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Familie–Bindung–Gewalt Der Erfahrungsaustausch in unserem AK „Kritischer Opferdiskurs“ hat eine ungute Praxis imZusammenhangmit häuslicherGewalt deutlich gemacht. InRechtsprechung,Gutachterverfahrenund Umgangsregelungen wird ein gemeinsames Sorgerecht auch bei gewalttätigen Elternteilen(meistVätern)oderUmgangsrechtdesgewalttätigenElternteils(oftgegendenWillenderMutter)mit der Begründung erwirkt, dass Kinder eine Bindung an beide Elternteile wünschen undbrauchen.DiesesArgumentmachensichsowohlbetroffeneFrauenalsauchdasHilfesystemnichtseltenzuEigen,umgewalttätigeVerhältnissenichtzubeendenbzw.nichtintervenierenzumüssenoderTäterkontakt nicht zu unterbinden.HierwirkenBilder romantischer Liebes-, Familien- undGeschlechtsrollen- Ideale mit einer traditionellen Rechtsprechung auf oft zerstörerische Weisezusammen.WirmöchtenausdiesemAnlasszueinerkritischenReflektionzumThemaeinladen.WarumFrauenbleibenDie Erklärungsmuster, warum Frauen sich nicht von einem gewalttätigen Beziehungspartnertrennen,sondernallestun(sollen),umdasSystemFamilieaufrechtzuerhalten,sindvielfältig.ManchmalbleibenFrauenausAngstvordemPartner,wennerihrbeiTrennungmitdemTodedroht. In einer Gesellschaft, in der das System der Paarbeziehung und Kleinfamilie diehauptsächlicheFormderzwischenmenschlichennahenundanerkanntenBeziehungspflege ist,kannjedochjedeTrennungeinVerlustseinundbeängstigend,auchwennesdieTrennungauseiner gewalttätigen Beziehung ist. Und da, wo Besitz- und Einkommensverhältnisseüberwiegendgeschlechtshierarchischstrukturiertsind,isteineTrennungfürFrauenmiteinemsozialenAbstiegverbunden.Es scheint – auch in gewalttätigen Beziehungen – viele Gründe zu geben, zu bleiben. Zuverharren.Zuhoffen.Zuresignieren.Das System Ehe und Familie ist neben seinem rechtlichen Rahmen auch ein mächtigessymbolisches System, das dem Individuum emotionale Sicherheit und gesellschaftlicheAnerkennung zu geben vermag. Aus einem solchen System auszusteigen erfordert eineKonfliktbereitschaft,diegeradenachandauernderErniedrigung,HerabwürdigungundmassiverGewalt immer schwerer aufzubringen ist. Frauen brauchen in solchen Situationen alleUnterstützung,diemöglich ist.SiebrauchenvorallemUnterstützungvonaußen,wennKinderbeteiligt sind. Vor allem,wenn dieKinder nicht selbst von körperlichenÜbergriffen betroffensind,wirdderSchaden,denKindernehmen,unterschätzt.ManchmalwerdenFrauensogarmitdemArgument,dieKinderwärenaufdieBindungandieEltern existentiell angewiesen, dazu angehalten, dieTrennung aufzuschieben.AufdieseWeisewird eine Situation geschaffen, die für alle Beteiligten gefährlich ist. Der gewalttätige PartnerbekommtnichtdieChance,sichmitdenKonsequenzenseinesVerhaltensauseinandersetzenzumüssen und ein deutliches Signal zu erhalten, die Gewalt nicht fortführen zu dürfen. Diegewalterleidende und duldende Partnerin wird in der Gewaltspirale immer schwächer undhandlungsunfähiger, so dass sie nicht adäquat für ihre eigene Sicherheit unddie ihrerKinder

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sorgenkann.DieKindererlebeneinenVater,demeserlaubtwird,eineFrauzuschlagenundzuerniedrigen und sie erleben eine Mutter, die Gewalt gegenüber einer Frau als legitimeNormalität vorlebt. Und das Traumatisierungspotential durch die hilflose Beobachtung vonGewalt ist nach psychotraumatologischen Erkenntnissen höher als das der selbst erlebtenGewalt.Bindung-Wasistdas?SchauenwirunsdieBindungstheorieetwasgenaueran.DieSäuglingsforschunghatdiewichtigeBedeutungderemotionalenBindunganBezugspersonenbestätigt.„Die‚emotionaleBindung’einesMenschenaneineBindungspersonistdadurchgekennzeichnet,dass sie ein zwarunsichtbares, aber fühlbares emotionalesBand ist, das einePerson zueineranderen Person anknüpft und das diese zwei Menschen über Raum und Zeit sehr spezifischmiteinanderverbindet.DieseBindungistfürdasÜberlebeneinesMenschensogrundlegendwieetwa die Luft zum Atmen, Ernährung, Schlaf.“1Das schreibt Karlheinz Brisch, der viel zuBindungstheorien geforscht hat und SAFE®, ein Trainingsprogramm zur Förderung einersicherenBindungzwischenElternundKindernentwickelthat.Er beschreibt verschiedene Bindungsstile, um Bindungsqualitäten und Störungen imBindungsverhalten zu verstehen und behandeln zu können. Er stellt fest, dass für KinderTrennungenähnlichbeängstigendsindwieinnereoderäußereBedrohungundGefahr.Bindungist nicht von der genetischen Verwandtschaft abhängig, sondern von der feinfühligenInteraktion der Bezugsperson. Dabei geht es darum, physiologische Bedürfnisse (Hunger,Durst,...), psychische Bedürfnisse (emotionale Antworten, Anregung, Beruhigung,Entängstigung,...) sowie soziale Bedürfnisse (Leben in sozialen Gemeinschaften,...)wahrzunehmenund sie ohneVerzerrungendurch eigeneBedürfnisseundWünsche richtig zuinterpretierenundentsprechenddemAlterangemessenzubeantworten.WenndiesesfeinfühligeZusammenspielgelingt,habenKindereinesichereBindung,dieesihnenermöglicht mit Mut und Neugierde die Welt zu erkunden. Gelingt dies nicht, bleibt eineBeunruhigung, die den sicheren Weltbezug erschwert. Und natürlich gibt es einenintergenerationalen Zusammenhang von Bindungserfahrungen, haben bindungssichere ElterngrößereKapazitäten,deneigenenKinderneinesichereBindungzuermöglichen.

BesondersgravierendeEinschränkungen imBindungsverhaltenhabenKinder,diemisshandeltwerden und Kinder, deren Eltern oder Bezugsperson selbst traumatisiert ist. Die damiteinhergehende Atmosphäre von Angst, innerer Abwesenheit oder permanenterAufmerksamkeit, verursacht eineÄngstigung undAnspannung, die sich nichtmehr beruhigenkann,solangedieseRealitätnichtbeendetwird.

WirdeinElternteilvomanderenElternteildauerhaftschlechtbehandeltundgeschlagen,verliertdermisshandelte Part,meistens dieMutter, ihre Kapazitäten zur feinfühligen InteraktionmitdemKind,dennsieistvielzusehrmitihreneigenenMechanismendesÜberlebensbeschäftigt.DergewalttätigeVateristinderRegelauchinseinemeigenengewaltvollenÜberlebensfilmoderohnejedenWillenoderSensibilität,sichdemverletzbarenMenschenhilfreichzuzuwenden.EinKind, das solche Verhältnisse über längere Zeit erlebt hat, braucht manchmalpsychotherapeutische, traumatherapeutische Unterstützung, die langfristig stabilisierend nurohneTäterkontaktwirksamist.

1Brisch KH (2008) Bindung und Umgang. In: Deutscher Familiengerichtstag (Hrsg.) "Siebzehnter Deutscher Familiengerichtstag vom 12. bis 15. September 2007 in Brühl". (Brühler Schriften zum Familienrecht, Band 15). Verlag Gieseking Bielefeld, S. 89-135

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Wenn Frauen sich vom gewalttätigen Partner trennen, ist es leider heute üblich, dem VatereinenbegleitetenUmgangzuermöglichen.Brischschreibtdazu:

„Die Begleitung des Umgangs gibt keine emotionale Sicherheit, da in der Regel dieBesuchsbegleiterin ein für das Kind fremde Person ist, mit der keine emotionaleSicherheitbesteht,sodassdiesePersondasaktivierteBindungssystemdesKindesnichtberuhigenkann.

Wenn die Partnerschaftskonflikte eindeutig dadurch gekennzeichnet sind, dass einElternteil gegenüber dem anderen sich gewalttätig verhielt und damit den Partnerbedrohte und ihm Angst machte, erlebt dies auch das Kind als bedrohlich. WerdenKinderZeugevonGewaltzwischendenBindungspersonen,sowirddiesvondenKindernsoerlebt,alsobsieselbstangegriffenwordenwären,dadurchdieIdentifikationmitdemangegriffenenElternteil das StresssystemdesKindes intensivmitreagiert, fürchtet dasKinddochoftumLeibundLebeneinerBindungsperson,die–angegriffen–nichtmehrfür Schutz und Sicherheit des Kindes zur Verfügung steht. Auch der Angreifer ist kein„sicherer emotionaler Hafen“ mehr für das Kind, sodass das Kind bei einer solchenKonstellation auchgroßeAngst im freienUmgang zwischenbeidenElternteilen erlebt,sein Bindungssystem also keine Beruhigung erfährt. Der freie Umgang des Kindesmiteinem gewalttätigen Elternteil – selbst wenn dieser nie Gewalt gegen das Kind selbstausgeübthat, sondern immernur gegenden anderenElternteil – ist fürdasKind einesehr angstvolle Situation, da sich das Kind in Identifikation mit der angegriffenenBindungspersonselbstvordemgewalttätigenElternteilsehrfürchtet.OftmalshabendieKinder große Schuldgefühle, weil sie denken, dass sie selbst die Ursache für diegewalttätigenEskalationenzwischendenElterngewesen seienunddass siedeneinenElternteilbesservordenAngriffendesanderenElternteilshättenschützenmüssen.“

AuchwennfürKindereineTrennungvonderBezugspersondiegrößteAngstausmachtundsiedeshalbauchgegenübergewalttätigenVäternoderMütterneineengeBindunghaben,gefährdetdieseArtder(pathologischen)Bindungganzgravierenddiekörperliche,emotionaleundsozialeEntwicklungdesKindes.DasscheinenvieleRichterInnennichtzuwissen.

„UmeinKindzuerziehen,brauchteseinganzesDorf“DieseAussagegiltalsafrikanischesSprichwortundwirfindensiesehrpassendumdeutlichzumachen,dassErziehungnichtnureineAufgabevonnahenBindungspersonenist,sondernauchdieVerantwortungeinessozialenSystemsbraucht.Wasdafürheutenötigwäreistfolgendes:

• Menschen–undvorallemKinder-solltendieChancehaben,ohneTäter-innenkontakteigeneoderbeobachteteGewalterfahrungenzuverarbeitenunddamiteineinigermaßenstabiles und vielfältiges (Erwachsenen-) Leben führen zu können. Das bedeutet, dassFrauen unterstützt werden, gewalttätige Partner_innen zu verlassen und eine andereLebensperspektiveentwickelnzukönnen.Dasbedeutetauch,dassdasKindeswohlsichnichtausschließlichandemWillenkleinerKinderorientierendarf,wennessichumeineBindunganeinengewalttätigenElternteilhandelt.

• Richter_innen, Jugendamtsmitarbeiter_innen, Verfahrenspfleger_innen, und andereBeteiligteanKindeswohlentscheidungenbrauchenSchulungenzumThema,sowohlwasBindungstheorienwirklichbetrifft,alsauchwasfrauenrechtlichenBelangenentspricht.Zu letzterem ein Beispiel relevanter Rechtsprechung: „In einer aktuellen Entscheidungvom 18. Juli 2014 hat der Ausschuss zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) eineVerletzungderKonventiondurchSpanienfestgestellt.DerCEDAW-AusschusskritisiertediePraxis der spanischen Behörden und Gerichte, die eine stereotype und damitdiskriminierendeBetrachtungdesUmgangsrechtsimKontexthäuslicherGewaltaufweise.

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Die Behörden und Gerichte hätten ihre Entscheidungen unabhängig von der Gewalt unddemVerhaltendesVatersgegenüberderBeschwerdeführerinunddemKindgetroffen.DerAusschusssiehthierineinunzureichendesVerständnisdesGleichberechtigungsbegriffsderFrauenrechtskonvention, der auf die Herstellung tatsächlicher, nicht nur formalerGleichberechtigungabzielt.DieEntscheidungdesAusschussesistauchfürdiedeutscheDiskussionüberdasVerhältnisvon Gewaltschutz und Umgangsrecht relevant. Sie betrifft die Fälle, in denen sich dieunmittelbare Gewalt gegen die Mutter richtet und der Partner bei Umgangskontaktenversucht,dieehemaligePartnerinüberdasKindweiterhinzukontrollieren.AuchindiesenFällen ist regelmäßig die Gewalt in der Entscheidung über Sorge- undUmgangsrechtsregelungenzuberücksichtigen.“2

• In Familien, in denen Gewalt geschieht, erleiden Kinder Schaden. Es braucht bessereLösungendafür,KinderzuschützenundausdenFamilienherauszunehmen.Esbrauchtbessere Lösungen für Unterbringungen mit sicheren und stabilen Bindungspersonen,außerhalbderUrsprungsfamilie.DasisteinegesamtgesellschaftlicheAufgabeundsolltenicht nur verwaltungsmäßig reguliert, sondern fachlichen und menschenrechtlichenKriterien entsprechen. Das bedeutet auch, die Personalsituation der beteiligtenInstitutionenentscheidendzuverbessern.

• Ebenso ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sensibel zu werden für dieunterschiedlichenFormenvon(Duldungvon)GewaltinsozialenSystemen,obesdabeiumEheundPartner_innenschaft,Familien,Schulen,HeimenoderBehördengeht.Esgibtkein per Definition sicheres System, sondern es braucht aufmerksame Menschen, diesichfüreinmenschenwürdigesZusammenlebeneinsetzen.

• Und es braucht eine kritische Reflexion über romantische Liebes-, Familien- undGeschlechtsrollen-BilderundOffenheitfüralternativeLebensentwürfe.

Mai2016MaritaBlauth

TuBFFrauenberatungBonninfo@tubf.dewww.tubf.de

2http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/cedaw-ausschuss-zum-verhaeltnis-von-schutz-vor-haeuslicher-gewalt-und-umgangsrecht-ruege-fuer-s/

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