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© 2004 Kreis Minden-Lübbecke - http://www.minden-luebbecke.de
Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 1 -
SGB IISGB IIGrundsicherung für ArbeitssuchendeGrundsicherung für Arbeitssuchende
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 2 -
GliederungGliederung Aufgaben des Gesetzes
Leistungen für Arbeitssuchende
Gesetzliche Träger und Kostenträgerschaft
Umsetzung des Gesetzes derzeitige Situation Finanzielle Belastungen Überlegungen zur Aufgabenwahrnehmung
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 3 -
Aufgaben des SGB IIAufgaben des SGB II
erwerbsfähigen arbeitlosen Menschen den Wiedereintritt in das Erwerbsleben ermöglichen
bis zum Eintritt in das Erwerbsleben ihren Lebensunterhalt und den ihrer mit ihnen zusammen lebenden Angehörigen sichern
Personenkreis: erwerbsfähige Hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaften
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 4 -
Leistungen für ArbeitssuchendeLeistungen für Arbeitssuchende
„„aktive Leistungen“aktive Leistungen“ „„passive Leistungen“passive Leistungen“
Leistungen, die zur Beendigung oder Verringerung der Arbeitslosigkeit von erwerbsfähigen Personen führen
Leistungen für den Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen und die Angehörigen, die mit ihnen zusammen leben
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 5 -
Leistungen für ArbeitssuchendeLeistungen für Arbeitssuchende„aktive Leistungen“
alle Eingliederungsleistungen des SGB III zur Integration in Beschäftigung, z.B. Vermittlung Beratung finanzielle Förderung nach den Regelungen des SGB III
darüber hinaus u.a.
Kinderbetreuung Schuldnerberatung
Suchtberatung Arbeitsgelegenheiten
Einstiegsgeld(Arbeitnehmerzuschuss als Anreiz zur Aufnahme
gering entlohnter Beschäftigungen)
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 6 -
Leistungen für ArbeitssuchendeLeistungen für Arbeitssuchende„passive Leistungen“
Arbeitslosengeld II
befristeter Zuschlag nach Bezug von ALG II
Sozialgeld
Leistungen für Unterkunft und Heizung
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Mehrbedarfe für Schwangere, Alleinerziehende und behinderte Menschen
einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung der Wohnung, Klassenfahrten)
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 7 -
Leistungen für ArbeitssuchendeLeistungen für Arbeitssuchende„passive Leistungen“
Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres
Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres
Partner ab Beginn des 19. Lebensjahres
100% der RL 60% der RL 80% der RL 90% der RLalte Länder
einschl. Berlin (Ost)
345,00 € 207,00 € 276,00 € 311,00 €
neue Länder 331,00 € 199,00 € 265,00 € 298,00 €
Die Regelleistung (RL) bei ALG II / Sozialgeld in €Sonstige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft
Alleinstehende/r oder Alleinerziehende/r
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 8 -
Derzeitiger RechtszustandDerzeitiger Rechtszustand
danach Arbeitslosenhilfe: in Höhe von 57% bzw. 53% des Leistungsentgeltes
Gewährung von Arbeitslosengeld das Arbeitslosengeld bemisst sich nach dem Bruttoeinkommen davon 67% bzw. 60% (=Leistungsentgelt)
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 9 -
Leistungen für ArbeitssuchendeLeistungen für Arbeitssuchende
Leistungsvoraussetzungen
zumutbare Arbeit steht nicht zur Verfügung
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen zunächst auf Ansprüche gegen die BA dann auf Ansprüche gegenüber dem Sozialhilfeträger
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 10 -
Gesetzliche Träger und Gesetzliche Träger und KostenträgerschaftKostenträgerschaft
Bundesagentur für Arbeit
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ohneKosten der Unterkunft, Heizung und einmaligen Beihilfen)
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 11 -
Gesetzliche Träger und Gesetzliche Träger und KostenträgerschaftKostenträgerschaft
Kommunale Träger kreisfreie Städte Kreise nach Landesrecht bestimmte Träger
Leistungen für Unterkunft und Heizung, einm. Beihilfen
Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen
Suchtberatung
Schuldnerberatung
psychosoziale Betreuung
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 12 -
Gesetzliche Träger und Gesetzliche Träger und KostenträgerschaftKostenträgerschaft
soweit die Leistungen von der BA erbracht werden, werden die Kosten vom Bund aus Steuermitteln erstattet (zuzüglich Verwaltungskosten)
wenn die Leistungen von dem kommunalen Träger zu erbringen sind, ist er auch alleiniger Kostenträger
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 13 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des Gesetzes
derzeitige Situation
Finanzielle Belastungen kommunaler Träger
Überlegungen zur Aufgabenwahrnehmung
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 14 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des Gesetzes
Hilfe zum Lebensunterhalt ca. 3.400 Fälle
Arbeitslosenhilfe ca. 5.400 Fälle
Arbeitslosengeld II
ca. 8.800 Fälle
derzeitige Situation
39%
61%
SH
ALH
Stand: Dezember 2003
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 15 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesFinanzielle Belastung der Kommunen
Aufgabe Umsetzung durch Höhe der Kosten
Betreuung minderjähriger Kinder (§ 16 Abs.2)
Jugendämter mit Kostenerstattung oder neue Abteilung im Kreissozialamt
noch nicht berechnet
ambulante Pflegedienstehäusliche Pflege von Angehörigen (§ 16 Abs.2)
derzeit nicht quantifizierbar
Schuldnerberatung (§ 16 Abs.2)
freie WohlfahrtspflegeDerzeit 103.000,00 € (muss voraussichtlich erhöht werden)
psychosoziale Betreuung (§ 16 Abs.2)
Gesundheitsamt und freie Wohlfahrtspflege
derzeit nicht quantifizierbar
Suchtberatung (§ 16 Abs.2) Gesundheitsamt, Drogenberatungsstelle
bisherige Aufwendungen reichen wohl aus
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 16 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesFinanzielle Belastung der Kommunen
Aufgabe Umsetzung durch Höhe der Kosten
Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs.1)
sinnvoll: Städte und Gemeinden, gegebenenfalls Kreis selbst
circa 36.500.000,00 € zuzüglich Verwaltungsaufwand für circa 8.800 Fälle
begleitende einmalige Leistungen (Annex zu den
Kosten der Unterkunft)
sinnvoll: Städte und Gemeinden, gegebenenfalls Kreis selbst
nicht quantifizierbar
einmalige Beihilfen (Erstausstattung und Klassenfahrten)
sinnvoll: Städte und Gemeinden, gegebenenfalls Kreis selbst
1.320.000 €
Alleiniger Kostenträger: Kreis Minden-Lübbecke(Kommunaler Träger gemäß §§ 6 Nr. 2, 16 Abs. 2, 22 SGB II)
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 17 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesFinanzielle Belastung der Kommunen
Kosten der Unterkunft inkl. Heizung 36.500.000,00 €
geschätzter einmaliger Bedarf(§ 23 Abs. 3 Z. 1-3 SGB II)
1.320.000,00 €
Einnahmeausfälle durch den Wegfall des besonderenMietzuschusses und Wohngelds für die Sozialhilfeempfänger
500.000,00 €
Einnahmeausfälle durch den Wegfall des allgemeinen Wohngeldsfür die verbleibenden Grundsicherungs-Fälle
1.200.000,00 €
Wegfall des besonderen Mietzuschusses bzw. des allgemeinenWohngelds für Personen in Einrichtungen
200.000,00 €
Gesamtsumme 39.720.000,000 €
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 18 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesFinanzielle Belastung der Kommunen
Übersicht über die eingesparten Mittel
Einsparungen bei der Krankenhilfe nach dem BSHG 1.700.000,00 €
Einsparungen bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach BSHG durch den Wechsel der Sozialhilfeempfänger zum SGB II
16.400.000,00 €
Einsparungen durch den Wegfall der Hilfe zur Arbeit nach BSHG 4.100.000,00 €
Gesamtsumme 22.200.000,000 €
Gesamte Belastungen
Neubelastung Etat Sozialamt Kreis:
>> daraus: Neubelastung kommunale Familie ca. 9.300.000 €
17.500.000,00 €
6. März 2004:
Minister Clement sagt zu:
Kommunen sollen mit
2,5 Milliarden €
entlastet werden!
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 19 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesÜberlegungen zur Aufgabenwahrnehmung
Ziel des SGB II: für Langzeitarbeitslose und ihre Familien „Hilfen aus einer Hand“
Realität: 2 Leistungsträger Bundesagentur für Arbeit kommunale Träger
Gesetzliche Lösung:
ARGE Option
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 20 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesOption der kommunalen Träger
Ein Optionsgesetz müsste bis zur parlamentarischen Sommerpause verabschiedet worden sein.
Kommunen würden organisatorisch als Organe der Bundesagentur gelten (Stichwort: Organleihe)
kommunale Spitzenverbände haben sich bereits deutlich gegen eine Option unter den gegebenen Umständen ausgesprochen
keine Gestaltungsspielräume für die Kommunen, Aufgabenwahrnehmung erfolgt lediglich als „Delegationsnehmer“ der weisungsbefugten BA
die für eine Option notwendige Einigung zwischen der Regierungskoalition (SPD/Bündnisgrüne) und der Opposition (CDU/CSU) kam nicht zustande
Nach heutigem Stand kommt eine Option nicht in Frage.
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 21 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesDie „kommunalfreundliche“ ArbeitsgemeinschaftDie „kommunalfreundliche“ Arbeitsgemeinschaft
Träger nach § 6 Nr. 1 Träger nach § 6 Nr. 2
ARGE gGmbH
überträgt an ARGE- KdU (§ 22)- einm. Leistungen (§ 23 III)- Eingliederungsleistungen ( § 16)
überträgt an ARGE- alle eigenen Aufgaben
errichten
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 22 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesDie „kommunalfreundliche“ ArbeitsgemeinschaftDie „kommunalfreundliche“ Arbeitsgemeinschaft
ARGE gGmbH
BA
Aufgaben nach § 16 Abs. 1
Prüfung Erwerbsfähigkeit
Steuerung der Finanzströme
proArbeit
Aufgaben nach § 16 III undAnteile der Aufgaben nach § 16 I
Kreis Mi-Lk.Kreis Mi-Lk.
RechtsbehelfsverfahrenKlageverfahren
GesundheitsamtGesundheitsamtErgänzende Überprüfungen
(z.B. bei zeitlich begrenzter AU,Zumutbarkeit Wohnungswechsel)
GemeindeGemeindePrüfung Hilfebedürftigkeit
Auszahlung passiver Leistungen(KdU, SozG, ALG II gg. VKE)
beauftragt
delegiert
Umsetzunggescheitert
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 23 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesVorstellungen der Bundesagentur für ArbeitVorstellungen der Bundesagentur für Arbeit
BA als alleinige Entscheidungsträgerin:
Bestimmung der Zielrichtung der ARGE wirtschaftspolitisch & strukturpolitisch
Entscheidung über die Leistungsgewährung Auszahlung von ALG II und Sozialgeld Vermittlung, Beratung, Qualifizierung Prüfung der Erwerbsfähigkeit
Kommune als „subalterner Juniorpartner“:
Übernahme der Unterkunftskosten nach Entscheidung der BA Organleihe
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 24 -
Umsetzung des GesetzesUmsetzung des GesetzesSituation ab 1. Januar 2005Situation ab 1. Januar 2005
arbeitslose Personen beantragen ALG II bei der BAarbeitslose Personen beantragen ALG II bei der BA
arbeitslose Personen beantragen die Übernahme der arbeitslose Personen beantragen die Übernahme der Unterkunftskosten beim Kreis Minden-LübbeckeUnterkunftskosten beim Kreis Minden-Lübbecke
da ohne die Entscheidung der BA keine Übernahme da ohne die Entscheidung der BA keine Übernahme der Unterkunftskosten möglich ist, werden die der Unterkunftskosten möglich ist, werden die Hilfesuchenden für einen Vorschuss an die BA Hilfesuchenden für einen Vorschuss an die BA zurückverwiesen!zurückverwiesen!
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 25 -
ZeitplanZeitplan
das SGB II tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft
ein Kommunales Optionsgesetz soll noch vor der Sommerpause (?) erlassen werden
der Kreistag wird am 12. Juli 2004 seine Entscheidung zur Aufgabenwahrnehmung treffen (letzter Termin für Option - 31. August 2004)
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 26 -
VerfahrensabläufeVerfahrensabläufe
Das Kreissozialamt hat die Klärung aller Fragen in ein Projekt gegeben: Lenkungsgruppe Steuerungsgruppe Projektgruppen Arbeitsgruppen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Finanzausschuss
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Kreis Minden-Lübbecke - Sozialamt - 27 -
© 2004 Kreis Minden-Lübbecke© 2004 Kreis Minden-Lübbecke