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Kontaktdaten Schuldnerberatungsstelle
➢ Anschrift: Overwegstr. 31 44625 Herne
➢ Träger:
➢ Telefon: 02323-9 94 98 60 Telefax: 02323-9 94 98 66
➢ Homepage: www.schuldnerberatung-herne.de
➢ E-Mail: [email protected]
➢ Öffnungszeiten: Montag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 19:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
➢ Bankverbindung: Herner Sparkasse IBAN: DE49 4325 0030 0005 5034 20 BIC: WELADED1HRN
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„Überschuldete brauchen starke Beratung“ So lautete das Motto der Aktionswoche Schuldnerberatung 2017. In Herne können wir 2017 auf 30 Jahre starke Beratung zurückblicken. Wir sind ein Team von erfahrenen und kompetenten Fachkräften, das die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre auch weiterhin fortführt. Zum 01.11.2017 gab es personelle Veränderungen in der Schuldnerberatungsstelle: Die langjährige Geschäftsführerin, Susanne Wolf, ist in den Ruhestand getreten. Die Nachfolge übernahm Andrea Leyk, die seit 1996 im Team der Schuldnerberatungsstelle tätig ist. Zur Verstärkung kam Bernadette Blum als Beraterin neu ins Team. Sie übernimmt künftig auch die Präventionsarbeit. Die Arbeit der Schuldnerberatung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland ist 2017 zum vierten Mal in Folge angestiegen. Zum Stichtag 1. Oktober 2017 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,04 Prozent gemessen. Damit sind nun über 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet. Das sind rund 65.000 Personen mehr als noch im letzten Jahr. Die Stadt Herne verzeichnet den höchsten Anstieg der Überschuldungsquote 2004 zu 2017. Ein Plus von 5,10 %. Die Überschuldungsquote für Herne 2017 beträgt 17,85 %1
1 vgl. Schuldner-Atlas Deutschland 2017
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In unserer Beratungsstelle haben wir 532 Personen umfassend betreut, davon waren 245 Frauen und 287 Männer. Akten wurden angelegt. Für diese Personen erfolgte eine Kontaktaufnahme mit insgesamt 7.018 Gläubigern. Die Gesamtverschuldung unserer Klienten ergab 15.074.333,06 Euro. Das entspricht einer Durchschnittsverschuldung von 28.335,21 Euro. Trotz guter Wirtschaftsentwicklung, schreibt der Paritätische Gesamtverband in seinem Armutsbericht 2017, dass sich die Armut auf einem historischen Höchststand befindet. Die Armutsquote liegt bei 15,7 %, das bedeutet, dass in Deutschland rund 12,9 Millionen Menschen arm sind. Abbildung 1:Armutsschwelle nach Haushaltstyp
Quelle: Armutsbericht 2017, Der Paritätische Gesamtverband, Seite 7
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Tätigkeitsinhalte Der Verein Schuldnerberatung Herne e. V. hat zum Ziel, Menschen, die durch ihre wirtschaftliche und soziale Lage in existentielle Not geraten sind, Hilfestellungen zu geben, um den Lebensunterhalt zu sichern und ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Die Ratsuchenden sollen menschliche Nähe, praktische Hilfe, Beratung und Lebensorientierung finden. Die Schuldnerberatung versteht sich als eine Einrichtung mit dem Aufgabenfeld im Sinne der sozialen Arbeit in Kirche und Gesellschaft. Ihr Arbeitsbereich ist konzeptionell ganzheitlich ausgerichtet. Schuldnerberatung ist auf Dauer angelegt. Eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Sanierung ist die Festigung der psychischen Verfassung ebenso wie die Stabilisierung der Lebensverhältnisse, so dass Betroffene wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ziel der gesamten Beratung und Betreuung ist es auch, die Ratsuchenden zu befähigen einer zukünftigen Überschuldung vorzubeugen. Die Beratung und Betreuung ist so ausgerichtet, dass Ratsuchende so weit wie möglich selbst die Initiative und die Verantwortung zur Durchführung von Maßnahmen übernehmen können. Dort, wo dies aus persönlichen und fachlichen Gründen nicht möglich ist, übernimmt die Schuldnerberatungsstelle die notwendigen Dienstleistungen. Insbesondere die: ➢ rechtliche Überprüfung von Forderungen, ➢ Existenzsicherung (Sicherstellung von Wohnraum- und Energieversorgung, Ar-
beitsplatzsicherung), ➢ Anspruch auf (ergänzende) Sozialleistungen prüfen, ➢ Erstellung von Entschuldungsplänen (Vergleichsverhandlungen), ➢ Insolvenzberatung (Antragstellung und Begleitung im Insolvenzverfahren), ➢ Budgetberatung (Erstellen von Haushaltsplänen), ➢ Prävention durch Informationsveranstaltungen in Schulen und Gemeinden sowie
bei Trägern sozialer Einrichtungen, ➢ Kontaktaufnahme zu weiteren Fachdiensten, z. B. Suchtberatungsstelle, Ehe- und
Lebensberatungsstelle. In der Erstberatung informieren wir über unsere Arbeitsweise, wir erfassen die persönlichen Daten und überprüfen existenzsichernde Maßnahmen. Hierbei steht die Sicherung des Wohnraumes und der Energieversorgung im Vordergrund. Die Wäsche in der Waschmaschine waschen, warmes Essen kochen, den Fernseher einschalten – für viele selbstverständlich. Aber: Für Menschen mit wenig Geld wird es immer schwieriger, die Kosten hierfür aufzubringen.
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Der Strompreis ist massiv angestiegen. Das ist mit den Hartz-IV-Regelsätzen nicht zu leisten. Das Ungleichgewicht zwischen den angesetzten Pauschbeträgen im Rahmen der Sozialleistungen und realen Energiekosten ist enorm.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit2 Die Zahlen in der Tabelle addieren sich zum Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger, wie er im Jahr 2016 galt. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde der Regelsatz um 3,5% (2017) und 1,5 % (2018) erhöht. Basis für die Tabelle ist die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, die das Statistische Bundesamt erhebt. Die letzte Erhebung fand 2013 statt.
In unsere Beratung kommen immer häufiger Menschen, deren einziger Gläubiger der Energieanbieter ist. Die Anpassungen der Sozialleistungen müssen realistischer und zeitnaher erfolgen, wenn man hier gegensteuern möchte. Im Rahmen der Beratung verhandeln wir mit dem Gläubiger, um Stromsperren zu vermeiden. Denn Stromsperren verursachen weitere Kosten, z. B. für den Wiederanschluss. Ebenso nehmen wir bei Mietrückständen Kontakt mit Vermietern auf, um dem Wohnungsverlust vorzubeugen. Es können z. B. Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Zahl der Räumungsklagen in Herne ist deutlich angestiegen3, eine wesentliche Ursache ist im angespannten Wohnungsmarkt zu sehen.
2 vgl. WAZ vom 13.03.2018 3 vgl. WAZ Herne vom 17.07.2017
137,66 €
37,88 € 35,31 € 35,01 € 34,60 € 32,90 € 31,31 €24,34 €
15,00 €9,82 €
1,01 €
0,00 €
20,00 €
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
120,00 €
140,00 €
160,00 €
Berechnung Hartz-IV-Regelsatz(Haushalt mit e iner Person)
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Vermieter greifen häufiger zum Instrument Räumungsklage, weil es bei der Suche nach geeigneten Mietern viele Alternativen gibt. Menschen mit negativer Schufa bleiben so häufig auf der Strecke. Auch informieren wir im Rahmen der Existenzsicherung über das Zwangsvollstreckungsrecht, geben Hilfe bei Kontopfändung (Ausstellen von Pfändungsschutz-Konto-Bescheinigungen). In 2017 haben wir zudem vermehrt festgestellt, dass zu uns Ratsuchende, mit teilweise erheblichen Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Krankenversicherung, kamen. Viele von ihnen waren deswegen nicht mehr voll krankenversichert. Entsprechend mussten dann zunächst Verhandlungen mit der Krankenkasse aufgenommen werden, um den Klienten aus der Notfallversorgung heraus zu helfen. Im Folgenden beginnen wir mit einer Schuldner- oder Insolvenzberatung. Die psychosoziale Betreuung und die Stärkung des Selbsthilfepotentials sind Inhalte unserer Beratung. Die Schuldenregulierung ist das Ziel. Im Rahmen einer Schuldnerberatung wird im Gegensatz zur Insolvenzberatung ein gerichtliches Verfahren vermieden. Die Schuldenregulierung erfolgt auf Basis einer Vergleichsverhandlung mit allen Gläubigern. Die Insolvenzberatung beinhaltet eine Schuldenregulierung auf Basis der Insolvenzordnung (InsO). Seit 1999 gibt es für überschuldete Privatpersonen ein gesetzlich geregeltes Verfahren, Schulden zu regulieren. Es basiert auf der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens ist eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Der Antrag muss beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Die Eröffnung des Verfahrens wird durch einen Gerichtsbeschluss festgestellt. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der für die Einbehaltung von pfändbarem Vermögen und Einkommen zuständig ist. Die Dauer des Verfahrens beträgt in der Regel sechs Jahre. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf drei bzw. fünf Jahre verkürzt werden. Am Ende eines erfolgreich durchlaufenden Verfahrens, werden die Schulden erlassen. Hier spricht man von Restschuldbefreiung.
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Neben der Beratungsarbeit führen wir Präventionsveranstaltungen durch, um Verschuldung vorzubeugen: Im Berichtsjahr fanden 11 Veranstaltungen mit insgesamt 335 Teilnehmer/-innen statt. In diesen Veranstaltungen wurden Schüler, junge Erwachsene, arbeitslose Menschen ebenso informiert, wie Menschen aus Kirchengemeinden, politischen Parteien oder Betriebsratsmitglieder.
Veranstaltungen im Einzelnen im Überblick:
Nr. Datum Veranstaltungsort Bemerkungen
1. 06.02.2017 Gemeinnützige Beschäftigungs- gesellschaft Herne mbH
Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung
2. 28.02.2017 Jobcenter Herne Info Schuldnerberatung „Wie werde ich meine Schulden los“
3. 02.03.2017 Krankenpflegeschule Marienhospital
Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung
4. 04.03.2017 Kulturzentrum Herne Internationaler Frauentag Infostand Schuldnerberatung
5. 10.03.2017 Jobcenter Herne Info Schuldnerberatung „Wie werde ich meine Schulden los“
6. 30.05.2017 Jobcenter Herne Info Schuldnerberatung „Wie werde ich meine Schulden los“
7. 20.06.2017 Fußgängerzonen Herne und Wanne-Eickel
Bundesweite Aktionswoche Infostand Schuldnerberatung
8. 09.07.2017 Ökumenisches Kirchenfest, Akademie Mont-Cenis
Infostand Schuldnerberatung
9. 03.09.2017 SPD-Familienfest am Schloss Strünkede
Infostand Schuldnerberatung
10. 05.09.2017 Gaststätte Zille, Treffen des interfraktionellen Arbeitskreises Herne
Vortrag: Armut in Herne
11. 22.09.2017 Krankenpflegeschule Marienhospital
Präventionsveranstaltung Schuldnerberatung
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Statistik 2017
Anzahl der Beratungen und Betreuungen
Betreuungen insgesamt 631
P-Konto-Beratungen 99
Schuldnerberatungen 99
Insolvenzberatungen (davon 301 Neuaufnahmen)
433
Erst- und Rechtsberatungen 1.696
Telefonkontakte ca. 2.511
Gesamtverschuldung aller Beratungsfälle
15.074.333,06 €
Durchschnittliche Verschuldung 28.335,21 €
Gläubigeranzahl 7.018
63199 99 433
1696
2511
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
9
Auswertung im Einzelnen Die Statistik bezieht sich auf 532 Betreuungsfälle, 99 P-Konto-Beratungen wurden nicht berücksichtigt.
Mit 36,28 % ist die größte Gruppe unserer Klienten unter 10.000 Euro verschuldet. Im Vergleich dazu sind 4,5 % mit mindestens 100.000 Euro verschuldet.
Mit 31,77 % hat die Mehrzahl unserer Klienten zwischen einem und fünf Gläubiger. Mehr als 20 Gläubiger haben 17,86 % unserer Klienten.
97
79
63
34
14
96
74
51
14
10
0 20 40 60 80 100 120
UNTER 10.000 €
VON 10.000 € BIS UNTER 25.000 €
VON 25.000 € BIS UNTER 50.000 €
VON 50.000 € BIS UNTER 100.000 €
100.000 € ODER MEHR
Beratungsfälle nach Schuldensumme
Frauen Männer
91
73
68
55
78
65
62
40
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
1 BIS ZU 5 GLÄUBIGER
6 BIS ZU 10 GLÄUBIGER
11 BIS ZU 20 GLÄUBIGER
MEHR ALS 20 GLÄUBIGER
Beratungsfälle nach Gläubigeranzahl
Frauen Männer
10
Wie schon im Vorjahr, bilden die Ratsuchenden der 40 bis unter 50-jährigen mit 28,6 % die größte Gruppe unserer Klienten.
Erstmalig wurde eine Schuldenregulierung für eine Person unter 20 Jahren durchgeführt.
Ledige Ratsuchende waren mit 39,47 % am stärksten vertreten. Verheiratete Ratsuchende sind mit 30,26 % ebenfalls stark betroffen.
1
41
76
82
63
24
0
49
65
70
41
20
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
UNTER 20 JAHRE
20 BIS UNTER 30 JAHRE
30 BIS UNTER 40 JAHRE
40 BIS UNTER 50 JAHRE
50 BIS UNTER 60 JAHRE
ÜBER 60 JAHRE
Beratungsfälle nach Alter
Frauen Männer
132
85
5
52
13
0
78
76
10
69
12
0
0 20 40 60 80 100 120 140
LEDIG
VERHEIRATET, EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT
VERWITWET
GESCHIEDEN
GETRENNT LEBEND
NICHT-EHELICHE LEBENSGEMEINSCHAFT
Beratungsfälle nach Familienstand
Frauen Männer
11
Männer Frauen
Erwerbstätigkeit 117 95
Ausbildungsbezüge und Beihilfen 2 0
selbstständige Tätigkeit 0 0
Rente, Pension 30 21
Arbeitslosengeld I 15 6
ALG II (ausschließlich) 101 62
ALG II (ergänzend) 42 89
Sozialhilfe gem. SGB XII 8 5
Unterhaltszahlungen von Privatpersonen 0 7
Kindergeld 19 98
Erziehungsgeld/Elterngeld 1 12
Wohngeld 0 4
Krankengeld 5 2
sonstige Einkünfte 7 24
kein eigenes Einkommen 61 47 *) Mehrfachnennungen sind möglich.
Mehr als 50 % der Ratsuchenden sind Bezieher von ALG II, ausschließlich oder ergänzend.
212
163
131117 108
5131 21 13 13 7 7 4 2 0
0
50
100
150
200
250
Beratungsfälle nach Einkommensquelle
12
In den 532 Betreuungsfällen korrespondierte die Schuldnerberatungsstelle mit 7.018 Gläubigern. Mit 16,29 % stammt die größte Gläubigergruppe aus dem Bereich Telekommunikationsunternehmen.
Im Stadtgebiet Herne wohnen 56,95 % unserer Ratsuchenden, im Stadtgebiet von Wanne-Eickel 40,41 %. Wenige wohnen inzwischen umzugsbedingt in anderen Städten.
1143
858758
639 605
487
317 311 307210 202
156 152 149 147 142 134 119 98 7212
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
Gläubigerstruktur
102
5750
4549
88
4145
41
14
0
20
40
60
80
100
120
44623 44625 44627 44628 44629 44649 44651 44652 44653 andere
Beratungsfälle nach Postleitzahlen
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Insolvenzberatung In der Insolvenzabteilung arbeiten, mit der Neueinstellung von Frau Blum, 3 Beraterinnen. Die Anzahl der Beratungsstunden hat sich jedoch nicht verändert. Die Beraterinnen werden durch 2 Verwaltungskräfte weiterhin tatkräftig unterstützt.
Im Berichtsjahr befanden sich 433 Personen in laufender Insolvenzbetreuung. Es wurden insgesamt 583 Ratsuchende von der Warteliste eingeladen und entsprechende Beratungsgespräche geführt. Als Neuaufnahmen für die Insolvenzbetreuung waren nach erfolgter Beratung insgesamt 301 Personen zu verzeichnen. Insolvenzberatung und Betreuung 2017 in Zahlen
Einladung zum Beratungsgespräch von Warteliste Von den 583 eingeladenen Personen sind 367 Personen hier als Fall aufgenommen worden.
583
außergerichtliche Vergleiche: 12
Insolvenzberatungen gesamt: 433
Neuaufnahmen 301
Eröffnete Insolvenzverfahren 218
Beratung zur Inanspruchnahme eines Regelinsol-venzverfahrens bei ehemals Selbstständigen
42
Sind die Verfahren eröffnet, werden die Ratsuchenden, bei Bedarf, weiterhin begleitet.
2143
63
148
205237
218
280313
362
419384 388
429466 469
488
411433
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
20
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ENTWICKLUNG DER BERATUNGSFÄLLE
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Aktionen Auch in diesem Jahr konnten wir zu Weihnachten 60 Familien mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln beschenken. Die Aktion wurde von Herner Firmen, Banken, Kirchengemeinden und Privatleuten unterstützt.
Die Lebensmittel wurden am Donnerstag vor Weihnachten ausgegeben. So konnten die Beschenkten auch frohe Festtage haben. Darüber hinaus konnten durch die „Wunsch-Weihnachtsbaum Aktion“ wieder zahlreiche Kinderwünsche erfüllt werden. Für unsere Einrichtung konnten 50 Kinder berücksichtigt werden. Wir danken allen Spendern, die diese Aktionen durch ihre Großzügigkeit ermöglicht haben.
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Personelles Vorstand Schuldnerberatung Herne e.V.:
Vorsitzender: Herr Superintendent Reiner Rimkus stellv. Vorsitzende: Frau Susanne Wolf Schatzmeisterin: Frau Rosemarie Elges Schriftführer: Herr Frank Köhler Beisitzer: Herr Pfarrer Stefan Grote
Das Team der Schuldnerberatung:
Untere Reihe von links nach rechts: Andrea Leyk - Geschäftsführung & Beratung Susanne Queens – Verwaltung Annette Bednarek – Beratung Obere Reihe von links nach rechts: Tanja Szkudlarski – Verwaltung Sabine Bahsali – Verwaltung Wilfried Kohs - ehrenamtlicher Mitarbeiter Christoph Hytroski – Rechtsanwalt Bernadette Blum – Beratung Maurice Könker – Verwaltung
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Wir sagen Danke Wir danken an dieser Stelle den Behörden, den Kirchen, den Banken und Sparkassen, den Parteien und den Medien sowie allen übrigen Vertrags- und Kooperationspartnern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ebenso danken wir den vielen engagierten Privatpersonen, die unsere in Not geratenen Klientinnen und Klienten durch Geld- und Sachspenden tatkräftig unterstützt haben. Mit dieser Hilfe konnten wir häufig Notlagen der Ratsuchenden unbürokratisch beseitigen. Der Vorstand und das Team der Schuldnerberatungsstelle werden sich auch künftig für Menschen aus sozialbenachteiligten Verhältnissen einsetzen und ihnen hilfreich zur Seite stehen.