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Universitätsstadt Freiberg Nr. 22 · 24. November 2010 www.freiberg.de Auf ein Wort Amtsblatt Notwendig Die neue Kinderbetreu- ungs- und Elternbei- tragssatzung der Stadt Freiberg tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Eine vielleicht unschein- bare Nachricht, aber doch sehr wichtig. Für wen? Für die Kinder in den Kinderkrippen, -gärten und -horten unse- rer Stadt. Aber noch wichtiger für deren Eltern. Denn was versteckt sich hinter dieser Nach- richt? Ab 1. Januar 2011 ändern sich Regelun- gen und Beiträge für die Kinderbetreuung. Es wird einfacher, bedarfsgerechter, besser bei Anmeldungen, Betreuungszeiten und Mitwir- kung der Eltern sowie zukünftig kostenfrei in der Eingewöhnungszeit. Aber es wird auch teurer. Ja, ich wähle bewusst den Begriff teurer, denn wenn die Eltern erst den Brief mit den neuen Beiträgen in Händen halten, wer- den Sie leider feststellen, dass sie zukünftig mehr für die Betreuung bezahlen müssen. Ver- ständlich ist dabei, dass dies niemanden erfreuen wird, denn wer zahlt schon gern mehr. Aber wichtig ist neben dem Preis auch ein bedarfsgerechtes und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichendes Angebot. Deswegen investiert die Stadt Freiberg viel in die Verbesserung der bestehenden wie auch in den Neubau zusätzlicher Kindertageseinrich- tungen. Da die Elternbeiträge seit 2004 konstant waren, jedoch die Betriebskosten stetig gestiegen sind, war die Anpassung notwendig. Bei der Neu- festsetzung der Beiträge haben wir viel disku- tiert. Zum einen galt es, gesetzliche Regelungen zu beachten, zum anderen sollten die Beiträge auch bezahlbar bleiben. Auch wenn nun die Beiträge steigen, wurden diese so gewählt, dass die Eltern diese finanzieren können. So beträgt der Elternanteil zukünftig maximal 26,5 Pro- zent der Betriebskosten oder anders ausge- drückt, bei beispielsweise 406,02 Euro monat- lichen Kosten eines Kindergartenplatzes beträgt der Elternbeitrag zukünftig 107,60 Euro. Mit den neuen Beiträgen wurde ein guter Weg gefunden. Dies hat der Stadtrat mit seinem Votum eindeutig anerkannt. In Summe ist die neue Satzung ein wichtiges Puzzleteil für das Bild einer familienfreundlichen Stadt Freiberg. Ich grüße Sie mit einem herzlichen Freiberger Glück auf! Ihr Sven Krüger Bürgermeister für Verwaltung und Finanzen Einstimmig hat sich der Stadtrat auf sei- ner jüngsten Zusammenkunft für die neue Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung ausgesprochen. Über die damit beschlossenen Veränderungen berichtet im Folgenden Bür- germeister Sven Krüger: Es war allen bewusst, dass mit den be- schlossenen Veränderungen auch eine Erhö- hung der Beiträge zum 01.01.2011 erfolgen wird. Darüber hinaus waren die bisher in zwei Satzungen getroffenen Regelungen zu über- arbeiten und den neuen rechtlichen Rege- lungen anzupassen. Die wichtigste Rechts- grundlage dafür ist das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtun- gen – SächsKitaG bzw. die Sächsische För- derschulbetreuungsverordnung - SächsFö- SchulBetrVO. Ziel dieser neuen Satzung ist die über- sichtliche und damit nutzerfreundliche Dar- stellung der Regelungen zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kinderta- gespflege sowie der damit in Zusammenhang stehenden Erhebung der Elternbeiträge in nur einem Dokument für die Stadt Freiberg. Ver- schiedene Regelungen werden verbessert, so ist zukünftig die Eingewöhnungszeit kosten- frei und das Anmeldeverfahren wurde ver- einfacht. Die Betreuungszeiten sollen zur bes- seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergar- ten um eine 10. und 11. Stunde sowie im Hort um zusätzliche Betreuungszeiten in der unter- richtsfreien Zeit erweitert werden. Bei Bedarf kann dafür ein entsprechender Betreuungs- vertrag abgeschlossen werden. Die abgesenkten Beiträge für Alleinerzie- hende und Geschwisterkinder werden neu festgelegt, auch dies bedeutet eine Verbesse- rung zu Gunsten der Eltern. Und nicht zu- letzt ist es wichtig, dass die Eltern aktiv an der Gestaltung der Betreuung ihrer Kinder teil- haben und dafür wurden die Mitwirkungs- rechte in Elternversammlung und -beirat neu in die Satzung aufgenommen. Dabei wird für die Eltern von besonderem Interesse sein, wie sich die Beiträge ab 2011 entwickeln. Auch für die Verwaltung und den Stadtrat war dies besonders wichtig, zeigt sich doch eine familienfreundliche Stadt an fa- milienfreundlichen Entgelten. In der Stadt Freiberg bestehen derzeit 28 Kindertageseinrichtungen, davon 11 in kom- munaler und 17 in freier Trägerschaft. Zwei neue Einrichtungen sind im Bau und werden 2011 für unsere Jüngsten zur Verfügung ste- hen (Kita Studentenwerk mit 60 Plätzen, Kita Albert-Funk-Straße mit 100 Plätzen). Die Eltern können ihre Kinder zu Betreuungszei- ten von 1,5 Stunden bis 11 Stunden in einer Kindertageseinrichtung anmelden. Neben den umfangreichen Investitionen in den Neubau und die Sanierung von Kin- dertageseinrichtungen stellt die Stadt Frei- berg erhebliche Beträge zur Gewährleistung eines umfassenden Betreuungsangebotes zur Verfügung. Zur Finanzierung erhält die Stadt Freiberg pro Betreuungskind einen Landes- zuschuss gemäß § 18 SächsKitaG von 1.875 Euro p.a. bezogen auf die Regelbetreu- ungsdauer (siehe Tabelle 1, Seite 3). In Summe hat die Stadt Freiberg damit etwa 4,8 Millionen Euro aufgewandt, um die Betreuung unserer jüngsten Einwohner in Kinderkrippe, -hort und -garten zu ermög- lichen. Ein weiterer Bestandteil der Finanzierung sind Elternbeiträge, welche bei Kinderkrip- pen mindestens 20 und höchstens 23 Prozent (Kinderkrippen) bzw. höchstens 30 Prozent (Kindergärten und Horte) der zuletzt nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekannt gemachten Betriebskosten betragen sollen. Bei Ganzta- gesbetreuung sollen die ungekürzten Eltern- beiträge gemäß § 9 Abs. 1 SächsFöSchul- BetrVO mindestens 15 und maximal 25 Pro- zent der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten betragen. Die derzeitige Höhe der Elternbeiträge ist seit dem 01.01.2004 unverändert. Eine An- passung an die kontinuierlich gestiegenen Betriebskosten entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde nicht vorgenommen. S. 3 Für den Kunstförder- und den Jugend- preis können noch bis Ende des Jahres Vor- schläge im Büro des Oberbürgermeisters eingereicht werden. Freiberger Kunstförderpreis Zwei Vorschläge sind bisher für den Kunst- förderpreis 2010 eingereicht worden. Mit die- sem Preis können jährlich junge Künstler des Freistaates gefördert werden. Es ist der einzige Preis, für den nicht nur Freiberger vorge- schlagen werden können, sondern Künstler, die im Freistaat Sachsen leben. Diese dürfen im Jahr der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Elfmal ist er seit 1997 vergeben worden, an Künstler unterschiedlicher Bereiche: Malerei, Tanz, Literatur, Komposition und Gesang. Zweimal erhielten ihn Künstler außerhalb Freibergs. Den jüngsten Kunst- förderpreis erhielt der Maler, Dichter und Plastiker Jens Ossada aus Mittweida. Der Freiberger Kunstförderpreis ist mit 3000 Euro dotiert. Mit ihm wollen die Stadt, die Freiberger Bank eG und die Stadtwerke Freiberg AG „Kunst und Kultur in Freiberg und im Freistaat Sachsen wesentlich fördern“. Vergeben werden kann er an eine na- türliche Person oder eine Gruppe, wobei künstlerische Arbeiten aller Genres gewer- tet werden. Freiberger Jugendpreis Vier Vorschläge liegen für den Freiberger Jugendpreis 2011 vor. Auch dieser Preis kann jährlich vergeben werden. 2010 ist mit ihm Anne Kolbe für ihr Engagement im DRK Kreisverband Freiberg geehrt worden. Erhalten können den Jugendpreis einzelne Jugendliche oder jugendliche Personen- gruppen, die uneigennützig Außergewöhn- liches für andere Personen, Personengrup- pen oder das Gemeinwohl leisten oder ge- leistet haben. Voraussetzung für den Jugendpreis ist jedoch, dass die vorgeschlagene Person zwi- schen 14 und 27 Jahre alt ist. Außerdem sollten die Anwärter in Freiberg wohnen oder hier einer Ausbildung nachgehen bzw. sie in Freiberg erhalten haben. Entscheiden wird über die Vergabe des Jugendpreises der Stadtrat, wobei die Aus- schüsse für Kultur und Bildung/ Soziales zuvor dafür eine entsprechende Empfeh- lung abgeben. Dotiert ist der Freiberger Jugendpreis mit 250 Euro, wenn er an eine Einzelperson verliehen wird, mit 500 Euro, wenn er an eine Personengruppe geht. Zeitpunkt und Rahmen für die Übergabe des Preises wird entsprechend des Charak- ters der mit dem Preis anerkannten Leis- tung gewählt. Bisher ist der Jugendpreis elfmal verge- ben worden, erstmals 1999 an den Vorstand des Jugendklubs Zug. Auszeichnungsvorschläge für den Frei- berger Kunstförderpreis und den Freiber- ger Jugendpreis sind bis spätestens 31. De- zember dieses Jahres zu richten an: Stadt- verwaltung Freiberg, Büro des Oberbür- germeisters, Obermarkt 24, 09599 Freiberg Erbeten: Vorschläge für Freiberger Preise Bis Jahresende Nominierungen für Kunstförderpreis und Jugendpreis möglich Aus dem Stadtrat Eingewöhnungszeit künftig kostenfrei Stadtrat beschließt Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung: Höhere Beiträge ab Januar

Amtsblatt Freiberg

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Ausgabe vom 24.11.2010

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Page 1: Amtsblatt Freiberg

Universitätsstadt Freiberg Nr. 22 · 24. November 2010 www.freiberg.de

Auf ein Wort

AmtsblattNotwendigDie neue Kinderbetreu-ungs- und Elternbei-tragssatzung der StadtFreiberg tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.Eine vielleicht unschein-bare Nachricht, aberdoch sehr wichtig. Fürwen? Für die Kinder inden Kinderkrippen, -gärten und -horten unse-rer Stadt. Aber noch wichtiger für deren Eltern.Denn was versteckt sich hinter dieser Nach-richt? Ab 1. Januar 2011 ändern sich Regelun-gen und Beiträge für die Kinderbetreuung. Eswird einfacher, bedarfsgerechter, besser beiAnmeldungen, Betreuungszeiten und Mitwir-kung der Eltern sowie zukünftig kostenfrei inder Eingewöhnungszeit. Aber es wird auchteurer. Ja, ich wähle bewusst den Begriffteurer, denn wenn die Eltern erst den Brief mitden neuen Beiträgen in Händen halten, wer-den Sie leider feststellen, dass sie zukünftigmehr für die Betreuung bezahlen müssen. Ver-ständlich ist dabei, dass dies niemandenerfreuen wird, denn wer zahlt schon gern mehr.Aber wichtig ist neben dem Preis auch einbedarfsgerechtes und die Vereinbarkeit vonBeruf und Familie ermöglichendes Angebot.Deswegen investiert die Stadt Freiberg viel indie Verbesserung der bestehenden wie auch inden Neubau zusätzlicher Kindertageseinrich-tungen. Da die Elternbeiträge seit 2004 konstant waren,jedoch die Betriebskosten stetig gestiegen sind,war die Anpassung notwendig. Bei der Neu-festsetzung der Beiträge haben wir viel disku-tiert. Zum einen galt es, gesetzliche Regelungenzu beachten, zum anderen sollten die Beiträgeauch bezahlbar bleiben. Auch wenn nun dieBeiträge steigen, wurden diese so gewählt, dassdie Eltern diese finanzieren können. So beträgtder Elternanteil zukünftig maximal 26,5 Pro-zent der Betriebskosten oder anders ausge-drückt, bei beispielsweise 406,02 Euro monat-lichen Kosten eines Kindergartenplatzesbeträgt der Elternbeitrag zukünftig 107,60 Euro. Mit den neuen Beiträgen wurde ein guter Weggefunden. Dies hat der Stadtrat mit seinemVotum eindeutig anerkannt. In Summe ist dieneue Satzung ein wichtiges Puzzleteil für dasBild einer familienfreundlichen Stadt Freiberg.Ich grüße Sie mit einem herzlichen FreibergerGlück auf!Ihr

Sven KrügerBürgermeister für

Verwaltung und Finanzen

Einstimmig hat sich der Stadtrat auf sei-ner jüngsten Zusammenkunft für die neueKinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzungausgesprochen. Über die damit beschlossenenVeränderungen berichtet im Folgenden Bür-germeister Sven Krüger:

Es war allen bewusst, dass mit den be-schlossenen Veränderungen auch eine Erhö-hung der Beiträge zum 01.01.2011 erfolgenwird. Darüber hinaus waren die bisher in zweiSatzungen getroffenen Regelungen zu über-arbeiten und den neuen rechtlichen Rege-lungen anzupassen. Die wichtigste Rechts-grundlage dafür ist das Sächsische Gesetz zurFörderung von Kindern in Tageseinrichtun-gen – SächsKitaG bzw. die Sächsische För-derschulbetreuungsverordnung - SächsFö-SchulBetrVO.

Ziel dieser neuen Satzung ist die über-sichtliche und damit nutzerfreundliche Dar-stellung der Regelungen zur Betreuung inKindertageseinrichtungen und in Kinderta-gespflege sowie der damit in Zusammenhangstehenden Erhebung der Elternbeiträge in nureinem Dokument für die Stadt Freiberg. Ver-schiedene Regelungen werden verbessert, soist zukünftig die Eingewöhnungszeit kosten-frei und das Anmeldeverfahren wurde ver-einfacht. Die Betreuungszeiten sollen zur bes-seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf inden Bereichen Kinderkrippe und Kindergar-

ten um eine 10. und 11. Stunde sowie im Hortum zusätzliche Betreuungszeiten in der unter-richtsfreien Zeit erweitert werden. Bei Bedarfkann dafür ein entsprechender Betreuungs-vertrag abgeschlossen werden.

Die abgesenkten Beiträge für Alleinerzie-hende und Geschwisterkinder werden neufestgelegt, auch dies bedeutet eine Verbesse-rung zu Gunsten der Eltern. Und nicht zu-letzt ist es wichtig, dass die Eltern aktiv an derGestaltung der Betreuung ihrer Kinder teil-haben und dafür wurden die Mitwirkungs-rechte in Elternversammlung und -beirat neuin die Satzung aufgenommen.

Dabei wird für die Eltern von besonderemInteresse sein, wie sich die Beiträge ab 2011entwickeln. Auch für die Verwaltung und denStadtrat war dies besonders wichtig, zeigt sichdoch eine familienfreundliche Stadt an fa-milienfreundlichen Entgelten.

In der Stadt Freiberg bestehen derzeit 28Kindertageseinrichtungen, davon 11 in kom-munaler und 17 in freier Trägerschaft. Zweineue Einrichtungen sind im Bau und werden2011 für unsere Jüngsten zur Verfügung ste-hen (Kita Studentenwerk mit 60 Plätzen, KitaAlbert-Funk-Straße mit 100 Plätzen). Die Eltern können ihre Kinder zu Betreuungszei-ten von 1,5 Stunden bis 11 Stunden in einerKindertageseinrichtung anmelden.

Neben den umfangreichen Investitionen

in den Neubau und die Sanierung von Kin-dertageseinrichtungen stellt die Stadt Frei-berg erhebliche Beträge zur Gewährleistungeines umfassenden Betreuungsangebotes zurVerfügung. Zur Finanzierung erhält die StadtFreiberg pro Betreuungskind einen Landes-zuschuss gemäß § 18 SächsKitaG von1.875 Euro p.a. bezogen auf die Regelbetreu-ungsdauer (siehe Tabelle 1, Seite 3).

In Summe hat die Stadt Freiberg damitetwa 4,8 Millionen Euro aufgewandt, um dieBetreuung unserer jüngsten Einwohner inKinderkrippe, -hort und -garten zu ermög-lichen.

Ein weiterer Bestandteil der Finanzierungsind Elternbeiträge, welche bei Kinderkrip-pen mindestens 20 und höchstens 23 Prozent(Kinderkrippen) bzw. höchstens 30 Prozent(Kindergärten und Horte) der zuletzt nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekannt gemachtenBetriebskosten betragen sollen. Bei Ganzta-gesbetreuung sollen die ungekürzten Eltern-beiträge gemäß § 9 Abs. 1 SächsFöSchul-BetrVO mindestens 15 und maximal 25 Pro-zent der zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten betragen.

Die derzeitige Höhe der Elternbeiträge istseit dem 01.01.2004 unverändert. Eine An-passung an die kontinuierlich gestiegenenBetriebskosten entsprechend der gesetzlichenVorgabe wurde nicht vorgenommen. ! S. 3

Für den Kunstförder- und den Jugend-preis können noch bis Ende des Jahres Vor-schläge im Büro des Oberbürgermeisterseingereicht werden.

Freiberger KunstförderpreisZwei Vorschläge sind bisher für den Kunst-

förderpreis 2010 eingereicht worden. Mit die-sem Preis können jährlich junge Künstler desFreistaates gefördert werden. Es ist der einzigePreis, für den nicht nur Freiberger vorge-schlagen werden können, sondern Künstler,die im Freistaat Sachsen leben. Diese dürfenim Jahr der Antragstellung das 35. Lebensjahrnoch nicht vollendet haben.

Elfmal ist er seit 1997 vergeben worden,an Künstler unterschiedlicher Bereiche: Malerei, Tanz, Literatur, Komposition undGesang. Zweimal erhielten ihn Künstleraußerhalb Freibergs. Den jüngsten Kunst-förderpreis erhielt der Maler, Dichter undPlastiker Jens Ossada aus Mittweida.

Der Freiberger Kunstförderpreis ist mit3000 Euro dotiert. Mit ihm wollen die Stadt,

die Freiberger Bank eG und die StadtwerkeFreiberg AG „Kunst und Kultur in Freibergund im Freistaat Sachsen wesentlich fördern“.

Vergeben werden kann er an eine na-türliche Person oder eine Gruppe, wobeikünstlerische Arbeiten aller Genres gewer-tet werden.

Freiberger JugendpreisVier Vorschläge liegen für den Freiberger

Jugendpreis 2011 vor. Auch dieser Preiskann jährlich vergeben werden. 2010 ist mitihm Anne Kolbe für ihr Engagement imDRK Kreisverband Freiberg geehrt worden.

Erhalten können den Jugendpreis einzelneJugendliche oder jugendliche Personen-gruppen, die uneigennützig Außergewöhn-liches für andere Personen, Personengrup-pen oder das Gemeinwohl leisten oder ge-leistet haben.

Voraussetzung für den Jugendpreis istjedoch, dass die vorgeschlagene Person zwi-schen 14 und 27 Jahre alt ist. Außerdemsollten die Anwärter in Freiberg wohnen

oder hier einer Ausbildung nachgehen bzw.sie in Freiberg erhalten haben.

Entscheiden wird über die Vergabe desJugendpreises der Stadtrat, wobei die Aus-schüsse für Kultur und Bildung/ Sozialeszuvor dafür eine entsprechende Empfeh-lung abgeben.

Dotiert ist der Freiberger Jugendpreis mit250 Euro, wenn er an eine Einzelpersonverliehen wird, mit 500 Euro, wenn er aneine Personengruppe geht.

Zeitpunkt und Rahmen für die Übergabedes Preises wird entsprechend des Charak-ters der mit dem Preis anerkannten Leis-tung gewählt.

Bisher ist der Jugendpreis elfmal verge-ben worden, erstmals 1999 an den Vorstanddes Jugendklubs Zug.

Auszeichnungsvorschläge für den Frei-berger Kunstförderpreis und den Freiber-ger Jugendpreis sind bis spätestens 31. De-zember dieses Jahres zu richten an: Stadt-verwaltung Freiberg, Büro des Oberbür-germeisters, Obermarkt 24, 09599 Freiberg

Erbeten: Vorschläge für Freiberger PreiseBis Jahresende Nominierungen für Kunstförderpreis und Jugendpreis möglich

Aus dem Stadtrat

Eingewöhnungszeit künftig kostenfreiStadtrat beschließt Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung: Höhere Beiträge ab Januar

Page 2: Amtsblatt Freiberg

Friedensrichterberät Dienstag

Die nächste Sprechstunde des Friedens-richters Christian Kluge ist am Dienstag,7. Dezember, von 16 bis 18 Uhr. Sie findetim Rathaus am Obermarkt statt: im Zimmer104, neben der Poststelle.

Sprechstunde des Friedensrichters istjeweils am ersten und dritten Dienstag desMonats. Zu erreichen ist der Friedens-richter während der Sprechzeit auch un-ter der Freiberger Rufnummer 273 137oder per E-Mail unter [email protected].

Nr. 22 · 24. November 2010 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg2

den 70-JährigenDr. Sigrid Horn-Kreußler

Dr. Norbert Landeck

Hannelore Zumpe

Helga Hellinger

Helga Reichelt

Monika Uhlig

Eva Heber

Erika Göbel

Dr. Friedrich Häfner

Hella Ingrid Moffett

Wolfgang Dittrich

Dr. Hanspeter Heegn

Gerda Rehwagen

Günter Heine

Elsbeth Matthees

Gisela Bauch

Peter Schubert

Peter Haupt

Manfred Klemm

Karin Rudolph

Dr. Hans-Günter Gröger

Siegmar Tienelt

Elli Dittrich

Tannried Alich

Marlit Wemme

Lothar Hofmann

Dietrich Liebscher

Regina Stiehl

Hannelore Göhler

Klaus Raschke

Erika Houschka

Horst Müller

Ralf Muster

Dieter Ulbricht

Sabine Döring

Norbert Grond

Elisabeth Haag

Dieter Heinze

Gunda Petraus

Josef Sykora

den 75-JährigenRoland Miesel

Wolfgang Ebert

Christel Hammerl

Rudolf Weigelt

Dieter Schramm

Dr. Hansjoachim Stechemesser

Ilse Franz

Christfriede Hahn

Armin Hensel

Erika Reißig

Gisela Richter

Ursula Schmieder

Karlheinz Tenne

Edelgard Flemming

Paul Koch

Elisabeth Surek

Egon Thürmer

Helga Bohm

Dr. Ingeborg Müller

Erika Etourno

Rolf Schulze

Ursula Arzt

Joseph Paul

Ursula Brockhammer

Christa Klapper

Jutta Werner

Karlheinz Seifert

Christa Hille

Karl-Heinz Thiel

Werner Engler

Christian Fischer

Bärbel Gustmann

Brigitte Kirstein

Irmgard Bauer

Dr. Wolfgang Ulbricht

Katharina Rummel

Helmut Swoboda

Rosemarie Kulke

den 80-JährigenMargrit Gehrke

Ingrid Wagner

Christa Urberg

Karl-Heinz Eichhorn

Adalbert Erthner

Manfred Korb

Karlheinz Buchert

Ruth Ludwig

Günter Liebscher

Heinz Hänchen

Erwin Neumann

Erika Lange

Lydia Plank

Jutta Fischer

Rolf Hegewald

Nadezda Anzelm

Erika Janke

Jordan Toschev

Ursula Weißpflog

Gotthard Dunger

den 85-JährigenChrista Linthe

Gisela Walther

Rolf Thiemer

Hans Hänel

Elisabeth Wagner

Gisela Wandke

Hildegard Groß

Gertrud Fock

Ursula Wagenmann

Herbert Steier

Manfred Haubold

Reinhilde Wegbrod

Helga Rothe

Dr. Karl Ertel

Reina Kaden

Christa Schreiber

Irmgard Rudolph-Schneider

den 90-JährigenRudolf Severa

Gottfried Richter

Hildegard Friedrich

Lieselotte Schwalbe

Christfriede Werner

Charlotte Erler

Maria Bernhardt

Martha Lindner

Ilse Klemm

Erich Göpfert

Dora Marx

den älter als

90-JährigenIrma Weinhold (91)

Annemarie Hohlfeld (91)

Erhard Bellmann (91)

Ilse Fehlisch (91)

Johannes Hering (91)

Gertraude Ferdini (91)

Lucie Niedrig (91)

Hildegard Grießbach (91)

Margarete Fischer (92)

Margarete Kaiser (92)

Edelgard Gröning (92)

Elsa Berndt (92)

Irmgard Arnold (93)

Emma Uhlig (93)

Gerda Janus (93)

Flora Fischer (94)

Hendrika Kunow (95)

Elli Zimmermann (95)

Irmgard Conrad (96)

Erika Wrana (96)

Marianne Hegewald (96)

Johanne Bilz (96)

Oswald Herzog (97)

Alfred Buschbeck (97)

Margarete Schirmer (98)

Elsa Fischer (101)

... sowie den

Ehejubilaren

Goldene HochzeitHarmina und Hermann Beyer

Ursula und Hans-Joachim

Schmieder

Christine und Klaus-Dieter

Blaschke

Elisabeth und Peter Ströfer

Christine und Fred Pöge

Ingeburg und Rolf Opitz

Helga und Hans-Peter

Stuhrmann

Sieglinde und Wolfgang

Michels

Diamantene HochzeitAnnelies und Joachim Gietzelt

Christa und Rolf Börner

Ilse und Siegfried Klee

Helga und Karl-Heinz Reichardt

Hanna und Kurt Groß

Gabriele und Hans Hofmann

Jubilare im DezemberDer Oberbürgermeister gratuliert auf das Herzlichste

Geburten im OktoberDer Oberbürgermeister heißt aufs Herzlichste willkommen

33 Geburten kleiner Freiberger gab es im Oktober, infor-miert das Standesamt. Insgesamt haben 17 Mädchenund 16 Jungen das Licht der Welt erblickt.

Allen kleinen Neufreibergern ein herzliches Willkommen!

Helena Elisa, Emilia, Tara, Alina, Lisa, Layla Jolie, Deborah Helena, Lucy, Annalena, Amy-Lou, Anna, Klara,Ella, Melissa, Selma Felicitas, Yasmin, KimDomenik Joel, Jonas, John Luca, Lionel, Fynn, Till Paul,Philipp, Alexander, Philip Joel, Nils Pepe, Dominik, Stephan,Milo, Nils Leopold, Jamie, Vincent

Page 3: Amtsblatt Freiberg

Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 22 · 24. November 20103

Anfang nächsten Jahres soll der Rats-saal des Freiberger Rathauses technisch auf-gewertet werden. Über Art der Baumaß-nahme und deren Umsetzung berichtet imFolgenden Bürgermeister Holger Reuter:

Klagen über eine schlechte Präsentationvon Vorlagen sollen in Zukunft der Ver-gangenheit angehören. Im neuen Jahr wirdder Ratssaal im Freiberger Rathaus eine neuemedientechnische Ausstattung erhalten.Diese soll zukünftige Sitzungen des Stadt-rates so unterstützen, dass Vorträge visuelldeutlich besser präsentiert werden. Das istnicht nur eine Verbesserung für die im SaalSitzenden, sondern auch die Zuschauer aufder Empore werden über die visuelle Prä-sentation die Sitzungen des Stadtrates deut-lich besser verfolgen können.

Mit der Installation einer Diskussions-anlage werden die einzelnen Wortbeiträgeverständlicher. Für die Protokollanten derStadtratssitzung ergibt sich daraus eben-falls eine Erleichterung, denn mit der neuentechnischen Anlage wird es auch möglich

sein, einen digitalen Mitschnitt der Stadt-ratssitzung zu erstellen. Die Ausführungder Baumaßnahmen wird etwa zwei Monate dauern, sodass die Mitglieder desStadtrates für die Verbesserung der Kom-munikation lediglich eine Sitzung, dieMärz-Sitzung, an einem fremden Ort durch-führen müssen. Der Lohn dafür ist eine bes-sere visuelle und verbale Verständigungwährend der zukünftigen Sitzungen.

Technische Daten- Diskussionsanlage mit je 1 Sprechstelle

für 2 Stadträte- Erneuerung des Lautsprechersystems für

Saal und Empore- Einbau einer Videopräsentationsanlage

mit fest installiertem Beamer und einermotorisch betriebenen Präsentations-wand. Die Installation der Präsenta-tionswand erfolgt auf der Fensterseite.

- zentrale Steuerung der Präsentations-technik wie auch der Diskussionsanlage

- Installation eines Wlan-Netzes für denBetrieb mobiler PC-Technik

Geplante Bauzeit:07.02.2011 – 31.03.2011

Kosten: 125 T€

Ansprechpartner:Hochbau- und LiegenschaftsamtTobias JasterTelefon: 03731/273 423E-Mail: [email protected]

Baumaßnahmen in Freiberg

Ratssaal: Medientechnik wird erneuert

»Mit der neuen Kommunikations-anlage werden für alle an der

Stadtratssitzung Beteiligten dieVorträge deutlich verständlicher –

und zwar in Wort und Bild – und das für Stadträte und Bürger

gleichermaßen.«

Holger ReuterBürgermeister

für Stadtentwicklung und Bauwesen

Der Ratssaal mit seiner historischen Ausstattung … Foto: SV … und wie er sich künftig zeigen soll. Entwurfsgrafik: Architekturbüro Sporbert

Die ungekürzten Elternbeiträge liegenim Bereich Kinderkrippe seit 2008 (davorbereits 2006) unter der gesetzlich vorgege-benen Mindestgrenze. Die Tabelle 2 zeigtdie Entwicklung der anrechenbaren Be-triebskosten und die Höhe der ungekürz-ten Elternbeiträge für eine 9- bzw. 6-stün-dige Betreuung sowie ihren prozentualenAnteil an den anrechenbaren Betriebskos-ten bezogen auf einen Monat.

Im Verhältnis zu den in den vergange-nen Jahren stetig gestiegenen Betriebs-kosten ist die prozentuale Elternbeteili-gung in den vergangenen Jahren konti-nuierlich gesunken. Daher ist es erforder-lich, die Elternbeiträge zum 01.01.2011anzupassen.

Im Vergleich zu anderen Kommunen imFreistaat Sachsen ist festzustellen, dass vieleStädte und Gemeinden die gesetzlichenObergrenzen für die Festsetzung der El-ternbeiträge ausschöpfen. Die Stadt Frei-berg orientiert sich an der Untergrenze dergesetzlichen Bandbreite bei Kinderkrippenbzw. im mittleren Bereich der Bandbreitebei Kindergärten, -horten und Ganztages-betreuung. Vor dem Hintergrund der imVergleich zu Hort und Kindergarten deut-lich höheren Betriebskosten bei Kinder-krippen, begründet sich die Entscheidung

mit dem Ziel sozialverträglicher Elternbei-träge.

Ein weiteres wesentliches Argument wardie Höhe der Beiträge im Vergleich zu an-deren Kommunen im Freistaat Sachsen.Hier wurden die neuen Elternbeiträge sogewählt, dass sich Freiberg unterhalb derprozentualen Elternbeiträge einordnet. Sobetragen die durchschnittlichen Beiträgebei den ausgewählten Kommunen bei Kin-derkrippen 21,81 Prozent (Freiberg neu20,50), -gärten 27,70 Prozent (Freiberg neu26,50) und -horten 27,93 Prozent (Frei-berg neu 26,50) der zuletzt bekannt ge-machten Betriebskosten. Damit schöpft dieStadt den möglichen Beitrag nicht aus undverzichtet auf Einnahmen.

Zukünftig erfolgt die Anpassung derElternbeiträge gemäß § 15 Abs. 1 und 2SächsKitaG an die sich verändernden jähr-lichen Betriebskosten regelmäßig zum 1. September eines Jahres. Diese Anpas-sung kann in Folge auch zu niedrigeren Elternbeiträgen führen.

Die neue Satzung tritt zum 1. Januar2011 in Kraft, zuvor werden die Eltern überdie zukünftig zu zahlenden Beträge infor-miert. Es ist dabei verständlich, dass nie-mand darüber erfreut sein wird, zukünftigfür die Betreuung mehr zahlen zu müssen.

In Summe lässt sich aber feststellen, dassdie Satzung viele Verbesserungen enthältund sich die Stadt Freiberg damit klar zu familiengerechten und bezahlbaren Be-treungsangeboten bekennt.

Die nächste turnusmäßige und für die-ses Jahr letzte Stadtratssitzung findet am2. Dezember statt. Sie beginnt 16 Uhr imRatssaal, diesmal u. a. mit der Fragestundefür Stadträte.

Eingewöhnungszeit künftig kostenfreiStadtrat beschließt Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung: Höhere Beiträge ab Januar

Tab. 1Die Jahresrechnung 2009 der Stadt Freiberg weist folgende Werte aus:Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungin städtischer Trägerschaft in freier Trägerschaft inkl. TagesmütterGesamtkosten 5.460.096 € Zuschuss Stadt 5.531.901 €Gesamterlöse 2.653.486 € Landesmittel -2.506.613 €Ergebnis -2.806.610 € Eigenanteil Stadt -1.974.712 €

Quelle: Jahresrechnung 2009 der Stadt Freiberg

Tab. 2anrechenbareBetriebskosten Kindergarten (€) Kinderkrippe (€) Kinderhort (€)2009 406,02 879,71 237,522008 399,11 864,73 233,472007 378,19 819,41 221,242006 381,82 827,29 223,372005 372,37 806,79 217,842004 377,28 817,42 220,702003 367,38 795,99 214,922002 372,50 807,06 217,91

Quelle: Bekanntmachung der anrechenbaren Betriebskosten der Stadt Freiberg

Page 4: Amtsblatt Freiberg

Bekanntmachung

Satzung der Stadt Freiberg über die Be-treuung von Kindern in Kindertagesein-richtungen in Trägerschaft der StadtFreiberg sowie in Kindertagespflege inder Stadt Freiberg und über die Erhe-bung von Elternbeiträgen (Kinderbe-treuungs- und Elternbeitragssatzung) vom 05.11.2010

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in sei-ner Sitzung am 04.11.2010 die Kinderbe-treuungs- und Elternbeitragssatzung be-schlossen.Die Satzung wird hiermit bekannt ge-macht.

Freiberg, 24.11.2010

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister

Satzung der StadtFreiberg über dieBetreuung von Kindernin Kindertageseinrich-tungen in Trägerschaftder Stadt Freiberg sowiein Kindertagespflege inder Stadt Freiberg undüber die Erhebung vonElternbeiträgen(Kinderbetreuungs- undElternbeitragssatzung) vom 05.11.2010

PräambelAufgrund des § 4 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsGemO),der §§ 2 und 9 Sächsisches Kommunalab-gabegesetz (SächsKAG), des SächsischenGesetzes zur Förderung von Kindern in Ta-geseinrichtungen (SächsKitaG), des Schul-gesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG)sowie der Verordnung des SächsischenStaatsministeriums für Soziales über dieBetreuung von Schülern an Förderschulen(SächsFöSchulBetrVO) hat der Stadtrat derStadt Freiberg in seiner Sitzung am04.11.2010 folgende Satzung beschlossen:I. Teil - Geltungsbereich§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Satzung gilt für Personensorge-berechtigte, deren Kinder in Kindertage-seinrichtungen der Stadt Freiberg im Sinnevon § 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG und in derKindertagespflege der Stadt Freiberg imSinne von § 1 Abs. 6 und § 3 Abs. 3 Sächs-KitaG betreut werden. (2) Für Personensorgeberechtigte, derenKinder in Kindertageseinrichtungen infreier Trägerschaft in der Stadt Freibergbetreut werden, gilt § 11 Abs. 1 - 6.

(3) Für Personensorgeberechtigte, derenKinder in Betreuungsangeboten für Schü-ler der Klassenstufen 1 bis 6 an allgemeinbildenden Förderschulen (Ganztagsbe-treuung) bei einer Kindertageseinrichtungin freier Trägerschaft im Sinne von § 16Abs. 2 und 3 SchulG in der Stadt Freibergbetreut werden, gilt § 11 Abs. 1 - 6.II. Teil - Betreuung§ 2 Betreuungsangebote, Abschluss einesBetreuungsvertrages (1) In Kindertageseinrichtungen der StadtFreiberg werden die Kinder auf Grundlageeines Betreuungsvertrages zwischen denPersonensorgeberechtigten und der StadtFreiberg für die dort festgelegte Betreu-ungszeit betreut. In Kindertagespflege erfolgt die Betreuung auf Grundlage eines Betreuungsvertrages zwischen denPersonensorgeberechtigten und der Tages-pflegeperson für die dort festgelegte Betreuungsdauer. Änderungen der Be-treuungsdauer bedürfen einer Änderungdes Betreuungsvertrages. Wird die ver-traglich festgelegte Betreuungsdauer kon-tinuierlich überschritten, ist der Betreu-ungsvertrag entsprechend anzupassen.(2) Die Öffnungszeiten der einzelnen Kin-dertageseinrichtungen werden mit dem El-ternbeirat und dem örtlichen Träger deröffentlichen Jugendhilfe abgestimmt undfestgelegt.(3) In Kinderkrippen, Kindergärten und inder Kindertagespflege werden innerhalbder Öffnungszeiten folgende Betreuungs-zeiten angeboten:1. bis 4,5 Stunden2. bis 6 Stunden3. bis 7 Stunden4. bis 8 Stunden5. bis 9 Stundenzusätzlich bei Bedarf:6. bis 10 Stunden7. bis 11 Stunden(4) In Horten werden innerhalb der Öff-nungszeiten folgende Betreuungszeitenangeboten:1. bis 1,5 Stunden (Frühhort)2. bis 5 Stunden (nur Nachmittagshort)3. bis 6 Stunden (Früh- und Nach-

mittagshort)zusätzlich bei Bedarf:4. bis 7 Stunden (schulfreie Zeit)5. bis 8 Stunden (schulfreie Zeit)6. bis 9 Stunden (schulfreie Zeit)Der nahtlose Übergang zwischen Unter-richt und Hortbetreuung wird gewährleis-tet.(5) Kindertageseinrichtungen können nachBeteiligung des Elternbeirates gemäß § 7der Satzung zeitweise in folgenden Fällengeschlossen werden, sofern eine Betreu-ung der Kinder in einer anderen Einrich-tung gewährleistet ist:- an Brückentagen, wobei die Zahl dieserBrückentage nicht mehr als 3 Tage betra-gen soll,- infolge von Baumaßnahmen,- auf Anordnung übergeordneter Behör-den,- Horte in der schulfreien Zeit.(6) Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt

auf der Grundlage der §§ 9 – 12 dieserSatzung durch Erlass eines Beitrags-bescheides.§ 3 Eingewöhnung(1) In Kinderkrippen und in der Kinderta-gespflege sollte vor der erstmaligen Be-treuung des Kindes eine Eingewöhnungfür die Dauer von 2 bis 4 Wochen erfolgen.(2) In Kindergärten sollte vor der erstma-ligen Betreuung eines Kindes eine Einge-wöhnung für die Dauer von 2 Wochen er-folgen.(3) Die Eingewöhnung des Kindes wird inAbsprache mit der Leitung der Kinderta-geseinrichtung oder der Tagespflegeper-son stundenweise gestaffelt. Die Anwe-senheit eines Personensorgeberechtigtenist dabei erforderlich.§ 4 Gastkinder(1) Kinder können in Ausnahmefällen füreine tageweise Betreuung einen Gastplatzin Kindertageseinrichtungen in Anspruchnehmen, wenn in der Kindertageseinrich-tung freie Plätze zur Verfügung stehenund dadurch kein zusätzlicher Personal-bedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 SächsKi-taG erforderlich wird.(2) Der Besuch durch das Gastkind ist beider Leitung der Kindertageseinrichtungschriftlich vor Beginn der Betreuung vonden Personensorgeberechtigten zu bean-tragen.(3) Gastkinder werden auf Grundlage einesGastplatzvertrages zwischen den Perso-nensorgeberechtigten und der Stadt Frei-berg betreut.§ 5 Anmeldung, Abmeldung, Kündigungund Beendigung der Betreuung(1) Die Anmeldung und die Abmeldung ei-nes Kindes in einer Kindertageseinrichtungerfolgt schriftlich durch die Personensor-geberechtigten bei der Leitung der Kin-dertageseinrichtung, für die Betreuung inKindertagespflege bei der Kindertages-pflegeperson.Für die Anmeldung ist das entsprechendeFormular zu verwenden.(2) Der Antrag für einen Betreuungsplatzin einer Kindertageseinrichtung oder inKindertagespflege ist in der Regel 6 Mo-nate vor Beginn der beabsichtigten Be-treuung des Kindes zu stellen.(3) Der Antrag für einen Hortplatz fürSchulanfänger ist in der Regel bis zum 31.Mai des laufenden Jahres für das kom-mende Schuljahr zu stellen. (4) Über die Aufnahme des Kindes in derKindertageseinrichtung entscheidet dieStadt Freiberg, Amt für Bildung, Jugendund Sport unter Einbeziehung der Leitungder Einrichtung, über die Aufnahme inKindertagespflege in Abstimmung mit derTagespflegeperson.(5) Die Abmeldung eines Kindes aus einerKindertageseinrichtung bzw. von einer Kin-dertagespflegeperson erfolgt durch dieschriftliche Kündigung des Betreuungs-vertrages. Die Kündigung erfolgt zum Monatsende. Die Kündigungsfrist beträgt1 Monat.Ohne Kündigung endet der Betreuungs-vertrag für Kindergartenkinder mit Eintritt

des Kindes in die Schule sowie für Hort-kinder mit Beendigung der Klassenstufe4. Dabei umfasst die Klassenstufe 4 diesich anschließenden Sommerferien.(6) Die Stadt Freiberg bzw. die Kinderta-gespflegeperson kann den Betreuungsver-trag bei Vorliegen eines wichtigen Grundeszum Monatsende mit einer Kündigungs-frist von 14 Tagen kündigen.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,wenn- die Kindertageseinrichtung bzw. die Kin-dertagespflegestelle auf Dauer geschlos-sen wird,- im Rahmen der Betreuung festgestelltwird, dass die Betreuung in der Einrich-tung bzw. bei der Kindertagespflegeper-son für das Wohl des Kindes nicht die ge-eignete ist,- die Personensorgeberechtigten mit derZahlung des Elternbeitrages in Verzug sindund die Höhe des rückständigen Eltern-beitrages 2 Monatsbeträge oder mehr be-trägt.§ 6 Mitwirkung der Personensorge-berechtigten in der Elternversammlung(1) Die Elternversammlung dient der Be-teiligung der Personensorgeberechtigtenan allen wesentlichen Angelegenheiten,die die Kindertageseinrichtung betreffen.(2) Die Elternversammlung wählt den El-ternbeirat.(3) Die Elternversammlung wird mindes-tens einmal pro Kalenderjahr durch die Lei-tung der Kindertageseinrichtung einberu-fen.§ 7 Mitwirkung der Personensorgebe-rechtigten im Elternbeirat(1) Der Elternbeirat hat insbesondere fol-gende Aufgaben:- Er gibt Anregungen für die Organisationund Gestaltung der Kindertageseinrich-tung und unterstützt die Fachkräfte beider Gestaltung von Veranstaltungen.- Er vertritt die Personensorgeberechtig-ten gegenüber der Leitung der Kinder-tageseinrichtung und gegenüber der StadtFreiberg.- Er unterstützt die Leitung der Kinderta-geseinrichtung bei der Öffentlichkeitsar-beit.(2) Vor wichtigen Entscheidungen derStadt Freiberg, die die Kindertageseinrich-tung betreffen, ist der Elternbeirat zu hö-ren.Hierzu gehören insbesondere:- die dauerhafte Schließung der Einrich-tung,- der Wechsel des Trägers der Einrichtung,- die Erarbeitung oder Änderung der Kon-zeption der Kindertageseinrichtung,- die Festlegung der Öffnungszeiten,- die Änderung bei der Essensversorgung,- die Durchführung zusätzlicher Angebotein der Kindertageseinrichtung, deren Kos-ten die Personensorgeberechtigten zu tra-gen haben.(3) Die Mitglieder des Elternbeirats wer-den durch die Personensorgeberechtigtenin der Elternversammlung jeweils für 1 Jahrgewählt.

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Bekanntmachung der Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung

Nr. 22 · 24. November 2010 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg4

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Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 22 · 24. November 20105

Bekanntmachung

! Seite 4(4) An den Sitzungen des Elternbeirats sol-len in der Regel die Leitung der Kinderta-geseinrichtung und ein Beauftragter derStadt Freiberg teilnehmen.§ 8 Gemeinnützigkeit(1) Die Kindertageseinrichtungen der StadtFreiberg verfolgen ausschließlich und un-mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinnedes Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwe-cke“ der Abgabenordnung. Zweck ist dieFörderung von Bildung und Erziehung vonKindern im Vorschul- und Grundschulal-ter sowie die Ergänzung der Erziehung derKinder in der Familie. Dieser Zweck wirdverwirklicht insbesondere durch die Unter-haltung von Kinderkrippen, Kindergärtenund Horten.(2) Die Kindertageseinrichtungen sindselbstlos tätig. Sie verfolgen nicht in er-ster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.(3) Mittel der Kindertageseinrichtungendürfen nur für die satzungsmäßigen Zwe-cke verwendet werden. Die Stadt Freibergerhält keine Zuwendungen aus Mitteln derKindertageseinrichtungen. Es darf keinePerson durch Ausgaben, die dem Zweckder Kindertageseinrichtung fremd sind, be-günstigt werden.III. Teil - Elternbeiträge§ 9 Pflicht zur Zahlung des Elternbei-trages(1) Für die Betreuung von Kindern in Kin-dertageseinrichtungen der Stadt Freibergund in Kindertagespflege in der Stadt Frei-berg erhebt die Stadt Freiberg Elternbei-träge.(2) Die Elternbeitragspflicht entsteht mitder Inanspruchnahme der Betreuung in derKindertageseinrichtung oder in der Kin-dertagespflege. Sie endet mit der Aufgabeder Betreuung in der Kindertageseinrich-tung oder in der Kindertagespflege gemäߧ 5 Abs. 5 und 6.(3) Die Pflicht zur Zahlung des Elternbei-trages gemäß § 11 Abs. 7 entsteht mit derInanspruchnahme der Betreuung.(4) Krankheit, Kur, Urlaub und anderesFernbleiben des betreuten Kindes führenbei laufendem Betreuungsvertrag nicht zueiner Minderung bzw. einem Wegfall desElternbeitrages. Gleiches gilt für zeitweiseSchließungen der Kindertageseinrichtungbzw. Kindertagespflegestelle, welche dieDauer von einem Monat nicht überschrei-ten.§ 10 AbgabenschuldnerSchuldner des Elternbeitrages sind die Per-sonensorgeberechtigten. Bei einer Mehr-heit von Personensorgeberechtigten haf-ten diese als Gesamtschuldner.§ 11 Höhe der Elternbeiträge(1) Berechnungsgrundlage für die Eltern-

beiträge sind die zuletzt bekannt ge-machten durchschnittlichen Betriebskos-ten eines Platzes je Einrichtungsart, ohnedie Aufwendungen für Abschreibungen,Zinsen und Miete des jeweils vergangenenJahres. (2) Die Höhe der Elternbeiträge wird ge-meinsam mit der jährlichen Bekanntma-chung der Betriebskosten nach § 14 Abs. 2SächsKitaG und § 8 SächsFöSchulBetrVObis zum 30. Juni des laufenden Jahres imAmtsblatt der Stadt Freiberg veröffentlicht.Die neuen Beiträge treten jeweils am 1.September des laufenden Jahres in Kraft.Die ungekürzten Elternbeiträge betragen:

a) für bis zu 9 Stunden Betreuung als Kin-derkrippenkind 20,50 Prozent der Be-triebskosten,b) für bis zu 9 Stunden Betreuung als Kin-dergartenkind 26,50 Prozent der Be-triebskosten,c) für bis zu 6 Stunden Betreuung als Hort-kind 26,50 Prozent der Betriebskosten,d) für bis zu 6 Stunden Betreuung alsHortkind in Ganztagesbetreuung 19,57Prozent der Betriebskosten gemäß Abs. 1.(3) Die Höhe der monatlichen Elternbei-träge richtet sich nach der jeweils verein-barten maximalen Betreuungszeit pro Tag.Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere alsdie in Abs. 2 genannte Betreuungszeit ver-einbart, berechnet sich der Elternbeitraganteilig im Verhältnis der vereinbarten Be-treuungszeit zur Betreuungszeit nachAbs. 2. Wird für die Betreuung als Kinderkrippen-kind, Kindergartenkind oder Hortkind imBetreuungsvertrag eine längere als die inAbs. 2 genannte Betreuungszeit verein-bart, wird für jede zusätzliche Betreu-ungsstunde ein höherer Elternbeitrag inHöhe von 30,00 Prozent der jeweiligen Be-triebskosten gemäß Abs. 1 erhoben. Wirdfür die Betreuung als Hortkind in Ganz-tagsbetreuung im Betreuungsvertrag einelängere als die in Abs. 2 genannte Betreu-ungszeit vereinbart, wird für jede zusätz-liche Betreuungsstunde ein höherer El-ternbeitrag in Höhe von 30,00 Prozent derBetriebskosten des Hortes gemäß Abs. 1erhoben.(4) Der nach Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz2 gebildete Elternbeitrag wird unter Be-rücksichtigung der Zahl der Kinder, diegleichzeitig in Kindertageseinrichtungen, inKindertagespflege oder in Ganztags-betreuung betreut werden, gemäß § 15Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SächsKitaG und § 9Abs. 2 SächsFöSchulBetrVO gesenkt:1. für das 2. Kind um 40 Prozent,2. für das 3. Kind um 80 Prozent,3. alle weiteren Kinder sind beitragsfrei.

Die Kinder sind dabei in ihrer Altersrei-henfolge zu zählen.(5) Für Alleinerziehende ermäßigt sich dernach Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 ge-bildete Elternbeitrag gemäß § 15 Abs. 1Satz 3 Nr. 1 SächsKitaG und § 9 Abs. 2SächsFöSchulBetrVO1. für das 1. Kind um 10 Prozent2. für das 2. Kind um 50 Prozent3. für das 3. Kind um 90 Prozent4. alle weiteren Kinder sind beitragsfreiDie Kinder sind dabei in ihrer Altersrei-henfolge zu zählen.Als allein erziehend gelten Personensorge-berechtigte, die mit einem oder mehrerenKindern, ohne Partner bzw. ohne einenanderen erwachsenen Angehörigen im Pri-vathaushalt leben und tatsächlich alleindie Pflege, Betreuung und Erziehung derKinder wahrnehmen.(6) Für Schulanfänger werden im Monatdes Unterrichtsbeginns die Elternbeiträgetaggenau festgelegt.(7) Für die Betreuung von Gastkindern imSinne von § 4 dieser Satzung werden El-ternbeiträge in Höhe von 40,00 Prozentder jeweiligen Betriebskosten gemäß Abs. 1erhoben. Für die Ermittlung der Höhe destäglichen Elternbeitrags werden für jedenTag der Betreuung 1/21 des Betrags nachSatz 1 zugrunde gelegt.(8) Bei einer Betreuungszeit von wenigerals einem Monat wird für die Ermittlungder Höhe des Elternbeitrags für jeden Tagdes Betreuungsverhältnisses 1/21 des je-weiligen monatlichen Elternbeitrags zu-grunde gelegt.§ 12 Festsetzung und Fälligkeit der El-ternbeiträge(1) Die Höhe des Elternbeitrages wird durchBescheid der Stadt Freiberg festgesetzt.(2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kinder-tageseinrichtungen der Stadt Freiberg undin Kindertagespflege der Stadt Freiberg istjeweils am 15. eines Monats für den lau-fenden Monat fällig, frühestens jedoch 14Tage nach Bekanntgabe des Abgabebe-scheides.IV. Teil - Schlussbestimmungen§ 13 ÜbergangsbestimmungAbweichend von § 11 Abs. 2 Satz 1 und 2ist für das Jahr 2011 eine zusätzliche Ver-öffentlichung der Höhe der Elternbeiträgeauf Grundlage der am 23.06.2010 und27.10.2010 im Amtsblatt der Stadt Frei-berg, Nummer 12 und 20, veröffentlichtendurchschnittlichen Betriebskosten des Jah-res 2009 vorzunehmen. Diese Beiträge tre-ten am 01.01.2011 in Kraft.§ 14 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.Gleichzeitig treten die Satzung der StadtFreiberg über die Erhebung von Eltern-

beiträgen und weiteren Entgelten für dieBetreuung von Kindern in Kindertage-seinrichtungen und in Kindertagespflege(Elternbeitragssatzung) vom 08.12.2006 sowie die Satzung der Stadt Freiberg überdie Betreuung von Kindern in Kindertages-einrichtungen in Trägerschaft der StadtFreiberg und bei Kindertagespflegeperso-nen in der Stadt Freiberg (Kinderbetreu-ungssatzung) vom 03.11.2006 außer Kraft.

Freiberg, 05.11.2010

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO):Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gel-ten Satzungen, die unter Verletzung vonVerfahrens- oder Formvorschriften derSächsGemO zustande gekommen sind, einJahr nach ihrer Bekanntmachung als vonAnfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn(1) die Ausfertigung der Satzung nicht oderfehlerhaft erfolgt ist,(2) Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,(3) der Bürgermeister dem Beschluss nach§ 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat,(4) vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oderFormvorschriften gegenüber der Gemeindeunter Bezeichnung des Sachverhaltes, derdie Verletzung begründen soll, schriftlichgeltend gemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.

Freiberg, 05.11.2010

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister

Bekanntmachung der Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung

ImpressumHerausgeber: Universitätsstadt FreibergOberbürgermeister Bernd-Erwin SchrammObermarkt 24, 09599 FreibergRedaktion: Katharina Wegelt, Pressesprecherin der Stadt Freiberg, E-Mail: [email protected]

Amtlicher Teil: Regina Helbig, Pressestelle der Stadt Freiberg, E-Mail: [email protected] in Beiträgen von Vereinen und Verbän-den geäußerten Meinungen müssen nichtdie Meinung der Redaktion widerspiegeln.

Satz: satzpunkt Hönig, Nonnengasse 31a, 09599 FreibergDruck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH& Co. KG, Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co.KG, Winklhofer Str. 20, 09116 Chemnitz

Auflagenhöhe des Amtsblattes: 25.000 Erscheinungsweise: 14-täglich mittwochs, inder Regel eine Woche vor und eine Wochenach der Stadtratssitzung, kostenlose Zustel-lung an alle Haushalte der Stadt Freiberg undder Stadtteile. Alle Rechte beim Herausgeber.

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EinladungenÖffentliche Bekanntmachung17. Sitzung des Stadtrates (Wahlperiode 2009 - 2014)am Donnerstag, 02.12.2010, um 16.00 Uhrim Ratssaal im Rathaus, Obermarkt 24, 09599 Freiberg

Öffentlicher Teil: 01. Information durch den Oberbürger-meister, u. a. turnusmäßiger Bericht derSeniorenheime Freiberg gGmbH gemäߧ 98 SächsGemO02. Fragestunde für Stadträte03. Vorstellung des Betreiberkonzeptesder Stadtverwaltung Freiberg für dasehemalige Pi-Haus (Information)04. Baubeschluss Ersatzneubau der 1-Feld-Sporthalle der Grundschule „KarlGünzel" Am Seilerberg 11a in 09599Freiberg05. Satzung der Stadt Freiberg über dieVerleihung des Ehrenbürgerrechts undder Ehrenmedaille (Beschluss)06. Kalkulation der Abwassergebührenfür den Zeitraum 2011 – 2015 (Beschluss)07. 1. Änderung der Allgemeinen Ab-wassersatzung der Stadt Freiberg (AAS)vom 06.10.2008 (Beschluss)08. Wirtschaftsplan 2011 für den Eigen-betrieb FREIBERGER ABWASSERBESEI-TIGUNG (Beschluss)09. Beschluss zur Gestaltung der Erdge-schosszone im künftigen BürgerhausObermarkt 2110. Beschluss zum Städtepartner-schaftsvertrag mit Gentilly11. Beschluss zur Städtebauförderungim Sanierungs- und ErhaltungsgebietFreiberger Altstadt – Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahme Dom-kreuzgänge Freiberger Dom Sankt Ma-rien - Domgasse 7 – 1. Bauabschnitt12. Beschluss zur Städtebauförderungim Sanierungs- und Erhaltungsgebiet

Freiberger Altstadt – Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahme Wall-straße 7, Fl. Nr. 22113. Beschluss zur Städtebauförderungim Sanierungs- und ErhaltungsgebietFreiberger Altstadt – Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahme Mönchs-straße 9, 13, Fl. Nr. 365 und 36614. Schlussbericht über die Prüfung derJahresrechnung der UniversitätsstadtFreiberg für das Haushaltsjahr 2009(Information)15. Feststellung der Jahresrechnung2009 (Beschluss)16. Aufhebung der Finanzierungsver-einbarung zum Ausgleich des jährlichenJahresfehlbetrages bei der Freiberger Bä-derbetriebsgesellschaft mbH (Beschluss)17. Bereitstellung von zusätzlichenHaushaltsmitteln für die StadtmarketingFreiberg GmbH zur Umsetzung des finanziellen Vorgriffs auf die Mittel desHaushaltsjahres 2011 (Beschluss)18. Sonstiges

Nicht öffentlicher Teil:01. Beschluss zur Genehmigung der Zu-satzvereinbarung zum Kaufvertrag Ob-jekt Fischerstraße 2102. Berichterstattung von Aufsichtsrä-ten von Gesellschaften mit kommuna-ler Beteiligung03. Information aus der Verwaltung04. Sonstiges

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister und Vorsitzender des Stadtrates

Nr. 22 · 24. November 2010 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg6

EinladungenÖffentliche BekanntmachungSitzung des Ausschusses für Abwasserbeseitigungam Montag, 29.11.2010, um 18.00 Uhr im Ratssaal im Rathaus, Obermarkt 24, 09599 Freiberg

Öffentlicher Teil: 01. Information durch den Oberbürger-meister02. Vergabebeschluss für den Ausbau derStickstoffeliminierung in der ZKA Freiberg, Los B5: Putz, Estrich und Trockenbau03. Sonstiges

Nicht öffentlicher Teil:01. Kalkulation der Abwassergebührenfür den Zeitraum 2011 – 2015 (Vorberatung)

02. 1. Änderung der Allgemeinen Ab-wassersatzung der Stadt Freiberg (AAS)vom 06.10.2008 (Vorberatung)03. Wirtschaftsplan 2011 für den Eigen-betrieb FREIBERGER ABWASSERBESEI-TIGUNG (Vorberatung)04. Information aus der Verwaltung05. Sonstiges

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister und Vorsitzender des Ausschusses für Abwasserbeseitigung

Öffentliche BekanntmachungSitzung des Ortschaftsrates Zugam Mittwoch, 08.12.2010, um 19.00 Uhrin „Erwins Sportlerklause" Haldenstraße (Am Sportplatz),09599 Freiberg/ OT ZugÖffentlicher Teil: 01. Begrüßung und Mitteilungen zu frü-heren Anfragen02. Bürgerfragestunde03. Rückblick auf das Jahr 201004. Sonstiges

Nicht öffentlicher Teil:01. Informationen zur Finanzlage derStadt ab 201102. Probleme der Stadtentwicklung03. Sonstiges

Dr. DombroweVorsitzender des Ortschaftsrates Zug

Öffentliche BekanntmachungSitzung des Ausschusses für Technik und Umweltam Montag, 29.11.2010, um 19.00 Uhrim Ratssaal im Rathaus, Obermarkt 24, 09599 Freiberg

Öffentlicher Teil:01. Information durch den Oberbürger-meister02. Erneuerung der MedientechnischenAnlage im Ratssaal Obermarkt 24 in09599 Freiberg - Vergabe von Bauleis-tungen - Los Medientechnische Anlage(Beschluss)03. Vergabe von Bauleistungen - Rück-bau der Gebäude Fischerstraße 17, 19und 21 (Beschluss)04. Sonstiges

Nicht öffentlicher Teil:01. Baubeschluss Ersatzneubau der 1-Feld-Sporthalle der Grundschule „KarlGünzel" Am Seilerberg 11a in 09599Freiberg (Vorberatung)02. Beschluss zur Städtebauförderungim Sanierungs- und ErhaltungsgebietFreiberger Altstadt – Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahme Dom-

kreuzgänge Freiberger Dom Sankt Ma-rien - Domgasse 7 – 1. Bauabschnitt(Vorberatung)03. Beschluss zur Städtebauförderungim Sanierungs- und ErhaltungsgebietFreiberger Altstadt – Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahme Wall-straße 7, Fl. Nr. 221 (Vorberatung)04. Beschluss zur Städtebauförderungim Sanierungs- und ErhaltungsgebietFreiberger Altstadt – Modernisierungs-und Instandsetzungsmaßnahme Mönchs-straße 9, 13, Fl. Nr. 365 und 366(Vorberatung)05. Information aus der Verwaltung06. Sonstiges

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister und Vorsitzender desAusschusses für Technik und Umwelt

Stadtmauer wird saniertÖffnung auf acht Metern als Zu- und Abfahrt fürs Parkhaus

Die Stadtmauer an der Schillerstraßesoll im Bereich zwischen Kalkturm undGelber Löwe Turm saniert werden. DieVorbereitungen dafür haben am Montag,22. November, begonnen. Nachdem in dervergangenen Woche zur Herstellung derBaufreiheit drei Bäume gefällt wordensind, soll die Stadtmauer in o. g. Bereichauf einer Breite von etwa acht Metern ge-öffnet werden.

Diese Öffnung ist notwendig, um diehinter der Stadtmauer befindlichen Erd-auffüllungen von rund 1000 m3, die in derersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolg-ten, abzubaggern und zu entsorgen.Außerdem soll die Öffnung perspektivischals Durchfahrt für die Ein- und Ausfahrtfür das Parkhaus Fischerstraße dienen. DieStadtmauer soll nach der Sanierung in die-

sem Abschnitt beidseitig freistehend sicht-bar und auch wieder in der historischüberlieferten Höhe zu besichtigen sein.

Die Stadtmauer wurde an dieser Stellebereits um 1840 auf das heutige Maß abge-tragen. Mit den Erdanschüttungen wurdenStadtgärten angelegt sowie zu deren Er-reichbarkeit zwei Zugänge hergestellt.

Im Zuge der Fertigstellung des Park-hausbaues wird die Durchfahrt entspre-chend der denkmalschutzrechtlichen Ge-nehmigung eine architektonisch ange-messene Gestaltung erhalten. Details derGestaltung der Durchfahrt stehen nochnicht fest und sind noch zu diskutieren,wobei bereits geäußerte Meinungen undeingereichte Vorschläge der FreibergerBürger in die Entscheidungsfindung ein-bezogen werden.

André Dietrich, Inhaber FachgeschäftPhoto Porst, ist der neue Vorsitzende desGewerbevereins Freiberg e. V. Er ist auf derkonstituierenden Sitzung des Vorstandesam vergangenen Donnerstag einstimmiggewählt worden. Damit tritt Dietrich dieNachfolge von Anke Krause, Inhaberin desSchreibwarengeschäftes am Obermarkt, an.

Krause war seit 2004 Vereinsvorsitzende.Oberbürgermeister Bernd-Erwin Schrammdankte ihr für ihr Engagement, das sie auchweiter als Vorstandsmitgleid einbringenwill. Weitere Vorstandsmitglieder: LutzRupprecht (PUBagai), Helge Augustin(AWG) und Dr. Jens Grigoleit (Stadtmarke-ting Freiberg GmbH).

Kurz notiertGewerbeverein: Neuer Vorstand

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Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 22 · 24. November 20107

Ausschreibung

a) Teilobjekt 1: Universitätsstadt Freiberg,FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG,Münzbachtal 128, 09599 Freiberg, Tel.-Nr.: (0 37 31) 26 58 0, Fax: 26 58 90; Teilobjekt 2: Wasserzweckverband Frei-berg, Hegelstraße 45, 09599 Freiberg,Tel.-Nr.: (0 37 31) 78 40, Fax: 69 67 12; Teilobjekt 3: Stadtverwaltung Freiberg,Dezernat für Stadtentwicklung undBauwesen, Tiefbauamt, Petriplatz 7/8,09599 Freiberg, Tel.-Nr.: (0 37 31) 27 3-471/-473, Fax: 27 37 34 73

b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A2009

c) keine elektronische Vergabed) Ausführung von Bauleistungen, Ein-

heitspreisvertrag (Bauvertrag gemäßVOB/B und VOB/C)

e) Freiberg, Schloßplatz, 09599 Frei-berg/Sachsen

f) Um- und Ausbau Schloßlatz in Frei-bergTeilobjekt 1 Erneuerung der Misch-wasserkanalisationMW-Sammelkanalca. 680 m3 Bodenaushub und Entsor-gung LAGA <= Z 3, Bkl. 3 bis 7ca. 380 m3 Einbau von BodenaustauschBG GUca. 17 m DN 200 Steinzeug ca. 78 m DN 250 Steinzeugca. 49 m DN 400 Steinzeug ca. 8 Stck. Einsteigschächte DN 1000bis DN 1200 MW-Anschlusskanäleca. 130 m3 Bodenaushub und Entsor-gung LAGA <= Z 3, Bkl. 3 bis 7ca. 7 Stck. DN 150-200 Steinzeug Teilobjekt 2 RohrnetzauswechslungTrinkwasserca. 320 m3 Bodenaushub und Entsor-gung LAGA <= Z 3, Bkl. 3 bis 7ca. 160 m3 Einbau von BodenaustauschBG GUca. 50 m Trinkwasserleitung DN 100GGGca. 85 m Trinkwasserleitung DN 200GGG ca. 5 Stck. Absperrarmaturen DN 80 bisDN 250ca. 3 Stck. Unterflurhydrantenca. 5 Stck. Trinkwasser-Hausanschlüsseumbinden/auswechseln bis DN 50 inkl.TiefbauarbeitenTeilobjekt 3 Straßenbau und TiefbauStraßenbeleuchtungca. 6.600 m2 bituminöse Fahrbahnbe-festigung aufbrechen und beseitigenca. 130 m2 Natursteinplatten aufneh-menca. 5.200 m3 Bodenaushub und Ent-sorgung LAGA <= Z 3, Bkl. 3 bis 7ca. 2.500 m3 Frostschutzschicht her-stellen

ca. 1.280 m2 Schottertragschicht her-stellen 15 cm dickca. 4.920 m2 Dränbetonschicht her-stellen 15 cm dickca. 290 m2 Granitgroßpflaster bruch-rau rötlich liefern und in gebundenerBauweise verlegenca. 2.300 m2 Granitgroßpflaster sägeraugeflammt rötlich liefern und in ge-bundener Bauweise verlegenca. 2.200 m2 Granitgroßpflaster sägeraugeflammt gelblich liefern und in ge-bundener Bauweise verlegenca. 390 m Bordsteine aus Natursteinliefern und verlegenca. 450 m2 Natursteinplatten liefernund verlegenca. 175 m2 Natursteinkleinpflaster lie-fern und in gebundener Bauweise ver-legen ca. 1.180 m2 Asphalttragschicht her-stellen 10 cm dickca. 150 m2 Asphaltbinderschicht her-stellen 4 cm dickca. 1.180 m2 Asphaltdeckschicht her-stellen 4 cm dickca. 40 m Sitzterrasse ca. 6 m breit ein-schließlich Fundamente herstellenca. 5 Stck. Senkelektranten liefern undeinbauenca. 2 Stck. Wasserzählerschächte lie-fern und einbauenca. 26 Stck. Bäume liefern und pflan-zenca. 410 m Kabelgraben Straßenbe-leuchtungca. 75 m Erdarbeiten für UmverlegungGasleitungTeilobjekt 4 Tiefbau Energieversorgung ca. 300 m Kabelgraben Energiekabel

g) Entscheidung über Planungsleistungen:jaStatischer Nachweis und WerkplanungSitzterrassen.

h) Aufteilung in mehrere Lose: nein;Zusätzliche Angaben: Die AG beab-sichtigen eine gemeinsame Vergabe derLeistungen.

i) Ausführungsfrist für den Gesamtauf-trag: /725050-42: Beginn: 21.03.2011,Ende: 04.11.2011;

j) Zulässigkeit von Nebenangeboten: Änderungsvorschläge oder Nebenan-gebote: zulässig

k) Vergabeunterlagen sind bei folgenderAnschrift erhältlich:Voranmeldungen per Fax erforderlichbis 29.11.2010, 10.00 Uhr,Abholung bzw. Versand ab 30.11.2010,13.00 Uhr, Stadtverwaltung Freiberg,Dezernat für Stadtentwicklung undBauwesen, Tiefbauamt, Petriplatz 7/8,09599 Freiberg, Tel.-Nr. (0 37 31) 27 3-471/-473,Fax: 27373471, E-Mail: [email protected], Anforderungen der Verdingungsunter-lagen: Bis: 29.11.2010, 10.00 Uhr perFax; digital einsehbar: nein,

l) Vervielfältigungskosten Gesamtmaß-nahme: /725050-42: EUR;Zahlungsweise: VerrechnungsscheckZahlungseinzelheiten: Blankett: 210,00EuroCD mit Datenart 83 nach GAEB mitdem Leistungsverzeichnis (Kurztext) istinklusive.Bei Postversand zuzüglich 6,00 Euro.Kostenerstattung: neinZahlungsempfänger: StadtverwaltungFreiberg, Dezernat für Stadtentwick-lung und Bauwesen, Tiefbauamt, Petriplatz 7/8, 09599 FreibergVerwendungszweck: Verdingungsunterlagen Um- und Aus-bau Schloßplatz

n) Frist für den Eingang der Angebote22.12.2010, 13.30 Uhr

o) Anschrift, an die die Angebote schrift-lich zu richten sind:Stadtverwaltung Freiberg, Dezernat fürStadtentwicklung und Bauwesen, Tief-bauamt, Petriplatz 7/8, Konferenzraum (EG),09599 Freiberg Tel.-Nr.: (0 37 31) 273-471/-473, Fax: 27 37 34 71

p) Deutschq) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröff-

nungstermins sowie Angabe, welchePersonen bei der Eröffnung der Ange-bote anwesend sein dürfenStadtverwaltung Freiberg, Dezernat fürStadtentwicklung und Bauwesen, Tiefbauamt,Petriplatz 7/8, Konferenzraum (EG),09599 FreibergDatum und Uhrzeit der Eröffnung derAngebote: Bei Gesamtvergabe Los/725050-42: 22.12.2010 13.30 Uhr;Personen, die bei der Eröffnung anwe-send sein dürfen: Bieter und deren Be-vollmächtigte.

r) 5 % der Auftragssumme (brutto) inForm einer Bankbürgschaft für Ver-tragserfüllung, 3 % der Abrechnungs-summe (brutto) einschließlich allerNachträge in Form einer Bankbürg-schaft für Mängelansprüche. Es sindBürgschaften jeweils getrennt für alleTeilobjekte vorzulegen.

s) Gemäß Verdingungsunterlagen.t) Gesamtschuldnerisch haftend mit be-

vollmächtigtem Vertreter.u) Der Bieter hat mit seinem Angebot zum

Nachweis seiner Fachkunde, Leis-tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einedirekt abrufbare Eintragung in die all-gemein zugängliche Liste des Vereinsfür Präqualifikation von Bauunterneh-men e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)nachzuweisen. Der Nachweis der Eig-nung kann auch durch Eigenerklärun-gen gem. Formblatt 124 (Eigenerklä-rungen zur Eignung) erbracht werden.Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen

zur Eignung) liegt den Verdingungs-

unterlagen bei und ist darüber hinaus

im VHB Bund Ausgabe 2008 – Stand

Mai 2010 – enthalten. Hinweis: Soweit

zuständige Stellen Eigenerklärungen

bestätigen, sind von Bietern, deren An-

gebote in die engere Wahl kommen,

die entsprechenden Bescheinigungen

vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bie-

ter zum Nachweis seiner Eignung fol-

gende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr.3

VOB/A zu machen bzw. folgende Nach-

weise und Unterlagen vorzulegen:

- Freistellungsbescheinigung gemäß

§ 48 b Abs. 1 EstG,

- Nachweis der Haftpflichtversicherung

für das Jahr 2011.

- Die Anforderungen der RAL-Güte-

und Prüfbestimmungen GZ 961 sind

zu erfüllen. Der Nachweis gilt als er-

bracht, wenn das Unternehmen im Be-

sitz des Gütezeichens Kanalbau AK 2

ist. Ersatzweise Nachweis eines Prüf-

berichtes entsprechend Güte- und Prüf-

bestimmungen Abschnitt 4.1 „Erstprü-

fung" und Vorlage Verpflichtung, dass

der Bieter im Auftragsfall für die Dauer

der Werkleistung einen Vertrag zur

RAL-Gütesicherung GZ 961 entspre-

chend Abschnitt 4.3 abschließt mit zu-

gehöriger „Eigenüberwachung“ ent-

sprechend Abschnitt 4.2.

- DVGW-Bescheinigung W 3 ge, pe

- Referenzen für die Verlegung von

Granitgroßpflaster in gebundener Bau-

weise

- Vorlage von je 5 Mustersteinen für

Granitgroßpflaster neu (bruchrauh röt-

lich, sägerauh geflammt jeweils rötlich

und gelblich)

- Vorlage von Materialmustern für

Natursteinplatten und -borde Granit

gelblich,

- Nachweise zur Materialeignung für

Natursteinpflaster (Granitgroß- und

Kleinpflaster) sowie für Naturstein-

platten und -borde wie oben erwähnt,

- Qualifikationsnachweis für Baustel-

lensicherungen an Straßen.

- Angaben zu Art und Umfang der von

Nachunternehmern zu erbringenden

Leistungen einschließlich Benennung

der Nachunternehmer.

Firmen, von denen die o. g. Nachweise,

Angaben und Unterlagen nicht vorlie-

gen, werden vom Wettbewerb ausge-

schlossen.

v) 07.03.2011

w) Landratsamt Mittelsachsen, Kommu-

nalaufsicht, Frauensteiner Straße 43,

09599 Freiberg

Tel.-Nr.: (0 37 31) 79 90,

Öffentliche Ausschreibung - Zeitvertrag Straßeneinlaufreinigung Stadt Freiberg

Page 8: Amtsblatt Freiberg

StellenausschreibungIm Bürgerbüro der Stadt Freiberg ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Stelleals

Sachbearbeiter/in Einwohnermeldewesenbefristet zu besetzen. Wesentliche Aufgaben sind alle im Bereich des Einwohner-meldewesens erforderlichen Tätigkeiten. Dabei nimmt der unmittelbare Kontaktmit unseren Einwohnern breiten Raum ein. Unbedingte Voraussetzung für die sach-gerechte Bearbeitung der Aufgaben sind Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvor-schriften sowie Erfahrungen im Umgang mit komplexen Softwareanwendungen. Wir suchen eine Persönlichkeit, die aufgrund ihrer abgeschlossenen Ausbildung alsVerwaltungsfachangestellte oder einer vergleichbaren Ausbildung im Bereich deröffentlichen Verwaltung in der Lage ist, die Aufgaben rechtssicher zu erledigen.Neben einer hohen Leistungsbereitschaft sind kommunikative Fähigkeiten, Kon-fliktfähigkeit und Verschwiegenheit erforderlich. Die Stelle ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden angelegt, für dieBesetzung mit Angestellten vorgesehen und der Entgeltgruppe E 5 des Tarifvertragesdes öffentlichen Dienstes zugeordnet. Die Befristung ist zur Vertretung von Mitar-beiterinnen erforderlich und bis zum 29.02.2012 vorgesehen.Wenn Sie Interesse an der interessanten Tätigkeit haben und gewohnt sind, Ihre Auf-gaben zuverlässig, sorgfältig und engagiert zu erledigen, freuen wir uns auf Ihre Be-werbung. Bitte richten Sie diese zusammen mit den üblichen Unterlagen bis zum17.12.2010 an die

Stadtverwaltung FreibergHaupt- und Personalamt/SG PersonalwesenObermarkt 2409599 Freiberg.

Das für eine Einstellung erforderliche Führungszeugnis muss der Bewerbung nochnicht beigefügt sein. Für Rückfragen steht Ihnen unser Personalleiter Herr Höser,Tel. 03731/273 140, gern zur Verfügung.

StellenausschreibungZum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung desHochbau- und Liegenschaftsamtes eine Stelle als

Sachbearbeiter/in Grundstücksverkehrneu zu besetzen.

Wesentliche Aufgaben sind:- Vorbereitung von Erwerb und Verkauf von Grundstücken- Bearbeitung von Grundbucheintragungen- Recherchen über Grundstücksentwicklung und Eigentumsnachfolgen- Vorgangsbetreuung und Dokumentation von Liegenschaftsvermessungen

Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die aufgrund ihrer abgeschlossenen Be-rufsausbildung als Notarfachangestellte/r, Kauffrau/Kaufmann in der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft oder vergleichbarer Qualifikation und ihrer beruflichenErfahrungen in der Lage ist, die genannten Aufgaben sachgerecht und rechtssicherzu erledigen.Sie sollten eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie guteKenntnisse im Bereich Office-Programme mitbringen. Weitere Voraussetzung istder Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis.Die Stelle ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden angelegt, für dieBesetzung mit Angestellten vorgesehen und vorbehaltlich einer Eingruppierung zunächstder Entgeltgruppe E 6 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes zugeordnet.Wenn Sie Interesse an der vielseitigen und interessanten Tätigkeit haben und ge-wohnt sind, Ihre Aufgaben zuverlässig, sorgfältig und mit hoher Leistungsbereit-schaft zu erledigen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.Bitte richten Sie diese zusammen mit den üblichen Unterlagen bis zum 17.12.2010an die

Stadtverwaltung FreibergHaupt- und Personalamt/SG PersonalwesenObermarkt 2409599 Freiberg

Das für eine Einstellung erforderliche Führungszeugnis muss der Bewerbung nochnicht beigefügt sein. Für Rückfragen steht Ihnen unser Personalleiter, Herr Höser,Tel. 03731/273 140 gern zur Verfügung.

StellenausschreibungIm Bereich der Kindereinrichtungen der Stadt Freiberg sind in den kommendenMonaten Leiter/innenstellen neu zu besetzen:

1. Leiter/in des Hortes der Grundschule „Georgius Agricola“Die Stelle ist ab 01.06.2011 zu besetzen. Im Hort werden ca. 70 Schulkinder der Klas-sen 1 bis 4 betreut. Der Leitungsumfang beträgt etwa 0,3 VzÄ. Dem/Der Leiter/insind 3 Erzieherinnen zugeordnet.

2. Leiter/in des Hortes der Grundschule „Karl Günzel“

Diese Stelle ist ab 01.08.2011 zu besetzen. Der Hort wird zu diesem Zeitpunkt indas Gebäude der neu errichteten Günzelschule einziehen. Es erfolgt eine Zu-sammenlegung mit dem Hort der Grundschule Zug. Insgesamt werden bis zu 160Kinder der Klassen 1 bis 4 betreut. Der Leitungsumfang beträgt etwa 0,8 VzÄ.Dem/Der Leiter/in sind 8 Erzieherinnen zugeordnet.

Die Besetzung der Stellen ist so zeitig vorgesehen, dass eine angemessene Einar-beitung in die neuen Aufgaben möglich ist. Die Tätigkeit als Leiter/in setzt eine Qua-lifikation nach SächsQualiVO voraus. Demnach ist für den Einsatz in unserem Hortder Grundschule „Georgius Agricola“ eine Zusatzqualifikation als Leiter/in erfor-derlich. Für die Leitung des Hortes der Grundschule „Karl Günzel“ wird der Ab-schluss als staatlich anerkannte/r Sozialpädagog/e/in bzw. Sozialarbeiter/in vor-ausgesetzt.

Wesentliche Aufgaben sind:- eigenverantwortliches Führen der Kindertageseinrichtung auf der Basis des Säch-

sischen Bildungsplanes (im Fall des Hortes Günzelschule zusätzlich: Begleitungder Entstehung der Kindereinrichtung)

- Entwicklung und Umsetzung eines pädagogischen Konzeptes- zielorientierte Führung der Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrichtung- konstruktive Zusammenarbeit mit der Grundschule, dem Elternbeirat und den

Eltern

Die Stellen sind mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden angesetzt. DieArbeitsbedingungen fallen unter die Regelungen der geltenden Tarifverträge des öf-fentlichen Dienstes. Das für den Abschluss eines Arbeitsvertrages notwendige er-weiterte polizeilichen Führungszeugnisses ohne Einträge muss den Bewerbungs-unterlagen noch nicht beigefügt sein. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Per-sonalleiter, Herr Höser, Tel. 03731/273 140 gern zur Verfügung.Wenn Sie sich dieser interessanten und vielseitigen Tätigkeit zuverlässig und engagiertwidmen möchten und die o. a. Voraussetzungen mitbringen, freuen wir uns auf IhreBewerbung. Bitte senden Sie diese zusammen mit Ihren konzeptionellen Vorstel-lungen bis zum 17.12.2010 an das Haupt- und Personalamt/SG Personalwesen.

Stadtverwaltung FreibergHaupt- und Personalamt/SG PersonalwesenObermarkt 2409599 Freiberg.

BeschlussSitzung des Verwaltungs-ausschusses vom 08.11.2010Beschluss-Nr. 1/VWA:Der Verwaltungsausschuss beschließt dieFinanzierung der Durchführung des Eu-ropäischen Projekts URBACT / LINKS fürden Durchführungszeitraum 2010 –2012 mit einem Gesamtaufwand von46.900,00 € bei einer 80%igen Förde-rung wie folgt:1. außerplanmäßige Ausgabe für dasHaushaltsjahr 2010 in Höhe von12.660,00 € für die Haushaltsstelle61693.62000 (Projekt LINKS).Die Deckung erfolgt in Höhe von

10.128,00 € durch Einnahmen aus demEuropäischen Operationellen ProgrammURBACT II (HH-stelle 61693.17000) undin Höhe von 2.532,00 € aus Mehrein-nahmen Konzessionsabgabe Elektrizi-tätsversorgung (81000.22000).2. Einarbeitung in den Haushaltsplan 2011und in den Finanzplan 2012 jeweils inHöhe von 17.120,00 € bei Produkt/Sach-konto 51110100.42911000 und mit Erträ-gen aus dem Europäischen OperationellenProgramm URBACT II in Höhe von13.696,00 € (51110100.31400000).Ja-Stimmen: 10, einstimmig

Nr. 22 · 24. November 2010 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg8

TerminDas nächste Amtsblatt erscheint am 15. Dezember 2010.

Page 9: Amtsblatt Freiberg

Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 22 · 24. November 20109

BekanntmachungenSitzungskalender I/2011

Januar Februar März April Mai Juni Juli August

Information Ferien Ferien Ch. Himm. Ferien12.-26.02. 22.-30.04. Pfingsten 11.07.-19.08.

(Ostern)Stadtrat 13. 03. 03. 07. 05. 09. 07. --Ältestenrat 03. (Mo.) 16. 23. 20. 25. 22. 17.

19.Verwaltungsausschuss 03. 14. 14. 11. 09. 06. 04. 15.

17. 28. 28. 26. (Die.) 23. 20. 29.31.

Ausschuss für Technik 10. 07. 07. 04. 02. 14. (Die.) 08.24. 21. 21. 18. 16. 27. 22.

30.Ausschuss fürHaushalt und Finanzen 16. 23. 20. 25. 17.Kulturausschuss 20. 10. 10. 14. 12. 16. 11.Bildungs- und Sozialausschuss 20. 17. 17. 21. 19. 23. 18.Sportbeirat 11. 08. 08. 12. 10. 21. 09.Seniorenbeirat 02. 04.BehindertenbeiratKinderparlamentOrtschaftsrat Zug 12. 09. 09. 13. 11. 08. 10.Ortschaftsrat Kleinwaltersdorf 26. 23. 30. 27. 25. 29. 31.

Die Stadtratssitzungen beginnen 16.00 Uhr, der Ältestenrat 17.00 Uhr. Die Sitzungen der Ortschaftsräte beginnen 19.00 Uhr. Alle übrigen Sitzungen beginnen in der Regel 18.00 Uhr, hierzu erfolgen separate Einladungen. Die Sitzungen des Abwasseraus-schusses werden operativ entschieden.

Bernd-Erwin SchrammOberbürgermeister und Vorsitzender des Stadtrates

Som

mer

paus

e: 1

1.07

. – 0

5.08

.

Jahresabschluss 2009für den Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNGDer Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner Sitzung am07.10.2010 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2009des Eigenbetriebes FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG fest-gestellt. Gemäß § 19 Abs. 2 SächsEigBG werden hiermit derFeststellungsbeschluss und die Verwendung des Jahresergeb-nisses bekannt gegeben.1. Aufgrund von § 19 SächsEigBG und § 5 Abs. 1 der Satzungfür den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG(FAB) stellt der Stadtrat der Stadt Freiberg den Jahresabschlussfür den Eigenbetrieb FAB für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2009bis 31.12.2009 in der folgenden Fassung fest:1.1 Bilanzsumme 93.139.828,57 €1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf- das Anlagevermögen 85.428.469,04 €- das Umlaufvermögen 7.681.229,23 €- Rechnungsabgrenzungsposten 30.130,30 €1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf- das Eigenkapital 20.549.346,54 €- die empfangenen Ertragszuschüsse 15.477.684,89 €- die Sonderposten aus Straßenentwässerungs-kostenanteilen und Investitionszuschüssen 38.196.146,85 €

- die Rückstellungen 10.242.555,77 €- die Verbindlichkeiten 8.674.094,52 €1.2 Jahresüberschuss 1.509.261,99 €1.2.1 Summe der Erträge 9.129.565,73 €1.2.2 Summe der Aufwendungen 7.620.303,74 €

2. Der Stadtrat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von1.509.261,99 € zu einem Teil in Höhe von 766.210,54 € zur Fi-nanzierung neuer Investitionsvorhaben und zur Tilgung beste-hender Kredite in die zweckgebundene Rücklage einzustellen. Derverbleibende Teil in Höhe von 743.051,45 € wird auf neue Rech-nung vorgetragen.3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung fürdas Wirtschaftsjahr 01.01. - 31.12.2009.Weiterhin wird bekannt gegeben, dass der uneingeschränkteBestätigungsvermerk der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, zum Jahresabschluss 2009 vorliegt. Der Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes FREIBERGER AB-WASSERBESEITIGUNG, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver-lustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht und der o. g.Bestätigungsvermerk liegen im Zeitraum vom 29.11.2010 bis07.12.2010 montags, mittwochs und donnerstags jeweils von8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, diens-tags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich imRathaus der Stadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters, Zim-mer 202, aus.

Freiberg, den 01.11.2010

gez. Dipl.-Ing. Uwe GranerBetriebsleiter

Einen Titel gilt es für die Skatklub„Glück auf“ im Dezember zu verteidigen:Zweimal in Folge haben die Freiberger beimSkatturnier um den Pokal des Oberbürger-meisters gesiegt. Am 5. Dezember wird nunerneut ins Gartenlokal „Einigkeit“ eingela-den, nunmehr zum bereits 32. FreibergerSkatturnier. Organisiert wird die jährliche

Stadtmeisterschaft, die unter der Schirm-herrschaft von Oberbürgermeister Bernd-Erwin Schramm steht, vom Skatklub „Glückauf“.

Das diesjährige Turnier beginnt 10 Uhr.Gespielt werden zwei Serien à 60 Spielenach internationaler Skatordnung mit Deut-schem Blatt in Gesamtwertung. Die 2. Serie

wird gesetzt. Der Gesamtsieger erhält 250Euro und den Pokal des Oberbürgermeis-ters, Platz zwei ist mit 200 Euro dotiert,Platz drei mit 150.

Prämiert werden auch die beste Damesowie die jeweils drei Besten jeder Serie.

Das Startgeld einschließlich des Karten-geldes liegt bei 16 Euro.

32. Auflage des Freiberger SkatturniersOffene Freiberger Stadtmeisterschaft um den Pokal des Oberbürgermeisters am 5. Dezember Amtsblätter im

ersten HalbjahrDas Amtsblatt der Stadt Freiberg erscheint

im ersten Halbjahr 2011 wie folgt:5. und 26. Januar 20119. und 23. Februar 20119. und 30. März 201113. und 27. April 201111. Mai1., 15. und 29. JuniDie Erscheinungsdaten des Amtsblattes

im zweiten Halbjahr 2011 werden nach demBeschluss des Sitzungskalenders II/2011 imJuni 2011 veröffentlicht.

Das Amtsblatt erscheint 14-täglich, in derRegel eine Woche vor und eine Woche nachdem Stadtrat.

Ausstellung imStadtteiltreff

(MH). Wie kann eine Stadt weiblich sein?„Die Stadt“ - weiblich, klar.

Vier arbeitslose Frauen haben mit Hilfe ei-ner Medienpädagogin Freiberg aus weiblicherSicht fotografisch festgehalten. Nun ist dazueine Ausstellung entstanden, die am 1. De-zember um 17 Uhr im Stadtteiltreff, Schiller-straße 3 eröffnet wird.

Bei diesem Projekt des Förderprogramms„Stärken vor Ort“ setzten die motiviertenFrauen, darunter eine Peruanerin, ihre neueoder alte Heimatstadt in Szene. Wichtig da-bei war: Plätze oder Gebäude abzulichten, wosich die Teilnehmerinnen zum einen wohlfühlen, sich gerne aufhalten, wo es ihnen ein-fach gut geht, aber auch Orte, an denen sielieber schnell vorbeigehen oder schlechte Er-fahrungen gesammelt haben.

Zu sehen ist die Ausstellung zunächst biszum Jahresende jeweils zu den Öffnungszei-ten im Stadtteiltreff auf der Schillerstraße.

Sprechstundefür Senioren

Die für dieses Jahr letzte Telefon-Sprech-stunde des Seniorenbeirates des Stadtratesfindet am Dienstag, 13. Dezember, statt. Von10 bis 12 Uhr steht Elfriede Heidler, Mitglieddes Seniorenbeirates, unter der FreibergerRufnummer 248 770 für Anfragen und Ge-spräche bereit. Die erste Sprechstunde imneuen Jahr wird am 11. Januar sein.

Mit der Telefon-Sprechstunde soll vor al-lem älteren Freibergern geholfen werden, de-nen Wege zu den Ämtern zu schwierig oderweit sind. Die Sprechstunde findet regelmä-ßig jeden zweiten Dienstag im Monat statt.

Einladung zumEnergiestammtisch

Der letzte Energiestammtisch dieses Jah-res beschäftigt sich mit der Geothermienut-zung in Freiberg: am Montag, 29. Novemberim Versammlungsraum der Stadtwerke Frei-berg AG, Karl-Kegel-Straße 75 (Nähe Uni-cent). Beginn ist 19 Uhr. Dann soll fachkun-dig über den heutigen Stand der Gruben-wassernutzung im Schloss und über das ers-te Erdwärmehaus der Städtischen Woh-nungsgesellschaft Freiberg/Sa. mbH in derTalstraße 5, 7 und 9 berichtet werden.

Kurz notiert

Page 10: Amtsblatt Freiberg

Bautzen, Dresden und Freiberg heißen dieSieger im diesjährigen DAK-Städtewettkampfauf dem Ergometer. Staatsministerin für So-ziales Christine Clauß und der DAK-Landes-chef Herbert Mrotzeck überreichten am 12.November im Ministerium in Dresden zum

siebten Mal die Siegerpokale an die drei fit-testen Städte in Sachsen. Die landesweite Ge-sundheitsaktion „Liebe Dein Leben – machmit!“ der DAK fand im August und Septem-ber unter der Schirmherrschaft von Staats-ministerin Christine Clauß statt.

Die Ministerin begrüßte die Initiative derDAK: „Diese Idee ist ein guter Ansatz, derBewegung in unsere Köpfe bringt und dazuanstiftet, körperlich aktiv zu sein.“

Am 24. August war der Startschuss fürdie landesweite DAK-Gesundheitsaktion inGörlitz gefallen. In 13 sächsischen Städtenfand der Wettkampf auf Ergometern in Rat-häusern und auf Marktplätzen statt. 780Teilnehmer mit prominenten Startern ander Spitze sammelten insgesamt 1.771,2 Kilometer fürSachsen.

In der vor-g e g e b e n e nZeit von drei

Stunden erradelte Bautzen 155,1 Kilometerund konnte damit den Titel erfolgreich ver-teidigen.

Dresden erkämpfte mit gut fünf Kilo-metern weniger auf dem Tacho Platz 2.Auf Rang drei ist Freiberg mit 147,3 Ki-lometern angekommen. Den Pokal nahmBürgermeister Holger Reuter, der den Frei-berger Fahrrad–Einsatz gestartet hatte,entgegen. „Ich danke allen, die mit ihremsportlichen Einsatz dazu beigetragen ha-ben, dass Freiberg wieder zu den Plat-zierten gehört.“

Auch 2011 wird in Sachsen der Städte-wettkampf wieder an den

Start gehen.

Nr. 22 · 24. November 2010 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg10

Bekanntmachungen

1. Kindertageseinrichtungen1.1. Betriebskosten je Platz und Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten nach Betreuungsart

Betriebskosten je PlatzKrippe 9 h in € Kindergarten 9 h in € Hort 6 h in € Hort GTB 6 h in €

erforderliche Personalkosten 645,37 297,86 174,25 225,10 erforderliche Sachkosten 234,34 108,16 63,27 96,56 erforderliche Betriebskosten 879,71 406,02 237,52 321,66

Geringere Betreuungszeiten entsprechend jeweils anteilige Betriebskosten (z. B. 6 Stunden Betreuung 2/3 der Betriebskosten, 4,5 Stunden Betreuung 1/2 der Betriebskosten).

1.2. Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat nach BetreuungsartKinderkrippe Kindergarten Hort Hort der GanztagsbetreuungBetreuung 1. bis 3. Lebensjahr Betreuung 3. Lj. bis Schuleintritt Betreuung 1. bis 4. Klasse Betreuung 1. bis 6. Klasse 9 h in € 9 h in € 9 h in € 9 h in € 6 h in € 6 h in € in € in €bis 31.12.2010 ab 01.01.2011 bis 31.12.2010 ab 01.01.2011 bis 31.12.2010 ab 01.01.2011 bis 31.12.2010 ab 01.01.2011

Landeszuschuss 150,00 150,00 150,00 150,00 100,00 100,00 124,67 124,67 Elternbeitrag(ungekürzt) 165,00 180,34 100,00 107,60 57,00 62,94 57,00 62,94 Stadt (Inkl. Eigen-anteil freier Träger) 564,71 549,37 156,02 148,42 80,52 74,58 139,99 134,05

2. Kindertagespflege2.1. Aufwendungsersatz je Platz und Monat

Kindertagespflege 9 h in € bis 31.12.2010 Kindertagespflege 9 h in € ab 01.01.2011Erstattung der angemessenenKosten für Kindertagespflege 0-3 Jahre an die Tagespflegeperson 440,00 585,84

2.2 Deckung des Aufwendungsersatzes je Platz und MonatKindertagespflege 9 h in € Kindertagespflege 9 h in €

Landeszuschuss 150,00 150,00 Elternbeitrag 165,00 180,34 Gemeinde 125,00 255,50

Gegenüberstellung der ab 01.01.2011 gültigen Elternbeiträge zu den Betriebskosten und den bisherigen Elternbeiträgen

Bekanntmachungen

EINLADUNGzur 23. Sitzung der Verbandsversammlung des Gewerbe-zweckverbandes „Freiberg-Halsbrücke/Schwarze Kiefern“am Dienstag, dem 07.12.2010, 15.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Halsbrücke, Am Ernst-Thälmann-Heim 1, Zimmer 111. Öffentlicher Teil1.1. Begrüßung und Eröffnung, Fest-stellung der Beschlussfähigkeit, Bestä-tigung der Tagesordnung1.2. Bestätigung der Niederschrift überdie 22. Sitzung der Verbandsversamm-lung am 26.01.2010 – öffentlicher Teil1.3. Bericht über die Arbeitsperiode vom27.01.2010 bis 07.12.20101.4. Beratung und Beschlussfassung zurFeststellung der Jahresrechnung 2008

2-2010/021.5. Beratung und Beschlussfassung zurFeststellung der Jahresrechnung 2009

2-2010/03

1.6. Beratung und Beschlussfassung überfristgemäß erhobene Einwendungenzum Entwurf der Haushaltssatzung unddes Haushaltsplanes 2011 2-2010/041.7. Beratung und Beschlussfassung zurHaushaltssatzung und zum Haushalts-plan 2011 2-2010/051.6. Sonstiges

Freiberg, den 05.11.2010

Jörg KiehneVerbandsvorsitzender

Siegerpokale für die fittesten Städte in Sachsen

Nahm für Freiberg den Pokal im DAK-Städtewettkampf entgegen: Bürgermeister Hol-ger Reuter (l.), im Bild mit Staatsministerin Christine Clauß und DAK-LandeschefHerbert Mrotzeck. Foto: DAK

Page 11: Amtsblatt Freiberg

Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg Nr. 22 · 24. November 201011

Benefizkonzert erfolgreichDas fünfte Benefizkonzert, zu dem dieFreiberger Georgius-Agricola-Grund-schule Ende Oktober in die Alte Mensaeingeladen hatte, war erneut ein großerErfolg. Rund 1900 Euro Spendengeldkamen zusammen. Die Schirmherrschaftfür das Benefizkonzert hatte Prof. BerndMeyer, Rektor der TU Bergakademie,mit der seit 2007 eine Patenschaft exis-tiert. Zum erfolgreichen Gelingen tru-gen vor allem der Förderverein, sowieviele Eltern, ehemalige Schüler undSchülerinnen und die „jungen Künstler“bei. Rund 400 Personen besuchten dasBenefizkonzert. Ein besonderer Dankgilt dem „Kaffeesachse“, der seine ges-amten Erlöse aus der Pausenversorgungder Schule sponserte. Für die Einnah-men können nun sieben höhenverstell-bare Tische für die 1. Klasse gekauftwerden.

Studenten testen GlühweineBereits zum zweiten Mal testet der Fach-schaftsrat für Mathematik und Informa-tik der TU Bergakademie Glühweineauf dem Freiberger Christmarkt. Dies-mal wird das beliebte Weihnachts-getränk zu den ersten drei Öffnungs-tagen an 27 Ständen verkostet. Die Ergebnisse werden auf einem Testbo-gen vermerkt. Zwei Testgruppen sindunterwegs und begutachten zunächstPreis, Temperatur, Hygiene der Tasseund deren Größe. Erst dann geht es um Geschmack, Aroma und Nachge-schmack. In dieser Kategorie taten sichim letzten Jahr einige Studenten hervor,die sogar die Gewürze herausschmeckten.In der dritten Kategorie nehmen die Tester dann Kriterien wie Erschei-nungsbild oder Angebot des Standesund Auftreten des Personals unter dieLupe. Zum Studententag am 3. Dezember2010 wird der Glühweinführer zur TU-Weihnachtsparty auf dem Christmarktpräsentiert. Die Exemplare sind dannauch in Buchhandlungen und in Taschenbuchläden zu erwerben.

Wissenswertes über die TU BergakademieFreiberg erfahren Sie regelmäßig in Wortund Bild auf dieser Seite. Über Ihre Fragenund Anregungen freuen wir uns.Unser Kontakt: Tel. 03731/39 2355; E-Mail: [email protected]

TECHNISCHE UNIVERSITÄT BERGAKADEMIE FREIBERG

Ein neuartiges Warmwalzwerk für Mag-nesium haben die TU Bergakademie Freibergund die MgF Magnesium FlachprodukteGmbH (MgF) auf dem Campus eingeweiht.Die mit 7,5 Millionen Euro vom Freistaat ge-förderte Anlage wird durch das Institut fürMetallformung der TU Bergakademie Frei-berg betrieben. Sie erweitert eine innovativeProduktionslinie für Magnesium-Flachpro-dukte, die die Universität gemeinsam mit MgF,einer Tochtergesellschaft der ThyssenKruppSteel Europe AG, entwickelt hat.

Rektor Prof. Bernd Meyer erklärte zurEinweihung: „Die Nutzung von Magnesiumist auch vor dem Hintergrund einer aufNachhaltigkeit orientierten Ressourcen-strategie von wesentlicher Bedeutung. Als ei-nes der am häufigsten auf der Erde vor-kommenden Elemente sind die Rohstoff-vorkommen von Magnesium nahezu uner-schöpflich.“ Dr. Ekkehard Schulz, Vorsit-zender des Vorstandes der ThyssenKruppAG, hob das wirtschaftliche Potenzial derMagnesium-Aktivitäten hervor: „Hier wur-

den erstklassige technologische Grundla-gen für Erfolge in einem Markt der Zukunftgelegt. Effiziente Leichtbau-Lösungen spie-len in immer mehr Industriezweigen einebedeutende Rolle.“

Magnesium ist der leichteste metallischeKonstruktionswerkstoff. Das Material hatnur etwa ein Viertel des Gewichts von Stahlund ist 35 Prozent leichter als Aluminium.Bauteile aus Magnesium sind vor allem fürAutomobilhersteller interessant, weil sie da-mit Gewicht sparen und CO2-Emissionenim Fahrbetrieb verringern können. Bislangwird der Werkstoff dort allerdings nur alsGussteil, etwa im Fahrwerk oder in Getrie-begehäusen und Motorblöcken, eingesetzt.

„Mit dem Warmwalzwerk“, so Instituts-direktor Prof. Rudolf Kawalla, „forschen wirdaran, Magnesium zu einem Werkstoff fürden alltäglichen Gebrauch zu entwickeln.“Dr. Hans-Peter Vogt, Geschäftsführer derMagnesium Flachprodukte GmbH, ergänzt:„Vor allem in den Bereichen Leichtbau undMobilität können Magnesium-Flachproduktezahlreiche neue Anwendungen finden.“Das neue Walzgerüst verwandelt die vierbis sieben Millimeter dicken Magnesium-bänder aus der Gießwalzanlage in wenigmehr als einen Millimeter dünnes Magne-siumblech. Bis zu zwei Tonnen Magnesi-umvorband pro Stunde können bei einerWalzgeschwindigkeit von mehr als 80 Me-ter pro Minute produziert werden.

Ein Denkmal für Alexander von Hum-boldt schmückt seit dem 19. November2010 den Albert-Park hinter Schloss Freu-denstein. Es wurde vom Verein derFreunde und Förderer der TU Bergakade-mie Freiberg gestiftet. Die knapp zwei Me-ter hohe Ehrensäule soll an den Weltge-lehrten erinnern, der 1791/92 in FreibergGeowissenschaften bei Abraham GottlobWerner studierte.

Das neue Denkmal besteht aus einerStele aus Granit, die der Freiberger Ar-chitekt Bernhard Maier entworfen hat.Die darauf befindliche Bronzebüste desNaturwissenschaftlers und wohl be-rühmtesten Studenten der Bergakademiewurde im Gießerei-Institut der TU Frei-berg modelliert und gegossen. Das Ge-samtkunstwerk schuf die Steinmetz-Firma

Deisinger. Die Inschrift lautet: Alexandervon Humboldt, 1769 - 1859, Student in

Freiberg 1791/92, Geowissenschaftlerund Oberbergrat, Kosmopolit und Lite-rat.

„Mit dem neuen Kunstwerk setzt derVerein der Freunde und Förderer der TUBergakademie sein Konzept zur Gestal-tung eines Freiberger Gelehrtenweges indie Tat um“, berichtet Geschäftsführer Prof.Hans-Jürgen Kretzschmar. Neben denschon länger existierenden Denkmalenvon A. G. Werner und C. Winkler sollenin diesem Areal nach Humboldt in dennächsten Jahren weitere Plastiken von nam-haften Wissenschaftlern der Universitätfolgen. Der Gelehrtenweg bildet dann eineÜberleitung zum geplanten Wissen-schaftskorridor, der vom Campus an derLeipziger Straße bis zu Standorten in derFreiberger Innenstadt führt.

Neuartiges Warmwalzwerk fürMagnesium in Betrieb genommen

Gemeinsam nahmen die Anlage in Betrieb (v.r.n.l.): Dr. Ekkehard Schulz, ThyssenKrupp, Dr.Hans-Peter Voigt, MgF, Rektor Prof. Bernd Meyer und Institutsdirektor Prof. Rudolf Kawalla.

Oberbürgermeister Bernd-Erwin Schramm(l.) und TU-Kanzler Dr. Andreas Handschuhenthüllten das Denkmal.

Alexander-von-Humboldt-Denkmal eingeweiht

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Nr. 22 · 24. November 2010 Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg12

Verdienstvolle Freiberger erhalten all-jährlich auf dem Neujahrsempfang eineWürdigung. Verdienstvolle Freiberger, dassind all die Bürger unserer Stadt, die ei-nen Preis, eine Ehrung oder sonstige An-erkennung in dem nun langsam zu Endegehenden Jahr erhielten. Nach dem Ab-druck im Amtsblatt werden diese Frei-berger zum Neujahrsempfang gewürdigt:Die Zusammenstellung aller Ehrungen desJahres 2010 wird dort über eine Power-point-Präsentation gezeigt. Dabei zeigt sich alle Jahre wieder, wievielfältig diese Auszeichnungen seienkönnen: sportliche Leistungen werdenebenso honoriert wie wissenschaftliche

oder kulturelle, im Bereich der Wirtschaft,der Politik oder des Ehrenamtes.Doch nicht alle sind in der Öffentlichkeitbekannt. Auch die Pressestelle kann nurdie ihr bekannten Ehrungen und Preisezusammenstellen.Daher die Bitte an alle Freiberger: WennSie selbst eine solche Ehrung erfahren ha-ben, oder aber von einer solchen aus Ih-rem Umfeld wissen, von der Sie meinen,dass sie noch nicht entsprechend publi-ziert wurde, teilen Sie uns diese bitte [email protected], Tel. 273 104oder schriftlich: Stadtverwaltung Frei-berg, Pressestelle, Obermarkt 24 in 09599Freiberg. Herzlichen Dank.

Nebenbei bemerkt

Meldung von Ehrungen erbeten

21. Freiberger Christmarkt26. November bis 22. Dezember 2010Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 10 - 20 UhrFreitag/Samstag 10 - 22 UhrSonntag 10.30 - 20 Uhr

Freitag, 26. November15:00 Märchenumzug vom Schloss Freudenstein über die

Burgstraße zum Obermarkt, gemeinsames „Bauman-zünden“ und „Pyramideanschieben“ mit OB Schramm,Hr. Przybyla (Geschäftsführer Stadtmarketing Frei-berg GmbH) und Nachwuchssängerin „Sissi“

18:00 Musikalische Einstimmung mit dem Freiberger Blech-bläserensemble

20:00 Musikalische Weihnacht mit d. Dreamtime BandSamstag, 27. November14:00 Festliche Eröffnung durch OB Schramm, Hr. Przybyla,

Bergstadtkönigin, Engel und Weihnachtsmann; Stollenanschnitt mit der Bäckerei Kästner. Musikali-sche Begleitung durch das Bergmusikkorps SAXONIA.

15:15 19. Freiberger Adventslauf des Hetzdorfer SV 1990 18:30 Weihnachten mit den Freiberger Polkafreunden20:30 Eine musikalische Reise durch die Weihnachtszeit mit

„Vivienne & Tino“Sonntag, 28. November - verkaufsoffener Sonntag 15:00 Weihnachts-Kinderprogramm mit Clown Max16:00 Erster Advent - Überraschungsprogramm von ALCO-

Möbel mit Sachsens ShowStars17:00 Weihnachtliche Bläsermusik mit den Original Mulden-

taler Musikanten18:30 Schlagerweihnacht mit Kristin LenkMontag, 29. November18:30 Swinging Christmas mit dem Silver Bell DuoDienstag, 30. November18:30 Bläsermusik mit den Freiberger PolkafreundenMittwoch, 1. Dezember - Kinder- und Familientag 15:30 Vivienne & Tino mit „Frau Holle und Rudolf mit der

roten Nase“16:30 Aktion: Kutschfahrt mit dem Weihnachtsmann18:30 „Tessa“ singt Weihnachtslieder19:00 Weihnachten mit Katrin MoschkeDonnerstag, 2. Dezember18:30 weihnachtliche Bläsermusik mit dem Wilsdruffer

BläserquartettFreitag, 3. Dezember - Studententag15:30 Kinderzirkus Fantastikus: Weihnachtsrevue mit Tieren17:00 Bläsermusik der FFw Großhartmannsdorf19:00 TU Freiberg Weihnachtsparty mit weihnachtlichem

Rock & Pop von Simultan und besonderem Weih-nachtsgruß der NotenDealer

Samstag, 4. Dezember - Bergparade15:00 Kinderzaubershow mit Jonny & Friends16:30 Posaunenchor der Ephorie Freiberg17:30 Traditionelle Bergparade der Historischen Freiberger

Berg- und Hüttenknappschaft und der Hüttenka-pelle Oederan im Fackelschein: Bergmännische Auf-wartung im Albertpark, Aufzug über Schlossplatzund Burgstraße zum Obermarkt (gegen 18:00)

18:30 weihnachtliche Bläsermusik mit der HüttenkapelleOederan

20:00 musikalische Weihnachtsstimmung mit Conny & Sebastian

Sonntag, 5. Dezember15:00 „Die Samel‘s“ Zaubershow verzaubert Groß und Klein17:00 Lieder zum Advent mit Wilandes Chor18:30 Lydia Franke singt WeihnachtsliederMontag, 6. Dezember - Nikolaustag 15:30 Große Nikolausaktion mit der Energie-Emse der

Stadtwerke Freiberg18:30 Weihnachtliche Bläsermusik mit den Freiberger Blas-

musikantenDienstag, 7. Dezember18:30 Bläsermusik mit den Bläsern der Kreismusikschule

FreibergMittwoch, 8. Dezember - Kinder- und Familientag15:30 Vivienne & Tino mit „Weihnachtsmann und Weih-

nachtsengel“16:30 Aktion: Lampionumzug mit der Pferdekutsche und

dem Weihnachtsmann18:30 Blue Alley spielen weihnachtlichen Swing und JazzDonnerstag, 9. Dezember - Seniorentag15:00 Weihnachtsprogramm der Grundschule Th. Körner16:00 Weihnachtliche Spiele mit der Kita Spielhaus17:00 Weihnachtslieder mit dem Chor der Historischen Frei-

berger Berg- und Hüttenknappschaft18:30 Swinging Christmas mit dem Silver Bell DuoFreitag, 10. Dezember15:30 „Zauberhafte Weihnachten“ mit Norbert Binder17:30 Countryweihnacht mit Gudrun Lange u. Philipp Müller19:30 Rock-, Pop- und Countryweihnacht mit RollsplitSamstag, 11. Dezember - Zwergenstadt15:00 Kinderprogramm „Der bunte Weihnachtskalender“16:30 Buntes Weihnachtsprogramm mit Stephan & Ulrike18:30 Bläsermusik mit den Kemmlitzer Blasmusikanten20:30 Kristin Lenk singt WeihnachtsliederSonntag, 12. Dezember - Zwergenstadt

verkaufsoffener Sonntag15:00 Kinderprogramm mit dem „Ach Quatsch Kinderzirkus“17:00 Bläsermusik mit dem Musikverein Dresden 71 e. V.19:00 Hans Sachs(en) Theater: Weihnachtsmärchen

Montag, 13. Dezember18:30 Eine musikalische Weihnachtsreise mit PhisDienstag, 14. Dezember - Coca-Cola-Weihnachtstour15:00-20:00 Coca Cola Weihnachtstour auf der Aktionsfläche19:00 Der Freiberger Stadtchor singt WeihnachtsliederMittwoch, 15. Dezember - Kinder- und Familientag15:30 Vivienne & Tino mit „Frau Holle und Rudolph mit der

roten Nase“16:30 Aktion: „Ich wünsche mir vom Weihnachtsmann ...“18:30 Weihnachtslieder mit dem Gesangsverein LiedertafelDonnerstag, 16. Dezember18:30 Silberbergmusikanten Dresden spielen festliche Blas-

musik zur WeihnachtszeitFreitag, 17. Dezember - Freiberger Brauhaus Party15:30 Kinderzaubershow mit Jonny & Friends17:00 Musikalische Weihnacht mit den Hinkelsingers19:00 Die Freiberger Weihnachtsmarktfete unterm „Otto“

mit Gerd Edler, dem Duo Golle-live und einem be-sonderen Weihnachtsgruß der NotenDealer

Samstag, 18.12.201013:30 Märchenvorführung „Frau Holle verliert die Kontrolle“

aus dem Rathausfenster14:15 Verlosung zum Wochenspiegel-Gewinnspiel15:00 Kinderprogramm mit dem „Weihnachtszauber Zirkus“16:00 Märchenvorführung „Frau Holle verliert die Kontrolle“

aus dem Rathausfenster17:00 Bläsermusik mit den Freiberger Polkafreunden18:30 Mundharmonika Orchester Dresden spielt Musik zur

Weihnachtszeit20:00 Musikalische Weihnachtsstimmung mit Conny &

SebastianSonntag, 19. Dezember14:00 Bläsermusik mit den Freiberger Bläsern15:30 Ökumenischer Gottesdienst17:00 Erzgebirgische Weihnacht mit den Breitenauer Musi-

kanten18:30 Das Freiberger Blechbläserensemble spielt Weih-

nachtsliederMontag, 20. Dezember18:30 Weihnachtliche Bläsermusik mit den Freiberger Blas-

musikantenDienstag, 21. Dezember18:30 Lydia Franke singt WeihnachtsliederMittwoch, 22. Dezember

Weihnachtsschlussverkauf ab 15:00 Uhr16:00 Vivienne & Tino mit „Weihnachtsmann und Weih-

nachtsengel“

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