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Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Freiheit stirbt mit Sicherheit
Infotour Herbst / Winter 2008
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
keine Genehmigungspflicht
„Brokdorf-Beschluss“ 1985: Behörden müssen grundsätzlich „versammlungsfreundlich“ verfahren
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Versammlungsgesetz
1850 1900 1950 2000
1848: Teil der Deklaration der „Grundrechte des Deutschen Volkes“
Einschänkungen durch Einführung der „Sozialisten-gesetzte“ 1878 und der Weimarer Reichsverfassung 1919
1949: Aufnahme in Grundgesetz
Praxis bei Friedens-demos und Anti-Atom-Demos zu Ungunsten der Demon-strantInnen
1985: Grund-satzentschei-dung des BVG
2006: Föderalismus-reform: Ländersache
2008: neues VersG in Bayern
Verbot von Vermummung und „passiver Bewaffnung“
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Demos gestern, heute und morgen
Vermummte Demo 80er Jahre
80er 00er
?
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Warum ein neues Versammlungsgesetz
Innenminsterium:
Schutz des „wichtigen Bürgerrechts der Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Extremisten“
„Erleichterung für Veranstalter und für die Behörden“
Rechtskräftige Verordnung gegen Neonazi-Veranstaltungen schaffen, Bsp.: 27. Januar und 9. November
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Praxis heute
Auflagen
Transparente: Abstand, Höhe, Verbot von seitlichen Transparenten
Tempo der Demonstration
Strafbefehle in Karlsruhe und Stuttgart gegen die Anmelder linker Demos wegen angeblichen Verstößen gegen Auflagen
Demo-Gebühren in Pforzheim
Regelmäßiges Abfilmen der Demonstrationen ohne Anlass
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Inhalte des neuen Versammlungsgesetz: Versammlungsleitung
Genehmigung von AnmelderIn und OrdnerInnen
„die zuständige Behörde“ kann VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen „als ungeeignet ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die Friedlichkeit der Versammlung gefährden.“
Rolle der VersammlungsleiterInnen
Bislang: „für Ordnung [...] sorgen“
„geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere der Aufruf zu Gewaltfreiheit und die Distanzierung von gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag die Person, die die Versammlung leitet, sich nicht durchzusetzen, ist sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.“
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Inhalte des neuen VersG: Demonstrationseinschränkungen
Militanzverbot
Verbot von „gleichartigen Kleidungsstücken“, die „den Eindruck der Gewaltbereitschaft“ vermitteln
„Auftreten, [...] das eine einschüchternde Wirkung auf die Bevölkerung entfalten kann“
Stellung von Versammlungen
„Gleichrangige Rechte Dritter“
Frühere Anmeldung erforderlich
3 statt 2 Tage vor der Veranstaltung
Überwachung legalisiert
„Übersichtsaufnahmen“
verwertbar auch zur „Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit“ und „Gefahrenabwehr“
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Auswirkungen des neuen VersG
Spontaner Protest kaum mehr möglich
Frühere Anmeldung erforderlich
OrdnerInnen benennen
Neue Möglichkeiten für Willkür von Behörden und Polizei
Ablehnung von VeranstalterInnen bzw. OrdnerInnen
Weitergehende Ermächtigung zur Beendigung von Veranstaltungen
Verweilen nach Auflösung kann teuer werden
Überwachung und Einschüchterung (politischen) Engagements
Namen von VeranstalterInnen bzw. OrdnerInnen
Videoaufnahmen
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Auswirkungen des neuen VersG
Streik
Arbeitgeber bei einer Streikdemo als „beeinträchtigter Dritter“? Uniformierung?
Infoveranstaltungen
VeranstalterIn muss bei Werbung genannt werden Nazipresse muss Zugang gewährt werden
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Innere Aufrüstung
Polizeigesetz Videoüberwachung Telefonüberwachung Datenabgleich (u.a. Kfz)
Vorratsdatenspeicherung
erweiterte Datensammlung (Biometrie etc.)
Überwachung (priv. und staatl. Videoaufnahmen)
Einsatz der Bundeswehr im Inneren
Aufbau innerer Sicherheit Abbau sozialer Sicherheit
Sicherung der Kapitalakkumulation
gegen soziale Kämpfe
Sozialabbau Hartz4 Ökonomisierung des
Bildungssektors
Wirtschaftspolitik Niedriglohnsektor Privatisierung
Rezessionen Sozialisierung der Verluste Sicherung kapitalistischer
Rahmenbedingungen
Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)November 2008
Perspektiven
Linke Gruppen, BürgerechtlerInnen und Parteien haben Eilantrag gegen das neue bayrische VersG vor dem BVG eingereicht
DGB und GdP fordern bundeseinheitliches VersG
Aus linksradikaler Sicht
Demonstrationen sind eines der derzeit wenigen Mittel, um Anliegen an die Öffentlichkeit zu bringen und weitere Kreise anzusprechen
Eingehen höherer Risiken und eines größeren Aufwands bei eigenen Demos und Veranstaltungen
Mobilisierung zu Blöcken auf Großdemos
Selbstbestimmter Protest statt Akzeptanz der Staatsregeln
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