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Barrieren und Barrierefreiheit Seminar BS 162
Barrierefreie Informationssysteme - Grundlagen
Gerhard Nussbaum
Wien, März 2017
gerhard.nussbaum@ki-i.at
WIE SURFEN MENSCHEN MIT
BEHINDERUNGEN?
Barrierefreie Informationssysteme - Grundlagen - BS 162, © KI-I 2017 2
Interaktion mit Computern
Standardausgabegeräte
– Monitor Sehsinn
– Lautsprecher Hörsinn
Standardeingabegeräte
– Tastatur Bewegung
– Zeigegerät (Maus, Joystick, …) Bewegung, Sehsinn
Probleme bei der Benutzung normaler Computer
– visuelle Ausgabe Problem bei Sehbeeinträchtigung
– manuelle Eingabe Problem bei Bewegungsbeeinträchtigung
– …
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Erstellt von Brian Basset und von Microsoft Corporation
Barrieren
Abbau von grundlegenden Barrieren durch besondere
Unterstützung oder durch Ersetzen bzw. Vertauschen von
Interaktionskanälen – z.B.
– visuelle Ausgabe wird durch Vergrößerung unterstützt
bei Menschen mit Sehbeeinträchtigung
– Visuelle Ausgabe wird durch taktile Ausgabe ersetzt
bei blinden Menschen
– manuelle Eingabe wird durch spezielle Eingabegeräte unterstützt
Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung
Meist wird Zusatzhardware und –software benötigt
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Assistierende Technologien
Begriffserklärung
Assistive Technology / Assistierende Technologien:
Technische Dinge (Hilfsmittel),
die Menschen mit
Behinderungen helfen,
ihre Behinderung in
gewissen Bereichen zu
„überwinden“.
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AT für Blinde Menschen
Computerbedienung ohne Monitor?
– Taktile Ausgabe / Audioausgabe
– Umsetzung in Brailleschrift
(Screenreader und Brailledisplay)
– Sprachausgabe
(Screenreader mit Sprachsynthesizer)
– Spezialtastaturen mit Braillebeschriftung
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Bedürfnisse – Blinde Menschen
Benutzen Hör- und / oder Tastsinn, um mit Computer zu arbeiten – Computerbenutzung mit Sprachausgabe und taktiler Zugang sind
aktive Prozesse Zeitaufwand
– Benutzer ist auf Zusatzinformationen des Screen Readers angewiesen
– Skip-Möglichkeiten Seitenbereichsmenü
– Achtung auf Anzahl der Menüpunkte in Menüs
Besondere Aufmerksamkeit gilt: – Klare und verständliche Strukturen, gute Gliederung
– Gute Tastaturunterstützung (Shortcuts)
– Alt-Texte bei Bildern, Grafiken, Diagramme
– Erklärung komplexer Grafiken, Diagramme, Tabellen
– Änderungen transparent gemacht
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AT für Sehbehinderte Menschen
Computerbenutzung mit Lupe?
– Bildschirmlupen (für Zwischendurch?)
– „Hoher Kontrast“
– Sprachausgabe (Screenreader mit
Sprachsynthesizer)
– Spezialtastatur mit großer Aufschrift
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Quelle: http://www.hooleon.com/
Quelle: http://www.hooleon.com/
Bedürfnisse – Sehbehinderte Menschen
Benutzen oft Kombination von Bildschirm (Bildschirmlupe bzw.
Vergrößerung) und Sprachausgabe
Besondere Aufmerksamkeit gilt:
– Schriftarten und Schriftgrößen (serifenlos, Schriftgröße anpassbar)
– Keine zu großen Wortabstände
– Farben (farbenblinde Menschen)
– Kontrast (z.B. Weiß auf Schwarz / Schwarz auf Weiß)
– Klare Struktur und gute Gliederung
– Alt-Texte bei Bildern, Erklärung komplexer Grafiken / Tabellen
– Änderungen transparent gemacht
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Quelle: http://www.enablemart.com
Zeigegeräte für Körperbehinderte Menschen
Tastaturmaus
Spezielle Joysticks (z.B. Integramaus)
Head-, Eyetracker
Trackball
Touchpads
Brain Computer Interfaces
Quelle: http://www.enablemart.com Quelle: http://www.enableireland.ie
Guelle: http://www.orin.com
Guelle: http://www.gorlo-todt.de/
Quelle: http://www.lifetool.at
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Tastaturen für Körperbehinderte Menschen
Virtuelle Tastaturen
Einhandtastaturen
Übergroße/Mini Tastaturen
Spezialtaturen
Brain Computer
Interfaces
Quelle: http://orbitouch.com/
Guelle: http://www.gorlo-todt.de/
Guelle: http://www.gorlo-todt.de/
Quelle: http://www.lifetool-solutions.at Quelle: http://ergodex.com
Quelle: http://www.enablemart.com
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Bedürfnisse - Körperbehinderte Menschen
Viele können die Maus und/oder Tastatur nicht bedienen
– Befehle bzw. Kontrollelemente sollten nicht nur mit der Maus
sondern auch per Tastatur erreichbar sein
– Skip-Möglichkeiten Seitenbereichsmenü
– Achtung auf Anzahl der Menüpunkte in Menüs
– Computerbedienung mit alternativen Eingabegeräten meist
langsamer mehr Zeit
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… aber auch trotz
assistierender Technologien
manchmal …
WAS IST BARRIEREFREIES
INTERNET & WOFÜR?
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Einleitung
„The power of the Web is in its universality.
Access by everyone regardless of disability
is an essential aspect.“ (Tim Berners-Lee, Erfinder des WWW)
Es gibt sehr viele Barrieren im Netz
– Zugang für alle ein frommer Wunsch???
– Informationsverlust durch Barrieren
Allzu oft Ausgrenzung
Barrierefreies Webdesign in vielen Ländern gesetzlich verankert
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Von Services …
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Self Service Service
Quelle: http://www.land-oberoesterreich.gv.at
… und Qualen
„equality = e-Quality“
„Design for All“
„e-Accessibility“
Allerdings neu: Digitale Behinderung?!?
e-Qual-ity?
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Aber was bringt‘s?
Mehr Benutzer: +10%
Höhere Qualität
Gesteigerte Effizienz
U.u. bessere Position in
Suchmaschinen
…
Einhaltung von Gesetzen
Gleichbehandlung von
Menschen mit Behinderungen?!
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Quelle: http://www.stakes.fi/promise/
Bzgl. Gesetze …
Gesetzeslage in Österreich: – Bundesverfassung Artikel 7 (1): Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.
– e-Government-Gesetz §1 (3): Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.
– Behindertengleichstellungsgesetz §6 (5): Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
– Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz §17a, Zustellgesetz § 30 Abs. 5
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Wen betrifft‘s …
Behörden (e-Government-Gesetz, ab 2008)
Zusteller laut e-Government-Gesetz (Zustellgesetz)
Verwaltung des Bundes (BGStG / e-Government-
Gesetz)
Unternehmen, die Güter verkaufen, „die der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen“(BGStG)
Förderungsnehmer von Bundesförderungen
(BGStG)
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.. und die Konsequenzen!
Schlichtungsverfahren
– Jede behinderte Person kann bei vermeintlicher
Diskriminierung gemäß BGStG ein Verfahren beim
Bundessozialamt einleiten.
– Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist eine Einigung
– Kommt keine Einigung zustande, so kann auf Schadenersatz
geklagt werden.
Seit Einführung des BGStG gab es bereits weit mehr
als 300 Schlichtungsverfahren (mehr als 50%
verliefen positiv)
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… Zahlen …
In Österreich1:
– 1 070 000 haben Bewegungsbeeinträchtigung – 50 000
Rollstuhlfahrer
– 202 000 haben Hörbeeinträchtigung trotz Hörhilfe – 2 000
vollständig gehörlos
– 318 000 haben Sehbeeinträchtigung trotz Sehhilfe – 3 000 völlig
blind
– 85 000 haben geistige Probleme oder Lernprobleme
20,5 % der Bevölkerung in Privathaushalten in Österreich hat in
irgend einer Form eine dauerhafte Beeinträchtigung (Probleme beim Sehen, Hören, Sprechen, Beweglichkeit/Mobilität, geistige
Probleme oder Lernprobleme, nervliche oder psychische Probleme, andere
Beeinträchtigungen) _______________
1 Ergebnisse des Mikrozensus von 2008
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… und dann noch ein Diagramm
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Barrierefreies Internet / Web
Alle können problemlos Surfen und die Seiten lesen
– Die Informationen sind für alle zugänglich und wahrnehmbar
• Z.B. Bilder haben einen Alternativtext
– Die Funktionen sind für alle zugänglich und bedienbar
• Z.B. Alle Funktionen lassen sich auch mit der Tastatur bedienen
– Die Informationen sind für alle verständlich
• Z.B. Keine komplizierten und schwerverständlichen Texte
– Die Seiten funktionieren auf jedem Computer und „arbeiten“
mit jeder assistierenden Technologie zusammen
• Z.B. Die Seiten können auch mit einem Screenreader „dargestellt“
werden
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Beispiel 1 - Was ist besser?
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Foto: Holzhaus in einem
Maisfeld bei abendlicher
Gewitterstimmung
Beispiel 2 – Was ist besser?
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Beispiel 3 - Was ist besser?
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Beispiel 4 - Was ist besser?
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Eine strukturell desintegrierte Finalität
in Relation zur Zentralisationskonstellation
provoziert die eskalative Realisierung destruktiver
Integrationsmotivationen durch permanent
lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis".
Eine antiquate amorose Relation zweier
geschlechtlich differenter Komponenten
erweist sich als oxidationsresistent.
In meiner physiologischen Konstellation
manipuliert eine Dominanz positiver
Effekte deiner Person.
Was ist überhaupt der Web-Inhalt?
Alles was man sieht:
– Texte, Bilder, Sounds, …
– Gliederung
Aber auch das, was man
normalerweise nicht sieht
– Code
– Markup der die Struktur festlegt,
Strukturierung, …
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Die Sicht der Dinge – Designer, Autor
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Authoring Tool
Evaluierungs Tool
Webdesigner, Autor
Webinhalt
Die Sicht der Dinge – Benutzer, Surfer
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Webbrowser, Mediaplayer
Assistierende Technologien
Benutzer
Webinhalt
WIE ENTSTEHEN BARRIEREN?
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Barrieren im WWW – Entstehung I
Viele sind beteiligt …
– Webdesigner
– Autoringtools, CMS Backend
– Evaluierungstools
– Webbrowser und Mediaplayer
– Assistierende Technologien
– Benutzer
Mythos: Der Webentwickler ist an allem schuld!
Mythos: Der Webentwickler wird’s schon richten!
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Barrieren im WWW – Entstehung II
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Authoring Tool
Evaluierungs Tool
Webdesigner, Autor
Webbrowser, Mediaplayer
Assistierende Technologien
Benutzer
Webinhalt
<img src="images/wai-logo.png"
alt="Logo Web Accessibility
Initiative">
Logo Web Accessibility Initiative
Logo Web
Accessibility
Initiative
Barrieren im WWW - Entstehung III
Autorenwerkzeuge / CMS …
– Bei denen man einfach wichtige Dinge nicht eingeben kann
– Die Eingaben falsch umsetzen
Autoren …
– Vergessen wichtige Eingaben / Angaben
– Machen falsche Eingaben / Angaben
Entwickler …
– Setzen Dinge falsch um
– Verwenden unzulängliche Systeme
Benutzer …
– Setzen stark veraltete Technik ein
– Wissen nicht, was man in Web-Browsern alles tun kann
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BARRIEREN
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Häufige Barrieren im WWW
Nicht valider Code
– ValiWatch 2005: nur 3,9 % der deutschsprachigen Internetseiten
valide (316 396 Webpräsenzen, 412 019 untersuchte Dokumente)
Fehlende Alternativtexte bei Grafiken, Bildern, …
Fehlende oder falsch zugewiesene Beschriftungen bei
Eingabefeldern
Durch Farben codierte Informationen
– z.B. Drücken sie den grünen Button
Gleich lautende Texte bei Links zu verschiedenen Zielen
– z.B. mehr, weiter, …
und viele mehr …
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Barriere-Web
Unsichtbarer Fokus
– http://www.redbullmobile.at/
Formular… – http://shop.hobby-
factory.com/create_account.php?MODsid=c56jdb5douml6c5s313jvtpjv7
Viele Links!
– http://www.ebay.at/
Überladen
– http://gmx.at
Hmm …
– http://www.fi-ware.org/
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Referenzen/Quellen:
Batusic M., Nussbaum G., Ortner D., Pühretmair F.: „Barrierefreies Webdesign“, Workshopunterlagen, 2004
Abou-Zahra S., Nussbaum G.: „Entwurfsmuster im barrierefreien Webdesign“, IKTForum 2007
Abou-Zahra S.: „The Role of Standards in Accessible Webdesign“, WAI, 2005
Chisholm W., Vanderheiden G., Jacobs I.: „Web Content Accessibility Guidelines 1.0“, W3C Recommondation 05 May 1999, WAI, W3C
Caldwell, B., Cooper, M., Reid, L.G., Vanderheiden, G.: „Web Content Accessibility Guidelines 2.0“, W3C Recommondation 11 December 2008, WAI, W3C
Miesenberger K., Nussbaum G., Ortner D., Pühretmair F.: Accessibility in eTaxation. E-Taxation: State & Perspectives - E-Government in the field of Taxation: Scientific Basis, Implementation Strategies, Good Practice Examples, Makolm J. and Orthofer G. (eds.). Informatics Series, Trauner Verlag, 2007
Nussbaum G., Miesenberger K.: „Accessibility und Usability vs. WWW”, uDay IV, FH Vorarlberg, 2006
Validome: Valiwatch 2005 (http://www.validome.org/lang/ge/html/valiwatch-web-2005)
Barrierefreie Informationssysteme - Grundlagen - BS 162, © KI-I 2017 40 |
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
41 |
Dipl.-Ing. Gerhard Nussbaum
Kompetenznetzwerk KI-I
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Tel: +43 732 2468 3770
Fax: +43 732 2468 3789
gerhard.nussbaum@ki-i.at
www.ki-i.at
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