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Aufbaukurs Gandersheim Aufbaukurs Gandersheim Gesetzlicher Rahmen der Wundversorgung Wundbehandlung in der ambulanten Situation Phadimed

Aufbaukurs Gandersheim – Gesetzlicher Rahmen der Wundversorgung – Wundbehandlung in der ambulanten Situation Phadimed

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Aufbaukurs GandersheimAufbaukurs Gandersheim

– Gesetzlicher Rahmen der Wundversorgung

– Wundbehandlung in der ambulanten Situation

Phadimed

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15.04.2002 Phadimed

InhaltInhalt

Gesetzliche Aspekte der Wundversorgung

Dokumentation und Qualitätsstandards

DRG‘s und Wundversorgung

Ambulante Versorgung - Wundambulanz

Phadimed

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Gesetzlicher RahmenGesetzlicher Rahmen

§ 28 SGB V Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

(1) Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu verantworten ist.

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Gesetzlicher RahmenGesetzlicher Rahmen

§ 72 SGB V Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung

(2) Die vertragsärztliche Versorgung ist .... so zu regeln, daß eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.

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Gesetzlicher RahmenGesetzlicher Rahmen

§ 76 SGB V (4) Die Übernahme der Behandlung verpflichtet

die in Absatz 1 genannten Personen (Ärzte) oder Einrichtungen dem Versicherten gegenüber zur Sorgfalt nach den Vorschriften des bürgerlichen Vertragsrechts.

= Haftungsmaßstab aller Behandler !

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Gesetzlicher RahmenGesetzlicher Rahmen

Der vertragrechtliche Haftungsmaßstab nach BGB ist :

BGB § 276 „Umfang der Verschuldungshaftung“– (1) Der Schuldner hat, insofern nicht anders bestimmt ist,

Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt. ...... ( = STANDARD)

BGB § 278 „Haftung für Erfüllungsgehilfen“– Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen

Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.

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Qualitätsstandards 1Qualitätsstandards 1

SGB V § 135a gibt die Verpflichtung zur Qualitätssicherung.(1) Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und

Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen

dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen

und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

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Qualitätsstandards 2Qualitätsstandards 2

SGB V § 135a:– Der Patient hat Anspruch auf eine sichere

Versorgung nach dem aktuellen Kentnissstand der Wissenschaft* ( STANDARD)

– Ärzte und Pflegekräfte sind zur Umsetzung dieses Patientenanspruchs verpflichtet, sich über die neuen Erkenntnisse bis zur Grenze des Zumutbaren fortzubilden*

* Röhling- Wundforum 1/2002

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Qualitätsstandards 3Qualitätsstandards 3

„Standard“ in der Medizin ist:

– Der jeweilige Stand der– naturwissenschaftlichen Erkenntnis und– ärztliche Erfahrung, die– zur Erreichung des ärztlichen Behandlungszieles– erforderlich (und wirtschaftlich) ist und– sich in der Erprobung bewährt hat

(Terbille,Der Arzthaftungsprozess, 2001,S.35)

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Qualitätsstandards 4Qualitätsstandards 4

„(Pflege)Standard“ in der Medizin ist:

– Der jeweilige Stand der– pflegewissenschafltichen Erkenntnis und– pflegerische Erfahrung, die– uur Erreichung des Pflegezieles – erforderlich ist und– sich in der Erprobung bewährt hat

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Qualitätsstandards 5Qualitätsstandards 5

Der Standard wird von medizinischen / pflegerischen Sachverständigen festgestellt und nicht von Richtern

Der Begriff „Standard“ ist für alle identisch, sowohl medizinisch als auch rechtlich

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Qualitätsstandards - BeispieleQualitätsstandards - Beispiele

Expertenstandard Dekubitus – Fachhochschule Osnabrück

Leitlinie chronisch venöser Ulcus 2000 – ICW

Leitlinie Ulcus cruris – Deutsche Gesellschaft für Phlebologie

Leitlinie Dekubitus – ICW Leitlinie Dekubitus –

Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie Leitlinie Postthrombotisches Syndrom inkl. Ulcus Cruris –

Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie Leitlinie für Betroffene Dekubitus – Universität

Herdecke

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InternetseitenInternetseiten

www.pflegenet.com www.pflegestandard.com www.uni-duesseldorf.de /WWW/AWMF/

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DokumentationDokumentation

Früher galt Dokumentation ärztlicher Übung und pflegerischer Absicherung

Meistens ließ die Dokumentation zu wünschen übrig:– Hoher Zeitdruck, wenig Personal,

Patientenversorgung wichtiger

Der Mensch kann sich aber nur Beschränktes merken, und die Klagefrist ist 30 Jahre!!

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DokumentationDokumentation

Rechtliche und therapeutische Pflicht Das BGH hat den Nachweis einer dem

aktuellen Standard entsprechenden ärztlich-pflegerischen Versorgung zur selbstverständlichen Pflicht erhoben.

Festgelegt in den ärztlichen und pflegerischen Berufsordnungen(z.B §4 Krankenpflegegesetz).

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DokumentationDokumentation

Was nicht dokumentiert ist, ist nicht passiert !!

Mündliche Mitteilungen erbringen nicht den geforderten Qualitätsnachweis.

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DokumentationDokumentation

>>Von einem Arzt und nicht ärztlichem Assistenzpersonal muss verlangt werden, dass sie sich über die Fortschritte der Heilkunde unterrichten und mit den neuesten Heilmitteln vertraut machen. Es geht nicht an, sich aus „Bequemlichkeit, Eigensinn oder Hochmut“ den neuen Lehren und Erfahrungen zu verschliessen.<<

Reichsgericht 1930

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Dokumentation - BeispieleDokumentation - Beispiele

Alle Herstellerfirmen geben Wunddokumentationsbogen ab– Möglichkeit der Standardisierung– Vollständige Dokumentation

Denken Sie an Fotodokumentation !

Dokumentation per Computer

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DRG – Was ist das?DRG – Was ist das?

DRG = Diagnosis related Groups– Leistungsorientiertes und pauschalierendes

Entgeltsystem– Diagnoseorientiertes Fallpauschal-Gesetz für

die Krankenhäuser

Ziel: Entscheidende Verbesserung der Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit der stationären Versorgung*

*BMG Pressemitteilung 26. März 2002

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DRG – was ist das?DRG – was ist das?

Eine völlig andere Form der Abrechnung für Krankenhäuser – Freiwillig ab Jan. 2003 Budgetneutral

– Pflichteinführung zum 01.01.2004 Budgetneutral

– Ab 2005 bis 2007 Anpassung zu landeseinheitlichem Preisniveau

• Basisfallwertvereinbarung

– Ab Jan. 2007 gleiche Preise für gleiche Leistungen

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DRG – was ist das?DRG – was ist das?

Umdenken für die Ärzte bez. Diagnosenkatalog und Kodierung– Je besser kodiert wird, desto mehr

Erlöse werden erzielt– Erlöse sind abhängig von der Verteilung

Hauptdiagnose / Nebendiagnose

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DRG und WundversorgungDRG und Wundversorgung

Es gibt über 50 Basis-DRG‘s für chronische Wunden– Wie wird kodiert?– Welchen Effekt hat dies auf die Liegezeit?

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DRG und WundversorgungDRG und Wundversorgung

Laut verschiedener Studien werden die Liegezeiten für Patienten mit chronischen Wunden deutlich verkürzt werden müssen– Welche Effekte hat das auf die

ambulante Versorgung ?– „Die Patienten werden blutig entlassen“

(Dt. Pflegebund)– Was kann „Integrierte Versorgung“

bieten

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FachkompetenzFachkompetenz Integrierte VersorgungIntegrierte Versorgung Etablierung von StandardsEtablierung von Standards QualitätssicherungQualitätssicherung InterdisziplinaritätInterdisziplinarität PatientenkomfortPatientenkomfort KostenersparnisKostenersparnis

WundkompetenzzentrenWundkompetenzzentren

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integrierte, qualitätsgesicherte Versorgung eines inhomogenenintegrierte, qualitätsgesicherte Versorgung eines inhomogenen Patienten-Kollektivs Patienten-Kollektivs

Verhinderung/Verkürzung der stationären BehandlungVerhinderung/Verkürzung der stationären Behandlung präoperative Wundkonditionierung erhöht operative präoperative Wundkonditionierung erhöht operative

„Erfolgs“quote und verkürzte Liegezeit„Erfolgs“quote und verkürzte Liegezeit kompetente Versorgung, die Patient Compliance wird erhöhtkompetente Versorgung, die Patient Compliance wird erhöht Qualitätssicherung durch standardisierte Behandlung und Qualitätssicherung durch standardisierte Behandlung und

DokumentationDokumentation

schnellere Heilung von Patienten mit Problem-Wundenschnellere Heilung von Patienten mit Problem-Wunden

Kostenersparnis im GesundheitswesenKostenersparnis im Gesundheitswesen

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