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Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
Netzarchitektur und Planvorgaben des FTTx-Ortsnetzes
im Rahmen der Netzbetriebsausschreibung für die
Gemeinde Bermatingen
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Inhalt 1. Gegenstand der Ausschreibung ..................................................................................... 3
2. Leistungen des Auftragnehmers ..................................................................................... 4
3. Versorgungsgebiete ......................................................................................................12
3.1. FTTB-Ausbaugebiete ....................................................................................................12
4. Rohrkonzept ..................................................................................................................13
5. Faserkonzept ................................................................................................................15
6. Übergabepunkt an überregionale Infrastrukturen...........................................................16
7. Backbone im Landkreis Bodensee ................................................................................17
8. Kundenpotential ............................................................................................................17
9. Anlagenverzeichnis .......................................................................................................17
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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1. Gegenstand der Ausschreibung Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der
Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen
wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb
wurden und werden auf der Gemarkung der Gemeinde Bermatingen Ortsteil Ahausen
Infrastrukturen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Form von
Höchstgeschwindigkeitsnetzen errichtet.
Gegenstand der Ausschreibung ist somit der Betrieb des im Aufbau befindlichen FTTx-
Ortsnetzes (FTTB Gewerbegebiet). Der Ausschreibungsgegenstand wird nachfolgend
präzisiert:
Der Netzbetrieb sowie das eigene Anbieten von Mehrfachdiensten wird nicht von dem
Auftraggeber erbracht, sondern soll auf der Grundlage dieser Angebotsunterlagen im Wege
einer Dienstleistungskonzession ausgeschrieben und an einen privaten Dienstleister vergeben
werden. Der Bieter hat somit als Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Ausschreibung den
Netzbetrieb und die Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden gegen Entgelt zur Verfügung
zu stellen. Gegenstand der Ausschreibung ist demzufolge die Verpachtung dieses Netzes und
die Erbringung von Mehrfachdiensten durch den Bieter.
Das Nutzungsrecht an diesen passiven Infrastrukturen steht dem Auftragnehmer zu. Im
Übrigen ist die Kommune Eigentümer der innerörtlichen passiven Infrastrukturen. Die passiven
Infrastrukturen werden dem Auftragnehmer gebündelt über den Auftraggeber im Wege der
Pacht überlassen. Der Auftraggeber ist für den jeweiligen Auftragnehmer der alleinige
Vertragspartner für die passiven Infrastrukturen.
Der beabsichtigte Trassenplan ergibt sich aus der Anlage FTTB-Planung Ahausen
Übersicht.
Die in der Anlage Potentialtabelle beigefügte Berechnung für das Ausschreibungsgebiet wurde
auf Basis der aktuellen Ist-Versorgung abgeleitet.
Nähere Details zum Ausschreibungsgegenstand für das Gebiet der Gemeinde Bermatingen
werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.
Es wird klargestellt, dass es sich im Hinblick auf den Trassen- und Zeitplan lediglich um
beabsichtigte Planungen des Auftraggebers handelt (Prognose). Beim angegebenen
Potential handelt es sich um eine geschätzte Prognose, auf deren Eintritt kein Anspruch
besteht. Die Umsetzung ist zwar beabsichtigt, kann jedoch nicht garantiert werden. Der
Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, sowohl Trassen- als auch Zeitplan und damit
auch das Potential den etwa geänderten Bedürfnissen vor Ort anzupassen, zu ändern
oder zu erweitern. Die vorliegende Berechnung des Potentials wurde aufgrund der
aktuellen Ist-Versorgung abgeleitet.
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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2. Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Leistungspflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist zum Betrieb der gesamten ihm durch den Aufraggeber
überlassenen passiven Infrastruktur entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetriebsvertrages verpflichtet. Die Erstlaufzeit
beträgt 7 Jahre.
Der Vertrag verlängert sich sodann jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien
unter Einhaltung der Vorgaben im Netzbetriebsvertrag rechtzeitig beendet wird. Näheres
regelt der Netzbetriebsvertrag der mit der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe
bekannt gegeben wird und Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ist.
Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, die passive („unbeleuchtete“)
Breitbandinfrastruktur, die ihm im Rahmen dieser Ausschreibung zur Nutzung überlassen
wird, durch Installation aktiver Komponenten in Betrieb zu nehmen und gegenüber den
örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen
und Angebote (Telefonie, Internet, IP-TV und Kombiverträge) zu den angebotenen und
dauerhaft zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Ferner übernimmt der
Auftragnehmer mit dem Betrieb im Zusammenhang stehende Pflichten wie Wartung;
Unterhaltung, Instandhaltung und Dokumentation und Leitungsauskünfte. Die Einzelheiten
der Überlassung der passiven Breitbandinfrastruktur werden in einem abzuschließenden
Netzbetriebsvertrag der mit der Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe mitgeteilt
wird und Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ist.
Im Übrigen hat der Auftragnehmer im Rahmen des Netzbetriebes insbesondere
sicherzustellen, dass gegenüber Endkunden Mehrfachdienste in Form von Telefonie,
Internet und bei Bedarf Fernsehen und im Speziellen Dienste für Unternehmen und
Gewerbetreibende erbracht werden. Die Dienste können durch den Auftragnehmer selbst
oder auch durch Dritte erbracht werden. Dies unter Berücksichtigung der im Rahmen
dieser Ausschreibung vom Auftragnehmer zugesicherten Angaben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erschließung der über die passive Infrastruktur
erreichbaren Endkunden in den im Rahmen der Ausschreibung vorgegebenen Gebieten.
Die Erschließung durch den Auftragnehmer muss spätestens innerhalb von 3 Monaten in
FTTB-Gebieten ab Überlassung der jeweiligen passiven Infrastruktur abgeschlossen sein.
Der AN verpflichtet sich schon in der Planungs-, Bauphase mit dem Bauunternehmen und
dem AN mitzuarbeiten.
2.2 Kollokation
Die gegebenenfalls erforderliche Kollokation zur Versorgung der Endkunden mit
Telekommunikationsdiensten ist Sache des Auftragnehmers.
2.3 Netzbetrieb
Der Auftragnehmer schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des
störungsfreien Betriebs des an ihn durch den Auftraggeber überlassenen passiven
Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Erbringung von Mehrfachdiensten gemäß Ziffer
2.4 durch ihn selbst oder durch (ggf. von ihm beauftragte) Dritte. Hierzu gehört auch die
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Instand- und Unterhaltung, Wartung und Dokumentation und Leitungsauskünfte der ihm
zur Nutzung überlassenen passiven Infrastruktur.
2.4 Erbringung von Mehrfachdiensten
Als Hauptleistungspflicht hat der Auftragnehmer im Rahmen des Netzbetriebs
sicherzustellen, dass durch ihn oder durch Dritte gegenüber Endkunden Mehrfach-dienste
erbracht werden. Mehrfachdienste sind:
Telefonie
Internet
Fernsehen
Dabei ist der jeweils gültige Stand der Technik im Besonderen für Unternehmen und
Gewerbetreibende zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass
Fernsehen optional angeboten wird! Optional anzubieten in diesem Sinne bedeutet,
dass der Fernseh-Verteildienst in den Versorgungsgebieten dieser Ausschreibung
gegenüber Endkunden auf Nachfrage zusätzlich anzubieten und zu erbringen ist,
der Fernseh-Verteildienst aber als Zusatzleistung zu Telefonie und Internet erbracht
wird und nicht nur Endkundenangebote einschließlich des Fernseh-Verteildienstes
(also Triple – Play – Angebote) zur Verfügung stehen.
Wesentliche, nicht verhandelbare Mindestanforderungen bei der Erbringung von
Mehrfachdiensten sind dabei:
Die räumliche und flächendeckende Abdeckung des vom Auftraggeber
vorgegebenen Projektgebietes. Das Projektgebiet ist unter 3. beschrieben. Im
Übrigen siehe Anlage FTTB-Planung Ahausen Übersicht.
Die Sicherstellung des Versorgungsbedarfs in den Versorgungsbereichen gemäß
den jeweiligen Vorgaben im Förderprogramm bzw. im Förderbescheid.
Nach dem Förderbescheid sind nach dem Ende der Maßnahme alle Teilnehmer im
Projektgebiet zuverlässig mit Bandreiten von mind. 1 Gbit/s symmetrisch zu
versorgen. Daher hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass gegenüber den
Endkunden im Projektgebiet eine entsprechende Versorgung angeboten wird. Im
Übrigen sind die Vorgaben der Förderrichtlinie des Bundes und des
entsprechenden Zuwendungsbescheides in diesem Zusammenhang
einzuhalten.
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Für die in der Asymmetrie bereitgestellten Mehrfachdienste im
Privatkundensegment sind im Übrigen folgende Leistungsmerkmale maßgeblich:
Internetverbindung mit asymmetrischer Übertragungsrate, dynamischer IP-
Adresse und einer Upload-Rate von maximal 40% der Downloadrate
Garantie und Gewährleistung der vertraglich mit den Endkunden vereinbarten
Übertragungsraten. Es ist der Tarif anzugeben, der die geforderte
Übertragungsrate als Mindestwerte beinhaltet, nicht „normalerweise“ oder „bis
zu“ bereitgestellten Übertragungsraten.
Bereitstellung einer Telefonflatrate ins deutsche Festnetz plus Flatrate
Internet (ohne jegliche Begrenzung des Datenvolumens).
Versorgungsqualität von mindestens 99 % des Tages und die Verfügbarkeit
des Netzes zu mindestens 99,5 % des Jahres
Entstörzeit 48 h
Für die in der Symmetrie oder Asymmetrie (SOHO) bereitgestellten
Mehrfachdienste im Geschäftskundensegment sind folgende Leistungsmerkmale
(Service-Level-Agreements) maßgeblich:
permanente, symmetrische oder asymmetrische Internet-Standleitung mit
dynamischer oder fester IP-Adresse (ohne Aufpreis) ohne jegliche
Begrenzung des Datenvolumens (Flatrate). Die Preisangabe beinhaltet eine
direkte Internet-Konnektivität, nicht jedoch die Bereitstellung von
Standleitungen.
Bereitstellung einer Telefonflatrate ins deutsche Festnetz plus Flatrate
Internet. Die Flatrate beinhaltet mindestens 2 VoIP Sprachkanäle als Telefon-
Flatrate mit der Option zur Erweiterung auf bis zu 6 Sprachkanäle
Gewährleistung der vertraglich mit den Endkunden vereinbarten
Übertragungsraten rund um die Uhr (24/7) einschließlich der unmittelbaren
Verpflichtung zur Behebung bei nachgewiesener Unterschreitung zu einem
beliebigen Zeitpunkt
Option zur Verkehrspriorisierung gemäß Dienste Anforderungen (Quality auf
Service). Die Preisangabe beinhaltet die jeweils niedrigste Servicequalität
Bereitstellung fester IP v4-Adressen oder IPv6 Adressen nach Anforderung
des Kunden
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Ständige Überwachung der Funktion des Einzelanschlusses
Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt 99,5 %
Geschäftskundenprodukte (Internetstandleitung) mit asymmetrischer
Übertragungsrate:
Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis freitags 20.00 Uhr)
eingehen, beseitigt der AN die Störung innerhalb von 24 Stunden
(Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Bei
Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags, sonntags oder
an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am
folgenden Werktag um 0.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen
gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am
folgenden Werktag fortgesetzt. Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung
innerhalb der Entstörungsfrist zumindest so weit beseitigt wird, dass der
Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder
genutzt werden kann. Für symmetrische Dienste im gewerblichen Bereich
beträgt die maximale Entstörungsfrist 12 Stunden beziehungsweise auf Basis
gesonderter SLA-Vereinbarungen auch darunter.
Geschäftskundenprodukte (Internetstandleitung) mit symmetrischer
Übertragungsrate:
24/7-Support Hotline, garantierte Entstörzeit höchstens 12 h an allen Tagen
des Jahres
Der AN hält im Rahmen des Netzbetriebs die Vorgaben der Richtlinie „Förderung
zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom
22.10.2015, 1. Novelle vom 03.07.2018–bzw. in der für das geförderte Projekt
einschlägigen Fassung ein und nimmt erforderlichenfalls (spätestens mit auf
Aufforderung des Auftraggebers) im Bedarfsfall entsprechende Anpassungen im
Rahmen des Netzbetriebs vor. Sofern infolge einer Änderung der Vorgaben oder
im Falle der Inanspruchnahme anderer Förderprogramme eine Erhöhung des
Versorgungsbedarfs oder andere Voraussetzungen vorgegeben wird, erfüllt der
Auftragnehmer diese, soweit dies im Rahmen der ihm durch den Auftraggeber
überlassenen passiven Infrastruktur technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar
ist.
2.5 Pachtzahlungen
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer jährlichen Pacht verpflichtet. Näheres zum
Pachtmodell wird unter Ziffer 2.9 beschrieben.
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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2.6 Open access
Der Auftragnehmer ist zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs
(Open Access) zur passiven Infrastruktur verpflichtet. Der Zugang nach Satz 1 muss dabei im
Einklang mit den Vorgaben nach § 7 NGA – Rahmenregelung und den Leitlinien der EU für
die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
schnellen Breitbandausbau stehen.
2.7 Entgelterhebung
Dem Auftragnehmer steht es frei, vom jeweiligen Endkunden ein marktübliches Entgelt für die
Erbringung seiner Dienste auf der Grundlage eines zwischen ihm und dem Endkunden
abzuschließenden Endkundenvertrages zu erheben, wenn er selbst Mehrfachdienste anbietet.
Die Preise ergeben sich aus dem Angebot, des Auftragnehmers im Rahmen dieser
Ausschreibung.
2.8 Wertungskriterien
Die Wertungskriterien werden im Detail mit der Aufforderung zur verbindlichen
Angebotsabgabe mitgeteilt. Sie enthalten neben den Kriterien für die Endkundenpreise
(Versorgungskonzept; Gewichtung 45 %) auch die Pachtkomponenten für die Überlassung
der passiven Infrastruktur (Netzpacht; Gewichtung 55 %). Die Kriterien werden unter den
folgenden Ziffern 2.9 und 2.10 näher beschrieben. Weitere Details sind dann der Anlage
Zuschlagskriterien zu entnehmen, die mit Aufforderung zur verbindlichen Angebotsabgabe
mitgeteilt wird.
2.9 Netzpacht (wertungsrelevant)
Das Pachtmodell und die wertungsrelevanten Pachtkomponenten (Netzpacht) werden im
Folgenden näher beschrieben.
Ziffer (1.1) Anlage Zuschlagskriterien: Fixpacht für anschließbare Gebäude
Die passive Infrastruktur des Ausschreibungsgegenstandes, für deren Nutzung eine Fixpacht
vom Auftragnehmer zu entrichten ist, beinhaltet ein Mikrorohr mit eingezogener Glasfaser bis
in das jeweils angeschlossene Gebäude (FTTB oder Mikrorohr bis zum APL). Dabei wird nicht
zwischen anschließbaren Privat- und Gewerbekunden unterschieden. Die Dimensionierung
dieser passiven Infrastruktur richtet sich nach der Anzahl der über FTTB erschlossenen
Gebäude und Wohneinheiten.
Ziffer (1.2) Anlage Zuschlagskriterien: Umsatzabhängige Zusatzpacht für
Geschäftskundenanschlüsse
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Zusätzlich zu der unter Ziffer (1.1) beschriebenen Fixpacht ist vom Bieter eine umsatzab-
hängige Pacht in % des erzielten Umsatzes anzubieten, die monatlich für in Betrieb befindliche
Geschäftskundenanschlüsse (abgeschlossene Endkundenverträge, deren Laufzeit begonnen
hat) mit asymmetrischer (beispielsweise SOHO-Produkte) oder symmetrischer
Übertragungsrate sowie open access- und Vorleistungsprodukte aller Art im
Geschäftskundensegment bezahlt wird. Die angebotene umsatzabhängige Pacht
unterscheidet nicht zwischen asymmetrischen Endkundenanschlüssen (vorwiegend SOHO
Produkte) und/oder symmetrische Endkundenanschlüssen (Geschäftskunden). Die
Abgrenzung zu den Privatkundenanschlüsse erfolgt gemäß den Spezifikationen unter Ziffer
2.4.
Die dem (für die Ermittlung der Pachthöhe für Geschäftskundenanschlüsse) relevanten
Umsatz zuzurechnenden Leistungen beinhalten die Bereitstellung der angebotenen
garantierten symmetrischen oder asymmetrischen Übertragungsrate, sowie dazugehöriger
Internet-Konnektivität (Internetzugang und Internetstandleitung) einschließlich dazugehöriger
Serviceleistungen (Überwachung, Hotline, Entstörzeit, etc.) gemäß dem im Endkundenvertrag
vereinbarten Service-Level-Agreement mit dem Endkunden. Darüber hinaus sind die
Einnahmen aus den über den Anschluss angebotenen Telefondiensten, der Bereitstellung des
Internetzugangs mit der vereinbarten Service-Qualität, sowie die Leistungen im
Zusammenhang mit der Bereitstellung von individuellen VPN-Verbindungen (VPN und Multi-
VPN, VLAN, MPLS) oder Standleitungen dem (für die Ermittlung der Pachthöhe) relevanten
Umsatz zuzurechnen. Weiterhin sind Einnahmen von den aus der Vermietung von Dark-Fiber
sowie damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Telekommunikationsdienstleistungen
dem für die Ermittlung der Pachthöhe relevanten Umsatz zuzurechnen.
Einnahmen aus darüberhinausgehenden Telekommunikationsdiensten sind nicht dem Umsatz
zuzurechnen. Diese können beinhalten:
a) Mieteinnahmen für die Bereitstellung von Endgeräten
b) Telefon- und Videokonferenzen, Dienste für kollaboratives Arbeiten
c) LAN-Vernetzung bei dem Endkunden
d) Cloud-Dienste: Online-Speicher/Backup (IaaS), virtuelle Rechen-leistungen und
Plattformen (PaaS), Cloudbasierte Anwendungen (SaaS)
e) Managed IT-Services und Sicherheitsangebote (Antivirus, Firewall, etc.)
f) Web-Hosting (Webpräsenz, Shop-Lösungen)
g) Beratungsleistungen
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Einnahmen aus Dienstleistungen, die gemäß der oben genannten Auflistung a-g nicht dem
Umsatz zuzurechnen sind, müssen in dem Endkundenvertrag separat ausgewiesen und dem
Endkunden separat in Rechnung gestellt werden.
2.10 Versorgungskonzept und Endabnehmerprodoukte (wertungsrelevant)
Die wertungsrelevanten Angaben sind unter Ziffern (2.2a) bis (2.2c) Anlage Zuschlagskriterien
gelistet und werden im Folgenden näher erläutert. Die Details zu den Mindestanforderungen
für die wertungsrelevanten Endkundenpreise (Betriebskonzept) werden unter Ziffer 2.4 näher
ausgeführt.
Erläuterungen zu den Angaben Endabnehmerpreise unter Ziffern (2.2a) bis (2.2c)
Anlage Zuschlagskriterien:
Für die wertungsrelevanten Endabnehmerpreise hat der Bieter den höchsten über die
Vertragslaufzeit monatlich in Rechnung gestellten Endkundenpreis anzugeben. Dieser für die
jeweilige Produktkategorie angebotene Endkundenpreis darf in keinem der 24 Monate nach
Beginn des Netzbetriebs in dem jeweiligen Versorgungsgebiet überschritten werden. Eine
Unterschreitung im Sinne von Einführungsangeboten oder Wechselboni ist jedoch zulässig
und liegt im Ermessen des AN, ist jedoch nicht wertungsrelevant. Das bedeutet, dass
Einführungsangebote oder Wechselangebote innerhalb der ersten 24 Monate bei den
Angaben zu Vorleistungs- und Endabnehmerpreisen im Rahmen der Angebotsabgabe vom
AN nicht einkalkuliert werden können, auch nicht im Sinne eines Mittelwertes über die ersten
24 Monate. Anpassungen der Endkundenpreise nach Ablauf der ersten 24 Monate sind gemäß
den Vorgaben des Netzbetriebsvertrag zulässig.
Zur näheren Erläuterung der anzubietenden Produktkategorien siehe Ziffer 2.4. Insbesondere
wird darauf hingewiesen, dass es sich bei sämtlichen Angaben zu Übertragungsraten um
Mindestwerte handelt, die zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden dürfen. Es ist somit
immer ein Tarif anzugeben, der die geforderte Übertragungsrate als Mindestwert beinhaltet,
nicht „normalerweise“ oder „bis zu“ bereitgestellten Übertragungsraten.
Vom Bieter ebenfalls zwingend anzugebende Einmalzahlungen und Bereitstellungsgebühren
werden bei der Wertung anteilig auf den monatlichen Endabnehmerpreis aufgeschlagen und
die Summe der Wertung zugrunde gelegt. Dabei werden die Einmalzahlungen bei einer
Laufzeit des Endkundenvertrages von bis zu einschließlich 24 Monate gleichmäßig auf die
tatsächliche Laufzeit verteilt (Bsp.: 240 Euro netto Einmalzahlung ÷ 24 Monate Laufzeit =
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monatlicher Endabnehmerpreis erhöht sich um 10 Euro netto). Bei einer unbestimmten oder
längeren Laufzeit als 24 Monate werden Einmalzahlungen unabhängig der tatsächlichen
Laufzeit mit 1/24 auf den monatlichen Endkundenpreis aufgeschlagen. Kosten zur einmaligen
Bereitstellung eines optionalen Endkundenrouters, d.h. wenn der Endkunde zusätzlich einen
Endkundenrouter wünscht, sind bei den Einmalzahlungen nicht zu berücksichtigen. Werden
die Einmalzahlungen und Bereitstellungsgebühren erst bei Vertragslaufzeiten von mehr als 24
Monaten erlassen, so werden diese dennoch gemäß dem beschriebenen
Berechnungsschema verteilt auf die ersten 24 Monate und bei der Wertung entsprechend
berücksichtigt.
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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3. Versorgungsgebiete Übergeordnete Strategie von Komm.Pakt.Net in Abstimmung mit seinen Beteiligten ist es,
langfristig (Ziel bis 2034) in allen Regionen glasfaserbasierte Endkundenanschlüsse mit
mindestens 50 Mbit/s (symmetrisch für das Gewerbe und asymmetrisch für private Haushalte)
durch Bau eines kommunalen Höchstgeschwindigkeitsnetzes (FTTB) zu ermöglichen
In den Versorgungsgebieten der Gemeinde Bermatingen wird FTTB-Infrastruktur aufgebaut
(vgl. Übersichtsplan). Eine Fertigstellung ist innerhalb des Jahres 2020 vorgesehen, kann aber
nicht garantiert werden.
Abbildung zeigt das PDF “ Anlage_2_FTTB-Planung_Ahausen_Übersicht_NBA“
3.1. FTTB-Ausbaugebiete In Bermatingen wird ein FTTB-Netz ausgebaut. Das Netz wird als Point-to-Point (P2P)
Glasfasernetz mit mindestens je zwei Singlemode-Fasern von der Netzabschlussdose /
Glasfaserabschlusspunkt (GAP / APL) zu einer zentralen Verteilstation (POP - Point of
Presence oder POP) gebaut bzw. nach Vorgaben der Bundesförderung
Das passive Netz beinhaltet sämtliche Leerrohre einschließlich Glasfasereinzug,
Rohrverbindungen, passive Verteilpunkte (Muffen, GF-KVz, POP) sowie den passiven
Netzabschluss in jedem Gebäude, soweit dieser errichtet ist.
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Der AN ist verpflichtet, bei allen vorbereitendenden Maßnahmen zur Netzinbetriebnahme / -
ausbau mitzuwirken. Sämtliche fehlende, aktive, Komponenten, die zur Bereitstellung der
Telekommunikationsdienstleistungen dienen, werden seitens des AN bereitgestellt. Dies
beinhaltet das dafür erforderliche Montagematerial (Racks im POP, Einbaurahmen im
Multifunktionsgehäuse, Kabel, etc.). Klimatisierung ist Aufgabe des AN.
Die Versorgung ist über ein Multifunktionsgehäuse 18 als Mini-PoP in der Heiligenbergstraße
2 am Rathaus vorgesehen. Dieser POP wird über eine Trasse von Osten am Ortsausgang in
der Gehrenbergstraße angefahren und durch den Anschluss ans Glasfasernetz der NetCom
BW GmbH oder über einen Anschluss befindet sich im Bereich der Ziegeleistraße, der von
der Teledata versorgt wird.
Der Auftraggeber stellt ein passives Glasfasernetz bereit, welches die entsprechende MFG /
Mini-POP Standorte und Gf-APL gemäß Anlage FTTB-Planung Ahausen Übersicht
anbindet.
Die Trassenführung des Backbones orientiert sich zum einen an den Zugangspunkten und
zum anderen an der möglichst wirtschaftlichen Bauausführung. Hierzu zählen zum einen die
Synergienutzung durch Mitverlegung bei erhobenen und geeigneten Baumaßnahmen und
zum anderen die Verlegung in unversiegelten Oberflächen. Fremdanlagen (u.a. Telekom-
Infrastruktur) werden für die straßenseitengenaue Festlegung der Trassen berücksichtigt, um
wirtschaftliche Verlegemethoden zu ermöglichen. Die Trassenführung orientiert sich zudem
an öffentlichen Wegen und bestehenden Grunddienstbarkeiten.
4. Rohrkonzept Grundsätzlich werden Leerrohrverbände der Typen 4x20/15 und 7x12/8 alternativ 12x12/8
oder ähnliches verwendet. Die Anbindung der Technikstandorte (MFG und Mini-POP) erfolgt
über Leerrohrverbände des Typs 4x20/15. Dieser Typ wird auch für die Anbindung der
passiven Unterverteiler im FTTB-Bereich verwendet. (gem. Bundesförderung)
Zum Aufbau eines geplanten Landkreis-Backbone-Netzes ist jeweils 1 Rohr des Rohrverbands
4x20/15 im gesamten Netz vorgesehen sowie mind. 2 Faserbündel reserviert ebenfalls sind
25% der Fasern sind für eigene Zwecke entsprechend reserviert.
Von Ortseingang Ziegeleistraße über Gehrenbergstraße bis zum POP am Rathaus stehen
dem Betreiber nur 2 Rohre aus einem 4x20/15 – Verband zur Verfügung (vgl. Abbildungen
unten)
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Abbildungen zeigen den Bereich, in dem nur 2x20/15 zur Verfügung stehen
Im Hausanschlussbereich werden Mehrfach-Leerrohrverbände des Typ 10/6 oder 12/8
verwendet, welche ausgehend von den passiven Unterverteilern bis zu den Gebäuden
verlaufen. Dabei erhält jedes Gebäude (Anschluss) ein einzelnes Rohr 1x10/6 oder 1x12/8.
Weiterhin gelten die Vorschriften aus der jeweils aktuellen Version des FTTx-Handbuchs von
Komm.Pakt.Net nebst dazugehörigen Materialkonzept (Anlage 3 und 4) und das Material
konzept des Bundes
5. Faserkonzept Gemäß Fördervorgaben sind für die Anbindung der Gf-Verteiler sind Kabel mit in der Regel
288 Fasern vorgesehen. Diese Kabel werden auch für die Versorgung der passiven
Unterverteiler im FTTB-Bereich verwendet. Von den passiven Unterverteilern bis zum Gf-APL
werden Kabel mit 12 Fasern verwendet sowie das Materialkonzept des Bundes.
Weiterhin gelten die Vorschriften aus der jeweils aktuellen Version des FTTx-Handbuchs von
Komm.Pakt.Net nebst dazugehörigen Faserkonzept (Anlage 3 und 5) sowie das
Materialkonzept des Bundes.
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6. Übergabepunkt an überregionale Infrastrukturen Es ist geplant, das gesamte Netz der Gemeinde Bermatingen / Ortsteil Ahausen GWG
Hofäcker und GWG Im Sinn aus Gründen der Redundanz an zwei Übergabepunkten zu
überregionaler Infrastruktur anzubinden. Ein Übergabepunkt befindet sich am Ortsausgang im
Osten in der Gehrenbergstraße, der andere soll an eine Rohrtrasse im Bereich der
Ziegeleistraße geschehen.
Abbildung zeigt den Anschlusspunkt am Ortsausgang im Osten in der Gehrenbergstraße
Anlage Aufgaben-, Projekt- und Netzbeschreibung
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Abbildung zeigt den Anschlusspunkt in der Ziegeleistraße
7. Backbone im Landkreis Bodensee Für den eventuellen Aufbau eines Landkreis-Backbones im Landkreis Bodensee ist
vorgesehen unter anderem bestehende oder geplante kommunale Leerrohrinfrastruktur zu
nutzen. Daher werden im gesamten Netz der Gemeinde Bermatingen ein Rohre (1x20/15) für
den Landkreis reserviert.
8. Kundenpotential Im Gewerbegebiet Hofäcker in Bermatingen befinden sich ca. 20 Gewerbebetriebe. Hierzu
wird auf die Anlage 1 Potentialtabelle verwiesen.
9. Anlagenverzeichnis
Anlage 1: Potentialtabelle (Anlage1_Potentialtabelle.xlsx)
Anlage 2: FTTB-Planung Ahausen Übersicht
Anlage 3: FTTx-Handbuch von Komm.Pakt.Net Version 1.0.5 (wird im Zuge der Aufforderung
zur verbindlichen Angebotsabgabe vorgelegt)
Anlage 4: Materialkonzept von Komm.Pakt.Net Version 2.7.2 (wird im Zuge der Aufforderung
zur verbindlichen Angebotsabgabe vorgelegt)
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Anlage 5: Faserkonzept von Komm.Pakt.Net Version 1.4 (wird im Zuge der verbindlichen
Angebotsabgabe vorgelegt)