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Anzeigepflichtiger Name, Vorname
Telefon
Straße, Hausnummer
Fax
PLZ, Ort
E‐Mail (falls vorhanden)
Anzeige über das Abbrennen eines Feuerwerks
Anzeige nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV
Änderungsanzeige
Ausnahme von der Anzeigefrist (kostenpflichtig)
Zutreffendes im Vordruck ankreuzen X bzw. ausfüllen
Erstattung der Anzeige mindestens zwei (bzw. vier) Wochen vor dem geplanten Abbrand des Feuerwerks.
1. Erlaubnisinhaber nach § 7 SprengG Familienname
Vorname Firma
Bezeichnung und Sitz der ausstellenden Behörde
Ausstellungsdatum Nr. der Erlaubnis
Verfügt der Erlaubnisinhaber über die notwendige Fachkunde? Fachkundenachweis ggf. in Kopie beilegen, falls Wohnort außerhalb Oberbayerns liegt! nein ja
2. Fachkunde der für das Abbrennen verantwortlichen Person Angaben zu Befähigungsschein oder Erlaubnis Bezeichnung und Sitz der ausstellenden Behörde ( ggf. wie zu 1.)
Ausstellungsdatum Nr. der Befähigung/Erlaubnis
Familienname
Vorname Firma
Straße, Hausnummer
PLZ Ort
Telefon
Fax (falls vorhanden) E‐Mail (falls vorhanden)
3. Angaben zum Feuerwerk Ort (Bezeichnung des Abbrennplatzes einschließlich Landkreis, möglichst Angabe von
Gemarkung und Fl.‐Nr., Lageplan/‐skizze mit eingezeichnetem Abbrennplatz und Schutzabständen)
Abbrenndatum
Abbrennzeit (von ‐ bis)
Schriftliches Einverständnis der betroffenen Stadt/Gemeinde beifügen, wenn die Abbrennzeit außerhalb der Regelzeiten gemäß gültiger Spreng VwV liegt!
Anlass des Feuerwerks
Auftraggeber
4. Schutzvorschriften gem. § 23 1. SprengV Befinden sich lärmempfindliche Objekte wie Kirchen, Krankenhäuser, Kinder‐ oder Altersheime, Sanato‐rien, Theater o. ä. in unmittelbarer Nähe des Abbrennplatzes?
nein
ja Genaue Erläuterung (Art, Abstand):
Falls ja, liegt die Zustimmung dieser Anlieger zum Abbrennen des Feuerwerks vor? Wenn zutreffend, Kopie des schriftlichen Einverständnisses beilegen! nein ja
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Befinden sich besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (z. B. Wald, Häuser mit Reet‐ oder Strohdeckung, Erntevorräte, Lager für brennbare Flüssigkeiten) innerhalb der notwendigen Schutzberei‐che um den Abbrennplatz?
nein
ja Genaue Erläuterung (Art, Abstand):
Befindet sich der Abbrennplatz in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundes‐wasserstraßen?
nein
ja Genaue Erläuterung (Art, Abstand):
Welche zuständige Behörde wurde daraufhin beteiligt (Bezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner)?
5. Vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere Absperrmaßnahmen, Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und Allgemeinheit)
Bei der Vorbereitung:
Beim Abbrennen:
Besondere Maßnahmen aufgrund besonderer Umstände (z. B. Zurückschneiden von brandempfindlichem Bewuchs, Be‐feuchtung, Bereitstellung zusätzlicher Löschmittel):
6. Naturschutz / Denkmalschutz Berührt das angezeigte Feuerwerk Belange des Naturschutzes (Vogelbrutgebiet, Wasserschutz‐gebiet o. ä.), Denkmalschutzes oder anderer Schutzvorschriften?
ja nein
Welche zuständige Behörde wurde daraufhin beteiligt (Bezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner)?
7. Eigentumsrechte
Liegt das Einverständnis des Grundstückseigentümers (Abbrennplatz) vor? nein ja
Pflichten der verantwortlichen Person Die zuständige Kommunalbehörde (Stadt/Gemeinde) und die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) wurden bereits beteiligt oder werden zeitgleich beteiligt. Die zeitgerechte Information (öffentl. Bekanntgabe, Pressemeldung, Wurfpost, persönlich o. ä.) be‐troffener Anwohner (z. B. Nutzviehhalter) hinsichtlich Ort und Zeit des Feuerwerks ist ggf. sicherzu‐stellen. Sonstiges / Bemerkungen (z. B. besondere Gefährdungen oder auch die Sicherheit erhöhende Maßnahmen)
Datum Unterschrift / ggf. Firmenstempel
(entfällt bei elektronischer Übermittlung) Anlagen: Kopie Erlaubnis/Befähigung Lageplan Abbrennplatz Zustimmung Stadt/Gemeinde Einverständnis Grundbesitzer
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Art und Umfang des Feuerwerks
Klasse Kaliber in mm
Art (z. B. Kugelbomben, Zylin‐derbomben, Raketen)
Blitzknall‐ladung
Nur für Klasse IV:QS‐System vorhan‐
den?
MaximaleSteighöhe in Meter
Schutzabstand(*) beim Abbrennen
in Meter Anzahl
(*) Schutzabstände gemäß Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Spengstoffgesetz (SprengVwV) vom 20.06.2002
Sonstiges / Bemerkungen: