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Abu kw44 2013
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Gesetzliches Publikationsmittel FÜR DIE GEMEINDEN
ARCH BÜETIGEN BÜREN DIESSBACH DOTZIGEN LENGNAULEUZIGEN MEIENRIED MEINISBERG OBERWIL PIETERLEN RÜTI
Nr. 44 31. Oktober 2013
Notfall- und Spitexdienste Region Büren Kirchliche Anzeigen
FREITAG, 1. NOVEMBER 2013 BIS DONNERSTAG, 7. OKTOBER 2013
EVANGELISCH- REFORMIERTE KIRCHE
Arch und LeuzigenDonnerstag, 31. Oktober, 14.00–16.00 Uhr: Männertreff Arch-Leuzi-gen, Gesprächsrunde für alle Männer aus Arch und Leuzigen im Pensions-alter. 20.00 Uhr: Reformationskonzert mit der Kantorei der Stadtkirche Solo-thurn in der Kirche Arch.
Samstag, 2. November, 19.00–22.00 Uhr: Der Jugendtreff «Ratteloch» in Leuzigen ist für alle Schüler der 6.–9. Klasse aus Arch, Leuzigen und Rüti geöffnet.
Sonntag, 3. November: 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Abend-mahl zum Reformationssonntag in der Kirche Arch. Pfr. Matthias Hoch-huth und Monika Stuber (Orgel). Text: Matthäus 5, 33–37. 9.30 Uhr: Kik Arch, Proben fürs Krip-penspiel im Gemeindezentrum. 9.30 Uhr: Kik Leuzigen, Proben fürs Krippenspiel im Turm.
Dienstag, 5. November, 17.30–19.00 Uhr: Konfirmandenunterricht Leuzi-gen im Turm.
Donnerstag, 7. November: Ab 12.00 Uhr: Mittagstisch für alle in der Alten Post in Leuzigen. Anmel-dung bitte bis am Dienstag, 5. November, an Herrn Kurt Arn, Tel. 079 439 77 76. 18.00–19.30 Uhr: Konfirmandenun-terricht Arch im Gemeindezentrum.
Büren an der AareDonnerstag, 31. Oktober: Mittagstisch «chez maxime» im Kirchgemeindehaus. 19.30–21.30 Uhr: Probe des ökumeni-schen Kirchenchors im Kirchgemein-dehaus.
Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Gottesdienst zum Reformationssonn-
tag mit Goldener Konfirmation (Jahr-gang 1947) und Abendmahl. Die Gemeinde ist herzlich eingeladen mitzufeiern. Der Gottesdienst wird gestaltet von André Eggli und Peter Wälti (Saxophone), Sally Jo Rüedi (Orgel), Pfarrerin Franziska Winkler (Leitung). Sigristendienst: Liliana Kocher. Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle herzlich eingeladen zu einem Apéro im Kirchgemeindehaus.
Mittwoch, 6. November, 9.30–11.00 Uhr: Caféstube im Kirchgemeinde-haus.
Donnerstag, 7. November, 12.00–13.30 Uhr: Mittagstisch «chez ma-xime» im Kirchgemeindehaus. An-meldung bei Fränzi Hug bis Diens-tagabend Tel. 032 351 12 66. 19.30–21.30 Uhr: Probe des ökumeni-schen Kirchenchors im Kirchgemein-dehaus.
Voranzeige: Mittwoch, 13. Novem-ber, 20.00 Uhr: Ordentliche Ver-sammlung der evangelisch-refor-mierten Kirchgemeinde Büren an der Aare / Meienried im Kirchgemeinde-haus. Traktanden siehe «reformiert».
Amtswoche: 4.–10. November: Pfarrer Patrick von Siebenthal, Schüt-zengasse 77, Biel; Tel. 079 241 22 45.
Unsere Internet-Adresse: www.be.ref.ch/bueren
Kirchgemeinde Diessbach b.B.www.kirche-diessbach.ch
Freitag, 1. November, 19.15–19.45 Uhr, Diessbach: «Ein Lied im Novem-ber» – Offenes Singen in der Kirche. Leitung Liliane Möri. 20.00 Uhr, Busswil: Männergruppe im Kirchlichen Zentrum.
Samstag, 2. November, 9.30–12.00 Uhr: Der Weltladen im Kirchlichen Zentrum Busswil ist geöffnet – gleichzeitig «Kafitreff» Weltladen.
Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr, Busswil: Gottesdienst zum Reforma-
tionssonntag, Pfarrer Burkhalter und Pfarrer Baumann. Musikalische Lei-tung: Lis Frei. 18.30 Uhr, Diessbach: Regionaler Jugendgottesdienst, Pfarrer Bau-mann zusammen mit den Konfirman-den aus Diessbach. Anschliessend «WunderBar».
Montag, 4. November, 14.00 Uhr, Busswil: Arche-Stunde im Kirchlichen Zentrum.
Mittwoch, 6. November, 14.30 Uhr, Busswil: Nachmittags-Treff im Kirchli-chen Zentrum. 19.30 Uhr, Pieterlen: Abend zur re-gionalen Zusammenarbeit im öku-menischen Zentrum.
Donnerstag, 7. November, 11.30 Uhr, Büetigen: Mittagstisch im Restaurant «Bären». 14.30 Uhr, Dotzigen: Nachmittags-Treff im Bangerterhaus.
LengnauSamstag, 2. November, 10.00–14.00 Uhr: Kinderflohmarkt im Mühlesaal des Begegnungszentrum Mühle.
Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Gottesdienst zum Reformations-Sonntag mit Pfarrer Heinz Friedli und der Musikgesellschaft. Anschliessend Apéro.
Dienstag, 5. November, 12.00 Uhr: Gemeinsames Mittagessen im Müh-lesaal des Begegnungszentrums Mühle; Anmeldungen an Frau Doris Meier 032 652 74 53 oder im Sekre-tariat 032 652 48 88 (bis Montag 12.00 Uhr).
Zuständig für Abdankungen Pfarrer Heinz Friedli, 032 653 17 03.
Oberwil bei BürenSamstag, 2. und Reformationssonn-tag 3. November. «Du stellst meine Füsse auf weiten Raum». Bezirkskir-chentage in der Stadtkirche Solo-thurn. Das Programm finden Sie unter www.bezirkskirchentag.ch/programm.
P.P.A 3294 Büren an der Aare
ÄRZTE Versuchen Sie bitte zuerst Ihren Hausarzt zu erreichen.Falls dieser nicht erreichbar ist:
Büren an der Aare, Dotzigen,Lengnau, Meienried, Meinisberg,Oberwil, Pieterlen, Rüti, Safnern;Notfallrayon Lyss (inkl. Büetigen,Diessbach, Busswil)Notfallrayon AarbergNotfallrayon Ins/Erlach 0900 144 111 (kostenpflichtig mit SFr. 1.50/Min. aus dem Festnetz; mit Natel easy unter 16 Jahren bei gesperrter 0900-Nummer nicht erreichbar)
Arch, Leuzigen, 0848 112 112
Wengi, Rapperswil 0900 57 67 47 (aus dem Festnetz SFr. 0.88/Min.)
ZAHNÄRZTEVersuchen Sie bitte zuerst Ihren Zahnarzt zu erreichen. 1811
Notrufnummer ganze Schweiz 112
Polizeinotruf 117
Feuerwehr 118
REGA 1414
Medizinische Notfall nummer 144
APOTHEKENNotfall-Nummer Region Lyss-BielTel. 0842 24 24 24
SPITEXORGANISATIONEN Region Büren
(Leuzigen–Arch–Büren–Meienried–Oberwil–Rüti– Diessbach–Büetigen–Dotzigen) 032 353 10 50
Lengnau, Pieterlen 032 329 39 00
Safnern–Orpund–Meinisberg–Scheuren 032 332 97 97
Wengi (Schüpfen und Umgebung) 031 879 05 67
Spital AarbergWir sind für Sie da – in jedem Fall für jeden Fall.
Zentrale 032 391 82 82Rettungsdienst 144
SPITEX-Verein Region BürenArch - Büetigen - Büren - Diessbach - Dotzigen
Leuzigen - Meienried - Oberwil - RütiBürozeiten: 07.00–12.00 Uhr, 14.00–17.30 Uhr
Telefondienst: Tel. 032 353 10 50Mo bis Fr von 07.00–12.00 Uhr, 14.00–22.00 Uhr
Samstag und Sonntag von 07.00–12.00 Uhr, 16.30–22.00 Uhr In den übrigen Zeiten ist der Telefonbeantworter eingeschaltet.
vom 10. November 2013
98255
UnsereGeschäftsstelleBahnhofstrasse 10(Bahnhofgebaude)3294 Büren an der Aare
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr + 14 bis 16 UhrMittwoch9 bis 12 Uhr
anzeiger@anzeigerbueren.ch
In unserer Kirchgemeinde findet kein Gottesdienst statt.
Samstag, 2. November, 14.00 Uhr: Seniorennachmittag für Lüterwil-Gächliwil und Biezwil in der MZH Lüterswil, mit der Musikgesellschaft Lüterswil.
Sonntag, 3. November, 19.30 Uhr, Kirche Oberwil: Fürobemusig mit dem Frauenchor CoroDonne. Leitung: Judith Koelz und Magda-lena Vonlanthen. Mit Sally Jo Rüedi und Thomas Brönnimann (Orgel). Eintritt frei – Kollekte.
Am Donnerstag, 14. November fin-det um 20.00 Uhr im Gasthof Bad in Oberwil die ordentliche Kirchge-meindeversammlung statt. Beachten Sie bitte die Ausschreibung im amt-lichen Teil dieses Anzeigers.
Pieterlen und Meinisberg
PieterlenMittwoch, 6. November, 19.30 Uhr, im Zentrum: Lernen vor Ort, Perlen des Glaubens bewegen die Region. Eine regionale Zusammenarbeit «im Werden» präsentiert ihre ersten noch reifenden Früchte. Anschlies-send Apéro.
Donnerstag, 7. November, 12.00 Uhr: Mittagsklub. Anmeldungen bis Mon-tag an: Ursula Scholl, Tel. 032 377 17 89 oder Elsbeth Lukacsy, Tel. 032 377 26 24.
MeinisbergSamstag, 2. November, ab 11.30 Uhr: Risottoessen und Kaffeestube. Zwei verschiedene Risotti werden von Ar-min Fuchs gekocht. Einnahmen sind für Brot für alle bestimmt.
Sonntag, 3. November, 9.30 Uhr: Reformationsgottesdienst mit Abendmahlsfeier mit Pfr. Andri Kober, Thomas Brönnimann, Orgel. 18.30 Uhr: Regio-Jugendgottesdienst in der Kirche Diessbach mit anschlies-sender Wunder-bar mit Pfr. F. Bau-mann und dem Konfirmanden-Team Diessbach.
Rüti bei BürenSonntag, 3. November, 9.15 Uhr: Gottesdienst mit Hubertus-Feier. Ge-staltung: Jagdhornbläsercorps Wan-derfluh Bettlach unter der Leitung von Richard Müller, Kathrin Grunder (Orgel) und Pfr. Dieter Alpstäg. Anschliessend Ofenhaus-Apéro.
Dienstag, 5. November, 16.30–18.05 Uhr: KUW-8. Klasse Gruppe 2, Unter-richt im Gemeindezentrum Arch.
RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE
Büren an der AareSolothurnstrasse 40
Freitag, 1. November: Allerheiligen 19.30 Uhr: Eucharistiefeier
Sonntag, 3. November: 10.30 Uhr: Eucharistiefeier
Dienstag, 5. November: 11.40 Uhr: Gebet 12.00 Uhr: Offener Mittagstisch Anmeldung bitte bis Montagmittag ans Pfarreisekretariat (Tel. 032 351 34 18)
Unsere Internet-Adresse: www.kathbern.ch/bueren
Pieterlen Kürzeweg 6
Lengnau, E. Schiblistrasse 3aMeinisberg, Ref. Kirchgemeinde-haus, Hintere Gasse 7
Sonntag, 3. November: 9.00 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen 10.30 Uhr: Eucharistiefeier in Lengnau (Beide Gottesdienste mit Gedächtnis der Verstorbenen vom vergangenen Jahr)
Mittwoch, 6. November: 9.00 Uhr: Eucharistiefeier in Pieterlen (zu Gast die Mitglieder des Dakanates Bern Mittelland) Anschliessend gemeinsamer Apéro.
Donnerstag, 7. November: 19.15 Uhr: Probe Martinssingers in Lengnau 20.00 Uhr: Kirchgemeinderatssitzung
GEMEINDE FÜR CHRISTUS (GfC)Hauptstrasse 26, 2554 Meinisberg
Gottesdienst: Sonntag, 3. November, um 10 Uhr Sonntagsschule: 10. + 17. November um 10 Uhr
Alle sind herzlich eingeladen!Tel. 032 377 32 07
Weitere Infos: www.gfc-biel.ch
EVANGELISCH- METHODISTISCHE KIRCHEKapelle Büren an der Aare, Aarbergstrasse 12
Sonntag: 9.30 Uhr: Gottesdienst und Kinderprogramm
Weitere Infos: www.emk-bueren.ch
EVANGELISCHE TÄUFER-GEMEINDE DIESSBACHDorfstrasse 59
Sonntag, 3. November, 10.00 Uhr: Gottesdienst mit dem Predigtthema «Verfolgte Kirche – Nordkorea»
Weitere Infos unter: www.etg-diessbach.ch
EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERKBleuenweg 1, 2542 Pieterlen Tel. 032 342 71 87 www.egw-pieterlen.ch
Sonntag, 3. November, 10 Uhr: Gottesdienst, Predigt: Christian Kunz
Die Liebe gibt nie jemand auf, in jeder Lage vertraut und hofft sie für andere; alles erträgt sie mit grosser Geduld. Bibel, 1. Korinther 13. 7
Verwaltungskreis Seeland
Einladung zur letzten Delegiertenversammlung der Bezirkssynode Büren
Donnerstag, 5. Dezember 2013, 19.30 Uhr im Kirchlichen Zentrum Busswil
Traktanden
1. Protokoll der Frühlingsversamm-lung vom 30. Mai 2013
2. Jahresberichte • des Präsidenten
der Bezirkssynode • des Präsidenten der OeME
3. Bericht aus der Kantonalen Synode
4. Informationen und Verschiedenes
Anschliessend gemütliches Beisam-mensein und Apéro.
Entschuldigungen und Anregungen sind dem Präsidenten mitzuteilen:Paul Wyssenbach, Amsigerweg, 3263 Büetigen, Tel. P. 032 385 17 39.
Es laden ein: Kirchlicher Bezirk Büren Der Vorstand 98369
SEELÄNDISCHE WASSERVERSORGUNGGEMEINDEVERBAND (SWG) WORBEN
ABGEORDNETEN- VERSAMMLUNG (AV)
Samstag, 7. Dezember 2013 um 10.00 Uhr im Restaurant Kreuz, Orpund
Traktenden
1. Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 28.05.2013
2. Finanzen – Kenntnisnahme des Finanzplans
2014–2018 und des Voranschlags der Investitionsrechnung 2014
– Genehmigung des Voranschlags der Laufenden Rechnung 2014
3. Wahl des Rechnungsprüfungsor-gans für das Rechnungsjahr 2014
4. Projektabrechnung Pumpwerksa-nierung Worben
5. Mitteilungen
6. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung:Gemäss Verwaltungsrechtspflegege-setz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwer-de geführt werden. Gemäss Gemein-degesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu be-anstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann ge-troffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Worben, 17. Oktober 2013
Vorstand der SWG 98352
Arch
Versammlung der Einwohnergemeinde Arch
Donnerstag, 5. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Gemeindezentrum
Traktanden:
1. Finanzplan Orientierung über den Finanzplan 2013 bis 2018.
2. Voranschlag 2014 Festlegung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer sowie Ge-nehmigung des Budgets für das Jahr 2014.
3. Gemeindeverband Oberstufen-zentrum Arch; Organisationsre-glement, Genehmigung Totalrevi-sion Genehmigung des totalrevidierten Organisationsreglementes (OgR) des Gemeindeverbandes OSZ.
4. Kindergartenreglement; Aufhe-bung Beschluss über die ersatzlose Auf-hebung des Kindergartenregle-mentes vom 18.5.2006.
5. Wasserversorgung, Sanierung Re-servoir und Pumpwerk, Abrech-nung Kenntnisnahme der Abrechnung über die Sanierung von Wasserre-servoir und Pumpwerk.
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Ziff. 3 und 4 (Reglemente) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung und die Ak-ten zu den übrigen Geschäften lie-gen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Ein-sichtnahme auf (während den Schal-teröffnungszeiten). Der detaillierte Finanzplan und das Budget 2014 können auf der Gemeindeverwal-tung bezogen werden.
Im Übrigen verweisen wir auf die Botschaft des Gemeinderates, welche jeder Haushaltung zugestellt wird.
Allfällige Gemeindebeschwerden ge-gen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versamm-lung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt See-land in 3270 Aarberg zu richten. Zu-ständigkeits- oder Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversamm-lung zu beanstanden. Wer rechtzei-tige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Be-schwerde führen (Art. 49a GG).
Das Protokoll der Versammlung liegt dann ab dem 31. Tag nach der Ver-sammlung für einen Monat öffent-lich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflage kann schriftlich und be-gründet beim Gemeinderat Einspra-che erhoben werden.
Wir laden alle Stimmberechtigten zur Teilnahme herzlich ein.
Der Gemeinderat 98346
Ordentliche Versamm-lung der evang.-ref. Kirchgemeinde
Mittwoch, 27. November 2013, 20.00 Uhr im Kirchgemeindesaal Arch
Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom 29. Mai 2013
2. Budget 2014
3. Beschlussfassung Darlehen an die Kirchgemeinde Leuzigen
4. Wahlen
5. Genehmigung Organisationsregle-ment Bezirksreform
6. Mitteilungen 6.1. aus dem Kirchgemeinderat 6.2. aus dem Pfarramt / KUW
7. Verschiedenes Anregungen und Wünsche aus der Kirchgemeinde
Das Protokoll der Kirchgemeindever-sammlung vom 29. Mai 2013 und das Budget 2014 der Kirchgemeinde Arch liegen auf der Gemeindever-waltung Arch öffentlich auf.
Allfällige Gemeindebeschwerden ge-gen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versamm-lung schriftlich und begründet an den Regierungsstatthalter in 3270 Aarberg zu richten.
Zuständigkeits- oder Verfahrensfeh-ler sind noch an der Kirchgemeinde-versammlung zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig un-terlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 98 Ge-meindegesetz)
Alle Stimmberechtigten sind herzlich zur Versammlung eingeladen. An-schliessend offeriert der Kirchge-meinderat Kaffee und Gebäck.
Kirchgemeinderat Arch Der Sekretär K. Burkhalter 98379
Änderung Überbauungs-ordnung Buchrain/Schwobsberg Erweiterung Baulinie Geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 6 BauV Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 110 der Bau-verordnung (BauV) vom 6.3.1985 wird hiermit öffentlich bekannt ge-macht, dass die vom Gemeinderat Arch am 02.04.2013 beschlossene Än-derung der Überbauungsordnung Buchrain/Schwobsberg vom Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern (AGR) am 19. Juni 2013 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Inkraftset-zung erfolgte per 01.07.2013.
Arch, 24. Oktober 2013
Gemeinderat Arch 98336
Baupublikation
Bauherrschaft:Rüfenacht Thomas, Erlenweg 15, 3604 Thun
Projektverfasser:Architekturbüro Kobi, Schorenweg 150, 4585 Biezwil
Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus und Produktionshalle
Standort:Rüselmattstrasse 1 und 3, Parzelle Nr. 2128, Koordinaten 598 820 / 223 930, Wohn- und Arbeitszone (WA)
Auflagestelle:Gemeindeverwaltung Arch, 3296 Arch
Auflagefrist: bis 25. November 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel während der Auflagefrist beim Regierungsstatt halter amt See-land, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen, ebenfalls allfäl-lige Lastenausgleichsbegehren. Las-tenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken.Kollektiveinsprachen und vervielfäl-tigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen.
Aarberg, 22. Oktober 2013 98326
Regierungsstatthalteramt Seeland
Büetigen
Öffentliche PlanauflageÄnderung der Über- bauungsordnung «Landi Areal», Parkierungs-anlage LKW
Der Gemeinderat Büetigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Un-terlagen zur öffentlichen Auflage:– Änderung Überbauungsplan– Änderung Überbauungsvorschrif-
ten– Erläuterungs- und Vorprüfungsbe-
richt
Auflage- und Einsprachefrist:Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 28. Oktober 2013 bis 28. November 2013 öffentlich auf und können während den Öffnungs-zeiten der Verwaltung eingesehen werden.
ImpressumGesetzliches Publikationsmittel der Gemeinden
Arch 680 Leuzigen 540 Büetigen 350 Meienried 25 Büren 1800 Meinisberg 611 Diessbach 387 Oberwil 365 Dotzigen 620 Pieterlen 1830 Lengnau 2338 Rüti 400
Zusätzliches Verteilgebiet Bibern 112 Gossliwil 85 Biezwil 136 Lüterswil 135 Gächliwil 29 Schnottwil 479
Einzelabonnenten ausserhalb des Amtes: 100
Erscheint wöchentlich
Auflage: 10952 Exemplare (WEMF beglaubigt)
Preise: (exkl. MWST) mm-Grundpreise
Lokal s/w –.36/mm Lokal 4-farbig –.58/mm
Schweiz s/w –.46/mm Schweiz 4-farbig –.69/mm
1. Seite (10sp/100 mm) Fr. 450.– Minimalbetrag Fr. 30.– Chiffregebühr Fr. 15.–
Abschluss- Fr. 2000.– 2.0 % rabatte Fr. 3000.– 3.0 % Fr. 5000.– 5.0 % Fr. 7500.– 7.5 % Fr. 10000.– 10.0 %
Abonnemente jährlich Fr 100.– halbjährlich Fr. 60.– vierteljährlich Fr. 45.– Versand A-Post
Inserataufgabe Inserateschluss jeweils Dienstag, 12.00 Uhr
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 9–12 / 14–16 Uhr Mittwoch 9–12 Uhr
Vorstufe: Hertig + Co. AG, Lyss
Druck: W. Gassmann AG, Biel
Adresse Anzeiger Büren und Umgebung AG Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 10, 3294 Büren an der Aare Tel.032 351 00 18 / Fax 032 351 00 19 anzeiger@anzeigerbueren.ch
Werbemittel der RegionTelefon 032 351 00 18
anzeiger@anzeigerbueren.ch
bisher
Bau- und Planungskommission Verkehrs- und Polizeikommission Finanzkommission
Christoph Kuhn1952Masch. Ing. HTLSchulkommission (1995–2005)Ortsplanungskommission
Linda Spahr1970Schulische Heilpädagogin
Stefan Spahr1968Leiter Stiftung Arbeitsgestaltung
Matthias Stauffer1977dipl. Architekt FH
Stefan Berger1975dipl. Elektrotechniker TS/HF
Peter Stähli1958Primarlehrer
Thomas Studler1973Logistikfachmann
Wählen Sie Liste 2 FORUM Büren
Wir danken für Ihre StimmeAuflageort:Gemeindeschreiberei Büetigen, Hauptstrasse 14, 3263 Büetigen
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Ge-meindeschreiberei Büetigen einzu-reichen.
Die Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 5. Dezember 2013, zwischen 16.00 und 19.00 Uhr statt.
Büetigen, im Oktober 2013
Der Gemeinderat 98318
Büren an der Aare
Ordentliche Versamm-lung der Burger-gemeinde Büren a.A.
Montag, 2. Dezember 2013, um 20.00 Uhr, im Rathaus
1. Protokoll der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 26. August 2013
2. Genehmigung Budget 2014 a) Forstkasse b) Burgergut
4. Orientierungen – Mitteilungen aus dem Forst-
betrieb – Mitteilungen aus dem
Burgerrat
5. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sowie gegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sind in-nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Re-gierungsstatthalteramt Aarberg ein-zureichen (Art. 93ff GG)
Die stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind zur Versammlung herzlich eingeladen.
Büren an der Aare, im November 2013
Der Burgerrat 98329
Ortsplanungsrevision Büren an der Aare
Öffentliche Mitwir-kungsauflage
Der Gemeinderat Büren an der Aare bringt gestützt auf Art. 58 des Bau-gesetzes vom 9. Juni 1985 im Zusam-menhang mit der Ortsplanungsrevi-sion Büren an der Aare folgende Do-kumente und Pläne zur öffentlichen Mitwirkungsauflage:– Erläuterungsbericht– Zonenplan– Schutzzonenplan– Baureglement– Reglement über die Mehrwert-
abschöpfung
– Inventarplan Natur und Land-schaft
– Verkehrsrichtplan
Die Ortsplanungsrevision liegt vom 1. November bis und mit 29. Novem-ber 2013 in der Bauverwaltung, Kreuzgasse 32 (1. OG), auf.
Während der Auflagefrist kann je-dermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anre-gungen unterbreiten. Die Eingaben können mittels entworfenen Frage-bögen erfolgen und sind an die Bau-verwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare zu richten.
Während der Mitwirkungsauflage findet am 13. November 2013 im Ratshaussaal, Hauptgasse 10 (1. OG) um 19.00 Uhr ein öffentlicher Infor-mationsanlass statt, an welchem das Planerteam den heutigen Stand der Ortsplanungsrevision vorstellt sowie zusammen mit der Projektgruppe Ortsplanungsrevision die Fragen der Bevölkerung beantwortet.
Die Unterlagen zur öffentlichen Mit-wirkung inklusive des dazugehören-den Fragebogens können ab 1. No-vember 2013 auch auf der Home-page der Gemeinde Büren an der Aare unter www.bueren.ch eingese-hen werden.
Büren an der Aare, 15. Oktober
Gemeinderat Büren an der Aare 98319
Abänderung Marktverordnung – Inkraftsetzung
Der Gemeinderat gibt gestützt Art. 65 ff des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 und Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 be-kannt, dass er Änderungen in folgen-dem Erlass vorgenommen hat:
• Mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 hat der Gemeinderat Abän-derungen der Marktverordnung (Marktareal) beschlossen. Diese Änderungen treten per 1. Novem-ber 2013 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg Be-schwerde geführt werden.
Die Verordnung ist bei der Gemeinde-schreiberei, Rathaus, Hauptgasse 10 erhältlich. Sie kann auch via Internet (www.bueren.ch) eingesehen wer-den.
Einwohnergemeinde Büren an der Aare
Gemeinderat 98332
Gemeindepräsidentin – Sprechstunde
Die nächste öffentliche Sprechstunde der Gemeindepräsidentin von Büren an der Aare, Claudia Witschi-Herr-mann, findet am
Montag, 4. November 2013, 17.00 – 18.00 Uhr im Rathaus (Ratszimmer / Erdgeschoss) statt.
Dabei erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner von Büren a.A. die Möglichkeit, ihre Fragen, Anliegen, Sorgen und Nöten, aber auch posi-tive Aspekte zu deponieren oder zu besprechen.
Eine vorgängige Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht notwendig.
Einwohnergemeinde Büren a.A. 98337
Bau publikation
Gesuchsteller:Andrea und Simon Gobat, Linden-weg 17, 3294 Büren an der Aare
Projektverfasserin:Canal und Hofer Architektur GmbH, Hauptstrasse 4, Postfach 225, 2542 Pieterlen
Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus mit Auto-unterstand
Standort:Mühlematt 18, Parzelle GB-Nr. 1582
Zone:– UeO ZPP6 «Riedli» – Wohnzone zweigeschossig (W2) – Gewässerschutzzone B
Auflageort und Einsprachestelle:Bauverwaltung Büren an der Aare, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare
Auflage- und Einsprachefrist bis:2. Dezember 2013
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen und Rechtsverwah-rungen sind schriftlich und begrün-det innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwaltung einzureichen. Zudem wird auf die Verwirkungs-folge bei verpasster Anmeldung von Lastenausgleichsansprüchen inner-halb der Auflagefrist hingewiesen (Art. 30 und 31 BauG)
Büren a.A., 31. Oktober 2013 98371
Einwohnergemeinde Büren an der Aare Bauverwaltung
Projektänderung
Bauherrschaft:Einwohnergemeinde Büren an der Aare, Hauptgasse 10, 3294 Büren an der Aare
Projektverfasserin:Kontextplan AG, Genfergasse 10, 3011 Bern
Vorhaben:«Verkehr im Quartier»: Einführung von Tempo 30-Zonen und teilweise Tempo 20-Zonen; Verzicht auf das Erstellen von Vertikalversätzen in den Gebieten Ey, Hägni, Beunden, Südquartier, Galgenfeld, Hole und Reiben
Standort:Büren an der Aare, diverse Parzellen-nummern und Nutzungszonen in den Quartieren Ey, Hägni, Beunden, Südquartier, Galgenfeld, Hole und Reiben, Strassenbereich
Auflagestelle:Bauverwaltung, Kreuzgasse 32, 3294 Büren an der Aare
Auflagefrist: bis 2. Dezember 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel beim Regierungsstatt halter amt See-land, Amthaus, Postfach, 3270 Aar-berg, einzureichen. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Aarberg, 29. Oktober 2013 98374
Regierungsstatthalteramt Seeland
Diessbach
Schlittelweg – Vehweg zwischen Moosacher und Bettiweg
Der Gemeinderat Diessbach verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundes-gesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1+2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zu-stimmung des Tiefbauamtes des Kan-tons Bern, die folgende Verkehrsbe-schränkung:
SchlittelwegStrecke: Vehweg, zwischen Moos-acher und Bettiweg
Signalisation: Diese Strecke wird als Einbahnstrasse signalisiert und darf während dieser Zeit nur talwärts be-fahren werden.
Gütligkeit: Jeweils im Winter (No-vember bis Februar) bei guten Schneeverhältnissen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungs-rechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regie-rungsstatthalteramt Seeland, Aar-berg erhoben werden. Die Verwal-tungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die An-
gabe von Tatsachen und Beweismit-teln sowie die Unterschrift des Be-troffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Auf-stellen der Signale in Kraft.
Diessbach, 25. Oktober 2013
Gemeinderat Diessbach 98354
Projektänderung zur Bau-bewilligung Nr. 13/2013
Gesuchsteller:Gabriel Cohen, Hauptstrasse 14, 2556 Scheuren
Projektverfasser:Peter Hürzeler, Zürichstrasse 84, 8134 Adliswil
Bauvorhaben:Erstellen eines Dachbalkon mittels Dacheinschnitt (Westseite)
Standort:Laugnen 7, Parzelle Nr. 605
Zone:Dorfzone
Auflage- und Einsprachefrist bis:25. November 2013
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung Diessbach
Es wird auf die Gesuchsakten verwie-sen. Einsprachen, Rechtsverwahrun-gen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Einsprachefrist bei der Einsprachestelle einzurei-chen, oder einer schweizerischen Poststelle zur Beförderung zu über-geben. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemel-det werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. A Baugesetz (BauG)). Kollektiv-einsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einspra-chegruppe rechteverbindlich zu ver-treten befugt ist (Art. 31 Abs. 3 Bau-bewilligungsdekret (BewD)).
Diessbach, 22. Oktober 2013 98317
Einwohnergemeinde Diessbach
Dotzigen
Versammlung der Einwohnergemeinde Dotzigen
Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.00 Uhr, Bangerter-Haus Dotzigen
Traktanden
1. Finanzplan 2013–2018, Informa-tion.
2. Voranschlag 2014, Beratung und Genehmigung des Voranschlages 2014. Festsetzung der Steuer-
98312
anlage, des Liegenschaftssteuer-ansatzes und des Kanalisations-benützungsansatzes
3. Datenschutzreglement, Aufhe-bung des bisherigen – Genehmi-gung des neuen Reglementes
4. Mitteilungen und Verschiedenes – Verabschiedung Behördemit-
glieder und Amtsinhaber/innen – Mitteilungen
In Anwendung von Art. 37 der Gemeindeverordnung vom 16.12. 1998 liegen folgende Unterlagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei Dotzigen öffentlich auf:• Das Datenschutzreglement
Die restlichen Unterlagen können ebenfalls 30 Tage vor der Gemeinde-versammlung auf der Gemeinde-schreiberei eingesehen werden.
Der Voranschlag 2014 kann ab sofort in der Finanzverwaltung eingesehen oder bezogen werden, an der Ver-sammlung werden keine Unterlagen mehr abgegeben.
Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und be-gründet beim Regierungsstatthalter-amt Seeland in Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflege-gesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor-schriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Erläuterungen zu den Geschäften er-folgen in der Novemberausgabe der «Dotziger Nachrichten».
Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger freundlich eingela-den, die in kantonalen Angelegen-heiten stimmberechtigt und seit min-destens drei Monaten in der Ge-meinde Dotzigen wohnhaft sind.
Dotzigen, 29. Oktober 2013
Der Gemeinderat 98333
Ordentliche Versamm-lung der Burgerge-meinde Dotzigen
Donnerstag, 5. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Bangerterhaus Dotzigen
Traktanden
1. Protokoll der Burgerversammlung vom 3. Mai 2013
2. Neuaufnahmen in den Burgernut-zen
3. Voranschlag / Budget 2014
4. Gesamterneuerungswahlen
5. Verschiedenes
InformationenNutzungsberechtigte für den Burger-nutzen haben sich bis zum 30. No-vember 2013 beim Burgerpräsiden-ten Arn Beat, am Bach 26, 3293 Dot-zigen, schriftlich anzumelden.
Vor der Versammlung, um 19.45 Uhr findet die Verlosung der Schachli statt.
Dotzigen, 31. Oktober 2013
Der Burgerrat 98372
Lengnau
Ordentliche Kirch-gemeindeversammlung der Reformierten Kirch-gemeinde Lengnau
Montag, 2. Dezember 2013, um 20.00 Uhr, im Mühlesaal des Begeg-nungszentrums Mühle
Traktanden:
1. Protokoll der Kirchgemeindever-sammlung vom 17. Juni 2013
2. Wahlen: – Wiederwahl von zwei Revisoren – Neuwahl Vize-Präsident resp.
Vize-Präsidentin – Neuwahl von Ratsmitgliedern
3. Genehmigung Budget 2014 und Steueranlage
4. Genehmigung Organisationsregle-ment des neuen Bezirks Seeland
5. Genehmigung Abänderung eines Artikels in unserem Organisations-reglement
6. Verschiedenes
Das Protokoll vom 17. Juni 2013, das neue Organisationsreglement des Bezirks Seeland und unser Organisa-tionsreglement liegen 30 Tage, das Budget 10 Tage vor der Versamm-lung im Sekretariat der Kirchgemein-de, Mühleweg 12, auf. Gegen das Protokoll kann spätestens an der Versammlung schriftlich oder münd-lich Einsprache erhoben werden.
Öffnungszeiten des Büros der Kirch-gemeinde: Dienstag, 13.30–17.30 Uhr
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer (ab 18 Jahren) der Refor-mierten Kirchgemeinde Lengnau sind zu dieser Versammlung freund-lich eingeladen.
Anschliessend wird ein Apéro offe-riert.
Lengnau, 14. Oktober 2013 98342
Kirchgemeinderat Lengnau
Einladung zur Versammlung der Burger-gemeinde Lengnau
Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.00 Uhr, in der Aula des Schulhauses Dorf
Traktanden
1. Voranschlag 2014 / Genehmigung Finanzplan 2014–2019/ Kenntnis-nahme
2. Wahlen – Wiederwahl zwei Mitglieder
des Burgerrates – Wiederwahl eines Mitgliedes
der Rechnungsprüfungskom-mission
3. Kauf Landwirtschaftsland / Genehmigung
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Allfällige Beschwerden gegen Ver-sammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schrift-lich und begründet beim Regierungs-statthalteramt Biel/Bienne, Schloss, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63ff Ver-waltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Verfahrens- und Zuständigkeitsvorschriften ist sofort zu rügen. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann ge-fasste Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten (Art. 49a Gemeinde-gesetz GG).
Der Voranschlag 2014 liegt ab 1. No-vember 2013 auf der Burgerverwal-tung Lengnau, Ölestrasse 30, 2543 Lengnau öffentlich auf (bitte neh-men Sie vorgängig telefonisch mit der Burgerverwalterin Kontakt auf; Tel. Nr. 032 652 12 69).
Nach der Versammlung wird ein Imbiss offeriert.
2543 Lengnau, 16. Oktober 2013
Der Burgerrat 98334
Baupublikation
Gesuchstellerin:W. Heiri Architekturbüro AG, Dorfstrasse 44, 2544 Bettlach
Projektverfasserin:W. Heiri Architekturbüro AG, Dorfstrasse 44, 2544 Bettlach
Bauvorhaben:Neubau eines Mehrfamilienhauses
Projektänderung:Einfahrt in die Einstellhalle (Erdge-schoss) von der Beundenstrasse, Er-stellen der Technik-Keller-Abstellräu-me im Untergeschoss, Festlegung der Hauptfirstrichtung auf Nord-Süd; Anpassung der bebauten Fläche gemäss Überbauungsordnung.
Standort / Parzelle / Koordinaten / Nutzungszone:Lengnau, neu: Beundenstrasse 3a (1. Projekt: Solothurnstrasse 13), Parzelle Nr. 527, Überbauungsord-nung «Beundenstrasse».
Ausnahmen:Nicht Erstellen der Kinderspielplätze nach Art. 45 BauV
Auflagestelle:Bauverwaltung Lengnau, Pfarrgasse 2, 2543 Lengnau
Einsprachefrist: bis und mit 2. Dezember 2013
Einsprachen und Rechtsverwahrun-gen sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatt-halter amt Biel/Bienne, 2560 Nidau, einzureichen, ebenfalls allfällige Be-gehren von Lastenausgleichsansprü-chen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist ange-meldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und verviel-fältigten oder weitgehend identi-schen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprecher-gruppe rechtsverbindlich zu vertre-ten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Anzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand ver-bunden wäre.
Nidau, 28. Oktober 2013 98359
Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne
Leuzigen
Ordentliche Gemeinde-versammlung
vom Dienstag, 3. Dezember 2013, 20.00 Uhr, Gemeindesaal Alte Post, Leuzigen
Traktanden
1. Budget 2014; Genehmigung Finanzplan 2013–2018; Kenntnisnahme
2. Totalrevision Organisations- reglement OSZ Arch Genehmigung
3. Aushubdeponie Mettlen-Dennier/ Erweiterung Süd Genehmigung UeO mit Zonenplanänderung
4. Neubau Meteorwasserleitung Steinackerstrasse Genehmigung Kredit von CHF 390‘000
5. Sanierung Kanalisation Solothurnstrasse Genehmigung Kredit von CHF 300‘000
6. Kreditabrechnung Neubau Turnhalle Genehmigung
7. Verschiedenes
Das detaillierte Budget sowie der Finanzplan können bei der Gemein-deverwaltung Leuzigen bezogen werden. Das Organisationsreglement OSZ Arch liegt 30 Tage vor der Ver-sammlung öffentlich auf. Alle Trak-tanden werden vorgängig in der Leuziger Zytig näher erläutert.
Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und be-gründet beim Regierungsstatthalter-amt Seeland, Amtshaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zustän-digkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügenpflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gefasste Be-schlüsse nachträglich nicht mehr an-fechten.
Leuzigen, 28. Oktober 2013
Der Gemeinderat 98355
Sanierung Konfiskat-raum in Leuzigen
Der Konfiskatraum (inkl. Schlacht-raum) bleibt wegen Sanierung vom
4. bis 15. November 2013 geschlos-sen.
Während dieser Zeit können tierische Abfälle bei der Kadaversammelstelle im KEBAG-Areal in Zuchwil abgege-ben werden.
Montag–Freitag 07.00–11.45 Uhr und 13.00–17.00 Uhr.
Der Konfiskatraum ist täglich geöff-net (auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen). Bei geschlossenem Haupttor wenden Sie sich bitte via Telefon (Gegensprechanlage) an den Schichtführer der KEBAG.
Meldung und Bezahlung erfolgt wie gewohnt an Fritz Mülchi 079 604 81 71 in Leuzigen und Samuel Wyss 032 679 11 16 in Arch.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Leuzigen, 28. Oktober 2013
Gemeindeverwaltung 98366
Fakultatives Referendum
Gestützt auf Art. 25 und 26 des Orga-nisationsreglementes der Einwohner-gemeinde Leuzigen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 22.10.2013 den Kre-dit von CHF 80‘000.– für die Sanie-rung der Kanalisationsleitung Län-genbergstrasse genehmigt hat.
Der Beschluss unterliegt dem fakulta-tiven Referendum, d.h. bis am 02.12. 2013 können 40 Stimmberechtigte verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vorgelegt wird. Die Unterschriften sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, 3297 Leuzigen einzureichen.
Der Kostenvoranschlag sowie der Vorprojektplan können bei der Ge-meindeverwaltung eingesehen wer-den.
Der Gemeinderat 98339
Fundbüro Leuzigen
Folgende Gegenstände wurden bei der Gemeindeverwaltung Leuzigen abgegeben:
1 Schlüsselanhänger ETERNA mit 2 Schlüsseln GM
1 Käseanhänger mit 1 Schlüssel KABA 597870
2 Schlüssel – KABA BE 6736 – K. Stebler Bern 5071 Schlüssel (DOM) 4A 3466 Schlüssel mit Schlüsselanhänger
«Nadja» – 2 KABA 8 – ABUS-Schlüssel – violetter Schlüssel (Hug) – KESO 2000 NA011499 B6 «Tinu» – DOM 4A 4362 Kellerschlüssel 31 und 168 1 Schlüssel KESO NA011499 B11 Schlüssel Silca1 Herrenbrille dunkles Horngestell
in schwarzem Etui Optik Himmel-reich
1 Damenbrille goldenes Metall-gestell in bordeaux Etui
Die Gegenstände können bis spätes-tens am 15. November 2013 bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, Leuzigen abgeholt werden. Nicht ab-geholte Sachen werden vernichtet.
Leuzigen, 28. Oktober 2013
Gemeindeverwaltung 98340
Meinisberg
Ordentliche Versamm-lung der Burger-gemeinde Meinisberg
Montag, 2. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Waldhaus
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 27.05.2013
2. Anpassung Spesen und Löhne der Burgerbehörde per 01.01.2014
3. Beratung und Genehmigung des Voranschlages pro 2014
4. Orientierungen des Burgerrates
5. Verschiedenes
RechtsmittelBeschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Burgergemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Re-gierungsstatthalter Biel einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvor-schriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger sind freundlich eingela-den, an dieser Burgergemeindever-sammlung teilzunehmen.
Meinisberg, 14. Oktober 2013
Der Burgerrat 98331
Oberwil
Ordentliche Kirch-gemeindeversammlung der Kirchgemeinde Oberwil bei Büren
Donnerstag, 14. November 2013, 20.00 Uhr, Gasthof Bad, Oberwil
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Wahl von Stimmenzählern
3. Protokoll vom 13. Juni 2013
4. Investitionskredit bauliche Sanie-rungen
5. Festsetzung Steuersatz 2014
6. Budget 2014
7. Änderung Kirchgemeindeordnung
8. Mitteilungen
9. Verschiedenes
Die Unterlagen und die Anträge des Kirchgemeinderates zu den Traktan-den 3, 4, 5, 6 und 7 liegen ab 4. No-vember 2013 in den jeweiligen Ein-wohnergemeinden der KG Oberwil zur Einsichtnahme auf.
Der Kirchgemeinderat 98338
Pieterlen
Versammlung der Einwohnergemeinde Pieterlen
Mittwoch, 4. Dezember 2013, 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Pieterlen
1. Reglement über die Feuerwehr-Ersatzabgabe Änderung per 01.01.2014
2. Bilanz nach HRM2 per 01.01.2014 Genehmigung
3. Budget 2014 Genehmigung
4. Tempo-30 Km/h/Verkehrskonzept Genehmigung Verpflichtungskre-dit
5. Sekundarschulhaus – Sanierung Sanitärräume und interne Entwäs-serung Genehmigung Verpflichtungskre-dit
6. Mitteilungen aus dem Gemeinde-rat 6.1 Mündliche Mitteilungen
7. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Voranschlag so-wie die übrigen Akten können 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung (Präsidialabtei-lung) eingesehen werden. Eine schriftliche Orientierung über die Versammlungsgeschäfte wird in Form der gemeinderätlichen Bot-schaft zirka 10 Tage vor der Ver-sammlung allen Haushaltungen zu-gestellt. Die Botschaft ist auch unter www.pieterlen.ch verfügbar.
Allfällige Beschwerden gegen Ver-sammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schrift-lich und begründet an das Regie-rungsstatthalteramt Biel in 2560 Ni-dau zu richten. Zuständigkeits- oder Verfahrensfehler sind noch an der Gemeindeversammlung zu beanstan-den. Wer rechtzeitige Rügen pflicht-widrig unterlässt, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Art. 49a GG).
Stimmberechtigt sind alle Schweize-rinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückge-legt haben. Sie sind herzlich zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Im Anschluss offeriert die Gemeinde einen Apéro.
Pieterlen, 29. Oktober 2013
Der Gemeinderat 98344
Bau- und Gewässer-schutz publikation
Gesuchsteller:Vigneswaran Thuraisingam und Kavitha Manickam, Seilerweg 44, 2503 Biel-Bienne
Projektverfasserin:AST Bau- und Planung AG, Leimern-weg 5a, 2542 Pieterlen
Bauvorhaben:Erstellen eines Einfamilienhauses mit angebautem Autounterstand.
Standort / Parzellen-Nummer:am Kirchweg 35 / 2646
Beantragte Ausnahmen:Art. 212 Abs 4/5 GBR, Art. 80 SG und Art. 56 SV «Unterschreiten des erfor-derlichen Strassenabstandes»
Nutzungszone:Wohnzone W2
Hauptmasse:9.00 x 10.42 m; Autounterstand 3.00 x 6.00 m
Fundation, Wände:Fundamentplatte, Beton/Mauerwerk
Fassaden:Backstein mit Aussenisolation ver-putzt, Farbe weiss
Dach:Flachdach Kies, 1.5 % Neigung
Vorgesehene Gewässerschutz- massnachmen:Einleiten des Abwassers in die Ge-meindekanalisation. Einleiten des Sauberwassers in die Sauberwasser-leitung.
Auflage- und Einspracheort:Gemeindeverwaltung Pieterlen, Bau-verwaltung
Auflage- und Einsprachefrist bis:2. Dezember 2013
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Ein-sprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet inner-halb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Las-tenausgleich. Lastenausgleichsan-sprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht ange-meldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Über-bauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtli-chen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beein trächtigung erheblich ist.
2542 Pieterlen, 28. Oktober 2013 98341
Bauverwaltung Pieterlen
Rüti
Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Rüti bei Büren
Mittwoch, 4. Dezember 2013, 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle Rüti bei Büren
Traktanden
1. Budget 2014. Beratung und Be-schlussfassung über den Voran-schlag der Verwaltungsrechnung für das Jahr 2014. Festsetzung der Steueranlage, des Liegenschaftssteueransatzes und der Kehrichtgebühren.
2. Organisationsreglement Gemein-deverband Oberstufenzentrum Arch Beratung und Beschlussfassung über die Totalrevision des Organi-sationsreglements des Gemeinde-verband Oberstufenzentrum Arch.
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindever-sammlung bei der Gemeindeverwal-
tung Rüti bei Büren zur Einsichtnah-me auf.
Zur Erläuterung sämtlicher Traktan-den wird vor der Gemeindeversamm-lung ein Mitteilungsblatt (Botschaft) in alle Haushaltungen versandt.
Beschwerden gegen Versammlungs-beschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und be-gründet beim Regierungsstatthalter-amt Seeland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemein-degesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig un-terlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Al-tersjahr zurückgelegt und seit min-destens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüti bei Büren haben, herzlich eingeladen.
Rüti bei Büren, 31. Oktober 2013
Der Gemeinderat 98343
Baupublikation
Bauherrschaft:Widmer Tanja und Kündig Hans-ruedi, Bürenstrasse 7, 3295 Rüti bei Büren
Projektverfasserin:A + W Architekten AG, Korngasse 8, 3422 Kichberg
Bauvorhaben:Erweiterung der bestehenden Pfer-deställe und Auslaufplatz, Ersatzan-bau und Erweiterung Wohnzimmer, Errichten einer Sicht- und Lärm-schutzwand, neue Zufahrt ab Ger-weg, Mistplatz. Es wird auf die Baugesuchsakten und Profile verwiesen.
Parzelle / Standort:245 / Bürenstrasse 7, 3295 Rüti bei Büren
Nutzungszone:Wohnzone 2-geschossig (Ortsbild-schutzgebiet, erhaltenswertes K-Ob-jekt nach Inventar)
Koordinaten:597.250 / 222.258
Beanspruchte Ausnahme:Ausnahme zu Art. 80 in Verbindung mit Art. 81 des kantonalen Strassen-
gesetzes (Bauen im Strassenabstand). Ausnahme zur Wegleitung «Pferd und Raumplanung» des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) für das Erstellen der fünften Pferdebox.
Auflageort und Einsprachestelle:Gemeindeverwaltung, 3295 Rüti bei Büren
Auflage- und Einsprachefrist bis:25. November 2013
Einsprachen, Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lasten-ausgleich nach Art. 30 und 31 des kant. Baugesetzes sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Ein-sprachefrist nicht angemeldet wer-den, verwirken.
Rüti bei Büren, 22. Oktober 2013 98320
Gemeindeverwaltung Rüti bei Büren
AUSSCHREIBUNG MUSIKUNTERRICHT FÜR DAS FRÜHLINGSSEMESTER 2014
KLASSIK POP ROCK JAZZ
FÄCHERANGEBOT
rhythmisch musikalische grundschulung
bambusflöte
gesang - stimmbildung
tasteninstrumente
streichinstrumente
zupfinstrumente
holzblasinstrumente
Schlaginstrumente
ensembleunterricht
unterrichtsorte:
an- und abmeldeschluss: unterrichtsbeginn:
auskunft - beratung - unterlagen: mail: homepage:
eltern - kind - rhythmik
Blechblasinstrumentekreativer kindertanz
98335
98380
Berge mögen von ihrer Stelle weichen und Hügel wanken, aber meine Liebe zu dir kann durch nichts erschüttert werden,
und meine Friedenszusage wird niemals hinfällig. <Das sage ich, der Herr, der dich liebt.>
Jesaja 54. 10 Viel zu früh, aber in grosser Dankbarkeit an die gemein-same Zeit mit ihr, nehmen wir Abschied von einer liebe-vollen, fürsorg lichen und stets grossherzigen, humorvol-len und willensstarken Frau, meiner geliebten Ehefrau, unserer geliebten Mama, Tochter, Schwester, Schwäge-rin, Gotte, Verwandte und Freundin.
Monika Stotzer-Laubscher9. Oktober 1968 – 28. Oktober 2013
Mit grosser Tapferkeit und Willensstärke hat Monika gegen ihre Krankheit bis zum Schluss gekämpft. «Ds Härz het no lang wöue, aber dr Körper het nüm möge.»
Traueradresse: In Liebe und Dankbarkeit:Christoph Stotzer Christoph mit Annika und Sophie StotzerStadtgutmatt 14 Larissa Laubscher mit Simon De Martin3294 Büren an der Aare Janik Laubscher mit Selina Fischer Franziska Hofmann Peter und Hedi Hofmann und Familie Ernst und Erika Beutler und Familie Margrit und Walter Gilgen und Familie Ruth und Walter Spielmann und Familie Verwandte und Freunde
in Büren an der Aare, anschliessend Trauergottesdienst in der Reformierten Kirche.
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Ihre schriftliche Bewerbung / Offerte senden Sie bitte bis zum 15. November
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ZUR PERSONAm neuen Pro Senectute Stützpunkt in Büren wird Dominique Holzer Ansprechper-son der Ratsuchenden sein. Die 37-jährige Sozialarbeiterin und Mutter zweier Kinder arbeitet seit 2004 bei Pro Senectute. Schon während des Studiums hat sie sich gerne mit älteren Menschen beschäftigt und sich für deren Anliegen interessiert. Besonders fühlt sie sich angesprochen von der Gelassenheit, Ruhe und Dankbarkeit von Senio-rinnen und Senioren. Die Arbeit auf der Pro Senectute-Beratungsstelle gefällt Domi-nique Holzer insbesondere, weil die Menschen freiwillig zu ihr kommen, und sie keine Behördenfunktion hat, wie etwa bei einem Sozialdienst.Pro Senectute Stützpunkt, Gemeindeverwaltung, Büren: Geöffnet alle zwei Wochen jeweils am Freitagmorgen, erstmals am 8. November 13.Termine können vereinbart werden bei: Pro Senectute Lyss, Tel. 032 328 31 12.
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Ab November 2013 betreibt Pro Senectute einen Stützpunkt in Büren. Was und für wen das Angebot ist, erklärt Dominique Holzer, Sozialarbeiterin bei Pro Senectute Biel/Bienne-Seeland.
Interview: Denise Gaudy
Bürenanzeiger: Frau Holzer, am 8. November eröffnet Pro Senectute einen neuen Stützpunkt in Büren. Was ist darunter zu verstehen?Dominique Holzer: Ab Freitag, dem 8. November, bietet Pro Senectute jeweils vierzehntäglich am Freitagmorgen in ei-nem Zimmer der Gemeindeverwaltung in Büren Beratungen an für Menschen im
«Meine Eltern waren beide Uhrenmacher. Der Vater starb, als ich 3-jährig war – also 1928. Mit meiner Mutter, meiner neun Jahre älteren Schwester und der Familie meines Vaters – Grossmutter, Onkel und Tante – wohnten wir in einem Zweifami-lienhaus im so genannten Neuquartier, das nach dem 1. Weltkrieg gebaut wurde. Heute heisst es dort Mönchweg. Nach dem Tod des Vaters musste meine Mutter das Geld als Heimarbeiterin verdienen. Am Stubentisch schliff sie auf einem in einer Klammer eingespannten Korkzapfen Uhrenbestandteile, was einen enormen Staub verursachte. Zur Schule ging ich im heutigen Gemeindehaus in Lengnau. Mein Onkel wurde mein Stiefvater. Es war die Zeit vor und während dem zweiten Welt-krieg. Es herrschte Krise, und wie viele andere arbeitete auch mein Stiefvater, eigentlich gelernter Uhrenmachern, bei der Gemeinde fürs so genannte «Gmein-wärch»: Immer 14 Tage lang schuftete er oben am Waldrand an einem Graben. Dann wurden die Männer ausgewechselt, so dass alle wenigstens für immer mal wieder zwei Wochen Arbeit hatten. Ich brachte meinem Stiefvater jeweils das Mittagessen. Die Gemeinde hatte eine Suppenküche eingerichtet, wo alle Ein-wohner von Lengnau täglich kostenlos im Milchkesseli Suppe holen konnten.
Wie sieht das Angebot der Beratungsstel-len im Detail aus?Ausgebildete und spezialisierte Sozialar-beitende beantworten Fragen rund um die Themen Finanzen, Wohnen, Gesundheit, Recht und Lebensgestaltung im Alter. Unsere Dienstleistung ist für die Ratsu-chenden kostenlos und vertraulich.
Was sind konkrete Fragen, Anliegen oder Sorgen, mit denen Seniorinnen und Senio-ren zu ihnen kommen?Mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenen-schutzgesetzes dieses Jahr sind Fragen betreffend Vorsorgeauftrag und Patien-tenverfügung besonders aktuell. Weiter beschäftigen Versicherungsfragen Senio-rinnen und Senioren sehr häufig. Öfters helfen wir auch, den Anspruch auf Ergän-zungsleistungen abzuklären und unter-stützen die Ratsuchenden beim Prüfen von Heimangeboten oder bei der Suche von Lösungen für die Betreuung zu Hause.
Welche Form von Unterstützung und Hilfe können Sie nicht geben?Weil wir keine Vertretungsfunktion haben, können wir keine persönliche Begleitung in Form einer Beistandschaft bieten. Auch leisten wir keine finanzielle Unterstützung im Sinn von Sozialhilfe, wenn es auch möglich ist, punktuelle finanzielle Unter-stützung bei Pro Senectute zu beantragen, etwa für die Anschaffung eines neuen Fernsehgerätes.
Gibt es neben der Sozialberatung noch andere Angebote für ältere Menschen?Ja. Pro Senectute betreibt einen Reini-gungsdienst, der älteren Menschen das
MEHR LEBENSQUALITÄT IM ALTERPro Senectute ist die grösste private Fach- und Dienstleistungsorganisation der Schweiz, die sich umfassend mit den Themen rund um das Älterwerden befasst. Sie ist Partnerin des Bundes-amtes für Sozialversicherungen und hat Beratungsstellen in allen Kantonen. Pro Senectute vermittelt Informationen, Beratung und Dienstleistungen für Menschen im AHV-Alter und deren Angehörige und verfügt über ein um-fangreiches Angebot an Kursen und Veranstaltungen in den Bereichen Bil-dung und Sport. Die gemeinnützige Or-ganisation finanziert sich über Beiträge der öffentlichen Hand, sowie Erträgen aus Dienstleistungen und Kursen. Der Verein ist auf Spenden und Legate angewiesen:Links: www.pro-senectute.chRegion Biel-Seeland: www.region-bbs.ch
Dominique Holzer, Ansprechperson am neuen Pro Senectute Stützpunkt in Büren, hat sich schon immer für die Anliegen von Seniorinnen und Senio-ren interessiert. Foto: zvg
Leben zu Hause erleichtert. Weiter haben wir einen Freiwilligendienst von Fachleu-ten, die Seniorinnen und Senioren jährlich die Steuererklärung ausfüllen. Im Bereich Bildung und Sport bieten wir ein attrakti-ves – wenn auch kostenpflichtiges – Pro-gramm mit Infoveranstaltungen, Kursen, Aktivitäten und Ferien. Speziell erwäh-nenswert ist auch das Gesundheits- und Präventionsprogramm «Zwäg ins Alter» ZiA mit dem Ziel, im Austausch mit ande-ren Seniorinnen und Senioren die selb-ständige Lebensführung sowie die Ge-sundheit und Lebensqualität im Alter zu erhalten und zu fördern.
AHV-Alter – oder kurz davor – und die noch zu Hause wohnen sowie für deren Angehörige. An unseren Stützpunkten möchten wir Seniorinnen und Senioren aus den Randregionen noch besser bedie-nen, also diejenigen Leute im Seeland, für die das Hauptbüro in Biel oder das Büro in Lyss schwer erreichbar sind. In der Anzei-gerregion wird der neue Stützpunkt die Gemeinden Leuzigen, Arch, Rüti, Büren, Oberwil, Meienried, Dotzigen, Diessbach, Büetigen, Lengnau und Pieterlen abde-cken. Die Dienstleistung ist dieselbe wie in den Kompetenzzentren Biel und Lyss – die Beratung in Altersfragen.
Mein Sekundarschullehrer Lefani meinte, ich sollte eine Lehre bei der Post oder bei der Bahn machen. Höchstpersönlich kam er mit mir auf Lehrstellensuche. Schliesslich lernte ich den kaufmännischen Beruf bei der Spar- und Hülfskasse Madretsch. Im ersten Lehrjahr erhielt ich 20, im zweiten 30 und im dritten 40 Franken Lohn. 1944 kam ich aus der Lehre, und ich hatte mir fest vorgenommen: Ich will nie im Leben arbeitslos sein. Durch Beziehungen fand ich Arbeit in einem Treuhandbüro in Gren-chen zu 100 Franken Monatslohn. Später arbeitete ich für verschiedene Unterneh-men – immer in der Buchhaltung – etwa für Vollenweider Carreisen, Coop Grenchen oder Astor Uhren, wo ich meine Frau ken-nenlernte, die auch dort im Büro arbeitete. 1951 heirateten wir. Ich war damals 27 Jahre alt. Das war spät zum Heiraten. Im selben Jahr haben wir unser Haus gebaut. 1961 wurde ich zum Finanzverwalter der Gemeinde Lengnau gewählt. In den Fünfziger- und Sechzigerjahren herrschte der Grossaufschwung der Uhrenindustrie. Die Lengnauer Uhrenbu-den Astor, Enicar, Rado, Onsa etc. exis-tierten zwar schon als Kleinstunterneh-men. Früher gab es nämlich viele selb-ständige Uhrenmacher, die bei sich zu Hause Uhren herstellten, vielleicht zwei, drei Angestellte hatten und erst nach dem
Krieg zu grossen Firmen heranwuchsen. Mein Stiefvater etwa arbeitete bei Felca Grenchen, holte die Teile nach Hause und machte die ganzen Uhren zu Hause. Man sagte, die Uhrenbetriebe könnten die Uhren im «Widlikorb» liefern. Im Dorf gab es viele Neuzuzüger. Zwei neue Schulhäu-ser wurden gebaut, die praktisch bar bezahlt werden konnten. Dann kam in den Siebzigerjahren die Uhrenkrise, was zu Schliessungen von Uhrenbetrieben und Bevölkerungsrück-gang geführt hatte. Meiner Frau und mir ging es dank der Stelle bei der Gemeinde gut. Wir konnten jedes Jahr Ferien machen im In- und Ausland und genossen unser Haus mit dem grossen Garten. Von Berufes wegen war ich in vielen Kommis-sionen und Verbänden, weshalb ich mit der Zeit meine Hobbys Turnen, Leichtath-letik und Faustball aufgeben musste. Ich habe so viel gemacht in meinem Le-ben... 1990 wurde ich pensioniert und freute mich auf den Zeitpunkt zum Inne-halten und Überlegen, wie es jetzt weiter geht ohne alle die beruflichen Verpflich-tungen. Doch es war nicht möglich, zur Ruhe zu kommen. Meine Frau war krank.
MENSCHEN SCHREIBEN ÜBER IHR DORFDer «Bürenanzeiger» lässt in loser Folge einmal im Monat Menschen ihr Dorf porträtieren, die einen etwas anderen Blickwinkel auf ihren Wohnort oder ihre Heimatgemeinde haben. Heute erzählt ein 88-jähriger Bewohner des Altersheims Sägematt von seinem Dorf Lengnau, wo er sein ganzes Leben verbracht hat. Er möchte nicht mit Namen in der Zeitung erscheinen.Link: www.saegematt-lengnau.ch
LENGNAU – DER STECKBRIEFLengnau liegt zwischen den Erholungsgebieten Jura, Seeland und Witi. Die Zentren Biel, Bern, Grenchen und Solothurn sind in weniger als 30 Minuten erreichbar. Alles, was man für den täglichen Bedarf braucht, kann im Dorf eingekauft werden. Post und Bank sind in der neu gestalteten Begegnungszone und in Lengnau gibt es zahlreiche Restaurants. Die einheimische Industrie und das Gewerbe bieten mehr als 1500 Arbeitsplätze. In der neu erschlossenen Industriezone mit direktem Anschluss an die Autobahn ist noch Bauland zu verkaufen. 2012 zählte Lengnau 4679 Einwohner. Link: www.lengnau.ch
Der Erzähler möchte nicht mit Foto in der Zeitung erscheinen. Im Bild der Innenhof des Alters-heims Sägematt in Lengnau, wo es der Pensionär geniesst, endlich ein ruhigeres Leben zu führen. Foto: Pascale Ris
Ich kümmerte mich um sie, um das Haus, den Garten, die Haushaltung, bis sie vor anderthalb Jahren starb. Letzten Dezem-ber bin ich ins Altersheim Sägematt umge-zogen. Das Haus habe ich an eine Familie mit drei Kindern verkauft, die ursprünglich aus Mazedonien kommt. Die haben alles umgebaut, fantastisch, ich war kürzlich zur Hausbesichtigung eingeladen und habe mich wahnsinnig gefreut. Jetzt möchte ich mich endlich ausruhen, keine
Verpflichtungen mehr haben, keine Ver-antwortung mehr tragen. Hier im Alters-heim bin ich glücklich und geniesse es, dass für mich so gut gesorgt wird. Ich habe keine Kinder, und die nächsten Ver-wandten wohnen nicht in der Region. Ich bin überrascht, wie viele Nachbarn mich regelmässig im Heim besuchen, Leute, die mich nicht von früher kennen. Ich finde nicht, dass früher alles besser war...»
Aufzeichnung: Denise Gaudy
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Mittwoch 6. November 2013 12.30 UhrDubler Mohrenkopf WaltenschwilBesuchen Sie mit uns die Mohrenkopf Dubler Fabrik in Waltenschwil AG Fr. 35.–Sonntag 17. November 2013 10.00 UhrEmmentalrundfahrtInkl. Mittagessen in der Schaukäserei Affoltern i.E. Fr. 68.–Samstag, 23. November 2013 Tägerhard/WettingenSterne der AlpenwelleTV-Aufzeichnung Carfahrt Fr. 35.– Mit Stars aus der Volksmusik: Marc Pircher, Marcello Alexander, Atlantis, Oswald Sattler, Stefan Roos, Säntisfeger, Die Charly’s
Weihnachtsmärkte6. bis 9. Dezember 2013
Auf der Donau zu den Christkindel-Märkten Passau – Vilshofen, Regensburg – Nürnberg Eine garantiert unvergessliche Reise auf der Donau. Musik, Unterhaltung. Besuch der schönsten Christkindel-Märkte. Inkl. Vollpension auf dem Schiff ab Fr. 630.–
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Casino Theater Burgdorf Freitag, 15. 11. 20 UhrSamstag, 16. 11. 20 UhrSonntag, 17. 11. 17 UhrFreitag, 22. 11. 20 UhrSamstag, 23. 11. 20 UhrSonntag, 24. 11. 17 UhrFreitag, 29. 11. 20 UhrSamstag, 30. 11. 20 UhrSonntag, 01. 12. 17 UhrFreitag, 06. 12. 20 UhrSamstag, 07. 12. 20 UhrSonntag, 08. 12. 17 Uhr
Rüttihubelbad Walkringen
Silvester, 31. 12. 17 Uhr Donnerst, 02. 01. 17 UhrFreitag, 10. 01. 20 UhrSamstag, 11. 01. 20 UhrSonntag, 12. 01. 17 UhrFreitag, 17. 01. 20 UhrSamstag, 18. 01. 20 UhrSonntag, 19. 01. 17 UhrFreitag, 31. 01. 20 UhrSamstag, 01. 02. 20 UhrSonntag, 02. 02. 17 UhrSamstag, 08. 02. 20 UhrSonntag, 09. 02. 17 Uhr
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Komödie von Ben JonsonBerndeutsche Bühnenfassung und Regie: Ulrich Simon Eggimann
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