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Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Private PKW-Nutzung
Reisekosten ab 2014
Schongau, 9. April 2014
Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Private PKW-Nutzung
Betrieblich und privat genutzter PKW
betrieblicheFahrten
Kosten =
betrieblich veranlasst
Betriebsausgaben
Kosten =
privat veranlasst
keine Betriebsausgaben
private Fahrten
Private PKW-Nutzung - Fahrtenbuch
Lfd. Kfz-Kosten 5.200 €
Steuer, Versicherung 800 €
Abschreibung (16,67% v. 36.000 € Netto-AK) 6.000 €
Gesamt 12.000 €
Gefahrene km betrieblich 18.000 km
Gefahrene km privat 6.000 km 24.000 km
Kosten je km (12.000 € / 24.000 km) 0,50 €/km
Betriebsausgaben (18.000 km x 0,50 €/km) 9.000 €
Privat (6.000 km x 0,50 €/km) 3.000 €
USt: „Unentgeltliche Wertabgabe“, soweit Kosten mit Vorsteuerabzug
(ohne Kfz-Steuer und Versicherung)
→ Umsatzsteuer insoweit nicht abziehbar
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Private PKW-Nutzung - Fahrtenbuch
Problem Fahrtenbuch – Erforderliche Angaben
● Datum
● Start und Ziel
● Zweck
● km-Stand zu Beginn und Ende der Fahrt
● Art der Fahrt - Fahrt Wohnung – Betrieb
- Betriebliche Fahrt
- Private Fahrt
● Zeitnahe Aufzeichnungen
Gefahr: Nichtanerkennung, wenn nicht ordnungsgemäß geführt!
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Private PKW-Nutzung - 1%-Methode
Inländischer Listenpreis bei Erstzulassung 41.100 €
+ Kosten der Sonderausstattung (Klimaanlage) 1.740 €
Gesamt (= Bruttolistenpreis) 42.840 €
gerundet auf volle 100 €42.800 €
davon 1% = monatlicher privater Nutzungsanteil
428 € x 12 Monate (pauschaler Nutzungswert) 5.136 €
H: Die tatsächlichen PKW-Kosten (12.000 €) sind Betriebsausgaben
USt: „Unentgeltliche Wertabgabe“
428 € x 12 Monate = 5.136 €
- Pauschalabschlag 20% 1.028 €
4.108 € x 19% = 780,52 €
→ Umsatzsteuer insoweit nicht abziehbar
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
1%-Methode - Kostendeckelung
Beispiel wie vor:
Bruttolistenpreis gerundet auf volle 100 € 42.800 €
privater Nutzungsanteil 428 € / Monat x 12 Monate 5.136 €
aber:
lfd. Kfz-Kosten 3.800 €
Steuer, Versicherung 800 €
Abschreibung (Anschaffung 2007) 0 €
Gesamt4.600 €
Kostendeckelung!
Obergrenze für den pauschalen Nutzungswert: Gesamtkosten
→ pauschaler Nutzungswert höchstens 4.600 €
→ PKW-Kosten als Betriebsausgaben 0 €!
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
1%-Methode – mehrere PKW
Problem:
mehrere PKW im Betriebsvermögen.
Beispiel:
Architekturbüro mit 6 PKW, die vom Betriebsinhaber, der Ehefrau und den Angestellten genutzt werden.
Lösung:
Ansatz einer Nutzungsentnahme für zwei PKW mit den höchsten Listenpreisen und entsprechende Erklärung zur privaten Mitbenutzung.
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Fahrten Wohnung - Betriebsstätte
Ausgangsfall – Entfernungspauschale
Arbeitnehmer A wohnt in Schongau und arbeitet in Weilheim (Entfernung 25 km). Er fährt in 2013 an 220 Tagen mit dem PKW zu seinem Arbeitsplatz.
Werbungskosten des A (Entfernungspauschale)
25 km x 0,30 €/Entfernungs-km x 220 Tage = 1.650 €
Die Entfernungspauschale
- ist verkehrsmittelunabhängig (PKW, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften, Ehegatten mit gemeinsamer Tätigkeitsstätte)
- gilt für Fahrten zwischen Wohnung und „erster Tätigkeitsstätte“ (bisher: regelmäßige Arbeitsstätte)
- beträgt unabhängig von den tatsächlichen Kosten: 0,30 €/Entf.-km
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Erwin Effner / Gerhard Haberstock
Zur Erinnerung: Einkommensteuerbescheid 2013
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn) 12.000 €
+ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn 61.650 €
./. Werbungskosten (Entfernungspauschale) 1.650 € 60.000 €
+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 10.000 €
82.000 €
./. Sonderausgaben usw. 12.000 €
= zu versteuerndes Einkommen 70.000 €
Einkommensteuer (Splittingtarif) 14.470 €
Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Fahrten Wohnung - Betriebsstätte
Entfernungspauschale gilt auch für den Unternehmer
Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt.
Beispiel wie oben (Fahrtenbuch)
Kfz-Kosten 12.000 €, 24.000 km Jahresfahrleistung = 0,50 €/km
◊ tatsächliche Fahrkosten Wohnung - Betrieb
10 km x 0,50 €/km x 2 (Hin- und Rückfahrt) x 220 Tage 2.200 €
◊ abziehbar: Entfernungspauschale
10 km x 0,30 €/Entf.-km x 220 Tage - 660 €
◊ nicht abziehbare Betriebsausgabe 1.540 €
USt: Keine „unentgeltliche Wertabgabe“ → keine Korrektur!
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Fahrten Wohnung - Betriebsstätte
Entfernungspauschale gilt auch beim Unternehmer
Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt.
Beispiel wie oben (1%-Methode)
Bruttolistenpreis 42.800 €
Grundlage 0,03% des Bruttolistenpreises pro Monat und Entf.-km
◊ nicht abziehbare Betriebsausgaben
42.800 € x 0,03% x 10 Entf.-km x 12 Monate = 1.540 €
./. Entf.-Pauschale 10 km x 220 Tage x 0,30 € 660 €
nicht abziehbare Betriebsausgabe 880 €
USt: Keine „unentgeltliche Wertabgabe“ → keine Korrektur!
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Privatfahren und Fahrten Wohnung - Betriebsstätte
Zusammenstellung
Unternehmer U wohnt in Altenstadt. Sitz seines Betriebs ist in Peiting (Entfernung 10 km), zu dem er in 2013 an 220 Tagen fährt. Der Bruttolistenpreis für den PKW beträgt 42.800 €.
PKW-Kosten gesamt 12.000 €
1%-Methode
Nicht abziehbar Privatfahrten 5.136 €
Nicht abziehbar Fahrten Wohnung – Betrieb 880 € 6.016 €
Fahrtenbuch
Nicht abziehbar Privatfahrten 3.000 €
Nicht abziehbar Fahrten Wohnung – Betrieb 1.540 € 4.540 €
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Betriebsvermögen – Privatvermögen
gemischt genutzter PKWbetrieblicher Anteil
über 50%
immer
Betriebsvermögen
immer
Privatvermögen
wenigerals 10%10 - 50%
auf Wunsch
Betriebsvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen
◊ Notwendiges Betriebsvermögen
◊ Glaubhaftmachung des Umfangs der betrieblichen Nutzung erforderlich,
wenn nicht „typischerweise“ überwiegend betrieblich genutzt
◊ Folgen:
- Alle Aufwendungen (zunächst) Betriebsausgaben
- Privatanteil nach Fahrtenbuch- oder 1%-Methode
- Veräußerungsgewinn steuerpflichtig
- Veräußerungsverlust mindert den Gewinn
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
PKW - betriebliche Fahrtenüber 50%
Gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatvermögen
◊ „Gewillkürtes“ Betriebsvermögen (Wahlrecht – „auf Wunsch“!)
- Alle PKW-Kosten = - Kosten für betriebliche Fahrten =(zunächst) Betriebsausgaben Betriebsausgaben
- Privatanteil: 1%-Methode nicht - Nachweis der tatsächlichenzulässig, ggf. Schätzung (anteiligen) Kosten
- Veräußerungsgewinn/ - oder: 0,30 € / gefahrenem kmVeräußerungsverlust betrieblich
- Veräußerungsgewinn/-verlustprivat!
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
PKW - betriebliche Fahrtenzwischen 10% und 50%
Betriebsvermögen Privatvermögen
Gewillkürtes Betriebsvermögen
„Gewillkürtes“ Betriebsvermögen
Privatanteil: 1%-Methode nicht zulässig – Beispiel –
betriebliche Nutzung des PKW: 10%
PKW-Kosten (lfd. + feste Kosten, AfA) 16.000 €
Bruttolistenpreis50.000 €
Privatanteil nach 1%-Methode wäre (50.000 € x 1% x 12 = ) 6.000 €
Privatanteil nach tatsächlichen Kosten (90% v. 16.000 € = ) 14.400 €
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
PKW - betriebliche Fahrtenzwischen 10% und 50%
Betriebsvermögen - Privatvermögen
◊ Nachweis des betrieblichen/privaten Anteils:
Aufzeichnungen für einen repräsentativen Zeitraum (z. B. 6 Monate)
- betrieblich/privat veranlasste Fahrten
(jeweiliger Anlass und jeweils zurückgelegte Strecke)
- km-Stände zu Beginn und Ende des Aufzeichnungszeitraums
◊ ggf. Vorteil im Einzelfall
keine Anwendung der 1%-Methode
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
PKW - betriebliche Fahrtenzwischen 10% und 50%
Notwendiges Privatvermögen
Privatvermögen
- aber: Kosten für betriebliche Fahrten = Betriebsausgaben
- Nachweis der tatsächlichen (anteiligen) Kosten
oder: 0,30 € / gefahrenem km
- Veräußerungsgewinn / Veräußerungsverlust privat
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
PKW - betriebliche Fahrtenunter 10%
Reisekosten ab 2014
Unternehmer Arbeitnehmer
= auswärtige betriebliche/berufliche Tätigkeit
Abzugsfähige Aufwendungen
- Fahrtkosten
- Verpflegungspauschale
- Übernachtungskosten
- Reisenebenkosten
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Reisekosten
Geschäftsreise Dienstreise
Reisekosten ab 2014
◊ fremde Verkehrsmittel: Fahrpreis
Bus, Taxi, Bahn, Flugzeug, Schiff, Mietwageneinschl. Nebenkosten (Zuschläge, Reservierungskosten)
◊ eigener PKW
- tatsächliche Kosten
Arbeitnehmer, Unternehmer mit Privat-PKW:
km-Satz errechnet aus Gesamtkosten und Gesamt-km
- oder: 0,30 €/km (Arbeitnehmer, Unternehmer mit Privat-PKW)
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Fahrtkosten
Reisekosten ab 2014
Verpflegungspauschale bei Abwesenheit von der Wohnung
und Betriebs- / Tätigkeitsstätte
◊ Abwesenheit unter 8 Stunden --- €
◊ für An- und Abreisetag bei auswärtiger Übernachtung 12,00 €
(unabhängig von der Abwesenheitsdauer)
◊ mehr als 8 Stunden und weniger als 24 Stunden 12,00 €
(eintägig - ohne auswärtige Übernachtung)
◊ mindestens 24 Stunden Abwesenheit 24,00 €
(mehrtätige Auswärtstätigkeit – Dreimonatsfrist!)
H: Höhere Pauschbeträge bei Auslandsreisen
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Mehraufwendungen für Verpflegung
Reisekosten ab 2014
Verpflegungspauschale bei Arbeitnehmern
Bei „Verpflegung“ des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
◊ Kürzung der Verpflegungspauschale um
- 4,80 € für Frühstück (20% von 24,00 €)
- 9,60 € für Mittag- und/oder Abendessen (40% von 24,00 €)
◊ Kürzung tagesbezogen bis maximal 0 €
◊ Steuerfreier Arbeitgeberersatz oder Werbungskosten des Arbeitnehmers
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Mehraufwendungen für Verpflegung
Reisekosten ab 2014
Beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer
◊ unbegrenzter Abzug bis zum 48. Monat
◊ ab dem 49. Monat an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte
→ Begrenzung auf höchstens 1.000 € / Monat
◊ Abzug der entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen
◊ Abzug der reinen Übernachtungskosten
→ Kürzung um Kosten bzw. anteilige
Verpflegungspauschale für Frühstück
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Übernachtungskosten
Reisekosten ab 2014
Beim Unternehmer und beim Arbeitnehmer
◊ Garagen-, Parkplatzgebühren
◊ Kosten für Gepäck (Beförderung, Aufbewahrung, Versicherung)
◊ Eintritt (Messen, Ausstellungen)
◊ berufliche/betriebliche Telefonkosten
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Reisenebenkosten
Reisekosten ab 2014
beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
außerhalb der „ersten Tätigkeitsstätte“
◊ Erste Tätigkeitsstätte
- nach dienst- und arbeitsrechtlicher Festlegung des Arbeitgebers
- bei fehlender Zuordnung:
Bestimmung nach quantitativen Kriterien (Arbeitstage)
◊ nicht: häusliches Arbeitszimmer
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Dienstreise von Arbeitnehmern
Reisekosten ab 2014
Beispiel:
Arbeitnehmer A (wohnt in Schongau) ist lt. Arbeitsvertrag an drei Wochentagen in einer Filiale seines Arbeitgebers in Schongau und in zwei Wochentagen in einer Filiale in Landsberg tätig. Der Arbeitgeber hatte zunächst die Filiale in Schongau als erste Tätigkeitsstätte festgelegt. Ab 1. Juli 2014 legt er Landsberg als erste Tätigkeitsstätte fest.
Lösung:
Bis 30. Juni 2014 hat A seine erste Tätigkeitsstätte in Schongau und ab 1. Juli 2014 in Landsberg. Die Fahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Die jeweils anderen Fahrten sind Dienstreisen.
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Dienstreisen von Arbeitnehmern
Reisekosten ab 2014
Fahrten Whg.-Arbeitsstätte Auswärtstätigkeit
- Entfernungspauschale - Fahrtkosten in voller Höhe
(0,30 € / Entf.-km) (0,30 € / gefahrener km)
- keine Mehraufwendungen für - Mehraufwendungen für Verpflegung Verpflegung
(Pauschalen, z. B. 12 € / Tag)
Erwin Effner / Gerhard HaberstockSteuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH
Werbungskosten des Arbeitnehmers
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