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Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Bereich Sozialwesen Hinweise für Inhalt und Gestaltung von wissenschaftlichen Arbeiten an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn Februar 2015 Prof. Dr. Jasper A. Friedrich

an der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie ... · Entscheidung für ein Darstellungsverzeichnis oder der Trennung nach Abbildungs- und Tabellenverzeichnis wird nach

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Berufsakademie Sachsen

Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

Bereich Sozialwesen

Hinweise für Inhalt und Gestaltung

von wissenschaftlichen Arbeiten

an der Berufsakademie Sachsen

Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

Februar 2015

Prof. Dr. Jasper A. Friedrich

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung – Allgemeine Vorgaben .................................................................................... 4

1.1 Stringenz und Konsistenz ........................................................................................... 4

1.2 Allgemeine Vorschriften ............................................................................................ 4

2. Diplomarbeit/Bachelorarbeit und andere schriftliche Arbeiten ......................................... 6

2.1.1 Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge ................................................................. 6

2.1.2 Titelseite .............................................................................................................. 8

2.2 Vorwort/Vorbemerkung ........................................................................................... 12

2.3 Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................... 12

2.4 Kurzzusammenfassung (Abstract) ............................................................................ 13

2.5 Textteil ...................................................................................................................... 13

2.5.1 Einleitung .......................................................................................................... 14

2.5.2 Hauptteil ............................................................................................................ 14

2.5.3 Zusammenfassung ............................................................................................. 17

2.6 Formale Gestaltung des Textteiles ........................................................................... 18

2.6.1 Überschriften allgemein .................................................................................... 18

2.6.2 Nummerierung der Abschnitte .......................................................................... 18

2.6.3 Seitenzahlen ...................................................................................................... 18

2.6.4 Darstellungen – Tabellen und Abbildungen ...................................................... 19

2.6.5 Fußnoten ............................................................................................................ 20

3. Zitieren, Quellen- und Literaturnachweise im Fließtext .................................................. 21

3.1 Zitation ...................................................................................................................... 25

3.2 Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................. 25

3.2.1 Allgemeines ....................................................................................................... 25

3.2.2 Standardisierung ................................................................................................ 25

3.2.3 Quellenverzeichnis ............................................................................................ 26

3.2.4 Beispiele Literaturverzeichnis ........................................................................... 26

3.2.5 Beispiele für Angaben im Quellenverzeichnis .................................................. 28

4. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 31

5. Darstellungsverzeichnis, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ..................................... 31

6. Anlagen/Anhang .............................................................................................................. 31

7. Selbstständigkeitserklärung ............................................................................................. 32

8. Thesenpapier .................................................................................................................... 33

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9. Andere wissenschaftliche Arbeiten .................................................................................. 33

9.1 Allgemeines .............................................................................................................. 33

9.2 Referate und Berichte ............................................................................................... 33

9.3 Schriftliche Hilfsmittel ............................................................................................. 34

10. Bewertungsmaßstäbe ..................................................................................................... 355

10.1 Inhaltliche Bewertung ............................................................................................. 355

10.2 Formale Richtigkeit der Arbeit ............................................................................... 355

10.3 Notenspiegel ............................................................................................................. 35

11. Literaturverzeichnis ......................................................................................................... 36

12. Darstellungsverzeichnis ................................................................................................... 36

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1. Einleitung – Allgemeine Vorgaben

Die vorliegenden Hinweise verstehen sich als geltendes Dokument für die Anfertigung

wissenschaftlicher Arbeiten jeglicher Art an der Berufsakademie Sachsen, Staatliche

Studienakademie Breitenbrunn, Bereich Sozialwesen. Sie legt in verbindlicher Weise die

Regelungen für die formale und strukturelle Gestaltung schriftlicher und mündlicher Arbeiten,

Berichte, Vorträge etc. fest. Im Einzelfall ist die Gültigkeit und Anwendung mit den

Gutachter_innen/Dozent_innen zu präzisieren bzw. der Prüfungsausschuss zu konsultieren.

Dieses Dokument enthält gleichermaßen Hinweise für die Erarbeitung und Gestaltung von

mündlichen Arbeiten. Darunter zählen auch die Gestaltung der visuellen Hilfsmittel sowie die

Bewertungsmaßstäbe der Dozent_innen.

1.1 Stringenz und Konsistenz

Die wichtigsten Begriffe, die auf inhaltlicher, struktureller und formaler Ebene beachtet

werden sollten, sind Stringenz und Konsistenz.

Stringenz meint hier die logische Richtigkeit und Schlüssigkeit der gewählten

Vorgehensweise. Konsistenz bedeutet, dass keine inneren Widersprüche in der Arbeit

vorhanden sind, sie in sich „stimmig“ ist. Wenn Sie sich als Autor bzw. Autorin für eine Art

und Weise einer formalen Darstellung, z. B. die der Tabellen, entschieden haben, müssen Sie

diese Formalisierung im gesamten Dokument einschließlich des Anhanges, den Sie vielleicht

zu einem späteren Zeitpunkt hergestellt haben, anwenden. Sie müssen also an einer einmal im

Text oder Vortrag getroffenen Entscheidung festhalten. Abweichungen ziehen einen Abzug

bei der Gesamtbewertung nach sich.

1.2 Allgemeine Vorschriften

Für sämtliche wissenschaftliche Arbeiten (von der Abschlussarbeit bis hin zum Handout bei

Vorträgen) ist weißes Schreibmaschinenpapier im Format DIN A4 zu verwenden.

Die Arbeiten müssen vervielfältigungsfähig und in maschinengeschriebener Form vorliegen.

Abschlussarbeiten müssen in gebundener Form abgegeben werden – für andere Arbeiten

gelten z. T. unterschiedliche Regeln.

Bei Bachelorarbeiten ist ein Exemplar dem Gutachter bzw. der Gutachterin der

Praxiseinrichtung direkt auszuhändigen. Zwei weitere gebundene Exemplare sowie die

Bestätigung der Übergabe des ersten Exemplars für die Praxiseinrichtung sind an der

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Staatlichen Studienakademie einzureichen. Des Weiteren ist die ausgefüllte Erklärung zur

Veröffentlichung der Arbeit beizulegen.

Zusätzlich sind sämtliche wissenschaftlichen Arbeiten auf einem Datenträger (CD-ROM) als

Microsoft WORD-Datei (*.doc) kompatibel zu WORD 2003/Word 2007/2010 abzugeben.

PDF oder andere Formate sind nicht zulässig. Der Dateiname muss sich strukturell wie folgt

zusammensetzen:

Max_Mustermann_BM[Kursbezeichnung]_Matrikel_Art der Arbeit_Versionsnummer.doc

Diese Regel gilt für alle Dateien, die an der BA von Studierenden an Lehrkräfte und

Verwaltung verschickt werden, das heißt auch Handouts, Interviewleitfäden oder Powerpoint-

Dateien haben immer zuerst mit dem Namen und dem Kurs zu beginnen und am Ende die Art

der Arbeit und gegebenenfalls eine Versionsnummer (falls mehrere Dateien gleicher Art im

Laufe der Zeit verschickt wurden) aufzuweisen. Bei Seminararbeiten ist ein Seminarkürzel

mit einzufügen.

Die Kurzzusammenfassung (Abstract) einer Abschlussarbeit muss extra auf dem Datenträger

im PDF-Format gespeichert werden (zur möglichen Veröffentlichung im WebOPAC etc.).

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2. Diplomarbeit/Bachelorarbeit und andere schriftliche Arbeiten

2.1.1 Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge

Darstellung 1: Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge einer Abschlussarbeit

Aufbau/Reihenfolge der Teile

Volle Linie = Pflichtteil; gepunktete Linie = wahlweise Angabe;

Strich-Punkt = gesonderte Abgabe; -x- = nummeriert

[Quellen-

verzeichnis]

-8-

Titel der

Arbeit

[Vorwort/

Vor-

bemerkung]

Inhaltser-

zeichnis

Textteil

•Einleitung

•Hauptteil

•Zusammen-

fassung

-5-

[Abstract]

Literatur-

verzeichnis

-7-

[Abbildungs-

verzeichnis]

-10-

[Tabellen-

verzeichnis]

-9-

Darstellungs-

verzeichnis

-9-

Abkürzungs-

verzeichnis

-6-

[Anlagen-

verzeichnis]

[Anlagen]

-2-

Selbststän-

digkeits-

erklärung

Thesenpapier

-1-

Praxis-

protokoll

[bei Praxis-

bericht]

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Folgende Bestandteile sind in der nachstehenden Reihenfolge speziell in Abschlussarbeiten,

aber auch in anderen wissenschaftlichen Arbeiten auszuweisen.

1. Titelseite

2. Vorbemerkung

3. Inhaltsverzeichnis

4. Abstract (Kurzzusammenfassung)

5. Textteil

6. Abkürzungsverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

8. Quellenverzeichnis

9. Darstellungsverzeichnis oder

10. Tabellenverzeichnis und

11. Abbildungsverzeichnis

12. Anlagenverzeichnis

13. Anlagen

14. Selbstständigkeitserklärung

15. Thesenpapier

16. Praxisprotokoll

Die kursiv gesetzten Abschnitte sind je nach Charakter der Arbeit einzufügen. Die

Entscheidung für ein Darstellungsverzeichnis oder der Trennung nach Abbildungs- und

Tabellenverzeichnis wird nach dem Umfang festgelegt.

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2.1.2 Titelseite

Die Titelseiten für die entsprechenden Dokumententypen unterscheiden sich – sind einzeln

jedoch verbindlich.

Prinzipiell enthält das Titelblatt folgende Informationen:

Name der Bildungseinrichtung

Titel der Arbeit

Art der Arbeit (Bachelorarbeit/Praxisbericht etc.)

Name der Autorin, des Autors, der Autor_innengruppe, Matrikelnummer

Kursbezeichnung

Abgabedatum, Abgabeort

Bei bestimmten Arten von Arbeiten kommen weitere Angaben hinzu:

Geburtsdatum der Autorin, des Autors (Abschlussarbeiten)

Namen der Gutachter_innen mit Titel (Abschlussarbeiten)

Name der Praxiseinrichtung (Praxisbericht)

2.1.2.1 Form Titelblatt allgemein

Titel (14 Pkt Arial, fett) sowie der Autor bzw. die Autorin der Arbeit zentriert und vom Rest

abgesetzt

alle anderen Nachweise (12 Pkt., Times New Roman, fett und normal, 1 ½ zeilig)

linksbündig mit Doppelpunkt und Tabulator

keine Seitenzahl

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2.1.2.2 Titelblatt Bachelorarbeit

Darstellung 2: Titelblatt Bachelorarbeit

Berufsakademie Sachsen

Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

Titel der Arbeit Untertitel

Bachelorarbeit

zur Erlangung des Grades

Bachelor of Arts

(Soziale Arbeit)

eingereicht von:

Vorname Name

Geburtsdatum

am Datum

Kurs: BS13EP1

Matrikel- Nr.: 0008

Praxispartner:

1. Gutachter_in:

2. Gutachter_in:

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2.1.2.3 Titelblatt Praxisbericht

Darstellung 3: Titelblatt Praxisbericht

Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

Praxisbericht

X. Praxisphase

vom 01.01.2015 bis 02.02.2015

Praxispartner:

Bezeichnung

Straße Nr.

00000 Stadt

Vorname Name

am Datum

Kurs:

Studiengang:

Anleiter_in:

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2.1.2.4 Titelblatt Studienarbeit:

Darstellung 4: Titelblatt Studienarbeit

Berufsakademie Sachsen

Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

Titel der Arbeit Untertitel

Studienarbeit

eingereicht von:

Vorname Name

Geburtsdatum

am Datum

Kurs: BS13EP1

Matrikel- Nr.: 0008

Praxispartner:

1. Gutachter_in:

2. Gutachter_in:

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2.2 Vorwort/Vorbemerkung

Die Einfügung eines Vorwortes ist nur Abschlussarbeiten vorbehalten, eine kürzere

Vorbemerkung ist auch bei anderen Arbeiten zulässig. Es gibt entweder ein Vorwort oder eine

Vorbemerkung – nie gemeinsam!

Beide beinhalten keinerlei sachliche Ausführungen, die im Textteil der Arbeit vorkommen.

Alle zur Arbeit gehörenden einleitenden Texte gehören in die Einleitung!

Vorwort und Vorbemerkung sind die einzigen Textteile der Arbeit (bis auf die

Selbstständigkeitserklärung) in der die „Ich“-Form oder die „Verfasser_innen“ resp.

„Autor_innen“-Form zulässig ist! Von der Verwendung des Pluralis Auctoris („Wir“-Form)

ist abzusehen!

In die Vorbemerkung gehören Mitteilungen der Autor_innen von geringerer Wichtigkeit – z.

B. über die Dokumentenlage oder sonstige Schwierigkeiten bei der Abfassung und

Unvollständigkeiten.

Vorworte können für kurze Bemerkungen zur Themenwahl, Entstehung und Sinn der Arbeit

ausgearbeitet werden sowie Danksagungen für Anregungen und Hilfen. Es darf nicht den

Prüfer_innen oder Gutachter_innen gedankt werden!

Vorwort: maximal 2 Seiten, keine Seitenangabe, Unterschrieben mit Name des Verfassers

bzw. der Verfasserin, Datum und Ort

Vorbemerkung: maximal 1 Seite, keine Seitenangabe, nicht unterschrieben, kein Datum und

Ort

2.3 Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis ist unter der Überschrift „Inhaltsverzeichnis“ auf einer neuen Seite zu

beginnen. In der Reihenfolge der Einheftung müssen alle Bestandteile mit Ausnahme des

Titelblattes, der Kurzzusammenfassung, des Inhaltsverzeichnisses selbst sowie der

Selbstständigkeitserklärung enthalten sein.

Die Übersicht über den Textteil muss alle Haupt- und Unterpunkte mindestens bis zur dritten

Ebene in vollem Wortlaut mit Abschnittsnummerierung (numerische Klassifikation) und

Seitenangabe enthalten. Mehr als vier Ebenen sollten nicht im Inhaltsverzeichnis aufgeführt

werden.

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Das Inhaltsverzeichnis ist wie folgt zu formatieren:

Unterstreichungen und Kapitälchen (Wörter in Großbuchstaben) sind nicht zulässig, die

Seitenzahlen müssen rechtsbündig mit Pünktchenlinie von der Überschrift stehen, keine

Seitenzahlen selbst im Inhaltsverzeichnis.

Einrückungen dürfen verwendet werden. Zu beachten ist die Lesbarkeit und Übersicht –

gerade wenn vier Gliederungsebenen verwendet werden!

2.4 Kurzzusammenfassung (Abstract)

Das Abstract ist eine inhaltliche Kurzzusammenfassung der eingereichten wissenschaftlichen

Arbeit und dient in der Hauptsache als Überblick für die Prüfer_innen. Des Weiteren dient es

als Grundlage für Zusammenfassungen der Arbeit z. B. im Internet – deshalb ist eine

zusätzliche Abgabe als Datei erforderlich.

Es enthält Informationen über:

das behandelte Fachgebiet

die Zielsetzung (allgemeine Fragestellung, Problemansatz)

den theoretischen Ansatz

die verwendeten sozialwissenschaftlichen Methoden

die gewonnenen Ergebnisse mit den entsprechenden Schlussfolgerungen

die Verschlagwortung der Arbeit (ca. fünf Deskriptoren)

Auf Details soll dabei verzichtet werden. Der Umfang des Abstracts beträgt maximal 1100

Zeichen ohne Leerzeichen. Es wird zwischen dem Inhaltsverzeichnis und Textteil eingelegt,

aber nicht eingeheftet (speziell bei Bachelorarbeiten).

2.5 Textteil

Der Textteil einer wissenschaftlichen Arbeit richtet sich selbstverständlich stark nach dem

Typ der Arbeit und dem Inhalt der jeweiligen Aufgabenstellung. Für den Praxisbericht gibt es

andere, genaue Vorschriften; die Bachelorarbeit weist wiederum davon unterscheidbare und

flexible Anforderungen auf.

In den Abschlussarbeiten und verwandten Seminararbeiten ist immer auf eine klare Struktur

zu achten, die sich als common sense in der Sozialwissenschaft durchgesetzt hat.

In der Hauptsache besteht die Arbeit aus drei Teilen:

Einleitung

Hauptteil

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Zusammenfassung

Bei theoretischen Arbeiten oder Berichten, in denen nicht die Darstellung selbst erhobener

empirischen Daten im Vordergrund steht, ist die inhaltliche Strukturierung des Hauptteils

stark von Thema und Fragestellung abhängig (z. B. in Seminararbeiten oder Praxisberichten).

Eine Gliederungslösung, die auf alle Arten von Arbeiten anwendbar ist, kann angesichts der

Vielzahl möglicher Themen und Fragestellungen nicht angeboten werden.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich in der Hauptsache auf empirische und vorwiegend

quantitative Abschlussarbeiten (hypothesenprüfende Methoden). Bei qualitativ ausgerichteten

oder theoretisch fokussierten Arbeiten sollte die Gliederung mit den Gutachter_innen nach

den fachspezifischen Vorgaben abgestimmt werden.

2.5.1 Einleitung

Die Einleitung umfasst Ausführungen zur Aktualität des Themas, seiner gesellschaftlichen

Relevanz bzw. zum Anlass der Anfertigung sowie die Einordnung der Arbeit in einen

größeren Zusammenhang.

Der zentrale Sachverhalt, welcher in der Arbeit thematisiert wird, wird erläutert und die

forschungsleitende Hauptfragestellung hergeleitet. In der Folge wird kurz auf den gewählten

theoretischen Ansatz eingegangen und die Methodik der Arbeit dargelegt – mit welchen

Forschungsinstrumenten werden Befunde aufgenommen und warum mit diesen?

Weiterhin sind das Vorgehen in Grundzügen zu beschreiben sowie der inhaltliche Ablauf der

Kapitel kurz darzustellen.

2.5.2 Hauptteil

Der Hauptteil und damit die wissenschaftliche Arbeit gliedert sich in verschiedene,

aufeinander aufbauende und notwendige Teile. Unter bestimmten Bedingungen

(Einzelfallstudien o. ä.) können die Teile an anderer Stelle erscheinen.

2.5.2.1 Ausgangssituation – Problemstellung

Hier wird detailliert dargelegt, welches allgemeine und spezielle soziale Problem in der Arbeit

behandelt werden soll. Dies meint nicht die Methoden (z. B. Interviews mit Leiter_innen von

Kindertagesstätten) oder konkrete Untersuchungsvorhaben (die Effizienz von Kochkursen im

Kindergarten XY in Z) sondern das auf einer höheren, gesellschaftlichen Ebene liegende und

damit verbundene Problem (z. B. Erziehung von Kleinkindern zur gesunden Ernährung). Hat

sich das Thema der Arbeit erst durch die praktische Arbeit in einer Einrichtung gezeigt, muss

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es gewissermaßen theoretisch in einen größeren Wirkungszusammenhang gebracht werden.

Auch wenn „nur“ ein ganz spezielles Problem einer bestimmten Einrichtung untersucht

werden soll, muss zuerst der gesamtgesellschaftliche und soziale Horizont dieser Erscheinung

als Ausgangsposition benannt sein!

Günstig ist es, das soziale Problem in eine „forschungsleitende Fragestellung“ zu überführen.

(Welche Mittel und Wege gibt es, bei Vorschulkindern eine positive und aktive Einstellung zu

nachhaltiger gesunder Ernährungsweise zu fördern?)

Damit verbunden ist eine Erklärung der Notwendigkeit bzw. Relevanz der Bearbeitung dieser

Frage. Hier kann und muss auf Quellen zurückgegriffen werden.

Sind Problembeschreibung und Erklärungen erfolgt, wird Bezug auf das konkrete

Untersuchungsvorhaben genommen – in welchen Zusammenhang mit einem allgemeinen

Problem steht das konkrete Problem der Einrichtung oder des Falles?

Günstig ist es, bereits hier interessierende Dimensionen des Problems zu umreißen. Auf

welche Aspekte der Fragestellung wird in der Arbeit fokussiert – strukturelle, finanzielle,

praktische, politische o. ä.?

2.5.2.2 Theoretische Grundlagen

Aus der Präzisierung der Fragestellung der Arbeit ergibt sich die Erörterung des bisherigen

Standes der Erkenntnisse zum Thema und damit die Darlegung der für die Arbeit gewählten

theoretischen Grundlagen. Das bedeutet, es wird als erstes ein Überblick über den

Forschungsstand bzw. die aktuelle Literatur zum Thema gegeben und in Bezug auf die

Relevanz der eigenen Fragestellung abgewogen.

In der Folge wird sich für einen theoretischen Ansatz oder mehrere Teilaspekte verschiedener

Theorien oder Modelle entschieden und dies detailliert vorgestellt. Empfehlenswert ist es,

mindestens zwei theoretische Ansätze detaillierter vorzustellen und zu vergleichen.

In diesem Zusammenhang werden zentrale Begriffe und Definitionen auf Grundlage der

Literatur erläutert (z. B. Was ist „Gesunde Ernährung?“ – wer hat dazu welche Definition

gegeben und für welche wird sich entschieden und warum?). Daraus ergeben sich

verschiedene Variablen mit bestimmten Ausprägungen, die im empirischen Teil der Arbeit

untersucht werden können.

Aus diesen Darstellungen und theoretischen Vorannahmen heraus werden nun eigene

Hypothesen oder Annahmen zu den Begriffen bzw. deren Ausprägungen gebildet, die sich

konkret auf die Arbeit und den Untersuchungsgegenstand beziehen. In der Arbeit soll klar

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werden, wie die zu untersuchenden Phänomene erfasst werden sollen. Das gilt gleichermaßen

für qualitativ und quantitativ orientierte Arbeiten.

2.5.2.3 Methode

Sind entsprechende Hypothesen oder Annahmen formuliert, so werden die Methoden, die zur

Anwendung kommen sollen, begründet. Die Wahl der Methoden muss nachvollziehbar sein,

d. h. durch Literatur belegt werden – gibt es vergleichbare Studien, die mit Erfolg bestimmte

Methoden angewandt haben?

2.5.2.4 Untersuchungsgegenstand

Alles, was die zu untersuchende Praxiseinrichtung, die soziale Gruppe oder den Einzelfall

betrifft und relevant für die Untersuchung ist, soll hier in einem Überblick beschrieben

werden. Dazu gehört die Historie der Einrichtung, die Anamnese des Falles oder die genaue

Beschreibung und Zusammensetzung der untersuchten Gruppierungen (Stichproben etc.).

Zugleich kann hier auf bestimmte Schwierigkeiten und spezielle Gegebenheiten in der

„Feldarbeit“ (beim Untersuchen des Forschungsgegenstandes vor Ort) eingegangen werden.

2.5.2.5 Ergebnisdarstellung

Die Ergebnisdarstellung hat in der logischen Reihenfolge der Aufstellung der Hypothesen und

Annahmen zu erfolgen. Damit ist gleich eine Grundstruktur dieser Darstellung vorgegeben.

Hier soll sich auf die zentralen und zur Beantwortung der Fragestellung notwendigen Befunde

beschränkt werden – Darstellungen, die nur ergänzende Funktion haben, gehören in den

Anhang (u. a. komplette Transkriptionen von Interviews, umfangreiche statistische

Auswertungen etc.). Bei der Auswertung qualitativer Befunde, die sich erst im

Forschungsprozess ergeben haben, ist insbesondere auf die Logik und Sinnhaftigkeit des

Gesamtuntersuchungsdesigns zu achten. Das heißt, dass Erkenntnisse, die nicht mit zuvor

aufgestellten Hypothesen korrespondieren, sich aber dennoch in eine logische

Argumentationskette eingliedern, nicht nur aufgeführt sind, weil sie erhoben wurden.

2.5.2.6 Interpretation und Bewertung der Ergebnisse

In diesem Teil werden die individuellen Ergebnisse der Studie wieder auf das allgemeine

theoretische Niveau „gehoben“. Im Allgemeinen wird hier auch stufenweise vorgegangen.

Als erstes steht eine Bewertung und Einordnung der Ergebnisse hinsichtlich des konkreten

Sachzusammenhanges mit dem Untersuchungsgegenstand im Mittelpunkt. Sofern nicht

bereits bei den Ergebnisdarstellungen Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Annahmen

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gezogen worden sind, so sollte das jetzt hier erfolgen. Eine strukturierte Gliederung der

Hypothesen zahlt sich aus – die Darstellung sollte sich daran orientieren.

Wichtig ist bei der Bewertung die Herstellung eines Praxisbezuges. Das bedeutet, es sollten

vor dem Hintergrund der Ergebnisse klare Konsequenzen für die Arbeit in der gewählten

Praxiseinrichtung oder für den Umgang mit der untersuchten Klientel diskutiert werden.

Zugleich soll in der Diskussion der detaillierten Ergebnisse immer auch eine höhere Ebene

der Interpretation eingeschlossen werden – was bedeutet das festgestellte Verhalten des

Einzelfalles oder die Entwicklung der Einrichtung für ähnliche andere Fälle oder

Einrichtungen?

Bei der Diskussion wird nun auch eine Verbindung zu den theoretischen Positionen gezogen.

Konkret heißt dies, dass auf bestimmte, in der Theorie postulierte Vorannahmen eingegangen

und die Ergebnisse der eigenen Untersuchung dahingehend bewertet werden, inwieweit sie

diese theoretischen Annahmen stützen oder verwerfen bzw. wird das theoretische Modell

daraufhin bewertet, inwieweit es für die Untersuchung geeignet war.

2.5.3 Zusammenfassung

Die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit bilden den Kern der Zusammenfassung. Festgehalten

werden müssen hier die durch diese Arbeit erzielten Erkenntnisfortschritte und

Neuigkeitswerte der Befunde.

Wurden im Ergebnisteil die konkreten Hypothesen und Annahmen diskutiert, ist in der

Zusammenfassung die allgemeine forschungsleitende Fragestellung wieder aufzugreifen und

vor dem Hintergrund der Arbeitsergebnisse zu bewerten. Inwieweit gibt die Untersuchung

eine Antwort auf die Lösung der eingangs festgestellten Fragestellung?

In der Zusammenfassung erfolgt zudem eine Bewertung des eigenen wissenschaftlichen

Vorgehens (ohne in der „Ich-Form“ zu schreiben!). Was ließ sich untersuchen, was nicht?

Inwieweit waren die gewählten Methoden dem Untersuchungsgegenstand und der

Aufgabenstellung angemessen? Welche Fehlerquellen wurden entdeckt, welche Ergebnisse

können nur unter Vorbehalt interpretiert werden? Inwiefern besitzt die Arbeit praktische und

theoretische Relevanz?

Aus der Beantwortung dieser Fragen sollen als Abschluss Anregungen für weitere

Untersuchungen im gewählten Themenfeld und weiterführende Fragen formuliert werden.

Was wäre noch zu untersuchen, um dem Thema gerecht zu werden?

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2.6 Formale Gestaltung des Textteiles

Der reine Textteil einer Bachelorarbeit beträgt mindestens 135.000, höchstens 215.000

Zeichen incl. Leerzeichen bei der Zugrundelegung von 70 Zeichen pro Zeile und 32 Zeilen

pro Seite (pro Seite 2240 Zeichen). Der Richtwert beträgt 180.000 Zeichen, was einem

Umfang von etwa 80 Seiten entspricht. Der Anhang ist hier nicht mitzuzählen!

Verwenden Sie zur Einrichtung Ihres Dokumentes die Standardvorlage eines

Schreibprogrammes wie WORD oder Open Office – ändern Sie im Format lediglich den

linken Seitenrand auf 3,5 cm. Der Abstand zu den anderen Rändern sollte 2,5 cm betragen.

Die Standardschrift für den Fließtext ist Times New Roman 12 Punkt im Blocksatz, 1½ zeilig.

Überschriften werden immer in ARIAL oder einer anderen serifenlosen Schrift geschrieben.

2.6.1 Überschriften allgemein

1. Überschrift (Arial, fett, 14 Pkt.)

2. 1 Überschrift (Arial, fett, 13 Pkt., kursiv)

3. 2. 1 Überschrift (Arial, fett, 12 Pkt.)

4. 3. 2. 1 Überschrift (Arial, normal, 12 Pkt.)

Fünfte Überschrift (ohne Nummerierung, Arial, normal, 12 Pkt. Kursiv)

2.6.2 Nummerierung der Abschnitte

Beachten Sie, dass in der Geisteswissenschaft üblicherweise nur bis zur 4. Überschrift

nummeriert wird. Fünfte oder auch sechste Überschriften bekommen keine Nummerierungen

und erscheinen auch nicht im Inhaltsverzeichnis. Je nach Umfang sollte sich auf drei Ebenen

beschränkt werden, unter Umständen die vierte noch dazu genommen.

Ein abschließender Punkt hinter die Nummerierung kommt nur bei Überschriften der ersten

Ebene:

1. Überschrift

Bei allen anderen Überschriften kommt hinter die letzte Zahl kein Punkt!

1.2.1 Überschrift

2.6.3 Seitenzahlen

Bestimmte Abschnitte wie das Titelblatt, das Inhaltsverzeichnis, das Abstract und die

Selbstständigkeitserklärung erhalten keine Nummerierung der Seitenzahlen – tauchen somit

auch nicht im Inhaltsverzeichnis auf. Wie Sie die Seitenzahlen formatieren ist weitgehend

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flexibel zu handhaben, Sie sollten jedoch keinen anderen Schrifttyp verwenden als im

Gesamtdokument und keine Schrift, die größer ist als die Fließtextschrift.

2.6.4 Darstellungen – Tabellen und Abbildungen

Können Sie abschätzen, dass sehr viele Tabellen wie auch Abbildungen in die Arbeit

kommen, so entscheiden Sie sich für ein separates Tabellen- wie auch Abbildungsverzeichnis

am Ende der Arbeit. Sollten Sie nur wenige Tabellen und Abbildungen (Fotografien,

Diagramme, Zeichnungen etc.) verwenden, genügt ein Darstellungsverzeichnis, in dem beide

zusammen aufgeführt sind. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die Beschriftung von

Tabellen und Abbildungen im Fließtext. Sollten Sie sich für ein Darstellungsverzeichnis

entschieden haben, so muss nach jeder Tabelle und Abbildung eine fortlaufende

Nummerierung und Beschreibung mit Darstellung oder Darst. stattfinden – bei Fremdquellen

unter Angabe der Quelle:

Darstellung 5: Icon Windows Office Word

Bei Tabellen bzw. Abbildungen steht „Tabelle 1:“, „Tab. 1:“ bzw. „Abbildung 1:“, „Abb. 1:“.

Nutzen Sie für die Erstellung der Verweise Ihr Textverarbeitungsprogramm!

Darstellungen können, sind sie erheblich schmaler als der Satzspiegel (Gesamtbreite des

Fließtextes), mittig gesetzt und/oder eingerückt werden. Beschriftungen erfolgen immer in

Times New Roman, 10 Pkt.

Die Gestaltung der Tabellen ist weitgehend frei. Wichtig ist aber auch hierbei, dass alle

Tabellen gleich formatiert werden. Empfohlen wird eine serifenlose Schrift (Arial) und eine

Schriftgröße kleiner als der Fließtext (11 oder 10 Pkt). Über der Tabelle kann ein Extra-Titel

vergeben werden – der Tabellensnachweis darunter muss dennoch vollständig sein.

Bei der Darstellung quantitativer Ergebnisse ist darauf zu achten, dass neben der Darstellung

der Anteile die darauf bezogene Gesamtstichprobe, die sogenannte Grundgesamtheit (n=x)

mit genannt wird – entweder in der Tabellenunterschrift oder als Fußnote mit * direkt unter

der Tabelle. Sofern bekannt, müssen weiterhin genannt werden: Zeitraum oder Zeitpunkt, in

dem die Daten erhoben wurden, Bezugsgröße (absolute Werte oder Prozent), Einheiten und

bei Befragungen die zugrundeliegende Fragestellung. Die Darstellung muss selbsterklärend

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sein, d. h. es muss genau hervorgehen, worauf sich der dargestellte Sachverhalt bezieht. Auch

im Text muss auf die Tabelle erklärend Bezug genommen werden, demzufolge reicht es nicht

aus, einfach in einer Tabelle Daten vorzustellen, auf die dann im Text nicht eingegangen wird.

2.6.5 Fußnoten

Fußnoten sind nicht für Literaturnachweise oder Zitate zu verwenden – sie sind Anmerkungen

und weiterführenden Gedanken und Informationen vorbehalten, die den Fluss des Haupttextes

behindern würden. Grundsätzlich sind Fußnoten sparsam zu verwenden. Wichtige

Argumentationsschritte gehören in den Haupttext.

Fußnoten werden in der gleichen Schrift wie der Fließtext geschrieben, 10 Pkt., die Zahlen

sind hochgestellt und fortlaufend zu nummerieren.

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3. Zitieren, Quellen- und Literaturnachweise im Fließtext

3.1 Zitation

Ein wesentliches Merkmal des wissenschaftlichen Arbeitens ist die Bezugnahme (Referenz)

von Texten aufeinander. Wissenschaftliche Texte werden – sei es im Studium oder in der

Forschung – stets im Kontext anderer wissenschaftlicher Arbeiten produziert und rezipiert.

Ihre Wissenschaftlichkeit wird auch daran gemessen, inwieweit der Verfasser/die Verfasserin

die einschlägige Literatur kritisch verarbeitet und dargestellt hat.

Grundsätzlich gilt: Quellen sind so anzugeben, dass sie von anderen leicht nachgeprüft wer-

den können. Im Bereich Sozialwesen der BA Breitenbrunn ist die sog. „Amerikanische

Zitierweise“ (auch Harvard-System) festgelegt, bei der Quellen in einer Klammer im

laufenden Text benannt werden. Diese Richtlinien gehen im Wesentlichen zurück auf den

Standard der American Psychological Association (APA) in der Fassung (APA Publication

Manual, 5th Edition 2001). Diese Richtlinie hat sich als Quasistandard im

geisteswissenschaftlichen Bereich auch in Europa durchgesetzt. Darüber hinaus hat es den

Vorteil, dass das verbreitete Textverarbeitungsprogramm „Word“ eine Literaturverwaltung ab

der Version 2010 beinhaltet (unter Verweise/Formatvorlage), die den APA-Standard

unterstützt.

An folgenden Stellen in wissenschaftlichen Texten sind Quellenangaben jeweils unbedingt

notwendig:

bei der wörtlichen Übernahme von Zitaten

bei der indirekten Übernahme von Gedanken, Meinungen etc. einer Autorin bzw.

eines Autors

bei von anderen Personen recherchierten Sachverhalten, die nicht als gedankliches

Allgemeingut gelten können

Für jede Quelle gibt es ein Kürzel mit dem Nachnamen (ohne Vornamen) der Autor_innen,

dem Erscheinungsjahr und der Seitenangabe, z. B. (Habermas 1997, S. 45). Innerhalb der

Klammer werden der Name des Autors bzw. der Autorin, das Erscheinungsjahr und die

Seite(n) angegeben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten im laufenden Text Quellen zu belegen:

Bei direkten wörtlichen Zitaten wird der zitierte Text in Anführungszeichen gesetzt und der

Beleg vor dem abschließendem Punkt (der Beleg wird im Satz „eingefangen“).

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Beispiel:

„Es fehlt in der Pflege an Kenntnissen über die Bedingungen und Möglichkeiten von Gesundheit, denn

in der Ausbildung spielen die Gesundheitswissenschaften bisher eine untergeordnete Rolle“

(Sammer 1998, S. 27).

Sinngemäße Zitate, bei denen nicht direkt zitiert wird, sondern Gedanken und

Betrachtungsweisen einer Autorin/eines Autors übernommen werden, werden in der Klammer

nicht durch ein „vgl.“ gekennzeichnet, sondern wie ein wörtliches Zitat gehandhabt!

Beispiel:

... während andere Autorinnen auf die erheblichen Lücken hinweisen, die über das Berufsfeld

bestünden (Röttger 2001, S. 297).

Quellenangabe im Text:

In Deutschland beträgt der Anteil der Journalistinnen und Journalisten ohne berufsbezogene

Ausbildung 36 Prozent (Altmeppen/Donges/Engels 1999, S. 141), während es in der Schweiz nur 15

Prozent sind (Marr et al. 2001, S. 87).

Autor eines Textes (Quelle im Quellenverzeichnis!) kann auch eine Institution oder

Organisation sein:

Quellenangabe im Text:

„Das ambulante Team setzt sich zusammen aus 8 MitarbeiterInnen aus unterschiedlichen

pädagogischen Professionen und mit diversen Weiterbildungen (systemische Sozialarbeit und

Familientherapie, Klientenzentrierte Gesprächsführung, Focusing, handwerkliche Ausbildungen, wie

Tischlerei und Töpferei, Trauerarbeit und Heilpädagogik)“ (Konzeption Ev. Kinder- und Familienhilfe

Boppard 2008, S. 1).

Indirekte Quellen: Wird aus einem Text ein Zitat oder eine Quelle übernommen, der nicht im

Original zu beschaffen ist, so wird ein „zit. nach“ (zitiert nach) eingefügt. Wird zu dem Zitat

eine Quelle angegeben, so werden beide Quellen genannt, das heißt es werden auch beide

Quellen im Literaturverzeichnis angegeben. Die indirekte Übernahme von Quellen sollte nur

dann vorgenommen werden, wenn die Originalquelle nicht beschaffbar ist, ansonsten sollte

immer das Original beschafft und gelesen werden!

Beispiel:

Erhard (2010, S. 76) zitiert Thiersch:

„Soziale Beratung hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in Lebensschwierigkeiten zu ermöglichen; dies

bezieht sich auf die heutigen Gesellschaftsstrukturen der Ungleichheit, der Pluralisierung und

Individualisierung, wie sie sich in den Wahrnehmungen und Bewältigungsstrategien des Alltags

repräsentieren“ (Thiersch 2005, S. 132).

Wenn nun Thiersch aus Erhardt zitiert wird, kann dies wie folgt angegeben werden:

„Soziale Beratung hat das Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe in Lebensschwierigkeiten zu ermöglichen; dies

bezieht sich auf die heutigen Gesellschaftsstrukturen der Ungleichheit, der Pluralisierung und

Individualisierung, wie sie sich in den Wahrnehmungen und Bewältigungsstrategien des Alltags

repräsentieren“ (Thiersch 2005, S. 132 zit. nach Erhard 2010, S. 76).

Übernommene Argumentationen und Informationen müssen auch sprachlich als solche

gekennzeichnet sein, so dass deutlich wird, dass eine fremde Argumentation oder fremdes

Material vorgetragen wird.

Also nicht: „Sucht ist das als unabweisbar erlebte Verlangen nach einer Substanz oder Tätigkeit

(Meyer 1997, S. 13).“ sondern: „Laut Meyer (1997, S. 13) ist Sucht...“ oder: „In der Literatur wird

Sucht meist definiert als...“ (z. B. Meyer 1998, S. 13; Hansen 1994, S. 44; Kornblei 1987, S. 387).

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Bei der direkten Benennung eines Autors bzw. einer Autorin im Fließtext kommen nur die

Jahreszahl und Seitenzahl in Klammern:

Wie Meier (1995, S. 366) kritisch anmerkt, gibt es im Warenkorb der Sozialhilfe nichts, was die in § 1

des Sozialhilfegesetzes als Ziel der Sozialhilfe deklarierte Würde des Menschen erahnen lässt.

Wird ganz allgemein auf ein Werk und die darin vertretene Theorie verwiesen, so kann das

Kürzel ohne Seitenangabe verwendet werden. (Marx 1867) verweist dann auf den ersten Band

von Karl Marx, Das Kapital.

Bei mehreren Autor_innen werden bis zu drei namentlich genannt, wobei die Nachnamen

durch ein Semikolon „;“ getrennt werden, bei vier und mehr wird nur der erste genannt und „et

al.“ („und andere“) angegeben. Zitate im Umfang von ein bis vier Zeilen werden direkt in den

laufenden Text aufgenommen. Längere Zitate sind durch eine Leerzeile vom übrigen Text

abzusetzen sowie links und rechts einzurücken (hier eigene Formatvorlage mit Einrückung im

Textverarbeitungsprogramm erstellen!). Befinden sich innerhalb eines zitierten Textes

Anführungszeichen (,,“), so werden diese durch einfache Anführungszeichen (‚‘) ersetzt.

Auslassungen in Zitaten sind durch eckige Klammern mit Punkten zu verdeutlichen.

Einfügungen in Zitate kommen ebenfalls in eckige Klammern und werden nach einem

Schrägstrich oder Semikolon mit den eigenen Initialen gekennzeichnet.

Beispiel:

Medien zeichnen sich dadurch aus, dass sie anderen gesellschaftlichen Teilsystemen eine

„gesellschaftsweit akzeptierte, [ ... ] bekannte Gegenwart [garantieren/A.E.], von der sie ausgehen

können“ (Luhmann 1996, S. 176).

Werden aus dem zitierten Text Hervorhebungen, wie beispielsweise kursive oder fettgesetzte

Schrift, übernommen, so wird dies in der Quellenangabe durch einen Schrägstrich, gefolgt

von „Hervorheb. i. O.“ (Hervorhebung im Original) kenntlich gemacht.

Beispiel:

(Luhmann 1996, S. 176/Hervorheb. i. 0.)

Wird eine Hervorhebung hinzugefügt, ist dies durch einen Schrägstrich und die eigenen

Initialen zu kennzeichnen.

Beispiel:

Es geht bei Luhmann ja gerade um die „bekannte Gegenwart“ (Luhmann 1996, S. 176/

Hervorheb. d. A.)

Reicht die Fundstelle über eine Seite hinaus auf die folgende Seite, wird hinter die

Seitennennung ein f (für folgende) gesetzt, z. B. (Müller 1997, S. 45f), sind es mehrere Seiten

wird ein ff (für fort folgende) gesetzt, z. B. (Müller 1997, S. 45ff.).

Wenn kein Erscheinungsjahr angegeben ist, kommt in die Klammer (o. J.) (ohne Jahr).

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Sollte es keine Autor_innen geben, kann zur Konstruktion eines Kürzels die Namen der

Herausgeber_innen genommen werden. Sind keine Personennamen vorhanden, können auch

Institutionen gewählt werden. Wenn es selbst die nicht gibt, kommt in Klammern (o. A.) –

ohne Autor_in.

Wird aus einem Lexikon zitiert, so wird keine Seitenangabe gemacht, sondern nur das Kürzel

des Lexikons und das Erscheinungsjahr angegeben (Brockhaus 1996). Im Literaturverzeichnis

erscheinen dann nach dem Kürzel die vollen Angaben zum Lexikon. Sind die einzelnen

Stichworte im Lexikon mit Autor_innennamen versehen, werden sie wie Aufsätze behandelt.

Kommentare zu Gesetzen (vgl. auch „Quellen- und Literaturverzeichnis“) werden i.d.R durch

Randnummern gekennzeichnet (z. B. Palandt § 345, Rn 45 ff.); Palandt taucht dann im

Literatur-/Quellenverzeichnis als Kommentar zum BGB auf.

Bei Gesetzestexten reicht i.d.R. die Angabe des Gesetzes und des

Paragraphen/Ziffer/Buchstabe.

Beispiel:

„Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der

Verjährung.“ (BGB § 194 (1)).

Wenn aus Zeitungsmeldungen zitiert wird, also nicht aus Artikeln mit Autor_innenangaben

(z. B. eine Zahl über den Rückgang der Sozialhilfe), muss die dort angegebene Quelle

genannt und die Information mit dem Kürzel der Zeitung und dem Erscheinungsdatum belegt

werden:

„Laut Angaben des statistischen Bundesamtes hat die Anzahl der Sozialhilfeempfänger ...“

(FAZ 13.12.1999, S. 4). Im Quellenverzeichnis wird nur die Zeitung, nicht die zitierte

Ausgabe aufgeführt: FAZ: Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Werden Radio- oder Fernsehsendungen ohne Autor_in zitiert, wird wiederum die dort

angegebene Quelle zitiert (sofern eine erwähnt wurde) und die Information mit dem Kürzel

des Senders und Datum und Uhrzeit der Sendung belegt.

Bei mehreren Titeln desselben Autors bzw. derselben Autorin aus dem gleichen Jahr erfolgt

ein Zusatz a, b, c (Müller 1997c, S. 45).

Wird wenig später – ohne dass eine andere Quelle dazwischen verwendet wurde – auf

dieselbe Quelle und dieselbe Seite verwiesen, so kann in die Klammer (ebd.) gesetzt werden.

Wenn auf dieselbe Quelle, aber eine andere Seite im Text verwiesen wird, so kommt diese mit

in die Klammer (ebd., S. 18).

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3.2 Literatur- und Quellenverzeichnis

3.2.1 Allgemeines

Da im sozialwissenschaftlichen Bereich sehr oft mit Quellen gearbeitet wird (z. B.

Konzeptionen der Einrichtungen, Gesetzestexte etc.) wird eine Trennung von Literatur- und

Quellenverzeichnis empfohlen. Das heißt, Veröffentlichungen von Institutionen und

Korporationen sowie Gesetzestexte, aber auch Informationsbroschüren wie Flyer, Plakate etc.

sind in einem Quellenverzeichnis aufzuführen. Dies entspricht den gängigen Standards einer

wissenschaftlichen Arbeit. Die formale Art und Weise des Nachweises solcher Quellen und

„normaler“ Literatur ist identisch zu halten.

3.2.2 Standardisierung

Gleich ist die Vorgabe einer bestimmten Grundform, wie die Literaturangabe zu erfolgen hat:

Name, Vorname, (Jahr). Titel. Untertitel. Ort: Verlag. Für die einzelnen Typen ergibt sich

folgendes Schema, wobei die Angabe des Verlags optional ist:

Monographien: Name, Vorname (Jahr). Titel. Untertitel. Ort: Verlag.

Sammelbände: Name, Vorname (Jahr). Titel. In: Herausgebername, -vorname. (Hrsg.) (Jahr)

Titel. Ort: Verlag, Seitenangaben.

Zeitschriften: Name, Vorname (Jahr). Titel. In: Zeitschriftenname. Jahrgang, Ausgabe.

Seitenangaben.

Körperschaften: Körperschaft (Jahr). Titel. Ort: Verlag, Seitenangaben.

URL: Name (Jahr). Titel. URL, Datum des letzten Aufrufs.

Daraus werden weitere Angaben entwickelt (mit mehreren Autor_innen etc.).

Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie die Vornamen ausschreiben oder nicht, ob Sie hinter dem

Erscheinungsjahr einen Doppelpunkt setzen oder einen Punkt, ob Sie den Titel kursiv setzen

oder nicht usw. – wichtig ist immer, dass es innerhalb einer Arbeit gleich ist. Das gilt auch für

die Art und Weise der Seitenangaben, ob ein Verlag angegeben wurde oder nicht usw. usf.

Oft ist es üblich, statt abgekürzter Vornamen im Literaturverzeichnis die Vornamen

auszuschreiben, damit das Geschlecht der Autor_innen erkennbar wird.

Optional ist die Angabe des Verlages oder der Auflagennummer. Letztere wird nur

angegeben, wenn davon ausgegangen wird, dass die verschiedenen Auflagen inhaltliche

Unterschiede und Seitenzahlen aufweisen.

Um die Arbeit zu erleichtern, ist es allerdings ratsam, auf die konkrete

Formatierungsempfehlung der APA – 5th Edition zurückzugreifen – nicht zuletzt, da diese

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bereits in Word vorinstalliert sind. Das bedeutet, Vornamen werden nicht ausgeschrieben,

nach dem Jahr folgt ein Punkt. Der Titel kann, muss aber nicht, kursiv gesetzt werden im

Literaturverzeichnis.

3.2.3 Quellenverzeichnis

Ein Quellenverzeichnis ist dann anzulegen, wenn nicht nur gedruckte und verlegte Quellen

(Literatur) verwendet werden. Das heißt, dass hier all jene Dokumente und Titel aufzunehmen

sind, die von einem nicht als natürliche Person zu identifizierende/n Autor_in stammen –

Organisationen, Staatsorgane, Behörden, Ämter etc. Darunter fallen vor allem:

Dokumente aus Archiven

Konzeptionen, Satzungen, Statuten, Arbeitspapiere von Organisationen

Flyer, Plakate, Rundschreiben, Mitteilungen, Prospekte, Broschüren

Berichte, eigene und fremde Protokolle und Interviewtranskriptionen, Gutachten

Briefe, Tonaufzeichnungen

Zeichnungen, Landkarten, Baupläne

Gesetzestexte, Verordnungen und dergleichen mehr

3.2.4 Beispiele Literaturverzeichnis

3.2.4.1 Monographie mit einer Autorin bzw. einem Autor

Feyerabend, P. (1980). Erkenntnis für freie Menschen. Frankfurt/Main.

3.2.4.2 Monographie mit mehreren Autoren

Mallach, H. J.; Hartmann, H.; Schmidt, V. (1987). Alkoholwirkung beim Menschen. Pathophysiologie,

Nachweis, Intoxikation, Wechselwirkungen. Stuttgart, New York.

3.2.4.3 Monographie in einer Bücherreihe

Müller, R. (1992). Der österreichisch-ungarische Aufstand von 1867. Seine Grundlagen und

Auswirkungen. Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission Band 20. T. Mayer (Hrsg.).

München. 2. Aufl.

3.2.4.4 Monographie ohne Ortsangabe

Frantzen, K. (1997). Sozialarbeit in Thüringen. o. O.

3.2.4.5 Monographie ohne Jahresangabe

Fritzkoweit, D. (o. J.). Der Untergang der Titanic als Motiv der Trivialliteratur in Krisenzeiten.

München. 6. Aufl.

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3.2.4.6 Monographie als unveröffentlichtes Manuskript

Brauns, H. P. & Schmitz, B. (1981). Erste Ergebnisse zu einer Realanalyse zum Autokinetischen

Effekt. Vortrag gehalten auf der 23. Tagung experimenteller Psychologen in Berlin. Unveröffentlichtes

Manuskript. Berlin.

3.2.4.7 Sammelband

Bubner, R.; Konrad, C.; Wiehl, R. (Hrsg.) (1970). Hermeneutik und Dialektik. Tübingen.

3.2.4.8 Aufsatz in einem Sammelband

Schöbel, C. (1995). Sozialisation in unterschiedlichen Systemen. Zum Profil der Persönlichkeitstypen

in West- und Ost-Berlin. In H.-D. Klingemann, L. Erbring, & N. Diederich (Hrsg.). Zwischen Wende

und Wiedervereinigung. Analysen zur politischen Kultur. (S. 15-39). Opladen.

3.2.4.9 Aufsatz in Sammelband mit mehreren Autor_innen

Gruber-Kliem, J.; Murrer, D.; Striemer, K.; Meier, C. (1999). Die Analyse der Kindheitserinnerung

von Schizophrenen. In: Gruber-Kliem, J.; Meier, C. (Hrsg.). Schizophrenie und Kindheit. (S. 434-456).

Opladen.

3.2.4.10 Aufsatz in einer Zeitschrift

Hermer, M. (1994). Kleine Psychopathologie des Klinischen Psychologen. Report Psychologie (11), S.

12-18.

3.2.4.11 Zeitschriftenaufsatz mit mehr als drei Autoren

Rupp, W.; Raudonat, H.-W.; Muschaweck, R.; Hajdú, P.; Brettel, H.F. (1969). Die Bedeutung der

Diurese bei Trinkversuchen. II. Mitteilung: Einfluß auf die renale Ausscheidung von Alkohol und

Flüssigkeit. Blutalkohol (5), S. 325-335.

3.2.4.12 Artikel in Tageszeitung mit Autor

Bei längeren Aufsätzen werden diese im Literaturverzeichnis wie ein Zeitschriftenaufsatz

behandelt: Leffers, J. (1994). Der qualvolle Weg zum Examen. Hilfen beim wissenschaftlichen Schreiben sind rar.

Süddeutsche Zeitung Nr. 244, 22.-23. Oktober, S. H3.

Mit Kürzel:

ao. (2011). ADAC warnt vor Tablettenmissbrauch. Leipziger Volkszeitung, 7. November 2011, S. 13.

3.2.4.13 Zeitungsartikel ohne Autor_innennamen

Im Quellenverzeichnis wird an der alphabetischen Stelle das im Text verwandte Kürzel

gesetzt und dann der Name der Zeitung aufgeführt. Die Daten der Zeitungsmeldungen, auf die

im Text verwiesen worden ist, werden nicht aufgeführt. Es ist auch möglich, im

Quellenverzeichnis ein Unterverzeichnis anzulegen: z. B. Zeitungen.

3.2.4.14 Diplom-, Magister-, Seminar- und Doktorarbeiten

Name, Vorname (Jahr). Titel. Untertitel. Art der Arbeit (bei Seminararbeiten: Seminartitel und

Dozent_in). Name der Bildungseinrichtung, Ort.

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3.2.4.15 Internetquellen

Die Internetquelle wird in das übliche Literatur- oder Quellenverzeichnis aufgenommen, die

Namen bzw. die Quellenbezeichnung alphabetisch eingefügt und die URL angegeben.

Internet-Quellen werden nicht in einem eigenen Verzeichnis geführt! Auf jeden Fall das

Datum des letzten Aufrufes mit vermerken! Prinzipiell sollten die verwendeten Webseiten

abgespeichert sein und versucht werden, die Autorin bzw. den Autor herauszufinden (evtl. nur

Kürzel).

URL: Name (Jahr). Titel. Abgerufen am (Datum des letzten Aufrufs) von (Titel des Seitenbetreibers)

(Titel der Seite) (URL).

3.2.4.16 Internetseite mit Autor_in

Bei der Zitation von Internetseiten aus dem World-Wide-Web (WWW) ist vor allem auf die

genauen Datumsangaben zu achten. Neben dem Datum des Zugriffs ist das Datum der

Erstellung bzw. der Revision (der letzten Aktualisierung) der Seite anzugeben. Das

Revisionsdatum ist dem Erstellungsdatum vorzuziehen. Wenn zusätzlich die Versionsnummer

der Revision angegeben ist, so kann diese ebenfalls genannt werden. Diese Angaben sollten

direkt auf der Seite, in den Metadaten oder in den Informationen über die Seiten enthalten

sein. Die Angabe des Erstellungs- bzw. des Revisionsdatums erfolgt nach dem Schema Jahr,

Tag (als Zahl). Punkt und Monat (ausgeschrieben). Das Datum des Zugriffs nach dem Schema

Tag (als Zahl). Punkt, Monat (ausgeschrieben) und Jahr.

BA Breitenbrunn. (2010). Staatliche Studienakademie Breitenbrunn: Lehrinhalte. Abgerufen am 7.

November 2011 von http://ba-breitenbrunn.de/index.php?id=2052

3.2.4.17 Dokument von Internetseite

BA Breitenbrunn. (2009). Modulhandbuch. Abgerufen am 7. November 2011 von Staatliche

Studienakademie Breitenbrunn: Modulhandbuch_SGSA: http://ba-

breitenbrunn.de/index.php?id=3374#c4868

3.2.5 Beispiele für Angaben im Quellenverzeichnis

3.2.5.1 Internetseite ohne Autor_in

Die Internetadresse muss vollständig mit der URL und dem Datum angegeben werden, an

dem die Datei eingesehen wurde. z. B.: http://www.ba-breitenbrunn.de/typo3/index.php am

16.07. 2008.

URL: Webseitentitel (Jahr). Titel. Abgerufen am (Datum des letzten Aufrufs) von (Titel des

Seitenbetreibers) (Titel der Seite) (URL).

3.2.5.2 Selbst geführtes Interview

Interviewmitschrift aus Interviews geführt von Hans Müller mit Günther Beckenbauer und Gisela

Steinecker am 27.4.2014 in Rudolstadt. S. 23.

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Bei mehreren Interviews ist es ratsam diese zu nummerieren, um im Fließtext die Zitation

nach dieser Nummer vorzunehmen.

3.2.5.3 Fernseh- oder Radiosendung

Es muss im Quellenverzeichnis an der entsprechenden Stelle in der alphabetischen Abfolge

der Quellen das vorn im Text verwendete Kürzel und dann der Autor bzw. die Autorin, Titel

der Sendung, Sender, Datum und Uhrzeit aufgeführt werden. Gibt es keine

Autor_innenangabe, müssen Sender, Datum und Uhrzeit angegeben werden.

z. B.: ARD 12.05.2014: Tagesschau ARD vom 12.05.2014, 20:00.

Es ist auch möglich, im Quellenverzeichnis einen Unterpunkt: Radio- und Fernsehsendungen

einzufügen.

3.2.5.4 Dokument aus öffentlich zugänglichen Akten

Im Quellenverzeichnis wird bei einer Akte die Institution, die das Dokument verfasst hat, die

Überschrift und das Datum des Dokuments, das Aktenzeichen des Dokuments oder die

Seitenangabe der Gesamtakte mit ihrem Aktenzeichen, der Fundort, z. B. das Archiv und die

Aktennummer angegeben. Bei nicht öffentlich zugänglichen Akten wird pauschal aufgeführt:

z. B. Anonymisiertes Aktenmaterial aus der Bewährungshilfe des Amtsgerichtsbezirks Gotha.

3.2.5.5 Gerichtsurteil

Im Quellenverzeichnis muss das Aktenzeichen und die Fundstelle angegeben werden.

3.2.5.6 Gesetzestexte

Die Gesetzestexte, die verwendet wurden, sollten separat im Quellenverzeichnis aufgeführt

werden, (z. B. BGB – Bürgerliches Gesetzbuch; StGB – Strafgesetzbuch). Verwendete

juristische Zeitschriften werden dagegen im Literaturverzeichnis aufgeführt und im Text

i.d.R. in ihrer Abkürzungsform belegt:

Beispiel: FamRZ - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht; ZfJ – Zentralblatt für Jugendrecht.

Ansonsten Behandlung wie „Beitrag in Zeitschriften“. Kommentare zu Gesetzen werden mit

Ort, Jahrgang und Autoren im Literaturverzeichnis geführt. Im Text werden sie für

gewöhnlich durch Randnummern gekennzeichnet:

z. B. Palandt § 345, Rn 45 ff.;

Palandt taucht dann im Literaturverzeichnis auf:

Palandt, O. (2003) Kommentar zum BGB. München.

3.2.5.7 CD-ROM

Name (Jahr). Titel. CD-Rom. Herausgeber.

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3.2.5.8 Flyer

Flyer: Autor_in oder Herausgeber oder presserechtlich Verantwortlicher. Titel. Erscheinungsdatum.

Erscheinungsort.

3.2.5.9 Mitschrift/Unterlagen eines Vortrages/Seminars

Friedrich, J. A. (15. Mai 2008). Seminarunterlagen, Wissenschaftliches Arbeiten, Problemstellung in

einer wissenschaftlichen Arbeit. BA Breitenbrunn, Eigene Mitschrift.

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4. Abkürzungsverzeichnis

In das Abkürzungsverzeichnis werden nur solche Abkürzungen aufgenommen, die nicht

allgemein bekannt sind und die auch im Fachbereich wenig bekannt sind.

Abkürzungen wie z. B., usw., etc. gehören nicht hinein. Das Verzeichnis hat tabellarisch (oder

mit Tab-Stopps) zu erfolgen.

5. Darstellungsverzeichnis, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Enthält eine Arbeit eine kleinere Menge sowohl Tabellen als auch Abbildungen, können diese

in ein Darstellungsverzeichnis zusammengefasst werden. Würde dieses Verzeichnis in etwa

eine Seite übersteigen und zu gleichen Teilen Tabellen wie auch Abbildungen verzeichnen,

sind getrennte Verzeichnisse zu erstellen.

Zu den Abbildungen gehören alle Diagramme, Fotografien und weitere Darstellungen, die

keine Tabellen sind.

Im jeweiligen Verzeichnis ist in der gleichen Art, wie dies im Fließtext geschieht, die

Bezeichnung, die Nummerierung, der Titel und die Quelle sowie mit einer Pünktchenlinie

rechtsbündig abgetrennt die Seitenzahl zu vermerken. Verwenden Sie dabei die Funktionen

Ihres Textverarbeitungsprogrammes.

6. Anlagen/Anhang

Hier können Materialien angefügt werden, die für das Verständnis des Textes wichtig, aber zu

umfangreich sind, um im Text insgesamt zitiert zu werden (z. B. Dokumente, Tabellen,

Transkriptionen von Interviews).

Alle im Anhang dargestellten Materialien müssen einen direkten Bezug im Textteil haben.

Fragebögen, Gesprächsleitfäden u. ä., die für empirische Erhebungen benutzt wurden, müssen

dem Anhang der Arbeit beigefügt werden. Gleichfalls können Flyer, Fotosammlungen,

Fotokopien, Originalzeichnungen etc. eine Anlage bilden. Diese Abbildungen sind nicht im

Abbildungsverzeichnis des Haupttextes zu erfassen, sondern separat im Anschluss an die

Anlagen! Jedes Dokument muss zudem eine aussagekräftige und nummerierte Bezeichnung

vorweisen, wie das im Textteil für Abbildungen und Tabellen gilt. Die Nummerierung

beginnt in den Anlagen neu, gegebenenfalls kann den Ziffern ein „A“ angefügt werden.

Abbildung 4A: Kinder der Kindertagesstätte „Sonnenblume“ beim Kochen (eigene Quelle)

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Werden Kopien beigelegt, auf die nicht direkt geschrieben bzw. gedruckt werden kann, muss

ein Nachweisblatt mit der genauen Beschreibung der folgenden Dokumente davor geheftet

werden. Unter Umständen ist in verschiedene Anhänge, die mit Großbuchstaben bezeichnet

werden, zu unterteilen. Wenn der Anhang – oft gerade bei Abschlussarbeiten – besonders

groß ist, kann er als gesondert geheftetes Dokument abgegeben werden. Er muss dann ein

dem Titelblatt der Arbeit ähnliches Anlagentitelblatt mit der Bezeichnung „Anlagen“

aufweisen.

Den Anlagen wird ein nicht nummeriertes Titelblatt („Anlagen“) und ein darauffolgendes

Anlagenverzeichnis vorangestellt. In diesem Verzeichnis werden die Anlagen in der Art von

Quellennachweisen und die jeweilige Seitenzahl rechtsbündig mit Pünktchenlinie getrennt

angegeben.

Ab der ersten Anlage beginnt eine neue Seitennummerierung – Anlagentitelblatt und

Anlagenverzeichnis werden mitgezählt, so dass die erste Anlage zumeist mit der Seitenzahl 3

beginnt. Es ist eine Nummerierung mit arabischen Ziffern vorzunehmen.

7. Selbstständigkeitserklärung

Eine Erklärung mit folgendem Wortlaut ist handschriftlich unterschrieben auf einem nicht

nummerierten Blatt zum Schluss einzuheften:

Eidesstattliche Erklärung

Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und nur unter

Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe.

Die Zustimmung des Praxispartners zur Verwendung interner Unterlagen habe ich

eingeholt.

Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form weder veröffentlicht noch

einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt.

Ort, Abgabedatum Unterschrift der Verfasserin/des

Verfassers

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8. Thesenpapier

Die als Thesenpapier bezeichnete komprimierte Darstellung ist eigentlich eine etwas

umfangreichere Zusammenfassung, die vor allen für die Prüfer_innen angefertigt wird oder

um anderen einen Überblick über die Arbeit zu geben. In diesem Papier, welches separat

abgegeben werden muss, sollen sich die wesentlichen Aussagen zu Thema, Methoden und

wissenschaftlichem Ertrag finden. Es soll die Gliederung der Arbeit im Wesentlichen

abbilden, das Hauptaugenmerk ist aber auf die Komprimierung der Ergebnisse und die

Beschreibung des Erkenntnisfortschrittes zu richten – welche Thesen/Annahmen wurden

aufgestellt und wie werden sie nach der Untersuchung beurteilt?

Das Thesenpapier sollte eine Länge von zwei Seiten nicht überschreiten.

9. Andere wissenschaftliche Arbeiten

9.1 Allgemeines

Zu dem Ensemble wissenschaftlicher Arbeiten im Studium gehören nicht nur die schriftlichen

Arbeiten, die abgegeben werden müssen (Seminararbeiten, Praxisberichte etc.), sondern auch

alle anderen Formate, wie mündliche Arbeiten und schriftliche Hilfsmittel. Mündliche

Arbeiten können sein:

Referate/Vorträge

Berichte

Diskussionsrunden

Grundsätzlich gilt auch für diese Arbeiten, dass die jeweiligen Angaben über die

Urheber_innenschaft wie auch die Offenlegung der verwendeten Quellen unverzichtbar sind!

9.2 Referate und Berichte

Der einzige Unterschied zwischen Referaten und Berichten besteht hinsichtlich der

Augenzeugenschaft der Autor_innen. Während beim Referat zu einem theoretischen oder

praktischen Thema, welches nicht die Beteiligung der Autor_innen bedingt, referiert wird,

liegt der Fokus beim Bericht auf die Beschreibung und wissenschaftliche Einordnung von

zumeist selbst Erlebtem.

Die formalen Kriterien, die einzuhalten sind und nach denen bewertet wird, sind jedoch

weitestgehend gleich. Unterschiedlich sind die inhaltlichen Anforderungen.

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9.3 Schriftliche Hilfsmittel

Als schriftliche Hilfsmittel werden Folien, Powerpoint-Präsentationen, Tafelbilder, Poster und

Handouts etc. angesehen. Außer auf Tafelbildern müssen folgende Informationen immer auf

den Hilfsmitteln aufgeführt werden:

Aufbau Folie (Pflichtangaben auf jeder Folie und jedem Handout)

BA Breitenbrunn,

Name der Referent_innen; Kurs; Thema des Referates

Name des Seminars; Seminarleiter_in

Datum, Seitenzahl

Bei Literaturangaben sowie textrelevanten Bildern und Tabellen Quelle in Amerikanischer

Zitation angeben!

(Autor_in Jahr, S.)

Letzte Folie Literaturangaben bzw. Quellenverzeichnis und Dank!

Letzte Folie Dank und Literaturverzeichnis/Quellenangaben!

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10. Bewertungsmaßstäbe

10.1 Inhaltliche Bewertung

Folgende Kriterien sind zentral für die Ermittlung der Note:

Das behandelte Gebiet, die Zielsetzung, Lösung der Aufgabe, Erreichen der

Zielsetzung, Praxisrelevanz, Reflexion, Systematik der Arbeit und der Darstellung.

Eigeninitiative, Kreativität, Aufwand

Sorgfalt der sprachlichen Bearbeitung

Formale Richtigkeit

10.2 Formale Richtigkeit der Arbeit

Vollständigkeit der Bestandteile und die tadellose formale Ausarbeitung der Arbeit fließen

gleichermaßen in die Bewertung ein. Wert wird auf die Richtigkeit der Gliederung,

Verzeichnisse, Konsistenz der formalen Entscheidungen, Vollständigkeit der Angaben bei

Tabellen und Abbildungen, Anlagen und Literaturangaben gelegt. Bei Verstößen kann es

Abzüge von der Gesamtnote geben.

10.3 Notenspiegel

Prozent* Note Prädikat

100 – 98 1,0 Sehr gut

97 – 91 1,3

90 – 86 1,7 Gut

85 – 81 2,0

80 – 76 2,3

75 – 71 2,7 Befriedigend

70 – 66 3,0

65 – 61 3,3

60 – 56 3,7 Ausreichend

55 – 50 4,0

49 – 0 5,0 Nicht ausreichend

Darstellung 6: Notenspiegel an der BA Breitenbrunn

*gemäß Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 6. 9. 2012

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11. Literaturverzeichnis

APA (2001): Publication Manual of the American Psychological Association. APA Service

Center. Washington.

Institut für Erziehungswissenschaft, Universität Jena (2007): Techniken wissenschaftlichen

Arbeitens in der Erziehungswissenschaft. http://www2.uni-jena.de/erzwiss/institut/Technik

wissArbeiten.pdf, 2. Mai 2008.

Kürschner, Wilfried (1994): Taschenbuch Linguistik. Ein Studienbegleiter für Germanisten.

Erich Schmitt: Berlin.

Meyer-Krentler, Eckhardt (1996): Arbeitstechniken Literaturwissenschaft. 6. Aufl. Fink

(UTB 1582): München.

Zeitschrift für Pädagogik (2007): Manuskriptvorgaben. http://www.beltz.de/zeitschrift_fuer_

paedagogik/Manuskripthinweise.pdf, 2. Mai 20148.

12. Darstellungsverzeichnis

Darstellung 1: Prinzipieller Aufbau und Reihenfolge einer Abschlussarbeit ........................... 6

Darstellung 2: Titelblatt Bachelorarbeit .................................................................................... 9

Darstellung 3: Titelblatt Praxisbericht .................................................................................... 10

Darstellung 4: Titelblatt Studienarbeit .................................................................................... 11

Darstellung 5: Icon Windows Office World ........................................................................... 19

Darstellung 6: Notenspiegel an der BA Breitenbrunn ............................................................ 35