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Der „böse“ Datengigant - Google zerschlagen?
Vorwürfe, Gefahren und Lösungsansätze
Norwin Sauer
Jena, 24.11.2017
2
Gliederung
I. Kartellrechtliche Perspektive
II. Aktuelle Verfahren gegen Google
III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
IV. Fazit
3
I. Kartellrechtliche Perspektive
4
• Aufgabe des Kartellrechts Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs vor
Verfälschungen durch die Marktteilnehmer
• Hintergrund: Positive Wettbewerbswirkungen Ökonomische Funktionen
Gesellschaftliche Funktionen
II. Aktuelle Verfahren gegen Google
5
• EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 – 27.06.2017)
6
Entscheidung der EU-Kommission zu Google Shopping
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung IP 17/1784 (http://ec.europa.eu/avservices/avs/files/video6/repository/prod/photo/store/2/P034802000502-147609.jpg, zuletzt abgerufen am 24.11.2017)
II. Aktuelle Verfahren gegen Google
7
• EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 – 27.06.2017)
Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR
Verfahren am EuG anhängig
Google AdSense (seit 30.11.2010)
II. Aktuelle Verfahren gegen Google
8
• EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 – 27.06.2017)
Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR
Verfahren am EuG anhängig
Google AdSense (seit 30.11.2010)
Google Android (seit 15.04.2015)
9
Vorwürfe der EU-Kommission bzgl. Google Android
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung IP 16/1492 (http://ec.europa.eu/avservices/avs/files/video6/repository/prod/photo/store/11/P031471000602-310998.jpg, zuletzt abgerufen am 24.11.2017)
II. Aktuelle Verfahren gegen Google
10
• EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 – 27.06.2017)
Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR
Verfahren am EuG anhängig
Google AdSense (seit 30.11.2010)
Google Android (seit 15.04.2015)
• Bundeskartellamt und LG Berlin Nichtanzeige von „Snippets“ bei Google Search
II. Aktuelle Verfahren gegen Google
11
• EU-Kommission Google Shopping (30.11.2010 – 27.06.2017)
Bußgeld: 2,42 Mrd. EUR
Verfahren am EuG anhängig
Google AdSense (seit 30.11.2010)
Google Android (seit 15.04.2015)
• Bundeskartellamt und LG Berlin Nichtanzeige von „Snippets“ bei Google Search
BKartA: Kein Anlass zum Tätigwerden (08.09.2015)
LG Berlin: Kein Kartellverstoß (19.02.2016)
Berufungsverfahren am KG Berlin anhängig
III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
• Justizminister Heiko Maas, FAZ v. 28.06.14
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Stimmen Sie Ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zu, der die Zerschlagung von Google gefordert hat?
Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan. Solche Verhältnisse sind marktwirtschaftlich nicht sinnvoll, nicht gesund. Also: Ja, wenn Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Wettbewerber systematisch zu verdrängen, dann sollte als letztes Mittel auch so etwas wie eine Entflechtung erwogen werden. (…)
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Interview mit Heiko Maas in der Fassung vom 28.06.2014 (http://www.faz.net/aktuell/politik/heiko-maas-spd-im-gespraech-entflechtung-von-google-13014560-p2.html, zuletzt abgerufen am 24.11.2017)
III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
• Justizminister Heiko Maas, FAZ v. 28.06.14
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Stimmen Sie Ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zu, der die Zerschlagung von Google gefordert hat?
Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan. Solche Verhältnisse sind marktwirtschaftlich nicht sinnvoll, nicht gesund. Also: Ja, wenn Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Wettbewerber systematisch zu verdrängen, dann sollte als letztes Mittel auch so etwas wie eine Entflechtung erwogen werden. (…)
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Interview mit Heiko Maas in der Fassung vom 28.06.2014 (http://www.faz.net/aktuell/politik/heiko-maas-spd-im-gespraech-entflechtung-von-google-13014560-p2.html, zuletzt abgerufen am 24.11.2017, Markierungen nachträglich hinzugefügt)
III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
• Justizminister Heiko Maas, FAZ v. 28.06.14
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Stimmen Sie Ihrem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel zu, der die Zerschlagung von Google gefordert hat?
Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 Prozent des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan. Solche Verhältnisse sind marktwirtschaftlich nicht sinnvoll, nicht gesund. Also: Ja, wenn Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, um Wettbewerber systematisch zu verdrängen, dann sollte als letztes Mittel auch so etwas wie eine Entflechtung erwogen werden. (…)
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Interview mit Heiko Maas in der Fassung vom 28.06.2014 (http://www.faz.net/aktuell/politik/heiko-maas-spd-im-gespraech-entflechtung-von-google-13014560-p2.html, zuletzt abgerufen am 24.11.2017, Markierungen nachträglich hinzugefügt)
III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
• Geltendes Kartellrecht Zulässig: Wirtschaftliche Machtstellung
Unzulässig: Missbrauch dieser Stellung zur Beschränkung des Wettbewerbs
• Problem: Diskussion um die Macht von Internetkonzernen oftmals zu undifferenziert
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III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
1. Aspekt: Macht der Internetkonzerne Rechtslage lässt Eingreifen der Kartellbehörden
aktuell nicht zu
Rein rechtspolitische Diskussion
Dabei zu bedenken: Sanktionierung von Marktmacht bestraft
wirtschaftlichen Erfolg
Gerade im Digitalbereich ist Konzentration auf wenige Anbieter häufig das Ergebnis eines funktionierenden Wettbewerbs
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III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
2. Aspekt: Kartellrechtliche Regulierung zu langsam Beispiel: Bußgeld im Jahr 2017 bzgl. Google
Shopping wegen Verhaltens ab 2008 Zu bedenken: Entscheidung über sehr schwerwiegende Eingriffe auf
sehr unsicherer Tatsachengrundlage Fehlerhafte Entscheidungen können Wettbewerb stark
verzerren und Innovationen abwürgen Rechtsstaatliche Verfahren erfordern sorgfältige
Ermittlungen und Wahrung der Rechte beschuldigter Unternehmen
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III. Wettbewerbsschutz im digitalen Zeitalter
3. Aspekt: Digitales Update des Kartellrechts? Rechtliche Beurteilung digitaler
Geschäftsmodelle bereitet Schwierigkeiten Mehrseitigkeit von Märkten
Unentgeltlichkeit vieler Angebote
Suchmaschinen als Gatekeeper des Internet
Weitere wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Diskussion nötig
Aber: Interessengerechte Beurteilung ist im geltenden Rechtsrahmen möglich
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IV. Fazit
• Zerschlagungsvorschläge nicht überzeugend Sanktionierung wirtschaftlichen Erfolgs
Verfälschung statt Schutz des Wettbewerbs
• Kartellrecht ist offen ausgestaltet Anwendung auch in bisher unbekannten
Konstellationen möglich
Digitale Besonderheiten im geltenden System grundsätzlich erfassbar
Notwendig: Sachorientierte Diskussion statt drastischer Forderungen
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