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Berufsakademie Sachsen
Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Bereich Sozialwesen
Hinweise für Inhalt und Gestaltung
von wissenschaftlichen Arbeiten
an der Berufsakademie Sachsen
Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Februar 2015
Prof. Dr. Jasper A. Friedrich
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung – Allgemeine Vorgaben .................................................................................... 4
1.1 Stringenz und Konsistenz ........................................................................................... 4
1.2 Allgemeine Vorschriften ............................................................................................ 4
2. Diplomarbeit/Bachelorarbeit und andere schriftliche Arbeiten ......................................... 6
2.1.1 Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge ................................................................. 6
2.1.2 Titelseite .............................................................................................................. 8
2.2 Vorwort/Vorbemerkung ........................................................................................... 12
2.3 Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................... 12
2.4 Kurzzusammenfassung (Abstract) ............................................................................ 13
2.5 Textteil ...................................................................................................................... 13
2.5.1 Einleitung .......................................................................................................... 14
2.5.2 Hauptteil ............................................................................................................ 14
2.5.3 Zusammenfassung ............................................................................................. 17
2.6 Formale Gestaltung des Textteiles ........................................................................... 18
2.6.1 Überschriften allgemein .................................................................................... 18
2.6.2 Nummerierung der Abschnitte .......................................................................... 18
2.6.3 Seitenzahlen ...................................................................................................... 18
2.6.4 Darstellungen – Tabellen und Abbildungen ...................................................... 19
2.6.5 Fußnoten ............................................................................................................ 20
3. Zitieren, Quellen- und Literaturnachweise im Fließtext .................................................. 21
3.1 Zitation ...................................................................................................................... 25
3.2 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................. 25
3.2.1 Allgemeines ....................................................................................................... 25
3.2.2 Standardisierung ................................................................................................ 25
3.2.3 Quellenverzeichnis ............................................................................................ 26
3.2.4 Beispiele Literaturverzeichnis ........................................................................... 26
3.2.5 Beispiele für Angaben im Quellenverzeichnis .................................................. 28
4. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 31
5. Darstellungsverzeichnis, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ..................................... 31
6. Anlagen/Anhang .............................................................................................................. 31
7. Selbstständigkeitserklärung ............................................................................................. 32
8. Thesenpapier .................................................................................................................... 33
9. Andere wissenschaftliche Arbeiten .................................................................................. 33
9.1 Allgemeines .............................................................................................................. 33
9.2 Referate und Berichte ............................................................................................... 33
9.3 Schriftliche Hilfsmittel ............................................................................................. 34
10. Bewertungsmaßstäbe ..................................................................................................... 355
10.1 Inhaltliche Bewertung ............................................................................................. 355
10.2 Formale Richtigkeit der Arbeit ............................................................................... 355
10.3 Notenspiegel ............................................................................................................. 35
11. Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 36
12. Darstellungsverzeichnis ................................................................................................... 36
4
1. Einleitung – Allgemeine Vorgaben
Die vorliegenden Hinweise verstehen sich als geltendes Dokument für die Anfertigung
wissenschaftlicher Arbeiten jeglicher Art an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche
Studienakademie Breitenbrunn, Bereich Sozialwesen. Sie legt in verbindlicher Weise die
Regelungen für die formale und strukturelle Gestaltung schriftlicher und mündlicher Arbeiten,
Berichte, Vorträge etc. fest. Im Einzelfall ist die Gültigkeit und Anwendung mit den
Gutachter_innen/Dozent_innen zu präzisieren bzw. der Prüfungsausschuss zu konsultieren.
Dieses Dokument enthält gleichermaßen Hinweise für die Erarbeitung und Gestaltung von
mündlichen Arbeiten. Darunter zählen auch die Gestaltung der visuellen Hilfsmittel sowie die
Bewertungsmaßstäbe der Dozent_innen.
1.1 Stringenz und Konsistenz
Die wichtigsten Begriffe, die auf inhaltlicher, struktureller und formaler Ebene beachtet
werden sollten, sind Stringenz und Konsistenz.
Stringenz meint hier die logische Richtigkeit und Schlüssigkeit der gewählten
Vorgehensweise. Konsistenz bedeutet, dass keine inneren Widersprüche in der Arbeit
vorhanden sind, sie in sich „stimmig“ ist. Wenn Sie sich als Autor bzw. Autorin für eine Art
und Weise einer formalen Darstellung, z. B. die der Tabellen, entschieden haben, müssen Sie
diese Formalisierung im gesamten Dokument einschließlich des Anhanges, den Sie vielleicht
zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt haben, anwenden. Sie müssen also an einer einmal im
Text oder Vortrag getroffenen Entscheidung festhalten. Abweichungen ziehen einen Abzug
bei der Gesamtbewertung nach sich.
1.2 Allgemeine Vorschriften
Für sämtliche wissenschaftliche Arbeiten (von der Abschlussarbeit bis hin zum Handout bei
Vorträgen) ist weißes Schreibmaschinenpapier im Format DIN A4 zu verwenden.
Die Arbeiten müssen vervielfältigungsfähig und in maschinengeschriebener Form vorliegen.
Abschlussarbeiten müssen in gebundener Form abgegeben werden – für andere Arbeiten
gelten z. T. unterschiedliche Regeln.
Bei Bachelorarbeiten ist ein Exemplar dem Gutachter bzw. der Gutachterin der
Praxiseinrichtung direkt auszuhändigen. Zwei weitere gebundene Exemplare sowie die
Bestätigung der Übergabe des ersten Exemplars für die Praxiseinrichtung sind an der
5
Staatlichen Studienakademie einzureichen. Des Weiteren ist die ausgefüllte Erklärung zur
Veröffentlichung der Arbeit beizulegen.
Zusätzlich sind sämtliche wissenschaftlichen Arbeiten auf einem Datenträger (CD-ROM) als
Microsoft WORD-Datei (*.doc) kompatibel zu WORD 2003/Word 2007/2010 abzugeben.
PDF oder andere Formate sind nicht zulässig. Der Dateiname muss sich strukturell wie folgt
zusammensetzen:
Max_Mustermann_BM[Kursbezeichnung]_Matrikel_Art der Arbeit_Versionsnummer.doc
Diese Regel gilt für alle Dateien, die an der BA von Studierenden an Lehrkräfte und
Verwaltung verschickt werden, das heißt auch Handouts, Interviewleitfäden oder Powerpoint-
Dateien haben immer zuerst mit dem Namen und dem Kurs zu beginnen und am Ende die Art
der Arbeit und gegebenenfalls eine Versionsnummer (falls mehrere Dateien gleicher Art im
Laufe der Zeit verschickt wurden) aufzuweisen. Bei Seminararbeiten ist ein Seminarkürzel
mit einzufügen.
Die Kurzzusammenfassung (Abstract) einer Abschlussarbeit muss extra auf dem Datenträger
im PDF-Format gespeichert werden (zur möglichen Veröffentlichung im WebOPAC etc.).
6
2. Diplomarbeit/Bachelorarbeit und andere schriftliche Arbeiten
2.1.1 Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge
Darstellung 1: Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge einer Abschlussarbeit
Aufbau/Reihenfolge der Teile
Volle Linie = Pflichtteil; gepunktete Linie = wahlweise Angabe;
Strich-Punkt = gesonderte Abgabe; -x- = nummeriert
[Quellen-
verzeichnis]
-8-
Titel der
Arbeit
[Vorwort/
Vor-
bemerkung]
Inhaltser-
zeichnis
Textteil
•Einleitung
•Hauptteil
•Zusammen-
fassung
-5-
[Abstract]
Literatur-
verzeichnis
-7-
[Abbildungs-
verzeichnis]
-10-
[Tabellen-
verzeichnis]
-9-
Darstellungs-
verzeichnis
-9-
Abkürzungs-
verzeichnis
-6-
[Anlagen-
verzeichnis]
[Anlagen]
-2-
Selbststän-
digkeits-
erklärung
Thesenpapier
-1-
Praxis-
protokoll
[bei Praxis-
bericht]
7
Folgende Bestandteile sind in der nachstehenden Reihenfolge speziell in Abschlussarbeiten,
aber auch in anderen wissenschaftlichen Arbeiten auszuweisen.
1. Titelseite
2. Vorbemerkung
3. Inhaltsverzeichnis
4. Abstract (Kurzzusammenfassung)
5. Textteil
6. Abkürzungsverzeichnis
7. Literaturverzeichnis
8. Quellenverzeichnis
9. Darstellungsverzeichnis oder
10. Tabellenverzeichnis und
11. Abbildungsverzeichnis
12. Anlagenverzeichnis
13. Anlagen
14. Selbstständigkeitserklärung
15. Thesenpapier
16. Praxisprotokoll
Die kursiv gesetzten Abschnitte sind je nach Charakter der Arbeit einzufügen. Die
Entscheidung für ein Darstellungsverzeichnis oder der Trennung nach Abbildungs- und
Tabellenverzeichnis wird nach dem Umfang festgelegt.
8
2.1.2 Titelseite
Die Titelseiten für die entsprechenden Dokumententypen unterscheiden sich – sind einzeln
jedoch verbindlich.
Prinzipiell enthält das Titelblatt folgende Informationen:
Name der Bildungseinrichtung
Titel der Arbeit
Art der Arbeit (Bachelorarbeit/Praxisbericht etc.)
Name der Autorin, des Autors, der Autor_innengruppe, Matrikelnummer
Kursbezeichnung
Abgabedatum, Abgabeort
Bei bestimmten Arten von Arbeiten kommen weitere Angaben hinzu:
Geburtsdatum der Autorin, des Autors (Abschlussarbeiten)
Namen der Gutachter_innen mit Titel (Abschlussarbeiten)
Name der Praxiseinrichtung (Praxisbericht)
2.1.2.1 Form Titelblatt allgemein
Titel (14 Pkt Arial, fett) sowie der Autor bzw. die Autorin der Arbeit zentriert und vom Rest
abgesetzt
alle anderen Nachweise (12 Pkt., Times New Roman, fett und normal, 1 ½ zeilig)
linksbündig mit Doppelpunkt und Tabulator
keine Seitenzahl
9
2.1.2.2 Titelblatt Bachelorarbeit
Darstellung 2: Titelblatt Bachelorarbeit
Berufsakademie Sachsen
Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Titel der Arbeit Untertitel
Bachelorarbeit
zur Erlangung des Grades
Bachelor of Arts
(Soziale Arbeit)
eingereicht von:
Vorname Name
Geburtsdatum
am Datum
Kurs: BS13EP1
Matrikel- Nr.: 0008
Praxispartner:
1. Gutachter_in:
2. Gutachter_in:
10
2.1.2.3 Titelblatt Praxisbericht
Darstellung 3: Titelblatt Praxisbericht
Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Praxisbericht
X. Praxisphase
vom 01.01.2015 bis 02.02.2015
Praxispartner:
Bezeichnung
Straße Nr.
00000 Stadt
Vorname Name
am Datum
Kurs:
Studiengang:
Anleiter_in:
11
2.1.2.4 Titelblatt Studienarbeit:
Darstellung 4: Titelblatt Studienarbeit
Berufsakademie Sachsen
Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
Titel der Arbeit Untertitel
Studienarbeit
eingereicht von:
Vorname Name
Geburtsdatum
am Datum
Kurs: BS13EP1
Matrikel- Nr.: 0008
Praxispartner:
1. Gutachter_in:
2. Gutachter_in:
12
2.2 Vorwort/Vorbemerkung
Die Einfügung eines Vorwortes ist nur Abschlussarbeiten vorbehalten, eine kürzere
Vorbemerkung ist auch bei anderen Arbeiten zulässig. Es gibt entweder ein Vorwort oder eine
Vorbemerkung – nie gemeinsam!
Beide beinhalten keinerlei sachliche Ausführungen, die im Textteil der Arbeit vorkommen.
Alle zur Arbeit gehörenden einleitenden Texte gehören in die Einleitung!
Vorwort und Vorbemerkung sind die einzigen Textteile der Arbeit (bis auf die
Selbstständigkeitserklärung) in der die „Ich“-Form oder die „Verfasser_innen“ resp.
„Autor_innen“-Form zulässig ist! Von der Verwendung des Pluralis Auctoris („Wir“-Form)
ist abzusehen!
In die Vorbemerkung gehören Mitteilungen der Autor_innen von geringerer Wichtigkeit – z.
B. über die Dokumentenlage oder sonstige Schwierigkeiten bei der Abfassung und
Unvollständigkeiten.
Vorworte können für kurze Bemerkungen zur Themenwahl, Entstehung und Sinn der Arbeit
ausgearbeitet werden sowie Danksagungen für Anregungen und Hilfen. Es darf nicht den
Prüfer_innen oder Gutachter_innen gedankt werden!
Vorwort: maximal 2 Seiten, keine Seitenangabe, Unterschrieben mit Name des Verfassers
bzw. der Verfasserin, Datum und Ort
Vorbemerkung: maximal 1 Seite, keine Seitenangabe, nicht unterschrieben, kein Datum und
Ort
2.3 Inhaltsverzeichnis
Das Inhaltsverzeichnis ist unter der Überschrift „Inhaltsverzeichnis“ auf einer neuen Seite zu
beginnen. In der Reihenfolge der Einheftung müssen alle Bestandteile mit Ausnahme des
Titelblattes, der Kurzzusammenfassung, des Inhaltsverzeichnisses selbst sowie der
Selbstständigkeitserklärung enthalten sein.
Die Übersicht über den Textteil muss alle Haupt- und Unterpunkte mindestens bis zur dritten
Ebene in vollem Wortlaut mit Abschnittsnummerierung (numerische Klassifikation) und
Seitenangabe enthalten. Mehr als vier Ebenen sollten nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt
werden.
13
Das Inhaltsverzeichnis ist wie folgt zu formatieren:
Unterstreichungen und Kapitälchen (Wörter in Großbuchstaben) sind nicht zulässig, die
Seitenzahlen müssen rechtsbündig mit Pünktchenlinie von der Überschrift stehen, keine
Seitenzahlen selbst im Inhaltsverzeichnis.
Einrückungen dürfen verwendet werden. Zu beachten ist die Lesbarkeit und Übersicht –
gerade wenn vier Gliederungsebenen verwendet werden!
2.4 Kurzzusammenfassung (Abstract)
Das Abstract ist eine inhaltliche Kurzzusammenfassung der eingereichten wissenschaftlichen
Arbeit und dient in der Hauptsache als Überblick für die Prüfer_innen. Des Weiteren dient es
als Grundlage für Zusammenfassungen der Arbeit z. B. im Internet – deshalb ist eine
zusätzliche Abgabe als Datei erforderlich.
Es enthält Informationen über:
das behandelte Fachgebiet
die Zielsetzung (allgemeine Fragestellung, Problemansatz)
den theoretischen Ansatz
die verwendeten sozialwissenschaftlichen Methoden
die gewonnenen Ergebnisse mit den entsprechenden Schlussfolgerungen
die Verschlagwortung der Arbeit (ca. fünf Deskriptoren)
Auf Details soll dabei verzichtet werden. Der Umfang des Abstracts beträgt maximal 1100
Zeichen ohne Leerzeichen. Es wird zwischen dem Inhaltsverzeichnis und Textteil eingelegt,
aber nicht eingeheftet (speziell bei Bachelorarbeiten).
2.5 Textteil
Der Textteil einer wissenschaftlichen Arbeit richtet sich selbstverständlich stark nach dem
Typ der Arbeit und dem Inhalt der jeweiligen Aufgabenstellung. Für den Praxisbericht gibt es
andere, genaue Vorschriften; die Bachelorarbeit weist wiederum davon unterscheidbare und
flexible Anforderungen auf.
In den Abschlussarbeiten und verwandten Seminararbeiten ist immer auf eine klare Struktur
zu achten, die sich als common sense in der Sozialwissenschaft durchgesetzt hat.
In der Hauptsache besteht die Arbeit aus drei Teilen:
Einleitung
Hauptteil
14
Zusammenfassung
Bei theoretischen Arbeiten oder Berichten, in denen nicht die Darstellung selbst erhobener
empirischen Daten im Vordergrund steht, ist die inhaltliche Strukturierung des Hauptteils
stark von Thema und Fragestellung abhängig (z. B. in Seminararbeiten oder Praxisberichten).
Eine Gliederungslösung, die auf alle Arten von Arbeiten anwendbar ist, kann angesichts der
Vielzahl möglicher Themen und Fragestellungen nicht angeboten werden.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich in der Hauptsache auf empirische und vorwiegend
quantitative Abschlussarbeiten (hypothesenprüfende Methoden). Bei qualitativ ausgerichteten
oder theoretisch fokussierten Arbeiten sollte die Gliederung mit den Gutachter_innen nach
den fachspezifischen Vorgaben abgestimmt werden.
2.5.1 Einleitung
Die Einleitung umfasst Ausführungen zur Aktualität des Themas, seiner gesellschaftlichen
Relevanz bzw. zum Anlass der Anfertigung sowie die Einordnung der Arbeit in einen
größeren Zusammenhang.
Der zentrale Sachverhalt, welcher in der Arbeit thematisiert wird, wird erläutert und die
forschungsleitende Hauptfragestellung hergeleitet. In der Folge wird kurz auf den gewählten
theoretischen Ansatz eingegangen und die Methodik der Arbeit dargelegt – mit welchen
Forschungsinstrumenten werden Befunde aufgenommen und warum mit diesen?
Weiterhin sind das Vorgehen in Grundzügen zu beschreiben sowie der inhaltliche Ablauf der
Kapitel kurz darzustellen.
2.5.2 Hauptteil
Der Hauptteil und damit die wissenschaftliche Arbeit gliedert sich in verschiedene,
aufeinander aufbauende und notwendige Teile. Unter bestimmten Bedingungen
(Einzelfallstudien o. ä.) können die Teile an anderer Stelle erscheinen.
2.5.2.1 Ausgangssituation – Problemstellung
Hier wird detailliert dargelegt, welches allgemeine und spezielle soziale Problem in der Arbeit
behandelt werden soll. Dies meint nicht die Methoden (z. B. Interviews mit Leiter_innen von
Kindertagesstätten) oder konkrete Untersuchungsvorhaben (die Effizienz von Kochkursen im
Kindergarten XY in Z) sondern das auf einer höheren, gesellschaftlichen Ebene liegende und
damit verbundene Problem (z. B. Erziehung von Kleinkindern zur gesunden Ernährung). Hat
sich das Thema der Arbeit erst durch die praktische Arbeit in einer Einrichtung gezeigt, muss
15
es gewissermaßen theoretisch in einen größeren Wirkungszusammenhang gebracht werden.
Auch wenn „nur“ ein ganz spezielles Problem einer bestimmten Einrichtung untersucht
werden soll, muss zuerst der gesamtgesellschaftliche und soziale Horizont dieser Erscheinung
als Ausgangsposition benannt sein!
Günstig ist es, das soziale Problem in eine „forschungsleitende Fragestellung“ zu überführen.
(Welche Mittel und Wege gibt es, bei Vorschulkindern eine positive und aktive Einstellung zu
nachhaltiger gesunder Ernährungsweise zu fördern?)
Damit verbunden ist eine Erklärung der Notwendigkeit bzw. Relevanz der Bearbeitung dieser
Frage. Hier kann und muss auf Quellen zurückgegriffen werden.
Sind Problembeschreibung und Erklärungen erfolgt, wird Bezug auf das konkrete
Untersuchungsvorhaben genommen – in welchen Zusammenhang mit einem allgemeinen
Problem steht das konkrete Problem der Einrichtung oder des Falles?
Günstig ist es, bereits hier interessierende Dimensionen des Problems zu umreißen. Auf
welche Aspekte der Fragestellung wird in der Arbeit fokussiert – strukturelle, finanzielle,
praktische, politische o. ä.?
2.5.2.2 Theoretische Grundlagen
Aus der Präzisierung der Fragestellung der Arbeit ergibt sich die Erörterung des bisherigen
Standes der Erkenntnisse zum Thema und damit die Darlegung der für die Arbeit gewählten
theoretischen Grundlagen. Das bedeutet, es wird als erstes ein Überblick über den
Forschungsstand bzw. die aktuelle Literatur zum Thema gegeben und in Bezug auf die
Relevanz der eigenen Fragestellung abgewogen.
In der Folge wird sich für einen theoretischen Ansatz oder mehrere Teilaspekte verschiedener
Theorien oder Modelle entschieden und dies detailliert vorgestellt. Empfehlenswert ist es,
mindestens zwei theoretische Ansätze detaillierter vorzustellen und zu vergleichen.
In diesem Zusammenhang werden zentrale Begriffe und Definitionen auf Grundlage der
Literatur erläutert (z. B. Was ist „Gesunde Ernährung?“ – wer hat dazu welche Definition
gegeben und für welche wird sich entschieden und warum?). Daraus ergeben sich
verschiedene Variablen mit bestimmten Ausprägungen, die im empirischen Teil der Arbeit
untersucht werden können.
Aus diesen Darstellungen und theoretischen Vorannahmen heraus werden nun eigene
Hypothesen oder Annahmen zu den Begriffen bzw. deren Ausprägungen gebildet, die sich
konkret auf die Arbeit und den Untersuchungsgegenstand beziehen. In der Arbeit soll klar
16
werden, wie die zu untersuchenden Phänomene erfasst werden sollen. Das gilt gleichermaßen
für qualitativ und quantitativ orientierte Arbeiten.
2.5.2.3 Methode
Sind entsprechende Hypothesen oder Annahmen formuliert, so werden die Methoden, die zur
Anwendung kommen sollen, begründet. Die Wahl der Methoden muss nachvollziehbar sein,
d. h. durch Literatur belegt werden – gibt es vergleichbare Studien, die mit Erfolg bestimmte
Methoden angewandt haben?
2.5.2.4 Untersuchungsgegenstand
Alles, was die zu untersuchende Praxiseinrichtung, die soziale Gruppe oder den Einzelfall
betrifft und relevant für die Untersuchung ist, soll hier in einem Überblick beschrieben
werden. Dazu gehört die Historie der Einrichtung, die Anamnese des Falles oder die genaue
Beschreibung und Zusammensetzung der untersuchten Gruppierungen (Stichproben etc.).
Zugleich kann hier auf bestimmte Schwierigkeiten und spezielle Gegebenheiten in der
„Feldarbeit“ (beim Untersuchen des Forschungsgegenstandes vor Ort) eingegangen werden.
2.5.2.5 Ergebnisdarstellung
Die Ergebnisdarstellung hat in der logischen Reihenfolge der Aufstellung der Hypothesen und
Annahmen zu erfolgen. Damit ist gleich eine Grundstruktur dieser Darstellung vorgegeben.
Hier soll sich auf die zentralen und zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Befunde
beschränkt werden – Darstellungen, die nur ergänzende Funktion haben, gehören in den
Anhang (u. a. komplette Transkriptionen von Interviews, umfangreiche statistische
Auswertungen etc.). Bei der Auswertung qualitativer Befunde, die sich erst im
Forschungsprozess ergeben haben, ist insbesondere auf die Logik und Sinnhaftigkeit des
Gesamtuntersuchungsdesigns zu achten. Das heißt, dass Erkenntnisse, die nicht mit zuvor
aufgestellten Hypothesen korrespondieren, sich aber dennoch in eine logische
Argumentationskette eingliedern, nicht nur aufgeführt sind, weil sie erhoben wurden.
2.5.2.6 Interpretation und Bewertung der Ergebnisse
In diesem Teil werden die individuellen Ergebnisse der Studie wieder auf das allgemeine
theoretische Niveau „gehoben“. Im Allgemeinen wird hier auch stufenweise vorgegangen.
Als erstes steht eine Bewertung und Einordnung der Ergebnisse hinsichtlich des konkreten
Sachzusammenhanges mit dem Untersuchungsgegenstand im Mittelpunkt. Sofern nicht
bereits bei den Ergebnisdarstellungen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Annahmen
17
gezogen worden sind, so sollte das jetzt hier erfolgen. Eine strukturierte Gliederung der
Hypothesen zahlt sich aus – die Darstellung sollte sich daran orientieren.
Wichtig ist bei der Bewertung die Herstellung eines Praxisbezuges. Das bedeutet, es sollten
vor dem Hintergrund der Ergebnisse klare Konsequenzen für die Arbeit in der gewählten
Praxiseinrichtung oder für den Umgang mit der untersuchten Klientel diskutiert werden.
Zugleich soll in der Diskussion der detaillierten Ergebnisse immer auch eine höhere Ebene
der Interpretation eingeschlossen werden – was bedeutet das festgestellte Verhalten des
Einzelfalles oder die Entwicklung der Einrichtung für ähnliche andere Fälle oder
Einrichtungen?
Bei der Diskussion wird nun auch eine Verbindung zu den theoretischen Positionen gezogen.
Konkret heißt dies, dass auf bestimmte, in der Theorie postulierte Vorannahmen eingegangen
und die Ergebnisse der eigenen Untersuchung dahingehend bewertet werden, inwieweit sie
diese theoretischen Annahmen stützen oder verwerfen bzw. wird das theoretische Modell
daraufhin bewertet, inwieweit es für die Untersuchung geeignet war.
2.5.3 Zusammenfassung
Die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit bilden den Kern der Zusammenfassung. Festgehalten
werden müssen hier die durch diese Arbeit erzielten Erkenntnisfortschritte und
Neuigkeitswerte der Befunde.
Wurden im Ergebnisteil die konkreten Hypothesen und Annahmen diskutiert, ist in der
Zusammenfassung die allgemeine forschungsleitende Fragestellung wieder aufzugreifen und
vor dem Hintergrund der Arbeitsergebnisse zu bewerten. Inwieweit gibt die Untersuchung
eine Antwort auf die Lösung der eingangs festgestellten Fragestellung?
In der Zusammenfassung erfolgt zudem eine Bewertung des eigenen wissenschaftlichen
Vorgehens (ohne in der „Ich-Form“ zu schreiben!). Was ließ sich untersuchen, was nicht?
Inwieweit waren die gewählten Methoden dem Untersuchungsgegenstand und der
Aufgabenstellung angemessen? Welche Fehlerquellen wurden entdeckt, welche Ergebnisse
können nur unter Vorbehalt interpretiert werden? Inwiefern besitzt die Arbeit praktische und
theoretische Relevanz?
Aus der Beantwortung dieser Fragen sollen als Abschluss Anregungen für weitere
Untersuchungen im gewählten Themenfeld und weiterführende Fragen formuliert werden.
Was wäre noch zu untersuchen, um dem Thema gerecht zu werden?
18
2.6 Formale Gestaltung des Textteiles
Der reine Textteil einer Bachelorarbeit beträgt mindestens 135.000, höchstens 215.000
Zeichen incl. Leerzeichen bei der Zugrundelegung von 70 Zeichen pro Zeile und 32 Zeilen
pro Seite (pro Seite 2240 Zeichen). Der Richtwert beträgt 180.000 Zeichen, was einem
Umfang von etwa 80 Seiten entspricht. Der Anhang ist hier nicht mitzuzählen!
Verwenden Sie zur Einrichtung Ihres Dokumentes die Standardvorlage eines
Schreibprogrammes wie WORD oder Open Office – ändern Sie im Format lediglich den
linken Seitenrand auf 3,5 cm. Der Abstand zu den anderen Rändern sollte 2,5 cm betragen.
Die Standardschrift für den Fließtext ist Times New Roman 12 Punkt im Blocksatz, 1½ zeilig.
Überschriften werden immer in ARIAL oder einer anderen serifenlosen Schrift geschrieben.
2.6.1 Überschriften allgemein
1. Überschrift (Arial, fett, 14 Pkt.)
2. 1 Überschrift (Arial, fett, 13 Pkt., kursiv)
3. 2. 1 Überschrift (Arial, fett, 12 Pkt.)
4. 3. 2. 1 Überschrift (Arial, normal, 12 Pkt.)
Fünfte Überschrift (ohne Nummerierung, Arial, normal, 12 Pkt. Kursiv)
2.6.2 Nummerierung der Abschnitte
Beachten Sie, dass in der Geisteswissenschaft üblicherweise nur bis zur 4. Überschrift
nummeriert wird. Fünfte oder auch sechste Überschriften bekommen keine Nummerierungen
und erscheinen auch nicht im Inhaltsverzeichnis. Je nach Umfang sollte sich auf drei Ebenen
beschränkt werden, unter Umständen die vierte noch dazu genommen.
Ein abschließender Punkt hinter die Nummerierung kommt nur bei Überschriften der ersten
Ebene:
1. Überschrift
Bei allen anderen Überschriften kommt hinter die letzte Zahl kein Punkt!
1.2.1 Überschrift
2.6.3 Seitenzahlen
Bestimmte Abschnitte wie das Titelblatt, das Inhaltsverzeichnis, das Abstract und die
Selbstständigkeitserklärung erhalten keine Nummerierung der Seitenzahlen – tauchen somit
auch nicht im Inhaltsverzeichnis auf. Wie Sie die Seitenzahlen formatieren ist weitgehend
19
flexibel zu handhaben, Sie sollten jedoch keinen anderen Schrifttyp verwenden als im
Gesamtdokument und keine Schrift, die größer ist als die Fließtextschrift.
2.6.4 Darstellungen – Tabellen und Abbildungen
Können Sie abschätzen, dass sehr viele Tabellen wie auch Abbildungen in die Arbeit
kommen, so entscheiden Sie sich für ein separates Tabellen- wie auch Abbildungsverzeichnis
am Ende der Arbeit. Sollten Sie nur wenige Tabellen und Abbildungen (Fotografien,
Diagramme, Zeichnungen etc.) verwenden, genügt ein Darstellungsverzeichnis, in dem beide
zusammen aufgeführt sind. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Beschriftung von
Tabellen und Abbildungen im Fließtext. Sollten Sie sich für ein Darstellungsverzeichnis
entschieden haben, so muss nach jeder Tabelle und Abbildung eine fortlaufende
Nummerierung und Beschreibung mit Darstellung oder Darst. stattfinden – bei Fremdquellen
unter Angabe der Quelle:
Darstellung 5: Icon Windows Office Word
Bei Tabellen bzw. Abbildungen steht „Tabelle 1:“, „Tab. 1:“ bzw. „Abbildung 1:“, „Abb. 1:“.
Nutzen Sie für die Erstellung der Verweise Ihr Textverarbeitungsprogramm!
Darstellungen können, sind sie erheblich schmaler als der Satzspiegel (Gesamtbreite des
Fließtextes), mittig gesetzt und/oder eingerückt werden. Beschriftungen erfolgen immer in
Times New Roman, 10 Pkt.
Die Gestaltung der Tabellen ist weitgehend frei. Wichtig ist aber auch hierbei, dass alle
Tabellen gleich formatiert werden. Empfohlen wird eine serifenlose Schrift (Arial) und eine
Schriftgröße kleiner als der Fließtext (11 oder 10 Pkt). Über der Tabelle kann ein Extra-Titel
vergeben werden – der Tabellensnachweis darunter muss dennoch vollständig sein.
Bei der Darstellung quantitativer Ergebnisse ist darauf zu achten, dass neben der Darstellung
der Anteile die darauf bezogene Gesamtstichprobe, die sogenannte Grundgesamtheit (n=x)
mit genannt wird – entweder in der Tabellenunterschrift oder als Fußnote mit * direkt unter
der Tabelle. Sofern bekannt, müssen weiterhin genannt werden: Zeitraum oder Zeitpunkt, in
dem die Daten erhoben wurden, Bezugsgröße (absolute Werte oder Prozent), Einheiten und
bei Befragungen die zugrundeliegende Fragestellung. Die Darstellung muss selbsterklärend
20
sein, d. h. es muss genau hervorgehen, worauf sich der dargestellte Sachverhalt bezieht. Auch
im Text muss auf die Tabelle erklärend Bezug genommen werden, demzufolge reicht es nicht
aus, einfach in einer Tabelle Daten vorzustellen, auf die dann im Text nicht eingegangen wird.
2.6.5 Fußnoten
Fußnoten sind nicht für Literaturnachweise oder Zitate zu verwenden – sie sind Anmerkungen
und weiterführenden Gedanken und Informationen vorbehalten, die den Fluss des Haupttextes
behindern würden. Grundsätzlich sind Fußnoten sparsam zu verwenden. Wichtige
Argumentationsschritte gehören in den Haupttext.
Fußnoten werden in der gleichen Schrift wie der Fließtext geschrieben, 10 Pkt., die Zahlen
sind hochgestellt und fortlaufend zu nummerieren.
21
3. Zitieren, Quellen- und Literaturnachweise im Fließtext
3.1 Zitation
Ein wesentliches Merkmal des wissenschaftlichen Arbeitens ist die Bezugnahme (Referenz)
von Texten aufeinander. Wissenschaftliche Texte werden – sei es im Studium oder in der
Forschung – stets im Kontext anderer wissenschaftlicher Arbeiten produziert und rezipiert.
Ihre Wissenschaftlichkeit wird auch daran gemessen, inwieweit der Verfasser/die Verfasserin
die einschlägige Literatur kritisch verarbeitet und dargestellt hat.
Grundsätzlich gilt: Quellen sind so anzugeben, dass sie von anderen leicht nachgeprüft wer-
den können. Im Bereich Sozialwesen der BA Breitenbrunn ist die sog. „Amerikanische
Zitierweise“ (auch Harvard-System) festgelegt, bei der Quellen in einer Klammer im
laufenden Text benannt werden. Diese Richtlinien gehen im Wesentlichen zurück auf den
Standard der American Psychological Association (APA) in der Fassung (APA Publication
Manual, 5th Edition 2001). Diese Richtlinie hat sich als Quasistandard im
geisteswissenschaftlichen Bereich auch in Europa durchgesetzt. Darüber hinaus hat es den
Vorteil, dass das verbreitete Textverarbeitungsprogramm „Word“ eine Literaturverwaltung ab
der Version 2010 beinhaltet (unter Verweise/Formatvorlage), die den APA-Standard
unterstützt.
An folgenden Stellen in wissenschaftlichen Texten sind Quellenangaben jeweils unbedingt
notwendig:
bei der wörtlichen Übernahme von Zitaten
bei der indirekten Übernahme von Gedanken, Meinungen etc. einer Autorin bzw.
eines Autors
bei von anderen Personen recherchierten Sachverhalten, die nicht als gedankliches
Allgemeingut gelten können
Für jede Quelle gibt es ein Kürzel mit dem Nachnamen (ohne Vornamen) der Autor_innen,
dem Erscheinungsjahr und der Seitenangabe, z. B. (Habermas 1997, S. 45). Innerhalb der
Klammer werden der Name des Autors bzw. der Autorin, das Erscheinungsjahr und die
Seite(n) angegeben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten im laufenden Text Quellen zu belegen:
Bei direkten wörtlichen Zitaten wird der zitierte Text in Anführungszeichen gesetzt und der
Beleg vor dem abschließendem Punkt (der Beleg wird im Satz „eingefangen“).
22
Beispiel:
„Es fehlt in der Pflege an Kenntnissen über die Bedingungen und Möglichkeiten von Gesundheit, denn
in der Ausbildung spielen die Gesundheitswissenschaften bisher eine untergeordnete Rolle“
(Sammer 1998, S. 27).
Sinngemäße Zitate, bei denen nicht direkt zitiert wird, sondern Gedanken und
Betrachtungsweisen einer Autorin/eines Autors übernommen werden, werden in der Klammer
nicht durch ein „vgl.“ gekennzeichnet, sondern wie ein wörtliches Zitat gehandhabt!
Beispiel:
... während andere Autorinnen auf die erheblichen Lücken hinweisen, die über das Berufsfeld
bestünden (Röttger 2001, S. 297).
Quellenangabe im Text:
In Deutschland beträgt der Anteil der Journalistinnen und Journalisten ohne berufsbezogene
Ausbildung 36 Prozent (Altmeppen/Donges/Engels 1999, S. 141), während es in der Schweiz nur 15
Prozent sind (Marr et al. 2001, S. 87).
Autor eines Textes (Quelle im Quellenverzeichnis!) kann auch eine Institution oder
Organisation sein:
Quellenangabe im Text:
„Das ambulante Team setzt sich zusammen aus 8 MitarbeiterInnen aus unterschiedlichen
pädagogischen Professionen und mit diversen Weiterbildungen (systemische Sozialarbeit und
Familientherapie, Klientenzentrierte Gesprächsführung, Focusing, handwerkliche Ausbildungen, wie
Tischlerei und Töpferei, Trauerarbeit und Heilpädagogik)“ (Konzeption Ev. Kinder- und Familienhilfe
Boppard 2008, S. 1).
Indirekte Quellen: Wird aus einem Text ein Zitat oder eine Quelle übernommen, der nicht im
Original zu beschaffen ist, so wird ein „zit. nach“ (zitiert nach) eingefügt. Wird zu dem Zitat
eine Quelle angegeben, so werden beide Quellen genannt, das heißt es werden auch beide
Quellen im Literaturverzeichnis angegeben. Die indirekte Übernahme von Quellen sollte nur
dann vorgenommen werden, wenn die Originalquelle nicht beschaffbar ist, ansonsten sollte
immer das Original beschafft und gelesen werden!
Beispiel:
Erhard (2010, S. 76) zitiert Thiersch:
„Soziale Beratung hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in Lebensschwierigkeiten zu ermöglichen; dies
bezieht sich auf die heutigen Gesellschaftsstrukturen der Ungleichheit, der Pluralisierung und
Individualisierung, wie sie sich in den Wahrnehmungen und Bewältigungsstrategien des Alltags
repräsentieren“ (Thiersch 2005, S. 132).
Wenn nun Thiersch aus Erhardt zitiert wird, kann dies wie folgt angegeben werden:
„Soziale Beratung hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in Lebensschwierigkeiten zu ermöglichen; dies
bezieht sich auf die heutigen Gesellschaftsstrukturen der Ungleichheit, der Pluralisierung und
Individualisierung, wie sie sich in den Wahrnehmungen und Bewältigungsstrategien des Alltags
repräsentieren“ (Thiersch 2005, S. 132 zit. nach Erhard 2010, S. 76).
Übernommene Argumentationen und Informationen müssen auch sprachlich als solche
gekennzeichnet sein, so dass deutlich wird, dass eine fremde Argumentation oder fremdes
Material vorgetragen wird.
Also nicht: „Sucht ist das als unabweisbar erlebte Verlangen nach einer Substanz oder Tätigkeit
(Meyer 1997, S. 13).“ sondern: „Laut Meyer (1997, S. 13) ist Sucht...“ oder: „In der Literatur wird
Sucht meist definiert als...“ (z. B. Meyer 1998, S. 13; Hansen 1994, S. 44; Kornblei 1987, S. 387).
23
Bei der direkten Benennung eines Autors bzw. einer Autorin im Fließtext kommen nur die
Jahreszahl und Seitenzahl in Klammern:
Wie Meier (1995, S. 366) kritisch anmerkt, gibt es im Warenkorb der Sozialhilfe nichts, was die in § 1
des Sozialhilfegesetzes als Ziel der Sozialhilfe deklarierte Würde des Menschen erahnen lässt.
Wird ganz allgemein auf ein Werk und die darin vertretene Theorie verwiesen, so kann das
Kürzel ohne Seitenangabe verwendet werden. (Marx 1867) verweist dann auf den ersten Band
von Karl Marx, Das Kapital.
Bei mehreren Autor_innen werden bis zu drei namentlich genannt, wobei die Nachnamen
durch ein Semikolon „;“ getrennt werden, bei vier und mehr wird nur der erste genannt und „et
al.“ („und andere“) angegeben. Zitate im Umfang von ein bis vier Zeilen werden direkt in den
laufenden Text aufgenommen. Längere Zitate sind durch eine Leerzeile vom übrigen Text
abzusetzen sowie links und rechts einzurücken (hier eigene Formatvorlage mit Einrückung im
Textverarbeitungsprogramm erstellen!). Befinden sich innerhalb eines zitierten Textes
Anführungszeichen (,,“), so werden diese durch einfache Anführungszeichen (‚‘) ersetzt.
Auslassungen in Zitaten sind durch eckige Klammern mit Punkten zu verdeutlichen.
Einfügungen in Zitate kommen ebenfalls in eckige Klammern und werden nach einem
Schrägstrich oder Semikolon mit den eigenen Initialen gekennzeichnet.
Beispiel:
Medien zeichnen sich dadurch aus, dass sie anderen gesellschaftlichen Teilsystemen eine
„gesellschaftsweit akzeptierte, [ ... ] bekannte Gegenwart [garantieren/A.E.], von der sie ausgehen
können“ (Luhmann 1996, S. 176).
Werden aus dem zitierten Text Hervorhebungen, wie beispielsweise kursive oder fettgesetzte
Schrift, übernommen, so wird dies in der Quellenangabe durch einen Schrägstrich, gefolgt
von „Hervorheb. i. O.“ (Hervorhebung im Original) kenntlich gemacht.
Beispiel:
(Luhmann 1996, S. 176/Hervorheb. i. 0.)
Wird eine Hervorhebung hinzugefügt, ist dies durch einen Schrägstrich und die eigenen
Initialen zu kennzeichnen.
Beispiel:
Es geht bei Luhmann ja gerade um die „bekannte Gegenwart“ (Luhmann 1996, S. 176/
Hervorheb. d. A.)
Reicht die Fundstelle über eine Seite hinaus auf die folgende Seite, wird hinter die
Seitennennung ein f (für folgende) gesetzt, z. B. (Müller 1997, S. 45f), sind es mehrere Seiten
wird ein ff (für fort folgende) gesetzt, z. B. (Müller 1997, S. 45ff.).
Wenn kein Erscheinungsjahr angegeben ist, kommt in die Klammer (o. J.) (ohne Jahr).
24
Sollte es keine Autor_innen geben, kann zur Konstruktion eines Kürzels die Namen der
Herausgeber_innen genommen werden. Sind keine Personennamen vorhanden, können auch
Institutionen gewählt werden. Wenn es selbst die nicht gibt, kommt in Klammern (o. A.) –
ohne Autor_in.
Wird aus einem Lexikon zitiert, so wird keine Seitenangabe gemacht, sondern nur das Kürzel
des Lexikons und das Erscheinungsjahr angegeben (Brockhaus 1996). Im Literaturverzeichnis
erscheinen dann nach dem Kürzel die vollen Angaben zum Lexikon. Sind die einzelnen
Stichworte im Lexikon mit Autor_innennamen versehen, werden sie wie Aufsätze behandelt.
Kommentare zu Gesetzen (vgl. auch „Quellen- und Literaturverzeichnis“) werden i.d.R durch
Randnummern gekennzeichnet (z. B. Palandt § 345, Rn 45 ff.); Palandt taucht dann im
Literatur-/Quellenverzeichnis als Kommentar zum BGB auf.
Bei Gesetzestexten reicht i.d.R. die Angabe des Gesetzes und des
Paragraphen/Ziffer/Buchstabe.
Beispiel:
„Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der
Verjährung.“ (BGB § 194 (1)).
Wenn aus Zeitungsmeldungen zitiert wird, also nicht aus Artikeln mit Autor_innenangaben
(z. B. eine Zahl über den Rückgang der Sozialhilfe), muss die dort angegebene Quelle
genannt und die Information mit dem Kürzel der Zeitung und dem Erscheinungsdatum belegt
werden:
„Laut Angaben des statistischen Bundesamtes hat die Anzahl der Sozialhilfeempfänger ...“
(FAZ 13.12.1999, S. 4). Im Quellenverzeichnis wird nur die Zeitung, nicht die zitierte
Ausgabe aufgeführt: FAZ: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Werden Radio- oder Fernsehsendungen ohne Autor_in zitiert, wird wiederum die dort
angegebene Quelle zitiert (sofern eine erwähnt wurde) und die Information mit dem Kürzel
des Senders und Datum und Uhrzeit der Sendung belegt.
Bei mehreren Titeln desselben Autors bzw. derselben Autorin aus dem gleichen Jahr erfolgt
ein Zusatz a, b, c (Müller 1997c, S. 45).
Wird wenig später – ohne dass eine andere Quelle dazwischen verwendet wurde – auf
dieselbe Quelle und dieselbe Seite verwiesen, so kann in die Klammer (ebd.) gesetzt werden.
Wenn auf dieselbe Quelle, aber eine andere Seite im Text verwiesen wird, so kommt diese mit
in die Klammer (ebd., S. 18).
25
3.2 Literatur- und Quellenverzeichnis
3.2.1 Allgemeines
Da im sozialwissenschaftlichen Bereich sehr oft mit Quellen gearbeitet wird (z. B.
Konzeptionen der Einrichtungen, Gesetzestexte etc.) wird eine Trennung von Literatur- und
Quellenverzeichnis empfohlen. Das heißt, Veröffentlichungen von Institutionen und
Korporationen sowie Gesetzestexte, aber auch Informationsbroschüren wie Flyer, Plakate etc.
sind in einem Quellenverzeichnis aufzuführen. Dies entspricht den gängigen Standards einer
wissenschaftlichen Arbeit. Die formale Art und Weise des Nachweises solcher Quellen und
„normaler“ Literatur ist identisch zu halten.
3.2.2 Standardisierung
Gleich ist die Vorgabe einer bestimmten Grundform, wie die Literaturangabe zu erfolgen hat:
Name, Vorname, (Jahr). Titel. Untertitel. Ort: Verlag. Für die einzelnen Typen ergibt sich
folgendes Schema, wobei die Angabe des Verlags optional ist:
Monographien: Name, Vorname (Jahr). Titel. Untertitel. Ort: Verlag.
Sammelbände: Name, Vorname (Jahr). Titel. In: Herausgebername, -vorname. (Hrsg.) (Jahr)
Titel. Ort: Verlag, Seitenangaben.
Zeitschriften: Name, Vorname (Jahr). Titel. In: Zeitschriftenname. Jahrgang, Ausgabe.
Seitenangaben.
Körperschaften: Körperschaft (Jahr). Titel. Ort: Verlag, Seitenangaben.
URL: Name (Jahr). Titel. URL, Datum des letzten Aufrufs.
Daraus werden weitere Angaben entwickelt (mit mehreren Autor_innen etc.).
Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie die Vornamen ausschreiben oder nicht, ob Sie hinter dem
Erscheinungsjahr einen Doppelpunkt setzen oder einen Punkt, ob Sie den Titel kursiv setzen
oder nicht usw. – wichtig ist immer, dass es innerhalb einer Arbeit gleich ist. Das gilt auch für
die Art und Weise der Seitenangaben, ob ein Verlag angegeben wurde oder nicht usw. usf.
Oft ist es üblich, statt abgekürzter Vornamen im Literaturverzeichnis die Vornamen
auszuschreiben, damit das Geschlecht der Autor_innen erkennbar wird.
Optional ist die Angabe des Verlages oder der Auflagennummer. Letztere wird nur
angegeben, wenn davon ausgegangen wird, dass die verschiedenen Auflagen inhaltliche
Unterschiede und Seitenzahlen aufweisen.
Um die Arbeit zu erleichtern, ist es allerdings ratsam, auf die konkrete
Formatierungsempfehlung der APA – 5th Edition zurückzugreifen – nicht zuletzt, da diese
26
bereits in Word vorinstalliert sind. Das bedeutet, Vornamen werden nicht ausgeschrieben,
nach dem Jahr folgt ein Punkt. Der Titel kann, muss aber nicht, kursiv gesetzt werden im
Literaturverzeichnis.
3.2.3 Quellenverzeichnis
Ein Quellenverzeichnis ist dann anzulegen, wenn nicht nur gedruckte und verlegte Quellen
(Literatur) verwendet werden. Das heißt, dass hier all jene Dokumente und Titel aufzunehmen
sind, die von einem nicht als natürliche Person zu identifizierende/n Autor_in stammen –
Organisationen, Staatsorgane, Behörden, Ämter etc. Darunter fallen vor allem:
Dokumente aus Archiven
Konzeptionen, Satzungen, Statuten, Arbeitspapiere von Organisationen
Flyer, Plakate, Rundschreiben, Mitteilungen, Prospekte, Broschüren
Berichte, eigene und fremde Protokolle und Interviewtranskriptionen, Gutachten
Briefe, Tonaufzeichnungen
Zeichnungen, Landkarten, Baupläne
Gesetzestexte, Verordnungen und dergleichen mehr
3.2.4 Beispiele Literaturverzeichnis
3.2.4.1 Monographie mit einer Autorin bzw. einem Autor
Feyerabend, P. (1980). Erkenntnis für freie Menschen. Frankfurt/Main.
3.2.4.2 Monographie mit mehreren Autoren
Mallach, H. J.; Hartmann, H.; Schmidt, V. (1987). Alkoholwirkung beim Menschen. Pathophysiologie,
Nachweis, Intoxikation, Wechselwirkungen. Stuttgart, New York.
3.2.4.3 Monographie in einer Bücherreihe
Müller, R. (1992). Der österreichisch-ungarische Aufstand von 1867. Seine Grundlagen und
Auswirkungen. Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission Band 20. T. Mayer (Hrsg.).
München. 2. Aufl.
3.2.4.4 Monographie ohne Ortsangabe
Frantzen, K. (1997). Sozialarbeit in Thüringen. o. O.
3.2.4.5 Monographie ohne Jahresangabe
Fritzkoweit, D. (o. J.). Der Untergang der Titanic als Motiv der Trivialliteratur in Krisenzeiten.
München. 6. Aufl.
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3.2.4.6 Monographie als unveröffentlichtes Manuskript
Brauns, H. P. & Schmitz, B. (1981). Erste Ergebnisse zu einer Realanalyse zum Autokinetischen
Effekt. Vortrag gehalten auf der 23. Tagung experimenteller Psychologen in Berlin. Unveröffentlichtes
Manuskript. Berlin.
3.2.4.7 Sammelband
Bubner, R.; Konrad, C.; Wiehl, R. (Hrsg.) (1970). Hermeneutik und Dialektik. Tübingen.
3.2.4.8 Aufsatz in einem Sammelband
Schöbel, C. (1995). Sozialisation in unterschiedlichen Systemen. Zum Profil der Persönlichkeitstypen
in West- und Ost-Berlin. In H.-D. Klingemann, L. Erbring, & N. Diederich (Hrsg.). Zwischen Wende
und Wiedervereinigung. Analysen zur politischen Kultur. (S. 15-39). Opladen.
3.2.4.9 Aufsatz in Sammelband mit mehreren Autor_innen
Gruber-Kliem, J.; Murrer, D.; Striemer, K.; Meier, C. (1999). Die Analyse der Kindheitserinnerung
von Schizophrenen. In: Gruber-Kliem, J.; Meier, C. (Hrsg.). Schizophrenie und Kindheit. (S. 434-456).
Opladen.
3.2.4.10 Aufsatz in einer Zeitschrift
Hermer, M. (1994). Kleine Psychopathologie des Klinischen Psychologen. Report Psychologie (11), S.
12-18.
3.2.4.11 Zeitschriftenaufsatz mit mehr als drei Autoren
Rupp, W.; Raudonat, H.-W.; Muschaweck, R.; Hajdú, P.; Brettel, H.F. (1969). Die Bedeutung der
Diurese bei Trinkversuchen. II. Mitteilung: Einfluß auf die renale Ausscheidung von Alkohol und
Flüssigkeit. Blutalkohol (5), S. 325-335.
3.2.4.12 Artikel in Tageszeitung mit Autor
Bei längeren Aufsätzen werden diese im Literaturverzeichnis wie ein Zeitschriftenaufsatz
behandelt: Leffers, J. (1994). Der qualvolle Weg zum Examen. Hilfen beim wissenschaftlichen Schreiben sind rar.
Süddeutsche Zeitung Nr. 244, 22.-23. Oktober, S. H3.
Mit Kürzel:
ao. (2011). ADAC warnt vor Tablettenmissbrauch. Leipziger Volkszeitung, 7. November 2011, S. 13.
3.2.4.13 Zeitungsartikel ohne Autor_innennamen
Im Quellenverzeichnis wird an der alphabetischen Stelle das im Text verwandte Kürzel
gesetzt und dann der Name der Zeitung aufgeführt. Die Daten der Zeitungsmeldungen, auf die
im Text verwiesen worden ist, werden nicht aufgeführt. Es ist auch möglich, im
Quellenverzeichnis ein Unterverzeichnis anzulegen: z. B. Zeitungen.
3.2.4.14 Diplom-, Magister-, Seminar- und Doktorarbeiten
Name, Vorname (Jahr). Titel. Untertitel. Art der Arbeit (bei Seminararbeiten: Seminartitel und
Dozent_in). Name der Bildungseinrichtung, Ort.
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3.2.4.15 Internetquellen
Die Internetquelle wird in das übliche Literatur- oder Quellenverzeichnis aufgenommen, die
Namen bzw. die Quellenbezeichnung alphabetisch eingefügt und die URL angegeben.
Internet-Quellen werden nicht in einem eigenen Verzeichnis geführt! Auf jeden Fall das
Datum des letzten Aufrufes mit vermerken! Prinzipiell sollten die verwendeten Webseiten
abgespeichert sein und versucht werden, die Autorin bzw. den Autor herauszufinden (evtl. nur
Kürzel).
URL: Name (Jahr). Titel. Abgerufen am (Datum des letzten Aufrufs) von (Titel des Seitenbetreibers)
(Titel der Seite) (URL).
3.2.4.16 Internetseite mit Autor_in
Bei der Zitation von Internetseiten aus dem World-Wide-Web (WWW) ist vor allem auf die
genauen Datumsangaben zu achten. Neben dem Datum des Zugriffs ist das Datum der
Erstellung bzw. der Revision (der letzten Aktualisierung) der Seite anzugeben. Das
Revisionsdatum ist dem Erstellungsdatum vorzuziehen. Wenn zusätzlich die Versionsnummer
der Revision angegeben ist, so kann diese ebenfalls genannt werden. Diese Angaben sollten
direkt auf der Seite, in den Metadaten oder in den Informationen über die Seiten enthalten
sein. Die Angabe des Erstellungs- bzw. des Revisionsdatums erfolgt nach dem Schema Jahr,
Tag (als Zahl). Punkt und Monat (ausgeschrieben). Das Datum des Zugriffs nach dem Schema
Tag (als Zahl). Punkt, Monat (ausgeschrieben) und Jahr.
BA Breitenbrunn. (2010). Staatliche Studienakademie Breitenbrunn: Lehrinhalte. Abgerufen am 7.
November 2011 von http://ba-breitenbrunn.de/index.php?id=2052
3.2.4.17 Dokument von Internetseite
BA Breitenbrunn. (2009). Modulhandbuch. Abgerufen am 7. November 2011 von Staatliche
Studienakademie Breitenbrunn: Modulhandbuch_SGSA: http://ba-
breitenbrunn.de/index.php?id=3374#c4868
3.2.5 Beispiele für Angaben im Quellenverzeichnis
3.2.5.1 Internetseite ohne Autor_in
Die Internetadresse muss vollständig mit der URL und dem Datum angegeben werden, an
dem die Datei eingesehen wurde. z. B.: http://www.ba-breitenbrunn.de/typo3/index.php am
16.07. 2008.
URL: Webseitentitel (Jahr). Titel. Abgerufen am (Datum des letzten Aufrufs) von (Titel des
Seitenbetreibers) (Titel der Seite) (URL).
3.2.5.2 Selbst geführtes Interview
Interviewmitschrift aus Interviews geführt von Hans Müller mit Günther Beckenbauer und Gisela
Steinecker am 27.4.2014 in Rudolstadt. S. 23.
29
Bei mehreren Interviews ist es ratsam diese zu nummerieren, um im Fließtext die Zitation
nach dieser Nummer vorzunehmen.
3.2.5.3 Fernseh- oder Radiosendung
Es muss im Quellenverzeichnis an der entsprechenden Stelle in der alphabetischen Abfolge
der Quellen das vorn im Text verwendete Kürzel und dann der Autor bzw. die Autorin, Titel
der Sendung, Sender, Datum und Uhrzeit aufgeführt werden. Gibt es keine
Autor_innenangabe, müssen Sender, Datum und Uhrzeit angegeben werden.
z. B.: ARD 12.05.2014: Tagesschau ARD vom 12.05.2014, 20:00.
Es ist auch möglich, im Quellenverzeichnis einen Unterpunkt: Radio- und Fernsehsendungen
einzufügen.
3.2.5.4 Dokument aus öffentlich zugänglichen Akten
Im Quellenverzeichnis wird bei einer Akte die Institution, die das Dokument verfasst hat, die
Überschrift und das Datum des Dokuments, das Aktenzeichen des Dokuments oder die
Seitenangabe der Gesamtakte mit ihrem Aktenzeichen, der Fundort, z. B. das Archiv und die
Aktennummer angegeben. Bei nicht öffentlich zugänglichen Akten wird pauschal aufgeführt:
z. B. Anonymisiertes Aktenmaterial aus der Bewährungshilfe des Amtsgerichtsbezirks Gotha.
3.2.5.5 Gerichtsurteil
Im Quellenverzeichnis muss das Aktenzeichen und die Fundstelle angegeben werden.
3.2.5.6 Gesetzestexte
Die Gesetzestexte, die verwendet wurden, sollten separat im Quellenverzeichnis aufgeführt
werden, (z. B. BGB – Bürgerliches Gesetzbuch; StGB – Strafgesetzbuch). Verwendete
juristische Zeitschriften werden dagegen im Literaturverzeichnis aufgeführt und im Text
i.d.R. in ihrer Abkürzungsform belegt:
Beispiel: FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht; ZfJ – Zentralblatt für Jugendrecht.
Ansonsten Behandlung wie „Beitrag in Zeitschriften“. Kommentare zu Gesetzen werden mit
Ort, Jahrgang und Autoren im Literaturverzeichnis geführt. Im Text werden sie für
gewöhnlich durch Randnummern gekennzeichnet:
z. B. Palandt § 345, Rn 45 ff.;
Palandt taucht dann im Literaturverzeichnis auf:
Palandt, O. (2003) Kommentar zum BGB. München.
3.2.5.7 CD-ROM
Name (Jahr). Titel. CD-Rom. Herausgeber.
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3.2.5.8 Flyer
Flyer: Autor_in oder Herausgeber oder presserechtlich Verantwortlicher. Titel. Erscheinungsdatum.
Erscheinungsort.
3.2.5.9 Mitschrift/Unterlagen eines Vortrages/Seminars
Friedrich, J. A. (15. Mai 2008). Seminarunterlagen, Wissenschaftliches Arbeiten, Problemstellung in
einer wissenschaftlichen Arbeit. BA Breitenbrunn, Eigene Mitschrift.
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4. Abkürzungsverzeichnis
In das Abkürzungsverzeichnis werden nur solche Abkürzungen aufgenommen, die nicht
allgemein bekannt sind und die auch im Fachbereich wenig bekannt sind.
Abkürzungen wie z. B., usw., etc. gehören nicht hinein. Das Verzeichnis hat tabellarisch (oder
mit Tab-Stopps) zu erfolgen.
5. Darstellungsverzeichnis, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Enthält eine Arbeit eine kleinere Menge sowohl Tabellen als auch Abbildungen, können diese
in ein Darstellungsverzeichnis zusammengefasst werden. Würde dieses Verzeichnis in etwa
eine Seite übersteigen und zu gleichen Teilen Tabellen wie auch Abbildungen verzeichnen,
sind getrennte Verzeichnisse zu erstellen.
Zu den Abbildungen gehören alle Diagramme, Fotografien und weitere Darstellungen, die
keine Tabellen sind.
Im jeweiligen Verzeichnis ist in der gleichen Art, wie dies im Fließtext geschieht, die
Bezeichnung, die Nummerierung, der Titel und die Quelle sowie mit einer Pünktchenlinie
rechtsbündig abgetrennt die Seitenzahl zu vermerken. Verwenden Sie dabei die Funktionen
Ihres Textverarbeitungsprogrammes.
6. Anlagen/Anhang
Hier können Materialien angefügt werden, die für das Verständnis des Textes wichtig, aber zu
umfangreich sind, um im Text insgesamt zitiert zu werden (z. B. Dokumente, Tabellen,
Transkriptionen von Interviews).
Alle im Anhang dargestellten Materialien müssen einen direkten Bezug im Textteil haben.
Fragebögen, Gesprächsleitfäden u. ä., die für empirische Erhebungen benutzt wurden, müssen
dem Anhang der Arbeit beigefügt werden. Gleichfalls können Flyer, Fotosammlungen,
Fotokopien, Originalzeichnungen etc. eine Anlage bilden. Diese Abbildungen sind nicht im
Abbildungsverzeichnis des Haupttextes zu erfassen, sondern separat im Anschluss an die
Anlagen! Jedes Dokument muss zudem eine aussagekräftige und nummerierte Bezeichnung
vorweisen, wie das im Textteil für Abbildungen und Tabellen gilt. Die Nummerierung
beginnt in den Anlagen neu, gegebenenfalls kann den Ziffern ein „A“ angefügt werden.
Abbildung 4A: Kinder der Kindertagesstätte „Sonnenblume“ beim Kochen (eigene Quelle)
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Werden Kopien beigelegt, auf die nicht direkt geschrieben bzw. gedruckt werden kann, muss
ein Nachweisblatt mit der genauen Beschreibung der folgenden Dokumente davor geheftet
werden. Unter Umständen ist in verschiedene Anhänge, die mit Großbuchstaben bezeichnet
werden, zu unterteilen. Wenn der Anhang – oft gerade bei Abschlussarbeiten – besonders
groß ist, kann er als gesondert geheftetes Dokument abgegeben werden. Er muss dann ein
dem Titelblatt der Arbeit ähnliches Anlagentitelblatt mit der Bezeichnung „Anlagen“
aufweisen.
Den Anlagen wird ein nicht nummeriertes Titelblatt („Anlagen“) und ein darauffolgendes
Anlagenverzeichnis vorangestellt. In diesem Verzeichnis werden die Anlagen in der Art von
Quellennachweisen und die jeweilige Seitenzahl rechtsbündig mit Pünktchenlinie getrennt
angegeben.
Ab der ersten Anlage beginnt eine neue Seitennummerierung – Anlagentitelblatt und
Anlagenverzeichnis werden mitgezählt, so dass die erste Anlage zumeist mit der Seitenzahl 3
beginnt. Es ist eine Nummerierung mit arabischen Ziffern vorzunehmen.
7. Selbstständigkeitserklärung
Eine Erklärung mit folgendem Wortlaut ist handschriftlich unterschrieben auf einem nicht
nummerierten Blatt zum Schluss einzuheften:
Eidesstattliche Erklärung
Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur unter
Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe.
Die Zustimmung des Praxispartners zur Verwendung interner Unterlagen habe ich
eingeholt.
Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form weder veröffentlicht noch
einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.
Ort, Abgabedatum Unterschrift der Verfasserin/des
Verfassers
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8. Thesenpapier
Die als Thesenpapier bezeichnete komprimierte Darstellung ist eigentlich eine etwas
umfangreichere Zusammenfassung, die vor allen für die Prüfer_innen angefertigt wird oder
um anderen einen Überblick über die Arbeit zu geben. In diesem Papier, welches separat
abgegeben werden muss, sollen sich die wesentlichen Aussagen zu Thema, Methoden und
wissenschaftlichem Ertrag finden. Es soll die Gliederung der Arbeit im Wesentlichen
abbilden, das Hauptaugenmerk ist aber auf die Komprimierung der Ergebnisse und die
Beschreibung des Erkenntnisfortschrittes zu richten – welche Thesen/Annahmen wurden
aufgestellt und wie werden sie nach der Untersuchung beurteilt?
Das Thesenpapier sollte eine Länge von zwei Seiten nicht überschreiten.
9. Andere wissenschaftliche Arbeiten
9.1 Allgemeines
Zu dem Ensemble wissenschaftlicher Arbeiten im Studium gehören nicht nur die schriftlichen
Arbeiten, die abgegeben werden müssen (Seminararbeiten, Praxisberichte etc.), sondern auch
alle anderen Formate, wie mündliche Arbeiten und schriftliche Hilfsmittel. Mündliche
Arbeiten können sein:
Referate/Vorträge
Berichte
Diskussionsrunden
Grundsätzlich gilt auch für diese Arbeiten, dass die jeweiligen Angaben über die
Urheber_innenschaft wie auch die Offenlegung der verwendeten Quellen unverzichtbar sind!
9.2 Referate und Berichte
Der einzige Unterschied zwischen Referaten und Berichten besteht hinsichtlich der
Augenzeugenschaft der Autor_innen. Während beim Referat zu einem theoretischen oder
praktischen Thema, welches nicht die Beteiligung der Autor_innen bedingt, referiert wird,
liegt der Fokus beim Bericht auf die Beschreibung und wissenschaftliche Einordnung von
zumeist selbst Erlebtem.
Die formalen Kriterien, die einzuhalten sind und nach denen bewertet wird, sind jedoch
weitestgehend gleich. Unterschiedlich sind die inhaltlichen Anforderungen.
34
9.3 Schriftliche Hilfsmittel
Als schriftliche Hilfsmittel werden Folien, Powerpoint-Präsentationen, Tafelbilder, Poster und
Handouts etc. angesehen. Außer auf Tafelbildern müssen folgende Informationen immer auf
den Hilfsmitteln aufgeführt werden:
Aufbau Folie (Pflichtangaben auf jeder Folie und jedem Handout)
BA Breitenbrunn,
Name der Referent_innen; Kurs; Thema des Referates
Name des Seminars; Seminarleiter_in
Datum, Seitenzahl
Bei Literaturangaben sowie textrelevanten Bildern und Tabellen Quelle in Amerikanischer
Zitation angeben!
(Autor_in Jahr, S.)
Letzte Folie Literaturangaben bzw. Quellenverzeichnis und Dank!
Letzte Folie Dank und Literaturverzeichnis/Quellenangaben!
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10. Bewertungsmaßstäbe
10.1 Inhaltliche Bewertung
Folgende Kriterien sind zentral für die Ermittlung der Note:
Das behandelte Gebiet, die Zielsetzung, Lösung der Aufgabe, Erreichen der
Zielsetzung, Praxisrelevanz, Reflexion, Systematik der Arbeit und der Darstellung.
Eigeninitiative, Kreativität, Aufwand
Sorgfalt der sprachlichen Bearbeitung
Formale Richtigkeit
10.2 Formale Richtigkeit der Arbeit
Vollständigkeit der Bestandteile und die tadellose formale Ausarbeitung der Arbeit fließen
gleichermaßen in die Bewertung ein. Wert wird auf die Richtigkeit der Gliederung,
Verzeichnisse, Konsistenz der formalen Entscheidungen, Vollständigkeit der Angaben bei
Tabellen und Abbildungen, Anlagen und Literaturangaben gelegt. Bei Verstößen kann es
Abzüge von der Gesamtnote geben.
10.3 Notenspiegel
Prozent* Note Prädikat
100 – 98 1,0 Sehr gut
97 – 91 1,3
90 – 86 1,7 Gut
85 – 81 2,0
80 – 76 2,3
75 – 71 2,7 Befriedigend
70 – 66 3,0
65 – 61 3,3
60 – 56 3,7 Ausreichend
55 – 50 4,0
49 – 0 5,0 Nicht ausreichend
Darstellung 6: Notenspiegel an der BA Breitenbrunn
*gemäß Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 6. 9. 2012
36
11. Literaturverzeichnis
APA (2001): Publication Manual of the American Psychological Association. APA Service
Center. Washington.
Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Jena (2007): Techniken wissenschaftlichen
Arbeitens in der Erziehungswissenschaft. http://www2.uni-jena.de/erzwiss/institut/Technik
wissArbeiten.pdf, 2. Mai 2008.
Kürschner, Wilfried (1994): Taschenbuch Linguistik. Ein Studienbegleiter für Germanisten.
Erich Schmitt: Berlin.
Meyer-Krentler, Eckhardt (1996): Arbeitstechniken Literaturwissenschaft. 6. Aufl. Fink
(UTB 1582): München.
Zeitschrift für Pädagogik (2007): Manuskriptvorgaben. http://www.beltz.de/zeitschrift_fuer_
paedagogik/Manuskripthinweise.pdf, 2. Mai 20148.
12. Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge einer Abschlussarbeit ........................... 6
Darstellung 2: Titelblatt Bachelorarbeit .................................................................................... 9
Darstellung 3: Titelblatt Praxisbericht .................................................................................... 10
Darstellung 4: Titelblatt Studienarbeit .................................................................................... 11
Darstellung 5: Icon Windows Office World ........................................................................... 19
Darstellung 6: Notenspiegel an der BA Breitenbrunn ............................................................ 35