NÖ Feuerwehr- ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU

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NÖ Feuerwehr-NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und ausrüstungsverordnung und

Förderungsrichtlinie NEUFörderungsrichtlinie NEU

Am 22. Juli 2011 sinddie NÖ Feuerwehr-Ausrüstungs-

verordnung, LGBL. 4400-0 unddie Richtlinie für die Förderung der

Anschaffung von Feuerwehrfahr-zeugen, Geräten und Ausrüstungs-gegenständen

in Kraft getreten.

Grundlagen

• Fachliches Konzept des NÖ Landes-feuerwehrverbandes über Auftrag von LR Dr. Pernkopf (Expertengruppe)

• Beschlussfassung im Landesfeuerwehrrat am 2. Juli 2011

• Beschluss in der NÖ Landesregierung am 12. Juli 2011

Ziele NÖ FAV• Risikoanalyse als Grundlage für Feststellung des Bedarfs• Einheitliches, nachvollziehbares und dynamisches

Berechnungsmodell• Keine Verfahren bzw. Bescheide

(Ausnahme: überregionale Fahrzeuge)• Einbeziehung der Ausrüstung• Einheitliches Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept

(Hilfeleistungsfahrzeug- HLF 1 – 3)• Förderung der gemeinsamen Nutzung von Sonder-

Fahrzeugen bzw. Gerätschaften (überregionales Fahrzeugkonzept)

Feststellung der FAV I• Risikoklasse der Gemeinde bestimmt

Feuerwehrausrüstung

• Feststellung als Aufgabe der Gemeinde (vgl. § 37 NÖ FG)

• FF- KommandantInnen und VertreterIn des NÖ LFV sind bei zuziehen

• Vorlage an NÖ LFV und LReg bis spätestens 31.12. 2011

Feststellung der FAV II• Vorlage an LReg = alte Feststellungsbescheide

treten außer Kraft (spätestens aber mit 31.12. 2011)

• Überprüfung und Anpassung bei wesentlichen Änderungen, sonst alle 5 Jahre

• Gleichzeitige Vorlage eines Fahrzeug- und Stationierungskonzepts (bei Gemeinden mit mehreren Feuerwehren)

• Umrechnungsregeln Feuerwehrausrüstung alt - neu

Erweiterung der FAV• Sonderfahrzeuge die nicht in jeder Gemeinde

vorhanden sein müssen• Antragstellung durch NÖ LFV

– Fahrzeug- und Stationierungsplan– Vorschlag durch Bezirksfeuerwehrkommandant

• Festlegung nur für einen oder mehrere Feuerwehrbezirke möglich

• betroffene Gemeinden des Feuerwehrbezirks sind Partei

• bescheidmäßige Festlegung durch LReg

Förderungsrichtlinie NEU• Förderung nur für Fahrzeuge und Geräte, die in

der NÖ FAV vorgesehen sind (Ausnahme: Mannschaftstransportfahrzeug)

• Ausführung muss Baurichtlinien entsprechen• Bestellung erst nach Zusage zulässig• Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung der

Übereinstimmung mit Baurichtlinien• Mindestnutzungsdauer von 20 auf 25 Jahre

verlängert• Förderungsschwerpunkte bei kleineren Wehren

und Feuerwehrjugend

InformationenHomepage des NÖ LFV und des Landes NÖ

(www.noelfv.at oder www.noe.gv.at/Gemeindeservice)

• NÖ Ausrüstungsverordnung, Förderungsrichtlinie • Matrix zur Risikoanalyse gemäß der NÖ Feuerwehr-

Ausrüstungsverordnung• Erklärungen zur Matrix• BHK - Betriebe in NÖ• Baurichtlinien für Fahrzeuge• Förderungsantrag Geräte 2011• Förderungsantrag Fahrzeuge 2011• FAQ

Grundsätze

• Berücksichtigung von mehr Kriterien für die Risikoermittlung einer Gemeinde

• Dynamisches System für die Risikoermittlung der Gemeinden

• Es sollen vorhandene Daten für die Bewertung zählen

• Modernes bedarfsorientiertes Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept

• Trennung Ausrüstung auf

– gemeindebezogene Ausrüstung

– erweiterte Feuerwehrausrüstung

Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen

• Teilrisiko R1– Anzahl und Bedeutung von Brandeinsätzen und Technischen

Einsätzen

• Teilrisiko R2– Anzahl der Einwohner– Anzahl der Gebäude– Anzahl der Haushalte– Fläche und Flächennutzung

• Teilrisiko R3– Anzahl, Größe und Art von Betrieben, – Anzahl Betriebe nach dem Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und

4)

Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen

• Teilrisiko R4– Besondere Gefahrenbereiche– Abdeckung der Löschwasserversorgung im Bauland

• Teilrisiko R5– Anzahl der Tanklöschfahrzeuge in Entfernung von 10 km

(Gemeindegrenze bis Standort Feuerwehr)

• Teilrisiko T1 – Verkehrswege (Art und Länge)– Besondere Gefahrenbereiche bei Verkehrswegen

Neue Regelungen

• Weniger Fahrzeugtypen (HLF1 bis HLF3, VRF, WLF, MTF, VF)

• Keine Alternativen wie bisher (z.B. HLF1 statt wie bisher: KLF oder LF oder KLF-W oder MTF + LA)

• Regulierungen bei den Baurichtlinien und deren Einhaltung (Gewichtsbeschränkungen, etc.)z.B. HLF 2 höchstzulässige Gesamtmasse 15 t

• Verlängerung der Nutzungsdauer auf 25 Jahre• Mehr Klassen um eine differenziertere Ausstattung zu

erreichen• Herauslösen der Sonderfahrzeuge aus der

gemeindebezogenen Feuerwehrausrüstung

Risiko – R1 - Einsätze

Daten aus der Einsatzstatistik der Feuerwehren

Risiko – R1 - Einsätze

• Einsatzstatistik:– nur Einsätze im „eigenen

Einsatzbereich“ (von der Gemeinde zugewiesener Bereich)

– Durchschnitt der letzten fünf Jahre

– Zahlen aufgerundet

Einsatzort:

Eingesetzte Feuerwehren:FF 1FF 2

Für FAV zählt der Einsatz nur bei FF 2

Risiko – R1 - Einsätze

Risiko – R2 – Einwohner

Daten vom Einwohnermeldeamt oder der Statistik des Landes NÖ

• Einwohner: Statistik Austria bzw. Land NÖ oderEinwohnermeldeamt

• Gebäude: Statistik Austria bzw. Land NÖ • Haushalte: Statistik Austria bzw. Land NÖ

• Flächennutzung: Gemeinde oder z.B.Statistisches Handbuch des Landes2009

Risiko – R2 – Einwohner

Risiko R3Betriebe und -größen

Daten Statistik Austria oder von Kommunalabgaben bzw. Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und 4)

• Anzahl der Betriebe und –größen:– Statistik Austria

• Berghöfekataster:– Homepage des NÖ LFV – Daten bereitgestellt durch

Lebensministerium

Risiko R3Betriebe und -größen

Risiko – R4 besondere

Gefahrenpunkte

Definitionen zum Teil auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Risiko R5Tanklöschfahrzeug im Umkreis

Entfernung von Gemeindegrenze bis zum Standort der jeweiligen Feuerwehr

Risiko T1 –Verkehrsunfälle

Daten über Länge der Verkehrswege aus Straßenkarten, Routenplaner, Straßenverwaltung, Gemeinden, etc.

Ergebnis

Fahrzeug- und Stationierungsplan

Bei mehreren Freiwillige Feuerwehren in der Gemeinde ist die Feuerwehrausrüstung unter Berücksichtigung

• der Art der Bebauung,

• der Wasserversorgung

• sowie der verkehrsmäßigen Aufschließung der örtlichen Einsatzbereiche

aufzuteilen.

Es ist ein Fahrzeug- und Stationierungskonzept über die Aufteilung der Fahrzeuge und Geräte zu erstellen.

Ausrüstung jeder Freiwilligen Feuerwehr hat mindestens ein Hilfeleistungsfahrzeug 1 oder ein höherwertiges Fahrzeug (Hilfeleistungsfahrzeug 2 oder 3) zu umfassen.

Fahrzeug- und Stationierungsplan• Gemeinde ist in B4 / T2 eingestuft und hat 3 Feuerwehren

– Anzahl der Fahrzeuge/Geräte laut FAV• 1 HLF1 1 Seilwinde, 1 Hydraulisches

Rettungsgerät• 2 HLF2 1 Wasserwerfer, 1 Belüftungsgerät• 1 HLF3 3 Notstromaggregate• 1 VRF 1 UWP 8-1, 2 UWP 15-1

• Aufteilung der Fahrzeuge / Geräte:– Feuerwehr 1: - Feuerwehr 2:

• 1 HLF1 ● 1 HLF 2• 1 Notstromaggregat ● 1 VRF• 1 UWP 8-1 ● 1 Wasserwerfer

● 1 Belüftungsgerät– Feuerwehr 3: ● 1 Notstromaggregat

• 1 HLF 2 ● 1 UWP 15-1• 1 HLF 3• 1 UWP 15-1• 1 Seilwinde• 1 Notstromaggregat• 1 Hydraulisches Rettungsgerät

• Feuerwehr 1Derzeit neu Anschaffungsjahr

KLF, BJ 1995 1 HLF 1 2020

• Feuerwehr 2TLF 3000, BJ 2000 1 HLF 2 2025

Kleinrüstfahrzeug, BJ 1987 1 VRF 2012

• Feuerwehr 3RLF 2000, BJ 1991 1 HLF 3 2016

TLF 1000, BJ 1993 1 HLF 2 2018

Fahrzeug- und Stationierungsplan

Förderung Fahrzeuge - Ablauf

• Antrag mit Richtangebot• Förderungszusage• Ausschreibung und Bestbieterermittlung• Prüfung durch NÖ LFV• Bestellzusage (neu)• Bestellung• Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung /

Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ• Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV• Förderungsauszahlung

• Antrag mit Richtangebot• Förderungszusage• Bestellung• Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung• Förderungsauszahlung

Förderung Geräte - Ablauf

• Anhang zur Förderungsrichtlinie– Nicht mehr bestimmte Gerätetypen– neu – technische Mindestanforderungen– Bestätigung auf Rechnung, dass Gerät entspricht

Feuerwehrausrüstungsverordnung Förderung

Ihre Fragen ?

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Informationen dazu auf der Homepage des NÖ LFV

www.noelfv.at

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