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Antrag Höheres FS 142

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Bewerbungsunterlagen_Höhere_Fachsemester

Seite 1 von 14 Stand: 05/14

Charité – Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin

Wichtige Erläuterungen und Hinweise zum Antrag auf Zulassung in höheren Semestern

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie den Zulassungsantrag ausfüllen!

Bewerbungsfristen: Der Zulassungsantrag muss bei der Charité – Universitätsmedizin Berlin (Postadresse: Referat für Studienangelegenheiten, Charitéplatz 1, 10117 Berlin) eingegangen sein für das

• Sommersemester vom 1. Dezember bis zum 15. Januar • Wintersemester vom 1. Juni bis zum 15. Juli.

Außerhalb dieser Ausschlussfristen eingegangene Anträge werden abgelehnt. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich! Werden mehrere Zulassungsanträge gestellt, wird nur über den letzten fristgerecht eingegangenen Zulassungsantrag entschieden! Eine Onlinebewerbung ist nicht möglich! 1. Sämtliche Studiengänge der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind zulassungsbeschränkt. Das gilt

sowohl für das erste als auch für höhere Semester! Anträge auf Zulassung in höheren Semestern können nur berücksichtigt werden, sofern freie

Plätze im beantragten Semester vorhanden sind. Ob freie Plätze vorhanden sind, entscheidet sich erst kurz vor dem Semesterbeginn, wenn das Rückmeldegeschehen der bereits immatrikulierten Studierenden abgeschlossen ist. Alle Antragsteller erhalten zu gegebener Zeit einen schriftlichen Bescheid per Post!

2. Beantragen Sie die Zulassung zu einem höheren Semester, müssen Sie eine weitere Hürde überwinden. Sie können für das gewünschte Semester nur zugelassen werden, wenn Ihre bisherigen Studienleistungen dies zulassen. Welche Studienleistungen die Charité – Universitätsmedizin Berlin erwartet, ist in dem jeweiligen Studienverlaufsplan (Curriculum) festgelegt. Bitte informieren Sie sich hierüber auf den nächsten Seiten und unter http://www.charite.de/studium_lehre/.

3. Eine Zulassung ist nur für das fortlaufende Semester möglich. „Rückstufungen“ in ein Semester, in dem Sie bereits studiert haben, werden nicht vorgenommen.

Begriffe, die im Bewerbungsformular verwendet werden: Als Hochschulsemester werden alle Semester (einschließlich Urlaubssemester) gezählt, welche an einer deutschen Hoch- oder Fachhochschule verbracht wurden. Ein Semester besteht aus 6 Monaten. Ein Sommersemester (SS) umfasst die Monate April bis September, ein Wintersemester (WS) die Monate Oktober bis März. Als Fachsemester werden alle Semester gezählt, für die Sie in Deutschland in einem Fach eingeschrieben sind, in dem Sie eine Abschlussprüfung anstreben. Urlaubssemester werden nicht mitgezählt.

Hochschulwechsler sind Bewerber, die in dem Semester, das dem Bewerbungssemester vorangeht, im gewählten Studiengang an einer anderen Hochschule im Bundesgebiet eingeschrieben sind. Studienunterbrecher sind Bewerber, die in dem gewählten Studiengang an der Charité oder einer anderen Hochschule im Bundesgebiet eingeschrieben waren. Quereinsteiger sind vor allem Bewerber, die in einem verwandten Studiengang an einer Hochschule im Bundesgebiet eingeschrieben sind oder waren.

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Für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Humanmedizin ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind. Die Anschriften aller Landesprüfungsämter finden Sie unter www.impp.de. Geburtsort Berlin? Landesamt für Gesundheit und Soziales Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin

www.berlin.de/lageso/gesundheit/akademische-berufe/arzt/studienzeiten.html ���� 030 90 229 - 0 Wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, ist das Landesprüfungsamt Düsseldorf zuständig:

Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Bezirksregierung Düsseldorf Postfach 300865 40408 Düsseldorf www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/index.jsp ���� 0211-475 41 62

Für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Zahnmedizin ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Hauptwohnsitz Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin? Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin

www.berlin.de/lageso/gesundheit/akademische-berufe/arzt/studienzeiten.html ���� 030 90 229 - 0 Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 720 Weimarplatz 4 99423 Weimar http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/wirtschaft_gesundheit/berufe_des_gesundheitswesens_landespruefungsamt_fuer_akademische_heilberufe/zahnmedizin/content.html ���� 0361-37 70 0

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Vergabe freier Studienplätze im höheren Fachsemester

Nach dem Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Semestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben:

• Zuerst werden Bewerber mit Erstsemesterzulassung berücksichtigt, die gleichzeitig eine Einstufung in ein höheres Semester für denselben Studiengang aufgrund anrechenbarer Leistungen z.B. aus einem Auslandsstudium, vorlegen können. (Leistungsnachweise für den Modellstudiengang Medizin der Charité können extern nicht erbracht werden, so dass Bewerber mit Erstsemesterzulassung nicht höhergestuft werden.)

• Danach werden Hochschulwechsler und Studienunterbrecher berücksichtigt. Das sind Studierende, die den gleichen Studiengang an einer anderen deutschen Universität oder im europäischen Ausland studieren (Hochschulwechsler) oder studiert haben (Studienunterbrecher) und diesen nun an der Charité – Universitätsmedizin Berlin im nächst höheren Semester fortsetzen wollen. Die Bestimmung der Rangfolge erfolgt entsprechend BerlHZG nach bisherigen Studienleistungen sowie sozialen, insbesondere familiären, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Gründen, im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung als beglaubigte Kopie(n) beizufügen!

• An letzter Stelle bei der Platzvergabe in höheren Semestern rangieren "sonstige Bewerber", das sind Quereinsteiger mit anrechenbaren Studienleistungen aus anderen Studiengängen oder aus einem Auslandsstudium (außerhalb der EU).

Achtung: Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit spielen für die Zulassung zu höheren Semestern keine Rolle!

Hochschulwechsler müssen die in der Übersicht genannten Leistungsnachweise vorweisen. Alle Leistungsnachweise, die im laufenden Semester erbracht werden, müssen spätestens • bis 15. März für das Sommersemester bzw. • bis 15. September für das Wintersemester dem Referat Studienangelegenheiten in Kopie eingereicht werden! (Ausnahme: Für Hochschulwechsler, die die Zahnärztliche Vorprüfung ablegen, verlängert sich die Frist bis 30. September bzw. 31. März.) Bitte vermerken Sie den Studiengang sowie das Bewerbungssemester auf den nachzureichenden Unterlagen!

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Folgende Leistungsnachweise sind für einen Hochschulwechsel erforderlich: Humanmedizin Seit dem Wintersemester 2010 erfolgt die medizinische Ausbildung an der Charité – Universitätsmedizin Berlin ausschließlich im Modellstudiengang Medizin. Der Regelstudiengang Medizin läuft aus! Die Ausbildung im Modellstudiengang Medizin erfolgt in modularisierter Form. Leistungsnachweise aus Regelstudiengängen sind nicht 1:1 auf den Modellstudiengang anrechenbar, da insbesondere die vorgezogenen klinischen Inhalte fehlen und somit vollständige Modul- und somit Semesteranrechnungen nicht möglich sind! Aus dem genannten Grund können keine Bewerber in höhere Semester aufgenommen werden. Alle Antragsteller, die einen Antrag für die Vorklinik (2. bis 4. Semester) bzw. für das 1. bis 5. klinische Semester Humanmedizin zum Wintersemester 2014 stellen, erhalten aus o. g. Gründen eine Ablehnung! Die Bewerbung für den Modellstudiengang Medizin kann ausschließlich für das 1. Semester über hochschulstart.de erfolgen! 6. klinisches Semester Regelstudiengang - letzte Bewerbungsmöglichkeit zum Wintersemester 2014 Antrag auf Zulassung zum Leistungsnachweis nach ÄAppO 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Pharmakologie, Toxikologie Epidemiologie, Medizinische Biometrie, Medizinische Informatik Geschichte, Theorie, Ethik in der Medizin Dermatologie, Venerologie Hygiene, Mikrobiologie, Virologie

Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik Urologie Anästhesiologie Augenheilkunde Chirurgie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Innere Medizin Neurologie Orthopädie Psychiatrie und Psychotherapie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 6. klinisches Semester Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren siehe Leistungsnachweise des vorherigen Semesters sowie Allgemeinmedizin Arbeitsmedizin, Sozialmedizin Frauenheilkunde, Geburtshilfe Humangenetik Kinderheilkunde Pathologie Rechtsmedizin

Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege

Infektiologie, Immunologie Klinisch-pathologische Konferenz Medizin des Alterns und des alten Menschen Klinische Pharmakologie/ Pharmakotherapie Prävention, Gesundheitsförderung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz Die Bewerbung zum 6. klinischen Semester ist letztmalig zum

Wintersemester 2014 möglich!

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Praktisches Jahr Die Voraussetzungen zur Zulassung zum PJ ist das Bestehen des 2. Staatsexamens (M2).

Hinweise zum Praktischen Jahr: Aufgrund der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung vom 17. Juli 2012 beginnt das Praktische Jahr ab Januar 2014 jeweils im Mai bzw. im November. Regelung zur PJ-Mobilität: Seit 1. April 2013 können Studierende maximal zwei Tertiale des Praktischen Jahres an jeder deutschen Universität oder deren Akademischen Lehrkrankenhäusern absolvieren ohne dort immatrikuliert zu sein. Die Verteilung der PJ-Plätze obliegt jedoch der entsprechenden Hochschule. (siehe http://www.charite.de/studium_lehre/studieren_an_der_charite/grundstaendige_studiengaenge/pj_fuer_externe/) Wer sich zum Wintersemester 2014 bewerben möchte (Frist: 15. Juli 2014) reicht zur Bewerbung zusätzlich die Wunschliste für das Praktische Jahr ein. Damit können wir Ihre Wünsche bei der Verteilung der PJ-Plätze berücksichtigen – dies stellt aber noch KEINE Zulassung dar!!! Die verbindliche Anmeldung zum 2. Staatsexamen (M2) muss bis 31. Juli 2014 eingereicht werden. Die Charité wird Ihnen bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine vorläufige Zulassung zum Praktischen Jahr im August 2014 erteilen. Nach Bestehen des 2. Staatsexamen kann die Immatrikulation im November 2014 erfolgen.

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Bewerbung für einen HOCHSCHULWECHSEL zum Praktischen Jahr zum WS 2014

Name: _____________________________________________________________ Vorname: _____________________________________________________________ Geburtsdatum: _____________________________________________________________ Die Reihenfolge der Fächer bleibt der EDV-mäßigen Verlosung vorbehalten, eine Berücksichtigung kann nur in zwei Ausnahmefällen vorgenommen werden:

- Auslandsnachweis/-planung (Auslandsplanung formlos auf einem Zettel der Bewerbung beifügen.) - Kindbetreuung (durch Nachweis der Geburtsurkunde) Bitte beachten Sie, dass dann nur EIN Krankenhaus

gewählt werden kann (z. B. das verkehrsgünstigste) und dort alle Tertiale absolviert werden. Die Wahl des Wahlfaches ist somit eingeschränkt!

Die Teilnahme am Tauschtag ist für das 1. Tertial ausgeschlossen! Alle Felder müssen ausgefüllt werden! Tragen Sie bei den Pflichtfächern (Innere, Chirurgie) nur die Krankenhausnummer ein (s. Liste der Lehrkrankenhäuser). Beim Wahlfach/-kürzel *) sind auch verschiedene Wahlfächer zulässig! Pro Kästchen aber nur eins! Pro Fach können keine doppelten Präferenzen angegeben werden!

Fach 1. Wahl 2. Wahl 3. Wahl 4. Wahl 5. Wahl 6. Wahl 7. Wahl

Innere Medizin

Chirurgie

Wahlfach/*) -kürzel

Krhs./Prax.-Nr. f. das Wahlfach

Ich bin einverstanden, dass meine Adresse zur Vorbereitung des PJ-Ablaufes an das vermittelte Lehrkrankenhaus weitergegeben wird:

ja nein

______________________________ _____________________________ Ort / Datum: Unterschrift: BITTE BEACHTEN!!!!

1) Die Bewerbung ist ohne Unterschrift ungültig und wird nicht bearbeitet! 2) Nach Abgabe des Bewerbungsbogens ist KEINE Änderung mehr möglich!

Trimesterzeiten: 1. Montag, 17.11.2014 bis Freitag, 06.03.2015

2. Montag, 09.03.2015 bis Freitag, 26.06.2015 3. Montag, 29.06.2015 bis Freitag, 16.10.2015

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Charite – Universitätsmedizin Berlin Seite 1 von 1 Stand: 11.02.2014

2.) Liste der Akademischen Lehrkrankenhäuser/Lehrarztpraxen mit Fachangabe für das PJ – Beginn November Krankenhaus Nr CHIR INN ANAE AUG DER GYN HNO NEU ORT PAED PSY RAD URO PTH MKG PSO AUD NRCH

Campus Charité - Mitte 1 CHIR INN ANAE DER GYN HNO NEU ORT PSY RAD URO PTH PSO Ev. Lungenklinik Berlin 2 CHIR INN Parkklinik Weißensee 4 CHIR INN ANAE GYN HNO NEU ORT St. Hedwig Kliniken 5 CHIR INN ANAE PSY RAD URO Campus Benjamin Franklin 6 CHIR INN ANAE AUG DER HNO NEU ORT PSY RAD URO PTH MKG PSO NRCH Königin Elisabeth Herzberge 8 CHIR INN ANAE NEU PSY Klinikum Friedrichshain 11 CHIR INN ANAE DER GYN HNO NEU ORT PAED PSY RAD URO Rheumaklinik Buch 13 INN Klinikum Hellersdorf 16 CHIR INN ANAE GYN PSY Klinikum Frankfurt / Oder 17 CHIR INN ANAE AUG DER GYN HNO NEU ORT PAED PSY RAD URO Carl-Thiem-Klinikum Cottbus 18 CHIR INN ANAE AUG DER GYN HNO NEU ORT PAED PSY RAD URO MKG Klinikum Brandenburg 19 CHIR INN GYN ORT PAED RAD Campus Virchow Klinikum 20 CHIR INN ANAE AUG GYN HNO NEU PAED RAD MKG AUD NRCH Dt. Herzzentrum 21 CHIR DRK Westend 22 CHIR INN ANAE GYN PAED Martin Luther KH 25 CHIR INN ANAE GYN St. Gertrauden KH 26 CHIR INN ANAE AUG GYN HNO Waldkrankenhaus Spandau 30 CHIR INN GYN ORT Havelhöhe 38 CHIR INN ANAE GYN RAD Asklepios Fachklinikum BB 40 NEU PSY Ruppiner Kliniken 41 CHIR INN ANAE GYN HNO NEU PAED PSY RAD URO MKG PSO NRCH Unfallkrankenhaus Berlin 42 CHIR INN ANAE HNO NEU RAD URO MKG Werner-Forßmann Klinik 43 CHIR INN ANAE AUG GYN HNO PAED RAD URO Krankenhaus Waldfriede 44 CHIR INN ANAE GYN Malteser Krankenhaus 45 INN Immanuel Krankenhaus 46 CHIR INN Krankenhaus Hennigsdorf 48 CHIR INN ANAE HNO NEU PAED PSY Krankenhaus Ludwigsf.-Telt. 49 CHIR INN ANAE GYN PAED St. Josefs/Potsdam 51 CHIR INN ANAE GYN NEU Asklepius Fachklin. Teupitz 52 NEU PSY Klinikum am Urban 58 CHIR INN ANAE GYN PSY URO Klinikum Auguste Viktoria 59 CHIR INN ANAE GYN NEU PSY RAD URO St. Hedwig, Hedwigshöhe 61 CHIR INN ANAE PSY RAD Havelland Kliniken Nauen 62 CHIR INN ANAE GYN PAED PSY URO

Die einzelnen Fächer ausgeschrieben und in Kurzform finden Sie in der PJ-Broschüre Lehrarztpraxen für Allgemeinmedizin (Adressen in der PJ-Broschüre): Dipl. med. André Brzenska Nr. 1A Dipl.-Med. Gisela Schirrmeister Nr. 2A Dr med Elke Tolksdorff Nr. 3A Dipl. med. Krystyna Mette Nr. 4A Dr. med. Petra Gierloff Nr. 5A Dr. Veronika Rufer Nr. 6A Frau Ute Buchheister Nr. 7A Dr. med. Franz Schafstedde Nr. 8A

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Zahnmedizin

Antrag auf Zulassung zum Leistungsnachweis nach ZÄAppO

2. Fachsemester Praktikum der medizinischen Terminologie (falls kein Latein in der Schule für 3 Jahre nachgewiesen werden kann)

Kurs der technischen Propädeutik 3. Fachsemester siehe 2. Fachsemester und Biologie (Genetik) Naturwissenschaftliche Vorprüfung 4. Fachsemester siehe 3. Fachsemester und Mikroskopische Anatomie Makroskopische Anatomie

Praktikum der Biochemie oder der Physiologie bzw. Teilleistungen von Biochemie und Physiologie über 1 Semester

Phantomkurs I der Zahnersatzkunde (bei Zulassung zum Wintersemester)

5. Fachsemester siehe 4. Fachsemester und Phantomkurs I der Zahnersatzkunde Praktikum der Biochemie Praktikum der Physiologie 6. Fachsemester Zeugnis der zahnärztlichen Vorprüfung oder

Für Absolventen der Humanmedizin: Ärztliche Approbation sowie Kursus der technischen Propädeutik, Phantomkurs I und II

7. Fachsemester siehe 6. Fachsemester und

Phantomkurs der Zahnerhaltung und Parodontologie

Radiologischer Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes

Kursus der Kieferorthopädischen Technik

Radiologischer Kursus mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes

8. Fachsemester siehe 7. Fachsemester und ZMK I (auscultando) (MKG, Oralchirurgie) 9. Fachsemester siehe 8. Fachsemester und Integrierter Kurs I OP-Kurs I

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Bewerbungsunterlagen_Höhere_Fachsemester

Seite 8 von 14 Stand: 05/14

Eingangsbestätigung Falls Sie über die Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen einen Nachweis benötigen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine frankierte und an Sie adressierte Postkarte bei. Von telefonischen Nachfragen über den Eingang Ihrer Bewerbung bitten wir abzusehen! Bescheiderteilung Anträge auf Zulassung im höheren Fachsemester können nur berücksichtigt werden, sofern freie Plätze im beantragten Fachsemester vorhanden sind. Ob freie Plätze vorhanden sind, entscheidet sich erst kurz vor Semesterbeginn, wenn das Rückmeldegeschehen der bereits immatrikulierten Studierenden abgeschlossen ist. Alle Antragsteller erhalten zu gegebener Zeit einen schriftlichen Bescheid per Post! Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen! Rückforderung von Bewerbungsunterlagen Im Fall einer Ablehnung Ihres Antrages können Sie die eingereichten Bewerbungsunterlagen ein Jahr nach Bescheiderteilung mit einem frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag abfordern! Sprechzeiten Referat Studienangelegenheiten Dienstag 9:30 bis 12:30 h und 13:30 bis 16:00 h Donnerstag 9:30 bis 12:30 h Freitag 9:30 bis 12:30 h Besucheranschrift: Charitéplatz 1, 10117 Berlin

Campus Charité Mitte - Friedrich-Busch-Haus/Virchowweg 24 (Eingang über Robert-Koch-Platz/Hannoversche Str.)

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Charité – Universitätsmedizin Berlin Akademische Verwaltung Referat Studienangelegenheiten Charitéplatz 1 10117 Berlin

Eingangsstempel

Antrag auf Zulassung zum höheren Fachsemester Wintersemester 2014

Bevor Sie dieses Formular verwenden, sollten Sie unbedingt die beigefügten Erläuterungen lesen. Bitte füllen Sie es in Druckbuchstaben aus und verwenden Sie stets Umlaute (ä,ü,ö). Benutzen Sie zudem das beiliegende Schlüsselverzeichnis. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

1. Angaben zur Person 1.1. Nachname: |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.2. Geburtsname: |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.3. Vorname: |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.4. Geburtsort: |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.5. Geburtsdatum: |__|__|__|__|__|__|__|__| 1.6. Geschlecht: |__| (M=männl., W=weibl.) 1.7. Staatsangehörigkeit (internationales Kfz- Kennzeichen): |__|__|__|

Postanschrift 1.8. Straße, Nr.: |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.9. Zusatz ( z.B. bei Pohl):|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.10. PLZ: |__|__|__|__|__| Ort : |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.11. Internationales KFZ - Kennzeichen, wenn Postanschrift im Ausland: |__|__|__| 1.12. Telefonnummer (mit Vorwahl, freiwillige Angabe):|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| 1.13. Emailadresse (freiwillige Angabe): _______________________________________ 2. Angaben zum beantragten Semester 2.1. Studienfach: � 107 Humanmedizin fortlaufendes klinisches Semester |__|__| � 185 Zahnmedizin fortlaufendes Fachsemester |__|__|

2.2. Abschlussziel: Staatsexamen

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Hochschulzugangsberechtigung (HZB): 2.3. Art der HZB (s. Schlüsselverzeichnis): |__|__| 2.4. Datum des Erwerbs der HZB: |__|__|__|__|__|__|__|__|

3. Angaben zum laufenden Semester 3.1. Wenn Sie im laufenden Semester an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind, geben Sie

bitte das internationale Kfz-Kennzeichen des Landes an: |__|__|__| 3.2. Wenn Sie im laufenden Semester an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, geben Sie bitte das Kfz-Kennzeichen des Hochschulortes an: |__|__|__| - die Bezeichnung der Hochschule: _________________________________________ 3.3. Welchen Abschluss streben Sie dort an (s. Schlüsselverzeichnis)? |__|__| 3.4. Welches Studienfach/welche Studienfächer belegen Sie dort (max. 3 Angaben - z.B. bei Magisterstudiengängen) Studienfach:

1. _____________________________________________ 2. _____________________________________________

3. _____________________________________________

3.5. Bisher studierte Fachsemester in dem/den unter 3.4. genannten Studienfach/-fächern zu 1. |__|__| zu 2. |__|__| zu 3. |__|__|

4. Angaben zum Doppelstudium 4.1. Falls Sie in einem zweiten Studiengang an einer Hochschule im Bundesgebiet (einschließlich Berlin)

immatrikuliert sind, nennen Sie bitte die Hochschule und den Studiengang: ___________________________________________ 4.2. Welchen Abschluss streben Sie in Ihrem zweiten Studiengang an ( s. Schlüsselverzeichnis)? |__|__| 4.3. Welches Studienfach/welche Studienfächer belegten Sie dort (max. 3 Angaben - z.B. bei Magisterstudiengängen) Studienfach:

1. _____________________________________________

2. _____________________________________________

3. _____________________________________________

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5. Begründung für den Hochschul- bzw. Studiengangwechsel (freiwillige Angabe): ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ 6. Einzureichende Unterlagen: Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte verzichten Sie auf Schnellhefter und Klarsichthüllen): o Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur), ggf. mit Übersetzung o Zweitstudienbewerber reichen zusätzlich das Abschlusszeugnis d. Erststudiums ein (einfache Kopie) o Nachweis über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (soweit schon vorhanden), ggf.

über den Abschluss der Ärztlichen bzw. Zahnärztlichen Vorprüfung (gilt nur für Hochschulwechsler) – einfache Kopien ausreichend

o Für ausländische Studienbewerber: Nachweis deutscher Sprachkenntnisse mindestens auf dem

Niveau C1 (Mittelstufe II), im Fall der Zulassung muss die DSH-Prüfung abgelegt werden (siehe auch Informationen für ausländische Studienbewerber unter www.charite.de/studium/bewerbung/)

o Ortswechsler reichen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule und den

Immatrikulationsnachweis (Anlage 1) ein o Studienunterbrecher reichen die letzte Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule und

die Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester ein. o Quereinsteiger müssen vor Abgabe des Antrages die Anerkennung der Studienleistungen durch das

zuständige Landesprüfungsamt vornehmen lassen. Die Kopie des Bescheides ist beizufügen! Erklärung des Bewerbers: Ich beantrage die Zuteilung eines Studienplatzes (Zulassung) nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Mir ist bekannt, § dass mein Antrag nur dann am Zulassungsverfahren teilnimmt, wenn meine

Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) beigefügt ist, sowie meine Studienzeiten und Studienleistungen in Form einfacher Kopien belegt sind.

§ dass meine Angaben maschinell gespeichert und verarbeitet werden. Ich bestätige ausdrücklich, die Erläuterungen zu diesem Formular gelesen zu haben. Ich versichere, dass meine Angaben wahr und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren und gegebenenfalls zum Widerruf der Zulassung und der Einschreibung führen werden. ____________________ ___________________________________________ Ort, Datum Unterschrift (ohne Unterschrift ist der Antrag ungültig)

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Schlüsselverzeichnis* (* Hier nur als Auszug aufgelistet, nicht aufgeführte Schlüssel bitte selbst im Internet recherchieren!) zu 2.1. Studienfach: zu 2.2./ 3.3./4.2. Angestrebter Abschluss:

107 Humanmedizin 08 Staatsexamen

185 Zahnheilkunde 96 Abschluss im Ausland

95 sonstiger Abschluss in D

zu 2.3. Art der Hochschulzugangsberechtigung

Allgemeine Hochschulreife

03 Gymnasium (aHR) Gymnasien mit reformierter Oberstufe, Aufbaugymnasien, sonstige Gymnasien (ohne berufliche Gymnasien), kooperative Gesamtschulen

06 Gesamtschule (aHR) Einschl. Freier Waldorfschulen und Gymnasialzügen an Integrierten Gesamtschulen

09 Erweiterte Oberschule (aHR) Einschl. Spezialschulen und Spezialklassen

12 Kollegschule (aHR) Kollegschulen in Nordrhein-Westfalen, ggf. entsprechende Einrichtungen in anderen Ländern

18 Fachgymnasium (aHR) Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR)

21 Berufsoberschule (aHR) Nur in Verbindung mit dem Zeugnis über die Ergänzungs-prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

27 Abendgymnasium (aHR) Einschl. Lehrgänge an Volkshochschulen (ehemalige DDR), wenn für die 2. Fremdsprache ein zusätzliches Zertifikat vor-gelegt werden kann

29 Kolleg (aHR) Kollegs: Institute zur Erlangung der Hochschulreife einschl. kirchlicher Bildungseinrichtungen (ehemalige DDR)

31 Studienkolleg (aHR) 1) Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

33 Begabtenprüfung (aHR) Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reife-zeugnis

34 Beruflich Qualifizierte (aHR) Hochschulzugang ohne HZB. Abzugrenzen von der Begabtenprüfung (Sign. 33) und Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen (Sign. 91)

35 Abschluss oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (aHR)

Einschl. Fachhochschulstudiengänge an Gesamthochschulen oder entsprechender Studiengänge

37 Externenprüfung/Sonstige Studienberechtigung (aHR)

Lehrgänge bei Bundeswehr bzw. Bundesgrenzschutz, Abschluss für Nichtschüler gemäß landesrechtlichen Vorschriften (z.B. aus staatlich nicht anerkannten Gymnasien), landesinterne Sonderregelungen

91 Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (aHR)

Eignungsprüfung für Kunst-, Musikhochschulen

94 Ohne Angabe (aHR)

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Bewerbungsunterlagen_Höhere_Fachsemester

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Fachgebundene Hochschulreife

43 Fachgymnasium (fgHR) Berufliche Gymnasien, Wirtschaftsgymnasien, technische Gymnasien, frauenberufliche Gymnasien, Berufsausbildung mit Abitur (ehemalige DDR)

44 Berufsoberschule (fgHR) Einschl. technischer - und Wirtschaftsoberschulen

45 Fachakademie (fgHR) Einschl. Berufsakademien (ohne Baden-Württemberg)

46 Abschluss oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule (fgHR)

Einschl. Fachhochschulstudiengänge an Gesamthochschulen

49 Abschluss an einer Fach- und Ingenieurschule (fgHR)

Betrifft nur Abschlüsse im Gebiet der (ehemaligen) DDR

51 Studienkolleg (fgHR) 1) Studienkollegs: Für Studienbewerber mit oder ohne früherem HZB-Erwerb im Ausland

52 Begabtenprüfung (fgHR) Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis

53 Beruflich Qualifizierte (fgHR) Hochschulzugang ohne HZB. Abzugrenzen von der Begabtenprüfung (Sign. 52) und Eignungsprüfung für Kunst- und Musikhochschulen (Sign. 92)

55 Sonstige Studienberechtigung (fgHR)

Z.B. erste Prüfung der päd. Assistenten unter bestimmten qualifizierenden Voraussetzungen (BY), ggf. landesinterne Regelungen, Sonderreifeprüfung nach Vorkursen für Fach-arbeiter an Hochschulen

92 Studienberechtigung ohne formale Hochschulreife (fgHR)

Eignungsprüfung für Kunst-, Musikhochschulen

95 Ohne Angabe (fgHR) Außerhalb des Bundesgebietes erworbene HZB

39 Allgemeine Hochschulreife Deutsche und Ausländer, mit oder ohne Feststellungsprüfung im Inland, jedoch ohne Besucher der Studienkollegs

59 Fachgebundene Hochschulreife " 79 Fachhochschulreife "

Die Daten werden aufgrund folgender gesetzlicher Grundlagen erhoben:

- § 6 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) vom 13.02.2003 in der Fassung vom 26.07.2011 und Änderungen - § 2 ff. der Studiendatenverordnung (StudDatVO) vom 09.11.2005 in der Fassung vom 05.07.2012 - § 4 des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) vom 02.11.1990 in der Fassung vom 25.06.2005 - § 10 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) vom 22.01.1987 in der Fassung vom 07.09.2007.

Page 15: Antrag Höheres FS 142

Bewerbungsunterlagen_Höhere_Fachsemester

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Anlage 1 Durch die deutsche Hochschule, an der Sie im Studiengang Medizin oder Zahnmedizin

zurzeit immatrikuliert sind, vollständig ausfüllen und abstempeln lassen! Sollte die bisherige Hochschule das Formular nicht unterschreiben,

reichen Sie bitte Ihren Zulassungsbescheid von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) bzw. den Zulassungsbescheid der Hochschule und eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

ein.

Immatrikulationsnachweis Name: Vorname: geboren am: Geburtsort: � ist/war ordnungsgemäß und endgültig als Student/in an � hat/hatte eine Teilzulassung für den vorklinischen Studienabschnitt als Student/in an � ist/war vorläufig als Student/in an Hochschule Datum der Einschreibung im aktuellen Studiengang im Studiengang � Humanmedizin

� Zahnmedizin im Winter/Sommer-Semester 20.......im Fachsemester (fortlaufend) Hochschulsemester Urlaubssemester Matrikelnummer: eingeschrieben. Die Zulassung zum o. g. Studium ist erfolgt � durch die SfH (ehem. ZVS). � durch die SfH (ehem. ZVS), beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt. � durch die Hochschule. � durch die Hochschule, beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt. � durch eine einstweilige Anordnung. � durch eine einstweilige Anordnung, beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt. Ort/Datum Unterschrift/Stempel der Hochschule