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Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de Mehr Chancen auf Beschäftigung Die Bundesregierung hat eine Reihe wichtiger arbeits- marktpolitischer Entscheidungen getroffen, für die sich die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestags- fraktion in den letzten Wochen nachdrücklich einge- setzt hat. Als Antwort auf die Herausforderungen durch die Finanz- und Kapitalmarktkrise wird der „Schutz- schirm“ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nochmals zusätzlich gestärkt. Mit der Verlängerung geltender Vorschriften zum konjunkturellen Kurzar- beitergeld im Beschäf- tigungschancengesetz wird sichergestellt, dass die Brücke, die Betrieben und Beschäf- tigten über die Wirt- schafts- und Finanzkrise hinweg helfen soll, bis zum Auslaufen der Krise trägt. Die kon- junkturelle Kurzarbeit in Deutschland ist ein weltweit beachtetes Erfolgsmodell. Sie hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit trotz eines Einbruchs beim Bruttosozialprodukt von fünf Prozent in 2009 nur in geringem Umfang angestiegen ist. In vielen anderen vergleichbaren Staaten ist die Zahl der Arbeitslosen hingegen erheblich gewachsen. In überdurchschnittlichem Maße waren hiervon junge Menschen unter 25 Jahren betroffen. Die jetzt vereinbarte Verlängerung der ursprünglich zum Jahresende 2010 auslaufenden Regelung über die volle Erstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozial- versicherungsbeiträgen bis zum 31. März 2012 ist für die Unternehmen eine wichtige Entscheidungshilfe. Ohne frühzeitige Klarheit über die ab dem kommenden Jahr geltende Rechtslage hätte mancher Betrieb in An- betracht der entsprechenden Fristen bald über Kündi- gungen nachdenken müssen. Mit dem Beschäftigungschancengesetz wird außerdem die Befristung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Instrumente verlängert. Dieses betrifft z. B. den Einglie- derungszuschuss und die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die jeweils um ein Jahr bis Ende 2011 weiterlaufen können. Damit wird verhindert, dass diese Instrumente vor der für das kom- mende Jahr geplanten umfassenden Neuord- nung des“ Instrumen- tenkastens“ auslaufen. Bis Ende 2013 fortge- führt wird die Regelung zum Ausbildungsbonus bei Insolvenz, die im Insolvenzfall die Fort- setzung der Lehre in einem anderen Betrieb erleichtern soll. Eben- falls bestehen bleibt für zuvor arbeitslose Existenzgründer die Möglichkeit der freiwil- ligen Weiterversiche- rung in der Arbeitslo- senversicherung. Damit setzen diese im Falle des Scheiterns nicht ih- ren zuvor vorhandenen Anspruch auf Absiche- rung aufs Spiel. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Be- treuung und Vermitt- lung von Langzeitarbeitslosen in Jobcentern und Opti- onskommunen wird gewährleistet, dass die Hilfen für Arbeitssuchende auch künftig aus einer Hand erfolgen können. Für die Verantwortlichen in den Kommunen und die Beschäftigten in den „AERGEn“ wird frühzeitig Brief aus dem Bundestag Heike Brehmer MdB Ausgabe 5 - 2010 Wie in jedem Jahr luden am Tag der Arbeit die CDU und CDA Werni- gerode an ihrem Stand auf dem Marktplatz in Wernigerode interessier- te Bürgerinnen und Bürger zum Gespräch ein. Mit dabei war auch die Harzer Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer. In ihrer Ansprache lobte Hauptrednerin Manuela Schmidt, ver.di-Landesfachbereichsleiterin, das Engagement der Bundesregierung während der Finanzkrise. Viele Bür- ger nutzten zudem die Gelegenheit, um Heike Brehmer MdB und An- gela Gorr MdL ihre Anliegen vorzutragen und Termine für die nächsten Sprechstunden zu vereinbaren. Mit Bedauern wurde von vielen Besu- chern aufgenommen, dass sich im Gegensatz zum vergangenen (Wahl-) Jahr kein Bundestagskandidat von SPD oder Linken der Diskussion mit den Besuchern stellte. Einladung zum Gespräch am Tag der Arbeit in Wernigerode

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Berlin Brief Nr. 5

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Büro Heike Brehmer MdB Tel.: 030 - 227 72960 Fax: 030 - 227 76960 E-Mail: [email protected] www.heike-brehmer.de

Mehr Chancen auf Beschäftigung

Die Bundesregierung hat eine Reihe wichtiger arbeits-marktpolitischer Entscheidungen getroffen, für die sich die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestags-fraktion in den letzten Wochen nachdrücklich einge-setzt hat. Als Antwort auf die Herausforderungen durch die Finanz- und Kapitalmarktkrise wird der „Schutz-schirm“ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nochmals zusätzlich gestärkt.

Mit der Verlängerung geltender Vorschriften zum konjunkturellen Kurzar-beitergeld im Beschäf-tigungschancengesetz wird sichergestellt, dass die Brücke, die Betrieben und Beschäf-tigten über die Wirt-schafts- und Finanzkrise hinweg helfen soll, bis zum Auslaufen der Krise trägt. Die kon-junkturelle Kurzarbeit in Deutschland ist ein weltweit beachtetes Erfolgsmodell.

Sie hat wesentlich mit dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit trotz eines Einbruchs beim Bruttosozialprodukt von fünf Prozent in 2009 nur in geringem Umfang angestiegen ist. In vielen anderen vergleichbaren Staaten ist die Zahl der Arbeitslosen hingegen erheblich gewachsen. In überdurchschnittlichem Maße waren hiervon junge Menschen unter 25 Jahren betroffen.

Die jetzt vereinbarte Verlängerung der ursprünglich zum Jahresende 2010 auslaufenden Regelung über die volle Erstattung des Arbeitgeberanteils an den Sozial-versicherungsbeiträgen bis zum 31. März 2012 ist für die Unternehmen eine wichtige Entscheidungshilfe.

Ohne frühzeitige Klarheit über die ab dem kommenden Jahr geltende Rechtslage hätte mancher Betrieb in An-betracht der entsprechenden Fristen bald über Kündi-gungen nachdenken müssen.

Mit dem Beschäftigungschancengesetz wird außerdem die Befristung bestimmter arbeitsmarktpolitischer Instrumente verlängert. Dieses betrifft z. B. den Einglie-derungszuschuss und die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, die jeweils um ein Jahr bis Ende 2011

weiterlaufen können. Damit wird verhindert, dass diese Instrumente vor der für das kom-mende Jahr geplanten umfassenden Neuord-nung des“ Instrumen-tenkastens“ auslaufen.

Bis Ende 2013 fortge-führt wird die Regelung zum Ausbildungsbonus bei Insolvenz, die im Insolvenzfall die Fort-setzung der Lehre in einem anderen Betrieb erleichtern soll. Eben-falls bestehen bleibt für zuvor arbeitslose Existenzgründer die Möglichkeit der freiwil-ligen Weiterversiche-rung in der Arbeitslo-senversicherung. Damit setzen diese im Falle des Scheiterns nicht ih-ren zuvor vorhandenen Anspruch auf Absiche-rung aufs Spiel.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Be-treuung und Vermitt-

lung von Langzeitarbeitslosen in Jobcentern und Opti-onskommunen wird gewährleistet, dass die Hilfen für Arbeitssuchende auch künftig aus einer Hand erfolgen können. Für die Verantwortlichen in den Kommunen und die Beschäftigten in den „AERGEn“ wird frühzeitig

Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Ausgabe 5 - 2010

Wie in jedem Jahr luden am Tag der Arbeit die CDU und CDA Werni-gerode an ihrem Stand auf dem Marktplatz in Wernigerode interessier-te Bürgerinnen und Bürger zum Gespräch ein. Mit dabei war auch die Harzer Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer. In ihrer Ansprache lobte Hauptrednerin Manuela Schmidt, ver.di-Landesfachbereichsleiterin, das Engagement der Bundesregierung während der Finanzkrise. Viele Bür-ger nutzten zudem die Gelegenheit, um Heike Brehmer MdB und An-gela Gorr MdL ihre Anliegen vorzutragen und Termine für die nächsten Sprechstunden zu vereinbaren. Mit Bedauern wurde von vielen Besu-chern aufgenommen, dass sich im Gegensatz zum vergangenen (Wahl-) Jahr kein Bundestagskandidat von SPD oder Linken der Diskussion mit den Besuchern stellte.

Einladung zum Gespräch am Tag der Arbeit in Wernigerode

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Klarheit geschaffen, wie es nach der vom Bundesverfas-sungsgericht beschlossenen Auslauffrist für die Ar-beitsgemeinschaften zum Jahresende 2010 weiter geht. So ist ein gerade auch im Interesse der Arbeitssuchen-den liegender reibungsloser Übergang möglich.

Die ausführlichen Diskussionen im Vorfeld haben sich gelohnt: Auf überbordende Bürokratie, wie sie etwa mit früher diskutierten Modellen verbunden gewesen wäre, wird bei den künftigen Jobcentern verzichtet. Die Steuerungsinstrumente wurden bei Belassen der Handlungsspielräume für die Akteure vor Ort verbes-sert. Die bestehenden 69 Optionskommunen können unbefristet weiter arbeiten. Auch besteht jetzt für weitere 41 Gebietskörperschaften die Möglichkeit, auf dem Wege der Option die Vermittlung arbeitsuchen-der Langzeitarbeitsloser in alleiniger Verantwortung wahrzunehmen. Die für die rechtliche Absicherung der Kooperation in den Jobcentern erforderliche Änderung des Grundgesetzes wurde bereits vor drei Wochen auf den Weg gebracht. Aufgrund eines vom Bundesministe-rium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Konzep-tes zur Verbesserung der Zielorientierung und Effizienz der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt im SGB II wurde eine vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verfügte Sperre über 900 Millionen € bei Mitteln für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Leistun-gen zur Eingliederung in Arbeit wieder aufgehoben. Das Konzept sieht im Rahmen von Zielvereinbarungen konkrete Hilfen für Alleinerziehende, z. B. bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten, vor.

Im Zuge eines verstärkten Förderns und Forderns

bei jungen Menschen soll diesen innerhalb von sechs Wochen ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit angeboten werden. Wird diese nicht angenommen, werden die Leistungen gekürzt. Vorgesehen sind auch besondere Anstrengungen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen, etwa durch den flächendeckenden Ausbau der Initiative Perspektive 50plus. Den genannten Schritten soll eine umfassende Reform der arbeitsmarktpolitischen Instru-mente im SGB II folgen, sobald die Neuorganisation der SGB II-Verwaltung und die Neuregelung der Regelsätze abgeschlossen sind.

Kinder von Leistungsbeziehern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten die Möglichkeit, mit Feri-enjobs von längstens vier Wochen im Kalenderjahr bis zu 1200 € im Jahr hinzuzuverdienen, ohne dass diese auf die der Bedarfsgemeinschaft gewährten Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung wird im Vorgriff auf die anstehende Neuregelung der Hinzuverdienst-grenzen auf dem Verordnungswege getroffen, damit sie bereits in diesen Sommerferien zum Tragen kommt.

Mit den Beschlüssen hat die Bundesregierung doku-mentiert, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Zentrum der politischen Anstrengungen in dieser Wahl-periode steht. Die Vorhaben sind engagiert, kompetent ausgestaltet und sozial ausgewogen.

Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestags-fraktion wird sich dafür einsetzen, dass dieser Weg fortgesetzt wird, und ihre Vorstellungen in die weitere Debatte einbringen.

Parlamentariergruppen

Die außenpolitischen Beziehungen des Deutschen Bundestages zu den Parlamenten auswärtiger Staaten werden derzeit von 54 bi- und multilateralen Parlamentariergruppen gepflegt. Ihr Ziel ist es, einen kontinuierlichen Dialog mit den nationalen Parlamenten eines oder mehrerer Partnerstaaten zu führen. In erster Linie geht es dabei um den Informations- und Meinungsaustausch. Dabei bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen und voneinander zu lernen.

Neben der Förderung parlamentarisch demokratischer Strukturen spielen die Stärkung der Menschenrechte, die Mitwirkung bei der Bewältigung von Krisen und die parlamentarische Flankierung der Außenpolitik der Bundesregierung eine besondere Rolle.

In dieser Legislaturperiode bin ich in den fünf folgenden Parlamentariergruppen Mitglied:

- Deutsch-Französische Parlamentariergruppe- Deutsch-Baltische Parlamentariergruppe- Deutsch-Rumänische Parlamentariergruppe- Parlamentariergruppe Deutschland-USA- Parlamentariergruppe für Arabischsprachige Staaten des Nahen Ostens

Durch die Mitgliedschaft habe ich direkte Kontakte zu Botschaften und Vertretern der jeweiligen Länder.

Sehr gerne bin ich bereit Ihnen bei der Herstellung von Kontakten und der Benennung von Ansprechpartnern für die Anbahnung von Projekten behilflich. Kommen Sie einfach auf mich zu.

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Wahlkreisbüro in HalberstadtFischmarkt 12 b38820 Halberstadt

E-Mail: [email protected]

Tel: (0 39 41) 62 06 14Fax: (0 39 41) 67 82 29

Termine im April und Mai

24.04.2010 - Festakt zur Eröffnung der Landesgartenschau 2010, Aschersleben- 19. Landesjugendmeisterschaft, DEHOGA, Magdeburg- Konzert in Halberstadt

25.04.2010Bürgerfrühstück, Wernigerode

26.04.2010- Gespräch mit Schülern, Gymnasium Stephaneum, Aschersleben- Bürgersprechstunde, Halberstadt- Gespräch mit FFw, Groß-Börnecke

27.04.2010- Sitzung des Aufsichtsrates der Verkehrsgesellschaft Südharz, Hettstedt

28.04.2010- Eröffnung Wahlkreisbüro und Tag der offenen Tür- Bürgergespräch, Westerhausen- Stiftung Staßfurter Waisenhaus

29.04.2010- Besuch der Bundeswehr bei der Übung EXTRICATE OWL, Bitburg

30.04.2010- Festakt 20 Jahre Pflegekinder Landkreis Harz (Schirmherrin), Halberstadt- Walpurgis 2010 in Schierke

01.05.2010- Maikundgebung Marktplatz Wernigerode

02.05.2010- Eröffnung Spielzeit 2010 des Harzer Burgtheaters, Thale

03.-07.05.2010Sitzungswoche in Berlin

Girls‘Day - Nicht nur ein Tag für die Jobsuche

An jedem vierten Donnerstag im April öffnen seit 10 Jahren Betriebe und Unternehmen in ganz Deutschland ihre Türen für Schülerinnen ab der 5. Klasse.

Die Mädchen lernen am Girls’Day Ausbildungsberufe und Studiengänge kennen, in denen Frauen bisher eher selten vertreten sind oder begegnen weiblichen Vorbil-dern in Führungspositionen aus Wirtschaft oder Politik.

Der Girls’Day ist das größte Berufsorientierungspro-jekt von Bundesregierung, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für Schülerinnen. Seit dem Start der Aktion im Jahr 2001 haben bei einer stetig steigenden Veranstaltungszahl insgesamt über 900.000 Mädchen teilgenommen. Auch Heike Brehmer war es am 22. Ap-ril wichtig, bereits im ersten Jahr ihrer Abgeordnetentä-tigkeit jungen Mädchen aus dem Harz die Gelegenheit zu geben, sich über die Arbeit in einer Führungsposi-tion zu informieren. „Bereits als Landrätin fand ich es wichtig, über den Girls‘Day den Schülerinnen Einblicke in die Arbeitswelt zu vermitteln. Besonders das Ziel dieses Tages, dass Interesse nicht nur für „typisch weibliche“ Berufsfelder oder Studienfächer zu wecken, möchte ich damit unterstützen. Letzendlich nützt es der ganzen Gesellschaft, wenn junge Frauen mit einer guten Schulbildung ihr Blickfeld bei der Berufswahl erweitern.“

Den jungen Besucherinnen Lisa-Marie Gaschler aus Wernigerode, Pia Stürzebecher aus Quedlinburg, Pasca-le Bartels aus Athenstedt, Kathrin Hüttner aus Aschers-leben und Susanne Abel aus Thale wurde an diesem Tag ein interessantes Programm geboten.

So konnten sie die die Plenardebatte des Deutschen Bundestages zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr, bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regie-rungserklärung abgab, sowie live von der Besuchertri-büne des Bundestages die anschließende aktuelle De-batte verfolgen. Ein Rundgang durch den Reichstag mit dem Besuch der Fraktionsebene, des Paul-Löbe-Hauses und des Ausschusssaales für Arbeit und Soziales boten zudem genügend Erlebnisse, um anschließend mit Hei-ke Brehmer ins Gespräch zu kommen.

gez. Axel Schulz/Holger Wegener

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Büroeröffnung am 28.04.2010

TAG DER OFFENEN TÜR

Heike Brehmer MdB

Wahlkreisbüro:Fischmarkt 12 b38820 Halberstadt

Tel: 0 39 41 / 62 06 14Fax: 0 39 41 / 67 82 29

E-Mail: [email protected]: www.heike-brehmer.de

CDU Kreisverband HARZ

Fischmarkt 12 b38820 Halberstadt

Telefon: 0 39 41 / 56 74 00Fax: 0 39 41 / 56 74 71

E-Mail: [email protected]: www.cduharz.de

Frauke Weiß MdL

Wahlkreisbüro:Fischmarkt 12 b38820 Halberstadt Tel: 0 39 41 / 60 98 02Fax: 0 39 41 / 60 98 73

E-Mail: [email protected]: www.frauke-weiss.de

Am 28. April 2010 fand die Einweihung des CDU-Bürgerbüros in Halberstadt statt. In der 5. Etage des Hauses am Fischmarkt 12 b werden das Bundestags-wahlkreisbüro von Heike Brehmer MdB, das Wahlkreis-büro der Halberstädter Landtagsabgeordneten Frauke Weiß MdL und die Kreisgeschäftsstelle der CDU Harz in zentraler Lage Bürger- und Mitgliederservice an einem Ort anbieten.

Die Kreisgeschäftsstelle stellt zudem Kontakte zum Europaabgeordneten Dr. Horst Schnellhardt MdEP und zu den regionalen Landtagsabgeordneten Bernhard Daldrup MdL, Angela Gorr MdL und Detlef Gürth MdL her.

Bei Kaffee, einem kleinen Imbiss und angeregten Gesprächen konnten über 100 Gäste und interessierte Bürger aus Politik und Wirtschaft des Harz- und Salz-landkreises begrüßt werden.

So überbrachte CDU-Landesgeschäftsführer Bernd Rei-sener die besten Grüße des CDU-Landesvorsitzenden Thomas Webel. Ein besonderer Augenblick war die Segnung des Büros durch Pfarrer i.R. Friedrich Endt.

Einen besonderen Dank ging zudem an die fleißigen Hel-fer und Helferinnen, welche vom Möbeltransport bei der Einrichtung der Büros bis hin zur Ausrichtung des

Empfangs am 28.04. zum gelingen der Büroeinweihung beigetragen haben.

Die zahlreichen Gäste, unter ihnen Oberbürgermeister Andreas Henke aus Halberstadt, Bürgermeister Dennis Loeffke aus Ilsenburg, Thomas Krüger, Bürgermeister der Einheitsgemeinde Huy und Wernigerodes Stadt-ratspräsident Uwe Albrecht konnten sich von den modern eingerichteten Räumen und Arbeitsplätzen der Mitarbeiter der Abgeordneten und des CDU-Kreisver-bandes überzeugen.

Künftig sind nun das Wahlkreisbüro Heike Brehmer MdB unter der Nummer 0 39 41 / 62 06 14, das Wahl-kreisbüro Frauke Weiß MdL unter der Nummer 0 39 41 / 60 98 02 sowie der CDU Kreisverband Harz unter der Nummer 0 39 41 / 56 74 00 zu erreichen.

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Nationales Stipendienprogramm: 5 Fragen – 5 Antworten

Frage 1: Warum ist das nationale Stipendienprogramm sozial gerecht?

Weil es den Aufstieg durch Bildung fördert: Indem wir die drei Säulen der Studienfinanzierung – nämlich BAföG, Stipendien und Bildungsdarlehen – weiter verbessern, ermöglichen wir mehr jungen Menschen ein Studium. Wir erleichtern Studieninteressierten, die aus finanziellen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung.

Weil bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht allein die Noten ausschlaggebend sein werden. Neben Begabung und Leistung sollen auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere Umstände berücksichtigt werden, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.

Weil die Stipendien aus diesem Programm nicht auf das BAföG angerechnet werden. Begabte Studierende, die aus einfachen finanziellen Verhältnissen stammen, erhalten auf diese Weise zusätzlich zum BAföG eine Leistungsprämie, die nicht zurückgezahlt werden muss. Stipendien ermutigen junge Menschen aus allen sozialen Schichten bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit.

Weil das nationale Stipendienprogramm an allen Hochschulen in Deutschland gleichermaßen umgesetzt wird – auch an den Fachhochschulen, an denen traditionell ein größerer Prozentsatz von Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus stammt als an den Universitäten.

Frage 2: Warum setzen wir auf beides: Ausbau des BAföG und des Stipendienwesens?

Weil die Förderung von Spitzenleistung und von Kompetenz in der Breite zusammen gehören: Jede Spitze braucht ein breites Fundament. Für beides, Breite und Spitze, sind Leistungsanreize nötig. Indem wir heute zukünftige Leistungsträger fördern, stärken wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft unseres Landes morgen.

Weil wir mehr junge Menschen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums ermutigen und sie zu Spitzenleistungen motivieren wollen. Deutschland benötigt eine größere Zahl von hochqualifizierten Fachkräften und Nachwuchswissenschaftlern.

Weil die 300 Mio Euro, die Bund und Länder in der Endausbaustufe des nationalen Stipendienprogramms in Stipendien investieren werden, für 160.000 Studierende ein monatliches 300-Euro Stipendium bedeuten, und zwar auch dann, wenn sie bereits mit dem BAföG-Höchstsatz gefördert werden. Wenn wir nur Breitenförderung nach dem Gießkannenprinzip betreiben und auf gezielte Anreize zu Spitzenleistungen - gerade auch unter jungen Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien - verzichten, werden wir in der globalisierten Welt das Nachsehen haben. Und wir verzichten darauf, begabten jungen Menschen bei der Entfaltung ihrer Potentiale zu helfen.

Nationales Stipendienprogramm: 5 Fragen – 5 Antworten

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Frage 3: Warum ist das nationale Stipendienprogramm für die Hochschulen ein Gewinn und warum ist es insbesondere auch für Hochschulen in strukturschwachen Gebieten interessant?

Weil das Programm die Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld stärkt und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür weckt, dass Bildung und Ausbildung nicht allein staatliche Aufgaben sind.

Weil die Hochschulen durch Auslobung von Stipendien leistungsstarke Studierende für sich gewinnen können.

Weil die Stipendienvergabe der Profilbildung der Hochschulen dient. Für Hochschulen in strukturschwachen Gebieten ist das Programm interessant, weil

der private Stipendienanteil nicht allein aus der Wirtschaft stammen muss: Private Mittelgeber sind auch Stiftungen, Vereine, Kammern oder Alumni aus ganz Deutschland.

Weil auch und gerade strukturschwache Standorte profitieren. Dies belegen Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen: So waren die Hochschulen Duisburg-Essen und Bochum bei der Mittelakquise besonders erfolgreich. Bei den Fachhochschulen war beispielsweise die Fachhochschule Gelsenkirchen nicht weniger erfolgreich als die Fachhochschule Köln.

Frage 4: Warum sollten sich die Hochschulen von den Kosten für die Einwerbung der Mittel nicht abschrecken lassen?

Weil über die Kosten für die Hochschulen noch gesprochen und eine Lösung gefunden werden wird. Wir werden die Hochschulen nicht im Regen stehen lassen.

Weil der Aufwuchs schrittweise erfolgen wird: Es sollen nicht sofort für 8 % der Studierenden Stipendienmittel bereit stehen.

Weil sich Synergieeffekte ergeben werden. Wer einmal gespendet hat, muss beim zweiten Mal nicht mehr überzeugt werden.

Frage 5: Warum ist die Etablierung einer Stipendienkultur in Deutschland wichtig?

Weil die Stipendienkultur und das private Engagement für die Unterstützung Studierender in Deutschland bislang schwach ausgeprägt sind: Rund ein Prozent aller Studierenden erhalten ein Stipendium der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten zwölf Begabtenförderungswerke oder ein Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung; gut ein weiteres Prozent werden durch private Stipendien gefördert. Ziel des Gesetzentwurfs zum nationalen Stipendienprogramm ist es, den Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten unter den Studierenden bundesweit mittelfristig auf zehn Prozent zu erhöhen.

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Weil Bildung und Nachwuchsförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind. Weil die Alumni der Hochschulen so die Chance erhalten, ihrer ehemaligen

Ausbildungsstätte im Sinne eines akademischen Generationenvertrags „etwas zurückzugeben“ und Verantwortung für Studierende der nächsten Generation zu übernehmen.

Weil der Anteil privater Quellen an den Bildungsausgaben im Tertiärbereich in Deutschland mit 15 Prozent (2006) weit unterhalb des OECD-Durchschnitts (27,4 Prozent) und weit hinter wichtigen Wettbewerbern wie Japan (67,8 Prozent), USA (66 Prozent) und Korea (76,9 Prozent) liegt. In Deutschland sind zudem unterdurchschnittliche Steigerungen gegenüber dem Anteil im Jahr 2000 zu verzeichnen.

Frage 3: Warum ist das nationale Stipendienprogramm für die Hochschulen ein Gewinn und warum ist es insbesondere auch für Hochschulen in strukturschwachen Gebieten interessant?

Weil das Programm die Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld stärkt und in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür weckt, dass Bildung und Ausbildung nicht allein staatliche Aufgaben sind.

Weil die Hochschulen durch Auslobung von Stipendien leistungsstarke Studierende für sich gewinnen können.

Weil die Stipendienvergabe der Profilbildung der Hochschulen dient. Für Hochschulen in strukturschwachen Gebieten ist das Programm interessant, weil

der private Stipendienanteil nicht allein aus der Wirtschaft stammen muss: Private Mittelgeber sind auch Stiftungen, Vereine, Kammern oder Alumni aus ganz Deutschland.

Weil auch und gerade strukturschwache Standorte profitieren. Dies belegen Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen: So waren die Hochschulen Duisburg-Essen und Bochum bei der Mittelakquise besonders erfolgreich. Bei den Fachhochschulen war beispielsweise die Fachhochschule Gelsenkirchen nicht weniger erfolgreich als die Fachhochschule Köln.

Frage 4: Warum sollten sich die Hochschulen von den Kosten für die Einwerbung der Mittel nicht abschrecken lassen?

Weil über die Kosten für die Hochschulen noch gesprochen und eine Lösung gefunden werden wird. Wir werden die Hochschulen nicht im Regen stehen lassen.

Weil der Aufwuchs schrittweise erfolgen wird: Es sollen nicht sofort für 8 % der Studierenden Stipendienmittel bereit stehen.

Weil sich Synergieeffekte ergeben werden. Wer einmal gespendet hat, muss beim zweiten Mal nicht mehr überzeugt werden.

Frage 5: Warum ist die Etablierung einer Stipendienkultur in Deutschland wichtig?

Weil die Stipendienkultur und das private Engagement für die Unterstützung Studierender in Deutschland bislang schwach ausgeprägt sind: Rund ein Prozent aller Studierenden erhalten ein Stipendium der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützten zwölf Begabtenförderungswerke oder ein Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung; gut ein weiteres Prozent werden durch private Stipendien gefördert. Ziel des Gesetzentwurfs zum nationalen Stipendienprogramm ist es, den Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten unter den Studierenden bundesweit mittelfristig auf zehn Prozent zu erhöhen.

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Eckpunkte für Verbesserungen des BAföG in 2010

In der fast 40-jährigen Geschichte des BAföG ging es stets darum, Chancengerechtigkeit in der Bildung zu sichern und finanzielle Hürden auszuräumen, an denen individueller Bildungsaufstieg und Studienerfolg scheitern kann. Die Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung stand schon in Dresden 2008 auf der Agenda der Qualifizierungsinitiative für Deutschland und ist zusammen mit der Sicherung des BAföG Kernbestand des Bildungsfinanzierungskapitels der Koalitionsvereinbarung. Kein junger Mensch soll auf eine qualifizierte Ausbildung aus bloßer Finanznot verzichten oder sich gezwungen sehen, in einen nicht gewollten Ausbildungsgang auszuweichen. Bei der Förderung der Studierenden setzt die Bundesregierung auf einen Dreiklang aus BAföG, Stipendien und Bildungsdarlehen mit kalkulierbaren und tragbaren Rückzahlungsbedingungen, der Studierwillige aus allen gesellschaftlichen Schichten erreicht und attraktive Lösungen für die Ausbildungsfinanzierung bietet. Junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien brauchen die Möglichkeit finanzieller Unterstützung durch das BAföG als verlässliche Rahmenbedingung für ihre Ausbildungsentscheidung. Verlässlichkeit und Bedürfnisgerechtigkeit der Ausbildungsförderung gebieten entschlossene Nachsteuerung und vorausschauende Vorsorge, wenn die Entwicklungen im Bildungssystem und bei den wirtschaftlichen Rahmendaten es erforderlich machen. Vertrauen wächst durch konkrete Taten. Der Gesetzentwurf zum BAföG sieht noch für 2010 spürbare Verbesserungen innerhalb der geltenden BAföG-Struktur vor. Die volle positive Wirkung des 22. BAföG-Änderungsgesetzes aus 2008 wird zwar erst ab Ende dieses Jahres gemessen und im nächsten Sommer mit der BAföG-Statistik 2009 belegt werden können. Aber schon heute ist klar, dass bereits im kommenden Jahr zusätzliche Anpassungen notwendig werden. Gerade in Zeiten begrenzter Finanzierungsspielräume müssen wir Akzente setzen, die die für die Zukunftssicherung unverzichtbare Ausbildungsbereitschaft der jungen Generation sichern. Daher wird die Bundesregierung die Fördersätze und Freibeträge anheben und strukturelle BAföG-Änderungen vornehmen, die sowohl die Verlässlichkeit der Förderung stärken als auch markante Schritte zur Modernisierung und besseren Bologna-Kompatibilität, zu Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau bedeuten. Folgende Verbesserungen sollen vorgenommen werden: Einkommensfreibeträge und Bedarfssätze anheben, Sozialpauschalen anpassen Die inzwischen erreichte Steigerung der Zahl der Studienanfänger in Deutschland ist ein tolles Signal. Um diese Entwicklung weiter zu unterstützen und möglichst vielen jungen Menschen die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen, ist es notwendig, den Förderberechtigtenkreis zu erweitern. Daher sollen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3 % angehoben werden. Um Schülern und Studierenden möglichst optimale persönliche Ausbildungsbedingungen zu ermöglichen, sind auch die Mittel für den Lebensunterhalt anzupassen und die BAföG-Bedarfssätze um 2 % anzuheben, um vorausschauend auch die weitere Entwicklung der Lebenshaltungskosten frühzeitig zu berücksichtigen. Zugleich werden die Sozialpauschalen an die aktuellen Sozialversicherungsbeitragssätze angepasst und private Altersvorsorge durch staatlich geförderte Riester-Renten anrechnungsfrei gestellt.

Eckpunkte für Verbesserungen des BAföG in 2010

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB 2

Bologna-Prozess angemessen umsetzen

Masterförderung sichern Förderungsrechtliche Brüche in der neuen zweistufigen Studienstruktur in den Fällen, in denen nach dem Bachelor-Abschluss die Altersgrenze von 30 Jahren überschritten ist, müssen ausgeschlossen werden. Um die Studierenden zu ermutigen, bereits den frühen berufsqualifizierenden Bachelor-Abschluss für den Berufseinstieg zu nutzen, ohne sogleich die Chance auf Förderung eines später aufgenommenen Masterstudiums zu verlieren, soll eine gesonderte Altersgrenze von 35 Jahren für Masterstudierende eingeführt werden.

ECTS-Punkte als Leistungsnachweis anerkennen Wer Ausbildungsförderung bezieht, soll auch künftig nachweisen, dass er die Ausbildung ordnungsgemäß betreibt. Aber der herkömmliche Leistungsnachweis durch Vorlage eines Zwischenprüfungszeugnisses oder einer individuellen Professorenbescheinigung ist zunehmend veraltet. Mit fortschreitender Umstellung auf zweistufige Studiengänge innerhalb des Bologna-Prozesses soll künftig unmittelbar auf den Stand der individuellen ECTS-Konten von Studierenden abgehoben werden. Dadurch wird die Art des Nachweises erheblich vereinfacht und administrativ erleichtert werden.

Verlässliches Beibehalten der Förderungsart auch nach Fachrichtungswechsel

Wer als Studierender bis zum Beginn des 4. Fachsemesters aus wichtigem Grund die Fachrichtung wechselt, wird nach geltendem BAföG zwar im neuen Studiengang weiter gefördert. Zum Förderungsende hin wird er dabei aber für die Dauer der aus dem früheren Studium nicht angerechneten Semester nur noch mit Bankdarlehen gefördert, was zu erheblichen Erschwernissen führen kann. Dies soll beim erstmaligen Fachrichtungswechsel künftig durch Einbeziehung in die sog. „Normalförderung“ mit hälftigem Zuschuss und hälftigem Staatsdarlehen für die komplette Regelförderungsdauer geändert werden.

Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbar machen Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten für ein ausnahmsweises Hinausschieben der BAföG-Altersgrenze von 30 Jahren setzt derzeit einen Kausalitätszusammenhang voraus, der nur dann bejaht wird, wenn zwischen Abitur und Studienbeginn oder einer zunächst eingeschobenen Kinderbetreuungszeit nicht mehr als 3 Jahre verstrichen sind („Orientierungszeit“). Es ist aber familien- und bildungspolitisch sinnvoller, auch denjenigen eine Förderungsoption offen zu halten, die erst später, ggf. bis kurz vor Erreichen der Altersgrenze noch ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ohne auf die Ausbildung dann ganz verzichten zu müssen oder die Kinder nicht mehr bis zu deren 10. Lebensjahr innerhalb der Familie betreuen zu können.

Förderkonditionen für Schüler verbessern

Auslandsaufenthalte Die Rahmenbedingungen für Auslandsmobilität sollen im BAföG auch für Schüler verbessert werden. Zum einen können bestimmte Ausbildungsstätten wie Fachschulen ihren Schülern bislang keine im Ausland mit BAföG förderungsfähigen

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Ausbildungs- oder Praktikumsaufenthalte bieten. Zum anderen gibt es zunehmend Probleme beim klassischen „Schüleraustausch“ an allgemeinbildenden Schulen mit 12 Schuljahren bis zum Abitur. Im Interesse der Stärkung der internationalen Kompetenz sollte hier förderungsrechtlich auf eine grundsätzliche Anrechenbarkeit des Auslandsaufenthalts auf die Inlandsschulausbildung verzichtet werden.

Volle Berücksichtigung der Wohnkosten bei allen auswärts wohnenden Berufsfach- und Fachschülern Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Schulausbildung mindestens zwei Jahre dauert und einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, sind zwar grundsätzlich BAföG-berechtigt. Mehrkosten auswärtiger Unterbringung werden für sie aber trotzdem nur berücksichtigt, wenn die auswärtige Unterbringung zwingend ist, weil bspw. keine entsprechende Schule vom Elternhaushalt aus zu erreichen ist. Diese bedarfssatzmäßige Beschränkung abzuschaffen stellt künftig alle nach BAföG überhaupt förderungsberechtigten Auszubildenden hinsichtlich der Möglichkeit gleich, selbst ihren Wohnort zu bestimmen. Der Prüfungs- und Nachweisaufwand bei Anträgen des betroffenen Personenkreises wird zugleich erheblich gesenkt.

Bürokratie abbauen/Verfahren vereinfachen

Mietzuschlag für auswärtig Wohnende pauschalieren Auswärtig wohnende Schüler und Studierende erhalten derzeit neben einer Wohnkostenpauschale noch einen nachweisabhängigen zusätzlichen Wohnzuschlag, falls die Miete bestimmte Beträge übersteigt. Dieser an individuelle Nachweise geknüpfte Zuschlag ist im Gesetzesvollzug sehr bearbeitungsaufwändig und bürokratisch. Deshalb soll er in voller Höhe pauschaliert werden. Förderungspolitisch lassen sich so zugleich indirekte Anreize für Hochschulstandorte mit vergleichsweise geringen Mieten setzen, die insb. zugunsten der neuen Bundesländer wirken.

Darlehensrückzahlung vereinheitlichen, spezielle Teilerlasse streichen Die Rückzahlungsregelungen für die hälftigen Staatsdarlehensanteile bei BAföG-geförderten Studierenden sehen derzeit Teilerlasse als „Leistungsanreiz“ für die 30 Prozent Prüfungsbesten und für diejenigen vor, die vor Ablauf der Regelstudienzeit ihr Studium beenden. Die tatsächliche Anreizwirkung dieser Regelungen ist jedoch gering. Die Konkurrenzsituation auf dem künftigen Arbeitsmarkt setzt im Zweifel längst deutlich stärkere Anreize für besondere Ausbildungsanstrengungen, als es rückzahlungsbezogene Rabatte können, die der BAföG-Empfänger während der Dauer des Studiums gar nicht spürt. Da die genannten Teilerlasse im Einzelnen aber erheblichen Vollzugsaufwand bewirken, die Prüfungsämter mit aufwändigen Ermittlungen der maßgeblichen Ecknoten und Vergleichskohorten belasten und zudem die bei unterschiedlichen Studiengängen erheblich unterschiedlichen Beschleunigungspotenziale zu ungerechten und unausgewogenen Verteilungen der Teilerlasse führen, sollen diese im BAföG ohnehin systemfremden Teilerlasse abgeschafft werden. Eine verlässliche und kalkulierbare Begrenzung der Darlehensbelastung bleibt über die Darlehensdeckelung auf 10.000 Euro auch künftig gewährleistet.

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Eingetragene Lebenspartnerschaften im BAföG und im AFBG Ehegatten gleichstellen

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur versorgungsrechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ist die Umsetzung der gebotenen Gleichstellung mit Verheirateten auch im BAföG und im AFBG zwingend. Eine Neuregelung wird dabei nicht nur die Förderberechtigung von Lebenspartnern ausdehnen, sondern zugleich auch die Anrechnung des Einkommens etwaiger verdienender Lebenspartner ermöglichen.

Keine BAföG-Kürzung wegen neuer Stipendien bis 300 Euro

Ziel ist es, dass die im Rahmen des neuen nationalen Stipendienprogramms mit staatlicher Kofinanzierung aufgelegten Stipendien leistungsbereiten jungen Menschen aus allen Schichten unserer Gesellschaft offen stehen. Daher muss für zugleich auf staatliche Sozialleistungen angewiesene Stipendiaten gewährleistet werden, dass die Stipendien nicht im BAföG angerechnet werden. Dies bleibt ausgabenneutral und geht nicht zu Lasten des Spielraums für die BAföG-Ausgaben selbst, da nur BAföG-Empfänger betroffen wären, die bislang eben noch keines der neuen Stipendien erhalten haben und daher auch bislang schon ohne Kürzung mit BAföG gefördert wurden.

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April 2010

Eckpunkte für ein nationales Stipendienprogramm

I. Ziel

Unser Land ist auf jedes Talent angewiesen, und jedes Talent verdient Unterstützung bei seiner Entfaltung. Die Bundesregierung möchte besonders begabte Studierende, die hervorragende Studienleistungen zeigen oder erwarten lassen, durch die Gewährung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten unterstützen. Die Gewährung des Stipendiums soll diese Studierenden zu Spitzenleistungen motivieren, die sie befähigen, an herausgehobener Stellung Verantwortung zu übernehmen.

Mit dem nationalen Stipendienprogramm soll allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu 8% ihrer Studierenden zu fördern. Dadurch wird das Angebot an Möglichkeiten zur Studienfinanzierung deutlich erweitert, das Studium an sich attraktiver und die Motivation der Studierenden gestärkt.

Wie wichtig die Förderung begabter Nachwuchskräfte ist, zeigt sich nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, der Globalisierung und des wirtschaftlichen Strukturwandels hin zu wissens- und forschungsintensiven Industrien und Dienstleistungen. Angesichts dieser Prozesse ist zu erwarten, dass es in Deutschland mittel- und langfristig zunehmend schwieriger wird, den steigenden Bedarf an Fachkräften und Hochqualifizierten zu decken. Ein solcher Fachkräftemangel schränkt nicht nur das Wirtschaftswachstum ein, sondern auch die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Zu den Gründen, weshalb immer noch zu viele Jugendliche trotz guter schulischer Leistungen zögern, ein Studium zu beginnen, gehören auch die subjektiv empfundene Angst vor den Kosten einer akademischen Ausbildung und das Streben, möglichst rasch einen Beruf zu ergreifen und ein eigenes Einkommen zu erzielen. Die Ergebnisse aus dem Programm Aufstiegsstipendien zeigen, dass ein in Aussicht gestelltes Stipendium, zumal wenn es mit Beginn des Studiums gewährt wird, hier Barrieren durchbrechen kann. Deshalb muss – neben der Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze im BAföG – die Zahl der zur Verfügung gestellten Stipendien deutlich erhöht werden.

Bislang ist die Stipendienkultur in Deutschland nur schwach ausgeprägt: Nur etwa 2 bis 3% aller Studierenden werden durch Stipendien gefördert die wiederum zu einem beträchtlichen Teil aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Ziel des nationalen Stipendienprogramms ist es, den Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten unter den Studierenden bundesweit mittelfristig auf 10% zu erhöhen.

Eckpunkte für ein nationales Stipendienprogramm

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Im nationalen Stipendienprogramm sollen Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich durch die Hochschulen nach Begabung und Leistung einkommensunabhängig vergeben werden. Die Mittel für die Stipendien sollen je zur Hälfte aus privaten und öffentlichen Mitteln aufgebracht, der öffentliche Anteil von 150 Euro jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden.

Durch die Mobilisierung privater Fördermittel für das nationale Stipendienprogramm soll deutlich werden, dass Bildung und Nachwuchsförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und dass die Hochschulen einer Rückbindung an die Gesellschaft bedürfen. Die privaten Mittel werden von den Hochschulen bei Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Kammern und Privatpersonen, etwa Alumni, eingeworben. Insofern ist in allen Regionen von Akquisemöglichkeiten auszugehen, was nach fünf Jahren zu evaluieren sein wird.

II. Im Einzelnen

Den Grundstock des Stipendienprogramms bilden Mittel, die nichtstaatliche Akteure (Wirtschaft, Stiftungen, Privatpersonen) den Hochschulen für die Vergabe von Stipendien zur Verfügung stellen. Diese privaten Fördermittel werden durch staatliche Mittel im Verhältnis 1:1 aufgestockt. Die staatlichen Mittel stammen zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom jeweiligen Land.

Der Bund wird noch näher festlegen, in welchen Tranchen und wie der Aufwuchsprozess auf 8% Stipendiaten pro Hochschule ausgestaltet wird.

Das Stipendium soll einkommensunabhängig sein und monatlich 300 Euro betragen. Bis zu dieser Höhe wird das Stipendium beim BAföG anrechnungsfrei bleiben. Dadurch profitieren begabte BAföG-Bezieher in besonderem Maße von den Stipendien, sie verfügen nicht nur über mehr Geld pro Monat sondern erhalten auch 150 Euro monatlich mehr von Staat.

Das Stipendiun wird nach Leistung vergeben. Die Leistung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wird aber nicht allein an Noten abzulesen sein. Auch die überwundenen Hindernisse, der Weg, den ein Studierender oder eine Studierende zurückgelegt haben oder besonderes gesellschaftliches Engagement werden zu gewichten sein. Eine Anknüpfung an zusätzliche Kriterien, zum Beispiel die Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund oder die Berücksichtigung sozialer Belange soll möglich und vor Ort umsetzbar sein.

Den Hochschulen (ggfs auch Hochschulverbünden) wird im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms eine zentrale Rolle zukommen: Sie sollen die privaten Stipendienmittel einwerben, die Stipendiatinnen und Stipendiaten auswählen und die Stipendien auszahlen. Die Vernetzung mit ihrem regionalen Umfeld und die Stipendienvergabe kommen den Hochschulen bei der Entwicklung eines attraktiven Profils zugute.

Im nationalen Stipendienprogramm sollen Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich durch die Hochschulen nach Begabung und Leistung einkommensunabhängig vergeben werden. Die Mittel für die Stipendien sollen je zur Hälfte aus privaten und öffentlichen Mitteln aufgebracht, der öffentliche Anteil von 150 Euro jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden.

Durch die Mobilisierung privater Fördermittel für das nationale Stipendienprogramm soll deutlich werden, dass Bildung und Nachwuchsförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und dass die Hochschulen einer Rückbindung an die Gesellschaft bedürfen. Die privaten Mittel werden von den Hochschulen bei Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Kammern und Privatpersonen, etwa Alumni, eingeworben. Insofern ist in allen Regionen von Akquisemöglichkeiten auszugehen, was nach fünf Jahren zu evaluieren sein wird.

II. Im Einzelnen

Den Grundstock des Stipendienprogramms bilden Mittel, die nichtstaatliche Akteure (Wirtschaft, Stiftungen, Privatpersonen) den Hochschulen für die Vergabe von Stipendien zur Verfügung stellen. Diese privaten Fördermittel werden durch staatliche Mittel im Verhältnis 1:1 aufgestockt. Die staatlichen Mittel stammen zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom jeweiligen Land.

Der Bund wird noch näher festlegen, in welchen Tranchen und wie der Aufwuchsprozess auf 8% Stipendiaten pro Hochschule ausgestaltet wird.

Das Stipendium soll einkommensunabhängig sein und monatlich 300 Euro betragen. Bis zu dieser Höhe wird das Stipendium beim BAföG anrechnungsfrei bleiben. Dadurch profitieren begabte BAföG-Bezieher in besonderem Maße von den Stipendien, sie verfügen nicht nur über mehr Geld pro Monat sondern erhalten auch 150 Euro monatlich mehr von Staat.

Das Stipendiun wird nach Leistung vergeben. Die Leistung der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber wird aber nicht allein an Noten abzulesen sein. Auch die überwundenen Hindernisse, der Weg, den ein Studierender oder eine Studierende zurückgelegt haben oder besonderes gesellschaftliches Engagement werden zu gewichten sein. Eine Anknüpfung an zusätzliche Kriterien, zum Beispiel die Förderung von Studierenden mit Migrationshintergrund oder die Berücksichtigung sozialer Belange soll möglich und vor Ort umsetzbar sein.

Den Hochschulen (ggfs auch Hochschulverbünden) wird im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms eine zentrale Rolle zukommen: Sie sollen die privaten Stipendienmittel einwerben, die Stipendiatinnen und Stipendiaten auswählen und die Stipendien auszahlen. Die Vernetzung mit ihrem regionalen Umfeld und die Stipendienvergabe kommen den Hochschulen bei der Entwicklung eines attraktiven Profils zugute.

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Brief aus dem BundestagHeike Brehmer MdB

Die Stipendiendauer, die von der jeweiligen Hochschule festgelegt wird, soll sich an der Regelstudienzeit im jeweiligen Fach orientieren.

Das Stipendium kann ins Ausland mitgenommen werden. Bei einem Hochschulwechsel im Inland wird es ein Semester lang fortgezahlt – vorausgesetzt, es wurde für den entsprechenden Zeitraum (oder darüber hinaus) bewilligt.

Weitere Informationen:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

www.bmbf.deBundesministerin Prof. Dr. Schavan und Heike Brehmer in Kloster Michaelstein