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Financial Reporting
Auditing
Lehrstuhl für AccountingProf. Dr. Conrad Meyer
Institut für BetriebswirtschaftslehreLehrstuhl für Accounting
Auditing 1Financial Reporting
16. Mai 2012
Prof. Dr. Reto EberleDr. Daniel Suter
Copyright: Institut für Betriebswirtschaftslehre / Lehrstuhl für Accounting der Universität ZürichJedes Veräussern, Verleihen oder sonstiges Verarbeiten ist verboten.
Alle Rechte, insbesondere die Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten.
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Auditing
Lehrstuhl für AccountingProf. Dr. Conrad Meyer
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Reto Eberle
• Prof. Dr., dipl. WP• Audit Partner KPMG• Mitglied FER und SRS• Titularprofessor HEC
Lausanne
Daniel Suter
• Dr., dipl. WP• Audit Partner PwC• Mitglied FER
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Financial Reporting
Auditing
Lehrstuhl für AccountingProf. Dr. Conrad Meyer
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Agenda
• Einführung: Corporate Governance - „Audit Universe“• Audit Committee, interne Revision• Externe Revision• Regulatorische Grundlagen – Aufsicht• Die Wirtschaftsprüfungsbranche• Beispiele zu Prüfungsaufgaben• Zusammenfassung
Financial Reporting
Auditing
Lehrstuhl für AccountingProf. Dr. Conrad Meyer
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Zielsetzung
→ Sie kennen die wichtigen Akteure in der Corporate Governance→ Sie kennen die Rolle und Bedeutung der Externen Revision für
eine good corporate governance→ Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der beiden
Revisionsarten (ordentliche und eingeschränkte Revision)→ Sie kennen die wichtigsten Aufsichtsbehörden→ Sie haben eine Idee von der Wirtschaftsprüfungsbranche und
deren aktuellen Herausforderungen
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Auditing
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Stimmen zum Auditing
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Regelmässig gehören in Studierendenbefragungen die grossen Wirtschaftsprüfer zu den beliebtesten Arbeitgebern. Tatsächlich kennen aber nur wenige Absolventen die verschiedenen Berufsbilder und Karriereperspektiven, die ihnen der Bereich der Wirtschaftsprüfung eröffnet.
(NZZ, 4. November 2009)
Wirtschaftsprüfer auf dem Prüfstand(NZZ, 20. März 2010)
Was wussten die Revisoren?(Handelszeitung, 17. Februar 2011)
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2011 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.…Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
Der Beruf des dipl. Wirtschaftsprüfers ist karriereträchtig. (Treuhand-Kammer)
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1. EINFÜHRUNG: CORPORATE GOVERNANCE –AUDIT UNIVERSE
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Corporate GovernanceDefinition
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Corporate Governance
… im weiteren SinneCorporate governance involves a set of relationships between a company’s management, its board, its shareholders and other stakeholders. Corporate governance also provides the structure through which the objectives of the company are set, and the means of attaining those objectives and monitoring performance are determined. … to pursue objectives that are in the interests of the company and its shareholders and should facilitate effective monitoring.
(OECD, Principles of Corporate Governance, 2004, S. 11)
… im engeren SinneCorporate Governance ist die Gesamtheit der auf das Aktionärs-interesse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung von Entscheidungs-fähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben.
(Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, 2007, S. 8)
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Corporate Governance – „Audit Universe“
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VerwaltungsratCompensation Committee Audit Committee Nomination Committee
Copyright KPMG Assurance Konzept
Unternehmensstrategie
Internes Kontrollsystem
Riskmanagement
Assurance Konzept
Ope
rativ
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Feed
back
und
Beric
hter
stat
tung
Koordination der Assurance Funktionen
Integrierter
Prüfplan Operationell
Finanziell
Compliance
Strategisch
Interne Revision
Externe Revision
WeitereAssuranceProvider
Risiko-manage-
ment
StrategischesControlling
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2. AUDIT COMMITTEE, INTERNE REVISION
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• Der Verwaltungsrat kann Ausschüsse einsetzen und diesen Aufgaben zuweisen
• Ein wichtiger Ausschuss ist das Audit Committee (Prüfungsausschuss)
Audit Committee
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(Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, Ziff. 24.)
Aufgaben des Audit Committee• Das Audit Committee bildet sich ein eigenständiges Urteil über die Externe
Revision, das Interne Kontrollsystem und den Jahresabschluss• Es macht sich ein Bild von der Wirksamkeit der Externen Revision
(Revisionsstelle und gegebenenfalls Prüfer der Konzernrechnung) und der Internen Revision sowie über deren Zusammenwirken
• Weiterhin beurteilt es die Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems mit Einbezug des Risikomanagements und macht sich ein Bild der Compliance in der Gesellschaft
• Das Audit Committee beurteilt Leistung und Honorierung der Externen Revision und vergewissert sich über ihre Unabhängigkeit
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Interne Revision
Interne Revision: Ziel, Zweck und Aufgabe
Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Wirksamkeit der Risikomanagement-, der internen Kontroll- und der Governance-Prozesse bewertet und diese verbessern hilft.
(Institute of Internal Auditors, Definition, 2011)
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Interne RevisionInformationen im Geschäftsbericht
Interne RevisionDie interne Revisionsstelle führt Betriebs- und Systemprüfungen gemäss dem vom Auditausschuss verabschiedeten Revisionsplan durch. Mit ihrem unabhängigen Ansatz zur Bewertung, Verbesserung und Effektivität ihres internen Kontrollrahmens unterstützt sie die Organisationseinheiten bei der Erreichung ihrer Ziele. Die interne Revisionsstelle erstellt zudem Berichte über bereits durchgeführte Revisionen und informiert den Auditausschuss und den Präsidenten des Verwaltungsrats über festgestellte oder vermutete Unregelmässigkeiten. Der Auditausschuss überprüft regelmässig den Umfang sowie die Pläne und Ergebnisse der internen Revision. Der Prüfungsansatz des Konzerns ist risikoorientiert, eine Abstimmung der internen Revisionstätigkeit mit der Prüfungstätigkeit der externen Revisoren erfolgt regelmässig.
Interne RevisionDie Konzernrevision ist für administrative Belange dem CFO, aber funktional direkt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterstellt. Die interne und die externe Revision treffen sich regelmässig zur Vorbereitung der Sitzungen des Prüfungsausschusses, zur Besprechung der Zwischen- und Schlussberichte der externen Revision, zur Planung und Koordination der externen und internen Audits sowie zur Vorbereitung der Prüfungsanweisungen an die externen Revisoren der einzelnen Gesellschaften. …Die Konzernrevision führte im Berichtsjahr 42 Revisionen durch. Einer der wesentlichen Prüfungsschwerpunkte lag auf dem Internen Kontrollsystem. Die Ergebnisse jeder Revision werden mit den betreffenden Gesellschaften und Divisionen im Detail besprochen; zudem werden die wesentlichen Massnahmen vereinbart. …
(Sulzer AG, Geschäftsbericht 2011, S. 53)
(Clariant, Geschäftsbericht 2011, S. 79)
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Warum Auditing?
„The directors of such companies, however, being the managers rather of other people’s money than of their own, it cannot well be expected, that they should watch over it with the same anxious vigilance with which the partners in a private copartnery frequently watch over their own“
(Adam Smith)
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Warum Auditing?
• Charakteristisch für Aktiengesellschaften ist die Trennung von Eigentum (Aktionäre) und Kontrolle (Unternehmensleitung) und damit die Trennung von Risikoträgern und Entscheidungs-personen– Die Eigentümer ziehen sich aus dem Unternehmen zurück und
überlassen die Geschäftsführung ernannten Instanzen– Die Eigentümer können jedoch die ernannten Instanzen kaum
vollständig überwachen (Unmöglichkeit, Zeit- und Kostengründe)– Die Bedingungen verschärfen sich mit zunehmender Streuung des
Aktionariats
→ Es ergeben sich die für die Prinzipal-Agenten-Problematik typischen Problemfelder
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Warum Auditing?
• Abschwächen der Prinzipal-Agenten-Problematik durch Überwachungs- und Kontrollmechanismen
• Reduzieren der asymmetrischen Informationsverteilung, wahrheitsgetreue Informationsübertragung an den Prinzipal
• Annähern der Handlungen des Agenten an die Präferenzen und Zielvorstellungen des Prinzipals
Mögliche Lösung
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( )
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Warum Auditing?
• Die Externe Revision ist ein wichtiger Überwachungs- und Kontrollmechanismus
• Sie bietet unabhängige und objektive Informationen, fördert die Glaubwürdigkeit und bietet eine angemessene Zusicherung (reasonable assurance)
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Die Externe Revision ist ein wichtiges Standbein der Corporate Governance
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Externe RevisionZiel, Zweck und Aufgabe
• Ziel der Externen Revision ist die Abgabe eines Urteils darüber, ob der Jahresabschluss wesentliche Fehlaussagen enthält und ob der Jahresabschluss in allen wesentlichen Punkten den anzuwendenden Rechnungslegungsnormen entspricht
• Zweck der Externen Revision: – Selbstschutz des Unternehmens– Aktionärsschutz– Schutz der Öffentlichkeit– Gläubigerschutz– Minderheitenschutz
(Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung, Band II, 2009; PS 200)
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Externe RevisionZiel, Zweck und Aufgabe
• Beispielsweise prüft die Externe Revision, ob:– Die ausgewiesenen Aktiven bilanzierungsfähig sind und ihr Bestand
nachgewiesen ist– Die Verbindlichkeiten vollständig berücksichtigt wurden– Alle buchungspflichtigen Aufwendungen erfasst wurden– Nur buchungsfähige Erträge erfasst wurden– Abschlussrelevante Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
berücksichtigt wurden– Der Kreis der konsolidierten Gesellschaften vollständig und richtig ist– Die Kapitalkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung korrekt
ist– Etc.
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Externe RevisionOrganisatorische Einordnung
Wahl / Ernennung
Information
Generalversammlung
Verwaltungsrat
Geschäftsleitung
Organ
Organ
Organ
Revisionsstelle
(Art. 698 OR - Art. 731a OR)-
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Externe RevisionOrdentliche vs. eingeschränkte Revision
a. Bilanzsumme von 10 Millionen Frankenb. Umsatzerlös von 20 Millionen Frankenc. 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
a. Bilanzsumme von 20 Millionen Frankenb. Umsatzerlös von 40 Millionen Frankenc. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
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• Folgende Unternehmen müssen ihre Jahres- / Konzernrechnung ordentlich prüfen lassen:− Publikumsgesellschaften− Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung
verpflichtet sind− Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen:
• Sind die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht gegeben, unterliegt das Unternehmen der eingeschränkten Revision
Schwellenwerte 1.1.2008 – 31.12.2011 Schwellenwerte seit 1.1.2012
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Externe RevisionOrdentliche Revision
Art. 728a OR1 Die Revisionsstelle prüft, ob:
1. die Jahresrechnung und gegebenenfalls die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Regelwerk entsprechen2. der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht3. ein internes Kontrollsystem existiert.
2 Die Revisionsstelle berücksichtigt bei der Durchführung und bei der Festlegung des Umfangs der Prüfung das interne Kontrollsystem.3 Die Geschäftsführung des Verwaltungsrats ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
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Externe RevisionEingeschränkte Revision
Art. 729a OR1 Die Revisionsstelle prüft, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass:
1. die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht;2. der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
2 Die Prüfung beschränkt sich auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen.3 Die Geschäftsführung des Verwaltungsrats ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Revisionsstelle.
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Externe Revision
• Im Rahmen einer ordentlichen Revision prüft die Externe Revision nicht, ob:
– der Jahresbericht korrekt ist– die Geschäftsführung angemessen ist– Entscheide aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sind– ein umfassendes internes Kontrollsystem existiert– das interne Kontrollsystem wirksam ist und fehlerfrei funktioniert
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Externe RevisionWeitere Prüfungsdienstleistungen
• Neben der Prüfung der Jahresrechnung kann die Revisionsstelle weitere gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen vornehmen– Gründungs-, Kapitalerhöhungs-, Kapitalherabsetzungsberichte,
Zwischenbilanzen etc.• Darüber hinaus kann sie verwandte Dienstleistungen anbieten,
welche sich von der Prüfung unterscheiden
Prüfungen Verwandte Dienstleistungen
Art der Dienstleistung
Prüfung Review (prüferische Durchsicht)
vereinbarte Prüfungs-handlungen(agreed-upon-procedures)
Erstellung von Finanz-informationen (compilation)
Grad der Zusicherung
hinreichend(reasonable assurance)
begrenzt (limited assurance)
keine Prüfungssicherheit
Aussagen im Bericht
positive Zusicherung negative Zusicherung festgestellte Fakten Bezeichnung der erstellten Informationen
(In Anlehnung an Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung, Band II, 2009 , S. 5.)
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Externe RevisionAnforderungen – Unabhängigkeit
• Die Unabhängigkeit der Externen Revision ist gesetzlich geregelt
• Zusätzlich hat die Treuhand-Kammer eigens Richtlinien zur Unabhängigkeit veröffentlicht
Art. 728 Abs. 1 OR und Art. 729 Abs. 1 ORDie Revisionsstelle muss unabhängig sein und sich ihr Prüfungsurteil objektiv bilden. Die Unabhängigkeit darf weder tatsächlich noch dem Anschein nach beeinträchtigt sein.
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Externe RevisionAnforderungen – Unabhängigkeit
• Innere oder tatsächliche Unabhängigkeit (independence of mind)
• Die innere Einstellung, die ein Urteil erlaubt, ohne dabei von Einflüssen beeinträchtigt zu sein, die das berufliche Urteilsvermögen gefährden, und die es dem Einzelnen erlaubt, mit Integrität, Objektivität und der berufsüblichen kritischen Grundhaltung zu handeln
• Äussere Unabhängigkeit bzw. die Unabhängigkeit dem Anschein nach (independencein appearance)
• Die Vermeidung von Tatsachen und Umständen, die so schwer ins Gewicht fallen, dass ein Dritter daraus schliessen müsste, die Integrität, die Objektivität oder die berufsübliche kritische Grundhaltung des Revisionsunternehmens oder eines Mitglieds des Prüfungsteams sei gefährdet
(Richtlinie zur Unabhängigkeit, S. 6)
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Externe RevisionAnforderungen – Unabhängigkeit
• Das Gesetz nennt sieben (nicht abschliessend!) konkrete Sachverhalte, die mit der Unabhängigkeit der Externen Revision nicht vereinbar sind, z.B.– Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat, eine andere Entscheidfunktion in
der Gesellschaft oder ein arbeitsrechtliches Verhältnis zu ihr– Eine direkte oder bedeutende indirekte Beteiligung am Aktienkapital oder
eine wesentliche Forderung oder Schuld gegenüber der Gesellschaft– Das Mitwirken bei der Buchführung sowie das Erbringen anderer
Dienstleistungen, durch die das Risiko entsteht, als Revisionsstelle eigene Arbeiten überprüfen zu müssen
– Die Annahme von wertvollen Geschenken oder von besonderen Vorteilen– …
(Art. 728 Abs. 2 OR)
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4. REGULATORISCHE GRUNDLAGEN –AUFSICHT
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Regulatorische Grundlagen – Aufsicht
Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
• Ausgangslage: Externe Revision ist auch ein Agent → Aufsicht
• Ziel der RAB: Sicherstellung der Qualität von Dienstleistungen im Bereich der Externen Revision
• Die RAB ist die Zulassungsstelle für natürliche und juristische Personen, die Dienstleistungen im Bereich der Externen Revision erbringen
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Regulatorische Grundlagen – Aufsicht
Eidg. Finanzmarktaufsicht(FINMA)
• Die FINMA überwacht die Banken, Versicherungen, Effektenhändler, Fondsleitungen, etc.
• Revisionsgesellschaften prüfen Banken
• Die FINMA überwacht und überprüft die beauftragten Revisionsgesellschaften
→ Duales Aufsichtssystem
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Regulatorische Grundlagen – Aufsicht
SIX Exchange Regulation
• Sie reguliert und überwacht die Teilnehmer und Emittenten der Schweizer Börse
• Dabei kontrolliert sie (stichprobenweise) die finanzielle Berichterstattung der kotierten Gesellschaften
• Bei Verstössen kann sie Sanktionen beantragen
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5. DIE WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSBRANCHE
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Big4-Revisionsgesellschaften
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Entstehung der Big4-Revisionsgesellschaften
Arthur Andersen
Price Waterhouse
Coopers & Lybrand
Deloitte, Haskins & Sells
Touche Ross
Peat, Marwick, Mitchell
Klynveld, Main, Goerdeler
Ernst & Whinney
Arthur Young
Ernst & Young
KPMG
Deloitte & Touche
Coopers & Lybrand
Arthur Andersen
Price Waterhouse
Andersen Consulting
E & Y
KPMG
AA
D & T
PwC
1984 – Big 9 1989 – Big 7 1998 – Big 5
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Bearing Point
Entstehung der Big4-Revisionsgesellschaften
E & Y
KPMG
D & T
E & Y
PwC
KPMG
D & T
Accenture
1998 – Big 5 2002 – Big 4
2001 Enron Skandal
BDO VisuraSchweiz
AA
IBM ConsultingPwC
Beratung
Beratung
Beratung
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WirtschaftsprüfungsbrancheMarktstruktur
• Marktstruktur heute (Schweiz): Anzahl der geprüften Publikumsgesellschaften pro staatlich beaufsichtigtem Revisionsunternehmen
PwC; 38%
E & Y; 23%
KPMG; 22%
BDO; 6%
Deloitte; 5% Übrige; 6%
Total: 498 Publikumsgesellschaften, Stand: 27.10.2010
Marktkonzentration der Big 3: Börsenkapitalisierung > 90%
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WirtschaftsprüfungsbrancheKritische Grösse
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„Um einen Konzern wie Siemens zu prüfen, braucht man in Spitzenzeiten 500 Leute. So viele Angestellte haben nur wenige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Also kommen für die Prüfung eines grossen Konzerns auch nur wenige in Frage. Will man einen Wirtschaftsprüfer, der auch in Asien oder Lateinamerika über Mitarbeiter verfügt, um die dortigen Tochtergesellschaften zu prüfen, engt sich der Raum der möglichen Prüfungsgesellschaften noch mehr ein. Hinzu kommt die internationale Rechnungslegung. […] Der Aufbau entsprechender Fachkenntnisse lohnt sich aber nur, wenn man mehrere Mandate dafür hat.“
(Financial Times Deutschland, 27.11.2010)
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Wirtschaftsprüfungsbranche
• Im Oligopol stehen sich wenige Anbieter und viele Nachfrager gegenüber
• Eine starke Konzentration hat Auswirkungen auf Marktstruktur, Marktverhalten, Preisbildung und Marktergebnis
• In diesem Zusammenhang treten häufig folgende Probleme auf:– Preiserhöhungen– Interessenkonflikte – Kartelle, Kollusion, weitere Marktmacht ausnutzende
Verhaltensweisen
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WirtschaftsprüfungsbrancheSicht der Europäischen Kommission – Green Paper
Europäische Kommission, 2010,Green Paper„Audit Policy: Lessons from theCrisis“
Ausgangslage:
„Although audits of some large financial institutions just before orduring the crisis resulted in clean audit reports, there remainedserious intrinsic weaknesses in thefinancial health of the institutionsthat had been audited.“
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WirtschaftsprüfungsbrancheSicht der Europäischen Kommission – Green Paper
• Probleme der konzentrierten Marktstruktur in der Wirtschafts-prüfungsbranche:– Keine ausreichende Auswahlmöglichkeit für die Kunden– Ausnutzen von Marktmacht (Höhe der Revisionshonorare)– Undynamischer Markt ohne Innovation– Einbussen in der Qualität der erbrachten Revisionsdienstleistungen– Etc.
• Verschärft wird die konzentrierte Marktstruktur durch hohe Markteintrittsbarrieren
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WirtschaftsprüfungsbrancheSicht der Wirtschaftsprüfer
• Eine konzentrierte Marktstruktur ist nicht per se schlecht→ Auf oligopolistischen Märkten kann nahezu alles passieren:
von einer friedlichen Gewinnmaximierung bis hin zu erbitterten Preiskriegen
• WEKO hielt fest: Es besteht eine Wettbewerbs- und Konkurrenzsituation zwischen PwC, KPMG, E&Y, Deloitte
• Zwar hätte der Zusammenbruch einer der Big4-Revisions-gesellschaften drastische Auswirkungen, ein systemisches Risiko und ein Marktversagen drohen jedoch nicht
• Solange die Qualität der erbrachten Revisionsdienstleistungen stimmt, sollte die Wirtschaftsprüfungsbranche nicht zusätzlich reguliert werden
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6. BEISPIELE ZU PRÜFUNGSAUFGABEN
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PrüfungsaufgabenBeispiele
Jede der folgenden Multiple Choice-Fragen besteht aus einer Aussage, die entweder richtig oder falsch ist. Das entsprechende Kästchen (für richtig bzw. falsch) ist durch ein deutliches Kreuz ( ) zu kennzeichnen.
Diese Aufgabe wird wie folgt bewertet:Korrekte Antwort: + 1 PunktFalsche Antwort: – 1 PunktKeine Antwort (kein Kreuz): 0 Punkte
Mit dieser Aufgabe werden im Minimum 0 Punkte erworben.
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PrüfungsaufgabenBeispiele
Behauptung Richtig Falsch1) Um gegenüber potentiellen Investoren ein positives Zeichen zu
setzen, lassen grosse Unternehmen wie UBS, Novartis oder Nestlé ihre Jahres- und Konzernrechnungen freiwillig durch die Externe Revision prüfen.
2) Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Jahresrechnung zeigen sich wie folgt: die Externe Revision prüft die vom Verwaltungsrat erstellte Jahresrechnung. Sie gibt ein Prüfungsurteil ab und formuliert eine entsprechende Empfehlung an den Verwaltungsrat. Letztlich entscheidet der Verwaltungsrat, ob die Jahresrechnung angenommen oder zurückgewiesen wird.
3) Bei der Bildung stiller Reserven kommen Ermessensspielräume zum Tragen. Daher sind Bilanzpositionen mit stillen Reserven bei der Prüfung der Jahresrechnung vernachlässigbar.
4) Externe Revisoren müssen durch die Eidg. Revisionsaufsichts-behörde zugelassen werden. Nicht zugelassene Revisoren dürfen nur gesetzlich nicht vorgeschriebene Revisionsdienstleistungen erbringen.
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PrüfungsaufgabenFS 11
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Behauptung Richtig Falsch1) Alle Unternehmen, die zur Erstellung einer Jahresrechnung
verpflichtet sind, müssen diese ordentlich prüfen lassen.2) Im Rahmen des zusammenfassenden Berichts an die
Generalversammlung formuliert die Revisionsstelle ein Prüfungsurteil. Im Bericht enthaltene Einschränkungen können Folgen für die Genehmigungsempfehlung zuhanden der Generalversammlung haben.
3) In ihrem Green Paper kritisiert die Europäische Kommission die oligopolistische Marktstruktur in der Wirtschaftsprüfungsbranche. Daher wurde die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde eingerichtet, deren Hauptaufgabe darin liegt, die Revisionsaufträge gleichmässig unter den Schweizer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufzuteilen.
4) Neben der Prüfung der Jahresrechnung kann die Externe Revision weitere gesetzliche Sonderprüfungen sowie verwandte Dienstleistungen erbringen. Allerdings hat die Externe Revision immer sicherzustellen, dass sie nie eigene Arbeiten prüft.
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Zusammenfassung
„Audit Universe“ und AkteureExterne Revision und Prinzipal-Agent-Fragestellung Ordentliche und eingeschränkte Revision als gesetzliche RevisionsartenAufsichtsbehördenAktuelle Entwicklungen: Green Paper und anstehende RegulierungswelleAttraktives Berufsbild: Fundierter Einstieg in den Finanzbereich mit (berufsbegleitender) Weiterausbildung zum dipl. Wirtschaftsprüfer
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