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Dr. Dierk Deußen und Jochen Dederichs, VermKA Osteifel-Hunsrück Folie 1
Informationsveranstaltung / Anhörung nach § 47 BauGBzum vorgesehenen Umlegungsverfahren
"Brey – Süd" in der Gemarkung Brey
24. Februar 2016
Dr. Dierk DeußenVorsitzender des Umlegungsausschusses
Jochen DederichsGeschäftsstelle des Umlegungsausschusses
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Zweck der Veranstaltung
über das Umlegungs-verfahren informieren
und
Gelegenheit zur Äußerung einräumen
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Inhalt
1. Umlegung "Brey - Süd"
2. Informationen zur Umlegung
3. Anhörung nach § 47 BauGB
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Die beabsichtigte Umlegung "Brey - Süd"
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Bodenordnungsparameter
"Brey - Süd" in Zahlen ...
■ Ordnungsnummern: ca. 95
■ Flurstücke: 164
■ Gebietsgröße: ca. 64.700 m²
■ neue örtliche Erschließungsflächen: ca. 6.800 m²
■ neue öffentliche Ausgleichsflächen: ca. 18.700 m²
■ Flächenabzug: ca. 40 %
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Anordnung der Umlegung
In seiner öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2015
hat der Ortsgemeinderat Brey die Umlegung nach § 46 BauGB für die
bodenordnerische Umsetzung des Bebauungsplans „Brey - Süd“ angeordnet.
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Informationen zur Umlegung
- Was ist eine Umlegung ?- Gesetzliche Grundlagen- Verfahrensbeteiligte- Zuständigkeit
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Was ist eine Umlegung ?
Die Umlegung ...
■ ist Grundlage für die Verwirklichung des Bebauungsplans
■ ist ein Bodenordnungsverfahren
■ führt zur Bildung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig nutzbaren Grundstücken
■ dient den Interessen der Verfahrensbeteiligten
■ ist keine Enteignung
■ bietet umfassenden Rechtsschutz
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Gesetzliche Grundlagen
in den jeweils geltenden Fassungen
■ Baugesetzbuch
■ Umlegungsausschussverordnung
■ Immobilienwertermittlungsverordnung
■ Gemeindeordnung
■ Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung
■ ...
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Verfahrensbeteiligte
Am Verfahren beteiligt sind ...
■ Grundstückeigentümer
■ Wohnungseigentümer
■ Erbbauberechtigte
■ Inhaber von sonstigen Grundstücksrechten
■ Gemeinde
■ Bedarfsträger, Erschließungsträger
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Zuständigkeit
■ Anordnung:Gemeinderat
■ Entscheidungen:Umlegungsausschuss
■ Umlegungsarbeiten, Erörterungen etc.: Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses am Vermessungs- und Katasteramt
■ örtliche Vermessungsarbeiten: öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
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Umlegungsausschuss
■ Vorsitzender: Dr. Dierk Deußen / Thomas Fischer
■ Jurist: Dr. Peter Keiner / Sigrid Wirz-Ries
■ Bewerter: Wolfgang Dorn / Thomas Becker
■ Ratsmitglied: Ulrich Meckel / Marie-Claire Hirsch
■ Ratsmitglied: Rudolf Knep / Robert Augenstein
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Informationen zur Umlegung
Wie funktioniert eine Umlegung ?
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rechnerische Zusammenfassung ...
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Abzug der öffentlichen Flächen ...
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Bildung und Zuteilung der neuen Grundstücke ...
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Wie wird verteilt ?
Zuteilungs-/Abfindungsgrundsätze
■ Verteilung anhand des jeweiligen Anteils an der Einwurfsmasse (Sollanspruch)
■ Anspruch auf Landzuteilung in Form zweckmäßig gestalteter Grundstücke
■ verhältnismäßige Zuteilung unter Berücksichtigung des Sollanspruchs in gleicher/gleichwertiger Lage
■ Geldausgleich beim Abweichen vom Sollanspruch
■ in besonderen Fällen: Abfindung in Geld, mit Land außerhalb des Verfahrens oder in Miteigentum
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Informationen zur Umlegung
Wertermittlung
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Bodenentwicklungsstufen
Ackerland/Grünland
Bau-erwartungsland
ungeordnetesRohbauland
geordnetesRohbauland
Bauland100 €/m²
60 €/m²
30 €/m²
Beginn und Endeder Umlegung
5 €/m²
1 €/m²
Erschließungs-vorteil
Umlegungs-vorteil
Planungs-vorteil
Zeit
Bodenwert
StraßenlandvorteilNeuordnungsvorteil
Zeitvorteil
Einwurfs-wert
Zuteilungs-wert
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Wertermittlung
Die Wertermittlung in der Umlegung ...
■ liefert Verkehrswerte für Einwurfs- und Zuteilungsgrundstücke
■ bildet die Grundlage für die Verteilung
■ basiert auf Preisvergleich
■ berücksichtigt bodenwert-beeinflussende Merkmale
■ berücksichtigt bodenwirt-schaftliche Wertfaktoren, z.B. für die Erschließung (Grunderwerb und Ausbau)
€€€€€€Lage und Bodenpreisniveau
ErschließungszustandArt und Maß der baulichen Nutzung
GrundstückszuschnittAnbindung an VerkehrsnetzeGeräuschs-/GeruchskulisseWartezeit bis zur Nutzung
u.v.m.
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Informationen zur Umlegung
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf 1/2
Anordnung
Anhörung
Umlegungsbeschluss(Umlegungsvermerk, Verfügungs-
und Veränderungssperre)
technische Arbeiten(Verfahrensgrenze, Flächenberichtigungen, Bestandskarte/-verzeichnis, Wertermittlung,
Umlegungsplanentwurf)
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Verfahrensablauf 2/2
Umlegungsplan(Aufstellungsbeschluss, Abmarkung,Bekanntmachung, Einsichtnahme,
Zustellung von Auszügen, Grenzanzeige)
Erörterung
Inkrafttreten(Unanfechtbarkeit, Bekanntmachung,
Berichtigung von Grundbuch und Liegenschaftskataster,
Abwicklung der Geldleistungen)
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Form der Bekanntgaben
in Abhängigkeit vom Verfahrensschritt ...
■ ortsübliche Bekanntmachung
■ Anschreiben per Brief
■ Postzustellung
RheinMosel INFO auch als EPaper im Internet
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Rechtsbehelfe
Widerspruch bei Umlegungsstelle
Keine Abhilfe
Vorlage bei Widerspruchsbehörde
(Landesamt für Vermessung u. Geobasisinformation)
Stattgeben
Vorv
erfa
hre
n
Abhilfe
Ablehnen
Widerspruchs-bescheid
Widerspruchs-bescheid
Antrag auf gericht-liche Entscheidung
(Landgericht, Kammer für Baulandsachen)
Berufung(Oberlandesgericht,
Senat für Baulandsachen)
Revision(Bundesgerichtshof)
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Informationen zur Umlegung
Ergänzende Informationen
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Sonderungen ander Verfahrensgrenze
insgesamt 13 Sonderungen
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Eigentumsformen
Die 162 Eigentümer teilen sich wie folgt auf:
■ Alleineigentum: 63
■ Bruchteilsgemeinschaften: 13
■ Gesamthandsgemeinschaften: 23
Wichtig: Zuteilung an Gesamthand / Zuteilung von Bruchteilen möglich (auch bei Mindereinwurf)
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Kosten
Die Verfahrenskosten trägt die Gemeinde.
■ dazu zählen u.a. alle Vermessungs- und Katasterarbeiten, Bodenordnungsarbeiten, Abmarkungsarbeiten
Die Geldleistungen trägt der jeweilige Schuldner.
■ Die Geldleistung bei Zuteilung über dem Einwurfswert trägt der Beteiligte.
■ Die Geldleistung bei Geldabfindung trägt die Gemeinde.
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Der Fragebogen zum Zuteilungswunsch
Ich wünsche ...
a) eine Landzuteilung zum Sollanspruch
b) eine Landzuteilung zum Einwurfswert
c) eine Landzuteilung über dem Sollanspruch
d) keine Landzuteilung und stattdessen eine
Geldabfindung zum Einwurfswert
Hinweis: Ihre Rückmeldung hat nur erklärenden, keinen verpflichtenden Charakter !
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Anhörung nach § 47 BauGB
Fragen, Wünsche, Anregungen ?
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häufig angesprochene Themen ...
■ Pachtverträge
■ Räumung und Freilegung
■ Zeitpunkt der Abmarkungund des Verfahrensabschlusses
■ Veräußerung von Grundstücken
■ Betretungsrecht
?
Anhörung nach § 47 BauGB
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Wie geht's weiter ?
bis zum 11. März 2016:
■ Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme
■ Rücksendung des Fragebogens
■ Sonderung an der Verfahrensgrenze
■ Einleitung des Verfahrens
■ Vermessung der Verfahrensgrenze, Flächenberichtigung, Offenlage Bestandskarte/-verzeichnis
■ Erörterungen mit allen Beteiligten
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Vielen Dank ...
... für Ihr Interesse !
Wir freuen uns auf ein gutesZusammenwirken mit Ihnen !
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Dierk Deußen Jochen Dederichsdierk.deussen@vermkv.rlp.de jochen.dederichs@vermkv.rlp.de02651 / 9582-311 02651 / 9582-250
Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-HunsrückAm Wasserturm 5a, 56727 Mayen
Telefax 02651 / 9582-400www.vermkv.rlp.de/osteifel-hunsrueck
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