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PK- Projektkurs, Praktikum im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes, Hon. Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer, Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Brigitte Bailer; Mag. Rosa Hannreich Echandía-Suárez, a9406195, A300 PK- Projektkurs Angewandte Zeitgeschichte, Praktikum im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes Leitung: Hon. Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer, Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Brigitte Bailer Vorgelegt von: Mag. Rosa Hannreich Echandía-Suárez, a9406195, A300 Projektbericht: Widerstand und Verfolgung in der Steiermark“ aus der Reihe „Verfolgung und Widerstand in Österreich“ Abstract: This subproject is part of the systematic attempt of reprocessing the resistance against the dictatorship of the Nazis in Austria 1938-1945 as well as the period of austro-fascism from 1934-1938. It was initiated in the 1970ties by Wolfgang Neugebauer. The compendium „Resistance and persecution in Austria“ aims to educate about contemporary history and focuses also on non- organized, lesser obvious practices of resistance that are often neglected. This volume documents a selection of 1

PK-Projektkurs Angewandte Zeitgeschichte, Praktikum im Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes

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PK- Projektkurs, Praktikum im Dokumentationsarchiv desÖsterreichischen Widerstandes, Hon. Prof. Dr. WolfgangNeugebauer, Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Brigitte Bailer;Mag. Rosa Hannreich Echandía-Suárez, a9406195, A300

PK- Projektkurs Angewandte Zeitgeschichte,Praktikum im Dokumentationsarchiv desÖsterreichischen Widerstandes

Leitung: Hon. Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer, Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Brigitte Bailer

Vorgelegt von: Mag. Rosa Hannreich Echandía-Suárez,a9406195, A300

Projektbericht:

„Widerstand und Verfolgung in derSteiermark“

aus der Reihe „Verfolgung und Widerstand in Österreich“

Abstract:

This subproject is part of the systematic attempt ofreprocessing the resistance against the dictatorship ofthe Nazis in Austria 1938-1945 as well as the period ofaustro-fascism from 1934-1938. It was initiated in the1970ties by Wolfgang Neugebauer. The compendium„Resistance and persecution in Austria“ aims to educateabout contemporary history and focuses also on non-organized, lesser obvious practices of resistance thatare often neglected. This volume documents a selection of

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the reported cases that occurred in the federal state ofStyria or was performed by people born in Styria (andparts of Slovenia). As Vienna, Styria was a stronghold ofresistance, especially in its industrial areas. The mainpart of the organized resistance was performed andorganized by communists and joined by many socialdemocrats. But people of all different political viewswere involved in a broad spectrum of activities ofresistance and religious pacifists where persecutedviolently. This laboratory focuses on the opposition andresistance in the military, which was the second mostimportant group and led to countless trials andexecutions. The copies of those files were compiled inprevious projects and are now an available source forfurther research. The available sources are in large partdocuments of the NS-justice system, dating back to 1938-1945, often supplemented with other sources likejudiciary files after 1945, personal letters of inmates,articles et alii. To provide a compact documentation,those files will be selected an processed further to formchapter VII. “military resistance” of the volume“Resistance and Persecution in Styria”.

Inhaltsverzeichnis:

Einleitung ..................................................................................................................... 4

1. Zum Forschungsstand: Beginn der systematischenErforschung des österreichischen Widerstands in den1970erJahren ........................................ 4

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1.1. Die Reihe „Widerstand undVerfolgung“ ............................................................. 51.2. Neue Impulse für die österreichischeWiderstandsforschung ............................... 51.3. Der steinige Weg zu denQuellen .......................................................................... 6

2. Der Widerstandsbegriff - Definitionen undDebatten ........................................... 82.1. Der Widerstandsbegriff bei KarlStadler ............................................................. 9 2.2 Die Widerstandsauffassung desOpferfürsorgegesetzes ....................................... 9

3. Die Quellen: NS-Justizakte und andereQuellen .................................................... 103.1. Überblick und

Einteilung .................................................................................... 10

3.2. Die juristische Basis derVerfolgung .................................................................. 11

3.2.1. Der „Volksgerichtshof“(VGH) ....................................................................... 11

3.2.2. Die „Sondergerichte“ ........................................................................................113.2.3. Militärgerichte und Standgerichte .....................................................................12

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3.3. Die Erschließung der NS-Justizakten für dasDÖW ............................................12

3.4 NS-Justizakte als Quellen für dieForschung ....................................................... 14

4. Die Arbeit mit den Quellen –Arbeitsschritte ...................................................... 15

4.1. Sortieren nachJahrgängen .................................................................................. 15

4.2. Erstellen eines Deckblattes mit„Kopf“ .............................................................. 16

4.2.1. Ortung und Auswahl der potenziell relevantenTextpassagen ......................... 174.3. Zuordnung zu denUnterkapiteln ......................................................................... 184.4. Fallbeispiele: der „kleine Widerstand“ imMilitär ...............................................204.4.1. Frauen im militärischenWiderstand .................................................................224.5. Zusammentreffen von Anklagegründen, Diebstahl,HomosexuelleHandlungen............................................................................................................... 22

5. Resümee ...............................................................................................................24

6. Literatur ............................................................................................................... 27

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7. Anhang ................................................................................................................. 28

Einleitung

Gemeinsam mit Wien kann die Steiermark als eine derHochburgen des österreichischen Widerstandes gegen dasNS-Regime in den Jahren 1938-1945 bezeichnet werden.Sowohl der organisierte Widerstand und Partisanenkampf –hauptsächlich getragen von KommunistInnen, darunter vieleehemalige SozialdemokratInnen1 - wie auch der nicht-organisierte Widerstand, hatten ein beachtliches Ausmaßangenommen. 2 Besonders auffällig ist, dass Graz und dieIndustrieorte der Obersteiermark nach Wien die Regionenmit den stärksten Widerstandsaktivitäten waren. Aus denAnalysen geht hervor, dass in der Steiermark derArbeiterwiderstand noch dominanter als in anderenRegionen Österreichs war.3

1 Nach den Februarkämpfen 1934 hatten sich viele enttäuschteSozialdemokratInnen der kommunistischen Bewegung angeschlossen, zudemführte der Zusammenbruch von sozialistischen Organisationen wie derSozialistischen Arbeiterpartei, der Revolutionären Sozialisten undder Freien Gewerkschaften zu einer Kooperation mit denKommunistInnen. So wurden über 540 Personen mit ehemaligersozialdemokratischer Zugehörigkeit als AktivistInnen kommunistischerWiderstandsgruppen vom Volksgerichtshof (VGH) bzw. denOberlandgerichten (OLG) verurteilt. Vergl. Neugebauer Wolfgang,Widerstand in der Steiermark. In: Halbrainer Heimo/ Lamprecht Gerald/Mindler Ursula (Hg.), NS-Herrschaft in der Steiermark. Positionen undDiskurse (Wien/ Köln/ Weimar, 2012), 303.2 Vergl. Ebd, 316.3 Aus den vorliegenden Statistiken (anhand der Verfahren vor VGH undOLG Wien und Graz gegen jene ca. 6300 erfasstenWiderstandskämpferInnen) geht hervor, dass die Tatorte inHochverratssachen vor dem OL) Graz mit 26% knapp hinter jenen vor dem

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Generell waren aber Männer und Frauen verschiedenerpolitisch-ideologischer Ausrichtungen involviert, wie derkatholisch-konservativ-legitimistische Widerstand, oderjener der Zeugen Jehovas und christlicher Kirchen. Es kamauch zu überparteilichen Widerstandsformationen, vorallem gegen Ende des Krieges. Eine besondere Rolle fürdie Steiermark spielte aber der Exil-Widerstand d.h. dieTätigkeit von Exilorganisationen und ExilantInnen, davon Slowenien aus operiert wurde und eine BefreiungÖsterreichs im Sinne der Moskauer-Deklaration in dem Fallvon Südösterreich her angestrebt wurde. Dieösterreichischen Bataillone in Slowenien waren dieeinzigen militärischen Einheiten unter österreichischemKommando auf Seiten der Anti-Hitler-Koalition.4 DerWiderstand im Militär nahm ebenfalls immer größereAusmaße an.5 Die Anzahl der Deserteure undFahnenflüchtigen, die dem NS-Regime nicht dienen wolltenstieg im Verlauf des Krieges enorm an, besonders in derSteiermark.

Der hier in diesem Forschungspraktikum behandelteTeilbereich des österreichischen Widerstandes befasstsich mit dem Widerstand im Militär im Raum Steiermark,bzw. von in der Steiermark geborenen oder wohnhaftenPersonen. Die Arbeitsschritte stellen Vorbereitungen fürein Kapitel des Bandes „Widerstand und Verfolgung in derSteiermark“ dar. Bei den vorliegenden Quellen handelt essich um Akten der NS-Justiz aus den Jahren 1938-1945, dieoft als einzige Quelle für diese Thematik herangezogen

OLG Wien (31%) lag. Auch bei den Verfahren vor dem VGH ergibt sichein ähnliches Bild: Wien 35%, Graz 30%; Siehe: Neugebauer Wolfgang,Widerstand in der Steiermark. In: Halbrainer Heimo/ Lamprecht Gerald/Mindler Ursula (Hg.), NS-Herrschaft in der Steiermark. Positionen undDiskurse (Wien/ Köln/ Weimar, 2012), 299.4 Vergl.: Neugebauer, Widerstand in der Steiermark, 309f5 Visualisiert in der 2008/9 in Graz gezeigten Ausstellung„Unsichtbar“, sowie in deren Katalog: Halbrainer Heimo/LamprechtGerald/ Mindler Ursula, Un/sichtbar. NS-Herrschaft: Widerstand undVerfolgung in der Steiermark (Graz 2008).

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werden müssen. Diese ausgewählten Fälle werden im Buchdem Kapitel VII., „Militärischer Widerstand“ oder auchKapitel VIII. „Individueller Widerstand“ zugeordnet.Unsere konkrete Aufgabe war die Vorbereitung und Ordnungdes Aktenmaterials, Zuordnung der Fälle zu den einzelnenKapiteln, sowie das Versehen mit einer Signatur und einem„Kopf“, um die spätere Bearbeitung durch dieMitarbeiterInnen des DÖW zu erleichtern.

Bereits seit 1963 hat sich das Dokumentationsarchiv desösterreichischen Widerstandes als Grundlage derzeitgeschichtlichen Aufklärung zur Aufgabe gemacht, diedokumentarischen Beweise zu sammeln, aufzuarbeiten und zuarchivieren.6 In den vergangenen Jahrzehnten haben dieMitarbeiterInnen des DÖW, allen voran der Projektleiterund Pionier Wolfgang Neugebauer, zahlreiche Publikationenund die 13 Bände der Reihe „Widerstand und Verfolgung inÖsterreich“ zu beinahe allen Bundesländern herausgegeben.7

Diese Sammlung von Dokumenten über den Widerstand in derZeit zwischen 1934 und 1945 gilt als internationalanerkanntes Standardwerk.

Zu Beginn folgt nun ein kleiner Überblick über dieWiderstandsforschung in Österreich, danach ein Kapitel,in dem auf die Definition und die Debatten zumWiderstandbegriff eingegangen wird. Im dritten Kapitelerfährt der/die LeserIn Details zu den Quellen. Im 4.Kapitel werden die konkreten Arbeitsschritte beschriebenund mit Bildmaterial illustriert.

6 Herbert Steiner hat in den 1960er-Jahren, gemeinsam mit einer Reiheehrenamtlicher MitarbeiterInnen, den Grundstein für die heutigeBedeutung der Institution gelegt. Vergl.: Weinzierl Erika, 40 JahreDokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes. In: 40 JahreDokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1963-2003(Wien 2003), 5.

7 Wolfgang Neugebauer war von 1983 bis 2004 wissenschaftlicher Leiterdes DÖW und ist seit 1995 Honorarprofessor für Zeitgeschichte an derUniversität Wien.

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1. Zum Forschungsstand: Beginn der systematischenErforschung des österreichischen Widerstands inden 1970er Jahren

Einen Überblick über den Forschungsstand zurWiderstandsforschung in Österreich sowie Details über dieReihe „Widerstand und Verfolgung“ gibt WolfgangNeugebauer in „Bewahren – Erforschen – Vermitteln. DasDokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“.Er stellt fest, dass es bis 1963 praktisch keinesystematische Aufarbeitung des österreichischenWiderstandes gab:8

Die ersten Anläufe des offiziellen Österreich, wie das„Rot-Weiß-Rot-Buch“, waren für außenpolitische Zwecke,nämlich für die Staatsverhandlungen mit den Alliiertenerstellt worden und daher nicht unter wissenschaftlichenKriterien erstellt.9 In der Moskauer Deklarationverlangten diese einen Nachweis für den „eigenen Beitrag“für Österreichs Befreiung. Das von den Behördengesammelte Quellenmaterial wanderte dann insStaatsarchiv.10 Im Schatten des Kalten Krieges derehemaligen Alliierten Mächte blieb ein zweiter Versuch zuBeginn der 1960er Jahre zum 25. Jahrestag des„Anschlusses“, an dem sogar Pioniere der österreichischenZeitgeschichteforschung wie Ludwig Jedlicka, Karl Stadlerund DÖW-Gründer Herbert Steiner mitwirkten, unvollendet.11

8 Neugebauer Wolfgang, Widerstandsforschung im DÖW: Die Reihe„Widerstand und Verfolgung“. in: Bewahren, Erforschen, Vermitteln,Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Wien2008), 73-80.9 Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 73.10 Ebd. 11 Im Zentrum der Debatten war der kommunistische Widerstand, währendOtto Molden ihn exkludierte stellte Hermann Mitteräcker dieseneinseitig in den Vordergrund. Siehe: Neugebauer, Widerstandsforschungim DÖW, 74.

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In der Folge konnte das DÖW ab 1965 eine Reihe vonkleineren Publikationen, z.T. von ZeitzeugInnenveröffentlichen, die in der Reihe „Monographien zurZeitgeschichte“ erschienen sind: Ferdinand Käs über Wien1945 (1965), Max Muchitsch über die PartisanengruppeLeoben-Donawitz (1966), Paula Schärf über denRevolutionären Sozialisten Otto Haas (1967), TillySpiegel über Frauen und Mädchen im Widerstand undChristine Klusacek über die Gruppe Roman Karl Scholz(1968). Friedrich Vogl publizierte über den Widerstandder Eisenbahner und jenen im Militär; Herbert Steinerveröffentlichte zwei Bände mit letzten Briefen vonHingerichteten.12

1.1. Die Reihe „Widerstand und Verfolgung“

Den Beginn einer systematischen Erforschung desWiderstandes als Großprojekt, auch im Hinblick auf dieumfassenden Quellenrecherchen, markierte das Jahr 1970:Das DÖW begann nun unter der Leitung von WolfgangNeugebauer mit dem Projekt „Widerstand und Verfolgung inWien 1934-1945“ welches in der Folge auf fast alleBundesländer ausgedehnt werden sollte. Das gesetzte Zielwar und ist die Erarbeitung von wissenschaftlichenDokumentationen, d.h. Editionen von ausgewähltenDokumenten.13

Das Gesamtprojekt wurde regional aufgegliedert und inZusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Institutionenund Fachleuten der jeweiligen Bundesländer(Universitätsinstitute, Landes-, Stadt- undDiözesanarchive bzw. –historiker, Vertreter derOpferverbände u.a.) durchgeführt, wobei man dezentralvorging.14

12 Auf solche “letzte Briefe” von Hingerichteten stieß auch die Autorin im Zuge dieses Forschungspraktikums. Siehe: Neugebauer , Widerstandsforschung im DÖW, 7413 Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 75.14 siehe: Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 78.

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Insgesamt liegen bisher 13 umfangreiche Bände vor:

Wien 3 Bände 1975Burgenland 1 Band 1979Oberösterreich 2 Bände 1982Tirol 2 Bände 1984Niederösterreich 3 Bände 1987Salzburg 2 Bände 1991

Die einleitenden Beiträge zu den Dokumenten in diesenBänden, die u.a. von Rudolf Ardelt, Gerhard Botz, ErnstHanisch, Gerhard Jagschitz, Helmut Konrad verfasstwurden, haben wichtige Ergebnisse für dieWiderstandsforschung gebracht.15 Es handelt sich beidieser Reihe um ein international anerkanntesStandardwerk, eine Sammlung von Dokumenten über denWiderstand und die Verfolgung in der Zeit zwischen 1934und 1945.

Dabei weisen die Herausgeber darauf hin, dass es sichnicht um eine Geschichte des Widerstandes oder auch nureinen Ersatz dafür handelt, sondern die Form derDokumentation es ermöglicht, den vielfach angezweifeltenoder bagatellisierten Widerstand (und die damitzusammenhängende Verfolgung) auf den Bodenunbestreitbarer Tatsachen zu stellen.16

1.2. Neue Impulse für die österreichischeWiderstandsforschung

Einen neuen Impuls für die Widerstandsforschung brachtendie Kooperationsprojekte des DÖW mit der Philips-Universität in Marburg zur Aufarbeitung der NS-Justiz in

15 Ebd.16 Vergl. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Widerstand und Verfolgung in Wien 1934-1945, eine Dokumentation, Bd. 1 (Wien 1975), 5.

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Österreich.17 Realisiert werden konnte eine vollständigeEDV-gestützte Erfassung jener, gegen mehr als 6000österreichische WiderstandskämpferInnen gerichtete,Verfahren vor dem Volksgerichtshof bzw. denOberlandgerichten Wien und Graz. Sie liegen nun sowohlals Gerichtsakten in Papierkopien oder Mikrofiches alsauch als auszuwertendes statistisches Material vor.18 Dieshat den Vorteil, dass zahlreiche wichtige Verfahren desVolksgerichtshofes, deren Urteile bislang nicht oder nurfragmentarisch bzw. nur als Anklageschriften im DÖWvorhanden waren, zur Verfügung stehen.19 Auch bislangunbekannte Dokumente der Gestapo, vor allem z.T.umfangreiche Verhörprotokolle und Schlussberichte,konnten im Zuge dieser Projekte beschafft und ebenso dieTagesberichte der Gestapo Wien für den Zeitraum Herbst1938 bis Frühjahr 1945 vervollständigt werden. 20

Diese beträchtliche Erweiterung der Quellenbasisermöglichte 2008 die Veröffentlichung der Studie „Derösterreichische Widerstand“, die einen Überblick über dieGruppierung, Aktivitäten und Dimensionen desösterreichischen Widerstandes gibt. Erstmals sind genaueund verlässliche Angaben über Quantität undStärkeverhältnisse des Widerstandes enthalten.21 Auch das

17 Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 79f.18 Ebd, 80.19 Ebd. 20 Eine digitalisierte Fassung der Tagesberichte der Gestapo Wien 1938 -1945 ist im internen Netz des DÖW zugänglich; Eine Internet-Edition im K.H. Saur Verlag erfolgte 2008; vergl.: Widerstandsforschung im DÖW, 80.21 Vergl.: Neugebauer Wolfgang, Der österreichische Widerstand 1938-1945, Wien 2008. “Abseits politisch opportuner Polarisierungen - Heroisierung desWiderstandes einerseits und dessen Bagatellisierung bzw. Verleugnung andererseits - gehtNeugebauer dabei auf das gesellschaftliche Umfeld des Widerstandes und dessen darausresultierende Wirkungsmöglichkeiten ein: "In Österreich hingegen hatten dieWiderstandskämpferInnen in einer zum Teil feindlichen, von Denunzianten und fanatischenRegimeanhängern durchsetzten Umwelt zu wirken. Hier war der Widerstand nicht nur einKampf gegen fremde Besatzung, sondern hatte auch den Charakter eines BürgerkriegesÖsterreicher gegen Österreicher." Siehe ebd. 46. Zit. nach: DÖW, Mitteilungen187.

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DÖW-Projekt „Namentliche Erfassung der Opfer politischerVerfolgung in Österreich 1938-1945“ wird 2012abgeschlossen werden und neue Ergebnisse bringen. AlsGroßprojekt befindet sich die seit 2007 wiederaufgenommene Dokumentation zu Widerstand und Verfolgungin der Steiermark, das gemeinsam mit der Universität Grazdurchgeführt wird, noch in Arbeit.22

1.3. Der steinige Weg zu den Quellen

Eine Erschwernis für die Pioniere derWiderstandsforschung stellte zu Beginn die Beschaffungdes Quellenmaterials dar, denn zum einen befanden sichdie Unterlagen weit verstreut in inländischen undausländischen Archiven und zum anderen behinderten vorallem in Österreich Archivsperren die Zugänglichkeit. 23

Besonders problematisch war auch die Beschaffung der inObhut der jeweiligen Landesregierung befindlichenBestände der Opferfürsorgebehörden, die eine äußerstwichtige Quelle für Widerstand und Verfolgungdarstellen.24 Zusätzlich wurden auch im persönlichenBesitz befindliche Akten eruiert.

Weitere wichtige Fundorte für NS-Akten waren das NationalArchives (Washington DC) in den USA, sowie das damals unterder US-Verwaltung stehende Berlin Document Center (heute Teildes Bundesarchives Berlin), auf die das DÖW Zugriffhatte. Auch das deutsche Bundesarchiv (es befand sichdamals in Koblenz, heute Berlin) zeigte sich kooperativ.Der staatliche Archivfonds der DDR überließ dem DÖW 300Akten des Volksgerichtshofs über österreichischeWiderstandskämpferInnen, hielt jedoch riesige, auch fürden österreichischen Widerstand relevante Bestände (in

22 Siehe: Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 80.23 Im Gegensatz zu den restriktiveren Archiven anderer Bundesländer erwies sich das österreichische Staatsarchiv und das Wiener Stadt- und Landesarchiv von Anfang an als großzügig. Siehe: ebd. 24 Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 80.

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der Verfügungsgewalt der Stasi) geheim. Sie wurden nachder „Wende“ von der BRD zugänglich gemacht.25

Im Zuge der wissenschaftlichen Projekte wurde erstmalsNS-Justizakten gesichtet, teilweise kopiert und alswichtigste Quellengrundlage für die Dokumentation desWiderstands und der daraus resultierenden Verfolgungverwendet - doch genau dieser Schritt erwies sich alsherausfordernd. So beschreibt Wolfgang Neugebauer dieProblemlage in Österreich, die ganz besondereHartnäckigkeit erforderte: Die Beschaffung von NS-Justizakten, die damals noch bei den Gerichten selbstlagen, insbesondere die Verfahren vor den BesonderenSenaten des OLG (Oberlandesgericht) Wien und derverschiedenen Sondergerichte war u.a. deshalb soschwierig, weil die Gerichte die Auffassung vertraten,dass die Freigabe historischer Akten für die Forschungein Akt der unabhängigen Rechtsprechung, also ihrerKompetenz sei.26

„Im Falle der fast 2000 OLG-Wien Akten verfasste ein Richter des OLG Wiennach Anhörung der Staatsanwaltschaft über jedes einzelne Verfahren einenBeschluss zur Akteneinsicht und der Autor konnte dann die Akten im Zimmerdieses Richters einsehen bzw. zum Kopieren entlehnen. Die damals in einemverschmutzten Keller des Landesgerichts für Strafsachen Wien liegendenAkten des Sondergerichts Wien wurden nach einem generellenFreigabebeschluss durch einen Richter vom Autor und vom DÖW BibliothekarHerbert Exenberger an Ort und Stelle kopiert, wobei der transportableKopierer mangels Steckdose an eine Glühbirnenfassung angeschlossenwerden musste.“27

Erst nach der Abgabe der Akten an das zuständige Stadt-und Landesarchiv, erfolgte eine ordnungsgemäßeArchivierung des Materials: Urteile, Anklagen und

25 Wolfgang Neugebauer merkt hier an, dass das ausständige Gerichtsverfahren gegen Euthanasieverbrecher Heinrich Gross initiiertwerden konnte. Ebd. 76.26 Ebd., 76.27 Ebd., 76f.

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Einvernahme-Protokolle, die vielfach in den Gerichtsaktenenthaltenen Gestapodokumente stellen in ihrer Gesamtheiteine der wichtigsten Quellen für die Erforschung desWiderstandes bzw. der nationalsozialistischenRepressionsmaßnahmen dar.28

So konstatiert Wolfgang Neugebauer zu dem vorliegendenMaterial: „Sie sind zwar von den Verfolgungsinstanzen geschaffen, gebenderen Perspektive wieder und sind daher - wie jede Quelle – quellenkritisch zubehandeln, aber es gibt zu diesen Themen keine andere Quellenart, die soviele und so genaue Informationen überliefert. Die Akten der NS-Justiz warenund sind daher sowie für die vornehmlich von der Zeitgeschichte betriebeneWiderstandsforschung als auch für die RechtshistorikerInnen von Relevanz.“29

2. Der Widerstandsbegriff - Definitionen undDebatten

Schon zu Beginn des Projekts wurde in den 1970er Jahreneine wichtige Frage, nämlich welchen Begriff vonWiderstand der Arbeit zugrunde gelegt werden solltegeklärt: Durch das pluralistische, staats- undparteienunabhängige Selbstverständnis des DÖWunterblieben von Anfang an politisch motivierteEinengungen der Widerstandsforschung (wie in der BRD undDDR, in Ansätzen auch in Österreich). 30 Auf diese Weisekonnten das gesamte politische Spektrum desösterreichischen Widerstandes, aber auch schon sehr frühdie verschiedensten Formen nichtorganisiertenWiderstandes und Oppositionsverhaltens archiviert undaufgearbeitet werden.31

28 vergl. Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 77.29 Ebd.30 siehe dazu: Neugebauer Wolfgang, Was ist Widerstand? in: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hrsg.), Jahrbuch 1986 (Wien 1986) 61-71.31 vergl. Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 77

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Das DÖW orientierte sich an dem von Karl Rudolf Stadler(1913-1987) formulierten Widerstandsbegriff. 32 ImBlickfeld steht hier auch der „nichtorganisierte undpolitisch wenig bewusste Widerstand“ die sogenannten„Bagatellfälle des Widerstandes“ - gerne als unbedeutendabgetan – und das was Bruno Frei den „kleinen Widerstand“nennt.33

Obwohl sich dieser breit gefasste Widerstandsbegriffheute in der modernen Wissenschaft und Forschung bereitsdurchgesetzt hat34, soll an dieser Stelle dem Leser/derLeserin ein kleiner Einblick in die Debatte zumWiderstandsbegriff gegeben werden.

2.1. Der Widerstandsbegriff bei Karl Stadler

Der Wiener Zeithistoriker Karl Stadler, greift dieDiskussion über den Widerstandsbegriff auf, und zitiertden deutschen Journalisten und Autor Klaus Harpprecht,der der Ansicht ist, Widerstand sei immer nur „Sache einerMinderheit. Die Mehrheit duckt sich, versucht anständig zu bleiben. Sie willüberleben, fast um jeden Preis ...“.35 Karl Stadler gibt an dieserStelle aber folgendes zu bedenken:

„Es ist zweifellos richtig, dass planmäßiger, kontinuierlicher undlebensgefährlicher Widerstand ein solches Maß an Überzeugung undHeldenmut erfordert, wie es nur wenigen Menschen gegeben ist. Andererseitsaber zeigen unsere Dokumente, dass es auch Formen und Handlungen desWiderstandes gab, die vielleicht nicht so schwerwiegend waren, spontan und

32 Karl Rudolf Stadler war selbst nach dem „Anschluss“ nach England emigriert und wurde dort selbst nach Kriegsbeginn mehrere Monate langinterniert. 33 Siehe: Frei Bruno, Der kleine Widerstand (Wien 1978).34 dazu siehe auch das Standardwerk: Steinbach Peter/ Tuchel Johannes (Hrsg.), Widerstand gegen die nationalsozialistische Diktatur 1933-1945 (Berlin 2004).35 Monat, Januar 1963. Zit nach: Stadler, Österreich 1938-1945, 12.

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sporadisch auftraten und dennoch für die Beteiligten von den schwerstenFolgen begleitet sein konnten.“36

Für Karl Stadler ergibt sich daraus folgenderSachverhalt: Ließen wir die Einteilung des „deutschenVolkes“ in vier Gruppen nach Hans Rothfels („DieOpposition gegen Hitler“): Tatsächliche und nominelleNazis, Nicht-Nazis und Anti-Nazis auch für Österreichgelten, so ergäben sich zahlreiche Handlungen des zivilenUngehorsams, der Verweigerung des Vertrauens und derpositiven Opposition, nicht nur bei Anti-Nazis sondernauch bei jener großen Mehrheit, die zwischen diesen undden Anhängern des Regimes liegt.37

„Angesichts des totalen Gehorsamkeitsanspruches der Machthaber und derauf seine Verletzung drohenden Sanktionen muss jegliche Opposition imDritten Reich als Widerstandshandlung gewertet werden – auch wenn es sichum einen vereinzelten Versuch handelt, „anständig zu bleiben“. 38

2.2 Die Widerstandsauffassung des Opferfürsorgegesetzes

[...] „Opfer des Kampfes für ein freies, demokratischesÖsterreich [...], die um ein unabhängiges, demokratischesund seiner geschichtlichen Aufgabe bewusstes Österreich,insbesondere gegen Ideen und Ziele desNationalsozialismus, mit der Waffe in der Hand gekämpftoder sich rückhaltlos in Wort oder Tat dafür eingesetzthaben.“39

Der beschränkte Widerstandsbegriff desOpferfürsorgegesetzes konnte keine Basis für einewissenschaftliche Auseinandersetzung der36 Stadler, Österreich 1938-1945, 11f.37 Stadler, Österreich 1938-1945, 12.38 Karl Stadler betont, dass auch wenn sein Buch von „kleinen Leuten“vom „Widerstand unten“ handle, damit keineswegs die historische Rolleder ehemaligen Führer der ersten Republik geringgeschätzt werdensolle. Österreich 1938-1945, 12.39 Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 77.

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Widerstandsforschung bieten, da damit weite Teile desösterreichischen Widerstandes, z.B. der religiösmotivierte oder die lebensgefährliche Hilfe für verfolgteJuden und Jüdinnen von Beginn an ausgeklammert wordenwären. Dazu kam später auch die Erforschung undDarstellung der Zwangssterilisierung und der „Euthanasie“während der NS-Zeit. 40 So hat die DÖW-Dokumentation dienationalsozialistische Verfolgung aus rassistischen,religiösen und nationalen Gründen gleichrangigdargestellt.41

3. Zu den Quellen: NS-Justizakte und andereQuellen

Das gesammelte und uns vorliegende Material kannchronologisch in zwei Gruppen, von 1938-1945 und ab 1945,sowie in folgende Untergruppen eingeteilt werden.

3.1. Überblick und Einteilung

Quellen von1938-1945:

NS-Justizakten: Einvernahmeprotokolle, Anklageschriften,Verhandlungsprotokolle, Urteile, Gnadengesuche,Exekutionsprotokolle, Haftbescheinigungen u. dergl., vonVerfahren vor den Besonderen Senaten des OLG(Oberlandgericht) Wien, der Sondergerichte und desVolksgerichtshofes40 Siehe: Neugebauer, Widerstandsforschung im DÖW, 77f. 41 Täterforschung konnte bisher aus finanziellen Gründen nicht inausreichendem Maße betrieben werden, siehe: ebd. 78. Anm. derAutorin: Ein erweiterter Widerstandsbegriff in der Forschung istunumgänglich und liegt auch dem modernen Verständnis derWiderstandsforschung anderer historischer Bereiche zugrunde, wie z.B.der Erforschung des Widerstandes der afrodeszendenten SklavInnen inden Amerikas.

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- Materialen des Polizei- und Sicherheitsapparates:Meldungen, Anzeigen, Erhebungs- undDurchsuchungsberichte, Vernehmungsprotokolle,Tagesberichte, Gestapodokumente, etc.

- Berichte, Meldungen der NS-Behörden und Organe wiez.B. militärischen Einheiten, Gebirgsdivisionen,Wehrmachthaftanstalt, WehrmachtfachärztlicheGutachten aus Reservelazaretten etc.

- Briefe von Inhaftierten Wehrmachtssoldaten anAngehörige

Quellen nach1945:

- Urteile der Nachkriegsjustiz

- Bestände der Opferfürsorgebehörden (z.B.: Fragebögender „Sektion für Schwermaßgeregelte“)

- ZeitzeugInnenberichte- Briefe der Überlebenden - Zeitungsartikel- Etc.-

3.2. Die juristische Basis der Verfolgung

Die deutsche Gerichtsverfassung und Strafprozessordnungwurde in Österreich mit 1.Mai 1938 eingeführt. Nicht mehrdie Gerichte, sondern die Staatsanwaltschaften wurden nunzu den aktenführenden Behörden.42 Besonders ausgewählteNazis besetzten die wichtigen Positionen, so auch die der

42 Stadler Wolfgang, „ ... Juristisch bin ich nicht zu fassen.“ Die Verfahren des Volksgerichts Wien gegen Richter und Staatsanwälte 1945-1955, Bd. 5 (2007).

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Strafverteidiger für Angeklagte, sodass eineunvoreingenommene Rechtsfindung nicht zu erwarten war.43

Die nationalsozialistische Justiz war neben der Gestapoeines der Hauptinstrumente für die Bekämpfung ihrerGegnerInnen, die Folter der Angeklagten war häufig. Mitihnen sollte – wie es im NS-Jargon hieß – „die Bekämpfungjenes Verbrechertums, welches durch sein Treiben die Abwehrkraft desdeutschen Volkes gefährdet und seinen Widerstandswillen zu lähmenversucht, erfolgen“.44

3.2.1. Der „Volksgerichtshof“ (VGH)

In Berlin wurde am 24. April 1934 der Volksgerichtshoferrichtet, der vor allem für die Aburteilung von „Hoch-und Landesverrat“ – d. h. jede Form der organisierten undnichtorganisierten politischen Oppositionstätigkeit –zuständig war. Aber dieser konnte auch in anderen Städtenwie in Wien verhandeln, so 1939 gegen die Führung derRevolutionären Sozialisten.45Um den Volksgerichtshof nichtzu überlasten, wurden am Oberlandesgericht Wien sog.„Besondere Senate“ zur Aburteilung von weniger schwerenFällen des „Hoch- und Landesverrats“ sowie ab 1943 der„Wehrkraftzersetzung“ eingerichtet. Im Oktober 1944verlor das OLG Wien seine Zuständigkeit für Steiermarkund Kärnten an das OLG Graz.46Am 28. Juli 1942 tagte gegendie führenden Köpfe des kommunistischen Widerstands inder Steiermark in Graz der Volksgerichtshof. 47

43 Stadler, Die Verfahren des Volksgerichts Wien, 41.44 Unterrichtsmaterialien: NS-Herrschaft. Verfolgung und Widerstand in der Steiermark, 19.03.2009, <http://www.erinnern.at/bundeslaender/steiermark/unterrichtsmaterial/ns-herrschaft-verfolgung-und-widerstand-in-der-steiermark-unterrichtsmaterialien/leseprobe_unterrichtsmaterialien_3.pdf> 16.03.201245 Stadler, Die Verfahren des Volksgerichts Wien, 39.46 Stadler, Die Verfahren des Volksgerichts Wien, 43.47 Unterrichtsmaterialien: NS-Herrschaft. Verfolgung und Widerstand in der Steiermark, 19.03.2009.

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3.2.2. Die „Sondergerichte“

„Sondergerichte“ wurden beim Landgericht Graz und Leobenerrichtet, wo u.a. jene „Vergehen“ nach dem„Heimtückegesetz“ bzw. Verbrechen der Rundfunkverordnungoder auch „Wehrmittelbeschädigung“ geahndet wurden. Dortaber wurden nicht nur politische Fälle verhandelt,sondern auch kleinere Diebstähle oder aberBrandstiftungen (v.a. am Land) oder Betrügereien, die als„Verrat am Siegeswillen des Volkes“ ausgelegt wurden undhärteste Strafen nach sich zogen.48

3.2.3. Militärgerichte und Standgerichte

Im Falle der Steiermark gab es zudem noch ein SS- undPolizeigericht, ein Militärgericht sowie die sog.Standgerichte und Militärstandgerichte. Vor letzterewurden all jene gestellt, die laut NS-Diktion als„Pflichtvergessene“ bezeichnet wurden, jene „die diedeutsche Kampfkraft und Kampfentschlossenheitgefährden“.49

So wurden etwa in Graz, Leoben-Göß oder Hieflau ab 4.April 1945 Soldaten, die sich länger als 24 Stundenunerlaubt von ihrer Truppe entfernt bzw. keine Dokumentehatten, noch in den letzten Wochen der NS-Herrschaftexekutiert.50

3.3. Die Erschließung der NS-Justizakten für das DÖW

Wie in Kapitel 1. beschrieben, konnten die Dokumente inmehreren Schritten, über Jahrzehnte hinweg aus

48 Nach Auskunft von Dr. Ursula Schwarz, April 2012.49 Unterrichtsmaterialien: NS-Herrschaft. Verfolgung und Widerstandin der Steiermark, 16.03.2012.50 Ebd.

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verstreuten Beständen zusammengesammelt werden. WolfgangNeugebauer und Ursula Schwarz beschreiben dasschrittweise Vorgehen folgendermaßen:

„Als Quellenbasis wurden, in einem ersten Schritt, die imDÖW vorhandenen Prozessunterlagen des VHG und derOberlandgerichte Wien und Graz kopiert. Die Erschließungdieser Unterlagen, die im Zuge von Widerstandsprojektenin den 1970er Jahren gesammelt worden waren, war im DÖWbis zu Projektbeginn rein personenbezogen strukturiertgewesen. Fallspezifische Parameter waren für dieErschließung nur in den wenigsten Fällen ausgewertetworden. Nun wurden diese Anklageschriften und Urteile neuerschlossen und nach den im Projekt erarbeitetenAuswertungskriterien – Hochverrat, Landesverrat undWehrkraftzersetzung wurden hierbei als Überbegriffeeingesetzt – beurteilt.“51

„In einem zweiten Schritt wurden die Unterlagen deshistorischen Archivs des Oberlandgerichts Wien imJustizpalast in Wien durchgesehen und die bisher im DÖWnicht vorhandenen Aktenteile (Anklageschriften, Urteile,Einvernahmeprotokolle etc.) kopiert. Diese Unterlagenwaren vorher nicht durch Findhilfsmittel erschlossen unddadurch, dass der Aufbewahrungsort noch das OLG Wien ist,nur schwer zugänglich gewesen. Die nun existierendeErfassung kann auch als Findhilfsmittel für die Akten imAktenlager des OLG Wien herangezogen werden.“52

„Gleichzeitig wurde nach Überlieferung von Justizakten imdeutschen Bundesarchiv in Berlin geforscht. In denBeständen „Nazijustiz“ (NJ), Personal-, General- undEinzelfallakten des Reichjustizministeriums (R 3001),Unterlagen des historischen Archivs des Ministeriums fürStaatssicherheit des DDR (ZC und VHG) sowie Akten aus demehemaligen Berlin Document Center (VGH/Z) wurden die

51 Neugebauer/Schwarz, Zur Aufarbeitung der NS-Justiz und deren Opfer, 126.52 Vergl. ebd. 126f.

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Mitarbeiter fündig. Auch von diesen Unterlagen wurdenReproduktionen erstellt. In den oben genannten Beständendes Bundesarchives Berlin Lichterfelde wurden nicht nurAnklageschriften und Urteile gefunden, sondern auchLageberichte der in Österreich tätigenOberlandgerichtpräsidenten und Generalstaatsanwälte, diediese an das Reichsjustizministerium abgeliefert hatten.Diese Lageberichte und die Reiseberichte vonStaatssekretär Dr. Franz Schlegelberger undOberreichsanwalt Ernst Lautz wurden 2004 von WolfgangForm und Oliver Uthe in der Schriftenreihe desDokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandeszu Widerstand, Verfolgung und Nachkriegsaspekteneditiert.“53

„Im Bundesarchiv Berlin, Bestand R 58, wurde ein weitererwichtiger Aktenfund gemacht. Bis dahin verschollengeglaubte und daher in den Unterlagen des DÖW nichtvorhandene Tagesrapporte der Gestapoleitstelle Wien,besonders aus den Jahren 1938-1940 konnten gesichtet undreproduziert werden. Das DÖW verfügt nunmehr über etwa95% der gesamten Tagesrapporte der Gestapo-LeitstelleWien und somit über einen einzigartigen Quellenbestand imdeutschsprachigen Raum. Diese Rapporte sind bereitserschlossen und können im DÖW nach verschiedenenKriterien abgefragt werden. Eine Veröffentlichung imInternet wird derzeit vorbereitet.“

„Ein weiterer Fundort für Prozessunterlagen war dasÖsterreichische Staatsarchiv (ÖStA), und zwar das Archivder Republik (AdR) und das Allgemeine Verwaltungsarchiv(AVA). In den Beständen ÖStA/AdR „Justiz,Reichsjustizministerium“ und ÖStA/AVA „Justizministerium:Staatsanwaltschaft beim OLG Wien 1939-19945“ findet sicheine große Anzahl Anklageschriften, die ebenfallsreproduziert wurden. Auch im Sonderarchiv Moskau (Bestand1361-1) konnte eine Reihe bisher unbekannterLandesverratsprozesse reproduziert werden. Zusätzliche

53 Siehe: ebd. 127.

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Akten kamen aus den Landesarchiven von Oberösterreich(bestand Linzer Gerichte) und Vorarlberg (Bestand DMG).54

3.4. NS-Justizakte als Quellen für die Forschung

Wie alle historischen Quellen sind diese mit der nötigenDistanz und wissenschaftlichen Kritik zu behandeln.Vordergründig geben die NS-Justizakte wichtige Auskunftüber persönliche Daten zu den Angeklagten: EingetragenerVor- und Nachname, Geburtsort und -datum, den erlerntenBeruf, Zugehörigkeit zu Parteien, Organisationen,Verbänden u. ä., sowie den Anklagegrund, der gegen dieAkteurInnen erhoben wurde. Meist wurden dieFamilienverhältnisse des Angeklagten beschrieben sowiederen politische Einstellung. Die Tatorte, die Häufigkeitder Tat und tatrelevante Handlungen werden angeführt,sowie das Anklage- und/oder Urteilsdatum und -ort. 55 Eswurde u.a. das Strafausmaß, der Zeitpunkt und Ort, an demdas Urteil vollstreckt wurde vermerkt.

Die Urteils- und Anklageschriften von diversenMilitärgerichten können als Primärquellen für weitereStatistiken und Forschungen über Widerstand undVerfolgung, sowie die Täterforschung herangezogen werden.Als „Blick von Oben“ können sie in weitererForschungsarbeit durch den Blick „von Unten“ d.h. auf dersubjektiven Ebene ergänzt werden.56 Sie können auch alsGrundlage für eine Analyse der Denkschemata undKonstruktionen von Feindbildern des NS-Herrschaftssystemsdienen.

54 Neugebauer/Schwarz, Zur Aufarbeitung der NS-Justiz und derenOpfer,127f.55 siehe auch: Neugebauer/Schwarz, Zur Aufarbeitung der NS-Justiz und deren Opfer,128.56 Fritsche, Entziehungen, 16.

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So hat sich etwa Maria Fritsche in ihrer Diplomarbeitu.a. mit den Bildern und Images von Deserteuren, die imgesellschaftlichen Bewusstsein verankert wurden,beschäftigt. Um die Ursachen für jahrzehntelangeTabuisierung und Ausgrenzung der Personengruppen derDeserteure in der österreichischen Gesellschaft offen zulegen, legt sie eine Analyse der gesellschaftlichenStellung des Deserteurs in Österreich während und nachdem Nationalsozialismus vor.57

„Nichts wird Kriege abschaffen, wenn nicht die Menschenselbst den Kriegsdienst verweigern“, lautet ein Zitat vonAlbert Einstein. Leopold Steurer bezeichnet dieDeserteure und Kriegsdienstverweigerer alsradikalpazifistische Helden: „Die Welt kann nur von denprinzipiell Fahnenflüchtigen gerettet werden; ihrUntergang wird besiegelt von den Nichtfahnenflüchtigen,die die Verräter unseres Zeitalters sind, weil sie dasLeben an die Systematik der Vernichtung ausliefern, alsoverraten.“58

Fritsche arbeitet heraus, dass in der NS-Zeit„Deserteure“, „Fahnenflüchtlinge“ und „Selbstverstümmler“als „Feiglinge“, „Verräter“, „Kameradenschwein“ oder„Lumpen“ angesehen und in einem Atemzug mit „Asozialen“,„Banditen“ und „Kriminellen“ genannt wurden. DieseVorurteile und Bilder verschwanden aber nicht mitKriegsende aus den Köpfen der Nachkriegsgesellschaft,sondern wirken lange über das Kriegsende hinaus,teilweise unreflektiert bis in die Gegenwart, wie die FPÖimmer wieder beweist. Weit verbreitete Vorurteile überDeserteure spiegeln den unreflektierten Umgang mit der„unbewältigten“ Vergangenheit wider. 59

57 Fritsche, Entziehungen,14.58 Vergl. Zwenz Gerhard, Soldaten sind Mörder. Die Deutschen und derKrieg, München 1988, 418. zit. Nach: Steurer Leopold (Hrsg.)/VerdorferMartha / Pichler Walter, Verfolgt, Verfemt, Vergessen:lebensgeschichtliche Erinnerungen an den Widerstand gegenNationalsozialismus und Krieg; Südtirol 1943-1945 (Bozen 1993), 9.

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In punkto Täterforschung haben die Projekte des DÖW, wiejenes „Zur Nazifizierung der österreichischen Justiz1938-1945“ wesentliche neue Erkenntnisse zurTäterforschung geliefert. So konnte annäherndfestgestellt werden, wie viele Juristen, trotzeindeutiger Zugehörigkeit zur NSDAP und/oder einer ihrerGliederungen, nach 1945 wieder im österreichischenJustizdienst Verwendung fanden. Nach dem ersten Stand derAuswertung betrug der Anteil der weiter verwendetenRichter und Staatsanwälte etwa 40%.60

Nicht zuletzt können diese Quellen auch interessanteErgebnisse zur Erforschung der Bedeutung der Frauen imWiderstand beitragen.

4. Die Arbeit mit den Quellen – Arbeitsschritte

Die vorliegenden Aktenbündel, die, wie erwähnt lediglicheine Auswahl darstellen, sind personenbezogenstrukturiert, d.h. einzelnen oder mehreren Personenzugeordnet und lassen sich in verschiedene Kategorieneinteilen. Bevor wir die einzelnen Bündel mit den„Köpfen“ versahen nahmen wir, um uns einen Überblick zuverschaffen, eine Sortierung nach Jahrgängen vor.

59 Derartig diffamierende Bezeichnungen kommen vor allem aus dempolitischen Lager der Rechtskonservativen, von Veteranenverbänden unddem österr. Bundesheer, vergl. Fritsche, Entziehungen, 21. MariaFritsche hat analysiert, wieso sie sich so lange in derösterreichischen Gesellschaft halten konnten. Diese Feindbilderstehen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Umgang der 2. Republikmit Deserteuren und Selbstverstümmlern. Dazu ausführlich Fritsche,Entziehungen, 153-170.

60 Neugebauer/Schwarz, Zur Aufarbeitung der NS-Justiz und deren Opfer, 133.

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4.1. Sortieren nach Jahrgängen

Der erste grobe Eindruck ergab, dass die von der NS-Justiz verzeichneten „Delikte“ ab 1942, besonders im Jahr1944 bis in die letzten Kriegsmonate von 1945, rasantanstiegen. Die Verteilung der rund 300 registriertenFälle, darunter 5 Frauen, ergibt folgendes Bild:

1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 19452 4 9 12 41 54 117 62

1940 1941 1942 1943 1944 19450

20

40

60

80

100

120

140

160

180

200

Graphik: 1

Diese Graphik zeigt den massiven Anstieg der protokollierten „Delikte“ im Laufe der Kriegsentwicklung bis Mai 1945 an.61

Diese Beobachtung korreliert auch mit jenen vonüberregionalen Forschungen zur Thematik, wie MariaFritsche betont: „Eine sehr hohe Anzahl von Soldatenentzog sich dem Dienst in der Wehrmacht durch

61 Die Zahl für das Jahr 1945 wurde von der Autorin gemäß der Zahl für die Monate Januar, Februar, März und April hochgerechnet.

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„Fahnenflucht“, „Selbstverletzung“,„Selbstverstümmelung“, Simulation von Krankheiten oderSelbstmord. Die Dimensionen des militärischen Ungehorsamszeigen, dass anders als die nationalsozialistischePropaganda glauben machen wollte, die Mobilmachung fürden Krieg keineswegs total war.“ 62 Die Desertion oder„Fahnenflucht“ von immer mehr Soldaten führte zu eineroffensichtlichen Schwächung, und stieg in den letztenKriegsjahren, besonders ab dem 3. Quartal 1943, rapide anund wurde dann in den letzten Monaten zu einemMassenphänomen.“ 63 Offensichtlich kam, bezogen auf dieMasse der Entziehungen und Überläufe in den letztenKriegsjahren, nur mehr ein Bruchteil der Fälle zurAnklage.

Auch der organisierte Widerstand nahm stark zu, besondersab 1942 bildeten sich in Österreich, meist auf Initiativeder KommunistInnen, bewaffnete Gruppen. Aus denÜberlebenden der zerschlagenen kommunistischenWiderstandsgruppe in der Obersteiermark wurde 1943 diePartisanengruppe Leoben-Donawitz gebildet und nannte sich„Österreichische Freiheitsfront“ (ÖFF). Sie war im RaumLeoben, Judenburg und Eisenerz aktiv.64 Selbstverständlichspielten auch Frauen eine wichtige Rolle: Sie sorgten fürUnterkünfte, den Nachschub, die Verpflegung und stelltenKontakte her. Eine Reihe von Gerichtsurteilen,insbesondere gegen fahnenflüchtige Soldaten, zeugen nebenNachkriegsberichten von dieser Partisanentätigkeit. Inder zweiten Hälfte 1944 wurde ein Teil der ÖFF –besonders durch die Aufdeckung des zivilen Umfeldsaufgerieben, ein Teil jedoch konnte bis 1945 weiteragieren und an der Befreiung mitwirken.65

62 Vergl. Bröckling Ulrich, Disziplin: Soziologie und Geschichtemilitärischer Gehorsamsproduktion (München 1997), 278.63 vergl. Seidler 1993, 144 zit. nach. Fritsche, Entziehungen, 25.64 In den NS-Dokumenten ist meist von der „Krenn Bande“ die Rede, dievornehmlich Bahnlinien sprengte. Siehe: Neugebauer, Widerstand in der Steiermark, 309.65 Siehe: Neugebauer, Widerstand in der Steiermark, 309.

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Zugleich setzte die im Exil befindliche KPÖ-Führungkampferprobte Funktionäre (meist Spanienkämpfer), die inMoskau ausgebildet wurden, ein. Die Kampfgruppe„Steiermark“ oder als „Koralm-Partisanen“ bekannt wurdenab August 1944 aktiv. Allerdings war der Rückhalt in derBevölkerung nicht besonders groß, da die Feindbilder des„Bolschewismus“ stark wirkten.66

4.2. Erstellen eines Deckblattes mit „Kopf“

Parallel zu Schritt 2 erfolgte die Erstellung desDeckblattes, auf der Kopfzeile des Blattes stehen Angabenzum Dokument: Art des Dokuments, Bezeichnung,Ausstellungsort-, Datum; sowie Angaben zur Person: Vor-und Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort; Anklagegrund,Strafausmaß, Datum der Gerichtsverhandlung, wennvorhanden; zudem wurde das Deckblatt versehen mit demVermerk:

ÖStA, AdR, Deutsche Wehrmacht, DÖW 23683

Die Abkürzung ÖStA steht für „ÖsterreichischesStaatsarchiv“, AdR für „Archiv der Republik“.

Zusätzlich wurde das Deckblatt mit der alten DÖW-Signaturversehen, um es für die DÖW-Bearbeiterinnen leichterauffindbar zu machen.

4.2.1. Ortung und Auswahl der potenziell relevantenTextpassagen

66 Neugebauer, Widerstand in der Steiermark, Es wurden sogar nach 1945strafrechtliche Prozesse gegen Partisanen angestrengt. 309ff.

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Ein weiterer Arbeitsschritt kann als Ortung und Auswahlder potenziell relevanten Textpassagen beschriebenwerden, die Textpassagen wurden mit Leuchtstift markiertund die Stellen auf dem Deckblatt unter dem „Kopf“nochmals wiedergegeben, um später ein schnelleresAuffinden verschiedenster Passagen zu ermöglichen.

4.3. Zuordnung zu den Kapiteln

Ein weiterer Schritt stellt die Zuordnung der einzelnenFälle zu einem der Kapitel dar:

__________________________________________________________________

Widerstand und Verfolgung in der Steiermark

Kapitel VII. Militärischer Widerstand

1. Befehlsverweigerung, Ungehorsam undDisziplinverstöße

2. Unerlaubte Entfernung, Fahnenflucht3. Wehrdienstentziehung, Selbstverstümmelung4. Regimefeindliche Äußerungen, Wehrkraftzersetzung5. Strafeinheiten6. Hochverrat, Kriegsverrat, Zusammenarbeit mit

Widerstandsgruppen7. Landesverrat8. Militärische Widerstandsgruppen

Kapitel VIII. Individueller Widerstand

1. Berichte über die Stimmung und Lage in derBevölkerung

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2. Aufrufe, Anprangerungen und Darstellungen vonParteistellen und Presse

3. Antinazistische und defätistische Äußerungena.) Vergehen nach dem Heimtückegesetz

b.) Wehrkraftzersetzung, Vorbereitung zum Hochverrat...

Beim Sortieren nach Anklagegrund bzw. Gründen67 und derZuordnung zu den Kapiteln konnten wir feststellen, dassder weitaus größte Stoß jener mit den „unerlaubtenEntfernungen“ und „Fahnenflüchtigen“ war, insbesondere imJahr 1944.

Die folgenden Zahlen sind keinesfalls als absolut zuinterpretieren, sondern spiegeln allenfalls einen Trendinnerhalb des militärischen Widerstandes in derSteiermark wider.68

Kapitel VII.MilitärischerWiderstand

1938

1939

1940

1941

1942

1943

1944

1945

1. Befehlsverweigerung, UngehorsamundDisziplinverstöße

1 1 1 1 2 11 3 -

67 Bei Mehrfachanklagen wurde versucht, eine sinnvolle Zuordnung zu einem der Kapitel vorzunehmen;68 Dazu kommen ca. 23 Personen mit Geburtsort Steiermark/Slowenien, die im Zuge des „Falles Grimmburg“ noch am 9. Mai 1945 zum Tode verurteilt wurden, 4 Todesurteile, darunter 2 Steirer wurden am 10. Mai vollstreckt.

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2. UnerlaubteEntfernung,Fahnenflucht

- 3 6 9 30 36 83 21

3. Wehrdienstentziehung,Selbstverstümmelung

- - 1 1 1 2 7 9

4. RegimefeindlicheÄußerungen,Wehrkraftzersetzung

- - 1 2 4 4 19 3

5. Strafeinheiten 1 - - - - - - -6. Hochverrat,

Kriegsverrat,ZusammenarbeitmitWiderstandsgruppen

- - - - 3 - 5 2

7. Landesverrat - - - 2 1 - - 28. Militärische

Widerstandsgruppen

- - - - - - - 2

Tabelle 2:

Neben dem kommunistischen Widerstand bildetenWiderstandshandlungen von in die Wehrmacht eingezogenenSteirern die zahlenmäßig stärkste Gruppe. Die mit derTodesstrafe geahndete Wehrdienst- undKriegsdienstverweigerung fand zum Großteil in der erstenPhase des Krieges statt, wobei mit zwei Ausnahmensämtliche Opfer Zeugen Jehovas waren. Diese verweigertenden obligatorischen „Deutschen Gruß“, den Dienst in der

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Hitler-Jugend, den Kriegsdienst sowie die Rüstungsarbeit,weshalb sie brutal verfolgt wurden.69

Das mit Abstand am häufigsten geahndete „Delikt“ gegenösterreichische Soldaten war die Desertion oderFahnenflucht. Thomas Geldmacher hat deren Zahl mit 4.000Urteilen auf der Basis von 400 erfassten hochgerechnet.Auch hier war die Bestrafung rigoros: In fast der Hälfteder Verfahren wurden Todesurteile verhängt, von denenmehr als 60% vollstreckt wurden. Fahnenflucht vonsteirischen Soldaten spielte sich an allen Fronten, vonGriechenland und Italien bis Norwegen und Russland ab,vielfach desertierten Soldaten bei einem Heimaturlaub undversteckten sich dann in der Umgebung.70 Verurteilungen erfolgten aber auch schon wegenUrlaubsüberschreitungen um Stunden oder Tage. Die„unerlaubten Entfernungen“71 konnten auch bis zu mehrerenWochen und Monaten andauern; in vielen Fällen gelang dieFlucht, oder das Überlaufen zu den Partisanen oderAlliierten. Manche Soldaten konnten gänzlichuntertauchen, meist auf dem Land bei denBäuerinnen/Bauern, wo sie Arbeit fanden. In denVernehmungen gaben die Betroffenen sehr oft an, dass sielieber schwere Arbeit verrichten würden, als in den Kriegzu ziehen. Im Falle einer gelungenen Entziehung wurde derin seiner Abwesenheit verurteilte nie aufgefunden. Meistaber gelang es den systemtreuen „Vernaderern“, dieVersteckten zu verraten. Das Delikt der „Fahnenflucht“wurde in sehr vielen Fällen mit dem Tode bestraft,manchmal aber zur „Frontbewährung“ ausgesetzt.

4.4. Fallbeispiele: der „Kleine Widerstand“ im Militär

69 Neugebauer, Widerstand in der Steiermark, 313.70 Ebd. 71 Juristisch unterscheidet sie sich von der Desertion oder Fahnenflucht dadurch, dass sie nur vorübergehend war und keine endgültige Entfernung aus der Wehrmacht zum Ziel hatte. Die Grenzen waren oft unscharf; siehe: Fritsche, Entziehungen 12.

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Der Sozialdemokrat Ludwig Sinnitsch und seine GefährtinMaria Lang versteckten in ihrer Wohnung in Graz denfahnenflüchtigen Walter Staindl und bereiteten seineFlucht nach Ungarn vor. Staindl war Flieger und inMünchen stationiert. Nach dem Einsatzurlaub bei seinenEltern 1944 entschloss er sich zu desertieren und tauchteim September/Oktober bei den Nachbarn seiner Eltern,Ludwig und Maria unter. Staindl besuchte dann seinenSchulfreund Helmut Underrain, der ihn ebenfalls aufnahmund dann zu Paula Strohmüller brachte, die sich bereiterklärte, ihm zu helfen. Mit einem gestohlenen Fahrradwollte Staindl, der sein Soldbuch und seinenUrlaubsschein verbrannt, sowie Spiegel- undSchulterstücke von seiner Uniform entfernt hatte, überdie ungarische Grenze gelangen. Kurz davor wurde er abervon der ungarischen Gendarmerie aufgegriffen und derdeutschen Polizei überstellt.

Die Bandbreite des Widerstandes, der Opposition, desUngehorsams, des Nonkonformismus und derWehrdienstentziehung war groß. Mit verschiedenen Mittelnversuchten sich die Männer dem Wehrdienst zu entziehenbzw. ihre ablehnende Haltung zum Ausdruck zu bringen.Viele Soldaten verbalisierten ihre Abneigung gegen Hitlerund das NS-Regime, besonders in der südlichen Steiermarkwar die Stimmung laut Berichten gegen Hitler immanent.In einem Fall fordert ein Soldat den Wirten einesGasthauses auf, das obligate Hitlerbild aus der Stube zuentfernen. Freie Meinungsäußerung und abfälligeBemerkungen über Hitler und den Krieg, Widersprechen derAutorität, Hungerstreik, das Vortäuschen von Gebrechenund das „Sich dumm anstellen“ waren nur einige derkreativen Strategien. Auf diese Handlungen standen dieTodesstrafe bzw. lange Haft- und Zuchthausstrafen. Inmehreren Fällen verschlucken die Männer Nägel von 10 cmLänge, um in Folge als untauglich zu gelten. Sehr oftklagen die Soldaten über Misshandlungen und Schikanendurch ihre Vorgesetzten oder die „Kameraden“.

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Um sich der Wehrverpflichtung zu entziehen, wurdenKrankheiten oder Gebrechen vorgetäuscht. Diese konntenauch real sein, denn Männer allen Alters, ungeachtetihrer individuellen Verfassung wurden eingezogen. Im Falleeines älteren Soldaten wurde zu Protokoll gegeben, dasser seine Zahnprothese bei einer Musterung in derHosentasche verbarg und angab, die Truppenkost nur schwerkauen zu können. Ein anderer Mann simulierte geistige undkörperliche Schwächen, er gab zu Protokoll, dass seineMutter ihm mit Erbschaftsverlust und Selbstmord drohte,wenn er in den Krieg ziehen würde.

Auch wurde der Fall von einer Gruppe bereits inhaftierterWehrmachtssoldaten beschrieben, die sich immer wiedergegenseitig mit Syphilis-infiziertem Sekret ansteckten,welches sie über Zündholzschachteln schmuggelten. Einpositives Ergebnis schützte sie vor einer Verwendung ander Front.

Eine oft angewandte Praktik war auch dieSelbstverstümmelung: Das Abhacken des Daumens oderanderer Gliedmaßen, ein Schuss ins Bein etc. warenStrategien um sich dem Wehrdienst zu entziehen. Häufigberauschten sich die Soldaten mit Alkohol um wenigerSchmerzen zu empfinden. Im extremsten Fall begingen dieBetroffenen in ihrer Verzweiflung Selbstmord. So starbenviele, weil sie sich mit einem Sprung aus dem fahrendenZug retten wollten. Andere wurden in ihren Versteckenentdeckt und sofort erschossen.

Unter den vorliegenden Fällen war auch eine Gruppe vonösterreichischen Soldaten im besetzten Norwegen, vieledavon kamen aus der Steiermark: „Trotz Nachricht von derKapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945hatten die Kommandanten der im nördlichen Norwegenstationierten 6. Gebirgsjägerdivision befohlen, den Kampfgegen den Bolschewismus auch nach Kriegsendefortzusetzen.“ Der Obergefreite Grimmburg unterbreitetedarauf seinen Kameraden den Vorschlag, gemeinsam in das

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benachbarte, neutrale Schweden zu flüchten, um unnötigesBlutvergießen zu vermeiden. 72 Dennoch wurden einigegefasst und es kam danach noch am 10.5.1945 zuTodesurteilen und Verbrechen gegen die geflüchtetenMänner.

In vielen Fällen schlossen sich die Soldaten denFreiheitsbewegungen an und wurden mit dem Tode bestraft,wie u.a. diese Dokumente bezeugen :

Abb.3.

72 Fritsche, Entziehungen, 42.

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Abb.4.4.4.1. Frauen im militärischen Widerstand

Besonders für den bewaffneten Widerstand galt, dassFrauen eine wichtige Rolle spielten, indem sie dieKommunikations- und Infrastrukturen, Unterkünfte,Verpflegung, Nachschub, Informationen, Verbindungen etc.aufbauten und aufrechterhielten. Von den durch und durchpatriarchalisch gesinnten NS-Behörden wurden sie offenbarals Gegner nicht so gefährlich eingeschätzt und meistgeringer bestraft als Männer.“73

Auch für den Widerstand im Militär spielten Frauen einewichtige Rolle, vor allem wenn es darum ging Deserteure

73 Siehe: Neugebauer, Widerstand in der Steiermark, 309. Mehr zuFrauen im Widerstand: Bailer-Galanda Brigitte, Zur Rolle der Frauen imWiderstand oder Die im Dunkeln sieht man nicht, DÖW, Jahrbuch 1990(Wien 1990).

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und Fahnenflüchtige geheim unterzubringen oder - wie ineinigen Fällen auf dem Land - ihnen Arbeit zu geben.Viele mutige Frauen nahmen die gesuchten Männer auf undbrachten somit auch sich selbst in große Gefahr. Denn imNS-Jargon wurde dies „Feindbegünstigung“ genannt, derjuristische Begriff für Kriegsverrat. Das NS-Unrechtssystem fasste seine Bedeutung so weit, dass jedesunerwünschte Verhalten darunter fallen konnte. Die NS-Militärjustiz weitete die Anwendung des § 91b desReichsstrafgesetzbuches rechtsbeugend auch aufZivilpersonen aus. Somit wurde dieser Paragraph zu einemwillkürlichen Instrument.

Vier von den fünf Frauen, die unter den vorliegendenAkten angeklagt worden waren, wurden wegen„Feindbegünstigung“ vor Gericht gestellt, weil sieDeserteure oder Fahnenflüchtige bei sich aufgenommenhatten. Eine Nachrichteneinsatzhelferin wurde wegenFahnenflucht angeklagt,

Besonders interessant schien mir der Aspekt desEinflusses der Meinung von Frauen auf die Handlungen derMänner, wie im Falle des oben erwähnten Soldaten, der aufGrund der konsequent kriegsgegnerischen Haltung seinerMutter, geistige und körperliche Schwächen vorschützte.Sie drohte ihm mit Selbstmord und Enterbung, würde er inden Krieg ziehen. Da diese zum Zeitpunkt der Vernehmungbereits verstorben war, konnte er ihre Gesinnungpreisgeben. In den allermeisten Fällen haben aber wohldie Angeklagten den Einfluss von weiblichenFamilienangehörigen oder Freundinnen auf ihre„Entziehung“ - wenn vorhanden - aber aus gutem Grundverschwiegen.

4.5. Das Zusammentreffen von Anklagegründen wie Diebstahlund Homosexualität

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Häufig wurden die Soldaten wegen mehrerer „Delikte“angeklagt. Bei Mehrfachdelikten, die in Verbindung mitDiebstahl standen ist zu beachten, dass in vielen Fällenvon Fahnenflucht oder Desertion das Entwenden vonGegenständen häufig die Vorbereitung zu einer Fluchtdarstellte.

Das geltende Aufhebungs- und Rehabilitierungssetz hebtdie Gültigkeit dieser Verurteilungen ebenfallsrückwirkend auf:

[...] Zusammentreffen

§ 2. Strafgerichtliche Entscheidungen im Sinne des § 1Abs. 2 Z 3 und 4 wegen mehrerer Taten gelten auch dann inihrem verurteilenden Teil rückwirkend als nicht erfolgt,wenn die Verurteilung auch wegen Taten erfolgt ist, derenStrafbarkeit nicht als typisch nationalsozialistischesUnrecht zu begreifen ist, diese Taten jedoch von bloßuntergeordneter Bedeutung sind. [...]74

Betreffend der Einschätzung jener Fälle von abweichendemVerhalten und Ungehorsam, die gleichgeschlechtlicheHandlungen involvieren, ist anzumerken, dass die NS-Justiz Homosexualität als „widernatürliche Unzucht“ ansahund auch nicht davor zurückschreckte aus diesem GrundZwangssterilisationen und -kastrationen oder Einweisungenin Konzentrationslager vorzunehmen. Dazu Brigitte BailerGalander:

„Das NS-Regime strebte aus rassistischen Gründen dieumfassende Kontrolle der Sexualität seiner Bürger an:"Rassisch wertvolle" Menschen sollten sich im Sinne derVolkserhaltung möglichst stark vermehren. Die männlicheHomosexualität wurde in diesem Zusammenhang als74 Siehe: Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes, Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011, Fassung vom 10.04.2012, online: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007687

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"unproduktiv" verfolgt, das NS-Regime fürchtete, wieHimmler formulierte, eine "seuchenartige Ausbreitung" derHomosexualität und eine dadurch herbeigeführte"Entmannung" des deutschen Volkes. Das NS-Regimeverschärfte daher die Verfolgung der auch vor 1933 in derWeimarer Republik bzw. vor 1938 in Österreich strafbargewesenen Homosexualität beträchtlich.“75

Menschen, die wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen vordie NS-Justiz kamen, sind daher ebenso als Verfolgte desNS-Regimes anzusehen und zu behandeln. Das derzeitgültige österreichische Aufhebungs- undRehabilitierungsgesetz orientiert sich bei derBeurteilung der Handlungen an dem heute gültigenParagraphen zur Homosexualität.

[...] §1. Absatz (2) Punkt 3:

Alle verurteilenden Entscheidungen, soweit diese wegengleichgeschlechtlicher Handlungen erfolgten, sofern dieder Verurteilung zugrundeliegende Tat nach den geltendenBestimmungen nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht wäre;[...]

Kritik an dem Gesetz wird insofern geübt, da jeneHomosexuellen-Urteile davon nicht erfasst werden, derenBeschlüsse zur Zwangssterilisation oder Kastration nichtvorliegen.76

5. Resümee75 Siehe: Bailer-Galanda Brigitte, Die Verfolgung sexuellerMinderheiten, Homepage des DÖW,http://www.doew.at/frames.php?/service/ausstellung/1938/20/20sex.html.

76 vergl auch: Hörtlehner Elisabeth, Der lange Kampf um Rehabilitierungder Wehrmachtsdeserteure. In: Juridicum Journal,http://journal.juridicum.at/?c=155&a=2258, 02.10.2009.

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Wie aktuell die Thematik 67 Jahre nach Ende des 2.Weltkrieges in nach wie vor ist, zeigt der Blick in denösterreichischen Pressespiegel. Ende März erschien imStandard ein Artikel über den Fall einesWehrmachtdeserteurs in Salzburg, dessen Tochter sich fürdie Aufhebung des NS-Todesurteils, nämlich die Erhängungihres Vaters Karl Ruppitsch, einsetzte. Dies gelang nichtin angemessener Weise, weil die Akten der NS-Behördennicht mehr auffindbar waren. 77

Die Tatsache, dass in Österreich das „Aufhebungs- undRehabilitierungsgesetz“ trotz großer Bemühungen erst sospät, nämlich im Jahr 2009 (ab 1. Dezember) in Krafttrat, ist bitter genug. Dieses Thema ist im 21.Jahrhundert in Österreich noch immer nicht zurZufriedenheit der Opfer und Angehörigen gelöst.

Tatsache ist, dass die in Österreich Verfolgten und derenAngehörige, die von der österreichischen NS-Militärgerichtsbarkeit als „Deserteure“,„Fahnenflüchtige“, „Wehrkraftzersetzer“ oder„Selbstverstümmler“ bezeichnet wurden, nach 1945 großeSchwierigkeiten hatten und haben, eine Anerkennung alsOpfer des NS-Regimes zu erlangen - sei es insymbolischer, finanzieller oder gesellschaftlicherHinsicht. 78

77 Die Begründung des Landesgerichts für Strafsachen Wien lauteteoffenbar: „Beschlussfassung nicht möglich, weil noch keine NS-Unrechtsentscheidung im Sinne des Paragraphen 1 des Aufhebungs- undRehabilitationsgesetzes aufgefunden werden konnte.“ Siehe: NeuholdThomas, „Ohne NS-Akten „Opfer zweiter Klasse“. In: Der Standard,23.03.2012.78 Finanzielle Entschädigung für ihre Verfolgung und Inhaftierungwährend der NS-Zeit gab es bis 2003 nur in wenigen Fällen. Auch dieUrteile der NS-Militärgerichte waren bis 1. Dezember 2009 aufrecht.Heute sind sie zwar formell pauschal zu Unrecht erklärt, jedocherfolgt dies reichlich spät, sodass viele der Betroffenen schonverstorben sind. Vergl. Fritsche Maria, Entziehungen, ÖsterreichischerDeserteure und Selbstverstümmler in der Deutschen Wehrmacht(Wien/Köln/Weimar 2004), hier 21f.

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Die „Politik des Schweigens“, also die Tabuisierung derThematik in der Öffentlichkeit, aber auch der dezidierteKampf der VertreterInnen von FPÖ und ÖVP im Parlamentgegen eine Anerkennung der Opfer funktionierte langegenug als wirksame Maßnahme um die Betroffenenfinanziell, juristisch und sozial zu isolieren.79

WissenschafterInnen haben herausgearbeitet, wieunreflektiert in der österreichischen Gesellschaft etwadas Feindbild des Deserteurs bis in die heutige Gegenwartfortwirkt.80 Dazu kommt der sehr eng gefassteWiderstandsbegriff der Behörden, der viele Opfer vomBezug von sozialen Leistungen ausgrenzt.81

Das Dokumentationsarchiv des österreichischenWiderstandes und seine MitarbeiterInnen kämpfen nun baldseit fünf Jahrzehnten u.a. gegen jene rechtsextremen,inhumanen, antisemitischen und rassistischen Tendenzen inder österreichischen Gesellschaft an, die einer adäquatenAufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheitentgegenwirken und haben bereits viel erreicht.

Brigitte Bailer, wissenschaftliche Leiterin des DÖWkonstatiert: „Der Umgang von Staat und Politik mit denFolgen des NS-Regimes für die einzelnen ehemaligenVerfolgten und WiderstandskämpferInnen kann als einwesentlicher Indikator für das Verhältnis der Republik zuihrer eigenen NS-Vergangenheit dienen“.82

79 Zu den Debatten und ab 1999 siehe Fritsche, Entziehungen, 199.80 Dazu ausführlich bei Fritsche, Entziehungen, 153-170.81 Neugebauer Wolfgang, Widerstandsforschung im DÖW: Die Reihe„Widerstand und Verfolgung“. in: Bewahren, Erforschen, Vermitteln,Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Wien2008), S 73-80, hier 77. Und auch: Fritsche, Entziehungen, 176-204.82 Siehe: Bailer Brigitte, Fürsorge – Rückstellung – Entschädigung: dasVerhalten von Staat und Politik gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus als Thema der Forschung, in: Bewahren, Erforschen, Vermitteln, Das Dokumentationsarchiv des österreichischenWiderstandes (Wien 2008), 135-146, hier 135.

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In diesem Sinne kann gespannt der Standortwahl für dasDenkmal der Wehrmachtsdeserteure in Wien entgegengesehenwerden.83

Literatur:

Bailer Brigitte, Fürsorge – Rückstellung – Entschädigung:das Verhalten von Staat und Politik gegenüber den Opferndes Nationalsozialismus als Thema der Forschung, in:Bewahren, Erforschen, Vermitteln, DasDokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes(Wien 2008), 135-146.

Bailer Brigitte, Wiedergutmachung kein Thema, Österreichund die Opfer des Nationalsozialismus (Wien 1993).

Bailer-Galanda Brigitte, Zur Rolle der Frauen im Widerstandoder Die im Dunkeln sieht man nicht, DÖW, Jahrbuch 1990(Wien 1990).

Bailer-Galander Brigitte/ Neugebauer Wolfgang, DasDokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes.in: 40 Jahre Dokumentationsarchiv des österreichischenWiderstandes 1963-2003 (Wien 2003), 26-70.

Bewahren – Erforschen – Vermitteln: dasDokumentationsarchiv des ÖsterreichischenWiderstandes/hrsg. Vom Dokumentationsarchiv des Österr.Widerstandes (Wien 2008).

83 Siehe: Fernsebner-Kokert Bettina/ Mayr Peter, Deserteursdenkmal. Stadtprüft Heldenplatz, Standortfrage bleibt offen – Vier andereMöglichkeiten weitere im Rennen,<http://derstandard.at/1334795735003/Nationalsozialismus-Deserteursdenkmal-Stadt-prueft-Heldenplatz>, 20.04.1976

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Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes,Widerstand und Verfolgung in Wien 1934-1945, eineDokumentation, Bd. 1 (Wien 1975).

Fritsche Maria (Hrsg.), Entziehungen, ÖsterreichischerDeserteure und Selbstverstümmler in der DeutschenWehrmacht (Wien/Köln/Weimar 2004).

Frei Bruno, Der kleine Widerstand (Wien 1978).

Halbrainer Heimo/Lamprecht Gerald/ Mindler Ursula,Un/sichtbar. NS-Herrschaft: Widerstand und Verfolgung inder Steiermark (Graz 2008).

Hagemann Karen, Von Männern, Frauen und derMilitärgeschichte. In: Soldaten, L’Homme. Zeitschrift fürFeministische Geschichtswissenschaft, 12. Jg.

Luza Radomir (Hrsg.), der Widerstand in Österreich 1938-1945 (Wien, 1983)

Neugebauer Wolfgang/ Schwarz Ursula, Die Bemühungen des DÖWzur Aufarbeitung der NS-Justiz und deren Opfer. in: 40Jahre Dokumentationsarchiv des österreichischenWiderstandes 1963-2003, S 125-133.

Neugebauer Wolfgang, Widerstandsforschung im DÖW: DieReihe „Widerstand und Verfolgung“. in: Bewahren,Erforschen, Vermitteln, Das Dokumentationsarchiv desösterreichischen Widerstandes (Wien 2008), S 73-80.

Neugebauer Wolfgang, Was ist Widerstand? in:Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes(Hrsg.), Jahrbuch 1986, Wien 1986, S. 61-71.

Neugebauer Wolfgang, Widerstand in der Steiermark. In:Halbrainer Heimo/ Lamprecht Gerald/ Mindler Ursula (Hg.),NS-Herrschaft in der Steiermark. Positionen und Diskurse(Wien/ Köln/ Weimar, 2012).

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Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes,Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift fürAufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz 2011, Fassung vom10.04.2012, online:http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007687

Stadler Karl R. (Hrsg.), Österreich 1938-1945 im Spiegelder NS-Akten, Bd. III. (Wien 1966).

Stadler Wolfgang, „ ... Juristisch bin ich nicht zufassen.“ Die Verfahren des Volksgerichts Wien gegenRichter und Staatsanwälte 1945-55, Bd. 5 (Wien 2007).

Steurer Leopold (Hrsg.)/Verdorfer Martha / Pichler Walter,Verfolgt, Verfemt, Vergessen: lebensgeschichtlicheErinnerungen an den Widerstand gegen Nationalsozialismusund Krieg; Südtirol 1943-1945 (Bozen 1993).

Literatur aus dem www.:

Bailer-Galanda Brigitte, Die Verfolgung sexuellerMinderheiten, Homepage des DÖW,http://www.doew.at/frames.php?/service/ausstellung/1938/20/20sex.html.

Unterrichtsmaterialien: NS-Herrschaft. Verfolgung undWiderstand in der Steiermark, 19.03.2009,<http://www.erinnern.at/bundeslaender/steiermark/unterrichtsmaterial/ns-herrschaft-verfolgung-und-widerstand-in-der-steiermark-unterrichtsmaterialien/leseprobe_unterrichtsmaterialien_3.pdf> 16.03.2012

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Ein Platz für vernachlässigte Helden, in: derStandard.at,<http://derstandard.at/1331207242494/Ein-Platz-fuer-vernachlaessigte-Helden>(13.3.2012)

Hörtlehner Elisabeth, Der lange Kampf um Rehabilitierungder Wehrmachtsdeserteure. In: Juridicum Journal,http://journal.juridicum.at/?c=155&a=2258, 02.10.2009.

Fernsebner-Kokert Bettina/ Mayr Peter, Deserteursdenkmal.Stadt prüft Heldenplatz, Standortfrage bleibt offen –Vier andere Möglichkeiten weitere im Rennen,<http://derstandard.at/1334795735003/Nationalsozialismus-Deserteursdenkmal-Stadt-prueft-Heldenplatz>, 20.04.1976

Anhang: Stundenliste

17.10.11 13.00-16.00

3h

18.10.11 10.30-16.00

5,5h

05.12. 11 12.00-16.00

4 h

18.12.11 9.30-13.00 4,5h10.01.12 10.00-

15.305,5h

23.01.12 11.00-16.00

5h

30.01.12 13.00-16.00

3h

31.01.12 13.00-16.00

3h

02.02.12 12.00-18.00

6h

13.02.12 12.00-17.00

5h

20.02.12 10.00- 7h

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17.0023.02.12 10.00-

17.007h

27.02.12 10.30-15.00

4,5h

29.02.12 9.30-13.00 4,5h01.03.12 12.30-

16.304h

05.03.12 12.00-17.30

5,5h 74h

06.03.12 11.00-16.00

5h 79h

12.03.12 11.00-18.00

6h 85h

15.03.12 14.00-18.00

4h 89h

16.03.12 12.00-16.00

4h 93h

19.03.12 12.00-18.00

6h 99h

20.03.12 11.00-17.30

6,5h 105,5h

26.03.12 14.30-18.30

4h 109,5h

27.03.12 9.30-16.30 7h 116,5h28.03.12 13.30-

18.004,5h 120,5h

29.03.12 14.00-17.30

3h 123,5h

30.03.12 15.00-18.00

3h 126,5h

11.04.12 15-18.30 3,5h 130h12.04.12 12.30-

17.305h 135h

13.04.12 10.30-17.00

6,5h 141,5h

17.04.12 9.30 – 16.30

7h 148,5h

19.04.12 15.00- 3h 151,5h

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18.0020.04.12 10.30-

17.006,5h 158h

24.04.12 13.30-17.00

3,5h 161,5h

26.04.12 14.30-17.00

2,5h 164h

27.04.12 15.00-17.00

2h 166h

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