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Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg JÜRGEN DENDORFER Zur Einführung Originalbeitrag erschienen in: Jürgen Dendorfer/Claudia Märtl (Hgg.), Nach dem Basler Konzil. Die Neuordnung der Kirche zwischen Konziliarismus und monarchischem Papat (ca. 1450-1475) (Pluralisierung & Autorität 13), Münster: LIT Verlag, 2008, S. 1-18.

Zur Einführung

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Sonderdrucke aus der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

JÜRGEN DENDORFER Zur Einführung Originalbeitrag erschienen in: Jürgen Dendorfer/Claudia Märtl (Hgg.), Nach dem Basler Konzil. Die Neuordnung der Kirche zwischen Konziliarismus und monarchischem Papat (ca. 1450-1475) (Pluralisierung & Autorität 13), Münster: LIT Verlag, 2008, S. 1-18.

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J ürgen Dendorfer

"Nichts hat die Völker des Abendlandes in der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts so stark und so andauernd beschäftigt, wie die Frage nach der Besserung der kirchlichen Zustände, das, was man mit einem seither festste­henden Ausdruck die 'Reform der Kirche an Haupt und Gliedern' nannte. "1

Diese Einschätzung setzte Johannes Haller, der Gründervater der kritischen Forschung zum Basler Konzil, 1903 an die Spitze seiner klassischen Studie zu Papsttum und Kirchenreform. Ein Jahrhundert nach Haller ist man ver­sucht, dieses Diktum mit unvermindertem Nachdruck zu wiederholen.2

Denn über die von Haller vor allem thematisierten konziliaren Reformen in capite hinaus hat die Forschung der letzten Jahrzehnte weitere Reform­anstrengungen in membris erfaßt. Durch die Konzilien - mitunter auch die Päpste - initiiert, verwirklichten diese andere Träger wie päpstliche Legaten, Reformverbände, Bischöfe oder Partikularsynoden. 3

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Haller 1903, Papsttum, 3. Vgl. allerdings zur Vorgeschichte des "seither feststehenden Ausdruck[s] [ ... ] 'Reform der Kir­che an Haupt und Gliedern'" seit dem 12. Jahrhundert: Frech 1992, Reform. Bereits im 14. Jahrhundert, wohl zuerst von Guillelmus Duranti, wurde der Begriff im Sinn des 15. J al"lt­hunderts verwendet. Dazu Miethke 1994, Kirchenreform, 19 f. Zusammenfassend zur reformatio in membris des Basler Konzils Helmrath 1991, Reform, 121-146; zu Kloster- und Ordensreformen aus der reichen Literatur nur Elm 1989, Reformbemü­hungen; sowie die Studien von Mertens 1989, Reformkonzilien ; Mertens 1996, Monastische Rejormbewegungen. Zu den Benediktinern: Angerer 1999, Reform von Melk; Maier 1999, Reform von Kastl; Ziegler 1999, Bursfilder Kongregation; zu den Franziskanern Weigel 2005, Ordensreform, 13-20; zu Reformanstrengungen, die vorn Papsttum ausgingen, die Studien von Studt 2004, Papst Martin v., zur 'Legatenreform' v.a. 478-704, Meuthen 1989, Deutsche Legationsreise; zu Partikularsynoden und bischöflichen Reformen Helmrath 2002, Partikular­synoden, 83 f.

2 Jiirgen Dendorftr

Am eindringlichsten diskutiert wurden Fragen der Kirchenreform jedoch auf den 'Reform' -Konzilien des 15. Jahrhunderts.4 Die Konstanzer und Basler Konzilsväter erörterten die reflrmatio in capite in zahllosen Sit­zungen. An diesem Punkt mußten konkrete Reformforderungen rasch ins Grundsätzliche umschlagen: 5 Wer konnte den Papst und die römische Kurie reformieren? Nur der Papst selbst, er gemeinsam mit dem Konzil oder bei Renitenz auch das Konzil alleine gegen den Willen des Papstes? Forderungen nach der Kirchenreform verbanden sich deshalb eng mit grundsätzlichen Überlegungen, welche Stellung dem Papst, dem Konzil oder später den Kar­dinälen oder Bischöfen im Kirchenaufbau zukam. Insbesondere auf dem Basler Konzil wurde mit der Kirchenreform deshalb auch um die Gestalt der Kirche, um deren Verfaßtheit gerungen. Nun bildete sich eine neue Form ekklesiologischen Denkens heraus, die versuchte, die Rechte des Konzils gegenüber dem Papst oder vice versa mit theologischen und kanonistischen Autoritäten zu legitimieren. In den 3Q~E und 40er Jahren des 15. Jahrhun­derts entstanden so auf dem Konzil und als Reaktion dagegen im Auftrag des Papstes an der Kurie zahlreiche R~g~-!1' Predigten, Corg>ilien und T rak­tate, die für eine neue Intensität des Nachdenkens über die Verfaßtheit-der Kirche stehen~~\Die internationale Forschung hat diese Debatten auf dem Konstanzer und Basler Konzil im vergangenen Jahrhundert nach und nach erschlossen? Und selbst nach mehr als 100 Jahren Konziliarismusforschung zeitigen diese Bemühungen immer noch neue, ertragreiche Früchte.8

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Zur Kirchenreform des 15. Jahrhunderts auf den Konzilien von Konstanz und Basel vgl. die Titel von Zwölfer 1929/30, Reform; Helmrath 1987, Basler Konzil, 327-352; Brandmüller 1990, Causa reformationis; Helmrath 1991, Reform; Helmrath 1992, Theorie; Miethke 1994, Kirchenrefonn; Stump 1994, Refonns; Hlavacek/Patschovsky 1996, Reform; Studt 2004, Papst Martin V; Sudmann 2005, Basler Konzil, 249-324; Machilek 2006, Beweggründe, bes. 50-85, sowie die Sammlung von Reformtexten bei Miethke/Weinrich 199512002, Quellen zur Kir­chenreform [I - II]. Helmrath 1991, Reform, 93-95; Helmrath 1992, Theorie, 49 f. Vgl. dazu den Überblick bei Helmrath 1987, Basler Konzil, 408-491. Für die Basler Diskussion immer noch grundlegend: Krä!?::~I).280, Konsens und Rezeption; dazu: Müller 1980, Vnfos­sungsprinzipien; Helmrath 1984, Selbstverständnis. Einen von Anfang an eher der päpstlichen Seite zuneigenden Autor hat modellhaft Prügl 1995, Heinrich Kalteisen, erschlossen; vgl. ferner Prügl 1996, Antonio da Cannara. Vgl. die maßgeblichen Forschungsberichte zum Konstanzer und Basler Konzil von Frenken 1993, Erforschung; Helmrath 1987, Basler Konzil. Zu den erfreulichen Auswirkungen der kon­ziliaren Erregung rund um das Zweite Vatikanische Konzil für die Erforschung der Konzilien des 15. Jahrhunderts: Müller 2006, Konzilien. So wandte sich die Herbsttagung 2004 des Konstanzer Arbeitskreises den Konzilien von Pisa, Konstanz und Basel zu: Helmrath/Müller 2007, Konzilien. Vgl. jüngst zum Basler Konzil: Sud­mann 2005, Basler Konzil; ferner zu konziliaren Reformimpulsen und ihren Auswirkungen auf die franziskanische Ordensreform: Weigel2005, Ordensreform.

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1. Die kuriale Reformdiskussion nach dem Basler Konzil -ein Desiderat der Forschung

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Weniger beachtet und kaum erforscht, setzte sich diese Diskussion um die Reform und die Verfaßtheit der Kirche nach dem Basler Konzil in der zwei­ten Hälfte des 15. Jahrhunderts an der römischen Kurie fort. In den ersten beiden Jahrzehnten nach Konzilsende beschäftigten sich in Rom zahlreiche Theologen und Kanonisten mit Problemen der kirchlichen Ordnung unter und neben dem Papst. Es genügt, an die bedeutendsten Namen wie die Kardinäle Juan de Torquemada9 und Nikolaus von Kues10 oder die Kurialen Piero da Monte, 11 Domenico de' Domenichi,12 Rodrigo Sanchez de Are­valo,13 und Teodoro de' LelH zu erinnern. 14 Unser Band will bewußt diese nachkonziliaren Anstrengungen an der Kurie in den Blick nehmen, wodurch sich ein weiterer Beitrag zum durchaus häufig behandelten Feld der Kurien­und Kirchenreform des 15. Jahrhunderts rechtfertigt. Wie gingen Theolo­gen und Kanonisten an der Kurie nach 1450 mit dem konziliaren Erbe um? Welche Reformforderungen griffen sie auf, wie legitimierten sie die Stellung des Papstes oder der Kardinäle? Welche Funktion hatte diese in den römi­schen Bibliotheken reich überlieferte Literatur, und in welchen Wechselwir­kungen standen die nun entstehenden Reformentwürfe und Traktate mit der Selbstbehauptung, ja sogar Neuetablierung des Papsttums trotz konzi­liarer und landeskirchlicher Herausforderungen in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts?

Es wäre vermessen, den folgenden Beiträgen abzuverlangen, auf diese Fragen auch nur annähernd erschöpfend zu antworten. Denn die bisherige Forschung bietet dafür kaum Ansatzpunkte. Sie thematisierte entweder die Diskussionen im Umfeld des Konstanzer oder - schon weniger - des Basler Konzils, die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts blieb weitgehend ausge­spart. 15 Fanden auch die päpstlichen Reformversuche in capite von Pius 11.

9 Vgl. Horst 2004, Juan de Torquemada, umfassend mit älterer Literatur. 10 Zu diesem nachkonziliaren Abschnitt in der Biographie des Cusanus immer noch Meuthen

1958, Die fetzten Jahre. 11 Haller 1941, Piero da Monte; Quaglioni 1984, Pietro dei Monte; Ricciardi 1990, Pietro dei

Monte; Zanchin 1997,11 Primato; Rundle 2001, Renaissance Bishop; Saygin 2002, Humphrey, 172-193.

12 Vgl. dazu vor allem Jedin 1958, Domenico de' Domenichi; Smolinsky 1976, Domenico de' Dome­nichi; Smolinsky 1991, Dominicis; Ederer 2003, Humanism; sowie die Beiträge von Jürgen Miethke, Martin Ederer und J ürgen Dendorfer in diesem Band.

13 Jedin 1953, Sanchez de Arevalo; Trame 1958, Sanchez de Arevalo; Laboa 1973, Sdnchez de Arevalo. 14 Sägmüller 1893, Geschichte des Kardinafats; Alpago-Novello 1936, Teodoro de' LeW; Dell'Osta

1948, Un teologo; Brandmüller 1980, Simon de Leifis, 255-258; Quaglioni 1988, De LeWs; sowie den Beitrag von Thomas Prügl in diesem Band.

15 Vgl. allerdings Landi 1997, Concilio e papato, der etwas schematisch die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts als Widerstreit zwischen der konziliaren Bedrohung und einem neuen abso­lutistischen Papsttum sieht.

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bis zu Alexander VI. immer wieder Beachtung, 16 so wurde auf die darüber hinausgehenden Erörterungen um die Rechte des Papstes, der Kardinäle und der Bischöfe in der Traktaditeratur nur selten hingewiesen. 17 Die verläßlich­sten Wegbegleiter in diese terra incognita der ekklesiologischen Diskussion zwischen Basler Konzil und fünftem Laterankonzil sind immer noch die Studien Hubert Jedins und seiner Schüler. Jedin selbst schrieb die Vorge­schichte der Kirchenreform auf dem Tridentiner Konzil im 15. Jahrhun­dert,18 widmete sich dem Ratgeber der Päpste Calixt UI. und Pius H., Domenico de' Domenichi, 19 und wies immer wieder auf Autoren und Texte aus diesem Zeitraum hin.20 Sein Schüler Heribert Smolinsky edierte einen der zentralen Texte Domenico de' Domenichis;21 eher am Ende des hier betrachteten Zeitraums bewegen sich dagegen die Arbeiten von Remigius Bäumer zum Nachwirken des 'Konziliarismus' am Beginn des 16. Jahrhun­derts.22 Aus theologiegeschichdicher Perspektive behandelte Ulrich Horst große Theologen aus dem Dominikanerorden und ihre Studien zur Ekkle­siologie gerade auch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. 23 Eine nütz­liche, wenn auch etwas schematische und allein auf gedruckter Literatur beruhende Übersicht zur Traktatliteratur bietet ferner Hermann-Josef Sieben.24 Daneben wären nur noch rare Beiträge zu einzelnen Protagonisten dieser Literatur zu nennen,25 womit ein forschungsgeschichtlicher Über­blick im wesentlichen schon sein Bewenden haben kann.

Es fehlen quellenkritische und inhaltliche Studien zum Werk einzelner Autoren ebenso wie übergreifende Skizzen, die nach den Trägern und dem Ort dieser Diskussionen fragen und diese in ihren thematischen Grund­zügen nachzeichnen. Vor allem aber mangelt es an der Bereitschaft, die Funktion dieser gelehrten Reflexionen über die Verfaßtheit der Kirche für das Papsttum der Frührenaissance genauer zu bestimmen. Nicht nur als

16 Zur Kurienreform Pius' 11.: Haubst 1954, Reformentwuif; sowie zu den damit verbundenen Reformgutachten des Domenico de' Domenichi: Domenichi, De Reformationibus; Jedin 1958, Domenico de' Domenichi, 247-250; Watanabe/lzbicki 1996, Nicholas 0/ Cusa; Miethkel Weinrich 2002, Quellen zur Kirchenreform, 71-81 (mit älterer Literatur), und den Text, 468-499; sowie JürgeJ:?: !1iethke in diesem Band. Zu den Reformen Sixtus' IV. und Alexanders VI. Celier 1907, Alexandre VI; Celier 1909, L'idte de reforme, sowie demnächst Dendorfer 2008, Habita plenissima informatione.

17 Wiederholt hat jedoch Jürgen Miethke vornehmlich, aber nicht nur, unter dem Aspekt der Rezeption der Traktate des 14. Jahrhunderts auf diese nachkonziliare Diskussion an der Kurie verwiesen. Vgl. erwa Miethke 1983, Rahmenbedingungen, 95-98.

18 Jedin 2 1951, Geschichte. 19 Jedin 1958, Domenico de' Domenichi. 20 Jedin 1939/42, Gozzadini; Jedin 1942,fuan de Torquemada; Jedin 1953, Sanchez de Arevalo. 21 Smolinsky 1976, Domenico de' Domenichi. 22 Bäumer 1971, Nachwirkungen; Bäumer 1972, Konstanzer Dekrete. 23 Horst 1985, Konziliarismus; Horst 1991, Autorität. Daneben die Beiträge zuJuan de Torque­

mada: Horst 1994, Nova opinio; Horst 2004, Kardinal Juan de Torquemada. 24 Sieben 1995, Traktate. 25 Vgl. dazu die Literatur in Anm. 11-16.

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Vorläufer der katholischen Reform des 16. Jahrhunderts, nicht nur als ideen­oder theologiegeschichtlich bemerkenswerter Abschnitt oder als Nachspiel der Konzilien verdienen sie unser Interesse, sondern auch als eine bisher zu stark vernachlässigte Facette der 'ideologischen' Legitimation des Renais­sancepapsttums. Mit den scheinbar faszinierenderen Texten des römischen Quattrocento-Humanismus konnten diese sperrigen, mit spätscholastischer Gelehrsamkeit überladenen Traktate in der Forschung bisher nicht konkur­rieren. Und das, obwohl sie mit ihren Wurzeln in den ekklesiologischen Debatten der Konzilszeit noch mehr als die humanistischen Texte für die Ambivalenz des Renaissancepapsttums stehen.

So liegt das Feld der ekklesiologischen Diskussion nach dem Basler Kon­zil weitgehend brach, wenngleich schon ein oberflächlicher Blick auf die Bestände der römischen Bibliotheken aus der zweiten Hälfte des 15. Jahr­hunderts zeigt, wie wichtig diese Texte für die Zeitgenossen waren. Gerade die Vielzahl und der Umfang der auf uns gekommenen Texte scheint aber zu entmutigen, zumal sie, so eine weitverbreitete Einschätzung, die Mühe der Lektüre nicht lohnen. Die Texte seien wenig originell, wenn sie über­haupt von Bedeutung seien, dann nur als Nachblüte konziliarer Diskussio­nen, die in Thematik und Darstellungsweise schon zu ihrer Zeit überholt waren; so oder so ähnlich dürften das viele sehen. 26

Es wäre vermessen, dieser Einschätzung allzu hartnäckig zu wider­sprechen. Denn nehmen wir intellektuelles Maß an der Elle der Traktate des 14. Jahrhunderts27 oder an den Werken eines d'Ailly und Gerson, später eines Ragusa und Segovia, so verblassen die Leistungen dieser nachkonzilia­ren kurialen Debatte zwangsläufig. Dennoch, die Fülle der schon heute - bei sehr rudimentärem Forschungsstand - bekannten Texte und ihre durchaus ansehnliche Überlieferung bezeugen es: für die Mitlebenden des 15. Jahr­hunderts war diese Literatur von Bedeutung. Und so muß sie das eigentlich auch für den Historiker sein, der sich mit der Geschichte des Papsttums und der Kurie in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts beschäftigt, zumal diese Reformentwürfe, Reden und Predigten, Consilien und Traktate, anders als ein Großteil der auf den Konzilien verfaßten Texte, im unmittelbaren Umfeld des Papstes entstanden. Kardinäle schrieben Reformgutachten, und theologische Berater der Päpste nahmen zu spitzfindigsten Fragen der Ekklesiologie Stellung. Sie verfaßten ihre Texte zumeist aus einer eindeutig erkennbaren causa scribendi heraus. Aus dieser Perspektive verdienen bei­spielsweise die Texte eines Domenico de' Domenichi oder T eodoro de' LelH, die beide enge Vertraute Pius' 11. bzw. Pauls 11. waren, besondere Aufmerk­samkeit. Wer wissen will, welche Überlegungen im Umfeld dieser Päpste

26 Vgl. etwa die bei Helmrath 1987, Basler Konzil, 479 f. referierten Bewertungen. 27 Dazu die magistrale Synthese von Miethke 2000, De potestate papae.

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kursierten, muß diese Autoren lesen. Was dachten diese päpstlichen Berater z.B. über die Rechte der Kardinäle gegenüber dem Papst, das entscheidende Problem der kirchlichen Verfaßtheit nach dem Ende des Konzils?

Es erscheint deshalb durchaus sinnvoll, sich mit der Traktatliteratur nach dem Basler Konzil zu beschäftigen. Sie ist eben nicht nur eine epigonale Nachblüte des Konziliarismus ohne eigenständigen Wert, und man wird ihr auch nicht gerecht, wenn man sie nur als schwaches Lebenszeichen des Reformwillens im moralisch mehr und mehr verkommenden Rom der Hoch­renaissance wertet. Vielmehr hat sie eine wichtige Funktion als eigenständiger Versuch einer Aktualisierung der ekklesiologischen Tradition für die konkre­ten Probleme kirchlicher Verfaßtheit nach dem Ende der Konzilien.

2. Die 'Neuordnung der Kirche' zwischen 'Konziliarismus' und 'monarchischem Papat'

Die theoretische Diskussion um die Rechte des Papstes, der Kardinäle und der Bischöfe ist auf diese Weise Teil der umfassenderen Problematik, die als 'Restauration des Papsttums' in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bezeichnet wird. Die 'Neuordnung der Kirche' vollziehe sich dabei, so haben wir im Titel des Tagungsprogramms und des Bandes zugespitzt formuliert, zwischen den Polen 'Konziliarismus' und 'monarchischer Papat'. Unter 'Neuordnung der Kirche' sollen die nach 1450 einsetzenden Versuche ver­standen werden, die in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entwickelten ekklesiologischen Deutungsmöglichkeiten an die nachkonziliaren Entwik­klungen anzupassen. Einen unverkennbaren Schwerpunkt hatte diese Dis­kussion um die 'Neuordnung der Kirche' an der römischen Kurie; dieser steht im Mittelpunkt der folgenden Beiträge.

Den Organisatoren der Tagung war bewußt, daß der Begriff des 'Kon­ziliarismus' vielschichtig ist, daß er in der historischen Forschung mehr und mehr an Konturen verliert,28 und daß gerade eine Gegenüberstellung von 'Konziliarismus' und 'monarchischem Papat' den Eindruck erwecken könnte, als ob hiermit zwei alternative Konzepte der Kirchenleitung gemeint wären, die in dieser schroffen Opposition dem 15. Jahrhundert fremd waren.29 Schon in den zeitgenössischen Traktaten ist nicht 'der' Konziliaris­mus zu erkennen. Ebensowenig lassen sich einzelne Theoretiker als 'Konzi­liaristen' oder 'Papalisten' klassifizieren, ohne daß der Wandel ihrer ekkle­siologischen Standpunkte, die sich mitunter geschmeidig in neue situative

28 Vgl. dazu zusammenfassend die Ausfuhrungen von Helmut Walther im vorliegenden Band 307-330, mit älterer Literatur.

29 So aber z.B. Landi 1997, Concilio e papato.

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Herausforderungen einfügten, vernachlässigt würde. Auch der modernen Forschung gelang es nicht, konsensfahig Grundzüge 'des' Konziliarismus zu beschreiben.30 Es kann also nicht um eine idealtypische Gegenüberstellung einer auf den Papst zentrierten Kirchenverfassung und eines wie auch immer gearteten konziliaren Gegenmodells gehen.

Und doch waren die Basler Erfahrungen für die Generation derer, die sich nach 1450 veranlaßt sahen, über Fragen der kirchlichen Verfaßtheit zu schreiben, prägend. Hier wurde über korporative Elemente in der Kirchen­leitung nachgedacht, und in actu, auf dem Konzil und in der Amtsführung des Konzilspapstes, wurden Beispiele der Beschränkung päpstlichen Han­delns gegeben. Wie die angelsächsische Forschung nicht müde wird zu betonen, ist ideengeschichtlich der Weg vom 'conciliarism' zum 'constitu­tionalism' nicht weit. 31 Im Vergleich mit der in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ausdifferenzierten, strikt papalistischen Theorie wird dann auch das Erbe des Konziliarismus nach 1450 deutlich. Wenn an der Kurie nach 1450 'konstitutionelle' Begrenzungen der päpstlichen plenitudo potes­tatis verfochten wurden, lag der Rückgriff auf konziliare Vorüberlegungen stets nahe. Und sei es nur, daß die korporativen Traditionen der klassischen Kanonistik im Gewande der Basler Reformdekrete rezipiert wurden - so etwa bei den Versuchen, die Stellung der Kardinäle gegenüber dem Papst zu stärken. 32 Thematisiert man das Nachwirken des Konziliarismus, dann wird also zu fragen sein, ob und auf welche Weise die korporativ-konstitutionel­len Impulse, die auf den Konzilien des 15. Jahrhunderts gegeben wurden, an der Kurie der Frührenaissance fortwirken konnten.

Daß personelle Kontinuitäten zwischen dem Teilnehmerkreis der Kon­zilien, ja sogar dezidierten Konziliaristen, und dem kurialen Milieu nach 1450 bestanden, lehrt schon ein kurzer Blick auf Päpste und Kardinals­kolleg. Nikolaus V. und Pius 11. waren in Basel, Nikolaus von Kues undJuan de Torquemada, um nur zwei besonders prominente Namen zu nennen, ebenfalls. Doch dürfte der Weg von Basel nach Rom noch weit häufiger gegangen worden sein. Eine überraschend große Anzahl derer, die an der Kurie in den ersten Dekaden nach 1450 über Papst, Konzil und Kardinäle schrieben, verweilte für einen kürzeren oder längeren Zeitraum in Basel. 33

30 Vgl. etwa den ambitionierten Versuch von Wünsch 1998, Konziliarismus, vor allem 128-371, der die Forschungsdiskussion zu Schlüsselelementen 'des' Konziliarismus zusanunenfaßt. Zur Kritik an seinem ideengeschichtlichen Vorgehen, das die Akzentsetzungen einzelner Autoren zu stark außer Acht lasse: Prügl 2000, Konziliarismus, hier 150 f.; dazu aber auch die Replik von Wünsch 2000, Kritische Anmerkungen.

31 Black 1970, Monarchy; Black 1979, Council and Commune; Black 1988, Conciliar movement, 574; Oakley 2003, Conciliarist Tradition, bes. 60-110.

32 So dienten die Bestimmungen der 23. Session des Basler Konzils zur reformatio in capite als V Of­

lage fur die Bestimmungen der Wahlkapitulationen ab 1458. V gl. dazu den Beitrag von Hans­J ürgen Becker in diesem Band.

33 Dies gilt etwa fur Heinrich Kalteisen, Rodrigo Sanchez de Arevalo, Piero da Monte, und andere.

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Sie kannten die Diskussionen des Basiliense aus eigener Anschauung, führ­ten diese mitunter selbst und übertrugen einen Hauch von Basler Diskus­sionskultur nach Rom.34 Die Bemühungen Papst Eugens IV., Verteidigern der päpstlichen Prärogative an der Kurie eine Heimstatt zu geben und so mit dem Konzil gleichzuziehen, hatten darüber hinaus den Nährboden für die nachkonziliare Diskussion bereitet.35 Durch die Debatten des Konzils waren sowohl diese Verfechter der päpstlichen Superiorität als auch ehemalige Anhänger des Konzils - sie fanden an der Kurie nach dem Basiliense eben­falls Aufnahme - für die Notwendigkeit sensibilisiert, die Stellung des Pap­stes, des Konzils, aber auch anderer konkurrierender Gewaltenträger in der Kirche, durch ekklesiologische Überlegungen zu legitimieren. Schlugen sich diese Basler Erfahrungen im kurialen Diskurs oder gar im Alltagsgeschäft der päpstlichen Herrschaftspraxis nach 1450 nieder?

Etwas konkreter ließe sich nach der Wirkung einzelner Basler Texte in der kurialen Diskussion nach 1450 fragen. Welche Autoren und Traktate der Basler Zeit waren bekannt? 36 Zumindest die Kurien- und Kirchenreform­bemühungen orientierten sich an Konstanzer und Basler Reformdekreten. Das Dekret der 23. Basler Session, dessen Bestimmungen Eingang in die Wahlkapitulationen ab 1458 fanden und das seinerseits Teile der Wahlka­pitulation von 1431 aufgriff, blieb ein bisher in seiner Wirkung unterschätz­ter Subtext päpstlicher Kurienreformbemühungen bis ans Ende des 15. Jahr­hunderts.37 Doch welche Rezeption der Basler Textproduktion gab es dar­über hinaus? Waren Traktate der Basler Theoretiker in Rom greifbar? Zuge­spitzt gefragt, kannten ein Juan de Torquemada oder ein Domenico de' Domenichi die Werke eines Segovia oder Ragusa, und, wenn das so war, fin­den sich irgendwelche Spuren ihrer Argumente in der Diskussion nach 1450?

34 In gewisser Hinsicht ist auch der von Erich Meuthen so eindringlich beschriebene "Deutsche Freundeskreis" an der Kurie zu nennen. Das gemeinsame Konzilserlebnis war fur diesen Kreis von Kurialen ebenso wie das Interesse an Fragen der Kirchenreform prägend. Meuthen 1995/ 96, Deutscher Freundeskreis.

35 Diese Bestrebungen des Papstes und seiner Mitarbeiter bedürften einer zusammenfassenden Darstellung. V gl. bislang zu Heinrich Kalteisen und Antonio da Cannara die Studien von Tho­mas Prügl: Prügl 1995, Heinrich Kalteisen; Prügl 1996, Antonio da Cannara. Ferner wäre den Hinweisen in der Literatur zu einzelnen Protagonisten auf päpstlicher Seite nachzugehen. Zu Torquemada (wie oben Anm. 11), Piero da Monte (wie oben Anm. 13), Andrea Santacroce (dazu Claudia Mättl in diesem Band, 67-96), Johannes Ley (Kaeppeli 1975, Scriptores, 469 f.) oder Pierre de Versailles (Müller 1986, Franzosen, passim), um nur einige zu nennen. In diesem Zusammenhang erstellte auch Laurentius von Arezzo sein Kompendium von Positionen der Traktatliteratur des 15. Jahrhunderts. Dazu, mit älterer Literatur: Miethke 1983, Rahmenbe­dingungen, 97.

36 Generell zur Verbreitung der Basler Traktatliteratur vgl. Helmrath 1987, Basler Konzil, 449-452, der auf die weite Verbreitung der Konzilsdekrete hinweist.

37 Bezüge lassen sich sowohl zum Kurienreformentwurf Papst Pius' H. als auch zu dem Entwurf Papst Alexanders VI. aufzeigen. V gl. dazu demnächst Dendorfer 2008, Habita plenissima infor­matione. Zur Bedeutung fur die Wahlkapitulationen ab 1458 vgl. den Beitrag von Hans-Jürgen Becker in diesem Band, 331-356.

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Vielleicht wäre auch zu erörtern, ob nicht ein weiterer, grundsätzlicherer Punkt als Nachwirkung des Konziliarismus zu verstehen ist. Das Kardinals­kolleg wurde in der theoretischen Diskussion am Ende des Basler Konzils und in den ersten Jahren danach immer wieder als Art kleines Konzil unter dem Papst verstanden. Ihm wurden Korrektions- und Aufsichtsrechte neben dem Papst zugewiesen. Noch 1460 schrieb Domenico de' Domenichi, das Kolleg repräsentiere die universalis ecclesia.38 Konkretisierten sich die von den Konzilien ausgehenden korporativ-konstitutionellen Impulse in einer Aufwertung des Kardinalskollegs?

Im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts traten dann aber gravierende Ver­änderungen ein, die es erlauben, die ersten Jahrzehnte nach dem Basler Kon­zil davon abzuheben. Nicht nur, daß die personellen Kontinuitäten zwischen Konzil und Kurie zwangsläufig schwächer wurden, auch der Kreis derer, die sich Fragen der Kirchenreform und der Ekklesiologie zuwandten, wurde immer kleiner. Das Kardinalskolleg um 1490 war in der Qualität und Quan­tität seiner Zusammensetzung nicht mehr mit dem unter Nikolaus V. oder Pius 11. vergleichbar. Nicht zuletzt wandelte sich auch die päpstliche Herr­schaftspraxis bis hin zu den bekannten Auswüchsen am Ende des Quattro­cento. In der Traktatliteratur wurde diese Entwicklung begleitet von Ent­würfen eines von korporativen Beschränkungen frei agierenden päpstlichen Monarchen. In diesem Prozeß, der für das Papsttum noch nicht eingehend untersucht wurde,39 spiegelt sich die in der zweiten Hälfte des 15. Jahr­hunderts auf verschiedensten Ebenen greifbare neuerliche Attraktivität des Monarchiegedankens .40

Diesem so verstandenen zeitlichen und gedanklichen Rahmen zwischen 'Konziliarismus' und 'monarchischem Papat', etwa von 1450 bis 1475, wen­det sich dieser Band zu.

3. Zur Konzeption des Bandes

Die Studien des vorliegenden Bandes verstehen sich im Rahmen des Son­derforschungsbereichs 'Pluralisierung und Autorität in der Frühen Neuzeit' als Beitrag, den Prozeß der Reetablierung päpstlicher Autorität in der zwei­ten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu erhellen. Dabei werden die auf und nach den Reformkonzilien artikulierten pluralisierenden Herausforderungen

38 De Dominicis, Liber de dignitate episcopali, II, 82. 39 V gl. allerdings die klassische Studie von Prodi 1982, Ilsovrano pontefice, die aber andere Schwer­

punkte setzt. 40 Zu dieser Entwicklung, für die Amonio RosellisMonarchia ein Schlüssel text ist, vgl. Eckermann

1933, Studien; Black 1970, Monarchy; Bums 1992, Lordship, 97-145; Walther [1994] 2004, Regnum; Weitz 2002, Traktat, 49-114.

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einer auf den Papst konzentrierten Verfassung der Kirche durch alternative Ordnungsvorstellungen ebenso thematisiert wie die Versuche zur Pragmati­sierung dieser Modelle einer konziliar-korporativen bzw. papalistischen Kir­chenleitung in der Herrschaftspraxis oder im Zeremoniell der Päpste. Diese Phänomene werden vor allem für die ersten Jahrzehnte nach dem Basler Konzil untersucht, immer wieder ziehen die Beiträge aber darüber hinaus Entwicklungslinien bis an den Beginn des 16. Jahrhunderts.

Obwohl im Zentrum des Bandes die ekklesiologische Debatte in Rom und deren Bedeutung für die Etablierung des Papsttums nach 1450 stehen, wäre es verfehlt, nicht auch auf andere, nichtrömische Versuche der theore­tischen 'Neuordnung der Kirche' zu blicken. Nachkonziliar, oder wie Tho­mas Wünsch schreibt, "postkonziliar", zog man auch außerhalb Roms seine Lehren aus den Debatten der vergangenen Jahrzehnte. Zwei Beiträge am Beginn des Bandes thematisieren diese außerrömischen Versuche. Thomas Wünsch sieht dabei im 'Postkonziliarismus' Petr Chelcickys und eines ungenannten frater in einem Bartholomäus von Maastricht zugeschriebenen Traktat eine geistige Synthese aus Konziliarismus und Papalismus verwirk­licht, die über die alten Gegensätze hinaus weist. RolfDe Kegel fragt danach, wie Johannes von Segovia, wohl einer der bekanntesten, wenn nicht der bekannteste Basler Konziliarist, seine Ansichten über das Verhältnis von Papst und Konzil in seinem Alterswerk, dem Liber de magna auctoritate epis­coporum in concilio generali, nach dem Konzil änderte.

Nach diesen einführenden Beiträgen wenden wir uns den Trägern der Diskussion in Rom zu. Claudia Märtl erörtert am Beispiel der Konsistorial­advokaten, gleichsam stellvertretend für andere Personengruppen, welche Rolle kuriale Milieus mit ihrer Affinität zur Rechtsgelehrsamkeit oder Theo­logie für diese Diskussion spielen konnten, bzw. welchen Beitrag Mitarbeiter des Papstes zur Ausgestaltung seiner plenitudo potestatis leisteten. Eine ganze Gruppe von Beiträgen behandelt dann die nachkonziliare Diskussion im Pontifikat Pius' 11. Dies ist zum einen sicher durch die dichte Quellenüber­lieferung zu diesem Papst und in der nicht nur in der deutschen Forschung ungebrochenen Attraktivität der Person und des Wirkens Enea Silvio Piccolominis begründet. Zum anderen aber spitzt sich unter Pius H. die angedeutete Konfliktkonstellation zwischen 'Konziliarismus' und 'monar­chischem Papat' zu, so ist ein Ergebnis der Münchner Tagung vorwegzu­nehmen. Simonia Iaria, deren Text wir wie jene von Concetta Bianca und Anna Modigliani in einer von Claudia Märtl erstellten Übersetzung abdruk­ken, vollzieht dabei einleitend die sich wandelnde Bewertung des Konzils im Werk Enea Silvio Piccolominis selbst nach und schlägt einen Bogen von den 'konziliaristischen' Schriften De gestis concilii und Libellus dialogorum bis zu den päpstlichen DistanzierungenJ:~!,!-ls' H. vom Konzil in den Bullen Exe­crabilis und In minoribus agentes. Jürgen Miethke stellt die Ansätze zur

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Kurienreform unter diesem Papst vor. Sowohl die Reformvorschläge eines Domenico de' Domenichi und eines Nikolaus von Kues als auch der unver­öffentlichte Text der Reformbulle Pius' 11. weichen dabei im wesentlichen nicht von den "Grundsätzen der bisherigen Kirchenverfassung ab". Martin Ederer wendet sich mit den Predigten Domenico de' Domenichis einer für die nachkonziliare Reformdiskussion bisher kaum interpretierten Quellen­gattung zu. Ein Hauptwerk desselben Autors, den Tractatus de episcopali dignitate, interpretiert Jürgen Dendorfer. Er fragt an diesem Werk, wie weit Versuche trugen, einzelne Punkte der Kurienreform mit ekklesiologischen Argumenten zu begründen. Die Sektion zum Pontifikat Pius' H. beschließt der Beitrag von Thomas Prügl, der das sich von korporativen Traditionen emanzipierende Kirchenbild T eodoro de' Lellis vor allem an dessen Schrift gegen die Ansprüche des Kardinalskollegs (Contra supercilium) erschließt. Im Pontifikat des Piccolominipapstes ist auf diese Weise eine vielschichtige Diskussion um die 'Neuordnung' der Kirche in Predigten, Reformentwür­fen und Traktaten zu greifen, die zum einen aufkonziliare Reformforderun­gen antwortet, indem sie diese nur geringfügig modifiziert aufgreift, zum anderen aber gerade am Ende von dessen Regierungszeit - so im Werk Teo­doro de' Lellis - auch zu radikalen Brüchen mit dem konziliaren Erbe neigt.

In einem dritten Abschnitt des Bandes fragen wir nach Wechselwirkun­gen und Rezeption dieser Reformdiskussion. Concetta Bianca untersucht die Überlieferung der ekklesiologischen Literatur in den römischen Biblio­theken der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und beobachtet, daß die Traktate zur potestas pontificia bei weitem mehr Interesse als die Konzilstexte fanden. Anna Modigliani erweitert dann das bisher traktierte Quellenspek­trum und stellt "ideologische und symbolische Äußerungen der päpstlichen Gewalt" in den Pontifikaten von Nikolaus V. bis zu Paul H. vor. Im Zentrum steht dabei die Überlegung, wie außerhalb der Traktatliteratur im engeren Sinn, in Texten wie Pietro Godis De coniuratione Porcaria oder Giannozzo Manettis 1Iita Nicolai quinti die weltliche und geistliche Gewalt des Papst­tums begründet wird. Einem vieldiskutierten Problemzusammenhang wen­det sich Duane Henderson zu: Wie wirkte sich der Nachweis der Fälschung des Constitutum Constantini auf die Legitimation des Papsttums aus?

Eine weitere Gruppe von Beiträgen fragt nach den Vorstellungen von der Kirchenreform in den Wahlkapitulationen und päpstlichen Bullen. Hans­Jürgen Becker untersucht nach einer Skizze zur Entwicklung der päpstlichen Wahlkapitulationen und die Stellung des Kardinalskollegs im Zeitalter nach dem Basler Konzil die Kapitulationen der Päpste Pius 11., Paul 11. und Sixtus IV., und kann zeigen, daß ihre Reformbestimmungen durchaus Beachtung fanden. Helmut Walther führt aus, daß umfangreiche ekklesio­logische Argumentationen in den Bullen von Pius Ir. bis zu Sixtus IV. nicht

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zu erwarten sind. Pius II. wandte sich mit Execrabilis keineswegs gegen 'den Konziliarismus', sondern nur gegen die Appellation vom Papst an ein All­gemeines Konzil.

Die Frage nach den Wechselwirkungen der theoretischen Erörterungen zur Herrschaftspraxis und zum päpstlichen Zeremoniell beschließt den Band. Thomas Krüger erörtert, ob sich die päpstliche Herrschaftspraxis nach dem Basler Konzil wandelte. Für das umgrenzte Feld der 'Konsistorial­urkunden' kommt er zu einem weitgehend negativen Ergebnis. Wechselwir­kungen zwischen der nachkonziliar~n Reformdiskussion und den Konzep­tionen, die dem in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts umgestalteten Papstzeremoniell zugrunde lagen, kann dagegen Nikolaus Staubach nach­weisen. Die Basler Konzilsväter ermahnten in ihrer 23. Ses-s[on Papst und Kardinäle zu einer tadelsfreien und integren Lebensführung. Dieser konzi-

r-liare Appell an die Vo(i2Hqverantwortung der Kurie griff das altkirchlich­frühmittelalterliche Konzept der Tugendrepräsentation wieder auf und brach mit zeitgenössischen Vorstellungen einer maiestas-Repräsentation, in der Rang und Stand der Amtsträger visualisiert werden sollten. Erst am Ende des 15. Jahrhunderts kehrten die Zeremoniare des Papstes wieder zum älte­ren Prinzip der maiestas-Repräsentation zurück. i

Die Beiträge entwerfen so ein anschauliches Bild der römischen Diskus­sion um die Reform in capite nach dem Basler Konzil, die aufs engste mit grundsätzlicheren Überlegungen über die Verfaßtheit der Kirche verbunden war. In diesem vielstimmigen Chor, der von der Reformpredigt über päpst­liche Bullen und Wahlkapitulationen bis hin zum umfangreichen Traktat ertönt, lassen sich immer wieder die Grundmelodien des Rückgriffs auf das konziliar-korporative Erbe oder die neuerliche Mfirmation päpstlicher Autorität erkennen. Daß sich diese Entwicklung vom 'Konziliarismus' hin zum 'monarchischen Papat' nicht nur in der Traktatliteratur zeigt, sondern bestätigende oder verwerfende Reaktionen in anderen Texten, in der päpst­lichen Herrschaftspraxis oder im Zeremoniell sichtbar werden, sei Auffor­derung, sich aufs Neue mit der Reformdiskussion nach dem Basler Konzil zu beschäftigen. Wenn die Studien dieses Bandes hierzu anregen, haben sie ihr Ziel erreicht.

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