View
3
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Das diesem Dokument zugrundeliegende Vorhaben wurde
mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung unter dem
Förderkennzeichen 16OH21005 gefördert. Die
Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt
beim Autor/bei der Autorin.
Kosten- und
Finanzmanagement
März / April 2018
• Der Folgende Foliensatz basiert, so nicht konkret angegeben, auf den
Unterlagen, welche auf den Folien 5 + 6 als zentrale
Veranstaltungsunterlagen gekennzeichnet wurden.
• Abbildungen wurden entsprechend der Quelle gekennzeichnet.
26.02.2018 3 Kosten- und Finanzmanagement
Vorbemerkungen
Qualifikationsziele des Moduls
• Sie verstehen die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines
Unternehmens im Rechnungswesen und kennen die Bedeutung unter-
schiedlicher Rechnungslegungssysteme (HGB und IFRS) sowie Ebenen
der Rechnungslegung (Einzel- und Konzernabschluss).
• Auf Basis der Grundlagen der Bilanzpolitik und Bilanzanalyse können Sie
die finanzwirtschaftliche Lage eines Unternehmens anhand dessen Jahres-
bzw. Konzernabschlusses beurteilen.
• Sie sind mit den Begriffen, Aufgaben und Methoden der Kosten- und
Leistungsrechnung vertraut, erkennen Kostenverursacher und analysieren
Möglichkeiten zur zielgerichteten Kostenbeeinflussung.
• Sie sind sich der Bedeutung der Finanzwirtschaft und des Finanz-
managements bewusst und verfügen über fundierte Kenntnisse der
allgemeinen Unternehmensfinanzierung, Investitionsrechnung sowie des
unternehmerischen Risikomanagements auf Basis von Termingeschäften.
26.02.2018 4 Kosten- und Finanzmanagement
Vorbemerkungen
Zentrale Literatur für das Selbststudium („Primärliteratur“)
26.02.2018 5 Kosten- und Finanzmanagement
Bilanzierung
Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W.:
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 24. Aufl.,
Stuttgart 2016.
Jahresabschlussanalyse
Coenenberg, A. G./Haller, A./Schultze, W.:
Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 24. Aufl.,
Stuttgart 2016.
Kosten- und Leistungsrechnung
Coenenberg, A. G./Fischer, T. M./Günther, T.:
Kostenrechnung und Kostenanalyse, 9. Aufl.,
Stuttgart 2016.
Finanzwirtschaft und Finanzmanagement:
Perridon, L./Steiner, M./Rathgeber, A.:
Finanzwirtschaft der Unternehmung, 17. Aufl.,
München 2016.
Vorbemerkungen
Weiterführende Literatur für das Selbststudium („Sekundärliteratur“)
26.02.2018 6 Kosten- und Finanzmanagement
Bilanzierung
Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2017.
Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S.: Konzernbilanzen, 12. Aufl., Düsseldorf 2017.
Handelsgesetzbuch (HGB): Fassung vom 18. Juli 2017.
Küting, K./Weber, C.-P.: Der Konzernabschluss, 13. Aufl., Stuttgart 2012.
Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J./Sellhorn, T.: Internationale Rechnungslegung, 10. Aufl., Stuttgart 2017.
Sigloch, J.: Rechnungslegung, 7. Aufl., Bayreuth 2010.
Jahresabschlussanalyse
Küting, P./Weber, C.-P.: Die Bilanzanalyse, 11. Aufl., Stuttgart 2015.
Kosten- und Leistungsrechnung
Sigloch, J./Chen, H./Demmler, U.: Kostenrechnung, 1. Aufl., Bayreuth 2007.
Finanzwirtschaft und Finanzmanagement:
Franke, G./Hax, H.: Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, 6. Aufl., Heidelberg 2009.
Kruschwitz, L.: Investitionsrechnung, 14. Aufl., München 2014.
Sigloch, J.: Investition, 1. Aufl., Bayreuth 2012.
Vorbemerkungen
Praktische Veranschaulichungen ausgewählter Themenbereiche
26.02.2018 7 Kosten- und Finanzmanagement
• Bilanzierung
– Praktische Veranschaulichung ausgewählter
Themenbereiche anhand veröffentlichter
Informationen der SAP SE (Walldorf)
• Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
• Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016
Unterlagen abrufbar auf der Internetseite
der SAP SE unter folgendem Link:
https://www.sap.com/investors/de/reports.html
• Jahresabschlussanalyse
– Siehe „Bilanzierung“
• Finanzwirtschaft und Finanz-
management
– Siehe „Bilanzierung“
Jahresabschluss 2016 Konzernabschluss 2016
Vorbemerkungen
Modulaufbau
26.02.2018 8 Kosten- und Finanzmanagement
Leistungsnachweise:
• Präsentation (50,00 % Inhalt; 50,00 % Fragen / Diskussion)
1 3 2
Selbststudium I
Präsenz I
Adobe
Connect
Selbststudium II
Präsenz II
Adobe
Connect
4
Das Selbststudium besteht jeweils aus zwei Teilen:
1. Lesen der Buchkapitel zur Vorbereitung auf die Präsenzen (nicht benotet)
2. Lesen der Buchkapitel zur Vorbereitung auf die Präsentation (benotet)
Präsen-
tation
5
Vorbemerkungen
Anforderungen an die Prüfungsleistungen (1/2)
26.02.2018 9 Kosten- und Finanzmanagement
Kriterien zur Bewertung Punkte
Teil I Projektpräsentation
(15 – 20 Minuten)
Präsentationstechnik • Optische Aufbereitung
• Wirkung des/der Vortragenden
• Einhaltung der Zeitvorgabe
max. 20 Punkte
20,0 – 18,4 Punkte Note 1
18,3 – 16,2 Punkte Note 2
16,1 – 13,4 Punkte Note 3
13,3 – 10,0 Punkte Note 4
unter 10,0 Punkte nicht ausreichend
Aufbau und inhaltliche
Struktur
• Themenerfassung in der Präsentation
(„roter Faden“)
• Themendarstellung (eigenständige, sinnvolle
Schwerpunktsetzung)
max. 30 Punkte
30,0 – 27,6 Punkte Note 1
27,5 – 24,3 Punkte Note 2
24,2 – 20,1 Punkte Note 3
20,0 – 15,0 Punkte Note 4
unter 15,0 Punkte nicht ausreichend
Teil II Projektgespräch
(15 – 20 Minuten)
• Breite und Tiefe der Beantwortung der
Fragestellung
• Klarheit und Präzision der Antworten
• Praxisbezug der Antworten
• Dialog- und Argumentationsfähigkeit
• Einsatz von Präsentationstechniken zur
Beantwortung der Fragestellung
max. 50 Punkte
50,0 – 46,0 Punkte Note 1
45,9 – 40,5 Punkte Note 2
40,4 – 33,5 Punkte Note 3
33,4 – 25,0 Punkte Note 4
unter 25,0 Punkte nicht ausreichend
Vorbemerkungen
Anforderungen an die Prüfungsleistungen (2/2)
26.02.2018 10 Kosten- und Finanzmanagement
Kriterien zur Bewertung Punkte
Gesamtergebnis
Gesamtergebnis der Präsentation und des
Projektgesprächs max. 100 Punkte
100,0 – 98,0 Punkte Note 1,0
97,9 – 92,0 Punkte Note 1,3
91,9 – 88,0 Punkte Note 1,7
87,9 – 84,0 Punkte Note 2,0
83,9 – 81,0 Punkte Note 2,3
80,9 – 77,0 Punkte Note 2,7
76,9 – 72,0 Punkte Note 3,0
71,9 – 67,0 Punkte Note 3,3
66,9 – 59,0 Punkte Note 3,7
58,9 – 50,0 Punkte Note 4,0
49,9 – 0 Punkte Note 5,0
Gliederung
1. Bilanzierung
2. Jahresabschlussanalyse
3. Kosten- und Leistungsrechnung
4. Finanzwirtschaft und Finanzmanagement
26.02.2018 11 Kosten- und Finanzmanagement
26.02.2018 12 Kosten- und Finanzmanagement
1. Bilanzierung
1. Bilanzierung
Gliederung
1. Bilanzierung
1. Allgemeine Grundlagen
2. Rechtliche Entwicklung der externen Rechnungslegung
3. Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung
4. Bausteine des Jahresabschlusses
1. Bilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
3. Anhang
4. Kapitalflussrechnung
5. Segmentberichterstattung
6. Lagebericht
5. Grundlagen der Konzernrechnungslegung
6. Ausgewählte Unterschiede der Rechnungslegung nach HGB und IFRS
7. Prüfung, Offenlegung und Enforcement
8. Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung
26.02.2018 13 Kosten- und Finanzmanagement
1.1 Allgemeine Grundlagen
Arten von Unternehmensrechnungen
26.02.2018 14 Kosten- und Finanzmanagement
Modelle der Unternehmensrechnungen
Interne Rechenmodelle
Einnahmen-
Ausgaben-Rechnung Jahres-
abschluss
gesetzlich vorgeschriebene externe
Rechenschaftslegung durch finanzielle Rechnungen
Kosten- und
Leistungsrechnung Investitions-
rechnungen
• Kostenartenrechnung
• Kostenstellenrechnung
• Kostenträgerrechnung
Externe Rechenmodelle
„Rechnungslegung“
freiwillig durchgeführte interne Dokumentations-,
Planungs- und Kontrollrechnungen
„Unternehmenssteuerung“
• Bilanz
• Gewinn- und Verlust-
rechnung (GuV)
• Anhang
• Ergänzungsrechnungen
(z. B. Segmentrechnung)
weitere
Rechnungen
Quelle: Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 2.
1.1 Allgemeine Grundlagen
Funktionen der externen Rechnungslegung
26.02.2018 15 Kosten- und Finanzmanagement
Funktionen der Rechnungslegung
Dokumentations-
funktion
Beweissichere Darstellung
von Sachverhalten und
deren urkundliche Festlegung
zur Sicherung des Rechtsverkehrs
Dokumentation von Anspruchs-
grundlagen gegenüber Dritten,
um deren Existenz im Streitfall
nachweisen zu können
Informations-
funktion
Entscheidungs-
unterstützungs-
funktion
Rechenschafts-
funktion
Bereitstellung von
Informationen zur optimalen
Entscheidungsfindung über
künftigen Unternehmens-
engagement
Bereitstellung von
Informationen zur
Leistungsbeurteilung
des Managements
• Selbstinformation
• Fremdinformation
Zahlungsbemessungs-
funktion
Einkommensermittlung
zur Bemessung gewinn-
abhängiger Zahlungsansprüche
(Residualeinkommensbezieher)
(handelsrechtlicher) Jahresüberschuss
bildet Grundlage gewinnabhängiger
Zahlungsansprüche im Gesellschafts-
und Steuerrecht
• Gesellschafter / Anteilseigner
• Fiskus
• Erfolgsabhängige Vergütung
Einzelabschluss
Konzernabschluss
• Kontrollfunktion
• Lenkungsfunktion
1.1 Allgemeine Grundlagen
Adressaten der externen Rechnungslegung
26.02.2018 16 Kosten- und Finanzmanagement
Unternehmens
-leitung
Mitarbeiter
Eigenkapital-
geber
Kunden
Lieferanten
Fremdkapital-
geber
Interessen-
verbände Wett-
bewerber
Staat
(insb.
Fiskus)
Presse
Jahres-
abschluss
Kap
italm
ark
t
• Unternehmensleitung – Dokumentation der Geschäftsvorfälle
– Selbstinformation der Unternehmensführung
– Instrument zur Unternehmenspolitik (Bilanzpolitik)
• Kapitaleigner (Eigentümer, Anteilseigner) – Rechenschaftslegung über Vermögensverwaltung
– Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Ermittlung des verteilungsfähigen Gewinns
• Gläubiger (Kreditgeber, Lieferanten, …) – Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Kontrolle fragwürdigen kaufmännischen Verhaltens
– Vermeidung einer „überhöhten Gewinnverteilung“
• Arbeitnehmer – Einblick in die allgemeine Geschäftslage
– Sicherung der Arbeitsplätze
– Unmanipulierte Erfolgsermittlung bei Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung
• Fiskus – Ermittlung des „tatsächlichen Periodenergebnisses“
als Bemessungsgrundlage der Ertragsteuern
• Interessierte Öffentlichkeit – Sicherung des Rechtsverkehrs
– Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
– Kontrolle fragwürdigen kaufmännischen Verhaltens Auskunfteien
Öffentlichkeit
Quelle: Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 16 und S. 19.
1.1 Allgemeine Grundlagen
Ebenen der externen Rechnungslegung
26.02.2018 17 Kosten- und Finanzmanagement
Ebenen der externen Rechnungslegung
Einzelabschluss
(EA)
Abschluss der wirtschaftlichen Einheit „Konzern“
Konzernabschluss
(KA)
Abschluss der rechtlichen Einheit „Unternehmen“
Mutterunternehmen (MU)
Tochterunternehmen 1
Enkelunternehmen 1
Tochterunternehmen 2
Enkelunternehmen 2
EAMU
EATU2
EAEU2
EATU1
EAEU1
Konzernabschluss (KA)
100 %
100 % 100 %
100 %
1.1 Allgemeine Grundlagen
Buchführung
26.02.2018 18 Kosten- und Finanzmanagement
• Buchführung = Basis des kaufmännischen Rechnungswesens
• Buchführung stellt die zentrale Datenbasis für alle anderen Teile des kaufmännischen
Rechnungswesens dar
• Buchführung ist kein Selbstzweck, sondern erfüllt bestimmte wesentliche Funktionen
(Dokumentation, Information, Zahlungsbemessung) und ist gesetzliche Pflicht
• In der kaufmännischen Buchführung hat sich das System der „doppelten
Buchführung“ (Doppik) (auch: Finanzbuchführung, Finanzbuchhaltung) durchgesetzt
– Formaler Buchungssatz zur Verbuchung der Geschäftsvorfälle:
Sämtliche Geschäftsvorfälle sind im Vorfeld der Buchung einzeln auf ihr Wesen und ihre
Erfolgswirksamkeit zu beurteilen und im Anschluss entsprechend zu buchen
Buchführungspflicht gemäß § 238 HGB:
„Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und
die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich
zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen
Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die
Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer
Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“
(per) Sollkonto an Habenkonto
1.1 Allgemeine Grundlagen
System der doppelten Buchführung („Doppik“) (1/2)
26.02.2018 19 Kosten- und Finanzmanagement
Zielsetzung der doppelten Buchführung
Vermögensübersicht
periodische Ermittlung des Erfolgs
Erfolgsübersicht
periodische Ermittlung des Vermögens und der
Schulden sowie des Eigenkapitals
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungs-
posten (aRAP)
Latente Steuern
Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungs-
posten (pRAP)
Latente Steuern
Summe Summe
Vermögen Kapital
Fremd-
kapital
(Schulden)
Gewinn- und Verlustrechnung
+ Erträge (+)
./. Aufwendungen (-)
= Jahresüberschuss (+) („Gewinn“) /
Jahresfehlbetrag (-) („Verlust“)
1.1 Allgemeine Grundlagen
System der doppelten Buchführung („Doppik“) (2/2)
26.02.2018 20 Kosten- und Finanzmanagement
Arten von Konten
Bestandskonten Erfolgskonten
Abbildung von: aktuellen Salden von Vermögens-
und Schuldwerten
positiven und negativen
Erfolgswirkungen
Zuordnung zur: Bilanz (= „Bilanzkonten“) Gewinn- und Verlustrechnung (= „GuV-Konten“)
Eigenschaft erfolgsneutral erfolgswirksam
Unterkontenarten • Aktive Bestandskonten (Aktivseite):
Erfassung von Vermögensgegenständen
• Passive Bestandskonten (Passivseite):
Erfassung von Eigen- und Fremdkapital
• Aufwandskonten:
Erfassung von negativen Erfolgen (Aufwendungen)
• Ertragskonten:
Erfassung von positiven Erfolgen (Erträge)
Saldofortführung
(=Saldovortrag) ja nein
Anfangsbestand Schlusssaldo des Vorjahres 0,00
Zugänge
• Aktivkonten: SOLL
• Passivkonten: HABEN
• Aufwendungen: SOLL (=> Eigenkapital ↓)
• Erträge: HABEN (=> Eigenkapital ↑)
Abgänge
• Aktivkonten: HABEN
• Passivkonten: SOLL n/a
Sämtliche Erfolgskonten sind Unterkonten des Eigenkapitals, da sie am
Jahresende auf dieses abgeschlossen werden und dessen Höhe direkt
beeinflussen!!
1.2 Rechtliche Entwicklung der externen Rechnungslegung
Zeitliche Entwicklung der nationalen Rechtsnormen
26.02.2018 21 Kosten- und Finanzmanagement
Gesetz Bilanzrichtliniengesetz
(BiRiLiG)
Kapitalaufnahme-
erleichterungsgesetz
(KapAEG)
Bilanzrechtsreformgesetz
(BilReG) +
Bilanzkontrollgesetz
(BilKoG)
Bilanzrechts-
modernisierungsgesetz
(BilMoG)
Bilanzrichtlinie-
Umsetzungsgesetz
(BilRuG) +
CSR-Richtlinie-
Umsetzungsgesetz (CSR-
RuG)
Hintergrund Transformation der 4., 7.
und 8. EG-Richtlinie zur
Rechnungslegung und
Prüfung von
Kapitalgesellschaften
wachsende Notwendigkeit
der stärkeren Orientierung
der Rechnungslegung an
internationalen Kapital-
märkten
Fortentwicklung der
Internationalisierung der
Rechnungslegung
(BilReG) und Verschärfung
der Kontrolle (BilKoG)
Öffentlicher Konsens über
einen internationalen
Konvergenzprozess
von Regelungen zur
Rechnungslegung
Transformation der
EU-Richtlinie 2013/34/EU
(BilRuG) und EU-Richtlinie
2014/95/EU (CSR-RuG)
Ziel(e) Sicherung der
Gläubiger- und
Eigentümerinteressen
(erste leichte)
Internationalisierung der
Rechnungslegung
weitere Internationali-
sierung der Rechnungs-
legung bei gleichzeitig
erhöhter externer Aufsicht
Stärkung der Informations-
funktion durch Angleichung
an internationale
Rechnungslegungsregeln
Reduzierung der Kosten
für KMUs (BilRuG) und
Stärkung der nicht-
finanziellen Berichterst.
Wesentliche
Inhalte
• Ausweitung der
Publizitätspflicht
(Einzel- und Konzern-
abschluss) auf alle
Kapitalgesellschaften
• Abkopplung des
Konzernabschlusses
vom Einzelabschluss
• Stärkung der Inter-
nationalisierung der
Rechnungslegung
(aber nur „duale
Abschlüsse“ möglich)
• Erstmaliger Einzug inter-
nationaler Normen in
deutsches Recht (bspw.
US-GAAP oder IFRS)
• befreiender Konzern-
abschluss nach IFRS
oder US-GAAP für
börsennotierte Konzerne
(Erweiterung auf alle
kapitalmarktorientierten
Konzerne durch das
KapCoRiLiG von 1999)
• Übernahme der „IAS-
Verordnung“ (2002) in
deutsches Recht und
damit Pflicht für
kapitalmarktorientierte
Unternehmen zur IFRS-
Konzernabschlussauf-
stellung (BilReG)
• Einführung eines
zweistufigen
Enforcement-
Verfahrens (DPR +
BaFin) (BilKoG)
• Abschaffung einer
Vielzahl an Ansatz-
und Bewertungswahl-
rechten
• Stärkere Trennung von
Handels- und Steuer-
bilanz (Abschaffung der
umgekehrten
Maßgeblichkeit)
• Vielzahl an Neuerungen
in der Konzernrech-
nungslegung
• Abschaffung der außer-
ordentlichen GuV-
Posten
• Änderung der Definition
der Umsatzerlöse
• Anhebung der Größen-
klassen (alle BilRuG)
• Einführung einer Pflicht
zur Berichterstattung
über nicht-finanzielle
Informationen (CSR-
RuG)
1985 1998/1999 2004 2008 2015/2016
1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung
Übersicht
26.02.2018 22 Kosten- und Finanzmanagement
Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung
Handelsrecht
(Handelsgesetzbuch
(HGB))
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB)
• Grundsätze ordnungsmäßiger
Dokumentation
• Grundsätze ordnungsmäßiger
Inventur
• Grundsätze ordnungsmäßiger
Rechenschaft
Vorschriften
für alle
Kaufleute
(§§ 238 –
263 HGB)
Ergänzende
Vorschriften für
alle Kapital-
gesellschaften
(§§ 264 –
335 HGB)
liberale
Regelungen für
alle Unter-
nehmen (insb.
Personen-
gesellschaften)
Deutsche
Rechnungslegungs-
standards (DRS)
Entwicklung von Empfehlungen zur
Konzernrechnungslegung unter
Beteiligung der fachlichen
Öffentlichkeit durch DRSC mit
anschließender Bekanntmachung
durch das Bundesministerium der
Justiz (BMJ) und damit verbundener
Vermutung der Ordnungsmäßigkeit
der Rechnungslegung ergänzende/
verschärfte
Regelungen für
Kapitalgesell-
schaften und
KapCo-Ges.
„Dualismus der Rechnungslegung“ (Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 75.)
Vermutung von „Konzern-GoB“ ohne
verbindliche Anwendbarkeit (keine
Pflicht!) bei gleichzeitiger
Empfehlung der Anwendung auf
den Einzelabschluss
durch Wissenschaft und Praxis
entwickelte sowie anerkannte
grundlegende Regeln zur Führung
von Handelsbüchern und zur
Jahresabschlusserstellung in Form
eines unbestimmten Rechtsbegriffs
mit einem umfassenden und
rechtsformunabhängigen
Geltungsbereich
1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (1/4)
26.02.2018 23 Kosten- und Finanzmanagement
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Dokumentation
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Inventur
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Rechenschaft
• Grundsatz der Übersichtlichkeit
(§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB)
• Grundsatz der Nachprüfbarkeit
(§ 238 Abs. 1 Satz 3 HGB)
• Grundsatz der Vollständigkeit
(§ 239 Abs. 2 HGB)
• Grundsatz der Richtigkeit und
Willkürfreiheit
(§ 239 Abs. 2 HGB)
• Grundsatz der zeitgerechten und
geordneten Erfassung
(§ 239 Abs. 2 HGB)
Grundsätze für die Dokumentation
sämtlicher Geschäftsvorfälle
• Grundsatz der Einzelerfassung und
Einzelbewertung
(§ 240 Abs. 1 HGB)
• Sämtliche Grundsätze
ordnungsmäßiger Dokumentation
Grundsätze für die Aufstellung
des Inventars
• Grundsatz der Bilanzklarheit
• Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)
• Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
• Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB)
• Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
• Grundsatz der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
• Grundsatz der Einzelbewertung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
• Grundsatz der Wertaufhellung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
• Grundsatz der Vorsicht
• Realisationsprinzip
• Imparitätsprinzip
• Grundsatz der Periodenabgrenzung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
• Grundsatz der Stetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)
Grundsätze für die Aufstellung
des Jahresabschlusses
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 80.
1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (2/4)
26.02.2018 24 Kosten- und Finanzmanagement
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation:
• Grundsatz der Übersichtlichkeit (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB) Anwendung eines systematischen und tief gegliederten Kontenplans sowie Führung von Haupt- und Nebenbüchern (aber keine Vorgabe
einer bestimmten Form oder eines bestimmten Buchführungssystems (einfache, doppelte oder kameralistische Buchführung möglich))
sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und Lage des
Unternehmens verschaffen können
• Grundsatz der Nachprüfbarkeit (§ 238 Abs. 1 Satz 3 HGB) lesbare Aufzeichnungen, inhaltlich korrekte Bezeichnungen der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie eindeutige Verweise zwischen
Buchung und Beleg; ordnungsgemäße Belegführung zwingende Voraussetzung („keine Buchung ohne Beleg“)
Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen
• Grundsatz der Vollständigkeit (§ 239 Abs. 2 HGB) lückenlose Erfassung aller buchführungspflichtigen Geschäftsvorfälle mit Datum, Belegnummer, Buchungssatz und Buchungstext
(Verstöße bei Nichterfassung oder Erfassung fingierter Geschäftsvorfälle („Luftbuchungen“))
• Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit (§ 239 Abs. 2 HGB) richtige Wiedergabe des Geschäftsvorfalls durch die zugehörigen Belege; Buchungen führen der Sache nach (= Ansprache der
zutreffenden Konten) und der Höhe nach (= rechnerische Richtigkeit) zu korrekten Ergebnissen
• Grundsatz der zeitgerechten und geordneten Erfassung (§ 239 Abs. 2 HGB) zeitnahe Verbuchung der Geschäftsvorfälle zur Vermeidung des Untergangs der buchungspflichtigen Unterlagen
1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (3/4)
26.02.2018 25 Kosten- und Finanzmanagement
Grundsätze ordnungsmäßiger Rechenschaft (1/2):
• Grundsatz der Bilanzklarheit (inkl. Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)) Übersichtlichkeit (= Anwendung einer konsistenten und hinreichend differenzierten Gliederung von Bilanz und GuV) und Nachprüfbarkeit
des Jahresabschlusses; klare Abgrenzung außerordentlicher Aufwendungen und Erträge sowie Beachtung des Bruttoprinzips
(= Saldierungsverbot von Aktiva und Passiva sowie Aufwendungen und Erträgen (aber teilweise gesetzliche Durchbrechungen))
• Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit Aufstellung des Jahresabschlusses nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften (= Richtigkeit) und Bemessung der Bewertung
nach subjektivem Ermessen des Bilanzierenden auf Basis der „inneren Überzeugung“ (= Willkürfreiheit)
• Grundsatz der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB) Abbildung aller buchführungspflichtigen und tatsächlich vorhandenen Geschäftsvorfälle im Jahresabschluss zu einem bestimmten
Stichtag (Stichtagsprinzip); Berücksichtigung von Risiken und Verlusten, die bereits zum Stichtag existent, aber erst danach (aber vor
finaler Jahresabschlusserstellung) bekannt geworden sind (sog. „wertaufhellende Tatsachen“) (Grundsatz der Wertaufhellung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB))
• Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmt mit Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein („Doppelgesichtigkeit/
Janusköpfigkeit des Jahresabschlusses“)
• Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)) bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden ist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen (Ausnahme:
Unternehmensauflösung durch Betriebsaufgabe oder Insolvenz)
1.3 Nationale Rechtsnormen der Rechnungslegung
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) (4/4)
26.02.2018 26 Kosten- und Finanzmanagement
Grundsätze ordnungsmäßiger Rechenschaft (2/2):
• Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)) Vermögensgegenstände und Schulden sind grundsätzlich einzeln zu bewerten (Ausnahme: Gruppen- oder Festbewertung von Vorräten
oder Pauschalwertberichtigung von Forderungen)
• Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) „Im Zweifel“ ist eher der ungünstigere Wertansatz (Aktiva eher niedrig, Passiva eher hoch) zur Bewertung heranzuziehen; Konkretisierung
erfolgt durch Realisationsprinzip (= Vereinnahmung eines Erfolgs erst bei tatsächlicher Realisation (Realisationsakt, Realisationszeitpunkt
Realisationshöhe)) und Imparitätsprinzip (= Verluste sind nicht erst bei der Realisation, sondern bereits im Vorfeld bei der Erkennbarkeit
zu erfassen (Ungleichbehandlung von unrealisierten Gewinnen und unrealisierten Verlusten); Ausprägung im Niederstwertprinzip zur
Bewertung von Vermögensgegenständen und Höchstwertprinzip zur Bewertung von Schulden)
• Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) die durch Leistungserstellung verursachten Nettovermögensminderungen sind der Periode als Aufwand zuzurechnen, in der die
dazugehörigen Leistungen (Nettovermögensmehrungen) als Ertrag realisiert werden (Grundsatz der sachlichen Abgrenzung); alle
zeitraumbezogenen Aufwendungen und Erträge sind zeitproportional (pro rata temporis) zu periodisieren und somit auf die
Geschäftsjahre verhältnismäßig zu verteilen, zu denen sie wirtschaftlich gehören (Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung)
• Grundsatz der Stetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) Jahresabschlüsse müssen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vergleichbar sein und somit nach stetig angewandten Grundsätzen
aufgestellt werden; Konkretisierung erfolgt in der Ansatzstetigkeit (= Beibehaltung der Ansätze von Aktiva und Passiva),
Bewertungsstetigkeit (= Beibehaltung der Bewertungsmethoden des vorherigen Jahresabschlusses (Wahlrechte und Ermessensspiel-
räume sind wie im vorherigen Jahresabschluss auszuüben) (sog. „materielle Bilanzkontinuität“)) und Ausweisstetigkeit (= Beibehaltung
der Form von Bilanz und GuV (Gliederung und Bezeichnung der Bilanz- und GuV-Posten wie im vorherigen Jahresabschluss (sog.
„formelle Bilanzkontinuität“)))
1.3 Rechtsnormen der Rechnungslegung nach HGB
Zusammenhang zu den steuerrechtlichen Vorschriften (1/2)
26.02.2018 27 Kosten- und Finanzmanagement
• Nicht die Handelsbilanz, sondern die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sind maßgeblich für die Steuerbilanz (sog. „Grundsatz der Maßgeblichkeit“)
• Steuerrecht behält sich abweichende Sonderregelungen vor
– partiell gesetzlich formulierte Sonderregelungen (offene Bilanzvorbehalte)
• Offene Ansatzvorbehalte (§ 5 Abs. 2 – 5 und § 6a EStG)
• Offene Bewertungsvorbehalte (§ 6 und § 7 EStG)
– partiell von der Rechtsprechung entwickelte Sonderregelungen (verdeckte
Bilanzvorbehalte)
Dadurch regelmäßig keine Identität von Handels- und Steuerbilanz (keine sog.
„Einheitsbilanz“) möglich
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG):
„Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu
führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher
führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das
Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Absatz 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der
Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. “
1.3 Rechtsnormen der Rechnungslegung nach HGB
Zusammenhang zu den steuerrechtlichen Vorschriften (2/2)
26.02.2018 28 Kosten- und Finanzmanagement
Sachverhalt Handelsbilanz Steuerbilanz
Off
en
e A
nsa
tzvo
rbe
halt
e
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot
Rechnungsabgrenzungsposten: Disagio Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot
Aktive latente Steuern Aktivierungswahlrecht Aktivierungsverbot
Drohverlustrückstellungen Passivierungspflicht Passivierungsverbot
Rücklage für Ersatzbeschaffungen (R 6.6 EStR) Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht
Rücklage für Veräußerungsgewinne
(sog. „6b-Rücklage“) Passivierungsverbot Passivierungswahlrecht
Off
en
e
Bew
ert
un
gs
-
vo
rbe
halt
e Abschreibung des derivativen Geschäfts- oder
Firmenwerts (sog. goodwill)
wirtschaftliche
Nutzungsdauer
lineare Abschreibung
über 15 Jahre
Abzinsungspflicht von Rückstellungen
nur bei Restlaufzeit > 1 Jahr
mit durchschnittlichem
Zinssatz der letzten 7 Jahre
fixer Zinssatz
in Höhe von 5,5 %
Übersicht ausgewählter Bilanzvorbehalte der Steuerbilanz
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
Umfang des Jahresabschlusses
26.02.2018 29 Kosten- und Finanzmanagement
• Umfang des Jahresabschlusses ist abhängig von
– Rechtsform
– Größenklasse (insbesondere Kapitalgesellschaften und Publizitätsgesetz)
– Kapitalmarktorientierung
Jahresabschluss Lage-
bericht
Personen-
unternehmen Bilanz
Gewinn-
und Verlust-
rechnung
Ka
pit
alg
es
ell
sc
haft
,
Kap
&C
o.
Kleinst Bilanz GuV Anhang
Kleine Bilanz GuV Anhang
Mittlere Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Große Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Großunternehmen Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kapitalmarkt-
orientierte
Unternehmen
Bilanz GuV Anhang Kapitalfluss-
rechnung *
Segment-
bericht-
erstattung *
Eigen-
kapital-
spiegel *
Lagebericht
* Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel verpflichtend, Segmentberichterstattung freiwillig, wenn Unternehmen keinen Konzernabschluss
aufzustellen hat (§ 264 Abs. 1 S. 2 HGB)
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
Größenklassen nach HGB und PublG
26.02.2018 30 Kosten- und Finanzmanagement
• Einordnung des Unternehmens in eine Größenklasse, wenn
– an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Grenzwerte überschritten bzw. nicht überschritten (Kapitalgesellschaft) bzw.
– an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Grenzwerte überschritten bzw. nicht überschritten (rechtsformunabhängige Großunternehmen)
werden
Größenklassen finden weiter Anwendung bei der Gliederungstiefe von Bilanz und GuV, Umfang des Anhangs sowie der Prüfungs- und Publizitätspflichten
Bilanzsumme
(in EUR)
Umsatz
(in EUR) Arbeitnehmer
Kleinstkapital-
gesellschaften ≤ 350.000 ≤ 700.000 ≤ 10 § 267a HGB
Kleine Kapital-
gesellschaften ≤ 6.000.000 ≤ 12.000.000 ≤ 50
§ 267 HGB Mittlere Kapital-
gesellschaften ≤ 20.000.000 ≤ 40.000.000 ≤ 250
Große Kapital-
gesellschaften > 20.000.000 > 40.000.000 > 250
Großunter-
nehmen > 65.000.000 > 130.000.000 > 5.000 § 1 PublG
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
Ziele des Jahresabschlusses
26.02.2018 31 Kosten- und Finanzmanagement
Ziele des Jahresabschlusses
gemäß § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB
(„Generalnorm“)
Vermögenslage Finanzlage Ertragslage
Bilanz
Kapitalfluss-
rechnung
Gewinn- und
Verlustrechnung
Vermittlung eines den unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
„primäre Rechenwerke des Jahresabschlusses“
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 788.
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Allgemeines (1/2)
26.02.2018 32 Kosten- und Finanzmanagement
• Bilanz: lateinisch: „bilanx“ = doppelte Schale (= Balkenwaage)
• Bilanz = Instrument zur Erfassung des Vermögens und der
Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag
– Aktiva: Übersicht über Werte der mit betrieblichen Mitteln beschafften Vermögensgegenstände
(betriebliches Vermögen)
– Passiva: Übersicht, aus welchen Quellen die betrieblichen Mittel (d. h. das Kapital) stammen
(Eigen- und Fremdkapital)
• Bilanzgliederung gemäß § 266 HGB (verkürzte Darstellung):
Bilanz
Aktiva Passiva
A.
B.
C.
D.
E.
Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
Umlaufvermögen I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive latente Steuern
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
A.
B.
C.
D.
E.
Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Passive latente Steuern
Bilanzsumme Bilanzsumme
Fremd-
kapital
(Schulden)
Kapital Vermögen
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Allgemeines (2/2)
26.02.2018 33 Kosten- und Finanzmanagement
Basiselemente der Bilanzierung
Bilanzansatz Bilanzbewertung Bilanzausweis
Welche Güter dürfen bzw. müssen
in die Bilanz aufgenommen werden ?
Mit welchen Werten sind diese Güter
in der Bilanz anzusetzen ?
An welcher Stelle sind diese Güter
auszuweisen ?
Frage nach dem
Bilanzinhalt
Frage nach dem
Wertmaßstab
Frage nach der Darstellung /
dem Ort des Ausweises
„Bilanzierung dem Grunde nach“ „Bilanzierung der Höhe nach“
Zur zutreffenden Erfassung und Darstellung der Reinvermögensänderung im
Jahresabschluss ist Klärung dieser Fragen unerlässlich!
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzansatz („Bilanzierung dem Grunde nach“) (1/2)
26.02.2018 34 Kosten- und Finanzmanagement
Bilanzansatz („Bilanzierung dem Grunde nach“)
Bilanzierungs-
fähigkeit
erfüllt ein Sachverhalt die
Voraussetzungen für einen
Vermögensgegenstand
(Aktiva) oder Schuld
(Passiva), ist dieser
grundsätzlich in der Bilanz zu
berücksichtigen
(„abstrakte Bilanzierungs-
fähigkeit“)
Eignung eines Sachverhalts
als Aktivposten (Aktivierungs-
fähigkeit) bzw. Passivposten
(Passivierungsfähigkeit)
in der Bilanz aufgenommen
zu werden
Abgrenzung nach
Unternehmens-
zugehörigkeit
Zurechnung erfolgt nicht
nach juristischen, sondern
wirtschaftlichen Gesichts-
punkten (insbesondere
Chancen und Risiken)
(„Vorrang des wirtschaftlichen
Eigentums vor dem
rechtlichen Eigentum“)
ausschließlich Aufnahme von
Vermögensgegenständen und
Schulden in die Bilanz, die
dem Unternehmen zuzu-
rechnen sind (betriebliches
Vermögen und Schulden)
Abgrenzung
zu bloßen
Erhaltungs-
maßnahmen
Vermögensgegenstand muss
nachträglich in Substanz
gemehrt, die Lebensdauer
wesentlich verlängert oder
wesentlich in seinen
Nutzungsmöglichkeiten
verändert werden
Abgrenzung von reinen
Instandhaltungs- und
Wartungskosten zu
nachträglichen (aktivierungs-
pflichtigen) Anschaffungs-
oder Herstellungskosten
Bilanzierungs-
verbote
• Fehlende Voraussetzungen
für einen Vermögensgegen-
stand oder Schuld (fehlende
abstrakte Bilanzierungs-
fähigkeit)
• Explizite Verbot trotz
abstrakter Bilanzierungs-
fähigkeit wegen nicht
verlässlicher Bewertbarkeit
explizit gesetzlich geregelte
Bilanzierungsverbote für
bestimmte Sachverhalte
schließen den Bilanzansatz
unmittelbar aus
Bilanzierungs-
wahlrechte
zulässige Ermessens-
entscheidung für das
Unternehmen durch
Gesetzgeber führt zu einer
möglichen unvollständigen
Erfassung von Vermögen und
Schulden
Unternehmen erhält
ausdrücklich das Wahlrecht,
Vermögensgegenstände oder
Schulden nicht in die Bilanz
aufzunehmen
bspw. Leasinggeschäfte
„Erhaltungs- vs.
Herstellungsaufwand“
„konkrete Bilanzierungsfähigkeit“
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzansatz („Bilanzierung dem Grunde nach“) (2/2)
26.02.2018 35 Kosten- und Finanzmanagement
Voraussetzungen für Bilanzansatz
Vermögensgegenstand Schuld
wirtschaftlicher
Vorteil/ wirtschaft-
licher Wert über
Bilanzstichtag
hinaus
Vermögen im
Sinne künftiger
Einzahlungs-
erwartungen
selbständige
Bewertbarkeit
Vorliegen eines
geeigneten
Wertmaßstabes
bspw. Anschaffungs-
oder Herstellungs-
kosten
Einzelverwertbarkeit
(selbständige
Verkehrsfähigkeit)
einzeln veräußerbar
zur Tilgung von
Unternehmens-
schulden
bestehende oder
hinreichend sicher
erwartete Belastung
des Vermögens des
Unternehmens
Schuld im
Sinne künftiger
Auszahlungs-
erwartungen
Grundlage ist eine
rechtliche oder
wirtschaftliche
Leistungs-
verpflichtung
selbständige
Bewertbarkeit
einzeln
abgrenzbar und
nicht Ausfluss
des allgemeinen
Unternehmens-
risikos
Verbindlichkeiten
und
Rückstellungen
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (1/5)
26.02.2018 36 Kosten- und Finanzmanagement
Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“)
Zugangs-/Erstbewertung
Vermögens-
gegenstände
Folgebewertung
Schuld
Erfüllungs-
betrag
Obergrenze für
Verbindlichkeiten
und Rückstellungen
Anschaffungs-
kosten
Herstellungs-
kosten
Obergrenze für
erworbene
Vermögens-
gegenstände
Obergrenze für
selbst erstellte
Vermögens-
gegenstände
planmäßige
Wertkorrekturen
außerplanmäßige
Wertkorrekturen
Schulden
Erhöhung
um
Diskontie-
rungsanteil
„Ausgangswert“
Vermögens-
gegenstände
Schulden
unvorher-
gesehener
Wertverlust
unvorher-
gesehener
Anstieg der
Verpflichtung
nicht
abnutzbar abnutzbar
planmäßige
Abschreibung
über wirtschaft-
liche Nutzungs-
dauer (Ab-
schreibungsplan)
„fortgeführter Ausgangswert“ „Korrekturwert“
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (2/5)
26.02.2018 37 Kosten- und Finanzmanagement
Vermögensgegenstände Schuld
Anschaffungskosten Herstellungskosten Erfüllungsbetrag
Anschaffungspreis
./. Anschaffungspreisminderungen
(Rabatte, Skonti, Boni)
+ Anschaffungsnebenkosten
(Erwerb, Transport, Inbetriebn.)
+ nachträgliche Anschaffungs-
kosten
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten der
Fertigung
+ Material- und Fertigungs-
gemeinkosten
Pflicht
Pflicht
Pflicht
Pflicht
Sicherer oder wahrscheinlicher
Betrag bzw. Barwert, den der
Schuldner zur Erfüllung der
Verpflichtung aufwenden muss
• Verbindlichkeiten
• Geldleistungsverpflichtung:
Nennbetrag
• Sachleistungsverpflichtung:
voraussichtlich aufzuwen-
dender Geldbetrag der
Sachleistung
• Rückstellungen
• nach vernünftiger kaufmänn-
ischer Beurteilung notwendi-
ger Erfüllungsbetrag zur
Begleichung der Schuld
• Bei RLZ > 1 Jahr Pflicht zur
Abzinsung (Diskontierung)
mit durchschnittlichem
Marktzinssatz der letzten 7
Jahre (§ 253 Abs. 2 HGB)
+ allgemeine Verwaltungs-
kosten (Herstellung!)
+ Aufwendungen für soziale
Einrichtungen
+ Fremdkapitalkosten
(Herstellungsfinanzierung!)
Wahlrecht
Wahlrecht
Wahlrecht
= Anschaffungskosten*
* i.d.R. Nettobeträge (= exklusive
Umsatzsteuer, sofern Unternehmer
vorsteuerabzugsberechtigt)
Sondereinzelkosten des
Vertriebs
Vertriebskosten
Forschungskosten
Verbot
Verbot
Verbot
Zugangs-/Erstbewertung
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (3/5)
26.02.2018 38 Kosten- und Finanzmanagement
Folgebewertung
fortgeführte Anschaffungs-
oder Herstellungskosten
(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Beizulegender Wert
(255 Abs. 4 HGB)
Erfüllungsbetrag/Barwert
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 und
Abs. 2 HGB)
Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten
./. kumulierte planmäßige
Abschreibungen
Beschaffungsmarktorientierte Bewertung:
Wiederbeschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
+ Anschaffungspreisminderungen
Verbindlichkeit:
Nennbetrag
+ Preis-/Kostensteigerungen
= fortgeführte Anschaffungs-
oder Herstellungskosten
= beizulegender Wert
(beschaffungsmarktorientiert)
= Erfüllungsbetrag
Absatzmarktorientierte Bewertung:
vorsichtig geschätzter Verkaufspreis
./. erwartete Erlösschmälerungen
(z. B. Rabatte, Skonti)
./. noch anfallende Herstellungskosten
bei unfertigen Erzeugnissen
./. noch anfallende Vertriebskosten
./. noch anfallende Verwaltungskosten
./. entstehende Fremdkapitalzinsen
Rückstellung:
Nennbetrag
+ Preis-/Kostensteigerungen
= Erfüllungsbetrag
./. Zinsanteil /bei LZ > 1 Jahr)
= beizulegender Wert
(absatzmarktorientiert)
= Barwert der Rückstellung
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (4/5)
26.02.2018 39 Kosten- und Finanzmanagement
Folgebewertung – Arten der planmäßigen Abschreibungen
• Abschreibung = Erfassung und Verrechnung der Wertminderung des Anlage- und
teilweise des Umlaufvermögens und Verteilung der Aufwendungen über die
wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes
• Für sämtliche Abschreibungsverfahren muss die Nutzungsdauer des Vermögens-
gegenstandes bestimmt werden
Verfahren Erläuterung Berechnung
lineare Abschreibung Abschreibung über die
voraussichtliche Nutzungsdauer
des Vermögensgegenstandes
geometrisch-
degressive
Abschreibung
Verteilung der AK/HK anhand einer
jährlichen Abschreibungsquote auf
die Nutzungsdauer
arithmetisch-
degressive
Abschreibung
Abschreibungsbetrag fällt jährlich
um den identischen Betrag
progressive
Abschreibung
jährlich steigende
Abschreibungsbeträge über
Nutzungsdauer
leistungsabhängige
Abschreibung
jährliche Abschreibung in
Abhängigkeit der Periodenleistung
in Bezug zur Gesamtleistung
n
HK/AKa
1tRBWpa
1tnda
istungPeriodenletungGesamtleis
HK/AKa
n...21
HK/AKsbetragDegression
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzbewertung („Bilanzierung der Höhe nach“) (5/5)
26.02.2018 40 Kosten- und Finanzmanagement
• Maßstab für Buchwerte ist der „beizulegende Wert“ gemäß § 253 Abs. 4 HGB
– Niederstwertprinzip: ein niedrigerer Wertansatz für Vermögensgegenstände ist anzusetzen
• Strenges Niederstwertprinzip (nicht dauerhaft): Umlaufvermögen
• Gemildertes Niederstwertprinzip (dauerhaft): Anlagevermögen
– Höchstwertprinzip: ein höherer Wertansatz für Schulden ist beizubehalten
• Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibung besteht Wertaufholungs-
gebot (Obergrenze: fortgeführte AHK) (Verbot für derivativen goodwill)
Bilanzposten Vergleichsergebnis Fortbestand der
Wertminderung Regelung HGB
Anlage-
vermögen
Immaterielles und
Sachanlagevermögen Buchwert >
beizulegender Wert
dauerhaft Abschreibungspflicht
nicht dauerhaft Abschreibungsverbot
Finanzanlagevermögen Buchwert >
beizulegender Wert
dauerhaft Abschreibungspflicht
nicht dauerhaft Abschreibungswahlrecht
Umlauf-
vermögen
Buchwert >
Börsen-/Marktwert bzw.
beizulegender Wert
dauerhaft Abschreibungspflicht
nicht dauerhaft Abschreibungspflicht
Fremd-
kapital
Schulden Buchwert <
erwartete Belastung
dauerhaft Zuschreibungspflicht
nicht dauerhaft Zuschreibungspflicht
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 123.
Folgebewertung
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanzbewertung – Wirkungsweise von Abschreibungen (1/2)
26.02.2018 41 Kosten- und Finanzmanagement
• Aufgrund der digitalen Transformation sieht sich Unternehmer A neuen Heraus-
forderungen ausgesetzt, die es erforderlich machen, das bestehende ERP-System und
somit das „Herzstück des Unternehmens“ zu erneuern, um für künftige Anforderungen
gerüstet zu sein. Unternehmer A erwirbt demnach im Herbst 2017 Lizenzen für eine
Standard-ERP-Software in Höhe von insgesamt 60.000 € (netto). Die Inbetriebnahme der
ERP-Software erfolgt zum 1. Januar 2018.
• Stellen Sie den Abschreibungsplan für folgende Varianten der planmäßigen Abschreibung
auf:
wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren
Nutzungsdauer gemäß steuerlicher AfA-Tabelle von 5 Jahren
• Vergleichen Sie die Ergebnisse und diskutieren Sie mögliche Vor- und Nachteile.
Festlegung der Nutzungsdauer und Auswirkung auf den Jahresabschluss (Beispiel)
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanzbewertung – Wirkungsweise von Abschreibungen (2/2)
26.02.2018 42 Kosten- und Finanzmanagement
Festlegung der Nutzungsdauer und Auswirkung auf den Jahresabschluss (Beispiel)
planmäßige Abschreibung
Nutzungsdauer
5 Jahre (AfA-Tabelle)
Nutzungsdauer
10 Jahre
Anschaffungskosten 60.000 € 60.000 €
Abschreibungssatz (1/5) = 20,00 % (1/10) = 10,00 %
Jährlicher Abschreibungsbetrag 12.000 € 6.000 €
Abschreibungsplan Abschreibung Restbuchwert Abschreibung Restbuchwert
01.01.2018 (= Inbetriebnahme) 0 60.000 0 60.000
31.12.2018 -12.000 48.000 -6.000 54.000
2019 -12.000 36.000 -6.000 48.000
2020 -12.000 24.000 -6.000 42.000
2021 -12.000 12.000 -6.000 36.000
2022 -12.000 0 -6.000 30.000
2023 0 0 -6.000 24.000
2024 0 0 -6.000 18.000
2025 0 0 -6.000 12.000
2026 0 0 -6.000 6.000
2027 0 0 -6.000 0
• hohe Gewinnbelastung => Gewinn ↓ (-)
• liquiditätsschonend (Gewinn ↓ => Steuerzahlung/Ausschüttung ↓) (+)
• geringere Anlageintensitäten (höhere Flexibilität) (+)
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz - Bilanzausweis
26.02.2018 43 Kosten- und Finanzmanagement
• Festlegung des „Ausweisortes“ (Aktiva oder Passiva) in Abhängigkeit des Wesens des
betroffenen Bilanzpostens
• Konkrete Gliederung dient der strukturierten und übersichtlichen Darstellung aller in der
Bilanz enthaltenen Informationen
Bilanzgliederung gemäß § 266 HGB (verkürzte Darstellung)
Bilanz
Aktiva Passiva
A.
B.
C.
D.
E.
Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
Umlaufvermögen I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive latente Steuern
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
A.
B.
C.
D.
E.
Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Passive latente Steuern
Bilanzsumme Bilanzsumme
Fremd-
kapital
(Schulden)
Kapital Vermögen
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzierung ausgewählter Aktiva nach HGB
26.02.2018 44 Kosten- und Finanzmanagement
Bilanzposten Zugangs-/Erstbewertung Folgebewertung
An
lag
eve
rmö
ge
n
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
selbst erstellt
(originär)
• Aktivierungswahlrecht für Entwicklungs-
kosten (in Höhe der Herstellungskosten)
• Aktivierungsverbot für Forschungskosten
• Aktivierungsverbort für goodwill-ähnliche
immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.
Kundenlisten) (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Abschreibung über individuelle
wirtschaftliche Nutzungsdauer des
immateriellen Vermögensgegenstandes
erworben
(derivativ)
Aktivierungspflicht (§ 246 Abs. 1 HGB)
in Höhe der Anschaffungskosten
(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Abschreibung über individuellen
wirtschaftliche Nutzungsdauer des
immateriellen Vermögensgegenstandes
goodwill • originärer goodwill: Aktivierungsverbot
• derivativer goodwill: Aktivierungspflicht
(§ 246 Abs. 1 Satz 4 HGB)
• Originär: n/a
• Derivativ: wirtschaftliche Nutzungsdauer
(bei nicht verlässlicher Ermittlung 10
Jahre) (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB)
Sachanlagevermögen Aktivierungspflicht (§ 246 Abs. 1 HGB)
in Höhe der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
Abschreibung über individuelle
wirtschaftliche Nutzungsdauer des
materiellen Vermögensgegenstandes
(Ausnahme: Grundstücke und Anlagen im
Bau)
Finanzanlagevermögen Anschaffungskosten
ausschließlich
außerplanmäßige Abschreibung
Um
lau
f-
ve
rmö
ge
n Vorräte Aktivierungspflicht in Höhe der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Niedrigerer Betrag aus Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und beizulegendem Wert
Forderungen aus Lieferung Aktivierungspflicht in Höhe des Bruttobetrags Einzel- und Pauschalwertberichtigung
Kassenbestand und
Bankguthaben Aktivierungspflicht in Höhe
des Nominalbetrags Nominalbetrag
Aktive latente Steuern Aktivierungswahlrecht abhängig vom zugrunde
liegenden Sachverhalt
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanzierung ausgewählter Passiva nach HGB
26.02.2018 45 Kosten- und Finanzmanagement
Bilanzposten Zugangs-/Erstbewertung Folgebewertung
Eig
en
ka
pit
al Stamm-/Grundkapital Passivierungspflicht
in Höhe des Nominalbetrags n/a
Kapitalrücklage Passivierungspflicht
in Höhe des Nominalbetrags n/a
Gewinnrücklage n/a
Entwicklung abhängig von der
Erfolgsentwicklung sowie der
gesellschaftsrechtlichen Vorgaben
Fre
md
ka
pit
al
Rückstellungen Passivierungspflicht in Höhe des
Erfüllungsbetrags
(Ausnahme:
Aufwandsrückstellungen > 3 Monate:
Passivierungsverbot)
• RLZ der Rückstellung < 1 Jahr:
Erfüllungsbetrag
• RLZ der Rückstellung > 1 Jahr:
Abzinsungspflicht (§ 253 Abs. 2 HGB
bzw. § 253 Abs. 6 HGB für Alters-
vorsorgeverpflichtungen)
Anleihen und Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten Passivierungspflicht in Höhe des
Erfüllungsbetrags n/a
Verbindlichkeiten aus Lieferung
und Leistung Passivierungspflicht in Höhe des
Bruttobetrags n/a
Passive latente Steuern Passivierungspflicht
(Höhe ist abhängig vom
zugrunde liegenden Sachverhalt)
abhängig vom zugrunde
liegenden Sachverhalt
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.1 Bilanz – Bilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 46 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 6.
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (1/4)
26.02.2018 47 Kosten- und Finanzmanagement
• Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine die Bilanz ergänzende strukturierte
Detailrechnung, anhand derer sich die Reinvermögensänderung und somit der Erfolg
des Geschäftsjahres (= Leistung des Unternehmens) nachvollziehen lässt
• Gewinn/Verlust (= Erfolg) ist ein Maß für die Leistung des Unternehmens
– Umfang und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung hängen im wesentlichen Maße
vom Bilanzansatz und Bilanzbewertung ab
– Gegenüberstellung von Reinvermögensmehrungen (= Erträge) und Reinvermögens-
minderungen (= Aufwendungen) der Periode/des Geschäftsjahres
Buchhalterisch ist die Gewinn- und Verlustrechnung ein Unterkonto des
Eigenkapitals
Gewinn- und Verlustrechnung
+ Erträge (+)
./. Aufwendungen (-)
= Jahresüberschuss (+) („Gewinn“) /
Jahresfehlbetrag (-) („Verlust“)
allgemeine Ermittlung des Periodenerfolgs
Endbestand des Reinvermögens (V1)
./. Anfangsbestand des Reinvermögens (V0)
+ Entnahmen
./. Einlagen
= Reinvermögensänderung (∆ V) =
Quelle: Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 33.
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (2/4)
26.02.2018 48 Kosten- und Finanzmanagement
Darstellungsformen der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 1 Satz 1 HGB
Gesamtkostenverfahren (GKV)
(§ 275 Abs. 2 HGB)
Gegenüberstellung sämtlicher in der Periode
erzielten Erträge und Aufwendungen zzgl.
Bestandsveränderung (zu
Herstellungskosten) in Umsatzerlösen
Umsatzkostenverfahren (UKV)
(§ 275 Abs. 3 HGB)
Gegenüberstellung der mit dem Verkauf der
Produkte/Dienstleistungen (Umsatzerlösen)
angefallenen Aufwendungen
(sog. Umsatzaufwendungen)
Gesamtkostenverfahren
Aufwand (S) Ertrag (H)
Gesamtaufwand
Umsatzerlöse
Bestandserhöhung
Jahresüberschuss
Umsatzkostenverfahren
Aufwand (S) Ertrag (H)
Umsatzaufwand Umsatzerlöse
Jahresüberschuss
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 530.
1
2
1 2
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (3/4)
26.02.2018 49 Kosten- und Finanzmanagement
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB (verkürzte Darstellung))
Umsatzkostenverfahren
(§ 275 Abs. 3 HGB (verkürzte Darstellung))
1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse
erbrachten Leistungen
3. andere aktivierte Eigenleistungen 3. Bruttoergebnis vom Umsatz
4. sonstige betriebliche Erträge 4. Vertriebskosten
5. Materialaufwand 5. allgemeine Verwaltungskosten
6. Personalaufwand 6. sonstige betriebliche Erträge
7. Abschreibung 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
8. sonstige betriebliche Aufwendungen 8. Erträge aus Beteiligungen
9. Erträge aus Beteiligungen 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14. Ergebnis nach Steuern
15. Ergebnis nach Steuern 15. Sonstige Steuern
16. Sonstige Steuern 16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (4/4)
26.02.2018 50 Kosten- und Finanzmanagement
Wesentliche Änderungen des BilRUG in Bezug
auf die Gewinn- und Verlustrechnung
Neudefinition der Umsatzerlöse
(§ 277 Abs. 1 HGB)
Umsatzerlöse resultieren seit BilRUG aus
• dem Verkauf oder der Vermietung und
Verpachtung von Produkten oder
• der Erbringung von Dienstleistungen
Wegfall des außerordentlichen
Ergebnisses (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB)
zur Angleichung an die IFRS-Vorschriften wurde das
außerordentliche Ergebnis in der Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung gestrichen
vor BilRUG wurde Bezug genommen auf
Erlöse aus der „gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit im Rahmen des typischen
Leistungsangebots“
bspw. Ausweis von Mieterträgen
(z. B. Vermietung eines Grundstücks)
oder Dienstleistungserlösen (z. B.
Kantinenerlöse) ist nun in den
Umsatzerlösen vorzunehmen
Umsatzerlöse
Sonstige
betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen
sonstige
betriebliche
Aufwendungen
Entfallen in Zukunft
Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
außerordentliches
Ergebnis
außerordentliche
Erträge
außerordentliche
Aufwendungen
Bleiben unverändert
Steuern vom
Einkommen und
Ertrag
Ergebnis nach
Steuern
Sonstige
Steuern
Jahresüberschuss/
-fehlbetrag
Neu!
Quelle: Hillmer, H.-J.: Neustrukturierungen im Rechnungswesen (KoR 2017), S. 288.
GuV nach BilRUG
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.2 GuV der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 51 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 4 und S. 7 sowie S. 10.
Auswirkung der geänderten
Umsatzerlösdefinition
kein Ausweis eines außer-
ordentliches Ergebnis mehr
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.3 Anhang
26.02.2018 52 Kosten- und Finanzmanagement
Funktionen des Anhangs
Erläuterungs-/
Interpretationsfunktion
Kommentierung/Erläuterung
und Interpretation der Posten
der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
Beispiele:
• Darstellung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
• Entwicklung des Anlagever-
mögens (= Anlagespiegel)
Korrektur-
funktion
Aufnahme von notwendigen
Zusatzinformationen, sofern
Generalnorm (§ 264 Abs. 2
Satz 1 HGB) von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
nicht erfüllt werden kann
keine konkreten Beispiele, da
eine sehr allgemeine
Anforderung, die zudem sehr
eng auszulegen ist
Entlastungs-
funktion
Aufnahme von Informationen in
den Konzernanhang zur
Wahrung der Übersichtlichkeit
von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung (Inanspruch-
nahme von Ausweiswahlrechten)
Beispiele:
• Angabe der außerplan-
mäßigen Abschreibung
• Entwicklung des
Anlagevermögens
(= Anlagespiegel)
Ergänzungs-
funktion
Wiedergabe von
Informationen, welche
keinen unmittelbaren
Bezug zum Jahresab-
schluss haben
Beispiele:
• Nachtragsbericht
• Angaben über außer-
bilanzielle Geschäfte
(bspw. Leasing)
Ermöglichung der Interpretation der Zahlenangaben des Jahresabschlusses und eine Beurteilung der
wirtschaftlichen Situation durch zusätzliche quantitative und qualitative Angaben
Quelle: in enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 857.
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 53 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 7 f.
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Fragen
26.02.2018 54 Kosten- und Finanzmanagement
1. Nach welchen Kriterien sind die Umsatzerlöse aufgeschlüsselt und wie setzen sich diese zusammen ?
2. Werden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert (§ 248 Abs. 2 HGB) ?
3. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr entwickelt und worauf ist die
Entwicklung im Wesentlichen zurückzuführen ?
4. Wie hoch ist der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF/goodwill) zum 31. Dezember 2016 und in welcher
Höhe sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert
angefallen ?
5. Wie hoch sind die Operating-Leasingverhältnisse und woraus resultieren diese ?
Geben Sie anhand der im Anhang der SAP SE angegebenen Informationen die
Antworten zu folgenden Fragestellungen:
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Antworten (1/3)
26.02.2018 55 Kosten- und Finanzmanagement
1. Aufschlüsselung der Umsatzerlöse:
Anhang Seite 10
2. Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände (§ 248 Abs. 2 HGB):
Anhang Seite 7
Antworten
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Antworten (2/3)
26.02.2018 56 Kosten- und Finanzmanagement
3. Entwicklung der Mitarbeiterzahl:
Anhang Seite 11
4. Höhe des Geschäfts- oder Firmenwertes sowie der Abschreibungen:
Anhang Seite 13
Antworten
∆ = +709 Mitarbeiter (+ 5,3 %)
∆ = +490 Mitarbeiter (+ 6,8 %)
Anteil ∆ (gesamt) = 69,1 %
Abschreibungen (8 Mio. €)
Buchwert (4 Mio. €)
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.3 Anhang der SAP SE zum 31. Dezember 2016 – Antworten (3/3)
26.02.2018 57 Kosten- und Finanzmanagement
5. Summe der Operating-Leasingverhältnisse sowie deren Gründe:
Anhang Seite 22
Antworten
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.4 Kapitalflussrechnung (1/2)
26.02.2018 58 Kosten- und Finanzmanagement
• Darstellung der Finanzlage des Unternehmens („Generalnorm“ des § 264 Abs. 2 Satz 1
HGB)
Wiedergabe der Fähigkeit des Unternehmens, aus operativer Tätigkeit liquide Mittel
für Investitionen, Zahlungen an Eigen- und Fremdkapitalgebern sowie zur Stärkung
der finanziellen Basis des Unternehmens zu erwirtschaften
Strukturierte Darstellung aller Bewegungen von finanziellen Mitteln der Periode
• Kapitalflussrechnung gliedert die Zahlungsströme („Cash Flows“) in
– Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit („Operativer Cash Flow“)
– Cash Flow aus der Investitionstätigkeit („Investitions-Cash Flow“)
– Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit („Finanzierungs-Cash Flow“)
Konkrete Regelungen in DRS 21 „Kapitalflussrechnung“ (im HGB selbst nicht
existent)
• Aufstellung anhand der direkten oder indirekten Methode
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.4 Kapitalflussrechnung (2/2)
26.02.2018 59 Kosten- und Finanzmanagement
Kapitalflussrechnung nach DRS 21 (verkürzte Darstellung)
1. Periodenergebnis
2. +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
… … …
14. -/+ Ertragssteuerzahlungen
15. = Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 14)
16. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens
… … …
29. + Erhaltene Dividenden
30. = Cash Flow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 16 bis 29)
31. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens
… … ….
42. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter
43. = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 31 bis 42)
44. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 15, 30 und 43)
… …
47. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
48. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 44 bis 47)
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.4 Kapitalflussrechnung der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 60 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 161.
bei der SAP SE handelt es sich um die
Konzernkapitalflussrechnung, die nach
den Vorschriften der IFRS (konkret IAS 7)
aufgestellt wurde, da SAP ein
börsennotierter Konzern ist
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.5 Segmentberichterstattung (1/2)
26.02.2018 61 Kosten- und Finanzmanagement
• Segmentberichterstattung soll strukturierte Informationen über unterschiedliche
Geschäftsbereiche (sog. Segmente) eines Unternehmens liefern
– Segmente: Produktgruppen, Geschäftsbereiche, Regionen, etc.
Insbesondere bei stark diversifizierten Unternehmen führt aggregierte Darstellung
des Jahresabschlusses zu einem Verlust an Informationsrelevanz, da hierbei die
unterschiedlichen Risiko- und Chancenprofile zu einem Durchschnittsniveau
geglättet werden
Funktionen einer Segmentberichterstattung
Einblick in die
Unternehmensstruktur
Prüfung der Wertorien-
tierung des Managements
Offenlegung einzelner Erfolgs-,
Chancen und Risikoquellen
ermöglicht bessere Abschätzung der
• Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
• Zahlungsströme (Cash Flows)
• Erkennbarkeit von Bedeutungs-
verschiebungen im Zeitvergleich
zwischen Segmenten
• Analyse strategischer Maßnahmen
• Analyse der Wertentwicklung
Quelle: In Anlehnung an Grottke, S/Kramer, S.; Management Approach des IFRS 8 (KoR 2008), S. 671.
zwischenbetrieblicher
Segmentvergleich
• Analyse der unternehmens-
spezifischen Wetbewerbsfähigkeit
• Beurteilung des Managements auf
Segmentebene (Segmentent-
wicklung, Effektivität der Nutzung
der Segmentressourcen)
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.5 Segmentberichterstattung (2/2)
26.02.2018 62 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: In Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 922.
Segment 1 Segment 2 Sonstiges Gesamtbetrag
Erträge aus Geschäften
mit externen Kunden
Intersegmenterträge
Zinserträge
Zinsaufwendungen
Netto-Zinsergebnis
Abschreibungen
Segmentergebnis
Sonstige wesentliche
nicht zahlungswirksame
Posten
Segmentvermögen
Investitionen in langfr.
Vermögenswerte
Segmentschulden
Disaggregation der gesamten
Informationen des Jahresabschlusses
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.5 Segmentberichterstattung der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 63 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 223 f.
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.6 Lagebericht (1/2)
26.02.2018 64 Kosten- und Finanzmanagement
• Den Jahresabschluss ergänzendes und eigenständiges Berichtselement (§ 289 HGB)
• Konkretisierung der Regelungen des § 289 HGB bzw. 315 HGB durch DRS 20
„Konzernlagerbericht“
• Pflicht zur Berichtserstellung resultiert ausschließlich aus HGB-Regelungen; in den IFRS
besteht keine vergleichbare Pflicht zur Lageberichterstellung (lediglich freiwillige
Erstellung eines „Practice Statement Management Commentary“)
Funktionen der Lageberichterstattung
Rechenschafts-
funktion
Überblick über wirtschaftliche Entwicklung des
Unternehmens im Geschäftsjahr sowie
Darstellung der Gesamtlage des Unternehmens
Informations-
funktion
Ergänzung des durch Bilanz, GuV und Anhang
aufgrund der GoB teilweise beschränkten
Einblicks in die Lage des Unternehmens durch
zusätzliche Angaben
ausschließliches „Zusatzinformationsinstrument“ des Jahresabschlusses
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.6 Lagebericht (2/2)
26.02.2018 65 Kosten- und Finanzmanagement
Bestandteil Inhalt
Wirtschaftsbericht
(§ 289 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB;
§ 289 Abs. 3 HGB)
• Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Geschäftsentwicklung
• Darstellung der Gesamtlage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2
HGB („Generalnorm“))
• Analyse des Geschäftsverlaufs und der Gesamtlage
• Angabe nichtfinanzieller Leistungsindikatoren (nur große Kapitalgesellschaften)
Risiko- und Prognosebericht
(§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)
• Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung (Prognosebericht)
• Prognosezeitraum von mindestens einem Jahr
• Erläuterung der wesentlichen Chancen und Risiken (Risikobericht)
Finanzrisikobericht
(§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Angabe der Ziele und Methoden des Risikomanagements (inklusive Sicherungsgeschäfte
(sog. „Hedging“))
Forschungs- und Entwicklungsbericht
(§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
• Darstellung des Forschungs- und Entwicklungsbereichs
• Angabe aktueller und künftiger Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (Einschränkung
durch wettbewerbssensible Informationen!)
Zweigniederlassungsbericht
(§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Bericht über sämtliche in- und ausländischen Zweigniederlassungen
Vergütungsbericht
(§ 289a Abs. 2 HGB)
Darstellung der Grundzüge des Vergütungssystems der Unternehmensorgane
(Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat) gemäß § 285 Nr. 9 HGB
Bericht zur Übernahmesituation
(§ 289a Abs. 1 HGB)
Berichterstattung über potentielle Übernahmen des Unternehmens
Bericht über das interne Kontroll- und
Risikomanagementsystem
(§ 289 Abs. 4 HGB)
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems in Bezug zur Rechnungslegung
Erklärung zur Unternehmensführung
(§ 289f HGB)
• Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
• Angaben zur Unternehmensführung und Arbeitsweisen
• Angaben zum Frauenanteil in Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Nichtfinanzieller Bericht (inkl. „CSR-
Bericht“)
(§ 289b bis § 289e HGB)
• Angaben über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte
und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
• Nur für kapitalmarktorientierte große Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern
1.4 Bausteine des Jahresabschlusses
1.4.6 Lagebericht der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 66 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 53 ff.
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der
SAP SE 2016 (HGB), S. 3.
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Grundlagen zum Konzern und zur Konzernrechnungslegung
26.02.2018 67 Kosten- und Finanzmanagement
• Konzern = Zusammenschluss rechtlich selbst-
ständiger Unternehmen unter einheitlicher
Leitung in einer wirtschaftlichen Einheit
„rechtliche Vielheit bei wirtschaftlicher Einheit“
einheitliche Leitung ermöglicht den Konzern
wie ein einheitliches Unternehmen zu führen
• Durchsetzungswege einheitlicher Leitung
– kapitalmäßige Verflechtungen (z. B.
Mehrheitsbeteiligung)
– vertragliche Verflechtungen (z. B.
Beherrschungsvertrag)
– personelle Verflechtungen (z. B. identische
Geschäftsführung)
• Wirtschaftliche Auswirkungen der Konzernierung
– gezielte Steuerung des Erfolgs bei Binnen-
und Außentransaktionen und damit
wesentliche Beeinträchtigung der
Informations- und Zahlungsbemessungs-
funktion („Verrechnungspreisgestaltung“)
– Tatsächliche Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns kann nicht aus
Einzelbilanzen abgeleitet werden
(„Beteiligungspyramiden“)
MU
TU 1 TU 2
100 % 100 %
Binnen-
transaktion
Binnen-
transaktion
Konzernverbund
Außentransaktion Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.:
Rechnungslegung (2010), S. 468.
A Mutterunternehmen (MU) P
Beteiligung TU1
Beteiligung TU2
200
400
Eigenkapital
Fremdkapital
300
300
EK-Quote:
50,00 %
A Tochterunternehmen (TU1) P
Vermögens-
gegenstände
400
Eigenkapital
Fremdkapital
200
200
EK-Quote:
50,00 %
A Tochterunternehmen (TU2) P
Vermögens-
gegenstände
800
Eigenkapital
Fremdkapital
400
400
EK-Quote:
50,00 %
A Konzernabschluss (MU) P
Vermögens-
gegenstände
1.200
Eigenkapital
Fremdkapital
300
900
EK-Quote:
25,00 %
Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 470 und
Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 129 f..
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Gründe für eine Konzernrechnungslegung
26.02.2018 68 Kosten- und Finanzmanagement
Begründungen einer Konzernrechnungslegung
wirtschaftliche
Verflechtungen
(Globalisierung)
Informationsfunktion
Probleme der
zutreffenden
Datenaufbereitung
Rechenschaft
des
Managements
Management des
Mutterunternehmens
steuert maßgeblich
sämtliche Konzern-
transaktionen und
besitzt demnach einen
größeren Verant-
wortungsbereich, über
den Rechenschaft
abzulegen ist
stetig zunehmende
Internationalisierung und
Konzernierung der
Unternehmenstätigkeit
zunehmenderKonzernierungs-
grad lässt den Konzern als die
reguläre Organisationsform
erscheinen
Fundierung von
Investitions-
entscheidungen
Konzernabschluss
dient einer Vielzahl von
Adressaten als
wesentliche Ent-
scheidungsgrundlage
für Investitions-
entscheidungen
Konzernabschluss hat Einzelabschluss als zentrales
Informationsinstrument grundsätzlich verdrängt
Beseitigung der
Mängel der
Einzelabschlüsse
Eliminierung der
konzernpolitischen
Einflüsse auf
Binnen- und
Außentransaktionen
Überblick über
tatsächliche
Konzernlage
durch Einbezug
sämtlicher Unter-
nehmen mit
anschließender
Eliminierung der
Konzerneinflüsse
wird Einblick in die
tatsächliche
Konzernlage
überhaupt erst
möglich
• Zusammenfassung
der Einzelab-
schlüsse führt zu
unzutreffender
Doppelerfassung der
Bilanzposten
(Doppelzählungs-
problematik)
• Externen Adressaten
stehen nicht sämt-
liche Informationen
zur Verfügung
(Informationsbe-
schaffungsproblem)
Quelle: In enger Anlehnung an Klose, N.-C.: Kapitalkonsolidierungs- und Bewertungsmethoden (2014), S. 35.
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Grundsätze der Konzernrechnungslegung
26.02.2018 69 Kosten- und Finanzmanagement
Vgl. hierzu Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 620 f..
Grundsätze der Konzernrechnungslegung (nach HGB)
Grundsatz der
Vollständigkeit
(§ 290 HGB)
Einbezug sämtlicher dem
Konzern zugehöriger in-
und ausländischer
Unternehmen mit ihren
Aktiva, Passiva,
Aufwendungen und
Erträgen (sog.
„Weltabschlussprinzip“)
zutreffende und
vollständige Darstellung
der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des
Konzern (aber:
Einbeziehungswahlrechte)
Grundsatz der
Fiktion der
rechtlichen
Einheit (§ 297 Abs. 3 HGB)
Darstellung der
wirtschaftlichen Lage
des Konzerns, als ob
zwischen den
Konzernunternehmen
keine rechtliche
Trennung bestehen
und diese
unselbständige
Betriebsstätten
darstellen würden
zentraler Grundsatz,
der Konsolidierungs-
maßnahmen
notwendig macht
Grundsatz des
einheitlichen
Abschluss-
stichtages (§ 299 Abs. 1 HGB)
Einbezug sämtlicher
dem Konzern
zugehöriger
Unternehmen an
einem einheitlichen
Konzernabschluss-
stichtag zur
Gewährleistung einer
einheitlichen
Abrechnungsperiode
Verhinderung gezielter
Vermögens- und
Erfolgsverlagerungen
zwischen den
Konzernunternehmen
Grundsatz der
einheitlichen
Bilanzierung
und Bewertung (§§ 300, 308 HGB)
einheitlicher Ansatz und
Bewertung aller
Vermögensgegen-
stände und Schulden
der Konzernunter-
nehmen nach den für
das Mutterunternehmen
anwendbaren
Regelungen
Anpassung der
Einzelbilanzen der
Konzernunternehmen
in der sog.
„Handelsbilanz II
(HB II)“
Grundsatz der
Stetigkeit der
Bilanzierungs-
methoden (§ 297 Abs. 3 HGB)
die im Konzern-
abschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungs- sowie
Konsolidierungs-
methoden sind
grundsätzlich
beizubehalten und
analog zum Vorjahr
anzuwenden
Grundsatz der
Wirtschaft-
lichkeit
Erstellung des
Konzernabschlusses
muss unter
Wirtschaftlichkeits-
und Wesentlichkeits-
gesichtspunkten
erfolgen
hingegen sehr
restriktive Auslegung
notwendig, um nicht
die Informations-
funktion des Konzern-
abschlusses zu
gefährden
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Notwendige Konsolidierungsmaßnahmen
26.02.2018 70 Kosten- und Finanzmanagement
Konsolidierungsmaßnahmen zur Konzernabschlusserstellung
Berichtigung von
Doppelerfassungen Neutralisierung nur
konzernintern
entstandener Erfolge
Kapital-
konsolidierung
Verrechnung der
Beteiligung des Mutter-
unternehmens mit dem
Eigenkapital des
Tochterunternehmens
Forderungs-
und Schulden-
konsolidierung
Verrechnung
innerkonzernlicher
Forderungen und
Verbindlichkeiten
Korrektur der Konzernbilanz
Aufwands-
und Ertrags-
konsolidierung
Verrechnung
innerkonzernlicher
Aufwendungen
und Erträge
Quelle: In enger Anlehnung an Klose, N.-C.: Kapitalkonsolidierungs- und Bewertungsmethoden (2014), S. 43 i.V.m. Sigloch. J.: Rechnungslegung (2010), S. 487.
Zwischenergebnis-
eliminierung
Eliminierung
innerkonzernlich
entstandener
Gewinne und
Verluste
Korrektur der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung
„Fiktion der rechtlichen Einheit“ (sog. Einheitsgrundsatz) (§ 297 Abs. 3 HGB) (= Darstellung der Konzernlage, als bestünde keine rechtliche Trennung zwischen den Konzernunternehmen)
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegungspflicht gemäß „Control-Konzept“
26.02.2018 71 Kosten- und Finanzmanagement
Unternehmen mit Sitz im Inland
Rechtsform der Kapitalgesellschaft
(nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB) übrige Rechtsformen
(§ 11 Abs. 1 PublG)
Konzept des
beherrschenden Einflusses
Erfüllung von mind.
2 von 3 konzern-
bezogenen Größen-
kriterien
(§ 11 Abs. 1 PublG)
Quelle: In enger Anlehnung an
Coenenberg, A. G. u. a.:
Jahresabschluss (2016), S. 623.
Konzept des
beherrschenden Einflusses +
Mehrheit der Stimmrechte
(oder)
Organbestimmungsrechte i.V.m Gesellschafterstellung
(oder)
vertragliches oder satzungsmäßiges Beherrschungsrecht
(oder)
Mehrheit der Chancen und Risiken Konsolidierung von
Zweckgesellschaften
Mutter-Tochter-Verhältnis
Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses
„Konzept der möglichen
Beherrschung“
(„… beherrschenden
Einfluss ausüben kann.“
(§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB))
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Größenklassen zur Konzernrechnungslegungspflicht
26.02.2018 72 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 631.
• Zur Entlastung insbesondere kleinerer Unternehmen bzw. Konzerne ist ein Konzern-
abschluss erst dann zu erstellen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschluss-
stichtagen mindestens zwei der drei Grenzwerte überschritten werden
(§ 293 Abs. 1 und Abs. 2 HGB)
Keine Befreiungsmöglichkeit für kapitalmarktorientierte Unternehmen!
• Zur Berechnung der Grenzwerte stehen zwei Methoden zur Verfügung
– Bruttomethode: Erstellung eines Summenabschlusses
– Nettomethode: Erstellung eines Konzernabschlusses
Größenkriterien Bruttomethode
(in EUR)
Nettomethode
(in EUR)
Bilanzsumme 24.000.000 20.000.000
Umsatzerlöse 48.000.000 40.000.000
Arbeitnehmer 250 250
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Konzernrechnungslegungspflicht und IFRS-Konzernabschluss
26.02.2018 73 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: In enger Anlehnung an Senger, T./Brune, J. W., Aufstellungspflichten, in: Bohl, W. u. a. (Hrsg.), IFRS-Handbuch (2009), S. 1128 (Rn. 2).
Liegt ein Konzern i.S.v. § 290 HGB vor ?
(Kontrollverhältnis (§ 290 Abs. 1 HGB))
Liegt eine Befreiung von der Aufstellungspflicht vor ?
• durch Einbeziehung in einen übergeordneten Konzernabschluss (§ 291 oder § 292 HGB)
• durch Unterschreiten der Größenkriterien (§ 293 HGB)
Liegt ein Konsolidierungswahlrecht i.S.v. § 296 HGB vor ?
• Beschränkung der Rechte, Kosten-Zeitrestriktionen, Weiterveräußerungsabsicht (§ 296 Abs. 1 HGB)
• untergeordnete Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB)
Konzernabschlusspflicht nach HGB
Be
urt
eil
un
g d
er
Au
fste
llu
ng
sp
flic
ht
HG
B-E
ben
e
pflichtmäßige Aufstellung
nach IFRS
freiwillige Aufstellung
nach IFRS
Konzernabschlusserstellung nach IFRS
IFR
S-E
ben
e A
ufs
tell
un
g
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Stufenkonzeption der Konzernrechnungslegung
26.02.2018 74 Kosten- und Finanzmanagement
Intensitätsgrad
des Einflusses
Integrationsgrad
in der Konzern-
rechnungslegung
beherrschender
Einfluss
gemeinschaftlicher
Einfluss
maßgeblicher
Einfluss
dauerhafte
Beteiligung Beteiligungs-
unternehmen
assoziiertes
Unternehmen
Gemeinschafts-
unternehmen
Tochter-
unternehmen
Konsolidierungs-
kreis im
engeren Sinne
(i.e.S.)
Vollkonsolidierung
Konsolidierungskreis im
weiteren Sinne
(i.w.S.)
Quotenkonsolidierung
(ggf. Equity-Bewertung)
Equity-Bewertung
(konsolidierungsähnliche
Bewertung)
Anschaffungskosten-
bewertung
Quelle: In enger Anlehnung an Klose, N.-C.: Kapitalkonsolidierungs- und Bewertungsmethoden (2014), S. 53.
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Konsolidierungskreis der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 75 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 233. Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 162. Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 236.
Konsolidierungskreis i.w.S.
Konsolidierungs-
kreis
Anzahl der
Unternehmen
Konsolidierungs-
kreis i.e.S. 245
Konsolidierungs-
kreis i.w.S. 7
Konsolidierungs-
kreis (gesamt) 252
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Konsolidierungs- und Bewertungsmethoden
26.02.2018 76 Kosten- und Finanzmanagement
Integrationsgrad
im Konzern-
abschluss Stellung der
beteiligten
Unternehmen
Einbeziehung
in den
Konzernabschluss
Konsolidierungs-
bzw.
Bewertungsmethode
Intensitätsgrad
der Einflussnahme
Beherrschender
Einfluss
(§ 290 HGB)
Tochter-
unternehmen Vollkonsolidierung
• Erwerbsmethode
(§ 301 HGB)
• Akquisitionsmethode (IFRS 3)
Gemeinschaftliche
Leitung mit anderen
Unternehmen
(§ 310 HGB)
Gemeinschafts-
unternehmen Teilkonsolidierung
• Quotenkonsolidierung
(Wahlrecht zur „Equity-
Methode“) (§ 310 HGB)
• „Equity-Methode“ (IFRS 11)
Maßgeblicher
Einfluss
(§ 311 HGB)
assoziierte
Unternehmen
konsolidierungsähnliche
Bewertung
• „Equity-Methode“
(§ 311 HGB)
• „Equity-Methode“ (IAS 28)
Herstellung einer
dauernden
wirtschaftlichen
Verbindung
(§ 271 Abs. 1 HGB)
Beteiligungs-
unternehmen
keine Konsolidierung
(Ausweis der Beteiligung
wie im Einzelabschluss bzw.
Handelsbilanz II (HB II))
• Anschaffungswertprinzip
(HGB)
• Marktbewertung (fair value)
(ggf. Anschaffungskosten)
(IAS 39 bzw. IFRS 9)
Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 676.
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Derivative Konzernrechnungslegung (1/2)
26.02.2018 77 Kosten- und Finanzmanagement
HB II (MU) HB II (TU) Summenbilanz Kapital-
konsolidierung Konzernbilanz
Aktiva A P A P A P S H A P
Goodwill 30 30
immaterielle VW 70 70 70
Sachanlagen 20 100 120 120
Finanzanlagen (lang) 130 130 130
sonstiges UV 80 30 110 110
Kasse/Bank 10 20 30 30
Passiva
Eigenkapital 160 100 260 100 160
sonstige Passiva 150 50 200 200
Summe 310 310 150 150 460 460 130 130 360 360
• Konzernabschluss wird auf Basis der aufbereiteten einzelnen Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen aufgestellt („derivative Konzernrechnungslegung“)
• Vereinheitlichung der einzelnen Jahresabschlüsse hinsichtlich
– des Konzernabschlussstichtags
– Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorgehens (können grundsätzlich unabhängig vom Einzelabschluss auf Konzernebene neu ausgeübt werden)
Erstellung der sog. „Handelsbilanzen II“ (HB II)
• Übernahme in Summenbilanz mit anschließender Durchführung der betreffenden Konsolidierungsmaßnahmen
Im Ergebnis resultiert daraus die finale Konzernbilanz
EK des
MU
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Derivative Konzernrechnungslegung (2/2)
26.02.2018 78 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 6. Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 158 f.
Einzelbilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016 Konzernbilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016
Kapital-
konsolidierung
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Derivative Konzernrechnungslegung anhand eines Beispiels (1/2)
26.02.2018 79 Kosten- und Finanzmanagement
• Die Alpha AG erwirbt eine 100 %-ige Beteiligung an der Beta AG zu einem Kaufpreis von
800 T€ und bezieht diese erstmals zum 31. Dezember 2017 in ihren Konzernabschluss
ein. Die Handelsbilanzen II (HB II) der beiden Unternehmen stellen sich zum
31. Dezember 2017 wie folgt dar:
• Im Anlagevermögen der Beta AG befindet sich in ein Grundstück (Buchwert: 50), dessen
Tageswert zum 31. Dezember 2017 mit 150 T€ taxiert wird.
• Im Anlagevermögen der Beta AG befindet sich des Weiteren eine bereits vollständig
abgeschriebene Maschine, dessen Tageswert auf 50 T€ beziffert wird.
Stellen Sie die Konzernbilanz der Alpha AG zum 31. Dezember 2017 auf.
Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung)
Bilanz (HB II) Alpha AG zum 31.12.2017
Aktiva Passiva
Anteile an verbun-
denen Unternehmen
800 Eigenkapital 750
Sonstige Aktiva 700 Jahresüberschuss 150
Sonstige Passiva 600
Summe 1.500 Summe 1.500
Bilanz (HB II) Beta AG zum 31.12.2017
Aktiva Passiva
Aktiva 1.000 Eigenkapital 400
Jahresüberschuss 100
Sonstige Passiva
500
Summe 1.000 Summe 1.000
1.5 Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Derivative Konzernrechnungslegung anhand eines Beispiels (2/2)
26.02.2018 80 Kosten- und Finanzmanagement
• Aufstellung der Handelsbilanz III (HB III) der Beta AG
– Aufdeckung der Tageswerte
• Grundstück: 150 T€ - 50 T€ = 100 T€
• Maschine: 50 T€ - 0 T€ = 50 T€
Erhöhung der Aktiva um 150 T€
• Übernahme der angepassten Wertverhältnisse
in die HB III bzw. Konzernbilanz.
Bilanz (HB III) Beta AG zum 31.12.2017
Aktiva Passiva
Aktiva 1.000 Eigenkapital 400
Stille Reserven 150 Neubewertungs-RL 150
Jahresüberschuss 100
Sonstige Passiva 500
Summe 1.150 Summe 1.150
HB II (Alpha AG) HB III (Beta AG) Summenbilanz Kapital-
konsolidierung Konzernbilanz
Aktiva A P A P A P S H A P
Goodwill 150 150
Finanzanlagen 800 800 800
Sonstige Aktiva 700 1.150 1.850 1.850
Passiva
Eigenkapital 750 400 1.150 400 750
Neubewertungs-RL 150 150 150
Jahresüberschuss 150 100 250 100 150
sonstige Passiva 600 500 1.100 1.100
Summe 1.500 1.500 1.150 1.150 2.650 2.650 800 800 2.000 2.000
EK des
MU
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Grundlagen der IFRS
26.02.2018 81 Kosten- und Finanzmanagement
• IAS/IFRS-Standards werden vom privatrechtlichen Standardsetter
„International Accounting Standards Board (IASB)“ (kein Gesetzgeber)
entwickelt und verabschiedet
Ziel ist die Entwicklung und Veröffentlichung qualitativ hochwertiger, an der
Informationsfunktion ausgerichteter globaler und weltweit anerkannter
Rechnungslegungsstandards
IAS/IFRS-Standards entfalten zunächst keine Rechtverbindlichkeit und müssen vor
deren Inkrafttreten erst von der Europäischen Union (EU) geprüft und übernommen
werden (sog. Endorsement)
• Grundlage ist sog. „IAS-Verordnung“ (EU-Verordnung Nr. 1606/2002), die mit dem BilReG
im Jahr 2004 in deutsches Recht transferiert wurde
Kapitalgesellschaften Sonstige Rechtsformen
kapitalmarkt-
orientiert
nicht kapital-
marktorientiert
kapitalmarkt-
orientiert
nicht kapital-
marktorientiert
Konzern-
abschluss IFRS Pflicht
IFRS Wahlrecht
(§ 315a HGB) IFRS Pflicht
IFRS Wahlrecht
(§ 315a HGB)
Einzel-
abschluss
• Für Rechtsfolgen: HGB Pflicht
• Für Offenlegungszwecke: IFRS Wahlrecht
(§ 325 Abs. 2a HGB)
• Für Rechtsfolgen: HGB Pflicht
• Für Offenlegungszwecke: IFRS Wahlrecht
(§ 325 Abs. 2a HGB)
Quelle: In enger Anlehnung an Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 44.
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Allgemeine Unterschiede
26.02.2018 82 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 118.
HGB IFRS
Rechtsquellen • Vorschriften des HGB
• Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB)
• Rechnungslegungsgrundsätze des IASB
• Interpretationen des IFRS IC
• Framework
Anwendung • Pflicht bei Kaufmannseigenschaft (sofern nicht
Befreiungsregelung greift)
• Rechtsform- und Größenabhängigkeit der Vorschriften zur
Rechnungslegung („Dualismus der Rechnungslegung“)
• Keine Rechtsform- oder Größenabhängigkeit der
Vorschriften
• Zwingende bzw. freiwillige Anwendung im
Konzernabschluss gemäß der IAS-Verordnung und
BilReG
Ziele • Dokumentation
• Information
• Zahlungsbemessung
• Vermittlung nützlicher Informationen für
wirtschaftliche Entscheidungen
• Mögliche Zahlungsbemessungsfunktion
Generalnorm Jahresabschluss hat unter Beachtung der GoB ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln
bei Anwendung der IFRS wird „fair presentation“
vermutet (in Ausnahmefällen auch Abweichung von
Einzelnormen geboten)
Steuer-
einflüsse
Steuereinflüsse wegen
eingeschränkter Maßgeblichkeit
keine direkten Steuereinflüsse
Wahlrechte eingeschränkte Wahlrecht mit
gewissem Gestaltungsspielraum
wenig explizite Wahlrechte
(jedoch faktische Gestaltungsspielräume)
Aussage-
fähigkeit
• Relativ geringe Regelungsdichte
• Abstrakte Regelungen
• Gewisse Gestaltungsmöglichkeiten
• Hohe Regelungsdichte
• Übersichtlicher Aufbau, aber hohe Komplexität
• Gewisse Gestaltungsmöglichkeiten
• Bei Nutzung von Ermessensspielräumen umfang-
reiche Angabepflichten
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Bilanzgliederung nach IFRS
26.02.2018 83 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: In enger Anlehnung an Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 183.
Bilanz
Aktiva Passiva
Langfristige Vermögenswerte
1. Sachanlagen
2. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
3. Immaterielle Vermögenswerte
4. Finanzielle Vermögenswerte
5. At-equity-Beteiligungen
6. Biologische Vermögenswerte
7. Latente Steueransprüche
Kurzfristige Vermögenswerte
8. Vorräte
9. Forderungen aus Lieferung und Leistung und sonstige
Vermögensgegenstände
10.Laufende Ertragsteueransprüche
11.Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
12.Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Eigenkapital
1. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen
2. Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter
Schulden
3. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
4. Rückstellungen
5. Finanzielle Verbindlichkeiten
6. Laufende Steuerschulden
7. Schulden in direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung
gehaltenen langfristigen Vermögenswerten
Bilanzsumme Bilanzsumme
Bilanzgliederung erfolgt grundsätzlich nach der Fristigkeit (≠ HGB: Liquidierbarkeit)
Unterteilung in Abhängigkeit der zeitlichen Realisierbarkeit der Vermögenswerte bzw. Erfüllbarkeit der Schulden (kurzfristig < 1 Jahr; langfristig: > 1 Jahr)
Ausweisunterschiede insbesondere hinsichtlich latenter Steuern, Rechnungsabgrenzungsposten und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (IFRS 5)
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Konzernbilanz der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 84 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 158 f.
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Gesamtergebnisrechnung nach IFRS
26.02.2018 85 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Pellens, B. u. a.: Internationale Rechnungslegung (2017), S. 188.
GuV-wirksame Aufwendungen und Erträge GuV-neutrale Aufwendungen und Erträge
Gewinn oder Verlust (profit or loss) Sonstiges Ergebnis (other comprehensive income)
Gesamtergebnis (comprehensive income)
Gesamtergebnisrechnung (one statement approach)
I. Gewinne und Verluste (erfolgswirksam)
+ Umsatzerlöse
- Aufwendungen
…
I. = Periodenerfolg
II. Sonstiges Ergebnis (erfolgsneutral)
1. +/- Ergebnis aus Neubewertung gemäß IAS 16 und IAS 38
2. +/- Ergebnis aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten
3. +/- Ergebnis aus cash flow hedge
4. +/- versicherungsmathematische Gewinne und Verluste gemäß IAS 19
5. +/- Ergebnis aus Währungsumrechnungsdifferenzen gemäß IAS 21
6. - Steuern auf sonstiges Ergebnis
II. = Sonstiges Ergebnis
III. = Gesamtergebnis (Summe aus I. und II.)
IV. Ergebniszuordnung
Gesamtergebnisrechnung (two statement approach)
1. Teilrechnung
I. Gewinne und Verluste (erfolgswirksam)
+ Umsatzerlöse
- Aufwendungen
…
I. = Periodenerfolg
II. Ergebniszuordnung Periodenerfolg
2. Teilrechnung
I. Periodenerfolg (erfolgswirksam)
II. Sonstiges Ergebnis (erfolgsneutral)
1.–6. +/- analog single statement approach
II. = Sonstiges Ergebnis
III. = Gesamtergebnis (Summe aus I. und II.)
IV. Ergebniszuordnung
Quelle: In enger Anlehnung an Schlüter, J.: Gesamtergebnisrechnung, in: Bohl, W. u. a. (Hrsg.), IFRS-Handbuch (2009), S. 599 (Rn. 53 f.).
Im HGB
nicht
existent!
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Gesamtergebnisrechnung der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 86 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 156 f.
Anwendung des two statement approach
bei der SAP SE
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Unterschiede zwischen HGB und IFRS (1/6)
26.02.2018 87 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 1.
(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Unterschiede zwischen HGB und IFRS (2/6)
26.02.2018 88 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 2.
(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Unterschiede zwischen HGB und IFRS (3/6)
26.02.2018 89 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 3.
(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Unterschiede zwischen HGB und IFRS (4/6)
26.02.2018 90 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 4.
(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Unterschiede zwischen HGB und IFRS (5/6)
26.02.2018 91 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 5.
(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))
1.6 Ausgewählte Unterschiede von HGB und IFRS
Unterschiede zwischen HGB und IFRS (6/6)
26.02.2018 92 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Mazars.IFRS-Portal: Überblick über die wichtigsten Unterschiede zwischen HGB (BilRUG) und IFRS (2017), S. 6.
(abrufbar unter: http://www.ifrs-portal.com/Grundlagen/IFRS-Portal%20-%20HGB%20und%20IFRS%20Unterschiede_2017.pdf (Stand: 29.01.2018))
1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement
Prüfung (1/3)
26.02.2018 93 Kosten- und Finanzmanagement
Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit
der Rechnungslegung
interne Kontrollen
Interne
Revision
externe Kontrollen
Aufsichtsrat/
Verwaltungsrat
Abschluss-
prüfung
Enforcement
interne, unabhängige
und objektive Prüfungs-
und Beratungsinstitution
zur Unterstützung der
Unternehmensführung
(i.d.R. Stabstelle
innerhalb der Unter-
nehmensorganisation)
• Überwachung der
Geschäftsführung (GF
oder Vorstand)
(§ 111 Abs. 1 AktG)
• Bestellung des Abschluss-
prüfers
(§ 111 Abs. 2 Satz 3 AktG)
bei kapitalmarktorientierten Unter-
nehmen muss mind. 1 AR-Mitglied
Rechnungslegungskompetenz aufweisen
(§ 105 Abs. 5 AktG); ggf. Errichtung eines
Prüfungsausschusses (§ 107 Abs. 3 Satz
2 AktG i.V.m. § 324 HGB)
Überwachung der
Rechnungslegung durch
außerhalb des Unter-
nehmens stehende
unabhängige Stelle zur
Ergänzung des
bestehenden
Überwachungssystems
aus Aufsichtsrat und
Abschlussprüfung
Überwachung der
Rechnungslegung durch
außerhalb des Unter-
nehmens stehende
unabhängige Institution
zur Wahrung der
Verlässlichkeit der
Informationsvermittlung
1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement
Prüfung (2/3)
26.02.2018 94 Kosten- und Finanzmanagement
• Pflicht zur Prüfung durch externe unabhängige Institution zur Wahrung der Verlässlich-
keit der Informationsvermittlung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses
• Durchgeführte Abschlussprüfung ist wesentlich Voraussetzung für Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses (§ 316 Abs. 1 und 2 HGB)
Somit ist Abschlussprüfung wesentliche Voraussetzung für alle daran anschließenden
Tätigkeiten (bspw. Gewinnverwendung)
• Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt durch zu prüfendes Unternehmen selbst
(§ 318 Abs. 1 HGB)
– Abschlussprüfer muss in persönlicher, finanzieller und geschäftlicher Hinsicht vom zu
prüfenden Unternehmen unabhängig sein (Unabhängigkeit und Unbefangenheit)
• Gegenstand der Prüfung:
– Jahres-/Konzernabschluss
– (Konzern-)Lagebericht
– Buchführung
• Ergebnisse der Prüfung:
– Prüfungsbericht (Unternehmen)
– Bestätigungsvermerk (Testat)
(Öffentlichkeit)
Prüfungspflicht
Personengesellschaften nein
Kapitalgesellschaften
• Kleinstkapitalgesellschaften
• Kleine Kapitalgesellschaften
• Mittelgroße Kapitalgesellschaften
• Große Kapitalgesellschaften
nein
nein
ja
ja
Großunternehmen ja
1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement
Prüfung (3/3)
26.02.2018 95 Kosten- und Finanzmanagement
Funktionen der Abschlussprüfung
Kontrollfunktion
Abschlussprüfung basiert auf
Stichproben (keine
Vollprüfung) und ist eine
Ordnungsmäßigkeitsprüfung
(keine Prüfung der finanziellen
und wirtschaftlichen Lage des
Unternehmens
(„Erwartungslücke“))
Beurteilung, ob der
vorliegende Jahres- bzw.
Konzernabschluss nach den
geltenden gesetzlichen
Rechnungslegungs-
vorschriften (HGB/IFRS) und
den ergänzenden
Regelungen des
Gesellschaftsvertrages/der
Satzung aufgestellt worden
ist
(§ 317 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Korrekturfunktion
Berichtigung der
im Rahmen der
Abschlussprüfung
aufgedeckten Fehler
Informations-
funktion
Information über
Rechnungslegung
gegenüber internen und
externen Adressaten
Beglaubigungs-
funktion
durch Erteilung des
Bestätigungsvermerks
(Testat) wird der geprüfte
Jahres- bzw.
Konzernabschluss in
seiner Ordnungsmäßigkeit
beglaubigt
(uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk)
Präventiv-
funkltion
Bilanzierendes Unternehmen
wird bereits im Vorfeld der
Abschlussprüfung zur
Einhaltung der Vorschriften
zur Rechnungslegung
angehalten, da mit einer
Aufdeckung der Fehler der
Rechnungslegung (und deren
ggf. Sanktionierung) zu
rechnen ist
Bestätigungsvermerk
kann aber auch
eingeschränkt (maßgebliche
Beanstandungen) oder
sogar versagt (gravierende
Beanstandungen) werden
Erstellung des Prüfungs-
berichts als Information für die
Unternehmensleitung (keine
Veröffentlichung) und Erteilung
des Bestätigungsvermerks als
Information für externe
Unternehmensadressaten
1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement
Bestätigungsvermerk der Abschlüsse 2016 der SAP SE
26.02.2018 96 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 47-52.
Konzernabschluss zum
31. Dezember 2016
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 2.
Jahresabschluss zum
31. Dezember 2016
1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement
Offenlegung (Publizität)
26.02.2018 97 Kosten- und Finanzmanagement
• Offenlegung/Publizität = allgemein zugängliche Bekanntmachung von Unternehmens-
informationen
– Regelpublizität: Veröffentlichung des Jahres- bzw. Konzernabschlusses sowie
weiterer regelmäßig zu erstellender Berichte
– Ereignisbezogene Publizität: unregelmäßige und nur bei Eintritt besonderer
Ereignisse erfolgende Veröffentlichung von Informationen (sog. „Ad-hoc-Publizität“)
(nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen)
• Offenlegung der Regelpublizität innerhalb von 12 Monaten (4 Monate bei kapitalmarkt-
orientierten Unternehmen)
• Offenlegung erfolgt auf elektronischem Wege im Bundesanzeiger
Publizitätspflicht Besonderheiten der Publizität
Personengesellschaften nein
Kapitalgesellschaften
• Kleinstkapitalgesellschaften
• Kleine Kapitalgesellschaften
• Mittelgroße Kapitalgesellschaften
• Große Kapitalgesellschaften
ja
ja
ja
ja
alternativ „Hinterlegung“ im Bundesanzeiger
eingeschränkte Publizität
eingeschränkte Publizität mit Erweiterungen
Großunternehmen ja
1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement
Enforcement (1/2)
26.02.2018 98 Kosten- und Finanzmanagement
• Enforcement = Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der
Rechnungslegung durch eine außerhalb des Unternehmens
stehende unabhängige Stelle zur Ergänzung des
bestehenden Überwachungssystems aus Aufsichtsrat und
Abschlussprüfung
Reaktion auf massiven Vertrauensverlust durch
Unternehmensskandale (bspw. Enron)
Nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen!
• Zweistufiges Verfahren (privatrechtlich und öffentlich):
– 1. Stufe: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
– 2. Stufe: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Prüfungsgegenstand ist letzter Jahres-/Konzernabschluss
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Aber keine Vollprüfung (≠ Abschlussprüfung)
• Prüfungsanlässe:
– Anlassprüfung: Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für
Rechnungslegungsverstöße oder Veranlassung durch
BaFin
Fokus liegt auf Anhaltspunkt(en)
– Stichprobenprüfung: zufällige Auswahl
Fokus liegt auf Prüfungsschwerpunkten
• Prüfungsergebnis ist Unternehmen mitzuteilen und kann zu
Fehlerveröffentlichung (= Korrektur des JA / KA) führen
Reputationsverlust für Unternehmen und Abschlussprüfer Quelle: http://www.frep.info/docs/pressemitteilungen/2017/20171123_pm.pdf
1.7 Prüfung, Offenlegung und Enforcement
Enforcement (2/2)
26.02.2018 99 Kosten- und Finanzmanagement
2. Stufe
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1001.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
1. Stufe Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR)
Ermächtigung
zur Kontrolle
Kapitalmarktorientierte Unternehmen
proaktive und
reaktive Kontrolle
freiwillige
Kooperation
Sanktionierung verpflichtende
Kooperation
Jahresabschluss und Lagebericht und/oder Konzernabschluss und Konzernlagebericht
Halbjahresfinanzbericht und Zwischenlagebericht
1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung
Auswirkungen der Digitalen Transformation
26.02.2018 100 Kosten- und Finanzmanagement
Auswirkungen der Digitalen Transformation auf die Rechnungslegung
Auswirkungen auf
den Jahresabschluss
Änderungen der Geschäftsverhältnisse (ggf. der Geschäftsmodelle)
führen zu teilweise erheblichen Änderungen in der Abbildung bzw.
Struktur der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
Auswirkungen auf
Steuerungskennzahlen
veröffentlichte nicht-
standardisierte Steuerungs-/
Performancekennzahlen (sog.
non-GAAP-measures (z. B.
EBIT, EBITDA, etc.)) werden
erheblich beeinflusst werden
aufgrund der Auswirkungen auf
den Jahresabschluss (da diese
sich aus dem Jahresabschluss
ableiten)
durch hohe
Sachanlage-
investitionen
durch hohe immaterielle
Investitionen
durch Ver-
schiebung von
Umsatzquellen
Änderung der
Bilanzkennzahlen
(bspw. Anlagen-
intensität) und ggf.
außerplanmäßige
Abschreibung auf
vorhandene
Vermögensgegen-
stände
insb. Verschiebung
von Produkt- zu
Dienstleistungs-
erlösen führt zu
erhöhten Personal-
aufwendungen
(z. B. Fortbildung)
(Erhöhung der
Personalintensität)
Anteil immaterieller Vermögenswerte am
Gesamtvermögen nimmt stetig zu; diese
stellen die zentralen Erfolgsfaktoren des
Unternehmens dar, was durch die
Digitalisierung intensiviert wird
wesentliche Anpassungen
notwendig, die nicht
reglementiert sind und folglich
frei von den Unternehmen
durchgeführt werden können
Bilanzadressat muss sich über
Aussagefähigkeit der
Kennzahlen im Klaren sein und
ggf. andere Kennzahlen bilden
oder heranziehen
Auswirkungen auf
den Lagebericht
weiter zunehmende Bedeutung
des Lageberichts, da dieser
wesentliche Werttreiber und
Entwicklungen des Unter-
nehmens erläutert und damit
auch Sachverhalte beinhaltet,
die nicht bilanziert werden
dürfen
stetiger Ausbau des
Lageberichts zur Wiedergabe
finanzieller nicht-bilanzierter
Informationen sowie in letzter
Zeit insbesondere nicht-
finanzieller Informationen
(bspw. CSR-Richtlinie)
Trend geht zur „integrierten
Berichtserstattung“
(integrated reporting)
aber Problem, dass Vielzahl imma-
terieller Vermögenswerte nicht bilan-
ziert werden dürfen (bspw. Forschungs-
kosten, Mitarbeiter-Know-How, etc.),
wodurch die Informationsfunktion des
Jahresabschlusses eingeschränkt wird
dezidierte quantitative Jahresabschlussanalyse mit ergänzender detaillierter
qualitativer Analyse anhand des Lageberichts notwendig!
1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung
Integrierte Berichterstattung (integrated reporting) (1/2)
26.02.2018 101 Kosten- und Finanzmanagement
• Integrierte Berichterstattung (integrated reporting) =
Erstellung eines zusammenfassenden Berichts, der die
unterschiedlichen Berichte sinnvoll miteinander ver-
knüpft und als ganzheitliches Konzept gleichzeitig die
relevanten Informationen über Strategie, Unternehmens-
führung, finanziellen Erfolg sowie die Zukunftsaus-
sichten in einem wirtschaftlichen, sozialen und umwelt-
bezogenen Kontext des Unternehmens widerspiegelt
aktuell Vielzahl unterschiedlicher separater Berichte (bspw.
Finanzbericht, Lagebericht, Nachhaltigkeitsbericht,…)
steter Wandel der stakeholder-Anforderungen an die Unter-
nehmensberichterstattung hin zu Nachhaltigkeitsaspekten,
die der Entscheidung wesentlich zugrunde gelegt werden
(rein finanzielle Informationen nicht mehr ausreichend)
Unternehmenswert wird neben finanziellen insbesondere
auch von nicht-finanziellen Faktoren beeinflusst
• International Integrated Reporting Council (IIRC)
– Gründung in 2010 mit dem Ziel der Entwicklung eines
Rahmenwerks (framework) für eine prägnante Bericht-
erstattung darüber, wie ein Unternehmen durch unterschied-
lichen Einsatz von Ressourcen in seinem regulären Umfeld
anhand des Zusammenwirkens finanzieller und nicht-
finanzieller Faktoren Wert schafft
– Herausgabe des Rahmenkonzepts für die integrierte
Berichterstattung im Dezember 2013
bisherige
Berichtserstattung
integrierte
Berichterstattung
Denken isoliert integriert
Verantwortung Finanzkapital alle Kapitalarten
Fokus vergangenheitsorientiert,
(im Wesentlichen) nur
finanzielle Information
vergangenheits- und
zukunftsorientiert,
zusammenhängend,
strategisch
Zeitrahmen kurzfristig kurz-, mittel-
und langfristig
Vertrauen begrenzte Offenlegung
nur von Pflichtindikatoren
höhere
Transparenz
Anpassung regelgebunden reaktionsfähig auf
individuelle Umstände
Prägnanz ausführlich und komplex prägnant und wesentlich
Quelle: Noodt, A./Grede, J.: Die Welt ändert sich (DB 2013), S. 716.
Führungs-/
Gehalts-
struktur
Lage-
bericht
Nach-
haltigkeits-
bericht
Finanz-
bericht
Quelle: Noodt, A./Grede, J.: Die Welt ändert sich (DB 2013), S. 716.
Integrierte
Bericht-
erstattung
Führungs-/
Gehalts-
struktur
Finanz-
bericht
Lage-
bericht
Nach-
haltigkeits-
bericht
2000 2020
1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung
Integrierte Berichterstattung (integrated reporting) (2/2)
26.02.2018 102 Kosten- und Finanzmanagement
Inhaltselemente des integrierten Berichts
laut IR-Rahmenkonzept des IIRC
Organisations
-überblick und
Geschäfts-
umfeld
Unter-
nehmens-
führung
Wie unterstützt
die Governance-
Struktur des
Unternehmens
seine Fähigkeit,
kurz-, mittel- und
langfristig Wert
zu schaffen ?
Geschäfts-
modell
Worin besteht
das Geschäfts-
modell des
Unter-
nehmens ?
Was tut das Unter-
nehmen und unter
welchen Umfeld-
bedingungen ist es
tätig ?
Vgl. hierzu Haller, A./Zellner, P.: Integrated Reporting Framework (DB 2014), S. 256 f.
Risiken
und
Chancen
Was sind die
spezifischen
Risiken und
Chancen, die
die Fähigkeit
des Unter-
nehmens
beeinflussen,
kurz-, mittel-
und langfristig
Wert zu
schaffen und
wie geht das
Unternehmen
damit um ?
Strategie und
Ressourcen-
verteilung
Was möchte das
Unternehmen
erreichen und auf
welche Weise ?
Leistung
In welchem
Maße konnte
das Unter-
nehmen
bisher seine
strategischen
Ziele
erreichen und
wie wurden
dadurch
verschiedene
Kapitalien
beeinflusst ?
Zukunfts-
perspektiven
Welche Heraus-
forderungen
werden sich
hinsichtlich der
Erfüllung der
strategischen
Ziele wahrschein-
lich ergeben und
welche
Implikationen
lassen sich
hieraus für das
Geschäftsmodell
ableiten ?
Grund-
lagen der
Bericht-
erstellung
Wie bestimmt
das
Management,
welche Sach-
verhalte in einen
integrierten
Bericht aufzu-
nehmen sind und
wie werden diese
Sachverhalte
festgehalten bzw.
quantifiziert ?
Konnektivität der Informationen von entscheidender Bedeutung!
1.8 Aktuelle Entwicklungen in der externen Rechnungslegung
Integrierte Berichterstattung bei der SAP SE zum 31. Dezember 2016
26.02.2018 103 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: SAP integrierter Bericht 2016, S. 4 f.
26.02.2018 104 Kosten- und Finanzmanagement
2. Jahresabschlussanalyse
2. Jahresabschlussanalyse
Gliederung
2. Jahresabschlussanalyse
1. Grundlagen der Bilanzpolitik
2. Bilanzanalyse
1. Grundlagen der Bilanzanalyse
2. Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse
3. Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse
4. Strategische Bilanzanalyse
26.02.2018 105 Kosten- und Finanzmanagement
2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik
Motive und Ziele der Bilanzpolitik
26.02.2018 106 Kosten- und Finanzmanagement
• Bilanzpolitik = zielgerichtete Gestaltung der externen Rechnungslegung durch das Management im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten mit dem Ziel der Einflussnahme auf das Verhalten der Informationsempfänger oder das Vermeiden oder Auslösen von Rechtsfolgen gemäß den Zielen der Unternehmensleitung
– kann sich auf sämtliche Berichtselemente beziehen (Bilanz, Lagebericht, …)
– Grundsätzlich legitime Maßnahme der Unternehmenspolitik (≠ Bilanzmanipulation)
– Begrenzung u. a. durch rechtliche Normen, Stetigkeitsgrundsatz, (teilweiser) Zielkonflikt der Maßnahmen und Umfang und Erläuterung der Anhangangaben
• Zielsetzung ist abhängig von der Funktion des zugrunde liegenden Abschlusses
Bilanzpolitische Maßnahmen ist zentrale Herausforderung der Bilanzanalyse mit der Aufgabe, Verzerrungen der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erkennen und auszu-gleichen und sowohl zeitlich als auch zwischenbetrieblich eine vergleichbare Datenbasis herzustellen. (vgl. Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1007.)
Funktion (mögliche) Zielsetzung der Bilanzpolitik
Jahresabschluss Zahlungsbemessung
Information
Höhe der Ausschüttung an Anteilseigner
tendenzielle Ergebnisglättung (sog. income smoothing)
Steuerbilanz Zahlungsbemessung Minimierung der Barwerts der Steuerzahlungen
Konzernabschluss Information tendenzielle Ergebnisglättung (sog. income smoothing)
oder gezielte Informationen zum Abbau der
Informationsasymmetrien
2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik
Dimensionen der Bilanzpolitik
26.02.2018 107 Kosten- und Finanzmanagement
Dimensionen der Bilanzpolitik
Typ des zugrunde
liegenden
Abschlusses
Jahresabschluss
vs.
Steuerbilanz
vs.
Konzernabschluss
Abschlussart
determiniert
die Funktionen
und damit Umfang und
Zielsetzung der
Bilanzpolitik
Wahl des
Normensystems
konkrete Wahl des
Rechnungslegungs-
systems selbst
Instrumente der
Bilanzpolitik
bilanzpolitische
Maßnahmen, die sich
auf bereits eingetretene
Sachverhalte beziehen
Zeitpunkt der
Durchführung der
Maßnahmen
Maßnahmen vor
dem Bilanzstichtag
(Sachverhalts-
gestaltung)
und
Maßnahmen nach
dem Bilanzstichtag
(Darstellungs-
gestaltung)
Zielsetzung der
Maßnahmen
möglichst positive
Darstellung
(„progressiv“)
vs.
möglichst negative
Darstellung
(„konservativ“)
bspw. freiwilliger
IFRS-Abschluss gemäß
§ 315a Abs. 3 HGB
Ansatz, Bewertung
und Ausweis
2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik
Instrumente der Bilanzpolitik (1/2)
26.02.2018 108 Kosten- und Finanzmanagement
Bilanzpolitische Instrumente
Gestaltung von Sachverhalten
(Sachverhaltsgestaltung)
Abbildung von Sachverhalten
(Darstellungsgestaltung)
materielle Bilanzpolitik (= Einfluss auf Ergebnis bzw. Höhe
der Bilanzposten und Bilanzsumme)
formelle Bilanzpolitik (= Einfluss auf Tiefe und Struktur der
Gliederung des Abschlusses)
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1008.
Ansatz Bewertung Ausweis Lagebericht Anhang
Typen von Gestaltungsmöglichkeiten
(explizite)
Wahlrechte
Spielräume (implizite Wahlrechte)
Verfahrensspielräume Individualspielräume
2.1 Grundlagen der Bilanzpolitik
Instrumente der Bilanzpolitik (2/2)
26.02.2018 109 Kosten- und Finanzmanagement
Maßnahmen
materieller Bilanzpolitik
Maßnahmen
formeller Bilanzpolitik
Ausübung expliziter
Wahlrechte
Ansatz • Angabe der Restlaufzeiten bei Forderungen und
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)
• Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
(Gesamt-/Umsatzkostenverfahren)
(§ 275 Abs. 1 Satz 1 HGB)
• Ausübung größenabhängiger Erleichterungen
(§§ 266, 274a, 275, 276, 288 i.V.m. §§ 267, 267a
HGB)
• Ausweis erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen
(§ 268 Abs. 5 Satz 2 HGB)
• Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern
(§ 274 HGB)
• Selbst geschaffene immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens
(§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB)
• Aktive latente Steuern im Jahresabschluss
(§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB)
• Rückstellungen für vor dem 01.01.1987
erworbene Altersvorsorgeverpflichtungen
(Art. 28 Abs. 1 EGHGB)
Bewertung
• Definition der Herstellungskosten
(§ 255 Abs. 2 und 3 HGB)
• Bewertungsvereinfachungsverfahren (Vorräte)
(§ 240 Abs. 4 i.V.m. § 256 HGB)
Ausübung impliziter
Wahlrechte
(„Spielräume“)
• Bilanzierung von Leasingverhältnissen (GoB)
• Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungs-
aufwand (GoB)
• Einschätzung der Wahrscheinlichkeit von
zukünftigen Aufwendungen bei der Rückstellungs-
bildung (§ 249 Abs 1 HGB i.V.m. GoB)
• Methodenwahl für planmäßige Abschreibungen
(§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB)
• Schätzung der Nutzungsdauern und Restwerte
von abnutzbaren Gegenständen des
Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB)
• Gliederung von Bilanz und GuV bei Nicht-
Kapitalgesellschaften (§ 247 Abs. 1 HGB i.V.m. GoB)
• Erweiterung der Mindestgliederung von Bilanz und
GuV bei Kapitalgesellschaften
(§ 266 und § 275 HGB)
• Zuordnung von Vermögensgegenständen zu Anlage-
und Umlaufvermögen (§ 247 Abs. 2 HGB)
• Detaillierungsgrad sowie Umfang der im Lagebericht
gewährten Informationen (§ 289 HGB)
Quelle: Inhalt teilweise entnommen aus Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1012 f.
2.2 Bilanzanalyse
2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (1/6)
26.02.2018 110 Kosten- und Finanzmanagement
Funktionen der Bilanzanalyse
Aufdeckung und Eliminierung
bilanzpolitischer Maßnahmen
„politikneutraler“ (=unverzerrter)
Einblick in die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Unternehmens
Bilanzanalyse (= Verfahren der Informationsgewinnung und Informationsauswertung, mit deren Hilfe aus den Angaben des Jahresabschlusses
und Lageberichts Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewonnen werden)
Standardisierung der Jahresabschlussinformationen
zur verlässlichen Gewinnung von Aussagen über
gegenwärtige und künftige Lage des Unternehmens
Zeitvergleich
zeitlicher Vergleich
aufeinander folgender
Jahresabschlüsse des
Unternehmens
Soll-Ist-Vergleich
Vergleich von Plan-
und Ist-Größen
zwischen-/über-
betrieblicher Vergleich
Vergleich von
Unternehmen
untereinander oder zu
durchschnittlichen
Branchenwerten
Unternehmensanalyse hinsichtlich Liquidität, Erfolg und Erfolgspotential
2.2 Bilanzanalyse
2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (2/6)
26.02.2018 111 Kosten- und Finanzmanagement
Unternehmensanalyse
Bilanzanalyse i.e.S.
finanzwirtschaftliche
Bilanzanalyse
Untersuchung der Liquidität sowie der
Struktur des Vermögens und des
Kapitals zur Klärung, ob den
Zahlungsverpflichtungen jederzeit
nachgekommen werden kann und ob
das Vermögen angemessen
finanziert ist
Analyse der Entwicklung des Unternehmenswertes
(Potential der Wertgenerierung (Steigerung des Unternehmenswertes))
Bilanzanalyse i.w.S.
erfolgswirtschaftliche
Bilanzanalyse
Untersuchung der Qualität des
Erfolgs sowie Aufschluss über
künftige Aussicht auf
Erwirtschaftung von Erfolgen
(Beurteilung der Ertragskraft
des Unternehmens)
Liquidität Erfolg
strategische
Bilanzanalyse
überwiegend qualitative Analyse der
Stärken und Schwächen des
Unternehmens im Wettbewerb sowie
der ausgesetzten Chancen und
Risiken
Erfolgspotential
Analyseinstrumente sind Bestandteile des Jahresabschlusses Analyseinstrumente sind Lagebericht, Segmentbericht
sowie zusätzliche (freiwillige) Berichte
2.2 Bilanzanalyse
2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (3/6)
26.02.2018 112 Kosten- und Finanzmanagement
Aufbereitung der Abschlussinformationen
(bestmögliche) Eliminierung bilanzpolitischer Maßnahmen zur Herstellung einer für
eine zeitliche und zwischenbetriebliche Vergleichbarkeit geeignete Datenbasis
Ansatz-
korrekturen
• Eliminierung/Saldierung von
Korrekturposten
• Aufnahme fehlender Posten
• Periodenabgrenzungen
eliminieren
Bewertungs-
korrekturen
• Aufdeckung im Rahmen des
geltenden Rechts
• Bewertung zu Tageswerten
Ausweis-
korrekturen
• Umgruppierung/Umgliederung
• Neugruppierung nach Fristigkeit
oder Risiko
bspw. Aufdeckung der Unter-
bewertung des Vorratsvermögens
aufgrund Bewertungsverein-
fachungsverfahren oder Bewertung
der Finanzanlagen zu Marktpreisen
bspw. Ansatz von Operating-
Leasingverhältnissen oder
Pensionsverpflichtungen von
vor dem 01.01.1987
bspw. Umgliederung des
Ausschüttungsbetrags in die
Verbindlichkeiten oder
detailliertere Aufgliederung der
Fristigkeit der Verbindlichkeiten
Aufdeckung stiller Reserven
2.2 Bilanzanalyse
2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (4/6) – Aufbereitung der Aktiva
26.02.2018 113 Kosten- und Finanzmanagement
Vorräte (Aktiva B.I)
+ Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Aktiva B.II)
+ Wertpapiere (Aktiva B.III)
+ Flüssige Mittel (Aktiva B.IV)
+ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (Aktiva C)
- Aktiviertes Disagio (Angabepflicht in Bilanz oder Anhang
(§ 268 Abs. 6 HGB)
= Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Aktiva B.II)
+ Wertpapiere (Aktiva B.III)
+ Flüssige Mittel (Aktiva B.IV)
+ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ohne Disagio (Aktiva C)
= monetäres Umlaufvermögen
Forderungen aus Lieferung und Leistung (Aktiva B.II.1)
+ Forderungen gegen verbundene Unternehmen (soweit aus
Lieferung und Leistung) (Aktiva B.II.2)
+ Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen (soweit aus
Forderung aus Lieferung und Leistung) (Aktiva B.II.3)
= Warenforderungen
Immaterielles Anlagevermögen
+ Sachanlagevermögen
+ Vorräte (abzüglich Anzahlungen)
+ Kundenforderungen
+ Flüssige Mittel
- unverzinsliches Fremdkapital
= Betriebsnotwendiges Vermögen
Quelle: Inhalt entnommen aus Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1044 ff.
• Aufbereitung bzw. Neustrukturierung bestimmter Bilanz(teil)summen und Zahlen
notwendig, da deren unmittelbare Verwendung (nach HGB und IFRS) teilweise nicht
zielführend ist (insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher Arten der
Bilanzanalyse (finanz- und erfolgswirtschaftliche sowie strategische Bilanzanalyse))
Auf der Aktivseite ist davon insbesondere das Umlaufvermögen betroffen, da dort (grundsätzlich
im Gegensatz zum Anlagevermögen) eine Vielzahl teils vollkommen unterschiedlicher
Bilanzposten enthalten ist
Anlagevermögen
Netto-Umlaufvermögen
2.2 Bilanzanalyse
2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (5/6) – Aufbereitung der Passiva
26.02.2018 114 Kosten- und Finanzmanagement
• Aufbereitung der Passivseite von
– Eigenkapital
– Fremdkapital
– Gesamtkapital
• Bei der Aufbereitung des Eigenkapitals sind noch
weitere explizite Wahlrechte zu berücksichtigen:
Niedrigere Bewertung durch Anwendung der
Bewertungsvereinfachungsverfahren für
Vorräte (§ 256 HGB)
unterlassene Pensionsrückstellungen vor dem
01.01.1987 (Art. 28 EGHGB)
Aktivierung von selbst erstellten (originären)
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 HGB)
Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB)
Aktive latente Steuern im Einzelabschluss (§
274 Abs. 2 HGB)
Oben aufgeführte Punkte können (je nach
Beurteilung) zu einer weiteren Änderung
der Höhe des bilanzanalytischen
bilanziellen Eigenkapitals führen
gezeichnetes Kapital
+ nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
= eingefordertes Kapital (Passiva A.I)
- ausstehende eingeforderte Einlagen
= Saldo I
+ Kapitalrücklage (Passiva A.II)
+ Gewinnrücklagen (Passiva A.III)
+/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag (Passiva A.IV)
+/- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Passiva A.V)
- Ausschüttungsbetrag (auf Grundlage des publizitätspflichtigen
Gewinnverwendungsvorschlag (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AktG) oder
Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG)
= Bilanzielles Eigenkapital
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1048.
stellt wirtschaftlich eine Verbindlichkeit dar
und ist bilanzanalytisch in die Verbindlichkeiten
umzugliedern
Bilanzielles Eigenkapital
+ Kurz- und mittelfristiges Fremdkapital
+ Langfristiges Fremdkapital
= Gesamtkapital (= Gesamtvermögen)
2.2 Bilanzanalyse
2.2.1 Grundlagen der Bilanzanalyse (6/6) – Aufbereitung der Passiva
26.02.2018 115 Kosten- und Finanzmanagement
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr
(Passiva C)
= kurzfristige Schulden
+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr und
zugleich ≤ 5 Jahre
= kurz- und mittelfristige Schulden
+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
(= langfristige Schulden)
= Gesamtschulden
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr (Passiva C)
+ Steuerrückstellungen (einschließlich latenter Steuern) (Passiva B.2)
+ Sonstige Rückstellungen (ggf. abzüglich Aufwandsrückstellungen)
(Passiva B.3)
+ Ausschüttungsbetrag (siehe „Eigenkapital“)
+ passive Rechnungsabgrenzung (Passiva D)
+ Fremdkapitalanteil der Korrekturposten im Übergang vom bilanziellen
zum um steuerliche Wirkungen bereinigten Eigenkapital (mit BilMoG
hinfällig; ggf. noch restliche Sonderposten mit Rücklageanteil)
= kurzfristiges Fremdkapital
+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr und zugleich
≤ 5 Jahre
+ Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
= kurz- und mittelfristiges Fremdkapital
+ Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
(= langfristige Schulden)
+ Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
(Passiva B.1)
+ Fremdkapitalanteil der unterlassenen, nicht bilanzierungspflichtigen
Pensionsrückstellungen (Art. 28 Abs. 2 EGHGB)
= Langfristiges Fremdkapital
= Gesamtes Fremdkapital
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
(Passiva C.4)
+ Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen
(soweit aus Lieferung und Leistung) (Passiva C.6)
+ Verbindlichkeiten gegen Beteiligungsunternehmen
(soweit aus Forderung aus Lieferung und Leistung)
(Passiva C.7)
= Warenverbindlichkeiten
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1050 ff.
Aufbereitung des Fremdkapitals
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse (1/2) - Allgemein
26.02.2018 116 Kosten- und Finanzmanagement
Investitions-
analyse
Finanzierungs-
analyse
Liquiditätsanalyse
statische
Liquiditätsanalyse
dynamische
Liquiditätsanalyse
Aufschluss über Vermögensstruktur Kapitalstruktur Deckungsstruktur Deckungsstruktur
Informationen
über Kapitalverwendung Kapitalaufbringung
Liquidität (Solvabilität)
(auf Basis von Bestandsgrößen)
Liquidität (Solvabilität)
(auf Basis von Stromgrößen)
Analysegegen-
stand
• Art und Zusammensetzung
des Vermögens
• Dauer der Vermögens-
bindung
Quellen und Zusammen-
setzung nach Art, Sicherheit
und Fristigkeit des Kapitals
Zusammenhang von
Investition (Kapitalverwendung)
und Finanzierung (Kapital-
aufbringung)
Zusammenhang von
Investition (Kapitalverwendung)
und Finanzierung (Kapital-
aufbringung)
Analyseziel Beurteilung der Geschwindig-
keit der Monetarisierung des
Vermögens zur Abschätzung
des notwendigen Kapital-
bedarfs, um jederzeit die
finanzielle Stabilität des Unter-
nehmens zu gewährleisten
Abschätzung der
Finanzierungsrisiken
Abschätzung der
Wahrscheinlichkeit, dass es zu
einer Zahlungsunfähigkeit und
folglich zur zwangsweisen
Liquidation des Unternehmens
kommt
Abschätzung der
Wahrscheinlichkeit, dass es zu
einer Zahlungsunfähigkeit und
folglich zur zwangsweisen
Liquidation des Unternehmens
kommt
Arten von
Kennzahlen
• Strukturkennzahlen
• Beziehungskennzahlen
• Strukturkennzahlen
• Beziehungskennzahlen
• Strukturkennzahlen
• Beziehungskennzahlen
• Cash Flow
• Kapitalflussrechnung
Kategorien von
Kennzahlen
• Vermögensrelationen
(Intensitäten)
• Umsatzrelationen
• Umschlagskoeffizienten
• Investitions- und
Abschreibungspolitik
• Verschuldungsgrad
• Weitere Kennzahlen
• Deckungsgrade
• Liquiditätsgrade
• Effektivverschuldung
• Operativer Cash Flow
• Investitions-Cash Flow
• Finanzierungs-Cash Flow
• Innenfinanzierungskraft
• Verschuldungsfähigkeit
kann nur vor dem Hintergrund der
Unternehmensfortführung (going concern) erfolgen! ausschließliche Analyse
der Aktiva (Aktivseite) ausschließliche Analyse
der Passiva (Passivseite)
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse (2/2) - Kennzahlen
26.02.2018 117 Kosten- und Finanzmanagement
Investitions-
analyse
Finanzierungs-
analyse
Liquiditätsanalyse
statische
Liquiditätsanalyse
dynamische
Liquiditätsanalyse
Vermögensrelationen:
Verschuldungsgrad: Deckungsgrad:
Cash Flow (direkte Ermittlung):
einnahmewirksame Erträge
./. Ausgabenwirksame Aufwendungen
= Cash Flow
Cash Flow (indirekte Ermittlung):
Jahresüberschuss
+ ausgabenunwirksame Aufwendungen
./. Einnahmeunwirksame Erträge
= Cash Flow
Veränderung des Finanzmittelfonds:
Operativer Cash Flow
+ Investitions-Cash Flow
+ Finanzierungs-Cash Flow
= Veränderung des Finanzmittelfonds
Umsatzrelationen:
Liquiditätsgrad:
Umschlagskoeffizienten:
Innenfinanzierungskraft:
Verschuldungsfähigkeit:
Effektivverschuldung:
kurz-/mittelfristiges Fremdkapital
+ Verbindlichkeiten mit RLZ > 5 Jahren
= Gesamtschulden
./. monetäres Umlaufvermögen
= Effektivverschuldung I
+ Rückstellungen für Pensionen o. ä.
= Effektivverschuldung II
Investitions- und Abschreibungspol.:
Weitere Kennzahlen:
ögenUmlaufverm
ögenAnlageverm tElastizitä-UV-AV
ögenGesamtverm
ögenAnlageverm ensitätAnlagenint
ögenGesamtverm
ögenUmlaufverm nsitätUmlaufinte
seUmsatzerlö
vermögenSachanlage Bindung-nSachanlage
seUmsatzerlö
mögenVorratsver Bindung-Vorräte
seUmsatzerlö
LuL nForderunge Bindung-Forderungs
(UV) Bestand
seUmsatzerlö (UV) äufigkeitUmschlagsh
seUmsatzerlö
365 x LuL nForderunge an Bestand Kundenziel
fwandMaterialau
365 x Vorräten an Bestand chlagVorratsums
AHK hist.zu SachAV
ngenAbschreibu kumulierte tzungsgradAnlageabnu
AHK enhistorischzu nSachanlage
SachAV in titionenNettoinves nsquoteInvestitio
SachAV auf GJdes ngenAbschreibu
SachAV in titionenNettoinves uoteWachstumsq
talGesamtkapi
alEigenkapit alquoteEigenkapit
talGesamtkapi
alFremdkapit I alquoteFremdkapit
alEigenkapit
alFremdkapit I ngsgradVerschuldu
alEigenkapit
ungenVerpflicht efinanziell
sonstige alFremdkapit
II ngsgradVerschuldu
talGesamtkapi
ungenVerpflicht efinanziell
sonstige alFremdkapit
II alquoteFremdkapit
tenindlichkeiGesamtverb
hkeitenVerbindlic gekurzfristi eitBeweglichk inanziellef
tenindlichkeiGesamtverb
ndlichkeiteBankverbin ngigkeitBankenabhä
alEigenkapit esbilanziell
lagenGewinnrück radnzierungsgSelbstfina
ngWareneinga
365 x LuL hkeitenVerbindlic
an Bestand
nzielLieferante
ögenAnlageverm
alEigenkapit A adDeckungsgr
ögenAnlageverm
alFremdkapit
geslangfristi alEigenkapit
B adDeckungsgr
alFremdkapit geskurzfristi
Mittel liquide Grades 1. Liquidität
alFremdkapit geskurzfristi
ögenUmlaufverm monetäres Grades 2. Liquidität
alFremdkapit geskurzfristi
Vorräte UV monetäres Grades 3. Liquidität
alFremdkapitges kurzfristi- UV Capital Working Net
alFremdkapit geskurzfristi
UV geskurzfristi Ratio Capital Working
AV in titionenNettoinves
Flow Cash nsdeckungInvestitio
Flow Cash
AV in titionenNettoinves nsgradInvestitio
Flow Cash
rschuldungEffektivve ngsgradVerschuldu dynam.
Flow Cash
apitalGläubigerk sbereinigte ngsdauerEntschuldu
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (1/3)
26.02.2018 118 Kosten- und Finanzmanagement
• Analysieren Sie die Konzernbilanz der SAP SE
zum 31. Dezember 2016 (Konzernabschluss) auf
finanzwirtschaftlicher Ebene:
– Bereiten Sie die folgende Bilanzposten auf:
• Anlagevermögen (AV)
• Eigenkapital
• Fremdkapital
Beschränken Sie sich bei der Aufbereitung der
Zahlen auf die Berücksichtigung der „sonstigen
finanziellen Verpflichtungen“ sowie des
„Ausschüttungsbetrages“.
– Bilden Sie folgende Kennzahlen vor und nach der
Aufbereitung der Bilanzposten:
• Anlagenintensität und AV/UV-Elastizität
• Eigenkapitalquote und Fremdkapitalquote sowie
den Verschuldungsgrad
• Kundenziel
• Working Capital und Working Capital Ratio
• Goodwill-Eigenkapital-Verhältnis
– Vergleichen Sie die Ergebnisse der Kennzahlen vor
und nach Aufbereitung und nehmen Sie dazu kurz
Stellung.
Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse des Konzernabschlusses der SAP SE (Bilanz)
Quelle: SAP SE: Integrierter Bericht 2016, S. 158 f.
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (2/3)
26.02.2018 119 Kosten- und Finanzmanagement
Aufbereitung der Konzernbilanz der SAP SE (verkürzte Darstellung)
Bilanzanalytische Konzernbilanz SAP SE zum 31.12.2016
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
(langfristige Vermögenswerte)
32.713 Eigenkapital
Sonstige Kaufverpflichtungen
Ausschüttungsbetrag
26.397
-596
-1.498 Leasing
Kaufverpflichtungen AV
Einzahlungsverpflichtungen
(Beteiligungsunternehmen)
+1.578
+227
+167 Bilanzanalytisches
Eigenkapital
24.303
Bilanzanalytisches
Anlagevermögen
34.685 Fremdkapital (Schulden)
sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Ausschüttungsbetrag
Bilanzanalytisches
Fremdkapital
17.880
+2.568
+1.498
21.946
Umlaufvermögen
(kurzfristige Vermögenswerte)
11.564
Summe 44.277
+1.972
46.249
Summe 44.277
+1.972
46.249
Quelle: SAP SE: SAP Integrierter Bericht 2016, S. 198 f.
= Aufwand!
= AV!
kurzfristige Schulden = kurzfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen +
Ausschüttungsbetrag = (316 + 436 + 167) + 1.498 = 2.417
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (3/3)
26.02.2018 120 Kosten- und Finanzmanagement
Vergleich der Kennzahlen vor und nach bilanzanalytischer Aufbereitung
Wert
vor Anpassung (in T€)
Wert
nach Anpassung (in T€)
Differenz
absolut %
Anlagevermögen 32.713 34.685 1.972 +6,03 %
Eigenkapital 26.397 24.303 -2.094 -7,93 %
Fremdkapital 17.880 21.946 4.066 +22,74 %
Anlagenintensität (32.713 / 44.277) = 73,88 % (34.685 / 46.249) = 75,00 % 1,11 % 1,51 %
AV/UV-Elastizität (32.713 / 11.564) = 2,83 (34.685 / 11.564) = 3,00 0,17 +6,03 %
Eigenkapitalquote (26.397 / 44.277) = 59,62 % (24.303 / 46.249) = 52,55 % -7,07 % -11,86 %
Fremdkapitalquote (17.880 / 44.277) = 40,38 % (21.946 / 46.249) = 47,45 % +7,07 % +17,51 %
Verschuldungsgrad (17.880 / 26.397) = 0,68 (21.946 / 24.303) = 0,90 +0,22 +33,31 %
Working Capital (11.564 – 9.674) = 1.890 (11.564 – 12.091) = -527 -2.417 -127,88 %
Working Capital Ratio (11.564 / 9.674) = 1,20 (11.564 / 12.091) = 0,96 -0,24 -20,00 %
Goodwill-Eigenkapital-
Verhältnis
(23.311 /26.397) = 88,31 % (23.311 / 24.303) = 95,92 % +7,61 % +8,62 %
2.2 Bilanzanalyse
2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Allgemein
26.02.2018 121 Kosten- und Finanzmanagement
Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse
Ergebnis-
analyse
Aussagekraft der Indikator-
funktion des Jahresüber-
schusses aber begrenzt
aufgrund inflationsbedingter
Scheinerfolge, stiller
Reserven und fehlender
Information über die konkrete
Erfolgsstruktur
Untersuchung der
Gewinn- und Verlustrechnung
hinsichtlich der ausgewiesenen
Informationen mit dem
Jahresüberschuss als Indikator
der Ertragskraft des
Unternehmens als
Ausgangspunkt
Rentabilitäts-
analyse
Wertschöpfungs-
analyse Break-even-
Analyse
Untersuchung der jeweiligen
Einflussgrößen anhand von
Verhältniskennzahlen zur
möglichen zeitlichen und
insbesondere zwischen- bzw.
überbetrieblichen
Vergleichbarkeit
(relativierte Erfolgsanalyse)
Beurteilung des eingesetzten
Kapitals/Vermögens
(Return on Investment (ROI))
sowie des Umsatzes
(Return on Sales (ROS) bzw.
Gewinnspanne)
Untersuchung der gesamten
Wertschöpfung und
Produktivität eines
Unternehmens aus der
Perspektive eines erweiterten
Adressatenkreises (stakeholder
(nicht nur Eigenkapitalgeber
(shareholder)))
erweiterter Erfolgsbegriff der
stakeholder qualifiziert
klassische Aufwendungen
aus EK-Gebersicht um in
Erträge (bspw. Arbeits-,
Gemein- oder Fremdkapital-
erträge)
Gegenüberstellung von
Erlösen und Kosten in
Abhängigkeit der
Beschäftigung zur Unter-
suchung des leistungswirt-
schaftlichen Risikos
(operating leverage)
Ermittlung des
Beschäftigungsgrades, bei
dem das Unternehmen von
der Verlust- in die Gewinn-
zone tritt (sog. Gewinn-
schwelle (break-even-Punkt))
2.2 Bilanzanalyse
2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Ergebnisanalyse (1/3)
26.02.2018 122 Kosten- und Finanzmanagement
Bestandteile der Ergebnisanalyse Zielsetzung Maßnahmen
Betragsmäßige Ergebnisanalyse Bereinigung des ausgewiesenen Jahresüber-
schusses um ergebnisbeeinflussende bilanz-
politische Maßnahmen, wirtschaftliche
Sondereffekte und Wertänderungen des
ruhenden Vermögens zur (bestmöglich)
Aufdeckung stiller Reserven
• Auswertung von Informationen des
Anhangs
• Analyse des sonstigen Ergebnisses (other
comprehensive income (OCI)) (nur IFRS!)
• Vergleich von Börsen- und Bilanzwert
(Analyse der „Marktwert-Buchwert-Lücke“)
• Analyse des Cash Flows
Str
uktu
rell
e E
rge
bn
isa
naly
se
Erg
eb
nis
-
qu
ell
en
an
aly
se
Ergebnisspaltung Trennung der nachhaltigen prognosefähigen
von den nicht nachhaltigen und kurzfristig
stark schwankenden (nicht prognosefähigen)
Erfolgsbestandteilen
Aufgliederung des Erfolgs in
• „Betriebsergebnis“ (zentrale Größe!)
• „Finanzergebnis“
• „außerordentliches Ergebnis“
Ergebnis-
segmentierung Auswertung der Erfolgslage (insbesondere
bei diversifizierten Konzernen) im Hinblick
auf Herkunft und Risiken auf Segmentebene
• Detailanalyse der Segmentangaben (HGB)
bzw. der Segmentberichterstattung (IFRS)
• Bildung aussagekräftiger Segment-
Kennzahlen
Erg
eb
nis
str
uktu
ran
aly
se
Analyse der
Gesamtstruktur Analyse der Struktur des Gesamtergebnisses
auf Basis der Ergebnisse der Erfolgsspaltung
sowie der Ergebissegmentierung
• Beitrag der Teilergebnisse (Betriebs-,
Finanz- und außerordentliches Ergebnis)
zum Gesamtergebnis („Verhältnis“)
• Analyse des Betriebsergebnisses auf
Segmentebene
Analyse der Aufwands-
und Ertragsstruktur
Analyse der Zusammensetzung der
unterschiedlichen Ergebnisbestandteile
(Betriebs-, Finanz- und a.o.-Ergebnis)
durch Bildung von Struktur- und
Beziehungskennzahlen in Abhängigkeit der
Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung (GKV oder UKV)
• Personalintensität
• Materialintensität
• Abschreibungsquote
• Steuerquote
• Herstellungsintensität
• FuE-Intensität
• Vertriebs-/Verwaltungsintensität
GKV
UKV
2.2 Bilanzanalyse
2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Ergebnisanalyse (2/3)
26.02.2018 123 Kosten- und Finanzmanagement
Erfolgsspaltung der GuV (GKV gemäß § 275 Abs. 2 HGB) Erfolgsspaltung der GuV (UKV gemäß § 275 Abs. 3 HGB)
1. Umsatzerlöse 1. Umsatzerlöse
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse
erbrachten Leistungen
3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Vertriebskosten
5. Materialaufwand 5. allgemeine Verwaltungskosten
6. Personalaufwand 15. Sonstige Steuern
7a. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen = Ordentliches Betriebsergebnis
16. Sonstige Steuern 8. Erträge aus Beteiligungen
= Ordentliches Betriebsergebnis 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
9. Erträge aus Beteiligungen 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV = Ordentliches betriebsfremdes Ergebnis (Finanzergebnis)
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 6. Sonstige betriebliche Erträge
= Ordentliches betriebsfremdes Ergebnis (Finanzergebnis) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV
4. Sonstige betriebliche Erträge 7a. Außerplanmäßige Abschreibungen
7b. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7c. Außerplanmäßige Abschreibungen 11a. Abschreibungen auf Finanzanlagen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis
12a. Abschreibungen auf Finanzanlagen = Gesamtergebnis vor Steuern
= Außerordentliches Ergebnis
= Gesamtergebnis vor Steuern Quelle: Inhalt entnommen aus den Ausführungen bei Coenenberg, A. G. u. a.:
Jahresabschluss (2016), S. 1128 ff.
2.2 Bilanzanalyse
2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Ergebnisanalyse (3/3)
26.02.2018 124 Kosten- und Finanzmanagement
Berechnung des EBITDA
Jahresüberschuss
+ / - außergewöhnliche Ergebniseffekte
+ / - Ertragsteuern (income taxes)
= Earnings Before Taxes (EBT)
+ Zinsaufwand (interest expenses)
= Earnings Before Interests and Taxes (EBIT)
+ Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Sachanlage-
vermögens (depreciation)
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens einschließlich des derivativen goodwill
(amortization)
= Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and
Amortization (EBITDA)
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1054.
• Alternative Anpassung des Jahresüber-
schusses als Indikator der Ertragskraft anhand
international (weitestgehend) anerkannter
Berechnungs- bzw. Ergebnisgrößen
– Earnings Before Taxes (EBT):
erste Bereinigung um außergewöhnliche
Erfolgsbestandteile sowie Steuern
insbesondere zur rechtsform- und system-
übergreifenden Vergleichbarkeit
– Earnings Before Interests and Taxes (EBIT):
zusätzliche Bereinigung des EBT um Zins-
aufwendungen zur Herstellung eines
finanzierungsneutralen Ergebnisses, um die
tatsächliche operative Ertragskraft des
Unternehmens zu verdeutlichen
– Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA):
zusätzliche Bereinigung des EBIT um Abschreibungen des immateriellen Anlagevermögens
(inklusive goodwill) und Sachanlagevermögens zur Ermittlung einer vereinfachten Annäherung
an eine ertragsorientierte Cash Flow-Kennziffer
2.2 Bilanzanalyse
2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Rentabilitätsanalyse
26.02.2018 125 Kosten- und Finanzmanagement
Eigenkapital-
rentabilität
Aktien-
rentabilität Marktmultiples
Gesamtkapital- und
Umsatzrentabilität
Adressat Eigentümer Eigentümer Kapitalgeber / Unternehmen Kapitalgeber / Unternehmen
Bewertung Buchwert Marktwert Marktwert Buchwert
Kennzahlen
oder
Nettobewertung:
Bruttobewertung (ertragsor.):
Bruttobewertung (CF-orien.):
Aussage-
gehalt der
Kennzahlen
Verzinsung (Dividende+
Thesaurierung (ohne Wert-
steigerung)) des von den
Eigentümern in das Unter-
nehmen eingebrachte und
thesaurierte Eigenkapital
• Verzinsung des Markt-
wertes der Aktien
• Verzinsung der Dividende
(=Ausschüttung)
• KGV als Preiswürdigkeits-
prüfung der Aktien
durch Vergleich mit
Branchenwerten oder
Benchmarkmultiples lassen
sich wichtige Schlüsse
bezüglich der Marktentwick-
lung des Unternehmens
ziehen
• Verzinsung des Gesamt-
kapitals zur Neutralisierung
von Finanzierungs- und
Steuereffekten (≠ Eigen-
kapitalrentabilität)
• Durchschnittliche aus dem
Umsatz erwirtschaftete
Marge (Umsatzrendite)
Sonstiges bei IFRS zwingende Anpass-
ung der erfolgsneutral im
Eigenkapital erfassten
Beträge (sog. OCI), da
Jahresüberschuss ohne OCI
(Eigenkapital aber inkl.)
• Wachstumsrate muss mit
berücksichtigt werden
alEigenkapit
schussJahresüber itätalrentabilEigenkapit
alEigenkapit
EBT itätalrentabilEigenkapit
1t
11tt
Kurs
DividendeKursKurs TRS
Aktienkurs
Aktie je Dividende renditeDividenden
Kapitales gezeichnet
Aktien der Nennwert JÜ Aktie je Gewinn
Aktien der Anzahl
Ergebnis EPS
Aktie je Gewinn
Aktienkurs KGV
EBT
alsEigenkapitdes Marktwert Multiple-MW
EBIT
nsUnternehmedes Marktwert Multiple-MW
EBITDA
nsUnternehmedes Marktwert Multiple-MW
Aktien der Anzahl AKtienkurs EKdes MW
zschuldenNettofinan- EKdes WM
ns Unternehmedes MW
talGesamtkapi
EBIT litättalrentabiGesamtkapi
Umsatz
EBIT abilitätUmsatzrent
Return On Investment (ROI)
talGesamtkapi
Umsatz chlagKapitalums
2.2 Bilanzanalyse
2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Kennzahlensysteme (1/2)
26.02.2018 126 Kosten- und Finanzmanagement
Betrachtungsweisen eines Kennzahlensystems
Funktionen eines Kennzahlensystems (= Zerlegung von Rentabilitätskennzahlen in ein Ursache-Wirkungs-Verhältnis („Zerlegung in die Einzelteile“),
um die (Wert-)Treiber der Kennzahl erkennbar zu machen)
synthetische
Betrachtungsweise
analytische
Betrachtungsweise
Erklärung und Prognose der Auswirkungen
von Änderungen einzelner Ertrags-,
Aufwands- und Vermögensposten auf
die Rentabilität
„Analyse von unten nach oben der
Kennzahlenhierarchie“
wichtig für interne Planungs- und
Kontrollrechnungen zur anschließenden
Entscheidungsfindung
detaillierte Ursachenanalyse der Abweichung
einer tatsächlich erzielten Rentabilität von
der angestrebten Zielrentabilität anhand der
Änderungen einzelner Ertrags-, Aufwands-
und Vermögensposten
„Analyse von oben nach unten der
Kennzahlenhierarchie“
wichtig für interne Planungs- und
Kontrollrechnungen zur anschließenden
Entscheidungsfindung
2.2 Bilanzanalyse
2.2.3 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse – Kennzahlensysteme (2/2)
26.02.2018 127 Kosten- und Finanzmanagement
alEigenkapit
alFremdkapit)r- ilitätitalrentab(Gesamtkap litättalrentabiGesamtkapi itätalrentabilEigenkapit
FK
Definition der Eigenkapitalrentabilität („Leverage-Formel“):
Eigenkapital-
rentabilität
(EKR)
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1175.
Verschuldungs-
grad
FK
EK
Fremdkapital-
zinsen
(rFK)
Fremdkapital-
zinsen
(rFK)
Gesamtkapitalrentabilität
(GKR)
Zinsaufwand
verzinsliches Fremdkapital
unverzinsliches Fremdkapital
Fremdkapital
Eigenkapital
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (1/3)
26.02.2018 128 Kosten- und Finanzmanagement
• Analysieren Sie die Bilanz der SAP SE zum
31. Dezember 2016 (Einzelabschluss) auf
erfolgswirtschaftlicher Ebene:
– Nehmen Sie die Erfolgsspaltung vor und
unterteilen Sie das Gesamtergebnis in:
• (Ordentliches) Betriebsergebnis
• Finanzergebnis
• außerordentliches Ergebnis
– Bilden Sie folgende Kennzahlen:
• EBT, EBIT und EBITDA
• Eigenkapitalrentabilität
• Gesamtkapitalrentabilität
(=Return on Investment (ROI))
• Umsatzrentabilität
– Nehmen Sie kurz zu den einzelnen
Kennzahlen Stellung.
Erfolgswirtschaftliche Bilanzanalyse des Einzelabschlusses der SAP SE (Bilanz)
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 4 und S. 7.
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (2/3)
26.02.2018 129 Kosten- und Finanzmanagement
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der SAP SE Betrag
1. Umsatzerlöse 12.578
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
0
3. andere aktivierte Eigenleistungen 0
5. Materialaufwand -7.337
6. Personalaufwand -1.838
7a. Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -263
16. Sonstige Steuern -15
= Ordentliches Betriebsergebnis 3.125
9. Erträge aus Beteiligungen 909+228 = 1.137
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen 164
11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des UV -18
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -128
= Ordentliches betriebsfremdes Ergebnis (Finanzergebnis) 1.155
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.218
7b. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des UV 0
7c. Außerplanmäßige Abschreibungen 0
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.143
12a. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0
= Außerordentliches Ergebnis -925
= Gesamtergebnis vor Steuern 3.355
2.2 Bilanzanalyse
2.2.2 Finanzwirtschaftliche Bilanzanalyse der SAP SE (3/3)
26.02.2018 130 Kosten- und Finanzmanagement
Berechnung des EBIT und EBITDA der SAP SE Betrag
Jahresüberschuss 2.595
+ / - außergewöhnliche Ergebniseffekte 0
+ / - Ertragsteuern (income taxes) +760
= Earnings Before Taxes (EBT) 3.355
+ Zinsaufwand (interest expenses) 128
= Earnings Before Interests and Taxes (EBIT) 3.483
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens (depreciation und amortization)
263
= Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and
Amortization (EBITDA) 3.746
Kennzahl Wert
Eigenkapitalrentabilität (3.355 / 14.658) = 22,89 %
Gesamtkapitalrentabilität
(=Return On Investment) (3.483 / 31.830) = 10,94 %
Umsatzrentabilität (3.483 / 12.578) = 28,00 %
2.2 Bilanzanalyse
2.2.4 Strategische Bilanzanalyse – Allgemein (1/2)
26.02.2018 131 Kosten- und Finanzmanagement
• Strategische Bilanzanalyse untersucht das Erfolgspotential und damit die (Wert-)Treiber
des zukünftigen Erfolgs und der zukünftigen Liquiditätsgenerierung eines Unternehmens
– Rückgriff auf Informationen des Unternehmensumfeldes sowie auf die über die
Finanzberichterstattung (Bilanz, GuV, Anhang) hinausgehenden pflichtmäßigen oder
freiwilligen Zusatzinformationen (bspw. Lageberichterstattung)
– Analyse des Erfolgspotentials führt automatisch zur Analyse des Unternehmens-
wertes und dessen Entwicklung
Prognosen über künftige Erfolge und Zahlungszuflüsse
Strategische Bilanzanalyse ist daher auch eine „wertorientierte Bilanzanalyse“
Unternehmenswert nach dem Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren:
n
1tnt
t
0
)WACC1(
1
gWACC
FCF
)WACC1(
FCF(GK) nswertUnternehme
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Jahresabschluss (2016), S. 1198.
Wert im
Prognosehorizont Wert ewiger Rente
000FK(GK) nswertUnternehme(EK) nswertUnternehme
FCF = Free Cash Flow (vor Zinsen, nach Steuern)
FCF = Free Cash Flow nach dem Prognosezeitraum
WACC = weighted average cost of capital
(gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten)
g = Wachstumsrate des FCF
GK
FKr
GK
EKrWACC FKEK
(entity value)
(equity value)
2.2 Bilanzanalyse
2.2.4 Strategische Bilanzanalyse – Allgemein (2/2)
26.02.2018 132 Kosten- und Finanzmanagement
Strategische Bilanzanalyse
ressourcenorientierte
Bilanzanalyse
marktwertorientierte
Bilanzanalyse
zukunftserfolgswert-
orienitierte Bilanzanalyse
Analyse der Vermögensbestand-
teile des bilanzierten
Anfangsvermögens und des
Geschäftswertes (goodwill)
Substanzwert Marktwert Zukunftserfolgswert
000GoodwillVermögen(GK) nswertUnternehme
goodwill stellt alle nicht bilanzierungs-
fähigen immateriellen Vermögenswerte
(sog. intellectual capital) dar, die
insbesondere im Lagebericht
(hauptsächlich qualitativ) dargestellt
werden
Untersuchung der erwirtschaf-
teten Rendite (TRS) sowie
Bemessung des Marktwertes
des Unternehmens inkl. Beur-
teilung der Angemessenheit
(KGV)
Analyse der Beiträge zum
Zukunftserfolgswert und damit
zwingende Analyse der
Geschäftsfelder (ggf. Segmente)
des Unternehmens
26.02.2018 133 Kosten- und Finanzmanagement
3. Kosten- und
Leistungsrechnung
3. Kosten- und Leistungsrechnung
Gliederung
3. Kosten- und Leistungsrechnung
1. Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
2. Grundlagen der Kostenartenrechnung
3. Grundlagen der Kostenstellenrechnung
4. Grundlagen der Kostenträgerrechnung
1. Kostenträgerstückrechnung
2. Kostenträgerzeitrechnung
5. Zusammenhang der Elemente der Kostenrechnung
6. Kostenanalyse
26.02.2018 134 Kosten- und Finanzmanagement
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
26.02.2018 135 Kosten- und Finanzmanagement
Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
interne Aufgaben
Rechnungs-
legung Selbstkosten-
ermittlung für
öffentliche Aufträge
externe Aufgaben
Einzelabschluss
• Herstellungskosten
(§ 255 Abs. 2 HGB;
A 33 EStR; IFRS)
Konzernabschluss
• Verrechnungspreise
(transfer pricing)
institutionalisiert
(Reporting) situationsbezogen
(Analysen)
• Wirtschaftlichkeits-
kontrolle
• Erfolgskontrolle
• Vergütungssysteme
• …
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 24.
Beschaffung
• Bezugsquellen
• Beschaffungs-
wege
• Bechaffungs-
menge
• Preisober-
grenze
• …
Produktion
• Verfahren
• Losgrößen
• Reihenfolge
• …
Absatz
• Preisunter-
grenze
• Vertriebs-
gebiete
• Vertriebs-
wege
• Kunden
• ….
Integration
• Eigen- oder
Fremdbezug
(make or buy)
• Produkt-
programm
• …
Preisermittlung
bei besonderen
öffentlichen
Aufgaben
Planung
(Planungsrechnungen)
Kontrolle
(Kontrollrechnungen)
Dokumentation
(Dokumentationsaufgaben)
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Harmonisierung von externem und internem Rechnungswesen
26.02.2018 136 Kosten- und Finanzmanagement
Rechnungswesen
externes Rechnungswesen
Quelle: Coenenberg, A. G. u.a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 29.
internes Rechnungswesen
Zahlungsbemessungs-
und Informationsfunktion
Steuer-
bilanz
Handels-
bilanz I
(HB I)
rechtliche Einheit
Informations-
funktion
Handels-
bilanz II
(HB II)
Konzern-
bilanz
(HGB, IFRS)
wirtschaftliche Einheit
Dokumentations-
funktion
z. B. Ermittlung der
Herstellungskosten
unternehmerische Einheit
Kontroll-
funktion
z. B. Betriebsergebnis-
rechnung
unternehmerische Einheit
Planungs-
funktion
z. B. Preiskalkulation,
Investitionsrechnung
Entscheidungsobjekt
Harmonisierung
(Handelsbilanz II (HB II) als Ausgangsbasis)
„Management Approach“
Harmonisierungsbereich (= Konvergenzbereich))
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Prinzipien der Kosten- und Erlösverteilung
26.02.2018 137 Kosten- und Finanzmanagement
Prinzipien der Kosten- und Erlösverteilung
ursachenorientierte
Prinzipien nicht ursachenorientierte
Prinzipien
Verursachungs-
prinzip
Belastung der
Kostenträger nur mit
den direkt von ihnen
verursachten Kosten
Quelle: In Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 9.
(bestmöglicher Versuch der) Zuordnung der
Kosten und Erlöse nach der Entstehungsursache
(Ursache-Wirkungs-Beziehung)
Indentitäts-
prinzip
Zuordnung der Kosten
zu den Leistungen nur
dann, wenn sie auf
einer identischen Ent-
scheidungsgrundlage
beruhen (nicht Güter
sind Kostenträger,
sondern der Einsatz
von Produktions-
faktoren aufgrund
betrieblicher
Entscheidungen)
Proportionalitäts-
prinzip
Zuordnung der
Kosten nach
geeigneten Maß-
bzw. Bezugsgrößen
(aus wirtschaftlichen
Gründen wird auf
ursachengerechte
Kostenzuordnung
verzichtet)
Leistungs-
entsprechungs-
prinzip
Zuordnung der
Kosten nach
Größenrelationen
(bspw. haben kleine
(große) Leistungs-
einheiten auch
niedrige (hohe)
Kosten
(mehr oder weniger) willkürliche Zuordnung der
Kosten, da für bestimmte Kosten eine verursachungs-
gerechte Zuordnung nicht möglich ist
Durchschnitts-
prinzip
nicht ursachengerecht
zuordenbare Kosten
werden durchschnitt-
lich auf die Leistungs-
einheiten anhand einer
Wert- oder Mengen-
größe verteilt (es wird
keine verursachungs-
gerechte Zuordnung
angestrebt)
Tragfähigkeits-
prinzip
Zuordnung erfolgt
nach der Tragfähigkeit
der Leistungseinheiten
(bspw. Produkte),
wobei als Verteilungs-
maßstab der
individuelle
Deckungsbeitrag
herangezogen wird
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Kosten und Leistungen als Rechengrößen der Kostenrechnung
26.02.2018 138 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und
Kostenanalyse (2016), S. 25.
Ertrag
neutraler Ertrag Zweckertrag
neutraler Aufwand Zweckaufwand
Aufwand
Grundleistung Andersleistung Zusatzleistung
Kalkulatorische Leistung
Leistung
Kosten
Grundkosten Kalkulatorische Kosten
Anderskosten Zusatzkosten
Begriffe der
Kostenrechnung
Erläuterung Beispiele
Neutraler Aufwand/
Ertrag
außerordentliche (und damit betriebs- oder periodenfremde sowie
außergewöhnliche) Erfolge der Gewinn- und Verlustrechnung, die für die
Kostenrechnung keine Relevanz besitzen
• Spenden (betriebsfremd)
• Steuernachzahlung (periodenfremd)
• Schadensfall (außergewöhnlich)
Grundkosten/
Grundleistung
Übereinstimmung von (Zweck-)Aufwand und (Zweck-)Ertrag der
Gewinn- und Verlustrechnung mit Kosten und Leistungen
• Umsatzerlöse
• Material- oder Personalaufwand
Kalkulatorische
Kosten/Leistung
ausschließliche Anwendung in der Kostenrechnung siehe Anderskosten und Zusatzkosten
Anderskosten/
Andersleistung
stehen Aufwendungen/Erträge in anderer Höhe gegenüber kalkulatorische Abschreibung vs.
handels-/steuerrechtliche Abschreibung
Zusatzkosten/
Zusatzleistung
stehen keine Aufwendungen/Erträge gegenüber (= Opportunitätskosten) kalkulatorischer Unternehmerlohn
Begriffe der externen
Rechnungslegung
(Gewinn- und
Verlustrechnung)
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Systematisierung von Kosten
26.02.2018 139 Kosten- und Finanzmanagement
Systematisierung nach… Beschreibung der Kosten (inkl. Beispiele)
Art der Kosten (Kostenarten) Personalkosten, Abschreibungen, Finanzierungskosten, …
Herkunft der Einsatzgüter • Primäre Kosten
• Sekundäre Kosten aus der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
Ort des Kostenanfalls Beschaffung, Fertigung, Verwaltung, Vertrieb, …
Ebene des Kostenanfalls Unternehmenskosten, Werkskosten, Maschinenkosten, …
Zeitaspekt • Realisierte Istkosten (tatsächlich vergangenheitsbezogen)
• Normalkosten („normalisiert“ vergangenheitsbezogen)
• Plankosten (zukunftsbezogen)
Umfang der Weiterverrechnung • Vollkosten (VK)
• Teilkosten (TK)
Zurechenbarkeit auf Bezugs-
größen
• Einzelkosten (EK)
• Gemeinkosten (GK)
Kosteneinflussgrößen • variable Kosten (Kv)
• fixe Kosten (Kf)
Entscheidungsrelevanz der
Kosten
• Relevante Kosten
• irrelevante Kosten (sunk costs)
Zeitlichen Abbaubarkeit von
Kosten:
kurz-, mittel- und langfristig abbaubare Kosten
Beeinflussbarkeit der Kosten • beeinflussbare Kosten
• nicht beeinflussbare Kosten
traditionell wichtige Bezugsgröße „Kostenträger“
insb. Reagibilität bei Beschäftigungsänderungen
Quelle: Inhalt entnommen bei Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 14.
vo
n w
esen
tlic
her
Bed
eu
tun
g
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Variable und fixe Kosten
26.02.2018 140 Kosten- und Finanzmanagement
• Unterscheidung der Reagibilität auf Änderungen
von Einflussfaktoren auf die Höhe der Kosten
(sog. Kostenbestimmungsfaktoren (KBF))
– Variable Kosten (Kv): Kosten, die sich in
Abhängigkeit eines Kostenbestimmungs-
faktors (KBF) ändern
– Fixe Kosten (Kf): Kosten, die trotz Änderung
eines Kostenbestimmungsfaktors (KBF)
konstant bleiben
• Wesentliche Kostenbestimmungsfaktoren (KBF):
– Beschäftigung: Menge der erzeugten
Leistungen (bspw. produzierte Menge und
deren Wert, Arbeits- oder Maschinenstunden,
Menge des verbrauchten Materials, …)
– Kapazität: maximale Menge der in einem
bestimmten Zeitraum erzeugbaren Leistungen
• Bei einer Ausweitung der Kapazität über die
bestehende Kapazitätsgrenze hinaus notwendige
Investitionen führen regelmäßig zu einem
„sprunghaften“ Anstieg der Fixkosten (sog.
sprungfixe Kosten)
K(x)
x
Verlauf variabler Kosten
K(x)
x
Verlauf fixer Kosten
K(x)
x
Verlauf sprungfixer Kosten
x1 x2
linear/
proportional
progressiv
regressiv
degressiv
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Einzelkosten und Gemeinkosten
26.02.2018 141 Kosten- und Finanzmanagement
Gesamtkosten eines Objektes
Welche Kosten und Erlöse können bestimmten Objekten
(insbesondere Kostenträger) zugerechnet werden ?
direkte
Zurechenbarkeit
Kosten sind dem Objekt
direkt zurechenbar
(Verursachungsprinzip)
bspw. Kosten
des eingesetzten Materials
Einzelkosten
indirekte Zurechnung über
Bezugsgrößen (Schlüssel)
Quelle: In Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 17.
aufgrund einer
Ursache-Wirkungs-Beziehung
dem Objekt zurechenbar
(Proportionalitätsprinzip)
bspw. Hilfsstoffe
(Schrauben, etc.)
unechte Gemeinkosten
nicht verursachungsgerecht dem
Objekt zurechenbar, aber
trotzdem anteilige Zurechnung
(Durchschnittsprinzip oder
Tragfähigkeitsprinzip)
bspw. Kosten
der Personalabteilung
echte Gemeinkosten
Kosten sind dem Auftrag,
nicht jedoch dem Objekt
direkt zurechenbar
bspw. Kosten der
Werbekampagne
Sondereinzelkosten
sind eigentlich direkt zurechenbar und somit
Einzelkosten, was aus Wirtschaftlichkeits-
gesichtspunkten aber unterbleibt
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
„variable/fixe Kosten“ und „Einzel-/Gemeinkosten“
26.02.2018 142 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 19.
Zurechenbarkeit
auf Produkteinheit Einzelkosten
Gemeinkosten
unechte
Gemeinkosten echte Gemeinkosten
Reagibilität (Veränder-
lichkeit) bei
Beschäftigungs-
schwankungen
(beschäftigungs-) variable Kosten (beschäftigungs-)
fixe Kosten
Beispiele • Kosten für Werk-
stoffe(außer bei
Kuppelprodukten)
• Verpackungs-
kosten
• Provisionen
• Kosten für
Hilfsstoffe
• Kosten für
Energie und
Betriebsstoffe
bei Leontief-
Produktions-
funktion
• Kosten des
Kuppel-
prozesses
• Kosten für
Energie und
Betriebsstoffe
bei mehr-
dimensionalen
Kosten-
funktionen
• Kosten der
Produktart und
Produktgruppe
• Kosten der
Fertigungs-
vorbereitung und
Betriebsleitung
• (Abschreibungen)
• (Lohnkosten)
• Unterschied der Aufteilung der gesamten Periodenkosten in die wesentlichen Arten von
Kosten „variable und fixe Kosten“ sowie „Einzel- und Gemeinkosten“ wird deutlich bei
Bezugnahme auf eine einheitliche Kosteneinflussgröße
• Übereinstimmung der Kosteneinflussgrößen variabler/fixer Kosten („Beschäftigung“
(Ausbringungsmenge x)) und „Einzel- und Gemeinkosten“ („Endprodukt“)
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung
26.02.2018 143 Kosten- und Finanzmanagement
Welche Kosten
fallen an ?
Wo fallen die
Kosten an ?
Wofür fallen die
Kosten an ?
Kostenartenrechnung
• Personalkosten
• Materialkosten
• Abschreibungen
• …
Kostenstellenrechnung
• Beschaffung
• Fertigung I
• Fertigung II
• Verwaltung
• Vertrieb
• …
Kostenträgerrechnung
Produkte / Aufträge
Kostenträgerstückrechnung
• Jahr
• Monat
• Quartal
Kostenträgerzeitrechnung
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
(Betriebsabrechnungsbogen (BAB))
Kalkulation
Kurzfristige
Ergebnisrechnung (KER)
Ausgangsbasis 1. Weiterverrechnungsstufe 2. Weiterverrechnungsstufe
Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 70.
3.1 Aufgaben und Begriffe der Kostenrechnung
Systeme der Kosten- und Leistungsrechnung
26.02.2018 144 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 73.
Systeme der Kostenrechnung
nach dem Zeitbezug nach dem Sachumfang
Istkosten-
rechnung
vergangene,
bereits tatsächlich
angefallene Kosten
Differenzierung nach dem Zeitbezug
der verrechneten Kosten
Normalkosten-
rechnung Plankosten-
rechnung
Differenzierung nach dem Umfang der
Kostenweiterverrechnung auf die Kostenträger
Vollkosten-
rechnung
Teilkosten-
rechnung
z. B. Mehrverbrauch
von Material
Durchschnittskosten
mehrerer vergangener
Jahre (zeitliche
Normalisierung der
Kosten)
z. B. durchschnittlicher
Ausfall von Forderungen
der letzten 5 Jahre
zukünftige
Kosten
z. B. geplante
Personalkosten-
steigerung von 2,0%
alle
Kosten
z. B. Flugkosten in
Höhe von 600 €
z. B. nur
variable Kosten
z. B. variable
Flugkosten in Höhe
von 100 €
sämtliche Systeme nutzen den Grundaufbau der Kostenrechnung aus Kostenarten-, Kostenstellen und Kostenträgerrechnung
3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung
Aufgaben
26.02.2018 145 Kosten- und Finanzmanagement
Aufgaben der Kostenartenrechnung
Welche Kosten
sind angefallen ?
Kosten-
erfassung
vollständige Erfassung der Kosten
in bestimmten Kategorien
(sog. Kostenarten)
Kosten-
gliederung
Erfassung mit Hilfe von
• Finanzbuchhaltung
• Anlagenbuchhaltung
• Lohn- und Gehaltsabrechnung
1. Schritt (= Grundlage für alle späteren
Analyse- und Verwendungsschritte)
systematische Gliederung der
Kostenarten vor dem Hintergrund
der Zielsetzung der Kostenrechnung
organisatorische Grundlage bildet
der sog. Kostenartenplan, dessen
Tiefe abhängig ist vom Zweck der
Kostenrechnung
2. Schritt
3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung
Kostenarten
26.02.2018 146 Kosten- und Finanzmanagement
ausgewählte Kostenarten
Material-
kosten
Kosten des
Materialverbrauchs
Personal-
kosten
Einzel-
kosten
• Akkordlohn
• Stücklohn
Gemein-
kosten
• Zeitlohn
• Gehälter
• Gesetzliche/
freiwillige soziale
Aufwendungen
• sonstige
Personalkosten
kalkulatorische
Kosten
Anders-
kosten
• kalkulatorische
Wagnisse
• kalkulatorische
Fremdkapitalzinsen
• kalkulatorische
Abschreibungen
Zusatz-
kosten
• kalkulatorischer
Unternehmerlohn
• kalkulatorischen
Eigenkapitalzinsen
• kalkulatorische
Miete
stehen in der
Finanzbuchhaltung
Aufwendungen in anderer
Höhe gegenüber
stehen in der
Finanzbuchhaltung
keine Aufwendungen
gegenüber
3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Kosten
26.02.2018 147 Kosten- und Finanzmanagement
Erläuterung Beispiele
An
de
rsk
os
ten
kalkulatorische
Wagnisse
besondere betriebliche Einzelrisiken (Wagnisse) des
Unternehmens, die nicht abgesichert, aber zu
Vergleichszwecken einkalkuliert werden („fiktive
Versicherungsprämie“ / „Selbstversicherungsprämie“)
• Gewährleistungsaufwendungen
• krankheitsbedingte Ausfallzeiten
• Schwund/Verderben/Veralterung
• Forderungsausfälle
• nicht abgesicherte Risiken (bspw. Feuer
oder Wasserschaden)
• nicht allgemeines Unternehmensrisiko!
kalkulatorische
Fremdkapitalzinsen
Verrechnung von Zinsen für allgemein eingesetztes
Fremdkapital
• Aufteilung der Fremdkapitalzinsen des
allgemein aufgenommenen Darlehens auf
zwei Kostenstellen (bspw. Standorte)
kalkulatorische
Abschreibungen
Ansatz nicht aus handels- oder steuerrechtlichen
Normierungen verzerrter Abschreibungen (betriebs-
individuelle wirtschaftliche Nutzungsdauer)
• Änderung der handelsrechtlichen
Nutzungsdauer von 5 Jahren auf
8 Jahre
Zu
satz
ko
ste
n
kalkulatorischer
Unternehmerlohn
Ansatz von Lohnkosten/Arbeitsleistungen des Unter-
nehmers als Inhaber einer Personengesellschaft zur
Vergleichbarkeit („Was könnte der Unternehmer
anderweitig verdienen ?“)
• Arbeit als Geschäftsführer
• nicht bei Kapitalgesellschaften, da dort
i.d.R. Anstellungsverträge und damit
Gehaltsaufwendungen existieren
kalkulatorische
Eigenkapitalzinsen
Ansatz von fiktiven Eigenkapitalzinsen, da Kapital
langfristig im Unternehmen gebunden und damit nicht
für alternative Investitionen zur Verfügung steht
• Verzinsung/Zinssatz einer alternativen
Investition (Sach- oder Kapitalanlage)
kalkulatorische Miete Ansatz einer fiktiven Miete bei Bereitstellung privater
Grundstücke oder Gebäude des Unternehmers
• Bei Fremdvermietung Ansatz des
erzielbaren Erlöses („Opportunitätskosten“)
• Durchschnittliche vergleichbare Miete
3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Zinsen (Eigen- und Fremdkapitalzinsen) (1/2)
26.02.2018 148 Kosten- und Finanzmanagement
kalkulatorische Zinsen = betriebsnotwendiges Kapital x kalkulatorischer Zinssatz
I. Ermittlung des betriebsnotwendigen Kapitals
Ermittlung des sachzielorientierten, zu Tageswerten im Unternehmen durch Eigen- und
Fremdkapitalgeber gebundenen Kapitals
bilanzielles Gesamtvermögen
./. nicht betriebsnotwendiges Vermögen
(„Ansatzkorrektur“)
+ stille Reserven (= Tageswerte ./. Buchwerte)
(„Wertkorrektur“)
= betriebsnotwendiges Vermögen
./. Abzugskapital (= (quasi) zinslos verfügbares
Fremdkapital)
= betriebsnotwendiges Kapital
Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 39 f.
Erläuterung Beispiele
Ansatz-
korrektur
Korrektur des bilanziellen Vermögens um nicht dem Sachziel des Unternehmens
dienende Vermögensgegenstände (= nicht betriebsnotwendiges Vermögen)
• Mietwohnung
• Wertpapiere
Wertkorrektur Korrektur des bilanziellen Vermögens um aufgrund handels- oder steuerrechtlich
bedingter vorhandener stiller Reserven (= Wertansatz zu Tageswerten)
• Grundstücke
Abzugskapital Korrektur der bilanziellen Schulden um unverzinsliches Fremdkapital Anzahlungen von Kunden
Bilanz
Anlage-
vermögen
Eigen-
kapital
Umlauf-
vermögen
Fremd-
kapital
Abzugskapital
Wert-
korrektur
bilanzielles
Gesamt-
vermögen
Ansatz-
korrektur
Abzugskapital
betriebs-
notwendiges
Kapital
3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Zinsen (Eigen- und Fremdkapitalzinsen) (2/2)
26.02.2018 149 Kosten- und Finanzmanagement
II. Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes
Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Gesamtkapitalkosten (weigthed average cost
of capital (WACC))
EKFK
hverzinslic
FK
zinsfrei rGK
EKi
GK
FKi
GK
FKs1WACC
hverzinsliczinsfrei
Faktoririr mitfMfEK
Quelle: In enger Anlehnung an Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 103.
rEK
ß-Faktor
EK-Kosten nach CAPM
1,33 1,0
Fremdkapitalkosten
Kapitalstruktur
Eigenkapital
Zinsfreies Fremdkapital
verzinsliches Fremdkapital
25 %
57 %
18 %
Fremdkapitalzinsen 8 %
Steuersatz (tax shield) 30 %
rEK = 8 % + (14 % - 8 %) x 1,33 = 16 % Durchschnittliche Gesamtkapitalkosten:
WACC = (1 – 30 %) x (57 % x 0 % + 18 % x 8 %) + 25 % x 16 %
= 5 %
3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Zinsen – Beispiel (1/2)
26.02.2018 150 Kosten- und Finanzmanagement
• Im Controlling der Softwehr GmbH liegen die Wertver-
hältnisse gemäß den Bilanzen zum 31. Dezember 2017
und 31. Dezember 2016 vor. Darüber hinaus ist bekannt,
dass der Fremdkapitalzinssatz 4,50 % beträgt. Das
Controlling hat selbst die Eigenkapitalkosten anhand des
CAPM errechnet und dabei einen Wert von 14,0 %
ermittelt.
1. Berechnen Sie zunächst das durchschnittliche
betriebsnotwendige Kapital der Softwehr AG.
2. Ermitteln Sie anschließend die Gesamtkapitalkosten
(WACC); etwaige Steuern sind zu vernachlässigen.
Errechnen Sie abschließend die kalkulatorischen
Zinsen auf das durchschnittliche betriebsnotwendige
Kapital.
Beispiel zur Berechnung kalkulatorischer Zinsen
Bilanz zum 31.12.2017
(in TEUR)
Bürogebäude
Vermietetes
Wohnhaus
Wertpapiere
Forderungen LuL
liquide Mittel
200
80
20
110
60
Eigenkapital
Bankverbindlich-
keiten
Anzahlungen
Verbindlichkeiten
LuL
120
240
40
70
Summe 470 Summe 470
Bilanz zum 31.12.2016
(in TEUR)
Bürogebäude
Vermietetes
Wohnhaus
Wertpapiere
Forderungen LuL
liquide Mittel
210
80
10
100
50
Eigenkapital
Bankverbindlich-
keiten
Anzahlungen
Verbindlichkeiten
LuL
100
260
30
60
Summe 450 Summe 450
3.2 Grundlagen der Kostenartenrechnung
Kalkulatorische Zinsen – Beispiel (2/2)
26.02.2018 151 Kosten- und Finanzmanagement
1. Ermittlung des durchschnittlichen betriebsnotwendigen Kapitals:
2. Berechnung der Gesamtkapitalkosten und kalkulatorischen Zinsen:
Beispiel zur Berechnung kalkulatorischer Zinsen
Bilanzposten Berechnung Wert
Bürogebäude (210 + 200) / 2 = 205 205
Vermietetes Wohnhaus nicht betriebsnotwendiges Vermögen 0
Wertpapiere (spekulativ) nicht betriebsnotwendiges Vermögen 0
Forderungen LuL (100 + 110) / 2 = 105 105
liquide Mittel (50 + 60) / 2 = 55 55
durchschnittliches betriebsnotwendiges Vermögen 365
Anzahlungen (30 + 40) / 2 = 35 -35
Verbindlichkeiten LuL (60 + 70) / 2 = 65 -65
durchschnittliches betriebsnotwendiges Kapital 265
unverzinsliches Fremdkapital
Gesamtkapital (450 + 470) / 2 = 460
Eigenkapitalquote (100 + 120) / 2 = 110 => 110 / 460 = 23,9 %
verzinsliches Fremdkapital (260 + 240) / 2 = 250 => 250 / 460 = 54,3 %
Unverzinsliches Fremdkapital (35 + 65) = 100 => 100 / 460 = 21,8 %
Gesamtkapitalkosten (54,3 % x 4,50 % + 21,8 % x 0,00 %) +
23,9 % x 14,0 % = 5,79 %
Kalkulatorische Zinsen
=
265 x 5,79 % = 15,3
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Aufgaben
26.02.2018 152 Kosten- und Finanzmanagement
Aufgaben der Kostenstellenrechnung
Wo sind die Kosten angefallen ?
Wirtschaftlichkeits-
kontrolle
Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in
abgegrenzten Bereichen, in denen
Kosten zu verantworten sind
Vorbereitung einer aussage-
kräftigen Kostenträgerrechnung
Sammlung der Kosten an den
abgegrenzten Bereichen
bessere Zuordnung der Kosten-
verursachung von Gemeinkosten
der Kostenstellen durch Kostenträger
auf die Kostenträger
Verteilung der Kosten auf Endkosten-
stellen und Ermittlung von Zuschlag-
sätzen zur Vorbereitung der
Kostenträgerrechnung
originäre Aufgabe
Ort der Entstehung
der Kosten
Aufzeigen der Stellen, an denen
Kosten entstehen mit gleichzeitiger
Darstellung der Leistungs-
beziehungen im Unternehmen
Nutzung der Kosten für
Planungszwecke
derivative Aufgabe
Unterteilung des Unternehmens in abgegrenzte Teilbereiche (Kostenstellen)
zur getrennten Kostenplanung, Kostenerfassung und Kostenkontrolle
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Bildung von Kostenstellen
26.02.2018 153 Kosten- und Finanzmanagement
Bildung von Kostenstellen
Bildung
abgegrenzter
Verantwortungs-
bereiche
Orientierung an
Organisationsstruktur
des Unternehmens und
Übertragung der Leitung
der Kostenstelle an eine
Person zur Gleich-
setzung von
Verantwortungs- und
Abrechnungsbereich
räumliche
Abgrenzung
i.d.R. örtlich
abgegrenzter Bereich
des Unternehmens
Zurechenbarkeit
der Kosten
Detailgrad der
Unterteilung
entscheidet wesentlich
über die Güte der
Zurechnung der Kosten
verursachungs-
gerechte
Maßgröße
eine oder mehrerer
Bezugsgrößen, zu
denen ein Großteil der
unechten Gemein-
kosten proportional
verlaufen, um diese
möglichst
verursachungsgerecht
umlegen zu können
Wirtschaftlichkeit
Berücksichtigung der
Kosten der tatsächlichen
Abrechnung selbst
(Arbeits- und Zeitauf-
wand sowie
Personaleinsatz)
je tiefer (grober) die
Gliederung der Kosten-
stellen, desto weniger
(mehr) Kosten können
den Kostenstellen direkt
zugeordnet werden
(Kostenstelleneinzel- vs.
Kostenstellengemeinkosten)
enger Zusammen-
hang zu den
wesentlichen Kosten-
bestimmungsfaktoren
Bildung der Kostenstellen führt i.d.R. zu Zielkonflikten und finale Kostenstellenstruktur stellt somit einen Kompromiss dar
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Arten bzw. Differenzierung von Kostenstellen
26.02.2018 154 Kosten- und Finanzmanagement
Arten von Kostenstellen
Differenzierung nach…
betrieblichen Funktionen produktionstechnischen
Gesichtspunkten
abrechnungstechnischen
Gesichtspunkten
Allgemeine Hilfsstellen:
Abteilung wird grundsätzlich von allen
anderen Abteilungen beansprucht (z. B.
Kantine, zentraler Sicherheitsdienst)
Hauptkostenstellen:
Bearbeitung der Hauptprodukte
(insbesondere Fertigungsstellen)
Vorkostenstellen
(sekundäre Kostenstellen):
keine direkte Arbeit an Endprodukten,
sondern Erbringung von Leistungen für
andere Kostenstellen; Kosten werden auf
andere Vor- oder Endkostenstellen
umgelegt
Verwaltungsstellen:
administrative Stellen (z. B.
Geschäftsführung, Personalwesen,
Rechnungswesen)
Vertriebsstellen:
absatzbezogene Stellen (z. B. Kundendienst,
Verkauf)
Nebenkostenstelle:
Bearbeitung absatzfähiger Nebenprodukte
(sog. Kuppelprodukte) oder Abfälle
(Recycling) Materialstellen:
Beschaffung, Annahme, Lagerung, Kontrolle
und Verwaltung von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen (z. B. Einkauf, Lagerwesen)
Endkostenstellen
(primäre Kostenstellen):
Direkte Umlage der Kosten auf
Kostenträger (i.d.R. Material, Fertigung)
Grundlage für Kalkulation in der
Kostenträgerstückrechnung
Fertigungsstellen:
Abteilungen, die direkt an der Produktion
beteiligt sind (z. B. Montage, Lackiererei)
Hilfskostenstellen:
Keiner oder nur indirekter Beitrag zur
Produktion des Hauptprodukts mit tendenziell
unterstützender Funktion (grundsätzlich
Versorgung mit innerbetrieblichen Leistungen) Fertigungshilfsstellen:
Abteilungen, die indirekt an der Produktion
beteiligt sind (z. B. Instandhaltung,
Fertigungsplanung und -steuerung)
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Zuordnungsarten von Kosten zu Kostenstellen
26.02.2018 155 Kosten- und Finanzmanagement
Zuordnungsarten von Kosten zu Kostenstellen
direkte
Zuordnung
Kosten können den
Kostenstellen direkt
zugerechnet werden
Zurechnung im Rahmen
einer Schlüsselung
Mengen-
größen
• Zählgrößen
(z. B. hergestellte Stück)
• Zeitgrößen
(z. B. Maschinenstunden)
• Flächen-/Raumgrößen
(z. B. Flächen)
• Gewichtsgrößen
• …
Wert-
größen
Heranziehung möglichst verursachungs-
gerechter Schlüsselgrößen
• Kostengrößen
(z. B. Löhne)
• Einstandsgrößen
(z. B. Einkaufspreis)
• Absatzgrößen
(z. B. Umsatz)
• Bestandsgrößen
(z. B. Buchwert/Tageswert)
• …
Kostenstellengemeinkosten Kostenstelleneinzelkosten
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Betriebsabrechnungsbogen (BAB) (1/2)
26.02.2018 156 Kosten- und Finanzmanagement
Aufgaben des Betriebsabrechnungsbogens
Zuordnung
der primären
Gemeinkosten
Ermittlung der primären
Gemeinkosten je
Kostenstelle
Zuordnung der primären
Gemeinkosten auf die
verursachenden Kostenstellen
Durchführung der
innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung
Ermittlung von
Gemeinkosten-
zuschlagssätzen
Wirtschaftlichkeits-
kontrolle
Verrechnung der Kosten bei
Existenz innerbetrieblicher
Leistungen von den leistenden
auf die empfangenden
Kostenstellen
(sog. innerbetriebliche
Leistungsverrechnung)
Ermittlung der primären und
sekundären Gemeinkosten je
Kostenstelle
Vergleich von
Soll- und Ist-Kosten
und Zuschlagssätze
je Kostenstelle
„Primärkosten-
verrechnung“
„Sekundärkosten-
verrechnung“
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Betriebsabrechnungsbogen (BAB) (2/2) – Grundstruktur
26.02.2018 157 Kosten- und Finanzmanagement
Kostenstellen
Kostenarten
Summe
der
Kosten-
arten
Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen
Hilfs-KSt1 Hilfs-KSt2 Haupt-KSt1 Haupt-KSt2 Haupt-KSt3 Haupt-KSt4
Kostenträgereinzelkosten
primäre Kostenträger-
gemeinkosten
Kostenstelleneinzelkosten
(direkt zurechenbar)
Kostenstellengemeinkosten
(über Schlüssel verteilt)
Summe Ist-Gemeinkosten
Umlage Hilfskostenstellen
Sekundäre Gemeinkostenarten
(entstehen durch ibL)
Summe Ist-Gemeinkosten
Basis für Zuschlagssatz
Ist-Zuschlagssatz
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
26.02.2018 158 Kosten- und Finanzmanagement
• Innerbetriebliche Leistungen (ibL) sind Leistungen, die von einer leistenden Kostenstelle
an eine empfangende Kostenstelle erbracht werden
Leistungen erfolgen innerhalb des Betriebs und dienen lediglich indirekt der
Absatzleistung/Leistungserstellung
Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung im Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
• Nach der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung:
– Zurechnung sämtlicher Kosten der Hilfskostenstellen zu den Hauptkostenstellen
– Leistungen der Hauptkostenstellen nur noch an Kostenträger (Ermittlung der Zuschlagssätze für
die Kostenträgerrechnung)
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung ist lediglich eine rechnerische Zwischenform
Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung
zum Verbrauch bestimmte Leistung zum Gebrauch bestimmte Leistung
Kostenarten-
verfahren
Kostenstellen-
umlageverfahren Kostenstellen-
ausgleichsverfahren
• Anbauverfahren
• Stufenleiter-
verfahren
• Gleichungs-
verfahren
Kostenträger-
verfahren
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Kostenstellenumlageverfahren
26.02.2018 159 Kosten- und Finanzmanagement
I. Anbauverfahren/Blockverfahren:
• Umlage von Kosten der Hilfskostenstellen auf
Hauptkostenstellen
• keine Umlage von Kosten
– zwischen Hilfskostenstellen
– der innerbetrieblichen Leistungen von
Hauptkostenstellen
ungeeignet, falls wesentliche innerbetriebliche
Leistungen bestehen, da eine Umlage nur in
„eine Richtung“ erfolgt und daraus größere
Unschärfen resultieren können
II. Stufenleiterverfahren:
• Umlage von Kosten der Hilfskostenstellen auf alle
nachgelagerten Hilfs- und Hauptkostenstellen
• keine Umlage von Kosten darüber hinausgehender
innerbetrieblicher Leistungsbeziehungen
Reihenfolge der Kostenstellen von wesentlicher
Bedeutung für Ergebnis der Kostenumlage
gegenüber dem Anbauverfahren reduzierte
Unschärfen aufgrund begrenzter Berücksichtigung
gegenseitiger innerbetrieblicher Leistungen
(ebenfalls nur Umlage „in eine Richtung“)
Hilfs-
kostenstelle 1
Hilfs-
kostenstelle 2
Haupt-
kostenstelle 1
Haupt-
kostenstelle 2
Hilfs-
kostenstelle 1
Hilfs-
kostenstelle 2
Haupt-
kostenstelle 1
Haupt-
kostenstelle 2
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 124.
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 127.
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Kostenstellenausgleichsverfahren - Gleichungsverfahren
26.02.2018 160 Kosten- und Finanzmanagement
• Umlage aller Kosten zwischen allen Kostenstellen
(Hilfs- und Hauptkostenstellen)
geeignet für komplexe gegenseitige Leistungs-
beziehungen, da Kostenumlage in „alle
Richtungen“ erfolgt
einziges Verfahren ohne wesentliche
Unschärfen (Anwendung, wenn Anbau- oder
Stufenleiterverfahren zu groben Unschärfen
und nicht sinnvollen Ergebnisses führen)
• Gesucht werden die Verrechnungssätze je
(Hilfs-)Kostenstelle
• Abbildung der innerbetrieblichen Leistungs-
beziehungen in linearen Gleichungen
bei steigenden Leistungsbeziehungen ist
Verfahren sehr komplex und eine Lösung ohne
EDV-Unterstützung nicht möglich
Hilfs-
kostenstelle 1
Hilfs-
kostenstelle 2
Haupt-
kostenstelle 1
Haupt-
kostenstelle 2
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 129.
Kosten-
stelle 1
Kosten-
stelle 2
100 LE1
200 LE2
primäre Kosten: 4.000
Erstellte Leistung: 300 LE1
primäre Kosten: 3.000
Erstellte Leistung: 500 LE1
Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 68.
primäre
Kosten
+ sekundäre Kosten von
anderen Kostenstellen
= umzulegende
Gemeinkosten
KoSt1 4.000 € + 200 x k2 = 300 x k1
KoSt2 3.000 € + 100 x k1 = 500 x k2
Ergebnis K1 = 20 € / LE1
K2 = 10 € / LE2
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (1/4)
26.02.2018 161 Kosten- und Finanzmanagement
• Gegeben sind folgende innerbetriebliche Leistungsbeziehungen:
– Nehmen Sie die innerbetriebliche Leistungsverrechnung anhand des
• Anbauverfahrens sowie des
• Stufenleiterverfahrens
vor. Vergleichen Sie die Verrechnungssätze sowie die auf die Hauptkostenstellen umgelegten
Gemeinkosten und nehmen Sie kurz hierzu Stellung.
Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)
Verkürzte Darstellung des Beispiels von Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 124 ff.
Summe
Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen
Kantine Reparatur Transport Material Fertigung
I
Fertigung
II
Ver-
waltung Vertrieb
Summe primärer
Gemeinkosten 562.500 46.000 18.500 33.000 121.400 140.000 100.000 57.600 46.000
Kantine
(Anzahl Essen) 16.765 --- 165 100 1.200 4.300 5.500 3.000 2.500
Reparatur
(Anzahl Stunden) 900 400 --- 170 --- 250 80 --- ---
Transport
(gefahrene Kilometer) 26.600 5.000 2.200 --- 9.100 3.800 --- --- 6.500
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (2/4)
26.02.2018 162 Kosten- und Finanzmanagement
• Anbauverfahren
Bezugsgröße berücksichtigt nicht die Leistungsbeziehungen zwischen den Hilfskostenstellen
Beispiel: Bezugsgröße Kantine = 16.765 (gesamt) – 165 (Reparatur) – 100 (Transport) = 16.500
Verrechnungssatz Kantine = 46.000 EUR / 16.500 Essen = 2,79 EUR/Essen
Umlage der gesamten primären Gemeinkosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen:
Beispiel: Umlage Kantine auf Material = 1.200 Essen x 2,79 EUR/Essen = 3.345 EUR
Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)
Summe
Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen
Kantine Reparatur Transport Material Fertigung
I
Fertigung
II
Ver-
waltung Vertrieb
Summe primärer
Gemeinkosten 562.500 46.000 18.500 33.000 121.400 140.000 100.000 57.600 46.000
Bezugsgröße 16.500 330 19.400
Verrechnungssatz
(EUR / Leistungseinheit) 2,79 56,06 1,70
Verrechnung Kantine -46.000 3.345 11.988 15.333 8.364 6.970
Verrechnung Reparatur -18.500 --- 14.015 4.485 --- ---
Verrechnung Transport -33.000 15.480 6.464 --- --- 11.056
Summe primäre und
sekundäre
Gemeinkosten
562.500 0 0 0 140.225 172.467 119.818 65.964 64.026
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (3/4)
26.02.2018 163 Kosten- und Finanzmanagement
• Stufenleiterverfahren
Umlage der Gemeinkosten der vorgelagerten Kostenstelle auf nachgelagerte Kostenstelle
Beispiel: Umlage Kantine auf Reparatur = 165 Essen x 2,74 EUR/Essen = 453 EUR
Umgelegte Gemeinkosten der Kantine sind bei Verrechnungssatz Reparatur zu berücksichtigen:
Verrechnungssatz Reparatur = (18.500 EUR + 453 EUR) / 500 Std. = 37,91 EUR/Std.
Bezugsgröße der nachgelagerten Hilfskostenstellen berücksichtigt nicht die Leistungsbeziehung zu
vorgelagerter Hilfskostenstelle
Beispiel: Bezugsgröße Reparatur = 900 Std. (gesamt) – 400 Std. (Kantine) = 500 Std.
• Umlage Reparatur auf Fertigung I = 250 Std. x 37,91 EUR/Std. = 9.477 EUR
Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)
Summe
Hilfskostenstellen Hauptkostenstellen
Kantine Reparatur Transport Material Fertigung
I
Fertigung
II
Ver-
waltung Vertrieb
Summe primärer
Gemeinkosten 562.500 46.000 18.500 33.000 121.400 140.000 100.000 57.600 46.000
Bezugsgröße 16.765 500 19.400
Verrechnungssatz
(EUR / Leistungseinheit) 2,74 37,91 2,05
Verrechnung Kantine -46.000 +453 +274 3.293 11.798 15.091 8.231 6.860
Verrechnung Reparatur -18.953 +6.444 --- 9.477 3.032 --- ---
Verrechnung Transport -39.718 18.631 7.780 --- --- 13.307
Summe primäre und
sekundäre
Gemeinkosten
562.500 0 0 0 143.324 169.055 118.123 65.831 66.167
3.3 Grundlagen der Kostenstellenrechnung
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ibL) – Beispiel (4/4)
26.02.2018 164 Kosten- und Finanzmanagement
• Vergleich der Ergebnisse der unterschiedlichen Verfahren
Teilweise höhere Differenzen zwischen den Verfahren aufgrund unterschiedlicher Berechnungsvorgehensweisen (Gesamtsumme immer identisch!)
Beispiel zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (ibL)
Anbauverfahren Stufenleiterverfahren Gleichungsverfahren
Kantine Reparatur Transport Kantine Reparatur Transport Kantine Reparatur Transport
Bezugsgröße 16.500 330 19.400 16.765 500 19.400
Verrechnungssatz
(EUR/Leistungseinheit) 2,79 56,06 1,70 2,74 37,91 2,05 3,75 24,70 1,41
Verrechnung Kantine -46.000 -46.000 +453 +274 -62.942 +619 +375
Verrechnung Reparatur -18.500 -18.953 +6.,444 +9.879 -22.227 4.199
Verrechnung Transport -33.000 -39.718 7.063 3.108 -37.574
Summe primäre und
sekundäre
Gemeinkosten
0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zuschlag Material 18.825 21.924 17.359
Zuschlag Fertigung I 32.467 29.055 27.686
Zuschlag Fertigung II 19.818 18.123 22.625
Zuschlag Verwaltung 8.364 8.231 11.263
Zuschlag Vertrieb 18.026 20.167 18.567
Summe der sekundären
Gemeinkosten 97.500 97.500 97.500
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
Arten und Aufgaben der Kostenträgerrechnung
26.02.2018 165 Kosten- und Finanzmanagement
Arten und Aufgaben der Kostenträgerrechnung
Für welche Produkte oder Leistungen sind
welche Kosten und Erlöse angefallen ?
Kostenträgerstückrechnung
(= Kalkulation)
Ermittlung der
Herstell- oder
Selbstkosten pro
Stück/Auftrag als
Datengrundlage für
bzw. zur • preispolitischen
Entscheidung
(z. B. Preisuntergrenze)
• absatzpolitischen
Entscheidung (z.B.
Gewinnschwelle)
• Wahl zwischen Eigen-
fertigung und Fremd-
bezug (make or buy)
Vorbereitung der
kurzfristigen
Ergebnisrechnung
(Kostenträger-
zeitrechnung)
Bewertung von
Beständen
(Bestands-
bewertung)
• unfertige oder
fertige Erzeugnisse
• Ermittlung von
Verrechnungs-
preisen (transfer
pricing)
Analyse der
Kostenstrukturen
und Erfolgsquellen
Kostenträgerzeitrechnung
(= Betriebsergebnisrechnung)
Ermittlung des
kurzfristigen
Betriebsergebnisses
einer Periode
Kontrolle der
Wirtschaftlichkeit des
Unternehmens
(i.d.R. in kürzeren
(bspw. monatlichen)
Abständen als
GuV-Erstellung)
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.1 Kostenträgerstückrechnung - Kalkulationsverfahren
26.02.2018 166 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 77.
Leistungen oder Produkte sind…
einheitlich unterschiedlich
differenzierte
Einzelprodukte mit
größeren Stückzahlen
• Automobile
• Elektrogeräte
• …
Serienfertigung
individuelles
Einzelprodukt
• Anlagenbau
• …
Einzelfertigung
reine
Zuschlagskalkualtion
ein Produkt
• Zement
• Strom
• …
Massenfertigung
artverwandte
Produkte
• Stahl unterschied-
licher Qualität
• …
Sortenfertigung
reine
Divisionskalkualtion
Divisionskalkualtion
mit Gewichtungsziffern
(Äquivalenzziffern)
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – reine Divisionskalkulation
26.02.2018 167 Kosten- und Finanzmanagement
• Divisionskalkulation ermittelt die (durchschnitt-
lichen) Kosten je Leistungseinheit
Produkte müssen homogen sein, da ansonsten keine
verursachungsgerechte Kostenzurechnung möglich ist
Verfahren der Divisionskalkulation
einfache Divisionskalkulation Äquivalenzzifferrechnung
Anwendung von Äquivalenzziffern zur
Gleichnamigmachung und damit Addierbarkeit
von ähnlichen/verwandten, aber doch
unterschiedlichen Produkten/Leistungen
inheitenLeistungse der Anzahl
Kosten der Summe inheitLeistungse je Kosten
Ermittlung der Selbstkosten pro
Stück aus Summe aller Kosten
dividiert durch die Anzahl der
Leistungseinheiten
einstufig
• homogene (messbare) Leistungen
• einstufige Produktion
• keine Lagerbestandsänderung
Produkte der Massenfertigung bei
einstufiger Produktion (z. B. Strom)
Ermittlung der Herstellkosten (HK) pro
Fertigungsstufe zur Bewertung
eventueller Vorräte (unfertige und
fertige Erzeugnisse) und
anschließende Berücksichtigung der
Verwaltungs- und Vertriebskosten zur
Bestimmung der Selbstkosten (SK)
SK = ∑ HK der Stufen + Verw./Vertrieb
mehrstufig
Produkte der Massenfertigung bei
mehrstufiger Produktion (z. B. Zement)
Umrechnung in ein einheitliches, homogenes
(künstliches) „Einheitsprodukt“ anhand einer
maßgeblichen Äquivalenzziffer (Maßstab: 1,0),
zu der die anderen Produkte/Leistungen ins
Verhältnis gesetzt werden
Produkte der Serienfertigung mit
geringen Merkmalsunterschieden
(z. B. Ziegel unterschiedlicher Größe)
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – Äquivalenzziffernrechnung
26.02.2018 168 Kosten- und Finanzmanagement
Schritte der Äquivalenzzifferrechnung
1. Bestimmung der Äquivalenzziffern
2. Umrechnung der Outputmengen auf Einheitsmengen
3. Ermittlung der Stückkosten des Einheitsproduktes
4. Ermittlung der Stückkosten der äquivalenten Produkte
Nr. Äquivalenz-
ziffer (ÄZi)
produzierte Flaschen
(xi)
Umgerechnete
Einheitsmenge (Äzi x xi)
Selbstkosten der
äquivalenten Produkte
Vollbier Hell „Blondi“ 1 0,6 400.000 0,6 x 400.000 = 240.000 0,6 x 0,60 € = 0,36 €
Vollbier Dunkel „Uralt“ 2 0,9 200.000 0,9 x 200.000 = 180.000 0,9 x 0,60 € = 0,54 €
Weizenbier „Die Weiße“ 3 1,0 280.000 1,0 x 280.000 = 280.000 1,0 x 0,60 € = 0,60 €
Bockbier „Eliminator“ 4 1,5 120.000 1,5 x 120.000 = 180.000 1,5 x 0,60 € = 0,90 €
Summe 1.000.000 880.000
Gesamtkosten (Selbstkosten) der Produktion: 528.000 €
Herstellkosten je Recheneinheit (528.000 € / 880.000 RE) = 0,60 € / RE
Quelle: Inhalt entnommen bei Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 150 f.
sog. „Einheitsmenge“
(= Recheneinheit)
sog. „Einheitsprodukt“
(= Bewertungsbasis)
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – reine Zuschlagskalkulation (1/2)
26.02.2018 169 Kosten- und Finanzmanagement
• Zuschlagskalkulation ermittelt die Gesamtkosten
als Summe aus Kostenträger-Einzelkosten und
Kostenträger-Gemeinkostenzuschlag
– Zuschlagssätze werden aus dem Betriebs-
abrechnungsbogen (BAB) der Kostenstellenrechnung
entnommen
– Differenzierung nach Kostenträger-Einzel-, -Sonder-
einzel- und –Gemeinkosten ist charakteristisch
Kostenträger-Einzelkosten
+ Kostenträger-Gemeinkostenzuschlag
= Gesamtkosten
Gemeinkostenzuschlag = Ist-Zuschlagssatz x Bezugsgröße
Verfahren der Zuschlagskalkulation
summarische Zuschlagskalkulation differenzierte Zuschlagskalkulation
Zusammenfassung aller Gemeinkosten des
Unternehmens und Anwendung eines einzigen
Gemeinkostenzuschlags
(keine Bildung von Kostenstellen notwendig)
getrennte Ermittlung der Gemeinkosten und der
Gemeinkostenzuschlagssätze je Kostenstelle
(Bildung von Kostenstellen zwingend erforderlich)
Fertigungsmaterial (MEK) Material-
kosten Herstell-
kosten
(HK) Selbst-
kosten
(SK)
Materialgemeinkosten (MGK)
Fertigungslohn (FEK) Fertigungs-
kosten Fertigungsgemeinkosten (FGK)
Sondereinzelkosten der Fertigung
Verwaltungsgemeinkosten Verwaltungs-
und
Vertriebskosten
Vertriebsgemeinkosten
Sondereinzelkosten des Vertriebs
Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 79.
Fertigungsmaterial (MEK)
+ Fertigungslohn (FEK)
+ Gemeinkostenzuschlag
= Selbstkosten (SK)
z. B. 120 % der MEK als
einziger Gemeinkostenzuschlag
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.1 Kostenträgerstückrechnung – reine Zuschlagskalkulation (2/2)
26.02.2018 170 Kosten- und Finanzmanagement
Sondereinzelkosten (SEK)
Sondereinzelkosten der Fertigung
(SEK Fertigung) Sondereinzelkosten des Vertriebs
(SEK Vertrieb)
speziell für die Fertigung/Herstellung des
Produkts/der Dienstleistung anfallende Kosten,
die nicht auf andere Produkte/Dienstleistungen
übertragbar sind
Beispiele:
• stückbezogene Lizenzgebühren
• Sonderwerkzeuge
• Spezialmaschinen
• eigene Entwicklungskosten
• …
können als Teil der Herstellkosten in die
Bezugsbasis der Gemeinkostenzuschläge
einbezogen werden
speziell für den Absatz/Verkauf des
Produkts/der Dienstleistung anfallende
Kosten, die nicht auf andere Produkte/
Dienstleistungen übertragbar sind
Beispiele:
• Vertriebsprovision
• Ausgangsfrachten/Porto
• Verpackung
• Transportversicherung
• …
sind Teil der Selbstkosten (SK) und dürfen nicht
in Bezugsbasis der Gemeinkostenzuschläge
einbezogen werden
Vgl. hierzu Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 80.
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung (1/2)
26.02.2018 171 Kosten- und Finanzmanagement
• Unterschiede der Kostenträgerzeitrechnung zur Gewinn- und Verlustrechnung
– (i.d.R.) kürzerer Abrechnungszeitraum (bspw. monatlich (KTR) vs. quartalsweise/jährlich (GuV))
– Beschränkung auf betrieblich relevante Erfolgsgrößen (bspw. keine Berücksichtigung neutraler Aufwendungen
und Erträge (z. B. Spenden))
– Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten (Anders- und Zusatzkosten)
Verwendung eines wertmäßigen Kostenbegriffs (≠ pagatorischer Kostenbegriff des Bilanzrechts)
keine Vorgaben zur formellen Form (bspw. Inhalt oder Gliederung) (≠ § 275 HGB)
Verfahren der Kostenträgerzeitrechnung
Umsatzkostenverfahren (UKV)
(Costs of goods sold (COGS) method) Gesamtkostenverfahren (GKV)
(Costs of goods manufactured (COGM) method)
Umsatzerlöse der Periode
./. Herstellkosten des Umsatzes (nach Kostenträgern)
= Bruttoergebnis
./. Forschungs- und Entwicklungskosten
./. Verwaltungskosten
./. Vertriebskosten
= Betriebsergebnis der Periode
Nicht-Herstellkosten
(nach Kostenstellen)
(sekundäre Kosten-
gliederung)
• Gliederung der Kosten nach Kostenträgern
• Berücksichtigung von Lagerbestandsänderugen:
• Bestandserhöhung: keine Berücksichtigung
• Bestandsminderungen: Berücksichtigung in den Herstellkosten des Umsatzes
Umsatzerlöse der Periode
+/- Bestandserhöhungen/-minderungen
+ aktivierte Eigenleistungen
= Gesamtleistung der Periode
./. Materialkosten
./. Personalkosten
./. sonstige Kosten
= Betriebsergebnis der Periode
Gesamtkosten der
Periode (nach
Kostenarten) (primäre
Kostengliederung)
• Gliederung der Kosten nach Kostenträgern
• Berücksichtigung von Lagerbestandsänderugen:
• Bestandserhöhung: Ergänzung der Umsatzerlöse zu HK bewertet
• Bestandsminderungen: Berücksichtigung in den Herstellkosten der Periode
Bestands-
veränderungen
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 195 ff.
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung (2/2)
26.02.2018 172 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 198.
Umsatz-
kosten
Umsatz
Gewinn
Umsatzkostenverfahren
(UKV)
Gesamtkosten
der Periode
aktivierte
Eigen-
leistungen
Bestands-
erhöhung
Umsatz
Gewinn
Gesamtkostenverfahren
(GKV)
(Bestandserhöhung)
Bestands-
minderungen
Umsatz Gesamtkosten
der Periode
Gewinn
Gesamtkostenverfahren
(GKV)
(Bestandsminderung)
Um
sa
tzko
ste
n
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung – Beispiel (1/3)
26.02.2018 173 Kosten- und Finanzmanagement
• Die Extreme GmbH ist ein Hersteller für sehr
hochwertige Extremsportgeräte und hat im
vergangenen Geschäftsjahr sowohl BMX-Räder als
auch Mountainbikes produziert. Im Controlling der
Extreme GmbH liegen die in der rechten Tabelle
enthaltenen Informationen zu den beiden Produkten
vor.
– Berechnen Sie das Betriebsergebnis anhand des
Umsatz- und des Gesamtkostenverfahrens.
Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung
Kosten BMX Mountainbike
Materialkosten pro
Stück
600 900
Fertigungslöhne
pro Stück
225 600
Herstellgemein-
kosten je Stück
150 300
Produktion (Stück) 300 1.200
Verkauf (Stück) 200 1.500
Verwaltungs- und
Vertriebsgemein-
kosten (je
verkauftem Stück)
200 225
Preis 1.100 2.500
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung – Beispiel (2/3)
26.02.2018 174 Kosten- und Finanzmanagement
• Berechnung der Selbstkosten pro Stück
Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung
Kosten BMX Mountainbike
Materialeinzelkosten 600 900
Fertigungseinzelkosten 225 600
Herstellgemeinkosten 150 300
Herstellkosten (HK) 975 1.800
Verwaltungs- und
Vertriebsgemeinkosten
200 225
Selbstkosten (SK) 1.175 2.025
3.4 Grundlagen der Kostenträgerrechnung
3.4.2 Kostenträgerzeitrechnung – Beispiel (3/3)
26.02.2018 175 Kosten- und Finanzmanagement
• Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Umsatz- und Gesamtkostenverfahren
Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung
Umsatzkostenverfahren
Umsatzerlöse
BMX
Mountainbike
3.970.000
200 Stück x 1.100 = 220.000
1.500 Stück x 2.500 = 3.750.000
./. Herstellkosten des Umsatzes
BMX
Mountainbike
2.895.000
200 Stück x 975 = 195.000
1.500 Stück x 1.800 = 2.700.000
= Bruttoergebnis 1.075.000
./. Verwaltungs-/Vertriebskosten
BMX
Mountainbike
377.500
200 Stück x 200 = 40.000
1.500 Stück x 225 = 337.500
= Betriebsergebnis der Periode
BMX
Mountainbike
697.500
-15.000
712.500
Gesamtkostenverfahren
Umsatzerlöse
BMX
Mountainbike
3.970.000
200 Stück x 1.100 = 220.000
1.500 Stück x 2.500 = 3.750.000
+/- Bestandsveränderungen
BMX
Mountainbike
-442.500
100 Stück x 975 = 97.500
-300 Stück x 1.800 = -540.000
= Gesamtleistung der Periode 3.527.500
./. Materialkosten
BMX
Mountainbike
1.260.000
300 Stück x 600 = 180.000
1.200 Stück x 900 = 1.080.000
./. Lohnkosten
BMX
Mountainbike
787.500
300 Stück x 225 = 67.500
1.200 Stück x 600 = 720.000
./. Herstell-Gemeinkosten
BMX
Mountainbike
405.000
300 Stück x 150 = 45.000
1.200 Stück x 300 = 360.000
./. Verwaltungs-/Vertriebs-
gemeinkosten
BMX
Mountainbike
377.500
200 Stück x 200 = 40.000
1.500 Stück x 225 = 337.500
= Betriebsergebnis der Periode
BMX
Mountainbike
697.500
-15.000
712.500
tatsächlich in der Periode verkaufte Anzahl an
BMX bzw. Mountainbikes!
3.5 Zusammenhang der Elemente der Kostenrechnung
Übersicht
26.02.2018 176 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 58.
Kostenartenrechnung
Kostenträger-
Einzelkosten
Kostenträger-
Gemeinkosten
Kostenstellenrechnung
Kostenstelle
Kostenarten
Material-
stelle
Fertigungs-
stelle Verwaltung Vertrieb
Kostenträger-
Einzelkosten
∑ primäre
Gemeinkosten ∑ ∑ ∑ ∑
mögliche
Bezugsgröße MEK FEK HK HK
Zuschlagssatz % % % %
Kostenträgerrechnung
Materialeinzelkosten (MEK)
Materialgemeinkosten
Fertigungseinzelkosten (FEK)
Fertigungsgemeinkosten
Herstellkosten
Verwaltungsgemeinkosten
Vertriebsgemeinkosten
Selbstkosten
werden hilfsweise aufgenommen
3.6 Kostenanalyse
Systeme der Kostenrechnung zur Kostenanalyse (1/2)
26.02.2018 177 Kosten- und Finanzmanagement
Systeme der Kostenrechnung zur Kostenanalyse
Vollkosten-
Rechnung (VKR) Teilkosten-
rechnung (TKR)
Zurechnung sämtlicher Kosten
auf die Kostenträger Zurechnung ausschließlich variabler Kosten,
da nur diese Entscheidungen beeinflussen
(entscheidungsrelevante Kosten)
direkte Zurechnung
der Einzelkosten
indirekte Zurechnung über (mehr
oder weniger) verursachungs-
gerechte Schlüsselgrößen der
Gemeinkosten
Zurechnung
variabler (unechter)
Gemeinkosten
Zurechnung
fixer (echter)
Gemeinkosten
variable Kosten Fixkosten +
indirekte Zurechnung über
(mehr oder weniger)
verursachungsgerechte
Schlüsselgrößen der
variablen Gemeinkosten
(unechte Gemeinkosten)
direkte Zurechnung
der Einzelkosten
variable Kosten
Ermittlung der genauen Kosten bei Erhöhung der
Beschäftigung um 1 Einheit („Grenzkostenrechnung“)
3.6 Kostenanalyse
Systeme der Kostenrechnung zur Kostenanalyse (2/2)
26.02.2018 178 Kosten- und Finanzmanagement
Beispiel zur Problematik der Vollkostenrechnung (VKR)
• Entscheidung über die Aufnahme der Produktion eines Produktes auf Basis einer Vollkostenrechnung
– Materialeinzelkosten (MEK) pro Stück: 10,00 €/Stück
– Fertigungseinzelkosten (FEK) pro Stück: 20,00 €/Stück
– Fixkosten: 1.000,00 €
– Zu produzierende Menge: 100 Stück
– Verkaufspreis (Marktpreis): 36,00 €/Stück
• Berechnung der Selbstkosten auf Vollkostenbasis und des Stückgewinns:
Materialeinzelkosten (MEK) pro Stück 10,00
+ Fertigungseinzelkosten (FEK) pro Stück 20,00
+ Fixkosten pro Stück 10,00
= Selbstkosten je Stück (Vollkosten) 40,00
./. Verkaufspreis pro Stück 36,00
= Gewinn pro Stück (Stückgewinn) -4,00
Fixkosten pro Stück = = = 10,00 pro Stück Fixkosten
Menge
1.000,00 €
100 Stück
Betriebsergebnis bei Aufnahme der Produktion
Verkaufserlöse (36,00 € x 100 Stück) 3.600,00
./. Selbstkosten (40,00 € x 100 Stück) 4.000,00
= Betriebsergebnis -400,00
Betriebsergebnis bei Nichtausnahme der Produktion
Verkaufserlöse (36,00 € x 0 Stück) 0,00
./. Fixkosten 1.000,00
= Betriebsergebnis -1.000,00
Nichtaufnahme stellt Unternehmen trotz Unterlassung aufgrund negativem
Stückgewinn gegenüber der Produktionsaufnahme schlechter (∆ = -600,00)
=> Problematik der „Fixkostenproportionalisierung“ der Vollkostenrechnung!
ja nein
3.6 Kostenanalyse
Unterscheidung der Teilkostenrechnung (TKR)
26.02.2018 179 Kosten- und Finanzmanagement
Unterscheidung der Teilkostenrechnung (TKR)
Zeitbezug
Art der Fixkosten-
betrachtung
einstufige TKR/
Deckungsbeitrags-
rechnung
(direct costing)
mehrstufige TKR/
Deckungsbeitrags-
rechnung
(Fixkostendeckungs-
rechnung)
Art der
Teilkosten
variable
Kosten
relative
Einzelkosten
Ist-
Kosten
Normal-
Kosten
Plan-
Kosten
Verwendung
tatsächlich
angefallener
(vergangener)
Kosten
Verwendung
tatsächlich
angefallener
(vergangener),
um einmalige
Ereignisse
bereinigter
Kosten
Verwendung
erwarteter
Kosten
(z. B.
geplante
Beschäfti-
gung oder
Preisent-
wicklung)
nur variable
Kosten
werden auf
die Kosten-
träger
verrechnet
Betrachtung der
Fixkosten als
einheitlicher Block
(„Fixkostenblock“)
(pauschale
Zurechnung zum
Gesamtunter-
nehmen)
(bestmögliche)
verursachungs-
gerechte Zuordnung
der gesamten
Fixkosten zu den
Kostenverursachern
(nur Rest wird dem
Gesamtunter-
nehmen zugeordnet)
Verwendung der Plankostenrechnung
auf Teilkostenbasis und Ergänzung um
Deckungsbeitragsrechnung
Kostenstellenrechnung
Kostenstelle
Kostenarten
Material-
stelle Fertigungs-
stelle
Verwaltung
& Vertrieb
var. fix var. fix var. fix
KTr-Einzelk. XM
variable GK YM
fixe GK ZM
Zuschlags-
satz
XM
YM
3.6 Kostenanalyse
Besonderheiten im Aufbau der Teilkostenrechnung (TKR)
26.02.2018 180 Kosten- und Finanzmanagement
Besonderheiten im Aufbau des Teilkostenrechnungs-
systems auf Basis variabler Kosten
Kostenarten-
rechnung Kostenträger-
rechnung
Kostenstellen-
rechnung
Zerlegung der Kostenarten
in variable und fixe
Kostenbestandteile
• Trennung jeder Kostenstelle
in variable und fixe Kosten
• Zuschlagssätze beziehen sich
nur auf variable Kosten
• Fixkosten werden direkt
kostenwirksam im Betriebs-
ergebnis erfasst
Berechnung der Selbstkosten
ausschließlich auf Basis von
Einzelkosten und variablen
Gemeinkosten (fixe Gemeinkosten
zunächst ohne Beachtung)
Beispiele:
• Rohstoffe, Akkordlöhne:
beschäftigungsabhängig (KTr-EK)
=> variable Kosten
• Stromkosten:
beschäftigungsabhängig (KTr-GK)
=> variable Kosten
• Zeitlohn:
beschäftigungsunabhängig (KTr-GK)
=> fixe Kosten Modifikation des Betriebsabrechnungsbogens (BAB)
1. Materialeinzelkosten (MEK)
+ 2. variable Materialgemeinkosten
= 3. variable Materialkosten (1+2)
+ 4. Fertigungseinzelkosten (FEK)
+ 5. Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK)
+ 6. variable Fertigungsgemeinkosten
= 7. variable Fertigungskosten (4+5+6)
= 8. variable Herstellkosten (3+7)
+ 9. Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK)
+ 10. variable Verwaltungs-/Vertriebskosten
= 11. (variable) Selbstkosten (8+9+10)
Quelle: Sigloch, J. u. a.: Kostenrechnung (2007), S. 128.
3.6 Kostenanalyse
Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (1/4)
26.02.2018 181 Kosten- und Finanzmanagement
• In einem Unternehmen liegen folgende Plankosten/Planwerte für die kommende Periode vor:
1. Ermitteln Sie anhand der vorliegenden Werte die Selbst-
kosten pro Stück auf Vollkosten- und auf Teilkostenbasis.
2. Geben Sie an, wo die kurzfristige Preisuntergrenze liegt.
3. Wenn sich die Ausbringungsmenge um 15 % reduziert,
wie wirkt sich diese Änderung das Kalkulationsergebnis
auf Teil – und auf Vollkostenbasis aus ? Eine rein
verbale Begründung ist ausreichend.
Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung
Kostenstelle
Gemeinkosten
(in EUR) Bezugsgröße
variabel fix
Material 5.000 5.000 Materialeinzelkosten (MEK)
Fertigung I 9.600 19.200 Maschinenstunden
Fertigung II 2.400 1.600 Maschinenstunden
Verwaltung 970 5.170 Herstellkosten (HK)
Vertrieb 1.940 7.820 Herstellkosten (HK)
Materialeinzelkosten (MEK) 12,00 €
Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 2,00 €
Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 4,00 €
Maschinenstunden in Fertigung I 12 Min.
Maschinenstunden in Fertigung II 6 Min.
Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK) 0,50 €
Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK) 0,80 €
Einzelkostenplanung
Materialeinzelkosten (MEK) 50.000 €
Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 9.000 €
Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 19.000 €
Sondereinzelkosten Fertigung (SEK Fert.) 2.000 €
Sondereinzelkosten Vertrieb (SEK Vert.) 3.000 €
Fertigungsbereich (Planbeschäftigung)
Maschinenstunden Fertigung I 480
Maschinenstunden Fertigung II 160
3.6 Kostenanalyse
Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (2/4)
26.02.2018 182 Kosten- und Finanzmanagement
1. Ermittlung der Selbstkosten pro Stück (Vollkostenbasis)
Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung
Zuschlagssatz
Material (5.000 + 5.000) / 50.000 = 0,20 = 20,00 %
Fertigung I (9.600 + 19.200) / 480 Std. = 60,00 €/Std.
Fertigung II (2.400 + 1.600) / 160 Std. = 25,00 €/Std.
Verwaltung (970 + 5.170) / 122.800 € = 0,05 = 5,00 %
Vertrieb (1.940 + 7.820) / 122.800 € = 0,08 = 8,00 %
Kostenart pro
Stück Summe
Materialeinzelkosten (MEK) 12,00 € 50.000 €
Materialgemeinkosten (MGK) (20,00 % der MEK => 0,20 x 12,00 €)
2,40 € 10.000 €
Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 2,00 € 9.000 €
Fertigungsgemeinkosten I (FGK I) (12 Min. = 0,20 Std. => 0,20 Std. x 60,00 €/Std.)
12,00 € 28.800 €
Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 4,00 € 19.000 €
Fertigungsgemeinkosten II (FGK II) (6 Min. = 0,1 Std. => 0,10 x 25,00 €/Std.)
2,50 € 4.000 €
Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK) 0,50 € 2.000 €
Herstellkosten pro Stück (Vollkosten) 35,40 € 122.800 €
Verwaltungsgemeinkosten (5,00 % der HK => 0,05 x 35,40 €)
1,77 €
Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK) 0,80 €
Vertriebsgemeinkosten (8,00 % der HK => 0,08 x 35,40 €)
2,83 €
Selbstkosten pro Stück auf Vollkostenbasis
(Vollkosten-SK)
40,80 €
3.6 Kostenanalyse
Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (3/4)
26.02.2018 183 Kosten- und Finanzmanagement
1. Ermittlung der Selbstkosten pro Stück (Teilkostenbasis)
Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung
Zuschlagssatz
Material 5.000 / 50.000 = 0,10 = 10,00 %
Fertigung I 9.600 / 480 Std. = 20,00 €/Std.
Fertigung II 2.400 / 160 Std. = 15,00 €/Std.
Verwaltung 970 / 97.000 € = 0,01 = 1,00 %
Vertrieb 1.940 / 97.000 € = 0,02 = 2,00 %
Kostenart pro
Stück Summe
Materialeinzelkosten (MEK) 12,00 € 50.000 €
Materialgemeinkosten (MGK) (10,00 % der MEK => 0,10 x 12,00 €)
1,20 € 5.000 €
Fertigungseinzelkosten I (FEK I) 2,00 € 9.000 €
Fertigungsgemeinkosten I (FGK I) (12 Min. = 0,20 Std. => 0,20 Std. x 20,00 €/Std.)
4,00 € 9.600 €
Fertigungseinzelkosten II (FEK II) 4,00 € 19.000 €
Fertigungsgemeinkosten II (FGK II) (6 Min. = 0,1 Std. => 0,10 x 15,00 €/Std.)
1,50 € 2.400 €
Sondereinzelkosten der Fertigung (SEK) 0,50 € 2.000 €
Herstellkosten pro Stück (variable HK) 25,20 € 97.000 €
Verwaltungsgemeinkosten (1,00 % der HK => 0,01 x 25,20 €)
0,25 €
Sondereinzelkosten des Vertriebs (SEK) 0,80 €
Vertriebsgemeinkosten (2,00 % der HK => 0,02 x 25,20 €)
0,50 €
Selbstkosten pro Stück auf Teilkostenbasis
(variable SK)
26,75 € Vollkosten-SK = 40,80 € => ∆ = 14,05 €!
3.6 Kostenanalyse
Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung anhand eines Beispiels (3/4)
26.02.2018 184 Kosten- und Finanzmanagement
2. Geben Sie an, wo die kurzfristige Preisuntergrenze liegt.
Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt bei den variablen Selbstkosten des Produktes
(Teilkostenrechnung) und folglich bei 26,75 €, da hierbei sämtliche variablen Kosten
erwirtschaftet werden. Mittel- bis langfristig müssen jedoch die Fixkosten gedeckt werden,
sodass die Preisuntergrenze langfristig oberhalb der variablen Selbstkosten liegen muss.
3. Wenn sich die Ausbringungsmenge um 15 % reduziert, wie wirkt sich diese Änderung das
Kalkulationsergebnis auf Teil – und auf Vollkostenbasis aus ? Eine rein verbale Begründung ist
ausreichend.
Das Absinken der Ausbringungsmenge hat kurzfristig keinen Einfluss auf das Kalkulations-
ergebnis auf Teilkostenbasis, da sich die Kosten proportional zur Ausbringungsmenge
(Beschäftigung) ändern. Somit würden auch die variablen Kosten um 15,00 % sinken; die
variablen Stückkosten wären demnach konstant.
Demgegenüber würden sich die Herstell- bzw. Selbstkosten pro Stück auf Vollkostenbasis
erhöhen, da die Fixkosten kurzfristig unveränderbar sind und aufgrund der reduzierten
Ausbringungsmenge auf weniger Stück verteilt werden müssten. Dies erhöht unweigerlich
den Fixkostenanteil pro Stück und führt zu höheren Herstell- bzw. Selbstkosten.
Beispielhafter Vergleich von Voll- und Teilkostenrechnung
3.6 Kostenanalyse
Stückerfolgs-Rechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
26.02.2018 185 Kosten- und Finanzmanagement
• Erweiterung der Kostenbetrachtung um Erlösseite
führt zur Deckungsbeitragsrechnung
Stückdeckungsbeitrag (auch Deckungs-
spanne) dient zur Deckung der Fixkosten
Aussagefähigkeit der Deckungsbeiträge unab-
hängig vom Beschäftigungsgrad, da grundsätz-
lich keine Verrechnung von Fixkosten und damit
keine Fixkostenproportionalisierung vorge-
nommen wird
• Break-Even-Analyse
– Anhand der (Stück-)Deckungsbeiträge kann
diejenige Absatzmenge ermittelt werden, bei
der die Fixkosten vollständig gedeckt werden
– Bei dieser Absatzmenge wird von der Verlust-
und die Gewinnzone gewechselt
Absatzmenge = Break-Even-Punkt (BEP)
Erlös je Stück
./. variable Selbstkosten je Stück
= Deckungsbeitrag je Stück
Deckungsbeitrag je Stück
x Absatzmenge
= Deckungsbeitrag (gesamt)
Deckungsbeitrag (gesamt)
./. Fixkosten (gesamt)
= Betriebsergebnis
FixkostenMengeDB Gewinn Stück
V
FFV
k-p
kx kxk-p
K(x)
x
kF
E = p * x
xBEP
Verlustzone
Gewinnzone
zu deckende
Fixkosten kF
Gewinn
Break-Even-
Punkt
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 330.
3.6 Kostenanalyse
Fixkostendeckungsrechnungen
26.02.2018 186 Kosten- und Finanzmanagement
Fixkostendeckungsrechnungen
einstufige
Deckungsbeitragsrechnung
(direct costing)
ungegliederter Ausweis der Fixkosten
(„Fixkosten-Block“) und damit pauschale
Zuordnung zum Gesamtunternehmen
(bestmögliche) verursachungsgerechte Zuordnung
der Fixkosten zu Kostenverursachern (lediglich
verbleibender Rest wird Gesamtunternehmen
zugeordnet)
mehrstufige
Deckungsbeitragsrechnung
A B C
Umsatz EA EB EC
./. variable Kosten kvA kvB
kvC
= Deckungsbeitrag DBA DBB DBC
∑ Deckungsbeiträge DBA + DBB + DBC
./. Fixkosten kF
= Betriebsergebnis BE
„Fixkosten-Block“
A B C
Umsatz EA EB EC
./. variable Kosten kvA kvB
kvC
= Deckungsbeitrag I DBA I DBB I DBC I
./. Fixkosten I kFA I kFB I kFC I
= Deckungsbeitrag II DBA II DBB II DBC II
∑ Deckungsbeiträge DBA II + DBB II + DBC II
./. Fixkosten II („Rest“) kF II
= Betriebsergebnis BE
stufenweise Verrechnung der Fixkostenanteile
vom jeweiligen (Rest-)Deckungsbeitrag
sehr ungenauer Einblick
in Erfolgsentstehung
3.6 Kostenanalyse
Fixkostendeckungsrechnungen – Beispiel (1/3)
26.02.2018 187 Kosten- und Finanzmanagement
• Die Xtreme-Getränke AG stellt Sportgetränke her und vertreibt diese ebenfalls. Im abgelaufenen
Quartal wurden folgende Produktions- und Verkaufszahlen für die verschiedenen Getränke
ermittelt:
gesamte Fixkosten = 2.580 (= 300 + 200 + 200 + 300 + 1.200 + 180 + 200)
1. Berechnen Sie das Betriebsergebnis zunächst auf Basis einer einstufigen Deckungsbeitrags-
rechnung.
2. Berechnen Sie anschließend das Betriebsergebnis auf Basis einer mehrstufigen Deckungs-
beitragsrechnung und vergleichen dies mit der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung. Was
fällt Ihnen auf ?
Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung
Energy Fitness Relax Power
Verkaufspreis je Stück 2,00 1,60 2,50 3,00
variable Stückkosten 1,00 0,80 2,00 2,40
Absatzmenge 1.500 1.000 800 4 00
produktbezogene Fixkosten 300 200 200 300
produktgruppenbezogene
Fixkosten 1.200 180
gesamtunternehmens-
bezogene Fixkosten 200
3.6 Kostenanalyse
Fixkostendeckungsrechnungen – Beispiel (2/3)
26.02.2018 188 Kosten- und Finanzmanagement
1. Berechnung des Betriebsergebnisses auf Basis einer einstufigen Deckungsbeitragsrechnung:
Positives Betriebsergebnis, sodass die Summe der Deckungsbeiträge der Getränke die
Summe der Fixkosten decken und sich das Unternehmen insgesamt in der Gewinnzone
befindet
Aber die individuellen Beiträge der Getränke zur Fixkostendeckung können einer einstufigen
Deckungsbeitragsrechnung nicht entnommen werden, sodass mögliche „Verlustbringer“ nicht
identifiziert werden können.
Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung
Energy Fitness Relax Power
Verkaufspreis je Stück 2,00 1,60 2,50 3,00
variable Stückkosten 1,00 0,80 2,00 2,40
Stückdeckungsbeitrag 1,00 0,80 0,50 0,60
Absatzmenge 1.500 1.000 800 400
Gesamtdeckungsbeitrag 1.500 800 400 240
Summe der Gesamt-
deckungsbeiträge
2.940
Gesamte Fixkosten
(„Fixkosten-Block“)
2.580
Betriebsergebnis 360
3.6 Kostenanalyse
Fixkostendeckungsrechnungen – Beispiel (3/3)
26.02.2018 189 Kosten- und Finanzmanagement
2. Berechnung des Betriebsergebnisses auf Basis einer einstufigen Deckungsbeitragsrechnung:
Tiefere Analyse der Zusammensetzung des Betriebsergebnisses möglich
Getränk „Power“ ist noch nicht einmal in der Lage, die eigenen Fixkosten zu decken; ggf. sollte
die Produktion von „Power“ eingestellt werden
Eine derartige Analyse ist auf Basis der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung nicht möglich!
Beispiel zur Kostenträgerzeitrechnung
Energy Fitness Relax Power
Verkaufspreis je Stück 2,00 1,60 2,50 3,00
variable Stückkosten 1,00 0,80 2,00 2,40
Stückdeckungsbeitrag 1,00 0,80 0,50 0,60
Absatzmenge 1.500 1.000 800 400
Gesamtdeckungsbeitrag 1 1.500 800 400 240
produktbezogene Fixkosten
(Fixkosten 1)
300 200 200 300
Gesamtdeckungsbeitrag 2 1.200 600 200 -60
produktgruppenbezogene
Fixkosten (Fixkosten 2) 1.200 180
Gesamtdeckungsbeitrag 2 600 -40
gesamtunternehmens-
bezogene Fixkosten 200
Betriebsergebnis 360
3.6 Kostenanalyse
kurzfristige Betriebsergebnisrechnung als Teilkostenrechnung
26.02.2018 190 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Coenenberg, A. G. u. a.: Kostenrechnung und Kostenanalyse (2016), S. 221.
variable
Umsatzkosten
(= Produktion)
Umsatz
fixe Kosten
Gewinn
Periode t1
Produktion = Absatz
Periode t2
Produktion > Absatz
(Bestandserhöhung)
Periode t3
Produktion < Absatz
(Bestandsminderung)
variable
Umsatzkosten
(= Produktion)
Umsatz
fixe Kosten
Gewinn
variable Kosten
der Bestands-
erhöhung
∆ Bestand
variable Kosten
„Lagergewinn“ ∆ Bestand
fixe Kosten
variable Kosten
der Produktion
Umsatz
variable Kosten
Bestandsminder.
fixe Kosten
Gewinn
„Lagerverlust“
variable
Kosten des
Umsatzes
variable
Kosten der
Produktion
variable Kosten
fixe Kosten
Fixkostenanteile
Betriebsergebnis (VKR)
=
Betriebsergebnis (TKR)
Betriebsergebnis (VKR)
>
Betriebsergebnis (TKR)
Betriebsergebnis (VKR)
<
Betriebsergebnis (TKR)
3.6 Kostenanalyse
Abweichungsanalyse
26.02.2018 191 Kosten- und Finanzmanagement
• Analyse der Gesamtabweichung von Ist- und Plankosten durch verursachungsgerechte Aufspaltung
in Einzelabweichungen auf Kostenstellenebene zur Verdeutlichung der Abweichungsursachen
– Abweichungen sowohl für Gesamtkosten der Kostenstelle als auch für jede einzelne Kostenart der Kostenstelle
Beschäftigungs-
abweichung (BA)
Differenz zwischen Kosten/
Erlösen bei Ist-Beschäftigung und
Plan-Beschäftigung
Gesamtabweichung
(Ist-Beschäftigung ./. Plan-Beschäftigung)
x Plan-Kosten
= Beschäftigungsabweichung (BA)
Preis-
abweichung (PA)
mit Verbrauchsmengen
gewichtete Differenz zwischen
Ist- und Planpreisen
(Ist-Preise ./. Plan-Preise)
x Ist-Beschäftigung
= Preisabweichung (PA)
Verbrauchs-
abweichung (VA)
Differenz zwischen den
Ist-Kosten zu Plan-Preisen
und Sollkosten
Ist-Kosten zu Plan-Preisen
./. Sollkosten
= Verbrauchsabweichung (VA)
Ergänzung um Erlösabweichung zur Verdeutlichung der Erfolgsveränderung
=> Erfolgsabweichunggesamt = Erlösabweichung ./. (BA + KFA + VA + PA)
Fixkosten-
abweichung (KFA)
Differenz zwischen den
Ist-Fixkosten und
Plan-Fixkosten
Ist-Fixkosten
./. Plan-Fixkosten
= Fixkostenabweichung (KFA)
26.02.2018 192 Kosten- und Finanzmanagement
4. Finanzwirtschaft und
Finanzmanagement
4. Finanzwirtschaft und Finanzmanagement
Gliederung
4. Finanzwirtschaft und Finanzmanagement
1. Begrifflichkeiten der Finanzierung
2. Kassenhaltung/Zahlungsverkehr
3. Finanzierung (Mittelbeschaffung)
1. Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung
2. Kreditfinanzierung
3. Selbstfinanzierung
4. Rückstellungsfinanzierung
4. Investition (Mittelverwendung)
5. Risikomanagement
1. Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements
2. Risikomanagement mit Termingeschäften
26.02.2018 193 Kosten- und Finanzmanagement
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Begriff der Finanzierung
26.02.2018 194 Kosten- und Finanzmanagement
Finanzierung =
jede Form der Beschaffung und Bereitstellung von
Zahlungsmitteln, indem
• Einzahlungen zusätzlich generiert oder zeitlich vorgezogen,
• Auszahlungen vermieden oder zeitlich verschoben oder
• Verträge abgeschlossen werden, nach denen unter bestimmten
Bedingungen und in bestimmter Höhe Ein- oder Auszahlungen
erfolgen oder nicht erfolgen
Kernaufgabe der Finanzierung
ist die Klärung der Fragen,
– in welcher Höhe,
– zu welchen Zeitpunkten und
– mit welchem Risiko
(Unsicherheit)
Zahlungen (Ein- und/oder
Auszahlungen) erfolgen
Unternehmen
Arbeitsmarkt
Arbeitsleistungen
Lohn- und
Gehaltszahlungen
Güter- und Finanzströme der Unternehmung Finanzströme
Güterströme
Finanzmarkt (Kredit- und Kapitalmarkt)
Finanzierungsmaßnahmen
Investitionsmaßnahmen
Produktionsmittel
Bezug der Produktionsmittel
Zahlungen an Lieferanten
Absatzmarkt
Güter und Dienstsleistungen
Verkaufserlöse
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Begriff des Finanzmanagements
26.02.2018 195 Kosten- und Finanzmanagement
Finanzmanagement = alle führenden Tätigkeiten in einem Unternehmen, die auf die
Planung, Steuerung und Kontrolle finanzieller Mittel gerichtet ist
Kassenhaltung/
Zahlungsverkehr
Abwicklung des kurzfristigen
(i.d.R. täglichen) Zahlungs-
verkehrs (cash management)
Finanzierung
(Mittelbeschaffung)
Investition
(Mittelverwendung) Risiko-
management
Beschaffung und
Bereitstellung kurz-, mittel-
und langfristiger finanzieller
Mittel
• SEPA-Lastschriftläufe
Debitoren
• Zahlläufe an Kreditoren
• manuelle Überweisungen
• tägliche Liquiditäts-
disposition (Kontokorrent-
bankkonten)
• …
• Kontokorrentkredite
• Aufnahme kurz- oder
mittelfristiger Kredite
• Kapitalerhöhungen
• Ausgabe von
Unternehmensanleihen
• …
Überwachung der Sach-
investitionen und Geldanlage
(am Kapitalmarkt)
• Kontrolle der Zahlungs-
entwicklung getätigter
Sachinvestitionen
• Anlage überschüssiger
Mittel an Wertpapieren
• …
Überwachung und
Steuerung
finanzwirtschaftlicher
Risiken
• Einsatz von Derivaten zur
Risikoreduktion (bspw.
Zinsswaps zur Zinsrisiko-
steuerung)
• …
Alle Maßnahmen des Finanzmanagements sind auf die
„Sicherung des finanziellen Gleichgewichts“ ausgerichtet
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Finanzielles Gleichgewicht
26.02.2018 196 Kosten- und Finanzmanagement
dispositive
Liquidität
Sicherung der
jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit
Finanzielles Gleichgewicht
strukturelle
Liquidität
Sicherung der
gleichgewichtigen
Kapitalstruktur
Rentabilität
Sicherung der
hinreichenden
Ertragskraft
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 646.
Zu jedem Zeitpunkt gilt:
Zahlungsmittelanfangsbestand
+ Einzahlungen
./. Auszahlungserfordernisse
≥ 0
Einhaltung anerkannter
Finanzierungsregeln
(Fristenstruktur;
Verschuldungsgrad)
Zusammenhang zur
finanzwirtschaftlichen
Bilanzanalyse
leistungswirtschaftliche
Ereignisse reichen aus, die
(risikoabhängigen) Kosten von
Fremd- und Eigenkapital
mindestens zu decken
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Liquidität (1/2)
26.02.2018 197 Kosten- und Finanzmanagement
Vgl. hierzu Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 13 f.
Tatbestände der Liquidität
Zahlungsmittel-
bestand
Liquidität als positiver
Zahlungsmittelbestand
(Liquiditätsüberschuss
(cash flow))
Liquidierbarkeit
Liquiditätsgrade
Zahlungsfähigkeit
Liquidität als
Deckungsverhältnis von
Vermögensobjekten zur
Rückwandlung in
Geldeinheiten
Liquidität als
Deckungsverhältnis von
Vermögensteilen zu
Verbindlichkeiten
Liquidität als Eigenschaft von
Wirtschaftssubjekten, ihren
Zahlungsverpflichtungen bei
Aufforderung jederzeit
nachkommen zu können
aktueller
Zahlungsmittelbestand
Ermittlung von Liquiditäts-
kennzahlen (bspw. Liquidität
1. Grades, Working Capital)
künftiger (potentieller) Zahlungsmittelbestand
Rückgriff auf Methoden
der finanzwirtschaftlichen
Bilanzanalyse
Aufrechterhaltung der Liquidität ist unbedingte Voraussetzung für
den Fortbestand des Unternehmens (Insolvenz!)!
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Liquidität (2/2) – Illiquidität / Insolvenz
26.02.2018 198 Kosten- und Finanzmanagement
Illiquidität = Zahlungskraft reicht nicht aus, die bestehenden aktuellen
Zahlungsverpflichtungen (= Verbindlichkeiten) zu erfüllen
aktuelle Zahlungs-
unfähigkeit (§ 17 InsO)
Schuldner ist nicht in der
Lage, die aktuell fälligen
Zahlungsverpflichtungen
zu erfüllen
Gründe einer Insolvenz gemäß InsO
drohende Zahlungs-
unfähigkeit (§ 18 InsO)
(bilanzielle) Überschuldung
(§ 19 InsO)
Verpflichtung juristischer Personen zur Stellung eines
Insolvenzantrags bei „bilanzieller Überschuldung“
(Vermögen < Schulden) und Aufstellung einer
Sonderbilanz (Überschuldungsstatus)
Illiquidität
(§§ 17, 18 InsO)
Insolvenzanmeldung
zwingend vorgeschrieben!
Einleitung eines Insolvenzverfahrens
auf Antrag des Schuldners, wenn der
Schuldner voraussichtlich nicht in der
Lage ist, die fälligen Zahlungsver-
pflichtungen zu erfüllen (noch kein
Eintritt aktueller Zahlungsunfähigkeit)
Aufstellung eines Finanzplans
Fortführungsbilanz Liquidationsbilanz
sofern Zahlungsfähigkeit bis
2 Jahre gegeben, dann
Bewertung zu Fortführungs-
werten (positive
Fortführungsprognose)
Aktiva > Passiva =
keine Überschuldung
Aktiva < Passiva =
Überschuldung
sofern Zahlungsfähigkeit bis
Ende des Folgejahres nicht
gegeben, dann Bewertung
zu Liquidationswerten
(negative
Fortführungsprognose)
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Rentabilität
26.02.2018 199 Kosten- und Finanzmanagement
• Rentabilität = Verzinsung des von den Kapitalgebern eingesetzten Kapitals
Eigenkapitalgeber:
Eigen- und Fremdkapitalgeber:
• Erzielung maximaler Rentabilität bedingt das Ziel der Gewinnmaximierung
• Zusammenhang von Liquidität und Rentabilität
– Liquidität ist zwingende Voraussetzung für Rentabilität
– Rentabilität garantiert aber noch keine gute Liquidität
„Vom Umsatz/Gewinn allein kann man sich Nichts kaufen!“
Rentable Unternehmung muss bei Illiquidität zugrunde gehen
Ein liquides Unternehmen kann (temporär) unrentabel arbeiten
alEigenkapit
schussJahresüber itätalrentabilEigenkapit
talGesamtkapi
(EBT) Zinsen-FK schussJahresüber litättalrentabiGesamtkapi
Return On Investment (ROI)
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Risiko (Unsicherheit)
26.02.2018 200 Kosten- und Finanzmanagement
Unsicherheit (Risiko i.w.S.) = Möglichkeit der Abweichung vom erwarteten Wert
(d. h. positiv: „Chance“; negativ: „Gefahr“)
Risiko i.e.S.
dem Entscheider liegen objektive oder
zumindest subjektiv Wahrscheinlichkeiten
für das Eintreten alternativer Zielwerte vor
Ungewissheit
Entscheider hat überhaupt keine
Vorstellung, was die Zahlungen
ausmachen könnte => rationale
Entscheidung wird unmöglich
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 17.
W
E
Erträge
(Rentabilität)
Wahrscheinlich-
keitsdichte
µA µB
Alternative B ist risikoärmer als
Alternative A, da die Streuung
geringer ist (Wahrscheinlichkeit
ist höher, dass erwartetes
Ergebnis um µ liegt)
Sicherheit
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 118.
umso problematischer, je länger-
fristiger und irreversibler eine
Entscheidung (Investition) ist
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
Risikograde der Entscheidungstheorie
26.02.2018 201 Kosten- und Finanzmanagement
Risikograde der Entscheidungstheorie
Risikoaversion
(Risikoscheu)
Entscheidung des Subjekts
(Entscheider) fällt auf
Alternative, die bei gleichem
Erwartungswert des Nutzens
(bspw. Rendite) das geringste
Risiko des Ergebnisses
beinhaltet
Risikoindifferenz
(Risikoneutralität) Risikoaffinität
(Risikofreude)
Subjekt (Entscheider) trifft
Entscheidung ausschließlich
anhand des Erwartungswerts
des Nutzens und bezieht das
Risiko nicht mit in die
Entscheidung ein
Subjekt (Entscheider) wählt die
Alternative, die bei gleichem
Erwartungswert des Nutzens
das höchste Risiko und damit
gleichzeitig das höchste
Gewinnpotential beinhaltet
Entscheider präferiert
möglichst sicheren Gewinn
Entscheider präferiert
möglichst hohen (wenn auch
unsicheren) Gewinn
finale Entscheidung hängt maßgeblich von der Risikobereitschaft des
Entscheiders ab und kann bei gleichen Ausgangsbedingungen zu erheblichen
Unterschieden zwischen verschiedenen Entscheidern führen
4.1 Begrifflichkeiten der Finanzierung
shareholder value-Konzept
26.02.2018 202 Kosten- und Finanzmanagement
• Nach dem shareholder value-Konzept erfolgt die
fortlaufende Bewertung des Unternehmens
insgesamt und einzelner Maßnahmen
(Investitionen, Projekte, etc.) aus Perspektive de
Anteilseigner (shareholder)
Steuerung der Geschäfte in der Weise, dass
langfristig der finanzielle Wert der
Unternehmung für die Anteilseigner
(shareholder) maximiert wird (Unternehmens-
wertmaximierung/wertorientrierte
Unternehmensführung)
• Interessen der Anteilseigner werden in den
Mittelpunkt der Unternehmung gestellt
(= Absage an stakeholder-Ansatz)
Unterstellung, dass Interesse der Anteilseigner
primär finanzieller Natur ist
Primäres Interesse an Verbesserung der
Einkommens- und Vermögensposition und
damit an der Unternehmenswertentwicklung
• Als Bewertungsverfahren kommen bekannte
Verfahren der Investitionsrechnung zur Anwendung
Unternehmens-
leitung
Mitarbeiter
Eigenkapitalgeber
(shareholder)
Kunden
Lieferanten
Fremdkapital-
geber
Interessen-
verbände Wett-
bewerber
Staat
(insb.
Fiskus)
Presse
Unternehmen
Auskunfteien
Öffentlichkeit
insbesondere
finanzielle
Interessen
4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr
Working Capital
26.02.2018 203 Kosten- und Finanzmanagement
• Working Capital = Überschuss des kurzfristig
gebundenen Umlaufvermögens über das kurzfristig
gebundene Fremdkapital („Reinumlaufvermögen“)
Ermittlung der Liquiditätsveränderung (ähnlich
der „Liquidität 3. Grades“)
Abschätzung des vorhandenen langfristigen Finanzierungspotentials und damit des
zukünftigen Liquiditätsrisikos
Umlaufvermögen (nur kurzfristige Teile (innerhalb
eines Jahres liquidierbar))
./. kurzfristige Verbindlichkeiten
= Working Capital
Kasse
Forderungen
Vorräte
Umsatzzyklus
Umsatzprozess bindet liquide Mittel in Vorräte; bei
Verkauf der Vorräte entstehen Forderungen, die
anschließend durch Zahlungseingänge wieder in
liquide Mittel transformiert werden, von denen
erneut Vorräte produziert/erworben werden usw…
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 164.
Betrag des
Working
Capital
Zeit
permanentes Working Capital
flukturierendes
Working Capital
• Permanentes Working Capital: Prozentsatz des Working Capital,
der immer vorhanden ist (mittel- und langfristiges Kapital)
• Flukturierendes Working Capital: nicht planbare Kapitalbindung
bzw. Kapitalfreisetzung (kurzfristig)
4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr
Kassenhaltung
26.02.2018 204 Kosten- und Finanzmanagement
• Kassenhaltung = Bargeldbestand und Buchgeld, welches in liquider Form zur
Verfügung steht (bspw. Bankguthaben)
Bereitstellung der liquiden Mittel sowohl aus Eigen- als auch Fremdkapital
Wesentlicher Teil der kurzfristigen Finanzplanung
Gründe einer Kassenhaltung
Transaktionsmotiv
(„Transaktionskasse“)
Abdeckung des laufenden
(prognostizierten)
Liquiditätsbedarfs
Vorsichtsmotiv
(„Vorsichtskasse“) Spekulationsmotiv
(„Spekulationskasse“)
Vorhaltung einer Liquiditäts-
reserve für kurzfristig
unvorhersehbare Auszahlungen
(dient der Stabilität des
Zahlungswesens)
Vorhaltung einer Liquiditäts-
reserve zur (kurzfristigen)
Nutzung günstiger
Kapitalanlagemöglichkeiten
Kassendisposition (cash management) hat sich an der Zielsetzung des Unternehmens
zu orientieren und muss aus finanzwirtschaftlicher Sicht zur Rentabilitätssteigerung
unter zwingender Beachtung der Liquiditätssicherung beitragen (Zielkonflikt!)
4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr
Aufgaben der Kassenhaltung
26.02.2018 205 Kosten- und Finanzmanagement
Gründe einer Kassenhaltung
kurzfristige
Finanzplanung
planerische Vorausschau
(Prognose) der kurzfristigen
Ein- und Auszahlungen zur
Ermittlung des kurzfristigen
Liquiditätsbedarfs
aktive Gestaltung der
Zahlungsvorgänge
Beschleunigung
von Einzahlungen
Maßnahmen, die zu einer
zeitlich früheren Einzahlung
liquider Mittel führen
Verzögerung von
Auszahlungen
Beispiele:
• Schnellere Fakturation
(Rechnungstellung)
• Lastschriftvereinbarung
• Vorkasse/Anzahlungen
Maßnahmen, die zu einer
zeitlich späteren Auszahlung
liquider Mittel führen
Beispiele:
• Inanspruchnahme von
Lieferantenkrediten
• Verlängerung von
Zahlungszielen bei Lieferanten
insbesondere Optimierung
des Debitorenziels
insbesondere Optimierung
des Kreditorenziels
4.2 Kassenhaltung/Zahlungsverkehr
Disposition des Forderungsbestandes
26.02.2018 206 Kosten- und Finanzmanagement
• Forderungsbestand eines Unternehmens verursacht
– Finanzierungskosten: Einräumung von Zahlungszielen gegenüber Kunden müssen
bis zum Zahlungseingang (kostenwirksam) zwischenfinanziert werden
• eigene Kreditaufnahme: Zinsaufwand
• Inanspruchnahme von Lieferantenkrediten: Skontoaufwand (= Skontoverzicht)
– Verwaltungskosten: Personal- und Sachaufwand (bspw. Portokosten, Kosten der
Buchhaltung (z. B. Verbuchung der Zahlungseingänge, Kontenklärung, etc.))
– Inkassokosten: Kosten des Mahn- und Inkassowesens bei säumigen Kunden
– Gefahr des Kapitalverlusts: Risiko des Verlusts der Forderung aufgrund schwacher
Bonität des Kunden (ggf. Wertberichtigung und Abschreibung der Forderung)
• Höhe des Forderungsbestandes wird bestimmt durch
– Höhe des Umsatzes
– Zahlungs- und Kreditkonditionen:
Steuerung der Rückflüsse der liquiden Mittel
der Kunden durch Kreditkonditionen (Kreditlimit,
Nettofälligkeit) und Zahlungskonditionen (insb.
Skontofrist)
– Handhabung des Mahn- und Inkassowesens:
intensive Anmahnung säumiger Kunden sowie
Einleitung gerichtlicher Mahnverfahren
360
1
erUmsatzsteuUmsatz
LuL nForderunge ielDebitorenz
360
1
VorsteuertzWareneinsa
LuL hkeitenVerbindlic zielKreditoren
Geldausgangsdauer (Kreditorenziel):
Geldeingangsdauer (Debitorenziel):
Ermittlung der durchschnittlichen Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten auf monatlicher Basis, da dadurch die
Aussagekraft gegenüber Stichtagsbetrachtung steigt
4.3 Finanzierung
Arten der Finanzierung
26.02.2018 207 Kosten- und Finanzmanagement
Außenfinanzierung Innenfinanzierung
Zufluss externer
Finanzierungsmittel
Bildung von
Finanzierungsmitteln
im Umsatzprozess
Eigenfinanzierung
Beteiligungsfinanzierung
• Individualfinanzierung
• Marktfinanzierung
Selbstfinanzierung
• Gewinnfinanzierung
• Abschreibungsfinanzierung
Fremdfinanzierung
Kreditfinanzierung
• Individualfinanzierung
• Marktfinanzierung
Rückstellungsfinanzierung
• langfristig
• kurzfristig
Quelle: Rudolph, B.: Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt (2006), S. 7.
• Individualfinanzierung: Bereitstellung finanzieller Mittel durch eine bzw. wenige Finanziers
• Marktfinanzierung: Ausgabe der Finanztitel am Kapitalmarkt; Emittenten kennen i.d.R. Käufer nicht
• Selbstfinanzierung: Finanzierung aus eigenen Unternehmensumsätzen (sofern Erlöse > Kosten)
• Abschreibungsfinanzierung: Verhinderung des Abflusses von durch Unternehmensumsätze generierte Liquidität an Fiskus bzw. Anteilseigner durch Ansatz der Abschreibungen (Gewinnreduzierung)
• Rückstellungsfinanzierung: Bildung langfristiger Rückstellungen zur Verhinderung des Liquiditätsabflusses (identische Funktion/Wirkung wie Abschreibungsfinanzierung)
4.3 Finanzierung
Merkmale von Eigen- und Fremdkapital
26.02.2018 208 Kosten- und Finanzmanagement
Eigenkapital Fremdkapital
Haftung mindestens in Höhe der Einlage
(= (Mit-)Eigentümerstellung)
keine Haftung
(= Gläubigerstellung)
Ertragsanteil volle Teilhabe an Gewinn und Verlust i.d.R. fester Zinsanspruch
(kein Anteil an Gewinn und Verlust)
Vermögensanspruch Quotenanspruch
(wenn Liquidationserlös > Schulden)
Rückanspruch
in Höhe der Gläubigerforderung
Unternehmensleitung i.d.R. berechtigt grundsätzlich ausgeschlossen
Verfügbarkeit i.d.R. zeitlich unbegrenzt i.d.R. zeitlich terminiert
steuerliche Belastung Gewinnbelastung mit Einkommensteuer
sowie Körperschafts- und Gewerbesteuer
(variiert nach Rechtsform)
Zinsen bei Unternehmen als
Aufwand steuerlich absetzbar
(Einschränkung bei Gewerbesteuer)
Finanzierungs-
kapazität
durch private Vermögenslage der
Unternehmer beschränkt
grundsätzlich unbeschränkt
(abhängig vom Vorliegen von
Sicherheiten)
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 421.
4.3 Finanzierung
4.3.1 Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung - Grundlagen
26.02.2018 209 Kosten- und Finanzmanagement
• Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung = alle Formen der Beschaffung von
Eigenkapital durch Einlagen aktueller oder neu hinzutretender Gesellschafter des
Unternehmens (Außenfinanzierung durch Eigenkapital)
Möglichkeiten und rechtlicher Rahmen hängen maßgeblich von der Rechtsform und
Kapitalmarktorientierung ab, da unterschiedliche
gesetzliche Regelungen für Rechtsfolgen der Gesellschafter sowie
steuerliche Regelungen und damit Konsequenzen für die Gesellschafter aus steuerlicher
Sicht existieren
Beteiligungsfinanzierung des Unternehmens
ohne Zugang zur Börse
keine Verfügbarkeit eines hoch organisierten
Kapitalmarktes zur Beschaffung von Eigenkapital
mit Zugang zur Börse
• Einzelunternehmen
• Personengesellschaften (oHG, KG, …)
• GmbH/UG
• kleinere AG (nicht börsennotiert)
keine Kapitalmarktorientierung
Verfügbarkeit eines hoch organisierten
Kapitalmarktes zur Beschaffung von Eigenkapital
• börsennotierte AG/KGaA
• geplanter Börsengang einer AG/KGaA
Kapitalmarktorientierung
4.3 Finanzierung
4.3.1 Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung – Rechtsformen (1/2)
26.02.2018 210 Kosten- und Finanzmanagement
Merkmale
Einzel-
unternehmen OHG KG GmbH / UG AG eG
Gesetzliche
Vorschriften
HGB
(insb. §§ 1 – 104,
§§ 238 - 263)
HGB
(insb. §§ 105 – 160,
§§ 238 - 263)
HGB
(insb. §§ 105 – 177,
§§ 238 - 263)
GmbH-Gesetz,
§§ 238 -336 HGB
(Rechnungslegung)
AktG,
§§ 238 – 336 HGB
(Rechnungslegung)
GenG,
§§ 238 – 339 HGB
(Rechnungslegung)
Eigentümer Kaufmann
(Unternehmer) Gesellschafter
a) Komplementär(e)
b) Kommanditist(en) Gesellschafter Aktionäre Genossen
Mindestzahl
der Gründer
1 2 a) 1
b) 1
1 1 7
Mindest-
kapital/-anteil
• kein festes Kapital
• keine Mindest-
einlage
• kein festes Kapital
• keine Mindest-
einlage
wie OHG
(feste Einlagen, Höhe
beliebig)
• festes Stamm-
kapital (mind. 25.000
€; UG: 1 €)
• Mindestanteil
100 € (oder mehr)
• festes Grundkapital
(mind. 50.000 €)
• Nennwert der Aktie
mind. 1 € oder ein
ganzes Vielfaches
• kein festes Grund-
kapital
• Mindesteinlage
statuarisch
festgelegt
Haftung unbeschränkte
persönliche Haftung
des Kaufmanns
gesamtschuldneri-
sche Haftung (jeder
Gesellschafter haftet
unmittelbar, unbe-
schränkt und
solidarisch für
Schulden der
Gesellschaft
a) Unbeschränkte
persönliche
Haftung
b) Unbeschränkte
persönliche
Haftung bis zur
Höhe der Einlage
das Gesellschafts-
vermögen haftet in
voller Höhe (bis zur
konsitutiven Handels-
registereintragung
unbeschränkte
persönliche Haftung
der Gesellschafter)
das Gesellschafts-
vermögen haftet in
voller Höhe (bis zur
konsitutiven Handels-
registereintragung
unbeschränkte
persönliche Haftung
der Gesellschafter)
Das Genossen-
schaftsvermögen
haftet in voller Höhe
(Satzung kann
Nachschüsse der
Genossen bei
Insolvenz
beschränken)
Organe Kaufmann
(Unternehmer)
Gesellschafter Komplementäre • Geschäftsführung
• Gesellschafterver-
sammlung
• Vorstand
• Aufsichtsrat
• Hauptversammlung
• Vorstand
• Aufsichtsrat
• Generalversamml.
Steuersubjekt Kaufmann
(Ausnahme:
Gewerbesteuer)
Gesellschafter
(Ausnahme:
Gewerbesteuer)
Gesellschafter
(Ausnahme:
Gewerbesteuer)
Gesellschaft Gesellschaft Genossenschaft
Steuern • Einkommensteuer
• Gewerbesteuer
• Einkommensteuer
• Gewerbesteuer
• Einkommensteuer
• Gewerbesteuer
• Körperschaftssteuer
• Gewerbesteuer
• Körperschaftssteuer
• Gewerbesteuer
• Körperschaftssteuer
• Gewerbesteuer
4.3 Finanzierung
4.3.1 Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung – Rechtsformen (2/2)
26.02.2018 211 Kosten- und Finanzmanagement
Klassifizierung der Unternehmen nach
Rechtsform und Umsatzgröße
• Schlussfolgerungen aus der Umsatzsteuer-
statistik
– ca. 70% der Unternehmen sind als Einzelunter-
nehmen organisiert
– Alle Unternehmensrechtsformen sind in allen
Umsatzgrößenklassen vertreten
• Bei kleinen Unternehmen (Umsatz bis ca.
500.000 €) dominieren klar die Rechtsformen
der Personengesellschaften (geringer Anteil an
Kapitalgesellschaften von ca. 22%)
• mit zunehmender Unternehmensgröße ist eine
Tendenz weg von der Personengesellschaft hin
zur Kapitalgesellschaft zu verzeichnen
• Selbst bei Großunternehmen (Umsatz >
250 Mio. €) stellt die Aktiengesellschaft (AG bzw.
KGaA) nicht die dominierende Rechtsform dar
(nur 15,9 %)
Quelle: Statistisches Bundesamt: Umsatzsteuerstatistik 2008, Wiesbaden 2010.
Grafik entnommen bei Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 24.
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung ohne Börsenzugang
26.02.2018 212 Kosten- und Finanzmanagement
Merkmale
Einzel-
unternehmen OHG KG GmbH / UG „Kleine AG“ eG
Art der
Eigenkapital-
beschaffung
im Rahmen
der Außen-
finanzierung
• Zuführungen (sog.
Einlagen) aus dem
Privatvermögen des
Unternehmers
• Aufnahme eines
oder mehrerer stiller
Gesellschafter
• Einbringung neuen
Kapitals bisheriger
Gesellschafter
• Aufnahme neuer
Gesellschafter
• Aufnahme eines
oder mehrerer stiller
Gesellschafter
• Einbringung neuen
Kapitals bisheriger
Gesellschafter
• Aufnahme neuer
Gesellschafter
• Aufnahme eines
oder mehrerer stiller
Gesellschafter
• Einbringung neuen
Kapitals bisheriger
Gesellschafter
• Aufnahme neuer
Gesellschafter
• Aufnahme eines
oder mehrerer stiller
Gesellschafter
• Einbringung neuen
Kapitals bisheriger
Gesellschafter
• Aufnahme neuer
Gesellschafter
• Aufnahme eines
oder mehrerer stiller
Gesellschafter
• Einbringung neuen
Kapitals bisheriger
Gesellschafter
• Aufnahme neuer
Gesellschafter
• Aufnahme eines
oder mehrerer stiller
Gesellschafter
Probleme der
Eigenkapital-
beschaffung
Höhe der
Eigenkapital-
beschaffung wird
durch Höhe des
verfügbaren Privat-
vermögens des
Unternehmers
begrenzt
• Höhe der Einlagen
der bisherigen
Gesellschafter wird
durch deren ver-
fügbares privates
Vermögen begrenzt
• Anzahl neuer
Gesellschafter wird
faktisch (nicht recht-
lich!) begrenzt durch
eine „mögliche
ordnungsgemäße
Unternehmens-
leitung“ („nicht zu
viele Köpfe“)
• Beteiligung neuer
Gesellschafter an
stillen Reserven
• Begrenzung der
Einlagenhöhe
bisheriger und neuer
Gesellschafter durch
Verfügbarkeit des
Privatvermögens
• Anzahl neuer
Komplemetäre
(Vollhafter) faktisch
begrenzt durch
„ordnungsgemäße
Unternehmens-
leitung“
(≠ Kommanditisten)
• Keine Handelbarkeit
der Kommandit-
anteile (im Wesent-
lichen ist
Kommanditeinlage
eine Kapitalanlage)
• notarielle Beurkun-
dungen sind notwen-
dig für Aufnahmen
neuer Gesellschafter
oder Anteilsüber-
tragungen
• keine Handelbarkeit
der Stammeinlagen
• notarielle Beurkun-
dungen sind notwen-
dig für Aufnahmen
neuer Gesellschafter
oder Anteilsüber-
tragungen
• keine Handelbarkeit
der Aktien aufgrund
fehlender Börsen-
notierung
• Schwankende
Eigenkapitalbasis
durch jährliche
Kündigungsmöglich-
keit der Genossen-
schaftsanteile und
damit Austritt aus
Genossenschaft
• Stimmrechte auf
Basis von Köpfen
(unabhängig der
tatsächlichen
Beteiligungshöhe)
macht Erhöhung
einer bestehenden
Einlage sehr
unattraktiv
• keine Handelbarkeit
der Genossen-
schaftsanteile
Schwierig-
keitsgrad sehr hoch hoch mittel mittel mittel sehr hoch
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Eigenkapitalausstattung im Mittelstand
26.02.2018 213 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Statistisches Bundesamt: Eigenkapitalquoten im deutschen Mittelstand bis 2016, Wiesbaden 2017.
(Abruf unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/150148/umfrage/durchschnittliche-eigenkapitalquote-im-
deutschen-mittelstand/ am 12.01.2018)
Durchschnittliche Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen
nach Beschäftigungsgrößenklassen von 2005 bis 2016
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Kapitalbeteiligungsgesellschaften
26.02.2018 214 Kosten- und Finanzmanagement
• Direkte Eigenkapitalbeteiligung an nicht kapital-marktorientierten Unternehmen oftmals mit wesentlichen unerwünschten Folgen für Kapitalanleger (Investoren) – mangelnde Handelbarkeit (Fungibilität) der Anteile aufgrund
eines fehlenden (liquiden) Marktes
– schwierige individuelle Beurteilung des Anlagerisikos wegen geringer Transparenz
– Keine Stellung von Sicherheiten (≠ Kreditfinanzierung)
– Unerwünschte Einräumung von Mitspracherechten
Lösung stellt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) bzw. Wagniskapitalgesellschaften (Venture Capital-Gesellschaften (VCG)) dar
• Kapitalbeteiligungs- bzw. VC-Gesellschaften – Bankenähnliche Institute mit dem Ziel der Finanzierung des
Wachstums mittelständischer Unternehmen durch Bereitstellung von Eigenkapital von außen
Wesentliche Finanzierungsform für junge Unternehmen (start ups) als „Minderheitenkapital“
– Auflage eines Fonds (Spezial oder Publikumsfonds) und Platzierung bei institutionellen Anlegern und Privatpersonen
– Funktionen
• Beratungsfunktion gegenüber Unternehmen, in die investiert wird
• Finanzierungsfunktion
– Desinvestition (sog. „Exit“) der KBG/VCG durch Rückverkauf an Gründer, Verkauf an andere Unternehmen oder Börsengang (going public)
Venture Capital-
Fonds
Start-Up-
Unternehmen 1
private
Investoren
Bete
iligung B
ete
iligung
Venture Capital-
Gesellschaft (VCG)
Auflage d
es F
onds
Bete
iligung +
Managem
ent institutionelle
Investoren
Start-Up-
Unternehmen 2
Start-Up-
Unternehmen 3
Bete
iligung
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung junger Unternehmen
26.02.2018 215 Kosten- und Finanzmanagement
Phasen
Frühphasenfinanzierung
(early stage)
Anschlussphasenfinanzierung
(later stage)
Seed start up first stage Expansion
stage
Divesting
stage
Unternehmens-
phase
Cash- +
Erstellung eines
Produktkonzepts
Marktanalyse
Gründung des
Unternehmens,
Produktionsreife,
Marketingkonzept
Aufnahme der
Produktion
Markteinführung
Aufbau und Ausbau
der Vertriebskanäle
Intensivierung des
Wettbewerbs
Aufnahme neuer
Produkte
Weiterung des
Produktions- und
Vertriebssystems
Flow -
Auftretende
Probleme
Einschätzung von
Idee und Markt
Suche von
Führungskräften
Suche des
Personals
Restrukturierungs-
bedarf
aufkommende
Konkurrenz,
Organisationsprobleme
Finanzierungs-
mittel
Fördermittel Bankkredite
Gründermittel Venture Capital Bridge Financing Emission
von Aktien
Business Angels Mezzanine Capital
Private Equity
Quelle: Rudolph, B.: Unternehmensfinanzierung und Kapitalmarkt (2006), S. 223.
Finanzierungsphasen im Cash Flow-Zyklus junger Unternehmen (start ups)
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (1/4)
26.02.2018 216 Kosten- und Finanzmanagement
• Erhöhung des Eigenkapitals einer börsennotierten Aktiengesellschaft über den
Kapitalmarkt möglich
• Struktur des Eigenkapitals einer (börsennotierten) AG
– Gezeichnetes Kapital („Grundkapital“) = Anzahl ausgegebener Aktien x Nennwert pro Aktie
– Kapitalrücklage = Emmissionserlös pro Aktie ./. Nennwert pro Aktie
– Gewinnrücklage = gesetzliche Rücklage + Rücklage für eigene Anteile + satzungsmäßige
Rücklagen + andere Gewinnrücklagen (thesaurierte Jahresergebnisse, etc.)
• Mögliche Kapitalmaßnahmen der AG sind detailliert gesetzlich geregelt
Eigenkapitalmaßnahmen einer Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalerhöhung
Kapitalherabsetzung
ordentliche
Kapital-
herabsetzung
(§§ 222 – 228
AktG)
Veränderung der Aufteilung
des gezeichneten Kapitals
Kapitalerhöhung
gegen Einlagen
(§§ 182 – 191
AktG)
bedingte
Kapital-
erhöhung
(§§ 192 – 201
AktG)
genehmigtes
Kapital
(§§ 202 – 206
AktG)
Kapital-
erhöhung aus
Gesellschafts-
mitteln
(§§ 207 – 220
AktG)
vereinfachte
Kapital-
herabsetzung
(§§ 229 – 236
AktG)
Kapitalherab-
setzung durch
Einziehung
eigener Aktien
(§§ 237 – 239
AktG)
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (2/4)
26.02.2018 217 Kosten- und Finanzmanagement
• Zur Durchführung einer Kapitalerhöhung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
– Zustimmung von mind. 75,0 % des in der Hauptversammlung (HV) vertretenen Grundkapitals
– bisheriges Grundkapital ist vollständig eingezahlt (=> keine ausstehenden Einlagen!)
– Anmeldung des HV-Beschlusses und der Durchführung der Kapitalerhöhung zur Eintragung ins Handelsregister
– Gesetzliches Bezugsrecht für Altaktionäre zum Schutz der Beteiligungsquote (Stimmrechtsanteil) und gegen
Kapitalverwässerung
– Ausgabe der jungen Aktien nicht unter ihrem Nennwert von mind. 1,00 €
Formen der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft
ordentliche
Kapitalerhöhung
(§§ 182 – 191 AktG)
Ausgabe neuer („junger“)
Aktien gegen Bareinlagen
der Aktionäre
bedingte
Kapitalerhöhung
(§§ 192 – 201 AktG)
Gewährung von Umtausch-
oder Bezugsrechten an
Gläubiger von Wandel- oder
Optionsanleihen, Ausgabe
von Belegschaftsaktien (inkl.
stock options) und Vorbe-
reitung von Unternehmens-
zusammenschlüssen
genehmigtes
Kapital
(§§ 202 – 206 AktG)
Ermächtigung des
Vorstands durch die
Hauptversammlung, das
Grundkapital innerhalb
einer bestimmten Frist
(max. 5 Jahre) in einem
bestimmten Umfang (max.
50% des bestehenden
Grundkapitals) zu erhöhen
Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln
(§§ 207 – 220 AktG)
Umwandlung eines Teils der
Rücklagen in Grundkapital
(„nominelle Kapitalerhöhung“/
„Ausgabe von Gratisaktien“);
Kapitalrücklage und
gesetzliche Rücklage dürfen
nicht unter 10% des
Grundkapitals sinken)
grundsätzlich Bezugsrecht
für Altaktionäre
effektive Kapitalerhöhung hängt
von Rechteausübung ab
keine Beteiligungsfinanzierung i.e.S.,
da AG keine neuen Mittel zufließen
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (3/4)
26.02.2018 218 Kosten- und Finanzmanagement
• Bezugsrechte der Altaktionäre im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung – „Materieller Ausschluss“ des Bezugsrechts (und somit kein tatsächliches Angebot der neuen Aktien an Altaktionäre)
nur bspw. bei Fusionen oder Ausgabe von Belegschaftsaktien mit qualifiziertem (mind. 75,0%) HV-Beschluss (formeller Ausschluss bspw. bei Übertragung an Bank (Übernahmekonsortium) mit anschließender Andienung der neuen Aktien durch die Bank)
– Grundsätzlich steht den Altaktionären ein Bezugsrecht zu, welches einen monetären Wert besitzt und auch eigen-ständig an der Börse gehandelt wird (Kauf und Verkauf der Bezugsrechte)
– Rechnerischer Wert des Bezugsrechts (vgl. Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 438.):
Ausgangsinformationen:
• Aktienkapital (bisher): 2.000.000 € (eingeteilt in 2.000.000 Aktien zum Nennwert von 1 €)
• Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 1.000.000 € (Kapitalerhöhung)
• Börsenkurs der Aktien: 125 €
• Ausgabekurs der jungen Aktien: 100 € (kein Dividendennachteil)
Berechnungen:
• Bezugsverhältnis = (Aktienkapital (bisher) / Kapitalerhöhung) = 2.000.000 € / 1.000.000 € = 2/1 = 2:1
• Anzahl der jungen Aktien = Anzahl aktuell umlaufender Aktien x (1/Bezugsverhältnis) = 2.000.000 € x (1/2) = 1.000.000 Aktien
• Bezugsrecht = (Aktienkurs vor Kapitalerhöhung ./. (Ausgabekurs junge Aktien ./. Dividendennachteil)) = 125 – (100 – 0) = 25 = 8,33 €
Bezugsverhältnis + 1 (2 / 1) + 1 3
• Aktienkurs nach Kapitalerhöhung = (Anzahl alter Aktien x Aktienkurs vor Kapitalerhöhung) + (Anzahl junger Aktien x Ausgabekurs junge Aktien)
Anzahl alte Aktien + Anzahl junge Aktien
= (2.000.000 x 125 €) + (1.000.000 x 100 €) / (2.000.000 + 1.000.000) = 350.000.000 / 3.000.000 = 116,67 €
• Erhöhung des gezeichneten Kapitals = 1.000.000 Aktien x 1 € = 1.000.000 €
• Erhöhung der Kapitalrücklage = 1.000.000 Aktien x (100 € - 1 €) = 1.000.000 x 99 € = 99.000.000 €
• Erhöhung der liquiden Mittel („Emissionserlös“) = 1.000.000 Aktien x 100 € = 100.000.000 €
4.3 Finanzierung
4.3.1 Beteiligungsfinanzierung – Finanzierung mit Börsenzugang (4/4)
26.02.2018 219 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: SAP SE: Rechnungslegung der SAP SE 2016 (HGB), S. 17 f.
Berichterstattung der SAP SE über Kapitalmaßnahmen zum 31. Dezember 2016
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Grundlagen
26.02.2018 220 Kosten- und Finanzmanagement
• Bei der Kreditfinanzierung stellt der Kreditgeber (Gläubiger) dem Kreditnehmer (Schuldner)
finanzielle Mittel (Fremdkapital) zur Verfügung im Vertrauen darauf, dass der Kreditnehmer in der
Lage ist, die mit der Kapitalüberlassung anfallenden Zins- und Tilgungszahlungen stets fristgerecht
und in vollem Umfang zu leisten
• Kreditarten: Investitionskredite (Anlagevermögen), Betriebsmittelkredite (Umlaufvermögen), Zwischen-
kredit (Überbrückung)
Charakteristika einer Kreditbeziehung
keine
Mitspracherechte
Gläubiger hat trotz
Kapitalüberlassung
grundsätzlich keine
Stimmrechte hinsichtlich
der Geschäftsführung
des Schuldners
befristete
Kreditüberlassung
Rechtsanspruch
auf Rückzahlung
des Kredits
feste Verzinsung
der Kapital-
überlassung
feste Liquiditäts-
belastungen
Mittelüberlassung ist
i.d.R. von Vornherein
befristet
Gläubiger besitzt einen
Rechtsanspruch auf
Rückzahlung des
Kredits in nomineller
Höhe (keine Beteiligung
am Vermögenszuwachs
oder stillen Reserven
des Schuldners)
Gläubiger ist weder am
Gewinn noch Verlust
des Unternehmens
beteiligt, sondern es
wird ein (i.d.R.) fester
Zinssatz für die Kapital-
überlassung vereinbart
Rückzahlung des
Schuldners an den
Gläubiger liegt ein fixer
Tilgungsplan zugrunde,
der Zins- und Tilgungs-
zahlungen detailliert
vorgibt und die vom
Schuldner zwingend
einzuhalten sind
wesentliche Unterscheidungskriterien zur Beteiligungsfinanzierung mit Eigenkapital
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (1/4)
26.02.2018 221 Kosten- und Finanzmanagement
Prüfung der Kreditwürdigkeit des Schuldners durch Gläubiger, um sich einen
zuverlässigen Eindruck über die Bonität des Schuldners zu verschaffen
Prüfung der Kreditwürdigkeit
Kreditfähigkeit
rechtliche Fähigkeit, als Kreditnehmer
(Schuldner) aufzutreten
• Natürliche Personen:
Prüfung, ob Person geschäftsfähig ist
• Personen-/Kapitalgesellschaft:
Prüfung der Legitimation der Vertretung
persönliche
Kreditwürdigkeit
Prüfung des Verhaltens des
Kreditnehmers in der Vergangen-
heit mit anschließender Bildung von
Rückschlüssen auf das Verhalten in
der Zukunft zur Bewertung der
persönlichen Vertrauenswürdigkeit
des Schuldners
Einholung von Auskünften bei
Banken oder Auskunfteien (z. B.
SCHUFA oder Creditreform)
wirtschaftliche
Kreditwürdigkeit
Prüfung der Bilanz (Bilanzanalyse)
und der Kreditsicherheiten zur
Beurteilung der Ertragskraft bzw.
Zahlungsfähigkeit und der Qualität
der Sicherheiten
Einreichung spezifischer Unterlagen zur
Kreditprüfung (bspw. Jahresabschlüsse,
Finanzplanungen, Verzeichnis der
Sicherheiten, etc.)
Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung entscheidet maßgeblich über Kreditvergabe und
Kreditkonditionierung (Betrag, Zinssatz, Sicherheiten) (sog. Risikoabgeltungshypothese)
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (2/4)
26.02.2018 222 Kosten- und Finanzmanagement
• Beispiel für den Fall eines zahlungsschwachen
Kunden (ohne Kreditbeurteilung):
– Verkauf von Waren an zahlungsschwachen Kunden auf
Ziel (Rechnung) für 2.500 € (netto)
– Kunde zahlt Rechnung nicht (keine verfügbare Liquidität)
– Forderung wird an Rechtsanwalt übergeben, hingegen
keine erfolgreiche Beitreibung der Forderung möglich
vergeblicher Arbeitsaufwand (Verkauf, Lager, etc.)
Zinskosten durch Vorfinanzierung des Materials
Verwaltungs- sowie Anwalts- und Prozesskosten
• Inanspruchnahme von Auskunfteien (bspw.
SCHUFA, Creditreform, etc.) zur gezielten
Reduktion des Kreditrisikos
Vertragspartnerverhältnis von Auskunftei und
Unternehmen (Vertragspartner)
• Kreditinstitute, Handelsunternehmen (insbesondere
eCommerce), Telekommunikationsunternehmen, ..
Kernaufgabe von Auskunfteien ist Information der
Vertragspartner über Kreditwürdigkeit des
(aktuellen/potentiellen) Schuldners zum Schutz vor
Verlusten aus einem Kreditgeschäft
rechtzeitige Einholung der Bonitätsinformationen
reduziert Kreditrisiko (Bestandteil des Kreditrisiko-
managements des Unternehmens)
Voraussetzung: Vorliegen eines sog. berechtigten
Interesses (aus Datenschutzgründen!)
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
…
Materialaufwand (Wareneinkauf)
Rechts- und Prozesskosten
Forderungsverlust
+2.500
-1.850
-500
-2.500
Gewinn/Verlust -2.350
sehr geringes
Ausfallrisiko
(sehr gute Bonität)
sehr hohes
Ausfallrisiko
(sehr schlechte
Bonität)
zunehmendes Risiko des Zahlungsausfalls („SCHUFA-
Score“)
durch echte Gemeinkosten der Geschäfts-
abwicklung ist „tatsächlicher Verlust“ noch höher
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (3/4)
26.02.2018 223 Kosten- und Finanzmanagement
Kreditbesicherung = Möglichkeit des Gläubigers, bei Nichterfüllung der
Zahlungsverpflichtungen des Schuldners auf gestellte Sicherheiten zur
Verwertung zurückzugreifen
Arten von Kreditsicherheiten
Personalsicherheiten
Haftung einer dritten Person
(Sicherungsgeber) neben dem
Kreditnehmer für den Kredit
(schuldrechtlicher Anspruch des
Kreditgebers (Sicherungsnehmer))
• Bürgschaft
• Garantie
• Patronatserklärung
Real-/Sachsicherheiten
dem Gläubiger (Sicherungsnehmer)
werden vom Sicherungsgeber bestimmte
Rechte an Vermögenswerten eingeräumt
(sachenrechtlicher Anspruch des
Gläubigers)
an beweglichen
Sachen
an unbeweglichen
Sachen an Rechten
• Eigentumsvorbehalt
• Pfandrecht • Grundschuld
• Hypothek
• Pfandrecht
• Forderungszession
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kreditwürdigkeit und Kreditbesicherung (4/4)
26.02.2018 224 Kosten- und Finanzmanagement
Covenants = zusätzliche vertragliche Vereinbarungen
zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer
Arten von Covenants
Financial Covenants
Erlaubnis des Kreditgebers zur
Anpassung oder Kündigung des
Kreditvertrages bei Nichteinhaltung von
im Zusatzvertrag vereinbarter finanzieller
Kennzahlen
• Eigenkapitalquote
• Gesamtkapitalrentabilität
• Anlagedeckungsgrad
• Cash Flow-Kennzahlen
• …
Affirmative Covenants
Verpflichtung des Kreditnehmers zur
Durchführung oder Unterlassung
bestimmter Handlungen
• Verbot der Besicherung künftiger Schulden
• Gleichbehandlungserklärung von Verbindlichkeiten
im Insolvenzfall
• Zugeständnisse weiterer Rechte oder Kündigung
bei Eigentümerwechsel (Owner-Maintenance-
Klausel)
• Untersagung des Verkaufs bestimmter Vermögens-
werte (Disposal-of-Assets-Klausel)
• Verbot der Dividendenausschüttung in schwierigen
Zeiten (Dividend-Restriction-Klausel)
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Möglichkeiten
26.02.2018 225 Kosten- und Finanzmanagement
Möglichkeiten der Kreditfinanzierung im Unternehmen
Kredite aus dem
Waren- und Leistungs-
verkehr (Nichtbanken)
Inanspruchnahme von
Krediten aus dem
Geschäftsumfeld des
Unternehmens von
Nichtbanken
(insbesondere
Lieferanten)
Kredite von
Banken
(Geld- oder Kreditleihe)
• Lieferantenkredit
• Einrichtungs-/Ausstattungs-
kredit
• Kundenanzahlung
Inanspruchnahme
klassischer Bankkredite
• Kontokorrentkredit
• Avalkredit
• mittel-/langfristiger
Bankkredit
Kredite am Geld- und
Kapitalmarkt
Ausgabe von
Schuldverschreibungen
am Geldmarkt
(kurzfristig) oder
Kapitalmarkt
(langfristig)
• Anleihen
• Schuldscheindarlehen
Kredit-
substitute
Inanspruchnahme von
Möglichkeiten
alternativer Formen der
Kreditfinanzierung
• Factoring
• Leasing
• Asset Backed Securities
(ABS)
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (1/4)
26.02.2018 226 Kosten- und Finanzmanagement
Kredite aus dem Waren- und Lieferverkehr
(Bereitstellung durch Nichtbanken)
Lieferantenkredit
kurzfristiger Kredit des
Lieferanten (Verkäufer) an
Käufer im Zusammenhang mit
dem Warenabsatz, wobei keine
finanziellen Mittel bereitgestellt
werden, sondern der Kaufpreis
(i.d.R. zinslos) gestundet wird
Wettbewerb über
Zahlungskonditionen
(Skontofrist, Skontosatz,
Nettofällgikeit, etc.)
Einrichtungs-/
Ausstellungskredit
Lieferant stellt dem Abnehmer
einen mittel-/langfristigen
Investitionskredit zur
Beschaffung von Einrichtungs-
oder Ausrüstungsgegen-
ständen mit gleichzeitiger
(mittel-/langfristiger)
Verpflichtung zur
Warenabnahme
• Gaststätten
• Tankstellen
• …
Kundenanzahlungen
Abnehmer (Kunde) geht in
Vorleistung und gewährt
Kredit durch teilweiser oder
vollständiger Vorabzahlung
der Ware (i.d.R. keine
Verzinsung)
• Reduzierung des Ausfallrisikos
• Erhöhung des Verkaufsvolumens
• Finanzierungsfunktion
• Disziplinierungsfunktion
Absicherung über
Eigentumsvorbehalt (i.d.R. im
Rahmen der AGBs)
Bilanzausweis erfolgt in den
Verbindlichkeiten bis zur
finalen Lieferung/Leistung
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (2/4)
26.02.2018 227 Kosten- und Finanzmanagement
• Die Y GmbH hat als Softwaredienstleister bei einem größeren Kunden eine ERP-Lösung installiert
und würde in den nächsten Tagen die diesbezügliche Rechnung an den Kunden stellen. Dessen
Zahlungsziel beträgt 21 Tage (netto). Hingegen liegt seit dem heutigen Tage die große
Lieferantenrechnung vor, die innerhalb von 8 Tagen abzüglich 3,00 % Skonto oder nach 30 Tagen
rein netto zu bezahlen ist. Fraglich ist nun, ob die Lieferantenrechnung nach Zahlungseingang des
Kunden und somit am Ende der Nettofälligkeit in 30 Tagen oder nach 8 Tagen unter Abzug von
3,00 %, aber mit gleichzeitiger kurzfristiger Verschuldung bei der Hausbank bezahlt werden sollte.
Was wäre die für die Y GmbH günstige Lösung ?
Beispiel zum Lieferantenkredit (Funktionsweise und Vorteilhaftigkeit)
𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠𝑧𝑖𝑛𝑠𝑠𝑎𝑡𝑧 =
𝑆𝑘𝑜𝑛𝑡𝑜𝑠𝑎𝑡𝑧100% − 𝑆𝑘𝑜𝑛𝑡𝑜𝑠𝑎𝑡𝑧
𝑍𝑎ℎ𝑙𝑢𝑛𝑔𝑠𝑧𝑖𝑒𝑙 𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜 − 𝑆𝑘𝑜𝑛𝑡𝑜𝑓𝑟𝑖𝑠𝑡 × 365 =
3,00%100,00% − 3,00%
30 − 8× 365 = 𝟓𝟏, 𝟑𝟏 %
• Umrechnung des Lieferantenkredits in einen Bankkredit mit Jahreszinssatz:
Der Verzicht auf den Skontoabzug und demzufolge die Zahlung nach 30 Tagen netto wäre nur
dann gegenüber der kurzfristigen Verschuldung bei der Bank und Zahlung mit Skontoabzug
vorteilhaft, wenn die Hausbank der Y GmbH dem kurzfristigen Darlehen einen Zinssatz (auf
Jahresbasis) von über 51,31 % zugrunde legen würde. Da dies sehr unwahrscheinlich ist, wäre
die kurzfristige Verschuldung und Zahlung der Lieferantenrechnung unter Skontoabzug definitiv
vorteilhaft!
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (3/4)
26.02.2018 228 Kosten- und Finanzmanagement
Funktionsweise einer Anzahlung
Reduzierung des
Ausfallrisikos
Reduzierung der Höhe
eines möglichen Zahlungs-
ausfalls durch Vereinbarung
einer Vorabzahlung in voller
oder anteiliger Höhe des
Auftragswertes
Erhöhung des
Verkaufsvolumens
durch Vorabzahlungen
können auch Aufträge
mit Kunden schwacher
Bonität (quasi-)risikolos
abgewickelt werden
Finanzierungs-
funktion
(teilweise) Finanzierung
des Einkaufspreises, indem
der vom Kunden geleistete
Anzahlungsbetrag für die
Zahlung der Lieferanten-
rechnung verwendet wird
Disziplinierungs-
funktion
durch die (teilweise)
Vorabzahlung der Ware
werden Kunden angehalten,
ihre Ware umgehend (!)
abzuholen bzw. ausliefern zu
lassen
Optimierung des Debitorenziels
(frühe Einzahlung) mit
gleichzeitiger Vermeidung von
Zinskosten zur Zwischen-
finanzierung und möglichen
Inanspruchnahme einer Skonto-
gewährung des Lieferanten
(„Skontoziehen“ möglich)
Entlastung des Lagers durch
nicht blockierte Lagerplätze zur
Reduzierung der Lagerkosten
je nach Risikoausmaß (bspw.
SCHUFA-Score) kann eine
Anzahlung in entsprechender
Höhe vereinbart
Anzahlung stellt einen essentiellen Bestandteil des unternehmerischen Risikomanagements dar!
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite aus Waren-/Leistungsverkehr (4/4)
26.02.2018 229 Kosten- und Finanzmanagement
• Umsatzrendite = wieviel Prozent vom Umsatz bleibt als Gewinn übrig ?
• Für eine korrekte Ermittlung der Umsatzrendite müssen alle Faktoren (Umsatz, Kosten, etc.) auf einen
identischen Zeitpunkt bezogen werden („übliche Ermittlung der Umsatzrendite“ (ohne Berücksichtigung
der Zahlungszeitpunkte) vs. „betriebswirtschaftlich richtige Ermittlung der Umsatzrendite“ (mit
Berücksichtigung der Zahlungszeitpunkte))
• Beispiel:
– Abschluss eines Auftrags mit Kunden im Juli 2018 über die Lieferung von Waren
– Verkaufspreis: 1.000 Euro; Einkaufspreis: 800 Euro; Nebenkosten (z.B. Lohn, Fracht, etc.): 130 Euro; Lieferzeit: 8 Wochen (= 2 Monate)
– Lieferung und Rechnungstellung durch Lieferanten im September 2018 (Zahlung der Lieferantenrechnung auch im September 2018)
– Auslieferung und Rechnungstellung an Kunden im Oktober 2018
– Kunde zahlt Rechnung erst im November 2018
– Die Kapitalkosten betragen 5,00 % p.a.
𝑼𝒎𝒔𝒂𝒕𝒛𝒓𝒆𝒏𝒅𝒊𝒕𝒆 = 𝑬𝒓𝒈𝒆𝒃𝒏𝒊𝒔
𝑼𝒎𝒔𝒂𝒕𝒛
„übliche
Ermittlung“
Verkaufspreis (= Umsatz) 1.000 €
Einkaufspreis 800 €
Rohertrag 200 €
Nebenkosten 130 €
Jahresergebnis 70 €
Umsatzrendite 70 € / 1.000 €
= 7,0 %
Bezugszeitpunkt
n/a
„betriebswirtschaftlich
richtige Ermittlung“
1.000 €
800 € x 1,051/6 = 807 €
193 €
130 € x 1,051/6 = 131 €
62 €
62 € / 1.000 €
= 6,2 %
November 2018
(Zahlung AR durch Kunde)
„betriebswirtschaftlich richtige
Ermittlung“ (mit Anzahlung)
1.000 € x 1,051/6 = 1.008 €
800 €
208 €
130 €
78 €
78 € / 1.000 €
= 7,8 %
September 2018
(Zahlung ER durch Unternehmen)
Steigerung der
Umsatzrendite durch
Anzahlung um
ca. 26 %!!!
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite von Banken (1/3)
26.02.2018 230 Kosten- und Finanzmanagement
Kredite von Banken
Kontokorrentkredit
Klassische kurzfristige
Kreditform als sog. „laufende
Rechnung“ durch
Berücksichtigung der Plus- und
Minusbewegungen und des
sich daraus ergebenden
Saldos; Abwicklung erfolgt über
Kontokorrentkonten
(= Girokonten)
Durchführung einer
Kreditwürdigkeitsprüfung mit
anschließender Einräumung einer
Kontokorrentkreditlinie (maximaler
Betrag der kurzfristigen
Kreditbeanspruchung)
Avalkredit
Kreditleihe, bei der ein
Kreditinstitut für die
Verbindlichkeiten eines
Kunden die Haftung in Form
einer Bürgschaft oder
Garantie übernimmt
(Kreditinstitut gibt Erklärung
gegenüber Begünstigtem ab)
Kreditinstitut stellt eigene
Kreditwürdigkeit zur
Verfügung und erhält dafür
eine Gebühr (sog.
Avalprovision (ca. 1,0 –
2,5% der Kreditsumme))
Bankkredite
endfällige
Zins und
Tilgung
Raten-
tilgung
Annuitäten-
tilgung
endfällige
Tilgung
Sammlung
der Zinsen
über Kredit-
laufzeit und
Rückzahlung
von Zins und
Tilgung am
Ende der
Laufzeit
(Zins-
sammler)
laufende
Zins-
zahlungen
und Tilgung
des Gesamt-
betrages am
Ende der
Laufzeit
gleichmäßige
Tilgung über
Gesamtlauf-
zeit des
Kredits in
Höhe gleicher
Tilgungs-
beträge und
wechselnder
Zinsen
Rückzahlung
über Gesamt-
laufzeit in
kontinuierlich
gleichbleiben-
den Raten
(sog. Annuität),
wobei sich
deren
Zusammen-
setzung ändert
mittel-/langfristige Finanzierung kurzfristige Finanzierung
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite von Banken (2/3)
26.02.2018 231 Kosten- und Finanzmanagement
Darstellung der unterschiedlichen Tilgungsvarianten eines Bankkredits
• Aufnahme eines Bankkredits (Nominalvolumen: 100.000 €; Laufzeit: 5 Jahre; Zinssatz: 3,00%)
Endfällige Zins und Tilgung (Zinssammler)
Jahr Betrag
(Anfang) Zinsen Tilgung
Kapital-
dienst
Betrag
(Ende)
1 100.000 0 0 0 103.000
2 103.000 0 0 0 106.090
3 106.090 0 0 0 109.273
4 109.273 0 0 0 112.551
5 112.551 15.927 100.000 115.927 0
Summe 15.927 100.000 115.927
Endfällige Tilgung
Jahr Betrag
(Anfang) Zinsen Tilgung
Kapital-
dienst
Betrag
(Ende)
1 100.000 3.000 0 3.000 100.000
2 100.000 3.000 0 3.000 100.000
3 100.000 3.000 0 3.000 100.000
4 100.000 3.000 0 3.000 100.000
5 100.000 3.000 100.000 103.000 0
Summe 15.000 100.000 115.000
Ratentilgung
Jahr Betrag
(Anfang) Zinsen Tilgung
Kapital-
dienst
Betrag
(Ende)
1 100.000 3.000 20.000 23.000 80.000
2 80.000 2.400 20.000 22.400 60.000
3 60.000 1.800 20.000 21.800 40.000
4 40.000 1.200 20.000 21.200 20.000
5 20.000 600 20.000 20.600 0
Summe 9.000 100.000 109.000
Annuitätentilgung
Jahr Betrag
(Anfang) Zinsen Tilgung
Kapital-
dienst
Betrag
(Ende)
1 100.000 3.000 18.835 21.835 81.164
2 81.164 2.434 19.400 21.835 61.764
3 61.764 1.852 19.982 21.835 41.781
4 41.781 1.253 20.582 21.835 21.199
5 21.199 635 21.199 21.835 0
Summe 9.177 100.000 109.177
11
t
nom
nom
t
nom
i
ii1 N Annuität
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite von Banken (3/3)
26.02.2018 232 Kosten- und Finanzmanagement
• Zur Vergleichbarkeit von Krediten sind neben der Nominalverzinsung (reguläre Zinszahlungen) auch
zusätzliche Kreditkosten (bspw. Disagio oder Bearbeitungsgebühren) in die Betrachtung mit einzu-
beziehen, da diese wesentlich die gesamten Kreditkosten beeinflussen
Ermittlung der Effektivverzinsung des Kredites
• Effektivverzinsung (Effektivzinssatz) = interner Zinssatz (i*) des Zahlungs-
stroms des Kredits, bei dem der Kapitalwert des Kredits 0 wird (C0)
Durchschnittliche Verzinsung des genutzten Kapitals aus Sicht des
Kreditnehmers
• Verfahren der Effektivzinsrechnung (Ermittlung des Effektivzinses)
1. Schätzung über den Nominalzinssatz (i* = inom) („Praktikerformel“)
2. Näherungsformeln (statischer Effektivzinssatz)
3. Verfahren der linearen Interpolation (dynamischer Effektivzinssatz)
• Näherungsweise Ermittlung des Effektivzinssatzes (i*) durch Berechnung der Kapitalwerte von
„zwei Seiten“ (Iterationsverfahren)
• ausgehend vom Nominalzinssatz wird der Kapitalwert
eines Zinssatzes ober- und unterhalb des Nominalzins-
satzes ermittelt und die Werte nach folgender Formel
ins Verhältnis gesetzt
Je nach Ergebnis (=Entfernung zum Zielwert 0) können weitere Iterationsschritte durchgeführt werden, um
sich schrittweise dem Zielwert 0 zu nähern (als Ausgangswert wird dann der jeweils zuvor ermittelte
(Zwischen-)Effektivzinssatz herangezogen und Kapitalwerte ober- und unterhalb ermittelt usw.)
4. Exakte finanzmathematische Berechnung anhand obiger Kapitalwertformel
0
10*
0
n
tn
Kredit
i
CashflowC
Genauigkeit der
Effektivzins-
bestimmung
nomnom
nom
nomnomnom
nomnom
nom
nomnom
nom
ii
i
iii
ii
i
ii
i
CC
Ciiii
ii
ii
CC
C
00
0*
*
00
00
-
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (1/4)
26.02.2018 233 Kosten- und Finanzmanagement
• Unternehmer A möchte eine Investition in Höhe von 250.000 € tätigen und muss diese aufgrund
der aktuellen Liquiditätssituation vollständig über seine Hausbank finanzieren. Nach dem
Kreditgespräch mit der Bank liegen ihm zur Entscheidung folgende Informationen vor:
– Der Kreditbetrag gelangt zu 97,00 % zur Auszahlung (= Disagio in Höhe von 3,00 %).
– Der Nominalzinssatz beträgt 4,00 %.
– Die Laufzeit des Kredits beläuft sich auf 5 Jahre.
– Zur Kredittilgung stehen drei Alternativen zur Verfügung:
• fester jährlicher Tilgungsbetrag in Höhe von 50.000 € (Tilgungsdarlehen)
• annuitätische Tilgung (Annuitätendarlehen)
• endfällige Tilgung mit laufenden Zinszahlungen (endfälliges Darlehen)
• Stellen Sie die Tilgungspläne für die jeweiligen Tilgungsvarianten auf und vergleichen Sie die
Darlehen insbesondere hinsichtlich ihrer absoluten Zinsbelastung.
• Bestimmen Sie die Effektivzinssätze nach dem Verfahren der linearen Interpolation für die
Zinssätze i<inom = 3,50 % und i>inom
= 5,50 % (nur ein Interationsschritt) und nehmen Sie kurz dazu
Stellung.
Beispiel zur Kreditfinanzierung über Banken
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (2/4)
26.02.2018 234 Kosten- und Finanzmanagement
• Tilgungsdarlehen (fester Tilgungsbetrag)
• Annuitätendarlehen
Tilgungspläne der jeweiligen Varianten der Kredittilgung
Jahr Betrag
(Anfang) Zinsen Tilgung
Kapital-
dienst
Betrag
(Ende)
1 250.000 10.000 50.000 60.000 200.000
2 200.000 8.000 50.000 58.000 150.000
3 150.000 6.000 50.000 56.000 100.000
4 100.000 4.000 50.000 54.000 50.000
5 50.000 2.000 50.000 52.000 0
Summe 30.000 250.000 280.000
Jahr Betrag
(Anfang) Zinsen Tilgung
Kapital-
dienst
Betrag
(Ende)
1 250.000 10.000 46.156 56.156 203.843
2 203.843 8.153 48.003 56.156 155.840
3 155.840 6.233 49.923 56.156 105.917
4 105.917 4.236 51.920 56.156 53.996
5 53.996 2.159 53.996 56.156 0
Summe 30.783 250.000 280.783
156.56
11
tnom
nomt
nom
i
ii1 N Annuität
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (3/4)
26.02.2018 235 Kosten- und Finanzmanagement
• Endfälliges Darlehen
• Vergleich der Tilgungspläne
Auf Basis des absoluten Vergleichs der Summe der Zinsaufwendungen erscheint das Tilgungs-
darlehen die günstigste Variante der Kreditfinanzierung
Tilgungspläne der jeweiligen Varianten der Kredittilgung
Jahr Betrag
(Anfang) Zinsen Tilgung
Kapital-
dienst
Betrag
(Ende)
1 250.000 10.000 0 10.000 250.000
2 250.000 10.000 0 10.000 250.000
3 250.000 10.000 0 10.000 250.000
4 250.000 10.000 0 10.000 250.000
5 250.000 10.000 250.000 260.000 0
Summe 50.000 250.000 300.000
Betreff Tilgungs-
darlehen
Annuitäten-
darlehen
endfälliges
Darlehen
Kapitaldienst (Summe) 280.000 280.783 300.000
Tilgung (Summe) 250.000 250.000 250.000
Zinsbelastung (Summe) 30.000 30.783 50.000
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Beispiel (4/4)
26.02.2018 236 Kosten- und Finanzmanagement
• Vergleich der Effektivzinssätze
Auf Basis des Effektivzinssatzes wäre das Darlehen mit endfälliger Tilgung vorzuziehen!
Effektivzinssätze der jeweiligen Varianten der Kredittilgung
Betreff Tilgungs-
darlehen
Annuitäten-
darlehen
endfälliges
Darlehen
C0 (3,50 %) 10.963,91 11.050,80 13.143,82
C0 (5,50 %) -2.450,67 -2.694,58 -8.513,57
Effektivzinssatz 5,13 5,11 % 4,71 %
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite am Geld- und Kapitalmarkt (1/2)
26.02.2018 237 Kosten- und Finanzmanagement
Kredite am Geld- und Kapitalmarkt
Schuldscheindarlehen
langfristiges Finanzierungsinstrument,
bei dem Kapitalsammelstellen
(insbesondere Versicherungen)
gegenüber dem Aussteller des
Schuldscheins (Kreditnehmer
(Unternehmen)) als Kreditgeber
fungieren und deren Anteile weder zur
Börse zugelassen noch handelbar
sind und demnach grundsätzlich kein
Wertpapier darstellen (≠ Schuld-
verschreibung); geringe Fungibilität,
da Anteile nur per Forderungs-
abtretung übertragbar sind
Schuldverschreibung
reguläre
Schuld-
verschreibung
Floating
Rate Note
(FRN)
Wandel-
anleihe
Zero-
Bond
langfristige
festverzins-
liche Schuld-
verschreibung
(Industrie-
obligationen)
langfristige
Schuldver-
schreibung ohne
laufende
Zinszahlung,
sondern
Kapitalisierung und
Auszahlung mit
Tilgung am Ende
der Laufzeit
variabel verzinsliche
Schuldver-
schreibung, bei der
der Zinssatz in
regelmäßigen
zeitlichen Abständen
(bspw. 3 Monate) an
einen Referenzzins
(z. B. EURIBOR)
angepasst wird
Schuldverschrei-
bung, die dem
Inhaber (alternativ
zur regulären
Rückzahlung bei
Fälligkeit) ein Recht
auf Umtausch der
Anleihe in Eigen-
kapital (Aktien) zu
vorab festgelegten
Konditionen gewährt
(Anleihe geht bei
Wandlung unter)
Options-
anleihe
Schuldverschrei-
bung, die dem
Inhaber das
zusätzliche Recht
gewährt, zu im
Vorfeld festgelegten
Konditionen Aktien
des Emittenten zu
beziehen
(Anleihe bleibt bei
Optionsausübung
bestehen)
langfristiges Fremdkapitalinstrument, das am
Geld- oder Kapitalmarkt handelbar sind
Hybridkapital (Mezzanine), zu dessen
Emission eine bestehende bedingte
Kapitalerhöhung notwendig ist
langfristiges Fremdkapitalinstrument,
das nicht handelbar ist
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditfinanzierung – Kredite am Geld- und Kapitalmarkt (2/2)
26.02.2018 238 Kosten- und Finanzmanagement
Merkmal
Industrieanleihe/
Industrieobligation
Schuldscheindarlehen/
Schuldschein
Aussteller emissionsfähige Unternehmen
(i.d.R. nur große Aktiengesellschaften, die zum amtlichen Markt
zugelassen sind)
bedeutende Unternehmen unabhängig von der Rechtsform,
soweit sie den Sicherheitsanforderungen (z.B. Einhaltung von
Bilanzrelationen) genügen
Schuldurkunde Wertpapier
(Übertragung von Inhaberschuldverschreibungen
durch Einigung und Übergabe)
kein Wertpapier
(nur beweiserleichterndes Dokument, da zur Geltendmachung
der Forderung Schuldschein nicht erforderlich ist (Übertragung
durch Forderungsabtretung))
Fungibilität der
Kapitalanlage (für
Kreditgeber)
hohe Fungibilität, da Börsenhandel geringe Fungibilität, da zum Börsenhandel nicht zugelassen
(begrenzte Möglichkeit der Forderungsabtretung)
Kreditgeber anonymer Kapitalmarkt
(institutionelle und private Anleger (auch in Kleinstbeträgen))
Kapitalsammelstellen
(speziell Lebensversicherungen (Großbeträge))
Kapitalaufnahme Für die Börsenzulassung sind je nach Börse unterschiedlich
bestimmte Mindestbeträge vorgeschrieben. Darüber hinaus wird
die Aufnahme wegen der fixen Nebenkosten erst bei
hinreichendem Volumen lohnend, daher sukzessive
Kapitalaufnahme erschwert.
Flexible Anpassung an den Kapitalbedarf möglich durch
sukzessive Kapitalaufnahme. Bei sehr großen Beträgen können
sich Beschränkungen durch die Marktenge ergeben.
Tilgung Tilgungsplan festgelegt, darüber hinaus jedoch freihändiger
Rückkauf über die Börse möglich; im Allgemeinen nach Ablauf
der tilgungsfreien Zeit Kündigungsmöglichkeit des Schuldners
vorgesehen
Tilgung nach Darlehensvertrag, freihändiger Rückkauf nicht
möglich; im Vertrag kann ein Kündigungsrecht des Schuldners
vorgesehen sein, wobei einseitiges Kündigungs-recht des
Schuldners jedoch Ausnahme darstellt.
Laufzeit zwischen 10 und 20 Jahren bis maximal 15 Jahre (individuelle Vereinbarung)
Publizität Publizitätspflicht für Schuldner keine Publizitätspflicht
Zinsen abhängig von der Kapitalmarktlage ca. 0,25 – 0,5 % über dem jeweiligen Anleihesatz
Nebenkosten einmalige (4 – 5 %) sowie laufende (1 - 2%) des Nominalbetrags einmalige (ca. 1 %) und laufende (ca. 2%) des Nominalbetrags
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 481.
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditsubstitute – Übersicht
26.02.2018 239 Kosten- und Finanzmanagement
Arten von Alternativen der Kreditfinanzierung (Kreditsubstitute)
Factoring
vertraglich festgelegter
laufender Ankauf von
Forderungen aus Lieferung und
Leistung des Unternehmens
durch einen Factor
(bspw. Factor-Bank)
Leasing
Vermietung von Vermögens-
gegenständen durch
Finanzierungsinstitute und
andere Unternehmen, die das
Leasinggeschäft
gewerbsmäßig betreiben
Asset Backed
Securities (ABS)
Zusammenfassung (pooling) von
zahlungsmittelgenerierenden
Vermögensgegenständen und
Übertragung auf eine
Zweckgesellschaft (special
purpose entity); Verbriefung der
Ansprüche an diesem Pool an
Vermögenswerten in
handelbaren Wertpapieren mit
anschließender Andienung/
Ausgabe an institutionelle
Anleger
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditsubstitute – Factoring
26.02.2018 240 Kosten- und Finanzmanagement
• Factoring = vertraglich festgelegter laufender Ankauf
von Forderungen LuL eines Unternehmens durch
einen Factor (spezielles Kreditinstitut)
• Funktionen des Factoring:
– Finanzierungsfunktion: Ankauf der Forderungen in der
Regel vor Fälligkeit
– Dienstleistungsfunktion: Übernahme bestimmter
Dienstleistungen (bspw. Mahnwesen)
– Delkrederefunktion: Übernahme des Ausfallrisikos des
Schuldners
• Vor- und Nachteile des Factoring
+ Erhöhung der Liquidität
+ Kosteneinsparung durch Fremdbezug von Dienstleistungen
+ Stärkung der Einkaufsposition (bspw. Skontoabzug)
+ Zinsgewinn durch Ablösung teurer (Lieferanten-)Kredite
+ Entfall des Kreditrisikos der Debitoren
Factoring-Gebühr (ca. 1 – 2,5% des Umsatzes)
Delkrederegebühr (bei Übernahme des Kreditrisikos und in
Abhängigkeit der Bonität der Schuldner!!)
Sperrkonto (10 – 20% der Forderungen werden für Fälle
von Reklamationen, Nichtzahlung der Schuldner, etc. auf
einem Sperrkonto zunächst zurückbehalten)
abnehmende Kundenkontakthäufigkeit
unechtes
Factoring
echtes
Factoring
Finanzierungsfunktion + +
Dienstleistungsfunktion + +
Delkrederefunktion - +
Nur beim echten Factoring
trägt Factor auch das Kreditrisko!
Lieferant,
Factoringkunde Abnehmer,
Schuldner
1. Lieferung der Ware
2. Entstehung eine
Verbindlichkeit/Forderung
Factoring-
institut
Quelle: In enger Anlehnung an Sigloch, J.: Rechnungslegung (2010), S. 139.
4.3 Finanzierung
4.3.2 Kreditsubstitute – Leasing
26.02.2018 241 Kosten- und Finanzmanagement
• Leasing = Vermietung von Vermögensgegenständen
durch Finanzierungsinstitute und andere Unter-
nehmen (Leasinggeber), die das Leasinggeschäft
gewerbsmäßig betreiben, an nachfragende Unter-
nehmen (Leasingnehmer) zur Nutzungsüberlassung
• Wesentliche Formen von Leasingverhältnissen:
– Stellung des Leasinggebers:
• Direktes Leasing (= Hersteller-Leasing)
• Indirektes Leasing (= über Leasinggesellschaft)
– Ausgestaltung des Leasingvertrages:
• Operating-Leasing
• Finanzierungs-Leasing
• Vor- und Nachteile des Leasing:
+ Weitergabe günstiger Einkaufs- und Finanzierungs-
konditionen vom Leasinggeber an Leasingnehmer
+ Bessere Verwertbarkeit der Leasinggegenstände durch
Leasinggeber nach Ablauf der Leasingvertrages aufgrund
besserem Einblick in den betreffenden Sekundärmarkt
(bspw. zwecks Veräußerung)
+ Bilanzstruktureffekte (sofern nicht bilanzwirksam!)
(Kennzahlen, Bilanzsumme)
(grundsätzlich) kein Eigentumserwerb
Kündigungsgefahr des Leasinggebers bei Zahlungsverzug
des Leasingnehmers
Unternehmen
(Leasingnehmer) Leasing-
gesellschaft
(Leasinggeber)
Leasing-Raten
Leasing-Vertrag
Kredit-
institut
Sic
herh
eite
n
Refin
anzie
rung
Hersteller =
Verkäufer
Kaufv
ertra
g K
aufp
reis
Operating Leasing Finanzierungs-
Leasing
Laufzeit i.d.R. kurzfristig i.d.R. langfristig
Kündigungsrecht Leasingnehmer unkündbare Grundmietzeit
Investitions-/
Nutzungsrisiko Leasinggeber Leasingnehmer
Bilanzierung • Leasinggeber:
Leasinggegenstand
• Leasingnehmer:
Leasingrate = Aufwand
• Leasinggeber:
Leasing-Forderung
• Leasingnehmer:
Leasinggegenstand +
Leasingverbindlichkeit
Wesentliche Unterschiede in der Bilanzwirksamkeit!
4.3 Finanzierung
4.3.3 Selbstfinanzierung
26.02.2018 242 Kosten- und Finanzmanagement
Formen der Selbstfinanzierung
Gewinn-
finanzierung Abschreibungs-
finanzierung
offene
Gewinnfinanzierung
teilweise oder vollständige
Einbehaltung (Thesaurierung)
des in Bilanz bzw. GuV offen
ausgewiesenen Jahres-
überschusses nach Steuern und
Einstellung in die Rücklagen
stille
Gewinnfinanzierung
Einbehaltung nicht
ausgewiesener Gewinne durch
Ausnutzung handelsrechtlicher
Bewertungsspielräume (Gewinn-
ausweis wird bewusst reduziert)
thesaurierte Gewinne unterliegen der
Besteuerung, jedoch erfolgt keine
Ausschüttung an Gesellschafter
(„partieller Finanzierungseffekt“)
einbehaltene Gewinne unterliegen nicht der Besteuerung
und gelangen nicht zur Ausschüttung an Gesellschafter
(„voller Finanzierungseffekt“)
Legung stiller Reserven durch
Unterbewertung von Aktiva /
Überbewertung von Passiva
periodenbezogene Verteilung der
Wertminderungen der Vermögens-
gegenstände über die Nutzungsdauer
durch die Ansatz von Abschreibungen
führt zu einer Reduzierung des
Gewinnausweises (Höhe der
Abschreibung ist wesentlich abhängig
von der Abschreibungsart und zugrunde
liegender Nutzungsdauer)
4.3 Finanzierung
4.3.4 Rückstellungsfinanzierung
26.02.2018 243 Kosten- und Finanzmanagement
• Rückstellung = pflichtmäßig zu bilden für Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag
dem Grunde und/oder der Höhe und Fälligkeit nach noch nicht feststehen
Pflichtrückstellungen sind in § 249 HGB definiert
Ansatz von Rückstellungen führt zu einer „innerbetrieblichen Fremdfinanzierung“, da
die Rückstellungsbildung aufwandswirksam und somit gewinnreduzierend wirkt,
durch die Gewinnreduzierung sich die Bemessungsgrundlage für Ausschüttungen an Anteilseigner und
Steuerzahlungen an den Fiskus verringert und
die Rückstellung selbst Fremdkapital darstellt
• Finanzierungswirkung der Rückstellungsbildung anhand eines Beispiels:
– Gewinn vor Steuern (und vor Rückstellungsbildung): 200.000 €
– Steuersatz: 30,00 % (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer)
– Unterlassene Instandhaltung einer Maschine in 2017 => Kosten = 15.000 €
Nachholung der Instandhaltungsmaßnahme im Februar 2018
Aufwandsrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1 HGB
aber: erfolgsneutrale Inanspruchnahme im Februar 2018, daher „nur“ Zinsvorteil!
ohne Rückstellung mit Rückstellung Finanzierungseffekt
Gewinn vor Steuern (vor Rückstellung) 200.000 200.000 ./.
Rückstellung für Instandhaltung ./. -15.000 ./.
Gewinn vor Steuern (nach Rückstellung) 200.000 185.000 ./.
Steuern (30,00 %) -60.000 -55.500 + 4.500
Gewinn nach Steuern 140.000 129.500 + 10.500
Summe: + 15.000
4.3 Finanzierung
Verschuldungspolitik (1/7) – Zusammenhang Eigen- und Fremdkapital
26.02.2018 244 Kosten- und Finanzmanagement
• Optimierung der Kapitalstruktur eines Unternehmens setzt zentral am Verhältnis von
Eigen- und Fremdkapital und demnach am Verschuldungsgrad an
Analyse des Zusammenhangs von Verschuldungsgrad und Eigenkapitalrentabilität zur Ableitung
von Optimierungsmaßnahmen
Zunehmende Zinsverpflichtungen
Abnahme des absoluten Eigenkapitalanteils am Periodenergebnis
Zunahme (Beispiel 1) bzw. Abnahme (Beispiel 2) des Verhältnisses vom Eigenkapitalanteil am Periodenergebnis
(netto) zum eingesetzten Kapital => Eigenkapitalrenditeeffekt (positiv (Beispiel 1); negativ (Beispiel 2))
Abhängigkeit der Eigenkapitalrendite vom
Verschuldungsgrad („Leverage-Effekt“)
Fremdkapital
(FK)
Eigenkapital
(EK)
Verschuldungs-
grad (V)
Perioden-
ergebnis
(brutto) (EBIT)
FK-Zinsen =
FK x i
(i = 5,00 %)
Perioden-
ergebnis
(netto) (EBT)
Eigenkapital-
rendite (rEK)
Beis
pie
l 1
0 500.000 0,00 (0,00 %) 50.000 0 50.000 10,00 %
100.000 400.000 0,25 (25,00 %) 50.000 5.000 45.000 11,25 %
250.000 250.000 1,00 (100,00 %) 50.000 12.500 37.500 15,00 %
450.000 50.000 9,00 (900,00 %) 50.000 22.500 27.500 55,00 %
Beis
pie
l 2
0 500.000 0,00 (0,00 %) 20.000 0 20.000 4,00 %
100.000 400.000 0,25 (25,00 %) 20.000 5.000 15.000 3,75 %
250.000 250.000 1,00 (100,00 %) 20.000 12.500 7.500 3,00 %
450.000 50.000 9,00 (900,00 %) 20.000 22.500 -2.500 -5,00 %
irVrirEK
FKrr GKGKGKGKEK
4.3 Finanzierung
Verschuldungspolitik (2/7) – „Leverage-Effekt“
26.02.2018 245 Kosten- und Finanzmanagement
• rGK > iFK => rEK (positiv) => „Leverage-Chance“ (Beispiel 1)
zunehmende Verschuldung führt zu höherer Eigenkapitalrendite (lineare Abhängigkeit)
Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital vorteilhaft
Aber: ggf. höherer Fremdkapitalzins bei zunehmender Verschuldung (unterproportionale Abhängigkeit)
• rGK < iFK => rEK (negativ) => „Leverage-Gefahr“ (Beispiel 2)
zunehmende Verschuldung führt zu abnehmender (ggf. sogar negativer) Eigenkapitalrendite
Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital nicht ratsam
10,00 %
20,00 %
30,00 %
40,00 %
50,00 %
60,00 %
1,00 2,00 3,00 4,00 6,00 7,00 8,00 9,00 5,00 -10,00 %
EK-Rendite
(rEK)
rEK (positiv)
rEK (negativ)
iFK
∆ = ca. 60 %!
Verschuldungs-
grad (V)
„Leverage-
Chance“
„Leverage-
Gefahr“
4.3 Finanzierung
Verschuldungspolitik (3/7) - Gesamtkapitalkosten
26.02.2018 246 Kosten- und Finanzmanagement
• Rolle der Kapitalkosten bei der Unternehmensbewertung
– Einsatz der Kapitalkosten als Kalkulationszinssatz
Durch Einsatz als Kalkulationszinssatz wird der Frage nachgegangen, ob das Unternehmen
„seine Kapitalkosten erwirtschaftet“ und damit die Renditeforderungen der Kapitalgeber erfüllt
M
M
FKM
M
EKGKGK
FKk
GK
EKkk
Renditeforderung der Kapitalgeber
(Kapitalgeberperspektive) Kapitalkosten des Unternehmens
(Unternehmensperspektive) =
Gewichtetes Mittel der Eigen- und Fremdkapitalkosten (weighted average cost of capital (WACC)):
Eigen-, Fremd- und Gesamtkapital bewertet zu
Marktwerten (keine Bilanz- oder Nominalwerte!)
n
tn
GKk
CashflowGKUW
1
001
00 FKEKGK mit 0 00 FKGKEK 0
Fremdkapital
(FK)
Eigenkapital
(EK)
Verschuldungs-
grad (V)
Eigenkapital-
kosten (kEK)
Fremdkapital-
kosten (kFK)
Gesamtkapital-
kosten (kGK)
Unternehmens-
wert (UW0)
0,00 % 100,00 % 0,00 10,00 % 6,00 % 10,00 % (50/0,1) = 500
25,00 % 75,00 % 0,33 10,00 % 6,00 % 9,00 % (50/0,09) = 556
50,00 % 50,00 % 1,00 10,00 % 6,00 % 8,00 % (50/0,08) = 625
75,00 % 25,00 % 3,00 10,00 % 6,00 % 7,00 % (50/0,07) = 714
Annahme: Konstanz der Renditeforderungen,
da Verschuldungs-/Kapitalstrukturrisiko akzeptabel
Theoretisch wäre vollständige
Fremdfinanzierung unternehmenswert-
maximierend und damit ideal!
4.3 Finanzierung
Verschuldungspolitik (4/7) – optimaler Verschuldungsgrad möglich ?
26.02.2018 247 Kosten- und Finanzmanagement
• Mit zunehmender Verschuldung steigt Kapitalstruktur-/Verschuldungsrisiko
Ab einem bestimmten Verschuldungsgrad werden Eigen- und Fremdkapitalgeber ihre
Renditeforderungen anpassen (= Erhöhung! (sog. „Risikoabgeltungshypothese“))
Verlangen nach einem höheren Risikozuschlag (= höhere Rendite)
Je nach individuellem Risikograd der Eigen- und Fremdkapitalgeber werden die Erhöhungen
unterschiedlich aus- und demnach bei unterschiedlichen Verschuldungsgraden anfallen
Ab einem bestimmten Verschuldungsgrad sind Eigen- und Fremdkapitalgeber nicht mehr
bereit, Kapital zur Verfügung zu stellen (sog. „Risikovermeidungshypothese“)
kEK
kGK
kFK
V1 Vopt V2 V3 Verschuldungs-
grad (V)
kFK
kEK
kGK
risikoarm risikohaft, aber
indifferent
risikohaft und nicht indifferent
„Risikoabgeltungshypothese“ „Risikovermeidungshypothese“
Bereich des Kostensenkungseffekts
Quelle: In Anlehnung an Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 570.
Da in Vopt die Gesamt-
kapitalkosten (kGK) minimal sind,
ist dort der Unternehmenswert
maximal. Somit wäre dies der
optimale Verschuldungsgrad
(sog. „traditionelle These).
4.3 Finanzierung
Verschuldungspolitik (5/7) – Beispiel (1/3)
26.02.2018 248 Kosten- und Finanzmanagement
• Vervollständigen Sie anhand der
vorliegenden Daten die Tabelle.
• Stellen Sie für die in der Tabelle vorliegenden
Werte den Leverage-Effekt dar und geben
Sie auch wieder, was passiert, wenn die
Gesamtkapitalrendite auf 5,00 % sinkt.
• Welchen Verschuldungsgrad müsste die
X AG eingehen, um eine Eigenkapitalrendite
in Höhe von 18,00 % zu erreichen ?
X AG
Gesamtkapital 12.000.000
Eigenkapital 4.000.000
Fremdkapital
Verschuldungsgrad
Eigenkapitalquote
Fremdkapitalquote
Gesamtkapitalrendite
Eigenkapitalrendite
Umsatzrendite
Kapitalumschlagshäufigkeit
Fremdkapitalzinssatz 8,00 %
Umsatz 16.000.000
Jahresüberschuss vor Zinsen
(EBIT) 1.200.000
Beispiel zur Verschuldungspolitik
4.3 Finanzierung
Verschuldungspolitik (6/7) – Beispiel (2/3)
26.02.2018 249 Kosten- und Finanzmanagement
• Vervollständigen Sie anhand der vorliegenden Werte die Tabelle.
GK = EK + FK FK = GK – EK = 8.000.000
V = (FK/EK) = (8.000.000 / 4.000.000) = 2
EKQ = (4.000.000 / 12.000.000) = 1/3 = 0,33
FKQ = (8.000.000 / 12.000.000) = 2/3 = 0,67
rGK = (1.200.000 / 12.000.000) = 0,10 = 10,00 %
rEK = 560.000 / 4.000.000 = 0,14 = 14,00 %
rUmsatz = 560.000 / 16.000.000 = 0,035 = 3,50 %
X AG
Gesamtkapital (GK) 12.000.000
Eigenkapital (EK) 4.000.000
Fremdkapital (FK) 8.000.000
Verschuldungsgrad (V) 2
Eigenkapitalquote (EKQ) 0,33
Fremdkapitalquote (FKQ) 0,67
Gesamtkapitalrendite (rGK) 10,00 %
Eigenkapitalrendite (rEK) 14,00 %
Umsatzrendite 3,50 %
Fremdkapitalzinssatz (i) 8,00 %
Umsatz 16.000.000
Jahresüberschuss vor Zinsen
(EBIT) 1.200.000
4.3 Finanzierung
Verschuldungspolitik (7/7) – Beispiel (3/3)
26.02.2018 250 Kosten- und Finanzmanagement
• Stellen Sie für die in der Tabelle vorliegenden Werte den Leverage-Effekt dar und geben
Sie auch wieder, was passiert, wenn die Gesamtkapitalrendite auf 6,00 % sinkt.
• Welchen Verschuldungsgrad müsste die X AG eingehen, um eine Eigenkapitalrendite in
Höhe von 18,00 % zu erreichen ?
Leverage-Formel: rEK = rGK + (rGK – i) x V
0,18 = 0,10 + (0,10 – 0,08) x V V = (0,18 – 0,10) / (0,10 – 0,08) = 0,08 / 0,02 = 4,00
Fremdkapital
(FK)
Eigenkapital
(EK)
Verschuldungs-
grad (V)
Perioden-
ergebnis
(brutto) (EBIT)
FK-Zinsen =
FK x i
(i = 8,00 %)
Perioden-
ergebnis
(netto) (EBT)
Eigenkapital-
rendite (rEK)
r GK =
10,0
0 %
8.000.000 4.000.000 2,00 1.200.000 640.000 560.000 14,00 %
9.000.000 3.000.000 3,00 1.200.000 720.000 480.000 16,00 %
10.000.000 2.000.000 5,00 1.200.000 800.000 400.000 20,00 %
11.000.000 1.000.000 11,00 1.200.000 880.000 320.000 32,00 %
r GK =
5,0
0 %
8.000.000 4.000.000 2,00 720.000 640.000 80.000 2,00 %
9.000.000 3.000.000 3,00 720.000 720.000 0 0,00 %
10.000.000 2.000.000 5,00 720.000 800.000 -80.000 -4,00 %
11.000.000 1.000.000 11,00 720.000 880.000 -160.000 -16,00 %
„L
ev
era
ge
-
Ch
an
ce“
„L
ev
era
ge
-
Gefa
hr“
4.4 Investition
Grundlagen der Investitionsrechnung (1/3)
26.02.2018 251 Kosten- und Finanzmanagement
• Investition = zielgerichteter Einsatz von finanziellen Mitteln zur Beschaffung von Gütern
Investition bedingt Auszahlungen in der Gegenwart in der Überzeugung/Hoffnung künftiger (höherer)
Einzahlungen zwecks Verbesserung des Konsumnutzens des Investors
Nutzen der Investition für den Investor wird maßgeblich bestimmt durch
• Höhe des Konsumeinkommens („Höhe“)
• zeitlicher Anfall des Konsumeinkommens („zeitliche Struktur“)
• Wahrscheinlichkeit des Eintritts („Risiko“)
Investitionsrechnung liefert das für Entscheidungsfindung des Investors notwendige „Handwerkzeug“
Fragestellungen der Investitionsrechnungen
Sollte ein Investitions-
objekt durchgeführt
werden? Ist die Investition
gegenüber der
Unterlassungs-Alternative
vorteilhaft ?
Vgl. inhaltlich Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 32.
Einzelinvestitions-
entscheidung
Welches von mehreren, sich
ausschließenden
Investitionsprojekten soll
durchgeführt werden ? Ist
die Investition A gegenüber
Investition B vorteilhaft ?
Auswahlproblem
Mit welcher Laufzeit soll ein
Investitionsprojekt
durchgeführt werden ?
Wann sollte die Ersatz-
investition vorgenommen
werden ?
optimale Nutzungsdauer /
optimaler Ersatzzeitpunkt
Welches Investitions-
programm soll bei
verschiedenen gegebenen
Finanzierungsannahmen
gewählt werden ?
optimales
Investitionsprogramm
Investitionsrechnung liefert Antworten zur Entscheidungsunterstützung (aber keine Vorgabe/Festlegung)
4.4 Investition
Grundlagen der Investitionsrechnung (2/3)
26.02.2018 252 Kosten- und Finanzmanagement
Vgl. inhaltlich Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 32.
Verfahren der Investitionsrechnung
statische
Investitionsrechnungen dynamische
Investitionsrechnungen
explizite Berücksichtigung des
zeitlichen Anfalls der Ein- und
Auszahlungen der Investition
(Struktur) sowie des Zeitwertes des
Geldes (Zinsen)
• Kapitalwertmethode
• Annuitätenmethode
• Methode des internen
Zinsfußes
• Vermögensendwert-
methode
• Sollzinsmethode
keine bzw. unzureichende
Berücksichtigung des zeitlichen
Anfalls der Ein- und Auszahlungen
der Investition Struktur) durch
Bildung von Durchschnittswerten
sowie des Zeitwertes des Geldes
(Zinsen)
• Kostenvergleichsverfahren
• Gewinnvergleichsverfahren
• Rentabilitätsvergleiche
• Amortisationsrechenverfahren
Abzinsungs-
methoden
Aufzinsungs-
methoden Methoden für Entscheidungsfindung ungeeignet, da
• Missachtung der zeitlichen Struktur der Zahlungen
• fehlende Zinsberücksichtigung
• Betrachtung lediglich einer Periode
4.4 Investition
Grundlagen der Investitionsrechnung (3/3)
26.02.2018 253 Kosten- und Finanzmanagement
• Wesentliche Unterschiede der dynamischen Investitionsrechnungen zu den statischen
Investitionsrechnungen (= Gründe für Nichteignung der statischen Verfahren)
– exakte zeitliche Erfassung der Ein- und Auszahlungen (cash flows) während der Nutzungsdauer
– Berücksichtigung des unterschiedlichen zeitlichen Anfalls der Zahlungen während der gesamten
Nutzungsdauer durch Ansatz von Zinseszinsen
• Berücksichtigung von Zinsen
– Aufzinsung: Berechnung, wieviel ein in der Gegenwart (t0) eingesetzter Betrag nach einer
Anzahl von Jahren bei Anfall von Zins und Zinseszins wert ist
– Abzinsung: Berechnung, welcher Betrag in t0 eingesetzt werden muss, um im Zeitpunkt n
einen Betrag K zu erhalten
– Rentenbarwertfaktor: Berechnung des Gegenwartwerts (in t0) einer Reihe von Rückflüssen
in gleicher Höhe über einen gewissen Zeitraum
– Wiedergewinnungsfaktor: Verteilung eines in der Gegenwart (in t0) verfügbaren Betrags zu
gleichen Teilen auf eine bestimmte Periode
nnq bzw. i1 sfaktorAufzinsung
nnq
1 bzw.
i1
1 kontfaktorfaktor/DisAbzinsungs
ii
i1 (RBF) ertfaktorRentenbarw
n
n
1
1
Berechnung des Barwerts
anhand Abzinsungsfaktor
11
n
n
i
ii1 (WGF) ornnungsfaktWiedergewi Kehrwert des Rentenbarwertfaktors (RBF)
4.4 Investition
Kapitalwertmethode (1/3) - Allgemein
26.02.2018 254 Kosten- und Finanzmanagement
• Kapitalwertmethode ermittelt den Kapitalwert einer bevorstehenden Investition
Messung der Zahlungsreihe der Investition an einer Alternativanlage, die sich zum Kalkulations-
zinssatz i verzinst
Kapitalwert = Summe der Barwerte aller Ein- und Auszahlungen
bzw. Ausgliederung der Anschaffungsauszahlung
• Deutung des Kapitalwerts
– Angabe des barwertigen (!) Zahlungsüberschusses einer Investition (≠ Kassenbestand!)
– Verzinsung des mit der Investition gebundenen Kapitals ist höher als der Kalkulationszins
(= Maßstab für die Verzinsung)
– Kapitalwert stellt den durch das Investitionsprojekt bedingten, sofort entnehmbaren Vermögens-
zuwachs des Investors dar
n
n
t
tt0i
AEC
1
1
0
n
n
t
tt0i
AEIC
1
1
1
0
C0 > 0 => Verzinsung der Investition > Kalkulationszinssatz
=> Durchführung der Investition vorteilhaft
C0 < 0 => Verzinsung der Investition < Kalkulationszinssatz
=> Durchführung der Investition nicht vorteilhaft
4.4 Investition
Kapitalwertmethode (2/3) – Beurteilung der Vorteilhaftigkeit
26.02.2018 255 Kosten- und Finanzmanagement
• Beispiel zur Funktionsweise der Kapitalwertmethode:
– Anschaffungsauszahlung (Investition A): 90.000 €
– Kalkulationszinssatz (i): 10,00 %
– Zahlungsüberschüsse (cash flows) der Perioden
– Ist die Investition vorteilhaft und sollte durchgeführt werden ?
Investition A Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)
Zahlungsüberschuss (cash flow) 18.000 34.400 41.600 42.000
Summe der Zahlungsüber-
schusse 136.000
Vgl. inhaltlich Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 57.
Investition A Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)
Zahlungsüberschuss (cash flow) 18.000 34.400 41.600 42.000
Abzinsungsfaktor
Barwert des Zahlungsüber-
schusses in t0
18.000 x 0,909 =
16.363,64
34.400 x 0,826 =
28.429,75
41.600 x 0,751 =
31.254,70
42.000 x 0,683 =
28.686,57
Summe der Barwerte der
Zahlungsüberschüsse 104.734,65
./. Anschaffungsauszahlung -90.000
Kapitalwert (C0) 14.734,65
909,0
1,01
11
ni1
1
826,0
1,01
12
751,0
1,01
13
683,0
1,01
14
Kapitalwert (C0) > 0, daher ist die Investition als
vorteilhaft einzustufen und grundsätzlich durchzuführen
Investition Investition A Investition B Differenz (A – B)
Kapitalwert (C0) 14.734,65 12.899,50 1.835,15
4.4 Investition
Kapitalwertmethode (3/3) – Auswahl der lohnenden Investition
26.02.2018 256 Kosten- und Finanzmanagement
• Weitere Investitionsmöglichkeit (Investition B):
– Anschaffungsauszahlung (wie Investition A): 90.000
– gegenseitiger Ausschluss von Investition A und B, da nur 90.000 liquide Mittel verfügbar
– Ist die Investition B gegenüber Investition A vorteilhaft und sollte stattdessen durchgeführt werden ?
Investition B Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)
Zahlungsüberschuss (cash flow) 11.200 16.500 51.200 59.500
Abzinsungsfaktor
Barwert des Zahlungsüber-
schusses in t0
11.200 x 0,909 =
10.180,80
16.500 x 0,826 =
13.629,00
51.200 x 0,751 =
38.451,20
59.500 x 0,683 =
40.638,50
Summe der Barwerte der
Zahlungsüberschüsse 102.899,50
./. Anschaffungsauszahlung -90.000
Kapitalwert (C0) 12.899,50
909,0
1,01
11
ni1
1
826,0
1,01
12
751,0
1,01
13
683,0
1,01
14
da Kapitalwert (C0) bezogen auf die identische
Anschaffungsauszahlung (hier: 90.000) von A höher ist,
wäre Investition A gegenüber B vorzuziehen
Investition B Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3) Jahr 4 (t4)
Zahlungsüberschuss (cash flow) 11.200 16.500 51.200 59.500
Summe der Zahlungsüber-
schusse 138.400 Summe Investition A: 136.000 => + 2.400 von B gegenüber A
=> Investition B vorziehenswürdig ?
4.4 Investition
Investitionsrechnung unter Unsicherheit (1/2)
26.02.2018 257 Kosten- und Finanzmanagement
• Bisher wurde Investitionsentscheidung unter Sicherheit der Zahlungsströme sowie der allgemeinen
Umstände getroffen
In der Realität werden Investitionsentscheidungen jedoch immer (!) unter Unsicherheit getroffen
Risiko der Investition muss somit zwingend in der Investitionskalkül berücksichtigt werden
Quelle: Sigloch, J.: Investition (2012), S. 179.
Alternativen der individuellen Risikoberücksichtigung
in der Zahlungsreihe
(Alternative 1) im Zinssatz
(Alternative 2)
Sicherheitsäquivalent-
Zahlungsreihe
(SÄ = ErW - ∆ ErW)
Erwartungswert-Zahlungsreihe
des mehrwertigen Zahlungsstroms
aus der Investition (ErW)
Zahlungen
(Investition als
mehrwertiger
Zahlungsstrom)
Zins
(Kapitalmarkt
als einwertige
Zahlungsreihe)
sicherer
Kapitalmarktzins
(i)
risikoangepasster
Zins
(i* = i + ∆ i)
C0i (SÄ) C0
i* (ErW)
oder
Rechnung mit „sicheren“ Größen Rechnung mit „unsicheren“ Größen
Risikozuschlag
Risikoabschlag
!
=
4.4 Investition
Investitionsrechnung unter Unsicherheit (2/2)
26.02.2018 258 Kosten- und Finanzmanagement
Vgl. hierzu Sigloch, J.: Investition (2012), S. 183 ff.
Ansätze der Risikoberücksichtigung
Dominanz-
regeln
Allgemeingültige
Entscheidungsregeln
ohne Berücksichtigung
eventuell vorliegender
Wahrscheinlichkeits-
vorstellungen
Entscheidungs-
regeln auf Basis
von Verteilungs-
parametern
Risiko-
analyse
sequentielle
Risiko-
berücksichtigung
Portfolio-
analyse
Entscheidungsregeln
werden aus Kennzahlen
abgeleitet, die zur
Beschreibung von
Wahrscheinlichkeits-
verteilungen
herangezogen werden
(unmittelbare als
Präferenzwerte / mittelbar
zur Berechnung von
Präferenzwerten)
Rechnerische
Ermittlung und
grafische Darstellung
des Zusammenspiels
aller Einflussfaktoren
und deren
Auswirkungen auf die
Zielgröße (Simulation
der Investition durch
mehrere Durchläufe)
Investitionsentschei-
dung wird in einem
zeitlich gestuften
Entscheidungsprozess
getroffen (schrittweise
Entscheidungen); da
Schritte aufeinander
aufbauen, beeinflussen
die vorherigen
Entscheidungen die
Folgeentscheidungen
Planung eines für den
Investor optimalen
Investitionsprogramms
unter Berücksichtigung
der wesentlichen
Parameter „Erwartungs-
wert“ (Ø erwarteter
Ertrag (µ)) und
„erwarteter Risikograd“
(Standardabweichung
(Ϭ))
• absolute Dominanz
• Zustandsdominanz
• Wahrscheinlichkeist-
dominanz
• Mittelwert
• Erwartungswert
• Streuung (Varianz)
• Risikoeinstellungen
(Risikonutzenfunktion)
Monte-Carlo-Simulation Entscheidungsbaum-
verfahren (mit Rückwarts-
rechnung (roll back-
Verfahren))
capital asset pricing model
(CAPM)
4.4 Investition
Portfolioanalyse (1/2)
26.02.2018 259 Kosten- und Finanzmanagement
• Basiert grundsätzlich auf dem Erwartungswert-Standardabweichungs-Prinzip ((µ,Ϭ)-Prinzip)
• Kriterien:
– Durchschnittlich erwarteter Ertrag/Rendite der Anlage: Erwartungswert (µ)
– erwarteter Risikograd der Anlage als gewichtete Abweichung möglicher Erträge vom Durchschnitt/
Erwartungswert (µ): Standardabweichung (Ϭ)
• Indifferenzkurven als Ausdruck der Risikoeinstellung des Investors
– Alle Anlagen und Anlagekombinationen, die den gleichen Nutzen versprechen, liegen auf einer Indifferenzkurve
– Nutzenniveau steigt mit Abstand vom Ursprung
– Verlauf der Indifferenzkurve hängt ab von der Risikoeinstellung des Investors
– Rationaler Investor:
• Gleiche Risiken (Ϭ) der Anlagen: Wahl der Anlage mit höchstem Erwartungswert (µ)
• Gleicher Ertrag (µ), aber unterschiedliche Risiken (Ϭ): Kenntnis der Risikoeinstellung des Investors notwendig
µ
Ϭ
µ
Ϭ
µ
Ϭ Risikoaversion Risikofreude Risikoneutralität
(µ,Ϭ)-Prinzip (µ)-Prinzip
4.4 Investition
Portfolioanalyse (2/2) – capital asset pricing model (CAPM)
26.02.2018 260 Kosten- und Finanzmanagement
• Capital asset pricing model (CAPM) ist ein Kapitalmarktmodell zur Ermittlung marktmäßig objektivierter
Risikoprämien
– Ermittlung einer marktmäßig objektivierten risikoäquivalenten Rendite bei Existenz einer (quasi-)
risikolosen Anlage (risikoadjustierter Kalkulationszinssatz)
– CAPM entgeltet nur das systematische Risiko der Anlage (z. B. Marktrisiko, Inflationsrisiko, etc.),
nicht das durch gezielte Diversifikation eliminierbare unsystematische Risiko
µ
β
2
,)M
MiiM
i ifMfiσ
ρσσβ mitβrrErE(r
• β-Faktor gibt Risiko des einzelnen Wertpapiers an
(nur systematisches Risiko)
• Gleichzeitig Angabe der Schwankungsanfälligkeit
gegenüber Marktänderungen:
βM (Referenzwert) = 1
βi > βM = stärkere Schwankung (Änderung) des
Wertpapiers als Marktportfolio
βi < βM = schwächere Schwankung (Änderung)
des Wertpapiers als Marktportfolio
βM = 1
rM
rf WPA
WPB
βA βB
Unter-
bewertung
Über-
bewertung
Renditegleichung des CAPM (Wertpapierlinie): E(ri) = erwartete Rendite der Anlage
E(rM) = erwartete Rendite des Marktportfolios
rf = risikoloser Zinssatz
ϬM = Standardabweichung (Varianz) des Marktportfolios
Ϭi = Standardabweichung (Varianz) der Anlage
pi,M = Korrelationskoeffizient von Anlage zu Marktportfolio
4.4 Investition
Investitionsrechnung – Beispiel (1/2)
26.02.2018 261 Kosten- und Finanzmanagement
Start GmbH Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3)
Zahlungsüberschuss (cash flow) 320.000 350.000 380.000
Summe der Zahlungsüber-
schusse 1.050.000
• Investor A hat einen mittelfristigen Liquiditätsüberschuss in Höhe von 750.000 €, den
er möglichst ertragsbringend für drei Jahre anlegen will. Nach ausführlicher
Sondierung der Möglichkeiten liegen im hingegen lediglich folgende (seriöse)
Anlagealternativen vor (beide weisen ein identisches Risiko auf):
– Anlage der liquiden Mittel in ein festverzinsliches Wertpapier mit einer jährlichen
Verzinsung in Höhe von 6,00 % (sog. „Unterlassungsalternative“)
– Anlage in das junge Start-Up-Unternehmen „Start GmbH“
• Welche Alternative wäre für Investor A unter der Prämisse der Ertragsmaximierung
vorziehenswürdig ?
Beispiel zur Investitionsrechnung
4.4 Investition
Investitionsrechnung – Beispiel (2/2)
26.02.2018 262 Kosten- und Finanzmanagement
• Welche Alternative wäre für Investor A unter der Prämisse der Ertragsmaximierung
vorziehenswürdig ?
– Entscheidung muss anhand des Kapitalwerts der Zahlungsreihe der Start GmbH erfolgen.
– Als Kalkulationszinssatz muss der Zinssatz des festverzinslichen Wertpapiers verwandt
werden, da dieser die Vergleichsbasis darstellt.
– Kapitalwert der Zahlungsreihe der Start GmbH:
Start GmbH Jahr 1 (t1) Jahr 2 (t2) Jahr 3 (t3)
Zahlungsüberschuss (cash flow) 320.000 350.000 380.000
Abzinsungsfaktor
Barwert des Zahlungsüber-
schusses in t0
320.000 x 0,943 =
301.760
350.000 x 0,890 =
311.500
380.000 x 0,840 =
319.200
Summe der Barwerte der
Zahlungsüberschüsse 932.460
./. Anschaffungsauszahlung -750.000
Kapitalwert (C0) 182.460
ni1
1 1
1+0,06= 0,943
1
1+0,06 2= 0,890
1
1+0,06 2= 0,840
da Kapitalwert (C0) der Anlage in die Start GmbH positiv
gegenüber der Unterlassungsalternative, ist die
Investition in die Start GmbH der Nichtanlage
vorzuziehen
4.5 Risikomanagement
4.5.1 Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements (1/3)
26.02.2018 263 Kosten- und Finanzmanagement
• Risikomanagement = Planung, Steuerung und Kontrolle von Risikopositionen im
Unternehmen (speziell aus Sicht der Anteilseigner)
Grundlegende Annahme: Risikoaversion (Risikoscheue) der Anteilseigner
• Ziele des Risikomanagements:
– Steigende Komplexität betriebswirtschaftlicher Entscheidungen
– Frühwarnfunktion bestandsgefährdender Entwicklungen/Risiken
– Schaffung eines Risikobewusstseins bei Mitarbeitern des Unternehmens
– Erhöhung der Transparenz für interne und externe Entscheidungsträger
– Erfüllung gesetzlicher Pflichten (bspw. Einrichtung eines Risikomanagementsystems bei
börsennotierten Unternehmen (§ 91 Abs. 2 AktG) und dessen Erläuterung im Lagebericht
(§ 289 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Bereiche des Risikomanagements
Risikoanalyse/
Risikomessung
Identifikation sämtlicher
relevanter Risiken und deren
Messung auf unterschiedlichen
Ebenen
Risikosteuerung
gezielte Risikosteuerung
anhand geeigneter Instrumente
Risikokontrolle
effiziente Risikokontrolle mit Hilfe
geeigneter Instrumente
4.5 Risikomanagement
4.5.1 Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements (2/3)
26.02.2018 264 Kosten- und Finanzmanagement
Risikoarten im Rahmen des Risikomanagements
Preis-
risiken
Bonitäts-
risiken
Liquiditäts-
risiken
Termin-
risiken
Betriebs-
risiken
Währungs-
risiken
Aktienkurs-
risiken
Sonstige
Preisrisiken
Zins-
risiken
EDV-
Risiken
personelle
Risiken
Sonstige
Organisations-
risiken
kriminelle
Risiken
4.5 Risikomanagement
4.5.1 Grundlagen des unternehmerischen Risikomanagements (3/3)
26.02.2018 265 Kosten- und Finanzmanagement
wichtige Instrumente zur Risikoabsicherung
Währungs-
risiko
Zinsänderungs-
risiko
Rohstoffpreis-
risiko
Aktienkurs-
risiko
Kredit-
risiko
• Devisentermin-
geschäfte
• Währungs-Futures
(Currency Futures)
• Devisenoptionen
• Währungsswaps
• Forward Rate
Agreements (FRA)
• Zins-Futures
• Zinsoptionen
• Zinsswaps
• Zinsbegrenzungs-
verträge
• Rohstofftermin-
geschäfte
• Rohstoff-Futures
• Rohstoffoptionen
• Rohstoffswaps
• Langfristige
Lieferverträge
• Aktienoptionen
• Index-Futures
• Index-Optionen
• Asset Swaps
• Kreditderivate
Preisrisiken
Quelle: In Anlehnung an Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 348.
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (1/10)
26.02.2018 266 Kosten- und Finanzmanagement
• Termingeschäft = Vereinbarung über den tatsächlichen oder durch Differenzzahlung substituierbaren
bedingten oder unbedingten Kauf, Verkauf oder Tausch genau bestimmter Gegenstände (Leistungen /
Finanzinstrumente) zu einem späteren Termin, aber zu einem bereits im Voraus festgelegten Preis
Abschluss- und Erfüllungszeitpunkt fallen zeitlich auseinander (≠ Kassakurs)
• Derivat (derivare = ableiten) = Finanzinstrument, dessen Wert (Preis) von der Entwicklung einer
zugrunde liegenden Referenzgröße (sog. Basisobjekt (underlying)) abhängt
– Arten von Basisobjekten: originäre oder derivative Finanzinstrumente , Währungen, Referenzzinssätze oder Indizes
– Börsenhandel (standardisiert) vs. außerbörslicher Handel (individuell) (over the counter (OTC))
– Arten der Erfüllung:
• Physische Lieferung: Basisobjekt wird zum Ausübungszeitpunkt tatsächlich geliefert (Transfer des Basisobjekts)
• Barausgleich: Zahlung der Differenz zwischen Terminkurs und Kassakurs zum Ausübungszeitpunkt (kein Transfer
des Basisobjekts) (sog. „Differenzgeschäft“)
Arten von Termingeschäften
unbedingte
Termingeschäfte bedingte
Termingeschäfte
Lieferung bzw. Abnahme
(ggf. Ausgleichzahlung) sind für beide
Vertragspartner verpflichtend
• Forwards
• Futures
• Swaps
Mindestens für einen Vertragspartner
besteht die Wahlmöglichkeit zwischen
Erfüllung und Rücktritt
Optionen
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (2/10)
26.02.2018 267 Kosten- und Finanzmanagement
Einsatzmotive für Derivate im Risikomanagement
Hedging
Reduzierung/Ausgleich des Preis-
änderungsrisikos einer (bestehenden
oder geplanten) Kassaposition durch
eine entsprechende Gegenposition am
Terminmarkt mit möglichst hoher
negativer Korrelation
Spekulation
und Trading
Übernahme eines Preisänderungs-
risikos in der Erwartung der Änderung
der Marktpreise von Finanztiteln
zugunsten der eigenen Position
Arbitrage und
Spreading
• Bestands-Hedge:
Absicherung einer bereits bestehenden
Kassaposition
• antizipativer Hedge:
Absicherung einer geplanten
Kassaposition
• Mikro-Hedge:
Basisobjekt entspricht Kassaposition
• Makro-Hedge:
Basisobjekt ist eine andere Position mit
hoher Korrelation zur Kassaposition
• Portfolio-Hedge:
Zusammenfassung gleicher oder
ähnlicher Geschäfte
Zentrale Funktion im Risikomanagement
Unterschied zum Hedging ist, dass
Spekulant bewusst eine neue Position
einnimmt (beim Hedging liegt diese dem
Grunde nach bereits vor)
risikoloses, gewinnbringendes
Ausnutzen von räumlichen und
zeitlichen Preisdifferenzen für gleiche
Positionen durch gleichzeitigen Kauf
und Verkauf der Position
Eliminierung von
Marktunvollkommenheiten
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (3/10)
26.02.2018 268 Kosten- und Finanzmanagement
Futures/Forwards
• Börsengehandelte standardisierte (Future) bzw. nicht
börsengehandelte individuelle (Forward) unbedingte
Termingeschäfte
• Verpflichtung über
– die Lieferung (Verkäufer des Future/Forward-Kontrakts)
– die Abnahme (Käufer des Future/Forward-Kontrakts)
– der bestimmten Menge eines bestimmten zugrunde liegenden
Finanztitels (Basisobjekt)
– zu einem im voraus festgelegten Preis (Future/Forward-Preis)
– zu einem späteren Zeitpunkt (Liefertag)
• Grundpositionen:
– Long Position: Ergebnis des Kaufs
profitiert von Kurserhöhungen
Short Position: Ergebnis des Verkaufs
profitiert von Kursverlusten
• Gewinn- und Verlustprofil:
– symmetrisches Gewinn- und Verlustprofil , da Gewinne des
Käufers bzw. Verluste des Verkäufers faktisch unbegrenzt
sind
– Verlust des Käufers bzw. Gewinn des Verkäufers ist begrenzt
auf die Höhe des Basispreises
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes
Basis-
preis
Long Future/Long Forward
(=Käufer)
Verlust
Gewinn
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes Basis-
preis
Short Future/Short Forward
(=Verkäufer)
Verlust
Gewinn
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (4/10)
26.02.2018 269 Kosten- und Finanzmanagement
Swaps
• Vereinbarung über unbedingten wiederholten Tausch
von vorher bestimmten Waren oder Dienstleistungen
Insbesondere Zins- und Währungsswaps
Aufgrund wiederholender Täusche stellen Swaps
eine „Folge von Forward-Geschäften“ dar
• Beispiel eines Zinsswaps (Standard-Swap):
– Austausch von Zinszahlungen auf einen bestimmten
Kapitalbetrag für einen bestimmten Zeitraum in
bestimmten Abständen
• Verbindlichkeit mit Festzinssatz (payer)
• Verbindlichkeit mit variablem Zins (receiver)
• Lediglich Austausch der Nettobeträge der
gegenseitigen Ansprüche (kann sich je nach
Referenzzinssatzes ändern)
– Festlegung folgender Parameter:
• Festzinssatz (Swap-Satz)
• Variabler Zinssatz
• Länge der Zinsperiode
• Anzahl der Zinsperioden
• Zinszahlungstermine und Berechnungsmethode
• Nominalbetrag
Bank
Unternehmen
3,59 % (fix)
EURIBOR
Kredit-
geber
EURIBOR
+ 0,6 %
Zinsswap
Quelle: Rudolph, B./Schäfer, K.: Derivative Finanzinstrumente (2005), S. 118.
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (5/10)
26.02.2018 270 Kosten- und Finanzmanagement
Kreditmittelbeschaffung mit.. Hausbank Softwehr AG Zinsdifferenz
variabler Verzinsung EURIBOR + 0,5 % EURIBOR + 1,25 % 0,75 %
fester Verzinsung 4,00 % 5,2 % 1,20 %
• Die Softwehr AG muss aufgrund der Digitalen Transformation massiv in IT-Infrastruktur
und Personal investieren und benötigt dafür Fremdkapital in beträchtlicher Höhe. Das
Fremdkapital kann sowohl variabel als auch festverzinslich beschafft werden. Bank und
Softwehr AG weisen dabei folgende Kreditbeschaffungskonditionen auf:
Die Softwehr AG ist an einer festverzinslichen Fremdfinanzierung interessiert, hingegen
ist die direkte Fremdfinanzierung am Kapitalmarkt sehr teuer. Demnach vereinbart sie
mit ihrer Hausbank den Abschluss eines Zinsswaps, bei dem die Softwehr AG eine
Festzinszahlung in Höhe von 4,75 % leistet und von der Bank eine variable Zinszahlung
in Höhe von EURIBOR + 1,00 % erhält. Veranschaulichen Sie die Finanzierungs-
beziehungen und berechnen Sie die Kostenvorteile des Abschlusses des Zinsswaps
gegenüber der direkten Fremdfinanzierung.
Beispiel zur Vereinbarung eines Zinsswaps (1/2)
0,45 %
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (6/10)
26.02.2018 271 Kosten- und Finanzmanagement
• Berechnung der Kostenvorteile des Zinsswaps („komparative Kostenvorteile“)
Beispiel zur Vereinbarung eines Zinsswaps (2/2)
Bank
Unternehmen
4,75 % (fix)
EURIBOR + 1,00 %
Kredit-
geber
EURIBOR
+ 1,25 %
Zinsswap
Zinszahlung Erläuterung
Bank - 4,00 % Zinsverpflichtung aus festverzinslicher Anleihe
+ 4,75 % Swap-Inflow
- (EURIBOR + 1,00 %) Swap-Outflow
- (EURIBOR + 0,25 %) Saldo
+ EURIBOR + 0,50 % umgangene Zinsverpflichtung aus variabel verzinslicher Anleihe
+ 0,25 % Vorteil aus dem Zinsswap („komparativer Kostenvorteil“)
Softwehr AG - (EURIBOR + 1,25 %) Zinsverpflichtung aus variabel verzinslicher Anleihe
+ EURIBOR + 1,00 % Swap-Inflow
- 4,75 % Swap-Outflow
- 5,00 % Saldo
+ 5,20 % umgangene Zinsverpflichtung aus festverzinslicher Anleihe
+ 0,20 % Vorteil aus dem Zinsswap („komparativer Kostenvorteil“)
Kredit-
geber
4,00 % (fix)
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (7/10)
26.02.2018 272 Kosten- und Finanzmanagement
Optionen
• Option berechtigt (nicht verpflichtet!) den Options-
käufer (Inhaber)
– eine bestimmte Menge eines bestimmten Guts (Basisobjekt)
– zu einem im voraus festgelegten Preis (Basispreis)
– zu einem festgelegten Zeitpunkt bzw. jederzeit bis zur
Fälligkeit
– zu erwerben (Kaufoption (call))
– zu verkaufen (Verkaufsoption (put))
Bei Ausübung der Option wird Verkäufer (sog. Stillhalter)
zur Lieferung bzw. zum Barausgleich an den Käufer (sog.
Inhaber) verpflichtet
• Für das Recht zur Optionsausübung zahlt der Inhaber
dem Stillhalter eine Prämie (sog. Optionsprämie)
Einflussgrößen auf den Optionspreis:
• Bezugspreis (Basispreis)
• Aktueller Kurs/Preis des Basisobjektes
• Volatilität des Basisobjektes
• Restlaufzeit der Option
• Zinsniveau
• Dividende
Kontraktposition
Art der Option
Käufer Verkäufer
zahlt Optionspreis:
aktives
Entscheidungs-
recht
erhält
Optionsprämie:
passive
Verpflichtung
Kaufoption
(call)
Käufer einer
Kaufoption
(Recht auf Bezug von
Wertpapieren)
Stillhalter in
Wertpapieren
Pflicht, Wertpapiere
zu liefern
Verkaufsoption
(put)
Käufer einer
Verkaufsoption
Recht auf Abgabe
von Wertpapieren
Stillhalter in Geld
Pflicht, Wertpapiere
zu kaufen
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 374.
Kaufoption
(call)
Verkaufsoption
(put)
Basispreis über
dem Aktienkurs out-of-the-money in-the-money
Basispreis beim
Aktienkurs at-the-money at-the-money
Basispreis unter
dem Aktienkurs in-the-money out-of-the-money
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 377.
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (8/10)
26.02.2018 273 Kosten- und Finanzmanagement
Quelle: Perridon, L. u. a.: Finanzwirtschaft der Unternehmung (2017), S. 374 f.
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes
Basis-
preis +
Prämie
Kauf einer Kaufoption
(Long Call)
begrenzter Verlust
unbegrenzter
Gewinn
Basis-
preis
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes Basis-
preis +
Prämie
Verkauf einer Kaufoption
(Short Call)
unbegrenzter
Verlust
begrenzter
Gewinn
Basis-
preis
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes
Basis-
preis +
Prämie
Kauf einer Verkaufsoption
(Long Put)
begrenzter Verlust
begrenzter
Gewinn
Basis-
preis
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes
Basis-
preis +
Prämie
Verkauf einer Verkaufsoption
(Short Put)
begrenzter
Verlust
begrenzter
Gewinn
Basis-
preis
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (9/10)
26.02.2018 274 Kosten- und Finanzmanagement
• Investor A besitzt überschüssige Liquidität, die er gewinnbringend am Kapitalmarkt
anlegen, gleichzeitig aber auch den Kapitaleinsatz sowie das Verlustpotential möglichst
minimieren möchte. Ihm stehen dazu folgende Alternativen zur Verfügung:
– Investition in Aktie der Z AG (aktueller Aktienkurs: 85,00 €)
– Kaufoption (call) für eine Aktie der Z AG (Optionsprämie: 10,00 €; Basispreis: 85,00 €)
– Verkaufsoption (put) für eine Aktie der Z AG (Optionsprämie; 8,00 €; Basispreis: 85,00 €)
a. Für welches Instrument sollte sich Investor A entscheiden ? Veranschaulichen Sie
ihre Antwort anhand der einschlägigen Gewinn- und Verlustprofile der Instrumente.
b. Für welches Instrument muss sich Investor A entscheiden, wenn er bereits die Aktie
der Z AG besitzt und trotz erwarteter Kursverluste der Aktie diese trotzdem halten
und demnach die Verluste vermeiden bzw. minimieren möchte ?
Beispiel zum Risikomanagement mit Optionen (1/2)
4.5 Risikomanagement
4.5.2 Risikomanagement mit Termingeschäften (10/10)
26.02.2018 275 Kosten- und Finanzmanagement
a. Gewinn- und Verlustprofile der Anlagealternativen
b. Sicherung der Aktienkursentwicklung gegen Verluste (hedging)
Beispiel zum Risikomanagement mit Optionen (2/2)
Gewinn/
Verlust
Aktienkurs 85,00 €
Kauf der Aktie der Z AG
Verlust
Gewinn
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes 85,00 €
Kauf einer Kaufoption
Verlust
Gewinn
10,00 €
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes 85,00 €
Kauf einer Verkaufsoption
Verlust
Gewinn
8,00 €
Gewinn/
Verlust
Kurs des
Basisobjektes
85,00 €
Kauf einer Verkaufsoption
Gewinn
10,00 €
Kauf der
Aktie „Resultierende“
Recommended