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Michendorf, den 12. Juli 2018 • 16. Jahrgang • Nummer 04/2018 AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen Beschluss aus der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 02.05.2018.............................. Seite 2 Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 25.06.2018.............................. Seite 2 Gefasste Beschlüsse aus der öffentlichen Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 02.07.2018 ...................... Seite 6 Korrektur eines fehlerhaften Abdruckes in der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 19.02.2018 im Amtsblatt Nummer 03/2018, Seite 9.................................................................. Seite 8 Bericht des Bürgermeisters aus der Gemeindevertretersitzung 25.06.2018............................................... Seite 9 Bericht aus dem WAZV der Gemeindevertretersitzung 25.06.2018............................................. Seite 10 Bestätigte Niederschrift der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen vom 09.04.2018 ................................. Seite 11 Bestätigte Niederschrift der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen vom 02.05.2018 ................................. Seite 17 Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagestätten, als Betreuungsangebot der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule „Am Kiefernwald“ (IKTB) und Tagespflegestellen in der Gemeinde Michendorf (Kostenbeitragssatzung)................................................................... Seite 18 1. Änderung der Neufassung der Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langerwisch“ vom 07. November 2017 ................... Seite 24 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 28.11.2016 ................. Seite 24 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 10.02.2014 ............................................................ Seite 24 Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ der Gemeinde Michendorf /OT Michendorf, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ................................................ Seite 25 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 05/2017 „Grenzstraße“ der Gemeinde Michendorf / OT Wildenbruch , Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ...................... Seite 26 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 04/2018 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde Michendorf/OT Stücken ........................................... Seite 27 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG, Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 03/2017 „Schwalbenweg“ der Gemeinde Michendorf /OT Michendorf, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ................................................ Seite 27 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 05/2018 „Peter-Huchel- Chaussee/An den Bergen“ der Gemeinde Michendorf/ OT Wilhelmshorst ............................................................................ Seite 28 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB vom 16.08.2004 ................................................................... Seite 28 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 16.08.2004 ............................... Seite 28 Änderung des Beschlusses 34/2018 zur Umbenennung des „Michendorfer Platzes“ in Wilhelmshorst in „Wilhelm- Mühler-Platz“ im Ortsteil Wilhelmshorst – Widmung .................... Seite 29 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG, Beschluss über die Änderung und die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ im OT Wilhelmshorst............................... Seite 29 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG, Beschluss über die Änderung und die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung 02/18 „Nahversorgungs- zentrum Luckenwalder Straße“ im OT Michendorf ......................... Seite 30 Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe-Nieplitz (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ................... Seite 30 Aufruf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ..................................... Seite 31

AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

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Page 1: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

Michendorf, den 12. Juli 2018 • 16. Jahrgang • Nummer 04/2018

AMTSBLATTfür die Gemeinde Michendorf

Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen

Beschluss aus der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 02.05.2018..............................Seite 2

Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 25.06.2018..............................Seite 2

Gefasste Beschlüsse aus der öffentlichen Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 02.07.2018 ......................Seite 6

Korrektur eines fehlerhaften Abdruckes in der Niederschrift der Gemeindevertretersitzung am 19.02.2018 im Amtsblatt Nummer 03/2018, Seite 9..................................................................Seite 8

Bericht des Bürgermeisters aus der Gemeindevertretersitzung 25.06.2018...............................................Seite 9

Bericht aus dem WAZV der Gemeindevertretersitzung 25.06.2018.............................................Seite 10

Bestätigte Niederschrift der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen vom 09.04.2018 .................................Seite 11

Bestätigte Niederschrift der öffentlichen Gemeindevertretersitzungen vom 02.05.2018 .................................Seite 17

Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagestätten, als Betreuungsangebot der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrundschule „Am Kiefernwald“ (IKTB) und Tagespflegestellen in der Gemeinde Michendorf (Kostenbeitragssatzung)...................................................................Seite 18

1. Änderung der Neufassung der Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langerwisch“ vom 07. November 2017 ...................Seite 24

1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 28.11.2016 .................Seite 24

1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 10.02.2014 ............................................................Seite 24

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ der Gemeinde Michendorf /OT Michendorf, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ................................................Seite 25

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 05/2017 „Grenzstraße“ der Gemeinde Michendorf / OT Wildenbruch , Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ......................Seite 26

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 04/2018 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde Michendorf/OT Stücken ...........................................Seite 27

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG, Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 03/2017 „Schwalbenweg“ der Gemeinde Michendorf /OT Michendorf, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB ................................................Seite 27

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 05/2018 „Peter-Huchel-Chaussee/An den Bergen“ der Gemeinde Michendorf/OT Wilhelmshorst ............................................................................Seite 28

1. Änderung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB vom 16.08.2004 ...................................................................Seite 28

1. Änderung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 16.08.2004 ...............................Seite 28

Änderung des Beschlusses 34/2018 zur Umbenennung des „Michendorfer Platzes“ in Wilhelmshorst in „Wilhelm-Mühler-Platz“ im Ortsteil Wilhelmshorst – Widmung ....................Seite 29

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG, Beschluss über die Änderung und die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ im OT Wilhelmshorst ...............................Seite 29

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG, Beschluss über die Änderung und die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung 02/18 „Nahversorgungs-zentrum Luckenwalder Straße“ im OT Michendorf .........................Seite 30

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe-Nieplitz (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ...................Seite 30

Aufruf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .....................................Seite 31

Page 2: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 2 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Gefasste Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 02.05.2018

Drs.-Nr. 77/2018 – Grundsatzbeschluss zum Umbau der Grundschule Wildenbruch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt den Um-bau der Grund schule Wildenbruch zur Erweiterung der Garderoben und stimmt gleichzeitig einer über planmäßigen Mehraufwendung in Höhe von 85.000,00 € zu. Die geplanten Kosten für die Maßnahme sind möglichst zu unterschreiten. Des Weiteren soll die künf tige Entwicklung am Standort fortgeführt werden. Hierzu ist ein Konzept zur Entwicklung zu erarbeiten.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

Gefasste Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 25.06.2018

Drs.-Nr. 32/2018

Aufstellung des B-Plans 05/2018 „Peter-Huchel-Chaussee/An den Bergen“ (OT Wilhelmshorst) im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB (Bebau-ungsplan der Innenentwicklung) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für den in der Anla-ge dargestellten Geltungsbereich im OT Wilhelmshorst zur Schaffung von Wohnbebauung (Reines Wohngebiet).

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Es ist eine ökologische Begleitung des Planverfahrens vorzusehen.

Eine ortsverträgliche Parzellierung bezüglich der Grundstücksgrößen soll sichergestellt werden. Insoweit soll geplant werden, eine Mindestgrund-stücksgröße von 1.000 qm für Einzelhausbebauung und 800 qm für eine Doppelhaushälfte vorzusehen, sowie eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 0,3. Die genaue Festsetzung und Abwägung zu diesen Punkten bleibt dem weiteren Verfahren überlassen. Im Vorentwurf ist, neben den vorstehenden Punkten, eine Ringerschließung vorzusehen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird ermächtigt, mit dem Vor-habenträger städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Planungsabsicht abzuschließen. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Maßnahme so-wie eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 9

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Frau Silvia Zander XHerrn Christian Worm XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Ralf Jechow XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Udo Reich XHerrn Ernst Joachim Sattler XHerrn Peter Pilling XHerrn Gerhard Mühlbach X

Herrn Dirk Noack XHerrn Andreas Henning XHerrn Heino Ebel XFrau Petra van Dorsten XHerrn Volker-Gerd Westphal XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Hartmut Besch XHerrn Manfred Imme XFrau Marion Baltzer XHerrn Roland Syring XHerrn Reinhard Mirbach XHerrn Jens Schreinicke X

Drs.-Nr. 33/2018

Aufstellung des B-Plans 06/2018 „Wohnen an der alten Gärtnerei“ (OT Wilhelmshorst) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für den in der Anla-ge dargestellten Geltungsbereich im OT Wilhelmshorst zur Schaffung von Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet).

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird ermächtigt, mit dem Vor-habenträger städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Planungsabsicht zu verhandeln und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Maßnahme sowie eventuelle natur-schutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen in der Gemarkung Wilhelmshorst. Dieser Beschluss wurde mit folgender Abstimmung in den Aus-schuss für Bauen und Umweltschutz (9.08.2018) vertagt

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 8 | Enthaltungen: 3

Drs.-Nr. 37/2018

Grundsatzbeschluss zur Festlegung der Variante für die Erweiterung und Entwicklung des Schul-, Hort-, und Kitastandortes am Meisenweg 1 im OT Michendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die Erwei-terung des Hortes und der Schule im Meisenweg 1 (OT Michendorf) gemäß der in der Anlage beigefügten Variante 4a.

Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird beauftragt, die Aus-schreibung der Planungsleistungen und die technische Ausbauplanung zu veranlassen und der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen. Mit der technischen Ausbauplanung ist eine aktualisierte Kostenschätzung vorzulegen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1

Page 3: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 3 |

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Manfred Imme XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Ernst Joachim Sattler XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Gerhard Mühlbach XFrau Petra van Dorsten XHerrn Dirk Noack XHerrn Ralf Jechow XHerrn Heino Ebel XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Christian Worm XHerrn Peter Pilling XHerrn Udo Reich XFrau Marion Baltzer XHerrn Roland Syring XHerrn Reinhard Mirbach XFrau Silvia Zander XHerrn Andreas Henning XHerrn Hartmut Besch X

Befangen gem. § 22 BbgKVerf Herr Volker-Gerd Westphal

Drs.-Nr. 39/2018

1. Änderung der Neufassung der Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langer-wisch“ vom 07. November 2017

Die Gemeindevertretung Michendorf beschließt nachfolgende 1. Änderung der Gestaltungssatzung vom 07. November 2017:

Der V. Abschnitt Teilbereich C § 19 Abs. 2 ist wie folgt zu ändern:

(2) Als Zäune sind ausschließlich vertikal orientierte schmiedeeiserne Gitter oder Stahlkonstruktionen und Holzlattenzäune in einer Höhe bis max. 1,50 m zulässig. Die Ausbildung eines Sockels einer mit maximal 0,40 m hohen Sockelzone ist erforderlich. Bezugsgröße ist dabei die Oberkante des Gehweges.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

Drs.-Nr. 52/2018

1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigun-gen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 28.11.2016

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die 1. Än-derung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 28.11.2016.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

Drs.-Nr. 59/2018

1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwil-ligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 10.02.2014

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die 1. Än-derung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 10.02.2014.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

Drs.-Nr. 55/2018

Billigung des Entwurfs zum B-Plan 03/2017 „Schwalbenweg“ im OT Mi-chendorf (Stand März 2018) / Offenlegung und Trägerbeteiligung Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 03/2017 „Schwalbenweg“ (OT Michendorf) billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom März 2018 und beschließt dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind zu betei-ligen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 19 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 0Befangen gem. § 22 BbgKVerf: Herr Hartmut Besch

Drs.-Nr. 56/2018

Billigung des Entwurfs zum B-Plan 05/2017 „Grenzstraße“ (Stand Juni 2018)/Offenlegung und Trägerbeteiligung

Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 05/2017 „Grenzstraße“ (OT Wildenbruch) billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom Juni 2018 und beschließt dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

Im Rahmen des Verfahrens ist die Erschließung an das öffentliche Abwas-sernetz vorzusehen. Mit den Investoren sind städtebauliche Verträge zum Ausbau der Straße zur Sicherung des Begegnungsverkehrs im Havariefall sowie den Ausbau der Straßenbeleuchtung zu schließen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 4

Drs.-Nr. 57/2018

Fortführung des B-Planverfahrens 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ (OT Michendorf) im Regelverfahren (§§ 3 und 4 BauGB)

Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ (OT Michendorf) beschließt die Gemeindevertre-tung der Gemeinde Michendorf vorsorglich,

1. die B-Planaufstellung des Bebauungsplans entsprechend dem in der Anlage beigefügten Geltungsbereich nach § 30 BauGB und

2. die Fortführung des Verfahrens im Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB.

Page 4: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 4 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Die in der Zeit von 29. November 2017 bis 12. Januar 2018 durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird als frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 1, 4 Abs. 1 S. 1 BauGB gewertet.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 18 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Ernst Joachim Sattler XHerrn Heino Ebel XHerrn Volker-Gerd Westphal XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Udo Reich XHerrn Andreas Henning XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Hartmut Besch XHerrn Ralf Jechow XFrau Petra van Dorsten XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Peter Pilling XHerrn Manfred Imme XFrau Marion Baltzer XHerrn Roland Syring XHerrn Reinhard Mirbach XFrau Silvia Zander XHerrn Christian Worm XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Gerhard Mühlbach X

Drs.-Nr. 72/2018

Behandlung der vorgetragenen Anregungen und Bedenken der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des B-Plans 02/2017 „Michen-dorfer Heideweg/Stieglitzweg“ (Stand 21. September 2017)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt:

1. die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (nachträglich als frühzeitige Beteiligung der Öffent-lichkeit eingestuft), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (nachträglich als frühzeitige Beteiligung der Behörden eingestuft) vorgetragenen Anregungen und Bedenken gemäß dem in der Anlage beigefügten Abwägungsprotokoll vom 21. März 2018.

2. Allen weiteren vorgetragenen Anregungen und Bedenken kann nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander nicht entsprochen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Abwägungsprotokoll entspre-chend der Mitschrift der Sitzung fortzuschreiben.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 4

Drs.-Nr. 73/2018

Billigung des Entwurfs zum B-Plan 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ im OT Michendorf (Stand 21. März 2018)/Offenlegung und

Trägerbeteiligung Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ (OT Michendorf) billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 21. März 2018 und beschließt dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 4

Drs.-Nr. 69/2018

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/2018 „Birkenwäldchen“ (OT Stü-cken) gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt,

gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des B-Plans 04/2018 „Birkenwäld-chen“ (OT Stücken) für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Ziel des Planverfahrens ist die Schaffung von Wohnbauflächen.

Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird ermächtigt, mit der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung der Pla-nungsabsicht abzuschließen. Dies umfasst insbesondere die Kosten der Maßnahme sowie eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 2

Drs.-Nr. 76/2018

Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Kita „Zwergenhof“ in Michendorf, Ortsteil Langerwisch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die Erwei-terung der Kindertagesstätte „Zwergenhof“ in Michendorf, Ortsteil Langer-wisch zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf bewilligt hierzu eine überplanmäßige Mehraufwendung/ Mehrauszahlung in Höhe von 100.000 EUR.

Dieser Beschluss wurde abgelehnt.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 0 | Nein-Stimmen: 18 | Enthaltungen: 2

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Gerhard Mühlbach XHerrn Peter Pilling XHerrn Udo Reich XHerrn Hartmut Besch XFrau Petra van Dorsten X

Page 5: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 5 |

Herrn Manfred Imme XHerrn Ralf Jechow XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Heino Ebel XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Christian Worm XHerrn Ernst Joachim Sattler XFrau Marion Baltzer XHerrn Roland Syring XHerrn Reinhard Mirbach XHerrn Dirk Noack XFrau Silvia Zander XHerrn Andreas Henning X

Befangen gem. § 22 BbgKVerf: Herr Volker-Gerd Westphal

Drs.-Nr. 78/2018

Überplanmäßige Ausgabe zur Herstellung eines Regenwasserkanals im Bereich der Gleistrasse der Deutschen Bahn AG im Ortsteil Wilhelmshorst, Bereich Dr.-Albert-Schweitzer-Str. 9 - 11

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt,

mit der Deutschen Bahn AG einen Gestattungsvertrag abzuschließen, um die Gleisanlagen am Haltepunkt Wilhelmshorst zu kreuzen und somit die Regenentwässerung im Bereich „An der Bahn“ OT Wilhelmshorst sicher-zustellen.

Die Gemeinde Michendorf beschließt gleichzeitig die Wiederherstellung eines Regenwasserkanals unter den Gleistraßen am Haltepunkt Wilhelms-horst mit einer überplanmäßigen Ausgabe von 120.000,00 Euro.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

Drs.-Nr. 81/2018

Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwal-der Straße“ OT Michendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Änderung des Flächennut-zungsplans 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Mi-chendorf) gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 2 (4) BauGB.Im Rahmen des Änderungsverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB er-stellt.Die Änderung der Darstellung „Gemischte Baufläche“ und „Fläche für Wald“ in „Sonderbaufläche Einzelhandel“ betrifft den in der Anlage darge-stellten Geltungsbereich von ca. 1,8 ha.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 6 | Enthaltungen: 0

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Frau Petra van Dorsten XHerrn Gerhard Mühlbach XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Ernst Joachim Sattler XHerrn Peter Pilling XHerrn Volker-Gerd Westphal XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Udo Reich XHerrn Hartmut Besch XFrau Marion Baltzer XHerrn Reinhard Mirbach XHerrn Andreas Henning XHerrn Ralf Jechow XHerrn Heino Ebel XHerrn Christian Worm XHerrn Dirk Noack XFrau Silvia Zander XHerrn Manfred Imme XHerrn Roland Syring XHerrn Jens Schreinicke X

Drs.-Nr. 84/2018

Satzungsbeschluss über die Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, als Betreuungsangebot der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtags-grundschule „Am Kiefernwald“ (IKTB) und Tagespflegestellen in der Ge-meinde Michendorf (Kostenbeitragssatzung)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die in der Anlage beigefügte Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten, als Betreuungsangebot der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der ver-lässlichen Halbtagsgrundschule „Am Kiefernwald“ (IKTB) und Tagespfle-gestellen in der Gemeinde Michendorf (Kostenbeitragssatzung) in der Fas-sung der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Elternbeitragskalkulation vom 10. April 2018.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 3

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Andreas Henning XHerrn Christian Worm XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Heino Ebel XHerrn Dirk Noack XFrau Silvia Zander XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Ernst Joachim Sattler XHerrn Peter Pilling XHerrn Volker Wiedersberg X

Page 6: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 6 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Herrn Ralf Jechow XFrau Petra van Dorsten XHerrn Udo Reich XHerrn Hartmut Besch XHerrn Manfred Imme XFrau Marion Baltzer XHerrn Roland Syring XHerrn Reinhard Mirbach XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Gerhard Mühlbach X

Drs.-Nr. 89/2018

Beschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung über die Kostenaus-gleichszahlungen und der Finanzierung von Kindertagesbetreuungsangebo-ten in Kindertagesstätten im Landkreis Potsdam-Mittelmark

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt den Beitritt zur Rahmenvereinbarung über die Kostenausgleichszahlungen und der Finanzierung von Kindertagesbetreuungsangeboten in Kinder-tagesstätten im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Anlage).

2. Mit gleichem Beschluss beauftragt die Gemeindevertretung der Ge-meinde Michendorf den Bürgermeister zum Abschluss eines Pachtver-trages mit dem freien Träger Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalver-band Potsdam-Mittelmark-Fläming für das im Eigentum der Gemeinde Michendorf befindliche Grundstück Flur 4, Flurstück 73 im Ortsteil Wilhelmshorst ausschließlich für den Betrieb einer Kindertagesstätte in Containerbauweise mit mindestens 75 bis maximal 100 Plätzen für die Dauer von zwei Jahren mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Pacht beträgt jährlich 1,00 EUR.

3. Gleichzeitig wird das pädagogische Konzept (Anlage) des Trägers zu-stimmend zur Kenntnis genommen.

4. Mit gleichem Beschluss stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf einem außerplanmäßigen Mehraufwand für das Haushalts-jahr 2018 in Höhe von 178.904,88 EUR für die Zahlung der Entgelte und einer außerplanmäßigen Mehrauszahlung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 150.000,00 EUR zur Schaffung der baulichen Rahmenbe-dingungen zu.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 18Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Reinhard Mirbach XHerrn Roland Syring XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Udo Reich XFrau Marion Baltzer XHerrn Manfred Imme XHerrn Dirk Noack XFrau Silvia Zander XHerrn Andreas Henning XHerrn Ralf Jechow XFrau Petra van Dorsten XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Christian Worm XHerrn Ernst Joachim Sattler X

Herrn Peter Pilling XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Gerhard Mühlbach X

Befangen gem. § 22 BbgKVerf: Herr Hartmut Besch

Michendorf, 26.06.2018

AmelungStabsstelle

Gefasste Beschlüsse aus der öffentlichen Fortsetzungssitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 02.07.2018

Drs.-Nr. 85/2018

Billigung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nah-versorgungszentrum Luckenwalder Straße“ im OT Michendorf/Offenlegung und Trägerbeteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf billigt den vorliegenden Vorentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung 02/18 „Nahversorgungszen-trum Luckenwalder Straße“ im OT Michendorf in der Fassung vom April 2018 und beschließt dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 4 | Enthaltungen: 1

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Ralf Jechow XHerrn Andreas Henning XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Manfred Bellin XFrau Claudia Günther XHerrn Gerhard Mühlbach XHerrn Dirk Noack XFrau Silvia Zander XHerrn Heino Ebel XHerrn Volker-Gerd Westphal XHerrn Christian Worm XHerrn Peter Pilling XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Hartmut Besch XFrau Marion Baltzer XHerrn Reinhard Mirbach X

Drs.-Nr. 82/2018

Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Hu-chel-Chaussee“/OT Wilhelmshorst Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Änderung des Flächennut-zungsplans 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wil-helmshorst) gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 2 (4) BauGB. Im Rahmen des Änderungsverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 7 |

Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB er-stellt. Die Änderung der Darstellung „Wald“ in „Grünfläche“ mit Zweckbestim-mung „Friedhof“ betrifft den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flurstück 2, der Flur 1, Gemarkung Wilhelmshorst) von ca. 0,3 ha.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 3

Drs.-Nr. 86/2018

Billigung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erwei-terung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ im OT Wilhelmshorst/Offenlegung und Trägerbeteiligung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf billigt den vorliegenden Vorentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) in der Fassung vom April 2018 und beschließt dessen öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Die von der Änderung der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 3

Drs.-Nr. 106/2018

Abschlussbericht der „Arbeitsgruppe zur Auswertung und Begleitung der Ergebnisse des externen Prüfers und Zusammenfassung der Ergebnisse für die Gemeindever tre tung“ (AG SRS)

Dieser Beschluss wurde in die öffentliche Sondersitzung der Ge-meindevertretung am 27.08.2018 vertagt.

Drs.-Nr. 79/2018

2. Änderung des Stellenplans 2018 der Gemeinde Michendorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die 2. Ände-rung des Stellenplans der Gemeinde Michendorf für das Jahr 2018 entspre-chend der Anlage (Stand 13.06.2018).

3,0 Stellen Erzieher/in

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

0,25 Stellen technische Kraft

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 6

Befangen gemäß § 22 BbgKVerf: Herr Volker-Gerd Westphal

Drs.-Nr. 91/2018

Fortführung der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in der Kindertages-stätte Stücken, Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe, Inv.-Nr. 158 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die über-planmäßige Ausgabe von 41.600 € für die Realisierung der Modernisie-

rungs- und Sanierungsarbeiten in der Kindertagesstätte Stücken zur Bereit-stellung der Räumlichkeiten für die Betreuung in einer weiteren Gruppe.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2

Drs.-Nr. 96/2018

1. Änderung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB vom 16.08.2004 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Michen-dorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB vom 16.08.2004.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

Drs.-Nr. 98/2018

1. Änderung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Branden-burg für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 16.08.2004 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubei-tragssatzung) vom 16.08.2004.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

Drs.-Nr. 99/2018

Änderung des Beschlusses 34/2018 zur Umbenennung des „Michendorfer Platzes“ in Wilhelmshorst in „Wilhelm-Mühler-Platz“ im Ortsteil Wihelms- horst Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt in Änderung des Beschlusses 34/2018 nur den in der Anlage des Beschlusses markierten Bereich des „Michendorfer Platzes“ in „Wilhelm-Mühler-Platz“ umzuben-nen. Im Übrigen behält die Erschließungsanlage den Namen „Michendorf Platz“

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 4

Drs.-Nr. 100/2018

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe zu erhöhten Aufleitmengen auf die KA Stahnsdorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt eine über-planmäßige Ausgabe in Höhe von 24.061,45 EUR zur Deckung der Kosten für die erhöhten Aufleitmengen auf die KA Stahnsdorf.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 8 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Drs.-Nr. 25/2018

Erstmalige Herstellung der Straße „Langerwischer Weg“, Gemeinde Mi-chendorf – OT Wildenbruch (technisches Bauprogramm und Kostenrahmen) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die erstma-lige Herstellung der Straße „Langerwischer Weg“ für den selbständig zu nutzenden Bereich von der Einmündung „B 2“ bis zur Einmündung Elster-straße (Ende der Bebauung)“ (Anlage1) im OT Wildenbruch gemäß dem beiligenden technischen Bauprogramm und Kostenrahmen.

Bei der Baumaßnahme ist ein Kostenrahmen von 430.000,00 EUR möglichst zu unterschreiten.Die Mittel sind in die Haushaltsplanung 2019 einzustellen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 3

Beratung und Bestätigung über die Annahme von Spenden

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1

Drs.-Nr. 23/2018

Pachtvertrag für eine Gewerbeeinheit Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, einen in der Anlage beigefügten Pachtvertrag für eine Gewerbeeinheit.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 10 | Nein-Stimmen: 4 | Enthaltungen: 4

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Volker Wiedersberg XHerrn Heino Ebel XHerrn Volker-Gerd Westphal XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Ralf Jechow XHerrn Peter Pilling XHerrn Hartmut Besch XHerrn Dirk Noack XFrau Silvia Zander XHerrn Andreas Henning XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Christian Worm XFrau Marion Baltzer XHerrn Reinhard Mirbach XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Gerhard Mühlbach XHerrn Manfred Bellin XFrau Claudia Günther X

Drs.-Nr. 40/2018

Verkauf von Grund/Boden in der Gemarkung Fresdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, den Verkauf von Grund/Boden.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 17 Ja-Stimmen: 11 | Nein-Stimmen: 4 | Enthaltungen: 2

Drs.-Nr. 54/2018

Änderung des Beschlusses vom 19.02.2018 (Drs. 5/2018) über den städte-baulichen Vertrag zum B-Plan 04/2017 „Lilienweg“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat die Änderung ab-gelehnt.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 0 | Nein-Stimmen: 14 | Enthaltungen: 4

Drs.-Nr. 90/2018

Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Teltomatgeländes (OT Michendorf) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 18 Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 2 | Enthaltungen: 2

Michendorf, 03.07.2018

AmelungStabsstelle

Korrektur eines fehlerhaften Abdruckes im Amtsblatt Nummer 03/2018, Seite 9:

In der Bekanntmachung der bestätigten N i e d e r s c h r i f t über die 32. Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 19.02.2018 von 19:00 Uhr bis 20:38 Uhr (bestätigt in der Gemeindevertreter-sitzung am 09.04.2018) sind unter TOP 8.15 bei der namentlichen Abstimmung die Überschriftwörter „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“ versehentlich nicht mit abgedruckt worden. Es folgt der korrigierte Protokollauszug:

8.15 Entscheidung über die Abhilfe zu einem Abweichungsan-trag zum Bebauungsplan 01/2/93 „Heideweg/Flottsteller Straße“ 136/2017 Herr Mirbach erläutert zunächst den Sachverhalt. Die Sitzung wird auf An-trag von Frau Baltzer in der Zeit von 20.09 Uhr bis 20.14 Uhr unterbrochen.

Nach weitergehender Diskussion der Mitglieder, insbesondere über eine Selbstbindung durch den bereits gefassten Beschluss sowie die erhebli-chen Überschreitungen der Festsetzungen, beantragt Herr Westphal die namentliche Abstimmung. Herr Mirbach weist darauf hin, dass zum jet-zigen Verfahrensstand eine namentliche Abstimmung rechtlich zwingend erforderlich sei, da er den Beschluss beanstandet habe und sich damit der Antrag erübrigt.

Herr Schreinicke weist darauf hin, dass der Ortsbeirat Michendorf einstim-mig die Bebauung abgelehnt habe.

Frau Zander lässt sodann über die Variante 1 der Beschlussvorlage wie folgt

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 9 |

namentlich abstimmen:

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Frau Marion Baltzer XHerrn Manfred Imme XHerrn Reinhard Mirbach XHerrn Manfred Bellin XHerrn Hartmut Besch XHerrn Heino Ebel XHerrn Peter Pilling XHerrn Dirk Noack XHerrn Ralf Jechow XHerrn Gerhard Mühlbach XHerrn Eckhard Reinkensmeier XHerrn Udo Reich XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Ernst Joachim Sattler XHerrn Roland Syring XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Volker-Gerd Westphal XHerrn Christian Worm XFrau Silvia Zander X

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt,

dem Widerspruch für die Abweichung von der GRZ I und GRZ II sowie der Errichtung der Terrasse außerhalb des Baufensters auf dem Grundstück Ge-markung Michendorf Flur 1 Flurstücke 1533, 1542 nicht abzuhelfen und die Akte zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung des Widerspruchver-fahrens an den Landkreis Potsdam-Mittelmark weiterzuleiten.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 9 | Nein-Stimmen: 8 | Enthaltungen: 2

Bericht des Bürgermeisters aus der Gemeindevertretersitzung 25.06.2018

Radweg an der L77Wie bereits informiert, benötigt der Landesstraßenbetrieb für den Bau ein Entwässerungskonzept für das Gelände an der Zufahrt zum Rosengut. Das betroffene Unternehmen hat mittlerweile ein entsprechendes Konzept er-stellen lassen und an den Landesstraßenbetrieb übersandt. Das abschlie-ßende Gespräch zu den erforderlichen Maßnahmen wird am 17. Juli 2018 in der Gemeindeverwaltung stattfinden.

Sperrung der L77 in der Ortslage LangerwischAufgrund einer Havarie erfolgte eine Vollsperrung der L77 in Langerwisch. Mittlerweile ist ein Busersatzverkehr organisiert, die Bauarbeiten sollen nach langer Suche einer geeigneten Firma zügig durchgeführt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der L77 ist bis 13. Juli 2018 befristet.Sperrung der Nesselgrundbrücke B2Aufgrund einer E-Mail zum Brand- und Katastrophenschutz wurde der Ge-meinde Michendorf bekannt, dass eine Vollsperrung der Nesselgrundbrücke durch die Landeshauptstadt Potsdam in beide Richtungen ab dem 9. Juli 2018 geplant ist. Die Gemeinden Michendorf, Nuthetal und Schwielowsee wurden an dem Verfahren nicht beteiligt.Gemeinsam mit meinen Kolleginnen aus Nuthetal und Schwielowsee wur-

de daher das als Anlage beigefügte Schreiben an den Oberbürgermeister, Herrn Jakobs geschickt.

Ausbau der Potsdamer Straße (Luckenwalder bis Tankstelle)Die Gehwegbauarbeiten sind abgeschlossen. Aufgrund einer Havarie wur-de durch die Deutsche Telekom ein Teil des Weges wieder geöffnet und unsachgemäß verschlossen. Die Verwaltung hat sich bereits mit der Tele-kom in Verbindung gesetzt, damit der Gehweg zeitnah wieder in Ordnung gebracht wird. Des Weiteren ist auch die Deckensanierung abgeschlossen. Derzeit werden die Restarbeiten (Markierungen, Randstreifen usw.) durch-geführt.

Ausbau der Dr.-Albert-Schweitzer StraßeAufgrund der ungeplanten Bauarbeiten der Netzagentur Berlin Brandenburg (NBB) kam es im Bauablauf zu Verzögerungen. Trotz rechtzeitiger Ankün-digung durch die Gemeinde hat NBB erst bei Beginn der Baumaßnahmen mitgeteilt, ihre Leitungen erneuern zu wollen. Am 20. Juni 2018 wurde der Gemeinde zudem mitgeteilt, dass die bauausführende Firma Insolvenzan-trag gestellt hat.Der NBB wurde eine letzte Frist zur Durchführung der Maßnahmen bis zum Abschluss der 26 KW. gestellt.Der Gehweg ist bereits im Bereich Peter-Huchel-Chaussee bis Rosenweg fertiggestellt. Die Maßnahme befindet sich trotz der Verzögerungen im Zeitplan.

Ausbau der L73 von Fresdorf nach Stücken (einschließlich Radweg)Am 12. April 2018 fand zum Ausbau die Anlaufberatung beim Landesstra-ßenbetrieb (LS) statt. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Ausbau-maßnahmen voraussichtlich in den Sommerferien 2019 stattfinden. Eine Durchführung in den Herbstferien 2018 wird derzeit durch den LS geprüft. Im Rahmen des Termins wurde durch die Gemeinde Michendorf gefordert, die Ortsdurchfahrt auch innerhalb der Ortslage Stücken zu sanieren (Auszug aus dem Protokoll anbei). Dies wurde zurückgewiesen.Zudem wurde auf das von mir an Frau Ministerin Schneider gerichtete Schreiben geantwortet.

Zukünftige Kita Potsdamer StraßeDie Bauarbeiten in der Kita sind weiterhin im Zeitplan, so dass Anfang November mit der Eröffnung gerechnet wird. Mittlerweile liegt eine För-dermittelzusage für den einzubauenden Aufzug (ca. 60.-80.T) vor, zurzeit werden die Unterlagen für die ILB vervollständigt.

Ausbau der HubertusstraßeDerzeit finden Arbeiten an der Trinkwasserleitung statt. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Straßenausbauarbeiten durchgeführt. Die Vergabe der Leistung ist bereits erfolgt.

Ausbau AmselwegDerzeit befindet sich die Maßnahme im Zeitplan. In der 26. KW wird die Schottertragschicht eingebracht. Die Fertigstellung wird voraussichtlich in der 29.KW/30.KW erfolgen.

Kreuzung Flottsteller Straße/BahnstraßeDas Vergabeverfahren zum Umbau der Kreuzung ist abgeschlossen. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich am 05. Juli 2018 beginnen.

Bahnhof MichendorfDie Sanierungsarbeiten der Eingangshalle des Bahnhofs Michendorf ma-chen sichtbare Fortschritte. Der Eigentümer will, sobald die Baugenehmi-gung vorliegt, mit der Fertigstellung der gesamten Restauration und der Errichtung eines Kiosks beginnen.

Bahnhof WilhelmshorstIn der letzten Sitzung des GBA wurde durch die Deutsche Bahn das Konzept zum barrierefreien Umbau des Bahnhofs Wilhelmshorst vorgestellt.

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 10 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Bericht aus dem WAZV aus der Gemeindevertretersitzung am 25.06.2018

In der Anlage übersende ich Ihnen die durch den Wasser- und Abwas-serzweckverband „Mittelgraben“ 2018 geplanten Baumaßnahmen in der Gemeinde Michendorf.

Brandschutzkonzept für die Gemeinde MichendorfAuf Grundlage des Beschlusses GV Drs. 14/2018 vom 19.02.2018 wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Mit der Umsetzung wurde die Fa. For-schungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katast-rophenschutz m.b.H. zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes beauftragt. Am 10. Juli 2018 findet gemeinsam mit der Gemeindewehrführung hierzu das Auftaktgespräch statt.

AG LeitbildIn einer Vielzahl von Sitzungen hat die AG Leitbild einen Entwurf „Gemeinde Michendorf 2030 – Unser Leitbild“ fertiggestellt. In der Sitzung des GBA am 28.06.2018 wird die AG den Entwurf vorstellen und kann Rückfragen beantworten.

AG GewogIn der letzten Sitzung der AG Gewog, an der auch Herr Grubert (BM Klein-machnow) und Frau Schmidt (Gewog) teilnahmen, wurden eine Vielzahl noch offener Fragen und Bedingungen diskutiert. Im Ergebnis wurde die Gewog gebeten, den Entwurf eines konkreten Einbringungsvertrages bei einem Notar zu beauftragen. Der Vertragsentwurf soll der AG im August vorgelegt werden. Anschließend ist vorgesehen, den Vertragsentwurf in die Fachausschüsse, die Ortsbeiräte und die Gemeindevertretung am 8. Oktober 2018 einzubringen.

Verkehrskonzept und Reit-, Wander- und Radwegekonzept In der nächsten Sitzung des GBA am 28.06.2018 werden der akutelle Stand sowie die weiteren Verfahrensschritte des Verkehrskonzepts durch das Pla-nungsbüro vorgestellt.

Abschluss des Widerspruchverfahrens Flottsteller 19cMit Beschluss Nr. 136/2017 wurde der Widerspruch hinsichtlich des o. g. an den Landkreis abgegeben. Mit Bescheid vom 12. Juni 2018 wurde der Widerspruch durch den Landkreis zurückgewiesen und die gemeindliche Entscheidung bestätigt.

Besuch in RusslandZurzeit sind 4 Jugendliche aus Michendorf in Russland zu Besuch, die am Projekt „Fußballbrücken“ teilnehmen. Hierbei bereisen diese St.Petersburg, Moskau, Rostow am Don und Sotschi. Auf Einladung des Landessportbun-des habe ich am 16. Juni 2018 die Auftaktveranstaltung in Novodewjatkino mit meinem Bürgermeisterkollegen eröffnet.

Nutzung des ehemaligen „sensconvent“ HotelsAuf telefonische Nachfrage hat der Landkreis mitgeteilt, dass die Inbetrieb-nahme des ehemaligen Hotels als Flüchtlingsunterkunft für das 2. Halbjahr 2018 fest eingeplant ist. Sobald konkretere Angaben vorliegen, wird es eine umfassende Information geben.

Energie- und KlimaschutzkonzeptDie mit der Erstellung beauftragte Firma hat Potentiale und Maßnahmen erarbeitet, die im Rahmen eines zweiten öffentlichen Workshops am 20.06.2018 im Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“ (Potenzialanalyse) prä-zisiert worden sind. Ein Ergebnis der bisherigen Arbeit ist die Herstellung von Aufklebern und Buttons (freies Muster auf Ihren Tischen). Der Ergebnis-bericht und der Beschluss des Konzeptes sind für die Gemeindevertretersit-zung am 3.09.2018 vorgesehen. Mitte August wird zusätzlich das Schulpro-jekt „Klimacomic“ in den oberen Klassen durchgeführt.

Umzug EMB nach MichendorfDie EMB Energie Mark Brandenburg GmbH verlegt Anfang 2020 den Sitz ihrer Hauptverwaltung von Potsdam nach Michendorf. Hier wird das Unter-nehmen einen Neubau im ehemaligen Teltomat-Gelände im neuen Ortszen-trum beziehen. Das Objekt wird durch den Energiedienstleister, der derzeit 74 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt, genutzt.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Langerwisch erfolgreich

durchgeführtDie Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Ortskerne Alt- und Neu-Langer-wisch“ ist abgeschlossen. Das Ergebnis der langjährigen Sanierungsmaß-nahme war erfolgreich. Ende Mai erhielten alle Haushalte im Sanierungsge-biet im Ortsteil Langerwisch die frisch gedruckte Broschüre zur Umsetzung des städtebaulichen Förderprogramms sowie die Gestaltungssatzung in ihren Briefkasten. Zusätzlich erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Broschüren in den Sprechstunden des Ortsvorstehers Wolfgang Kroll und in der Gemeindeverwaltung.

Wechsel Zusteller für das Amtsblatt / GemeindezeitungIn letzter Zeit gab es aus der Bevölkerung vermehrt Hinweise, dass das Amtsblatt der Gemeinde nicht in alle Briefkästen gelangt. Die Gemeinde Michendorf ist gesetzlich nicht verpflichtet, dass Amtsblatt an alle Haus-halte zu verteilen. Dennoch halte ich diesen freiwilligen Service für wichtig. Nach mehreren Beschwerden hierüber wurde uns vom bisherigen Zusteller gekündigt. Das kommende Amtsblatt wird ab 12. Juli durch einen neuen Zusteller ausgetragen.

Reinhard MirbachBürgermeister

Page 11: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 11 |

Niederschrift über die 33. Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 09.04.2018 von 19:00 Uhr bis 21:39 Uhr

Sitzungsort: Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf

Anwesend waren:Zander, Silvia FBL/UWGBaltzer, Marion CDUBellin, Manfred FBL/UWGBesch, Hartmut FDPEbel, Heino CDUGünther, Claudia Bündnis für MichendorfHenning, Andreas CDUImme, Manfred CDUJechow, Ralf Bündnis für MichendorfMirbach, Reinhard BürgermeisterMühlbach, Gerhard AG SPD/LINKENoack, Dirk FDPPilling, Peter AG SPD/LINKESattler, Ernst Joachim Bündnis für MichendorfSchreinicke, Jens CDUSommerlatte, Gerd FBL/UWGSyring, Roland CDUvan Dorsten, Petra Bündnis 90/Die Grünen

Westphal, Volker-Gerd AG SPD/LINKEWiedersberg, Volker Bündnis 90/Die GrünenWorm, Christian AG SPD/LINKE

Abwesend waren (entschuldigt):Reich, Udo FBL/UWG

Abwesend waren (unentschuldigt):Reinkensmeier, Eckhard Bündnis für Michendorf

Vertreter der Gemeindeverwaltung:Gerhardt, C. M. – stv. Bürgermeister, Leiter der Abteilung für Bauen/Öf-fentliche OrdnungFischer, I. – Leiterin der Abteilung Bürgerservice, Verwaltungsdienstleis-tungen und SozialesAmelung, S. – Leiterin StabsstelleBecker, S. – Protokollantin

Gäste:Häsel, S. – OVS Fresdorf14 Bürger

Pressevertreter:Herrmann, D. – „Märkischer Bogen“Steglich, J. – „MAZ“

Page 12: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 12 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Bestätigte Tagesordnung

Öffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bestätigung/eventuelle Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung

vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – 5. Bestätigung der Tagesordnung 6. Einwohnerfragestunde 7. Informationsvorlagen 7.1 Bestandsaufnahme der gemeindlichen Bildungseinrichtungen Info 47/2018 8. Beschlusskontrolle 9. Beratung und Beschlussfassung 9.1 Beschluss zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur

kurzfristigen Erhöhung der Kita-Kapazitäten. 45/2018 9.2 Grundsatzbeschluss zum Umbau der Grundschule Wildenbruch

48/2018 9.3 Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Vorschlags-

liste für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019-2023 36/2018

9.4 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01/2018 „An der Rotdornallee“ (OT Michendorf) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, 13b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 16/2018

9.5 Billigung des geänderten Entwurfs zum B-Plan 04/2016 „Feldstraße“ im OT Michendorf (Stand Februar 2018) / Offenlegung und Trägerbetei-ligung 24/2018

9.6 Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Mehraufwendung/Mehraus-zahlung im HH-Jahr 2017 in Höhe von 66.815,41 € zur Bezahlung des Straßenbaubeitragsbescheides „Straße am Sportplatz“ 26/2018

9.7 Repräsentationssatzung der Gemeinde Michendorf 27/2018 9.8 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Er-

schließungsanlage „Menzelstraße“ für den Bereich zwischen der Ein-mündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 28/2018

9.9 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Er-schließungsanlage „Rembrandtstraße“ für den Bereich zwischen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 29/2018

9.10 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Er-schließungsanlage „Feuerbachstraße“ für den Bereich zwischen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 30/2018

9.11 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Er-schließungsanlage „Lenbachstraße“ für den Bereich zwischen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 31/2018

9.12 Antrag auf Umbenennung des Michendorfer Platzes in Wilhelmshorst in Wilhelm-Mühler-Platz im Ortsteil Wilhelmshorst 34/2018

9.13 Ortsdurchfahrt L 73 44/2018 9.14 Freigabe von Haushaltsmitteln aus der Haushaltsstelle „Wirtschafts-

förderung“ 46/2018 9.15 Änderung und Ergänzung des Beschlusses GV/96/2014 zur Beteiligung

der Gemeindegremien an Entscheidungen zur Abweichung von Plan-festsetzungen 140/2017

10. Bericht des Bürgermeisters Bericht 67/2018 11. Bericht aus dem WAZV „Mittelgraben“12. Anfragen und Anregungen von Fraktionen und Gemeindevertretern

sowie im Rahmen ihrer Zu ständigkeit von Ortsvorstehern/innen, den Vorsitzenden der Beiräte gemäß Hauptsatzung und den Beauftragten gemäß Hauptsatzung

Gegenstand und Inhalt der Sitzung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung Frau Zander eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Gäste und stellt die Anwesenheit fest.

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung wird festgestellt.

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Es sind 18 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

4. Bestätigung/eventuelle Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil –

Die Niederschriften werden bestätigt.

5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen seiner Fraktion FBL/UWG Rederecht für Frau Heinrich, Direktorin der Grundschule Wildenbruch, zum TOP 9.13.

Herr Mirbach regt an, TOP 9.12 sowie TOP 9.13 vorzuziehen und als TOP 9.1 sowie TOP 9.2 zu beraten. Die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Herr Sattler nimmt ab 19.04 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 19 stimmbe-rechtigte Mitglieder anwesend.

Die Tagesordnung wird mit der Änderung einstimmig bestätigt.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 18 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1

6. Einwohnerfragestunde Herr Westphal nimmt ab 19.05 Uhr an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 20 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Ein Bürger berichtet über den katastrophalen Zustand der BMX-Bahn und der Straße im „Hasenweg“ im OT Michendorf, dort kommt es zu starken Verunreinigungen die seitens der Anwohner beseitigt werden müssen. Herr Gerhardt weist darauf hin, dass die Reinigungspflicht dem Bauträger obliegt und dieser bereits mehrfach auf seine Verpflichtung hingewiesen wurde. Am 10. April 2018 findet ein weiteres Gespräch mit dem Bauträger statt. Seitens des Ordnungsamtes sollen zukünftig regelmäßige Kontrollen stattfinden.

7. Informationsvorlagen 7.1 Bestandsaufnahme der gemeindlichen Bildungseinrichtungen

Info 47/2018 Fischer erläutert anhand einer Präsentation den derzeitigen IST-Zustand in den Kita-Einrichtungen der Gemeinde Michendorf. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Frau Baltzer nimmt ab 19.24 Uhr an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 21 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Es wird moniert, dass die Verwaltung erst zum jetzigen Zeitpunkt über das Ausmaß der Thematik informiert, obwohl die unzureichenden Kita-Plätze bereits seit geraumer Zeit bekannt sind. Dies wird seitens Herrn Mirbach entschieden zurückgewiesen, da die Problematik bereits mit der Kita-Prog-nose im Jahr 2016 den Gemeindevertretern vorgestellt und seitdem mehr-mals in die entsprechenden Ausschüsse eingebracht wurde.

Page 13: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 13 |

8. Beschlusskontrolle Herr Pilling nimmt Bezug auf die per Beschluss einberufene Arbeitsgruppe „Altersgerechter und sozialer Wohnungsbau“ und regt an, zur nächsten Ge-meindevertretersitzung eine Stellungnahme zum aktuellen Sachstand der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe vorzulegen.

Herr Henning merkt an, dass ihm bei dem angeführten „Erledigungsver-merk“ ein zeitlicher Rahmen fehlt. Es sollte eine Frist/Termin notiert wer-den, um die Erledigung und mögliche Ursachen der Verzögerung absehen zu können.

9. Beratung und Beschlussfassung

9.1 Beschluss zur Durchführung eines Interessenbekundungs-verfahrens zur kurzfristigen Erhöhung der Kita-Kapazitäten. 45/2018

Herr Westphal erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungstisch. Es sind 20 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Herr Mirbach erläutert den Mitgliedern ausführlich die Hintergründe sowie die Eilbedürftigkeit dieser Beschlussvorlage. Die Mitglieder bringen ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass diese Thematik nicht schon viel frü-her angegangen wurde. Herr Mirbach verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits im Jahr 2016 allen Gemeindevertretern vorgelegte Kitabe-darfsanalyse, welche die derzeitige Notsituation bereits prognostizierte. Weiterhin wurde die Angelegenheit mehrfach in den Ortsbeirat Langer-wisch und den Ausschuss für Soziales und Kultur eingebracht hinsichtlich einer Erweiterung der Kita in Langerwisch. Dies wurde abgelehnt. Zudem sei das Projekt Kita „Potsdamer Straße 32“ eingebracht und durch den Gre-mienlauf verzögert worden.

Herr Mirbach informiert außerdem darüber, dass bereits einzelne freie Träger ihre Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren suggeriert haben. Sollte dieses dennoch ins Leere laufen, so wird die Angelegenheit in dem GBA zur Beratung weiterer Alternativen vorgelegt werden.

Herr Henning stellt noch einmal klar, dass der Bedarf besteht und nunmehr eine schnelle Übergangslösung durch Container stattfinden sollte. Er spricht sich damit für das genannte Verfahren aus, um kurzfristig den Bedarf sach-gerecht abzudecken.

Nach weitergehender Diskussion schlägt Herr Wiedersberg die Aufnahme der folgenden Formulierung vor: „Im gleichen Zuge ist die Erweiterung der Kita in Langerwisch zu Lasten der Räume des Ortsvorstehers/Ortsbeirates erneut einzubringen.“

Auf Antrag von Herrn Schreinicke lässt Frau Zander sodann über die geän-derte Beschlussvorlage wie folgt namentlich abstimmen:

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Reinhard Mirbach XHerrn Manfred Bellin XHerrn Hartmut Besch XHerrn Manfred Imme XHerrn Ralf Jechow XHerrn Gerhard Mühlbach XHerrn Heino Ebel XFrau Claudia Günther XHerrn Andreas Henning XHerrn Dirk Noack XHerrn Peter Pilling XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Ernst Joachim Sattler X

Herrn Roland Syring XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Volker Wiedersberg XFrau Petra van Dorsten XFrau Silvia Zander XHerrn Christian Worm XFrau Marion Baltzer X

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die Durch-führung eines Interessenbekundungsverfahrens über die Errichtung und den Betrieb einer Kita durch einen freien Träger zur kurzfristigen Erhöhung der Kita-Kapazitäten in der Gemeinde Michendorf. Im gleichen Zuge ist die Er-weiterung der Kita in Langerwisch zu Lasten der Räume des Ortsvorstehers/Ortsbeirates erneut einzubringen.

Nachtrag zur Niederschrift der Gemeindevertretung vom 09.04.2018 aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.06.2018 (Einwen-dungen zur Niederschrift)

Zum TOP 9.1 wird ergänzt: „Herr Sommerlatte erläutert erhebliche Beden-ken zum vorgeschlagenen Standort der neuen Kita in Wilhelmshorst.“

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 13 | Nein-Stimmen: 5 | Enthaltungen: 2

Befangen gem. § 22 GO: Herrn Volker-Gerd Westphal

9.2 Grundsatzbeschluss zum Umbau der Grundschule Wildenbruch 48/2018

Herr Westphal erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungstisch. Es sind 20 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Frau Heinrich, Direktorin der Grundschule Wildenbruch, wird mehrheitlich Rederecht erteilt. Diese informiert die Mitglieder über ihre Sicht zur derzei-tigen Situation in der Grundschule Wildenbruch.

Sowohl Frau Günther als auch Herr Imme äußern ihre Verwunderung hin-sichtlich der vorgetragenen Probleme, da diese zum Teil durch interne Or-ganisation beseitigt werden können. Dem schließt sich Herr Henning an, indem er auf die schulinterne Lösungssuche verweist, ggf. müsse die Orga-nisation überdacht werden.

Herr Bellin beantragt im Namen der Fraktion FBL/UWG die namentliche Abstimmung.

Nach weitergehender Beratung der Mitglieder schlägt Herr Gerhardt folgen-de Ergänzung vor: „Des Weiteren soll die künftige Entwicklung am Standort fortgeführt werden. Hierzu ist ein Konzept zur Entwicklung zu erarbeiten.“

Darüber lässt Frau Zander wie folgt abstimmen:

Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 3

Frau Zander lässt sodann über die geänderte Beschlussvorlage wie folgt namentlich abstimmen:

Namentliche Abstimmung

Ja Nein Enth.Herrn Reinhard Mirbach XHerrn Gerhard Mühlbach XHerrn Hartmut Besch XHerrn Manfred Bellin X

Page 14: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 14 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Herrn Peter Pilling XHerrn Ralf Jechow XHerrn Dirk Noack XFrau Marion Baltzer XFrau Claudia Günther XHerrn Heino Ebel XHerrn Manfred Imme XHerrn Andreas Henning XHerrn Jens Schreinicke XHerrn Ernst Joachim Sattler XHerrn Gerd Sommerlatte XHerrn Roland Syring XFrau Petra van Dorsten XHerrn Volker Wiedersberg XHerrn Christian Worm XFrau Silvia Zander X

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt den Umbau der Grundschule Wildenbruch zur Erweiterung der Garderoben. Des Weite-ren soll die künftige Entwicklung am Standort fortgeführt werden. Hierzu ist ein Konzept zur Entwicklung zu erarbeiten.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: 3 | Enthaltungen: 3

Befangen gem. § 22 GO: Herrn Volker-Gerd Westphal

9.3 Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Vor-schlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperi-ode 2019-2023 36/2018

Frau Günther sowie Herr Sommerlatte verlassen die Sitzung um 20.44 Uhr. Es sind 19 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder, so dass Frau Zander wie folgt zur Abstimmung kommt:

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die Zustim-mung zur Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 zur Wahlperiode 2019 - 2023.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 19 Ja-Stimmen: 17 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 2

9.4 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01/2018 „An der Rotdorn-allee“ (OT Michendorf) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, 13b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) 16/2018

Frau Günther sowie Herr Sommerlatte nehmen ab 20.51 Uhr wieder an der Sitzung teil. Es sind 21 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Herr Besch weist noch einmal darauf hin, dass sich der OBR Michendorf in seiner letzten Sitzung für die Erhaltung des Waldes auf den gemeindlichen Flächen ausgesprochen hat.

Daraufhin schlägt Herr Mirbach die Aufnahme der folgenden Ergänzung vor: „Die Gemeinde beabsichtigt die gemeindlichen Grundstücke auch nach Schaffung von Baurecht als Waldflächen zu erhalten.“

Frau Zander lässt sodann über die geänderte Beschlussvorlage wie folgt abstimmen:

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich „An der Rotdornallee“ (OT Michendorf).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, 13b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erstellt und das Plan-verfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird erstellt.Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Be-teiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Zielsetzung der Planung ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einzelhäusern im Plangebiet.

Der Bürgermeister der Gemeinde Michendorf wird ermächtigt, mit dem Vorhabenträger (Eigentümer I) städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Planungsabsicht abzuschließen. Dies umfasst insbesondere die anteiligen Kosten der Maßnahme sowie eventuelle naturschutzrechtliche Ausgleichs-maßnahmen.

Die Gemeinde beabsichtigt die gemeindlichen Grundstücke, auch nach Schaffung von Baurecht als Waldflächen zu erhalten. Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 19 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1

9.5 Billigung des geänderten Entwurfs zum B-Plan 04/2016 „Feld-straße“ im OT Michendorf (Stand Februar 2018) / Offenlegung und Trägerbeteiligung 24/2018

Herr Mirbach verlässt die Sitzung um 20.53 Uhr. Es sind 20 stimmberech-tigte Mitglieder anwesend.Hinsichtlich der Beschlussvorlage bestehen seitens der Mitglieder keine Einwände.

Beschluss:Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 04/2016 „Feldstraße“ (OT Michendorf) billigt die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf den vorliegenden geänderten Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom Februar 2018 und beschließt dessen erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.

Die von der Änderung der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 19 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1

9.6 Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Mehraufwendung/Mehrauszahlung im HH-Jahr 2017 in Höhe von 66.815,41 € zur Bezahlung des Straßenbaubeitragsbescheides „Straße am Sportplatz“ 26/2018

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt die außer-planmäßige Mehraufwendung/Mehrauszahlung im HH-Jahr 2017 in Höhe von 66.815,41 € zur Bezahlung des Straßenbaubeitragsbescheides für den Ausbau der Erschließungsanlage „Straße am Sportplatz“ – für den Bereich zwischen ihrer Einmündung in die „Teltower Straße“ und ihrer Einmündung in die „Langerwischer Straße“/ „Am Wolkenberg“.

Page 15: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 15 |

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 20 Ja-Stimmen: 20 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

9.7 Repräsentationssatzung der Gemeinde Michendorf 27/2018 Herr Mirbach nimmt ab 20.56 Uhr wieder an der Sitzung teil. Es sind 21 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

Es bestehen im Hinblick auf die Beschlussvorlage keine Einwände seitens der Mitglieder

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, die in der Anlage beigefügte Repräsenationssatzung der Gemeinde Michendorf.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

9.8 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Erschließungsanlage „Menzelstraße“ für den Bereich zwi-schen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Ru-bensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 28/2018

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Beschluss:Gemäß § 8 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 16. August 2004 beschließt die Gemeindever-tretung der Gemeinde Michendorf die gesonderte Erhebung von Beiträgen für die sich aus der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „Men-zelstraße“ für den Bereich zwischen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch ergebenden Kosten für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und unselbstständi-ge Grünanlagen im Rahmen der Kostenspaltung gemäß § 127 Abs. 3 BauGB ohne Einbeziehung noch ausstehender Grunderwerbskosten (Abspaltung Grunderwerb).

Mit gleichem Beschluss stellt die Gemeindevertretung der Gemeinde Mi-chendorf die endgültige Herstellung der vorangehend benannten Erschlie-ßungsanlage fest.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

9.9 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Erschließungsanlage „Rembrandtstraße“ für den Bereich zwi-schen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Ru-bensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 29/2018

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Beschluss:Gemäß § 8 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 16. August 2004 beschließt die Gemeindever-tretung der Gemeinde Michendorf die gesonderte Erhebung von Beiträgen für die sich aus der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „Rem-brandtstraße“ für den Bereich zwischen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch ergebenden Kosten für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und unselbst-ständige Grünanlagen im Rahmen der Kostenspaltung gemäß § 127 Abs. 3 BauGB ohne Einbeziehung noch ausstehender Grunderwerbskosten (Ab-spaltung Grunderwerb).

Mit gleichem Beschluss stellt die Gemeindevertretung der Gemeinde Mi-chendorf die end gültige Herstellung der vorangehend benannten Erschlie-ßungsanlage fest.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

9.10 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Erschließungsanlage „Feuerbachstraße“ für den Bereich zwi-schen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Ru-bensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 30/2018

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Beschluss:Gemäß § 8 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 16. August 2004 beschließt die Gemeindever-tretung der Gemeinde Michendorf die gesonderte Erhebung von Beiträgen für die sich aus der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „Feu-erbachstraße“ für den Bereich zwischen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch ergebenden Kosten für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und unselb-ständige Grünanlagen im Rahmen der Kostenspaltung gemäß § 127 Abs. 3 BauGB ohne Einbeziehung noch ausstehender Grunderwerbskosten (Ab-spaltung Grunderwerb).

Mit gleichem Beschluss stellt die Gemeindevertretung der Gemeinde Mi-chendorf die endgültige Herstellung der vorangehend benannten Erschlie-ßungsanlage fest.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

9.11 Ausspruch der Kostenspaltung gem. § 127 Abs. 3 BauGB für die Erschließungsanlage „Lenbachstraße“ für den Bereich zwi-schen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Ru-bensstraße“ im OT Langerwisch – Abspaltung Grunderwerb/Feststellung der endgültigen Herstellung 31/2018

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Beschluss:Gemäß § 8 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 16. August 2004 beschließt die Gemeindever-tretung der Gemeinde Michendorf die gesonderte Erhebung von Beiträgen für die sich aus der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „Len-bachstraße“ für den Bereich zwischen der Einmündung „An der Trift“ und der Einmündung „Rubensstraße“ im OT Langerwisch ergebenden Kosten für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und unselbst-ständige Grünanlagen im Rahmen der Kostenspaltung gemäß § 127 Abs. 3 BauGB ohne Einbeziehung noch ausstehender Grunderwerbskosten (Ab-spaltung Grunderwerb).

Mit gleichem Beschluss stellt die Gemeindevertretung der Gemeinde Mi-chendorf die endgültige Herstellung der vorangehend benannten Erschlie-ßungsanlage fest. Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 21 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

9.12 Antrag auf Umbenennung des Michendorfer Platzes in Wil-helmshorst in Wilhelm-Mühler-Platz im Ortsteil Wilhelmshorst 34/2018

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Page 16: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 16 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Beschluss:Die Gemeindevertretung beschließt die Umbenennung des „Michendorfer Platzes“ in „Wilhelm-Mühler-Platz“ im Ortsteil Wilhelmshorst.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 20 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 1

9.13 Ortsdurchfahrt L 73 44/2018 Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Beschluss:Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit der Ministerin, Kathrin Schnei-der, nochmals in Verbindung zu setzen, um zu klären, dass die Ortsdurchfahrt „Stücken“ im Zuge des Ausbaus der L73 mit realisiert wird. Zumindest, dass diese Ortsdurchfahrt in den Maßnahmenplan bis 2025 aufgenommen wird. Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 19 | Nein-Stimmen: 1 | Enthaltungen: 1

9.14 Freigabe von Haushaltsmitteln aus der Haushaltsstelle „Wirt-schaftsförderung“ 46/2018

Es bestehen keine Einwände seitens der Mitglieder.

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt, aus der Haushaltsstelle „Wirtschaftsförderung“ folgende/s Projekt/e mit einem Zuschuss zu unterstützen:

Antragsteller FUN e.V.: 2.000 € für die Fortsetzung des Projektes Wirtschaft trifft Schule – Regio Life 3.0 (der Anteil des gemeindlichen Zuschusses beträgt lt. vorliegendem Finanzierungsplan rund 33 % der Gesamtkosten)

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 21 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 5

9.15 Änderung und Ergänzung des Beschlusses GV/96/2014 zur Be-teiligung der Gemeindegremien an Entscheidungen zur Abwei-chung von Planfestsetzungen 140/2017

Herr Westphal fasst die seitens seiner Fraktion AG SPD/LINKE eingereichte Beschlussvorlage noch einmal inhaltlich zusammen und regt an, über diese nicht abzustimmen, sofern die Verwaltung zusichert, zukünftig den Bauaus-schuss zeitnah über Abweichungen zu unterrichten.

Herr Mirbach gibt daraufhin Folgendes zu Protokoll: „Sollte ein abweichen-des Votum im Raum stehen, wird der Bauamtsleiter dies dem Bauausschuss zeitnah mitteilen.“ Herr Henning weist darüber hinaus darauf hin, dass auch die Ortsvorsteher die Bauantragsliste per E-Mail vor der Sitzung erhalten. Diese könnten dann den Ortsbeirat informieren und über eine Teilnahme am Ausschuss entscheiden. Dies wird bereits in der Form praktiziert.

Aufgrund dessen zieht Herr Westphal im Namen der Fraktion AG SPD/LIN-KE die eingebrachte Beschlussvorlage zurück.

10. Bericht des Bürgermeisters Bericht 67/2018

Radweg an der L77Der Landesstraßenbetrieb hat mitgeteilt, dass als Grundvoraussetzung für den Radwegebau die Entwässerungsproblematik am Gewerbegebiet in Lan-gerwisch geklärt sein muss. Die Gemeinde hat die Grundstückseigentümer bereits angeschrieben und mehrere Gespräche geführt. Am 10. April 2018 wird ein weiterer Termin stattfinden, um die Entwässerungssituation recht-zeitig zu lösen.

Fördermittel für die Sportanlage „Hellerfichten“Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung Drs.-Nr. 18/2018 wurde der Bürgermeister beauftragt, den Landessportbund sowie das Bildungsminis-terium anzuschreiben. Als Anlage sind die Antwortschreiben beigefügt.

Bau eines KreisverkehrsMit Bescheid vom 26. Januar 2018, eingegangen am 31. Januar 2018, wur-de die Erteilung der Fällgenehmigung für die notwendigen Fällungen am Knotenpunkt „Luckenwalder Straße/Potsdamer Straße“ durch die Untere Naturschutzbehörde versagt. Begründet wurde die Versagung mit dem Ar-gument, es sei auch eine 4-Punkt-Kreuzung denkbar, bei welcher lediglich ein Baum fallen müsste. Die Gemeinde hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt. Dieser wird derzeit geprüft. Zur Begründung wird angeführt, dass eine umfangreiche Variantenuntersuchung stattgefunden hat und eine 4-Punkt-Kreuzung nicht zumutbar ist (Neue Straße durch Wohnhaus; Enteignungsverfahren; neue Versieglung). Zudem wurde ein Nachpflanzungsplan beigefügt, um den Al-leecharakter zu stärken (12 Nachpflanzungen in der „Potsdamer Straße“, sofern Fällgenehmigung erfolgt).Abschließend soll noch bemerkt werden, dass die Versagung, bevor sie per Post in der Gemeinde eingegangen ist, bereits im Wortlaut der Presse vor-lag. Dies wiederholte sich bei der Fällgenehmigung zur „Hubertusstraße“. Hierauf wurde in der Widerspruchsbegründung gesondert hingewiesen.

Deckensanierung „Potsdamer Straße“ im Bereich „Luckenwalder Straße“ bis „An der Autobahn“Mit den Arbeiten am Gehweg wurde am heutigen 09. April 2018 begonnen. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für die 21./22. KW geplant. Den ge-nauen Bauablauf können Sie der Anlage entnehmen.

Mittel KulturförderrichtlinieBis 31. Januar 2018 sind 16 Anträge auf Kulturförderung eingegangen. Insgesamt sind Zuschüsse in Höhe von 34.650,00 € beantragt worden. Im Haushaltplan 2018 waren 20.000,00 € eingestellt. Die Nachfrage lag damit deutlich über den zu vergebenen Mitteln. In der Sitzung des SKA am 27. Februar 2018 wurde über die Verteilung der Mittel beraten. Die Zuwendungsbescheide und Ablehnungsschreiben sind versendet und alle Mittel ausgezahlt worden. Nutzung des ehemaligen „sensconvent“ HotelsAuf telefonische Nachfrage hat der Landkreis mitgeteilt, dass die Inbetrieb-nahme des ehemaligen Hotels als Flüchtlingsunterkunft für das 2. Halbjahr 2018 fest eingeplant ist. Sobald konkretere Angaben vorliegen, wird es eine umfassende Information geben.

Ausbau der „Amselweg“ (OT Wilhelmshorst)Nach erfolgreicher Ausschreibung und Prüfung der Angebote ist der Zu-schlag an die Firma Matthäi GmbH erteilt worden. Geplanter Baubeginn ist der 22. Mai 2018, geplantes Bauende ist der 06. Juli 2018.

Ausbau der „Dr. Albert-Schweizer-Straße“ (OT Wilhelmshorst)Nach erfolgreicher (dritter) Ausschreibung und Prüfung der Angebote ist der Zuschlag an die Firma Matthäi GmbH erteilt worden. Der Rückbau des Straßenkörpers hat bereits begonnen. Geplantes Bauende ist der 30. No-vember 2018. Den genauen Bauzeitplan können Sie der Anlage entnehmen.

Erarbeitung des gemeindlichen Klima- und UmweltschutzkonzeptesAm 19. April 2018 wird im Ausschuss für Bauen und Umweltschutz der Bearbeitungsstand zum Klima- und Umweltschutzkonzept der Gemeinde Michendorf vorgestellt. Im Anschluss finden zwei öffentliche Workshop Termine sowie eine öffentliche Vorstellung statt. Ziel ist, das Konzept im September dieses Jahres zu beschließen.Herr Sattler moniert den Umstand, dass er als Vorsitzender des Ausschus-ses für Gemeindeentwicklung und Bürgerservice nicht über die Schwierig-keiten hinsichtlich des Radwegebaus informiert wurde und dies durch die Bevölkerung erfahren hat. Herr Gerhardt erläutert daraufhin den aktuellen Sachstand in der Angelegenheit.

Page 17: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 17 |

Herr Noack fragt hinsichtlich der Kulturförderrichtlinie an, welche Vereine in der Gemeinde Michendorf unterstützt werden. Herr Mirbach sichert eine Stellungnahme per E-Mail durch Frau Amelung zu.

11. Bericht aus dem WAZV „Mittelgraben“

Wirtschaftsplan 2018Der Wirtschaftsplan 2018 wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen. Hintergrund waren Anmerkungen der Kommunalaufsicht im Hinblick auf Kreditaufnahmen.

Umstellung auf ein reines GebührenmodellGemäß des im letzten Jahr gefassten Beschlusses der Gemeindevertretung wurde die Umstellung auf ein reines Gebührenmodell von Michendorf und Nuthetal abgelehnt.

12. Anfragen und Anregungen von Fraktionen und Gemeindevertre-tern sowie im Rahmen ihrer Zuständigkeit von Ortsvorstehern/innen, den Vorsitzenden der Beiräte gemäß Hauptsatzung und den Beauftragten gemäß Hauptsatzung

Herr Besch informiert die Mitglieder darüber, dass am 14. April 2018 der Frühjahrsputz im OT Michendorf durchgeführt wird. Weiterhin nimmt er Bezug auf die Ausgleichspflanzungen hinsichtlich „Hubertusstraße“ und schlägt dafür die „Blumensiedlung“ im OT Michendorf (nord) an. Ferner nimmt er Bezug auf die seitens des Gemeindevertreters Sommerlatte in der Presse vorgebrachten Vorwürfe im Zusammenhang mit der Veruntreuung durch die SRS Hausverwaltung GmbH und weist diese entschieden zurück.

Herr Mühlbach fragt, wie es mit der Erweiterung des Friedhofs Wilhelms-horst weitergeht, nachdem die Waldumwandlung durch die Forst abgelehnt wurde. Herr Gerhardt informiert, dass die Forst nicht bereit ist, eine Wald-umwandlung vorzunehmen, ohne dass der Flächennutzungsplan (FNP) an-gepasst wurde. Derzeit wird geprüft, ob eine Anpassung des FNP möglich ist, ohne das Fachplanungsprivileg für die BZR zu eröffnen.

Herr Sommerlatte moniert die eingebrachte Information seitens der Verwal-tung zum Beschluss Drs.-Nr. 109/2017 dahingehend, dass diese nicht dem gefassten Beschluss entspreche und die Mittel fehlerhaft verteilt würden. Der entsprechende Fachbereich sei augenscheinlich außer Kontrolle. Er werde seine Ausführungen noch einmal schriftlich einreichen.

Herr Häsel fragt nach dem Sachstand hinsichtlich der Kleinkläranlage in der „Bergstraße“. Herr Gerhardt teilt dazu mit, dass entsprechende Mit-tel für das Haushaltsjahr 2019 eingestellt wurden. Das weitere Vorgehen hängt allerdings davon ab, wie mit den gemeindeeigenen Objekten weiter verfahren wird.

Weiterhin macht Herr Häsel auf den schlechten Zustand der „Wildenbru-cher Straße“ aufmerksam, der Randstreifen müsse unbedingt erneuert wer-den. Herr Mirbach erklärt, dass dies bereits beauftragt wurde.

Herr Bellin weist darauf hin, dass der Radweg an der L 73 seit der Bauphase unbefestigt ist und in der Baustelle keine Beleuchtung angebracht ist. Herr Mirbach sichert zu, dies mit der DEGES kurzfristig zu klären.

Herr Noack regt noch einmal im Zusammenhang mit dem zunehmenden Ver-kehr an, eine Verkehrsüberwachung an den akuten Stellen durchzuführen.

Frau Zander schließt den öffentlichen Teil dieser Sitzung.

Michendorf, 10.04.2018

gez.Silvia ZanderVorsitzende der Gemeindevertretung

Niederschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung Michendorf am 02.05.2018 von 19:00 Uhr bis 19:21 Uhr

Sitzungsort: Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf

Anwesend waren:Zander, Silvia FBL/UWGBaltzer, Marion CDUBellin, Manfred FBL/UWGEbel, Heino CDUImme, Manfred CDUJechow, Ralf Bündnis für MichendorfMirbach, Reinhard BürgermeisterMühlbach, Gerhard AG SPD/LINKENoack, Dirk FDPReich, Udo FBL/UWGReinkensmeier, Eckhard Bündnis für MichendorfSattler, Ernst Joachim Bündnis für MichendorfSchreinicke, Jens CDUSyring, Roland CDUvan Dorsten, Petra Bündnis 90/Die GrünenWiedersberg, Volker Bündnis 90/Die Grünen

Abwesend waren (entschuldigt):Besch, Hartmut FDPGünther, Claudia Bündnis für MichendorfHenning, Andreas CDUPilling, Peter AG SPD/LINKESommerlatte, Gerd FBL/UWGWestphal, Volker-Gerd AG SPD/LINKEWorm, Christian AG SPD/LINKE

Abwesend waren (unentschuldigt):

Vertreter der Gemeindeverwaltung:

Gäste:2 Bürger

Pressevertreter:Herrmann, D. – „Märkischer Bogen“

Bestätigte Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Bestätigung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Beratung und Beschlussfassung 6.1 Grundsatzbeschluss zum Umbau der Grundschule Wildenbruch

77/2018 7. Informationen aus den Fachämtern der Verwaltung

Gegenstand und Inhalt der Sitzung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung Frau Zander eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die Gäste und stellt die Anwesenheit fest. Es sind 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 18 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung Frau Zander erläutert nochmals die verkürzte Ladungsfrist und verweist auf das Schreiben des Bürgermeisters vom 24. April 2018. Sodann wird die Ordnungsmäßigkeit der Ladung festgestellt.

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Frau van Dorsten nimmt ab 19.13 Uhr an der Sitzung teil. Es sind nunmehr 16 stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist ge-geben.

4. Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

5. Einwohnerfragestunde Es werden keine Anfragen gestellt.

6. Beratung und Beschlussfassung

6.1 Grundsatzbeschluss zum Umbau der Grundschule Wildenbruch 77/2018

Frau Zander verliest den Beschlussvorschlag und eröffnet die Diskussion. Herr Mirbach erläutert, dass bei dem in der letzten Gemeindevertretersit-zung gefassten Beschluss die sofortige Umsetzung der Maßnahme „Umbau der Grundschule Wildenbruch“ nicht durchgeführt werden kann. Hinter-grund ist die fehlende finanzielle Deckung im HH-Jahr 2018.

Mit dem nun vorliegenden Beschlussentwurf wird eine Deckung im HH-Jahr 2018 vorgeschlagen und die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe erteilt. Somit wäre nach Beschlussfassung ein sofortiger Beginn der Um-bauarbeiten möglich. Frau Baltzer stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, im Beschlusstext folgende Formulierung aufzunehmen: „Die geplanten Kosten für die Maßnahme sind möglichst zu unterschreiten.“. Dieser Zusatz soll auch bei weiteren zukünftigen Investitionen Berücksichtigung finden. Der Bürgermeister, Herr Mirbach, übernimmt die Formulierung in seinen Be-schlussvorschlag und sagt dies auch für zukünftige Anträge zu.

Frau Zander lässt über den nun geänderten Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf beschließt den Um-bau der Grundschule Wildenbruch zur Erweiterung der Garderoben und stimmt gleichzeitig einer überplanmäßigen Mehraufwendung in Höhe von 85.000,00 € zu. Die geplanten Kosten für die Maßnahme sind möglichst zu unterschreiten. Des Weiteren soll die künftige Entwicklung am Standort fortgeführt werden. Hierzu ist ein Konzept zur Entwicklung zu erarbeiten.

Gesetzl. Anz. der Mitglieder: 23davon anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0

7. Informationen aus den Fachämtern der Verwaltung Herr Mirbach berichtet über das durchgeführte Interessenbekundungsver-fahren über die Aufstellung von Containern für eine vorübergehende Kita in Wilhelmshorst. Hierzu sind zwei Interessenbekundungen eingegangen, die nun ausgewertet werden. Im nächsten SKA am 15. Mai 2018 wird das Ergebnis vorgestellt.

Ferner berichtet Herr Mirbach, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark wei-terhin Flüchtlinge im ehemaligen „SensConvent Hotel“ unterbringen will. Zur Zeit stocken die Arbeiten zur Fertigstellung des Gebäudes, da keine geeignete Firma zur notwendigen Reparatur der Lüftungsanlage gefunden

werden konnte. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hält dennoch am vorge-stellten Zeitplan (2. Halbjahr 2018) fest.

Die „Arbeitsgruppe Elternbeitragssatzung“ hat in mehreren Sitzungen einen Satzungsentwurf einschließlich der dazugehörigen Entgelttabellen fertig-gestellt. Der Entwurf einschließlich Tabellen wurde an alle Fraktionsvorsit-zenden versandt und wird in der Sitzung des SKA am 15. Mai 2018 auf der Tagesordnung stehen. In dieser Sitzung wird Frau Thinius vom Landkreis Potsdam-Mittelmark persönlich für Rückfragen zur Verfügung stehen. Soll-ten in den Fraktionen noch Fragen zur Satzung und den Tabellen vorhanden sein, wird um Teilnahme an dieser Sitzung gebeten.

Frau Zander schließt die Sitzung um 19.21 Uhr.

Michendorf, 07.05.2018

gez.Silvia ZanderVorsitzende der Gemeindevertretung

Kostenbeitragssatzung zur Erhebung und zur Höhe von Kostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagestätten, als Betreuungsangebot der integrierten Tagesbetreuung im Rahmen der verlässlichen Halbtagsgrund-schule „Am Kiefernwald“ (IKTB)1 und Tagespflegestellen in der Gemeinde Michendorf (Kostenbeitragssatzung)

Auf den nachfolgend genannten gesetzlichen Grundlagen hat die Gemein-devertretung der Gemeinde Michendorf in ihrer Sitzung am 25.06.2018 die Kostenbeitragssatzung beschlossen:

– §§ 2, 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Bran-denburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 GVBl. I 2007 Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14,Nr. 32)

– §§ 90, 97 a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 30.10.2017 (BGBI. I/16 S. 3234)

– § 17 und 18 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe – (Kindertagesstät-tengesetz-KitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.2004 (GBBl. 1/04, Nr. 16 S. 384) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-zes vom 10.07.2017 (GVBI. I/17)

§ 1 Geltungsbereich

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagestätten der Ge-meinde Michendorf, der IKTB und der Kindertagespflege in der Gemeinde Michendorf werden Kostenbeiträge nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2 Aufnahme von Kindern

(1) Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagestätte, die IKTB und der Tagespflege ist der Abschluss eines Betreuungsvertra-ges und die Vorlage des Bescheides zur Rechtsanspruchsprüfung.

(2) Für die Kinder, deren gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb der Gemeinde Michendorf liegt und die in einer Einrichtung/Kindertagestätte inner-halb der Gemeinde Michendorf betreut werden sollen, muss vor Auf-

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 19 |

nahme von der zuständigen Wohnortgemeinde eine Bestätigung des Rechtsanspruches mit Festlegung über den Betreuungsumfang sowie eine Bereitschaft zur Übernahme der Platzkosten vorliegen.

§ 3 Kostenbeitragspflichtiger

(1) Kostenbeitragspflichtig ist derjenige, auf dessen Veranlassung das Kind eine Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt, insbesondere perso-nensorgeberechtigte Elternteile oder sonstige zur Fürsorge berechtigte Personen (im nachfolgenden Kostenbeitragspflichtiger) genannt. Ob die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet sind, ist insoweit nicht von Bedeutung.

(2) Lebt das Kind nur bei einem Elternteil, so tritt dieser allein an die Stelle der Kostenbeitragspflichtigen.

(3) Leben die Eltern voneinander getrennt und lebt das Kind bei beiden Elternteilen zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen (Wechselmodell), gilt Absatz 1 Satz 1.

(4) Leben die Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen, so haften sie als Gesamtschuldner.

§ 4 Entstehen der Kostenbeitragspflicht

(1) Die Kostenbeitragspflicht entsteht mit der vertraglich vereinbarten Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte, IKTB oder Kinderta-gespflege. Erfolgt diese vor dem 15. eines Monats wird der volle Bei-trag erhoben, nach dem 15. eines Monats der hälftige Beitrag. Die Eingewöhnungszeit ist Teil der Betreuungszeit.

(2) Der Kostenbeitrag wird unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes erhoben. Bei entschuldigter Abwesenheit können Ausnah-men zugelassen werden. Über Ausnahmen entscheidet der Träger der Einrichtungen.

(3) Die Kostenbeitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet.

§ 5 Erhebung der Kostenbeitrages

(1) Die Kostenbeiträge werden als Monatsbeiträge erhoben.

(2) Die Verpflichtung zur Zahlung aus einem Kostenbeitragsbescheid bleibt bis zum Erlass eines neuen Bescheides bestehen.

§ 6 Fälligkeit des Kostenbeitrages

(1) Die Fälligkeit der Kostenbeiträge beginnt mit dem 1. Tag des Monats. Der Kostenbeitrag ist bis zum 10. des Monats grundsätzlich bargeldlos über eine Einzugsermächtigung oder Überweisung unter Angabe der im Kostenbeitragsbescheid angegebenen Daten auf ein Konto der Ge-meinde Michendorf einzuzahlen.

(2) Die Tagesätze nach § 11 sind am Tag der Inanspruchnahme fällig.

§ 7 Maßstab des Kostenbeitrages

(1) Die Kostenbeiträge bemessen sich nach:– dem vereinbarten Betreuungsumfang– der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder (Kindergeldbezug oder

Freibetrag nach dem Einkommenssteuergesetz)– dem Einkommen des Kostenbeitragspflichtigen– dem Alter der Kinder (Abgrenzung 0-6/Grundschulalter)

(2) Änderungen in den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen, insbesondere die Anzahl der Kinder durch Geburt/Adoption/nachträg-liche Vaterschaftsfeststellung, das Einkommen, der Wohnort oder der Betreuungsumfang, hat der Kostenbeitragspflichtige zeitnah unaufge-fordert mitzuteilen.

(3) Einkommen ist das Einkommen des Kostenbeitragspflichtigen im Sinne der §§ 9 und 10.

(4) Die vereinbarte Betreuungszeit laut Betreuungsvertrag kann in be-gründeten Fällen in Abstimmung mit der Leiterin der Einrichtung in der Woche variabel gestaltet werden, darf allerdings die Gesamtbetreu-ungszeit innerhalb einer Woche nicht überschreiten.

(5) Übersteigt im Einzelfall der Betreuungsbedarf einen Umfang von täg-lich 10 Stunden für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung erhöht sich der Kostenbeitrag nicht.

(6) Leben Kinder in einem Wechselmodell, so sind beide Elternteile un-abhängig voneinander, je nach der eigenen familiären Situation und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Der Kosten-beitrag wird je nach Kostenbeitragspflichtigen anteilig entsprechend ihres Betreuungsanteils, der Anzahl der jeweils unterhaltsberechtigten Kinder und ihres Einkommens erhoben.

(7) Gesetzliche Regelungen zur Beitragsfreiheit gemäß Brandenburgi-schem Kitagesetz schränken den Altersbereich gemäß Absatz 1 ein.

§ 8 Höhe des Kostenbeitrages

(1) Die monatliche Höhe des Kostenbeitrages ergibt sich aus der Anlage 1, 2 und 3, die Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern für nicht im Haus-halt lebende Kinder barpflichtiger Unterhalt abgezogen wird (§ 9 Abs. 4) sind diese Kinder in der Beitragstabelle nicht zu berücksichtigen. Familien mit fünf Kindern haben den Mindestbeitrag zu zahlen.

(2) Wird in einer Kindertagesstätte über die vertraglich vereinbarte Be-treuungszeit hinaus eine Betreuung während der Öffnungszeit der Kindertagestätte in Anspruch genommen, ist der Kostensatz in Höhe von 14,00 Euro je angefangene halbe Betreuungsstunde zu zahlen. Die entstehenden Kosten werden zusätzlich zum bereits festgelegten Kos-tenbeitrag erhoben.

(3) Wird ein Kind über die Öffnungszeit der Kindertagesstätte hinaus be-treut, so kann für jede angebrochene Stunde ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 27,00 € erhoben werden.

(4) Sofern der Kostenbeitragspflichtige einen höheren Betreuungsumfang während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte in Anspruch neh-men möchte, als der Rechtsanspruch es zulässt, ist diese beanspruchte Leistung selbst zu zahlen. Der Stundensatz entspricht 27,00 €. Die Stundensätze werden jährlich neu ermittelt und bei Bedarf angepasst.

(5) Kostenpflichtige, die gegenüber dem Träger der Einrichtung ihre Ein-kommensverhältnisse nicht nachweisen, werden mit dem Höchstbei-trag belastet.

(6) Fehlt ein Kind aus besonderen Gründen entschuldigt über einen zusam-menhängenden Zeitraum von mindestens zwei Monaten, kann auf An-trag eine Befreiung von der Entrichtung des Kostenbeitrages erfolgen.

(7) Fehlt ein Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum, bleibt der Anspruch auf den Platz zwei Monate erhalten. Die Beitragspflicht bleibt unberührt.

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 20 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

(8) An schulfreien Tagen sowie in den Ferien ist für Grundschulkinder eine Betreuung entsprechend des Rechtsanspruches möglich. Es wird kein gesonderter Beitrag erhoben.

§ 9 Einkommen

(1) Das anrechnungsfähige Einkommen im Sinne dieser Kostenbeitrags-satzung ist die Summe des monatlichen Nettoeinkommens und der sonstigen Einnahmen. Ein Ausgleich von positiven Einkünften mit Ver-lusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.

(2) Als Nettoeinkommen gilt bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit das Bruttoeinkommen, einschließlich Weihnachts- und Ur-laubsgeld oder vergleichbare Zahlungen abzüglich der Lohn- und Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlages, des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung sowie der Werbungskosten. Hinsichtlich der Werbungskosten ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach dem Einkommensteuergesetz in der jeweils geltenden Fassung abzuzie-hen. Die Berücksichtigung höherer Werbungskosten anhand eines Einkommensteuerbescheides für das betreffende Jahr bleibt davon unberührt. Bei Renten werden die gleichen Abzüge zum Ansatz ge-bracht.

(3) Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ist von der Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Einkommens- und Kirchensteuer, ein-schließlich des Solidaritätszuschlages sowie der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und der Aufwendungen für die Altersvorsorge auszugehen.

Die positiven Einkünfte ergeben sich aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und sind dem Einkommenssteuerbescheid zu entnehmen. Für die Altersvorsorge ist der Anteil abzuziehen, der dem Arbeitnehmeranteil in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Der Höchstbetrag orientiert sich an der jeweils geltenden Beitragsbe-messungsgrenze.

Bei Selbstständigen, die noch keinen Einkommenssteuerbescheid er-halten haben, ist im ersten Jahr von einer Einkommensselbsteinschät-zung auszugehen. Die abzuziehende Einkommenssteuer ist den jeweils geltenden Einkommenssteuertabellen zu entnehmen.

Wird drei Jahre in Folge kein Gewinn nachgewiesen, ist eine Beschei-nigung vom Finanzamt über die Gewerbetätigkeit vorzulegen.

(4) Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, unabhängig da-von ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, einschließlich öffentlicher Leistungen für die Kostenbeitragspflichtigen.

Zu den sonstigen Einnahmen gehören z. B.:– wegen Geringfügigkeit pauschal vom Arbeitgeber versteuerte

Einkommen, Renten, Unterhaltsleistungen an den Kostenbeitrags-pflichtigen und das betroffene Kind, Gewinne aus Mieten und Pach-ten sowie Kapitalvermögen

– Einnahmen nach dem Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung z. B. Überbrückungsgeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Übergangs-geld, Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterausfallgeld, Konkursaus-fallgeld

– Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz

– sonstige Leistungen nach den Sozialgesetzen, z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Leistungen nach dem Wehrgesetz, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und sons-tigen sozialen Gesetzen

– Elterngeld nach dem BEEG ab einer Höhe von über 300,00 € pro Kind und Monat

– Elterngeld ab einer Höhe von über 150,00 € pro Kind und Monat in Fällen des § 6 Satz 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (Verdopplung des Auszahlungszeitraumes bei Halbierung der Aus-zahlungssumme).

– Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung eines Mandats und steht ihm auf-grund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an dessen Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder aufgrund der Ausübung des Man-dats hinzuzurechnen.

(5) Zu den sonstigen Einnahmen gehören nicht:– Kindergeld,– Kinderzuschlag gemäß § 6 a Bundeskindergeldgesetz– Pflegegeld– Unterhalt für Geschwisterkinder– BaföG-Leistungen– Bildungskredite– Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz– Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz– Leistungen nach dem SGB VIII– Sitzungsgelder für Abgeordnete und Entschädigungen für ehren-

amtliche Tätigkeiten– Betriebliche Altersvorsorge (sowohl Anteil des Arbeitnehmers als

auch der Zuschuss des Arbeitgebers)– Sachbezüge des Arbeitnehmers (z. B. für private Nutzung eines

Dienst-PKW)

(6) Bei Kostenbeitragspflichtigen, die an den getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten sowie an die nicht in ihrem Haushalt le-benden Kinder Unterhaltsleistungen zu erbringen haben, sind diese bar unterhaltspflichtigen Leistungen vom Nettoeinkommen abzuset-zen.

(7) Bei den Versorgungsbezügen der Beamten nach dem Beamtenversor-gungsgesetz sind die Einkommenssteuer einschließlich des Solidari-tätszuschlages, die Werbungskosten (vgl. § 9 Abs. 2) und die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.

Beim Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind die zu zahlenden Beiträge zur Sozialversicherung, die Werbungskosten (vgl. § 9 Abs. 2) sowie die Einkommenssteuer und der Solidaritätszu-schlag abzuziehen. Die Einkommenssteuer ist nach den jeweils gelten-den Einkommenssteuertabellen zu berücksichtigen.

§ 10 Maßgebliches Einkommen

(1) Für die Berechnung der Kostenbeiträge ist das zum Betreuungsbeginn aktuelle Einkommen maßgeblich. Der Nachweis über das Einkommen kann geführt werden durch die letzte Verdienstbescheinigung des Kos-tenbeitragspflichtigen oder vergleichbare Angaben.

(2) Der Kostenbeitragspflichtige ist nach Ablauf jeden Kalenderjahres verpflichtet, bis zum 31.12. des Folgejahres einen vollständigen Nach-weis über das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres zu erbringen. Der Nachweis über das Einkommen kann geführt werden durch einen Einkommensteuerbescheid, die Verdienstabrechnungen, der Lohnsteuerbescheinigung oder vergleichbarer Nachweise. Anhand dieser Nachweise erfolgt eine abschließende Abrechnung des Vorjah-res. Der monatlich zu entrichtende Kostenbeitrag wird ausgehend von einem Zwölftel des maßgeblichen Einkommens ermittelt.

(3) Die Kostenbeitragspflichtigen haben alle Veränderungen der familiären und wirtschaftlichen Situation, wie z.B. Erwerbslosigkeit, Erwerbstä-

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 21 |

tigkeitsaufnahme, Elternzeit, Geburt eines Geschwisterkindes, Ände-rungen des Einkommens oder der Betreuungszeit, die zu einer Bei-tragsänderung führen, unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Die Änderung erfolgt zum 01. des Folgemonats in dem das Ereignis eingetreten ist.

(4) Sofern kein Einkommenssteuerbescheid für das vergangene Kalender-jahr vorliegt, ist bei Selbstständigen zunächst von einer Selbstauskunft auszugehen. In diesem Fall ergeht ein vorläufiger Bescheid. Der Kos-tenbeitragspflichtige hat den Einkommensteuerbescheid dem Träger unverzüglich vorzulegen, sobald er diesen erhält.

(5) Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen berechnet sich der Kostenbeitrag für diesen Elternteil nur nach dessen Einkommen.

(6) Kostenbeitragspflichtige, die in eheähnlichen Lebensgemeinschaften leben, werden hinsichtlich der Voraussetzungen sowie des Umfangs der Kostenbeiträge, sofern sie die Eltern des Kindes sind, nicht besser gestellt als Ehepaare. Steht ein Partner in keiner Rechtsbeziehung zum Kind, bleibt sein Einkommen bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit unberücksichtigt. Bei getrennt lebenden Eltern bleibt das Einkommen des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteiles unbe-rücksichtigt.

(7) Bei der Bemessung der Kostensätze für Pflegekinder wird das Einkom-men der Pflegeeltern nicht zugrunde gelegt. Die Kostenbeiträge werden in Höhe des Durchschnittssatzes der Kostenbeiträge der Einrichtungen des Trägers festgesetzt.

(8) Für Kinder, deren Eltern Hilfe nach den §§ 33, 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, wird von den Eltern kein Kostenbeitrag er-hoben.

§ 11 Besucher- oder Gastkinder

(1) Besucherkinder sind Kinder, die aufgrund einer Kooperationsvereinba-rung mit einer anderen Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle oder auch in Vertretung während Schließzeit, Krankheit oder Urlaub betreut werden. Für Besucherkinder wird kein zusätzlicher Kostenbeitrag erho-ben.

(2) Gastkinder sind Kinder, die keinen Betreuungsvertrag nach § 2 Abs. 1 mit der Gemeinde Michendorf haben. Es handelt sich um die zeitweili-ge Unterbringung von Kindern in der Kindertagesstätte und IKTB.

Folgender Tagessatz ist für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Ein-schulung zu entrichten:– bis zu 6 Stunden 60,00 €– über 6 bis 9 Stunden 75,00 €– über 9 Stunden 90,00 €

Folgender Tagessatz ist für Kinder im Grundschulalter zu entrichten:– bis zu 4 Stunden 40,00 €– über 4 bis 6 Stunden 55,00 €– über 6 Stunden 70,00 €

§ 12 Kündigung des Betreuungsverhältnisses

(1) Die Vertragspartner können den Vertrag mit einer Frist von einem Mo-nat zum Monatsende kündigen.

(2) Der Träger kann den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen sowie das Kind vom Besuch der Kindertagestätten/IKTB und der Ta-gespflege ausschließen, wenn der Kostenbeitragspflichtige trotz ein-

maliger Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Über das Vorhaben einer fristlosen Kündigung ist das zuständige Jugendamt rechtzeitig durch den Einrichtungsträger zu informieren.

(3) Die Vertragsparteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen die Pflichten aus dem Betreuungs-vertrag oder anderweitige schwerwiegende Verstöße vorliegen.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Wahrung der Kündi-gungsfrist kommt es auf den Tag des Eingangs der Kündigung beim Vertragspartner an. Der außerordentlichen Kündigung ist eine Begrün-dung anzufügen.

(5) Wird ein Vertrag durch den Kostenbeitragspflichtigen gekündigt, so kann ein neuer Vertrag grundsätzlich nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit dem Wirksamwerden der Kündigung geschlossen werden.

(6) Der Betreuungsvertrag für die Betreuung eines Kindergartenkindes endet automatisch mit Ablauf des 31.07. des Kalenderjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird. Wird ein Kind von der Schulpflicht zurück-gestellt, verlängert sich der Betreuungsvertrag um ein Jahr.

§ 13 Übergangsregelung bis zum 31.12.2019

(1) Bis zum 31.12.2019 beträgt die maximale Erhöhung 80,00 € pro Mo-nat. Zur Ermittlung des Differenzbetrages wird die Anlage 1 der Eltern-beitragssatzung vom 31.03.2004 herangezogen.

(2) Absatz 1 gilt sowohl für bestehende als auch neu abgeschlossene Be-treuungsverträge.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.Die Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Michendorf vom 31.03.2004 tritt außer Kraft.

Die Anlage 1 der Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsan-geboten und die Erhebung von Elternbeiträgen in der Gemeinde Michendorf vom 31.03.2004 bleibt bis zum 31.12.2019 bestehen.

Michendorf, den 03.07.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister

1 Integrierte Kindertagesbetreuung in Verbindung mit der verlässlichen Halbtagsgrund-schule „Am Kiefernwald“ im OT Wildenbruch

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 22 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 23 |

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 24 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

1. Änderungssatzung zur Neufassung der Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langerwisch“ vom 07.11.2017

Auf Grundlage von § 87 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) vom 19. Mai 2016, in der derzeit gültigen Fassung und nach § 3 der Kommu-nalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in ihrer Sitzung am 25.06.2018 nachfolgende Satzung:

§ 1 Änderung V. Abschnitt Teilbereich C § 19 Abs. 2 der

Gestaltungssatzung „Alt- und Neu-Langerwisch“ vom 07.11.2017(2) Als Zäune sind ausschließlich vertikal orientierte schmiedeeiserne

Gitter oder Stahlkonstruktionen und Holzlattenzäune in einer Höhe bis max. 1,50 m zulässig. Die Ausbildung eines Sockels einer mit maximal 0,40 m hohen Sockelzone ist erforderlich. Bezugsgröße ist dabei die Oberkante des Gehweges.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Michendorf, den 26.06.2018

gez. Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwands-entschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf

Gem. §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Bran-denburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) – in der zurzeit gültigen Fassung – i. V. m. § 27 Abs. 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastro-phenschutzgesetzes des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24.05.2004 – in der zurzeit gültigen Fassung – hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in ihrer Sitzung am 25.06.2018 nachfolgende 1. Änderung der o. g. Satzung beschlossen:

§ 1 – Änderung(1) Der § 1 Absatz 3, letzter Absatz, erhält folgende Fassung:

– Gemeindejugendwart/in 40,00 € monatlich– stellv. Gemeindejugendwart/in 30,00 € monatlich– Jugendwart/in je Ortswehr 30,00 € monatlich– stellv. Jugendwart/in je Ortswehr 15,00 € monatlich– Betreuer/in der Kinderfeuerwehr 30,00 € monatlich– stellv. Betreuer/in der Kinderfeuerwehr 30,00 € monatlich.

§ 2 – InkrafttretenDie 1. Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädi-gungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michen-dorf tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des § 1 Abs. 3, letzter Absatz, außer Kraft.

Michendorf, 03.07.2018

gez.

Reinhard Mirbach Bürgermeister

1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 10.02.2014

Gem. §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Bran-denburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) – in der zurzeit gültigen Fassung – i. V. m. § 45 Abs. 4 des Brandenburgischen Brand- und Katastro-phenschutzgesetzes des Landes Brandenburg (BbgBKG) vom 24.05.2004 – in der zurzeit gültigen Fassung – hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in ihrer Sitzung am 25.06.2018 nachfolgende 1. Änderung der o. g. Satzung beschlossen:

§ 1 Änderung

Anlage 1 Nachkalkulation der Gebühren für 2017Anlage 2 Gebührenkalkulation 2018/2019.

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Anlage der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Michendorf vom 10.02.2014 außer Kraft.

Michendorf, 03.07.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 25 |

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ der Gemeinde Michendorf/OT Michendorf Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ im Regelverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in öffentlicher Sitzung vom 25.06.2018 (Drs. 73/2018) den Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 21. März 2018 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Betei-ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB auszulegen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erarbeitet.Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entneh-men. Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung (einschließlich An-

hang A: Biotope u. Pflanzen, Anhang B: Fachbeitrag zum besonderen Ar-tenschutz), der schalltechnischen Untersuchung vom 15.03.2018 sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Entwurf mit Stand vom 21. September 2017 zu nachfolgend aufgeführten Themen: Niederschlagswasser – Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachbereich

4 Recht, Bauen, Kataster und Vermessung vom 15.12.2017. Es wird darauf hingewiesen, dass in Abhängigkeit der Art und Weise der Ver-sickerung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein kann, die mit dem Antrag auf Baugenehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu beantragen ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Versiegelung auf das unbedingt notwen-dige Maß zu beschränken ist.

Bodenschutz– Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachbereich 4

Recht, Bauen, Kataster und Vermessung vom 15.12.2017. Es wird da-rauf hingewiesen, dass sich jeder, der auf den Boden einwirkt, so zu verhalten hat, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgeru-fen werden können. Weiterhin wird angeregt, dass Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen bei Verrichtungen auf dem Grundstück zu treffen ist.

Naturschutz– Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachbereich

4 Recht, Bauen, Kataster und Vermessung vom 15.12.2017. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der Waldumbaumaßnahme aus dem Bebauungsplan "Heideweg/Flottsteller Straße" außerhalb des Geltungsbereichs zu klären ist. Weiterhin wird angeregt, den Umfang der notwendigen Waldumbaumaßnahmen zu bestimmen und eine Be-gehung des Plangebietes im unbelaubten Zustand der Bäume vorzuneh-men. Weiterhin wird darauf hingewiesen, die Maßnahme M2 aus dem Bebauungsplan "Heideweg/Flottsteller Straße", die die Anpflanzung von Bäumen entlang des Heideweges festsetzt, in den Bebauungsplan aufzunehmen. Aufgrund des Waldbestandes wird die Beteiligung der Jagdbezirke angeregt. Weiterhin wird die Errichtung einer Umzäunung zum Schutz vor Wildschäden empfohlen.

– Stellungnahme des Landesbetriebes Forst Brandenburg, Oberförsterei Potsdam vom 13.12.2017. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen zum Eingriffsort und zum Eingriffsausgleich nicht ausreichend bestimmt sind. Angeregt wird weiterhin, Ersatzmaßnahmen außerhalb des Gel-tungsbereiches über einen Vertrag zu sichern.

– Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 11.12.2017. Es wird auf eine erhebliche Veränderung im Arten-spektrum durch die Bebauung und Nutzung der Fläche hingewiesen. Weiterhin wird der Hinweis zur Sichtung von Zauneidechsen gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen, die zur Zerstörung von Brut- und Lebensstätten geschützter Arten führen, einer Ausnahmege-nehmigung durch die Fachbehörde bedürfen. Es wird angeregt, dass das Anbringen von einem Fledermausversteck und mind. einem Nist-kasten für Gebäudebrüter je Neubau als nicht ausreichend erscheint. Um ein Defizit für Boden und Buschbrüter zu vermeiden, wird auf die Schaffung von geeigneten Habitaten hingewiesen. Weiterhin wird eine nachvollziehbare Darstellung der Ersatzpflanzungen im Plangebiet ge-fordert. Es wird eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung angeregt.

Immissionsschutz– Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Fachbereich

4 Recht, Bauen, Kataster und Vermessung vom 15.12.2017. Es wird darauf hingewiesen, dass im zu erstellenden Gutachten auf die Aus-wirkungen des Straßenverkehrs- und Bahnlärmes einzugehen ist. Weiterhin wird angeregt, dass die Auswirkungen durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Plangebiet und im Umfeld zu berücksichtigen sind.

– Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt vom 12.12.2017 und 25.01.2018. Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen nach Vorlage des aktuellen Gutachtens angepasst werden sollen. Die Fest-setzung von Lärmpegelbereichen wird angeregt.

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AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 26 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

– Schallgutachten zum Außenlärm: Schalltechnische Untersuchung zu dem Bebauungsplan 02/2017 „Michendorfer Heideweg/Stieglitzweg“ (Bericht Nr. 2279_1). Die Berechnungen ergeben für das gesamte Plan-gebiet Beurteilungspegel am Tag von Lr,Tag = 53 – 58 dB(A) und zur Nachtzeit von Lr,Nacht = 49 – 54 dB(A) und somit eine Überschreitung der Orientierungswerte.

in der Zeit vom 23.07.2018 bis einschließlich 24.08.2018 in der Ge-meindeverwaltung Michendorf, Potsdamer Straße 33 während folgender Zeiten:Montag 8.00 - 12.00 UhrDienstag 8.00 - 18.00 UhrDonnerstag 8.00 - 16.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können zusätzlich unter www.michendorf.de unter Wirt-schaft & Entwicklung im Unterpunkt Bebauungspläne sowie unter http://bauleitplanung.brandenburg.de abgerufen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abge-geben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Michendorf, den 26.06.2018

gez.Reinhard Mirbach Bürgermeister Siegel

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 05/2017 „Grenzstraße“ der Gemeinde Michendorf/ OT Wildenbruch Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sit-zung vom 06.11.2017 (Drs. 110/2017) die Aufstellung des B-Plans 05/2017 „Grenzstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, 13b BauGB beschlossen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt, ein Umweltbe-richt gem. § 2a BauGB wird nicht erstellt.

Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 05/2017 „Grenzstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in öffentlicher Sitzung vom 25.06.2018 (Drs. 56/2018) den Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom Juni 2018 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB auszulegen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entneh-men.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und der artenschutz-rechtlichen Potenzialabschätzung in der Zeit

vom 23.07.2018 bis einschließlich 31.08.2018 in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Potsdamer Straße 33

während folgender Zeiten:

Montag 8.00 - 12.00 UhrDienstag 8.00 - 18.00 UhrDonnerstag 8.00 - 16.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Page 27: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 27 |

Die Unterlagen können zusätzlich unter www.michendorf.de unter Wirt-schaft & Entwicklung im Unterpunkt Bebauungspläne sowie unter http://bauleitplanung.brandenburg.de abgerufen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abge-geben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Michendorf, den 26.06.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 04/2018 „Birkenwäldchen“ der Gemeinde Michendorf/OT Stücken

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sit-zung vom 25.06.2018 die Aufstellung des B-Plans 04/2018 „Birkenwäld-chen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Drs. 69/2018).

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Zielstellung des Planverfahrens ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses zur Hauptnutzung und den Bau von dazugehörigen Nebengebäuden.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Michendorf, den 26.06.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan 03/2017 „Schwalbenweg“ der Gemeinde Michendorf/ OT Michendorf Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sit-zung vom 06.11.2017 (Drs. 104/2017) die Aufstellung des B-Plans 03/2017 „Schwalbenweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebau-

ungsplan der Innenentwicklung) beschlossen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Im Rahmen der Fortführung des B-Planverfahrens 03/2017 „Schwalben-weg“ hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in öffentlicher Sitzung vom 25.06.2018 (Drs. 55/2018) den Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom März 2018 gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entneh-men.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit seiner der Begründung, sowie dem Fachgutachten Schall und den Fachgutachten zum Artenschutz (Poten-zialanalyse, Zauneidechsenuntersuchungen) in der Zeit

vom 23.07.2018 bis einschließlich 24.08.2018 in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Potsdamer Straße 33

während folgender Zeiten:Montag 8.00 - 12.00 UhrDienstag 8.00 - 18.00 UhrDonnerstag 8.00 - 16.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können zusätzlich unter www.michendorf.de unter Wirt-schaft & Entwicklung im Unterpunkt Bebauungspläne sowie unter http://bauleitplanung.brandenburg.de abgerufen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abge-geben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Michendorf, den 26.06.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

Page 28: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 28 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 05/2018 „Peter-Huchel-Chaussee/An den Bergen“ der Gemeinde Michendorf/OT Wilhelmshorst

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sitzung vom 25.06.2018 die Aufstellung des B-Plans 05/2018 „Peter-Hu-chel-Chaussee/An den Bergen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Drs. 32/2018). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.Der B-Plan dient der rechtssicheren Umsetzung der durch die Gemeinde Mi-chendorf für den zu betrachtenden Siedlungsbereich im Rahmen ihrer Flä-chennutzungsplanung formulierten Ziele der städtebaulichen Entwicklung. Hauptanliegen hierbei ist die Schaffung von planungsrechtlichen Vorausset-zungen für eine Wohnbebauung in Form einer behutsamen Verdichtung mit Wohngebäuden in diesem Bereich. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Michendorf, den 26.06.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB vom 16.08.2004

Auf der Grundlage der §§ 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgK-Verf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr.19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in der Fortsetzung der Sitzung vom 25. Juni 2018 am 02. Juli 2018 folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Änderung des § 6 Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB vom 16.08.2004

Der § 6 Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst:Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren bei gewerblich genutzten Grundstücken um 0,5 erhöht, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als ein Drittel der Nutz-fläche der Gebäude umfasst. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung vor, werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren nach S. 1 erhöht, wenn

mehr als ein Drittel der Grundstückfläche gewerblich genutzt wird. Liegt eine gewerbliche Nutzung zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsäch-lich so genutzte Fläche als Nutzfläche. Satz 1 bis 3 gelten sinngemäß für Grundstücke, die eine, einer gewerblichen Nutzung vergleichbare, Nutzung aufweisen, welche typischerweise in Geschäfts-, Büro- und Verwaltungs-gebäuden ausgeübt wird (z. B. freie Berufe).

§ 2 InkrafttretenDiese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Michendorf, den 03.07.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

BekanntmachungsanordnungFür die in der Fortsetzung der Sitzung vom 25. Juni 2018 am 02. Juli 2018 durch die Gemeindevertretung Michendorf beschlossene 1. Änderungssat-zung zur Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Erschlie-ßungsbeiträgen nach § 127 ff. BauGB vom 16.08.2004 ordne ich gemäß § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf die öffentliche Bekanntmachung an.

Michendorf, den 03.07.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalab-gabengesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 16.08.2004

Aufgrund §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) und der §§ 1, 2, 8 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf in der Fortsetzung der Sitzung vom 25. Juni 2018 am 02. Juli 2018 folgende Satzung beschlos-sen.

§ 1 Änderung des § 5 Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgaben-gesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche Maßnah-men (Straßenbaubeitragssatzung) vom 16.08.2004

Der § 5 Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst:Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren bei gewerblich genutzten Grundstücken um 0,5 erhöht, wenn die gewerbliche Nutzung mehr als ein Drittel der Nutz-fläche der Gebäude umfasst. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung vor, werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren nach S. 1 erhöht, wenn mehr als ein Drittel der Grundstückfläche gewerblich genutzt wird. Liegt eine gewerbliche Nutzung zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsäch-lich so genutzte Fläche als Nutzfläche. Satz 1 bis 3 gelten sinngemäß für Grundstücke, die eine, einer gewerblichen Nutzung vergleichbare, Nutzung aufweisen, welche typischerweise in Geschäfts-, Büro- und Verwaltungs-gebäuden ausgeübt wird (z.B. freie Berufe).

Page 29: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 29 |

Allgemeinverfügung – Umbenennung des „Michendorfer Plat-zes“ in Wilhelmshorst in „Wilhelm-Mühler-Platz“ im Ortsteil Wilhelmshorst

1. Mit Wirkung zum 07. September 2018 wird die Straße „Michendorfer Platz“ für den Bereich Gemarkung Wilhelmshorst, Flur 4 Flurstück 259 umbenannt in „Wilhelm-Mühler-Platz“.

2. Die sofortige Vollziehung der Maßnahme zu 1. wird angeordnet.

BEGRÜNDUNG

I.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in der Fortsetzungs-sitzung der Sitzung vom 25. Juni 2018 am 3. Juli 2018 beschlossen (Drs. 99/2018), die im Eigentum der Gemeinde Michendorf stehende Straße „Michendorfer Platz“, OT Wilhelmshorst für den Bereich Gemarkung Wil-helmshorst, Flur 4 Flurstück 259 in „Wilhelm-Mühler-Platz“ umzubenennen.Die Straße grenzt an die Straßen „Peter-Huchel-Chaussee“, „Ahornweg“ sowie „An der Bahn“ an.

II.1) Die Umbenennung beruht auf den §§ 49 Abs. 1 Verwaltungsverfahrens-

gesetz i. V. m. Art. 28 Grundgesetz, § 28 Abs. 2 Nr. 13 Kommunalverfas-sung des Landes Brandenburg.

Durch die Umbenennung soll der Ortsgründer des Ortsteils Wilhelms- horst geehrt werden.

Sowohl der Ortsbeirat als auch der Verein „Wilhelmshorster Ortsge-schichte“ sowie die Hinterbliebenen von Wilhelm Mühler sind mit der Umbenennung einverstanden.

Durch die nur einseitige Umbenennung wird zudem nur eine geringe Anzahl von Anliegern durch die Maßnahme betroffen sein.

Die Pläne zur Lage dieser Verkehrsfläche können in der Gemeindever-waltung der Gemeinde Michendorf / Abteilung Bauen und Öffentliche Ordnung – Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung – 14552 Michendorf, Poststraße 1, Zimmer 1.08 zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss über die Änderung und die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ im OT Wilhelmshorst – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sit-zung vom 02.07.2018 (Drs. 82/2018) die Änderung des Flächennutzungs-plans 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelms- horst) beschlossen. Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung 01/18 „Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee“ (OT Wilhelmshorst) in der Fassung vom April 2018 wurde in der Sitzung vom 02.07.2018 (Drs. 86/2018) von der Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

in der Zeit vom 23.07.2018 bis einschließlich 24.08.2018 in der Gemeindeverwaltung Michendorf, 14552 Michendorf Potsdamer Straße 33

während folgender Zeiten:

Montag 8.00 - 12.00 UhrDienstag 8.00 - 18.00 UhrDonnerstag 8.00 - 16.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können zusätzlich unter www.michendorf.de unter Wirt-schaft & Entwicklung im Unterpunkt Bebauungspläne abgerufen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abge-

§ 2 InkrafttretenDiese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

Michendorf, den 03.07.2018

gez.Reinhard Mirbach SiegelBürgermeister

BekanntmachungsanordnungFür die in der Fortsetzung der Sitzung vom 25. Juni 2018 am 02. Juli 2018 durch die Gemeindevertretung Michendorf beschlossene 1. Änderungssat-zung zur Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträ-gen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 16.08.2004 ordne ich gemäß § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf die öffentliche Bekanntmachung an.

Michendorf, den 03.07.2018

gez.Reinhard Mirbach SiegelBürgermeister

Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

2) Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist unter Abwägung der Öf-fentlichen Interessen am Vollzug der Anordnung mit dem privaten Aus-setzungsinteresse erforderlich. Die Umbenennung soll anlässlich der Feier zum 111-jährigen Bestehen des Ortsteils am 07. September 2018 erfolgen. Im Falle der aufschiebenden Wirkung könnte dieser ehren-volle, symbolträchtige Akt nicht durchgeführt werden und die Ehrung des Ortsgründers nicht in dem erstrebten Maße erfolgen. Zudem ist zur Bestellung der Straßennamenschilder ein Vorlauf nötig, welcher bei abwarten der Widerspruchsfrist ebenfalls das Aufstellungsdatum gefährdet.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekannt-gabe Widerspruch bei dem Bürgermeister der Gemeinde Michendorf / Potsdamer Straße 33 in 14552 Michendorf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift einlegen.

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

Page 30: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 30 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Beschluss über die Änderung und die Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur Flächennutzungsplanänderung 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ im OT Mi-chendorf – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat in öffentlicher Sit-zung vom 25.06.2018 (Drs. 81/2018) die Änderung des Flächennutzungs-plans 02/18 „Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michen-dorf) beschlossen. Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung 02/18 „Nahversorgungs-zentrum Luckenwalder Straße“ (OT Michendorf) in der Fassung vom April 2018 wurde in der Fortsetzungssitzung vom 02.07.2018 (Drs. 85/2018) von der Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf gebilligt und die Betei-ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen. Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

in der Zeit vom 23.07.2018 bis einschließlich 24.08.2018 in der Gemeindeverwaltung Michendorf, 14552 Michendorf Potsdamer Straße 33

während folgender Zeiten:

Montag 8.00 - 12.00 UhrDienstag 8.00 - 18.00 UhrDonnerstag 8.00 - 16.00 UhrFreitag 8.00 - 12.00 Uhrzu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Räumlicher Geltungsbereich – Flächennutzungsplanänderung 02/18„Nahversorgungszentrum Luckenwalder Straße" OT Michendorf (verkleinert, ohne Maßstab)

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenver-bands Nuthe-Nieplitz – Körperschaft des öffentlichen Rechts)

In der Zeit vom 1. Juni 2018 bis Ende Februar 2019 führen der Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz und die von uns beauftragten Unternehmen Unterhaltungsarbeiten (Krautungen) an den Gewässern I. und II. Ordnung innerhalb des Verbandsgebietes durch. Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungs-pflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstü-cken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Ganzjährig führt der Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz bei Erfordernis abflusssichernde Maßnahmen durch und beseitigt auftre-tende Havarien.

Im Sinne der Regelung des § 41 Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBI. I Nr. 51 S. 2585 v. 06.08.2009) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.2004 (GVBI. 1/2005, Nr. 5 S. 50) zuletzt ge-ändert in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBI. 1/12, Nr. 20) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden. Mit der Ankün-digung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für alle duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer

geben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Michendorf, den 03.07.2018

gez.Reinhard MirbachBürgermeister Siegel

Räumlicher Geltungsbereich – Flächennutzungsplanänderung 01/18„Erweiterung Friedhof Peter-Huchel-Chaussee" OT Wilhelmshorst (verkleinert, ohne Maßstab)

Die Unterlagen können zusätzlich unter www.michendorf.de unter Wirt-schaft & Entwicklung im Unterpunkt Bebauungspläne abgerufen werden. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abge-geben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Michendorf, den 03.07.2018

gez.Reinhard Mirbach SiegelBürgermeister

Page 31: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28 | 31 |

erforderlichen Breite von 5 m ab Böschungsoberkante landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. B. das Einebnen des Aushubes und Mähgutes nicht beeinträchtigt werden.

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus. Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune, feste Koppeln oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist gemäß § 87 Bbg Wassergesetz durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungs-pflichtig. Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhal-tung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch technische Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohr-leitungsein- und -ausläufe, u. Ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 m über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, insbesondere weil ein Grundstück in seinem Bestand beson-ders gesichert werden muss oder weil eine Anlage im oder am Gewässer oder Einleitungen die Unterhaltung erschweren, so hat der Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage oder der Verursacher die Mehrkosten zu er-setzen. (§ 85 Bbg WG).

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit" an den Ge-wässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und Durchfahrt zur zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaß-nahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Was-ser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz, Am Anger 13, 14959 Trebbin OT Großbeuthen, Telefon: 033731-13626, FAX: 033731-13628 oder E-Mail: [email protected] .

Dr. Lars Kühne Geschäftsführer

— Ende der amtlichen Bekanntmachungen —

Impressum Amtsblatt: Gemeinde Michendorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Der Bürgermeister, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf,

Telefon (033205) 5980, Fax (033205) 59850, E-Mail: [email protected] Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf ist amtliches Verkündungsblatt für die Gemeinde Michendorf mit den Ortsteilen Fresdorf, Langerwisch,

Michendorf, Stücken, Wildenbruch und WilhelmshorstVerantwortlicher Redakteur für den amtlichen Bekanntmachungsteil: Reinhard Mirbach (Bürgermeister)

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf erscheint nach Bedarf. Eine Nachbestellung des Amtsblattes und der Bezug, auch ausserhalb des vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über die Gemeinde Michendorf möglich. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag

in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt.

Aufruf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Michendorf benötigt im Rahmen der Bauleitplanung sowie für Bauprojekte, für deren Umsetzung eine Waldumwandlung erforderlich ist, Flächen für forstwirtschaftliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Be-vorzugt werden gesucht:

1. Erstaufforstungsflächen für Mischwaldanpflanzungen2. Flächen für Maßnahmen als Voranbau (z. B. Trupppflanzungen mit Laub-

gehölzen) in vorhandenen Nadelwaldbeständen3. Flächen für Ausgleichsmaßnahmen für die Waldrandgestaltung (abge-

stufte Strauch- und Baumpflanzungen) an Nadelwaldbeständen.

Die Gemeinde strebt an, geeignete Flächen zu erwerben oder langfristig (10 Jahre) über eine vertragliche Regelung zu nutzen und zu bewirtschaften. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Ihres Angebotes an das Sachgebiet Lie-genschaften unter [email protected] oder [email protected] oder telefonisch an 033205 598 44.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung.

Page 32: AMTSBLATT · Sitzung vom 18.12.2017 sowie 19.02.2018 – öffentlicher Teil – Die Niederschriften werden bestätigt. 5. Bestätigung der Tagesordnung Herr Bellin beantragt im Namen

AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf| 32 | 12. Juli 2018 | Nr. 04 | Woche 28

Festwoche 111 Jahre Wilhelmshorst

1. bis 8. September1. September10.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr

Thema: Unsere Vereine stellen sich vorTag der offenen Tür Feuerwehr Wilhelmshorst und Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wilhelmshorst, Eichenweg/Ahornweg

Veranstaltung des Tennisvereins Grün Gelb auf dem Tennisplatz „Tennis zum Anfassen“ Tennisplatz An der Aue

Frühstück und Mittag bei Fleischerei und Feinkost Spehr

2. September14.00 bis ca. 18.00 Uhr

Thema: Festgottesdienst Wilhelmshorster Kirche auf dem Goetheplatz anschließend Kaffee und Kuchen an der Kirche

4. September18.00 bis 21.00 Uhr Sparkasse Wilhelmshorst

Thema: Versteigerung „Kunst gegen Geld“ Peter-Huchel-Chaussee Sparkasse

5. September14.00 Uhr Festveranstaltung der AWO Wilhelmshorst

Thema: Unsere Senioren feiern 111 Jahre WilhelmshorstGemeindezentrum Wilhelmshorst Dr. Albert Schweitzer Straße

6. September18.00 bis ca. 22.00 Uhr

Thema: Öffentliche festliche Ortsbeiratssitzung Cafeteria Schule Wilhelmshorst Heidereuterweg

7. Septemberab 10.00 Uhr

Thema: Anbringung der Gedenkschilder an bedeutenden Plätzen

Umbenennung Michendorfer Platz in Wilhelm-Mühler-Platz

Einweihung Spielgeräte am Birkenwäldchen u. a.

17.00 Uhr Nacht der Ortsgeschichte Gemeindezentrum Wilhelmshorst

8. September10.00 bis ca. 16.00 Uhr Gemeindezentrum

Thema: Wilhelmshorst feiert und alle sind eingeladen!Sommerfest mit Trödelmarkt, Sport und Spaß für Erwachsene und Kinder, Basteln, Musik und Ständen

20.00 Uhr Tanz im Festzelt mit ÜberraschungenGemeindezentrum Wilhelmshorst Dr. Albert Schweitzer Straße