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Gebietsreform
Bündner Vereinigung für Raumentwicklung
15. März 2013, Davos
Barbara Janom Steiner, Regierungsrätin, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden
Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden
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Wo stehen wir?
Wohin gehen wir?
Gebietsreform
Vernehmlassungsvorlage zur Anschlussgesetzgebung
Weitere Umsetzungsvorlagen
Teil I Barbara Janom Steiner
Teil II Thomas Kollegger
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Gebietsreform
Teil I: Wo stehen wir? Wohin gehen wir?
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1960 er Jahre: frühe Regionalisierungs-Bestrebungen in der Schweiz
1961 Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung (ORL) an der ETH. 1965–1973 mit der
Vorbereitung der Schweizerischen Landesplanung beauftragt
1973 KRG
1974 GG (Regionalverband als Mehrzweckverband)
1979 RPG
1969 Bericht der Regionalplanungsgruppe (Vorläuferin BVR) zu Abgrenzung und Organisation der
Regionen (Aspekt der Planungsregionen)
Gebietsreform
Regionalisierung im Kanton Graubünden I
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Bonny-Beschluss/Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG); Entwicklungskonzepte
Vor KV-Totalrevision 2003: 15 Regionalorganisationen, z.T. privatrechtlich organisiert
KV 2003 und GG: öffentlich-rechtliche Regionalverbände
Art. 69 KV: Die Gemeinden schliessen sich für die Erfüllung regionaler Aufgaben zu RV zusammen. Sie
sind so abzugrenzen, dass sie ihre Aufgaben zweckmässig und wirtschaftlich erfüllen können.
Bericht ERFA-Regio 2004: Regionalverbände im Kanton Graubünden
Ab 2008: Umsetzung NRP ("Wertschöpfung, Unternehmertum, Innovationen")
Seit 2012: 14 Regionalverbände (neuer Regionalverband Bündner Herrschaft/Fünf Dörfer)
Gebietsreform
Regionalisierung im Kanton Graubünden II
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Gebietsreform
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Stärkung der Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit der Gemeinden
Abbau der Überstrukturierung durch grundlegende Vereinfachung der staatlichen Strukturen
Bereinigung der mittleren Ebene mit den heutigen Kreisen, Bezirken und Regionalverbänden
Erhöhung der Transparenz und Rechtssicherheit durch Vereinfachung der regionalen Strukturen
Gebietsreform
Unterteilung der Reform in:
- Gemeindereform (Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit) und
- Gebietsreform (Kreise, Bezirke und Regionalverbände)
Unterschiedliche Umsetzungsstrategien
Reformziele
Umsetzungsstrategien
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Strategische Absichten der Regierung wurden im Februar 2011 klar bestätigt:
-Gemeindereform nach dem Prinzip Bottom-up
Mittelfristige Reduktion der Anzahl Gemeinden auf 50 bis 100, langfristig auf < 50
-Gebietsreform mit den drei Ebenen Kanton, Regionen und Gemeinden
Verankerung in der Verfassung
Etappierte Diskussion, Beschlussfassung und Umsetzung
Gebietsreform
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Ursprg. Vorstellungen der Regierung in Bezug auf Gebietsreform
-5 - 8 Regionen
-Beschränkte Rechts- und Handlungsfähigkeit
-Keine Gesetzgebungs- und keine Steuerhoheit
Lösungsvorschlag Die Regionen GR:
Regionen Nordbünden, Mittelbünden/regioViamala, Moesano, Prättigau/Davos, Nationalparkregion,
Oberengadin/Bergell/Valposchiavo, Surselva
Gebietsreform
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Botschaft Gebietsreform
Gebietsreform
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Beratung Gebietsreform durch den Grossen Rat (Landsession Samnaun)
Diverse Anträge:
- Regionen als Wahlkreise: mit 92 zu 19 abgelehnt
- 8 Regionen: mit 105 zu 8 Stimmen abgelehnt
- Bezeichnung Region "Engiadina Bassa/Val Müstair" (anstelle "Inn"): 109:0
Schlussabstimmung: 93 zu 4; Abschreibung KJS-Auftrag (Optimierung Bezirksgerichte): 96 zu 0
Gebietsreform
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Abstimmung vom 23. September 2012
Mit 31788 : 9410 Stimmen sagt das Bündner Stimmvolk klar Ja.
Zustimmung in allen Regionen
Gebietsreform
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Rechtsnatur der Regionen (aufgrund KV-Revision)
Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts (analog Regionalverbände)
organisatorische Ausgestaltung v.a. in Bezug auf die Organe wird im Rahmen der
Anschlussgesetzgebung diskutiert.
Gebietsreform
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Kreise
Aufhebung der Kreise als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen
Auflösungszeitpunkt: Inkrafttreten der Einteilung des Kantons in Regionen. Ausnahme: Auflösung
der Kreise mit von den Gemeinden übertragenen Aufgaben zwei Jahre später.
Weiterhin Wahlsprengel für den Grossen Rat (Ablehnung der Proporzinitiative am 3.3.2013)
Gebietsreform
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Bezirke heute
Gebietsreform
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Regionalverbände heute
Gebietsreform
14 Regionalverbände
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Kreise heute
Gebietsreform
39 Kreise
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Gebietsreform
11 Regionen neu:
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Zeitliche Umsetzung
Gebietsreform
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Bereinigung der Strukturen auf der mittleren Ebene
Institution Heute neu
Regionalverbände
14 Körperschaften des
öffentlichen Rechts
11 Regionen als
Verwaltungsebene
Bezirke
11 Gerichtssprengel mit
beschränkter Rechts- und
Handlungsfähigkeit
11 Gerichtssprengel
Kreise
39 Körperschaften des
kantonalen öffentlichen
Rechts
39 Wahlsprengel
ohne Rechtskörperschaft
und ohne Organe
Gebietsreform
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Anschlussgesetzgebung
Leitplanke: Regionen sind Erfüllungsgehilfen der Gemeinden, enge Anbindung an Gemeinden
Zeitplan: Regionen sollen ab 2015 operativ sein können (Abstimmung mit FA-Reform)
Inhalt: Zuteilung der Gemeinden (Einteilungserlass), Organisatorische Ausgestaltung (Organe,
Modalitäten der Aufgabenübertragungen), formelle Anpassungen in zahlreichen Erlassen,
Übergangsbestimmungen
Hinweise: überregionale Aufgabenerfüllung, möglichst Verhindern von neuen Zweckverbänden,
was geschieht mit Regionalverbänden, die alle Aufgaben übertragen haben?
Gebietsreform
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Wegmarken auf der weiteren Reise
Raumkonzept Schweiz als Orientierungshilfe steht; tripartites Team soll die Zusammenarbeit
zwischen den Metropolitan- und Handlungsräumen fördern, die Agglomerationspolitik
weiterentwickeln und die Gesamtstrategie für den ländlichen Raum erarbeiten
Funktionale Räume und Politik: Spannungsfeld
Abgrenzungsfragen in Bezug auf Zuständigkeit (Bund, Kanton, Gemeinden; vgl.
Zweitwohnungsinitiative), aber auch in Bezug auf funktionale Räume
Zentral ist und bleibt: Koordinationspflicht (vgl. Art. 2 und 7 RPG)
Art. 15 Abs. 3 RPG (Abstimmung vom 3.3.2013):
Lage und Grösse der Bauzonen sind über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen; dabei sind
die Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu befolgen.
Weitere Schritte in der Gemeindereform sind mitbestimmend
Gebietsreform
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Gebietsreform
Teil II: Vernehmlassung Anschlussgesetzgebung
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Schwerpunkte der Anschlussgesetzgebung
Einteilung der Regionen
Organisatorische Ausgestaltung der Regionen
Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragung
Region und Regionalgerichte
Auswirkungen/ Übergangsfragen
Gebietsreform
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Einteilung der Regionen
KV- Revision vom 23.9.2012 bestimmte 11 Regionen
Ausgangspunkt: Einteilung der Gemeinden zu 11 Bezirken. Anpassungen dort, wo klare
Willenskundgaben der Gemeinden vorliegen (Mutten, Trin, Haldenstein)
Grosser Rat nimmt Zuteilung vor- in Kenntnis der Willensäusserungen der Gemeinden
Gebietsreform
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Organisatorische Ausgestaltung der Regionen
Öffentlich-rechtliche Körperschaften (mit Statuten)
Organe:
Gesamtheit der stimmberechtigten RegionseinwohnerInnen
Präsidentenkonferenz (PK) mit Stimmengewichtung
Regionsausschuss (aus PK bestimmt) als Verwaltungsbehörde
GPK
Politische Rechte
Gebietsreform
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Regionale Aufgaben/ Aufgabenübertragungen
Regionale Aufgaben sind Aufgaben, die in den Regionsstatuten als solche verankert sind und von
den Gemeinden (ganz oder teilweise) übertragen werden. Regionale Aufgaben können auch von
der kantonalen Spezialgesetzgebung den Regionen zugewiesen werden (z.B. Richtplanung,
Berufsbeistandschaften).
Formen der Übertragung (Vertrag, Erlass) und Regelung der Rücknahme
Zusammenarbeit mit anderen Regionen
Gebietsreform
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Regionen und Regionalgerichte
Regionalgerichte sind untere kantonale Gerichte (Wählbarkeitsvoraussetzungen analog
KGer/VGer)
Berührungspunkte sind rein territorialer Natur
Bestellung der RichterInnen nach dem bisherigen System
Bezirksgerichte bis Ende 2016 mit ihrer heutigen Bezeichnung und für den heutigen Sprengel
zuständig. Bezeichnung "Regionalgericht" erst ab 2017
Gebietsreform
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Auswirkungen/ Übergangsfragen
Archive
Immobilien, Mobilien, Arbeitsmittel der Kreise
Auflösung Regionalverbände, wenn Aufgabenübertragungen erfolgt (d.h. auch vor Ende 2016
möglich)
Rechnungsabnahme Regionalverbände
Umsetzungshilfen für die Regionen (Musterstatuten, Musterleistungsvereinbarung)
Gebietsreform
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Fahrplan
Gebietsreform
März 2013 Eröffnung Vernehmlassung (Frist 3 Monate)
Anfangs 2014 Verabschiedung Botschaft Regierung
April 2014 Grosser Rat
Bis 12.2014 Verabschiedung Statuten der Regionen
1. Jan. 2015/2017 Inkraftsetzung
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Weitere Umsetzungsvorlagen
Gebietsreform
-Notariatsgesetz (Vernehmlassung bis 15.4.2013)
-Lotteriegesetz (Vernehmlassung wird nächstens eröffnet)
-Weitere (EGzSchKG ...)