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Allgemeines Chancen Risiken Vergleiche Fakten

Allgemeines Chancen Risiken Vergleiche Fakten. Wie funktioniert der Internet-Einkauf? In der Regel liegt Online-Shops immer das gleiche Prinzip zugrunde:

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Wie funktioniert der Internet-Einkauf?

In der Regel liegt Online-Shops immer das gleiche Prinzip zugrunde: Über Produktkategorien gelangt man zu den einzelnen Artikeln. Jene, an denen man interessiert ist, kann man in einem so genannten "Warenkorb" per Mausklick ablegen bzw. sammeln. Diesen kann man sich jederzeit ansehen und muss für gewöhnlich auch wieder einzelne oder alle Produkte daraus entfernen können. Mit der Ablage in den Warenkorb ist noch keine Bestellung erfolgt: Erst, wenn man nach Überprüfung der dort enthaltenen Waren ein oder mehrere Bestellschritte ausgeführt hat, und die Bestellung dann absendet, hat man den Inhalt seines Warenkorbs bestellt.

Wie und über was muss der Anbieter mich informieren ?

Noch bevor man im Internet einen Kaufvertrag schließt, indem man seine Bestellung mit einem Mausklick abschickt, sollte man sich vergewissern, dass der Firmenname, Adresse und ggf. auch der Vertretungsberechtigte des Anbieters von möglichst allen Seiten des Shops aus leicht aufrufbar sind. Nur so weiß man, an wen man sich zu wenden hat, wenn beispielsweise etwas Falsches, Defektes oder gar nichts geliefert wird. Findet man auf der Homepage keine Adresse, hat man einen Grund, misstrauisch zu sein. Bei Rechtsgeschäften im Internet muss jederzeit der Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ermöglicht werden. Die AGB müssen mühelos lesbar, übersichtlich und vor allem einfach abzurufen und zu speichern sein. Außerdem müssen folgende Informationen zu finden sein:•die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, also den genauen Ablauf einer Bestellung•ob der Vertrag beim Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist•die Möglichkeiten, Eingabefehler bei der Bestellung zu erkennen und zu korrigieren•die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann•Identität/Anschrift des Anbieters•Garantie- und Gewährleistungsbedingungen•Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht•Ggf. existierende Kündigungsfrist (z.B. bei Dienstleistungen)•Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung•Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages•Preis der Ware (einschließlich Steuern/sonstige Bestandteile)•Liefer- und Versandkosten•Zahlungsmodalitäten•Mindestlaufzeiten von Verträgen•Die Gültigkeitsdauer im Falle befristeter Angebote

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Und wenn ich etwas zurückgeben will?

Der Käufer kann nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge fast jeden Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen oder die Ware zurückgeben. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt, nachdem der Verbraucher vollständig informiert wurde, ihm die Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform zugegangen ist und er die Ware erhalten hat. Die Frist verlängert sich auf einen Monat, wenn der Verkäufer seinen Kunden erst nach Abschluss des Vertrags über das Widerrufsrecht belehrt. Unterbleibt eine detaillierte Belehrung über das Widerrufsrecht ganz, läuft das die Frist unbegrenzt! Auf sechs Monate verlängert es sich, wenn nur bestimmte Informationspflichten nicht erfüllt werden.

Für den Kauf bestimmter Waren ist ein Widerruf aber ausgeschlossen. Dazu gehören individuell angefertigte und verderbliche Produkte, Güter, die nicht zurückgesandt werden können (z.B. bestelltes Heizöl), entsiegelte Software sowie entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen. In der Regel können auch Verträge über Waren, die auf Internetauktionen ersteigert wurden, nicht widerrufen werden.

Will man hinsichtlich eventuell anfallender Rücksendekosten sicher gehen, muss man darauf achten, ob der Unternehmer ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht einräumt: Beim "Widerrufsrecht" trägt der Unternehmer ab einem Warenwert von über 40 Euro nur dann die Kosten für die Rücksendung, wenn der Kunde den Kaufpreis vor Erhalt der Ware bereits angezahlt oder vollständig bezahlt hat. Hat der Kunde allerdings noch nichts gezahlt oder beträgt der Warenwert maximal 40 Euro, muss der Kunde die Rücksendekosten tragen. Voraussetzung dafür ist aber auch: Der Händler muss ihn im Vorfeld darüber informiert haben - zum Beispiel durch einen Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Werden mehrere Sachen gemeinsam bestellt, kommt es für die 40 Euro-Grenze nicht auf den Gesamtbestellwert, sondern allein der Wert der zurückgeschickten Waren an - man könnte ja auch mehrere Artikel für mehr als 40 Euro bestellt haben und nur eine davon wieder zurück senden. Gewährt der Händler dagegen ausdrücklich ein "Rückgaberecht", so bedeutet dies, dass der Verkäufer immer die Rücksendekosten übernehmen muss.

Zusammengefasst bedeutet dies: Bereits bezahlte Ware im Wert von mehr als 40 Euro kann in jedem Fall kostenlos zurück gegeben werden. Gilt ein „Rückgaberecht", ist dies sogar unabhängig von Fragen wie Zahlung und Warenwert der Fall.

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B2B Business to BusinessB2C Business to Consumer

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