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24.05.2012
Vortrag BLSV Kreis Altötting 1
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung:
Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft
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Vortrag BLSV Kreis Altötting 2
Gliederung
1. Aufgaben der GEMA2. Internationale Verbindungen3. GEMA-Mitgliedschaft4. Lizenzierung und Inkasso5. Gesamtvertrag
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1. Aufgaben der GEMA
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Satzung§ 2 Ziff. 1.: Zweck des Vereins
- Schutz des Urhebers- Wahrnehmung seiner Rechte
Begriff: GEMAGesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Kontrolleunterliegt der Staatsaufsicht durch
- Deutsche Patent- und Markenamt - Kartellaufsicht durch das Deutsche Kartellamt
Rechtliche FormWirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung
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Vortrag BLSV Kreis Altötting 5
Rechte des Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG):
das ausschließliche Recht, “sein Werk in körperlicher Form zu verwerten” (§
15 I UrhG) bzw. „in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben“
(§15 II UrhG)
das Recht auf “eine angemessene Vergütung” (§11 UrhG)
für jede Nutzung seiner Werke.
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Formen der Rechtewahrnehmung
Individuelle Wahrnehmun
g der Rechte=
durch den Rechteinhaber selbst
Kollektive Wahrnehmung
der Rechte
=
durch die GEMA
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Vortrag BLSV Kreis Altötting 7
über 64.000 Mitglieder
über 1 Millionen Berechtigte aus dem Ausland
insgesamt ca. 5 Millionen geschützte Werke
1.074 Mitarbeiter
ca. 825 Mio. EUR Gesamtertrag
14,9 % Kostensatz
Zahlen und Fakten (2011)
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2. Internationale Verbindungen
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Gegenseitigkeitsverträge
Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter Gegenseitigkeitsverträge verbunden, die eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellen.
Weltrepertoire der Musik
Aufgrund dieser Verträge ist die GEMA in der Lage, in Deutschland die Rechte am Weltrepertoire der Musik anzubieten.
GEMA-Vermutung (Beweislastumkehr)
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3. GEMA-Mitgliedschaft
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RechtsnachfolgerUrheberrecht gilt
bis 70 Jahrenach Tod des Urhebers.
Andere Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten (z.B. Inter-preten, Musikwissenschaftler, Herausgeber) müssen Mitglieder anderer, jeweils zuständiger Urheberrechtsgesellschaften werden (z.B. GVL, VG Wort).
Mitglieder der GEMA sind:
Komponisten Textdichter Musikverleger
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4. Lizenzierung und Inkasso
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Lizenzbereiche der GEMA-Bezirksdirektionen
Aufführung (Live-Musik)
Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern
Wiedergabe von Funksendungen
Filmvorführungen Weiterübertragung von Musik
Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern
Musik auf Internetseiten
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Vortrag BLSV Kreis Altötting 14
Anmeldung von Veranstaltungen
Anmeldung muss vor Stattfinden erfolgen:keine feste Form vorgeschrieben (per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch)
Wichtig sind folgende Angaben:- Datum- Uhrzeit- Veranstaltungsort - Raumgröße - Eintrittsentgelt (der höchste, für die Veranstaltung geltende Eintrittspreis)- Musikart
Musiknutzung ohne Anmeldung: GEMA hat Anspruch auf Schadenersatz (§97 UrhG): +100% Kontrollkosten
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Aufführungsrecht: Vergütungssätze U-VK 2012Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern
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Wiedergaberecht: Vergütungssätze M-U 2012 Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe
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Härtefallnachlassregelung
normalerweise: Berechnung der Aufführungsgebühren anhand festgelegter Tarife (Raumgröße & Eintrittsgeld)
aber: bei Ausbleiben der erwarteten Besucher, d.h. zwischen tatsächlichen Einnahmen und GEMA-Forderung ist ein deutliches Missverhältnis -> auf Antrag des Veranstalters kann Ermäßigung der GEMA-Tarifgebühren erfolgen (anstelle des Tarifsatzes werden nur noch 10% der tatsächlichen Einnahmen erhoben)
immer jedoch Mindestsatz
Antrag muss unmittelbar nach Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden
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Tarifreform ab 2013 – neue Tarif U-V und M-V
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Ziele der Tarifreform
Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die Tariflandschaft der GEMA zukünftig
ausgewogener einfacher transparenter und nachvollziehbarer
werden. Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, welche von Kunden und Politik an uns herangetragen wurden.
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Auswirkung
künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl (von 11 Tarifen auf künftig 2 Tarife)
Vereinfachung der Tarife
deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate
angemessene Vergütung für hochpreisige Veranstaltungen
dadurch bessere Marktakzeptanz
keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb des Mindestsatzbereichs)
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Vortrag BLSV Kreis Altötting 21
Beispiel 1: Tanzveranstaltung
Tanzveranstaltung mit Live-Musik im Saal eines Gastronomiebetriebes
Raumgröße 300 m² Eintrittsgeld EUR 3,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen: EUR 900,00
Vergütung bis 31.12.2012: EUR 192,80 netto
Vergütung ab 01.01.2013: EUR 90,00 netto
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Vortrag BLSV Kreis Altötting 22
Beispiel 2: Schützenfest
"Schützenfest" mit Live-Musik
Veranstaltungsfläche 1.000 m² Eintrittsgeld EUR 12,00
Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.000 Gästen: EUR 12.000,00
Vergütung bis 31.12.2012: EUR 770,40 netto
Vergütung ab 01.01.2013:EUR 1.200,00 netto
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5. Gesamtvertrag
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Gesamtvertrag
Gesamtvertragsnachlass bei Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragsverband von 20 % auf GEMA Vergütungssätze bei rechtzeitiger Meldung
Je nach Verband sind bestimmte Musiknutzungen durch den Gesamtvertrag geregelt und somit kein zusätzliches Entgelt nötig
bei Live Musik Veranstaltungen ist eine Einreichung von Musikfolgen (Playlist) notwendig, damit eine entsprechende Ausschüttung von Mitgliedertantiemen erfolgen kann
für die Zukunft wird angestrebt: Bei nicht erfolgter Einreichung von Musikfolgen wird nur ein
Teil des Gesamtvertragsnachlass gewährt, bzw. nachberechnet.
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Abgegoltene Musiknutzungen lt. Gesamtvertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e.V.
Jahres- und Monatsversammlungen
Vortragsabende
Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz
Festakte bei offiziellen Gelegenheiten
Totenfeiern
Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart anl. Präsentation der Angebote zur Mitgliederwerbung
Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. „Pausenmusik“), ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern
uvm.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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GEMA Bezirksdirektion Nürnberg
Ihre Ansprechpartner vor Ort:
Stefanie Fuchs, Kundenbetreuerin OberbayernTel. 0911/93359-205E-Mail [email protected]
Matthias Zettner, Kundenbetreuer OberbayernTel. 0911/93359-204E-Mail [email protected]
Emine Yergin, Kundenbetreuerin OberbayernTel. 0911/93359-268E-Mail [email protected]