, die also keinen Vertrag alienaliter, also unter einem anderen Herrn geschlossen hatten.830 Wieder wird der erste dieser Leute als dominus bezeichnet, jedoch mit dem Zusatz: Dominus Leo de Ebinge solutus est.831 Er ist also gelöst, befreit worden bzw. er ist frei. Es stellt sich die Frage wovon? Maidhof meint „wohl gelöst von Verpflichtungen der Leibeigenschaft“.832 Die Frage bleibt dann aber, ob diejenigen, bei denen dieser Vermerk fehlt, weiterhin unter der Leibeigenschaft gestanden haben oder - was ja auch sinnvoll wäre - überhaupt nicht. Denn dann brauchten sie nicht davon befreit zu werden. Offensichtlich geht es um diese Frage aber gar nicht. Im Urbarstext, der die Vertreter der zweiten Gruppe verzeichnet, ist nämlich ein Wandel in der sprachlichen Fixierung des Rechtsvorganges festzustellen. Zunächst ist der gesamte Abschnitt überschrieben: Non contraxerunt alienaliter.833 Aber schon beim ersten Vertreter, dem dominus Leo de Ebinge834 fehlt dieser Ausdruck. Dafür ist notiert solutus est.835 Bei Ernestus, bei dem allerdings der Text verderbt ist,836 wird zwar der nämliche Zustand mit similiter837 bezeugt, doch unmittelbar nach einer Textlücke fährt die Quelle weiter mit non contraxerunt.838

826 PU I., S. 271: „Dominus Karolus de Maltenperge. Dominus Wolvingus de Charlsperch.“ Maltenperge = Altenberg, Dorf mit Ruine (PU I., S. 271, Anm. 1987). – Charlsperch = Gallusberg, Gemeinde Engerwitzdorf (PU I., S. 271, Anm. 1988). 827 PU I., S. 272. 828 PU I., S. 272. 829 PU I., S. 272. 830 PU I., S. 273–274. 831 PU I., S. 273. 832 PU III., S. 386. 833 PU I., S. 273. 834 PU I., S. 273. 835 PU I., S. 273: „Dominus Leo de Ebinge solutus est.“ 836 Es handelt sich um Ernestus, den sechsten dieser Reihe (non contraxerunt). Ob er identisch ist mit dem Drittgenannten der Reihe, ist nicht zu erkennen. 837 PU I., S. 273. 838 PU I., S. 273.

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Dies bezieht sich wohl auf die folgenden Leute, nämlich die vier Söhne Gunthers und auf Ulrich von Hartheim.839 Für alle folgenden Personen gilt der Vermerk, der für Herrn Markward und Herrn Bernhard notiert: contraxerunt cum mulieribus,840 sie schlossen einen Vertrag zusammen mit ihren Frauen. Wenn nun ein Vertrag zusammen mit einer Frau in Besitzfragen abgeschlossen wird, dann handelt es sich wohl um die Erbschaft im Falle des Todes oder um die Besitzrechte bei der Vermählung. Letzteres trifft in diesem Falle wahrscheinlich zu. Die vorliegende Feststellung wäre demnach ungefähr so zu interpretieren: Homines, nämlich Grundholden und Lehensleute des Hochstifts, verheirateten sich mit Frauen, die entweder ebenfalls dem Hochstift selbst zugehörten oder einer anderen Herrschaft bzw. Grundherrschaft entstammten. Dabei mußte jeweils ein Vertrag über die entsprechenden Besitzrechte, wie auch - wenigstens im zweiten Falle - über die Rechte an der Person abgeschlossen werden. Waren beide, Mann und Frau, aus derselben Herrschaft, also dem Hochstift, gab es keine Komplikationen, denn im Todfall eines der beiden blieb der Besitz immer dem Herrn, also dem Hochstift, erhalten. In dieser Urbarsnotiz wurden aber auch alle diejenige Personen vermerkt, bei denen aufgrund der Verschiedenartigkeit der Herrschaftszugehörigkeit Differenzen auftreten konnten. Wie dies nun im einzelnen geregelt war, ist dem Urbar nicht zu entnehmen. Mit diesen Ausführungen könnte die Behandlung der Herrschaftsverhältnisse im PB und GB Eferding als abgeschlossen angesehen werden. Es steht jedoch noch die Beschreibung eines Amtes aus, das bereits in Bayern einschlägig war, das sogenannte „Amt Passau“, über das aus dem 13. Jahrhundert eine relativ umfangreiche Niederschrift vorliegt.841 Bereits ein erster Überblick zeigt, daß sich dieses Amt von vielen anderen wegen eines wesentlichen Charakteristikums unterscheidet, nämlich durch die große Streuung des Besitzes. Es reicht vom oberen Rottal in Niederbayern bis in die Gegend von Eferding in Oberösterreich. Diese bemerkenswerte Struktur des Amtes läßt auf eine besondere Zweckbestimmung sowohl des Besitzes selbst, wie auch auf dessen Einkünfte schließen. Darauf verweist auch die Vielfältigkeit der Abgaben. In den meisten Ämtern sind diese vergleichsweise einheitlich. An erster Stelle steht vielfach die Abgabe an Geld; Getreide-, Hühner-, Eier- und Schweinedienste kommen hinzu. Und damit sind die Dienstformen auch erschöpft.

839 PU I., S. 273: „Filii domini Guntheri de oppido. Ulricus de Hartheim ... ecclesie.“ 840 PU I., S. 273. 841 PU I., S. 67–69: „De officio Pataviensi.“

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Anders zeigt es sich hier: Man möchte fast sagen, die Landwirtschaft konnte im 13. Jahrhundert nichts weiteres bieten, als was hier unter dem hochstiftischen Verzeichnis der Abgaben genannt wird. Alles, was damals in Haus und Küche gebraucht wurde, mußte von den hier verzeichneten Grundholden auch geliefert werden. Daraus ist zu schließen, daß mit diesem Amt unmittelbar für die Hofhaltung des Bischofs Sorge getragen wurde, jedoch nicht für die Hofhaltung zu Passau. Dort konnten alle diese Lebensmittel am Markt gekauft werden. Es ist wohl anzunehmen, daß an den zentralen Orten, die dieses Urbar nennt, die Bischöfe auch zeitweise lebten. Der Bischof war ja Inhaber einer Herrschaft und hatte daher neben seinen geistlichen Verpflichtungen auch seine Herrschaftsrechte auszuüben, und als Herr führte er das Leben der domini, der Herren, das meint oftmals ein Wanderleben. Um einen Einblick in das wirtschaftliche Leben der bäuerlichen Bevölkerung wie auch des Adels zu vermitteln, soll auf der Basis dieses Amtes zusammengestellt werden, was die Bauern zu entrichten hatten. Daraus geht auch hervor, was sie im 13. Jahrhundert überhaupt produzierten. Zur nachfolgenden Übersicht ist zu bemerken, daß die Zahlenangaben nicht immer zuverlässig sind. Im Amt Passau sind folgende Dienste genannt: Dienste des Amtes Passau (13. Jahrhundert): Arten der Dienste Höhe der

Dienste 1. Geld Denare Solidi Schillinge (30 Pfennige) 1050

Pfund Pfund (240 Pfennige) 120

Denarii Denare, Pfennige 311

pro equis für Pferde 870

pro arationibus für Pflugdienste 116

nauto mu(o)te Schiffszoll 4920

Summa: 7387 2. Feldfrüchte avena Hafer 323 ½ Maß

legumina Hülsenfrüchte, Gemüse 2 ½ Maß

papaver Mohn 14 Metzen

rapa Rüben 3 Maß

triticum Weizen 32 Maß

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piper842 Pfeffer 3 Pfund

3. Tierprodukte ova Eier 900 Stück

mel Honig 2 Eimer

4. Erträgnisse aus dem Tierbestand

porci sagittarii gemästete Schweine 13 Stück

laterales Milchferkel, Läufer 13 Stück

verres Eber 1 Stück

anseres Gänse 17 Stück

pulli Hühner 30 Stück

oves Schafe 22 Stück

de sagena vom Fischlehen Fische ?

tergora hircina Bocksrücken 2 Stück

tergora caprina Ziegenrücken 4 Stück

pelles bovinae Rinderhäute 2 Stück

pelles hircinae Bocksfelle 2 Stück

pelles caprinae Ziegenfelle 2 Stück

5. Weitere landwirtschaftliche Produkte

casei Käse 120 Stück

cervisia Bier ca. 17 Fuder 4 Eimer

dolinus cum composito Faß mit Sauerkraut 7 Faß

oleum (1/2 sagma) Öl ½ Saumtierlast

6. Gewerbliche Produkte corium boum Rindsleder

induvium pauperis Kleid für 1 Armen 1 Stück

mantelia Handtuch 3 Stück

cyroteca Handschuhe 6 Stück

vasa Fässer

urna Eimer

sextaria Sechter (Eimerart)

7. Erträgnisse aus der Waldnutzung

842 PU III., S. 327. – Georges, Handwörterbuch, Band 2, Sp. 1714. – Diefenbach, Glossarium, S. 436.

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karrada lignorum Holzfuhren 776 Fuhren

globi picis Pechklumpen 96 Stück

Es ist erstaunlich, welche Fülle und Mannigfaltigkeit an Abgaben und Leistungen von der Grundherrschaft in diesem Amt gefordert wurde. Hervorzuheben ist dabei noch einmal, daß nur auf Grund der Sonderstellung, die diese Verwaltung auszeichnet, diese Unterschiedlichkeit erreicht werden konnte. Die übrigen Ämter boten meist ein wesentlich einfacheres Bild. In ihrer überwiegenden Zahl konnten die Grundholden dort ihre Verpflichtungen in Geld begleichen, oder es waren einheitliche Naturalleistungen als Dienstleistungen gefordert. Hier hingegen herrscht eine weitgehende Differenzierung. Zu den einzelnen Posten ist folgendes zu bemerken: An erster Stelle der Tabelle stehen die eingegangenen Leistungen in Geld. Die Gesamtsumme von nicht weniger als 7000–8000 Denaren für ein Jahr erscheint recht hoch. Die Zahlenangaben sind in diesem Falle lediglich als Annäherungswerte zu betrachten, da die urbariellen Notizen selbst bei diesem ausführlichen Urbar keine genauen Berechnungen gestatten. In diese Gesamtsumme der finanziellen Leistungen sind unter anderem auch zwei Posten eingeschlossen, die als pro equis843 und pro arationibus844 bezeichnet sind. Der zweite dieser beiden Posten ist von sich aus verständlich. Es handelt sich dabei um die Beträge, die aus der Ablösung der Pflugdienste der Grundholden durch Geld erreicht wurden. Die Summe ist nicht sehr hoch, da vermutlich die Grundherrschaft in diesem Amt wenig Grund und Boden bewirtschaftete. Hoch erscheint der Betrag, der unter der Rubrik pro equis aufgezeichnet ist. Wie sich aus dem Vergleich mit anderen Quellennotizen ergibt, handelt es sich dabei um Geldabgaben, die ursprüngliche Dienste von Pferden ersetzte. Das Urbar gibt keinen Hinweis, wie viele Pferde abgelöst wurden. An einer anderen Stelle ist aber der Preis für ein Pferd angegeben. Dort wird sein Wert auf 5 Pfund (= 1200 Denare) angeschlagen,845 eine durchaus hohe Summe, und die obige Abgabenhöhe zeigt, daß vermutlich mehrere Bauern zusammen nur 1 Pferd stellten; daher die Wertangabe 870 Denare. Die Haupteinnahme für die Herrschaft erbrachte aber der Schiffszoll, die Schiffsmaut auf dem Inn im Bereich des Amtes, etwa 5000 Denare jährlich. Dabei handelt es sich aber nur um einen kleinen Teil der Mauteinnahmen, wie die Zusammenstellung für die

843 PU I., S. 67: „Ex hiis mansariciis 15 solvunt (...) pro angaria et equis 17 sol.“ PU I., S. 68: „Pro equis dantur (...).“ 844 PU I., S. 68: „(...) pro arationibus [dantur] 3 sol. et 26 den.“ 845 PU I., S. 345: „pro equo valente (im Wert) 5 lib.“ 1 phunt (Pfund) = 240 Stück (PU III., S. 327), 5 Pfund = 1200 den.

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Jahre 1255/1256 zeigt, die sich für Inn und Donau auf rund 1400 Pfund beläuft.846 Die Dienste an Feldfrüchten gewähren einen interessanten Einblick in die landwirtschaftliche Nutzung des Bodens. Wenn die Ablieferungsmenge der Getreidesorten in etwa im Verhältnis zur Produktion stand, dann muß das Schwergewicht auf der Ernte an Hafer gelegen haben. In großem Abstand dazu stand der Weizendienst. Roggen fehlt völlig, wurde, wie andere Quellen zeigen, jedoch viel geerntet. Auffallend sind die Dienste an Hülsenfrüchten, an Mohn, an Rüben und an Pfeffer. Es handelt sich dabei um Bauern der Gegend von Sulzbach am Inn, die diese Leistungen zu erbringen hatten. Beim Pfeffer ist anzunehmen, daß dieses Produkt entweder durch Handel oder durch den Schiffstransport erworben worden waren. Pfeffer wurde ohnedies im 13. Jahrhundert und später gerne als Zahlungsmittel verwendet.847 Der Mohn dürfte wohl donauaufwärts nach Bayern gekommen sein. Die Rüben wurden ihrer geringen Menge nach zu schließen nicht wie heute zu Futterzwecken verwendet, sondern für den Bedarf der Küche. Das gleiche gilt für die Hülsenfrüchte. Unter legumina könnte allerdings auch Gemüse zu verstehen sein. An unmittelbaren Tierprodukten sind lediglich Eier und Honig zu erwähnen. Beide Erträge sind nicht allzu hoch bemessen. Vor allem hinsichtlich der Eier hatten andere Ämter höhere Abgaben zu entrichten.

846 PU I., S. 397–398: „Einnahmen von der Maut auf Inn und Donau vom 8. 1. 1255–20. 1. 1256.“ Von einer Land- oder Straßenmaut wird nicht gesprochen. Die Schiffsmaut auf Inn und Donau betrug im genannten Zeitraum rund 1400 tal. (PU I., S. 397-398). 847 „Die Nürnberger wurden im 15. Jahrhundert und noch später, wegen ihres Handels, von Fürsten und Rittern nur die Pfeffersäcke genannt.“ Schmeller, Johann Andreas: Bayerisches Wörterbuch. 2 Bände in 4 Teilen. Sonderausgabe (Nachdruck) der von Karl Frommann bearbeiteten 2. Ausgabe. München 1872–1877. München 1985. Band 1, Sp. 421 (Stichwort Pfeffer). – „(...) wild prätt in einem pfeffer“, ad 1476. Schmeller, Band 1, Sp. 422. – „Wie früh Germanen das Gewürz geschätzt haben, wird daran deutlich, daß Alarich 410 n. Chr. der Stadt Rom Schonung gewährte u. a. gegen Lieferung von 3000 Pfund Pfeffer.“ Kluge / Mitzka, Wörterbuch, S. 541. – Astrid Kaim-Bartels hat den Pfeffer als Zinsabgabe im Preußen des 14. und 15. Jahrhunderts untersucht. Als wesentliches Ergebnis kann festgehalten werden: Der Pfeffer gehörte, neben anderen Gewürzen, zu den beliebtesten des Mittelalters. Demnach findet er sich als Zinsabgabe in den Quellen vereinzelt wieder. Zur Frage, wer diese Naturalabgabe als Zinspflicht zu leisten hatte, hält die Autorin fest, daß dafür keine bestimmte soziale Gruppe festgestellt werden kann. Teilweise waren es einzelne Bauern eines Dorfes, teilweise Handwerker und Gewerbetreibende, die mit der Produktion von Fässern und Gefäßen, dem Handel oder der Verarbeitung von Lebensmitteln in Verbindung kamen, oder ganze „Dörfer“, die Abgaben an Pfeffer zu entrichten hatten. Ein weiteres Ergebnis ist, daß der Quellenbegriff piper zwar mit Pfeffer zu übersetzen ist, aber darunter nicht zwangsläufig unser heutiger Pfeffer gemeint ist. Demnach könnte es sich um den sogenannten „Türkischen Pfeffer“, also Paprika, oder um den „Afrikanischen Pfeffer“ (Paradieskörner) gehandelt haben. Abschließend hält Kaim-Bartels fest, „daß es nahezu unmöglich ist, den Begriff „Pfeffer“ aus den Quellen zu spezifizieren.“ Kaim-Bartels, Astrid: Safran und Pfeffer als Zinsabgabe im mittelalterlichen Preußen. In: Preußische Landesgeschichte. Festschrift Bernhart Jähnig zum 60. Geburtstag. Hrsg. von Udo Arnold. Marburg 2001 (Einzelschriften der Historischen Kommission für Ost- und Westpreußische Landesforschung. Band 22). S. 355–363. Vor allem S. 358–361. Zitat: S. 361.

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Umfangreich sind dagegen die Dienste, die in der Übersicht unter der Rubrik „Erträgnisse aus dem Tierbestand“ zusammengefaßt sind. Gemästete Schweine und Milchferkel überwiegen. Gänse, Hühner und Schafe folgen. Die Menge an Fischen ist weder anhand des Gewichts noch einer Zahlenangabe gekennzeichnet. Hier bestanden wohl feste Regelungen. Hinzu kommen Lieferungen von Fleisch bzw. Häuten oder Fellen. Unter „Weitere landwirtschaftliche Produkte“ sind Nahrungsmittel zusammengefaßt, die auf dem Wege der Verarbeitung gewonnen werden. An erster Stelle stehen die Käse. Die Käsedienste finden sich in der hochstiftischen Grundherrschaft häufig. Das Recht der Bierproduktion wurde an ausgewählte Bauern vergeben, wie dies auch im vorliegenden Falle zu sein scheint. Auch auf den Meierhöfen wurde diese Praxis geübt. Die Mengenangabe in Fuder entspricht einer alten Maßeinheit.848 Interessant ist, daß auch das heute noch in Bayern beliebte Sauerkraut bereits im 13. Jahrhundert als Dienst gefordert wurde. Eine halbe Saumtierlast Öl, nach Maidhof ca. 1 ½ Zentner,849 rundet das Bild ab. Unter der nächsten Rubrik sind ausschließlich gewerbliche Produkte zusammengestellt, Fässer, Eimer und Sechter850 und schließlich Stoffe und Lederprodukte. Besonders hervorzuheben ist darunter ein Kleid für einen Bedürftigen. Nach einer Notiz des Urbars wurde am Gründonnerstag ein Armer damit ausgestattet.851 Die Reihe der Dienst wird abgeschlossen durch die Angabe über die an die Grundherrschaft abzuführende Menge Holz. Die errechneten 776 Fuhren konnten wohl nicht alle für die Hofhaltung bestimmt sein, obwohl der Holzverbrauch damals groß war. Umfangreiche Holzlieferungen gingen im Mittelalter auf der Donau nach dem Südosten, vor allem nach Wien und in das waldarme Ungarn. Schließlich folgen noch Angaben über Leistungen an Pech.

848 „(...) das größte Rechnungsmaß für Flüssigkeiten, namentlich Wein und Branntwein.“ Meyers Konversations-Lexikon. Band 6. 5. Auflage. Leipzig, Wien 1895. S. 980. – In der Literatur werden unterschiedliche Angaben zur Berechnung eines Fuders in Liter gegeben: 1 Fuder = 6 Ohm = 12 Eimer (à 60 Maß = 60 Liter) = 720 Liter. Wechs, M.: Ratgeber und Schnellrechner. Regensburg 1872. S. 90. – Für den österreichischen Raum findet sich ein Fuder als Weinmaß mit 32 Eimer = 1280 Maß = 1810 Liter. Man unterschied jedoch zwischen „Wiener Fuder“, „Tullner Fuder“ usw. mit einer je unterschiedlichen Anzahl an Eimern. In Regensburg gab es Fuder ebenfalls als Weinmaß mit 12 Eimern = 1536 Seidel = ca. 850 Liter. Vgl. Verdenhalven, Maße, S. 23–24. 849 PU III., S. 380. 850 Sechter, im Dialekt Söchter. „Böttchergefäß kleinerer Art mit einer Handhabe, während das Schaff deren zwey hat. Der Melk–Sechter dient beim Melken.“ Schmeller, Wörterbuch, Band 2, Sp. 219. 851 PU I., S. 49: „Item in Cena domini ad mandatum pauperis induvium.“

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Es wurde zu vielerlei Zwecken benötigt, nicht zuletzt bei der Herstellung und Haltbarmachung der Fässer für Wein und Bier.852 Überschaut man diese lange Reihe der verschiedenartigen Abgaben, so ergibt sich ein imponierendes Bild der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines hochstiftischen Amtes. Freilich handelt es sich um ein ‘Musteramt’, wie schon die Lage der zugehörigen Orte zeigt. Die mittelalterliche Wirtschaft war aber äußerst anfällig, und wo in einem Jahr Überfluß herrschte, konnten im nächsten Jahr Kriege, Seuchen oder Mißernten die Menschen in bitterste Armut und tiefes Elend stürzen. Das sei deshalb vermerkt, weil alle diese Leistungen der Grundholden zunächst nur auf dem Papier standen. Die Erfüllung dieser Ansprüche hing von vielen Unwägbarkeiten ab.

PB Eferding, GB Eferding

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft und Hofmark Ebelsberg: Alkoven

1. Herrschaft Ebelsberg: Alkoven

2. Inwärtseigen des Amtes Ebelsberg: Alkoven, Fraham

2. Amt Eferding: Eferding, Fraham

3. Urbar des Amtes Ebelsberg: Alkoven

3. Steuergefälle vom Jahre 1331: Eferding

4. Güter zwischen Enns und Donau, ledig nach Otto von Tegernbach: Alkoven

4. Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn: Hartkirchen, St. Marienkirchen a. d. Polsenz

5. Homines des Hochstifts: Alkoven

6. Lehensbesitz nächst der Enns: Alkoven, St. Marienkirchen a. d. Polsenz

7. Amt Eferding: Eferding

8. Aufzeichnungen über Verpachtungen

852 Pech: Zum technischen Aspekt der Herstellung vgl.: Kurzweil, Andreas. Dieter Todtenhaupt: Teer-, Pech-, Schme(e)r- oder Salbe-Öfen. In: Mittelalterliche Öfen und Feuerungsanlagen. Beiträge des 3. Kolloquiums des Arbeitskreises zur Archäologischen Erforschung des Mittelalterlichen Handwerks 1999. Zusammengestellt von Ralph Röber. Hrsg. vom Arbeitskreises zur Archäologischen Erforschung des Mittelalterlichen Handwerks. Stuttgart 2002 (Materialhefte zur Archäologie in Baden-Württemberg. Band 62). S. 191–203. – Holzpeche „dienten als Schmier- und Klebemittel, zur Konservierung von Holz und Tauwerk, zum Kalfatern der Schiffe, zur Heilbehandlung und vielen anderen Zwecken.“ Ebd., S. 202.

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von Ämtern und Gerichten: Eferding

9. Amt Passau: Haibach ob der Donau

2.1.6. Politischer Bezirk Linz – Land Der PB Linz – Land umfaßt heute das gesamte Gebiet südlich der Donau und zwar im wesentlichen das zwischen der Mündung des Innbaches und der Mündung der Enns in die Donau. Im Süden und Südosten bilden die Grenze die Politischen Bezirke Wels und Steyr. Östlich der Enns liegt bereits das Bundesland Niederösterreich. Linz, die Hauptstadt Oberösterreichs, ist nicht inbegriffen, da sie als Statutarstadt Selbständigkeit genießt. Der Besitz des Hochstifts Passau ist im 13. und 14. Jahrhundert nicht gleichmäßig über dieses Gebiet verteilt, sondern weist wiederum Schwerpunkte auf. Unter den drei heutigen Gerichtsbezirken Enns, Linz – Land und Neuhofen an der Krems zeigt der GB Linz – Land den größeren Anteil, gefolgt vom GB Enns. In großem Abstand dazu folgt der GB Neuhofen an der Krems. Was die Quellen betrifft, kann auch im Falle dieses Politischen Bezirkes generell gesagt werden, daß die Quellen des 14. Jahrhunderts äußerst lückenhaft sein müssen, wenn man sie mit denen des 13. Jahrhunderts vergleicht. Es kann als sicher gelten, daß bei Maidhof ganze Quellenbestände fehlen, was nicht am Herausgeber liegt; es lassen sich keine weiteren Quellen mehr finden. 2.1.6.1. Gerichtsbezirk Enns Der Besitz des Hochstifts im GB Enns ist um bestimmte Orte konzentriert. Vor allem sind es die beiden Gemeinden Asten und Enns,853 die als größere Besitzkomplexe angesprochen werden müssen. Auffallend ist auch hier, wie in einer Gemeinde, ja an einem Ort, eine ganze Reihe von verschiedenen Ämtern des Hochstifts vertreten sein können. Als Beispiel soll Enns gelten. Besitz in der Bannmeile der Stadt weisen folgende hochstiftischen Ämter auf: „Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“,854 „Urbar des Amtes Ebelsberg“,855 „Verpfändete und

853 Katzinger, Willibald. Johannes Ebner. Erwin Maria Ruprechtsberger: Geschichte von Enns. Enns 1996. – Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 119–135 (Josef Amstler). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 31–35. 854 PU I., S. 132–140.

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besetzte Güter“,856 „Besitz zwischen Traun und Enns“,857 „Lehensbesitz nächst der Enns“858 und „Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen“.859 Das bedeutet: Alle Ämter, die im 13. Jahrhundert in diesem Raume genannt werden, sind auch im Gebiet der Stadt Enns vertreten, allerdings nicht in der Stadt selbst. In der Auseinandersetzung zwischen dem Bischof und dem österreichischen Landesfürsten hatte auch hier der Bischof das Nachsehen. Noch Pilgrim von Passau hatte in der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts nach Lorch eine Bischofssynode einberufen. Lorch blieb auch kirchlicher Mittelpunkt und damit unter Passauer Einfluß.860 Enns hingegen mit der Ennsburg861 entwickelte sich seit der Zeit nach den Ungarneinfällen zu einem Handelszentrum, auf das der Bischof keinen entscheidenden Einfluß mehr ausüben konnte. War es zunächst möglicherweise noch als Passauer Lehen an die Markgrafen bzw. Herzöge von Steier vergeben,862 so änderte sich die Lage jedenfalls im Jahre 1192, als Herzog Leopold V. von Österreich die Nachfolge Herzog Ottokars IV. antrat. Die Siedlung wurde noch vor Ende des Jahrhunderts befestigt, und bereits im Jahr 1212 erhielt die Stadt ihr eigenes Stadtrecht.863 Vielleicht hat nicht unwesentlich zu dieser frühen Stadterhebung beigetragen, daß der Bischof von Passau Ansprüche hätte erheben können. Aber zur Zeit der Abfassung der Passauer Urbare des 13. Jahrhunderts hatte das Hochstift schon allen Besitz in Lorch verloren, verblieben waren die hochstiftischen Liegenschaften außerhalb der Stadtgrenzen. Der Besitz in der G Asten ist geringer als der im Bereich von Enns. Insgesamt zählt man für das 13.

855 PU I., S. 366–376. 856 PU I., S. 371–376 (Teil des Urbars des Amtes Ebelsberg). 857 PU I., S. 146–150. 858 PU I., S. 145–146. 859 PU I., S. 298–301. 860 Über die starke Stellung des Passauer Bischofs in Lorch und die zahlreichen Synoden in oder bei der Laurenzbasilika dort: Katzinger, Willibald: Die Stadt des Mittelalters. In: Katzinger/Ebner/Ruprechtsberger, Enns, S. 96–148. Hier: 97–98. – Synode in Lorch unter Pilgrim von Passau (985): Lexikon für Theologie und Kirche. Band 6. 2. Auflage. Freiburg im Breisgau 1934. Sp. 641. 861 Christian Rohr verweist in Anlehnung an Willibald Katzinger auf die Möglichkeit, daß es sich bei der in der Forschungsliteratur oftmals erwähnten validissima urbs = Ennsburg auch um die Mauern des ehemaligen Legionslagers in Lorch handeln könnte. Hierfür sprechen auch die archäologischen Befunde, denn es konnten „im Bereich der Ennsburg und auf dem Georgenberg keine Festungsreste aus dem frühen 10. Jahrhundert festgestellt werden.“ Rohr, Christian: Zur Genese von Linz, Wels, Steyr und Enns im Früh- und Hochmittelalter. In: Vom Ursprung der Städte in Mitteleuropa. Jubiläumsschrift zur 1200. Wiederkehr der Erstnennung von Linz. Hrsg. vom Archiv der Stadt Linz und Christian Rohr. Linz 1999 (Internationale Tagung „Vom Ursprung der Städte“. Linz 1998). S. 127–158. Hier: S. 147–148. 862 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 33. – Nach Katzinger hatte Enns nie dem Passauer Bischof gehört, obwohl Ottokar sie von ihm als Lehen genommen hatte. Katzinger, Stadt. In: Katzinger/Ebner/Ruprechtsberger, Enns, S. 131. 863 Katzinger, Stadt. In: Katzinger/Ebner/Ruprechtsberger, Enns, S. 103 und S. 110–112.

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Jahrhundert etwa 20 Anwesen von sehr unterschiedlicher Größe. Das Urbar des 14. Jahrhunderts weiß dagegen nur mehr von 3 Huben und 5 Lehen zu berichten. Es ist nicht anzunehmen, daß alle übrigen Besitzungen bereits veräußert waren, obwohl der Niedergang des hochstiftischen Einflusses schon deutlich in diesem Urbar zu erkennen ist; denn auch der oben genannte Besitz war bereits für insgesamt 7 Talente verpfändet.864 Es zeigt sich auch in diesem Fall, daß das Hochstift selbst nicht unbeträchtlich daran beteiligt war, den eigenen Besitz und Einfluß zu verspielen. Verpfändet bedeutet hier schon halb verloren. Der Landesfürst tat im übrigen das Seine, sogenannte „Realitäten“ zu schaffen. In den beiden übrigen Gemeinden dieses Gerichtsbezirkes ist das Hochstift im 13. Jahrhundert nur mit geringerem Besitz vertreten. In der G Hargelsberg zählte es ca. 16 Anwesen unterschiedlicher Größe und in der G Kronsdorf 6 Güter. Für das 14. Jahrhundert liegen keinerlei Aufzeichnungen vor. Ein Wort bleibt noch zum sogenannten „Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn“865 zu sagen. Es handelt sich dabei um finanzielle Verpflichtungen, die die genannten Kirchen an das Hochstift zu entrichten hatten. Urbarsbesitz ist also hier nicht gegeben. Nach der Aufstellung umfaßte das Dekanat Lorch 13 Kirchen. Sie entrichteten zusammen 33 ½ Pfund866 bzw. 38 Pfund.867 Die Urbare bringen hier unterschiedliche Angaben. Das Dekanat Naarn war wesentlich kleiner. Genannt sind lediglich die Kirchen von Steyregg,868 von Gallneukirchen869 und von Velden,870 zu dem auch die Kirche in Olberndorf gezählt wurde. Diese Kirchen zusammen entrichteten 12 ½ Pfund, also 3 000 Denare.871 Eine kurze Notiz vermerkt auch die rechtliche Begründung für diese Abgabe als eine Zehntverpflichtung. Die Angabe zu Gallneukirchen bestätigt, daß die dort erhobenen 8 Pfund ad lumen, also für Beleuchtungszwecke der Kirche dienten. Sie werden aber nicht gegeben propter decimas inde ablatas, „wegen der dort abgelösten Zehnte.“872

864 PU I., S. 371: „In Eusten eidem [Ulrico de Lonstorf] 1 huba, quam assignavit sibi dominus de Tegernpach pro 7 tal.“ 865 PU I., S. 704–706. Kathedratikum. 866 PU I., S. 704–705 (Nach P10 ½). 867 PU I., S. 704–705 (Nach P3). 868 PU I., S. 706: „Steyrekk 2 ½ libr.“ 869 PU I., S. 706: „Galnneunchirchen 8 libr. Ad lumen; sed non dantur propter decimas inde ablatas.“ 870 PU I., S. 706: „Item de ecclesia in Velden 2 libr. et de hiis habetur una litera in sacristia Pat(aviensi).“ – „Von der Kirche in Velden 2 Pfund und darüber liegt eine Urkunde in der Passauer Sakristei [wohl Domsakristei].“ – Velden = Altenfelden. 871 PU I., S. 706: „Item in decanatu Nerden(si).“ Nerden = Naarn. 872 PU I., S. 706.

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PB Linz – Land, I. GB Enns

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft und Hofmark Ebelsberg:

Asten, Enns 1. Herrschaft Ebelsberg:

Asten

2. Urbar des Amtes Ebelsberg, verpfändete und besetzte Güter:

Asten, Enns

2. Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn: Enns

3. Besitz zwischen Traun und Enns: Asten, Enns, Hargelsberg, Kronsdorf

4. Lehensbesitz nächst der Enns: Asten, Enns, Kronsdorf

5. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen:

Enns

2.1.6.2. Gerichtsbezirk Linz – Land Ein vielschichtigeres Bild herrschaftlicher und grundherrschaftlicher Rechte bietet der GB Linz – Land. Dies überrascht nicht, berücksichtigt man die Bedeutung der Stadt Linz für das Bistum Passau bis ins 13. Jahrhundert.873 Dann aber vollzog sich auch hier der Vorgang, daß um das Jahr 1205/1206–1210 Passauer Ministerialen die Besitzungen in der Stadt an die Babenberger verkauften.874 Das Gebiet der Stadt ist unter den damaligen Grenzen zu betrachten. Aufgrund der Einbeziehung und Eingemeindung einst selbständiger Siedlungen haben sich die Stadtgrenzen wesentlich ausgedehnt. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts wurde also im Bereich der alten Stadt der Passauer Bischof als Grundherr seiner Rechte allmählich enthoben. Die Besitzungen des Hochstifts außerhalb der eigentlichen Stadtgrenzen blieben jedoch bestehen. Ebelsberg, das erst 1938 eingemeindet wurde,875 entwickelte sich zu einem neuen Mittelpunkt bischöflichen Einflusses und erlangte als Herrschaft große Bedeutung.

873 Mayrhofer, Friedrich. Willibald Katzinger: Geschichte der Stadt Linz. 2 Bände. Linz 1990. – Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 193–238 (Wilhelm Rausch). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 66–73. 874 „Die Stadt oder zumindest große Teile davon standen im Hochmittelalter im Besitz der Herren von Haunsperg, die aus der Gegend von Salzburg stammten. Von diesen übernahmen schließlich die Babenberger um 1205/1206 die Stadtherrschaft.“ Rohr, Genese, S. 154. 875 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 72.

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Wie die Passauer Urbare zeigen, war diese Herrschaft im 13. Jahrhundert gut durchorganisiert. Als urbarielle Aufzeichnungen liegen für diese Zeit vor: „Das Urbar der Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“,876 das „Verzeichnis der Zehnthäuser des Zehnthofes Hart im Amt Ebelsberg“,877 das „Verzeichnis der Inwärtseigen des Amtes Ebelsberg“878 und schließlich das „Urbar des Amtes Ebelsberg“,879 das in sich gut gegliedert ist. Es handelt sich hier um eine Zusammenstellung der Einnahmen des Hochstifts nach ihrer Herkunft, das heißt: Hier sind nicht, wie sonst in einem Urbar, die einzelnen Grundholden nach einem bestimmten System verzeichnet, wobei dann die verschiedenen Dienste zur Person genannt sind, sondern in diesem Urbar wird ausgegangen von den einzelnen Posten, und es werden dann die Leute genannt, die Abgaben dazu zu entrichten hatten. Die einzelnen Sparten sind: 1. Die Burgrechte,880 2. Jahrbannpfennige,881 3. Juchartpfennige,882 4. Dienstlehen883 und 5. verpfändete und besetzte Güter.884 Dieser letzte Abschnitt nimmt den größten Raum ein. Von der Gütermasse her gesehen handelt es sich um einen Besitz von beträchtlichem Ausmaß. Die Angaben über die Höhe des Pfandbetrages ermöglichen einen Vergleich der Größenverhältnisse der verschiedenen Hofformen. Vier verschiedene Güterformen sind zu erkennen: An erster Stelle die villicatio, also der Meierhof. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich jeweils um einen ganzen Komplex von Gütern handelt, in deren Mittelpunkt der Meierhof als Organisationszentrum sowie als Sammelpunkt für die verschiedenen Abgaben lag. Gerade Meierhöfe eigneten sich als Pfandobjekt, da sie ihrer Struktur nach leicht zu verwalten waren und auch einen nicht zu unterschätzenden Ertrag abwarfen. Die Abgaben, die die Inhaber der verschiedenen landwirtschaftlichen Objekte zu entrichten hatten, stellten für die Pfandinhaber die Zinsen für das ausgeliehene Kapital dar. Das Objekt selbst galt als Sicherheit. Vergleicht man nun die Wertangaben bei verschiedenen ähnlichen Pfandobjekten, so fällt eine weitgehende Differenzierung auf. Meierhof ist nicht gleich Meierhof, sondern alle diese Objekte zeigen eine große Unterschiedlichkeit. Zum Teil hängt das bereits mit der jeweiligen Geländeform

876 PU I., S. 132–140. 877 PU I., S. 140–142. 878 PU I., S. 143–144. 879 PU I., S. 366–376. 880 PU I., S. 367–369. 881 PU I., S. 369. 882 PU I., S. 369–370. 883 PU I., S. 370–371. 884 PU I., S. 371–376.

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zusammen. Hügelrücken oder Talabschlüsse – um nur diese Beispiele zu nennen – setzen von sich aus Grenzen. Ähnlich steht es mit der Bonität des Bodens. Auch der Zustand der Baulichkeiten spielt für die Pfandhöhe eine bedeutende Rolle. Nicht zu übersehen sind die vielen kriegerischen Auseinandersetzungen, die gerade das offene Land in arge Mitleidenschaft gezogen hatten. Und es dauerte oft Jahrzehnte, bis die Schäden wieder halbwegs behoben waren. So spielen viele Ursachen zusammen, die diese Unterschiedlichkeit in der Bewertung der Objekte bewirkten. In der folgenden Tabelle sind nur einige Objekte herausgegriffen, je eines für eine bestimmte Betragshöhe, um einen Vergleich zu ermöglichen: Pfandhöhe der Meierhöfe (villicationes) PU I., Seite Ort Pfandhöhe 371 Obernreut 20 tal. 373 Straz 50 tal. 373 Obernreut 35 tal. 373 Leidrating 25 tal. 374 Pruel 60 tal. 374 Leunting 24 tal. 375 Thauchleiten 25 tal. Die Höhe des Pfandbetrages liegt demnach zwischen 20 und 50 Pfund. Ähnlich zeigt sich die Situation bei den Huben, wenngleich hier von vornherein bekannt ist, daß sie nach Bedeutung und Herkunft von unterschiedlicher Ausstattung waren. Dem entspricht auch das Bild, wie es die folgende Tabelle veranschaulicht: Pfandhöhe der Huben (hube) PU I., Seite Ort Pfandhöhe 371 Eusten 7 tal. 372 Polsing 30 tal. 372 Nidernreut 12 tal. 372 Polsing (2 Huben) 5 tal.

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373 Leunting 10 tal. 373 Meising 20 tal. 375 Leunting (2 Huben) 25 tal. 376 Straz 10 tal. 376 Eusten 10 tal. 376 Gougenperg 20 tal. 376 Nidernhag 6 tal. Bei den Huben ist die Schwankungsbreite größer als bei den Meierhöfen. Sie liegt zwischen 5 Talenten als unterste Größe und 30 Talenten bzw. Pfunden. Somit kann eine Hube die mittlere Größe eines Meierhofes erreichen. Diese beiden Besitzformen, die villicatio und die huba, waren die meistvertretenen Pfandobjekte. Daneben werden noch feodum und villa genannt. Die Angaben über die feoda, also die Lehen, eignen sich nur beschränkt, um Rückschlüsse zu ziehen. Die Urbarsnotizen machen nämlich nicht klar, ob der angegebene Betrag der Pfandhöhe nur für ein Objekt gilt oder für mehrere. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen. So „besitzt der Herr Arnold 1 Meierhof und 4 Lehen bei Linz für 24 Talente als Pfand.“885 Die Frage ist soll diese Angabe so zu verstehen sein, daß Meierhof und Lehen zusammen 24 Talente erbrachten oder daß jedes dieser 5 Objekte für 24 Talente verpfändet war? Ein Lehen stellt nicht wie im 16. und 17. Jahrhundert eine besondere Hofform von kleinerem Ausmaß dar. In den Urbaren des 13. Jahrhunderts bedeutet dies, zu welcher Leiheform ein Gut vergeben war. Über die Größe wird nichts ausgesagt. Da Lehen nur an einflußreichere Ministerialen ausgegeben wurden, handelt es sich um nicht zu geringe Objekte. Gilt der Ertrag von 24 Talenten für die 4 Lehen, dann handelt es sich nur um kleine Huben. Diese Möglichkeit ist nicht auszuschließen, denn wie die Tabelle über die Huben zeigt, sind 6 Talente für eine Hube noch nicht einmal die unterste Grenze. Da eine Pfandangabe für 1 Lehen in diesem Teil des Urbars fehlt, bleibt diese Frage letztendlich nicht zu beantworten. 885 PU I., S. 374: „Item dominus Arnoldus detinet 1 villicationem et 4 feoda prope Lintz pro 24 tal.“

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Pfandhöhe der Lehen (feodum) PU I., Seite Ort Zahl der Objekte Pfandhöhe 373 o. A. 4 24 tal. 374 Leunting 4 50 tal. 374 Lintz 4 24 tal. 374 Lanchwat 7 40 tal. Die Gruppe der Lehen zeigt also eine ähnliche Spannbreite des Wertes wie Meierhöfe und Huben. Schließlich sind noch die Güter zu erwähnen, die in der Quelle als villa bezeichnet werden. Schon an anderer Stelle wurde auf die Schwierigkeit verwiesen, die sich aus der Übertragung dieses Begriffes ins Deutsche ergibt. Nur ein Vergleich kann hier weiterhelfen. An zwei Stellen dieses Urbarabschnittes ist von villa die Rede, jeweils aber in einem anderen Sinn. Im ersten Fall ist unter villa deutlich eine Ortsbezeichnung zu erkennen: „Item 2 villicationes obligate fuerunt in villa, que dicitur Pu(o)ch (...).“886 Zu übersetzen ist diese Stelle: „Ebenso waren 2 Meierhöfe verpfändet im Dorf, das genannt wird Pu(o)ch (...).“ Es ist also klar gesagt, daß sich im genannten Dorf Pu(o)ch 2 Meierhöfe befanden. Die zweite Urbarnotiz kehrt die Situation um. Hier ist villa in etwa gleichgesetzt mit dem Begriff villicatio. Die Stelle lautet: „Item (...) obligavit tumadvocatus villam in Reut (...).“887 „Ebenso (...) verpfändete der Domvogt888 einen Meierhof in Reut.“ Hier liegt also keine Ortsbezeichnung vor, sondern villa ist als Objektbezeichnung zu verstehen und steht dem Inhalt nach der villicatio sehr nahe, wenn er nicht überhaupt als identisch zu werten ist. Es wurden zwei eindeutige Fälle ausgewählt; im Urbartext existiert hingegen eine große Zahl von Zwischenstufen. Aus diesem Grunde ist oft schwer zu erkennen, in welchem Sinne der Begriff zu verstehen ist. Ein weiterer Gedanke sei abschließend noch vermerkt. Die Überschrift dieses 5. Abschnitts des Ebelsberger Urbars als „Verpfändete und besetzte Güter“ klingt nach heutigem Sprachgebrauch irreführend. Der Ausdruck „Besetzte Güter“ erweckt den Eindruck, als handle es sich hierbei um Güter, die dem Hochstift durch Gewalt oder List oder auf ähnliche Weise entfremdet worden waren. In

886 PU I., S. 375. 887 PU I., S. 376 und S. 376, Anm. 832. 888 Der Domvogt von Regensburg, Otto V. von Lengenbach, gestorben 1235. PU I., S. 376, Anm. 832.

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diesem Sinn ist der Ausdruck nicht zu verstehen. Es wird dadurch nur festgehalten, daß zur Zeit der Erstellung dieses Urbarabschnittes andere Leute diese Güter in irgendeiner Form besaßen, meist als rechtmäßige Pfandinhaber. Lagen andere Gründe vor, das heißt, war sich der Urbarschreiber unsicher, ob die Entfremdung des Besitzes rechtmäßig geschehen war, versäumte er es nicht, dies auch zu vermerken. In diesem Urbarabschnitt hatte er nur einmal Gelegenheit dazu. Konrad von Hartheim, der schon öfters erwähnt wurde, besetzte 1 Hube im Dorf, genannt Weide, „(...) sine omni iure, quia etiam numquam fuit sibi obligata“889 „(...) ohne alles Recht, weil sie ihm auch niemals verpfändet worden war.“ Die kräftigen Ausdrücke wie occupat890 oder detinet891 dürfen nicht immer dazu verleiten, ein gewaltsames Eingreifen in die Besitzrechte des Bischofs anzunehmen. Wenn dies der Fall war, wurde es wortreich und bestimmt festgehalten. Die Ausführungen über die verpfändeten und besetzten Güter bilden den Abschluß der urbariellen Aufzeichnungen über das Amt Ebelsberg. Am Beginn dieses Urbars werden die Burgrechte des Bischofs aufgeführt,892 die Gesamtsumme der Jahrbannpfennige,893 das Verzeichnis der Untertanen, die zum Juchartpfenning894 verpflichtet waren, und die Dienstlehen. Das einleitende Verzeichnis der Burgrechte des Bischofs in Ebelsberg vermittelt ein Bild der Bürgerschaft und der Gewerbetreibenden dieses Ortes im 13. Jahrhundert. Das Recht, das der Bischof über diese Leute besaß, wird als purchreht bezeichnet.895 Es handelt sich hier sicher um Rechte über Bürger bzw. an deren Gewerbe. Das Burgrecht (ius civile) bezieht sich auf das Kaufrecht und ist in etwa dem Erbrecht oder wenigstens der Leihe auf Lebenszeit gleichzusetzen. Das heißt also, die Inhaber dieser Gewerbe oder Anwesen besaßen diese zu einer günstigeren Leiheform und entrichteten dafür jährlich einen bestimmten, geringen Betrag. Allerdings war dieses purchreht nicht ihre einzige Abgabe, wie die Zusammenstellung der sogenannten Jahrbannpfennige896 und Juchartpfennige897 zeigt. Diesen beiden Aufstellungen folgt schließlich das Verzeichnis der sogenannten „Dienstlehen“.898 Wie schon die Bezeichnung sagt, waren ihre Einkünfte zweckgebunden. Genannt sind

889 PU I., S. 373. 890 Z. B.: PU I., S. 372. 891 Z. B.: PU I., S. 373. 892 PU I., S. 367–369. 893 PU I., S. 369: „Item summa denariorum, qui dicuntur jarpanpfenning: 3 sol.“ 894 PU I., S. 369: „Item hii sunt denarii, qui vocantur juchartphenning.“ 895 purchreht = Burgrecht. 896 PU I., S. 369. 897 PU I., S. 369. 898 PU I., S. 370–371: „Item quedam hube et beneficia ad officia officialium pertinentes.“

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Dienstlehen899 Bezeichnung der Lehen Erklärung huba pertinens ad officium venatoris900 Jägerhube

sinlehen901 Botendienstlehen

viwerlehen902 Brennholzabgabe an die bischöfliche Küche

feodum pertinens ad coquinam903 Küchenlehen

feodum pertinens ad amministrationem ollarum coquine904

Küchenlehen, Abgabe von Töpfen

feodum pertinens ad amministrationem scutellarum905

Schüssellehen (Abgabe von Schüsseln)

vischlehen906 Fischlehen (insgesamt 8)

gaerwelehen907 Gerberlehen

feodum pertinens ad pistrinum908 Bäckerlehen

verlehen909 Fährmannslehen

garlehen910 Gerberlehen (?)

Diese Lehen mit ihren speziellen Leistungen hatten der bischöflichen Küche wie auch der Hofhaltung zu dienen. Der Schwerpunkt dieses gesamten Besitzes konzentrierte sich im 13. Jahrhundert um Leonding. Die übrigen Gemeinden weisen, soweit sie überhaupt in Betracht kommen, zwar Liegenschaften des Amtes Ebelsberg auf, aber nur in weit bescheidenerem Umfang. Wie die abschließende Tabelle zeigt, war der Besitz des Hochstifts im 13. Jahrhundert vielschichtig, ganz im Gegensatz zum 14. Jahrhundert. Im

899 PU I., S. 370–371. 900 PU III., S. 388: venator = Jäger. 901 PU III., S. 385: sinlehen = Botendienstlehen. 902 PU III., S. 353: viwerlehen = Lehen mit besonderer Verpflichtung, zur Feuerung in die bischöfliche Küche Brennholz zu stellen. 903 PU III., S. 338: coquina = Küche. 904 PU III., S. 376: olla = Topf, Hafen (Abgabe an die bischöfliche Küche). 905 PU III., S. 381: scutella = Schüssel (Zins), gleichgesetzt mit schuzzellechen = Schüssellehen. 906 PU III., S. 353: visch = Fisch. PU I., S. 371: „Item dominus episcopus habet aput forum 4 vischlehen et superius aput Trounam habet etiam 4 vischlehen.“ 907 PU III., S. 355: gaerwelehen = Lehen, das an Gerber verliehen wurde. 908 PU III., S. 328: pistrina, pistrinum = Bäckerei. 909 PU III., S. 352: verlehen = ein Lehen, das wohl mit dem Fährmannsdienst, der Überfahrt über einen Fluß in Beziehung steht. 910 PU III., S. 355: garlehen = nach Maidhof unklar; vielleicht im Zusammenhang mit gaerwarius (gerwarius) = Gerber (PU III., S. 356), also Gerberlehen.

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Mittelpunkt steht die „Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“,911 gefolgt vom „Urbar des Amtes Ebelsberg“.912 Schließlich sind noch die „Inwärtseigen des Amtes Ebelsberg“913 und die „Zehenthäuser des Zehenthofes Hart im Amt Ebelsberg“914 zu nennen. Die Inwärtseigen sind nicht sehr zahlreich. Dies ist verständlich, nahmen doch die Inwärtseigner innerhalb einer Grundherrschaft eine gesonderte, bevorzugte Stellung ein. Ihr Lehen war kein Dienstlehen, das an die Ausübung eines besonderen Dienstes gebunden war; die Inhaber von Inwärtseigen konnten ihre Güter frei vertauschen oder verkaufen, natürlich nur im Rahmen der Herrschaft. Daher werden im Urbar auch nur die Namen der Inhaber genannt915 und nicht die Art des Besitzes, weil auf diesen Gütern das Hochstift nur Einfluß sekundärer Natur ausüben konnte. Insgesamt handelt es sich um 24 (bzw. 23)916 Inwärtseigner. Die Anzahl der Inwärtseigen selbst ist nicht genau zu ermitteln, denn in verschiedenen Fällen scheint es, daß zwei Eigner zusammen ein Gut besessen haben.917 Eine besondere Rolle spielt schließlich noch der Zehnthof Hart im Amt Ebelsberg.918 Es handelt sich in dieser Aufzeichnung um die einzige Beschreibung eines derartigen Hofes. Sie zeigt, welchen Einfluß ein Zehnthof ausüben konnte. Wie so oft, so sind auch in diesem Fall die Zehntrechte nicht ausschließlich in der Hand des Bischofs. Der Zehnthof war zwar hochstiftisch, die zugehörigen Zehntgüter entrichteten aber nicht den vollen Zehnt an ihn, wie Urbareintragungen zeigen: „De curia in Erhtmansaker 2 manipuli.“919 „Vom Hof in Erhtmansaker 2 Garben“ (vermutlich zwei von zehn). Die Höhe des Zehnts war unterschiedlich. An Zahl überwogen zwar die Güter mit 1/2 Zehnt, aber auch 1/3 Zehnt, 1/4 Zehnt und der ganze Zehnt sind verzeichnet, wie die folgende Übersicht zeigt:

Zehnthäuser des Zehnthofes Hart

Zehenthöhe curia (Hof) huba (Hufe) feodum (Lehen) 1/2 Zehnt 3 1 38

1/3 Zehnt - - 7

911 PU I., S. 132–140. 912 PU I., S. 366–376. 913 PU I., S. 143–144. 914 PU I., S. 140–142. 915 PU I., S. 143–144. Z. B.: „Item Arnoldi de Oftheringe.“ Oftering, Dorf, bei Linz. „Item Sophie in Allenchoven.“ Alkoven, Dorf, bei Eferding. 916 PU I., S. 144: „Item proprietas in Urvalle.“ Der Name des Inhabers fehlt. 917 PU I., S. 143: „Item Benedicte et Gertrudis ibidem.“ 918 PU I., S. 140–142. 919 PU I., S. 140.

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1/4 Zehnt - - 1

1/1 Zehnt - - 1

Summe 3 1 47 Betroffen von diesem Zehnt waren also Höfe, Huben und Lehen. Andere Güterbezeichnungen sind nicht vorhanden. Dieser Zehnthof umfaßte insgesamt 51 größere Anwesen, die ihm zehntpflichtig waren. Schon aus den bisherigen Ausführungen ist zu erkennen, daß im Amt Ebelsberg ein Schwerpunkt passauischen Einflusses vorliegt. Trotzdem gehörte nicht aller hochstiftischer Besitz im GB Linz-Land zum einstigen Amt Ebelsberg, wenigstens nicht im 13. Jahrhundert. Daneben sind noch genannt das Verzeichnis „Besitz zwischen Traun und Enns“,920 „Lehensbesitz nächst der Enns“,921 „Güter zwischen Enns und Donau, ledig nach Otto von Tegernbach“922 und schließlich noch das Verzeichnis „Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen“.923 Dieser letzte Posten fällt hingegen nicht besonders ins Gewicht und wird an anderer Stelle näher ausgeführt. Auch der Lehensbesitz nächst der Enns betrifft nur den Markt Sankt Florian, nennt aber eine größere Anzahl unterschiedlicher Güter. Ähnlich ist es mit dem Verzeichnis der Güter zwischen Enns und Donau bestellt, die nach Otto von Tegernbach ledig geworden waren. Es handelt sich hierbei um eine kleinere Gütermasse, die an Otto zu Lehen ausgegeben war und nach seinem Tod an das Hochstift zurückfiel. Die Tegernbacher waren passauische Ministerialen. Am Ort selbst ist bereits im 9. Jahrhundert bischöflicher Besitz bezeugt.924 Danach übergibt der Priester Reginolf laut Urkunde nach seinem Tod seinen Besitz zu Ansfelden, erhält aber gegen Erneuerung seiner Schenkung verschiedene Lehen zu Oftering und zu Tegernbach (Tegerinpah). Zeitlich ist dieser Rechtsvorgang von Heuwieser auf 815–821 bzw. 825–831 fixiert. Es darf also angenommen werden, daß dieser Besitz bereits zu Ende des 8. Jahrhunderts existierte. Ferner ist anzunehmen, daß das Ministerialengeschlecht der Tegernbacher den gesamten dortigen hochstiftischen Besitz als Lehen erhalten hatte.

920 PU I., S. 146–150: „Hee sunt possessiones, que attinent ecclesie Pataviensi circa Trunam et Anasum et circa illas partes.“ 921 PU I., S. 145–146: „Hec spectant ad redditus episcopi et sunt infeodata citra et ultra Anasum.“ 922 PU I., S. 144: „Hec sunt, que nobis ceperunt vacare de morte Ottonis de Tegernbach.“ Güter, die nach dem Tod des Otto von Tegernbach ledig sind. Tegernbach, Gemeinde Parz. PU I., S. 145, Anm. 1286 zu Otto von Tegernbach. 923 PU I., S. 298–301. – Nach dem Tod des Regensburger Domvogts Otto V. von Lengenbach. Gestorben 1235. Vgl. PU I., S. 298, Anm. 161. 924 Nach PU I., S. 145, Anm. 1286.

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Sein Lehen gliederte sich folgendermaßen:925 1 Meierhof 12 Huben 1 Kirche 1 kleines Anwesen 5 Höfe (curtes) 1 Garten 3 Mühlen.

Hinzuzurechnen ist sicher noch der Sitz des Ministerialen selbst, also Tegernbach oder doch Teile des Ortes. Der Herrschaftssitz wird aber im Urbar nicht genannt. Die hochstiftische Verwaltungsorganisation des 14. Jahrhunderts ist auch im Bereich des GB Linz – Land wesentlich einfacher. Genannt ist nur mehr die „Herrschaft Ebelsberg“.926 Alle übrigen Ämter sind abgegangen oder sind wenigstens nicht mehr erwähnt. Dafür aber ist dieses Urbar sehr umfangreich und ausführlich.927 Hier werden sowohl Anzahl und Form der Güter wie auch deren Abgaben relativ genau beschrieben. Vergleicht man hingegen die Gemeinden, die in den verschiedenen Urbaren des 13. Jahrhunderts genannt sind, mit den genannten des 14. Jahrhunderts, so kann angenommen werden, daß das Urbar des 14. Jahrhunderts Lücken aufweisen muß. Nicht genannt sind im 14. Jahrhundert: Kirchberg-Thening, Oftering und Traun; Niederneukirchen ist im 14. Jahrhundert nur unter der Beschreibung des Kathedratikums erwähnt,928 obwohl der Ort im 13. Jahrhundert Lehen Ottos von Tegernbach auswies.929 Im Mittelpunkt steht die Gemeinde Leonding. Hier ist die Masse des Besitzes nachgewiesen. Im einzelnen ist die Verteilung aus dem statistischen Teil dieser Arbeit zu ersehen. Zu untersuchen ist indes, wie weit die Gütermasse des Hochstifts – so wie sie sich im 13. Jahrhundert zeigt – für jeweils den nämlichen Ort auch im 14. Jahrhundert belegt ist. Zwei Beispiele seien herausgegriffen. Sie

925 PU I., S. 144. 926 PU I., S. 583–598. 927 PU I., S. 583–584. Schon die Einleitung dieser notula, dieses Verzeichnisses, ist außergewöhnlich instruktiv:

„In nomine domini amen. Anno domini 1321 in Assumptione beate Marie virginis tempore reverendi in Christo patris [et] domini Alb(erti) episcopi Pat(aviensis) facta est hec notula in Ebelsperch per Heinr(icum) de Elichenpach secundum informationem domini Espini officialis et Pilgrimi, cellerarii ibidem, ac omnium colonum tunc temporis in curiis ac aliis feodis residentium et ad predictum (castrum) pertinentium, sicut patebit infra in hiis scriptis.“ „Im Namen des Herrn, Amen. Im Jahre des Herrn 1321, am Tag der Himmelfahrt der seligen Jungfrau Maria, zur Zeit des in Christo ehrwürdigen Vaters und Herrn Albert, des Passauer Bischofs, wurde diese Notula (dieses Verzeichnis) in Ebelsberg durch Heinrich von Elichenbach (= Ellerbach, G. Taiskirchen) nach der Information des Herrn Espin, des Amtsvorstehers und Pilgrims, des dortigen Zellerars und aller coloni (= Bauern), die damals auf den Maierhöfen und anderen Lehen saßen und zu dem genannten castrum (= Stadt) gehörten, aufgezeichnet, wie aus dieser Schrift ersichtlich.“ 928 PU I., S. 705. 929 PU I., S. 144.

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werden zeigen, wie problematisch Vergleiche auf der Grundlage der zwei Urbare (des 13. und des 14. Jahrhundert) sind: Besitzwandel vom 13. zum 14. Jahrhundert Am Beispiel von Landwied, G. Oberburgfried930

Zeit Amt Güterbeschreibung und Anzahl

13. Jahrhundert Herrschaft und Hofmark Ebelsberg

6 Lehen931

Zehnthäuser zum Zehnthof Hart

5 Lehen (1/2 Zehnt)932

Urbar des Amtes Ebelsberg

7 Lehen (verpfändet für 9600 Denare)933

14. Jahrhundert Herrschaft Ebelsberg 7 Lehen (verpfändet für 48 000 Denare)934

Die Tabelle läßt möglicherweise eine Verwaltungsvereinfachung erkennen. Es zeigt sich auch, daß der Besitzstand, soweit es sich um den Urbarbesitz handelte, im 13. und 14. Jahrhundert verhältnismäßig gleichgeblieben ist. Bereits im 13. Jahrhundert waren diese 7 Lehen verpfändet, im 14. Jahrhundert um den fünffach höheren Betrag. Was aber geschah mit den 5 Lehen, die ihren halben Zehnt zum Zehnthof Hart entrichteten bzw. den 6 Lehen, die im 13. Jahrhundert zur Herrschaft und Hofmark Ebelsberg gehörten? Eine sichere Auskunft gibt das Urbar nicht. Es ist zu vermuten, daß diese Güter ebenfalls identisch sind mit den 7 Lehen, die sowohl im 13. wie auch im 14. Jahrhundert genannt sind, daß es sich dabei aber um Teilabgaben handelt, die im 14. Jahrhundert dann zusammengefaßt sind. Möglich ist auch, daß wesentliche urbarielle Aufzeichnungen verlorengegangen sind. Diese Vermutung wird durch das nächste Beispiel erhärtet.

930 Im Gegensatz zu den anderen Tabellen dieses Typs werden hier die einzelnen hochstiftischen Ämter, die Güterbeschreibung und die Anzahl zur Veranschaulichung des Besitzwandels vom 13. zum 14. Jahrhundert unterschieden. 931 PU I., S. 138. 932 PU I., S. 142. 933 PU I., S. 374. 934 PU I., S. 597.

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Über den hochstiftischen Besitz von Leonding im 13. Jahrhundert sind die Aufzeichnungen verhältnismäßig genau, wenn auch nicht in allen Einzelheiten klar, da Besitzungen von verschiedenen Orten zusammengefaßt sind.935 Auch kann hier ein Anwesen unter den verschiedenen Rubriken auftreten, so daß in der Tabelle ein Gut zweimal oder sogar öfter gezählt ist. Trotzdem ergibt sich in etwa ein Bild der realen Situation. Besitzwandel vom 13. zum 14. Jahrhundert Am Beispiel von Leonding936

Zeit Amt Güterbeschreibung und Anzahl

13. Jahrhundert Herrschaft und Hofmark Ebelsberg

1 Meierhof937 1 Hube938 2 Höfe und 1 Hube, für 12000 Denare verpachtet939

Urbar des Amtes Ebelsberg, verpfändete und besetzte Güter

1 Hube (2400 Denare) 4 Lehen (5760 Denare)940 1 Meierhof (5760 Denare)941 1 Hube (6000 Denare)942

nicht festzulegender Besitz

14. Jahrhundert Herrschaft Ebelsberg Zehnt von Leonding943 Abgaben von 2 Lehen944

935 PU I., S. 374: z. B. „Item Ulricus de Hartheim detinet 1 villicationem et 4 feoda in Graben et in Leunting pro 50 tal.“ 936 Im Gegensatz zu den anderen Tabellen dieses Typs werden hier die einzelnen hochstiftischen Ämter, die Güterbeschreibung und die Anzahl zur Veranschaulichung des Besitzwandels vom 13. zum 14. Jahrhundert unterschieden. 937 PU I., S. 134. 938 PU I., S. 136 und S. 137. 939 PU I., S. 139. 940 PU I., S. 373 und S. 374. 941 PU I., S. 374. 942 PU I., S. 375. – Pfandsumme insgesamt in Leonding nach dem Urbar des Amtes Ebelsberg: 19 920 den. 943 PU I., S. 594. 944 PU I., S. 591.

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An diesem Beispiel wird deutlich, wie problematisch die Urbare des 14. Jahrhunderts sind. Es ist kaum anzunehmen, daß jeglicher Besitz des 13. Jahrhunderts bereits 100 Jahre später verloren war, wenn auch – wie das Urbar des Amtes Ebelsberg zeigt – große Teile der hochstiftischen Liegenschaften verpfändet waren und damit in Gefahr gerieten, endgültig abgeschrieben werden zu müssen. Das Urbar des 14. Jahrhunderts weiß jedenfalls nur mehr von bischöflichen Zehntrechten und bescheidenen Abgaben zu berichten und von dem Kathedratikum zweier Kirchen im GB Linz – Land.

PB Linz – Land, II. GB Linz – Land

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft und Hofmark Ebelsberg:

Ansfelden, Kirchberg-Thening, Leonding, Oftering, Traun, Wilhering

1. Herrschaft Ebelsberg: Ansfelden, Leonding, Markt Sankt Florian,

Pasching, Wilhering

2. Urbare des Amtes Ebelsberg, verpfändete und besetzte Güter,

Dienstlehen: Ansfelden, Kirchberg-Thening, Leonding, Markt Sankt Florian, Oftering, Wilhering

2. Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn:

Niederneukirchen, Wilhering

3. Besitz zwischen Traun und Enns: Ansfelden, Markt Sankt Florian

4. Inwärtseigen des Amtes Ebelsberg: Kirchberg-Thening, Oftering

5. Zehnthäuser des Zehnthofes Hart im Amt Ebelsberg: Leonding, Traun

6. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen:

Leonding

7. Lehensbesitz nächst der Enns: Markt Sankt Florian

8. Güter zwischen Enns und Donau, ledig nach Otto von Tegernbach: Niederneukirchen, Wilhering

180

2.1.6.3. Gerichtsbezirk Neuhofen an der Krems Der GB Neuhofen an der Krems weist nur mehr sporadisch hochstiftischen Besitz auf. Er ist im Kapitel „Besitz zwischen Traun und Enns“945 zusammengefaßt, und tatsächlich liegen auch alle hier verzeichneten Güter in diesem Raum. Größere Güterkonzentrationen konnte dieses Amt nur in seinem nördlichen Teil ausbilden, und selbst dann handelte es sich noch um ausgesprochenen Streubesitz. Nach Süden zu wird der Einfluß des Hochstifts immer schwächer. Im Bereich von Kremsmünster bis auf die Linie Lambach-Gmunden übte es nur mehr vogteiliche Rechte aus. Auch diese waren bald verloren. Im 14. Jahrhundert sind für Neuhofen946 nur mehr Einkünfte aus dem Kathedratikum zu erkennen, und diese waren nicht sehr hoch. Die Klöster Lambach und Kremsmünster versperrten Passau das weitere Vordringen; Lambach,947 die Stiftung Adalberos aus dem Geschlecht der Grafen von Wels-Lambach948 und Kremsmünster, die berühmte Agilolfingerstiftung.949 Hier war für Passau kein Platz mehr.

945 PU I., S. 146–150. 946 PU I., S. 704–705. 947 Zu Lambach: Dopsch, Heinz: Das Kloster Lambach unter den Otakaren und Babenbergern. 1056–1246. In: 900 Jahre Klosterkirche Lambach. Oberösterreichische Landesausstellung 20. Mai bis 8. Oktober 1989 im Benediktinerstift Lambach. Bearbeitet von Helga Litschel. Linz 1989. S. 73–80. – Kramml, Peter F.: Das Kloster Lambach im Spätmittelalter (1246–1514). In: 900 Jahre Klosterkirche Lambach. Oberösterreichische Landesausstellung 20. Mai bis 8. Oktober 1989 im Benediktinerstift Lambach. Bearbeitet von Helga Litschel. Linz 1989. S. 81–92. Besonders S. 81–84. – Luger, Walter: Die Benediktiner-Abtei Lambach. 5. Auflage. Linz 1982. – Luger, Walter: Stifte in Oberösterreich und in den angrenzenden Gebieten. Linz 1969. S. 43–57. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 63–65. 948 Mit dem Tod des Grafen Gottfried von Lambach am 8. Februar 1050 sah sich sein Vater Graf Arnold II. veranlaßt, ein Kollegiatstift in seiner Burg Lambach einzurichten. Da sich das Aussterben dieser Linie der Grafen von Lambach abzeichnete – Arnold selbst stand bereits in hohem Alter und sein einzig verbliebener Sohn Adalbero war als Bischof von Würzburg im geistlichen Stand –, wurden die umfangreichen Güter und Rechte bereits zu Lebzeiten Arnolds in drei Teile aufgeteilt. Während ein Teil an die Grafen von Formbach (Vornbach am Inn), ein anderer, weitaus größerer Teil an die steirischen Otakare überging, kam ein reicher Besitz mit dem Zentrum Wels und mit dem Kollegiatstift in Lambach an das Bistum Würzburg. Dieses von Adalbero von Würzburg erneuerte Kloster galt als „Hauskloster“ der Grafen von Lambach, in dem der Bischof auch seine letzte Ruhestätte fand. Adalbero war ein Verfechter der Kirchenreform, Anhänger von Papst Gregor VII. und Freund Bischof Altmanns von Passau. Der erste, von Adalbero bestellte Abt Ekkebert (Egbert) zählte ebenfalls zu den bedeutenden Vertretern der Kirchenreform und stand in enger Beziehung zum Reformkloster Gorze in Lothringen. Dopsch, Lambach, S. 73–76. 949 Zu Kremsmünster: Luger, Stifte, S. 27–42. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 59–62. – Haider, Siegfried (Bearbeiter): Die Anfänge des Klosters Kremsmünster. Symposion 15.–18. Mai 1977. Linz 1978 (Ergänzungsband zu den Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs. Band 2). – Kaba, Hermine Maria: Das Benediktiner-Stift Kremsmünster. Von der Gründung bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts. Eine bibliographische und historische Übersicht. Wien 1948 (Wien, Univ. Diss., 1948). Vor allem S. 81–106. – Zum Besitzstand der Benediktinerabtei Kremsmünster vgl. das Urbar von 1299, abgedruckt in: Schiffmann, Konrad (Hrsg.): Die mittelalterlichen Stiftsurbare des Erzherzogtums Österreich ob der Enns. Teil 2. Wien, Leipzig 1913 (Österreichische Urbare. Hrsg. von der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. III. Abteilung. Urbare Geistlicher

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PB Linz – Land, III. GB Neuhofen an der Krems

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Besitz zwischen Traun und Enns: Neuhofen an der Krems, Piberbach,

Sankt Marien

1. Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn:

Neufelden

2.1.7. Politischer Bezirk Wels Auch der PB Wels950 ist für das Hochstift Passau ein Grenzgebiet. Die obere Traun mit ihrem Nebenfluß, der Ager, stellt für den Einflußbereich des Hochstifts gleichsam eine Grenze dar. Dies gilt schon für das 13. Jahrhundert. Im 14. Jahrhundert setzen überhaupt alle Nachrichten über hochstiftischen Besitz südlich der Linie Hausruck–Welser Heide aus. Erst weiter im Osten, im Bereich von Steyr und Grünburg, bezieht das Hochstift Einkünfte aus dem Kathedratikum, das aber auf den Einfluß auf Kirchen beschränkt ist und nicht zum grundherrschaftlichen Bereich gezählt werden kann. Da also in diesem Raum ein derart geringer Besitz nachzuweisen ist, wurden in den erläuternden Ausführungen die einzelnen Gerichtsbezirke nicht mehr gesondert behandelt, sondern jeweils unter dem entsprechenden PB zusammengefaßt. Davon wird wieder abgegangen bei der Behandlung der Gebiete nördlich der Donau, wo umfangreichere Passauer Einflüsse erkennbar sind. Ein Schwergewicht hochstiftischen Besitzes im Bereich des PB Wels stellt die „Vogtei in Pfarreien um Kremsmünster“951 dar. Die Niederschrift dieses Verzeichnisses war zustandegekommen, als sich Bischof Petrus (1265–1280) an Rudolf von Habsburg um Hilfe gewandt hatte, nachdem die Herren von Trixen dem Hochstift die Vogtei über 14 Pfarreien von Kremsmünster streitig

Grundherrschaften. 2. Band. Teil 2). S. 79–227 (dabei auch ein schmales Teilurbar aus dem 12. Jahrhundert). 950 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 321–338 (Gilbert Trathnigg). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 133–138. – Zur Entwicklung von Wels bis zum 12. Jahrhundert: Rohr, Genese, S. 128–136 und S. 154–156. – Kurze Bemerkungen zu den neueren archäologischen Funden in Wels im Mittelalter: Miglbauer, Renate: Neue Aspekte zur Geschichte von Wels im Mittelalter. In: Beiträge zur Mittelalterarchäologie in Österreich. Band 8. Wien, Köln, Graz 1992. S. 99–101. 951 PU I., S. 391–392: „Notum sit omnibus presentes litteras inspecturis, quod nos Petrus, dei gratia ecclesie Patavi(ensis) episcopus, in provinciali placito coram serenissimo domino nostro R(udolfo), Romanorum rege inclito, advo<ca>ciam in parrochiis infrascriptis, quam fratres dicti Truchsnarii in nostrum et Patav(iensis) ecclesie preiudicium diu tenuerant occupatam, sententialiter optinuimus in Wienna.“

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gemacht hatten. Das Urteil fiel zu Gunsten des Bischofs aus.952 Die Umstände, die zur Abfassung dieser Urkunde geführt haben, zeigen aber, daß dieses Verzeichnis nicht alle Pfarreien erwähnt, über die das Hochstift die Vogtei ausübte, sondern nur die strittigen. Alle genannten Pfarreien liegen südlich der Linie Wels – Kremsmünster, vor allem an der Traun und der Alm, einem Nebenfluß der Traun, sowie östlich von Krems und zuletzt im Bereich von Kirchdorf an der Krems. Die Aussage der Quelle ist leicht mißverständlich. Es könnte nämlich der Eindruck entstehen, das Hochstift hätte die Vogtei über die Güter des Klosters Kremsmünster in den genannten Pfarreien ausgeübt. Das ist nicht der Fall. Gemeint sind lediglich Pfarreien als Inhaber der entsprechenden Rechte, nicht deren Gebietsumfang. Die Vogtei über das Klostervermögen lag ja seit 1192 bei den Babenbergern und seit 1282 bei den Habsburgern.953 Daß Streit um diesen Vogteibesitz ausbrechen konnte, erklärt sich aus der Frühgeschichte des Klosters. Wie es an Passau kam, ist nicht geklärt. Jedenfalls scheint es Bischof Pilgrim gewesen zu sein, der nach der Konsolidierung der Zustände nach den Ungarnkriegen die Rechte oder beanspruchte Rechte mit Brief und Siegel bestätigt haben wollte.954 Jedenfalls gelang ihm dies im Falle des Klosters Kremsmünster. Die Mönche scheinen dabei – so vermutet Tellenbach – eine bedeutsame Rolle gespielt zu haben, da vor allem ihre Besitzungen im Westen von den mächtigen Grafen von Wels-Lambach bedroht waren.955 In der Zeit, als sich Passau durch kaiserliche Bestätigungen den Besitz des Klosters gesichert hatte, übten die Markgrafen von Steier die Vogtei über das Kloster aus. Damit waren sie die Landesherren des Klosters, bis sie schließlich von den Babenbergern in dieser Funktion abgelöst wurden. Diese Entwicklung scheint nicht reibungslos abgelaufen zu sein, denn wie die oben zitierte Stelle des Urbars zeigt, machten noch im 13. Jahrhundert die Trixener, Ministerialen der Grafen von Steier, Ansprüche geltend, mit denen sie aber nicht mehr durchzudringen vermochten. Neben den genannten Vogteirechten besaß das Hochstift noch in verschiedenen Gemeinden Besitzungen, die zu den „Inwärtseigen zwischen

952 OÖUB. 3, 514. 953 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 60 (Kloster Kremsmünster). 954 Vgl. Tellenbach, Pilgrim, S. 10, Anm. 61. – LThK, Band 6, 2. Auflage, Sp. 602. – Dümmler, Pilgrim, S. 57. – Vgl. auch: Zinnhobler, Rudolf: Die kirchenrechtlichen Beziehungen der Stadtpfarre Wels zum Stift Kremsmünster. In: Ecclesia peregrinans. Festschrift Josef Lenzenweger zum 70. Geburtstag. Hrsg. von Karl Amon. Wien 1986. S. 349–360. Hier: S. 351 mit Hinweisen auf weitere Literatur. 955 Dümmler, Pilgrim, S. 176, Anm. 6.

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Hausruck und Eferding“956 gezählt wurden, u. a. 1 Meierhof957 und 5 Lehen958 in der G Krenglbach. Auch die „Herrschaft Ebelsberg“959 reichte noch in diesen PB herein. Aus dem 14. Jahrhundert findet sich eine einzige Notiz aus dem Amt Eferding. Sie besagt, daß ein Mann namens Achleiter in der G Krenglbach von seinem Gut 30 Denare stiftet.960

PB Wels, I. GB Lambach, II. GB Wels

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Vogtei in Pfarreien um Kremsmünster:

Bad Wimsbach-Neydharting, Steinerkirchen an der Traun, Thalheim bei

Wels

1. Amt Eferding: Krenglbach

2. Herrschaft und Hofmark Ebelsberg: Buchkirchen

3. Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding:

Gunskirchen, Krenglbach, Pichl bei Wels

2.1.8. Politischer Bezirk Vöcklabruck Ähnlich der Situation des PB Wels ist die des PB Vöcklabruck.961 Auch hier ist der hochstiftische Besitz nicht sehr umfangreich. Der Hausruck setzte wie ein Riegel weiterem Passauer Vordringen eine Grenze. Nur von Osten her, von Schwanenstadt aus, gelang es, einen Keil in dieses waldige Gebiet vorzutreiben. Hier handelte es sich mit einiger Sicherheit um Rodungsarbeit

956 PU I., S. 26–29. 957 PU I., S. 28. 958 PU I., S. 28. 959 PU I., S. 132–140. 960 PU I., S. 600. 961 Zauner, Alois: Vöcklabruck und der Attergau. Band 1. Stadt und Grundherrschaft in Oberösterreich bis 1620. Wien, Köln, Graz 1971 (Forschungen zur Geschichte Oberösterreichs. Hrsg. vom Oberösterreichischen Landesarchiv. Band 12). – Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 265–274 (Manfred Brandl) und S. 307–319 (Alois Zauner, Charlotte Assmann, Robert Bernhart). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 127–128. – Vgl. auch die ältere Darstellung: Lindenthaler, Michael: Geschichte des Bezirkes Vöcklabruck. Vöcklabruck 1900. Besonders S. 39–43.

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Passauer Ministerialen bzw. Passauer Grundholden.962 Bemerkenswert ist nämlich, daß alle Ämter, die in diesem Raum Besitz melden, Verzeichnisse von Inwärtseigen sind: „Inwärtseigen des Amtes Obernberg“,963 „Inwärtseigen um Ottnang und Atzbach“964 und „Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding“965. Relativ umfangreich war der hochstiftische Besitz vor allem in den Gemeinden Atzbach,966 Wolfsegg am Hausruck,967 vor allem aber in Ottnang. Nun möchte man annehmen, eines dieser Ämter habe je nach der geographischen Lage in einer Gemeinde die ausschlaggebende Bedeutung erreicht. Dem ist nicht so. Es ist zwar ein Überhang nach der einen oder anderen Seite zu beobachten; trotzdem scheinen die Besitzverhältnisse ziemlich ausgewogen zu sein. Am Beispiel Ottnang wird dies deutlich, wie die folgende Tabelle zeigt. Auch in diesem Fall ist es nicht immer möglich, genaue Angaben über die Besitzform zu machen. Meist berichtet zwar das Urbar, ob es sich um einen Meierhof, eine Hube usw. handelt; gelegentlich wird aber auch nur der Ort angegeben bzw. der Besitzer ohne nähere Beschreibung des Objektes: G Ottnang

Inwärtseigen um Ottnang und Atzbach (13. Jh.): Pühret968 1 Gut Ekk969 2 Inwärtseigen Edt970 3 Güter Englfing971 6 (bzw.) 4 Lehen Holzham972 Ober- (Unter-) Mühlau973 Redl974 Richtering975

962 Vom 11. bis zum 13. Jahrhundert wurde die Rodungsarbeit zur Neuanlage von Siedlungen in diesem Raum von den unterschiedlichen Herrschaften wesentlich vorangetrieben. Es bildeten sich jene Waldgrenzen heraus, die sich in den folgenden Jahrhunderten nicht mehr grundlegend verändern sollten. Zauner, Vöcklabruck, S. 375. – Vgl. hierzu auch: Ebd., S. 20. 963 PU I., S. 11–23. 964 PU I., S. 24–26. 965 PU I., S. 26–29. 966 PU I., S. 19, S. 25 und S. 29. 967 PU I., S. 25 und S. 29. 968 PU I., S. 24. 969 PU I., S. 25. 970 PU I., S. 24. – Unterstrichene Ortsnamen in der Tabelle sind in beiden urbariellen Aufzeichnungen genannt. 971 PU I., S. 24. 972 PU I., S. 25. 973 PU I., S. 24. 974 PU I., S. 24.

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Inwärtseigen des Amtes Obernberg (13. Jh.):

Pettenbach976 1 Lehen Bergern977 4 Lehen Edt978 1 Meierhof Englfing979 2 Lehen Ottnang980 2 Lehen Rackering981 3 Lehen Redl982 3 Lehen Stockedt983 ½ Hube Die Tabelle zeigt: Zwei Ämter sind für die Verwaltung der hochstiftischen Besitzungen in diesem Raum zuständig. Das Urbar von Ottnang und Atzbach ist ungenauer. Etwa die Hälfte der Passauer Liegenschaften werden nicht näher bezeichnet. Trotzdem ist anzunehmen, daß der Besitz der beiden Ämter in dieser Gemeinde in etwa gleich groß war. Auffallend ist ferner, daß an 3 Orten jedes Amt Besitzungen nachzuweisen hatte. Daher ist anzunehmen, daß von verschiedenen Seiten her die Rodungsarbeit in die waldigen Höhen des Hausrucks vorangetrieben wurde, bis schließlich an einem Punkt die verschiedenen Verwaltungsbereiche zusammenstießen.984 Gerade in den frühen Rodungsgebieten wurde keine Grenze gezogen; sie entwickelt sich im Zuge der Rodungsarbeit erst heraus.985 Daß es sich hier um Rodungsgebiet handelt, zeigt der soziale Status der Grundholden. Diese Bauern besaßen alle Inwärtseigen, die vom Besitzrecht her gesehen dem späteren Erbrecht nahe kommen. Inwärtseigner konnten im Bereich ihrer Grundherrschaft frei über ihr

975 PU I., S. 25. 976 PU I., S. 18. 977 PU I., S. 18 und S. 24. 978 PU I., S. 18. 979 PU I., S. 18. 980 PU I., S. 19. 981 PU I., S. 18. 982 PU I., S. 18 und S. 19. 983 PU I., S. 18 und S. 24. 984 Über die Forsten Hausruck – Kobernausser Wald und die zu vermutenden Rodungsarbeiten in diesem Raum sowohl von unterschiedlichen Herrschaften als auch von Gemeinfreien vgl.: Strnadt, Julius: Inviertel [sic!] und Mondseeland. In: Archiv für Österreichische Geschichte. Hrsg. von der Historischen Kommission der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Band 99. Wien 1912. S. 427–1069 (Abhandlungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. Teil 9). Hier: S. 444–450. 985 Ein vergleichbarer Prozeß, nachdem die Rodungsarbeit ohne feste Grenzziehung solange vorangetrieben wurde, bis die einzelnen Rodungen (auch und gerade unterschiedlicher Herrschaften) sich einander näherten, zeigt sich z. B. im Bayerischen Wald/Land der Abtei nördlich der Donau. Vgl. Strnadt, Inviertel, S. 638.

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Gut verfügen, konnten es aufteilen, vergrößern oder verkleinern oder verkaufen. Nur mußte das im Rahmen der zugehörigen Herrschaft geschehen.986 Solche Rechte sind unter anderem typisch für Inhaber von Rodungsland, das diese Leute selbst unter den Pflug genommen hatten. Jedenfalls zeigen die beiden hochstiftischen Teilurbare, daß von Passau aus schon früh der Versuch unternommen wurde, rodend und siedelnd in den Wald vorzudringen. Für das 14. Jahrhundert freilich sind keinerlei Belege für hochstiftischen Besitz festzustellen.

PB Vöcklabruck, III. GB Schwanenstadt

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Inwärtseigen des Amtes Obernberg: Atzbach, Desselbrunn, Niederthalheim,

Ottnang

2. Inwärtseigen um Ottnang und Atzbach:Atzbach, Desselbrunn, Oberndorf bei Schwanenstadt, Ottnang, Pitzenberg,

Wolfsegg am Hausruck

3. Inwärtseigen zwischen Hausruck und Eferding:

Atzbach, Wolsegg am Hausruck

2.1.9. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Gmunden Sehr schmalen Besitz weist das Hochstift Passau im PB Gmunden auf.987 Man kann ihn eigentlich als letzten Ausläufer hochstiftischen Besitzes bezeichnen. Trotzdem ist es bemerkenswert, daß es Passau überhaupt gelang, sich hier im Süden ungeachtet der Konkurrenz von Salzburg festzusetzen. Zunächst handelt es sich wieder um die bereits genannten „Vogteirechte in Pfarreien bei Kremsmünster“.988 Sie brauchen an dieser Stelle nicht weiter 986 Zauner, Vöcklabruck, S. 386. 987 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 153–167 (Manfred Brandl). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 41–43. – Krackowizer, Ferdinand: Geschichte der Stadt Gmunden in Oberösterreich. Hrsg. von der Stadtgemeinde Gmunden. Aus Anlaß des fünfzigjährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. von Österreich. Band 1. Gmunden 1898. S. 143–149. 988 PU I., S. 391–392.

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erwähnt werden. Schwierigkeiten bereitet hingegen der zweite Posten passauischer Güter, der „Besitz bei Goisern und Ischl“.989 Die vorliegende Urbarnotiz ist sehr kurz und läßt vor allem die Frage nach der Herkunft dieses Besitzes offen. Die Stelle lautet:990 Item notandum, quod proprietates circa Gebisharn et Ischil aput terminos ecclesie Trauncherchin sunt ecclesie Pattaviensis et marchio Stirie et postmodum dux Austrie habuerunt in feodo ab ecclesia Pattaviense.

Ferner ist zu vermerken, daß die Eigen um Goisern und Ischl im Pfarrbereich der Kirche von Traunkirchen der Kirche von Passau gehören, und der Markgraf von Steier und danach der Herzog von Österreich haben es von der Passauer Kirche zu Lehen gehabt.

Es ist hier wohl eine ähnliche Entwicklung gegeben, wie sie schon beim Kloster Kremsmünster zu beobachten war. Die Zeit nach den Ungarnkriegen ließ viele unklare Besitzverhältnisse entstehen und manche später schwer verständliche Besitzverteilung wird lediglich aus einem schnellen Zugriff heraus zu erklären sein.991 Auch Maidhof setzt sich mit dieser Besitzerwerbung um Goisern auseinander.992 Doch gelingt es auch ihm nicht, die Frage zu klären. Sicher ist jedenfalls, daß das Kloster Traunkirchen ursprünglich nicht passauisch war.993 Der Umfang des Besitzes bei Goisern und Ischl ist aus der Quelle nicht zu ermitteln. Da ist einmal von den proprietates994 die Rede. Es handelt sich also nicht generell um den Besitz in der Gegend von Goisern und Ischl, sondern um die

989 PU I., S. 4. 990 PU I., S. 4. 991 Auch Heinrich Marchetti und Ferdinand Mittendorfer verweisen in ihrem Beitrag auf „eine vorübergehende Wüstung mit Verlust des Siedlungs- und Namensgutes nach den Ungarnkriegen zwischen 907 und 955.“ Aber auch die Kontinuität einer bescheidenen Siedlung mit Kultstätte ist nicht auszuschließen. Fest steht hingegen, daß die heute noch andauernde Besiedlung Ausdruck der vermutlich erst in später früh- und früher hochmittelalterlicher Zeit stattfindenden Landnahme ist. Die ältesten mittelalterlich datierbaren Keramiken in Traunkirchen im Bereich des Johannesbergs lassen sich auf das ausgehende 11. und frühe 12. Jahrhundert datieren. Insgesamt betrachtet liegt aber die Besiedlungsgeschichte Traunkirchens im Früh- und Hochmittelalter weitgehend im Dunkeln. Marchetti, Heinrich. Ferdinand Mittendorfer: Traunkirchen. In: Der Bezirk Gmunden und seine Gemeinden. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Eine Darstellung des Naturraumes, der Geschichte, Wirtschaft und Kultur in Beiträgen und Abbildungen, verfaßt von einer Mitarbeitergemeinschaft. Hrsg. vom „Verein zur Herausgabe eines Bezirksbuches Gmunden“ unter der Leitung von Franz Hufnagl und Heinrich Marchetti. Gmunden 1991. S. 1189–1204. Hier: S. 1192–1195. Zitat: S. 1193. 992 PU I., S. 5, Anm. 27. 993 Nach wie vor liegen sowohl die Entstehungszeit, die zwischen dem Jahr 1000 und dem 12. Jahrhundert angesetzt wird, als auch die Klostergründer, vermutet wird eine adelige Eigenkirche, ziemlich im Dunkeln. Vgl. Marchetti/Mittendorfer, Traunkirchen, S. 1193–1194. 994 PU I., S. 4: „(...) proprietates circa Gebisharn et Ischil (...).“ – Gebisharn = Goisern, Ischil = Ischl.

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ganz bestimmte rechtliche Form des Besitzes, nämlich die proprietates, die als Inwärtseigen gelten. Ferner ist auch das Gebiet, in dem sich diese Inwärtseigen befanden, eingeschränkt durch den Zusatz „aput terminos ecclesie Trauncherchin“.995 Unter terminus ist der Pfarrbezirk einer Kirche zu verstehen. Meist wurde ein Gotteshaus als Pfarrkirche angesehen, wenn ihm das ius tumulandi996 und das ius baptizandi997 übertragen waren.998 Gerade bei Rodungsgebieten, die fern der alten Zivilisationszentren lagen, waren diese beiden Rechte von ausschlaggebender Bedeutung. Dem katholischen Christen geht und ging es zunächst einmal darum, daß seine Kinder durch die Taufe999 in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden und daß er dann, wenn er das Ende seines Lebens nahen fühlt, weiß, daß er in geweihter Erde – gleichsam im Schatten der Kirche – dem Jüngsten Tag und damit der Auferstehung von den Toten1000 entgegenharren wird, um in der ewigen Anschauung Gottes die Früchte der Erlösung durch Christus, aber auch eines erfüllten persönlichen Lebens zu genießen.1001 Daher sind das Tauf- und das Begräbnisrecht für eine Kirche von zentraler Bedeutung gewesen. Jede Kirche, die damit ausgestattet war, galt als

995 PU I., S. 4. Wohl innerhalb der Grenzen des Pfarrsprengels. 996 ius tumulandi = Begräbnisrecht auf pfarreigenem Friedhof. – Zum Übergang des Begräbnisrechts von den Bischöfen auf die Pfarrvorstände und zum Verhältnis der Pfarreien zu den Filialkirchen vgl.: Lex, Peter: Das kirchliche Begräbnisrecht. Historisch-kanonistisch dargestellt. Regensburg 1904. S. 103–121. 997 ius baptizandi = Taufrecht. Nebenkirchen besaßen weder das ius tumulandi noch das ius baptizandi. 998 Zur Bedeutung des Begräbnisrechts für die mittelalterlichen Pfarren am Beispiel des klösterlichen Begräbnisrechts der Abtei St. Peter zu Salzburg: Hermann, Friedrich Karl: Das Begräbnisrecht der Abtei St. Peter. In: Festschrift St. Peter zu Salzburg 582–1982. Hrsg. von Aegidius Kolb. Salzburg 1982. S. 79–128. Hier vor allem: S. 79–87. – Zum Tauf- und Begräbnisrecht vgl. auch: Zedinek, Wilhelm: Die rechtliche Stellung der klösterlichen Kirchen. Insbesonders Pfarrkirchen, in den ehemaligen Diözesen Salzburg und Passau und ihre Entwicklung bis zum Ausgang des Mittelalters. Eine rechtshistorische Untersuchung der veröffentlichten Quellen. Passau 1929 (Veröffentlichungen des Instituts für ostbairische Heimatforschung). S. 58–61. 999 Vgl. hierzu: Hartinger, Walter: Religion und Brauch. Darmstadt 1992. S. 130–141. 1000 Vgl. hierzu: Apokalypse. Zwischen Himmel und Hölle. Hrsg. von Herbert W. Wurster und Richard Loibl. Unter Mitarbeit von Dionys Asenkerschbaumer und Winfried Helm. Begleitband zur Ausstellung von Stadt und Diözese Passau im Oberhausmuseum Passau 2000. Passau 2000. Vor allem S. 19–24 und S. 39–40. 1001 Für die Pfarren lag die besondere Bedeutung des Begräbnisrechts – neben sicherlich auch zu vermutenden wirtschaftlichen Gründen – in der Verantwortung für das Seelenheil der anvertrauten Christen. – Der gläubige Christ suchte für seinen Teil für die Zeit nach seinem Tod „die Verbindlichkeit des Gebetes und Opfers einer betenden Gemeinschaft. Dafür schenkte er noch zu Lebzeiten materielle Güter, stiftet Seelgeräte (Jahrtagmessen, Chorgebet, Almosen), um sich in eine betende und opfernde Brüderschaft einzureihen.“ Die Pfarren waren auf solche Güter angewiesen, konnten aber den Bedürfnissen dieser Menschen nur begrenzt nachkommen. So ist nach Friedrich Karl Hermann u. a. zu erklären, warum gerade klösterliche Gemeinschaften von den Gläubigen bevorzugt wurden, was sich auch in den Traditionsbüchern des Mittelalters widerspiegelt. Hermann, Begräbnisrecht, S. 80.

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Pfarrkirche, wenn sie auch nach unserer heutigen Auffassung entsprechend ihrer Ausstattung diesen Rang nicht verdient hätte. Aus der vorliegenden Quelle ergibt sich, daß das Hochstift Passau nur auf die Leute Herrschaftseinfluß ausübte, die als Inwärtseigner bei Goisern und Ischl, aber innerhalb des Pfarrbezirks der Kirche von Traunkirchen, lebten. Weitere Quellennotizen liegen nicht vor.

PB und GB Gmunden

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Vogtei in Pfarreien bei Kremsmünster:

Laakirchen, Ohlstorf, Viechlwang, Vorchdorf

2. Besitz bei Goisern und Ischl: Traunkirchen

2.1.10. Politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems Über den Besitz des Hochstifts Passau im Bereich des PB Kirchdorf an der Krems kann nicht viel gesagt werden. Dieses Gebiet stellt den äußersten Rand hochstiftischer Besitzungen nach Süden hin dar. So ist es auch in diesem Fall lediglich der Anspruch, der sich aus der „Vogtei in Pfarreien bei Kremsmünster“1002 ableitet, aufgrund dessen dem Bischof noch Einfluß ermöglicht wurde. Insgesamt handelt es sich um 3 Kirchen, worunter sich Kremsmünster1003 selbst befindet. Über die Höhe der Einnahmen liegen keine Nachrichten vor. Auch für das 14. Jahrhundert sind keine Belege ausfindig zu machen.

PB Kirchdorf an der Krems, II. GB Kirchdorf an der Krems, III. GB Kremsmünster

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Vogtei in Pfarreien bei Kremsmünster:

Kirchdorf an der Krems, Pettenbach, Kremsmünster

1002 PU I., S. 391–392. 1003 PU I., S. 392: „In Chremsmünster.“

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2.1.11. Politischer Bezirk Steyr Als letzter dieser im südlichen Passauer Einflußbereich gelegenen Politischen Bezirke sei Steyr genannt.1004 Die Situation ist ähnlich den vorausgegangenen. Für Oberösterreich stellt dieses Verwaltungsgebiet die südöstlichste Ecke dar, in der Passauer Einfluß überhaupt noch nachzuweisen ist. Erst jenseits der Grenze – in Niederösterreich – gelang es, flußaufwärts an der Ybbs weit vorzudringen. Zunächst ist es wieder die „Vogtei in Pfarreien bei Kremsmünster“,1005 die an erster Stelle steht. Dabei handelt es sich um die Kirche in Bad Hall.1006 „Besitz zwischen Traun und Enns“1007 weist die G Wolfern1008 auf. Insgesamt handelt es sich um 6 Huben. Schließlich ist für das 14. Jahrhundert noch das „Kathedratikum“1009 in Waldneukirchen1010 und Sierning1011 zu erwähnen, das insgesamt 10 bzw. 13 ½ Pfund einbrachte. Weitere Angaben fehlen.

PB Steyr, I. GB Grünburg, II. GB Kremsmünster, III. GB Steyr

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Vogtei in Pfarreien bei Kremsmünster:

Bad Hall 1. Kathedratikum der Dekanate Lorch und

Naarn: Waldneukirchen, Sierning

2. Besitz zwischen Traun und Enns: Wolfern

1004 Die Geschichte der Stadt Steyr von der Frühzeit bis ins Spätmittelalter ist bisher nur mangelhaft untersucht worden. Vgl. hierzu: Rohr, Genese, S. 127, Anm. 4. – Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 275–298 (Manfred Brandl, Josef Otner). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 117–122. 1005 PU I., S. 391–392. 1006 PU I., S. 392: „In Herzogenhalle“ (= Bad Hall, Markt). 1007 PU I., S. 146–150. 1008 PU I., S. 148. 1009 PU I., S. 704–706. 1010 PU I., S. 704 und S. 705. 1011 PU I., S. 704 und S. 705.

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2.1.12. Politischer Bezirk Rohrbach Das Hochstift Passau weist in den Urbaren des 13. Jahrhundert auch nördlich der Donau nicht unerhebliche Besitzungen auf. Freilich erreichen sie, soweit dies Oberösterreich betrifft, nicht die Ausmaße wie im Bereich südlich der Donau. Der bedeutendste Schwerpunkt bildete sich im Laufe der Zeit um Rohrbach1012 heraus. Im 13. Jahrhundert war Rohrbach für das Hochstift Passau allerdings zunächst von sekundärer Bedeutung, doch scheint es als Gegengewicht zu dem wesentlich älteren Neufelden gefördert worden zu sein. Rohrbach wurde nämlich erst um 1200 an diesem wichtigen Verkehrsknotenpunkt der Straßen von der Donau über die Moldau nach Böhmen gegründet,1013 während Neufelden schon zu Beginn des 13. Jahrhunderts passauisch geworden war.1014 Die hochstiftischen Besitzungen sind nicht gleichmäßig über den gesamten PB Rohrbach verteilt. Der GB Aigen im Mühlkreis weist nur geringen passauischen Besitz auf, die Gerichtsbezirke Lembach im Mühlkreis, Neufelden und Rohrbach in Oberösterreich stellen dagegen ein Schwergewicht hochstiftischen Besitzes im gesamten Mühlviertel dar.1015 2.1.12.1. Gerichtsbezirk Aigen im Mühlkreis Aigen im Mühlkreis ist der nördlichste Gerichtsbezirk des PB Rohrbach. Seine nördliche und östliche Grenze bildet das heutige Tschechien. Es ist erstaunlich, wie es dem Hochstift Passau schon im 13. Jahrhundert gelungen war, fast bis zur heutigen Landesgrenze vorzustoßen, und noch im 14. Jahrhundert bildete es Besitz aus, der zur heutigen Grenzziehung beigetragen haben dürfte. Es ist also auch hier so, daß ohne die Passauer Kulturarbeit die Grenze zu Tschechien sowohl für Bayern wie auch für Österreich anders verlaufen würde. Im 13. Jahrhundert hatte in diesem Gebiet die „Herrschaft Marsbach“1016 bereits geringen Besitz. 2 Lehen sind in der G Schlägl verzeichnet. Marsbach stellt alten Passauer Besitz dar. Die erste Nennung eines Ministerialen des Hochstifts 1012 Zur Siedlungsgenese Rohrbachs vgl.: Ratusny, Landesausbau, S. 52. 1013 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 98. – Rohrbach ist für die Zeit um 1200 bis 1220 durch einen Zensualen Gotscalcus de Rorebach schriftlich belegt. Heuwieser, Traditionen, S. 386, Nr. 1178. 1014 PU I., S. 97, Anm. 843. 1015 Zum Landesausbau zwischen Wegscheider Bergland und Großer Mühl vom 12. bis zum 15. Jahrhundert allgemein: Ratusny, Landesausbau, S. 82–86. – Vgl. auch den älteren Aufsatz: Hackel, Alfred: Die Besiedlungsverhältnisse des oberösterreichischen Mühlviertels in ihrer Abhängigkeit von natürlichen und geschichtlichen Bedingungen. In: Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde. Im Auftrag der Zentralkommission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland. Hrsg. von A. Kirchhoff. Band 14. Stuttgart 1902. S. 1–77. Hier: S. 38–47. 1016 PU I., S. 91–96.

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Passau reicht bis zum Ende des 12. Jahrhunderts zurück.1017 Zahlreiche Auseinandersetzungen um die Burg, aber auch um den zugehörigen Besitz, kennzeichnen das 13. Jahrhundert, denn die Ausübung der Landeshoheit über die im österreichischen Gebiet liegenden hochstiftischen Besitzungen durch den Bischof von Passau mußte dem Landesfürsten ungelegen erscheinen. So kam es auch zur zeitweiligen Entfremdung. Die Rechtsverhältnisse waren aber doch so eindeutig, daß das Bistum bis zur Säkularisation im Besitz von Burg und Herrschaft Marsbach bleiben konnte.1018 Für diese Herrschaft liegt aus dem 13. Jahrhundert ein Gesamturbar vor.1019 Es war zustandegekommen, als Bischof Petrus (1265–1280) das freie Verfügungsrecht über die Herrschaft von den Marsbachern erkauft hatte. Als bisheriges Passauer Lehen war es also aufgrund dieses Verkaufs von Rechten frei geworden. Der Betrag war hoch. Das Verzeichnis der Güter berichtet von einem Kaufpreis von 400 Talenten Passauer Pfennigen und 200 Talenten Wiener Pfennigen.1020 Der jährliche Ertrag aus den Diensten der Untertanen belief sich auf 30 Talente,1021 so daß grob überschlagen der Kaufpreis den Einkünften von 20 Jahren entsprach. Trotz dieser hohen Summe kann man das Geschäft für das Hochstift nicht als ungünstig sehen, war man doch durch diesen Rechtsakt einen unzuverlässigen Lehensträger los geworden. Diese Unternehmung war nicht die einzige, in der das Hochstift versuchte, seine Position weiter zu festigen und seinen Besitz abzurunden. Man kann gleichsam von ersten Ansätzen zur Ausbildung eines Territoriums sprechen, die sich allerdings später wieder zerschlagen sollten. Vor allem war es nicht gelungen, eine Verbindung zum heutigen bayerischen Gebiet, dem einstigen Land der Abtei, herzustellen. Die zweite Notiz – sie entstammt dem 14. Jahrhundert – die auf hochstiftischen Besitz im GB Aigen im Mühlkreis hinweist, ist dem „Güterregister von Haslach (Abschrift vom Jahr 1329)“1022 entnommen. Haslach, der Hauptort dieser Herrschaft, liegt ziemlich genau östlich von Rohrbach am Kreuzungspunkt wichtiger Straßen nach Böhmen. Die Anlage des Marktes wird den

1017 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 75–76. 1018 PU I., S. 91, Anm. 792 und Anm. 797. 1019 PU I., S. 91–96. 1020 PU I., S. 91–92 (nach P3 f 21´): „Hec sunt bona, que Ortolfus de Morspach ab ecclesia Pataviensi in feudo tenuit et que reverendus in Christo pater dominus Petrus Pataviensis episcopus apud ipsum Ortolfum pro 400 tal. den. Pataviensium et 200 tal. Wiennen(sium) conparavit ita, quod bona predicta idem Ortolfus ad manus ipsius domini episcopi libere resignavit.“ 1021 PU I., S. 91 (nach P3 f 139´): „(...) pro 30 talentorum redditibus.“ 1022 PU I., S. 660–664: „Registrum bonorum emptorum a domino de Rosenberch scriptum per me Laur(entium) de originali registro anno domini 1329 in die beati Mathei.“

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Rosenbergern zugeschrieben und in das 13. Jahrhundert verlegt.1023 Die Herrschaft war in das sogenannte Obergericht, das an die böhmische Grenze stieß, und das Untergericht geteilt. Letzteres war bereits 1231 durch Vertrag an das Hochstift Passau gelangt.1024 Einige Jahre später folgte dann der nördliche Teil, das Obergericht. Das Güterregister in der Abschrift vom Jahre 1329 beschreibt den Besitzstand zur Zeit der hochstiftischen Herrschaft. Dem Schreiber kam es vor allem darauf an, die Gesamtzahl der Güter an einem Ort zu erfassen und die zu erwartenden Einkünfte zu vermerken. Dieses Güterregister scheint im Zusammenhang mit der Erwerbung erstellt worden zu sein, wie bei der Herrschaft Marsbach auch. Die Gesamteinkünfte waren beträchtlich. An Geld verzeichnete man insgesamt 15 016 Denare, für den Zehnt 2005 Denare, Abgaben an Hühnern 113 Stück, Abgaben an Käse 181 Stück und schließlich an Eiern 2 350 Stück.1025 Diese Herrschaft blieb etwas über 10 Jahre in unmittelbarer Verwaltung des Hochstifts Passau. Im Jahre 1341 wurde sie bereits wieder von Peter von Rosenberg zurückgekauft, das Hochstift Passau blieb aber weiterhin Lehensherr.1026

PB Rohrbach, I. GB Aigen im Mühlkreis

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft Marsbach:

Schlägl 1. Güterregister von Haslach (1329):

Sankt Oswald bei Haslach

2.1.12.2. Gerichtsbezirk Lembach im Mühlkreis Im Vergleich mit dem GB Aigen im Mühlkreis ist der hochstiftische Besitz im GB Lembach umfangreicher. Er konzentriert sich vor allem in den Gemeinden Hofkirchen im Mühlkreis,1027 Niederkappl,1028 Putzleinsdorf1029 und schließlich Rannastift.1030 Auffallend ist, daß hier nicht nur die Besitzungen des 13.

1023 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 48–49. 1024 PU I., S. 660, Anm. 1657. 1025 PU I., S. 664: „Summa denariorum pro decima: 8 libr. 85 den. Summa pullorum: ½ tal. minus 7 pullis. Summa caseorum: 6 sol. et 1 caseus. Summa ovorum: 10 libr. minus 50 ovis.“ 1026 PU I., S. 660, Anm. 1657. 1027 PU I., S. 91–96, S. 398, S. 658–660, S. 688–689, S. 709. 1028 PU I., S. 93, S. 96, S. 659–660. 1029 PU I., S. 93–95, S. 658–659. 1030 PU I., S. 81–82, S. 90, S. 688–690, S. 710.

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Jahrhunderts gut belegt sind, sondern auch die des 14. Jahrhunderts. Dies rührt daher, daß für die „Herrschaft Marsbach“1031, zu der der meiste Besitz in dieser Gegend gehörte, aus beiden Jahrhunderten urbarielle Aufzeichnungen vorliegen. Sie sind relativ ausführlich und gewähren einen guten Einblick in die Besitzlage. Am Beispiel von Niederkappel1032 mag dies erläutert werden. Die Situation ist hier relativ einfach, da alle hochstiftischen Liegenschaften, sowohl im 13. wie auch im 14. Jahrhundert, zur Herrschaft Marsbach gehörten. Es ergibt sich folgendes Bild:

G Niederkappel

Ort 13. Jahrhundert 14. Jahrhundert Gerstberg 1 Gut 1 Gut

Haar 1 Gut

Haarbach 1 Lehen

Höfl 3 (?) Güter

Höflmühle 1 Mühle

Kaindlstorf 2 Güter

Klotzing 3 (?) Güter

Krennling 2 Lehen 2 Güter

Lichtenegg 1 Gut

Niederkappel 1 Lehen

Niederkappel 1 Mühle

Weikersdorf 1 Lehen 3 (?) Güter

Witzersdorf 2 Güter

Summe: 8 Objekte 18 Objekte

Dieses Gesamtbild der Besitzverteilung in der Gemeinde Niederkappel wirft einige Fragen auf. Zunächst zeigt sich, daß sich die Anzahl der Anwesen innerhalb von 100 Jahren mehr als verdoppelt zu haben scheint. Waren es im 13. Jahrhundert noch 8 bzw. 6 Güter – die Mühlen sollten nicht als Gut gezählt werden – so waren es im 14. Jahrhundert bereits über das Doppelte. Die Zahlenangaben sind allerdings nicht gesichert, doch wahrscheinlich. Das Urbar bezeichnet nämlich in verschiedenen Fällen nicht die Zahl der Anwesen, sondern nur die Abgaben.

1031 PU I., S. 91–96 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 658–660 für das 14. Jahrhundert. 1032 PU I., S. 93, S. 96, S. 659–660.

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Zudem fällt auf, daß es hinsichtlich der Orte nur wenige Übereinstimmungen für das 13. und das 14. Jahrhundert gibt. Mögliche Erklärungen hierfür sind geänderte Rechtsverhältnisse oder neue Ortzuweisungen des Besitzes. Auch kann es sich um eventuell abgegangene oder strittige bzw. verkaufte und getauschte Besitzungen handeln. Es ist zu erkennen, daß für einen bestimmten Typus von Anwesen auch bestimmte Abgaben gefordert wurden. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: PU I., Seite

Ort Anzahl der Güter

Denare Käse Hühner Eier

658 Spilleuten 2 40 4 4 22

658 Schraetentobel 3 40 6 6 45

659 Pirichingaer 1 90 2 2 20

659 In der Haraw 2 240 4 4 40

Die Tabelle zeigt, daß Leistungen an Geld (Denaren) unterschiedlich sind. Hierbei spielt wohl die Besitzgröße eine entscheidende Rolle. Differenziert sind auch die Abgaben an Eiern. Sie schwanken für 1 Anwesen zwischen 10 und 20 Stück. Durchweg in gleicher Höhe belaufen sich die Dienste an Käsen und Hühnern. Für 1 Gut sind je 2 Stück zu entrichten, ganz gleich, von welcher Größe dieses Anwesen war. Die Höhe der Abgaben an Hühnern und Käsen läßt – wenn die Zahl der Güter nicht genannt ist – Rückschlüsse zu. Ein Dienst von 6 Hühnern bedeutet 3 Anwesen am Ort. Das Verzeichnis der Dienste von Marsbach zerfällt in zwei Teile. Dies äußert sich vor allem in der Form der Dienste. Der erste Teil,1033 dem die obigen Beispiele in der Tabelle entnommen wurden, kennt z. B. keine Naturalabgaben an verschiedenen Getreidesorten und auch keine Schweinedienste. An deren Stelle treten dann erhöhte finanzielle Leistungen. Der zweite Teil des Urbars beginnt mit dem Ort Huntfelling.1034 Von hier ab finden sich Angaben über Getreidedienste, dafür fehlen die Gelddienste fast völlig. Es werden zwar bei jedem der folgenden Güter 20 Denare genannt.1035 Dabei geht es jedoch um eine feststehende Abgabe für jedes Anwesen, das

1033 PU I., S. 658–659. Er endet mit der Beschreibung von Engelmarstorf (= Emmersdorf, Gemeinde Hofkirchen). 1034 PU I., S. 659: „In Huntfelling 4 bona (...).“ Huntfelling = Hundsfülling, Gemeinde Hofkirchen. 1035 Z. B.: PU I., S. 659: „In Huntfelling (...) 20 den. pro minuto servitio (...).“

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sich aus der Umwandlung von Kleindiensten (pro minuto servitio) in finanzielle Leistungen herleitet.1036 Hier also, im servitium minutum ist der Anfang der Umwandlung der Naturaldienste und des Scharwerks in finanzielle Leistungen zu erkennen. Die nächste Stufe war die Ablösung der Getreidedienste durch Geld, während sich die Abgaben für Kleindienste an Hühnern, Eiern und Käse noch relativ lange hielten. Der Vollständigkeit halber sei noch kurz auf die Schweinedienste eingegangen. Auch sie scheinen im engeren Zusammenhang mit den Getreidediensten gestanden zu haben und damit mit dem Grundbesitz eines Anwesens. Daher hatte auch jedes Gut 1 Schwein an die Herrschaft zu entrichten. Nun ist aber Schwein nicht gleich Schwein. Um von den Bauern nicht übervorteilt zu werden, wurde der Wert des geforderten Tieres genau angegeben, bzw. eine genaue Bezeichnung des Exemplars genannt. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: Porcellus ist ein junges Schwein, also ein Ferkel.1037 Nun gibt es große und kleine Ferkel, gut genährte und schwächliche. Daher erwartete sich die Herrschaft ein Ferkel valentem 12 den. ad minus,1038 also im Wert von mindestens 12 Denaren. In der Hofmark Straßwalchen entrichtete ein Hof (curia) 4 Schweine valentes ½ tal.,1039 also im Wert von 120 Denaren. In der Güterliste der „Hofmark und Feste Ellenbrechtskirchen“1040 ist ein Schwein im Wert von 60 Denaren erwähnt.1041 Das Urbar der „Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“1042 berichtet von einer ganzen Reihe von Schweinediensten. Die geforderten Schweine lagen alle in einer ähnlichen Preisklasse, etwa um die 40 Denare.1043 Ein seitter, ein junges Schwein, hatte einen Wert von 24 Denaren.1044 Besitz des Hochstifts im GB Lembach melden neben den genannten Urbaren auch noch weitere hochstiftische Güterverzeichnisse, wenn auch die Herrschaft Marsbach im Mittelpunkt steht. Sie weist Besitz auf in den Gemeinden Hörbich,1045 Hofkirchen im Mühlkreis1046 und schließlich in Putzleinsdorf.1047 In der G Lembach im Mühlkreis befanden sich 3 Lehen, die im 13. Jahrhundert

1036 Vgl. PU III., S. 372, S. 384. 1037 PU III., S. 329. 1038 PU I., S. 596. Angabe aus der Herrschaft Ebelsberg. 1039 PU I., S. 4. Ein Schwein demnach im Wert von 30 Denaren. 1040 PU I., S. 33–45. 1041 PU I., S. 35: „(...) quemlibet porcum pro 60 den. estimatum.“ 1042 PU I., S. 132–140. 1043 PU I., S. 134: „(...) quod unusquisque valeat 40 den.“ Oder PU I., S. 135: „(...) ad estimationem priorum.“ 1044 PU I., S. 134: „(...) 4 porcos, qui dicuntur seitter, quod unusquisque valeat 24. den.“ 1045 PU I., S. 94, S. 96 (für das 13. Jahrhundert), S. 658, S. 707, S. 710 (für das 14. Jahrhundert). 1046 PU I., S. 91–96, S. 398. 1047 PU I., S. 93–95.

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ihren Besitzer wechselten.1048 7 Lehen in Griezpach, wahrscheinlich die ursprüngliche Bezeichnung für Pfarrkirchen im Mühlkreis,1049 fielen in der genannten Zeit an den Bischof zurück.1050 Auch bei den sogenannten „Gütern um Rannariedl“1051 handelt es sich nur um einen geringen Posten. Nachdem für das 13. Jahrhundert ein Gesamturbar über die hochstiftischen Besitzungen im Gebiet nördlich der Donau fehlt, war Maidhof gezwungen, den Besitzstand aus den verschiedenartigsten Quellenbeständen zusammenzutragen. Wie Oberkappel,1052 so grenzt auch die G Rannastift1053 an den bayerischen Landkreis Wegscheid. Daher ist es nicht zu verwundern, daß in diesen Gemeinden noch Besitzungen des hochstiftischen „Landes der Abtei“1054 liegen, obwohl in einem anderen Passus des Urbars die „Güter Rannariedl“1055 zusammengefaßt sind.1056 Ähnlich ist die Situation im 14. Jahrhundert. Die Schwerpunkte des hochstiftischen Besitzes sind auch die des 13. Jahrhunderts und es fällt auf, daß die Quellenlage in diesem Fall beinahe als gut bezeichnet werden kann. Im Mittelpunkt steht wieder die „Herrschaft Marsbach“1057, die in den Gemeinden Hofkirchen im Mühlkreis,1058 in Niederkappel1059 und in Putzleinsdorf1060 umfangreichere Besitzungen aufweist. Eine besondere Bedeutung besitzen die hochstiftischen Burgen in diesem Raum, die Burg Haibach1061 in der G Hofkirchen im Mühlkreis und die Burg Rannarrigel1062 in der G Rannastift. Hinzu müßte eigentlich noch die Burg Peilstein1063 in der G Hofkirchen im Mühlkreis gerechnet werden; da sie aber Ministerialensitz war, werden zwar hochstiftische Liegenschaften, die in der

1048 PU I., S. 333. 1049 Vgl. PU I., S. 333, Anm. 460. 1050 PU I., S. 333: „Item notandum, quod Walchunus, miles de Vrodna [Frohnahof], resignavit domino episcopo 7 beneficia.“ 1051 PU I., S. 90: „Hee possessiones inceperunt vacare domino Pattaviensi episcopo de morte Heinr(ici) de Draechsling [Draxing, G. Leoprechting], scilicet.“ 1052 PU I., S. 337. 1053 PU I., S. 81–82, S. 90, S. 689 (für das 13. Jahrhundert), S. 688–690, S. 710 (für das 14. Jahrhundert). 1054 PU I., S. 72–86: „Ista sunt nomina villarum et locorum in Abbatia, ad que pertingere debet iudicium iurisditio (domini) Pataviensis episcopi.“ 1055 PU I., S. 90: „Hee possessiones inceperunt vacare domino Pattaviensi episcopo de morte Heinr(ici) de Draechsling [Draxing, G. Leoprechting], scilicet.“ 1056 Zu Umfang und Bedeutung der Passauer Herrschaft Rannariedel vgl.: Veit, Passau, S. 251. – Ratusny, Landesausbau, S. 45. 1057 PU I., S. 91–96. 1058 PU I., S. 658–660, S. 688–689, S. 709. 1059 PU I., S. 658–660. 1060 PU I., S. 658–659. 1061 PU I., S. 709. 1062 PU I., S. 710. 1063 PU I., S. 688 und S. 689.

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Hand der Peilsteiner waren, genannt, nicht jedoch deren Sitz, also die Burg und die unmittelbar damit in Zusammenhang stehenden Güter. In das heutige Bundesland Oberösterreich und zwar in den GB Lembach reicht die hochstiftische „Herrschaft Jochenstein“1064 herein. Heute ist der an der Donau gelegene Ort durch das deutsch-österreichische Kraftwerk gleichen Namens bekannt; im 14. Jahrhundert befand sich hier die hochstiftische Burg Jochenstein mit der zugehörigen Herrschaft. Sie war erst um 1300 durch Kauf an das Hochstift gekommen, doch bereits vorher Sitz hochstiftischer Ministerialen.1065 In der G Rannastift lag – zur Herrschaft Jochenstein gehörig – 1 Gut in Oberaschenberg,1066 das Bernhard der Peilsteiner inne hatte. Die Dienste davon entsprechen den üblichen Normen. Sie sind jedoch differenziert aufgeschlüsselt und gewähren somit einen Einblick in die Bedeutung der verschiedenen Termine, an denen besondere Dienste zu entrichten waren:

Carnisprivium (Fasching)1067 2 Hühner Pasca (Ostern)1068 30 Eier, 2 Käse Pentecosten (Pfingsten)1069 2 Käse Autumpno (im Herbst) 2 Hühner und 1 Semmelbrot im Wert

von 10 Denaren Hinzu kommen noch 2 Fuhren Holz und – hier besteht Unklarheit, was darunter zu verstehen ist – „1 mader pro 6 den“.1070 Maidhof vermutet darunter einen Marder, wohl ein Marderfell für 6 Denare.1071 Ein gleicher Dienst findet sich in diesem Urbar noch ein zweites Mal.1072 Aber auch dort werden keine weiteren Angaben gemacht. Nach „Lexer“1073 kennt das Mittelhochdeutsche das Wort „marder“ auch in der Form „mader“ mit der Bedeutung „der Marder“ und auch

1064 PU I., S. 687–690: „Redditus castri in Johenstain.“ 1065 PU I., 687, Anm. 2040. 1066 PU I., S. 688: „Item in Aesschenperig 1 bonum habet Wernhardus der Peylstainer, servit 50 den. et servit alia minuta sicut illi in Gotzscheinsdorf.“ – minuta = Kleindienste. 1067 Nach Maidhof PU III., S. 335: Carnisprivium = Fasching. – Carnisprivium jedoch auch in der Bedeutung: Fastenzeit bzw. der Sonntag Septuagesimä. Carnisprivii dies = Fastnacht (also wieder mit Bezug zum Fasching). Vgl. Habel Edwin; Friedrich Gröbel: Mittellateinisches Glossar. Mit einer Einführung von Heinz-Dieter Heimann. 2. Auflage. Paderborn, München, Wien, Zürich 1989. S. 50. 1068 PU III., S. 325. 1069 PU III., S. 325. 1070 PU I., S. 687. 1071 PU III., S. 369. 1072 PU I., S. 688. 1073 Lexer, Matthias: Mittelhochdeutsches Taschenwörterbuch. Mit den Nachträgen von Ulrich Pretzel. 38. unveränderte Auflage. Stuttgart 1992. S. 134.

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„das Marderfell“. Dienste von Fellen sind bekannt, so daß es sich hier tatsächlich um ein Marderfell gehandelt haben könnte. Anscheinend sind Verpflichtungen der Grundholden mit dem Kauf der Herrschaft übernommen worden, die im Hochstift nicht oder nicht mehr üblich waren. Daher sind sie wohl auch nur in der Herrschaft Jochenstein bekannt. Übrigens sind die oben genannten Dienste und Tage, an denen die Bauern ihren Verpflichtungen nachzukommen hatten, nicht die einzigen. Nur zum Gut Oberaschenberg werden keine weiteren genannt. Daneben sind noch vermerkt die „minuta servitia“1074 für die Anlieferung der Kleindienste und auch die „Stewra, que vocatur chunigstewra“,1075 also die Königsteuer, die am Fest der Epiphanie an den Burggrafen zu entrichten war. Die Dienste – wohl die Kleindienste – waren von einem Teil der Bauern in nativitate virginis gloriose1076 zu entrichten. Überblickt man abschließend die Besitzlage des Hochstifts in diesem Gerichtsbezirk, so war die Situation nicht ungünstig, und die Bischöfe waren auch bemüht, ihre Position auszubauen und zu festigen. Trotzdem deutet sich an, daß der Zeitpunkt insgesamt zu spät war; es sind zwar Konzentrationen von Besitz gegeben, der Landesherr war aber hier bereits zu mächtig, als daß er die Expansionsbestrebungen des Hochstifts hätte dulden müssen oder können.

PB Rohrbach, II. GB Lembach im Mühlkreis

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft Marsbach:

Hörbich, Hofkirchen im Mühlkreis, Niederkappel, Pfarrkirchen im Mühlkreis,

Putzleinsdorf

1. Inhaltsübersicht zu Kodex P 10 1 / 2: Hörbich

2. Güter um Rannariedl: Lembach im Mühlkreis, Rannastift

2. Besitzungen der Pailstainer in der Herrschaft Jochenstein: Hofkirchen im Mühlkreis

3. Übertragungen von Lehen im Mühlviertel:

Lembach im Mühlkreis, Oberkappel, Pfarrkirchen im Mühlkreis

3. Herrschaft Marsbach: Hofkirchen im Mühlkreis, Niederkappel,

Putzleinsdorf

4. Güter zu Griespach: Pfarrkirchen im Mühlkreis

4. Burgen des Hochstifts: Hofkirchen im Mühlkreis, Rannastift

1074 PU I., S. 687. 1075 PU I., S. 689. 1076 PU I., S. 688. Maria Geburt (nativitas virginis gloriose), 8. September.

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5. Land der Abtei: Rannastift

5. Herrschaft Jochenstein: Rannastift

2.1.12.3. Gerichtsbezirk Neufelden Der GB Neufelden liegt im Südosten des Politischen Bezirks Rohrbach und grenzt in seinem Südabschnitt an die Donau. Die Große Mühl, die mit ihren beiden Quellflüssen, der Großen und der Kleinen Mühl, den Gerichtsbezirk durchströmt, verweist von sich aus nach Norden, nach Böhmen; flußaufwärts erfolgte die Besiedlung, flußaufwärts führten auch die Handelswege. So ist es auch nicht verwunderlich, daß in diesem Raum hochstiftischer Besitz festzustellen ist. Wie schon beim GB Lembach ist der überwiegende Teil der im 13. Jahrhundert belegten hochstiftischen Liegenschaften auch im 14. Jahrhundert nachzuweisen. Die Quellenlage ist also in diesem Raum überraschend günstig. Schwerpunkte des hochstiftischen Besitzes herauszuarbeiten ist etwas schwierig, da Orte, wenn sie schon hochstiftischen Besitz aufweisen, dies gleich in größerem Komplex tun. Überhaupt kommt die hochstiftische Gütermasse in diesem GB nahe an den Umfang heran, wie er im Gebiet zwischen Inn, Donau und etwa Aschach zu beobachten ist. Trotzdem zeigen sich besondere Schwerpunkte in den Gemeinden Auberg,1077 Kleinzell im Mühlkreis,1078 Neufelden Markt,1079 Niederwaldkirchen,1080 Sankt Peter am Wimberg1081 und Sankt Ulrich im Mühlkreis.1082 Es ist nun nicht beabsichtigt, diesen umfangreichen Besitz im einzelnen zu beschreiben. Einen Einblick gibt der statistisch-topographische Teil. Es scheint dagegen angebracht, eine Gemeinde als Beispiel herauszugreifen. Dies soll am Beispiel der G Kleinzell1083 geschehen. Die Gemeinde ist nicht allzu groß. Sie umfaßte im Jahre 1960 6 Orte mit insgesamt 201 Wohngebäuden.1084 Entsprechend der Quellenangabe fällt auf, daß für das 13. Jahrhundert viele Einzelanwesen genannt sind, nicht jedoch im

1077 PU I., S. 98, S. 100, S. 104–105 (für das 13. Jahrhundert). 1078 PU I., S. 98–99, S. 101–103 (für das 13. Jahrhundert), S. 653–654 (für das 14. Jahrhundert). 1079 PU I., S. 97–105, S. 394 (für das 13. Jahrhundert), S. 653–654 (für das 14. Jahrhundert). 1080 PU I., S. 103 (für das 13. Jahrhundert), S. 713–715 (für das 14. Jahrhundert). 1081 PU I., S. 711–714 (für das 14. Jahrhundert). 1082 PU I., S. 97, S. 101, S. 103 (für das 13. Jahrhundert), S. 712–715 (für das 14. Jahrhundert). 1083 Kleinzell im Mühlkreis. – PU I., S. 98–99, S. 101–103 (für das 13. Jahrhundert), S. 653–654 (für das 14. Jahrhundert). 1084 Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961. Nach dem Gebietsstand vom 1. Jänner 1964. Hrsg. vom Österreichischen Statistischen Zentralamt. Wien 1965. S. 133, 2. Spalte.

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14. Jahrhundert. Im Gegenteil: Wie sich zeigt, ist das Verhältnis der beiden Jahrhunderte zueinander in außerordentlichem Maße ungleich. Den 32 Gütern des 13. Jahrhunderts stehen lediglich 2 Güter des 14. Jahrhunderts gegenüber, nämlich 1 Mühle und 1 Hof, der als curia bezeichnet ist.1085 Die Erklärung dafür liegt vielleicht im unterschiedlichen Gebrauch der Termini in den verschiedenen Urbaren. Darauf wurde schon verschiedentlich hingewiesen. An sich sind ja unter curia Meierhöfe zu verstehen. Diese sind aber von sehr unterschiedlicher Größe. Das rührt daher, daß schon im 13. Jahrhundert viele Meierhöfe ihre Bedeutung verloren, wenn sie an Grundholden oder an Ministerialen ausgegeben wurden. Nun scheint es sich bei diesem Hof in Veuchten tatsächlich um einen alten Meierhof gehandelt zu haben, wie die Höhe der Abgaben vermuten läßt.1086 Nun zu den einzelnen hochstiftischen Ämtern in diesem Gerichtsbezirk. Die schon genannte „Herrschaft Marsbach“1087 weist Besitz in der G Altenfelden1088 auf. Ferner findet sich in der gleichen Gemeinde ein Nachweis von „Übertragungen von Lehen im Mühlviertel“.1089 Dann aber folgen größere Bestände. Vor allem ist es das „Amt und die Herrschaft Neufelden“1090 selbst. Es handelt sich hierbei um ein relativ umfangreiches Urbar, wenn es für eine Untersuchung auch noch viele Fragen offen läßt. Die Einteilung erfolgte entweder nach der Art der Dienste oder nach den Zugehörigkeitsverhältnissen. An erster Stelle sind die Orte genannt, die zum Amt (officio) Veldin selbst gehören.1091 Ihnen folgt eine Beschreibung der Orte, aus denen Vogthafer zu

1085 PU I., S. 653: „Item curia in Veuchten 3 libr. redditum.“ – Veuchten = Feuchten, Einschicht, O. Bairach, G. Kleinzell oder Feichten, G. Lemach (nach PU I., S. 653 Anm. 1581. Erstere Lokalisation trifft wahrscheinlich zu). 1086 Die Abgaben sind zusammengefaßt in der Fassung P 10 ½ f 57, S. 654: „Von dem hof von Veuchten 20 metr. siliginis, 30 metr. avene, 2 metr. tritici, porcum pro 1 libr. et 1 manipulum lini, 8 caseos, ½ tal. ovorum, 6 pullos et 3 libr. olei.“ – Vor allem der Betrag von 240 Denaren für Schweine weist auf den Umstand hin, daß es sich hierbei um einen älteren und großen Hof gehandelt haben muß. Ein mittleres Schwein kostete, wie bereits angeführt, etwa 40 Denare. Damit ergibt sich bei einer Abgabenhöhe von 240 Denaren ein Wert von 6 Schweinen. Dieser vergleichsweise hohe Betrag deutet darauf hin, daß diesem Hof Veuchten ein Reihe anderer Güter angeschlossen war, so daß für das 14. Jahrhundert nicht nur dieser eine Hof zählt, sondern auch die zu ihm gehörigen Lehen. Denkbar wäre auch ein oberflächlicher und ungenauer Umgang der hochstiftischen Verwaltung mit dem Besitz. Die Kanzlei könnte sich in diesem Falle nicht die Mühe gemacht haben, festzustellen, was von den jeweils einzelnen Gütern zu erwarten war. Die bischöfliche Verwaltung interessierte vielleicht nur die Gesamteinnahme, weitere Details scheinen den Amtleuten auf dem Lande überlassen worden zu sein. 1087 PU I., S. 91–96. 1088 PU I., S. 95–96. 1089 PU I., S. 333. 1090 PU I., S. 97–105. 1091 PU I., 97–98.

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entrichten war.1092 Schließlich werden die Güter des Amtes aufgeführt, die innerhalb1093 bzw. außerhalb des Gerichtsbezirkes lagen.1094 Die Angaben zu den einzelnen Orten sind verschieden. In einem Teil des Urbars sind der Ortsname und die entsprechende Abgabenhöhe erwähnt. Vor allem im zweiten Teil wird zu jedem Ortsnamen auch die Anzahl der zugehörigen Güter genannt. Auch findet eine Differenzierung bezüglich der Form des Besitzes statt. Es wird vermerkt, ob es sich beim jeweiligen Gut um eine Mühle, einen Hof, ein Lehen usw. handelt. Die Angaben sind nicht besonders ausführlich, doch gewährt dieses Wenige einen guten Überblick. Auf die Beschreibung des gleichen Amtes im 14. Jahrhundert braucht nicht mehr näher eingegangen zu werden.1095 In allen Gemeinden dieses Gerichtsbezirkes, in denen hochstiftischer Besitz nachzuweisen ist, ist solcher auch des „Amtes und der Herrschaft Neufelden“ verzeichnet.1096 Amt und Herrschaft Neufelden gehören zum alten Passauer Besitz.1097 Beide kamen unter dem letzten reichsfreien Griesbacher im Jahre 1217 als Lehen an das Hochstift, und einige Jahre später, etwa um 1220, als der letzte Griesbacher starb, fielen diese Besitzungen an das Hochstift.1098 Ein weiterer Glücksfall gestattete es Passau, seine Position in diesem Raum weiter auszubauen. 1231 veräußerte nämlich Witigo von Rosenberg in Böhmen seine Lehen, die er vom Hochstift Passau innehatte. Sie sind im genannten Urbar „Amt und Herrschaft Neufelden“1099 beschrieben, allerdings nur deswegen, weil unter dem Nachfolger Witigos, Wok von Rosenberg, und dem Hochstift ein Streit über die Besitzrechte dieser und anderer Güter ausgebrochen war.1100 Auch für das 14. Jahrhundert ist die Quellenlage in den hochstiftischen Urbaren als gut zu bezeichnen. Zum Teil handelt es sich um bereits bekannte organisatorische Einrichtungen, wie z. B. das „Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn“.1101 Zu ihm zählt die Kirche in Velden, nämlich Altenfelden, die jährlich einen Betrag von 480 Denaren, also 2 Pfund Pfennige, an das Hochstift

1092 PU I., S. 98–99. 1093 PU I., S. 99–103. 1094 PU I., S. 103. 1095 Amtbeschreibung PU I., S. 653–654. 1096 PU I., S. 97–105. 1097 Die Marktsiedlung Neufelden selbst ist nach Armin Ratusny „keine unmittelbare Passauer Gründung“. Ihre Entstehung scheint im Zusammenhang mit dem Blankenberger Herrschaftszentrum zu stehen. Ratusny, Landesausbau, S. 52 und S. 52, Anm. 101. – Nach Ludwig Veit hingegen geht die Gründung des Marktes auf die Griesbacher zurück, die den Ort nach der Übernahme von den Blankenbergern gegründet hatten. Veit, Passau, S. 460. 1098 PU I., S. 97, Anm. 843. 1099 PU I., S. 104–105. 1100 PU I., S. 104, Anm. 924. 1101 PU I., S. 704–706.

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entrichtet.1102 Die Beschreibung der Burgen1103 erwähnt neben Neufelden1104 noch Partenstain1105 in der G Kirchberg ob der Donau, die bereits 1262 als hochstiftisch bezeugt ist.1106 Die Zusammenstellung der Einkünfte des Schlosses Neufelden wurde schon erwähnt.1107 Neu tritt im GB Neufelden die „Vogtei auf dem Windberg“1108 auf. Sie läßt sich nachweisen in den Gemeinden Niederwaldkirchen,1109 Sankt Johann am Wimberg,1110 Sankt Martin im Mühlkreis,1111 Sankt Peter am Wimberg1112 und Sankt Ulrich im Mühlkreis.1113 Schon diese Ortsnamen weisen auf ursprünglich kirchlichen Einfluß und aller Wahrscheinlichkeit nach auf kirchliche Rodungs- bzw. Siedlungstätigkeit hin.1114 Dem Hochstift Passau stand als Eigenklosterherr die Vogtei über die Güter des Klosters zu.1115 Von der Form her gesehen kann man diese Quelle mit Recht, so wie sie auch überschrieben ist, als „Vermerk“ bezeichnen. In den meisten Fällen wird nämlich nur der Ort genannt, an dem Vogteirechte geltend gemacht wurden. Gelegentlich findet sich dazu ein kurzer Vermerk, der über das Objekt Auskunft gibt, wie z. B. „ain hoff czu Engelharstorff“1116 oder „(...) ym markcht zu Sand Peter 22 purkchrecht“.1117 Derartige Notizen finden sich aber selten.

1102 PU I., S. 706. 1103 PU I., S. 706–710: „Verzeichnis der Burgen und Hofmarken des Hochstifts“: „Nota, quod in hoc registro tantum invenies castrorum et hofmarchiarum redditus (...).“ Das Verzeichnis der Burgen S. 709–710. Aufgeführt sind (14. Jahrhundert): Matzse (Mattsee), Obernperig (Obernberg), Mons sancti Georii (Passau – Oberhaus), Inferius castrum Patavie (Passau – Niederhaus), Grempelstain (Krempelstein), Viechtenstain (Vichtenstein), Johenstain (Jochenstein), Wesen superius (Oberwesen), Wesen inferius (Niederwesen), Marspach (Marsbach), Haichenpach (Haibach bei Marsbach), Partenstain (Partenstein bei Neufelden), Schallenberch (Schallenberg bei Neufelden), Velden (Neufelden bei Rohrbach), Tannberch (Tannberg bei Rohrbach), Riedekk (Riedegg bei Urfahr), Rennarigel (Rannariedl), Gleuss (Gleiß bei Sonntagsberg), Alberndorf (Olberndorf bei Stockerau), Swabdorf (Schwadorf bei Schwechat). – Vgl. hierzu auch: Ratusny, Landesausbau, S. 84. 1104 Die Herrschaft Neufelden und die um 1220 dort errichtete Burg dienten dem Passauer Hochstift als Posten gegen das babenbergische Österreich. Vgl. Breinbauer, Otto von Lonsdorf, S. 325. 1105 PU I., S. 709. 1106 PU I., S. 710, Anm. 2224. 1107 PU I., S. 653–654. 1108 PU I., S. 711–715: „Vermerkcht die vogtei auf dem Windwerkch gein Velden.“ 1109 PU I., S. 713–715. 1110 PU I., S. 714. 1111 PU I., S. 714. 1112 PU I., S. 711–712, S. 714. 1113 PU I., S. 712–715. 1114 Auch der Flurname Windberg deutet auf kirchlichen Einfluß, falls er sich von Widem, Widum oder Widdum = unbewegliches Vermögen der Pfarrpfründe ableitet. Meyers Konversations-Lexikon. Band 17. 5. Auflage. Leipzig, Wien 1897. S. 826. – Vgl. auch PU III., S. 391. Das Widem = „zur Bestiftung einer Kirche gewidmetes Gut, besonders der Pfarrhof.“ 1115 PU I., S. 711, Anm. 2233. 1116 PU I., S. 711. 1117 PU I., S. 714. Vgl. PU I., S. 714, Anm. 2280 zu St. Peter.

204

Um zu zeigen, wie dicht die Vogteirechte in einer Gemeinde gelegen sein können, sei Niederwaldkirchen herausgegriffen. Zu ihr gehörten um 1960 32 verschiedene Orte mit eigenem Namen. Davon sind 25 mit Besitz der „Vogtei auf dem Windberg“1118 zu belegen, auf „Amt und Herrschaft Neufelden“1119 entfallen nur 7 Orte. Bei der G Sankt Peter am Windberg sind überhaupt alle heutigen Ortsnennungen auch im Vermerk der „Vogtei auf dem Windberg“; und auch die G Sankt Ulrich im Mühlkreis kennt fast nur die nämlichen Vogteirechte. Unter den 22 Orten sind es lediglich 2 bzw. 3, die darüber hinaus über Besitz von „Amt und Herrschaft Neufelden“ berichten. Die starke Konzentration der Vogteirechte des Hochstifts in diesem Gebiet wird dadurch verdeutlicht. Im Gesamtüberblick zeigt sich, daß im GB Neufelden das Hochstift vielseitige Rechte geltend machen konnte, die es auch behauptete. „Amt und Herrschaft Neufelden“ überwiegen; im 14. Jahrhundert ist es die „Vogtei auf dem Windberg“, die besonders in den Vordergrund tritt.

PB Rohrbach, III. GB Neufelden

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft Marsbach:

Altenfelden 1. Kathedratikum der Dekanate Lorch und

Naarn: Altenfelden

2. Übertragung von Lehen im Mühlviertel:Altenfelden

2. Schloß Neufelden: Altenfelden, Kleinzell im Mühlkreis,

Neufelden

3. Amt und Herrschaft Neufelden: Altenfelden, Auberg, Kirchberg ob der

Donau, Kleinzell im Mühlkreis, Neufelden, Niederwaldkirchen, Sankt Johann am Wimberg, Sankt Ulrich im Mühlkreis

3. Burgen des Hochstifts: Kirchberg ob der Donau

4. Von Woko von Rosenberg verkaufte Güter:

Auberg, Kirchberg ob der Donau

4. Vogtei auf dem Windberg: Niederwaldkirchen, Sankt Johann am Wimberg, Sankt Martin im Mühlkreis,

Sankt Peter am Wimberg, Sankt Ulrich im Mühlkreis

1118 PU I., S. 711–715. 1119 PU I., S. 97–105.

205

2.1.12.4. Gerichtsbezirk Rohrbach in Oberösterreich Der GB Rohrbach in Oberösterreich liegt im Zentrum des gleichnamigen Politischen Bezirks. Von hier aus verlaufen die verschiedenen Straßenverbindungen nach allen Himmelsrichtungen. Es ist daher nicht zu verwundern, daß in dieser Gegend schon frühe Siedlungsansätze zu erkennen sind.1120 Das Hochstift dagegen weist gerade hier, im Mittelpunkt seines ausgeprägten Einflußbereiches, keinen nennenswerten Besitz auf. Erst in den Randbezirken des Politischen Bezirks sind diese oben schon genannten Konzentrationen zu beobachten. Diese Tatsache ist im Siedlungsvorgang begründet. Da ein Siedlungszentrum für Passau ausgespart bleibt, zeigt sich, daß Passau hier am Beginn der Besiedlung nicht vertreten sein konnte. Ein Beispiel: In Rohrbach selbst hat das Hochstift keinerlei Besitz aufzuweisen. Die Zusammenstellung der hochstiftischen Ämter und die Besitzverteilung dieser Ämter auf die Gemeinden um 1960 im Anschluß an diesen Abschnitt zeigt zwar, wie viele der bischöflichen Verwaltungseinrichtungen im GB Rohrbach genannt sind; betrachtet man dazu aber die statistisch-topographische Zusammenstellung, so ergibt sich, daß es sich im wesentlichen nur um Streubesitz handelt. Eine ganze Reihe von Gemeinden weist nur einen Beleg auf, der Rest kaum mehr. Als Gemeinden mit einer gewissen Besitzkonzentration können nur angesehen werden Haslach an der Mühl,1121 Lichtenau im Mühlkreis1122 und Sankt Stefan am Walde.1123 Dabei erreicht als Maximum nur Haslach an der Mühl Belege für 7 Orte. Im GB Neufelden wäre das als schwach belegte Gemeinde anzusehen gewesen. Die hochstiftischen Ämter reichten eben nur mehr mit ihren Ausläufern in das Gebiet des heutigen Gerichtsbezirkes herein. Aus der Streuung erklärt sich wohl auch die große Anzahl der hochstiftischen Verwaltungseinrichtungen. Der überwiegende Teil der Ämter ist bereits bekannt wie die „Herrschaft Marsbach“,1124 „Amt und Herrschaft Neufelden“,1125 die „Güter der Rosenberger“1126 oder auch die „Übertragung von Lehen im Mühlviertel“.1127 Neu dagegen ist das Verzeichnis „Gegen das Gericht Goldwörth ausgetauschte

1120 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 98. – Zur Siedlungsgenese Rohrbachs vgl.: Ratusny, Landesausbau, S. 52. 1121 PU I., S. 98–100, S. 104–105, S. 332 (für das 13. Jahrhundert), S. 661–662 (für das 14. Jahrhundert). 1122 PU I., S. 662–663 (für das 14. Jahrhundert). 1123 PU I., S. 663, S. 711 (für das 14. Jahrhundert). 1124 PU I., S. 91–96. 1125 PU I., S. 97–105. 1126 PU I., S. 104–105, angegliedert an Amt und Herrschaft Neufelden, S. 97–105. 1127 PU I., S. 333.

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Güter“1128 aus dem 13. Jahrhundert. Es handelt sich dabei um ein kurzes Schriftstück in der Form eines Regests, das in einem einleitenden Satz die Umstände angibt, die zur Rechtshandlung führten und in einem zweiten Teil die Orte und die Zahl der Güter nennt. „Das sind die Besitzungen, die dem Herzog von Österreich gegeben wurden vom passauischen Bischof im Tausch für das Gericht, das bisher der Herzog in Besitz hatte in Goldenerwerd. So wurde bestimmt, daß künftig der Bischof darin unangefochten die Gerichtsbarkeit ausübe.“1129 Hierauf folgen die einzelnen Orte mit der Zahl der Güter. In Goldwörth1130 hatte das Hochstift schon früher Besitz. Ähnlich ist es mit dem letzten hochstiftischen Register aus dem 13. Jahrhundert, das auf Besitz im GB Rohrbach verweist. Es handelt sich dabei um das Verzeichnis der „Einkünfte in Rummersdorf und Fischbach n. Neufelden (OÖ)“.1131 Der Besitz selbst wird nur summarisch beschrieben. „Dies sind die Dienste, die er (wohl der Bischof) besitzt in der Gegend von Velden,1132 im Dorf, das genannt wird Rudmarstorph1133 und in Vispach1134.“ Dann folgt die Aufzählung dieser Dienste. Die Zahl der Güter ist schwer zu ermitteln. Nachdem 11 Schweine zu entrichten waren, ist anzunehmen, daß die Anzahl der Güter etwa der Zahl der zu liefernden Schweine entsprach. Die Zahl der zu entrichtenden Eier – zu Ostern allein 1 100 Stück – ließe aber auf fast die doppelte Anzahl der Güter schließen. Wahrscheinlich wird sie etwa zwischen 10 und 20 Gütern liegen. Das 14. Jahrhundert kennt in diesem Raum nur 3 urbarielle Zusammenstellungen. Da existiert einmal das Verzeichnis „Schloß Neufelden“,1135 das aber nur in der G Öpping1136 Besitz kleineren Ausmaßes nachweist. Zu nennen ist ferner „Die Vogtei auf dem Windberg“.1137 Sie ist in verschiedenen Orten der G Sankt Stefan am Walde1138 vertreten. Schließlich ist noch das „Güterregister von Haslach (Abschrift vom Jahre 1329)“1139 zu nennen.

1128 PU I., S. 332. 1129 PU I., S. 332: „Hee sunt possessiones, que date fuerunt duci Austrie ab episcopo Pat(aviensi) in concambio pro iudicio, quod habuit dux in possessionibus in Goldenerwerd ita, ut de cetero haberet episcopus iudicium in eisdem.“ 1130 PU I., S. 333, Anm. 456. 1131 PU I., S. 352–353: „Hii sunt redditus, quos habet circa Velden in villa, que dicitur Rudmarstorph et Vispach.“ 1132 Neufelden. 1133 Rumerstorf. 1134 Ober- (Unter-) Fischbach. 1135 PU I., S. 653–654: „Redditus castri in Velden.“ 1136 PU I., S. 654. 1137 PU I., S. 711–715. 1138 PU I., S. 711. 1139 PU I., S. 660–664.

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Es weist hochstiftischen Besitz in den Gemeinden Haslach an der Mühl,1140 Lichtenau im Mühlkreis1141 und in Sankt Stefan am Walde1142 nach. In der letztgenannten Gemeinde handelt es sich nur um 5 kleinere Anwesen, dagegen kann man in Lichtenau von einer gewissen Konzentration sprechen. Alle Orte, die in dieser Gemeinde belegt sind, gehören zum Amt Haslach. Das Urbar nennt 33 areae, also kleinere Anwesen, 3 Lehen und 1 Mühle. Auffallend ist die große Zahl dieser kleinen Güter. Sie läßt auf spätere Rodungstätigkeit, jedenfalls nach dem 11.–12. Jahrhundert schließen. Die Gemeinde Haslach selbst bringt – wie erwartet – den umfangreichsten Güterkomplex im Rahmen dieses Amtes. Das Urbar nennt im Markt Haslach (forum in Haslach) 55 areae, kleinere Anwesen, die alle – mit Ausnahme von zweien – 60 Denare entrichten, die beiden anderen 24 Denare.1143 Schließlich ist noch die in allen größeren Orten gewöhnlich vorhandene Badstube zu nennen,1144 die 40 Denare diente und eine Mühle, von der das Hochstift 90 Denare zu erwarten hatte.1145 Alles zusammengerechnet ergeben sich Einkünfte von 14 Pfund und 34 Denaren, also 3 394 Denaren.1146 Hinzu kommen noch 14 Pfund, die sich aus dem Marktgericht (de iudicio fori),1147 der Maut (de muta) und dem Zoll (de theloneo)1148 ergeben. Das ergibt zusammen die stolze Summe von 6 754 Denaren. Für den Ort Haslach allein ist dieser Betrag recht ansehnlich.

PB Rohrbach; IV. GB Rohrbach in Oberösterreich

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Übertragung von Lehen im Mühlviertel:

Arnreit 1. Güterregister von Haslach:

Haslach an der Mühl, Lichtenau im Mühlkreis, Sankt Stefan am Walde

2. Herrschaft Marsbach: Berg bei Rohrbach, Peilstein im

Mühlviertel, Sarleinsbach

2. Schloß Neufelden: Oepping

3. Amt und Herrschaft Neufelden: 3. Vogtei auf dem Windberg:

1140 PU I., S. 660–661. 1141 PU I., S. 662–663. 1142 PU I., S. 663. 1143 PU I., S. 661: „(...) forum in Haslach continet 55 areas et quelibet servit 60 den. preter 2, que ambe serviunt 24 den. (...).“ 1144 PU I., S. 661: „1 balneum servit 40 den.“ 1145 PU I., S. 661: „Molendinum circa pontem servit 3 sol. den.“ 1146 PU I., S. 661: „Summa: 14 libr. 34 den.“ 1147 PU I., S. 661. 1148 PU I., S. 661: „(...) de muta et de theloneo singulis annis 14 libr.“

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Haslach an der Mühl Sankt Stefan am Walde

4. Güter des Waldum von Rosenberg: Haslach an der Mühl

5. Gegen das Gericht von Goldwörth ausgetauschte Güter:

Haslach an der Mühl, Helfenberg

6. Einkünfte in Rummersdorf und Fischbach: Oepping

2.1.13. Politischer Bezirk Urfahr-Umgebung Wie der PB Rohrbach, so zeigt auch der PB Urfahr-Umgebung eine Nord-Süd-Erstreckung in seiner Ausdehnung.1149 Hier erweist sich sogar noch am neuzeitlichen Bild der Verwaltungsorganisation die einstige historische Entwicklung. Der Sitz des PB Urfahr-Umgebung liegt im Zentrum alten Siedlungsgebietes, das sich im Linzer Raum entlang der Donau erstreckt. Dies geht auch aus der Häufung verwaltungstechnischer Mittelpunkte hervor. Im Zentrum steht natürlich die Stadt Linz selbst. Nördlich und südlich fast noch im Bereich der Stadt befinden sich die Politischen Bezirke Linz-Land mit den Gerichtsbezirken Enns und Neuhofen an der Krems und der PB Urfahr-Umgebung mit dem GB Bad Leonfelden. Im Westen, donauaufwärts, schließt dieses Gebiet der PB Eferding ab. Dieser Raum muß wohl von der historischen Entwicklung her als eine Einheit gesehen werden. 2.1.13.1. Gerichtsbezirk Leonfelden Der GB Leonfelden inmitten des Mühlviertels liegt an sich außerhalb des hochstiftischen Bereiches. Das Kartenbild zeigt die eigenartige Form hochstiftischer Herrschaft deutlich. Östlich des Komplexes PB Rohrbach fehlt für das Hochstift jeder Einfluß. Erst auf der Süd-Nord-Linie Urfahr-Umgebung und Leonfelden macht sich Passau als Herrschaft bemerkbar, im Süden stärker als im Norden.

1149 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 301–306 (Manfred Brandl, Peter Grassnigg). – Über Urfahr–Linz: Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 66–73.

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Den GB Leonfelden betrifft z. B. nur eine Eintragung in der G Ottenschlag im Mühlkreis.1150 Sie bezieht sich auf „Neureutzehnte östlich des Haselgrabens“,1151 die das Hochstift Passau beanspruchte und die zu den hochstiftischen Lehen des Domvogtes zu Regensburg, Otto V., dem Langenbacher, gehört hatten.1152 Anscheinend war es nur gelungen, diese Neureutzehnte im Gebiet zwischen dem Haselgraben und der Jaunitz, einem rechten Nebenbach des Aisterbaches und damit der Feldaist, für das Hochstift zu retten. Andere Lehen des Domvogtes kamen nach seinem Tode an die Babenberger. Nähere Angaben über die Neureutzehnte werden in dieser urbariellen Notiz nicht gemacht. Aus der Zehntart kann nur geschlossen werden, daß kurz vor dem 13. Jahrhundert in diesem Gebiet umfangreichere Rodungsarbeit stattgefunden haben muß, von der sich diese Einkünfte ableiten.1153 Für das 14. Jahrhundert liegen keine Nachweise vor.

PB Urfahr-Umgebung; I. GB Leonfelden

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Neureutzehnte östlich des

Haselgrabens: Ottenschlag im Mühlkreis

2.1.13.2. Gerichtsbezirk Urfahr-Umgebung Vielschichtig ist das hochstiftische Herrschaftsbild im GB Urfahr-Umgebung. Sowohl im 13. wie auch im 14. Jahrhundert wird eine ganze Reihe von Herrschaften und Verwaltungseinrichtungen genannt, ohne daß sich jedoch größere Schwerpunkte herausgebildet hätten. An die Ausmaße, wie sie südlich der Donau zu beobachten waren, reicht der Hochstiftsbesitz nördlich der Donau, so weit er in Oberösterreich liegt, nicht heran.

1150 PU I., S. 114. 1151 PU I., S. 114: „Iste sunt decime novalium, que ceperunt nobis vacare ab advocato, que site sunt infra aquam, que dicitur Hasilpach, et aquam, que dicitur maior Jowernizze; que de iure spectant ad episcopatum.“ 1152 PU I., S. 114, Anm. 985–987. 1153 In der Umgebung von Leonfelden, besonders in den angrenzenden Hochlagen, finden sich zahlreiche -schlag-Orte. Diese Ortsnamen wurden bereits 1902 von Alfred Hackel als wesentliches Merkmal einer jüngeren, erst im 13. Jahrhundert stattfindenden Kolonisierung gesehen. Hackel, Alfred: Die Besiedlungsverhältnisse des oberösterreichischen Mühlviertels in ihrer Abhängigkeit von natürlichen und geschichtlichen Bedingungen. Stuttgart 1902 (Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde. Band 14/1). – Vgl. Ratusny, Landesausbau, S. 103–104.

210

Trotzdem kann eine Häufung von Liegenschaften in verschiedenen Gemeinden festgestellt werden, wie in Alberndorf in der Riedmark1154 oder Feldkirchen an der Donau.1155 Alle übrigen Gemeinden – und es handelt sich um eine ganze Reihe – weisen nur wenige hochstiftische Belege auf. Dafür aber sind die Ämter bzw. Verwaltungseinrichtungen umso zahlreicher. Das 13. Jahrhundert berichtet allein von 8 verschiedenen Posten, und sogar das 14. Jahrhundert ist mit 5 Posten noch gut vertreten. Das allein zeigt, daß eine große Verschiedenartigkeit hochstiftischen Einflusses zu beobachten ist. Bereits bekannte Ämter sind jedoch nicht viele zu finden. Zu den wenigen gehört die kurze Urbarnotiz über den Tauschvorgang von Goldwörth.1156 Hier ist der Ort „Goldenerwerd“ selbst genannt, für den 5 hochstiftische Lehen vermerkt sind.1157 Auch „Amt und Herrschaft Neufelden“1158 wird bis in den GB Urfahr-Umgebung hereingereicht haben. In der G Feldkirchen an der Donau1159 wird von 3 Realien berichtet, die dem Hochstift zugehörten. Es ist aber zu fragen, ob der Ort nicht falsch lokalisiert ist. Schließlich wurden auch die urbariellen Notizen über die „Übertragungen von Lehen“1160 bereits verschiedentlich gestreift. In dieser kurzen Notiz ist berichtet, daß 3 Zehnthäuser (domus decimales) in der Pfarrei Veltchirchen den Besitzer wechselten. Diese Höfe liegen aber, ausgenommen der Hof in „Urvar“, nicht in der Gemeinde Feldkirchen.1161 Alle übrigen Ämter treten neu auf. Zu nennen ist als erster der Besitz der G Alberndorf,1162 der unter der Rubrik „Riedmark“1163 zusammengefaßt ist. Es handelt sich dabei um ein urbarähnliches Verzeichnis mittlerer Größe. In sich ist es in 3 Unterabteilungen gegliedert, nämlich in: 1. Gemärke von Wildberg1164 2. Sonstiger Besitz1165 3. Nach dem Domvogt erledigte Lehen im Osten der Riedmark und ihre Gemärke1166.

1154 PU I., S. 268 (für das 13. Jahrhundert), S. 710 (für das 14. Jahrhundert). 1155 PU I., S. 103–104, S. 355 (für das 13. Jahrhundert), S. 709 (für das 14. Jahrhundert). 1156 PU I., S. 332: Gegen das Gericht von Goldwörth an den Herzog von Österreich ausgetauschter Besitz in Oberösterreich. 1157 PU I., S. 332. Goldenerwerd = Goldwörth, Pfd., G. 1158 PU I., S. 97–105. 1159 PU I., S. 103–104. 1160 PU I., S. 353–355 (1. Im Land der Abtei, 2. Im Mühlviertel, 3. Im BA. Deggendorf, 4. In der Pfarrei Feldkirchen a. d. Donau, OÖ). 1161 PU I., S. 355. 1162 PU I., S. 268. 1163 PU I., S. 262–268 und S. 262–263, Anm. 1922: „Hee sunt proprietates et possessiones et iura Pataviensis ecclesie in Riedmarchia.“ 1164 PU I., S. 262–266. 1165 PU I., S. 267–268. 1166 PU I., S. 269–271.

211

In der G Alberndorf gehörte zu diesem Bestand 1 Hof, heute der Klamhof,1167 und ein nicht näher beschriebener Besitz in Matzelsdorf, wohl auch ein Hof.1168 Diese urbarielle Niederschrift stellt kein Urbar an sich dar. Der erste Teil, die „Gemärke von Wildberg“,1169 ist eigentlich als Grenzbeschreibung zu werten, mit all ihren Nachteilen. Es ist z. B. nicht zu ersehen, wie weit die genannten Orte zum Hochstift gehörten. Der zweite Teil dieser Aufzeichnungen ist als „Sonstiger Besitz“1170 überschrieben. Nur diese kurzen Notizen sind im eigentlichen Sinne als urbarielle Aufzeichnungen anzusprechen. Abgeschlossen wird dieser 2. Teil noch von einem kurzen Vermerk über die Herrschaft Steyregg.1171 Am Ort befand sich einst ein bedeutender Donauübergang. Schon 885 ist eine königliche Mautstätte erwähnt.1172 Früh scheint der Ort an das Hochstift Passau gekommen zu sein. 1111 ist die Pfarrkirche mit dem Stephanspatrozinium erstmals erwähnt. Die Burg ist seit 1150 nachweisbar und blieb bis in die Neuzeit in Verbindung mit dem Passauer Bistum. Der 3. Abschnitt des als „Riedmark“1173 verzeichneten Urbarteils ist ebenfalls in zwei Abschnitte gegliedert. Der erste Teil befaßt sich mit den nach dem Tode des Regensburger Domvogts erledigten Lehen in der Riedmark.1174 Er bietet aber keine Einzelbeschreibung der Güter wie in einem Urbar üblich; auch in diesem Fall handelt es sich wieder um eine Beschreibung der „Gemärke“, wie Maidhof sie bezeichnet, also mehr um eine Grenzbeschreibung. Damit ist der eigentliche Wert dieses Besitzes in der Riedmark nicht erkenntlich. Daran schließt sich aber als letzter Abschnitt das Verzeichnis der homines des Hochstifts,1175 vor allem derer in der Riedmark. Was versteht man unter homo – homines im 13. Jahrhundert? Das Wort hat, wie nicht anders zu erwarten, einen Bedeutungswandel erlebt. Ursprünglich bezeichnete homo generell den „Menschen“, schließlich speziell den „Mann“. In der fränkischen Zeit versteht man darunter die weite Bandbreite der Untertanen schlechthin, nämlich alle diejenigen, die irgendwie unter dem Schutz eines Herrn standen. Im späten Mittelalter schließlich – und um diese Zeit handelt es sich in der benützten Quelle – bezeichnet man mit homo – homines die Lehensleute, also Leute, die in einem personalen Verhältnis zur

1167 PU I., S. 268. 1168 PU I., S. 268: „Item Chlamme quedam curia (...). Item Metzeleinsdorf.“ 1169 PU I., S. 262–266. 1170 PU I., S. 267–268. 1171 PU I., S. 268 und S. 269, Anm. 1971. 1172 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 122. 1173 PU I., S. 262–268. 1174 PU I., S. 269–271. 1175 PU I., S. 271–274: „Homines des Hochstifts (bes. in der Riedmark).“

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Herrschaft standen und nicht nur in einem dinglichen wie z. B. die Bauern. Darin liegt im wesentlichen der Unterschied, sonst wären auch die bäuerlichen Grundholden Lehensleute. Es handelt sich hierbei also um ein Leiheverhältnis höherer Ordnung.1176 Allerdings ist damit eine stark differenzierte gesellschaftliche Gruppe angesprochen. Zwei Beispiele: Der erste überhaupt genannte homo ist der „dominus Karolus de Maltenperge“.1177 Er wird als Herr bezeichnet, womit seine gehobene soziale Stellung ausgedrückt ist. Maidhof weist darauf hin, daß dieser Mann als vorletzter Zeuge der Bestätigungsurkunde Bischof Rüdigers vom 31.10.1245 fungierte.1178 In dieser Urkunde wird Gundakar III. von Steyr und Steinbach mit der Herrschaft Wildberg belehnt. Dieser Karolus steht zwar am Ende der Zeugenliste; da es sich aber um den Vollzug eines bedeutenderen Rechtsvorganges handelte, waren auch nur Leute mit gewissem Rang und Namen geladen, so daß dieser Maltenberger vermutlich als einer der niedrigeren unter den Ministerialen des Bischofs angesehen werden kann. Daß gerade die nachrangige Gruppe der homines keine unwesentliche Rolle spielte, zeigen diejenigen, die ohne dieses Prädikat dominus auskommen mußten. Überhaupt beweist die gesamte Anlage, daß streng nach Rang und Namen aufgerufen wurde. Oben stehen die domini, die „Herren“, zunächst zwei an der Zahl. Ihnen folgt eine größere Reihe, insgesamt zehn Personen, deren Name mit dem Ortsnamen als Herkunftsbezeichnung in Verbindung steht, also z. B. Rudolf de Gusen. In diese Reihe ist allerdings ein Mann geraten, der nicht so recht hineingehört, nämlich „Richerus filius domini Ernesti“.1179 Er wird weder als dominus bezeichnet, obwohl sein Vater zu dieser Personengruppe zählte, noch ist er der Gruppe zuzurechnen, in der er in der Liste erscheint. Wahrscheinlich hat er durch irgendwelche Umstände seine gehobene Position eingebüßt, vielleicht durch Vermählung mit einer Frau minderer Abstammung. Mit ihm gehören zu dieser zweiten Gruppe elf Mitglieder. Schließlich folgt eine dritte Gruppe von fünf Leuten, die bereits einen Familiennamen tragen. Der Herkunftsort spielt dabei keine Rolle mehr. Es wäre möglich, daß es sich dabei um Beamte handelte, worauf Namen wie „Graf“ und „Latinus“ schließen lassen. Den Abschluß dieses ersten Teiles des Verzeichnisses bildet dann wieder ein

1176 Homo und homines (Plural): PU III., S. 359 (Stichwort homines). – Bei Diefenbach werden unter den homines neutral „Menschen“ bzw. „Leute“ verstanden. Vgl. Diefenbach, Glossarium, S. 279. – Bei Habel/Gröbel liegt die Betonung hingegen – wie auch bei den Passauer Urbaren oft so zutreffend – eher in einem Abhängigkeitsverhältnis: Lehnsmann, Vasall, Untergebener, Untertan. Vgl. Habel/Gröbel, Glossar, Sp. 178. – Haberkern-Wallach, Band 1, S. 294, S. 385 (homines, Lehen). 1177 PU I., S. 271. 1178 PU I., S. 271, Anm. 1987. 1179 PU I., S. 272.

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Vertreter der Zweiten Gruppe, „Sibito de Sprucensteine“.1180 Es wird sich in diesem Fall möglicherweise um einen Nachtrag handeln. In drei Gemeinden des GB Urfahr-Umgebung sind derartige hochstiftische Lehensleute genannt, in der Gemeinde Altenberg bei Linz,1181 in Engerwitzdorf1182 und schließlich in Gramastetten.1183 Auffallend ist die Häufung in manchen Gemeinden. Das 14. Jahrhundert ist im GB Urfahr-Umgebung ebenfalls mit drei hochstiftischen Ämtern vertreten: erstens das „Kathedratikum des Dekanats Naarn“,1184 zu dem Kirchen in den Gemeinden Gallneukirchen1185 und Steyregg1186 verpflichtet sind. Zu nennen ist ferner das Verzeichnis der „Burgen des Hochstifts“,1187 das bischöfliche Burgen in den Gemeinden Alberndorf in der Riedmark (Burg Riedekk)1188 und Feldkirchen an der Donau (Burg Schallenberch)1189 nennt. Schließlich besitzt die schon bekannte „Herrschaft und Hofmark Ebelsberg“1190 in der G Goldwörth1191 Liegenschaften. Damit sind die urbariellen Notizen erschöpft.

PB Urfahr-Umgebung, II. GB Urfahr-Umgebung

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Neureutzehnt östlich des

Haselgrabens: Hellmonsödt

1. Burgen des Hochstifts: Feldkirchen an der Donau Alberndorf in der Riedmark

2. Besitz in der Riedmark: Alberndorf in der Riedmark, Eichenberg,

Steyregg

2. Kathedratikum des Dekanats Naarn: Gallneukirchen, Steyregg

3. Homines des Hochstifts: Altenberg bei Linz, Engerwitzdorf,

Gramastetten

4. Amt und Herrschaft Neufelden: Feldkirchen an der Donau

1180 PU I., S. 273 und S. 273, Anm. 1997. 1181 PU I., S. 271. 1182 PU I., S. 272. 1183 PU I., S. 272–273. 1184 PU I., S. 704–706. 1185 PU I., S. 706. 1186 PU I., S. 706. 1187 PU I., S. 709–710: Castra. 1188 Burg Riedekk. PU I., S. 708, Anm. 2203. 1189 Burg Schallenberch = Schallenberg (abgegangen). PU I., S. 710, Anm. 2225. 1190 PU I., S. 583–599. 1191 PU I., S. 598–599.

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5. Übertragungen von Lehen: Feldkirchen an der Donau

6. Gegen das Gericht von Goldwörth eingetauschter Besitz:

Goldwörth

2.1.14. Politischer Bezirk Freistadt Der PB Freistadt zeigt nur sehr geringen hochstiftischen Einfluß.1192 Es entspricht dem allgemeinen Bild, daß zu beiden Seiten der Donau der Besitz des Hochstifts konzentriert war. Je weiter sich ein Gebiet nach Süden, vor allem aber nach Norden von dieser Mittellinie entfernt, um so geringer wird dann auch die Besitzbasis. Was hier an Liegenschaften und Rechten nachzuweisen ist, trägt stark Zufälligkeitscharakter, und daher konnte in den meisten Fällen das Hochstift die Position nicht halten. Aus diesem Grund fehlen für das 14. Jahrhundert auch Belege. Nördlich der Enns stellt der PB Freistadt die nördlichste Grenze des hochstiftischen Einflusses dar. Östlich der Waldaist ist, wenigstens im Bereich von Oberösterreich, von Passauer Besitz nichts mehr festzustellen.1193 2.1.14.1. Gerichtsbezirk Freistadt Im GB Freistadt sind aus zwei hochstiftischen Teilurbaren Besitzungen für das 13. Jahrhundert nachzuweisen. Da ist der bereits erwähnte „Neureutzehnt östlich des Haselgrabens“.1194 Diese Einkünfte sind vom Domvogt von Regensburg an das Hochstift zurückgefallen. Davon wurde schon gesprochen. Für das Gebiet Freistadt handelt es sich um Zehntrechte in der G Waldburg.1195

1192 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 137–151 (Manfred Brandl). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 38–39. 1193 Der Bereich um Freistadt mit dem sogenannten Kerschbaumer Sattel bildet im Böhmerwald-Hauptkamm den niedrigsten Teil. Aus diesem Grund bot diese Gegend seit der Vor- und Frühgeschichte einen leichten Übergang in das Böhmische Becken. Im 13. Jahrhundert verlief einer der europäischen Fernhandelswege von hier nach Süden über Linz und Friesach (Kärnten) bis nach Venedig und nach Norden über Budweis nach Prag. Freistadt und seine Umgebung waren Einflußgebiet der österreichischen Babenberger, die hier den Landesausbau konzentriert und planmäßig vorantrieben. Ratusny, Landesausbau, S. 108–116 und S. 135. 1194 PU I., S. 114. 1195 PU I., S. 114.

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Ebenfalls der Gütermasse des Domvogts entstammt eine Reihe von Lehen, die im Urbar unter der Rubrik „Nach dem Domvogt erledigte Lehen im Osten der Riedmark und ihre Gemärke“1196 zusammengefaßt sind. Maidhof stellt in Zweifel, ob dieser aufgezeichnete Besitzstand tatsächlich der Wirklichkeit entsprach.1197 Das Gebiet, das in der Grenzbeschreibung umrissen wird, dürfte sicher zu weit gegriffen sein. Nach der Handschrift P2 beginnt dieser hochstiftische Besitz an der böhmischen Grenze, verläuft die Flanitz abwärts zur Feldaist, diese wiederum flußabwärts bis zum Zusammenfluß von Feldaist und Waldaist. Nun ändert sich die Richtung. Die Grenze verläuft die Waldaist aufwärts bis zu einem Berg, der „Stekelberch“ genannt ist; von hier bis zum Hl. Leonhard, also Sankt Leonhard bei Freystadt, und an die Grenze Österreichs bei Weitra. Der Besitz dieses weiten Gebietes dürfte lediglich hochstiftischer Wunschtraum gewesen sein, denn nach der Grenzbeschreibung hätte es sich ja um ein geschlossenes Territorium gehandelt, von dem dann gar nichts übrig geblieben wäre. Vielleicht besaß Passau in der Frühzeit der Besiedlung dieses Raumes hier Zehntrechte, wie vergleichsweise im Gebiet des Haselgrabens; ein Territorium oder einen diesem ähnlichen Besitz hatte Passau dort nicht. Dies geht auch aus dem Urbar selbst hervor. Der zitierten Grenzbeschreibung ist eine Notiz angefügt, die überflüssig ist, wenn innerhalb der bezeichneten Grenzen geschlossene hochstiftische Herrschaft bestand. Die Stelle lautet: „Item proprietas ad sanctum Oswaldum est sancti Stephani.“1198 „Das Eigen bzw. der Besitz zum hl. Oswald gehört zum hl. Stephanus.“ Diese Güter des hl. Oswald, also der Ort Sankt Oswald bei Freistadt, liegt im Zentrum des durch die Grenzbeschreibung umrissenen Gebietes. Es ist zu vermuten, daß von hier das Hochstift aus der Gütermasse des Domvogts Besitz übernommen hatte, im übrigen Gebiet dagegen nur zeitweise bestimmte Rechte beanspruchen konnte. Weiterer hochstiftischer Besitz ist im GB Freistadt nicht mehr zu erkennen.

PB Freistadt, I. GB Freistadt

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Nach dem Domvogt erledigte Lehen im

Osten der Riedmark: Sankt Oswald bei Freistadt

1196 PU I., S. 269–271. 1197 PU I., S. 269, Anm. 1972. 1198 PU I., S. 271.

216

2. Neureutzehnt östlich des Haselgrabens:

Waldburg

2.1.14.2. Gerichtsbezirk Pregarten Ähnlich schmal wie im GB Freistadt ist der Besitz des Hochstifts im GB Pregarten. Obwohl auch er an dem vom Regensburger Domvogt an das Hochstift Passau gekommenen Besitz Anteil haben mußte, z. B. im Gebiet zwischen Waldaist und Feldaist, ist in den Quellen nichts davon festzustellen. Was das Hochstift in diesem Gebiet auszuweisen hat, sind kleinere Besitzungen, Streubesitz, wie der des Tröstlin von Zierberg.1199 Diesem Ritter und seiner Gemahlin Kunigunde hatte Bischof Rüdiger 1248 Lehensgut überweisen lassen.1200 Hinzu kam später noch eine Fülle von hochstiftischem Besitz besonders im Gebiet von Linz, so daß es fraglich ist, ob das Hochstift überhaupt in diesem Raum jemals so viel besessen hatte. Dieser von Passau beanspruchte Besitz lag außerhalb der Grenzen des GB Pregarten, ausgenommen 1 Hube in der gleichnamigen Gemeinde.1201 Ein nicht näher bezeichneter Besitz, der zum Urbar der Riedmark gerechnet wird,1202 ist schließlich noch aus der G Unterweitersdorf1203 erwähnt. Dieser Besitz war aber, wie so vieles in diesem Raum, strittig und zur Zeit der Abfassung des Urbars dem Hochstift mit Gewalt entfremdet.

PB Freistadt, II. GB Pregarten

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Besitz des Tröstlin von Zierberg in der

Riedmark: Pregarten

2. Riedmark: Unterweitersdorf

1199 PU I., S. 280–281. 1200 PU I., S. 280, Anm. 28. 1201 PU I., S. 281. 1202 PU I., S. 262–268 (Riedmark). 1203 PU I., S. 267.

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2.1.15. Politischer Bezirk Perg Der PB Perg erstreckt sich in seiner Ost-West-Richtung entlang der Donau zwischen dem Gebiet nordöstlich von Linz bis an die Grenze von Oberösterreich zu Niederösterreich. Er teilt sich auf in die Gerichtsbezirke Grein, Mauthausen und Perg. Den östlichen Teil dieses Gebietes stellen das Machland und der Strudengau dar, der aber bereits nach Niederösterreich hineinragt. Der hochstiftische Besitz ist in allen drei Gerichtsbezirken sehr bescheiden. Passau war es hier nicht einmal gelungen, Streubesitz zu erwerben. 2.1.15.1. Gerichtsbezirk Grein Der GB Grein ist der östlichste der drei zum PB Perg gehörenden Gerichtsbezirke.1204 Lediglich in drei Gemeinden besitzt das Hochstift Einfluß. Er entstammte der Schenkung einer frommen adeligen Familie, die durch Dotationen an die Domkirche sowie durch die Gründung von Klöstern besonders hervorgetreten ist, der Edelfreien von Machland.1205 „Das sind die Lehen und Besitzungen,“ so beginnt die Urbarsnotiz, „die einst die Nobiles Otto und Walchun seligen Gedenkens, genannt die von Machland und die Herrin mit Namen Peters der Passauer Kirche übergeben hatten (...).“1206 Diese beiden Männer spielten wegen ihrer religiösen Gesinnung eine bedeutende Rolle. Neben den genannten Stiftungen an das Hochstift tritt vor allem Otto als Gründer der Klöster Baumgartenberg1207 und Waldhausen1208 auf. Ferner ist er als Vogt des Erlaklosters1209 genannt. Als solcher wird er dem Konvikt auch in materieller Weise beigestanden haben. In welcher verwandtschaftlichen Beziehung die domina Peters zu den beiden Herren von Machland gestanden hatte, ist nicht zu entscheiden.1210 Der Besitz, den diese drei Personen an den Dom zu Passau abgetreten hatten, ist beträchtlich.1211 Zuerst wird im Urbar eine Reihe von villae, also Meierhöfen genannt. Es handelt sich um etwa 10 derartige Güter.1212 Hinzu kommen 5 Burgen, die mit allen 1204 Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 169–180 (Karl Dieter Glasser). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 44. 1205 PU I., S. 325–328: „Durch die Edelfreien von Machland geschenkter Besitz in Ober- und Niederösterreich.“ 1206 PU I., S. 325: „Hec sunt predia et possessiones, quas olim bone memorie Otto et Walchunus nobiles dicti de Machlant et domina dicta Peters tradiderunt ecclesie Patav(iensi) (...).“ 1207 Kloster Baumgartenberg. PU I., S. 325, Anm. 403. 1208 Kloster Waldhausen. PU I., S. 325, Anm. 403. 1209 Erlakloster. PU I., S. 325, Anm. 403. 1210 PU I., S. 325, Anm. 404. 1211 PU I., S. 325–328.

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zugehörigen Dienstleuten im Machland, mit Ausnahme der Gerichtsrechte, dem Hochstift übergeben wurden,1213 und die Vogtei über die beiden Klöster Baumgartenberg und Waldhausen.1214 Schließlich ist noch die Schenkung des Marktes Münzbach zu nennen.1215 Einnahmen werden nicht genannt. Dagegen ist festgelegt, daß die Meierhöfe und Huben 21 Pfund Pfennige erbringen sollen.1216 Zuletzt gehen auch noch Einkünfte von Weinbergen auf diese Stiftung zurück.1217 Alles in allem betrachtet für einen Ministerialen eine beträchtliche Schenkung. Wie die Quelle erwähnt, liegt der Kern der Gütermasse im Machland. Er verteilt sich auf den Gesamtbereich des PB Perg. Im GB Grein sind nur drei Gemeinden betroffen. In der G Klam1218 erhielt das Hochstift 2 Burgen, in Sankt Thomas1219 am Blasenstein ebenfalls 2 Burgen „und alle Ministerialen, die zu den genannten Burgen im Machland gehören, die Gerichte (iudicia) ausgenommen.“1220 Schließlich wird noch die Vogtei über das Kloster Waldhausen erwähnt. Weitere hochstiftische Besitzungen sind nicht zu erkennen. Für das 14. Jahrhundert liegen auch hier keine Belege vor.

PB Perg, I. GB Grein

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Durch die Edelfreien von Machland

geschenkter Besitz: Klam, Sankt Thomas am Blasenstein,

1212 PU I., S. 326–327. 1213 PU I., S. 327–328: „Item tradiderunt ecclesie castrum Lobenberch, Chlamme [2 castra], Plasenstein [2 castra] et omnes ministeriales ad dicta castra pertinentes aput Machlant, preter iudicia.“ 1214 PU I., S. 328: „Item tradiderunt ecclesie duorum monasteriorum advocaciam Poumgartenberg et Walthausen.“ 1215 PU I., S. 328: „Insuper 1 forum aput Munspach.“ Münzbach, Markt bei Perg. 1216 PU I., S. 328: „Item in villis et hubis in Machlant redditus 21 libr.“ = 5040 Denare. 1217 PU I., S. 328: Weinberge bei Unterstinkenbrunn bei Laa, Ober- und Unterloiben bei Krems, Marthal bei Krems (EH.) und Weinberge bei Krems. Dienste: 20 carrada. Unter dem Begriff carrada ist zum einen ein Fuder zu verstehen, oftmals in Bezug zum Wein. Vgl. Diefenbach, Glossarium, S. 103. – 1 Fuder = 12 Eimer zu je 60 Maß (= Liter). Insgesamt hätte es sich bei 20 carrada um rund 14 400 Liter gehandelt. Vgl. Wechs, Ratgeber, S. 90. Andere Angaben für den bayerischen und österreichischen Raum reichen von 850 bis 1810 Liter je Fuder, 20 Fuder würden demnach zwischen 17000 und 36200 Liter umfassen. Vgl. Verdenhalven, Maße, S. 23–24. Zum anderen kann es sich bei carrada um eine Wagenladung im Sinne einer nicht näher zu bestimmenden Maßeinheit handeln. Vgl. PU III., S. 334. – Fuder ist auch heute noch in Weinbauregionen ein übliches Fassmaß für Wein, gleichwohl regional unterschiedlich. Vgl. Hellwig, Lexikon, S. 93. 1218 PU I., S. 327. 1219 PU I., S. 328. 1220 PU I., S. 328: „(...) preter iudicia.“

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Waldhausen im Strudengau

2.1.15.2. Gerichtsbezirk Mauthausen Der GB Mauthausen ist der westlichste der drei Gerichtsbezirke des PB Perg. Er erstreckt sich vor allem zwischen Aist und Gusen nördlich der Donau. Der Stadt gegenüber liegt die Mündung der Enns und nicht weit entfernt die Stadt Enns. Aus dieser Lage zeigt sich schon die Bedeutung, die dieser Raum im Laufe der Geschichte besaß. Trotzdem ist hier von hochstiftischem Einfluß wenig zu spüren. Nur in drei Gemeinden läßt sich Besitz nachweisen. In der G Luftenberg an der Donau1221 besitzt das Hochstift 1 Lehen und 2 Weingärten, die im Urbar zusammengefaßt sind unter „Weinberge und andere Lehen bei Hundsheim (nächst Mautern, Niederösterreich)“.1222 Hier in Hundsheim ist alter passauischer Besitz nachzuweisen:1223 Die Gütermasse, die sich ansammelte, ist beträchtlich. Insgesamt zählte das Hochstift etwa 14 Lehen, genauer 13 Lehen und 1 kleineres Anwesen und zusammen 43 Weingärten. Aus dieser Masse besaß Richerus de Luffenberch 1 Lehen und 2 Weingärten.1224 Von der dritten Gemeinde, Ried in der Riedmark,1225 ist bekannt, daß 3 homines des Hochstifts hier lebten. Weitere Eintragungen fehlen. Auch für das 14. Jahrhundert liegen keinerlei Unterlagen vor.

PB Berg, II. GB Mauthausen

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Weinberge und andere Lehen bei

Hundsheim: Luftenberg an der Donau

2. Homines des Hochstifts: Ried in der Riedmark

1221 PU I., S. 386. 1222 PU I., S. 385–387: „Iste sunt vinee et predia in Huntshaim ab ecclesia Patav(iensi) collata.“ 1223 PU I., S. 385, Anm. 922. 1224 PU I., S. 386. 1225 PU I., S. 274.

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2.1.15.3. Gerichtsbezirk Perg Der GB Perg liegt im Zentrum des gleichnamigen Politischen Bezirks. Auch er weist nur geringen hochstiftischen Besitz auf. Soweit er durch die Edelfreien von Machland an das Hochstift Passau gekommen war, wurde er im Kapitel GB Grein bereits angesprochen. Zu nennen ist in der G Baumgartenberg1226 das Kloster Baumgartenberg, nämlich dessen Vogtei und in der G Münzbach1227 der Markt. Darüber hinaus tritt zum ersten Mal der sogenannte „Lehensbesitz der Brüder von Mitterskirchen“1228 (in Oberösterreich) auf. Bei dieser Quelle handelt es sich um kein Urbar, sondern vielmehr um eine Tradition in der Form einer Prekarie: „Ego Otto de Mitterchirchen et frater meus Petrus resignavimus ad manus domini P(etri) Patav(iensis) episcopi has proprietates nostras et eas recepimus ab ipso titulo feodali.“ 1229 „Ich, Otto von Mitterskirchen und mein Bruder Petrus haben in die Hand des Herrn Petrus, Bischofs von Passau, diese unsere Besitzungen gegeben und haben sie als Lehen von ihm zurückbekommen.“ Damit ist ein Rechtsvorgang belegt, wie er vor allem in den Traditionen des Passauer Hochstifts und des Domkapitels häufig zu finden ist: Aus irgendeinem Grunde begibt sich ein Freier mit seinem Besitz in die Abhängigkeit eines Mächtigeren, hier des Bischofs. In den meisten Fällen stand im Hintergrund ein gewisses Schutzbedürfnis. Dadurch, daß sich ein Freier unter die Macht eines anderen freiwillig beugte, konnte er doch hoffen, für sich ein Höchstmaß an Vorteil zu erlangen. Daß dies vor allem bei geistlichen Herrschaften, besonders bei Hochstiften und Domkapiteln der Fall war, zeigt die Häufigkeit der sogenannten precaria remuneratoria,1230 wobei derjenige, der seinen Besitz an das Hochstift übergab, diesen nicht nur als Lehen auf Lebenszeit zurückerhielt, sondern oft zusätzlich weitere Lehen, die seine wirtschaftliche Basis stärkten. Die Verfügungsgewalt über Grund und Boden war allerdings aufgegeben. Zwar besaß der Tradend selbst noch ein hohes Maß an persönlicher Freiheit; er stand ja lediglich unter dem Schutz des gewählten Herrn. Dadurch aber war seine Handlungsfähigkeit bereits stark eingeengt. Einschneidend wurden die Auswirkungen dieses Rechtshandels erst für die Nachkommen bzw. die künftigen Erben. Sie verloren meist jeden Rechtsanspruch und so verschwand innerhalb kurzer Zeit diese Gruppe der bedingt Freien durch eigenen Entschluß. Sie hatten zwar zunächst das

1226 PU I., S. 328 und S. 328, Anm. 417. 1227 PU I., S. 328. 1228 PU I., S. 366. 1229 PU I., S. 366. 1230 Precaria remuneratoria: Vgl. Diefenbach, Glossarium, S. 451.

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geringere Übel, die kirchliche Grundherrschaft, gewählt, auf lange Sicht war aber der Effekt der gleiche.1231 Bei diesem genannten Besitz, den die Brüder von Mitterskirchen an das Hochstift übergeben hatten, handelte es sich vor allem um Rechte an den Einkünften von Pfarreien, jedoch nicht ausschließlich. So wird das Talent von Mitterskirchen vom Dorf erhoben, nicht von einer Kirche.1232 Schließlich ist noch die G Naarn im Machland1233 zu erwähnen. Für sie ist aus dem Urbar des 14. Jahrhunderts – die einzige Ausnahme in diesem Raum – bezeugt, daß der Zehnt von Naerden zum granarium, also zum Kornspeicher bzw. Kastenamt des Herrn Bischof in Ebelsberg zu führen ist. Der Ertrag wird etwa auf 70 Maß beiderlei Getreides, also Roggen und Hafer, angeschlagen.1234 Damit sind auch für diesen Gerichtsbezirk die urbariellen Angaben erschöpft.

PB Berg, III. GB Perg

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Durch die Edelfreien von Machland

geschenkter Besitz: Baumgartenberg, Münzbach

1. Herrschaft Ebelsberg: Naarn im Machland

2. Lehensbesitz der Brüder von Mitterkirchen: Mitterkirchen

2.1.16. Landeshauptstadt Linz Für das Hochstift Passau war das Gebiet der heutigen Stadt Linz im 13. und 14. Jahrhundert von ausschlaggebender Bedeutung. Während der Einfluß der Passauer Bischöfe in der Stadt selbst mehr oder minder auf den religiösen Bereich beschränkt blieb, baute sich das Hochstift in Ebelsberg, einem heutigen Stadtteil von Linz, eine gesicherte Position aus.

1231 Der Vorgang ist in etwa mit der Wachszinsigkeit / Censualität zu vergleichen. 1232 PU I., S. 366: „In villa Mitterchirch(en) unius tal. redditus.“ 1233 PU I., S. 598. 1234 PU I., S. 598: „Item nota, quod decima de Naerden ducitur ad granarium [domini episcopi] in Ebelsperch, que locatur pro 70 mod. utriusque grani.“ – utriusque grani = von beiden Getreidearten, nämlich Roggen und Hafer. Vgl. PU III., S. 356.

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In Linz1235 vermochte es das Hochstift nicht, seine ursprünglich gute Ausgangsbasis zu behaupten. Der Verfall dieses Einflusses hängt eng mit dem hochstiftischen Ministerialengeschlecht der Haunsperger zusammen. Von diesen kauften um 1205/1206–1210 die Babenberger die Stadt Linz.1236 Damit änderte sich auch die Landesherrschaft. Linz ging durch diesen Verkauf nicht nur dem Hochstift Passau verloren, sondern auch dem Land Bayern. Dieser Vorgang war aber unausbleiblich gewesen, denn der bayerische Herzog hätte diese exponierte Position kaum gegen die Babenberger halten können. Um nun einen Überblick über die wirklichen Besitzverhältnisse in Linz zu bekommen, wird die nachfolgende Aufstellung beigefügt. Sie ist angelegt nach den einzelnen Stadtbezirken, wie sie das Ortsverzeichnis von Österreich für das Jahr 1965 kennt.1237 Ist aus dem hochstiftischen Urbar für einen Bezirk ein Besitzbeleg bekannt, wird er dort eingetragen. Auf diese Weise ergibt sich ein Bild der Besitzverteilung auf der Grundlage des neuzeitlichen Stadtbildes.1238 Über die 9 Bezirke (I–IX) der Stadt Linz hinaus wurden in der Aufstellung noch zwei gesonderte Rubriken angefügt: Weitere Siedlungsnamen und abgegangene Siedlungen. Die erste erklärt sich aus einer in Bayern nicht bekannten Form des politischen Aufbaus des österreichischen Staates. Zum besseren Verständnis sei noch einmal der politische Aufbau Österreichs kurz skizziert. Jedes österreichische Bundesland ist in Politische Bezirke gegliedert, diese in Gerichtsbezirke. Die nächst niedere Verwaltungseinheit ist die Ortsgemeinschaft. Diese baut sich auf aus den verschiedenen Ortschaften und schließlich den Ortschaftsbestandteilen. Deutschland/Bay. Österreich Politischer Aufbau Beispiel Politischer Aufbau Beispiel Gemeindeteil Reindlöd, E Ortschafts-

bestandteil Hamberg, Kl

Gemeinde Pocking Gemeinde Ingling

1235 Über die Geschichte der Stadt Linz und ihrer ursprünglichen Nachbargemeinden vgl. u. a.: Mayrhofer, Friedrich. Willibald Katzinger: Geschichte der Stadt Linz. 2 Bände. Linz 1990. – Österreichisches Städtebuch. Band 1. Die Städte Oberösterreichs. S. 195–238 (H. Knitter). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 66–73. – Zu den Bürgern von Linz vgl. Müller, Bürger, vor allem S. 34–60 und S. 121–143. 1236 Rohr, Genese, S. 154. 1237 Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961. Nach dem Gebietsstand vom 1. Jänner 1964. Hrsg. vom Österreichischen Statistischen Zentralamt. Wien 1965. 1238 Daß dieser Versuch kein genaues Bild ergeben kann, liegt auf der Hand. Die Notiz zeigt nur an, daß Besitz vorliegt, aber nicht in welcher Form. Genauere Angaben finden sich dann im statistisch-topographischen Teil dieser Arbeit, dem Band II.

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Landkreis Griesbach im Rottal Gerichtsbezirk Schärding

Regierungsbezirk Niederbayern Politischer Bezirk Schärding

Bundesland Freistaat Bayern Bundesland Oberösterreich

Staat BRD Staat Österreich

Die Übersicht zeigt, daß in Österreich die Untergliederung im Ortsbereich anders strukturiert ist als in Bayern bzw. Deutschland. In Bayern ist das, was in Österreich unter Ortschaftsbestandteil bzw. Ortschaft aufgeschlüsselt ist, zusammengezogen zu Gemeindeteil. Aber auch andere Begriffe decken sich nicht. So ist der Landkreis nicht dem Gerichtsbezirk gleichzusetzen und der Regierungsbezirk nicht dem Politischen Bezirk. Daraus ergibt sich, daß Österreich mehr amtliche Ortsnamen kennt als dies in Bayern der Fall ist. Darüber hinaus faßt das Ortsverzeichnis von Österreich bei einer großen Anzahl von Gemeinden am Schluß der Gemeindebeschreibung unter „Sonstige Siedlungsnamen“ die Ortsnamen zusammen, die in der Gemeindebeschreibung nicht erwähnt sind. Wie die Erläuterungen zum Ortsnamenverzeichnis erklären, sind „als Klammerdruck jene Siedlungen angegeben, welche in der amtlichen ‘Österreichischen Karte 1 : 50 000’ über die ausgewiesenen Ortschaften hinaus noch enthalten sind.“1239 Diese Ortsnamen sind in der folgenden Übersicht unter der Rubrik „Weitere Siedlungsnamen“ zusammengestellt. Da im österreichischen Ortsverzeichnis nicht angegeben ist, zu welchem Ortschaftsbestandteil bzw. welcher Ortschaft oder Bezirk diese Ortsnamen in der heutigen Zeit gehören, wird auch in der folgenden Übersicht eine solche Zuordnung nicht vorgenommen. Als letzte Rubrik ist schließlich noch zu nennen der Abschnitt ‘Abgegangene Siedlungen’. Es handelt sich hierbei um Ortsnamen, die abgegangen sind. Ob die Siedlung selbst weiterbestand oder nicht ist damit nicht gesagt. Die Aufnahme in diese Rubrik besagt nur: Dieser Ortsname ist heute nicht mehr feststellbar. Es gibt aber auch abgegangene Ortsnamen oder Siedlungen, deren Lage ermittelt werden kann. Hier handelt es sich in den meisten Fällen um Siedlungen, die durch die baulichen Veränderungen im Laufe der Stadtgeschichte abgegangen sind. Wenn nun deren Lage feststellbar ist, wurde dieser an sich abgegangene Ort im statistisch-topographischen Teil dieser Untersuchung dem Stadtbezirk beigefügt, in dem seine Existenz nachweisbar ist.

1239 Ortsverzeichnis von Österreich, S. X.

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Landeshauptstadt Linz Stadtbezirke mit Passauer Besitz I. Bezirk: Linz, Stadt: Linz, Posch II. Bezirk: Waldegg: Bauernberg, Bauhof, Bergschlößl, Brunner, Grabner, Gugel, Hummelhof, Niederhart, Niederreit, Pu(o)chliten (abgeg.), Pühringer, Stockhof III. Bezirk: Lustenau: Bauer im Holz, Brandstetten, Bräuhaus, Feyertag, Oberpriemer, Unterpriemer IV. Bezirk: Sankt Peter: Eßmühl, Mayr, Stadler V. Bezirk: Kleinmünchen Blümelmühle VI. Bezirk: Ebelsberg: Ebelsberg, Hofmühle, Marktmühle, Mayr, Schiltenberg (Berg), Strodorf (abgeg.) VII. Bezirk: Urfahr: Huberberger, Mayr, Urfahr VIII. Bezirk: Pöstlingberg: IX. Bezirk: Katzbach-Sankt Magdalena: Weitere Siedlungsnamen: Au, Fischdorf, Gottschalling, Gottschalling (Baumgartner), Gottschalling (Stötting), Gottschalling (Ziegelhub), Mönchgraben (2 ×), Pichling (Dornaw) Abgegangene Siedlungen: Aste, Curia Arnoldi, Erchmannesaker, Hummel, Schadlentzerort (Insel), Straßfelden, Tieschinprunne Diese Übersicht ist aufschlußreich. Sie stellt die Schwerpunkte des hochstiftischen Besitzes in den heutigen Bezirken Waldegg (II. Bezirk),

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Lustenau (III. Bezirk) und Ebelsberg (VI. Bezirk) heraus. Nur in diesen Fällen kann von Schwerpunkten gesprochen werden. Kleinere Liegenschaften weisen noch auf: Sankt Peter (IV. Bezirk) und Urfahr (VII. Bezirk). Bei Linz Stadt (I. Bezirk) und Kleinmünchen (V. Bezirk) handelt es sich nur um Streubesitz, wie er immer wieder zu verzeichnen ist. Die Bezirke Pöstlingberg (VIII. Bezirk) und Katzbach-Sankt Magdalena (IX. Bezirk) scheinen nicht betroffen zu sein. Es zeigt sich, daß im Bereich der heutigen Stadt Linz zwar reiche Besitzungen des Passauer Bischofs nachzuweisen sind, daß aber alle diese Dörfer und Siedlungen damals nicht zur Stadt gehört hatten. Der hochstiftische Besitz umgibt die Stadt Linz wie mit einem Ring. Dieses eigenartige Bild muß eine Ursache haben. Es ist typisch für das Passauer Hochstift, daß Linz nicht der einzige derartige Fall ist. Selbst bei kleineren Städten ist den Bischöfen das gleiche geschehen, z. B. in Braunau am Inn und in Schärding. Daher die Frage: warum kein hochstiftischer Besitz in der Stadt? An den Wittelsbachern bzw. an den Babenbergern allein konnte das nicht liegen. Freilich hatten beide Fürstenhäuser ihren Vorteil genutzt; aber das Bistum Passau war nicht schwächer und nicht jünger und es hätte auch selbst alle Möglichkeiten zur Besitzausweitung und Festigung für sich auswerten können. Der Grund liegt wohl in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Den Bischöfen scheint es nicht gelungen zu sein, sich das neue wirtschaftliche Denken anzueignen. Von Anfang an stellte die Grundherrschaft bzw. Landwirtschaft die Basis für die Wirtschaft des Hochstifts dar. Man bezog reichlich Naturalien, so daß sich die Frage ergibt, wer denn alle diese Hühner und Eier und Käse usw. verzehrte. Verkauft werden konnten diese Lebensmittel meist nicht. Sicher ging es anderen Herrschaften, wie z. B. den Wittelsbachern, ähnlich. Diese aber sahen rechtzeitig die Zukunft nicht im veralteten Tauschsystem, sondern im Erwerb von Geld. Die Gründung von Städten und vor allem von Märkten war die Folge, wenngleich bei den Städtegründungen viele Überlegungen zusammenwirkten. Wie sieht die Lage beim Hochstift aus? Es scheint, die Bischöfe hätten aus Furcht vor Selbständigkeitsbestrebungen der Bürger zu verhindern versucht, überhaupt Märkte zu gründen. In der Folgezeit war es dann zu spät. Ein typisches Beispiel hierfür ist Linz: Die Verantwortlichen des Hochstifts hatten wahrscheinlich die Folgen gar nicht vorausgesehen, als der Haunsperger 1210 sein bischöfliches Lehen, nämlich Linz, an die Babenberger verkaufte. Linz war zwar bisher schon ein Handelsplatz mit alter Tradition, nach der Übernahme durch die Babenberger erfolgte aber eine schlagartige Aufwärtsentwicklung. Das zeigt, daß die Linzer Bürgerschaft sich bisher nicht hatte frei entfalten können

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oder wenigstens nicht die entsprechende Unterstützung genossen hatte. So entstand eine österreichische Stadt auf einem Gebiet, das ursprünglich unter dem Einfluß Passaus stand. In der Stadt blühte der Handel auf, Vermögen und Reichtum bildeten sich; der Bischof aber bezog nach wie vor von seinen Grundholden die ihm zustehenden Naturaldienste und Abgaben. Diese konnte er nur sehr begrenzt steigern; der Handel warf demgegenüber ein Vielfaches von dem ab, was von den Bauern zu erheben war. Als Grundherr ist dem Hochstift eine gewisse Tüchtigkeit – wenigstens epochenweise – nicht abzusprechen, aus dem Handel Geld zu schlagen, das verstanden die Bischöfe nicht.

Landeshauptstadt Linz

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft und Hofmark Ebelsberg 1. Herrschaft Ebelsberg

2. Zehnthäuser des Zehnthofes Hart im Amte Ebelsberg

3. Besitz zwischen Traun und Enns

4. Güter zwischen Enns und Donau, ledig nach Otto von Tegernbach

2.2. Besitz des Hochstifts Passau im österreichischen Bundesland Salzburg

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Bei der Durchsicht der Passauer Urbare ist man zunächst überrascht, daß der Einfluß des Hochstiftes auch das Bundesland Salzburg berührte. Freilich handelt es sich nur um einen kleinen Teil dieses politischen Gebietes und zwar um dessen nördlichsten Ausläufer im Raume zwischen der Salzach in der Gegend von Oberndorf bei Salzburg und den südlichen Ausläufern des Kobernaußer Waldes.1240 Im wesentlichen konzentrierte er sich um den Obertrumer und den Niedertrumer See.1241 Das Hauptgewicht dieses hochstiftischen Besitzes lag jenseits der Grenze des Bundeslandes Salzburg im GB Mattighofen (PB Braunau am Inn OÖ). Im Süden reichte der Besitz des Hochstiftes bis etwa auf die Höhe des südlichen Ufers des Wallersees.1242 Aufschluß über den Besitzstand des Hochstifts geben 2 Urbare. Das erste entstammt dem 13. Jahrhundert und umfaßt den Besitz der „Herrschaft Mattsee“.1243 Die wirtschaftliche Substanz dieser Herrschaft ist zusammengesetzt aus dem ursprünglichen Besitztum des Klosters Mattsee1244 und aus Schenkungen an das Hochstift. Als Förderer des Klosters sind vor allem die deutschen Könige zu nennen.1245 Mattsee, das Kollegiatstift1246 zum hl. Michael, wurde nach der Klostertradition im Jahre 777 von Herzog Tassilo III. als Benediktinerabtei gegründet. Das

1240 Kobernaußer Wald. Südwestliches Ende des Hausruck, einem Bergland im oberösterreichischen Alpenvorland zwischen Inn und Traun. Höchste Erhebung des Kobernaußer Waldes 766 Meter. Benannt nach Kobernaussen, Rotte (Siedlungseinheit) der G. Lohnsburg, GB Ried im Innkreis. Luger, Stifte, S. 128. 1241 Obertrumer See, Niedertrumer See und Graben See = Seengebiet an der Nordgrenze des österreichischen Bundeslandes Salzburg (Salzburger Flachgau), im Zentrum der Seen liegen Ort und Stift Mattsee. Luger, Stifte, S. 190–194. 1242 Wallersee – auch Seekircher See –, benannt nach dem Markt Seekirchen, GB Neumarkt am Wallersee, PB Salzburg – Umgebung. 1243 PU I., S. 1–3: „Isti sunt redditus episcopales Patavien(sis) ecclesie apud Matse.“ 1244 Zum Kloster Mattsee: Luger, Stifte, S. 190–194. – Dopsch, Heinz: Klöster und Stifte. In: Geschichte Salzburgs. Stadt und Land. Gesamtherausgabe von Heinz Dopsch, Hans Spatzenegger. Band I. Vorgeschichte – Altertum – Mittelalter. Teil 2. Hrsg. von Heinz Dopsch. Salzburg 1983. S. 1002–1053. Hier: S. 1015–1017. – PU I., S. 1, Anm. 1. 1245 PU I., S. 1, Anm. 1. 1246 Zur begrifflichen Unterscheidung von „Stift“ und „Kloster“: „Stift, im engeren (...) Sinn, die im Mittelalter mit Grundvermögen ausgestattete, von Staat und Kirche zur juristischen Person erhobene Körperschaft eines Dom-, Kollegiat-, Kloster- oder Kanonissenkapitels. Wie das Domkapitel wurde dann auch das Bistum als Stift bezeichnet, (...) das Erzbistum als Erzstift, das Bistum als Hochstift.“ Durch die Reformation und die Säkularisation vielfach aufgehoben, in Bayern nur noch wenige Kollegiatstifte ohne Landbesitz wie die Alte Kapelle und St. Johann in Regensburg, St. Kajetan in München (Neugründung 1838), St. Rupert in Altötting, ferner Laufen und Tittmoning. Sambeth, F.: Artikel „Stift“. In: LThK, Band 9, 2. Auflage, Sp. 825–826. – Unter einem Kloster versteht man eine „(...) abgeschlossene gemeinsame Wohnung von Ordenleuten, gewöhnlich von solchen mit feierlichem Gelübden.“ Molitor, R.: Artikel „Kloster“. In: LThK, Band 6, 2. Auflage, Sp. 49–52. – Demnach sind Stifte meist Klöster, nur ist mit ihnen eine verfassungsrechtliche Stellung verbunden, „denn als Grundherrschaften waren ihre Vorsteher Mitglieder der Prälatenkurie der Landstände. Neben den geistlichen Funktionen übten sie daher

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Gründungsjahr ist nicht gesichert. Bald sollte diese Abtei große Bedeutung erlangen. Im Jahre 860, also unter König Ludwig dem Deutschen (843–876), wurde die Abtei mit der Ungarnmission betraut. Der Erfolg kann nicht allzu bedeutend gewesen sein, wie die weitere geschichtliche Entwicklung zeigt. Mit dem Jahre 877 ist ein Bruch in der Geschichte des Klosters festzustellen. Damals wurde das Stift mit Altötting1247 vereinigt, und es kam im Jahre 907 endgültig unter den Einfluß des Bischofs von Passau. Das folgende halbe Jahrhundert war durch die Ungarnstürme so erschüttert, daß alle Klöster froh sein konnten, überhaupt ihre Existenz zu retten. Verwüstungen durch die Ungarn und die Maßnahmen Herzog Arnulfs zum Schutze seines Landes dezimierten die Anzahl der Klöster erheblich.1248 Mattsee blieb erhalten. Um die Mitte des 11. Jahrhunderts wurde das einstige Benediktinerkloster zur weltpriesterlichen Propstei umgewandelt und vom Passauer Bischof Berengar (1013–1045)1249 mit neuen großen Schenkungen ausgestattet.1250 Dann brachte das Ende des 12. Jahrhunderts dem Kloster erneut reichen Vermögenszuwachs durch den Ankauf von Besitzungen der Passauer Ministerialen von Schleedorf, die Otto von Rohr, mit den Schleedorfern verschwägert, in seinem Besitz hatte. Dies geschah um 1190.1251 Dieser Vorgang schlägt sich im Kartenbild nieder. Vereinfacht ausgedrückt konzentrierte sich der Besitz des Klosters und damit des Hochstifts vor allem auf die heutigen Gemeinden Patting und Lochen in Oberösterreich und Straßwalchen im Land Salzburg. Der überwiegende Teil der Besitzungen lag auch weltliche aus.“ Und „Stifte in ihrer ursprünglichen Idee gibt es mit wenigen Ausnahmen heute nur mehr in Österreich.“ Luger, Stifte, S. 7. 1247 Altötting, Stadt, ehemaliger Sitz der Verwaltung des Altlandkreises Altötting, Oberbayern. – Holzfurtner, Ludwig: Altötting. Von der Pfalz zum Wallfahrtsort. In: Schauplätze der Geschichte in Bayern. Hrsg. von Alois Schmid und Katherina Weigand. München 2003. S. 41–54. – Störmer, Wilhelm: Pfalz und Pfalzstift Altötting im politischen Umfeld (9.–12. Jahrhundert). Altötting 2002 (Oettinger Heimatblätter 2002. Band 4). S. 23. – Unter den Agilolfingern Herzogshof, seit Ludwig dem Deutschen königliche Pfalz. Unter König Karlmann 876 Gründung eines Kanonikerstifts. Seit 907 im Besitz des Hochstifts Passau. An der Pfalzkapelle aus der Zeit der Karolinger entstand im 15. Jahrhundert die Marienwallfahrt „Zur Schwarzen Madonna“. LThK, Band 1, 2. Auflage, Sp. 324–325. – Heute noch berühmter bayerischer Wallfahrtsort. Nach Ludwig Holzfurtner besuchen rund eine Million Menschen pro Jahr den Wallfahrtsort. Im Vergleich dazu zählen alle staatlichen Schlösser in Bayern, einschließlich Neuschwansteins, etwas über fünf Millionen Besucher jährlich. Holzfurtner, Altötting, S. 41. 1248 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 281–282. Vgl. auch: Ebd., S. 383–385, S. 464–465. 1249 Leidl, August: Die Bischöfe von Passau 739–1968 in Kurzbiographien. 2., unveränderte Auflage. Passau 1978 (Neue Veröffentlichungen des Instituts für Ostbairische Heimatforschung. Begründet von Josef Oswald. Hrsg. von August Leidl. Band 38). S. 20. – Eine kurze Einschätzung des Pontifikats Bischof Berengars im Vergleich mit dem Regensburger Bistum und im Rahmen der salischen Reichsgeschichte bietet: Boshof, Egon: Bischöfe und Bischofskirchen von Passau und Regensburg. In: Die Salier und das Reich. Band 2. Die Reichskirche in der Salierzeit. Hrsg. von Stefan Weinfurter. Sigmaringen 1991 (Publikationen zur Ausstellung „Das Reich der Salier 1024–1125. Speyer 1992). S. 113–154. Hier: S. 120–122. 1250 LThK, Band 6, 2. Auflage, Sp. 1036. Stichwort Mattsee. 1251 PU I., S. 664, Anm. 1680.

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also im Lande Oberösterreich. Durch den Ankauf der neuen Güter verschob sich das Schwergewicht nach Süden und Westen. Betrachtet man unvoreingenommen die geographische Lage dieses Besitzes, so konnten diese Güter kaum dem Bischof verbleiben. In diesem Raum hatte Passau ja zwei mächtige Opponenten, die es schwer mitansehen konnten, wie Passau bis an die Grenze der Alpen vordrang, nämlich den bayerischen Herzog, vor allem aber den Salzburger Erzbischof. Die Passauer Bischöfe taten durch ihre ständige Verschuldung und Verpfändung ein übriges, ihren Besitz zu gefährden. Und ausgerechnet an den Erzbischof von Salzburg wurde tatsächlich diese schöne und reiche Herrschaft verpfändet1252 und am Ende des 14. Jahrhunderts um 15 000 Wiener Pfund verkauft. Damit war auch diese Möglichkeit einer Ausweitung des Hochstifts Passau bis in das Salzburger Land vergeben. 2.2.1. Politischer Bezirk Salzburg-Umgebung 2.2.1.1. Gerichtsbezirk Neumarkt am Wallersee Schon ein Blick auf die am Ende dieses Abschnitts beigefügte Tabelle zeigt die einfache und übersichtliche Gliederung des hochstiftischen Besitzes in diesem Raum. Dies konnte nicht anders sein, da zu größeren Wandlungen und Umstrukturierungen keine Zeit verblieb. Daher ist sowohl für das 13. wie auch für das 14. Jahrhundert nur je ein Amt genannt, die „Hofmark Straßwalchen“1253 für den ersteren Zeitraum, für den zweiten, also das 14. Jahrhundert, die „Herrschaft Mattsee“,1254 natürlich nur, soweit die Besitzungen im GB Neumarkt am Wallersee liegen. Die Hofmark Straßwalchen stellte ursprünglich ein eigenes Verwaltungsgebiet dar. Bis 1241 gehörte dieser Besitz zum Hochstift Regensburg, wurde aber in diesem Jahr vom Hochstift Passau eingetauscht.1255 Diese Unternehmung bestärkt die Annahme, daß das Hochstift Passau hier Expansionsbestrebungen pflegte. Erstaunlich ist, welchen Umfang eine Hofmark damals schon haben konnte. Da ist zunächst von einem Meierhof die Rede1256 und von 18 ½ Huben. Diese dienten zusammen 124 Maß Roggen. Als Zehnt erhielt das Hochstift von diesen Anwesen 20 Maß Roggen und 30 Maß Hafer. Ferner gehören zu dieser

1252 PU I., S. 664, Anm. 1680. 1253 PU I., S. 4: „Isti sunt redditus hofmarchie in Strazwalhen et Urstorf.“ 1254 PU I., S. 664–685. 1255 PU I., S. 4, Anm. 21. 1256 PU I., S. 4: „Habemus curiam villicariam et 18 ½ hubas.“

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Hofmark weitere 24 Huben. Die verschiedenen Abgabeposten seien übergangen. Vereinfacht dargestellt ergibt sich, daß sich um einen Meierhof von ziemlicher Größe – er stiftete immerhin 4 Schweine – insgesamt 42 ½ Huben gruppierten. Der gesamte Besitz dieser passauischen Hofmark Straßwalchen – also mehr als 40 Huben – im Bereich des Gerichtsbezirkes Neumarkt am Wallersee lag in der G Straßwalchen selbst, speziell in den Gemeindeteilen Straßwalchen und Irrsdorf. Das 14. Jahrhundert weist, wie bereits aufgezeigt, eine wesentlich breitere Besitzbasis auf. Doch sind auch jetzt alle Güter in einem einzigen Amt zusammengefaßt, in der „Herrschaft Mattsee“.1257 Betroffen sind drei Gemeinden, nämlich Köstendorf,1258 Seekirchen-Land1259 und Straßwalchen.1260 Weitaus der größte Besitz liegt in Straßwalchen selbst, wenn auch Seekirchen-Land bedeutende Liegenschaften aufzuweisen hat. Bevor auf die einzelnen Gemeinden selbst eingegangen wird, bleibt noch ein kurzes Wort zum Urbar selbst zu sagen. Diese Besitzniederschrift enthält ebenfalls keine fortlaufende Reihe einzelner Güter bzw. ihrer Inhaber, sondern sie ist aufgebaut nach bestimmten Abgabetypen. An erster Stelle stehen die Pfennigdienste (redditus denariorum),1261 dann folgen die Schweinedienste (servitium porcorum),1262 die Hühner- und Eierdienste (servitium pullorum et ovorum),1263 die Roggen- und Haferdienste (servitium siliginis et avene)1264 und der sogenannte Vogthafer (pabulum, quod dicitur vogthaber).1265 Dieser letztgenannte Posten nimmt unter allen den größten Raum ein. Diesem ersten Teil des Urbars folgt ein weiterer, der eine gewisse geographische Ordnung aufweist. Da sind einmal die Dienste in Straßwalchen genannt (redditus in Strazwalichen),1266 die Zehnten in Mattsee (decima in Matzse),1267 dann die Zehnten verschiedener Pfarreien, nämlich Obertrum (Drum), Mattsee (Matzse), Lochen (Lohen) und der Pfarrei Jegling (Uging).1268 Schließlich folgen noch verschiedene Sonderposten, das sogenannte weinachtweiset,1269 das in der Abgabe von Semmelbroten bestand, die

1257 PU I., S. 664–685: „Redditus castri in Matzse.“ 1258 PU I., S. 674. 1259 PU I., S. 665, S. 667, S. 669, S. 671, S. 674, S. 683–684. 1260 PU I., S. 676–680. 1261 PU I., S. 664–666. 1262 PU I., S. 666–667. 1263 PU I., S. 667–670. 1264 PU I., S. 670–671. 1265 PU I., S. 672–676. 1266 PU I., S. 676–678. 1267 PU I., S. 680–681. 1268 PU I., S. 681–684. 1269 PU I., S. 684–685.

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Gerichtshühner (gerichtshuner),1270 der malphenning, eine Abgabe für die Verpflegung der Beamten bei besonderen Anlässen,1271 dann eine Abgabe für die Vogtei (ius advocacie)1272 in Treubach (Mauerkirchen), der Vogtpfennig (vogtphenning)1273 und der Werichartphenning,1274 der als Ablösung für Handdienste galt. Diese Vielfalt der Abgaben sollte einmal aufgezeigt werden, um einen Eindruck von der verschiedenartigen Belastung der Bauern zu ermitteln. Darüber hinaus ist es wahrscheinlich, daß noch nicht einmal alle bäuerlichen Leistungen erfaßt sind. Vor allem sind ja diejenigen nicht genannt, die von der Grundherrschaft bei bestimmten Anlässen erhoben wurden, wie z. B. beim Tod des Grundholden oder bei Besitzübernahme. Um nun den Passauer Güterbestand zu erfassen, müssen für einen Ort bzw. für ein Anwesen alle Einzelnotizen zusammengetragen werden, denn nur so ist es möglich, ein einigermaßen zutreffendes Gesamtverzeichnis zu erhalten. Es ist nämlich nicht so, daß jeder Bauer mit all diesen Abgaben belastet gewesen wäre. Viele wären es wohl, aber nicht alle. So kann auch der statistisch-topographische Teil der Arbeit nur ein beschränkt vollständiges Bild zeichnen. Zu übersehen ist ferner nicht, daß für manche der Einnahmen keine Aufschlüsselung vorliegt, sondern nur die Summe der Einkünfte mehrerer Güter. So ergibt sich immer nur ein Bild relativer Vollständigkeit. Nun aber zu den einzelnen Gemeinden, die im GB Neumarkt am Wallersee im 14. Jahrhundert Besitz der Herrschaft Mattsee aufweisen. Neben den G Köstendorf1275 und Seekirchen-Land1276 ist es vor allem die G Straßwalchen,1277 die einen außerordentlichen Schwerpunkt darstellt. Schon die Anzahl der im Urbar verzeichneten Ortsnamen in dieser Gemeinde läßt die Fülle erkennen. Insgesamt handelt es sich um mehr als 35 verschiedene Ortsbezeichnungen, worunter natürlich auch eine ganze Reihe von Einzelhöfen zu finden ist. Die beigefügte Übersichtstabelle soll die Masse des Besitzes verdeutlichen, jedoch ist zu berücksichtigen, daß auch in diesem Falle aus dem Urbar die genauen Zahlen nicht ermittelt werden können. Auch die Bezeichnung „Gut“ ist allgemein gehalten. Meist handelt es sich um sogenannte Viertellehen. Schließlich wurde nicht geschieden zwischen Zehntrechten an bestimmten Gütern und eigentlichen grundherrschaftlichen Rechten.

1270 PU I., S. 685. 1271 PU I., S. 685. 1272 PU I., S. 685–686. 1273 PU I., S. 686. 1274 PU I., S. 686. 1275 PU I., S. 674. 1276 PU I., S. 665, S. 667, S. 669, S. 671, S. 674, S. 683–684. 1277 PU I., S. 676–680.

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Trotzdem gibt diese Tabelle einen guten Einblick von der Dichte des hochstiftischen Besitzes in dieser Gemeinde.

Geimeinde Straßwalchen (Besitz des Hochstifts Passau im 14. Jahrhundert)1278

Ort Anzahl der Güter Ort Anzahl der GüterAigelsbrunn 3 H Oberholz 2 G

Aigen 1 G Pichler 2 G

Aspach 1 G Pierach 1 G

Außereck 2 G Pölzleiten 1 G

Bodenberg 2 G Reitzing 2 G

Bruckmoos 2 G Roid 2 G

Chornlaer 1 G Rottensam 7 G

Eck ½ H Ruckling 2 G

Erlach 2 G Schlag 4 G

Grabner 2 G Schophling 2 G

Haslach 4 G Schwand 4 G

Holzfeld 2 G Schwend 4 G

Hüttenedt 1 G Stangling 4 G

Innereck 2 G Stockham 4 G

Irrsdorf 9 G Straßwalchen 1 MH, 40 G

Jagernroid 4 G Thalham 9 G

Moosleiten 1 G Winzelroid 4 G

Neuhofen 9 G Zagling 2 G

H = Hube G = Gut (1/4 Lehen) MH = Meierhof Siedlungsgeschichtlich gesehen läßt die Tabelle folgenden Schluß zu: Es fällt auf, daß die „Güter“, nämlich die Viertellehen, überwiegen, dies vor allem in der Größenordnung 2 Güter und 4 Güter. Dies läßt darauf schließen, daß sie aus Hofteilungen hervorgegangen sind, die noch nicht weit zurückliegen konnten. Im Urbar des 13. Jahrhundert ist durchwegs noch von Huben und Halbhuben die Rede oder überhaupt vom Hof (curia). Mit einiger Vorsicht kann man folgendes annehmen: In der Zeit vom 13. zum 14. Jahrhundert dürfte diese Umwandlung, also die Hubenteilung, erfolgt sein. Der Siedlungsausbau, der hier zweifellos

1278 PU I., S. 676–680.

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gegeben ist, liegt folglich im wesentlichen in der Hofteilung begründet, weniger in der Neugewinnung von Siedlungsland. Die Situation in den übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirks Neumarkt am Wallersee ist ähnlich, nur der Umfang der Besitzungen kommt dem der G Straßwalchen nicht gleich.

PB Salzburg-Umgebung, I. GB Neumarkt am Wallersee

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Hofmark Straßwalchen:

Straßwalchen 1. Herrschaft Mattsee:

Köstendorf, Seekirchen-Land, Straßwalchen

2.2.1.2. Gerichtsbezirk Oberndorf bei Salzburg Der GB Oberdorf bei Salzburg weist den geringsten Besitz des Hochstiftes Passau in diesem Raum auf. Nur zwei Gemeinden sind im 14. Jahrhundert berührt, nämlich G Anthering1279 und G Nußdorf am Haunsberg,1280 und in beiden Fällen handelt es sich lediglich um Einnahmen an Vogthafer. Es ist deshalb anzunehmen, daß von Passau nur Vogteirechte ausgeübt wurden. Der Vogthafer diente lediglich als Abgabe an den Vogt, darf aber kaum als Abgabe für die Vogtei selbst angesehen werden. Über die Vogtei fehlen Angaben. Das Urbar des 13. Jahrhunderts meldet keinen hochstiftischen Besitz. Es handelt sich oben wahrscheinlich um Teile der genannten Neuerwerbungen. Das Kartenbild zeigt auch, daß der ursprüngliche Besitz des Hochstifts, also der des 13. Jahrhunderts, die Grenze des Obertrumer-Sees nicht überschreitet. Alles, was westlich und südlich davon liegt, kam erst im 14. Jahrhundert zu Passau.

PB Salzburg-Umgebung, II. GB Oberndorf bei Salzburg

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft Mattsee:

Anthering, Nußdorf am Haunsberg

2.2.1.3. Gerichtsbezirk Salzburg

1279 PU I., S. 676. 1280 PU I., S. 672.

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Der GB Salzburg meldet unter den drei genannten Gerichtsbezirken im Salzburger-Land einen umfangreicheren Besitz Passaus. Dieser ganze Komplex liegt an den Ufern – im weiteren Sinne gesehen – des Obertrumer-Sees. Schon im 13. Jahrhundert ist, wie zu erwarten, die G Mattsee1281 genannt. Im 14. Jahrhundert kommen noch hinzu die Gemeinden Berndorf bei Salzburg,1282 Obertrum,1283 Schleedorf1284 und schließlich Seeham.1285 Mit Ausnahme der G Berndorf bei Salzburg kann der Passauer Besitz im 14. Jahrhundert in allen Gemeinden als umfangreich bezeichnet werden. Vor allem die G Mattsee und die G Obertrum kommen dem der G Straßwalchen sehr nahe.

PB Salzburg-Umgebung, III. GB Salzburg

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft Mattsee:

Mattsee 1. Herrschaft Mattsee:

Berndorf bei Salzburg; Mattsee, Obertrum, Schleedorf, Seeham

2.2.1.4. Zusammenfassung Der Besitz des Hochstifts Passau konzentriert sich im PB Salzburg-Umgebung auf die drei Gerichtsbezirke Neumarkt am Wallersee, Oberndorf bei Salzburg und Salzburg. Schon die Urbare des 13. Jahrhunderts weisen hochstiftischen Besitz auf, der über das Kloster Mattsee an das Hochstift gekommen war. Durch den Erwerb eines Teils der einstigen Gütermasse der Herrn von Schleedorf über Otto von Rohr am Ende des 13. Jahrhunderts konnte das Hochstift seine Position wesentlich festigen. Die Verpfändung dieser Liegenschaften an das Erzstift Salzburg war vom wirtschaftlichen Standpunkt aus gesehen ein Mißgriff und führte längerfristig zum Verlust der Besitzungen.

2.3. Besitz des Hochstifts Passau in Niederösterreich 1281 PU I., S. 1–3 (für das 13. Jahrhundert), S. 664–686, S. 708–709 (für das 14. Jahrhundert). 1282 PU I., S. 672–673, S. 685. 1283 PU I., S. 665–668, S. 671, S. 681–682, S. 685. 1284 PU I., S. 665, S. 669, S. 673–675, S. 683–685. 1285 PU I., S. 666, S. 668, S. 671, S. 673, S. 680–681.

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Bayern, Oberösterreich und Niederösterreich sind die drei Länder, in denen das Hochstift Passau seine Herrschaft ausbildete. Die sichersten Besitzungen waren natürlich die, die dem Sitz des Bischofs am nächsten lagen. Mit zunehmender Entfernung von Passau werden – so zeigen es die Urbare des 13. und 14. Jahrhunderts – die hochstiftischen Besitzungen mehr und mehr von Entfremdung bedroht. Ausschlaggebend war dabei, daß das Bistum trotz seines ursprünglichen Schwergewichtes in der Ostmark ein bayerisches Bistum war und blieb, während sich in Österreich durch den Einfluß seiner Herrscherhäuser, der Babenberger und später der Habsburger, die Selbständigkeitsbestrebungen festigen konnten. Das Land der Baiern reichte nach der Landnahme von der Enns bis etwas über Regensburg hinaus. Es war das Verdienst der Agilolfinger, wenn die verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb dieser Regionen zu einem Volk zusammenwuchsen. Der Untergang des Herzogsgeschlechts führte in der Folge zu einem Bruch im inneren Wachstum des Stammes. Die Zeit war sicher noch zu kurz gewesen, als daß sich endgültig ein Bewußtsein der Zusammengehörigkeit hätte herausbilden können. Hinzu kamen die schwierigen Verhältnisse an der Ostgrenze und über lange Zeit der starke Einfluß der deutschen Könige auf die Geschicke des Landes. Das Zusammenwirken vieler derartiger Umstände brachte es mit sich, daß sich schließlich die östlichen Gebiete von Bayern lösten und ihren eigenen Weg gingen. Das ist die Situation, in die die Geschichte des Bistums Passau eingefügt ist. Daher finden wir ähnlich der Entwicklung des bayerischen Volkes auch die Entwicklung des Hochstifts in etwa vorgezeichnet. Die Grundkonzeption der Ausdehnung wie auch der Wirksamkeit des Hochstifts Passau wurde zu einer Zeit entworfen, als die Spaltung dieses Volkes in zwei Staatsvölker noch nicht vorauszusehen war. Für dieses Bayern, dessen Ostgrenze an der Enns lag, war Passau das Bistum für die Donaugebiete schlechthin. Als sich aber nach der Mitte des 10. Jahrhunderts, also nach den Ungarnkriegen, die Ostgrenze über den Wiener Wald hinaus vorschob, waren die Grenzen der Ausdehnung überschritten.1286 Der Bruch kam mit der Lösung der Ostmark von Bayern. Für Passau bedeutete dies: Die Bistumsgrenze und Stammesgrenze deckten sich noch, nicht aber Bistumsgrenze und Herrschaftsgrenze. Wie die Geschichte zeigt, ist darin der ausschlaggebende Faktor für den Niedergang des Hochstifts Passau zu sehen. Für Österreich war die Situation nicht minder unbefriedigend. Hier steht im 12. Jahrhundert ein neues Herzogtum am Anfang einer langen, bedeutungsvollen 1286 Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 305–307.

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Geschichte, und die kirchliche Organisation,1287 die im Mittelalter noch eine außergewöhnliche Bedeutung besaß, war auf ein anderes Herrschaftsgebiet hin orientiert.1288 Die Lösung dieses Konfliktes ließ lange auf sich warten, was vermutlich auch seinen Grund darin hatte, daß Österreicher wie Bayern gleicher Herkunft sind. Daher war auch der Adel bzw. die Grundherrschaft noch Jahrhunderte hindurch eng miteinander verflochten: durch gemeinsame Herkunft, durch Verehelichungen, durch Gütertausch, Erbschaft, Stiftungen usw. Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde ein weiterer Eckpunkt erreicht und die vorläufige Ausbildung der Territorien abgeschlossen. Dieser Zeitpunkt brachte auch das Ende des Hochstifts.1289 Weite Gegenden Niederösterreichs sind mit Wäldern bedeckt, so das nach seinem Reichtum benannte Waldviertel1290 und das Weinviertel, beide nördlich der Donau. Südlich des Stromes zieht sich ein breiter mit Wald bedeckter Gürtel von der südwestlichen Ecke Niederösterreichs in einem leicht geschwungenen Bogen nach Nordosten und erreicht im Wiener-Wald die Donau unmittelbar westlich der Landeshauptstadt Wien. In südöstlicher Richtung greift dieses Waldgebirge über die Grenze der Landes hinaus. Niederösterreich wird durch die Donau in zwei Hälften geteilt, die einander ungefähr entsprechen. Von der Besiedlung her gesehen sind die Ufergebiete der Donau schon früh in Erscheinung getreten.1291 Auch an den Unterläufen der Donauzuflüsse sind frühe Siedlungsansätze zu beobachten.

1287 Zu den sog. babenbergischen Landesbistumsbestrebungen im ausgehenden 12. und im 13. Jahrhundert vgl. die kurzen Bemerkungen von: Wurster, Herbert W.: Das Bistum im hohen und späten Mittelalter. Strasbourg 1996 (Das Bistum Passau und seine Geschichte. Band 2). S. 20–21. 1288 So wurde nach Johann Weißensteiner die Kirchengeschichte Niederösterreichs bis 1785 wesentlich von auswärtigen Bischöfen bestimmt. Die große Bedeutung des Bistums Passau zeigt sich in der Zahl der zugehörigen Pfarren. Nach Ausweis der Passauer Konsistorialmatrikel von 1429 waren es in Niederösterreich 630 Pfarren. Zum Vergleich hierzu hatte die Erzdiözese Salzburg in ihrem Wiener Neustädter Distrikt nach der Bistumsmatrikel des 15. Jahrhunderts lediglich 51 Pfarren. Weißensteiner, Johann: Die bayerischen Klöster und Hochstifte und ihre Pfarren in Niederösterreich. In: Die bayerischen Hochstifte und Klöster in der Geschichte Niederösterreichs. Vorträge und Diskussionen des siebten Symposions des Niederösterreichischen Instituts für Landeskunde. Waidhofen an der Ybbs. 7.–9. Juli 1986. Hrsg. von Helmuth Feigl. In Zusammenarbeit mit Ernst Bezemek, Wolfgang May und Willibald Rosner. Wien 1989 (Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Hrsg. von Helmuth Feigl. Band 11). S. 173–194. Hier: S. 173–174. – „Sicher ist, daß die Babenberger und vor allem Friedrich II. auf die Errichtung einer Landeskirche in Österreich abzielten.“ Kaba, Kremsmünster, S. 100. 1289 Einen kurzen, zusammenfassenden Überblick über die Besitzungen des Hochstifts Passau im 18. Jahrhundert und die Situation bei der Säkularisation bietet: Wurster, Reformation, S. 43. 1290 Über die Kolonisation des Waldviertels im Mittelalter: Heilsberg, Franz: Geschichte der Kolonisation des Waldviertels. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich. Redigiert von Max Vancsa. Neue Folge. Band 6. 1907. Wien 1908. S. 1–92. 1291 Bayerischer Geschichtsatlas. Hrsg. von Max Spindler. Redaktion: Gertrud Diepolder. München 1969. S. 15.

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Betrachtet man die Lage des alten Passauer Besitzes in Niederösterreich,1292 so sind ebenfalls Schwerpunkte zu erkennen. Ein erster ist festzustellen im Gebiet südlich des Machlandes und des Sundergaues, vor allem im Bereich der beiden Städte Amstetten und Waidhofen an der Ybbs. Die Besitzungen erstreckten sich entlang der Ybbs weit flussaufwärts, und auch an der unteren Erlauf sind noch Häufungen zu erkennen. Ein weiteres bedeutungsvolles Zentrum passauischer Herrschaft bildete sich um Sankt Pölten heraus, das hinüberreicht bis ins Tullner Becken. Im Osten grenzt es an die westlichen Ausläufer des Wiener-Waldes; das Waldgebiet selbst bleibt frei. Großer Besitz ist schließlich auch in Wien festzustellen, obwohl sich östlich des Wiener-Waldes der Passauer Einfluß allmählich ausdünnt. An Fischa und Leitha sind zwar noch Besitzungen bezeugt, doch nicht viele. Das Leitha-Gebirge wird von Passau nicht mehr erreicht. Im Süden verliert sich der Einfluß des Hochstifts in den Alpen. Nördlich der Donau ist die Besitzbasis des Hochstifts Passau wesentlich schmäler.1293 Im südlichen Waldviertel sind nur verstreut Passauer Besitzungen bezeugt. Erst von Spitz an der Donau an häufen sich Nachrichten, die in dem Dreieck untere Kamp – Donau mit dem Zentrum um Krems eine starke Besitzkonzentration erkennen lassen. Im Gebiet zwischen dem großen Kamp-Knie südlich von Horn, der Pulkau im Norden und der Schmida im Osten konnte schließlich das Hochstift umfangreichere Zehntrechte behaupten. Südlich der Linie Ravelsbach-Hollabrunn ist eine geraume Strecke kein Passauer Besitz nachzuweisen. Eine größere Konzentration ist dann wieder im Tullner-Becken um Tulln festzustellen. Dieser Komplex reicht herüber bis zur Mündung des Göllersbaches. Das Gebiet östlich davon, also donauabwärts, ist vom Passauer Einfluß frei. Erst im westlichen Marchfeld sind wieder umfangreichere Zehntrechte nachzuweisen. Im sogenannten Weinviertel und seinen Randgebieten ist der hochstiftische Besitz sehr weit gestreut, im Zentrum dieser

1292 Eine kurze Übersicht über die vorhandenen Passauer Quellen bis zum 19. Jahrhundert im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München zur Geschichte Niederösterreichs bietet: Wild, Joachim: Quellen zur Geschichte Niederösterreichs im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. In: Die bayerischen Hochstifte und Klöster in der Geschichte Niederösterreichs. Vorträge und Diskussionen des siebten Symposions des Niederösterreichischen Instituts für Landeskunde. Waidhofen an der Ybbs. 7.–9. Juli 1986. Hrsg. von Helmuth Feigl. In Zusammenarbeit mit Ernst Bezemek, Wolfgang May und Willibald Rosner. Wien 1989 (Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Hrsg. von Helmuth Feigl. Band 11). S. 77–90. Hier: S. 83–85. 1293 Mögliche Ursachen für die schmale Besitzbasis des Hochstifts Passau im Waldviertel sind u. a. die große Entfernung vom Herrschaftszentrum Passau und die schlechte Zugänglichkeit des Gebiets. Nach Franz Heilsberg war es außerdem hauptsächlich der weltliche Adel, der im Hochmittelalter die Kolonisation im Waldviertel vorangetrieben hatte. Die kirchlichen Grundherrschaften, allen voran das Hochstift Passau, waren erst zu einem Zeitpunkt in größerem Umfang tätig geworden, als die Kolonisation des Adels wenngleich nicht abgeschlossen, so doch weit voran geschritten war. Heilsberg, Geschichte, S. 60–61.

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Landschaft fehlt er fast völlig. Besitz kleineren Ausmaßes ist zu erkennen im Gebiet um Laa an der Thaya, bei Poysdorf, bei Zistersdorf und bei Wolkersdorf. Die folgende Einzelbeschreibung ist so aufgebaut, wie sie von Bayern bzw. von Oberösterreich schon bekannt ist. Die beschränkte Anzahl der Ämter hat den Vorteil, daß die Ausführungen kürzer gehalten werden können. Der genauere Besitzstand eines jeden Gerichtsbezirks bzw. einer Gemeinde ist wieder im statistisch-topographischen Teil festgehalten. 2.3.1. Politischer Bezirk Amstetten Der PB Amstetten ist in vier Gerichtsbezirke untergliedert, Amstetten, Haag, Sankt Peter in der Au und Waidhofen an der Ybbs. Im Norden ist dieses gesamte Gebiet, das in etwa die Form eines Rechteckes bildet, begrenzt durch die Donau. Im Westen bildet zunächst die Enns eine natürliche Grenze, die dann von der Ländergrenze Oberösterreich-Niederösterreich weitergeführt wird. Im Osten ist es schließlich das Gebiet zwischen Ybbs und kleiner Erlauf, das dieses politische Verwaltungsgebiet abschließt. In diesem Bereich liegt sehr früher hochstiftischer Besitz. Er ist jedoch nicht gleichmäßig über das gesamte Gebiet verteilt, sondern weist starke Verdichtungspunkte auf, vor allem um Amstetten selbst und dann um Waidhofen an der Ybbs. Es ist vor allem die Ybbs, an deren Ufer sich Passauer Besitz konzentriert. 2.3.1.1. Gerichtsbezirk Amstetten Der GB Amstetten weist neben dem GB Waidhofen den umfangreichsten hochstiftischen Besitz auf. Dies erklärt sich aus der Geschichte der Stadt.1294 Amstetten stand von Anfang an in Verbindung mit dem Kloster Sankt Florian,1295

1294 Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 1. Teil A–G. S. 51–67 (Ernö Deák). „Amstetten war ursprünglich Besitz des Hochstifts Freising, mußte aber an Passau abgetreten werden und blieb durchgehend Eigentum des Hochstifts von Passau.“ (S. 52) – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 197–198. – PU I., S. 154, Anm. 1379 (ausführliche Darstellung der Geschichte der Stadt vor allem in Bezug zum Hochstift Passau). 1295 Erste schriftliche Quellen vom Ende des 8. Jahrhunderts. Unter Bischof Altmann von Passau 1071 Augustiner-Chorherrenstift. Luger, Stifte, S. 90–106. – Dazu auch: Rehberger, Karl: Altmann und die Chorherren. In: Der heilige Altmann – Bischof von Passau. Sein Leben und sein Werk. Festschrift zur 900–Jahr–Feier 1965. Hrsg. von der Abtei Göttweig, Niederösterreich. Göttweig 1965. S. 23–33. – Wodka, Josef: Altmann und der Ausbau des Passauer Bistums in Österreich. In: Altmann, Festschrift, S. 48–57. – Zu den Besitzungen des Klosters St. Florian vor allem zwischen Hausruck und Traun und nördlich der Donau im 12. Jahrhundert: Strnadt, Hausruck, S. 34–35.

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dem Eigenkloster des Hochstifts Passau. Die erste Erwähnung des Ortes Amstetten im Jahre 11111296 findet sich deswegen auch in einer Urkunde dieses Klosters. Das Pfarrpatrozinium des hl. Stephan weist ebenfalls darauf hin, daß die Pfarrei von Passau aus organisiert worden war. Ihre Gründung wird schon für das 11. Jahrhundert angenommen. Vermutlich erfolgte sie im Zuge des neuerlichen Siedlungsvorstoßes nach den Ungarnkriegen. Die Pfarrei blieb dann über Jahrhunderte bei Passau. Erst im Jahre 1784 gelangte sie an den österreichischen Landesfürsten. Der Besitz, den das Hochstift im GB Amstetten im 13. und 14. Jahrhundert aufweist, ist auf wenige Ämter konzentriert. Es zeigt sich darin, daß hier in Niederösterreich die lange Tradition für Passau abgerissen war. Der Neuaufbau erfolgte erst nach den Ungarnstürmen, als die übrige Bistumsverwaltung bereits durchorganisiert war und es nur wenig Konkurrenz von Seiten des Adels oder anderer Grundherrschaften gab. Sowohl für das 13. wie auch für das 14. Jahrhundert kommen im GB Amstetten nur jeweils zwei Ämter in Frage. Als erstes sind zu nennen die sogenannten „Dienste von Amstetten“. Dieses Urbar überschrieb Maidhof als „Amstetten mit Hofmark Gleiß“.1297 Es ist in seinen Aussagen unergiebig. Meist ist nur der Name des Grundholden genannt und die jeweilige Abgabenhöhe, die im allgemeinen in einem Geldbetrag bestand, gelegentlich auch in Naturalien. Die Güterverzeichnisse der beiden Ämter Amstetten und Hofmark Gleiß sind im Urbar zusammengefaßt. Der Einfluß Passaus auf Amstetten wurde schon kurz gestreift. Der Ort Gleiß,1298 heute ein Dorf, liegt ebenfalls an der Ybbs, in der Gegend von Sonntagberg1299 im GB Waidhofen an der Ybbs. Im Gegensatz zu Amstetten kam hier Passau erst spät zu Besitz. Im Jahre 1185 schenkte Wichmann, ein Sohn des Grafen Gero von Seeburg, dem Passauer Eigenkloster

1296 Im Jahr 1276 erhielten die Bischöfe von Passau für ihren Markt Amstetten das Befestigungsrecht. Büttner, Rudolf: Burgen und Schlösser in Niederösterreich. Band 8. Zwischen Ybbs und Enns. Wien 1979. S. 37. 1297 PU I., S. 154–159: „Hii sunt redditus in Amsteten“ (für das 13. Jahrhundert). 1298 Gleiß, Gemeinde Sonntagberg, PB Amstetten. Einst Mittelpunkt einer ausgedehnten Grundherrschaft der Grafen von Seeburg-Gleiß: Der letzte Sproß des Geschlechts, Erzbischof Wichmann von Magdeburg, machte 1185 große Schenkungen sowohl an das Passauer Eigenkloster Seitenstetten wie an das Hochstift selbst, vor allem das Waldgebiet von der Ybbs bis Lunz und gegen Waidhofen. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 559. 1299 Sonntagberg, GB Waidhofen an der Ybbs, PB Amstetten. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 558–560. – Wallfahrtsort, ursprünglich Sankt Salvator, seit 1614 zur Allerheiligsten Dreifaltigkeit: Erste Salvatorkapelle vom Abt des Klosters Seitenstetten auf einer vorchristlichen Kultstätte erbaut. Seit dem 17. Jahrhundert größter Dreifaltigkeitswallfahrtsort Österreichs. Ludger, Stifte, S. 188–189.

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Seitenstetten1300 Besitzungen rechts der Ybbs bis an das Gebirge um Ybbssitz.1301 Dieser Wichmann, später Erzbischof von Magdeburg,1302 möglicherweise selbst in Gleiß geboren, war als Kanzler Kaiser Friedrichs I., Barbarossa, zu Ehren gekommen. Als er im Jahre 1174/75 auf Geheiß des Kaisers an den ungarischen Hof reiste, besuchte er seine Heimat und machte dabei dem Kloster Seitenstetten die genannte Schenkung. Auch das Hochstift Passau war damals von ihm bedacht worden. Es handelt sich dabei vor allem um Waldgebiete von der Ybbs bis Lunz und Waidhofen. Später scheint auch Gleiß selbst in den Besitz des Hochstifts gekommen zu sein. Nachdem nämlich seit 1147 Ministerialen der Grafen von Seeburg auf Gleiß gemeldet sind, wurden diese später als Ministerialen des Hochstifts Passau bezeichnet. Die einstige Burg von Gleiß ist heute nur mehr in einigen Mauerresten zu erkennen. Sie wurde 1805 von den Franzosen zerstört.1303 Zunächst hat es anscheinend keine klare Trennung des Besitzes des Klosters Seitenstetten und des Hochstifts Passau gegeben. Erst im Laufe der Zeit gewann das Kloster mehr und mehr an Selbständigkeit und Selbstbewußtsein, und es wollte sich der Obhut des Hochstifts entziehen. Dieser Vorgang ist so häufig, daß er geradezu als typisch bezeichnet werden kann. So wurde im Jahre 1210 zwischen dem Kloster und dem Hochstift ein Vertrag über die Grenzen der Güter abgeschlossen. Seit etwa 1232 ist nur mehr von der „Hofmark Gleiß des Hochstiftes Passau“ die Rede. Am Ende des 14. Jahrhunderts verkaufte dann

1300 Seitenstetten, Markt und Benediktinerstift. 1109 Gründung einer Zelle für Kanoniker vermutlich in St. Veit, einem Weiler in der Nähe von Seitenstetten, 1112 Verlegung zur Burg Seitenstetten und Gründung einer Niederlassung von Benediktinermönchen aus Göttweig. 1116 Weihe der Kirche durch den Passauer Bischof und Schenkung der Pfarrei Aschbach. Zweiter Stifter war Erzbischof Wichmann von Magdeburg, Kanzler Friedrichs I. Barbarossa, der letzte Nachkomme der Grafen von Seeburg und Gleiß. – Ludger, Stifte, S. 179–187. 1301 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 559–560. – PU I., S. 155, Anm. 1379 (Amstetten). 1302 Wichmann von Seeburg, Erzbischof von Magdeburg (1152/54–1192). PU I., S. 155, Anm. 1379. – Pätzold, Stefan: Norbert, Wichmann und Albrecht II. Drei Magdeburger Erzbischöfe des hohen Mittelalters. In: Bibel, Bildung, Bettelorden. Sechs Kapitel aus Magdeburgs Kirchengeschichte im Mittelalter. Eingeleitet und bearbeitet von Stefan Pätzold. Halle 2001 (Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts. Band 20). S. 33–62. Hier: S. 41–49. – Über Wichmanns Mutter Mathilde bestanden enge verwandtschaftliche Verbindungen zu den Wettinern, denen sich Wichmann Zeit seines Lebens eng verbunden fühlte. Ebd., S. 41. – Springer, Matthias: Albrecht der Bär (bis 1170) und Magdeburg zur Zeit des Erzbischofs Wichmann (1152–1192). In: Geschichte und Gegenwart der westlichen Altmark. Protokoll des Wissenschaftlichen Kolloquiums am 23./24. Oktober 1999 in Salzwedel. Bearbeitet von Cornelia Kessler. Halle 2000 (Beiträge zur Regional- und Landeskultur Sachsen-Anhalts. Band 16). S. 22–34. Besonders S. 26–34. 1303 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 560.

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Bischof Georg (1390 und 1398) die Herrschaft als Lehen an Heinrich VI. von Wallsee-Enns. Damit verlor das Hochstift auch hier an Einfluß.1304 Der Passauer Urbarbesitz in Amstetten und Gleiß ist beträchtlich. In Einzelheiten kann auch er nicht beschrieben werden, da die Angaben zu ungenau und unsicher sind. Ungefähr folgender Besitzstand ergibt sich: Etwas über 80 Lehen, 1 Hofstatt, 4 Huben, eine Anzahl kleinerer Anwesen und 2 Mühlen. Die Einkünfte daraus beliefen sich auf circa 4000 Denare und 1000 Käse unterschiedlicher Größe. Wieviel von diesem Gesamtbesitz in Amstetten selbst lag, ist nicht zu sagen. Die Urbarsnotiz über Amstetten lautet lediglich: „Ferner vom Markt in Amsteten, von den kleineren Anwesen (areis) und von der dortigen Mühle 3 Talente und 15 Denare. Vom Zoll und vom Recht auf das Maß für Feldfrüchte (de iure metretarum), soviel wir haben können.“1305 An einer weiteren Stelle wird noch der Zehnt in Amstetten genannt. Eine Angabe über Zahl der Zehntpflichtigen bzw. die Größe der Abgaben fehlt.1306 Wesentlich genauer und ausführlicher sind die Angaben eines weiteren Urbars aus dem 13. Jahrhundert. Dieses Verzeichnis hochstiftischen Besitzes ist im eigentlichen Sinne nicht als Urbar anzusprechen. Es handelt sich um den umfangreichen Abschnitt „Kirchenlehen in Niederösterreich südlich der Donau“,1307 ausgesprochene Kirchenlehen, die vom Landesfürsten anscheinend nicht mehr respektiert wurden. Daher kam es in diesem Verzeichnis darauf an, schriftlich zu fixieren, daß es sich bei diesen Objekten um wirkliche Passauer Lehen handelte. Nur in einigen wenigen Fällen wird daher die Höhe der Einkünfte genannt. Zum GB Amstetten zählt eine ganze Reihe von Gemeinden, die Kirchenlehen aufweisen, so Amstetten1308 selbst, dann Kollmitzberg,1309 Neuhofen an der Ybbs,1310 Sindelburg,1311 Stephanshart,1312 Ulmerfeld1313 und Zeillern.1314 Alle

1304 Vgl. PU I., S. 155, Anm. 1379. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 559–560. 1305 PU I., S. 158: „Item de foro in Amsteten, de areis et molendino ibidem 3 tal. et 15 den. Item de theloneo et iure metretarum, quantum habere possumus.“ 1306 PU I., S. 158: „Item decima in Amsteten ministrabit tantum, quantum demonstraverit annus.“ 1307 PU I., S. 202–247: „Hoc est predium ecclesie Pataviensis in partibus Austrie.“ Maidhof nimmt in der Anmerkung 1662 auf den Seiten 202–203 ausführlich Stellung zur Geschichte und zur Form dieser Quelle. 1308 PU I., S. 240: „(...) in Amstetin (...) recipit decimas ad 140 mod. preter porcos et alia animalia et altilia.“ 1309 PU I., S. 241: „in Chalmuntz“. 1310 PU I., S. 240: „in Niunhoven“. 1311 PU I., S. 241: „in Suenelburch“. 1312 PU I., S. 241: „in Stevenshart“. 1313 PU I., S. 240: „in Urmarvelde“. 1314 PU I., S. 241: „in Zidlarn“.

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diese Lehen liegen ziemlich gleichmäßig gestreut über den gesamten Bezirk, sind jedoch mehr nach Westen orientiert. Nördlich und östlich von Amstetten fehlen sie. Dieses Verzeichnis bestätigt übrigens die Aktivität der Kirche gerade auch auf seelsorglichem Gebiet. Wenn in der Quelle auch von Besitz die Rede ist, so handelt es sich dabei um die notwendige materielle Grundlage, Kirchen und Kleriker zu versorgen. Auch in der G Amstetten gehörte die Kirche dem Passauer Bischof. Hier liegt einer der wenigen Fälle vor, in denen die entsprechenden Einkünfte des Hochstiftes verzeichnet sind. Selbstverständlich sind die Angaben auch hier nicht reichlich. Als Zehnt erhält der Bischof 140 Maß Getreide, eine große Menge, ferner Schweine, andere Tiere und das Geflügel.1315 Daß auch bei den Kirchenlehen nicht alle Rechte in einer Hand sein mußten, dafür zeugt die Kirche in Neuhofen an der Ybbs. Sie war zwar ein Passauer Kirchenlehen, wurde aber vom Bischof in Freising vergeben. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine kurze urbarielle Bemerkung. Sie besagt, daß die Rechte auf das Kirchenlehen erworben worden seien „pro commutatione fori in Amstetin“ also „für den Tausch des Marktes zu Amstetten.“1316 Folglich hatte dieser Markt einst zum Bistum Freising gehört, wie z. B. auch die Kirche zu Kollmitzberg.1317 Auch sie wurde vom Freisinger Bischof vergeben. Auf die Kirche in Sindelberg übten dagegen die Herren von Ringberg ihren Einfluß aus, der Zehnt aber gehört dem Bischof von Passau.1318 Dieses Geschlecht hatte das Recht der Vergabe nicht vom Bischof, dem eigentlichen Kirchenherren, sondern vom Herzog erhalten. Zum ersten Mal zeigt sich, wie selbst in diesem speziellen kirchlichen Bereich der Herzog Einfluß zu gewinnen vermochte. Die Situation der Kirche von Kollmitzberg gleicht der der Kirche von Stephanshart. Sie gehörte dem Stift Ardagger1319 und gelangte somit unter den Einfluß des Bistums Freising. Daher wurde auch sie vom Freisinger Bischof vergeben.1320 Dieser vergab auch die Kirchen in Ulmerfeld1321 und Zeillern.1322

1315 PU I., S. 240: „Item ecclesiam in Amstetin confert episcopus Pataviensis et recipit decimas ad 140 mod. preter porcos et alia animalia et altilia.“ 1316 PU I., S. 240. 1317 PU I., S. 241 und PU I., S. 241, Anm. 1830. 1318 PU I., S. 241–242: „Item ecclesiam in Suonelburch conferunt domini de Ringberch et decime pertinent ad episcopum Pataviensem; qui habuerunt eam a duce, qui habuit eam ab episcopo Pataviensi.“ – PU I., S. 241–242, Anm. 1833. 1319 Ardagger Stift, PB Amstetten, NÖ. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 201–202. – Schenkung Karls des Großen „ad Artagrum“ an den Bischof von Passau, 823 von Ludwig dem Frommen bestätigt. 1049 schenkte Kaiser Heinrich III. den Landstrich an den Bischof von Freising zum Zweck der Gründung eines Kollegiatstifts. 1783/84 säkularisiert. 1320 PU I., S. 241. 1321 PU I., S. 240. 1322 PU I., S. 241.

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Die Quellenlage für das 14. Jahrhundert ist wesentlich günstiger. Den größten Umfang erreicht erwartungsgemäß der Posten, der unter „Hofmark Amstetten“ zusammengestellt ist.1323 In diesem Jahrhundert sind übrigens die beiden Ämter, Hofmark Amstetten und Herrschaft Gleiß,1324 wieder getrennt. Das Urbar der Hofmark Amstetten ist untergliedert. In einem ersten Abschnitt werden die Einkünfte von den drei zugehörigen Zehnthöfen genannt.1325 Hierauf folgt ein längerer Abschnitt, in dem das purchrecht aufgezeichnet ist, meist über kleinere Anwesen (areis), Äcker (agris) und Gärten (ortis).1326 Daraus ergibt sich ein interessantes Bild der wirtschaftlichen und sozialen Situation Amstettens dieser Zeit. Die Abgaben sind durchwegs nicht hoch. Für ein Haus wurden z. B. in verschiedenen Fällen nur 2 Denare erhoben oder auch nur 1 ½ Denare wie beim Haus des Konrad Toederl.1327 Der Höchstbetrag liegt dann bei 15 Denaren.1328 Die kleinen Anwesen (areae) entrichteten ebenfalls nur 1–3 Denare; von den Gärten konnte das Hochstift meist etwa 1 Denar oder geringfügig darüber erwarten. Auf diesen Abschnitt folgt die Zusammenstellung der Einkünfte, die im Zehnthof bei Sankt Georgen am Ybbsfeld von den Zinslehen einliefen.1329 Hier handelt es sich also ausschließlich um ein Zehntverzeichnis. Von der überwiegenden Zahl der genannten Güter bezieht das Hochstift nur den halben Zehnt. Auffallend ist, daß es sich bereits um feststehende Abgaben handelt. Dadurch sollten große Einnahmeschwankungen ausgeglichen werden. Der Zehnt stellte also nicht mehr den zehnten Teil der landwirtschaftlichen Produkte dar, sondern wurde allmählich zur festen Steuer umgeformt. Daß das alte Prinzip bereits im 14. Jahrhundert durchbrochen war, überrascht, denn wie andere Urbarseintragungen zeigen, galt diese Regelung nicht allgemein. Diese Neuregelung hatte für den Grundherrn wie für den Bauern unterschiedliche Folgen. Ersterer hatte den Vorteil, daß er künftig genau wußte, was er an Einkünften zu erwarten hatte. Notlagen des Bauern betrafen den Herrn nicht. Er war sich seiner Einnahmen sicher. Anders beim Bauern: Bisher lieferte er den zehnten Teil der jährlichen Erträgnisse an die Herrschaft. War das Jahr gut verlaufen, bekam die Herrschaft viel; war das Jahr schlecht, mußte sich die Herrschaft mit weniger begnügen.

1323 PU I., S. 546–565: „Hic annotantur redditus hofmarchie in Amsteten scripti ad informationem Alrami iudicis, Conr(adi) et hominum.“ 1324 PU I., S. 566–583: „Hic annotantur redditus et servicia spectantia ad castrum in Gleusse.“ 1325 PU I., S. 546–547. 1326 PU I., S. 547–550: „Nota ius civile, quod dicitur purchrecht, ibidem de areis, agris ortis.“ 1327 PU I., S. 548: „Item Conradus Toederl de domo 1 ½ den.“ 1328 Z. B.: PU I., S. 549: „Item Harlanter de domo 15 den.“ 1329 PU I., S. 550–552: „Ad curiam decimalem prope Sanctum Georium condividuntur decime de laneis infrascriptis.“

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Jetzt aber wird der Bauer gleichmäßig belastet. In günstigen Jahren und bei kluger Wirtschaftsführung hatte er allerdings die Möglichkeit, sich einen Vorteil zu erwirtschaften. Schlechtere Wirtschafter wurden auf diesem Wege ausgeschaltet, da sie den grundherrschaftlichen Forderungen nicht nachkommen konnten. Bei Mißwachs und Flurschäden konnte aber auch alle anderen das gleiche Schicksal treffen. Andererseits ist es überraschend, daß die jährlichen Einkünfte aus dem Zehnt nicht höher waren. Insgesamt ergeben sich für den genannten Zehnthof als Ertrag 14 Maß Getreide und 72 Denare Handgeld (arra). Allerdings ist das nur der halbe Zehnt, der dem Hochstift zufiel. Ähnlich ist die Situation beim zweiten Zehnthof.1330 Zu ihm gehörte eine größere Anzahl von Anwesen als beim ersten. Trotzdem sind die Gesamteinnahmen nicht höher, im Gegenteil sogar niedriger: 10 Maß Getreide und 72 Denare Handgeld. Fast das gleiche Bild zeigt auch der dritte Zehnthof, den „Fridmannus de parrochia in Winclarn duxit“.1331 Das Hochstift bezieht von allen Gütern den halben Zehnt, insgesamt 3 Maß Getreide und 30 Denare für Handgeld. Da für alle drei Zehnthöfe sehr gute Quellenangaben vorliegen, sollen sie einmal in Tabellenform gegenübergestellt werden, um die Größenverhältnisse von Zehnthöfen zu demonstrieren. Natürlich gilt auch in diesem Falle, daß die Zahlenangaben nur bedingt zutreffend sein können. Die Fehlerquoten dürften aber gering sein, so daß sie das Gesamtbild nicht sehr verfälschen. Zehnthöfe und ihre Zugehörungen I. Curia decimalis prope Sanctum Georium1332 Orte 7 Höfe 7 Zinslehen 11 Kleine Anwesen

(area) 5

Mühle 1 II. Curia decimalis, quam habet Fridricus1333 Orte 1 Höfe 8 Zinslehen 63 Kleine Anwesen

(area) 10

1330 PU I., S. 552–556: „Ad secundam curiam decimalem, quam habet Fridricus, concluduntur decime infrascripte.“ 1331 PU I., S. 556–557: „Nota decimam, quam duxit Fridmannus de parrochia in Winclarn; colligitur de laneis infrascriptis.“ 1332 PU I., S. 550–552. 1333 PU I., S. 552–556.

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III. Decima, quam duxit Fridmannus1334 Orte - Höfe 2 Zinslehen 17 Kleine Anwesen

(area) 9

Dies zeigt einmal mehr die große Differenzierung in den Größenverhältnissen. Wenn die Bezeichnung der ersten Rubrik „Orte“ auch allgemein gehalten ist, so darf angenommen werden, daß es sich jeweils um wenigstens einen Hof am Ort handelt. Diese Bezeichnung wurde deswegen gewählt, weil in der Quelle lediglich ein Ortsname genannt ist ohne Hinweis auf die Zahl der Anwesen. Der erste Zehnthof verzeichnet sieben Orte, der zweite einen und der dritte keinen. In der Zahl der zugehörigen Höfe unterscheiden sich die beiden ersten nur geringfügig, der dritte Zehnthof kennt nur zwei. Große Unterschiede lassen sich bei den sogenannten Zinslehen erkennen. Den 11 Zinslehen des ersten Zehnthofes stehen 63 des zweiten und 17 des dritten gegenüber. Die areae, also die kleineren Anwesen, sind in keinem Falle sehr zahlreich. Um nun aber zum Urbar der Hofmark Amstetten zurückzukommen: Im folgenden Abschnitt wird eine Zusammenstellung der Zinslehen gegeben, die die sogenannten decima Taeuschelmanni, also den „Teuschelmannischen Zehnt“ entrichten,1335 Zehntrechte der Abtei Metten1336 in der Pfarrei Amstetten. Die Bezeichnung „Teuschelmannischer Zehnt“ leitet sich ab von Taeuschelmann, einem Einwohner Amstettens, der entweder im Besitz dieser Zehntrechte war oder diese Beträge einzuheben oder zu sammeln hatte.1337 In einem nächsten Abschnitt folgt die Auflistung der „decima maior et minor“, also über den Groß- und Kleinzehnt, der von Konrad Swevus erhoben wird.1338 Obwohl es sich hier um eine große Anzahl von Anwesen handelt, ist das Gesamtergebnis nicht besonders hoch, nämlich 4 Maß Getreide. Offensichtlich wurde also im 14. Jahrhundert auch der Groß- und Kleinzehnt nicht mehr in der

1334 PU I., S. 556–557. 1335 PU I., S. 558–560: „Nota decimam Taeuschelmanni“. 1336 PU I., S. 558: „Nota decimam Taeuschelmanni, que colligitur de laneis infrascriptis. Primo de omnibus bonis domini abbatis Metmensis sitis in parrochia Amsteten recipit ½ decimam (...).“ – Vgl. PU I., S. 558, Anm. 829: Die Benediktinerabtei Metten hatte seit alters her reichen Besitz bei Amstetten. 1337 PU I., S. 551: „Item de laneo ibidem auf dem Perg (Steinberg, G. St. Georgen am Ybbsfelde), quem habet Dustancher et Taeuschelmannus, ½ decimam.“ Ferner PU I., S. 553–556, S. 558. 1338 PU I., S. 560–564: „Nota: decima maior et minor, quam conducit Conradus Swevus, colligitur de laneis infrascriptis.“

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alten Form erhoben; es ist auch in diesem Falle eine allmähliche Entwicklung zu einer festgesetzten Steuer zu beobachten. Schließlich folgt im genannten Urbar eine Zusammenstellung hochstiftischen Zehnts, „quo locatur domino Alramo iudici“, der also an diesen Herrn Richter Alram verpachtet war.1339 Auch hier wußte das Hochstift den großen Vorteil gleichbleibender regelmäßiger Einkünfte nicht zu nutzen, sondern gab umfangreiche Zehntrechte zur Pacht aus, die durch eine Zahlung abgegolten wurden. Betrachtet man das Urbar der Hofmark Amstetten insgesamt, so wird deutlich, daß es in den überwiegenden Fällen Zehntrechte enthält. Nur der Abschnitt über das sogenannte Burgrecht, also eine Art Erbrecht, enthält eigentlichen grundherrschaftlichen Besitz. Und dieser ist auf die Hofmark Amstetten selbst beschränkt. Auf die Güter in den übrigen Orten aber konnte das Hochstift nur Zehntrechte geltend machen. Die Passauer Position war also nicht einmal in einem Gebiet, in dem es an sich reich begütert war, gefestigt, denn diese Rechte auf einen halben Zehnt konnten ohne größere Schwierigkeiten beseitigt werden. Jedenfalls waren sie nicht geeignet, herrschaftliche Macht zu fördern. Man könnte sich vorstellen, daß diese geringen Einnahmen auf dem Wege der Verwaltung mehr und mehr versickerten. Die Streuung der behandelten hochstiftischen Rechte ist relativ groß. Im Gerichtsbezirk Amstetten handelt es sich vor allem um die Gemeinden Amstetten1340 selbst, dann Ardagger,1341 Euratsfeld1342 usw. Die einzelnen Gemeinden sind in die folgende Ämterzusammenstellung aufgeführt. Aus dem 14. Jahrhundert liegen schließlich noch Notizen über die „Steuergefälle vom Jahre 1331“ vor.1343 Dieses Steuerverzeichnis wurde bereits behandelt. Um

1339 PU I., S. 564–565: „Nota decimam, que locatur domino Alramo iudici.“ 1340 Amstetten, PB und I. GB Amstetten, NÖ. – PU I., S. 547–550, S. 561–562, S. 564–565. 1341 Ardagger, PB und I. GB Amstetten, NÖ. – PU I., S. 546. 1342 Euratsfeld, PB und I. GB Amstetten, NÖ. – PU I., S. 564. 1343 PU I., S. 703–704: „Hec est stewra recepta sub anno domini 1331, secundum quam tamen aliis annis non est inponenda, quia alicubi fuit gwerra, alicubi non.“ – Diese schmale Notiz in den Passauer Urbaren verweist auf eine der schwierigsten Situationen in dieser Region im späten Mittelalter und zeigt gleichzeitig auf interessante Weise die Schwankungen in der Höhe der Abgaben bei Kriegszeiten auf: „Das ist die Steuereinnahme unter dem Jahr 1331, die in den anderen Jahren nicht eingefordert werden konnte, denn irgendwo war Krieg, andernorts war keiner.“ (s. o.: PU I., S. 703–704) – Vorausgegangen waren die schweren Auseinandersetzungen zwischen Rudolf von Habsburg (1273–1291) und König Ottokar von Böhmen (1253–1278), die auch Gebiete des Hochstifts Passau schwer in Mitleidenschaft gezogen hatten. Als Ottokar nach der verlorenen Schlacht auf dem Marchfeld 1278 ermordet worden war, kehrte keine dauerhafte Ruhe ein. Der Streit Ludwigs IV. aus dem Hause der Wittelsbacher, genannt Ludwig der Bayer (1314–1347), mit Friedrich von Österreich, genannt Friedrich der Schöne (1314–1330), brachte erneut viel Not über das Land. Daran änderte auch der Sieg Ludwigs über Friedrich 1322 in der Schlacht bei Mühldorf nichts. Ludwigs Streit mit dem Papst (seit 1308 in Avignon) und seine Hausmachtpolitik belasteten das Land schwer. – Spindler, Handbuch, Band 2, 2. Auflage, S. 83–88, S. 178–183. – Görlich, Ernst Joseph. Felix Romanik: Geschichte Österreichs. Innsbruck, Wien, München 1970. S. 88–96. – „1314–1325

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Mißverständnissen vorzubeugen sei noch einmal betont, daß das, was in der Quelle unter Steuer1344 genannt wird, mit unserem Steuerbegriff nichts zu schaffen hat. Dieses Steuerverzeichnis nennt Orte aus dem gesamten ober- und niederösterreichischen Gebiet, so weit es vom Hochstift Passau berührt wurde. Es gibt jeweils eine Gesamtsumme für ein bestimmtes Gebiet oder einen Ort an. Für Amstetten verzeichnet es 30 Pfund, also 7200 Denare.1345 Somit zählt der Ort nicht gerade zu den finanziell schwächsten, aber zur Spitze mit 210 Pfund (St. Pölten),1346 also etwa 50 400 Denaren, besteht doch ein gewaltiger Abstand.

PB Amstetten, I. GB Amstetten

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Amstetten mit Hofmark Gleiß:

Amstetten 1. Hofmark Amstetten:

Amstetten, Ardagger, Euratsfeld, Haag Dorf, Krahof, Preinsbach, Sankt Georgen

am Ybbsfeld, Viehdorf, Winklarn

2. Kirchenlehen in Niederösterreich: Amstetten, Kollmitzlberg, Neuhofen a. d.

Ybbs, Sindelburg, Stephanshart, Ulmerfeld, Zeillern

2. Steuergefälle vom Jahre 1331: Amstetten

setzte der Krieg, welcher zwischen den Herzogen von Oesterreich, Ludwig von Bayern, und König Johann von Böhmen wegen der streitigen Kaiserwahl geführt wurde, besonders die Gegend von Schlägel durch viele Räubereyen, Verheerungen, und Erpressungen in die äusserste Noth (Schlägel´sche Annalen). 1331, 1332, 1336, 1351 war die ganze Nordseite Oesterreichs der unglückliche Schauplatz einer wilden Verwüstung theils durch die Böhmen, theils durch die Herren von Wallsee und Neuhaus.“ Benedikt Pillwein: Geschichte, Geographie und Statistik des Erzherzogthums Oesterreich ob der Enns und des Herzogthums Salzburg. Band 1. Der Mühlkreis. Linz 1827. – Zitiert nach: Hohensinner, Karl: Ortsnamen und Siedlungsgeschichte in Rodungsgebieten des oberösterreichischen Mühlviertels. Dargestellt anhand der –reit- und –öd-Namen. In: Ortsnamen und Siedlungsgeschichte. Akten des Symposiums in Wien vom 28.–30. September 2000. Hrsg. von Peter Ernst, u. a. Heidelberg 2002. S. 201–217. Hier: S. 207. – Der Einfluß von Kriegshandlungen konnte nicht nur zu temporären Ausfällen von Abgaben, sondern auch zur generellen Verödung sowohl einzelner Höfe als auch ganzer Ortschaften führen. Damit wird eine Erklärung für Wüstungen bzw. nicht vergebene Besitzungen gegeben. Gleichwohl stellt diese sogenannte „Kriegstheorie“ nur einen Erklärungsansatz für Verödungen dar; daneben stehen Fehlsiedlungen aufgrund von rauhem Klima und ungünstigen Böden oder der Einfluß von überregional wirkenden Krankheiten und Seuchen (Pest). Hohensinner, Ortsnamen, S. 205–211. – Die zitierte Quellenangabe PU I., S. 703–704 zeigt darüber hinaus, daß nicht alle Gebiete gleichermaßen von Kriegshandlungen betroffen waren. 1344 „Im 13. Jahrhundert wurde bereits die Höhe der Steuer fixiert. In Fällen der Landesnot (...) bürgerte sich seit dem 13. Jahrhundert eine außerordentliche Steuer ein (...), die aber von den Landständen bewilligt werden musste (...).“ Rössler, Hellmuth. Günther Franz: Sachwörterbuch zur deutschen Geschichte. Band 1. A–L. Band 2. M–Z. München 1958 (Unveränderter Nachdruck. Nendeln/Liechtenstein 1970). Hier: Band 2. S. 1242. 1345 PU I., S. 703: „In Amsteten 30 libr.“ 1346 PU I., S. 703: „In Sancto Ypolito de civibus 160 libr., de rusticis 50 libr.“

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2.3.1.2. Gerichtsbezirk Haag Dieser Gerichtsbezirk ist nicht zu verwechseln mit Haag am Hausruck, ebenfalls ein Gerichtsbezirk, aber in Oberösterreich gelegen, eingegliedert dem PB Grieskirchen. Der GB Haag grenzt an Oberösterreich und füllt die Ecke Donau – Enns bzw. Erla-Bach. Nun war schon unmittelbar westlich der Enns der Besitz des Hochstifts nicht sehr reichlich; ähnlich ist es auch hier. Eigentlicher Urbarbesitz ist überhaupt nicht zu erkennen. Vertreten ist das Hochstift in diesem Raum im 13. Jahrhundert lediglich durch die „Kirchenlehen in Niederösterreich“,1347 und im 14. Jahrhundert besitzt es Einkünfte aus dem „Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn“.1348 Die Kirchenlehen des 13. Jahrhunderts liegen vor allem entlang der Flüsse. Anscheinend war vor diesem Zeitpunkt das von den Flüssen abgelegene Gebiet noch nicht so weit ausgebaut, daß es pfarrlich hätte organisiert werden müssen. Auch hier ist zu beobachten, daß die genannten Kirchen von verschiedenen Herrschaften vergeben wurden. Da wird genannt das Hochstift und Domkapitel Bamberg,1349 dann der Abt des Klosters Tegernsee1350 und das Kloster Erla,1351 um nur diese zu nennen. Im ersten Fall verbleibt dem Bischof von Passau nur mehr der Zehnt über die Pfarrei Haag. Ähnlich ist es im zweiten Fall. Hier hatte der Abt des Klosters Tegernsee ebenfalls auf den Zehnt zu verzichten, während alle übrigen Rechte dem Kloster zustanden und bis zur Säkularisation auch verblieben. Nur was die Pfarrei St. Valentin betrifft, waren Besitz- und Rechtslage des Hochstiftes Passau günstiger. Die Äbtissin des Erlaklosters vergab zwar die Kirche, der Pfarrbezirk wie auch der Zehnt stand aber dem Passauer Bischof zu. Offensichtlich handelt es sich hier um frühe Passauer Rechte. Darauf verweist auch das Patrozinium der Kirche.1352 Neben den Kirchenlehen in Niederösterreich liegt aus dem 13. Jahrhundert noch eine Notiz vor, die, wenn der Ort richtig lokalisiert ist, auf „Lehensbesitz nächst der Enns“ verweisen würde.1353 Es handelt sich um den Ort „Ensdorf“,1354 von dem das Hochstift den Zehnt bezog. Im Verzeichnis dieser Rechte wird der Ort an erster Stelle genannt.

1347 PU I., S. 202–247. 1348 PU I., S. 704–706. 1349 PU I., S. 245: „Item ecclesiam in Hage conferunt canonici Babenbergenses et termini sunt episcopi Babenbergensis.“ 1350 PU I., S. 242: „Item ecclesiam in Alith confert abbas de Tegernse et fundus est suus.“ 1351 PU I., S. 246: „Item ecclesiam aput Sanctum Valentinum confert abbatissa de Erlah et termini sunt episcopi Pataviensis et decime omnes.“ 1352 Diözesanpatrone Passau: St. Stephanus, St. Maximilian, St. Valentin. 1353 PU I., S. 145–146. 1354 PU I., S. 145: „In Ensdorf decime.“ Ensdorf = Ennsdorf, Dorf bei Enns.

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Maidhof lokalisiert diesen Ort mit Ennsdorf D (bei Enns), GB Haag, PB Amstetten.1355 Wenn diese Zuordnung stimmt, dann ist dieses Ennsdorf der einzige Ort dieses Amtes, der jenseits der Enns liegt. Tatsächlich liegt ein zweites Ennsdorf westlich der Enns und bildet heute einen Stadtteil der Stadt Steyr (V. Bezirk).1356 Da aber in Steyr kein weiterer hochstiftischer Besitz gemeldet ist, dürfte die Lokalisierung, die Ennsdorf bei Enns annimmt, doch richtig sein. Einkünfte aus dem „Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn“ sind die einzigen Notizen, die auf verbliebene Passauer Rechte im 14. Jahrhundert verweisen. Es ist nicht viel, was dem Hochstift noch zustand. 2 Pfund Denare waren es, die das Hochstift von den Kirchen in Weistrach1357 und Behamberg1358 als Einkünfte verzeichnen konnte.

PB Amstetten, II. GB Haag

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Lehensbesitz nächst der Enns:

Ennsdorf 1. Kathedratikum der Dekanate Lorch und

Naarn: Behamberg

2. Kirchenlehen in Niederösterreich: Erla, Haag Stadt, Haidershofen, Sankt Pantaleon, Sankt Valentin, Strengberg

2.3.1.3. Gerichtsbezirk Sankt Peter in der Au Der GB Sankt Peter in der Au schließt südlich und südöstlich an den GB Haag. Sein Hauptgebiet liegt zwischen dem Oberlauf der Erla und der mittleren Ybbs. Es handelt sich hier um eine Gegend, die vom Hochstift Passau nur wenig berührt wurde. Schon der GB Haag, der immerhin an die Enns angrenzt, ließ nur geringen hochstiftischen Besitz erkennen, ähnlich ist die Besitzlage im GB Sankt Peter in der Au. Im ganzen gesehen konnte das Hochstift nur auf rein kirchliche

1355 Nach dem Ortsverzeichnis von Österreich, 1965, S. 9, Sp. 3: Ennsdorf, Dorf und Katastergemeinde, II. GB Haag, NÖ. – Vgl. PU I., S. 145, Anm. 1299. 1356 Ortsverzeichnis von Österreich, 1965, S. 93, Sp. 2: Steyr, Statutarstadt, V. Bezirk Ennsdorf, OÖ. 1357 Weistrach, PB Amstetten, III. GB Sankt Peter in der Au. – PU I., S. 705: „Westra et Pehemperg 2 libr.“ 1358 Behamberg, PB Amstetten, II. GB Haag. – PU I., S. 705.

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Einrichtungen einen Einfluß geltend machen. Daher liegt der Schwerpunkt auf den „Kirchenlehen in Niederösterreich“1359 und Einkünften aus dem „Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn“.1360 Hinzu kommen noch „Zehntrechte aus den erledigten Lehen des Regensburger Domvogtes“1361 in „Sancto Petro“ sowie aller „Neubruchzehnt, der dort anfällt“.1362 An sich sind unter „novalia“1363 neu angelegte, durch Rodung entstandene Siedlungen gemeint. Nach dem Text der Quelle ist anzunehmen, daß diese neuen Siedlungsanlagen dem Hochstift gehörten. Es würde sich also in diesem Falle um Passauer Urbarleute handeln. Jedenfalls zeigt diese Stelle, daß hier im 13. Jahrhundert noch umfangreicherer Siedlungsausbau stattgefunden hat. Ähnlich ungenau ist übrigens eine weitere Stelle. So behauptet die Quelle, daß alle Neugereute in der Riedmark dem Hochstift gehörten. „Item omnia novalia in Riedmarchia“.1364 Auch Maidhof vermerkt hierzu, in diesem Falle könne es sich nur um Zehntrechte handeln und nicht um urbarielle Rechte.1365 Wahrscheinlich hätte das Hochstift letzteres gern gesehen. Übrigens sind ähnliche Beobachtungen immer wieder zu machen, daß bescheidene Rechte auf einem Gut übertrieben dargestellt werden. Da dies besonders häufig in Niederösterreich geschieht, wird man den Verdacht nicht los, daß sich das Hochstift tatsächlich alter Rechte beraubt fühlte, die ihm vor allem mit dem Auftreten der Babenberger streitig gemacht wurden. Man sollte also die Ansprüche der Passauer Bischöfe nicht verurteilen. Ebensowenig waren die Babenberger die Zerstörer der Passauer Position. Die allgemeine politische Entwicklung hatte eben andere Wege eingeschlagen und die Ostmark, die Tochter Bayerns, wurde mehr und mehr mündig. Was nun die „Kirchenlehen in Niederösterreich“ betrifft, so waren sie um Sankt Peter in der Au selbst konzentriert. Auch hier sind die Rechte vielschichtiger Natur. Ein treffendes Beispiel dafür bietet die Kirche in Aschbach Markt.1366 Die Kirche in „Aspach“ vergibt der Abt von Seitenstetten,1367 der Pfarrbezirk gehört dem Bischof von Passau und dem Bischof von Freising, der ganze Zehnt aber 1359 PU I., S. 202–247. 1360 PU I., S. 704–706. 1361 PU I., S. 298–301: Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen (betr. Nieder- und Oberösterreich). 1362 PU I., S. 298: „Item decimam in Sancto Petro et omnia novalia, que ibi sunt.“ 1363 novalia = Neubruchzehnt. – novale = junge Rodung. Vgl. PU III., S. 374. 1364 PU I., S. 299. 1365 PU I., S. 299, Anm. 170. 1366 Aschbach Markt, PB Amstetten, III. GB Sankt Peter in der Au. – PU I., S. 242. 1367 Seitenstetten beanspruchte neben dem Patronat der Pfarrei Aschbach auch die Vergabe der Pfarrkirchen von Hollenstein und Waidhofen an der Ybbs und berief sich dabei auf die älteste Ausstattung des Klosters durch den Passauer Bischof Ulrich. Hierüber kam es zum Streit mit der Freisinger Kirche. Weigl, Herwig: Zur Geschichte Waidhofens an der Ybbs im 13. Jahrhundert. In: Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesarchiv. 8. 1984. S. 15–30. Hier: S. 19–20.

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steht wieder dem Bischof von Passau zu.1368 Man sieht, wie schwierig die Position Passaus war. Übrigens zeigen alle Kirchenlehen in diesem Raum durchwegs für Passau keine günstigere Position, ausgenommen das Kirchenlehen von Weistrach.1369 Hier hatte der Bischof alle Rechte in seiner Hand. Das 14. Jahrhundert berichtet lediglich über Einkünfte in Höhe von 480 Denaren aus dem „Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn“1370 von Weistrach. Reich sind diese Erträgnisse nicht. Möglicherweise bezog das Hochstift überhaupt nur die Hälfte dieser Summe, denn diese 2 Pfund Pfennige werden für Weistrach und Behamberg genannt.

PB Amstetten, III. GB Sankt Peter in der Au

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich: Aschbach Markt, Sankt Michael am

Bruckbach, Sankt Peter in der Au Markt, Weistrach, Wolfsbach

Kathedratikum der Dekanate Lorch und Naarn:

Weistrach

2. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen:

Sankt Peter in der Au Markt

2.3.1.4. Gerichtsbezirk Waidhofen an der Ybbs Der GB Waidhofen an der Ybbs1371 liegt im Süden des Politischen Bezirks Amstetten. Hier, entlang der Ybbs, konnte sich eine stärkere Konzentration hochstiftischen Besitzes sowohl im 13. wie auch im 14. Jahrhundert entwickeln.1372 Sie bildet gleichsam ein Gegengewicht zum Besitz im GB

1368 PU I., S. 242: „Item ecclesiam in Aspach confert abbas de Sitanstetin (=Seitenstetten) et termini sunt ipsorum episcoporum Pataviensium et Frisingensium, sed omnes decime sunt episcopi Pataviensis.“ 1369 PU I., S. 245: „Item ecclesiam in Weiztrah confert episcopus Pataviensis et termini sunt sui et decime.“ 1370 PU I., S. 705, allerdings von Weistrach und Behamberg zusammen: „10. Westra et Pehemperg 2 libr.“ 1371 Zu Waidhofen an der Ybbs im untersuchten Zeitraum: Weigl, Geschichte, S. 15–30. 1372 In Waidhofen an der Ybbs selbst verfügten die Freisinger Bischöfe über einen starken Einfluß und erbauten dort oberhalb des Zusammenflusses von Ybbs und Schwarzbach im 12. Jahrhundert eine Burg. Büttner, Burgen, S. 124–125. – Weitere Einfluß nehmende Kräfte waren u. a. die Grafen von Peilstein, die Grafen von Hardegg und die österreichischen Herzöge. Vgl. Weigl, Geschichte, S. 16. – Zur Entwicklung des Herrschaftseinflusses der Bischöfe von Freising in Waidhofen an der Ybbs vom 13. bis zum 16. Jahrhundert: Weigl, Herwig: Bayerisch

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Amstetten am Oberlauf der Ybbs, obwohl dort vor allem im 13. Jahrhundert nur geringere Liegenschaften zu erkennen sind. Hervorzuheben ist ferner, daß im Gegensatz zu den vorausgegangenen Gerichtsbezirken eine stärkere Durchgliederung der hochstiftlichen Verwaltung zu erkennen ist. Für das 13. Jahrhundert sind zu nennen das „Urbar des Amtes Holnstein und Opponitz“,1373 das Urbar „Amstetten und Hofmark Gleiß“1374 und schließlich noch die „Kirchenlehen in Niederösterreich südlich der Donau“.1375 Das 14. Jahrhundert faßt den ganzen hochstiftlichen Besitz im Urbar der „Herrschaft Gleiß“1376 zusammen. Im 13. Jahrhundert weisen folgende Gemeinden umfangreicheren hochstiftlichen Besitz auf: Hollenstein1377 selbst, dann vor allem Opponitz,1378 ferner Sankt Georgen am Reith,1379 Sonntagberg1380 und Zell-Arzberg.1381 Aber auch die übrigen in der anschließenden Tabelle erwähnten Gemeinden nennen nicht unerheblichen Passauer Besitz. Ganz allgemein kann gesagt werden, daß hier eine Konzentration hochstiftlichen Einflusses von seltener Dichte vorliegt. Sonst findet man derartige Häufungen besonders auch von grundherrschaftlichen Rechten nur in Oberösterreich. Die Gemeinde Hollenstein an der Ybbs kann dafür als Musterbeispiel dienen. Der heutige Ortsname Hollenstein ist als ursprünglicher Flurname zu werten;1382 daher ist es schwer, die Liegenschaften im Ort selbst festzustellen. In seinem Bereich werden nach dem Urbar des 13. Jahrhunderts immerhin 23 Lehen gezählt,1383 und das zweite Urbar des gleichen Jahrhunderts, das „Urbar von

Waidhofen? Die freisingische Herrschaft im Land Österreich. In: Die bayerischen Hochstifte und Klöster in der Geschichte Niederösterreichs. Vorträge und Diskussionen des siebten Symposions des Niederösterreichischen Instituts für Landeskunde. Waidhofen an der Ybbs. 7.–9. Juli 1986. Hrsg. von Helmuth Feigl. In Zusammenarbeit mit Ernst Bezemek, Wolfgang May und Willibald Rosner. Wien 1989 (Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Hrsg. von Helmuth Feigl. Band 11). S. 31–76. 1373 PU I., S. 378–384. 1374 PU I., S. 154–159. 1375 PU I., S. 202–247. 1376 PU I., S. 566–583. 1377 Hollenstein an der Ybbs, Katastralgemeinde Großhollenstein, PB Amstetten, IV. GB Waidhofen an der Ybbs: PU I., S. 159, S. 378–384. 1378 Opponitz, PB Amstetten, IV. GB Waidhofen an der Ybbs: PU I., S. 154, S. 158–159, S. 380–382. 1379 Sankt Georgen am Reith, PB Amstetten, IV. GB Waidhofen an der Ybbs: PU I., S. 378–380. 1380 Sonntagberg, PB Amstetten, IV. GB Waidhofen an der Ybbs: PU I., S. 156–158, S. 383–384. 1381 Zell-Arzberg, PB Amstetten, IV. GB Waidhofen an der Ybbs: PU I., S. 154, S. 156, S. 382–383. 1382 PU I., S. 378, Anm. 845. 1383 PU I., S. 154: „In Holnstein 23 feoda nobis ceperunt vacare ab advocato, que solvunt 300 caseos, ita quod quilibet valeat 2 den.“

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Holnstein und Opponitz“1384 berichtet von insgesamt etwa 50 Gütern, allerdings von Holnstein und Opponitz zusammen.1385 Bei diesem Urbar handelt es sich ebenfalls um kein vollständiges Güterverzeichnis. Der erste Teil dieses Registers erfaßt lediglich die Käsedienste,1386 der zweite Teil die Pfennigdienste.1387 Weitere Leistungen werden nicht genannt; daher scheint dieses Urbar auch unvollkommen zu sein. Interessant ist jeweils die Abgabenhöhe. Bei den Käsediensten gibt ein Lehen etwa 15–20 Käse, ein kleines Lehen (beneficiolum) etwa 4 Käse.1388 Die Differenzierung der Abgaben ist allerdings wesentlich breiter. Sie reicht von 2 Käsen bis 50 Käsen; die überwiegende Zahl liegt zwischen 20 und 30 Käsen. Ähnlich ist es mit den Pfennigdiensten, doch fehlen Angaben, die sich auf die Hofgröße und Abgabenhöhe zugleich beziehen. Die Spannweite liegt zwischen etwa 10 Denaren und ½ Pfund, also 120 Denaren. Diese Unterschiede sind vielfach der einzige Anhaltspunkt für Rückschlüsse auf die Hofgröße. Will man also in statistischer Form einen Überblick über den Passauer Besitz geben, so muß man, wie im folgenden Beispiel, auf die Anzahl der zu stiftenden Käse bzw. Denare zurückgreifen. Eine derartige Zusammenstellung wirkt zwar umständlich, ist hingegen der einzige Weg auf der Grundlage dieser Quelle. Ein Versuch in dieser Form wird an der Gemeinde Opponitz vorgenommen. Sie ist vielleicht diejenige mit dem größten Passauer Besitz in Niederösterreich. In der folgenden Tabelle werden die Urbare des 13. und des 14. Jahrhunderts zusammengefaßt, weil – so will es scheinen – auch in diesem Falle keines der Urbare vollständig ist. Die Zusammenstellung umfaßt – laufende Nummern und Ortsname ausgenommen – jeweils 3 Spalten. Die erste nennt die Hofform, soweit sie in der Quelle genannt ist. In Spalte 2 und 3 folgen die Angaben über Käse- bzw. Pfennigdienste. Aus der Höhe dieser Dienste kann dann unschwer auf die relative Größe des Anwesens geschlossen werden. Daraus ergibt sich wenigstens ein ungefähres Bild der tatsächlichen Besitzverhältnisse des Hochstifts in dieser Gemeinde.

1384 PU I., S. 378–384. 1385 PU I., S. 378–384. 1386 PU I., S. 378–382: „Isti sunt redditus in Holnstein et Oppotnitz caseorum.“ 1387 PU I., S. 382–384: „Isti sunt redditus denariorum.“ 1388 PU I., S. 378: „(...) 1 beneficiolum, quod solvit 4 caseos. (...) 1 beneficium (...) 19 caseos.“

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Gemeinde Opponitz1389 13. Jahrhundert 14. Jahrhundert Hofform Käse-

dienste Pfennig-dienste

Hofform Käse-dienste

Pfennig-dienste

1 Bergergschwandt 1 L 15 20

2 Bruderschlag 9

3 Chraft 1 L

4 Dietmarus Scol. 1 G 8

5 Dietricus Reider 1 G 30

6 Domer 1 G 24

7 Dunerhiltereut 24

8 Eberhardi feod. 1 L

9 Einödsberg 1 G 20 20

10 Engelperti feod. 1 L

11 Faber Rudlinus 50 23

12 Faschingberg 1 G 50 38

13 Furtenreith 14

14 Gerungsraeut 9

15 Glatzreit 8

16 Goedfritsperig 6

17 Graben 1 G 40 30

18 Gtsatt 12 14

19 Hammer a. Bach 10 10

20 Haselreith 12 28

21 Hauslehen 1 M, Hst 12 M, H 48

22 Hinteregg 4 G 324

23 Hof 1 H 20 1 H 40

24 Hornleiten 2 G 48

25 Hutaerinna 1 G 6

26 Jeubardi feod. 1 L we

27 Kaiserleiten 24

28 Kathal 2 L 164

29 Kiesegg 8

30 Kogel 3

31 Krennlehen 24 1 G 22

32 Leiten 1 G 3

33 Leiten 1 L 8

1389 Opponitz, Katastralgemeinde, Dorf, PB Amsteten, IV. GB Waidhofen an der Ybbs, NÖ.

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34 Lueg 2 G 50 2 L 50

35 Martini feod. 1 L

36 Mitterrigl 12

37 Nuper 1 G 60 1 L 26

38 Oberau 1 G 2 1 G 4

39 Oberpoint 24

40 Oismühle 1 M, Hst 12

41 Opponitz 15 L 300 ? ?

41 Opponitz 1 M, Hst 12

42 Opponitz, Bhs. 1 G 55 1 G 20

43 Puchberg 2 G 18

44 Ramberg 48

45 Rechau 11 L

46 Reider 1 G 30

47 Reisenerium 16

48 Reut 1 G 2

49 Rosten 23

50 Rotenawer 6

51 Schwarzenbach 2 G 29

52 Seimannslehen 6

53 Sibersraeut 4

54 Sprungerius 1 G 4

55 Stainperg 3 G 28

56 Steinhaufen 1 H 15 1 G 15

57 Stög 2

58 Strubb 12 2 G 24

59 Swaben 2 G 128

60 Ulgerum, ad 24 1 G 20

61 Unterau 1 G 6

62 Untereinöd 2 G 60 1 L 26

63 Unteröd 16

64 Unterwenden 1 G 14

65 Waidach 1 G 23

66 Widemerium, ad 1 G 20 16 28

67 Windberg 30 30

Abkürzungen: L = Lehen Hst = Hofstatt

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G = Gut (allgemein) H = Hof M = Mühle we = widerrechtlich entfremdet

Die Übersicht ergibt ein eindrucksvolles Bild der Besitzverhältnisse des Hochstifts in dieser Gemeinde. Schon auf den ersten Blick zeigt sich, daß die Angaben des Urbars des 14. Jahrhunderts umfangreicher und genauer sind als die des 13. Jahrhunderts. Der Vergleich beider Eintragungen ergibt ferner, daß diejenigen Orte, die im 13. Jahrhundert belegt sind, auch im 14. Jahrhundert quellenmäßig nachzuweisen sind. Die wenigen Ausnahmen dürften mit Schwierigkeiten bei der Lokalisation zu begründen sein. Umgekehrt besteht diese Übereinstimmung nicht. Das läßt vermuten, daß innerhalb dieses Jahrhunderts entweder Neuerwerbungen zu verzeichnen sind, mehr jedoch, daß in dieser Zeit ein interner Siedlungsausbau erfolgte. Ein Beispiel mag dafür stehen: Nr. 20 (Haselreith) vermerkt im 13. Jahrhundert eine Abgabe von 12 Käsen, hundert Jahre später 28 Stück, vermutlich verursacht durch eine Verdoppelung der Güter. Daß allerdings die Höhe der Abgaben schwankte, daß sie im 14. Jahrhundert auch geringer sein konnte als im 13. Jahrhundert, zeigt das Urbar ebenfalls. Im allgemeinen aber kann auf Siedlungsausbau im genannten Zeitraum geschlossen werden. Auch die Ortsnamen weisen in diese Richtung. Zahlreiche -reut-Orte bestärken die Vermutung, daß tatsächlich erst später Land durch Rodung landwirtschaftlich nutzbar gemacht wurde (Nr. 5, 7, 13, 14, 15, 46, 53). Andere Namensbestandteile sind ähnlich zu werten wie -schlag (Nr. 2, 43, 44), -berg (Nr. 16, 55, 67), -egg (Nr. 22, 29) und weitere. Der Siedlungsausbau unter hochstiftlicher Leitung ist demnach nicht zu unterschätzen. Ähnlich wie bei der Gemeinde Opponitz ist die Situation in den übrigen Gemeinden dieses Gerichtsbezirkes. Ein Unterschied zeigt sich vielleicht nur in der Dichte des hochstiftlichen Einflusses. Er könnte aber erst nach genauem Vergleich begründet werden, denn in Hollenstein an der Ybbs,1390 in Sankt Georgen am Reith1391 oder in Sonntagberg1392 ist ebenfalls reicher hochstiftlicher Besitz nachweisbar. Hinzu ist auch noch die Gemeinde Zell-Arzberg1393 zu rechnen. Nur in den Gemeinden Waidhofen an der Ybbs,1394 in Windhag1395 und in der Ybbsitz1396 war der passauische Besitz etwas geringer.

1390 PU I., S. 159, S. 378–384 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 568–569 für das 14. Jahrhundert. 1391 PU I., S. 378–380 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 567–569 für das 14. Jahrhundert. 1392 PU I., S. 156–158, S. 383–384 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 575–578, S. 580–581 für das 14. Jahrhundert. 1393 PU I., S. 154, S. 156, S. 382–383 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 579–580 für das 14. Jahrhundert.

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PB Amstetten, IV. GB Waidhofen an der Ybbs

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Herrschaft Gleiß:

Hollenstein an der Ybbs, Opponitz, Sankt Georgen am Reith, Sonntagberg,

Waidhofen an der Ybbs Land, Windhag, in der Ybbsitz

2. Urbar des Amtes Holnstein und Opponitz:

Hollenstein an der Ybbs, Opponitz, Sankt Georgen am Reith, Sonntagberg,

Waidhofen an der Ybbs Land, Windhag, in der Ybbsitz

3. Amstetten mit Hofmark Gleiß: Hollenstein an der Ybbs, Opponitz,

Sonntagberg, Waidhofen an der Ybbs Land, Windhag, in der Ybbsitz

4. Kirchenlehen in Niederösterreich: Waidhofen an der Ybbs Land

2.3.2. Politischer Bezirk Melk Das Gebiet des Politischen Bezirks Melk mit seinen vier Gerichtsbezirken schließt an den PB Amstetten an. Der überwiegende Teil dieses Verwaltungsbezirkes liegt südlich der Donau. Dazu gehören die drei Gerichtsbezirke Mank, Melk und Ybbs an der Donau. Der vierte Gerichtsbezirk – in der Zählung der Gerichtsbezirke jedoch Nummer drei – liegt bereits nördlich der Donau. Er zieht sich ein gutes Stück entlang der Grenze zwischen Ober- und Niederösterreich nach Norden hin. In den folgenden Ausführungen wird er nicht erwähnt, da hier keinerlei hochstiftischer Besitz zu erkennen ist. Überraschend ist vielleicht, daß Passau überhaupt im Raum Melk Fuß fassen konnte. Es sind nicht viele Besitzungen und Rechte nachzuweisen, nimmt man

1394 PU I., S. 156, S. 243, S. 384 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 578, S. 580, S. 582 für das 14. Jahrhundert. 1395 PU I., S. 156, S. 383–385 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 578, S. 580 für das 14. Jahrhundert. 1396 in der Ybbsitz, Flurname, abgegangen im Bereich der Ybbs. PU I., S. 158 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 571 für das 14. Jahrhundert.

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den Gerichtsbezirk Ybbs an der Donau aus, und selbst hier spielen die Zehntrechte die Hauptrolle, Urbarsbesitz ist hingegen wenig zu erkennen. Die Gebiete südlich und nördlich der Donau im Bereich von Melk scheiden für den Passauer Einfluß aus. Die Erklärung dafür liegt in der historischen Entwicklung dieses Siedlungsraumes begründet. Hier war es von Anfang an nicht Passau, das seinen Einfluß geltend machen konnte, sondern der deutsche König.1397 Die Melk war Grenzfluß zwischen der germanischen und der nichtgermanischen Bevölkerung. Nachdem die Awarengefahr zu Beginn des 9. Jahrhunderts beseitigt war, bestätigte König Ludwig der Deutsche dem fränkischen Kloster Herrieden1398 im Jahre 831 die Besitzungen, die es zur Zeit Karls des Großen erhalten hatte.1399 Diese Entscheidung war wohl gegen Passau gerichtet, in dessen Sinne es nicht liegen konnte, daß ein fränkisches Kloster im Interessengebiet des Bistums Passau mit Besitz ausgestattet wurde. Ebenfalls in der Karolingerzeit erhielt auch das Erzbistum Salzburg hier Königsgut.1400 Als schließlich Herrieden Eigenkloster des Bistums Eichstätt wurde, hatte sich die fränkische Position endgültig gefestigt. Diese geriet erst in den Ungarneinfällen ins Wanken. Nach 955 wurde Melk wieder Reichsbesitz. Der Einfluß des Königs blieb also gewahrt. Markgraf Leopold II. berief schließlich 1089 Benediktiner aus Lambach nach Melk und gründete für sie ein Kloster, dem auch der alte Eichstätter Besitz übergeben wurde.1401 Hier blieb folglich kein Platz für Passauer Interessen. Nur an einigen festen Punkten gelang es, die eigene Position auszubauen und zu stärken. In der Nord-Süd-Richtung Melk-Mank ist jedoch der Passauer Besitz entlang der Donau scharf durchtrennt.

1397 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 417–420. 1398 Herrieden, ehem. Benediktinerabtei im Bistum Eichstätt. Bereits vor 797 gegründet, zeitweise an Mainz verliehen. 888 von König Arnulf dem Bischof Erchanbald von Eichstätt überlassen und Umwandlung in ein Kanonikatsstift. Propst war immer ein Eichstätter Domherr. 1537 wurde die Propstei dem Hochstift Eichstätt eingegliedert. LThK, Band 4, 1932, Sp. 1005. 1399 Zum Sachverhalt vgl.: Stadtbuch Melk. Verfaßt von der Arbeitsgruppe „Melker Stadtbuch“ des Kultur- und Museumsvereins Melk: Gerhard Flossmann, Anton Harrer, P. Wilfried Kowarik OSB, Harald Ofner. Melk 1998. S. 131–133. 1400 Stadtbuch Melk, S. 134. 1401 In Melk ursprünglich Besitz des fränkischen Klosters Herrieden, dem späteren Eigenkloster der Eichstätter Bischöfe und des Erzbistums Salzburg. 1089 unter Markgraf Leopold Umwandlung des bisherigen Kanonikerstifts in ein Benediktinerkloster durch Mönche des Klosters Lambach (OÖ) und Ausstattung mit dem bisherigen Eichstätter Besitz. Später Umwandlung in ein exemtes Stift. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 418.

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2.3.2.1. Gerichtsbezirk Mank Der GB Mank liegt südlich der Stadt Melk. Er ist benannt nach dem Hauptnebenfluß der Melk, der Mank. Schon in den einleitenden Ausführungen wurde festgestellt, daß hier, jenseits des alten Grenzflusses zu den Slawen hin, der Einfluß des Hochstifts gering war. Das zeigt sich auch in der statistischen Zusammenschau. Im wesentlichen handelt es sich um Kirchenlehen,1402 so in den Gemeinden Hürm,1403 Kilb,1404 Ruprechtshofen1405 und Sankt Leonhard am Forst.1406 Die Kirche in Hürm gehörte ausschließlich dem Bischof von Passau. Aber schon bei der nächsten waren seine Rechte eingeschränkt: Die Kirche von Kilb wurde vom Kloster Göttweig vergeben, das auch im Besitz der Zehntrechte war. Den Fundus aber, also die Ausstattung mit Grund und Boden, besitzt der Herzog vom Passauer Bischof.1407 Die Kirche in Ruprechtshofen war dem Hochstift bereits mit Gewalt entfremdet worden.1408 Auch beim letztgenannten Kirchenlehen hatte der österreichische Herzog seine Hand im Spiel. Die Kirche zum hl. Leonhard gehörte zwar dem Bischof, aber das Patronatsrecht war über die Grafen von Peilstein, auf deren Grund und Boden die Kirche erbaut war, an den Herzog übergegangen.1409 Es zeigt sich also, daß die Position des Hochstifts bereits angeschlagen war. Der Bischof konnte also die günstige Position, die ihm durch die Ablösung des Eigenkirchenrechts enstanden war, auf die Dauer nicht behaupten. Neben diesen Kirchenlehen sind im GB Mank lediglich einige Liegenschaften aus der Gütermasse des Regensbureger Domvogtes1410 zu verzeichnen. In Hürm handelt es sich um einen Meierhof,1411 einem einstigen Zehnthof (curia decimalis) des Bischofs. In Kilb war es der halbe Zehnt1412 und in Edelsee in der G Texing1413 ebenfalls ein Meierhof.1414 Weitere Besitzungen oder Rechte des Hochstifts Passau sind nicht gemeldet. Es handelt sich insgesamt um einen ausgesprochenen Streubesitz.

1402 PU I., S. 202–247. 1403 PU I., S. 234. 1404 PU I., S. 235. 1405 PU I., S. 237. 1406 PU I., S. 236. 1407 PU I., S. 235: „Item ecclesiam in Chuleub conferunt Gotwicenses et recipiunt decimas, fundum autem habuit dux ab episcopo Pataviensi.“ 1408 PU I., S. 237: „Item ecclesiam in Rutprehtshoven contulit comes Leutoldus et comes Otto intromisit se de ea, sed nescitur, quo iure.“ 1409 PU I., S. 236: „Item ecclesia aput Sanctum Leonhardum pertinet ad episcopum Pataviensem, que etiam vacat sibi a duce et comitissa.“ Vgl. PU I., S. 236, Anm. 1812. 1410 PU I., S. 298–301: Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen in Niederösterreich. 1411 PU I., S. 298: „Item villa in Hurwen, que fuit curia decimalis ecclesie.“ 1412 PU I., S. 299: „Item decimam dimidiam in Chuloub.“ 1413 PU I., S. 298. 1414 PU I., S. 298: „Item villa in Egelse.“

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PB Melk, I. GB Mank

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich: Hürm, Kilb, Ruprechtshofen, Sankt

Leonhard am Forst

2. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen in Niederösterreich:

Hürm, Kilb, Texing

2.3.2.2. Gerichtsbezirk Melk Wesentlich umfangreicher ist der hochstiftliche Besitz im GB Melk. Dies zeigt sich schon an der größeren Anzahl von Ämtern oder Verwaltungseinheiten, die verzeichnet sind. Das Kartenbild selbst gibt wenig Aufschluß. Vielleicht ist die Ursache darin zu sehen, daß die Konzentrationen Passauer Besitzes – und solche liegen in diesem Gerichtsbezirk tatsächlich vor – ziemlich am Rande, an der Grenze des Gerichtsbezirkes und in diesem Fall auch des Politischen Bezirkes gelegen sind. Das Anschlußgebiet im Osten ist Sankt Pölten mit einem ungewöhnlich starken hochstiftlichen Besitz, so daß der von Melk wohl als Ausläufer von Sankt Pölten zu werten ist. Im GB Melk sind im Gegensatz zum GB Mank Belege aus dem 13., vor allem auch aus dem 14. Jahrhundert gegeben. Freilich ist es aus dem 13. Jahrhundert nicht viel, was verzeichnet ist. Da sind einmal, wie überall in diesem Raum, die „Kirchenlehen“.1415 In der Pfarrei Gansbach gehörte dem Bischof der Zehnt; der bayerische Herzog war Eigentümer von Grund und Boden. Die Kirche selbst hatte sich Albert der Kuenringer angeeignet, der es überhaupt verstand, politische Wirren zu seinem Vorteil zu nutzen.1416 Auch in der Pfarrei Gerolding besitzt der Bischof nur Teilrechte. Die Kirche vergibt Hademar von Wesen, der Pfarrbezirk gehört dem Bischof von Passau wie der Zehnt mit der Burg Schönbühel und allem was dazugehört.1417 Teilrechte besaß der Bischof ferner an der Kirche zu Loosdorf1418 und an der Kirche Neuhofen in der G Mauer bei Melk.1419 Eine, man kann sagen,

1415 PU I., S. 202–247. 1416 PU I., S. 229: „Item ecclesiam in Gaentzpach confert Albero de Chunringe et fundus est ducis Bawarie, sed decime sunt episcopi Pataviensis.“ – Vgl. PU I., S. 229, Anm. 1783. 1417 PU I., S. 230. 1418 PU I., S. 234–235: „Item ecclesiam in Lahstorf contulit Otto de Ottinstaine, que iam vacat episcopo Pataviensi et decime ibidem ad 40 mod., et fundum habuit ab episcopo Pataviensi.“ 1419 PU I., S. 230: „Item ecclesiam in Niunhof conferunt Gotwicenses et fundus est episcopi et decime.“

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besondere Ausnahme machte die Kirche in Melk, die Pfarrkirche mit dem Patrozinium des hl. Erzmärtyrers Stephanus.1420 Es zeigt die alte Zugehörigkeit zu Passau. Diese Kirche vergibt der Bischof von Passau.1421 Auch der Zehnt gehört zum Hochstift sowie der Pfarrbezirk. Ausgenommen ist lediglich der fundus monasterii, also der Besitz des Klosters an Grund und Boden.1422 Unbestritten sind für das Hochstift meist die Rechte des Bischofs, die sich aus seiner pastoralen Aufgabe der Sorge für das Seelenheil seiner Diözesanen ableiten. Dazu gehört auch eine gewisse Ausstattung mit materiellen Mitteln. Herrschaft aber auszubauen, das wollte ihm weder der bayerische noch der österreichische Herzog gestatten, denn beider Ziel war die Ausbildung eines eigenen Territoriums. Das zweite hochstiftliche Amt, das im 13. Jahrhundert in diesem Gerichtsbezirk Besitz meldet, ist die „Hofmark Zeiselmauer“.1423 Zeiselmauer und das Gebiet im Bereich dieser Siedlung kamen bereits unter den Karolingern an Passau. Im Jahre 836 schenkte König Ludwig der Deutsche Eigengüter etwa im Umfang der späteren Hofmark an das Hochstift.1424 Darüber liegt zwar eine Urkunde vor, die bereits 823 Zeiselmauer als Besitz des Hochstifts Passau ausweisen will; es handelt sich aber um eine Fälschung aus dem Ende des 10. Jahrhunderts. Der Ort, später die Hofmark, gelangte zu besonderer Bedeutung. Die Bischöfe schätzten ihn als Aufenthaltsort. Für Bischof Altmann1425 wurde er von trauriger Bedeutung. Am Ort seiner Zuflucht ereilte ihn der Tod.1426

1420 Pfarrkirche in Melk, Patrozinium des hl. Erzmärtyrers Stephanus. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 419. 1421 Eine Liste der passauischen Pfarrer in Melk von 1165 bis 1705: Stadtbuch Melk. Daten und Fakten. Verfaßt von der Arbeitsgruppe „Melker Stadtbuch“ des Kultur- und Museumsvereins Melk unter der Leitung von Gerhard Flossmann. Hrsg. vom Kultur- und Museumsverein Melk. Melk 1999. S. 588–589. 1422 PU I., S. 235: „Item ecclesiam in Medlich confert episcopus Pataviensis et decime omnes pertinent ad eundem et termini preter fundum monasterii.“ 1423 PU I., S. 192–197: „Isti sunt redditus hovemarchie in Zeizzenmower.“ (Nach P2 f 10´). 1424 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 632–633. – Vgl. PU I. S. 192, Anm. 1634. 1425 Zu Bischof Altmann: Der heilige Altmann, Bischof von Passau. Sein Leben und sein Werk. Festschrift zur 900–Jahr–Feier 1965. Hrsg. von der Abtei Göttweig, Niederösterreich. Göttweig 1965. Darin vor allem: Josef Oswald: St. Altmanns Leben und Wirken nach der Göttweiger Überlieferung: „Vita Altmanni“. S. 142–166 (mit ausführlichem Kommentar). – Boshof, Egon: Bischof Altmann, St. Nikola und die Kanonikerreform. Das Bistum Passau im Investiturstreit. In: Tradition und Entwicklung. Gedenkschrift für J. Riederer. Hrsg. von Karl-Heinz Pollok. Passau 1981 (Schriften der Universität Passau). S. 317–345. – Zu den Reformbestrebungen Bischof Altmanns und seinen Auseinandersetzungen mit Heinrich IV. vgl.: Boshof, Bischöfe, S. 134–141. – Eine Abhandlung, die neben der historischen Biographie auch seine Heiligenvita und sein Nachleben eingehend beleuchtet: Lechner, Gregor M.: Sankt Altmann. Bischof von Passau. Leben und Wirken. Hrsg. vom Benediktinerstift Göttweig/NÖ zum 900. Todesjahr seines Gründerbischofs. Göttweig 1991. – Eine kurze Zusammenfassung seines Lebens und Würdigung seiner Bedeutung für das Kanonikertum: Acht, Stephan: Die Bischöfe Altmann von Passau, Adalbero von Würzburg und Erzbischof Gebhard von Salzburg als Wegbereiter des regulierten Kanonikertums in Bayern. In: Die Augustinerchorherren in Bayern. Zum 25-jährigen Wiedererstehen des Ordens. Katalog zur Ausstellung in der Bischöflichen Zentralbibliothek

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Zeiselmauer blieb die Jahrhunderte hindurch passauisch. Erst die Säkularisation beraubte das Hochstift dieses alten Besitzes. Das Urbar dieser Hofmark aus dem 13. Jahrhundert ist für Passauer Verhältnisse sehr umfangreich, genau und ausführlich. Maidhof hat es in Gegenüberstellung in zwei Fassungen abgedruckt, wobei die Handschriftenfassung P3 (HL Passau 3) ausführlicher und ertragreicher ist. Im wesentlichen decken sich beide dem Inhalt nach, doch sind Abweichungen festzustellen. Das Urbar nennt sowohl die Dienste wie die Zahl und Art der Anwesen. Meist fehlt aber eine Aufschlüsselung nach einzelnen Objekten. Sie und die entsprechenden Einnahmen werden nur summarisch verzeichnet. Der GB Melk wird durch eine einzige Notiz berührt. Danach befinden sich in Leuprehstorf (Loibersdorf) 1 Meierhof und was zu ihm gehört.1427 Ungünstigerweise wird dieses „quicquid pertinet ad illam“ nicht näher umrissen, sonst wäre es möglich, sich ein genaueres Bild von Ausmaß dieses Meierhofes zu machen. Da auch alle Angaben über geforderte Abgaben wie über Dienste und Leistungen fehlen und der Ort zudem nur in der Passauer P3 genannt ist, können keine weiteren Schlüsse gezogen werden. Ein Urbar der „Hofmark Zeiselmauer“ liegt auch aus dem 14. Jahrhundert vor.1428 Es übertrifft nach Umfang und Ausführlichkeit das Urbar des 13. Jahrhunderts. Sicher zählt diese Aufzeichnung zu den besten des frühen hochstiftlichen Urbarbestandes, nicht verwunderlich bei diesem Aufwand. Auch diese Fassung macht deutlich, daß die Hofmark Zeiselmauer nur mehr in einem Ausläufer in den GB Melk hereinreicht. Wieder ist es die G Loibersdorf, die zuerst angesprochen ist.1429 Es wird berichtet, daß sich am Ort 7 Lehen (lanei)1430 befinden, die zusammen 7 Maß weniger 9 Metzen Hafer entrichteten. Darüber hinaus haben sie eine bestimmte Höhe an Gelddiensten zu leisten.

Regensburg. 12. November bis 23. Dezember 1999. Hrsg. von Paul Mai. Regensburg 1999 (Bischöfliches Zentralarchiv und Bischöfliche Zentralbibliothek Regensburg. Kataloge und Schriften. Band 16). S. 19–24. Hier vor allem: S. 19–21. – Siehe auch: Leidl, Bischöfe, S. 21–22. 1426 Bischof Altmann starb am 8. August 1091 in Zeiselmauer, begraben wurde er in Göttweig. Boshof, Bischöfe, S. 140. 1427 PU I., S. 197: „Item in Leuprehstorf 1 villicatio et quicquid pertinet ad illam.“ 1428 PU I., S. 415–471: „Hic annotantur redditus hofmarchie in Zayzenmower, quantum pro hac vice investigari poterat a domino Heinrico decano Tullnensi, qui tunc fuit magister curie ibidem, et fratre suo Tylmanno et a Leutoldo, notario ibidem, et a colonis et rusticis ibidem.“ – „Hier sind vermerkt die Dienste (Gefälle, Einnahmen) aus der Hofmark Zeiselmauer, soweit sie für diesen Zweck in Erfahrung gebracht wurden vom Herrn Heinrich, dem Dekan von Tulln, der damals Propst (magister curie) dort (in Zeiselmauer) war und seinem Bruder Tylmann und von Leutold, dem dortigen Sekretär (notario) und von den dortigen Zinsbauern (colonis) und Bauern (rusticis).“ 1429 PU I., S. 416–417: „Primo in Leubreinstorf sunt 7 lanei, qui omnes serviunt ecclesie Pataviensi de antiquo servitio et de iure advocacie (...).“ 1430 lanei, nach Maidhof PU III., S. 366, bäuerliches Zinslehen.

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Neben diesem Lehen wird ein Meierhof genannt.1431 Es handelt sich möglicherweise um das Objekt, das im Urbar des 13. Jahrhundert erwähnt ist. Die Dienste und Leistungen waren vielfältig. Da sind zuerst die Getreidedienste. Die Höhe dieser Abgabe richtete sich nach dem Ertrag (bladum ad examen vulgariter dicitur nach der saig).1432 Der Ertrag war am Fest des hl. Ägidius zu entrichten.1433 Am Fest des hl. Michael1434 waren 24 Hühner abzuführen. Zu Martini1435 erhielt das Hochstift von diesem Meierhof 12 Gänse, ½ Maß Rüben und 10 Schweine, von denen jedes einen Wert von 68 Denaren ausmachte. Es handelte sich also um gut mittelgroße Tiere, denn im Durchschnitt wurden Tiere im Wert von etwa 40 Denaren verlangt. Zu Epiphanie, also zum Fest der Heiligen-Drei-Könige,1436 waren 2 Mastschweine (porcos saginatos) zu entrichten, von denen jedes 9 Solidi (= 270 Denare) wert war.1437 Ferner waren zum gleichen Termin 4 Metzen1438 Mohn fällig, mit zusammen einem Wert von 150 Denaren. Zusätzlich dient dieser Meierhof ein Schwein, genannt ein prucpauch,1439 das einen Wert von 45 Denaren besitzen mußte. Hinzu kommen zu Ostern für 30 Schillinge Eier (900 Eier). In einer beigefügten Notiz ist vermerkt, daß diese hohen Abgaben von den zugehörigen Bauern anzuliefern waren; der Verwalter des Meierhofes hatte dann aus diesen Eingängen die bezeichneten Abgaben an das Hochstift zu entrichten.1440 Der Meierhof stellte also ein kleines Amt für sich dar, bis diese Verfassung, die Fronhofverfassung, von der Ämterverfassung abgelöst wurde. Als Sonderabgabe wurden vom Verwalter des Meierhofes jährlich noch 200 Schüsseln (scutellas)1441 „zum Tisch des Herrn Bischof“ gefordert. Zum Meierhof gehörte auch eine Mühle, die zu Epiphanie 120 Denare zu zahlen hatte.

1431 PU I., S. 416: „Item est ibidem curia villicalis (...)“ 1432 nach der saig. Vgl. PU III., S. 380: „(...) Getreide dienen nicht nach festem Satze, sondern auf Grund einer Abschätzung des jeweiligen Jahresertrages vor der Ernte.“ 1433 Fest des hl. Ägidius, 1. September. Aegidii abb. confessor (Bekenner). Grotefend, Taschenbuch, S. 31. 1434 Fest des hl. Michael, 29. September. Michaelis archangeli (Erzengel) und aller Engel. Grotefend, Taschenbuch, S. 80. 1435 Fest des hl. Martin, 11. November. Martini episcopi (Bischof). Grotefend, Taschenbuch, S. 78. 1436 Epiphanie = Erscheinung des Herrn, volkstümlich Fest der Heiligen-Drei-Könige, 6. Januar. Epiphania domini salvatoris (Erscheinung des Herrn und Erlösers). Grotefend, Taschenbuch, S. 50. 1437 solidus = Schilling = 30 den. Vgl. PU III., S. 386. 1438 metreta = Metze, Maß für Feldfrüchte. Vgl. PU III., S. 370. Für den bayerischen und österreichischen Raum reichen die Angaben von ca. 37 bis ca. 61 Liter je Metze(n). Vgl. Verdenhalven, Maße, S. 36. – In diesem Fall auch Übereinstimmung mit Hellwig, Lexikon, S. 162. 1439 prucpauch. Vgl. PU III., S. 329 (porcus). 1440 PU I., S. 416: „Et notandum, quod ad eandem curiam villicalem serviunt alii coloni eiusdem ville, de quibus servitiis servit villicus omnia supradicta.“ 1441 scutella = Schüssel. Vgl. PU III., S. 381.

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Für diese bisher genannten Güter, also die 7 Lehen, den Meierhof und die Mühle, gibt das Urbar abschließend eine Zusammenstellung aller Einkünfte.1442 Der Übersicht halber seien sie in tabellarischer Form aufgeführt: Objekt Menge, Stückzahl Hafer 7 Maß (– 9 Metzen)

Denare 1 Pfund = 240 Denare

Gänse 12 Stück

Hühner 24 Stück

Eier 900 Stück

Rüben ½ Maß

Mohn 4 Metzen

Schweine 10 Stück

Mastschweine 2 Stück

Schweinebauch 1 Stück

Getreidedienste nach Schätzung

Schüsseln 200 Stück

kleinere Einnahmen unbestimmt Das Gesamtbild der Abgaben zeigt, daß es sich bei diesen Gütern um Realien mit besonderer Zwecksetzung handelte. Es ist zu erkennen, daß alles, was zur Hofhaltung und zum Unterhalt eines umfangreicheren Personals notwendig war, von den Grundholden bzw. den Meiern angeliefert wurde. Einzelfragen können gleichwohl nicht beantwortet werden. Zu klären wäre z. B., wozu man diese relativ große Menge Mohn benötigte oder wo und wie dieser Mohn1443 geerntet wurde. Eine andere Frage wäre, in welchen Werkstätten die 200 Schüsseln hergestellt wurden, ob sie bäuerliche Betriebe produzierten oder ob eigene Unternehmungen (Hafnereien) dafür zuständig waren. Auch über die Form dieser Produkte wissen wir nichts.

1442 PU I., S. 417: summa horum. 1443 Mohn zählt zu den ältesten Kulturpflanzen. Er gelangte etwa im 9. Jahrhundert v. Chr. über Kleinasien nach Griechenland. Im Capitulare de villis Karls des Großen (um 800) wurde der Mohnanbau für die Meierhöfe geradezu verpflichtend. Verwendung seit alters als Öl-, Würz-, Arznei, Genußmittel- und Zierpflanze. Müller, Irmgard: Artikel „Mohn“. In: LexMA, Band 6, Sp. 718–719. – Vgl. auch: Brockhaus, Enzyklopädie. Band 12. 17. Auflage. Wiesbaden 1971. S. 699–700 (Stichwort Mohn). In den grundherrschaftlichen Ölmühlen wurden die Ölsamen vom oleator = Ölmüller (dem Oler) ausgepreßt. PU III., S. 376.

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Am Ort befand sich noch ein zweiter Meierhof, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Urbars vakant war.1444 Zu ihm gehörte auch der Zehnt. Durch den Tod Philipps von Aetzleinsdorf war er mit anderen Objekten an das Hochstift zurückgefallen. Ein weiterer Abschnitt des Urbars der „Hofmark Zeiselmauer“ wird dem iudicium provinciale gewidmet, der Landgerichtsbarkeit;1445 „... und kein anderer kann dort Recht sprechen. Und wenn der Richter der Passauer Kirche dort dem allgemeinen Gericht, genannt dorftaidinch, vorsteht, was er dreimal im Jahr tun kann, nämlich zu Sankt Ägidi (1. September), zu Mariä Lichtmeß (2. Februar) und zum Fest des hl. Georg (23. April), dann muß der Richter mit drei Helfern entschädigt werden. Wenn er aber mehr Personen benötigt, dann sind die Bauern gehalten, sich mit 40 Denaren als Entschädigung zu lösen.“1446 Dieses iudicium provinciale bezieht sich auf Zeiselmauer selbst. Da es nach dem Wortlaut des Urbars auch jedem anderen Richter verwehrt war, hier Recht zu sprechen, übte also das Hochstift allein die volle Gerichtsbarkeit aus. Noch bedeutender als der Besitz in der Hofmark Zeiselmauer war der Besitz der Herrschaft Schönbühel bei Melk.1447 Schönbühel an der Donau1448 zählt zum ursprünglichen Besitz des Hochstiftes Passau im heutigen Niederösterreich. Aufgrund einer Schenkung Karls des Großen wurde hier Passau mit reichen Gütern ausgestattet. Das Schicksal auch dieser hochstiftlichen Herrschaft kann vom Standpunkt Passaus aus gesehen als unbefriedigend bezeichnet werden. Zunächst wurde unter Bischof Altmann durch eine Stiftung an das Kloster Sankt Nikola ein erster Einbruch in die bisherige Gütermasse vollzogen.1449 Noch aber war der Komplex nicht gefährdet. Eine Feste sicherte den Besitz ab, die Burg

1444 PU I., S. 417: „(...) vacaverat ecclesie per mortem Philippi de Aetzleinstorf (...).“ – Vgl. PU I., S. 417, Anm. 88. 1445 PU I., S. 417: „(...) et nullus alius ibidem potest iudicare, et quando (iudex) ecclesie Pataviensis presidet ibi iudicio generali, quod dorftaidinch dicitur, quod ter potest facere singulis annis, scilicet Egidii, in Purificatione et Georii, tunc quilibet iudex mettercius debet procurari in expensis. Si autem plures habet personas, tunc tenentur sibi solvere rustici 40 den. pro expensis.“ 1446 PU I., S. 417. 1447 PU I., S. 522–537: „Herrschaft Schönbühel. Hic annotatur omne servicium spectans ad castrum in Schoenpuhel.“ – Vgl. PU I., S. 523, Anm. 585. 1448 Schönbühel an der Donau: Seit dem 9. Jahrhundert Eigenbesitz des Bistums Passau, mit Burg. Vor 1264 Teilung des Lehensbesitzes an die Herren von Radeck und die Herren von Wesen. Beide Hälften 1323 an das Hochstift heimgefallen. 1396 durch Bischof Georg von Hohenlohe Verkauf der Burg als freies Eigen an die Herren von Starhemberg. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 533. 1449 MB 4, S. 288.

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Schönbühel.1450 Bischöflichen Ministerialen wurde die Verwaltung des Besitzes übertragen. Sie benannten sich schließlich nach der Burg. Marchward und Friedrich sind die ersten, die als Herren von Schönbühel auftreten. Die Nachfolger dieses Geschlechtes waren die Herren von Aggsbach. Vor 1264 wurde die Burg geteilt. Die eine Hälfte hatten bis 1305 die Herren von Radeck1451 zu Lehen, die andere die Herren von Wesen.1452 Sehr vorteilhaft wird diese Teilung für Burg und Herrschaft nicht gewesen sein. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts schienen sich die Geschicke der Burg zum besseren zu wenden. Beide Teile fielen nämlich an den Bischof heim, und dieser ließ sie seit 1323 durch Burggrafen verwalten. Ein Aufstieg dieser Herrschaft schien möglich. 1396 aber mußte Bischof Georg von Hohenlohe1453 die Burg als ein freies Eigen an die Herren von Starhemberg1454 verkaufen. Die Herrschaft Schönbühel war damit dem Hochstift verloren. Das vorliegende Urbar zeigt noch das Bild der alten Herrschaft Schönbühel. In Form und Aufbau besitzt es Ähnlichkeit mit dem Urbar der „Hofmark Zeiselmauer“1455 aus dem 14. Jahrhundert, denn auch dieses Urbar ist wenigstens teilweise nach der Art der verschiedenen Einkünfte angelegt. Der Besitz der Herrschaft liegt, soweit er den GB Melk betrifft, vor allem in den Gemeinden Gerolding1456 und Schönbühel an der Donau.1457 Die übrigen Gemeinden sind in der anschließenden Zusammenstellung verzeichnet. Wie das Kartenbild zeigt, war die Herrschaft flächenmäßig nicht sehr groß, jedoch stark um die genannten Orte konzentriert. Eine Reihe von Einzelgütern erstreckt sich dort in gerader südöstlicher Richtung von Schönbühel bis Loosdorf als Endpunkt, eine weitere in nordöstlicher Richtung bis Aggsbach. Es sind dies aber nur mehr vereinzelte Liegenschaften. In der G Aggsbach1458 gehörten zum Beispiel zur Herrschaft Schönbühel nur einige Äcker und Weinberge, die

1450 PU I., S. 522: „(...) spectans ad castrum in Schoenpuhel.“ 1451 Herren von Radeck. Vgl. PU I., S. 523, Anm. 585. 1452 Herren von Wesen. Vgl. PU I., S. 523, Anm. 585. 1453 Bischof Georg von Hohenlohe 1390–1423. Gegen den Widerstand der Passauer Bürger Übernahme des Hochstifts. Nur für seine Person Unabhängigkeit von der Salzburger Kirchenprovinz (Exemtion) und Überreichung des Palliums durch Papst Martin V. 1421 Reichskanzler unter Kaiser Sigismund und gleichzeitig Administrator des Erzbistums Gran, dort 1423 gestorben. Leidl, Bischöfe, S. 31–32. – Schmid, Alois: Artikel „Georg von Hohenlohe“. In: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. 1198–1448. Ein biographisches Lexikon. Hrsg. von Erwin Gatz. Unter Mitwirkung von Clemens Brotkorb. Berlin 2001. S. 560–561. – Mader, Franz: Tausend Passauer. Biographisches Lexikon zu Passaus Stadtgeschichte. Passau 1995. S. 106. 1454 Herren von Starhemberg. Vgl. PU I., S. 523, Anm. 585. Siehe auch PU I., S. 26, Anm. 266. 1455 PU I., S. 415–471. 1456 PU I., S. 230 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 229, S. 522–529, S. 534–537, S. 794, S. 844 für das 14. Jahrhundert. 1457 PU I., S. 230 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 522–530, S. 532–537, S. 797–794 für das 14. Jahrhundert. 1458 PU I., S. 525, S. 535 für das 14. Jahrhundert.

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zusammen 84 Denare erbrachten.1459 Der Besitz kann also nicht groß gewesen sein. Oder: In der G Mauer1460 bei Melk entrichtet eine Gertrudis de Urspring 4 Denare als Zehnt.1461 Zum oben genannten Aggsbach gehörte allerdings noch – und das soll nicht vergessen sein – das Fischereirecht in der Donau über eine gewisse Strecke, die näher bezeichnet wird.1462 Allgemein handelte es sich immer nur um bescheidene Rechte oder um kleineren meist zufälligen Besitz. Das Zentrum aber liegt im Raum Schönbühel – Gerolding. Sowohl im statistisch-topographischen Teil wie auch hier kann der Besitz nicht in Einzelheiten beschrieben werden. Das ist auch nicht notwendig; es werden nur die Grundzüge der Herrschaft herausgestellt. Die Zusammenstellungen sind z. T. sehr schwierig zu erheben, da die verschiedenen Partien oft verstreut über mehrere Seiten zu suchen, dort aber nicht immer klar gekennzeichnet sind, so daß die Zugehörigkeit oder die Zahl der Anwesen bzw. Rechte nicht einwandfrei zu erkennen ist. Letzte Aufschlüsse geben die Passauer Urbare eben nicht. Wie zeigt sich nun die Situation beispielshalber in der Gemeinde Schönbühel an der Donau1463 selbst? Insgesamt werden 9 Ortsnamen genannt. Der Besitz verteilt sich folgendermaßen: Besitzverteilung in der G Schönbühel an der Donau Nr. Ort Besitzform

1 Berging1464 2 Höfe, 4 kl. Anwesen

2 Frauntal1465 1 Lehen, Zehnt, Neugereute

3 Hausleiten1466 2 Auen

4 Hohenpaß (Wald)1467 Forst

5 Hohenstein (Berg)1468 Forst

6 Kettental (FIN)1469 Weinberg, 2 Äcker, 9 kl. Anwesen

1459 PU I., S. 525: „Item in Akspach de agris et vineis 84 den. Mychahelis.“ Mychahelis = Fest des hl. Michael am 29. September. 1460 PU I., S. 230 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 526 für das 14. Jahrhundert. 1461 PU I., S. 526: „Item Gedrudis de Urspring de decima quadam servit 4 den. Mychahelis.“ 1462 PU I., S. 535: „Item nota, quod ad castrum spectat piscaria in Danubio usque ad medietatem aque de Inferiori Plashaus (Ruine bei Aggsbach bei Melk) usque ad pirum infra Pylacum (Pielach, rechter Nebenfluß der Donau).“ Vgl. PU I., S. 535, Anm. 652 und 653. – pirum = Birnbaum, wohl einzelstehender, markanter Baum (als Grenzmarke). Vgl. PU III., S. 328. 1463 Schönbühel an der Donau, Hauptort der Marktgemeinde, PB Melk, II. GB. Melk, NÖ. – PU I., S. 230 für das 13. Jahrhundert. PU I., S. 522–530, S. 532–537, S. 797–794 für das 14. Jahrhundert. 1464 PU I., S. 527–528. 1465 PU I., S. 524, S. 532. 1466 PU I., S. 534–535. 1467 PU I., S. 534. 1468 PU I., S. 534.

268

7 Schönbühel1470 18 kl. Anwesen, 6 Gärten, 1 Mühle, 1 Meierhof, Weinberge, Zehnt

8 Siernreiterhof1471 1 Meierhof

9 Tiefental1472 Forst und Waldungen Aus der Übersicht geht hervor, daß es sich bei diesem hochstiftischen Besitz in der G Schönbühel weniger um landwirtschaftliche Anwesen handelt. Sie spielen natürlich eine gewisse Rolle. Das zeigt sich, wenn auf einem relativ kleinem Gebiet 2 Meierhöfe und 2 Höfe gemeldet sind. Auch diese beiden Höfe haben ihre Wurzel wahrscheinlich in einem Meierhof. Daß der Inhaber eines dieser Güter als villicus, also als Meier bezeichnet wird, dürfte die Annahme bestärken. Einen großen Teil in der Besitzbeschreibung von Schönbühel nimmt der Wald ein. An drei Stellen wird Wald von größerem Ausmaß genannt. Daneben sind es die Weinberge, bzw. Weingärten, die gerade in dieser Herrschaft hervortreten. Eine Zusammenstellung bringt das Urbar unter der Überschrift: „Servitium de iure montis“.1473 Bei diesem Bergrecht1474 handelt es sich um das Weinbergrecht. Insgesamt sind hier 18 verschiedene Weingärten genannt, von denen das Hochstift zusammen 170 Denare erhält. Die Höhe der Abgabe richtet sich, wie bei anderen Grundstücken auch, nach der Flurgröße, vielleicht in etwa auch nach der Bonität. In dieser Gegend war es so, daß gewöhnlich für ½ Joch 15 Denare entrichtet wurden.1475 Daraus errechnet sich, daß die Weinbergflur, aus der die genannten Abgaben erhoben wurden, eine Fläche von etwas über 11 Juchart1476 ausmachte. Auffallend ist, daß unter den 18 Weinberginhabern 5 keinerlei Abgaben zu entrichten hatten. Ein Grund wird nicht angegeben. Diese Einkünfte, 170 Denare, bezog das Hochstift nicht allein, sondern teilte sie mit der Herrin von Wesen.1477 1469 PU I., S. 530. 1470 PU I., S. 522–527, S. 529, S. 533–534, S. 537. 1471 PU I., S. 387. 1472 PU I., S. 534. 1473 PU I., S. 531. 1474 iure montis = Bergrecht. Vgl. PU III., S. 365. 1475 PU I., S. 531: „Item Ulricus de ½ iugere 15 den.“ 1476 juchart = Juchart, Flächenmaß. Vgl. PU III., S. 363. Nach Verdenhalven umfaßt ein Juchart in Bayern ca. 3450 qm. Vgl. Verdenhalven, Maße, S. 29. – Der Juchart ist seiner Etymologie nach heimischen Ursprungs. In seiner Bedeutung als Flächenmaßbezeichnung ist er jedoch vom Lateinischen abhängig. Juchart knüpft semantisch an lateinisch iuger oder iurnalis = Tagewerk an, wobei ein Stück Land von der Größe bezeichnet wird, wie es ein Ochsengespann an einem Morgen umpflügen kann. Damit ist natürlich die Tagesleistung eines Mannes gemeint. Schmidt-Wiegand, Ruth: Die Maßbezeichnungen Juchart und Morgen in den ´Weisthümern´ Jacob Grimms. In: Sprache, Literatur, Kultur. Studien zu ihrer Geschichte im deutschen Süden und Westen. Festschrift Wolfgang Kleiber zu seinem 60. Geburtstag. Hrsg. von Albrecht Greule und Uwe Ruberg. Stuttgart 1989. S. 111–124. Hier besonders S. 114. 1477 PU I., S. 531: „Et nota, quod istud servicium dividitur inter dominum episcopum et dominam de Wesen.“ – Vgl. zu den Wesenern PU I., S. 523, Anm. 587.

269

Ein kleiner Zusatz in diesem Urbarabschnitt ist noch bemerkenswert. Er zeigt, wie umsichtig, um nicht zu sagen penibel, man mit kleinen Beträgen umging. Hier wird nämlich bestimmt, „daß der obengenannte Dienst von den Weinbergen zu entrichten ist, bevor der Wein von den Bergen heruntergebracht wird“.1478 Warum diese Bestimmung gemacht wird, wird nicht klar. Man dachte wohl, daß dann, wenn der Wein im Tal einmal verkauft oder verbraucht ist, keine Sicherheit mehr besteht, die vollen Dienste zu erhalten. Eine Ergänzung zum Urbar der „Herrschaft Schönbühel“ stellt das Verzeichnis „Reichnisse von Schönbühel bei Melk“1479 dar. Wie schon die Überschrift sagt, handelt es sich um kein Urbar, sondern um eine Gesamtzusammenstellung der Einkünfte, die zu dem bestimmten Zahltag bei der Herrschaft einzugehen pflegten. Das folgende Bild mag eine Übersicht vermitteln: Dienste zu Michaeli (Schönbühel bei Melk, 14. Jh.)

Termin Betrag Servitium Michaelis1480 uberlent ab antiquo1481 (walzende Grundstücke) Servicium de ortis, in die sancti Cholomanni1482 Servitium in Carnisprivio1483 Servicium Georii1484

124 Denare + 360 Denare 17 Denare, 1 Pfund Talg, 1 Huhn 141 Denare 480 Denare 360 Denare

1478 PU I., S. 531: „Item nota, quod predictum servicium de vineis dari debet, antequam deducatur vinum de montibus.“ 1479 PU I., S. 792–794: „Servicium Michahelis in Schoenpuchel.“ 1480 PU I., S. 792. – Hl. Michael. Festtag 29. September seit 813 (Synode von Mainz). Erzengel, Beschützer des auserwählten Volkes (Deuteronomion), der christlichen Kirche, der christlichen Heere, Verteidiger der Seelen bei und nach dem Tode usw. Verbreitung des Michaelkultes vor allem nach der Wundererscheinung des hl. Michael auf dem Monte Gargano im 5. Jahrhundert (Gedächtnistag 8. Mai). Verehrung im Volksbrauch: Erntedankfest an Michaeli oder dem Sonntag darauf. Vgl. LThK, Band 7, 2. Auflage, Sp. 161–164. – Grotefend, Taschenbuch, S. 80. 1481 PU I., S. 793: „Nota uberlent ab antiquo in Schaewnpuchel.“ – Walzende Grundstücke. PU III., S. 387: uberlent, -lent = Überlände, frei vergebbare, nicht fest mit einem Hause verbundene, also sog. walzende Grundstücke. 1482 PU I., S. 793. – ortus = hortus = Garten. – Hl. Koloman. Festtag 13. Oktober. Palästinapilger, 1012 in Stockerau bei Wien ermordet. 1014 Überführung seiner Gebeine nach Kloster Melk. In Österreich und Bayern Viehpatron. Vgl. LThK, Band 6, 2. Auflage, Sp. 95. – Grotefend, Taschenbuch, S. 72. 1483 PU I., S. 793–794. – carnisprivium = Fasching, als Dienstzeit. PU III., S. 335. – „Carnisprivium dicitur vulgariter vasnacht.“ Vgl. Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 764. 1484 PU I., S. 794. – Der Inhaber dient zusätzlich zu Michaelis ebenfalls 12 sol. – Georius = Georgius = Hl. Georg. Festtag 23. April. Römischer Offizier, Märtyrer, gestorben um 303, genoß bereits früh große Verehrung. Reliquien in Rom, Reichenauer Georgskloster, Prag, Weingarten, Lorch u. a. Seit Richard Löwenherz Patron der Kreuzritter. Schutzpatron der Bauern und ihres Besitzes, besonders der Pferde (Georgsritte). Englischer Nationalheiliger. Vgl. LThK, Band 4, 2. Auflage, Sp. 393–395. – Grotefend, Taschenbuch, S. 60.

270

Gesamtsumme: 6 Pfund 42 Denare (1482 Denare)

Die Verteilung der Lasten erfolgte aber nicht so, daß jedes der genannten Güter an jedem dieser Termine Abgaben zu entrichten hatte, so daß sie sich über das ganze Jahr verteilten. Wie in der unterschiedlichen Belastung, so läßt sich auch im Rahmen der Termine keine Gesetzmäßigkeit erkennen. Es konnte geschehen, daß der eine Bauer zu mehreren Terminen verpflichtet war, ein anderer nur an einem. Abschließend soll noch eine Beobachtung kurz aufgegriffen werden, die sich auf die Höhe der Berechnung einer Abgabe generell bezieht. Hier liegt nämlich einer der wenigen Fälle vor, in dem die vom Urbarschreiber angegebene Gesamtsumme mit der wirklichen Gesamtsumme übereinstimmt, die sich aus der Addition der Einzelposten errechnet. Worin die Ursache für die häufige Diskrepanz liegt, ist nicht sicher. Wahrscheinlich ist, daß eben das Pfund Münzen nicht immer als 240 Stück gerechnet wurde. Wegen des unterschiedlichen Wertes der einzelnen Währungen wurde auch von der bloßen Zählung der Einzelstücke zum Gewichtsmaß übergegangen. Also: 1 Pfund = 1 Pfund Pfennige; aber 1 Pfund ist nicht immer 240 Denare. Waren die Münzen z. B. am Rand beschnitten, dann gingen auf 1 Pfund vielleicht 250 Stück oder mehr. Dieser Tatsache ist anscheinend auch in einigen urbariellen Aufzeichnungen Rechnung getragen, ohne daß darauf eigens verwiesen wird. Bei der Vielgestaltigkeit, aus der die Passauer Urbare bestehen, ist es dann nicht zu verwundern, wenn unterschiedliche Maße und Gewichte auftreten. Neben den Eintragungen über die Herrschaft Schönbühel spielen die übrigen Herrschaften bzw. urbariellen Zusammenstellungen nur mehr eine nebensächliche Rolle. Die Notiz aus der „Hofmark Zeilselmauer“1485 wurde schon erwähnt. Nachzutragen sind noch Belege aus „Verpachtungen von Zehenten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366“.1486 Dieser relativ umfangreiche Urbarsabschnitt bildet den Abschluß der Passauer Urbare. Daß zu Sankt Pölten gehörige Besitzungen bis in den GB Melk hereingereicht haben, ist nicht zu verwundern. Die beiden Gerichtsbezirke berühren einander. Dieser Abschnitt zeichnet ein düsteres Bild hochstiftischer Besitzverhältnisse. Zunächst ist man nämlich versucht, unter „verpachten“ ein vorteilhaftes Geschäft zu vermuten. Wenn im Passauer Urbar Zehntrechte verpachtet werden, dann deswegen, weil der Verpächter eine einmalige Zahlung höher einschätzte als laufende Einnahmen oder weil er die Arbeit der Erhebung dieser

1485 PU I., S. 415–471. 1486 PU I., S. 837–848.

271

Einkünfte vermeiden wollte. Jede der beiden Möglichkeiten hat aber eine reale Minderung der Einkünfte zur Folge. Die hochstiftischen Verpachtungen waren umfangreich. Im statistisch-topographischen Teil dieser Abhandlung wurden diese zeitweise veräußerten Zehntrechte nicht voll ausgewertet. Sie wurden nur dann aufgenommen, wenn sonst Lücken im hochstiftischen Besitzbereich aufgetreten wären. Eine Überprüfung des genauen Besitzbestandes kann aber für jeden Ort ohne größere Schwierigkeiten dadurch vorgenommen werden, daß das ausführliche Ortsregister von Maidhof (PU III.) eingesehen wird. In welchem Umfang nun Verpachtungen von Zehnten vorgenommen wurden, mag folgende Zusammenstellung erläutern. Im Überblick ergibt sich folgendes Bild:1487 Verpachtung von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366 (Groß- und Kleinzehnt): Seite PU I.

Ort villa

Tot.

villa ½

laneumTot.

laneum½

curiaTot.

curia½

dos Tot.

dos ½

areaTot.

area½

837 Stederstorf 24 3 ½ 3 1 1 4

839 Oecenstorf 3 1 5

840 Weizzenchirhen

2

840 Guempoting 1 (?)

841 Salchendorf 1

841 Poeting et Haewczing

3

841 Pyelach Cultura

841 Seserndorf 11 1 3 2 2 5

843 Naewndling 2 ½

843 Schoenpuchel

844 Ekcharczperig 4 1

844 Siczzenperig Verschiedene Zehntrechte

844 Ernperig ¼ Zehnt

1487 Zusammenstellung aus PU I., S. 837–848.

272

844 Talarn ¼ Zehnt

845 Eczlensperig ¼ Zehnt

845 Hasendorf ¼ Zehnt

845 Vraeleinstorf ¼ Zehnt

846 Persnikch 1

846 Zwischenprunn 2 3

846 Im Tal 4 5

847 Oberndorf

848 Gaegring 1

848 Waeczendorf 1

Seite

PU I.

Ort triticum

mod.

triticum

metr.

siligo

mod.

siligo

metr.

avena

mod.

avena

metr.

arra

Pfd.

arra

den.

joch

tot.

joch

½

837 Stederstorf

839 Oecenstorf 1 7 7 1

840 Weizzenchirhen 1 ½ 1 ½ 60

840 Guempoting 22 23 60

841 Salchendorf 25 25 32

841 Poeting et

Haewczing

32 33 60

841 Pyelach 20 26 32

841 Seserndorf 43

843 Naewndling 1 4 5 1

843 Schoenpuchel 25 21

844 Ekcharczperig 33 33

844 Siczzenperig

844 Ernperig

844 Talarn

845 Eczlensperig

845 Hasendorf 50 50 90

845 Vraeleinstorf 12 12 32

846 Persnikch ½ 1 6 2 ½

846 Zwischenprunn 2 6 2 10 ½

846 Im Tal 3 3 1

847 Oberndorf 21 21 60

848 Gaegring

848 Waeczendorf

273

Zusammengefaßt zeigt die Tabelle, daß es sich bei diesen verpachteten Zehnten meist nur um Teilzehnte handelt, die im Besitz des Hochstiftes waren. Dabei überwogen die Halbzehnten, doch auch Viertelzehnte und niedrigere Anteile fehlen nicht. Im wesentlichen bezogen sie sich auf vier Objektarten, ganze Dörfer (villa), Meierhöfe (curia), Zinslehen von unterschiedlicher Größe (laneum) und andere bäuerliche Anwesen (area). Hinzuzufügen ist noch eine „dos“, eine Gabe, mehr wohl ein Lehen, das dem Pfarrer der „Oberen Kirche“ im Zusammenhang mit seinem Amt übertragen worden war.1488 Zu erwähnen sind auch noch die vielen Einzelgrundstücke, deren Größe meist in „jeuchart“, also Juchart = Joch angegeben ist. Sie wurden aber nur dann in die obige Tabelle aufgenommen, wenn sie von größerer Bedeutung waren. Meist fehlt eine Angabe über die Nutzungsart dieses Bodens; in diesen Fällen ist nur die Größe verzeichnet. Nicht selten aber liegen genauere Benennungen vor. Dann aber handelt es sich mit einigen Ausnahmen um agri1489 bzw. vinea.1490 Ein Wort bleibt noch zur Höhe der verschiedenen Zehnten zu sagen. Wie die Tabelle zeigt, ist sie sehr großen Schwankungen unterworfen. Der Grund hierfür liegt natürlich einmal in der unterschiedlichen Größe der Objekte. Da sie nur generell bezeichnet werden, kann über sie nichts genaueres gesagt werden. Der eigentliche Grund für diese Unterschiedlichkeit liegt aber im Wesen des Zehnts selbst begründet. Prinzipiell handelt es sich um eine ertragsabhängige Abgabe. Von 100 Garben betrug der Zehnt 10 Garben, von 120 Garben 12 Garben. Die hier vorliegenden Urbarsnotizen lassen aber die Vermutung aufkommen, daß man von dieser ursprünglichen Berechnung abgekommen war. Da vor allem die Dienste an Hafer und Roggen so gleichmäßig sind, ist anzunehmen, daß sie jährlich eingeschätzt wurden. Doch scheint sich der Zehnt zu einer für ein Gut festgesetzten Höhe hin zu entwickeln, wie es dann in späteren Urbaren üblich ist. Dort wird der Zehnt gehandhabt wie andere grundherrschaftliche Einkünfte auch. Bei dieser jährlichen Festsetzung wurde generell noch ein Notstand in der Ertragslage berücksichtigt. So findet sich an verschiedenen Stellen der Vermerk, daß nicht mehr an Zehnt gefordert werden kann wegen „des zu niedrigen Preises des Getreides“1491 oder wegen eingetretener Naturkatastrophen: „Hochwasser hat den größten Teil der Saatfelder verwüstet“.1492 In anderen Fällen ist kein Grund für niedrigere Einkünfte genannt, außer diesem, daß das

1488 PU I., S. 838: „Idem plebanus Superioris ecclesie de dote sua ½ decimam.“ 1489 ager z. B. PU I., S. 844 bei „Decima in Ernperig“: „In aliis agris et vineis, que uberlent vocantur, dominus [episcopus Pataviensis] non habet partem.“ 1490 vinea z. B. PU I., S. 844. 1491 PU I., S. 840: „(...) propter vilitatem bladii“ (Decima in Guompoting). 1492 PU I., S. 841: „Inundancia aquarum devastavit maiorem partem segetum.“

274

entsprechende Gut nicht bewirtschaftet war. Diese „bona inculta“1493 treten im hochstiftischen Urbar häufig auf, in manchen Gebieten sogar konzentriert.1494 Um das Gesamtbild über diese verpachteten Zehnten abzurunden, wäre es angebracht, jeweils die in der obigen Tabelle zusammengestellten Einzelposten zu addieren. Darauf sei verzichtet, denn die Urbarsangaben sind auch in diesem Falle lückenhaft. Wenn die Einzelposten noch einigermaßen ein gutes Gesamtbild ergeben, so würde es durch die Addition verfälscht. Abschließend ist noch die Tabelle der hochstiftischen Liegenschaften und Einkünfte in der üblichen Zusammenstellung aufgeführt.

PB Melk, II. GB Melk

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich: Gansbach, Gerolding, Loosdorf, Mauer bei Melk, Melk, Schönbühel

1. Herrschaft Schönbühel: Aggsbach Dorf, Gerolding, Mauer bei Melk, Schönbühel an der Donau

2. Hofmark Zeiselmauer: Loibersdorf

2. Verpachtung von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten i. J. 1366: Gerolding

3. Reichnisse von Schönbühel bei Melk: Gerolding

4. Hofmark Zeiselmauer: Loibersdorf

2.3.2.3. Gerichtsbezirk Ybbs an der Donau Der GB Ybbs an der Donau reicht in seiner westlichen Ausdehnung bis nahe an Amstetten heran. Im Norden bildet der GB Persenbeug die Grenze. In seinem Bereich ist keinerlei hochstiftischer Besitz nachzuweisen. Im Süden ist es der PB Scheibbs, der in langer Front die Grenze darstellt. Im Osten und Nordosten

1493 bona inculta = nicht bewirtschaftete Güter. Z. B. PU I., S. 843: „Altenperig 1 curia, sed hoc anno inculta.“ 1494 Ursache dafür waren die ständigen kriegerischen Auseinandersetzungen, die ihren letztendlichen Ausgang aus dem Vergleich vom 8. September 1156 nahmen, in dem Österreich von Bayern rechtlich gelöst wurde. Der Streit um dynastische, politische und wirtschaftliche Interessen artete meist in ungehemmte Gewalt aus. „Das war alles im Jahrhundert rücksichtslosesten Machtstrebens der Landesstaaten“, schreibt Karl Bosl in seiner Bayerischen Geschichte. Bosl, Karl: Geschichte Bayerns. Band I. Vorzeit und Mittelalter. München 1952. S. 124.

275

berühren zwei Gerichtsbezirke das Gebiet des Gerichtsbezirks Ybbs, nämlich Melk und Mank. Der GB Ybbs an der Donau zählt zwar zu den kleineren Gerichtsbezirken in Niederösterreich, steht aber an Bedeutung hinsichtlich des hochstiftischen Einflusses größeren nicht nach. Die Stadt Ybbs,1495 das Zentrum dieses Gerichtsbezirkes, bildete schon früh einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt.1496 Straßenverbindungen erstreckten sich in alle vier Himmelsrichtungen. Besonderes Gewicht hatte der Handel mit Böhmen, der über Ybbs führte.1497 In der Stadt selbst konnte das Hochstift Passau nicht Fuß fassen, obwohl sich jahrhundertlang dort der „Passauer Kasten“1498 befand, der als Zentrum eines hochstiftischen Kastenamtes diente.1499 Ursache dafür kann aber nicht ein reicher Besitz in dieser Stadt gewesen sein, sondern vielmehr die Lage des Ortes an der Donau. Denn weder die Urbare des 13. noch die des 14. Jahrhunderts geben einen Hinweis, der auf bischöflichen Besitz in der Stadt schließen ließe. Lediglich im Verzeichnis der „Kirchenlehen in Niederösterreich“1500 wird Ybbs genannt. Doch auch hier zeigt sich der starke Einfluß des Herzogs. Die Kirche in Ybbs vergab nämlich dieser, der Pfarrbezirk gehörte dem Passauer Bischof und den Zehnten bezogen die Passauer Kanoniker, also das Domkapitel.1501 Die Position der Babenberger war jedenfalls von Anfang an so stark, daß sich das Hochstift in ihr nicht entfalten konnte. Im Gegensatz dazu steht das Umfeld der Stadt. Hier konnte das Hochstift nicht unbeträchtliche Besitzungen erwerben, wie die verschiedenen Ämter zeigen. Im 13. Jahrhundert sind diese dem Umfang nach noch bescheiden. Das Urbar „Besitz in der Riedmark“1502 verweist darauf, daß der Markt, genannt Blindenmarkt, dem Bischof gehöre.1503 Die Lokalisierung ist allerdings nicht gesichert, denn der Ort liegt bereits außerhalb der Riedmark, doch auch das 14.

1495 Ybbs an der Donau: Caravias, Claudius: Ybbs an der Donau. Biographie einer Stadt. Herausgegeben von der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau. Ybbs an der Donau 1991. – Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. Wien 1982. S. 345–358 1496 Caravias, Ybbs, S. 83. 1497 Caravias, Ybbs, S. 83–89. 1498 Büttner, Burgen, S. 28. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 627. – Caravias, Ybbs, S. 33. 1499 Ybbs war ursprünglich königseigen, im 10. Jahrhundert im Besitz der Grafen von Sempt-Ebersberg, fiel 1045 an das Reich zurück, seit 1145 landesfürstlicher Besitz. Der „Passauer Kasten“, auch „Ybbsburg“ genannt, gelangte durch Schenkung an das Kloster St. Nikola in Passau (heute Teil der Universität Passau) und diente schließlich der bischöflich-passauischen Verwaltung als Speicher. Vgl. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. S. 346–347. – Büttner, Burgen, S. 28–30. 1500 PU I., S. 202–247. 1501 PU I., S. 239: „Item ecclesiam in Ibs contulit dux, que iam episcopo vacat Pataviensi, et termini pertinent ad eundem et decime ad canonicos.“ – Vgl. PU I., S. 239, Anm. 1824. 1502 PU I., S. 262–274. 1503 PU I., S. 268: „Item forum dictum Plintenmarct aput Novum Forum respicit episcopum.“

276

Jahrhundert berichtet unter dem Urbar der „Hofmark Amstetten“ von Besitz an diesem Ort.1504 Umfangreichere Besitzungen meldet das „Amt Petzenkirchen“1505 im GB Ybbs an der Donau, vor allem in Petzenkirchen selbst.1506 Die Geschichte des Ortes steht stark unter dem Einfluß des Hochstiftes Passau.1507 Die Siedlung liegt am Westufer der Erlauf, nur wenige Kilometer von Wieselburg entfernt. In diesem gesamten Gebiet südlich der großen Donauschleife bei Ybbs, mit der Ybbs als Westgrenze und der Erlauf als Ostgrenze, und im Südosten beschlossen durch das Wieselburger Land, konnte das Hochstift zunächst eine starke Position aufbauen. Der Besitz in dieser Gegend soll nach einer gefälschten Urkunde auf Karl den Großen zurückgehen. Diese Fälschung muß allerdings nicht unbedingt auch einen inhaltlich falschen Charakter tragen.1508 Schon bei verschiedenen Orten hat sich ergeben, daß unter Karl dem Großen in diesem Raume nicht nur Passau, sondern auch andere Hochstifte und Klöster Besitz erhielten. Auch die Deutung des Ortsnamens Petzenkirchen läßt einen ähnlichen Schluß zu. In ihm steckt als Bestimmungswort die Namensform Petzo, abgeleitet aus dem Personennamen Berengar. Damit kann eigentlich nur Bischof Berengar von Passau (1013–1045) gemeint sein, der damit als Erbauer der Pfarrkirche bezeugt wäre. Die Kirche trägt ferner das Patrozinium des hl. Stephanus, der Passauer Mutterkirche.1509 Petzenkirchen ist eine Passauer Urpfarrei. Deren Ausmaße waren von imponierender Größe. Deutlich wird dies, wenn man betrachtet, welche Pfarreien im Laufe der Zeit aus dem Verband dieser Urpfarrei ausgeschieden sind: Etwa um 1100 die Pfarreien des Klosters Regensburg-Mondsee, nämlich Steinakirchen1510 und Pöchlarn.1511 Um 1160 folgten St. Oswald1512 und

1504 PU I., S. 550: „Primo in Plintenmarcht ½ decimam, residuam partem habet Tot.“ – Dieser Tot, der in den Urbaren nicht weiter genannt wird, war Einwohner der Hofmark Amstetten und Inhaber eines halben Zehnts. – Die Namengebung entwickelte nicht selten plastische Formen wie Kotz (PU I., S. 550), Hufnagel (PU I., S. 530), Fynch (= Fink) (PU I., S. 531) u. a. 1505 PU I., S. 151: „Isti sunt redditus episcopales in Petzinchirchen.“ 1506 PU I., S. 151. 1507 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 464–465. 1508 Vgl. zum Sachverhalt: Hartmann, Josef: Urkunden. In: Friedrich Beck. Eckart Henning (Hrsg.): Die archivalischen Quellen. Mit einer Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Köln, Weimar, Wien 2003. S. 9–39. Hier: S. 35–39. – Herde, Peter: Artikel „Fälschungen“ (A, I.–II.): In: LexMA, Band 4, Sp. 246–249. – Fichtenau, Heinrich: Das Urkundenwesen in Österreich. Vom 8. bis zum frühen 13. Jahrhundert. Wien, Köln, Graz 1971 (Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 23). S. 132–133 und S. 247–253. 1509 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 464. 1510 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 566–567.

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Marbach jenseits der Donau. Marbach1513 liegt unmittelbar am Strom, in der Nähe der Wallfahrt Maria Taferl,1514 Sankt Oswald westlich der großen Ysper, die westlich von Persenbeug in die Donau mündet. Im 12. Jahrhundert folgten noch die Pfarreien Gottsdorf1515 und Ybbs,1516 beide auf der nördlichen Landzunge, die durch die große Donauschleife gebildet wird, und im 13. Jahrhundert die Pfarrei Ferschnitz1517 am gleichnamigen rechten Nebenfluß der Ybbs, bereits im PB Amstetten. Das große, weite Hinterland war also der Urpfarrei im Laufe der Zeit verloren gegangen. Verblieben ist nur das Vikariat Purgstall an der Erlauf, fast genau zwischen Wieselburg und Scheibbs. Im Handbuch der Historischen Stätten, Österreich,1518 wird hier in Purgstall Passauer Besitz erwähnt. Die Urbare sowohl des 13. wie auch des 14. Jahrhunderts berichten davon nichts. Das Verzeichnis der „Kirchenlehen in Niederösterreich“1519 gibt genauere Auskunft. Danach ist die Situation wie folgt:1520 Die Kirche in Petzenkirchen gehört dem Domkapitel und dieses besitzt auch die Zehntrechte. Dem Bischof, also dem Hochstift, gehört weiterhin der Pfarrbezirk (terminos), vom Zehnt etwa 30 Maß und die dortige Siedlung (villa ibidem). Die Urbare zeigen jedenfalls,

1511 Pöchlarn selbst gehörte seit Ludwig dem Deutschen (832) zum Hochstift Regensburg. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 471–472. 1512 St. Oswald gehörte seit der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts zur Herrschaft der Burggrafen von Regensburg, die Pfarrkirche wurde 1160 von Bischof Konrad von Passau geweiht. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 516. 1513 Marbach (= Grenzbach), 1144 erstmals urkundlich genannt, gewann Bedeutung durch die Urfahr über die Donau. Ladezentrum für Getreide, Salz und Holz; früher Zentrum des Weinbaugebiets. Die Kirche mit Martinspatrozinium reicht in die Karolingerzeit zurück, seit dem 11. Jahrhundert passauischer Mutterpfarrbezirk, Ende des 12. Jahrhunderts als grundherrliche Eigenpfarrei aus dem Passauer Besitz ausgegliedert. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 402. 1514 Maria Taferl, Pfarr- und Wallfahrtskirche zur Schmerzhaften Muttergottes, stark besuchter Wallfahrtsort. Gugitz, Gustav: Österreichs Gnadenstätten in Kult und Brauch. Band 2. Niederösterreich und Burgenland. Wien 1955. S. 115–124. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 411. 1515 Hier Besitz des Klosters Niederaltaich bereits Ende des 9. Jahrhunderts nachweisbar. Die Pfarrei eine Gründung der Burggrafen von Regensburg; Stiftung an das Zisterzienserkloster Walderbach (Landkreis Cham/Oberpfalz), seit 1268 Besitz des Klosters Aldersbach (Landkreis Passau). Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 275–276. 1516 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 346–347. 1517 Slawische Ortsbezeichnung Phezniza = Teufelsbach. In der Gegend Besitzungen des Klosters Mondsee und des Hochstifts Regensburg. Häufiger Besitzwechsel. Im 17. Jahrhundert im Besitz der Zinzendorfer, der gleichzeitigen Inhaber der Grafschaft Neuburg am Inn bei Passau, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts vom Hochstift Passau angekauft wurde. Vgl. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 249. 1518 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 464. 1519 PU I., S. 202–247. 1520 PU I., S. 239: „Item ecclesiam in Pecinchirchen conferunt canonici Patavienses et recipiunt decimas, sed episcopus habet terminos et decimas ad 30 mod. et villam ibidem.“

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daß der südliche Teil, also das Gebiet um Purgstall, nicht mehr erwähnt wird, während der nördliche, also näher zu Petzenkirchen gelegene, weiterhin im Urbar verzeichnet ist. Nach dem Handbuch der Historischen Stätten Österreichs vollzog sich diese Aufteilung oder wenigstens ein Teil derselben im Jahre 1159 unter Bischof Konrad I.1521 Der Besitz, wie er im Urbar des 13. Jahrhunderts1522 entgegentritt, scheint von bescheidenerem Ausmaß zu sein als der des 14. Jahrhunderts.1523 Das liegt aber nur an der Ausführlichkeit bzw. an der Umständlichkeit dieses Urbars. So umfaßt das ältere Urbar im Druck eine Seite und ist daher leicht überschaubar, das zweite Urbar (14. Jahrhundert) erstreckt sich beinahe über 10 Seiten und ist zudem recht unübersichtlich aufgebaut. Vom Inhalt her aber sind beide ähnlich, wenn sich die Angaben natürlich auch nicht genau decken. Hundert Jahre zeitliche Differenz haben immer mehr oder minder große Umwandlungen zur Folge. Vergleicht man die Zahlen,1524 so ergibt sich eine relativ weitgehende Übereinstimmung. Zu bedenken bleibt jedoch, daß diese Zahlen sich auf das Amt Petzenkirchen und nicht auf den Ort allein erstrecken. Für das 13. Jahrhundert sind schließlich noch zu erwähnen die Kirchenlehen in den Gemeinden Petzenkirchen1525 - davon wurde bereits gesprochen - in Säusenstein1526 und in Ybbs an der Donau.1527 Hierzu ist kurz zu bemerken, daß die Kirche in Säusenstein vom Grafen von Plain damals an das Hochstift zurückgefallen war;1528 an der Kirche in Ybbs hatten der Herzog, der Bischof und das Domkapitel Rechte.1529

1521 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 464. 1522 PU I., S. 151: „Amt Petzenkirchen“ 1523 PU I., S. 537–546: „Hofmark Petzenkirchen“. 1524 Für das 13. Jahrhundert werden im „Amt Petzenkirchen“ erwähnt (PU I., S. 151): In Petzenkirchen von 4 Lehen, 1 Hube, 2 Zehnthöfen, 25 kleineren Anwesen insgesamt 1680 Denare, 180 Käse, 43 Hühner, 270 Eier, 14 Maß Roggen, 14 Maß Hafer, 8 Gänse, 8 Bündel Flachs. – Für das 14. Jahrhundert werden in der „Hofmark Petzenkirchen“ aufgeführt (PU I., S. 537–546): Dienste in Petzenkirchen selbst von ½ Hube, 2 Meierhöfen, 2 Zinslehen (lanea), 28 kleineren Anwesen, einer größeren Anzahl von Äckern. Davon insgesamt: 1279 Denare, 104 Käse, 22 Hühner, 20 Eier, 24 Maß Hafer. Hinzu kommen noch verschiedene Grundstücke, die nicht zum Dorf Petzenkirchen gehören: 5 Äcker, davon 38 Denare, 1 Hof, 1 Wiese von 4 Tagwerk, ferner 4 Gemüsegärten (orti olerum), davon je 8 Denare für das Heu. Die Bewohner von Petzenkirchen sind ferner verpflichtet, das Heu zum Meierhof zu fahren. Das Passauer Hochstift besitzt auch das Fischereirecht in der Erlauf, dem rechten Nebenfluß der Donau. 1525 PU I., S. 239. 1526 PU I., S. 236–237. – Pfarrkirche mit Patrozinium des hl. Laurentius, daher „(...) ecclesia aput Sanctum Laurentium“ anstelle von Säusenstein. Vgl. PU I., S. 237, Anm. 1813. 1527 PU I., S. 239. 1528 PU I., S. 237: „Item ecclesia in Saerlinge (= Sarling, G Säusenstein, PU I., S. 237, Anm. 1815) vacat episcopo Pataviensi a comite Leutoldo de Plaein cum omnibus pertinentibus ad eandem.“ 1529 PU I., S. 239: „Item ecclesiam in Ibs contulit dux, que iam episcopo vacat Pataviensi, et termini pertinent ad eundem et decime ad canonicos.“

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Die Situation im 14. Jahrhundert braucht, da vieles schon vorweggenommen ist, nur mehr gestreift werden. Daß die Hofmark Amstetten in den GB Ybbs hereinreichte, wurde schon erwähnt. Die Hofmark Petzenkirchen wurde ebenfalls schon behandelt. Somit bleibt nur mehr eine kurze Bemerkung zu den „Steuergefällen um das Jahr 1331“.1530 Für Petzenkirchen ergibt sich ein Betrag von 10 Pfund, das sind also 2400 Denare,1531 und es liegt damit der Größenordnung nach am unteren Ende. Alberndorf weist die gleiche Summe auf.

PB Melk, IV. GB Ybbs an der Donau

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Besitz in der Riedmark:

Blindenmarkt 1. Hofmark Amstetten:

Blindenmarkt

2. Amt Petzenkirchen: Petzenkirchen

2. Hofmark Petzenkirchen: Gumprechtsberg, Holzing,

Landfriedstetten, Petzenkirchen, Ratzenberg, Säusenstein

3. Kirchenlehen in Niederösterreich: Petzenkirchen, Säusenstein, Ybbs an der

Donau

3. Steuergefälle um das Jahr 1331: Petzenkirchen

2.3.3. Politischer Bezirk Sankt Pölten Der PB Sankt Pölten mit seinen Gerichtsbezirken Herzogenburg, Neulengbach und Sankt Pölten bildet das große Zentrum hochstiftischer Herrschaft zwischen dem großen Donauabschnitt an der Wachau und dem Wiener Wald. Das Gebiet wird etwa in der Mitte geteilt durch die Traisen, die kurz vor dem Tullner Becken die Donau erreicht. Die Stadt Sankt Pölten stellt gleichsam den Mittelpunkt dieses Rechteckes dar. Schon zur Zeit der römischen Herrschaft bildete Cetium1532 ein Zentrum der Verwaltung. In der Zeit der Völkerwanderung verlor der Ort an Bedeutung. In

1530 PU I., S. 703–704. 1531 PU I., S. 703: „In Alberndorf 10 libr.“ 1532 Cetium = Aelium Cetium. „Kaiser Hadrian (117–138) oder sein Nachfolger Pius führte die italienische Verwaltung auch im Norden durch: Aelia Ovilava (Wels) und Aelium Cetium (St. Pölten), beide im Alpenvorland gelegen, bezeichnen diese Absicht.“ Und „Vier politische Gemeinwesen (civitates) sind in Ufer-Noricum nachweisbar: Juvavum (Salzburg), Ovilava

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den Ruinen der Römerstadt gründeten schließlich um 760 zwei fränkische Adelige ein Kloster nach der Regel des hl. Benedikt. Die ersten Mönche stammten vom Kloster Tegernsee. Die Kirche wurde dem hl. Hippolyt geweiht. Dieses Patrozinium war schließlich die Ursache für den heutigen Ortsnamen, der den ursprünglichen Ortsnamen „Treisma“ ablöste. Ein rasches Aufblühen erlebte der Ort nach den Ungarnkriegen. Im 11. Jahrhundert wurde er Markt, Ortsherr war der Bischof von Passau. Er erteilte auch im Jahre 1159 das Stadtrecht an Sankt Pölten. Wie in Passau, so gliederte sich Sankt Pölten in zwei Teile: Die Stadt war bischöflich, das Kloster mit seinen Zugehörungen aber unterstand dem Propst des Augustiner-Chorherrenstiftes.1533 Die Kanoniker hatten 1081 das ehemalige Benediktinerkloster übernommen. Diese starke Position des Hochstiftes Passau widerstrebte verständlicherweise den Zielsetzungen des Landesfürsten. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts bot sich ihm dann eine günstige Gelegenheit für einen raschen Zugriff.1534 1481 hatten die Passauer Bischöfe die Stadt an den König von Ungarn, Mathias, verpfändet, der in Auseinandersetzungen mit Österreich verwickelt war. Als im Jahre 1491 der Friede von Preßburg dem Zwist ein Ende bereitete, beanspruchte König Maximilian die Stadt Sankt Pölten als Kriegsbeute und gab sie nicht mehr heraus. Die Herrschaft des Hochstiftes Passau war damit beseitigt. Für die Stadt war dies, wie der künftige Aufschwung zeigte, kein Nachteil; die Rechtlichkeit des Vorgehens von Seiten Österreichs ist hier nicht zu beurteilen. Zu vermeiden war dieser Lauf der Dinge ohnehin nicht. Und wieder ist festzustellen, daß die Bischöfe von Passau selbst insofern die Schuld an dieser Wendung trugen, als sie durch die vorausgegangene Verpfändung ihres Besitzes einen einleuchtenden Vorwand lieferten und aufgrund dieser Verpfändung den Bewohnern der Stadt demonstrierten, daß ein persönliches Interesse an ihnen nicht bestand. Damit war auch dieses Kapitel hochstiftischer Herrschaft abgeschlossen.

(Wels), Lauriacum (Lorch) und Cetium (St. Pölten).“ Zibermayr, Ignaz: Noricum. Bayern und Österreich. Lorch als Hauptstadt und die Einführung des Christentums. 2. Auflage. Horn, Niederösterreich 1956. S. 9–11. – Umfangreiche Darstellung der Geschichte der Stadt Sankt Pölten in: Gutkas, Karl: Artikel „Sankt Pölten“. In: LexMA, Band 7, Sp. 1194–1195. Mit weiteren einschlägigen Literaturhinweisen. – Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. S. 33–59. 1533 Kurze Hinweise zu St. Pölten als Doppelkloster: Schragl, Friedrich: Niederösterreichische Doppelklöster im Spätmittelalter. In: Abgekommene Stifte und Klöster in Niederösterreich. Hrsg. von Thomas Aigner und Ralph Andraschek-Holzer. St. Pölten 2001 (Beiträge zur Kirchengeschichte Niederösterreichs. Hrsg. von Thomas Aigner. Band 6). S. 25–31. Hier: S. 27–29. – „Unter ´Doppelklöster´ versteht man Gemeinschaften von Mönchen und Nonnen, die eine lokale, rechtliche und wirtschaftliche Gemeinschaft bilden.“ Schragl, Doppelklöster, S. 25. 1534 Gutkas, St. Pölten, Sp. 1194–1195. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 519–522.

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Betrachtet man nun den reichen Besitz, den das Hochstift im 13. und 14. Jahrhundert in diesem Raume besaß, so erkennt man erst so recht den wirklichen Verlust. Man kann wohl sagen, daß sich hier neben Wien und seiner Umgebung überhaupt die stärkste Stütze hochstiftischer Herrschaft in Niederösterreich gebildet hatte. Wohl zeigt das Kartenbild, daß sich auch nördlich der Donau, vor allem im Bereich der PBe Krems und Horn, eine starke Häufung hochstiftischen Einflusses dokumentiert; dort handelt es sich aber vorwiegend um Zehntrechte. Im Bereich des PB Sankt Pölten war dies nicht der Fall. Vor allem in den Gemeinden östlich der Stadt hatte das Hochstift sowohl im 13. wie auch im 14. Jahrhundert umfangreichen Urbarsbesitz aufzuweisen. Darüber hinaus spielten natürlich auch Zehntrechte eine gewisse Rolle. Stark vertreten sind zudem die Kirchenlehen, die ja über das gesamte Gebiet Niederösterreichs südlich der Donau verstreut sind. Wenn in manchen Gegenden hochstiftischer Urbarsbesitz auch fehlt, die Kirchenlehen fehlen nicht. Über ihre Existenz nördlich der Donau sind keine Quellen vorhanden; sie scheinen verlorengegangen. 2.3.3.1. Gerichtsbezirk Herzogenburg Der GB Herzogenburg liegt nördlich von Sankt Pölten zu beiden Seiten der Traisen. Die Stadt selbst, von der nicht ausgeschlossen ist, daß sie in ihrer ersten Siedlungsanlage Herzog Tassilo ihren Ursprung verdankt, lag im Interessenbereich des Hochstifts.1535 Passauer Besitz ist vor allem östlich und westlich des Flusses in gemessenem Abstand zu beobachten. Herzogenburg1536 selbst war, wie z. B. Sankt Pölten auch, herrschaftlich in zwei Teile gegliedert. Der eine Teil der Siedlung war bereits seit dem 11. Jahrhundert Babenberger Besitz, der sogenannte „Untere Markt“. Er kam durch Tausch um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert an das Kloster Vormbach am Inn.1537

1535 „Kaiser Heinrich II. schenkte 1014 Bischof Berengar von Passau an fünf verschiedenen Orten – darunter auch Herzogenburg – Grund und Boden zur Errichtung einer Kirche und eines Priesterhauses sowie je eine Königshufe für die Ausstattung des Priesters.“ (S. 72) Dadurch entstand eine Zweiteilung des Ortes: Besitz des Hochstifts Passau und Besitz des Landesherrn (Babenberger). Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 69–82. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 318–320. 1536 Vgl. Schuster, Elisabeth: Die Etymologie der niederösterreichischen Ortsnamen. 2. Teil. Ortsnamen von F bis M. Wien 1990 (Historisches Ortsnamenbuch von Niederösterreich. Reihe B). S. 260. 1537 Zum Kloster Vormbach am Inn, Landkreis Passau: Heuwieser, Max: Vornbach. In: Alte Klöster in Passau und Umgebung. Hrsg. von Josef Oswald. Passau 1950. S. 161–186. – Übliche Schreibweise: Kloster Vormbach am Inn und heutige Ortsnamensform Vornbach am Inn, jedoch in der Literatur unterschiedlich verwendet.

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Der sogenannte „Obere Markt“ nahm eine andere Entwicklung. Er hatte seinen Ursprung in der Schenkung einer Königshube aus dem Jahre 1014 an das Hochstift Passau.1538 Im Jahre 1244 verlegte Passau das in Sankt Georgen an der Traisenmündung gelegene Augustinerchorherrenstift, das immer wieder vom Hochwasser bedroht war, an diese Stelle. Jeder dieser beiden Teile war verwaltungsmäßig selbständig, und erst im Jahre 1927 wurde die Vereinigung im Zuge der Stadterhebung endgültig abgeschlossen.1539 Der Besitz des Hochstiftes im GB Herzogenburg ist im 13. Jahrhundert vielfach gegliedert. Keines der einzelnen Ämter bzw. Herrschaften konnte dagegen eine dominierende Stelle einnehmen. Da sind z. B. die Lehen zu nennen, die nach dem Grafen von Hernstein erledigt waren.1540 Die Herren von Hernstein waren Lehensleute des Hochstifts und sollen um die Mitte des 12. Jahrhunderts mehr als 400 Huben besessen haben.1541 Nach der Eintragung ins hochstiftische Urbar ist diese Zahl nicht mehr nachzuprüfen. Die Angaben dort sind sehr vage und ungenau und scheinen mehr aus der Erinnerung als auf Grund sachlicher Unterlagen erstellt worden zu sein. Einige Zitate machen dies deutlich. Das Urbar beginnt:1542 „Ista vacare ceperunt per mortem comitis de Herratstein: Hausleitten, Meurlinge et curia villicationis sub monte Chotwico, etiam ibidem mons, in quo locate sunt vinee quam plures.“ „Diese wurden ledig durch den Tod des Grafen von Hernstein: Hausleitten, Meurlinge und der Meierhof unter dem Göttweiger Berg, auch dort der Berg, auf dem sehr viele Weingärten angelegt sind.“ Dieses „quam plures“, „sehr viele“ besagt eigentlich nur, daß das Hochstift sich gar nicht im klaren war, was ihm eigentlich rechtlich zustand. In ähnlich unbestimmter Weise sind auch die weiteren Angaben abgefaßt. Beim Zehnt z. B. ist nur bekannt, der wievielte Teil dem Hochstift zustand, nicht aber von wieviel Gütern. Aus dieser Gütermasse des Grafen von Hernstein befand sich 1 Meierhof in Noppendorf in der G Hausheim1543 im genannten Gerichtsbezirk. Weitere Angaben fehlen. Unter „Lehenssachen“1544 sind ferner im Urbar einige Aufzeichnungen über hochstiftischen Güterbestand zusammengestellt, die nur aus kurzen Notizen

1538 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 318. 1539 Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 79–80. 1540 PU I., S. 321–323: „Nach dem Grafen von Hernstein erledigte Lehen in Niederösterreich“. 1541 PU I., S. 322, Anm. 382. 1542 PU I., S. 321. 1543 PU I., S. 322. 1544 PU I., S. 277–279: „Lehenssachen: 1. Saehsendorf. 2. Nach dem bayerischen Pfalzgrafen erledigte Lehen in Niederösterreich. 3. Besitz bei Greifenstein (NÖ).“

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bestehen. Nr. 2 umfaßt die „Nach dem bayerischen Pfalzgrafen erledigte[n] Lehen in Niederösterreich“.1545 Gemeint ist Graf Ropoto III. von Ortenburg, gestorben 1248.1546 Zu seinen Lehen gehörte 1 Mühle bei Traismam. Nach Maidhof handelt es sich hierbei um eine einzelne Mühle an der Traisen.1547 Diese Mühle aber hatte widerrechtlich ein miles, genannt Spane, in Besitz. Ebenfalls in diese Reihe von Einzelbesitzungen ist der halbe Zehnt in Kappeln zu zählen, der als Lehen nach dem Ableben des Regensburger Domvogts an das Hochstift zurückgefallen war.1548 Über die Höhe des Zehnts wird nichts berichtet. In einigen Ausläufern reicht auch bereits die Hofmark Sankt Pölten in den heutigen GB Herzogenberg herein. Es handelt sich dabei um die „Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten“.1549 Im wesentlichen liegen diese in Sankt Pölten selbst oder in unmittelbarer Nähe, größere landwirtschaftliche Güter sind aber auch in größerer Entfernung festzustellen. Dazu gehörten einmal der Meierhof in Weidling, G Statzendorf1550 und 3 Höfe in Zagging in der G Hain.1551 Als Belege aus dem 13. Jahrhundert bleiben abschließend nur mehr die „Kirchenlehen in Niederösterreich“1552 zu erwähnen. In der G Inzersdorf an der Traisen1553 befanden sich zwei Kirchen am Ort, die eine vergab der Abt von Klein-Mariazell, die zweite Meihard von Inzersdorf.1554 In Kappeln besaßen die Chorherren von Sankt Pölten das Patronatsrecht; die Ausstattung mit Grund und Boden und der Zehnt gehörten dem Passauer Bischof.1555 In Oberwölbing jedoch hatte dieser lediglich Einkünfte vom Zehnt der Kirche, während der Erzbischof von Salzburg das Patronatsrecht ausübte, dem auch der Fundus (Grund und Boden) zustand.1556 Ähnlich gemischt waren die Rechte bei den übrigen Kirchen nämlich Obritzberg,1557 in Kuffern in der G Statzendorf1558 und

1545 PU I., S. 277: „Nach dem bayerischen Pfalzgrafen erledigte Lehen in Niederösterreich.“ 1546 Vgl. PU I., S. 277, Anm. 4. 1547 PU I., S. 277: „(...) que occupat quidam miles dictus Spane.“ – Vgl. PU I., S. 278, Anm. 8. 1548 PU I., S. 298: „Item ½ partem decime in Capelle (= Kappeln, B. Herzogenburg) cum omnibus attinenciis.“ 1549 PU I., S. 171–179. 1550 PU I., S. 178. 1551 PU I., S. 178. 1552 PU I., S. 202–247. 1553 PU I., S. 228. 1554 PU I., S. 228: „Item 2 ecclesie in Imtzinstorf; unam confert abbas Celle Sancte Marie, secundam uxor Meinhardi de Imtzinstorf.“ – Vgl. PU I., S. 228, Anm. 1776 und 1777. 1555 PU I., S. 225: „Item ecclesiam in Chapelle conferunt fratres Sancti Ypoliti et decime sunt episcopi Pataviensis et fundus ibidem.“ – Zu fundus: vgl. nächste Anm. 1556 PU I., S. 227: „Item ecclesiam in Welmich conferunt Salzburgenses et fundus est eorum, decime autem sunt episcopi Pataviensis.“ Vgl. PU I., S. 227, Anm. 1771. – fundus = Grund und Boden; Landgut. Der Fundus ist die Ausstattung einer Kirche, einer Pfarrei oder eines Klosters (Stift) mit Grund und Boden, um die Stiftung bzw. den Stiftungsinhaber wirtschaftlich abzusichern. Vgl. PU III., S. 355. 1557 PU I., S. 227: „Item ecclesiam in Albrehtsperge confert Albero de Chunringe, termini autem eius cum decimis pertinent ad ecclesiam Pataviensem.“ – Vgl. PU I., S. 227, Anm. 1772 und

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in Traismauer.1559 Weitere urbarielle Aufzeichnungen aus dem 13. Jahrhundert fehlen. Im ganzen zeigt sich also ein bunt gemischtes Bild verschiedener Rechte, die schon durch die große Streuung sehr gefährdet erscheinen. Das 14. Jahrhundert bestätigt diese Vermutung. Von den zahlreichen verschiedenen Lehen, die im 13. Jahrhundert noch zu erkennen waren, scheint nichts mehr geblieben zu sein. Alles, was das 14. Jahrhundert kennt, ist zusammengefaßt unter den beiden Aufzeichnungen: 1. „Verpachtung von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366."1560 2. „Verpfändungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten.“1561 Von Urbarsbesitz ist in keiner der beiden Quellen die Rede. Sie scheinen das Schicksal des hochstiftischen Besitzes in Sankt Pölten vorzuzeichnen. Auch hier kommt das Ende der Passauer Herrschaft nicht unvermittelt. Es wird eingeleitet durch die zeitweilige Veräußerung von Rechten, die die Rechtsposition des Hochstifts schwächen mußte. Die Verpachtung war die Voraussetzung für den Verfall; verpachtet wurde im großen Stil. Die Objekte im einzelnen aufzuführen, erübrigt sich hier; sie sind auch aus dem statistisch-topographischen Teil zu ersehen. Betroffen sind Objekte in den Gemeinden Ederding,1562 Gutenbrunn,1563 Inzersdorf an der Traisen,1564 Kappeln,1565 Nußdorf an der Traisen1566 und Weißenkirchen an der Purschling.1567 Stärkere Konzentrationen dieser Zehntrechte sind in den Gemeinden Kappeln und Weißenkirchen festzustellen, jedoch erreichen sie nirgends eine besondere Dichte.

1773. – termini = Gebiet, Bezirk; als Plural von terminus auch: Grenze, Mark. Maidhof gibt an, daß – neben anderen Stellen in den Passauer Urbaren – in diesem Fall der Begriff termini unklar bleibt. Hier ist von den termini ecclesie die Rede, deren fundus wird aber nicht vermerkt. Genau so verhält es sich auch umgekehrt; wo an anderer Stelle vom fundus der Kirche gesprochen wird, fehlen Hinweise auf die termini. Möglich wäre in diesem Zusammenhang die Bedeutung von termini = Pfarrbezirk, wahrscheinlich ist gleichwohl die Bedeutung von einem zur Kirche gehörigen Besitz an Grund und Boden. Vgl. PU III., S. 343. 1558 PU I., S. 228: „Item ecclesiam in Chuffaern confert Sifridus Orphanus, sed fundus et decime sunt episcopi Pataviensis.“ 1559 PU I., S. 228–229: „Item ecclesiam in Traisenmower conferunt Salzburgenses et fundus est archiepiscopi, sed decime sunt episcopi Pataviensis.“ – Vgl. PU I., S. 228, Anm. 1779 und 1780. 1560 PU I., S. 837–848: „Hic annotantur locaciones decimarum domini Pataviensis ad granarium in Sancto Ypolito pertinencium.“ 1561 PU I., S. 848: „Nota decimas obligatas ab episcopatu ad granarium in Sancto Ypolito pertinentes.“ – „(...) decimas obligatas (...)“ = Die Verpfändung von Zehnten. 1562 PU I., S. 847. 1563 PU I., S. 845. 1564 PU I., S. 847. 1565 PU I., S. 839–840, S. 846–847. 1566 PU I., S. 845–846. 1567 PU I., S. 840, S. 846.

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PB Sankt Pölten, I. GB Herzogenburg

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Inwärtseigen der Hofmark Sankt

Pölten: Hain, Statzendorf

1. Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366:Ederding, Gutenbrunn, Inzersdorf an der

Traisen, Kappeln, Nußdorf an der Traisen, Weißenkirchen an der Perschling

2. Nach den Grafen von Herntstein erledigte Lehen in Niederösterreich:

Hausheim

2. Verpfändungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten:

Gemeinlebarn

3. Lehenssachen. Nach dem bayerischen Pfalzgrafen erledigte Lehen in

Niederösterreich: Inzersdorf an der Traisen

4. Kirchenlehen in Niederöstereich: Inzersdorf an der Traisen, Kappeln,

Oberwölbling, Obritzberg, Statzendorf, Traismauer

5. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen:

Kappeln

2.3.3.2. Gerichtsbezirk Neulengbach Der GB Neulengbach ist der östlichste der Gerichtsbezirke des PB Sankt Pölten und reicht bis an den Wienerwald heran. Dieser stellte für das Hochstift Passau gleichsam eine natürliche Grenze dar. Das Kartenbild ist hier sehr instruktiv. Im gesamten weiten Gebiet zwischen einer gedachten Linie mit den festen Punkten Hainfeld – Purkersdorf – Klosterneuburg als Westgrenze, dem Leithagebirge als Ostgrenze und der Donau im Norden findet sich kaum Passauer Urbarbesitz. Das genannte Gebiet ist dagegen mit zahlreichen Kirchenlehen überzogen. Sie reichen im Süden bis ungefähr auf die Höhe von Wiener-Neustadt. Doch auch diese Kirchenlehen sind nicht gleichmäßig verteilt. Das mag zum Teil daher rühren, daß die Quellenlage nicht immer gleich gut ist. Trotzdem zeigt sich aber auch, daß das Hochstift in manchen Räumen nicht Fuß fassen konnte, so z. B. in dem unmittelbar östlich an Neulengbach anschließenden Raum. Der Wienerwald bildete für das Hochstift ja eine feste Grenze.

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Dieser kurze Umriß der Herrschaftsverteilung stimmt in einem Punkt nicht: Die unmittelbare Umgebung von Wien – legt man die heutige Stadtgrenze Wiens zu Grunde – muß hier ausgeklammert werden. Wie sich in den späteren Ausführungen zeigen wird, liegt hier Hochstiftsbesitz von besonderer Eigenart. Sonst aber erscheint das Hochstift in diesem südöstlichen Teil Niederösterreichs nur als Inhaber von Kirchenlehen, wenn man von einigen kleineren Liegenschaften absieht. Im Bereich des PB Sankt Pölten ist der GB Neulengbach der mit dem geringsten hochstiftischen Besitz. Es ist zwar eine ganze Reihe von Ämtern bzw. Herrschaften festzustellen, wie die am Schluß dieses Abschnittes beigefügte Übersicht zeigt; dieses Bild erweckt aber einen falschen Eindruck. Die vier im 13. und 14. Jahrhundert genannten Verwaltungseinheiten haben im GB Neulengbach nur sporadische Rechte inne. Am stärksten vertreten sind hier – wie gesagt – die Kirchenlehen, doch sind die hochstiftischen Rechte oft sehr beschränkt. Einige Beispiele seien herausgegriffen: Die Kirche in Altlengbach vergab der Regensburger Domvogt; sie wurde allerdings dem Bischof mit allen Rechten geledigt.1568 Die Kirche in Murstetten vergab Sifridus Orphanus,1569 die übrigen Rechte besaß der Bischof. Auch über die Kirche in Ollersbach besaß der Regensburger Domvogt die Rechte, sie gelangten erst später an den Bischof von Passau.1570 Zwar scheint die Position des Bischofs bzw. des Hochstifts nicht durchgängig schlecht gewesen zu sein; für den Bestand des Hochstiftsbesitzers aber war es immer gefährlich, wenn andere Herrschaften zugleich mit ihm gemeinsame Rechte an Objekten geltend machen konnten. Wie sich meist zeigt, ist es nicht das Hochstift gewesen, das sich durchzusetzen vermochte, sondern fast immer der Landesherr bzw. der ihm nahestehende Adel. Die Idee der Territorialisierung war stärker. Im GB Neulengbach übte der Regensburger Domvogt nicht nur Rechte über Kirchenlehen aus; er machte auch anderweitig Ansprüche geltend. Für das Hochstift war es nur von Vorteil, daß es sein Erbe antreten konnte.1571 Zu diesen Besitzungen gehörten z. B. Zehntrechte in Altlengbach. Hier fielen zwei Drittel des Zehnts an den Bischof.1572 In Weiding in der G Raipoltenbach1573 besaß der

1568 PU I., S. 222: „Item ecclesiam in Altenlengbach contulit advocatus Ratisponensis; que iam vacat episcopo cum fundo, decimis et silvis.“ 1569 PU I., S. 225: „Item ecclesiam in Murrestetin confert Sifridus Orphanus, sed decime et fundus sunt episcopi.“ – Vgl. PU I., S. 225, Anm. 1762. 1570 PU I., S. 223–224: „Item ecclesiam in Algerspach contulit advocatus Ratisponensis; que iam vacat episcopo et decime et fundus ibidem. 1571 PU I., S. 298–301: „Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen. (Betr. Nieder- und Oberösterreich). Ista inceperunt vacare ab advocato Ratisponensi. Ista pertinent ad episcopum Pataviensem.“ 1572 PU I., S. 299: „Item decimam in Altenlengenbach, 2 partes episcopo.“

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Domvogt 1 Meierhof1574 und in Sankt Christophen erhielt das Hochstift den halben Zehnt von dieser Kirche zurück.1575 Weitere Rechte werden für das 13. Jahrhundert aus diesem Erbe nicht gemeldet. Neben dieser Gütermasse sind nur mehr zwei weitere Posten aufgezeichnet, nämlich Rechte des Hochstifts auf „Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten“1576 und ein Posten aus „Lehenssachen betreffs Niederösterreich“.1577 Im letzteren Fall wird berichtet, daß ein gewisser „Gotfriedus de Tozenpach“ einen Zehnt bei Sankt Pölten resignierte,1578 im ersteren dagegen, daß ein gewisser „Sneider“ den Ort Oede als Inwärtseigen besaß.1579 Weitere Unterlagen fehlen für das 13. Jahrhundert. Im Mittelpunkt der urbariellen Aufzeichnungen des 14. Jahrhunderts stehen wiederum die „Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten vom Jahre 1366“.1580 Diese treten vor allem in der G Murstetten1581 gehäuft auf. Ein Beispiel mag für die übrigen sprechen. Unter der Ortsbezeichnung „im Tal“1582 sind die Zehnten von 9 Ortschaften unterschiedlicher Größe zusammengefaßt. Um wieviele Einzelanwesen es sich dabei handelt, kann aus den Urbarsaufzeichnungen nicht ermittelt werden. Immerhin sind inbegriffen Weiler wie Panzing in der G Kappeln und Obermiesting in der gleichen Gemeinde oder Rapoltendorf, ebenfalls in der gleichen Gemeinde. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß diese Orte auch im 13. Jahrhundert nicht mehr bloß aus einem Anwesen bestanden und wenn, dann handelt es sich meist um Meierhöfe, bei denen man von der Siedlungsanlage her ebenfalls von einer Häufung von Anwesen ausgehen kann. Jedenfalls wurde im vorliegenden Fall der Zehnt von den 9 Dörfern, insgesamt 3 Maß Roggen und 3 Maß Hafer, verpachtet. Das Angeld, das sich aus kleineren Abgaben zusammensetzte, betrug 1 Pfund = 240 Denare. Allerdings ist noch zu bemerken, daß es sich hierbei nur um einen halben Zehnt handelte. Groß waren also die Einkünfte nicht.

1573 PU I., S. 300. 1574 PU I., S. 300: „Item villam in Weitinge.“ 1575 PU I., S. 299: „Item decimam aput Sanctum Christoforum dimidiam per totam ecclesiam.“ 1576 PU I., S. 171–179: „Iste sunt proprietates ecclesie Pataviensis, que dicuntur vulgariter inwertaigen circa hofmarchiam Sancti Ypoliti.“ 1577 PU I., S. 335–337. 1578 PU I., S. 335: „Item ad resignationem Gotfridi de Tozenpach quandam decimam circa Sanctum Ypolitum.“ – Zur Person vgl. PU I., S. 336, Anm. 479. – resignatio = Verzicht, „Aufsendung“. Vgl. PU III., S. 378. 1579 PU I., S. 173: „Item Oede habet Sneider.“ 1580 PU I., S. 837–848. 1581 PU I., S. 840, S. 846–847. 1582 PU I., S. 846–847: „Decima im Tal.“ – Vgl. PU I., S. 846, Anm. 433.

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Ein weiterer Zehnt, verzeichnet unter dem Urbar der „Reichnisse aus der Umgebung der Stadt Sankt Pölten“1583 wird für Winkling ebenfalls in der G Murstetten festgehalten.1584 Zum St. Martinstag waren von diesem Ort 60 Denare fällig. Im Falle dieser beiden Ämter handelt es sich also ausschließlich um Zehntrechte des Hochstifts. Anders ist es bei den einschlägigen Besitzungen, die unter „Amt Michelbach“1585 aufgezeichnet sind, zwei Orte, die beide in der G Brand-Laaben1586 liegen. In Graben besaß Wolfhardus ein kleineres Anwesen, von dem er insgesamt 23 Denare zu entrichten hatte und dazu weitere Naturalabgaben. Das Urbar hebt sich von den übrigen Angaben durch seine Genauigkeit ab: „Wolfhardus am Graben: Vom Anwesen (area) 10 Metzen Hafer, zu Egidi 4 Denare, zum Fest der Erscheinung des Herrn 4 Denare, zu Georgi 4 Denare und am Tag des hl. Martin 5 Denare, dem Vogt 1 Metzen Hafer, zu den Gerichtsterminen (in placitis)1587 6 Denare, nämlich jeweils 2 Denare, 1 Käse oder 1 Denar und 2 Hühner.“1588 Eine derart genaue Aufschlüsselung wird in den meisten Aufzeichnungen vermißt. Es zeigt sich, daß die Abgaben über das ganze Jahr hin verteilt waren. Daß neben den hier genannten Diensten weitere Leistungen zu erfüllen waren, geht schon daraus hervor, daß weder der Zehnt noch die Scharwerksverpflichtungen, in Österreich auch Robot genannt,1589 Erwähnung gefunden haben. Das zweite in dieser Gemeinde genannte Objekt, ein „laneum“ in Stolberch,1590 also ein Zinslehen, zeigt sich in einer besonderen Situation. Es war nämlich unter verschiedene Besitzer aufgeteilt: 1. Perchta. Sie besaß das halbe Zinslehen und entrichtete davon 4 Metzen Hafer.

1583 PU I., S. 762–791. 1584 PU I., S. 787: „Decima denariorum. Symon de Lanczendorf de decima in Winchlarn in die sancti Martini 60 den.“ 1585 PU I., S. 794–812: „Amt Michelbach. Nota bona domini episcopi in Michelpach.“ – Vgl. PU I., S. 162, Anm. 1427. 1586 PU I., S. 801–802. 1587 placitum = Gerichtstermin, gerichtliche Tagung (besonders Vogtding). Möglich aber auch im Sinne von „festgesetzter Termin“ und „Dienstzeit“. In diesem Fall wären allgemeiner Tage angesprochen, an denen die Naturalabgaben u. a. an die Verwaltung zu leisten waren. Vgl. PU III., S. 328. 1588 PU I., S. 802: „Wolfhardus am Graben: de area 10 metr. avene Egidii, 4 den., in Epiphania (domini) 4 den., Georii 4 den. et in die sancti Martini 5 den., advocato 1 metr.avene, in placitis 6 den. semper 2 den., 1 caseum vel 1 den., 2 pullos.“ 1589 Robot: Abgeleitet aus dem Slawischen robota = Fronarbeit, Zwangsdienst; altslawisch robota = Knechtsarbeit, zu rabu = Knecht. Das Wort Robot bleibt wesentlich auf den ost- und südostdeutschen Kulturraum beschränkt. Kluge / Mitzka, Wörterbuch, S. 603. 1590 PU I., S. 801: „Stolberch: Perchta ibidem ½ lan. 4 metr. avene, Petrus Stolberch 1 quartale 2 metr. avene, Geysel ibidem 1 quartale 2 metr. avene.“

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2. Petrus Stolberch besaß ein Viertellehen und entrichtete davon 2 Metzen Hafer. 3. Geysel entrichtete ebenfalls von seinem Viertellehen 2 Metzen Hafer. Darüber hinaus haben alle zusammen zu den verschiedenen Anlässen ihre bestimmte Abgabe zu reichen, insgesamt 18 Denare, zu denen noch 30 Denare für 1 Schwein kommen. Die Schweinedienste wurden fast generell in Geld eingelöst, sehr häufig auch die Käsedienste. An Stelle des von diesem Gut geforderten Käse wurden 4 Denare bestimmt. Ferner mußte dem Vogt 1 Metzen Hafer gereicht werden, der Grundherrschaft noch 1 Gans und 2 Hühner. Durch diese gemeinsamen Abgaben war der Zusammenhalt eines Gutes trotz der bereits erfolgten Teilung gewährleistet. Daß die Teilung eines „laneum“, also eines Zinslehens, möglich war, läßt vermuten, daß es sich wohl um einen Komplex von Gütern gehandelt hat. Anders ist eine Bewirtschaftungsmöglichkeit schwerlich vorstellbar. Das Mißverständnis rührt daher, daß wir vor allem durch Kataster und Grundbuch gewohnt sind, in Einzelobjekten zu denken. Selbst dann, wenn ein Besitzer für mehrere Objekte genannt ist, sind dies für uns doch Einzelobjekte, landwirtschaftlich gesehen ein Hof, eine Schmiede, eine Mühle, das Haus, die Hütte, diese Dienstboten usw. Das Mittelalter kennt diese Form nicht. Dort stellt der Besitz eine Gesamtheit dar. Erst durch das Zusammenwirken der verschiedenen Kräfte, aber auch der verschiedenen materiellen Mittel, ist Leben möglich. Eine innere Ordnung regelt von höherer Warte aus das öffentliche und das private Leben. Aus dieser Sicht ist auch die Abhängigkeit der Grundholden wie der Leibeigenen zu betrachten, die heute so fremd erscheint. Wenn in den mittelalterlichen Quellen, wie z. B. im vorliegenden Fall von „laneum“ gesprochen ist, dann ist also nicht automatisch ein Einzelanwesen gemeint, sondern ein Besitz, der dem Inhaber dieses Lehens ein mehr oder minder gesichertes Auskommen gestattet. Unter diesem Gesichtspunkt kann also ein „laneum“ geteilt werden und war ohne Schwierigkeiten auch wieder zusammenzufügen. Da wohl gemeinsame Einrichtungen weiterbestanden, konnten auch gemeinsame Abgaben gefordert werden, hinzu kamen die individuellen. Natürlich wird es auch „lanea“ gegeben haben, die in nur einem Anwesen bestanden, wie eine weitere Notiz aus dem Urbar des Amtes Michelbach zeigt. Dort sind unter Lindekk 2 lanea gemeldet:1591 „2 lan. habent Philippus et mater sua – unum est edificatum, secundum vero non.“ „2 Zinslehen haben Philipp und seine Mutter – eines ist bebaut, (wahrscheinlich: mit einem Gebäude versehen), das zweite aber nicht.“ 1591 PU I., S. 800.

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Neben dem Amt Michelbach reicht auch die „Hofmark Zeiselmauer“1592 in den GB Neulengbach herein. In Altlengenbach handelt es sich um ein Zehntrecht1593 und ebenso in Umsee in der G Tausendblum.1594 Beide Besitzungen aber fallen nicht sehr ins Gewicht, da es sich nur um kleinere Objekte handelt. Weitere Angaben liegen nicht vor.

PB Sankt Pölten, II. GB Neulengbach

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich: Altlengbach, Murstetten, Neulengbach, Ollersbach, Sankt Christophen

1. Hofmark Zeiselmauer: Altlengbach, Tausendblum

2. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen: Altlengbach, Raipoltenbach, Sankt Christophen

2. Amt Michelbach: Brand-Laaben

3. Lehenssachen betr. Niederösterreich: Totzenbach

3. Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366:Murstetten

4. Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten: Totzenbach

4. Reichnisse aus der Umgebung der Stadt Sankt Pölten: Murstetten

2.3.3.3. Gerichtsbezirk Sankt Pölten Der GB Sankt Pölten bringt neben der Umgebung von Wien die stärkste hochstiftische Besitzkonzentration, die in Niederösterreich überhaupt zu beobachten ist. Der Beschreibung der Besitzstruktur kommt besonders zugute, daß die Quellenlage günstig erscheint: Je dichter der hochstiftische Besitz in einem Gebiet ist, desto besser ist auch die Quellenlage. Hier wurde anscheinend besonderer Wert auf sorgfältige Verwaltung gelegt, während man sich in anderen Gegenden mit weniger qualifizierten Aufzeichnungen zufrieden gab. Schon aus der Fülle und Mannigfaltigkeit der urbariellen Aufzeichnungen ist zu erkennen, daß sich das Hochstift im Raum von Sankt Pölten nachhaltig

1592 PU I., S. 192–197. 1593 PU I., S. 417. 1594 PU I., S. 417.

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bemühte, die Rechtsposition zu wahren und keine Unklarheiten aufkommen zu lassen. Für das 13. Jahrhundert sind es nicht weniger als 11 verschiedene Posten, die als Teile der Besitzbeschreibung zu werten sind. Und auch das 14. Jahrhundert steht mit seinen 8 Abschnitten wenig nach. Es ist zu beobachten, daß im Verlauf dieser 100 Jahre eine stärkere Konzentration der Ämter stattgefunden hatte. Es kann nun nicht Absicht sein, den hochstiftischen Besitz nochmals im einzelnen aufzuzählen; vielmehr kommt es darauf an, einen Gesamteindruck zu erarbeiten. Die genauere Besitzbeschreibung vermittelt der topographisch-statistische Teil dieser Arbeit mit der Berücksichtigung der Registerangaben bei Maidhof (PU III.). Darauf aber wurde schon an verschiedenen Stellen hingewiesen. Die 11 Posten des 13. Jahrhunderts zerfallen im Grunde in drei Sparten. Die eine Art stellt mehr oder minder eine Ämterbeschreibung dar. Dazu gehörte die Aufstellung der „Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten“1595 und die Beschreibung der „Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten“.1596 Die zweite Gruppe sind Einzelverzeichnisse verschiedener Lehen, die zum Teil sehr umfangreich sein können. Dazu zählen die schon öfters genannten Lehen, die nach dem Regensburger Domvogt ledig geworden waren,1597 die „Nach dem Grafen von Hernstein erledigten Lehen in Niederösterreich“,1598 die „Lehen des Heinrich von Seefeld und des Truchseß von Feldsberg in Niederösterreich“1599 und andere mehr. Zur dritten Gruppe gehören die Beschreibungen der „Kirchenlehen in Niederösterreich“,1600 die im eigentlichen Sinne nicht als urbarielle Aufzeichnungen zu werten sind. Um die Gesamtübersicht zu erleichtern, wird mit der zweiten Gruppe, den hochstiftischen Lehensleuten, begonnen. Folgende Namensliste ergibt sich: 1. Regensburger Domvogt 2. Graf von Hernstein 3. Heinrich von Seefeld und Albero von Feldsberg 4. Wisso 5. Dominus Nudung 6. Stubich

1595 PU I., S. 171–179. 1596 PU I., S. 160–171. 1597 PU I., S. 298–301: „Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen.“ 1598 PU I., S. 321–323. 1599 PU I., S. 317–319. 1600 PU I., S. 202–247.

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7. Hermann von Schönleiten Die folgenden Angaben zur Person stützen sich im wesentlichen auf die Hinweise von Adam Maidhof, die Angaben über den Besitz ergeben sich aus der Verwertung der urbariellen Aufzeichnungen. 1. Regensburger Domvogt.1601 Der Regensburger Domvogt war Otto V. von Lengenbach; er starb im Jahre 1235. Der Sitz seiner Familie ist Altlengbach im GB Neulengbach, einem Dorf, in dem heute noch die Ruine Altlengbach zu sehen ist. Wie das Urbar zeigt, besaßen die Herren von Lengenbach umfangreiche Lehen aus dem Güterbesitz des Hochstiftes Passau, der über ganz Niederösterreich verstreut war. In erster Linie handelt es sich um Zehntrechte, um den Neubruchzehnt, um Rechte an Weinbergen und um Vogteirechte. Direkter Urbarbesitz ist also in diesen Fällen nicht angesprochen. Doch fehlt auch dieser nicht. Mit dem castrum Spilberch1602 und dem castrum Rudiberch,1603 bei dem allerdings nur 1 kleineres Anwesen extra aufgeführt ist, ist sicher darüber hinaus auch der gesamte zugehörige Besitz gemeint. Alle diese Rechte und Einkünfte fielen nach dem Tode Ottos V. von Lengenbach den Babenbergern zu.1604 2. Graf von Hernstein.1605 Die Grafen von Hernstein hatten ihren Sitz im heutigen Dorf Hernstein im PB Baden, GB Pottenstein. Die Ruine Hernstein zeugt noch vom Sitz dieses einst reichen Geschlechts. Der Lehensbesitz läßt sich in zwei größere Gruppen gliedern. Zunächst werden im Urbar die hochstiftischen Lehen genannt, über die die Herrschaft alle Rechte ausübte.1606 Auf diesen Besitz wurde schon unter dem GB Herzogenburg verwiesen. Wie dort bereits gesagt, handelt es sich im Urbar um ungenaue Angaben. Doch scheint dieser Lehensbesitz von den Grafen von Hernstein gut gepflegt und genützt worden zu sein. Der Ausdruck „curia valde bona“1607 dürfte dies wohl ausdrücken. Die Streuung des Besitzes geht aus nachfolgender Tabelle hervor:

1601 Regensburger Domvogt: Güterverzeichnis PU I., S. 298–301. – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 115, Anm. 985. 1602 PU I., S. 299: „Item castrum Spilberch cum adiacensiis suis.“ – Vgl. PU I., S. 299, Anm. 172. 1603 PU I., S. 301: „Item in castro Rudiberch area una.“ – Vgl. PU I., S. 301, Anm. 186. 1604 PU I., S. 115, Anm. 985. 1605 Grafen von Hernstein: Güterverzeichnis PU I., S. 321–323 und PU I., S. 321, Anm. 382. – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 214, Anm. 1709. 1606 PU I., S. 321–322. 1607 PU I., S. 322.

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Besitz des Grafen von Hernstein1608

Ort heutige Bezeichnung Besitzart

Hausleitten bei Hasendorf, Tulln villa

Meurlinge Meidling D, G Paudorf villa

sub monte Chotwico Göttweiger Berg beim Stift Göttweig curia villicationis

Mons (bei Göttweig) Berg bei Göttweig vinee (mit reichen Weingärten)

Noppendorf Noppendorf, G Hausheim villa

Teufenbach Untertiefenbach D, G Böheimkirchen curia valde bona

Tiemarsperge Diemannsberg D, G Böheimkirchen villa

Differenzierte Angaben über diesen Besitz werden nicht gemacht. Es handelt sich aber durchweg um Besitz, der von den Grafen von Hernstein nicht weiter zu Lehen vergeben wurden. Als zweite Gruppe folgen die Lehnsleute der Hernsteiner.1609 Erster Lehensmann auf Passauer Besitz ist der Herr von Rammenstein. Seine Lehen waren umfangreich, wie das Urbar berichtet: „habuit multa beneficia a dicto comite, quibus idem comes ab ecclesia Pataviensi infeudatus extitit“.1610 Eine Einzelbeschreibung aber erfolgt nicht, und damit ist diese Bezeichnung „viel“, „multa“ relativ. Dieser Herr von Rammenstein hatte noch Urbarsbesitz mit allen entsprechenden Rechten in seiner Hand. Weiter wird noch der Herr von Enzesfeld genannt, der sich mit Zehntrechten zufrieden geben mußte. Er hatte vom Grafen von Hernstein Rechte auf Drittelzehnte erhalten.1611 Jetzt wurden sie vom Hochstift wieder beansprucht. Graf Kuno II. verkaufte aber kurz vor seinem Tode (1260) alle seine Güter und Rechte dem Hochstift Freising. Nach langwierigem Streit konnte Passau nur ein Drittel des Zehnts für sich retten.1612 Wieder einmal zeigt sich also, welch große Vorsicht selbst bei ausführlichen und gut erhaltenen Urbaren geboten ist. Das Besitzbild, das Urbare zeigen, ist das vom Lehnsherrn beanspruchte, nicht aber das tatsächliche, von allen anerkannte. Stetig schmolz der hochstiftisch-passauische Besitz zusammen.

1608 Vgl. PU I., S. 322–323, Anm. 383–388. 1609 PU I., S. 323. 1610 PU I., S. 323. 1611 PU I., S. 323: „Item dominus de Engelscalvelde habuit ab ipso terciam partem decimarum in Grillenperge et in Welanstorf terciam partem, [...].“ 1612 PU I., S. 214, Anm. 1709.

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Heinrich von Seefeld und Albero von Feldsberg.1613 Das Stammschloß dieses Adelsgeschlechts liegt in Seefeld, PB Hollabrunn, I GB Haugsdorf. Es ist heute noch erhalten. Heinrich war Ministeriale des österreichischen Landesfürsten. Die Burg Seefeld „und alles was dazugehört“ wurde entweder bald nach dem Tode Heinrichs oder dem seines Vetters Albero von Feldsberg an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg als erledigtes Reichslehen übertragen. Feldsberg in der heutigen Slowakei ist eine Gründung des Hochstifts Passau aus der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts. Das Schloß wurde mit 12 Huben um 1292–1293 durch Bischof Wolfker an Wichard von Seefeld, dem Truchsessen des österreichischen Herzogs, vertauscht. Der hier genannte Truchseß Albero war der letzte Feldsberger aus dem Hause der Seefeld. Er starb um 1270. Der Besitz, der in der vorliegenden Urbarsaufzeichnung angesprochen ist, wird als Lehen der Passauer Kirche bezeichnet:1614 „Ista habet in feudo ab ecclesia Pataviensi dominus Heinricus de Seveld.“ – „Diese hat zu Lehen von der Passauer Kirche Herr Heinrich von Seefeld.“ Das Verzeichnis der hochstiftischen Lehensgüter ist sehr allgemein gehalten. Es ist anzunehmen, daß das Hochstift selbst nicht genau wußte, was es in dieser Gegend einst zu Lehen vergeben hatte. Charakteristisch dafür ist z. B. folgende Wendung:1615 „Item quicquit habent in Gawatsch ipse Sevelderius et dapifer de Velsperch et in Paumgarten iuxta Gawatsch.“1616 – „Ferner was sie besitzen, in Gawatsch nämlich der Seefelder und der Truchseß von Feldsberg und in Baumgarten bei Gawatsch.“ Das Verzeichnis der Güter liegt in zwei Fassungen vor,1617 wobei die zweite Niederschrift klarer aufgeschlüsselt erscheint. Die Lehen gliedern sich wieder in zwei Gruppen: Lehen, die in Gütern bestehen und Lehen mit Zehnten, speziell Weinzehnten. An diesen Urbarsabschnitt schließt unmittelbar das Verzeichnis der Lehen des Truchsessen von Feldsberg an.1618 Während im oben genannten Urbar Heinrich von Seefeld die beherrschende Rolle einnimmt und der Truchseß nur in der letzten Notiz Erwähnung findet, ist es hier umgekehrt. Diese zweite Urbarsaufzeichnung ist kürzer und auch der bezeichnete Lehensbesitz ist wesentlich geringer. So werden als Lehen nur 2 Halbmeierhöfe und 1 Viertelmeierhof erwähnt. Die Zehnteinnahmen scheinen jedoch nicht

1613 Zu Seefeld und Feldsberg und die dort ansässigen Geschlechter vgl. PU I., S. 317–318, Anm. 353–354. 1614 PU I., S. 317 (nach f 35). 1615 PU I., S. 318. 1616 Gawatsch = Gaubitsch, Pfarrdorf, G. – PU I., S. 319, Anm. 366. 1617 Nach Maidhof, PU I., S. 317 in f 20 und f 35. 1618 PU I., S. 320: „Ista sunt feuda dapiferi de Veltsperch, que habet ab ecclesia Pataviensi.“

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unbedeutend gewesen zu sein. So bezog der Truchseß den Weinzehnt in Feldsberg von etwa 100 Weingärten, den Anteil des Pfarrers ausgenommen.1619 Die übrigen Zehntrechte sind nicht näher beschrieben. Wisso.1620 Adam Maidhof führt verschiedene Vermutungen an, wer unter dieser Bezeichnung „Wisso“ gemeint sei. Die Frage wurde nicht abschließend geklärt.1621 Jedenfalls handelt es sich um einen der Inhaber hochstiftischer Lehen, der hinsichtlich seiner Position keine besondere Bedeutung erlangt hatte. Wahrscheinlich ist dieser Wisso identisch mit einem Glied aus dem Geschlecht der Orphani,1622 die unter anderem auch nach einer Urbarsnotiz aus dem 13. Jahrhundert mit 3 Lehen und 6 Weingärten bei Mautern belehnt waren. Deren Stammburg war die Waisenburg auf dem Waisenstein bei Nikolsburg, wie Maidhof feststellt.1623 Er vermutet, daß sich die Orphani später in Hundsheim ansiedelten.1624 Dieser Wisso besaß vom Hochstift lediglich einzelne Zehnte. Sie waren ihm vom Hochstift nicht direkt übertragen worden, sondern vom Regensburger Domvogt, Otto V. von Langenbach, der sie unmittelbar vom Hochstift zu Lehen hatte:1625 „Ista decima cepit vacare per Wissonem, qui eam habuit a tumadvocato et idem ab episcopo.“ – „Dieser Zehnt wurde ledig durch Wisso, der ihn vom Domvogt hatte und dieser vom Bischof.“ Alles in allem handelte es sich um 2 Teile des Zehnts in Sirnich,1626 in Chnechtreinstorf1627 und in Haunoltstein.1628 Angaben über die Höhe der Einnahmen werden nicht gemacht. Doch auch diese Lehen waren bereits im 13. Jahrhundert dem Hochstift verloren gegangen. Nüchtern vermerkt eine Urbarsnotiz:1629 „Item notandum, quod dictam decimam occupat Ulricus de Weittra1630 et obligavit eam Chunrado

1619 PU I., S. 320: „Item decimam vini in Veltsperch fere de 100 vineis, excepta parte plebani.“ 1620 Güterverzeichnis PU I., S. 316. – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 316, Anm. 346. 1621 Vgl. PU I., S. 316, Anm. 346 und PU I., S. 385–386, Anm. 927. 1622 PU I., S. 385: „Orphani 3 predia et 6 vineas.“ – Zur Person vgl. PU I., S. 385, Anm. 927. 1623 Nikolsburg, tschechisch Mikulov in Südmähren. Bekannt geworden durch den Frieden von Nikolsburg am 26.7.1866: Friedensschluß zwischen Preußen und Österreich nach der Schlacht bei Königgrätz. Vorfriede am 26.7.1866, Unterzeichnung im sogenannten Prager Frieden am 28.8.1866, „politisches Meisterwerk“ Bismarcks. Rössler/Franz, Sachwörterbuch, Band 2, S. 816 (Stichwort: Nikolsburg). 1624 Hundsheim, G Mauternbach, PB Krems an der Donau, II. GB Krems an der Donau, NÖ. – PU I., S. 385–386, Anm. 927. 1625 PU I., S. 316. 1626 Sirnich = Sierning. PU I., S. 316: „In Sirnich 2 partes omnium decimarum.“ 1627 Chnechtreinstorf = Knetzersdorf. PU I., S. 316: „In Chnechtreinstorf similiter.“ 1628 Haunoltstein = Haunoldstein. PU I., S. 316: „Item in Haunoltstein similiter.“ 1629 PU I., S. 316. 1630 Ulrich von Weitra. PU I., S. 317, Anm. 351.

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de Tyrenstein1631 pro 7 libr.“ – „Dazu ist zu vermerken, daß den genannten Zehnt Ulrich von Weitra gewaltsam sich aneignete und ihn an Konrad von Dürnstein verpfändete.“ Dominus Nudung.1632 Zu den kleinen hochstiftischen Lehensleuten zählt auch ein „Herr Nudung“. Die Herkunft dieses Geschlechts ist nicht gesichert. Wahrscheinlich waren diese Passauer Ministerialen im Bereich der Stadt Sankt Pölten beheimatet oder wenigstens begütert. Damit würde sich auch erklären, warum bei diesem Herrn das sonst obligatorische „de“ fehlt. Trifft dies zu, dann ist in diesem Nudung wohl ein Glied einer Sankt Pöltener Bürgerfamilie zu sehen. Sein Lehen war nicht groß: Einmal der halbe Teil der Burg Wazzerberch und eine Au, genannt die Vorowe,1633 ferner Enzental ganz und Grundbesitz am Potenperch.1634 Die genannten Ortsnamen scheinen abgegangen zu sein, so daß die genauere Besitzlage nicht mehr feststellbar ist. Jedenfalls lag dieses ganze Lehen in der unmittelbaren Umgebung der Burg. Die zweite Hälfte dieser Burg scheint der „Stubich“ zu Lehen besessen zu haben.1635 Stubich.1636 Bei den Herren von Stubich handelt es sich um ein österreichisches Ministerialengeschlecht steirischer Herkunft. Dieser Stubich besaß unter anderem, wie vermerkt, die Hälfte der Burg Wazzerberch,1637 die bereits in der Urbarsnotiz des Dominus Nudung genannt war. Fügt man die verschiedenen Objekte, die zu den beiden Burghälften genannt sind, zusammen, so ergibt sich ein Gesamtbild, das als runder Besitz einer Burg angesehen werden könnte, wie die folgende Aufstellung zeigt:

1631 Konrad von Dürnstein. PU I., S. 317, Anm. 352. 1632 Güterverzeichnis PU I., S. 310: „Einstiger Besitz des dominus Nudung in NÖ.“ – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 310, Anm. 266. 1633 PU I., S. 310: „Media pars castri in Wazzerberch (= Wasserburg, G Pottenbrunn) et augea, que vocatur Vorowe.“ – Vgl. PU I., S. 310, Anm. 297 und 298. 1634 PU I., S. 310: „(...) et Enzental totum et quedam iugera circa montem, qui vocatur Potenperch.“ – Vgl. PU I., S. 311, Anm. 269 und 270. 1635 PU I., S. 301: „Besitz des Stubich.“ – PU I., S. 302: „Item castrum in Wazerberch et 2 bone curie et aree et villa bona preter alia bona infeudata.“ 1636 Güterverzeichnis PU I., S. 301–302. – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 301, Anm. 187. 1637 An dieser Stelle ist im Urbar von der gesamten Burg die Rede. PU I., S. 302: „castrum in Wazerberch“. Zur weiteren Interpretation siehe unten.

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Besitz des Stubich (PU I., S. 301–302)

Objekt Ort 2 ville (2 Meierhöfe) Smida

1/2 castrum (Burg zur Hälfte) Wazzerberch

2 bone curie (2 Hofgüter) Wazzerberch

aree (kleinere Anwesen) Wazzerberch

1 villa bona (Meierhof) Wazzerberch

decima (Zehnt) Guntharstorf

Besitz des Nudung (PU I., S. 310)

Objekt Ort Media pars castri (1/2 Teil der Burg) Wazzerberch

augea (Au) Wazzerberch

iugera circa montem (Grundbesitz am Berg)

Potenperch

Die Frage, wieso diese Burg in zwei Hälften geteilt wurde und warum gerade an diese beiden Inhaber, kann aus den urbariellen Angaben nicht geklärt werden. Es ist zu vermuten, daß verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Eine nebensächliche Wendung in der Quelle scheint in diese Richtung zu weisen. Das erste Lehen des Stubich, die „villa in Smida“ wird folgendermaßen beschrieben:1638 „Item villa in Smida, que iacet in ecclesia Sancte Agathe, et ea que etiam ibi infeudavit, [vom Autor hervorgehoben] pertinent ad dominum episcopum Pataviensem.“ – „Der Meierhof in Smida, der im Pfarrbezirk der hl. Agathe1639 liegt, und das, was er dort zu Lehen vergeben hat, gehören dem Herrn Bischof von Passau.“ Ausschlaggebend ist das Wort infeudavit. Es kann sich wohl nur auf Stubich beziehen und darin ist der Beleg zu sehen, daß dieser Mann aus seinen Passauer Lehen wieder Besitz an andere weiterverliehen hatte. Damit würde sich auch die Ungereimtheit klären, daß im Urbar ½ Burg zu Wasserburg erscheint: Stubich hatte die gesamte Burg vom Hochstift zu Lehen, die Hälfte aber gab er an Nudung weiter, und dieser verzeichnete seinen Anteil ebenfalls in seinem Güterverzeichnis.

1638 PU I., S. 301–302. 1639 ecclesia = Kirche, besonders Pfarrkirche; hier im Sinne von Pfarrei, Pfarrbezirk verwendet. Vgl. PU III., S. 349 (ecclesia) und weitere Verweise auf PU III., S. 327 (pfarr) und PU III., S. 324 (parrochia). – Mit dem Pfarrbezirk der hl. Agathe ist der Ort Hausleiten gemeint, der bis ins 14. Jahrhundert „St. Agatha“ genannt wurde. PU I., S. 302, Anm. 190.

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Hermann von Schönleiten.1640 Hermann von Schönleiten beschließt die Reihe der hochstiftischen Lehensinhaber, die im GB Sankt Pölten aufgeführt sind. Auch bei diesem Herrn handelt es sich um ein Mitglied einer Familie, die als Ministerialen Passaus in den Urbaren des Hochstifts keine herausragende Rolle spielte. Es ist nicht auszuschließen, daß diese Leute Nachkommen derjenigen aus der Schicht der liberi sind, die sich etwa 100 Jahre früher als Censualen dem Hochstift anschlossen und denen dann ihr ursprünglicher Besitz als hochstiftisches Lehen verblieben war. Bestärkt wird in diesem Falle die Vermutung dadurch, daß der Name des Geschlechts der Herrn von Schönleiten von ihrem Stammsitz abzuleiten ist. Maidhof sieht im Hausnamen Schönleiten in Mitterberg (ZH), G Perwarth, PB und GB Scheibbs deren Heimat.1641 Der Lehensbesitz Hermanns von Schönleiten entspricht seinem Umfang nach dem der übrigen Lehensbeschreibungen. Und doch fällt sie der Form nach aus dem Rahmen. Vielleicht ist die eigentümliche Einleitung auch nur Zufall: „Vermerk, daß Hermannus de Schanleiten bekannte, daß er zu Lehen hat vom Hochstift Passau.“1642 In allen übrigen Fällen ist nur der Hinweis üblich: ista sunt, hec est u. a. Hier forderte man dem Lehensinhaber möglicherweise eine Erklärung ab, daß er ganz bestimmte Lehen vom Hochstift inne habe. Wollte man ihm nachdrücklich zum Bewußtsein bringen, dies nicht außer Acht zu lassen und anderweitige Überlegungen aufzugeben? Diese Vorsicht des Hochstifts scheint sich gelohnt zu haben. Maidhof erwähnt, daß noch im Jahre 1506 am Orte hochstiftischer Besitz bezeugt ist.1643 Vielleicht ist eine weitere Beobachtung nicht unbedeutend. Nur in diesem einen Falle werden bei der Besitzfestlegung auch Zeugen hinzugezogen, darunter bedeutungsvollere Namen, die auch sonst gut belegt sind, wie Heinrich von Mörschwang1644 oder Walter von Tannberg.1645 Diese Familien spielen in der hochstiftischen Verwaltung eine bedeutendere Rolle. Jedenfalls wurde durch diese Bezeugung des Güterbestandes festgehalten, daß hier das Hochstift berechtigte Ansprüche geltend machen konnte.

1640 Güterverzeichnis PU I., S. 324. – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 324, Anm. 395. 1641 PU I., S. 324, Anm. 395. 1642 PU I., S. 324: „Notandum, quod Hermannus de Schanleiten confessus est se habere in feudo ab ecclesia Pataviensi.“ 1643 PU I., S. 324, Anm. 395. 1644 PU I., S. 324: „Heinrico de Mersvanch“ – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 254, Anm. 1876 und PU I., S. 349–352: „Die Güter Heinrichs von Mörschwang im oberösterreichischen Innviertel.“ 1645 PU I., S. 324: „Walthero de Tannberch“ – Angaben zur Person vgl. PU I., S. 337, Anm. 490.

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Hermanns Lehen ist nicht groß. Insgesamt besaß er 1 Meierhof, 5 Lehen, 3 kleinere Anwesen, 2 Weingärten und 2 Reutäcker.1646 Aber es dürfte gereicht haben, eine Existenzgrundlage zu bieten. Von all diesen kleineren Herrschaften und Geschlechtern ist im Urbar des 14. Jahrhunderts nichts mehr zu erkennen. Ihre Namen werden dort nicht mehr genannt. Es bleibt also die Frage, wohin deren Lehensbesitz, der zusammengenommen doch eine nicht zu übersehende Größe darstellt, gekommen ist. Ist er in der hochstiftischen Gütermasse aufgegangen, also in neue hochstiftische Ämter und Verwaltungseinrichtungen eingegliedert worden? Oder ist der Besitz in fremde Hände geraten? Zusammenfassend ist zu sagen: Eine eindeutige Festlegung ist nicht möglich, wobei jedoch der dauernde Verlust wesentlich stärker zu Buche schlägt. Einige Beispiele aus diesem Raume mögen das Bild, wenn auch in vereinfachender Form, abrunden. Pottenbrunn1647 wies im 13. Jahrhundert Lehensbesitz sowohl des Dominus Nudung1648 wie auch des Stubich1649 auf: die Burg Wazzerberch und alles was zu ihr gehörte.1650 Im Urbar des 14. Jahrhunderts ist nur mehr vom Zehntrecht über ein Zinslehen die Rede. Aller übriger Besitz scheint für das Hochstift verlorengegangen zu sein. Etwas anders zeigt sich die Entwicklung in Ragelsdorf. In dieser Gemeinde sind zwei Orte belegt. Im ersten, in Ragelsdorf selbst, wird unter den Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten berichtet, daß die Zaekkinger den Ort besitzen.1651 Angaben über Besitzgröße usw. werden nicht gemacht. Nach einer weiteren Notiz hat Hermann von Schönleiten 1 Meierhof im Ort als Lehen inne.1652 So war es im 13. Jahrhundert. Und im 14. Jahrhundert? Der Ort Ragelsdorf ist nicht mehr belegt. Wenn nicht Lücken im Urbar vorliegen, dann hat das Hochstift in der Zwischenzeit den Besitz verloren. Der zweite Ort in der G Ragelsdorf, Weidern, zeigt ein anderes Bild. Hier sind ebenfalls unter den Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten 4 Höfe verzeichnet.1653 Zwei besaßen die Viehofer, einen die Schowinger und einen das Stift Sankt Pölten. Bei diesen Inhabern von Inwärtseigen handelt es sich nicht um „gewöhnliche Leute“, sondern um Leute, die in der Lage waren, Träger

1646 PU I., S. 324. 1647 Pottenbrunn bestand im 12. Jahrhundert aus zwei Siedlungskernen, Ober- und Unterpottenbrunn, die durch Schenkungen an St. Peter in Salzburg bzw. Klosterneuburg kamen. Nahe dem Ort liegt das Wasserschloss Wasserburg. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 474–475. 1648 PU I., S. 310. 1649 PU I., S. 301–302. 1650 PU I., S. 302. 1651 PU I., S. 178–179. 1652 PU I., S. 324: „In Raekleinstorf curiam villicalem et redditus unius libr. de reutaker.“ 1653 PU I., S. 178: „Item Weidarn, ubi habet Vihover 2 curias, Schowinger 1, Ypolitenses 1.“

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von Herrschaftsrechten zu sein. Schon aus dieser Sicht heraus kann man gespannt sein, wie weit diese nun willens waren, Besitz, den sie vom Hochstift übertragen bekommen hatten, künftig auch als Lehensbesitz anzuerkennen. Die Bereitschaft war anscheinend nicht groß. Das Urbar der Hofmark Sankt Pölten vom 14. Jahrhundert weiß nur mehr von einem Hof und von einem kleineren Anwesen zu berichten.1654 Nachdem der nämliche Besitz in der gleichen Form noch ein zweites Mal belegt ist,1655 scheidet die Annahme einer mangelhaften Quellenlage aus. Von den 4 Höfen des 13. Jahrhunderts ist also lediglich einer im 14. Jahrhundert noch im Besitz des Hochstifts. Die zweite Gruppe urbarieller Aufzeichnungen, soweit sie den GB Sankt Pölten betrifft, zählt zu den größeren, umfassenderen Urbaren, die ein Amt bzw. eine ganze Herrschaft beschreiben. Dazu gehören im 13. Jahrhundert: 1. Das Verzeichnis der „Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten“1656 2. „Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten.“1657 Beide Verzeichnisse gehören zusammen. Ein Unterschied der jeweils verzeichneten Güter ist lediglich in der rechtlichen Position der Besitzer zu sehen. Die Inhaber der im Urbar der „Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten“ genannten Güter sind als bäuerliche Grundholden zu sehen. Über die Leiheform ist nichts ausgesagt, aber es scheint sich um eine Art Freistift gehandelt zu haben. Die Inhaber der Inwärtseigen dagegen waren wesentlich besser gestellt. Ihr Recht am Gut bewegte sich zwischen dem Erbrecht, das auch in ihrer Position gefestigte Bauern besitzen konnten, und dem Lehen, das nur der gehobenen sozialen Schicht zustand. Aus dieser unterschiedlichen rechtlichen Stellung heraus ist wahrscheinlich auch zu erklären, daß in den Gemeinden, in denen Inwärtseigen nachzuweisen sind, Eintragungen des anderen Urbars fehlen. Die folgende Übersicht macht dies deutlich:

1654 PU I., S. 515: „Hic annotatur servicium in Weidarn: Ibidem est una curia, quam habet Conradus Nagel et Eberhardus. (...) Item ibidem est 1 area, quam habet Andreas (...).“ 1655 PU I., S. 766: „Sequitur servicium in Weydarn: In Weydarn est 1 curia, quam habet mediam Hainricus Curnperger, aliam partem Hainricus Schoter. (...) Ibidem est etiam 1 area, quam habet Hainricus Chuornperger.“ 1656 PU I., S. 171–179. – PU I., S. 171: „(...) que dicuntur vulgariter inwertaigen circa hofmarchiam Sancti Ypoliti (...).“ 1657 PU I., S. 160–171.

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Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten (PU I., S. 171–179)

Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten (PU I., S. 160–171)

Gemeinden: Gemeinden: Böheimkirchen -

Gerersdorf -

- Mamau

- Michelbach

Neidling Neidling

Pummersdorf Pummersdorf

Pyhra Pyhra

Ragelsdorf -

St. Georgen a. Stfld. -

Wald -

In dieser Gegenüberstellung können also nur 3 Gemeinden sowohl Besitz als Inwärtseigen wie auch als Glieder der Herrschaft Sankt Pölten nachweisen. Und selbst hier sind noch Abstriche zu machen, wie z. B. in der G Neidling. Als Inwärtseigen ist ein Hof bezeugt, den Herr Offo von Pitten,1658 ein Mann edelfreier Herkunft, besaß. Damit befand sich das Gut in einer rechtlichen Sonderstellung. Eine ähnliche rechtliche Stellung nahm auch der Meierhof in Neidling ein, der unter der Herrschaft Sankt Pölten verzeichnet ist.1659 Der Unterschied bestand ursprünglich darin, daß der Meierhof in unmittelbarem Bezug zum Hochstift Passau stand und damit seine Sonderstellung begründete, während der Hof als Inwärtseigen in der Herkunft seiner Besitzer seine Sonderstellung erfuhr. Warum die G Pummersdorf Aufnahme fand, wird aus den Aufzeichnungen nicht ersichtlich. Das Verzeichnis der Herrschaft Sankt Pölten gibt überhaupt keine näheren Angaben über Güterzahl usw.1660 und auch das Verzeichnis der Inwärtseigen ist nicht viel ausführlicher.1661 Hier wird ebenfalls nur von Gütern gesprochen. Man ist versucht, den Ursprung der beiden rechtlich verschiedenen Liegenschaften in einer alten Hofteilung zu sehen. Dabei ist es möglich, daß der eine Teil der Inhaber sozial abrutschte, während sich der zweite als Inwärtseigner behaupten konnte.

1658 PU I., S. 177: „Item Pulchendorf iuxta Aeving ubi habet dominus Offo de Puten curiam.“ – Vgl. PU I., S. 177, Anm. 1527 und 1528. – Puten = Pitten, Markt mit Schloß, PB Neunkirchen, III. GB. Neunkirchen. 1659 PU I., S. 178: „Item in Weidarn (...), Ypolitenses 1 (curia). 1660 PU I., S. 162 und 168. 1661 PU I., S. 175–176.

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Bleibt schließlich noch die G Pyhra.1662 Dieser Ort macht nun wirklich eine Ausnahme, denn in ihm sind zahlreiche Liegenschaften aus jedem der beiden Verzeichnisse vermeldet. In dieser Gemeinde ist überhaupt ein Schwerpunkt hochstiftischer Herrschaft zu erkennen. Der statistisch-topographische Teil vermittelt davon ein eindrucksvolles Bild. Anscheinend gestattete die Konzentration der Güter ein Nebeneinander verschiedener rechtlicher Besitzformen. Daß dabei die Herkunft eines Gutes bzw. eines Besitzes eine entscheidende Rolle spielt, zeigt eine Notiz aus dem Verzeichnis der Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten:1663 „Item Stainvelt usque ad Fontem et Posenhart sunt proprietates ecclesie et ibidem debent esse pascua Ypol(itensium).“ – „Ebenso ist das Stainvelt bis Brunn und Posenhart Eigen der Kirche, und dort müssen die Weiderechte der Pöltener sein.“ Nach dem Text handelt es sich um Eigentumsrechte der Domkirche zu Passau an einem Gebiet, dessen Grenzen angegeben sind. Das Gebiet wird als „Stainvelt“ bezeichnet, eine Ebene südlich von Sankt Pölten, die die G Pyhra berührt. Das Hochstift aber konnte kaum auf dieses ganze Gebiet Ansprüche geltend machen, sondern sicher nur auf Teile davon. Dieser Besitz wurde als Weide genutzt, an der das Chorherrenstift Sankt Pölten das Nutzungsrecht besaß. Entscheidend ist, daß es sich bei diesem Gebiet um ein Eigen der Passauer Kirche handelte. Weideland ist Salland und ist erst im Wandel der Agrarstruktur verteilt worden. Weideland nimmt also eine Sonderstellung ein.1664 Wenn nun also in der G Pyhra das Urbar der Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten den Hauptbesitz nachweist, dazu aber auch Inwärtseigen gemeldet sind, so ist diese Situation nur aus der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung heraus zu verstehen. Der Ursprung ist nicht in bäuerlichem Siedelland zu suchen, sondern in Salland.1665 Das Salland wurde teils an bäuerliche Siedler vergeben. Diese erscheinen dann später im Urbar der „Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten“. 1662 Zur Besiedlung des westlichen Wienerwaldes wurde nach 1072 von Bischof Altmann von Passau auf seinem Eigengut die Sankt Margarethen-Pfarrei Pyhra errichtet. Altmann übergab sie an die Benediktiner. Der Ort ist eine alte Kirchensiedlung. Zum Ort gehört das Schloß Wald, ein Wasserschloß, bereits 1140 belegt. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 486. 1663 PU I., S. 175. 1664 Weideland: Weide ist zunächst Waldweide. Es wird dann unterschieden nach Rauhweide (= Waldweide) und Heimweide (= Viehweide ums Haus), ferner in Tagweide (= Weide tagsüber) und Nachtweide (= das Vieh blieb nachts im Freien), um nur einige Weideformen zu nennen. Schnetz, Joseph: Flurnamenkunde. München 1952 (Bayerische Heimatforschung. Im Auftrag des Generaldirektors der staatlichen Archive Bayerns. Hrsg. von Karl Puchner. Heft 5). S. 65. 1665 Salland: Salland sind Grundstücke, die sich der Grundherr zum Eigenbau vorbehalten hat und die vom Herrenhof aus bewirtschaftet wurden. Von sal abgeleitet Salbuch = Urkundenbuch zu den Grundstücken, Einkünften und Schenkungen. Ähnlichkeit mit den Urbaren. Schnetz, Flurnamenkunde, S. 74.

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Als Inwärtseigner sind die Leute verzeichnet, die ein bäuerliches Lehen von sehr unterschiedlicher Größe vom Hochstift erhalten hatten. Da sich im Raume Pyhra viel Salland befand, ist anzunehmen, daß vorwiegend aus dieser Masse Leibeigene und Inwärtseigner mit Grund und Boden betraut wurden. Doch ist auch die Herkunft von Inwärtseigen aus dem Zensualenrecht1666 nicht von der Hand zu weisen. Sowohl die hochstiftischen Traditionen1667 wie auch die des Domkapitels1668 kennen eine große Anzahl davon. Und es ist nicht anzunehmen, daß alle Familien – meist aus dem Stand der liberi1669 – die ohnehin nur einen Rekognitionszins1670 zu entrichten hatten, innerhalb der Frist von einem Jahrhundert sozial so abgesunken wären, daß sie nur mehr als Leibeigene in den Urbaren des Hochstifts erscheinen. Schon aus praktischen Überlegungen konnte die Kirche an dieser Entwicklung kein Interesse haben, denn bei der großen Streulage des hochstiftischen Besitzes war es von Vorteil, Besitz in der Hand von solchen Hintersassen zu wissen, die sich freiwillig unter den Schutz der Kirche gestellt hatten. Überblickt man die gesamte Situation, so kann man zusammenfassend sagen, daß in den Räumen, in denen Inwärtseigen gemeldet sind, das Urbar der „Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten“ geringeren Besitz ausweist und umgekehrt. Diese Beobachtung führt über zur Beschreibung der beiden Verzeichnisse. Die Aufzeichnung „Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten“1671 stellt das kleinere der beiden dar und ist dem Verzeichnis „Herrschaft und Hofmark Sankt 1666 Zensualen: Eine häufig wechselnde Bezeichnung. Abgeleitet von census = Zins, Abgabe. Weitere Bezeichnungen: redditus, servitium, dienst, zynns. Vgl. PU III., S. 392. – Zensualen sind Hörige, auch homines, mancipia, proprii, holden genannt. proprii ecclesie oder proprii sancti Stephani sind Zensualen (Hörige) des Hochstifts Passau. Vgl. PU III., S. 359. – Zur Situation in Bayern allgemein vgl. die umfangreichen Ausführungen: Dollinger, Bauernstand, S. 304–346. 1667 Heuwieser, Max (Hrsg.): Die Traditionen des Hochstifts Passau. 2. Neudruck der Ausgabe München 1930. Aalen 1988 (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte. Hrsg. von der Kommission für bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Neue Folge. Band 6). S. 1–351. 1668 Heuwieser, Traditionen, S. 355–460. 1669 liberi: Freie Bauern (liberi) im Mittelalter waren entweder altfrei oder rodungsfrei (neufrei). Altfreie Bauern konnten sich im Mittelalter nur bedingt behaupten. Sie wurden meist durch Adel und Kirche aufgesogen. liberi lebten entweder auf eigenem Grund und Boden oder bewirtschafteten ein Lehen. Die Rodungsfreiheit entstand beim Innenausbau einer Grundherrschaft bzw. bei der sogenannten Ostsiedlung, im Bereich des Hochstifts Passau beim Herrschaftsausbau im Gebiet des Wienerwaldes, bzw. Richtung Norden zum Böhmerwald. Allerdings fiel dabei den Klöstern die Hauptarbeit zu. Henning, Agrargeschichte, S. 83–85. – Hermann, Conrad: Deutsche Rechtsgeschichte. Band I. Frühzeit und Mittelalter. Karlsruhe 1954. S. 403. 1670 Recognitionszins: Abgeleitet von re-cognoscere = wiedererkennen, anerkennen. „(...) Zahlungen, welche zuweilen als Form der Anerkennung bestehender Rechtsverhältnisse zur Hintanhaltung von Verjährung oder Ersitzung gefordert werden; ihr Wert erreicht zumeist den Wert der in Frage stehenden Vergünstigung nicht.“ Meyers Konversations-Lexikon. Band 14. 5. Auflage. Leipzig, Wien 1897. S. 618. – Im Fall des Hochstifts Passau betrug der Rekognitionszins im 13. und 14. Jahrhundert 3 Denare. 1671 PU I., S. 171–179.

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Pölten“1672 angefügt. Da es sich um Inwärtseigen handelt, ist jeweils nur der Ort angegeben, an dem sich ein Gut befindet und der Name dessen, der das Gut zu Lehen besitzt. Gelegentlich aber sind Vermerke verzeichnet, die Aufschluß über herrschaftliche und grundherrschaftliche Rechte geben. Einige Beispiele seien herausgegriffen. Zu Beginn dieses Urbars werden die Burg Wolfsberg und Böheimkirchen genannt.1673 Wolfsberg war der Sitz des Schenken (pincerna) von Wolfsberg. Die Burg ist heute abgegangen. Durch einen Tauschvertrag mit dem Stift Sankt Pölten hatte das Hochstift am Ende des 12. Jahrhunderts hier Besitz erhalten. Diese Lehen zu Wolfsberg – mit Böheimkirchen verhielt es sich ebenso – waren dem Schenken von Wolfsberg von Bischof Berthold1674 „tali pacto“, also unter der Bestimmung übertragen:1675 „(...) quod, si matrimonio non adhereret ecclesie Pataviensi, ipse proprietates redire ad ecclesiam libere iam deberent.“ – „(...) daß, wenn (er) durch eine Eheschließung nicht an der Passauer Kirche festhalten würde, diese Eigen sogleich ohne jeden Widerspruch (libere) an die Kirche zurückfallen müßten.“ Diese Regelung war also für den Fall getroffen worden, daß der Inhaber dieser Eigen sich mit einer Person verehelichen würde, die nicht zu den Ministerialen des Hochstifts zählte. Gedacht war sicher an Ministerialen des Landesfürsten, denn im Falle des vorzeitigen Todes des hochstiftischen Ministerialen wäre dessen hochstiftisches Lehen durch die Erbfolge praktisch dem Landesherrn zugefallen. Die Gefahr scheint übrigens groß gewesen zu sein. Man hat über Leute, die in eine andere Herrschaft geheiratet hatten bzw. es nicht getan hatten, eigens Buch geführt, wie das Verzeichnis „Homines des Hochstifts (besonders in der Riedmark)“1676 zeigt. Wie sehr die abalienatio, also die Entfremdung hochstiftischer Güter, gerade im Bereich der Inwärtseigen drohte, darauf mag ein anderes Beispiel verweisen. Vor allem war es der Herzog, der dem Hochstift in dieser Hinsicht gefährlich war:1677 „Item in Steudersdorf filii domini Helwici habent proprietates ecclesie sine iure et sunt homines ducis“ – „In Steudersdorf haben die Söhne des Herrn Helwich Eigen der Kirche ohne Recht und sind homines des Herzogs.“

1672 PU I., S. 160–171. 1673 PU I., S. 171 und S. 171, Anm. 1459–1460. 1674 Bischof Berthold: „Bertold, Graf von Pietengau (Peiting), (...), 37. Bischof von Passau (1250–1254). (...). Er veräußerte Passauer Lehensgut in Österreich und lag mit Herzog Otto von Bayern in Streit. Dieser entriß das Kloster St. Nikola [Passau] mit allem Grundbesitz dem Bischof und gliederte es nach Bayern ein.“ Mader, Tausend Passauer, S. 20. – Oswald, Josef: Die Bischöfe von Passau. Untersuchungen zum Passauer Bischofskatalog. In: OGM. Band 5. 1961. S. 7–29. – Leidl, Bischöfe, S. 27. 1675 PU I., S. 171. 1676 PU I., S. 271–274. 1677 PU I., S. 174.

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Die Entfremdung war im 13. Jahrhundert bereits weit vorangeschritten. Ob es sich nun bei allen Ansprüchen, die das Hochstift stellte, auch tatsächlich um zweideutige Rechte handelte, kann hier nicht nachgeprüft werden. Sicher waren aber durch Heirat immer wieder Rechtsunsicherheiten aufgetreten, und denen wollte man durch Bestimmungen begegnen. Eine Statistik vermittelt interessante Aufschlüsse über die Besitzverhältnisse. Insgesamt handelt es sich um 44 verschiedene Posten. Die Urbarangaben sind allerdings ungenau, so daß in vielen Fällen nicht festgestellt werden kann, um welche Objekte es sich handelt. Da sind z. B. Notizen, die nur den Ortsnamen nennen. Oft wird es sich dabei um größere Einzelhöfe handeln, andererseits werden diese Höfe in vielen Fällen eigens erwähnt. Ähnlich ist es bei der Bezeichnung feudum.1678 Der Begriff sagt nur aus, daß ein Gut oder ein Besitzkomplex zu Lehen vergeben war. Die Inhaber dieser feuda sind keine bloßen Bauern, sondern Menschen gehobenen Standes, also Leute aus dem niederen Adel, Freie usw. Feudum bezeichnet also nicht die Größe eines Besitzes, eines Lehens, sondern die Leiheform, zu der ein Besitz vergeben ist. Der Inhaber eines dieser Lehen wird dann als homo bezeichnet. Homo ist also nicht mit „Leibeigener“ und ähnlich zu übersetzen. Der Ausdruck ist nicht sozial zu verstehen. Die homines sind keine „Klasse“ im modernen Sinn, sondern eine sehr differenzierte Gruppe von Lehensinhabern, die nur auf Grund dessen, daß sie ein Lehen besitzen, vom Standpunkt des Hochstiftes aus als homines bezeichnet werden. Es ist möglich, daß sie darüber hinaus umfangreicheren Allodialbesitz ihr Eigen nannten und in diesem Sinne frei waren. Für das Hochstift blieben sie aber Inhaber hochstiftischer Lehen, also homines. Zusammenfassend ergibt sich folgendes Gesamtbild: Inwärtseigen bei der Hofmark St. Pölten (Urbar des 13. Jahrhunderts. PU I., S. 171–179) Seite Ort Objekt strittig 171 Wolfsperg propr.

Pehemchirchen propr.

Grazperch

Weichsinge

172 Teuffenpach

Teuffenpach cur. alien.

1678 feudum, feodum. Vgl. PU III., S. 351–352. – Vgl. Diefenbach, Glossarium, S. 230.

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Duerrenhag

Gebmansdorf

Ovwe, in der Holtz cur.

Sancta Cecilia 2 cur., 1 eccl.

173 Oede

Chasten 1 hub.

Mehters

Mehters 2 cur.

Schowinge

Walt

174 Harlant

Altmanstorf

Sibenhirt

Reichgreben 1 feud s. i.

Steudersdorf propp. s. i.

175 Steudersdorf 1 cur. alien.

Duerrenhub

Superius Wachrain

Sprazarn 1 mol., 4 feuda pign.

Stainvelt pasc., propp.

Niderwachrain alien.

Havenharn

176 Okestorf

Jagring

Jagring cur.

Hoven cur.

Ezleistorf

Weichendorf s. i.

177 Geroltstorf (3) feud.

Frisige 2 cur.

Pulchendorf cur.

178 Aeving prat.

Weidarn 4 cur.

Racleinstorf alien.

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Zaekking 2 cur.

Weigling 1 cur.

179 Udelpach

Oede 1 cur.

Heun propr. Abkürzung lateinische Bezeichnung deutsche Übersetzung alien. alienata entfremdet cur. curia Hof eccl. ecclesia Kirche feud. feudum Lehen hub. huba Hube mol. molendinum Mühle pasc. pascua Weide, Weiderecht pign. pignus Pfand (also verpfändet) prat. pratum Wiese propp. proprietates Eigen (Plur.) propr. proprietas Eigen (Sing.) s. i. sine iure ohne Recht Insgesamt werden in diesem Urbarsabschnitt etwas über 40 Orte genannt, die Inwärtseigen verzeichnen. Die Benennung ist unterschiedlich. Etwa die Hälfte läßt sie überhaupt vermissen; daneben finden sich 1 Hube, 1 Kirche, 1 Mühle, 1 Weide, 1 Wiese (pratum) und vor allem 21 Höfe (curiae), hier wohl als Meierhöfe zu verstehen. Die curia ist eben eine Hofanlage von ganz bestimmter Struktur, die besitzrechtlich gesehen ein Eigen sein kann, die aber auch gar nicht vergeben zu sein braucht. Zu fragen bleibt noch, warum in verschiedenen Fällen die Bezeichnung proprietas = Eigen beigefügt ist, wenn es sich ohnehin nur um Inwärtseigen handelt. Dies kann unbeabsichtigt dem Urbarschreiber unterlaufen sein. Ein einheitlicher Gebrauch von Begriffen ist im Urbar nirgends festzustellen. Vergleicht man aber die einzelnen Notizen, so erkennt man doch eine gewisse Logik. Überall dort, wo allgemeine Angaben über den Besitz gemacht werden, tritt auch dieses Attribut auf, wohl eine allgemein gehaltene Bezeichnung, wenn eine genaue Kenntnis des Besitzstandes fehlte. Aufschlußreich bleibt schließlich noch ein letztes Ergebnis, das die obige Zusammenstellung deutlich macht: An 8 Orten wird der Besitz dem Hochstift streitig gemacht bzw. ist er dem Hochstift schon entfremdet. Das ist etwa ein Fünftel des gesamten in diesem Urbarabschnitt gemeldeten hochstiftischen

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Besitzes. Dieser Verlust ist zu hoch, als daß er keine nachhaltige Schädigung der Besitz- und Herrschaftsrechte bewirkt hätte. Die Beschreibung der „Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten“1679 ist nur ein Teil des Gesamturbars von Sankt Pölten. Hinzu kommt die „Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten“1680, aufgegliedert in 1. Die Dienste in Sankt Pölten1681 2. Die Dienste in Sankt Pölten, die zum Gericht gehören1682 und schließlich 3. Die Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt Pölten1683 Letztere wurden schon ausführlich behandelt. Sie wurden deshalb vorgezogen, da gerade durch sie die Verzahnung der verschiedenen herrschaftlichen Interessen deutlich zu sehen ist wie auch die allgemeine Tendenz hochstiftischer Grundherrschaft. Der erste Teil des Sankt Pöltener Urbars „Die Dienste in Sankt Pölten“1684 ist bei Maidhof nach zwei Handschrifttexten abgedruckt, die einander ergänzen, dem Inhalt nach aber Abweichungen zeigen. Angegeben ist immer die Lage des Gutes bzw. auch dessen Inhaber und die Höhe der Abgaben. Der zweite Teil, „Die Dienste in Sankt Pölten, die zum Gericht gehören“1685 bringt ein Gesamtverzeichnis der Einkünfte des Gerichts, zunächst aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Orten, dann aus der Gesamtzusammenstellung nach Sachwerten. Sie werden im einzelnen in der Beschreibung des statistisch-topographischen Teils aufgeführt. Um vom Wert der Einkünfte ein Bild zu erhalten, seien einige Preisvergleiche angestellt. Die Gerichtsbeschreibung notiert, daß das Hochstift vom Gericht Sankt Pölten im 13. Jahrhundert 105 Talente und 32 Denare bezog, das sind umgerechnet rund 25 000 Denare.1686 Das sagt uns wenig, mehr interessiert, was für diese Summe gekauft werden konnte, um eine Vergleichsmöglichkeit zu erhalten. Diese Frage ist schwierig zu beantworten. Es ist bedauerlich, daß die Urbare vor allem des 13. Jahrhunderts so selten die Preise in Relation zur Sache stellen. Das geschah nur dann, wenn tatsächlich dingliche Lasten durch Geldbeträge abgelöst werden konnten und das war in dieser Zeit nicht häufig der Fall. Nur wenige Beispiele ermöglichen einen Einblick.

1679 PU I., S. 171–179. 1680 PU I., S. 160–166. 1681 PU I., S. 160–166: „Isti sunt redditus in Sancto Ypolito.“ 1682 PU I., S. 167–171: „Isti sunt redditus in Sancto Ypolito ad iudicium pertinentes.“ 1683 PU I., S. 171–179: „Iste sunt proprietates ecclesie Pataviensis, que dicuntur vulgariter inwertaigen circa hofmarchiam Sancti Ypoliti.“ 1684 PU I., S. 160–166. 1685 PU I., S. 167–171. 1686 PU I., S. 169: „Summa omnium ad iudicium pertinentium: 105 tal. et 32 den.“

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Nachweis: PU I., Seite Sache Wert in Denaren 1341687 Schwein 24

51688 Schwein 30

971689 Schwein 40

351690 Schwein 60

1511691 wisfrischingo (junges Schaf oder Schwein)

12

571692 Widder 16

1541693 Käse 2–3

1991694 Käse 2–4

1511695 1 (kleines) Maß Hafer 10

Bei einem Mittelwert von etwa 40 Denaren für ein Schwein macht der gesamte Betrag eine stattliche Schweineherde von mehr als 610 Stück aus. Es zeigt sich also, daß die Einnahmen aus einem einzigen Amt, allerdings einem der ertragreichsten, einen erheblichen Betrag darstellten. Dabei machen diese geldlichen Leistungen nur einen Teil der Gesamteinkünfte aus. Das Bild vom hochstiftischen Besitz, wie es bisher gezeichnet wurde, ist das Bild des 13. Jahrhunderts. Es zeigt die verwaltungsmäßige Organisation, es zeigt aber auch die Aufgliederung dieser Liegenschaften in die verschiedenen Lehen und deren Gefährdung. Schon bei einer ersten Übersicht ergibt sich, daß die Gemeinden mit hochstiftischem Besitz eine starke Konzentration desselben zeigen. Eine ganze Reihe von ihnen hat mehr Liegenschaften aufzuweisen als anderswo ganze Gerichtsbezirke. Es sei hier bloß verwiesen auf Gemeinden wie Böheimkirchen,1696 Michelbach,1697 Pyhra1698 oder Wald,1699 die mit großem

1687 PU I., S. 134: „(...) 4 porcos, qui dicuntur seitter, quod unusquisque valeat 24 den.“ 1688 PU I., S. 5: „ (...) et 2 porcos pro 30 den.“ 1689 PU I., S. 97: „(...) et 1 porcum valentem 40 den.“ 1690 PU I., S. 35: „(...) quemlibet porcum pro 60 den. estimatum“. 1691 PU I., S. 151 (Hofmark Wieselburg): „Item 18 ½ wisfrischingones; qualibet valet 12 den.“ 1692 PU I., S. 57: „Dantur etiam 15 ½ arietes quilibet valens 16 den.“ 1693 PU I., S. 154: „In Holnstein 23 feoda (...) que solvunt 300 caseos, ita quod quilibet valeat 2 den. Itemin Opotnitz (...) 300 caseos, ita quod quilibet valeat 3 obulos.“ 1694 PU I., S. 199: „(...) solvunt 55 caseos, quorum quilibet valet 4 den. (...) 32 caseos, quorum quilibet valet 2 den.“ 1695 PU I., S. 151 (Hofmark Wieselburg): „74 mod. avene minoris mensure et ille mod. cum estimacione 10 denariorum.“ 1696 PU I., S. 171–174, S. 224, S. 299–300, S. 318, S. 322 für das 13. Jahrhundert, S. 495–497, S. 499, S. 506, S. 789–791, S. 818, S. 828–829, für das 14. Jahrhundert. 1697 PU I., S. 217 für das 13. Jahrhundert, PU I., S. 801–812 für das 14. Jahrhundert.

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Abstand die Spitze einnehmen. Daneben ist bei einer größeren Anzahl von Gemeinden durchschnittlich großer hochstiftischer Besitz festzustellen und eigenartigerweise bei einer ganzen Reihe keinerlei Beleg. Dies überrascht, da man bei der beträchtlichen Häufung eine ebenmäßigere Verteilung annehmen möchte. Gerade in diesem Raum scheint es einmal angebracht, die Besitzverteilung in einer tabellarischer Übersicht zusammenzustellen. Es kommt nicht darauf an, jede Einzelheit zu erfassen, sondern das verwirrende Bild, das die Quelle selbst zeigt, durchschaubarer zu machen. Um die Übersicht zu erleichtern, wird in der nachfolgenden Aufstellung der Versuch unternommen, die Gemeinden gleichsam zu bewerten und zwar auf Grund des in ihren Grenzen liegenden hochstiftischen Besitzes. Die Bewertungsskala erstreckt sich dabei von 0 – 3: 0 kein Besitz 1 geringer Besitz 2 guter Besitz 3 sehr guter Besitz Die Besitzverteilung im GB Sankt Pölten wird nach den Urbaren des 13. und des 14. Jahrhunderts aufgeschlüsselt. Die laufenden Nummern vor den Ortsnamen sind diejenigen des Amtlichen Ortsverzeichnisses von Österreich.1700 Es ist also ohne weiteres möglich, anhand dieser Nummern weitere Informationen hinzuzulesen, sowohl aus dem Ortsverzeichnis, also für die Struktur der beginnenden 70ger Jahre, wie auch aus dem statistisch-topographischen Teil dieser Arbeit selbst, so daß sich ein deutlicheres Bild ergeben kann:

III. GB Sankt Pölten Nr. Gemeinde 13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 0 1 2 3 0 1 2 3 1 Böheimkirchen x x

2 Freudenfels M x x

3 Gerersdorf x x

4 Grünau M x x

1698 PU I., S. 163–164, S. 166–167, S. 170–175, S. 231 für das 13. Jahrhundert, PU I., S. 494–503, S. 505–506, S. 517, S. 613, S. 724, S. 777, S. 779–781, S. 783–790, S. 795–799, S. 800–802, S. 804–808, S. 813–815, S. 816–822, S. 825–828, S. 839 für das 14. Jahrhundert. 1699 PU I., S. 173 für das 13. Jahrhundert, PU I., S. 794–801, S. 826–827 für das 14. Jahrhundert. – Die detaillierte Aufstellung ist im statistisch-topographischen Teil dieser Untersuchung (Band II) unter den entsprechenden Gemeinden ersichtlich. 1700 Ortsverzeichnis von Österreich. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961. Nach dem Gebietsstand vom 1. Jänner 1964. Hrsg. vom Österreichischen Statistischen Zentralamt. Wien 1965. Darin Aufführung der Gemeinden des III. Gerichtsbezirks Sankt Pölten (PB Sankt Pölten), S. 57/2–60/3.

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5 Hafnerbach M x x

6 Haindorf x x

7 Haunoldstein x x

8 Jeutendorf x x

9 Karlstetten x x

10 Kasten b. Böhkchn. x x

11 Kirchberg a. d. Piel. x x

12 Loich x x

13 Mamau x x

14 Markersdorf a. d. Piel. x x

15 Michelbach M x x

16 Neidling x x

17 Obergrafendorf M x x

18 Pottenbrunn M x x

19 Prinzersdorf x x

20 Pummersdorf x x

21 Pyhra M x x

22 Rabenstein M x x

23 Ragelsdorf x x

24 Ratzersdorf x x

25 St. Georgen a. Stf. x x

26 St. Margarethen a.d.S. x x

27 Sasendorf x x

28 Schwarzenbach a.d.P. x x

29 Stössing x x

30 Wald x x

31 Weinburg x x

32 Wilhelmsburg x x

33 Wimpassing a. d. P. x x

Die Übersicht zeigt deutlich: Die Gemeinden mit größerem hochstiftischem Besitz sind nicht eben zahlreich. Im 13. Jahrhundert sind es nur zwei, fünf dagegen im 14. Jahrhundert. Dabei ist nicht zu übersehen, daß die Zehntrechte in die Aufstellung miteinbezogen wurden. Würde man sie entfallen lassen, ergäbe sich auch für das 14. Jahrhundert eine schmalere Basis. Mittleren Besitz weisen im 13. Jahrhundert sieben Gemeinden auf, im 14. Jahrhundert nur vier. Das rührt daher, weil im gleichen Zeitraum unter der Rubrik „sehr guter Besitz“

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mehr Gemeinden aufzunehmen waren. Noch ausgeglichener ist das Verhältnis der Gemeinden mit geringem hochstiftischen Besitz, nämlich 11 : 10, das heißt, das 13. Jahrhundert nennt 11 betroffene Gemeinden, das 14. Jahrhundert 10. Und schließlich kein Besitz ist bezeugt für 13 Gemeinden nach der Quellenlage des 13. Jahrhunderts und in 14 des 14. Jahrhunderts. Statistisch gesehen scheinen sich beide Urbare in etwa die Waage zu halten, läßt man die Qualität der Güter unberücksichtigt. Dies wird noch anschaulicher, wenn man jeweils den Durchschnitt anhand der Notenskala errechnet. Dann ergibt sich das überraschende Verhältnis von 31 (13. Jahrhundert) : 33 (14. Jahrhundert). Man kann also diese Situation als weitgehend ausgeglichen bezeichnen. Die Besitzverteilung zeigt übrigens noch ein zweites: Wohl war es dem Hochstift in diesem Raum gelungen, reichen Besitz zu erwerben und Rechte zu behaupten, aber ein eigenständiges Territorium auszubauen, davon war das Hochstift weit entfernt. Daher kommen ja auch die zahlreichen Gemeinden, die keinen Passauer Besitz zu verzeichnen hatten. Es scheint jedenfalls, daß auch hier zu der Zeit, als die Passauer Fuß fassen konnten, das Land bereits vergeben war. Was das Hochstift noch erwerben konnte, waren Teilrechte, die zudem nicht selten strittig waren. So drohte stets die Gefahr des Verlusts. Ein kurzes Wort sei noch gesagt zur Ämterverteilung im 14. Jahrhundert. Sie unterscheidet sich grundsätzlich von der des 13. Jahrhunderts. Einmal fehlen alle Lehensleute, alle homines, wie sie im ersten Urbar zahlreich vertreten sind. Den Besitz dieser Leute hatte das Hochstift in den vergangenen hundert Jahren entweder verloren oder er war in den verschiedenen Ämtern aufgegangen. Folgende Ämter stehen im Mittelpunkt: Die „Reichnisse aus der Umgebung der Stadt Sankt Pölten und den Gütern der Hofmark“,1701 dann das Urbar der „Hofmark Sankt Pölten“1702 und schließlich noch das Urbar „Amt Michelbach“.1703 Hinzu kommen die verschiedenen Einzelbeschreibungen, so das Verzeichnis der „Reutweizendienste aus den Orten der Hofmark und der Stadt Sankt Pölten“,1704 die „Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366“,1705 die „Roggendienste von den Gütern der Pibringer“1706 und schließlich noch das Verzeichnis der „Weinberge und Zehnte

1701 PU I., S. 762–791. Vollständige Bezeichnung: „Reichnisse von Gütern der Hofmark St. Pölten an Orten aus der Umgebung der Stadt.“ 1702 PU I., S. 472–517. 1703 PU I., S. 794–812: „Amt Michelbach. Nota bona domini episcopi in Michelpach.“ 1704 PU I., S. 813–833. 1705 PU I., S. 837–848. 1706 PU I., S. 835–837.

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um Mautern“.1707 Die elf Einzelverzeichnisse des 13. Jahrhunderts waren jedenfalls im nächsten Jahrhundert auf sieben zusammengeschmolzen.

PB Sankt Pölten, III. GB Sankt Pölten

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Inwärtseigen bei der Hofmark Sankt

Pölten: Böheimkirchen, Gerersdorf, Neidling,

Pummersdorf, Pyhra, Ragelsdorf, Sankt Georgen am Steinfeld, Wald

1. Reichnisse aus der Umgebung der Stadt Sankt Pölten:

Böheimkirchen, Gerersdorf, Mamau, Obergrafendorf, Pummersdorf, Pyhra, Sankt Margarethen an der Sierning,

Sasendorf

2. Kirchenlehen in Niederösterreich: Böheimkirchen, Hafnerbach, Karlstetten, Kirchberg a. d. Pielach, Obergrafendorf,

Pyhra, Rabenstein, Wilhelmsburg

2. Reutweizendienst aus Orten der Hofmark und der Stadt Sankt Pölten: Böheimkirchen, Gerersdorf, Mamau, Neidling, Pottenbrunn, Pummersdorf,

Pyhra, Ratzersdorf, Wald

3. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen:

Böheimkirchen, Sankt Margarethen an der Sierning

3. Hofmark Sankt Pölten: Böheimkirchen, Gerersdorf, Kasten bei

Böheimkirchen, Mamau, Neidling, Obergrafendorf, Pummersdorf, Pyhra,

Ragelsdorf, Sankt Georgen am Steinfeld

4. Lehenssachen in Niederösterreich: Böheimkirchen

4. Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366:

Hafnerbach, Neidling, Pottenbrunn, Pyhra, Ratzersdorf, Sasendorf

5. Nach dem Grafen von Hernstein erledigte Lehen in Niederösterreich:

Böheimkirchen, Rabenstein

5. Weinberge und Zehnte um Mautern, Krems und Langenlois:

Haindorf

6. Lehen des Heinrich von Seefeld und des Truchsessen von Feldsberg in

Niederösterreich: Böheimkirchen, Markersdorf a. d. Pielach

6. Roggendienste von Gütern des Pibringer:

Karlstetten, Mamau, Neidling

7. Durch Wisso erledigter Zehnt: Haindorf, Haunoldstein, Sankt Margarethen an der Sierning

7. Amt Michelbach: Michelbach, Wald

1707 PU I., S. 696–699. Vollständige Bezeichnung: „Weinberge und Zehnte um Mautern, Krems und Langenlois.“

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8. Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten: Mamau, Michelbach, Neidling,

Pummersdorf, Pyhra

9. Einstiger Besitz des Dominus Nudung: Pottenbrunn

10. Besitz des Stubich in Niederösterreich:

Pottenbrunn

11. Lehen des Hermann von Schönleiten:Ragelsdorf

2.3.4. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Scheibbs Der PB und GB Scheibbs stellt für den Einfluß des Hochstiftes Passau im Raume südlich von Melk gleichsam die Grenze dar. Die Stadt Scheibbs selbst liegt bereits außerhalb der Reichweite grundherrschaftlicher Besitzungen des Hochstifts. Nur im nördlichen Gebiet des Gerichtsbezirkes konnte es einige Rechte geltend machen. Diese Tatsache ist begründet in der historischen Entwicklung dieses geographischen Raumes. Einst Herrschaftsgebiet der Herren von Peilstein,1708 übernahm der Landesfürst nach dem Aussterben des Geschlechts im Jahre 1218 deren Besitzungen, die im Süden die Grenze zu Karantanien/Kärnten darstellten.1709 Die hochstiftlichen Ämter, die in den PB Scheibbs hereinreichen, sind fast alle bekannt, im 13. Jahrhundert das Amt „Petzenkirchen mit Hofmark Wieselburg“1710 und die „Kirchenlehen in Niederösterreich“1711 und im 14. Jahrhundert die „Hofmark Petzenkirchen“1712 und die „Herrschaft Gleiß“.1713 Mit

1708 1159/60 ist ein Otto de Schibis in einer Salzburger Urkunde erstmals belegt, ein Gefolgsmann der Grafen von Peilstein. Nach dem Aussterben des Grafengeschlechts 1218 fiel das Gebiet um Scheibbs an die Babenberger. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. S. 61–74 (Rudolf Büttner). Hier: S. 63. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 526–528. 1709 Karantanien/Kärnten: Seit dem Ende des 6. Jahrhunderts slawische Besiedlung von Karantanien/Kärnten und Gründung des slawischen Fürstentums Karantanien. Seit der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts Unterwerfung der Karantanen und Beginn der Mission von Bayern aus. Nach der Reichsteilung von 817 Herrschaftsgebiet Ludwigs des Deutschen und von 976–1335 Herzogtum. Vgl. Dopsch, Heinz: Artikel „Kärnten“. In: LexMA, Band 5, Sp. 1002–1008. – Österreichische Geschichte. 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Heinz Dopsch, unter Mitarbeit von Karl Brunner und Maximilian Weltin. Wien 1999. S. 308–343. 1710 PU I., S. 152–153. 1711 PU I., S. 202–247. 1712 PU I., S. 537–546.

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Ausnahme der Herrschaft Gleiß, deren Schwerpunkt im PB Amstetten lag, konzentrierten sich das „Amt Petzenkirchen und Hofmark Wieselburg“ (13. Jahrhundert) und die „Hofmark Petzenkirchen“ (14. Jahrhundert) im Gebiet des Gerichtsbezirkes Ybbs an der Donau. Die Kirchenlehen erstreckten sich über weite Teile von Niederösterreich. Die Streuung des hochstiftischen Besitzes ist relativ groß. Obwohl nicht viele hochstiftische Rechte bzw. Liegenschaften zu verzeichnen sind, ist doch eine größere Anzahl von Gemeinden berührt. Daraus ergibt sich, daß es sich nur um Ausläufer hochstiftischer Herrschaften handelte. Einige Beispiele sollen dies zeigen. In der G Außerochsenbach verzeichnen das Amt Petzenkirchen und die mit ihm verbundene Hofmark Gleiß eine Einnahme von insgesamt 650 Denaren.1714 Diesen Betrag erhielt das Hochstift von Lehen, deren Zahl und Größe nicht genannt sind. Ähnlich sind die Besitzverhältnisse in der G Buch: Hier gehören zum nämlichen Amt 4 Lehen.1715 Für beide Orte liegen aus dem 14. Jahrhundert keine Belege vor. Anders in der G Marbach an der Kleinen Erlauf: Zum Amt Petzenkirchen gehörten im 13. Jahrhundert in Bodensdorf in der genanntnen Gemeinde 3 Lehen,1716 aber im 14. Jahrhundert sind 7 Lehen gemeldet.1717 Der Grund für die Vermehrung liegt aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in einem breiten Besitzerwerb, sondern in der verschiedenen Zurechnung der Anwesen zu den einzelnen Orten. Im vorliegenden Fall kann fast als sicher gelten, daß es sich in beiden Belegen um vergleichbare Größenverhältnisse handelt. Umfangreicher und in beiden Urbaren belegt sind die Güter des Hochstifts in der G Weinzierl.1718 Innerhalb der Gemeinde werden zwei Orte mit hochstiftlichem Besitz genannt, Krügling und Weinzierl selbst. Für Krügling sind aus dem 13. Jahrhundert 3 Lehen gemeldet, aus dem 14. Jahrhundert 6. In Weinzierl liegt der Fall umgekehrt. Das ältere Urbar meldet 6 Lehen, das jüngere 3 ½. Die Ursache dafür kann in der speziellen Form der Vergabe der Güter zu suchen sein. Immer wieder findet sich der Eintrag, daß ein- und dasselbe Gut an zwei, manchmal an drei Inhaber vergeben wurde. Wird im Urbar die Art des

1713 PU I., S. 566–583. 1714 PU I., S. 153: „Item in Racehwinstorf sunt feuda, que solvunt 2 ½ tal. et 50 den.“ – Racehwinstorf = Rahrsdorf. Vgl. PU I., S. 153, Anm. 1378. 1715 PU I., S. 153: „Item feudum Heinrici sub Tilia (...), feudum Ruedigeri (...), feudum Heinrici et Perchtoldi (...), feudum Ruedigeri Maegerl (...).“ 1716 PU I., S. 153: „Item in villa Pornsdorf est feudum (...). Item feudum Balduwini (...). Item feudum Perchtoldi (...).“ 1717 PU I., S. 538: „Item in Pronsdorf sunt 7 lanei (...).“ 1718 Für Krügling und Weinzierl jeweils PU I., S. 153 und S. 538. PU I., S. 153: „Item in villa Griezelarn sunt 3 feuda (...). Item in villa Weinzurl feudum Engelberti (...), feudum Leupoldi (...), feudum Waltheri (...), feudum Hartwici (...), feudum Heinrici Wambasarii (...), feudum vidue.“ – PU I., S. 538: „Item in Griegklarn sunt 6 lanei.“ Und „Item in Weinzurl habet dominus episcopus 3 ½ laneos.“

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verliehenen Gutes beschrieben, dann läßt sich erkennen, daß es sich zwar um mehrere Inhaber, aber nur um ein Gut handelt. Nicht selten aber bringt das hochstiftische Urbar nur die Namen der Inhaber ohne Bezeichnung des Gutes. In diesen Fällen ist nicht zu sagen, wie viele Güter in Wirklichkeit hinter diesen Namen stehen. Wird nun ein Gut an mehrere Inhaber vergeben, so ist anzunehmen, daß es sich um Mitglieder derselben Familie handelte. Nicht selten wird das der Fall gewesen sein bei Vater und Sohn. Über die Größe des Anteils ist nichts ausgesagt. Nach dem Ausscheiden eines der beiden war es natürlich, daß der Teil des Ausgeschiedenen dem Verbliebenen zugefallen ist. Dann erscheint im Urbar wieder nur ein Name. Dieses Hin und Her war verbreitet und verführt leicht zu falschen Schlüssen. Häufig und immer wiederkehrend sind die Passauer Kirchenlehen. Genannt sind solche in der G Oberdorf an der Melk1719 und in der G Steinakirchen am Forst.1720 Um die Rechte an der ersten Pfarrei waren Unsicherheiten aufgetreten, die sich aus Erbschaftsfragen herleiteten.1721 An den Kirchen Steinakirchen und Wieselburg hatte sowohl der Abt von Mondsee Ansprüche anzumelden wie auch der Bischof von Regensburg,1722 wenn auch die Haupteinkünfte dem Bischof von Passau zuflossen. Abschließend bleiben noch zwei Gemeinden zu nennen, Lunz am See1723 und Wieselburg.1724 Aller hochstiftische Besitz, der in der Lunz als passauisch gemeldet ist, gehört zur Herrschaft Gleiß und ist im Urbar des 14. Jahrhunderts festgelegt.1725 Allerdings handelt es sich hierbei ausschließlich um Käseabgaben, und die Ausführungen sind so dürftig, daß sie praktisch nur über die Orte, von denen diese Dienste zu fordern waren, Auskunft geben. Da die Anzahl der von den einzelnen Anwesen zu entrichtenden Käse sehr unterschiedlich ist, läßt auch die jeweils genannte Gesamtsumme der Stücke keine Rückschlüsse zu. Ein Beispiel: G Lunz,1726 11 Ortsnamen. Diese Güter zusammen entrichten 89 Käse. Daraus kann über die Zahl der Einzelanwesen sowie über deren Größe und Ausstattung nichts geschlossen werden; die Rechtsverhältnisse bleiben überhaupt im Dunkeln. 1719 PU I., S. 238. 1720 PU I., S. 238. 1721 PU I., S. 238: „Item ecclesiam in Oberndorf contulit comes Leutoldus, sed comes Otto intromisit se de ea, sed nescitur, quo iure.“ 1722 PU I., S. 238: „Item ecclesiam in Stanachirchen et in Wiselburch confert abbas de Maense et advocatia vacat episcopo Pataviensi et decime et termini preter quasdam advocatias, que pertinent ad episcopum Ratisponensem.“ 1723 PU I., S. 566–567. 1724 PU I., S. 151–153, S. 238 für das 13. Jahrhundert, S. 538–540, S. 544–546 für das 14. Jahrhundert. 1725 PU I., S. 566–567. 1726 Lunz am See, Markt und Gemeindeort, PB und GB Scheibbs, NÖ.

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Anders verhält sich die Situation in der G Wieselburg.1727 Hier sind genannt: Für das 13. Jahrhundert das „Amt Petzenkirchen mit der Hofmark Wieselburg“1728 und für das 14. Jahrhundert die „Hofmark Petzenkirchen“.1729 Andere hochstiftische Ämter oder Verwaltungseinrichtungen sind nicht festzustellen. Dem Besitz nach dominiert der Markt Wieselburg selbst. Die Zusammenstellung der Einkünfte aus dieser Hofmark ergibt folgendes Bild:1730 74 Maß Hafer, 1 Maß zu 10 Denaren ergeben die Getreidedienste. An finanziellen Leistungen erbringt die Hofmark 11 Talente und 34 Denare, insgesamt 2 674 Denare. Hinzu kommen noch 18 ½ wisfrischingones, das sind Frischlinge, wobei aber nicht sicher zu sagen ist, ob es sich um junge Schafe oder um junge Schweine handelt.1731 Jedes dieser Jungtiere ist mit einem Wert von 12 Denaren veranschlagt. Rechnet man nun alle diese Leistungen in Geld um, so ergibt sich ein Gesamtbetrag von 3 636 Denaren. Nun wäre es wissenswert, wie groß diese Hofmark war und welche Güter und Anwesen sie zu verzeichnen hatte. In etwa lassen sich diese Fragen aus einem anderen Urbar, einer Beschreibung des „Amtes Petzenkirchen mit Hofmark Wieselburg“1732 erkennen. Schwierig ist nur die Scheidung der Lehen nach ihrer Zugehörigkeit zur Hofmark Wieselburg. Vor allem über die Zurechnung der ersten der genannten Güter besteht Unklarheit. In der folgenden Tabelle werden sie durch einen Absatz gekennzeichnet: Das Urbar nennt zwar im allgemeinen den Ortsnamen, wenn eine neue Siedlung berührt wird. Es haben aber auch viele Einzelhöfe ihren eigenen Hofnamen. Liegen solche Höfe auseinandergezogen oder verstreut, so ist schwer zu sagen, ob und wo sie in einen Siedlungsverband einzugliedern sind. Im folgenden Urbarsauszug spricht viel dafür, daß alle Höfe bis zur Mühle außerhalb des Marktes Wieselburg lagen, denn andernfalls hätte sich die Notiz in foro1733 erübrigt. Doch müssen diese Güter in unmittelbarer Nähe von Wieselburg gelegen sein, da alle Ortsnamen fehlen und nur die Namen der Inhaber genannt werden. Wahrscheinlich ist also, daß man im 13. Jahrhundert die ersten der genannten Anwesen nicht unmittelbar zum Markt als einer Rechts- und Wirtschaftsform zählte, wohl aber unmittelbar zur Siedlungslandschaft. Es scheint daher notwendig, den gesamten Siedlungsraum

1727 Wieselburg, Markt und Gemeindeort, PB und GB Scheibbs, NÖ. 1728 PU I., S. 151–153. 1729 PU I., S. 537–546. 1730 PU I., S. 151: „74 mod. avene minoris mensure et ille mod. cum estimacione 10 denariorum. Item 11 tal. et 34 den. Item 18 ½ wisfrischingones; qualibet valet 12 den.“ 1731 „wisfrisching(o). Frischling, junges Schaf oder Schwein (Zins)“, auch frischling oder friskinga genannt. PU III., S. 391. – Frischling als „junges Wildschwein“, seltener „junges Schaf“ oder „Zicklein“. Ursprünglich ein „frischgeborenes, junges Tier“. Kluge; Mitzka, Wörterbuch, S. 219. 1732 PU I., S. 152–153. 1733 PU I., S. 152: „Item in foro feudum Chunradi (...).“

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Wieselburg darzustellen und nicht bloß den unmittelbaren Markt. Dabei ergibt sich folgendes Bild:

Siedlungsraum Wieselburg im 13. Jahrhundert1734 Lehen Dienste umgerechnet

feudum Toucharii 3 sol. 90 Den.

feudum Hermanni 3 sol. 90 Den.

feudum Chunradi 3 sol. 90 Den.

feudum Sinthubarii 3 sol. 90 Den.

huba Tanner 60 Den. 60 Den.

molendinum (Mühle) 5 sol. 150 Den.

in foro

feudum Chunradi 4 KM Hafer, 1 Schwein, 60 Den.

feudum Christine 4 KM Hafer, 1 Schwein, 60 Den.

feudum Chunradi 2 KM Hafer, ½ Schwein

feudum Ditmari 2 KM Hafer, ½ Schwein

feudum Chuenonis 2 KM Hafer, ½ Schwein

feudum Ottonis 2 KM Hafer, ½ Schwein

feudum Hermanni 2 KM Hafer, ½ Schwein

de areis 12 sol. 360 Den.

de agris 32 Den. 32 Den.

de novali 15 Den. 15 Den. KM = Kastenmutt (Maß)1735 Die Aufstellung zeigt, daß es sich um zwei voneinander verschiedene Arten von Gütern handelt, wenigstens von ihrer Rechtsstellung her gesehen. Die erste Hälfte entrichtet nur Geldbeträge, und dabei keine allzu hohen. Vergleichsweise hoch ist allerdings die Mühle eingeschätzt mit ihren 150 Denaren. Die zweite Gruppe hat vor allem Naturalabgaben zu entrichten. Das halbe Schwein, das von einer Reihe von ihnen gefordert wird, soll einem Wert von 70 Denaren

1734 PU I., S. 152–153. 1735 Kastenmutt oder Kastmutt.

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entsprechen.1736 Übrigens sind diese kleineren Bauern mit ihrem halben Schwein, das sie zu leisten haben, anscheinend schlechter gestellt als die ersteren, deren Verpflichtung in einem ganzen Schwein bestand. Dieses ganze brauchte nämlich nur einen Wert von 60 Denaren zu besitzen.1737 Allerdings hatten die größeren Bauern, also die ersten beiden in der zweiten Gruppe, zusätzlich 60 Denare zu entrichten. Rechnet man die zu leistende Menge Hafer, 2 Kastenmutt, wohl gleichzusetzen mit 2 Maß Hafer, in Geld um, so ergibt sich eine zusätzliche Belastung von 20 Denaren. Damit ist für diese zweite Gruppe auch wieder die gleiche Belastung gegeben wie für die erste. Ein Wort bleibt noch zum Siedlungsbild des Ortes selbst zu sagen. Bei den Gütern, die hier als feudum, als Lehen, bezeichnet werden, handelt es sich um Bauernhöfe, die wahrscheinlich größer als eine Hube sind, denn die Hube des Tanner wird im Ablauf der Größenordnung erst nach den feuda genannt. Im Markt selbst befanden sich 7 Höfe, hinzu kommen noch 4 in der näheren Umgebung. Wesentlich zu einem Markt gehören die Häuser und Werkstätten der Gewerbetreibenden und Handwerker. Sie werden in diesem Urbar nicht einzeln genannt. Die Anzahl kann aber nicht gering gewesen sein, wie die Summe ihrer Dienste zeigt. Sie entrichten zusammen 360 Denare. Nimmt man im Durchschnitt für ein kleines Anwesen eine Verpflichtung von 15 Denaren an, so ergibt sich immerhin eine Zahl von mindestens 20 derartigen Häusern. Dabei dürfte der Betrag von 15 Denaren für ein Haus ziemlich hoch angesetzt sein, wie ein Vergleich ergibt.1738 Wie sieht nun die Siedlungsstruktur 100 Jahre später aus? Das Bild, das im Urbar der „Hofmark Petzenkirchen“1739 im 14. Jahrhundert von Wieselburg gezeichnet wird, entspricht in etwa dem des 13. Jahrhunderts:1740 „In Wiselburga sunt 31 aree, quarum 3 sunt deserte et nichil serviunt, sed aliarum 28 quelibet servit 12 den. Henrico Pistori.“ – „In Wieselburg sind 31 kleinere Anwesen, von denen 3 öde liegen und nichts dienen. Aber jedes von den restlichen 28 entrichtet 12 Denare dem Heinrich Pistor.“ Nimmt man nämlich im 13. Jahrhundert statt 15 Denare lediglich 12 Denare als durchschnittliche Leistungsverpflichtung an, so kommt man genau auf 30

1736 PU I., S. 152: „(...) ½ porcum pro 70 den.“ – Wohl so zu verstehen: Ein ganzes Schwein für 140 Denare und ein halbes Schwein für 70 Denare. 1737 PU I., S. 153: „(...) 1 porcum valentem 60 den.“ 1738 Hierzu das Verzeichnis der Hofstätten von Mautern: PU I., S. 186–188. Die Abgaben liegen etwa zwischen 9 und 18 Denaren. 1739 PU I., S. 537–546. 1740 PU I., S. 538.

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Anwesen. Auch 8 Lehen sind im 14. Jahrhundert als hochstiftisch gemeldet,1741 während es im 13. Jahrhundert 7 sind, die unmittelbar im Markt liegen. Entsprechend den 4 Lehen des 13. Jahrhunderts, die sich außerhalb der Marktgrenze befanden, meldet das Urbar des 14. Jahrhunderts noch 4 weitere Lehen, die „nichts anderes geben, außer zu Michaeli, wie jedes Lehen, 90 Denare.“1742 Das ist genau der Betrag, wie er im 13. Jahrhundert von diesen Gütern schon gefordert war. Hinzu kommen dann im 14. Jahrhundert noch weitere hochstiftische Einnahmen, die im einzelnen nicht weiter aufgezählt werden sollen. Es ist festzustellen, daß sich im Bereich des PB Scheibbs im Ort Wieselburg ein Zentrum hochstiftischer Herrschaft bilden konnte, allerdings nur in dem am Fuß der Berge liegenden Markt, während der Berg, Kirchenberg genannt, mit seiner alten Kirche sich dem hochstiftischem Einfluß entzog.1743 Dort war seit früher Zeit der Regensburger Bischof begütert, und über ihn kam die Kirche am Kirchenberg als Filialkirche an die Pfarrkirche Steinakirchen und wurde dann zu Beginn des 12. Jahrhundert an das Passauer Eigenkloster Mondsee übertragen.1744 So blieb der Ort lange geteilt, bis es erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts dem Passauer Bischof gelang, die Kirche zu Wieselburg aus dem Verband des Klosters Mondsee herauszulösen und zu einer selbständigen Pfarrkirche zu erheben.

PB und GB Scheibbs

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Amt Petzenkirchen mit Hofmark

Wieselburg: Außerochsenbach, Buch, Marbach an der

Kleinen Erlauf, Weinzierl, Wieselburg

1. Herrschaft Gleiß: Lunz am See

2. Kirchenlehen in Niederösterreich: Oberndorf an der Melk, Steinakirchen am

Forst

2. Hofmark Petzenkirchen: Marbach an der Kleinen Erlauf, Weinzierl,

Wieselburg

1741 PU I., S. 539: „Item ibidem sunt 8 lanei (...).“ 1742 PU I., S. 539: „Item ibidem sunt 4 lanei, qui nichil aliud serviunt nisi quilibet laneus 3 sol. den. Mychahelis.“ 1743 Wieselburg. Am Zusammenfluß der Großen und der Kleinen Erlauf, am Zwiesel; 979 Zuisila, 1104 Wiselburg (bzw. Wisilburch). Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. S. 295–317. 1744 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 619–620.

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2.3.5. Politischer Bezirk Lilienfeld Wie der PB Scheibbs, so verlängert der PB Lilienfeld die Südgrenze des hochstiftlichen Einflußbereiches.1745 Urbarsbesitz ist in seinem Bereich nicht mehr festzustellen und auch Zehntrechte sind nicht zu verzeichnen. Allein Kirchenlehen liegen verstreut über sein Gesamtgebiet.1746 Aus diesem Grunde erübrigt sich auch eine Aufteilung des Passauer Besitzes auf die beiden zugehörigen Gerichtsbezirke Hainfeld und Lilienfeld. Wie die Durchsicht der Rechte an diesen Kirchen ergibt, war es nicht allein der Passauer Bischof, der Ansprüche geltend machen konnte. Die Kirche in Hainfeld1747 z. B. vergab das Stift Göttweig, ebenso übte es das Patronatsrecht auf Sankt Veith an der Gölsen1748 aus. Die Kirche in Kaumberg hatte der Truchseß von Araburg vom Bischof zu Lehen, das Patronatsrecht aber übten die Benediktiner von Klein-Mariazell aus, die auch den Zehnt bezogen.1749 Ähnlich gestaltete sich die Lage mit Sankt Aegyd am Neuwalde. Dort besaß das Patronatsrecht Dietrich von Hohenburg, der Bischof dagegen machte seine Rechte über den Fundus, also über den Besitz der Kirche, geltend, und ihm flossen auch die Einkünfte aus den Zehntrechten zu.1750 Schließlich bleibt noch die Kirche in Traisen zu erwähnen. Über sie übte der Herr von Hohenburg das vom Bischof zu Lehen gegebene Patronatsrecht aus. Gemeinsam mit dem Herzog hatte er auch den Fundus zu Lehen und den Zehnt.1751 Im Bereich der Pfarrei befand sich auch das Kloster Lilienfeld.1752

1745 Lilienfeld. Die Bedeutung Lilienfelds ist bestimmt durch seine Lage an der Verbindungsstraße nach Mariazell (Kleinmariazell), gegründet 1136 durch Markgraf Leopold III., und vom Kloster Niederaltaich in Bayern besiedelt. In Lilienfeld gründete 1202 Herzog Leopold VI. ein Zisterzienserstift mit Mönchen aus dem Kloster Heiligenkreuz, gegründet 1133 von Markgraf Leopold III. auf altem Babenberger Besitz. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 385–387. – Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 201–209. 1746 PU I., S. 202–247: Kirchenlehen in Niederösterreich südlich der Donau. 1747 PU I., S. 217: „Item ibidem conferunt [Gotwicenses] ecclesiam in Haeimvelde et recipiunt decimas ibidem; fundus autem est episcopi et ipsorum.“ – ipsorum = den Seinen; vermutlich den Domklerikern. 1748 PU I., S. 218: „Item Gotwicenses conferunt ecclesiam Sancti Viti iuxta Hohenstauffe, sed fundus est episcopi et ipsorum.“ – Vgl. PU I., S. 218, Anm. 1728. 1749 PU I., S. 216: „Item ecclesiam in Chaumberch habuit Chunradus dapifer de Arberch in feodo ab episcopo Pataviensi et dominus Rudegerus episcopus contulit eam fratribus de Cella Sancte Marie.“ – Vgl. PU I., S. 216, Anm. 1720–1721. 1750 PU I., S. 218–219: „Item ecclesiam aput Novam Silvam confert Dietricus de Hohenberch et fundus est episcopi et decime ibidem usque ad fines Stirie.“ – Vgl. PU I., S. 218, Anm. 1731. 1751 PU I., S. 218: „Item ecclesiam in Treisim confert ille de Hohenberch, quam habet ab ecclesia Pataviensi; qui etiam una cum duce habet fundum ab ecclesia in feodo et decimas ibidem.“ – Vgl. PU I., S. 218, Anm. 1729. 1752 Kloster Lilienfeld. PU I., S. 218: „(...) in eadem etiam parrochia [Traisim = Traisen] situm est claustrum in Lilenvelde [Kloster Lilienfeld].“ – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 385–387. – Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 201–209.

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Gerade in diesem Fall zeigt es sich, wie erheblich die Rechte des Bischofs bereits im 13. Jahrhundert eingeschränkt waren. Maidhof macht übrigens auf eine Behauptung des Urbars aufmerksam, die noch kurz gestreift werden soll, nämlich den Zusatz zu Traisen, „qui (ille de Hohenberch) etiam una cum duce habet fundum ab ecclesia in feodo et decimas ibidem.“1753 Nachdem der Hohenberger das Besitzrecht ausübte, ist anzunehmen, daß die Kirche auf einstigem Grund und Boden dieses Adelsgeschlechts stand und somit als Eigenkirche von diesem Geschlecht gestiftet worden war. In beiden Fällen ist es zweifelhaft, ob der Bischof überhaupt die Lehenshoheit über die Kirche und ihren Besitz bekommen konnte.

PB Lilienfeld, I. GB Hainfeld, II. GB Lilienfeld

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen:

Hainfeld, Kaumberg, Sankt Veith an der Gölsen, Sankt Aegyd am Neuwalde,

Traisen

2.3.6. Politischer Bezirk Wien Umgebung Der PB Wien Umgebung gliedert sich in drei Gerichtsbezirke: Klosterneuburg1754 macht den nördlichen Teil dieses Gebietes aus, der GB Purkersdorf1755 schließt südlich daran an und der GB Schwechat1756 erstreckt sich östlich von Wien. Das

1753 „(...) dieser (der von Hohenberg) hat zusammen mit dem Herzog den Fundus der Kirche zu Lehen, auch den Zehnt dort.“ – Vgl. PU I., S. 218 und S. 218, Anm. 1730. 1754 Klosterneuburg. Der Name Klosterneuburg ist eine Bildung aus der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts im Gegensatz zum gegenüber liegenden Korneuburg, im 13. Jahrhundert auch Herzogenneuburg genannt. Alter Babenberger Besitz mit Babenberger Residenz. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 355–357. – Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 113–130. 1755 Purkersdorf. Vermutlich erst um 1000 am Beginn der zweiten Kolonisationsperiode (nach den Ungarneinfällen) entstanden. Um 1125–1130 im Klosterneuburger Traditionskodex erstmals genannt, Inhaber Babenberger Ministerialengeschlechter, schließlich landesfürstlicher Besitz (um 1333). – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 484–486. – Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 343–352. 1756 Schwechat. Am Rande des Wiener Beckens, benannt nach dem Fluß Schwechat, abgeleitet von mhd. swechen = stinken: Schwefelquellen von Baden. Der Ortsname Schwechat wird erstmals 1072–1091 in einer Stiftungsurkunde durch Bischof Altmann von Passau genannt. Auch Klosterneuburg erhielt um 1120 Besitz in Schwechat. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 543–545. – Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. S. 97–114.

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gesamte Gebiet dieses Politischen Bezirkes umschließt die österreichische Hauptstadt halbkreisförmig. Betrachtet man das historische Kartenbild, so ergibt sich eine interessante Feststellung: Dieser gesamte äußere Bogen, der sich im Süden bis zum PB Mödling erstreckt, ist von hochstiftischem Besitz frei. Nur in dessen Mitte, nämlich im heutigen Stadtgebiet von Wien, hatte Passau reiche Liegenschaften. Diese werden aber vorläufig noch ausgeklammert. In der „Hofmark Zeiselmauer“1757 z. B. war das Hochstift im 13. Jahrhundert nur in der G Mauerbach vertreten. Dort ist im Weiler Hainbuch ein zugehöriger Meierhof nachzuweisen.1758 Das Verzeichnis der „Lehenssachen betr. Niederösterreich“1759 meldet einen weiteren Hof in Moosbrunn, den das Hochstift zu Lehen vergeben hatte.1760 Ähnlich ist es mit dem „Lehen des Heinrich von Seefeld und des Truchsessen von Feldberg in Niederösterreich“.1761 Hier sind 2 Lehen in der G Fischamend verzeichnet.1762 An diesem Ort hatte allerdings die „Hofmark Schwadorf“1763 umfangreichen Besitz zu melden. Überhaupt ist hier im Gebiet zwischen der Rauchenwarther Platte und dem Arbesthaler Hügelland vor allem entlang der Fischa und südlich und südöstlich von Schwadorf an der Leitha umfangreicher hochstiftlicher Besitz zu erkennen, der sich nicht nur in Kirchenlehen erschöpft.1764 Das bezeichnete Gebiet stellt den äußeren Bogen des genannten besitzfreien Gebietes dar; Fischamend Dorf1765 und Schwadorf1766 bilden die Schwerpunkte. Hinzu ist noch Klein-Neusiedl1767 zu rechnen und schließlich meldet Moosbrunn1768 28 Lehen, von denen 21 die vollen Dienste zu entrichten hatten, dann 11 kleinere Anwesen, einige zahlenmäßig nicht erfaßte, neu angelegte Gärten und insgesamt 180 Tagwerk Wiesen.1769 Dieser reiche Besitz war jedoch nicht unbestritten. Von den genannten 28 Lehen waren z. B. 7 „occupata (...) a laicis“,1770 also widerrechtlich oder gewaltsam von

1757 PU I., S. 192–197. 1758 PU I., S. 196: „Item in Hagenpuch villa.“ 1759 PU I., S. 335–337. 1760 PU I., S. 336: „(...) quod Fridericus Sagittarius dictus de Mosprunne quandam curiam in Mosprunne (...).“ 1761 PU I., S. 317–319. 1762 PU I., S. 317: „In Vischamunde 2 beneficia.“ 1763 PU I., S. 197–201. 1764 Um das Jahr 1194 erwarb Bischof Wolfger von Passau im Rahmen eines Tauschgeschäftes mit Herzog Leopold V. Güter und Rechte in Fischamend, Kleinneusiedl und Schwadorf. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 538. 1765 PU I., S. 197–199. 1766 PU I., S. 199–200. 1767 PU I., S. 199. 1768 PU I., S. 200–201. 1769 PU I., S. 200–201: „Isti sunt redditus in Mosprunne: 28 beneficia. Ex hiis 21 sunt in pleno servicio. (...) Item in eadem villa sunt 180 tagewerich de pratis.“ 1770 PU I., S. 200.

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Laien besetzt. Es ist merkwürdig und sonst nicht üblich, daß so eindringlich auf Laien als Usurpatoren verwiesen wird. Vielleicht sollte dadurch die Gefährdung der Besitzrechte deutlicher gemacht werden, denn eine Usurpation durch Kleriker war zeitlich beschränkt, da die Erbfolge in direkter Linie ausscheidet. Auch über die 180 Tagwerk Wiesen konnte das Hochstift nicht verfügen; sie waren widerrechtlich besetzt von „Werinhard von Swinwart und Friedrich, dem Sohn Heinrichs, und Chunigunde, der Tochter Ernsts.“1771 Typisch bleibt für dieses Urbar, daß es mit großer Sorgfalt und Genauigkeit abgefaßt ist. Genau sind auch die Angaben zu den übrigen genannten Orten. Sie werden hier nicht mehr einzeln behandelt, da sie im statistisch-topographischen Teil übersichtlich herausgestellt sind. Ein kurzes Wort bleibt noch zur Besitzgeschichte dieses hochstiftischen Amtes zu sagen. Es war erst zu Beginn des 13. Jahrhunderts durch Tausch mit Herzog Leopold V. an das Hochstift gekommen.1772 Der Bischof hatte dafür seine Besitzungen in Niedersulz gegeben. Im Jahre 1215 kam schließlich unter Leopold VI. auch noch das Landgericht hinzu mit allem, was dazugehörte. Durch die Auseinandersetzungen mit den Ungarn im 13. Jahrhundert waren diese Orte, Fischamend, Klein-Neusiedl, Schwadorf und Moosbrunn stark in Mitleidenschaft gezogen worden, denn 1254 und 1256 wurden den Inhabern dieser hochstiftlichen Lehen Erleichterungen zugestanden. Doch haben auch diese Orte das Schicksal vieler anderer hochstiftischer Besitzungen geteilt. Bereits aus dem Jahre 1222 ist bekannt, daß Moosbrunn um 100 Pfund an Herzog Leopold VI. verpfändet worden war und ein weiterer ähnlicher Beleg liegt vom Jahre 1247 vor. Trotz dieses wechselhaften Schicksals blieb die Herrschaft Schwadorf bis 1806 Besitz des Hochstifts Passau. Als letztes der in diesem Raume vertretenen Verzeichnisse hochstiftischer Rechte im 13. Jahrhundert sind noch die Kirchenlehen zu erwähnen.1773 Dabei handelt es sich um die Kirche in Visschahmunde, also Fischamend, die die Brüder von Schönburg zu Lehen hatten, zusammen mit dem Zehnt. Der dortige Markt, der Fundus der Kirche und ein Teil des Zehnts in Enzersdorf, der 85 Maß Getreide ergab, ist als Lehen im Besitz des Herzogs.1774

1771 PU I., S. 201: „(...) occupant [180 tagewerich de pratis] Werinhardus de Swinwart et Fridericus, filius Heinrici, et Chunigundis, filia Ernesti.“ 1772 Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf PU I., S. 198, Anm. 1655 und 1656, ferner PU I., S. 200, Anm. 1660. – Vgl. Handbuch der historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 538–539 (Stichwort Schwadorf). 1773 PU I., S. 202–247. 1774 PU I., S. 208–209: „Item ecclesia in Visschahmunde, quam habent fratres de Scoenberch una cum decimis; forum ibidem et fundus et decima una in Enzinstorf (...) habuit dux in feodo. Decimam modo occupat pincerna de Habispach.“ – Vgl. PU I., S. 208, Anm. 1687.

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Die Urbare des 14. Jahrhunderts zeigen ein vereinfachtes Bild. Zu dieser Zeit werden nur mehr drei Verzeichnisse genannt, nämlich: „Hofmark Wien“,1775 „Hofmark Schwadorf“1776 und das „Verzeichnis der Burgen des Hochstiftes“.1777 Das Urbar der Hofmark Wien berichtet von einigen Weinbergen im Bereich von Klosterneuburg.1778 Ihre Größe wird mit je ½ Joch bzw. 2 Joch angegeben. Groß war der Besitz insgesamt nicht, aber gerade bei Weinbergen bzw. Weingärten kommt es nicht so sehr auf die Größe als vielmehr auf die Lage und auf die Bonität an. Darüber aber werden keine Angaben gemacht. Im Verzeichnis der Burgen wird Swabdorf (Schwadorf) als hochstiftisch gemeldet.1779 In diesem Falle dürfte es sich um eine frühere Burganlage gehandelt haben, einer Vorläuferin des heutigen Schlosses. Das Hauptgewicht liegt auch hier bei der Hofmark Schwadorf. Die nämlichen Orte, die das Urbar des 13. Jahrhunderts nennt, sind auch im Urbar des 14. Jahrhunderts zu finden. Natürlich sind nach einem Jahrhundert Wandlungen festzustellen. Sie sind vor allem in der Abgabenhöhe zu erkennen, weniger im Besitzstand selbst. Dem Schreiber des Urbars kam es allerdings mehr darauf an, die Einnahmen genau zu verzeichnen als die Güter. Über sie wußten wohl die Amtsleute ohnehin Bescheid, nur bei Einnahmen bestand die Gefahr der „Vergeßlichkeit“. Ein Vergleich der beiden Urbare bezüglich Schwadorf verdeutlicht die Situation:

Abgaben der Hofmark Schwadorf1780 13. Jahrhundert1781 14. Jahrhundert1782

1. Abgaben 1. Abgaben 1 843 Denare 2 295 Denare

11 ½ Maß Weizen 8 Maß, 4 Metzen Weizen 11 ½ Maß Roggen -

31 Maß Hafer 13 ½ Maß Hafer

1775 PU I., S. 408–415: „Hic annotantur redditus hofmarchie Wiennensis scripti ad informationem Uotzonis Hospitis ibidem et notarii sui Johannis, quos dicunt se personaliter investigasse et ante se registrum non invenisse.“ – „Hier werden die Dienste der Hofmark Wien verzeichnet zusammengestellt zur (oder: nach der) Information Uzzos, des dortigen Hauswirts [PU III., S. 360, Stichwort hospes] bzw. Verwalters und seines Schreibers Johannes. Sie sagen, sie hätten sich persönlich vergewissert und kein voriges Güterverzeichnis vorgefunden.“ 1776 PU I., S. 407–408. 1777 PU I., S. 709–710. 1778 PU I., S. 412–413: „In Neunberga an der Chalchleyten ½ iuger. Item ibidem una dicitur Magderiter, ½ iuger. Item ibidem una dicitur Lobnstainer, 2 iugera. Item ibidem una dicitur Radeker.“ – Vgl. PU I., S. 412, Anm. 46 und S. 413, Anm. 47. 1779 PU I., S. 710: „Swabdorf.“ – Vgl. PU I., S. 407, Anm. 20. 1780 Schwadorf, G. Pummersdorf, PB Sankt Pölten, III. GB Sankt Pölten, NÖ. 1781 PU I., S. 199–200. 1782 PU I., S. 407–408.

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3 Schweine 12 Schweine 22 ½ Schweine 1 Maß Erbsen -

48 Käse 84 Käse (à 8 Denare) 360 Eier 1 210 Eier

112 Hühner 42 Hühner 24 Gänse - 2. Güter 2. Güter

11 ½ Lehen 21 Lehen 2 kleine Anwesen (aree) kleinere Anwesen (aree)

2 Meierhöfe 1 Mühle

Weingärten Die Gegenüberstellung zeigt im Bereich der Abgaben, daß die unterschiedlichen Angaben auf Verschiebungen innerhalb der Abgabeformen zurückzuführen sind. So betrugen z. B. im 14. Jahrhundert die rein finanziellen Einnahmen etwa 450 Denare mehr als im 13. Jahrhundert, dagegen sind die Getreidedienste geringer. Auch die Käse- und Eierdienste sind im 14. Jahrhundert stark erhöht gegenüber denen des 13. Jahrhunderts. Andererseits fehlen Angaben über Gänse und auch die Hühnerdienste sind geringer. Aufschlußreich ist auch die Wandlung im Güterbestand selbst. Man sieht, daß die Angaben des 13. Jahrhunderts differenzierter sind, aber auch, daß sich das Siedlungsbild vereinheitlichte. Die Zahl der Lehen ist anscheinend auf dem Wege der Hofteilung angewachsen. Das geht daraus hervor, daß im 13. Jahrhundert bereits ein Halblehen verzeichnet ist. Schon damals gab es also unter den Lehen verschiedene Größen. Andererseits fehlt im 14. Jahrhundert der Meierhof. Es ist nicht ausgeschlossen, daß auf der Basis seiner Flur Höfe in der Form von Lehen bzw. kleineren Anwesen (aree) entstanden sind. Auch die Weinberge, die im 13. Jahrhundert erwähnt, aber nicht zahlenmäßig erfaßt sind, fehlen im 14. Jahrhundert. Der weitere Besitz des Hochstifts in den Gemeinden des Politischen Bezirks ist im statistisch-topographischen Teil festgehalten.

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PB Wien Umgebung, I. GB Klosterneuburg, II. GB Purkersdorf, III. GB Schwechat

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Hofmark Zeiselmauer:

Mauerbach 1. Hofmark Wien: Klosterneuburg

2. Herrschaft Schwadorf: Fischamend, Dorf Kleinneusiedl,

Moosbrunn, Schwadorf

2. Hofmark Schwadorf: Kleinneusiedl, Schwadorf, Moosbrunn,

Fischamend Dorf

3. Kirchenlehen in Niederösterreich: Fischamend Markt

3. Burgen des Hochstifts: Schwadorf

4. Lehen des Heinrich von Seefeld und des Truchsessen von Feldsberg in NÖ:

Fischamend

5. Lehenssachen betr. Niederösterreich: Moosbrunn

2.3.7. Politischer Bezirk und Gerichtsbezirk Mödling Der PB Mödling, zugleich auch GB, ist exemplarisch dafür, in welch starker Streuung hochstiftlicher Besitz vorkommen konnte. Mödling, südlich von Wien und östlich des Wiener-Waldes, liegt in einem Gebiet, in dem das Hochstift Passau nicht fußfassen konnte.1783 Das Waldgebirge vor Wien war für Passau eine Barriere. Wohl gibt es östlich davon noch Hochstiftsbesitz, wie sich im Flußgebiet von Fischa und Leitha gezeigt hat; aber nach Osten zu läuft er immer mehr aus. So ist es typisch, daß im gesamten GB Mödling das Hochstift nur 1 Wiese in Laxenburg nachweisen kann, von der ihr Inhaber 12 Denare zu entrichten hatte.1784 Hinzu kommt das Kirchenlehen in Mödling selbst. Das Patronat über die Kirche besaßen die Benediktiner von Melk, wie auch den Zehnt; den fundus, also die Ausstattung der Pfarrei an Grund und Boden, hatte der Herzog zu Lehen.1785 In diesen Fällen, in denen alle Rechte in der Hand anderer, nur nicht

1783 Mödling. Ursprünglich Eichstädter Besitz, der im 11. bzw. 12. Jahrhundert auf Melk überging. Seit 1177 verfügten auch die Babenberger in und über Mödling über Besitz. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 287–303 – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 427–430. 1784 PU I., S. 412: „Item Otto Utzo de Sancto Ypolito de prato situato in Lachsendorf 12 den.“ 1785 PU I., S. 211: Item ecclesiam in Medlico conferunt Medelicenses et habent omnes decimas; fundum vero illius ecclesie habuit dux in feodo.“

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des Hochstifts waren, fragt es sich wohl, welche Vorteile der Bischof an einem derartigen Besitz hatte. Von Besitz kann hier ohnehin nicht mehr die Rede sein, mehr von einem historischen Rechtsanspruch. Schon vor den Ungarnstürmen befand sich nämlich in Mödling Passauer Besitz, der dann über mehrere Stationen in die Hände der Landesfürsten kam.1786

PB und GB Mödling

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich:

Mödling 1. Hofmark Wien:

Laxenburg

2.3.8. Politischer Bezirk Baden Das Besitzbild des Politischen Bezirks Baden1787 entspricht dem von Mödling. Der geringe hochstiftische Besitz, der hier nachzuweisen ist, beschränkt sich auf Kirchenlehen. Aber auch in diesen Fällen waren die Rechte des Hochstifts stark eingeengt. So besaßen die Benediktiner von Kleinmariazell das Patronatsrecht über die Pfarrkirche von Altenmarkt an der Triesting.1788 Die Kirche in Grillenberg vergab das Kloster Melk und bezog auch den Zehnt. Den Pfarrbezirk (terminus) aber hatten der Herzog und der Graf von Hademarsperge zu Lehen.1789 Ähnlich ist die Situation der Kirche von Hernstein. Die Burg und die dortige Herrschaft waren schon seit langem im Besitz der Grafen von Hernstein,1790 einer Linie der bereits genannten Grafen von Hademarsperge. Sie besaßen das Patronatsrecht über die Pfarrkirche von Hernstein. Zusammen mit dem Herzog übten sie ihre

1786 Vgl. PU I., S. 211, Anm. 1702. 1787 Baden. 869 hielt König Karlmann „ad Padun in palatio“ Gericht. Hier befand sich eine der wenigen karolingischen Pfalzen im heutigen Österreich. Die Burg Baden wird erstmals 1125 urkundlich genannt . Der Ortsname wird von den Warmwasserquellen abgeleitet, die schon zur Römerzeit in größerem Umfang genutzt wurden; 869 ad Padun in palatio, 1113 Balneum, 1163 villa Padem u. a. Die Herren von Baden waren Lehensleute der Landesherrn (Babenberger). Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 1. Teil A–G. S. 69–99. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 207–209. 1788 PU I., S. 215–216: „Item ecclesiam in Altenmarcht habent fratres de Cella Sancte Marie et illam ecclesiam aput Sanctum Pancratium.“ 1789 PU I., S. 215: „Item ecclesiam in Grillnperge conferunt Medlicenses et recipiunt decimas in eadem; terminos eius habuit dux in feodo et comes de Hademarsperge.“ 1790 PU I., S. 214: „Item ecclesiam in Herrantstaein confert comes de Hademarsperge; cuius terminos una cum decimis et silvis et perchreht dux et dictus comes habuerunt in feodo.“ – Vgl. PU I., S. 214, Anm. 1709.

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Rechte auch über den Pfarrbezirk aus und bezogen den Zehnt als Passauer Lehen. Auch hier hatte der Bischof kaum Einfluß anzumelden. Ähnlich ist es mit der Kirche des hl. Pankratius zu Nöstach, die die Mönche von Kleinmariazell vergaben1791 und mit der Kirche in Pottenstein. Das Patronatsrecht darüber „contulit liber“, vergab also ein Freier. Sein Name ist nicht genannt. Vermutlich handelt es sich um einen Vertreter des Geschlechts von Pottenstein, die also als „Freie“ angesprochen werden. Den Pfarrbezirk teilten sie sich als Lehen mit dem Herzog.1792 Die Passauer Rechte waren also auch hier nur mehr formaler Natur.

PB Baden, I. GB Baden, II. GB Ebreichsdorf, III. GB Pottenstein

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich:

Altenmarkt a. d. Triesting, Grillenberg, Hernstein, Nöstach, Pottenstein

2. Nach den Grafen von Hernstein erledigte Lehen in Niederösterreich:

Hernstein

2.3.9. Politischer Bezirk Bruck an der Leitha Wie schon bei anderen Politischen Bezirken, so erübrigt es sich auch in diesem Falle die beiden zugehörigen Gerichtsbezirke Bruck an der Leitha und Hainburg an der Donau gesondert zu beschreiben. Der hochstiftische Besitz ist in diesem Raume, der im Osten die heutige slowakische und die ungarische Grenze berührt, zu gering.1793 Im Süden bildet die Leitha die Grenze, über die hinaus

1791 PU I., S. 215–216: „(...) fratres de Cella Sancte Marie [habent] illam ecclesiam aput Sanctum Pancratium.“ – Vgl. PU I., S. 216, Anm. 1718. 1792 PU I., S. 214, Anm. 1702. 1793 Bruck an der Leitha. 1074 schenkte Heinrich IV. das Gebiet von Bruck, das ihm von König Salomon von Ungarn abgetreten worden war, an das Hochstift Freising. Zwischen 1072 und 1091 übergab Bischof Altmann von Passau Zehntrechte zwischen Fischa und Leitha, auch Rechte um Bruck, dem Stift Göttweig. Diese Zehnte hatte bisher Markgraf Diepold von Cham und Vohburg vom Hochstift Passau zu Lehen. Bruck war Teil des Gebietes, das Kaiserin Agnes um 1058 den Vohburgern übereignete. Sie errichteten Pfarrei und Kirche St. Martin. Die Pfarrei gehörte bis 1159 zum Hochstift Passau, ging dann zum Chorherrenstift Sankt Pölten über. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 1. Teil A–G. S. 131–145. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 220–224.

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Passauer Rechte bzw. Liegenschaften nicht mehr zu konstatieren sind. So liegen alle hochstiftischen Besitzungen in der Gegend, die durch die Leitha im Süden und die Donau im Norden begrenzt ist. Im wesentlichen handelt es sich auch hier nur um Passauer Kirchenlehen.1794 Dazwischen liegen einige Besitzungen, die zur „Hofmark Schwadorf“1795 gehörten, nämlich in den Gemeinden Hollern1796 und Pischelsdorf.1797 Die Besitzungen in diesen beiden Gemeinden gehören zu der Gütermasse, die sich das Hochstift Passau am Ende des 12. Jahrhunderts gegen die Pfarrei Niedersulz vom Landesfürsten eingetauscht hatte.1798 Es handelte sich dabei um die Orte Pischelsdorf, Moosbrunn, Schwadorf, Fischamend, Kleinneusiedl und Hollern.1799 Die einzelnen Orte verzeichnen jeweils größere Besitzkomplexe, auch Pischelsdorf. Das Urbar nennt allerdings nicht die Güter, sondern lediglich die Gesamteinnahmen, so daß aus der Quelle nicht hervorgeht, um wieviele Güter es sich handelt. Doch ist aus der Höhe der Einnahmen zu schließen, daß deren Zahl nicht zu gering gewesen sein kann. Insgesamt bezog das Hochstift von Pischelsdorf 7 288 Denare und nicht weniger als 195 Hühner, die zusätzlich zu entrichten waren.1800 Kleiner war der Besitz des Hochstifts in der G Hollern. Hier betrugen die Gesamteinnahmen an Geld etwa die Hälfte, nämlich 3 120 Denare. Die Zahl der zu stiftenden Hühner war gering. Darüber hinaus wurden von den Bauern noch 60 Käse, im Wert von je 4 Denaren und 450 Eier gefordert.1801 Bei den bisher genannten Einkünften handelt es sich um Gefälle aus Urbarbesitz im eigentlichen Sinne; weiterer ist im PB Bruck an der Leitha für das Hochstift nicht mehr zu erkennen. Alle folgenden Eintragungen beziehen sich auf Kirchenlehen. Sie kommen hier zahlreich vor, aber eine gleichmäßige Verteilung über den gesamten Raum fehlt. Das Kartenbild zeigt eine auffällige Form: Die Kirchenlehen sind wie Begrenzungspunkte an allen Seiten des genannten Gebietes aufgereiht, wobei die Flüsse wie die Fischa, die Leitha und die Donau die natürlichen Grenzen darstellen. Nur ein einziges Kirchenlehen liegt im Innern dieses Raumes, das schon genannte Hollern. Dieses eigenartige Besitzbild erklärt sich sicher aus dem Vorgang des Siedlungsausbaues. Der

1794 PU I., S. 202–247. 1795 PU I., S. 407–408. 1796 PU I., S. 408. 1797 PU I., S. 407. 1798 PU I., S. 407, Anm. 20. 1799 PU I., S. 407–408. 1800 PU I., S. 407: „Et primo in Pyscholfsdorf: 10 libr. Mychahelis, item 10 libr. in Purificacione, item Georii 10 libr., item in festo Pasce 88 den. de weiset, item Egidii 6 ½ (sol.) pullorum.“ 1801 PU I., S. 408: „Item in Holarn 6 ½ libr. den. Michahelis, item Georii 6 ½ libr. den., item in Pasca 60 caseos valentes 4 den. et 15 sol. ovorum, (item) in Nativitate domini 40 pullos.“

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überwiegende Teil dieser Kirchenlehen ist wahrscheinlich auf Eigenkirchen zurückzuführen. Der Höhepunkt des Eigenkirchenwesens1802 war im 9. und 10. Jahrhundert, das Ende ist mit dem 3. Laterankonzil von 1179 zu setzen.1803 Diese Kirchen müssen also vor 1179 gegründet sein, wie die feste Position der Grundherrschaften vermuten läßt, wahrscheinlich schon geraume Zeit früher. Damals hatte aber der Siedlungsausbau das Zentrum des bezeichneten Raumes sicher noch nicht erfaßt. Noch heute ist das sogenannte Arbesthaler Hügelland1804 in seinem nördlichen Teil siedlungsfrei. Die wenigen Orte südlich davon lassen auch aus den Ortsnamenformen erkennen, daß ihr Ursprung nicht zu früh angesetzt werden darf.1805 So erklärt sich diese eigenartige Form des hochstiftischen Einflußbereiches. Bei den Kirchen, die im Eigenkirchenwesen ihren Ursprung haben, ist von vornherein zu vermuten, daß die Position des Bischofs nicht gesichert war. Es seien nur einzelne Beispiele herausgegriffen: Die Kirche in Bruck an der Leitha hat das Stift Sankt Pölten mit allen zugehörigen Zehnten von Passau zu Lehen. Das Eigentum (proprietates) der Kirche besaßen der Domvogt von Regensburg und die Edlen von Schaunberg. Außer rechtlichen Vorteilen hatte also Passau nichts für sich zu verbuchen.1806 Ähnlich ist die Lage in Höflein. Über die Kirche der hl. Margareta besitzt der Herzog das Patronatsrecht; den Fundus, also die Ausstattung mit Grund und Boden, die zugehörigen Inseln und Wälder hat er vom Passauer Bischof zu Lehen.1807 Ähnlich war es in Pischelsdorf, wo das Domkapitel von Passau das Patronatsrecht ausübte,1808 oder in Trautmannsdorf. Dort war es der Herzog, der

1802 Schieffer, Rudolf: Artikel „Eigenkirche, -nwesen“. In: LexMA, Band 3, Sp. 1705–1708. – Immer noch heranzuziehen: Stutz, Ulrich: Die Eigenkirche. Als Element des mittelalterlich-germanischen Kirchenrechts. 1895. Sonderausgabe. Darmstadt 1964 (Libelli. Hrsg. von der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft, Darmstadt. Band 28). – Zedinek, Stellung, S. 17–42. 1803 LThK, 2. Auflage, 2. Auflage Band 3, Sp. 592–593 (Stichwort „Eigenkirche“, Fr. X. Glasschröder). 1804 Arbesthal, PB und I. GB Bruck an der Leitha. ONVÖ, 1965, S. 15. 1805 „Über den Gang der Besiedlung gibt es keine schriftlichen Quellen; die wertvollsten Aufschlüsse geben uns immer noch die Ortsnamen.“ K. Reindel, der Verfasser des Kapitels „Landnahme und erste Besiedlung“, führt eine zeitliche Einordnung nach Suffixen auf, vereinfacht in dieser Form: 1. Periode: die echten -ing-Orte mit Personennamen (Zeit der bayerischen Landnahme). 2. Periode: -hausen, -hofen und -stätten-Orte, ebenso die -bach-Orte. 3. Periode: -dorf und -brunn-Orte (karolingisch). 4. Periode: Spätformen mit Suffixen auf -ried, -reut, -brand, -grün, ferner -münchen, -zell, -münster u. a. – Grundsätzliche Forderung: Jedem Versuch einer Namensdeutung hat die Klarstellung der Namensgeschichte vorauszugehen. Spindler, Max: Handbuch der bayerischen Geschichte. Band 1. München 1967. S. 88–89. 1806 PU I., S. 204–205: „Item ecclesia in Prukke, quam habent Ypolitenses ab ecclesia Pataviensi cum omnibus decimis attinentibus; proprietates illius ecclesie habuit advocatus Ratisponensis et nobiles de Scounberch (...).“ 1807 PU I., S. 213: „Item ecclesia in Hoflin sancte Margarete, quam comes Leutoldus contulit; fundum eius, insulas et silvas habuit ab episcopo Pataviensi in feodo.“ 1808 PU I., S. 208: „Item ecclesia in Pisscholfstorf, quam conferunt canonici Patavienses (...).“

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die meisten Rechte für sich beanspruchte.1809 Von Haslau wird berichtet, daß es dem Hochstift gewaltsam entfremdet war.1810 Große Rechtsansprüche glaubte das Hochstift in Hainburg an der Donau beanspruchen zu können:1811 „Die Kirche in Hainbuch und was in ihrem Gebiet liegt, bebautes und unbebautes Land, alles gehört zur Kirche von Passau, und der Herzog Leopoldus hat es zu Lehen.“ Dieser letzte kurze Zusatz birgt den Kern der Aussage. Passau beansprucht Rechte, die wohl in dieser umfangreichen Form schon lange nicht mehr real existierten. Das Hochstift hatte zwar bereits unter Bischof Altmann Zehntrechte am Ort;1812 das aber, was hier beansprucht wird, geht weit darüber hinaus. Diese Beispiele mögen genügen, da sie auf das immer wieder ähnliche Bild hinweisen.

PB Bruck a. d. Leitha, I. GB Bruck a. d. Leitha, II. GB Hainburg a. d. Donau

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich: Bruck a. d. Leitha, Enzersdorf a. d.

Fischa, Götzendorf a. d. Leitha, Höflein, Margarethen a. Moos, Pischelsdorf,

Trautmannsdorf a. d. Leitha, Wilfleinsdorf, Deutsch Haslau, Hainburg a. d. Donau,

Haslau a. d. Donau, Petronell, Prellenkirchen

1. Hofmark Schwadorf: Pischelsdorf, Hollern

2.3.10. Politischer Bezirk Gänserndorf Der PB Gänserndorf1813 umfaßt große Teile des Marchfeldes und reicht im Norden bis in die südlichen Gebiete des Weinviertels. Im Westen begrenzt im

1809 PU I., S. 206: „Item castrum et ecclesia in Trautmansdorf et omnes ville (...) habuit (...) dux Leupoldus.“ 1810 PU I., S. 208: „(...) eandem [Prelnchirchen et Haselow] occupant Ortolffus Stadel de Heimburch et Wichardus Balistarius.“ 1811 PU I., S. 202: „Ecclesia in Heimburch et, quicquid est in terminis eius cultam et incultam, omnia ad ecclesiam Pataviensem et dux Leupoldus habuit in feodo.“ 1812 PU I., S. 203–204, Anm. 1663. 1813 Gänserndorf, 30 km von Wien entfernt, das umliegende Gebiet ist Teil des Marchfeldes. Erste urkundliche Erwähnung in einer Tauschurkunde Bischof Ulrichs von Passau von 1115. Im Umfeld von Gänserndorf besaßen die Stifte Melk und Klosterneuburg reiche Liegenschaften. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 1. Teil A–G. S. 215–225. –

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wesentlichen der PB Mistelbach den PB Gänserndorf. Die südliche Grenze bildet die Donau und im Osten ist es die March, der alte Grenzfluß, der Österreich und die Slowakei voneinander trennt. Aufgegliedert ist dieser PB in vier Gerichtsbezirke: Großenzersdorf im Süden bzw. Westen, Marchegg im Osten, Gänserndorf im Zentrum und Zistersdorf im Norden. Der hochstiftische Besitz konzentriert sich vor allem im GB Großenzersdorf,1814 also im Südwesten des Politischen Bezirks, reicht aber auch noch geringfügig in den südwestlichen Teil des Gerichtsbezirks Gänserndorf hinein. Die schmalste hochstiftische Besitzbasis zeigen die Gerichtsbezirke Zistersdorf und Marchegg. Von der Besitzsubstanz her gesehen handelt es sich vor allem um Zehntrechte des Hochstifts. Im 13. Jahrhundert sind sie der Pfarrei zugeordnet, im 14. Jahrhundert der Hofmark Wien. Darüber hinaus weist nur mehr das Urbar von Loidesthal1815 hochstiftischen Besitz auf, allerdings in kompakter Form. Diese Güter waren erst um die Mitte des 13. Jahrhunderts unter bestimmten Bedingungen an das Hochstift Passau gekommen. Stifterin war die Herrin Heilwigis, eine geborene Gräfin von Plain und Gemahlin Heinrichs von Schaumberg. Eine Bedingung war, ihre Söhne sollten diese Besitzungen als Prekarie auf Lebenszeit erhalten.1816 Loidesthal entstammte nicht dem unmittelbaren Besitz der Gräfin, sondern gehörte zu dem Erbe, das nach dem Tode des kinderlosen Grafen Luitpold VI. von Plain und Hardeck im Jahre 1248 an dessen Schwester, eben diese Heilwigis, gefallen war.1817 Der Besitz war beträchtlich. Zunächst werden 38 Huben gezählt, hinzu kommen 11 Höfe und 1 Meierhof. Die Einkünfte aus diesem Besitz betragen nicht weniger als 13 680 Denare, das macht also im Schnitt mehr als 270 Denare für ein Gut. Doch die Urbare des 14. Jahrhunderts geben keinen Anhaltspunkt mehr, daß Loidesthal damals noch in hochstiftischem Besitz war. Da Loidesthal

Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 258–259. 1814 Großenzersdorf. 1021 schenkte Kaiser Heinrich II. dem Kloster Weihenstephan in Freising bei München Ländereien im Raum des heutigen Großenzersdorf. Im Tausch gelangte dieser neue Besitz des Klosters an das Hochstift Freising, das in diesem Bereich bedeutenderen Besitz aufwies. Friedrich Barbarossa stellte 1189 darüber eine Bestätigungsurkunde aus. Die Pfarrei Enzersdorf – in der 2. Hälfte des 12. Jahrhundert von Freising gegründet – wurde aber vom Passauer Bischof dem Hochstift Freising kurzzeitig entzogen, 1202 jedoch wieder zurückgegeben. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 1. Teil A–G. S. 271–285. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 283–284. 1815 PU I., S. 331–332: Urbar von Loidesthal (NÖ). 1816 PU I., S. 331: „Hii sunt redditus in Liutolstal, quos domina Hailwigis de Schoumberch una cum heredibus suis tradiderunt (...) in proprium ita, ut filii ipsius infeodarentur de eisdem, et hoc pro 750 tal., que dominus Otto Pataviensis episcopus (...) persolvit.“ – 750 tal. = 180 000 Denare. 1817 PU I., S. 331, Anm. 445.

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ohnehin dem Stift Michaelbeuern1818 inkorporiert war, scheint auch der gesamte Besitz dorthin gefallen zu sein.1819 Neben diesem Urbarsbesitz sind für das 13. Jahrhundert die umfangreichen Zehntrechte der Pfarrei Stadlau bei Wien verzeichnet.1820 Maidhof hat hier das landesfürstliche Verzeichnis dem hochstiftischen als Ergänzung beigeordnet. Ersteres gibt allerdings nur die Ortsnamen an, an denen Zehnteinkünfte belegt sind, das Passauer Verzeichnis nennt meist auch die Zahl der am Ort vorhandenen Güter und den Anteil des Zehnts, den das Hochstift jeweils beanspruchen konnte. Grundsätzlich handelt es sich um Anspruch auf den halben Zehnt; die zweite Hälfte war dem Landesfürsten zugesprochen. Nach Maidhof ist diese Aufteilung der Zehnteinkünfte in der „Verschmelzung der Wiener landesfürstlichen Stadtpfarre St. Peter mit der alten passauischen Landpfarrei Jedlersee-St. Ruprecht (Wien) 1137“ begründet.1821 Viele der genannten Orte liegen im heutigen Stadtgebiet von Wien und werden dort behandelt, nicht wenige aber gehören zum PB Gänserndorf. Insgesamt werden 10 Gemeinden von Passauer Rechten berührt. Die folgende Zusammenstellung soll einen Überblick über die Orte wie auch die Anzahl der Güter vermitteln:

Zehntrechte des Hochstifts Passau in der Pfarrei Stadlau bei Wien, 13. Jahrhundert1822

Gemeinde Zahl der Güter Aderklaa, D GB. Gänserndorf 30

Deutsch Wagram, M. GB. Gänserndorf 40

Großenzersdorf, St. GB. Großenzersdorf 106

Großhofen, D GB. Großenzersdorf 20

Mühlleiten, D GB. Großenzersdorf 4

Oberhausen, D GB. Großenzersdorf 9

Parbasdorf, D GB. Großenzersdorf 32

Raasdorf, D GB. Großenzersdorf 60

1818 Michaelbeuern, G Dorfbeuern, PB Salzburg-Umgebung, II. GB Oberndorf bei Salzburg. Michaelbeuern, Benediktinerabtei bei Salzburg, vor 978 gegründet, „Fortsetzung der von Graf Gunther zu Otting gegründeten, von Bischof Virgil von Salzburg 767 geweihten St. Stephanszelle, die um 785 nach Burion (Beuern) verlegt und durch die Ungarneinfälle (907–926) verwüstet wurde.“ 1072 von Patriarch Sighard von Aquileia und dessen Mutter Pilhilde neu dotiert, 1137 päpstlich bestätigt. LThK, 2. Auflage, Band 7, Sp. 169 (V. Redlich). 1819 PU I., S. 331–332, Anm. 450. 1820 PU I., S. 252–260: Zehnt der Pfarrei Stadlau. – Vgl. PU I., S. 253, Anm. 1869. 1821 PU I., S. 253, Anm. 1869. 1822 PU I., S. 252–260.

335

Wittau, D GB. Großenzersdorf 35 gesamt: GB. Großenzersdorf 336

Es wird auffallen, daß nur 9 Gemeinden genannt sind, während oben von 10 die Rede ist. Der Grund liegt darin, daß das landesfürstliche Urbar am Schluß noch einige Orte nennt, die das hochstiftische Verzeichnis nicht kennt. Es ist zu vermuten, daß hier tatsächlich nur landesfürstliche Zehnten existierten. Die Übersicht zeigt Schwerpunkte hochstiftischer Zehntrechte in Großenzersdorf und Raasdorf. Geringere Zehntrechte besitzt der Bischof in dem nach Norden anschließenden Gebiet des Gerichtsbezirks Gänserndorf in den Orten Aderklaa und Deutsch Wagram. Die heutige Straßenführung Wien – Floridsdorf (Nr. 8) nach Gänserndorf bildet die Nordgrenze dieser Passauer Rechte. Jenseits der genannten Straße nach Nordwesten zu setzen sie aus. Weiterer hochstiftischer Besitz ist aus dem 13. Jahrhundert nicht festzustellen. Im 14. Jahrhundert gibt lediglich das Urbar der „Hofmark Wien“1823 Einblick in die Besitzverhältnisse. Eine genaue Auswertung dieser Quelle ist schwierig, da ihre Angaben sehr unterschiedlich sind. Vielfach fehlen gerade bei Zehntrechten Ausführungen über die Zahl der Güter bzw. über die Höhe des Ertrages. Der Schreiber begnügte sich mit der Benennung der Orte, in denen derartige Rechte nachzuweisen sind. Vergleicht man diejenigen des 13. Jahrhunderts mit denen des 14. Jahrhunderts, dann ergibt sich eine starke Übereinstimmung. Mit Ausnahme von Wittau werden alle Gemeinden in beiden Verzeichnissen genannt. Lassee (GB Marchegg) scheidet aus, da in dieser Gemeinde auch im 13. Jahrhundert nur landesfürstlicher Zehnt nachzuweisen ist. Es zeigt sich, daß im Bereich der Stadt Wien das Hochstift seine Position im 14. Jahrhundert behaupten konnte. Sie war nicht besonders stark, denn der Besitz des halben Zehnts erlaubte keine Versuche, weitere Rechte zu erwerben. Diesen Zustand konnte selbst der Landesfürst akzeptieren, nachdem er sich ohnehin durch die Halbierung des Zehnts Sicherheit verschafft hatte.

PB Gänserndorf, I. GB Gänserndorf, II. GB Großenzersdorf, III. GB Marchegg, IV. GB Zistersdorf

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Zehnt der Pfarrei Stadlau: Aderklaa, Deutsch Wagram,

1. Hofmark Wien: Aderklaa, Deutsch Wagram,

1823 PU I., S. 408–415.

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Großenzersdorf, Großhofen, Mühlleiten, Oberhausen, Parbasdorf, Raasdorf,

Wittau, Lassee

Großenzersdorf, Großhofen, Mühlleiten, Oberhausen, Parbasdorf, Probstdorf,

Raasdorf

2. Urbar von Loidesthal (NÖ): Loidesthal

2.3.11. Politischer Bezirk Mistelbach an der Zaya Der PB Mistelbach an der Zaya1824 ist in seiner räumlichen Ausdehnung von beträchtlicher Größe. Im Norden reicht er über das Weinviertel hinaus und bildet mit seinen beiden Gerichtsbezirken Laa an der Thaya und Poysdorf eine ausgedehnte Grenzlinie mit Tschechien. Im Mittelpunkt des genannten Politischen Bezirks liegt der GB Mistelbach selbst und nach Süden reicht der GB Wolkersdorf bis nahe an die Hauptstadt heran. Nur der GB Korneuburg schiebt sich noch mit einem schmalen Streifen dazwischen. Das Bild der Besitzverteilung des Hochstiftes Passau in diesem Raum ist wohl einmalig. Das entscheidende Charakteristikum ist seine starke Aufsplitterung auf eine erhebliche Anzahl von Ministerialen, von denen entweder der Besitz kam oder in deren Händen sich Güter und Rechte befanden. Es handelt sich also um viele Einzelniederschriften; ein Gesamturbar wird vermißt. Lediglich das Urbar von Unterolberndorf1825 ist als eigentliches hochstiftisches Urbar anzusprechen. Es bleibt unverständlich, warum alle die Besitzungen, die im 13. Jahrhundert genannt sind, im 14. Jahrhundert nicht belegt sind. Man könnte meinen, in diesem Zeitraum sei Unterolberndorf dem Hochstift verloren gegangen. Das trifft aber nicht zu; diesen Besitz konnte Passau sogar bis 1803 behaupten.1826 Allerdings waren die verschiedenen Liegenschaften seit dem 15. Jahrhundert dem Rentamt Königstetten eingegliedert, das auch die Herrschaft Zeiselmauer verdrängte. Das Urbar ist nicht sehr umfangreich, bietet aber inhaltlich einige wichtige Hinweise. Neben den Orten mit hochstiftischem Besitz gibt es auch Auskunft

1824 Mistelbach an der Zaya: Lage am Zusammenfluß von Mistel, Taschlbach und Zaya. 1048 Schenkung von 30 Königshufen durch Kaiser Heinrich III. an Markgraf Adalbert, Grundlage für die Entstehung des Ortes Mistelbach mit Burg- und Kirchenanlage. Bis 1371 im Besitz der Herren von Mistelbach, seit 1383 im Besitz der Liechtensteiner. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 271–285. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 424–426. 1825 PU I., S. 247–251: „Hec sunt predia vulgariter dicta urbor in Alberndorf.“ 1826 PU I., S. 247, Anm. 1849.

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über die Art des Besitzes und auch über deren Inhaber. Zählt man die Güter, so ergibt sich ungefähr folgendes Bild: Verhältnismäßig groß ist die Zahl der Güter, die als „beneficia“ bzw. als „predia“ bezeichnet werden. Im allgemeinen ist es so, daß die Güter des ersten Teils dieses Urbars „beneficia“ genannt sind, im zweiten Teil aber, der überschrieben ist „Andere Besitzungen in Alberndorf und Umgebung“,1827 werden sie mit einer Ausnahme als „predia“ bezeichnet. Nur in Ulrichskirchen werden wiederum 4 Güter „beneficia“ genannt.1828 Es scheint, als wäre dem Schreiber kein Unterschied bewußt gewesen und er habe nur verschiedene Unterlagen benützt. Daß mit der Verwendung von festen Termini nicht gerechnet werden kann, beweisen auch Wendungen wie „6 beneficia inwertsaeigen“,1829 „12 beneficia quorum 3 scripta superius sunt episcopi. Reliqua 9 sunt inwertsaeigen“1830 und andere mehr. Der Schreiber gebraucht also „beneficia“ allgemein für das, was wir heute als „Bauerngut“ bezeichnen. Die rechtliche Stellung der Anwesen gibt er dann jeweils in Zusätzen an. Ungenaue Angaben macht der Urbarschreiber auch hinsichtlich der Einkünfte aus den sogenannten „perchrecht“, also der Weinabgaben und über den Weinzehnt allgemein.1831 Stellt man die bezeichneten Liegenschaften und Rechte zusammen, ergibt sich folgendes Bild:

Urbar von Unterolberndorf (Rechte und Liegenschaften)

Besitzart Anzahl beneficia (Bauerngüter) 79 ½

predia (Bauerngüter) 41

aree (kleinere Anwesen) 7

villa cum ecclesia (Dorf mit Kirche) 1

vineae (Weingärten) mehrere

decima vini (Weinzehnt) keine Angaben

mons (Berg) 1

prata (Wiesen) 2

silva (Wald) 1 1827 PU I., S. 250–251: „Item alie possessiones in Alberndorf et circa.“ 1828 PU I., S. 251: „Item in Ulrichschirchen 4 beneficia.“ 1829 PU I., S. 249: „Item ibidem [Drouchvelde] 6 beneficia inwertaeigen, que camerarius de Hittendorf per obligationes alienavit ab ecclesia.“ (= (...) durch Verpfändung der Passauer Kirche entfremdete). 1830 PU I., S. 250. 1831 Z. B. PU I., S. 248: „Ibidem [Hauzendorf = Hautzendorf] est mons cum vineis bene cultus, de quo solvi debet episcopo perchreht (...).“ – Vgl. PU III., S. 326 (perchrecht).

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perchrecht (Bergrecht – Weinbau)1832 keine Angaben Auch dieser Besitz war vielfach nicht unbestritten, wie folgende Beispiele zeigen: „Item in Alberndorf 2 prata, que occupant Hintpergarii violenter.“1833 – „In Alberndorf 2 Wiesen, die die Himberger mit Gewalt besetzen.“ „Item in Weidendorf 4 beneficia alienata ab ecclesia.“1834 – „In Weidendorf 4 der Kirche entfremdete Lehen.“ Ähnliche Wendungen sind in dem kurzen Urbar nicht selten. Der Besitz war wohl zu verstreut, als daß nicht immer wieder Leute versuchten, ungestraft hochstiftische Liegenschaften zu beanspruchen. Daß auch die Passauer Rechtsansprüche vielleicht nicht immer ganz klar waren, läßt die Mannigfaltigkeit der Herkunft vermuten. Sie ist erstaunlich bunt. Da wird Besitz genannt, der durch die Edelfreien von Machland1835 an das Hochstift gekommen war, daneben die „Nach dem Regensburger Domvogt erledigten Lehen“.1836 Hinzu kommen die „Lehen des Heinrich von Seefeld und des Truchsessen von Feldsberg“,1837 dann die Lehen, die der Truchseß von Feldsberg allein in Niederösterreich und der Slowakei besaß1838 und eine ganze Reihe anderer, die aus der anschließenden Tabelle zu ersehen sind. Der umfangreichste Besitz kam durch die Edelfreien von Machland an das Hochstift. Über den Erwerb und das Geschlecht derer von Machland wurde schon gehandelt. Eine Zusammenstellung der Besitzverteilung auf die einzelnen Gemeinden ergibt folgendes Bild:

Durch die Edelfreien von Machland geschenkter Besitz (PB Mistelbach an der Zaya)1839

Gemeinde Besitzart Fallbach 1 Meierhof

Hagendorf 1 Meierhof

1832 Bergrecht = Reichnisse von Weinbergen. 1833 PU I., S. 248. Vgl. PU I., S. 248, Anm. 1852. 1834 PU I., S. 249. 1835 PU I., S. 325–328: Durch die Edelfreien von Machland geschenkter Besitz in Ober- und Niederösterreich. 1836 PU I., S. 298–301. 1837 PU I., S. 317–319. 1838 PU I., S. 320: Lehen des Truchsessen von Feldsberg (in Niederösterreich und der Slowakei). 1839 PU I., S. 325–328.

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Hanftal 1 Meierhof

Laa an der Thaya 2 Meierhöfe

Oberschotterlee 2 Meierhöfe

Unter-Schotterlee 2 Meierhöfe

Unterstinkenbrunn 1 Meierhof Das Urbar gibt nur eine Übersicht, Einzelaufstellungen fehlen. Doch handelt es sich mit Sicherheit bei jedem dieser Meierhöfe um einen mehr oder minder großen Komplex von Gütern.1840 Die Schwierigkeit liegt darin, daß unter dem siedlungsgeschichtlichen Aspekt die Übertragung des Begriffes villa = „Dorf“ wie auch villa = „Meierhof“ das gleiche Bild ergibt. Unter dem rechtlichen Aspekt betrachtet besteht hingegen ein großer Unterschied. Setzt man für villa „Meierhof“, so wird dadurch ausgedrückt, daß die Fronhofverfassung noch herrscht. Die hochstiftischen Urbare des 13. Jahrhunderts zeigen, wie diese Entwicklung gerade im Wandel stand. An den vielen kleinen Lehen, die hier im PB Mistelbach zu erkennen sind, wird dies deutlich. Trotzdem scheint die Übertragung des Wortes villa mit „Meierhof“ noch berechtigt zu sein. Der Urbarschreiber gibt selbst einen Hinweis darauf. Er beginnt:1841 „Item villam in Hagendorf Item 2 villas dictas Schaeterlehen Item villam dictam Stichundenprunne Item villam Heutal.“ Es ist deutlich eine Wandlung der Ausdrucksweise zur Vereinfachung hin zu beobachten. „Villam in [Heraushebung des Autors] Hagendorf“ sagt aus, daß dieser Meierhof sich in Hagendorf befindet. Villa ist also nicht gleichgesetzt mit dem Ortsnamen. Im zweiten und dritten Satz ist diese eindeutige Form abgeschwächt. Würde es sich aber beim zweiten Beispiel (Schaeterlehen) um 2 Dörfer handeln, dann wäre die Angabe nur eines Ortsnamens zu wenig. Da die Orte nahe beieinander liegen müßten, würden die Ortsnamen bei aller Ähnlichkeit ein Unterscheidungskriterium aufweisen, wie z. B. Ober- und Unter-Schaeterlehen. Doch ist das in diesem Falle nicht nötig, weil es sich um 2 Meierhöfe handelt, die sich an ein und demselben Ort befinden. Später, mit der Aufgabe der Fronhofverfassung, stellen sie zwei Schwerpunkte in einem Dorfe dar.

1840 Hier sei nochmals auf den Umstand verwiesen, daß die Übersetzung des lateinischen Wortes villa mit „Meierhof“ nicht unproblematisch ist. 1841 PU I., S. 326.

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Im zitierten vierten Beispiel hat der Urbarschreiber auch noch auf das dictus verzichtet und die Bezeichnung villa neben den Ortsnamen gesetzt. Das geschieht dann bei allen folgenden Angaben. Greift man also ein Einzelbeispiel heraus, kann sich leicht ein Mißverständnis ergeben; berücksichtigt man aber alle Eintragungen, wird man wohl der Deutung villa als „Meierhof“ größeres Gewicht beimessen. Doch sei festgehalten, daß von der Siedlungsform her gesehen ohnehin nur geringe Unterschiede bestehen. Unter der großen Anzahl kleiner hochstiftischer Lehen in diesem Raume besitzen Heinrich von Seefeld und der Truchseß von Feldsberg1842 noch die umfangreicheren Liegenschaften. Letzterer, also der Truchseß, tritt einmal als Lehensmann zusammen mit dem Seefelder auf, in einem zweiten Fall als alleiniger Inhaber bestimmter hochstiftischer Lehen. In beiden Fällen handelt es sich im wesentlichen um Besitz von Bauerngütern bzw. Meierhöfen, zum zweiten aber um umfangreichere Zehntrechte. Betrachtet man das Besitzbild eines dieser schmalen Urbarabschnitte, so zeigt sich, daß jeder Besitz für sich gesehen eine kleine, selbständige Herrschaft darstellt. Freilich muß berücksichtigt werden, daß durch den Erbgang einschneidene Veränderungen eintreten konnten. Als Beispiel dafür mag das Verzeichnis der Lehen des Truchsessen von Feldsberg1843 und das der Herren von Herrnbaumgarten in Niederösterreich1844 gelten:

Passauer Lehen Truchseß von Feldsberg1845 Herren von Herrnbaumgarten1846

Ort Besitzart Ort Besitzart Chaetzlinstorf ½ villa Chaetzlinsdorf ½ villa

Reibensdorf ½ villa Reibenstorf ½ villa

Harantsdorf ¼ villa Harantsdorf ½ villa

Geltseins decim.

Veltsperch decim. (de 100 vineis)

Ladendorf decim.

1842 PU I., S. 317–319: Lehen des Heinrich von Seefeld und des Truchsessen von Feldsberg in NÖ. – Vgl. PU I., S. 317, Anm. 353. 1843 PU I., S. 320: Lehen des Truchsessen von Feldsberg (in Niederösterreich und der Slowakei). 1844 PU I., S. 321: Lehen der Herren von Herrnbaumgarten in Niederösterreich. – Vgl. PU I., S. 321, Anm. 378. 1845 PU I., S. 320. 1846 PU I., S. 321.

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Werden beide Teile zusammengefügt, so ergibt sich das runde Bild einer kleinen, wirtschaftlich autarken Herrschaft. Sie umfaßte etwa 3 Meierhöfe, ferner Betriebe wie Mühlen, Schmieden, Hafnereien usw. Sie alle erbrachten die notwendigen Einkünfte, von denen die Inhaber einer Herrschaft ihren Lebensunterhalt bestritten. Der eigene Herrschaftssitz, der für sich ein wirtschaftliches Zentrum darstellt, wird von einer urbariellen Aufzeichnung ja nicht genannt und ist also hinzuzurechnen. Ergänzende Einnahmen bieten die Zehntrechte, die beträchtlich sein konnten, wie die Tabelle des Weinzehnts von Veltsberch zeigt.1847 Die Erträgnisse von 100 Weingärten können nicht gering gewesen sein. Alles in allem gesehen konnte eine Herrschaft des niederen Adels von diesen Einkünften gut leben. In dieses Bild fügen sich auch die übrigen kleinen Herrschaften, die in diesem PB liegen oder doch hineinreichen. Da sind z. B. die nach „Heinrich und Wichard von Zöbing erledigte(n) Lehen in Niederösterreich und in der Slowakei“.1848 Neben einer Reihe von Zehntrechten sind es wieder Meierhöfe und Bauerngüter, die die Basis dieser kleinen Herrschaft darstellen. Die Urbarnotiz, in der die „Erledigten Lehen des Ulrich von Staatz“1849 beschrieben sind, läßt in dieser Hinsicht nur schwer einen Vergleich zu. Hier liegt insofern ein Sonderfall vor, als im Mittelpunkt dieser ursprünglichen Herrschaft wohl das Urfarrecht,1850 die Fährgerechtigkeit bei Stein an der Donau stand. Mit Ausnahme von 3 Weinbergen, die gesondert erwähnt sind, werden alle weiteren Rechte und Einkünfte nur pauschal verzeichnet. Überraschend ist, daß die einstigen Besitzungen des Regensburger Domvogts1851 so stark gestreut waren, daß selbst hier noch Einzelobjekte festzustellen sind. In Gunestorf, dem heutigen Gaweinstal, besaß der Domvogt den Markt, den Ort und alles, was dazugehört.1852 Der PB Mistelbach an der Zaya tritt schließlich dadurch hervor, daß in seinem IV. GB Wolkersdorf hochstiftischer Urbarbesitz auch aus dem 14. Jahrhundert gut belegt ist, z. B. im Urbar der „Hofmark Zeiselmauer“.1853 Es enthält ausführliche Angaben. Der Amtmann des Bischofs hat an die Hofmark unter 1847 PU I., S. 320: „Item decimam vini in Veltsperch fere de 100 vineis, excepta parte plebani.“ – „Ferner der Weinzehnt in Feldsberg von fast 100 Weingärten, ausgenommen der Zehntanteil des Pfarrers.“ – Vgl. PU I., S. 278, Anm. 6. 1848 PU I., S. 302–303: „Item de domino Heinrico et Wichardo de Zebinge.“ – Vgl. PU I., S. 302, Anm. 193. 1849 PU I., S. 304: Nach Ulrich von Staatz erledigte Lehen (NÖ).“ – Vgl. PU I., S. 304, Anm. 206. 1850 PU I., S. 304: „Portus in Steine cum omnibus attinenciis et 3 vinee in eodem loco.“ – portus = Hafen, Fähre. 1851 PU I., S. 298–301. 1852 PU I., S. 301: „Item Gunestorf forum et villa cum suis attinenciis.“ – Vgl. PU I., S. 301, Anm. 184. 1853 PU I., S. 415–471.

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anderem 22 Pfund Denare (5 200 Denare) zu entrichten und 36 Hühner, von den Äckern 12 Schillinge usw.1854 Die Angaben sind im statistisch-topographischen Teil zusammengestellt. Es zeigt sich auch, daß der hochstiftische Besitz, der im „Amt Unteralberndorf“1855 des 13. Jahrhunderts verzeichnet ist, und dessen Liegenschaften im 14. Jahrhundert unter der „Hofmark Zeiselmauer“ auftauchen, nicht unbeträchtlich war. Das beweist auch die zweite Quelle aus dem 14. Jahrhundert, die sogenannten „Steuergefälle vom Jahre 1331“.1856 Hier werden die Leistungen gesondert unter Alberndorf genannt;1857 sie sind also nicht mit der Hofmark Zeiselmauer verbunden. Dieses Steuerverzeichnis ist unvollständig und kurz und nennt lediglich die Gesamtsumme der zu entrichtenden Steuer. Die Einnahmen wurden 1331 neu erfaßt, da in den Jahren vorher keine Steuer (stewra) erhoben wurde, „quia alicubi fuit gwerra, alicubi non“,1858 „da irgendwo Krieg gewesen ist, anderswo nicht“. Die Steuergefälle sind relativ hoch. Alberndorf z. B. hat 10 Pfund zu entrichten, also 2 400 Denare. Dabei scheint es noch günstig zu liegen. Das Amt Sankt Pölten entrichtet – um andererseits den höchsten Betrag zu nennen – insgesamt 210 Pfund, das sind 50 400 Denare.1859 Freilich sind gerade um Sankt Pölten die Passauer Besitzungen umfangreich. Es steht noch die Frage aus, was unter „stewra“1860 eigentlich gemeint ist. Eines ist vorweg festzustellen, daß der Begriff der „Steuer“ einen Bedeutungswandel erfuhr. Man nennt z. B. die Abgaben an den Grundherren, die die Grundholden zu entrichten hatten, nicht Steuer. Der Begriff wurde nämlich nur für bestimmte

1854 PU I., S. 458: „In Alberndorf trans Danubium: [Vgl. PU I., S. 458, Anm. 209] Officialis domini ibidem presentat ad hofmarchiam in Zayzzenmower simul 11 libr. den. Mychahelis et 36 pullos, item Georii 11 libr. Item de agris ibidem, qui dicuntur purchrechtacher, 12 sol. den. Philippi et Jacobi. Item de 1 laneo (...).“ 1855 PU I., S. 247–251: „Hec sunt predia vulgariter dicta urbor in Alberndorf.“ 1856 PU I., S. 703–704: „Hec est stewra recepta sub anno domini 1331, secundum quam tamen aliis annis non est inponenda, quia alicubi fuit gwerra, alicubi non.“ 1857 PU I., S. 703: „In Alberndorf 10 libr.“ – Vgl. PU I., S. 703, Anm. 2153. 1858 PU I., S. 703. 1859 PU I., S. 703: „In Sancto Ypolito de civibus 160 libr., de rusticis 50 libr.“ 1860 stewra. Steuer bedeutet sowohl Bitte wie auch Zwang und Gewalt. „Steuer war eine nicht regelmäßig eingehobene Abgabe, sondern eine Hilfe von Fall zu Fall, die Grund-, Leib-, Vogteiherrn, König und Landesherrn geleistet wurde.“ Die Zahl dieser Abgaben war groß und vielfältig, sie wurden aber stets nur von einer begrenzten Zahl von Menschen geleistet, „die zum Forderer in einem spezifischen Rechtsverhältnis standen.“ Beispiele: Marchfutter = Haferabgabe für den Unterhalt des militärischen Grenzschutzes, Landpfennig = Befreiung von der Gerichtspflicht, Burgwerkspfennig = Ersatz für persönliche Leistungen bei Befestigungswerk, Küchenpfennige, Fronhafer, Weingeld, Korngeld usw. Bereits im 13. Jahrhundert wurde die Höhe der Steuer fixiert. Rössler/Franz, Sachwörterbuch, Band 2, S. 1241–1242. – Zum Marchfutter vgl. auch: Spindler, Handbuch, Band 1, 2. Auflage, S. 307.

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Abgaben verwendet, ursprünglich „Bede“ genannt.1861 Diese Entwicklung besteht etwa seit dem 12. Jahrhundert in allen deutschen Territorien und wird als Steuer vom Landesherrn erhoben. Sie ist damit zugleich ein Zeichen für die Landeshoheit. Zunächst bestand sie – wie ihr Name bezeugt – aus einer freiwilligen Leistung, aber bald bürgerte sich eine gewisse Regelmäßigkeit und Selbstverständlichkeit ein. Da diese „Bede“ nur auf dem Grundbesitz lastete, ist sie zugleich ein Indiz für die Größe des Besitzes. Das Urbar gibt leider keinerlei Hinweis, wann diese Steuer erhoben wurde und ob sie an den Landesherrn abgeführt wurde oder im Besitz des Bischofs verblieb. Lediglich der kurze Hinweis auf die vergangenen Kriegswirren geht über die dürftigen Zahlen- und Ortsangaben hinaus. Damit sind auch die Angaben der Passauer Urbare über den Besitz im genannten PB erschöpft.

PB Mistelbach an der Thaya, I. GB Laa an der Thaya, II. GB Mistelbach, III. GB Poysdorf, IV. GB Wolkersdorf

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Durch die Edelfreien von Machland

geschenkter Besitz in Ober- und Niederösterreich:

Fallbach, Hagendorf, Hanfthal, Laa an der Thaya, Oberschotterlee, Unter-Schotterlee, Unterstinkenbrunn

1. Hofmark Zeiselmauer: Unterolberndorf

2. Lehen des Heinrich von Seefeld und des Truchsessen von Feldsberg:

Gaubitsch, Großharras, Kleinbaumgarten, Wulzeshofen, Ladendorf, Großkrut

2. Steuergefälle vom Jahre 1331: Unterolberndorf

3. Nach Ulrich von Staatz erledigte Lehen:Staatz

4. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen:

Gaweinstal

5. Nach Heinrich und Wichard von Zöbing erledigte Lehen:

Bernhardsthal, Reinthal

6. Lehen der Herren von

1861 Bede (niederdt.) = bitten, abgeleitet von mlat. petitio, ab dem 13. Jahrhundert etwa identisch mit stewra = Steuer. Vgl. Rössler/Franz, Sachwörterbuch, Band 2, S. 1241–1242. – Vgl. Diefenbach, Glossarium, S. 552.

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Herrnbaumgarten in Niederösterreich: Großkrut, Katzelsdorf, Walterskirchen

7. Lehen des Truchsessen von Feldsberg in Niederösterreich und der Slowakei:

Katzelsdorf, Walterskirchen

8. Urbar von Unterolberndorf: Hautzendorf, Schleinbach, Traunfeld,

Ulrichskirchen

2.3.12. Politischer Bezirk Korneuburg Der PB Korneuburg1862 grenzt in der Gegend von Klosterneuburg in Richtung Westen an die Donau. Nachdem das Hochstift Passau südlich zwischen Klosterneuburg und Tulln reichen Besitz erwerben konnte, ist es nicht zu verwundern, daß auch nördlich der Donau, also an deren linkem Ufer, hochstiftischer Einfluß festzustellen ist. Doch steht dieser in einem geringen Verhältnis zu ersterem. Die diesem Abschnitt beigefügte Zusammenstellung zeigt zwar eine Fülle von Einzelämtern bzw. Herrschaften, doch größeren Besitz stellt keine von ihnen dar. Die Zehnten, die „Nach dem Grafen von Pernegg“ erledigt waren,1863 beschränkten sich auf Weinzehnte von einem Weinberg. Durch die Edelfreien von Machland1864 kam das damalige Dorf, heute Markt Stetteldorf, an das Hochstift.1865 Der schon genannte Stubich1866 besaß den Zehnt von Schmida,1867 und in der G Eggendorf am Wagram1868 befand sich ein Meierhof, der zu den Lehen gehört, die nach den Grafen von Hernstein erledigt waren.1869

1862 Korneuburg. Korneuburg und Klosterneuburg bildeten ursprünglich eine Siedlungseinheit diesseits und jenseits der Donau; die „neue Burg“ befand sich in Klosterneuburg. 1298 erhob Herzog Albrecht beide Neuburg zu landesfürstlichen Städten. Die Lage an der Donau und die Handelsverbindung nach Mähren verschafften der Stadt Korneuburg Wohlstand. Die um 1195 erbaute Pfarrkirche trug das Patrozinium des hl. Nikolaus, 1786 abgetragen. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 131–143. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 359–361. 1863 PU I., S. 308–309: Nach dem Grafen von Pernegg erledigte Zehnten in Niederösterreich. 1864 PU I., S. 325–328: Durch die Edelfreien von Machland geschenkter Besitz in Ober- und Niederösterreich. 1865 PU I., S. 327: „Item villam Stetelndorf et adhuc 3 villas ignorat.“ 1866 PU I., S. 301–302: Besitz des Stubich (in NÖ). 1867 PU I., S. 301–302: „Item villa in Smida, que iacet in ecclesia Sancte Agathe.“ 1868 PU I., S. 321. 1869 PU I., S. 321–323: Nach dem Grafen von Hernstein erledigte Lehen in Niederösterreich.

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Schließlich sind in Inkersdorf G. Stettelndorf1870 am Wagram noch Zehntrechte festgehalten, die einst denen von Königsbrunn zugehörten.1871 Hinzu kommen noch Aufzeichnungen von hochstiftischen Ämtern. An erster Stelle seien genannt die „Zehnte(n) der Pfarrei Stadlau“1872 in den Gemeinden Kleinrötz1873 und Mollmannsdorf.1874 In beiden Fällen handelt es sich aber um landesfürstliche Zehntrechte. Da das hochstiftische Urbar keine Angaben über etwaige Rechte an diesen Orten macht, ist es fraglich, ob überhaupt welche bestanden. Sie können aber nicht ausgeschlossen werden. Nicht näher zu bestimmen sind ferner die Zehnten von Hausleiten.1875 Die Quellennotiz besagt lediglich, daß das Hochstift Anspruch auf Zehntrechte der Kirche bzw. der Pfarrei mit dem Patrozinium der hl. Agatha erhebt. Eine spätere Urbarsnotiz gibt nähere Hinweise. Es wird festgelegt, daß Bischof Otto von Passau Teilzehnte der Pfarrei, die verpfändet waren, um 12 Talente Wiener Pfennige einlöste.1876 Wenn im 13. Jahrhundert über Hausleiten (ecclesia Sancte Agathe) Angaben gemacht werden, beziehen sie sich immer auf Zehntrechte der Pfarrei. Von eigentlichem Urbarsbesitz ist nicht die Rede. Wie anderweitig schon festgestellt, sind auch hier die verschiedenen Einzelaufzeichnungen des 13. Jahrhunderts im 14. Jahrhundert nicht mehr gegeben. Aller hochstiftischer Besitz in diesem Raum ist unter der „Hofmark Zeiselmauer“ zusammengefaßt. Natürlich ist die Frage, ob es sich um die gleichen Güter bzw. die gleichen Orte handelt, wenigstens ungefähr, oder ob in diesen 100 Jahren eine größere Veränderung vor sich gegangen ist. Schon die Gegenüberstellung der im jeweiligen Jahrhundert betroffenen Gemeinden führt zu einer aufschlußreichen Erkenntnis:

Hofmark Zeiselmauer (Hochstift Passau) Besitz in den heutigen Gemeinden

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert Bisamberg Eggendorf am Wagram Gaisruck Hausleiten Hausleiten 1870 PU I., S. 297: Einstige Zehnten derer von Königsbrunn in NÖ: „In Imcheleinstorf.“ 1871 PU I., S. 297: Einstige Zehnten derer von Königsbrunn in NÖ. – Vgl. PU I., S. 297, Anm. 151. 1872 PU I., S. 252–260. 1873 PU I., S. 260: „Decima in Retz.“ 1874 PU I., S. 260: „Decima in Malmanstorf.“ 1875 PU I., S. 251: Zehnte von Hausleiten. „Hic notentur decime de Sancta Agatha.“ 1876 PU I., S. 330: „Nos Otto, dei gratia Pataviensis episcopus, notum facimus universis, quod decimam auf der Heide in parrochia Sancte Agathe aput Leupoldum dictum Saccum absolvimus pro 12 tal. den. Wiennensium (...).“

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Kleinrötz Mollmannsdorf Perzendorf Pettendorf Schmida Stettelsdorf am Wagram Stockerau Die Tabelle zeigt, daß den acht Gemeinden des 13. Jahrhunderts nur vier des 14. Jahrhunderts gegenüberstehen. Von diesen vier ist nur Hausleiten in beiden Urbaren genannt. Daraus ergibt sich, daß eine starke Umstrukturierung des Besitzes stattgefunden haben muß. Dies gilt vor allem für den verstreut gelegenen Besitz. Berücksichtigt werden muß allerdings die lückenhafte Quellenlage in den verschiedenen Urbaren. Andererseits ist eine starke Konzentration an bestimmten Orten festzustellen, wie z. B. in Hausleiten. Die statistisch-topographische Zusammenstellung im zweiten Teil der Untersuchung vermittelt ein eindrucksvolles Bild. Im 13. Jahrhundert war am Ort Hausleiten nur von Zehntrechten die Rede. Damals war die Siedlung noch nach dem Kirchenpatrozinium (hl. Agatha) benannt. Das 14. Jahrhundert berichtet nun von einer überraschenden Fülle von Besitz. Diese Veränderung ist wohl nur dadurch zu erklären, daß aus dem 13. Jahrhundert keinerlei Aufzeichnungen mehr vorliegen, obwohl Pfarrei und Ort schon früh zum Hochstift gehörten. Es ist auch möglich, daß dieser Komplex nicht zu Lehen vergeben war, dann wäre er folglich nicht schriftlich festgehalten. Das ist die Eigenart hochstiftischer Urbare, daß sie nur das verzeichnen, was nicht unmittelbar der Herrschaft diente, sondern was ausgegeben war. Daher sind für uns die Urbare unvollständig, damals hingegen genügten sie vollauf. Eine letzte Urbarnotiz stammt schließlich noch vom Jahre 1331.1877 In diesem Verzeichnis der Steuergefälle wird unter Gaisruck erwähnt, daß der Ort insgesamt 16 Pfund (3 840 Denare) Steuer zu entrichten habe.1878 Diese Belastung dürfte die dortigen Grundholden ziemlich bedrückt haben, hatten die 20 Anwesen ohnehin schon etwa 7 500 Denare an die Hofmark Zeiselmauer zu entrichten.1879 Dabei waren dies nur die finanziellen Leistungen; die Naturalabgaben und die Hand- und Spanndienste und ähnliche Abgaben sind

1877 PU I., S. 703–704: Steuergefälle vom Jahre 1331. 1878 PU I., S. 703: „In Gaizrukg 16 libr.“ 1879 PU I., S. 463: „Redditus ecclesie Pataviensis in Gayzzrugg. Ibidem sunt 15 ½ lanei, quorum quilibet servit 1 libr. Georii et 1 libr. Michahelis preter 1 laneum antiqui officialis (...). Summa horum: 30 libr.“

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gar nicht eingerechnet. Diese werden in der Urbarsaufzeichnung nicht genannt, werden also als bekannt vorausgesetzt.

PB Korneuburg, I. GB Korneuburg, II. GB Stockerau

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Nach dem Grafen von Pernegg

erledigte Zehnten in NÖ.: Bisamberg

1. Hofmark Zeiselmauer: Gaisruck, Hausleiten, Pettendorf,

Stockerau

2. Zehnte der Pfarrei Stadlau: Kleinrötz, Mollmannsdorf

2. Steuergefälle vom Jahre 1331: Gaisruck

3. Nach dem Grafen von Hernstein erledigte Lehen in NÖ.: Eggendorf am Wagram

4. Zehnte von Hausleiten: Hausleiten, Perzendorf

5. Besitz des Stubich in NÖ.: Schmida

6. Einstige Zehnten derer von Königsbrunn:

Stetteldorf am Wagram

7. Durch die Edelfreien von Machland geschenkter Besitz:

Stetteldorf am Wagram

2.3.13. Politischer Bezirk Tulln Die Besitzlage des Hochstifts Passau im PB Tulln1880 unterscheidet sich wesentlich von der der bisher behandelten Politischen Bezirke nördlich der Donau. Hatte dort Passau im wesentlichen nur Zehntrechte für sich zu beanspruchen, so ist hier umfangreicher Besitz auszumachen. Betrachtet man die Gesamtlage, so ergeben sich Schwerpunkte in jeder Hinsicht. Da ist einmal zu erkennen, daß das Tullner Becken selbst nur am

1880 Tulln liegt an der Stelle des ehemaligen römischen Kastells Comagenis bzw. Comagena, Reichsgut seit der Zeit der Karolinger. Erste Erwähnung 791. Unter Rudolf von Habsburg wird 1276 der Stadt die Reichsunmittelbarkeit mit Einschränkung bestätigt. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. S. 177–197. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 586–589.

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Rande berührt wird. Im Süden beginnt der hochstiftische Einfluß dort, wo die Siedlungen bereits in das anschließende Hügelland ausgreifen. Im südöstlichen Teil dagegen, um Zeiselmauer-Wördern, ist eine starke Konzentration bis gegen Klosterneuburg hin zu erkennen. Doch bildet auch hier der südlich anrainende Wienerwald die Grenze. Nördlich der Donau ergibt sich ein ähnliches Bild. Das Tullner Becken selbst zeigt keinen hochstiftischen Einfluß. Erst am Berührungspunkt dieser Ebene mit dem nördlich anschließenden Wagram liegen die Passauer Besitzungen. Sie ziehen sich vor allem zu beiden Seiten der Schmida nach Norden hin bis etwa auf die Höhe von Kirchberg am Wagram. Das Besitzbild ist sowohl im 13. wie auch im 14. Jahrhundert mannigfaltig, wie die zahlreichen Einzelposten in den urbariellen Aufzeichnungen erkennen lassen. Dabei spielt der GB Kirchberg am Wagram mit seinem Gebiet zwischen der Schmida und der Kamp nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich für das 13. Jahrhundert finden sich einige dürftige Notizen, nicht näher genannte Lehen des Regensburger Domvogts in der G Absdorf „ex altera parte aque“,1881 gemeint ist damit wohl die Schmida. Etwas umfangreicher scheinen die „Einstigen Zehnten derer von Königsbrunn“ gewesen zu sein.1882 Diese hochstiftischen Ministerialen besaßen in verschiedenen Orten Zehntrechte, unter anderem auch in Absdorf. Die ungefähre Höhe dieser Einnahmen bzw. der räumliche Umfang sind nicht genannt. Alle folgenden Besitzungen liegen im GB Tulln selbst und sind auf eine Reihe hochstiftischer Ämter bzw. in andere Verwaltungseinrichtungen eingegliedert. Wie schon so oft gilt dies vor allem für das 13. Jahrhundert. Im 14. Jahrhundert sind die zahlreichen Lehen der verschiedenen Ministerialen nicht mehr zu erkennen. Eine nicht unbeträchtliche Rolle spielen die Kirchenlehen1883 im Süden und Südosten des Gerichtsbezirkes. Die einzelnen Rechte sind wieder stark aufgesplittert, obwohl man annehmen möchte, daß es hier, wo sich doch der hochstiftische Besitz stärker konzentrieren konnte, dem Hochstift gelungen wäre, sich eine stärkere Position zu schaffen. Einige Beispiele verdeutlichen die Situation. Günstig waren die Besitzrechte für Passau in Abstetten.1884 Dort besaß das Hochstift alle Rechte, ausgenommen den halben Zehnt, der aber nach dem

1881 PU I., S. 301: „(...) aus dem anderen Teil des Gewässers“, wohl „am jenseitigen Ufer des Flusses“. 1882 PU I., S. 297: „Hec est decima, quam habuerunt fratres de Chuenichsprunne a domino episcopo Pataviensi.“ – Vgl. PU I., S. 297, Anm. 151. 1883 PU I., S. 202–247: Kirchenlehen in Niederösterreich südlich der Donau. 1884 PU I., S. 220: „Item ecclesiam in Abstetin confert episcopus Pataviensis et fundus est suus et advocati Ratisponensis.“

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Regensburger Domvogt ledig wurde. Ein ähnliches Bild zeigt sich in Housleuten in der G Hasendorf.1885 Hier fehlte dem Bischof allerdings das Patronatsrecht, die Einkünfte aber flossen ihm zu. Wesentlich schwächer war die Passauer Rechtsposition in Michelhausen.1886 Der Bischof von Regensburg besaß das Patronatsrecht und beanspruchte auch einen großen Teil der verschiedenen Einkünfte für sich. Die restlichen Einkünfte waren an die Brüder von Falkenstein zu Lehen vergeben. Hier verzeichnete das Hochstift also Rechte, Einkünfte flossen ihm nicht zu. In der gleichen Situation befand sich das Hochstift mit der Pfarrei Sieghartskirchen.1887 Am Ort war es der Pfalzgraf von Ortenburg, der sich behauptete. In Rappoltenkirchen hatte sich die Position des Hochstifts nur deshalb zum besseren gewandelt, weil die Besitzungen des Regensburger Domvogts ledig geworden waren.1888 Daß es dem Hochstift auch gelungen war, seine Position in einigen Pfarreien zu sichern und fremde Einflüsse fernzuhalten, beweisen die folgenden Beispiele. Sowohl in Sankt Andrä vor dem Hagenthale1889 wie auch in Tulln,1890 in abgeschwächter Form auch in Zwentendorf an der Donau1891 war der Bischof der alleinige Herr über alle Rechte der Pfarrei. Der Schreiber dieses Verzeichnisses vermerkt dies mit Befriedigung:1892 „Ferner vergibt die Kirche des hl. Andreas der Passauer Bischof und der gesamte Fundus gehört ihm zusammen mit den Zehnten, den Weiden, den Wäldern und den Inseln;1893 in dieser Pfarrei hat niemand anderer etwas außer ihm.“ Gerade dieser letzte Satz bezeugt das ungute Gefühl, das die Verwaltung des Hochstifts sowie der Bischof bezüglich der großen Aufsplitterung hatten. Auch bei Tulln wird dieses uneingeschränkte Besitzrecht treffend herausgehoben. „Et

1885 PU I., S. 229: „Item ecclesiam in Housleuten confert Erkingerus de Lantsere, sed decime cum terminis sunt episcopi Pataviensis.“ 1886 PU I., S. 224: „Item ecclesiam in Michelnhousen confert episcopus Ratisponensis et fundus est eiusdem usque Erphfoltirspach; sed decime sunt episcopi Pataviensis, sed fratres de Valchinstein habent in feodo ab eo.“ – Vgl. PU I., S. 224, Anm. 1759. 1887 PU I., S. 220–221: „Item ecclesiam in Sigehartschirchen confert comes palatinus de Ortenberch et habet ab episcopo Pataviensi et decimas ibidem et fundum, in quo situm est castrum in Riede, et abbatissa de Gisenvelt habet villam in Esilspach ab episcopo Pataviensi.“ – Vgl. PU I., S. 220–221, Anm. 1740–1744. 1888 PU I., S. 298–301. Hier: PU I., S. 300: „Item in Rapotchirchen 2 partes decimarum.“ 1889 PU I., S. 213: „Item ecclesiam Sancti Andree confert episcopus Pataviensis et fundus totus spectat ad eum una cum decimis, pascuis, silvis et insulis; in qua parrochia nemo habet aliquid preter ipsum.“ – „(...) in dieser Pfarrei besitzt nimand etwas außer ihm.“ 1890 PU I., S. 219: „Item ecclesiam in Tuln confert episcopus et fundus est totus suus et insule et decime preter civitatis partem, que spectat ad imperium.“ 1891 PU I., S. 223. 1892 PU I., S. 213. 1893 insula = Insel, aber auch Flurname für Wörth. Vgl. PU III., S. 173. – Wörth, Wört, Werd. Insel bzw. Uferland. „Insel, Halbinsel, erhöhtes, wasserfreies Land zwischen Sümpfen, Ufer.“ Kluge; Mitzka, Wörterbuch, S. 855 (Stichwort „Werder“).

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fundus est totus suus“1894 notiert der Schreiber. „Und der ganze Besitz an Grund und Boden“, eben der Fundus, „gehört dem Bischof“ und wieder die Inseln und die Zehnte, ausgenommen die des Stadtbezirkes, die zum Landesherrn gehörten. Sicher handelt es sich hierbei um herzoglichen Besitz, jedenfalls um Fiskalgut, eine Gefahr für Passau. Den Kirchenlehen folgen nun die kleineren Lehenskomplexe, die an Ministerialen des Hochstifts ausgegeben waren. Dazu gehört z. B. der Güterbestand um Tulln, der durch Hertnid von Altenhoven ledig geworden war.1895 Es war insgesamt kein großer Besitz. Den Mittelpunkt bildete ein Meierhof, „der nicht mehr als 29 Joch umfasste, und ein Garten“.1896 Wenn dies schon eigens erwähnt wird, muß der Umfang für damaliges Empfinden auch klein gewesen sein. Genannt werden noch einige kleinere Anwesen, die teilweise spezielle Abgaben zu leisten hatten. So waren einige verpflichtet, 1 000 Weinstecken (1 000 fustes) und 10 Fuder Mist (10 karr. fimi) zu liefern.1897 Die gleiche Abgabe wird sogar zweimal genannt. Hinzu kommen noch relativ viele Dienste an Wein. Der Meierhof selbst scheint durch spezielle Wasseranlagen befestigt gewesen zu sein:1898 „Curia decimalis est suffossa preter parvam aream, in qua situm est perhfrit.“ – „Der Zehnthof ist mit einem Wassergraben befestigt, ausgenommen die kleine Fläche, in der der Bergfried liegt.“ Auch ein kleines Anwesen, eine area, war „cum vallibus (...) suffossa“, wohl mit Wall und Graben befestigt.1899 Insgesamt zeigt sich auch in diesem Falle das Bild einer einst geschlossenen kleinen Herrschaft. Ihre Besitzungen lagen in der unmittelbaren Nähe von Tulln. Maidhof vermerkt, daß dieser Komplex zum Mittelpunkt des späteren hochstiftischen Amtes Tullnerfeld wurde.1900 Nicht näher beschrieben sind die hochstiftischen Güter und Besitzungen, die sich als Lehen in der Hand des Kalhoch von Tulbing befanden und nach ihm ledig geworden waren.1901 Es handelte sich dabei um Besitz an Grund und Boden, vor allem um Zehntrechte und Vogteirechte über die Besitzungen des Klosters Seitenstetten1902 in Tulbing. Auch hier steht wieder eine kleine, ursprünglich selbständige Grundherrschaft, die entweder freiwillig oder gezwungenermaßen ihre Freiheit eingebüßt hatte, am Anfang.

1894 PU I., S. 219. 1895 PU I., S. 190–191: Besitz um Tulln (ledig durch Hertnid von Altenhoven). 1896 PU I., S. 190: „Curia villicalis, que non plus nisi 29 iugera et 1 ortum.“ (hortum = Garten). 1897 PU I., S. 191: „Ex hiis debet dare 1000 fustes et 10 karr. fimi.“ 1898 PU I., S. 190. 1899 PU I., S. 190. 1900 PU I., S. 190, Anm. 1629. 1901 PU I., S. 304: Nach Kalhoch von Tulbing erledigte Lehen (NÖ). 1902 Kloster Seitenstetten. Vgl. PU I., S. 304, Anm. 211.

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Daß bei dem Besitz um Greifenstein1903 der nämliche Vorgang zu beobachten ist, wurde schon erwähnt. Das Urbar behauptet, Trunto von Greifenstein habe freiwillig und von sich aus (libere et spontanee) auf seine in dieser Urbarsnotiz genannten Güter verzichtet (resignavit). Dieser Rechtsvorgang wurde also noch zu Lebzeiten des Lehensinhabers abgeschlossen. Der Fall war nicht häufig, darum wird wohl auch die Freiwilligkeit so sehr in den Vordergrund gestellt. Dieses „resignavit“ ohne das „libere et spontanee“ leitet jeden der genannten Einzelposten ein. Sollte daraus zu lesen sein, daß Trunto „mit Nachdruck“ auf diese Güter verzichtete? Schließlich finden sich auch in diesem Gerichtsbezirk verstreute Besitzungen des Regensburger Domvogts.1904 In Abstetten besaß er Zehntrechte,1905 ebenso in Michelhausen1906 und in Rappoltenkirchen.1907 Hinzu gehörte noch ein kleines Anwesen „in castro rudiberch“,1908 also bei der genannten Burg. Die Burg selbst ist nicht als erledigtes Lehen genannt. Als Kern all dieser bisher genannten hochstiftlischen Besitzungen sind die Güter und Rechte anzusehen, die von der „Hofmark Zeiselmauer“1909 aus verwaltet wurden. Die relativ genaue Besitzbeschreibung läßt einen guten Überblick über die Besitzverteilung zu:

Passauer Besitz der Hofmark Zeiselmauer im GB Tulln1910 Gemeinde Art des Besitzes Freundorf 5 kleine Anwesen, 5 Weingärten

Kirchbach 1 Meierhof

Königstetten 1 Meierhof, etwa 14 Lehen

Langenlebarn 3 ½ Schwaighöfe,1911 9 kleinere Höfe, ca. 12 Lehen, 6 kleinere Anwesen

Muckendorf 9 Lehen

St. Andrä v. d. Hagenthale etwa 3 Weinlehen

1903 PU I., S. 278–279: Besitz bei Greifenstein (NÖ). 1904 PU I., S. 298–301. 1905 PU I., S. 300: „Item in Absteten ½ pars decime.“ 1906 PU I., S. 300: „Item decimam in Michelhousen dimidiam.“ 1907 PU I., S. 300: „Item in Rapotchirchen 2 partes decimarum.“ 1908 PU I., S. 301: „Item in castro Rudiberch area una.“ – Vgl. PU I., S. 301, Anm. 186. 1909 PU I., S. 192–197. 1910 PU I., S. 192–197. 1911 Schwaighof. Zitat nach dem Bayerischen Wörterbuch Johann Andreas Schmellers: „Es liegen diese Schwaigen oder Viehhöfe, besonders in den Gegenden vor dem Gebirge, wo mehr Viehzucht als Ackerbau getrieben wird, gewöhnlich einzeln und in Mitte gras- und holzreicher Umgebung, wo für die mehr oder weniger zahlreichen Herden, welche da zum Verkauf als Zug- oder Schlachtvieh und zur Bereitung von Butter und Käse gehalten werden, hinlänglich Sommer- und Winterfutter wächst.“ Schmeller, Wörterbuch, Band 2, Sp. 627.

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Wördern 6 ½ Lehen

Zeiselmauer 2 Meierhöfe, 3 Lehen

Schon die Häufung der Meierhöfe läßt die Bedeutung dieser Herrschaft für den gesamten Raum erkennen. Zu bemerken bleibt, daß in der obigen Übersicht nur die wichtigeren, die größeren Objekte aufgenommen wurden. Daß die Herrschaft Zeiselmauer wirklich der Herrschaftsmittelpunkt des Hochstifts Passau in diesem Raume war, zeigen auch die Urbare des 14. Jahrhunderts. Im Mittelpunkt steht die „Hofmark Zeiselmauer“.1912 Ein Vergleich der Namen der verschiedenen in den Urbaren des 13. und 14. Jahrunderts genannten Gemeinden macht deutlich, daß die kleineren Herrschaftskomplexe des 13. Jahrhunderts inzwischen in die Verwaltung der Hofmark Zeiselmauer eingegliedert worden waren. Von der ursprünglichen Freiheit der alten Besitzer dieser Herrschaften ist also bereits im 14. Jahrhundert nicht mehr viel geblieben. Alte persönliche Herrschaften werden durch anonyme Verwaltungseinrichtungen, die immer größere Ausmaße annehmen, abgelöst. Das Urbar der „Hofmark Zeiselmauer“ aus dem 14. Jahrhundert ist sehr ausführlich.1913 Es ist nicht möglich, auf Einzelheiten einzugehen. Die wichtigsten Rechte bzw. Liegenschaften wurden im statistisch-topographischen Teil herausgestellt, sie sind aber auch dort als Auswahl zu werten. Schwerpunkte dieser Hofmark bildeten sich vor allem in den Gemeinden Abstetten,1914 Greifenstein,1915 Königstetten,1916 Langenlebarn,1917 Tulln,1918 Wördern1919 und natürlich in Zeiselmauer1920 selbst. Am hervorstechendsten

1912 PU I., S. 415–471. 1913 PU I., S. 415–471. 1914 PU I., S. 418. 1915 PU I., S. 436, S. 449, S. 457. 1916 PU I., S. 441, S. 449–453, S. 460. – Für die Neuzeit liegt von Christina Mochty eine Untersuchung der passauischen Güterverwaltung des Rentamts Königstetten vor. Dabei geht die Autorin weniger auf hier interessierende grundherrschaftliche und besitzgenetische Fragestellungen ein, sondern betrachtet vornehmlich – neben einem kurzen Abriß über Verwaltung und Organisation – den Beamtenapparat unter sozialgeschichtlichen Fragestellungen: Mochty, Christina: Die passauische Güterverwaltung in Niederösterreich in der Neuzeit am Beispiel des Rentamts Königstetten. In: Die bayerischen Hochstifte und Klöster in der Geschichte Niederösterreichs. Vorträge und Diskussionen des siebten Symposions des Niederösterreichischen Instituts für Landeskunde. Waidhofen an der Ybbs. 7.–9. Juli 1986. Hrsg. von Helmuth Feigl. In Zusammenarbeit mit Ernst Bezemek, Wolfgang May und Willibald Rosner. Wien 1989 (Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde. Hrsg. von Helmuth Feigl. Band 11). S. 119–135. 1917 PU I., S. 419–424. 1918 PU I., S. 418. 1919 PU I., S. 441, S. 443–449, S. 453–457. 1920 PU I., S. 439–440, S. 442, S. 454.

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sind immer wieder die Meierhöfe. Sie sind innerhalb dieser Herrschaft die Teilzentren der Verwaltung. Die übrigen urbariellen Aufzeichnungen des 14. Jahrhunderts nehmen nur sekundäre Bedeutung ein. Da sind die „Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366“1921 zu nennen: ½ Zehnt von allen Äckern in Tautendorf in der G Atzenbrugg,1922 verschiedene Zehntrechte in der G Hasendorf,1923 in der G Sitzenberg1924 und in der G Würmla.1925 Hier scheint das Hochstift besonders umfangreiche Rechte besessen zu haben. Es wird aber nicht klar, ob Passau nur die Zehnten besaß, die es im Jahre 1366 verpachtet hatte, oder ob es sich bei diesen genannten Gütern um Urbarbesitz handelte, von dem lediglich die Zehnteinkünfte verpachtet waren. Da andere Belege fehlen, muß diese Frage offen bleiben, doch ist wohl anzunehmen, daß nur Zehntrechte gemeint sind. Neben diesen verpachteten halben Zehnteinkünften des Kastenamtes waren auch andere Rechte verpfändet.1926 Es handelt sich dabei um Viertelzehnte (quartale decime). Im GB Tulln lassen sich in zwei Gemeinden derartige Verpfändungen nachweisen, nämlich in der G Maria Ponsee1927 und in der G Reidling.1928 Angaben über die Höhe der Einkünfte wie auch der Pfandsumme fehlen. Da es sich jeweils nur um ein Dorf innerhalb der genannten Gemeinden gehandelt hat, waren die Einkünfte sicher nicht sehr bedeutend. Abschließend sind noch die Einkünfte aus „Steuergefälle vom J. 1331“1929 zu erwähnen. Hier liegen Angaben lediglich für Trübensee in der G Neuaigen1930 vor. Sie betrugen für das genannte Jahr 16 Pfund (= 3840 Denare).1931 Nach dem Urbar der „Hofmark Zeiselmauer“1932 befand sich im Bereich von Trübensee umfangreicherer hochstiftischer Besitz.1933 Es werden im Urbar die Einkünfte zusammengestellt, die von den Zehnthöfen zur Hofmark abzuführen

1921 PU I., S. 837–848: „Hic annotantur locaciones decimarum domini Pataviensis ad granarium in Sancto Ypolito pertinencium (sub anno domini 1366 conscripti simul et locate).“ 1922 PU I., S. 846: „In Tawtendorf est 1 specialis decima de aliquibus agris, ½ decima.“ 1923 PU I., S. 845: „In Hasendorf (...) quartam partem decime de tota villa tam in vino quam in blado (...).“ – Vgl. PU III., S. 328. bladum, pladum = Getreide (Zins). 1924 PU I., S. 844: „Decima Siczzenperig.“ 1925 PU I., S. 841 und S. 846: „Decima in Salchendorf.“ Und „Villa in Tyemindorf ½ decima.“ 1926 PU I., S. 848, nämlich Viertelzehnte unter „Verpfändungen von Zehnten des Kastenamtes St. Pölten.“ 1927 PU I., S. 848. Verpfändungen von Zehnten des Kastenamtes St. Pölten: „Preyblicz 1 quartale decime ville.“ 1928 PU I., S. 848: „Roewdinkch quartale decime; hec decima obligata est Johanni Newnhofer.“ – Vgl. PU I., S. 848, Anm. 453. 1929 PU I., S. 703–704. 1930 PU I., S. 703. 1931 PU I., S. 703: „In Trebense 16 libr.“ 1932 PU I., S. 415–471. 1933 PU I., S. 459: „Item nota de omnibus curiis decimalibus, quas habet ecclesia ex alia parte Danubii iuxta Trebense et loca vicina (...).“

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waren, nämlich insgesamt 37 Schweine mit einem Wert von je 4 ½ Solidi (= 135 Denare), zusammen 3840 Denare. Das ist der gleiche Betrag, der von Trübensee als Steuer zu entrichten war. Hinzu kommt noch als spezielle Verpflichtung die Lieferung von soviel Salz, daß die Schinken von diesen Schweinen eingepökelt werden konnten.1934 Die Herrschaft dachte hierbei auch an weitgehende Details. Darüber hinaus hatten diese Zehnthöfe noch 22 Metzen Hülsenfrüchte zu liefern.1935

PB Tulln, I. GB Kirchberg am Wagram, II. GB Tulln

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich: Abstetten, Hasendorf, Michelhausen, Rappoltenkirchen, Sankt Andrä am

Hagenthale, Sieghartskirchen, Sitzenberg, Tulln, Zwentendorf a. d. Donau

1. Hofmark Zeiselmauer: Abstetten, Freundorf, Greifenstein,

Hadersfeld, Hintersdorf, Königstetten, Langenlebarn, Muckendorf, Neuaigen, Sankt Andrä am Hagenthale, Tulbing, Tulln, Wipfing, Wördern, Wolfpassing,

Zeiselmauer

2. Hofmark Zeiselmauer: Freundorf, Kirchbach, Königstetten,

Langenlebarn, Muckendorf, Sankt Andrä am Hagenthale, Wördern, Zeiselmauer

2. Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366:

Atzenbrugg, Hasendorf, Sitzenberg, Würmla

3. Lehenssachen, Besitz bei Greifenstein (OÖ):

Greifenstein, Hadersfeld

3. Verpfändungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten:

Maria Ponsee, Reidling

4. Nach dem Regensburger Domvogt erledigte Lehen:

Absdorf, Abstetten, Michelhausen, Rappoltenkirchen, Ried am Riederberg

4. Steuergefälle vom Jahre 1331: Neuaigen

5. Nach Kalhoch von Tulbing erledigte Lehen: Tulbing

6. Besitz um Tulln (ledig nach Hertnid von Altenhoven):

Tulln, Freundorf

7. Einstiger Zehnt derer von Königsbrunn:

1934 PU I., S. 459: „(...) sal ad salandum pernas easdem.“ 1935 PU I., S. 459: „Item tenetur dare 22 metr. leguminum.“

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Absdorf, Großweikersdorf, Zaußenberg, Utzenlaa

8. Weinberge und andere Lehen bei Hundsheim: Abstetten

2.3.14. Politischer Bezirk Hollabrunn Der PB Hollabrunn mit seinen drei Gerichtsbezirken Haugsdorf, Hollabrunn1936 und Ravelsbach liegt in einem Gebiet, das vom Hochstift Passau nur am Rande berührt wird. Im GB Haugsdorf ist z. B. keinerlei hochstiftlischer Einfluß zu erkennen, in Hollabrunn nur sehr geringer und nur Ravelsbach verzeichnet etwas mehr. Doch dabei handelt es sich ausschließlich um Zehntrechte, die durch ihre Randlage am großen Komplex um Horn-Eggenburg in diesen GB hereinreichen. Es sind dies die „Nach Rapoto von Schönberg erledigten Zehnten in Niederösterreich aus dem 13. Jahrhundert“.1937 Die Schönberger waren ein Zweig des Geschlechts der Kuenringer. Der genannte Rapoto war übrigens der Schwiegervater Hugos von Safferstetten. Er starb etwa 1256–1257.1938 Nach seinem Tod fielen die Zehntrechte, die er vom Hochstift Passau innehatte, wieder zurück. Das Schloß der Schönberger ist heute verfallen.1939 Das Schicksal dieses Geschlechts besiegelte sich am Ende des 14. Jahrhunderts. Damals war der letzte Schönberger so verschuldet, daß er Schloß und Herrschaft verpfänden mußte. Dem neuen Herren brachten sie auch kein Glück: Er wurde ermordet. Ob dies geschah, weil er Jude war, muß dahingestellt bleiben. Jedenfalls löste der Landesfürst das Pfand ein, und somit geriet der

1936 Hollabrunn. Hollabrunn, im westlichen Weinviertel gelegen, erstmals 1135 in einer Schenkungsurkunde des Klosters Reichenbach in der Oberpfalz (Bayern) genannt. Um 1160 Tausch gegen Besitz im niederbayerischen Rottal mit dem Stift Göttweig. Im Bereich von Hollabrunn hatte auch das niederbayerische Kloster Asbach (Landkreis Passau) Besitz. Geistliche Grundherrn in Hollabrunn waren: die Mailberger Johanniter, die Nonnenklöster Imbach und St. Nikola in Wien, die beiden Pfarreien Eggendorf und Wullersdorf, das bayerische Kloster Asbach, die Wiener Burgkapelle und das Wiener Schottenstift. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 83–97. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 325–326. 1937 PU I., S. 311–314: „Ista sunt decima, que cepit [sic!] vacare domino episcopo Pattaviensi [sic!] post mortem domini Rapotonis de Schoenenberch.“ 1938 PU I., S. 311, Anm. 271. 1939 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 532–533. – Ruine Schönenburg, G. Schönberg Markt, PB Krems an der Donau, GB Langenlois, NÖ (OVÖ, S. 35, Sp. 2).

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Besitz in seine Hand. Mit der Herrschaft hatte das Hochstift unmittelbar nichts zu tun, wohl aber kam die Pfarrei, die bislang landesfürstlich war, 1384 an den Bischof von Passau. Bei den Zehntrechten, die die Herren von Schönberg inne hatten, handelte es sich fast durchwegs um Drittelzehnte, zum Teil auch um Viertelzehnte.1940 Sie richteten sich anscheinend noch nach dem jeweiligen Ertrag, da im Gegensatz zu anderen Verzeichnissen in diesem Ort keine festen Zahlen genannt sind. Neben diesen Schönberger Zehnten sind lediglich zwei Verzeichnisse zu nennen, die auch nur zufällig Besitz in dieser Gegend erkennen lassen, einmal ein Meierhof bei Dürnleis,1941 der nach dem bayerischen Pfalzgrafen als erledigtes Lehen an das Hochstift zurückfallen sollte.1942 Dieses Hofes aber hatte sich der Truchseß von Feldsberg bemächtigt. Ferner ist ein Zehnt in Guntersdorf vermerkt, der zu den hochstiftischen Lehen des Stubich zählte.1943 Weitere Belege sind nicht gegeben.

PB Hollabrunn, II. GB Hollabrunn, III. GB Ravelsbach

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Nach dem bayerischen Pfalzgrafen erledigte Lehen in Niederösterreich:

Dürnleis

2. Besitz des Stubich: Guntersdorf

3. Nach Rapoto von Schönberg erledigter Zehnt in Niederösterreich:

Roseldorf, Limberg, Niederschleinz, Oberdürnbach, Unterdürnbach

1940 PU I., S. 311. Einige Beispiele seien genannt: PU I., S. 311: „In Zuncra terciam partem.“ – PU I., S. 314: „In Chadowe quartam partem.“ 1941 PU I., S. 277: „(...) villa in Hoevelein aput Durroz Leizze, quam occupat dapifer de Velsperch.“ 1942 PU I., S. 277: Lehenssachen. 2. Nach dem bayerischen Pfalzgrafen erledigte Lehen in Niederösterreich. 1943 PU I., S. 302: „Item decimam in Guntharstorf.“

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2.3.15. Politischer Bezirk Horn Im Raum, der im Westen von der Kamp begrenzt wird, im Osten von der Schmida und im Norden von der Pulkau, liegt das Kerngebiet des Politischen Bezirks Horn. Es ist zugleich auch der Raum, in dem das Hochstift Passau schon früh Fuß faßte. Was im Urbar des 13. Jahrhunderts als hochstiftischer Besitz gemeldet ist, stellt allerdings nur mehr einen Bruchteil dessen dar, was das Hochstift hier einst besaß. Die Geschichte dieses Besitzes wirft ein bedeutsames Licht auf die Siedlungsvorgänge überhaupt. Der Ort, an dem sich heute die Stadt Horn1944 befindet, war schon früh wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt. Zur Zeit der Awaren standen ihre westlichen Grenzposten in diesem Raum. Der heutige Ortsname Horn ist ein typischer -arun-Name und ist wohl zu verstehen als „bei den Leuten am hornförmigen Hügel“. Hervorstechend ist auch die Häufung von -dorf Orten. Es wurde bereits gesagt, daß man unter dem ursprünglichen „dorf“ nicht das verstehen kann, was heute damit ausgedrückt ist. Im Gegenteil, „dorf“ bezeichnete den Einzelhof von besonderer Bedeutung, als Sitz eines liber oder als eine Art Fronhof. In beiden Fällen gehören zu ihm weitere Güter und Siedlungsstellen, die nicht selten spezielle Aufgaben zu erfüllen hatten, wie z. B. die Zeidler und die Hafner.1945 In dieser Gegend tritt urkundlich zu Beginn des 11. Jahrhunderts ein Graf Kerold aus dem niederbayerischen Rottgau auf. Er schenkte zusammen mit seiner Frau Christine seine Eigenkirche zu Horn dem Bischof von Passau.1946 Der eigentliche Sitz dieses Grafengeschlechts ist Horning in Oberösterreich, im Gebiet des Hausruck.1947 In diesem Fall könnte der Ortsname Horn auch durch Namensübertragung von Horning entstanden sein. Daß dies häufig der Fall ist, zeigt sich im Herrschaftsbereich des Formbacher Grafengeschlechts. Ihre Besitzungen in Österreich und in Bayern tragen in auffälliger Weise oft die gleichen Namen.

1944 Horn. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 99–112. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 328–333. 1945 Zu -dorf-Orten. Friedrich Prinz schreibt dazu, daß nicht das Haufendorf mit kleinteiliger Gewannflur charakteristisch für die frühe bayerische Siedlungstätigkeit war, sondern nach Aussage der Archäologie „Einzelhöfe oder lockere Hofgruppen mit Blockfluren (...), deren ‚Verdorfung’ erst ein Ergebnis der Grundherrschaft war.“ Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 276. 1946 Graf Kerold. Vgl. Handbuch der Historischen Stätten, Österreich, Band 1, Donauländer und Burgenland, S. 328–333. 1947 Horning, Rotte, G. Pennewang, PB Wels, I. GB Lambach. – OVÖ, S. 156, Sp. 4.

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Die Kirche, die in Horn an das Hochstift geschenkt wurde, ist die bewehrte Stephanskirche vor der Stadt.1948 Die Siedlung vergrößerte sich im 12. Jahrhundert durch burgförmige Anlagen. Die Stadt gewann an Bedeutung vor allem auf Grund ihrer günstigen Lage an der Kreuzung der verschiedenen Handelswege. Passau scheint früh in und bei Horn umfangreichere Besitzungen übernommen zu haben. Aber schon unter Bischof Altmann setzte der Zerfall dieses Komplexes ein. In der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts stattete Altmann sein Lieblingskloster Sankt Nikola in Passau1949 mit dem Zweidrittelzehnt im ganzen Becken aus. Daraus erklärt sich der Drittelzehnt, der beim Hochstift verblieben und im Urbar festgehalten ist. Ausgenommen war der Zehnt, der unmittelbar um Horn lag. Das gleiche Bild zeigt das Urbar des 13. Jahrhunderts. Unmittelbar um Horn fehlen die Belege. Begütert blieben die Nachfolger des Grafen Kerold, nämlich die Formbacher als Vögte des Klosters Sankt Nikola. Von den Formbachern gingen dann Teile des Besitzes an das von Bischof Altmann gegründete Kloster Göttweig, über das die Grafen von Ratelnberg die Vogteirechte ausübten. Diese aber waren mit den Formbachern verwandt.1950 Es zeigt sich also, daß der beträchtliche Einfluß, den Passau hier früh ausübte, vor allem über den Weg der Vogtei mehr und mehr zurückgedrängt wurde. Was noch verblieb, waren die umfangreichen Drittelzehnte, die sich zur Zeit der Abfassung des Urbars des 13. Jahrhunderts nach Rapoto von Schönberg erledigt hatten.1951 Genannt werden in der Quelle nur die Orte, weiter nichts. Die betroffenen heutigen Gemeinden sind aus der anschließenden Übersicht zu ersehen. Im GB Eggenburg scheinen sie umfangreicher gewesen zu sein als im GB Horn, weil ja das Gebiet unmittelbar um die Stadt selbst ausgefallen war. Ein anderer Teil dieser Drittelzehnte hatte sich nach den Grafen von Pernegg erledigt.1952 Diese Einkünfte waren nach dem Tode des letzten Vertreters dieses

1948 Stephanskirche von Horn. Vgl. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 99–112. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 328–333. 1949 Schenkung Bischof Altmanns an das Kloster St. Nikola in Passau. Heuwieser, Max: St. Nikola. In: Alte Klöster in Passau und Umgebung. Hrsg. von Josef Oswald. Passau 1950. S. 44–59. – Bischof Altmann von Passau zeichnete sich bei seinen Reformwerken dadurch aus, daß die von ihm gegründeten und geförderten Stifte der bischöflichen Amtsgewalt unterworfen blieben. Damit konnten sie spezielle Aufgaben im Rahmen der Diözesanverwaltung erfüllen. Gleichzeitig stattete er diese Stifte mit ausreichenden Besitzungen und Rechten aus, gewährte die Besitzstandswahrung und regelte die entsprechenden Vogteiverhältnisse. Acht, Bischöfe, S. 21. – So auch schon: Boshof, Bischöfe, S. 137. – Vgl. auch: Zurstraßen, Anette: Die Passauer Bischöfe des 12. Jahrhunderts. Studien zu ihrer Klosterpolitik und zur Administration des Bistums (Vorarbeiten zu den Regesten der Passauer Bischöfe). Passau 1989 (Passau, Univ. Diss., 1986). S. 233–234. 1950 Zur Geschichte: Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 328–329. 1951 PU I., S. 311–314: Nach Rapoto von Schönberg erledigter Zehnt in Niederösterreich. 1952 PU I., S. 308–309: Nach dem Grafen von Pernegg erledigte Zehnten in Niederösterreich.

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Geschlechts an das Hochstift zurückgefallen. Sie waren nicht sehr umfangreich, doch hatten sicher auch die beiden anderen Drittel ursprünglich zu Passau gehört, denn nach dem zweiten Stiftsbrief des Klosters Geras vom Jahre 1240 besaß es den Zweidrittelzehnt in den Pfarreien Drosendorf und Pernegg und ein Drittel in den Pfarreien Japons, Weikertschlag usw.1953 Schließlich befanden sich noch bescheidene Zehntrechte als Lehen in den Händen derer von Nondorf, die dann mit dem Tode Ortolfs an das Hochstift zurückgefallen sind.1954 Diese Zehnten lagen in den Gemeinden Amelsdorf1955 und Nondorf1956 bei Gars. Es handelt sich aber jeweils nur um Rechte an einzelnen Höfen. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Der Einfluß des Hochstifts im Gebiet um Horn ist, räumlich gesehen, nicht unbeträchtlich. Und trotzdem war er nicht sehr von Bedeutung. Diese ausgesprochenen Teilzehntrechte waren nur in finanzieller Hinsicht für das Hochstift interessant; Herrschaftsrechte konnten darauf nicht aufgebaut werden. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, wie irreführend es sein kann, bloß festzustellen, wo Hochstiftsrechte nachzuweisen sind. Ausschlaggebend bleibt die Beschaffenheit dieser Rechte und wie lange das Hochstift diese Rechte ausübte. Für den Bereich Horn ist im 14. Jahrhundert in den Urbaren von den genannten Einkünften nichts mehr verzeichnet.

PB Horn, I. GB Eggenburg, II. GB Horn

13. Jahrhundert (Eggenburg) 13. Jahrhundert (Horn) 1. Lehen des Ortolf von Nondorf in

Niederösterreich (Zehnte): Amelsdorf

1. Nach Rapoto von Schönberg erledigter Zehnt in Niederösterreich:

Buchberg am Kamp, Fuglau, Gars am Kamp, Kotzendorf, Maiersch, Mörtersdorf,

Nondorf bei Gars, Rodingersdorf, Rosenberg, Tautendorf, Thunau am

Kamp, Zaingrub, Zitternberg

2. Nach Rapoto von Schönberg erledigter Zehnt in Niederösterreich:

Brugg, Eggenburg, Engelsdorf, Gauderndorf, Grafenberg, Harmannsdorf,

2. Nach dem Grafen von Pernegg erledigte Zehnten in Niederösterreich:

Drosendorf Stadt, Japons M., Langau M., Pernegg M.

1953 PU I., S. 309, Anm. 252. 1954 PU I., S. 321: Lehen des Ortolf von Nondorf in Niederösterreich. 1955 PU I., S. 321. 1956 PU I., S. 321.

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Kainreith, Kattau, Kleinjetzelsdorf, Kleinmeiseldorf, Kleinreinprechtsdorf, Kühnring, Maigen, Reinprechtspölla, Röschitz, Roggendorf, Sachsendorf,

Stockern, Walkenstein, Wartberg

3. Lehen des Ortolf von Nondorf in Niederösterreich (Zehnte):

Nondorf bei Gars

2.3.16. Politischer Bezirk Waidhofen an der Thaya Der PB Waidhofen an der Thaya1957 mit seinen Gerichtsbezirken Raabs an der Thaya und Waidhofen an der Thaya berührt in seinem nördlichen Gebiet in langer Front die heutige tschechische Grenze.1958 Bis zum Beginn des 13. Jahrhunderts waren es die Grafen von Pernegg, die von ihrem Stammsitz im GB Horn aus auch in diesem nördlichen Gebiet des heutigen Niederösterreich ihren Einfluß ausübten. Nach dem Aussterben dieses Geschlechtes um 1220 traten die Babenberger deren Nachfolge an.1959 Die Rechte, die das Hochstift in diesem Raum nachzuweisen hatte, bezogen sich im wesentlichen auf Einkünfte aus dem Zehnt, der nach dem Grafen von Pernegg erledigt war1960 und auf die erledigten Lehen Heinrichs und Wichards von Zöbing.1961 Doch war in beiden Fällen der Einfluß nicht groß. In der G Blumau an der Wild gehörte der Drittelzehnt aus der Pfarrei Blumau dem Hochstift1962 und in der G Weikertschlag an der Thaya ebenfalls der Drittelzehnt der gleichnamigen Pfarrei.1963 In dieser Gemeinde hatten auch die Herren von 1957 Das Dorf Alt-Waidhofen entstand im 12. Jahrhundert am rechten Ufer der Thaya und gehörte zum Zehntbereich, den Bischof Ulrich von Passau 1112 dem Stift St. Georgen übereignete. In der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts wurde Waidhofen an erhöhte Stelle verlegt und zur Burgsiedlung ausgebaut. Waidhofen war Besitz der Grafen von Pernegg, seit 1220 der Babenberger. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 3. Teil R–Z. S. 199–216. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 596–598. 1958 Über die Bedeutung des Flusses Thaya als Grenzfluß zum mährischen Raum vornehmlich im 12. und 13. Jahrhundert: Lampel, Josef: Der mährische Anteil am Gemärke des Landbuches. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich. NF Band 13/14. Wien 1914/1915. S. 128–156. 1959 PU I., S. 309, Anm. 251. Vgl. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 596–598. 1960 PU I., S. 308–309. 1961 PU I., S. 302–303: Nach Heinrich und Wichard von Zöbing erledigte Lehen (betr. Niederösterreich und Tschechien bzw. Slowakei). 1962 PU I., S. 309: „Item in parrochia Pluomenowe tercia pars.“ 1963 PU I., S. 309: „Item in parrochia Wichhartslage tercia pars.“

361

Zöbing Zehntrechte vom Hochstift inne1964 und auch in der G Gilgenberg.1965 Bei keinem dieser Orte finden sich Angaben über die Höhe der Einkünfte.

PB Waidhofen an der Thaya, I. GB Raabs an der Thaya, II. GB Waidhofen an der Thaya

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Nach dem Grafen von Pernegg

erledigte Zehnten in Niederösterreich: Blumau an der Wild, Weikertschlag an der

Thaya

2. Nach Heinrich und Wichard von Zöbing erledigte Lehen:

Weikertschlag an der Thaya, Gilgenberg

2.3.17. Politischer Bezirk Krems an der Donau Der PB Krems an der Donau mit seinem Mittelpunkt in der Stadt Krems liegt in einem historisch bedeutsamen Gebiet.1966 In das Licht der Geschichte trat die Stadt durch das Commemoratorium des Eugippius.1967 Favianis (Mautern) hatte der hl. Severin zum Zentrum seines Wirkens gewählt, und diesem Kastell gegenüber, im heutigen Bereich von Krems, lag die Residenz des Rugierkönigs. Mit dem Zusammenbruch der römischen Herrschaft1968 setzen auch die Berichte

1964 PU I., S. 302: „In Wichartsslage [wahrscheinlich wie oben partes decimarum].“ 1965 PU I., S. 302: „Item decimam Montis Sancti Egidii.“ (= Gilgenberg) – Vgl. PU I., S. 302, Anm. 195. 1966 Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 149–169. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 363–369. 1967 Über den Heiligen Severin und seinen Biographen Eugippius jüngst: Pohl, Walter. Maximilian Diesenberger (Hrsg.): Eugippius und Severin. Der Autor, der Text und der Heilige. Wien 2001 (Österreichische Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-Historische Klasse. Denkschriften. 297. Band – Forschungen zur Geschichte des Mittelalters. Band 2). Darin v. a. auch Hinweise zur neueren und älteren Literatur. – Vgl. aber auch: Kellner, Hans-Jörg: Die Zeit der römischen Herrschaft. In: Spindler, Handbuch, Band 1, 1. Auflage, S. 45–70. Hier vor allem S. 70. – Noll, Rudolf: Eugippius. Das Leben des Heiligen Severin. Berlin 1963. Nachdruck Passau 1981. – Severin zwischen Römerzeit und Völkerwanderung. Katalog zur Ausstellung des Landes Oberösterreich. 24. April bis 26. Oktober 1982 im Stadtmuseum Enns. Linz 1982 – Schuster, Mauriz: Leben des heiligen Severin von Eugippius. Übersetzt und erläutert. Wien 1946. 1968 Mit dem Ende des Römischen Reiches ordnete der Heilige Severin – nach der Aussage seines Biographen Eugippius – an, „die Siedlungen zu Künzing und Passau wie alle „oberen Kastelle“ an der Donau zu verlassen und sich nach Lorch zurückzuziehen. Damit gab er das

362

über die Geschichte dieser Gegend aus. Krems selbst scheint jedoch sogar die Ungarnstürme überstanden zu haben. 995 wird die Siedlung in einer Kaiserurkunde als „orientalis urbs qui dicitur Chremisa“ bezeichnet und bereits zwei Jahrzehnte später – 1014 – gelangte die Pfarrei durch Königsschenkung an das Hochstift Passau. Die Siedlung selbst aber blieb bis Anfang des 12. Jahrhunderts Reichsbesitz, kam dann in den Besitz der Babenberger. Die wirtschaftliche Bedeutung von Krems wie auch des heute zugehörigen Stein1969 war außerordentlich groß und wurde erst später von Wien überflügelt. Das Hochstift Passau hatte, wie die Urbare des 13. Jahrhunderts zeigen, über die Pfarrei Krems hinaus reiche Besitzungen erworben. Der Kern all dieser Güter und Rechte lag im GB Krems selbst, also im unmittelbaren Bereich der Stadt. Im GB Langenlois ist ebenfalls noch eine angemessene Gütermasse zu erkennen, während der GB Spitz nur mehr geringe Spuren hochstiftischen Einflusses erkennen läßt. 2.3.17.1. Gerichtsbezirk Krems an der Donau Im 13. Jahrhundert ist der Besitz des Hochstifts im Bereich von Krems vielschichtig gegliedert. Ein Amt für all diese bedeutenden Liegenschaften und Einkünfte ist nicht zu erkennen. Daher ist es auch nicht zu verwundern, daß die Urbare des 14. Jahrhunderts wesentlich dürftiger ausfallen. Setzt man voraus, daß diese einigermaßen vollständig sind, dann hatte das Hochstift in diesen hundert Jahren einen enormen Verlust zu verzeichnen. Allerdings ist zu erkennen, daß sich das Hochstift auf eine verwaltungsmäßige Konzentration besonnen hatte. Beträchtliche Teile des Besitzes aus dem 13. Jahrhundert erscheinen im Urbar des 14. Jahrhunderts unter der „Herrschaft Mautern“.1970 Der Verwaltungsmittelpunkt wurde also in das Gebiet südlich der Donau verlegt. Hier fühlte sich das Hochstift offenbar wohler, und einstige römische Zentren scheinen dem hochstiftischen Einfluß offengestanden zu haben. Man kann sagen, daß es dem Hochstift eigentlich nur in dem in Bayern gelegenen Land der Abtei und im angrenzenden österreichischen Mühlviertel durch besondere Umstände gelungen war, nördlich der Donau festen Fuß zu fassen. Auf den

Land an Donau, Inn und Enns preis.“ Wurster, Herbert W.: Von den Anfängen bis zur Jahrtausendwende. Strasbourg 1994 (Das Bistum Passau und seine Geschichte. Band 1). S. 13. 1969 Stein. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 99–112. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 564–566. 1970 PU I., S. 517–522: „Item nota: in Mautorn habet dominus episcopus agros infrascriptos, quos ei colit magister curie ibidem sumptibus domini episcopi.“ – „In Mautern besitzt der Herr Bischof die aufgeführten Ländereien (agros = Äcker), die ihm der Kastner zu Mautern (magister curie) betreut, aber die Einnahmen des Herrn Bischofs behält.“

363

Punkt gebracht könnte man sagen: Der Blick der Bischöfe richtete sich auf das Land südlich der Donau. Der Wald war es nicht, der viel versprach, wenn auch die kulturelle Tätigkeit der Bischöfe nicht vergessen sein soll. Dort aber, wo zu Roms Glanzzeiten Städte und Siedlungen geblüht hatten, dort ist auch Jahrhunderte später das Hochstift zu finden, und dort versuchte es, sich – mit wechselndem Glück – zu behaupten. Wie sehr jedoch auch im Bereich von Krems Passaus Einfluß gefährdet war, beweisen die vielen Hinweise auf Übergriffe des Zehntners von Stein, der mit Gewalt in die hochstiftlischen Besitzrechte um Krems und Stein einzudringen versuchte.1971 Und dies war ihm 14 Jahre lang gelungen: „De hoc intromisit se decimator de Stein 14 annis.“1972 – „Über diese Güter mischte sich mit Gewalt der Zehntner von Stein 14 Jahre lang ein.“ Darauf folgt im Urbar eine lange Liste von Gütern und Orten, in denen sich dieser mit Gewalt breit gemacht hatte. Besitzungen in zahlreichen Gemeinden waren betroffen, die in der beigefügten Übersicht zusammengestellt sind. Daß sie im Urbar des 14. Jahrhunderts nicht mehr genannt werden, wie z. B. die Gemeinden Droß,1973 Dürnstein1974 und Egelsee,1975 läßt vermuten, daß sie dem Hochstift tatsächlich schon verloren waren. In anderen Gemeinden ist dies nicht der Fall. In Gedersdorf z. B. hatte sich der Zehntner von Stein im 13. Jahrhundert hochstiftischer Rechte bemächtigt. Dort bezog er den „Wein und alles, was als Zehnt zu entrichten war.“1976 Trotzdem weiß das Urbar des 14. Jahrhunderts zu berichten, daß in Gedersdorf „der Bischof den halben Zehnt besitzt, der gewöhnlich für ein ganzes Jahr auf 16 ternarii (= etwa 400 Eimer) Wein festgesetzt ist.“1977 Ob es sich in beiden Fällen um die gleichen Objekte handelt, kann freilich nicht mit Bestimmtheit gesagt werden.1978 Wie das Urbar zeigt, begnügte sich der Herr von Stein mit den hochstiftischen Zehntrechten alleine nicht; es werden auch andere Übergriffe genannt. So

1971 PU I., S. 179–183: Übergriffe des Zehntners von Stein in Besitzrechte um Krems und Stein. 1972 PU I., S. 179. 1973 PU I., S. 183 (Übergriffe des Zehntners von Stein). 1974 PU I., S. 181 (Übergriffe des Zehntners von Stein). 1975 PU I., S. 181 (Übergriffe des Zehntners von Stein). 1976 PU I., S. 182: „Item in Geuceinsdorf [Gedersdorf?] et in Waltprehstorf recipit vinum et omnia, que debentur decimari.“ 1977 PU I., S. 699: „Item in Gerhartzdorf habet episcopus ½ decimam, que conswevit [sic!] locari communibus annis pro 16 ternariis vini.“ – Vgl. PU III., S. 343: ternarius vini = Weinmaß (ca. 20–30 Eimer). 1978 Auch Maidhof ist sich über die Lokalisierung der Ortsbezeichnungen nicht sicher. Siehe PU I., S. 182, Anm. 1571 bzw. 1574.

364

bezog er Einkünfte „von dem großen Wald und von den Bergen, in denen Kupfer geschürft wird.“1979 „All das oben Genannte gehört zur bischöflichen Tafel (ad mensam episcopalem). Außerdem nahm er in den 4 Kriegsjahren den Wein von den Weingärten des Bischofs und den Zehntwein ein, den weder Meinhardus noch Sifridus bezogen hatten.“1980 Beide sind um 1250 bezeugt.1981 Während Eberhard der Ältere 1256 gestorben war, starb Eberhard der Jüngere kurz vor 1300.1982 Bei all den genannten Gütern handelte es sich also um Besitzungen und Einkünfte, die bereits vom Hochstift vergeben worden waren. Es mochte also schon eine gewisse Rechtsunsicherheit eingetreten sein, die der Herr von Stein zu seinen Gunsten nutzte. Neben den hochstiftlischen Besitzungen, die durch die Zehntner von Stein gefährdet waren, stellen die Lehen des Selker von Gedersdorf noch einen zweiten Schwerpunkt dar.1983 Schon die Einleitung zu diesem Urbarsabschnitt zeigt, daß es sich um eine Bestätigung handelt, in der ein Lehensinhaber vor seinem Tode dem Hochstift bescheinigt, was als Besitz des Bischofs posthum ledig wurde. Diese Erklärung wurde dann als Bestandteil in das Urbar übernommen. Selker legte urkundlich fest:1984 „Ich, Selker von Gedersdorf, dahineilend den Weg allen Fleisches, will meinen in Christus verehrungswürdigen Vater und Herrn, dem Passauer Bischof, zu allgemeiner Kenntnis bestätigen, was ich von ihm zu Lehen habe und besitze.“ Daraufhin folgt eine ausführliche Beschreibung der Güter und Rechte. Im GB Krems sind davon in drei Gemeinden Liegenschaften nachzuweisen. In der G Brunn im Felde handelt es sich um 6 Lehen,1985 in Grunddorf in der G Haitzendorf um 1 Lehen1986 und in Schlickendorf in der G Theiß um 1 Meierhof und ein Wörth.1987

1979 PU I., S. 179: „De silva magna et de montibus, in quibus foditur cuprum.“ – Vgl. PU I., S. 180, Anm. 1555. 1980 PU I., S. 183: „Illa omnia memorata spectant ad mensam episcopalem. Preterea recepit 4 annis in gwerra vinum de vineis episcopi et vinum decimale, quod nec Meinhardus nec Sifridus receperunt.“ 1981 PU I., S. 183, Anm. 1590 und 1591. 1982 PU I., S. 180, Anm. 1552. 1983 PU I., S. 184–185: Lehen des Selker von Gedersdorf ö. u. nö. Krems. 1984 PU I., S. 184: „Ego Selkerus de Gerrharstorf tendens ad viam carnis universe scire desidero venerabilem in Christo patrem et dominum meum episcopum Pataviensem, quid in feodo ab ipso tenui et possedi.“ 1985 PU I., S. 185: „Item comes Chunradus de Peilstein habuit in Treiceistorf (= Strazdorf, G. Brunn im Felde) 6 beneficia ab episcopi sibi collata.“ 1986 PU I., S. 184: „Item emi in Crinttorf 1 beneficium aput quendam Wolframmum cognomine Chaestil, quod etiam omni iure episcopatui attinebat.“ – „Ebenso kaufte ich in Crinttorf (= Grunddorf) 1 Gut von einem Wolfram mit Beinamen Chaestil, das er vom Bischof mit allen Rechten innehatte.“ 1987 PU I., S. 185: „Item quicquid Swantzo in Sliccheinsdorf habuit tam in villicatione quam insulis in Danubio sitis agris et pascuis, totum receptum possedit ab episcopatu.“ – „Ebenso was

365

In den GB Krems an der Donau reichen auch Lehen der Grafen von Hernstein1988 und die „Lehen des Hermann von Schönleiten in NÖ“.1989 In beiden Fällen handelt es sich nur um unbedeutenden Besitz. Größer sind die Komplexe, die im Urbar unter „Weinberge und andere Lehen bei Hundsheim (nächst Mautern, NÖ)“1990 zusammengefaßt werden. Auch in diesem Falle ist zwar nur ein Ort im GB Krems an der Donau betroffen, nämlich Hundsheim in der G Mauternbach, aber es handelt sich um größere Liegenschaften, nämlich um 43 Weingärten, 13 Lehen und 1 kleineres Anwesen.1991 Weitere hochstiftische Weinberge in diesem Raum sind unter der Rubrik „Weingärten bei Mautern u. a.“1992 zu finden. Die Zahl der Weingärten ist nicht zu ermitteln, aber die Höhe der Abgaben wie auch die Anzahl der Leute, die für ihre hochstiftischen Weinberge Abgaben entrichten, lassen auf eine große Zahl schließen. Eine statistische Zusammenstellung der Einkünfte ergibt folgendes Bild: Name frumentum avena (Roggen) (Hafer)

1. Rudmarus 6 mod 1 mod

2. Henricus 6 mod 1 mod

3. Henvicus Chestel 6 mod 1 mod

4. Pilgrim 6 mod 1 mod

5. Ebero 6 mod 1 mod

6. Ortwinus 6 mod 1 mod

7. Henricus Mol. 6 mod 1 mod

8. Vidua 6 mod 1 mod

9. Leupoldus 6 mod 1 mod

10. Sifridus 6 mod 1 mod

11. Ekkardus 6 mod 1 mod

12. Chunroadus Dyab. 2 mod

13. Henricus Mol. 9 mod 1 mod Swantzo in Schlickendorf hat, den Meierhof und die auf den Donauinseln gelegenen Äcker und Weiden, alles das hat er vom Bischof in Besitz.“ 1988 PU I., S. 321–323: Nach dem Grafen von Hernstein erledigte Lehen in Niederösterreich. „Ista vacare ceperunt per mortem comitis de Herratstein.“ 1989 PU I., S. 324: „Notandum, quod Hermannus de Schanleiten confessus est se habere in feudo ab ecclesia Pataviensi (...).“ 1990 PU I., S. 385–387. 1991 PU I., S. 385–387. Gesamtsumme aus den Einzelposten. 1992 PU I., S. 188–190.

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14. Herbordus 8 mod 1 mod

15. Heinricus Chest. 8 mod 1 mod

vinea ad navem (bei der Fähre) 4 mod 4 mod

vinea ad Moutaren 4 mod

16. Herbordus 3 mod

17. Engelbertus 3 mod

18. Meinhardus Muorlein 3 mod

19. Herwicus 6 mod 6 mod

20. Meinhardus d. H. 6 mod 1 (+ 6 sol)

21. Entzmennae 5 mod

22. Rudmarus d. P. 6 mod

23. Wezzer 5 mod 3 mod (+ 60 den)

24. in Rugstorf 21 mod

25. ad. St. Michaelem 12 mod (13 sol)

26. Eberhardus Decim 2 mod

27. Cellerarius d. Mautarn 2 mod Summe 175 mod 28 mod + 630 den Die Zusammenstellung zeigt, daß es sich um insgesamt etwas mehr als 20 Einzelpersonen handelte, die hochstiftische Lehen in Besitz hatten. Einige Lehensinhaber besaßen mehrere Weingärten an verschiedenen Orten, denn Leute wie Henricus Molendinator werden zweimal erwähnt. Auch existierten Weingärten, deren Einkünfte zweckgebunden waren, wie die Weingärten in Mautern,1993 oder nicht zu Lehen vergeben waren, wie Weingärten in Rugstorf.1994 Die Einkünfte von Mautern waren (auch) für die Verpflegung der bei der Weinlese beschäftigten Leute bestimmt („(...) de quibus pascuntur collectores vinearum“),1995 andere Einnahmen für den Unterhalt der Kirche in Sankt Michael.1996 Der überwiegende Anteil der Einkünfte aber blieb unmittelbar dem Hochstift zur Verfügung. Die Höhe dieser Getreideeinnahmen ist beträchtlich, die Last, die auf einem Weinberg lag, nicht zu unterschätzen.

1993 PU I., S. 188–190. 1994 PU I., S. 190: „In Rugstorf 21 mod. frumenti.“ – Da keine Leheninhaber genannt werden, standen diese wohl unter direkter bischöflicher Verwaltung. 1995 PU I., S. 189: „(...) wovon [von den Erträgen in Mautern] die Weinleser verpflegt werden.“ 1996 PU I., S. 190: „Ad Sanctum Michaelem 12 mod. frumenti et 13 sol.“

367

Für das 13. Jahrhundert bleiben jetzt nur mehr die Güter zu erwähnen, die einem hochstiftischem Amt unmittelbar zugeordnet waren, wie z. B. der „Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten“.1997 Zwei Gemeinden sind zu nennen, Mautern1998 und Rührsdorf.1999 So flossen vom Burgrecht in Mautern jährlich 20 Schillinge dem Amt Sankt Pölten zu sowie andere Abgaben, wie sie im statistisch-topographischen Teil zusammengestellt sind. Auch Rührsdorf hatte einen beträchtlichen Betrag zu entrichten, der von den dortigen 16 Lehen erhoben wurde, an Geld allein über 5 Talente (1 200 Denare) und Abgaben an Wein, die in diesem Gebiet nirgends fehlen.2000 Schließlich stehen noch die Kirchenlehen2001 in Hollenburg und in Mautern aus. Die Kirche in Hollenburg vergab der Bischof von Freising, ausgenommen den Besitz der Pfarrei und den Zehnt. Beide Rechte blieben wahrscheinlich beim Passauer Bischof.2002 Auch in Mautern vergab nicht der Bischof von Passau die Kirche, sondern das Stift Göttweig, das auch den Zehnt bezog. Die Einkünfte, die aus dem Fundus erwuchsen, teilten sich Bischof und Abt.2003 Die Situation dieser beiden Kirchen spiegelt genau die Lage des hochstiftischen Besitzes in diesem Raum. Es ist zwar reicher Besitz festzustellen, aber er war stark aufgesplittert und unterlag stets der Gefahr der Entfremdung. Es mußte daher gelingen, die Verwaltung zu vereinfachen und den Besitz zu konzentrieren, oder es war der Zeitpunkt abzusehen, bis ein Stück nach dem anderen abbröckelte. Wie das Urbar des 14. Jahrhunderts zeigt, hatte tatsächlich eine starke Verwaltungsvereinfachung stattgefunden. Den 9 Ämtern und Lehensgebilden des 13. Jahrhunderts stehen im 14. Jahrhundert nur mehr 2 gegenüber, wobei die Herrschaft Mautern als Zentrum anzusehen ist.2004 Dieses Urbar ist sehr ausführlich und beschreibt auch kleinere Objekte in Einzelheiten. Ein erster Abschnitt beschäftigt sich mit Angaben über die zu Mautern gehörigen Äcker, die der magister curie, also der Meier, für den Bischof bewirtschaftet.2005 Das Größenmaß ist das stadium, das „vulgariter gwanten“ bezeichnet wurde. Maidhof übersetzt diesen Ausdruck mit „Gewende“, „Ackerstreifen“; doch kommt auch „Gewanne“ in Frage.2006 Insgesamt werden 16 stadia gezählt, die 46 1997 PU I., S. 160–171. 1998 PU I., S. 168–169: „Item de iure, quod dicitur purchreht, in Muottarn et in Steine 20 sol.“ 1999 PU I., S. 169. 2000 PU I., S. 169: „In Rukestorf de 16 prediis 4 tal. et 30 den.“ 2001 PU I., S. 202–247: Kirchenlehen in Niederösterreich südlich der Donau. 2002 PU I., S. 226: „Item ecclesiam in Holnburch confert episcopus Frisingensis exceptis plebesanis et decimis.“ 2003 PU I., S. 226: „Item ecclesiam in Mauttarn conferunt Gotwicenses et recipiunt decimas, fundus autem est episcopi et abbatis.“ 2004 PU I., S. 517–522. 2005 PU I., S. 517–518. 2006 Vgl. PU III., S. 382.

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Metzen Saatgetreide erfordern.2007 Hinzu kommen 2 Wiesen, vier und acht Tagwerk groß.2008 Eine Insel (Wörth) in der Donau erbrachte Einkünfte (fructus) in Höhe von 40 und 50 Pfund und mehr.2009 Ferner ist ein Fischwasser aufgeführt.2010 Dann folgt eine Reihe von Zehntrechten, von Weinbergen, Einkünfte vom Gericht und Angaben über weiteren Besitz, wie Zinslehen, der Kauf eines Meierhofes, kleinere Anwesen und immer wieder Weingärten und deren Erträgnisse.2011 Insgesamt zeigt es sich, daß hier das Hochstift eine beträchtliche Gütermasse als Besitz beanspruchte. All diese Güter und Besitzungen lagen im wesentlichen im heutigen GB Krems an der Donau. Die entsprechenden Gemeinden sind aus der Übersicht zu ersehen. Trotz der Dichte dieses Besitzes kann man nicht von einem geschlossenen Besitz sprechen. Das mag zwar ursprünglich der Fall gewesen sein. Aber durch die Schenkungen Bischof Altmanns an das Kloster Sankt Nikola in Passau und vor allem an das Stift Göttweig war dieser Komplex stark ausgedünnt worden.2012 Schließlich weiß das Urbar des 14. Jahrhunderts noch von „Weinbergen und Zehnten um Mautern“ zu berichten.2013 Auch in diesem Falle handelt es sich zum Teil um sehr differenzierte Angaben, meist um unbedeutendere Objekte wie einzelne Flurstücke. Auf sie sei hier nicht näher eingegangen.

PB Krems an der Donau, II. GB Krems an der Donau

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Weingärten bei Mautern: Baumgarten, Mauternbach

1. Weinberge und Zehnte: Gedersdorf, Mautern, Rohrendorf bei Krems, Rossatz, Rührsdorf, Stratzing,

Unterloiben

2. Lehen des Selker von Gedersdorf bei Krems:

Brunn im Feld, Haitzendorf, Theiß

2. Herrschaft Mautern: Geyersberg, Hollenburg, Mautern, Mauternbach, Oberfucha, Rossatz,

Rührsdorf

3. Übergriffe des Zehntners von Stein in Besitzrechte um Krems und Stein:

2007 PU I., S. 518: „In predictis agris omnibus seminantur bene 46 metr.“ 2008 PU I., S. 518: „Item dominus episcopus habet in Mautarn 2 prata (...).“ 2009 PU I., S. 519: „Item habet in Insula in Danubio (...).“ 2010 PU I., S. 519: „Item habet piscationes (...)“ 2011 PU I., S. 521–522. 2012 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 416–417. 2013 PU I., S. 696–699: Weinberge und Zehnte um Mautern, Krems und Langenlois.

369

Droß, Dürnstein, Egelsee, Gedersdorf, Gneixendorf, Imbach, Priel, Rohrendorf

bei Krems, Senftenberg, Stratzing, Unterloiben

4. Kirchenlehen in Niederösterreich: Hollenburg, Mautern

5. Herrschaft und Hofmark Sankt Pölten: Mautern, Rührsdorf

6. Weinberge und andere Lehen bei Hundsheim: Mauternbach

7. Nach den Grafen von Hernstein erledigte Lehen in Niederösterreich:

Paudorf

8. Lehen des Hermann von Schönleiten: Rührsdorf

9. Durch die Edelfreien von Machland geschenkter Besitz:

Unterloiben

2.3.17.2. Gerichtsbezirk Langenlois Nördlich an den GB Krems an der Donau schließt der GB Langenlois an.2014 Mit der Entfernung nach Norden (von Krems aus gesehen) verläuft sich der hochstiftische Einfluß mehr und mehr. Westlich der Kamp, die diesen GB durchfließt, sind umfangreichere hochstiftische Liegenschaften und Rechte zu erkennen als östlich des Flusses. Schon nach geringer Distanz ist dann das Hochstift bis zur Schmida hin nicht mehr als Grundherr bzw. als Zehntherr vertreten, und östlich davon, im Weinviertel, kann kaum noch Besitz nachgewiesen werden.

2014 Der Ortsname wird von dem slawischen Libusa oder Liubisa abgeleitet, die Liebliche, ein Hinweis auf frühe slawische Siedlungstätigkeit in diesem Raum. In der Folgezeit wechselten sich die Grundherrschaften rasch ab: im 11. Jahrhundert das Hochstift Passau und Zehntrechte des Benediktinerstifts Göttweig, um 1140 das Stift Reichersberg am Inn in Oberösterreich und seit dem 13. Jahrhundert St. Peter in Salzburg und das Stift Zwettl. Die Babenberger brachten schon im 12. Jahrhundert das Dorf an sich und unter König Ottokar von Böhmen wurde Lois zum bedeutenden Handelsplatz mit Privilegien für die dort tätigen Juden. 1310 erhielt Lois das landesfürstliche Marktrecht. Der Ort Lois war zweigeteilt, der Zusammenschluß zu Langenlois erfolgte etwa an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert. Österreichisches Städtebuch. Die Städte Niederösterreichs. 2. Teil H–P. S. 185–200. – Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 376–378.

370

Wie in allen Passauer Urbaren sind auch im GB Langenlois die Belege für das 13. Jahrhundert häufiger als für das 14. Jahrhundert. Es kann auch hier angenommen werden, daß viel Besitz in diesen hundert Jahren verlorengegangen ist. Die „Übergriffe des Zehntners von Stein“2015 in die hochstiftischen Besitzrechte um Krems und Stein wurden schon berührt. Auch die Zehntrechte Rapotos von Schönberg,2016 die sich erledigt hatten, sind im 14. Jahrhundert nicht mehr erwähnt. Die 2 Lehen des Selker von Gedersdorf2017 in Langenlois waren anscheinend dem Hochstift verblieben, wenigstens Teilrechte davon, während die Zehntrechte, die sich nach Heinrich und Wichard von Zöbing2018 in Zöbing selbst erledigt hatten, im 14. Jahrhundert nicht mehr zu finden sind. Zu dieser Zeit sind hochstiftische Rechte nur mehr in dem Urbarabschnitt verzeichnet, der die „Weinberge und Zehnte um Mautern, Krems und Langenlois“2019 zusammenfaßt. In Diendorf am Kamp in der G Etsdorf am Kamp2020 hatte der Bischof seinen halben Zehnt dem Kloster Engelszell geschenkt, ebenso in Zeiselberg in der G Gobelsburg.2021 Verblieben war der Zehnt von 2 Meierhöfen in Langenlois.2022 Die Einnahmen an diesem Ort beliefen sich auf 16 ternarii Wein, das sind etwa 400 Eimer. Die Rechte des Hochstifts in Lengenfeld sind nicht näher bezeichnet. Vermutlich handelt es sich um Zehntrechte. Weitere Besitzungen sind nicht mehr zu erkennen.

PB Krems an der Donau, III. GB Langenlois

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Übergriffe des Zehntners von Stein in

Besitzrechte um Krems und Stein: Etsdorf am Kamp, Gobelsburg,

Langenlois, Lengenfeld, Mittelberg, Schiltern, Zöbing

1. Weinberge und Zehnte um Mautern, Krems und Langenlois:

Etsdorf am Kamp, Gobelsburg, Langenlois, Lengenfeld

2. Nach Rapoto von Schönberg erledigter

2015 PU I., S. 179–183: Übergriffe des Zehntners von Stein in Besitzrechte um Krems und Stein. „De hoc intromisit se decimator de Stein 14 annis.“ 2016 PU I., S. 311–314: Nach Rapoto von Schönberg erledigter Zehnt in Niederösterreich. 2017 PU I., S. 184–185: Lehen des Selker von Gedersdorf ö. u. nö. Krems. – PU I., S. 184: „Unum enim beneficium Leubs in villa superiori (...). Habui etiam ibidem beneficium (...) [ein zweites Gut].“ 2018 PU I., S. 302–303: Nach Heinrich und Wichard von Zöbing erledigte Lehen (betr. Niederösterreich und Tschechien bzw. Slowakei). 2019 PU I., S. 696–699. 2020 PU I., S. 699. 2021 PU I., S. 699. 2022 PU I., S. 698.

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Zehnt in Niederösterreich: Freischling, Plank am Kamp, Schönberg

3. Lehen des Selker von Gedersdorf: Langenlois

4. Nach Heinrich und Wichard von Zöbing erledigte Zehnte:

Zöbing

2.3.17.3. Gerichtsbezirk Spitz Der GB Spitz,2023 im Westen von Krems an der Donau gelegen, weist nur mehr einige wenige hochstiftische Besitzungen auf. Auch hier hatte sich der Zehntner von Stein2024 hochstiftischer Einkünfte bemächtigt, und zwar derer, die Passau aus dem Bach Moestenich bezog. Welcher Form diese waren, ist nicht angegeben. Schließlich verzeichnet das Hochstift in Hofarnsdorf in der G Mitterarnsdorf2025 noch ein Kirchenlehen, in dem es aber nur geringe Rechte beanspruchen konnte. So besaßen an dieser Kirche die Kanoniker von Salzburg das Patronatsrecht, der Zehnt gehörte dem Passauer Bischof und dem Stift Göttweig, der Fundus aber der Salzburger Kirche.2026 Der Einfluß Passaus war in diesem Falle also sehr beschränkt. Im 14. Jahrhundert2027 ist schließlich nur von 13 Eimern Wein berichtet, die der Bischof von Kolonen bei Sankt Michael in der G Wösendorf bezog.2028

2023 Der Markt Spitz liegt am nördlichen Donauufer. Erste Erwähnung des Ortsnamens 1148. Das Gebiet um Spitz ist aber urkundlich bereits 830 belegt, als König Ludwig der Deutsche dem niederbayerischen Benediktinerkloster Niederaltaich eine Schenkung Karls des Großen bestätigte. In diesem Raum baute Niederaltaich eine Herrschaft auf. Um den Jauerling verzeichneten auch die Grafen von Formbach (bei Passau) umfangreiche Besitzungen. Die Formbacher waren die Vögte des Klosters Niederaltaich, anschließend die mächtigen Grafen von Bogen. Nach dem Aussterben des Grafengeschlechts 1242 beerbten sie die Herzöge von Bayern. Alle waren Lehensträger des Klosters Niederaltaich. Erst 1504 fielen diese Besitzungen an Österreich. Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 561–563. 2024 PU I., S. 179–183: Übergriffe des Zehntners von Stein in Besitzrechte um Krems und Stein. – PU I., S. 179: „De aqua in Moestenich aput Sanctum Mychahelem in Wachow.“ – Vgl. PU I., S. 180, Anm. 1552 und 1553. 2025 PU I., S. 226–227. 2026 PU I., S. 226–227: „Item ecclesiam in Arnsdorf conferunt canonici Salzburgenses, sed decime sunt ecclesie Pataviensis et Gotwicensium; fundus autem pertinet ad ecclesiam Salzburgensem.“ 2027 PU I., S. 696–699: Weinberge und Zehnte um Mautern, Krems und Langenlois. 2028 PU I., S. 698: „Item ad Sanctum Michahelem habet episcopus 13 urnas [vini], in quibus certi coloni, quandoque plures quandoque pauciores (...).“

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PB Krems an der Donau, IV. GB Spitz

13. Jahrhundert 14. Jahrhundert 1. Kirchenlehen in Niederösterreich:

Mitterarnsdorf 1. Weinberge und Zehnte um Mautern,

Krems und Langenlois: Wösendorf

2. Übergriffe des Zehntners von Stein in Besitzrechte um Krems und Stein:

Wösendorf

2.3.18. Bundeshauptstadt und Bundesland Wien2029 Die Situation herrschaftlicher bzw. grundherrschaftlicher Entwicklung des Hochstifts Passau spiegelt sich in der Geschichte der Stadt Wien.2030 Unter Kaiser Augustus hatte sich das römische Reich bis an die Donau vorgeschoben. Der Fluß bildete die Grenze aber auch die Verbindung mit den Außenposten wie Regensburg und mit Oberitalien über den Inn und den Brennerpaß. Die Donauländer im Bereich des heutigen Wien gewannen an Bedeutung . Um 100 n. Chr. verlegte Kaiser Trajan eine Legion in das Kastell, genannt Vindobona. Neben dem Lager entwickelte sich eine Zivilstadt. Carnuntum blieb jedoch die Provinzhauptstadt. In der Zeit der Markomanneneinfälle im 2. Jahrhundert wurde Vindobona bereits Operationsbasis des Kaisers Mark Aurel. Hier starb der Kaiser um 180 n. Chr. Nach der Zerstörung Carnuntums zu Beginn der Völkerwanderung wurde Wien Sitz des Legionspräfekten und des Kommandanten der Donauflottille. 395 brach die Reichsgrenze zusammen und die verschiedenen Germanenstämme durchströmten das Land. Es scheint heute aber eine gewisse Siedlungskontinuität nachweisbar. Um 550 wird bei Jordanes Wien noch einmal genannt, dann schweigen die Quellen bis 881. Die Salzburger Annalen berichten erstmals von einem Gefecht mit den Ungarn bei Wien (ad Weniam). Die kriegerischen Auseinandersetzungen zogen sich über 70 Jahre hin. Mit der Schlacht auf dem Lechfeld 955 war die Ungarngefahr im wesentlichen behoben, doch die Herrschafts- und Verwaltungsstrukturen waren weitgehend zusammengebrochen und die Besiedlung stark reduziert. Das Jahr 976 brachte für Wien, aber auch für das ganze Gebiet des späteren Österreich, einen entscheidenden Einschnitt, nämlich die Errichtung der

2029 Ortsverzeichnis von Österreich, S. W1–W3. 2030 Österreichisches Städtebuch. Hrsg. von Othmar Pickl. Band 7. Die Stadt Wien. Hrsg. von Peter Csendes und Ferdinand Opll. Wien 1999 (Hrsg. von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Kommission für Wirtschafts-, Sozial- und Stadtgeschichte).

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babenbergischen Mark, die 1156 im Ausgleich zwischen Heinrich dem Löwen und dem Babenberger Heinrich XI. Österreich verselbständigte. Österreich hatte sich von Bayern endgültig rechtlich gelöst. Aus der babenbergischen Markgrafschaft war Österreich zum Herzogtum unter den Babenbergern aufgestiegen. Die entsprechende Urkunde, das sog. Privilegium Minus,2031 sicherte auch die Erbfolge für Söhne und Töchter. Damit war ein Abschluß erreicht, der schon längst überfällig war; das Herzogtum Österreich war dem Herzogtum Baiern – neben den anderen Herzogtümern im ostfränkisch-deutschen Raum – rechtlich gleichgestellt.2032 Damit setzte für Wien eine Periode dynamischer Entwicklung ein. Entscheidend war die Verlegung des Hauptsitzes der Babenberger von Klosterneuburg nach Wien. Die Siedlung breitete sich aus und wurde um 1200 mit einer Stadtmauer umgeben. Die kirchliche Oberhoheit des Bischofs von Passau blieb zunächst unangefochten. Im sogenannten Mauterner Tauschvertrag von 1137 war die rechtliche Grundlage für die Errichtung einer passauischen Pfarrkirche mit dem Passauer Patrozinium St. Stephan gelegt. Diese Vorläuferin des heutigen „Steffel“ wurde dann 1147 eingeweiht. Unter Herzog Leopold VI. (seit 1195 Herzog von Steiermark, seit 1198 Herzog von Österreich, gestorben 1230) setzte dann eine für Passau ungünstige Entwicklung ein. Der Herzog versuchte zwar noch vergeblich, die kirchliche Unabhängigkeit von Passau zu erreichen und ein eigenes Landesbistum mit Wien als Bischofssitz zu errichten, aber die Zukunft schien vorgezeichnet.2033 Unter diesen Voraussetzungen war eine grundherrschaftliche Position im einstigen Stadtbereich von Wien zwangsläufig nicht auszubauen. Passau blieb auf das Gebiet jenseits der frühen Stadtgrenzen beschränkt, heute Wiener Ortsteile wie Dornbach, Ebersdorf an der Donau, Gumpendorf, Heiligenstadt, Hetzendorf, Matzleisdorf, Nussdorf an der Donau und Sievering2034 und auf Gemeinden, die heute dem PB Wien Umgebung mit seinen Gerichtsbezirken

2031 Edition des Privilegium Minus: MGH DD F. I., Nr. 151. – Eine neuhochdeutsche Übersetzung mit Gegenüberstellung des lateinischen Textes ist leicht zugänglich über: Spieß, Karl-Heinz: Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter. Unter Mitarbeit von Thomas Willich. Idstein 2002 (Historisches Seminar – Neue Folge. Hrsg. von Armin Reese und Uwe Uffelmann. Band 13). S. S. 66–68. – Einen Bericht über die Vorgänge Mitte September 1156 in Regensburg mit Anmerkungen über die symbolhaften Rechtshandlungen liefert Bischof Otto von Freising in seinen Gesta Frederici, II, 57: Otto von Freising und Rahewin. Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronika. Übersetzt von Adolf Schmidt. Hrsg. von Franz-Josef Schmale. 4. Auflage. Darmstadt 2000 (FSGA, Band 17) S. 389–391. 2032 Görlich, Ernst Joseph. Felix Romanik: Geschichte Österreichs. Innsbruck, Wien, München 1970. S. 68–69. – Bosl, Karl: Geschichte Bayerns. Band 1. Vorzeit und Mittelalter. München 1952. S. 89–90. 2033 Handbuch der Historischen Stätten. Österreich. Band 1. Donauländer und Burgenland. S. 649. 2034 Vgl. PU III., S. 303–304.

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Klosterneuburg, Purkersdorf und Schwechat eingegliedert sind. Dort sind sie auch in dieser Untersuchung bearbeitet. Die Situation spiegelt sich in den Urbaren des 13. Jahrhunderts: „Item ecclesiam in Wienna confert episcopus Pataviensis; terminos illius habuit dux in feodo una cum decimis.“2035 – „Die Kirche in Wien vergibt der Passauer Bischof zu Lehen; ihren Bezirk2036 hat der Herzog zu Lehen und die Zehnten.“ Diese „Kirche in Wien“ ist wohl die Stephans-Kirche, zu der – wie bereits festgestellt – die rechtliche Grundlage 1137 im Mauterner Tauschvertrag zwischen dem Markgrafen und dem Bischof geschaffen worden war. Die zitierte Urbarsnotiz aus dem 13. Jahrhundert zeigt hingegen, daß der Bischof zwar unangefochten Eigentümer der Kirche war, daß aber sein realer Einfluß auf die speziell kirchlich-religiöse Funktion beschränkt blieb. Ähnlich stand es mit den Zehntrechten in Eßling. Auch sie waren dem Passauer Hochstift praktisch schon entglitten: „Item in Eselaren 24 beneficia; ½ decima domini ducis et ½ Geiseleri de Wienna iure pheodali.“2037 – „In Eßling 24 bäuerliche Zinslehen; ½ Zehnt besitzt der Herzog, ½ Zehnt Geiseler von Wien nach Lehnrecht.“ Diese Beispiele zeigen die Gefährdung des hochstiftischen Besitzes, trotzdem darf die grundherrschaftliche Präsenz des Hochstifts in Wien im 14. Jahrhundert nicht übersehen werden. Jedenfalls scheint es so, denn die urbariellen Aufzeichnungen berichten in einem relativ umfangreichen Teil von Besitzungen in der „Hofmark Wien“:2038 „Hic annotantur redditus hofmarchie Wienn(ensis) scripti ad informationem Uotzonis Hospitis ibidem et notarii sui Johannis, quos dicunt se personaliter investigasse et ante se registrum non invenisse.“2039 Diese kurze Erklärung wirft einige Fragen auf. Uzzo ist sicher der Verwalter dieser Hofmark. Ob nun sein Beiname Hospes bereits zum Familiennamen geworden war oder lediglich als Berufsbezeichnung (Gast, Gastwirt) gilt, bleibt offen. Schwieriger ist die Frage nach „hofmarchia Wiennensis“ zu klären, denn von einer Hofmark im gewohnten Sinn kann bei dieser Streulage des Besitzes nicht die Rede sein. Ohnehin sind nur 3 ½ Lehen mit ihren Besitzern genannt, die anscheinend wirklich in Wien lagen und die insgesamt 2 ½ Pfund (= 600 Denare), 1 Maß Roggen und 1 Maß Hafer abzuführen hatten.2040 Hinzuzuzählen

2035 PU I., S. 212. 2036 Unter termini = Bezirk ist wohl nicht der Pfarrsprengel gemeint, sondern die zur Kirche gehörige Vermögensausstattung mit Grund und Boden, die sonst als fundus bezeichnet wird. Vgl. PU III., S. 343. 2037 PU I., S. 259. 2038 PU I., S. 408–415. 2039 PU I., S. 408: „Hier werden die Einkünfte der Hofmark Wien vermerkt, aufgeschrieben zur Information des dortigen Uzzo Hospes und seines Schreibers Johannes, die erklären, sie hätten diese persönlich erkundet und sie hätten ein Register vor ihrer Amtszeit nicht gefunden.“ 2040 PU I, S. 408–409.

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sind mit Einschränkung noch weitere Lehen „in civitate Wienn(ensis) et iuxta civitatem (...), que fulgariter [vulgariter] dicuntur purchrecht.“2041 Diese Güter lagen „retro Novum forum“ (= hinter dem Neuen Markt),2042 dann folgt der Schmid Mulich, ebenfalls dort2043 und eine Frau Grunterinna.2044 Der Nagel besitzt ein Haus und eine Scheune „extra portem Stubentor“2045 und eine Mühle „circa Sanctum Spiritum“, also beim Heiliggeistspital.2046 Nach den Urbaraufzeichnungen zählten zur Hofmark Wien vor allem aber Weingärten in der näheren oder weiteren Umgebung des alten Stadtbezirks, wie bei St. Ägidi in Gumpendorf,2047 in Matzleinsdorf im heutigen Wien,2048 am Kahlenberg,2049 in Nußdorf2050 oder auch in Sievering.2051 Die Erträge wurden teils nach Wien selbst, teils nach Klosterneuburg eingebracht.2052 Zehnterträge aus dem Umfeld des alten Wien waren ebenfalls an die Hofmark Wien abzuführen.2053 Diese Zehntabgaben beliefen sich in etwa auf 220 Maß beiderlei Getreide.2054 Auf diese Besitzungen wird lediglich in der Inhaltsübersicht zu Kodex 10½ verwiesen.2055 Weitere Angaben fehlen für Wien. Es zeigt sich also, daß die Bezeichnung Hofmark für Wien anderen Ursprungs sein muß, denn der zugehörige Besitz entspricht der Form eines Amtes und außer besitzrechtlichen Funktionen ist weder von Niedergericht noch anderen Rechtsformen die Rede. Vermutlich reicht diese Hofmarksbildung noch in eine Zeit zurück, in der in Passau zu hoffen war, dieser Besitz des Hochstifts in Wien werde sich zu einem Zentrum einer hochstiftischen Herrschaft entwickeln.

2041 PU I., S. 410. 2042 PU I., S. 410. – Der Neue Markt lag ursprünglich südwestlich der Stephanskirche und ist seit 1234 belegt. Nachdem er 1276 abgebrannt war, entstand das nordwestlich gelegenen Viertel unter dem Namen „retro Novum forum“. Vgl. PU I., S. 410–411, Anm. 33. 2043 PU I., S. 410. 2044 PU I., S. 411. 2045 PU I., S. 411. 2046 PU I., S. 411. – Das Heiliggeistspital lag damals vor dem Kärntnertor jenseits der Wienbrücke. PU I., S. 411, Anm. 36. 2047 PU I., S. 411. – Vgl. PU I., S. 411, Anm. 39. 2048 PU I., S. 412. 2049 PU I., S. 413. – Nordwestlich von Wien gelegen. 2050 PU I., S. 413. 2051 PU I., S. 413. – Stadtteil im heutigen Wien. 2052 PU I., S. 414. 2053 PU I., S. 414: „(...) ad hofmarchiam Wienn(ensem) spectant decime (...).“ 2054 PU I., S. 415: „utriusque grani“. 2055 PU I., S. 706.

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III. Zusammenfassung – Das Bild der Grundherrschaft Das Projekt „Die Grundherrschaft des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert, dargestellt an den Passauer Urbaren“, hat sich das Ziel gesetzt, die Struktur dieser Grundherrschaft in Bestand, Entwicklungsprozeß und Beziehung zu den benachbarten Herrschaftsträgern während des 13. und 14. Jahrhunderts zu erschließen. Grundlage der Untersuchung sind die ältesten Urbare des Hochstifts Passau, die bereits 1933 von Adam Maidhof ediert wurden, doch bisher ohne weitergehende Auswertung geblieben waren. Zunächst galt es, den hochstiftischen Besitz kartographisch festzulegen. Die Urbarsnotizen zu den Ortsangaben wurden exzerpiert, lokalisiert und entsprechend der modernen Verwaltungsstrukturen des Freistaates Bayern und der Republik Österreich zusammengestellt. Das Ergebnis liegt in Band 2 dieser Arbeit vor. Die Übertragung in das Kartenbild erfolgte als nächster Schritt. Die Ergebnisse wurden in eine Karte im Maßstab 1 : 200 000 eingetragen, gegliedert nach Besitz und Rechten. Dadurch wird die Struktur dieser Grundherrschaft deutlich gemacht. Auf der Grundlage der topographischen Auswertung und des Kartenbildes wird der Aufbau der Grundherrschaft in geographischer, wirtschaftlicher und sozialgeschichtlicher Hinsicht detailliert beschrieben (Band 1 dieser Untersuchung).

1. Der Herrschaftsraum Die Lage des Passauer hochstiftischen Besitzes ist von der Donau und dem Unterlauf ihrer Nebenflüsse bestimmt. Nach den urbariellen Aufzeichnungen des 13. und 14. Jahrhunderts reichte der hochstiftische Einfluß vom Gebiet südlich von Regensburg die Donau abwärts bis über Wien hinaus. Die Leitha bildete die östliche Grenze. Allgemein gesehen ist das Hochstift an allen Unterläufen der südlichen Donaunebenflüsse begütert; das gilt für Isar und Vils wie für den Inn mit der Rott als seinem linken und der Andiesen als rechtem Nebenfluß. Ebenso steht es mit allen rechten Nebenflüssen der Donau im heutigen Österreich, die aus den Alpen der Donau zuströmen, nämlich der Traun wie auch der Enns, die noch in karolingischer Zeit die Grenze der Ostmark darstellte. Besitzungen an der Ybbs, der Erlauf und der Traisen gingen in der Zeit der Ungarnstürme zeitweise verloren, wurden zurückgewonnen und wieder verloren, aber seit der

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Mitte des 11. Jahrhunderts durchströmten diese Flüsse unbestrittenes Gebiet der Ostmark. Schließlich bildete die Leitha die endgültige Grenze zu Ungarn, und das bis heute. Das Gebiet nördlich der Donau erhält seine charakteristische Prägung weniger durch die Flüsse als vielmehr durch das Waldgebirge, das am Arber beginnt und mit abfallender Tendenz bis ins Waldviertel in Niederösterreich nach Osten reicht. Die heutige Landesgrenze zu Tschechien bildete in etwa auch die Herrschaftsgrenze seit Beginn der Besiedlung. Mühlviertel, Waldviertel und Weinviertel weisen in ihren Bezeichnungen darauf hin, daß keine festgefügten Grenzen die Gebiete umreißen. Die konsequente Besiedlung der weitgehend unberührten Waldgebiete stand bis ins 13. Jahrhundert noch am Anfang. Im Norden von Passau war es das Kloster Niedernburg, das Landbesitz bis zum Dreisessel beanspruchte, allerdings seine Herrschaftsrechte an das Hochstift Passau verloren hatte. Großes Verdienst um die Kultivierung des Landes erwarben sich die Witigonen und schließlich auch die Babenberger. Auch das Hochstift Passau versuchte, von dem Gebiet aus, das man den Niedernburger Nonnen abgenommen hatte – das weiterhin aber den Namen „Land der Abtei“ trug – sich nach Osten auszudehnen, allerdings nur mit mäßigem Erfolg, wie die Urbare zeigen. In diesen weiten Gebieten besaß das Hochstift viel Besitz, aber nicht allzu viele Machtzentren, sondern vielfachen Streubesitz in unterschiedlichster Form, vom Meierhof bis zu geringen Zehntrechten, und alles umlagert von nach Expansion strebenden Nachbarn. Denn der Bischof war fern, seine weltliche und militärische Macht eher bescheiden und sein finanzieller Bedarf gleichwohl nicht gering. Zwei politische Mächte setzten dem Hochstift besonders zu: In Bayern – und das umfaßte im 13./14. Jahrhundert noch weite Teile des heutigen Oberösterreich – war es verständlicher Weise der bayerische Herzog, der mit hochstiftischen Gütern und Herrschaften seinen Machtbereich zu arrondieren versuchte, und in der alten Ostmark der Markgraf aus dem Geschlecht der bayerischen Babenberger, der es verstand vom Markgraf zum Herzog von Österreich aufzusteigen. Der herzogliche Besitz der Babenberger war zwar zunächst noch von bescheidener Größe, aber den Willen und die politische Fähigkeit zur Ausweitung und Festigung der Macht besaßen sowohl das Geschlecht der Babenberger wie das ihrer Nachfolger, der Habsburger.2056 Sie alle waren keine Kirchenfeinde, aber es sollte Jahrhunderte dauern, bis die Probleme der politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen

2056 Niederstätter, Herrschaft, S. 63–132. – Görlich/Romanik, Geschichte, S. 76–79 und S. 84–88.

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geistlicher und weltlicher Macht gelöst waren. Mit der Säkularisation in Österreich und Bayern wurde das Hochstift endgültig aus den staatlichen Gefügen herausgelöst.

2. Die Strukturformen des Besitzes Die Besitzformen einer Grundherrschaft – so auch des Hochstifts Passau – sind äußerst vielfältig. Davon zeugen auch die Urbare des Hochstifts. Noch im gegebenen Zeitraum beherrschten landwirtschaftliche Güter in den unterschiedlichsten Größenordnungen das Bild. Diese reichten vom Meierhof, dem ursprünglichen Verwaltungszentrum eines begrenzten Gebietes, bis zur area,2057 einer Feldflur von eher bescheidener Größe. Im 13. und 14. Jahrhundert, also dem Zeitraum, den die hochstiftischen Urbare umfassen, ist ein grundlegender Wandlungsprozeß in der agrarischen Struktur des Landes festzustellen, der im Grunde auf eine Verkleinerung und eine Vermehrung der Siedlungsstellen hinausläuft. Die Vermehrung geschah einmal durch die sogenannte Hofteilung, die möglich wurde, weil die Grundherrschaft die Eigenbewirtschaftung in den Meierhöfen zurückschraubte. Diese relativ großen Wirtschaftsbetriebe boten ohne Schwierigkeit die Basis für zwei oder mehrere Hofanlagen. Eine zweite Möglichkeit bot die kräftig einsetzende Rodungsarbeit. Sie ist in den Orts- und Flurnamen erkennbar. Auch die Neubruchzehnten2058 für neue Rodungen weisen darauf hin. Insgesamt konnten die Größenverhältnisse der Siedlungsstellen von unterschiedlichster Art sein. In den folgenden Abschnitten werden einige Hofgrößen und Bezeichnungen von Flurstücken herausgegriffen, die das Siedlungs- und Herrschaftsbild des Passauer Grundbesitzes im Spätmittelalter dominierten. 2.1. Das Lehen „Lehen“ ist in zweifacher Hinsicht zu sehen, nämlich Lehen als Rechtsform und Lehen als Form der Hofgröße. Lehen als Rechtsform beschreibt Schmellers „Bayerisches Wörterbuch“ als Gut, welches vom Eigentümer einem anderen unter bestimmten Verpflichtungen zur Benutzung überlassen wird. Beim Tod des Lehensherrn wie des Leheninhabers ist der Vertrag unter bestimmten Auflagen für den künftigen Lehensinhaber neu zu schließen. Ein Erbrecht liegt folglich nicht vor.2059

2057 PU III., S. 322: „(...) meist Baufläche mit kleinerem Anwesen.“ 2058 Neuriß, novale, novella. PU I., S. 48, S. 114, S. 318 u. a. 2059 Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 1464.

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Im bayerisch-österreichischen Bereich bezeichnet Lehen auch eine Hofgröße. Bevor der bayerische Hoffuß die Hofgröße in ganze und halbe, viertel, achtel, sechzehntel usw. Höfe zum Zweck einer gleichmäßigen Abgabenverpflichtung einteilte, stand das Lehen in Bezug zu Hof, Gut bzw. Häusl usw. In diesem Sinne galt Lehen als ein Besitz bestimmter Größe. Wie die häufige Verbindung mit einem Gewerbe oder speziellen Aufgaben zeigt, war ein Lehen meist nur von geringerem Umfang. Es gab Kastenlehen, Amtlehen, ja Krautlehen, Küchenlehen, Schüssellehen, Weinzurllehen, alle als Sonderlehen, die sich auf Ämter bzw. spezielle Aufgaben des Inhabers bezogen.2060 Die Zahl dieser Lehen nahm im 13./14. Jahrhundert stark zu, vor allem durch die Teilung größerer Güter.2061 Diese Aufsplitterung zeigt eine positive, aber auch eine negative Wirkung. Einmal verstärkte sich durch die Teilung die Siedlungsdichte, und die Zahl von „Hausbesitzern“ stieg. Hinzu kommt, daß diesen Leuten in bestimmten Gebieten die Rodung bisher landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zugestanden wurde, wie die Abgaben für „Neubrüche“ zeigen.2062 Waren diese Lehen mit einem Gewerbe oder mit bestimmten Verwaltungsaufgaben verbunden, war ihre Existenz im allgemeinen gesichert. Andererseits war ihre wirtschaftliche Basis sehr schmal, und persönliches Unglück, Seuchen und Mißernten, Fehden und Raubzüge konnten die Inhaber schnell in größte wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. 2.2. Die areae – kleinere landwirtschaftliche Nutzflächen Kleiner als die Lehen sind die areae.2063 Es handelt sich dabei um kleine landwirtschaftliche Nutzflächen – oft verbunden mit einem Haus in einfacher bis bescheidenster Form. Diese areae werden gelegentlich auch als hofstat, areola oder locus bezeichnet. Eine weitergehende Differenzierung ist nicht möglich, da keine konkretisierenden Aussagen vorliegen. Vermutlich waren deren Inhaber Leibeigene, die ursprünglich als Arbeitskräfte vor allem bei den Meierhöfen lebten. Eine eigene Behausung mit einem Stückchen Acker war jedenfalls ein wirtschaftlicher Fortschritt, hingegen noch kein sozialer Aufstieg.

2060 PU III., S. 366–367. 2061 Z. B.: „(...) divisa in 4 laneos.“ PU I., S. 763. 2062 PU III., S. 374 (Stichwort: novale). 2063 PU III., S. 322.

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2.3. curia / Meierhof Die curia,2064 der Meierhof, steht im direkten Gegensatz zur area. Mit Sicherheit kann gesagt werden, daß Meierhöfe von größerem Umfang als die areae waren. Weitergehende Aussagen sind hingegen schwierig zu treffen, was sich schon darin zeigt, daß die Begriffe von Fall zu Fall wechseln. Um klassische Meierhöfe, die als Mittelpunkt einer regionalen Verwaltung fungierten, handelt es sich jedenfalls im 13./14. Jahrhundert nicht mehr. Für curia = Meierhof werden weitere Begriffe gebraucht: curta bzw. curtis,2065 villa,2066 villicatio,2067 hof.2068 Die Begriffsverwirrung ist groß, was zum Teil an den Verfassern der urbariellen Teilaufzeichnungen liegen mag, zum größeren Teil aber am raschen Strukturwandel des Grundbesitzes. Eine besondere Stellung innerhalb der Meierhöfe nahmen zwei spezielle Hofformen ein: der Zehnthof und der Schwaighof. Der Zehnthof2069 diente als Sammelpunkt für den Zehnt einer bestimmten Region. Hier waren die Vorrichtungen zur Sammlung und vorläufigen Aufbewahrung der unterschiedlichsten Zehnteinnahmen vorhanden: der Eierkeller, die Hühner- und Schweineställe, die Getreideböden usw. Wenn diese Waren auch nicht für lange Zeit am Hof verblieben, so mußte doch für eine sachgerechte Aufbewahrung gesorgt sein. Die Anlieferung an die Meierhöfe war an bestimmte Termine gebunden, die sogenannten Stiftstermine. Es können hier nur die wesentlichen genannt werden, denn sie sind selbst in der gleichen Herrschaft oftmals sehr verschieden. Da sind zum einen die sogenannten „Festzeiten des Herrn“ wie Weihnachten, Ostern und Pfingsten (Nativitas Domini, Pasca oder Pascha und Pentecostes), eventuell auch „Dreikönig“ (Epiphania = Fest der Erscheinung des Herrn). Hinzu kamen noch die sehr zahlreichen Marienfeste wie Mariä Lichtmeß am 2. Februar oder Mariä Geburt am 8. September.2070 Auch Heiligenfeste spielten als Abgaben- oder Stiftstermine eine bedeutsame Rolle, vor allem Feste der Heiligen, die in den Patrozinien der Ortskirchen eine besondere Verehrung genossen oder im Bauernstand als Helfer in den unterschiedlichsten Nöten hoch geachtet waren. Nur wenige seien herausgegriffen: der hl. Andreas am 29. November, der hl. Bartholomäus am 24. August, die hl. Katharina am 25. November, die beiden Apostel Jakobus und Philippus am 1. Mai, der hl. Martin am 11. November und schließlich gerade in

2064 PU III., S. 340. 2065 PU I., S. 6, S. 7 u. a. 2066 PU I., S. 12, S. 14, u. a. 2067 PU I., S. 30–34, S. 38–40 u. a. 2068 PU I., S. 86, S. 87 u. a. 2069 PU I., S. 8, S. 142, S. 168 u. a. Inhaber des Zehnthofes war der decimator = Zehentner. 2070 PU III., S. 344–346.

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der Diözese Passau die Diözesanpatrone, der hl. Stephanus am 26. Dezember und der hl. Maximilian am 12. Oktober; schließlich das Fest Allerheiligen am 1. November, das im Zusammenhang mit Allerseelen (2. November) geradezu zu den Hochfesten des bäuerlichen Jahres zählte.2071 Zu diesen bisher genannten Festzeiten und Stiftsterminen kamen noch der Fasching (Carnisprivium) und die Fastenzeit (Quadragesima). Der Fasching dauerte übrigens nicht wie heute Wochen, sondern eigentlich nur die letzten drei Tage vom Faschingssonntag bis zum Aschermittwoch. Alle diese Feste und Anlässe waren zugleich auch Feiertage, geprägt vom Verbot „knechtlicher Arbeit“, verpflichtend aber auch zum Besuch der teilweise lange dauernden Gottesdienste, die auch die nachmittägliche „Andacht“ (= Wortgottesdienst) einschlossen. Berücksichtigt man die oft sehr langen Fußwege zur Kirche und die unumgängliche Stallarbeit, dann blieb nicht viel freie Zeit übrig. Die an die Meierhöfe gelieferten Abgaben wurden von dort in größere Sammelstellen, die sogenannten Kasten2072 geschafft. Bei verschiedenen bäuerlichen Anwesen bestand dazu Transportverpflichtung als Scharwerk, auch Robot genannt. 2.4. bonum / Gut Ein weiterer sehr allgemein gehaltener Begriff ist die Hofbezeichnung bonum = Hofgut, Gut.2073 Darunter versteht man jedenfalls ein bäuerliches Lehen, allerdings von nicht näher bezeichneter Form. Lediglich das Rechtsverhältnis wird mit bonum angesprochen, das wechselweise auch durch die Begriffe beneficium oder predium ersetzt wird. Diese letzteren beiden Begriffe verweisen deutlich auf die Abhängigkeit von der Herrschaft. Diese bona werden bei Bedarf mit den Adjektiven culta2074 beziehungsweise inculta2075 oder öd versehen. Incultum weist auf ein ödeliegendes Anwesen hin. Bona inculta sind in den Passauer Urbaren nicht selten. Die angegebenen Gründe liegen in Witterungseinflüssen, Brandschäden oder Verwüstungen, wie die Urbare zeigen. Strukturell sind aber auch demographische Veränderungen oder generelle Fehlsiedlungen zu berücksichtigen.

2071 PU III., S. 344–345. 2072 kasten, auch granarium. PU III., S. 356. 2073 PU III., S. 329. 2074 PU I., S. 349. 2075 PU I., S. 630.

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2.5. villa / Meierhof bzw. Dorf Dieser Begriff zählt zu den umstrittensten und kann, wenn keine näheren Angaben im Umfeld der Quelle zu finden sind, nur mit großer Einschränkung umschrieben werden. Der Begriff villa2076 stammt zunächst aus dem klassischen Latein und wird gewöhnlich als „Landhaus“ oder auch als größeres Landgut (villa rustica) gesehen. Von dieser Vorstellung scheint sicher etwas im mittellateinischen Begriff villa vorhanden zu sein und deutet auf eine gewisse Größe und Selbständigkeit hin. Im „capitulare de villis“ Karls des Großen ist das Bild vorgezeichnet: Ein Meierhof als Musterbetrieb für die gesamte Region, ein Betrieb von beträchtlichem Ausmaß.2077 Davon ist natürlich im 13. und 14. Jahrhundert nicht viel übriggeblieben. Nur durch ihre Größe übertrafen diese villae die übrigen Liegenschaften. Diese Flächenausdehnung wurde allerdings vielen Meierhöfen auch zum Verhängnis. Sie gaben Möglichkeiten genug zur Teilung, oft bis zu den kleinsten Einheiten, den areae. Und so wurden aus villae ganze Siedlungskomplexe, kleinere entwickelten sich zu Weilern, größere zu Dörfern, anscheinend seltener zu Pfarrdörfern. An jede Quellennotiz ist also die Frage zu stellen: Liegt im konkreten Fall ein Meierhof vor oder handelt es sich um einen Weiler oder ein Dorf? Für das 14. Jahrhundert gilt jedenfalls, daß zu dieser Zeit die überwiegende Zahl der Meierhöfe der historischen Entwicklung schon gefolgt, also der Teilung unterworfen war. 2.6. Besondere landwirtschaftliche Lehensobjekte 2.6.1. ager und pratum / Acker und Wiese Wiesen und Äcker zählen zur Grundausstattung des bäuerlichen Lehensbesitzes und werden in den Urbaren gemeinhin nicht eigens erwähnt. Geschieht dies trotzdem, dann liegen spezielle Rechtsverhältnisse vor. Besonders im Bereich größerer kompakter Siedlungen, bei Städten und bei Burgen, treten solche Nennungen gehäuft auf.2078 Es handelt sich also

2076 PU III., S. 388–389. 2077 Brühl, Carlrichard (Hrsg.): Capitulare de villis. Cod. Guelf. 254 Helmst. der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel. Stuttgart 1971 (Dokumente zur deutschen Geschichte in Faksimiles. Reihe I. Band 1). Edition des Textes S. 56–63. – Franz, Günther (Hrsg.): Quellen zur Geschichte des deutschen Bauernstandes im Mittelalter. Darmstadt 1967 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausgabe. Band 31). Deutsche Übersetzung des Textes S. 39–59. – Vgl. auch: Kuchenbuch, Ludolf: Grundherrschaft im frühen Mittelalter. Unter Mitarbeit von Stefan Hanemann, Sabine Teubner-Schoebel und Juliane Trede. Idstein 1991 (Historisches Seminar. Neue Folge. Band 1), S. 101–106 (wesentliche Auszüge der Quelle lateinisch und deutsch). – Eine kurze Zusammenfassung des Forschungsstandes bietet: Brühl, Carlrichard. Adrian Verhulst: Artikel „Capitulare de villis“. In: LexMA, Band 2, Sp. 1482–1483. 2078 PU I., S. 539 (ager civilis = zur Erbleihe vergeben).

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vermutlich um Lehensbesitz der Stadtbewohner, die vor den Toren ihre meist kleine Landwirtschaft in der Regel zum Eigenbedarf für Mensch und Tier bewirtschafteten. Diese Grundstücke waren oftmals von so bescheidener Größe, daß sie sich kaum dazu eigneten, landwirtschaftliche Erzeugnisse in den Handel zu bringen. Nur wenige Äcker erreichten eine Größe, wie der des Ulricus aus Zeiselmauer,2079 der um 1324 in den Urbaren erscheint. An die 4 Joch ist sein Acker groß, ungefähr ein Hektar, für heutige Verhältnisse immer noch bescheiden. Das für die Äcker Gesagte gilt auch für die prata, die Wiesen,2080 die zumeist ebenfalls nur von geringem Umfang waren. Anders ist die Situation, wenn es sich um Schwaighöfe handelt, also Höfe, die auf die Viehzucht und die Milch- und Käseproduktion spezialisiert waren.2081 Bäuerliche Zinslehen besaßen nur vereinzelt Wiesen als Zusatz, die Schwaighöfe lebten hingegen davon. So erklärt es sich, daß die Größenverhältnisse sehr unterschiedlich sind. Die Entwicklung scheint allerdings darauf hinzuweisen, daß sich das alte Monopol der Schwaighöfe auf Viehzucht und Milchproduktion im 13. Jahrhundert ebenfalls im Strukturwandel befand. Für das Amt Moosbrunn in der Herrschaft Schwadorf wird berichtet, daß dort 28 bäuerliche Lehen für 180 Tagwerk Wiesen ihre Abgaben entrichteten.2082 Das zeigt, daß Vieh- und Milchwirtschaft über den Eigenbedarf hinaus bereits größere Verbreitung gefunden hatten. 2.6.2. Der Weinbau (Weinzurllehen) Im 13. und 14. Jahrhundert spielte der Weinbau im heutigen Ostbayern nur noch eine mäßige Rolle. Es wurde zwar früher, wie die Ortsnamen zeigen, offenbar noch viel Wein angebaut, doch seit Beginn der Neuzeit beschränkte man sich hierzulande auf Weinlauben und Weinspaliere an den Hauswänden. Nur die Gegend um das Dorf Winzer bei Regensburg bewahrte die alte Tradition.2083 Eine bedeutende Einnahmequelle war allerdings für die an den großen Flüssen Donau und Inn gelegenen Herrschaften der Weinhandel und die damit in Zusammenhang stehende Flußschiffahrt mit ihren Mautstellen. Das Hochstift lag günstig an einigen Umschlagplätzen im heutigen Österreich, betrieb aber auch selbst umfangreicheren Weinbau vor allem in der Wachau. „Iste sunt vinee et

2079 PU I., S. 446. 2080 Auch wis oder wismad genannt. PU I., S. 201, S. 419 u. a. 2081 PU III., S. 386. 2082 PU I., S. 200–201. 2083 Schmeller, Wörterbuch, Band 2, Sp. 924–929.

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predia (...).“2084 So oder ähnlich berichten nicht selten die Urbare des 13. wie auch des 14. Jahrhunderts. Der Weinbau war weitgehend straff durchorganisiert. Der Winzer – Weinzurl oder vinitor2085 genannt – trug die Verantwortung für die Pflege der Reben, für die Lese und die weitere Verarbeitung. Grundholden waren durch ihre Dienste verpflichtet, die Arbeit bis zum fertigen Produkt zu unterstützen. 2.6.3. Die Schwaighöfe Wie die Weinzurllehen speziell auf den Weinbau und die Weinerzeugung ausgerichtet waren, so lag der Schwerpunkt der Schwaighöfe auf der Rinderzucht und der Käseproduktion. Käse war ein verbreitetes Lebensmittel, weil durch die Käseproduktion das wichtige Nahrungsmittel Milch in den verschiedensten Formen dauerhaft haltbar gemacht werden konnte. Die Käsezubereitung entwickelte sich zu einer ausgereiften Technik, die nicht nur die Lehensinhaber der Schwaighöfe beherrschten, sondern gleichermaßen auch die gesamte bäuerliche Bevölkerung; denn alle waren von dem gleichen Problem der Milchkonservierung betroffen. Daneben waren die Schwaighöfe auf die Viehzucht ausgerichtet, vornehmlich auf die Rinderzucht. Die damaligen Rinderrassen entsprachen hinsichtlich ihres Aussehens und ihrer Milcherzeugung nicht den heutigen Vorstellungen. Doch war man bemüht, durch Züchtung Qualität und Menge zu steigern.2086 2.6.4. Schüssellehen Bäuerliche Lehensgüter sind nach den Passauer Urbaren nicht selten mit einem Gewerbe verbunden. Eine Grundherrschaft war ursprünglich ja immer bestrebt, möglichst autark zu sein, also alle zum Wirtschaftsbetrieb notwendigen Güter selbst herzustellen, soweit die Gegebenheiten es zuließen. Im Abschnitt „Lehen als Hofform“ wurde darauf bereits eingegangen. Die Schüssellehen spielten im Bereich des Hochstifts eine besondere Rolle. An acht verschiedenen Stellen erwähnen die urbariellen Aufzeichnungen Schüssellehen, zum Teil auch unter den lateinischen Bezeichnungen laneum scutellarum2087 oder auch laneum patellarum.2088 Bei den Schüssellehen handelte es sich um die gewerbsmäßige Herstellung von Töpferwaren, in der bayerischen Mundart Hafnerwaren genannt, abgeleitet aus Hafen = größerer

2084 PU I., S. 385. 2085 PU I., S. 164, S. 461, S. 792. 2086 Kokabi, Mostefa: Das Rind. Das Rind als vielseitiger Rohstofflieferant. In: Stadtluft, Hirsebrei und Bettelmönch. Die Stadt um 1300. Hrsg. vom Landesdenkmalamt Baden-Württemberg und der Stadt Zürich. Stuttgart 1993. S. 413–415. 2087 PU I., S. 724. 2088 PU I., S. 111, S. 164, S. 371 u. a.

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Topf.2089 Die Voraussetzungen waren im niederbayerischen und angrenzenden österreichischen Gebiet besonders wegen des reichen Lößvorkommens begünstigt. In kleineren Mengen findet sich Löß überall, sogar bis in die böhmischen Randgebirge hinein, konzentriert jedoch im und am breiten Tal der Donau und ihren Nebenflüssen.2090 Der Gäuboden zwischen Regensburg und Pleinting/Vilshofen ist wegen seines fruchtbaren Lößbodens zudem als niederbayerische „Kornkammer“ bekannt. In Gegenden mit Lößvorkommen entwickelte sich seit dem 17. Jahrhundert neben der Hafnerei eine umfangreiche Ziegelproduktion, die die alte Holz- und Steinbauweise ländlich-bäuerlicher Siedlungen ablöste. Transportschwierigkeiten führten dazu, daß Löß überall, wo er selbst in geringen Vorkommen zur Verfügung stand, zu Ziegeln verarbeitet wurde. Hafner und Ziegelbrenner gebrauchten das gleiche Material, aber zu verschiedenen Endprodukten. Das bäuerliche Küchengeschirr bestand – wie beinahe jedes Heimatmuseum bestätigt – vorwiegend aus Holz oder Ton, ob es nun zur Speisenzubereitung diente oder zur Bevorratung. Bei archäologischen Funden überwiegt daher Tongeschirr – ob ganz oder in Scherben. Wie die zahlreichen bayerischen Familiennamen „Hafner“ noch heute zeigen, spielte dieses agrarische Nebengewerbe eine bedeutende Rolle. Die Namenshäufigkeit erklärt sich aus den vielen Einzelbetrieben, die nur für die eigene Grundherrschaft arbeiteten. So traf es zu, daß in einer einzigen größeren Siedlung, in der verschiedene Grundherrschaften Besitzungen beanspruchten, auch mehrere gleiche Gewerbe betrieben wurden, weil jedes beinahe ausschließlich für die eigene Herrschaft produzierte. Dies gilt für alle Gewerbe, gleichgültig ob es sich um Hafner, Schmied oder Müller handelte.2091 Die Frage bleibt noch offen, warum diese Lehen gerade Schüssellehen genannt wurden und nicht einfach Hafnerlehen, handelt es sich doch generell um Hafner- bzw. Töpferware.2092 Der Grund liegt wahrscheinlich in der Bedeutung der Schüssel im Alltag.2093 Eine Eßkultur ist erst in Ansätzen zu erkennen. Messer

2089 Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 1055–1056. 2090 Geologische Karte von Bayern und Erläuterungen zur geologischen Karte: Geologische Karte von Bayern (1:500 000). Hrsg. vom Bayerischen Geologischen Landesamt München. – Erläuterungen zur geologischen Karte von Bayern (1:500 000). Hrsg. vom Bayerischen Geologischen Landesamt München. 2. Auflage. München 1964. – Topographischer Atlas Bayern. Hrsg. vom Bayerischen Landesvermessungsamt. Kartenwahl und Interpretation von Hans Fehn. München 1968. Vor allem Karten 83–88. 2091 Vgl. Dollinger, Bauernstand, S. 401–403. 2092 schuzzellechen. PU III., S. 381. 2093 Zur Verwendung von Holz- und Keramikgeschirr vgl.: Gross, Uwe: Keramik. In: Stadtluft, Hirsebrei und Bettelmönch. Die Stadt um 1300. Hrsg. vom Landesdenkmalamt Baden-Württemberg und der Stadt Zürich. Stuttgart 1993. S. 320–323. – Müller, Ulrich: Tischgeräte aus Holz. In: Stadtluft, Hirsebrei und Bettelmönch. Die Stadt um 1300. Hrsg. vom

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und Löffel reichten als Besteck, und aus der gemeinsamen Schüssel in der Mitte des Tisches aßen auf dem Land zu den alltäglichen Mahlzeiten noch vor 60 bis 70 Jahren alle Hausgenossen, der Bauer ausgenommen. Und ein Krug reichte für alle. Die Schüssel aber war für vieles zu gebrauchen, und es galt als Vorzug, wenn dem Gast bei Mahlzeiten seine spezielle Schüssel vorgesetzt wurde.

3. Die hochstiftischen Lehensinhaber Auf zwei Schwerpunkte konzentrieren sich die Urbare: Zunächst auf die Realien, Grund und Boden sowie Haus und Hof, die Basis jedes agrarischen Wirtschaftsbetriebes. Eng damit verknüpft ist der zweite Bereich urbarieller Aussagen, die Angaben über die Nutzer dieser Realien, also die Grundholden. Sie bewirtschafteten in unterschiedlichen Leiheformen das Land. Durch ihre Arbeit wurden die Produkte zum Eigenbedarf, aber auch zur Deckung der Ansprüche der Herrschaft erwirtschaftet. Ein dritter Schwerpunkt tritt nicht so sehr in Erscheinung trotz seiner großen Bedeutung, nämlich die Instanz zwischen Grundherrn und Grundholden: die Verwaltung. Sie wurde ursprünglich meist vom Landadel getragen, bis sich die spätere Ämterverwaltung ausgebildet hatte und Beauftragte des Grundherrn den in Ämter eingeteilten Besitz als Beamte2094 verwalteten. Die Lehensverfassung ging also in die Ämterverfassung über. Beide Organisationsformen sind in den Passauer Urbaren vertreten, doch die Ablösung der Lehensverfassung war zum Zeitpunkt ihrer Aufzeichnung bereits weit fortgeschritten. Dieser Prozeß entwickelte sich beinahe zwangsläufig. Die Ursache lag allein schon darin, daß eine Grundherrschaft immer schon Einkünfte besaß, die von grundherrschaftlichen Amtsträgern eingezogen wurden, wie z. B. Mautgefälle oder Zehnteinnahmen. Hinzu kamen spezielle Abgaben wie Eierdienste, der Vogthafer und dergleichen, die schließlich im hochstiftischen Kasten zusammengeführt wurden. Der Kastner war Beamter der Grundherrschaft, wie ursprünglich auch der Meier2095 bis zur Aufteilung der Meierhöfe in kleinere landwirtschaftliche Einheiten. Ohne beamtete Personen war keine Grundherrschaft lebensfähig, doch die Verwaltung von Wirtschaftskomplexen größerer Art übernahm ursprünglich der Adel in der Form

Landesdenkmalamt Baden-Württemberg und der Stadt Zürich. Stuttgart 1993. S. 311–319. – Zur besonderen Bedeutung von Schalen und Schüsseln bei Tisch: Ebd., S. 312. 2094 Beamter ist hier im Sinne von grundherrschaftlichem Amtsträger zu verstehen. Vgl. auch: Dollinger, Bauernstand, S. 382. 2095 Zu den Meiern und ihrer Stellung in der Grundherrschaft: Dollinger, Bauernstand, S. 390–393.

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der Leihe, also des Lehens. Theoretisch trug ein Lehen immer den Charakter der Leihe, aber jedes Lehen barg auch die Gefahr der Entfremdung in sich. Die Ursache lag im Lehensträger. Er stammte in der Regel aus der gleichen gesellschaftlich-sozialen Schicht wie der Lehensherr, nämlich aus dem Adel, in wenigen Fällen aus dem Stand nichtadeliger Bürger.2096 Dieser Lehensträger war in den meisten Fällen aber selbst Inhaber einer Grundherrschaft, er besaß eigene Ländereien und Grundholden als persönlichen Besitz, sein Allod. Zusätzlich übernahm dieser Herrschaftsträger nun Güter eines anderen Grundherrn als Leihe, sozusagen als Treuhänder. Es lag nahe, daß ein Lehensinhaber den Versuch unternahm, sein Lehen als sein Eigentum zu betrachten und zu seinem Allod zu schlagen. War nun der Inhaber eines hochstiftischen Lehens z. B. der Herzog, so bestand die große Gefahr, daß das Hochstift dieses Lehen eines Tages verlieren würde,2097 denn die weltliche Macht des Passauer Bischofs war der Macht des bayerischen Herzogs auf die Dauer nicht gewachsen. Wie der Herzog verhielten sich auch seine Lehensleute, wenn sie Lehensmänner zugleich des Hochstifts Passau waren, denn sie wußten sich in der Unterstützung des Herzogs, der mit einem eingezogenen hochstiftischen Lehen die Landeshoheit darüber gewann und so den eigenen Machtbereich ausdehnen konnte. Eine weitere Facette in diesem Wechselspiel der Macht gewann die Situation, wenn der Lehensherr sich genötigt sah, für unterschiedliche Zwecke sich Geld durch Verpfändung zu beschaffen. Geld über den Kapitalmarkt zu erhalten war im Hochstift des 14. Jahrhunderts nicht möglich, jedenfalls nicht üblich. Der einzig gangbare Weg schien die Verpfändung zu sein. Maidhof hat in seinem einleitenden Teil zu den Passauer Urbaren die Situation in etwa so skizziert:2098 Nachdem es zu Beginn des 13. Jahrhunderts den Bischöfen von Passau gelungen war, ihre politische und wirtschaftliche Position zu festigen, erreichte diese unter Bischof Otto von Lonsdorf (1254–1265) ihren Höhepunkt, andererseits verstärkte sich in seiner Regierungszeit auch die Opposition der österreichischen und der bayerischen Herzöge. Nach der Landesteilung von

2096 Auf die Sonderform, nach der im Spätmittelalter z. B. einzelne nichtadelige Bürger oder ganze Märkte und Städte Inhaber von Lehensgütern und Träger von Grundherrschaften waren, wird hier nicht eingegangen. Vgl. hierzu: Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250–1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Stuttgart 1988 (UTB für Wissenschaft. Große Reihe), besonders S. 236–242. 2097 PU I., S. 283–288: Vom Bayernherzog angeeigneter Besitz (betr. Niederbayern und oberösterreichisches Innviertel). 2098 PU I., S. XCI–XCVI.

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1255 war Herzog Heinrich der Besitz von Niederbayern zugefallen, einem Mann von „gewalttätiger Art und Ländergier“,2099 wie Maidhof schreibt. Die Einstellung des Herzogs ermunterte, wie schon gesagt, herzogliche Ministerialen zu gleichem Tun. Dazu zählten u. a.2100 der pfalzgräfliche Marschall von Eisenbuch, Burkhard von Weiher2101 und Albero Wallner.2102 Bischof Otto von Lonsdorf und seine unmittelbaren Nachfolger konnten Eingriffe meist noch abwehren, ja im Gegenteil Besitzungen noch hinzuerwerben. Aber zum Ende des 13. Jahrhunderts erfolgte ein Umschwung. Neuerwerbungen hatten die Finanzkraft des Hochstifts stark beansprucht und auch persönliche Unzulänglichkeiten verschiedener Bischöfe zwangen zu umfangreichen Verpfändungen. Die Folge war, daß ganze Herrschaftsgebiete dem Hochstift verloren gingen: Eferding fiel 1367 an die Schaumburger, die Herrschaft Mattsee mit Straßwalchen und Irrsdorf wurde zunächst an Salzburg verpfändet und blieb dann in dessen Besitz. Die Besitzungen mit dem Zentrum Schönbühel bei Melk, Wieselburg und Gleiß an der Ybbs fielen an Ministerialen des österreichischen Herzogs.2103 Auch nach 1400 setzte sich diese Entwicklung konstant fort und kam nicht mehr zum Stillstand. Als dann im Zuge der Säkularisation das Hochstift vor der Auflösung stand, war ihm nur mehr ein bescheidener Rest innerhalb der Bannmeile der Stadt Passau mit dem Land der Abtei verblieben. Die Errichtung der neuen Bistümer Wiener Neustadt mit Wien (1469),2104 Sankt Pölten (1784) und Linz (1783), die den Vorstellungen der Herrscher in Österreich entsprachen, taten ein Übriges, auch dort den kirchlichen Einfluß der Passauer Bischöfe zu beseitigen.2105 Dieser Gruppe mächtiger Konkurrenten des Hochstifts aus höheren und höchsten Adelskreisen steht die große Anzahl weit „unbedeutenderer“ Lehensleute des Bischofs gegenüber, die fast ausschließlich dem Landadel zugehörten. Im 13. Jahrhundert waren sie es, die durch Lehensübertragung die Verwaltung des verstreuten Besitzes leiteten. Erst die neue Ämterorganisation des 14. Jahrhunderts, die Beamte zu Amtleuten erhob, schaltete den Landadel

2099 PU I., S. XCI. 2100 PU I., S. XCI–XCII. 2101 PU I., S. 289–293. 2102 PU I., S. 281–282. 2103 PU I., S. XCV. 2104 „Wiener Neustadt, ehemaliges Bistum [...], auf Betreiben Kaiser Friedrichs III. von Papst Paul II. [am] 18.1.1469 zugleich mit Wien aus Passauer Gebiet errichtet unter Erhebung der Kollegiatskirche Unserer Lieben Frau zur Domkirche und des Chorherrenstifts zum Domkapitel [...]. Wegen des Widerstandes des Bischofs Ulrich III. von Passau konnte erst 1476 Peter Engelbrecht, der Lehrer Maximilians I. zum 1. Bischof ernannt werden.“ 1785 wurde das Bistum Wiener Neustadt von Joseph II. aufgehoben und der Erzdiözese Wien eingegliedert. Erhebung zum Erzbistum bereits 1722 und damit Metropole über Wiener Neustadt. LThK, Band 10, 1. Auflage, Sp. 880 (Stichwort: Wiener Neustadt). 2105 Kurze Zusammenfassung in: Handbuch des Bistums Passau. Stand 1958. S. 7–8.

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als Lehens- und Verwaltungsträger weitgehend aus. Gleichwohl gelang es Mitgliedern des niederen Landadels nicht selten, diese Positionen zu übernehmen. Zu diesen Ministerialen aus der Gruppe des Landadels zählten Leute wie Ludwig von Hagenau,2106 Poppo von Repoching bei Vichtenstein,2107 der Regensburger Domvogt2108 aus den Urbaren des 13. Jahrhunderts und eine ganze Reihe weiterer Lehensinhaber. Das Urbar des 14. Jahrhunderts2109 weiß von diesem Personenkreis nichts mehr, sondern nennt nur Ämter, Gerichte und Hofmarken. Das ganze Urbar beschränkt sich ausschließlich auf die Einnahmen aus diesen Organisationsformen, wie auch auf die sogenannten Sonderposten, die sehr unterschiedlicher Natur sind. Aber Lehensträger werden nicht mehr erwähnt; an ihre Stelle ist die hochstiftische Beamtenschaft getreten. Die Bezeichnung für diese Amtsinhaber ist sehr vielfältig und variabel. Das gilt übrigens für alle Berufsbezeichnungen. Sie wechseln anscheinend beliebig zwischen Latein und Mittelhochdeutsch; mittelhochdeutsche Begriffe werden latinisiert und umgekehrt. Es erschwert unser heutiges Verständnis erheblich, wenn darüber hinaus regionale Sprachgewohnheiten und Dialektformen einfließen. Die Amtschreiber und ihre Vorgesetzten fanden sich wohl leichter zurecht. Die bedeutendste Persönlichkeit einer Verwaltungseinheit war der Amtmann. Er war vor Ort der eigentliche Beauftragte und Vertreter der Grundherrschaft. Meist wohnte er am Sitz eines Wirtschaftsamtes, einer curia officialis. Seine Berufsbezeichnung wechselte zwischen officialis, officiarius, officiatus oder procurator, sein Amt hieß officina oder officium.2110 Ihm zur Seite stand eine Reihe grundherrschaftlicher Amtsträger, die für Teilbereiche der Verwaltung zuständig waren: Der bereiter,2111 der die Grenzen des Amtsbezirks umritt und spezielle Einrichtungen kontrollierte, vor allem den Zustand der Fahrwege, deren Instandhaltung zur Robot (Scharwerk) einzelner Lehensinhaber zählte. Dem positor2112 stand die Aufgabe zu, die Form und die Menge bestimmter Abgaben zu überwachen. Der forstarius2113 oder nemorarius2114 war für die gesamte Forstwirtschaft, vor allem auch für die Jagd in seinem Amt zuständig, der mutarius2115 für die Erhebung der Maut, der

2106 PU I., S. 29–31 und S. 31–33. 2107 PU I., S. 130–131. 2108 PU I., S. 269–271. 2109 PU I., S. 405–848. 2110 PU III., S. 375. 2111 PU III., S. 326. 2112 PU III., S. 330. 2113 PU III., S. 354 (auch forestarius). 2114 PU III., S. 374. 2115 PU III., S. 373.

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Wegegelder und Schiffszölle. Der zehentner2116 verwaltete die gesamten Zehnteinnahmen und sorgte für deren Transport zum Kasten, dem zentralen Gebäude zur Aufbewahrung der Naturalien am Amtssitz. Allen diesen Amtspersonen standen Helfer bei, zum Teil Knechte, zum Teil waren die Grundholden zur Arbeit verpflichtet, nämlich zu den Hand- und Spanndiensten. Die verschiedenen Burgen im Herrschaftsbereich des Hochstifts Passau nehmen eine Sonderstellung ein. Vorsteher einer Burg war der Burgvogt, auch als Burggraf bezeichnet.2117 Ihm unterstanden die servientes oder proprii, also die leibeigene Dienerschaft und das Gesinde, das für alle anfallenden Arbeiten zuständig war, wie für die Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten, die Versorgung des Nutzviehs und der Reitpferde, die Vorbereitung von Herrschaftsbesuchen usw. Eine weitere Aufgabe war, für die Heizung der Stube2118 des Bischofs zu sorgen, denn das Leben auf einer Burg war mit Kälte und anderen Unannehmlichkeiten verbunden. Der cellerarius2119 betreute den Weinkeller, und je nach politischer Lage lebten milites,2120 also unfreie, bewaffnete (Reiter-) Krieger oder Vasallen2121 in der Burg, die gelegentlich auch vom Herrschaftsinhaber selbst besucht wurde.

4. Die Bauern Das gesamte Gebiet des Hochstifts Passau war geprägt von der Landwirtschaft. Auch Gewerbe und städtischer Handel waren agrarisch bestimmt. Die Bauernschaft wies eine differenzierte Schichtung auf und reichte in ihren Eckpunkten vom Meier bis zum Knecht. Allerdings werden Knechte und Mägde nicht sehr häufig genannt. Die eigene bäuerliche Familie reichte im Normalfall aus, die in der Landwirtschaft anfallenden Arbeiten und die Verpflichtungen an den Grundherrn zu bewerkstelligen. Der Viehstand war in der Regel – an späteren Maßstäben gemessen – bescheiden, denn noch fehlte es an einer ausreichenden Düngung und an hochwertigeren Fruchtsorten. Es fällt heute schwer, ein zutreffendes Bild dieser verschiedenen Hofanlagen zu zeichnen.

2116 PU III., S. 392. 2117 PU III., S. 333. 2118 PU III., S. 382: stuba, stuppa = Stube, beheizter Raum. 2119 PU III., S. 392. 2120 PU III., S. 372. 2121 Der oftmals in der modernen Forschung und Literatur gebrauchte Begriff „Ritter“ wird in seinem Bedeutungsinhalt von der idealisierenden höfischen Dichtung des Mittelalters und der tradierten Vorstellungswelt des 19. Jahrhunderts, die bis in die heutige Zeit nachwirkt, verstellt und spiegelt die gesellschaftliche und soziale Realität der milites nicht angemessen wider. – Zum Problem der milites allgemein und deren Unfreiheit und sozialem Stand im Besonderen vgl.: Dollinger, Bauernstand, S. 279–283.

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Der Hausbau beschränkte sich in den meisten Fällen auf die Holzbauweise. Nur Kirchen und geistliche sowie weltliche Herrschaftssitze verwendeten in ihrer Bausubstanz Stein, im hochstiftischen Gebiet den sogenannten Bruchstein.2122 Der Ziegelbau kam in dieser Region erst im 15. Jahrhundert allgemein in Übung. Haus und Hof, Feld und Wald waren zu Lehen vergeben. Die beiden bedeutendsten Lehensarten waren die Freistift und das Erbrecht. Unter Freistift versteht man eine Leihe auf Widerruf, unter Erbrecht ein erbliches Nutzungsrecht eines Grundstücks wie auch eines landwirtschaftlichen Betriebes gleich welcher Größe. In beiden Fällen waren vom Inhaber Abgaben und Dienstleistungen, das servitium2123, an den Grundherrn zu entrichten, zusätzlich der Zehnt2124 an die Kirche, soweit deren Zehntrecht nicht schon verliehen, verpfändet oder geteilt war.2125 Wie die Urbarseintragungen zeigen, ging die Herrschaft bereits dazu über, Dienstleistungen in Gelddienste umzuwandeln, ein Vorteil für die Grundherrschaft, aber auch ein Vorteil für die Grundholden. Da sich die Geldwirtschaft immer mehr durchsetzte, war die Grundherrschaft bestrebt, ihre finanziellen Einkünfte auszubauen. Landwirtschaftliche Produkte bezog sie ohnehin ausreichend aus der eigenen Wirtschaft, also aus der Selbstbewirtschaftung. Auch für die Bauernschaft war diese Entwicklung von Vorteil, wenn es ihr gelang, ihre Produkte günstig zu erzeugen und auch vorteilhaft abzusetzen.

5. Handwerk und handwerkliche Produkte Jede Grundherrschaft ist geprägt von ihrer geographischen Lage in Verbindung mit den klimatischen Gegebenheiten, den natürlichen Voraussetzungen wie Bodenart und -bonität und der traditionellen Nutzung mit Ackerbau, Weide-, Vieh- und Holzwirtschaft. Im Bereich des Hochstifts Passau kommt vor allem der Weinbau in Niederösterreich2126 hinzu. Die Flüsse als Wirtschaftsfaktor und Handelsweg spielten ebenfalls eine bedeutsame Rolle mit ihren Mautgefällen2127

2122 Vgl. hierzu auch den Holzschnitt von Patavia = Passau aus der von 1493 stammenden Schedelschen Weltchronik, Blatt 200. Auch am Ausgang des Mittelalters waren in Passau fast ausschließlich Kirche, Burg, Stadtmauer, Rathaus und bischöfliche Bauten in Stein ausgeführt, während die sonstigen Häuser der Einwohnerschaft innerhalb und außerhalb der Stadtmauer in Holzbauweise errichtet waren. 2123 PU III., S. 383. 2124 zehent, tzehent, decimatio, decima. – PU III., S. 392. 2125 Beispiele: PU I., S. 837–848: Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten im Jahre 1366. – PU I., S. 848: Verpfändungen von Zehnten des Kastenamtes Sankt Pölten. 2126 Beispiel: PU I., S. 696–699: Weinberge und Zehnte um Mautern, Krems und Langenlois. 2127 PU I., S. 397–398: Einnahmen von der Maut auf Inn und Donau vom 8.1.1255 bis 20.1.1256.

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und der Fischerei.2128 Schließlich erlaubten in manchen Gegenden ein beschränkter Bergbau2129 und die Tonlager Ansätze gewerblicher Nutzung.2130 Diese Grundgegebenheiten führten zur Ausbildung spezieller handwerklicher Gewerbe. Zwar war der „Bauer“ in der Lage, viele Gewerbeformen selbst auszuführen. So waren ihm z. B. die Waldarbeit und die Pflege der Fischgewässer vertraut und der Weide- und Viehbetrieb gehörten zu seinen täglichen Arbeitsbereichen. Ähnlich stand es mit der Produktion und Verarbeitung von Stoffen für Kleidung aus Wolle und Leinen meist durch die Frauen. Hingegen mußten spezielle Produkte, die eigene Werkzeuge und besondere Arbeitstechniken erforderten, gewerbsmäßig von gelernten Handwerkern hergestellt werden.2131 Andererseits blieb auch der Handwerker ein „bäuerlicher“ Mensch. Wie die Urbare zeigen – und darauf wurde schon hingewiesen – waren auch Handwerksbetriebe meist mit Haus und Grund und Boden, wenngleich in bescheidener Form, von der Grundherrschaft ausgestattet und damit im Stande, die Grundbedürfnisse an Nahrung und Kleidung selbst zu decken. Die Verteilung der einzelnen Handwerksbetriebe in der Fläche entschied gleichwohl nicht der Einzelne, sondern entscheidend war der Wille der Herrschaft, die immer nach Autarkie strebte. Andererseits sicherte das weitgehende Gleichgewicht von Produktion und Verbrauch eine bescheidene Lebensqualität. In den Passauer Urbaren werden etwas mehr als 300 Berufe genannt, angefangen vom einfachen Hirten bis zum spezialisierten Kupferschmied oder Schwertfeger. Sie lassen sich vereinfachend in Gruppen zusammenfassen. Da sind einmal die Menschen, die speziell landwirtschaftlich geprägte Tätigkeiten ausführten wie z. B. die Hirten. Der Hirte – in den Quellen herter, hierto oder huter genannt2132 – weidete das Vieh des Grundherrn oder auch einer Gruppe von Grundholden um geringen Lohn. Neben Rindern, Schafen und Ziegen trieb er Schweine im Herbst auf die sogenannte Eichelweide,2133 denn die Wälder bestanden noch bis in die Neuzeit hinein überwiegend aus Laubgehölzen, aus Eichen und Buchen, wie die häufigen Ortsnamen Eichet, Aicha, Buchet usw. zeigen. Dort nährten sich die Tiere von Eicheln und

2128 Fischereigerechtigkeit = picatia, piscatura, vischwaid. – PU I., S. 535, S. 544, S. 583. 2129 PU I., S. 279: ertzengrize = Erzkiesgrube. 2130 PU I., S. 598, S. 724: hafenlehen = Lehen mit der Verpflichtung, Häfen (Töpfe) und dergleichen an die bischöfliche Küche zu liefern (PU III., S. 357). 2131 In zahlreichen Lehensbezeichnungen spiegeln sich Handwerk und Gewerbe. Dazu PU III., S. 366–367. Beispiele: Gerberlehen, Hafenlehen, Fischlehen, Sattellehen u. a. 2132 PU III., S. 358. 2133 Eichel- (Aichel-) beschränkt sich nicht nur auf die Früchte der Eiche. Vgl. Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 32.

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Bucheckern. Die Rinder trieb der Hirte auf die vom natürlichen Baumwuchs freien Geländeflächen in den Auen, den Hügel- und Berghängen, aber auch in die Wälder, denn im Laubwald wachsen – im Gegensatz zum „Schwarzgehölz“ (Tannen und Fichten) – auch Gräser und freßbare Pflanzen. Meist werden in den Urbaren Berufe der unteren sozialen Kategorie nicht genauer bezeichnet, weil diese servi zu den verschiedensten Arbeiten innerhalb des Arbeitsjahres herangezogen wurden. Spezielle Arbeiter hingegen wurden differenziert aufgeführt, wie z. B. der lader,2134 also der Auf- und Ablader (oder auch Fuhrknecht). Was er zu laden hatte, wird nicht vermerkt. Es kann sich um Baumstämme, Fässer und Salzkufen oder um Getreide handeln. Ähnlich verhält es sich beim haker2135 (Hacker) oder beim schubrer,2136 einem Fronarbeiter bei der Ernte, ähnlich dem „Ernteknecht“ der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, oder auch beim mader2137 (Mäher) und dem jäter (jater = derjenige, der Unkraut in den Feldern entfernt).2138 Eine weitere Gruppe ist einer gehobeneren Schicht zuzurechnen. Dazu zählten der Wagner, also der Wagenbauer, Weber und Lodenweber, der Müller, der Schmied, der Hafner und der Imker, der Schreiner, der Drechsler und der Löffelmacher – eine Eßgabel wurde noch nicht allgemein verwendet – schließlich noch Schuster und Schneider, Maurer und Spindelmacher.2139 Eine weitere Berufsgruppe ist der kleinstädtischen Bevölkerung zuzurechnen, also dem Ackerbürgertum. Diese Menschen haben ihren Acker, also ihr landwirtschaftliches Grundstück, außerhalb der Stadtmauer. Damit versorgen sie sich und ihre Tiere. Im Hauptberuf sind sie Gewerbetreibende: Zinngießer,2140 Metsieder,2141 Nadelmacher,2142 Arzt, Seiler und Ölsieder,2143

2134 PU III., S. 365. 2135 PU III., S. 357. 2136 PU III., S. 381. 2137 PU III., S. 369. 2138 PU I., S. 428. – Vgl. auch Schmeller, Wörterbuch, Sp. 1211–1212. 2139 PU I., S. 488 (spindler bzw. spinler). – Daß manche der oben genannten Berufe zu den „unehrlichen“ zählten, ist sicher richtig, dürfte aber in ihrer negativen Beurteilung in Bezug zu den vorliegenden Quellen der Passauer Urbare nicht selten zu weit gehen. Unehrlich hat nichts mit dem heutigen Begriff der „Unehrlichkeit“ zu tun, sondern mit dem Fehlen öffentlichen Ansehens bzw. öffentlicher Rechte. Der Henker oder Scharfrichter ist ein gutes Beispiel. Er saß im Gasthaus gesondert am Tisch, den persönlichen Umgang mit ihm – z. B. mit Speise- und Trinkgemeinschaften oder Patenschaften – vermied man, gleichwohl konnte er es zu einem vergleichsweise hohen materiellen Wohlstand bringen. Übrigens konnte jeder Handwerker „unehrlich“ werden, wenn er von der Herrschaft zu „unehrlicher“ Arbeit verpflichtet wurde, z. B. ein Schreiner zum Aufstellen eines Galgens. Damit war er in der Gesellschaft nicht mehr tragbar mit allen Folgen für sich und seine ganze Familie. Vgl. hierzu: Isenmann, Stadt, S. 265. – Danckert, Werner: Unehrliche Leute. Die verfemten Berufe. Bern, München 1963. Besonders S. 9–20. – Vgl. auch: Conrad, Hermann: Deutsche Rechtsgeschichte. Band 1. Frühzeit und Mittelalter. Ein Lehrbuch. 2., neubearbeitete Auflage. Karlsruhe 1962. S. 396–397. 2140 zinngiezzer. PU I., S. 751. 2141 Met = gekochter Honig. Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 1688. 2142 Nach Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 1726: Nadel = kleiner zugespitzter Pfahl.

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Strohhändler2144 und Kaufmann,2145 Sporer2146 und Spindelmacher,2147 Lebzelter2148 und Faßbinder2149 und vieles andere mehr. Einen weiten Berufszweig erforderte die Bekleidung. Neben dem Schneider2150 und der Näherin2151 werden genannt der Handschuhmacher,2152 der Leinweber,2153 der Lodenweber2154 und der Tuchweber2155. Mit Lederwaren beschäftigten sich der Schuster,2156 speziell der Hofschuster,2157 der also nur für die Herrschaft arbeitete, der Gerber,2158 der Hutmacher2159 und schließlich der Taschenmacher.2160 Auch für Spaß und Unterhaltung war berufsmäßig gesorgt. Die ioculatores,2161 also die Spaßmacher, werden wohl nur für den Hof ihr Spiel aufgeführt haben. Ihnen zur Seite standen die luratores.2162 Sie spielten auf der Lyra, also auf der Leier, und die vigellatores,2163 die Fiedler und Geiger, leisteten ihren Beitrag zur Belustigung, wie die pfeiffer2164 auf ihren Flöten. Der cantor,2165 also der Gesangsmeister oder (Vor-)Sänger, war für die gehobenere Musik zuständig wie für den gottesdienstlichen Bereich, denn die hochstiftischen Herrschaftsträger achteten sicher auch auf die würdige musikalische Gestaltung der Gottesdienste für sich selbst, aber auch für das Gesinde.

2143 In Österreich Öler(-er) = Seifensieder. Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 62. 2144 stroman. PU I., S. 453. 2145 chaufman. PU I., S. 356.– mercator. PU I., S. 483. 2146 Sporer = Fertiger von Sporen. PU I., S. 750. 2147 spindler. PU I., S. 488. 2148 letzelter = Feinbäcker. PU I., S. 489. 2149 pinder = Böttcher. PU I., S. 112 u. a. 2150 sneider, snidro, sartor. PU I., S. 173. 2151 naterinn. PU I., S. 815. 2152 hantschuster, zerotekarius. PU I., S. 112 u. a. 2153 leinenweber, leinbeber, leinbater. PU I., S. 495 u. a. 2154 loder, lodweber. PU I., S. 480. 2155 tuchlaer. PU I., S. 587. 2156 sutor, calcifex. PU I., S. 435 u. a. 2157 In Niederbayern verbreiteter Familienname, im Gegensatz zum Bauernschuster (Schimpfname). Mündliche Auskunft Dr. Josef Hofbauer. 2158 gerber, gerwarius, lederman. PU I., S. 735. 2159 huter. PU I., S. 360. 2160 tascher. PU I., S. 736. 2161 PU I., S. 24, S. 95. 2162 luratores = Leierspieler. PU I., S. 412. 2163 PU I., S. 736. 2164 pfeiffer, fistulator. PU I., S. 479, S. 745. 2165 cantor = Sangmeister. PU I., S. 398.

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6. Die „Stift“ – Dienstleistungen und Abgaben Neben den Hand- und Spanndiensten hatten die Grundholden Dienste zu leisten, Dienste an Geld, Dienste an Naturalien und Dienste an gewerblichen Produkten, genannt die „Stift“. 6.1. Die Rechnungseinheiten Die Rechnungseinheit für finanzielle Leistungen war der Schilling zu 30 Stück Pfenningen2166 und der Denar, der Pfennig. Es handelt sich dabei um Silberpfennige. Da aber der Feingehalt der Münzen oft erheblich schwankte, wurde zur Sicherheit ihre Herkunft bezeichnet.2167 Grundlage waren natürlich die Passauer Münzen,2168 die der Bischof selbst prägte. Hinzu kamen die Wiener und die Regensburger Münzen, aber auch von Salzburger Münzen ist die Rede, nicht aber von bayerischen. Ihnen traute man im Passauischen wohl nicht allzu viel zu.2169 Die höchste genannte Münzeinheit ist das Pfund, auch talentum oder pondus genannt.2170 Gemeint ist hier Pfund als Zähleinheit, nicht als Gewichtseinheit. Das ursprüngliche Pfund als Gewichtseinheit lag bei etwa 450 Gramm,2171 allerdings sehr unterschiedlich nach Land und Herrschaft. Das Pfund als Zähleinheit umfaßte 240 Stück, also 1 Pfund bzw. 1 Talent Pfennige = 240 Pfennige. Das Pfund oder Talent spielte nur eine Rolle bei der Summierung verschiedener Einnahmen,2172 bei Verpfändungen von Herrschaftsteilen2173 oder beim Rückkauf und natürlich bei den Mautgefällen, vor allem aus der

2166 Der Schilling war nicht nur eine Münz-, sondern vor allem eine Rechnungseinheit. Vgl. PU III., S. 381. – Johann Andreas Schmeller unterscheidet Schilling als Währungseinheit und Schilling als Zähleinheit: Zahl von 30 (Sp. 400). Aus seinen zahlreichen Beispielen seien zwei herausgegriffen: Ein Schilling Prügel = 30 einzelne Holzblöcke (Sp. 400), ein Schilling Salz = 30 Fuder (Sp. 400). Als Währungseinheit nennt Schmeller Schillinge zu 12 Pfennigen = kurzer Schilling. Schmeller, Wörterbuch, Band 2, Sp. 397–401. – In Bayern (und damit auch im Hochstift Passau) umfaßte bis ins 15. Jahrhundert hinein 1 Pfund Pfennige 8 Schillinge, zusammen 240 Denare, also 1 Schilling = 30 Denare. Heimatgeschichtlicher Ratgeber. Heft 6 der Reihe Bayerische Heimatforschung. Im Auftrag des Generaldirektors der staatlichen Archive Bayerns. Hrsg. von Karl Puchner. 2. Auflage. München 1953. S. 142–143. 2167 So wurde z. B. in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts ein Passauer Pfennig mit 5/6 Wiener Pfennigen verrechnet. Koch, Wiener Pfennig, S. 38. 2168 Zahlreiche Erwähnungen in den Passauer Urbaren. Vgl.: PU III., S. 342. 2169 „Bis zur Errichtung der Münzstätten in München und Ingolstadt (1158 und 1200) war Regensburg die einzige herzogliche Münzstätte in Bayern. Durch die Trennung der Ostmark von Bayern 1159 wurde das Umlaufgebiet der Regensburger Pfennige im Südosten eingeschränkt, da die österreichischen Herzöge konkurrierende Münzfabriken im Krems, Wien und Wiener Neustadt gründeten.“ Hable, Guido: Geschichte Regensburgs. Eine Übersicht nach Sachgebieten. Regensburg 1970 (Studien und Quellen zur Geschichte Regensburgs. Band 1). S. 65. 2170 PU III., S. 367. 2171 Vgl. Witthöft, Harald: Artikel „Gewichte“. In: LexMA, Band 4, Sp. 1422–1423. Hier: Sp. 1423. 2172 Z. B.: PU I., S. 399. 2173 Z. B.: PU I., S. 116.

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Schiffahrt2174, also als Recheneinheit. Grundsätzlich gilt für die Passauer Urbare, daß sich die auf einem Anwesen, einem Flurstück oder einem Gewerbe liegende Stift in vielen Fällen in ihrer Gesamtheit nicht errechnen läßt, da – wie schon in der Einleitung ausgeführt – die urbariellen Aufzeichnungen oft schmal und auch lückenhaft sind.2175 6.2. Die Hand- und Spanndienste Dürftig sind auch die in den Urbaren gemachten Angaben über die Hand- und Spanndienste, auch Scharwerk bzw. im ostbayerischen und österreichischen Raum Robot genannt. Der Gebrauch dieser Bezeichnung, die den slawischen Sprachen entlehnt ist, leitet sich wohl von der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Bayern und Böhmen her, die vor allem durch den Salzhandel über die Grenze hinweg bestand.2176 Was ein Grundholde im Einzelnen auszuführen hatte, wird in den Quellen nicht genannt. Es war wohl, abgestuft nach Form und Größe des Lehens, allgemein bekannt, so daß sich für die Betroffenen eine Differenzierung erübrigte. Nur gelegentlich ist ein Hinweis auf Sonderaufgaben zu finden wie auf Boten- oder Transportdienste,2177 auf die Dauer eines Dienstes wie per diem (= für einen Tag) oder pro 6 diebus (= für 6 Tage).2178 An diesen Dienst-Tagen erhielten die Arbeiter eine Verköstigung bzw. kleine Entschädigung mit einer bestimmten Menge Wein beim Weintransport, meist aber nur ein Brot, ein sogenanntes „Laibl“, also einen kleinen Laib Brot bei den üblichen Arbeiten. Ungeliebt bei den Grundholden war besonders die Verpflichtung zur Arbeit „cum necesse fuerit“,2179 wenn es also aus der Sicht der Herrschaft nötig war. Der Anlaß konnte die Ankunft des Bischofs oder einer anderen hochgestellten Persönlichkeit der bischöflichen Umgebung sein. Sicher fiel dann zusätzliche Arbeit an, reiste doch der Herr mit einem mehr oder minder großen Gefolge. „Cum necesse fuerit“ konnte sich auch auf die sachlichen Dienste beziehen z. B. „in scutellis, quotquot necesse fuerit“,2180 also auf die Schüsseln, wenn sie und soviele benötigt würden. Gemeint ist das Tafelservice in seiner Grundform: eine

2174 Z. B.: PU I., S. 69, S. 397–398, S. 653. – Zoll = theloneum, zoll: PU I., S. 158, S. 661, S. 664. 2175 Zum Münzwesen allgemein, mit zahlreichen weiteren Querverweisen und Literaturangaben: Berghaus, Peter u. a.: Artikel „Münze, Münzwesen“. In: LexMA, Band 6, Sp. 921–931. Hier: Sp. 925–926. 2176 Praxl, Paul: Der Goldene Steig als Länder- und Völkerverbindung zwischen Bayern und Böhmen. Ein historischer Rückblick. Vortrag beim Seminar „Zukunft braucht Wurzeln“ des Adalbert-Stifter-Zentrums e. V. in Oberplan/Horni Plana am 17. September 1999. Hrsg. vom Kreisarchiv Freyung – Grafenau. Freyung 1999. 9 S. 2177 PU I., S. 595: „(...) ducere vel portare“ = „fahren oder tragen“. 2178 PU I., S. 194, S. 444. 2179 PU I., S. 110, S. 585. 2180 PU I., S. 111.

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irdene Schüssel, wohl auch ein Becher aus Ton oder Holz und ein Löffel, ein Fabrikat des loflerius,2181 ebenfalls gefertigt aus Holz. Zu den Dienstleistungen, die nicht auf einen bestimmten Termin festzulegen waren, sondern von der Natur abhängig blieben, zählte das Baumfällen2182 und der Weidenschnitt.2183 Bäume, die zur Weiterverarbeitung bestimmt waren, wurden nur in der kalten Jahreszeit und der günstigsten Mondphase gefällt, um schädlingsfreies Bau- und Möbelholz zu erhalten. Noch heute sind manche Waldbauern von dieser Anschauung überzeugt. Der Schnitt der Weiden erfordert eine kurze Erläuterung. Im Niederbayerischen wie im angrenzenden Oberösterreich waren in den Flußtälern die sogenannten Kopfweiden sehr verbreitet und sind es teilweise heute noch. Ihre Zweige, genannt Ruten, benötigte der Korbflechter zur Fertigung der in der Landwirtschaft notwendigen und vielfältigen Körbe und Körbchen. Um eine möglichst große Biegsamkeit zu erreichen, mußten die Bäume im „richtigen Saft“ stehen. Im geeigneten Zeitpunkt werden die Kopfweiden so stark geschnitten, daß sich das obere Ende des Stammes gleichsam zu einem Kopf entwickelte. Es dauert mehrere Jahre, bis sich die neuen Zweige wieder zur verwertbaren Länge entwickelt haben.2184 Daher sind diese Dienste zeitlich nicht festgelegt, ihre Inanspruchnahme jedoch sicher. Allgemein übliche Scharwerksdienste waren die Mitarbeit in den von der Grundherrschaft im Eigenbetrieb stehenden Gütern wie beim Pflügen, Heuen, Ernten und Dreschen, die Arbeiten im Wald und die Instandhaltung von Wegen, Zäunen und Stegen. Alles, was in der Landwirtschaft im Bereich von Ackerbau und Viehwirtschaft, Weinbau und Transport an Arbeit anfällt, wurde auch mit Hilfe von Scharwerksdiensten betrieben.2185 Erst allmählich erfolgte eine Ablösung dieser Dienste mit Geldbeträgen.2186 Wenn die dinglichen und die finanziellen Forderungen der Herrschaft nicht mehr beglichen werden konnten, erfolgte eine Abstiftung, d. h. die Auflösung des Leihevertrags, und dies bedeutete für eine bäuerliche Familie das Ende einer abgesicherten wirtschaftlichen Position.

2181 PU I., S. 480, S. 486. 2182 PU I., S. 247: „(...) quando silva succiditur.“ 2183 PU I., S. 420: „ (...) illis annis, quibus salicta preciduntur.“ 2184 Vgl. Hofbauer, Josef: Ostbayern. Vom Leben und Brauchtum. Regensburg 1980. S. 274–275. 2185 In den Passauer Urbaren finden sich verschiedene Bezeichnungen für Scharwerk: werichart, robot, angeria, labor, opus. Vgl. PU I., S. 585, S. 590–592, S. 686. – PU I., S. 195: „(...) adhibere opera (...)“ = „leisten“. 2186 PU I., S. 62.

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6.3. Die dinglichen Leistungen Neben den Gelddiensten, die sich an der Hofgröße orientierten, waren es vor allem die dinglichen Leistungen, die sich in zwei Kategorien aufteilen lassen: in die 1. landwirtschaftlichen Produkte, die sich aufgliedern in Abgaben von

Nutztieren, von Tierprodukten und von Feldfrüchten, und 2. in die gewerblichen Produkte. 6.3.1. Die landwirtschaftlichen Produkte 6.3.1.1. Der Viehstand Das Vieh, also Tiere verschiedener Arten, spielte bei den Abgaben eine zentrale Rolle. Die allgemeine Bezeichnung pecus läßt jedoch nicht erkennen, welche Tierart gemeint ist. In der Regel handelte es sich nicht um Pferde und Rinder, die als Dienste und Abgaben eingefordert wurden, sondern um kleineres Nutzvieh. Die Pferdezucht scheint ohnehin der Herrschaft selbst vorbehalten gewesen zu sein, und die Rinder werden als Abgabeform nur genannt, wenn das sogenannte „Besthaupt“ (pecus melius)2187 angesprochen ist oder im Zusammenhang mit den Schwaighöfen.2188 Das Besthaupt fiel aber nur beim Tod eines Lehensinhabers an und zählt somit nicht zu den üblichen Diensten. Als Zinsobjekt spielten Schweine die wichtigste Rolle. Schon die weitgehende Differenzierung von Bezeichnungen verweist auf deren Bedeutung. Da ist einmal die Rede vom porcus communis,2189 also vom gewöhnlichen Schwein, dann vom porcus excretus,2190 vom ausgewachsenen Schwein und vom inpinguatus,2191 dem gemästeten. Schweine können auch sine pastione, also ohne Mast gefordert sein; ferner laterales,2192 also Milchferkel, oder wisfrischlinge,2193 ebenfalls junge Tiere, möglicherweise junge Schafe. Nicht selten wird auch der Wert des Tieres genannt, der amtlich zu schätzen war.2194 Schafe allgemein, speziell Lämmer (agnelli)2195 und Widder (arietes),2196 zählten ebenfalls zu den zinsbaren Tieren. Unter dem Geflügel waren Hühner und Gänse die am meisten geforderten. Vor allem das pullus autumnalis,2197 auch herbsthenne2198 genannt, und das pullus 2187 PU I., S. 632. 2188 PU I., S. 49, S. 419, S. 454. 2189 PU I., S. 417. 2190 PU I., S. 57. 2191 PU I., S. 430. 2192 PU I., S. 57, S. 58, S. 67. 2193 PU I., S. 151. 2194 PU I., S. 430. 2195 PU I., S. 695. 2196 PU I., S. 57. 2197 PU I., S. 469. 2198 PU I., S. 527.

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carnisp(b)rivialis,2199 das Faschingshuhn, waren von vielen Lehensinhabern zu stiften, ebenso Gänse (auccae oder anseres).2200 Fischer wie auch die Inhaber von Fischteichen (piscinae)2201 leisteten Fischdienste. Diese werden relativ häufig aufgeführt, denn an den verschiedenen Fasttagen – wie Freitagen, Fastenzeiten vor Ostern und vor Weihnachten und den Quatembertagen – war der Fleischgenuß kirchlich untersagt, nicht jedoch der Verzehr von Fischen.2202 Hinzu kamen auch noch Krebse.2203 6.3.1.2. Die Tierprodukte Schon aus wirtschaftlichen Gründen spielen Tierprodukte eine bedeutendere Rolle als lebende Tiere. An erster Stelle stehen die Eierdienste, gefolgt von den Käsediensten. Eier und Käse sind bei richtiger Lagerung gut zur Vorratshaltung geeignet. Beliebt war auch eingelegtes bzw. geräuchertes Fleisch, also Schinken (perna)2204 bzw. salare perna, eingesalzener Schinken oder Hinterkeulen, das sogenannte Surfleisch, das noch heute in Altbayern von ländlichen Metzgereien als Besonderheit angeboten wird.2205 Auch tergora hi(y)rcinia bzw. pelles hi(y)rcinia,2206 Bocksrücken und Bocksfelle, werden verschiedentlich gefordert ebenso wie oves, Schafe, und zwar entweder friskingae, noch nicht ausgewachsene Schafe, also Lämmer, und auch ovium pelles, also Schaffelle.2207 Da diese Abgaben nicht sehr häufig genannt sind, ist anzunehmen, daß die bäuerliche Schafzucht nur eine bescheidene Rolle spielte. Sie war speziell den Meierhöfen vorbehalten, für die dann der hirto oder herter (= Hirte) zuständig war.2208 Zu den Abgaben zählen auch die nicht näher bezeichneten carnes (= Fleischstücke)2209 und lardum (= Speck), ferner vieles, was bäuerliche Betriebe sonst noch produzierten wie mel (= Honig),2210 most, also frischer Obstsaft,2211 oli (= Küchenkräuter oder Kohl),2212 rapae oder rapula (= Rüben),2213 oleum (=

2199 PU I., S. 430–436. 2200 PU I., S. 416, S. 417. 2201 PU I., S. 34, S. 35. 2202 Vgl. Hofbauer, Ostbayern, S. 271–273. – LThK, Band 3, 1931, Sp. 963–967. 2203 PU I., S. 57. 2204 PU I., S. 459. 2205 Schmeller, Wörterbuch, Band 2, Sp. 324. – Sur = Salzwasser, Salzbrühe, Salzlake. Daher „Fleisch in die Sur legen, einsuren.“ 2206 PU I., S. 49, S. 59, S. 68–69. 2207 PU I., S. 68–69. 2208 PU I., S. 450. 2209 PU I., S. 353. 2210 PU I., S. 67. 2211 PU I., S. 697. 2212 PU I., S. 57. 2213 PU I., S. 57, S. 167, S. 170 u. a.

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Öl),2214 globi pices (= Pechklumpen)2215 und lapes (= Schleifsteine),2216 schließlich penna (= Federn)2217 und panni (= Flachstücher),2218 piper (= Pfeffer)2219 und panes (= Brotlaibe).2220 6.3.1.3. Die Getreide- und Fruchtsorten Die verschiedenen Getreide- und Feldfruchtsorten nahmen von der Menge her gesehen die beherrschende Rolle unter den Abgaben ein: Der Hafer (avena),2221 der Weizen (triticum, waiz)2222 und schließlich frumentum, das nicht, wie im klassischen Latein, allgemein Getreide bezeichnet, sondern speziell den Roggen.2223 Er wurde ausschließlich als Brotgetreide gesät und kaum als Futtergetreide wie der Hafer. Auch als frumentum mixtum2224 diente Roggen vorwiegend zum Brotbacken. Dabei wurden Roggen, Gerste und Hafer gemischt ausgesät, geerntet und gemahlen. Durch diese Mischung der Sorten bekam das Brot eine hellere Farbe als das Roggenbrot, das Schwarzbrot, war aber härter und spröder. Noch bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts wurde in Niederbayern diese Praxis geübt. Die Gerste,2225 hordeum oder auch ordeum, erreichte unter den Getreidesorten gleichfalls große Bedeutung. Sie wurde verwendet als Brotgetreide, aber auch als Futter für verschiedene Haustiere, ähnlich wie der Hafer, der habern oder lateinisch avena. Vor allem als Vogthafer spielte er eine Rolle und findet sich in den Quellen.2226 Der Vogt benötigte für seine Kontrolldienste Pferde, betrieb aber als herrschaftlicher Beamter nur eine beschränkte Landwirtschaft. Der Flachsanbau2227 spielte verständlicherweise ebenfalls eine wichtige Rolle, wurde doch aus den Stengeln nach intensiver Bearbeitung Leinen hergestellt, die wichtigste Stoffart für Ober- und Unterbekleidung, und aus den

2214 PU I., S. 57–59. 2215 PU I., S. 69. 2216 PU I., S. 726. – Bei den Pechklumpen und Schleifsteinen handelt es sich natürlich nicht um Tierprodukte. Sie werden an dieser Stelle angeführt, um einen Eindruck der differenzierten landwirtschaftlichen Produkte und Abgabeformen zu vermitteln. 2217 PU I., S. 58, S. 59. 2218 PU I., S. 762. 2219 PU I., S. 49, S. 68. 2220 PU I., S. 443, S. 444, S. 587. 2221 Z. B.: PU I., S. 1–10, S. 13, S. 35, S. 44, S. 46, S. 57–59, S. 63, S. 66–69, S. 97, S. 98, S. 106, S. 108, S. 120, S. 122–139 und zahlreiche weitere Stellen. 2222 Z. B.: PU I., S. 1, S. 3, S. 5, S. 7, S. 9, S. 10, S. 35, S. 43, S. 44, S. 46, S. 51, S. 52, S. 56, S. 57, S. 62, S. 63, S. 68, S. 70, S. 71, S. 97, S. 98, S. 132–139, S. 162–166 und zahlreiche weitere Stellen. 2223 PU I., S. 1–3, S. 130, S. 131, S. 188–190, S. 341, S. 343, S. 345, S. 350, S. 398. 2224 PU I., S. 207. 2225 PU I., S. 9, S. 164, S. 324, S. 341, S. 350, S. 352, S. 421, S. 423, S. 428–430, S. 439, S. 450, S. 499 u. a. 2226 PU I., S. 672, S. 676. 2227 Flachs (auch har oder linum): PU I., S. 662, S. 694, S. 695.

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Samenkapseln das Leinöl, ein vielseitig verwertbares Fett nichttierischer Herkunft.2228 Der Anbau der bisher genannten Getreide- und Fruchtsorten wurde noch bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts, wenn auch mit weiterentwickeltem Saatgut und unter Einsatz fortgeschrittener Technik, fortgeführt. Verloren ging dagegen der größere Anbau von Mohn (papaver)2229 und von Hülsenfrüchten (legumina).2230 Beide Kulturen zogen sich auf die Hausgärten zurück. Unter den Hülsenfrüchten werden in den Urbaren Bohnen (fabae)2231 hervorgehoben, sie werden relativ häufig als Dienstleistung aufgeführt. Demnach scheint die Bohnenkultur verbreitet gewesen zu sein. Ihre Verwendung als Tierfutter oder als Eiweißlieferant für den bäuerlichen Haushalt bleibt dagegen offen.2232 Etwas geringer scheint der Anbau von Erbsen (pisae oder bisae) gewesen zu sein, wie sich aus den Belegen im Urbar erschließen läßt.2233 Der Obstanbau spielte in bäuerlichen Betrieben immer schon eine bedeutende Rolle. Zu jedem Anwesen zählten ein paar „fruchttragende“ Bäume, nach Klima und Lage unterschiedliche Sorten. Nur in den Hochlagen der umfangreichen Waldgebiete des Hochstifts fehlte der Obstanbau. In den günstig gelegenen Ackerbaugebieten entlang der Flüsse und im angrenzenden Hügelland entwickelten sich schon früh Obstbaukulturen in der Form von pomaria, auch (h)orti oder paumgarten genannt.2234 Obstarten bzw. Obstsorten werden nicht genannt, an der Verwendung und an der Verarbeitung der Früchte änderte sich aber bis in die neueste Zeit nur wenig: haltbar war das in Stroh eingelagerte Obst; sogenannte Wintersorten blieben so bis Ostern frisch. Viel Obst wurde getrocknet, teils an der Luft, teils im Backofen und fand als Dörrobst das Jahr über Verwendung. Das Früchtebrot, im Bayerischen „Kletzenbrot“ genannt, gehört noch heute zu den beliebten Advents- und Weihnachtsspezialitäten.2235 Der größte Teil des Obstes, vor allem Äpfel und Birnen, wurde vermutlich ausgepreßt und zu Most verarbeitet. Obstprodukte wurden, wie aus dem Urbar

2228 Über die Geschichte des Flachsanbaus und die Verarbeitung des Flachses im Gebiet des ehemaligen „Landes der Abtei“: Stutzer, Volker: Flachsanbau und Weberei in und um Wegscheid. In: Volker Stutzer: Wegscheid. Ein Heimatbuch. Hrsg. von der Marktgemeinde Wegscheid. Passau 1994. S. 253–261. 2229 PU I., S. 2, S. 51, S. 67, S. 352, S. 622 u. a. 2230 PU I., S. 51, S. 52, S. 118, S. 352, S. 459 u. a. 2231 PU I., S. 1, S. 2, S. 57–59, S. 170, S. 764 u. a. 2232 Im Gegensatz zu den hier vorliegenden Erkenntnissen spricht Peter Dilg davon, daß „die Hülsenfrüchte als Lebensmittel wie als Futter eine vergleichsweise untergeordnete Rolle“ spielen und „erst seit dem 15. Jahrhundert mit dem intensivierten Anbau von Gemüse in den Quellen häufiger genannt“ werden. Dilg, Peter: Artikel „Hülsenfrüchte“. In: LexMA, Band 5, Sp. 185. 2233 PU I., S. 1, S. 2, S. 114. 2234 PU I., S. 112. – „(...) orti ex novo plantati.“ („neuerdings angelegte Obstgärten“): PU I., S. 201. 2235 Schmeller, Wörterbuch, Band 1, Sp. 1342 (Stichwort: Klozen – Kleezen).

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zu schließen ist, von der Herrschaft kaum eingefordert, wohl aber generelle Abgaben für Obstgärten.2236 An Weinbau war das Hochstift Passau reich vor allem in Niederösterreich, und noch heute gehören dort dem Passauer Domkapitel Weingärten; dieser Stiftswein trägt einen guten Namen. Die Bezeichnungen für die Weinbauflächen fallen sehr unterschiedlich aus: vinea,2237 weingarten,2238 vinetum2239 oder das vineolum.2240 Die Scharwerksverpflichtungen der Grundholden spiegeln die Arbeiten im Weinbau wider: der Weinbau (colere),2241 die Lese (colligere),2242 der Abtransport (deducere),2243 die Anlieferung in Fässern (assignare ad vasa)2244 und schließlich die Einlagerung (reponere).2245 Die Arbeit an der Kelter wird nicht eigens aufgeführt; sie wurde anscheinend im Eigenbetrieb von Knechten ausgeführt. 6.3.1.4. Holz und Wald Weite Teile des hochstiftischen Besitzes bestanden in Waldland. Vor allem nördlich der Donau grenzten kaum erschlossene Waldgebiete den Herrschaftsbereich nach Böhmen ab. Selbst der dem Böhmerwald südlich vorgelagerte Bayerische Wald war erst von der Rodungsarbeit in Angriff genommen worden. Die Grafen von Bogen, die Klöster Niederaltaich, Oberaltaich und Metten und im Raum Passau der Bischof und das Kloster Niedernburg trieben ihre Rodungsarbeit vor allem entlang der Goldenen Steige in Richtung Norden voran.2246 Im heutigen oberösterreichischen Mühlviertel, im östlich anschließenden Waldviertel2247 oder auch im Weinviertel war die Rodungsarbeit selbst im 14. Jahrhundert noch voll im Gange, wie die zahlreichen Belege aus den Passauer Urbaren ergeben.2248 Auch in den Gebieten südlich der Donau gestaltete sich die Situation ähnlich, wo die nördlichen Ausläufer der Alpen den hochstiftischen Einfluß begrenzten. Das

2236 PU I., S. 195, S. 350–351, S. 533–534 u. a. 2237 PU I., S. 33, S. 38, S. 118, S. 164, S. 169, S. 180, S. 183, S. 186, S. 188, S. 189, S. 191, S. 194, S. 199, S. 248, S. 299, S. 304 und zahlreiche weitere Stellen. 2238 PU I., S. 471, S. 769. 2239 PU I., S. 198, S. 200. 2240 PU I., S. 438, S. 463, S. 464, S. 468. – vineolum = kleiner Weingarten. 2241 PU I., S. 698. 2242 PU I., S. 414. 2243 PU I., S. 531. 2244 PU I., S. 698. 2245 PU I., S. 461. 2246 PU I., S. 48: Hofmark Seebach. „Item Pisscholfzmais (Bischofsmais) et quedam novalia cum silva attinente“ = „Neue Rodungen mit zugehörigem Wald“. Der Name Bischofsmais weist bereits den Ort als bischöfliche Rodung aus. PU I., S. 48, Anm. 437. – PU I., S. 647: Grafschaft Windberg (14. Jahrhundert). „Iste sunt ville site in silva.“ 2247 PU I., S. 114: Neureutzehnt östlich des Haselgrabens in Oberösterreich. – PU I., S. 299: „(...) omnia novalia in Riedmarchia.“ 2248 PU I., S. 570: Herrschaft Gleiß bei Waidhofen an der Ybbs (14. Jahrhundert).

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gesamte Altsiedelland entlang der Donau von Regensburg bis Wien und an den Unterläufen ihrer Nebenflüsse – des Inns, der Traun, der Enns bis nach Osten zur Leitha – war von Wald umschlossen. Diese umfangreichen Waldgebiete waren für das Hochstift in dreifacher Hinsicht von Bedeutung: als Rodungsland, als Jagdgebiet und als Lieferant für Bau- und Brennholz. Zunächst bot dieser umfangreiche Waldbestand die Möglichkeit, durch Rodung und landwirtschaftliche Nutzung die wirtschaftliche Kraft der Herrschaft zu stärken und die Grenzen abzusichern. In Waldgebieten war in dieser frühen Zeit die Siedlungsgrenze zugleich auch die Herrschaftsgrenze, denn der von der Kulturarbeit noch unberührte Wald war unzugänglicher Urwald. Rodungsobjekte erscheinen in den Passauer Quellen als novale,2249 wobei jedoch nicht unterschieden wird zwischen Siedlungsanlagen oder nur einzelnen Flurstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung.2250 Oftmals wird angenommen, das Interesse einer Grundherrschaft am Waldbesitz hätte sich auf die Jagd konzentriert. Das mag für spätere Perioden oder andere Regionen möglicherweise zutreffen, nicht aber für das Hochstift Passau im 13. und 14. Jahrhundert. Daß Jagd ausgeübt wurde, zeigt schon die Erwähnung von jagerios.2251 Da an dieser Stelle weitere Angaben fehlen, ist der Plural jagerios nicht eindeutig zu klären. „Bei den Jägern“ könnte schon zum Haus- bzw. Ortsnamen geworden sein. Eine zweite Urbarnotiz verweist ebenfalls auf die Jagd. Danach wird dem Watzmannsdorfer von Fürsteneck bei Passau das Jagdrecht für ein genau begrenztes Gebiet zugesprochen.2252 Die in den Aufzeichnungen angesprochene Fischerei bezog sich möglicherweise vor allem auf die Perlfischerei, die noch bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts von nicht unerheblicher Bedeutung war. Erst die Verschmutzungen des Wassers der „Perlbäche“ in neuerer Zeit beendete diesen Gewerbezweig. Schließlich wird im Urbar des 13. Jahrhunderts noch ein venator im Amt Ebelsberg in Oberösterreich erwähnt, dessen Hube, die „Jägerhube“, seine Witwe bewirtschaftete.2253 Dieses Amt war gut durchorganisiert, wie das Urbar 2249 novale, abgeleitet aus novus = neu. novale, auch novella = neue Rodung. Es wird nicht unterschieden zwischen der Rodung eines Waldstückes und der Rodung eines Waldstückes mit Siedlungsanlage, also mit Hausstätte. Vgl. PU III., S. 374. 2250 Z. B.: PU I., S. 48, S. 114, S. 161, S. 318, S. 567 u. a. 2251 PU I., S. 315: Güter des Ulrich von Antiesenberg. „Aput [sic!] Jagerios 1 hubam.“ 2252 PU I., S. 89: Waidmannsrecht des Watzmannsdorfers um Fürsteneck (14. Jahrhundert). „Do di Piersnah in die Paumgartnah rinnet uncz gen Wintherslag, so verr sol der Waczmansdorffer vischen und jagen vor dem Wald uncz an dem Semerpah; fürbaz mit andern sachen sol er nichtes nicht ze schaffen haben weder auf walden noch auf wazzer, weder mit vischen noch mit jaid noch mit khainerlay sachen.“ – Piersnah = kleine Ohe (Osterbach). PU I., S. 89, Anm. 782. – Paumgartnah = Ohe, rechter Zufluß der kleinen Ohe. PU I., S. 89, Anm. 783. – Wintherslag = Vielleicht Wittersitt, Gemeinde Kühbach bei Freyung. PU I., S. 89, Anm. 784. – Semerpah = Zufluß der Ohe westlich Ringelai bei Freyung. PU I., S. 90, Anm. 786. 2253 PU I., S. 370: Dienstlehen des Amtes Ebelsberg. „1 huba pertinens ad officium venatoris dicta Jaegerhube, quam habet vidua Chraierii, sita retro silvam dictam Puocheh.“ – „Eine Hube,

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des 13. Jahrhunderts deutlich erkennen läßt,2254 wenn es auch bereits in seinem Bestand gefährdet erscheint.2255 Auch in diesem Fall scheint „Jägerhube“ bereits zum Hausnamen geworden zu sein. Diese wenigen Urbarnotizen belegen den Beruf eines Jägers, geben aber keine Auskunft über sein Tätigkeitsfeld. Es scheint naheliegend, daß er herrschaftliche Jagden zu organisieren hatte, daß aber auch der Schutz vor Wildschäden zu seinen Aufgaben zählte. Gut belegt ist dagegen das Amt des forestarius, also das Amt des Försters. Seine Stellung und Aufgabe skizziert das Urbar des 14. Jahrhunderts für das Amt Ebelsberg: „Pillungus besitzt die genannte Hube für seine Arbeit und er ist auch Forstmeister.“2256 Zu seinem Aufgabenbereich zählt das Einsammeln des Forsthafers, also der Abgaben der bäuerlichen Grundholden für die Waldnutzung und die Einnahmen aus dem Forstrecht, nämlich die finanziellen Leistungen für gewährte Nutzung.2257 Aus seinen persönlichen Abgaben ist die Bedeutung einer Forsthube zu erkennen. So entrichtet allein der Förster des Amtes Passau 80 Fuhren Holz, 40 Käse, 200 Eier und 8 Denare2258 und Friedrich, Förster der Herrschaft und Hofmark Ebelsberg, von seinem Meierhof 10 Maß Roggen, 4 Maß Weizen, 6 Maß Hafer und 4 Schweine, jedes im Wert von 40 Denaren.2259 Wenn neben dem Förster in den Urbaren ein mit ähnlichem Güterbestand belehnter Jäger erwähnt wird, dann erscheint die Jagd nicht auf den Wald beschränkt zu sein. Der Jäger hatte sich demnach um das jagdbare Wild in Wald und Feld zu kümmern, der Förster speziell um den Waldbestand und die Möglichkeit der Holznutzung sowohl für die eigene Herrschaft wie auch für die bäuerlichen Anwesen, die holzverarbeitenden Gewerbe und die städtischen Siedlungen. Schließlich besaß Holz als Bau- und Brennstoff größte Bedeutung. Holz war genug vorhanden, doch in günstiger Lage ist selbst Überfluß gefährdet, wenn eine Ordnungsinstanz fehlt. Der forestarius, der Forstmeister, erfüllte diese Aufgaben eines „Verteilers“. Wie eine Urbarnotiz aus dem 14. Jahrhundert über die Hofmark Zeiselmauer die Situation schildert, ist sicher kein Sonderfall.2260 In Wildenhag bei Wördern an

gehörig zum Jägeramt, genannt die Jägerhube, die die Witwe des Chraier innehat, gelegen hinter dem Puocheh (Buchet) genannten Wald.“ 2254 PU I., S. 366–376. 2255 PU I., S. 371–376: Verpfändete und besetzte Güter.“ 2256 PU I., S. 594: „Hic nota Hubam forestarii circa forestum pertinentem in Ebelsperch. Possidet enim Pillungus predictam hubam pro suo labore et est magister foresti.“ 2257 PU I., S. 594: „Officialis autem colligit avenam de foresto et iura foresti.“ 2258 PU I., S. 68. 2259 PU I., S. 138–139: „Fridericus forestarius (...) solvit de sua villicatione 10 mod. siliginis, 2 mod. tritici, 6 mod. avene, porcos 4 ad estimationem uniuscuiusque 40 den.“ 2260 PU I., S. 471.

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der Donau befand sich noch im 14. Jahrhundert ein bischöflicher Herrschaftssitz, genannt ein haws,2261 also ein schloßartiges Gebäude. Nach Maidhof wurde die Anlage wegen der Überschwemmungsgefahr aufgegeben. Noch um 1324 wurde diese urbarielle Beschreibung festgelegt: Zur Hofmark Zeiselmauer gehört „das Haus zu Wildenhag und ein Auenland zum gleichen Haus und ein Wald am Wienerwald, wo man Holz genug hat für den Bedarf dieses Herrschaftssitzes, Bauholz und Brennholz. Dazu gehören noch ein Obstgarten und ein Gemüsegarten und Weideland für das „Haus“ und das Dorf und verschiedene Lehensgüter (...)“.2262 7. Der Zehnt Zur bedeutendsten Einnahmequelle des Hochstifts Passau zählte der Zehnt, der im gesamten Herrschaftsgebiet von allen Grundholden erhoben wurde. Er hatte sich längst von seinem ursprünglichen Zweck entfernt, die Seelsorge der Urpfarreien finanziell abzusichern und die karitativen Aufgaben der Kirche zu ermöglichen.2263 Im 13. und 14. Jahrhundert diente er dem Hochstift Passau ausschließlich als verwaltungstechnische Einnahmequelle und versorgte durch Verpachtung und Verpfändung das Hochstift mit dem benötigten Kapital.2264 Dadurch wurde der allmähliche Verlust der Zehntrechte vorgezeichnet. Vor allem in Niederösterreich, wo das Hochstift Passau ohnehin oft nur den Zehnt beanspruchen konnte, ging dieser häufig verloren. Der Zehnt, in den Urbaren als decimatio2265 bzw. decima2266 bezeichnet, wurde in der Form des Großzehnts und des Kleinzehnts erhoben. Der Großzehnt (decima maior)2267 umfaßte den zehnten Teil des Ernteertrages vor allem an Getreide und Wein, soweit er nicht in Geld eingelöst wurde; der Kleinzehnt (decima minor)2268 die Abgaben von den übrigen Feldfrüchten wie Rüben und Erbsen, von der Obsternte sowie vom Gemüse. Der in anderen Bereichen oft 2261 PU I., S. 471 und S. 443, Anm. 156. 2262 PU I., S. 471: „Item daz haws selben ze Wildenhag und ein awe zuo dem selben haws und ein holtz an Wienner Walde, do man holtze genueg zuo dem selben von hat ze zimbern und ze brennen und darzue einen pawngarten und chrawtgarten und di wayd, di zuo dem haws gehoert und zue dem dorfe, und darzue ver lehenguet (...).“ 2263 Zum Zehnt allgemein: Puza, Richard: Artikel „Zehnt“. In: LexMA, Band 9, Sp. 499–501. – Zum Zehnt im bayerischen Raum vgl.: Dollinger, Bauernstand, S. 179–180. – Rößler/Franz, Sachwörterbuch, Band 2, S. 1444–1445. 2264 Z. B.: PU I., S. 837–848: Verpachtungen von Zehnten des Kastenamtes St. Pölten im Jahre 1366. – PU I., S. 848: Verpfändungen von Zehnten des Kastenamtes St. Pölten. – PU I., S. 179–183: Übergriffe des Zehntners von Stein in Besitzrechte um Krems und Stein. 2265 PU I., S. 31. 2266 Z. B.: PU I., S. 283, S. 286, S. 287. 2267 PU I., S. 423, S. 448, S. 560. 2268 Auch decima minuta oder decima parva: Z. B.: PU I., S. 118, S. 418, S. 423, S. 448, S. 519.

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übliche Blutzehnt, der sich auf die Tiernutzung bezog, erscheint in den hochstiftischen Quellen nicht. Dagegen taucht der im Spätmittelalter weitverbreitete Neubruchzehnt (decima novalium bzw. decima de novalibus)2269 auch in den Passauer Quellen auf. Der Siedlungsausbau in den Waldgebieten nördlich der Donau entwickelte sich bis zum 14. Jahrhundert günstig und trug dazu bei, die hochstiftische Herrschaft in diesem Raum zu festigen, wenn auch die realen Erträge vermutlich eher bescheiden ausfielen. Angaben über die Höhe der Einnahmen aus dem Zehnt finden sich aus naheliegenden Gründen nicht, denn entscheidend für ihre Höhe war der jeweilige Jahresertrag. Aufgabe des Zehntners (decimator)2270 war die Kontrolle der Abgaben wie deren Zusammenführung und vorläufige Aufbewahrung der Erträge bis zum Transport in die speziellen Kasten eines Amtes.2271 Nach den Urbarnotizen war der Zehnt oftmals aufgeteilt in den halben Zehnt, den Eindrittel- oder Zweidrittelzehnt oder seltener den Viertelzehnt (dimidia pars, 1/3 pars usw.)2272 Vermutlich wurden von den hochstiftischen Beamten nur Teilzehnte angemerkt, da sie gegenüber den anderen Zehntinhabern zu verteidigen waren. Der Zehnt war ohnehin stets ein strittiges Objekt sowohl zwischen den kirchlichen Instanzen wie Hochstift, Domkapitel oder Pfarrei, noch mehr aber zwischen geistlichen und weltlichen Grundherrschaften. Damit sind die wesentlichen Erkenntnisse der Untersuchung und Auswertung der Urbare des Hochstifts Passau umrissen. 8. Ausblick Mit den Urbaren des 13. und 14. Jahrhunderts des Hochstifts Passau, herausgegeben von Adam Maidhof, liegt ein Quellenbestand vor, der günstige Voraussetzungen für die Erforschung der Passauer Geschichte vor allem im Spätmittelalter bietet, bisher jedoch noch nicht in umfassender Weise bearbeitet wurde. Die vorliegende Arbeit setzt sich diese systematische Auswertung des Quellenbestandes zum Ziel und basiert folglich nahezu ausschließlich auf den Urbaren des Hochstifts Passau. Um die fortschreitende Entwicklung der Grundherrschaft des Hochstifts Passau vom Frühmittelalter bis in die Neuzeit um 1800 zu überblicken, müßte sich an die vorangegangene Auswertung der Passauer Traditionen vom 8. bis zum 12.

2269 Vgl. PU III., S. 341. 2270 PU I., S. 8, S. 142, S. 168, S. 179, S. 186, S. 190, S. 200, S. 258, S. 291 u. a. 2271 PU I., S. 550, S. 552. 2272 PU I., S. 278, S. 279, S. 310 u. a.

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Jahrhundert,2273 herausgegeben von Max Heuwieser, und der hier vorliegenden Untersuchung der Passauer Urbare des 13. und 14. Jahrhunderts die Analyse der neuzeitlichen grundherrschaftlichen Quellen, vor allem der Salbücher, anschließen. Mit dieser Anmerkung ist der Weg für die weitere Beschäftigung mit diesem Bereich vorgezeichnet, der aber nur anhand einer weiteren eigenständigen Abhandlung beschritten werden kann. Gleichwohl kann ausschließlich so ein einheitliches und abgeschlossenes Bild der grundherrschaftlichen Entwicklung des Passauer Bistums bzw. Hochstifts vom Frühmittelalter bis zur Zeit um 1800 gezeichnet werden. Zur abschließenden Erforschung der grundherrschaftlichen Entwicklung des Passauer Hochstifts bietet sich noch ein weiterer Weg an: Unter den Passauer Urbaren befindet sich neben dem bearbeiteten ersten Teil der bischöflich-hochstiftischen Urbare ein weiterer Teil, nämlich die Urbare des Passauer Domkapitels. Dieser Bestand reicht vom 12. bis zum 16. Jahrhundert; zeitlich betrachtet überschneidet er sich damit teilweise mit den hochstiftischen Urbaren, teilweise gehört er in die Zeit davor und vor allem danach. Diese Urbare des Passauer Domkapitels – vom Umfang her deutlich geringer als die hochstiftischen – würden manche Ergänzung zum hier gezeichneten Bild bringen, da der frühe Besitz des Domkapitels aus dem Hochstift erwächst, dann jedoch eigene Wege geht. Weitere bayerische und österreichische Quellen mußten hier gleichfalls unberücksichtigt bleiben. Vor allem das Urkundenbuch des Landes ob der Enns zeichnet das Bild aus österreichischer Sicht, ändert aber an den Grundzügen der Geschichte des Hochstifts Passau nichts Wesentliches. Außerdem bietet sich mit diesen weiteren Quellenbeständen eine vergleichende Untersuchung anderer Grundherrschaften im südostbayerischen sowie ober- und niederösterreichischen Raum an.2274 Erst wenn die Untersuchungen dieser Quellenbestände vorliegen, kann eine abschließende Zusammenfassung der grundherrschaftlichen und territorialpolitischen Entwicklung im Mittelalter in diesem Raum erfolgen.

2273 Hofbauer, Martin: Die Ausbildung der Grundherrschaft des Hochstifts Passau in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht, dargestellt an den Traditionen des Hochstifts Passau (8.–12. Jahrhundert). Hamburg 1995 (maschinenschriftliche Magisterarbeit). 2274 Vgl. z. B. die jüngst erschienene Untersuchung zur Grafschaft Hals (bei Passau) im späten Mittelalter: Wagner, Wolfgang: Das älteste Salbuch der Grafschaft Hals. Edition und Analyse. Passau 2003 (Neue Veröffentlichungen des Instituts für Ostbairische Heimatforschung der Universität Passau. Hrsg. von Egon Boshof in Verbindung mit Walter Hartinger u. a. Band 50).

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Abkürzungsverzeichnis abgeg. = abgegangen, Ort nicht mehr zu lokalisieren ag = ager (Acker) Alkr. = Altlandkreis Ant. = Anteile AOB (1964) = Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Gebietsstand: 1.

Oktober 1964 AOB (1987) = Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, Gebietsstand: 25.

Mai 1987 AOB = Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern ar = area (kleineres Anwesen, etwas Grund und Boden) aufgeg. = aufgegangen, Flur- oder Hofname, integriert in einen

anderen Ortsnamen b = balneum (Badstube) Bay. = Bayern bayer. = bayerisch bes. = besonders Bez. = Bezirk Bgt. = Bauerngut Bhof. = Bauernhof Bhs. = Bauernhaus BHStA = Bayerisches Hauptstaatsarchiv bischöfl. = bischöflich bzw. = beziehungsweise c = curia (Meierhof), Hof clm = codex latinus monacensis d = domus (Haus) D = Dorf den = Denar E = Einöde (bayer.), Einschicht (österr.) EH = einzelstehendes Haus Einw. = Einwohner F = Feste, Burg fol. = Folio (Blatt) G = Gemeinde GB = Gerichtsbezirk H = Haus

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h = hospitale (Hospital für Arme, Alte, Pflegebedürftige und Fremde)

HL = Handschriftenliterale hl. = heilig Jh. = Jahrhundert Kirchd. = Kirchdorf Kl = Kloster, Stift LexMA = Lexikon des Mittelalters Lkr. = Landkreis LThK = Lexikon für Theologie und Kirche M = Markt bzw. Marktgemeinde m = molendinum (Mühle) mac = macellum (Fleischbank, Metzgerei) MB = Monumenta Boica MGH DD = Diplomata MGH SS = Scriptores MGH = Monumenta Germaniae Historica mhd. = mittelhochdeutsch MIÖG = Mitteilungen des Instituts für Österreichische

Geschichtsforschung. Wien, Köln, Graz. NB = Niederbayern NÖ = Niederösterreich o = ortus = hortus (Obstgarten) OB = Oberbayern OGM = Ostbairische Grenzmarken. Passauer Jahrbuch für

Geschichte, Kunst und Volkskunde. OÖ = Oberösterreich OÖUB = Urkunden-Buch des Landes ob der Enns Opf. = Oberpfalz OVÖ = Ortsverzeichnis von Österreich p = pratum (Wiese) PB = Politischer Bezirk Pf. = Pfarrei Pfd. = Pfarrdorf PU I. = Passauer Urbare, Band 1 PU = Passauer Urbare R = Rotte (österreichisch: Streusiedlung) Ru = Ruine sämtl. = sämtlich

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Sbg. = Salzburg Sch = Schloß Siedl. = Siedlung Sp. = Spalte St = Stadt bzw. Stadtgemeinde St. = Sankt staatl. = staatlich städt. = städtisch Stm. = Steiermark T. = Tirol Tr. = Tradition v = verte (rückseitig) Vbg. = Vorarlberg vgl. = vergleiche VHVNB = Verhandlungen des Historischen Vereins für

Niederbayern. Landshut. Vik. = Vikariat W = Weiler W. = Wien W/D = Weiler/Dorf Wgb. = Wohngebäude ZBLG = Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte. München. ZH = zerstreute Häuser

Zeichenerklärung zur Karte B = Besitz (durchgezogener Kreis = größerer Besitz; durchbrochener Kreis = kleinerer Besitz) Bg = Burg F = Fischereirechte Hm = homines K = Kirche KL = Kirchenlehen Kth = Kathedratikum

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M = Mühle nB = nicht bestimmbarer Besitz Nz = Neubruchzehnt Pf = Pfarrei S = Säge(werk) V = Vogtei W = Wiese We = Weinberge WZ = Weinzehnt Z = Zehnt Schwarze Markierungen = 13. Jahrhundert Rote Markierungen = 14. Jahrhundert – – – – = Landesgrenze

412

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