Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ?

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Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheilförderung ?. Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (§ 50 Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes) werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilpädagogischer Grundlage so gestaltet, dass - PowerPoint PPT Presentation

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Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt

Sprachheilförderung ?Im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung (§ 50 Abs. 3 Nr. 1 des

Schulgesetzes)werden Unterricht und Erziehung auf sprachheilpädagogischer

Grundlage so gestaltet, dassschweren Sprachbeeinträchtigungen und ihren Auswirkungen,

die durch vorbeugende Maßnahmenin der allgemeinen Schule nicht zu beheben sind, begegnet

werden kann

Merkmale:

• Angebotsschule• Durchgangsschule• Frühzeitige Förderung mit dem Ziel

Rückschulung• Rehabilitative Maßnahme auf Zeit

Welche Kinder besuchen diese Schule?

Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderbereich Sprachheilförderung:

• Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen• Kinder mit Kommunikationsbeeinträchtigungen• Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich der

gesprochenen und geschriebenen Sprache• Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen im

Bereich Motorik, Arbeits-und Sozialverhalten

Zusätzliche Förderschwerpunkte:

• Motorik (Grob-und Feinmotorik)• Auditive Wahrnehmung• Visuelle Wahrnehmung• Sozio-emotionale Faktoren

Welche Fördermöglichkeiten bietet die Schule meinem Kind?

• Sprachheilpädagogisch orientierter Unterricht• Sprachförderung als Grundelement des Unterrichts• Förderstunden, Einzel-, Kleingruppen-, klassenübergreifende

Förderung• kleinere Klassen (VK 8 SuS, 1.Kl.12 SuS)• Individueller Förderplan• Blockunterricht mit ritualisierten Abläufen• psychomotorische Förderung• Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen

Einrichtungen• Intensive Elternarbeit• Nachbetreuung bei Rückschulung

Vorklasse oder 1. Klasse

Vorklasse:• Im Sinne eines förderdiagnostischen Jahres erhalten in

den Vorklassen der Helmut-von-Bracken-Schule Kinder ab dem 5. Lebensjahr die Möglichkeit einer intensiven individuellen Förderung der Sprache, der Persönlichkeit sowie der Basiskompetenzen in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Sozialverhalten.

• Die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig

• Vorzeitige Aufnahme möglich• Schullaufbahnberatung am Ende der Vorklasse

1. Klasse

• Nur schulpflichtige Kinder• Grundvoraussetzungen für den

Schriftspracherwerb und den mathematischen Bereich vorhanden

• Gruppenfähigkeit• Arbeitsverhalten/ Konzentration

Besondere Angebote

• Musikalische Grundschule• Tiergestützte Pädagogik

- Heilpädagogisches Reiten - Schulhund

- Schulhase• Psychomotorik• Trommel-AG• Karate-AG• DAZ

Unterrichtszeiten

• Päd. Frühaufsicht ab 8.05 Uhr• Montag :8.15 Uhr-13.20 Uhr

• Dienstag bis Freitag: 8.15 Uhr-11.35 Uhr

Betreuung nach dem Unterricht

Ganztagsangebot:Dienstag, Mittwoch, Donnerstag

• 3 Möglichkeiten:• Ende um 13.20 Uhr (Unterricht und

inhaltliches Angebot)• Ende um 15.00 Uhr (inhaltl. Angebot,

Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung)• Ende 16.30 Uhr (nur Kl. 5-7, AG)

Wie kommt mein Kind zur Schule?

Bustransport: jaKosten: nein

Wie melde ich mein Kind an?

Schulorganisatorischer Ablauf:

• Die Eltern stellen den Antrag auf unmittelbare Aufnahme in eine Förderschule (Formular findet man auf der Homepage der HvB),

• die Schulleiterin oder der Schulleiter der Grundschule leitet den Antrag und die den Antrag begründenden Unterlagen an die gewünschte Förderschule weiter.

• Der Antrag ist bis zum 15. Dezember des Vorjahres zu stellen.

• Die Schulleiterin der Sprachheilschule entscheidet über die Aufnahme sowie über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung.

Konkret:

• Sie nehmen Kontakt mit der Grundschulleitung auf.

• Sie stellen in schriftlicher Form den Antrag auf Beschulung in der Helmut-von-Bracken-Schule.

• Sie geben Berichte von Logopädie, SPZ, Frühförderung u.ä. dazu.

• Sobald der Antrag in der HvB angekommen ist, erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs.

• Danach wird eine Lehrkraft der Schule mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Unterlagen sichten, die Entwicklung Ihres Kindes erfragen und evtl. notwendige Informationen einholen.

• Eine Hospitation in der Kita ist verbindlicher Bestandteil des Verfahrens.

• Die erstellte Förderdiagnostische Stellungnahme mit Fördervorschlägen wird mit Ihnen besprochen und dient als Grundlage für die Aufnahme.

• Sie werden zu dieser Stellungnahme angehört und erhalten dann eine schriftliche Aufnahmebestätigung.

Vielen Dank !

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