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Herausforderungen bei der Sicherstellung von adäquaten
Pensionen für Frauen Asghar Zaidi, Michael Fuchs
Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung
Präsentation im Rahmen einer Veranstaltung des Frauenreferats der Vorarlberger Landesregierung, der Arbeiterkammer Vorarlberg und des
Österreichischen Gewerkschaftsbunds VorarlbergBregenz, 22. November 2007
2
Struktur der Präsentation
1: “Erfolgsindikatoren”: Einkommensarmuts-gefährdung von Frauen im Pensionsalter
2: Analyse “Good Practices” am Beispiel NL
3: Mögliche Politikoptionen
Intensivierung Erwerbskarrieren
Soziale Mindestsicherung im Alter
Bewertung von Betreuungszeiten
Anpassung von (Mindest)Pensionen
Pensionssplitting
4: Zusammenfassung
3
1.1 Messen von Armutsgefährdung von Frauen im Pensionsalter
• Fokus auf monetären Wohlstandsaspekten
• Keine Berücksichtigung von Vermögen und bereits erworbenen
Ressourcen (z.B. Erspartes, Eigentumswohnung, etc.)
– Beides konsistent mit dem Ziel der Evaluierung von
Pensionssystemen und der Analyse von Armutsgefährdung und
Pensionsparametern
• Wahl der Armutsgrenze mit 60% des nationalen
Medianeinkommens (Forschungsinteresse relative Position von
Frauen im Pensionsalter innerhalb eines Landes)
4
15
SK 11 0.6
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Average NMS16-64
9
Average NMS65+
CZ
PL
HU
LT
EE
SI
MT
CY
4
12
6
10
17
19
20
52
elderly population65+
non elderly population16-64
0.6
0.8
0.4
0.9
0.9
2.1
1.7
5.2
2.0 65+ / 16-64 ratio
LV 14 0.8
PT 29 1.6
IT 16 0.9
SE 14 1.4
LU 6 0.515
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Average EU 1516-64
19
Average EU 1565+
IE 40
elderly population65+
non elderly population16-64
2.4
2.0 65+ / 16-64 ratio
NL 7 0.6
FR 10 0.8
DE 15 1.1
FI 17 1.7
DK 17 1.5
BE 211.6
UK 24 1.6
1.6EL 28
ES 30 1.8
AT 17 1.5
65+: EU-15: 19%, NMS-10: 9%
In 14 EU-Ländern weisen ältere Personen höhere Armutsgefährdung auf.
Große Differenz in CY, SI sowie IE. In 9 weiteren Ländern (inkl. AT) beträgt höhere Armutsgefährdung zwischen 1,5 und 2,0.
In PL, CZ, SK, LT, LV sowie NL, LU sind ältere Personen weniger armutsgefährdet.
1.2 Armutsgefährdung Ältere vs. Erwerbsalter
5
1.3 Armutsgefährdung ältere Frauen vs. Männer
Frauen 65+: EU-15: 21%, NMS-10: 10%
In Mehrzahl der Länder ist die Armutsgefährdung für ältere Frauen deutlich höher als für Männer.
Differenzen sind insbes. in SE, SF, AT, DE, IE sowie LV, LT, EE, SI und CY ausgeprägt.
BE, NL, LU, DK, PT sowie SK und MT sind die Länder mit geringen bis gar keinen geschlechtsbezogenen Unterschieden.
Average EU 15Men 65+
2116
Average EU 15Women 65+
IE
PT
NL
FR
LU
SE
AT
DE
FI
IT
DK
BE
UK
GR
ES
Men 65+
Women 65+
0 5 15 20 25 30 35 40 4510
34
29
6
11
14
6
9
13
10
13
16
20
21
26
27
50
17
18
20
18
20
18
18
21
27
30
32
30
45
7
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
106
NMS 10Women 65+
CZ
PL
HU
LV
LT
SK
EE
SI
MT
CY
1
5
4
6
7
11
7
11
19
48
Men 65+
Women 65+
6
7
12
17
15
22
23
21
55
NMS 10Men 65+
6
1.4 Armutsgef. ältere Frauen: 65-74 vs. 75+
In fast allen Ländern haben Frauen 75+ eine bedeutend höhere Armutsgefährdung.
Jede zweite Frau 75+ in IE und CY, jede dritte Frau in SF, UK, EL, ES und PT armutsgefährdet (AT: jede fünfte).
In BE, NL, IT und PL gibt es nur geringe oder keine Differenzen zwischen den zwei Altersgruppen (auch in AT geringe Differenz).
Kohorten- vs. Alterungseffekt
7
1.5 Spezifische Pensionsdaten Österreich• 2004 hatten ca. 330.000 Frauen über 60 Jahren
(32%) keinen eigenständigen Pensionsanspruch
• Von den Bestandspensionen 2004 wurden 62% an Frauen ausbezahlt (Direktpensionen 53%, Witwen/r-Pensionen 91%)
• 60% der Ausgaben bei den Direktpensionen gingen 2002 an Männer. Ca. 1 Drittel aller Pensionsausgaben für Frauen entfällt auf Hinterbliebenenpensionen (Männer: 2%);
• Von allen erworbenen Versicherungszeiten 1999 waren bei Frauen 23% Ersatzzeiten (dav. 65% Kinderbetreuung), bei Männern nur 9%.
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2 “Good practices” am Beispiel Niederlande
Äußerst geringe Armutsgefährdungen für ältere Frauen
Merkmale Pensionssystem: – universelle wohnsitzgebundene Grundpension;
Anpassung in Übereinstimmung mit Lohnentwicklung;
– obligatorische Betriebspensionen mit großzügigen Hinterbliebenenleistungen;
– grundsätzliches Pensionssplitting nach Scheidung oder Auflösung eingetragene Partnerschaft
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3 Mögliche Politikoptionen
3.1 Intensivierung Erwerbskarrierenvon Frauen
– Ermöglichung Verbleib bzw. Rückkehr ins Erwerbsleben während/nach Kinderbetreuungs-perioden, etc. durch aktive Arbeitsmarktpolitik (Ausbildung, flexible Arbeitszeiten, Wiedereinstiegshilfen, etc.), entsprechende Karenz- und Kindergeldregelungen
– Verlängerung Erwerbsphase durch Angleichung Pensionsalter F/M und Implementierung Arbeitsanreize im Pensionssystem, etc;
– Maßnahmen Reduktion Einkommens-unterschiede, Angleichung Karrieremöglichkeiten F/M, etc.
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3.2 Soziale Mindestsicherung
im Pensionsalter
– Wohnsitzgebundene Mindestpension oder relativ geringe Anspruchs-voraussetzungen für Pensionserwerb
– Mindestpension auf oder oberhalb der Armutsschwelle;
…………………………………………………– Aber nach Möglichkeit Vermeidung von
negativen Anreizen für Erwerbs-beteiligung und private Vorsorge
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3.3 Bewertung Betreuungszeiten, etc.– Bindung an (gesellschaftliches)
Durchschnittseinkommen oder an individuelles Einkommen (mit Sockel);
– Anerkennung von “atypischen” Erwerbsphasen von Müttern im Pensionssystem (z.B. Aufstockung von Teilzeitarbeit)
3.4 Anpassung von (Mindest)Pensionen– Vermeidung Abrutschen älterer Frauen unter
Armutsgrenze durch Anpassung (Mindest)Pensionen in Anlehnung an Entwicklung genereller Lebensstandard
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3.5 Pensionssplitting
– Betreuungspflichten, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit als partnerschaftliches Anliegen beider Elternteile betrachtet; Ausgleich zwischer ungleicher Verteilung;
– Eigenständiger statt abgeleiteter Pensions-anspruch, intrafamiliäre Umverteilung zu Frauen, Höhe Pension hängt aber wiederum von Einkommen Partner ab;
– Armutsvermeidung in Kombination mit Mindestsicherungsleistungen
– Mehrere Varianten zu diskutieren, z.B.• Verpflichtend vs. freiwillig (Default oder nicht)?,• nur für bestimmte Zeiten oder generell?,• nur bei Scheidung?, etc.
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4 Zusammenfassung• Beste Strategie zur Bekämpfung Armutsgefährdung von
älteren Frauen besteht in Intensivierung und Verlängerung Erwerbskarriere sowie Reduktion Einkommensschere zwischen den Geschlechtern;
• Maßnahmen sollten von ausreichendem Mindestsicherungsnetz im Pensionsalter und angemessener Anrechung von Betreuungszeiten begleitet sein;
• Armutsrisiken im Pensionsverlauf sollte spezifisch durch adäquate Anpassung von (Mindest)Pensionen begegnet werden;
• Pensionssplitting Variante für Erleichterung eigenständiger Pensionsanspruch und Ausgleich zwischen ungleicher Verteilung Betreuungspflichten, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit.
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