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Reglement 52.036 d
Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
(ADB)
Gültig ab 01.08.2013
Gültig ab 01.08.2013
Reglement 52.036 d
Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
(ADB)
II
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Verteiler
Keine Abgabe auf Papier, Zugriff über Internet (lmsvbs)
Ankündigung der Neufassung:
Via Newsletter VT
• VT Of der Trp Kö Stäbe
• C VT der Stäbe Gs Vb und Stäbe DU CdA
• Eisb Of
• Kdo Schulen und Kurse
• Verwaltung und Betriebe VBS
Via Zirkular
• Bundesamt für Verkehr
• Bahnunternehmungen (SBB, AB, BAM, BLS Cargo, CJ, MGB, MOB, NStCM, OC, RhB, SOB, Thurbo, TPC, TPF, travys, zb, TRN und YSteC)
III
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Inkraftsetzung
Reglement 52.036 d
Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
vom 01.05.20131
erlassen gestützt auf Artikel 10 der Organisationsverordnung für das Eid-genössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (OV-VBS) vom 07.03.20032.
Dieses Reglement tritt auf den 01.08.2013 in Kraft.
Auf den Termin des Inkrafttretens werden aufgehoben: Reglement ADB 52.036 «Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahn-transport» (ADB), gültig ab 01.01.1982.
Die Direktunterstellten heben alle diesem Reglement widersprechenden An-ordnungen auf.
Chef der Logistikbasis der Armee
1Unterzeichnungsdatum 2SR 172.214.1
IV
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Bemerkungen
Funktionsbezeichnungen
Die nachstehenden Funktionsbezeichnungen gelten sinngemäss für weibliche und männliche Personen (Personal der Transportunternehmungen und AdA). Auf eine sprachliche Differenzierung wurde zur Vereinfachung verzichtet.
In diesem Dokument wird eine einheitliche Funktionsbezeichnung «Visiteur» verwendet und beinhaltet auch den Techn. Kontrolleur Cargo.
V
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.1 Unterlagen mit Angaben zur Benützung von Transportmitteln
des öffentlichen Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.2 Gültigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.3 Datenblätter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.3.2 Beispiel Datenblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21.3.3 Gliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.4 Inhalte Datenblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.4.1 Höchstgeschwindigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.4.2 Gewichtsangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.4.3 Abmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.4.4 Ladebrücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.4.5 Sitzplätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.4.6 Treibstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4.7 Anhängerbremse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4.8 Seilwinde / Seilspill . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4.9 Eignung für Gefahrgut-Transporte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4.10 Zusätzliche Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4.11 Anzahl Fahrzeuge pro Bahnwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61.4.12 Aussergewöhnliche Sendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.5 Zusätzliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
2 Kontaktstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3 Prozess Bahntransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93.1 Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93.2 Zusammenarbeitsprozess SBB – VBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93.3 Bearbeitungsablauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
4 Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.1 Eckwerte für den Bahntransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.1.1 Bestellfristen im Ausbildungsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.1.2 Fristen in ausserordentlichen Lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.1.3 Verladezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.1.3.1 Truppentransporte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114.1.3.2 Massengüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134.1.3.3 Güter auf Tauschpaletten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134.1.3.4 Umschlag von Wechselbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 144.1.4 Fahrzeiten, Komponenten der Gesamtdauer der Bahntransporte 144.2 Richtwerte für die Bestimmung der Maximallänge der Züg . . . . 15
VI
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.3 Einschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.3.1 für bestimmte Fahrzeuge je Strecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164.3.2 Einschränkungen für Transporte Richtung Waffenplätze . . . . . . 164.3.3 Einschränkungen für Transporte Allgemein . . . . . . . . . . . . . . . . 164.4 Kapazitäten der Güterwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174.5 Anzahl Eisenbahnzüge pro Bat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.6 Vorhandene Mittel für Bahntransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.6.1 Spezialwagen der Armee (Stand 01.01.2013) . . . . . . . . . . . . . . . . 204.6.2 Spezialwagen der SBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204.6.3 Ladesicherungsmaterial / Sicherheitsausrüstung . . . . . . . . . . . . . 204.7 Mittel für Personentransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.7.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.7.2 Normalverschiebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.7.3 Truppe mit Vollpackung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.7.4 Verwundetentransporte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214.7.5 Transporte von Gefangenen, Flüchtlingen und zu evakuierenden
Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.8 Verlade- und Ablademöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.8.1 Militärische Bahntransporte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.8.2 Autoverlad in Alpentunnels bzw. über Alpenpässe . . . . . . . . . . . 224.8.3 Bahnverlad auf Rollschemel/Rollböcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224.9 Entscheidungskriterien für die Wahl des Verkehrsträgers . . . . . 234.10 Beratung durch die Eisb Of . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244.10.1 Der Eisb Of unterstützt bei: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244.10.2 Notwendige Angaben für Planung und Bestellung von BT . . . . 24
5 Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255.1 Für die Planung von BT sind detaillierte Angaben nötig
betreffend: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255.2 In der Planung zusätzlich zu berücksichtigen sind: . . . . . . . . . . . 255.3 Einzelwagenladungen und Stückguttransporte . . . . . . . . . . . . . . 255.4 Beispiel Dispo BT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
6 Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.1 Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266.2 Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
7 Kostenberechnung und Bewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277.1 Kostenberechnung => 4.9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277.2 Gesuch und Bewilligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
8 Bestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
9 Befehlsgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
VII
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
10 Absprachen / Instruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3110.1 Absprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3110.2 Instruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
11 Durchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3211.1 Transportanordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3211.2 Verlad / Ablad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
12 Durchführung von Bahntransporten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3512.1 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3512.2 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3512.3 Rahmen Transportdurchführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3512.4 Begriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3512.5 Verantwortlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3612.5.1 VT Of (Stab des Truppenkörpers) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3612.5.2 Verlade- und Abladekommandant
(idR nicht VT Of oder Einh Kdt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3612.5.3 Verantwortlicher der Bahn vor Ort
(zB Teamleiter RCP, Bahnhofvorstand, Visiteur, etc.) . . . . . . . . . 3712.5.4 Visiteur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3812.5.5 Verladedetachement (Bestand ca. 10 Mann) . . . . . . . . . . . . . . . . 3912.5.6 Wagenchef (Personenbahnwagen)
(1 Unteroffizier pro Bahnpersonenwagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4012.5.7 Erdungswache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4012.6 Verlade-/ Abladevorgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4012.6.1 Anmarsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4012.6.2 Sicherheitsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4012.6.3 Beginn Verlad/Ablad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4112.6.4 Fahrleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4112.6.5 Schäden an Bahneigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
13 Vorschriften für den Bahnverlad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4213.1 Verhalten auf Bahnanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4213.2 Beladevorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4313.2.1 Fahrräder, Motorräder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4313.2.2 Motorwagen, Anhänger, Geschütze, Baumaschinen,
Spezialfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4313.2.3 Sicherheitsmassnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4413.2.4 Sichern von Wechselaufbauten (WA) auf Flachwagen . . . . . . . . 4513.2.5 Sicherung der Radfahrzeuge mit Holzkeilen auf Flachwagen . . 4613.2.6 Sicherung der Radfahrzeuge mit Metallkeilen auf Flachwagen . 4713.2.7 Sicherung der Raupenfahrzeuge auf Flachwagen . . . . . . . . . . . . 4813.2.8 Sicherung der Fahrzeuge auf Spezialwagen . . . . . . . . . . . . . . . . 49
VIII
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.9 Verlad auf Niederflurwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5013.2.10 Erden der Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5013.2.11 Befahren von Bahnwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113.2.12 Fahrzeugschlüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5113.3 Höchstmasse und Gewichte zur Beförderung von
Motorfahrzeugen mit Autozügen durch die Alpentunnel . . . . . . 5213.3.1 Lötschberg (Kandersteg-Goppenstein oder Brig) . . . . . . . . . . . . 5213.3.2 Furka (Oberwald-Realp) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5213.3.3 Vereina (Selfranga-Sagliains) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5313.3.4 Oberalp (Andermatt – Sedrun) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
14 Nachbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Anhangsverzeichnis
Anhang 1Checkliste Erkundung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Checkliste «Durchführung Bahnverlad» . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
1 Grundlagen
1.1 Unterlagen mit Angaben zur Benützung von Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs
Nr. Titel HerausgeberMilitärische Reglemente und Dokumente51.024 Organisation der Ausbildungsdienste (ODA) BBL51.003 Verwaltungsreglement BBL61.003 Verkehr und Transport (VT) BBL61.009 Der Motorfahrzeugführer BBL61.009.01 Gefahrguttransporte BBL61.009.02 Basiskurs: Gefahrguttransporte in Versandstücken und loser
Schüttung (Klasse 1–9, exklusiv 7)BBL
61.009.03 Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks BBLForm 07.059 Gesuch um Bahntransport BBLForm 07.061 Transportbestellung / Kostenberechnung BT BBL
Betriebsvorschriften für Fahrzeuge (z.B. Pz 87, Spz 2000) BBLEisenbahnspezifische Reglemente und DokumenteR 300.1 - .15 Fahrdienstvorschriften (FDV) BAVR I-30111 Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften
AB FDV Infrastruktur SBB
R Z 260.0 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) SBBR Z 260.6 Schutzkleidung (Arbeits- und Warnbekleidung) SBBRTE 20100 Sicherheit bei Arbeiten im Gleisbereich VöVRTE 20600 Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Bahnstromanlagen VöVD G-32505 Richtlinie für das sichere Umschlagen von Gütern SBBR I -03310 Betreten von Bahnanlagen SBB
Die Schweiz; Die offizielle Karte des öffentlichen Verkehrs Kümmerly + FreyEisenbahnatlas Schweiz Verlag
Schweers+WallOffizielles Kursbuch SBBStations-, Fahrleitungspläne SBB IntranetBroschüre «Ich schütze mich» (Bestellnr. 952-61-71) SBBVerhalten bei Unfällen mit gefährlichen Gütern(Bestellnr. 952-70-05)
SBB
1.2 GültigkeitDie Vorschriften beziehen sich auf das schweizerische Schienennetz.
Gilt auch im Assistenz- und Aktivdienst, solange das VBS keine anderen Be-stimmungen erlässt.
2
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
1.3 Datenblätter
1.3.1 Allgemeines
Von allen in der Armee gebräuchlichen Fahrzeugen/Wechselbehältern ist ein Datenblatt in einer Datenbank vorhanden. Die Daten sind auf die Bedürf-nisse des Transportdienstes zugeschnitten und enthalten auch Angaben für den Bahntransport.
Link: http://www.adbgst-c2-prod.vbs.admin.ch/d/start.asp
1.3.2 Beispiel Datenblatt
3
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Beispiel Seitenansicht:
Photo: Skizze: Allgemeine Angaben
Datenblatt Nr /Code: 59’000
Kat Führerausweis:
FAK / mil neu (alt): 955/955 (V/5)
Höchstgeschw: 711) km/h
Leergewicht: 27’000 kg
Nutzlast: 1’700 kg
Gesamtgewicht: 28’700 kg
Abmessungen Sitzplätze / Plätze (Pz)
Länge: 6.79 m Total: 7
Breite: 3.20 m Besatzung: 3
Höhe: 2.82 m Anzahl Mann im Kampf/Laderaum:
4
Profilkreisdurchmesser: 13.60 m
Raupen Motor bzw elektrische Anschlüsse
Abstand: 1.937 m Leistung: 500 kW
Breite: 0.533 m Hubraum: 15’600 cm3
spezifischer Bodendruck Ge-lände (Vollbelastung):
0.75 kg/cm2 Zylinder: 8
Elektrische Anlage: 24 V
Treibstoff Bremsen
Tankgrösse: 940 l Betriebsbremse mech. / hydr. Doppel-lamellenbremse
Treibstoffart: Di Bewilligung
Verbrauch: 160 l/100km od /h Autobahn/-strasse
Anzahl Kanister: 0 Übrige Strassen/P2
Bemerkungen1) Innerorts 30km/h
4
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Bahnverlad
Bsp Rückseite Datenblatt
Transportnummer für die aussergewöhnliche Sendung: M-2005
Zusätzliche VorschriftenBei Hinweisen in den bahntechnischen Angaben (a, b, c ,d ,e) siehe entsprechen-den Text in Ziffer 1.5 des Reglementes.
1.3.3 Gliederung
Die Daten sind der Zweckbestimmung der Fahrzeuge/Wechselbehälter entsprechend in 7 Gruppen unterteilt und nach Typenschein-Nummer, Fahrzeug-Bezeichnung oder Datenblattnummer/Code aufrufbar. Bei ver-schiedenen Varianten eines identischen Grundtyps wurde die selbe Daten-blattnummer zugeordnet, die für die Planung der Bahntransporte nötig ist.
1.4 Inhalte Datenblatt
1.4.1 Höchstgeschwindigkeit
§ = Gemäss zivilem Recht (siehe VRV oder Regl 61.003 «Verkehr und Transport»)
Beispiel 1: 80/10080 = Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf allen Strassen, ausgenommen
Autobahnen und Autostrassen.100 = Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Autostrassen.
5
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Beispiel 2: 50*/-50* = Technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, welche
die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht erreichen. = Darf Autobahnen und Autostrassen nicht benützen.
Beispiel 3: 65*/65*
65* = Technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge, welche die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht erreichen.
65* = Darf Autobahnen und Autostrassen benützen.
1.4.2 Gewichtsangaben
Siehe Begriffsbestimmungen Reglement 61.009 «Der Motorfahrzeugführer»
1.4.3 Abmessungen
Sie entsprechen den grössten Aussenabmessungen des Fahrzeuges.
Panzerlänge = Rohr im Marschlager
Achsabstand: Beispiel A + B + C
A B A B C Profilkreisdurchmesser = Durchmesser des Kreises, der durch die am wei-testen nach aussen vorstehenden Fahrzeugteile beim grössten Lenkein-schlag beschrieben wird.
Raupenabstand = Lichtes Innenmass zwischen den Raupen.
1.4.4 Ladebrücke
Die angegebenen Masse sind Lademasse
Höhe ab Boden: Fahrzeug unbeladen.
1.4.5 Sitzplätze
Anzahl Mann auf Brücke: Richtwert, ermittelt für Angehörige der Armee mit voller Kampfausrüstung.
Berechnung: Sitzlänge: 50 – 60 cm Sitzbreite: 50 – 55 cm
6
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Die Anzahl hängt von den gegebenen Umständen (Bewaffnung, Ausrüs-tung, Tenue, Dauer der Fahrt usw) ab und kann innerhalb der Grenzen der zu-lässigen Nutzlast sowie der gesetzlichen Bestimmungen und militärischen Vorschriften (gemäss Regl 61.003 «Verkehr und Transport») variieren.
1.4.6 Treibstoff
Verbrauch l/100 km bzw. l/h = durchschnittlicher Richtwert für Strassenfahr-ten bzw Betriebsbelastungen.
Anzahl Kanister = mit dem Fahrzeug verbundene Kanister.
1.4.7 Anhängerbremse
Bei Motorfahrzeugen ist ein Eintrag vorhanden, wenn eine Anhängervor-richtung vorhanden ist.
1.4.8 Seilwinde / Seilspill
Umlenkrolle = freie (abnehmbare) UmlenkrollenSeillänge = nutzbare Länge.
1.4.9 Eignung für Gefahrgut-Transporte
Bei entsprechender Erfüllung der Normen sind die für Gefahrgut-Transporte geeigneten Fahrzeuge/Wechselbehälter mit einem Vermerk (zB «EX II») im Datenblatt versehen.
1.4.10 Zusätzliche Daten
Im Bedarfsfall können bei der Logistikbasis der Armee, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA), 3003 Bern, Auskünfte unter Anga-be der Typenschein-Nummer weitere Daten erfragt werden.
1.4.11 Anzahl Fahrzeuge pro Bahnwagen
Die angegebene Anzahl Fahrzeuge kann ab Kopf- sowie ab Seitenrampe auf die aufgeführten Bahnwagen verladen werden.
Die Fahrzeuge sind vorzugsweise auf Bahnwagen zu verladen, auf denen keine oder nur kleinere Lademassüberschreitungen entstehen (z.B K- gegen-über R-Wagen).
Der Strich (-) bedeutet, dass sich diese Bahnwagen nicht eignen oder der Verlad nicht möglich ist.
Das beladene Fahrzeug darf die auf dem Datenblatt angegebenen Quer-schnittsmasse nicht überschreiten.
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
1.4.12 Aussergewöhnliche Sendung
Transportnummer für die aussergewöhnliche Sendung: Bsp. Jahresbewilligung I-TZ-2005Bsp. Einzelbewilligung SBB I-TZ-21203-12-S
1.5 Zusätzliche Vorschriftena) Aussergewöhnliche Sendung: Dieses Fahrzeug ist der entsprechenden
Bahn mindestens 5 Tage im Voraus unter Angabe der Datenblattnum-mer anzumelden. Zudem ist beim Verlad auf Normalspurwagen der entsprechende Wagentyp (K, Rs, Res oder S) anzugeben. Die Bahn gibt die Transportbedingungen bekannt (Wagenbestellungen gemäss Re-glement 51.024 «ODA»). Diese Sendungen müssen in jedem Fall vom Visiteur kontrolliert werden (vgl Ziffer 12.5.4).
b) Transport nur Chur-Sils i.D. und Chur-Küblis. Kontrolle durch Chefvisi-teur RhB.
c) Chur-Sils i.D. und Chur-Küblis Normaltransport. Kontrolle durch Chef-visiteur RhB.
d) Transport nur Zweilütschinen-Lauterbrunnen möglich.
e) Transport nur auf dem Netz der TPF möglich.
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
2 KontaktstellenStelle Tel. Fax E-Mail
Schweizerische Bundesbahnen
Eingangstor für Armeetransporte in der Zuständigkeit von SBB Cargo AG
SBB Cargo Vertrieb
051 224 25 24 051 229 01 01 [email protected]
SBB Cargo ProduktionOperationsPikettstelle für laufende Bahntransporte
051 229 03 04 051 229 03 16 [email protected]
Geschäftsstelle Krisenmanagement SBBHochschulstrasse 63000 Bern 65
051 220 21 12 051 220 68 13
Betriebsleitungen KTU
BAM – Direktion MBC 021 811 43 43 021 811 43 44 [email protected]
BLS – Betrieb Lenkung Produk-tionsplanung (IBL PP)
– Betriebsleitzentrale
058 327 35 22
058 327 20 71
058 327 33 33
058 327 35 20
RhB – Betriebsleitzentrale 081 288 26 18 081 188 60 04 [email protected]
Autoverlad Lötschberg 058 327 41 15 www.bls.ch
Autoverlad Furka 027 927 76 66 www.mgbahn.ch
Autoverlad Vereina 081 288 37 37 081 288 37 33 www.rhb.ch
Logistikbasis der Armee
Bereich Vrk u Trsp LBA 0800 24 25 26 [email protected]
Pikettnummer LBA 031 324 22 66
VBS
Pikettstelle VBS 031 324 44 44 031 324 46 46
Schadenszentrum VBS 0800 11 33 44 031 324 95 77
Pikett Militärpolizei 0800 55 23 33
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
3 Prozess Bahntransport
3.1 Übersicht
Beschreibung Eisb Of Konzessionierte Transportunternehmen Trp
V: Durchführungsverantwortung
M: Mitwirkung
Beratung V V
Planung M M V
Erkundung M M V
Kosten + Bewilligung M M V
Bestellung V
Befehlsgebung M V
Instruktion / Abspra-chen M M V
Durchführung M M V
Nachbearbeitung V M M
3.2 Zusammenarbeitsprozess SBB – VBS Single Point of Contact (SPOC) der SBB in besonderen und ausserordentli-chen Lagen ist die Geschäftsstelle Krisenmanagement (siehe Ziffer 2 «Kon-taktstellen»)
10
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
3.3 Bearbeitungsablauf
Bearbeitungsablauf einer Bahntransportbestellung im Ausbildungsdienst
Kdt Trp Kö / Kdt Gr Vb Eisb Of SBB Cargo BeschreibungVT Of / C VT
Trsp Bedürfnis
Grobkonzept
Genehmigung
Angaben zur Kosten-
berechnung ermitteln, anfordern
Kostenberechnung erstellen
Gesuch erstellen
Entscheid ad Dw
KdtTSKLBA
Bahntransport bestellen
Bahntechnische genehmigung
Transport-anordnung erstellen
Transport-anordnung überprüfen
Transport-anordnung überprüfen
Bestände, Räume, Zeiten
Verlade- / Abladeorte, -zeitenBestände: AdA, FzReihenfolge: Verlad, Züge
Feinkonzept Feinkonzept Feinkonzept
Bestände, Fz Typen à richtige Datenblatt-nummer ADB
Form 07.061
Form 07.061
Form 07.059
Form 07.061
Verlade- / Abladeorte, -zeitenBestände: AdA, FzReihenfolge: Verlad, Züge
Mind 8 Wovor
Durchf
Zeit
Kostenberechnung erstellen
11
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4 Rahmenbedingungen
4.1 Eckwerte für den Bahntransport
4.1.1 Bestellfristen im Ausbildungsdienst
gem. ODA
Bestellungen von Extrazügen für Truppenverschiebungen müssen spätes-tens 8 Wochen vor dem Transport bei SBB Cargo resp. bei der betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmung (EVU) eintreffen. In Ausnahmefällen sind Bestellungen bis spätestens am 9. des Vormonats möglich. Definitive Be-stellmengen können in Absprache mit SBB Cargo resp. EVU bis einige Tage vor dem Transport angegeben werden.
4.1.2 Fristen in ausserordentlichen Lagen
(ungefährer Zeitbedarf bei Priorisierung durch Krisenorganisation) Bestel-lung bis Rollmaterial verladebereit
ohne Vororientierung der Bahn 12 hmit Vororientierung der Bahn 6 h
4.1.3 Verladezeiten
4.1.3.1 Truppentransporte
Stirnverlad SeitenverladVerlad Auslad Verlad Auslad Umlad
über gleiche Rampe
Min/Fz Min/Fz Min/Bahnw Min/Bahnw Min/BahnwPneufahrzeuge mit oder ohne AnhRaupenfahrzeuge 2 1 153 103 253
Genie Fz 3 2EAM 301 301 301
Truppe ohne Fz 152 15 15
1 Mit Verladedetachement von 10 Mann2 Wenn alle Wagen gleichzeitig bestiegen bzw verladen werden3 Wert für den ersten bzw. letzten Bahnwagen, für die restlichen sind die Zei-ten Stirnverlad gültig.
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Zuschläge pro Bahnwagen
Bahnwagen
für Verlad vorbereiten 2 Min
nach Entlad reinigen, herrichten 1 Min
an Rampe stellen 10 Min
auf- und abschemeln (mit 2 Mann) 5 Min
Zugbildung 25 Min
Nachmessen einer aussergewöhnlichen Sendung ca. 15 Min
Erschwerte Verhältnisse (Schnee, Kälte) + 25 – 50 %
Schiffe
Personenschiffe, Ein- und Auslad der Truppe 15 Min
13
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.1.3.2 Massengüter
Ladegut Verpackung Transportgerät Anzahl Mann Min/t Min/m3 Vorbe-reitung in min
Schüttgüter:
SiloSchwerkraftTransportbandPneumatisch
111
½½1
1 10
Getreide,Zucker,Zement,Kalk,QuarzsandFlüssige Güter:
¾
Benzin, ¾Petrol, Kessel Schwerkraft 1 1 10Heizöl, 1,5Schweröl, 1,5Bitumen
4.1.3.3 Güter auf Tauschpaletten
Anzahl TP in min/TPLadegut Verpa-
ckungTrans-port-geräte
Anzahl Mann
Min/t Gew/ TP in t
Tbis Hbis Hab… Gk Einlad Auslad
Lebens-mittel
Säcke,Kisten,Kessel,Kartons,usw
Hand-hub-wagen, Gabel-stapler
2–3
3–5 0,5–0,6 30 60 15 1,5–2 1–1,5
Munition Kisten Hand-hub-wagen, Gabel-stapler
3
2–32,5–3 0,6–0,5
Hbisww30 2–2,5 1,5–2
14
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.1.3.4 Umschlag von Wechselbehälter
LadesicherungLadegut Umschlaggerät Verlad /Entlad Sg(n)s / Lg(n)s
(Tragwagen)Ks / Rs (Flachwagen 2-achsig)
ResFlachwagen 4-achsig)
Wechselbehäl-ter mit und ohne Haken
PortalkranGabelstaplerReachsteaker
5 0 15 20
Container PortalkranGabelstaplerReachsteaker
5 0 15 20
4.1.4 Fahrzeiten, Komponenten der Gesamtdauer der Bahntransporte
Durchschnittsgeschwindigkeit Normalspur 60 km/h
Distanzen gemäss Landeskarte
Zuschlag pro Spitzkehre ½ h
15
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.2 Richtwerte für die Bestimmung der Maximallänge der Züg
Als Grundlage für die Planung von Bahntransporte dienen folgende Anga-ben, Unterlagen und Informationsquellen:
• Bestandeslisten (AdA, Motfz, Rpe Fz, Anh, ...)
• Verlade- und Abladeorte
• Stationspläne der Verlade- und Abladebahnhöfen
• Datenbank feste Anlagen (DfA)
Triebfahr-zeuge
[m]
Personen-wagen
[m]
Güter-wagen
2 Achsen
[m]
Güter-wagen
4 Achsen
[m]
anzustre-bende
Zugslänge (mit Trieb-fahrzeug)
[m]
Anhänge-last
Maximal-werte
[t]Normalspur− Annährungswerte für Nor-
malspurnetz20 25 14 20 450–500 1600
− Abweichungen • Alpenübergänge • SOB
1400650
Schmalspur− RhB • Chur – Thusis – St. Moritz;
Davos – Klosters – Land-quart; Samedan – Pontresina; Bever – Schuls/Tarasp
• Filisur – Davos • Landquart – Klosters –
Davos • Pontresina – Tirano
14.5 18.5 12 18
200
120150
80
250
250165
130− MGB • Brig – Disentis • Andermatt – Göschenen
176,5
17 10 18 18 10050
16
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.3 Einschränkungen
4.3.1 für bestimmte Fahrzeuge je Strecken
Bahnlinie, Strecken Pz 87 Leo B PzDatenblatt Nr. 40’600 40’610Erstfeld – Gotthard – Tessin
Bäretswil – Bauma
Lenzburg – Emmenbrücke
Bischofszell Nord – Hauptwil
Thalheim – Ossingen
Rapperswil – Ziegelbrücke – Linthal
Uznach – Wattwil – Nesslau
(Winterthur) – Kollbrunn – Rapperswil
Sonceboz – Le Locle – Col-des-Roches
Legende:Bahntransport unmöglichBahntransport mit Auflagen möglichBegrenzung nach FDV
4.3.2 Einschränkungen für Transporte Richtung Waffenplätze
Bahnlinie, Strecken EinschränkungMorges – Bière-Casernes Last max 410 t pro Zug (Verlad auf Rollschemel)Bière-Casernes – Morges Last max 530 t pro Zug (Verlad auf Rollschemel)Courtemaîche – Bure Last max. 400 t pro Zug mit 2 Re 420, schwerere Züge in
Courtemaîche trennen. (Bure – Courtemaîche ohne Ein-schränkung),
Delémont – Bure B Pz Büffel Leopard (ADB 40610) auf Slmmnps nicht zugelassen. Verlad zwingend auf 6-achsigem Flachwagen (aktuell Samms der DB, sehr schwierig zu erhalten)
Ziegelbrücke – Schwanden Beförderung Pz 87 / B Pz Büffel mit je einem Zwischen-wagen Slmmnps pro Pz
4.3.3 Einschränkungen für Transporte Allgemein
Bahnlinie, Strecken EinschränkungBülach – Schaffhausen Bahntransporte verboten (deutsches Staatsgebiet)
17
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.4 Kapazitäten der Güterwagen
NormalspurTyp Länge
Länge über Puffer
[m]
Breite
Ladefläche
[m]
Länge
Ladefläche
[m]
Gewicht
Mittlere
Tara
[t]
Ladung
(Strecken-klasse C)
[t]
(Paletten EUR)
Gedeckte Wagen
Gbs4 14–14.5 2.60–266 12.70–12.75 12–15 26.00
(31)Habbiillns 23.35 2.84 22 27.50 54.50
(61)Habbiins 23.26 2.84 22 26.00 56.00
(63)Habbillns 23.26 2.84 21.40 28.00 54.00
(60)Habils A 21.70 2.60 2*9.33 30.00 50.00
(46)Habils B 20.48 2.60 2x9.06 28.00 52.00
(44)Hbbillns 15.50 2.90 13.68 16.70 24.30/24.50
(38)Hbbillnss 16.50 2.90 14.58 16.50 24.5
(40)Hbbinss 16.50 2.90 15.14 15.50 25.50
(40)Hbils 14.00–14.61 2.67 12.36 14.00 26.00
(40)Hbis 14.61 2.67 12.69 13.00 27.00
(30)Tbis 14.62 2.67 12.76 14.5 25.50
Offene Wagen
Eanos 15.74 2.72 14.49 24.50 57.50
Eaos 14.04 2.76 12.79 22.00 50.50Fas 14.04 2.75 12.78 27.50 52.50
Flach-wagen
Ks 13.86 2.76 12.46 12.00–12.50 27.50
Res 19.90 2.64 18.50–18.66 23.00–25.00 55.50Rs 19.90 2.74 18.50–18.55 24.00 56.00
18
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Rilns1 19.90 2.76 18.64 25.5 56.5(45)
Sonder-wagen
Sgns(s)2 19.64 - 18.40 20.00 62.00
Lgns2 16.50 15.26 11.50 28.50Uaikks4 20.04 2.90 18.64 32.00 48.00
8.003
Smmps * 13.24 2.96 11.40 24.00 56.007.90
Slmmps 13.24 3.15 12.00 26.00 55.507.60
Slmmnps 13.24 3.15 12.00 26.00 63.507.60
Slmmnps-y 13.24 3.15 12.00 3.15 63.507.60
Slps / Slnps 16.24 -5 -5 29.90 -5
33.00Saadkmms 20.20 2.526 18.15 44.00
2.99
3 Tiefladeebene
Details zu Wagentypen: Internet www.sbbcargo.com www.rhb.ch www.alpincargo.ch
* Pz 87 Leopard und Spz 2000 Hägglunds können nicht transportiert werden
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
SchmalspurTyp Länge
Lüp
[m]
Breite
Ladefläche
[m]
Breite
Ladefläche
[m]
Gewicht
Mittlere
Tara
[t]
Ladung
(Strecken-klasse C)
[t]
(Paletten EUR)
RhBGedeckte Wagen
Haik 14.67 2.58 12.75 14 26 (31)
Hai 14.67 2.58 12.75 14 30 (31)
Flach wagen Re-w 15.50 2.32–2.50 14.48–15.50 14 32.5–43.5MBGGedeckte Wagen
Haik-v 11.45 2.47 2.47 10.5 12 (ca 24)
Haik-tv 14.67 2.57 12.75 14.5 26 (31)
Hbi-vy 9.66 2.50 8.00 9.2 15 (20)
Flachwagen Rkm 10.50 10.56
2.40 2.40
9.6 9.0
9.0 9.0
10 15
R 15.62 2.40 14.08 13.3 30R-w 16.54 2.53 14.90 16.2 40
Spezial-wagen
X 14.83 2.70 10.80 7.003
15 28
1 Wagen mit Planenverdeck2 Containertragwagen3 Tiefladeebene4 Nur noch befristet verfügbar5 Rampenwagen, keine Beladung möglich
Details: Internet www.sbbcargo.com www.rhb.ch www.alpincargo.ch
20
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.5 Anzahl Eisenbahnzüge pro BatAls grobe Faustregel für die Planung kann mit folgenden Angaben gerech-net werden: (Stand 30.04.2012)
• Pz Bat 4 Züge (nur Rpe Fz)• Pz Sap Bat 2 Züge (nur Rpe Fz)• Art Abt 2 Züge (nur Rpe Fz)
4.6 Vorhandene Mittel für Bahntransport
4.6.1 Spezialwagen der Armee (Stand 01.01.2013)
• 106 Spezialwagen (Slmmnps) • 3 Rampenwagen (Slnps)
4.6.2 Spezialwagen der SBB
• NT-Wagen (Niederflurwagen)• Normalwagen Anfrage bei SBB Cargo
4.6.3 Ladesicherungsmaterial / Sicherheitsausrüstung
Die Beschaffung des Ladesicherungsmaterial ist Aufgabe des Verladers (ALC, Truppe).
Material Anzahl pro Fahrzeug
für Bahnwagen
Beschaffung Bezugsort
Holzkeile 12 cm hoch
20 cm hoch
Nägel 5 mm ø
126 für 1-achsige An-hänger
pro Keil 2
mit Holzboden zB Ks, Rs, Res
Armeelogistikcenter
Metallkeile 2) 4 mit Holzboden und Seitenborden
Armeelogistikcenter
Doppelkeil 1) «K+W» vgl Ziffer 13.2.6 LBA VTWarnschilder «Lebensgefahr»
Raupenfahrzeuge, Eagle-Flotte, Piran-ha-Flotte, GMTF-Flot-te und Kranwagen
Gehören zu Fahrzeu-gen, die zu beschriften sind
Zurrgurten vgl Ziffer 13.2.5 Armeelogistikcenter oder mit Wagenbestel-lung bei SBB Cargo AG
21
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Hämmer 1000 g Nagelzieher,
Armeelogistikcenter
Drähte/Litzen aus Kupfer
Armeelogistikcenter
Holzbretter vgl Ziffer 13.2.7 ArmeelogistikcenterUmschlagbrücken min. 5 Rs bei Seitenverlad VerladebahnhofFührungshölzer für Container / Wechsel-behälter
Pro Behälter 4 Stück Bei Wagen mit Holz-fussboden
Armeelogistikcenter/ Mit Wagenbestellung beim EVU bestellen
Leuchtwesten orange Armeelogistikcenter
Das Verladematerial ist spätestens 5 Tage vor dem Verlad mündlich bei der entsprechenden Dienststelle zu bestellen.1) stehen nur für Transporte der Militärverwaltung zur Verfügung.2) max 880 Metallkeile (normalerweise ca. 600 Keile gleichzeitig verfügbar)pro Fz werden 4 Keile benötigt. Für Truppentransporte bestellt SBB Cargo / EVU die nötige Anzahl Metallkeile bei LBA, welche die Breitstellung und Ab-holung organisiert.
4.7 Mittel für Personentransport
4.7.1 GrundlagenAnzahl Sitzplätze in Reisezugwagen:• SBB: 60 – 80 Plätze• Privatbahnen: 30 – 60 Plätze
Siehe auch www.rail-info.ch
4.7.2 Normalverschiebung
Bezogen auf das Platzangebot kann mit einer Auslastung von 100% gerech-net werden. Bei einer Nachtverschiebung ist mit einer Auslastung von 50% zu rechnen (Eingeschränkte Ruhemöglichkeit)
4.7.3 Truppe mit Vollpackung
Bezogen auf das Platzangebot ist mit einer Auslastung von 50% zu rechnen.
4.7.4 Verwundetentransporte
keine Transportmöglichkeiten für schwerverletzte, liegend zu transportie-renden Personen.
Transport von leichtverletzten (sitzend zu transportierenden) Personen mit grosser Kapazität möglich (normale Personenwagen).
22
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.7.5 Transporte von Gefangenen, Flüchtlingen und zu evakuierenden Personen
Mit normalem Personenrollmaterial bei Begleitung durch Bewachungs- bzw. Betreuungspersonen gemäss Absprache Log Dialog möglich.
Gefangenentransporte müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Die Zugskomposition ist entsprechend zu härten.
4.8 Verlade- und Ablademöglichkeiten
4.8.1 Militärische Bahntransporte
Verlademöglichkeiten gemäss DfA (Datenbank feste Anlagen)
4.8.2 Autoverlad in Alpentunnels bzw. über Alpenpässe
Auf folgenden Strecken besteht zusätzlich die Möglichkeit für die Benützung von Autoverladezügen (Bewilligungsverfahren gemäss Kapitel 3.3 regelt ODA Ziff 167 / Es ist kein Gesuch für BT Form 07.059 notwendig)
Regl 52.024 ODA Ziff 167:
Transportbedürfnis Zuständigkeit Trp Ablauf / Unterlagen Termin / KontaktstelleFz Verlad durch Alpen-tunnel (fahrplanmässi-ge Züge)(Trsp gefährlicher Güter nicht zulässig)
VT Verantwortliche / Qm / Einh Four / Det Chef
Abrechnung über Dienstkasse, > 500 CHF schriftliche bewilligung durch Kdt Gs Vb/LVb
Anmeldung ab 5 Fz telefonisch direkt an Transportunterneh-men
• Lötschberg (Kandersteg – Goppenstein)• Furka (Oberwald – Realp)• Vereina (Selfranga – Sagliains)• Oberalp (Andermatt – Sedrun)
Siehe offizielle Karte öV und Kursbuch.
4.8.3 Bahnverlad auf Rollschemel/Rollböcke
Auf folgenden Strecken besteht die Möglichkeit für den Verlad von Normal-spurwagen auf Rollschemel:
Transportunternehmung Strecke Maximale LastBAM Morges – Bière-Casernes
Bière Casernes – Morges
410t pro Zug
530t pro ZugTravys Yverdon – St. Croix 720t pro Zug
max 58 Paar Rollböcke auf der BAM (Bedarf für 2-achsiger Wg = 1 Paar, für 4-achsiger Wg = 2 Paar)
23
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.9 Entscheidungskriterien für die Wahl des Verkehrsträgers
Distanz − Rpe Fz > 50 Km = BT− Rad Fz > 150 Km = BT Es ist zwingend zwischen gepz / gl Fz und bgl / Strassen Fz
zu unterscheiden. Dass der BT ab 150 km kostengünstig sein soll, trifft nur im Extremfall (Streckenprofil/Fz Typ) zu.
Machbarkeit − Verlademöglichkeiten− vorhandene Mittel (Finanzen, Betriebsstoff, Fahrzeuge)− Engpässe auf Verkehrsachsen oder -knoten− Strassenzustand, Zustand Eisb Netz− Witterung
Zeitverhältnisse − Vs Dauer − Anzahl Fz (Rad, Rpe)− Verfügbarkeiten der Verkehrsträger− Übungsauflagen− Zeitlicher Planungsvorsprung (vgl. Gesuch spätestens 8
Wo vorher einzureichen)Ausbildungs-nutzen
− Grundauftrag− Übungsanlage
Sicherheit − Witterungsverhältnisse− Sichtverhältnisse− Verkehrsaufkommen, Verkehrsdichte
Wirtschaftlich-keit
− optimaler Einsatz Material und Fz− optimale Kapazitätsnutzung− Lagerraum− Gegenüberstellung Kosten Vs Strasse und BT je System
und/oder Fz TypOekobilanz − Schonung der Umwelt
− CO2-AusstossTaktische Lage − Vs bei völliger Dunkelheit
− Einsatzbereitschaft der Truppe − Verletzlichkeit− Führung
Kapazitäten − mögliche Engpässe− Verkehrsbelastung
Image Armee − Einfluss auf Bevölkerung oder Verkehrsfluss
24
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
4.10 Beratung durch die Eisb Of
4.10.1 Der Eisb Of unterstützt bei:
− Beratung bei Verschiebungen und Materialtransporten (inkl. Antrags- und Bewilligungsverfahren)
− Berechnungen: − der Anzahl Züge
− der Anzahl nötiger Verlade- und Ablade-stationen
− der Gesamttransportdauer (Schätzung)
− Antrag: − zu benützende Stationen für Verlad und Ablad
− zu benützende Strecken
− Reihenfolge Verlad
− Beratung: − Konsequenzen von Entscheiden aufzeigen
− Beitrag zu Vs Bf: − Dispo Bahntransport
− Bf für Bahntransport
− Im Ausbildungsdienst − Kostenberechnung
− Transportplanung
4.10.2 Notwendige Angaben für Planung und Bestellung von BT
– Bestände, Unterstellungen
– Standorte (Verlade- / Abladeraum)
– Bedingungen für Vs (Tag / Nacht / max Zeit)
– Abladeraum (Abgrenzungen / Grobbeurteilung der Standorte)
– Dringlichkeiten (Prio), zB Wiederverwendung von Pz Trspw
– Aufteilung Strasse – Schiene
25
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
5 Planung
5.1 Für die Planung von BT sind detaillierte Angaben nötig betreffend:
• Zeitpunkt der Verladebereitschaft bzw. Abladezeitpunkt
• Anzahl/Menge und Art der zu verladenden Fahrzeuge und Güter (Fahrzeuge welche mit mehr als 1 t beladen, sind speziell anzugeben)
• Anzahl AdA (inkl. Motorfahrzeugführer und Besatzungen).
• Verlade- und Abladestellen bzw. -räume (inkl. Verlade- und Abladestellen für Rampenwagen)
• Auflagen des Kdt bzw. der Übungsleitung und von übergeordneten Kdo Stellen
• Marschfolge bzw. gewünschte Verladereihenfolge und –richtung
5.2 In der Planung zusätzlich zu berücksichtigen sind:• der Anzahl und der Art der Fz angemessen grosse Warteräume für Fz
• Warte- bzw. Aufenthaltsräume für die Truppe
• Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zum Bahnhof für die übri-gen Bahnbenutzer
5.3 Einzelwagenladungen und StückguttransporteBedürfnisse für Einzelwagenladungen sowie Stückguttrsp sind über den Be-reich Vrk u Trsp LBA, TS VBS, anzumelden (Tf 031 322 37 65, E-Mail [email protected])
5.4 Beispiel Dispo BTGs Vb / Trp Kö Kennwort des Trsp Transportdatum Blatt
Gr Unité / corps de troupe Désignation du trsp Date du trsp Feuille
Truppen
TroupesPrio
Verlad / Chargement Ablad / DéchargementStrecke
Ligne
Züge /
Achsen
Trains / Essieux
Hinweis
RenvoisBahnhof
Gare
Datum
Date
Beginn
Début
Abfahrt
Départ
Bahnhof
Gare
Datum
Date
Beginn
Début
Abfahrt
Départ
26
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
6 Erkundung
6.1 ZielBei der Erkundung geht es darum, Verhältnisse vor Ort zu klären, um
• den Zeitbedarf für Zu-/Wegfahrt und Verlad/Ablad abzuschätzen
• um die Verlade-/Abladereihenfolge von Truppe, Fahrzeugen und Mate-rial festzulegen
• Warteräume für Truppe und Fahrzeuge zu besichtigen und festzulegen
• mit den lokalen Partnern Auflagen und zu treffende Massnahmen ab-zusprechen (z.B. zur Verhinderung von Behinderungen, Gefährdungen und Schäden, zur Gewährleistung der Nachtruhe)
• den Bedarf an zusätzlichem Material oder Mitteln rechtzeitig zu erken-nen (zB. für Einweisung und Absperrung, Wasser für Belagskühlung)
6.2 TeilnehmerTruppe:
• VT Of
• Verlade-/Abladekdt
• ev. Eisb Of
Bahn / Dritte:
• Vertreter SBB Cargo/EVU (Teamleiter Rangierteam, Visiteur/Verladeex-perte Bahn)
• ev. Anlagenbesitzer (z.B. privates Anschlussgleis, Industriegelände)
• ev. Behördenvertreter
• ev. Vertreter Schadenzentrum
Unterlagen:Landeskarten, Verladeplan, Gleispläne, SchaltpläneSiehe auch Checkliste «Erkundung» im Anhang 1.
27
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
7 Kostenberechnung und Bewilligung
7.1 KostenberechnungSiehe Regl 61.003 (VT) Kapitel 4.
Für die Kostenberechnung ist das Formular 07.061 «Transportbestellung / Kostenberechnung BT» durch den VT Of auszufüllen (siehe Prozessdarstel-lung in Ziffer 3.3). Sehr wichtig für eine korrekte Kostenberechnung sowie für die fehlerfreie Planung des BT ist die Angabe der richtigen Datenblatt-nummer für jeden Fahrzeugtyp gemäss Datenblatt
Transportbestellung / Kostenberechnung BTCommande de trsp / Calcul des frais de trsp chf
Truppen Kennwort des Trsp Datum des TrspTroupe Désignation du trsp Date du trsp Blatt / Feuille
1) Datenblatt Nr eintragen / Inscrire no fiche technique
aussergewöhnliche Sendung / Transport exceptionnel = a a a a a a a a a
Datenblatt Nr gemäss Regl 52.36 (ADB) /No fiche technique selon règl 52.36 (VCTF)
40'6
00
59'0
00
43'0
0043
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29'8
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53'5
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35'0
42/4
3/44
35'0
40
30'2
50
15'3
50
25'0
00
28'2
0028
'380
28'2
2028
'420
60'5
00
61'5
0061
'700
61'9
00
32'2
50
33'5
90
Truppe / Troupe
Fahrzeugtyp / Type de véhicule
AdA
/ m
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Pz
/ cha
r 87
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Pz
2000
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2.2t
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3.3
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20t
Fahr
rad
Bic
ycle
tteM
at in
G-W
agen
/M
at e
n w
agon
M
Bahnhof oder Raum /Gare ou secteur
Tag /Jour
Bahnhof oder Raum /Gare ou secteur
Tag /Jour
Tf: Fax: @
Datum / date:
Form 07.061 df ALN 293-2346 / SAP 2526.0888 Anleitung: siehe Rückseite / Instruction: voir au verso
PLZ Ort / npa lieu:
Ankunft / Arrivée
Funktion / fonction:
Grad, Name / grade, nom:
Adresse / adresse:
SRKG, H
Unterschrift / signature:
e-mail:
Beginn Verlad / Début chargement
Zeit /Heure
Trsp
Nr /
No tr
sp
Abfahrt /Départ B
Zeit /Heure
Verteiler / Distribution Allg Bemerkungen / Observations générales
Trsp
Nr /
No tr
sp
Verlad / Chargement Auslad / Déchargement
Anh
änge
last
in t/
Cha
rge
rem
en
t
Achsen je Wagentyp /Essieux par type de wagon
U
Tota
l
Bemerkungen / Observations
Kostenberechnung / Calcul des frais
CH
F in
100
0/C
HF
en 1
000
km
7.2 Gesuch und BewilligungDurch den VT Of ist das Formular «Gesuch um Bahntransport» (Form 07.059) auszufüllen und zusammen mit der Kostenberechnung auf dem Dienstweg über den Eisb Of des Gs Vb an den Kdt Gs Vb einzureichen.
Achtung: Immer aktuell geltende, im LMS (www.lmsvbs.admin.ch) aufge-schaltete Formulare verwenden!
Auch bei diesem Prozessschritt kann der Eisb Of unterstützen (vgl Form 07.059: 5 Fachtechnische Beurteilung).
28
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
8 BestellungFür die Bestellung des BT ist das vollständig ausgefüllte Formular 07.061 notwendig.
Transportbestellung / Kostenberechnung BTCommande de trsp / Calcul des frais de trsp chf
Truppen Kennwort des Trsp Datum des TrspTroupe Désignation du trsp Date du trsp Blatt / Feuille
1) Datenblatt Nr eintragen / Inscrire no fiche technique
aussergewöhnliche Sendung / Transport exceptionnel = a a a a a a a a a
Datenblatt Nr gemäss Regl 52.36 (ADB) /No fiche technique selon règl 52.36 (VCTF)
40'6
00
59'0
00
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0043
'100
43'
101
40'6
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40'6
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50
29'8
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53'5
00
35'0
42/4
3/44
35'0
40
30'2
50
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50
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28'2
0028
'380
28'2
2028
'420
60'5
00
61'5
0061
'700
61'9
00
32'2
50
33'5
90
Truppe / Troupe
Fahrzeugtyp / Type de véhicule
AdA
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/ Spz
Pz
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Pz
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95 7
4/95
B P
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/Spz
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Bahnhof oder Raum /Gare ou secteur
Tag /Jour
Bahnhof oder Raum /Gare ou secteur
Tag /Jour
Tf: Fax: @
Datum / date:
Form 07.061 df ALN 293-2346 / SAP 2526.0888 Anleitung: siehe Rückseite / Instruction: voir au verso
PLZ Ort / npa lieu:
Ankunft / Arrivée
Funktion / fonction:
Grad, Name / grade, nom:
Adresse / adresse:
SRKG, H
Unterschrift / signature:
e-mail:
Beginn Verlad / Début chargement
Zeit /Heure
Trsp
Nr /
No tr
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Abfahrt /Départ B
Zeit /Heure
Verteiler / Distribution Allg Bemerkungen / Observations générales
Trsp
Nr /
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Verlad / Chargement Auslad / Déchargement
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Achsen je Wagentyp /Essieux par type de wagon
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Bemerkungen / Observations
Kostenberechnung / Calcul des frais
CH
F in
100
0/C
HF
en 1
000
km
Dieses ist nach der Bewilligung durch die Stufe DU CdA (HE/LW/FUB/LBA) sowie der Kostengutsprache durch LBA VT an SBB Cargo zu senden. Die Bestellfristen sind im Reglement 61.003 Verkehr und Transport Ziffer 4.3 Be-arbeitungsablauf eines Bahntransports bzw Regl 52.024 ODA, Ziff 167 er-sichtlich. Kürzere Bestellfristen sind möglich aus übergeordneten Gründen (z.B. Alarmübung). Im Bedarfsfall ist der Eisb Of beizuziehen.
Wichtig sind die korrekten Angaben (genaue Bezeichnung gem. Datenblatt ADB und Datenblattnummer, Kupplungsplan). Sie dienen der genauen Fest-legung des Wagenbedarfs nach Typen und der Regelung von Sonderfällen (z.B. Überschreiten des Lichtraumprofils). Sehr oft sind aus taktischen oder betrieblichen Gründen Verladepläne (was wird zusammen mit was in wel-cher Reihenfolge verladen) zweckmässig. Diese sind im Bedarfsfall durch den VT Of entsprechend vorzuhalten.
Beispiele von Sonderfällen, die mit der Bezeichnung / Datenblattnummer ge-nau zu bezeichnen sind:
29
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
• Lastw/Kdow leicht gl 4x4 Duro, GMTF: es gibt über 20 verschiedene Fahrzeugaufbautypen, die je nach Typ das Lichtraumprofil überschrei-ten und auf verschiedene Wagentypen verladen werden müssen
• Radspz/Piranha: es gibt über 10 verschiedene Fahrzeugtypen, die je nach Typ das Lichtraumprofil überschreiten und auf verschiedene Wa-gentypen verladen werden müssen
• SPz 63/64 der M113-Familie: folgende Fahrzeugtypen haben abwei-chende Verladebestimmungen: Kranpz (Slmmnps), Mirm Pz (nur 1 Pz pro Ks)
Die Rückseite der ADB-Datenblätter erhalten alle notwendigen Hinweise für den BT auf Normal- und Schmalspurbahnen. Im Weiteren enthalten sie zu-sätzliche Vorschriften für den Bahnverlad (z.B. Absenken des Verdecks vor dem Verlad)
Auf dem Formular 07.061 sind je nach Fall zusätzlich auszufüllen, bzw. anzu-geben:
• Im Feld «Bemerkungen»: besondere Hinweise (z.B. Randbedingungen der Übung, die unbedingt einzuhalten sind)
• Der Hinweis, ob und wem gegenüber resp. bis zu welchem Zeitpunkt die Angaben gegenüber der Truppe nicht kommuniziert werden dür-fen.
30
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
9 BefehlsgebungDer Bahntransport ist grundsätzlich in das Fachkonzept VT (vgl Dok 60.034 Konzepte der Logistik) und in den Befehl für die Verschiebung zu integrieren.
Der Befehl für den Bahntransport kann auch als eigenständiger Verschie-bungsbefehl für den Bahntransport erstellt werden.
Er hat den folgenden Inhalt:
• Angaben zum Transport
o Kennwort des Transports
o Datum, Verladezeit, Verladeort, bzw. Abladezeit, Abladeort
o Zu verladende Güter / Verladeordnung
o Formation des Zuges / Rollmaterial
o Ankunftszeiten / Abfahrtszeiten der Züge und allfälligen des Leerma-terials
• Durch die Truppe zu stellende Detachemente (Anzahl, Einsatzzeit)
o Verladekdt
o Verladedetachement
o Erdungswachen
o Sicherheitsdienst
o Sanitätsdienst
o Instandhaltungsdienst
• Zeitlicher Ablauf der Tätigkeiten und dafür verantwortliche Personen (wichtigste Punkte aus Teil «Durchführung»; ergänzt mit Zeiten)
• Wichtige Kontakte (Namen, Telefonnummern, allf. Standort) von
o SBB-Stellen und Funktionären (Visiteur, Cargo-Personal vor Ort etc)
o Truppe (VT Of, Verladekdt, Az, Eisb Of etc)
o Anlagebesitzer (Logistikcenter, Besitzer Verlade-/Abladegleis etc)
• Besonderes, z B:
o Bezug / Abgabe von Keilen und Material
o Besondere Anordnungen
31
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
10 Absprachen / Instruktion
10.1 AbsprachenBT sind nicht alltäglich. Deshalb sind eindeutige Absprachen zwischen den Beteiligten (Truppe, EVU, Dritte) nötig.
Der Eisb Of als Spezialist, der die Abläufe und Organisation sowohl bei der Armee, als auch bei den Bahnen kennt, orientiert den/die beteiligten VT Of und das Bahnpersonal (Bahnverantwortlicher vor Ort, Visiteur, etc.) resp. die bei der BT-Durchführung im Einsatz stehenden Personen rechtzeitig und wenn möglich vor Ort.
Mögliche resp. notwendige Absprachepunkte (Verhalten auf Bahnareal, Aufgaben Verlade- resp. Abladekommandant, Verladedetachement, Wa-genchef, Bahnverantwortlicher vor Ort, Visiteur) gehen aus dem Regl 61.003 (VT) Kap 4.8 hervor. Siehe auch Checklisten im Anhang I.
10.2 InstruktionDie verladende Truppe ist rechtzeitig, wenn möglich vor Ort, durch den zu-ständigen VT Of mit Unterstützung des Eisb Of zu instruieren. Die Instruk-tion beinhaltet Regl 61.003 (VT) Kapitel 4.8.1, den oben erwähnten Abspra-chen sowie den Transportpapiere der Bahn.
Mögliche resp. notwendige Instruktionspunkte sind:
• Sicherheitsmassnahmen und Verhalten auf Bahnareal inkl. Erdungswa-che
• Verkehrsablauf und Einweisung
• Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten der einzelnen Funktionen und Detachemente
• Verladevorschriften
• Ladungssicherung
• San D
• Evtl. Verhalten im taktischen Rahmen
Details gehen aus dem Regl 61.003 (VT) Kap 4.8 – 4.11 hervor.
32
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
11 Durchführung
11.1 TransportanordnungDie Transportanordnung von SBB Cargo Produktion enthält: • 1: den definitiven Fahrplan• 2: die zu verladenden AdA und Fahrzeuge • 3: Bemerkungen (zu Vertraulichkeit, Verlade- und Abladerichtung, Auf-
enthaltszeiten unterwegs, Spitzkehren unterwegs etc.)• 4: eine Zugsliste• Weisungen bezüglich Organisation und Sicherheit
Fahrzeuggewicht/ Poids du véhicule / to 12
54'2
1056
'171
0 38 0 0 0
TrspNoNr
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3
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0 18 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 38
B H K Res Sp
A/e.
1 10 40
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3 10 4098
1)
2)
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01 2
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10 1
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12 1
13 1
14 1
15 1
16 1
17 1
18 1
19 1
20 1
21 1
22 1
23 1
24 1
25 1
26 1
27 1
28 1
29 1
38 0 0 98 A./e. T. M.
55'600
55'600
Trsp
1Tr
sp 3
55'600
55'600
55'600
55'600
55'600
55'600
55'600
28'700
Pz 2000 28'700
Pz 2000 28'700
28'700
Pz 2000 28'700
Pz 2000 28'700
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Pz 2000
Pz 2000
Pz 2000
Pz 2000
SCH
WA
ND
ENC
HU
R
Pz 2000
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
28'700
28'700
Pz 2000 28'700
55'600
Pz 2000 28'700
Pz 2000 28'700
324 1260008
10
28.7
Raupenfz/ vhc chenilles
Pz 2000 28'700 55'600
Pz 2000 28'700 55'600
28'700
Pz 2000 28'700 55'600
Pz 2000 28'700 55'600
Pz 2000 28'700 55'600
Pz 2000 28'700 55'600
M113 / M113 24'000 36'000
M113 / M113 24'000 36'000
M113 / M113 24'000 36'000
M113 / M113 24'000 36'000
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Slmmps
Ks
Slmmps
Ks
Ks
M113 / M113 24'000
Ks
36'000
M113 / M113 24'000Ks
Ks
556 133
Ks M113 / M113 24'000 36'000
Verladegut
Pos. 10-29 : Pz 2000 = TZ 2005/08-S
TrspNoNr
Slmmps Pz 2000
Ks M113 / M113
Mili
tär V
erte
iler :
@ =
Pz
Gre
n B
at 2
0
1331436 392
36'000
TA 1165187641 02
Pz Gren Bat 20
Zugliste und Weisungen siehe folgende Seite
Lieferung des Materials : ID-Bestelung : Ks = 301262558 (garanti), Slmmps = 737720558, 194361558 (garanti)
1'436 392
556
HINWIL x x
790'000
28'700
SCHWANDEN : Ablad vorwärts Richtung Glarus
Trsp
2
AnhängelastCharge remorquée
Station / gare T/ j
Pn/Sp-Ua = Pneufz/ vhc pneus
M
Verlad auf Bahnwagen / Chargement sur wagon (typ)
xx.xx.xx Trsp 1+2 : HI 79978 RBL / 79913 SCHD Trsp 3 : HI 79978 RBL / 54603 BU 64823 CH
von HinwilBestimmung
Pz Gren Kp 20/2
Pz Gren Kp 20/3
Abfahrt / Départ
Anzahl Wagen / nombre de wagons
2005/08-S
59'0
00Pz
200
0
Heereseinheit oder TruppenkörperUnité ou corps de troupe
Kennwort des TrspDésignation du trsp
1165 dossier traité par / Sachbearbeiter : Beth Erictél 0512 24 2524 / Fax 0512 24 3105 / e-mail: [email protected]
Transportanordnung Nr Ordre de transport no
Trsp Datumdate du trsp
Pz Gren Bat 20 URSULA START xx.xx.xx
Datenblatt Nr gemäss Regl. 52.36 (ADB)Fiche technique selon régl. 52.36 (VCTF)
beauftragt durch(siehe Liste Blatt 2)
Verlad / chargement1)
Bestände / Effectifs
Pz Mw Kp 20/5
Aussergewöhnliche Sendung TZTransport exceptionnel TZ
cale
s/K
eile
T/ j TT/ j
Ankunft / arrivée Ablad abdéchgt dès 2)
T/ jZeit / Heure Zeit / Heure
CHUR : Ablad vorwärts Richtung Süden
Nettogewicht
24'000
CIS-Erfassung durch KSC Freiburg / Versand gamäss ZF 2011.87 HI-SCHD (58) + HI-CH (40)RCP Wetzikon übermittelt die Daten den folgenden FAX : -> KSC Fribourg = 0512 216 392
# Darf keine Verspätungssteuer erhoben werden = geplanter Transport #
Zugliste xx.xx : 79978 HI - RBL (17.52 - 19.19)
Wagentyp Wagen Nummer
24'000M113 / M113
Bremsgew.Bruttogewicht
55'600
36'000
55'600
55'600
0830
0730
Denges le 23.07.2008CFF Cargo ProductionTransports militairesLausanne-Triage / 2131026 DENGES
36'000
1165
Km/h
1900
Station / gareZeit / HeureZeit / Heure
x+1 x+1
0800
1500 1752SCHWANDEN
10
xx.x
x m
it 79
913
SC
HD
L
ast :
58/
880t
/259
mxx
.xx
mit
5460
3 B
U 6
4823
CH
L
ast :
40/
556t
/133
m
20
Beförderung : Syfa 26218 AVIS 114'418
CHUR
Mit Beförderungsbedingungen : TZ 2005/08-S
HINWIL AMP : Verlad vorwärts Richtung Bettwiesen Verlade Kontrolle durch Visiteur
Ks
0
Pz 2000 28'700 55'600
1
4
3
2
Die Transportanordnung wird durch SBB Cargo Produktion ca. 1 Woche vor der Transportdurchführung erstellt. Nötigenfalls ist sie anzufordern.
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
11.2 Verlad / AbladWenn möglich soll der Eisb Of die Transportdurchführung vor Ort unter-stützen und vor allem die richtige Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen überwachen.
Tätigkeiten vor dem Verlad / Ablad
Verlad Ablad
Visiteur: Kontrolle der Wagen (Anzahl / Reihung)Verladekdt: letzte Absprachen mit Cargo / Visiteur bezüglich Ablauf (Anpassungen bei den Fahrzeugen etc.)
Eisb Of / Verladekdt: letzte Absprachen mit Cargo / Visiteur bezüglich Ablauf / Wagenzustellung
Verladekdt: Organisation und Überprüfung Sicher-heitsdienst / San D
Verladekdt: Organisation und Überprüfung Sicher-heitsdienst / San D
Truppe: korrektes Verhalten bei der Einfahrt in das Bahnareal (heruntergebundene Antennen)
Truppe: Allf. Aussteigen der Truppe aus den Bahn-wagen
Truppe: Fahrzeuge für den Verlad vorbereitenVerladekdt: Info an Truppe über Gefahren beim Verlad
– Fahrleitung
– Bahnverkehr Nebengleise
– Sturz von Wagen
– Gefahren beim Vorbereiten der Wagen
– Ablauf
– Sicherung der Fahrzeuge
Verladekdt: Info an Truppe über Gefahren beim Ablad
– Fahrleitung
– Bahnverkehr Nebengleise
– Sturz von Wagen
– Gefahren beim Vorbereiten der Wagen
– Ablauf
– Verhalten nach dem AbladCargo / Visiteur: Ausschalten und Erden Fahrleitungen Cargo / Visiteur: Ausschalten und Erden FahrleitungenEisb Of / Verladekdt: Aufstellen / Auftrag an Erdungs-wachen
Verladekdt: Aufstellen / Auftrag an Erdungswachen
Verladedet: Vorbereiten der Wagen (Keile einstellen, Stirn- und allf. Seitenborde herunterklappen, Keile auf Rad Fz verteilen, allf. Entfernung von Schnee, Anbringen von Sand)
Verladedet: Vorbereiten der Wagen (Stirn- und allf. Seitenborde herunterklappen, wo möglich Keile entfernen)
Visiteur: Bestätigung, dass alle Bedingungen für den Verlad erfüllt sind und mit dem Verlad begonnen werden kann
Visiteur: Bestätigung, dass alle Bedingungen für den Ablad erfüllt sind und mit dem Ablad begonnen werden kann
Tätigkeiten während dem Verlad / Ablad
Verlad Ablad
Visiteur: Kontrolle Verlad / Lademass Visiteur überwacht Ablad bei eingesetzten Spezial-wagen
Verladedet: Mithilfe beim Verlad (Anbringen der Keile, Schliessen der Wagen)
Verladedet: Mithilfe beim Ablad (Entfernen der Keile, Schliessen der Wagen)
Truppe: Einweisen / Verladen der Fz Truppe: Zeichengabe für Ablad der FzSicherheitsdienst: Kontrolle, ob Fahrer Fz verlassen haben, Einzug der Schlüssel, Einfordern Bestätigung, dass Fz korrekt gesichert ist
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Tätigkeiten nach dem Verlad / Ablad
Verlad Ablad
Verladedet: Schliessen aller Wagen, hochklappen Borde und Rungen, allf. Mithilfe beim Erstellen der Fahrbereitschaft des Rampenwagens
Verladedet: Schliessen aller Wagen, hochklappen der Borde und Rungen, allf. Mithilfe beim Erstellen der Fahrbereitschaft des Rampenwagens, Kontrolle der Personenwagen (vergessene Gegenstände etc), Ablage der Keile gem. Bf Log Center
Visiteur: Bestätigung, dass Verlad korrektSicherheitsdienst der Truppe: Bestätigung, dass Trp Fz verlassen haben und von allen Fahrern die Bestäti-gung über die korrekte Sicherung vorliegtVerladekdt: Info an die Truppe: Verlad abgeschlos-sen, Verboten auf die Fz zurückzukehren, Einhalten Sicherheitsabstand (Material und Personen) zu den Bahnwagen
Eisb Of / Verladekdt: Info an die Truppe: Verlad abgeschlossen, Verboten auf die Fz zurückzukehren, Einhalten Sicherheitsabstand (Material und Perso-nen) zu den Bahnwagen
Verladekdt: Abzug der Erdungswachen, Ok an Cargo für das Einschalten der Fahrleitung
Eisb Of / Verladekdt: Abzug der Erdungswachen, Ok an Cargo für das Einschalten FahrleitungTruppe: Fz für die Vs vorbereiten
Truppe: Allf. Einsteigen Truppe Bahnwagen Truppe: korrektes Verhalten bei der Ausfahrt aus dem Bahnareal (heruntergebundene Antennen)
Verladekdt: Abzug San D (sobald Truppe oder Zug Platz verlassen hat)
Eisb Of / Verladekdt: Abzug San D (sobald Truppe oder Zug Platz verlassen hat)
Visiteur / Cargo (im Rahmen der Möglichkeiten) Über-wachung des Zuges beim Rangieren / Abfahrt: werden Bewegungen der Ladung festgestellt?
Checkliste «Durchführung Bahnverlad» siehe Anhang I
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12 Durchführung von Bahntransporten
12.1 GrundlagenTransportbestellung (vgl Ziffer 8)
Verladevorgang (vgl Ziffer 11.2+12.6)
Beladevorschriften (vgl Ziffer 13.2)
Verladezeiten für Truppe und Güter (vgl Ziffer 4.1.3
Verhalten auf Bahnanlagen (vgl Ziffer 13.1)
Belad und Entlad von Behälterwagen (Kesselwagen) (vgl Regl 60.011, SBB R 352.1)
Beförderung von Motorfahrzeugen mit Autozügen
durch die Alpentunnel bzw. über Alpenpässe (vgl Ziffer 13.3)
Rollbock- und Rollschemelbetrieb (vgl Ziffer 4.8.3)
Datenblätter (vgl Datenbank)
12.2 AnwendungsbereichTransporte der Truppe und der Militärverwaltung.
12.3 Rahmen TransportdurchführungAnmarsch -> Bereitschaftsraum/Warteraum ->Verladeraum mit Angabe Platzverhältnisse -> Verlad Fz -> Verlad Mannschaft -> Bahntransport ->Ab-lad
12.4 Begriffe
Begriff ErklärungVerlad gilt sinngemäss für Umlad und AbladGeschlossene Transporte Transporte in Ganzzügen der TruppeEinzeltransporte Transporte einzelner Bahnwagen oder gruppenwei-
se in normalen GüterzügenSeitenverlad Verlad ab SeitenrampeStirnverlad Verlad ab Kopframpe
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
12.5 Verantwortlichkeiten
12.5.1 VT Of (Stab des Truppenkörpers)Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
plant und koordiniert den Bahntransport im Rahmen der Gesamtverschie-bung der Truppe
stellt Gesuch für Bahntransport mit Kostenberechnung (Form 07.059 und 07.061)
bestellt den Bahntransport (Form 07.061)
erstellt ein BT-Konzept mit• Verladereihenfolge der Fahrzeuge• Verladezeiten• Warteräume• Verlade- und Abladeorganisation• Sicherheits- und Notfallmassnahmen
und stimmt dieses mit dem zuständigen Eisb Of ab
bestimmt den Verlade- und Abladekommandanten
stellt die Instruktion der am Bahntransport Beteiligten AdA sicher
12.5.2 Verlade- und Abladekommandant (idR nicht VT Of oder Einh Kdt)
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
erkundet Verladeort, Warteraum und Anmarschwege
erteilt Befehle an die Truppe
bestellt das nötige Material für die Ladungssicherung und die Warnwesten
stellt sicher, dass die am Verlad- und Ablad beteiligten AdA die nötige Schut-zausrüstung tragen (Warnweste, Handschuhe, etc.)
erstellt einen Verladezeitplan (vgl Ziffer 5.4)
bespricht mindestens 5 Tage vor dem Verlad mit dem Verantwortlichen der Bahn vor Ort und dem Visiteur:
• den Verladevorgang; (vgl Ziffer 12.3)
• den Bedarf an Verladematerial; (vgl Ziffer 4.6.3)
• den Verlad von Fahrzeugen mit Lademassüberschreitungen (auf dem Datenblatt mit «a» bezeichnet) (vgl Ziffer 1.4)
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
bestimmt und instruiert:
• den Lotsendienst Warteraum - Bahnhof
• das Verladedetachement (vgl Ziffer 12.5.5)
• die Wagenchefs (Bahnwagen) (vgl Ziffer 12.5.6)
• die Sicherheitsorgane (vgl Ziffer 12.6.2)
orientiert die Truppe über:
• den Anmarsch (vgl Ziffer 12.6.1)
• die Sicherheitsorganisation
• Ausrüstung bei Arbeiten im Gleisbereich (vgl Ziffer 13.1) (Warnweste nach Norm SN/EN 471 obligatorisch!)
• das Verhalten auf Bahnanlagen (vgl Ziffer 13.1)
• die Beladevorschriften (vgl Ziffer 13.2)
• Verantwortlichkeiten bezüglich Sicherung, Sanitäts- und Instandhal-tungsdienst bei Verlad- und Ablad sowie den Verlade-/Abladezeitpunkt der dazu eingesetzten Mittel
meldet dem Verantwortlichen der Bahn vor Ort:
• die Bereitschaft zum Verlad (vgl Ziffer 11.2)
• Abweichungen vom Verladezeitplan
• Unterbruch, Wiederbeginn und Ende der Verladearbeiten
12.5.3 Verantwortlicher der Bahn vor Ort (zB Teamleiter RCP, Bahnhofvorstand, Visiteur, etc.)
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
• erteilt Befehle an das Verladepersonal und an den Verlade- resp Abla-dekommandanten für den Verlad
• bereitet das bahneigene Verlade-, Sicherungs- und Anschriftenmateri-al vor
• bespricht den Verladevorgang mindestens 5 Tage vor dem Verlad mit dem Verlade- resp Abladekommandanten und zieht dazu den Visiteur bei (vgl Ziffer 10.01)
• kontrolliert das Rollmaterial vor Verladebeginn auf Eignung, Schäden, usw
• zieht für den Verlad den Visiteur bei (vgl Ziffer 12.5.4)
• sorgt für die Freilegung von Rampen und Zufahrten
instruiert das Verladepersonal über:
• den Verladevorgang (vgl Ziffer 12.3)
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• die Sicherheitsorganisation (vgl Ziffer 12.6.2)
• die Beladevorschriften (vgl Ziffer 13.2)
• auszuführende Rangierbewegungen
• verkehrende Extrazüge
• das Ausschalten und Erden der Fahrleitung (vgl Ziffer 12.6.4)
• das Sichern der Bahnwagen
orientiert den Verlade- resp Abladekommandanten unmissverständlich über:
• die Sicherheitsorganisation und (vgl Ziffer 12.6.3)
• bis zu welchem offenen Bahnwagen die Fahrleitung ausgeschaltet und geerdet ist
vergewissert sich, dass der Verlade- resp Abladekommandant die Truppe orientiert hat über:
• das Verhalten auf Bahnanlagen (vgl Ziffer 13.1)
• die Sicherheitsorganisation (vgl Ziffer 12.6.2)
überwacht den Verladevorgang
warnt die Truppe rechtzeitig vor Zugs- und Rangierfahrten, usw
meldet Schäden an Bahneigentum. (vgl Ziffer 12.6.5)
12.5.4 Visiteur
Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
Nimmt an den Vorbesprechungen und am Verlad bzw Ablad teil
erteilt der Truppe Weisungen betreffend den Beladevorschriften
überwacht das Einhalten der Beladevorschriften (vgl Ziffer 13.2)
instruiert das Verladedetachement über
• das Platzieren der Fahrzeuge auf den Bahnwagen
• die Positionierung der Leitschienen beim Panzerverlad
• die Inbetriebnahme des Rampenswagens
kontrolliert
• die aussergewöhnlichen Sendungen
• den Verlad und Ablad von Fahrzeugen auf/von Spezialwagen (Slmmps, Slmmnps, Slmmnps-v)
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• den Verlad von Fahrzeugen (Rad- und Raupenfahrzeuge) durch die Truppe
• den Ablad von Raupenfahrzeugen durch die Truppe
• die Sicherungseinrichtungen auf den Bahnwagen.
leitet den Auf- und Abbau des Rampenwagens
12.5.5 Verladedetachement (Bestand ca. 10 Mann)
Aufgaben und Verantwortlichkeiten bereitet auf Anordnung des Verant-wortlichen der Bahn vor Ort die Wagen für den Verlad (bzw Ablad) vor:
• Schnee, Eis und Nägel entfernen
• bei Gefahr von Eisbildung Wagenboden sanden
• Wagenborde, Rungen und Handbremseinrichtungen umlegen
• Stirnwandrungen oder Holzschwellen auf die Puffer legen, wenn der Abstand zwischen den abgeklappten Stirnborden mehr als 40 cm beträgt
Achtung: Zugelassene Achslast der überfahrenden Radfahrzeuge max. 6 t
hilft beim Auf- und Abbau des Rampenwagens (4 – 6 Mann)
bereitet das Sicherungsmaterial und das entsprechende Werkzeug (Er-dungsmaterial, Keile, Nägel, Hämmer, Bindemittel, usw) vor
platziert die Fahrzeuge (inkl Raupenfahrzeuge) auf den Bahnwagen gemäss Anordnung des Visiteurs. Abstand zwischen den auffahrenden Fahrzeugen mindestens eine Bahnwagenlänge
bei geschlossenen Truppentransporten (Ganzzüge) können die Stirnwand-rungen auf den Bahnwagen deponiert werden (Bestimmung Arbeitssicher-heit beachten), die Stirnborde müssen aufgestellt und beidseitig der Siche-rungsbügel eingelegt werden.
erstellt nach dem Verlad bzw. Ablad die Fahrbereitschaft der Bahnwagen und reinigt den Verladeplatz
meldet dem Verlade- resp Abladekommandanten Beschädigungen an den Bahnwagen und am übrigen Bahneigentum. (vgl Ziffer 12.6.5)
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
12.5.6 Wagenchef (Personenbahnwagen) (1 Unteroffizier pro Bahnpersonenwagen)
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
schliesst die Wagentüren und wacht darüber, dass diese während der Fahrt nicht geöffnet werden
verhindert das Aussteigen während der Zwischenhalte
überwacht das Befolgen der bahndienstlichen Massnahmen
kontrolliert die Wagen auf liegengelassene Gegenstände und auf Sauber-keit.
12.5.7 Erdungswache
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
a) stellt wo möglich sicher, dass während dem Verlad bzw. Ablad
• Fahrleitung nicht eingeschaltet werden
• Erdungsstangen nicht entfernt werden
b) warnt bei Aufhebung der Erdung die am Verlad bzw. Ablad beteiligten Personen und stellt den Verlad bzw. Ablad sofort ein
12.6 Verlade-/ Abladevorgang
12.6.1 Anmarsch
Für einen reibungslosen Verlad sind folgende Punkte massgebend:
Festlegen der Anmarsch- resp. Abmarschreihenfolge und Warteräume nach taktisch oder verladetechnischen Bedürfnissen
Verkehrsregelung auf dem Verlade-/Abladeplatz
Sicherung des Verlade-/Abladeplatzes entsprechend der Lage. Es dürfen keine Waffen auf den Bahnwagen oder im Bereiche elektrischer Anlage in Stellung gebracht werden
Taktische Massnahmen im Bahnbereich oder während des Transportes sind mit dem Verantwortlichen der Bahn vor Ort oder dem Zugpersonal abzu-sprechen.
12.6.2 Sicherheitsorganisation
Wenn unmittelbar neben einem Strecken- oder Rangiergleis verladen bzw. abgeladen wird, hat der Verantwortliche der Bahn vor Ort eine angemesse-
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
ne Sicherheitsorganisation aufzuziehen, welche die Truppe rechtzeitig vor Zugs- und Rangierfahrten warnt. Der Verlade- resp Abladekommandant ist dafür verantwortlich, dass nach durchgegebener Warnung der Gefahrenbe-reich nicht mehr betreten wird. Die Verlade-/Abladearbeiten sind dabei zu unterbrechen, wenn durch Fahrzeuge (zB Panzer, Geschütze, Kranausleger, Baumaschinen usw) die Ladebreite der Bahnwagen überschritten werden könnte.
Der Verlade- resp Abladekommandant stellt eine Erdungswache, die sicher-stellt, dass die Erdung nicht entfernt wird. Die Erdungswache darf durch den Verlade- resp Abladekommandanten nur nach Rücksprache mit dem Verant-wortlichen der Bahn vor Ort abgezogen werden. Sämtliche Manipulationen an Fahrleitungen / Erdungsstangen sind ausschliesslich Sache des Bahnper-sonals.
Alle am Verlad bzw. Ablad beteiligten AdA , die sich auf den Eisenbahnwagen sowie im Gleisbereich aufhalten, müssen eine Warnweste tragen. Ebenfalls sind Ordonnanzschuhe oder gleichwertige Zivilschuhe (Sicherheitsschuhe) zu tragen. Für Arbeiten rund um den Verlad/Ablad sind Arbeitshandschuhe zu tragen.
12.6.3 Beginn Verlad/Ablad
Mit dem Verlad bzw. Ablad darf erst begonnen werden, wenn die Freigabe durch den Verantwortlichen der Bahn vor Ort vorliegt und wenn sämtliche Punkte unter 12.6.2 Sicherheitsorganisation erfüllt sind.
12.6.4 Fahrleitung
Das Bahnpersonal schaltet für den Be- und Entlad offener Güterwagen die Fahrleitung aus und erdet sie. Sicherheitsorganisation siehe Ziffer 12.6.2.
12.6.5 Schäden an Bahneigentum
Die Meldung hat innerhalb von 10 Tage mit Formular 33.001 «Schadenan-zeige» (erhältlich bei der Gemeindekanzlei oder unter www.schadenzent-rumvbs.ch abrufbar) zu erfolgen. Eine bahnverantwortliche Person ist vor Ort beizuziehen.
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13 Vorschriften für den Bahnverlad
13.1 Verhalten auf BahnanlagenBeim Aufenthalt im Gleisbereich gilt für jedermann eine Tragpflicht für Warnwesten.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Bahnverantwortlichen vor Ort gilt:
Bahnanlagen nicht betreten
Bahnwagen nicht besteigen, beladen oder entladen, bevor sie durch Bahn-personal gesichert sind und die Fahrleitung ausgeschaltet und geerdet ist
Gleise nicht überqueren oder begehen. Der Bahnverantwortliche vor Ort entscheidet, ob die Truppe durch Bahnpersonal begleitet werden muss. Tun-nels dürfen nie ohne Begleitung und Licht begangen werden.
Verboten sind:
Berühren weder mit dem Körper noch mit Gegenständen von Fahrleitungen, deren Befestigungen, Abspannungen und Isolatoren. Selbst das Annähern ist lebensgefährlich!
Arbeiten mit langen metallischen Gegenständen und Arbeitsgeräten wie Leitern, Stangen, Krane usw sowie Hantieren mit Antennen im Bereich von Fahrleitungen
Aufenthalt im Gleisbereich ohne Warnwesten
Betätigen von Schaltereinrichtungen und Erdungsstangen
Verschieben von Bahnwagen
Nachahmen von Signalen des Bahnbetriebes
Anbringen von Anschriften an Bahnwagen
Mitfahren auf offenen Bahnwagen (auch nicht in Fahrzeugen)
Sitzen in Türöffnungen
Besteigen und Betreten von Triebfahrzeugen.
Jeder Beginn, Unterbruch, Wiederbeginn und das Ende der Verladearbeiten ist mit dem Bahnverantwortlichen vor Ort abzusprechen.
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Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2 Beladevorschriften
13.2.1 Fahrräder, MotorräderGrössere Anzahl in gedeckte WagenAbstand von Reihe zu Reihe und zur Stirnwand untereinander und an den Seitenwänden mit Querbindungen befestigenVerlad Motorräder: Auf Zentralständer mit Vorderrad gegen Metallkeil stel-len und mit je zwei Einwegspanngurten zuerst am Lenker auf 50% Einfede-rung tiefspannen und anschliessend am Gepäckträgerrahmen festzurren.
13.2.2 Motorwagen, Anhänger, Geschütze, Baumaschinen, Spezialfahrzeuge
Bahnwagen vorbereiten (vgl Ziffer 3.4.4)
Fahrzeuge vorbereiten vor Verlad
Antennen einziehen oder demontieren
Türen, Luken usw schliessen
Ladungen gegen Verschieben sichern
Fahrzeugverdecke schliessen und befestigen
(Rückwände einsetzen)
(A)
Beispiel Verdeck mit Einzelbindung
(B)
150 cm
Beispiel Verdeck mit durch gehender Bindung
Einzelbindungen (A)
Durchgehende Bindung (B) – max. 1,5 m lang oder im Abstand von max. 1,5 m Zusatzbindungen
Bindemittel – Leder- oder Gummiband etwa 20 mm breit – Rundgummi min. 6 mm Ø – Reissfestigkeit ca. 5 kN.
Verlad
Abstand zwischen den Fahrzeugen und zu den Wagenstirnwänden mindestens 20 cm (in geschlossenen Transporten min. 10 cm) 1)
1) 1) 1)
Zugfahrzeug, Anhänger und Geschütz können gekuppelt verladen werden.
44
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.3 Sicherheitsmassnahmen
Elektrische Anlage ausschalten
Handbremse anziehen, ersten Gang bzw Parksperre oder
Blockbremse einlegen sowie Knicklenkung arretieren
jegliches Manipulieren mit Betriebsstoffen an verladenen Fahrzeugen ist verboten
Hebe-, schwenk- oder verschiebbare Teile mechanisch festlegen oder fest-binden und möglichst auf Wagenboden absenken (zB Baggerschaufel)
Ausleger ab ca. 3 m freiem Überhang zusätzlich niederbinden oder unter-stützen
Bindemittel: Mehrweggurten, Ketten oder Drahtseile
Fahrzeuge ohne Blockiermöglichkeit sind gemäss den zusätzlichen Vor-schriften auf den Datenblättern niederzubinden
An Raupenfahrzeugen, gepanzerten Radfahrzeugen und Kranwagen sind gemäss den jeweiligen Betriebsvorschriften je 2 Warntafeln anzubringen:
45
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.4 Sichern von Wechselaufbauten (WA) auf Flachwagen
Auf Tragwagen mit Wagenbestimmungs-
code C durch Aufsetzzapfen, die jeweils in die 4 Eckbeschläge eingreifen müssen.
Auf Flachwagen mit Holzfussboden bei Lade-einheiten mit Bodenrahmen mit 4 Führungs-hölzer.
Masse der Führungshözler 30 x 5 x 5 cm.
Führungshölzer mit min. 3 Nägel pro Holz min-destens 4 cm in Wagenboden befestigen.
Auf Flachwagen mit Holzfussboden bei Lade-einheiten ohne Bodenrahmen mit 4 Führungs-hölzer.
Masse der Führungshölzer 100 x 5 x 5 cm.
Führungshölzer mit min. 3 Nägel pro Holz min-destens 4 cm in Wagenboden befestigen.
Seitliche Verladetoleranz: = +/- 10 mm
46
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.5 Sicherung der Radfahrzeuge mit Holzkeilen auf Flachwagen
Bahnwagen mit oder ohne Seitenboden, zB Ks-, Rs-, Res-Wagen:
Alle Räder in Rollrichtung verkeilen. Zwillingsräder gelten als ein Rad
ungefähr 35°-45°
Alle einachsigen Anhänger und Geschütze sowie die übrigen Fahrzeuge über 1500 kg Gewicht zusätzlich an der Radflanke verkeilen (aussen- oder innensei-tig), wenn sie nicht unmittelbar durch die Seitenbor-de gesichert sind (Abstand zur Seitenborde max. 10 cm).
Doppelachse
Mindestabmessungen der Holzkeile in cm und Anzahl Nägel pro Keil:
Raddurchmesser bis 100 120 160 über 160
Keilhöhe h 12 15 20 25
Keilbreite b 8 10 15 18
Nägel, 5 mm Ø 3 4 5 6
ungefähr 35°-45°
Keile an der Radflanke mit mindestens 3 Nägeln befestigen.
Nägel möglichst senkrecht einschlagen.
Erleichterung bei geschlossenen Transporten (Ganz-zügen):
Alle Fahrzeuge nur mit 12 cm hohen Keilen und 2 Nä-geln pro Keil sichernStützen von Anhängern nur seitlich mit Hölzern festlegen
Mindestabmessungen der Hölzer in cm:
Länge 30Breite 5Höhe 5Jedes Holz mit mindestens 2 Nägeln befestigen
Deichseln von nicht gekuppelten einachsigen Anhängern und Geschützen straff niederbinden (Hoch- oder Seitwärtsschwenken vermeiden)
Bindemittel: Zurrgurten
etwa 40 mm einschlagen
47
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.6 Sicherung der Radfahrzeuge mit Metallkeilen auf Flachwagen
Die Metallkeile sind nur für in Wagenlängsrichtung verladene Fahrzeuge auf Bahnwagen mit Seitenborden zugelassen (zB Ks- und Res-Wagen).
Keilart Zugelassen für Anzahl Räder und KeileMetallkeil
Nur auf Wagen mit Seitenbor-den zugelassen (Ks, Res)
Motorfahrzeuge, 1- und 2-achsige Anhänger und Geschütze bis 20 t Gesamtgewicht.
1-achsige Anhänger und Geschütze:Deichsel nicht straff festbinden
2 Hinterräder mit je 2 Metallkeilen
Keile mit Hammer-schlag befestigen
Doppelkeil «K+W»
180
Räder seitlich von der Keilver-bindung gesichert
Motorfahrzeuge, 2-achsige Anhänger und Geschütze bis 5 t Gesamtgewicht
1 Hinterrad mit 1 Doppelkeil
Motorfahrzeuge, 2- achsige Anhänger und Geschütze über 5 t bis max. 12 t Gesamtge-wicht.1-achsige Anhänger und Geschütze (Deichsel nicht straff festbinden)
2 Hinterräder mit je 1 Doppelkeil
Doppelkeil «K+W» und «Gott-hard»
Dorne (10 mm lang)
Räder seitlich von der Keilver-bindung gesichert
Motorfahrzeuge, 2- achsige Anhänger und Geschütze bis max. 5 t Gesamtgewicht.1-achsige Anhänger und Geschütze (Deichsel nicht straff festbinden)
beide Räder mit je 1 Doppelkeil
48
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.7 Sicherung der Raupenfahrzeuge auf Flachwagen
Bahnwagen mit oder ohne Seitenborde
In Querrichtung
durch die Seitenborde der Bahnwagen (zB bei Ks-, Res-Wagen)
oder auf Wagen ohne Seitenborde (zB Rs-Wagen)
– seitliche Führungshölzer 30x5x5 cm mit min. 3 Nägel pro Holz mindes-tens 4 cm in Wagenboden befestigen
– an jedem Ende zwischen den Raupen ein Holz (Querschnitt 5 x 20 cm) quer festnageln (Beschaffung durch die Truppe) Länge = innerer Raupenabstand. Jedes Holz mit mindestens 2 Nägeln von 5 mm Ø befestigen. Insgesamt auf beide Hölzer verteilt, pro 1‘500 kg Fahrzeug-gewicht je 1 Nagel verwenden. Abweichungen sind auf dem Datenblatt vermerkt.
49
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.8 Sicherung der Fahrzeuge auf Spezialwagen
Uaikks-Wagen
Fahrzeuge sichern:
mit den 4 Metallkeilen (ohne Zwischenraum) und
mit den 4 Metallanschlägen des Wagens (innen oder aussen an den Rad- oder Raupenflanken ohne Zwischenraum anbringen).
Anschlag Keil
Radfahrzeuge
Raupenfahrzeuge
Bei Nichtgebrauch Keile und Anschläge (Bestandteile des Bahnwagens) in die Löcher stecken.
Panzertransportwagen Slmmps/Slmmnps/Slmmnps-yRaupenfahrzeuge/Panzer, Bagger, Krane usw) und Radfahrzeuge sichern:mit den 4 Leitschienen undmit den 4 Metallkeilen des Wagens.
Steckposition der Leitschiene bei PanzertransportwagenDie Leitschiene ist auf die jeweilige markierte Steckposition – Mitte Leitschi-ene – die auf dem Wagenboden angebracht ist zu stecken.
Steckposition Leitschiene
50
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
Keile nur so nahe an die Raupen stecken, dass ein Wegnehmen ohne Schwie-rigkeiten möglich ist.
Die Leitschienen zentrieren die Panzerfahrzeuge innerhalb ± 2 cm. Bei den übrigen Fahrzeugen sind max. 5 cm Zwischenraum zugelassen.
Radfahrzeuge
Leitschiene Keil
Raupenfahrzeuge
Bei Nichtgebrauch Keile und Leitschienen (Bestandteile des Bahnwagens) in Löcher stecken.
13.2.9 Verlad auf Niederflurwagen
Müssen aufgrund Schneealarm der Infrastruktur Scheeräumungswagen eingesetzt werden, können Transporte auf Niederflurwagen nicht angenom-men werden.
13.2.10 Erden der Fahrzeuge
Rad-, Raupenfahrzeuge und Wechselaufbauten sind nach den zusätzlichen Vorschriften auf den Datenblättern zu erden.
Fehlen die Datenblätter, sind Ladungen mit Metallflächen ab der oberen Be-grenzung des Lademasses (ausser Intermodale Ladeeinheit im Kombinier-ten Verkehr wie Container, Wechselbehälter, Abrollbehälter, etc) mit einem Draht oder Litze aus Kupfer, deren Durchmesser mindestens 8 mm oder de-ren Querschnitt mindestens 50 mm² betragen, mit den geerdeten Teilen des Eisenbahnwagens gut leitend zu verbinden.
51
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.2.11 Befahren von Bahnwagen
Die auf dem Datenblatt angegebenen Bahnwagen können von den für den Transport vorgesehenen Fahrzeugen ohne zusätzliche Massnahmen seitlich und stirnseitig befahren werden. Müssen Holzschwellen oder Rungen auf die Puffer gelegt werden, ist die Achslast der überfahrenden Radfahrzeuge auf 6 t beschränkt. Fehlen die Datenblätter, sind die folgenden max. Achslas-ten einzuhalten (bei Seiten- oder Stirnverlad):
auf NormalspurwagenKs, Kbs 10 tRs, Res 12 tUaikks und Smmps/Slmmps/ 12 t (bei Stirnverlad)Slmmnps/Slmmnps-y
Saadkms 44t (nur Stirnverlad und keine Raupenfahrzeuge möglich)
auf Meterspurwagen 8 t(auf allen Wagen)
Beim Befahren der Bahnwagen mit Raupenfahrzeugen dürfen die an den Wagen angeschriebenen Gewichte für schwere Einzellasten nicht über-schritten werden.
Entpannungspanzer und defekte Panzer, die mit einem 2,8 m langen Ge-stänge gekuppelt sind, können die Panzertransportwagen ohne Einschrän-kung überrollen.
13.2.12 Fahrzeugschlüssel
Abschliessbare Aufbauten und Behälter sind abzuschliessen. Die Zündungs- und Türschlüssel (inkl. Schlüssel von Vorlegeschlössern) haben getrennt vom Fahrzeug an den Bestimmungsort zu gelangen. Wenn eine Spedition durch die verschiebende Truppe nicht möglich ist, sind die Schlüssel per Kurier an den Abladeort zu überbringen.
52
Reglement 52.036 d Armeefahrzeuge, technische Daten und Bahntransport
13.3 Höchstmasse und Gewichte zur Beförderung von Motorfahrzeugen mit Autozügen durch die Alpentunnel
13.3.1 Lötschberg (Kandersteg-Goppenstein oder Brig)
2.5 m Breite12 m Länge28 t Gesamtgewicht
13.3.2 Furka (Oberwald-Realp)
Verladebestimmungen
Personenwagen: Fahrzeuge bis max. 16 t, 3.05 m Fahrzeughöhe, 2.50 m Breite: Verlad bis kurz vor der Abfahrt.
Grössere Fahrzeuge:
Max. 20 t, max. 3.62 m Höhe, 2.50 Breite: Verlad auf offenem Wagen. 15 Mi-nuten vor der Abfahrt verladebereit sein. Vorreservation empfehlenswert. Beschränkte Transportmöglichkeit.
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13.3.3 Vereina (Selfranga-Sagliains)
Verlad auf Autotransportwagen mit Schutzdach
max. 2.5 m Breite
max. 18.5 m Länge
max. Eckhöhe 3.30 m
max. 18 t Gesamtgewicht
Die Durchfahrbreite auf den Autotransportwagen beträgt 2.90 m (gilt auch in der Höhe der Aussenspiegel). Für die Durchfahrt über die Autotransportwa-gen bitte die Aussenspiegel auf der Fahrerseite einschwenken oder abneh-men und auf der Gegenseite so weit einschwenken, dass die Längsseite des Fahrzeuges noch überblickt werden kann
Fahrgäste von Bussen müssen im Bus sitzen bleiben
Verlad auf Autotransportwagen ohne Schutzdach
max. 2.5 m Breite
max. 12.5 m Radstand (erste – letzte Achse)
max. Eckhöhe 4 m
max. 28 t Gesamtgewicht (Spezialbewilligung für alle anderen Fahrzeuge mittels Formular beantragen)
Grundsätzlich werden Fahrzeuge mit einer Eckhöhe von 3.31 m bis 4.00 m in Selfranga auf den Auffahrwagen am Zugschluss, in Sagliains auf den Auf-fahrtswagen an der Zugspitze verladen
Toleranz: Beachten Sie bitte das Verladeprofil
Die Fahrzeuge werden vom Verladepersonal geerdet. Bitte ohne Anweisung des Verladepersonals das Fahrzeug nicht bewegen
Busse: Die Fahrgäste des Busses benutzen zwischen Klosters und Lavin bzw. in umgekehrter Richtung die fahrplanmässigen Reisezüge. Die Fahrt ist im Transportpreis inbegriffen
Verhalten im Notfall: Fahrzeug bis zum nächsten Wagenübergang vorziehen und soweit wie möglich nach links fahren, damit die vordere Türe zum Aus-steigen geöffnet werden kann; Reisende dürfen den Autozug ohne Weisung des Bahnpersonals nicht verlassen
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13.3.4 Oberalp (Andermatt – Sedrun)
• Nur Personenwagen bis 9 und Kleinbusse bis 19 Sitzplätze
• Anhänger bis 750 kg
• Maximale Eckhöhe 2,50 m / Maximale Breite 2,30 m
Details zu diesen Tunnels sind bei den entsprechenden Bahnunternehmun-gen direkt zu erfragen. (Liste nicht abschliessend)
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14 NachbearbeitungNach jedem BT ist durch den Eisb Of eine Nachbearbeitung durchzuführen, in welcher jeder Prozessschritt gemäss Ziffer 3.1 nach folgendem Raster zu beurteilen ist:
1. Positive Aspekte: Was hat besonders gut funktioniert? Welche Ziele wurden erfüllt?
2. Gibt es Optimierungspotenzial? Welche Lehren werden für zukünftige BT gezogen?
3. Wie können die Lehren bzw. Erkenntnisse wirkungsvoll weitergegeben bzw. umgesetzt werden? (Anträge an übergeordnete Stellen / Aufträge an Unterstellte)
Teilnehmer: gem Eisb Of (VT Of, Verlade-/Abladekdt, allenfalls Dritte)
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Anhang 1 «Checklisten»
Checkliste Erkundung
Örtliche Verhältnisse
Örtliche Verhältnisse – Anzahl und Aufteilung der Wagen pro Gleis– Standort Rampenwagen inkl. demontierbare Teile– sicherer Zugang zum Zug– Verladerichtung / Abladerichtung
Fahrleitungen wo kommt man in die Nähe von Fahrleitungen und in welchem Zustand sind diese für:– Zufahrten > Herunterbinden von Antennen– Aufkolonnierungsraum (! Hantieren mit Antennen)– Verladegleise– Nebengleise
Erdungen – wo befinden sich die Erdungen der Verladegleise (Schalter / Mast mit Schaltplan abgleichen)
– sicherer Zugang zu den ErdungsstangenZufahrten / Wegfahrten – wie erfolgt die Zufahrt / Wegfahrt
– wo erfolgen Wendemanöver– weitere Benutzer / Auflagen?– Einweisposten notwendig?– Risiko von Landschaden? Massnahmen?
Aufkolonnierungsraum – welcher Platz steht zur Verfügung– weitere Benutzer / Auflagen?– braucht es allf. einen zusätzlichen Warteraum
ausserhalb der Bahnanlage?– wo und wie werden die Fahrzeuge aufkolonniert – Warteräume für die Mannschaft
Standort logistische Hilfsmittel – wo befinden sich die logistischen Hilfsmittel (Keile, Schneeschaufeln, Sand etc.), wer liefert diese, bzw. wo /an wen müssen sie abgegeben werden
– Wasserbezug für BelagskühlungNebengleise – Verkehr auf den Nebengleisen?
– Massnahmen zur Unfallverhütung?Zeitliche Verhältnisse
Rangierfahrten – wann und welche Rangierfahrten sind für den Verlad / Ablad notwendig
– Traktionsmittel (thermisch, elektrisch mit Einschal-ten Fahrleitung für Rangierfahrten)
Ein- Ausschalten Fahrleitung – wann (allf. auch durch wen) werden die Fahrleitun-gen aus- und eingeschaltet
Vorbereitungsarbeiten wer macht wann welche Vorbereitungsarbeiten (Ab-sperrungen, Demontage von Hindernissen, Öffnen von Toren, Einschalten von Licht etc.)
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Ablauf Verlad / Ablad wie verläuft der Verlad / Ablad zeitlich– Eintreffen der Züge / Rollmaterial– Eintreffen Verlade- / Abladedetachement– Eintreffen Truppe– Vorbereitungsarbeiten Fz für den Verlad
– Pz 87 Leo: ca. 45 Min– andere Pz: ca. 15 Min– Rad Fz: am Trp Stao vorzubereiten
– Briefing der Truppe– Verlad / Ablad– Vorbereitungsarbeiten Fz für Vs
Verschiedenes Ansprechpartner Name und Telefonnummer, allf. Standort– Visiteur– Rangierpersonal– Anlagebesitzer– Verladekdt Truppe– Eisb Of
Verladedetachement Aufgrund des Ablaufs und einer Risikobeurteilung zu bestimmen– Anzahl AdA mit Kontroll- und Sicherheitsfunktionen– Anzahl AdA für Vorbereitungsarbeiten / Mithilfe
beim Verlad (Anbringen von Keilen, Schliessen von Wagen etc.)– Rad Fz: ca. 10 AdA– Rpe Fz: ca. 4 AdA– Rampenwagen: ca. 4 AdA (20 Min.)
– Anzahl ErdungswachenSan D Aufgrund Risikobeurteilung (Starkstrom und Bahnver-
kehr) mit der Truppe abzusprechen– San D
Checkliste «Durchführung Bahnverlad»Kleidung• Alle AdA tragen auf Bahnareal hohe, felddiensttaugliche Schuhe sowie
alle AdA beim betreten von Bahnwagen oder Geleisbereich eine Warn-weste
• Das Verladedetachement zusätzlich Handschuhe
Auftrag• Niemand betritt die Bahnwagen bevor der Visiteur oder der Bahnver-
antwortliche vor Ort die Freigabe erteilt hat.• Vor dem Bahnverlad muss durch die Bahnunternehmung die Fahr-
leitung abgeschaltet und geerdet werden. Die Erdungswache muss gestellt sein.
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• Das Verladedetachement bereitet die Wagen vor für den Verlad und anschliessend für die Fahrt. Nur das Verladedetachement darf den Gleisbereich betreten. Der Visiteur bestimmt, auf welcher Seite des Zu-ges und wie weit vom Zug entfernt.
• Ohne die Zustimmung eines Bahnmitarbeiters dürfen keine Gleise überschritten werden.
Erdungswache• Der Standort wird so gewählt, dass die Erdungsstange sichtbar ist. Ein
minimaler Sicherheitsabstand von 10m muss eingehalten werden.
Vorbereitung der Fahrzeuge• Im Warteraum oder spätestens bevor die Rampe befahren wird, müs-
sen die Fahrzeuge gemäss Betriebsvorschrift und Datenblatt ADB vor-bereitet werden. Insbesondere müssen alle Gegenstände, welche vom Dach entfernt werden können, entfernt werden. (Antennen, Tarnnetze, Werkzeuge). Warntafeln bei Rp Fz, gepanzerten Rad Fz und Kranwagen anbringen.
• Auf dem Zug werden die Fahrzeuge verschlossen, die Schlüssel dürfen nicht auf dem Bahnwagen deponiert werden.
• Beim Auf- und Absteigen sowie beim übersteigen der Wagen 3-Punk-te-Halteregel einhalten
Verhalten• Auf den Bahnwagen darf nur vorwärts gegangen werden. Zeichengabe
darf nur stehend, nicht gehend oder rückwärts erfolgen.• Auf dem Fahrzeug darf nicht aufrecht gestanden werden. Mindestens
ein Knie muss immer die Panzeroberfläche berühren.• Das Berühren oder Annähern an die Fahrleitung ist verboten. (Rest-
spannung durch Induktion möglich).• Zeichen der Bahnangestellten dürfen keinesfalls nachgeahmt werden.
Signale, Schalter, Weichen und Erdungsgarnituren dürfen nur durch Fachpersonal verändert werden.
• Während einem taktischem Verlad warten AdA ohne Auftrag in einem zuvor definierten Warteraum ausserhalb des Bahnbereiches (gedeckt/getarnt)
Sicherheitsdispositiv• Fahrzeuge unter eingeschalteter Fahrleitung werden durch ausdrück-
lich dafür bestimmte und instruierte AdA überwacht (Verhinderung Zu-tritt), wenn nicht vorgängig die gesamte anwesende Truppe informiert werden konnte. Vor allem wichtig beio Einschalten von Einzelgleisen oder –abschnitten bei nicht abge-
schlossenen Verladearbeiten
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• Verlad auf Bahnwagen unter eingeschalteter Fahrleitung wird durch ausdrücklich dafür bestimmte und instruierte AdA’s und technische Massnahmen (hochgeklappte Stirnborde/ Keile) verhindert. Vor allem wichtig beio Verladeunterbruch, der Einschalten der Fahrleitung notwendig
machto Nicht alle Bahnwagen auf dem Verladegleis befinden sich unter
ausgeschalteter und geerdeter Fahrleitung > Teilabschnitt ist einge-schaltet
• Kontrolle, ob nach dem Verlad alle Fahrer Fz verlassen haben, ist mit organisatorischen Massnahmen sichergestellt (z.B. Abgabe der Fz Schlüssel an einer zentralen Stelle).
• Bahnverkehr in Nachbargleisen: heikle Abschnitte oder Phasen werden durch Bahnpersonal oder ausdrücklich dafür bestimmte und instruier-te AdA’s überwacht.
Umgang mit sensitivem Material • Ist das sensitve Material (Fill Gun, Waffen, Munition, etc.) gemäss den
entsprechenden Vorschriften verwahrt?• Die Bahnunternehmung übernimmt keine Haftung für abhanden ge-
kommenes Material.
Sanitätsdienst• Ein an das Risiko angepasster San D ist sichergestellt.
Hohes Risiko Hohes Risiko• Bahnverkehr: Truppe muss sich für den
Zugang zum Zug in unmittelbare Nähe von möglicherweise befahrenen Nachbargleise begeben
und / oder
• Starkstrom: unmittelbar vor während oder nach Verlade- / Entladearbeiten sind gleich-zeitig
o Rpe Fz, gepanzerte Rad Fz, Kranwagen auf Bahnwagen unter eingeschalteter Fahrlei-tung oder
Fahrzeuge mit Antennen in der Nähe von eingeschalteten Fahrleitungen (unterfah-ren, bzw. Annäherung bei Manipulieren möglich)
o Truppe in unmittelbarer Nähe auf Platz
Sanitätsdienstliche Massnahmen der Stufe 3 gem Reglement 51.030. Der Arztdienst ist dabei wie folgt geregelt (Auszug):
Der Arztdienst ist gemäss folgender Prioritäten sicherzustellen;
a) eigener Truppenarzt;
b) Truppenarzt benachbarter Truppe;
c) Einheitssanitäter und Pikettdienst des nächstgelegenen Waffenplatz- oder Zivilarztes. Bei Fehlen des Truppenarztes hat der Übungsleiter oder der zuständige Kommandant mit dem MZR (Medizinisches Zentrum Region) Kontakt aufzunehmen und den Pikettdienst zu regeln;
d) Durch die LBA/Sanität, Militärärztlicher Dienst, zugewiesener Arzt.
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Mittleres Risiko San D bei mittlerem Risiko• Bahnverkehr: nur einzelne AdA’s aus
Verladedetachement (instruiert und mit Warnweste ausgerüstet) müssen sich in unmittelbare Nähe von möglicherweise befahrenen Nachbergleisen begeben
und / oder
• Starkstrom: Annäherung an allf. eingeschal-tete Fahrleitungen nur schwer möglich (Rad Fz mit Seiteneinstieg, keine Antennen) oder
Verlade- / Entladegleise und Geleise im Annäherungsbereich von Antennen sind grundsätzlich während den gesamten Arbei-ten ausgeschaltet und geerdet
Sanitätsdienstliche Massnahmen der Stufe 1 gem Reglement 51.030 (Einsatz der Einheitssa-nitäter, die über das Material, das ihnen für ihre sanitätsdienstlichen Massnahmen zugeteilt ist, verfügen)
Wenn die Truppenkörper keine Einheitssanitä-ter einsetzen können, ist der San D durch den Übungsleiter über den Trp Az, resp. Bat/Abt Az, resp durch das nächste MZR (Medizinische Zentrum der Region) organisieren zu lassen.
Tiefes Risiko San D bei tiefem Risiko• Bahnverkehr: keine befahrenen Nach-
bargleisen vorhanden bzw. durch Zäunen abgetrennt
und
• Starkstrom: Arbeiten erfolgen in fahrlei-tungsloser Anlage
Selbst – und Kameradenhilfe
Alle AdA’s tragen die folgenden Telefonnum-mern schriftlich auf sich:
– Sanitätsnotruf 144
– Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) 1414, an Orten der Landesgrenze +41 333 333 333
Instruktion der Beteiligten / Briefing
• Truppe mit Fahrzeugen mit Antennen: Truppe ist vor der Einfahrt in das Bahnareal / Ausfahrt aus dem Bahnareal bezüglich den zu beachtenden Sicherheitsvorschriften informiert (Fahrt mit heruntergebundenen Antennen, keine Manipulationen der Antennen in der Nähe von Fahrlei-tungen)
• Verladedetachement / Sicherheitsorgane / verladene Truppe ist vor dem Verlad / Ablad instruiert über
o Allg. Verhalten auf Bahnareal / Sicherheitsvorschrifteno Konkrete Gefahren (wann, wo) aufgrund effektivem Ablauf (Fahrlei-
tung, Bahnverkehr Nebengleise, Sturz von Wagen, Gefahren beim Vorbereiten der Wagen)
o Verladevorschriften / Sicherung der Fahrzeugeo Auftrag
• Erdungswachen sind instruiert (Auftrag, Massnahmen für die eigene Sicherheit)
• Für den richtigen Umgang mit sensitivem Material ist die Truppe allein verantwortlich. Die Bahnen übernehmen dafür keine Verantwortung.
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Notizen
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Notizen
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Notizen
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Impressum
Herausgeber Schweizer ArmeeVerfasser LBA, LFPremedia Zentrum elektronische Medien ZEMVertrieb Bundesamt für Bauten und Logistik BBLCopyright Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportAuflage
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