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Informationsveranstaltung zur geplanten Ortsumfahrung Bad Iburg und Glane
4.-5.10.2017
Mediator / Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn
RegioConsult.Verkehrs- und Umweltmanagement.
Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung,Umwelt- und LandschaftsplanungWulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR
Am Weißenstein 735041 Marburg/88045 Friedrichshafen
Tel. 06421/686900www.RegioConsult-Marburg.com
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Fachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung, Umwelt- und Landschaftsplanung
Tätigkeitsschwerpunkt:
Strategische Beratung und Vertretung Betroffener von Infrastrukturprojekten
(Straße, Schiene, Flughafen, Magnetschwebebahn, Bebauungspläne,
Windparks, Handelskomplexe etc.) in der Vorplanung, in Raumordnungs- und
Planfeststellungsverfahren sowie in BImSchG-Verfahren
seit 2011: Beratung zur Konfliktlösung in Mediationsverfahren (z. B. B10
Landau - Pirmasens) und Dialogverfahren (Autobahn A 44, Kassel – Helsa;
NBS/NBS der Bahnverbindung Hanau-Fulda-Würzburg)
Firmengründung 1996:
Standorte in Marburg und Friedrichshafen
Wulf Hahn arbeitet seit 2000 im AA 1.1 (Erhebung und Prognose des Verkehrs)
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen mit und ist
Mitglied in verschiedenen Arbeitskreisen des AA 1.2 und 1.8: AK 1.2.7
(Inputdaten Verkehrsmodelle, 1.2.6, 1.8.4 – Modell-AK PV und GV)
Ausbildung zum Mediator bei Mediatio, Heidelberg
Kurzportrait RegioConsult
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Unternehmen:Coroplast GmbH & Co KG, Wuppertal
EvoBus GmbH, Stuttgart
(Tochter der Daimler AG)
Gebhardt Holz-Zentrum GmbH, Cham
Holzammer Kunststofftechnik, Neumarkt
Möbel Kraft AG, Bad Segeberg
RECURA Kliniken GmbH, Beelitz
Scheld Bau GmbH, Biedenkopf
Auftraggeber sind außerdem Privatpersonen, Landwirte, Bürgerinitiativen und Umweltschutzvereine.
Öffentliche Auftraggeber: Landeshauptstadt München
Landkreis Freising
Landkreis Groß-Gerau
Stadt Essen
Stadt Hockenheim
Stadt Kaarst
Stadt Marburg
Stadt Meerbusch
Stadt Mörfelden-Walldorf
Stadt Meersburg
Stadt Ratingen
Stadt Tönisvorst
Gemeinde Altfraunhofen
Gemeinde Kaufungen
Referenzen (Auswahl)
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Gliederung
Bundesverkehrswegeplanung (Hintergrundinformationen)
Einstufung im Bedarfsplan 2004 und im BVWP 2015
Projektdaten
Verkehrsbelastungen im Bezugs- und Planfall
Grundlagen der Nutzenermittlung
Betroffenheit von Flächen
Raumordnerische und städtebauliche Bewertung
Fazit
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) im Überblick
Quelle: BVWP-Gesamtbericht, 2016, S. 7
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Entstehung des BVWP 2015
Quelle: BVWP-Gesamtbericht, 2016, S. 9
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Nutzen- und Kostenkomponentender Bewertungsmethodik
Quelle: BMVI (3/2016): Bundesverkehrswegeplan 2030, Entwurf, S. 59, Tab. 18
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Bedarfsplan 2004
Quelle: Fernstraßenausbaugesetz von 2004
Die Umfahrung Bad Iburg war eingestuft als
„Weiterer Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag“
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Bundesverkehrswegeplan 2015
Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B51-G50-NI/B51-G50-NI.html
Einstufung jetzt:
„Vordringlicher Bedarf“
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Projektdatenblatt
Projektnummer B51-G50-NI
Bundesland Niedersachsen
Straße B 51
Verbindungsfunktionsstufe 0/1 Nein
Anzahl der Teilprojekte 0
Länge 7,0 km
Bautyp(en), Bauziel(e) 2-streifiger Neubau
Planungsstände1) ohne Planungsbeginn seit 30.09.2013
Künftige mittlere Verkehrsbelastung
im Bezugsfall 2030 0 Kfz/24h
im Planfall 2030 13.000 Kfz/24h
Dringlichkeitseinstufung Vordringlicher Bedarf (VB)
Gesamtprojektkosten(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten(Bruttokosten ohne Planungskosten, Preisstand 2014)
57,2 Mio. €
0 Mio. €Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B51-G50-NI/B51-G50-NI.html#h1_grunddaten
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Verkehrsbelastung 2030 im Bezugsfall
Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/karten/ivv/B51-G50-NI_VG_DTVw_Kfz.png
Maximale Belastung in der Ortsdurchfahrt: 16.000 Kfz/24h DTVw
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Verkehrsbelastung 2030 im Planfall
Maximale Belastung in der Ortsdurchfahrt: 6.000 Kfz/24h DTVw
Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/karten/ivv/B51-G50-NI_PL_DTVw_Kfz.png
Belastung auf derOrtsumgehung: 10.000 bis 16.000 Kfz/24h DTVw
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Nutzen der Ortsumfahrung
Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B51-G50-NI/B51-G50-NI.html#h1_grunddaten, Hervorhebung in rot durch RegioConsult
Der Barwert des gesamten Nutzens der Ortsumfahrung wurde im Projektinformationssystem mit insgesamt 358,551 Mio. € angegeben.Dieser Nutzen ist außergewöhnlich hoch.
„Die Projektbegründung basiert auf dem Verfahren zur Bewertung von OD (UVO). Erhebungszeitraum der Daten: Verkehrszahlen: 2005, Unfalldaten: 2005-2007, Sonstiges: ab 1992. Im Bereich der bestehenden Ortsdurchfahrt BAD IBURG ergeben sich erhebliche Mängel. Der DTV liegt abschnittsweise bei etwa 19.400 Kfz/24h mit einem Lkw-Anteil von 7,1%. In einigen Abschnitten der Ortsdurchfahrt wurden sowohl auffällig viele Unfälle mit Personenschaden, als auch Unfälle beim Überschreiten der Fahrbahn festgestellt.“
Bereits aus der Projektbegründung geht hervor, dass die Projektbewertung auf völlig veralteten Grundlagen beruht und deshalb nicht belastbar sein kann. Schon 2007 wurde in einer Verkehrsuntersuchung festgestellt, dass die in der Projektbegründung angegebene Maximalbelastung nicht auftritt.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Verkehrsbelastung 2007
Quelle: Ingenieurplanung (2007):
Stadt Bad Iburg, Stadt Georgsmarienhütte,
Verkehrserhebung B 51, 2007, Anlage 2.3
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Wirkungen der Umbaumaßnahmen
Quelle: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/projekte/bundesstrassen/umbau-der-bundesstrae-51-in-bad-iburg-91952.html, SVZ 2015
Als Ergebnis der Straßenverkehrszählung 2015 werden für den Abschnitt der B 51 zwischen der L 98 (Bahnhofstraße in Bad Iburg) und der L 95 (Glückaufstraße in Georgsmarienhütte 14.700 Kfz/24h (DTV, LKW-Anteil 5,6 %) angegeben. Die in der Projektbegründung angegebene Verkehrsmenge von 19.400 Kfz/24h und der LKW-Anteil von 7,1 % sind also fehlerhafte Ausgangsgrößen.
Von besonderer Bedeutung für die Ermittlung der Nutzen der
Ortsumfahrung ist außerdem, dass sich die Situation durch den von 2011 bis 2017 in vier Bauabschnitten erfolgten Umbau der
Ortsdurchfahrt vollständig verändert hat.
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wurden u.a. zwei Kreisverkehre an den Kreuzungen der B 51 mit der L 96 und der
K 332 eingerichtet; Straßenquerschnitte verändert und außerdem
die Geh- und Radweganlagen deutlich verbessert.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Umbaumaßnahmen
Quelle: Eigene Aufnahme, Blick von der Straße Laeregge in Rtg. Norden
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Umbaumaßnahmen
Quelle: Eigene Aufnahme, Blick von der Jet-Tankstelle in Rtg. Süden
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Umbaumaßnahmen
Quelle: Eigene Aufnahme, von der B51Einfahrt in die Bischof-Benno-Strasse in Richtung Osten Geh und Radweg
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Umbaumaßnahmen
Quelle: Eigene Aufnahme, Kreisverkehr an der Hagener Straße
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Umbaumaßnahmen
Quelle: Eigene Aufnahme, von Bushaltestelle nördlich des KVP Blick in den Kreisverkehr an der B 51 Philipp-Sigismund-Allee
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Ergebnisse der Lärmkartierung 2012
Quelle:
http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/laermschutz/euumgebungslaerm/kartierungsergebnisse_2stuf
e_2012/gemeinden-a-c-106492.html, Ergebnisse für Bad Iburg
Auch die Ergebnisse der Lärmkartierung Stufe 2 nach denen in Bad Iburg 500
Personen von LDEN > 55 dB(A) bzw. von LNight > 50 db(A) betroffen waren,
widersprechen dem o.g. Zitat aus dem Prins. Von LDEN > 65 dB(A) bzw. von LNight
> 60 db(A) waren jeweils 100 Personen beeinträchtigt. Durch die
Umbaumaßnahmen wird die Zahl der Betroffenen weiter zurückgehen.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Grundlagen der Nutzenberechnung
Das bedeutet, dass die Berechnung der Nutzen auf Grundlagen beruht, die nicht zutreffen.
Dies war aufgrund der Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr bereits zum Zeitpunkt der Bewertung für den BVWP bekannt und hätte berücksichtigt werden müssen.
Es ist nicht einmal ansatzweise erklärbar, wie es bei den nach dem Umbau
gegebenen Verkehrsverhältnissen zu den hohen Gesamtnutzen kommen soll.
Dies lässt sich auch aus der maximal verlagerbaren Belastung des
Durchgangsverkehrs von 6.642 Kfz/24h erkennen, die im Jahr 2007 ermittelt
wurde. Damals waren 42,6 % der insgesamt 15.432 Kfz/24h Durchgangsverkehr.
Wie aus dem Vergleich der Angaben zur Verkehrsbelastung im Bezugsfall 2030
auf der B 51 nördlich der L 96 zu erkennen ist (16.000 Kfz/24h), soll die
innerörtliche Verkehrsbelastung im Planfall um 10.000 Kfz/24h von 16.000 Kfz/24h
auf 6.000 Kfz/24h abnehmen. Das würde bedeuten, dass sich die Verhältnisse
von Durchgangs- zu Quell-/Zielverkehr im Vergleich zu 2007 bis 2030 in etwa
umdrehen. Davon ist nicht auszugehen.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Grundlagen der Nutzenberechnung
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis wird durch das Verhältnis des Barwerts des
Nutzens und des Barwerts der bewertungsrelevanten Investitionskosten
bestimmt. Der Barwert des Nutzens wird mit 358,551 Mio. €, die Summe der
bewertungsrelevanten Investitionskosten mit 47,743 Mio. € angegeben. Im
Projektdossier wird daraus ein NKV von 7,5 errechnet.
Berücksichtigt man die Reisezeitgewinne <1min und auch die impliziten
Nutzen nicht, so verringert sich der Nutzen auf 339,423 Mio. €. Geht man
außerdem von realistischeren Investitionskosten in Höhe von 71,6 Mio. € aus,
so verringert sich das NKV auf 4,74.
Werden die Planungskosten ebenfalls berücksichtigt, reduziert sich das NKV
auf 4,24.
Aber auch dieses Nutzen-Kosten-Verhältnis ist aus den o.g. Gründen noch viel
zu hoch. Nur auf der Grundlage einer aktuellen Verkehrsuntersuchung, die dem Stand der Technik entspricht, ist eine belastbare Aussage zum Nutzen-Kosten-Verhältnis möglich.
Quelle: http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B51-G50-NI/B51-G50-NI.html#h1_nutzen,
Anmerkung: In der Zwischenzeit ist von noch höheren Investitionskosten auszugehen.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Betroffene geschützte Gebiete (1)
Quelle: Projektdossier B 51n
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Betroffene geschützte Gebiete (2)
Quelle: Projektdossier B 51n
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Betroffene Bereiche – Beispiel
Quelle: Eigene Aufnahme, Blick von der Bielefelder Straße östlich Glane in Trassenbereich nach Norden
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Betroffene Bereiche – Beispiel
Quelle: Eigene Aufnahme, Blick von Tegelheide in Richtung Osten zum Lerchensporn
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Betroffene Bereiche – Beispiel
Quelle: Eigene Aufnahme, Blick in den Trassenbereich westlich des Hofes nach Süden von Zufahrt zu Osnabrücker
Str. 146 nördlich von Bad Iburg östlich der B 51
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Berücksichtigung des Umweltrisikos im aktuellen BVWP
Quelle: BMVI (3/2016): Bundesverkehrswegeplan 2030, Entwurf, S. 8
Der Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2015 fällt hinter die Umweltrisikoeinschätzung des BVWP 2003 zurück. Dort war zusätzlich ein sehr hohes Umweltrisiko als Bewertungsstufe enthalten war.
Von diesem hohen Umwelt- und Naturschutzstandard rückt die BVWP 2015 wieder ab, was naturschutzfachlich ein erheblicher Rückschritt ist.
Da das zentrale Modul des BVWP 2015 die Nutzen-Kosten-Analyse ist, die den Investitionskosten eines Vorhabens alle in Geldeinheiten darstellbaren positiven und negativen Projektauswirkungen gegenüberstellt, wird das Nutzen-Kosten-Verhältnis aufgrund der unvollständigen Monetarisierung der Umweltkosten systematisch zu hoch ausgewiesen.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Alternativenprüfung
Die nach der SUP vorgeschriebene Alternativenprüfung
wurde nicht ausreichend durchgeführt, da nur eine Variante
ohne Tunnel als Alternative geprüft wurde.
Aufgrund der umfangreichen Umbaumaßnahmen an der bestehenden B 51 hätte auch die Null-Variante geprüft werden müssen.
§ 14g Abs. 1 UVPG sieht vor, dass in die SUP eine
Alternativenprüfung integriert wird, soweit vernünftige
Alternativen vorliegen. Diese können folgender Natur sein:
Konzept- oder System-Alternativen (grundsätzliche Optionen zur Realisierung bestimmter Planungsziele)
Standortalternativen
Verfahrensalternativen (andere technische Ausgestaltung)
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Modul B - Flächen
Quelle: Baulängen aus PRINS, *Angaben zum Flächenbedarf BMVI (3/2016): Umweltbericht zum
Bundesverkehrswegeplan, Tabelle 9, S. 39.
Projekt
Baulänge in m
Querschnitt: Annahmen bei Neubau
33,5m*Fläche in
Ausgleichs-bedarf
(3fach) m2
Flächenbedarfinsgesamt
in m2 Projektdossier
Flächenbedarf 7.000 203.848 611.543 815.390 261.000
Vergleicht man diese Berechnung mit den Flächenangaben des Umweltberichts
so ist tatsächlich mit einem wesentlich höheren Flächenbedarf zu rechnen.
Als Ergebnis der Flächenberechnung ist festzuhalten, dass durch die Trasse und
die Nebenanlagen 20,385 ha für die Trassen sowie 61,154 ha für Ausgleich
beansprucht werden, insgesamt also 81,539 ha. In der Tabelle wurde der reine
Flächenbedarf durch den Straßenbau und zusätzlich das Dreifache der Fläche für
Ausgleich und Ersatz berechnet, da ein hochwertiger Naturraum und ein FFH-
Gebiet betroffen sind.
Diese Berechnung zeigt, dass der Umweltbeitrag die tatsächliche
Flächeninanspruchnahme massiv unterschätzt und keine geeignete Grundlage
für die Beurteilung der Flächeninanspruchnahme ist.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Modul C - Raumordnung
Quelle: BMVI (3/2016): Bundesverkehrswegeplan 2030, Entwurf, S. 65, Abbildung 15
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Die raumordnerische Beurteilung wird vom BMVI im Projektdossier als „nicht bewertungsrelevant“ angesehen. Das bedeutet, dass das Modul keinen positiven Nutzenbeitrag für das Gesamtprojekt erbringt.
In der Raumwirksamkeitsanalyse wird die Verbindung als „sehr gut“bewertet.
Das bedeutet, dass der Bund im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung im Umfeld der B 51 keinen Handlungsbedarf sieht.
Quelle: BMVI und BBSR, Entwurf der BVWP-
Raumwirksamkeitsanalyse, 2014, S. 49
Modul C - Raumordnung
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Aufgrund nicht aktueller Kartengrundlagen wurden die durch die geplante Trassenführung entstehenden Wirkungen nicht richtig erfasst.
Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt wurde nicht berücksichtigt, sodass es dadurch zu einer Fehlbewertung gekommen ist (100 % Straßenraumeffekte durch Entlastung und Umgestaltungspotenziale auf 3.600m Länge).
Zu beachten ist, dass sich nach den Angaben im Prins durch die Ortsumfahrung keine Sanierungs- und Erschließungseffekte ergeben.
Auch dies zeigt, dass die Maßnahme im Rahmen einer Alternativenprüfung, die auch eine Null-Variante betrachtet, überprüft werden muss.
Die negativen städtebaulichen Wirkungen auf den Einzelhandel werden nicht berücksichtigt.
Modul D – Städtebauliche Bewertung
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Fazit
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis ist als nicht belastbar einzustufen, es
wurde aufgrund nicht zutreffender Angaben viel zu hoch ermittelt.
Die Umbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt wurden nicht berücksichtigt.
Aufgrund der Verkehrsprognose 2030 für den Bezugsfall und der in
Vorbereitung des BVWP 2015 erfolgten Raumwirksamkeitsanalyse ist kein Bedarf für den Ausbau der gesamten Strecke erkennbar. Dies
steht im klaren Widerspruch zur Ausweisung des Projekts B51 im BVWP
2015 im „Vordringlichen Bedarf“.
Die Alternativenprüfung nach der SUP ist nicht fachgerecht erfolgt. Zudem wurden nicht alle sinnvollen Alternativen angemessen betrachtet.
Die geplante Trasse führt zu einem gravierenden Eingriff in die Tier- und Pflanzenwelt dar. Sie durchquert FFH- und Naturschutzgebiete.
Durch die Ortsumfahrung kommt es nicht zu Sanierungs- und
Erschließungseffekten.
Negative Wirkungen auf den Einzelhandel sind zu erwarten.
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
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Mediator / Dipl.-Geogr. / SRL Wulf Hahn
RegioConsult.Verkehrs- und Umweltmanagement.
Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbRFachagentur für Stadt- und Verkehrsplanung,
Umwelt- und Landschaftsplanung
Am Weißenstein 735041 Marburg / 88045 Friedrichshafen
Tel. 06421-686900www. RegioConsult-Marburg.com
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Mittelaufteilung nach Ländern
Quelle: BMVI (3/2016): Bundesverkehrswegeplan 2030, Entwurf, S. 38, Tabelle 10
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Bedarfsplananteile der Länder 2015-2017
Quelle: BT-DS-Nr. 18/5989, 15.9.2015, S. 5
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Entwicklung der Zunahmevon Siedlungs- und Verkehrsfläche 1993-2012
Quelle: BVWP-Umweltbericht, 2016, S. 95
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Veränderung der täglichen Flächeninanspruchnahme
Quelle: BVWP-Umweltbericht, 2016, S. 97
RegioConsult – Informationsveranstaltung, 4.10.2017
Fazit im Umweltbericht
Die tägliche Flächeninanspruchnahme wird bis 2030 voraussichtlich auf
51 ha fallen. Der Anteil der Gebäude- und Freifläche soll auf 19 ha
abnehmen, ebenso soll die Erholungsfläche deutlich abnehmen und auf 15
ha sinken. In Bezug auf Verkehrsflächen wird dem gegenüber eine relativ
konstante Inanspruchnahme von etwa 17 ha täglich prognostiziert.
Fazit:
Das 30-ha-Ziel wird somit im Jahr 2020 ohne zusätzliche überproportionale
Anstrengungen kaum erreicht werden können. Daher verfolgt u.a. der Rat
für nachhaltige Entwicklung (RNE) das 30-ha-Ziel konsequent auf
verschiedenen Ebenen und betont die Notwendigkeit umfassender
integrierter Konzepte, um dieses Ziel zu erreichen.
Gefordert wird vom Rat unter anderem eine Fortentwicklung des BVWP
gemäß seiner Grundkonzeption mit dem Teilziel Flächeneinsparung bzw.
Priorisierung von Erhaltungsinvestitionen und Engpassbeseitigung.
Quelle: BVWP-Umweltbericht, 2016, S. 97