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© RWGV | Von der Idee zur Gründung
Von der Idee zur GründungÄrztegenossenschaften im Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e.V.
18. September 2010 | Bruno F.J. Simmler
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Genossenschaftliche Regionalverbände
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Mitteldeutscher Genossenschaftsverband (Raiffeisen/Schulze-Delitzsch) e.V.
Genossenschaftsverband e.V.
Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e.V.
Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.
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Aufgaben eines Prüfungsverbandes
Prüfung
Beratung
Betreuung
Bildungswesen
Interessenvertretung
Neben der Pflichtmitgliedschaft besteht eine Pflichtprüfung, d.h. der
Wirtschaftsprüfer muss den Jahresabschluss und die
Ordnungsmäßig-
keit der Geschäftsführung feststellen.
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Mitglieder des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes
207 Kredit-genossenschaften
181 Ländliche Waren- und
Dienstleistungs-genossenschaften
242 Gewerbliche Waren- und
Dienstleistungs-genossenschaften
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Die Gründung einer Genossenschaft erfolgt in 7 Schritten:
Eine Idee wächst: „Struktur folgt Strategie“ Was soll das Unternehmen für die Mitglieder erreichen?
Partner gewinnenMit wem will und kann ich das angestrebte Ziel erreichen?
GeschäftsplanIst das wirtschaftliche Konzept plausibel und umsetzbar?
Rechtliches KonzeptMit welcher Rechtsform lässt sich das angestrebte Ziel erreichen?Was soll in der Satzung geregelt werden? Wer wird Mitglied im Vorstand/Aufsichtsrat?
Gründung Gründungsprüfung Eintragung beim Amtsgericht
Die Gründung einer Genossenschaft
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Es gilt der Satz:
Struktur folgt der Strategie.
Zunächst muss die Frage beantwortet werden, was das Unternehmen für seine Gesellschafter – im Fall der Genossenschaft für seine Mitglieder – erreichen soll.
Zielformulierung
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Unternehmenszweck,Unternehmensgegenstand
Das neu zu gründende Unternehmen könnte
den gemeinsamen Einkauf der Mitglieder bündeln,
Rahmenverträge mit den Kostenträgern abschließen,
qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung sichern,
weitere Interessen vertreten.
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Es muss ein wirtschaftliches Konzept erarbeitet werden.
Genossenschaften benötigen eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine verlässliche laufende Finanzierung durch Beiträge und / oder Provisionen.Organisation und Aufbau der Geschäftsstelle sind zu planen.Risiken der geplanten Geschäftstätigkeit sind zu analysieren und zu hinterlegen.Mittelfristige Liquiditätsplanungen sowie Planbilanzen sind aufzustellen.
Wirtschaftliches Konzept
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Zum Beispiel:
Ist es gewünscht, dass die Mitglieder (Gesellschafter) möglichst leicht dem Unternehmen beitreten und auch wieder ausscheiden können?
Sollen die Mitglieder gleichberechtigte Partner sein und unabhängigvon der Höhe der kapitalmäßigen Beteiligung jeweils nur eine
Stimme haben?
Welche Vorstellungen bestehen im Hinblick auf die Leitungs- und Kontrollorgane?
Ist eine etwaige Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichenPrüfungsverband als Vorteil oder als Nachteil zu sehen?
Sollen die Mitglieder (Gesellschafter) am inneren Wert des Unter-nehmens bei ihrem Ausscheiden beteiligt werden?
Fragen nach der geeigneten Rechtsform
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Die Rechtsform ist weder Kapital- noch Personenhandelsgesellschaft.
Die Mitglieder einer Genossenschaft – ob natürliche und/oder juristische Personen – behalten ihre Selbstständigkeit und nutzen den neu gegründeten Rechtsträger zur Erfüllung ihrer Ziele. Dabei kann die Haftung auf die Einlage begrenzt werden.
Die Rechtsform der Genossenschaft
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Die Genossenschaft hat einen gesetzlichen Förderauftrag zu erfüllen; das heißt, durch die Genossenschaft muss der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschafter gefördert werden.
Im Vordergrund der unternehmerischen Zielsetzung steht der sogenannte Membership Value. Die Vorstände von Genossenschaften sind gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedsunternehmen wirtschaftlich erfolgreich sind, und haben damit eine nachhaltige dauerhafte Zielsetzung zu erfüllen.
Gesetzlicher Förderauftragder Genossenschaft
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Die Genossenschaft kann durch 3 natürliche und/oder juristische Personen gegründet werden.
Das Stimmrecht ist personenbezogen und unabhängig von der Höhe der jeweiligen kapitalmäßigen Beteiligung.
Gründung der Genossenschaft
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Jede Genossenschaft muss ein Ausführungsorgan, ein Kontrollorgan und ein beschließendes Organ haben.
Vorstand: Ausführungsorgan der Genossenschaft
Aufsichtsrat: Kontrollorgan der Genossenschaft
Generalversammlung: Beschließendes Organ
Organe der Genossenschaft
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Der Vorstand ist das Ausführungsorgan und besteht in der Regel aus 2 Mitgliedern.
Ausnahme bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern möglich!
Der Vorstand hat nach den gesetzlichen Bestimmungen eine umfassende Leitungsbefugnis.
Organe der Genossenschaft
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Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan und besteht mindestens aus 3 Mitgliedern.
Bei Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern ist die Bildung eines Aufsichtsrates verzichtbar, so dass die Generalversammlung die Aufgaben des Aufsichtsrates wahrnimmt!
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu kontrollieren, aber nicht in das operative Geschäft einzugreifen.
Organe der Genossenschaft
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Die Generalversammlung ist das beschließende Organ. Sie ist die Vollversammlung der Mitglieder und somit das oberste Willensbildungs-organ der Genossenschaft. Sie stellt den Jahresabschluss des Unter-nehmens fest.
Organe der Genossenschaft
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Unternehmen in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft handeln typischerweise nach den genossenschaftlichen Grundsätzen
der Selbsthilfe, der Selbstverwaltung, der Selbsterhaltung, der Solidarität, der Freiwilligkeit, der freiwilligen Mitgliederzahl und der Identität.
GenossenschaftlicheGrundsätze
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Selbsthilfe bedeutet, dass sich die Mitglieder einer Genossenschaft frei von jedem Zwang aufgrund eigener Initiativen zur Wahrung gleicher oder ähnlich gelagerter wirtschaftlicher Interessen zusammenschließen.
GenossenschaftlicheGrundsätze
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Selbstverwaltung bedeutet, dass die innere Ordnung des Unternehmens durch die gewählten Organe wie Vorstand und Aufsichtsrat auf der Basis demokratischer Entscheidungen vorgenommen wird.
GenossenschaftlicheGrundsätze
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Selbsterhaltung bedeutet, dass das genossenschaftliche Unternehmen für die Existenz und den Erhalt selbst verantwortlich ist. Die Mitglieder müssen das erforderliche Kapital erbringen, um das Unternehmen am Leben zu erhalten.
GenossenschaftlicheGrundsätze
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Freiwilligkeit bedeutet, dass jederzeit die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft erworben werden kann. Über die Zulassung entscheidet die Genossenschaft selbst, in der Regel der Vorstand.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch Kündigung wieder aufgegeben werden.
GenossenschaftlicheGrundsätze
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Freiwillige Mitgliederzahl bedeutet, dass der Zugang zu der Genossen-schaft grundsätzlich für jede Person bzw. für jedes Unternehmen möglich ist.
Dennoch entscheidet das Unternehmen selbst, wer Mitglied des Unternehmens werden kann und soll. Daher gibt es auch keine anonymen Beteiligungen. Die Genossenschaft entscheidet autonom darüber, wer miteinander zusammenarbeitet, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.
GenossenschaftlicheGrundsätze
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Die Besonderheit der Genossenschaft ist, dass es eine Identität gibt zwischen Anteilseignern und Kunden der Gesellschaft.
GenossenschaftlicheGrundsätze
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Gründung des Unternehmens inklusive Beratung, Erstellung des Gutachtens etc. bis zur Eintragung für den RWGV pauschal ca. 1.500 Euro
Beglaubigungen der Unterschriften durch den Notarca. 90,00 Euro
Eintragung beim zuständigen Amtsgericht ca. 300 Euro
Mitgliedschaft im RWGV für die ersten 3 Jahre jeweils 100 Euro
Erste Prüfung der Jahresabschlüsse (spätestens nach 2 Jahren fällig) pauschal 700 Euro
Kosten für die Gründungder Genossenschaft
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Vielen Dank für Ihr Interesse!Kontakt: Bruno F.J. SimmlerTel.: 0251.7186-1301E-Mail: [email protected] Infos: www.rwgv.de