12
Bekanntgabe des Ergebnisses einer allgemeinen Vor- prüfung zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü- fung besteht 697 Öffentliche Zustellung 698 Interessenbekundungsverfahren für mobile Bera- tung in Wohnunterkünften in Hamburg-Mitte 698 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Süll- dorf 25 700 Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Ahrensburger Straße – 701 Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Ilenkruut – 701 Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Rahlstedter Bahnhofstraße – 701 Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Schemmannstraße – 701 Entwidmung von öffentlichen Wegeflächen im Be- zirk Harburg – Am Neugrabener Bahnhof – 702 Plangenehmigungsbescheid für die Ergänzung eines Dammbalkensystems und den Ausbau der priva- ten Hochwasserschutzanlage des Polders Neu- mühlen 702 Aufhebung der Anordnung der Hanseatischen Rechts- anwaltskammer Hamburg vom 6 Dezember 2017 nach § 6 Abs 9 GwG 702 Bekanntgabe des Ergebnisses einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht Die ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH hat bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Inno- vation, Rechtsamt, Planfeststellungsbehörde, hinsichtlich des Bauvorhabens „Sanierung der Kaimauern und Funda- mente der Speicherstadt“ die förmliche Zulassung für die Vorabmaßnahme „Baugrundverbesserung durch Bodenaus- tausch und Sohlanhebung“ auf der Nordseite des Wand- rahmsfleets vor dem Speicher P zwischen Wandbereiter- brücke und Kannengießerortbrücke, sowie auf dem kurzen, nicht überbauten Abschnitt der Südseite zwischen Speicher R und der Wandbereiterbrücke beantragt Das Vorhaben stellt eine Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sonstiger Art nach Nummer 13181 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträg- lichkeitsprüfung (UVPG) dar, welche die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung erfordert Nach dem Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 in Verbindung mit Anlage 3 UVPG wird von der Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben aus folgenden wesentlichen Gründen abgesehen: Die Maßnahme findet in einem vorbelasteten und stark anthropogen überprägten Bereich statt Die Schutzgüter Mensch und insbesondere die mensch- liche Gesundheit sind durch die Maßnahme nicht beein- trächtigt Baubedingte Lärmbelastungen sind zwar zu erwarten, jedoch sind diese auf Grund der Kurzzeitigkeit ihres Einsatzes innerhalb eines urban geprägten Umfeldes ohne Wohnbebauung als unerheblich nachteilig einzuschät- zen Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sind auf Grund der starken anthropogenen Überformung ebenfalls nicht beeinträchtigt Naturnahe bzw natürliche Uferzonen und Auen fehlen Lebensgemeinschaften am Gewässer- grund können sich nach erfolgtem Bodenaustausch wieder ansiedeln Eine Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Klima und Landschaft kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da die Baumaßnahme kleinräumig innerhalb einer verdichte- ten urbanen Bebauung durchgeführt wird Gleiches gilt trotz der Emissionen der Baumaschinen für das Schutzgut Luft auf Grund der gegebenen Vorbelastung im urbanen Umfeld und auf Grund der Kurzzeitigkeit ihres Einsatzes Die Maßnahmen zur Baugrundverbesserung durch Bodenaustausch und Fleetsohlanhebung finden im Bereich bereits anthropogen überformter und durch regelmäßige Unterhaltungsbaggerung stark gestörter Oberflächengewäs- ser statt Insbesondere die Anhebung der Fleetsohle führt bezogen auf den gesamten Gewässerkörper des Fleet- und Kanalsystems weder zu einer Veränderung der Wasserquali- tät noch zu einer Veränderung der Strömungsverhältnisse BEKANNTMACHUNGEN Amtl. Anz. Nr. 43 DIENSTAG, DEN 4. JUNI Inhalt: Seite Seite C 1160 B 697 AMTLICHER ANZEIGER TEIL II DES HAMBURGISCHEN GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATTES Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg 2019

1160 B AMTLICHER ANZEIGER - luewu.de · Amtl . Anz . Nr . 43 Dienstag, den 4 . Juni 2019 – Anhaltende Tagesstruktur sowohl für die Eltern als auch für deren Kinder (Anbindung

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Bekanntgabe des Ergebnisses einer allgemeinen Vor-prüfung zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü-fung besteht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 697

Öffentliche Zustellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 698

Interessenbekundungsverfahren für mobile Bera-tung in Wohnunterkünften in Hamburg-Mitte . . . 698

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Süll-dorf 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 700

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Ahrensburger Straße – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Ilenkruut – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Rahlstedter Bahnhofstraße – . . . . . . . . . . . . . . . . 701

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen – Schemmannstraße – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701

Entwidmung von öffentlichen Wegeflächen im Be-zirk Harburg – Am Neugrabener Bahnhof – . . . . . 702

Plangenehmigungsbescheid für die Ergänzung eines Dammbalkensystems und den Ausbau der priva-ten Hochwasserschutzanlage des Polders Neu-mühlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702

Aufhebung der Anordnung der Hanseatischen Rechts- anwaltskammer Hamburg vom 6 . Dezember 2017 nach § 6 Abs . 9 GwG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702

Bekanntgabe des Ergebnisses einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehtDie ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft

mbH hat bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Inno-vation, Rechtsamt, Planfeststellungsbehörde, hinsichtlich des Bauvorhabens „Sanierung der Kaimauern und Funda-mente der Speicherstadt“ die förmliche Zulassung für die Vorabmaßnahme „Baugrundverbesserung durch Bodenaus-tausch und Sohlanhebung“ auf der Nordseite des Wand-rahmsfleets vor dem Speicher P zwischen Wandbereiter-brücke und Kannengießerortbrücke, sowie auf dem kurzen, nicht überbauten Abschnitt der Südseite zwischen Speicher R und der Wandbereiterbrücke beantragt .

Das Vorhaben stellt eine Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sonstiger Art nach Nummer 13 .18 .1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) dar, welche die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung erfordert .

Nach dem Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 7 in Verbindung mit Anlage 3 UVPG wird von der Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben aus folgenden wesentlichen Gründen abgesehen:

Die Maßnahme findet in einem vorbelasteten und stark anthropogen überprägten Bereich statt .

Die Schutzgüter Mensch und insbesondere die mensch-liche Gesundheit sind durch die Maßnahme nicht beein-trächtigt . Baubedingte Lärmbelastungen sind zwar zu erwarten, jedoch sind diese auf Grund der Kurzzeitigkeit ihres Einsatzes innerhalb eines urban geprägten Umfeldes ohne Wohnbebauung als unerheblich nachteilig einzuschät-zen .

Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sind auf Grund der starken anthropogenen Überformung ebenfalls nicht beeinträchtigt . Naturnahe bzw . natürliche Uferzonen und Auen fehlen . Lebensgemeinschaften am Gewässer-grund können sich nach erfolgtem Bodenaustausch wieder ansiedeln .

Eine Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden, Klima und Landschaft kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da die Baumaßnahme kleinräumig innerhalb einer verdichte-ten urbanen Bebauung durchgeführt wird . Gleiches gilt trotz der Emissionen der Baumaschinen für das Schutzgut Luft auf Grund der gegebenen Vorbelastung im urbanen Umfeld und auf Grund der Kurzzeitigkeit ihres Einsatzes .

Die Maßnahmen zur Baugrundverbesserung durch Bodenaustausch und Fleetsohlanhebung finden im Bereich bereits anthropogen überformter und durch regelmäßige Unterhaltungsbaggerung stark gestörter Oberflächengewäs-ser statt . Insbesondere die Anhebung der Fleetsohle führt bezogen auf den gesamten Gewässerkörper des Fleet- und Kanalsystems weder zu einer Veränderung der Wasserquali-tät noch zu einer Veränderung der Strömungsverhältnisse .

BEKANNTMACHUNGEN

Amtl. Anz. Nr. 43 DIENSTAG, DEN 4. JUNI

I n h a l t :

Seite Seite

C 1160 B697

AMTLICHER ANZEIGERTEIL I I DES HAMBURGISCHEN GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATTES H e r a u s g e g e b e n v o n d e r J u s t i z b e h ö r d e d e r F r e i e n u n d H a n s e s t a d t H a m b u r g

2019

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Amtl. Anz. Nr. 43Dienstag, den 4. Juni 2019

Nachteilige Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter können ausgeschlossen werden, da das Vorhaben die Siche-rung und den Erhalt der als UNESCO-Welterbe gelisteten Hamburger Speicherstadt gewährleisten wird .

Kumulierende Vorhaben derselben Art (§ 10 Absatz 4 UVPG) ergeben sich durch die räumliche Nähe der Maß-nahme zu dem auf der Südseite des Wandrahmsfleets vor den Speichern Q und R geplanten Vorhaben „Baugrundver-besserung durch Massenstabilisierung und Sohlanhebung“ (Aktenzeichen: 150 .1409-901) . Die Auswirkungen beider Maßnahmen zusammen bleiben trotzdem unerheblich .

Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Planfeststel-lungsbehörde auf Grund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kri-terien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkun-gen hervorrufen, sodass keine UVP-Pflicht besteht .

Hamburg, den 28 . Mai 2019

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und InnovationAmtl. Anz. S. 697

Öffentliche ZustellungDer Aufenthalt der Frau Miriam-Nadine Mikeska, gebo-

ren am 19 . Februar 1975 in Hamburg, zuletzt wohnhaft Müssenredder 74, bei Kiehlmann, 22399 Hamburg, ist unbekannt .

Im Dienstgebäude der Behörde für Inneres und Sport, Polizeipräsidium, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg, wird zur öffentlichen Zustellung nach § 10 des Verwaltungs-zustellungsgesetzes vom 12 . August 2005 (BGBl . I S . 2354), zuletzt geändert am 10 . Oktober 2013 (BGBl . I S . 3786), eine Benachrichtigung vom 3 . Juni 2019 bis 24 . Juni 2019 ausge-hängt, dass für die Genannte bei dem Polizei-Justiziariat im Polizeipräsidium, Bruno-Georges-Platz 1, Raum 5 E 080, 22297 Hamburg, eine Anordnung des Polizei-Justiziariats, J 21, vom 27 . Mai 2019, Aktenzeichen: J 213/4809/2018, zur Einsicht und Abholung bereitliegt . Durch diese öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen .

Die Zustellung gilt nach § 10 des Verwaltungszustel-lungsgesetzes am 27 . Juni 2019 als bewirkt .

Hamburg, den 27 . Mai 2019

Die Behörde für Inneres und Sport – Polizei –

Amtl. Anz. S. 698

Interessenbekundungsverfahren für mobile Beratung in Wohnunterkünften

in Hamburg-Mitte1 . Gegenstand der Interessenbekundung

Das Bezirksamt beabsichtigt, zum 1 . August 2019 im Bezirk Hamburg-Mitte ein Projekt in Wohnunterkünf-ten zu fördern . Es handelt sich um ein Modellprojekt und ist vorerst mit einer Laufzeit bis Ende 2020 begrenzt . Eine Ausweitung und Verlängerung ist nach Auswertung der Ergebnisse möglich . Der zukünftige Träger, der ASD und zum Teil Einrichtungen sollen gemeinsam am Projektkonzept mitwirken (Stichwort: Sozialraumorientierung und gemeinsame Lösungsver-antwortung) . Die „mobile“ Ausrichtung des Projektes und der flexible Einsatz von Ressourcen ist Grundlage . Als Modell soll das Angebot vorerst in ausgewählten

Wohnunterkünften durchgeführt werden . Die Auswahl der Wohnunterkünfte ist noch nicht abgeschlossen und hängt auch von vorhandenen Raumkapazitäten vor Ort ab .

2 . Zielgruppe

Zielgruppe sind die in den Wohnunterkünften lebenden Familien, Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene .

3 . Ziele

– Lebensbedingungen der o . g . Zielgruppe in den Un-terkünften verbessern .

– Die Familien befähigen, ihre Probleme eigenverant-wortlich zu lösen .

– Entlastung des ASD durch alternative Unterstüt-zungsarrangements .

4 . Inhalte

– Organisation des Alltags unter Berücksichtigung der Organisation von notwendigen Behördentermi-nen (z . B . Jobcenter) und der Aktivitäten in der Familie .

– Frühzeitige Integration in den jeweiligen Sozial-raum und zu den bestehenden Regelangeboten .

– Entwicklung von Verständnis für kulturelle Unter-schiede .

– Frühzeitiger und verlässlicher Kontakt zu o .g . Ziel-gruppe, damit Bedarfslagen frühzeitig erkannt wer-den .

– Unterstützung bei der Wahrnehmung der Gesund-heitsfürsorge (z . B . regelmäßige Vorsorgeuntersu-chungen im Kindesalter) .

– Schaffung von Zugängen zur vorhandenen Infra-struktur und Angeboten zur Integration in den Arbeits- und Wohnungsmarkt .

Inhaltlich soll sich das Projekt im Handlungsfeld und den Prinzipien der SAJF-Angebote (Sozialräumliche Hilfen und Angebote) bewegen und ist für Eltern, Kin-der und Jugendliche offen .

Überleitungen oder begleitete Wege zu weiteren Ange-boten sollen durch das Projekt erleichtert und unter-stützt werden .

Für 18-25jährige kann eine Schnittstelle zu JugendAk-tivPlus und der Jugendberufsagentur entwickelt werden .

Durch eine enge Kooperation und Zusammenarbeit mit Angeboten im Umfeld soll ein Hilfenetz aufgebaut werden, welches den Menschen bei ihrer Integration in ihren neuen Lebensraum behilflich ist und durch das sie befähigt werden, ihre Lebenssituation selbstständig zu gestalten . Der Familienrat wird aus unserer Sicht einen ersten Schritt in ein selbstbestimmtes Leben bieten und sollte als Vorfeld-Unterstützung mitgedacht werden .

Die Hilfe zur Selbsthilfe stärkt den Menschen und gibt ihm das Gefühl von Eigenverantwortung und Selbst-wirksamkeit . Dies wiederum steigert das Wohlbefinden und schafft Motivation, sich auf die Notwendigkeiten einlassen zu können, um ohne Hilfe leben zu können .

Erziehungsfragen und diesbezüglich bedingte kultu-relle Unterschiede müssen aufgefangen werden und unterstützen den ASD in der Bewältigung des Fallauf-kommens . Ausgewiesene Schwerpunkt-Themen sind:

– Unterstützung junger Mütter und ihren Kindern .

– Klärung von Unterstützungsbedarfen .

– Alltagsbewältigung .

698

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Amtl. Anz. Nr. 43 Dienstag, den 4. Juni 2019

– Anhaltende Tagesstruktur sowohl für die Eltern als auch für deren Kinder (Anbindung an KiTa) .

– Sensibilisierung der Eltern in Bezug auf Wahrneh-mung der Aufsichtspflicht .

– Aktivierung der persönlichen Ressourcen der Eltern und der persönlichen Netzwerke .

– Aktivierung der Verantwortung für eigenes Han-deln .

– Unterstützung bei Schulproblemen .

– Gewährleistung der Basisversorgung durch die Be-antragung der sozialen Leistungen .

– Nachhaltige ärztliche Anbindung und gesundheitli-che Versorgung .

– Nachhaltige seelische Stabilisierung durch die An-bindung an das Hilfesystem (UKE, niedergelassene Therapeuten etc .) .

– Informationsvermittlung in Erziehungsfragen und Stärkung der Wahrnehmung der erzieherischen Aufgaben .

– Begleitung zu unterschiedlichen SIN- bzw . SAJF-Angeboten und Institutionen (gemäß den Anliegen) .

– Informationsvermittlung bzgl . staatlicher Fürsorge- und Versorgungsleistungen .

– Unterstützung durch Beratung bezgl . der Wohnper-spektive .

– Anbindung an einen Deutschkurs soll erzielt wer-den .

– Selbstständiges Erledigen des Schriftverkehrs (Post) soll erreicht werden .

– Anbindung an Unterstützungsangebote zum Bewer-bungscoaching und der Wohnungssuche .

Die Kooperation zu weiteren Angeboten und Einrich-tungen im Sozialraum, die dem Thema zugehörig sind und der Fallbetreuung zu Gute kommen, muss eng und lösungsorientiert sein .

5 . Präventive Angebote

– Aufklärung über die Rechte von Kindern und Eltern .

– Gesundheits- und Erziehungskompetenz stärken .

– Motivation stärken (bei Eltern – Kindern – Familie – Lehrkräfte) .

– Sensibilisierung für diskriminierende Situationen .

– Hilfe bei den Bildungsübergängen (Familie - Kita/Kita - Grundschule usw .) und Informationstransfer (z . B . bei Fragen zur Schullaufbahn der Kinder, ärzt-lichen Untersuchungen, Terminen) .

– Begleitung und Vermittlung in sozialräumliche Regelangebote .

6 . Methoden und Format

Ein mobiles und interkulturelles Beratungsteam bietet in den Unterkünften an einem Ort der verlässlichen Begegnung offene Angebote (z . B . Sprechstunden) als auch individuelle sozialräumliche Unterstützungen an . Sie werden, in Absprache mit dem jeweiligen Sozialma-nager/innen/Beratungsdienst der Unterkünfte, nach verbindlich festgelegten Wochentagen und Zeitfens-tern strukturiert (keine wechselnden Zeiten) . Darüber hinaus sollen Erstbegleitung zu Behörden und Regel-einrichtungen, Überleitung in weitere Angebote im Sozialraum und Hausbesuche angeboten werden .

Gemeinsame Verantwortung vor Ort soll entwickelt werden, z . B . durch gemeinsame Kollegiale Beratung im und mit dem ASD oder vor Ort mit dem Träger (ggf . unter Einbindung weiterer Akteure) . Es sollen Ange-bote ggf . gemeinsam weiterentwickelt oder angepasst werden, damit sie passgenau für die Bedürfnisse der Familien sind .

Das Projekt wird durch den ASD und dem jeweiligen Sozialmanagement der Wohnunterkunft belegt . Die Bewohner/-innen können sich auch eigeninitiativ an das Projekt wenden, um Unterstützung zu erhalten . Der niedrigschwellige Zugang soll auch durch offene Angebote vor Ort geschaffen werden .

7 . Anforderungen/Vernetzungsaktivitäten des Trägers

Der Träger muss Erfahrungen in der Arbeit mit Geflüchteten nachweisen und kultursensible Ansätze in der Sozialarbeit anwenden . Er muss im Bezirk veran-kert und vernetzt sein und sich am Konzept der Sozial-raumorientierung ausrichten . Die Bereitschaft zur Kooperation und engen Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Anbietern ist Voraussetzung . Eine enge Zusammenarbeit mit dem ASD und den Wohnunter-künften im Sinne gemeinsamer Lösungsverantwortung wird erwartet . Die Mitarbeiter/innen im Team müssen Flexibilität und Mobilität mitbringen, da der Einsatz an verschiedenen Orten notwendig ist .

8 . Fachliche Anforderungen

Das Projekt benötigt qualifizierte Fachkräfte . Folgende Kenntnisse und Ressourcen sollten vorhanden sein und nachgewiesen werden:

– Erfahrung in kultursensibler Arbeit .

– Rechtliche Kenntnisse .

– Fremdsprachenkenntnisse .

– Fachliche Kenntnisse zu Themen wie: Gesundheit, Erziehung und Schule/Kita .

– Erfahrungen im Einzelberatungssetting, sowie auch in der Gruppenarbeit .

– Kompetenz in Sozialberatung (Zusatzqualifikation wird erwartet) .

– Erfahrungen im Bereich Bewerbungscoaching und Integration in den Arbeitsmarkt .

Kooperation und Zusammenarbeit

Der Träger kooperiert mit den Angeboten und Anbie-tern im Umfeld und strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Wohnunterkünften und dem ASD an . Bei Bedarf greift der Träger auf Kompetenzen und die Expertise von Kooperations- und Sozialraumpartnern zurück .

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Klärung von Unterstützungsbedarfen im Vorfeld und bei Kindeswohlgefährdung Verweis an den ASD .

9 . Strukturelle Rahmenbedingungen

Das Projekt soll vorerst in ausgewählten Wohnunter-künften stattfinden . Bei akutem Bedarf ist auch der temporäre Einsatz in allen Wohnunterkünften des Bezirkes möglich .

10 . Qualitätssicherung, Dokumentation und Evaluation

Teilnahme am Berichtswesen BeJu und der Erstellung regelmäßiger Berichterstattung zum Stand des Projek-tes an den Bezirk Hamburg-Mitte .

11 . Finanzierung und Personalressourcen

– 4 Stellen Sozialpädagogin/Sozialpädagoge E9 .

699

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Amtl. Anz. Nr. 43Dienstag, den 4. Juni 2019

– 0,5 Stelle Koordination Sozialpädagogin/Sozialpäd-agoge .

– Honorar- und Sachmittel .

– Organisation und Verwaltung .

– Zuwendungsbetrag: 300 .000 Euro jährlich (2019 entsprechend anteilig) .

12 . Bewerbungsvoraussetzungen

Den Zuschlag kann ein Träger erhalten, wenn er

– eine detaillierte, aussagekräftige und in sich schlüs-sige Konzeption zur Umsetzung der formalen und fachlichen Anforderungen mit Aussagen zur Quali-tätssicherung, Dokumentation und Evaluation ein-gereicht hat (max . Umfang 8 Seiten),

– über einschlägiges Wissen und Erfahrungen in den o .g . Aufgabenfeldern sowie in der präventiven und vernetzenden Arbeit verfügt,

– durch seinen Geschäftsbetrieb die fachliche Quali-tät und die gebotene Quantität seiner Leistungen gewährleistet und über eine hinreichende techni-sche und organisatorische Ausstattung verfügt,

– die Bereitschaft besteht, ggf . an unterschiedlichen Standorten im Bezirk aufzubauen oder in eine be-stehende Angebotsstruktur/Standort zu integrieren .

13 . Weitere einzureichende Unterlagen

– Kostenplan .

– Kopie der derzeit gültigen Satzung .

– Liste der Vorstands- bzw . Aufsichtsratsmitglieder .

– Kopie des Handels- bzw . Vereinsregisterauszugs .

– Kopie des Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids .

– Qualifikation des einzusetzenden Personals .

– Organigramm (Träger/Abteilung/Projekt) .

– Anerkennung als Jugendhilfeträger .

– Schutzkonzept in Einrichtungen nach §§ 45 und 79a SGB VIII .

– Beitrittserklärung zum Kinderschutz nach §§ 8a und 72 a BuKischG .

Als Projektbeginn wird der 1 . August 2019 angestrebt .

14 . Fristen

Die Interessenbekundung (maximal 8 Seiten) und die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätes-tens 27 . Juni 2019 bei folgender Dienststelle einzurei-chen:

Fachamt Jugend- und Familienhilfe Hamburg-Mitte, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, z . H . Nadine Chrissostomidis, bezirkliches Netzwerkmanagement .

Maßgebend ist das Datum des Eingangsstempels des Bezirksamtes Hamburg-Mitte .

Nicht rechtzeitig oder unvollständig eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom Interessenbe-kundungsverfahren .

Die Gespräche zum Vortragen der IBV-Angebote fin-den am 8 . Juli 2019 statt .

Eine Entscheidung wird zeitnah im Anschluss getrof-fen .

15 . Auskünfte

Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte

an Frau Chrissostomidis: nadine .chrissostomidis@hamburg-mitte .hamburg .de Telefon: 040 / 4 28 54 - 30 33

und Frau Röper-Ott: ricarda .roeper-ott@hamburg-mitte .hamburg .de Tel .: 040 / 4 28 54 - 57 61

Hamburg, den 23 . Mai 2019

Das Bezirksamt Hamburg-MitteAmtl. Anz. S. 698

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Sülldorf 25

Das Bezirksamt Altona beschließt nach § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 3 . November 2017 (BGBl . I S . 3634), für das Gebiet zwischen Sülldorfer Kirchenweg, Sülldorfer Land-straße, Forsteck, Bramweg sowie der südlichen Grenze der Flurstücke 700, 2914, 706, 769, 3257, 3259, 3411, 2802, 3282, 761, 1493 und 3514 den Bebauungsplan mit der vorgesehe-nen Bezeichnung Sülldorf 25 aufzustellen (Aufstellungsbe-schluss Nummer A 02/19) und mit ihm für seinen Geltungs-bereich die bestehenden Bebauungspläne aufzuheben .

1728

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1033

Sternmoosweg

Osterfeld

Op'n Hainholt

Sülldorfer Kirchenweg

Sülldorfer Landstraße

Sülldorfer Heideweg

Fors

teck

Bramweg

Blutbuchenweg

Baumw

eg

Pilzgrube

Blüt

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Sülldorfer Landstraße

Fruchtweg

Sülldorfer Heideweg

Fuhlendorfweg

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torfw

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Fuhlendorfweg

Sülldorfer Landstraße

Op'n Hainholt

Iserbrooker Weg

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Op'n Hainholt

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lweg

Sülldorfer Kirchenweg

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sweg

Ram

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Leimkrautweg

Am Sorgfeld

Bramweg

Fruchtweg

Baum

weg

Das Plangebiet liegt im Bezirk Altona, im Stadtteil Sülldorf, Ortsteil 226, und wird wie folgt begrenzt: Süll-dorfer Kirchenweg – Sülldorfer Landstraße – Forsteck – Bramweg – Südgrenze des Flurstücks 700, Westgrenze der Flurstücke 700 und 701, Südgrenze der Flurstücke 2914 und 706, – Fruchtweg –, Südgrenze des Flurstücks 769, Ost-grenze des Flurstücks 325, Südgrenze der Flurstücke 325, 3259, 3411 und 2802, Westgrenze des Flurstücks 2802, Süd-grenze der Flurstücke 3282, 761, 1493 und Südostgrenze des Flurstücks 3514 der Gemarkung Sülldorf .

Eine Karte, in der das Plangebiet farbig umgrenzt ist, kann im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Be-zirksamtes Altona während der Dienststunden eingesehen werden .

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachverdichtung mit Wohnnutzung geschaffen werden . In diesem Zuge soll ein Beitrag zur Wohnraumschaffung entsprechend dem Teil II des Wohnungsbauprogramms Altona 2017 „Aktivierung von Entwicklungspotenzialen entlang vielbefahrener Stra-ßen/Magistralen“ sowie entsprechend der Fortschreibung durch das Wohnungsbauprogramm Altona 2018 geleistet werden .

Hamburg, den 22 . Mai 2019

Das Bezirksamt Altona Amtl. Anz. S. 700

700

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Amtl. Anz. Nr. 43 Dienstag, den 4. Juni 2019

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen

– Ahrensburger Straße –Es ist beabsichtigt, folgende Verfügung zu erlassen:Nach § 8 in Verbindung mit § 6 des Hamburgischen

Wegegesetzes in der Fassung vom 22 . Januar 1974 (Hmb-GVBl . S . 41, 83) mit Änderungen werden die im Bezirk Wandsbek, Gemarkung Tonndorf, Ortsteil 513, belegenen Verbreiterungsflächen Ahrensburger Straße (Flurstücke 3488 [22 m²] und 3556 [31 m²], zwischen Haus Nummern 183 und 189 liegend, mit sofortiger Wirkung dem allgemei-nen Verkehr gewidmet .

Der räumliche Geltungsbereich der Widmung ergibt sich aus dem Lageplan (gelb markierte Bereiche), der Bestandteil dieser Verfügung ist .

Der Plan über den Verlauf der oben genannten Wegeflä-chen liegt für die Dauer eines Monats während der Dienst-stunden im Geschäftszimmer des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek, Barmbeker Markt 22, Zimmer 1a, 22081 Hamburg, zur Ein-sichtnahme für jedermann öffentlich aus . Während dieser Zeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte Maßnahme berührt werden, Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek vorbringen .

Nach Fristablauf erhobene Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt .

Hamburg, den 21 . Mai 2019

Das Bezirksamt WandsbekAmtl. Anz. S. 701

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen

– Ilenkruut –Es ist beabsichtigt, folgende Verfügung zu erlassen:Nach § 8 in Verbindung mit § 6 des Hamburgischen

Wegegesetzes in der Fassung vom 22 . Januar 1974 (Hmb-GVBl . S . 41, 83) mit Änderungen wird die im Bezirk Wandsbek, Gemarkung Bramfeld, Ortsteil 515, belegene Verbreiterungsfläche Ilenkruut (Flurstück 5240 teilweise), von Haus Nummer 10 bis Wichelkamp verlaufend, mit sofortiger Wirkung dem allgemeinen Verkehr gewidmet .

Der räumliche Geltungsbereich der Widmung ergibt sich aus dem Lageplan (gelb markierter Bereich), der Bestandteil dieser Verfügung ist .

Der Plan über den Verlauf der oben genannten Wegeflä-che liegt für die Dauer eines Monats während der Dienst-stunden im Geschäftszimmer des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek, Barmbeker Markt 22, Zimmer 1a, 22081 Hamburg, zur Ein-sichtnahme für jedermann öffentlich aus . Während dieser Zeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte Maßnahme berührt werden, Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek vorbringen .

Nach Fristablauf erhobene Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt .

Hamburg, den 21 . Mai 2019

Das Bezirksamt WandsbekAmtl. Anz. S. 701

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen

– Rahlstedter Bahnhofstraße –Es ist beabsichtigt, folgende Verfügung zu erlassen:Nach § 8 in Verbindung mit § 6 des Hamburgischen

Wegegesetzes in der Fassung vom 22 . Januar 1974 (Hmb-GVBl . S . 41, 83) mit Änderungen werden die im Bezirk Wandsbek, Gemarkung Alt-Rahlstedt, Ortsteil 526, belege-nen Verbreiterungsflächen Rahlstedter Bahnhofstraße (Flurstücke 4574 [5 m²] und 4575 [6 m²] jeweils neu 7050 teilweise), vor Haus Nummern 61 und 63 verlaufend, mit sofortiger Wirkung dem allgemeinen Verkehr gewidmet .

Der räumliche Geltungsbereich der Widmung ergibt sich aus dem Lageplan (gelb markierte Bereiche), der Bestandteil dieser Verfügung ist .

Der Plan über den Verlauf der oben genannten Wegeflä-chen liegt für die Dauer eines Monats während der Dienst-stunden im Geschäftszimmer des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek, Barmbeker Markt 22, Zimmer 1a, 22081 Hamburg, zur Ein-sichtnahme für jedermann öffentlich aus . Während dieser Zeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte Maßnahme berührt werden, Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek vorbringen .

Nach Fristablauf erhobene Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt .

Hamburg, den 21 . Mai 2019

Das Bezirksamt WandsbekAmtl. Anz. S. 701

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen

– Schemmannstraße –Es ist beabsichtigt, folgende Verfügung zu erlassen:Nach § 8 in Verbindung mit § 6 des Hamburgischen

Wegegesetzes in der Fassung vom 22 . Januar 1974 (Hmb-GVBl . S . 41, 83) mit Änderungen wird die im Bezirk Wandsbek, Gemarkung Volksdorf, Ortsteil 525, belegene Verbreiterungsfläche Schemmannstraße (Flurstück 7171 teilweise), bei Haus Nummer 56d liegend, mit sofortiger Wirkung dem allgemeinen Verkehr gewidmet .

Der räumliche Geltungsbereich der Widmung ergibt sich aus dem Lageplan (gelb markierter Bereich), der Bestandteil dieser Verfügung ist .

Der Plan über den Verlauf der oben genannten Wegeflä-che liegt für die Dauer eines Monats während der Dienst-stunden im Geschäftszimmer des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek, Barmbeker Markt 22, Zimmer 1a, 22081 Hamburg, zur Ein-sichtnahme für jedermann öffentlich aus . Während dieser Zeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte Maßnahme berührt werden, Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek vorbringen .

Nach Fristablauf erhobene Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt .

Hamburg, den 21 . Mai 2019

Das Bezirksamt WandsbekAmtl. Anz. S. 701

701

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Amtl. Anz. Nr. 43Dienstag, den 4. Juni 2019

Entwidmung von öffentlichen Wegeflächen im Bezirk Harburg – Am Neugrabener Bahnhof –

Es ist beabsichtigt, folgende Verfügung zu erlassen:Nach § 8 in Verbindung mit § 7 des Hamburgischen

Wegegesetzes in der Fassung vom 22 . Januar 1974 (Hmb-GVBl . S . 41, 83) mit Änderungen werden die im Bezirk Harburg, Gemarkung Fischbek, Ortsteil 715, belegenen Wegeflächen des Weges Am Neugrabener Bahnhof (Flur-stücke 8917 teilweise und 7301 teilweise), für den öffentli-chen Verkehr entwidmet .

Es handelt sich um zwei Teilwegeflächen der Straße Am Neugrabener Bahnhof, die für den Neubau des PK 47 benö-tigt werden . Die Flächen sind etwa 34 m² und etwa 104 m² groß, sie sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich und sollen entwidmet werden .

Die Flächen sind im Bebauungsplan Neugraben-Fisch-bek 50 als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen .

Der Plan über den Verlauf der zu entwidmenden Wege-fläche liegt für die Dauer eines Monats während der Dienst-stunden im Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Harburg, Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg, Zimmer 216, zur Einsicht für jedermann aus . Während dieser Zeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte Maßnahme berührt werden, Ein-wendungen schriftlich oder zu Protokoll bei oben genann-ter Dienststelle vorbringen .

Nach Fristablauf erhobene Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt .

Hamburg, den 23 . Mai 2019

Das Bezirksamt HarburgAmtl. Anz. S. 702

Plangenehmigungsbescheid für die Ergänzung eines Dammbalkensystems

und den Ausbau der privaten Hochwasserschutzanlage des Polders Neumühlen

Die Poldergemeinschaft Neumühlen e .V . hat am 7 . No -vember 2017 beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Geschäftsbereich Gewässer und Hochwasser-schutz, Fachbereich G4 Deichverteidigung und Deich-aufsicht, die förmliche Zulassung für die Änderung des privaten Hochwasserschutz-Polders Neumühlen beantragt . Die Vollständigkeit der Planunterlagen wurde am 13 . Fe - bruar 2019 bestätigt .

Gegenstand des Vorhabens ist die Erhöhung der vorhan-denen Hochwasserschutzwand von derzeit NHN +7,30 m auf NHN + 8,10 m, die im Sturmflutfall mit einem mobilen Dammbalkensystem realisiert werden soll . Hierfür sind Maßnahmen, wie die Erhöhung der bestehenden Betonkons-truktion in Nebenbereichen durch eine Stahlbetonwand bzw . eine Stahlblechkonstruktion sowie der östliche An-schluss in den Geesthang über eine Bohrpfahlwand erfor-derlich .

Der Plan für die Ergänzung eines Dammbalkensystems und den Ausbau der privaten Hochwasserschutzanlage ist durch den Plangenehmigungsbescheid des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer, Geschäftsbereich Gewäs-ser und Hochwasserschutz, Fachbereich Deichverteidigung

und Deichaufsicht (Plangenehmigungsbehörde), vom 29 . Mai 2019 festgestellt worden . Die Feststellung beruht auf § 55 Absatz 2 des Hamburgischen Wassergesetzes in Verbin-dung mit § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes . Den bekannten Betroffenen wurde der Plangenehmigungsbescheid zuge-stellt .

Die genehmigten Pläne werden öffentlich ausgelegt in der Zeit vom 6 . Juni 2019 bis zum 24 . Juni 2019 im Bezirks-amt Altona, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, WBZ 3 – Servicezentrum, Foyer, Raum 12, Jessen-straße 1-3, 22767 Hamburg, in den Sprechzeiten montags von 8 .00 Uhr bis 16 .00 Uhr, dienstags von 8 .00 Uhr bis 13 .00 Uhr, donnerstags von 8 .00 Uhr bis 17 .00 Uhr und freitags von 8 .00 Uhr bis 12 .00 Uhr, und im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Geschäftsbereich Gewässer und Hochwasserschutz, Sachsenfeld 3-5, Raum B 7 .27, 20097 Hamburg, montags bis freitags von 9 .00 Uhr bis 15 .00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung unter Telefon: 040/4 28 26 - 25 40 .

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den der Plangenehmigungsbehörde nicht bekannten Betroffenen als zugestellt .

Gegen den Plangenehmigungsbescheid kann binnen eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nieder-schrift bei der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Ham-burg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, Klage erhoben werden .

Hamburg, den 29 . Mai 2019

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer– Geschäftsbereich Gewässer und Hochwasserschutz –Fachbereich G4 Deichverteidigung und Deichaufsicht

als PlangenehmigungsbehördeAmtl. Anz. S. 702

Aufhebung der Anordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg vom 6. Dezember 2017 nach

§ 6 Abs. 9 GwGGeldwäschegesetz (GwG) –

Interne Sicherungsmaßnahmen

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg hat am 6 . Dezember 2017 eine Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 Abs . 1 bis 6 GwG) getroffen (Amtl . Anz . Nr . 100 vom 29 . Dezember 2017, 2185) .

Diese Anordnung vom 6 . Dezember 2017 hat der Vor-stand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in seiner Sitzung am 8 . Mai 2019 aufgehoben . Es gibt somit keine Anordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ge -mäß § 6 Abs . 9 GwG mehr .

Die Aufhebung der Anordnung wird im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht . Sie wird gemäß §§ 41 Abs . 4 Satz 3, 43 Abs . 1 Satz 1 VwVfG zwei Wochen nach Be kannt-machung wirksam .

Die Aufhebung durch Vorstandsbeschluss vom 8 . Mai 2019 wird hiermit ausgefertigt .

Hamburg, den 14 . Mai 2019

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Dr. Christian Lemke, Präsident

Amtl. Anz. S. 702

702

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Amtl. Anz. Nr. 43 Dienstag, den 4. Juni 2019

Offenes Verfahren (EU)(VgV)Verfahren: 2019212370 – Molekulargenetische

Analysen an Mundschleimhautabstrichen, Blutproben und Spurenträgern

Auftraggeber: Behörde für Inneres und Sport – Polizei –1) Name und Anschrift der zur Angebotsabgabe auffor-

dernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahme-anträge einzureichen sindBehörde für Inneres und Sport – Polizei – VT21 (Submissionsstelle) Mexikoring 33, 22297 Hamburg

2) VerfahrensartOffenes Verfahren (EU) [VgV]

3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzu-reichen sindDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen .

4) Entfällt5) Art und Umfang der Leistung sowie der Ort der Leis-

tungserbringungMolekulargenetische Analysen an Mundschleimhaut-abstrichen bzw . Blutproben von Personen in den Merk-malssystemen der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD) mit dem Ziel, DNA-Profile zur Einstellung in die DAD zu generieren und molekulargenetische Ana-lysen an Spurenträgern mit den dazugehörigenVorun-tersuchungen .Ort der Leistungserbringung: 22297 Hamburg

6) Entfällt7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten

Nebenangebote sind nicht zugelassen .8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Vom 1 . Januar 2020 bis 31 . Dezember 2025 .9) Die elektronische Adresse unter der die Vergabeunter-

lagen abgerufen werden könnenwww .bieterportal .hamburg . de

10) Die Teilnahme- oder Angebots- und BindefristTeilnahme- oder Angebotsfrist: 19 . Juni 2019 14 .00 Uhr, Bindefrist: 31 . Oktober 2019 .

11) Entfällt12) Entfällt13) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vor-

zulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für dieBeurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgrunden ver-langtSiehe Vergabeunterlagen

14) Die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werdenFreie Verhältniswahl Preis/Leistung .

Hamburg, den 10 . Mai 2019

Die Behörde für Inneres und Sport – Polizei –

469

Offenes Verfahren

Auftraggeber: SBH | Schulbau Hamburg

Vergabenummer: SBH VOB OV 047-19 CR

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Bezeichnung des Öffentlichen Auftrags: Ersatz- und Zubau, Richard-Linde-Weg 49 in 21033 Hamburg

Bauauftrag: Bodenbelag

Geschätzter Auftragswert ohne MwSt: 100 .000,– Euro

Ausführungsfrist voraussichtlich: ca . Oktober 2020 bis November 2020

Schlusstermin für die Einreichung der Angebote: 19 . Juni 2019 um 10 .00 Uhr

Hinweis: Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen .

Kontaktstelle: SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe vergabestellesbh@sbh .hamburg .de Telefax: 040 / 4 27 31 - 01 43

Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungs-plattform unter: http://www .hamburg .de/bauleistungen/

Hinter dem Wort „Link“ sind im Bieterportal die Verga-beunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt .

Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe . Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben .

Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unter-stützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen .

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail .

Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Home-page des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www .schulbau .hamburg/ausschreibungen/ .

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteilig-ten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieteras-sistenten zum eigenen Download zur Verfügung . Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“ .

Hamburg, den 17 . Mai 2019

Die Finanzbehörde 470

Offenes Verfahren

Auftraggeber: SBH | Schulbau Hamburg

Vergabenummer: SBH VOB OV 048-19 CR

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Bezeichnung des Öffentlichen Auftrags: Ersatz- und Zubau, Richard-Linde-Weg 49 in 21033 Hamburg

Bauauftrag: Trockenbau

Geschätzter Auftragswert ohne MwSt: 216 .000,– Euro

ANZEIGENTEILBehördliche Mitteilungen

703

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Amtl. Anz. Nr. 43Dienstag, den 4. Juni 2019

Ausführungsfrist voraussichtlich: ca . Ende April 2020 bis Ende September 2020

Schlusstermin für die Einreichung der Angebote: 20 . Juni 2019 um 10 .00 Uhr

Hinweis: Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen .

Kontaktstelle: SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe vergabestellesbh@sbh .hamburg .de Telefax: 040 / 4 27 31 - 01 43

Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungs-plattform unter: http://www .hamburg .de/bauleistungen/

Hinter dem Wort „Link“ sind im Bieterportal die Verga-beunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt .

Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe . Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben .

Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unter-stützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen .

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail .

Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Home-page des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www .schulbau .hamburg/ausschreibungen/ .

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteilig-ten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieteras-sistenten zum eigenen Download zur Verfügung . Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“ .

Hamburg, den 20 . Mai 2019

Die Finanzbehörde 471

Offenes Verfahren

Auftraggeber: SBH | Schulbau Hamburg

Vergabenummer: SBH VOB OV 055-19 CR

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Bezeichnung des Öffentlichen Auftrags: Ersatz- und Zubau, Richard-Linde-Weg 49 in 21033 Hamburg

Bauauftrag: Bauhauptarbeiten

Geschätzter Auftragswert ohne MwSt: 1 .440 .000,– Euro

Ausführungsfrist voraussichtlich: ca . Oktober 2019 bis April 2020

Schlusstermin für die Einreichung der Angebote: 18 . Juni 2019 um 10 .00 Uhr

Hinweis: Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen .

Kontaktstelle: SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe vergabestellesbh@sbh .hamburg .de Telefax: 040 / 4 27 31 - 01 43

Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungs-plattform unter: http://www .hamburg .de/bauleistungen/

Hinter dem Wort „Link“ sind im Bieterportal die Verga-beunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt .

Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe . Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben .

Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unter-stützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen .

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail .

Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Home-page des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www .schulbau .hamburg/ausschreibungen/ .

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteilig-ten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieteras-sistenten zum eigenen Download zur Verfügung . Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“ .

Hamburg, den 17 . Mai 2019

Die Finanzbehörde 472

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber: SBH | Schulbau Hamburg

Vergabenummer: SBH UVO ÖA 012-19 DK

Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung

Bezeichnung des Öffentlichen Auftrags: Küchentechnische Anlagen, Bundesstraße 94 in 20144 Hamburg

Geschätzter Auftragswert ohne MwSt: 127 .000,– Euro

Ausführungsfrist voraussichtlich: ca . 4 . Quartal 2019 bis 1 . Quartal 2021

Schlusstermin für die Einreichung der Angebote: 14 . Juni 2019 um 12 .00 Uhr

Hinweis: Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen .

Kontaktstelle: SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe vergabestellesbh@sbh .hamburg .de Telefax: 040 / 4 27 31 - 01 43

Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungs-plattform unter:

http://www .hamburg .de/lieferungen-und-leistungen/

Hinter „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Verga-beunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt .

Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe . Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben .

Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben .

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail .

Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Home-

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Amtl. Anz. Nr. 43 Dienstag, den 4. Juni 2019

page des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www .schulbau .hamburg/ausschreibungen/

Hamburg, den 17 . Mai 2019

Die Finanzbehörde 473

Öffentliche AusschreibungAuftraggeber: SBH | Schulbau HamburgVergabenummer: SBH VOB ÖA 164-19 LGVerfahrensart: Öffentliche AusschreibungBezeichnung des Öffentlichen Auftrags: Sanierung Klassengebäude, Molkenbuhrstraße 2 in 20252 HamburgBauauftrag: KunststofffensterGeschätzter Auftragswert ohne MwSt: 220 .000,– EuroAusführungsfrist voraussichtlich: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung, Fertigstellung ca . Dezember 2019Schlusstermin für die Einreichung der Angebote: 13 . Juni 2019 um 10 .00 UhrHinweis: Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen .Kontaktstelle: SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe vergabestellesbh@sbh .hamburg .de Telefax: 040 / 4 27 31 - 01 43Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungs-plattform unter: http://www .hamburg .de/bauleistungen/Hinter dem Wort „Link“ sind im Bieterportal die Verga-beunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt .Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe . Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben .Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unter-stützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen .Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail .Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Home-page des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www .schulbau .hamburg/ausschreibungen/ .Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteilig-ten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieteras-sistenten zum eigenen Download zur Verfügung . Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“ .

Hamburg, den 22 . Mai 2019

Die Finanzbehörde 474

Öffentliche AusschreibungAuftraggeber: SBH | Schulbau HamburgVergabenummer: SBH VOB ÖA 169-19 ASVerfahrensart: Öffentliche AusschreibungBezeichnung des Öffentlichen Auftrags: Neubau Klassengebäude mit Sporthalle und Mensa, Bundesstraße 94 in 20144 HamburgBauauftrag: Bauhauptgewerke

Geschätzter Auftragswert ohne MwSt: 1 .420 .000,– Euro

Ausführungsfrist voraussichtlich: ca . 3 . Quartal 2019 bis 2 . Quartal 2020

Schlusstermin für die Einreichung der Angebote: 18 . Juni 2019 um 10 .00 Uhr

Hinweis: Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen .

Kontaktstelle: SBH | Schulbau Hamburg Einkauf/Vergabe vergabestellesbh@sbh .hamburg .de Telefax: 040 / 4 27 31 - 01 43

Antworten finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungs-plattform unter: http://www .hamburg .de/bauleistungen/

Hinter dem Wort „Link“ sind im Bieterportal die Verga-beunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt .

Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe . Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben .

Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unter-stützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen .

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail .

Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Home-page des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www .schulbau .hamburg/ausschreibungen/ .

Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteilig-ten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieteras-sistenten zum eigenen Download zur Verfügung . Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“ .

Hamburg, den 22 . Mai 2019

Die Finanzbehörde 475

Offenes Verfahren (EU) [VgV]

Glas- und Gebäudereinigung im Finanzamt Hamburg-Ost, Nordkanalstraße 22, 20097 Hamburg

für die Zeit ab dem 2. Dezember 2019 bis auf Weiteres

1) Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsab-gabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilen-den Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind

Finanzbehörde Hamburg Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg, Deutschland

2) Verfahrensart

Offenes Verfahren (EU) [VgV]

3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzu-reichen sind

Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen .

4) Entfällt

5) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leis-tungserbringung

Ausgeschrieben wird die Glas- und Gebäudereinigung im Finazamt Hamburg-Ost, Nordkanalstraße 22 . Bei dem Objekt handelt es sich um ein Dienstgebäude mit einer Gesamtreinigungsfläche von 20 .405 m² für die

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Amtl. Anz. Nr. 43Dienstag, den 4. Juni 2019

Unterhaltsreinigung und 4 .658 m² für die Glas- und Fensterrahmenreinigung .

Ort der Leistungserbringung: 20097 Hamburg

6) Gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzel-nen Lose

Los 1: Gebäudereinigung

Los 2: Glasreinigung

7) Gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten

Nebenangebote sind nicht zugelassen .

8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Vom 2 . Dezember 2019 bis auf Weiteres .

9) Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterla-gen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können

https://fbhh-evergabe .web .hamburg .de/ evergabe .Bieter/DownloadTenderFiles .ashx?

subProjectId=x13P6aGZZcs %253d

10) Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist

Teilnahme- oder Angebotsfrist: 28 . Juni 2019 10 .00 Uhr, Bindefrist: 1 . November 2019 .

11) Entfällt

12) Entfällt

13) Entfällt

14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden .

Freie Verhältniswahl Preis/Leistung .

Hamburg, den 22 . Mai 2019

Die Finanzbehörde 476

Bekanntmachung (national)

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Harburg, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Geschäftsstelle D4/G, Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg Telefon: 040-42871-3490 E-Mail: oliver .gernhuber@harburg .hamburg .de

b) Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung VOB/A

Vergabenummer: ÖA28/19-H/MR21

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfü-gung gestellt .

Es werden nur schriftliche Angebote (in Papierform) akzeptiert .

d) Art des Auftrags

Ausführung von sBauleistungen

e) Ort der Ausführung

Hamburg – Bezirk Harburg

f) Art und Umfang der Leistung, allgemeine Merkmale baulichen Anlage:

Neugestaltung Marktpassage Neugraben, Groot Enn, Lütt Enn, Süderelbeweg – Straßenbauarbeiten (Pflas-terarbeiten)

– ca . 6 .300 m² Wegebeläge aufnehmen und entsorgen

– ca . 2 .900 m³ Bodenabtrag (ungebundene Tragschich-ten, Boden, Oberboden)

– ca . 4 .600 m² Geogitter liefern und einbauen

- ca . 900 m³ Frostschutzschicht herstellen

– ca . 1 .500 m³ Schottertragschicht aus Naturgestein herstellen

– ca . 5 .400 m² Betonsteinpflaster liefern und einbauen

– ca . 500 m Muldenrinne aus Betonstein herstellen

– ca . 500 m² Natursteinkleinpflaster liefern und ein-bauen, gebundene Bettung

– ca . 190 m² epoxydharzgebundene Deckschicht her-stellen in Baumscheiben

– ca . 280 m Einfassungen der Baumscheiben aus Betonfertigteilen herstellen

– ca . 210 m Entwässerungsleitungen verlegen

– ca . 40 m² Fahrradüberdachung als Stahlkonstruk-tion liefern und einbauen

– ca . 70 Stk . Fahrradanlehnbügel einbauen

– ca . 3 Stk . Elektroversorgungspoller liefern, ein-bauen und anschließen

– ca . 3 Stk . Spielgeräte einbauen

g) Entfällt

h) Aufteilung in Lose: nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: Bauausführung ab Sept ./Okt . 2019

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: ca . 12 Monate

j) Nebenangebote sind nicht zugelassen .

k) Anforderung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind über die Veröffentlichungs-plattform der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www .hamburg .de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch abrufbar .

Fragen und Antworten während des Verfahrens werden ebenfalls auf der Veröffentlichungsplattform bekannt gemacht; Ein Versand per E-Mail erfolgt nicht .

Im Einzelfall nicht veröffentlichte und zusätzliche Unterlagen sind erhältlich bei

Freie und Hansestadt Hamburg – Bezirksamt Harburg Dezernat Wirtsschaft, Bauen und Umwelt Geschäftsstelle D4/G, Zimmer 201 Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg

Herrn Gernhuber Telefon: 040/42871 - 3490 E-Mail: oliver .gernhuber@harburg .hamburg .de Frau Hoppe Telefon: 040/42871 - 2816 E-Mail: ines .hoppe@harburg .hamburg .de

Anforderung der Vergabeunterlagen, sowie Verkauf und Einsichtnahme

Vom 3 . Juni 2019 bis 29 . Juni 2019, montags bis freitags zwischen 9 .00 und 13 .00 Uhr .

Höhe des Kostenbeitrages: 40– Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kasse Hamburg IBAN: DE86 2000 0000 0020 0015 88 BIC: MARKDEF1200 Geldinstitut: Deutsche Bundesbank Hamburg Verwendungszweck: 2382000001663 – ÖA28/19-H/MR21

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Amtl. Anz. Nr. 43 Dienstag, den 4. Juni 2019

Die Vergabeunterlagen können nur versandt werden, wenn– der Verwendungszweck auf dem Überweisungsträ-

ger angegeben ist– gleichzeitig mit der Überweisung eine Anforderung

von Unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe der vollständigen Firmenadresse) bei der unter k) genannten Stelle erfolgt ist und das Entgeld auf dem Konto des Empfängers eingegan-gen ist .

Das eingezahlte Entgeld wird nicht erstattet .m) Die Angebote können bis zum 23 . Juli 2019 um 10 .00

Uhr eingereicht werden .n) Anschrift, an die die Angebote zu richten (und/oder

ggf . elektronisch zu übermitteln) sind:Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Geschäftsstelle D4/G, Zimmer 201 Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg Telefon: 040/42871 - 3490 oder 2816

o) Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen .p) Ablauf der Angebotsfrist am 23 . Juli 2019 um 10 .00

Uhr .Öffnungstermin an der Anschrift der lit . n) am 23 . Juli 2019 um 10 .00 Uhr .Bei der Öffnung der Angebote dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein .

q) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagenr) Zahlungsbedingungen siehe Vergabeunterlagen .s) Rechtsform der/Anforderung an Bie tergemeinschaften

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter .

t) Nachweise zur EignungPräqualifizierte Unternehmen führen den Eig-nungsnachweis durch ihren Eintrag in die Liste des

„Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e .V .“ (sog . Präqualifikationsverzeichnis) .

Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesonder-tes Verlangen deren Präqualifikation nachzuweisen .

Nicht präqualifizierte Unternehmen Unternehmen haben als vorläufigen Eignungsnachweis bestimmte Eigenerklärungen auf dem gesonderten Formblatt „Eignung“ der Vergabeunterlagen abzugeben . Von den Bietern der engeren Wahl sind die Eigenerklärungen auf Verlangen durch (ggf . deutschsprachig übersetzte) Bescheinigungen zu bestätigen .

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fach kunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs . 3 VOB/A zu machen:

Die einzelnen Eignungsnachweise sind dem Formblatt „Eignung“ der Vergabeunterlagen zu entnehmen .

Der Vordruck „Eignung“ mit allen geforderten Erklä-rungen und Nachweisen ist unterschrieben vorzulegen zusammen mit dem Angebot .

u) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen (Formblatt Aufforderung Angebotsabgabe bzw . im eVergabesystem „eVa“ der Anlage zur Information der Ausschreibung) zu entnehmen .

v) Die Bindefrist endet am 23 . August 2019 um 10 .00 Uhr .

w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Dezernat D4

Anschrift: Harburger Rathausplatz, 21073 Hamburg

E-Mail: wirtschaft-bauen-umwelt@harburg .hamburg .de

Hamburg, den 28 . Mai 2019

Das Bezirksamt Harburg 477

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Offenes VerfahrenAuftraggeber: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbHVergabenummer: GMH VOB OV 030-19 LG Verfahrensart: Offenes VerfahrenBezeichnung des Öffentlichen Auftrags: ReBBZ Süderelbe Quellmoor 24 in 21149 HamburgGeschätzter Auftragswert ohne MwSt: 1 .244 .000,– EuroAusführungsfrist voraussichtlich: ca . August 2019 bis Mai 2020 Schlusstermin für die Einreichung der Angebote: 26 . Juni 2019 um 10 .00 UhrHinweis: Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen .Kontaktstelle: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Einkauf/Vergabe

einkauf@gmh .hamburg .de Telefax: 040 / 4 27 31 - 01 43Die Bekanntmachung sowie die Ausschreibungsunterlagen und Auskunftserteilungen finden Sie auf der zentralen Ver-öffentlichungsplattform unter:http://www .hamburg .de/bauleistungen/ Die Bekanntmachung und Auskunftserteilungen erreichen Sie unter:http://www .gmh-hamburg .de/ ausschreibungen/bauausschreibungen .htmlDas Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteilig-ten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieter-assistenten zum eigenen Download zur Verfügung . Sie fin-den die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“ .

Hamburg, den 22 . Mai 2019

GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH 478

Amtl . Anz . Nr . 43Dienstag, den 4 . Juni 2019

Sonstige Mitteilungen

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Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg – Telefon: 23 51 29-0 – Telefax: 23 51 29 - 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– EUR. Einzelstücke je angefangene

vier Seiten 0,26 EUR (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).

C 1160 PVSt, DPAG, Entgelt bezahltLütcke & WulffDruckerei und Verlag Rondenbarg 8 22525 Hamburg