MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagments © Neuchâtel roule!

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MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagments

© Neuchâtel roule!

Verankerung des Mobilitätsmanagements

MIPA - Mobilitätsmanagement in Planungsprozessenvon neuen Arealen

Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität Nutzen eines arealbezogenen Mobilitätsmanagements Verankerung in Instrumenten - Übersicht Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente Generell wirkende kommunale Instrumente Generell wirkende überkommunale Instrumente

Inhalte

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20143

Effiziente Areale und die Rolle der Mobilität

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20144

Mobilität – unverzichtbar im Areal Abstimmung von Siedlung und Verkehr Verkehrsaufkommen steuern und lenken Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Velos sowie

das Zu-Fuss-Gehen fördern Negative Auswirkungen des Verkehrs minimieren

Die Rolle der Mobilität

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20145

Unterstützt durch

Bearbeitungsteam

MIPA – das Projekt

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20146

Einflussfaktoren auf Verkehrsaufkommen

Mobilitätsmanagement

Massnahmen

VerkehrsaufkommenVerkehrsmittelwahl

Areal

Standort, Grösse, Nutzung

Infrastruktur

Fuss/Velo

ÖVMIV

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20147

Nutzen eines arealbezogenen Mobilitätsmanagements

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20148

Erleichterung des Zugangs zum Areal mit allen Verkehrsmitteln

Möglichst verkehrsarme Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse

Minimierung des Raumbedarfs und der Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen

Steigerung der Aufenthaltsqualität Reduktion von Umweltemissionen und Energieverbrauch

Nutzen für Behörden

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 20149

Verankerung in Instrumenten - Übersicht

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201410

MIPA - Einbettung des Mobilitätsmanagements Mai 201411

StudienauftragWettbewerb

SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch

(inkl. Zusätze)

Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente

Generell wirkende überkommunale Instrumente

Gesetze, Verordnungen

Kant. Baugesetze, Bau-VO

UVP, Kapazitätsnachweis

Genehmigungen

Normen, Programme Dritter

VSS-Normen (Parkierung)

SIA Effizienzpfad Energie

2000-W-Areale Energiestadt

Planung, Programme

Richtplan (Kanton/Region)

Gesamtverkehrskonzeption

Agglomerationsprogramm

Generell wirkende kommunale Instrumente

Richtplanung, Programme

Richtplan

KGV, Quartier-GP

Entwicklungs-RP

Leitbild, Masterplan

Behördenverbindlich

Nutzungsplanung

Zonenplan, BNO

Parkierungs-VO

Beratung

Beratungsangebot

Grundeigentümerverbindlich

Arealspezifisch wirkende kommunale Instrumente

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201412

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201413

Generell wirkende überkommunale Instrumente

Gesetze, Verordnungen

Kant. Baugesetze, Bau-VO

UVP, Kapazitätsnachweis

Genehmigungen

Normen, Programme Dritter

VSS-Normen (Parkierung)

SIA Effizienzpfad Energie

2000-W-Areale Energiestadt

Planung, Programme

Richtplan (Kanton/Region)

Gesamtverkehrskonzeption

Agglomerationsprogramm

Generell wirkende kommunale Instrumente

Richtplanung, Programme

Richtplan

KGV, Quartier-GP

Entwicklungs-RP

Leitbild, Masterplan

Behördenverbindlich

Nutzungsplanung

Zonenplan, BNO

Parkierungs-VO

Beratung

Beratungsangebot

StudienauftragWettbewerb

SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch

(inkl. Zusätze)

Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente

Grundeigentümerverbindlich

Ziele Mobilitätsmanagement frühzeitig thematisieren Spielräumen ausloten, v.a. auch im Zusammenspiel von

Infrastruktur und Mobilitätsmanagement

Empfohlene Behandlung Immer

Studienauftrag und Wettbewerb

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201414

Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (1/2)

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201415

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Im Rahmen des Studienauftrages XY soll geprüft werden, wieweit autoreduzierte

Nutzungen am Standort realisiert werden können. Der Parkplatzbedarf soll für die

bestehenden sowie für die zukünftigen Nutzungen ermittelt werden. Er wird

gemäss der BNO (§ XY) und BauVO (§ XY) sowie nach der VSS-Norm SN 640

281 «Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen» berechnet. Für das

Projekt ist gestützt auf die Grundlagen der Richtplanung (Leitbild XY) und auf

Ziffer 9.4 der Norm vorgesehen, die Anzahl der erforderlichen Pflichtparkplätze auf

XY % des reduzierten Bedarfs zu senken.

Studienauftrag / Wettbewerb – Standard (2/2)

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201416

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Parallel zur autoreduzierten Nutzung sind hervorragende Voraussetzungen sowohl

für den öffentlichen Verkehr als auch für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen.

Deren Nutzung soll durch Massnahmen des Mobilitätsmanagements gefördert

werden.

Die Veloabstellplätze sollen gestützt auf die VSS-Norm SN 640 065 «Parkieren;

Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen» und die VSS-

Norm SN 640 066 «Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen»

vorgesehen werden.

Ziele Mobilitätskonzept grundeigentümerverbindlich absichern Zu bearbeitende Inhalte definieren

Empfohlene Behandlung In verkehrlich sensiblen Gebieten Bei hohem, durch das Projekt ausgelöstem Verkehrs-

aufkommen

Sondernutzungsplanung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201417

Sondernutzungsplanung – Standard (1/3)

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201418

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

§ 27: Mobilitätskonzept

Mit einem im Rahmen des ersten Baubewilligungsverfahrens vorzulegenden und

zu genehmigenden Mobilitätskonzept ist für das ganze Areal aufzuzeigen, wie die

Mobilität aller Nutzergruppen (Beschäftigte, Bewohnerschaft, Besuchende,

Kundschaft) im Sinne der verkehrlichen Zielsetzungen der Sonder-

nutzungsplanung zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und zu bewältigen ist.

Die Bauherrschaft erarbeitet das Mobilitätskonzept und stellt dessen Umsetzung

sicher.

Sondernutzungsplanung – Standard (2/3)

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201419

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Im vorzulegenden Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte ent-

halten sein:ZieleProjektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Her-

leitung der Anzahl Auto-Parkfelder und Veloabstellplätze, öV- und Velo/Fuss-

verkehr-Anbindung; wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrs-

aufkommens)monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe

(ohne Bewohner)Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des

Fuss- und Veloverkehrs (z.B. Ökobonus)bedarfsgerechtes Carsharing-AngebotMonitoring/Controlling

Sondernutzungsplanung – Standard (3/3)

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201420

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft

und bewilligt.

Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht er-

reicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen

verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei

Eignung umgesetzt werden.

Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche

Eigentumsbeschrän-kung im Grundbuch anmerken zu lassen.

Sondernutzungsplanung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201421

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Bebauungsplan Roche

Ratschlag zum Bebauungsplan Grenzacherstrasse (Südareal), Areal F. Hoffmann-La Roche AG13

2.5. Erschliessung

a. Zum Zeitpunkt der Baueingabe für das Hochhaus auf dem Baufeld 1 (Bau 1) muss ein Mobilitätskonzept vorgelegt werden. Bis zum Baubeginn ist durch die Bauherrschaft eine geeignete Lösung der Parkierung mit flankierenden Massnahmen basierend auf dem Mobilitätskonzept auszuarbeiten und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Das Gebäude darf nur in Betrieb genommen werden, sofern die im Mobilitätskonzept auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ausgerichteten Massnahmen, welche in der Verantwortung von Roche sind, umgesetzt sind.

Beispiel

Ziele Mobilitätskonzept mit Inhalten festsetzen und verankern Wirkung der Massnahmen prüfen

Empfohlene Behandlung Bei Vorschriften in vorlaufenden Planungsinstrumenten,

z.B. in Sondernutzungsplanung, Parkplatzverordnung o.ä.

Projekt, Baugesuch

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201422

Ziele Mittels Controlling-Pflicht sicherstellen, dass

Zielvorgaben eingehalten bzw. bei Nichteinhaltung Sanktionen getroffen werden können

Empfohlene Behandlung Immer

Controlling und Sanktionen

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201423

Generell wirkende kommunale Instrumente

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201424

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201425

Generell wirkende überkommunale Instrumente

Gesetze, Verordnungen

Kant. Baugesetze, Bau-VO

UVP, Kapazitätsnachweis

Genehmigungen

Normen, Programme Dritter

VSS-Normen (Parkierung)

SIA Effizienzpfad Energie

2000-W-Areale Energiestadt

Planung, Programme

Richtplan (Kanton/Region)

Gesamtverkehrskonzeption

Agglomerationsprogramm

Generell wirkende kommunale Instrumente

Richtplanung, Programme

Richtplan

KGV, Quartier-GP

Entwicklungs-RP

Leitbild, Masterplan

Behördenverbindlich

Nutzungsplanung

Zonenplan, BNO

Parkierungs-VO

Beratung

Beratungsangebot

StudienauftragWettbewerb

SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch

(inkl. Zusätze)

Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente

Grundeigentümerverbindlich

Elemente Quartierrichtplan Entwicklungsrichtplan Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) Leitbild, Masterplan

Charakter behördenverbindlich

Richtplanung und Programme

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201426

Richtplanung - Standard Ausformulierung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201427

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Für die Entwicklungsgebiete

Beispielgebiet 1

Beispielgebiet 2 und

Beispielgebiet 3

 

wird die Erstellung eines Mobilitätskonzepts vorgeschrieben. Es wird im Rahmen

einer Gestaltungsplanung und der Baugesuchserarbeitung stufengerecht kon-

kretisiert und mit der ersten Baubewilligung im Gebiet durch die Bewilli-

gungsbehörde geprüft und abschliessend festgesetzt.

Richtplanung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201428

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Entwicklungsrichtplan Baden-Galgenbuck

(Bestimmungen gemäss Stadtratsbeschluss 20. Juni 2011, Stand 15. Juni 2012)

Art. 17 Nachhaltige Mobilität1 Ein Mobilitätskonzept zeigt Massnahmen zur Erschliessung der Baufelder und zur Förderung der nachhaltigen Mobilität. Es ist im Rahmen des Gestaltungsplanes zu erarbeiten.

Beispiel

Elemente Zonenplan Bau- und Nutzungsordnung Bau- und Zonenordnung

Charakter grundeigentümerverbindlich

Nutzungsplanung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201429

Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (1/2)

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201430

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Für Projekte, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als XY Fahrten pro Tag er-zeugen bzw. mehr als XY Parkfelder umfassen, ist ein Mobilitätskonzept vorzu-legen. 

Es müssen zwingend folgende Punkte thematisiert werden:ZieleProjektbeschrieb mit wichtigsten Eckdaten (Nutzungen, nachvollziehbare Her-leitung Anzahl Auto-Park-felder und Veloabstellplätze, öV- und Velo-/Fuss-verkehr-Anbindung, wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrs-aufkommens)monetäre Parkraumbewirtschaftung mit verkehrswirksamer Gebührenhöhe (ohne Bewohner)Informationen und Anreize zum Benützen des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs (z.B. Ökobonus)bedarfsgerechtes Carsharing-AngebotMonitoring/Controlling

Nutzungsplanung - Standard Ausformulierung (2/2)

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201431

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Das Mobilitätskonzept wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens geprüft

und bewilligt.

Zeigt das Monitoring/Controlling wiederholt auf, dass die anvisierten Ziele nicht er-

reicht wurden, kann der Gemeinderat verlangen, dass bestehende Massnahmen

verschärft und weitere Massnahmen auf ihre Zweckmässigkeit hin geprüft und bei

Eignung umgesetzt werden.

Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche

Eigentumsbeschrän-kung im Grundbuch anmerken zu lassen.

Nutzungsplanung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201432

Beispiele (1/2)

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Öffentlicher Rahmengestaltungsplan «Umfeld Grüze», Winterthur(öffentliche Auflage) Art. 12 Mobilitätskonzept

Für die einzelnen Baufelder ist jeweils ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Darin sollen Mass-nahmen aufgezeigt werden, die den induzierten Verkehr mit den Strassenkapazitäten sowie mit dem öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr abstimmen.Das Mobilitätskonzept ist gleichzeitig mit dem ersten Bauvorhaben auf einem Baufeld der Baubehörde zur Bewilligung vorzulegen.

Nutzungsplanung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201433

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Parkplatzverordnung PPV der Stadt Zürich (Revisionsfassung 2010) Art. 8 Abs. 5

Autoarme Nutzungen können von der Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden, so-fern ein reduzierter Bedarf über ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und durch ein Controlling dauerhaft sichergestellt wird. Die Grundeigentümerschaft ist verpflichtet, bei wiederholten Abweichungen von den Vorgaben des Mobilitätskonzepts, die im Sinne von Art. 5 Abs. 1 minimal erforderlichen Abstellplätze real nachzuweisen oder durch eine entsprechende Ersatzabgabe nach Art. 15 ff. abzugelten. Diese Verpflichtung ist vor Baubeginn als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anmerken zu lassen.

Beispiele (2/2)

Elemente Beratung durch Stelle der Behörde oder beauftragte

private Stelle

Charakter Wissensstand zum Mobilitätsmanagement erhöhen Zur freiwilligen Umsetzung von Massnahmen motivieren

Beratung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201434

Beratung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201435

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Die durch den Kanton Aargau im Rahmen eines Auftrages mandatierte Geschäftsstelle aargaumobil unterstützt Gemeinden, Unternehmen und auch den Kanton bei der Beurteilung und Entwicklung von Mobilitätskonzepten und bei der Verankerung derselben in planerischen Instrumenten.

www.aargaumobil.ch 

Beispiel

Generell wirkende überkommunale Instrumente

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201436

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201437

Generell wirkende überkommunale Instrumente

Gesetze, Verordnungen

Kant. Baugesetze, Bau-VO

UVP, Kapazitätsnachweis

Genehmigungen

Normen, Programme Dritter

VSS-Normen (Parkierung)

SIA Effizienzpfad Energie

2000-W-Areale Energiestadt

Planung, Programme

Richtplan (Kanton/Region)

Gesamtverkehrskonzeption

Agglomerationsprogramm

Generell wirkende kommunale Instrumente

Richtplanung, Programme

Richtplan

KGV, Quartier-GP

Entwicklungs-RP

Leitbild, Masterplan

Behördenverbindlich

Nutzungsplanung

Zonenplan, BNO

Parkierungs-VO

Beratung

Beratungsangebot

StudienauftragWettbewerb

SondernutzungsplanungProjekt, Baugesuch

(inkl. Zusätze)

Arealspezifisch wirkende Planungsinstrumente

Grundeigentümerverbindlich

Kantonaler bzw. regionaler Richtplan Gesamtverkehrskonzeption Agglomerationsprogramm

Planungen und Programme

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201438

Kantonale Richtplanung

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201439

Beispiel

Baugesetz Bauverordnung Umweltverträglichkeitsprüfung Kapazitätsnachweis

Genehmigungsprozesse bei kommunalen Planungen und Bewilligungen

Gesetze und Verordnungen

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201440

Gesetze und Verordnungen

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201441

Beispiel (1/2)

Gesetze und Verordnungen

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201442

Quelle: MIPA-Handbuch «Verankerung des Mobilitätsmanagements»

Der Kanton Aargau formuliert dazu in seinen Empfehlungen zum Kapazitätsnachweis wie folgt: 

«Ist die prognostizierte Verkehrsqualität nicht genügend und können Ausbauten der Verkehrs-

infrastruktur die erforderliche Verkehrskapazitäten nicht schaffen, sind andere Massnahmen

zu ergreifen und z.B. die Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs oder eines

Mobilitätskonzepts zu nutzen. Als letzte Möglichkeit ist eine Verbesserung der

Verkehrsqualität in der Anpassung des Projekts, der Parkraumbewirtschaftung oder der

Nutzungsart zu suchen.»

Beispiel (2/2)

VSS-Normen (v.a. Parkierung)

SIA Effizienzpfad Energie Label 2000-Watt-Areal von Energiestadt

Normen, Programme Dritter

MIPA - Verankerung des Mobilitätsmanagements Mai 201443