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4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
Rechtssicherheit im Umgang mit der Vergabematerie
TAGUNGSUNTERLAGENFreitag, 30. Juni 2006, 9:00 Uhr
Regierungspräsidium Freiburg, Konferenzraum Schwarzwald, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg i. Br.
Eine Veranstaltung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
4. Vergabetag Baden-Württemberg
Rechtssicherheit im Umgang mit der Vergabematerie Freitag, 30. Juni 2006, 9:00 Uhr Regierungspräsidium Freiburg
Veranstalter: Ingenieurkammer Baden-Württemberg, Zellerstraße 26, 70180 Stuttgart Veranstaltungsort: Neubau des RP Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg i. Br., Konferenzraum Schwarzwald
Ablauf
8:45 Uhr Eintreffen der Tagungsteilnehmerinnen und Teilnehmer / Kaffeebar
9:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Manfred Pfaus, HGF Ingenieurkammer Baden-Württemberg
9:05 Uhr Begrüßungsworte des Hausherrn Dr. Wolfram Haug, Stellvertretender Regierungsvizepräsident, Regierungspräsidium Freiburg
9:10 Uhr Aktuelle Entwicklungen des Vergaberechts auf europäischer und nationaler Ebene Dipl.-Ing. Peter Kalte, Geschäftsführer der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht g.e.V. - GHV
9:40 Uhr Berichte aus der Vergabepraxis - Der staatliche Auftraggeber – Bereich Hochbau Oberregierungsrat Frank Wolf, Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg
10:05 Uhr Berichte aus der Vergabepraxis - Der staatliche Auftraggeber - Bereich Wasserwirtschaft Dipl.-Ing.(TU) Joachim Misselwitz, Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 53.3 – Integriertes Rheinprogramm
10:30 Uhr Pause
11:10 Uhr Berichte aus der Vergabepraxis - Der kommunale Auftraggeber Dietmar Ruf, Gemeindetag Baden-Württemberg, Referat 31 - Planen und Bauen, Verkehrswesen
11:35 Uhr Berichte aus der Vergabepraxis - Der Projektsteuerer Dipl.-Ing. Hakan Asan, Drees & Sommer GmbH
11:55 Uhr Bericht aus der Vergabepraxis - Der Beratende Ingenieur Dipl.-Ing. Mathias Ebner, Vorsitzender Landesverband VBI – Baden-Württemberg
12:15 Uhr Planungswettbewerb und Verhandlungsverfahren – Grundsätze, Chancen und Mehrwerte der VOF-Verfahren Dipl.-Ing. K. Kümmerle, Architekt RBM, Architektenkammer BW, Referat Vergabe und Wettbewerb
12:35 Uhr Podiumsdiskussion - Die Referenten diskutieren Moderation: Manfred Pfaus, HGF Ingenieurkammer Baden-Württemberg
12.55 Uhr Teilnehmerfragen Offene Diskussion
13:20 Uhr Schlusswort Änderungen vorbehalten 06-06-23_Ablauf-Fr8
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Begrüßung und Eröffnung
Manfred Pfaus Hauptgeschäftsführer, Ingenieurkammer Baden-Württemberg
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Begrüßungsworte des Hausherrn
Dr. Wolfram HaugStellvertretender Regierungsvizepräsident,Regierungspräsidium Freiburg
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Aktuelle Entwicklung des Vergaberechts auf europäischer und nationaler Ebene
Dipl.-Ing. Peter Kalte Geschäftsführer, Gütestelle Honorar- und Vergaberecht g.e.V. - GHV
Aktuelle Entwicklungen des Vergaberechts auf europäischer und nationaler Ebene
Dipl.- Ing. Peter Kalte
GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Schillerplatz 12/14, 67071 Ludwigshafen am RheinTel.: 0621- 68 56 09 0.3 Fax: 0621- 68 56 09 0.90E-Mail: [email protected] Web: www.ghv-guetestelle.de
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 2
Inhalt• Kurzvorstellung der GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht
• Die Absichten der alten und der neuen Bundesregierung
• EU-Recht unterhalb der Schwellenwerte
• Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
• Änderungen in der VOB/A, 1. Abschn., sog. Sofortpaket gem. DVA
• Änderungen in der VOF
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 3
GHV – Gütestelle Honorar- und Vergaberecht
• Gegründet: 14.12.2001
Vereinsmitglieder:
• IK Baden-Württemberg, IK Rheinland-Pfalz, IK Saarland
• 4 weitere Beratende Ingenieure (Auftragnehmer)
• 2 beamtete Ingenieure (Auftraggeber)
• 1 Rechtsanwalt
• BVDL Bundesverband der Landschaftsökologen
• Weitere Anfragen von AG und AN liegen vor!
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 4
GHV - Aufgaben aus der Satzung:
unabhängige, weisungsfreie und gewissenhafte Aufgabenerfüllung
neutrale und allein an den Gesetzen und Verordnungen orientierte Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern.
Sorge tragen für den notwendigen Leistungswettbewerb unter den Freiberuflern ebenso wie für die Durchsetzung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebots auf Seiten der Auftraggeber.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 5
GHV – Gütestelle Honorar- und Vergaberecht
Die GHV
• Ist eine neutrale Gütestelle,
• hat ihren Sitz in Ludwigshafen und wird bundesweit angefragt.
• wird vom Justizministerium BW in der Liste der institutionellen Schlichtungsstellen geführt,
• ist anerkannt als gemeinnütziger Verein nach §§ 51 ff. AO,
• wird von einem Beirat aus Auftraggebern beraten und überwacht!
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 6
Nationale Vergaben Haushaltsrecht
Bundes-, Landes- undGemeindehaushaltsordnungen
VOL/AVOB/A
Haushaltsgrundsätzegesetz
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 7
Übersicht über die früher gültige Normenhierarchie (oberhalb Schwelle)
BKR 93/37/EWG LKR 93/36/EWG DLR 93/50/EWG SKR 93/80/EWG
VgV
GWB
VOB/A VOL/A VOF
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 8
Änderung des Vergaberechts• 2 neue Europäische Richtlinien und 1 Verordnung, welche die
BKR, LKR, DLR sowie SKR ablösen:
• Richtlinie 2004/17/EG (Sektoren)
• Richtlinie 2004/18/EG (Bau- Liefer- und Dienstleistung außerhalb Sektorenbereich)
• Verordnung Nr. 2083/2005 der Kommission v. 19.12.2005 (Schwellenwerte)
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 9
Übersicht über die 2005 angestrebte Gesetzes-/ Verordnungshierarchie
SRL 2004/17/EG RL 2004/18/EG
VgV
GWB
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 10
Übersicht über die zurzeit geplante Gesetzes-/ Verordnungshierarchie
SRL 2004/17/EG RL 2004/17/EG
VOB/A (erw.) VOL/A (06.04.2006) VOF (13.05.2006)
VgV (Entwurf 08.05.2006)
GWB (erweitert ???)
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 11
Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau vom 24.01.2006 vom BMVBS führt aus:
„Dieser Schritt (Umsetzung der EU-Richtlinien – Anm. des Autors) soll mit Veröffentlichung der neuen VOB/A, VOL/A und VOF und der Veränderung der Vergabeverordnung noch im Sommer 2006abgeschlossen sein. Danach soll dann ohne Zeitdruckin einem zweiten Schritt die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vergaberechts angegangen werden“.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 12
EU-Vorgaben: Heutiger Sachstand
Die Vorgabe entfalten unmittelbare Wirkung wenn sie:
• unbedingt,
• hinreichend klar
• und ausschließlich (alle AN gleichermaßen) begünstigend
sind! Daher jetzt:
• Rundschreiben des BMWI vom 26.01.2006 und 31.01.2006 zur unmittelbaren Anwendung der Richtlinie (2004/18/EG) (2004/17/EG).
• Nähere Infos sind auf der Homepage www.bmwi.de einzusehen.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 13
Allgemeine Grundsätze des EG-Gemeinschaftsrechts unter Schwellenwert
• Freier Waren- u. Dienstleistungsverkehr, Art. 28 EG-Vertrag
• Recht auf freie Niederlassung, Art. 43 EG-Vertrag
• Wettbewerb: Vergabe nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen auf das wirtschaftlichste Angebot
• Nichtdiskriminierung bei Produkt- u. Dienstleistungsanforderung (Teleaustria-Urteil)
• Transparenz: das Verfahren muss Dritten nachvollziehbar sein
• Gleichbehandlung: alle Bewerber sind gleich zu behandeln
Quelle: Zusammenfassung der auslegenden Mitteilung der EU-Kommission zur Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte vom 26.10.2005
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 14
Allgemeine Grundsätze des EG-Gemeinschaftsrechts unter Schwellenwert
Veröffentlichung von Aufträgen:
• Pflicht zur Sicherstellung einer angemessenenVeröffentlichung
Anforderungen an die Veröffentlichung
• ausreichend, angemessen im Hinblick auf Relevanz des Auftrags für EU-Binnenmarkt nat.-reg. Zeitungen / Fachzeitschriften / Internet / EU-Amtsblatt
Rechtsmittel: • nach den Richtlinien müsse. .. ein Anspruch auf
angemessenen Rechtsschutz für die aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleiteten Rechte ...
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 15
Allgemeine Grundsätze des EG-Gemeinschaftsrechts unter Schwellenwert
Ausnahme: Aufträge mit geringer Bedeutung (Coname-Urteil):
• unter „10 % Schwellenwert“ im allgemeinen geringe Bedeutung
• Auftragsvergabe ohne Anwendung des Gemeinschaftsrechts, wenn Auftrag uninteressant für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten
• maßgeblich sind Umstände des Einzelfalles(Auftragsgegenstand, Wert, Besonderheiten des Sektors, geographische Situation)
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 16
Rechtsschutz unter dem Schwellenwert?
Unterscheide:
• Primärrechtsschutz (jetzt neu?):
• Ziel = unmittelbare Auftragserlangung durch Rechtsmittel oder Neudurchführung des fehlerhaften Vergabeverfahrens
• Sekundärrechtsschutz (war schon immer möglich):
• Ziel = Schadensersatz,
> da Dritter den Auftrag bekam (Erfüllungsschaden, pos. Interesse)
> da Bewerbung vergeblich (Vertrauensschaden, neg. Interesse)
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 17
Rechtsschutz unter dem Schwellenwert?
Rechtliche Ausgangslage:
• Art. 3 GG: Gleichheitsgrundsatz (so das Österreichische Verfassungsgericht 2001)
• Art. 19 Abs. 4 GG: effektiver (Primär)rechtsschutz: Verwaltungsgericht oder Zivilgerichte?
• EG-Vertrag:
• Art. 28 – Freier Warenverkehr; Art. 43 EG –Niederlassungsfreiheit, Art. 49 – Freier Dienstleistungsverkehr
• EuGH: Transparenz, Gleichbehandlung
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 18
Rechtsschutz unter dem Schwellenwert?
VERWALTUNGSRECHTSWEG gem. § 40 VwGO
• VG Neustadt, Beschl. v. 20.02.2006 - 4 L 210/06, Beschl.v. 19.10.2005 - 4 L 1715/05, IBR 2006, 40
• OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25.05.2005, 7 B 10356, DVBl. 2005, 988
• OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.09.2005 – 15 E 1188/05
• OVG Sachsen, Beschl. V. 13.04.2006 – 2 E 270/05
Anderer Ansicht.:• Alle vorhergehenden andere Entscheidungen aufgehoben!
• Vertreter der öffentlichen Auftraggeber!
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 19
Empfehlungen des 1. Deutschen Baugerichtstags vom 19. – 20.05.2006:
• Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte (+)
• Bagatellgrenze (-)
• Rechtsschutz nur für AG der öffentl. Hand nach § 98 Nr. 1–3 GWB
• Rechtsschutz unterhalb der Schwelle nach §§ 102, 116, 124 Abs. 2 GWB
• Informationspflicht wie in § 13 VgV auch unterhalb der Schwelle
• Kurze Fristen und Ausschlussfristen
• Anspruch einklagbar gem. § 97 Abs. 7 GWB (aber Straffung der Basisparagraphen der VOB/A)
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 20
Folgerungen:EU-Richtlinien werden in ihren Grundsätzen auch unterhalb der Schwellenwerte wirksam.
Die Grundsätze lauten:
• Transparenz (Vergabevermerk)
• Gleichbehandlung (keine Bevorzugung)
• Diskriminierungsverbot (keine Beschränkungen)
• Wettbewerb (im Rahmen der Gebührenordnungen)
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 21
Folgerungen:• Der AG hat bereits jetzt die unmittelbar geltenden Bestimmungen
aus den EU-Richtlinien zu beachten,
• Der AG sollte die Grundsätze und einige wesentliche Punkte aus dem EU-Recht auch unterhalb der Schwellen beachten.
Empfehlung GHV:
• Beschäftigung mit dem Sofortprogramm zur Anpassung der VOB/A (Quelle: www.bmvbs.de oder www.ghv-guetestelle.de )
• Nachfolgend Vorstellung der VOB/A „neu“ in Grundzügen
• Nachfolgend Vorstellung der VOF „neu“ in Grundzügen
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 22
Änderungen in der VOB/A:• Vorschlag des DVA als Sofortpaket zur Anpassung der VOB/A an
zwingende Änderungen durch neue EU-Vergaberechtrichtlinien vom 17.02.2006
• Es werden nur die nach Einschätzung der GHV wesentlichen Änderungen vorgestellt.
• Es werden zunächst die Änderungen unterhalb der Schwellenwerte vorgestellt, danach die oberhalb der Schwellenwerte.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 23
Änderungen in der VOB/A:
(unterhalb der Schwelle)
Ergänzung § 8 - Teilnehmer:
• Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen“ anzuerkennen. Dessen Homepage ist seit Anfang März 2006 freigeschaltet und lautet:
>www.pq-verein.de
• Auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche Nachweise können verlangt werden.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 24
Änderungen in der VOB/A:
(unterhalb der Schwelle)
Ergänzung § 9 - Leistungsbeschreibung:
• Die technischen Spezifikationen müssen allen Bietern gleichermaßen zugänglich sein.
• Die technischen Spezifikationen sind zu formulieren unter Bezugnahme auf nationale, europäische, internationale Normen mit dem Zusatz „oder gleichwertig“
• Der AG darf ein Angebot mit Bezug zu einer nationalen Norm, mit der eine europäische Norm umgesetzt wird nicht zurückweisen.
• Der Bieter hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 25
Änderungen in der VOB/A:
(unterhalb der Schwelle)
Ergänzung § 16 - Grundsätze:
• Die gewählten Kommunikationsmittel des AG müssen allgemein verfügbar sein.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 26
Änderungen in der VOB/A:
(oberhalb der Schwelle)
Ergänzung § 10a- Vergabeunterlagen:
• Das Anschreiben muss enthalten, die maßgebenden Wertungskriterien und deren Gewichtung. (ist z.B. im neuen VHB des Bundes bereits enthalten)
• Die Nennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote.
Ergänzung § 17a
• Die Bekanntmachung muss enthalten Kriterien und deren Gewichtung
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 27
Änderungen in der VOB/A:
(Achtung: Vergabevermerk Transparenz)
Unterhalb der Schwelle § 30 – Vergabevermerk (unverändert):
• Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen Feststellungen, sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 28
Änderungen in der VOB/A:(Achtung: Vergabevermerk Transparenz)
Oberhalb der Schwelle § 30a – Vergabevermerk (verändert):
Dieser muss mindestens enthalten:
• Name und Anschrift des AG
• Art und Umfang der Leistung
• Wert des Auftrags
• …
• Name des AN und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot,
• …
(Empfehlung: Grundsätzlich anfertigen!)
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 29
Änderungen in der VOF:• Veröffentlicht am 13.05.2006 im Bundesanzeiger
• Setzt eigentlich zur Anwendungsverpflichtung die formelle Änderung der VgV voraus (gilt aber weitgehend unmittelbar aus EU-Recht)
• Es werden nur die nach Einschätzung der GHV wesentlichen Änderungen vorgestellt.
• Die vollständige VOF ist auf der Homepage der GHV unter www.ghv-guetestelle.de/ghv/site/publikationen/vergaberechteinzusehen. Die Änderungen sind farblich markiert.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 30
Änderungen in der VOF:Ergänzung § 4 - Grundsätze:
• Die Auftraggeber geben an, wie die Informationsübermittlung erfolgt, dabei auch elektronische Übermittlung möglich.
• Bei der elektronischen Übermittlung müssen das Netz und die Programme:
• nichtdiskriminierend,
• allgemein zugänglich und
• kompatibel zu verbreiteten Erzeugnissen sein.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 31
Änderungen in der VOF:Ergänzung § 5 - Vergabeverfahren:
• Die Auftraggeber kann vorsehen, das das Vergabeverfahren in Phasen abgewickelt werden kann, um die zu verhandelnden Angebote zu reduzieren,
• anhand der in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien.
• Dies ist in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen anzugeben.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 32
Änderungen in der VOF:Ergänzung § 8 - Aufgabenbeschreibung:
• Umfangreiche Erläuterung, der „Technischen Anforderungen“(innerstaatliche, europäische und internationale Normen).
• Der AG darf ein Angebot mit Bezug zu einer nationalen Norm, mit der eine europäische Norm umgesetzt wird nicht zurückweisen.
• Der Bieter hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
• Bei der Beschreibung der Aufgabenstellung sind technische Anforderungen zu formulieren, entweder mit Bezug zu technischen Spezifikationen, oder
• In Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen, die so genau zu fassen sind, dass sie den Bietern ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermitteln …
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 33
Änderungen in der VOF:Ergänzung § 10 – Auswahl der Bewerber
• Verlangt der AG Nachweise nach Qualitätssicherungsnormen, dann sind die europäischen Zertifizierungsnormen maßgeblich.
• (wie bisher, aber wenig beachtet!): Die vorgesehenen Nachweise dürfen nur insoweit gefordert werden, wie es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 34
Änderungen in der VOF:Ergänzung § 11 - Ausschlusskriterien
• Umfassende Erweiterung der Ausschlusskriterien auf den Personenkreis, denen Vergehen zuzurechnen ist.
• Nachweis zu führen über Auszug aus dem Strafregister, oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation!
Ergänzung § 12 - Leistungsfähigkeit
• Als Mitglied einer Bietergemeinschaft muss der Bieter nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. in Form einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen.
• Verlangt der AG Nachweise über ein Umweltmanagement-system, dann nach EMAS oder gleichwertig.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 35
Änderungen in der VOF:Ergänzung § 11 - Ausschlusskriterien
• Erweiterung der Ausschlusskriterien auf den Personenkreis, dem Bestechung zuzurechnen ist.
• Nachweis zu führen über Auszug aus dem Strafregister, oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation!
Ergänzung § 12 - Leistungsfähigkeit
• Verlangt der AG Nachweise nach Qualitätssicherungsnormen, dann sind die europäischen Zertifizierungsnormen maßgeblich.
• Verlangt der AG Nachweise über ein Umweltmanagementsystem, dann nach EMAS oder gleichwertig.
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 36
Änderungen in der VOF:Ergänzung § 16 – Verhandlung
• Die Aufforderung zur Verhandlung enthält mindestens die Aufgabenbeschreibung.
• (wie bisher): Die AG haben in der Aufgabenbeschreibung, der Bekanntmachung, oder der Verhandlungsaufforderung alle Kriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen sind.
• (neu): Sie haben dabei anzugeben, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden.
• Kann er sie aus nachvollziehbaren Gründen nicht angeben, dann zumindest in der Reihenfolge ihrer Bedeutung
Vortrag Neues VergaberechtGHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V. 37
Schlussworte aus GHV- Sicht
Die Verschlankung lässt leider noch auf sich warten!
Der Kurswechsel trägt nicht zu mehr Sicherheit bei.
Auch unterhalb der Schwellenwerte ist zunehmend EU-Recht zu beachten.
Wir hoffen, wir konnten Sie auf die Veränderungen vorbereiten.
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Berichte aus der Vergabepraxis:Der staatliche Auftraggeber – Bereich Hochbau
Oberregierungsrat Frank Wolf Betriebsleitung Bundesbau Baden-Württemberg
Vierter Vergabetag Baden-Württemberg
Berichte aus der Vergabepraxis – der Staatliche Auftraggeber Teil 1 :
Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
Oberregierungsrat Frank Wolf
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Bundesbau Baden-Württemberg – Betriebsleitung
Referat: Recht, Vertrags- und Vergabewesen
Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung (VBV)
betreut kompetent die Immobilien des LandesBaden-Württemberg
und
nimmt die Bauaufgaben der BundesrepublikDeutschland in Baden-Württemberg wahr.
Organisationsstruktur seit dem 1. Januar 2005
FinanzministeriumAbteilung 4
Vermögen und Hochbau
Betrieb Bundesbau (Bundesaufgaben)
Betrieb Vermögen und Bau (Landesaufgaben)
Oberfinanzdirektion KarlsruheBetriebsleitung
Betriebsleitung
15 Ämter mit Landesaufgaben
6 Staatl. Hochbauämter
Standorte der Dienststellen
www.vbv.baden-wuerttemberg.de
Das öffentliche Auftragswesen - Vergaberecht
Vergaberichtlinien der EG:- Lieferkoordinierungsrichtlinie- Baukoordinierungsrichtlinie- Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie- Sektorenrichtlinie
Umsetzung in nationales Recht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)~ Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates
Vergabeverordnung (VgV)~ Rechtsverordnung des Bundes mit Zustimmung des Bundesrates
Verdingungsverordnungen (VOB/A, VOL/A, VOF)~ Regelungen mit dem Charakter einer
öffentlich-rechtlichen Norm im Rang einer Rechtsverordnung
§ 97 Abs. 6 und § 127 GWB
§§ 4,5,6 VgV schreiben vor:VOL/A; VOF; VOB/A
Gilt nur für Leistungen, deren A
uftragswert über den
EU-Schw
ellenwerten liegt.
z. B. 200.000 €
bei VO
L/A oder V
OF bzw
. 5.000.000 €bei V
OB
/A.
Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)~ Landesgesetz
VOB/A; VOL/A;VOF~ Verwaltungsvorschriften der Ministerien
Mittelstandsrichtlinien für öffentliche Aufträge (MRöA)~ Verwaltungsvorschrift der Ministerien
VV zu § 55 LHO
§ 22 MFG
Gilt oberhalb und unterhalb der EU
-Schw
ellenwerte
Gesetz zur Mittelstandsförderung (MFG)~ Landesgesetz
Beschaffungsanordnung (BAO)~ Verwaltungsvorschrift der Landesregierung
[[wwwwww..riftrift--online.de]online.de]
Verfahren zur Auswahl freiberuflich Tätiger nach RifT
Grundpfeiler des Vergaberechts:
Transparentes VergabeverfahrenTransparentes Vergabeverfahren
Gleichbehandlung der Bewerber: Gleichbehandlung der Bewerber: -- keine Bevorzugungkeine Bevorzugung-- keine Benachteiligungkeine Benachteiligung
Verfahren zur Auswahl freiberuflich Tätiger nach RifT
-- Direktauftrag bis 25.000 EURDirektauftrag bis 25.000 EUR
-- Suchverfahren ab 25.000 EUR Suchverfahren ab 25.000 EUR –– 200.000 EUR200.000 EUR
-- Verhandlungsverfahren nach VOF ab 200.000 EURVerhandlungsverfahren nach VOF ab 200.000 EUR
-- Wettbewerbe nach GRW 1995Wettbewerbe nach GRW 1995
Honorarmäßiger Anteil der Vertragstypen in EUR (Stand 31.12.2004)
24.167.757
137.600.457
1.634.485
18.040.807
125.767.512
6.809.569
38.318.906
576.667
1.595.295
4.927.282
6.084
107.192
4.091.915
7.707.503
485.734
1.610.762
1.408.866
2.421.242
1.387.802
0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 100.000.000 120.000.000 140.000.000
Fachfirmenvertrag - Technische Ausrüstung -
Kleinauftrag
Vertrag - Bauphysik -
Vertrag - Bauphysik - Pauschalhonorar
Vertrag - Beratervertrag -
Vertrag - Bodenmechanik, Erd- und Grundbau -
Vertrag - Einrichtungen -
Vertrag - Freianlagen -
Vertrag - Gebäude -
Vertrag - Gebäude - Pauschalhonorar
Vertrag - Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen -
Vertrag - Künstler -
Vertrag - Prüfung der Tragwerksplanung -
Vertrag - SiGeKo
Vertrag - Technische Ausrüstung -
Vertrag - Technische Ausrüstung - Pauschalhonorar
Vertrag - Tragwerksplanung -
Vertrag - Vermessung -
Vertrag - Vermessung - Pauschalhonorar
Zahlenmäßiger Anteil der Vertragstypen (Stand 31.12.2004)
1.433
1.137
20
408
1.645
50
667
106
65
125
210
10
196
1.768
12
1
253
102
36
0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 2000
Fachfirmenvertrag - Technische Ausrüstung -
Kleinauftrag
Vertrag - Bauphysik -
Vertrag - Bauphysik - Pauschalhonorar
Vertrag - Beratervertrag -
Vertrag - Bodenmechanik, Erd- und Grundbau -
Vertrag - Einrichtungen -
Vertrag - Freianlagen -
Vertrag - Gebäude -
Vertrag - Gebäude - Pauschalhonorar
Vertrag - Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen -
Vertrag - Künstler -
Vertrag - Prüfung der Tragwerksplanung -
Vertrag - SiGeKo
Vertrag - Technische Ausrüstung -
Vertrag - Technische Ausrüstung - Pauschalhonorar
Vertrag - Tragwerksplanung -
Vertrag - Vermessung -
Vertrag - Vermessung - Pauschalhonorar
Reihe1
Anregungen der Auftraggeberseitean die Bewerber- bzw. Bieterseite
• Vollständige und projektbezogene Vorlage der Bewerbungsunterlagen
• Darstellung des Projektteams bei dem Vorstellungsgespräch
• Qualitätskontrolle
• Produktneutrale Ausschreibung von Gewerken
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Berichte aus der Vergabepraxis:Der staatliche Auftraggeber – Bereich Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing.(TU) Joachim MisselwitzRegierungspräsidium Freiburg, Referat 53.3 – Integriertes Rheinprogramm
REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG Abteilung Umwelt Ref. 53.3, “ Integriertes Rheinprogramm“Bissierstr. 7, 79114 Freiburg
VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Hochwasserschutz Rheinhausen
Dammrückverlegung Neubau 4,4 kmAbtrag alte Dämme 3,3 kmDammsanierung + Erhöhung 1,7 kmGewässerausbau 2,6 kmPumpwerk 12 m³/sBrücken 3Fischaufstiegsgerinne 3 x ca. 100 mSonstiges: Sohlsicherungsmaßnahmen
höhenstabilisierte ÜberlaufstreckeWegebauFurten
Gesamt Projektkosten 16,5 Mio. €
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VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Ingenieurleistungen
Leistungsphasen 2 bis 8 §55 HOAIörtliche Bauüberwachung §57 HOAI
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VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Zeitplan:
09.12.2002 Versand der Vergabebekanntmachung (Standardformular 1-DE)
08.01.2003 Ausgabeende der Ausschreibungsunterlagen20.01.2003 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge24.01.2003 Ende der Bewertung und Aufforderung zur
Angebotsabgabe an ausgewählte Anbieter07.02.2003 -- „ --
Terminverschiebung um 14 Tage aufgrund von 27 Bewerbern14.02.2003 Angebotsaufforderung an 3 Bewerber mit ausführlicher
Leistungsbeschreibung12.03.2003 Angebotsabgabe20.03.2003 Präsentation der 3 Bieter24.03.2003 Versand des Ergebnisses an alle Bewerber und Bieter17.07.2003 Unterzeichnung des Ingenieurvertrags
Geforderte Nachweise zur Bewerbung:
VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Gesamtumsatz der letzten 3 GeschäftsjahreErbrachte Leistungen der letzten 3 Jahre (Referenzen)Nachweis und Darstellung vergleichbarer VorhabenPersonelle AusstattungBüroausstattung, insbesondere EDV und Software- EinsatzAnteil der Leistungen, die durch ein Subunternehmenerbracht werdenRäumliche Nähe zum Planungsraum ( Wunsch < 2h )
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ZuschlagskriterienGewählt Fall B : „das wirtschaftlichste und günstigste Angebot
bezüglich“
1. Erfahrungen und berufliche Befähigung der für die Bearbeitungvorgesehenen Personen
2. Qualität und Zweckmäßigkeit der angebotenen Leistungen3. Gewährleistung der räumlichen Nähe zum Auftraggeber
(Planungsraum)4. Technische Leistungsfähigkeit5. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit6. Preis
In der Reihenfolge ihrer Priorität
VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
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VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Bewertungstabelle für Auswahlverfahren (27 Bewerber)( Quelle: Bayerische Ingenieurekammer – Bau Juli 2002 )
lfd. Nr.Firma
Anzahl der Teiln. an Bietergemeinschaft
Kriterium Anzahl der Punkte maximal
Qualifikation der Anbieter 100Referenzen Wasserbau 15Referenzen WB allg. 7Referenzen konstr. WB speziell 8
Fachplanerischer Hintergrund des Bewerbers 30Referenzen Dammbau § 55 9Referenzen Pumpwerke § 55 9Referenzen Bauüberwachung HW-Schutz § 57 9Referenzen sonst. Relevante Fachplanung 3
Räumliche Nähe des Schlüsselpersonals zum Projektstandort 10Anfahrtzeit kleiner 2 h 10
personelle Ausstattung / Personalkonzept 35Stärke der qualifizierten Personaldecke 5
Schlüsselpersonal 30
Projektverantwortlicher 20Erfahrung Fachplanung 12Erfahrung Bauleitung 8
sonstiges vorgesehenes Personal 10Erfahrung Fachplanung 5Erfahrung Bauleitung 5
Technische Büroausstattung 10Leistungsfähigkeit / Kompatibilität der Software der facht. Planung 6Einsatz eines kompatiblen GIS (Arcview) 4
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Angebotsaufforderung: 3 Bieter
Projektbeschreibung der VergabebekanntmachungLeistungsbeschreibung der Ingenieurleistung
VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Inhalt:
Projektbeschreibung grob (siehe oben)Hinweis auf Projektsteuerung durch ExternenProjektkosten und VerfahrensstandZeitplanProjektgliederung und Leistungsphasen nach HOAIVorschlag zu Zuordnung von HonorarzonenAuflistung der erforderlichen Nachweise (siehe oben)
Bewertung Angebot und Präsentation im ZuschlagverfahrenBayerische Ingenieurekammer-BauVOF - Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistungen
Tabelle: "Zuschlagsverfahren" VOF Schriftliches Angebot Präsentation
Wichtung Punkte Bewertung Punkte BewertungAuswahlkriterien % 0 bis 5 0 bis 5
von bis Projekt
1. Fachkunde / Entwurfsqualität- Vorgeschlagene Bearbeitungsmethodik 5 15 7 2 14 3 21- Qualität der Lösungswege 0 10 6 3 18 5 30- Entwurfsqualität / Ästetik 5 15 6 4 24 5 30
Summe 1. 19
2. Leistungsfähigkeit(bezogen auf den Umfang der Aufgabe)
- Kapazität des Unternehmens bzw. der Bieter-gemeinschaft
0 10 8 5 405 40
- Fachspezifisches Personal 5 15 12 5 60 4 48- Technische Ausstattung, Programme, Patente 0 10 5 5 25 5 25
Summe 2. 25
3. Erfahrung- Nachweis vergleichbarer Objekte 5 15 10 5 50 4 40- Erfahrung des Führungspersonals 5 10 10 5 50 4 40- Erfahrung des Projektleiters 5 10 10 5 50 5 50
Summe 3. 30
4. Zuverlässigkeit- Darstellung der Abwicklung 5 15 10 1 10 4 40- Kundenempfehlungen 5 15 3 5 15 4 12
Summe 4. 13
5. Preis / Honorar- Anwendung der HOAI 0 5 5 3 15 4 20
oder- Angemessenheit bzw. Auskömmlichkeit bei 0 5 0
Nichtzutreffen der HOAISumme 5. 5
6. Sonstige objektbezogene Auftragskriterien- Örtliche Präsenz 0 10 8 4 32 4 32
Summe 6. 8Summe gesamt 100 403 428
VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
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VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
weitere Vergaben im VOF – Vergabeverfahren bis 2003
Ingenieurplanung RHR Weil – Breisach
Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI § 55Projektkosten 113 Mio. €
Projektsteuerung
Hochwasserschutz Rheinhausen bis ProjektendeRHR Wyhl / Weisweil bis PlanfeststellungsantragRHR Weil / Breisach bis Planfeststellungsantrag
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VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Résumée
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
inhaltlich vergleichbare Projekte in der PräsentationDarstellung der zu beachtenden fachlichen Gesichtspunkte bei derProjektplanungPersonelle Kontinuität beim potentiellen AuftragnehmerErfahrungen im Umgang mit der öffentlichen Meinung
dennoch:
keine Garantie einer konfliktfreien Projektbearbeitunghoher personeller und materieller Aufwand bei Auswahl
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VOF – Vergabe Hochwasserschutz Rheinhausen Integriertes Rheinprogramm
Offene Fragen - Unsicherheiten
Rechtsschutz der Bewerber und Bieter / Informationspflicht § 13 VgV
Auswahlkriterien und Wichtung
Berücksichtigung des Honorars bei HOAI Verträgen
Pflicht zur Information der Bieter mit 14 Tage FristInformation der Bewerber die nicht zur Verhandlung geladen?
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30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Pause
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Berichte aus der Vergabepraxis:Der kommunale Auftraggeber
Dietmar Ruf Gemeindetag Baden-Württemberg, Referat 31 - Planen und Bauen, Verkehrswesen
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Berichte aus der Vergabepraxis:Der Projektsteuerer
Dipl.-Ing. Hakan Asan Drees & Sommer GmbH
4. Vergabetag Baden-WürttembergRechtssicherheit im Umgang mit der Vergabematerieam 30.06.2006
Bericht aus der Vergabepraxis – der ProjektsteuererAblauf eines Planerauswahlverfahrens nach VOF
Herr Dipl.- Ing. (FH) Hakan Asan
Folie 2
XVW5/hs/PräsentationenBeutelspacher, 09.12.2005<Vergabetag_BW_09_12_05>/hs-eb
Agenda
1. Vorstellung Referent
2. Zahlen und Fakten über Drees & Sommer
3. Wichtige Hinweise zur VOF
4. Anwendbarkeit der VOF
5. Grundsätze des Verhandlungsverfahrens
6. Verfahrensablauf
7. Empfehlungen für eine erfolgreiche Bewerbung
Folie 3
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Vorstellung Referent
Sonstige Funktionen, SchwerpunkteProjekte der öffentlichen HandÖffentliche Ausschreibungs- und VergabeverfahrenAbwicklung von ArchitektenwettbewerbenDurchführung von VOF-VerfahrenSpezialist im Bereich Kostenmanagement
Beruflicher Werdegang1997 – 2001
09 / 2001ab 10 / 2001
Bauingenieurstudium Fachhochschule München,University of Nottingham (UK)Abschluss Diplomingenieur Bauwesen bei Drees & Sommer Stuttgart GmbH
Drees & Sommer GmbHObere Waldplätze 1370569 Stuttgart
HakanAsanDiplomingenieurTel.: +49 711 1317-107Fax: +49 711 [email protected]
Bisherige Projekte (Auszug)Neubau und Erweiterung Ostalb-Klinikum AalenModernisierung Sparkassen-Versicherung StuttgartNeubau Waldstadion AalenNeubau Altenpflege- und Wohnzentrum SommerrainNeubau Handwerkskammer Ulm
Kapitel 1Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6
Kapitel 7
Folie 4
XVW5/hs/PräsentationenBeutelspacher, 09.12.2005<Vergabetag_BW_09_12_05>/hs-eb
Zahlen und Fakten über Drees & Sommer
Die Drees & Sommer-Gruppe
Leipzig
Stuttgart
FreiburgMünchen
Köln
Hamburg
Frankfurt
Düsseldorf
Berlin
Hannover
Nürnberg
Dortmund
Luxemburg
StraßburgWien
Prag
1970 gegründet12 Standorte in Deutschland50 Standorte weltweitca. 700 MitarbeiterUnabhängiges UnternehmenDeutschlands führendes Unternehmen im Bau- und Immobilienmanagement
Kapitel 1
Kapitel 2Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
115 Mio. € JahresumsatzRund 400 Projekte mit 12 Mrd. € Projektvolumen
Das Jahr 2005Kapitel 6
Kapitel 7
Folie 5
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Wichtige Hinweise zur VOF
Anpassung auf Projektrandbedingungen erforderlich
Juristischer Berater sollte bauherrenseitig mit eingebunden werden, um Projektrandbedingungen rechtlich zu beurteilen
Freie Auswahl der „Lieblingsplaner“ ist nicht möglich
Auswahl nach objektiven messbaren und bewertbaren KriterienDrees & Sommer tritt beim Verfahren als Vorprüfung auf
Zu Beginn sind folgende Klärungen zu veranlassen:Liegt Urheberrecht vor (z.B. bei Umbau-/ Sanierungsprojekten) ?
Wer entscheidet beim Bauherrn über die Planerauswahl ?
Wie ist das Auswahlgremium zusammenzusetzen ?
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6
Kapitel 7
Folie 6
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Anwendbarkeit der VOF
Die Anwendung der VOF setzt voraus, dass folgenden Punkte erfüllt sind:
Es handelt sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 1-3, 5 GWB
Kapitel 1
Kapitel 2 Wichtiger Hinweis:
Bei Zweifel an der Pflicht zur Anwendung der VOF muss der Bauherr diese Frage juristischklären lassen!
Kapitel 3 Es handelt sich um einen öffentlichen AuftragKapitel 4
Kapitel 5
Es handelt sich um freiberufliche Leistungen, die nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind
Kapitel 6
Kapitel 7
Schwellenwert wird überschritten.
Folie 7
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Schwellenwert
Die Definition des Schwellenwertes findet sich in § 2 Abs. 2 VOF in Verbindung mit § 2 VgV.
130.000 € für oberste und obere Bundesbehörden (Bundesministerien mit Geschäftsbereichen)
200.000 € für alle übrigen öffentlichen AuftraggeberKapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4Der Schwellenwert ermittelt sich aus der Honorarberechnung der gültigen HOAI für die zu vergebende Leistung inkl. Nebenkosten ohne Mehrwertsteuer.
Kapitel 5
Kapitel 6
Kapitel 7
Folie 8
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Grundsätze des Verhandlungsverfahren
Merkmale
Erstellung eines planerischen Lösungsvorschlags von den Teilnehmern ist nicht vorgesehen. Verlangt dies der AG, so sind diese gemäß HOAI §15 zu vergüten.
Die Zahl der zur Verhandlung aufgeforderten Bewerber darf nicht unter drei liegen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Teilnehmern nach § 15 VOF keine Kosten erstattet.
Die Dauer des Verfahrens kann mit ca. 3-4 Monaten (ohne Einsprüche) angesetzt werden.
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5Kapitel 6
Kapitel 7
Folie 9
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Verfahrensablauf – Kriterien
Das VOF-Verfahren gliedert sich in zwei Stufen:
Stufe 1 (Präqualifikation): Ausschlusskriterien
AuswahlkriterienDiese Kriterien sind zwingend in der EU-Bekanntmachung zu veröffentlichen!
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3Stufe 2 (Präsentation):
Kapitel 4Auftragskriterien Diese Kriterien sind in d.
Aufgabenbeschreibung oder Bekanntmachung anzugeben
Kapitel 5
Kapitel 6Kapitel 7
Bereits als Ausschluss-oder Auswahlkriterium gewertete Kriterien dürfen nicht nochmalsals Auftragskriterium herangezogen werden
Folie 10
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Verfahrensablauf – Stufe 1
Stufe 1 (Präqualifikation):.1) Aufstellung und Abstimmung der Kriterien
– Stufe 1: Ausschlusskriterien (§ 11 VOF) Auswahlkriterien (§§ 12, 13 VOF)
– Stufe 2: Auftragskriterien (§ 16 VOF)
2) Bekanntmachung EU-weit und Fachpresse
3) Festlegung der Entscheidungsträger (Auswahlgremium)
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6Kapitel 7
Folie 11
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Verfahrensablauf – Stufe 1
Stufe 1 (Präqualifikation):
4) Bewerbungsfrist läuft 37 Kalendertage (in Ausnahmefällen bis zu 15 KT)
5) Bewerten der Ausschluss- und Auswahlkriterien durch Vorprüfung und Auswahlgremium
6) Auswahl von mindestens 3 Bewerbern anhand der Ergebnisse der Wertung Auswahlkriterien
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6Kapitel 7
Folie 12
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Verfahrensablauf – Stufe 2
Stufe 2 (Bieterpräsentation):
1) Vorbereitung der Bieterpräsentation– Definition der Auftragskriterien inkl. Wichtung
2) Angebotsaufforderung an ausgewählte Bieter inkl. Nennung der Auftragskriterien und Einladung zur Präsentation
3) Bieterpräsentation = Sitzung des Auswahlgremiums Auswahl von einem Büro aus präsentierenden Bewerbern
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6Kapitel 7
Folie 13
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Verfahrensablauf – Stufe 2
Aufteilung der Bieterpräsentation in drei Schritte:
1) Präsentation des Bieters
2) Fragerunde
3) Honorar / Preis
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5 Auftragskriterien werden den Bietern mit der Einladung zur Präsentation mitgeteilt.
Bewertung der verbliebenen Bieter anhand gewichteter Auftragskriterien.
Die bei der Bewertung der Auswahlkriterien (Stufe 1) vergebenen Punkte werden nicht gewertet.
Kapitel 6Kapitel 7
Folie 14
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Verfahrensablauf – Stufe 2
Grundlagen für Bieterpräsentation
A Bieterpräsentation (Beispiel für Wichtung: 80%)– Bewertung erfolgt durch Mitglieder des Auswahlgremiums
anhand eines Bewertungsformblattes.– Alle Bewerber erhalten gleiche Informationen zur Präsentation.– Ausschließlich diese Vorgaben dürfen bewertet werden.– Eventuelle zusätzliche Darstellungen der Bewerber dürfen
keine Berücksichtigung finden.
B Honorar / Preis (Beispiel für Wichtung: 20%)– Bewertung erfolgt anhand eingereichter Honorarvorschläge und
der Preisverhandlung entsprechend Vorgaben der HOAI– Eine Wertung des Honorars und der Nebenkosten darf nur im
Rahmen und innerhalb der Grenzen der HOAI erfolgen (Honorarzone XX, Mindestsatz).
– Vergütung von Nebenkosten und besonderen Leistungen sind nicht vorgegeben.
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6Kapitel 7
Folie 15
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Verfahrensablauf – Abschluss
Weitere Schritte / Abschluss des Verfahrens
– Bewertung und Auswahl der Bewerber auf Basis vorgegebener Kriterien durch das Beurteilungsgremium
– Genehmigung in Gremien (z.B. Gemeinderat)
– Absageschreiben an nichtberücksichtigte Teilnehmer
– Einspruchsfrist (14 Kalendertage)
– Beauftragung
Verfahrensende
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6Kapitel 7
Folie 16
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Empfehlungen für erfolgreiche Bewerbungen
Stufe 1:
Bewerbungsfrist einhalten
Ausschlusskriterien einhalten
Vollständige Angabe zu den geforderten Auswahlkriterien
Verwendung der vom AG gestellten Formblätter
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6
Kapitel 7
Folie 17
XVW5/hs/PräsentationenBeutelspacher, 09.12.2005<Vergabetag_BW_09_12_05>/hs-eb
Empfehlungen für erfolgreiche Bewerbungen
Stufe 2:
Auf Vorgaben des Auftraggebers eingehen
Projektbezug herstellen
Projektleiter präsentieren lassen
Projektstruktur/-organigramm vorstellen
Gute Präsentationsqualität
Vorteile für Auftraggeber darstellen
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6
Kapitel 7
Folie 18
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Ihr Ansprechpartner bei Fragen
Hakan AsanDrees & Sommer GmbHObere Waldplätze 1370569 StuttgartTel.: +49 711 1317-107Fax: +49 711 1317-101E-Mail: [email protected]
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Berichte aus der Vergabepraxis:Der Beratende Ingenieur
Dipl.-Ing. Mathias Ebner Vorsitzender Landesverband VBI Verband Beratender Ingenieure e.V. Baden-Württemberg
1
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Vergabe öffentlicher Aufträge
Besondere VerantwortungBesondere Verantwortungööffentlicher Auftraggeberffentlicher Auftraggeber
Regeln:Regeln:•• VergabeverordnungVergabeverordnung•• VOF, VOL, ...VOF, VOL, ...•• FreihFreihäändiges Suchverfahrenndiges Suchverfahren•• HOAIHOAI
2
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Vergabe öffentlicher Aufträge
Vorteile der Regeln:Vorteile der Regeln:•• Information Information üüber mber möögliche Auftrgliche Aufträägege•• Freie ZugFreie Zugäänglichkeit fnglichkeit füür Bieterr Bieter•• Gleichbehandlung der BieterGleichbehandlung der Bieter•• Transparenz der EntscheidungTransparenz der Entscheidung•• NachprNachprüüfungsmfungsmööglichkeitenglichkeiten
????
3
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Praktische Erfahrungen 1
•• PrPrääqualifikationsverfahrenqualifikationsverfahren::-- erheblicher Aufwand,erheblicher Aufwand,-- keine Kostenerstattung (keine Kostenerstattung (§§15 VOF)15 VOF)
•• Kriterien oft problematisch:Kriterien oft problematisch:-- Ausschluss ortsansAusschluss ortsansäässiger Bssiger Büürosros
aus formalen Graus formalen Grüündennden-- Gleichwertigkeit der BGleichwertigkeit der Büürosros
nicht gewnicht gewäährleistethrleistet-- Auswertung durchAuswertung durch
sachkundige Bearbeitersachkundige Bearbeiter
4
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Praktische Erfahrungen 2
•• Preiswettbewerb:Preiswettbewerb:-- bei Gleichwertigkeit in den anderen bei Gleichwertigkeit in den anderen
Kriterien entscheidet das HonorarKriterien entscheidet das Honorar-- NebenkostenwettbewerbNebenkostenwettbewerb
•• Honorarermittlung:Honorarermittlung:-- VollstVollstäändigkeit der Vorgabenndigkeit der Vorgaben-- Ungeregelte LeistungenUngeregelte Leistungen-- Verantwortung fVerantwortung füür Einhaltung der HOAIr Einhaltung der HOAI
nur beim Bieternur beim Bieter
5
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Praktische Erfahrungen 3
•• NachprNachprüüfungsverfahren:fungsverfahren:-- unverzunverzüügliche Rgliche Rüügege-- KostenKosten-- KlagerechtKlagerecht-- dede--factofacto--VergabeVergabe
•• Mut zum ProtestMut zum Protest-- Angst vor KonsequenzenAngst vor Konsequenzen
6
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Praktische Erfahrungen 4
•• Definition des Definition des ööffentlichen Auftraggebersffentlichen Auftraggebers-- ParkhausgesellschaftenParkhausgesellschaften-- MessegesellschaftenMessegesellschaften
•• AufwAufwäändige Verfahrenndige Verfahrenselbst bei kleinen Auftrselbst bei kleinen Aufträägen,gen,ffüür bessere Gerechtigkeitr bessere Gerechtigkeit
7
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Folgen
•• QualitQualitäät der Ingenieurleistungen sinktt der Ingenieurleistungen sinkt
•• Insolvenzen mittelgroInsolvenzen mittelgroßßer Ber Büürosros
•• Ingenieurnachwuchs fehltIngenieurnachwuchs fehlt
8
VERBAND BERATENDER INGENIEURE
LANDESVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG
Vorschläge
•• Katalog sinnvoller KriterienKatalog sinnvoller Kriterien•• Datenbank fDatenbank füür Bieterr Bieter•• Auswertung durch sachkundige BearbeiterAuswertung durch sachkundige Bearbeiter•• Offenlegung des ErgebnissesOffenlegung des Ergebnisses
•• Ingenieurwettbewerb statt Preiswettbewerb:Ingenieurwettbewerb statt Preiswettbewerb:
Geist ist geil!Geist ist geil!
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Planungswettbewerb und Vergabewesen – Grundsätze, Chancen und Mehrwerte der VOF-Verfahren
Dipl.-Ing. Karsten KümmerleArchitekt RBM, Architektenkammer BW, Referat Vergabe und Wettbewerb
1
DIE BESTE LÖSUNG, NICHT DIE ERSTBESTE
PLANUNGSWETTBEWERB UND VERHANDLUNGSVERFAHRENGrundsätze, Chancen, Mehrwerte der VOF-Verfahren
74
60
100
115
91
74
51
68
4245
95
126
134
104
76
66
7478
120
129
140
128
152
125
146
122
92
60
73 75
6164
6168
71
82
58
4145
1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Wettbewerbe in Baden-Württemberg 1967 – 2005
2 WBe BW 1967-2005
45
60
42
74
115
60
134
66
140
152146
82
41
0
20
40
60
80
100
120
140
160
1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Wettbewerbe in Baden-Württemberg Entwicklung / Trend 1967 – 2005
3 WBe BW Entwicklung/Trend 1967-2005
122
92
60
73 75
61 64 6168 71
82
58
41 45
1,51,7
-0,2
0,2
2,63,3
2,3
3,0
1,6
1,0
2,0
1,5
-4,7
1,2
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Wettbewerbe in BWEntwicklung des BIP in BW
Wettbewerbe und BIP Baden-Württemberg 1992 – 2005
4 WBe/BIP BW 1992-2005
17
56
41
23 2736 32
21 16 1115
20
8
716 23 36 47 56
6335 13
30
90
81
69
33
37 3624 25 14
1410
7
4
1 4
58
73
60
45
61
82
7168
4 2
61 64
1257
146
122
92
41
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005
offene WBbegrenzt offene WBEinladungsWBvereinfachte Verfahrenkombiniertes Verfahren
75
Wettbewerbe/Wettbewerbsarten in Baden-Württemberg 1991-2005
5 WBe/Wettbewerbsarten BW 1991-2005
6 Grundsätze der Vergabe öffentlicher Planungsaufträge
Grundsätze der Vergabe öffentlicher Aufträgeauf Grundlage einschlägiger Gesetze, Richtlinien, Vorschriften
beim Planungswettbewerb beim Verhandlungsverfahren
7 Säulen 7 Grundsätze1. Die Aufgabe des Wettbewerbs 1. Dienstleistungsfreiheit
2. Die Teilnehmer am Wettbewerb 2. Diskriminierungsverbot
3. Chancengleichheit/Gleichbehandlung 3. Gleichbehandlungsgebot
4. Das Preisgericht 4. Beteiligung Berufsanfänger
5. Die Anonymität 5. Transparenzgebot
6. Die Prämierung 6. Informationspflicht
7. Die Auftragszusage 7. Nachprüfungsmöglichkeit
7 VOF-VergabeVerfahren
Die Vergabeverfahren der VOF
In der VOF sind 2 Vergabeverfahren beschrieben:
◆ Das Verhandlungsverfahren (oder verkürzt: das „VOF-Verfahren“)
◆ Der Planungswettbewerb
◆ und Kombinationen aus Verhandlungsverfahren und Wettbewerb
Die beiden VOF-Verfahren unterscheiden sich in den Zielen wie in den Inhalten.
Das reine Verhandlungsverfahren hat nur 1 Ziel: ◆ Die Vergabe eines Planungsauftrags
Das reine Verhandlungsverfahren wird nur als Vergabeinstrument eingesetzt, ist demnach ein „Architekten-Findungs-Verfahren“
Der Planungswettbewerb hat immer 2 Ziele:
◆ Die Vergabe eines Planungsauftrags
◆ Die gute Lösung für die anstehende Aufgabe
Der Wettbewerb ist ein Vergabeinstrument und ein Planungsinstrument, er ist somit ein „Mehrwerte-Verfahren“
Gegenstände von Wettbewerben und VergabeverfahrenLeistungsbereiche der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI, die sich einem Planungswettbewerb erschließen
HOAI Teil II Leistungen bei Gebäuden, Freianlagen, raumbildenden Ausbauten §§ 15-17 Objektplanung für /Gebäude
/Freianlagen /raumbildende Ausbauten
HOAI Teil VStädtebauliche Leistungen §§ 40/41 Bebauungsplan /B-Plan /VE-Plan § 42 Städtebaulicher Entwurf
HOAI Teil VILandschaftsplanerische Leistungen §§ 45/45b Landschaftsplan /L-Plan §§ 46/46a Grünordnungsplan /GOP
HOAI Teil VIILeistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen §§ 55/56 Objektplanung für /Ingenieurbauwerke
/Verkehrsanlagen HOAI Teil VIIILeistungen für die Tragwerksplanung §§ 64/65 Planung /Tragwerk
HOAI Teil IXLeistungen bei der Technischen Ausrüstung §§ 73/74 Planung /Technische Ausrüstung
HOAI Teil XILeistungen für Schallschutz und Raumakustik §§ 81-89 Planung der /Bauakustik
/Raumakustik
8 Gegenstände von Wettbewerben
9 Der Planungswettbewerb in der VOF
Der Planungswettbewerb im Rahmen der VOF
Planungswettbewerbe können im Rahmen der VOF
◆ ohne Verhandlungsverfahren
◆ vor dem Verhandlungsverfahren
◆ während des Verhandlungsverfahrens
ausgelobt werden. Der Planungswettbewerb wird dabei in die Abläufe eingefügt, die durch die Vorgaben der VOF definiert sind, vor allem durch die Differenzierung des Verhandlungsverfahrens in die beiden Stufen Auswahl- und Zuschlagsverfahren.
10 WB ohne VV
Planungswettbewerb ohne Verhandlungsverfahren
Das Verhandlungsverfahren zielt im Grundsatz auf die Vergabe eines Planungsauftrags. Ein Wettbewerb, der in ein Verhandlungsverfahren eingefügt wird, ist daher grundsätzlich nur als Realisierungswettbewerbvorstellbar.
Wettbewerbe ohne Verhandlungsverfahren
sind demnach nur denkbar, wenn sie nicht darauf zielen, einen Planungsauftrag zu vergeben. Dies ist ausschließlich beim Ideenwettbewerbder GRW der Fall.
11 WB im VV
Planungswettbewerb im Verhandlungsverfahren
Wettbewerbe vor dem Verhandlungsverfahren
stehen im gesamten Ablauf eines Vergabeverfahrens an der Stelle, die beim reinen Verhandlungsverfahren das Auswahlverfahren einnimmt. Der Hinweis der VOF „vor dem Verhandlungsverfahren“ bezieht sich demnach nur auf die 2. Stufe des Verfahrens, das Zuschlagsverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs, das bei Planungswettbeweben nach VOF obligatorisch ist.
Wettbewerb während des Verhandlungsverfahrens
Um die Entscheidung für den Zuschlag an einen Auftragnehmer auf eine prospektive Grundlage zu stellen, kann zwischen die 1. Stufe desVerhandlungsverfahrens, das Auswahlverfahren, und die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens, das Zuschlagsverfahren, ein Planungswettbewerb eingeschoben werden.
12 Die VOF-Verfahren
offener Wettbewerb GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
WAHL des VERGABEVERFAHRENs /Abstimmung mit AK
VerhandlungsVerfahren VV 1. Stufe VOF Bewerbung Auswahl
BEKANNTMACHUNG /EU-Amtsblatt
INFORMATION /VOF /VgV
optional: Wettbewerb GRW parallele Aufträge HOAI
Bewerbung Auswahl GRW
Bewerbung Auswahl GRW vereinfachte Verfahren GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
PLANUNGsAUFTRAG
DEFINITION der PLANUNGsAUFGABE
VERHANDLUNGsVERFAHREN /VOF
VV 2. Stufe
nichtoffener Wettbewerb GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
offener Wettbewerb GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
WAHL des VERGABEVERFAHRENs /Abstimmung mit AK
VerhandlungsVerfahren VV 1. Stufe VOF Bewerbung Auswahl
BEKANNTMACHUNG /EU-Amtsblatt
INFORMATION /VOF /VgV
PLANUNGsAUFTRAG
DEFINITION der PLANUNGsAUFGABE
VERHANDLUNGsVERFAHREN /VOF
VV 2. Stufe
13 Verhandlungsverfahren vs offenerWB
WAHL des VERGABEVERFAHRENs /Abstimmung mit AK
VerhandlungsVerfahren VV 1. Stufe VOF Bewerbung Auswahl
BEKANNTMACHUNG /EU-Amtsblatt
INFORMATION /VOF /VgV
Bewerbung Auswahl GRW
PLANUNGsAUFTRAG
DEFINITION der PLANUNGsAUFGABE
VERHANDLUNGsVERFAHREN /VOF
VV 2. Stufe
nichtoffener Wettbewerb GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
14 VV vs noWB
15 WB vs VV
16 WB oder VV ? 2
Planungswettbewerb ? Verhandlungsverfahren ?
Zur Wahl des Vergabeverfahrens
In der Gegenüberstellung des Planungswettbewerbs nach VOF/GRW und des reinen Verhandlungsverfahrens der VOF wird deutlich, das „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden: Wettbewerb und Verhandlungsverfahren leistenUnterschiedliches.
Verhandlungsverfahren plus Vereinfachtes Verfahren
In der Bündelung der Vorteile des „Architekten-Findungs-Verfahrens“ -Verhandlungsverfahren - mit den Vorteilen des „Mehrwerte-Verfahrens“ -Planungswettbewerb - ist eine faire, sachgerechte und effiziente Vergabe möglich.
WAHL des VERGABEVERFAHRENs /Abstimmung mit AK
VerhandlungsVerfahren VV 1. Stufe VOF Bewerbung Auswahl
BEKANNTMACHUNG /EU-Amtsblatt
INFORMATION /VOF /VgV
optional: Wettbewerb GRW parallele Aufträge HOAI
PLANUNGsAUFTRAG
DEFINITION der PLANUNGsAUFGABE
VV 2. Stufe
17 VV plus WB
offener Wettbewerb GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
WAHL des VERGABEVERFAHRENs /Abstimmung mit AK
VerhandlungsVerfahren VV 1. Stufe VOF Bewerbung Auswahl
BEKANNTMACHUNG /EU-Amtsblatt
INFORMATION /VOF /VgV
optional: Wettbewerb GRW parallele Aufträge HOAI
Bewerbung Auswahl GRW
Bewerbung Auswahl GRW vereinfachte Verfahren GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
PLANUNGsAUFTRAG
DEFINITION der PLANUNGsAUFGABE
VERHANDLUNGsVERFAHREN /VOF
VV 2. Stufe
nichtoffener Wettbewerb GRW Bearbeitung Vorprüfung Preisgericht
18 Die VOF-Verfahren
19 Und der offene WB ?
... und der offene Wettbewerb ?
Zur Frage der Ausschöpfung des Potentials an Kompetenz und Qualität
Wegen der Beschränkung des Zugangs bei nichtoffenen Verfahren kann das vorhandene Potential an Kompetenz oder Qualität nicht ausgeschöpft werden, insbesondere dann nicht, wenn grundsätzlich kompetente Bewerber das Thema der anstehenden Aufgabe noch nicht bearbeitethaben.
Zur Frage der Berufseinsteiger und jungen Architekten
Weder im Verhandlungsverfahren noch im darauf aufgesattelten beschränkten Wettbewerb können Berufseinsteiger oder junge Architekten ihre qualitative und innovative Kompetenz einbringen, da sie schon an den Einstiegsbedingungen scheitern müssen.
Diese verfahrensimmanenten Nachteile aller nichtoffenen Vergabe- und Planungsverfahren sind nur zu vermeiden, wenn der Zugang zum Verfahren nicht beschränkt wird. Das einzige Verfahren ohne Zugangsbeschränkung, ohne Teilnahmewettbewerb, ohne diese Nachteile ist:
der offene Wettbewerb !
20 LGS Kehl/Straßburg
21 Brücke Kehl-Straßburg
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Die Referenten diskutieren
Podiumsdiskussion Moderation: Manfred Pfaus, Hgf. Ingenieurkammer BW
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Schlusswort
30. Juni 2006
4. Vergabetag 4. Vergabetag BadenBaden--WWüürttembergrttemberg
im Regierungsprim Regierungsprääsidium Freiburgsidium Freiburg
Ende der Veranstaltung.Kommen Sie gut nach Hause!