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69 M I TT E I L U N G E N Nr.7/8 von 12 Juli/August 2006 · 88. Jahrgang Geschäftsstelle Entfelderstrasse 11 5001 Aarau Telefon 062 837 18 18 Telefax 062 837 18 19 E-Mail: [email protected] www.aihk.ch IN DIESER NUMMER Die AIHK erwartet eine markante steuerliche 69 Entlastung Viel Anstrengung, viel Papier, noch (zu) 72 wenig Effekt Unter dem Mantel der sozialen Verantwortung 74 Interview mit Rolf G. Schmid, CEO der Mammut 75 Sports Group AG, Seon STEUERGESETZ- REVISION Die AIHK erwartet eine markante steuerliche Entlastung von Peter Lüscher, Vorsitzender der Geschäftsleitung der AIHK, Aarau Der Grosse Rat wird nach den Sommerferien die Teilrevision des Steuergesetzes in 2. Lesung bera- ten. Mit der Botschaft dafür hat der Regierungsrat einen ersten Schritt in Richtung der vom Gros- sen Rat in 1. Lesung beschlossenen Positionen gemacht. Noch bestehen aber erhebliche Differen- zen zum Mass der notwendigen und verkraftbaren Entlastungen. Ausgangslage Es herrscht Wettbewerb zwischen verschiedenen Wirtschaftsstandorten. Diesem Standortwettbe- werb kann sich der Kanton Aargau nicht entzie- hen. Steuern spielen dabei neben anderen Fakto- ren eine bedeutende Rolle. Die Steuerbelastung ist umso wichtiger, je einfacher bzw. kostengünsti- ger ein Unternehmen seinen Sitz verlegen kann. Am wichtigsten ist sie bei Neuansiedlungen, weil sie sich sehr einfach in Zahlen fassen und in Steu- erranglisten darstellen lässt. Eine tiefe Steuerbelastung und ein positives Steu- erklima sind – neben anderen Faktoren – für das Wirtschaftswachstum wichtig. Wachstum dient der ganzen Volkswirtschaft. Davon profitieren über steigende Steuereinnahmen auch Kanton und Gemeinden. Der Kanton Aargau fällt im interkantonalen Ver- gleich zurück! Die Eidg. Steuerverwaltung pub- liziert jährlich einen Gesamtindex der Steuerbe- lastung für die einzelnen Kantone (vgl. Tabelle S. 70). 2004 lag der Kanton Aargau insgesamt noch auf Rang 5, 2005 rutschte er auf Rang 6 ab. Betrachtet man nur die Reingewinn- und Kapi- talbelastung für Aktiengesellschaften, so ist der Kanton Aargau von Rang 15 auf Rang 19 abge- stürzt. Diese Entwicklung muss zu denken geben. Was erwarten wir vom kantonalen Steuerrecht? Wir brauchen einen Staat, der sich auf seine Kern- aufgaben beschränkt, in diesen Gebieten aber stark ist. Dafür braucht es neben den anderen Einnahmen direkte Steuern, welche einen Aus- gleich schaffen sollen. Diese Umverteilung muss aber mit Mass erfolgen. Dem Staat stehen nicht die gesamten Einkommen und Gewinne zu. Der von der Linken gern verwendete Begriff «Steuer- geschenke» ist irreführend. Der Staat schenkt bei einer steuerlichen Entlastung nichts, er nimmt nur etwas weniger weg.

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2006.07-08 | AIHK Mitteilungen im Juli & August

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M I T T E I L U N G E N

Nr. 7/8 von 12

Juli/August 2006 · 88. Jahrgang

GeschäftsstelleEntfelderstrasse 115001 AarauTelefon 062 837 18 18 Telefax 062 837 18 19E-Mail: [email protected]

IN DIESER NUMMER

Die AIHK erwartet eine markante steuerliche 69Entlastung

Viel Anstrengung, viel Papier, noch (zu) 72wenig Effekt

Unter dem Mantel der sozialen Verantwortung 74

Interview mit Rolf G. Schmid, CEO der Mammut 75Sports Group AG, Seon

STEUERGESETZ-

REVISION

Die AIHK erwartet eine markante steuerliche Entlastungvon Peter Lüscher, Vorsitzender der Geschäftsleitung der AIHK, Aarau

Der Grosse Rat wird nach den Sommerferien die Teilrevision des Steuergesetzes in 2. Lesung bera-ten. Mit der Botschaft dafür hat der Regierungsrat einen ersten Schritt in Richtung der vom Gros-sen Rat in 1. Lesung beschlossenen Positionen gemacht. Noch bestehen aber erhebliche Differen-zen zum Mass der notwendigen und verkraftbaren Entlastungen.

Ausgangslage

Es herrscht Wettbewerb zwischen verschiedenenWirtschaftsstandorten. Diesem Standortwettbe-werb kann sich der Kanton Aargau nicht entzie-hen. Steuern spielen dabei neben anderen Fakto-ren eine bedeutende Rolle. Die Steuerbelastungist umso wichtiger, je einfacher bzw. kostengünsti-ger ein Unternehmen seinen Sitz verlegen kann.Am wichtigsten ist sie bei Neuansiedlungen, weilsie sich sehr einfach in Zahlen fassen und in Steu-erranglisten darstellen lässt.

Eine tiefe Steuerbelastung und ein positives Steu-erklima sind – neben anderen Faktoren – für dasWirtschaftswachstum wichtig. Wachstum dientder ganzen Volkswirtschaft. Davon profitierenüber steigende Steuereinnahmen auch Kantonund Gemeinden.

Der Kanton Aargau fällt im interkantonalen Ver-gleich zurück! Die Eidg. Steuerverwaltung pub-liziert jährlich einen Gesamtindex der Steuerbe-lastung für die einzelnen Kantone (vgl. Tabelle S. 70). 2004 lag der Kanton Aargau insgesamtnoch auf Rang 5, 2005 rutschte er auf Rang 6 ab.Betrachtet man nur die Reingewinn- und Kapi-talbelastung für Aktiengesellschaften, so ist der

Kanton Aargau von Rang 15 auf Rang 19 abge-stürzt. Diese Entwicklung muss zu denken geben.

Was erwarten wir vom kantonalenSteuerrecht?

Wir brauchen einen Staat, der sich auf seine Kern-aufgaben beschränkt, in diesen Gebieten aberstark ist. Dafür braucht es neben den anderenEinnahmen direkte Steuern, welche einen Aus-gleich schaffen sollen. Diese Umverteilung mussaber mit Mass erfolgen. Dem Staat stehen nichtdie gesamten Einkommen und Gewinne zu. Dervon der Linken gern verwendete Begriff «Steuer-geschenke» ist irreführend. Der Staat schenkt beieiner steuerlichen Entlastung nichts, er nimmtnur etwas weniger weg.

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Zürich 90,4 98,1 94,9 92,2

Bern 117,0 91,9 135,5 115,7

Luzern 117,9 90,6 95,6 114,5

Uri 158,4 113,7 79,8 149,3

Schwyz 66,3 69,9 94,8 68,3

Obwalden 165,1 99,1 88,7 155,8

Nidwalden 76,6 68,6 80,4 75,7

Glarus 132,6 95,1 100,9 125,0

Zug 49,5 55,8 81,2 52,7

Fribourg 135,2 110,9 106,6 131,3

Solothurn 112,6 102,5 87,2 110,3

Basel-Stadt 108,6 124,3 105,8 112,1

Basel-Landschaft 89,8 113,8 110,1 93,9

Schaffhausen 119,6 110,5 64,2 116,8

Appenzell A.Rh. 123,0 76,2 114,1 118,7

Appenzell I.Rh. 103,5 59,8 95,6 97,7

St. Gallen 112,7 101,6 102,2 110,8

Graubünden 114,3 143,1 133,8 120,3

Aargau 83,2 112,2 73,6 86,6

Thurgau 81,2 98,3 69,4 82,7

Ticino 61,6 98,8 106,8 73,1

Vaud 100,0 110,4 128,6 102,6

Valais 139,9 113,8 56,2 134,1

Neuchâtel 135,9 121,9 98,4 132,5

Genève 86,2 129,6 78,0 95,2

Jura 122,6 111,2 132,5 121,8

Totalindex Totalindex Totalindex GesamtindexKantone der Einkommens- der Reingewinn- der Motorfahr- der Steuer-

und Vermögens- und Kapital- zeugsteuern belastungbelastung der belastung dernatürlichen Aktiengesell-Personen schaften

Gesamtindex der Steuerbelastung 2005

Erläuterungen: Der Zusammenzug der einzelnen Indizes zu einem Gesamtindex der Steuerbelastung erfolgt aufgrundkantonsspezifischer Zusammenzugsgewichte. Für die Berechnung der Gewichte sind die Steuereinnahmen der Kantoneund Gemeinden gemäss Publikation «Öffentliche Finanzen der Schweiz» massgebend.

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Ziel = Podestplatz

Ziel der AIHK ist ein Podestplatz bei der steuer-lichen Belastung juristischer Personen unter Aus-klammerung der «Exoten». Wenn wir im inter-kantonalen Steuerwettbewerb erfolgreich seinwollen, müssen wir in die Spitzengruppe vorstos-sen. Es genügt nicht, wenn wir uns um einenRang verbessern. Diesen interkantonalen Wettbe-werb betrachten wir als positiv. Ohne ihn wäredie Steuerbelastung im ganzen Land noch höherals sie es heute bereits ist. Der Handlungs- undder Zeitdruck für den Kanton Aargau bestehenund wachsen weiter. Der erwähnte Absturz in derRangliste der Steuerbelastung zeigt das deutlich.Eine Verbesserung im interkantonalen Wettbe-werb bringt mittel- und längerfristig zusätzlicheErträge. Die Chance, dass damit die entstehendenAusfälle überkompensiert (und auch neue Ar-beitsplätze geschaffen) werden können, steht gut.

Für die Erreichung dieses Ziels braucht es mar-kante Verbesserungen bei der Reingewinn- undbei der Kapitalbelastung. Wir sind für eine Ab-schaffung der Kapitalsteuer bzw. für deren Sen-kung auf das bundesrechtlich zulässige Mini-mum. Der Tarif für die Gewinnbesteuerung mussdeutlich gesenkt werden. Der Zuschlag von 15 %auf der einfachen Gewinn- und Kapitalsteuer zurFinanzierung des Finanzausgleichsfonds ist ausunserer Sicht nicht gerechtfertigt und gehört ab-geschafft.

Beseitigung der wirtschaftlichen Doppel-belastung von Dividenden

Dividenden werden heute einmal als Unterneh-mensgewinn bei der ausschüttenden Aktiengesell-schaft und zum zweiten Mal als Einkommenbeim Dividendenempfänger besteuert. Das stelltaus unserer Sicht eine ungerechtfertigte wirt-schaftliche Doppelbelastung dar, die mit derSteuergesetzrevision abgeschafft werden soll. Eingleich grosser Gewinn soll unabhängig von derRechtsform des Unternehmens insgesamt gleichstark mit Steuern belastet werden. Dafür brauchtes eine Besteuerung von Dividenden zu einem re-duzierten Satz.

Der Kanton Aargau muss aber auch für natürlichePersonen mit mittleren und höheren Einkom-men attraktiv sein. Wir werden es wohl nichtschaffen, ein Steuerparadies für Gutbetuchte zuwerden. Wir müssen aber verhindern, dass guteSteuerzahlende durch Wegzug verloren gehen.

Mit Blick auf die vielen Einzelfirmen in unseremKanton müssen die natürlichen Personen auchaus Sicht der Unternehmensbesteuerung deutlichentlastet werden. Selbstverständlich muss dieseEntlastung mit Mass erfolgen und darf nicht zu-lasten von Kleinverdienenden gehen.

Flat Tax für die Zukunft?

Wir sind der Auffassung, mittelfristig sei eingrundlegender Umbau unseres Steuersystems,z.B. mit einer Flat Tax, ernsthaft zu prüfen. Zielsoll dabei nicht nur eine Senkung der Steuerbelas-tung, sondern auch eine starke Vereinfachung desSystems sein. Unser heutiges Steuersystem ist zukompliziert.

Die Steuerpolitik muss berechenbar und verläss-lich sein. Unternehmen müssen neben kurzfris-tigen Entscheiden auch langfristig planen kön-nen. Neben dem geschriebenen Recht ist für alleSteuerpflichtigen auch das «Steuerklima» von Be-deutung. Dieser Aspekt mag bei einem Ansied-lungsentscheid von geringerer Bedeutung sein,weil er sich schlecht quantifizieren lässt. Für dieansässigen Betriebe und Personen ist dieser Fak-tor aber nicht zu unterschätzen. Die Veranla-gungsbehörden haben Ermessensspielräume, diesie zugunsten oder zulasten der Steuerpflichtigenausschöpfen können. Es scheint uns wichtig, dasssolche Spielräume nicht einseitig immer nur zu-lasten der Steuerpflichtigen ausgeschöpft werden.

Für eine Steuergesetzrevision aus einem Guss

Wir wollen eine Vorlage, in der alle Entlastungengleichzeitig und abschliessend beschlossen wer-den. Der nachgebesserte Vorschlag des Regie-rungsrats (Grundsatz für die Entlastung natür-licher Personen im Gesetz, für die Umsetzung istaber noch eine zusätzliche gesetzliche Grundlagenötig) genügt uns nicht. Eine gestaffelte Umset-zung der Entlastungen hilft Kanton und Gemein-den, sich auf die neue Situation einzustellen. Be-züglich Staffelung ist der Vorschlag des Regie-rungsrats diskutabel.

Juristische und natürliche Personen sollen nachunserer Auffassung durch die Revision markantentlastet werden. Im ordentlichen parlamentari-schen Verfahren muss nun ein referendumstaug-licher Kompromiss gefunden werden, der rasch inKraft treten kann. Das dient der ganzen Volks-wirtschaft Aargau.

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ADMINISTRATIVE

ENTLASTUNG

Viel Anstrengung, viel Papier, noch (zu) wenig Effektvon Doris Wobmann, lic. iur., Rechtsanwältin, juristische Mitarbeiterin der AIHK, Aarau

Unter dem schwungvollen Titel «Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen» legt das Staats-sekretariat für Wirtschaft (seco) ein «Päckli» mit sechs Massnahmen zur Aufhebung von bundesrecht-lichen Bewilligungsverfahren zur Vernehmlassung vor. Die Vorfreude auf die zu erwartenden, drin-gend notwendigen Entlastungen für unsere KMU auch in regulatorischer und administrativer Hin-sicht wird – wie so oft – durch die konkret vorgeschlagenen Massnahmen leider nicht ganz erfüllt.

Ausgangslage

Über die Ursachen der Wachstumsschwäche inder Schweiz existieren unzählige Studien und Be-richte. Die vom seco im Weiteren durchgeführteUmfrage zum «Aktionsprogramm zur administra-tiven Entlastung» ist zwischenzeitlich ebenfallsabgeschlossen.

Die Auswirkungen der kostenintensiven und in-novationshemmenden Regulierungen zu Lastenunserer KMU sind mit Dringlichkeit zu korrigie-ren. Um diese verheerenden Folgen der Überre-gulierung endlich brechen zu können, ist, so pa-radox dies klingen mag, gesetzgeberischer Hand-lungsbedarf mehr als ausgewiesen. Speziell diegestützt auf Bundesrecht auferlegten administra-tiven Belastungen sind auf die Notwendigkeit hinund mit dem Fokus auf ihre Hemmwirkungen zuprüfen und – im Idealfall – aufzuheben.

Zurzeit existieren rund 500 Bewilligungsverfah-ren. Erklärter Wille des Bundesrates ist es, diebundesrechtlichen Bewilligungspflichten um 20 %zu reduzieren. Damit sollen die betriebliche Ad-ministration vereinfacht und die Effizienz gestei-gert werden. Eine entsprechende Evaluation in-nerhalb der Bundesverwaltung kam zum Schluss,dass von den insgesamt 505 verschiedenen Ver-fahren deren 62 (45 auf Bundesebene, 17 kanto-nale) aufgehoben werden könnten bzw. zum Teilbereits in Abschaffung begriffen seien.

Das ist schön und lobenswert. Aber: zum einenist damit die vom Bundesrat selbst vorgegebeneReduktionsquote von 20 % bei weitem nicht er-reicht, zum anderen scheinen leider auch der Ef-fizienzgewinn und die spürbare Entlastung fürKMU ebenfalls nur mässig bzw. unter den ge-weckten Erwartungen auszufallen.

Vernehmlassungsvorlage

Der Bundesrat formulierte sein ausdrücklichesReduktionsziel von 20 % in einem Bericht vom

2. Februar 2005. Dieses Ziel wurde in einem wei-teren Bericht vom 18. Januar 2006 mit dem Titel«Vereinfachung des unternehmerischen Alltags:Massnahmen zur administrativen Entlastung undErleichterung der Regulierung» konkretisiert undhat schliesslich zur vorliegenden Vernehmlassungmit folgenden Massnahmen geführt:

– Aufhebung der Handelsbewilligung für Edel-metalle (Edelmetallkontrollgesetz)

– Aufhebung der Bewilligung für den Kleinhan-del mit gebrannten Wassern über die Kantons-grenze hinaus (Alkoholgesetz)

– Aufhebung der kantonalen Bewilligungen fürdie Entsorgung nicht verschmutzter Abwässer(Gewässerschutzgesetz)

– Aufhebung der Meldepflicht von Transpor-teuren von Sonderabfällen sowie von Unter-nehmen, die für Dritte die Entsorgung vonSonderabfällen organisieren (Umweltschutz-gesetz)

– Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilungvon Plangenehmigungen und Betriebsbewilli-gungen für industrielle Betriebe sowie Verein-fachung des Unterstellungsverfahrens für in-dustrielle Betriebe (Arbeitsgesetz)

– Abschaffung der eidgenössischen und kanto-nalen Bewilligungspflicht und Einführung ei-ner Registrierungspflicht in der Arbeitsvermitt-lung sowie Abschaffung der eidgenössischenBewilligungspflicht für den Arbeitsverleih (Ar-beitsvermittlungsgesetz)

Entlastungseffekt für KMU?

Selbstverständlich ist jede Massnahme zur admi-nistrativen Entlastung der Unternehmen zu be-grüssen. Wir wissen um die Komplexität der Zu-sammenhänge im gesamtwirtschaftlichen Gefügeder Schweiz und um die aus der föderalen Grund-struktur oft entstehenden Vollzugserschwernisse.

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Es ist auch bekannt, dass die administrative Ent-lastung lediglich eines von mehreren Elementender Wachstumspolitik des Bundesrats darstellt.Im Rahmen von vielen andern laufenden Geset-zesrevisionen werden dazu ebenfalls Verfahrens-vereinfachungen umgesetzt (z.B. Aufhebung derLex Koller, Abschaffung der Milchkontingentie-rung usw.).

Die nun vorgeschlagenen Massnahmen jedoch,die explizit auf die Vereinfachung des unterneh-merischen Alltags hinwirken sollen, lassen den er-warteten Entlastungseffekt eher fraglich erschei-nen. Es handelt sich vorwiegend um gesamtwirt-schaftlich doch eher nur marginal bedeutsameBereiche, vielleicht mit Ausnahme der beidenletztgenannten arbeitsrechtlichen Massnahmen.So etwa bei der Aufhebung der Handelsbewilli-gung für Edelmetalle und der Aufhebung der eid-genössischen Bewilligung für den interkantona-len Handel mit gebrannten Wassern.

Wenn selbst der Begleitbericht zur Vernehmlas-sung dazu wörtlich ausführt, der Verzicht auf dieBewilligung «... habe keine Auswirkungen auf dieGesamtwirtschaft und betreffe nur einen margina-len Kreis der Bevölkerung ...», mag dies recht eindeu-tig unsere berechtigten Zweifel an der Wirksam-keit der vorgeschlagenen Massnahmen belegen.

Vorläufiges Fazit

Bei allem Respekt vor den getätigten und nochfolgenden Arbeiten zu Gunsten der Gesamtwirt-schaft und insbesondere für unsere KMU: dermomentane Stand der jahrelangen Anstren-gungen auf Bundesebene für eine wirkungsvolleWachstumspolitik, mindestens mit Blick auf dievollmundig angekündigten administrativen Ent-lastungen für die KMU, ist enttäuschend. Das ge-wählte Vorgehen, mittels verwaltungsinternerUmfrage in den Bundesämtern die möglichenaufzugebenden Bewilligungsverfahren zu eruie-ren und gestützt darauf einige marginal bedeut-same Bewilligungen anzutasten, mag einer derGründe für dieses doch sehr bescheidene Resultat

darstellen. Welches Amt gibt schon gerne zu, dassausgerechnet «seine» Bewilligung nicht zwingendnotwendig ist?

Die Folge daraus: der mit der vorliegenden Ver-nehmlassung zu erwartende Entlastungseffekt fürunsere KMU ist praktisch gleich Null. Der Titelvermag die Erwartungen kaum ansatzweise zu er-füllen. Bundesrat, insbesondere die neue Chefindes EVD, und Parlament sind in der Pflicht undnochmals aufgefordert, im regulatorischen undadministrativen Bereich den vielen Worten undPapieren endlich für alle KMU spürbare Entlas-tungsmassnahmen folgen zu lassen, die aber auchgesamtwirtschaftlich im Interesse des Arbeits-und Werkplatzes Schweiz von Bedeutung sind.

Dokumentationshinweise

– Aufhebung und Vereinfachung von Bewilligungen,Entwurf und Begleitbericht zur Vernehmlassung desseco (www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1409/Entwurf_Bericht_d.pdf)

– Publikationen und Informationen der AIHK unterwww.aihk.ch

– Umfrage des seco und Ergebnisse zum «Aktions-programm zur administrativen Entlastung» unterwww.kmu.admin.ch

– Bericht des Bundesrats vom 17. Februar 1999 über ein Inventar und eine Evaluation der wirtschafts-rechtlichen Verfahren in der Bundesgesetzgebung (BBl 1999 8387)

– Bericht des Bundesrats vom 3. November 1999 überMassnahmen zur Deregulierung und administrativenEntlastung (BBl 2000 994)

– Bericht des Bundesrats vom 16. Juni 2003 über Mass-nahmen des Bundes zur administrativen Entlastung inden Unternehmen (BBl 2003 5999)

– Bericht des Bundesrats vom 2. Februar 2005 über Be-willigungspflichten des Bundesrechts bei wirtschaft-lichen Betätigungen: Heutiger Stand und Entwicklung1998 – 2004 (www.seco.admin.ch)

– Bericht des Bundesrats vom 18. Januar 2006 über dieVereinfachung des unternehmerischen Alltags: Mass-nahmen zur administrativen Entlastung und Erleichte-rung der Regulierung (www.seco.admin.ch)

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UNTERNEHMENS-

POLITIK

Unter dem Mantel der sozialenVerantwortungvon Karin Horn, Frankfurter Allgemeine Zeitung

AIHK. Die Autorin des folgenden Beitrages ist Mitglied der Wirtschaftsredaktion der FrankfurterAllgemeinen Zeitung (FAZ). Sie ist dort für Ordnungspolitik zuständig.

Eine Politik, der es an Mut gebricht, die wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen wirklich zu ver-bessern, verlegt sich auf Seelenmassage, morali-sche Appelle und emotionale Nötigung. Ein Bei-spiel für diese Strategie ist die Bekämpfung derMisere auf dem Ausbildungsmarkt. Die Bundes-kanzlerin Angela Merkel schreibt jetzt Briefe an200 bis 300 grosse Betriebe, um dafür zu werben,dass die Unternehmen mehr Lehrstellen zur Ver-fügung stellen. «Wir erwarten, dass sich da etwasändert», heisst es leise drohend. Es lohnt sich fürdie Unternehmen in Deutschland zwar immerweniger, in Ausbildung zu investieren – aber aussozialer Verantwortung sollen sie dies einfachtrotzdem tun.

Ähnlich argumentiert die Kanzlerin mit Blick aufdie Umweltpolitik. So hat sie die Unternehmenaufgefordert, zum «Trendsetter» in Umwelt- undKlimaschutz zu werden: «Wir haben die morali-sche Verantwortung, mit unseren technischen Fä-higkeiten Wege für die Zukunft aufzuzeigen, dieals Exportschlager eingesetzt werden können.»Die Liste der Fälle, in denen Politiker der Wirt-schaft ein klar bestimmtes Engagement abfor-dern, liesse sich fortsetzen. Bezeichnend ist nichtnur, dass sie vorgeben zu wissen, in welche Rich-tung die Reise gehen sollte. Bemerkenswert istauch, wie überaus weit sich der begriffliche Man-tel der moralischen und sozialen «Verantwortungvon Unternehmen» ausbreiten lässt.

Diese Übung wird zunehmend auch von der Wis-senschaft angefeuert. Im Jahr 1970 schrieb MiltonFriedman zwar noch, die gesellschaftliche Verant-wortung von Unternehmen bestehe darin, Ge-winne zu erzielen. Legendär ist sein grandios plat-ter Satz, mit dem er einen Ausspruch des General-Motors-Präsidenten Alfred Sloan von 1923 kopier-te: «The Business of Business is Business.» Heutehingegen widmen sich ganze Heerscharen vonWirtschaftsethikern unter Labels wie «CorporateSocial Responsibility» und «Corporate Citizen-ship» dem Versuch nachzuweisen, dass das Businessdes Business eben nicht nur aus Business besteht.

Ein Grossteil der akademischen Debatte um dieVerantwortung der Unternehmen ist dabei frei-

lich nur ein Zeichen von Begriffsverwirrung. Fastalles hängt hier von den Definitionen ab – unteranderem davon, was man mit «Business» erfassenwill. Liberale wie Friedman legen den Begriffdurchaus nicht so eng aus, dass lediglich ein kurz-fristiges und damit auch kurzsichtiges Gewinnstre-ben ohne Sorge um Nachhaltigkeit gemeint ist.Doch der Respekt vor dem Eigentum steht stetsim Vordergrund. Das Management sollte dem-nach nicht mit sozial motivierten Wunschvorstel-lungen bedrängt werden, die es von seinem urei-genen Auftrag durch die Eigentümer entfremden.

Ob das Gewinnerzielungsinteresse der Anteilseig-ner (Shareholder) dabei mit den Wünschen deranderen interessierten Parteien (Stakeholder) inKollision gerät, ist letztlich nur eine Frage derPräferenzen und des Zeithorizonts der Eigentü-mer. Wenn diese auf Gewinne aus sind und ihrHorizont unbeschränkt ist, liegt es im selbstver-ständlichen «Business»-Interesse, Kunden, Mitar-beiter und Lieferanten zu pflegen sowie in künf-tige Absatzmöglichkeiten, ins eigene Image, inRekrutierungsreservoirs und Zulieferbeziehungenzu investieren. Ihre Verantwortung für Dritte lei-tet sich dann aus einem langfristigen unterneh-merischen Interesse ab – statt dieses nur künstlichzu ergänzen.

Von den jüngeren wirtschaftsethischen Theorientrennt diese Sichtweise dabei weniger, als mandenkt. Gemeinsam ist beiden eine Erkenntnis,die zu verinnerlichen wiederum die Politik wohlnicht das geringste Interesse haben kann: dassUnternehmen in einem wettbewerblichen Um-feld nicht dazu gedrängt werden dürfen, echteOpfer zu bringen. Opfer sind im ökonomischenDiesseits niemals sinnvoll, sie schwächen blossdie Wettbewerbsfähigkeit und führen mittelfristigzum Ausscheiden aus dem Markt. Damit ist nie-mandem gedient. Jedes Engagement für die Ge-sellschaft muss sich als Investition in die Voraus-setzungen einer künftigen Gewinnerzielung be-gründen und aufrechterhalten lassen – und esmuss sich tatsächlich rechnen.

Der Unterschied zwischen den akademischenStandpunkten liegt darin, wie weit man den Kata-

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log dessen fasst, was Unternehmen für die Auf-rechterhaltung ihrer Märkte im eigenen Interessetun sollten. Hier hat die Wirtschaftsethik mittler-weile eine kritische Grenze überschritten. Nebender klassischen Handlungsverantwortung von Un-ternehmen, die von der schlichten Gesetzesbefol-gung bis zur Stiftungsaktivität reicht, identifizie-ren Wissenschaftler um den angesehenen Wirt-schaftsethiker Karl Homann eine breite «Ord-nungsverantwortung». Unternehmensführer soll-ten die Sicherung von Eigentumsrechten, die Pfle-ge des Rechtsstaats und leistungsfähiger Steuer-systeme, die Vorsorge für Ausbildung und Ge-sundheit als «genuine Managementaufgabe sehen,für die sie von den Shareholdern bezahlt wer-den». Viele dieser ordnungspolitischen Aufgabenkönne das politische System nicht mehr bewälti-gen; die Unternehmen seien daher mit zuständigfür die Sicherung gedeihlicher Rahmenbedingun-gen. Mit Selbstverpflichtungen und Kodizes wiebeispielsweise dem «Global Compact» sollten siezudem Standards setzen, die einmal Recht wer-den könnten.

Das klingt nur vordergründig gut. Ein demokrati-sches Mandat für ein so weitgehendes mittelbarespolitisches Handeln von Unternehmen gibt esnicht; auch fehlen Interventionsschranken undSanktionen. Der Auftrag würde sie zudem über-

frachten. Angesichts dessen sind diese modernenTheorien wohl vor allem als Hilferuf zu werten –angesichts einer defizitären, zumal grosskoalitio-nären Politik, die ihre Verantwortung allzu leichtauf die Wirtschaft abwälzt. Statt wie Umweltmi-nister Sigmar Gabriel den angeblichen Verlusteines Primats der Politik zu beklagen, ist es Zeit,sich der politischen Arbeit an den Rahmenbedin-gungen zuzuwenden.

Quelle: FAZ Nr. 141 vom 21. Juni 2006, S. 11

Anmerkung AIHK

Die Frage nach der sozialen Verantwortung mussunter den Bedingungen direkter Demokratie(Schweiz) teilweise abweichend beantwortet wer-den gegenüber dem, was K.H. theoretisch konse-quent für Deutschland vorschlägt. Nach der Kul-tur und Tradition best geführter Firmen sind dieAusbildung von Lehrlingen, der Schutz natür-licher Lebensgrundlagen (unternehmerische Um-weltpolitik) und die Beachtung des Milizprinzips(Mitarbeitende für öffentliche Ämter kandidierenlassen) fester Bestandteil unternehmerischer Pra-xis. Nicht zu bestreiten ist, dass die bezeichnetenTatbestände gesamthaft «Voraussetzungen einerkünftigen Gewinnerzielung» (K.H.) ausmachen.

VORSTAND AIHK

Interview mit Rolf G. Schmid, CEO der Mammut Sports Group AG, Seon

AIHK. Das folgende Interview interessiert besonders, weil Rolf G. Schmid seit 2004 Mitglied desVorstandes unserer Organisation ist.

NZZexecutive: Herr Schmid, welches war Ihr Traum-beruf als Kind?Rolf Schmid: Ich wollte Architekt werden. DieFreude daran ist mir geblieben, wenn auch nichtals Beruf, so zumindest als Hobby in den eigenenvier Wänden.

Was haben Sie in der Schule für das Leben gelernt?Sprachen. Unterstützend war, dass ich an ver-schiedenen Orten der Welt aufgewachsen undauch zur Schule gegangen bin, so in Dänemark,Argentinien, der Schweiz und in Italien.

Welches war das grösste schulische Drama für Sie?Der erste Tag in der deutschen Schule in BuenosAires. Ich konnte kein Hochdeutsch, da ich diePrimarschule auf Dänisch absolviert hatte. Also

schrieb ich ein miserables Diktat. Mein Lehrerwurde wütend, da er dachte, dass ich es absicht-lich getan hätte, um ihn zu ärgern.

Haben Sie als Schüler gemogelt?Nur selten.

Auf welche ausserschulische Leistung in Ihrer Jugendsind Sie besonders stolz?Auf meinen viermonatigen Einsatz als «Butler» inden USA. Als 17-Jähriger wollte ich Englisch ler-nen, worauf mir ein Bekannter der Familie diesenicht wirklich arbeitsintensive Anstellung in LakeTahoe verschaffte.

Welche Ausbildung würden Sie nachholen, wenn Siekönnten?Einen MBA.

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Wer hat Sie am meisten gefördert?Meine Eltern. Durch unser «Zigeunerleben» wa-ren wir sehr eng miteinander verbunden.

Was gefällt Ihnen an Ihrer Arbeit?Die Selbständigkeit. Im Weiteren, eine Markeinternational aufzubauen und zu sehen, dass derErfolg da ist.

Was würden Sie als Ihren grössten beruflichen Erfolgbezeichnen?Den Turnaround bei Mammut.

Ihr erstes Bewerbungsgespräch: Woran erinnern Sie sichnoch?An die Diskussion mit meinem späteren Chef,Dr. René Abt, ob ich doktorieren solle – und waser mir stattdessen bieten könne. Seine Antwortwar: «Den gleichen Job und 50 Franken Lohner-höhung.» Ich doktorierte nicht.

Wie viele E-Mails beantworten Sie pro Woche?Ich erhalte gegen 300 und beantworte davon un-gefähr 60 persönlich.

Wie viele Stunden arbeiten Sie durchschnittlich proTag?12 Stunden.

Wo können Sie am besten arbeiten?Zu Hause oder im Ferienhaus am Esstisch, wenndie ganze Familie da ist.

In welchen Ländern haben Sie gearbeitet, und wowürden Sie gerne arbeiten?In der Schweiz und in Spanien. Mir gefällt es inder Schweiz. Als Kind musste ich viel umziehen,deshalb bleibe ich gerne hier.

Auf welchem Gebiet haben Sie sich zuletzt weiterge-bildet?Im Managementbereich.

Wie hoch war Ihr erster Monatslohn?5000 Franken direkt nach dem Studium im Jahr1986.

Aus welchem Misserfolg haben Sie am meisten gelernt?Aus der Illiquidität der Firma, die ich vor zehnJahren geleitet hatte. Erfolg darf nicht blind undübermütig machen.

Welches sind die wichtigsten Tugenden eines Vorgesetzten?Berechenbarkeit und Fairness.

Wer ist für Sie ein berufliches Vorbild?Mein erster Chef, René Abt. Er hatte eine ArtSchatten-Geschäftsleitung mit Nachwuchskräfteninstalliert, in der ich den Vorsitz hatte. Wir disku-tierten und entschieden damals dieselben Ge-schäfte, die anschliessend von der richtigen Ge-schäftsleitung angegangen wurden.

Wann bereitet Ihnen Ihre Berufstätigkeit Bauchschmer-zen?Wenn ich allen und allem 100 Prozent gerechtwerden möchte und mir dies aus zeitlichen Grün-den nicht möglich ist.

Worüber ärgern Sie sich immer wieder im beruflichenAlltag?Wenn Leute bei einer neuen Aufgabe primär dieProbleme sehen, nicht aber die Herausforderung,die sich bietet, um mit Freude ans Werk zu gehen.

Welche Eigenschaften schätzen Sie am meisten an IhrenMitarbeitenden?Eine grosse Motivation und Identifikation mitdem Unternehmen.

Wie stellen Sie Ihre persönliche Work-Life-Balance si-cher?Wenn ich etwas tue, versuche ich dies hundert-prozentig zu tun. Ich verbringe aber auch viel Zeitmit meiner Familie, und dann bin ich zu 100 Pro-zent bei ihr.

Welche Netzwerke nutzen Sie beruflich?All die Branchenverbände, in denen ich Mitgliedbin.

Welche persönliche Freiheit vermissen Sie am meisten?Spontane Ideen verwirklichen zu können.

Was stört Sie als Staatsbürger?Wenn ich von einer Amtsstelle etwas benötigeund vor verschlossenen Türen stehe, weil esschon fünf nach fünf ist.

Kommen Sie manchmal zu spät?Nein.

Ihre grösste Tugend?Ich bin ausgeglichen und versuche, für mein Um-feld angenehm zu sein. Ich bin berechenbar un-berechenbar.

Ihr grösstes Laster?Ich arbeite zu viel. Seit zwei Jahren löse ich abersämtliche Ferienguthaben ein.

Ihr Lieblingsbuch?Sehr gut gefallen hat mir das Buch «Die Bären-Strategie» von Lothar Seiwert.

Was kaufen Sie selber ein?Kleider.

Welches persönliche Ziel möchten Sie noch erreichen?Finanziell unabhängig zu sein, so dass ich ab 60nicht mehr arbeiten muss, sondern nur noch darf.

Quelle: NZZexecutive vom 29./30. April 2006, S. 1A

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