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Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 65 3. Erläuterung von Bestand und Planung 3.1 Grundsätzliche Ziele der Stadtentwicklung (Leitbild) 3.1.1 Modell der Stadtlandschaft Gotha hat sich in den 12 Jahrhunderten seines Bestehens zu einem kompakten Stadtorganismus entwickelt. Um den historischen Siedlungskern der Altstadt besteht ein fast geschlossener Ring gründerzeitlicher Wohngebiete. Kurze Wegebeziehungen in das Zentrum sind die Folge. Mit dem Industrialisierungsprozess vollzog sich auch in Gotha eine standörtliche Konzentration von Produktionsstätten in verkehrsgünstiger Lage, die zur Herausbildung von zwei größeren Industriegebieten in Eisenbahnnähe führte. Während speziell durch die Industriebetriebe im Süd-Westen der Stadt städtebauliche Konfliktsituationen zu angrenzenden Wohngebieten auftreten, zeichnet sich der Industriestandort im Nord-Osten durch seine verträgliche Lage und große Erweiterungsmöglichkeit aus. In der sozialistischen Ära entstanden ausgedehnte Plattenbau-Wohngebiete im Westen der Stadt. Unter dem großen wirtschaftlichen Druck der Nachwendezeit kam es in den 90iger Jahren zu größeren Bauflächenerweiterungen für gewerbliche Nutzung im Süden der Stadt. Dieser Standort ist Ergebnis einer fast ausschließlich auf den Straßenverkehr orientierten Wirtschaftsentwicklung in Europa. Die dominant von Schloss Friedenstein geprägte Stadtsilhouette ist aus vielen Rich- tungen erlebbar. Eingebettet in eine urbane Struktur, in die die Landschaftsräume vom Seeberg und Krahnberg hineindrängen, stellt dieses äußere Erscheinungsbild eine besonders erhaltenswerte Situation dar. Stadtgrün und zusammenhängende stadtnahe Waldgebiete haben nicht nur gestalterische, sondern auch besondere stadtklimatische Bedeutung. In einer Stadtklimauntersuchung aus dem Jahr 1997 wurde die Bedeutung einiger stadtnaher Kaltluftentstehungsgebiete für die Durchlüftung der Stadt nachgewiesen. Auch langfristig sollten diese Bereiche von Ver- bauung freigehalten werden. Von stadtklimatischer Bedeutung ist auch die Begrünung entlang des Fließgewässers Ratsrinne/Wilder Graben. Die derzeit noch vorhandenen Unterbrechungen dieses Grünzuges sollten durch gezielte Rückbaumaßnahmen und Flächenentsiegelungen geschlossen werden. Eine anzustrebende Vernetzung bestehender Grünbereiche ist bereits ein erklärtes Ziel aus dem Landschaftsplan für das Gothaer Stadtgebiet. In der nachfolgenden Skizze wurden die wichtigsten zu entwickelnden Grünachsen dargestellt. Dabei geht es speziell bei der Achse Seeberg - Schlosspark - Krahnberg nicht um das "Freiräumen von jeglicher Bebauung", sondern die Entwicklung möglichst vieler kleiner Grünbereiche als Trittsteine einer ökologischen Vernetzung.

3. Erläuterung von Bestand und Planung 3.1 Grundsätzliche ... · Eingebettet in eine urbane Struktur, in die die Landschaftsräume vom Seeberg und Krahnberg hineindrängen, stellt

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Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 65

3. Erläuterung von Bestand und Planung 3.1 Grundsätzliche Ziele der Stadtentwicklung (Leitbild) 3.1.1 Modell der Stadtlandschaft Gotha hat sich in den 12 Jahrhunderten seines Bestehens zu einem kompakten Stadtorganismus entwickelt. Um den historischen Siedlungskern der Altstadt besteht ein fast geschlossener Ring gründerzeitlicher Wohngebiete. Kurze Wegebeziehungen in das Zentrum sind die Folge. Mit dem Industrialisierungsprozess vollzog sich auch in Gotha eine standörtliche Konzentration von Produktionsstätten in verkehrsgünstiger Lage, die zur Herausbildung von zwei größeren Industriegebieten in Eisenbahnnähe führte. Während speziell durch die Industriebetriebe im Süd-Westen der Stadt städtebauliche Konfliktsituationen zu angrenzenden Wohngebieten auftreten, zeichnet sich der Industriestandort im Nord-Osten durch seine verträgliche Lage und große Erweiterungsmöglichkeit aus. In der sozialistischen Ära entstanden ausgedehnte Plattenbau-Wohngebiete im Westen der Stadt. Unter dem großen wirtschaftlichen Druck der Nachwendezeit kam es in den 90iger Jahren zu größeren Bauflächenerweiterungen für gewerbliche Nutzung im Süden der Stadt. Dieser Standort ist Ergebnis einer fast ausschließlich auf den Straßenverkehr orientierten Wirtschaftsentwicklung in Europa. Die dominant von Schloss Friedenstein geprägte Stadtsilhouette ist aus vielen Rich- tungen erlebbar. Eingebettet in eine urbane Struktur, in die die Landschaftsräume vom Seeberg und Krahnberg hineindrängen, stellt dieses äußere Erscheinungsbild eine besonders erhaltenswerte Situation dar. Stadtgrün und zusammenhängende stadtnahe Waldgebiete haben nicht nur gestalterische, sondern auch besondere stadtklimatische Bedeutung. In einer Stadtklimauntersuchung aus dem Jahr 1997 wurde die Bedeutung einiger stadtnaher Kaltluftentstehungsgebiete für die Durchlüftung der Stadt nachgewiesen. Auch langfristig sollten diese Bereiche von Ver- bauung freigehalten werden. Von stadtklimatischer Bedeutung ist auch die Begrünung entlang des Fließgewässers Ratsrinne/Wilder Graben. Die derzeit noch vorhandenen Unterbrechungen dieses Grünzuges sollten durch gezielte Rückbaumaßnahmen und Flächenentsiegelungen geschlossen werden. Eine anzustrebende Vernetzung bestehender Grünbereiche ist bereits ein erklärtes Ziel aus dem Landschaftsplan für das Gothaer Stadtgebiet. In der nachfolgenden Skizze wurden die wichtigsten zu entwickelnden Grünachsen dargestellt. Dabei geht es speziell bei der Achse Seeberg - Schlosspark - Krahnberg nicht um das "Freiräumen von jeglicher Bebauung", sondern die Entwicklung möglichst vieler kleiner Grünbereiche als Trittsteine einer ökologischen Vernetzung.

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3.1.2 Ziele der Stadtentwicklung

Die Diskussion zur Entwicklung der Stadt Gotha ist ein demokratischer Prozess, der 1990 mit dem 1. Entwurf zum Flächennutzungsplan nach der Wende eröffnet wurde. Die folgenden Thesen sind seither Leitgedanken der städtebaulichen Entwicklung: - Die landschaftlichen Gegebenheiten der Stadt Gotha werden bestimmt durch die Grün- zonen des Krahn- und des Seeberges, die bis weit in das Stadtgebiet hineinreichen so- wie den zentralen Schlosspark. Diese günstige Ausgangssituation sollte genutzt werden, um im Sinne einer ökolo- gischen Stadterneuerung ein System durchgehender Grünzonen als Verbindung dieser Bereiche zu entwickeln. Durch eine rückläufige Entwicklung der Gewerbeflächen im Heutal ist es möglich, auch diesen Grünzug an dieses System anzubinden und damit die landschaftliche Verbindung zu Naherholungsbereichen im Norden der Stadt herzustellen. - Eingebettet in dieses Grünsystem verfügt die Stadt Gotha über ein großes Potential hoch- wertiger Wohnungsbaustandorte. Nachverdichtungen innerhalb des bebauten Stadtge- bietes sowie Nachnutzungen von Gewerbebrachen sollten bei der Entwicklung gegenüber extensiven Erweiterungen bevorzugt werden. - Ein Bogen aus Wohngebieten umfasst vom Westen über Norden nach Osten die Innenstadt. Ausläufer dieses Bogens führen im Westen nach Sundhausen und im Osten nach Siebleben. Es bildet sich so ein langgestrecktes Band aus Wohnbereichen. Die bandartige Entwicklung stellt eine gute Voraussetzung für ein linienhaftes ÖPNV-System dar. Ein Schwerpunkt neuer Wohnbauflächen liegt im Norden der Stadt und kann als Abrun- dung des Stadtgrundrisses betrachtet werden. Die Entwicklung dieses Bereiches sollte jedoch nur in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bedarf erfolgen. - Zur Aufwertung der westlichen Wohngebiete ist das Gelände bis zur Freundwarte und zum Krahnberg behutsam für Zwecke der Freizeitgestaltung, des Sportes und der Erholung zu entwickeln. Dabei sollte die Landschaftsgestaltung an erster Stelle stehen und weitere Gartenanlagen oder gar massive Bebauungen ausgeschlossen werden. Die Aufgabe der nördlich des Berggartenweges gelegenen Gartenanlage sollte hierbei langfristiges Ziel sein. - Die Gewerbeflächen sind weitestgehend im Osten der Stadt konzentriert. Dort bestehen auch gute Erweiterungsmöglichkeiten. Neue Gewerbegebiete entstanden in den letzten Jahren in verkehrsgünstiger Lage zur Autobahn an der B 247 im Süden der Stadt und belasten damit kaum das innerstädtische Verkehrsnetz. - Zur Entwicklung des Verkehrsnetzes der Stadt Gotha liegt ein Zielkonzept vor, dessen Aus- sagen zu Straßenneuplanungen im Flächennutzungsplan dargestellt sind. Es muss jedoch Aufgabe der Bauleitplanung sein, die Stadtentwicklung unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsvermeidung zu betreiben. Der Ausbildung von Nebenzentren für die Versorgung der Bewohner im Westteil und Ostteil der Stadt wird deshalb besondere Bedeutung beige- messen. Damit wird das Hauptzentrum Altstadt entlastet.

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Im April 1997 führte die Stadtverwaltung Gotha eine „Ideenkonferenz zur Stadt-Entwicklung“ durch. Interne Akteure (Politiker und Fachleute aus den Ämtern) und externe Berater unterschiedlicher Fachrichtungen diskutierten an diesen 2 Tagen über die Ziele der weiteren Stadtentwicklung. Wurden viele Themen und Ziele in der Ideenkonferenz nur angesprochen und nicht abschließend ausformuliert, so findet sich dieses Gedankengut letztlich präzisiert in der ebenfalls 1997 erarbeiteten „Lokalen Agenda 21 der Residenzstadt Gotha“ wieder. Die damit vom Stadtrat (Beschluss-Nr. 1187/97) beschlossenen Ziele für eine nachhaltige Stadtentwicklung bilden wesentliche Vorgaben für die im Flächennutzungs- plan dargestellte räumlich-funktionale Entwicklung der Stadt Gotha. Im Folgenden werden die für den Flächennutzungsplan wichtigsten Ziele, gegliedert nach Handlungsfeldern, dargestellt: Stadtentwicklung • Reduzierung der im letzten Entwurf des FNP dargestellten extensiven Wohnbauflächen zu Gunsten von Grünflächen • keine weiteren Ausweisungen von extensiven Bauflächen (Innenentwicklung!) • Einarbeitung der Ergebnisse des klimatologischen Gutachtens für das Stadtgebiet · Freihaltung von Frischluftschneisen · Erhaltung von Frischluftentstehungsgebieten • Darstellung der Freiraumentwicklung im Innenbereich (Ziel: Freiflächenschaffung im besiedelten Bereich, qualitative Aufwertung von Freiflächen für ökologische Vernetzung, Klima und Erholung) • Sicherung einer angemessenen Dichte im Zusammenhang von Stadtumbau, Stadt- erneuerung, Wiedernutzung von Brachflächen und Stadtrückbau • Vorbereitung ehemaliger Gewerbeflächen (Gotha-Ost, Leinastraße) für neue Nutzung • kleinräumige Mischung der zentralen städtischen Funktionen (Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Bilden, Kommunizieren, Alltagskultur und Erholen) zur Stabilisierung des „Systems Stadt“ und zur Verkehrsminderung • dezentrale Konzentration von Einrichtungen im städtischen Zusammenhang (Stärkung von Innenstädten und Stadtteilzentren) • Erhalt der eigenständigen städtebaulichen Struktur der Ortsteile.

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Bauen und Wohnen

• Förderung der Innenentwicklung, weitere Reduzierung extensiver Wohnungsbau- standorte und der damit verbundenen Flächenversiegelungen

• Prüfung bei geplanten Neubauten, ob ein vorhandenes Gebäude - auch wenn es Denkmal ist - für die vorgesehene Funktion genutzt werden kann

• Ausgewogenes Verhältnis von notwendiger Dichte und auch ausreichendem Freiraum zur Begrünung anstreben

• Umgestaltung und Aufwertung der Wohngebiete Gotha-West

• wohnungsnahe Versorgung stabilisieren, um zusätzlichen Verkehr zu vermeiden

• Förderung ökologischer, ressourcensparender Bauweisen (z. B. Regenwassernutzung, Solaranlagen, Dachbegrünung)

• ökologisch sinnvolle Wärmedämmung sollte in Abwägung mit den Belangen des Denk- malschutzes und der Ortsbildpflege erfolgen

• Bewahrung wesentlicher Merkmale des äußeren und inneren Erscheinungsbildes der Stadt Gotha Gewerbeflächen - Arbeitsmarkt

• Intensive Nutzung vorhandener Gewerbeflächen

• Neustrukturierung der bestehenden Gewerbeflächen in Gotha-Ost und Gotha-Süd (Leinastraße)

• Stärkung bestehender und aktive Akquisition zur Ansiedlung neuer Unternehmen

• Beachtung der Standortverträglichkeit bei Neuansiedlungen (Bauhöhe, Emissionen, Flächenverbrauch usw.)

• Erreichung einer möglichst hohen Arbeitsplatzdichte im städtischen Gewerbegebiet

• Nicht der Verkauf von Flächen soll das Ziel sein, sondern die Schaffung möglichst vieler Arbeitsplätze auf diesen Flächen. Auch an Gewerbegebiete müssen ökologisch sinnvolle Mindestanforderungen zur Begrünung und Flächenversiegelung gestellt werden. Verkehr/Lärm

• Schrittweiser Bau der geplanten äußeren Stadttangenten; z. B. Süd-West-Tangente, Orts- umgehung Sundhausen; Ortsumgehung B7/Siebleben; Tallage B 247

• Ausbau und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrsnetzes (ÖPNV-Netz) als Beitrag zur Verkehrsreduzierung und Lärmminderung

• Ausbau des Straßenbahnnetzes

• Verkehrsberuhigung in Wohngebieten durch Schaffung von Tempo-30-Zonen

• Ausweisung zusammenhängender Radwegebeziehungen

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Natur und Landschaft/Stadtklima

• Entsprechende städtebauliche Rahmenbedingungen müssen vorgegeben werden, damit sich die Grünplanung an den Bedürfnissen einer gesunden bevölkerungsfreundlichen Stadtentwicklung orientieren kann. Mit einem aussagekräftigen Flächennutzungsplan und entsprechenden B-Plänen werden Ausgangssituationen geschaffen, die den ökonomischen Aufwand und die ökologische Qualität des öffentlichen Grüns ursächlich festschreiben. Bedarfsgerechtes Stadtgrün setzt grundsätzlich die Gleichberechtigung des städtischen Freiraumes gegenüber anderen Nutzungsmöglichkeiten voraus. Grünflächen sind auf Generationen angelegte Investitionsgüter.

• Die Durchführung einer Analyse der qualitativen Ausstattung der Grünflächen und deren sinnvolle Weiterentwicklung ist Grundlage für den zukünftigen Handlungsbedarf. Der Er- halt innerstädtischen Grüns muss an erster Stelle stehen. Besonders zu berücksichtigen ist die Schaffung naturbezogener Erlebnisräume für Kinder und Jugendliche.

• Innerstädtische Grünelemente bzw. -züge müssen sinnvoll an den Außenbereich an- schließen, besonders den Stadträndern. Deren Erhalt und Entwicklung ist besondere Auf- merksamkeit zu widmen.

• Das Stadtklima beeinflussende Faktoren müssen in einem Katalog zusammengestellt werden und für stadtplanerische Entscheidungen ausschlaggebend sein. Erfordernisse wie Luftfeuchteausgleich, Staub- und Schadstoffbindung, Windschutz, Lärmschutz, Wärme- ausgleich, innere Gliederung verlangen hohe Funktionsleistungen von Grünflächen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Gotha stellt in Verbindung mit dem Landschaftsplan das entscheidende Instrument zum behutsamen Umgang mit unserem wertvollsten Besitz, der Natur und Landschaft dar. Auch der beste Grünordnungsplan vermag nicht die Wunden zu heilen, die dem Naturraum durch eine Bebauung zugefügt werden. Aus diesem Grund orientieren wir auf eine gesunde Stadtentwicklung von innen heraus durch Überplanung nicht- oder untergenutzter Flächen. Extensive Flächenausweisungen begründen sich aus wirtschaftlicher Notsituation (Gewerbegebiet Süd) oder stellen Abrundungen dar (Wohngebiet Nord). Die im Landes- entwicklungsplan, im Regionalen Raumordnungsplan Teil A und Teil B und in der Kreisentwicklungskonzeption formulierten Ziele werden hier nicht nochmals benannt. Sie bilden in jedem Fall das Fundament dieses Planentwurfes.

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3.1.3 Leitbild der Residenzstadt Gotha

Schon der im Zusammenhang mit der Imageprofilierung der Stadt Gotha zu Beginn der 90iger Jahre entwickelte Begriff "Residenzstadt Gotha" suggeriert das verpflichtende Bekenntnis der Stadt zu ihrer nicht unbedeutenden Geschichte aber auch ihren hohen An- spruch an heutige und zukünftige Wohn- und Lebensqualität in dieser Stadt. Im Zuge der Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes 2002 wurde das verbale Leitbild "RESIDENZSTADT GOTHA - LEBEN ZWISCHEN GRÜN UND KULTUR" geprägt und somit das Image und die Identität der Stadt zum Ausdruck gebracht, was im Rahmen der entwickelten Leitlinie des Stadtmarketings wie folgt ausformuliert wird: "Gotha versteht sich als ein kultureller Mittelpunkt Thüringens, als lebenswerter Wohnort mit historischem Flair und als zukunftsorientierter Wirtschaftsstandort. Gotha baut Brücken zwischen moderner Technologie, traditionellem Handwerk, Kultur, Natur und Stadterlebnis." Die Stadtplanung greift diese Leitgedanken auf und formuliert die zentralen Ziele bei der Entwicklung der Stadtstruktur zusammengefasst im folgenden gesamtstädtischen Leitbild. Eine ausführliche Darstellung des Leitbildes befindet sich im Stadtentwicklungskonzept 2002, das Grundlage für die vorliegende Überarbeitung des Flächennutzungsplanes ist.

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3.2 Flächenpotential – Bilanz der Flächennutzung Lt. Angaben des Katasteramtes Gotha umfassen die Gemarkungen Gotha - Sundhausen - Uelleben - Boilstädt (= Stadtgebiet Gotha) 6952 ha = 69 Km². Diese Flächen gliedern sich wie folgt auf: Art der Nutzung ha % Wohnbauflächen 548 7,88

Gewerbliche Bauflächen 363 5,22 Gemischte Bauflächen 227 3,27 Sonderbauflächen 90 1,29 Gemeinbedarfsflächen 59 0,85 Flächen für Versorgungsanlagen 10 0,14 Verkehrsflächen 138 1,99

Von der Darstellung ausge- nommene Bereiche 7 0,10 Grünflächen 980 14,10 Wasserflächen 36 0,52 Landwirtschaftsflächen 3696 53,16 Waldflächen 798 11,48

� � � � � � � 100,00 %

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 75

3.3 Wohnbauflächen 3.3.1 Wohnungsbestand (Grundlage Statistikstelle der Stadt Gotha) Nach Fortschreibung der Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungszählung 1995 ergibt sich ein Wohnungsbestand per 31.12.02 von 28.413 Wohneinheiten. Davon sind:

Die Wohneinheiten sind in Besitz der Kommune, diverser Wohnungsbaugesellschaften und in Privatbesitz. Von diesem Bestand befinden sich im:

Die Gesamtzahl der 28.413 WE verteilt sich auf 7450 Gebäude. 8712 dieser Wohnein- heiten, das entspricht 30% des Wohnungsbestandes der Stadt Gotha, sind Plattenbauten,

Anzahl

1- Raum- WE 24552- Raum- WE 79663- Raum- WE 10.5474- Raum- WE u.m. 7445

Gesamt 28413

9%

28%

37%

26%

1- Raum- WE 2- Raum- WE

3- Raum- WE 4- Raum- WE u.m.

Anzahl in Prozent

kommunalen Eigentum (Stadt und BGG) 4897 17,24genossenschaftlichen Eigentum 3868 13,61Privateigentum 19.648 69,15

Gesamt 28.413 100

17%

14%

69%

kommunalesEigentum (Stadt undBGG)

genossenschaftlichesEigentum

Privateigentum

Abb.1 Verteilung der Wohnungsgrößen auf die Gesamtwohnungszahl

Abb. 2: Besitzverhältnisse

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 76

die zwischen 1970 und 1991 entstanden.

Der Gebäudebestand gliedert sich nach seiner Baustruktur wie folgt auf:

Von den insgesamt 7450 Gebäuden sind 55% Ein- und Zwei- Familien- Häuser. Das entspricht knapp 20% des Wohnungsbestandes. Allein 16% der Wohnungen, also 4540 WE, stehen leer. Daraus ergibt sich für den Gesamtstandort Gotha eine Belegungs- dichte der vorhandenen Wohnungen von 2,08 EW/ WE.

Anzahl der Gebäude in Prozent

1- Fam.- Häuser 2990 40,1

2- Fam.- Häuser 1144 15,3

3- Fam.- Häuser 784 10,5

4- Fam.- Häuser 555 7,4

5- Fam.- Häuser 175 2,4

6- Fam.- Häuser 387 5,2

7- Fam.- Häuser 113 1,5

8- Fam.- Häuser 378 5,1

9- Fam.- Häuser 67 1

10- Fam.- Häuser 857 11,5

Gesamt 7450 100

Anzahl der Gebäude

in Prozent

Bj. bis 1900 1812 24,43

Bj.1901 bis 1948 2862 38,58

Bj.1949 bis 1981 1137 15,33

Bj.1982 bis 1990 457 6,16

ab Bj. 1991 1182 15,5

Gesamt 7450 100

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Zwischenzeitlich hat sich die Anzahl der Wohnungen (durch weiteren Zugang von Einfamilienhäusern und Abriss gem. Stadtentwicklungskonzept) wie folgt weiter entwickelt. 31.12.2003 28.752 WE 31.12.2004 28.627 WE 3.3.2 Wohnbauflächen - Bestand Als Wohnbauflächen sollen alle traditionellen Wohngebiete, die sich um den histo- rischen Altstadtbereich (Vorrang Wohnen) entwickelt haben, erhalten bleiben. Dazu gehören die vor 1945 entstandenen

- durchmischten Gründerzeitgebiete im Osten, Norden und Westen der Stadt (Oststraße/ Kindleber Straße, Seebergstraße, Schützenallee/Seebachstraße, Waltershäuser Straße, Helenenstraße/Schöne Allee, Reinhardsbrunner Straße/Schäferstraße/18.-März-Straße)

- die Wohngebiete, die in den 20er und 30er Jahren des 20. Jahrhunderts zumeist als genossenschaftliche Wohnsiedlungen aber auch als Villenviertel entstanden sind (Goldbacher Siedlung, Schmaler Rain, Pfullendorfer Straße, Leinefelder Straße, Gam- städter Weg/Tüttleber Weg, Lindenhügel, Bereich Maybachstraße, Feldstraße/ Schlüterstraße, Jägerstraße, Lessingstraße/Tabarzer Straße, Uthmannstraße/Hölderlin- straße, Prießnitzstraße, Pestalozzistraße). Mit dem Instrumentarium der Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB soll die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart dieser genannten Gebiete und der angesiedelten Funktionen (besonderes Wohnen und nicht störendes Gewerbe) geschützt werden. Die nach 1945 entstandenen Wohngebiete mit mehrgeschossigen Wohnblöcken, Block und Plattenbauten:

- Gotha-West-von-Zach-Straße/Eschleber Straße/Creutzburgstraße/Humboldtstraße, Brunnenstraße/Romillystraße, Schumannstraße/Kantstraße

- Enckestraße/Straße der Einheit

- Brieglebstraße

- Bertha-von-Suttner-Platz/Gartenstraße, Moßlerstraße (Schwerpunkt des Rückbaus)

- Clara-Zetkin-Straße

- Karl-Liebknecht-Straße/Kohlstockstraße/Kindleber Straße

- Blumenbachstraße/Nonnenberg wurden und werden gem. Stadtentwicklungskonzept in Teilbereichen rückgebaut, auch mit der Zielstellung die Wohnqualität zu erhöhen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 78

Wohngebiete, die im Zuge des „Eigenheimbauprogrmmes“ von 1960 - 1989 entstanden sind wie Sundhausen - Tulpenweg Steinkreuz/Königsbrunnen Salzmannstr., Kirschwiese, Weinbergweg/Weimarer Straße

werden durch gleiche Wohnformen ergänzt. Wohngebiete, die seit 1993 auf der Grundlage verbindlicher Bauleitplanungen (B-Plan) entstehen, bzw. entstanden sind: Genehmigte verbindliche Bauleitpläne - WOHNEN - seit 1990 Nr. Name erschlossen erschlossen nicht genehmigt u. bebaut nicht bebaut erschlossen ha ha ha

___________________________________________________________________________

15 Am Wiegwasser 6,0 0,5 - 10/93

25 Hinter dem Weinbergweg 3,0 - - 11/00

27 Alte Münze 0,6 - - 12/98

29 Hoher Sand 0,03 0,17 - 08/95

43 nördl. Eisenacher Str. 3,7 0,8 - 08/96

46 Über dem Teichdamm 5,0 0,4 - 02/95

- Das Stadtfeld 10,5 - - 08/93

52.1 In der Güldenen Aue 1,0 1,5 1,5 09/97

54 W.-Umbreit-Str. 5,2 - - 08/94

- V+E W.-Umbr.-Str. 3,0 - - 12/96

22.1 östl.d.Goldbacher Str. 3,7 0,8 - 04/96

62 Riedweg - - 0,5 08/02

60 Bahnweg 0,35 - - 02/01

57 Reinhardsbrunner Str. 0,40 2,3 - 04/03

69 Alte Gärtnerei Siebleben 0,8 0,5 - 12/03

_____________________________________________________________________________

43,28 6,97 2,0

Für das Gebiet Riedweg liegt ein gültiger Erschließungsvertrag vor, so dass die Bebauung bei Bedarf beginnen kann.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 79

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 80

3.3.3 Wohnungsbedarf – Prognose Auszug aus dem Stadtentwicklungskonzept: Neben der prognostizierbaren Einwohnerzahl bildet die Ermittlung der Zahl der Haushalte

die wesentliche Größe zur Einschätzung des zukünftigen Wohnungsbedarfes der Stadt.

Entwicklung Haushalte zum Basisjahr 1996 Parallel zur negativen Bevölkerungsentwicklung hat auch die Anzahl der Haushalte ausge- hend vom Basisjahr 1996 zum Jahr 2001 in Gotha wesentlich stärker abgenommen, als die Haushaltszahlen des Landes und des Landkreises Gotha, welche sogar positive Entwicklungen genommen haben. Im Jahr 2000 hatte die Stadt 21.511 Haushalte mit Hauptwohnsitz. Für die zukünftige Haushaltsentwicklung der Stadt sagt das Landesamt für Statistik bis 2010 nahezu eine Stagnation der Haushalte mit einer Abnahme von weniger als 1 % voraus.

Vergleich der Prognose Entwicklung Haushalte zum Basisjahr 2000

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 81

Erst ab 2010 wird eine weitere Abnahme der Haushalte um -1,6 % bis 2015 und um weitere - 1,5 % auf letztlich ca. 20.700 Haushalte stattfinden. Gleichzeitig verläuft die Haushaltsent- wicklung im Landkreis Gotha jedoch positiv. Es wird von einem kontinuierlichen Anstieg ausgegangen. Berechnet zum Basisjahr 2000 wird demnach die Anzahl der Haushalte bis 2020 um 6,26 % zunehmen. Prognostizierter Wohnungsbedarf

Prognose Zahl der Haushalte und Wohnungsbedarf Ausgehend von 47.686 Einwohnern im Jahr 2000 und einer bestehenden Haushaltszahl von 21.511 in der Stadt Gotha im Jahr 2000 ist eine durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,22 Personen errechenbar. Daneben besteht eine zusätzliche Nachfrage nach Wohnungen durch Einwohner mit Nebenwohnsitz in der Stadt (ca. 2.700 Personen - z. B. Internatsbewohner) mit einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von 1,2 Personen. In der Addition der Haushalte mit Haupt- und Nebenwohnsitzen ergibt sich der Wohnungsbedarf für das Jahr 2000 von 23.761 Wohnungen. Legt man die prognostizierten Werte der Einwohner, Haushalte mit kleiner werdenden Haus- haltsgrößen und die konstant angenommene Anzahl von Nebenwohnsitzen zu Grunde, so er- gibt die Rechnung die sinkende Anzahl benötigten Wohnraums in der Stadt. Im Jahr 2010 werden noch etwa 23.614 Wohnungen benötigt (- 147 WE zum Jahr 2000) und im Jahr 2020 lediglich 22.958 Wohnungen (- 800 WE zum Jahr 2000). In besonderem Maße ist die fortschreitende Verkleinerung der Haushaltsgrößen (von 2,22 Ein- wohner je Wohnung im Jahr 2000 auf 2,0 bis 1,95 Einwohner je Wohnung im Jahr 2020) eine wichtige Veränderung, die eine erhöhte Nachfrage nach kleineren Wohnungen in der Stadt zur Folge haben wird.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 82

Während das Thüringer Landesamt für Statistik zwischen den Jahren 2000 und 2020 einen erheblichen Rückgang der 3- bis 4-Personen-Haushalte prognostiziert, wird die Zahl der 1 bis 2-Personen-Haushalte weiter ansteigen. Eine weitere Veränderung in der Wohnungsnachfrage stellt der Anspruch nach individuelleren (kein monotoner Geschosswohnungsbau) und besonderen Wohnformen (z. B. altengerechtes Wohnen) dar. Bereits heute wird von den Eigentümern eine schwierige Vermarktung der Wohnungen ab 3. bis 4. Obergeschoss ohne Aufzug, aber auch der Erdgeschosswohnungen (mangelndes Si- cherheitsgefühl) signalisiert. Entwicklung des Wohnungsmarktes Die Ermittlung des aktuellen Wohnungsleerstandes der Stadt Gotha ist insofern schwierig, als der durch die Gebäude- und Wohnraumzählung von 1995 festgestellte Leerstand in den Folgejahren für die Stadt nicht fortgeschrieben wurde. Bereits im Jahr 1995 wurden 2.279 leerstehende Wohnungen festgestellt. Dies entsprach 8,95 % des Wohnungsbestandes.

Prognose Zahl der Wohnungen und Leerstand Im Jahr 2000 wurden 28.218 Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnungen) im Bestand ermit- telt. Der über die Anzahl der Haushalte ermittelte Wert liegt bei jedoch nur 23.761 benötigten Wohnungen im Jahr 2000. Es ist damit von einem (errechneten) Wohnungsleerstand von ca. 4.457 Wohnungen für das Jahr 2000 auszugehen. Dies entspricht ca. 15,8 % des Wohnungs- bestandes. Im Jahr 2001 hat sich die Anzahl der Wohnungen in der Stadt nochmals leicht (+ 160 WE) erhöht, so dass von einer Leerstandsquote von ca. 16 % aktuell ausgegangen werden muss. Zur genaueren Analyse wurden die größten Wohnungsunternehmen der Stadt hinsichtlich Ihres Wohnungsleerstandes befragt. Die Befragung ergab einen Leerstand von ca.19 %.

Auch wenn diese Unternehmen lediglich knapp 39 % des städtischen Wohnungsbestandes unterhalten, unterstützt das Ergebnis die angestellte Prognose.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 83

Bei einem weiteren leichten Anstieg der Wohnungszahl (insbesondere durch den Bau von Einfamilienhäusern) auf etwa 29.000 bis zum Jahr 2005 und dem ermittelten Wohnungsbedarf von 23.683 Wohnungen bei sinkender Haushaltszahl beläuft sich der zukünftige Leerstand

auf mindestens 5.000 Wohneinheiten oder rund 18 % des Wohnungsbestandes. Nur im günstigsten Fall kann dieser bis zum Jahr 2010 als konstant eingeschätzt werden, falls kein Eingriff in den Wohnungsmarkt vorgenommen wird. Bezug auf Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik: (Leider besteht zwischen EW-Zahlen, die von der Statistikstelle der Stadt Gotha geführt werden und den Zahlen des Thür. Landesamtes für Statistik eine Differenz von ca. 1000 EW) Das Thüringer Landesamt für Statistik prognostizierte (im Januar 2001) bis 2015 für Gotha einen Rückgang auf 44.337 Einwohner (21.030 Haushalte). In Anpassung an die tatsächliche Entwicklung korrigiert die 10. koordinierte Bevölkerungs- vorausberechnung (vom April 2005) und prognostiziert für Gotha 2015 = 43.285 EW, 2020 = 41.647 EW. Die Anzahl der 0 – 20 jährigen Einwohner sinkt um 24,6 %. Die Anzahl der über 60 jährigen Einwohner steigt um 60 %. Die Anzahl der gebärfähigen Frauen sinkt um 33,9 % (jeweils Differenz zu 2000). Ein Wohnungsbedarf ist folglich im Planungszeitraum des FNP für die Stadt Gotha rein theoretisch nicht vorhanden. Das 2002 erarbeitete Stadtentwicklungskonzept empfiehlt zur Stabilisierung des Woh- nungsmarktes den Rückbau von ~ 2.300 WE sowie die Umstrukturierung und nachfrage- orientierte Anpassung des Wohnungsangebotes. Der Rückbau wird zum größten Teil im Plattenbaugebiet Gotha-West stattfinden, so wird mit dem Rückbau des westlichen Quartiers (Eschleber Straße - An der Goth) eine Fläche von 4,3 ha beräumt werden, die bei Bedarf für individuellen Wohnungsbau (im Anschluss an das Gebiet "Am Wiegwasser") zur Verfügung stehen kann. Weitere geplante Rückbaumaßnahmen beseitigen vorhandene städtebauliche Missstände, dienen der Auflockerung und erhöhen die städtebauliche Qualität des Plattenbaugebietes Gotha - West. Bei weiter sinkender Einwohnerzahl hat sich die Anzahl der Wohnungen von 28.413 (per 31.12.2002) auf 28.857 Wohnungen (per 30.06.2004) erhöht, hauptsächlich durch den Zugang von Einfamilienhäusern. Der Eingriff in die Wohnsubstanz (Abriss gem. Stadt- entwicklungskonzept) zeigt bereits per 31.03.2005 mit dem Rückgang um 321 WE auf 28.536 WE seine Wirkung. 3.3.4 Wohnbauflächen Planung Gem. formuliertem Ziel des RROP Mittelthüringen soll der Wohnraumbedarf vorrangig durch Instandsetzung und Modernisierung der vorhandenen Wohnsubstanz bei gleichzeitiger Verbesserung des Wohnumfeldes gesichert werden. Ebenso muss ein nach Art, Größe und Ausstattung bedarfsgerechtes, differenziertes und viel- fältiges Angebot an Eigentums-, Miet- sowie Sozialwohnungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 84

In Gotha zeigt sich, dass der aktuelle und zukünftige Wohnungsbedarf durch bedarfsgerechte Sanierung im Bestand, verträglichen Rückbau gem. Stadtentwicklungskonzept (STEK) sowie durch Umnutzung brachgefallener Einzelstandorte überwiegend abgedeckt werden kann. Eine Ausweisung von Wohnbauflächen Planung auf extensiven Standorten wie im FNP-Ent- wurf 1993 bzw. 1999 wird es nun nicht mehr geben (Leitbild 1. Kompaktieren der Stadt). Die zentralörtliche Funktion der Stadt Gotha als Mittelzentrum mit Teilfunktion Oberzentrum (LEP 2004) lässt grundsätzlich eine über den Eigenbedarf der Stadt hinausgehende Siedlungsentwicklung zu. Begründet ist dies durch: - Erhaltung und Erhöhung der Attraktivität der Stadt Gotha als Mittelzentrum mit Teilf. OZ

- ansteigende Eigentumsquote an Wohnungen - speziell Einfamilienhäusern auch in den Städten

- wachsende Wohnfläche/EW und Ansteigen der Anzahl der Single-Haushalte (= Reduzierung der Haushaltsgröße) Besonders günstige Bedingungen den zunehmenden Bedarf an besonderen Wohnformen, an altersgerechten Wohnformen sowie Alten- und Pflegeheimplätzen einzuordnen, bieten sich im Bestand. In brachgefallenen Einzelstandorten (z. B. südl. der Parkstraße, Bahnhofsvorplatz, Rem- städter Weg/Breite Gasse, Emminghausstraße, Oststraße, ...) und nicht mehr für den ur- sprünglichen Zweck genutzten Gebäuden (z. B. Winterpalais, Prinzenpalais, altes Finanz- amt, Kasernengebäude,...) eröffnen sich in erschlossenen Wohn- oder Mischgebieten viel- fältige Möglichkeiten den entstehenden Bedarf zu decken und dabei gleichzeitig ein Stück Stadtreparatur auf den Weg zu bringen. Auch ein eventueller geringer Bedarf an Mehrfamilienhäusern kann in Bestandslücken abgedeckt werden. Die Wohnform, die weiterhin überwiegend nachgefragt sein wird, ist das Einfamilienhaus:

- Mit knapp 20 % ist der Anteil der Einfamilienhäuser im Wohnungsbestand der Stadt Gotha immer noch geringer als bei vergleichbaren Städten der alten Bundesländer.

- Der Trend bzw. Wunsch zum Einfamilienhaus wird sich auch ohne optimale Förder- bedingungen weiter fortsetzen.

- Eine verstärkte Nachfrage besteht derzeit nach altengerechten Wohnformen im Ein- familienhausbau (Bungalowstil – flaches Dach – ohne Keller, alles auf einer Ebene). Die Möglichkeit der Einordnung dieser Gebäudeform ist bei zukünftigen Planungen zu beachten.

- Ein attraktives, den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werdendes, vielfältiges Standortangebot von Einfamilienhaus-Gebieten ist wichtig, um die Entscheidung der Bauwilligen auf die Stadt Gotha zu lenken. Mit diesem bedarfsgerechten Angebot sollen die Attraktivität des Mittelzentrums mit Teilf. Oberzentrum erhöht und weitere Wanderungsverluste vermieden werden.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 85

Diese vielfältige Auswahlmöglichkeit an Standorten begründet zwangsläufig einen höheren Flächenbedarf. BEDARFSBERECHNUNG Zur Ermittlung des Bedarfs an Wohnbaufläche wurde zunächst die „Wohnungs- prognose 2015“ des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung herangezogen. Diese Prognose enthält verschiedene Szenarien zum jährlichen Bedarf an Wohnungsfertigstellungen in den einzelnen Raumordnungsregionen in Deutschland. Für die Region Mittelthüringen (Szenario D) liegt der jährliche Bedarf an Wohnungsfertig- stellungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern im Jahr 2000 bei 4,4 und im Jahr 2005 bei 3,2 Wohnungen je 1000 EW. Der Bedarf an Wohnungsfertigstellungen bei Mehrfamilienhäusern geht gegen 0. Für 2010 und 2015 sinken die Werte auf 1,9 bzw 1,1 Wohnungsfertigstellungen je 1000 EW, bei einer linearen Fortsetzung dieses Trends wären 2017 ( Planungszeitraum des FNP) 0,8 zu erwarten. Entsprechend der in den jeweiligen Jahren zu erwartenden Einwohnerzahl wäre aus dieser Prognose Folgendes abzuleiten: 2000 – 210 EFH (46.900 EW x 4,4 EFH/1000 EW) 2005 – 147 EFH 2010 - 85 EFH 2015 - 47 EFH 2017 - 33 EFH Die bisherigen Fertigstellungszahlen in der Stadt Gotha lagen immer weit unter 50 % dieser Prognosewerte: 1995-2003 durchschnittlich 80 EFH pro Jahr 2004: 34 EFH 2005: voraussichtlich 32 EFH Ausgehend hiervon werden die Prognosewerte des BBR entsprechend reduziert. Unter Berücksichtigung der bisherigen baulichen Entwicklung und der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Gotha werden für den Flächennutzungsplanzeitraum Durchschnittlich 30 EFH pro Jahr zu Grunde gelegt, dafür werden 24 ha Rohbauland benötigt. (30 EFH x 500 m²/EFH x 12 Jahre = 18 ha erschlossenes Bauland = 24 ha Rohbauland) Dieser Bedarf kann zu einem großen Teil. aus bereits erschlossenen und noch zu erschließenden Flächen in den bereits bestätigten Bebauungsplangebieten, aus dem Potential des Sanierungsge- bietes Innenstadt und in Baulücken abgedeckt werden.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 86

Um als Mittelzentrum ein vielfältiges und attraktives Flächenangebot bereitzuhalten, werden nachfolgende in Aufstellung befindliche Bebauungspläne weiter bearbeitet und als Wohnbaufläche Planung dargestellt. Lage Bezeichnung Größe

Grünfl. B-Plan Nr. 5 Freundstraße/Karl-Schwarz-Str. 1,5 ha

" B-Plan Nr. 68 Alte Stadtgärtnerei (Goldbacher Str.) 1,5 „

Grünfl. B-Plan Nr. Am Peter 2,4 „

NN B-Plan Nr. 52 Güldene Aue - Erweiterung 2,0 „

NN B-Plan Nr. 14 Am Wiegwasser – Erweiterung 4,3 „ (Rückbaufläche Gotha-West)

Grünfl. B-Plan Nr. 16 Dorfkern Uelleben 0,6 „

" B-Plan Nr. 70 Straßenbegleitende Bebauung Siedelhofstraße 0,7 „

Rohbauland ∑ 13,0 ha (- Grünfl./Grünfläche - NN/Nachnutzungsstandort) Diese im FNP-Entwurf als Wohnbaufläche Planung dargestellten Flächen dienen dazu, das Angebot an attraktiven Flächen für den individuellen Wohnungsbau zu befriedigen. Zusammenfassung Bestand und Planung im FNP

Im Gothaer Stadtgebiet gibt es derzeit

2,00 ha Rohbauland aus rechtskräftigen B-Plänen (siehe auch Tabelle S. 78, nicht erschlossen)

+ 13,00 ha Rohbauland aus in Aufstellung befindlichen B-Plänen ___________

15,00 ha Rohbauland abzüglich 25 % für Erschließung und öffentliches Grün verbleiben: 11,25 ha Bauland + 7,00 ha Bauland aus rechtskräftigen B-Plänen (erschlossen) ___________

18,25 ha Bauland für Wohnungsbau (WA) werden in diesem FNP angeboten Dem gegenüber steht der Bedarf an 18 ha Bauland für 1-Familienhausbebauung. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bedarf an Einfamilienhäusern aus dem Bestand an erschlossenen Bauflächen und den in Planung befindlichen gedeckt werden kann.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 87

Das Potential an Baulücken bzw. brachgefallenen Standorten kann nicht genau be- nannt werden, da es ständigen Änderungen unterworfen ist (es beträgt ca. 2 ha). Sowohl diese Baulücken, die Abrissflächen des Sanierungsgebietes (1,4 ha), als auch die Wohnbauflächenanteile aus gemischten Bauflächen stehen für die Deckung des Bedarfs zur Verfügung und werden als Reserve betrachtet.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 88

3.3.4.1 Beschreibung der Standorte: B-Plan Nr. 5 - Freundstraße/Karl-Schwarz-Straße: Das Gebiet liegt in Gotha-Nord (Stadtteil 5) im Inneren des Wohnquartiers Sonneborner Straße/Freundstraße/Goldbacher Straße/Karl-Schwarz-Straße und besteht aus den in die Tiefe gehenden Hausgärten der Mehrfamilienhausgrundstücke Goldbacher Straße und Sonneborner Straße. Die fußläufige Entfernung zur Innenstadt beträgt 8 min., die Straßenanbindung soll an die Karl-Schwarz-Straße oder/und Freundstraße erfolgen. An diesem Standort könnte in ruhiger innenstadtnaher Lage attraktives Wohnen im Grünen möglich werden. Der Geltungsbereich des 1993 aufgestellten B-Planes wurde zwischenzeitlich auf ∼ 1,5 ha Gesamtfläche reduziert, bisher vorgelegte Entwürfe (max. 18 Doppelhäuser 2gesch. = 36 WE) kamen nicht bis zum Auslegungsverfahren. B-Plan Nr. 68 - "Alte Stadtgärtnerei (15 EFH) Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt an der Goldbacher Straße, grenzt an die Bebauung Freundstraße und an Kleingartenanlagen. Es wird derzeit noch als Stützpunkt der Abt. Stadtgrün genutzt. Da die Verlagerung beschlossen ist, steht diese städtische Fläche zur Verfügung und bietet sich zur Aufbereitung als Wohnbauland an. Mit der Verlagerung des "Stützpunktes" wird auch ein Störfaktor in der Wohnbebauung Goldbacher Straße/ Freundstraße beseitigt. Der Standort würde gute Wohnbedingungen im Grünen in Zentrumsnähe bieten. Die Erschließung muss über eine Stichstraße an die Goldbacher Straße erfolgen. Planungsstand: Aufstellungsbeschluss 01/01 Konzept B-Plan Nr. "Am Peter" (ca. 30 Doppelhaushälften) Zwischen Kindleber Weg und Am Peter in Siebleben wurde um 1930 ein Kleinsied- lungsgebiet errichtet, wahrscheinlich aus finanziellen Gründen wurden damals mehr Grundstücke parzelliert und straßenseitig erschlossen als bebaut wurden. Teilweise sind diese (stadteigenen) Grundstücke nur als Garten- und Grabeland oder landwirtschaftlich genutzt. Es bietet sich förmlich an, diese bestehende und funktionierende Siedlungsstruktur zu er- gänzen. Im Entwurf des FNP 1999 wurden 5 ha Wohnbaufläche Planung "Am Peter" ange- boten. Wegen der unmittelbaren Nähe zu den landwirtschaftlichen Betrieben am Kindleber Weg (Ökohof Selz und Milchviehbetrieb Bergsma) wurden Bedenken zur Erweiterung der Wohnbauflächen erhoben. Darauf reagierend wurde die Wohnbaufläche Planung auf 2,5 ha reduziert (auf den nördlichen Bereich wird verzichtet). Im Bauleitplanverfahren ist zu untersuchen, welche Lärmschutzmaßnahmen zur B 7 erfor- derlich sind und welcher Abstand zum Milchviehbetrieb einzuhalten ist. Die Erschließung kann über das vorhandene Straßennetz erfolgen. Der B-Plan wird erst nach Fertigstellung des Abwasserleitungssystems und Anschluss der Ortslage Siebleben an die zentrale Kläranlage Gotha erarbeitet werden.

Planungsstand: FNP-Entwurf → Klarstellungssatzung für den östlichen Ortsrand des OT Siebleben vom März 1998

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 89

B-Plan Nr. „Am Wiegwasser“ – Erweiterung (4,3 ha) Entsprechend des 2002 erarbeiteten Stadtentwicklungskonzeptes sollen im Plattenbauge- biet Gotha-West 705 WE (westlichstes Quartier Am Schafrasen) rückgebaut werden. Mit dem Rückbau wurde bereits 2003 begonnen. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Wohnungsbaugenossenschaft, der Bauge- sellschaft Gotha und der Grundbesitz Immobilienverwaltungs- Gesellschaft mbH. Ziel ist es, in diesem Bereich einen städtebaulichen Übergang zwischen Geschoss- wohnungsbau und der angrenzenden Einfamilienhausbebauung herzustellen. Hierbei wird von der bestehenden Erschließung ausgehend, eine neue Bebauungsstruktur entworfen. Wohnungsneubau bedeutet für diese Zone des Plangebietes die Entwicklung von indivi- duellen und flexiblen (nachfrageorientierten) Wohnformen. Der Wohnungsneubau des Bebauungskonzeptes umfasst ca. 21 Reihenhäuser, 12 Doppelhaushälften und 40 Ein- familienhäuser. Planungsstand: Konzept aus STEK B-Plan Nr. „Güldene Aue“ – Erweiterung (2 ha ca. 30 EFH) Um den bereits erschlossenen und teilweise bebauten Standort in der „Güldenen Aue“ attraktiver zu machen, wird eine Erweiterung der Planungsfläche in den Bereich der inzwischen von Altlasten beräumten Kaserne III (Richtung Sundhausen) um 2 ha geplant. Diese Flächen sind im Eigentum der Landesentwicklungsgesellschaft und geeignet zur Einordnung von Einfamilienhäusern. Planungsstand: - B-Plan Nr. 16 "Dorfkern Uelleben" (0,6 ha Wohnbaufläche = 10 EFH, 0,7 ha Grünfläche) Ursprünglich sollten im Dorfkern auf der Grundlage der Dorfentwicklungsplanung Poten- tiale aus ehemals landwirtschaftlich genutzten Baulichkeiten und Bauerngärten als zusätz- liche Wohnbauflächen im Dorfgebiet festgesetzt werden. Im Ergebnis des Bauleitplan- verfahrens werden lediglich 0,6 ha Wohnbaufläche und 0,7 ha Grünfläche festgesetzt, die eine Abrundung der bebauten Ortslage am westlichen Ortsrand (Einbindung vor- handener Wohnbebauung) bildet. Planungsstand: Abwägungsbeschluss-Satzungsbeschluss vorrauss. 2005 B-Plan Nr. 70 "Straßenbegleitende Bebauung Siedelhofstraße" (0,7 ha, ca.10 EFH) Das Planungsgebiet liegt am südöstlichen Rand des Ortsteiles Sundhausen, direkt an der Siedelhofstraße. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes "Alexandereiche" wird auf eine Wohnbauflächenerweiterung um 1,7 ha in Richtung Kreiskrankenhaus verzichtet. Um für den Ortsteil Sundhausen Wohnbauflächen bereitzustellen, wird die straßenbeglei- tende Bebauung im Bereich des ehem. Siedelhofes als Planungsabsicht formuliert.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 90

3.3.4.2 Von der Darstellung ausgenommener Bereich (ehem. Wohnbauflächen Planung) B-Plan Nr. 47 "Am Heutal" (7,1 ha) Per April 1997 wurde der B-Plan Nr. 47 "Am Heutal" rechtskräftig, der 7,1 ha Wohnbau- fläche auf dem Ackerland zwischen Remstädter Weg und Hansenstraße festsetzt (aufge- stellt 1994). Da die Erschließung sehr aufwendig ist und die Akzeptanz des Standortes bei Erschließungs- und Bauwilligen sehr gering ist, gibt es am Standort seit Jahren keine Aktivitäten oder Nachfragen. Aufgrund negativer Bevölkerungsentwicklung kann ein Bedarf nicht mehr nachgewiesen werden. Eine Aufhebung kann aus Verfahrensgründen nicht sofort erfolgen, der Einleitungsbe- schluss zur Aufhebung wurde vom Stadtrat gefasst. Für diese Fläche erfolgt im Flächen- nutzungsplan keine Darstellung Im Aufhebungsverfahren (gem. BauGB § 2) wird zu klären sein, ob und welche Entschä- digungsansprüche bestehen und welche Belange einer Aufhebung evtl. entgegenstehen könnten. Es wird angestrebt, das Aufhebungsverfahren bis 2010 abzuschließen. Die Fläche wird dann wieder in ihrer tatsächlichen Nutzung als Landwirtschaftsfläche dargestellt.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 91

3.4 Gemischte Bauflächen 3.4.1 Gemischte Bauflächen Bestand Die gemischten Bauflächen dienen dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesent- lich störenden Gewerbebetrieben, Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Be- triebe, zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, Verwaltung und Kultur. Die Mischung städtebaulicher Funktionen als stadtentwicklungspolitisches Leitbild findet heute europaweit wieder großen Zuspruch. In der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung wird starkes Gewicht auf die stadträumliche Verflechtung von Wohnen, Arbeit, Politik, Kultur, Bildung usw. gelegt. Während wir vor Jahren gemischte Gebiete eher als Störfaktor betrachteten und uns für diese Gebiete eine Entmischung wünschten - sehen wir heute die positiven Faktoren - die Funktions- mischung - als Voraussetzung für eine ökologisch, sozial und ökonomisch verträgliche Stadt und plädieren für den Erhalt und den weiteren Ausbau dieser Funktionsmischungen. Eine verträgliche Funktionsmischung fördert vitale, lebendige Stadtgebiete und stärkt da- durch die soziale Stabilität der Stadt. Dies betrifft im Bestand folgende Gebiete, die als Mi oder MD weiterentwickelt werden sollen und im Flächennutzungsplan generell als gemischte Bauflächen dargestellt sind:

Mi Dorfgebiete von Sundhausen Siebleben Uelleben Boilstädt Töpfleben Kindleber Siedlung Mi - nördlich Bahnlinie Frankfurt - Leipzig bis Gayerstraße/Emleber Weg - nördlich des Bahnhofs - südlich Bahnlinie Frankfurt - Leipzig an der Uelleber Straße (östl.) - südlich Bahnlinie Frankfurt - Leipzig nördl. Südstraße - Waltershäuser Straße/Schubertstraße - Zentren Coburger Platz, Am Wiegwasser - Quartier Remstädter Straße/Brauhausstraße/Heutalsweg - östlich Langensalzaer Straße und Mohrenstraße bis Oststraße - westlich der Goldbacher Straße - straßenbegleitender Mi-Streifen östlich der Oststraße (von Reuterstraße bis Schlichtenstraße) - Quartier westlich der Tallage (Friedrich-Perthes-Straße, Mühlgrabenweg, Mohrenstraße) - Kesselmühlenweg - Enckestraße - westlicher Fliegerhorst - nördlich und südlich der Schlegelstraße, beidseitig der Ohrdrufer Straße - nördlich der Weimarer Straße zwischen Bahnlinie Leinefelde und Weinbergweg - beidseitig der Gartenstraße (Rahmenplan Sanierungsgebiet) Mk - Innenstadt - Quartier Margarethenstraße - „ „ Gutenbergstraße

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 92

Einer Empfehlung des staatlichen Umweltamtes bei besonders stark befahrenen Straßen langfristig Gewerbe oder Mischgebiete an der Straße zu etablieren, wird in der Ohrdrufer Straße gefolgt. An Straßen mit einer Straßenbelegung ab 5000 Kfz./24 Stunden können die schalltech- nischen Orientierungswerte für Wohngebiete nicht eingehalten werden. Ziel der lfd. Verkehrsplanung ist es, die besonders hoch belasteten Bundesstraßen durch Umgehungs- straßen, Umorganisationsmaßnahmen und Lärmminderungsmaßnahmen zu entlasten. Mittelfristig wird das in der Ohrdrufer Straße (der derzeit am stärksten belasteten Ver- kehrstrasse der Stadt Gotha) nicht möglich sein. Die vorhandene Wohnbebauung an der Ohrdrufer Straße wird in die gemischte Baufläche Schlegelstraße mit einbezogen. Das Mischgebiet Schlegelstraße/Ohrdrufer Straße besteht aus - Wohngrundstücken durchsetzt mit Kleingewerbe an der Ohrdrufer Straße - angrenzendem Gartenmarkt, Fitness-Studio, Kieswerke/Lagerfläche, Gewerbepark an der Schlegelstraße Beidseitig der Gartenstraße wird gem. bestätigten Rahmenplan Wohnbaufläche in ge- mischte Baufläche korrigiert. - Gemengelagen - Die historische Siedlungsentwicklung hat an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Gemengelagen zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung entstehen lassen, die vor allem von Problemen im Immissionsschutz begleitet sind. Eine wünschenswerte generelle Bereinigung unbefriedigender Störlagen, etwa durch Verlagerung der Betriebe oder der Wohnnutzung, muss schon aus Kostengründen unterbleiben. Im Zuge der Standortsicherung sollte vielmehr versucht werden, vorhandene Unzuträg- lichkeiten am Standort abzubauen, d. h. gegenseitige Rücksichtnahme ist gefragt. In diesen Gebieten besteht insbesondere die Pflicht des Gewerbetreibenden (im Interesse des Gesundheitsschutzes der Anwohner), die emittierenden Anlagen stets auf den neuesten Stand der Technik zu halten. Es besteht demzufolge eine Einschränkung für die gewerbliche Nutzung im Grenzbereich zur Wohnbebauung. Gleichzeitig besteht eine Einschränkung der Wohnqualität im Grenzbereich zur gewerblichen Nutzung. Da es für diesen Konflikt gem. BauNVO und PlanzeichenVO keine benannte Darstellungs- möglichkeit gibt, wurden die betreffenden Grenzbereiche als gemischte Baufläche (Streifen) dargestellt. Dies betrifft:

- Tabarzer Straße/Brauerei - Fabrikstraße/ehem. Fahrzeugachsen - Karl-Liebknecht-Straße/ZF - Friemarer Straße/Alte Ziegelei - östlich der Oststraße ab Friemarer Straße/Schlichtenstraße 3.4.2 Gemischte Bauflächen Planung Im vorliegenden Flächennutzungsplan werden 3 ha Gemischte Baufläche Planung im Gebiet Klarstellungssatzung östlicher Ortsrand Siebleben dargestellt. Alle ande- ren nachfolgend beschriebenen Flächen sind geplante bzw. mögliche Neuordnungen im Bestand.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 93

B-Plan Nr. 73 Parkstraße (∼ 2,3 ha Mi + 4,1ha Bahnfläche + 0,6 ha SO) Der Geltungsbereich umfasst 7 ha derzeit brachliegender Flächen (mit abrissreifen Bau- lichkeiten) nördlich der Bahnlinie Leipzig - Frankfurt zwischen Kunstmühlenweg und altem Schlachthofgelände. Zwei Drittel der Fläche sind für den Bahnbetrieb nicht mehr notwendige Gleisanlagen (Kohlebahnhof usw.) und Lagerflächen, die jedoch noch als Bahnflächen gewidmet sind (Fachplanungen sind im FNP zu übernehmen). Ein Drittel der Fläche sind Industrie- brachen wie die ehem. Schuhfabrik und das ehem. Öl- und Fettwerk. Auf einem geringen Teil der ehem. DB-AG-Flächen ist ein Gebrauchtwagenhandel als einzige Nutzung entlang der Parkstraße etabliert, der bei der Planung zu integrieren ist. Da es sich bei diesem B-Plan größten Teils um gewidmete Bahnflächen handelt, kann für den Teil der Bahnflächen z. Z. noch keine verbindliche Bauleitplanung greifen. Bereits 1998 wurden im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbes "EUROPAN" Ideen zur Entwicklung dieses zentral gelegenen Brachenstandortes entwickelt. Stark durchgrünte Sport- und Freizeitnutzungen bieten sich auf Grund der Nähe zum Schloss- park und der guten Erreichbarkeit des Areals, insbesondere durch öffentliche Verkehrs- mittel, an. Bisherige Anfragen zur Nutzung von Teilflächen bezogen sich auf Ver- waltungseinrichtungen, großflächigen Einzelhandel, Altenwohnanlagen usw.. Dies führte zwar im Jahr 2000 zu einem Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan, abgeschlossen wurde das Verfahren aber nur für eine kleinere Teilfläche zur Errich- tung eines Lebensmittelmarktes. Da eine rein gewerbliche Nachnutzung städtebaulich nicht wünschenswert ist, bietet die Darstellung als Mischgebiet zunächst die meisten Entwicklungsmöglichkeiten. Für Wohnnutzungen muss die Verlärmung von der Parkstraße besonders beachtet werden. Planungsstand: Aufstellungsbeschluss 07/00 B-Plan Nr. 2.1 Mohrenstraße/Huttenstraße B-Plan Nr. 75 Mohrenstraße/Friemarer Straße (= Teil des erweiterten Sanierungsgebietes) Der Bereich Mohrenstraße muss im Zuge der geplanten Verkehrsbaumaßnahmen städtebau- lich überwiegend neu geordnet werden. Beiderseits der Mohrenstraße wird ein Grünzug entstehen, der die Biotopachse, die die Stadt von Süd nach Nord entlang des Flutgrabens durchquert ergänzt. Im Zusammen- wirken mit der topografischen Situation der Tallage dient er der städtebaulichen Glie- derung und der Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse als Kaltluftabflusszone. Die Hauptverkehrsachse B 247 und die Kreuzung mit der Gartenstraße sollen durch den Grünzug so von den bebauten Flächen getrennt werden, dass sich möglichst geringe Stör- wirkungen für Wohnen und Gewerbe ergeben. Die Verkehrsachsen sollen durch beglei- tendes Großgrün markiert werden. Die Flächen des Grünzuges sind durch notwendige Wege, Freizeit- und Spieleinrichtungen sowie Großgrün zu gliedern.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 94

Verbleibende städtebauliche Strukturen sind maßvoll durch Neubebauung abzurunden, um städtebauliche Fragmente zu vermeiden. Diese B-Pläne werden Verkehrsflächen und Grünflächen sichern, die bestehenden Gemisch- ten Bauflächen werden reduziert. Auf ca. 70 WE (teilweise schon leer stehend) kann ver- zichtet werden. Rahmenpläne liegen für diese Bereiche bereits vor. Weitere Potenziale für noch aufzustellende B-Pläne (bei Bedarf) im Bestand der Gemischten Bauflächen Klarstellungssatzung östlicher Ortsrand Siebleben Östlich des Dorfkernes des OT Siebleben liegen zwischen Seeberger Landstraße und südl. der Weimarer Straße ca. 3 ha Fläche, bestehend aus Grabelandparzellen, privaten Klein- gärten und einem brachliegenden Gewerbehof, die im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche Bestand dargestellt sind. Auch diese Fläche kann bei Bedarf verdichtet als Misch- gebiet beplant werden. Voraussetzung ist der Anschluss des OT Siebleben an die Zentrale Kläranlage Gotha. Die Hälfte dieser Fläche würde sich für 1-Familienhaus-Bebauung eignen (Darstellung als gemischte Baufläche Planung im FNP). Planungsstand: Klarstellungssatzung, noch kein Aufstellungsbeschluss Ortskerne Sundhausen/Siebleben/Boilstädt/Uelleben Mit dem fortschreitenden Wegfall der landwirtschaftlichen Nutzung der Nebengebäude (Scheune, Ställe ...) gibt es in jedem Dorfgebiet Potenziale, die zu Wohnen bzw. Gewerbe u. ä. umgenutzt werden können. Ein Bebauungsplan für o. g. Dorfkerne ist bisher nur für Uelleben aufgestellt und steht für Sundhausen in Aussicht, da der OT Sundhausen ab 2004 - 2008 in das Dorferneuerungs- programm aufgenommen wurde und 2003 eine Dorfentwicklungsplanung erarbeitet wurde. Ein Aufstellungsbeschluss "Dorfkern Sundhausen" wird folgen, da es Potenzialgebiete im Ortskern und am Rand gibt (jetzt als gemischte Bauflächen Bestand dargestellt), die einer ordnenden Überplanung bedürfen. Im Dorfkern Siebleben sowie Boilstädt beschränken sich die Entwicklungspotenziale im Bereich der gemischten Bauflächen auf Umnutzungen vorhandener Substanz und Lücken- schließungen. Der B-Plan Dorfkern Uelleben hat bisher nur ein Potenzial Wohnbauflächen festgesetzt (Die Bearbeitung eines Bebauungsplanes dessen Geltungsbereich überwiegend private, gemischt genutzte Grundstücke umfasst, hatte gegen den Willen der Grundstücks- eigentümer keinen Erfolg.). Steinstraße/Langensalzaer Straße Ein klassisches Beispiel zur Aufwertungsmöglichkeit eines halb brachgefallenen Mischge- bietes im Bereich Steinstraße/Langensalzaer Straße/Mohrenstraße zeigt das Stadtteilkonzept Steinstraße/Mohrenstraße aus STEK Wettbewerb Stadtumbau Ost. Es beinhaltet die Aufwertung der Gründerzeitbebauung Steinstraße und Schaffung von Reihenhausstrukturen bei Verbesserung des Wohnumfeldes. Voraussetzung ist die Beräumung von Gewerbebrachen und die Neuordnung von erschlos- senen Grundstücken.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 95

3.5 Industrie und Gewerbe 3.5.1 Bestand

Nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung untergliedern sich die gewerblichen Bau- flächen in Gewerbe- und Industriegebiete. Mit der Eröffnung der Eisenbahnstrecken Erfurt-Gotha-Eisenach (1847) und der Bahn- strecke Gotha-Leinefelde (1870) gingen entscheidende Impulse für die Ansiedlung von Industriebetrieben aus, die sich entlang beider Bahnstrecken entwickelten. Hiermit wurde der Grundstein für das historische Gewerbe- und Industriegebiet Gotha-Ost gelegt, das bis heute 200 ha Gewerbe- und Industriefläche umfasst. Gleichzeitig wurde der Beginn von Wohnungsbau verschiedener Genossenschaften westlich der Gewerbe- und Industriegebiete initiiert. Gotha-Ost wurde zum Arbeiterviertel. Die gleiche Entwicklung, jedoch flächenmäßig kleiner, nahmen die Ansiedlungen südlich und nördlich der Bahnlinie Erfurt-Eisenach. Durch die vorherrschende Windrichtung Nord-West begünstigt, wird in Gotha im Westen gewohnt und im Osten gearbeitet. Zur besseren Erschließung der östlich der Bahnlinie Gotha-Leinefelde entstandenen Gewerbe- und Industrieflächen wurde 1970 aus einem Feldwegesystem die Gleichenstraße gebaut. Speziell durch die Nutzung der östlich der Bahnlinie lagernden Kies- und Lehmvorkommen entstanden die verarbeitenden Betriebe und Baubetriebe, die ihre Erschließung über die Gleichenstraße erhielten.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 96

Gewerbeflächen Bestand (vor 1990 entstanden – Stand Juni 2005) Gesamtfläche belegt brachgefallen _______________________________________ ha__________ha_______ ha_____

nördl. der Kindleber Straße 54 46 8 (beidseitig der Bahnl. Gotha-Leinef.)

südl. der Kindleber Str. 44 27 17 (westl. der Bahnl. Gotha-Leinef.)

südl. der Kindleber Str. 95 70 25 (östl. der Bahnlinie Gotha-Leinef.)

südl. d. Bahnl. Leipzig-Frankf. 17 15 2 beidseitig der Südstr.

nördl. d. Bahnl. Leipzig-Frankfurt 4 4 - Leinastraße

am Hauptfriedhof 3 3 -

Brauerei Gotha-West 6 6 -

Heizwerk West/Straßenbahndepot 3 3 - ∑ 226 ha 174 ha 52 ha

Im Zuge des Entwicklungsdruckes nach 1990 entstanden auch an für Gotha untypischer Stelle - im Süden - Gewerbeflächen (Gründe: verfügbares unbelastetes Ackerland, Autobahnnähe). Die Flächen des Gewerbegebietes Gotha-Süd/Uelleben sind bisher zu ca. 2/3 belegt. Eine Höhenbeschränkung (Blickbeziehung zum Schloss Friedenstein muss bestehen bleiben) ist in diesem Gebiet einzuhalten. Weitere Gewerbegebiete wurden auf Grünflächen geplant und erschlossen: Genehmigte verbindliche Bauleitpläne - GE/GI seit 1990 (Stand Mai 2005) Gesamt belegt nicht belegt erschlossen __________________________________ ha__________ha____________ ha_______

V+E-Plan Luftschiffhafen 17 16 1

B-Plan Gotha-Süd/Uell. 83 60 23

B-Plan Kindl. Str. 14 9 5

B-Plan Ohrdrufer Straße 5 4 1

B-Plan Salzgitterstraße 1 1 -

B-Plan Leinastraße/Backshög 2002 4 - 4

∑ 124 ha 90 ha 34 ha

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 97

Einzig der letztgenannte B-Plan Leinstraße/Backshög ist eine überplante Brache (ehem. Heizwerk Gotha-West nördl. der Bahnlinie Leipzig - Frankfurt), die die Brauerei als Erweiterungsfläche (ursprünglich für eine Dosenabfüllanlage) benötigt. Nachdem die Fördermechanismen auch für Altgebiete greifen, war der Zeitpunkt für die Revitalisierung der gewerblich-industriell geprägten Flächen in Gotha-Ost gereift. Der planerische Vorlauf wurde mit der Erarbeitung von Strukturkonzepten für das tradi- tionelle Gewerbegebiet, das ∼ 200 ha Fläche umfasst, 1998 gebracht. Entwicklungsziele sind: Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Schaffung verträglicher Nutzungsmischungen und Entflechtung von Gemengelagen

Verbesserung des Erscheinungsbildes durch grünordnerische Maß- nahmen

funktionsfähige innere Erschließung

optimale Anbindung an den regionalen und überregionalen Verkehr

Beseitigung von Altlasten Sichtbare Ergebnisse des 1998 im Stadtrat beschlossenen STRUKTURKONZEPT-OST sind:

- völlige Beräumung des alten Getriebewerkes und darauf folgend der Neubau der ZF-Gotha (∼ 400 Beschäftigte)

- völlige Beräumung des alten Gummiwerkes an der Schlichtenstraße (4 ha verfügbare GE/GI Fläche)

- Sprengung und Beräumung des Heizwerkes Gotha-Ost (3 ha verfügbare GE/GI Fläche)

- Umbau der alten Ziegelei und dazugehörige Flächen in das Gothaer Existenz- und Transfer-Zentrum an der Friemarer Straße

- Bau der 'Fliegerstraße' zur besseren Erschließung der bestehenden Gewerbeflächen nördl. der Kindleber Straße

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsanbindung sind in Planung (siehe 3.11 - Verkehrsplanung!) und bereits in Ausführung.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 98

3.5.2 Planung

Der Regionale Raumordnungsplan Teil B (Entwurf) gestattet im Punkt "Wirtschaftliche Infrastruktur" 4.2.2.3 eine besondere Entwicklung für Gotha-Ost. „Für Branchen mit besonderen Standortanforderungen sollen an geeigneten raumverträg- lichen Standorten bevorzugt Flächen bereitgestellt werden.“ Hauptsächlich für Großinvestitionen des verarbeitenden Gewerbes sollen dafür freie Flächen in Gotha-Ost - Industrie- und Gewerbegebiet Gleichenstraße/Kindleber Straße genutzt werden. Basierend auf den Zielen des RROP (MT) und des Strukturkonzeptes Gotha-Ost, groß- flächige GI-Gebiete bereit zu stellen, wurden in Gotha-Ost per Satzung zwei Entwick- lungsbereiche (gem. BauGB § 165) festgelegt – das Entwicklungsgebiet „Gotha-Nord-Ost“ und das Entwicklungsgebiet „Nützleber Feld“. Die Ausweisung einer GI-Erweiterungsfläche (45 ha) nördl. des Flugplatzes (Teil des Entwicklungsgebietes Gotha-Nord-Ost) wurde bisher durch den RROP MT Pkt. 4.2.2.3 begründet (Bereitstellung von Flächen für Großinvestitionen des verarbei- tenden Gewerbes). Zwischenzeitlich liegt der neue Landesentwicklungsplan (LEP) für Thüringen aus dem Jahr 2004 vor. In diesem für die Entwicklungsplanung der Städte verbindlichen Papier wird Gotha nicht mehr als Standortraum für Industriegroßflächen benannt. Der LEP 2004 benennt ausgewählte Standorträume für Industriegroßflächen, die der Nachfragematrix potentieller Großinvestoren entsprechen. Als eines der wich- tigsten Kriterien wird hier die verkehrsgünstige Lage zur Autobahn benannt. Diese ist in Gotha-Ost derzeit nicht gegeben. Daraus ableitend wird der in Bearbeitung befindliche Regionalplan (Nachfolger des RROP) auch keine Vorgaben bzgl. Industriegroßflächen für Gotha machen. Da die Vor- gaben des LEP 2004 in der vorbereitenden Bauleitplanung der Städte unbedingt zu be- achten sind, kann für Gotha-Ost nun kein überörtlicher Bedarf mehr begründet werden. In dem bereits genannten historisch beidseits der Bahnlinie Gotha - Leinefelde entstan- denen Gewerbegebieten gibt es lt. Tabelle - Gewerbeflächen Bestand auch zusammen- hängende brachgefallene Flächen, die für o. g. Großinvestitionen geeignet wären, wenn

. Aufkauf in einer Hand

. Abriss mit Gesamtberäumung

. Altlastenbeseitigung

. Verlagerung noch funktionsfähiger Bereiche gem. Strukturkonzept durchgeführt werden.

Die brachliegende Fläche südlich der Kindleber Straße (östl. der Bahnlinie) ∼ 20 ha sowie das beräumte Altwerk Phoenix (in Verbindung mit dem alten Krankenhaus und den ehem. SVEDEX-Flächen) westlich der Bahnlinie Gotha Leinefelde ∼ 13 ha sind dafür am besten geeignet. Im vorliegenden FNP-Entwurf sind diese Flächen als Bestand dargestellt.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 99

Das historisch entstandene Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Ost ist der Standort, der zahlreiche Entwicklungspotenziale bietet. Die lfd. Planungen und Realisierungen der infrastrukturverbessernden Maßnahmen für Gotha-Ost, haben vordergründig das Ziel, die Flächen östl. und westl. der Bahnlinie wieder attraktiv zu machen, den be- stehenden Betrieben Planungssicherheit zu geben und brachliegende Flächen wieder einer Nutzung zuzuführen. Grundvoraussetzung für diese Entwicklung in Gotha-Ost ist die Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßennetz (B 7, A 71, A 4) und die Realisierung der Ortsum- gehung Siebleben. 3.5.2.1 Beschreibung der Standorte gewerbliche Baufläche Planung B-Plan Nr. Nützleber Feld (10,5 ha) Gem. Satzung (von 1999) nach BauGB § 165 als Entwicklungsbereich für Industrie- erweiterungsflächen festgelegt. Die als Ackerland genutzte Fläche liegt östlich der Gleichenstraße, angrenzend an genutzte Industriebestandsflächen. Bearbeitungsstand: Aufstellungsbeschluss 1993 B-Plan Nr. 71.2 Leinastraße "Backshög" (2,5 ha) Die Fläche südlich der Brauerei Gotha, die so genannte Gothano-Wiese steht für eine Ausweitung bzw. Neuordnung der Getränkeindustrie Gothas (Brauerei, Thüringer Weinkellerei) zur Verfügung. Die Fläche ist im Eigentum der Thüringer Weinkellerei. Bearbeitungsstand: Aufstellungsbeschluss 2000 Zusammenstellung gewerblicher Bauflächen Planung Nützleber Feld 10,5 ha Entwicklungsgebiet BauGB § 165 Leinastraße/Backshög 2,5 ha _____ 13,0 ha

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 100

3.5.2.2 Perspektivfläche Industrieerweiterung Gotha Nord-Ost (45 ha) Beiplan 3 Das Potenzial an brachliegenden Bestandsflächen und den vorgenannten Planungs- flächen wird für die örtliche Gewerbeflächenentwicklung als ausreichend für den Planungszeitraum des FNP eingeschätzt. Aus heutiger Sicht kann ein weiterer örtlicher oder überörtlicher Bedarf nicht erkannt und damit eine Erweiterungsfläche Gotha- Nord-Ost nicht begründet werden. Das heißt, auf die Darstellung der Gewerbefläche Planung Gotha-Nord-Ost wird verzichtet. Der 1998 aufgestellte Bebauungsplan wird nicht weiter bearbeitet. Sollten nach Abschluss der Infrastrukturmaßnahmen die jetzt brachliegenden Flächen belegt sein, kann die Entwicklung in Richtung Gotha-Nord-Ost weitergehen (und der jetzt unbeplante Bereich aktiviert werden). Im Parallelverfahren sind dann der Flächennutzungsplan zu ändern und das Bebauungsplanverfahren für Gotha Nord-Ost durchzuführen. Diese perspektivische Planungsabsicht der Stadt ist im Beiplan dar- gestellt.

3.5.2.3 Güterumschlagstellen

Im RROP (MT) Pkt. 9.3.4.2 ist als Ziel definiert, Güterumschlagstellen (Be- und Ent-

ladestellen) für den Wagenladungsverkehr vorrangig in zentralen Orten und Orten mit gewerblicher Entwicklung zu erhalten und entsprechend auszubauen. Gem. Pkt. 9.3.5.6 soll bei bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten geprüft werden, ob die Möglichkeiten für den Gütertransport auf der Schiene verbessert werden können. Nach Karte 9.1 RROP (MT) ist die Stadt Gotha als Standort für eine Umschlagsstelle (Be- und Entladestelle) ausgewiesen. In Gotha ist der ehem. Güterbahnhof an der Parkstraße nicht mehr in Betrieb. Im Einver- ständnis zwischen DB AG und Stadtverwaltung ist für diese Fläche ein Bebauungsplan aufzustellen, der gemischte Nutzung festsetzen soll. Die Aufgabe der Nutzung als Güter- umschlagplatz (z. B. Kohlebahnhof) ist auch aus stadtplanerischer Sicht positiv zu be- werten, da diese Nutzung in Parknähe ein großer Störfaktor war. Lt. aktueller Auskunft der DB AG besteht derzeit keine Absicht, eine Güterumschlag- stelle einzurichten, da eine wirtschaftliche Betreibung nicht möglich ist. Sollten sich entsprechende Verkehre entwickeln, kann eine Güterverkehrsstelle neu eingerichtet werden. Die Bedingungen, die Vorteile des schienengebundenen Verkehrs gewerblich zu nutzen, sind im Gewerbegebiet im Osten gegeben, da die Bahnlinie Gotha – Leinefelde das be- stehende Gewerbegebiet in Süd-Nord-Richtung durchquert. Die Aktivierung eines An- schlussgleises ist bei Bedarf eines gewerblichen Nutzers im Zusammenwirken mit der DB AG jederzeit möglich. Auch im bereits neu erschlossenen Industrie- und Gewerbegebiet Gotha-Süd/Uelleben ist eine Option auf Errichtung eines Anschlussgleises gesichert. Dieser Bebauungsplan Nr. 15 setzt eine ca. 1,5 ha große Fläche als Entwicklungsfläche für Bahnanlagen und Entladeflächen, die von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, sowohl textlich als auch zeichnerisch fest. Diese Flächen sind im Eigentum der Stadt Gotha.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 101

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 102

Resümee Der Flächennutzungsplan stellt insgesamt 350 ha Gewerbliche Nutzfläche Bestand dar. Davon sind 226 ha Gewerbeflächen Bestand alt 124 ha Gewerbeflächen neu aus B-Planungen seit 1991

von diesen Bestandsflächen sind 264 ha belegt und 86 ha sind ohne Nutzung. Davon sind 52 ha Brachflächen im Bestand alt 34 ha noch nicht belegte Flächen im Bestand neu Als gewerbliche Baufläche Planung werden 13 ha angeboten. (Auf die Darstellung der Gewerbebrachen - wie im FNP Entwurf 1999 - wurde verzichtet, da u.E. in einem Flächennutzungsplan die Planungsziele dargestellt werden müssen.). 3.6 Das Sanierungsgebiet “Altstadt Gotha“ Die Altstadt Gothas wurde 1992 als Sanierungsgebiet mit einer Fläche von 37 ha ausgewiesen. Dieser Bereich ist im Rahmen der Sanierung in seiner städtebaulich- räumlichen und funktionellen Struktur zu erhalten. Der überwiegende Teil der historischen Altstadt ist geprägt von der Wohnfunktion. Ergänzt wird das funktionelle Gefüge durch gewerbliche Nutzungen vorrangig in den Erdgeschossen. Nur eine geringe Zahl an Quar- tieren wurde auf Grund der hohen Überbauung und Nutzung als Kerngebiet eingestuft. Durch jahrelangen Leerstand vor allem im östlichen Teil der Altstadt entstanden durch Abbruch der verschlissenen Substanz Brachen, die vorzugsweise als Standorte für innerstädtisches Wohnen entwickelt werden sollen. Entsprechend der geschlossenen Quartierstruktur sind diese Grundstücke für die Bebauung mit mehrgeschossigem Wohnungsbau oder innerstädtischen Reihenhäusern geeignet. Unter Ausnutzung der derzeit freien Flächen (ca. 14000 m²) wäre der Neubau von ca. 74 Wohnungen möglich. Insgesamt befinden sich in der historischen Altstadt ca.2019 Wohnungen, von denen momentan ca.1592 bewohnt sind. Die Sanierung in der historischen Altstadt ist bereits weit fortgeschritten. Jedoch gibt es in Bereichen, die unmittelbar an die Altstadt anschließen und mit ihr in Verbindung stehen wie Mohrenberg, Mohrenstraße, Bahnhofsvorplatz, Friedrichstraße noch großen Handlungsbedarf. Um diese Gebiete wurde das Sanierungsgebiet 1999 erweitert, so dass es jetzt eine Fläche von insgesamt 65 ha umfasst. Das Gebiet Mohrenberg/Mohrenstraße ist durch einen hohen Anteil an Gebäudeleerstand gekennzeichnet. Besonders störend auf das Wohnumfeld wirkt sich der hohe Überbauungsgrad aus. Durch die starke Verkehrsbelastung der Tallage ist dies keine attraktive Wohngegend. Im städtebaulichRahmenplan wird der Bereich als Mischgebiet eingestuft. Im Zuge der Umsetzung der Verkehrsplanung ist eine Aufwertung der Grundstücke und der Verkehrstrasse durch intensive Begrünung vorgesehen. Auf Grund des prognostizierten Einwohner- rückganges kann auf Bauflächen in diesem Bereich verzichtet werden. Städtebaulich räumliche Missstände sind besonders auch in der Friedrichstraße und Hutten- straße zu verzeichnen. Nachteilig wirkt sich hier der hohe Verflechtungsgrad der verschiedenen Verkehrssysteme auf die Nutzung der repräsentativen Gebäude aus.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 103

Durch Entflechtung und Verlagerung des Verkehrs in die s. g. Tallage kann sich die Friedrichstraße wieder zur bevorzugten Wohnlage entwickeln. In die Erweiterung des Sanierungsgebietes wurden weiterhin die Wohnblöcke nördlich der Gartenstraße einbezogen. Diese stellen im unmittelbaren Randbereich der historischen Altstadt einen massiven städtebaulichen Missstand dar, der im Rahmen der Altstadtsa- nierung beziehungsweise im Stadtumbau behoben werden soll. Geplant ist ein Rückbau der Wohnblöcke. Als Nachnutzungen kommen neben Wohnen, kulturelle, öffentliche und nichtstörende gewerbliche Nutzungen in Betracht. Dabei soll, dem Landschaftsplan entsprechend, ein hoher Grünanteil gesichert werden. Aussage zu Kerngebieten Im Bereich des Sanierungsgebietes gibt es derzeit zwei rechtskräftige Bebauungspläne Nr. 7 „Gutenbergstraße“ und Nr. 8.1 „Östliche Altstadt“. Ein Bebauungsplan befindet sich in Be- arbeitung. Hierbei handelt es sich um den Bebauungsplan Nr. 1 „Margarethenstraße“. Eine Kerngebietsfläche wurde bisher definitiv nur im B-Plan Nr. 7 ausgewiesen. Dies war bedingt durch die bestehende 100 %ige Überbauung in diesem Gebiet. Eine Wiederher- stellung der Quartierstruktur in diesem beengten Quartier war nur unter dieser Festsetzung möglich. Um bestimmte kerngebietstypische Nutzungen auszuschließen, wurde ein einge- schränktes Kerngebiet festgesetzt. Im angearbeiteten B-Plan Nr. 1 wird der Bereich auf Grund der Gebietsstruktur als Misch- gebiet ausgewiesen. Alle anderen im FNP braun markierten Flächen im Sanierungsgebiet sind derzeit eben- falls als Mischgebiete ausgewiesen. Im städtebaulichen Rahmenplan wurden auf Grund- lage der Vorbereitenden Untersuchungen im Teilplan Nutzung Vorschläge für weitere Kerngebietsausweisungen unterbreitet. Diese werden aber erst im Rahmen einer verbind- lichen Bauleitplanung konkretisiert (Jüdenstraße/Salzengasse, Quartier Kaufhaus Joh, Quartier zwischen Margarethenstraße und Pfarrgasse). 3.7 Sonderbauflächen Gem. BauNVO § 11 dürfen nur solche Gebiete als Sondergebiete dargestellt und festgesetzt werden, die sich nach ihrer besonderen Zweckbestimmung wesentlich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 unterscheiden, wie Hochschul-, Klinik-, Kur-, Hafen- oder Ladengebiete. Für Sondergebiete ist die Art der Nutzung entsprechend ihrer besonderen Zweckbestimmung darzustellen und festzusetzen. Sondergebiete sind auf einen bestimmten gemeinsamen Zweck ausgerichtet, der auch eines organisatorischen Zusammenhanges bedarf. Um Missdeutungen zu vermeiden ist für jedes Sondergebiet die besondere Zweckbestimmung anzugeben. Im Geltungsbereich des FNP sind 15 Sondergebiete gem. § 11 BauNVO dargestellt.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 104

3.7.1 Bestand - Sondergebiete Einkauf Im Stadtgebiet sind 9 "SO Einkauf" dargestellt, die jeweils mit der Raumordnungsbehörde über landesplanerische Stellungnahme bzw. im verbindlichen Bauleitplan durch Raumord- nungsverfahren festgesetzt wurden. Sondergebiet Größe VRFL Sortiment __________________________________________________________________________ Ohrdrufer Straße 3,5 ha 4200 m² SB Warenhaus 4700 m² Bau- und Gartenmarkt 700 m² Getränkemarkt 1300 m² Zoobedarf 600 m² LIDL 9000 m² Roller 670 m² Elektronikfachmarkt Schubertstraße 3,0 ha 6400 m² SB Warenhaus Langensalzaer Str. 1,8 ha 5000 m² Bau- und Gartenmarkt Kaserne Bürgeraue 2,0 ha 5150 m² SB Warenhaus Bertha-von-Suttner-Str. 0,5 ha 2300 m² Elektronikfachmarkt 600 m² Textilien 600 m² Schuhe Leinastraße 1,0 ha 2200 m² SB Warenhaus 200 m² Küchenausstatter alter Schlachthof 1,5 ha 800 m² Sportmarkt (Umnutzung Schlachthofgebäude) 700 m² Lebensmittel 200 m² Drogerie/Schuhe Friemarer Straße 1,0 ha 2400 m² Möbel und Sonstiges (Umnutzung alte Ziegelei) 800 m² ALDI Oststraße 'Städtischer Hof' 1,5 ha 1450 m² Sonstiges (dav.540 m² leer) (Umnutzung alte Druckerei) 800 m² RENO 800 m² Plus Salzgitter Straße 2,5 ha 6000 m² Bau- und Gartenmarkt

2650 m² Sonstiges (dav.1000 m² leer)

∑ 60220 m² Insgesamt vereinigen die genannten Gebiete 60.220 m² VRFL auf sich, das ist fast die Hälfte der Gesamtverkaufsraumfläche der Stadt Gotha. Nach Zusammenstellung des Stadtplanungsamtes (v. 10/02) befinden sich im Stadtgebiet ∼ 135.000 m² VRFL.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 105

Exakte Werte, die besagen, welche Verkaufsflächen pro Einwohner (VK/EW) einem Mittelzentrum angemessen sind, gibt es auch in der Literatur nicht. Man kann allerdings erkennen, dass die Ausstattung der Stadt Gotha im Vergleich zu den anderen Mittel- zentren der Planungsregion Mittelthüringen bzw. ausgewählter anderer Mittelzentren Thüringens als hoch einzuschätzen ist (0,75 m² Verkaufsraumfläche/Einwohner). Eine genauere Analyse, welche Sortimente in welcher Größenordnung für die Stadt – auch in Betracht auf ihre Versorgungsfunktion des mittelzentralen Verflechtungs- bereiches – noch tragfähig wären, ist nur durch eine Fortschreibung des Einzelhandels- gutachtens der Stadt möglich (ermittelt vom TLVA Ref. 613 Stand 31.12.2001). - Sondergebiet "Sport" Das Gebiet westlich der Stadthalle wurde 1823 vom Altschützenverein in Eigentum übernommen und seither sportlich von diesem genutzt. 1946 wurde die Altschützen- gesellschaft verboten. 1990 wird die Altschützengesellschaft Gotha wieder ins Leben gerufen. Für die Schießanlage besteht Bestandsschutz (Schreiben des Staatl. Umweltamtes vom 23.10.1996). Es bestehen 6 Schießstände, die von Montag - Samstag von 9 - 20 Uhr und Sonntag und Feiertag von 9 - 12 und 15 - 18 Uhr wie folgt genutzt werden dürfen:

Stand 1 10 Schießbahnen KK-Pistole

Stand 2 5 „ Großkaliber-Pistolen und Schwarzpulvervorderlader

Stand 3 31 „ KK-Gewehre, Flinten und "

alle bekannten Schrot- und Flintenlaufgeschosse

Stand 4 11 „ Luftdruckwaffen

Stand 5 10 „ KK-Pistole

Stand 6 Feldarmbrustschießen

Ein B-Plan wurde bisher nicht erstellt. - Sondergebiet Vergnügungsstätten Das SO Vergnügungsstätten befindet sich im Bebauungsplangebiet "Gewerbepark Gotha-Süd/UE" (rechtskräftig seit 1997). Im Teilgebiet SO Vergnügungsstätten ist die Art der Nutzung mit der Zweckbestimmung für Vergnügungsstätte - Spielhalle - festgeschrieben. Es sind nur Vergnügungs- stätten/Spielhallen zulässig (max. 3 Spielotheken einschl. Billardräume und Gastronomie). Das Sondergebiet stellt sich als "Spielpyramide" am südl. Eingang zum Gewerbepark Gotha-Süd dar.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 106

- Sondergebiet Sonderlandeplatz

Der Sonderlandeplatz Gotha-Ost als Bestandteil des Luftverkehrskonzeptes des Freistaates Thüringen dient vor allem der allgemeinen Luftfahrt, der Geschäftsfliegerei und der Aus- übung des Luftsportes. Der Sonderlandeplatz Gotha-Ost hat einen Bauschutzbereich der Klasse B (nach DDR-Recht) und ist für folgende Luftfahrzeugarten zugelassen:

1. Motorflugzeug bis 2000 kg MTOW 4. Segelflugzeuge

2. Hubschrauber 5. Freiballone

3. Motorsegler 6. Luftsportgeräte

Halter des Sonderlandeplatzes: Flugsportverein Gotha e. V. - Sondergebiet Kreiskrankenhaus Im Frühjahr 2002 wurde das neue Kreiskrankenhaus fertig gestellt. Planungsrecht wurde auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 55 SO Kreiskrankenhaus Gotha geschaffen. Größe des Gebietes ∼ 6 ha. Mit dieser Einrichtung werden Stadt und Umland nach neustem Stand ausreichend medizinisch stationär versorgt. Das SO Kreiskrankenhaus wurde südlich der Ortslage Sundhausen auf ehem. landwirt- schaftlichen Nutzflächen errichtet, es wird durch die in Planung befindliche und teil- weise schon realisierte SW-Tangente an Gotha angeschlossen, es ist mit der Straßen- bahnlinie und Buslinie zu erreichen. - Sondergebiet Kino Der Bebauungsplan Nr. 3-AI Sondergebiet "Gartenstraße" (05/2000 rechtskr.) setzt an der Gartenstraße eine 0,3 ha große Fläche als SO fest, da im Jahr 2000 die Absicht bestand, ein multifunktionales Kino mit 1100 Sitzplätzen zu errichten. - Sondergebiet BUND (nachrichtl. Übernahme)

Bundeswehrkaserne Friedenstein Ohrdrufer Str. 93 - Gesamtfläche ∼ 27 ha. Der dazugehörige Standort Übungsplatz am Seeberg (östlich der Ortslage Töpfleben) ist entsprechend dem Bestand als landwirtschaftliche Nutzfläche mit der Zweckbestim- mung „Standort Übungsplatz“ dargestellt und in der Planzeichnung als nachrichtliche Übernahme gekennzeichnet.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 107

3.7.2 Planung

- SO Bad/Sport

Im Ergebnis umfangreicher Untersuchungen wurde festgestellt, dass die vorhandenen öffent- lichen Bäderanlagen ( Schwimmhalle Karl-Schwarz-Str., Freibad Riedweg ) aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sanierungswürdig sind. Im Jahr 1999 wurde daher durch den Stadtrat der Beschluss für einen Ersatzneubau am Standort Güldene Aue ( Teilbereich der ehemaligen GUS-Liegenschaften ) gefasst. Ein Bebauungsplanverfahren wurde eingeleitet. Unter Berücksichtigung der in der Region vorhandenen Freizeitbäder und in der Stadt Gotha zu ersetzenden Einrichtungen sollte hier ein sportlich orientiertes Bad entstehen. Das Bebauungsplanverfahren ruhte zwischenzeitlich und wurde im September 2005 neu eingeleitet. Die Festsetzungen des aktuell vorliegenden Bebauungsplanentwurfes halten an dieser Zielstellung fest. U.a. ist ein Sportschwimmbecken mit 6 Bahnen geplant, das auch für Wassersportveranstaltungen geeignet ist. Auf der insgesamt 4,5 ha umfassenden Fläche sind weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um überdachte Tennisplätze, Squashplätze, Bowlingbahn, Fitnessanlagen und Kletterwände. - SO Enckestr./Altes Gaswerk (Verkaufsraumfläche) Das brachgefallene Gelände des ehem. Gaswerkes in der Schönen Allee/Ecke Encke- straße wird mit einem Verbrauchermarkt (1200 m² VR-Fläche) beplant, Größe des Bebauungsgebietes 9.200 m². Planungsstand: Auslegung 2003, Satzung voraussichtlich 2005 - SO Handel im Mischgebiet Parkstraße Im geplanten Mischgebiet Parkstraße wird über den Bebauungsplan Nr. 73.1 eine Fläche von 0,6 ha als SO für 1.000 m² Verkaufsraumfläche beplant. Planungsstand: Aufstellung 2000, Auslegung 2003, Satzung voraussichtlich 2004 3.8 Flächen und Einrichtungen für Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf sind Flächen für die der Allgemeinheit dienenden bau- lichen Anlagen, wie Schulen, Kirchen sowie sozialen-gesundheitlichen und kultu- rellen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen. Gemeinbedarfsanlagen geringer Größe, die sich problemlos in die Baugebiete gem. BauNVO §§ 2 - 9 einfügen, sind im FNP nicht komplett dargestellt. Gemeinbedarfsanlagen können sich sowohl in kommunaler als auch in privater Träger- schaft befinden. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist der zu erwartende Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen zu berücksichtigen, als auch die vorhandenen Potenziale zu sichern.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 108

3.8.1 Bildungseinrichtungen

3.8.1.1 Allgemeinbildende und Berufsbildende Schulen

Grundlage ist die "Schulentwicklungsplanung und 1. Fortschreibung für die Grund- und Regelschulen der Stadt Gotha" (Planungszeitraum 1994/95 - 2005/2006) sowie die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Gotha (Planungszeitraum 2002 - 2006). Diese vorliegenden Planungen enthalten Untersuchungen der voraussichtlichen Schüler- zahlentwicklung sowie Aussagen zu den Schulstandorten, dem baulichen Zustand der Gebäude usw. Schulen in städtischer Trägerschaft sind:

Staatliche Grundschule Schüler (Schuljahr 04/05)

„Brüder-Grimm“ Bufleber Str. 13 127

„Gotha-Siebleben“ Högernweg 8 158

„Andreas Reyher“ Mozartstraße 17 115

„Ludwig Bechstein“ Brunnenstr. 46 290

„Erich Kästner“ Anger 08 Sundhausen 83

„Peter Andreas Hansen“ Wilhelm-Bock-Str. 18 87

„Josias Friedrich Löffler“ Am Tivoli 18 198

∑ 1.058

Staatliche Regelschule

„Oststadt Gotha“ Bufleber Str. 13 218

„Andreas Reyher“ Mozartstr. 17 286

„Friedrich Myconius“ Bürgeraue 23 239

„Conrad Ekhof“ Eschleber Str. 39 262

∑ 1.005

Schulen in Trägerschaft des Landkreises (Schulentwicklungsplan des Landkreises) Schuljahr 2004/05 Kooperative Gesamtschule Schüler

„Herzog Ernst“ Gotha, Reinhardsbrunner Str. 19 821

Gymnasien

„Arnoldischule“ Gotha, Eisenacher Str. 5 833

„Ernestinum“ Gotha, Bergallee 8 545

„Gustav-Freytag“ Gotha, Clara-Zetkin-Str. 58 528

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 109

Berufsschulzentrum "Gotha-West"

Berufsschulzentrum Gotha, Von-Zach-Str. 61 2461

einschl. Berufliches Gymnasium Gotha, Inselsbergstr. 59

Gewerbliche Technische Berufsbildende Schulen

Kindleber Str. 99 b 2665

einschl. Schützenallee 31

Förderschulen

Staatliches Förderzentrum Gotha

Gotha, Breite Gasse 5 492

Gotha, Wilhelm-Bock-Str. 18

Gotha, Langensalzaer Str.72

Gotha, Helenenstraße 6 (Vorschulalter)

Regionales Förderzentrum

"Regenbogenschule" Gotha, Von-Zach-Str. 18 – 20 112

Sonstige Schulen

Musikschule Gotha, Helenenstr. 2

Volkshochschule Gotha, Schützenallee 31

Schulen anderer Träger

Evangelische Grundschule Gotha, An der Wolfgangswiese

3.8.1.2 Schulen überörtlicher Bedeutung und sonstige Schulen

- Staatliche Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr Gotha, Trützschlerplatz 1

- Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung Gotha, Bahnhofstr. 02

- Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Gotha, Bahnhofstr. 12

- Thüringer Landesvermessungsamt Abt. Ausbildung Gotha, Schlossberg 1

3.8.2 Kindereinrichtungen Mit dem am 01. Juli 1991 in Kraft getretenen Thüringer Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder als Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz hat Thüringen landesrechtliche Regelungen für Kindereinrichtungen geschaffen. Grundlage für die Stadt Gotha ist die Kindertagesstättenkonzeption von 1994 -11. Fortschreibung Planungszeitraum 2005 - 2006.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 110

Es wird davon ausgegangen, dass das flächendeckende Angebot an Kindereinrichtungen, das bislang vorgehalten wurde, in den nächsten Jahren nicht nur erhalten werden kann, sondern es ist weiterhin ein leichter Geburtenanstieg zu verzeichnen, der einen weiteren Ausbau des Platzangebotes erforderlich macht. Damit bestätigt sich die bislang verfolgte Strategie, der Erhalt von Wohnort nahen Einrichtungen. Erhöhte Kinderzahlen werden abgedeckt zum einen durch die Auslastung der vorgehaltenen Plätze zu Beginn des Kindergartenjahres und zum anderen durch die Auslastung der höchstmöglichen Kapazität entsprechend der Rahmenbetriebserlaubnis bei Bedarf, ohne dass es dabei zu Einschnitten am pädagogischen Konzept oder der Bewegungsfreiheit der Kinder kommt. Kindereinrichtungen der Stadt Gotha

Name der Einrichtung Platzangebot Montessori-Kinderhaus Gotha, Sonneborner Str. 76 KG-Plätze

Kindergarten "Gänseblümchen" Kurze Str.4, OT Boilstädt 28 KG-Plätze

Fröbelkindergarten Gotha, Bürgeraue 4 90 KG-Plätze

Kindergarten "Sternenzauber" Gotha, Tabarzer Str. 8a 60 KG-Plätze

August-Köhler-Kinderhaus Gotha, Brunnenstr. 40 - 42 100 KG-Plätze/ bei Bedarf 140 KG-Plätze

Kita "Spatzennest", KG, KK Gotha, Moßlerstr. 1 - 3 100 KG-Plätze 48 KK-Plätze

Reggio-Kinderhaus, KG, KK Gotha, Clara-Zetkin-Str. 15/16 126 KG-Plätze/ bei Bedarf 144 KG-Plätze 24 KK-Plätze

Kita "Sonnenblume" KG, KK Gotha, Bendastraße 43 - 45 120 KG-Plätze 48 KK-Plätze

Kita "Bummi", KG, KK Gotha, Leinefelder Str. 38 72 KG-Plätze 8 KK-Plätze

Kindergarten Gotha, Gallettistr. 1 70 KG-Plätze

Christl. Haus der Familie Gotha, Helenenstr. 14 60 KG-Plätze "Pusteblume", KG, KK 16 KK-Plätze

Integrative Kindertagesstätte Gotha, Juri-Gagarin-Str. 2 – 4 125 KG-Plätze/ 45 Hort

Kindergarten "Marienkinder" Gotha, Mariengasse 7 70 KG-Plätze

Christl. Kinderhaus "Teeschlösschen", KG Gotha, Mendelsohnweg 1 101 KG-Plätze

Integrative Kindertagesstätte 106 KG-Plätze der Johanniter Unfallhilfe e. V. Gotha, Spohrstraße 16 Integration behin- derter Kinder

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 111

Kindergarten "Pittiplatsch" Gotha, Schlüterstraße 41 108 KG-Plätze

Kindergarten "Wichteldörfchen" Trügleber Str. 23, OT Sundhausen 60 KG-Plätze/ bei Bedarf 80 KG-Plätze 3.8.3 Kultur, Jugend, Sport und Freizeit 3.8.3.1 Kultur und Fremdenverkehr Im RROP ist Gotha unter den Städten, die besondere Aufgaben für den Stadt-, Bildungs- und Kulturtourismus zu übernehmen haben, genannt. Dies sind Städte, die über eine geschichtlich bedeutsame Vergangenheit verfügen, ein kulturhistorisch architektonisch herausragendes Stadtbild aufweisen sowie Kultur und Bildungsstätten mit entsprechendem Veranstaltungsangebot besitzen und diese Poten- ziale bewahren und weiterentwickeln sollen. Im Stadtgebiet gibt es eine Vielzahl kultureller Einrichtungen (im FNP als Gemeinbedarfs- fläche - Zweckbestimmung Kultur - dargestellt), die von besonderer Wichtigkeit sind: � � � � � � � � � � � � � � � �

- es beherbergt: Schlossmuseum

Museum für Regionalgeschichte -Volkskunde

Forschungs- und Universitätsbibliothek Gotha

Thüringisches Staatsarchiv

Ekhoftheater

Schlosskirche

Kasematten

Galerie im Brettersaal � � � � � � � � � � � � � � � � �

Naturkundliche Sammlungen

Thüringer Wald-Ausstellung � � � � � � � � � � � �

Forschungs- und Universitätsbibliothek Schloss Friedenstein

Stadt-Bibliothek in der Orangerie 'Heinrich Heine'

Kinder- und Jugendbibliothek, Klosterstr. 1

Umweltbibliothek, Humboldtstr. 143

Thüringisches Staatsarchiv Schloss Friedenstein � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � ! � � � � � � � � � � � � � � � � � " � � � � � # � � � $ % �

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- Gedenkstätte Gothaer Parteitag 1875 - Cosmarstr. 10

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 112

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Kino- und Theatersaal * � � � � � , � � � � � �

Thüringer Philharmonie Gotha/Suhl � � � � � � � � � � � � - � + � � * � � � +

- Goldbacher Straße & � � � * � � � . � � �

In alten Reisebeschreibungen wird Gotha oft als die schönste und reichste Thüringer Stadt dargestellt. Die ehemalige Residenzstadt des Herzogtums Sachsen-Gotha ist leicht zu erreichen und bietet mit ihren historischen Bauwerken und Denkmälern für jeden Geschmack etwas. Bedeutung für den Fremdenverkehr hat Gotha hauptsächlich durch seinen historischen Stadtgrundriss, in dem eine Abfolge architektonisch bedeutender Plätze und Baulich- keiten (historisches Rathaus) zu besichtigen sind. Jährlich findet das „Gothardusfest“ (Schutzheiliger der Stadt Gotha) als das Stadtfest mit einem Festumzug zu Themen der Stadtgeschichte statt. Beherrschendes Bauwerk Gothas ist der imposante Bau von Schloss Friedenstein, die größte frühbarocke Schlossanlage Deutschlands aus dem 17. Jahrhundert. Im Westturm des Schlosses befindet sich das Ekhof-Theater. Das 1774 unter dem Schauspieler Conrad Ekhof gegründete Gothaer Hoftheater war das deutschlandweit erste mit fest angestellten Schauspielern. Das inzwischen nach ihm be- nannte Theater ist europaweit das älteste Barocktheater mit fast vollständig erhaltener historischer Bühnentechnik aus dem Jahre 1681. Während des alljährlich im Juli und August stattfindenden "Ekhof-Festivals" wird Theater, Musik und Literatur aus der Ent- stehungs- und Blütezeit des Hoftheaters präsentiert. Neben dem Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde ist auch die Schlosskirche sehenswert. Im Schlossmuseum findet man Werke des Mittelalters und der Renaissance, darunter das berühmte "Gothaer Liebespaar", die älteste Darstellung zweier Personen auf einem Bild von 1484. Der Landschaftspark mit Orangerie um das Schloss Friedenstein entstand in seiner ersten Fassung 1770 und lädt jederzeit zu einem Spaziergang ein. Das am Park gelegene Museum der Natur ist das größte Naturmuseum Thüringens. Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelte sich das Gothaer Verlagswesen zu einer über die deutschen Grenzen hinausgehenden Bedeutung, hier erschien u.a. die erste Gesamtausgabe der Werke Voltaires mit 71 Bänden. Der "Almanach de Gotha", das Verzeichnis des deutschen Adels, wurde als "Der Gotha" zu einem Markenzeichen der Stadt. In der Forschungsbibliothek im Schloss Friedenstein sind Exemplare des Adelskalenders zu sehen. Gotha ist idealer Ausgangspunkt für zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten in den Thüringer Wald und auf den nahegelegenen Boxberg mit der ältesten Pferderennbahn Deutschlands, auf der in den letzten Jahren die Tradition der Pferderennen wiederbelebt wurde.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 113

Die Erholungspotentiale im Umland zum Thüringer Wald sind über die Thüringerwald- bahn - Linie 4 ab Bahnhof Gotha zu erreichen, die außerhalb der Stadtgrenze auf ihrer 21,7 Km langen Strecke folgende Haltestellen bedient: Boxberg Leina Wahlwinkel Waltershausen Schnepfenthal Reinhardsbrunner Teiche Reinhardsbrunn Bahnhof Luftkurort Friedrichroda Marienglashöhle Kneipkurort Tabarz

In der Stadt gibt es vielfältige Übernachtungsangebote für Touristen und Geschäfts- reisende. Das Gastgeberverzeichnis der Stadt beinhaltet 11 Hotels und 13 Pensionen mit insgesamt 1256 Betten (IV.Quartal 02), außerdem 7 Privatvermieter und 12 Ferien- wohnungen mit 66 Betten. Entwicklungsziele:

Ein Marketingkonzept zur Tourismusförderung und Veranstaltungsplanung von 08/02, das die Prioritäten festlegt, liegt vor.

· Stadthalle und Kulturhaus sind zu erhalten und zu modernisieren. In beiden Häusern sollen mehr Veranstaltungen mit überregionalem Charakter stattfinden. Erhöhung der Attraktivität des Theateranrechtes. Im Kulturhaus sollen vorhandene Räumlichkeiten als Theaterkaffee, für Kleinkunst und Gastronomie sowie Multikulturelle und Experimentelle Kunst genutzt werden.

· Im Mittelpunkt des Marketings für Gotha steht Schloss Friedenstein mit dem Ekhoftheater - neue Ausstellungskonzepte - Erlebnismuseum - regelmäßige Sommerevents auf dem Schlosshof

langfristig - Ekhoffestival als "Das Barock-Theaterereignis Deutschlands" zu entwickeln - Friedenstein-Zentrum für Adelsgeschichte in Europa · Stärkere Vermarktung der Thüringer Philharmonie Gotha/Suhl

3.8.3.2 Jugendeinrichtungen

- Kinder- und Jugendtreff „Big Palais“

- „ „Zelle“

- „ Siebleben

- „ Sundhausen

- Clubräume im Gemeindehaus in Uelleben und Boilstädt

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 114

3.8.3.3 Sporteinrichtungen

Im § 2 Absatz 1 des Thüringer Sportfördergesetzes vom 08. Juli 1994 wird die Förderung von Sport und Spiel als öffentliche Aufgabe betrachtet. „Die Landkreise und Gemeinden erfüllen die Aufgaben nach diesem Gesetz im eigenen Wirkungsbereich.“ Der Sport ist in eine Hauptrolle unseres Gemeinwesens hineingewachsen und gehört inzwischen zu den wichtigsten Freizeitaktivitäten der Bevölkerung. Besonders wichtig ist ein umfassendes Angebot an sportlichen Betätigungsfeldern für Kinder und Jugendliche. Sie können ihre Freizeit unter anderem als Mitglied in einem Sportverein sinnvoll gestalten. Gleichzeitig können sich Fairness, Gemeinschaftssinn und ein gesunder Kampfgeist ausbilden. Die Sportstättenleitplanung trifft mittel- und langfristige Aussagen zur Entwicklung des Sportes, den gegenwärtigen und künftigen Bedarf an Sportangeboten und Sportanlagen, Festlegungen zur Finanzierung bzw. zum Finanzbedarf und setzt im Ergebnis Prioritäten für die weitere Sportentwicklung in der Kommune. Während 1992 in 29 Sportvereinen fast 5000 Bürger der Stadt Gotha aktiv Sport getrieben haben, mit einem Anteil von 1343 Jugendlichen unter 18 Jahren, sind es im Jahr 2005 bereits 55 Vereine mit 7615 Mitgliedern, von denen 4.115 unter 27 Jahren sind. Diese Entwicklung, auch in Richtung der Jugendarbeit im Sportbereich, ist enorm. Trotz der tatsächlichen Steigerung (Vereine und Mitgliederzahlen) ist der Bestand an Turnhallen nur leicht gestiegen (Bau der 3-Felder-Turnhalle für das Gymnasium "Ernestinum"). Auf Grund dessen und der vorliegenden Fehlbedarfszahlen ist der Bau einer weiteren 3-Felder-Sporthalle für die Stadt Gotha gerechtfertigt (Standort nördl. des Theodor-Neubauer-Stadions). Die Kernsportstätte der Stadt Gotha, das Volkspark-Stadion, Pfullendorfer Straße, wurde umfassend saniert.

Im Sinne der Deckung des Bedarfes an offenen Sportflächen (Sportplätze) muss sich vorrangig auf die Sanierung der vorhandenen Sportplätze konzentriert werden. Die Schaffung zusätzlicher offener Sportflächen ist durch den Ausbau des Sportplatzes in Uelleben und Boilstädt sowie des Seebergsportplatzes möglich.

Sportanlagen werden im FNP überwiegend innerhalb der Grünflächen mit Zweckbestim- mung Sportflächen dargestellt, seltener innerhalb der Baufläche. Die Sportanlagen der Schulen sind in der Gemeinbedarfsfläche (Zweckbestimmung Schule) zu finden. Bestand an Sportanlagen der Stadt Gotha:

- Stadion, Pfullendorfer Straße

- Törpe Sportplatz, Leinefelder Straße

- Seebergsportplatz, Florschützstraße

- Westsportplatz, Reinhardsbrunner Straße

- Sportplatz Gotha-West, von Zach-Straße

- Sportplatz Gotha-Siebleben, Backhausstieg

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 115

- Sportplatz Sundhausen

- Sportplatz Uelleben

- Sportplatz Boilstädt

- Tennisplatz, Reinhardsbrunner Straße

- Lok-Sportplatz ∑ 102.600 m² offene Sportflächen

- 22 Schulturnhallen mit 9.614 m² geschl. Sportfläche

- 1 Tennishalle von 756 m² Goldbacher Straße

- 8 Kegel-bzw. Bowlingbahnen

- 4 Fitnessstudios

- 1 Schießsportanlage (siehe SO-Gebiete)

- 1 Hallenbad, Karl-Schwarz-Str.

- 1 Freibad, Riedweg (Bei Wirksamwerden der Ersatzinvestition "Sport- und Familienbad" sollen diese Ein- richtungen geschlossen werden.) Der im Sportstättenleitplan ausgewiesene Fehlbedarf an offenen und gedeckten Sport- flächen sowie an Wasserflächen ist im Bereich der im FNP dargestellten Flächen möglich. 3.8.4 Kirchen und Religionsgemeinschaften

Augustinerkirche - Myconiusplatz

Margarethenkirche - Neumarkt

Versöhnungskirche - Gotha-West

Schlosskirche - Schloss Friedenstein

St. Bonifatius - Schützenallee

St. Helena - Siebleben

Zur Himmelspforte - Boilstädt

St. Johannes - Uelleben

St. Nicolai - Sundhausen

Friedrichs Kirche - Erfurter Landstraße

Christ Königs Kirche - Südstraße

St. Michael Kirche - Südstraße

Ev.-altluth. Kreuzgemeinde - Puschkinallee

Ev.-Freikirchl. Gemeinde - Siebleber Str. 8

Gemeinschaft der Siebenten Tags-Adventisten - Leinastraße

Neuapostolische Kirche - Kesselmühlenweg

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 116

3.8.5 Gesundheitsversorgung und Soziales

Gesundheitsversorgung

Die stationäre Versorgung der Stadt Gotha und des Umlandes wird durch das Akutkran- kenhaus der Grund- und Regelversorgung HELIOS Kreiskrankenhaus Gotha/Ohrdruf GmbH abgedeckt. Die HELIOS Kliniken GmbH gehört zu den größten privaten Krankenhausträgergesell- schaften in Deutschland und Österreich. Südlich des Ortsteiles Sundhausen entstand nach 2 3/4 Jahren Bauzeit das neue HELIOS Kreiskrankenhaus Gotha-Sundhausen, es wurde nach dreimonatigem Testlauf am 01.04.02 für die Patientenversorgung übergeben. Das alte Kreiskrankenhaus der Stadt Gotha, Erfurter Landstraße wurde geschlossen. Im FNP wird der Bereich HELIOS-Klinik als Sondergebiet "Kreiskrankenhaus" dargestellt. Das Krankenhaus verfügt über 375 Betten mit folgenden Fachabteilungen:

- Anästhesiologie und Intensivtherapie 9 Betten

- Chirurgie 81 Betten

- Gynäkologie und Geburtshilfe 40 Betten

- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde 20 Betten

- Innere Medizin 120 Betten

- Kinderheilkunde 45 Betten

- Orthopädie 40 Betten

- Radiologie CT

- Urologie 20 Betten In der Stadt Gotha gibt es 89 niedergelassene Ärzte, 57 Zahnärzte, 5 Heilpraktiker und 13 Apotheken. Soziale Einrichtungen Altenwohnheim Die Stadt Gotha betreibt mittels der Städtischen Heime Gotha GmbH mit dem Angebot von vollstationärer Altenpflege und Kurzzeitpflege - 3 Alten- und Pflegeheime mit insgesamt 333 Pflegeplätzen, die zu über 95 % ausgelastet sind.

- Alten- und Pflegeheim "August Creutzburg", Pestalozzistr. 2 a

- Alten- und Pflegeheim Pestalozzistraße 4

- Alten- und Pflegeheim "Albert Schweitzer", 18.-März-Str. 15

Damit ist der Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen für die Stadt Gotha längerfristig gesichert.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 117

Zunehmende Bedeutung gewinnt als Alternative zum Altenheim ’Betreutes Wohnen’. Diese Wohnform ist in allen Wohn- und Mischgebieten zulässig und bietet gute Möglichkeiten zum Verbleib im gewohnten Umfeld. Besondere Wohnformen

- altersgerechtes Wohnen, Coburger Platz 1

- Bodelschwinghof Außenstelle Betreutes Wohnen - Bergallee 6

- Seniorenresidenz "Alexa", Siebleben, Oberstraße - priv. Betreiber

- St. Josef Heim - Christopheruswerk, Siedelhofstr. 19

- behindertengerechte Wohnungen (42) in Gotha-West und Siebleben mit Wohnungsbindung Sonstige soziale Einrichtungen

- Sozialstationen: DRK, Oststraße 31 Diakonie, Klosterplatz 6 Volkssolidarität, Gadollastr. 7

- diverse Pflegedienste und Beratungsstellen

- Altenbegegnungsstätten: - städtischer Seniorenclub, Coburger Platz 1 - Gustav-Freytag-Treff, Clara-Zetkin-Str. 31 a

- Einrichtung für Wohnungslose (20 Plätze), Am Kindleber Feld

- Gemeinschaftsunterkunft / Asylbewerber (135 Plätze), Kindleber Str. 101

- Tagesstätte für psychisch Kranke, Bergallee 5 3.8.6 Feuerwehr

- Berufsfeuerwehr Gotha, Oststraße (ca. 33 Pers.)

- Freiwillige Feuerwehren mit Jugendfeuerwehren in den Ortsteilen (ca. jeweils 20 Pers.):

Gotha - Stadtmitte

Gotha - Sundhausen

Gotha - Siebleben

Gotha - Uelleben

Gotha - Boilstädt

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 118

3.9 Technische Infrastruktur

3.9.1 Wasserversorgung

Die Wasserversorgung der Stadt Gotha erfolgt über die Zuspeisung von Trinkwasser aus den Talsperrensystemen Ohra und Tambach. Der derzeitige Bedarf liegt bei Q1 = 11.500 m³/d Q365 = 8.000 m³/d Unter normalen hydrologischen Bedingungen kann mit den ausgewiesenen Mengen der Bedarf der Stadt Gotha abgesichert werden. An Speicherraum stehen der Kreisstadt 9.300 m³ zur Verfügung. Das entspricht ca. 81 % des Q1-Bedarfs. Die Verteilung des Wassers innerhalb des Stadtgebietes erfolgt über 165 km Versorgungs- leitungen und 64 km Anschlussleitungen. Diese knapp 230 km Netzlänge der Kreisstadt Gotha sind zu 75 % älter als 50 Jahre, was sich u.a. auch in einer Schadenshäufigkeit von mehr als 220 Rohrschäden pro Jahr ausdrückt. 3.9.2 Abwasserableitung und -behandlung Vorfluter Gotha befindet sich an der Wasserscheide zwischen Elbe/Saale und Werra/Weser. Fließgewässer nennenswerter Größe durchfließen das Stadtgebiet nicht. Auf Grund der unbefriedigenden Wasserversorgung wurde bereits im Mittelalter ein Kanal vom Vorgebirge des Thüringer Waldes nach Gotha gebaut, der in erster Linie der Brauchwasserversorgung diente. Vom Leinakanal aus besteht, über Wehre gesteuert, ein verzweigtes Grabensystem, wo- mit das Wasser in der Stadt verteilt wird und dies letztendlich verschiedenen kleineren Fließgewässern teilweise über verrohrte Gräben zugeführt wird. Als Vorfluter für das Kanalnetz der Stadt Gotha dienen:

- der Leinakanal für die Entwässerung der Trennsysteme im südwestlichen Bereich der Stadt Gotha (Gebiet zwischen Reinhardsbrunner Straße und Leinastraße bis zu den ehem. Kasernen der Roten Armee)

- der Leinakanal für die Entwässerung der Schlossanlagen

- der verrohrte Leinakanal im Bereich des Zentrums (Neumarkt)

- der Drei-Kronen-Graben als Abzweig des Leinakanals im Bereich der Cosmarstraße/ Herrenwiesenweg sowie Gotha-West

- das Wiegwasser für Entwässerung der Plattenbaugebiete im Westen der Stadt, der Wohn- gebiete entlang der Eisenacher Straße und der Eschleberstraße, den nördl. Bereich des Stadtzentrums einschl. der Wohngebiete nördl. der Gartenstraße

- Leinakanal und Drei-Kronen-Graben münden in das Wiegwasser

- die Flachsröste für den Bereich östl. der Ohrdrufer Straße bis Töpfleben

- die Ratsrinne für den Bereich südl. der Bahnlinie Gotha-Eisenach bzw. südl. der Parkstraße/Leinastraße einschl. Stadtteil Sundhausen

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 119

- Ratsrinne und Flachsröste vereinen sich im Bereich des Viaduktes zum Wilden Graben

- der Wilde Graben für das Gebiet östl. der Friedrichstraße bis zur Bahnlinie Gotha – Leinefelde bis zum nördl. Ortsausgang

- das Wiegwasser mündet in den Wilden Graben, der Wilde Graben als zentrale Vorflut auch für die Kläranlage Gotha, mündet bei Wangenheim in die Nesse; das Wasser ge- langt über Hörsel, Werra und Weser zur Nordsee

- Der Stadtteil Siebleben entwässert in die Roth. Die Roth gehört zum Einzugsgebiet der Apfelstädt, diese fließt über Gera, Unstrut, Saale und Elbe zur Nordsee.

Kanalnetz Das Kanalnetz der Stadt Gotha umfasst ca. 100 km Entwässerungsleitungen unterschiedlicher Nennweiten und Materialarten sowie ca. 1600 Schacht- und Sonderbauwerke. Dieses Netz wurde in seinen wesentlichen Grundstrukturen bis zum Jahr 1910 konzipiert und ausgeführt. Auf dem Standort der vorhandenen zentralen Kläranlage Gotha, die baulich verschlissen war und sich nur auf eine mechanische Reinigungsstufe beschränkte, entstand eine mo- derne Großkläranlage, die allen Anforderungen einer Abwasserbehandlung (biologische Reinigungsstufe, Nitrifikation/Denitrifikation) genügt. Die Kläranlage ist ausgelegt für eine Kapazität von 150.000 EGW (die hydraulische Kapazität beträgt 26.000 m³ Abwasser pro Tag), womit die Behandlung der anfallenden Abwas- sermengen der nachfolgend aufgeführten Gemeinden sowie Ortsteile der Stadt Gotha gewährleistet ist.

OT Stadt Gotha: Siebleben, Sundhausen, Uelleben, Boilstädt,

Nordgruppe: Eschenbergen, Hochheim, Goldbach, Warza, Molschleben, Tröchtelborn, Friemar, Pferdingsleben, Bufleben (mit OT Hausen und Pfullendorf), Westhausen, Remstädt

Südgruppe: Petriroda, Emleben, Tüttleben, Seebergen In den Jahren 1993 bis 1999 wurde damit begonnen, die 1992 bestätigte Gesamtentwäs- serungsplanung für die Stadt Gotha auf der Grundlage der Wirtschaftspläne des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden innerhalb der betreffen- den Jahre kontinuierlich umzusetzen. Schwerpunkte hierbei waren und sind der Anschluss der Ortsteile Siebleben, Uelleben, Boilstädt und Sundhausen an die Verbandskläranlage Gotha. Für die Ortsteile Siebleben, Uelleben und Boilstädt wurden die entsprechenden Voraus- setzungen mit Verlegung der notwendigen Verbindungssammler bzw. auch Druckleitungen sowie Ingenieurbauwerke bereits geschaffen. Alternierend dazu werden auch innerhalb der genannten Ortsteile in Abhängigkeit vom Wirtschaftsplan des Zweckverbandes im betreffenden Planjahr die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen, den Anschlussgrad im Bereich der Stadt Gotha an der zentralen Abwasserbehandlungsanlage weiter zu erhöhen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 120

Für den Ortsteil Sundhausen ist die Realisierung des Verbindungssammlers im Jahr 2000 vorgesehen. Innerstädtisch wurden verschlissene Sammler ausgewechselt bzw. gemäß Stand der Technik mit entsprechenden Verfahren (Inliner, Relining) saniert (Bürgeraue 98/99, Tallagensammler VII. BA). Die zwischen 1993 und 1999 getätigten Investitionen im Abwasserbereich führten zu einer wesentlichen Verbesserung des Niveaus der Abwasserableitung und Abwasserbehandlung. In den Ortsteilen Siebleben und Uelleben konnte jeweils ein Anschlussgrad von ca. 30 % der Grundstücke an die zentrale Kläranlage erreicht werden. Im Flächennutzungsplan sind außer den Hauptwasserleitungen und der Kläranlage be- stehende und geplante Bauwerke (Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken) sowie die Retentionsflächen dargestellt. Regenrückhaltebecken (RRB) und Regenüberlaufbecken (RÜB) sind als Symbol R in der Legende Pkt. 4 (Flächen für Versorgungsanlagen) zugeordnet. Ein RÜB oder RRB muss nicht eine offene Wasserfläche sein, es kann auch gedeckelt oder als Stauraumkanal ausgeführt werden. Regenrückhaltebecken (RRB)

Bestand: RRB SO Ohrdrufer Straße RRB Gewerbegebiet Gotha-Süd RRB Friedensteinkaserne RRB Gewerbegebiet Luftschiffhafen RRB Güldene Aue RRB Wohngebiet ‚Hundert Äcker’ RRB Wohngebiet ‚Reinhardsbrunner Straße’

Planung: RRB Flughafensammler RRB Ostbahnhof RRB Gleichenstraße/Friemarer Straße RRB Siebleben/Nützleber Feld RRB Gewerbegebiet Leinastraße/Krusewitzstraße Regenüberlaufbecken (RÜB)

Bestand: RÜB Siebleben Mönchhof West RÜB Siebleben Mönchhof Ost RÜB Maybachstraße RÜB Viadukt RÜB Busbahnhof/Brückenstraße

Planung: RÜB Boilstädt RÜB Bohnstedtstraße RÜB Friemarer Straße oberhalb RÜB Friemarer Straße unterhalb RÜB Langensalzaer Straße/Heutalsweg RÜB Breite Gasse/Remstädter Weg

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Die Retentionsräume sind Flächen, die zur Rückhaltung des Niederschlagswassers aus den Außeneinzugsgebieten der Vorfluter zum Schutz der Siedlungsflächen der Stadt Gotha vor Überschwemmungen (bis zur Größe eines 50jährigen Hochwassers) überflutet werden können. Diese Flächen dürfen nicht bebaut, können aber landwirt- schaftlich (als Wiese) genutzt werden. Die Retentionsräume sind als Symbol ‚Ü’ in der Legende dem Pkt. 6 (Wasserflächen) zugeordnet.

Retentionsraum Ratsrinne östl. Sundhausen Volumen: 50 000 m3

Retentionsraum Boilstädter Wasser östl. Boilstädt Volumen: 25 000 m3

Retentionsraum Siebleben südl. Mönchhof Volumen: 5 000 m3

Retentionsraum Flachsröste Südhang Seeberg Volumen: 50 000 m3

(2 Varianten)

3.9.3 Gasversorgung Der Gasbedarf des Planungsgebietes wird von der EVG Leipzig mbH gedeckt. Die Stadtwerke Gotha GmbH sind kommunaler Versorger der Stadt Gotha und umliegender Gemeinden mit Erdgas. Über 3 Einspeisereglerstationen wird das Erdgas von der EVG Leipzig bezogen. Standorte der Stationen: Kindleber Str./Gewerbegebiet Krusewitzstr./Siedelhofstr. Seeberg

Das städtische Netz gliedert sich in Niederdruck- und Mitteldruckanlagen. Beide Systeme sind über 34 Ortsnetzstationen miteinander verknüpft. Im Ortsteil Siebleben wird das Versorgungsnetz mit erhöhtem Niederdruck betrieben. Die Ortsteile Boilstädt und Uelleben werden, wie weitere 18 Ortschaften über eine Hochdruckanschlussleitung und Mitteldruckrohrnetze ebenfalls von den Stadtwerken Gotha GmbH mit Erdgas ver- sorgt. Über ein Gesamtleitungsnetz von 256,4 km werden derzeit von Gotha aus 7850 Hausanschlüsse betrieben. Nur noch 3 % des Leitungsnetzes sind älter als 50 Jahre, Gussleitungen sind nicht mehr im Bestand. Von Gotha aus versorgte Gemeinden sind:

Emleben, Remstädt, Goldbach, Warza, Friemar, Molschleben, Tröchtelborn, Bufleben, Ballstädt, Westhausen, Hochheim, Bienstädt, Zimmernsupra, Pferdingsleben, Eschen- bergen, Wangenheim, Uelleben, Boilstädt, Hausen, Pfullendorf.

3.9.4 Elektroenergieversorgung Die Stromversorgung des Planungsgebietes wird zu 80 % durch das 110 kV-Netz des Vorlieferanten Thüringen Energie AG (TEAG) und zu 20 % durch Eigenerzeugung der Fernwärmestadtwerke Gotha GmbH gesichert.

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Die Einspeisung aus dem übergeordneten Netz in das Stadtwerksnetz erfolgt in den TEAG-Umspannwerken "Gotha" und "Gleichenstraße". Die SWG betreiben ein eigens Umspannwerk 20/10 kV in Gotha-West. Die Versorgung erfolgt im gesamten Stadtgebiet in der 10 kV-Spannungsebene (277 km Kabel, 6 km Freileitung). Es besteht darüber hinaus eine 20 kV-Verbindung vom "UW Gotha" der TEAG zum "UW Gotha-West" der SWG. Das Niederspannungsnetz ist ein 0,4 kV-Netz und besteht auch zu 10 % aus einem Freileitungsnetz, welches auf Grund seines Alterungsgrades mittel- und langfristig durch Kabel ersetzt werden muss. Die überwiegende Anzahl der 242 eigenen Transformatorstationen entspricht dem Stand der Technik. Veraltete Stationen werden ebenfalls mittel- und langfristig ersetzt. 3.9.5 Abfallbeseitigung Die im Stadtgebiet Gotha-Ost befindliche Deponie (ehem. Kies- und Lehmgruben) hat ihre Aufnahmefähigkeit erreicht und ist seit 1992 stillgelegt. Bis 1998 wurden noch Erdstoffe deponiert. Die Fläche ist gem. Rekultivierungsanordnung zu rekultivieren. Im FNP ist diese Fläche deshalb als Grünfläche und Kompensationsfläche dargestellt. Die Entsorgungspflicht für die Stadt Gotha obliegt dem Landkreis. Dem Öffentlich Rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sind alle Abfälle zur Verwertung zu übergeben. 3.9.6 Fernwärme Die Stadt Gotha verfügt über ein ausgedehntes Fernwärmeverbundsystem. Mit der Still- legung der alten Kohle-Heizwerke Gotha-Ost und Gotha-West übernahmen zwischen- zeitlich auf der Grundlage moderner Feuerungstechnologien 2 Eigenversorgungsanlagen mit Wärmekraftkoppelung die Wärmeversorgung der fernbeheizten Wohnungen auf Basis des Energieträgers Erdgas. Gleichzeitig wird Strom für den Eigenbedarf und die Versorgung der Stadt Gotha erzeugt, womit die Abhängigkeit der Stadt von den großen überregionalen Energieversorgungs- unternehmen verringert wird. Das Heizkraftwerk-West befindet sich westlich des Be- triebsgeländes der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH. Ausgehend von diesem HKW werden die fernbeheizten Wohnungen der Innenstadt und in Gotha-West versorgt. Für die Versorgung der fernbeheizten Wohnungen in Gotha-Siebleben ist die vorhandene Umformstation zwischen Bahndamm und Gleichenstraße zu einem Blockheizkraftwerk (BHKW) ausgebaut worden. Beide Standorte sind im FNP als gewerbliche Bauflächen dargestellt. 3.9.7 Erneuerbare Energien Im Stadtgebiet von Gotha sind im RROP-MT keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen, dementsprechend sind im Flächennutzungsplan auch keine Sondergebiete zur Windenergiegewinnung dargestellt. Da in den Nachbargemeinden (Trügleben, Tüttleben) die Anlagen zur Windenergie- gewinnung bereits bis an die Gemarkungsgrenze installiert sind, wird eine weitere Aus-

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weitung der Windkraftanlagen als Beeinträchtigung bzw. Verfremdung des Landschafts- bildes betrachtet und ist nicht langfristiges Planungsziel. 3.10 Denkmalschutz 3.10.1 Baudenkmale als Auszug aus der Denkmalliste der Stadt Gotha Stand 6/98

- Augustinerkloster 13. Jh. - Margarethenkirche 15. Jh. - Gesamtanlage Schloss Friedenstein 13. Jh./1316 - 1567 - Rathaus 1567 - 1574 - Maria Magdalenen Hospital 1716 - 1719 - Schloss Friedrichsthal 1711 - Gesamtanlage Orangerie 1747 + 1767 - Prinzenpalais 1776 - Teeschlösschen 1786 - Waisenhaus 1756 - Gesamtanlage Mönchhof 2.H. 18. Jh. 3.10.2 Technische Denkmale

- Aquädukt Bahnlinie Gotha-Eisenach 1845 - Wasserkunst am Schlossberg 1895 - Krematorium, Hauptfriedhof - Schlachthof Uelleber Str. 1891/92 - Historischer Zug 56-82-101 (Straßenbahn) Denkmalliste der Großen Kreisangehörigen Stadt Gotha mit Ortsteilen Stand Mai 1998 Gotha - Sakralbauten Augustinerkirche und ehem. Klostergebäude mit Ausstattung, Klostergarten und Ein- friedung - Klosterplatz, Friedrichskirche mit Ausstattung, Einfriedung - Erfurter Land- straße 31, Margarethenkirche mit Ausstattung - Neumarkt 13, Schlosskirche mit Aus- stattung in Schloss Friedenstein, St. Bonifacius, kathol. Kirche mit Ausstattung, Kirch- hof und Einfriedung, Moßlerstraße 15, Kreuzkirche mit Ausstattung - Schelihastr. 11 - Profanbauten Am Tivoli 3 - Museum der Arbeiterbewegung und Geschäftsräume der SPD, Am Tivoli 18 - Löfflerschule, Aquädukt, Arnoldiplatz 1 - Wohnhaus, Augustinerstr. 15 – ehem. Amtshaus, Augustinerstr. 25 - Wohn- und Geschäftshaus Bachstr. 14 - Wohnhaus und Einfriedung, Bahnhofstr. 2 - 4 - Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 3a - Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 5a - Verwaltungsgebäude, Bahn- hofstr. 12 - Verwaltungsgebäude, Bahnhofstr. 14 - Wohnhaus, Bebelstr. 2 - Wohnblock (mit Mozartstr. 18), Bebelstr. 4 - Wohnblock (mit Mozartstr. 18), Bebelstr. 10 - Verwaltungsgebäude, Bergallee 8 - Ernestinum, Bertha-von-Suttner-Str. 1 - Wohnhaus,

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Bertha-von-Suttner-Str. 3 - Wohnhaus, Bohnstedtstr. 6 - Stadtbad, Bohnstedtstr. 10 - Wohnhaus, Brühl 2 - Wohnhaus, Brühl 4 - Maria-Magdalena-Hospital mit Kirche, Brühl 5 - Wohn- und Geschäftshaus, Brühl 7 - Wohn- und Geschäftshaus, Königssaal, Brühl 13/15 - Wohn- und Geschäftshaus, Brühl 19 - Wohn- und Geschäftshaus, B7 - Feldscheune, Bürgeraue 2 - ehem. Kaserne, Bürgeraue 10 - Wohnhaus, Bürgeraue 12 - Wohnhaus, Bürgeraue 14 - Wohnhaus, Bürgeraue 23 - Myconiusschule, Buttermarkt 5 - Wohn- und Geschäftshaus, Buttermarkt 6 - Wohn- und Geschäftshaus Cosmarstr. 26 - Kino "Weiße Wand" Dreikronengasse 1 a - Wohnhaus, Dreikronengasse 10 - Wohnhaus Eisenacher Landstr. 111 - Freundwarte, Eisenacher Str. 5 - Arnoldischule und Turnhalle, Ekhofplatz 1 - Postgebäude, Ekhofplatz 22 - ehem. Bankgebäude, Emminghausstr. 8 - Landratsamt, Emminghausstr. 15 - Wohnhaus mit Hofeinfahrt, Erfurter Landstr. 35 - Kreis- krankenhaus, Häuser 1, 2, 3, 4 und 11, Sachgesamtheit, Erfurter Landstr. 31 - Friedrichs- kirche, Pflegeheim, Erfurter Str. 1 - Sachteil Fassade Kaufhaus Joh, Erfurter Str. 2 - ehem. Waisenhaus, Verwaltungsgebäude, Erfurter Str. 5/7 - Kaufhaus Joh, Erfurter Str. 17 - Kauf- haus, Erfurter Str. 19 - Wohn- und Geschäftshaus, Erfurter Str. 20 - Kaufhaus, Ernststr. 1 - Wohnhaus und Einfriedung, Ernststr. 5 a - Wohnhaus und Einfriedung, Ernststr. 10 - Wohnhaus, Ernststr. 16 - Wohnhaus und Einfriedung, Ernststr. 18 - Wohnhaus und Einfrie- dung Florschützstr. 10 - Gaststätte "Alte Sternwarte", Meridian, Obelisk, Friedrichstr. 1 - Villa und Einfriedung, Friedrichstr. 2 - ehem. Winterpalais, Friedrichstr. 4 - Wohnhaus, Fried- richstr. 5 - Schloss Friedrichsthal, Friedrichstr. 6 und 8 - Orangerie mit Park und Einfriedung, Friedrichstr. 11 - Hinterhaus, Friedrichstr. 14 - Wohn- und Geschäftshaus und Einfriedung, Friedrichstr. 17 a und 19 - Villengebäude und Einfriedung, Garten, Friedrichstr. 24 - Wohn- haus, Friedrich-Perthes-Str. 4 - Wohnhaus, Fritzelsgasse 1 - Wohn- und Geschäftshaus Gadollastr. 7 - Seniorenheim, Galbergweg 12 - Rohrbachturm und Sternwarte, Gartenstr. 12 - Kreiskirchenamt, Gartenstr. 21 - wandfeste Innenausstattung des Gebäudes, Gartenstr. 28 - Historische Weinschenke, Gartenstr. 32 - Wohnhaus, Gartenstr. 32 b - Wohn- und Geschäftshaus, Gartenstr. 46 - 52 - Ausgrabung Stadtbefestigung, Goethestr. 2 - Wohnhaus, Goethestr. 3 - Wohnhaus, Goethestr. 5 - Wohnhaus, Goethestr. 7 - Wohnhaus, Goethestr. 9 - Wohnhaus, Goldbacher Str. 24 a - Wohnhaus, Goldbacher Str. 33 - Schießhaus, Sachgesamt- heit, Goldbacher Str. 35 - Stadthalle, Gotthardstr. 6 - Wohnhaus, Gotthardstr. 8 - Schule, Gotthardstr. 9 - ehem. Langsches Stiftungshaus, Gotthardstr. 14 - Turnhalle Hauptmarkt 1 - Rathaus, Hauptmarkt 2 - Innungshalle, Hauptmarkt 3 - Ratskeller, Haupt- markt 4/5 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 6 - Wohn- und Geschäftshaus, Haupt-markt 7 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 8 - Wohn- und Geschäftshaus, Haupt- markt 9 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 10 - Wohn- und Geschäftshaus, Haupt- markt 11 - Hausmarke und wandfeste Innenausstattung des Gebäudes, Hauptmarkt 14 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 15 - Wohnhaus und Seitenflügel, Hauptmarkt 16 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 17 - Wohnhaus, Hauptmarkt 18 - Wohn- und Geschäftshaus, Fachwerkanbau, Hauptmarkt 19 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 25 - Wohn- und Geschäftshaus, Hinterhaus, Hauptmarkt 26 - Wohn- und Geschäftshaus, Haupt- markt 27 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 28 - Wohn- und Geschäftshaus, Haupt- markt 29 - Sachteil Fenstergewände 1. und 2. OG, Hauptmarkt 30 - Wohn- und Geschäfts- haus, Hauptmarkt 31 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 32 - Hinterhaus Waidhaus,

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 125

Hauptmarkt 33 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 34 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 35 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 36 - Wohn- und Geschäftshaus, Waidhaus, Hauptmarkt 37 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 38 - Wohn- und Ge- schäftshaus, Hauptmarkt 39 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 40 - Wohn- und Ge- schäftshaus, hofseitiger Anbau, Hauptmarkt 41 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 42 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 43 - Wohn- und Geschäftshaus, Hauptmarkt 45 - Wohn- und Geschäftshaus, Waidhaus, Heinestr. 1 - Wohnhaus, Helenenstr. 4 - Landratsamt, Helenenstr. 5 - Wohnhaus, Helenenstr. 8 - Wohnhaus und Einfriedung, Helenenstr. 16 - Wohnhaus, Hohe Str. 11 - Wohnhaus und Einfriedung, Hohe Str. 38 - Wohnhaus und Ein- friedung, Hünersdorfstr. 1 - Wohnhaus, Hünersdorfstr. 7 - Wohn- und Geschäftshaus, Hünersdorfstr. 8 - Sachteil Ladenzone, Hünersdorfstr. 10 - Wohn- und Geschäftshaus, Hünersdorfstr. 16 - Sachteil Ladenzone Jägerstr. - Trafohäuschen, Jägerstr. 7 - ehem. Sternwarte, Jüdenstr. 11 - Wohnhaus, Justus-Perthes-Str. 2 - Gericht, Justus-Perthes-Str. 2 a - Schule mit Einfriedung, Justus- Perthes-Str. 3 - 9 - Verlagsgebäude-Perthes Klett, Sachgesamtheit, Justus-Perthes- Str. 11 - Wohnhaus Kesselmühlenweg - Brücke über Flutgraben, Kesselmühlenweg 4 - Kesselmühle, Sach- gesamtheit, Karl-Schwarz-Str. 2 - Wohnhaus, Kastanienallee 8 - Wohnhaus Leinakanal - mit Bauwerken, Liebetraustr. 20 - Wohnhaus, Lindenauallee 28 - Wohnhaus, Lucas-Cranach-Str. 3 - Wohnhaus, Lucas-Cranach-Str. 7 - Wohnhaus, Lucas-Cranach- Str. 9 - Wohnhaus und Seitengebäude, Lucas-Cranach-Str. 9 a - Frankenbergsches Gartenhaus, Lucas-Cranach-Str. 11 - Wohn- und Geschäftshaus, Lutherstr. 2 - Sparkasse, Lutherstr. 4 - Wohn- und Geschäftshaus, Lutherstr. 6 - Wohn- und Geschäftshaus, Luther- str. 8 - AOK- Gebäude Margarethenstr. 2 - 4 - Löfflerhaus, Margarethenstr. 9 - Wohnhaus, Mariengasse 4 - ehem. Gartenhaus, Marktstr. 1 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 4 - Sachteil Fassade, Markt- straße 5 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 6 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 7 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 9 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 11 - Wohn- und Geschäftshaus, Hinterhaus Waidhaus, Marktstr. 12 - Wohn- und Geschäftshaus, Markt- str. 13 - Wohn- und Geschäftshaus, Hofanlage mit Seitengebäude, Marktstr. 18 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 20 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 22 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 24 - Wohn- und Geschäftshaus, Marktstr. 26 - Wohn- und Ge- schäftshaus 18.-März-Str. 6 - Wohnhaus, 18.-März-Str. 7 - Wohnhaus, 18.-März-Str. 9 - Wohnhaus und Einfriedung 18.-März-Str. 11 - Wohnhaus und Einfriedung, 18.-März-Str. 15 - Wohnhaus und Einfriedung, 18.-März-Str. 45 - Wohnhaus, 18.-März-Str. 51 - Wohnhaus Mendelssohnweg - Teeschlösschen, Mohrenstr. 18 a - Volkshaus zum "Mohren", Mohren- str. 27 a - Wohnhaus, Mönchelsstr. 21 - Wohnhaus, Mönchelsstr. 21 a - Verwaltungs-gebäude, Mönchelsstr. 22 - Wohn- und Geschäftshaus, Mönchelsstr. 34 - Wohnhaus, Mo- zartstr. 34 - Wohnhaus, Mozartstr. 1 - ehem. Klubhaus der Jugend, Mozartstr. 4 – Wohn- haus, Mozartstr. 5 - Wohnhaus, Mozartstr. 17 - Reyherschule und Turnhalle, Mozart- str. 18 - Wohnblock mit Bebelstr. 2 und 4, Mozartstr. 19 - Ackerbürgerhof, nördl.-östl. Stall- und Scheunengebäude, Mühlgrabenweg 15 - Spohrhaus, Myconiusplatz 1 – Wohn- haus und Mauer (wohl Teil der Stadtmauer), Myconiusplatz 2 - Superintendantur

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 126

Neumarkt 1 - Wohn- und Geschäftshaus, Neumarkt 6 - Wohn- und Geschäftshaus, Neu- markt 26 - Wohn- und Geschäftshaus Parkallee 1 - ehem. Marstall, Parkallee 13 - Wohnhaus, Parkallee 15 - Museum der Natur, Pestalozzistr. 2 - Schule, Pestalozzistr. 4 - Alters- und Pflegeheim "Oskar Blödner", Pfarr- gasse 1 - Wohnhaus, Pfortenstr. 1 - Ladenzone und Schriftzug, Puschkinallee 2 - Wohn- haus, Puschkinallee 2 a - Turnhalle Querstr. 2 - Wohn- und Geschäftshaus, Querstr. 4 - Wohn- und Geschäftshaus, Querstr. 10 - Wohn- und Geschäftshaus, Querstr. 14 - Wohnhaus, Querstr. 16 - Wohn- und Geschäfts- haus, Querstr. 17 - Geschäftshaus, Querstr. 21 - Wohn- und Geschäftshaus, Querstr. 24 - Vierseithofanlage mit Wohnhaus Reinhardsbrunner Str. 10 - Wohnhaus, Reinhardsbrunner Str. 14 - Wohnhaus und Einfrie- dung, Reinhardsbrunner Str. 16 - Wohnhaus, Reinhardsbrunner Str. 17 - Wohnhaus, Rein- hardsbrunner Str. 19 - Herzog-Ernst-Schule, Reinhardsbrunner Str. 23 - Gebäude Landrats- amt, Reinhardsbrunner Str. 26 - Wohnhaus und Einfriedung, Reinhardsbrunner Str. 31 - Wohnhaus und Einfriedung, Reinhardsbrunner Str. 35 - Wohnhaus und Einfriedung, Rein- hardsbrunner Str. 42 - Wohnhaus Schäferstr. 10 - Schäferschule, Schäferstr. 47 - Wohnhaus, Schlossberg 2 - ehem. Land- schaftshaus, Schlossberg 4 - Wohnhaus, Schlossberg 8 - Wohnhaus, Schlossberg 10 - Wohn- haus, Schlossberg 12/14 - Verwaltungsgebäude, Schloss Friedenstein - mit Ausstattung und Parkanlage, Sachgesamtheit, Schöne Allee 2 - Wohnhaus, Schöne Allee 9 - Wohnhaus, Schützenallee 10 - Theres-Geyer-Stiftung, Schützenallee 12 - Villa Friedrichs, Schützen- allee 29 - Schule und Turnhalle, Schützenberg 23 - ehem. Ackerbürgerhof, Schwabhäuser- Str. 24 - Gasthaus Brauhof, Seebachstr. 11 - Villa und Einfriedung, Siebleber Str. 7 - Wohnhaus und Seitengebäude, Siebleber Str. 8 - Wohnhaus, Siebleber Str. 9 - Wohnhaus und Seitengebäude, Siebleber Str. 12 - Wohn- und Geschäftshaus, Siebleber Str. 14 - Hofanlage, Siebleber Str. 24 - Sachteil Fassade, Siebleber Str. 26 - Wohnhaus und Seitengebäude, Siebleber Str. 29 - Hinterhaus (Lagergebäude), Siebleber Str. 33 - Wohnhaus und Seitengebäude, Siebleber Wall 9 - Ausstellungshalle, Spohrstr.7 - Wohnhaus und Einfriedung, Spohrstr. 11 – Wohnhaus und Einfriedung, Südstr. 2 - 2 a - Hochbunker, Sundhäuser Gasse 2/4 - Wohn- und Geschäftshaus Trützschlerplatz 1 - Bauschule Uelleber Str. 3 a - ehem. Schlachthof, Sachgesamtheit, Uelleber Str. 18 - Wohn- und Ge- schäftshaus Waldbahnzug, Waltershäuser Str. 1/3 - Doppelwohnhaus, Waltershäuser Str. 48 - Wohn- haus, Waltershäuser Str. 52 - Doppelwohnhaus, Waltershäuser Str. 54 - Doppelwohnhaus, Waltershäuser Str. 60/60 a - Wohnhaus, Waschgasse - Treppenanlage, Wasserkunst mit Pumpstation

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 127

- Denkmalensemble

bauliche Gesamtanlage: "Altstadt"

begrenzende Straßen: Gartenstraße, Huttenstraße, Arnoldiplatz, Ekhofplatz, Philosophenweg, Siebleber Wall, Friedrich-Jacob-Straße, Lindenauallee, Bergallee, Myconiusplatz, Bürgeraue, Suttnerstraße, Suttnerplatz "Gründerzeitviertel Weststadt"

Brunnenstraße, Dorotheenstraße, Ernststraße, Goethestraße, Heine- straße, Leesenstraße, Liebetraustraße, 18.-März-Straße, Reinhards- brunner Straße, Waltershäuser Straße "Seebachstraße"

Hohe Straße, Hansenstraße, Seebachstraße, Schillerstraße, Wilhelm- Bock-Straße, Spohrstraße, Bachstraße, Goldbacher Straße kennzeichnende Straßenbilder: "Friedrichstraße" / "Helenenstraße" / "Schöne Allee" Garten- und Parkanlagen, Friedhöfe

Berggarten mit seinen Denkmalen - Krahnberg, Orangerie mit Park und Einfriedung - Friedrichstraße 6 und 8, Schlosspark mit dorischem Tempel, Teeschlösschen, Teichen und Denkmalen ehem. Friedhof II - Eisenacher Straße, Hauptfriedhof - Langensalzaer Straße, Jüdischer Friedhof - Eisenacher Straße Kleinarchitekturen Brunnen

Blumenbachstr. - Laufbrunnen, Bürgeraue 14 - Brunnenschale und Schwengelpumpe, Butter- markt - Laufbrunnen, Buttermarkt - Tiefbrunnen, Friedrichstr. - Brunnen Schloss Friedrichs- thal, Friedrichstr. - Orangeriebrunnen, Hauptmarkt 17 - Pumpstation, Justus-Perthes-Str. 3 - 9 - Brunnenbecken im Garten, Klosterplatz - Laufbrunnen, Krahnberg - Lüderitzbrunnen, Krahnberg - Mühlsteinbrunnen, Langensalzaer Str. - Friedhof, alte Schöpfbecken: Teil I, Haupteingang; Teil III, Feld II, Einfahrt Innenhof Krematorium; toter Brunnen: auf Haupt- achse, Lucas-Cranach-Str. 9 - barockes Brunnenbecken, Myconiusplatz - Fortunabrunnen, Oberer Hauptmarkt - Löwenbrunnen, Oberer Hauptmarkt - Pferdetränke, Oberer Hauptmarkt - Sankt-Gotthard-Brunnen, Park - Brunnenschale, Schlossberg - Brunnenschale, o. Tauf- becken, Schlossberg - Wasserkunst, Schlosshof - zwei St. Laufbrunnen mit Delphinen, Schlosshof - Wasserspeicher, Schützenberg 23 - Schwengelpumpe im Hof, Tabarzer Str. - Laufbrunnen, Unterer Hauptmarkt - Schellenbrunnen

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 128

Denkmale

Am Steinkreuz - Steinkreuz in Malteserform, Berggarten - ehem. Arnolditurm, Fundamente, Berggarten - Wandersleb-Denkmal, Brahmsweg - Studnitzpyramide, Burgfreiheit - Jacobs- Denkmal, In der Klinge - Gedenkstein ohne Inschrift, In der Klinge - Müllertempel, In der Klinge - Wandersleb-Denkmal, Karl-Schwarz-Str. 11 - Arnoldigrabstein, Mozartstr. 1 - Rathgeber-Säule, Schlosspark (oberer) - Blumenbachdenkmal, Ernst der Fromme, Findling mit Goethespruch, Koppe-Säule, Märtyrer-Säule, Petermann-Denkmal, Schlosspark (unterer) - Gedenkstein Eiszeitgrenze, Frankenberg-Denkmal, Geutebrück-Denkmal, Sphinx, Wehmeyer-Denkmal, Arnoldigrabstein, Dorischer Tempel Gedenktafeln

Augustinerstr. 13 - Gotter, Emminghausstr. 18 - Prof. Dr. Haack, Mühlgrabenweg 15 – Spohr, Museum für Regionalgeschichte - Böhner, Ekhof, Schwarz, Puschkinallee 4 – Kellner, Querstr. 5 - Meyer, Schützenberg 25 - Stieler Hausmarken

Hauptmarkt 13, Jüdenstr. 1, Margarethenstr. 30, Margarethenstr. 35 - 40, Mohrenberg 7 Pumpen

Seebergstr. 25 a - Schwengelpumpe 2. ORTSTEILE Boilstädt

Kirchstr. 6 - Kirche Zur Himmelspforte mit Ausstattung, Kirchhof und Einfriedung, Box- berg - Rennbahn, Vollblutgestüt, Boilstädter Platz - Waidstein, Boilstädter Platz 1 - Wohnhaus, Gothaer Str. 1 - Gehöft, Gothaer Str. 7 - Gehöft, Dorfstr. - Zum Boxberg – Brücke, Dorfstr. 3 - Wohnhaus und Torbogen, Schwengelpumpen, Kirchstr., Dorfstraße, Jägergasse Siebleben

Weimarer Str. 122 - Kirche St. Helena mit Ausstattung, Kirchhof und Einfriedung, Högern- weg - Friedhofshalle und Friedhof, Mönchallee 14 - Wohnhaus und Scheune, Oberstr. 9 - Wohnhaus und Scheunengebäude, Riedgasse - Bildstock, Salzgitterstr. 90 - Mönchhof mit Park und Teichen, Sachgesamtheit, Weimarer Str. 138 - ehem. Schule, Weimarer Str. 145 - Gustav-Freytag-Haus mit Pavillon, Grabanlage auf dem Friedhof, Schwengelpumpen - Friedhofsweg, Högernweg Sundhausen

Kirchhög - Kirche St. Nikolai mit Ausstattung, Kirchhof und Einfriedung, Friedhofstr. - Feierhalle, Pfarrstr. 5 - Pfarrhaus mit Pfarrgarten und zwei Scheunen, Pfarrstr. 8 – Siedel- hof, Schwengelpumpen - Friedhofstr. 3 St., Inselsbergstr., Siedelhofstr.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 129

Töpfleben

Siebleber Weg - Lutherkapelle mit Ausstattung, Kirchhof und Einfriedung Uelleben

Kirchgasse - Johanneskirche mit Ausstattung, Kirchhof und Einfriedung, Boilstädter Str. 2 - Gutshaus, Wirtschaftsgebäude, Mittelstr. 12 - Wohnhaus, Schulweg - Friedhof, Schwengelpumpen - Mittelstr. Schulweg, Friedhof 3.10.3 Erfassung der Denkmale Gemäß § 5 ThDSchG wird die Erfassung und Eintragung von Kulturdenkmalen lfd. weiter durchgeführt. Die letzte Veröffentlichung der Denkmalliste erfolgte im Rathaus- Kurier der Stadt Gotha im Juni 1998 (siehe Pkt. 3.10.2). Die Eintragung der Denkmale erfolgt durch das Thüringische Landesamt für Denkmal- pflege und bezieht sich hauptsächlich auf Einzeldenkmale und Denkmalensembles wie z. B.

• Handwerker- und Ackerbürgergebäude • Gebäude aus der Gründerzeit • Gebäude aus den 20er und 30er Jahren

Die bis jetzt eingetragenen "Denkmalensembles" sind:

• Altstadt Gotha • Wohnsiedlung Am Schmalen Rain • Gründerzeitgebiet Weststadt • Seebachstraße

Die bis jetzt eingetragenen "Kennzeichnenden Straßenbilder" sind:

• Helenenstraße • Schöne Allee

3.10.4 Erstellung von Erhaltungssatzungen Zum Schutz bestimmter historisch typischer Stadtgebiete wurden Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB erarbeitet und sind bereits wirksam.

Nr. 1 Altstadt

Nr. 2 Waltershäuser Straße

Nr. 3 Gadollastraße - Humboldtstraße

Nr. 4 Schützenberg - Schützenallee

Nr. 5 Jägerstraße - Dr.-W.-Külz-Straße

Nr. 6 Am Schmalen Rain

Nr. 7 Friedrichstraße - Schöne Allee

Nr. 8 A Georgenthaler Straße - Tabarzer Straße

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 130

Nr. 9 Parkallee - Jägerstraße

Nr. 10 Uelleber Straße - Mairichstraße

Nr. 11 Seebergstraße - Breitscheidstraße

ausgesetzt zur Teilung des Geltungsbereiches

Nr. 12 Goldbacher Siedlung

Nr. 13 Steinstraße - Kindleber Straße

Nr. 14 Kindleber Straße - Oststraße ausgesetzt zur Teilung des Geltungsbereiches 3.10.5 Standorte der archäologischen Denkmalpflege Die bisher bekannten archäologischen Fundstellen wurden gem. der Zuarbeit des Museums für Regionalgeschichte Gotha vom Februar 1999 in den FNP-Entwurf nach- richtlich übernommen. Bodendenkmale dokumentieren erdgeschichtliche und menschliche Geschichte. Boden- denkmale können archäologische und paläontologische Denkmale sein. In den großen Städten Thüringens ergeben sich mit umfangreichen Sanierungen, Lücken- bebauungen und Rekonstruktionen in den Altstadtbereichen und Ortskernen einmalige Möglichkeiten zur archäologischen Erforschung des Baugrundes. Die im ThDSchG vor- geschriebenen baubegleitenden Ausgrabungen und Auswertungen liefern wichtiges Quellenmaterial für die mittelalterliche Siedlungsgeschichte. Für die Stadt Gotha sind folgende stadtarchäologische Schwerpunkte aufgeführt:

Schloss Friedenstein mit seinen unterirdischen Befestigungen, der Verlauf der Stadtbe- festigung (besonders Gartenstraße), Kirchen und deren Umfeld (Margaretenkirche, Augustinerkloster, Kreuzkloster - Friedhof 1), Brunnen, Keller bei Rekonstruktion und Abriss, westliche Altstadt mit Hauptmarkt (soweit nicht in 70er Jahren überbaut), Neumarkt, Buttermarkt

Bei geplanten baulichen Maßnahmen ist in diesen Bereichen mit Befunden zu rechnen. Die zuständigen Archäologen sind zu informieren. Folgende geschützte Bodenaltertümer sind von jeglicher Bebauung freizuhalten:

- Grabhügel, wahrscheinlich Bronzezeit, nordöstl. vom Ortsteil Kindleben, links der Straße nach Molschleben - Bildstock in der Ortslage von Gotha-Siebleben, Riedgasse - Kirchhügel der Wüstung Eschleben mit Malthesersteinkreuz und Bildstock an der Wegkreuzung nahe Wüstung Eschleben - Steinkreuz am Lindenhügel, westl. der Straße nach Ohrdruf, nahe Wüstung Mittel- hausen - Kleiner Seeberg, auf dem Kamm mehrere z. T. ausgegrabene Grabhügel (Neolithi- kum) mit bronze- und hallstattzeitlichen Nachbestattungen - Kleiner Seeberg, am Übergang zum Großen Seeberg, mehrere z. T. mehrere ausgegrabene Grabhügel (Neolithikum) mit bronze- und hallstattzeitlichen Nachbestattungen. Auf dem gesamten Seebergkamm existieren Siedlungs- und Grabhinterlassenschaften, vornehmlich Neolithikum.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 131

Auf folgenden Flächen befinden sich bekannte Fundstellen, die nur nach Konsultation des Thüringischen Landesamtes für archäologische Denkmalpflege bebaut werden dürfen.

- Am Abhang des Krahnberges um eine Quelle, Gelände der Wüstung Alschleben, jung- steinzeitliche, bronzezeitliche und latenezeitliche Siedlung - Südlich des Ortes, in Hanglage zur Leina, ausgedehntes Siedlungsgelände mit neo- lithischen und kaiserzeitlichen Funden - Auf der Hochfläche des Galberges Siedlung mit neolithischen, bronzezeitlichen, latene- zeitlichen, und mittelalterlichen Funden - An der Eschleber Straße, auf dem zum Wiegwasser geneigten Hang, neolithische und zeitlich nicht näher zu bestimmende Funde, evtl. Siedlung - Schlüterstraße 10, Einzelfund einer röm. Münze, evtl. Siedlung - Am Osthang des Schlosses "Friedenstein" schnurkeramische Einzelfunde, evtl. zerstörte Gräber - Arnoldiplatz 1, beim Hausbau keltische (latenezeitl.) Münzen, Siedlung ist zu vermuten - Breite Gasse, Westhang, bandkeramische und latenezeitliche Siedlungsfunde (Münzen) - ehemaliges Sandwerk an der Straße nach Bad Langensalza, steinzeitliches Grab mit zahlreichen Bestattungen (Endneolithikum); an der Bettelherrenmühle, Westhang zum Leinakanal, neolithische Siedlung; an der Ostermühle, Westhang zum Leinakanal, kaiserzeitliche Siedlung - Kiesgrabengelände südlich des Friedhofes, steinzeitliches Grab (Schnurkeramik). Diese Fundstellen sind in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen und mit „A“ gekennzeichnet. 3.11 Verkehr Grundlage für die weitere Entwicklung des Verkehrsnetzes und der Verkehrs-Infra- struktur in der Stadt Gotha bildet der mit Beschluss des Stadtrates vom 18.05.2005 beschlossene Integrierte Verkehrsentwicklungsplan Gotha 2005. Die zukünftige Verkehrsentwicklung soll den motorisierten Individualverkehr auf das notwendige Maß begrenzen, dem Öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn/Bus) soll weitestgehend Vorrang eingeräumt werden, dabei soll die Straßenbahn das Grund- gerüst für den ÖPNV bilden. Die 1997 erhobenen Verkehrsdaten wurden im Juni und Oktober 2002 durch neue Zäh- lungen und Befragungen ergänzt bzw. analysiert. Dabei wurden u. a. die Prognosedaten für das Jahr 2002, die aus den Verkehrserhebungen des Jahres 1997 abgeleitet wurden, mit den tatsächlich eingetretenen und gezählten Verkehrsmengen des Jahres 2002 ver- glichen. Hierbei wurde deutlich, dass insgesamt der Anstieg des Verkehrs im Bereich der Querschnitte mit gesamt 4,8 % wesentlich geringer ausgefallen ist als zwischen 1997 und 1990 mit 67 %. Der jährliche Zuwachs zwischen 1990 und 1997 lag bei 7,5 %, von 1997 zu 2002 lag er bei ca. 0,9 %. Dies entspricht 1/7 des jährlichen Zuwachses der letzten Periode. Daraus schlussfolgernd kann die Stadt Gotha die Prognosewerte für erwartete Verkehrsmengen im Jahr 2015 deutlich nach unten korrigieren, so dass die Anforderungen an den Verkehrswegebau nicht mehr so kostenintensiv wie bisher vermutet zu Buche schlagen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 132

3.11.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)

Situationsanalyse

Das gemäß RROP klassifizierte Verkehrswegenetz mit überörtlicher Bedeutung gliedert sich wie folgt: Straße: - Kategorie I: großräumige Straßenverbindung Bundesautobahn A4 - Kategorie III: regionale Straßenverbindungen im Hauptnetz - Bundesstraße B 247 von Süden bis Gotha - Bundesstraße B 7 von Gotha nach Osten - Kategorie IV: regionale Straßenverbindungen im Nebennetz - Landstraße L 1027 von Südwest bis Gotha - Bundesstraße B 247 von Gotha nach Norden - Kategorie V: bedeutende kleinräumige Straßenverbindungen - Bundesstraße B 7 von Gotha nach Westen - Landesstraße L 1027 von Gotha nach Nordosten - Landesstraße L 1045 Die Landesstraßen L 1030 Richtung Friedrichswerth und L 2146 Richtung Hohenkirchen besitzen eher eine untergeordnete Verbindungsfunktion und sind nicht kategorisiert. Der Charakter des Gesamtverkehrs in der Stadt Gotha konnte anhand von im Oktober 2002 durchgeführten Befragungen an 8 ausgewählten Querschnitten am Stadtrand bestimmt und mit den Daten aus dem Jahr 1997 verglichen werden. Hierbei ist klar zu erkennen, dass der Durchgangsverkehr zu Gunsten des Zielverkehrs ge- sunken ist. Dies ist mit den demografischen Entwicklungen zu begründen sowie darauf zurückzuführen, dass Gotha als Mittelzentrum nach wie vor einen Anziehungspunkt für die verschiedenen städtischen Funktionen wie Wohnen, Arbeiten, Bilden und Freizeit für die Umlandgemeinden darstellt. Im Mittel wurde an den Befragungsstellen ein Durchgangs- verkehrsanteil von 17,3 % und ein Zielverkehrsanteil von 82,7 % festgestellt. Rechnet man den Verkehr, der gesamtstädtisch Halte, Belieferung, Nutzung von Dienstleistungen etc. in Gotha hat, dem Zielverkehr hinzu, so führt dies nochmals zu einem Absinken des Durch- gangsverkehrsanteils auf nur 6 % in 2002. Daraus schlussfolgernd ist zu erkennen, dass der Durchgangsverkehr zwar seine Bedeutung am Verkehrsanteil in der Stadt Gotha hat, je- doch der Zielverkehr mit 27 %, der Quellverkehr mit 27 % und der Binnenverkehr mit 40 % der Verkehrsmenge die Verkehrsprobleme in der Stadt Gotha verursachen. Es zeigt sich also, dass die Gothaer selbst infolge des hohen Binnenverkehrsanteiles für die Verkehrsprobleme im Wesentlichen mit verantwortlich sind. Eine Lösung der innerstädtischen Verkehrsprobleme ist folglich nur durch einen schritt- weisen stadt- und umweltgerechten Ausbau des Straßenhauptnetzes, eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs in städtische Randgebiete und insbesondere durch eine Verringerung des Binnenverkehrs zu erreichen. Der Neubau und der Ausbau des Hauptstraßennetzes außerhalb der Innenstadt muss gleich- zeitig dazu führen, dass in der Innenstadt der MIV auf ein erforderliches Maß reduziert wird, die Bedingungen für den ÖPNV, für Fußgänger und Radfahrer deutlich verbessert werden und somit die städtebaulichen Räume zunehmend an Qualität gewinnen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 133

Abb. Verkehrsbelegung im Straßenhauptnetz Nullfall 2002 in KFZ/24 Stunden

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 134

Für den Verkehr einer Stadt ist die Verteilung von Einwohnern und Arbeitsplätzen von entscheidender Bedeutung. Der Großteil der Einwohner Gothas wohnt in Gotha-West (ca. 22 %), gefolgt von der Weststadt (15 %) und dem Zentrum (10 %). So wohnen ca. die Hälfte der Gothaer Bevöl- kerung in diesen zentrumsnahen Stadtteilen. Siebleben beherbergt 12 % der Bevölkerung, wovon ein Großteil im Gebiet Clara-Zetkin-Straße wohnt. Die Stadtteile Boilstädt, Uel- leben und Sundhausen stellen 6,5 % der Bevölkerung. Die Arbeitsplätze in Gotha sind über die Kernstadt und die Gewerbegebiete verteilt. Im Stadtzentrum befinden sich 32 % aller Betriebe mit 26 % aller Beschäftigten. In den Gewerbegebieten Nord (Kindleber Straße) und Süd (Ohrdrufer Straße) sowie den dortigen Stadtgebieten arbeiten 25 % aller Beschäftigten in 18 % aller Betriebe. Im Wohngebiet Gotha-West arbeitet ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Beschäftigten im Landratsamt und dem Hotel "Lindenhof". Die Außengebiete Uelleben, Boilstädt und Sundhausen verfügen nur über einen geringen Anteil der Betriebe und Beschäftigten und weisen so kaum funktionale Mischung auf. Siebleben bildet trotz seiner dezentralen Lage durch seine längere Verbundenheit mit Gotha urbanere Strukturen aus und beherbergt 11,5 % der Betriebe und 10 % der Beschäftigten. Diese Feststellungen lassen bereits erkennen, dass mit der politischen Wende 1990 im Zusammenspiel von Flächennutzungen und Verkehrsnetz Fehler gemacht wurden, die neben der Erhöhung des Motorisierungsgrades auch Ursachen der heute auftretenden ver- kehrlichen Probleme sind. Diese werden in einem der nächsten Abschnitte beschrieben. Die Stadt Gotha wird im Süden von der Bundesautobahn A 4 tangiert, die die Region mit dem großräumigen Straßennetz im Raum Hessen/Frankfurt im Westen und Leipzig/Dresden im Osten verbindet. Diese gesamte Ost-West-Achse ist bereits weitestgehend auf Thüringer Gebiet sechsstreifig ausgebaut. Anschlussstellen an die A 4 bestehen 6 Km südlich von Gotha über die B 247 und 7 Km westlich von Gotha über die L 1027. Im Bau bzw. in Teilabschnitten bereits fertig gestellt ist die so genannte Thüringer Wald-Autobahn A 71/73, die in Nord-Süd-Richtung in ca. 18 Km Entfernung östlich von Gotha nahe Erfurt die B 7 und die A 4 quert. Diese Verkehrsachse wird zukünftig einen Teil der Ver- kehrsmengen aufnehmen, die bisher z. B. die B 247 aus dem Süden Thüringens stark be- lasten. Mit der A 71/73 wird für die Region Gotha auch der Raum Sangerhausen/Halle im Norden und Schweinfurt/Lichtenfels/Coburg im Süden erschlossen. Das bereits erwähnte klassifizierte Straßennetz (2 Bundesstraßen, 4 Landstraßen) führt sternförmig auf die Stadt Gotha zu und wird vornehmlich im Knoten Stielerstraße/Encke- straße verknüpft. Die Bundesstraßen B 7 und B 247 nehmen neben dem Durchgangsverkehr (DV) und dem Ziel- und Quellverkehr (ZV, QV) gleichzeitig auch wesentliche Anteile des Binnenver- kehrs (BV) auf. Voraussetzung für zukunftsorientierte Planungen ist eine weitgehende Trennung der Verkehrsarten. Im Hinblick auf den Durchgangsverkehr wäre es wünschenswert, wenn beide Bundes- straßen außerhalb des Stadtbereiches verlaufen würden, jedoch im Hinblick auf den Ziel- und Quellverkehr wäre jedoch ein Verlauf in der Nähe des Stadtbereiches mit guten Anbindungen einzelner Stadtteile sinnfälliger. In diesem Fall sind die Straßen für den überregionalen Verkehr in weniger sensible Stadtbereiche zu verlagern, z. B. entlang von Gewerbegebieten oder in die Nähe von Bahnlinien außerhalb der Wohnbereiche.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 135

Die B7 hat östlich der Stadt eine sehr viel höhere Bedeutung als im Westen, die sich nach Fertigstellung der Anschlussstelle Gotha-Boxberg noch verstärkt hat, so dass einerseits eine Umgehung für Siebleben (im Osten) immer dringlicher wird, andererseits die Verbin- dungen zur A 4 verbessert bzw. ausgebaut werden müssen. Angedacht ist zwischenzeit- lich die Abstufung der B 7 im westlichen Bereich zur Landesstraße. Die Gestaltung der Gartenstraße als Hauptverkehrsstraße mit überwiegend innerstädtischer Funktion wird dagegen von der Klassifizierung des weniger bedeutenden Abschnittes der B 7 West maßgeblich beeinträchtigt. Gerade hier werden aber wesentliche Ansätze für eine zukunftsorientierte Planung in der Stadt gesehen. Es liegt daher nahe, den Verlauf der B 7 mit einer Ortsumgehung von Siebleben auf die Anschlussstelle Gotha-Boxberg auszurich- ten und über eine veränderte südliche Führung im Stadtbereich nachzudenken. Die B 247 verläuft ebenfalls über Stadtstraßen, z. T. durch Wohnbereiche, wobei sich auf der Ohrdrufer Straße und der Langensalzaer Straße besonders hohe LKW-Anteile bewegen (ca. 13,5 %). Deshalb muss auch auf Dauer über eine neue Trassierung der B 247 nachge- dacht werden, kurzfristig müssen geeignete Zwischenlösungen im Stadtbereich (z. B. Tal- lage) in Angriff genommen werden. Als weitere Problempunkte sind zu nennen:

- Im Zuge der Führung der L 1027 durch den Ortsteil Sundhausen treten mit dem neuen Autobahnanschluss Gotha-Boxberg und erhöhten Pendlerströmen Mehrverkehre gegen- über 1997 auf, die die Ortslage stark belasten.

- Die Uelleber Straße im Zuge der L 2146 ist durch die Neueröffnung eines Teiles der Süd-West-Tangente und auf Grund ihrer Hauptnutzung im Binnenverkehr verstärkt be- legt, so dass die Knoten Südstraße/Friedrich-Ebert-Straße und Leinastraße/Parkstraße in Verkehrsspitzen an ihre Leistungsgrenzen stoßen. Größere Aufkommen an verdräng- tem Verkehr sind bereits auf der Mairich- und Gayerstraße zu verzeichnen. Entlastung kann hier nur die Fertigstellung der Süd-West-Tangente einschl. der Ortsumfahrung Sundhausen bringen.

- Die Friedrichstraße als B 7 in Teilbereichen und als östliche Innenstadtrandstraße ist großer Lärmemittent durch hohe Verkehrsmengen und einem sehr unebenen Pflaster- belag und wirkt sich negativ auf die Straßenrandbebauung sowie die Aufenthalts- und Lebensqualität aus. - Problematische Verkehrsknoten sind u.a.: • Hersdorfplatz unübersichtliche Verkehrsführung mit Straßenbahnverkehr; gesperrt für Fahrzeuge mit einem Gewicht > 16 t, da bereits langjährige Brückenschäden bestehen

• Kreuzung Steinmühlenallee/Erfurter Landstraße/Friedrich-Perthes-Straße schiefwinkliger Knoten; unübersichtlich

• Einmündung Prießnitzstraße/Eisenacher Straße ungünstige Neigungsverhältnisse; Radien/Querschnitt für Busverkehr unzu- reichend; hohe Belastung durch Wohngebiet Gotha-West

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 136

- Belastung der Altstadt durch Park- und Parkraumsuchverkehr, da teilweise Privatflächen noch nicht in die Bewirtschaftung einbezogen sind - relativ hohe Verkehrsbelegung auf der innenstadtnahen Trasse Philosophenweg/Siebleber Wall/Friedrich-Jacobs-Straße/Lindenauallee auf Grund der schlechten Befahrbarkeit der Friedrichstraße - unzureichende Querverbindung vom Westteil der Stadt (Wohnen) in den Ostteil der Stadt (Arbeiten) - Der Ortsteil Uelleben wird stark von Pendlerverkehren belastet, der teilweise durch über- höhte Geschwindigkeiten auffällt. Entwicklungsziele Der von der Stadt Gotha im Mai 2005 beschlossene Integrierte Verkehrsentwicklungs- plan Gotha 2005 stellt derzeit die Grundlage für die Entwicklung stadtverträglicher Verkehrs- strukturen dar. Die Verwirklichung der Ziele dieses Verkehrskonzeptes in Gotha ist nur im Rahmen eines langfristig angelegten Maßnahmeplanes und Handlungskonzeptes realisierbar. Zentralen Stellenwert besitzt die Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl der Einwohner der Stadt, da ein hoher Anteil des Verkehrsaufkommens Binnenverkehre sind. Ziel muss es sein, den Kfz-Verkehr als dienendes Element stadtverträglich und effektiv zu führen und durch eine entsprechende Aufwertung der Angebotsstruktur im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den sehr schlechten Modal-Split von 91/9 (MIV/andere Verkehrsmittel) zu Gunsten des ÖPNV/andere Verkehrsmittel zu verändern, z. B. Beschaffung neuer Niederflurstraßen- bahnen, behindertengerechter Umbau aller Haltestellen, um die Umsteigebeziehungen zu er- möglichen. Als Basis für die Ziele der Verkehrsentwicklung dient dabei die im Jahr 2002 erneut durchgeführte Verkehrsuntersuchung des Gesamtstraßennetzes der Stadt Gotha. Grundsätze der verfolgten Ziele in der Verkehrsstruktur wurden bei diesen Verkehrs- untersuchungen bestätigt, jedoch wird es auf Grund der verkehrlichen sowie städtischen Entwicklungen und Veränderungen der Stadt Gotha zu Korrekturen bei einigen früheren Ansätzen kommen müssen. So arbeitete z. B. die Zählung 2002 mit der dreifachen Anzahl an Zählstellen wie 1997. Vor allem das Gebiet Gotha-West und Gotha-Ost wurde detail- lierter beschrieben. Das Ist-Netz 2002 konnte so zum Großteil ohne Simulation, sondern rein aus aufbereiteten Zähldaten erstellt werden, was eine aufwändigere aber exaktere Methode darstellt. Seit 1997 hat es tiefgreifende Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur, am Arbeitsmarkt und auch in der Infrastruktur der Stadt gegeben, auf die es zu reagieren gilt. In Anlehnung an die 2002 stattgefundene Analyse der Verkehrssituation in der Stadt Gotha ist ein Integrierter Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet worden, der auch die Aussagen des vorhandenen Lärmminderungsplanes für die Stadt Gotha berücksichtigt. Inhalt dieses Integrierten Verkehrsentwicklungsplanes sind Aussagen zu Teilkonzepten zur Entwicklung des Straßennetzes, des ruhenden Kfz-Verkehrs und des Umweltverbun- des, d. h. des Fußgänger-, Rad- und öffentlichen Personennahverkehrs.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 137

Folgende bereits begonnene Ansätze der Qualifizierung des Straßennetzes der Stadt Gotha sind weiter zu verfolgen bzw. abzuschließen:

Vordringliche Aufgabe muss es sein, den Bau der Süd-West-Tangente im Abschnitt zwischen Kreisel Uelleber Landstraße und Kreisel Helios-Krankenhaus zeitnah zu begin- nen und zum Abschluss zu bringen. Anschließend ist der Bau der Ortsumfahrung Sund- hausen voranzutreiben. Beide Maßnahmen sind wichtige Voraussetzungen für die Ver- lagerung von Verkehren aus der Ohrdrufer Straße bzw. Uelleber Straße und dem Stadtge- biet, die die Bereiche Gotha-West bzw. den Autobahnanschluss Gotha-Boxberg und umge- kehrt zum Ziel haben. Zweiter Schwerpunkt ist der Umbau der so genannten Tallage, um die B 247 aus den Wohnbereichen verdrängen zu können. Die Trassenführung über Enckestraße - Steinmühlenallee - Friedrich-Perthes-Straße - Mühlgrabenweg - Mohrenstraße - Hersdorfplatz - Langensalzaer Straße hätte auch nach einer endgültigen Verlagerung der B 247 hohe Bedeutung als innerstädtische Hauptver- kehrsstraße. Eine dauerhaft sinnvolle Führung der B 247 in der Tallage kann jedoch nicht erzielt werden, da die B 247 neu mit der B 7 verknüpft werden muss und diese Ver- knüpfung nicht im innerstädtischen Bereich liegen kann. Der langfristige Verlauf der Bundesstraßen muss jedoch auch so gewählt werden, dass einerseits der Durchgangsverkehr den städtischen Verkehrsablauf nicht mehr stört, anderer- seits aber Zielverkehrsfahrten "von außen" unter Umgehung der Innenstadt den einzelnen Stadtbereichen direkt zugeführt werden können, sinngemäß muss der Quellverkehr in Gegenrichtung abfließen können. Die sinnvollste Lösung stellt deshalb eine stadtnahe Variante dar. Die B 7 kann zukünftig über eine Nordumfahrung von Siebleben nördlich der Weimarer Straße mit der Gleichen- straße verknüpft werden, um dann nach Süden unter Nutzung der bereits grundhaft ausge- bauten Gleichenstraße mittels eines Tunnels durch den Seeberg auf die B 247 zu stoßen. Hier ist dann die Anbindung über die Süd-West-Tangente Richtung Westen gegeben. Dieser Seebergtunnel in Verlängerung der Gleichenstraße nach Süden ist als Vorzugs- variante der Stadt Gotha im Flächennutzungsplan dargestellt. Leider wird diese Variante im Raumordnungsverfahren nicht untersucht. Auf Grund des großen Wider- standes der Bevölkerung zum derzeitigen Trassenvorschlag des Freistaates Thüringen (und der Stellungnahme der Stadt Gotha zum ROV) wird eine nochmalige Untersuchung dieser von der Stadt Gotha bevorzugten Variante u. U. wieder aktuell. Die im Raumordnungsverfahren vom 13.06.05 untersuchten Trassen ergeben keinen Konflikt zur geplanten Bauflächenentwicklung, wohl aber zu geschützten Naturbereichen. Nach Abschluss dieser überörtlichen Planung ist das Ergebnis in den Flächennutzungs- plan einzuarbeiten. Dritter wesentlicher Bestandteil der Integrierten Verkehrentwicklungsplanung ist der Bau der so genannten Osttangente, die eine der Verbindungen zum städtischen Hauptver- kehrsstraßennetz für den Ziel- und Quellverkehr herstellt. Die Trasse wird von der Gartenstraße zur Friemarer Straße geführt, wobei die Mohrenstraße mit einem Kreisverkehrsplatz gekreuzt wird. Von der Friemarer Straße zweigt dann die Trasse nach Süden in den Industrieweg ab, um dann mit einer Bahnüberquerung der Strecke Gotha-Leinefelde östlich die Gleichenstraße zu erreichen. Der Vorteil dieser Linienführung ist hier die Verdrängung der Verkehre aus der Wohnbebauung an der Kindleber Straße in ein Gebiet mit verstärkter Mischnutzung.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 138

Folgende weitere Schwerpunkte bei der Gestaltung des städtischen Hauptverkehrs- straßennetzes sind zu nennen:

- Umbau der Kreuzung Steinmühlenallee/Erfurter Landstraße/Friedrich-Perthes-Straße zu einem Kreisverkehrsplatz - evtl. Kappung der Friedrichstraße im Bereich Arnoldiplatz zum Bau eines bedarfsge- rechten Umsteigepunktes des ÖPNV (nach Umverlegung der B 7 in die Tallage) - Schließung der den Schlosspark durchschneidenden Parkallee; das angrenzende Ver- kehrsnetz einschl. der Knoten ist so zu qualifizieren, dass die verdrängten Verkehrs- mengen problemlos aufgenommen werden können. Aussagen hierzu sind in einer Verkehrsuntersuchung getroffen. Maßnahmen zur Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsanteils sollten sein:

- Potential des MIV-Binnenverkehrs sollte auf andere Verkehrsarten verlagert werden (Bus/Bahn/Fahrrad) - gesamtstädtische Durchlassfähigkeit für Fuß- und Radverkehr ist zu verbessern - Angebot von stadtweit direkten und schnellen Fahrtmöglichkeiten im ÖPNV - Chancen nutzen für eine Stadt der kurzen Wege (Wohnen/Arbeiten/Freizeit) - Stärkung der Innenstadt Für alle im Flächennutzungsplan dargestellten Straßentrassen wird der Realisierungs- beginn im Planungszeitraum des Flächennutzungsplanes bis 2015 erwartet. 3.11.2 Ruhender Verkehr Situationsanalyse Die Standortwahl, die Kapazität und die Art der Bewirtschaftung der Anlagen des ruhenden Verkehrs sind wichtige Steuerungselemente für den gesamten Verkehrsablauf. Die verschiedenen Strukturgebiete der Stadt besitzen auf Grund ihrer unterschiedlichen Bebauungsdichte auch unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Anforderungen. In den Plattenbaugebieten Gotha-West und Gotha-Siebleben (Clara-Zetkin-Straße) konnte in den vergangenen Jahren durch die Wohnumfeldverbesserung, die schrittweise Erwei- terung der Parkplatz-Kapazitäten durch die Wohngesellschaften (Vermieter) und durch die Reservierung von Anwohnerstellplätzen auf privaten Grundstücken der Stellplatzmangel weitgehend abgebaut werden. Lediglich im Bereich der westlichen Altstadt (Blumenbachstraße/Fritzelsgasse) und Moßlerstraße ist noch eine Unterversorgung mit Stellplätzen für die Anwohner zu verzeichnen. Rund um die Altstadt Gothas existiert ein fast ideales System von Parkplätzen und Park- häusern (Bürgeraue, Bertha-von-Suttner-Platz, Hospitalgasse, Gartenstraße, Arnoldiplatz, Philosophenweg, Marstall u.s.w.), welches den Bedarf an Stellplätzen für Besucher decken kann. Vom Mittelpunkt der Altstadt (Buttermarkt) sind in max. 10 Minuten über 2630 Parkplätze zu Fuß erreichbar, wobei derzeit in der östlichen Altstadt vorhandene zu- sätzliche provisorische Parkplätze in Baulücken (z. B. Gutenbergstraße und Siebleber Straße) nicht mit erfasst wurden. 56 % der gezählten Parkplätze sind kostenfrei. Die Belegung beträgt in der Spitzenstunde gerade einmal 83 %. Eine Auslastung speziell der gebührenpflichtigen Stellplätze ist nie zu verzeichnen, wobei gleichwohl im westlichen Altstadtbereich (verdichtete Bebauung) ein Mangel an Parkraum herrschte.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 139

Entwicklungsziele

Für den Bereich der Altstadt sind die Ziele der Verkehrsberuhigung, die Förderung der Wohnfunktion, die Erreichbarkeit der Handels-, Kultur- und Dienstleistungseinrich- tungen sowie die Erhöhung der städtebaulichen Qualität und des Denkmalschutzes bei der Betrachtung des ruhenden Verkehrs in den Vordergrund zu stellen. Deshalb sind folgende Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele unerlässlich:

- die Hauptachsen des Fußgängerverkehrs sind von ruhendem Verkehr freizuhalten (z. B. Jüdenstraße) - eine Bewirtschaftung aller innerstädtischen Stellplätze soll garantieren, dass Parkplätze von Kunden der Geschäfte und Besuchern der Innenstadt genutzt werden und nicht von Dauerparkern belegt sind; dabei sind die Anwohnerbelange zu beachten - Zulassung von zusätzlichem Straßenparken, wozu auch Parken auf dem Hauptmarkt zählt, ist zur Vermeidung weiteren Parksuchverkehres konsequent zu unterbinden - Hinwirken auf eine höhere Auslastung der Parkhäuser und der Parkplätze am Randbe- reich der Innenstadt - Vermeidung von Parksuchverkehr durch Qualifizierung der Wegweisung zu den Park- plätzen Ein Bedarf an Park-and-ride-Plätzen (P+R) für Dauer- bzw. Langzeitparker wurde noch nicht festgestellt und ist für eine Stadtgröße wie Gotha auf Grund der kurzen Wege und der anfallenden Kosten auch wenig sinnvoll. Für Einpendler und Beschäftigte stehen im gesamten Stadtgebiet genügend Stellplätze zur Verfügung, so dass unter Mitbenutzung des ÖPNV keine weitere Schaffung von Stellplätzen erforderlich ist. Eine Ausnahme bildet der Bereich um den Hauptbahnhof, hier besteht ein relativ hoher Bedarf an Parkplätzen für Langzeitparker. 3.11.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Situationsanalyse Das gem. RROP klassifizierte Schienennetz mit überörtlicher Bedeutung gliedert sich wie folgt:

- Kategorie I: großräumige Verkehrsverbindung Eisenach - Gotha - Erfurt

- Kategorie II: überregionale Verkehrsverbindung Gotha - Ballstädt (Leinefelde) - Kategorie IV: regionale Nebenverbindungen - Gotha - Ohrdruf - Gräfenroda - Thüringerwaldbahn Gotha - Waltershausen - Tabarz In der Stadt Gotha fahren für den ÖPNV die DB AG zwischen dem Hauptbahnhof und dem Bahnhof Gotha-Ost, die Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha und der Stadtbus. Regionalbusverkehr dient teilweise zur Verbesserung der Erschließung der Stadtgebiete um den Bahnhof (wie z. B. die Parkstraße) und die nordöstliche Kindleber Straße.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 140

Die Straßenbahn in Gotha besteht seit 1894 und betreibt die schienengebundenen Stadtlinien.

Linie 1 Hauptbahnhof - Waltershäuser Straße - Kreiskrankenhaus Linie 2 Hauptbahnhof - Ostbahnhof Linie 3 Waltershäuser Straße - Ostbahnhof Eine 22 Km lange Überlandlinie (Linie 4) verbindet Gotha mit dem Thüringer Wald bis nach Tabarz und Waltershausen als Waldbahn und besteht seit 1929. Die wichtigste Straßenbahnlinie im städtischen Netz stellt die Linie 1 dar. Sie tangiert den einwohnerstärksten Stadtbezirk (Gotha-West), umfährt die gesamte Innenstadt und führt bis zum Bahnhof. In Verbindung mit der fast durchgehend parallel verlaufenden Linie 4 bildet sie das Rückgrat des Straßenbahnkonzeptes. Durch die Straßenbahn wird erwartungsgemäß und systembedingt nur ein Teil des Stadt- gebietes erschlossen, wobei die einwohnerstarken Stadtbezirke Weststadt, Gotha-West und Gotha-Mitte zum Teil erschlossen sind. Die wichtige Verbindung zum Bahnhof wird dabei gewährleistet. Durch die vergleichsweise großen Haltestellenabstände zwischen den Halte- stellen Bertha-von-Suttner-Platz - Huttenstraße/Hersdorfplatz - Orangerie besteht auch in der Innenstadt ein nicht angemessen erschlossener Bereich. Dieser könnte durch eine zu- sätzliche Haltestelle im Bereich Gartenstraße-Mitte weitgehend reduziert werden. Im Bereich Gotha-Ost endet die Straßenbahn vor den wichtigen Punkten Gewerbegebiet- Ost und Berufsschulzentrum. Die Stadtbezirke Gotha-Süd, der Südrand von Gotha-Oststadt und Gotha-Siebleben mit relativ hohem Einwohnerbesatz und hoher Beschäftigtenzahl (ca. 12000 Einw., entsprechen knapp 25 % der Einw. und ca. 6000 Beschäft., entsprechen mehr als einem Viertel der Beschäftigten) sind durch die Straßenbahn nicht erschlossen. Durch die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (1999 gegründet) werden zur flächendeckenden Erschließung des Stadtgebietes Gotha mit dem ÖPNV nachfolgende 6 Stadtbuslinien betrieben:

Linie A Kreiskrankenhaus - Huttenstraße - ZOB - Siebleben (- Tüttleben) Linie B/B1 Am Schmalen Rain - ZOB - Huttenstraße - (-Hauptfriedhof) Goldbacher Siedlung - Remstädt, Am Gut Linie C An der Goth - Huttenstraße - Töpfleben Linie E Hauptfriedhof - Huttenstraße - ZOB - Oskar-Gründler-Straße Linie F Uelleben - Boilstädt - Huttenstraße - ZOB - Hauptfriedhof Im Netz der Stadtbusse sind die Linien A und C die bedeutendsten, da sie u.a. den ein- wohnerstärksten Stadtteil Gotha-West mit der Innenstadt und darüber hinaus Bereiche mit hohem Beschäftigtenbesatz bedienen. Das Liniennetz spart derzeit den Hauptbahn- hof aus. Dadurch wird z. B. den Beschäftigten im Gewerbegebiet Gotha-Süd sowie den Bundeswehrangehörigen als Einpendler kein angemessenes Fahrtenangebot gemacht. Die Buslinie E endet in der Oskar-Gründler-Straße ohne eine Verknüpfung mit nahege- legenen anderen Buslinien bzw. mit der Straßenbahn oder dem Bahnhof Gotha-Ost. Insgesamt erschließen die Stadtbusse das Stadtgebiet (gemeinsam mit den Regionalbus- linien) weitgehend in angemessener Qualität. Erschließungslücken treten hauptsächlich dort auf, wo die Straßenbahn die Haupterschlie- ßung übernimmt. Weitere Lücken bestehen im Gewerbegebiet Gotha-Süd und in der Gleichenstraße.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 141

Von Gotha aus verkehren insgesamt 19 Linien des Regionalbusverkehrs in die umliegen- den Gemeinden, die alle ihren Beginn und ihr Ende am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) nahe der Innenstadt von Gotha haben.

Im ÖPNV-Netz gibt es drei wesentliche Umsteige-bzw. Verknüpfungspunkte:

- Haltestelle Hauptbahnhof - Haltestelle Huttenstraße - Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Die Haltestelle Hauptbahnhof wird heute nur durch Straßenbahnen angefahren. Eine Be- dienung durch den Stadtbus oder Regionalbusse findet nicht statt, welches einen gravieren- den Mangel darstellt. Insgesamt ist diese Haltestelle in einem unbefriedigenden Zustand, Aufenthalts- und Nutzungsqualität, Vorplatzgestaltung, Fußgängerführung u.v.a.m. sind stark verbesserungswürdig. Am ZOB sind alle Linien des Regionalbusverkehrs gebündelt, es halten dort die Stadtbus- linien A, B, E und F. Hier werden die aus dem Umland in die Stadt strömenden Fahrgäste weiterverteilt. Der ZOB zeigt sich insgesamt in einem desolaten Zustand. Beleuchtung, Kundendienst, Toiletten, Fahrpläne, Informationstafeln u.v.a.m. sind unzureichend oder fehlen gänzlich. Zwischen dem ZOB und den Haltestellen Huttenstraße bestehen vielfältige Umsteigebe- ziehungen, jedoch fehlen entsprechende Wegweisungen. Die räumliche Entfernung zur Haltestelle Huttenstraße (rd. 200 m mit Überwindung von nicht unerheblichen Höhenunterschieden) ist höchst umsteige- bzw. fahrgastunfreundlich. Die Haltestelle Huttenstraße stellt die zentrale Umsteige-Haltestelle im ÖPNV-Netz in der Innenstadt dar. Hier treffen Straßenbahnen und Stadtbusse zusammen. Die Haltestellen der Stadtbuslinien befinden sich in Randlage. Die Haltestellen der Straßenbahnen sind Insel- haltestellen, die jeweils von stark befahrenen Straßen des MIV (B 7) eingefasst werden. Umsteigevorgänge und Ein- bzw. Aussteigevorgänge sind dadurch stark behindert. Die Breiten der Inselhaltestellen mit 1,80 m sind völlig unzureichend, es treten regelmäßig Ge- fährdungen auf, besonders zu Spitzenzeiten im Schülerverkehr, wenn die Aufstellflächen für die Fahrgäste nicht ausreichen. Gesamtstädtisch betrachtet besteht für das ÖPNV-Netz Gothas bezüglich der Fahrpreise und Tarife seit Oktober 2004 ein Verbund-System. Dies bewirkt ein zaghaftes An- steigen von Fahrgastzahlen und auch die weitere Ausschöpfung von ÖPNV- Potentialen. Die Haltestellen im Stadtgebiet sind mehrheitlich nicht barrierefrei gestaltet, oft ist die Ausstattung nicht zeit- und zweckgemäß. Entwicklungsziele Ein intaktes ÖPNV-System in Gotha soll Mobilität und Lebensqualität aller Bewohner absichern. Es ist ein Weg, starke Verkehrsströme umweltschonend, stadtverträglich und emissionsarm zu befördern. Es kann teuren Straßen- oder Parkplatzbau ersparen und Lärm vermeiden. Gleichzeitig ist ein ÖPNV-System die Mobilitätsgarantie für ältere und behin- derte Menschen, Kinder und nichtmotorisierte Einwohner. So ist der Nutzen des ÖPNV nicht nur über die prozentuale Kostendeckung zu beurteilen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 142

Mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Neu- bzw. Umgestaltung des innerstädtischen ÖPNV-Liniennetzes mit Analyse und Prognoseteil, Quelle/Ziel-Vorgaben und Qualitätsanforderungen für den ÖPNV werden neue Ziele formuliert, die einerseits auf einen verbesserten ÖPNV hinzielen und andererseits die neuen städtebaulichen und ver- kehrsplanerischen Situationen und Ziele bis zum Jahr 2015 berücksichtigen. Vordringliches Ziel bleibt die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes zu einem zentralen Umsteigepunkt für Regionalbus, Stadtbus, Straßenbahn und Eisenbahn. Weiterhin muss der Bau eines neuen zentralen Umsteigepunktes im Bereich Huttenstraße/Arnoldiplatz als Verknüpfungspunkt zwischen Regionalbus, Stadtbus und Straßenbahn planerisch vorbe- reitet werden, um nach Aufgabe der B 7 in diesem Bereich auch den ZOB in der Tallage aufgeben zu können (Ziel 9.3.5.5 des RROP MT). Es sollte der Bau einer Haltestelle der Straßenbahn in der Nähe der Schubertstraße zur besseren Gebietserschließung erfolgen und ebenso die Haltestelle "Schöne Aussicht" zu einer Verknüpfungshaltestelle von Stadtbus und Straßenbahn umgebaut werden. Der 2-gleisige Ausbau des Hersdorfplatzes für die Straßenbahn muss mit dem Bau des neuen Kreisverkehrsplatzes in der Mohrenstraße und dem Straßenbau Richtung Friemarer Straße einhergehen. Die begonnene Einführung des Rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) bei der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha und der RVG ist auch anteilig bei der Stadt Gotha für die Lichtsignalanlagen zu beginnen und abzuschließen. Hierdurch kann eine wichtige Reduzierung der Verlustzeiten erreicht werden, die letztlich in einer Fahrzeitverkürzung und damit Attraktivitätssteigerung des ÖPNV mündet. Unabdingbar für einen verbesserten ÖPNV in der Stadt Gotha ist die Schaffung eines Verkehrsverbundes durch den Träger des ÖPNV, den Landkreis Gotha. Für den Fahrkomfort und die Benutzerfreundlichkeit der Straßenbahnen wäre die Beschaffung neuer, behindertengerechter Fahrzeuge vorteilhaft. Zur Verbesserung der Innenstadterschließung durch die Straßenbahn ist es kurzfristig möglich und sinnvoll, den Bau einer Straßenbahnhaltestelle "Gartenstraße/Lutherstraße" in Höhe Lutherstraße mit dynamischer Verkehrsregelung durch Zeitinsel, auch wenn die Gartenstraße 4-spurig bleiben sollte, umzusetzen. Diese Maßnahme kann, zeitnah ausgeführt, nicht unwesentliche Fahrgastpotentiale auf den ÖPNV lenken. Ähnliches wäre auch mit der Errichtung einer Straßenbahnhaltestelle im westlichen Sundhausen für die Schüler des Wirtschaftsgymnasiums erreichbar. Der Bedarf zur ganztägigen Sicherung der Erschließung des Gewerbegebietes Kindleber Straße und des Berufsschulzentrums östlich der Bahn durch den ÖPNV aus Richtung Bahnhof/ Zentrum wäre ein weiteres lohnendes Ziel zur Stärkung des ÖPNV in der Stadt Gotha. Diese Erschließung kann sowohl mit einer Straßenbahnerweiterung oder mit einer Bus- linienerweiterung realisiert werden. Überprüft werden auf Notwendigkeit und Umsetzbarkeit sollte dagegen der vorliegende Beschluss zur Trassenfreihaltung für eine Straßenbahnverbindung nach Gotha-West ent- lang der Großen Fahnenstraße, wobei eine Streckenerweiterung langfristig nicht behindert werden sollte. Von Vorteil für den ÖPNV wäre auch die Einführung eines Grundtaktes während des Tages von 10 Minuten für die Straßenbahnlinie 3 und die Buslinie A sowie 20 Minuten für die Buslinien B, C, E und F (nur in der Spitzenzeit).

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 143

Zur Beschleunigung des ÖPNV ist neben der Einführung des RBL-Systems die ÖPNV- Priorisierung zur Verstetigung der Fahrzyklen und zur Fahrzeitverkürzung an allen LSA im Stadtgebiet umzusetzen. Rückstauzustände sind zu vermeiden an Knotenpunkten und Bahnkörper oder Busspur sind von MIV freizuhalten. Der Bau einer mittig liegenden Busspur auf der Ohrdrufer Straße mit wechselseitiger Nutzungsrichtung je nach Lastrich- tung wäre hier ein erster Anfang. Organisatorisch wären für einen attraktiven ÖPNV in der Stadt Gotha noch folgende Ziele lohnenswert:

- Entwicklung einer Marketingstrategie für Fahrplan- und Tarifangebote (z. B. Jobticket oder Nachbarschaftsfahrpläne)

- Anpassung des bestehenden Liniennetzes aus Stadtbus und Thüringerwaldbahn und Straßenbahn an die veränderten strukturellen Gegebenheiten Gothas und Vernetzung zu einem effektiveren und schnelleren Verkehrssystem

- Aufwertung der Wartebereiche 3.11.4 Fuß- und Radwege Situationsanalyse Auf Grund der kompakten Stadtstruktur bietet Gotha sehr gute Voraussetzungen für den Ausbau des städtischen Fuß- und Radwegenetzes. Innerhalb eines Radius von etwa 420 Metern (5 Minuten Gehzeit) bzw. 830 Metern (10 Minuten Gehzeit) und etwa 1,5 Kilo- metern (10 Minuten mit dem Fahrrad) könnte das städtische Verkehrsaufkommen (im Wesentlichen der Binnenverkehr) für Einkaufen, Arbeiten und Dienstleistungen weitgehend über Fuß- und Fahrradverkehr abgedeckt werden. Die Gewerbestandorte liegen ebenfalls im Erreichbarkeitsradius von max. 5 Km für Radfahrer. Das Fahrrad ist ein wichtiger innerstädtischer Verkehrsträger und erfreut sich nicht nur im Freizeitverkehr immer größerer Beliebtheit in der Stadt Gotha. Als schnelle, platz- sparende, individuelle und nicht zuletzt billige und umweltfreundliche Fortbewegungsart können dem Radfahrer noch keine ausreichenden Radwegeverbindungen angeboten werden. Für bestimmte Bevölkerungsgruppen ist die Nutzung des Rades auf Grund der Topo- graphie Gothas erschwert. An vielen Hauptverkehrsstraßen fehlen die Angebote für Radfahrer, auch Gehwege sind häufig nur in geringer Breite vorhanden. Viele Nebenstraßen bieten auf Grund des geringeren Verkehrsaufkommens eine Alternative zu den Hauptverkehrsstraßen, sind jedoch teilweise durch den schlechten Ausbauzustand oder ordnungswidrig parkende Autos auf Gehwegen für Fußgänger und Radfahrer oft nur eingeschränkt nutzbar. Insgesamt existieren im Stadtgebiet Gotha ca. 32 Km ausgebautes Radwegenetz (einschl. Randgebiete), überwiegend in Form von gemeinsamen Fuß- und Radwegen. In den letzten Jahren konnten über den Ländlichen Wegebau zahlreiche Radwegetrassen realisiert werden, zukünftig sollen weitere wichtige Verbindungen folgen. Auf Grund der noch teilweise fehlenden Sicherheit und Attraktivität der Radwege ist der Gesamtanteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen deutlich geringer als 5 %. Konfliktpunkte im Rad- und Fußgängerverkehr existieren am Bertha-von-Suttner-Platz, der Huttenstraße, der Mohrenstraße, am Hauptbahnhof und an der Kreuzung "Am Schlacht- hof".

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 144

Erhebliche Trennwirkungen ergeben sich im Bereich der Gartenstraße durch den offenen Gleiskörper der Straßenbahn, der Huttenstraße und im Bereich des Viaduktes. Ein Plan mit Routenvorschlägen zur Radverkehrsführung liegt vor, ebenfalls Anforderungen an ein Radverkehrskonzept. Ein Fußwegekonzept wurde bisher nicht betrachtet.

Entwicklungsziele Der Erhalt und der Ausbau des Fußwegenetzes, die Förderung des Fußgängerverkehrs und die Sicherheit des Fußgängers, der mit ca. 40 % den größten Anteil aller Ortsveränderungen ausmacht, ist unbedingte Voraussetzung zur Förderung des Gehens und ein wichtiges An- liegen des Integrierten Verkehrsentwicklungsplanes. Entwicklungen von Handel und Gewerbe im Zentrum sind bei bestehender Umfeldver- träglichkeit unbedingt zu fördern und gegenüber Entwicklungen außerhalb der Innenstadt zu bevorzugen. Vor allem ist eine sehr direkte Führung des Fußverkehrs anzustreben und ein sehr dichtes Netz vorzuhalten. Weitere Querungsmöglichkeiten sind zu schaffen, die Verkehrssicher- heit zu erhöhen, die Orientierung zu vereinfachen und der Aufenthaltscharakter der Straßen und Plätze zu erhalten bzw. zu verbessern. Diese Ziele werden unterstützt durch die Schaffung bzw. Erhaltung ausreichender Gehwegbreiten, durch die Beseitigung von Hin- dernissen (z. B. Aufsteller), die Herstellung von Bordabsenkungen und Querungshilfen sowie durch die Beseitigung von Belagsmängeln und behinderndem Gehwegparken. Die Anlage von Mischverkehrsflächen ist eine Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs. Deren Nutzung durch Fußgänger darf jedoch ebenso wie bei Gehwegen von parkendem KFZ nicht behindert werden. Fußgänger sind umwegeempfindlich. Trennwirkungen und damit verbundene Umwege sind zu verringern. Der Einsatz von Fußgängerüberwegen an häufig genutzten Straßen- querungen bietet eine preiswerte Alternative zu Lichtsignalanlagen. Barrierefreiheit ist besonders für ältere und behinderte Menschen wichtig, da sie größten- teils zu Fuß unterwegs sind. Bordkanten sind deshalb weiterhin an Knotenpunkten und in bestimmten Abständen entlang von Straßen abzusenken (z. B. Querung Gartenstraße). Als Teil des Umweltverbundes ist der Fußgängerverkehr optimal mit dem ÖPNV - beide ergän- zen sich wechselseitig - zu verknüpfen. Haltestellen sind entsprechend räumlich günstig anzuordnen. Die Kommune hat dafür Sorge zu tragen, dass Bürger, die kein KFZ nutzen können oder wollen, entsprechende Angebote zur Befriedigung ihrer Mobilitätsgrundbedürfnisse vor- finden. Hier sind für die Zukunft weitere Investitionen notwendig. Eine wichtige Fußgängerachse besteht vom Hauptbahnhof über die Bahnhofstraße und die Friedrichstraße Richtung Innenstadt sowie von Gotha-West über die Liebetraustraße, den Liebetrauweg und die Jüdenstraße. Beide Achsen sind in ihrem Erscheinungsbild und der Qualität der Anlagen erheblich verbesserungswürdig (Umgestaltung der Knotenpunkte, Querungen verbessern, Wegweisung einrichten). Die Fußgängerzone Erfurter Straße - Neumarkt - Marktstraße - Unterer Hauptmarkt und Brühl ist durchgängig neu gestaltet und hat hohen Aufenthalts- und Kommunikations- charakter. Leider werden durch Schleichverkehre und Nichteinhaltung der Lieferzeiten immer wieder diese positiven Effekte zerstört und unterbunden. Diese negativen Einflüsse gilt es in jedem Fall dauerhaft abzustellen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 145

Mit dem späteren Umbau des Zentralen Umsteigepunktes (ZUP) Huttenstraße/Arnoldiplatz und der Friedrichstraße sind die Zwangsführungen von Fußgängern durch Kettenabsperrungen abzubauen, Fußgängerquerungen überall zuzulassen und nach Möglichkeit Tempo 30 auf der Friedrichstraße/Huttenstraße anzuordnen. Die Querung der Gartenstraße aus und in Richtung Norden sollte öfter als jetzt möglich sein, da unerwünschtes Überlaufen des offenen Gleiskörpers der Straßenbahn oft zu erheblichen Gefährdungen des Fußgängers und des übrigen Verkehrs führt. Eine neue Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße ist einzurichten. Für weitere Planungen, z. B. Fußwegeführungs- und Laufachsenkonzept mit Qualitätszielen, sind Daten zum Fußverkehr zu erheben. Bezug nehmend auf den Radverkehr in der Stadt Gotha existiert ein Radwegekonzept mit dargestellten Hauptradwegeverbindungen und untergeordneten Verbindungen, welches vom Stadtrat als langfristige Ausbaugrundlage beschlossen wurde. Zur Umsetzung dieses anspruchsvollen Konzeptes wird eine konsequente kommunalpolitische und investitions- seitige Förderung benötigt. Das Radwegekonzept wurde zwischenzeitlich überarbeitet und im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrsentwicklungsplanes weiter vervollständigt und qualifiziert. Es soll ein geschlossenes, sicher und zügig be- fahrbares Radverkehrsnetz entstehen, das alle wichtigen Quellen und Ziele innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes miteinander verbindet. Besonders dringend ist hier der Ausbau der Radwegeverbindungen zwischen den Schulen und den Wohnorten der Schüler zu nennen (z. B. Uelleben - Myconiusschule, Clara-Zetkin-Straße - Högernweg). Auch andere Hauptziele des Radverkehrs wie Innenstadt, Gewerbegebiete, Handel und Bahnhof sind sinnvoll in das Netz einzuordnen und müssen von allen Richtungen aus erreichbar sein. Dabei stehen Aspekte der Reisezeitoptimierung, gefolgt von der Verkehrssicherheit im Vordergrund. Zwänge bestehen teilweise in einem zu geringen Straßenquerschnitt, um alle notwendigen Verkehrsarten unterzubringen. Hier müssen geschickte Lösungen Abhilfe schaffen. Mischverkehr mit Fußgängern ist auf stärker belegten, schmalen Querschnitten zu vermeiden (wie z. B. Huttenstraße). Er behindert Fußgänger wie Radfahrer gleicher- maßen. Parks und Fußgängerbereiche sollten dennoch weiterhin für den Radverkehr ge- öffnet bleiben. Tempo 30-Zonen tragen wesentlich zur Sicherheit des Radverkehrs bei, separate Radwege sind hier nicht mehr notwendig. Angebote für Abstellanlagen in der In- nenstadt (Anlehnbügel) sind zu vervollständigen und bei der Umgestaltung des Bahnhofes ist auf eine Überdachung der Radabstellanlagen zu achten. An allen Hauptquellen und -zielen des Radverkehrs sind geeignete Abstellanlagen in ausreichender Zahl bereitzu- stellen. Neue Angebote an Radfahrstreifen oder Radwegen mit entsprechender Oberfläche sind an Hauptverkehrsstraßen wie z. B. der Oststraße, der Inselsbergstraße oder der Ohrdrufer Straße herzustellen. Es sind Möglichkeiten zum Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung zu prüfen und wo möglich zu berücksichtigen, um das Straßennetz durchlassfähig für den Radverkehr gestalten zu können. Die Radverkehrsverbindungen zu den einzelnen Ortsteilen, speziell Uelleben, Boilstädt und Sundhausen sind weiter zu vervollkommnen, angrenzende Landschaftsräume sind für die Freizeitnutzung zu erschließen. Hilfreich sind dabei die durch das Stadtgebiet Gotha führenden Radwege von überörtlicher Bedeutung, die noch in Teilabschnitten zu ergänzen sind. Dabei handelt es sich einerseits um den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden "Unstrut- Rennsteig-Radweg" und um den in Ost-West-Richtung verlaufenden Radweg "Thüringer Städtekette".

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 146

Beide Radrouten sind in das zu schaffende Radwegenetz der Stadt einzubinden, Haupt- relationen sind zu beschildern. Nach weiterer Vervollständigung des Haupt- und Neben- radnetzes ist allgemein eine Ausschilderung vorzunehmen. Planungen über die Gemarkungsgrenze der Stadt Gotha hinaus sind mit den benachbarten Gemeinden abzustimmen.

3.12 Grünflächen, Freiraum und Gewässer Das Ziel des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist der Schutz, die Pflege und Ent- wicklung der Natur und Landschaft sowohl im unbesiedelten als auch im besiedelten Bereich, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig als Lebensgrundlage für den Menschen zu sichern. Der Flächennutzungsplan beinhaltet vorrangig die Entwicklung des Siedlungsraumes als Teil der Natur und Landschaft. Der Siedlungsraum wird durch das Grünsystem als wich- tiges Element gegliedert. Das Grünsystem verbindet Stadtteile miteinander, nimmt vor allem mit seinen Grünzügen und dem Stadtpark wichtige bioklimatische Ausgleichs- und Austauschfunktionen wahr und prägt nicht zuletzt durch die funktionsbezogenen Grünflächen innerhalb der Wohngebiete die Lebensverhältnisse der Menschen. Grünflächen sollen u.a. auch die Funktion einer städtebaulichen Zäsur erfüllen. Sie sind als Flächen für den Naturraum, die Erholung und als Ausgleichsflächen von besonderer Bedeutung.

Die o. g. Zielsetzungen sind integrativer Bestandteil des Flächennutzungsplanes.

Ausgangspunkt für die Entwicklung des Grünsystems sind der typische Naturraum- bestand, die stadtstrukturellen Gegebenheiten und das angrenzende städtische Umland.

Zu den Grünflächen gehören: - Parkanlagen, Grünverbindungen, Straßenbegleitgrün

- begrünte Stadtplätze

- Dauerkleingärten

- Sport- und Spielflächen

- Fließ- und Stillgewässer

- Freibäder

- Friedhöfe

3.12.1 Grün- und Biotopverbund, Parkanlagen, sonstige Grünflächen Die wichtigsten Bausteine für den innerstädtischen Grün- und Biotopverbund bilden der zentral gelegene Schlosspark, der Mönchpark und Gustav-Freytag-Park in Siebleben, der Volkspark im Norden, das Aquarium im Süden der Stadt und die verschiedenen begrünten Stadt- und Dorfplätze sowie die Grünzüge entlang der Fließgewässer. Wohnbezogene Grünflächen weisen auch die Plattenbaugebiete Gotha-West, Moßlerstraße und Clara-Zetkin-Straße auf. Diese sind jedoch durch mangelhafte Vegetationsausstattung gekennzeichnet und müssen auf Grundlage von teilweise bereits erarbeiteten Konzepten zur Wohnumfeldverbesserung entwickelt werden.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 147

• Grün- und Biotopverbund Eine langfristige aber kontinuierliche Entwicklung der Biotop- (und Naherholungs-) achsen ist Ziel der Landschaftsplanung. Bei der Entwicklung dieser Achsen soll auf die vorhandenen kleinen Achsen und wert- vollen Grünbereiche, wie oben in Beispielen angegeben, zurückgegriffen und diese in einen sinnvollen Verbund integriert werden. In Gotha werden nach Aussage des Landschaftsplanes fünf in Ansätzen vorhandene Biotopachsen bzw. Schwerpunktbereiche angeführt, deren Weiterentwicklung von großer Bedeutung ist.

Achse 1: Krahnberg - Schlossberg - Seeberg Achse 2: Boxberg - Tiefenbachgraben/Beetengraben - Ratsrinne - Flutgraben - Wilder Graben Achse 3: Berlach - Leinakanal - Schlosspark Achse 4: Seeberg - Siebleber Ried - St. Peter/Mönchpark - ehemalige Tongruben – Kindleber Siedlung - Flugplatz bzw. Sportanlagen, Kleingärten und Haupt- friedhof - Kiesteiche Gotha-Nord

Bereich 5: Plattenbaugebiete Clara-Zetkin-Straße und Moßlerstraße Die Achse 1 hat große Bedeutung für die Nah- und Kurzzeiterholung sowie das Bio- klima der Stadt und überregionale Bedeutung für die Fauna. Hier gilt es, den Wald- und Baumbestand langfristig zu erhalten und zu entwickeln, weitere Bebauung an Krahn- und Seeberg zu vermeiden. Wertvolle Biotopstrukturen sind zu erhalten, gut durchgrünte Wohnumfeldbereiche sind ebenfalls zu erhalten und weiter aufzuwerten. Die Achse 2 besitzt Bedeutung für die Fauna, den Kaltluftabfluss und als Erholungs- bereich sowie als Anbindung an das Naherholungsgebiet Boxberg. Es soll ein Fließgewässer- verbund durch die Verbindung bedeutender Einzelbiotope geschaffen und der Siedlungsraum an das Naherholungsgebiet Boxberg angebunden werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind verschiedene Pflanzmaßnahmen durchzuführen, insbesondere entlang von Tiefenbach- und Beetengraben, im Ortsrandbereich von Sundhausen, Bereich Enckestraße und entlang des westlichen Armes des Flutgrabens. Der Bereich des ZOB ist langfristig zu entsiegeln und als Teil der Grünachse zu entwickeln. Die vorhandenen Biotopstrukturen gilt es zu erhalten und qualitativ weiterzuentwickeln. Die Achse 3 ist ein für die Fauna bedeutendes Fließgewässer im Bereich zwischen Berlach und Schlosspark als bedeutende Naherholungsgebiete. Zur weiteren Entwicklung dieser Achse sind die vorhandenen kleinen Einzelbiotope in einen zusammenhängenden Biotopkomplex zu integrieren. Der Anschluss an den Berlach als Naherholungsgebiet ist z. B. durch Gehölzanpflanzungen entlang des Feldweges im Rosental und der kleinen Fließgewässer möglich. Die vorhandenen Biotopstrukturen am Leinakanal müssen erhalten und die naturfern aus- gebauten Bereiche entwickelt werden. Durch Gehölzpflanzungen östlich der Krusewitzstraße kann ein Anschluss an die Achse 2 (Ratsrinne) erreicht werden. Die Achse 4 bildet einen langgezogenen Bereich mit unterschiedlichen Bedeutungsschwer- punkten wie Sonderstandorten von Pflanzen, Lebensräumen für die Fauna und Kurzzeit- erholungsbereichen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 148

Es ist beabsichtigt, einen großen zusammenhängenden Biotopkomplex vom Südosten Gothas bis in den Norden zu bilden und hierbei die zahlreichen vorhandenen Einzelbiotope wie den Mönchpark, die Kiesteiche Gotha-Nord und Streuobstwiesen einzubinden. Hierbei sind Pflanzmaßnahmen östlich und nördlich von Siebleben sowie zwischen Siebleben und Kindleber Straße notwendig. Weiterhin gilt es, die vorhandenen Grünstrukturen wie Mönchpark, Kleingartenanlagen Gotha-Ost und Kindleber Feld, Kleingärten zwischen Siebleben - Ortslage und Bertha- Schneyer-Straße, Hauptfriedhof, Sportplätze zu erhalten und zu entwickeln. Der Bereich 5 als Grünstruktur des unmittelbaren Wohnumfeldes der Plattenbaugebiete Clara-Zetkin-Straße und Moßlerstraße muss auf Grund der schlechten Ausstattung mit Vegetation und des hohen Versiegelungsgrades dringend aufgewertet werden. Hier sind Entsiegelungen, Anpflanzungen von Heckenstrukturen und Bäumen, Fassadenbegrünung als Maßnahmen zur Verbesserung der Biotopstruktur der Wohnqualität und des Stadt- klimas vorzunehmen. Hierbei kann das Gebiet Moßlerstraße als Bindeglied zwischen den Achsen 1 und 2 entwickelt werden. • Parkanlagen In Gotha gibt es zwei gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz geschützte Parkanlagen, den Schlosspark mit Orangerie und den Mönchpark. Der Schlosspark ist als englischer Landschaftsgarten angelegt und umfasst eine Fläche von ca. 35 ha einschl. Orangerie. Der zentral gelegene Schlosspark mit großem und klei- nen Parkteich bildet eine Grüne Insel im Stadtgebiet und ist ein Trittstein im Biotop- verbund. Der Park besitzt große Bedeutung für die Spiel- und Freiraumversorgung sowie als Nah- erholungsgebiet für die Bevölkerung. Für den Park und die Orangerie wurde ein Parkpflegewerk unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erarbeitet, um langfristig den Erhalt und die Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen. Der ca. 10,5 ha umfassende Mönchpark liegt im Ortsteil Siebleben und bildet einen wichti- gen Baustein im Biotopverbund. Der Mönchpark mit zwei Teichen ist von großem Baum- bestand geprägt. Auch für den Bereich des Mönchparkes wurde eine gartendenkmalpfle- gerische Zielsetzung erarbeitet, um den langfristigen Erhalt des Parkes denkmalgerecht sicherzustellen. Im Süden der Stadt wurde 1998 im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbe- gebiet Gotha-Süd/Uelleben ein Stadtteilpark angelegt. Dieser Park einschl. angrenzender Grünanlagen umfasst eine Fläche von ca. 11,8 ha und dient als Pufferzone zwischen dem Wohngebiet "Mittelhausen" und dem Gewerbegebiet für die Bereitstellung von Flächen für Freizeit- und Erholungsnutzung. In unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Stadtteilpark befindet sich das "Aquarium". Das "Aquarium" ist ein parkartig gestaltetes Gelände mit altem Baumbestand und mehreren Teichen. Zwei Teiche wurden bereits Ende des 19. Jahrhundert angelegt.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 149

Die Teiche wurden mit dem Wasser aus dem ca. 300 m südöstlich gelegenen "Königs- brunnen" gespeist. Das Gelände des "Aquariums" wurde 1998 im Rahmen einer Ausgleichs- maßnahme für das Gewerbegebiet Gotha Süd/Uelleben saniert und ist für Besucher öffent- lich zugänglich. Als weitere Parkanlage gibt es den Volkspark im Norden der Stadt mit einer heutigen Fläche von ca. 1,1 ha. Die Idee zur Anlage eines Volksparkes stammt aus dem Jahr 1908, in welchem eine große Geldsumme als Schenkung an die Stadt übergeben worden ist mit der Maßgabe, bis zum Jahr 1914 einen Volkspark anzulegen. Dieser sollte auf einer Ackerfläche von 10,8 ha auf Grundlage eines in einem 1910 veranstalteten Wettbewerb ausgewählten Entwurfes ent- stehen. Auf einem sehr großen Teil dieser ehemaligen Volksparkfläche befinden sich heute das Volksparkstadion und eine Kindereinrichtung. Der in Siebleben befindliche Gustav-Freytag-Park ist eine um 1800 angelegte Parkanlage am Sommerhaus des Schriftstellers. • Sonstige Grünflächen Zu den sonstigen Grünflächen zählen begrünte Stadtplätze und öffentliche Grünflächen. Diese nehmen wichtige Funktionen auf, um die Aufenthaltsqualität der Bewohner und Touristen zu verbessern, ein qualitativ hochwertiges Wohn- und Arbeitsumfeld zu ge- währleisten, sowie sportliche Betätigungen zu fördern (Sportplätze, Freibad, Tennisplatz, Reitsportanlage), siehe auch Pkt. 3.8.3.3. und 3.15.

Die innerstädtischen Grünflächen nehmen außerdem eine wichtige klimatische Funktion für eine Verbesserung der städtischen Durchlüftungssituation wahr. Zu den begrünten Stadtplätzen und größten öffentlichen Grünflächen zählen folgende Grundstücke:

- ehem. Friedhof II, Eisenacher Straße ca. 0,65 ha

- Grünfläche nördl. der Post/Ekhofplatz ca. 0,3 ha

- Grünfläche am Stockborn, Sundhausen ca. 0,25 ha

- Grünfläche Klinge ca. 12,3 ha

- Grünfläche Fichtestraße ca. 0,3 ha

- Grünfläche Sonneborner Straße/Galbergweg ca. 0,7 ha

- Kirchgarten in Siebleben/Weimarer Straße ca. 0,4 ha

Im Plan nicht dargestellt (wegen geringer Größe) sind:

- Arnoldiplatz ca. 0,13 ha

- Ekhofplatz ca. 0,14 ha

- Myconiusplatz ca. 0,14 ha

- Anger, Sundhausen ca. 0,19 ha

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 150

- Grünfläche Studnitzpyramide, Bergallee ca. 0,18 ha

- Friedensplatz ca. 0,28 ha

• Sukzessionsflächen Aus dem Bergrecht entlassene Flächen sind die zwei dargestellten Sukzessionsflächen. Die östlich der Bahnlinie Gotha-Leinefelde gelegene Fläche soll eine Grünzäsur im Gewerbegebiet Gotha-Ost bilden, die der Verbesserung des Mikroklimas und der Kurz- zeiterholung in den Arbeitspausen dienen soll. Die südlich des Seeberges gelegene Fläche ist Bestandteil im Abschlussbetriebsplan des ehemaligen Kiessand-Tagebaus Kieswerke Kieser GmbH. Hier soll die naturnahe Ruderalfläche mit Teichen bestehen bleiben und sich weiter entwickeln.

• Begleitgrün an Straßen und Wegen Planungsziel ist eine kontinuierliche Fortführung der begonnenen Begrünung von Straßen und Wegen. Ziel ist: -Windschutz -Staubfilterung -Gliederung der Landschaft

• geplante Grünflächen – Sport und Erholung / Ortsrandeingrünung Es besteht die Planungsabsicht weitere parkähnliche Flächen zur Aufwertung der Wohnfunktion an den Ortsrändern und zur Abgrenzung der Ortsränder vom landwirtschaftlichen Bereich anzulegen. Sport und Erholung:

- Gotha-West / westlich des Sportplatzes (ehemals militärische Übungsfläche) / westlich des SO Sport (ehemals Kaserne)

Diese Flächen sind von Gebäudebestand und Altlasten beräumt und teilweise mit Baum- und Strauchgehölzen gut bewachsen und bieten gute Entwick- lungsmöglichkeiten zur Nutzung als Freizeitflächen.

- Gotha-Nord / Schillerstraße / Spohrstraße / Diebessteig (ehemaliger - Gartenbaubetrieb) - Hier ist durch die Aufgabe des Gartenbaubetriebes eine Gewerbebrache - entstanden, welche zur Zeit keine Erholungsqualität bietet.

Dieser Bereich soll als Übergang zwischen der nördlichen Gründerzeitbebauung zum Naherholungsgebiet Krahnberg naturnah gestaltet werden, um für Freizeitaktivitäten nutzbar zu sein.

- Gotha-Siebleben / Am Peter Die Fläche „Am Peter“ erfüllt für den Ortsteil Siebleben bereits diese Funktion. Sie dient als Platz für Ortsteilfeste. Ein Spielplatz, Grillplatz und eine Sportfläche sind bereits vorhanden, sollen aber weiter ausgebaut und aufgewertet werden.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 151

Ortsrandeingrünung: - Gotha-Ost / um die Kindleber Siedlung

Die Eingrünung dieser ehemaligen Neubauernsiedlung ist speziell als Schutzpuffer zwischen Wohnnutzung und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung anzulegen und soll die Biotopachse 4 komplettieren.

- Gotha-Siebleben / östlich Autohaus Seyfarth Dieser Grünstreifen soll zur Abgrenzung von der Landwirtschaftsfläche angelegt werden.

3.12.2 Gartengebiete und Dauerkleingärten Zu den Grünflächen, die einer besonderen Nutzung unterliegen, zählen auch Gartenge- biete und Kleingartenanlagen. Sie besitzen als ökologisch bedeutsame Flächen innerhalb bebauter Gebiete eine mesoklimatische Wirkung. Sie filtern Stäube und durch den geringen Versiegelungsgrad tragen sie zur Grundwasserneubildung bei. Die Gartenanlagen sollten aus ökologischen und freiraumplanerischen Gründen als Bestand- teil einer zu entwickelten Grünzäsur unbedingt erhalten bleiben. Die meisten Kleingärten liegen am Stadt- bzw. Ortsrand und stellen einen guten Übergang zwischen bebauten Gebieten und offener Landschaft dar. Angebot und Nachfrage halten sich bei Gärten die Waage, Planungsflächen für Dauerklein- gärten sind im FNP nicht enthalten. Eine Ausnahme bildet die Grünfläche zwischen Salzgitter- und Weimarer Straße. Hier soll die Möglichkeit offen gelassen werden, die vorhandenen wohnungsnahen Grünbereiche zu Gunsten der Wohnqualität der angrenzenden dichten Plattenbau- Wohnbebauung weiter zu entwickeln (Erweiterung der Kleingartennutzung). In der folgenden Tabelle sind die Gartenanlagen der Stadt Gotha aufgeführt, die im Ver- band der Garten- und Siedlerfreunde organisiert sind und die dem BKleingG unterliegen. Gem. Gotha lfd. Nr. Flur Flurstück Name der Gartenanlage

Grundeigentümer

1 9 1/1, 2/2 Schöne Allee Stadt u. privat 2 9 119/1 Vergissmeinnicht Stadt 3 12 62, 62/8, 63, 64/1 z. T. An der Ratsrinne Stadt Sdh.4 757 An der Ratsrinne Stadt 4 15 23/6 An der Schleife privat 5 19 331 Am Berggarten I privat 6 19 340/1, 340/2, 341, 342 z. T. Am Berggarten I privat 7 19 19/5 z. T. Am Goldfischteich Stadt 8 19 87, 88, 89, 90, 91/1, 91/2, 92/1 Am Wiegwasser privat 9 19 35, 443 z. T. Harmonie privat

10 19 39 z. T. In der Klinge privat 11 19 43 z. T., 443 z. T. Immergrün I Stadt 12 19 43 z. T. Immergrün I Stadt 13 19 41, 42/8 Immergrün I Stadt 14 19 329, 330 Kleeblatt privat

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 152

15 19 83/1 z. T., 84, 85, 86 Löwenzahn privat 16 19 34, 443 z. T. Stadtblick Stadt 17 19 33 Schöne Aussicht privat 18 20 13/8 Einheit I Stadt 19 20 15/51 Seebergblick Stadt 20 21 32/19, 48, 49, 50 Am Riedweg Stadt u. privat 21 21 32/19 z. T. Mittelhäuser Ried Stadt 22 21 53 z. T. Uelleber Ried I privat 23 21 11, 12 Uelleber Ried II Stadt 24 21 17, 18, 19, 20 Schlossblick Stadt 25 21 4, 5, 7 z. T., 8 z. T. Boilstädter Wasser I Stadt u. privat 26 21 54 z. T. Boilstädter Wasser II Stadt 27 23 39/2, 39/5, 43, 45, 46/1 Am Schützenhof Stadt 28 23 12, 16, 17, 18/1, 28, 32/1 alle z.T., 33 Lauterbach Stadt u. privat 29 23 39/23 Morgensonne Stadt 30 23 73 Sonnenschein I Stadt 31 24 15, 16, 18, 19/1 Goldbacher Straße Stadt u. privat 32 26 325/4 Am Krahnberg Stadt 33 26 349/5 z.T., 349/9 z.T., 350 z.T., 349/11 Am Diebessteig Stadt 34 26 349/5 z.T., 349/9 z.T., 350 z.T., 349/11 Fahnderblick Stadt 35 27 321/1, 324/2, 325/1, 324/6 z.T. Aufbau Stadt 36 27 324/3, 324/4 Arabella privat 37 27 270/1 z.T., 245/7 z.T. C63 Am Müllersweg Stadt u. privat 38 27 297 z.T. Edelweiß Stadt 39 27 297 z.T. Ernst Thälmann Stadt 40 27 291/1, 291/2, 292, 294, 295, 296/1 alle z.T. Erster Mai Stadt u. privat 41 27 297 z. T. Frischer Wind Stadt 42 27 300/1 Frohsinn I Stadt 43 27 325/2, 326/1 Frohsinn II Stadt

44 27 324/6 z. T. Sonnenstrahl Stadt 45 27 326/7, 326/11 Wetzel privat 46 30 155/4, 166/11, 173/4 Bufleber Straße Stadt 47 32 17/2 z.T., 17/52 z.T., 18/1 - 18/9, 18/11-18/13 Früh-Auf Stadt u. privat 48 32 24, 25 Gotha-Ost Stadt 49 34 123/1 Frohes Schaffen privat 50 36 1038/39 - 1038/41, 1040/85 - 1040/101 Am Peter I Stadt 51 36 1040/63, 1040/67-69, 1040/72, 1040/112,

1040/113, 1040/115 Am Peter II Stadt

52 36 743/1, 743/3 Nützleber Weg Stadt 53 39 481/5, 481/7 Friedensruh privat 54 39 487, 488 Sonnenschein II privat 55 40 46, 47, 48, 48/8 - 48/13 Am Schmalen Rain privat 56 40 49, 50, 51, 52 z. Hälfte Inselsbergblick Stadt u. privat 57 40 50, 51 z. T. Panorama Stadt u. privat 58 5 Uell. 190, 191, 192, 193, 194/1 + 2 Uelleben e.V. privat 59 1 Boil. 137, 137/1, 144 z.T., 147 z.T. 138 z.T. 439,

440, 473 z.T. 249 z.T. Thür. Waldblick Stadt u. privat

4 Boi. 439, 440, 473 z.T., 249 z. T. Thür. Waldblick Stadt u. privat

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 153

Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Gartenanlagen sind privat organisiert oder durch Einzelpachtverträge mit der Stadt entstanden, unterliegen aber nicht dem BKleinG. Auch diese Anlagen gilt es zu erhalten. lfd. Nr. Flur Flurstück Name der Gartenanlage Grundeigentümer Gem.GTH

1 12 89, 92/6, 92/14 An der Breitenbachstraße Stadt 21 32/19 z.T.

2 15 426 - 436 In der Güldenen Aue privat 3 18 3, 18 Am Kirchenrat-Müller-Weg Stadt 4 19 19/6 - 19/12 An der Eisenacher Straße Stadt 19/15 - 19/18

5 20 6/3, 6/4, 6/9 Reichsbahn I privat 6 21 32/19 z.T. An der Ratsrinne Stadt 7 21 57/1 z.T. Bei den sieben Teichen Stadt 8 25 12, 23, 24 Am Remstädter Weg Stadt 9 26 168/2 Thür. Gartenbauverein 1830 Go. Stadt 10 26 215 Nördl. des Diebstiegs Stadt 11 28 1 An der Kindleber Straße Stadt 12 28.4 s. Flurkarte Im breiten Feld Stadt u. privat 13 34 41 Waldblick privat 14 34 42, 42/1, 42/2 Am Seeberg privat 15 34 63 Am Seeberg Stadt 16 34 50, 51, 63/1 Reichsbahn II privat 17 34 82/1 Am Schlufter Stadt 18 34 132/5 z.T. Am Holzweg Stadt 19 35 430/11 z.T. Am Sportplatz Stadt

Gem.Sdh. 20 1 63/2 An der Borngasse Stadt 21 4 811, 706/1 z.T. Überm Pfingstgehege Stadt 22 4 761 z.T. Im Ried Stadt 23 7 1715/1 z.T. Vogelecke Stadt

Gem.Boilst. 24 1 65/8 - 65/13 An der Gothaer Straße Stadt

Gem.Uell. 25 5.1 184/2 An der oberen Marktstraße Stadt

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 154

3.12.3 Spiel- und Bolzplätze In Gotha leben z. Z. ca. 8100 Kinder und Jugendliche, das entspricht einem Anteil von ca. 1/6 der Gesamteinwohnerzahl. Hierbei ist in den letzten Jahren die Anzahl der 7 - 10-Jährigen und der 11 - 16-Jährigen in den Stadtteilen gesunken, jedoch die Anzahl der 0 - 3-Jährigen steigend. Die Anzahl der 4 - 6-Jährigen und der 17 - 18-Jährigen wechselt in den verschiedenen Stadtteilen im Rückgang und Anstieg. Durch die Stadt Gotha wurde 1997 ein Spielstättenleitplan erstellt, der den zuständigen Fachämtern als Grundlage für die Erarbeitung und Realisierung einer zukunftsorientierten Spielraumplanung dient. Der Spielstättenleitplan wurde im Jahr 2003 zum zweiten Mal fortgeschrieben. Derzeit können in Gotha 31 öffentliche Spielplätze und 6 Bolzplätze sowie ein öffentlich zugänglicher Schulhof genutzt werden. Öffentliche Kinderspielplätze/Bolzplätze Stand: 11/2002

Standort-Spielplätze Errichtung Altersgruppe Fläche m²

Moßlerstraße 1991 3-12 Jahre 1750 Coburger Platz 1992 0-12 Jahre 1150 Gabelsberger Straße 1993 0-8 Jahre 650 Am Anger 1993 0-12 Jahre 1500 Goldbacher Siedlung 1995 0-12 Jahre 1100 Am Wiegwasser 1995 0-6 Jahre 400 Mönchpark 1996 0-8 Jahre 2100 Weinbergweg 1996 0-6 Jahre 250 Studnitzpyramide 1996 0-12 Jahre 1000 Am Köngisbrunnen 1996 0-12 Jahre 800 Brunnenstraße 1996 0-12 Jahre/Jugendliche 1800 Berggarten 1996 0-12 Jahre/Jugendliche 1500 Uelleben 1996 0-12 Jahre 2250 Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 1997 0-6 Jahre 1100 Seeberg 1997 0-12 Jahre 1500 Boilstädt 1997 0-12 Jahre 2000 Leinefelder Straße 1997 0-12 Jahre 1250 Bufleber Straße 1997 0-6 Jahre 750 Am Peter 1996/97 0-8 Jahre 800 Blumenbachstr. aus DDR-Zeit 0-3 Jahre 50 Gretengasse aus DDR-Zeit 0-3 Jahre 50 Schäferstraße 1998 0-12 Jahre 600 Conrad-Ekhof-Schule Eschleber Str.

1999 6-12 Jahre 2750

Goethestr. 1999 0-8 Jahre 750

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 155

Standort - Spielplätze

Errichtung Altersgruppe Fläche m²

Weinbergweg neues Wohngebiet

1998 0-6 Jahre 450

Schillerstraße 1998 0-6 Jahre 1000 Hundert Äcker 1999 0-12 Jahre 550 Gleichenstraße 2000 6-12 Jahre/Jugendliche 6600 Skating-Anlage 1998 400 Breitenbachstraße 2001 Übernahme 0-6 Jahre 450 Hasengasse 2002 0-6 Jahre 70 Bolzplätze Eschleber Straße 1997 3500 Schäferstraße 1998/99 400 Bürgeraue 1998/99 2200 Siebleben Oberstraße 1996 1100 Am Stadion 2001 4200 Westsportplatz Von-Zach-Str.

2002 4300

Standorte zur Flächensicherung

Trimm-dich-Pfad/Seeberg Spohrstraße Weg am Berlach Gesamtfläche: 53.070 m²

Schulhof Reyherschule öffentl. zugänglich ca. 4.000 m²

Diese vorhandenen Spiel- und Bolzplätze decken einen erheblichen Teil des Bedarfes ab.

Der noch fehlende Versorgungsgrad für die einzelnen Stadtteile Gothas wurde im Rahmen der 2. Fortschreibung des Spielstättenleitplanes ermittelt und stellt sich wie folgt dar.

Stadtteil fehlender Versorgungsgrad

Stadtteil 1 - Gotha Mitte 10,9 % Stadtteil 2 - Gotha Weststadt 41,2 % Stadtteil 3 - Gotha West 6,6 % Stadtteil 4 - Gotha Sundhausen 43,8 % Stadtteil 5 - Gotha Nord - Stadtteil 6 - Gotha Süd 28,5 % Stadtteil 7 - Gotha Siebleben - Stadtteil 8 - Gotha Oststadt 34,5 % Stadtteil 9 - Gotha Ost - Stadtteil 10 - Gotha Boilstädt - Stadtteil 11 - Gotha Uelleben -

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 156

Unter Beachtung der Dringlichkeit und auf Grund des fehlenden Versorgungsgrades in den Stadtteilen wurde eine Prioritätenliste zur weiteren Entwicklung der Spielstätten der Stadt Gotha aufgestellt. Als nächste Maßnahmen sind hiernach die Errichtung einer Trimm-dich-Anlage auf dem Seeberg, die Errichtung von multifunktionalen Sport- und Spielelementen auf dem Bolz- platz am Volkspark-Stadion und die Erweiterung der vorhandenen Skater-Anlage mit neuen Ausstattungselementen geplant. Danach soll auf Grund des hohen Versorgungsdefi- zites im Stadtteil Gotha Sundhausen ein Kleinkinderspielplatz für 0-12-Jährige an der Trügleber Straße errichtet werden. Weiterhin ist auf dem Gelände des jetzigen Terrassenparkplatzes in Gotha-West die Her- stellung einer Rollschuh-/Inlinelaufbahn geplant. Mittelfristig sollen eine multifunktionale Spiel- und Freizeitfläche am KJZ "Big Palais", ein Trimm-dich-Weg im Naherholungsgebiet Klinge/Krahnberg sowie zwei Kleinkinder- spielplätze an der Spohrstraße und an der Unterstraße errichtet werden. Langfristig ist abhängig von der Bäderentwicklung die Errichtung eines Naturbades auf dem Gelände des jetzigen Freibades am Riedweg geplant. Das Kinder- und Jugendforum der Stadt Gotha wird in die Planung der Spielflächen einge- bunden, somit können die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen optimal berücksichtigt werden. Dies ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer kinderfreundlichen Stadt.

3.12.4 Friedhöfe In Gotha gibt es sechs Friedhöfe, die insgesamt eine Fläche von ca. 26 ha umfassen. An der Langensalzaer Straße in Gotha-Nord befindet sich der Hauptfriedhof mit einer Fläche von ca. 20 ha. Der Hauptfriedhof wurde im späten 19. Jahrhundert stufenweise bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts angelegt und ist denkmalgeschützt. Für den Haupt- friedhof wurde eine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, um die denkmalge- schützte Anlage langfristig in ihrem historischen Erscheinungsbild bei gleichzeitiger Nutzungsoptimierung zu erhalten. Auf Grund seines parkartigen Charakters mit entsprechend altem Baumbestand ist der Gothaer Hauptfriedhof sowohl für die Erholung als auch für den Naturschutz von Bedeutung. Der Hauptfriedhof besteht aus drei Teilen, im nördlichen Bereich des dritten Teiles sind Erweiterungsflächen vorhanden. Weitere Friedhöfe gibt es in den jeweiligen Ortsteilen Gothas. Der Friedhof in Siebleben besitzt eine Fläche von ca. 2 ha, hier ist im nördlichen Bereich genügend freie Fläche vor- handen, um die Versorgung der Siebleber Bevölkerung zu gewährleisten. Der Sundhäuser Friedhof umfasst eine Fläche von ca. 2 ha, es gibt eine Erweiterungsfläche, auf der bei Bedarf neue Grabfelder angelegt werden können. Die Friedhöfe in Boilstädt und in Uelleben weisen jeweils eine Fläche von ca. 0,5 ha auf und beinhalten beide genügend Freiflächen zur weiteren Belegung. Als Defizit des Friedhofes in Boilstädt ist das Verbot von Erdbestattungen auf Grund der anstehenden Grundwasserverhältnisse zu verzeichnen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 157

An der Eisenacher Straße in Gotha liegt der Jüdische Friedhof, der als Kulturdenkmal aus- gewiesen ist. Dieser Friedhof wurde den in Gotha ansässigen Juden 1870 als Begräbnisstätte zugewiesen und wurde bis 1940 genutzt. Der Jüdische Friedhof umfasst eine Fläche von 2,45 ha. 3.12.5 Gewässer Zu den Gewässern gehören fließende und stehende Gewässer. Sie sind in Gewässer I. und II. Ordnung unterteilt. Im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes gibt es nur Gewässer II. Ordnung, für die die Unterhaltspflicht bei der Stadt Gotha liegt, die Aufsichtsbehörde ist die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Gotha. Die Lage der Stadt Gotha direkt an der Wasserscheide zwischen Weser und Elbe bedingt, dass nur kleine Vorfluter aus dem Gebiet südl. und westl. von Gotha durch das Stadtgebiet und zur Nesse fließen (Wiegwasser, Ratsrinne, Flachsröste..). Darüber hinaus erfolgt für Gotha eine künstliche Wasserzuführung mittels Leinakanal aus der Apfelstädt (Elbeeinzugs- gebiet). Ausführlichere Angaben dazu sind im Pkt. 3.9.2 Abs. Vorfluter zu finden. Diese Fließgewässer II. Ordnung sind im Flächennutzungsplan nicht als Wasserflächen, sondern als „Wasserlauf mit Begleitgrün“ – grüner Streifen mit Pfeil - unter Pkt. 6 der Legende dargestellt. Die stehenden Gewässer im Plangebiet sind vor allem als Fischteiche genutzt. Es sind wassergefüllte ehemalige Kiesgruben, sonstige Abbaulöcher und Schlossgartenteiche. Im Flächennutzungsplan sind auch Flächen für Hochwasserschutz – Retentionsräume – dargestellt, deren Erhaltung und naturnaher Ausbau Planungsziel ist. Ausführliche An- gaben sind in Pkt. 2.9.2 nachzulesen. Planungsziele sind die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Gewässerverbundes aus Quellbereichen, Fließgewässern, Gräben und Teichen sowie die Integration dieser in den Biotopverbund im Siedlungsraum. 3.13 Flächen für die Landwirtschaft Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener Futter- grundlage, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau und die berufsmäßige Im- kerei. Langfristig zu sichernde landwirtschaftlich genutzte Flächen im Stadtgebiet Gotha weist der Regionale Raumordnungsplan Mittelthüringen als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für den Schutz des Bodens als landwirtschaftliches Produktionsmittel aus. Insbesondere betrifft das die Flächen zwischen der A4 und südlich Gotha (um Uelleben) sowie östlich Gotha bis zur B7. Östlich von Gotha befinden sich traditionelle Gebiete für den Gemüseanbau. Die Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete soll der Bestandssicherung sowie zur Sicherung der Entwicklungsbedingungen für künftige Raumstrukturen im Sinne einer Vorsorgeplanung dienen. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen als Flächen für die Landwirtschaft ausge- wiesen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 158

Im Stadtgebiet von Gotha sind gegenwärtig folgende Agrarunternehmen mit unterschied- lichstem Produktionsprofil ansässig:

- Gutsbetrieb Gotha Gbr, Langensalzaer Str. 102, 99867 Gotha ( 1 ) - Saatzucht Gotha-Friedrichswerth, Kley/v. Rümker GbR, Pfarrstr. 8, 99867 Gotha- Sundhausen ( 2 ) - Reitsport Boxberg GmbH Gotha, Pfarrstr. 8, 99867 Gotha ( 3 ) - Ökohof Gotha, GbR, Kindleber Weg 42, 99867 Gotha-Siebleben ( 4 ) - Cornelis Bergsma, Kindleber Weg 42, 99867 Gotha-Siebleben ( 5 ) - Wild Baumschule Gotha, Töpfleber Weg 4, 99867 Gotha (6 ) - Pomona Baumschulen GbR, Uelleber Str. 99867 Gotha ( 7 ) - Markus Wendler (Fischzucht), Ohrdrufer Str. 7, 99867 Gotha ( 8 )

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 159

Für die Stadt Gotha wurde von 2000 bis 2002 eine Agrarstrukturelle Entwicklungs- planung erarbeitet, die AEP "Agrargürtel Gotha". Anlass hierfür war das bestehende Konfliktpotential, welches sich aus zahlreichen Straßenbauvorhaben, der Ausweisung von großen Baugebieten und umfangreichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit der Landwirtschaft ergab. Ziel der AEP war es, Lösungen zu finden, die sowohl eine städtebauliche Entwicklung als auch die nachhaltige Existenz der Agrarbetriebe und den Erhalt und weiteren Ausbau des Natur- und Landschaftsraumes gewährleisten. Lt. Angabe der AEP wurden seit 1990 folgende Flächenentzüge auf die Gesamtbewirt- schaftungsfläche der in Gotha ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe bereits realisiert:

Bauflächenerweiterung 191,2 ha Straßenbauplanungen 91,8 ha Rohstoffabbau 147,5 ha Durch diese Flächenentzüge kommt es für die landwirtschaftlichen Betriebe häufig zu Erschwernissen in der Bewirtschaftung auf Grund der Entstehung von Rest- und Splitter- flächen und Eingriffen in das ländliche Wegenetz. Die ursprünglich geplanten Bauflächenerweiterungen sind auf Grund des gesunkenen Be- darfes deutlich reduziert worden, somit verbleiben folgende Flächen, mit lt. AEP zu erwar- tenden Konflikten mit der Landwirtschaft:

• Industrie- und Gewerbegebiet Gotha Nord-Ost und Nützleber Feld • Wohngebiete "Am Heutal", "Am Peter" Entsprechend verringert sich der Flächenbedarf für die Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen. Als weiteren Eingriff in die Agrarstruktur gestalten sich die geplanten und in Abschnitten bereits realisierten Straßenbauvorhaben:

• Osttangente Gotha • Ausbau der B 247 in Richtung Anschlussstele BAB 4 Gotha-Schwabhausen • Ortsumfahrung Sundhausen • Südwesttangente einschl. Zufahrt Krankenhaus Hier gilt es, ein Maßnahmekonzept gemeinsam mit der Stadt Gotha und den betroffenen Agrarbetrieben zu entwickeln, um die entstehenden Nachteile für die Betriebe zu beseitigen bzw. zu mindern und das ländliche Wegenetz anzupassen. Für Naturschutz und Landschaftspflege bestehen die wesentlichen Ziele auf landwirtschaft- lich genutzten Flächen in

- der Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere von Schutz- und Regenerationsfunktionen sowie - dem Erhalt wie auch der Entwicklung des besonderen Charakters der alten Agrarlandschaft in seiner standörtlichen Vielgestaltigkeit.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 160

Zur Vermeidung von Konflikten bei der Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen sollten gemäß AEP folgende Forderungen aus landwirtschaftlicher Sicht Berücksichtigung finden:

• Die Inanspruchnahme hochwertigen Ackerlandes ist soweit wie möglich zu vermeiden. • Bei einer Umnutzung von Ackerland in Grünland bzw. einer Umstellung auf extensive Bewirtschaftung mit den damit verbundenen Auflagen ist zu prüfen, ob bei den betrof- fenen Betrieben Möglichkeiten zur Verwertung des Grünlandes existieren. • Bepflanzungen entlang von Wegen und Gräben sollten möglichst einseitig erfolgen; dabei ist eine Beschattung der Kulturen zu vermeiden. • Eine notwendige Neuvermessung der Wege ist im Einzelfall zu prüfen. • Entstehende Rest- und Splitterflächen infolge von Bauvorhaben sollten zunächst als Stilllegungsflächen dienen. • Die Umsetzung von Maßnahmen sollte "gerecht verteilt" auf die Bewirtschafter erfolgen. • Berücksichtigung bestehender Pachtverhältnisse zwischen Stadt und Landwirtschafts- betrieb 3.14 Waldflächen Der Bestand der Waldbereiche erstreckt sich im Planungsraum im Wesentlichen auf die vier verschiedenen Gebiete: Krahnberg, Seeberg, Boxberg und Berlach, wobei die einzel- nen Waldgebiete jeweils größtenteils außerhalb des Planungsraumes liegen. Gemäß Regionalem Raumordnungsplan Mittelthüringen soll der Wald zur Regeneration der natürlichen Lebensgrundlagen im öffentlichen Interesse durch seine Bestandsgestal- tung und -pflege erhalten, verbessert und an geeigneten Standorten erweitert werden. Eine Vorbehaltsfläche zur Aufforstung gem. RROP-MT befindet sich westlich von Gotha. Die Vorbehaltfläche Aufforstung wird im FNP nicht dargestellt, da eine Aufforstung im Planungszeitraum nicht absehbar ist. Für die Gothaer Waldbereiche wurden im Landschaftsplan folgende Entwicklungsziele formuliert:

• Optimierung in der Baumartenzusammensetzung (standortgerechte Baumartenwahl gemäß der HPNV). • Erhöhung des Laubwaldanteiles, wobei vereinzelt, je nach Standort, auch Nadelbäume (z.B. Kiefern) vorherrschen können. • Verbesserung des Waldgefüges durch Entwicklung vertikaler Bestandsstrukturen. • Vermeidung flächenweiser Kahlstellungen (Kahlschläge). Bewirtschaftung durch Plen- terung bzw. Femelwirtschaft und naturschonende Rücke- und Transportarbeiten. • Pflege und Anlage von naturnahen Waldrändern mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern. • Erhalt der Waldgebiete, keine Ausdehnung der Bebauung, v.a. am Krahnberg, aber auch am Seeberg. • Hege des Wildbestandes mit an Waldgrößen und Verjüngungsleistung angepassten Populationen.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 161

• Ggf. verstärkter Einsatz von biologischen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (Fang- bäume, Lockstofffallen). • Senkung der Emissionen und damit auch der Immissionen. 3.15 Naherholung In Gotha sind gemäß RROP-MT folgende Naherholungsgebiete ausgewiesen:

- Krahnberg, Seeberg, Boxberg

- westliches Gebiet von Gotha

In den Naherholungsgebieten sollen die natürlichen und infrastrukturellen Voraussetz- ungen für die kurzzeitige stadtnahe Erholung ausgewiesen und nachhaltig gesichert werden. Innerstädtische Grün- und Freiflächen sind möglichst in ihrer Funktion unterein- ander und mit siedlungsnahen, vorrangig der Freizeit und Erholung vorbehaltenen Flächen zu verbinden. Für die Bereiche Krahnberg, Seeberg, Boxberg sollten die Erholungsmöglichkeiten auf die Erhaltung und Aufwertung der Waldflächen und landschaftserhaltende Angebotsformen wie Wandern, Spazieren gehen, Freizeitsportangebote ausgerichtet werden. Speziell auf dem Boxberg ist es sinnvoll, die vorhandenen Bedingungen für den Pferdesport und die Reittouristik weiter zu entwickeln. Für den Bereich westliches Gebiet von Gotha soll die hier befindliche als entbehrlich einge- stufte und beräumte Liegenschaft (30 ha) für stadtnahe Erholungsmöglichkeiten umgenutzt, raumverträglich und attraktiver gestaltet werden. Hierbei ist die Schaffung von Freizeitsport- angeboten denkbar, die es behutsam in die bereits vorhandenen und weiter zu entwickelnden Grün- bzw. Biotopstrukturen möglichst stadtnah einzuordnen gilt (dargestellt als Fläche für Sport und Erholung). Weiterhin ist geplant, die Fläche südlich vom Diebstieg als Gebiet für die Naherholung um- zunutzen. Hier könnte die Schaffung von Freizeitsportangeboten im Vordergrund stehen. Durch die Umnutzung dieses Gebietes ist es möglich, den Übergang vom Siedlungsraum zur offenen Landschaft zu verbessern und eine Querverbindung zwischen den Biotopachsen 1 und 4 im nördlichen Bereich Gothas herzustellen. Zur weiteren Erhöhung der Attraktivität dieser Naherholungsgebiete ist die Entwicklung kurzer, sicherer und attraktiver Wege zu den Grünzonen in der Stadt und in der offenen Landschaft eine Grundlage. Entlang der Grünachsen sind Rad- und Fußwege anzulegen, um eine einfache und sichere Verbindung z. B. zwischen Seeberg, Schlosspark und Krahnberg zu schaffen. Hierbei ist die Erhaltung der gut durchgrünten Ortsränder wie Boilstädt, Uelleben und Sieb- leben (Am Peter) sowie die weitere Eingrünung der Neubaugebiete und uneingegrünter Ortslagen ein wichtiges Entwicklungsziel. Weitere im Einzugsbereich Gotha befindliche Naherholungsgebiete gemäß RROP-MT sind das südliche und nördliche Gebiet von Gotha.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 162

Das südliche Gebiet von Gotha bezieht sich auf die Folgenutzung der Kiesrestseen Schwab- hausen und Hohenkirchen durch Schaffung von wassergebundenen Erholungsmöglichkeiten sowie die Reaktivierung der Standorte Leinatal, OT Gospiteroda, Schwabhausen, Herrenhof, Hohenkirchen. Das nördliche Gebiet von Gotha beinhaltet die hier befindlichen in Folge des Kiesabbaus entstehenden Landschaftsstrukturen, die nach ihrer Renaturierung wassergebundene Erholungs- möglichkeiten bieten sollen. 3.16 Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezieht sich mit seinem plane- rischen Regelungsgehalt auf den Siedlungszusammenhang und dabei vor allem auf die Bauflächen. Hiervon deutlich zu unterscheiden ist der Natur- und Freiraum, womit sich der Land- schaftsplan beschäftigt. Der Landschaftsplan für die Stadt Gotha wurde vom Planungsbüro Stadt und Natur Erfurt im Zeitraum Juni 1997 bis Februar 1999 erarbeitet (im Auftrag des Landratsamtes). Im Vorfeld der Erarbeitung des Landschaftsplanes wurden umfangreiche Abstimmungen mit den Bearbeitern des Flächennutzungsplanes geführt, sodass im Wesentlichen die Über- einstimmung zwischen den Entwürfen Flächennutzungsplan und Landschaftsplan gegeben ist. Der Landschaftsplan trifft nicht nur Aussagen für den Außenbereich (den Landschafts- raum), sondern auch für bestehende und geplante Bauflächen im Siedlungszusammenhang. Die Aussagen des Landschaftsplanes sind nur soweit darstellbar, wie sie einen Bezug zu Grund und Boden haben. Die Darstellung der Bodennutzung erfolgt generalisiert, um den Charakter einer vorbereitenden Planung gerecht zu werden. Es gelten nur diejenigen Aussagen des Landschaftsplanes als in den FNP übernommen, die als nachrichtliche Übernahme, Vermerk oder Darstellung auf dem Plan erscheinen. Nachrichtlich übernommen werden Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind: - Naturschutzgebiete - Flächennaturdenkmale - Landschaftsschutzgebiete - FFH-Gebiete nach der abschließenden Meldung für Thüringen - nach § 18 ThürNatG besonders geschützte Biotope sowie Naturdenkmale und Denkmale der Gartenkunst Auch im Verfahren befindliche Planungen müssen als Vermerke übernommen werden, können aber als Ergebnis einer rechtsfesten Abwägung mit entgegenstehenden Plandar- stellungen überlagert werden. Konflikte sieht der Landschaftsplan im Zusammenhang mit möglichen Bebauungen innerhalb gut durchgrünter Blockinnenbereiche und im Bereich der Biotopachsen und bedeutenden Grünzüge, z. B. Kesselmühlenweg, das Gebiet zwischen Siebleben und Gotha oder der Bereich Freundstraße/Karl-Schwarz-Straße. Dies wird im FNP entsprechend berücksichtigt. Die geplante Bebauung im Bereich Freundstraße/Karl-Schwarz-Straße wurde reduziert und im Bereich zwischen Gotha und Siebleben beschränkt sich die Planung auf eine straßenbegleitende Bebauung.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 163

Aus landschaftsplanerischer Sicht wurden für Gotha hinsichtlich geplanter Bauflächen folgende Grundsätze formuliert:

• Vermeidung einer weiteren Bebauung im Bereich des Krahnberges, abgesehen von wenigen einzelnen Lückenbebauungen. • Freihalten der noch vorhandenen Grünkorridore zwischen den Ortschaften, insbe- sondere zwischen Gotha und Sundhausen bzw. Siebleben. • Freihalten des bedeutenden innerstädtischen Bereiches entlang der Ratsrinne und des Flutgrabens. • Bebauung auf brach liegenden Flächen im Siedlungsbereich vor einer Bebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. • Umnutzung freiwerdender Siedlungsflächen wie z. B. in der Reinhardsbrunner Straße (PC-Stahlmöbel). • Vermeidung von zentrumsfernen Siedlungserweiterungen (Zersiedelung, lange Wege). • Erhalt der Blockrandstruktur und freier, gut durchgrünter Blockinnenhöfe. 3.17 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Bei der Entwicklung von Bauflächen im Außenbereich sind, auch wenn alle Grundsätze im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und des Bodenschutzgesetzes beachtet werden, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden. Möglichkeiten zur Kompensation dieser Beeinträchtigungen werden bereits in der Phase der vorbereitenden Bauleitplanung vorgeschlagen. Im Landschaftsplan wurden Maßnahmen dargestellt, die sich grundsätzlich als potentielle Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung eignen. Es wurden jedoch keine Aussagen zu den qualitativ und quantitativ tatsächlich notwendigen Kompensations- maßnahmen getroffen, die auf Grund der geplanten Bauvorhaben und Straßenbaumaß- nahmen folgen müssen. Somit können in den Flächennutzungsplan nicht alle im Landschaftsplan vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen übernommen werden. 3.17.1 Ausgleichsflächen - Grundlagen und Bedarfsermittlung Mit der Neuregelung des Baugesetzbuches wurde die planerische Eingriffsregelung in das BauGB integriert. Kompensationsmöglichkeiten für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft können nun bereits in der Phase der vorbereitenden Bauleitplanung vorgeschlagen und dargestellt werden. Auf Grund der Neuregelung können Ausgleichsmaßnahmen auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffs ausgewiesen werden. Ebenso wird eine mögliche Refinanzierung erleichtert. Somit kann innerhalb des Stadtgebietes an den entsprechenden Stellen das Ausgleichskon- zept gezielt eingesetzt werden. Grundlage für die Ausgleichs- und Maßnahmenermittlung sind der Landschaftsplan der Stadt Gotha sowie die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung "Agrargürtel Gotha".

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 164

Die Ermittlung des Flächenbedarfs erfolgte auf der Grundlage des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft in Kenntnis der Flächengröße des geplanten Baugebietes. Es wurde ein flächenmäßiger Ausgleich von 1 : 1 angenommen, unabhängig von den betroffenen Schutzgütern und der ökologischen Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen. Durch geplante Gewerbegebiete und Wohngebiete, bei denen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, wird eine Gesamtfläche von ca. 55,3 ha überplant. Weitere Eingriffe erfolgen durch geplante Straßenbauvorhaben auf einer Gesamtfläche von ca. 7,5 ha. Somit ergibt sich bei einem flächenmäßigen Ausgleich von 1 : 1 eine benötigte Gesamt- fläche von 62,8 ha. Im Flächennutzungsplan werden die Maßnahmen zum Ausgleich nicht den einzelnen Bau- vorhaben zugewiesen. Es handelt sich um Maßnahmen resultierend aus dem Landschafts- plan unter Berücksichtigung der Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen den Zielen des Naturschutzes und den landwirtschaftlichen Erfordernissen. Das in der agrar- strukturellen Entwicklungsplanung aufgestellte Maßnahmenkonzept zwischen Naturschutz und Landwirtschaft wurde berücksichtigt unter Beachtung der Flächenverfügbarkeit und im Hinblick auf die Realisierbarkeit. 3.17.2 Vorschläge für Ausgleichsflächen für die vorbereitende Bauleitplanung Auf den folgenden Flächen sind im Flächennutzungsplan Ausgleichsflächen ausgewiesen.

1 Bepflanzung Alter Waltershäuser Weg 2,2 ha 2 Nördl. Eingrünung Wohngebiet "Am Stadtfeld" Boilstädt 0,5 ha 3 Grünzug am Grünen Weg entlang der Ratsrinne 1,6 ha 4 Auewaldpflanzung zwischen Wildem Graben und Flutgraben 3,8 ha 5 Südliche Bepflanzung des Schluftergrabens 0,6 ha 6 Erstellung hydrogeologisches Gutachten mit Entwicklungskonzeption und anschließender Maßnahmedurchführung Siebleber Teich/ Siebleber Ried 27,4 ha 7 Entsiegelung Busbahnhof Mohrenstr., Schaffung eines Grünzuges 1,5 ha 8 Schaffung und Optimierung Grünzug Bereich Lange Gasse 0,1 ha 9 Eingrünung des landwirtschaftlichen Hofes am Kindleber Weg und Wegebepflanzung in östl. Richtung (Siebleben) 0,5 ha 10 Eingrünung östl. Ortsrand Siebleben (Bereich Autohäuser) 0,1 ha 11 Baumpflanzung von der "Schwemme" bis zum Sportplatz Siebleben 0,1 ha 12 Ökologische Aufwertung des Geländes am Nesselsee (Abriss, Renaturierung) in Siebleben 3,9 ha 13 Anlage einer Streuobstwiese am alten Sportplatz in Uelleben 2,5 ha 14 Entwicklung und ökologische Aufwertung Westrand von Uelleben (Eingrünung, Beseitigung wilder Ablagerungen, ökolo- gische Aufwertung des Teiches) 3,0 ha 15 Ergänzung und Entwicklung von Pflanzmaßnahmen am südl. Ortsrand von Uelleben 0,1 ha 16 Gehölzpflanzung entlang des Sportplatzes am östl. Rand von Uelleben 0,1 ha 17 Pflanzmaßnahmen entlang des südl. Abschnittes der ehem. Panzertrasse Uelleben 0,5 ha

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 165

18 Rekultivierung von alten Ablagerungen am östl. Ortsrand und am südöstl. Ortsrand von Boilstädt 1,5 ha 19 Eingrünung eines Weges in Richtung Berlach/Wüstung 0,5 ha 20 Eingrünung eines Weges vom Sülzengraben in Richtung Boxberg 0,5 ha 21 Eingrünung eines Weges von der Schubertstraße in Richtung Sundhäuser Mühle 0,5 ha 22 Ökologische Aufwertung der Fläche an der Alexandereiche 1,7 ha 23 Entwicklung und ökologische Aufwertung der Fläche Am Nützleber Feld 9,1 ha 24 Pflanzungsmaßnahme Enckestraße im Bereich Tankstelle und Kirche 0,5 ha 3.18 Schutzgebiete und -objekte im Sinne des Naturschutzes Gemäß § 5 (4) BauGB sind Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich in den Flächennutzungsplan zu übernehmen. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht gestellt, sollen sie im FNP vermerkt werden. In den Flächennutzungsplan werden aus Gründen der Darstellbarkeit nur flächenrelevante Schutzgebiete nach naturschutzrechtlichen Bestimmungen nachrichtlich übernommen. Die Ziele der Erhaltung, Erweiterung bzw. Ausweisung von Schutzgebieten nach Thüringer Naturschutzgesetz sind:

- die Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaus- haltes oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter - die Schaffung, Erhaltung und Entwicklung von Biotopverbundsystemen - die Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, die Verbesserung des Kleinklimas. Naturschutzgebiete Im südöstlichen Gebiet von Gotha befinden sich 2 Naturschutzgebiete, die nachrichtlich übernommen werden.

- Naturschutzgebiet "Seeberg" mit einer Größe von 366,1 ha - Naturschutzgebiet "Siebleber Teich“ mit einer Größe von 27,33 ha Landschaftsschutzgebiete Die Obere Naturschutzbehörde plant die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Seeberg“. Dieses Gebiet umfasst eine Fläche von 1370 ha. Das Ausweisungsverfahren ist bisher nicht eröffnet. Nach Auskunft der Oberen Naturschutzbehörde ist auch nicht absehbar, wann es eröffnet wird. Es ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen in der Tabelle 6/04 als LSG-Nr. 95 in Planung erfasst. Im Flächennutzungsplan ist dieses geplante Gebiet als Fläche zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft (als „T-Fläche“) dargestellt.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 166

FFH-Gebiete, 3. Meldung 1999

Die EG-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie entspr. Flora -Fauna-Habitat) wurde zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen erlassen. Die Richtlinie hat zum Ziel, ein Schutzgebietsnetz für besonders wichtige Lebensräume und Arten von europäischer Bedeutung mit dem Namen "Natura 2000" einzuführen. Als FFH-Gebiete der abschließenden Meldung für Thüringen (Stand Januar 2000) wurden für Gotha das Gebiet "Seeberg - Siebleber Teich" als Nr. 54 und das Gebiet "Krahnberg - Kriegberg" als Nr. 53 aufgenommen. Das Gebiet "Krahnberg - Kriegberg" umfasst eine Fläche von 453 ha mit dem Ziel der Erhaltung großflächiger naturnaher Laubwälder und offener Kalk-Trockenrasen sowie der Sicherung eines Kammmolch-Lebensraumes. Das Gebiet "Seeberg-Siebleber Teich" umfasst eine Fläche von 581 ha mit dem Ziel der Erhaltung artenreicher Kalk-Halbtrockenrasen, Eichen-Hainbuchenwälder, Hangmisch- wälder und mesotropher Gewässer mit Armleuchteralgengesellschaften. Die 2 FFH-Gebiete werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Flächennaturdenkmale Bei Flächennaturdenkmalen (FND) handelt es sich um Bodenflächen und Gewässer, die der Sicherung der Lebensbedingungen für wildwachsende gefährdete oder geschützte Pflanzen- arten und frei lebende gefährdete oder geschützte Tierarten dienen. Sie bilden wichtige Bestandteile im überregionalen Biotopverbund. Im Gebiet von Gotha befinden sich zwei Flächennaturdenkmale, die nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Am südlichen Stadtrand von Gotha liegt das 4 ha umfassende FND "Uelleber Ried" als eines der größten verschilften Sumpfgebiete des Landkreises Gotha. Schutzziel ist der Er- halt und die Förderung eines wertvollen Feuchtlebensraumes mit einer artenreichen Sumpf- und Wasservogelwelt. 1998 wurde hierzu ein Pflege- und Entwicklungsplan erarbeitet. Das FND "Kleiner Seeberg" befindet sich am südöstlichen Stadtrand von Gotha und bildet einen Teil des steilen Südhanges des kleinen Seebergs. Es umfasst eine Fläche von 2,4 ha. Schutzziel ist hier die Erhaltung und Pflege artenreicher kontinentaler Halbtrockenrasen mit schutzwürdiger Steppenflora und -fauna. Naturdenkmale Im Flächennutzungsplan sind alle vorhandenen flächenrelevanten Naturdenkmale darge- stellt sowie teilweise die zu schützenden Bäume und Baumgruppen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit können nicht alle geschützten Bäume, insbesondere in der Innenstadt in den Bereichen Bürgeraue und Mozartstraße, dargestellt werden.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 167

Die nachfolgende Tabelle beinhaltet alle vorhandenen Naturdenkmale resultierend aus dem Beschluss Nr. 59/68 vom 18. Juli 1968 über die Erklärung von Einzelgebilden der Natur zu Naturdenkmalen.

Denkmal Lage _______________________________________________________________________ 1 Blutbuche, 1 Rotbuche, 2 Ginko Bahnhofstr. 5 a 2 Blutbuchen Mozartstr. 2 1 Blutbuche Mozartstr. 4 4 Platanen, 1 Eiche Mozartstr. 3 1 Feldahorn Bahnhofstr. 3 2 Säuleneichen Friedrichstr. 5 3 Schwarzkiefern Friedrichstr. 6 – 8 1 Spitzahorn, 1 Blutbuche Ekhofplatz 22 1 Blutbuche Brückenstr. 2 Rotbuchen, 1 Lärche Bürgeraue 6 3 Rotbuchen Bürgeraue 8 2 Rotbuchen Bürgeraue 10 1 Rotbuche Bürgeraue 12 1 Rotbuche, 1 Hainbuche, 1 Eichenblatt-Buche Bürgeraue 14 1 Rotbuche Bürgeraue 16 1 Blutbuche Dittesstr. 5 1 Weymouth-Kiefer „Lyrakiefer“ Park, Südostecke "Ifflandeiche" Siebleber Holz am Seeberg "Jägereiche" Siebleber Holz am Seeberg Lindengruppe "Sieben Teiche" Im Königsbrunnen 1 Blutbuche Waltershäuser Str. 26 1 Rotbuche Liebetraustr. 2 1 Rotbuche Mozartstr. 5 2 Ginko Gartenstr. 19 2 Schwarzkiefern, 1 Säuleneiche Bürgeraue 4 2 Blutbuchen Emminghausstr. 22 1 Eiche Arnoldiplatz Lindengruppe Marktstr. 4, Uelleben Sickerquelle „Geyerslache“ südlich der Bahnstrecke Gotha-Seebergen Flächendenkmal "Gerichtshügel" Kindleben Geolog. Aufschluss "Steinbruch Gratz" Wolfsgrund am Krahnberg Geolog. Aufschluss Erdfälle Igelsee südl. d. Krahnberges Steinbrüche Kleiner Seeberg Die nachfolgend aufgeführten Bäume wurden durch die Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Gotha (Sammelverordnung über Baumdenkmale im Stadtgebiet von Gotha) vom 05.11.2003 unter Schutz gestellt.

1 Stiel-Eiche Sonneborner Str. 19 1 Balkan-Ahorn Sonneborner Str. 19 1 Ginko Schützenallee 34 1 Berg-Ulme Schützenberg (am Kiosk) 1 Berg-Ulme Emminghausstraße 8 1 Berg-Ulme Lutherstr./Ecke Pfortenwallgasse

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 168

1 Amerikanische Roteiche Arnoldiplatz (Parkplatz) 1 Berg-Ahorn Gotthardstr. 14 1 Gewöhnliche Rosskastanie An der Friedrichstraße (Hauptpost) 1 Gewöhnliche Rosskastanie Buttermarkt 1 Gurken-Magnolie Bürgeraue 14 1 Gurken-Magnolie Schöne Allee 9 a 1 Rotbuche Mozartstraße 1 1 Blutbuche Friedrichstraße 24 1 Gewöhnliche Rosskastanie An der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 1 Holländische Linde Mozartstraße 5 1 Blutbuche Ernststraße 17/Waltershäuser Str. 51 Besonders geschützte Biotope Die im Flächennutzungsplan dargestellten Biotope sind auf Grund des ThürNatG § 18 so genannte besonders geschützte Biotope, ohne dass im Einzelfall eine Rechtsverordnung erlassen werden muss. Folgende Biotope sind somit gemäß § 18 ThürNatG geschützt:

1. Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Alt- wasser, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen, nicht intensiv genutzte Feuchtwiesen, Berg- wiesen, Binnensalzstellen;

2. Moor-, Bruch-, Sumpf-, Aue-, Schlucht-, Felsschutt- und Blockwälder;

3. Trockenrasen, Halbrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trockenwälder und -gebüsche, Staudenfluren trockenwarmer Standorte und Streuobst- wiesen;

4. natürliche Block- und Felsschutthalden, Felsbildungen, Höhlen und Stollen, soweit diese nicht mehr genutzt werden sollen;

5. ausgebeutete und nach öffentlichem Recht nicht für eine Folgenutzung vorgesehene Lockergesteinsgruben und Steinbrüche;

6. alte Lesesteinwälle, Hohlwege, Erdfälle und Murengänge. Die nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommenen § 18-Biotope wurden aus der aktuellen Offenlandbiotopkartierung Thüringen übernommen und durch Angaben der Unteren Naturschutzbehörde ergänzt.

Stadt Gotha - Flächennutzungsplan - Erläuterungsbericht 169

Übersicht vorhandener Gesamtstädtischer Planungen Titel Autor Jahr _________________________________________________________________________

1 Untersuchung über wirtschaftliche Prognos AG 1991 Perspektiven der Stadt Gotha 2 Image-Profilierung der Stadt Gotha Identität & Image 1992 3 Gutachten zu Verkaufsraumflächen BBE/Prof. Falk/ 1991 Concepta/Prisma 1994, 1995 4 Leitbild Stadtmarketing AK Stadtmarketing 1996 5 Studie Stadt-Umland IWR 1996 6 Stadtklima-Untersuchung Spacetec 1997 Generalentwässerungsplan 2002 7 Lokale Agenda 21 Arbeitsgruppen 1997 8 Landschaftsplan für das erweiterte Büro Stadt und Natur Erfurt 1999 Stadtgebiet 9 Sport- und Spielstätten-Leitplan Amt 51 1998 Fortschreib. 10 Kindertagesstättenkonzeption Amt 51 1998 Fortschreib. 11 Schulentwicklungsplan für Amt 51 1995 die Grund- und Regelschulen Fortschreib. 12 Verkehrsnetz-Zielplanung Dipl.-Ing. Hinz 2000 13 Stadtsanierung Gotha Wohnstadt Thüringen 2002 Städtebaulicher Rahmenplan 14 Stadtentwicklungskonzept Amt 61/FIRU 2002 15 Lärmminderungsplan Planungsbüro 2002

Dr.-Ing. Hunger 16 Integrierter Verkehrsentwick- Planungsbüro 2005 lungsplan Dr.-Ing. Hunger 17 Zentrenkonzept für den GMA 2005 Einzelhandel