FOM Steuerrecht: Steuerkraft der Gemeinden nach Bundesländern

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Diplom-Finanzwirt (FH)

Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA

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Steuerkraft der Gemeinden nach Bundesländern

Die Steuerkraft der Gemeinden unterscheidet sich nach den Bundesländern sehr

deutlich. Die Gemeindesteuern setzen sich aus der Gewerbesteuer, der Grund-

steuer, der Hundesteuer und anderen örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern

(Artikel 106 VI GG) sowie dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer (Artikel 106 V

GG) und Umsatzsteuer (Artikel 106 Va GG) sowie einem Anteil der Landessteuern

(Artikel 106 VII GG) zusammen.

(Quelle: https://de.statista.com/infografik/2998/gemeindliche-steuerkraft-pro-einwohner-nach-

laendern/)

Wenn die verfügbaren Gemeindesteuern nach den Einwohnern des Bundeslandes

aufgeschlüsselt werden, ergibt sich die Steuerkraft pro Einwohner. Und hier haben

die Stadtstaaten im Vergleich zu den Flächenstaaten häufig Vorteile. Das meiste

Steuergeld hat den Gemeinde (bzw. die Stadt) Hamburg zur Verfügung, und auch

die Haushaltsnotlageländer Bremen und Berlin schneiden erstaunlich gut ab.

In Ostdeutschland ist die verfügbare Steuersumme im Vergleich am Geringsten.

Die Steuerhebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer sowie die Höhe der

Hundesteuer kann von der Kommune geändert und ggf. erhöht werden.

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