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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT STADT LÖFFINGEN - GEMEINDE FRIEDENWEILER LANDKREIS BREISGAU - HOCHSCHWARZWALD
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BEGRÜNDUNG ZUR 5. PUNKTUELLEN ÄNDERUNG Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. - 29.12.2017)
Verfasser im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft Löffingen - Friedenweiler:
PLANUNGSBÜRO DIPL. - ING. ULRICH RUPPEL
STÄDTEBAU BAULEITPLANUNG STRUKTURPLANUNG
EICHBERGWEG 7 79183 WALDKIRCH
Tel. 07681/9494 Fax 07681/24500 E-Mail: info@ruppel-plan.de
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 1
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Inhalt
Seite
Verfahrensvermerke 3
1 Verfahren zur 5. punktuellen Änderung 4
2 Begründung der geplanten Änderungen 4
2.1 Ortsteil Unadingen Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ 4
(Nr. 3.10, 5,30 ha), private Grünfläche 4
2.1.1 Ziele und Randbedingungen 4
2.1.2 Standortuntersuchung 4
2.1.3 Bestand im FNP 9
2.1.4 Planung, Darstellung um FNP 9
2.2 Ortsteil Löffingen, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“
(Nr. 2.10, 11,89 ha), Parkanlage, Parkplätze und SO „Hotel“ (Nr. 24) 10
2.2.1 Ziele, Randbedingungen 10
2.2.2 Bestand: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan im Bereich
Schwarzwaldpark 10
2.2.3 Planung: 5. punktuelle FNP-Änderung im Bereich Schwarzwaldpark 12
2.2.3.1 Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ (Nr. 2.10) 12
2.2.3.2 Sonderbaufläche Nr. 24 (Hotel) 14
2.2.3.3 Private Grünfläche (Parkanlage), Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche 14
2.2.3.4 Parkplatzflächen 14
2.2.3.5 Flächenbilanz 14
Anhang, Karten
Solarpark Löffingen, Unadingen: 16
Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler, Teilplan Unadingen 16
Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ 16
Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ 17
Tier- und Freizeitpark, Löffingen
Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler 18
Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ 19
Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“
private Grünflächen (Parkanlage), SO „Hotel“, Parkplatzflächen 20
Umweltbericht „Solarpark Löffingen“
Natura 2000-Vorprüfung (siehe Bebauungsplan. „Solarpark Löffingen“)
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (siehe B-Plan. „Solarpark Löffingen“)
Umweltbericht „Tier- und Freizeitpark“
Allg. UVP-Vorprüfung „Schwarzwaldpark“ (s. 2. Änd. B-Pl. „Schwarzw.-Park“)
Zusammenfassende Erklärung (folgt)
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 2
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Verfahrensvermerke
1. Änderungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) 11.07.2017
2. Behördenbeteiligung mit Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB) 26.07. – 29.08.2017
3. Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
in Löffingen 20.07.2017
in Friedenweiler 04.09.2017
4. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 27.11. – 29.12.2017
5. Feststellungsbeschluss ……..…………
Löffingen, den ……..………… ..........................................................
(Tobias Link, Vorsitzender)
6. Genehmigungsvermerk
7. Rechtswirksamkeit
Durch Bekanntmachung der Genehmigung in Löffingen am ........................
und in Friedenweiler am ........................
ist die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes seit dem ........................
rechtswirksam.
Löffingen, den .................................. ..........................................................
(Tobias Link, Vorsitzender)
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 3
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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1 Verfahren zur 5. punktuellen Änderung
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Stadt Löffingen -
Gemeinde Friedenweiler (Zieljahr 2005, rechtswirksam seit dem 01.05.1998) wurde
bisher 4 Mal punktuell geändert. Eine generelle Fortschreibung ist noch nicht geplant.
Er wird punktuell zum 5. Mal geändert, um durch Ausweisung insbesondere von
Sonderbauflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für
1. den „Solarpark Löffingen“, Stadt Löffingen, Ortsteil Unadingen und
2. den Schwarzwaldpark als „Tier- und Freizeitpark“ in Löffingen.
Parallel zur 5. punktuellen FNP-Änderung werden für beide Vorhaben Bebauungspläne
aufgestellt bzw. geändert.
Für den Solarpark in Unadingen wird parallel der Bebauungsplan „Solarpark
Löffingen“ aufgestellt (Planungsstand: frühzeitige Behördenbeteiligung vom 26.07. –
29.08.2017). Hierbei soll für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage ein „Sonstiges
Sondergebiet“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden („Gebiete für Anlagen,
die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und
Sonnenergie, dienen“).
Die Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan hat eine Gesamtgröße von ca. 5,3 ha,
zuzüglich private Grünflächen für interne Ausgleichsmaßnahmen.
Für den Schwarzwaldpark in Löffingen wird der rechtswirksame Bebauungsplan
„Schwarzwaldpark“ schrittweise geändert:
- Die 2. Bebauungsplanänderung umfasst eine geringe Erweiterung des Sonder-
gebietes 1 (SO 1) in westlicher Richtung und die Regelung für die Zulässigkeit eines
Turmes (Freefall-Tower), Planungsstand: die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde in
der Zeit vom 26.07. – 29.08.2017 durchgeführt (Anmerkung: diese war als „Offenlage“
nach § 13 BauGB deklariert. Durch Umstellung auf das zweistufige Regelverfahren
wird diese als frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und als
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB gewertet).
- Durch die 3. Bebauungsplanänderung soll die Zulässigkeit von Fahrgeschäften mit
einer Höhe von 35 m im bestehenden Sondergebiet 1 geregelt werden.
- In einer 4. umfassenden Änderung werden die bisherigen Sondergebiete im
Bebauungsplan auf einen einzigen mittleren Bereich konzentriert (Erweiterung des
Sondergebiets 1 nach Osten, Wegfall der Sondergebiete für die Sommerrodelbahn und
für Aktivitäten in der Natur als Entwicklung aus der 5. FNP-Änderung).
Die 5. Punktuelle FNP-Änderung soll die o.g. Bebauungsplanänderungen vorbereiten.
Aufgrund der Dringlichkeit der Vorhaben wird diese 5. Änderung von anderen
anstehenden Flächenänderungen in der Verwaltungsgemeinschaft abgekoppelt.
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 4
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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2 Begründung der geplanten Änderungen
(Die angegebenen Flächen-Nr. beziehen sich auf die Darstellungen im FNP)
2.1 Ortsteil Unadingen, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“ (Nr. 3.10,
5,30 ha), private Grünfläche
2.1.1 Ziele und Randbedingungen
Durch die Bauleitplanung soll auf kommunaler Ebene ein Betrag zum Klimaschutz
geleistet werden. Da andere regenerative Energiequellen, wie Windenergie oder
Wasserkraft, auf den Gemarkungsflächen der Stadt Löffingen und der Gemeinde
Friedenweiler nicht in wünschenswerter Weise zur Verfügung stehen, ist die Photo-
voltaik besonders geeignet und weist noch Ausbaupotentiale auf Freiflächen aus.
Da die Energiegewinnung mit dem Solarpark durch das EEG gefördert werden muss,
um wirtschaftlich betrieben werden zu können, sind besondere Standortvoraus-
setzungen zu beachten. Das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz trat am
01.01.2017 in Kraft, wobei bestimmt wurde, dass die Förderhöhe für die meisten
Erneuerbaren-Energien-Anlagen zukünftig über Ausschreibungen festgelegt wird. Hin-
sichtlich der Teilnahmebedingungen für PV-Freiflächenanlagen hat sich die Flächen-
kulisse dahingehend erweitert, dass grundsätzlich auch Freiflächenanlagen auf
Seitenrandstreifen mit einer Tiefe von 110 Meter entlang von Autobahnen und
Schienenwegen, weiterhin Konversionsflächen, versiegelten Flächen sowie Flächen im
Eigentum des Bundes an der Ausschreibung teilnehmen können.
Auf Flächen der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen - Gemeinde Friedenweiler
kommen von den oben genannten jedoch nur Flächen entlang der Bahnlinie zwischen
Friedenweiler, Ortsteil Rötenbach, und Unadingen in Frage.
Der Solarpark wird durch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Stuttgart, als
Energieversorgungsunternehmen projektiert, wobei die Planungshoheit bei der
Verwaltungsgemeinschaft Löffingen-Friedenweiler liegt.
2.1.2 Standortuntersuchung
Die EnBW Solar hat eine Flächenrecherche für potentielle Standorte von PV-
Freiflächenanlagen im Oktober 2015 auf den Gemarkungen der Stadt Löffingen und
der Gemeinde Friedenweiler vorgelegt, die nachfolgend als Ergebnisdarstellung
wiedergegeben wird (Autor: Tim Morath, EnBW Energie Baden-Württemberg AG,
Stuttgart, „Photovoltaik-Potentiale“ vom 26.10.2015).
Die Auswahlkriterien für potentielle PV-Standorte waren folgende:
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 5
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Flächenrestriktionen:
die Größe des Solarparks soll zwischen 5 - 15 ha liegen
es sollen keine Schutzgebiete betroffen sein
die Vergütungsfähigkeit muss gewährleistet sein
die Fläche muss auf Seitenstreifen auf einer Breite von 110 Metern längs von
Autobahnen und Schienenwegen liegen, oder
auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung (z. B. aufgegebene Industrie-
standorte), militärischer Nutzung (z. B. stillgelegte militärische Übungsgebiete),
verkehrlicher Nutzung (z. B. stillgelegte Bahnlinien) oder wohnungsbaulicher
Nutzung (z. B. Abriss von Wohngebäuden), oder
auf nicht bebauten Gewerbe- und Industriegebieten und versiegelten Flächen (z. B.
Parkplätze)
es ist das PV-Ausschreibungsmodell ab 2015 anzuwenden, ab 2016 zusätzlich:
„Benachteiligte Flächen“, max. 10 Projekte/Jahr
BImA-Flächen
Anforderungen an die technische Realisierbarkeit:
verschattungsfreie und ebene Flächen
nahgelegener Netzverknüpfungspunkt
bestehende Wirtschaftswege zur Erschließung der Fläche
eine Eingliederung in das Landschaftsbild muss gegeben oder möglich sein.
Kommunale Vorgaben
Die Fläche ist mit der aktuellen Kommunalplanung abzustimmen (Erweiterung
von Wohn- und Gewerbegebieten usw.).
Nach Anwendung vorgenannter Kriterien, insbesondere nach Ausschluss der Flächen,
die auf Grund von Schutzgebieten ausscheiden (FFH-Gebiete, Landschaftsschutz-
gebiete, Biotope, Naturschutzgebiete, Waldbiotopkartierung, wobei jedoch alle im
Naturpark Südschwarzwald liegen, s. Karte nächste Seite), wurden in einem ersten
Suchlauf folgende 3 Standorte identifiziert:
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Schutzgebiete
Übersichtskarte PV-Standorte (blau markiere Streifen entlang Bahnlinie):
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Luftbilder der Potentialflächen Standort 1: Friedenweiler/Löffingen, südlich der B 31
Standort 2: Löffingen-Bachheim, nördlich der Bahnlinie
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Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Standort 3: Löffingen-Unadingen, südlich der B 31, westlich der Bahnlinie
Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass der Standort 3 keine Restriktionen
hinsichtlich geschützter Gebiete auf (FFH; LSG, NSG, Biotope, Wasserschutzgebiete)
aufweist.
Entlang der Bahnlinie bzw. der B 31 auf der Gemarkung der Stadt Löffingen sind sonst
keine ähnlich gut geeigneten Flächen vorhanden, insbesondere sind keine geeigneten
- Brachflächen
- Waldflächen
- oder annähernd gleichgroße Flächen auf Gebäudedächern
vorhanden, die für die PV–Nutzung zur Verfügung stünden.
Dachflächen von landwirtschaftlichen oder gewerblich genutzten Gebäuden sind in
Löffingen und den Ortsteilen bereits überdurchschnittlich hoch mit privaten PV-Anlagen
bestückt. So sind im „Gewerbegebiet an der B 31“ (Gesamtgröße 16 ha incl. Unbe-
baute Restgrundstücke) über 80% der dafür geeigneten Dachflächen bereits mit PV-
Anlagen bestückt. Ein ähnlicher Wert ergibt sich im Gewerbegebiet „Auf der Breiten
und ehemaliges Fabrikgelände Benz“ in Löffingen und bei den Betriebsgebäuden in
Ortsteil Unadingen. Lediglich im Ortsteil Dittishausen, der aber nur über ein sehr
kleines Gewerbegebiet (ca. 1,3 ha) verfügt, liegt die Ausnutzung der Dachflächen für
PV-Anlagen bei gewerblich genutzten Gebäuden unter 50%.
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 9
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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In einem zweiten Suchlauf wurden die drei o.g. Flächen hinsichtlich der Mitwirkungs-
bereitschaft der Grundstückseigentümer geprüft. Nur wenn diese an einer Umnutzung
ihrer landwirtschaftlichen Flächen interessiert sind, kann das Projekt kurzfristig
verwirklicht werden.
Nachdem diese Gespräche geführt wurden, schieden die Flächen 1 (Friedenweiler/
Löffingen) und 2 (Löffingen-Bachheim) aus. Lediglich die Fläche 3 (Löffingen-
Unadingen) erfüllte teilweise das Kriterium „Mitwirkungsbereitschaft“, musste aber im
südlichen Teil reduziert werden, sodass letztlich die Fläche übrig blieb, die im
laufenden Bebauungsplanververfahren uneingeschränkt für die PV-Freiflächenanlage
zur Verfügung steht.
In weiteren Untersuchungen und Gesprächen wurden die technischen Randbedingen
für diese Fläche geklärt (Pachtverträge, genaue Lage des Netzverknüpfungspunktes,
Belegungsplan). Dabei wirkten sich einige Standortfaktoren günstig aus (Vorbelastung
durch die B 31, zusätzlich zur Vorbelastung durch die Bahnlinie, Verschattungsfreiheit,
Lage der Fläche in einer ebenen Senke, nahegelegener Netzverknüpfungspunkt und
vorhandene Wirtschaftswege für die Erschließung).
2.1.3 Bestand im FNP
Im rechtswirksamen FNP (Zieljahr 2005) ist der Änderungsbereich ausschließlich als
landwirtschaftliche Fläche dargestellt (s. Anhang S. 16/20) und liegt somit im Außen-
bereich.
2.1.4 Planung, Darstellung im FNP
Zur Sicherung der Bauleitplanung wird im Flächennutzungsplan im Ortsteil Unadingen
eine Sonderbaufläche (Solarpark Löffingen) dargestellt. Die geplante Photovoltaik-
Freiflächenanlage hat eine Nettofläche von 4,6 ha und erbringt eine Leistung von ca.
2,7 MWp. Der Netzverknüpfungspunkt befindet sich im Ortsteil Unadingen, zu dem ein
20 kv-Kabel mit einer Länge von ca. 170 m führt.
Hinsichtlich der Größe ist die Fläche in wirtschaftlicher Hinsicht noch vertretbar, liegt
aber am unteren Rand des Suchkriteriums (5 - 15 ha). Eine größere Fläche zur
Nutzung durch Photovoltaik wäre wünschenswert gewesen, war aber im Hinblick auf
die Wahrung landwirtschaftlicher Belange nicht möglich.
Im Einzelnen wird auf den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Löffingen“ sowie
den im Anhang beigefügten Umweltbericht hingewiesen.
Für ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird eine private Grünflächen ausgewiesen,
auf welcher Maßnahmen zum Schutz, Entwicklung von Natur und Landschaft
durchgeführt werden sollen (Näheres siehe Bebauungsplan „Solarpark Löffingen“).
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 10
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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2.2 Ortsteil Löffingen, geplante Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“
(Nr. 2.10, 11,89 ha), private Grünfläche (Parkanlage), Sonderbaufläche
„Hotel“ (Nr. 24), Wald, und Parkplätze
2.2.1 Ziele, Randbedingungen
Der „Schwarzwaldpark“ befindet sich am Nordrand der Löffinger Gemarkung, östlich
des Ortsteiles Dittishausen und nördlich der Bundesstraße 31. Die verkehrliche
Erschließung erfolgt von der Bundesstraße 31 Abfahrt Löffingen/Dittishausen über die
K 4994 und eine gute Zufahrtsstraße (Ausbau 1994) zum Schwarzwaldpark. Eine
zweite Verbindung besteht von der Löffinger Innenstadt über die Maienlandstraße zum
Parkgelände. Diese Verbindung ist jedoch nur für Besucher aus der Kernstadt
Löffingen von Bedeutung. Eine Änderung der Erschließung ist derzeit nicht erforderlich.
Nachdem im Frühjahr 2017 ein Eigentümerwechsel des Schwarzwaldparks statt-
gefunden hat, soll der Schwarzwaldpark grundlegend in Richtung auf einen Tier- und
Freizeitpark umgebaut und erneuert werden, indem der Gebäudebestand modernisiert,
alte Anlagen und Fahrgeschäfte abgerissen und neue Gebäude, Attraktionen und ein
neuer Afrika-orientierter Tierbestand aufgebaut werden soll. Dadurch wird eine
Ergänzung zu dem Freizeitpark in Oberried (Steinwasenpark, mit Fahrgeschäften und
einheimischen Tierarten), dem Mundenhof in Freiburg oder dem Schwarzwaldzoo in
Waldkirch (beide ohne Fahrgeschäfte) geschaffen, wo auch keine Raubtierarten
gehalten werden. Neben den Raubtieren ist die Haltung weiterer Tierarten ins-
besondere in einem Afrika-Gehege geplant.
Neben der Erweiterung und Umstellung der Tierhaltungen sollen als zweites Standbein
attraktive(re) Fahrgeschäfte im Kernbereich des Schwarzwaldparkes errichtet werden.
Die im Osten bestehende Fläche für die Sommerrodelbahn, die Motocrossbahn, sowie
die bestehende Bootsschleppanlage sollen abgebaut bzw. durch zeitgemäßere
Attraktionen ersetzt werden.
Die Stadt Löffingen unterstützt die Planung, da dringend notwendige Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, der Umbau des Parks sich positiv
auf den Tourismus und die gastronomischen Betriebe auswirken wird, Arbeitsplätze
geschaffen werden und die heimische (Tourismus-)Wirtschaft gestärkt wird.
2.2.2 Bestand: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan im Bereich
Schwarzwaldpark
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (s. Anhang Seite 18/20) ist die Fläche des
Schwarzwaldparks als Parkanlage (Grünfläche, Zweckbestimmung „Wildpark“ und
„Sommerrodelbahn“) und als Wald dargestellt. Am Eingangsbereich des
Schwarzwaldparkes ist ein Sonderbaufläche „Hotel“ (Nr. 24) dargestellt. Im Südwesten
befindet sind eine Parkplatzfläche für die Besucher des Schwarzwaldparks.
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 11
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Ein rechtswirksamer Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ besteht seit 2003 (siehe
nächste Seite).
Die Korrektur des FNP hatte bisher noch nicht stattgefunden und wird mit dieser 5.
punktuellen Änderung vorgenommen.
Im Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ sind insgesamt 6 Sondergebiete (SO)
festgesetzt wie aus dem zeichnerischen Teil hervorgeht (s.u.).
Karte: Rechtswirksamer Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ vom 02.01.2003
Hinweis: das kleine SO 6 (nicht beziffert) befindet zwischen SO 1 und SO 4.
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 12
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Im rechtswirksamen Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ sind für die Sonder-
gebiete folgende (Haupt-)Nutzungen festgesetzt (Auszug, siehe auch Flächenbilanz
Seite 13/20):
SO 1: Zentrale Gebäude und Anlagen (Restaurants, Speisewirtschaften, Läden,
Grillhütten, Aussichtsturm, Fahrgeschäfte, Gebäude für Tiere)
SO 2: Bahnanlagen (Sommerrodelbahn, Bobcartbahn, Bahnhof, Kassenhaus, Kiosk)
SO 3: Anlangen für Aktivitäten in der Natur (wie Klettergarten, Bogenschießen,
Trimmpfade)
SO 4: Hotelkomplex, (ehemalige) Eingangsanlage, Schank- u. Speisewirtschaft,
Betriebsleiterwohnung, Personalwohnungen, Kassenhaus, Wellness-
Einrichtungen
SO 5: Betriebsleiterbüro, Sozialräume, Lagergebäude, Lagerplätze für Baustoffe
SO 6: Technische Nebengebäude (Heizzentrale), (Inhalt der 1. Bebauungsplan--
änderung)
In der als „Parkanlage“ gekennzeichneten Grünfläche sind nur zulässig: Wildgehege,
untergeordnete Einrichtungen und Anlagen wie Stallungen und Futterhäuser, max. vier
Grillplätze, Falknerei mit Aufzuchtstation.
Im Südwesten sind 3 Parkplätze für die Besucher des Schwarzwaldparkes festgesetzt.
Weiterhin enthält der Bebauungsplan Waldflächen.
2.2.3 Planung: 5. punktuelle FNP-Änderung im Bereich „Schwarzwaldpark“
2.2.3.1 Sonderbaufläche Nr. 2.10 (Tier- und Freizeitpark)
Die Umstrukturierung des Schwarzwaldparkes in einen Tier- und Freizeitpark erfordert
eine Weiterentwicklung der Bauleitpläne. Die 5. punktuelle FNP-Änderung soll dabei
die Grundlage für die nachfolgenden Änderungen des Bebauungsplanes bilden.
Die Darstellung einer Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ ist erforderlich,
nachdem sich der Schwarzwaldpark bereits vor dem Eigentümerwechsel 2017 schon
in Richtung eines Freizeitparks entwickelt hatte, indem verschiedene Fahrgeschäfte
errichtet wurden, die aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes zwar zulässig sind,
ein Freizeitpark ist jedoch nicht mehr aus einer Grünfläche bzw. einem Wildpark laut
Darstellung im Flächennutzungsplan entwickelbar, weshalb die Ausweisung einer
entsprechenden Sonderbaufläche erforderlich ist.
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 13
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Ziel der Darstellung der Sonderbaufläche ist die Schaffung eines zentralen und
erweiterten Bereiches insbesondere für Fahrgeschäfte und Gebäude für Gastronomie,
Verwaltung und Versorgung des Freizeitparkes. Im Einzelnen sind folgende
Änderungen vorgesehen:
Die Sondergebiete SO 1 - 3 und SO 5 - 6 des Bebauungsplanes werden zentral als
Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“ (Nr. 2.10) im FNP dargestellt.
Die Größe der derzeit bebauten bzw. im Bau befindlichen Fläche im Schwarzwaldpark
beträgt ca. 5,7 ha (zuzüglich wegfallende Sommerrodelbahn).
Der voraussichtliche jährliche Bedarf liegt bei etwa 1,0 - 1,5 ha Sonderbaufläche.
Daher werden für die Erweiterung in den nächsten 3-5 Jahren ca. 6,2 ha benötigt.
Diese Fläche ist erforderlich, um die Planungssicherheit für eine wirtschaftliche Ent-
wicklung des Betriebes gewährleisten zu können. Zusammen mit den Bebauungs-
planänderungen erfolgt daher eine Angebotsplanung, die jedoch in Abhängigkeit von
der Entwicklung des Schwarzwaldparks nach Bedarf fortgeschrieben werden soll.
Die Sondergebiete aus dem Bebauungsplan „Schwarzwaldpark“ werden flächenmäßig
wie folgt im Flächennutzungsplan dargestellt:
Flächenbilanz Sonderbauflächen (Größen in ha):
Flächenbezeichnung
Bestand Planung
FNP 2005 Bebauungsplan
„Schwarzwaldpark“
5. punktuelle
FNP - Änderung
SO 1 (zentrale Gebäude und Anlagen) - 7,49 11,89
SO 2 (Bahnanlagen) - 2,36 0,0
SO 3 (Anlagen für Natur-Aktivitäten) 1,91 0,0
SO 4 (Hotelkomplex, Eingangsanlage) 1,09 1,09 1,09
SO 5 (Betriebsgebäude) - 0,60 0,0 (in SO 1)
SO 6 (Technische Nebengebäude) - 0,06 0,0 (in SO 1)
Summe Sonderbauflächen 1,09 13,51 12,98
2.2.3.2 Sonderbaufläche Nr. 24 (Hotel)
Das Sondergebiet 4 des Bebauungsplanes „Schwarzwaldpark“ (Hotelkomplex) bleibt
im FNP als Sonderbaufläche SO Nr. 24 bestehen und wird dem Bestand entsprechend
sowie für eine geringfügige Erweiterung arrondiert. Es ist wirtschaftlich nicht mit dem
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 14
Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Betrieb des Schwarzwaldparks verbunden, hat eine eigene Nutzungsstruktur und wird
daher auch durch eine getrennt gelegene Sonderbaufläche dargestellt.
2.2.3.3 Private Grünfläche (Parkanlage), Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche
Die Sondergebiete SO 2 und 3 des Bebauungsplanes „Schwarzwaldpark“ werden nicht
als Sonderbaufläche dargestellt, sondern bleiben weiterhin „private Grünfläche
(„Parkanlage“). Die übrigen privaten Grünflächen nördlich und östlich des zentralen
Sondergebietes „Tier- und Freizeitpark“ werden weiterhin als Tiergehege genutzt oder
bei Bedarf für interne Ausgleichsmaßnahmen herangezogen.
Die im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schwarzwaldpark“ bisher dargestellten
Waldflächen sind bis auf die Fläche im Eingangsbereich (westlich SO 24) nicht mehr
Wald im Sinne des LWaldG. Eine Waldumwandlung ist daher nicht mehr erforderlich
(Stellungnahme des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald, FB Forst, vom
23.08.2017). Diese Flächen werden daher in private Grünflächen (Parkanlage)
umgewidmet, ebenso die bisherige landwirtschaftliche Fläche nordöstlich der
Sonderbaufläche Nr. 24 (Hotel).
2.2.3.4 Parkplatzflächen
Südlich des SO Nr. 24 Hotel werden zwei bereits bestehende Parkplätze gemäß
Festsetzung im Bebauungsplan in einer Fläche dargestellt. Die Parkplatzfläche im Süd-
westen wird lagemäßig dem Bestand entsprechend korrigiert und arrondiert. Erweite-
rungen sollen einer späteren Änderung vorbehalten bleiben, sofern der Bedarf eintritt.
2.2.3.5 Flächenbilanz
Die Flächenbilanz für die 5. punktuelle FNP-Änderung im Bereich Schwarzwaldpark
ergibt somit folgendes Bild:
Flächenbilanz (ha) Bestand (ha) Planung (ha) Umwidmungen (ha)
FNP 2005 5. Änderung Bestand/Planung
Parkanlage, Grünfläche 27,1694 30,5197 + 3,3503
Wald 18,4794 2,9268 - 15,5526
Landwirtschaftliche Fläche 0,0750 - - 0,0750
SO Tier- und Freizeitpark - 11,8937 + 11,8937
SO Hotel 1,0125 1,0875 + 0,0750
Parkplatz (Bestand) 1,6920 1,7727
Parkplatz (bei Hotel) - 0,2279 + 0,3086
Verkehrsfläche 0,3700 0,3700 0,0
Gesamtfläche 48,7983 48,7983
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 15
Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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ANHANG, KARTEN
Solarpark Löffingen, Unadingen
Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler, Teilplan Unadingen
Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“
Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“
Tier- und Freizeitpark, Löffingen
Bestand: FNP-Ausschnitt Löffingen - Friedenweiler
Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“
private Grünfläche (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen
Deckblatt: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Tier- und Freizeitpark“,
private Grünfläche (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 16
Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“, Unadingen
Bestand: FNP-Ausschnitt VG Löffingen - Friedenweiler, Teilplan Unadingen (Original-M.: 1:10.000, Bereich der 5. Änderung rot umrandet)
Planung: 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 17
Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Deckblatt zur 5. FNP-Änderung, Sonderbaufläche „Solarpark Löffingen“
(Original-M. 1 : 5.000)
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 18
Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Tier- und Freizeitpark, Löffingen
Bestand: FNP-Ausschnitt VG Löffingen - Friedenweiler
(Original-M.: 1:10.000, Bereich der 5. Änderung rot umrandet)
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 19
Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Planung: 5. FNP-Änderung, SO „Tier- und Freizeitpark“, Löffingen,
private Grünflächen (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen
(Original-M.: 1:10.000)
Verwaltungsgemeinschaft Stadt Löffingen – Gemeinde Friedenweiler, 5.punktuelle FNP-Änderung Seite 20
Anhang zur Begründung, Fassung zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB (27.11. – 29.12.2017)
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Deckblatt zur 5. FNP-Änderung, SO „Tier- und Freizeitpark“, Löffingen,
private Grünflächen (Parkanlage), SO „Hotel“, Wald, Parkplatzflächen
(Original-M. 1 : 5.000)
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