4 Sachsensumpf Abschlussbericht Bd III 73 78

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    73Zeuge:Nein, so etwas gab es nicht .d) Kriterien der Zusammenstellung einer LichtbildmappeHerr Weh ling erklrte in seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss am5. Mai 2009, unter welchen rechtlichen Bedingungen Fotos in eine Lichtbildmappeaufgenommen werden drften. Die abgebildete Person msse bereits straffllig geworden sein oder ein hinreichender Tatverdacht bestehen (Stenographisches Protokoll, S. 33ff. unbesttigte Fassung):Zeuge Georg Wehlin g:

    ,[ ...] In eine Lichtbildanlagenkarte kann ich nur Personen hin eintun, die straffllig geworden sind, die eindeutig straffllig sin d. Tue ich dort eine Personrein, die nicht straffllig ist wo zum Beispiel die Fristen abgelaufen sind, dasssie also aus dem Polizeicomputer herausmuss - und ein Anwalt bekommt soeine Lichtbildanlagenkarte in die Hnde, dann gibt es sofort eine Beschwerde,wieso dieser Herr oder diese Dame noch in der Lichtbildanlagenkarte ist, obwoh l er die Information ha t, dass er im polizeilichen System nicht mehr vorhanden ist. Also: Auenstehende Personen, die nicht polizeilich, ich sage malfotografiert worden sin d, knnen in eine Lichtbildanlagenkarte nicht kommen.(...]Jetzt kann ich den Weg gehen, dass ich sage: Es gibt hier einen hinreichenden Tatverdacht. Dann schreibe ich im Allgu das Einwohnermeldeamt anund lasse mir ein Lichtbild schicken, um das dann in die Mappe zu tun. Das istaber von der Sache her nicht unbedingt OK -typisch , weil man, wenn in einemkleinen Ort so ein Bild von der Krimina lpolize i angefordert wird, immer vorder Frage steht: Wer wei es alles dann noch? Aus diesem Grunde werdendie, die nicht relevant sin d, wo ich vielleicht mal eine Information haben will -[...] Solche Bilder sind eben dr in [...]

    e) Besttigung der Vorlage weiterer Fotos durch den Beamten WehlingWehling besttigte die Existenz einer Sammlung von Fotos f r die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs im Jasmin, die aber keine Lichtbildmappe im Rechts-sinne gewesen seien (Stenographisches Protok oll der Vernehmung vom 5. Mai2009, S. 33 unbesttigte Fassung):Johannes Lichdi, GRNE:

    ,[...] Ist ihnen bekannt, dass Zeugen auch Fotos aus der Presse vorgelegtwurden?Zeuge Georg Wehling:

    Ich war bei keinen Vernehmungen lngere Zeit dabei. Was da konkret vorgelegt worden ist es gab eine Lichtbildanlagenkarte. Ich schliee nicht aus,dass es dort auch eine Sammlung von Presseartikeln oder anderenLichtbildern gegeben ha t, die mit vorgelegt wurden.

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    Johannes Lichdi, GRNE:Also, dass wre eine Verfahrensweise gewesen, die Sie jetzt nicht verwundert oder erstaunt htte? Das war kein besonderer Vorgang? [...J

    Dies gab Wehling auch auf die Befragung des Vorsitzenden an (Protokol l S. 46f .):Vors. Klaus Bartl.

    Also ist mithin ich rede jetzt von der allgemeinen Arbeitspraxis, wie siegewesen sein knnte nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfllen tatschlichauf diese Art und Weise weiteres Bildmaterial zur Vorlage gegenber Zeuginnen oder potentiellen Zeuginnen kam, ds sich nicht in dieser Lich tbildmappefindet?

    Zeuge Georg Wehllng:Davon gehe ich aus. Ich habe vorhin schon gesagt, dass es definitiv eineMappe gab, wo zum Beispiel M, 8 und weitere Personen drin gewesen sind.

    [...] Eine Mappe, eine weitere Mappe, keine Lichtbildmappe, eine Sammlungvon Zeitungsartikeln und Fotos, wo ich sage mal, ganz bestimmte Personenmit drin gewesen sind.f.. .1 Soweit mir erinnerlich gab es eine solche Mappe nicht ge lb , nicht rot,aber so eine Mappe - und da sind bestimmte Bilder drin gewesen. Die Ziel -stellung ist ja immer, wenn man in dieses Milieu reingeht, dass man hiereventuell - Ich sage jetzt mal: Ich lege den M vor, der tot ist. Dann sagt eine:Ach! Den kenne ich! Das und das und das und das! Ich stehe nur vor derProblematik: Wenn ich ihr das zeige, dann unterliegt das dem Verwertungsverbot.

    f) Objektive Anhaltspunkte fr die vermutliche Vorlage weiterer Fotos

    Fr die Arbeitsprax is der Vorlage von Bildern auerhalb des Protokolls sprechenauch objektive Anhaltspunkte in den Akten ber die Vernehmung eines der Opferaus dem Jasmin (nicht identisch mit Sarah) am 7. Juni 2000.aa)Im frmlichen Pro toko ll dieser Zeugenvernehmung vom 7. Juni 2000 wurden Aussagen zu Lich tbild ern mit den Nummern 1 bis 25 protoko llier t. In handschriftlichen Aufzeichnungen, die Bestandteil der Akte sind (ADS 152 Ordner 1, Bl. 90 bis 95), erfolgte eine Nummerierung bis 24, die nach den handschriftlichen Notizen wie folgt fortgesetzt wurden:

    1) schon gesehen; 3) sehr bekannt, Sarah als Freier, 1 o. 2 x; 6.) kenn ichnur so , Beiz. 7.) war als Freier da, bei der Sarah o B 1 2 x gesehen 8.) kennich vom sehen, 10.) hatten wir ja schon, 12.), 14. und 17.) wrde ich mit 8.in Verbindung bringen.

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    75Diese Aufzeichnungen deuten darauf hin, dass der vernehmende Beamte whrendder Vernehmung die Angaben der Zeugin als Gedchtnissttze notierte. Sie wrendann ein unmittelbares und authentisches Zeugnis der Vernehmung.Bemerkenswerterweise stimmen diese Angaben mit den protokollierten Angaben zuden Lichtbildern der Lichtbildmappe nicht berein. Protokolliert wird zum Beispiel(ADS 152 Ordner 1, Bl. 98):

    Libi mit der Nummer 1: [F]Libi mit der Nummer 3: unbekannt.bb)Der vernehmende Polizeibeamte K erklrte auf Vorhalt dieser Aktenteile, das er keine Aussage dazu machen knne, warum die Nummerierung pltzlich abbreche undvon neuem beginne (Protokoll S. 63 unbesttigte Fassung):Johannes Lichd4 GRNE:[...] Ich zeige ihnen jetzt Blatt 93. Auf der Mitte der Seite endet dieNummerierung mit 22), 23), 24), und dann beginnt es mit 1), 3), 6),

    7), 8) . Hier werden jeweils weitere Angaben gemacht. Wie deuten Sie, dasses bei der 24) endet und dann mit den Nummern 1), 3), 6), 7), 8)fortgefhrt wird? [...] Wie erklren sie sich den Umstand, dass hier neu begonnen wird zu zhlen?Zeuge K:

    Ich kann esjetzt nicht erklren. Wei ich nicht. Ich kann jetzt nicht sagen,wie das jetzt in dem Fall sich zusammensetzt.[...]

    Johannes Lichdi, GRNE:Kann es sein, dass hier vielleicht der Zeugin eine weitere Lichtbildmappevorge...

    Zeuge K:Es gab ja keine weitere Lichtbildmappe. [...J ich kann jetzt wirklich hier dazukeine Erklrung abgeben. Ich wei es wirklich nicht mehr.

    g) Besttigung durch WehlingSein damaliger Vorgesetzter Wehling, der aber be i den konkreten Vernehmungennicht zugegen war, erklrte, auf den entsprechenden Vorhalt in seiner Vernehmungam 5. Mai 2009, dies spreche f r die Mglichkeit der Vorlegung weiterer Lichtbilderauerhalb der frmlichen Lichtbildkarte (Protokoll S. 32 unbesttigte Fassung):

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    Zeuge Georg Wehling:ich kann hier nur vermuten. Ich kenne jetzt die Lichtbildanlagenkarte nicht.Wenn wir jetzt in die Lichtbildaniagenkarte kucken wrden, dann wrden wireventuell unter Ziffer 10 oder Ziffe r 1 diese Person finden.

    Johannes Lichdi, GRNE: Richtig?euge Georg Wehling: Richtig!

    Johannes Lichdi, GRNE:Das nehme ich auch an. Also, ich frage Sie.

    Zeuge Georg Wehling:Hier besteht die Mglichke it dass das eine andere Mappe gewesen ist .

    h) Regelmige Nichtprotokollierung von Bildern auerhalb einer LichtbildkarteSpter fhrte Herr Wehling aus, dass die Vorlage von Bilde rn auerhalb der Lichtbildmappe in der Regel nicht im Protokoll erscheint, aber sehr wohl als Lichtbildvorlage in der Erinnerung der Zeugen bleiben knne (Protokoll S. 46f. - unbesttigteFassung.):Vors. Klaus Bart!:

    Wenn dort zum Beispiel tatschlich der Begriff fiel heute mal noch irgendwelche Zeitungsausschnitte vorgelegt worden wren. [.. .J das wre janicht dokumentiert in der Akte?

    Zeuge Georg Wehling: Nein.Vors. Klaus Bart!: In der Wahrnehmung der Zeugin aber doch sehr wohl?Zeu.ge Georg Wehlin g: Ja!3.4. Anhaltspunkte fr eine unvollstndige Protokollierung der Vernehmung

    von Sarah im Juni 2000a)Die Tonbandabschrift zur po lizeilic hen Vernehmung der Zeugin Sarah vom 13. Juni2000 ha t keine Beweiskraft hinsichtlich der Vollstndigkeit der von der Zeugin gegenber den Vernehmungsbeamten gemachten Angaben. Denn es handelt sichnich t um ein im Nachhinein von der Zeugin genehmigtes und unterschriebenesProtokoll.b)Zum anderen enthlt der auf den 14. Juni 2000 datierte und von den Beamten K undR unterschriebene Aktenvermerk zur Vernehm

    ung Angaben der Zeugin, die nicht inder Tonbandabschrift erscheinen. Es heit (ADS 152 Ordner 1, Bl. 163):

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    77Die Vernehmung wurde mehrfach unterbrochen, da (Sarah) stndig um Fassung ringen musste. Manche unangenehme Erinnerung wurde bei Vorlageder Lichtbilder bzw. Fragen geweckt. Sie uerte mehrfach den [Unterzeichner] gegenber, dass es ihr sehr unverstndlich ist , wie der W schon wiedernach so kurzer Zeit drauen war und ein so schmeichelhaftes Urteil erh iel t.Nach ihrerAuffassung und vor allem nach dem, was ihr persnlich durch Wangetan wurde (sie zeigte mehrfach mit Daumen und Zeigefinger ein Loch)hier solch ein Bschel Haare hat mir das Schwein rausgerissen und der wolltemich in die Schweinemastanlage fahren) hat sie den Glauben an Gerechtigkeitverloren. Immer wieder ging sie davon aus, dass W Beziehungen in andereKreise haben muss.

    Entsprechende Aussagen erscheinen in der Niederschrift der Tonbandvernehmungnicht (ADS 152 Ordner 1, Bl .166 bis 169).c)Eine wahrscheinliche Erklrung fr den tatschlichen Geschehensablauf und dieDifferenz zwischen der Protokollierung und den Angaben bringt folgender Dialog zwischen dem Vorsitzenden und dem Zeugen Wehling auf den Punkt (Pro tokoll S. 46):Vors. Klaus Bartl:

    Ihr ist das ja vorgelegt worden, sie bringt das natrlich nicht formell mit derZeugenvernehmung zusammen (. .. ] Mit anderen Worten, eine Person, dienicht al le Tage bei Justiz und Polizei aus und ein geht, zweimal im Leben, wirdvernommen. Jetzt gibt es ein Vorstadium, wo sie 30 bis 90 Minuten gewissermaen informell befragt wird. Ihr werden bestimmte Unterlagen vorgelegt. Sieerzhlt erstmal was. Dann sagt man: Jetzt kommen wir zur frmlichen Vernehmung. Am Ende, wenn sie nach drei oder vier Jahren befragt wird, sagtsie aus, was ihr dort vorgelegt worden ist. Sie trennt ja nachher nicht in Lichtbildmappe und das, was ihr in formell vorgelegt worden ist. Korrekt?Zeuge Georg Wehling: Ja.3.5. Verdacht gegen Justizangehrige im Jahr 2000?Ein Hinweis fr die Frage, obdie Polizei 2000 Fotos von Justizangehrigen vorgelegthaben, knnte sich je nachdem aus dem Umstand ergeben, ob die ermittelnden Beamten damals berhaupt einen Verdacht gegen Justizangehrige hegten.Der Mehrheitsbericht fhr t die Aussage des Wehling vor der StaatsanwaltschaftDresden an, wonach bestimmte Justizangehrige damals nicht verdchtigt wordenwren, Bordellbesucher gewesen zu sein, und deshalb auch nicht in der vorgelegtenLichtbi(dmappe enthalten gewesen wren; es habe nur unspezifische und nich t namenskonkrete Gerchte gegeben (Mehrheitsbericht 11.2.1.2.4.).Wehlin g sagte aber am 5. Mai 2009 vor dem Ausschuss lediglich, dass es keine Beweise und auch keine hinreichenden Anhaltspunkte fr Ermittlungen gegen Justizangehrige gegeben habe (Protokoll der Vernehmung vom 5. Mai 2009 S. 11, Unterstreichungen durch die Unterzeichner):

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    Christian Piwarz, CDU:Noch mal die ganz konkrete Nachfrage, bezogen auf Ihre damaligen Ermittlungen im Jahre 2000: Gab es da Indizien, Anhaltspunkte, Beweise dafr,dass Justizangehrige als Freier in dem damaligen Bordell verkehrt haben jaoder nein?

    Zeuge Georg Wehling:Beweise dafr sind mir nicht bekannt. [. .

    Christian Piwarz, CDU:Haben Sie in irgendeiner Weise Richtung Justizangehrige ihre Ermittlungenbetriebenja oder nein?

    Zeuge Georg Wehling: Nein.Christian Piwarz, CDU: Es lagen Ihnen also keine ---Zeuge Georg Wehling: Oder: Es ist mir nicht mehr erinnerlich.Christian Piwarz, CDU:

    Dann frage ich andersrum: Es lagen Ihnen also keine hinreichenden Anhaits punkte dafr vor, dass Sie htten ermitteln knnen.

    Zeuge Georg Wehling. So wrde ich das sagen.Der Dialog zeigt, dass sich der Zeuge Wehling nicht auf die Aussage festlegen lassen wollte, dass 2000 keine Ermittlungen ber Justizangehrige gefhrt wurden. Ererklrte lediglich, dies sei ihm nicht mehr erinnerlich und ihm htten keine hinreichenden Anhaltspunkte fr einen Tatverdacht vorgelegen.4. Die bisherigen Zeugenvernehmungen und die diesbezgliche

    Aktenlage zum Fallkomplex Kinderbordell Jasmin lassen folgendesvorlufiges Resmee zu:Die Aussagen ergeben insgesamt ein widersprchliches Bild. Jedenfalls kann esnicht als erwiesen angesehen werden, dass die Zeugin Sarah unglaubwrdig sei,weil ihr im Jahre 2000 keine Fotos von Justizangehrigen von der Polizei vorgelegtworden seien.Die Zeugin Sarah fhrt am Ende ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss Folgendesaus: Zum Schluss mchte ich noch ganz deutlich sagen: Die Staatsanwaltschaft

    Dresden bezeichnete mich ffentlich als Ex-Prostituierte. Die Presse hat daszum Teil aufgenommen. Ich fhle mich als Opfer schwerster sexueller Gewaltund Ausbeutung. Ich wurde gegen meinen Willen mit Gewalt zu sexuellenHandlungen an Mnnern gezwungen. Mit der Bezeichnung Ex-Prostituiertewird mir mehr oder weniger unverhohlen unterstellt, alles freiwillig getan zuhaben. Damit verhhnt man mich und andere Opfer, wrdigt uns aufdas Un

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    79ertrglichste herab, verletzt unsere Menschenwrde. Mit solchen Demtigungen setzt man das Werk der Tter auf andere Weise fort.

    Sie drfte mit diesem Appell auch fr die anderen Opfer des Jasmin sprechen. Eswre zu wnschen, dass der Sachverhalt, dass die Mdchen Opfer waren, endlichins ffentliche Bewusstsein dringt.Die Zeugin Sarah machte auf die Unterzeichner einen glaubwrdigen Eindruck, sodass ihre Aussagen glaubhaft erscheinen.Ihr geht es ersichtlich nicht um die Belastung Dritter, sondern um die ffentlicheWahrnehmung und Anerkennung ihres Leides und das der anderen Opfer, eineWahrnehmung, die sie bisher in ihren polizeilichen und staatsanwaitschaftlichen Vernehmungen nicht erfahren hatte.Es ist fr die Unterzeichner dieses Minderheitenberichts offensichtlich, dass ihr dieSchilderung ihrer Erlebnisse vor dem Untersuchungsausschuss sehr schwer fiel, siesich aber bewusst f r diesen Weg entschieden hatte, um endlich ihre Sicht an dieOffentlichkeit zu tragen. Dafr gebhrt ihr der Respekt und die Hochachtung desSchsischen Landtags.5. Erkenntnisse aus der Vernehmung des Wahrnehmungszeugen Rechtsanwalt Dr . Ulrich Sommer und relevantem AktenbestandWeitere Anhaltspunke dafr, dass die Frage, ob es, jedenfalls lokal agierende kriminelle korruptive Netzwerke unter Verwicklung auch von herausgehobenen Vertreternaus Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei und Verwaltung gab, nicht abschlieend verneint werden kann, lieferte die in der abschlieenden 36 . Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses am 9. Juni 2009 erfolgte Vernehmung des Klner Rechtsanwaltes Dr. Ulrich Sommer.Dieser Zeuge, ein bundesweit ausgewiesener Strafverteidiger, der im DeutschenAnwaltsverein, der wohl grten Strafverteidigervereinigung Europas der Arbeitsgruppe Strafrecht vorsteht, war Verteidiger von einem der im sog. Klockzin-AttentatProzess Angeklagten, der durch das Schwurgericht des Landgerichtes Leipzig am27 . Juni 1996 wegen versuchten Mordes u. a. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafeverurteilt worden war.In der berzeugung, dass es in diesem Verfahren bzw. im Zuge der Entscheidungsfindung durch die Strafkammer zur Rechtsbeugung gekommen sei, erstatteten derZeuge und dessen Mandant spter Strafanzeige, worauf der Rechtsanwalt Sommerseinerseits mit einem Strafverfahren wegen Verleumdung berzogen wurde.Die erstinstanzliche Entscheidung war spter im Rechtsmittelverfahren vo r demLandgericht Leipzig unter Einstellung des Verfahrens nach 153a StPO aufgehobenworden.Der Zeuge Dr. Sommer berichtete dem 2. Untersuchungsausschuss in seiner Vernehmung, dass ihm, wie den weiteren im besagten Verfahren beteiligten Verteidigernauch anderer Mitangeklagter umfngliches Aktenmaterial, in welchem sich magebliche Ermittlungserkenntnisse, die auch geeignet gewesen wren, seinen Mandanten