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Stadtverordnetensaal mit Festakt wiedereröffnet Nach großem Andrang weitere Führungen am kommenden Wochenende Das Neue Rathaus Chemnitz feiert im September 2011 sein 100-jähriges Bestehen. Seinen Auftakt erlebte das Jubiläumsjahr am vergangenen Sams- tag: Mit einem Festakt haben die Chemnitzer Stadträte ihren Sitzungs- saal wieder in Besitz genommen. Der Stadtverordnetensaal ist ein von sei- ner Architektur und künstlerischen Ausgestaltung bedeutendes Jugend- stil-Juwel im Neuen Rathaus Chemnitz. Zu seiner Ausstattung gehört auch das berühmte und während Bau und Rekonstruktion sorgfältig verpackte Monumentalgemälde von Max Klin- ger »Arbeit – Wohlstand – Schön- heit«. In den vergangenen 18 Monaten wurde der Saal historisch getreu rekonstruiert und dabei auch mit moderner Technik ausgestattet. Der Festakt begann mit dem Begrü- ßungsruf von Türmer Stefan Weber und dem vom Opernchor der Thea- ter Chemnitz furios dargebotenen »Hallelujah« aus dem „Messias«- Oratorium von Händel. In ihrer Festrede charakterisierte Oberbürgermeisterin Barbara Lud- wig den Stadtverordnetensaal als das »Zentrum des Hauses« und die kommunale Selbstverwaltung als »wesentlichen Antrieb und Bestand- teil unserer Demokratie«, als »tradi- tionsreiches, hohes und stolzes Gut«. Die Oberbürgermeisterin ging auf Geschichte und Gegenwart des Saales ein und sprach über seine Nutzer: „Bürger repräsentierten da- mals und repräsentieren heute die Stadtgesellschaft. Noch nie waren Stadträtinnen und Stadträte so frei und demokratisch legitimiert und deshalb so gefordert in der Verant- wortung wie heute. Kommunale Selbstverwaltung ist wesentlicher Antrieb und Bestandteil unserer De- mokratie….« Fortsetzung auf Seite 3. Chemnitz – Stadt der Moderne Rathaus-Journal www.chemnitz.de Erscheinungsweise: wöchentlich, mittwochs 130.000 Exemplare 22. Jahrgang 26. Januar 2011 04 04 Mössinger verlängert S.2 Die Generaldirektorin der Kunstsammlungen bleibt fünf weitere Jahre Stadtentwicklungskonzept S.3 Detailkonzepte geben Auskunft über Entwcklungsmaßnahmen und Ziele Preisverdächtig S.3 Wissenschaftler der TU Chemnitz haben ein Snowboard entwickelt, das mitdenkt Premierenfieber S. 4 Oper und Schauspielhaus haben feiern in dieser Woche Neuzugänge im Spielplan Pflegenetzwerk S. 4 Betroffene und Angehörige finden im Pflegefall kompetenten Rat und Hilfe CampusKulturnacht Zum vierten Mal präsentieren morgen Abend ab 19:30 Uhr in der Mensa Reichenhainer Straße junge Künstler unter den Chem- nitzer Studierenden ihre Talente im Rahmen einer internationalen CampusKulturNacht – junge Bands, Tanzgruppen, Jongleure und viele andere sind dabei. www.swcz.de Top-Leichtathletik Beim 15. Internationalen Erdgas Hallenmeeting des LAC Chemnitz morgen Abend ab 18 Uhr im Sportforum werden die Lauf- entscheidungen besonders span- nend. So ist neben Staffel- Europameister Jimmy Vicaout (FRA) auch die deutsche EM- Bronze-4x100-m-Staffel dabei. www.lacerdgas-chemnitz.de Baumesse Zur 7. Baumesse lädt die Messe Chemnitz vom 4. – 6.2. von jew- eils 10 – 18 Uhr wieder Häusle- bauer, Hand- und Heimwerker ein. 250 Aussteller erwarten die Besucher auf einer Fläche von 8.400 Quadratmetern. Auf die kleinen Handwerker freut sich Elefant Oskar im Kinderland. www.messe-chemnitz.de Lesung Peter Wawerzinek erhielt 2010 für seinen Roman »Rabenliebe« den Ingeborg-Bachmann-Preis. Er erzählt darin die eigene Kindheit, als er von seiner Mutter allein in der DDR zurückgelassen wurde. Er liest aus diesem Buch am 3.2., 19 Uhr, in der Stadtbibliothek im DAStietz. www.stadtbibliothek-chemnitz.de VHS-Semesterstart Das Sommersemester 2011 startet im März mit mehr als 800 Kursen, Veranstaltungen und Workshops. Das Programm er- scheint am Montag und liegt dann in allen öffentlichen Ein- richtungen wie Sparkassen, Kinos, Schulen, Einkaufszentren und natürlich im DASTietz aus. www.vhs-chemnitz.de Bürger entdecken Sitzungssaal Feierlich wiedereröffnet: der Stadtverordnetensaal im Neuen Rathaus. Foto: Kristin Schmidt Einsatz im Bündnis »Ge- meinsam für die Region Chemnitz« erfolgreich Der Hauptsitz der Landesdirek- tion Sachsen kommt nach Chemnitz. »Der erstmalige starke Zusammenhalt für die Region Chemnitz hat gezeigt, was wir gemeinsam schaffen können. Die heutige Entschei- dung ist nicht nur ein Bekennt- nis des Freistaates zur Region, sondern vor allem ein Erfolg all derer, die sich für den Standort Chemnitz eingesetzt haben: die Präsidenten der beiden Kam- mern IHK und Handwerkskam- mer, der Präsident des Indus- trievereins, der Präsident der Initiative Südwestsachsen, die zahlreichen Unternehmer, die Landräte des Regionalkonvents und natürlich die regionalen Abgeordneten. Ihnen allen danke ich für ihr Engagement in den vergangenen Monaten«, so Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig. Das Bündnis »Gemeinsam für die Region Chemnitz« hatte sich mehrfach an den Freistaat, zuletzt in einem offenen Brief direkt an Ministerpräsident Sta- nislaw Tillich gewandt, um zu erreichen, dass die zahlreichen für Chemnitz sprechenden Fak- toren in den Entscheidungspro- zess einbezogen werden. So schafft die Region die höch- ste Wertschöpfung in Sachsen mit den wenigsten öffentlichen Mitteln. Zudem handelt es sich um die am dichtesten besie- delte Region im Freistaat. Die zentrale Lage sichert zudem eine gute Erreichbarkeit der Mittelbehörde. Chemnitz wird Sitz der Landesdirektion

Amtsblatt Chemnitz

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Ausgabe vom 26.01.2011

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Page 1: Amtsblatt Chemnitz

Stadtverordnetensaal mitFestakt wiedereröffnet –Nach großem Andrangweitere Führungen amkommenden Wochenende

Das Neue Rathaus Chemnitz feiert imSeptember 2011 sein 100-jährigesBestehen. Seinen Auftakt erlebte dasJubiläumsjahr am vergangenen Sams-tag: Mit einem Festakt haben die

Chemnitzer Stadträte ihren Sitzungs-saal wieder in Besitz genommen. DerStadtverordnetensaal ist ein von sei-ner Architektur und künstlerischenAusgestaltung bedeutendes Jugend-stil-Juwel im Neuen Rathaus Chemnitz.

Zu seiner Ausstattung gehört auchdas berühmte und während Bau undRekonstruktion sorgfältig verpackteMonumentalgemälde von Max Klin-ger »Arbeit – Wohlstand – Schön-heit«. In den vergangenen 18Monaten wurde der Saal historischgetreu rekonstruiert und dabei auch

mit moderner Technik ausgestattet.Der Festakt begann mit dem Begrü-ßungsruf von Türmer Stefan Weberund dem vom Opernchor der Thea-ter Chemnitz furios dargebotenen»Hallelujah« aus dem „Messias«-Oratorium von Händel. In ihrer Festrede charakterisierteOberbürgermeisterin Barbara Lud-wig den Stadtverordnetensaal alsdas »Zentrum des Hauses« und diekommunale Selbstverwaltung als»wesentlichen Antrieb und Bestand-teil unserer Demokratie«, als »tradi-tionsreiches, hohes und stolzes

Gut«. Die Oberbürgermeisterin gingauf Geschichte und Gegenwart desSaales ein und sprach über seineNutzer: „Bürger repräsentierten da-mals und repräsentieren heute dieStadtgesellschaft. Noch nie warenStadträtinnen und Stadträte so freiund demokratisch legitimiert unddeshalb so gefordert in der Verant-wortung wie heute. KommunaleSelbstverwaltung ist wesentlicherAntrieb und Bestandteil unserer De-mokratie….«

Fortsetzung auf Seite 3.

Chemnitz – Stadt der Moderne ! Rathaus-Journal ! www.chemnitz.de ! Erscheinungsweise: wöchentlich, mittwochs 130.000 Exemplare ! 22. Jahrgang ! ! 26. Januar 20110404

Mössinger verlängert S.2Die Generaldirektorin derKunstsammlungen bleibt fünf weitere Jahre

Stadtentwicklungskonzept S.3Detailkonzepte geben Auskunftüber Entwcklungsmaßnahmenund Ziele

Preisverdächtig S.3Wissenschaftler der TU Chemnitz haben ein Snowboard entwickelt, das mitdenkt

Premierenfieber S. 4Oper und Schauspielhaushaben feiern in dieser WocheNeuzugänge im Spielplan

Pflegenetzwerk S. 4Betroffene und Angehörige finden im Pflegefall kompetenten Rat und Hilfe

CampusKulturnacht

Zum vierten Mal präsentierenmorgen Abend ab 19:30 Uhr inder Mensa Reichenhainer Straßejunge Künstler unter den Chem-nitzer Studierenden ihre Talenteim Rahmen einer internationalenCampusKulturNacht – jungeBands, Tanzgruppen, Jongleureund viele andere sind dabei.

www.swcz.de

Top-Leichtathletik

Beim 15. Internationalen ErdgasHallenmeeting des LAC Chemnitzmorgen Abend ab 18 Uhr imSportforum werden die Lauf-entscheidungen besonders span-nend. So ist neben Staffel-Europameister Jimmy Vicaout(FRA) auch die deutsche EM-Bronze-4x100-m-Staffel dabei.

www.lacerdgas-chemnitz.de

Baumesse

Zur 7. Baumesse lädt die MesseChemnitz vom 4. – 6.2. von jew-eils 10 – 18 Uhr wieder Häusle-bauer, Hand- und Heimwerkerein. 250 Aussteller erwarten dieBesucher auf einer Fläche von8.400 Quadratmetern. Auf diekleinen Handwerker freut sichElefant Oskar im Kinderland.

www.messe-chemnitz.de

Lesung

Peter Wawerzinek erhielt 2010 fürseinen Roman »Rabenliebe« denIngeborg-Bachmann-Preis. Ererzählt darin die eigene Kindheit,als er von seiner Mutter allein inder DDR zurückgelassen wurde.Er liest aus diesem Buch am 3.2.,19 Uhr, in der Stadtbibliothek imDAStietz.

www.stadtbibliothek-chemnitz.de

VHS-Semesterstart

Das Sommersemester 2011startet im März mit mehr als800 Kursen, Veranstaltungen undWorkshops. Das Programm er-scheint am Montag und liegtdann in allen öffentlichen Ein-richtungen wie Sparkassen, Kinos,Schulen, Einkaufszentren undnatürlich im DASTietz aus.

www.vhs-chemnitz.de

Bürger entdecken Sitzungssaal

Feierlich wiedereröffnet: der Stadtverordnetensaal im Neuen Rathaus. Foto: Kristin Schmidt

Einsatz im Bündnis »Ge-meinsam für die RegionChemnitz« erfolgreich

Der Hauptsitz der Landesdirek-tion Sachsen kommt nachChemnitz. »Der erstmaligestarke Zusammenhalt für dieRegion Chemnitz hat gezeigt,was wir gemeinsam schaffenkönnen. Die heutige Entschei-dung ist nicht nur ein Bekennt-nis des Freistaates zur Region,sondern vor allem ein Erfolg allderer, die sich für den StandortChemnitz eingesetzt haben: diePräsidenten der beiden Kam-mern IHK und Handwerkskam-mer, der Präsident des Indus-trievereins, der Präsident derInitiative Südwestsachsen, diezahlreichen Unternehmer, dieLandräte des Regionalkonventsund natürlich die regionalenAbgeordneten. Ihnen allendanke ich für ihr Engagementin den vergangenen Monaten«,so Oberbürgermeisterin BarbaraLudwig.Das Bündnis »Gemeinsam fürdie Region Chemnitz« hattesich mehrfach an den Freistaat,zuletzt in einem offenen Briefdirekt an Ministerpräsident Sta-nislaw Tillich gewandt, um zuerreichen, dass die zahlreichenfür Chemnitz sprechenden Fak-toren in den Entscheidungspro-zess einbezogen werden. So schafft die Region die höch-ste Wertschöpfung in Sachsenmit den wenigsten öffentlichenMitteln. Zudem handelt es sichum die am dichtesten besie-delte Region im Freistaat. Diezentrale Lage sichert zudemeine gute Erreichbarkeit derMittelbehörde. !

Chemnitz wird Sitzder Landesdirektion

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04 ! 26. Januar 20112 PERSONALIEN

Zum Gedenken an die NS-Opfer

Anlässlich des bundesweit ver-anstalteten Gedenktages für dieOpfer des Nationalsozialismusfindet in Chemnitz morgen um10 Uhr am Mahnmal im Parkder Opfer des Faschismus eineVeranstaltung zum Gedenkenund zur Erinnerung statt. DieAnsprache hält Oberbürgermeis-terin Barbara Ludwig. DieChemnitzer Oberbürgermeiste-rin ruft Bürgerinnen und Bürgerder Stadt auf, an der Gedenk-veranstaltung teilzunehmen. Ander Gestaltung des Programmsder Veranstaltung sind auch indiesem Jahr wieder Schülerin-nen und Schülern des Chemnit-zer Sportgymnasiums beteiligt.In Chemnitz wird seit 1945 derOpfer der nationalsozialisti-schen Gewaltherrschaft ge-dacht. Seit 1997 wird ent-sprechend der Initiative des da-maligen BundespräsidentenRoman Herzog am 27. Januar,dem Tag an dem 1945 das Kon-zentrations- und Vernichtungs-lager Auschwitz von sow-jetischen Truppen befreit wor-den ist, bundesweit der Opferdes Faschismus gedacht. "

Chemnitzer unter Spaniens Himmel

Morgen Nachmittag eröffnetBürgermeisterin HeidemarieLüth um 16 Uhr im Ausstel-lungsraum des Rathauses (Ein-gangsbereich, links) eine Aus-stellung zum 75. Jahrestag desBeginns des spanischen Bürger-kriegs 1936. Thema der Aus-stellung »Chemnitzer unterSpaniens Himmel« sind die frei-willigen Interbrigadisten ausvielen Ländern der Welt, die fürdie Verteidigung der spanischenRepublik gekämpft haben. Zuden 35.000 Freiwilligen gehör-ten auch 5.000 deutsche Anti-faschisten, die in Spaniengegen die Legion Condor derDeutschen Wehrmacht kämpf-ten. In der im Rathaus gezeig-ten Ausstellung, Initiator ist derVVN/BdA Chemnitz, werden auf25 Tafeln Biographien Chemnit-zer Interbrigadisten und Origi-naldokumente vorgestellt. "

Ideen für fünf weitere Jahre Generaldirektorin IngridMössinger will fünf weitere Jahre an derSpitze der Kunstsamm-lungen bleiben

Die Stadt Chemnitz will den Vertrag mitIngrid Mössinger, der Generaldirekto-rin der Kunstsammlungen, um fünfweitere Jahre verlängern. Der aktuelleKontrakt, der bereits zwei Mal erneu-ert worden war, läuft Ende Mai aus.

Die notwendige Vorlage will die Ver-waltung dem Stadtrat im Frühjahrvorlegen. »Ich freue mich sehr, dassFrau Mössinger weiterhin ihre Kraft,herausragendes Können und ihrenKunstsinn auf so besondere Weisein den Dienst unserer Stadt stellenmöchte«, sagte OberbürgermeisterinBarbara Ludwig.

»Die beste Direktorin, die es gibt«

»Es gibt viele Beispiele für ihren Er-folg, den sie mit sympathischerHartnäckigkeit erarbeitet. Ich binsicher, dass uns Frau Mössingerauch in den nächsten Jahren über-raschen und begeistern wird. Ihrund ihren Mitarbeitern ist es zudanken, dass unsere Stadt in derKunstwelt heute wieder einen soklangvollen Namen hat. Chemnitzist moderne Industriestadt und zu-gleich Kunststadt – und das ist dankIngrid Mössinger kein Widerspruchmehr. Wie haben uns entschieden,

die beste Direktorin für die Kunst-sammlungen zu behalten, die es inDeutschland gibt.«»Ingrid Mössingers Begeisterung für

die Kunst ist grenzenlos«, sagt Kulturbürgermeisterin HeidemarieLüth. »Dieser Leidenschaft kannsich niemand entziehen. Das Span-

nendste ist dabei für uns und dasPublikum: Ingrid Mössinger hatkeine Berührungsängste, ihr Kunst-geschmack kennt nur ein Kriterium– Qualität.«Ingrid Mössinger ist seit 1996 Ge-neraldirektorin der Kunstsammlun-gen. Unter ihrer Regie wurden großeAusstellungen gezeigt, beispiels-weise zu Munch, Kirchner, Cranach,»Picasso et les femmes« oder dieWeltpremiere der Bob-Dylan-Werke.Sie holte die hochkarätige Samm-lung Gunzenhauser ebenso nachChemnitz wie die SammlungFeininger und zahlreiche weitereKollektionen.

Orden und Preise: Mehrfach ausgezeichnet

Für ihr Engagement wurde IngridMössinger vielfach ausgezeichnet.Sie wurde zum Ritter der französis-chen Ehrenlegion ernannt (2006),trägt die Sächsische Verfas-sungsmedaille (2010) und den Ver-dienstorden der Bundesrepublik(2007), das dänische Ritterkreuzdes Dannebrogordens (2010) undden Medien- und Kommunikations-preis »Heiße Kartoffel« (2010).Im Jahr 2010 wurden die Chem-nitzer Kunstsammlungen zudemvom Kritikerverband AICA zum »Mu-seum des Jahres« gekürt. Das Hausresidiert im Gebäude am Theater-platz, das im Sommer 2010 nachumfangreicher Sanierung vollstän-dig als Kunstmuseum mit verdop-pelter Ausstellungsfläche wieder-eröffnet wurde. Im Zuge der Bauar-beiten flossen insgesamt 22 Millio-nen Euro in das Haus, das im Jahr2009 100 Jahre alt wurde. "

Ingrid Mössinger hat sich entschieden: Sie möchte fünf weitere Jahre ander Spitze der Kunstsammlungen stehen. Foto: Peter Zschage

ASR-Chef geht nach DresdenGerold Münster verlängert Vertrag imHerbst nicht wieder

Der Betriebsleiter des Abfallentsor-gungs- und Stadtreinigungsbetrie-bes der Stadt Chemnitz (ASR),Gerold Münster, wird seinen imHerbst auslaufenden Vertrag aus pri-vaten Gründen nicht wieder verlän-gern. Darüber informierte er in dervergangenen Woche die Mitgliederdes Betriebsausschusses des Stadt-rates. Münster war seit 2005 in

Chemnitz als Betriebsleiter des ASRund des Entsorgungsbetriebes derStadt Chemnitz (ESC) sowie Ge-schäftsführer der WeTraC Wertstoff-Transport Chemnitz GmbH. Er werdekünftig in leitender Position für dieVeolia Umweltservice GmbH inSachsen tätig werden.»Ich bedanke mich für das mir bis-lang entgegengebrachte Vertraueninsbesondere bei der Oberbürger-meisterin, den Damen und HerrenBürgermeistern sowie den Stadt-rätinnen und Stadträten der StadtChemnitz. Dieser Dank gilt auch denBeschäftigten von ASR, ESC undWeTraC, die mich stets mit ihren

Leistungen überzeugten,« so Müns-ter in einer Mitteilung.In der verbleibenden Vertragslaufzeitvon Herrn Münster sind nochwesentliche Entscheidungen vorzu-bereiten bzw. umzusetzen. Hierzuzählen unter anderem auch die Um-setzung bzw. Einleitung von Opti-mierungsmaßnahmen im Rahmendes Verwaltungsentwicklungs- undKonsolidierungskonzeptes, die Vor-bereitung der Abfallgebühren-satzung ab 2012 einschließlich derUmsetzung der Sperrabfallent-sorgung auf Abruf sowie die Aufstel-lung des Winterdienstkonzeptes fürdie Wintersaison 2011/2012. "

MICHAEL MORGNER. Bilder 1985–2008. Gezeigt wird ab Sonntag bis 20.März ein Überblick von mehrteili-gen und großformatigen Werk-komplexen des Chemnitzer Künst-lers, die zwischen 1985 und2008 entstanden sind. Nebenzwei Einzelwerken, drei Figuren imRaum und die Studie zum TurinerSchweißtuch, umfasst die Aus-stellung fünf mehrteilige Arbeiten:die Triptychen Jüdisches Re-

quiem und die beiden Gletscher-Triptychen sowie den VierteilerEinsiedel und das PentaptychonSelbstporträt. Allgemein bedientsich die expressive Bildspracheseiner Werke verschiedener Misch-techniken und vereint Tuschzeich-nungen mit Prägedruck, Radie-rungen und Lavagen. Oftmals wirddie Bildoberfläche nachträglichbearbeitet, so werden Partien vomMaluntergrund abgeschält odermit Hautabdrücken versehen.

JAN DIBBETS. Horizons.Die Kunstsammlungen Chemnitzpräsentieren ab Sonntag bis 13.März 2011 den zeitgenössischenKonzeptkünstler Jan Dibbets.Zahlreiche internationale Ausstel-lungen belegen seine gestalteri-sche Kraft. Die in der Ausstellung»JAN DIBBETS. Horizons« gezeig-ten Papierarbeiten stammen ausder Serie New Horizons/Land +Sea.

Es sind hauptsächlich große For-mate, die unterschiedlich ange-ordnet, ein Nebeneinander vonDünen- und Meerlandschaften zei-gen und beim Betrachter tradierteSehgewohnheiten entlarven. Nach 1997 ist es bereits diezweite Einzelausstellung von JanDibbets, die in den Räumen derKunstsammlungen Chemnitz prä-sentiert wird. "

www.kunstsammlungen-chemnitz.de

Die nächsten Ausstellungen in den Kunstsammlungen

Gerold Münster. Foto: ASR

Wechsel an derSpitze der CMT

Der Geschäftsführer der CMT City-management und Tourismus Chem-nitz GmbH, Michael Quast, wird inKürze aus der Geschäftsführungausscheiden. Dieser Schritt erfolgt aus eigenemWunsch, weil er aus familiärenGründen eine andere Tätigkeit alsTourismusmanager im bayrischenRegensburg aufnehmen möchte.Dies teilte Ulrich Geissler, Ge-schäftsführer der Muttergesellschaftder CMT, der Chemnitzer Wirt-schafts- und Entwicklungs GmbHund Mitgesellschafter der CMT amFreitag vergangener Woche mit. "

Page 3: Amtsblatt Chemnitz

04 ! 26. Januar 2011 3

Woche für Wocheauf dem neuesten Stand.

Tagesmütter müssennicht zurückzahlen

Die bisherige Aufarbeitung desSachverhalts zu viel gezahlterBeiträge an Tagesmütter hatergeben, dass die Ursache einefehlerhafte Auslegung derRichtlinien innerhalb des Amtesfür Jugend und Familie gewesenist. Entgegen der Satzung derStadt Chemnitz waren die El-ternbeiträge zusätzlich zu denlaufenden Geldleistungen über-wiesen worden. »Der Fehler lagbei uns. Wir haben darumentschieden, dass wir keineRückforderungen an die 35 be-troffenen Tagesmütter stellenwerden«, erklärt die zuständigeBürgermeisterin HeidemarieLüth. Seit Jahresanfang erfolgendie Auszahlungen an die Tages-mütter entsprechend derForderung des Rechnungsprü-fungsamtes auf Grundlage dervom Stadtrat beschlossenenSatzung. Das weitere Verfahrenwird in der Verwaltung vorberei-tet und mit den Stadträtendiskutiert. "

Tag der offenen Tür anChemnitzer Schulen

Morgen öffnet die Mittelschu-le Altendorf, Ernst-Heilmann-Straße 11, 09116 Chemnitz dieTüren (www.fv-ms-altendorf.de) ,am Freitag das Johannes-Kepler-Gymnasium, Humboldtplatz 1,09130 Chemnitz (www.kepler.c.sn.schule.de). Am Samstag fol-gen die Mittelschule Gablenz,Adelsbergstraße 90, 09126Chemnitz (www.ms-gablenz.de),das Dr.-Wilhelm-André-Gymna-sium, Henriettenstraße 35,09112 Chemnitz, (www.andre.c.sn.schule.de), das Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium, Hohe Stra-ße 25, 09112 Chemnitz (www.ksrgym.de) und das Sportgym-nasium, Reichenhainer Straße210, 09125 Chemnitz (www.sportgymnasium.de). "

Partnerstadt plant Ausstellung

Das Collegium Bohemicum inunserer Partnerstadt Ústí nadLabem (Aussig) plant eine Dau-erausstellung mit dem Titel »Ge-schichte der Deutschen in denböhmischen Ländern«. Das Mu-seum soll auch Begegnungs-stätte zwischen Nordböhmenund Sachsen werden. Den zeitli-chen Rahmen der Ausstellungbilden Ereignisse von der Be-siedlungswelle im 13. Jahrhun-dert bis zur Gegenwart des 21.Jahrhunderts. Zur Ausstattungbaut das Collegium Bohemicumeine Sammlung aus eigenen Be-ständen auf. Dazu werden nochExponate zum Kauf, als Leih-gabe oder Schenkung gesucht.Weitere Informationen zum In-halt der Ausstellung und ge-suchten Ausstellungsstückensind unter folgender E-Mail-Adresse erhältlich: [email protected]. "

Bürger entdecken SitzungssaalFortsetzung von Seite 1:Stadtverordnetensaal:Nach großem Andrangweitere Führungen amkommenden Wochenende

Das Neue Rathaus Chemnitz feiert imSeptember 2011 sein 100-jährigesBestehen. Seinen Auftakt erlebte dasJubiläumsjahr am vergangenen Sams-tag: Mit einem Festakt haben dieChemnitzer Stadträte ihren Sitzungs-saal wieder in Besitz genommen. DerStadtverordnetensaal ist ein von sei-ner Architektur und künstlerischenAusgestaltung bedeutendes Jugend-stil-Juwel im Neuen Rathaus Chemnitz.

Auf das Ziel der Sanierung und Re-konstruktion hinweisend, den ur-sprünglichen historischen Charakterdes Raumes herauszuarbeiten, er-klärte die Oberbürgermeisterin:»Gleichzeitig soll die Funktionalitätdes Saales für unsere Sitzungen und

einige ausgewählte Veranstaltungengegeben sein. Die klassische Ver-bindung also von Tradition und Mo-derne. Dieser Raum hat durch diefeinsinnige Sanierung seine ganzeWürde zurückbekommen. Es ist anuns, ihn mit Geist, Sinn und Lebenzu füllen.« Zugleich fordert Ludwigauf, sich daran zu halten, was dieVorgänger vor 100 Jahren formulier-ten: »Das Gemeinwohl ist das ersteund oberste Gesetz.«

Drei Hammerschläge zur Eröffnung

Nach der Festrede überbrachte derälteste Stadtrat des Gremiums,Stadtrat Dr. Eberhard Langer, einGrußwort. Anschließend informier-ten Ronny Wehlend vom hauptver-antwortlichen Planungsbüro Ober-meyer Albis Bauplan GmbH und dieverantwortliche InnenarchitektinEske Tynior zur Rekonstruktion desStadtverordnetensaales. Zum Ende des Festaktes weihteOberbürgermeisterin Ludwig denSaal symbolisch mit drei Hammer-

schlägen ein und nutzt dabei denHammer des Stadtverordneten-vorstehers zur Eröffnung des NeuenChemnitzer Rathauses anno 1911.Der Hammer war Geschenk dessächsischen Staatsministers Hein-rich Beck, zuvor selbst OB in Chem-nitz, zur Einweihung des Rathauses.

Führungen als Publikumsmagnet

Im Anschluss an den Festakt warendie Chemnitzer ab 15 Uhr einge-laden, den Saal in Augenschein zunehmen. Für sachkundige Er-läuterungen und Auskünfte standendie Oberbürgermeisterin sowieTürmer Stefan Weber und FrankSchubert, Leiter Zentrale Gebäude-bewirtschaftung der Stadt Chem-nitz, zur Verfügung. Auch am kommenden Samstag wirdes deshalb nochmals Besichtigun-gen mit Türmer Stefan Webergeben: Für die Veranstaltungen um12 Uhr, 12.30 Uhr und 13 Uhr gibtes die kostenlosen Tickets an derRathaus-Information. "

Eine neue Ausstellung wird heuteim Gesundheitsamt der Stadt Chem-nitz im Haus Am Rathaus 8 eröffnet:Gezeigt werden Computerzeichnun-gen von Petra Staudte unter demTitel »Maus über Kopf oder: Bildervom Leben«. Petra Staudte wurde1965 in Köthen geboren, ging inKarl-Marx-Stadt zur Schule und er-lernte den Beruf einer medizinisch-technischen Assistentin. Nach14-jähriger Berufstätigkeit erkranktesie und hatte in der anschließendenRehabilitationsphase reichlich Gele-genheit zum Gestalten. Anregungenzu ihren Bildern fand sie in dieserZeit fand in Kliniken und ambulan-ten Einrichtungen. "

Ausstellung im Gesundheitsamt

Preis für Wunder-Board

Im Dezember gab es den ISPO BrandNEW Award in der Kategorie Winter-Sportgeräte, der den Messeauftritt derNeuentwicklung auf der ISPO in München erst möglich gemacht hat. Foto: Wolfgang Thieme/TU Chemnitz.

Wissenschaftler der TUentwickeln Snowboard,das mitdenkt

Forscher des Institutes für Struk-turleichtbau und Sportgerätetechnikder TU haben ein Snowboard ent-wickelt, das sie im Februar auf Europas größter Leitmesse fürSportartikel, der ISPO in München,vorstellen. Das Snowboard verfügtüber einen Lagenaufbau, der bei derKurvenfahrt die Kante etwa ein Mil-limeter in den Schnee drückt, somitden Kantendruck beim Carven, alsobei der Kurvenabfahrt auf der Piste,erhöht und in der Folge den Haltund die Boardkontrolle auch beihöheren Geschwindigkeiten erheb-lich verbessert, das Brett passt sichalso der Fahrsituation an. "

Gebietspässe für Seko vorgestellt

Detailkonzepte geben Aus-kunft über Entwicklungs-ziele und Maßnahmen

Baubürgermeisterin Petra Wesselerhat in der vergangenen Woche dieGebietspässe – Detailkonzepte auf-bauend auf dem gesamtstädtischenStädtebaulichen Entwicklungs-konzept Chemnitz 2020 (SEko) –erstmals öffentlich vorgestellt. DiePässe geben Auskunft über die Ent-wicklungsziele und Maßnahmen inden acht Einwohnerversammlungs-gebieten in Chemnitz. Im November2009 hatte der Stadtrat das SEKobeschlossen und die Verwaltung

beauftragt, ergänzend zur gesamt-städtischen auch eine stadtteilbezo-gene Betrachtung vorzunehmen. Die Pässe bereiten die aktuelle Si-tuation sowie Stärken undSchwächen der Teilräume auf. DesWeiteren geben sie die Schwer-punkte der mittelfristigen Finanz-planung an. Aussagen zu denHauptausfallstraßen und Magis-tralen haben Eingang in die Pässegefunden. Darüber hinaus wurdenerste Ergebnisse aus den parallelbearbeiteten Konzepten zum Wohn-raumbedarf und Siedlungswoh-nungsbau aufgenommen. Die Pässe dienen neben der Infor-mation der Bürgerinnen und Bürgerauch den Stadträten als Unter-stützung in der Ratssitzung zur

Haushaltsplanung am 9. Februar.Wesentliche Ziele von Haushalt undFinanzplan sind in den Pässen abge-bildet.Baubürgermeisterin Petra Wesseler:»Die gebietsbezogenen Stadtent-wicklungskonzepte sind ganz be-wußt zunächst als Entwurfkonzipiert. Sie sollen qualifizierteDiskussionsgrundlage sein, um mitden Bürgerinnen und Bürgern, denStadträtinnen und Stadträten undweiteren Akteuren der Stadt gemein-sam an der Entwicklung von Chem-nitz zu arbeiten. Die geplante breiteBürgerbeteiligung – durch Ak-teurskonferenzen und öffentlicheAusstellung – kann die Legitimitätder nach diesem Prozess im Stadtratzu beschliessenden Gebietspässe

deutlich steigern. Es sind alle Inter-essierten herzlich eingeladen sicheinzubringen.«Die Bürgerbeteiligung zum SEKomit den Gebietspässen findet vomFebruar bis Mai 2011 statt. So wer-den die Pässe ab 28.02.–31.05.2011 im Rahmen einerAusstellung im Technischen Rat-haus öffentlich präsentiert und derInternetauftritt für das Beteili-gungsverfahren freigeschaltet. Außerdem wird BaubürgermeisterinWesseler in jedem der acht Gebieteeine Akteuerskonferenz mit ansässi-gen Bürgerinitiativen, Vereinen, Ver-bänden und Ortschaftsräten durch-führen. "

www.chemnitz.de

Page 4: Amtsblatt Chemnitz

04 ! 26. Januar 20114

Sprechstunde des Seniorenbeirates

Am kommenden Montag findetvon 10 bis 12 Uhr im Be-ratungsraum (Zimmer 28) derAbteilung Senioren-, Behin-dertenhilfe, Örtliche Betreuungs-behörde im Technischen Rat-haus, Annaberger Straße 93,09120 Chemnitz die nächste öf-fentliche Sprechstunde des Se-niorenbeirates statt. Bürgerinnenund Bürger haben die Mög-lichkeit, sich zum Termin mitHinweisen, Anregungen und Vor-schlägen an einen Vertreter desSeniorenbeirates zu wenden. VorOrt stehen als AnsprechpartnerRoland Fluhr und Egbert Däum-ler zur Verfügung – beide sind alssachkundige Einwohner Mitglieddes Seniorenbeirates. "

Spenden zum Welt-Lepra-Tag

Das Gesundheitsamt bittet umUnterstützung der Spendenak-tion zum Welt-Lepra-Tag. Anläss-lich des Welt-Lepra-Tages am30. Januar bittet das Gesund-heitsamt der Stadt Chemnitz umUnterstützung der vom Deut-schen Aussätzigen Hilfswerk(DAHW) initiierten Spendenak-tion. Die DAHW, 1957 gegrün-det, setzt sich seit über 50Jahren für Menschen mit Lepraein, hat die Entwicklung derheute gültigen Standardtherapievorangetrieben und stellt sicher,dass Menschen mit Lepra Zu-gang zu Diagnose und Therapiebekommen. "www.dahw.de

Regionalausscheid Jugend musiziert

Der 20. Regionalwettbewerb»Jugend musiziert« wird 2011vom Regionalausschuss »Jugendmusiziert« Chemnitz in Zusam-menarbeit mit dem Kulturbüroder Stadt Chemnitz durchge-führt. Er findet für die RegionChemnitz am Wochenende in derStädtischen Musikschule Chem-nitz, im Gymnasium Stollbergund in der Musikschule Flöhastatt. 63 junge Künstlerinnenund Künstler haben sich im So-lobereich für die Wertungskate-gorien Klavier, klassischer Ge-sang und Drum-Set angemeldet.61 Teilnehmer stellen sich imEnsemblebereich in den Wer-tungskategorien Bläser-Ensem-ble, Streicher-Ensemble, Akkor-deon-Ensemble und Neue Musikdem Urteil der Fachjurys. DieTeilnehmer haben fleißig geübt,um hohe Punktzahlen zu erhal-ten und als Preisträger zum Lan-deswettbewerb im März in Löbaudelegiert zu werden.Die Termine in der StädtischenMusikschule Chemnitz, Ge-richtsstraße 1 - 3: Klavier amSamstag, 9 – 18 Uhr und Sonn-tag, 10 – 18 Uhr; Gesang: Sams-tag von 17 – 19:30 Uhr. "www.musikschule-chemnitz.de

Pflegenetzwerk bietetkompetente Beratung –Kooperation von Stadt und Pflegekassen

Pflegefall – was ist zu tun und wiegeht es weiter? – Betroffene und An-gehörige stehen häufig zunächst rat-los vor der Bewältigung des mit einerPflegesituation verbundenen tiefenEinschnitts in das alltägliche Lebenund den damit verbundenen organisa-torischen Problemen.

So ist beim Thema Pflege guter,kompetenter Rat gefragt – und derist wie die Praxis zeigt auch garnicht teuer: Denn Betroffene undAngehörige bleiben nicht auf sichgestellt, auch wenn oftmals

schnelle, umgehende Hilfe durchden plötzlichen Eintritt eines Pflege-falles erforderlich ist. Diese Hilfe, so informiert dasSozialamt der Stadt Chemnitz, er-halten Bürger in Chemnitz unkom-pliziert und kostenfrei in den zehnBeratungsstellen des »Unter-stützungsnetzwerkes Pflege C«. Rat-suchende und/oder Angehörigewerden hier wohnortnah zu Unter-stützungsangeboten umfassend in-formiert. Durch eine optimaleZusammenarbeit aller im BereichPflege, Versorgung, Betreuung undBeratung von Menschen mit Unter-stützungsbedarf arbeitenden Part-ner, bleiben und lange Wege vonAnsprechpartner zu Ansprechpart-ner und Nachfragen erspart. Ange-boten wird vielmehr guter,kompetenter Rat aus »einer Hand«.Unabhängig von einer Pflegekassen-zugehörigkeit können sich Bürgermit ihrem Anliegen an eine der zehn

Beratungsstellen (www.chemnitz.de> Soziales & Gesundheit > Pflege)wenden. Pflegeberater und Sozialar-beiter telefonisch informieren, ineiner Beratungsstelle oder auf Wun-sch auch zu Hause zu beispiel-sweise folgenden Themen:

# Welche Unterstützung ist möglich,wenn sich Pflegebedürftigkeitabzeichnet?

# Was genau ist zu tun, wenn einPflegefall eintritt?

# Welche Anträge sind wann und wozu stellen?

# Welche Serviceleistungen und Dienste können Sie in Ihrer Woh-nung unterstützen?

Alle Fragen der Betroffenen undAngehörigen werden selbstver-ständlich individuell und auf Wun-sch auch vertraulich behandelt. Das »Unterstützungsnetzwerk PflegeC« wurde im Juli 2009 in dendamals drei sächsischen Modellre-

gionen Chemnitz, Görlitz und Nord-sachen gestartet. In Chemnitz wurdedie bis zum 31. März 2010 rei-chende Modellphase in Kooperationvom Sozialamt der Stadt Chemnitzund den Pflegekassen (AOK Plus,Barmer GEK, DAK, IKK Klassik,KKH - Allianz, Knappschaft) getra-gen.

Aus einer Hand

Wer sich vorsorglich informie-ren, konkret beraten lassenmöchte oder Unterstützung vorOrt benötigt, wendet sich aneine Pflegeberatungsstelle derPflegekassen oder an das Sozialamt der Stadt Chemnitz,Annaberger Straße 93, 09120Chemnitz. Telefon: 0371/ 488- 5555, E-Mail: [email protected]

Kontakt // Information

Ausländerbeauftragte c/o StadtChemnitz, Sozialamt, Annaber-ger Straße 93, 09120 Chem-nitz. Tel.: 0371 / 488-5047Fax: 0371 / 488-5099Email: [email protected] sind unterwww.chemnitz.de abrufbar.

KontaktAufruf zur Beteiligung an den InterkulturellenWochen in diesem Jahr

Vom 17. September bis 1. Oktoberfeiert Chemnitz die 21. Interkultu-rellen Wochen. Unter dem Motto»Integration durch Engagieren – In-terkulturelle Wochen im Europäi-schen Jahr der Freiwilligkeit« finden

im Herbst Veranstaltungen wie Län-derabende, Diskussionen, Fachtage,künstlerische Darbietungen und vie-les mehr statt. Ab sofort steht die Ausländerbeauf-tragte der Stadt, Elke Kobuß, fürVeranstaltungs- und Beteiligungsvor-schläge zur Verfügung. Die Interkulturellen Wochen inChemnitz stellen in diesem Jahr dasehrenamtliche Engagement alsChance für vielfältige Integrations-projekte in den Mittelpunkt. Hinter-

grund ist der Beschluss der Euro-päischen Kommission, 2011 zum»Europäischen Jahr der Freiwilli-gentätigkeit« auszurufen. Schirm-herrin ist wie in den vergangenenJahren Oberbürgermeisterin BarbaraLudwig. Wer sich an den Interkulturellen Wo-chen beteiligen beziehungsweisediese unterstützen möchte, kannsich an Elke Kobuss, Ausländerbe-auftrage der Stadt Chemnitz, wen-den.

Ehrenamt im Mittelpunkt

PremierenfieberOper bekommt am Sams-tag Preis der DeutschenTheaterverlage überreicht

Die selten aufgeführte Oper »DieHeimkehr des Verbannten« von OttoNicolai erlebt am Samstag um19:30 Uhr ihre von Publikum undFachpresse mit Spannung erwartetePremiere im Opernhaus Chemnitz.Nach der Wiederaufführung von »IlTemplario im März 2008 ist »DieHeimkehr des Verbannten« diezweite Wiederentdeckung einerNicolai-Oper in Chemnitz. Im Mittelpunkt steht Leonore. Siehat vor Jahren Artur geheiratet, derdann allerdings das Land als Staats-feind verlassen musste und von demman annahm, dass er dabei den Todfand. Nun will Leonore Edmund,einen angesehenen Staatsmann,heiraten. Genau an diesem Tagtaucht jedoch der totgeglaubte Arturwieder auf … Die Musikalische Leitung über-nimmt der GeneralmusikdirektorFrank Beermann, für die Regie istPhilipp Kochheim, der erstmals ander Oper Chemnitz arbeitet, verant-wortlich. In den Hauptpartien sindJulia Bauer (Leonore), Hans

Christoph Begemann (Edmund) undBernhard Berchtold (Artur) zu er-leben. Die Premiere wird live bei

Deutschlandradio Kultur übertragen.Die Premiere von »Die Heimkehrdes Verbannten« wird in doppelter

Hinsicht ein besonderer Tag für dieTheater Chemnitz. Anlässlich dieserVorstellung erhält die Oper den The-aterpreis der Stiftung des VerbandesDeutscher Bühnen- und Medienver-lage.Bereits morgen findet im Schau-spielhaus Chemnitz die Premierevon Henrik Ibsens »Peer Gynt« statt(19:30 Uhr). Regie führt ClaudiaBauer, die bereits 2005 mit Less-ings »Miss Sarah Sampson« demChemnitzer Publikum eine ein-drucksvolle Inszenierung lieferte.Peer Gynt neigt zu prahlerischemVerhalten und unglaublichen Ge-schichten. Als gesellschaftlicherAußenseiter flieht er in die Ein-samkeit und scheint mit Solveig, dieihm folgt, endlich Ruhe zu finden inseinem rastlosen Leben. Doch seinWesen treibt ihn unaufhörlichweiter, er zieht hinaus in die großeWelt, bereist ferne Länder, machtKarriere. Dem Leben aber kommt ernicht näher. Am Ende seiner Reiseist sein Leben vorbei und er istwieder zurück, zu Hause, verlassenund allein. Sein Leben war einTraum. Sein Traum. Der Norweger Henrik Ibsen hat mit»Peer Gynt« ein allgemeingültigesMenschheitsgedicht geschrieben,dem die Bezeichnung »nordischerFaust« nur zu Recht zuteil wurde. "www.theater-chemnitz.de

„Die Heimkehr der Verdammten” ab Samstag in der Oper.Foto: Wuschanski/Theater Chemnitz.

Page 5: Amtsblatt Chemnitz

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BaudatenBauherr:Staatsministerium der Finanzen Freistaat Sach-sen vertreten durchSächsisches Immobilienund Baumanagement(SIB) NiederlassungChemnitzBaubeginn: April 2009Bauende:Dezember 2010 Neubau am StandortPaul Bertz Straße 1Nutzfläche: 2.750 m2

Investitionssumme:ca. 7,2 Mio EuroProjektbeteiligte: (Auszug)Architekt: Architekturbüro PeterKoch ChemnitzVermessung: Vermessungsbüro Kraft,ChemnitzTragwerksplanung: Bochmann LangenstrassIng., ChemnitzPlanung Haustechnik: Planungsbüro Waidhas,ChemnitzPlanung Aussenanlagen,Landschaftsarchitektur:Architekturbüro Keller,Limbach-OberfrohnaRohbau: Ahnert BauunternehmungGmbH, HartmannsdorfDachabdichtung/Dachklempner: Karl-Heinz Wehr GmbHChemnitzElektroinstallation:MTW Elektrobau GmbH,ChemnitzFliesen- und Plattenarbei-ten: Baureparaturen Teufel GbR, RehmseBetonfertigteilfassade:Heidelberger Betonele-mente GmbH & Co. KG,Chemnitz Mittelbach

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Nach zweijähriger Bauzeitwurde am Montag, den24. Januar 2011 der Er-gänzungsneubau des Fi-nanzamtes Chemnitz-Südim Stadtteil Helbersdorfvon FinanzstaatssekretärHansjörg König feierlichan die Mitarbeiter überge-ben.Der Freistaat Sachsen in-vestierte in diese Bau-maßnahme rund 7,4 Mil-lionen Euro.Der Hauptstandort wurdebisher durch mehrere Ne-benstandorte ergänzt. Mitder Unterbringung an ver-schiedenen Standortenwaren Schwierigkeiten mitder Organisation des Fi-nanzamtes verbunden.

Das Finanzamt ist mit325 Beschäftigten dasdrittgrößte im FreistaatSachsen. Es hat zahl-reiche Sonderzuständig-keiten. Dies betrifft bei-spielsweise die bundes-weite Zuständigkeit fürdie Umsatzbesteuerungaller in Rumänien, derSlowakischen Republikund der TschechischenRepublik ansässigen Un-ternehmen, soweit diesein Deutschland steuer-pflichtige Umsätze erzie-len. Des Weiteren betrifftdies die Betriebsprüfungfür grenzüberschreitendeArbeitnehmerüberlassungfür den gesamten Frei-staat Sachsen.

Im Zuge der Baumaß-nahme wurde das alteHintergebäude in derPaul-Bertz-Straße im Jahr2009 abgerissen und andieser Stelle ein vierge-schossiger Neubau errich-tet, der parallel zumHauptgebäude angeord-net ist.Quelle: Sächsisches Staats-minsterium der Finanzen

Finanzamt Chemnitz-Süd nunmehr aneinem Standort konzentriert

Foto: Gleisberg

Page 6: Amtsblatt Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung3. Entscheidung über Einwendun-

gen gegen die Niederschrift derSitzung des OrtschaftsratesKleinolbersdorf-Altenhain – öf-fentlich – vom 13.12.2010

4. Einwohnerfragestunde5. Informationen des

Ortsvorstehers6. Anfragen der Ortschafts-

ratsmitglieder7. Benennung von zwei Ortschaft-

sratsmitgliedern zur Unterze-ichnung der Niederschrift derSitzung des OrtschaftsratesKleinolbersdorf-Altenhain

Bernd Gerlach // Ortsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Kleinolbersdorf-Altenhain – öffentlich –

Montag, den 31.01.2011, 19:00 Uhr, Beratungsraum, Rathaus Altenhain, Zum Spitzberg 5, 09128 Chemnitz

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung sowieFeststellung der ordnungs-gemäßen Ladung und derBeschlussfähigkeit

2. Feststellung der Tagesordnung 3. Entscheidung über Einwendun-

gen gegen die Niederschrift derSitzung des OrtschaftsratesRöhrsdorf – öffentlich – vom11. Januar 2011

4. Inhalt des Röhrsdorfer Informa-

tionsblattes 5. Informationen des Ortsvorste-

hers und Anfragen derOrtschaftsräte

6. Benennung von zwei Ortschaft-sratsmitgliedern zur Unter-zeichnung der Niederschrift derSitzung des OrtschaftsratesRöhrsdorf – öffentlich – vom02. Februar 2011

Hans-Joachim Siegel //Ortsvorsteher

Sitzung des Ortschaftsrates Röhrsdorf – öffentlich –

Montag, den 31.01.2011, 19:00 Uhr, Beratungsraum, Rathaus Altenhain, Zum Spitzberg 5, 09128 Chemnitz

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6 04 ! 26. Januar 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

HERAUSGEBER

Stadt Chemnitz

Die Oberbürgermeisterin

SITZ

Markt 1, 09111 Chemnitz

Impressum

AMTLICHER UND REDAKTIONELLER TEIL

DES AMTSBLATTES

Chefredakteurin

Katja Uhlemann

Redaktion

Monika Ehrenberg

Tel. (0371) 488-1533

Fax (0371) 488-1595

VERLAG

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz

Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Tel. (0371) 6562-0050

Fax (0371) 6562-7005

Abonnement mtl. 11,- €

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Christian Jaeschke

ANZEIGENTEIL VERANTWORTLICH

Objektleitung

Kerstin Schindler, Tel. (0371) 6562-0050

Anzeigenberatung

Hannelore Treptau, Tel. (0371) 6562-0052

Bianka Polster, Tel. (0371) 6562-0053

Konstanze Meyer, Tel. (0371) 6562-0051

Reklamationen

Tel. (0371) 6562-0050

SATZ // HB-Werbung u. Verlag GmbH & Co. KG

DRUCK // Chemnitzer Verlag und Druck

GmbH & Co. KG

VERTRIEB // VDL Sachsen Holding GmbH & Co.

KG, Winklhoferstraße 20, 09116 Chemnitz

E-MAIL // [email protected]

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreis-

liste Nr. 8 vom 01.02.2008

Etelka Kobuß, Ausländerbeauftragtedonnerstags von 13 – 16 Uhr,Sozialamt, Annaberger Straße 93,Zi. 208, 09120 Chemnitz sowienach telefonischer Vereinbarungunter Ruf 0371/488 5047 oder E-Mail [email protected]

Petra Liebetrau, Behindertenbeauftragtedienstags von 14 – 16 Uhr, Sozial-

amt, Annaberger Straße 93, Zi.26a, 09120 Chemnitz sowie nachtelefonischer Vereinbarung unterRuf 0371/488 5581 oder E-Mail [email protected]

Bettina Bezold, Gleichstellungsbeauftragtedienstags von 14 – 18 Uhr, Rat-haus, Markt 1, Zi. 233, 09111Chemnitz sowie nach telefonischerVereinbarung unter Ruf 0371/488

1380 oder E-Mail [email protected]

Karin Genkel, Kinderbeauftragtemontags von 15 – 17 Uhr, donner-stags von 16 – 18 Uhr, freitags 9 –11 Uhr, Haus der Familie, Park-straße 26, 09119 Chemnitz sowienach telefonischer Vereinbarungunter Ruf 0371/90 95 059 oderE-Mail [email protected]

Sprechzeiten gewählter Interessenvertretungen im Februar

Die LINKERathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1320, Zimmer11104.02., 16.30 – 18.00 Uhr Bürg-ertreff „Bei Heckerts“, Faleska-Meinig-Straße 78, 07.02., 14.02.,21.02., 28.02., 16.00 – 17.00Uhr Rathaus, Markt 1, Zimmer111, 16.02., ab 18.30 Uhr Bürg-ertreff Solidar- und Lebenshilfee.V., Flemmingstraße 8, Haus 9CDURathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1311, Zi. 107a

Sprechzeiten nach telefonischerVereinbarungSPDRathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1305, Zi. 112bvon 16.00 – 17.00 Uhr sowie nachtelefonischer VereinbarungFDPRathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1315, Zi. 11307.02., 14.02., 21.08., 28.02.von 18.00 – 20.00 Uhr sowie nachtelefonischer VereinbarungBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENRathaus, Markt 1, 09111 Chem-

nitz, Telefon 488 1325, Zi. 109Mo 09.00 – 19.00 Uhr, Di 09.00– 16.00 Uhr, Mi 09.00 – 16.00Uhr, Do 09.00 – 18.00 Uhr, Fr09.00 – 12.00 UhrPRO CHEMNITZRathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1335, Zi. 10507.02., 14.02., 21.08., 28.02.von 16.00 – 18.00 UhrWählervereinigung VolkssolidaritätRathaus, Markt 1, 09111 Chem-nitz, Telefon 488 1350, Zi. 305montags, 16.00 – 17.30 Uhr

Stadt Chemnitz – Feuerwehramt

Ab 01.02.2011 ist die Stelle

Abteilungsleiter/in Feuerwehreinsatz,stellv. Amtsleiter (Kennziffer 782/37),

erforderliche Qualifikation: Laufbahnbefähigung für den höherenfeuerwehrtechnischen Dienst (Bewertung mit der BesoldungsgruppeA 15 SächsBesO) zu besetzen. Detaillierte Informationen finden Sieunter www.chemnitz.de/Ausschreibungen.

Sprechzeiten der Stadträte im Februar

Nachstehende Gegenstände wurdenim Fundbüro im Monat September2010 abgeliefert.Die Verlierer werden gemäß §§ 980,981 BGB hiermit aufgefordert, in-nerhalb 6 Wochen ab Datum dieserBekanntmachung ihre Rechte imFundbüro Chemnitz, DüsseldorferPlatz 1, Telefon (0371) 488-33 88,geltend zu machen. Öffnungszeiten:Montag und Freitag 8.30 Uhr –12.00 Uhr sowie Dienstag und Don-nerstag 8.30 Uhr – 18.00 Uhr

Chemnitz, den 26.01.2011 3 Schlüsseltaschen, 2 Westen, 3 Sportbeutel, 22 Schlüsselbunde,2 Strickjacken, 3 Sporttaschen, 10Fahrräder, 13 Brillen, 2 Strumpf-hosen, 5 Rucksäcke, 3 Drogeriear-tikel, 8 Geldbörsen, 13 Mützen, 4 DVDs, 6 Handys, 7 Schals, 1 CD, 3 Tücher, 1 USB-Stick, 1 Arbeitsbekleidung, 2 Haarreifen,3 Taschen, 9 Bücher, 10 Pullover,52 Jacken, 80 Damenschirme, 2 Herrenschirme, 3 Kinderschirme,

1 Rock, 9 Hosen, 34 Schmuckstü-cke, 14 T-Shirts, 2 Feder-taschen, 10 P. Sportschuhe, 2 Ano-raks , 1 Küchenwaage, 2 Bilder, 10Sweatshirts, 6 Teller und Tassen, 9Hosen, 1 Tischdecke, 1 Gardine, 7Herrenhemden, 2 Geh-stöcke, 1 Warndreieck, 1 Klammer-korb, 1 Besteckkasten, 1 Übertopf,1 Kinderautositz, 4 Kerzen,8 Spielsachen, 1 Angel, Fischtö-ter, 7 Uhren, 1 Taschenrechner,1 Stabmixer, 2 Föne

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Auftraggeber: Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz,Tel. 0371/4095400, Fax 0371/4095409

Vergabeverfahren: Beschränkte VergabeArt/Umfang der Wechsel der Faulschlammmischer incl. Antriebsmotoren

und Austausch der Methangasmessung der beiden Faul-behälter in der ZKA Chemnitz-Heinersdorf

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Amtsblatt Chemnitz

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Page 7: Amtsblatt Chemnitz

704 ! 26. Januar 2011 ANZEIGENTEIL

Jedes Jahr im Oktober gab es Postvon den Kommunen: Die Lohn-steuerkarten für das Folgejahrwurden verteilt. Doch in diesemHerbst warteten wir vergeblich,denn die gelben 2010-er Papp-karten waren die Letzen ihrer Art.Sie werden künftig durch ein elek-tronisches Verfahren zur Lohn-steuer-Erhebung ersetzt. Ursprünglich ab 2011 sollte denArbeitgebern für den Lohnsteuer-abzug eine Datenbank zur Verfü-gung stehen, in der die „Elektro-nischen LohnSteuerAbzugsMerk-male“ (ELStAM) gespeichert sind.Da sich dieses Projekt jedoch umein Jahr verzögert, wird für 2011eine Übergangsregelung geschaf-

fen. Aus diesem Grund gelten dieLohnsteuerkarten 2010 auch fürdas Jahr 2011; sie werden vonden Arbeitgebern also nicht ver-nichtet. Arbeitnehmer, derenLohnsteuerabzugsmerkmale sichnicht verändert haben, brauchennichts zu unternehmen.Wie sieht es aber aus, wenn z. B.die Lohnsteuerklasse nicht mehrstimmt, wenn sich die Zahl dereingetragenen Kinder geänderthat, oder wenn der für 2010 ein-getragene Freibetrag nicht mehrpasst? Solche Informationen mussder Arbeitnehmer ab 2011 unver-züglich dem zuständigen Finanz-amt nennen. Jene Personen, die im Jahr 2011

erstmals wieder arbeiten, habenkeine Lohnsteuerkarte erhalten.Auch sie müssen sich an das Fi-nanzamt wenden: Das Finanzamtstellt auf Antrag eine Bescheini-gung für den Lohnsteuerabzug2011 aus. Diese muss dem Ar-beitgeber wie eine Lohnsteuer-karte vorgelegt werden. Einfacherist es für ledige junge Menschen,die eine Ausbildung beginnen: DerAusbildungsbetrieb darf die Steu-erklasse 1 unterstellen, wenn derAuszubildende eine entspre-chende Erklärung abgibt. Ab 2012 soll die elektronischeDatenbank für den Lohnsteuer-abzug dann zur Verfügung ste-hen.

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Das Hin- und Her bezüglich der Besteuerungvon so genannten Erstat-tungszinsen geht wei-ter. Ursprünglich betrachteten Finanzämterund Rechtsprechung die vom Finanzamt aus-gezahlten Zinsen auf Steuererstattungen imSinne des § 233a Abgabenordnung (AO) alssteuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalver-mögen. Der Bundesfinanzhof (BFH) gab imletzten Jahr mit der Entscheidung vom15.6.2010 (Az. VIII R 33/07) die bis dahingeltende Rechtsprechung auf und entschied,entsprechende Zinseinnahmen seien – man-gels korrespondie-render Abzugsfähigkeit vonNachzahlungszinsen – nicht steuerpflichtig.Der Gesetzgeber reagierte und beschloss mitdem Jahressteuergesetz 2010 eine Änderungdes § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 Einkommen-steuergesetz (EStG). Damit wurde die vormalsgeltende Rechtslage wieder hergestellt und

die neue BFH-Rechtsprechung gelangt da-durch quasi nicht zur Anwen-dung. Nunmehrhat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom16. Dezember 2010 (Az. 5 K 3626/03 E)bestätigt, dass die durch das Jahressteuerge-setz 2010 rückwirkend angeordnete Besteue-rung von Zinsen, die der Fiskus den Steuer-zahlern auf Steuererstattungen zahlt,verfassungsgemäß ist. Allerdings wurde dieRevision zum BFH zugelassen. Das Revisi-onsverfahren wird dort unter dem Aktenzei-chen VIII R 1/11 geführt. Erich Nöll, Ge-schäftsführer des BDL rät den betroffenenSteuerbürgern, in allen noch offenen FällenEinspruch gegen die Besteuerung der Erstat-tungszinsen einzulegen und gleichzeitig dasRuhen des Rechtsbehelfsverfahrens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO, bis zur endgültigenEntscheidung des Bundesfinanzhofs, zu be-antragen.

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Page 8: Amtsblatt Chemnitz

gem. § 14 Abs. 6 des Gesetzes überdas amtliche Vermessungswesen unddas Liegenschaftskataster im Freis-taat Sachsen (Sächsisches Ver-messungs- und Katastergesetz –SächsVermKatG) vom 29. Januar2008 (SächsGVBl. S. 138, 148),zuletzt geändert durch Artikel 2 desGesetzes vom 19. Mai 2010 (Sächs-GVBl. S. 134, 140)

Das Städtische VermessungsamtChemnitz, das nach § 2 des Säch-sisches Vermessungs- und Katas-tergesetzes für die Führung desLiegenschaftskatasters zuständigist, hat auf Grund aktuellerrechtlicher Bestimmungen dieDokumentation der Nutzungsartenüberprüft. Daraus resultieren Än-derungen der Angaben zur Nutzungin den nachfolgenden Flurstücken:Gemarkung Niederrabenstein,Flurstücke Nr. 1/1, 3, 4, 6 bis 10,15/1, 15/2, 16, 17, 19, 21, 22/1,22/2, 27, 27b, 27c, 27e bis 27g,27k bis 27v, 28/4, 31, 33/2, 34,35, 36/5 bis 36/22, 37/1 bis 37/3,37/6, 37/7, 37a, 37b, 38, 40/2,46/2, 46/4 bis 46/7, 49/7, 51/1,53/1, 54/4, 54/5, 57, 61/3, 63,65, 70, 72, 73a, 77a, 78a, 95,96/1, 102/4 bis 102/6, 103,104/2, 107/1, 107/2, 111, 112,114/1, 116, 117, 120/3 bis120/5, 120a, 120b, 126, 126b,127, 127a, 128, 128a bis 128d,129e, 132d, 132g bis 132k,132m, 132n, 133, 134/1, 135/2,135/6, 135/7, 135b, 145, 146/1bis 146/3, 146/5 bis 146/7, 146d,146g, 147, 151/2, 153/1, 154/3,155/5, 157/1, 166, 167, 167a,

169, 172, 175, 176, 178, 179,184/1, 184/3, 184/4, 184c,186/3, 186/11, 186/22, 186/23,186/25, 186/28, 188, 191, 193,197/2, 197/3, 198a, 200 bis 203,204/1, 208/1, 210/2, 210/3, 211,215, 218, 218a, 219, 220/3,220/6, 221/2, 221/4, 221c,222/2 bis 222/4, 224, 225a,225b, 226, 227, 228a, 229, 233,235/2, 237/2, 238, 239/2, 241/2,244/5, 244/10, 244c, 244f bis244k, 245b bis 245i, 246/1, 246bbis 246e, 247 bis 249, 251a,252/2, 252/3, 253, 254, 254a,259, 259a, 261, 267 bis269,271/2, 271/5, 272, 273,277/3, 277/4, 277/7, 277/15,277a, 277d, 278, 278a bis 278c,278h, 278k, 282, 285, 286,287/1, 287/4, 287/6, 288, 292/1,296, 296/1, 296b bis 296d, 296f,296g, 298a, 299/1, 299/6, 301,304/1, 308/2, 308/5, 308a, 309bis 311, 313a, 316e, 317, 317/1bis 317/4, 317b, 318/6, 318/7,318e bis 318g, 321, 322/1,326/2, 327, 329a, 331, 333/1,336a bis 336f, 336k bis 336m,336o, 337a, 337b, 338/2, 338/5,338/8, 338/10 bis 338/12, 338b,338d, 338f, 338k, 338l, 338n,338r, 338t, 344/2, 345, 345/1,345b, 345c, 345h bis 345k,345m bis 345t, 345v bis 345z,347, 347c, 347i, 347n, 347p,347q, 347t, 347y, 347z, 348,349/1, 349/2, 349b, 349c, 352,352a, 353/4, 353/10, 353/16,353/22, 353/23, 353/26, 353/27,353/35, 353e, 353f, 353h, 353o,353v, 353x, 353z, 355/3, 355/11bis 355/13, 355/18, 355b, 355c,

355k, 355l, 355p, 355q, 357/6,357/13, 357/15, 357/20, 357/24,357h, 357p, 360, 360/1 bis360/5, 360/7, 360/9, 360a, 368,380/1, 383/1, 383/2, 383/4 bis383/6, 383d, 383e, 384/1, 385/1,396/1, 406/13, 410/12, 410a,410b, 410i bis 410l, 410o, 410p,411a, 411b, 412/1, 412/2, 412abis 412c, 412e, 415, 430a bis430c, 430g, 431a, 431b, 432a,432b, 433/2, 433a, 433d bis433h, 433l, 435/1, 435e, 438,445, 446a, 446b, 447, 448, 450,453, 454a, 455/20, 455b, 456/1,456/15, 456/22, 456/27, 456b,456e, 458, 458b, 459/2, 459/3,465/1, 470, 471/3, 475/1, 478,480/1, 482/1, 483, 484/1, 484a,487, 489, 494, 497, 499, 500,509, 513, 517/1, 517a, 521/2,521/3, 524/1, 526, 532/1, 532/3,536/3, 536/7, 536/18, 537,537a, 540, 543/3, 546 bis 549,551, 552, 554, 554/10, 554b,554h bis 554k, 556, 557, 558/1,558/2, 560 bis 567, 570 bis 573,575, 576, 579 bis 584, 586 bis589, 592, 595, 596, 598 bis 605,607 bis 614, 616 bis 621, 623,625, 626, 630 bis 634 und 637Gemarkung Schönau, FlurstückeNr. 1a, 2, 3, 6/2, 17e, 20, 21,21a, 21b, 22, 25, 26, 27, 31,40a, 52, 53a, 55/3, 64, 87/1,89/2, 90/1, 91a, 94/2, 95, 108/2,111/1, 113, 113b, 114/3,114/21, 114/24, 115a, 125,127/14, 138, 139, 141/1, 141/2,142, 147, 157, 159a, 159b, 161,162, 165/1, 165/2, 166, 168/3,168/6, 169/1, 171/2, 173/3,175/2, 176/1, 177, 180/1, 180/7,

182/23, 182/25, 182/31, 182/33,182/36, 182/39, 182a, 182c,182e bis 182g, 182n, 182r bis182z, 183/1, 183a, 186/1, 186k,186o bis 186q, 186s, 186t, 186w,186x, 187/20, 187c, 187g bis187k, 187t, 187z, 188, 190/3,190c bis 190f, 190n, 191/1,191/7, 191/14, 191/35, 191/39,191g, 192a, 201/1, 205, 205a bis205c, 206/21, 206l, 206y, 206z,207, 208/1, 208h, 209b bis209d, 209f bis 209q, 209s bis209z, 210, 211, 212/2 bis 212/6,212/9, 212b, 212c, 212e bis212n, 212s, 212t, 212w, 212x,213, 213a, 215, 215b, 217a,218a, 221, 221a, 222a, 222d,222f, 223/11, 223/20, 223b,223e, 223f, 223h bis 223m, 223qbis 223s, 223u, 224/2 bis 224/4,224a, 224c, 225, 226/2, 226/4,232/32, 241/2, 241e, 245, 246,247/5, 251, 255, 256, 266/1,266/2, 269/1, 292, 294/1, 296,306, 307, 311, 311a, 314/19,314/21, 318 bis 321, 321a,321b, 322, 322a, 323 bis 334,336 bis 357, 362, 370/2, 370/3,372a, 375, 376/4, 376/10,376/12, 376/15, 376/25, 380,381, 383/3, 383/4, 384a, 384h,385/43, 386, 387/1, 387/2, 389,390a, 393d, 396, 397, 403 bis406, 422, 424, 428 bis 432, 434bis 437, 439 bis 441, 443, 445bis 449, 451 bis 457, 460 bis462, 468 bis 479, 491, 492, 494bis 499, 501, 503 bis 507, 509,510, 513 bis 515, 517, 518/1,519/7, 519/16, 519/25, 524/4,524/6, 524/18, 524/24, 526/15,527/4, 527/17, 527/20, 527/35,

528/2, 528/5, 528/8, 528/20,529/1, 529/5 bis 529/7, 529/10,529/13, 529/16, 530/1, 530/2,531/4, 531/5, 531/8, 531/9,531/11, 532/3, 534/2, 535/2,535/10 bis 535/12, 536/2, 536/7,536/9, 537/7, 537/10, 537/12,538/6 bis 538/8, 538/15, 538/18,538/26, 538/28, 538/30, 538/32,538/34, 538/36, 539/10, 539/12,539/20, 539/27, 539/29, 540/1,541, 542, 543/1, 543/2, 544a,545a, 545b, 547/2, 547/3, 547d,548b, 549/7, 549/11, 549a,551/2, 555, 557/1, 558/2, 559/5,559/7 bis 559/11, 559/23 und560Die Unterlagen liegen in der Zeitvom 31.01. bis 28.02.2011während der Sprechzeiten (Mo.,Di., Do. 8.30 - 12.00 Uhr und Do.14.00 - 18.00 Uhr) im StädtischenVermessungsamt, Annaberger Str.93, Zi.16 zur Einsichtnahme fürdie Eigentümer bereit.Die Änderung der Daten desLiegenschaftskatasters gilt 7 Tagenach Ablauf der Offenlegungsfristals bekannt gegeben.Telefonische Anfragen können anFrau Fischer, Tel. 0371/4886230gerichtet werden.Soweit die durchgeführten Amts-handlungen auch Änderungen imGrundbuch zur Folge haben, wer-den diese dem GrundbuchamtChemnitz auf dem Amtswege mit-geteilt.

Chemnitz, 13. Januar 2011

gez. KroneAmtsleiter

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters

8 04 ! 26. Januar 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

zu 2. SpezialmärkteChemnitzer Weihnachtsmarkt,25.11. – 23.12.2011, Markt/Neumarkt/Rosenhof/Jakobikirchplatz/DüsseldorferPlatz/ Innere Klosterstraße (Mittelaltermarkt)25.11.11; 16 – 21 Uhr26.11. – 22.12.11; So – Do 10 –20 Uhr, Fr und Sa 10 – 21 Uhr23.12.2011, 10 – 20 Uhr

1. Änderung zu den Ausschreibungender Stadt Chemnitz 2011(veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 48vom 01.12.2010)

Chemnitzer Weihachtsmarkt 2011Die Stadt Chemnitz veranstaltetvom 25.11. – 23.12.2011 auf demMarkt/Neumarkt/Rosenhof/Jakobi-kirchplatz/Düsseldorfer Platz/InnereKlosterstraße den Chemnitzer Weih-nachtsmarkt.

Verkaufszeiten:25.11.2011 16 – 21 Uhr26.11. – 22.12.2011So – Do 10 – 20 UhrFr und Sa 10 – 21 Uhr23.12.2011 10 – 20 Uhr

Es werden 176 Standplätze vergeben.- 62 Plätze für händlereigene Holz-

hütten- 1 Platz für eine zweistöckige

Weihnachtsschänke

- 6 Plätze für Schaustellerge-schäfte

- 69 Holzhütten in der Größe von 7 m² zur Miete von der StadtChemnitz

- 36 Holzhütten in der Größe von10 m² zur Miete von der StadtChemnitz

- 1 Holzhütte in der Größe von 7 m² zur tageweisen Überlassungfür caritative Zwecke (insbeson-dere an gemeinnützige Vereine)

- 1 BastelstubeTeilnehmerkreis:Beschicker mit folgenden Angebo-ten werden zugelassen:- 20 x erzgebirgischer Holzweih-

nachtsschmuck- 6 x Weihnachtsbaumschmuck- 1 x Weihnachtsfloristik, Tannen-

bäume- 9 x Kerzen, Räucherkerzen- 2 x Weihnachtssterne- 1 x Zinnfiguren- 16 x Heißgetränke

darunter 1 x Kaffeerösterei1 x Feuerzangenbowle1 x heiße Cocktails

- 23 x Imbissdarunter 2 x Langos

2 x Rauchwurst2 x Fischimbiss2 x Suppen1 x Kartoffelimbiss1 x asiatischer Imbiss1 x russischer Imbiss1 x griechischer Imbiss

2 x Crepes1 x Baguettes

- 1 x Weihnachtsschänke- 4 x Fleischereierzeugnisse- 12 x Backwaren

darunter 7 x Bäckerei1 x Waffeln2 x Schmalzbackwaren2 x Lebkuchen

- 8 x Süßwaren- 6 x Spielwaren- 3 x Käse- 1 x Fisch- 6 x Obst/Gemüse/Nüsse- 5 x Honigerzeugnisse, Tee, Ge-

würze- 5 x Holzwaren- 9 x Glas, Kristall, Porzellan, Mes-

sing, Keramik- 5 x Schmuck, Kosmetik, Mineralien- 3 x Weihnachtsdecken, Haus-

haltswäsche- 3 x Woll- und Fellerzeugnisse- 1 x Obertrikotagen, Hemden- 1 x Strumpfwaren- 2 x Kindertextilien- 6 x Mützen, Schals, Handschuhe- 2 x Kleinlederwaren- 1 x Hausschuhe- 1 x Sport- und Fanartikel- 2 x Bilder, Bücher, Schreibwaren- 1 x Tonträger- 1 x Kindereisenbahn- 1 x kleines Riesenrad- 1 x Warenverlosung- 3 x Kinderkarussells- 3 x Angebote, die dem Charakter

des Marktes im besonderen Maßeentsprechen

- 1 x Bastelangebote für Kinder- Angebote für Kinder wie Ponyrei-

ten, kreative Beschäftigungen o.ä.

Teilnahmebedingungen:- Der Verkauf erfolgt ausschließlich

aus Holzhütten. Es können Holz-hütten in der Größe von 7 m² und10 m² von der Stadt Chemnitz ge-mietet werden.

- Speisen und Getränke dürfen nurmit einheitlich gestaltetem Mehr-weggeschirr serviert werden. DasGeschirr muss an einer zentralenSpülstelle gereinigt werden.

Bewerbungen:Interessenten richten ihre Bewer-bung schriftlich formlos bis zum20.04.2011 an die Stadt Chem-nitz, Ordnungsamt, Marktwesen,09106 Chemnitz. Die danach aus-gereichten Bewerbungsunterlagen(Formblatt) müssen bis zum30.04.2011 (Datum Posteingang)vollständig, mit Farbfoto der eige-nen Verkaufshütte (für die Nutzungvon städtischen Verkaufshütten istdas Farbfoto nicht erforderlich) /desSchaustellergeschäftes, bei derStadt Chemnitz, Ordnungsamt,Marktwesen, 09106 Chemnitz, vor-liegen. Bei Neuerwerb einerHütte/eines Schaustellergeschäftesist mindestens eine aussagefähige

bewertbare colorierte Darstellungmit genauer Beschreibung (Mate-rial, Dekoration) einzureichen.Für die Bearbeitung des Antrages isteine Bearbeitungsgebühr in Höhevon 25,00 € bis 30.04.2011 zuentrichten. Der Bewerbung ist eineErklärung beizufügen, mit der versi-chert wird, dass dem zukünftigenTeilnehmer die Gewerbetätigkeitnicht wegen Unzuverlässigkeit un-tersagt ist bzw. eine Gewerbeerlaub-nis widerrufen oder zurückgenom-men wurde. Jede Bewerbung soll fürjeweils nur ein Angebot erfolgen. Beimehrfachen Angeboten auf einerBewerbung wird die Bewerbungeinem Angebot zugeordnet.

Zulassungen:1. Die Vergabe der Standplätze er-

folgt nach der Richtlinie zur Re-gelung der Zulassungsgrund-sätze zum Chemnitzer Weih-nachtsmarkt.

2. Die zugelassenen Interessentenerhalten einen Zulassungsbe-scheid und die Gebühren werdenentsprechend der Gebührensat-zung für Märkte der Stadt Chem-nitz berechnet. Für die Veran-staltung gilt die ChemnitzerMarktsatzung.

Telefonische Rückfragen sind imBereich Marktwesen der StadtChemnitz unter der Rufnummer0371 488-3130 möglich.

1. Änderung zum Marktkalender der Stadt Chemnitz 2011(veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 48 vom 01.11.2010)

Page 9: Amtsblatt Chemnitz

904 ! 26. Januar 2011 ANZEIGENTEIL

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Die Macht der SuggestionJahrhunderte galten Hypnotiseureals Menschenverführer, da mander Meinung war, das diese andereMenschen zu unkontrollierte Tatenbzw. Aussagen veranlasste. Dochmit der medizinischen modernenHypnose, die seit ca. 1980 ver-stärkt ins Blickfeld von Thera-peuten rückte, haben diese vorge-nannten Praktiken keine Bezie-hung. Der Patient, der vielleichtdurch irgendwelche Show-Hypno-sen irritiert ist, wird über die Hyp-nose aufgeklärt und besitzt überdas Geschehen Kontrolle. Er weisjederzeit wie der Therapeut vor-geht. In Hypnose befindet mansich zwischen Wachsein undSchlaf. Die Atmung und derPuls werden langsamer. Armeund Beine fühlen sich schweran. Augenlider werden schwer,der Schluckreflex wird selte-ner und der Hautwiderstandsinkt. In der Regel kann derPatient das Geschehen wäh-rend der Hypnose ringsumsich bewusst aber völlig gelas-

sen wahrnehmen. Er ist weit weg,aber gleichzeitig da. Niemandkann gegen seinen Willen undseine Moral hypnotisiert werden,nur wenn der Patient diese Art derBehandlung selbst will oder zu-mindest zu lässt. Ca. 90% derMenschen besitzen die nötige Fä-higkeit nach Innen mit ihrer Auf-merksamkeit zu gehen. Hypnosewird heute bei Depressionen, Äng-sten, Schmerzen, Allergien undanderen psychischen Problemeneingesetzt. Aber auch körperlicheLeiden, die psychisch bedingtsind, können behandelt werden.Darunter fallen Asthma, Schlafstö-rungen, Magen-Darmerkrankun-

gen. Hautkrankheiten die meistensim entspannten Zustand geringerwerden, sind mit Hypnose gut zutherapieren. Es wird über Hypnoseder Körper zur Selbstheilung an-geregt. D.h. der innere Arzt wirdmobilisiert. Durch die Hypnosewird die innere Sicht des Patien-ten geklärt, wobei die Ursachender Erkrankung aufgedeckt werdenkann und Lösungsmöglichkeitenbewusst werden. Z.B. eine meinerKrebspatienten fühlte sich nachder Hypnose besser und gestärkt,hatte weniger Schmerzen undfühlte sich frei.Heilpraktiker HeinigTelefon 0371 585973

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Page 10: Amtsblatt Chemnitz

Gebühren für Amtshandlungen im Voll-zug fleischhygienerechtlicher Vor-schriften für die Stadt ChemnitzFür die kostenpflichtigen Amtshand-lungen im Vollzug fleischhygiene-rechtlicher Vorschriften werden aufder Grundlage des Verwaltungskos-

tengesetzes des Freistaates Sachsen(SächsVwKG) i. d. F. d. Bekanntma-chung vom 17. September 2003(SächsGVBl. S. 698) in Verbindungmit lfd. Nr. 66 der Achten Verord-nung des Sächsischen Staatsminis-teriums der Finanzen über die Be-

stimmung der Verwaltungsgebührenund Auslagen (Achtes SächsischesKostenverzeichnis – 8. SächsKVZ)vom 17. Oktober 2008 (SächsGVBl.S. 661) i.d.g.F. die folgenden Ge-bühren für die Stadt Chemnitz be-kannt gegeben:

10 04 ! 26. Januar 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bestattungsunternehmen

Anzeigen

Öffentliche Bekanntmachung

Kategorie Gebühr1 pro Tier Gebühr1 pro Tier Gebühr1 pro Tier(bis 5 Tiere) (bis 5 Tiere) ohne Schlacht- (ab 6. Tier)

in € tieruntersuchung in € in €

Einhufer(ohne Trichinenuntersuchung) 24,46 19,56 22,10

Rind 18,45 14,76 16,09

Schwein(ohne Trichinenuntersuchung) 9,03 7,23 6,67

Schaf / Ziege 7,87 6,30 5,51

Haarwild, Kaninchen,andere schlachtbare Tiere 9,57 7,66 7,21

Schwarzwild(ohne Trichinenuntersuchung) 9,57 7,66 7,21

TrichinenuntersuchungSchwein / Sumpfbiber 8,99 8,99 6,63

TrichinenuntersuchungWildschwein 10,89 10,89 8,53

TrichinenuntersuchungEinhufer, andere Tiere 10,52 10,52 8,16

1. Schlachttier- und Fleischuntersuchung1.1. Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei

1.2. Schlachttieruntersuchung Farmwild (Gehegewild)

1.3. Lebendgeflügeluntersuchung (gewerblich)

1Hinweise:• zzgl. der Gebühr wird eine pau-schale Wegstreckenentschädigung inHöhe von 6,48 € (Schlachttier- undFleischuntersuchung) bzw. 3,24 €(nur Fleischuntersuchung) als Aus-lage berechnet• Erhöhung der Gebühr um 80% beifleischhygienerechtlichen Untersu-chungen werktags zwischen 18.00Uhr und 07.00 Uhr, Sonnabendnach 15.00 Uhr sowie an Sonn- und

Feiertagen• Erhöhung der Gebühr um 50%,wenn die Untersuchung auf Verlan-gen außerhalb der festgesetzten Un-tersuchungszeiten oder Schlachtun-gen durchgeführt wird

Die Gebührensätze gelten ab den 1.Januar 2011.

Chemnitz, den 21.01.2011gezeichnet Dr. Kern // Amtstierarzt

Gebühr1 in € Rahmengebühr1 in €pro15 Minuten Anzahl der Tiere Betrag in €

11,53 bis 4.000 5,00 – 75,00

über 4.000 5,00 – 141,00

Gebühr1 in € pro15 Minuten Rahmengebühr1 in €

11,53 5,00 – 139,00 / Jahr und Gehege

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Page 11: Amtsblatt Chemnitz

Der Stadtrat der Stadt Chemnitzhat auf Grund von § 4 der Gemein-deordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO) vom 21. April1993 (SächsGVBL. S. 301, ber.SächsGVBL. S. 455) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 18.März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), letzte Änderung durch Art.2 Gesetz z. Änd. d. SächsEigBGvom 26. Juni 2009 (SächsGVBL.S. 323) und des § 124 Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 der Gemeindeordnungdes Freistaates Sachsen (Sächs-GemO) in Verbindung mit § 17 desGesetzes über Ordnungswidrigkei-ten in seiner Sitzung am 24. No-vember 2010 mit Beschluss Nr. B-240/2010 die Satzung zur Vergabeund Nutzung von Sportstätten ein-schließlich Bädern der Stadt Chem-nitz, Sportstättensatzung, be-schlossen:

§ 1Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für alleSportstätten, die sich im Eigentumder Stadt Chemnitz befindenund/oder von ihr betrieben werden.Sportstätten im Sinne dieser Sat-zung sind gedeckte und unge-deckte Sportanlagen, insbesondereTurn- und Sporthallen, Sportplätzeund zugehörige Gebäude (bei-spielsweise Sozialtrakt, Umkleide-container, Geräteräume, usw.),Bäder und Saunen.(2) Gedeckte und/oder ungedeckteSportanlagen, die sich im EigentumDritter (Vereine, städtische Gesell-schaften etc.) befinden oder diesenzum langfristigen Gebrauch über-lassen wurden, sind von dieser Re-gelung ausgenommen.

§ 2 Zweck der Sportstätten

(1) Die Sportstätten der StadtChemnitz werden als öffentlicheEinrichtungen betrieben. Sie die-nen der Allgemeinheit zur sportli-chen Nutzung, Gesundheitspflegeund Erholung sowie den Schulenfür schulische Veranstaltungen. Siedürfen nur ihrem Zweck entspre-chend benutzt werden.(2) Für die Nutzung der Sportstät-ten (außer für die öffentliche Nut-zung der Hallen- und Freibäder) isteine schriftliche Genehmigung(Nutzungsbescheid) erforderlich.Diese kann unter Nebenbestim-mungen (§ 36 VwVfG) ergehen.(3) Eine Nutzung zu anderen Zwe-cken ist nur in Ausnahmefällen undnach ausdrücklicher Genehmigungzulässig. Die Überlassung vonSportstätten zu anderen als den in § 2 Abs. 1 genannten Zwecken(Sondernutzung) erfolgt auf derGrundlage von gesonderten Verträ-gen, wenn dies nicht zu einer un-vertretbaren Beeinträchtigung der

sportlichen Nutzung führt odersonstige wichtige Gründe einerDurchführung der Veranstaltungentgegenstehen.

§ 3 Nutzungsarten

Die Beantragung und Vergabe vonNutzungszeiten regeln sich nachder Art der Nutzung:a) Nutzung der Sportstätten für Un-terricht, Schulwettkämpfe undsonstige schulische Veranstaltun-gen (in der Folge Schulsport)b) regelmäßig wiederkehrende Nut-zung der Sportstätte über einenlängeren Zeitraum zum Zweck dessportlichen Übens (in der FolgeÜbungs- und Trainingsbetrieb,Freundschaftsspiele) c) Sportveranstaltungen von Sport-vereinen oder -verbänden zumZweck des sportlichen Leistungs-vergleichs (in der Folge Wett-kämpfe)d) öffentliche Nutzung der Hallen-und Freibäder (ohne Antragstel-lung/genehmigungsfreie Nutzung)e) Nutzung der Sportanlage fürgroße Sportveranstaltungen, kom-merzielle Sportangebote, Showver-anstaltungen, Konzerte (in derFolge Sondernutzung)

§ 4 Nutzungszeiträume

(1) Die Vergabe von Nutzungszeitenerfolgt für die Dauer eines Schul-jahres. Auf Antrag können Nut-zungszeiten in Sportstätten auchfür einen kürzeren Zeitraum verge-ben werden.(2) Die Vergabe von Nutzungszeitenerfolgt im Rahmen der Öffnungs-zeiten der Sportstätten. Die Nut-zung der Sportstätten (außer Bäder)ist grundsätzlich von montags bissonnabends in der Zeit von 07:00bis 22:00 Uhr und sonntags von07:00 bis 20:00 Uhr möglich. Hal-lenbäder sind wochentags in derRegel von 07:00 bis 22:00 Uhr, anWochenenden saisonalbedingt undbedarfsabhängig geöffnet.(3) Die Nutzung aller Schulsport-stätten für den Übungs- und Trai-ningsbetrieb ist während der Weih-nachts- und Sommerschulferiengrundsätzlich ausgeschlossen. DieNutzung der Sportstätten in derVerwaltung des Sportamtes wäh-rend der Weihnachts- und Sommer-ferien wird durch gesonderteSchließpläne geregelt. Für denOlympiastützpunkt Chemnitz/Dres-den e. V. können gesonderte Rege-lungen getroffen werden. Alle kom-munalen Rasenplätze (außer denKunstrasenplätzen im Sportforum)sind von Mitte November bis MitteMärz für jeglichen Unterrichts- undTrainingsbetrieb gesperrt. Die öf-fentlichen Hallenbäder stehen vonMitte Juni bis zum Ende der Som-

merschulferien für die Nutzungsar-ten gemäß § 3 Abs. 1 Buchstabena – c nicht zur Verfügung. Zusätz-liche Schließzeiten bzw. Nutzungs-einschränkungen werden per Be-scheid mitgeteilt.(4) In den Schulsporthallen derStadt Chemnitz ist die Durchfüh-rung des Übungs- und Trainingsbe-triebes an Wochenenden ausge-schlossen.(5) Die Nutzungszeiten sind Ob-jektzeiten und beinhalten das Um-kleiden sowie Vor- und Nachberei-tungszeiten. Nur wenn dieräumlichen Voraussetzungen derSportstätte es zulassen (ausrei-chende Anzahl an Umkleide- undSanitärräumen), verstehen sich dieNutzungszeiten als Übungszeiten.Jedoch unter der Maßgabe, dassdie Sportstätten bis zum Ende derbestätigten Nutzungszeit zu verlas-sen sind.

§ 5 Beantragung von Nutzungszeiten

(1) Die Beantragung der Nutzungs-zeiten erfolgt auf Antragsformula-ren bei der Vergabestelle für Nut-zungszeiten der Stadt Chemnitz (imFolgenden Sportamt). Diese sind inden Sportstätten, beim Sportamt,unter www.chemnitz.de sowie beimStadtsportbund Chemnitz e. V. er-hältlich. Der Antrag ist von einemder in § 5 Abs. 2 genannten Nutzerzu stellen und von der Person zuunterschreiben, die für die Erfül-lung aller Verpflichtungen, die sichunter anderem auch aus dieser Sat-zung ergeben, verantwortlich ist.(2) Nutzer im Sinne dieser Satzungsind natürliche und juristische Per-sonen. (3) Die Nutzungszeiten für das je-weils kommende Schuljahr sind wiefolgt zu beantragen:a) für den Übungs- und Trainings-betrieb bis zum 15. März einesjeden Jahres.b) für Wettkämpfe und Veranstal-tungen bis zum 30. April einesjeden Jahres.c) für Sondernutzung Abgabe bisspätestens 6 Wochen vor Veranstal-tungstermin.(4) Die Nutzungszeiten (Unter-richtszeiten und AG-Zeiten derSchüler) der Grundschulen, Mittel-schulen, Gymnasien, Berufsbilden-den Schulen und Förderschulen inder Stadt Chemnitz müssen in dervorletzten Sommerferienwoche, d.h. mindestens zwei Wochen vordem Beginn des neuen Schuljah-res, beim Sportamt eingereicht wer-den. Die Beantragung von Nut-zungszeiten in Hallenbädern durchdie Sächsische Bildungsagentursowie die Beantragung einzelnerSchulveranstaltungen erfolgt nach§ 5 Abs. 3 und 6.(5) Die Beantragung von Wett-kämpfen und Veranstaltungen in

Großsporthallen erfolgt ausschließ-lich durch die Sportfachverbändeder einzelnen Sportarten unter Be-achtung des § 5 Abs. 3. Schulwett-kämpfe sind durch die Bildungs-einrichtungen ebenfalls unterBeachtung des § 5 Abs. 3 zu bean-tragen.(6) Im laufenden Schuljahr mussdie Nachbeantragung von Nut-zungszeiten bis jeweils Donnerstagbeim Sportamt vorliegen, damitdiese ab Montag der übernächstenWoche wirksam werden kann. (7) Eine Nachbeantragung von Nut-zungszeiten für den Zeitraum 15.November bis 31. Dezember mussbis zum 10. November beim Sport-amt vorliegen. Für den Zeitraum15. Juni bis Schuljahresende mussdieser Antrag bis zum 10. Juni er-folgen. Eine Berücksichtigung spä-ter eingehender Anträge für die ge-nannten Zeiträume ist nichtmöglich.

§ 6 Vergabe der Nutzungszeiten

(1) Die Vergabe der Nutzungszeitenfür das neue Schuljahr erfolgtdurch das Sportamt in der letztenWoche der Sommerferien des altenSchuljahres. Das Schulverwal-tungsamt der Stadt Chemnitz, dieSächsische Bildungsagentur, derStadtsportbund Chemnitz e. V.sowie die Sportfachverbände wer-den über die Vergabetermine infor-miert und entsprechend ihrer Zu-ständigkeit und Notwendigkeiteinbezogen.(2) Bei der Vergabe werden nur An-träge berücksichtigt, die vollstän-dige Angaben enthalten und frist-gerecht beim Sportamt vorgelegtworden sind. Für die Vollständigkeitund fristgerechte Vorlage ist der an-tragstellende Nutzer verantwortlich.Anträge, die nach der Vergabe derNutzungszeiten gestellt werden,werden nur dann berücksichtigt,wenn die Voraussetzungen nach § 5Abs. 6 erfüllt sind und die bean-tragten Nutzungszeiten noch nichtanderweitig vergeben wurden. (3) Jede Veränderung des Sport-stättenbelegungsplanes erfordertvor deren In-Kraft-Treten die Zu-stimmung des Sportamtes. Ergän-zungen und/oder Veränderungenzum gültigen Sportstättenbele-gungsplan sind schriftlich beimSportamt zu beantragen.(4) Unmittelbar nach Abschluss derSportstättenvergabe ergeht zuSchuljahresbeginn ein Nutzungsbe-scheid für alle bestätigten Nut-zungszeiten. Wenn keine der bean-tragten Nutzungszeitenberücksichtigt werden konnte, er-hält der Antragsteller einen ableh-nenden Bescheid.(5) Eine im Laufe des Schuljahreserfolgende Nachbeantragung bzw.Rückgabe von Nutzungszeiten und

die Information zu zusätzlichenNutzungseinschränkungen sowieSperr- und Schließzeiten erfolgtmittels Änderungsbescheid.(6) Der Nutzungs-/Änderungsbe-scheid ist nicht übertragbar undwird nach Maßgabe von § 9 auf Wi-derruf erteilt.(7) Bei Wettkämpfen sind entspre-chende Vorabsprachen durch denNutzer mit dem Verantwortlichen der Sportstättennotwendig. Diese müssen spätes-tens zwei Wochen im Voraus bzw.unmittelbar nach Erhalt des Nut-zungs-/Änderungsbescheides erfol-gen.

§ 7 Vergabegrundsätze

(1) Die Vergabe von Nutzungszeitenin Sportstätten erfolgt grundsätz-lich in nachstehender Rangfolge:1. Lehrveranstaltungen und sportli-che Vergleichswettkämpfe vonGrundschulen, Mittelschulen, Gym-nasien, Berufsbildenden Schulenund Förderschulen in Trägerschaftder Stadt Chemnitz, soweit dazueine gesetzliche Verpflichtung be-steht 2. Sportbetrieb des Olympiastütz-punktes Chemnitz/Dresden e. V.sowie der Landesstützpunkte3. Trainings-, Wettkampf- und Ver-anstaltungszeiten von Sportverei-nen, die Mitglied im Stadtsport-bund Chemnitz e. V. sind bzw. vonSportfachverbänden des Landes-sportbundes Sachsen e. V.4. Öffentliche Nutzungszeiten fürdie Bevölkerung 5. Nutzungszeiten, die im öffentli-chen Interesse der Stadt Chemnitzliegen sowie Veranstaltungen, diedas Freizeitangebot der StadtChemnitz bereichern, wenn da-durch nicht der Vereinssport in un-zumutbarer Weise beeinträchtigtwird sowie Nutzungszeiten zur kör-perlichen Ertüchtigung (Dienst-sport) von Mitarbeitern der Ämterder Stadtverwaltung Chemnitz so-weit dazu eine gesetzliche Ver-pflichtung besteht6. sonstige Nutzer und/oder kom-merzielle Sportangebote/-eventssowie Nutzungszeiten zur körperli-chen Ertüchtigung von Mitarbeiterndes Behörden des Freistaates Sach-sen, soweit diese ihren Sitz inChemnitz haben und dazu eine ge-setzliche Verpflichtung besteht(Dienstsport). Ausnahmsweise kannvon der in Satz 1 geregelten Rang-folge abgewichen werden, wenn einerheblich öffentliches Interesse derStadt Chemnitz an der Vorbereitungund Durchführung von Großsport-veranstaltungen sowie anderenEvents besteht, für die Nutzungs-zeiten in Sportstätten benötigt wer-den.

Weiter Seite 12

Satzung über die Benutzung und Vergabe von Sportstätten der Stadt Chemnitz – Sportstättensatzung

1104 ! 26. Januar 2011 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Zur öffentlichen Bekanntmachungder „Satzung über die Benutzung undVergabe von Sportstätten der StadtChemnitz – Sportstättensatzung“wird folgender Hinweis gegeben:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-GemO gelten Satzungen, die unter

Verletzung von Verfahrens- oderFormvorschriften zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Diesgilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzungnicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffent-lichkeit der Sitzungen, die Geneh-migung oder die Bekanntmachungder Satzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Beschlussnach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwid-rigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz

1 SächsGemO genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde denBeschluss beanstandet hat oderb) die Verletzung der Verfahrens-oder Formvorschrift gegenüber derGemeindeunter Bezeichnung des Sachver-haltes, der die Verletzung begrün-

den soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.3 oder 4 geltend gemacht worden,so kann auch nach Ablauf der in §4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-nannten Frist jedermann diese Ver-letzung geltend machen.

Page 12: Amtsblatt Chemnitz

Fortsetzung von Seite 11

(2) Ein Rechtsanspruch auf Über-lassung einer bestimmten Sport-stätte für bestimmte Zeiten bestehtnicht.(3) Antragsteller von Nutzungszei-ten, die mit der Zahlung bereits fäl-liger Gebühren auf Grundlage derSportstättengebührensatzung imRückstand stehen, sind bei der Ver-gabe der Nutzungszeiten entwedernachrangig zu berücksichtigen oderkönnen in entsprechender Anwen-dung des § 9, Abs. 2 Buchstabe dvon der Vergabe der Nutzungszeitenausgeschlossen werden.

§ 8 Gebühren

Für die Benutzung von Sportstättenerhebt die Stadt Chemnitz Gebüh-ren. Einzelheiten sind in der Sport-stättengebührensatzung der StadtChemnitz in der jeweils gültigenFassung geregelt.

§ 9 Untersagung, Einschränkung, Wider-

ruf und Kündigung der Nutzung/Entzug des Nutzungsrechtes,

Änderung/Widerruf des Nutzungsbescheides

(1) Die Stadt behält sich vor, nachpflichtgemäßen Ermessen die ge-nehmigungsfreie Nutzung derSportstätten aus wichtigen Grün-den des öffentlichen Wohls zeit-weise zu untersagen oder einzu-schränken, insbesondere wenn a) Gefahren für Gesundheit und/oder Leben der Nutzer zu befürch-ten sind,b) eine Beschädigung der Anlagezu befürchten ist,c) die Anlage überlastet ist bzw.deren Überlastung droht,d) Betriebsstörungen eingetretenoder zu erwarten sind,e) Sonderveranstaltungen bzw. -maßnahmen stattfinden sollen,f) die Sportstätte vorübergehendoder auf Dauer geschlossen wird.(2) Bei Vorliegen der Voraussetzun-gen nach § 9 Abs. 1 Buchstaben a)bis f) sowie in den Fällen, in denensonstige erforderliche Genehmigun-gen nicht vorliegen, nicht beantragtwerden oder entzogen worden sind,darf die Stadt bei genehmigungs-pflichtigen Nutzungen nach pflicht-gemäßem Ermessen erteilte Nut-zungsbescheide ganz oder teilweisewiderrufen. Bei Gefahr im Verzugkann dies auch mündlich gesche-hen.

(3) Der Nutzungsbescheid kann imÜbrigen nach pflichtgemäßem Er-messen bei Vorliegen eines wichti-gen Grundes im öffentlichen Inte-resse widerrufen werden,insbesondere dann, wenn a) der Nutzer in erheblichem Maßegegen Bestimmungen dieser Sat-zung oder objektspezifische Rege-lungen verstoßen hat,b) Auflagen und Bedingungen nichterfüllt werden,c) der Nutzer eine verantwortlichePerson für die Nutzung der Sport-stätte nicht mitgeteilt hat oder dieNutzung durch Minderjährige ohneaufsichtsführende Person erfolgt,d) der Nutzer die von ihm zu ent-richtende Benutzungsgebühr nichtfristgerecht gezahlt hat,

e) die Anlage zweckentfremdet ge-nutzt wird,f) der Übungs-, Trainings-, Wett-kampf- oder Spielbetrieb nicht imSinne der Antragstellung durchge-führt wird,g) die Sportstätte über einen zu-sammenhängenden Zeitraum vonmindestens 4 Wochen unzurei-chend ausgelastet wird.(4) Das Sportamt ist durch denNutzer unverzüglich schriftlich zuinformieren, wenn Nutzungszeitennicht mehr benötigt werden (Antragauf Änderung/Rückgabe von Nut-zungszeiten). Daraufhin erfolgt eineÄnderung des Nutzungs- und Ge-bührenbescheides zum Ersten desFolgemonats.(5) Für die Zeiträume 15. Novem-ber bis 31. Dezember muss der An-trag nach § 9 Abs. 3 bis zum 10. November erfolgen. Für denZeitraum 15. Juni bis Schuljahres-ende muss der Antrag nach § 9,Abs. 3 bis zum 10. Juni beimSportamt vorliegen.(6) Die Regelungen des § 9 Abs. 1und 2 gelten gleichermaßen für ver-traglich vereinbarte Nutzungen(Sondernutzungen) für den Fall derKündigung aus wichtigem Grund.(7) Näheres über Voraussetzungenund Umfang von Gebührenrücker-stattungen im Zusammenhang mitMaßnahmen nach Abs. 1, 2 und 6regelt die Sportstättengebührensat-zung.

§ 10Verhalten in den Sportstätten

(1) In den Sportstätten hat sichjede Person so zu verhalten, dasskein anderer gefährdet, geschädigtoder mehr als nach den Umständenunvermeidbar, behindert oder be-lästigt wird.(2) In den Sportstätten der StadtChemnitz ist es verboten,a) zu rauchen, b) Alkohol zu konsumieren,c) Drogen zu sich zu nehmen odermitzuführen,d) Tiere mitzuführen,e) Nassräume oder Barfußgängemit anderen Schuhen zu betreten,als mit Badeschuhen,f) zerbrechliche oder splitterndeGegenstände, insbesondere Glas-flaschen, in Sanitär-, Umkleide-oder Sanitärbereichen zu verwen-den oder zu nutzen,g) in Sporthallen Schuhe zu tragen,die zu Verunreinigungen oder Be-schädigungen führen können,h) Fahrräder aufzubewahren,i) Speisen, Getränke und Genuss-mittel zum Verkauf anzubietenohne dafür erforderliche Genehmi-gungen, j) Materialien oder Gegenstände zuverwenden, die zu einer Beschädi-gung in den Hallen, sonstigenRäumlichkeiten oder des Hallenbo-dens führen können,k) Abfälle und sonstigen Unrat an-ders als in den dafür vorgesehenenBehältnissen zu entsorgen,l) Hieb-, Stich- oder/und Schuss-waffen mitzuführen,m) rassistische, fremdenfeindliche,antidemokratische, antisemitischeoder nationalsozialistische Parolenzu äußern oder zu verbreiten,n) rassistische, fremdenfeindliche,antidemokratische, antisemitischeoder nationalsozialistische Propa-gandamaterialien mitzuführen, be-

reitzuhalten oder zu verbreiten,o) Treibgase, gasgefüllte Luftbal-lons, pyrotechnische Gegenstände(Feuerwerkskörper sowie Wunder-kerzen) in geschlossenen Räumenwie z. B. Sporthallen oder Mehr-zweckhallen mitzubringen oder ab-zubrennen,p) ohne Eintragung in den ausge-legten Belegungsnachweis durchden Nutzer oder dessen Beauftrag-ten die Sportstätte zu nutzen odernutzen zu lassen,q) Weiterhin ist es verboten, in denSportstätten Minderjährigen zu ge-statten, Anlagen zur Bestrahlungder Haut mit künstlicher Strahlung(beispielsweise Sonnenbänke) zunutzen.(3) Soweit erforderlich, werden dieRegelungen dieser Satzung durchHaus-, Bade- und Saunaordnun-gen, die in der jeweiligen Einrich-tung durch Aushang veröffentlichtsind, konkretisiert. (4) Sollte es zu Verstößen kommen,bei denen der Verursacher nichtfeststellbar ist, kann das Sportamtoder dessen Vertreter die nachpflichtgemäßem Ermessen erfor-derlichen Entscheidungen treffen.(5) Vorsätzliche oder fahrlässige Zu-widerhandlungen gegen die in Abs.2 aufgeführten Verbote können jenach Schwere des Verstoßes nachpflichtgemäßem Ermessen gemäß §124 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 2 Säch-sische Gemeindeordnung und § 17des Gesetzes über Ordnungswidrig-keiten (OWiG) mit einer Geldbußevon bis zu 1.000,00 € geahndetwerden.

§ 11 Aufsichtspflicht

(1) Der Nutzer gemäß § 5 Abs. 2verpflichtet sich, seine Schüler,Sportler, Übungsleiter, Trainer undLehrer vor der erstmaligen Nutzungder Sportstätte und jeweils zu Be-ginn des neuen Schuljahres, aufder Grundlage dieser Satzung undder jeweiligen objektspezifischenRegelungen aktenkundig zu beleh-ren.(2) Jeder Nutzer gemäß § 5 Abs. 2hat dafür zu sorgen, dass in ausrei-chender Anzahl geeignete volljäh-rige Betreuungs- und Aufsichtsper-sonen gestellt werden, die dieFürsorge- und Aufsichtspflicht fürSportgruppen/Schulklassen wäh-rend der Nutzung der Sportstättegewährleisten. Kinder und Jugend-liche stehen dabei unter ständigerAufsicht, Erwachsene unter Verant-wortung dafür ausgebildeterÜbungsleiter, Trainer bzw. Lehrer.Die Aufsichtspflicht erstreckt sichauch auf sämtliche Sanitär- undUmkleidebereiche sowie alle Ne-benräume und Außenanlagen derSportstätte. Durch den Nutzer istsicher zu stellen, dass nur Berech-tigte die ihm zugewiesene Nut-zungszeit in Anspruch nehmen. Un-befugte sind aus der Sportstätte zuverweisen.(3) Bei der Nutzung von Schwimm-hallen sowie dem Sportschwimm-becken und den Schwimmkanal imSportforum durch Vereins-, Schul-und sonstigen Gruppen hat alleinder Nutzer für die geeignete Was-seraufsicht zu sorgen. Der Nutzerhat dafür Sorge zu tragen, dass ent-sprechend den gültigen gesetzli-chen Bestimmungen sowie den Vor-

gaben der Deutschen Gesellschaftfür das Badewesen e. V. und desBundesfachverbandes ÖffentlicheBäder e. V., insbesondere des Merk-blattes 94.05 „Verkehrssicherungs-pflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“, ge-eignetes Aufsichts- und Rettungs-personal während der gesamtenNutzungszeit vor Ort zur Verfügungsteht. Allgemeine Anforderungenan das Wasseraufsichtspersonalnach Merkblatt 94.05 sind:a) Mindestalter 18 Jahreb) eine für die Erfüllung der Auf-gabe körperliche und geistige Eig-nungc) aktueller Nachweis in erster Hilfeund in der Herz-Lungen-Wiederbelebungd) muss mit den örtlichen Gege-benheiten im Bad vertraut seine) der letzte Nachweis der Ret-tungsfähigkeit (z. B. Rettungs-schwimmabzeichen in Silber) darfnicht älter als 3 Jahre sein.(4) Bei Veranstaltungen, bei denenein erhöhtes Brandrisiko bestehtoder bei Ausbruch eines Brandeseine größere Anzahl von Personengefährdet werden können, sinddurch den Veranstalter Brandsi-cherheitswachen gemäß § 23 Säch-sisches Gesetz über den Brand-schutz, Rettungsdienst undKatastrophenschutz (SächsBRKG)zu stellen.

§ 12 Nutzung von Sportstätten und deren Sportgeräte

(1) Die Betreuungs- und Aufsichts-personen haben sich vor der Be-nutzung der Sportstätte, insbeson-dere vor dem Gebrauch vonGeräten, von deren ordnungsgemä-ßen Zustand zu überzeugen.(2) Schäden und Mängel, die durchden Nutzer festgestellt oder verur-sacht werden, sind dem Hallenwartbzw. dem Objektverantwortlichenunverzüglich anzuzeigen bzw. inden Belegungsnachweis einzutra-gen.(3) Der Nutzer hat dafür Sorge zutragen, dass schadhafte Gerätenicht benutzt werden.(4) Sportgeräte sind nur ihremZweck entsprechend zu benutzen,sie sind nach der Benutzung wiederan den dafür vorgesehenen Ort zubringen.(5) Sportgeräte und Matten dürfennur getragen bzw. gefahren werden.(6) Vor der Durchführung von Sport-und Laufspielen ist in Sporthallen(sofern diese nicht mit Prallschutz-wänden ausgestattet sind) durchden Nutzer entweder ein Prall-schutz an den Stirnwänden durchBefestigung von Turnmatten o. Ä.anzubringen oder die Nutzung derHalle ist so einzuschränken, dassUnfallgefahren durch Aufprall anden Wänden ausgeschlossen sind(z. B. Erweiterung der Sicherheits-zonen an den Spielfeldrändern).(7) Der Nutzer hat sich vor jederBenutzung davon zu überzeugen,dass Tore gegen unbeabsichtigtesUmfallen in geeigneter Weise gesi-chert sind und nicht bestimmungs-widrig (Hängen, Schaukeln an derQuerlatte) genutzt werden. Es istdarauf zu achten, dass die Wirk-samkeit der Sicherungsmaßnah-men während der gesamten Nut-zungszeit gewährleistet bleibt.

Andernfalls dürfen die Tore nichtbenutzt werden.

§ 13 Einbringen von Gegenständen

(1) Die Aufstellung oder Anbrin-gung von Geräten, die nicht derStadt gehören, bedarf deren vorhe-riger schriftlichen Zustimmung derStadt Chemnitz.(2) Für Geräte und/oder Sportmate-rialien usw., die in Sportstätten/Sportanlagen der Stadt eingebrachtwerden, obliegt die Verantwortungdem Nutzer bzw. den Betreuungs-und Aufsichtspersonen. Die Verant-wortung bezieht sich insbesonderedarauf, dass diese Gegenstände inordnungsgemäßen Zustand gehal-ten werden und Fluchtwege nichtverstellt werden. Schadhafte Gerätesind unverzüglich zu entfernen bzw.es ist durch geeignete Maßnahmensicherzustellen, dass diese Gerätenicht benutzt werden können.Die eingebrachten Gegenständesind so zu kennzeichnen, dassdiese sich von den städtischen Ge-genständen unterscheiden lassen.(3) Die Wartung, Reparatur, Außer-betriebnahme und Ersatzbeschaf-fung von Geräten und Ausrüstun-gen sowie damit imZusammenhang stehende Leistun-gen erfolgen auf Kosten und in Ver-antwortung desjenigen, der dieseGegenstände in die Sportstätteneingebracht hat.(4) Für Zerstörung, Beschädigungoder für das Abhandenkommen derin die Sporteinrichtungen durchden Nutzungsberechtigten, seineBeauftragten oder Besucher einge-brachten Sachen übernimmt dieStadt keine Haftung, soweit ihrnicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig-keit nachgewiesen wird. Dies giltauch für Garderobe und Wertgegen-stände.(5) Die Stadt übernimmt keine Haf-tung für Schäden, die im Zusam-menhang mit der Benutzung frem-den Eigentums stehen.

§ 14Haftung

(1) Der Nutzer haftet für alle Schä-den, die der Stadt Chemnitz an denüberlassenen Einrichtungen, Gerä-ten und Zugangswegen schuldhaftdurch ihn, seine Mitglieder, Beauf-tragten oder Besucher verursachtwerden. Schäden, die auf normalenVerschleiß beruhen, fallen nichtunter diese Regelung. Unberührtbleibt auch die Haftung der StadtChemnitz als Grundstückseigentü-merin für den sicheren Bauzustandvon Gebäuden, gemäß § 836 BGB.(2) Der Nutzer, soweit es sich umPersonengruppen und Veranstalterhandelt, stellt die Stadt Chemnitzvon etwaigen Haftungsansprüchenseiner Mitglieder, Bedienstetenoder Beauftragten, der Besucherseiner Veranstaltungen und sonsti-ger Dritter für Sachschäden frei, dieim Zusammenhang mit der Benut-zung der überlassenen Sportstätte,Räume und Geräte sowie der Zu-gänge zu den Räumen und Anlagenstehen, es sei denn, der Sachscha-den wurde durch die Stadt bzw.durch ihre Bediensteten vorsätzlichoder grob fahrlässig verursacht.

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12 04 ! 26. Januar 2011AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Page 13: Amtsblatt Chemnitz

Fortsetzung von Seite 12

(3) Der Nutzer verzichtet auf eigeneHaftungsansprüche gegen die StadtChemnitz und für den Fall der ei-genen Inanspruchnahme auf dieGeltendmachung von Rückgriffsan-sprüchen gegen die Stadt Chemnitzund deren Bediensteten oder Be-auftragten. Dies gilt nicht, wennder Schaden durch die Stadt bzw.durch ihre Bediensteten vorsätzlichoder grob fahrlässig verursachtwurde.(4) Der Nutzer hat für die gesamteDauer der Sportstättennutzung fürausreichend Haftpflicht-Versiche-rungsschutz zu sorgen. Auf Verlan-gen der Stadt Chemnitz hat derNutzer die Versicherungspolice vor-zulegen sowie die Prämienzahlungnachzuweisen.(5) Für Sportvereine und Sportver-bände die Mitglied im Landessport-bund Sachsen e. V. sind, ist dieGlobalversicherung/Haftpflicht mitder ARAG ausreichend. Für Veran-staltungen sind zusätzlich Veran-staltungsversicherungen abzu-schließen.(6) Die Stadt Chemnitz übergibt dieSportstätte dem Nutzer in ord-nungsgemäßem Zustand. Der Nut-zer prüft vor Benutzung die Sport-stätte und Geräte auf ihreordnungsgemäße Beschaffenheitfür den vorgesehenen Verwen-dungszweck und stellt sicher, dassschadhafte Anlagen und Gerätenicht benutzt werden.(7) Alle haftungsrechtlichen Be-lange im Rahmen des Unterrichtsund bei Veranstaltungen von Schu-len in kommunaler Trägerschaft derStadt Chemnitz werden durch den„Kommunalen Schadensausgleich“geregelt.

§ 15 Benutzung von Kraftfahrzeugen

(1) Auf dem Gelände der Sportstät-ten/Sportanlagen gilt die StVO. Diefür die jeweilige Sportstätte gültigeBefahr- und Parkordnung ist einzu-halten. Bei Zuwiderhandlung kanndie Stadt Maßnahmen zur gebüh-renpflichtigen Entfernung des be-treffenden Fahrzeuges ergreifen.(2) Die Einfahrt ins Sportforumsowie auf den Parkplatz an der Ri-

chard-Hartmann-Halle erforderteine gesonderte Genehmigung. Esbesteht kein Anspruch darauf, einesolche Genehmigung zu erhalten.Dies gilt gleichermaßen für weitereSportstätten/ Sportanlagen, für dieEinfahrts- und/oder Parkgenehmi-gungen erforderlich werden. (3) Erteilte Genehmigungen könnendurch die Stadt unter Vorausset-zung von § 9 Abs. 1 und 2 widerru-fen werden. § 49 VwVfG bleibt un-berührt.(4) Auf dem Gelände der Schulenbesteht Fahrverbot für Kraftfahr-zeuge. Ausnahmegenehmigungenkönnen durch die Stadt erteilt wer-den.(5) Bei Sachschäden im Zusam-menhang mit der Nutzung der zuden Schulsportstätten gehörendenVerkehrsflächen und der Schulhö-fe, insbesondere in den Winter-monaten außerhalb der Schul-zeit, haftet die Stadt Chemnitz nurfür grobe Fahrlässigkeit und Vor-satz.

§ 16 Veranstaltungen

(1) Der Nutzer hat alle nach dengeltenden Vorschriften für die Be-nutzung der Sportstätte erforderli-chen Genehmigungen rechtzeitigvor der Benutzung einzuholen undihm erteilte Auflagen auf seine Kos-ten zu erfüllen. Der Nutzer ist ver-pflichtet, vor der Aufführung urhe-berrechtlich geschützter Werke dieGenehmigung der dafür zuständi-gen Stelle, z. B. der GEMA, einzu-holen.(2) Soweit für das Betreten oderBenutzen der Sportanlage ein Ent-gelt oder eine Gebühr zu entrichtenist, ist jeder Besucher/Zuschauerverpflichtet, dem Kontroll- undOrdnungspersonal seine Eintritts-karte oder seinen Berechtigungs-nachweis unaufgefordert vorzuzei-gen und auf Verlangen zurÜberprüfung auszuhändigen.(3) Das Kontroll- und Ordnungs-personal ist berechtigt, Personenzurückzuweisen bzw. von der Nut-zung auszuschließen, sofern gegendie betreffende Person der Ver-dacht eines Sicherheitsrisikos (z. B.aufgrund von Alkohol- oder Drogen-konsum oder des Mitführens vonWaffen etc.) besteht sowie Verhal-

tensregeln oder Verbote im Sinnedes § 10 Abs. 1 bis 3 dieser Sat-zung nicht eingehalten werden.(4) Den Anordnungen des Kontroll-und Ordnungspersonals, der Poli-zei, der Feuerwehr, des Rettungs-dienstes sowie des Sprechers beiVeranstaltungen ist Folge zu leis-ten.(5) Aus Sicherheitsgründen und zurAbwehr von Gefahren sind die Be-sucher/Zuschauer von Veranstal-tungen verpflichtet, auf Anweisungdes Kontroll- und Ordnungsperso-nals oder der Polizei andere Plätzeals auf ihrer Eintrittskarte vermerkt,auch in anderen Blöcken, einzu-nehmen.(6) Den Besuchern/Zuschauern vonSportveranstaltungen ist das Mit-führen vona) Waffen jeder Art,b) Sachen, die als Waffen oderWurfgeschosse Verwendung findenkönnen,c) Gassprühdosen, ätzenden oderfärbenden Substanzen,d) Flaschen, Bechern, Krügen,Dosen usw., die aus zerbrechli-chem, splitterndem oder besondershartem Material hergestellt sind,e) sperrigen Gegenständen, wie Lei-tern, Hockern, Stühlen, Kisten,Koffern,f) Leuchtkugeln, Feuerwerksraketensowie anderen pyrotechnischen Er-zeugnissen,g) Fahnen oder Transparentstan-gen, die länger als 1 Meter sindoder deren Durchmesser größer als3 cm ist,h) alkoholischen Getränken aller Arti) Gegenstände/Instrumente als Ge-räuschquellen, die gehörschädi-gend sind (z. B. Vuvuzelas) nicht gestattet.(7) Verboten ist weiterhin:a) nicht für die allgemeine Benut-zung vorgesehene Baulichkeitenund Einrichtungen, insbesondereFassaden, Zäune, Mauern, Umfrie-dungen der Spielflächen, Absper-rungen, Beleuchtungsanlagen, Ka-merapodeste, Masten aller Art undDächer sowie Bäume zu besteigenbzw. zu übersteigen,b) Bereiche, die nicht für Besucherzugelassen sind (z. B. Spielfeld,Funktionsräume), zu betreten,c) mit Gegenständen aller Art zuwerfen,d) Feuer zu machen, Feuerwerks-

körper abzubrennen oder abzu-schießen,e) ohne Erlaubnis der Stadt unddes Veranstalters Waren und Ein-trittskarten zu verkaufen, Drucksa-chen zu verteilen und Sammlungendurchzuführen,f) bauliche Anlagen und Einrich-tungen sowie Wege zu beschriften,zu bemalen oder zu bekleben,g) außerhalb der Toiletten die Not-durft zu verrichten oder die Sport-anlage in anderer Weise, insbeson-dere durch das Wegwerfen vonSachen, zu verunreinigen.(8) Im Übrigen bleiben die Rege-lungen des § 10 Abs. 1 bis 3 und 5der Satzung unberührt.

§ 17 Verkauf und Werbung

(1) In den Sportanlagen sinda) Werbung,b) das Anbieten, Verteilen und Ver-kaufen von Waren und Druckschrif-ten,c) das Anbieten und Erbringensonstiger Leistungen,d) die Erteilung von Unterricht,Lehrgängen, Kursen gegen Entgelt nur mit vorheriger schriftlicher Er-laubnis der Stadt Chemnitz gestat-tet. Auf die Erteilung dieser Er-laubnis besteht kein Anspruch. DieErlaubnis wird unbeschadet etwaerforderlicher sonstiger Genehmi-gungen erteilt.(2) Über den Antrag auf Erlaubnisist innerhalb einer Frist von 3 Mo-naten nach Eingang der vollständi-gen Unterlagen zu entscheiden.Wird innerhalb dieser Frist überden Antrag nicht entschieden, sogilt die Erlaubnis als erteilt. § 1 desVerwaltungsverfahrensgesetzes fürden Freistaat Sachsen(SächsVwVfG) in Verbindung mit § 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) gilt entsprechend. (3) Das Verfahren für Dienstleis-tungserbringer im Sinne von Art. 4EU-Dienstleistungs-richtlinie kannauch über den einheitlichen An-sprechpartner nach dem Gesetzüber den einheitlichen Ansprech-partner im Freistaat Sachsen(SächsEAG) vom 13. August 2009(SächsVBl S.438), in der jeweilsgeltenden Fassung, in Verbindungmit § 1 des Verwaltungsverfahrens-gesetzes für den Freistaat Sachsen

(SächsVwVfG) und den §§ 71 a - edes Verwaltungsverfahrensgesetzes(VwVfG), abgewickelt werden.

§ 18 Hausrecht

(1) Das Hausrecht übt die Oberbür-germeisterin aus. In den Schul-sportstätten erfolgt die Ausübungdes Hausrechts nach Maßgabe desSchulgesetzes. In den übrigenSportstätten der Stadt Chemnitzwerden die Befugnisse durch dieBediensteten der jeweiligen Sport-stätte im Rahmen ihrer Zuständig-keit wahrgenommen. Die Personen,die das Hausrecht ausübenund/oder wahrnehmen, sind be-rechtigt, Anweisungen zur Auf-rechterhaltung der Sicherheit,Ruhe und Ordnung zu erteilen.Ihren Anweisungen ist unverzüglichFolge zu leisten.(2) Bei Verstößen gegen dieseSatzung oder die objektbezo-genen Haus-, Bade- und Sauna-ordnungen können Personen ausder Sportstätte verwiesen undObjektverbote ausgesprochen wer-den.(3) § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 10Abs. 5 bleiben unberührt.

§ 19 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung der Stadt Chemnitz zurNutzung von Sportstätten ein-schließlich Bädern und deren Ein-richtungen der Stadt Chemnitz(Sportstättensatzung) vom 26. Juni1996 (Beschluss des Stadtrates Nr. B-349/1996, veröffentlicht imAmtsblatt Nr. 29/96 am 17. Juli1996) in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Sat-zung über die Benutzung von Sport-stätten einschließlich Bädern derStadt Chemnitz vom 25. August2010 (Beschluss des Stadtrates B-176/2010, veröffentlicht im Amts-blatt Nr. 36 am 15. September2010) außer Kraft.

Chemnitz, 6. Januar 2011

gez. Barbara Ludwig // OberbürgermeisterinDienstsiegel

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eröffnen und an einer Talk-runde teilnehmen. Als wei-tere Teilnehmer der Eröff-nungsdiskussion freuen wiruns auf:Sven Morlok l SächsischerStaatsminister für Wirt-schaft, Arbeit und Verkehr Dr. Iulian Iancu l Vorsitzen-der des Wirtschaftsaus-schusses im rumänischenParlament und Präsidentdes WEC - World EnergyCouncil, Nationales KomiteeRumänienDr. Anke Tuschek l Mitgliedder Hauptgeschäftsführungdes Bundesverbandes derEnergie- und Wasserwirt-schaft e. V., BDEWModeration: Bernd Hilder lChefredakteur der LeipzigerVolkszeitungUnter den Besuchern der Er-öffnungsveranstaltung wer-den auch ausländischeDelegationen sein. Unter an-

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