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(20160524 Pr s NB gemeinsame Elternschaft) · 2 Herzlich willkommen Markus Witt, Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Bereich Presse, Politik, Öffentlichkeitsarbeit

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Herzlich willkommen

● Markus Witt, Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.

● Bereich Presse, Politik, Öffentlichkeitsarbeit

● 2 Selbsthilfegruppen in Co-Leitung in Berlin-Brandenburg

● Co-Leitung der Projektgruppe Doppelresidenz

● Mitglied im Internationalen Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP)

[email protected]

Tel. 0177 235 68 21

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Der Väteraufbruch für Kinder

● Seit 1988 unter dem Motto „Allen Kindern beide Eltern“ aktiv

● ca. 3.500 Mitglieder

● Mitglied im Bundesforum Männer

● ca. 100 regionale Kontaktstellen, Kreis- und Landesvereine, welche von Trennung betroffenen Vätern, Müttern, Großeltern etc. ehrenamtliche Beratung anbieten

● Durch den Bundesverein aktiv an der Gestaltung der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung von Veränderungen der Rolle von Väter und Eltern beteiligt

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Der Väteraufbruch für Kinder

● Seit 15 Jahren Veranstalter des wissenschaftlich ausgerichteten Familienkongress in Halle (12. - 13. November 2016)

● Ausrichter des Elternkongress (früher Väterkongress) in Karlsruhe, 15.07.2016 (www.elternkongress.vateraufbruch.de)

● Zusammenarbeit mit dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) z.B. durch Veranstaltung gemeinsamer Parlamentarischer Abende und gemeinsamer Auftritte bei Veranstaltungen

● Teilnahme an den Kirchentagen und zahlreichen weiteren, regionalen Veranstaltungen

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Wie gemeinsame Elternschaft nach einer Trennung gelingt

und den Kindern beide Eltern erhalten bleiben

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Ausgangssituation Trennung

● Eltern entscheiden sich zur Trennung als Paar

● Emotional belastende Situation

● Trotzdem Notwendigkeit, wichtige, sachliche, vernünftige Entscheidungen auch im Interesse der Kinder zu treffen

● Gemeinsame Elternverantwortung bleibt weiter bestehen

● Bedürfnisse der Kinder dürfen in der Auseinandersetzung der Eltern nicht übersehen werden

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Tradiertes Familienmodell

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Klassische Nachtrennungsfamilie

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Moderne Nachtrennungsfamilie

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Was zu klären ist

Finanzielle Verflechtungen lösen

Organisation des Lebens

in zwei Haushalten

Berufliche Anpassungen notwendig !?

Auflösung der Paarebene, Definition

einer neuen Elternebene

Beziehung zum weiteren sozialen

Umfeld

Betreuung und Versorgungder Kinder

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Wie es zu klären ist● Gespräche der Eltern miteinander (Unterstützung z.B. durch Besuch des Kurses „Kinder im Blick“)

● Mit Hilfe einer Familienberatungsstelle oder eines Mediators (ggf. Unterstützung durch Jugendamt in Bezug auf die Kinder möglich)

● Über Anwälte

● Durch das Gericht

Zu

neh

men

de

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kala

tion

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Kinder leiden unter dem Streit ihrer Eltern

Eltern sollten daher alles unternehmen um die

Folgen der Trennung so schnell und

einvernehmlich wie möglich zu lösen.

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Position der Eltern zu ihren Kindern

● Eltern bleiben Eltern

● Rechtlich meist gleichberechtigt

● Gemeinsames Sorgerecht bleibt i.d.R. auch nach einer Trennung / Scheidung bestehen

● Problemfall alleiniges Sorgerecht !?

● Beide Eltern haben die Pflicht und das Recht auf Umgang mit ihren Kindern (zeitlich nicht festgelegt, kein Grundsatz alle 14 Tage am Wochenende)

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Die Kinder

Lieben beide ElternMüssen mit den

Entscheidungen der Eltern leben

Loyalitätskonflikte, Ängste

Entwickeln sich, benötigen angepasste

Lösungen

Können sich nicht immer Gehör verschaffen

Können auch Vorteile mit zwei Elternhäusern

haben

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Unter dem Streit um die Kinder und dem Verlust

eines Elternteils leiden die Kinder am meisten.

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Entwicklung der gerichtlichen Umgangsverfahren

1997 2000 2003 2006 2010 2013

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000

22727

3204836898 39256

5361156410

Umgangsverfahren

Quelle: Statistisches Bundesamt - Rechtspflegestatistik

Verändertes RollenverständnisImmer mehr Väter wollen nicht

nur Wochenend- und Zahlvater sein,sondern gleichberechtigter Elternteil

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Die Entfremdung eines Elternteils

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Entfremdung eines Elternteils

● Eltern-Kind-Entfremdung entsteht durch

– Den bewussten Rückzug eines Elternteils

– Durch die aktive und manipulative Ausgrenzung des einen durch den anderen Elternteil (bewusst oder unbewusst) ⇒ z.B. PAS (Parental Alienation Syndrom)

– Durch eigene Verweigerung des Kindes

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Entfremdung eines Elternteils

● Derzeit scheinen in Deutschland etwa 20 Prozent aller Scheidungskinder innerhalb von zwei Jahren nach einer Scheidung den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil zu verlieren.Handbuch Kindeswohlgefährdung ASD

● Je strittiger die Trennung, desto größer das Risiko eines Kontaktabbruchs

● Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung wird als Form seelischer Gewalt anerkanntÄrzteleitfaden der Landesärztekammer Baden-WürttembergLeitfaden für Ärztinnen und Ärzte des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

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Folgen der Entfremdung für die Kinder

● Schlechtere Schulleistungen

● Höhere Anfälligkeit für psychische Erkrankungen

● Höhere Anfälligkeit für Alkohol-, Drogenkonsum

● Höhere Stressbelastung

● Häufig Probleme, später selbst stabile Beziehungen einzugehen

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Die Entfremdung von einem Elternteil hat für Kinder schwerwiegende psychische

und gesundheitliche Folgen.

Ziel muss es daher sein, den Kontakt zu BEIDEN Eltern

aufrecht zu erhalten.

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Zum Streiten reicht einerZum Vertragen braucht es zwei

Problemfall „hoch strittig“

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Problemfall „hoch strittig“

● Langanhaltende, immer neue Streitigkeiten

● Keine Einigung oder Beruhigung erzielbar

● Kinder oft durch den Streit massiv belastet

● Kinder werden im Elternstreit involviert, Umgangsverweigerung o.ä.

● Verweigerung der Kooperation zumeist des betreuenden Elternteils

● Massive, immer weiter eskalierende unberechtigte Vorwürfe

● Die Abläufe hochstrittiger Fälle ähneln sich stark, Intervention ist daher frühzeitig möglich bei entsprechender Aufmerksamkeit und Qualifikation der beteiligten Professionen

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Hintergründe „hoch strittig“

● Chronisch

– Oftmals verbunden mit psychischen Problemen oder Störungen eines oder beider Elternteile

– Langfristiges Konzept notwendig, wie getrennte Elternschaft ggf. durch Unterstützung gesichert werden kann

● Prozess-taktisch

– Streit wird bewusst provoziert, um sich im gerichtlichen Verfahren Vorteile zu verschaffen

– Richtige Intervention kann zu langfristiger Beruhigung führen, ungeeignete Maßnahmen heizen den Streit noch an

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Häufige Beratungsfehler „hoch strittig“● „Die Eltern“ - Differenzierung notwendig

● „Das Kind muss erst mal zur Ruhe kommen“ - Einschränkung Umgang (Reduzierung, Begleitung, Ausschluss)

● Einseitige Unterstützung des hauptbetreuenden Elternteils

● Es wird auf die Einsicht des eskalierenden Elternteils gehofft (warum sollte er / sie?)

● Der kompromissbereite Elternteil wird zunehmend aus der Elternverantwortung gedrängt

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Motivation „hoch strittig“ - prozess-taktisch

● Macht über den anderen Elternteil

● Verhinderung einer Doppelresidenz

● Einschränkung Umgang

● Erlangung alleiniges Sorgerecht

● Unterhaltsrechtliche Motivation

Solange der streitende Elternteil mit dem Streit seine Ziele erreicht,

so lange wird er weiter streiten

Ein Ende des Streits kann nur erreicht werden, wenn der Streitende

Konsequenzen zu befürchten hat

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Mangelnde Kooperationsbereitschaft oder -fähigkeit ist eine

erhebliche Einschränkung der Erziehungsfähigkeit

Vergl. Dettenborn & Walter, Familienrechtspsychologie 2002

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Die elterliche Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft(Aus Dettenborn & Walter, Familienrechtspsychologie 2002 Seite 157 ff )

● … die elterliche Kooperation und die Bindungstoleranz stehen in Wechselbeziehung. Fehlt es an Kooperationsfähigkeit oder -bereitschaft, ist in der Regel auch die Bereitschaft begrenzt, bestehende Bindungen des Kindes zu anderen Personen zu tolerieren und zu fördern.

● Muss letztlich die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil geprüft werden, stellt sich die Frage der Kooperationsfähigkeit nochmals. … In Abwägung mit anderen Sorgerechtskriterien hat der Elternteil Vorteile, die Alleinsorge zu erhalten, der Konflikt vermeidend wirkt, den Konsens sucht oder Schritte zur positiven Veränderung einleitet.

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Lösung „Cochemer Praxis“?

● Frühe Intervention – Konflikt eskaliert nicht weiter

● Vernetzung der beteiligten Professionen

● Professionelles Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern

● Eigene Lösungen der Eltern werden gefördert

● Gerichtliche Entscheidung oft nicht mehr notwendig, weniger Folgekonflikte

● Hohe Zufriedenheit von Eltern und Kindern

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Lösung „Cochemer Praxis“?

● Sehr erfolgreiche Umsetzung auch in anderen, ähnlichen regionalen Projekten

● Umfangreiche wissenschaftliche Langzeitauswertung aus Kalifornien (wird dort seit den 80er Jahren sehr erfolgreich praktiziert)

● Bisher nicht bundeseinheitlich geregelt, nur regionale Initiativen (Warendorfer Praxis, Heidelberger Kooperationsmodell, AK Familie in Berlin Pankow, Elternkonsens etc.)

● Stand in Neubrandenburg und Mecklenburg-Vorpommern???

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Ideale Nachtrennungsfamilie?

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Was wünschen sich Kinder?

● Kinder wollen beide Eltern lieben dürfen – vor und vor allem auch nach der Trennung der Eltern

● Kinder haben ein starkes Gerechtigkeitsempfinden, welches auf Gleichverteilung und Gegenseitigkeit ausgerichtet ist*

● Kinder beklagen Zuwendungsdefizite, wenn ein Elternteil alleinerziehend und erwerbstätig ist*

● Am geringsten ist der Anteil der Kinder mit Zuwendungsdefiziten dort, wo beide Elternteile erwerbsbeteiligt sind**3. World Vision Kinderstudie 2013

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Leben in der Doppelresidenz

● Kind ist bei beiden Eltern zu Hause

● Den Kindern bleiben beide sozialen Umfelder (Großeltern, erweiterte Familie, Freunde etc.) erhalten

● Entfremdung eines Elternteils wird verhindert

● Elternschaft auf Augenhöhe

● Gleiche Chancen und Aufgaben in Familie und Beruf

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Voraussetzungen der Doppelresidenz

● Bindung der Kinder an beide Eltern

● Wohnortnähe

● Betreuungskompatible Arbeitszeiten

● Bereitschaft, die Betreuung zu übernehmen

● Die Eltern müssen „fit & loving“, erziehungsfähig und am Wohlergehen ihrer Kinder interessiert sein

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Nachteile der Doppelresidenz

● Eingeschränkte Mobilität (teilweise auch im Residenzmodell RM)

● Einschränkung der der beruflichen Gestaltungsmöglichkeit

● Beschränkte „kinderfreie“ Zeit

● Mehrkosten (lassen sich durch passende Arrangements der Eltern jedoch im Rahmen halten)

● Rechtlich in Deutschland bisher nicht definiert (aber bei verfassungskonformer Auslegung möglich)

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Vorteile der Doppelresidenz - Kinder● Weniger Loyalitätskonflikte

● Bessere physische und psychische Gesundheit

● Engere emotionale Bindung an BEIDE Eltern

● Mehr Qualitätszeit mit beiden Eltern

● Können von den Ressourcen beider Eltern profitieren

● Die de-eskalierende Wirkung der Doppelresidenz kommt direkt den Kindern zugute

● Langanhaltende Streitigkeiten bilden eines der größten Entwicklungsrisiken für die Kinder (Studie des DJI zur Auswirkung von Hochstrittigkeit auf Kinder 2007)

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Auswirkungen der Betreuungsmodelle auf Mädchen (Jungen vergleichbar)

Konzentration Schlafprobleme Bauchschmerzen Traurigkeit Kopfschmerzen0

0,1

0,2

0,3

0,4

0,5

0,6

0,7 Ursprungsfamilie

Paritätische Doppelrresidenz

Überwiegend bei einem Elternteil

Ausschließlich bei einem Elternteil

Je geringer der Kontakt zu beiden Elternteilen ist, desto größer ist die Belastung für

die Kinder

Quelle: Bergström M,et al. J Epidemial Community Health 2015Datenbasis: Auswertung einer nationalen Studie von 150.000 Schülern im Alter von 12 und 15 Jahren

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Vorteile der Doppelresidenz - Eltern● Bessere physische und psychische Gesundheit

● Mehr Qualitätszeit mit den Kindern

● Es gibt keine alleinerziehenden, überlasteten und von Armut bedrohten Elternteile – die Lasten sind gerecht verteilt, jeder Elternteil hat auch persönliche Freiräume zur Regeneration

● Weniger Streitigkeiten zwischen den Eltern, weniger Gerichtsverfahren, bessere Kommunikation zwischen den Eltern, da eine Elternschaft auf Augenhöhe gelebt wird

● Zeit für neue Partnerschaft

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Auswirkung der Doppelresidenz für die Eltern

Wirtschaftliche Situation Soziale Situation Gesundheit0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10 Ursprungsfamilie

Paritätische Doppelrresidenz

Alleinerziehend

Auch die Eltern profitieren von der

Doppelresidenz

Quelle: Bergström M,et al. J Epidemial Community Health 2015Datenbasis: Auswertung einer nationalen Studie von 150.000 Schülern im Alter von 12 und 15 Jahren

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Vorteile der Doppelresidenz

● Kinder sind in beiden Haushalten zu Hause, keine Besucher

● Weniger Ausstattung bei den Wechseln notwendig, da in beiden Haushalten Kleidung etc. vorhanden ist – oft reicht der Schulranzen

● Weniger Absprachebedarf, da beide Eltern im Alltag der Kinder integriert sind und so z.B. den Schulbedarf kennen, Ausstattung in beiden Haushalten vorhanden ist etc.

● Finanzielle Autonomie beider Eltern

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Warum Doppelresidenz und nicht Wechselmodell?

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1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

Alle 14 Tage am Wochenende = 4 Wechsel

Erweiterter Umgang =12 Wechsel

Im Residenzmodell finden gleich viel oder mehr Wechsel statt – daher wäre dort der Name Wechselmodell angebracht.Der Begriff Wechselmodell für die Doppelresidenz ist daher missverständlich.

Doppelresidenz Woche-Woche = 4 Wechsel

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Muss es immer Woche – Woche sein?

● Nein, sollte sich den Bedürfnissen der Eltern und dem Alter der Kinder anpassen, z.B.

● 1 / 1 / 1 / 1 / 1/ 1/ 1 bei Kleinkindern

● 2 / 2 / 3 bei 2-3-jährigen Kindern

● 5 / 5 / 2 /2 bei 4 – 6-jährigen Kindern

● 7 / 7 ab dem Schulalter

● 14 / 14 bei Teenagern

● Keine verbindlichen Empfehlungen, jede Familie muss ihren eigenen Rhythmus finden

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Doppelresidenz oder Residenzmodell?

● Die Doppelresidenz ist in wissenschaftlichen Studien dem Residenzmodell, gerade in Bezug auf die Kinder, deutlich überlegen

● Das Residenzmodell als Leitbild ist aus den Bedürfnissen der Eltern entstanden (einer betreut, einer arbeitet), ohne die Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen

● Doppelresidenz als gesetzliches Leitbild würde für sehr viele Familien passen, da die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf bereits als gesellschaftliches Leitbild angestrebt wird

● Differenzierung ist notwendig um eine gute, individuelle Lösung zu finden

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Gesetzliche Verbreitung der Doppelresidenz in Europa

Präferiert

gesetzlich möglich

umstritten

Stand April 2016

Darüber hinaus in Australien als präferiertes Modell seit 2006 und in rund 20 amerikanischen Bundesstaaten (Tendenz

stark steigend)

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Es ist Aufgabe der Eltern, die Folgen ihrer Trennung zu regeln.

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Richter, Anwälte, Jugendämter, Mediatoren und

Beratungsstellen können nur unterstützen

die Verantwortung wird immer bei den Eltern bleiben

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Wie wird ein Kind über seine Eltern denken,

wenn es später auf die Trennung zurück blickt?

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Mit Stolz und Respekt, dass seine Eltern es trotz Trennung fürs Kind gut geschafft haben?

Oder mit Verachtung und Kopfschütteln gegenüber einem oder beiden Elternteilen?

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Es liegt in der Verantwortung der Eltern

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Allen Kindern beide Eltern

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Literaturempfehlungen● Eine Woche Mama, eine Woche Papa: Wie Kinder getrennter Eltern gut leben (Ina Kiesewetter & Petra Wagner)

● Bundesweite Kurse „Kinder im Blick“ www.kinder-im-blick.de

● Die Trennungs- und Scheidungsberatung bedarf der Weiterentwicklung ihrer Handlungsansätze (Marc Serfain, Jugendamtsleiter in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ ) 4-2015)

● Das Stufenmodell der Bindungsfürsorge, Kemal Temizürek, ZKJ 6/2014

● Hoch strittige Elternschaft: Orientierung für ein differenziertes und strukturiertes Vorgehen zur Erfassung kindlicher Befindlichkeit, Matthias Weber (Bundeskonferenz Erziehungsberatung (bke), ZKJ 1/2015

● Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft, Deutsches Jugendinstitut (DJI)

● Gewaltige Beziehungen – Verfügungsgewalt in eskalierenden Elternkonflikten, Uli Alberstötter, in Matthias Weber / Uli Alberstötter / Herbert Schilling (Hrsg.) Beratung von Hochkonflikt-Familien ISBN 978-3-7799-0774-9 1. Auflage

● Parental Alienation Syndrom–Nicht instrumentalisieren lassen, Dr. Walter Andritzky, Deutsches Ärzteblatt Heft 2/2003

● Vorurteile gegen das Wechselmodell, was stimmt, was nicht, Prof. Dr. jur Hildegund Sünderhauf, FamRB 2013, 290 - 297 und 327 – 335

● Wechselmodel – Psychologie, Recht, Praxis, Prof. Dr. jur Hildegund Sünderhauf, Springer Verlag, 2013

● Rechtssystematische Verortung und verfassungsrechtliche Bezüge der gerichtlichen Anordnung des paritätischen Wechselmodells, Prof. Dr. jur Hildegund Sünderhauf, Georg Rixe, FamRB 2014, 418-425 und 469-474

● Obligatorische Sorgerechtsmediation – Überlegungen nach kritischer Analyse des kalifornischen Modells, Ansgar Marx, ZKJ 9/2010

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