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DRS 24 - Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss 1
DRS 23 - Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) 29
DRS 22 - Konzerneigenkapital im handelsrechtlichen Konzernabschluss 77
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis
4
DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Anwendungsbereich
5
Bekanntmachung
Bekanntmachung durch BMJV durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. Februar
2016
Gesetzliche Vermutung, dass mit seiner Berücksichtigung die Grundsätze ordnungsmäßiger
Konzernrechnungslegung beachtet werden
Aufgabe, Ziel
Konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen VG
(Bilanzierung immaterieller VG = „ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts“)
benennt (bekannte) allgemeine Bilanzierungsregeln
konkretisiert bzw. adressiert bestehende Zweifelsfragen
Stellt einheitliche Anwendung der Vorschriften sicher
Stärkt die Informationsfunktion des Konzernabschlusses
Geltungsbereich
Erstmalige Beachtung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen
Verpflichtend für MU, die nach § 290 oder nach § 11 PublG einen Konzernabschluss
aufstellen
Entsprechende Anwendung für Jahresabschlüsse empfohlen
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis
6
Nein,
Aufwand
Ja
Nein
materieller VG
Ja
Nein,
UV
Ja
Nein,
von Dritten erworben
Ja
Nein
Ja
Beachte:
- passive latente Steuern
- Ausschüttungssperre
geschaffen
immaterieller
VG
Selbst geschaffene
Marke, Kundenliste
Vermögens-
gegenstand?
Anlage-
vermögen
selbst
recht(iSd § 248 II 2 HGB)
Ansatz-
verbot
kein
AnsatzAnsatz
pflicht
Ansatz-
pflicht
Ansatz-
wahl-
Ansatz-
verbot
Ansatz-
pflicht
Ansatz-
1. Ist das Gut ein Vermögensgegenstand?
wenn nein Ansatzverbot, Aufwand
wenn ja, siehe Punkt 2
2. Ist der Vermögensgegenstand immateriell?
nichtfinanzieller Vermögensgegenstand,
ohne bedeutende physische Substanz
wenn nicht Ansatzpflicht
3. Ist der VG dem AV oder dem UV zuzuordnen?
wenn UV Ansatzpflicht
wenn AV, dann siehe Punkt 4
4. Wurde der immat. VG selbst geschaffen oder erworben?
wenn er von Dritten erworben wurde Ansatzpflicht
wenn er selbst geschaffen wurde, siehe Punkt 4
5. Handelt es sich um selbst geschaffene Marken, Drucktitel,
Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immat. VG
des AV i. S. d. § 248 Abs. 2 S. 2 HGB?
wenn ja Ansatzverbot
wenn nein Ansatzwahlrecht
7
DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Gesetzliche Vorgaben (§ 246 Abs. 1 i. V. m. § 248 Abs. 2 HGB)
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website nach
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis und Anhangangaben
8
DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Abgrenzungen
9
Vermögens-
gegenstand vs.
Aufwand
Vermögensgegenstand: das Gut kann nach der Verkehrsauffassung einzeln verwertbar
sein, d. h. die wirtschaftlichen Vorteile des Gutes können grundsätzlich auf Dritte
grundsätzlich übertragen werden
Anlagevermögen
vs. Umlaufver-
mögen
Legaldefinition § 247 Abs. 2 HGB: Dauerhaftigkeit und betriebliche Zweckbestimmung
Dauerhaftigkeit (VG stiftet mehrmals Nutzen (Indiz: Nutzbarkeit > 12 Monate)
Betriebliche Zweckbestimmung
VG ist nach Art und branchenüblicher Funktion grundsätzlich geeignet, dem Betrieb des
Unternehmens zu dienen
Die Nutzung des VG ist tatsächlich beabsichtigt
erworben
vs. selbst
geschaffen
Erworben
Unternehmen erlangt das wirtschaftliche Eigentum von einem Dritten
durch eine entgeltliche oder (auch) unentgeltliche (!) Transaktion (Tausch, etc. )
Selbst geschaffen
VG wird auf eigenes Risiko durch das Unternehmen selbst entwickelt bzw. hergestellt
VG wird auf eigenes Risiko durch einen Dritten entwickelt bzw. hergestellt
Unternehmen trägt das Entwicklungs- bzw. das Herstellungsrisiko
Kauf- oder Werkvertrags erworben; Dienstvertrags selbst geschaffen
Durch eine eigene Entwicklung bzw. Herstellung selbst geschaffen
DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Abgrenzungen
10
Begrifflichkeit
Forschungs- und
Entwicklungs-
kosten
Beispiele für den
Übergang von
Forschung zu
Entwicklung
Abschluss der Aktivitäten zur Erlangung neuer Erkenntnisse (Forschung); Beginn des
Entwurfs, der Konstruktion und des Tests neuer Prototypen und Modelle (Entwicklung)
Beendigung der Suche nach neuen Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren,
Systemen oder Dienstleistungen (Forschung); Beginn des Entwurfs, der Konstruktion und des
Tests der gewählten Alternativen (Entwicklung)
Entwurf, Konstruktion und Betrieb einer Pilotanlage, die für den kommerziellen Einsatz
ungeeignet ist (Entwicklung)
Übergang von Forschung zur Entwicklung ist der Zeitpunkt, an dem vom systematischen
Suchen zum Erproben und Testen der gewonnenen Erkenntnisse oder Fertigkeiten
übergegangen wird (Begründung RegE BilMoG)
Definitionen für „Forschung“ = planmäßige Suche (§ 255 Abs. 2a Satz 3 HGB)
Definitionen für „Entwicklung“ = als Anwendung von Forschungsergebnissen
Forschung sucht im Allgemeinen nach neuen wissenschaftlichen oder technischen
Erkenntnissen, wohingegen die Entwicklung gewöhnlich auf Forschungsergebnissen aufbaut
und ein konkretes Ziel verfolgt
Der Beginn der Entwicklungsphase ist nicht zwingend mit dem
Zeitpunkt gleichzusetzen, zu dem die Erkenntnis erlangt wird, dass ein immaterieller Vermögensgegenstand vorliegt oder
mit hoher Wahrscheinlichkeit der angestrebte immaterielle Vermögensgegenstand entstehen wird.
Achtung
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis und Anhangangaben
11
DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV
12
In der Entwicklung
befindliche
immaterielle VG
des AV
Voraussetzungen für das Aktivierungswahlrecht nach DRS 24.45 :
1. Befinden sich in der Entwicklung,
2. Weisen Eigenschaften eines Vermögensgegenstands auf,
3. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entsteht der angestrebte immat. VG,
Fertigstellung muss technisch realisierbar und beabsichtigt sein
für die Fertigstellung müssen adäquate technische, finanzielle und sonstige
Ressourcen verfügbar sein
4. Die Entwicklungskosten können dem zu aktivierenden immateriellen VG
verlässlich zugerechnet werden und
5. Für den angestrebten immateriellen VG besteht kein explizites Aktivierungsverbot
(selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare
immat. VG des AV i. S. v. § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Selbst geschaffenen immateriellen VG des AV können nur schwer ein objektivierter Wert
zugewiesen werden, aufgrund
ihrer Unkörperlichkeit
der regelmäßig nicht eindeutig zurechenbaren Herstellungskosten
der hohen Unsicherheit hinsichtlich ihrer künftigen Nutzungsdauer
Grundgedanke:
Gläubigerschutz
DRS 24 Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Ansatzwahlrecht (Dokumentationserfordernisse und Praxisprobleme)
13
Dokumentationsanforderungen und Praxisprobleme bei der Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen
Abgrenzbarkeit von
Forschungs- und
Entwicklungsphase
§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB: Verbot der Aktivierung von Forschungskosten
§ 255 Abs. 2a Satz 4 HGB Verbot der Aktivierung, wenn eine verlässliche Trennung von
Forschung und Entwicklung nicht möglich ist
Folgen für die
Umsetzung in der
Praxis
Einrichten einer Zeiterfassung
Einrichten einer Kostenauftragsrechnung / Auftragscontrolling für „interne Projekte“
Dokumentation zur Abgrenzung Forschung – Entwicklung – Vertrieb
(Richtlinie Projektentwicklung, Protokolle über Milestones, Beschlüsse, etc.)
Dokumentation des wirtschaftlichen Nutzen, technische Realisierbarkeit, etc. (saubere
Projektakte)
Ist die Projektkostenerfassung hinreichend detailliert?
Muss die Zeiterfassung neu geregelt werden?
Was ist zu tun, wenn F&E nicht „in Reihe“, sondern nebeneinander anfallen?
Ist die Abgrenzung von Entwicklungsaufwand zu Vertriebsaufwand geregelt?
Wie ist bei Vorliegen von Synergien vorzugehen?
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis und Anhangangaben
14
Erworbener immat. VG
Aufwendungen für die
Modifikation sind unabhängig
davon zu aktivieren, wer das
Risiko der Modifikation trägt.
Erweiterungsaufwen-
dungen sind zwingend
aktivierungspflichtig
Aktivierter selbst
geschaffener immat. VG
Aufwendungen für die
Modifikation sind unabhängig
davon zu aktivieren, wer das
Risiko der Modifikation trägt.
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Veränderung bereits genutzter immaterieller VG
15
Erweiterung oder über den ursprünglichen Zustand hinaus-
gehende, wesentliche Verbesserung, ohne dass die
ursprüngliche Zweckbestimmung abgewandelt wird
Modifikationen i. S. d. DRS 24.32 ff.
Führt zu einer Wandlung der Funktion des
VG und damit der Zweckbestimmung
des immat. VG, so dass
ein neuer Vermögensgegenstand
entsteht
Wesensänderung eines aktivierten
immateriellen VG des AV
ein Dritter trägt das Herstellungsrisiko
Aktivierungspflicht für den neuen
immat. VG
Unternehmen trägt das Herstellungsrisiko
Aktivierungswahlrecht nach § 248
Abs. 2 Satz 1 HGB
Wesensänderungen i. S. d. DRS 24.37 ff.
keine Aktivierung der
Aufwendungen für die Modi-
fikation, sofern der selbst
geschaffenen VG nicht akti-
viert wurde (Ansatzstetigkeit)
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis und Anhangangaben
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DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Beispiel: Bilanzierung einer Website
17
Eigene Herstellung der Website:
Durch Eigenbezug, z. B. in Form einer eigenen Entwicklung oder auf
Basis von Dienstleistungsverträgen (Herstellungsrisiko bei
Bilanzierendem)
§ 248 Abs. 2 HGB greift nicht!
Aktivierungspflicht folgt aus dem
Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1
HGB
Zugang: Abschaffungskosten
Ausweis: Entgeltlich erworbene
gewerbl. Schutzrechte (…)
§ 248 Abs. 2 HGB greift, d. h.
Aktivierungswahlrecht
Alternative 1:
keine Aktivierung
Bezugskosten sind
laufender Aufwand
Entstehen eines Vermögensgegenstandes „Website“
§ 248 Abs. 2 HGB greift, d. h.
Aktivierungswahlrecht
Alternative 2:
Aktivierung
Zugang: Herstellungskosten
Ausweis: Selbst
geschaffene gewerbl.
Schutzrechte (…)
Kauf der Website:
Durch Fremdbezug, z. B. in Form eines
Kaufvertrages oder Werkvertrages
(Herstellungsrisiko beim Dritten)
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Beispiel Website – Entstehung durch Eigenbezug (Variante 1)
18
Alternative 1:
Website wurde gem. § 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert
DRS 24 (Konzernabschluss):
Unabhängig vom Herstellungsrisiko besteht
aufgrund der Ansatzmethodenstetigkeit (da
Entstehen nicht aktiviert wurde)
Ansatzmethodenstetigkeit
Aktivierungsverbot
Modifikationskosten sind laufender Aufwand
Alternative 2:
Website wurde gem. § 248 Abs. 2 HGB aktiviert
DRS 24.33 (Konzernabschluss): Aktivierungspflicht
Unabhängig vom Herstellungsrisiko besteht
aufgrund der Ansatzmethodenstetigkeit (da
Entstehen aktiviert wurde)
Ansatz mit HK, Ausweis: Es bleibt bei „Selbst
geschaffene (…)“
Modifikation der durch Eigenbezug entstandenen „Website“ (Eigene Herstellung)
(Erweiterung oder wesentliche Verbesserung) durch eigene Modifikation, z. B. in Form einer
eigenen Entwicklung oder auf Basis von Dienstleistungsverträgen (Herstellungsrisiko beim Bilanzierenden)
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Beispiel Website – Entstehung durch Eigenbezug (Variante 2)
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Alternative 1:
Website wurde gem. § 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert
DRS 24 (Konzernabschluss):
Unabhängig vom Herstellungsrisiko besteht
aufgrund der Ansatzmethodenstetigkeit (da
Entstehen nicht aktiviert wurde)
Aktivierungsverbot
Alternative 2:
Website wurde gem. § 248 Abs. 2 HGB aktiviert
DRS 24.33 (Konzernabschluss):
Unabhängig vom Herstellungsrisiko besteht
aufgrund der Ansatzmethodenstetigkeit (da
Entstehen aktiviert wurde)
Aktivierungspflicht
Ansatz mit AK, Ausweis: Es bleibt bei „Selbst
geschaffene (…)“
Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die
Ausschüttungssperre im Einzelabschluss
Modifikation der durch Eigenbezug entstandenen „Website“(Eigene Herstellung)
(Erweiterung oder wesentliche Verbesserung) der bestehenden „Website“ durch
Fremdbezug der Modifikation, z. B. in Form eines Werkvertrages (Herstellungsrisiko beim Dritten)
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Beispiel Website – Entstehung und Aktivierung durch Fremdbezug
20
DRS 24.33 (Konzernabschluss):
unabhängig, wer das Herstellungsrisiko trägt,
besteht für Modifikationskosten von erworbenen immateriellen VG eine Aktivierungspflicht
Ansatz mit HK, Ausweis: Es bleibt bei „Entgeltlich erworbenen (…)“
Trotz Eigenbezug der Modifikation wird die Ausschüttungssperre nicht beeinflusst!
Durch eigene Modifikation, z. B. in Form einer eigenen
Entwicklung oder auf Basis von Dienstleistungsverträgen
(Herstellungsrisiko beim Bilanzierenden)
Durch Fremdbezug der Modifikation, z. B. in Form
eines Werkvertrages (Herstellungsrisiko beim Dritten)
Modifikation der durch Fremdbezug entstandenen „Website“
(Erweiterung oder wesentliche Verbesserung) der bestehenden „Website“
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis und Anhangangaben
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DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Zugangsbewertung
22
Selbst geschaffene
immaterielle VG
des AV
Gesetzlichen Regelungen des § 255 HGB
Allgemein: Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abs. 1 und 2
• AK: umfasst den Erwerb sowie die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand,
Anschaffungsnebenkosten , nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen (soweit dem einzelnen zuordenbar)
• HK: umfasst die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von
Diensten für die Herstellung entstehenden Aufwendungen. (Einzel- und Gemeinkosten)
Bei selbst geschaffenen immat. VG des AV: nach Abs. 2a
• Alle bei dessen Entwicklung anfallende Aufwendungen (Herstellungskosten)
Konkretisierungen des DRS
bei selbst geschaffenen immat. VG des AV:
Herstellungskosten = alle bei dessen Entwicklung anfallende Aufwendungen
• die ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Ansatzkriterien entstehen (DRS 24.86)
• die vor Erfüllung der Aktivierungsvoraussetzungen anfallen
Aktivierungswahlrecht, soweit die Entwicklungskosten noch nicht in einem
Abschluss (Vorjahresabschluss, Halbjahresfinanzbericht) als Aufwand erfasst wurden
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis und Anhangangaben
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DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Folgebewertung (1)
24
Planmäßige
Abschreibung
Nutzung des immat. VG des AV zeitlich begrenzt
Abschreibung über die unternehmensindividuelle Nutzungsdauer
Achtung: rechtliche Nutzungsdauer kann abweichen --> Nutzungsdauer ist anhand
rechtlicher, wirtschaftlicher und sonstiger Faktoren zu bestimmen
Ausnahme: keine verlässliche Bestimmung bei selbst geschaffenen immat. VG des AV
möglich 10 Jahre
Nutzung des immat. VG des AV zeitlich unbegrenzt (nur Ausnahmefälle!!!)
z. B. Wegerechte
Keine planmäßige Abschreibung
Achtung: zeitlich unbegrenztes Recht ≠ zeitlich unbegrenzte Nutzungsdauer
Kann die unbegrenzte Nutzbarkeit eines erworbenen immat. VG des AV i. S. d. § 248 Abs. 2 S. 2 HGB (z.B. Marke) nur
durch regelmäßige Erhaltungsaufwendungen (z.B. regelmäßige Werbung) erreicht werden kann, ist dieser zwingend
planmäßig abzuschreiben!
Beachte:
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Folgebewertung (2)
25
Beizulegender
Zeitwert
§ 255 Abs. 4 HGB legt die Hierarchie der anzuwendenden Verfahren für die Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts fest
Marktpreis „bestmögliche objektive Hinweis für den beizulegenden Zeitwert“
Anerkannten Bewertungsmethoden nur eine Annäherung an den Marktpreis
DRS 24.82 nennt drei derartige allgemein anerkannte Bewertungsverfahren:
1. Marktpreisorientierte Verfahren,
z. B. die marktorientierte Vergleichswertmethode (Analogiemethode),
2. Kapitalwertorientierte Verfahren,
z. B. die Methode der Lizenzpreisanalogie (Relief-from-Royalty Method),
3. Kostenorientierte Verfahren,
z. B. die Reproduktionskosten- oder die Wiederbeschaffungskostenmethode
Auf AV: sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, d.h. wenn Wertminderung voraussichtlich
über mehr als die Hälfte der Restnutzungsdauer oder
über mehr als fünf Jahre bestehen bleibt (DRS 24.113)
Auf UV: sofern niedrigerer beizulegenden Zeitwert
Außerplanmäßige Abschreibung
Agenda
Anwendungsbereich
Gesetzliche Vorgaben
Abgrenzungen
Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
(VG) des Anlagevermögen (AV)
Veränderung bereits genutzter immaterieller Vermögensgegenstände (VG)
Beispiel: Bilanzierung einer Website
Zugangsbewertung
Folgebewertung
Ausweis und Anhangangaben
26
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Ausweis und Anhangangaben
27
Bilanz
Bilanzposten A. I. 1. nach § 266 Abs. 2 HGB:
„Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte“
Bilanzposten A. I. 2. nach § 266 Abs. 2 HGB:
„Entgeltlich erworbene [immat. VG]“
Hier: auch Ausweis nicht entgeltlich erworbene immat. VG des AV
(nach DRS ist Entgeltlichkeit irrelevant für Abgrenzung selbst geschaffen vs. erworben)
Bei einem Einbezug ist die Postenbezeichnung sachgerecht anzupassen
Bei wesentlichen in der Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens:
davon-Vermerk bzw. ein gesonderter Bilanzposten innerhalb des Postens
A. I. „Immaterielle Vermögensgegenstände“
Empfehlung
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Ausweis und Anhangangaben
28
Methode Angabe der auf die immateriellen Vermögensgegenstände angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden (gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 HGB).
Ausführungen zu
den Bilanzierungs-
und Bewertungs-
methoden
Aspekte zur Darstellung und Erläuterung der Ausübung von Wahlrechten und
Ermessensspielräumen (DRS 24.135)
Ausübung des Ansatzwahlrechts für selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB
Abgrenzung von Forschung und Entwicklung
Beschreibung der vergleichbaren immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens i.S.v. § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB
Einbeziehung der Wahlbestandteile in die Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 Satz 3
HGB)
Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen in den Herstellungskosten (§ 255 Abs. 3
HGB)
Zeitpunkt des Beginns der Einbeziehung von Entwicklungskosten in die
Herstellungskosten von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens
angewandte Nutzungsdauern der immateriellen Vermögensgegenstände
angewandte Abschreibungsmethoden für immaterielle Vermögensgegenstände
Separate Aufnahme der sonstigen wesentlichen Veränderungen im Anlagespiegel, wie z.B. Differenzen aus
Währungsumrechnung und Zugänge aus Erstkonsolidierungen
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Ausweis und Anhangangaben
29
Darstellung der
Entwicklung der
einzelnen Posten
der immateriellen
Vermögens-
gegenstände
Folgende Angaben sind für jeden Posten im Anlagespiegel bereitzustellen:
(§ 313 Abs. 4 HGB i.V.m. § 284 Abs. 3 HGB)
Summe der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugänge des Geschäftsjahres
Abgänge des Geschäftsjahres
Umbuchungen des Geschäftsjahres
Zuschreibungen des Geschäftsjahres
kumulierte Abschreibungen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Änderungen der kumulierten Abschreibungen aus Zu- und Abgängen sowie
Umbuchungen des Geschäftsjahres
für jeden Posten: Angabe des in dem Geschäftsjahr aktivierten Betrags an
Fremdkapitalzinsen (sofern Bestandteil der Herstellungskosten)
Empfehlung
DRS 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss - Ausweis und Anhangangaben
30
Sonstige
Anhangangaben
Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 314 Abs. 1 Nr. 14 HGB)
zusätzlich der davon auf die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag
(sofern selbst geschaffene immaterielle VG des AV unter Ausübung des
Aktivierungswahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB aktiviert wurden)
Empfehlung: getrennte Angabe von Forschungs- und Entwicklungskosten
Hinweis: Angaben sind nur bei Ausweis von selbst geschaffenen immateriellen VG im
Anlagevermögen zum Bilanzstichtag erforderlich
Bestandteile des Gesamtbetrages:
Forschungskosten, die nach nicht in die HK einbezogen werden dürfen
Entwicklungskosten, die nicht aktivierbar sind, weil keine hohe Wahrscheinlichkeit der
Einzelverwertbarkeit besteht
Entwicklungskosten, die in Ausübung des Wahlrechts nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB
nicht aktiviert werden
Entwicklungskosten, für die ein Ansatzverbot besteht (Marken, Drucktitel etc.)
im GJ aktivierte Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle VG des AV
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
32
•
Unternehmen, die gemäß § 290 HGB oder § 11 PublG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind
DRS 23 bestimmt die Anwendung des nach § 301 HGB notwendigen Mutter-Tochterverhältnisses (Entstehungszeitpunkt)
Aber: Die konkrete Einbeziehungspflicht bestimmt sich nach §§ 294, 296 HGB und auch DRS 19
Anwendung und Abgrenzung
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Anwendungsbereich/Übersicht
33
Erst-/Folge-/Ent- und Übergangskonsolidierung
(Konkretisierung der §§ 301, 307 und 309 HGB)
Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern
Nicht:
Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung
Bestimmte Konstellationen bei der Übergangs-
konsolidierung („Aufwärtskonsolidierung“)
Ersetzt DRS 4
Sachlich
Für Erstkonsolidierung von Unternehmen in
Geschäfts-jahren, die nach dem 31. Dezember 2016
beginnen
Unabhängig vom Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
erstmals für alle Maßnahmen der Folge-, Ent- und
Übergangskonsolidierung einbezogener Tochter-
unternehmen in Geschäftsjahren, die nach dem
31. Dezember 2016 beginnen
Eine rückwirkende Anwendung ist nicht zulässig
Zeitlich (DRS 23, Tz. 210 ff.)
Folgekonsolidierung
Vermögensgegenstände und Schulden
Geschäfts- oder Firmenwert/passiver Unterschiedsbetrag
Kaufpreisanpassungsklauseln
Veränderungen des Buchwerts konsolidierter Anteile
Kapitalmaßnahmen bei Tochterunternehmen
Konzerninterne Umwandlungsvorgänge
Auf- und Abstockung von Anteilen an Tochterunternehmen
Nicht beherrschende Anteile
34
Erstkonsolidierung
Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung
In die Kapitalkonsolidierung einzubeziehende Bilanzposten
Ermittlung des neubewerteten Eigenkapitals bei Erstkonsolidierung
Vorläufige Kapitalkonsolidierung
Behandlung verbleibender Unterschiedsbeträge
Nicht beherrschende Anteile
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Anwendungsbereich/Übersicht
Sonstige Inhalte
Entkonsolidierung
Übergangskonsolidierung
Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern
Anhangangaben
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
35
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung
Zeitpunkt ab dem die Voraussetzungen des § 290 HGB erstmals vorliegen (Change of
Control)
Ab diesem Zeitpunkt treten die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten
an die Stelle der dem MU gehörenden Anteile
Ab diesem Zeitpunkt sind die Aufwendungen und Erträge des Tochterunternehmens in der
Konzern-GuV zu erfassen
Abweichungen von diesem Grundsatz sind bei erstmaliger Aufstellung eines
Konzernabschlusses möglich (entsprechend § 301 Abs. 2 Satz 3 ff. HGB)
36
Zwischen-
abschlüsse
Bei vom Abschlussstichtag abweichendem Erwerbszeitpunkt wird die Aufstellung eines Zwi-
schenabschlusses empfohlen, alternativ Inventarerstellung und vereinfachende
Abgren-zung des Ergebnisses durch statistische Rückrechnung aus dem Einzelabschluss des
Tochter-unternehmens möglich
Ein erworbenes Ergebnis ist in die Kapitalverrechnung gem. § 301 Abs. 1 Satz 1 HGB einzu-
beziehen
Sofern das Ergebnis den bisherigen Gesellschaftern zusteht, ist es im Zwischenabschluss als
Verbindlichkeit auszuweisen
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Sukzessiver
Anteilserwerb
Bei sukzessivem Anteilserwerb ist der Zeitpunkt der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhält-
nisses zugrunde zulegen.
Nicht zulässig:
Tranchenweise Kapitalkonsolidierung unter Zugrundelegung von historischen Wertverhält-
nissen
Eine Neubewertung bereits bestehender Anteilstranchen zum beizulegenden Zeitwert ist
ausgeschlossen
37
Auf den Zeitpunkt der Erlangung der Kontrollmöglichkeit ist das Reinvermögen des TU voll-
ständig neu zu bewerten
Bewertungsmaßstab für die einzelnen Vermögenswerte und Schulden sind grundsätzlich die
beizulegenden Zeitwerte (§ 301 Abs. 1 Satz 2, 255 Abs. 4 HGB)
Bewertung der Alt-Anteile nach der Anschaffungskosten- oder Equity-Methode mit ihrem
fortgeführten Konzernbuchwert.
Bei Quotenkonsolidierung Ansatz der Alt-Anteile mit „dem auf die bislang gemäß §§ 310, 301
Abs. 1 Satz 1 HGB konsolidierten Alt-Anteile anteilig entfallenden Reinvermögen bewertet mit
den Konzernbuchwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt“ (DRS 23.185)
Anschaffungsnebenkosten der kontrollvermittelnden Anteilstranche sind Anschaffungs-
kosten der Anteile und führen zu einem höheren Unterschiedsbetrag
Ansatz des auf das MU entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts (GFW)
38
Beispiel
sukzessiven
Anteilserwerb
Sachverhalt:
Erwerb im Zeitablauf Reinvermögen des erworbenen Unternehmens
t1: 20 % zu AK EUR 400 Grundstück Buchwert EUR 2.000 Zeitwert EUR 2.000
t2: 40 % zu AK EUR 1.200 Grundstück Buchwert: EUR 2.000 Zeitwert EUR 3.000
Zeitpunkt „Change of Control“ = t2 vollständige Neubewertung
Kapitalkonsolidierung:
Gesamte Anschaffungskosten EUR 1.600
60 % Reinvermögen der TU 1.800 (Zeitwert 60 % von EUR 3.000)
-------------------------------------------------------------------
Passiver Unterschiedsbetrag EUR 200
-------------------------------------------------------------------
Nicht beherrschender Anteil EUR 1.200 (40 % von EUR 3.000)
Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 200 resultiert aus dem Wertzuwachs der stillen
Reserven zwischen dem Erwerbszeitpunkt t1 und dem Zeitpunkt der Kontrollerlangung t2.
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
39
40
Tauschvorgänge
Anschaffungskosten:
Beizulegender Zeitwert der hingegebenen Vermögensgegenstände
Höchstens beizulegender Zeitwert der erlangten Anteile
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Anteile des Mutterunternehmens
Negativer
Kaufpreis
Vom Verkäufer geleistete Zahlung > symbolischer Kaufpreis
Restrukturierungs- oder Sanierungsstatus im Erwerbszeitpunkt
Passiver Sonderposten beim Mutterunternehmen ist zu bilden
Einbeziehung in die Kapitalkonsolidierung wie zusätzliches Eigenkapital des zu
konsolidierenden Tochterunternehmen in die Kapitalverrechnung
Übernahme von
Schulden oder
Zahlung einer
Rente
Erwerb gegen Übernahme von Schulden oder gegen Zahlung einer Rente
Bewertung im Einzelabschluss gem. § 253 Abs. 2 HGB
Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt aus Jahresabschluss des einbezogenen
Unternehmens relevant
Neubewertung der Verpflichtung zum beizulegenden Zeitwert für Zwecke der
Kapitalkonsolidierung ist unzulässig
Bedingter Kaufpreis
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Anteile des Mutterunternehmens
41
Ausgleichsmechanismus zwischen Käufer und
Verkäufer zur Absicherung einzelner Eigenschaften
des Verkaufsobjekts, z. B.
Steuerklauseln für BP („Tax Clause“)
Zahlungseingänge abgeschriebener Forderungen
Zahlungsausfälle
Rechtsstreitigkeiten
Wertsicherungsklausel
Ausgleichsmechanismus zwischen Käufer und
Verkäufer bei besseren Erkenntnissen
Erreichen von Leistungsindikatoren durch das
Verkaufsobjekt
Absicherung der Kaufpreisvereinbarung bezogen
auf die Wertentwicklung des Verkaufsobjekts
insgesamt
Earn-Out-Klausel
Ausgleich zwischen Verkäufer und Mutter = Anschaffungskosten/-preisminderungen
Rückstellungsbildung soweit verlässlich bewertbar und Eintritt wahrscheinlich
Beachte auch nachträgliche Zahlungen nach Ein-Jahres-Zeitraum (§ 301 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Ausgleichsebene zwischen Verkäufer und Tochter: Keine Änderung hinsichtlich der AK des Käufers
Nachträgliche Kaufpreisanpassungen sind – sofern nicht einzeln zuordenbar - retrospektiv auf Erwerbszeitpunkt als
Korrektur des GFW/neg UB zu behandeln und erfolgswirksam abzuschreiben (DRS 23 Tz 160;161)
42
Bedingter Kaufpreis:
Beispiel
Erwerb 100 % an TU (t0) Vereinbarung zusätzlich bedingter Kaufpreis
Kaufpreis EUR 20 Mio. EUR 2 Mio. nach vier Jahren bei Etablierung neuer Produktlinie
Reinvermögen EUR 16 Mio. Zahlung bed. Kaufpreis ist wahrscheinlich im Erwerbszeitpunkt
Kapitalkonsolidierung:
Anschaffungskosten TEUR 20.000 (Buchung: Anteil an Bank)
Abgezinster bedingter Kaufpreis 1.840 (Buchung: Anteil an Rückstellungen)
Abzüglich Reinvermögen TU - 16.000
-----------------------------------------------------------------------------
Geschäfts- oder Firmenwert TEUR 5.840 (Geschätzte Nutzungsdauer zehn Jahre)
-----------------------------------------------------------------------------
Nach zwei Jahren stellt sich heraus, dass die Produktlinie nicht etabliert werden kann.
Entwicklung Rückstellung (EA und KA) t1: Zinsaufwand 40 RSt: 1.880
(jew. in TEUR) t2: Zinsaufwand 60 RSt 1.940 (t2)
Ausbuchung: Rückstellung (t2) (EA) RSt 1.940 an Anteile 1.840 und so. be. Erträge 100
Entwicklung GFW (KA) Abschreibung jeweils 584
Buchwert GFW 4 672 (t2 vorläufig)
Auflösung Rückstellung (t2) (KA) RSt 1.940 an GFW 1.472 und sbErtr 468 (= 100 + 2x184)
(bei prospektiver Anpassung Abschr.) Buchwert GFW 3.200 (t2 endgültig)
zukünftige Abschreibung (ab t3) 400 (RND 8 J)
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Anteile des Mutterunternehmens
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
43
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Ansatz)
44
(Einzel-)Verwert-
barkeit und ver-
lässliche Bewert-
barkeit als zentrale
Ansatzvoraus-
setzungen
Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten des TU sind
vollständig und einzeln zu erfassen, sofern sie verlässlich bewertbar sind (m.a.W.: Keine Bewert-
barkeit wg. Erwerb per se!) (Ansatzpflicht)
Ansatzwahlrechte/-verbote auf Ebene des erworbenen TU gelten nicht:
Entgeltlicher Erwerb (immaterieller) Vermögenswerte, für die auf Ebene des erworbenen TU ein
Ansatzwahlrecht nicht ausgeübt wurde (z. B. Entwicklungskosten, § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB) bzw.
ein Ansatzverbot bestanden hat (z. B. selbst geschaffene Marke, § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Ansatzpflicht für nicht bilanzierte Altpensionsverpflichtungen (Art 28 Abs. 1 EGHGB) oder stille
Lasten aufgrund von Verteilungswahlrechten (z. B. Art. 67 Abs. 2 Satz 1 o. 2 HGB)
Ansatzverbote:
Aufwendungen für die Gründung und die Eigenkapitalbeschaffung (§ 248 Abs. 1 HGB).
Keine Bilanzierung, wenn eine verlässliche Bewertung nicht möglich ist (DRS 23.67)!
Schulden aufgrund von Entscheidungen nach Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit.
Die Erstellung der Neubewertungs-/Erwerbsbilanz erfordert in der Regel die Durchführung einer
Kaufpreisallokation („Purchase Price Allocation“)
Beteiligungsquote
Für die Berechnung der Beteiligungsquote ist generell die unmittelbare bzw. mittelbare Kapitalbeteili-
gung am Tochterunternehmen ausschlaggebend
Bestehen Differenzen hinsichtlich der Kapitalbeteiligung und der Beteiligung an den laufenden Ergeb-
nissen, ist das zu konsolidierende Eigenkapital anhand der „wirtschaftlichen Beteiligungsquote“ zu
ermitteln. (DRS 23 Tz 47, 207e)
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Ansatz)
45
Abschluss der Transaktion
(Unternehmenszusammenschluss)
Identifizierung der erworbenen
VG/Schulden und deren Zeitwerte
Berechnung latenter Steuern
und des GFW
Ziel der KPA ist die
Allokation dieser Lücke
Fokus der KPA
Geschäfts- oder Firmenwert als
Differenz zwischen Kaufpreis und
Nettozeitwert aller erworbenen VG
Kaufpreis
(übertragene
Gegenleistung)
bzw. beizulegender Zeitwert des
Unternehmens
Buchwerte
der bilanzierten
Vermögensgegen-stände (VG)
Buchwerte der bilanzierten
Schulden
Step up 1: Der bei-
zulegende Zeitwert
übersteigt
den Buchwert der materiellen bilanzierten VG
Step up 2: Der
beizulegende Zeitwert
immaterieller VG wurde bisher
nicht angesetzt
Latente Steuern resultieren aus
Differenz zwischen
steuerlichen Werten und
beizulegenden Zeitwerten
Differenz
zwischen
Kaufpreis
und Buchwerten
Net
toze
itw
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alle
r
erw
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Ver
mö
gen
sgeg
enst
änd
e
46
Einzelfragen zum
Ansatz
Günstige Absatzverträge (Auftragsbestand)
Immaterieller Vermögensgegenstand, wenn verlässlich bewertbar
Günstige Vermietungsverträge
Kein gesonderter Ansatz, sondern Berücksichtigung beim Zugangswert des vermieteten
Vermögensgegenstands (Stille Reserve)
Ansprüche aus Besserungsscheinen
Forderung, wenn verlässlich bewertbar (DRS 23.51)
Erstattungsanspruch aus Garantieklauseln
Forderung, wenn und soweit für die Aufwendungen/Verluste, an die die Ausgleichspflicht
knüpft, in der Neubewertungsbilanz eine Schuld passiviert wird (DRS 23.55)
Verpflichtungen aus Change of Control-Klauseln (DRS 23.60)
Ansatz als Schuld bei Entschädigungen für Verlust der Organstellung oder vorzeitige
Beendigung von sonstigen (Arbeits-/Liefer-)Verträgen („Golden Parachute“)
Keine Berücksichtigung bei der Abgeltung von künftigen Arbeitsleistungen („Stay Bonus“)
Restrukturierungsmaßnahmen (DRS 23.58)
Ansatz nur, wenn bei Erwerb bereits eine konkrete Außenverpflichtung aufgrund einer
gesetzlichen Regelung, vertraglichen Vereinbarung oder faktischen Verpflichtung besteht
Bestehende Leasingverträge
Keine Neubeurteilung des wi. Eig. auf Basis der Verhältnisse im Erwerbszeitpunkt
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Ansatz)
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Ansatz)
47
Berücksichtigung
latenter Steuern Ansatzpflicht für latente Steuern auf abzugsfähige bzw. zu versteuernde temporäre
Differenzen in der Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (DRS 23.71f.)
Bewertung von latenten Steuern mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz des
erworbenen TU und keine Abzinsung (DRS 23.73)
Verlustvorträge des TU (DRS 23.75)
Angesetzt werden darf maximal der innerhalb von fünf Jahren realisierbare Betrag
Beachtung der Restriktionen des § 8c KStG
Ansatzverbot für Vorteile aus Verlustvorträgen anderer Konzernunternehmen, die durch
den Unternehmenserwerb werthaltig werden (DRS 23.76)
Geschäftswert-
ähnliche
Vermögenswerte
Kein Ansatz von geschäftswertähnlichen Vermögenswerten (DRS 23.53f):
Mitarbeiterstamm, der die Fortführung des erworbenen Geschäfts ermöglicht
Begonnene Forschungs- und Entwicklungsprojekte, bei denen im Erwerbszeitpunkt die
Entstehung eines immateriellen Vermögensgegenstands (noch) nicht wahrscheinlich ist
Wettbewerbsverbot, das der Verkäufer zu Gunsten des erworbenen TU eingegangen ist
Vorteile aus (günstigen) Beschaffungs- oder Arbeitsverträgen
Allgemeine Prozess- und Technologievorteile oder Standortvorteile
48
Vorkonzernliche
Beziehungen
Ansprüche und Verpflichtungen zwischen Konzernunternehmen und dem erstmals in den
Konzernabschluss einzubeziehenden TU, die bis zur Begründung des Mutter-/ Tochter-
verhältnisses entstanden sind, z. B. laufender Lieferungs- und Leistungsverkehr oder
sonstige nicht vertragliche Rechtsbeziehungen (z. B. Rechtsstreitigkeiten)
Berücksichtigung
bei der Kapital-
aufrechnung
Führt der Erwerb des Tochterunternehmens zu einer (ggf. nur wirtschaftlichen) Beendigung
der vorkonzernlichen (Geschäfts-)Beziehung, sind etwaige Differenzbeträge in die
Kapitalaufrechnung einzubeziehen
Bei Konzernunternehmen bestehende Differenzen: wie nachträgliche Erhöhung/-minde-
rungen der Anschaffungskosten der zu konsolidierenden Anteile
Stille Reserven/Lasten auf Ebene des Tochterunternehmens erhöhen/mindern das zu
konsolidierende Eigenkapital
Beispiel:
Abgewertete
Lieferforderung
Im handelsrechtlichen Jahresabschluss eines Konzernunternehmens wurden in vorkonzernlicher
Zeit entstandene Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen das neue
Tochterunternehmen abgewertet
Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag der Verbindlichkeit und ihrem beizu-
legenden Zeitwert, d. h. die stille Reserve aus Sicht des erwerbenden Konzerns, ist in
der Neubewertungsbilanz des Tochterunternehmens zu Gunsten des neubewerteten Eigen-
kapitals auszubuchen.
Keine Einbeziehung dieser Differenz in die erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Vorkonzernliche Beziehungen)
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Bewertung)
49
Grundsatz
Bewertung der Vermögensgegenstände, der Schulden, mit Ausnahme der Rückstellungen, sowie
der RAP und etwaiger Sonderposten mit dem beizulegenden Zeitwert (DRS 23.62)
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktpreis, d. h. dem Preis, zu dem sachverständige,
vertragswillige und voneinander unabhängige Parteien unter normalen (Markt-)Bedingungen
einen Vermögensgegenstand erwerben oder eine Schuld begleichen würden.
Objektivierung der Zugangsbewertung;
Berücksichtigung der beabsichtigten Verwendung der erworbenen Vermögensgegenstände
aus Sicht des erwerbenden Konzerns ist bei der Zugangsbewertung nicht (mehr) zulässig
Wertänderungen aufgrund von (wertändernden) Entscheidungen des Erwerbers nach dem
Erwerbszeitpunkt sind ergebniswirksam zu erfassen
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Bewertung)
50
Hierarchie der Bewertungsmaßstäbe
Kann der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden, ist ein Ansatz als Vermögensgegenstand
oder Schuld nicht zulässig (DRS 23.67)!
Kostenorientiertes Verfahren
Marktpreisorientiertes Verfahren
Ertragswert- oder DCF-Verfahren Die Ermittlung des beizu-
legenden Zeitwerts erfolgt als
Marktpreis auf einem aktiven
Markt
Paketzu- oder -abschläge dürfen
nicht berücksichtigt werden
(DRS 23.64)
Besteht kein aktiver Markt, ist
der beizulegende Zeitwert aus
Marktpreisen für vergleichbare
Vermögensgegenstände
abzuleiten (DRS 23.65)
Ermittlung des beizulegenden
Zeitwerts anhand Barwert der
künftigen Leistungen/ Cash-
flows
Bewertungsmethoden:
Methode der Lizenzpreis-
analogie
Residualwertmethode
Mehrgewinnmethode
Methode der unmittelbaren
Cashflow-Zuordnung
Bestimmung beizulegender
Zeitwerte durch Market
Approach & Income Approach
nicht möglich; dann Bewertung
des Vermögenswert anhand
der Kosten
Bewertungsverfahren:
Reproduktionskosten-
methode
Wiederbeschaffungs-
kostenmethode
Immaterielle Vermögensgegenstände
I.d.R. kapitalwertorientierte Verfahren nach den Grundsätzen des IDW S 5 (z. B. Lizenzpreisanalogie), seltener
Vergleich mit Markttransaktionen
Der Fokus einer Kaufpreisallokation liegt i.d.R. auf der Bewertung von immateriellen Werten!
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Bewertung)
51
Einzelfragen zur Bewertung
Kunden
Auftrags- oder Produktionsbestand
Kundenverträge
Marketing
Handelsmarken
Dienstleistungsmarken,
Firmen- oder Produktaufmachungen
Drucktitel
Internet Domain-Namen
Verträge
Lizenzen, Nutzungsentgeltverträge,
Stillhaltevereinbarungen
Pachtverträge
Nutzungsrechte
Franchise-Verträge
Ausstrahlungsrechte
Arbeitsverträge
Managementverträge, Lieferverträge
Technologie
Computer Software und
Topographien
Geschäftsgeheimnisse z.B.
Formeln
(patentierte) Technologie
Datenbanken
Kunst
Theaterstücke, Opern, Ballett
Bücher, Magazine, Zeitungen
Liedtexte, Werbe-Jingles
Bilder, Fotografien
Videos, audiovisuelles Material
52
Einzelfragen zur
Bewertung
Grundstücke und Gebäude
Marktpreisorientierte Bewertung oder alternativ Verwendung eines anerkannten
Bewertungsverfahrens i. S. d. IDW S 10
bei Spezialimmobilien ggf. kostenorientierter Bewertungsansatz
Maschinen/Werkzeuge
grundsätzlich Wiederbeschaffungskosten
Vorräte
Roh-, Hilfs- Betriebsstoffe: grundsätzlich Wiederbeschaffungskosten
Fertige Erzeugnisse: Netto-Verkaufspreis abzgl. Gewinnmarge
Forderungen
Barwert
Abzinsung mit dem zum Erwerbszeitpunkt angemessenen Zinssatz (Risiko, Restlaufzeit)
Verbindlichkeiten
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Verbindlichkeiten ist die Bonität des
erworbenen Unternehmens im Zeitpunkt des Erwerbs ohne Berücksichtigung der durch
den Erwerb veränderten Gesellschaftsverhältnisse zu berücksichtigen (DRS 23.68)
Rückstellungen
Bewertung mit dem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 u. 3, Abs. 2 HGB)
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Bewertung)
53
Beispiel
MU erwirbt mit Kaufvertrag vom 31.07.t1 70% der Anteile von TU: Kaufpreis EUR 500 Mio.
Grundsätzliche Kaufentscheidung wurde am 30.06.t1 getroffen und in einer Absichtserklärung („Letter of
Intent“) konkretisiert. Ab diesem Zeitpunkt sind Beratungskosten von EUR 5,0 Mio. angefallen (v.a.
Vermittlungsprovisionen, Erstellung Kaufvertrag, Notar etc.).
Der Erwerb steht unter dem Vorbehalt einer kartellrechtlichen Genehmigung, da TU
sicherheitsrelevante IT-Dienstleistungen gegenüber Behördenkunden erbringt. Die behördliche
Genehmigung wurde am 30.11.t1 erteilt und der Kaufpreis wird an diesem Tag bezahlt.
Erwirtschaftetes Ergebnis der TU steht ab dem 01.07.t1 der MU zu
Für den Fall, dass TU im Jahr t2 einen bestimmten EBIT-Level erzielt, wurde vereinbart, dass der Verkäufer
einen zusätzlichen Betrag von EUR 20,0 Mio. erhält („Earn Out“).
Erfolgsaussichten sind „wahrscheinlich“ (bedingter Kaufpreis)
Kaufpreisallokation identifiziert folgende VG/ beizulegende Zeitwerte (vorläufige Basis):
Dachmarke, unter der TU firmiert: Mittels der Lizenzpreisanalogiemethode wurde ein beizulegender
Zeitwert von EUR 200,0 Mio. entwickelt. Die geschätzte Nutzungsdauer beträgt 7 Jahre.
Vertraglich abgesicherter Auftragsbestand:
kalkulierter Deckungsbeitrag aus der Auftragsabwicklung gemäß Controlling-Auswertung EUR 40,0
Mio.; die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb eines Jahres.
Kundenbeziehungen: Mit wesentlichen Kunden bestehen längerfristige Rahmenvertrags-
vereinbarungen mit Mindestabnahmen. Controlling-Auswertungen weisen nach, dass die
durchschnittliche Kundenbeziehung eine Laufzeit von vier Jahren hat. Der Barwert des zu erwartenden
Deckungsbeitrags beläuft sich auf EUR 120,0 Mio.
Das bilanzielle Eigenkapital von TU beträgt im Erwerbszeitpunkt EUR 100,0 Mio.
Die durchschnittliche Steuerquote beträgt 30,0 %.
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Beispiel)
54
Erwerbszeitpunkt
Erwerbszeitpunkt = Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das erworbene
Unternehmen erlangt wird
Die Vertragsunterzeichnung („Signing“) ist i.d.R. der frühestmögliche Erwerbszeitpunkt, die
Erfüllung der sämtlicher Vollzugsbedingungen („Closing“) der späteste Erwerbszeitpunkt
Merke: Eine rückwirkende Erlangung der Beherrschung ist i.d.R. nicht möglich!
Der Anspruch auf den ab 01.07.t1 erwirtschafteten Gewinn wurde im Rahmen der
Kaufpreisbemessung berücksichtigt.
Bestimmung der
Anschaffungs-
kosten
Die Anschaffungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Signing
31.07.t1
Vollzugsphase
Closing
30.11.t1 = behördliche
Genehmigung und
Transfer des Kaufpreises
EUR Mio.
Barkaufpreis 500,0
Nebenkosten 5,0 Konkretisiert durch Letter of Intent vom 30.06.t1
Earn Out-Klausel 20,0 Im Erwerbszeitpunkt als „wahrscheinlich“ eingestuft
525,0
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Beispiel)
55
Erwerbsbilanz
Grundlage ist der Zwischenabschluss zum 30.11.t1
Ansatz der identifizierten VG/Schulden unter Berücksichtigung der Nicht beherrschenden Anteile
Bilanzierung nur des auf das MU entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts!
Gesamt MU Dritte
EUR Mio. 100% 70% 30%
Anschaffungskosten 525,0
Erworbenes Reinvermögen 100,0 70,0 30,0 HB
1
Im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierte Vermögenswerte/Schulden
Dachmarke 200,0 140,0 60,0
Vertraglich abgesicherter Auftragsbestand 40,0 28,0 12,0
Kundenbeziehungen 120,0 84,0 36,0
360,0 252,0 108,0
(passive) latente Steuern 30,0% -108,0 -75,6 -32,4
Unterschiedsbetrag = Geschäfts- oder Firmenwert 278,6
Ko
nze
rnN
eu
bew
ert
un
gs-
Eb
en
e
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Beispiel)
56
Nachträgliche
Berücksichtigung
werterhellender
Erkenntnisse
§ 301 Abs. 2 Satz 2 HGB: Können die Wertansätze im Zeitpunkt der Begründung eines MU/TU-
Verhältnisses nicht endgültig ermittelt werden, sind sie innerhalb der nächsten zwölf Monate
anzupassen
Pflicht zur Berücksichtigung besserer Erkenntnisse über die Verhältnisse im Erstkonsolidierungs-
zeitpunkt (Gesetzeswortlaut: nur Wertgerüst, Sinn und Zweck: auch Mengengerüst
(DRS 23, Tz. 77))
Wertänderungen, die eine Folge von Entscheidungen des Erwerbers nach dem Erwerb sind,
dürfen hingegen nicht als Korrektur berücksichtigt werden. Gleiches gilt für bedingte Gegen-
leistungen (vgl. Beispiel zu bedingten Anschaffungskosten) (DRS 23, Tz. 83).
Grundsätzlich retrospektive Ermittlung der Anpassungsbeträge aufgrund besserer Erkennt-
nisse; Anpassung soll erfolgsneutral erfolgen
Erfassung im Folgejahr als Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte; Berücksichtigung des
Anteils nicht beherrschender Gesellschafter (Anpassung von Vorjahreszahlen empfohlen
(DRS 23, Tz. 79)
Prospektive Korrektur aus Vereinfachungsgründen, wenn der Fehler zu einer Erhöhung des
(Konzern-) Ergebnisvortrags führen würde (DRS 23, Tz. 80)
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Vorläufige Erwerbsbilanzierung)
57
Werterhellende
Erkenntnisse
Nach Aufstellung und Prüfung liegt – innerhalb des 12-Monats-Bereichs - in t2 das endgültige
KPA-Gutachten vor.
Abweichung zur Vorabeinschätzung: beizulegende Zeitwert für die Dachmarke EUR 250,0 Mio.
statt wie auf vorläufiger Basis ermittelt EUR 200,0 Mio.
Fiktive Korrektur
zum Erwerbs-
zeitpunkt
Vorläufig Final MU Dritte
EUR Mio. 100% 100% 70% 30%
Anschaffungskosten 525,0
Erworbenes Reinvermögen 100,0 100,0 70,0 30,0 HB
1
Dachmarke 200,0 250,0 175,0 75,0
Vertraglich abgesicherter Auftragsbestand 40,0 40,0 28,0 12,0
Kundenbeziehungen 120,0 120,0 84,0 36,0
360,0 410,0 287,0 123,0
(passive) latente Steuern 30,0% -108,0 -123,0 -86,1 -36,9
Unterschiedsbetrag = Geschäfts- oder Firmenwert 254,1
Ko
nze
rnN
eu
bew
ert
un
gs-
Eb
en
eIm Rahmen der Kaufpreisallokation
identifizierte Vermögenswerte/Schulden
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Vorläufige Erwerbsbilanzierung)
58
Fortschreibung der
Korrektur
Fortschreibung der Korrektur bis zum Beginn des folgenden Geschäftsjahres (DRS 23.78)
Retrospektive erfolgsneutrale Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 01.01.t2 unter
Berücksichtigung des auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallenden Anteils.
EUR Mio. 31.12.t1/01.01.t2
vorläufig korrigiert Veränderung
Dachmarke (ND 7 Jahre) 197,6 247,0 49,4
Übrige Vermögenswerte 154,2 154,2 0,0
latente Steuern -105,5 -120,4 -14,9
Nicht beherrschende Anteile -103,1 -113,5 -10,4
Geschäfts-/Firmenwert 276,3 252,0 -24,3
Konzernergebnisvortrag -0,2
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Neubewertungs-/Erwerbsbilanz (Vorläufige Erwerbsbilanzierung)
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
59
Voraussichtliche Bestandsdauer und Entwicklung des erworbenen Unternehmens einschließlich der
gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen
Lebenszyklus der Produkte des erworbenen Unternehmens
Auswirkungen von zu erwartenden Veränderungen der Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie der
wirtschaftlichen, rechtlichen u. politischen Rahmenbedingungen auf das erworbene TU
Höhe und zeitlicher Anfall von Erhaltungsaufwendungen, die erforderlich sind, um den erwarteten
ökonomischen Nutzen des erworbenen Unternehmen zu realisieren sowie die Fähigkeit des
Unternehmens, diese Aufwendungen aufzubringen
Laufzeit wesentlicher Absatz- und Beschaffungsverträge des erworbenen Unternehmens
Voraussichtliche Dauer der Tätigkeit wichtiger Schlüsselpersonen für das erworbene TU
Erwartetes Verhalten von (potenziellen) Wettbewerbern des erworbenen Unternehmens
Branche und deren zu erwartende Entwicklung
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Geschäfts- oder Firmenwerte
60
Anhaltspunkte zur
Schätzung der
voraussichtlichen
(Rest-)
Nutzungsdauer
GFW entfällt auf
TU, welches seinen
Abschluss in
Fremdwährung
aufstellt
Zuordnung richtet sich nach der Währung, in der die im Geschäfts- oder Firmenwert berücksichtigten
künftigen Erfolgsbeiträge mehrheitlich realisiert werden
Sofern Zurechnung zum Mutterunternehmen EURO
Sofern Erfolgsbeiträge in ausländischer Währung realisiert werden
Umrechnung zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung in die lokale Währung des TUs
Abschreibung zum Durchschnittskurs
Umrechnung in Folgekonsolidierung mit Devisienkassamittelkurs am Abschlussstichtag
Dokumentation
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Geschäfts- oder Firmenwerte
61
Aufteilung auf
Geschäftsfelder
(DRS 23.85f.)
Empfehlung, den Geschäfts- oder Firmenwert den
verschiedenen Geschäftsfeldern des TU zuzuordnen,
sofern dies objektiv nachvollziehbar möglich ist.
Orientierung an den Grundsätzen des DRS 3 (Segmentbericht),
d. h. produktorientierte bzw. geografische Segmentierung
Vorgehensweise:
Aufteilung des Gesamtkaufpreises für das erworbene TU
Gegenüberstellung mit dem Zeitwert des Reinvermögens
je Geschäftsfeld
Aufteilung des GFW im relativen Verhältnis der Zeitwerte
nur bei gleichen geschäftswertbildenden Faktoren
Keine Zusammenfassung von GFW eines Geschäftsfeldes
über mehrere Legaleinheiten
GFW/nicht
beherrschende
Gesellschafter
„Bilanzierungskonvention“: Bilanzierung nur des auf das MU entfallenden Geschäfts- oder
Firmenwerts, d. h. keine Bilanzierung des auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallenden
Geschäfts- oder Firmenwerts (kein „Full Goodwill“).
MU
100%
TU
Teilbetrieb 1 Teilbetrieb 2 TU Gesamt
AK 100 200 300
Rein-
vermögen (FV) 50 100 150
GFW 50 100 150
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Geschäfts- oder Firmenwerte
62
Planmäßige
Abschreibung
Planmäßige Abschreibung über voraussichtliche Nutzungsdauer
(Objektiv nachvollziehbare Kriterien, vorsichtige Bewertung, DRS 23.120)
Sofern Schätzung nicht möglich –> Abschreibung über 10 Jahre (DRS 23.122)
Wertaufholungsverbot
Anhaltspunkte zur
Beurteilung einer
dauerhaften
Wertminderung
(DRS 23.126)
Außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung im Jahresabschluss
Substanzielle Hinweise des internen Berichtswesens, das die zu erwartende Ertrags- und
Kostenentwicklungen des Tochterunternehmens schlechter ist oder sein wird als erwartet
Nachhaltige operative Verluste in der Vergangenheit (über mindestens 3 Jahre)
Wesentliche Faktoren, die für die Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer relevant sind,
haben sich im Vergleich zur ursprünglichen Annahme tatsächlich ungünstiger entwickelt.
Schlüsselpersonen aus den verschiedenen Bereichen (Management; Forschung) scheiden früher als
erwartet aus etc.
Dokumentation
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Geschäfts- oder Firmenwerte
63
Dokumentation: Anhaltspunkte zur Beurteilung einer dauerhaften Wertminderung (Einzelabschluss-Sicht)
TU BEURTEILUNG
kritisch Anteils-
besitz
historische
AK
kumulierte
AfA
HB -
vorläufig
Veränderung
durch Kap-
Einzahlung
Wertberich-
tigung/
Wert-
aufholung
(Plan)
EK des
TU
Forecast-
EBIT
IST-
EBIT
Planungs-
genauig-
keit
Planungs-
genauig-
keit in %
Forecast-
EBIT
Buchwert HB/
Forecast-EBIT
Anmerkungen Barwert lt.
HFA-10
WB-
Bedarf
WB lt.
Berech.
HB - final
beobachten 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2017 2017 2017 2016 2016 2016 2016 2017 2017 31.12.2017
unkritisch % TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR % TEUR Jahre TEUR JA / nein TEUR TEUR
TU 1 unkritisch 100% 3.000 0 3.500 500 2.700 250 400 150 60% 500 7 n/a nein 3.500
TU 2 beobachten 100% 300 0 300 150 100 -76 -176 -176% 50 6 Erweiterungs-
aufwendungen 2016
ab 2017 wieder
stabiles EBIT;
vorübergehend
Fehlbetrag in 2016
350 nein 300
TU 3 kritisch 100% 9.200 6.000 3.200 -2.200 1.000 70 70 0 0% -300 -11 Abwertung bis zum
bilanziellen
Eigenkapital
vorgesehen
650 JA 2.550 650
TU 4 unkritisch 100% 2.400 0 2.400 6.500 700 750 50 7% 750 3 n/a nein 2.400
TU 6 unkritisch 100% 2.000 0 2.000 2.000 230 250 20 9% 230 9 EAV mit unkrit.
Ertragslage
n/a nein 2.000
TU 7 kritisch 100% 1.500 0 1.500 700 -200 -350 -150 75% -200 -8 Abwertung notwendig 500 JA 1.000 500
TU 8 unkritisch 100% 1.500 0 1.500 550 100 105 5 5% 200 8 bedeutsame
Verbesserung der
Ertragslage in 2017
durch neu eingeführte
Produkte 2016
n/a nein 1.500
Gesamt 19.900 6.000 14.400 500 -2.200 1.250 1.149 1.230 10.850
Forderungen an
TU 2 beobachten 100% 350 n/a 150 100 -76 -176 -2 50 6 siehe oben n/a nein 350
TU 7 kritisch 100% 800 n/a 700 -200 -350 -150 1 -200 -8 Abwertung
notwendig, da
Stockung bei
500 JA 800 0
TU 8 unkritisch 100% 100 n/a 550 100 105 5 0 200 8 bedeutsame
Verbesserung der
Ertragslage in 2017
durch neu eingeführte
Produkte 2016
500 JA 100
900
HISTORIE PLANGENAUIGKEIT VORJAHR EBIT MULTIPLE HFA-10BUCHWERTE
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Geschäfts- oder Firmenwerte
64
Verfahren zur
Ermittlung des
außerplanmäßigen
Abschreibungs-
bedarfs
Grundsätzliche Konzeption
(„impliziter GFW“) (DRS 23.128) Vereinfachung (DRS 23.129)
Zeitwert der Beteiligung1 („HFA 10-Test“) Zeitwert der Beteiligung („HFA 10-Test“)
./. Zeitwert des Reinvermögens1) („neue KPA“) ./. Konzernbuchwert2) des Reinvermögens
= Zeitwert Geschäfts- oder Firmenwert = Vereinfachter Vergleichswert
1) Anteilig dem MU gehörende Anteile bzw.
darauf entfallendes Reinvermögen
2) Korrektur um stille Reserven/Lasten, die
nach der Erstkonsolidierung entstanden sind
Werthaltigkeitsprüfung auf Basis einer HFA
10-Bewertung für den Beteiligungswert
erlaubt (DRS 23.129)
Durchführung neue Kaufpreisallokation zur
aktuellen Zeitwertermittlung des Reinvermö-
gens ist nicht erforderlich
Außerplanmäßige
Abschreibung
Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts
./. Zeitwert des Geschäfts- oder Firmenwerts (bzw. des alternativ ermittelten Vergleichswerts)
= Betrag der Wertminderung
DRS 23 Kapitalkonsolidierung - Geschäfts- oder Firmenwerte
65
Dokumentation: Anhaltspunkte zur Beurteilung einer dauerhaften Wertminderung (Konzern-Sicht)
TU BEURTEILUNG
kritisch Forecast-
EBIT
Buchwert HB/
Forecast-EBIT
Anmerkungen Barwert lt.
HFA-10
WB-
Bedarf
WB lt.
Berech.
HB - final Barwert lt.
HFA-10
Konzern-
buchwert des
Reinvermögens
inkl. GFW
Zeitwert des
Reinvermögens
(neue PPA)
Abwert-
Bedarf aus
Konzernsicht
Anmerkungen
beobachten 2017 2017 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2017
unkritisch TEUR Jahre TEUR JA / nein TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
TU 1 unkritisch 500 7 n/a nein 3.500 n/a
TU 2 beobachten 50 6 Erweiterungs-
aufwendungen 2016
ab 2017 wieder
stabiles EBIT;
vorübergehend
Fehlbetrag in 2016
350 nein 300 350 400 -50 Keine neuen stillen
Reserven
entstanden;
außerplanmäßige
Abschr. GFW 50
TU 3 kritisch -300 -11 Abwertung bis zum
bilanziellen
Eigenkapital
vorgesehen
650 JA 2.550 650 650 700 800 -50 keine außerplanm.
Abschr. GFW, da
neue still. Res. in
GrdStck vorhanden
TU 4 unkritisch 750 3 n/a nein 2.400 n/a
TU 6 unkritisch 230 9 EAV mit unkrit.
Ertragslage
n/a nein 2.000 n/a
TU 7 kritisch -200 -8 Abwertung notwendig 500 JA 1.000 500 500 400 kein Abwert-bedarf
GFW bereits
komplett
abgeschrieben
TU 8 unkritisch 200 8 bedeutsame
Verbesserung der
Ertragslage in 2017
durch neu eingeführte
Produkte 2016
n/a nein 1.500 n/a
Gesamt 1.230 10.850
Forderungen an Konzerninterne Forderungen sind aus Konzernsicht zu eliminieren
KonzernsichtEBIT MULTIPLE HFA-10
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
66
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Passive Unterschiedsbeträge
67
Technische passive
Unterschieds-
beträge
(DRS 23.147f.)
Auseinanderfallen des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses und
erstmaligen Einbeziehung des TU in den Konzernabschluss (während dieser Zeitspanne
entstandene thesaurierten Gewinnen)
Unmittelbare Einstellung in Konzerngewinnrücklagen oder -ergebnisvortrag
Auseinanderfallen des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses und
erstmaligen Einbeziehung des TU in den Konzernabschluss (während dieser Zeitspanne
entstandene stillen Reserven oder stillen Lasten)
Ausweis als passiver Unterschiedsbetrag in der Konzernbilanz und
Erfolgswirksame Auflösung nach Maßgabe der erworbenen Vermögensgegenstände oder
Schulden des TUs
Bei Begründung des Mutter-Tochter-Verhältnisses im Rahmen einer Sacheinlage aus der
Einbringung der Beteiligung unterhalb ihres beizulegenden Wertes
Beseitigung passiver Unterschiedsbetrag durch Bewertung der Beteiligung in der Handels-
bilanz II des Mutterunternehmens zum beizulegenden Zeitwert (Bewertungswahlrecht)
oder
Erfolgswirksame Auflösung nach Maßgabe der erworbenen Vermögensgegenstände oder
Schulden des TUs
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
68
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
69
Hinzuerwerb von
Anteilen
Erwerbsvorgang
(„Interessentheorie“) (DRS 23.172)
Kapitalvorgang
(„Einheitstheorie“) (DRS 23.175)
Nachträgliche Anschaffungskosten
der im KA enthaltenen VG/Schulden
Nur die Kapitalseite betreffende Transaktion
zwischen Gesellschaftergruppen des
Konzerns
Erstkonsolidierung für die neu
hinzuerworbenen Anteile
Bilanzielle Behandlung wie beim Erwerb
eigener Anteile
AK der zusätzlichen Anteile
./. Zeitwert des anteiligen EK
= Unterschiedsbetrag
AK der zusätzlichen Anteile
./. Buchwert des anteiligen Eigenkapitals
= Betrag zur Verrechnung mit den
Konzernrücklagen
Wertverhältnisse im späteren
Erwerbszeitpunkt sind maßgeblich
Erhebliche konsolidierungstechnische
Vereinfachung
Gesonderte Fortführung der
Kapitalkonsolidierung für die einzelnen
Beteiligungstranchen in den Folgejahren
Erfolgsneutrale Verrechnung im Eigenkapital
(analog Abfindung)
Die Behandlung als „Kapitalvorgang“
entspricht der nach IFRS gebotenen
Darstellung (IFRS 10.23)
70
Veräußerung von
Anteilen
Veräußerungsvorgang
(„Interessentheorie“) (DRS 23.173)
Kapitalvorgang
(„Einheitstheorie“) (DRS 23.176)
Erfolgswirksame Veräußerung von
anteiligem Reinvermögen des TU an
fremde Gesellschafter
Nur die Kapitalseite betreffende Transaktion
zwischen Gesellschaftergruppen des
Konzerns
Veräußerungserlös
./. Buchwert des anteiligen EK
= Veräußerungserfolg
Bilanzielle Behandlung wie bei einer
Kapitalerhöhung
Ausgleichsposten für nicht
beherrschende Gesellschafter in
Höhe des anteiligen Eigenkapitals zu
Konzernbuchwerten
Veräußerungserlös
./. Buchwert des anteiligen Eigenkapitals
= Kapitalrücklage
Ausgleichsposten für nicht beherrschende
Gesellschafter in Höhe des anteiligen
Eigenkapitals zu Konzernbuchwerten
•
Die gewählte Methode ist einheitlich auf alle Fälle der Auf- bzw. Abstockung von (Mehrheits-) Beteiligungen sowie in
zeitlicher und sachlicher Hinsicht stetig anzuwenden (DRS 23.171).
Hinweis
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
71
Beispiel
Ausgangssituation:
Die Mutter-AG hält 80 % der Anteile an der Tochter-GmbH; bisherige Einbeziehung in den
Konzernabschluss zum 31.Dezember 2016 siehe nächste Seite
Aufstockung zum 1. Januar 2017: Restlicher Anteil 20 % zum Kaufpreis von TEUR 4.500.
Wertsteigerung stiller Reserven während Konzernzugehörigkeit:
Wertpapiere des Anlagevermögens
Wert lt. Handelsbilanz I: TEUR 598
Wert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt der 80 %; TEUR 1.598
Wert zum Zeitpunkt 1. Januar 2017: TEUR 2.000
Der Landessteuersatz beträgt 40 %.
Ein eventueller Geschäfts- oder Firmenwert hat eine Nutzungsdauer von zehn Jahren.
Im Konzern kommt bisher bereits die Neubewertungsmethode zum Ansatz
Abbildungsmöglichkeiten
Sukzessive Beteiligungserwerb ist als erfolgsneutraler Vorgang darzustellen, der nur einen Effekt im
Eigenkapital hat (Abfindung eines Gesellschafters)
Der sukzessive Beteiligungserwerb ist durch eine neue Kaufpreisallokation für den Zuerwerb
(hier 20 %) abzubilden; somit ist eine Veränderung bei den stillen Reserven und Lasten jeweils
anteilig zu berücksichtigen
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
72
Konzernbilanz 31. Dezember 2016
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Soll Haben Soll Haben Soll Haben Soll Haben Soll Haben
Geschäfts- oder Firmenwert 1.000 100 900
3.017 3.017 3.017
15.930 15.930 15.930 0
Wertpapiere 1.598 1.598 1.598
Sonstige Aktiva 404.070 29.250 433.320 433.320
Gezeichnetes Kapital 300.000 3.000 303.000 3.000 300.000
20.000 20.000 20.000
2.100 2.100 2.100 0
10.000 -97 9.903 100 19 9.822
Ergebnisvortrag/Bilanzgewinn 20.000 13.562 33.562 13.562 20.000
Nicht beherrs chender Anteil (Bilanz) 19 3.732 3.713
Sonstige Passiva 70.000 14.224 84.224 84.224
Passive latente Steuern 1.076 1.076 1.076
420.000 420.000 33.865 33.865 453.865 453.865 19.781 19.781 438.835 438.835
Konzernbilanz
Rücklagen
Neubewertungsrücklage
Jahresüberschuss/
Konzernjahresüberschuss
Kons olidierungMutter-AG Tochter-GmbH Summenbilanz
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
Anteile an verbundenen
Unternehmen
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Beispiel (Ausgangssituation 80% Konzernanteil; Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016)
EK Tochter-GmbH TEUR 18.565
73
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Beispiel: Alternative 1 (Erfolgsneutraler Vorgang ohne erneute Kaufpreisallokation)
Konzernbilanz 31. Dezember 2016/1. Januar 2017
Veränderung
Konzern-
TEUR TEUR TEUR TEUR Eigenkapital
Soll Haben Soll Haben TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert 900 900
3.017 3.017
Wertpapiere 1.598 1.598
Sonstige Aktiva 433.320 433.320
Gezeichnetes Kapital 300.000 300.000 0
20.000 19.213 -787
9.822 9.822 0
Ergebnisvortrag/Bilanzgewinn 20.000 20.000 0
Nicht beherrs chende Anteile (Bilanz) 3.713 0 -3.713
Sons tige Pas s iva 84.224 88.724 4.500
Passive latente Steuern 1.076 1.076
438.835 438.835 438.835 438.835 0
31. Dezember 2016
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
Konzernbilanz
1. Januar 2017
Konzernbilanz
Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss/Konzernjahresüberschuss
Einzelabschluss:
Aufstockung zum 1. Januar 2017: Restlicher Anteil 20 % zum Kaufpreis von TEUR 4.500.
Buchung im Einzelabschluss:
Anteile an verbundenen Unternehmen Soll TEUR 4.500
an Verbindlichkeiten (Sonstiges Passiva) Haben TEUR 4.500
Konzernabschluss (1. Januar 2017)
Sukzessive Beteiligungserwerb ist als erfolgsneutraler Vorgang darzustellen, der nur einen Effekt im Eigenkapital hat (Abfindung eines
Gesellschafters)
Buchung im Konzernabschluss:
Nicht beherrschender Anteil (Bilanz) Soll TEUR 3.713
Gewinnrücklagen Soll TEUR 787
an Anteile an verbundenen Unternehmen Haben TEUR 4.500
74
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Beispiel: Alternative 1 (Erfolgsneutraler Vorgang ohne erneute Kaufpreisallokation)
75
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Beispiel: Alternative 2: (Neubewertung für 20% Hinzuerwerb zum 1. Januar 2017)
Konzernbilanz 31. Dezember 2016/1. Januar 2017
Veränderung
Konzern
TEUR TEUR TEUR TEUR
Soll Haben Soll Haben TEUR
Ges chäfts - oder Firmenwert 900 1.639 739
3.017 3.017
Wertpapiere 1.598 1.678 80
Sonstige Aktiva 433.320 433.320
Gezeichnetes Kapital 300.000 300.000 0
20.000 20.000 0
9.822 9.822 0
Ergebnisvortrag/Bilanzgewinn 20.000 20.000 0
Nicht beherrs chender Anteil (Bilanz) 3.713 0 -3.713
Sonstige Passiva 84.224 88.724 4.500
Pas s ive latente Steuern 1.076 1.108 32
438.835 438.835 439.654 439.654 819
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
31. Dezember 2016
Konzernbilanz
1. Januar 2017
Konzernbilanz
Rücklagen
Jahresüberschuss/Konzernjahresüberschuss
Aufstockung zum 1. Januar 2017: Restlicher Anteil 20 % zum Kaufpreis von TEUR 4.500.
Buchung im Einzelabschluss:
Anteile an verbundenen Unternehmen Soll TEUR 4.500
an Verbindlichkeiten (Sonstiges Passiva) Haben TEUR 4.500
Konzernabschluss: Neue Kaufpreisallokation für den Zuerwerb (hier 20 %)
Wertsteigerung stiller Reserven Wertpapiere des Anlagevermögens: von TEUR 1.598 auf TEUR 2.000 = TEUR 402,
davon 20% = TEUR 80; latenter Steuereffekt TEUR 80 * 40% = TEUR 32
Ermittlung erstkonsolidierungspflichtiges Kapital: Anteiliges erstkons.-pfl. Kapital
Handelsbilanz II (bisher) TEUR 18.565 davon 20 % = TEUR 3.713
Effekt aus anteiligen zus. stillen Reserven (Saldo) + 48 bereits anteilig 48
Summe 3.761
Geschäfts- und Firmenwert (TEUR 4.500 – 3.761 = ) TEUR 739
Buchung im Konzernabschluss (1. Januar 2017):
Anteile an verbundenen Unternehmen Haben TEUR 4.500
Wertpapiere des Anlagevermögens Soll TEUR 80
Passive latente Steuern 35
Geschäfts- und Firmenwert 739
Nicht beherrschende Anteile 3.713
Summe Soll TEUR 4.532 Haben TEUR 4.532
76
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Beispiel: Alternative 2: (Neubewertung für 20% Hinzuerwerb zum 1. Januar 2017)
Agenda
Anwendungsbereich/Übersicht
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Anteile des Mutterunternehmens
Neubewertungs-/Erwerbsbilanz
Geschäfts- oder Firmenwerte
(Technische) passive Unterschiedsbeträge
Auf- und Abstockung einer Mehrheitsbeteiligung ohne Kontrollverlust
Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
77
DRS 23: Kapitalkonsolidierung - Übergangskonsolidierung („Abwärtswechsel“)
78
Überblick
von: Vollkonsolidierung
von: Quotenkonsolidierung
von: Equity-Bewertung
auf: auf auf
Quotenkonsolidierung (DRS 23.185f.)
Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung
Equity-Bewertung (DRS 23.187f.)
Equity-Bewertung Quotenkonsolidierung
Anschaffungskosten-bewertung
Anschaffungskosten-bewertung
Anschaffungskosten- bewertung
Übergang von der
Vollkonsolidierung
zur Equity-
Bewertung
Abbildung im Konzernabschluss
Abgang von Vermögen und Schulden des TU zu Konzernbuchwerten
Zugang einer Beteiligung am assoziierten Unternehmen
Technik
Erfolgswirksame Endkonsolidierung, soweit der Übergang durch eine Veräußerung
ausgelöst wird
Ggf. erfolgsneutrale Endkonsolidierung, soweit zuvor Minderheitsbeteiligungen
(Fremdanteile) am TU bestanden
Erfolgsneutrales „Umbuchen“ des auf im Konzern verbleibende Anteile entfallenden
Reinvermögens in den Posten „Anteile an assoziierten Unternehmen“
Fortführung noch nicht aufwandswirksam verrechneter stiller Reserven/Lasten, eines GFW
bzw. passiven Unterschiedsbetrages im Rahmen der Equity-Methode
Agenda
Einführung Konzerneigenkapitalspiegel
DRS 22 Konzerneigenkapital
Ausgewählte Beispiele
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Weitere Themen
80
Notwendigkeit
Hilfsmitteln zur Erhöhung der Erstellungs- und Prüfungssicherheit in Bezug auf
Höhe des Konzerneigenkapitals
Konzernergebnis
Zusammensetzung und Veränderung des Konzerneigenkapitals im Geschäftsjahresverlauf
Einführung Konzerneigenkapitalspiegel
81
Nutzen
Transparenz bzgl. der Änderungen der einzelnen Eigenkapitalkomponenten seit dem
letzten Stichtag , insbesondere für Eigenkapitalveränderungen, die nicht aus dem
Konzernergebnis kommen
Information über die Ursachen der Veränderungen des Konzerneigenkapitals
Notwendigkeit für Prüfung Identifikationsprinzip
Hilfreich für die Erstellung der Kapitalflussrechnung
Notieren der möglichen erfolgsneutralen Veränderungen mit Werten
Konzerneigenkapitalabstimmung getrennt nach Konzerneigenkapital und Position „Nicht beherrschende Anteile“
vornehmen
Starten mit Überleitung „Nicht beherrschende Anteile“
Zusammensetzung
Veränderungen
Transaktionen mit Anteilseignern
Jahresergebnis lt. Gewinn- und Verlustrechnung (Konzernanteil und Anteile beherrschender Gesellschafter)
Erfolgsneutrale andere Komponenten
Einführung Konzerneigenkapitalspiegel
82
Erfolgsneutrale
andere
Komponenten
Veränderungen des Konsolidierungskreises bzw. der Beteiligungsquoten
Veränderungen bzgl. Einbeziehung
Equity-Bewertung
Währungsumrechnungsdifferenzen (aus Voll-, Quoten- und Equity-Konsolidierung)
Verrechnung von Firmenwerten (Altfälle und Sonderfälle; technische Unterschiedsbeträge)
Ggf. erfolgsneutrale Verrechnung von Unterschiedsbeträgen bei sukzessivem
Beteiligungserwerb (Abfindungscharakter)
Einzelabschluss/Handelsbilanz II z.B. Methodenänderung
(nur mit ausdrücklicher gesetzlicher Legitimation)
Praxishinweis
Empfehlung
von
Ebner Stolz
Agenda
Einführung Konzerneigenkapitalspiegel
DRS 22 Konzerneigenkapital
Ausgewählte Beispiele
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Weitere Themen
83
DRS 22 Konzerneigenkapital
84
Bekanntmachung Bisheriger DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzernergebnis“ wurde
durch den am 15. Februar 2016 durch das BMJV veröffentlichten DRS 22 ersetzt
Inhalt
Konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Darstellung der Zusammensetzung
und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Darstellung nicht geregelter und auslegungsbedürftiger Themenbereiche
Behandlung eigener Anteile im Konzern
Behandlung von Rückbeteiligungen im Konzern
Besonderheiten der Darstellung des Konzerneigenkapitals bei Personengesellschaften
i. S. d. § 264a HGB
Geltungsbereich
Erstmalige Beachtung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen
Verpflichtend für MU, die nach § 290 oder nach § 11 PublG einen Konzernabschluss
aufstellen
Anwendungsempfehlung für MU, die einen Konzernabschluss nach § 11 PublG mit
freiwilligem Konzerneigenkapitalspiegel erstellen sowie für Jahresabschlüsse
• Unternehmen, die bislang einen von diesem Standard
abweichenden Konzerneigenkapitalspiegel aufgestellt haben, sollen bei erstmaliger Anwendung dieses Standards
Beträge der Vorperiode jedoch nur angeben, wenn sie diese nach den Regeln dieses Standards ermittelt haben.
Vorjahresangaben? Empfehlung
von
Ebner Stolz
Darstellung und
Struktur
Gesonderte Darstellung für das Mutterunternehmen sowie für den Posten „Nicht
beherrschende Anteile“
Darstellung bestimmt sich nach der Rechtsform des Mutterunternehmens unter
Berücksichtigung von theoretisch möglichen Veränderungen des Konzerneigenkapitals:
für Kapitalgesellschaften (Anlage 1)
für Personengesellschaften (Anlage 2)
„Nicht beherrschende Anteile“: gesonderte Darstellung, der auf sie entfallenden Teile von
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag und Eigenkapitaldifferenz aus der
Währungsumrechnung (Empfehlung)
Ggf. weitere Untergliederungen (§ 265 Abs. 5 i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB) sowie zusätzliche
Posten bspw. für stille Beteiligungen, Genussrechtskapital oder andere Mezzanine-Kapitalien
DRS 22 Konzerneigenkapital
85
Abstimmbarkeit der Spalten des Konzerneigenkapitalspiegels mit den entsprechenden Posten der Konzernbilanz
Vorteile
DRS 22 Konzerneigenkapital - Schema für MU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (1/2)
86
Stand am 31.12.X1 0 0 0 0 0
Kapitalerhöhung/ -herabsetzung
Ausgabe von Anteilen 0 0 0 0 0
Erwerb/Veräußerung eigener Anteile 0 0 0 0 0
Einziehung von Anteilen 0 0 0 0 0
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 0 0 0 0 0
Einforderung/Einzahlung bisher nicht
eingeforderter Einlagen 0 0 0 0 0
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0
Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0 0 0 0
Stand am 31. 12.X2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Eigenkapital des Mutterunternehmens
RücklagenKapitalanteile
SummeVorzugs-
aktienSumme
Stamm-
aktien
Nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
Vorzugs-
aktienSumme
nach § 272
Abs. 2 Nr.
1-3 HGB
Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile
Stamm-
aktien
Vorzugs-
aktienSumme
Stamm-
aktienSumme
Kapitalrücklage
nach § 272
Abs. 2 Nr.
4 HGB
DRS 22 Konzerneigenkapital - Schema für MU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (2/2)
87
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Stand am 31.12.X1 0 0 0 0 0
Kapitalerhöhung/ -herabsetzung
Ausgabe von Anteilen 0 0 0 0 0
Erwerb/Veräußerung eigener Anteile 0 0 0 0 0
Einziehung von Anteilen 0 0 0 0 0
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 0 0 0 0 0
Einforderung/Einzahlung bisher nicht
eingeforderter Einlagen 0 0 0 0 0
Ausschüttung 0 0 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0
Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Stand am 31. 12.X2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Rücklagen
andere
Gewinn-
rücklagen
Gewinnrücklagen
gesetzliche
Rücklagen
nach § 272
Abs. 4 HGB
satzungs-
mäßige
Rücklagen
Summe
Summe
Nicht beherrschende AnteileKonzern-
eigen-
kapital
Nicht beherr-
schende
Anteile vor
Eigenkapital-
differenz
aus
Währungs-
umrechnung
und Jahres-
ergebnis
Auf nicht
beherr-
schende
Anteile
entfallende
Eigenkapital-
differenz
aus
Währungs-
umrechnung
Auf nicht
beherr-
schende
Anteile
entfallende
Gewinn/
Verluste
SummeSumme
Gewinn-
vortrag/
Verlust-
vortrag
Konzern-
jahresüber-
schuss/
-fehlbetrag,
der dem
Mutter-unter-
nehmen
zuzu-
rechnen ist
Eigen-
kapital-
differenz
aus
Währungs-
umrech-
nung
Summe
DRS 22 Konzerneigenkapital - Schema für MU in der Rechtsform einer Personengesellschaft (1/2)
88
Stand am 31.12.X1 0 0 0 0
Erhöhung/-herabsetzung der Kapitalanteile 0 0 0 0
Einforderung/Einzahlung bisher nicht
eingeforderter Einlagen 0 0 0 0
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im
Fremdkapital 0 0 0 0
Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0
Währungsumrechnung 0 0 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0
Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0 0 0
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0 0 0
Stand am 31. 12.X2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Konzern-
jahres-
überschuss/ -
fehlbetrag,
der dem
Mutterunter
nehmen
zuzu-
rechnen ist
Gewinn-
vortrag/
Verlust-
vortrag
Summe
Summe
Eigen-
kapital-
differen
aus
Währungs-
um-
rechnung
SummeKapital-
anteile
Nicht
einge-
forderte
ausste-
hende
Einlage
Summe
Kapital-
rücklagen
gemäß
Gesell-
schafts-
vertrag
Rücklage
gemäß
Gesell-
schafts-
vertrag
Sonstige
Gewinn-
rücklagen
Kapitalanteile Rücklagen
Gewinnrücklagen
DRS 22 Konzerneigenkapital - Schema für MU in der Rechtsform einer Personengesellschaft (2/2)
89
Stand am 31.12.X1 0 0
Erhöhung/-herabsetzung der Kapitalanteile 0 0
Einforderung/Einzahlung bisher nicht
eingeforderter Einlagen 0 0
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im
Fremdkapital 0 0
Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen 0 0
Währungsumrechnung 0 0
Sonstige Veränderungen 0 0
Änderungen des Konsolidierungskreises 0 0
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0
Stand am 31. 12.X2 0 0 0 0 0
Konzern-
jahres-
überschuss/ -
fehlbetrag,
der dem
Mutterunter-
nehmen
zuzurechnen
ist
Summe Summe
Nicht beherrschende Anteile
Konzern-
eigen-
kapital
Auf nicht
beherr-
schende
Anteile
entfallende
Eigenkapital-
differenz
aus
Währungs-
umrechnung
Nicht beherr-
schende
Anteile
entfallende
Eigenkapital-
differenz
aus
Währungs-
umrechnung
und Jahres-
ergebnis
DRS 22 Konzerneigenkapital
90
Ergebnis und
Ergebnisver-
wendung
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag muss dem in der Konzern-GuV ausgewiesenen
Posten entsprechen
Bei Aufstellung der Konzernbilanz unter vollständiger oder teilweiser Verwendung des
Konzernjahresüberschusses/-fehlbetrages tritt an die Stelle des Posten „Jahresüberschuss/
-fehlbetrag“ und „Gewinnvortrag/ Verlustvortrag“ der Posten „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“
(§ 268 Abs. 1 HGB i. V. m. § 298 Abs. 1 HGB).
Prinzipien und
Vorjahres-
darstellung
Eigenkapitalveränderungen sind jeweils unsaldiert auszuweisen
Empfehlung lt. DRS 22: Aufstellung einer Konzernergebnisverwendung sowie eines
Konzerneigenkapitalspiegels für das Vorjahr
Gesonderte Darstellung der Ergebnisverwendung aus dem Vorjahr und aus dem laufenden Jahr
Empfehlung Empfehlung
von
Ebner Stolz
DRS 22 Konzerneigenkapital
91
Mögliche Eigenkapitalveränderungen bei
Mutterunternehmen = Kapitalgesellschaft
Mögliche Eigenkapitalveränderungen bei
Muttergesellschaft = Personengesellschaft
i.S.d. § 264a HGB
Stand am Bilanzstichtag des Vorjahres
Kapitalerhöhung/-herabsetzung
Erwerb/Veräußerung eigener Anteile, Einziehung von
Anteilen, Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter
Einlagen
Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen ( und weitere
Ergebnisverwendung aus Vorjahr)
Ausschüttung
Währungsumrechnung
Sonstige Veränderungen
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag
Weitere Veränderungen des Eigenkapitals aus der
laufenden Ergebnisverwendung (siehe nächste Seite)
Stand am Bilanzstichtag
Stand am Bilanzstichtag des Vorjahres
Erhöhung/-herabsetzung der Kapitalanteile
Einforderung/Einzahlung bisher nicht eingeforderter
Einlagen
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital
Einstellung in/Entnahme aus Rücklagen ( und weitere
Ergebnisverwendung aus Vorjahr)
Währungsumrechnung
Sonstige Veränderungen
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag
Weitere Veränderungen des Eigenkapitals aus der
laufenden Ergebnisverwendung (siehe nächste Seite)
Stand am Bilanzstichtag
DRS 22 Konzerneigenkapital - Darstellungsempfehlungen Ebner Stolz
92
Mögliche Darstellung laufender
Ergebnisverwendung bei
Mutterunternehmen = Kapitalgesellschaft
Mögliche Darstellung laufender
Ergebnisverwendung bei Muttergesellschaft =
Personengesellschaft i.S.d. § 264a HGB
Einstellung in Rücklagen
(soweit bereits bei der Jahresabschlusserstellung des
Mutterunternehmens berücksichtigt)
Vorabausschüttung
(des Mutterunternehmens oder der
Tochterunternehmen an andere Gesellschafter)
Einstellungen in Rücklagen
Entnahme von Rücklagen
Gutschrift auf Gesellschafterkonten im Fremdkapital
(für die laufende Ergebnisverwendung des
Mutterunternehmens)
Vorabausschüttung
(der Tochterunternehmen an andere Gesellschafter)
Übereinstimmender Ausweis der Kapitalanteile der Gesellschafter und der Verbindlichkeiten gegenüber den
Kommanditisten im Konzernabschluss mit dem entsprechenden Ausweis im Jahresabschluss des
Mutterunternehmens
Eine vom Jahresabschluss des Mutterunternehmens abweichende Darstellung der Ergebnisverwendung im
Konzernabschluss wird somit ausgeschlossen.
Ziel bei Personengesellschaften
Empfehlung
von
Ebner Stolz
DRS 22 Konzerneigenkapital
93
Beispiel: Gesonderte Darstellung der Ergebnisverwendung aus dem Vorjahr und aus dem laufenden Jahr
Die Gesellschafter des MU beschlossen in t2 folgende Gewinnausschüttung: TEUR 500 aus dem Ergebnis t1
An nicht beherrschende Gesellschafter wurden in t2 Gewinnausschüttungen aus VJ i.H. v. TEUR 250 vorgenommen
Die Gesellschafter des MU sehen im Rahmen der JA-Erstellung eine Gewinnverwendung wie folgt vor:
Aus dem Jahresergebnis des MU sollen TEUR 200 in die Gewinnrücklagen eingestellt werden
Des weiteren wurde eine Vorabausschüttung i. H. v. TEUR 100 bereits beim MU beschlossen und ausgeschüttet
Das JE des MUs beträgt TEUR 800, der Konzern-JÜ beträgt TEUR 1.200 (davon NbA 100) in t2
in TEUR
Stand am 31.12. Vorjahr 100 20 700 0 1.200 0 2.020 300 0 300 2.320
Ausschüttung -500 -500 -250 -250 -750
Konzern-Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 1.100 1.100 100 100 1.200
Einstellung in Gewinnrücklagen 200 -200 0
Vorabausschüttung -100 -100 -100
Stand am 31.12. laufendes Jahr 100 20 900 0 700 800 2.520 150 0 150 2.670
Konzern-
eigen-
kapital
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
Gewinn-
rücklagen
Eigenkpaital-
differenz aus
der
Währungs-
umrechnung
Gewinnvortrag/
Verlustvortrag
KonzernJÜ/JF
der dem MU
zuzurechnen ist
Summe NbA vor EK-
Differenz aus
WU
Auf NbA
entfallende
Eigenkapital-
differenz aus
der WU
Mutterunternehmen Nicht beherrschende Anteile
Eigen-
kapital
DRS 22 Konzerneigenkapital
94
Sonstige
Veränderungen
Die Zeile „Sonstige Veränderungen“ steht für folgende Sachverhalte zur Verfügung:
Umstellungseffekte bei Anwendung neuer oder geänderter
Rechnungslegungsvorschriften
Korrekturen von Erwerbsbilanzierung nach § 301 Abs. 2 Satz 2 HGB innerhalb einer
Zwölf-Monats-Frist
Erfolgsneutral erfasste Veränderungen des Konzerneigenkapitals im Zusammenhang mit
Auf- und Abstockungen von Anteilen an Tochterunternehmen ohne Statuswechsel
Veränderungen
aufgrund von
Änderungen des
Konsolidierungs-
kreises
Die Zeile „Änderungen des Konsolidierungskreises“ steht für erfolgsneutral erfasste
Effekte aus Erst-, Ent- und Übergangskonsolidierungen zur Verfügung.
Sonstige Aspekte
Wegfall „Übriges
Konzernergebnis“
bei Erstanwendung
Aufgliederung des Posten Kumuliertes übriges Konzernergebnis
Währungsumrechnungsdifferenzen sind gemäß § 308a HGB
Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung einzustellen
Übrige Beträge
zweckentsprechend zu den Konzernrücklagen umzugliedern
Agenda
Einführung Konzerneigenkapitalspiegel
DRS 22 Konzerneigenkapital
Ausgewählte Beispiele
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Weitere Themen
95
Ausgewählte Beispiele - Währungsumrechnungseffekte
96
MUSTER KONZERN
KAPITALABSTIMMUNG BEI AUSLÄNDISCHEN GESELLSCHAFTEN
TU in Fremdwährung Kursanstieg
Veränderung
Konzernanteil Fremdanteil
20x1 20x2 32,000 27,000 0,75 0,25
LW LW 31.12.20x1 31.12.20x2 EUR EUR EUR
Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00 6.250,00 7.407,41 1.157,41 868,06 289,35
Kapitalrücklage 8.765.500,00 8.765.500,00 273.921,88 324.648,15 50.726,27 38.044,70 12.681,57
38.912,76 12.970,92
Erwirtschaftetes Kapital
Gewinnrücklagen 184.000,00 184.000,00 5.750,00 6.814,81 1.064,81 798,61 266,20
2.954.436,53 3.174.368,89 99.199,03 117.569,22 18.370,19 13.777,64 4.592,55
DurchschnittskursStichtagskurs
29,500 27,000
Jahresergebnis 219.932,36 1.772.212,19 60.074,99 65.637,49 5.562,50 4.171,87 1.390,62
Bilanzgewinn 3.174.368,89 4.946.581,08 18.748,13 6.249,38
76.881,18 57.660,89 19.220,30
Konzernanteil ist im Posten Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsrücklage sichtbar
Effekt auf Fremdanteile
Umrechnungkurse
Ergebnisvortrag
Umrechnung
(Summenab-
schluss)
Ausgewählte Beispiele - Währungsumrechnungseffekte
97
Konzerneigenkapitalspiegel (in TEUR)
Eigen-
kapital
Stand am 31.12.20x1
Ausgabe von Anteilen
Erwerb/Einziehung eigener Anteile
Einstellung in /Entnahme aus Rücklagen
Ausschüttung
Währungsumrechnung 58 58 19 19 77
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzern-Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
Einstellung in Gewinnrücklagen
Vorabausschüttung
Stand am 31.12.20x2
Konzern-
eigen-
kapital
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
Gewinn-
rücklagen
Eigenkapital-
differenz aus
der
Währungs-
umrechnung
Gewinnvortrag/
Verlustvortrag
KonzernJÜ/JF
der dem MU
zuzurechnen
ist
Summe NbA vor EK-
Differenz aus
WU und JE
Auf NbA
entfallende
Eigenkapital-
differenz aus der
Währungs-
umrechnung
Mutterunternehmen Nicht beherrschende Anteile
Ausgewählte Beispiele - Sukzessiver Beteiligungserwerb (Abfindungsvariante)
Erwerb der restlichen 20% an einer TU zum Preis von TEUR 4.500 zum 1.1.20x2;
Nicht beherrschender Anteil zum 31.12.20x1: TEUR 3.713
98
Konzernbilanz 31.12.20x1/1.1.20x2
Veränderung
Konzern-
TEUR TEUR TEUR TEUR Eigenkapital
Soll Haben Soll Haben TEUR
Geschäfts- o. Firmenwert 900 900
Sachanlagen und imm VG 3.017 3.017
Anteile a. verb.Unternehmen 0 0
Wertpapiere 1.598 1.598
Sonstige Aktiva 433.320 433.320
Gezeichnetes Kapital 300.000 300.000 0
20.000 19.213 -787
0 0 0
9.822 9.822 0
Ergebnisvortrag/Bilanzgewinn 20.000 20.000 0
Nicht beherrschender Anteil (Bilanz) 3.713 0 -3.713
Sonstige Passiva 84.224 88.724 4.500
Passive latente Steuern 1.076 1.076
438.835 438.835 438.835 438.835 0
31.12.20x1
Konzernbilanz
1.1.20x2
Konzernbilanz
Rücklagen
Neubewertungsrücklage
Jahresüberschuss/
Konzernjahresüberschuss
Ausgewählte Beispiele - Sukzessiver Beteiligungserwerb (Abfindungsvariante)
99
Konzerneigenkapitalspiegel
Eigen-
kapital
Stand am 31.12.20x1
Ausgabe von Anteilen
Erwerb/Einziehung eigener Anteile
Einstellung in /Entnahme aus Rücklagen
Ausschüttung
Sonstige Veränderungen -787 -787 -3.713 -3.713 -4.500
Änderungen des Konsolidierungskreises
Konzern-Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
Einstellung in Gewinnrücklagen
Vorabausschüttung
Stand am 31.12.20x2
Konzern-
eigen-
kapital
Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklage
(split-up
nach
DRS 22)
Gewinn-
rücklagen
(split-up
entspr.
DRS 22)
Eigenkapital-
differenz aus
der
Währungs-
umrechnung
Gewinnvortrag/
Verlustvortrag
KonzernJÜ/JF
der dem MU
zuzurechnen
ist
Summe NbA vor EK-
Differenz aus
WU und JE
Auf NbA
entfallende
Eigenkapital-
differenz aus der
Währungs-
umrechnung
Mutterunternehmen Nicht beherrschende Anteile
Agenda
Einführung Konzerneigenkapitalspiegel
DRS 22 Konzerneigenkapital
Ausgewählte Beispiele
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Weitere Themen
100
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
101
Umgang mit Abweichungen zwischen Ergebnis des Mutterunternehmens und Konzernergebnis
(Darstellungsempfehlungen des DRS 22)
Erwirtschaftetes Konzernergebnis > Ergebnis des Mutterunternehmens
(beispielsweise aufgrund von thesaurierten Ergebnissen der einbezogenen Tochterunternehmen)
--> Empfehlung zur Einstellung des Differenzbetrages in die Konzerngewinnrücklagen
Erwirtschaftetes Konzernergebnis < Ergebnis des Mutterunternehmens
(beispielsweise aufgrund von Zwischenerfolgseliminierungen im Konzern)
--> Empfehlung zur Verrechnung des Differenzbetrages mit vorhandenen Konzerngewinnrücklagen
soweit diese ausreichen
--> ansonsten Darstellung in einem gesonderten Posten mit entsprechender Bezeichnung innerhalb
des Konzerneigenkapitals
Konzerneigenkapital wird insgesamt negativ
(beispielsweise aufgrund von Verlusten von Tochterunternehmen)
--> wird der Ausweis eines Postens auf der Aktivseite unter der Bezeichnung
„Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ empfohlen.
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
102
Anforderungen zum Ausweis nach
§ 264c Abs. 2 HGB
§ 266 Abs. 3 Buchstabe A ist mit der Maßgabe
anzuwenden, dass als Eigenkapital die folgenden
Posten gesondert auszuweisen sind:
I. Kapitalanteile
II. Rücklagen
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Anforderungen zum Ausweis nach DRS 22
EK-Entwicklung soll dargestellt werden für folgende
Posten:
Summe
Summe
Kapital-
rücklagen
gemäß
Gesell-
schafts-
vertrag
Rücklage
gemäß
Gesell-
schafts-
vertrag
Sonstige
Gewinn-
rücklagen
Rücklagen
Gewinnrücklagen
DRS 22 geht auch hier deutlich über die gesetzlich definierten Anforderungen hinaus.
Hinweis:
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
103
Beispiel 1 Variante A aus DRS 22 Anlage 3 Personengesellschaft mit gesetzlichem Normalstatut
Ausgangssituation:
Das Mutterunternehmen (MU) ist eine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB und ist zur Aufstellung
eines Konzernabschlusses nach § 290 HGB verpflichtet. Das MU ist zu 90% an dem zu konsolidierenden ausländischen
Tochterunternehmen (TU) beteiligt. 10% der Anteile des TU gehören konzernfremden Gesellschaftern.
Sowohl bei MU als auch bei TU entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr.
Annahmen:
Der Gesellschaftsvertrag des MU enthält keine von den gesetzlichen Regelungen abweichenden Vereinbarungen zur
Ergebnisverwendung. Die Voraussetzungen für die phasengleiche Vereinnahmung von Beteiligungsergebnissen sind nicht
erfüllt.
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
104
Beispiel 1 Variante A aus DRS 22 Anlage 3 Personengesellschaft mit gesetzlichem Normalstatut
Darstellung Einzelabschlüsse in x1 und x2:
Bilanz TU zum 31.12.X1 in GE Bilanz MU zum 31.12.X1 in GE nach Gewinnverwendung
Gezeichnetes Kapital 100 Kapitalanteile
- pers. haft. Ges . 300
- Kommanditist 300
Kapitalrücklage 40
Gewinnrücklagen 200
340 600
Bilanz TU zum 31.12.X2 in GE (histor. Umger.)
Bilanz MU zum 31.12.X2 in GE vor Gewinnverwendung
Bilanz MU zum 31.12.X2 in GE nach Gewinnverwendung
Gezeichnetes Kapital 100 Kapitalanteile Kapitalanteile
Kapitalrücklage 40 - pers. haft. Ges. 300 - pers. haft. Ges. 350
Gewinnrücklagen 200 - Kommanditist 300 - Kommanditist 300
Währungs-umrechnungseffekt
Ergebnis X2 100
10 Verbindl. gg. Komm. 50
Ergebnis HB II X2 190
540 700 700
105
Beispiel 1 Variante A aus DRS 22 Anlage 3 Personengesellschaft mit gesetzlichem Normalstatut
MU TU Summen- Kapital- Umgliederung Konzern-
Passiva abschluss konsolidierung abschluss
Kapitalanteile 650 650 650
Gezeichnetes Kapital 100 100 -100 0
Kapitalrücklage 40 40 -40 0
Gewinnrücklagen 200 200 -20 171 351
EK-Differenz aus Währungsrücklage 10 10 -1 9
Jahresergebnis/Bilanzgewinn 0 190 190 -19 -171 0
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 54 54
Summe Eigenkapital 650 540 1.190 1.064
Verbindlichkeiten ggü Komm. 50 50 50
Bilanzsumme
MU TU Summen- Kapital- Umgliederung Konzern-
Gewinn- u. Verlust-Rechn. abschluss konsolidierung abschluss
Ergebnis X2 100 190 290 290Anteile nicht beherr. Gesellschafter am Ergebnis -19 -19
Konzern Jahresergebnis X2 100 190 290 -19 271
Gutschrift auf Ges-Darlehen Kommanditist -50 -50 -50
Zuweisung Kapitalanteil persönlich haftenden Gesellschafters -50 -50 -50
Einstellung in die Gewinnrücklagen -171 -171
Bilanzgewinn 0 190 190 0
Entwicklung Konzernabschluss zum 31.12.X2
x 10%
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
106
Beispiel 1 Variante A aus DRS 22 Anlage 3 Personengesellschaft mit gesetzlichem Normalstatut
Konzernergebnisverwendungsrechnung und Konzerneigenkapitalspiegel (Darstellung nach DRS 22)
Konzernjahresüberschuss 290
Zuweisung zum Kapitalanteil des persönlich haftenden Gesellschafters -50
Zuweisung zum Privatkonto des Kommanditisten im Fremdkapital -50
Einstellung mit den Gewinnrücklagen -171
Einstellung in den Posten „Nicht beherrschende Anteile“ -19
Ergebnis nach Verwendungsrechnung, das dem MU zuzurechnen ist 0
Persönlich
haftender
Gesell-
schafter
Komman-
ditist
Summe
Stand am 31. Dezember X1 300 300 600 180 780 34 34 814
Gutschrift auf Gesellschafter-
konten im Fremdkapital -50 -50 -50 -50
Währungsumrechnung 9 9 1 1 10
Konzernjahresüberschuss 50 50 100 171 271 19 19 290
Stand am 31. Dezember X2 350 300 650 351 9 1.010 34 1 19 54 1.064
Auf nicht
beherr-
schende
Anteile
entfallende
Gewinne
Summe Summe
Eigenkapital des MU Nicht beherrschende Anteile
Konzern-
eigenkapital
Kapitalanteile Gewinn-
rücklagen
Eigenkapital-
differenz aus
Währungs-
umrechnung
Summe Nicht beherr-
schende Anteile
vor Eigenkapital-
differenz aus
Währungs-
umrechnung
und Jahres-
ergebnis
Auf nicht
beherrschende
Anteile
entfallende
Eigenkapital-
differenz aus
Währungs-
umrechnung
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
107
Beispiel 1 C aus DRS 22 Anlage 3 Gesellschafterbeschluss mit Ergebnisverwendung
Annahmen:
Abweichend von der Variante A ist gemäß Gesellschaftervertrag des MU über die Ergebnisverwendung durch einen
Gesellschafterbeschluss zu entscheiden. Die Voraussetzungen für die phasengleiche Vereinnahmung von Beteiligungs-
ergebnissen sind nicht erfüllt.
Darstellung des Konzerneigenkapitals:
Das Konzernergebnis beträgt 290 GE (100 + 190). Da über die Ergebnisverwendung per Gesellschafterbeschluss
entschieden wird, ist es nicht zulässig, das Ergebnis des MU den Kapitalanteilen bzw. Verbindlichkeitskonten der
Gesellschafter zuzurechnen. Von dem um Konsolidierungen bereinigten Jahresergebnis des TU von 190 GE werden 171
GE (90%) in die Gewinnrücklagen, die dem MU zuzurechnen sind, eingestellt. Die restlichen 19 GE (10%) werden den
anderen Gesellschaftern zugerechnet. Das Ergebnis des Mutterunternehmens von 100 GE wird als
Konzernbilanzgewinn ausgewiesen.
Die Währungsumrechnungsdifferenz von 10 GE wird im Verhältnis 90:10 auf das MU und andere Gesellschafter
aufgeteilt.
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
108
Beispiel 1 C aus DRS 22 Anlage 3 Gesellschafterbeschluss mit Ergebnisverwendung
Darstellung Einzelabschlusse in x1 und x2:
Gezeichnetes Kapital 100 Kapitalanteile
- pers. haft. Ges. 300
- Kommanditist 300
Kapitalrücklage 40
Gewinnrücklagen 200
340 600
Gezeichnetes Kapital 100 Kapitalanteile
Kapitalrücklage 40 - pers. haft. Ges. 300
Gewinnrücklagen 200 - Kommanditist 300
Ergebnis X2 100
10
Ergebnis HB II X2 190
540 700
Bilanz TU zum 31.12.X2 in GE
(histor. Umger.)
Bilanz MU zum 31.12.X2 in GE vor
Gewinnverwendung
Währungs-
umrechnungseffekt
Bilanz TU zum 31.12.X1 in GE Bilanz MU zum 31.12.X1 in GE
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
109
Beispiel 1 C aus DRS 22 Anlage 3 Gesellschafterbeschluss mit Ergebnisverwendung
MU TU Summen- Kapital- Umgliederung Konzern-
Passiva abschluss konsolidierung abschluss
Kapitalanteile 600 600 600
Gezeichnetes Kapital 100 100 -100 0
Kapitalrücklage 40 40 -40 0
Gewinnrücklagen 200 200 -20 171 351
EK-Differenz aus Währungsrücklage 10 10 -1 9
Jahresergebnis/Bilanzgewinn 100 190 290 -19 -171 100
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 54 54
Summe Eigenkapital 700 540 1.240 1.114
Verbindlichkeiten ggü Komm. 0 0 0
Bilanzsumme
MU TU Summen- Kapital- Umgliederung Konzern-
Gewinn- u. Verlust-Rechn. abschluss konsolidierung abschluss
Ergebnis X2 100 190 290 290Anteile nicht beherr. Gesellschafter am Ergebnis -19 -19
Konzern Jahresergebnis X2 100 190 290 271
Gutschrift auf Ges-Darlehen Kommanditist 0 0
Zuweisung Kapitalanteil persönlich haftenden Gesellschafters 0 0
Einstellung in die Gewinnrücklagen -171 -171
Bilanzgewinn 100 190 290 100
Entwicklung Konzernabschluss zum 31.12.X2
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
110
Beispiel 1 Variante C aus DRS 22 Anlage 3 Personengesellschaft mit gesetzlichem Normalstatut
Konzernergebnisverwendungsrechnung und Konzerneigenkapitalspiegel (lt. DRS 22)
Konzernjahresüberschuss 290
Einstellung in die Gewinnrücklagen -171
Einstellung in den Posten „Nicht beherrschende Anteile“ -19
Ergebnis nach Verwendungsrechnung, das dem MU zuzurechnen ist 100
Persönlich
haftender
Gesell-
schafter
Komman-
ditist
Summe
Stand am 31. Dezember X1 300 300 600 180 780 34 34 814
Gutschrift auf Gesellschafter-
konten im Fremdkapital 0 0
Währungsumrechnung 9 9 1 1 10
Konzernjahresüberschuss 171 100 271 19 19 290
Stand am 31. Dezember X1 300 300 600 351 9 100 1.060 34 1 19 54 1.114
Auf nicht
beherr-
schende
Anteile
entfallende
Gewinne
Summe Summe
Eigenkapital des MU Nicht beherrschende Anteile
Konzern-
eigenkapital
Kapitalanteile Gewinn-
rücklagen
Eigenkapital-
differenz
aus
Währungs-
umrechnung
Summe Nicht beherr-
schende
Anteile vor
Eigenkapital-
differenz aus
Währungs-
umrechnung
und Jahres-
ergebnis
Auf nicht
beherr-
schende
Anteile
entfallende
Eigenkapital-
differenz aus
Währungs-
umrechnung
Konzern-
bilanz-
gewinn, der
dem MU
zuzurechnen
ist
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
111
Weitere Beispiele
im DRS 22 für
Personen-
gesellschaften
Gesetzliches Normalstatut beim Mutterunternehmen und Tochterunternehmen mit
Ergebnisabführungsvertrag
Gesetzliches Normalstatut und Tochterunternehmen mit Jahresfehlbetrag, der zu einem
Ausweis eines Postens „Nicht durch Konzerneigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auf der
Aktivseite führt
Gesetzliches Normalstatut beim Mutterunternehmen und Jahresfehlbetrag beim
Mutterunternehmen
DRS 22 Konzerneigenkapital - Besonderheiten bei Personengesellschaften
Agenda
112
Einführung Konzerneigenkapitalspiegel
DRS 22 Konzerneigenkapital
Ausgewählte Beispiele
Besonderheiten bei Personengesellschaften
Weitere Themen
DRS 22 Konzerneigenkapital – Ausschüttungssperre und Anhangangabe
113
Handelsrechtliche
Vorgaben
Mangels Ausschüttungsbemessungsfunktion gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur
Angabe der Ausschüttungssperre im Konzernabschluss.
Ergänzende
Angaben nach DRS
Zu einzelne Posten des Konzerneigenkapitals
a) Der Betrag, der am Stichtag zur Ausschüt-
tung an die Gesellschafter zur Verfügung
steht
b) Der Betrag, der gesetzlichen Ausschüt-
tungs- oder Abführungssperren unterliegt
c) Der Betrag, der gemäß Satzung oder
Gesellschaftsvertrag einer Ausschüt-
tungssperre oder anderen Verfügungs-
beschränkungen unterliegt
NEU: DRS 22.60 ALT: DRS 7.15
Zum erwirtschafteten Konzerneigenkapital:
a) Der Betrag, der am Stichtag zur Ausschüt-
tung an die Gesellschafter zur Verfügung
steht
b) Der Betrag, der gesetzlichen Ausschüt-
tungssperren unterliegt
c)/d) Der Betrag, der gemäß Satzung oder
Gesellschaftsvertrag einer Ausschüt-
tungssperre unterliegt
… im Konzernanhang oder -eigenkapitalspiegel
a) Betrifft das Mutterunternehmen.
Die in b) und c) empfohlenen Angaben umfassen sowohl die beim Mutterunternehmen als auch die bei den in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ausgewiesenen Beträge (DRS 22.B49).
Praxishinweise
Neue Anhangangabe seit BilRUG: § 315 Abs. 1 Nr. 26 HGB: Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses des
Mutterunternehmens oder ggf. der Beschluss über die Verwendung
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Rechtsstand: November 2017
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